Prüfungsordnung der Fachbereiche Angewandte Informatik ... · Praktikum Steuerung-und...

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Prüfungsordnung der Fachbereiche Angewandte Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda Uni- versity of Applied Sciences für den Studiengang „Gesundheitstechnik“ mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ vom 18. November 2015 und 13. Januar 2016, geändert am 17. Mai 2017und 09. Mai 2018. Datum FBR: Inkrafttreten: Veröffentlichung: Prüfungsordnung 18.11.2015 u. 13.01.2016 01.10.2015 Aushang 03.05.2016 1. Änderung 17.05.2017 01.10.2017 AM 13-2017 v. 28.09.2017 2. Änderung 09.05.2018 01.10.2018 AM 33-2018 v. 27.09.2018 Präambel § 1 Studienziele, Vertiefungen, Akademischer Grad § 2 Regelstudienzeit § 3 Praxisprojekt § 4 Bachelorarbeit § 5 Module, Vertiefung § 6 Wiederholung von Modulen, Freiversuch § 7 Notenbildung § 8 Prüfungsausschuss § 9 In-Kraft-Treten Anlage 1: Struktur des Curriculums Anlage 2: Wahlpflichtmodulkatalog Anlage 3: Modulbeschreibungen Anlage 4: Berufspraktische Ordnung Präambel Die Bachelor-Prüfung des Studiengangs „Gesundheitstechnik“ soll sicherstellen, dass die Ab- solvent*in die für die Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat, die Grundzüge ihres Fachgebiets überblickt, interdisziplinäre Probleme erfolgreich bearbeiten kann und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. § 1 Studienziele, Vertiefungen, Akademischer Grad (1) Der Studiengang Gesundheitstechnik qualifiziert für eine Tätigkeit in der Entwicklung und Vermarktung technischer Unterstützungssysteme der gesundheitsbezogenen Arbeit von

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Prüfungsordnung der Fachbereiche Angewandte Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda – Uni-versity of Applied Sciences für den Studiengang „Gesundheitstechnik“ mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ vom 18. November 2015 und 13. Januar 2016, geändert am 17. Mai 2017und 09. Mai 2018.

Datum FBR: Inkrafttreten: Veröffentlichung:

Prüfungsordnung 18.11.2015 u. 13.01.2016 01.10.2015 Aushang 03.05.2016

1. Änderung 17.05.2017 01.10.2017 AM 13-2017 v. 28.09.2017

2. Änderung 09.05.2018 01.10.2018 AM 33-2018 v. 27.09.2018

Präambel

§ 1 Studienziele, Vertiefungen, Akademischer Grad

§ 2 Regelstudienzeit

§ 3 Praxisprojekt

§ 4 Bachelorarbeit

§ 5 Module, Vertiefung

§ 6 Wiederholung von Modulen, Freiversuch

§ 7 Notenbildung

§ 8 Prüfungsausschuss

§ 9 In-Kraft-Treten

Anlage 1: Struktur des Curriculums

Anlage 2: Wahlpflichtmodulkatalog

Anlage 3: Modulbeschreibungen

Anlage 4: Berufspraktische Ordnung

Präambel

Die Bachelor-Prüfung des Studiengangs „Gesundheitstechnik“ soll sicherstellen, dass die Ab-solvent*in die für die Berufspraxis erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat, die Grundzüge ihres Fachgebiets überblickt, interdisziplinäre Probleme erfolgreich bearbeiten kann und die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.

§ 1 Studienziele, Vertiefungen, Akademischer Grad

(1) Der Studiengang Gesundheitstechnik qualifiziert für eine Tätigkeit in der Entwicklung und Vermarktung technischer Unterstützungssysteme der gesundheitsbezogenen Arbeit von

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Menschen in ihrem Alltag sowie der Tätigkeit von Gesundheitsfachberufen, die ihre Pati-ent*innen bzw. Klient*innen in dieser Arbeit anleiten und begleiten.

(2) Absolvent*innen des Studienganges Gesundheitstechnik haben im Studiengang ein brei-tes und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen der Ge-sundheitstechnik entsprechend der von ihnen gewählten Schwerpunktsetzung nachgewie-sen. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien und Methoden der dafür relevanten Fachgebiete und sind in der Lage, ihr Wissen vertikal, horizontal und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der entsprechenden Fachliteratur und schließt einige vertiefte Wissensbestände auf dem aktuellen Stand der Forschung ein. Absolvent*innen haben die Kompetenzen erworben, ihr Wissen und Ver-stehen auf die Praxis der Gesundheitstechnik unter Berücksichtigung von gesellschaftli-chen, wissenschaftlichen und ethischen Erkenntnissen anzuwenden und Problemlösun-gen und Argumente zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren, daraus wissenschaft-lich fundierte Urteile abzuleiten sowie selbständig weiterführende Lernprozesse zu gestal-ten.

(3) Der Studiengang wird mit den drei Vertiefungen „Gesundheitsinformatik“, „Produktdesign Gesundheitstechnik“ und „Gesundheitsmanagement“ angeboten.

(4) Nach bestandener Bachelor-Prüfung verleihen die beteiligten Fachbereiche den akademi-schen Grad „Bachelor of Science“ (Abkürzung: „B.Sc.“).

(5) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, wenn die Studierende* die nach dem Studienplan (Anlage 1) erforderlichen Module erfolgreich absolviert hat.

§ 2 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester; hierbei müssen insgesamt 210 ECTS-Punkte (Credits) erworben werden.

§ 3 Praxisprojekt

(1) Das Studium beinhaltet ein Praxisprojekt, das im siebenten Semester absolviert werden soll.

(2) Das Praxisprojekt hat eine Dauer von zwölf Wochen und entspricht einem Umfang von fünfzehn ECTS-Punkten. Sein Ablauf wird durch die Berufspraktische Ordnung geregelt (siehe Anlage 4).

§ 4 Bachelorarbeit

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Die erste Prüfer*in der Arbeit muss einem der beteiligten Fachbereiche als Professor*in angehören.

§ 5 Module, Vertiefung

(1) Der Studiengang besteht aus 21 Pflichtmodulen im Gesamtumfang von 180 ECTS und 30 ECTS Wahlpflichtmodulen.

(2) Es werden die drei Vertiefungsrichtungen Gesundheitsinformatik, Produktdesign Gesund-heitstechnik und Gesundheitsmanagement angeboten, Für die Vertiefungen Gesund-heitsinformatik und Produktdesign Gesundheitstechnik sind 20 ECTS aus dem jeweils ver-bindlichen Modulkatalog der Vertiefung, in Gesundheitsmanagement 20 ECTS aus dem gesamten Modulkatalog der Vertiefung zu wählen. Weitere Wahlpflichtmodule im Umfang

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von insgesamt 10 ETCS können frei aus allen Wahlpflichtkatalogen (nach Anlage 2) ge-wählt werden. Mit Zustimmung der Studiengangsleitung können bis zu 5 ECTS auch aus dem Bachelor-Studiengang eines anderen Fachbereiches gewählt werden.

(3) Die Struktur des Curriculums ergibt sich aus Anlage 1. Jedes Modul und seine Eigenschaf-ten - insbesondere Inhalt, Prüfungsform, Veranstaltungsform, Anzahl der vergebenen ECTS-Punkte sowie erforderliche Vorleistungen - werden in Anlage 3 beschrieben.

§ 6 Wiederholung von Modulen, Freiversuch

Bis zu drei der studienbegleitenden Prüfungen mit Ausnahme des Moduls GT20 (Abschluss-modul), die in dem nach Anlage 1 (Studienplan) vorgesehenen Zeitraum abgeleistet wurden, gelten auf Antrag als nicht unternommen, wenn sie erstmals nicht bestanden wurden (Freiver-such). Im Rahmen des Freiversuchs können auch bestandene studienbegleitende Prüfungen zum Ende des darauffolgenden Semesters zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Dabei zählt das bessere Ergebnis. Die Anzahl der Freiversuche erhöht sich insgesamt nicht.

§ 7 Notenbildung

(1) Mit Ausnahme der Module GT02 (Handlungsfelder), GT14, GT16, GT18 (Projekt) und GT19 (Praxisprojekt) werden alle Module benotet.

(2) Werden die Module GT02, GT14, GT16, GT18 und GT19 erfolgreich absolviert, so erhalten sie jeweils die Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“. Sie gehen nicht in die Gesamtnote ein.

(3) Die Gesamtnote ist das gewichtete arithmetische Mittel der Modulnoten. Bei der Berech-nung der Gesamtnote wird die Note des Moduls BA (Abschlussmodul) zweifach gerechnet.

§ 8 Prüfungsausschuss

Die für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständige Stelle ist der gemeinsame Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Gesundheitstechnik. Dem Prüfungsaus-schuss gehören an,

drei Professor*innen, davon je eine oder einer von den beteiligten Fachbereichen,

optional eine wissenschaftliche Mitarbeiter*in,

eine Studierende* des Bachelor-Studiengangs Gesundheitstechnik.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 in Kraft.

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Anlage 1: Struktur des Curriculums

7. Semester GT19 Praxisprojekt

GT20 Bachelor-Arbeit

6. Semester

GT17 Gesundheitsin-

formation und gemein-

same Entscheidungs-

findung

Wahlpflichtmodule (30 ECTS)

GT18 Projekt

5. Semester

GT15 Unternehmeri-

sches Denken und

Handeln in Organisatio-

nen des Gesundheits-

wesens

GT16 Projekt

4. Semester

GT11 Kritische Bewer-

tung von Gesundheits-

technologien

GT12 Medizin-

technik

GT13 Soft-

ware Engine-

ering f. Ge-

sundheits-

Assistenz-

systeme

GT14 Projekt

3. Semester GT08 Forschungs-

methoden

GT09 System-

technik

BG1 Pro-

grammierung

1

BG34 Pro-

grammier-

praktikum

2. Semester

GT05 Rechtliche und

strukturelle Rahmenbe-

dingungen gesund-

heitstechnischer Inno-

vationen

GT06 Elektronik

für GT

GT07 Grundlagen der Infor-

matik für GT

1. Semester GT01 Physiologie und

Pathophysiologie

GT02 Handlungs-

felder der GT

(Projektarbeit)

GT03 Medi-

endesign

GT04

Mensch-Com-

puter-Interak-

tion

interdisziplinär PG ET AI

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Anlage 2: Wahlpflichtmodulkatalog

Verbindliche Module der Vertiefung „Gesundheitsinformatik“

Algorithmen und Datenstrukturen BG28, 5 ETCS (5. Sem.)

Programmierung 2 BG7, 5 ECTS, (6. Sem.)

Praktikum Eingebettete Systeme ET275, 5 ECTS (5. Sem.)

Datenbanken BM32, 5 ECTS (6. Sem.)

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsinformatik“

Software Qualität für Gesundheitstechnik GT21, 5 ECTS (5. Sem.)

Digitale Bildverarbeitung BM20, 5 ECTS (5. Sem.)

Mediendidaktik und neue Medien BM4, 5 ECTS (5./6. Sem.)

Kommunikationsnetze und -protokolle BG13, 5 ECTS (5./6. Sem.)

Mobile Kommunikation BT4, 5 ECTS (5./6. Sem.)

Robotik BE4, 5 ECTS (5./6. Sem.)

Verbindliche Module der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“

Praktikum Eingebettete Systeme ET275, 5 ECTS (5. Sem.)

EDA ET221, 5 ECTS (5. Sem.)

Regelungstechnik III – Digitale Regelungen (ET243), 5 ECTS (6. Sem.)

Praktikum Steuerung-und Regelungstechnik ET255, 5 ECTS (6. Sem.)

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“

VLSI Design ET211, 5 ECTS (5. Sem.)

Sensors ET644, 5 ECTS (5. Sem.)

Bussysteme ET663, 5 ECTS (6. Sem.)

Ausgewählte Kapitel der Gesundheitstechnik GT22, 5 ECTS (6. Sem.)

Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsmanagement“

Marketing im Gesundheitswesen GM13b, 10 ECTS (5. Sem.)

Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen GM10a, 10 ECTS (6. Sem.)

Gestaltung von Gesundheitsorganisationen GPM4, 10 ECTS (6. Sem.)

Management und Führung von Personen in Gesundheitsorganisationen GPM7, 10 ECTS (5. Sem.)

Controlling im Gesundheitswesen GM16b, 10 ECTS (6.Sem.)

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Anlage 3: Modulbeschreibungen

1. Semester ....................................................................................................................... 8

GT01: Physiologie und Pathophysiologie ........................................................................................ 8

GT02: Handlungsfelder der Gesundheitstechnik (Projektarbeit)..................................................... 9

GT03: Mediendesign ..................................................................................................................... 10

GT04: Mensch-Computer-Interaktion ............................................................................................ 12

2. Semester ......................................................................................................................13

GT05: Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen gesundheitstechnischer Innovationen . 13

GT06: Elektronik für Gesundheitstechnik ...................................................................................... 14

GT07: Grundlagen der Informatik für Gesundheitstechnik ............................................................ 15

3. Semester ......................................................................................................................16

GT08: Forschungsmethoden ......................................................................................................... 16

GT09: Systemtechnik .................................................................................................................... 17

BG1: Programmierung 1 ................................................................................................................ 18

BG34: Programmierpraktikum ....................................................................................................... 19

4. Semester ......................................................................................................................20

GT11: Kritische Bewertung von Gesundheitstechnologien ........................................................... 20

GT12: Medizintechnik .................................................................................................................... 21

GT13: Software Engineering für Gesundheits-Assistenzsysteme ................................................ 22

GT14, GT16, GT18: Projekt .......................................................................................................... 23

5. Semester ......................................................................................................................24

GT15: Unternehmerisches Denken und Handeln in Organisationen des Gesundheitswesens ... 24

6. Semester ......................................................................................................................25

GT17: Gesundheitsinformation und gemeinsame Entscheidungsfindung .................................... 25

7. Semester ......................................................................................................................26

GT19: Praxisprojekt ....................................................................................................................... 26

GT20: Abschlussmodul ................................................................................................................. 27

Verbindlicher Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsinformatik“ ........................28

BG28: Algorithmen und Datenstrukturen ...................................................................................... 28

BG7: Programmierung 2 ................................................................................................................ 29

B ET275: Praktikum Eingebettete Systeme .................................................................................. 30

BM32: Datenbanken ...................................................................................................................... 31

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung Gesundheitsinformatik ..............................32

GT21: Software Qualität für Gesundheitstechnik .......................................................................... 32

BM20: Digitale Bildverarbeitung .................................................................................................... 33

BM4: Mediendidaktik und neue Medien ........................................................................................ 34

BT4: Mobile Kommunikation.......................................................................................................... 35

BE4: Robotik .................................................................................................................................. 36

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BG13: Kommunikationsnetze und -protokolle ............................................................................... 37

Verbindlicher Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“ ....39

ET275: Praktikum Eingebettete Systeme ...................................................................................... 39

ET221: EDA (Schaltungen und Platinen) ...................................................................................... 40

ET243: Regelungstechnik III – Digitale Regelungen ..................................................................... 41

ET255: Praktikum Steuerungs- und Regelungstechnik ................................................................ 42

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“ ........43

ET211: VLSI-Design ...................................................................................................................... 43

ET644: Sensors ............................................................................................................................. 44

ET663: Bussysteme ...................................................................................................................... 45

GT22: Ausgewählte Kapitel der Gesundheitstechnik .................................................................... 46

Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsmanagement“ .......................................47

GM13b: Marketing im Gesundheitswesen .................................................................................... 47

GPM7: Management und Führung von Personen in Gesundheitsorganisationen........................ 48

GM10a: Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen ................................................... 49

GPM4: Gestaltung von Gesundheitsorganisationen ..................................................................... 50

GM16b: Controlling im Gesundheitswesen ................................................................................... 51

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1. Semester

GT01: Physiologie und Pathophysiologie

Kennnummer: GT01

Modul Physiologie und Pathophysiologie

Modulverantwortlich: Professur für Medizinische Grundlagen

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 1. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 180 Stunden

davon Selbststudium: 120 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden kennen die physischen Umgebungsdeterminanten menschlichen Lebens und die Interaktion des offenen biologischen Sys-tems Mensch mit der physischen Umwelt. Sie verstehen die Funktion der lebenswichtigen Organsysteme, die Hierarchie und die Prinzipien ihrer Steuerung sowie Antworten des menschlichen Organismus auf un-terschiedliche schädigende Reize. Sie können wichtige diagnostische und therapeutische Verfahren in ihrer Reichweite einschätzen und die mit ihrem Einsatz verbundenen Risiken reflektieren.

Inhalte des Moduls:

Physische Umgebungsdeterminanten menschlichen Lebens; Natur-gesetze und biologische Prozesse

Organsysteme des Menschen und ihre Koordinierung

Grundlegende physiologische und pathophysiologische Konzepte; Prinzipien der zellulären Kommunikation und ihrer Beeinflussung

Präventive, diagnostische, therapeutische und rehabilitative Strate-gien und Verfahren

Art der Lehrveranstal-tung(en):

10 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Unterrichtsgespräch

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung (Klausur)

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GT02: Handlungsfelder der Gesundheitstechnik (Projektarbeit)

Kennnummer: GT02

Modul: Handlungsfelder der Gesundheitstechnik (Projektarbeit)

Modulverantwortlich: Professur für medizinische Technik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 1. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1. Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

die typischen Aufgaben einer Ingenieurin/eines Ingenieurs wieder-zugeben.

selbstständig und in Teams zu arbeiten.

eigene Stärken und Schwächen zu benennen

Prinzipien der Problemanalyse und Projektabwicklung zu erklären und zu gebrauchen.

eine vorgebebene Aufgabenstellung im Team zu analysieren, zu lö-sen und zu präsentieren.

Literatur- und Internetrecherche wissenschaftlich fundiert zu nutzen

das Instrument der Expertenbefragung zu erklären und einzusetzen

ethische Fragestellungen kritisch zu reflektieren

Inhalte des Moduls:

Problemanalyse

Projektmanagement, -abwicklung

Teamarbeit

Methoden der Ingenieurarbeit

Expertenbefragung

Präsentationen von Projektergebnissen (Extended Abstract, Eleva-tor Pitch, Poster)

Literatur- und Internetrecherche

Art der Lehrveranstal-tung(en):

6 SWS Praktikum

Lernformen: Projektarbeit

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

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GT03: Mediendesign

Kennnummer: GT03

Modul Mediendesign

Modulverantwortlicher: Professur für Medieninformatik und Webtechnologien

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 1. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden,

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden erwerben erweiterte Grundkenntnisse üben den Designprozess von multimedialen Webseiten. Hierbei durchlaufen sie die Konzeptions- und Entwicklungsphasen mehrfach und lernen so das Prinzip der iterativen Anwendungsentwicklung kennen. Sie erlernen die grundlegenden Methoden und Techniken der Web-gestaltung und verstehen das wesentliche Grundprinzip der Tren-nung von inhaltlicher Struktur und visueller Gestaltung. Sie erkennen und verstehen die sich hieraus ergebenden Vorteile für die benutzer-zentrierte, die systemzentrierte und die anwendungszentrierte An-passung von Webseiten und Anwendungen. Sie üben die Verwendung von Werkzeugen zur Webseitenerstellung, sind in der Lage, digitale mediale Inhalte für Webdesign aufzuberei-ten, verstehen, wie mit den Webtechnologien eine hypermediale Struktur aufgebaut werden kann und sind in der Lage einfache inter-aktive Webelemente zu programmieren. Sie erhalten Anleitung für die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit und lernen einen längeren wissenschaftlichen Text zu strukturieren und inhaltlich formal korrekt auszuführen.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen der Webgestaltung

Grundlagen Farbenlehre

Basiswissen Weblayout

Einführung in die Typographie und die Webtypographie

Konzeptionelle Trennung von Inhaltsstruktur und visueller Gestal-tung

Einführung in HTML5

Einführung in CSS3

Einführung in clientseitige Programmierung mit JavaScript

Basiswissen Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit

Grundlagen Konfiguration Webserver und Kommunikation über http

Generierung nativer Anwendungen aus HTML5 mit Apache Cordova

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung

Lernformen: Seminaristischer Unterricht zur Vermittlung theoretischer Grundlagen und Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit. Die Nutzung der Werk-zeuge wird in Praktika mittels Tutorien erlernt und praktisch vertieft.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 11

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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Seite 12

GT04: Mensch-Computer-Interaktion

Kennnummer: GT04

Modul: Mensch-Computer-Interaktion

Modulverantwortlich: Professur für Medieninformatik, Mensch-Computer-Interaktion

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 1. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden,

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden

kennen die grundlegenden Begriffe und Zusammenhänge der Mensch-Computer-Interaktion,

wissen um die Bedeutung der benutzergerechten Gestaltung,

lernen die Grundlagen und Konzepte des benutzerzentrierten Ent-wurfs interaktiver Systeme kennen,

erwerben die Fähigkeit interdisziplinär interaktive Systeme zu ent-wickeln,

lernen Methoden des benutzerzentrierten Entwurfs kennen und können diese selbstständig und zielorientiert anwenden, und

kennen traditionelle Interaktionen und aktuelle Entwicklungen

Inhalte des Moduls:

Kognitive Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion, u.a. Feh-lertaxonomie und Handlungsebene

Grundbegriffe der Softwareergonomie und des benutzerzentrier-ten Designs, Gestaltungsrichtlinien, Normen und Gesetze (z. B. Heuristiken von Nielsen, Teile der internationalen Norm DIN EN ISO, Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)

Ein-/ Ausgabegeräte

Interaktionsansätze: Von Kommandozeilen über graphische Schnittstellen zu multimodalen Systemen (z.B. Gestensteuerung, begreifbare (tangible) Interaktionen)

Einführung in Usability Engineering

Designmethoden- und Techniken (z.B. Persona, Szenarien, Proto-typenentwicklung)

Ausgewählte Evaluationsmethoden und Techniken, u.a. Rapid Prototyping, Heuristische Evaluation, Benutzertest)

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum. Im Praktikum wird der Lernstoff an Hand praktischer Übungen vertieft und gefestigt.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 13

2. Semester

GT05: Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen gesundheitstechnischer Innovationen

Kennnummer: GT05

Modul Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen gesundheitstechnischer In-novationen

Modulverantwortlich: Professur für organisatorische und institutionelle Bedingungen der Pflege

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 2. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die wesentlichen rechtlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen gesundheitstechnischer Innovatio-nen im Gesundheitswesen, können daraus erwachsene Herausforde-rungen und Problemstellungen erkennen und kritisch reflektieren. Sie können sich den Stand der wissenschaftlichen Diskussion zum Thema unter Nutzung verfügbarer Literatur- und Datenquellen erschließen so-wie Problemlösungskonzepte bewerten. Die Studierenden erwerben die Kompetenzen, Vorhaben gesundheitstechnischer Innovationen argu-mentativ unter rechtlichen, politischen und ökonomischen Gesichts-punkten sowie deren Chancen und Grenzen zu bewerten.

Inhalte des Moduls:

Strukturen, Akteursbeziehungen und Grundprobleme der gesund-heitlichen Versorgung in Deutschland

Auswirkungen gesundheitsrechtlicher, -politischer und -ökonomi-scher Entscheidungen auf die Gesundheit der Bevölkerung

Grundlegende Rechtsbeziehungen im Gesundheitswesen in Deutschland, insbesondere sozialrechtliche Regelungen nach dem SGB V und SGB XI

Spezielle Rechtsgrundlagen des Medizinprodukterechts, des Pro-dukthaftungsrechts und Rechtshaftungsfragen sowie spezieller Si-cherheitsverordnungen von Medizin- und Gesundheitsprodukten

Rechtliche und politische Fragen der Konformitätsbewertung von Medizin- und Gesundheitsprodukten

Verbraucherrecht und Patientenschutz im Gesundheitswesen

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Unterrichtsgespräch

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 14

GT06: Elektronik für Gesundheitstechnik

Kennnummer: GT06

Modul Elektronik für Gesundheitstechnik

Modulverantwortlich: Professur für medizinische Technik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 2. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden,

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Ziel des Moduls ist es, den Studierenden eine Grundlagenausbildung im Bereich Elektronik und Elektrotechnik zu vermitteln. Die Studierenden sind in der Lage, Gleichstromnetzwerke zu berechnen. Sie sind in der Lage, Transistorschaltungen und Operationsverstärkerschaltungen im Zeitbereich zu berechnen. Sie sind in der Lage, einfache Probleme mit Energiespeichern im Zeitbereich zu berechnen. Sie kennen die Konzepte zu AD-Wandlung und DA-Wandlung. Sie kennen die Begriffe elektri-sches Feld und magnetisches Feld.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen der Digitaltechnik: Boolesche Algebra, Schaltnetze, Flip-flops

Grundlagen der Gleichstromnetze

Wechselstromrechnung im Zeitbereich (Induktivitäten, Kapazitäten, Transformatoren

Aktive Bauelemente (Transistoren, Dioden)

Transistor-Grundschaltungen

Operationsverstärker-Grundschaltungen

AD/DA-Wandlung

Elektromagnetische Felder

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Seminaristischer Unterricht 4 SWS Übung/Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitender Übung/Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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GT07: Grundlagen der Informatik für Gesundheitstechnik

Kennnummer: GT07

Modul Grundlagen der Informatik für Gesundheitstechnik

Modulverantwortlich: Professur für Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 2. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden,

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden erlangen ein grundlegendes Verständnis der Konzepte der Informatik. Nach dem Kurs können die Studierenden die Einsatz-möglichkeiten von Computern, Datenbanken und Netzwerken inklusive Internettechnologien und mobile Anwendungen einschätzen.

Inhalte des Moduls:

Begriff der Informatik

Informationsdarstellung und –codierung

Logik und Entscheidungstabellen

Aufbau eines Computers und Informationsverarbeitung

Programmierkonzepte anhand einfacher Steuerungen

Verwaltung und Speicherung von Daten, Einführung in Datenbanken

Aufbau und Nutzung von Kommunikationsnetzen (Mobile Kommuni-kation, Anwendungen im Internet)

Beispielhafte IT-Anwendungen im Gesundheitswesen

Wichtige Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Seminaristischer Unterricht 4 SWS Übung / Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, aktive Teilnahme in den Übungen.

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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3. Semester

GT08: Forschungsmethoden

Kennnummer: GT08

Modul Forschungsmethoden

Modulverantwortlich: Professur Sozialepidemiologie und Gesundheitsberichterstattung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 3. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden verfügen über ein Grundverständnis hypothesenprü-fender und hypothesengenerierender, quantitativer und qualitativer For-schungsdesigns der empirischen Sozialforschung und ihrer gegen-standsangemessenen Anwendung zu gesundheitsbezogenen for-schungsorientierten Fragestellungen. Sie kennen die einzelnen Schritte des Forschungsprozesses, die Regeln der Datenerhebung, Datenana-lyse und Datenauswertung. Exemplarisch erlernen sie einzelne Verfah-ren der Datenerhebung und Auswertung, die für Fragen der Gesund-heitstechnik häufig benötigt werden, wie z.B. Befragung (standardisiert und nicht-standardisiert) sowie die Anwendung statistischer Verfahren. Darüber hinaus erwerben die Studierenden Wissen über epidemiologi-sche Kennzahlen, Arten von Gesundheitsstudien, Anwendungsfelder und Aussagekraft der Gesundheitsberichterstattung, die die Grundlage bilden, gesundheitsbezogene Interventionen bedarfsorientiert und bevöl-kerungsbezogen zu planen.

Inhalte des Moduls:

Ziele und Kennzeichen von qualitativer bzw. quantitativer Forschung, Verhältnis von Theorie und Empirie

Forschungsablauf in der qualitativen und quantitativen Forschung (zirkuläres Modell, lineares Modell, Hypothesenbildung, Konzeptspe-zifikation)

Erhebungs- und Auswertungsmethoden der quantitativen Forschung (schriftliche und mündliche standardisierte Befragung, telefonische Befragung, Beobachtung, Experiment)

Methoden und Verfahren der Datenaufbereitung, -auswertung und -analyse: deskriptive und analytische/schließende Verfahren der Sta-tistik, auch unter Anwendung computergestützter Verfahren

Ethische und datenschutzrechtliche Fragen des sozialwissenschaftli-chen Forschungsprozesses

Epidemiologie, epidemiologische Kennzahlen und Studiendesigns, Sozialepidemiologische Grundlagen, Gesundheitsberichterstattung

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Übungen

Lernformen: Übungen

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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GT09: Systemtechnik

Kennnummer: GT09

Modul Systemtechnik

Modulverantwortlich: Professur für medizinische Technik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 3. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden,

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1Se-mester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden eine Grundlagen-ausbildung im Bereich Automatisierungstechnik (Teil1) und Eingebettete Systeme (Teil 2) zu vermitteln. Teil 1 Die Studierenden kennen das Grundprinzip des Regelns und sind in der Lage die Potentiale der Regelungstechnik zu beurteilen. Die Stu-dierenden können anhand der gängigen Verfahren im Zeit und Fre-quenzbereich lineare zeitkontinuierliche Einfachregelkreise selbständig analysieren und entwerfen. Teil 2 Die Studierenden kennen den Hardware-Aufbau, die Software-Ar-chitektur und die Funktionsweise von eingebetteten Systemen. Die Stu-dierenden können eingebettete Systeme eigenständig konzipieren und entwerfen.

Inhalte des Moduls:

Teil 1

Definitionen, Beschreibungsverfahren im Zeit und Frequenzbereich

Übertragungsglieder, Streckentypen, Standardregler

Reglerentwurf im Frequenzbereich (komplexe Rechnung)

Reglerentwurf im Faustformelverfahren

Stabilitätsanalyse von Regelkreisen Teil 2

Überblick Eingebetteter Systeme, Beispiele

Systems Engineering eingebetteter Systeme: Anforderungsanalyse, Systemarchitektur, SysML

Softwareentwicklung eingebetteter Systeme: Host und Zielsystem

Eingebettete Software: Gerätetreiber, Middleware

Eingebettete Hardware: Embedded Prozessor, Embedded Board Bus, Speichersysteme, Schnittstelle zu Sensoren und Aktoren

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Seminaristischer Unterricht 4 SWS Übung

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitender Übung/Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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BG1: Programmierung 1

Kennnummer: BG1

Modul: Programmierung 1

Modulverantwortlich: Professur Programmierung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 3. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden verstehen den grundsätzlichen Ansatz und die Vorge-hensweise der objektorientierten Programmierung. Sie begreifen den Aufbau und die Wechselwirkung von Objekten und beherrschen die grundlegenden imperativen Programmiertechniken in Java. Sie können einfache Funktionalitäten in Klassen kapseln, Objekte erzeugen und Me-thoden aufrufen. Darüber hinaus sind sie in der Lage, korrekten, lesba-ren und wartbaren Code zu erzeugen und kennen einige grundlegende Klassen der Java-Bibliothek. Einfache Problemstellungen zu strukturie-ren, eine Lösung zu erarbeiten sowie die Qualität ihrer Lösung anhand grundlegender Merkmale zu reflektieren, sind umsetzbar.

Inhalte des Moduls:

Imperative Programm-Konstrukte o Zuweisung o Sequenz und Blöcke o Selektion o Verschiedene Formen der Iteration o Statische Methoden als Funktionen und Prozeduren

Basistypen wie Boolean, Integer und Strings und typische Opera-toren

Objekte und Klassen

Felder, Methoden, Konstruktoren

Ein- und mehrdimensionale Felder

Schleifen und geschachtelte Schleifen über Feldern

Rekursion und End-Rekursion

Abstrakte Datentypen wie Listen

Mengen als Listen und als Felder

I/O-Streams

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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BG34: Programmierpraktikum

Kennnummer: BG34

Modul: Programmierpraktikum

Modulverantwortlich: Professur Programmierung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 3. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden können moderne IDEs sicher einsetzen, einfache Unit Tests selbst entwickeln und moderne Versionskontrollsysteme sicher einsetzen. Sie entwickeln ein grundlegendes Verständnis vom Entwick-lungszyklus von Software wie er tatsächlich in der Industrie stattfindet.

Inhalte des Moduls:

Moderne IDEs (Eclipse)

Buildserver

Unit Testing

Debugging

Versionskontrolle

Refactoring

Ausgewählte Klassen der Klassenbibliothek Dokumentation mit Javadoc

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: Portfolio

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4. Semester

GT11: Kritische Bewertung von Gesundheitstechnologien

Kennnummer: GT11

Modul Kritische Bewertung von Gesundheitstechnologien

Modulverantwortlich: Professur für Health Technology Assessment und Gesundheitssystemdesign

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 4. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Physiologie und Pathophysiolo-gie, Empfohlen: Forschungsmetho-den

Sprache: Deutsch, Englisch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die Idee der Evidenzbasierten Medizin (EbM) und wissen, wie und unter welchen Bedingungen eine qualitativ hoch-wertige, evidenzbasierte und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung im nationalen und internationalen Kontext angeboten werden kann. Sie können die Grundlagen der evidenzbasierten Methodik anwenden, Stu-diendaten aufbereiten und präsentieren sowie evidenzbasierte Erkennt-nisgewinne verstehen und selbst generieren.

Inhalte des Moduls:

Konzepte und Geschichte von Evidence-based Medicine (EbM), Cochrane Collaboration und Health Technology Assessment

Gesundheitspolitischer und -ökonomischer Kontext der EbM-Diskus-sion

Klinische Forschung und klinische Entscheidungsprozesse

Formulieren von klinischen bzw. praxisrelevanten Fragestellungen

Systematische Recherche in bio-medizinischen Datenbanken

Kritische Bewertung (critical appraisal) von sekundären Studien (Systematische Reviews und Health Technology Assessment-Be-richte) sowie primären Studien (experimentelle und beobachtende Studientypen)

Schwerpunkt der kritischen Bewertung von innovativen Medizinpro-dukten vor dem Hintergrund des europäischen Medizinprodukte-rechts sowie von

Verfahren der Diagnostik und Screening-Strategien.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

6 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Projektorientiertes Arbeiten

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten

bestandene Modulprüfung, termingerechte Abgabe von Zwischenschrit-ten.

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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GT12: Medizintechnik

Kennnummer: GT12

Modul Medizintechnik

Modulverantwortlich: Professur für medizinische Technik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 4. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden,

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Elektronik für Gesundheitstech-nik, Empfohlen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, den Studierenden einen Überblick über die Möglichkeiten der medizinischen Messtechnik (Teil 1) und intelli-gente Assistenzsysteme (Teil 2) zu verschaffen. Teil 1 des Moduls umfasst die medizinisch-biologische Messtechnik. Die Studierenden sind in der Lage Sensoren für Messgrößen am Menschen auszuwählen. Sie sind in der Lage, Verfahren zur Filterung, Auswertung und Übertragung der gemessenen Signale anzuwenden und Angaben zur Messunsicherheit zu machen. Gegenstand von Teil 2 sind elektronische und mechatronische Kon-zepte, welche das Leben im Alltag und im Beruf, im häuslichen und mo-bilen Bereich unterstützen sollen. Die Studierenden sind in der Lage ei-genständig Lösungen der Gesundheitstechnik für die Realisierung von Assistenzsystemen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Adres-satengruppe zu erarbeiten.

Inhalte des Moduls:

Teil 1 Medizinisch-biologische Messtechnik

Sensorfunktionsprinzipien für die Messung physiologischer Größen

Beispiele für Sensoren für die medizinisch-biologische Messtechnik

Signalerfassung, AD-Wandlung

Statistische Verarbeitung von Messgrößen, Fehlerrechnung

Signalwandlung

Übertragungsverfahren Teil 2 Assistenzsysteme,

Ziele, Definition, Adressatengruppe eines Assistenzsystems

Aktoren für Assistenzsysteme

Ansteuerung von Aktoren

Realisierung von Assistenzsystemen: Planung, Aufbau, Test

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Seminaristischer Unterricht 4 SWS Übung/Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitender Übung/Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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GT13: Software Engineering für Gesundheits-Assistenzsysteme

Kennnummer: GT13

Modul: Software Engineering für Gesundheits-Assistenzsysteme

Modulverantwortlich: Professur Angewandte Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 4. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Programmierung 1

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die Begriffe, Methoden und Konzepte des Software Engineerings. Die wichtigsten Methoden können von den Stu-dierenden eingesetzt und bewertet werden.

Inhalte des Moduls:

Die Komplexität der Software und System-Entwicklung wird durch die Methoden des Software-Engineerings reduziert und beherrschbar ge-macht. Sowohl eher traditionelle Verfahren, wie auch agile Verfahren der Software-Entwicklung werden betrachtet. Im Einzelnen werden folgende Themen eingeübt:

Der Software-Lebenszyklus

Requirements Engineering und Management (insbesondere Anfor-derungserhebung, funktionale, nicht-funktionale Anforderungen, na-türlich-sprachliche und strukturierte Anforderungen)

Software Architektur (insbesondere Client-Server, Informationssys-teme, sprachgesteuerte Systeme)

Software Design (insbesondere Objektklassen, Klassenhierarchien, Vererbung, Reuse)

Spezifikation mit UML (insbesondere Use Case-, Klassen- und Se-quenz-Diagramm)

Software-Projektmanagement (insbesondere Planung, Konfigurati-onsverwaltung, Risikomanagement, Änderungsmanagement)

Spezielle Betrachtung für eingebettete und webbasierte Software-Systeme und deren Sicherheitsanforderungen

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übungen

Lernformen:

Im seminaristischen Unterricht werden Gruppenarbeiten zum selbststän-digen Lernen angeboten und nur Grundlagen über Vorlesungen vermit-telt. In den Übungen wird das erlernte Wissen anhand von praxisnahen Beispielen eingeübt. Soweit sinnvoll werden dazu industrieübliche Tools eingesetzt.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, aktive Teilnahme an den Übungen

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

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GT14, GT16, GT18: Projekt

Kennnummer: GT14, GT16, GT18

Modul: Projekt

Modulverantwortlich: verschiedene

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 4./5./6. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Erfolgreicher Ab-schluss der Module des 1. bis 3. Semesters

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Das Projekt verfolgt das Ziel, die Studierenden mit unterschiedlichen be-rufspraktischen Fragestellungen zur Entwicklung von Geräten und tech-nischen Verfahren der Gesundheitstechnik vertraut zu machen. Die Stu-dierenden erhalten interdisziplinäre Aufgabenstellungen, für die sie in Ar-beitsgruppen von drei bis fünf Mitgliedern kooperativ Lösungen erarbei-ten und schriftlich dokumentieren.

Inhalte des Moduls:

Definition eines Projekts, das von den Studierenden in Kleingruppen um-zusetzen ist. Die Studierenden nutzen dabei die zuvor erworbenen Fachkenntnisse und erfahren die Bedeutung von Projektmanagement-Methoden und Softskills:

Erstellung eines Projektplans

Bedarfsabklärung (ggf. Nutzerbefragung)

Planung, Durchführung und Bewertung / Controlling des Projekts

Präsentation der Projektergebnisse

Art der Lehrveranstal-tung(en):

Konsultationen

Lernformen: Projektarbeit

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, aktive Mitarbeit (fristgemäße Abgabe von Teillösungen und mündliche Konsultationen))

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 24

5. Semester

GT15: Unternehmerisches Denken und Handeln in Organisationen des Gesundheitswesens

Kennnummer: GT15

Modul: Unternehmerisches Denken und Handeln in Organisationen des Gesundheits-wesens

Modulverantwortlich: Professur für Health Care Management

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden haben grundlegende managementwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten als Basis reflexi-ven Managementhandelns in Institutionen des Gesundheitswesens er-worben. Als Referenzrahmen dient das St. Galler Management-Modell, dem ein Verständnis von Managementlehre als einer anwendungsorien-tierten Sozialwissenschaft zugrunde liegt, die sich mit Gestaltungs-, Steuerungs- und Entwicklungsproblemen in wirtschaftlicher Perspektive in organisationalen Kontexten beschäftigt. Die Studierenden können die Grundlagen anwenden, reflektieren und bewerten. Sie können relevante Daten sammeln und interpretieren, eigenständig Lösungsansätze für wichtige betriebswirtschaftliche Fragestellungen entwickeln, ihre Ergeb-nisse auch unter sozialen und ethischen Aspekten kritisch reflektieren sowie ihre Erkenntnisse gegenüber Experten und Laien vertreten.

Managementwissenschaften: Begriff, Funktionen, Prozess in Theorie und

Praxis, Managementrollen und -kompetenzen; St. Galler Management-Mo-

dell: Grundkategorien

Wirtschaften und ökonomisches Prinzip; nachhaltiges Wirtschaften

Ziele und Entwicklung von Unternehmen: Bedeutung und Formen

Wertschöpfung: betrieblicher Leistungserstellungsprozess

Zahlen in Organisationen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kennzah-

len, Kosten- und Leistungsrechnung

Innovation und Wandel: Arten, Prozess und Erfolgsvoraussetzungen

Grundlagen des Gesundheitsmarketing: Ziele, Instrumente, Marketingmix

und -kontrolle; Anwendungsmöglichkeiten

Management von Kooperationen und Netzwerken: z. B. MVZ, Praxisnetze

Nachhaltige Unternehmensführung: gesellschaftliche Verantwortung (CSR); Einbezug relevanter Stakeholder, Ethik in Unternehmen

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernform Unterrichtsgespräch

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung (Klausur)

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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6. Semester

GT17: Gesundheitsinformation und gemeinsame Entscheidungsfindung

Kennnummer: GT17

Modul: Gesundheitsinformation und gemeinsame Entscheidungsfindung

Modulverantwortlich: Professur für Patienteninformation und Gesundheitskommunikation

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Kritische Bewertung von Gesundheitstechnologien

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden kennen die Anforderungen an einer qualitätsgesicher-ten Gestaltung von Informationen über Gesundheit und Gesundheitspro-dukte, können Bedarfe bei Laien und Gesundheitsfachkräften unter An-wendung von Methoden qualitativer Sozialforschung erheben und sind in der Lage seriöse und bedarfsgerechte Informationen am Beispiel von Webauftritten oder Printmaterialien zu erstellen.

Inhalte des Moduls:

Exemplarische Erhebung des Bedarfs an Gesundheitsinformation o-der Information über Gesundheitsprodukte, Durchführung und Ana-lyse von Verfahren der angewandten qualitativen Sozialforschung (Interviews, Analyse von Forenbeiträgen oder Fokusgruppen; Aus-wertung im Stil der Grounded Theory)

Die Theorie der Krankheitsverlaufskurve und das Konzept des Shared Decision Making sowie deren Relevanz von Gesundheitsin-formationen

Verfahren der Erstellung und Überprüfung von medialer, qualitätsge-prüfter Information unter Beteiligung von Betroffenen und Expert*in-nen; Qualitätskriterien und Qualitätssiegel für Gesundheitsinformatio-nen

Kommunikationswissenschaftliche Grundlagen der Gestaltung in Print oder Internet

Exemplarische Vertiefung medizinischer Kenntnisse

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Projektorientiertes Arbeiten

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, termingerechte Abgabe von Zwischenschrit-ten.

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 26

7. Semester

GT19: Praxisprojekt

Kennnummer: GT19

Modul: Praxisprojekt

Modulverantwortlich: Studiengangsleitung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 7. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 15 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 450

davon Kontaktzeit: 15

davon Selbststudium: 435

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester, Sommersemester und Win-tersemester

Teilnahmevoraussetzungen: Zum Praxisprojekt wird zugelassen, wer nachweislich die Module des 1. bis 5. Semesters erfolgreich abge-schlossen oder aber mindestens 165 ECTS der für den Studienab-schluss erforderlichen Module, da-runter alle Module des 1. - 3. Semes-ters, erfolgreich abgeschlossen hat.

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden sind in der Lage, das erlernte Fach- und Methodenwis-sen in einer Unternehmensumgebung anzuwenden. Darüber hinaus sollen sie in konkreten Projekten ihre Sozialkompetenz beweisen und lernen, sich an betrieblichen Gegebenheiten anzupassen. Außerdem sollen die Studierenden in der Praxisphase die Bearbeitung der Bachelorthesis vorbereiten, sodass sie möglichst auch noch die an-schließenden drei Monate, in der sie die Thesis erstellen, zu dem Unter-nehmen oder zumindest zu den Mitarbeiter*innen der Firma einen engen Kontakt haben, da sie in dieser Zeit eine Lösung für ein konkretes An-wendungsproblem auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeiten. Während dieser Zeit werden sie intensiv von einer Professor*in der Fachbereiche AI, ET oder PG betreut.

Inhalte des Moduls:

Abhängig von der gewählten Vertiefung und dem Einsatzbereich in der Unternehmung. Tätigkeitsbereich sollte so gewählt und im Praktikanten-vertrag spezifiziert werden, dass aus diesem Bereich auch die Bachelor-thesis erstellt werden kann.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

Das Praxisprojekt umfasst Vorbereitungsveranstaltungen, individuelle Betreuung durch hauptberufliche Lehrende und eine Praxisphase, wel-che als zusammenhängender Zeitraum von 12 Wochen in Unternehmen absolviert wird. Die tägliche Arbeitszeit der Studierenden entspricht der üblichen Arbeitszeit der Praxisstelle.

Lernformen: Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, Teilnahme am Praxisprojekt

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 27

GT20: Abschlussmodul

Kennnummer: GT20

Modul: Abschlussmodul

Modulverantwortlich: Studiengangsleitung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 7. Semester

Modulart: Pflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 15 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: Die Bearbeitungsdauer der Ab-schlussarbeit beträgt 12 Wochen.

davon Kontaktzeit: 20

davon Selbststudium: 430

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester, Sommersemester und Win-tersemester

Teilnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss aller Module des 1. - 5. Semesters oder Nachweis von mindestens 165 ECTS der für den Studienabschluss erforderlichen Module, darunter erfolgreicher Ab-schluss aller Module des 1. - 3. Se-mesters und der Nachweis der Teil-nahme am Praxisprojekt.

Sprache: in Absprache mit betreuender Professorin/betreuendem Profes-sor

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass die Kandidat*in in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fachgebiet selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die gewonnen Ergebnisse verständlich und folgerichtig darzustellen.

Inhalte des Moduls:

In Abhängigkeit vom jeweiligen Themengebiet. Das Kolloquium besteht in der Regel aus einer ca. 20-minütigen Präsen-tation und Diskussion der Bachelorthesis sowie einer sich daran unmit-telbar anschließenden ca. 20-minütigen mündlichen Prüfung, die dem Themenkreis der Bachelorthesis verwandte Studieninhalte umfasst. Das Kolloquium wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Das Kolloquium soll in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach Abgabe der Bachelorthesis stattfinden. Auf Wunsch der Studierenden* kann der Termin für das Kol-loquium um einen Monat verschoben werden. In Fällen, in denen der Termin des Kolloquiums in den Verwaltungszeitraum des nächsten Se-mesters fallen würde, kann das Kolloquium auch begleitend zur Bache-lorthesis erfolgen. Sofern das Kolloquium nach Abgabe der Bachelor-Thesis erfolgt, soll die Benotung der Bachelorthesis der Studierenden* zum Termin des Kollo-quiums bekannt gegeben werden.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

Es findet eine fachliche und methodische Betreuung der Bachelorarbeit durch die Professor*in statt. Beratungs- und Betreuungsgespräche fin-den bei unternehmensnahen Arbeiten auch vor Ort statt.

Lernformen:

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, Präsentation (Kolloquium)

Prüfungsform: schriftliche Ausarbeitung (Abschlussarbeit)

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 28

Verbindlicher Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsinformatik“

BG28: Algorithmen und Datenstrukturen

Kennnummer: BG28

Modul Algorithmen und Datenstrukturen

Modulverantwortlich: Professur Angewandte Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die wichtigsten statischen und dynamischen Datenstrukturen sowie Such- und Sortieralgorithmen. Darüber hinaus kennen sie die O-Notation und können die Effizienz von Algorithmen mit Hilfe mathematischer Methoden analysieren und diese anwenden. Die Studierenden kennen zudem die wichtigsten Programmierkonzepte von C und sind in der Lage ein prozedurales Programm zu entwerfen, zu implementieren und zu testen. Insbesondere beherrschen Sie den Um-gang mit Zeigern und zeigerbasierten Datenstrukturen sowie die Imple-mentierung von iterativen und rekursiven Algorithmen.

Inhalte des Moduls:

Die Programmiersprache C wird anhand von einfachen Datenstrukturen (z.B. Felder, Structs, Listen, Binärbäume) und grundlegenden Algorith-men auf diesen Datenstrukturen (z.B. Bubblesort, Quicksort, Listenope-rationen, Traversieren von Bäumen) vermittelt. Es werden sowohl itera-tive als auch rekursive Lösungen behandelt, wobei Wert auf Portierbar-keit und Leistungsfähigkeit sowie die Behandlung von Schwachstellen gelegt wird. Das Basiswissen über C beinhaltet insbesondere:

Funktionen (Call-by-Value, Call-by-Reference)

Datentypen (Felder, Zeiger, Strukturen)

Präprozessor, Ein-/Ausgabe, Dateien Zudem erfolgt eine theoretische Analyse der betrachteten Algorithmen hinsichtlich Geschwindigkeit und Speicherverbrauch.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung / Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, aktive Teilnahme am Praktikum

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 29

BG7: Programmierung 2

Kennnummer: BG7

Modul Programmierung 2

Modulverantwortlich: Professur Programmierung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Kenntnisse aus Pro-grammierung 1

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden erlangen ein vertieftes Verständnis objektorientierter Programmentwicklung. Sie verstehen das Konzept der Klassenhierar-chien in seiner Tragweite und beherrschen dessen Nutzung. Sie kennen grafische Benutzerschnittstellen und sind in der Lage, diese zu erstellen. Sie sind in der Lage, größere Anwendungen zu strukturieren und zu er-stellen. Die Studierenden erschließen vertiefende Informationen und Konzepte aus der zu Grunde liegenden Literatur bzw. Dokumentation.

Inhalte des Moduls:

Problemanalyse und Klassendesign

Vererbung und Klassenhierachien

Dynamischer Methodenaufruf

Polymorphismus

Abstrakte Klassen und Methoden

Interfaces

Nebenläufigkeit -Threads

Exception Handling

Grafische Benutzerschnittstellen

Wichtige Elemente der GUI

Ereignisbehandlung

Container und Layouts

Ein/Ausgabe-Ströme

Reflection

Elemente der API

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 30

ET275: Praktikum Eingebettete Systeme

Kennnummer: ET275

Modul: Praktikum Eingebettete Systeme

Modulverantwortlich: Professur für Technische Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

Softwareprojekte für eingebettete Systeme durchzuführen.

Software für eingebettete Systeme entwerfen, implementieren und in Betrieb zu nehmen.

nach einem Terminplan das Entwicklungsprojekt in einem Zweier-Team durchzuführen.

Inhalte des Moduls:

Das Praktikum besteht aus einem umfangreichen Entwicklungsprojekt (Hardwarenahe Softwareentwicklung) aus dem Bereich eingebetteter Systeme. Im Rahmen dieses Projekts entstehen

Anforderungsanalyse mit Testfällen,

Softwarearchitektur,

Softwareentwurf

Implementierung und Test

Integration

Inbetriebnahme

Bedienungsanleitung

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Praktikum

Lernformen: Labor

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten):

bestandene Modulprüfung, erfolgreiche Durchführung des Projekts

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 31

BM32: Datenbanken

Kennnummer: BM32

Modul Datenbanken

Modulverantwortlich: Professur für Datenbanken und Information Retrieval

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die meisten Systeme und Anwendungen in der Informationstechnologie nutzen Datenbank- bzw. Datenverwaltungssysteme als Basis zur Spei-cherung und Wiedergewinnung System- bzw. Anwendungsrelevanter In-formationen. Die Studierenden werden befähigt, insbesondere kommer-zielle Datenbanksysteme in adäquater Weise einzusetzen und in An-wendungen einzubinden. Die Studierenden kennen alle wesentlichen Aspekte und den Sprachumfang der standardisierten Datenanfrage- und Datenmanipulationssprache SQL (QL, DML, DDL, DCL) und können diese anwenden, und zwar einschließlich komplexer Anfragen. Die Stu-dierenden kennen die Typologie der unterschiedlichen (Programmier-) Schnittstellen zu Datenbanksystemen im zentralisierten und verteilten Umfeld und können mit ihnen umgehen. Die Studierenden verstehen den Aufbau und die wesentlichen Konzepte von Datenbanksystemen, insbesondere das fundamentale Konzept der Transaktion (ACID), ein-schließlich der Mechanismen zu seiner Realisierung. Die Studierenden verstehen die prinzipielle Vorgehensweise von relationalen Datenbank-systemen bei der Optimierung des mengenorientierten Zugriffs auf Da-ten und die Bedeutung von Speicherungsstrukturen für die Beschleuni-gung von Zugriffen.

Inhalte des Moduls:

SQL (-L - Anfragen)

SQL (D-L - Daten-Manipulation)

SQL (D-L - Daten-Definition)

SQL (D-L - Integritätsbedingungen)

SQL (D-L - Zugriffskontrolle)

Programmierschnittstellen zum Zugriff auf relationale Datenbanken

Transaktionskonzept

Datensicherung

Mehrbenutzerbetrieb

Performance und Tuning

Architektur von Informationssystemen inkl. Schichtenmodell

Datenmodelle

ER-Modell

Normalisierung

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 32

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung Gesundheitsinformatik

GT21: Software Qualität für Gesundheitstechnik

Kennnummer: GT21

Modul: Software Qualität für Gesundheitstechnik

Modulverantwortlich: Professur für Allgemeine Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Programmierkennt-nisse aus dem Modul Program-mierung 1 und Software Enginee-ring für Gesundheits-Assistenz-systeme

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die Begriffe, Methoden und Konzepte des Software Qualität. Die wichtigsten Methoden können von den Studieren-den eingesetzt und bewertet werden.

Inhalte des Moduls:

Software-Qualität wird häufig mit Softwaretesten gleichgesetzt. Dieses Modul bezieht sich auf alle Einflussfaktoren für Software-Qualität im Software-Lebenszyklus, der parallel dazu in der Veranstaltung Software Engineering vorgestellt wird. Die Terminologie des Industriestandards ISTQB wird verwendet. Im Einzelnen werden folgenden Themen gelehrt:

Produkt- und Prozessqualität

Software-Fehler

Softwareteststrategien

Statische Software-Analyse

Software-Metriken

Schwerpunkt: Test-driven, Testfirst, Aufwandsschätzungen

Qualitätsmanagement und Teamaspekte

Evaluation der Prozessreife (CMMI, SPICE und TMM)

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übungen Der seminaristische Unterricht vermittelt einen Überblick über Begriffe, Methoden und verschiedene Ausprägungen der Software Qualität mit Fokus auf eingebettete, webbasierte und mobile Systeme der Gesund-heitstechnik. Die Übungsstunden ermöglichen die Anwendung der ge-lernten Methoden.

Lernformen:

Im seminaristischen Unterricht werden Gruppenarbeiten zum selbststän-digen Lernen angeboten und nur Grundlagen über Vorlesungen vermit-telt. In den Übungen wird das erlernte Wissen anhand von praxisnahen Beispielen eingeübt. Soweit sinnvoll werden dazu industrie-übliche Tools eingesetzt.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, aktive Teilnahme

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 33

BM20: Digitale Bildverarbeitung

Kennnummer: BM20

Modul: Digitale Bildverarbeitung

Modulverantwortlich: Professur für Medieninformatik/Webtechnologien

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden, da-von (separat) Praxiszeit

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester, Wintersemester

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Module des 1. - 4. Semesters

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die theoretischen Grundlagen der Bildverar-beitung, insbesondere verstehen sie die Funktion der wichtigsten Punkt-operationen, den Unterschied zwischen linearen und nichtlinearen Fil-tern, die Verwendung von morphologischen Filtern zur Bildverbesse-rung, sowie die grundlegenden Verfahren zur Bestimmung und Identifi-kation homogener Bildregionen. In den Übungen sammeln sie prakti-sche Erfahrungen in der Implementierung der behandelten Bildverarbei-tungsverfahren. Die Studierenden kennen die mathematischen Grundlagen der Verfah-ren zur Bildverarbeitung.

Filterung: Glättungsfilter, Differenz- und Ableitungsfilter, Anwendung der Filtermatrix, kombinierte Abfolge von Filterschritten: Lineare Al-gebra, insbesondere Matrizen- und Vektorrechnung

Berechnung von Histogrammen: bimodale Histogramme, kumulative Histogramme, automatische Histogrammanpassung: Grundlagen der Statistik, Verteilungen, Erwartungswert, Mittelwert, Varianz, Stan-dardabweichung, diskrete Wahrscheinlichkeitsdichtefuntionen

Merkmalsberechnung/Regionen: Flächen, Kompaktheit, Momente (1-4), Schwerpunktberechnung, Invariantenberechnung (Translation- bzw. größeninvariante Momente): Grundlagen der analytischen Geo-metrie, Grundlagen der Statistik

Inhalte des Moduls:

Digitale Bilder: Grauwertbilder, Farbbilder, Dateiformate

Histogramme: Belichtung, Kontrast, Dynamik, Farbhistogramme, Binning

Punktoperationen: Kontrast, Helligkeit, Clamping, Invertierung, Gammakorrektur

Filter: lineare Filter, nichtlineare Filter

Morphologische Filter: Erosion, Dilation, Opening, Closing

Regionen in Bildern: Auffinden von Regionen, Konturen, Eigenschaf-ten

Bildvergleich: Template-Matching

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 34

BM4: Mediendidaktik und neue Medien

Kennnummer: BM4

Modul: Mediendidaktik und neue Medien

Modulverantwortlich: Professur Digitale Medien

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5./6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden, da-von (separat) Praxiszeit

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester Wintersemester

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden erarbeiten sich in der Lehrveranstaltung die Grundla-gen der Mediendidaktik und deren aktuelle Umsetzung mit den Möglich-keiten der Medieninformatik zur Entwicklung von Lernsystemen. Ziel ist sowohl der Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen aus den Gebieten der pädagogischen Psychologie und der Didaktik als auch die Einarbeitung in technische Standards im Umfeld heutiger E-Learning Anwendungen. Die Studierenden können ihr erworbenes Wissen aktiv in die Konzep-tion, Realisierung und Evaluierung multimedialer Lernangebote einbrin-gen.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen des Lernens (lerntheoretische Ansätze und ihre Bedeu-tung für die Gestaltung von Lern-angeboten)

Softwaresysteme zur Unterstützung des Lernens und Lehrens (Auto-rensysteme, Learning-Management-Systeme, Repositorien, (Intelli-gente) Tutorsysteme, E-Learning 2.0)

Zielgruppenanalyse und Motivation

Ansätze der didaktischen Strukturierung und Konzeption (Instrukti-onsdesign, Konstruktionsdesign, Arten der Lernorganisation, Didakti-sche Entwurfsmuster)

Technische Standards des E-Learning (LOM, SCORM, IMS QTI, IMS LD)

Evaluierung von Lernsystemen

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum. Im Praktikum wird der Lernstoff an Hand praktischer Übungen vertieft und gefestigt.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 35

BT4: Mobile Kommunikation

Kennnummer: BT4

Modul: Mobile Kommunikation

Modulverantwortlich: Professur für Telekommunikation, Verteilte Systeme

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5./6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden, davon (separat) Praxiszeit

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Module des 1. - 4. Se-mesters

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden kennen die in der Praxis üblichen Mechanismen der mobilen und drahtlosen Kommunikation, sowie die Standards der heuti-gen und zukünftigen Mobilfunksysteme und die Gegenüberstellung ihrer quantitativen Charakteristika. Die Studierenden kennen zudem die aktu-ellen Probleme der mobilen und drahtlosen Kommunikation.

Inhalte des Moduls:

Einführung: Einsatzszenarien, Begriffsdefinitionen, Herausforderun-gen

Technische Grundlagen: Wellenausbreitung, Frequenzen, Signale, Dämpfung, Antennen, Sender/Empfänger, Modulation

Medienzugriff: SDMA, TDMA, CDMA, FDMA, CSMA/CA, Aloha mit Varianten, Kollisionsvermeidung, Polling

Drahtlose Telekommunikationssysteme: GSM, HSCSD, GPRS, DECT, TETRA, UMTS, IMT-2000

Satellitensysteme: GEO, LEO, MEO, routing, handover

Broadcast-Systeme: DAB, DVB

Drahtlose LANs: Techniken, Einsatzgebiete, IEEE 802.11a/b/g, .15, Bluetooth

Netzwerkprotokolle: Mobile IP, Ad-hoc Netze, Wegwahl

Transportprotokolle/Mobile TCP: zuverlässiger Datentransport, Flusssteuerung, Dienstqualität

Mobilitätsunterstützung: Dateisysteme, WWW, WAP, i-mode, J2ME

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum.

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 36

BE4: Robotik

Kennnummer: BE4

Modul: Robotik

Modulverantwortlich: Professur Programmierung

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5./6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden, davon (separat) Praxiszeit

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Empfohlen: Analysis und Algebra

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden verfügen über breite Kenntnisse im Bereich der Robo-tik mit dem Schwerpunkt autonome mobile Roboter. Sie kennen sowohl die technischen (Mechanik, Antrieb, Sensorik, Aktorik) als auch die theo-retischen Grundlagen der Robotik (Kinematik, Dynamik). Sie besitzen ei-nen Überblick über Verfahren zur Steuerung, Kartenerstellung und Navi-gation von Roboter in einer Umgebung. Die Studierenden sind in der Lage, diese Kenntnisse für konkrete Prob-lemstellungen aus dem Bereich kleiner mobiler Roboter umzusetzen.

Inhalte des Moduls:

Aufbau von Robotern

Sensoren und Aktoren

Kinematik

Dynamik

Local und Global Vision

Kartenerstellung

Navigation

Steuerung/Verhaltenssteuerung

Strategien

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 37

BG13: Kommunikationsnetze und -protokolle

Kennnummer: BG13

Modul: Kommunikationsnetze und -protokolle

Modulverantwortlich: Professur Kommunikationsnetze

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5./6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden, davon (separat) Praxiszeit

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester Sommersemester

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kom-petenzen:

Die Studierenden erwerben fundierte Kenntnisse von grundlegenden Prinzipien der Rechnerkommunikation und der relevanten Netztech-nologien sowie des allgemeinen Konzepts des Internet und der Pro-tokollfamilie TCP/IP.

Fähigkeiten: Die Teilnehmer werden befähigt,

die Funktionsweise von Netzen und Systemen für die Rechnerkom-munikation zu verstehen,

wichtige Internetdienste und -anwendungen zu verstehen und diese zu nutzen,

wichtige Dienste und Komponenten in Netzwerken zu organisieren und einzurichten,

die Weiterentwicklung des Internet zu verfolgen und zu beurteilen.

Kompetenzen: Die Studierenden verstehen die Prinzipien der Rech-nerkommunikation, der relevanten Netztechnologien sowie die Funk-tionsweise des Internet und können diese in anderen Fächern wäh-rend des Studiums einsetzen, um z.B. Internetanwendungen und -dienste zu konzipieren und zu realisieren.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen der Rechnerkommunikation: Kommunikationsarten, Netztopologien und -technologien, Schichtenmodelle, Standardisie-rung und zukünftige Entwicklung

Wichtige Internetanwendungen und -dienste – WWW, E-Mail, DNS, DHCP, …

TCP/IP Transportschicht: TCP, UDP, Fehlerkorrektur, Fluss- und Staukontrolle, Herausforderungen für Performance und Sicherheit

Vermittlungsschicht: IP, IP-Adressen und Subnetting, Router und Routing-Algorithmen (OSPF, IS-IS. BGP), NAT, IPv6, Hilfsprotokolle ICMP, ARP, NDP

Netzzugriff und Sicherungsschicht: LAN-Architektur, Ethernet, Swit-ches, Virtual LAN, Wireless LAN, VPN, WAN-Architektur, MPLS, xDSL, DOCSIS, Carrier-Ethernet

Art der Lehrveranstal-tung(en):

3 SWS seminaristischer Unterricht 1 SWS Praktikum

Lernformen: Seminaristischer Unterricht mit begleitendem Praktikum, Online-Zugriff auf Internet-Ressourcen u. a. für die Demonstration von Software-Tools und Abläufe der Netzprotokolle

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 38

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 39

Verbindlicher Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“

ET275: Praktikum Eingebettete Systeme

Kennnummer: ET275

Modul: Praktikum Eingebettete Systeme

Modulverantwortlich: Professur für Technische Informatik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

Softwareprojekte für eingebettete Systeme durchzuführen.

Software für eingebettete Systeme entwerfen, implementieren und in Betrieb zu nehmen.

nach einem Terminplan das Entwicklungsprojekt in einem Zweier-Team durchzuführen.

Inhalte des Moduls:

Das Praktikum besteht aus einem umfangreichen Entwicklungsprojekt (Hardwarenahe Softwareentwicklung) aus dem Bereich eingebetteter Systeme. Im Rahmen dieses Projekts entstehen

Anforderungsanalyse mit Testfällen,

Softwarearchitektur,

Softwareentwurf

Implementierung und Test

Integration

Inbetriebnahme

Bedienungsanleitung

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Praktikum

Lernformen: Labor

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten):

bestandene Modulprüfung, erfolgreiche Durchführung des Projekts

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 40

ET221: EDA (Schaltungen und Platinen)

Kennnummer: ET221

Modul: EDA (Schaltungen und Platinen)

Modulverantwortlich: Professur für Mikrosystemtechnik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Elektronik für Gesundheitstechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Systematisches Entwickeln; Schaltplanerstellung, Layout von Leiter-platten und Hybridschaltkreisen, Netzwerk-Simulation von Schaltun-gen, Signalintegrität bei Leiterbahnen auf Platinen; Konstruktionsele-mente von Gehäusen elektronischer Bauteile, Leiterplatten und Hyb-ridschaltkreisen; Wärmeabfuhr; Störungen in elektronischen Geräten (Übersprechen und EMV); Zuverlässigkeit elektronischer Geräte; Normen.

Entwurf einer Schaltung, Simulation und zugehörendes Platinen-Lay-out im Rahmen einer Semesterarbeit.

Inhalte des Moduls:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

Methoden zur Entwicklung von analogen Schaltungen und Platinen mit Hilfe von Entwurfs- und Simulationswerkzeugen wiederzugeben und können diese in Grundzügen anwenden

Beispiele für analoge Schaltungen und Konstruktionselemente von elektronischen Bauteilen und Platinen zu verstehen und wiederzuge-ben.

die Wärmeabfuhr bei elektronischen Bauteilen und Geräten über-schlägig zu berechnen,

Störungen elektronischer Schaltungen und Geräte (EMV) einzuord-nen und Methoden ihrer Vermeidung vorzuschlagen.

Sinn und Zweck von Normung und Zertifizierung wiederzugeben.

exemplarisch die Spice-Simulation von Schaltungen sowie die Simu-lation der Signalintegrität der entflochtenen (gerouteten) Platine (opti-onal) auszuführen.

komplexer Design-Werkzeuge für Schaltungs- und Platinenentwurf und Simulation zu o.g. Fragestellungen in den Grundlagen zu nut-zen.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Praktikum

Lernformen: Vorlesung, Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 41

ET243: Regelungstechnik III – Digitale Regelungen

Kennnummer: ET243

Modul: Regelungstechnik III – Digitale Regelungen

Modulverantwortlich: Professur für Mess- und Regelungstechnik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

die Einsatzpotentiale von Steuerungen und diskreten Regelungen der industriellen Automatisierungstechnik zu beurteilen.

Anhand der vermittelten theoretischen Kenntnisse einfache digitale Regelkreise selbständig zu analysieren und zu entwerfen.

ausgehend von den vorgestellten Beispielen ähnlich gelagerte Prob-leme selbständig zu lösen

Inhalte des Moduls:

Kombinatorische und Ablaufsteuerungen;

zeitdiskrete Prozesse und Zeitdiskretisierung;

Z-Transformation; Abtastreglerentwurf im Zeit- und Frequenzbereich;

Entwurf von quasikontinuierlichen Regelungen

Stabilitätsanalyse von Abtastregelkreisen.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung

Lernformen: Vorlesung, Übung

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 42

ET255: Praktikum Steuerungs- und Regelungstechnik

Kennnummer: ET255

Modul: Praktikum Steuerungs- und Regelungstechnik

Modulverantwortlich: Professur für Mess- und Regelungstechnik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

durch wirklichkeitsnahe Laborversuche zur Regelungs- und Steue-rungstechnik vermittelte, theoretische Kenntnisse aus dem Bereich Regelungstechnik und Messtechnik anzuwenden.

Mit Hardwarekomponenten (Kompaktreglern) und Softwaretools (Matlab/Simulink) aus dem industriellen Umfeld der Regelungs- und Automatisierungstechnik umzugehen.

Inhalte des Moduls:

In Form von Praktikumsversuchen werden folgende Aufgabenstellungen gelöst:

Simulative Untersuchungen von Regelstrecken, Reglern und Regel-kreisen

Realisierung und Inbetriebnahme von typischen Regelkreisen.

Der digitale Regelkreis und seine Realisierung

Praktische Realisierung von Mehrgrößenregelungen

Regelung nichtlinearer Prozesse

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Praktikum

Lernformen: Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 43

Erweiterter Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Produktdesign Gesundheitstechnik“

ET211: VLSI-Design

Kennnummer: ET211

Modul: VLSI-Design

Modulverantwortlich: Professur für Nachrichtentechnik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

den Entwurf komplexer Digitalschaltungen zu realisieren.

verschiedenen Alternativen zur Realisierung wiederzugeben und können die Entwurfsmethoden (Top-Down, Bottom-Up) erklären.

in einer Hardware Description Language (HDL) zu programmieren.

die wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen des Ein-satzes integrierter Bausteine zu beurteilen.

Inhalte des Moduls:

Einführung: Entwicklung der Digitaltechnik. Problematik des Einsat-zes komplexer digitaler Schaltungen.

Aufbau, Eigenschaften, Vor- und Nachteile verschiedener ASICs

Der Designzyklus

Beschreibung und Simulation digitaler Schaltungen mit einer Hard-ware Description Language.

Praktischer Entwurf komplexer Schaltungen mit VHDL

Test komplexer digitaler Schaltungen. Built in Self Test.

Zeitverzögerungsmodelle, Leistungssimulation, Place and Route

Fehlermodelle

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Praktikum

Lernformen: Vorlesung und Praktikum

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung, erfolgreiche Bearbeitung der Programmier-aufgaben

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 44

ET644: Sensors

Kennnummer: ET644

Modul: Sensors

Modulverantwortlich: Professur für Physik für Ingenieure

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 5. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodull

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Elektronik für Gesundheitstech-nik

Sprache: Englisch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden sind in der Lage:

Die Struktur, Funktionsweise und Benutzung verschiedener Sen-sorentypen zu beschreiben

Ihr Wissen in einer Präsentation vorzutragen

Die Sensoren und deren Nutzung in einer Testumgebung zu de-monstrieren

Sich Wissen aus Messungen mit unterschiedlichen Sensorenpara-metern anzueignen

Mit den Kernproblemen der Integration von kabellosen Sensoren-netzwerken umzugehen

Inhalte des Moduls: Die Auswahl der Sensoren hängt von möglichen aktuellen Fragestel-lungen ab.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

4 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Seminar

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 45

ET663: Bussysteme

Kennnummer: ET663

Modul: Bussysteme

Modulverantwortlich: Professur für Prozessleittechnik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Systemtechnik

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

technische Grundlagen, den Einsatz, die Struktur, den Aufbau und die Funktion moderner Kommunikationstechnologie auf Basis von parallelen und seriellen Bussystemen, bzw. von drahtlosen Kommu-nikationssystemen im industriellen Umfeld, im Automobilbau und in der Medizintechnik wiederzugeben

Kommunikationsnetzwerke auf Basis von Feldbussen zu beurteilen, entwerfen, aufzubauen, programmieren testen und einzusetzen.

Inhalte des Moduls:

Bustechnik: Merkmale der Busse und ihre besonderen Einsatzge-biete. Leitungstechnik und Anschlusstechnik, Elektrische Abschir-mung und EMV – Probleme. Zugriffsverfahren, Deterministische und stochastische Übertragungseigenschaften, Übertragungsproto-kolle und Übertragungssicherheit. Übertragungs- und Protokoll-schichten.

Spezielle Feldbussysteme: CAN-Bus und Profibus als klassische Vertreter von Feldbussystemen.

Besondere Bussysteme: Sicherheitsgerichtete Bussysteme. Bus-systeme mit besonderen Echtzeiteigenschaften.

Ethernet in Echtzeitanwendungen: Ethernet fähige Embedded Sys-tems und die Realisierung des TCP/IP - Protokolls in einem Embed-ded System.

Peripheriebausteine für Busanschlüsse: Integrierte Schnittstellen für Bussysteme in Mikrocontrollerschaltungen.

Beurteilung von Feldbusprotokollen: Beispielhafter Aufbau, Struktur und programmtechnische Realisierung von Feldbusprotokollen.

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung

Lernformen: Vorlesung, Übungen

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 46

GT22: Ausgewählte Kapitel der Gesundheitstechnik

Kennnummer: GT22

Modul: Ausgewählte Kapitel der Gesundheitstechnik

Modulverantwortlich: Professur für medizinische Technik

Qualifikationsstufe: Bachelor

Studienhalbjahr: 6. Semester

Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 5 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 150 Stunden

davon Kontaktzeit: 72 Stunden

davon Selbststudium: 78 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Teilnehmenden sind in der Lage:

beispielhaft vertiefte Methoden und Verfahren aus einem Teilgebiet der Gesundheitstechnik anzuwenden

in der Gruppe / Team zu arbeiten und eigene Lösungen zu verteidi-gen

selbstständig ergänzende Fachliteratur zu nutzen

Inhalte des Moduls: Ausgewählte, aktuelle Kapitel der Gesundheitstechnik

Art der Lehrveranstal-tung(en):

2 SWS Seminaristischer Unterricht 2 SWS Übung

Lernformen: Vorlesung, Übungen

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 47

Wahlpflicht-Katalog der Vertiefung „Gesundheitsmanagement“

(Für die Vertiefung sind zwei der Module verpflichtend zu wählen)

GM13b: Marketing im Gesundheitswesen

Kennnummer: GM13b

Modul: Marketing im Gesundheitswesen

Modulverantwortlich: Professur für Health Care Management

Qualifikationsstufe:

Bachelor

Studienhalbjahr: 5.. Semester

Modulart:

Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt: 300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit:

1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss von 60 ECTS im Studi-engang Gesundheitstechnik

Sprache:

Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden kennen Marketingkonzepte und -instrumente und können sie kritisch reflektieren, bewerten, unter Berücksichtigung der sozialen Verpflichtung auf ihre Eignung und Einsetzbarkeit für das Ge-sundheitswesen überprüfen sowie entsprechend anpassen. Sie sind in der Lage eigenständig Lösungsansätze für wichtige Fragestellungen des Gesundheitsmarketings zu entwickeln, in dem sie die dafür relevan-ten Daten sammeln, analysieren und interpretieren; ihre Ergebnisse auch unter sozialen und ethischen Aspekten kritisch reflektieren sowie ihre Erkenntnisse gegenüber Laien und Experten vertreten.

Inhalte des Moduls:

Grundverständnis von Marketing und Gesundheitsmarketing

Normativer Rahmen des Gesundheitsmarketings: Vision, Mission, Leitbilder

Besonderheiten der Marktsituation im Gesundheitswesen und spezi-ell für Gesundheitsorganisationen

Strategische Diagnose: SWOT-Analysen und Portfolio-Methode im Gesundheitswesen

Marktforschung: Relevanz, Marktsegmentierung und Anspruchs-gruppen- bzw. Zielgruppen-Analyse im Gesundheitswesen

Marketingstrategien und -ziele

Marketinginstrumente und Marketing-Mix

Entwicklung und Analyse von Inhalten, Ausrichtung und Reichweite von Marketing-Konzepten, z.B. Einweisermarketing-Konzepte

Art der Lehrveranstal-tung(en):

6 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Seminaristischer Unterricht

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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GPM7: Management und Führung von Personen in Gesundheitsorganisationen

Kennnummer: GPM7

Modul: Management und Führung von Personen in Gesundheitsorganisationen

Modulverantwortlich: Professur für Professur für Management im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt Personal

Qualifikationsstufe:

Bachelor

Studienhalbjahr:

5. Semester

Modulart:

Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits):

10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt:

300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit:

1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen:

Abschluss von 60 ECTS im Stu-diengang Gesundheitstechnik

Sprache:

Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden können die Bedeutung der menschlichen Arbeit im Gesundheitswesen als kostenintensiver und zugleich wertschöpfender Faktor erkennen und darauf basierend managementbezogene Schluss-folgerungen in Theorie und Praxis ziehen. Sie kennen die Beziehung zu den Patientinnen und Patienten sowie die Wirtschaftlichkeit der Leis-tungserstellung, die in Gesundheitseinrichtungen weitgehend von der Organisation und Qualität menschlicher Arbeit abhängig sind. Sie ken-nen managementbezogene Wege, Mittel und Instrumente, um das Po-tenzial des Personals zu erschließen und es mit den sich wandelnden Bedingungen und Anforderungen in Einklang zu bringen. Die Studieren-den sind in der Lage, die personalen Managementaufgaben theorieba-siert praktisch zu bewältigen.

Inhalte des Moduls:

Sach- und Managementfunktion Personal; Aufgabenfelder und Organisation des Personalmanagements, Personalbeschaffung und -auswahl; Arbeitsbewertung und Entgeltgestaltung, Perso-nalbeurteilung und -entwicklung; Personaleinsatz, Grundzüge der Personalentwicklung

Personalführung im Gesundheitswesen: Begründung und Funk-tionen; Führungsbeziehungen; Vertrauen und Motivation in der Personalführung; Menschenbilder und Führungsstile; Führungs-instrument: mit großem und geringem Gestaltungsspielraum

Bedeutung der Kommunikation in Gesundheitsorganisationen: z.B. laterale, horizontale, professionsübergreifende Kommunika-tion, Anwendung kommunikationswissenschaftlicher Theorien im Management

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Seminaristischer Unterricht

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: schriftliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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GM10a: Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen

Kennnummer: GM10a

Modul: Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen

Modulverantwortlich: Professur für Pflegewissenschaft und klinische Pflege

Qualifikationsstufe: Ba-chelor

Studienhalbjahr:

6. Semester Modulart: Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits):

10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt:

300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit:

1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen:

Abschluss von 60 ECTS im Stu-diengang Gesundheitstechnik

Sprache:

Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Studierende kennen die DIN-Normen im Qualitätsmanagement und spezifische Methoden. Sie können ein funktionierendes, wirksames Qualitätsmanagementsystem im Sinne eines kontinuierlichen Verbesse-rungsprozesses in Gesundheitseinrichtungen aufrechterhalten bzw. ent-wickeln, einführen, dokumentieren und evaluieren. Sie können Unter-nehmensstrategien erkennen, Unternehmensziele für ihren Kompetenz-bereich und im interdisziplinären Setting operationalisieren und QM-Werkzeuge anwenden, um interne und externe Vorgaben und Anforde-rungen zu erfüllen. Mit geeigneten Managementmethoden und Modera-tionstechniken können sie Verbesserungsprozesse kompetent initiieren und moderieren und so ziel- und lösungsorientierte Entscheidungen herbeiführen. Sie kennen die Anforderungen an Auditprogramme, kön-nen sie erstellen, vermitteln und lenken, dokumentieren, bewerten so-wie geeignete Maßnahmen in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit alle beteiligten Akteuren initiieren.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen: Definition von Qualität in Wissenschaft, Forschung und Philosophie und die Anwendung des Qualitätsbegriffs im Gesund-heitswesen; Einführung in das Qualitäts- und Prozessmanagement, Vorstellung der ISO Familie 9000 und arbeiten mit den Qualitätsbe-griffen aus Normen und Regelwerken (DIN EN ISO 9000, 901, 9004, 15224 und 19011), operative Aufgaben des Qualitätsmanage-ments in Gesundheitseinrichtungen

Kennen und Anwendung von einschlägigen Normen und Regelwer-ken, rechtlichen Aspekten, Methoden und Werkzeugen sowie Auf-bau von Kompetenzen in Kommunikation, Moderation

Strategien, Integration und Weiterentwicklung: moderne Manage-mentsysteme und Strategien, Selbstbewertung und Zertifizierungs-verfahren kennen, verstehen, auswählen und anwenden

Art der Lehrveranstal-tung(en):

6 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Seminaristischer Unterricht

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 50

GPM4: Gestaltung von Gesundheitsorganisationen

Kennnummer: GPM4

Modul: Gestaltung von Gesundheitsorganisationen

Modulverantwortlich: Professur für Organisatorische und institutionelle Bedingungen der Pflege

Qualifikationsstufe:

Bachelor

Studienhalbjahr:

6. Semester

Modulart:

Wahlpflichtmodul

Leistungspunkte (Credits):

10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt:

300 Stunden

davon Kontaktzeit: 144 Stunden

davon Selbststudium: 156 Stunden

Dauer und Häufigkeit:

1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen:

keine

Sprache:

Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden kennen, verstehen, reflektieren und bewerten grund-legende Kategorien und Konzepte der Arbeitswissenschaften, der Or-ganisationslehre, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie des Arbeits- und Berufsrechts, um Arbeitsprozesse und Organisationsstruk-turen in Einrichtungen des Gesundheitswesens analysieren und gestal-ten zu können. Anhand der Bearbeitung ausgewählter Fragestellungen haben die Studierenden die Kompetenzen erworben, arbeitswissen-schaftliche, arbeitsrechtliche und organisatorische Problemstellungen zu erkennen und kritisch zu reflektieren, sich den Stand der wissen-schaftlichen Diskussion unter Nutzung verfügbarer Literatur- und Daten-quellen zu erschließen sowie Problemlösungskonzepte zu bewerten und im Berufs- und Tätigkeitsfeld zur Anwendung zu bringen.

Inhalte des Moduls:

Grundzüge des Arbeits- und Berufsrechts, Arbeitsschutz und Ar-beitssicherheit

Arbeitswissenschaftliche und arbeitsorganisatorische Grundlagen

Arbeitssoziologische und arbeitspsychologische Konzepte und de-ren Praxisrelevanz

Gestaltung der Arbeit und Humanisierung; Bewertung der Arbeitstä-tigkeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen und Gesundheitsri-siken

Organisationsbegriffe, Organisationstheorie, Aufgabenstrukturie-rung, Aufgabendifferenzierung und organisatorische Integration, In-dividuum und Organisation

Organisationskultur

Politische Prozesse in Gesundheitsorganisationen

Art der Lehrveranstal-tung(en):

8 SWS Seminaristischer Unterricht

Lernformen: Seminaristischer Unterricht

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

Seite 51

GM16b: Controlling im Gesundheitswesen

Kennnummer: GM16b

Modul: Controlling im Gesundheitswesen

Modulverantwortlich: Professur für Management im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt Perso-nal

Qualifikationsstufe:

Bachelor

Studienhalbjahr:

6. Semester

Modulart:

Schwerpunktmodul

Leistungspunkte (Credits): 10 ECTS

Arbeitsbelastung gesamt:

300 Stunden

davon Kontaktzeit: 108 Stunden

davon Selbststudium: 192 Stunden

Dauer und Häufigkeit: 1 Semester / jährlich

Teilnahmevoraussetzungen: keine

Sprache: Deutsch

Qualifikationsziele / Kompetenzen:

Die Studierenden können Controlling mit seinen Aufgaben und Zielen be-nennen sowie die Besonderheiten in der Umsetzung im Gesundheitswe-sen diskutieren. Sie kennen die unterschiedlichen Möglichkeiten der orga-nisatorischen Einbindung und können diese kritisch beurteilen.

Das System der Kostenrechnung mit den Teilgebieten Kostenartenrech-nung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung ist bekannt und kann in Übungsaufgaben umgesetzt werden.

Zudem kennen die Studierenden operative und strategische Controlling-instrumente und können diese an einfachen Fallbeispielen anwenden so-wie die Möglichkeiten und Grenzen hinsichtlich der Anwendung in Unter-nehmen des Gesundheitswesens bewerten.

Inhalte des Moduls:

Grundlagen des Controllings

Kostenrechnung, Teilkostenrechnung, Plankostenrechnung, Prozesskosten-

rechnung, Zielkostenrechnung

Budgetierung, Hochrechnung, Programmplanung, Investitionsplanung

Berichte, Kennzahlen, Benchmarking

Art der Lehrveranstal-tung(en):

6 SWS Seminar

Lernformen: Seminar

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungs-punkten:

bestandene Modulprüfung

Prüfungsform: mündliche Prüfung

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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Anlage 4: Berufspraktische Ordnung

§ 1 Allgemeines

(1) Das Studium im Bachelor-Studiengang „Gesundheitstechnik“ beinhaltet ein Praxisprojekt. Es wird vom Fachbereich Angewandte Informatik vorbereitet und von Professor*innen der beteiligten Fachbereiche begleitet.

(2) Das Praxisprojekt wird auf der Grundlage eines Vertrags zwischen der Studierenden* und der Praxisstelle geregelt.

§ 2 Ziele und Aufgaben

Ziele des Praxisprojekts sind das Kennenlernen der Berufspraxis und der Erwerb von prakti-schen Fähigkeiten durch Mitarbeit an Aufgabenstellungen im Umfeld der Gesundheitstechnik.

§ 3 Status der Studierenden

(1) Während des Praxisprojekts bleiben die Studierenden an der Hochschule Fulda mit allen Rechten und Pflichten immatrikuliert.

(2) Die Studierenden sind keine Praktikant*innen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegen während des Praxisprojekts weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz.

(3) Die Studierenden sind verpflichtet, den zur Erreichung der Ziele erforderlichen Anordnun-gen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Person nachzukommen und die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungs-vorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht, zu beachten.

§ 4 Dauer und Zeitpunkt

(1) Das Praxisprojekt umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Wochen an einer Praxisstelle. Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen.

(2) Das Praxisprojekt soll im siebenten Fachsemester stattfinden.

(3) Die tägliche Arbeitszeit entspricht der üblichen Arbeitszeit der Praxisstelle.

§ 5 Zulassung

Die Zulassung zum Praxisprojekt erfordert den erfolgreichen Abschluss der Module des ersten bis fünften Semesters oder aber den Nachweis von mindestens 165 ECTS der für den Studi-enabschluss erforderlichen Module, darunter den erfolgreichen Abschluss aller Module des ersten bis dritten Semesters.

§ 6 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen

(1) Zu jedem Praxisprojekt bietet der Fachbereich Angewandte Informatik praxisbezogene Veranstaltungen im Rahmen eines „Berufspraktischen Seminars“ an.

Prüfungsordnung Bachelor Gesundheitstechnik vom 18.11.2015 und 13.01.2016, geändert am 09. Mai 2018

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(2) Die Teilnahme am „Berufspraktischen Seminar“ ist Bedingung für die Anerkennung des Praxisprojektes.

§ 7 Praxisstelle

(1) Die Praxisstellen werden in der Regel von den Studierenden vorgeschlagen. Kann der Vorschlag nicht genehmigt werden, so soll der Fachbereich eine Praxisstelle vermitteln.

(2) Die Betreuung der Studierenden am Praxisplatz soll durch eine von der Praxisstelle be-nannte Betreuer*in erfolgen, die eine angemessene Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung hat und hauptberuflich in der Praxisstelle tätig ist. Die Betreuer*in hat die Aufgabe, die Einweisung der Studierenden in die Arbeitsgebiete und Aufgaben zu regeln und zu überwachen.

§ 8 Betreuung durch die Hochschule

(1) Die Praxisreferent*in des Fachbereichs Angewandte Informatik berät die Studierenden vorwiegend in formalen Fragen. Dazu gehören insbesondere

a) die Auswahl und Anerkennung von Praxisstellen, b) die Überprüfung und Bestätigung von Verträgen, c) die Auswertung und Überprüfung des ordnungsgemäßen Abschlusses des Praxispro-

jekts, d) die Beratung bei Konflikten zwischen den Studierenden und den Betreuenden in den

Partnerunternehmen.

(2) Ein professorales Mitglied eines der beteiligten Fachbereiche betreut und berät die Studie-rende* in allen fachlichen Belangen, die mit dem Praxisprojekt zusammenhängen.

(3) Die Studierende* ist verpflichtet, die betreuende Professor*in in der vierten, achten und zwölften Woche des Projekts in ausführlicher Form über den Arbeitsverlauf zu unterrichten.

§ 9 Vertrag

(1) Vor Beginn des Praxisprojekts schließt die Studierende* mit dem Unternehmen, das die Praxisstelle anbietet, einen Vertrag ab. Falls der im Praxisreferat erhältliche Mustervertrag nicht verwendet wird, so ist der stattdessen gewählte Vertrag der Praxisreferent*in zur Zu-stimmung vorzulegen. Der Abschluss des Vertrages und die Anmeldung zum Praxisprojekt mit dem Anmeldeformular sind der Praxisreferent*in vor Beginn des Projekts anzuzeigen.

(2) Der Vertrag regelt insbesondere

a) die Verpflichtung der Studierenden* - den Weisungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzu-

kommen,

- die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,

- die für die Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten,

- fristgerecht einen zeitlich gegliederten Bericht nach Maßgabe des Fachbereichs zu erstellen, aus dem der Verlauf der praktischen Ausbildung ersichtlich ist (Be-richt über das Praxisprojekt).

b) die Verpflichtung der Praxisstelle - die Studierende* entsprechend der berufspraktischen Ordnung sorgfältig auszu-

bilden,

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- in Abstimmung mit betreuenden Professor*in einen Arbeitsplan zu erstellen,

- der Studierenden* ein qualifiziertes Zeugnis über den zeitlichen Verlauf und die Inhalte des Praxisprojekts auszustellen und den von ihr zu erstellenden Bericht zu prüfen und abzuzeichnen,

- der Studierenden* die Teilnahme an Prüfungen an der Hochschule Fulda zu er-möglichen,

- eine Praxisbeauftragte* als Ansprechpartner der Hochschule Fulda zu benennen.

§ 10 Anerkennung

(1) Die Studierende* beantragt im Praxisreferat die Anerkennung des Praxisprojekts unter Vorlage des von der betreuenden Professor*in genehmigten Berichts sowie des Tätigkeits-nachweises.

(2) Wird das Projekt anerkannt, so erhält das Modul BP die Beurteilung „mit Erfolg teilgenom-men“.

(3) Studienaufenthalte im Ausland auf der Basis bestehender Kooperationsverträge können nach Einzelfallprüfung als Praxisprojekt anerkannt werden.