Psychiatrische Spezialambulanz - Ärzteblatt Sachsen-Anhalt · Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010)...

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15. AMG Novelle Psychiatrische Spezialambulanz Leitungsstruktur der Universitätskliniken 3 2010

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15.AMGNovelle

PsychiatrischeSpezialambulanz

Leitungsstrukturder Universitätskliniken 3 2010

2Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Das Absicherungspaket der KKH-Allianz und der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) – umfangreicher Schutz für Jungmediziner. Eine Kombination, die Sie sich merken sollten: Mit der KKH-Allianz genießen Sie zuverlässigen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Und dank der vielfältigen Zusatzversicherungen der APKV die Vorteile eines Privatpatienten – zu besonders günstigen, maßgeschneiderten Konditionen. Nutzen Sie die über 40-jährige Erfahrung der APKVals Partner des Marburger Bundes und der meisten Ärztekammern sowie die spezielle Kundenbe-treuung, die die APKV jungen Ärzten bietet. Mehr Informationen bei Ihrer Allianz vor Ort, unter www.aerzte.allianz.de oder www.medkompetent.de.

Allianz Private Krankenversicherung

Zum Thema Gesundheit kennen Sie mehr als 60.000 Begriffe. Heute kommen noch zwei wichtige hinzu: KKH-Allianz und APKV.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts / www.aeksa.de

Inhaltsverzeichnis:

Das Absicherungspaket der KKH-Allianz und der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV) – umfangreicher Schutz für Jungmediziner. Eine Kombination, die Sie sich merken sollten: Mit der KKH-Allianz genießen Sie zuverlässigen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Und dank der vielfältigen Zusatzversicherungen der APKV die Vorteile eines Privatpatienten – zu besonders günstigen, maßgeschneiderten Konditionen. Nutzen Sie die über 40-jährige Erfahrung der APKVals Partner des Marburger Bundes und der meisten Ärztekammern sowie die spezielle Kundenbe-treuung, die die APKV jungen Ärzten bietet. Mehr Informationen bei Ihrer Allianz vor Ort, unter www.aerzte.allianz.de oder www.medkompetent.de.

Allianz Private Krankenversicherung

Zum Thema Gesundheit kennen Sie mehr als 60.000 Begriffe. Heute kommen noch zwei wichtige hinzu: KKH-Allianz und APKV.

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5 Eine nicht immer einfache Beziehung

6 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-AnhaltErwerb des FacharztesNeu erteilte WeiterbildungsbefugnisseErloschene WeiterbildungsbefugnisseNeu zugelassene Weiterbildungsstätten

8 2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung

9 Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

11 Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie

11 Stellungnahme der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu irreführender Werbung für die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

12 Schlichtungsverfahren aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2009

14 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes:Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte

15 Abgabe von Einlagen durch Fachärzte für Orthopädie - Mitteilung des BKK-Landesverbandes Ost

15 Stellungnahme der Deutschen BKK zu dem Artikel „Kardiologisches Abenteuer“ im Heft 2/2010

16 Eröffnung einer Spezialambulanz mit Schwerpunkt Psychosen/Schizophrenie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Universitätsklinikum Magdeburg

18 Eröffnung einer neuen Palliativstation, Mittwoch, 24. März, in der Lungenklinik Lostau gGmbH

18 Goldenes Doktordiplom

19 Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus

20 Die Rollen der Vorstandsmitglieder in einem Universitätsklinikum

55 www.akdae.de: Neue Arzneimittelwww.akdae.de: Drug Safety Mail

56 Briefe, die uns erreichten

57 Pathologe dringend gesucht

58 Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (178. Fortschreibung)

60 Für Sie gelesen

62 Zum Gedenken an den 100. Geburtstag vonProf. Dr. med. et Dr. phil. Karl Herbert Parnitzke am 6. März 2010

64 Nachruf für Prof. Dr. med. habil. Walther Matzel

66 Geburtstage

Fortbildung im Mittelteil

Titelfoto: Ivan Rabuzin, Landschaft vom Fluss

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Eine nicht immer einfache Beziehung

Beschwerden von Patienten und Angehörigen anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes sind kein seltenes Phäno-men, im Gegenteil, sie scheinen eher zuzunehmen. Im Vordergrund der Kritik stehen das Verhalten des medizi-nischen Personals, unzureichende Aufklärung, Verschie-bung von geplanten medizinischen Maßnahmen, therapeutisches Nichtstun sowie Klagen über eine falsche medizinische Behandlung. Allen Beschwerden ist jedoch, mehr oder weniger klar formuliert, eine Kernaussage gemeinsam: Der menschliche Umgang ließ zu wünschen übrig, der Patient fühlte sich in seiner psychischen und physischen Not alleingelassen, abgekanzelt, lieblos behandelt, kurzum in seiner Würde verletzt.

Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Kritik bedau-ernswerter Weise zu einem nicht unerheblichen Anteil berechtigt ist. Der Arzt neigt zum Irrtum, aus seiner fach-lichen Überlegenheit heraus, den Anspruch absoluter Entscheidungshoheit ableiten zu dürfen und meint zu wissen, was für den Patienten das Beste sei. Dabei fokus-siert er auf das objektiv erkrankte Organ, z.B. den Gallen-stein, die verstopfte Ader oder die Geschwulst und vergisst die subjektiven Empfindungen des Kranken.„Wer die Seele hat, hat auch den Leib“ und „Alle wahre Hilfe fließt aus dem Wort“ sind alte Weisheiten, an die wir Ärzte uns gerade im Zeitalter einer hoch technisierten Medizin öfter erinnern sollten.

Auf der anderen Seite sind die Ansprüche von Patienten und Angehörigen stetig gewachsen und drohen gelegent-

lich auszuufern. Bettlägerige, schwerstkranke Patienten werden verwahrlost und verdreckt ins Krankenhaus gebracht und das medizinische Personal nur wenig später wegen angeblich schlechter Pflege und inadäquater medizinischer Behandlung von den Angehörigen zur Rede gestellt. Das Informieren der Medien ist in diesem Zusammenhang ein leider in Mode gekommenes Droh-mittel. Gesetzlich bestellte Vormunde sind tagelang nicht zu erreichen, scheuen sich aber später nicht, eingeleitete medizinische Maßnahmen überaus kritisch zu hinterfra-gen bzw. neue zu blockieren. Angehörige fordern für unheilbare Schwerstkranke eine völlig unangemessene Maximaltherapie und belasten dadurch schwer das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Probleme dieser Art wird es in Krankenhäusern immer geben. Sie lassen sich nur durch ein „Miteinander“ und nicht durch ein „Gegeneinander“ abmildern. An das medizinische Personal ist zu appellieren, den Patienten nicht auf sein erkranktes Organ zu reduzieren, sondern sein subjektives Empfinden und das seiner Angehörigen mit zu berücksichtigen. Den Patienten und seine Ange-hörigen kann man nur auffordern, sich nicht zu scheuen, berechtigte Kritik klar zu artikulieren. Medizinischer Pfusch und menschliche Lieblosigkeit kann nicht toleriert werden. Sie sollten aber auch prüfen, ob sie ihre Unzu-friedenheit zu Unrecht und zu leichtfertig auf die Medizin und das medizinische Personal projiziert haben, anstatt ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen.

Professor Dr. med. Ulrich NellessenÄrztlicher Direktor, Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal gGmbH, Stendal

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Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung vom 16.04.2005 (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de)

Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

ImMonatJanuarkonntenwirfolgendeÄrztinnenundÄrztezumErwerbdesFacharztesbeglückwünschen:

Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

FacharztfürChirurgieDr. med. Stephan Dalicho, MagdeburgDr. med. Birger Stangl, Halle (Saale)Wilhelm Willems, Dessau-Roßlau

FacharztfürAllgemeineChirurgiePetr Steinochr, Gardelegen

FacharztfürOrthopädieundUnfallchirurgieArne Keemß, Schönebeck (Elbe)Dr. med. Martin Ottleben, PotsdamDr. med. Steffen Ulbricht, LeipzigDipl.-Med. Steffen Wiegleb, Gieboldehausen

FacharztfürFrauenheilkundeundGeburtshilfeDr. med. Rafal Odon, BitterfeldElla Seher, Halle (Saale)Dr. med. Hanne Weinand, Leipzig

FacharztfürInnereMedizinDr. med. Maximilian Christopeit, Halle (Saale)Matthias Hammwöhner, MagdeburgFriederike Walz, MagdeburgDr. med. Tanja Winzeck, Burg

FacharztfürAllgemeinmedizinDr. med. Christoph Gloser, Quedlinburg

FacharztfürInnereMedizinundEndokrinologieundDiabetologieDr. med. Markus Schäfer, Magdeburg

FacharztfürInnereMedizinundRheumatologieDr. med. Christoph Schäfer, Halle (Saale)

FacharztfürKinder-undJugendmedizinDr. med. Mandy Kersten, Naumburg (Saale)

FacharztfürOrthopädieAstrid Kollmann, Magdeburg

FacharztfürPathologieStefanie Hege, Halle (Saale)

FacharztfürDiagnostischeRadiologieDr. med. Dietrich Stoevesandt, Halle (Saale)

Facharztbezeichnungen:

FrauenheilkundeundGeburtshilfeDr. med. Simone Reissig30 MonateKrankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbHKlinik für Frauenheilkunde und GeburtshilfeRöntgenstraße 106120 Halle (Saale)

InnereundAllgemeinmedizinDr. med. Birgit Bröckert12 MonateArztpraxisHauptstraße 183 a06846 Dessau-Roßlau

Christina Gantschew18 Monate, davon 6 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versor-gung und 12 Monate in der internis-tischen PatientenversorgungGemeinschaftspraxisRegensburger Straße 7 a06132 Halle (Saale)

Dr. med. Gudrun Hage12 MonateArztpraxisSchulstraße 106632 Gleina

Dr. med. Michael Köppe12 MonateArztpraxisUntere Straße 2339343 Hillersleben

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Kinder-undJugendmedizinDipl.-Med. Birgit EderDr. med. Karin FleischerKerstin TinnefeldDr. med. Christiane Wöhrle18 Monate im Verbund AMEOS Poliklinikum HalberstadtMedizinisches VersorgungszentrumGleimstraße 538820 Halberstadt

PD Dr. med. habil. Ludwig Patzer60 Monate einschließlich 6 Monate gebietsbezogene IntensivmedizinKrankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara HalleKlinik für Kinder- und Jugend-medizinMauerstraße 506110 Halle (Saale)

NuklearmedizinProf. Dr. med. Manfred Bähre60 Monate einschließlich 12 Monate stationäre Patientenver-sorgungMartin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. FakultätUniversitätsklinik und Poliklinik für NuklearmedizinProf.-Friedrich-Hoffmann-Straße 106110 Halle (Saale)

PsychiatrieundPsychotherapieDipl.-Med. Gitta Friedrichs6 Monate Psychiatriemedinet-AG „Alte Ölmühle“Rehabilitationsfachklinik für AbhängigkeitserkrankungenBerliner Chaussee 6639114 Magdeburg

PsychosomatischeMedizinundPsychotherapieDr. med. Thilo Hoffmann36 MonateDiakoniekrankenhaus HalleKlinik für Psychosomatische Medizin und PsychotherapieLafontainestraße 1506114 Halle (Saale)

Schwerpunktbezeichnung:

Kinder-PneumologieDipl.-Med. Sabine Jess36 MonateKrankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara HalleKlinik für Kinder- und JugendmedizinMauerstraße 506110 Halle (Saale)

Zusatzbezeichnungen:

MedikamentöseTumortherapieDr. med. Günther Hasslbauer12 MonateKlinikum Aschersleben-Staßfurt GmbHFrauenklinikEislebener Straße 7 a06449 Aschersleben

Psychotherapie-fachgebundenDipl.-Med. Barbara Zetlerberufsbegleitend (außer Selbsterfah-rung und Fallsupervisionen)Carl-von-Basedow-Klinikum Saale-kreis GmbHKlinik für Psychiatrie und Psycho-therapieVor dem Nebraer Tor 1106268 Querfurt

SpezielleSchmerztherapieDr. med. Kathrin Clauß12 MonateMVZ Schönebeck GmbHSchmerzambulanzKöthener Straße 1339218 Schönebeck (Elbe)

Dr. med. Angela Stephan12 MonateMEDIGREIF Verwaltungs- und BetriebsgesellschaftFachkrankenhaus Vogelsang-Gommern mbHSchmerztherapieabteilungSophie-von-Boetticher-Straße 139245 Vogelsang

SportmedizinDr. med. Markus Wiener12 MonateHELIOS Klinik HettstedtOrthopädisch-Traumatologisches Zentrum (OTZ)Robert-Koch-Straße 806333 Hettstedt

ErloscheneWeiterbildungsbefugnisse:

FürdieUnterstützungderKammer-arbeitimRahmenderWeiterbil-dungmöchtenwirnachfolgendenÄrztenherzlichdanken:

- Dr. med. Angelika Brandt, MEDIAN Klinikum Flechtingen

GmbH & CO.KG, Befugnisse für Innere Medizin, Innere Medizin und Allgemeinmedizin und

Rehabilitationswesen endeten am 31.12.2009

- Karl Enke, Gemeinschaftspraxis in Zeitz, Befugnis für Innere

Medizin und Nephrologie endete am 31.12.2009- Dr. med. Sibylla Firchau, Arzt-

praxis in Halle (Saale), Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 31.12.2009

- Dr. med. Sigrid Graßhoff, Arzt-praxis in Magdeburg, Befugnisse für Haut- und Geschlechtskrank-heiten und Allergologie endeten am 07.01.2010

- Dr. med. Wolfgang Lässig, KH St. Elisabeth u. St. Barbara Halle, Halle (Saale), Befugnisse für Kin-der- und Jugendmedizin und Kinder-Pneumologie endeten am 31.12.2009,

- Dr. med. Gudrun Lahse, Arztpra-xis in Dessau-Roßlau, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 31.12.2009

- Slawomir Raczek, MVZ Garde-legen, Befugnis für Orthopädie und Unfallchirurgie endete am 31.12.2009

8Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

- Sieglind Rosenkranz, Arztpraxis in Köthen (Anhalt), Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 31.12.2009

- MR Dr. med. Klaus Schikowski, Arztpraxis in Burg, Befugnis für Frauenheilkunde und Geburts-hilfe endete am 31.12.2009

- Dr. med. Wolfgang Siede, MVZ Oberharz Hasselfelde, Befugnis für Innere und Allgemeinmedi-zin endete am 31.12.2009

- Prof. Dr. med. habil. Hans Gert Struck, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg/Med. Fakultät, Halle (Saale), Befugnis für Augenheilkunde endete am 31.12.2009

TherapiehofSotterhausenMitteldorf 1806528 Sotterhausen zugelassenfürPsychiatrieund Psychotherapie

KlinikumAschersleben-StaßfurtGmbHEislebener Straße 7 a06449 Aschersleben Frauenklinik zugelassenfürMedikamentöse Tumortherapie

MEDIGREIFVerwaltungs-undBetriebsgesellschaftFachkrankenhausVogelsang-Gom-mernmbHSophie-von-Boetticher-Straße 139245 Vogelsang zugelassenfürSpezielle Schmerztherapie

NeuzugelasseneWeiterbildungsstätten:

Altmark-KlinikumgGmbHKrankenhausSalzwedelBrunnenstraße 129410 Salzwedel Innere Abteilung zugelassenfürInnereMedizin undKardiologie

AMEOSPoliklinikumHalberstadtMedizinischesVersorgungszentrumGleimstraße 538820 Halberstadt zugelassenfürKinder-und Jugendmedizin

FachklinikAmKyffhäuserKelbraGmbHLange Straße 11106537 Kelbra (Kyffhäuser) zugelassenfürPsychiatrieund Psychotherapie

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalthatam07.November2009beschlossen:

Die Wahlordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, beschlossen von der Kammerversammlung am 17.04.2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 08.11.2008 (veröffentlicht Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 07/2009, S. 13 f) wird wie folgt geändert:

1. §2wirdwiefolgtgeändert:

a) In der Überschrift werden die Worte „Zahl der Mit-glieder der“ gestrichen.

b) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Bördekreis“ durch das Wort „Börde“ ersetzt.

c) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „ Salzland“ durch das Wort „Salzlandkreis“ ersetzt.

2. In § 9 Abs. 3 Satz 1 wird die Abkürzung „bzw.“ durch das Wort „oder“ ersetzt.

3. In § 16 Abs. 4 Satz 3 wird die Abkürzungen „bzw.“jeweils durch das Wort „oder“ ersetzt.

Die Aufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 15. Januar 2010 unter dem Aktenzeichen 22-41007/3 die Genehmi-gung erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit aus-gefertigt und im Ärzteblatt Sachsen-Anhalt bekannt gemacht.

Ausgefertigt: Magdeburg, den 20. Januar 2010

gez. Dr. med. Henning FriebelPräsident

2. Satzung zur Änderung der Wahlordnung

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 39

Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert

Auszubildende,EinzelumschülersowieexternePrüflinge

Prüfungsbereich Note1 Note2 Note3 Note4 Note5 Nichtbestanden

Behandlungsassistenz 0 8 4 3 0 0

Betriebsorganisation und-verwaltung 0 10 5 0 0 0

Wirtschafts-und Sozialkunde 1 7 5 2 0 0

Praktische Prüfung 4 7 3 1 0

Lehrgangsumschüler

Prüfungsbereich Note1 Note2 Note3 Note4 Note5 Nichtbestanden

Behandlungsassistenz 0 2 3 3 0 0

Betriebsorganisation und-verwaltung 1 1 5 1 0 0

Wirtschafts-und Sozialkunde 0 1 1 6 0 0

Praktische Prüfung 3 1 1 1 2

Im Berufsabschluss Medizinische Fachangestellte werden alle Prüfungsbereiche auf dem Zeugnis ausgewiesen, eine Gesamtnote wird nicht mehr erteilt.Die Prüflinge, die ausschließlich die praktische Prüfung wiederholten, konnten folgende Noten erreichen:

Prüfungsbereich Note1 Note2 Note3 Note4 Note5 Nichtbestanden

Praktische Prüfung 0 2 2 4 2

Eine Umfrage am Tag der praktischen Prüfung über die Vermittlung aller Prüflinge ergab folgendes Ergebnis:

Übernahme durch Ausbilder in ein Arbeitsverhältnis/Tätigkeit in einer anderen Arztpraxis 63 %Beginn einer anderen Ausbildung/eines Studiums 15 %Arbeitslos wurden 22 %

DieZwischenprüfungderAuszubildenden(Jahrgang2008)findetam

22.06.2010,14.00UhrinderjeweiligenBerufsschulestatt.

Ausnahme: Für die Auszubildenden der Berufsbildenden Schule Magdeburg

ist der PrüfungsortdieÄrztekammer.Die Anmeldung der Auszubildenden zu dieser Prüfung muss bis zum 30.04.2010 bei der Ärztekammer erfolgen.Der dazu erforderliche Antrag wird den Auszubildenden in den Berufsbildenden Schulen durch die Ausbildungs-beraterin der Ärztekammer rechtzeitig ausgehändigt.

An der Abschlussprüfung Winter, die am 08.12.2009 sowie am 15. und 16.01.2010. durchgeführt wurde, nahmen 33 Auszubildende/Umschüler teil. Das waren Prüflinge mit Ausbildungsbeginn Winter, mit verkürzter oder verlängerter Ausbildung, Auszubildende, die die Prüfung vorzeitig ablegten, Einzelumschüler, Lehrgangs-umschüler, Prüflinge, die die Abschlussprüfung wieder-holen mussten sowie externe Prüflinge.Externe Prüflinge sind Mitarbeiterinnen aus Arztpraxen, die seit mindestens 4,5 Jahren die Tätigkeiten einer Arzt-helferin ausführen, aber keinen Abschluss als Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte nachweisen können. Folgende Ergebnisse konnten erreicht werden:

10Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten

DieNotwendigkeitderAusbildung

Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte, die eine qualifi-zierte Arzthelferin/Medizinische Fachangestellten ein-stellen wollen, suchen in bestimmten Regionen Sachsen-Anhalts danach vergeblich. Auch in den zustän-digen Arbeitsämtern sind häufig keine Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte als Arbeit suchend regist-riert. Manchmal gelingt es uns Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung Medizinische Fachangestellte, hier helfend tätig zu werden. Wir bieten den jungen Arzthel-ferinnen/Medizinischen Fachangestellten, die ihre Aus-bildung erfolgreich beendeten und noch keine Anstellung haben, die Möglichkeit, sich in eine Liste von Arbeit suchenden Arzthelferinnen/Medizinischen Fachange-stellten eintragen zu lassen, die Ärztinnen und Ärzten, die eine neue Mitarbeiterin suchen, zugeschickt wird.

Da verschiedentlich durch Ärztinnen und Ärzte diese Möglichkeit in Anspruch genommen wurde, entstanden hieraus auch schon dauerhafte Arbeitsverhältnisse.

Eine grundlegende Personalplanung ist so allerdings nicht möglich. Hier bietet sich an, die Ausbildung seiner künftigen Mitarbeiter langfristig selbst in die Hand zu nehmen, in dem man ihnen eine qualifizierte Ausbildung angedeihen lässt.

DieAusbildungvonMedizinischenFachangestellten

Die Ausbildung zur Med. Fachangestellten/zum Med. Fachangestellten erfolgt im dualen System, d. h. die theoretische Ausbildung übernimmt eine Berufsbildende Schule und die praktische Ausbildung wird in der Arzt-praxis durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet ein- bzw. zweimal wöchentlich im Wechsel statt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre, der Beruf Med. Fachan-gestellte/Med. Fachangestellter ist staatlich anerkannt.In der Verordnung über die Berufsausbildung vom 28.04.2006 sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbil-dungsrahmenplan sowie die Prüfungsbedingungen veröffentlicht.

Die Eignung der ausbildenden Ärztin/des ausbildenden Arztes ist erfüllt durch die Approbation, die Eignung der Ausbildungsstätte (Praxis) ergibt sich aus dem angemes-senen Verhältnis zwischen der Anzahl der Fachkräfte und der Auszubildenden gemäß den Festlegungen des Berufs-bildungsausschusses der Ärztekammer.

Die Auszubildenden werden entweder durch die Berufs- und Informationszentren (BIZ) der Arbeitsämter vermit-telt, bewerben sich in eigener Initiative in den

entsprechenden Praxen oder die künftige Ausbilderin/der künftige Ausbilder wirbt selbst für den Ausbildungsplatz (Inserat o. ä.).Die Ausbilderin/der Ausbilder trägt die Kosten der Ausbildung- Eintragungs- und Prüfungsgebühren zurzeit – insgesamt 155,00 EURO

Ausbildungsvergütung seitdem01.07.2009

im 1. Ausbildungsjahr 531,00 € monatlichim 2. Ausbildungsjahr 572,00 € monatlichim 3. Ausbildungsjahr 616,00 € monatlich

Der Berufsausbildungsvertrag

Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Ausbil-dung der Medizinischen Fachangestellten, die u.a. Infor-mations-, Beratungs-, Aufsichts- und Prüfungsfunktionen wahrnimmt. Jeder Arzt, der sich zur Ausbildung einer Medizinischen Fachangestellten entschließt, erhält von der Ärztekammer die dazu erforderlichen Unterlagen, z. B.- Vertragsvordrucke- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse- Ausbildungsrahmenplan und Musterausbildungsplan- Erklärung zur Schweigepflicht- Schulanmeldung und Schulverzeichnis- Hinweise auf Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Hier sind alle notwendigen Informationen enthalten, wie- Ausbildungszeit, Probezeit- Ausbildungsvergütung, sonstige Leistungen- Urlaubsanspruch- Pflichten des/der ausbildenden Arztes/Ärztin- Pflichten des/der Auszubildenden- Möglichkeiten der Kündigung- Sonstige Vereinbarungen

Ärztinnen und Ärzte, die sich zur Ausbildung entschlos-sen haben, erhalten von der Ärztekammer die ent-sprechenden Unterlagen auf Anforderung zugeschickt.

Der vom Berufsbildungsausschuss beschlossene Einstel-lungstest, der bei der Auswahl eines Jugendlichen Hilfe und Unterstützung geben soll, kann auf Wunsch eben-falls mit den Ausbildungsunterlagen zugeschickt werden.

Die Mitarbeiterinnen des Referates Ausbildung Medizini-sche Fachangestellte

Frau Heber Tel.: 0391/60547900Frau Sievert Tel.: 0391/60547910 beraten Sie gern.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 311

Durch die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blut-bestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ der Bundesärztekammer vom November 2005 sind die Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Transfu-sionsmedizin festgelegt.Für das Jahr 2009 müssen bis zum 01.03.2010 alle Einrichtungen (Krankenhäuser, Labore, Praxen), die ≥ 50 Erythrozytenkonzentrate und/oder Plasmaderivate für Hämostasestörungen oder aber < 50 Erythrozytenkon-zentrate/Jahr, jedoch nicht ausschließlich durch den ärzt-lichen Leiter und/oder bei mehr als 1 Patienten gleichzeitig verabreichen, einen vom entsprechend qualifizierten Qualitätsbeauftragten unterschriebenen Bericht über die Ergebnisse seiner Überprüfungen bei der zuständigen Ärztekammer einreichen (unter www.aeksa.de/Qualitäts-sicherung/Blutkomponenten/Jährlicher Bericht). Dieser Bericht ist zeitgleich an den Träger der Einrichtung zu senden.Zusätzlich muss der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie neben seiner Approbation und einer 3-jährigen ärztlichen Tätigkeit seine Qualifikation (Teilnahme am 40-Stunden-Kurs „Qualitätsbeauftragter Hämotherapie“ oder Erfül-lung der Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“) gegenüber der Ärzte-kammer durch Einreichen des entsprechenden Nach-weises belegen.Bei Vorliegen des Nachweises in der Abteilung Qualitäts-

sicherung der Ärztekammer ist ein jährliches erneutes Einreichen bei Beibehaltung der Funktion nicht erforderlich.Alle anderen Einrichtungen, die unter 50 Erythrozyten-konzentrate pro Jahr bei Erfüllung der weiteren strengen Voraussetzungen (Transfusion nur bei jeweils 1 Patienten zum selben Zeitpunkt ausschließlich durch den ärztli-chen Leiter, keine Verwendung anderer Blutkomponen-ten oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen, sämtliche Prozess-Schritte der Erythrozytentransfusion liegen in der Verantwortung des ärztlichen Leiters) transfundieren, benötigen keinen Qualitätsbeauftragten.Diese Einrichtungen müssen allerdings ebenfalls zum 01.03.2010 für 2009 die Qualifikationsvoraussetzungen des ärztlichen Leiters (Facharzt und nachgewiesener 16-Stunden-Kurs „Transfusionsverantwortlicher“ – bei Vorliegen ist kein erneutes Einreichen notwendig), eine von ihm selbst unterzeichnete Arbeitsanweisung (die unter www.aeksa.de/Qualitätssicherung/Blutkomponen-ten zu findende Mustertransfusionsanweisung ist auf die Praxisbelange anzupassen) sowie den Nachweis der Mel-dung an das Paul-Ehrlich-Institut nach § 21 TFG an die zuständige Ärztekammer einreichen.Bei Fragen wenden sie sich bitte an:Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Abteilung Qualitätssiche-rung, Frau Dr. med. M. Wolf, Telefon (0391) 60547950.

Umsetzung der Transfusionsmedizin-Richtlinie

Unter dem Motto „Neue Wege in der dualen Ausbildung MFA“ bewegt sich die Fit – Bildungs – GmbH (Fit) auf einem durch den Gesetzgeber definierten Terrain der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Schlagzeilen wie „Sie möchten ausbilden? … Daher brauchen Sie einen starken Partner in der Ausbildung - bauen Sie auf uns!“ lassen den Eindruck erwecken, dass Fit die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) durchführt. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt weist ausdrücklich darauf

Stellungnahme der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zu irreführender Werbung für die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

29.03.2010Plazebo in der Schmerztherapie

OA Dr. HoffmeyerOA Dr. Brinkers

Die Schmerzambulanz des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. lädt zur folgenden interdisziplinären Schmerzkonferenz ein:

Anmeldungenerwünscht.OADr.med.Hoffmeyer,LeiterderSchmerzambulanz/Tel.:0391/6713350,Fax.:6713971

Konf

eren

z

Ort:Schmerzambulanz/Haus39,Zeit:15Uhr

Die Konferenzen werden von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Erlangung des Fortbildungsdiploms mit 4 Punkten gewertet.

hin, dass dies nicht der Fall ist. Für die Ausbildung zur/zum MFA ist nach dem Berufsbildungsgesetz allein die Kammer zuständig. Die Mitarbeiter des Referates MFA der Ärztekammer führen kontinuierlich Ausbildungsbera-tungen und Betreuungen durch. Die seit Jahren kontinu-ierliche Zusammenarbeit zwischen den Arztpraxen und der Ausbildungsberaterin der Kammer garantiert ein hohes Maß an Kompetenz und einen sicheren Weg zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung. R.S.

12Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Antragsentwicklung Norddeutsche Schlichtungsstelle 2007 -2009

2009 waren mit 4004 neuen Fällen in der Gesamt-betrachtung des gesamten norddeutschen Zuständig-keitsbereiches, der sich auf die 9 norddeutschen Landesärztekammerbereiche Berlin, Brandenburg, Bre-men, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nieder-sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen nach einem signifikanten Anstieg 2007/2008 im Vergleich zu 2008 (4010) fast gleich bleibende Antragszahlen zu verzeichnen.

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

3600

3700

3800

3900

4000

4100

2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

200

250

300

350

400

450

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

7,6%

Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Antragsentwicklung in Sachsen-Anhalt

Die Antragsentwicklung der letzten Jahre seit 2000 im Kammerbereich Sachsen-Anhalt zeigt bei gleich hohem Niveau 2005 bis 2008 einen Rückgang von 317 Anträgen im Jahre 2008 auf 273 Anträge im Jahre 2009.

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

3600

3700

3800

3900

4000

4100

2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

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250

300

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

7,6%

Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Entscheidungen in Sachsen-Anhalt 2009

Im Jahre 2009 wurden 231 Verfahren aus dem Kammer-bereich Sachsen-Anhalt mit einer Entscheidung über die

geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgeschlos-sen. Der Prozentsatz der begründeten Ansprüche (Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler und Kausalität bejaht) lag 2009 im Kammerbereich Sachsen-Anhalt bei 21,6 %.

Die häufigsten Diagnosen, die 2009 aus Sachsen-Anhalt zu der Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen (Hüft- und Kniegelenk), Verletzungen des Handgelenkes und der Hand, zerebrovaskuläre Krank-heiten, Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels, Krankheiten der Arterien.

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

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Sachsen-Anhalt

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

7,6%

Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Die Auswertung der Behandlungsorte (Versorgungs-ebenen) zeigt, dass die Fälle überwiegend aus dem Kli-nikbereich (76 %) stammen, während der niedergelassene Bereich mit lediglich 24 % beteiligt war.

Insgesamt handelte es sich in den 231 entschiedenen Fällen um 278 Antragsgegner (Ärzte), von denen 212 im Krankenhausbereich und 66 im niedergelassenen Bereich anzusiedeln waren. Die Beteiligung der einzelnen Fach-gebiete ist im Vergleich der Bereiche naturgemäß sehr unterschiedlich:

Antragsentwicklung

40044010

3730

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2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

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Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Schlichtungsverfahren aus Sachsen-Anhalt im Jahr 2009

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 313

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

3600

3700

3800

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2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

7,6%

Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Die Analyse der festgestellten ärztlichen Fehler zeigt Schwerpunkte bei Arthrosen, Verletzungen des Handge-lenkes und des Hand, zerebrovaskulären Krankheiten, Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels. Die Fehlerarten sind im Klinikbereich und niedergelassenen Bereich unterschiedlich:

Im Klinikbereich bei der operativen Therapie 9,9 % (Wahl der Operationsmethode, technische Durchfüh-rung und postoperatives Management), der bildgebenden Diagnostik 8 % (Fehlinterpretation und Übersehen von Frakturen sowie Mängel in der bildgebenden Verlaufs-kontrolle), in der Indikationsstellung 2,4 % und bei der Entbindung 2,4 %.

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

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3700

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2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

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Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

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12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

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Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

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Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

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Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Im niedergelassenen Bereich bei der Diagnostik allge-mein 15,2 % (Mängel bei Anamneseerhebung, klinischer Untersuchung, Zusatzuntersuchungen wie z. B. Labor etc.), der bildgebenden Diagnostik 7,6 % und der Thera-pie (Pharmaka) 6 %.

Antragsentwicklung

40044010

3730

3500

3600

3700

3800

3900

4000

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2007 2008 2009

Sachsen-Anhalt

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2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Die häufigsten Diagnosen

20

1210 9 8

Arthrose VerletzungenHandgelenk/Hand

ZerebrovaskuläreKrankheiten

VerletzungenHüfte/Oberschenkel

Krankheiten derArterien

Klinikbereich

19,3%

16,0%

12,3% 10,4%9,9%

5,2%

Orthopädie Unfallchir. Frauenheilk. Allgemeinchir. Innere Anästhesiologie

Praxisbereich

21,2%

15,2% 12,1%10,6%

7,6%

Allgemeinmedizin Allgemeinchir. Frauenheilk. Innere Medizin Unfallchirurgie

Die häufigsten Fehlerarten im Klinikbereich (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

9,9%

8,0%

2,4% 2,4%

Operative Therapie Bildgebende Diagnostik Indikationsstellung Entbindung

Die häufigsten Fehlerarbeiten in der Praxis (max. 2 Fehler pro Antragsgegner)

6,0%7,6%

15,2%

Diagnostik allgemein bildgebende Diagnostik Therapie, Pharmaka

Insgesamt ergibt sich bei Analyse der erhobenen Daten für den Kammerbereich Sachsen-Anhalt mit Ausnahme der sinkenden Antragszahl für 2009 ein gegenüber den Vorjahren nicht signifikant unterschiedliches Bild.

Rechtsanwalt Johann NeuGeschäftsführerSchlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragender norddeutschen ÄrztekammernHans-Böckler-Allee 330173 Hannover Tel: +49 511 380 2416 oder - 2420Fax: +49 511 380 [email protected]

WilhelmshavenAurich

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14Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Durch das Inkrafttreten der 15. AMG-Novelle am 23.07.2009 hat sich die Rechtsgrundlage für bestimmte Arzneimittel im Arzneimittelgesetz (AMG) maßgeblich geändert.

Bisher konnten Ärzte und andere zur Ausübung der Heil-kunde befugte Personen Arzneimittel herstellen und per-sönlich anwenden, soweit dies unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung erfolgte, ohne dass diese Tätig-keiten von den Bestimmungen des AMG erfasst wurden (vgl. § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG, in der bis zum 23.07.2009 geltenden Fassung).

AnzeigepflichtDurch die neue Rechtslage ist diese Art der Herstellung nach § 67 AMG anzeigepflichtig und unterliegt der arzneimittelrechtlichen Überwachung durch die zustän-digen Behörden. Für alle Personen, die bereits am 23.07.2009 auf der Grundlage des ehemaligen § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG hergestellt haben, besteht eine Übergangs-frist zur Anzeige der Herstellung dieser Arzneimittel biszum01.02.2010 (vgl. § 144 Abs. 7 AMG).

Herstellungseitdem23.07.2009Das neue AMG unterscheidet nun je nach Vorliegen folgender Voraussetzungen in:

ErlaubnisfreieHerstellunggem.§13Abs.2bAMG

Eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugt ist, bedarf keiner Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG, soweit die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zweck der persönlichen Anwen-dung bei einem bestimmten Patienten hergestellt werden und es sich nicht um bestimmte Arzneimittel (s. erlaubnispflichtige Herstellung) handelt.

In diesem Fall ist eine Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG bis spätestens 01.02.2010 erforderlich. Bei der Her-stellung sind die anerkannten pharmazeutischen Regeln zu beachten (vgl. § 55 Abs. 8 AMG).

ErlaubnisfreieHerstellunggem.§20dAMG

Einer Erlaubnis nach § 20b Abs. 1 und § 20c Abs. 1 AMG bedarf nicht eine Person, die Arzt ist oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt ist und die dort genannten Tätigkeiten mit Ausnahme des Inverkehrbringens ausübt, um das Gewebe oder die Gewebezubereitung persönlich bei ihren Patienten

anzuwenden. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind.

ErlaubnispflichtigeHerstellung/Tätigkeiten

Die Herstellung bestimmter Arzneimittel erfordert in den im Folgenden genannten Fällen auch dann eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, wenn die Herstellung unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des Arztes oder der zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Person zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten erfolgt. Hierzu gehört die Herstellung von:

- Arzneimitteln für neuartige Therapien (Genthera-peutika, somatische Zelltherapeutika, biotechno-logisch bearbeitete Gewebeprodukte) und xenogene Arzneimittel, soweit diese genetisch modifizierte oder durch andere Verfahren in ihren biologischen Eigenschaften veränderte lebende Körperzellen sind oder enthalten

- Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, soweit es sich nicht um eine Rekonstitution handelt.

Sofern die Voraussetzungen zur erlaubnisfreien Herstel-lung gem. § 20d AMG nicht vorliegen, erfordert die Ausführung folgender Tätigkeiten eine Herstellungs-erlaubnis nach § 20b und/oder § 20c AMG:

- die Gewinnung von Gewebe oder die für die Gewinnung erforderlichen Laboruntersuchungen (vgl. § 20b AMG)

- die Be- und Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Ge weben oder Gewebezubereitungen (vgl. § 20c AMG).

In diesen Fällen ist ergänzend zur Anzeige nach § 67 AMG ein Antrag auf Herstellungserlaubnis zu stellen. Für Personen, die bereits am 23.07.2009 eine dieser Tätigkei-ten nach ehemals § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG ausgeübt haben, besteht eine Übergangsfrist zur Beantragung einer Erlaub-nis bis zum 01.08.2011. Diese Tätigkeiten dürfen bei fristgemäßer Antragstellung bis zur Entscheidung über den Antrag fortgeführt werden.

Die Erstattung einer Anzeige gem. § 67 Abs. 1 AMG kann formlos erfolgen. Merkblätter zur Beantragung einer Herstellungserlaubnis gemäß §§ 13, 20b oder § 20c AMG finden Sie auf der Internetseite

15. Novelle des Arzneimittelgesetzes:Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 315

Die zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt ist das

LandesverwaltungsamtSachsen-AnhaltReferat605-Arzneimittel-undApothekenwesenErnst-Kamieth-Straße2,06112Halle(Saale)Tel.:(0345)514-1286Fax: (0345)514-1291E-Mail:[email protected]

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de/Arznei-mittel- und Apothekenwesen unter den Rubriken Arznei-mittelherstellung bzw. Gewebe- und Gewebezu - bereitungen oder erhalten Sie durch telefonische Anforderung.

Anzeigen und Anträge von Ärzten und anderen zur Aus-übung der Heilkunde befugten Personen, die o. a. Tätig-keiten in Sachsen-Anhalt ausführen, sind bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Ärzte aus Depots ist unzulässig, sofern sie nicht zur Versorgung in Notfällen benötigt werden.

Neufassungdes§128Abs.1SGB„Die Abgabe von Hilfsmitteln über Depots bei Vertragsärzten wird grundsätzlich untersagt, da solche Depots Leistungserbringern in beson-derem Maße einen Anreiz bieten, sich gegen unzulässige Zuwendun-gen für die Einrichtung eines Depots ungerechtfertigte Wettbewerbsvor-teile zu verschaffen. Das Wahlrecht der Versicherten unter den versorgungsberechtigten Leistungserbringern wird durch

Hilfs mitteldepots bei Vertragsärzten faktisch eingeschränkt. Von diesem Verbot ausgenommen werden muss die Versorgung mit Hilfsmitteln, die von den Versicher-ten in Notfällen sofort benötigt wer-den, wie beispielsweise Gehstützen und bestimmte Bandagen.“

Ausgenommen hiervon sind Hilfs-mittel, die zur Versorgung in Notfäl-len benötigt werden. Eine Notfallversorgung ist nach Auf-fassung des GKV-Spitzenverbandes dann anzunehmen, wenn- aus medizinischen Gründen i. S. d. § 33 Abs. 1 SGB V eine umgehende Versorgung mit einem Hilfsmittel im

Zusammenhang mit einer ärztlichen Tätigkeit in Anbetracht eines akuten Ereignisses in einer Arztpraxis oder einer medizinischen Einrichtung not-wendig ist und- die im konkreten Fall benötigte Ver-sorgung nicht im Vorfeld planbar ist und- der Versicherte das Hilfsmittel nicht bei einem Leistungserbringer in der gebotenen Eile selbst besorgen kann oder die Beschaffung durch ihn unzumutbar wäre und - der Versi-cherte nach der Versorgung wieder nach Hause geht, also die Versor-gung nicht im Rahmen eines statio-nären Aufenthaltes erfolgt.

In der Ausgabe 02/2010 des Sach-sen-Anhalter Ärzteblatts wird von dem „Versuch einer Rationierung“ durch die Deutsche BKK geschrie-ben. Es wird weiterhin behauptet, „dass die BKK die Kostenübernahme (der Auswechslung eines Herz-schrittmachers) ablehnt“. Hierzu stellen wir fest: Die Deutsche BKK hat zu keinem Zeitpunkt eine Rationierung versucht. Ebensowenig wurde die erforderliche Auswechs-lung eines Herzschrittmachers abge-lehnt. Es wurde lediglich die Kostenübernahme nach § 140a SGB V (d.h. im Rahmen eines Vertrags der

Integrierten Versorgung) abgelehnt, da wir mit der Praxisklinik Suden-burg keinen solchen Vertrag haben. Die „normalen“ Kosten dieser Ope-ration in einer Klinik wurden und werden selbstverständlich übernommen.Es tut uns sehr leid, dass unsere Ver-sicherte durch das missverständliche Schreiben beunruhigt wurde. Wir haben uns in aller Form entschuldigt - schriftlich durch den Vorstandsvor-sitzenden und persönlich durch einen einstündigen Besuch des Filial-leiters. Das Schreiben, das diesen unglücklichen Vorfall ausgelöst hat,

gibt es nicht mehr. Eine ähnlicher Fall kann nicht mehr passieren. Wichtig ist: Die Deutsche BKK ver-weigert niemandem lebensnotwen-dige Maßnahmen - dies darf übrigens auch kein Arzt tun. Wäre unsere Ver-sicherte in Lebensgefahr gewesen, hätte auch der Arzt der Praxisklinik Suderburg sofort operieren müssen. Auch diese Kosten hätten wir über-nommen. Insgesamt bearbeiten unsere Mitarbeiter 250.000 Kranken-hausfälle pro Jahr zur Zufriedenheit unserer Versicherten.“

ZudemimÄrzteblattSachsen-Anhalt21(2010)2,S.22erschienenArtikel„KardiologischesAbenteuer“nimmtdieLeiterinderUnternehmenskommunikationderDeutschenBKK,LydiaKrüger,wiefolgtStellung:

Abgabe von Einlagen durch Fachärzte für Orthopädie -MitteilungdesBKK-LandesverbandesOst

16Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Im Oktober 2009 wurde der Ambulanzbereich der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Klinikdirektor Prof. Dr. Bogerts) nach Behandlungsschwerpunkten neu gegliedert (siehe Tabelle).Unter der Leitung von PD Dr. Steiner (Stellvertretung Dr. Schiltz) stehen jeden Donnerstag 8 - 15.30 Uhr und nach Vereinbarung Herr Schneider, Herr Panteli, Frau Dr. Fen-ker und Frau Dudeck als ärztlich-psychologisches Behandlungsteam mit Schwerpunkt Psychosen / Schizo-phrenie und eine Study Nurse (Frau Meyer-Lotz) zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt durch Schwester Regina (Tel. 0391-67-13483).Ziel ist, ein wissenschaftlich begleitetes, qualitativ hochwertiges Angebot zur psychosozialen Beratung und Patientenbetreuung zu etablieren. Dabei sollen Aspekte der Psychoedukation, ein Training sozialer Kompeten-zen, stützende Psychotherapie und Angehörigenarbeit im Vordergrund stehen.

HintergrundSpezialisierte Angebote für Patienten mit Schizophrenie und ihre Angehörige wurden in dieser Form bislang nicht in Sachsen-Anhalt vorgehalten, sind aber aus verschiede-nen Gründen sinnvoll:Die Diagnose Schizophrenie, ist für den Betroffenen ein einschneidendes Ereignis, mit weitreichenden Konse-quenzen für den persönlichen Lebensweg. Aber nicht nur die Erkrankten leiden unter der seelischen Behinde-rung, der Diskriminierung und Stigmatisierung, sondern auch Ihre Bezugspersonen. Derzeit geht man davon aus, dass etwa 50% der Angehörigen selbst psychisch oder psychiatrisch beratungs- oder behandlungsbedürftig sind.Darüber hinaus hat die Erkrankung enorme ökonomische Auswirkungen: In Deutschland werden etwa 3 Mrd. € jährlich für die Behandlung schizophrener Patienten auf-gewandt. Damit sind die Kosten mit denen vergleichbar, die große Volkskrankheiten (Diabetes, Herz – Kreislauf – Erkrankungen) verursachen.

Eröffnung einer Spezialambulanz mit Schwerpunkt Psychosen/Schizophrenie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Universitätsklinikum Magdeburg

Spezialisierung: Sprechzeiten: Leitung:

Dienstag Gerontopsychiatrie 8 – 15:30 Uhr Dr. Schiltz

Mittwoch Affektive Störungen 8 – 15:30 Uhr Dr. Walter

Donnerstag Psychosen / Schizophrenie

8 – 15:30 Uhr PD Dr. Steiner

SymptomeundUrsachenDer Begriff „Schizophrenie“ wurde 1908 vom Schweizer Psychiater Eugen Bleuler geprägt. Anders als von vielen medizinischen Laien angenommen, hat Schizophrenie mit einer Persönlichkeitsspaltung nichts zu tun. Typisch für das Krankheitsbild ist hingegen das Auftreten von Wahn, akustischen Halluzinationen und Fremdbeeinflus-sungserleben. Daneben können sich auch sogenannte Negativsymptome, wie z.B. Antriebsverarmung, Verlang-samung und bestimmte kognitive Defizite manifestieren. Diese Funktionseinschränkungen führen z.B. zu Kontakt-störung, sozialem Rückzug und oft auch zu Invalidität.Derzeit geht man davon aus, dass neben einer geneti-schen Prädisposition, die man auf eine Vielzahl unter-schiedlicher Gene zurückführt, auch Umweltfaktoren den Krankheitsausbruch beeinflussen. Zu den hier diskutierten Mechanismen zählen unter anderem Hirnentwicklungsstörungen, frühkindliche Traumata, sozioökonomischer Status und Komplikatio-nen während der Schwangerschaft und Geburt. Weiter-hin gibt es Hinweise auf ein gehäuftes Auftreten von psychotischen Erkrankungen, wenn es im letzten Trime-non der Schwangerschaft zu viralen Infektionen gekom-men ist. Nicht zuletzt kann auch der Konsum von halluzinogenen Drogen und Cannabis den Ausbruch psychotischer Erkrankungen begünstigen.

BedeutungvonFrüherkennungundFrühinterventionMittlerweile hat sich gezeigt, dass der Erstmanifestation einer schizophrenen Psychose in vielen Fällen eine Pro-dromalphase von ca. 5 bis 6 Jahren vorangeht, in der schon erste psychopathologische Symptome auftreten.

Behandlungsteam der Spezialambulanz mit Schwerpunkt Psycho-sen / Schizophrenie (von rechts): PD Dr. Steiner, Herr Schneider, Frau Dr. Fenker, Dr. Schiltz, Frau Dudeck, Herr Panteli, Frau Meyer-Lotz.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 317

Derzeit beginnt die Behandlung aber häufig erst dann, wenn die Krankheit bereits einen großen Teil ihres fort-schreitenden Verlaufs hinter sich gebracht hat. Es konnte gezeigt werden, dass durch eine möglichst frühzeitige Therapie der mittel- und längerfristige Krankheitsverlauf und die sozialen Reintegrationsmöglichkeiten günstig beeinflusst werden können.Die sich daraus ergebende Konsequenz besteht darin, Angebote zur Früherkennung und Behandlung psychoti-scher Erkrankungen auszubauen. Dies war einer der Gründe, warum die hiesige Spezialambulanz ins Leben gerufen wurde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Behandlungsteams werden regelmäßig im Rah-men von Hospitationen und Weiterbildungsveranstaltun-gen durch das Früherkennungs- und Therapiezentrum (FeTZ) für Psychosen in Köln und Dresden geschult.

VeranstaltungsreihedesFeTZKölnamUniversitätsklinikumMagdeburgIm Dezember konnte die ärztlich-psychologische Leitung des FeTZ Köln außerdem für eine zweiteilige Veranstal-tungsreihe am Universitätsklinikum Magdeburg gewon-nen werden. Die Universität Köln gehört zu den Pionieren auf diesem Gebiet, denn im Gründungsjahr 1997 handelte sich um das erst Zentrum dieser Art in ganz Europa. Seither bemüht sich das FeTZ um ausführliche Beratung und Diagnostik, sowie ggf. Intervention bei Patienten mit Psychoserisiko.

Am 16.12.2009 referierte Herr PD Dr. Ruhrmann im großen Hörsaal (Haus 22) über das Thema: „Früherken-nung und Prävention von Psychosen – zum aktuellen Stand der Forschung“Nach einer Darstellung der Rationalen zur Früherken-nung und Intervention psychotischer Erkrankungen, ging er auf Methoden zur Früherkennung psychischer Erkran-kungen ein (siehe Diagramm).Bis vor kurzem gingen die meisten Wissenschaftler davon aus, dass prädiktive Symptome erst im späteren Verlauf der Prodromalphase auftreten. Durchgesetzt haben sich

hier vor allem die Konzepte der Transienten psychoti-schen Symptome (BLIPS) und Attenuierte psychotische Symptome (APS). Dies sind Symptome die phänomeno-logisch und im zeitlichen Kontinuum sehr nah an der psychotischen Erkrankung liegen. Um ein Instrument zu haben, das bereits frühzeitig mögliche Warnzeichen erkennt, wurden diese Vorstellungen um zwei Faktoren ergänzt:

1. Basissymptome:Die Idee der Basissymptome geht auf Gerd Huber zurück und wurde von ihm bereits in den 60er Jahren entwickelt. Es hat seinen Ursprung in der Beobachtung schizophre-ner Patienten, die diese Defizite vor der 1. Episode, einem Rückfall, während der Erkrankung und im Residuum aufwiesen. Es sind objektiv nur milde, meist subklinische Symptome, die jedoch mit einem nicht zu unterschätzen-den Leidensdruck für die Patienten verbunden ist. Hierunter fallen Störungen des Antriebs, des Affekts, der Denk- und Sprechweise, der Wahrnehmung, der Propri-ozeption und der Motorik. Die Vorhersagekraft dieses Konzeptes wurde in der Cologne Early Recognition Studie (CER) überprüft.

2. Risikofaktoren und Funktionseinbußen:Um auch Risikopersonen zu erfassen, die keinerlei psychose-ähnliche Symptomatik bieten, wurde als weite-res Identifikationsmittel eine Kombination aus Vorliegen eines Risikofaktors (s.o.) und einer kürzlich aufgetretenen Verschlechterung der psychischen Verfassung und des Funktionsniveaus entwickelt (Stichwort „Leistungs-knick“). Insbesondere erscheinen eine bereits bekannte schizophrene Erkrankungen in der Familie oder stattge-habte Geburtskomplikationen relevante Vulnerabilitäts-indikatoren zu sein.Im weiteren Verlauf ging Herr PD Ruhrmann auf die Möglichkeiten ein, die sich aus einer erfolgreichen Früherkennung ergeben. Aktuelle Studien weisen darauf hin, dass eine wirksame Frühintervention durch kogni-tive-behaviorale Psychotherapie bzw. niedrigdosierte neuroleptische Pharmakotherapie möglich ist.

Von links nach rechts: Prof. Dr. Bogerts, PD Dr. Ruhrmann (Uni-versität Köln), PD Dr. Steiner

18Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Wie Früherkennungs - Testverfahren zur Anwendung kommen, konnte vom interessierten Fachpersonal am folgenden Tag in einem Workshop geübt werden. Hier stellte sich Frau Paruch, die psychologische Leiterin des FeTZ zur Verfügung und gab nach einer kleinen Einfüh-rung in Anlehnung an die Inhalte des Vortags, einen Einblick in die praktische Arbeit ihrer Einrichtung. Unter Anderem wurde anhand eines Videos ein Rating der BLIPS und APS vorgenommen. Eine Darstellung der psychotherapeutischen und medika-mentösen Ansätze zur Frühintervention ist für einen weiteren Workshop im Jahr 2010 geplant. Hier soll es dann auch um die ethischen Aspekte der Frühintervention gehen.

AusblickIn Zukunft gilt es, die Genauigkeit der Testverfahren zu erhöhen. Die Hoffnung der Arbeitsgruppe von PD Dr. Steiner und Prof. Dr. Bogerts ruht hier auf der Biomarker-forschung (siehe Website: www.saslab.de). Zu diesem Zweck besteht bereits seit 2007 eine Kooperation mit dem Institut für Biotechnologie der Universität Cambridge (Dr. S. Bahn), einem Labor das eine internationale Vorreiter-rolle auf dem Gebiet der Blut-Biomarker-Diagnostik von Psychosen innehat. In diesem Zusammenhang ist bereits ein Netzwerk mit den psychiatrischen Kliniken in und um Magdeburg (Magdeburg-Olvenstedt, Uchtspringe, Bernburg und Haldensleben) entstanden, mit denen man gemeinsam Blutproben sammelt. Durch die Verknüpfung dieser Ansätze soll es gelingen, die Betroffenen mit den derzeit bestehenden Möglichkeiten optimal zu betreuen und ihnen durch eine Verbesserung der Methoden Erleichterung zu verschaffen.

Eine neue Palliativstation wird ab März das Versorgungsspektrum für schwerstkranke und sterbende Patienten an der Lungenklinik Lostau ergänzen. Da jeder zweite Patient in der Lungenklinik ein Tumorpatient ist, steigert die zukünftig konzent-rierte palliative Versorgung die Qua-lität der Betreuung dieser Patienten erheblich. Die Schaffung dieser Sta-tion war auch erforderlich, da zuletzt

eine zunehmende Fallzahl mit palli-ativmedizinischer Versorgung in der Lungenklinik festzustellen war.Die neue Station verfügt über 6 Zimmer. Ein gemütlicher Aufent-haltsbereich bildet den Mittelpunkt der Station und steht Patienten und Angehörigen zur Verfügung. Ange-hörige und Freunde der Patienten haben die Möglichkeit, vor Ort zu übernachten.

Für die umfassende ganzheitliche und individuelle Betreuung dieser Patienten und ihrer Angehörigen steht ein Team aus palliativmedizi-nisch qualifizierten Ärzten, Psy-choonkologen, Krankenschwestern, Sozialarbeitern, Physiotherapeuten, Seelsorgern und Ernährungsberatern bereit.

Pi

Eröffnung einer neuen Palliativstation Mittwoch, 24. März, in der Lungenklinik Lostau gGmbH

Goldenes DoktordiplomAuch im Jubiläumsjahr der Charité möchten wir die Tradition fortführen und unsere Alumni, die vor 50 Jahren an der Charité promoviert haben, mit der Vergabe einer „Goldenen Doktorurkunde“ im Rahmen eines großen Festaktes im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte würdigen.

SolltenSievoretwa50JahreninBerlinpromovierthabenoderjemandenkennen,fürdendaszutrifft,meldenSiesichdochbitteimPromotionsbüroderCharité-UniversitätsmedizinBerlin(030)450576018/016.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 319

Bewerbungen richten Sie bitte an:Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Abt. Zulassungswesen, Postfach 1664, 39006 Magdeburg

Die Ausschreibung endet am 25. diesen Monats. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewer-ben müssen.

Fachgebiet:Praxisform:Planungsbereich:

KinderheilkundeEinzelpraxisMagdeburg

Fachgebiet:

Praxisform:Praxisort:

Hausärztliche PraxisEinzelpraxisHalle

Fachgebiet:

Praxisform:Planungsbereich:

Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisWeißenfels

Fachgebiet:

Praxisform:Praxisort:

Psychologische PsychotherapieEinzelpraxisHalle

Fachgebiet:Praxisform:

Praxisort:

AugenheilkundeGemeinschafts-praxisHalle

Fachgebiet:

Praxisform:Planungsbereich:

Frauenheilkunde und GeburtshilfeEinzelpraxisHalberstadt

Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarzt-sitze aus:

Kongress stellt Qualität in den MittelpunktZum 19. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquium vom 8. bis 10. März in Leipzig werden mehr als tausend Wissenschaftler, Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Fach-leute aus Klinikmanagement, Politik und Verwaltung erwartet.

Der jährlich wandernde Kongress der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitati-onswissenschaften hat in diesem Jahr seine Station im Congress Center der Neuen Mes-se Leipzig, Messe-Allee 1.

Die diesjährige Veranstaltung steht unter dem Rahmenthema „Qualität in der Rehabi-litation – Management, Praxis, Forschung“.

In etwa 260 Fachvorträgen, Diskussionen und Innovationswerkstätten werden dort Forschungsergebnisse und Konzepte für eine verbesserte Behandlung in Reha-Kliniken und ambulanten Einrichtungen vorgestellt. Da Reha-Forscher und Reha-Praktiker eng zusammenarbeiten, sind die Projekte besonders praxisnah und setzen zum Teil schon vorbeugend in der Arbeits-welt an.

Mitveranstalter ist in diesem Jahr die Deut-sche Rentenversicherung Mitteldeutschland mit Sitz in Leipzig (Standorte in Halle und Erfurt), die für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig ist. Sie engagiert sich seit Jahren in der Reha-Forschung und stellt auf dem Kolloquium ihre praxisrele-vanten Aktivitäten aus der Region Mittel-deutschland vor.

Information/Kongressprogramm: www.deutsche-rentenversicherung.de/rehakolloquium

Eine Zertifizierung des Kolloquiums als Fortbildungsveranstaltung ist beantragt.

Congress Center Leipzig, Foto: LTM-Schmidt

20Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Die Rollen der Vorstandsmitglieder in einem UniversitätsklinikumDebatin, J.F. MBA1, Rehrz, J.2, 1 Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf,2Krankenhausplanung/Medizinalwesen, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf

Bedeutung der Universitätskliniken

Die 32 deutschen Universitätskliniken - ohne Berücksich-tigung der Sonderformen Bochum und Witten-Herdecke - beschäftigen derzeit etwa 180.000 Mitarbeiter [zirka 140.000 Vollkräfte (VK)], darunter rund 25.000 Ärzte und Wissenschaftler. Ihre Finanzierung erfolgt mit knapp 13 Mrd. EUR hauptsächlich über die Umsätze aus den Leistungen in der Krankenversorgung. Forschung und Lehre werden von den Ländern mit annähernd drei Mrd. EUR unterstützt. Die staatlichen Investitionen in Gebäude und in die Infrastruktur belaufen sich für die Universitäts-kliniken auf jährlich etwa eine Mrd. EUR. Trotz der im internationalen Vergleich eher mäßigen Finanzierung der deutschen Universitätsklinken steht ihre hohe medizini-sche und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit außer Frage. In den Universitätskliniken, die über zirka 8,5% aller Krankenhausbetten verfügen, werden etwa 9% (1,6 Mio./Jahr) der stationären Patientenbehandlungen insge-samt und rund 18% der intensivmedizinischen Berech-nungs-/Belegetage aller Krankenhäuser geleistet [1]. Wissenschaftler der Universitätskliniken werben etwa eine Mrd. EUR an Drittmitteln ein.

Wie alle Krankenhäuser, sind auch die Universitätsklini-ken in den letzten Jahren starken Veränderungen ausge-setzt gewesen. Zum einen führt die stetig wachsende Lebenserwartung gepaart mit technischem Fortschritt zu einer ansteigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistun-gen. Zum anderen haben sich die gesetzlichen Rahmen-bedingungen nachhaltig verändert. Die neue Zeitrechnung begann mit dem Fallpauschalensystem, dem Diagnosis-Related-Group-(DRG-)System am 1.1.2004. Mit einer transparenten und damit vergleichbaren Preisgestaltung wurde die entscheidende Grundlage für einen qualitäts-bezogenen Wettbewerb innerhalb des Krankenhaussek-tors gelegt. Während die Qualität der Krankenhäuser früher nahezu ausschließlich über das Essen beurteilt wurde, nutzen immer mehr Patienten vor einer anstehen-den Behandlung das Internet oder publizierte Kranken-hausrankings, um sich ein Bild von der medizinischen Qualität zu machen.Die Ausprägung des Wettbewerbs ist selbstverständlich abhängig von der Anzahl der Krankenhäuser in einer Region. Deshalb sind Metropolregionen wie Hamburg, Berlin oder München und auch die Rhein-Ruhr-Region zwischen Düsseldorf und Bochum von diesem Paradig-menwechsel mehr betroffen als eher ländliche Gebiete.

In Analogie zu den meisten anderen Wirtschaftsbereichen heißt es nun auch für Krankenhäuser: „dem Wettbewerb stellen oder sterben“. Diese Erkenntnis betrifft die Univer-sitätskliniken im gleichen Maße; Fusionen in Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen waren ebenso Folge wie die Privatisierung des fusionierten Uniklinikums Gießen/Marburg.

Wettbewerb ist auch das Schlüsselwort zur Charakterisie-rung der Veränderungen in der Forschungslandschaft. Kompetitive projektbezogene Ausschreibungen der Deut-schen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurden ergänzt um die Excellenzinitiativen des Bundes sowie einiger Länder. Damit stehen die Universitätskliniken auch in Bezug auf die Forschung immer stärker im Wett-bewerb zueinander.

Um zu überleben, müssen die Universitätskliniken ihre Marktposition im nationalen und internationalen Wettbe-werb auf den Feldern der Krankenversorgung sowie in der Forschung und der Lehre verbessern und weiterentwi-ckeln. Zentrale Voraussetzung für Erfolg ist die vollstän-dige Integration der Krankenversorgung, Lehre und Forschung. Eine medizinisch und wirtschaftlich gute Krankenversorgung sollte dabei nicht Selbstzweck sein, sondern immer als Mittel zum Zweck der Forschung und Lehre verstanden werden. Entsprechend dürfen die Verantwortlichkeiten für diese Bereiche auch nicht vonein ander getrennt werden. Teilprivatisierungen der Krankenversorgung, wie zum Beispiel in Gießen/Mar-burg, können den Ansprüchen einer universitären Medi-zin deshalb nicht gerecht werden. Gleichzeitig muss zur Sicherung der Freiheit in der Wissenschaft ein gesetzge-berisches Umfeld geschaffen werden, in dem Innovation und medizinischer Fortschritt gefördert werden.Erfolg im Wettbewerb um Patienten und Forschungsgel-der setzt auch oder vielleicht gerade unternehmerisches Handeln voraus. Dem stehen oftmals historisch gewach-sene Strukturlandschaften in den Universitätskliniken gegenüber, deren hohe Komplexität und Heterogenität eine zentrale Führung erschweren oder gar unmöglich machen. Eine Professionalisierung der Führungs- und Steuerungsstrukturen ist daher unerlässlich. Sie muss ihren Niederschlag auch in der Zusammensetzung der obersten Leitungsebenen, also in den Vorständen der Uni-versitätskliniken finden. Deren Zusammensetzung und Rolle wollen wir im Folgenden beleuchten.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 321

strukturen. Durch diese Aufgabentrennung und deren Unterordnung unter verschiedene rechtlich selbstständige Entscheidungsträger soll die angestrebte flexible unter-nehmerische Führung der im Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern stehenden Universitätskliniken - unter gleichzeitiger Sicherung einer weitgehenden Autonomie der Fakultät zu Fragen der Forschung und Lehre - erreicht werden. Dieses Modell trägt in sich die Gefahr des Ausei-nanderdriftens der beiden strukturell getrennten Aufga-benbereiche. Dieser Gefahr ist daher durch gesetzliche Regelungen zur Zusammenarbeit sowie durch Kooperati-onsvereinbarungen zwischen dem Universitätsklinikum einerseits und der Fakultät beziehungsweise Universität andererseits - gegebenenfalls auch unter Beteiligung des Landes - entgegenzuwirken, um die für die Hochschulme-dizin elementare inhaltliche Verknüpfung der Kranken-versorgung mit der Forschung und Lehre zu gewährleisten [6]. Medizinische Forschung und Lehre können sinnvoll nur bei einem unmittelbaren Kontakt zum Patienten durchgeführt werden. Das Kooperationsmodell ist derzeit das in den Bundesländern vorherrschende Organisations-modell. Es ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saar-land, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vorgegeben [7].

IntegrationsmodellIm Integrationsmodell findet sich demgegenüber eine organisatorische Verflechtung aller Aufgabenbereiche der Universitätsmedizin - also der Krankenversorgung einer-seits und der Forschung und Lehre andererseits. Hier wer-den die Entscheidungskompetenzen für beide Bereiche in einer einheitlichen Entscheidungsstruktur zusammenge-fasst. Medizinische Fakultät und Universitätsklinikum besitzen in der Regel eine gemeinsame Rechtspersönlich-keit (Rechtseinheit) und werden somit „unter einem Dach“ mit einem gemeinsamen Leitungsorgan betrieben. Der integrale Aufbau und die Regelungen der internen Abstim-mungsprozesse in den unterschiedlichen Ausprägungen des Integrationsmodells weichen in den Bundesländern, die diesem Modell folgen, durchaus voneinander ab. Im Falle der gemäß Integrationsmodell - zumeist als Körper-schaft des öffentlichen Rechts - organisierten Hochschul-medizin besteht die Verbindung der Hochschulmedizin zur Universität, der die Medizinische Fakultät zugeordnet ist, regelhaft weiter. So ist die rechtlich selbstständige Hochschulmedizin „Gliedkörperschaft“ oder „Teilkörper-schaft“ der Universität [8]. Dem Integrationsmodell, das auch vom Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V (VUD) befürwortet wird [9], sind derzeit die Univer-sitätskliniken in den Ländern Berlin, Hamburg, Niedersa-chen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zuzuordnen - wobei in Rheinland-Pfalz der Wechsel vom früheren Koope-rationsmodell zum Integrationsmodell durch das Univer-

Organisationsformen der Univeritätsklinken

Die Hochschulmedizin ist geprägt durch die notwendige enge Verbindung von Forschung, Lehre und Kranken-versorgung. Universitätskliniken sind daher zum einen Einrichtungen, die den medizinischen Fakultäten zur Erfüllung der diesen obliegenden Aufgaben in Forschung und Lehre dienen. Zugleich nehmen sie - regelhaft als Plankrankenhäuser - Aufgaben der öffentlichen Kranken-versorgung auf höchster Stufe (Maximal- beziehungsweise Supramaximalversorgung) wahr. Es handelt sich bei ihnen um Großbetriebe mit einem umfangreichen Personal-körper und aufwendiger Infrastruktur, denen nach dem Last-Resort-Prinzip in besonderem Maße die Versorgung hochkomplexer und besonders teuerer Behandlungsfälle zufällt. Die Hochschulmedizin wird aus verschiedenen Töpfen finanziert: im Wesentlichen aus dem staatlichen Landeszuschuss zur Aufgabenwahrnehmung in der For-schung und Lehre, aus den Einnahmen der insbesondere durch die Sozialleistungsträger finanzierten Kranken-versorgung sowie aus Drittmitteln (Europa, Bund, Länder, DFG, Wirtschaft und so weiter) [2].Den Universitätskliniken als zunehmend im Wettbewerb stehenden Einrichtungen mussten schnelle Handlungs-fähigkeit und kurze Reaktionszeiten ermöglicht werden, um wirtschaftlich bestehen zu können [3). Die erfolgrei-che Teilnahme im Wettbewerb verlangte ihre (rechtliche) Selbstständigkeit und damit die Herauslösung aus den früheren „Behördenstrukturen“, verbunden mit der Schaf-fung schlanker Leitungsstrukturen. Es gibt mehrere Mög-lichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen. Da das Organisationsrecht der Hochschulmedizin - zumal nach Streichung der früheren bundesrahmenrechtlichen Vorga-ben im Hochschulrahmengesetz - den Ländern überlas-sen ist, werden je nach Land unterschiedliche Wege verfolgt [4].

Während die Universitätskliniken in der Vergangenheit zumeist als unselbstständige Anstalten oder unselbststän-dige Landesbetriebe integraler Bestandteil der Universität waren, sind sie heute überwiegend in unterschiedlicher Rechtsform rechtlich verselbstständigt, um auf diesem Wege das Ziel einer eigenständigen, reaktionsschnellen, flexiblen und wirtschaftlichen Betriebsführung zu errei-chen. Die Wahl der Rechtsform wird weitgehend durch die Entscheidung darüber geprägt, welchem der beiden in Deutschland für die Hochschulmedizin typischen Orga-nisationsmodelle - dem „Kooperationsmodell“ oder dem „Integrationsmodell“ - gefolgt wird [5].

KooperationsmodellIm Kooperationsmodell findet sich eine grundsätzlich getrennte Zuweisung und Wahrnehmung der Aufgaben in der Krankenversorgung (Universitätsklinikum) einerseits und in der Forschung und Lehre (Medizinische Fakultät/Universität) andererseits unter jeweils eigenen Leitungs-

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sitätsmedizingesetz (UMG) vom 10.9.2008 mit Wirkung zum 1.1.2009 erst kürzlich vollzogen wurde. Auch für die Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm wird in die Überlegung, zur Novellierung des baden-württembergischen Universitätsklinika-Gesetzes ein Wechsel vom Kooperationsmodell zum Integrations-

Rechtsformen der Universitätskliniken

modell einbezogen. Getrieben wird dieses Umdenken nicht zuletzt durch das im Kooperationsmodell beste-hende Risiko der Umsatzsteuerpflicht für den Leistungs-austausch zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität einerseits und dem Universitätsklinikum als rechtlich selbstständiger Einrichtung andererseits.

Während bis vor wenigen Jahren die meisten Universitäts-kliniken in Deutschland als unselbstständige Landesbe-triebe oder als rechtlich unselbstständige Anstalten strukturiert waren, sind sie heute ganz überwiegend als eigenständige, rechtlich weitgehend aus der Universität herausgelöste Einrichtungen mit eigener Rechts- persön-lichkeit ausgestaltet. Und zwar zumeist in Rechtsformen des öffentlichen Rechts, wobei zahlenmäßig derzeit die Rechtsform der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts überwiegt [10], gefolgt von der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben finden sich die Rechtsform der Stiftung des öffentlichen Rechts sowie verschiedene Sonderformen.

Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen RechtsDie rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist eine (voll)rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts, die sich dadurch auszeichnet, dass sie zum Errei-chen eines bestimmten, auf Dauer angelegten öffentli-chen Zwecks mit eigenen Personal- und Sachmitteln ausgestattet ist [11. Die rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts ist die im Kooperationsmodell der Universitäts-medizin regelhaft gewählte Rechtsform für die rechtlich verselbstständigten Universitätskliniken der Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) [12].

Körperschaft des öffentlichen RechtsDie Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ebenfalls eine juristische Person des öffentlichen Rechts und damit selbst voll rechts- und handlungsfähig. Sie wird durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet und verfügt gleichfalls über einen Bestand an eigenen sachlichen und personel-len Mitteln zur Wahrnehmung der ihr übertragenen - meist öffentlichen Zwecken dienenden - Aufgaben. Der wesentliche Unterschied zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts liegt darin, dass die Körperschaft des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich strukturiert ist [13]. Die Körperschaft besitzt Mitglieder, denen ein bestimmtes Maß an Einfluss gewährt werden muss; ihnen kommen also mitgliedschaftliche Rechte gegenüber der Körperschaft zu. Vom Wechsel der Mitglieder bleibt die

Körperschaft unabhängig. Die Körperschaft des öffentli-chen Rechts ist daher insbesondere als Rechtsform bei der nach dem Integrationsmodell organisierten Hochschul-medizin anzutreffen. In diesem sind ja die medizinische Fakultät und das Hochschulklinikum in einer rechtlichen Einheit verbunden. Diese Rechtsform ist in der Universi-tätsmedizin der Länder Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen zu finden [14].

Stiftung des öffentlichen RechtsDie Stiftung des öffentlichen Rechts ist definiert als ein Vermögen, das durch einen Stiftungsakt einem öffentli-chen Zweck gewidmet wurde, das heißt, es ist ein zweck-gebundenes Vermögen. Die Eigenschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts wird durch Hoheitsakt verliehen. Im Unterschied zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Einflussnahme des Stifters (Trägers) auf die laufende Verwaltung grundsätzlich begrenzt, insbesondere aber ist die Aufhebung der Stiftung nur unter besonderen, eng umgrenzten Voraus-setzungen möglich [15]. Die Rechtsform der Stiftung des öffentlichen Rechts als Trägerin ist für die Universität Göttingen gewählt, wobei die humanmedizinischen Einrichtungen (Universitätsmedizin Göttingen) zwar Bestandteil der Stiftungsuniversität sind (Integrations-modell), aber innerhalb dieser über ein von der Stiftungs-universität gesondertes Stiftungsvermögen und über weitgehend getrennte eigene Leitungsorgane (Vorstand, Stiftungsausschuss Universitätsmedizin) verfügen [16].

SonderformenSonderformen [17] mit Blick auf die Organisation beziehungsweise Rechtsform der Universitätsmedizin, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, finden sich für das Integrationsmodell in der Medizinischen Hoch-schule Hannover (MHH). Sie wird von einem Vorstand geleitet, der zugleich das Präsidium der Hochschule ist (§ 63b Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz, NHG). Das Präsidium nimmt dabei auch die Aufgaben des Dekanats wahr (§ 36 Abs. 3 NHG).Dem Kooperationsmodell zuzuordnen ist die Zusammen-arbeit (a) der staatlichen Ruhr-Universität mit verschiede-nen Krankenhäusern der Region in unterschiedlicher Trägerschaft („Bochumer Modell“), (b) die Zusammen-

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Zusammensetzung der Klinikumsvorstände

Anzahl der Mitglieder

Im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 29.9.1995, der die „Überlegung zur Neugestaltung von Struktur und Finanzierung der Hochschulmedizin“ betrifft, ist ausge-führt, dass im Interesse der Effizienz eine geringe Mitglie-derzahl des Vorstands zu fordern sei, die fünf nicht übersteigen sollte. Diese Obergrenze wird allgemein ein-gehalten. Zumeist sind im Vorstand der (Leitende) Ärztli-che Direktor (Medizinischer Vorstand), der Kaufmännische Direktor (Verwaltungsdirektor, Kaufmännischer Vorstand) und der Pflegedirektor vertreten, zu denen überwiegend der Dekan der Medizinischen Fakultät hinzutritt. Die Zahl schwankt letztlich zwischen (mindestens) zwei Mitglie-dern (medizinisches Vorstandsmitglied, kaufmännisches Vorstandsmitglied) in den sächsischen Universitätsklini-ken [19] und bis zu fünf Mitgliedern (Ärztlicher Direktor, stellvertretender Ärztlicher Direktor, Leiter der Medizini-schen Fakultät, Verwaltungsdirektor, Pflegedienstdirektor) in den Klinikumsvorständen der Universitätskliniken in Mecklenburg-Vorpommern [20].

Vertretung der Pflege im KlinikumsvorstandDer Pflegebereich ist derzeit nach den landesrechtlichen Vorgaben überwiegend durch den Pflegedirektor im Kli-nikumsvorstand vertreten - so in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (allerdings nur bezogen auf den Klinikums-vorstand, nicht aber auf den Vorstand der Universitätsme-dizin Charité), Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (aller-dings mit Stimmrecht beschränkt auf Angelegenheiten, die pflegerische Grundsätze oder die Organisation der Pflege betreffen), Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, jedoch nicht in Niedersachsen, Sachsen und

arbeit der Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH mit verschiedenen Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft, (c) die Kooperation der Universität Regens-burg mit dem als Anstalt des öffentlichen Rechts gegrün-deten Universitätsklinikum sowie mit weiteren von externen Klinikträgern betriebenen Krankenhäusern („Regensburger Modell“), (d) die Zusammenarbeit der zur Universität Heidelberg gehörenden Medizinischen Fa kultät Mannheim mit der von der Stadt Mannheim

getragenen Klinikum Mannheim gGmbH sowie (e) die Kooperation der medizinischen Fachbereiche der Univer-sitäten Gießen und Marburg mit der in der Trägerschaft des Mehrheitseigners Rhön-Klinikum AG stehenden privatrechtlichen Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH - wobei Letztere aus der Fusion der zuvor als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts organisierten Universitätskliniken Gießen und Marburg hervorging.

Der Klinikumsvorstand leitet das Universitätsklinikum - dies gilt für die Universitätskliniken in allen Bundes-ländern [18]. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist hingegen in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich, was nicht allein in der jeweiligen

Entscheidung für das Kooperations- oder Integrationsmo-dell (in seinen verschiedenen Ausprägungen) begründet ist. Vielmehr finden sich auch bei den Vertretern desselben Grundmodells unterschiedliche Zusammen-setzungen des Vorstandes.

Thüringen [21].

Der Wissenschaftsrat sowie der VUD halten eine Beschränkung auf die drei Vorstandsmitglieder Ärztlicher Direktor, Dekan und Kaufmännischer Direktor unter Ver-zicht auf die Mitgliedschaft des Pflegedirektors im Sinne eines schlanken reaktionsfähigen Leitungsgremiums für überdenkenswert beziehungsweise sinnvoll [22]. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Pflegedirektor zum einen mit dem Pflege- und Funktionsdienst einen besonders bedeut-samen Personalbereich im Klinikum vertritt. Ihre Mitglie-der tragen ganz entscheidend zur erfolgreichen Aufgabenerfüllung in der Krankenversorgung und damit letztlich auch im medizinisch-wissenschaftlichen Bereich bei. Zum anderen sind die Erfahrung und Kenntnis des Pflegedirektors über die Abläufe und Organisation der Krankenversorgung im Klinikum für die Leitung äußerst nutzbringend. Insoweit ist (auch) der Pflegedirektor nicht lediglich Berufsgruppenvertreter - wobei aber auch dieser Aspekt für das Engagement, die Personalentwicklung und den Personaleinsatz des Funktions- und Pflegedienstes im Klinikum keinesfalls zu vernachlässigen ist. Dem Pflege-direktor können zudem im Rahmen der internen Geschäftsverteilung des Klinikumsvorstands auch „berufs-gruppenferne“ Aufgaben übertragen werden, zum Bei-spiel im zentralen Casemanagement, in der Logistik oder im Personalmanagement. Damit kann eine Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder erreicht werden. Der Klinikumsvorstand leitet das Universitätsklinikum - dies gilt für die Universitätskliniken in allen Bundeslän-dern [18]. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist hingegen in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich, was nicht allein in der jeweiligen Ent-scheidung für das Kooperations- oder Integrationsmodell

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Aufgabenverteilung im Vorstand

Die personelle Zuordnung der vielfältigen Vorstandsauf-gaben unterscheidet sich zwischen den einzelnen Univer-sitätskliniken. Sie wird von der Organisationsform, Rechtsform und Zusammensetzung der Vorstände bestimmt. Darüber hinaus ist sie aber auch abhängig von lokalen Gegebenheiten wie Standortvielfalt, gewachse-nen Strukturen und natürlich auch von den Neigungen und Befähigungen der Vorstandsmitglieder. Die Aufga-benverteilung innerhalb des Vorstands eines Universitäts-klinikums regelt - soweit nicht bereits das Errichtungsgesetz hierzu Festlegungen trifft [29] - im Allgemeinen der Geschäftsverteilungsplan, der im Normalfall Teil der Geschäftsordnung des Leitungsgremiums ist. Letztere wird vom Vorstand erstellt und vom aufsichtführenden Gremium genehmigt. Bei aller Variabilität der Aufgaben-teilung gehen die klassischen Vorstandspositionen auch mit klassischen Zuständigkeitsportfolios einher.

Der Ärztliche Direktor ist für die Krankenversorgung ver-antwortlich. Dazu gehören die strategische Planung sowie

auch die organisatorische Verantwortung für die medizi-nische Versorgung. Der Ärztliche Direktor ist Vorgesetzter des ärztlichen Diensts und häufig zuständig für die Berei-che Qualitätsmanagement und Recht.Sofern der Ärztliche Direktor - wie es in nahezu allen Universitätskliniken der Fall ist - auch die Funktion des Vorstandsvorsitzenden innehat [23], sollten die strategi-sche Planung und Interne Revision ebenfalls in seine Zuständigkeit fallen. Dem Ärztlichen Direktor obliegt als Vorsitzender des Vorstands darüber hinaus die Vertretung des Universitätsklinikums nach innen und außen. Entspre-chend ist er auch für die Unternehmenskommunikation zuständig. Weitere Portfolios sollten den Neigungen und besonderen Befähigungen des Amtsinhabers ent sprechen. Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf trägt der Ärztliche Direktor zum Beispiel auch die direkte operative Verantwortung für die Informationstechnologie sowie das OP-Management. Je nach Rechtsform trägt der Ärztliche Direktor als Leiter der öffentlich-rechtlich organisierten Dienststelle letztlich auch umfangreiche Personalverant- wortung.

(in seinen verschiedenen Ausprägungen) begründet ist. Vielmehr finden sich auch bei den Vertretern desselben Grundmodells unterschiedliche Zusammensetzungen des Vorstandes.

Der Pflegedienstdirektor sollte folglich Mitglied des Klini-kumsvorstandes bleiben - zumal nicht zu erwarten ist, dass sich die Entscheidungsfindung im Vorstand durch

den Verzicht auf seine Mitgliedschaft und die hieraus resultierende „Verschlankung“ des Leitungsorgans beschleunigt: Die Belange der Pflege haben gerade auch in einem Universitätsklinikum erhebliche Bedeutung für die erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung und müssen daher ohnehin bei der Entscheidungsfindung berücksich-tigt werden.

Vorsitz im Klinikumsvorstand

Die Position des Vorsitzenden oder Sprechers im Klini-kumsvorstand ist nach den derzeitigen landesrechtlichen Regelungen überwiegend dem Ärztlichen Direktor (Medi-zinischer Vorstand, Vorstand für Krankenversorgung) übertragen, so in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (allerdings nur bezogen auf den Klinikumsvorstand, nicht aber auf den Vorstand der Universitätsmedizin Charité), Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Hol-stein [23]. Die rechtlichen Regelungen anderer Bundes-länder bestimmen das für das Ressort Forschung und Lehre zuständige Mitglied zum Sprecher des Vorstandes beziehungsweise zum Präsidenten (so in Niedersachsen) [24] oder gestatten es dem Kreis aller (hauptamtlichen) Vorstandsmitglieder, den Vorstandsvorsitzenden zu bestimmen (so in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen) [25]. Aufgrund der besonderen Auf-gabenstellung eines Universitätsklinikums überzeugt die

Auffassung des Wissenschaftsrats [26], dass der Vor-standsvorsitzende dieser akademischen Einrichtung der Universitätsmedizin aus dem akademischen und nicht aus dem kaufmännischen Bereich kommen, diese Funk-tion also entweder dem Ärztlichen Direktor oder aber dem Dekan vorbehalten bleiben sollte. Dem Ärztlichen Direktor kommt aufgrund seiner umfassenden übergrei-fenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach innen und außen für die medizinischen Belange des Klinikums sowie in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit ande-ren Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ohne-hin eine zentrale Stellung zu [27]. Eine vergleichbare Stellung - zumindest im Integrationsmodell - hat auch der Dekan, der die Verbindung zur Medizinischen Fakultät und die Berücksichtigung der Belange von Forschung und Lehre gewährleistet [z8]. Sowohl vom Ärztlichen Direktor als auch vom Dekan ist im besonderen Maße zu erwarten, dass sie imstande sind, die akademischen Belange der Hochschulmedizin nachhaltig und glaubwürdig zu vertreten.

(Leitender) Ärztlicher Direktor

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 353

DekanDie Aufgaben des Dekans gleichen sich zwischen allen Universitätskliniken [30]. Im strategischen Bereich ist er für alle akademischen Grundsatzangelegenheiten zustän-dig. Diese umfassen die Struktur- und Zielplanung der Forschung und Lehre einschließlich ihrer Qualitätssiche-rung sowie die mittelfristige Aufgaben- und Finanzpla-nung für die Bereiche Forschung und Lehre.Der Dekan leitet den Fakultätsrat und zeichnet verant-wortlich für die Vorbereitung der Entscheidungen durch den Fakultätsrat. Operativ wird er durch eine Dekanats-verwaltung beziehungsweise Fakultätsverwaltung unter-stützt. Diese verteilt die im Wirtschaftsplan für die Ausgaben in Lehre, Studium und Forschung ausgewiese-nen Mittel nach dem von Fakultät und Dekanat beschlos-senen Schlüssel [31]. Gleichzeitig ist der Dekan in den meisten Universitätskliniken für die Leitung von Einrich-tungen zuständig, die Forschung und Lehre in unmittelba-rer Weise dienen, wie zum Beispiel für die Bibliotheken oder für die Tierhaltung.Der Dekan wird von Prodekanen unterstützt. Ihre Anzahl und Aufgaben sind in den deutschen Universitätskliniken sehr unterschiedlich.

Kaufmännischer DirektorAuch die Funktion des Kaufmännischen Direktors bezie- hungsweise Verwaltungsdirektors umfasst einige klas- sische Ressorts, die diesem in beinahe allen Universitätskliniken zugerechnet werden. Dazu gehören

das Finanz- und Rechnungswesen sowie das betriebswirt-schaftliche Controlling. Strategisch zeichnet der Kauf-männische Direktor für Budgetplanung sowie Organisations-, Wirtschaftlichkeits- und Strukturanalysen verantwortlich. Er ist verantwortlich für das Anlage- und Gebäudemanagement, die Planung von Instandhaltungs-, Neu-, Um- und Erweitungsarbeiten sowie für die Erstel-lung von Investitionsprogrammen. Der Kaufmännische Direktor führt die Budget- und Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen und mit anderen Stellen. Entspre-chend sind ihm die Geschäftsbereiche beziehungsweise Abteilungen für Controlling, Finanz- und Rechnungswe-sen und Beschaffungsmanagement unterstellt. Hinzu kommen je nach Ausrichtung der Portfolios, Bereiche wie Projekt- und Prozessmanagement oder auch Personal und Organisation. In den meisten deutschen Universitätsklini-ken sind die Kaufmännischen Direktoren auch für die Apotheken zuständig.

PflegedirektorDas Kernaufgabengebiet des Pflegedirektors ergibt sich bereits aus seinem Titel. Die Pflege stellt in den Universi-tätskliniken in Deutschland die größte Berufsgruppe dar. Strategisch geht es um die Gestaltung von Aufbau- und Ablauforganisation in der pflegerischen Krankenversor-gung sowie um die Entwicklung von Konzepten ihrer Qualitätssicherung. Häufig wird das Potfolio des Pflegedi-rektors um Aufgaben aus den Bereichen Patientenorgani-sation, Personal und Organisation ergänzt.

Interaktion innerhalb des Vorstandes

Die Interaktionen innerhalb des Vorstandes lassen sich kaum in Schemata pressen. Auf der einen Seite sind die Interaktionen der Vorstandsmitglieder untereinander durch die Rechts- und Organisationsform, ihre Anzahl sowie die Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstandes geprägt. Ausschlaggebend ist dabei häufig, ob sich die Vorstandsmitglieder ihren Aufgaben im Hauptamt wid-men können oder ob sie dieses lediglich in einem Neben-amt ausüben [32]. Während sich in den meisten Universitätskliniken für die Vorstandspositionen des Ärzt-lichen Direktors, des Kaufmännischen Direktors und des Pflegedirektors die Hauptamtlichkeit durchgesetzt hat, sind hauptamtliche Dekane in Deutschland zurzeit noch deutlich in der Minderheit. Eine bloße „Nebentätigkeit“ schwächt aber die Position des Dekans innerhalb des Vor-standsgremiums und sollte aufgrund der erheblichen Bedeutung von Forschung und Lehre innerhalb eines Uni-versitätsklinikums als Auslaufmodell betrachtet werden. Der Dekan befindet sich aufgrund seiner regelhaften „Doppelfunktion“ als (vorsitzendes) Mitglied des Fakul-tätsrats einerseits und Mitglied des Vorstands andererseits ohnehin in einem besonderen Spannungsver-

hältnis. Denn der Fakultätsrat erwartet und fordert von ihm, Beschlüsse des Fakultätsrates im Vorstand zu vertreten. Innerhalb des Vorstands hat der Dekan jedoch im Rahmen der Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder für die Entscheidungen dieses Leitungsorgans gerade die Belange des gesamten Universitätsklinikums im Auge zu behalten und zu verfolgen. Ein Kompromiss zwischen hier gegebe-nenfalls gegenläufigen Interessenlagen wird nicht immer möglich sein. Zum Schutz der Person und des Amtes darf es daher mit Blick auf seine Entscheidungen im Vorstand keine Bindung des Dekans an Fakultätsratsbeschlüsse im Sinne eines „imperativen Mandats“ geben. Aus Sicht der Autoren sollte daher über eine Abberufung vom Amt des Dekans auch nicht allein vom Fakultätsrat entschieden werden. Vielmehr sollte sie an das Vorliegen nachprüfbarer wichti-ger Gründe und an die Zustimmung eines übergeordneten Gremiums (je nach Struktur zum Beispiel Präsidium, Auf-sichtsrat, Kuratorium) gebunden sein. Für Entscheidungen bei Konflikten zwischen Klinikumsvorstand und Medizini-scher Fakultät ist zum Ausgleich ein gesetzlich geregelter Mechanismus, zum Beispiel ein besonderer Schlichtungs-ausschuss, vorzusehen.

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Stimmrecht im Vorstand

Sofern die Anzahl der Vorstandsmitglieder einer geraden Zahl entspricht, werden dem Vorsitzenden in Pattsituati-onen im Regelfall zwei Stimmen zugerechnet. Da der Vorsitzende in den meisten Vorständen auch die Position des Ärztlichen Direktors innehat, wird diese damit erheb-lich gestärkt. In den meisten Geschäftsordnungen sind allerdings Sonderrechte für den Kaufmännischen Direk-tor und den Dekan verankert. So sind dem Kaufmänni-schen Direktor häufig weitreichende Vetorechte in Bezug auf die wirtschaftliche Planung und Entwicklung einge-räumt [34]. Auch verfügt der Dekan in vielen Vorständen über direkte Weisungsrechte. Er kann oft bei der Verwen-dungsplanung staatlicher Zuführungsmittel für die Berei-che Forschung und Lehre eigenverantwortlich entscheiden.

Formen der EntscheidungsfindungIm Allgemeinen verfügt jedes Vorstandsmitglied über eine Stimme. Bei Stimmengleichheit kann der Vorstands-vorsitzende üblicherweise das Recht auf eine Zweit -

stimme ausüben [35]. Dies hat den entscheidenden Nachteil, dass Uneinigkeit im Lenkungsgremium dokumentiert und meist zumindest betriebsintern öffent-lich wird. Dies schwächt die Umsetzbarkeit von Entscheidungen innerhalb des Unternehmens und ist häufig Ursache für Kränkungen und Demotivation einzelner Vorstandsmitglieder oder sogar ganzer Anspruchs gruppen.

Als Alternative zur Abstimmung hat sich die Entschei-dung im Konsens entwickelt [36]. Es wird so lange um einen Kompromiss gerungen, bis zumindest keines der Vorstandsmitglieder gegen eine Entscheidung votiert. Voraussetzung für das Funktionieren des Konsensprin-zips ist ein auf Gesamtverantwortung ausgerichtetes Amtsverständnis aller Vorstandsmitglieder. Interessen einzelner Anspruchsgruppen sind im Gesamtinteresse zurückzustellen. Einzelne Vorstände haben mit dem Konsensprinzip in den vergangenen Jahren positive Erfahrungen gemacht. Dazu gehört auch die Institution der Autoren dieses Beitrages. Seit Oktober 2003 wurden alle Entscheidungen im Vorstand des Universitäts-klinikums Hamburg-Eppendorf im Konsens getroffen.

Außer durch die formalen Rahmenbedingungen werden die Interaktionen innerhalb eines Vorstands vor allem durch die Persönlichkeiten der handelnden Individuen und deren Amtsverständnis geprägt. Es lassen sich hier grundsätzlich zwei Herangehensweisen unterscheiden. Zum einen können sich Vorstandsmitglieder als Vertreter einer Anspruchsgruppe beziehungsweise deren Interes-sen definieren. In diesem Fall geht es um die Prüfung der Sachinhalte aus Sicht der entsprechenden Gruppe, also, der Ärzte, der Pflegenden, der Forschenden und Lehren-den oder eben des Verwaltungspersonals. Dieses Amts-verständnis prägte die Zusammenarbeit vieler Klinikumsvorstände in den ersten Jahren nach ihrer recht-

lichen Verselbstständigung. Inzwischen wird dieses eher eng gefasste Amtsverständnis durch einen Ansatz ersetzt, in dem die Gesamtverantwortung [33] für das Universi-tätsklinikum als Unternehmen im Vordergrund steht. Dabei trägt jedes Vorstandsmitglied Verantwortung für die Gesamtleistung und damit für die von anderen Vorstands-mitgliedern verantworteten Aufgaben und Bereiche. Eine solche auf Gesamtverantwortung fußende Amtsführung ist inzwischen in vielen Vorständen herangereift. Diese nicht mehr durch die Vertretung von Individualinteressen geprägte Amtsführung ermöglicht neben einer direkten Abstimmung auch andere Formen der Entscheidungsfin-dung, wie zum Beispiel das Konsensprinzip.

FazitDieRollenderVorstandsmitgliederineinemUniversitätsklinikumsindgeprägtvonvielfältigen-undaufgrundderföderalenStruktur inDeutschland - rechtunterschiedlichengesetzlichenundorganisatorischenRahmenbedin-gungen,diedenVorstandsmitgliedernihreAufgabenfeldervariantenreichzuweisen.NochbedeutendersindausSichtderAutorenaberdiePersönlichkeitenderhandelndenPersonensowiederenAmtsverständnis.ÄhnlichwieinbeinaheallenUnternehmengiltes,divergierendeEinzelinteressengegeneinanderabzuwägenundKonflikteimGesamtinteressedesUniversitätsklinikumszulösen.AnvielenOrtenhatsicheinekollegialeInteraktionmiteinemaufKonsensberuhendenEntscheidungsprinzipbewährt.

Korrespondenzanschrift:Prof. Dr. J.F. Debatin MBA, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistr. 52 20246 Hamburg [email protected] aus: Bundesgesundheitsbl 2009, 52:891-898Mit freundlicher Genehmigung von Springer Science and Business media

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 355

www.akdae.de: Neue ArzneimittelInformationsdienst Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

„Neue Arzneimittel“ sind aktuelle Informationen für Ärzte über neu zugelassene Arzneimittel/neu zuge-lassene Indikationen in der Europäi-schen Union (EU). Sie geben Auskunft zur Indikation, Bewertung, klinischen Studien, uner-wünschten Arzneimittelwirkungen sowie zur Anwendung bei besonde-ren Patientengruppen, Dosierung und Kosten. Die Informationen basieren auf den Angaben des Europäischen Öffentli-chen Bewertungsberichts (EPAR) der Europäischen Behörde für Arznei-mittel (EMEA). Im EPAR wird erläu-tert, wie der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMEA (CHMP) die für die Zulassung eines Arzneimittels durchgeführten klini-schen Studien beurteilt und welche Empfehlungen er zur Anwendung des Arzneimittels gibt.Auf der Homepage der AkdÄ können Sie unter der Rubrik „Neue Arznei-mittel“ alle bisher erschienenen Aus-gaben abrufen.

AkdÄDrugSafetyMail2010-085Rote-Hand-BriefzurEmpfehlungdesRuhensderZulassungvonSibutramin-haltigenArzneimitteln

Die europäische Arzneimittelbehörde (European Medici-nes Agency, EMA) hat das Ruhen der Zulassung von Sibutramin-haltigen Arzneimitteln (z. B. Reductil®) emp-fohlen (1–4).

Sibutramin-haltige Arzneimittel sind seit 1999 zugelas-sen als unterstützende Maßnahme im Rahmen des

www.akdae.de: Drug Safety Mail

Gewichtsmanagements bei Patienten mit Adipositas und einem Body Mass Index (BMI) ≥ 30 kg/m² sowie bei Pati-enten bei einem BMI ≥ 27 kg/m², wenn adipositasbe-dingte Risikofaktoren wie Diabetes mellitus Typ 2 oder Dyslipidämie vorliegen. Hintergrund der aktuellen Emp-fehlung der EMA sind Daten aus dem Sibutramine Cardi-ovascular Outcome Trial (SCOUT). Diese randomisierte Langzeitinterventionsstudie mit rund 10.000 Patienten, die bis zu sechs Jahre beobachtet wurden, zeigte für über-gewichtige Patienten mit zusätzlichen Risikofaktoren, die Sibutramin einnahmen, ein gegenüber Placebo erhöhtes

NeueArzneimittel2009-010vom15.01.2010

Cayston® (Aztreonamlysin) – sup-pressive Behandlung chronischer Lungeninfektionen durch Pseudo-monas aeruginosa bei Patienten mit Mukoviszidose (zystischer Fibrose, CF) ab einem Alter von 18 Jahren

Cimzia® (Certolizumab Pegol) – in Kombination mit Methotrexat (MTX) für die Behandlung der mittelschwe-ren bis schweren aktiven rheumatoi-den Arthritis (RA) bei erwachsenen Patienten, wenn das Ansprechen auf langwirksame Antirheumatika (Disease-Modifying Antirheumatic Drugs (DMARDs)) einschließlich MTX ungenügend war

Januvia®, Xelevia® (Sitagliptinphos-phat-Monohydrat) neu zugelassene Indikation – zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle, wenn Diät und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend senken und wenn Metformin aufgrund von Gegen - anzeigen oder Unverträglichkeit nicht geeignet ist

Javlor® (Vinflunin) – zur Monothera-pie bei fortgeschrittenem oder meta-stasierendem Übergangs-zellkarzinom des Uro-thels bei erwachsenen Patienten, nach Versagen einer Cisplatin-halti-gen Behandlung

Onglyza® (Saxagliptinhydrochlorid) – bei erwachsenen Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbes-serung der Blutzuckerkontrolle

Simponi® (Golimumab) – in Kombi-nation mit Methotrexat (MTX) bei erwachsenen Patienten zur Behand-lung der mittelschweren bis schwe-ren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) indiziert, wenn das Ansprechen auf eine antirheumatische Basisthe-rapie (DMARD-Therapie) einschließ-lich MTX unzureichend gewesen ist

Torisel® (Temsirolimus) neu zugelas-sene Indikation – Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidi-vierendem und/oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL)

56Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Der Aufsatz beginnt mit den Worten „Der Zeitungsbe-richt vermittelt einige Fakten …“ - und damit wird auch schon offenkundig, worin der Ursprung dieser völlig unangebrachten Kritik an der Justiz zu sehen ist.Es sind eben nur „einige“ Fakten, die man dem Pressetext entnehmen konnte.Allein darauf aufbauend liegt die Polemik des Autors und die darin enthaltende Gerichtsschelte völlig daneben und man muss ihr vehement widersprechen.Nicht, was die Forderung nach selbstbestimmtem Ster-ben, nach unbedingt zu akzeptierender Zurückweisung ärztlicher Therapieangebote betrifft, da stimme ich mit dem Autor voll überein.Das von Prof. Baust eingeforderte Recht auf die eigene freie Willensentscheidung, auch eine todbringende Krankheit wider allen ärztlichen Rat nicht behandeln zu lassen, ist hier überhaupt nicht tangiert.Dieses Recht würde ich auch für mich persönlich rekla-mieren und es ist unumstritten die Grundlage diesbezüg-licher Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre. Es bedarf also nicht des erhobenen Zeigefingers in Richtung auf die Justiz.Aber: Den freien Willen eines Menschen zu respektieren umfasst doch wohl nicht die Tatsache, eben diesen Men-schen wochenlang in seinem Kot und Urin auf ein und

Stellungnahme zum Aufsatz von Günter Baust„Ein langsames Sterben“ im Ärzteblatt Heft 1 (2010), S. 21

Briefe, die uns erreichten

demselben Fleck (die Dekubitalulcera befanden sich nur auf einer Körperseite) unversorgt und auf nicht gewech-selter Unterlage (das Wort „Bettwäsche“ ist hier fehl am Platze …) liegen, ihn einfach „krepieren“ zu lassen. Es tut mir leid, aber ich kann kein abschwächenderes Wort wählen! An dieser Stelle sei betont, dass ich damit keine Details aus den Ermittlungsunterlagen und der Obduktion preis-gebe, die nicht auch in der öffentlichen Gerichtsverhand-lung durch die Verlesung der Anklageschrift und das rechtsmedizinische Sachverständigengutachten coram publico bekannt geworden wären … also auch vor den Ohren der Presseberichterstatterin!

Die Verstorbene hat von ihrer Krebserkrankung nichts gewusst! Das Karzinom ist langsam gewachsen und war operabel. Eine ärztliche Meinung dazu, medizinische oder pflegerische Ratschläge hat sie in dieser monatelan-gen Zeit nicht zu hören bekommen.Woher kommt die Gewissheit der Kritiker des Gerichts-urteils, sie habe ihren Willen - „keinen Arzt“ - eigenver-antwortlich, konstant und vehement zum Ausdruck gebracht? Sie kannte ja gar nicht die Diagnose, geschweige denn irgendwelche Therapieoptionen, für oder gegen die sie sich hätte entscheiden können. Auch hier gilt ja wohl

Risiko für das Auftreten schwerwiegender kardiovaskulä-rer Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Da die erzielte Gewichtsabnahme durch Sibutramin verhältnis-mäßig gering ist, wurde das Nutzen-Risiko-Profil durch die EMA als ungünstig eingestuft.

Sibutramin-haltige Arzneimittel sollten von Ärzten nicht

länger verschrieben und von Apotheken nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Patienten, die aktuell Sibutramin einnehmen, sollten mit ihrem behandelnden Arzt über alternative Maßnahmen zur Gewichtsreduktion sprechen. Aber auch ohne ärztliche Beratung können Patienten jederzeit die Behandlung mit Sibutramin beenden.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 357

das informed consent als Voraussetzung.Der Angeklagte hat zu den Vorwürfen geschwiegen und nur über seinen Verteidiger erklären lassen, sie habe ihre Ablehnung im Verlaufe des seit mindestens einem halben Jahr sich augenscheinlich verschlechternden Zustands mehrfach wiederholt.Das Gericht konnte deshalb nicht durch eigenes Nach-fragen die Wahrheit dieser Behauptung erforschen. Über die Aussagequalität des einzigen dazu gehörten Zeugen will ich mir kein Urteil anmaßen …Wenn man dennoch unterstellt, sie hätte – solange sie sich noch selbst fortbewegen oder zumindest hätte äußern können – ärztliche Hilfe oder die Inanspruch-nahme eines Pflegedienstes konstant verweigert, so wäre in den Tagen, nein, Wochen des Endstadiums, des Dahin-siechens und schließlich der Bewusstlosigkeit die Inan-spruchnahme eines ärztlichen oder pflegerischen Dienstes, wie es ihn wohl auch in der Stadt Löbejün gibt, dringend geboten gewesen.

Woher nimmt der Autor die Gewissheit, „die Grundver-sorgung sei gewährleistet“ gewesen?Das Gegenteil war der Fall. „Grundpflege“ besteht doch nicht allein in Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr und damit einer – vielleicht vom Betroffenen abgelehnten – Verlängerung des Sterbepro-zesses. Sie umfasst vor allem Maßnahmen der Körper-pflege und Hygiene, zu denen der Sterbende nicht mehr allein in der Lage ist, sie umfasst Schmerzlinderung und schließlich menschliche Zuwendung!

Ein Tod unter diesen Umständen ist – selbst wenn die Verweigerung ärztlicher Hilfe dem eigenen Willen ent-spricht – einfach menschenunwürdig und ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, wo derartiges in der Nachbarschaft geschieht und nicht geahndet, ja sogar noch begrüßt wird. Der die Leichenschau durchführende Arzt hat die ihm erteilte Auskunft dokumentiert „anamnestisch angeblich gesund gewesen“. Bei dem Bild, das sich ihm geboten hat als er den Leichnam untersuchte, musste er einen nicht-natürlichen Tod annehmen und damit die Ermittlungen auslösen. Eine andere Handlungsweise hätte einen Ver-stoß gegen seine ärztliche Sorgfaltspflicht im Rahmen der vorgeschriebenen Leichenschau bedeutet.

Das Gericht hat keinen Unschuldigen verurteilt nur weil er „das Selbstbestimmungsrecht einer Sterbenden geach-tet“ habe, wie der Vorsitzende des humanistischen Ver-bandes Deutschlands Prof. Werner Lange in einem Leserbrief meint. Die Süddeutsche Zeitung und andere Medien haben durchaus Recht mit ihrer Formulierung, der Angeklagte sei „mit Bewährung davongekommen“.

Aus eigener langjähriger beruflicher Erfahrung weiß ich, dass ein vergleichbarer Fall von der DDR-Justiz erheblich schärfer geahndet worden wäre, keinesfalls mit einer Ver-urteilung auf Bewährung!

Prof. Dr. med. habil. M. KleiberDirektor des Universitätsinstituts für Rechtsmedizin Halle

„Die Krankenkassen sehen keinen Ärztemangel - wir schon“, betont „Pathologen-Chef“ Prof. Werner Schlake. Für das Fachgebiet Pathologie wurden 2008 im Deut-schen Ärzteblatt insgesamt 176 offene Stellen angeboten. Das sind ca. 14% aller Stellen (1.272) überhaupt. Inner-halb dieser Stellenangebote lag der größte Bedarf mit 70 % aller Inserate im Krankenhaussektor. Im Bereich der Akutkrankenhäuser und Universitätskliniken waren 123 offene Stellen zu verzeichnen. Die meisten Stellenange-bote kamen aus Baden-Württemberg mit 35 Anzeigen, gefolgt von Bayern mit 13 und Nordrhein mit 12 Insera-ten. Der Anteil der Stellenanzeigen aus dem Ausland betrug 12 %. Von den 22 ausgeschriebenen Stellen im Ausland wurde knapp die Hälfte in der Schweiz angebo-ten. Es folgten nennenswert noch Dänemark und Schwe-den mit 6 bzw. 3 Stellenangeboten.

Den offenen Stellen steht eine sinkende Zahl von Patho-

logen gegenüber. Gab es im Jahr 2004 noch 1.303 berufs-tätige Pathologen in Deutschland, so sind es vier Jahre später nur noch 1.272. Bei den an der Klinik tätigen Pathologen war der Rückgang von 13% zwischen 2004 (646) und 2008 (561) noch deutlicher. Von den im Jahr 2008 tätigen 1.272 Pathologen arbeiteten 561 Patholo-gen im Krankenhausbereich, 632 in der Niederlassung, 13 in Behörden und Körperschaften sowie 66 in sonstigen Bereichen.Für den Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, Prof. Werner Schlake, ist die von der BÄK vorgenommene Auswertung der Stellenanzeigen bezüg-lich der einzelnen Facharztgruppen alarmierend: „Im Bereich der Tumordiagnostik werden die Untersuchungs-zahlen steigen und damit mehr Pathologen gebraucht, insbesondere auch weil die methodischen Anforderun-gen sehr viel anspruchsvoller werden.“

Pi BVDP e.V.

Pathologen dringend gesucht

58Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung (178. Fortschreibung)

PlanungsbereichAltmarkkreisSalzwedelFachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichAnhalt-ZerbstFachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichAschersleben-StaßfurtFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichBernburgFachgruppen: Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichBördekreisFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psy-chotherapeuten, Radiologen, Hausärzte

PlanungsbereichBurgenlandkreisFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichDessau,Stadt/BitterfeldFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichHalberstadtFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichHalleFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen, Hausärzte

PlanungsbereichJerichowerLandFachgruppen: Anästhesisten, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichKöthenFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psycho-therapeuten, Radiologen, Urologen

1. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am 12.01.2010 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V in folgenden Planungsbereichen (identisch mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten per 30.06.2007) und bei folgenden Fachgrup-pen eine Überversorgung festgestellt und deshalb bzw. aufgrund seines Beschlusses vom 06.10.2005 Zulassungsbeschränkungen angeordnet:

PlanungsbereichMagdeburgFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichMansfelderLandFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichMerseburg-QuerfurtFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichOhrekreisFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichQuedlinburgFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichSaalkreisFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, Hautärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichSangerhausenFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopä-den, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichSchönebeckFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Orthopäden, Psycho-therapeuten, Radiologen, Urologen, Hausärzte

PlanungsbereichStendalFachgruppen: Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nervenärzte, Ortho-päden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichWeißenfelsFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen, Hausärzte

PlanungsbereichWernigerodeFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

PlanungsbereichWittenbergFachgruppen: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, fachärztlich tätige Internisten, Frauenärzte, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Nerven-ärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Radiologen, Urologen

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 359

Planungsbereich: MagdeburgFachgruppe: Psychotherapeuten

Die Entsperrung erfolgt gemäß § 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an die Zulassungsgremien, dass im Planungsbe-reich Magdeburg, Fachgruppe Psychotherapeuten, nur eine Zulassungen erfolgen darf. Über die Beendigung bestehender Zulassungs- und Leis-tungsbeschränkungen von Job-Sharing-Gemeinschaftspartnern und die Beendigung bestehender Leistungsbegrenzungen bei im Job-Sharing-Verfahren angestellten Psychotherapeuten ist unter Berücksichtigung der sich aus § 23 Absätze 2, 2a und 4 Bedarfsplanungsrichtlinie-Ärzte ergebenden Reihenfolge - beginnend mit der ältesten hierzu ergange-nen Entscheidung - von Amts wegen bis zur Ausschöpfung der nach Satz 1 möglichen Anzahl von Zulassungen vorrangig vor Anträgen auf (Neu)Zulassung zu entscheiden.

Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse kann im PlanungsbereichMagdeburg, Fachgruppe Psychotherapeuten, eine neue Zulassung erfolgen. Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit, dem Approbationsalter und der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V zu entscheiden. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertrags-psychotherapeutensitzes und ihre Beurteilung in Hinblick auf die best-mögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden. Über Zulassungsanträge (vollständig, mit den erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV) entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom 05.02.2010 bis zum 25.03.2010. Zulassungsanträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen

BedarfsplanungPsychotherapeutenAuf Grund der von den übrigen Fachgruppen abweichenden Berück-sichtigung der Psychotherapeuten in der Bedarfsplanung hat der Lan-desausschuss trotz Anordnung von Zulassungsbeschränkungen für die Fachgruppe der Psychotherapeuten am 12.01.2010 folgende Zulas-sungsmöglichkeiten festgestellt:

2. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen-Anhalt hat am 12.01.2010 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V in folgenden Planungsbereichen und bei folgenden Fachgruppen keine Über-versorgung mehr festgestellt und deshalb die folgenden Planungs-bereiche für die betreffenden Fachgruppen entsperrt:

Mangels bestehender Jobsharingverhältnisse können damit gem. § 47 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtlinie nurKinderundJugendlichebetreu-ende Psychotherapeuten im folgendem Umfang neu zugelassenwerden:- PlanungsbereicheAnhalt-Zerbst,Halberstadt,Saalkreisund SangerhausenjeeineneueZulassung,- PlanungsbereicheAschersleben-Staßfurt,Köthen,Ohrekreis, SchönebeckundWeißenfelsjezweineueZulassungen.

Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflicht-gemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen psychotherapeutischen Tätigkeit, dem Appro-bationsalter und der Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V zu entscheiden. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragspsychothe-rapeutensitzes und ihre Beurteilung in Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden. Über Zulassungs-anträge (vollständig, mit den erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV) entscheidet das Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfristvom05.02.2010biszum25.03.2010. Zulassungs-anträge und die erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV sind bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen-Anhalt, Doc-tor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg einzureichen.

Altmarkkreis Salzwedel 1 Anhalt-Zerbst 1 1Aschersleben-Staßfurt 3 2Bernburg 2 Bördekreis 2 Burgenlandkreis 2 Dessau-Bitterfeld 5 Halberstadt 1 1Jerichower Land 2 Köthen 2 2Mansfelder Land 2 Merseburg-Querfurt 4 Ohrekreis 1 2Quedlinburg 1 Saalkreis 2 1Sangerhausen 1 1Schönebeck 3 2Stendal 2 Weißenfels 3 2Wernigerode 1Wittenberg 2

Planungsbereich AnzahlärztlichePsychotherapeuten

AnzahlnurKinderundJugendlichebetreuendePsychotherapeuten

AktualisierungderehemaligenAufhebungsbeschlüsse

PlanungsbereichHalberstadtFachgruppe: Hausärzte

Der Aufhebungsbeschluss der 114. Fortschreibung wird dahinge-hend geändert, dass nunmehr sieben Zulassungen erfolgen können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt im Hause der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-AnhaltPostfach 166439006 MagdeburgTelefon (0391) 6276463Fax: (0391) 6278459.

60Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Deutscher Ärzteverlag Köln 2010, ISBN 978-3-7691-1270-2, Paperback im Groß-Oktavformat, 118 Abb. u. 206 Tab., 677 S., € 89,95

Es wird viel, weit und oft gereist, an unterschiedlichste Orte auf unserem Globus. Und es wird manchmal auch etwas mitgebracht, und sei es nur eine übertragbare Krankheit. Reisemedizinische Fragestellungen gehören zum Alltag jeder frequen-tierten Arztpraxis. Kompetenz ist angefragt. Das vorliegende Handbuch, von im Thema ausgewiesen bewanderten Autoren zusammengestellt, ist dies-bezüglich eine gute Hilfe. Es befasst sich mit den Grundlagen der Reise-

medizin, mit allgemeinen Reiserisi-ken und deren Prävention, mit den individuellen Risiken des Reisenden, mit Reisezielen von Ägypten bis Vietnam und mit der Betreuung der Reisenden vor, während und nach der Reise. Natürlich nehmen die Infektionskrankheiten, darunter zuvorderst die Malaria, einen breiten Raum ein. Aber auch seltene parasi-täre Erkrankungen, Hasenpest, sexu-ell übertragbare Übel, Läuse, Flöhe und Wanzen finden u. a. Beachtung. Selbst ein Exkurs in den Weltraum ist dabei. Das Buch entspricht inhaltlich dem 32-stündigen Curriculum der AG Reisemedizin der Bundesärztekam-mer. Dem trägt auch eine integrierte Liste mit 100 MC-Fragen aus dem Seminar-Repertoire dieser Fortbil-dung gegen Ende des Buches Rech-nung, die korrekten Antworten inklusive. Angefügt ist eine CD, die dem Leser und Nutzer die amtlich vorgegebenen oder empfohlenen und für die Reiseplanung relevanten Formulare und Beratungsdokumente zur Verfügung stellt. Der Umgang mit der CD wird erfreulicherweise auch noch im Buchtext erläutert. Selbst die Möglichkeiten extrabud-getärer Abrechnung werden erklärt. Zielgruppe dürften vor allem die Teilnehmer am Curriculum sein. Es ist aber auch jedem anderen Prakti-ker für den Kern seiner Fachbuch-sammlung zu empfehlen. Überhaupt, einem sog. Arzthaushalt

dürfte es ebenfalls gut stehen, selbst im Ruhestand, da ja doch reichlich verreist wird. Verwandtschaft und Freundeskreis werden es danken nach dem Motto: Du bist doch Arzt.Die zweispaltige Textgestaltung und die zahlreichen Graphiken und Tabellen erleichtern die Lektüre des sauber strukturierten Buches. Es rückt allerdings mit seinem Seiten-umfang und Gewicht an die Grenzen eines Paperbacks; man mag es gar nicht mehr als Taschenbuch einord-nen. Es handelt sich eher um einen flexiblen Wälzer im wahren Sinne. Der Verzicht auf klinische Bilder ist da verständlich und kein wirkliches Defizit.Da sieht man dann auch schon mal über den etwas sprachkrüpplig for-mulierten Buchtitel und die Veror-tung des Atlantiks an die Westküste Mexikos hinweg (Abb.10, 12a). Bleibt die grundsätzlich Frage, ob man diese Inhalte nicht auch aus dem Internet erfahren könnte. Könnte man, wahrscheinlich jedoch nicht mit der Effizienz und Sicherheit die-ses Buches. Im Übrigen gibt es zahl-reiche Hinweise in und nach den Texten zu Quellen und weiterfüh-render Literatur im Internet, eine wertvolle Ergänzung.

F.T.A. Erle, Magdeburg

Für Sie gelesen

Norbert Krappitz. Handbuch Reisemedizinische Gesundheitsberatung. Reiserisiken, Prophylaxe, Geomedizin, Management.

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 361

Andersen als Reisender durch die Mitte Deutschlands? Der dänische Poet unterwegs im Harz oder in den Städten Braunschweig, Naumburg, Halle und Leipzig? Nur wenigen ist bekannt, dass die „Nachtigall aus Odense“ immer wieder weite Reisen unternahm und ausführlich von den Erlebnissen berichtete, in Tage-büchern, Zeichnungen und Geschichten. Andersen ließ sich von Landschaften und Plätzen locken, von denen schon die von ihm verehrten Romantiker fasziniert

waren. Er pflegte während seiner Unternehmungen Kontakte zu Persönlichkeiten wie Felix Mendels-sohn Bartholdy, Robert und Clara Schumann oder Heinrich Brockhaus.

„Auf den Spuren von Hans Christian Andersen“ eröffnen sich immer wieder neue Blicke auf betörende Landschaften und geschichtsträch-tige Orte. Wer sich einlässt auf diese Reisebilder von Braunschweig bis Leipzig, wird nicht nur erfahren, mit welchen Schätzen die Route aufwar-tet, sondern auch schnell verstehen, dass Hans Christian Andersen sehr viel mehr war, als „nur“ ein Märchenerzähler.

Thomas Weber. Memorix Zahnmedizin. Dealend und Galitz Verlag München-Ham-burg 2009, ISBN 978-3-937904-82-5, Bro-schur im Großoktavformat, 142 S., reich illustr., 25 EUR

Dass das Memorix der Zahnmedizin, auch als „kleiner Weber“ bekannt geworden, innerhalb von 10 Jahre nun zum dritten Mal aufgelegt wird, spricht für das Format und den Inhalt dieses Kitteltaschenkompendiums. Auf engem Raum und in kleiner Schrift wird dem Praktiker der Zahn-heilkunde, und nicht nur ihm, eine reich illustrierte Übersicht zu wichti-gen Daten der aktuellen praktischen Zahnheilkunde in die Hand gege-ben. In 17 Kapiteln und einem Anhang ist diagnostisch und thera-peutisch Brauchbares aus dem gesamten zahnärztlichen Tätigkeits-feld zusammengetragen und fein geordnet dargestellt, von der Kinder-behandlung bis zur restaurativen Arbeit, mit Extras zu Radiologie, Implantologie, Notfallmedizin und Qualitätsmanagement.Wenn man in der praktischen Zahn-heilkunde auf der Höhe, up to date

sein will, kann man das an diesem Büchlein überprüfen. Wenn man aus den Nachbargebieten immer wieder beruflich Berührungen mit Mund und Zähnen hat, sollte man sich hier mit dem nötigen Basiswissen verse-hen, nicht zuletzt zum besseren Ver-ständnis im interdisziplinären Schriftverkehr, in der Publikationstä-tigkeit und in Gutachten. Die Hoch-schul-Zahnheilkunde wird u. U. an diesem Buch hie und da etwas aus-zusetzen haben. Denn dem Autor gelingt es, die Grenzen der zahnme-dizinischen Fachbereiche ins Flie-ßen zu bringen zum Wohle des Praktikers, der auch erste Zielgruppe sein dürfte. Weitere Interessierte werden die Studenten der Zahnme-dizin, die MKG-Chirurgen, vielleicht auch HNO-Ärzte, Neurologen und nicht zuletzt die Ärzte in Ämtern und Behörden sein. Auch dem Arzt im Auslandseinsatz könnte dieser kleine Riese bei speziellen akuten Proble-men im stomatognathen System zum hilfreichen Reisebegleiter werden. Dass es nun, wie auf dem Rückumschlag behauptet, die ganze Welt der Zahnmedizin in einem Buch sei, ist sicher nur Werbeabsicht.

Was ist eigentlich ein Memorix? Der Begriff ist ein Kunstwort, entstanden aus den englisch-griechischen-latei-nischen Wörtern mnemonics und memory. Die Produzenten be zeich- nen damit kleinformatige und flexi-ble Nachschlagwerke, u. a. medi- zinischen Inhalts, für den schnellen Zugriff am Arbeitsplatz, nix mit Aste-rix und Obelix.

F.T.A. Erle, Magdeburg

Beate Hagen. Auf den Spuren von Hans-Christian Andersen.Von Braunschweig bis Leipzig. Kulturreisen in Sachsen-Anhalt • Band 8

Herausgegeben von Christian Antz, Foto-grafien von Janos Stekovics, 192 Seiten, 226 meist farbige Abbildungen, 8 Stadtpläne, 4 Übersichtskarten, Broschur 14 x 21 cm, 16,80 EUR ISBN 978-3-89923-234-9

62Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Karl Herbert Parnitzke wurde am 6. März 1910 in Neu-salz/Oder (Schlesien) als Sohn eines Hüttenschlossers geboren. Nach Zuerkennung einer Freistelle an der Wai-sen- und Schulanstalt Bunzlau (Schlesien) legte er 1932 das Abitur ab und wurde aufgrund besonderer Begabung in die Studienstiftung des deutschen Volkes aufgenommen.Nach dem Studium der Medizin-, Philosophie und Psy-chologie an den Universitäten Breslau, Jena, Hamburg, Frankfurt/Main und Halle/Saale legte er dort 1937 das medizinische Staatsexamen ab und promovierte noch im gleichen Jahr. Nach seiner Medizinalpraktikantenzeit (Templin) gehörte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universitäts-Nervenklinik Halle/Saale zunächst unter der Leitung von Prof. Hilpert (geb. 1893, Schüler von Hans Berger, Jena), dann von Prof. Flügel (geb. 1897, Schüler von Paul Schröder, Leipzig) und danach von Prof. Pönitz (geb. 1888, Schüler von Gabriel Anton, Halle/S.) an, unterbrochen durch kriegsbedingte Sanitätsdienste in Westeuropa, Afrika und Leitung eines Speziallazarettes für Gehirn-, Rückenmark- und Nervenschußverletzte in Halle/S.. 1947 promovierte K. H. Parnitzke an der philo-sophischen Fakultät der Universität Halle/S.. 1949 wurde er zum Oberarzt der Universitäts-Nervenklinik Halle/S. ernannt. Nach Habilitation und Dozentur 1951 war er 1953- 1955 als Oberarzt an der neurochirurgischen Abtei-lung der Chirurgischen Universitätsklinik Halle/S. unter dem Direktorat von Prof. Budde tätig. 1956 wechselte er an die Medizinische Akademie Dres-den und wurde zum Professor mit Lehrauftrag und Prorek-tor für Studienangelegenheiten ernannt. Als 1.Oberarzt beteiligte er sich unter seinem damaligen Lehrer, Prof. Suckow, (geb. 1896, Schüler von Karl Bonhoeffer, Berlin und Paul Schröder, Leipzig) maßgeblich am Aufbau der neugegründeten Nervenklinik. 1958 erfolgte seine Berufung an die Medizinische Akade-mie Magdeburg als Professor mit Lehrstuhl und Direktor der 1891 gegründeten traditionsreichen Nervenklinik, die unter seiner Leitung ein grundsätzlich neues Profil

erlangte. Es ist ihm gelungen, die Einheit des Fachgebie-tes Neurologie-Psychiatrie in hervorragender Weise zu wahren, Subspezialisierungen zu fördern und Spezialab-teilungen zu entwickeln. Die neuroradiologische Abtei-lung, die Abteilung für Klinische Neurophysiologie, die Neurochemische Abteilung, die Abteilung für klinische und experimentelle Psychologie sowie die interdiszipli-näre nuklearmedizinische Arbeitsgemeinschaft mit der Radiologischen Klinik haben sich zu Tragpfeilern seiner Klinik mit anerkannt hohem wissenschaftlichem Niveau gefestigt. 1958 -1969 war er zugleich als Prorektor für den wissenschaftlichen Nachwuchs zuständig.

Als Bezirkspsychiater wandte sich K. H. Parnitzke seit 1958 insbesondere territorialen Fragen der Zusammenar-beit zwischen der Hochschulklinik und den großen Bezirkskrankenhäusern zu. Er war von 1960 -1968 neben seiner Tätigkeit als Direktor der Nervenklinik der Medizi-nischen Akademie Magdeburg gleichzeitig Direktor des Bezirkskrankenhauses für Neurologie und Psychiatrie Haldensleben. Unter seiner Leitung wurden in Einklang mit dem Direktor des Bezirkskrankenhauses Uchtspringe, Prof. Wendt, effiziente Maßnahmen zur Profilierung bei-der Häuser erarbeitet und neue Wege in der psychiatri-schen Betreuung der Bevölkerung eingeschlagen. Die wissenschaftliche Bindung des Bezirkskrankenhauses Haldensleben an die Hochschulklinik hat sich für die Lehre und Ausbildung der Studenten, die ärztliche Fort-bildung und Forschung als besonders vorteilhaft erwie-sen. Generationen von Studenten sind seine didaktisch eindrucksvollen Kollegs unvergessen geblieben. Seit ihrer Gründung 1969 war K. H. Parnitzke bis zu seinem Ausscheiden 1982 1.Vorsitzender der Regionalgesell-schaft für Neurologie und Psychiatrie des Bezirkes Mag-deburg und als Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Neurologie und Psychiatrie der DDR in Arbeitsbereiche zahlreicher Fachgremien und Kommissionen der Minis-terien für Gesundheit und Hoch- und Fachschulwesen in verantwortlicher Position eingebunden.

Zum Gedenken an den 100. Geburtstag von

Prof. Dr. med. et Dr. phil.

Karl Herbert Parnitzke am 6. März 2010

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 363

Karl Herbert Parnitzke hat ein komplexes wissenschaftli-ches Werk hinterlassen. Sein besonderes Interesse galt der klassischen Neuroradiologie. Die von ihm 1960 ver-faßte bedeutende Monographie “Endokranielle Verkal-kungen im Röntgenbild - ihre Deutung und Bedeutung im Dienste der klinischen Hirndiagnostik” hat weltweit eine ernsthafte Lücke sowohl im röntgenologischen als auch im neurologischen Schrifttum geschlossen und wurde von Neurologen, Neurochirurgen und Radiologen des In- und Auslandes als Referenzwerk empfohlen. Wegen seiner Verdienste um dieses Spezialgebiet war er seit ihrer Gründung 1.Vorsitzender der Sektion Neuroradio-logie der Gesellschaft für Neurologie und Psychiatrie der DDR und seit 1973 korrespondierendes Mitglied der Gesellschaft für Medizinische Radiologie der DDR. Aus seiner Feder stammen neben zahlreichen Vorträgen weit über 100 Publikationen und Lehrbuchbeiträge. Bewun-dernswert ist in allen Arbeiten neben der klaren wissen-schaftlichen Zielstellung und richtunggebenden Aussage die integrativ- theoretische und stilistische Begabung, sein ausgewogenes sachliches Urteilsvermögen und das Bemühen um kritische Beschränkung auf das Wesentliche.

In Würdigung seiner Verdienste um die Förderung des Gesundheits-, Sozial- und Hochschulwesens wurde Prof. Parnitzke u. a. mit der Hufeland- Medaille in Gold, als Verdienter Arzt des Volkes, Obermedizinalrat und der Otto – von - Guericke Plakette der Stadt Magdeburg aus-

gezeichnet. Auf ehrenvolle Berufungen (Dresden, Berlin/Charité) hat er jedoch zugunsten seiner Magdeburger Arbeitsstätte verzichtet.

Durch seine stete Sachlichkeit und Bescheidenheit, seine echte Kollegialität und sein ausgezeichnetes Arzttum hat er sich hohes Ansehen weit über den Kreis der Fachkol-legen hinaus erworben. Aus philosophischer Erkenntnis zurückhaltend beherrschte er die Kunst des Schweigens als Form der Rede. Er hat es verstanden ein umfangrei-ches Mitarbeiterkollegium für die Probleme seines Fach-gebietes zu gewinnen und ihm eine Förderung erteilt, die nicht durch die Starrheit einer Schulmeinung geprägt war, sondern die persönliche wissenschaftliche Anschau-ung und Selbstständigkeit achtete. Eine Reihe späterer Ordinarien, Hochschulprofessoren und Chefärzte sind aus dieser Klinik hervorgegangen, die er mit großem Geschick gemäßigt im Ton und kraftvoll in der Sache 17 Jahre erfolgreich leitete.

Nach der Emeritierung 1975 war er schließlich noch bis 1980 privatärztlich tätig. Als Prof. Parnitzke am 5. März 1992 nach schwerer Krankheit kurz vor Vollendung sei-nes 82. Lebensjahres verstarb, lag als Mensch und Arzt ein reiches Leben hinter ihm. Mit Respekt und Wertschät-zung wird er seinen Schülern, Kollegen, Generationen von Studenten, Freunden und nicht zuletzt ungezählten Patienten in dankbarer Erinnerung bleiben.

Dr.med. Krista Berlin, Dresden

64Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

für Prof. Dr. med. habil.

Walther Matzel

Nachruf

Am 02. Februar 2010 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit Herr Prof. Dr. MATZEL kurz vor Vollendung seines 89. Geburtstages.Alle, die ihn kannten, insbesondere auch die ärztlichen Kollegen und Mitarbeitern der ehemaligen Lungenklinik des Krankenhauses Halle-Dölau, haben mit Bestürzung vom plötzlichen Tod ihres Chefarztes erfahren.Wir haben mit ihm eine herausragende, weit über die Grenzen Halles hinaus bekannte und anerkannte Arzt-persönlichkeit verloren.

In der schweren Nachkriegszeit war er 1945/46 als Dorf-arzt im Saalkreis tätig und arbeitete danach in der Tuber-kuloseheilstätte „Albrechtshaus/Harz“, in der er mit einer Infektionskrankheit konfrontiert wurde, die zu dieser Zeit als Volkskrankheit in unserem Land mit einer hohen Inzi-denz und Sterberate behaftet war. Hier entstand ganz gewiss seine Zuneigung zur Lungenheilkunde.

1949 begann seine Tätigkeit an der I. Medizinischen Kli-nik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) unter Prof. COBET. Sicherlich war es dem Engage-ment von Prof. MATZEL zu verdanken, dass hier die erste Tuberkulosestation an einer deutschen Universität entstand.Prof. MATZEL trat im Juni 1957 die Stelle eines Chefarz-tes der Lungenabteilung im Waldkrankenhaus Halle-Dölau an, die er bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden 1986 leitete.Mit der Abnahme der Tuberkuloseerkrankungen war es für ihn unumgänglich, den Stellenwert dieses Fachgebie-tes neu zu überdenken, um der drohenden Stagnation des Faches Ende der 50er Jahre zu begegnen. Daher entstand unter seiner Regie die erste Klinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose in der DDR.Er betrachtete die Pneumologie als ein wesentliches Teil-gebiet der Inneren Medizin und als einen unverzichtba-ren Partner anderer Fachrichtungen.Auch die Fachambulanz der Klinik entwickelte er zu

einer beliebten und vielseitig genutzten Stätte der Bera-tung, der Betreuung chronisch und akut Kranker und der Behandlung von Problemfällen.

Prof. MATZEL hat als Klinikchef den Kontakt zur Univer-sität nie verloren und ihn stets gepflegt. Die aktive Teil-nahme des Ärzteteams an wissenschaftlichen Abenden der Medizinischen Fakultät und die Teilnahme an Wei-terbildungsveranstaltungen für Facharztkandidaten der Inneren Medizin an der II. Medizinischen Klinik waren Ausdruck dessen. In diesem Zusammenhang muss die ausgezeichnete Zusammenarbeit seiner Klinik mit den Kollegen Prof. SCHOBER, Prof. PANZNER und Prof. NEEF der thoraxchirurgischen Abteilung der MLU hervor-gehoben werden. Sie begann mit dem so genannten „Lungenschneiden“, an dem Pulmologen des ehemali-gen Bezirkes Halle, Thoraxchirurgen, Radiologen und Pathologen teilnahmen und endete in den letzten Jahren mit den beliebten Thoraxkonferenzen des Tumorzent-rums Halle.Diese Zusammenarbeit hielt Prof. MATZEL für außeror-dentlich wichtig und er verlangte die uneingeschränkte Teilnahme seiner Mitarbeiter. Der Austausch von Erfah-rungen und vor allem Fallbesprechungen waren das zen-trale Anliegen derartiger Veranstaltungen.

1966 habilitierte Prof. MATZEL mit dem Thema „ Pleu-rahöhlenergüsse - klinische und experimentelle Untersu-chungen zur ätiologischen Diagnostik“. Er erhielt daraufhin 1973 den Lehrauftrag für Lungenheilkunde der MLU Halle. Seine begeisternden Vorlesungen füllten den Hörsaal.Leider erfolgte die Ernennung zum Professor erst nach der Wende. Die Gründe für diese Verzögerung waren uns unverständlich.

Schon Ende der 50er Jahre führte Prof. MATZEL die starre Bronchoskopie und in der Folgezeit auch die Thorakos-kopie ein. Die Diagnostik von Pleuraergüssen, die inter-

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 365

nistische Behandlung des Pleuraempyems und des Pneumothorax, die lokale Therapie des Pleuramesotheli-oms, die ersten Anfänge der Chemotherapie maligner Tumoren und die Therapie der Tuberkulosen waren the-rapeutische Strategien, die er in der Klinik einführte. Prof. MATZEL war ein Klinker mit Leib und Seele !

Umfangreiche Publikationen, Buchbeiträge, unzählige Vorträge, Vergabe von Promotions- und Diplomarbeiten in Zusammenarbeit mit der MLU, Gestaltung von Sympo-sien, Betreuung von Facharztkandidaten bei Hospitatio-nen in der Klinik und der Unterricht an der Medizinischen Fachschule waren trotz angestrengter Arbeit in der Klinik auch wesentlicher Teil seiner Tätigkeit.Besonders seine Vorträge waren stets exzellent, mit flie-ßender Sprache, selbstbeherrscht, im Tone angenehm, mit ruhiger Beflissenheit eines Mannes, der in diesem Fach Meister ist. Er wirkte mit seiner Begeisterung anste-ckend auf die Zuhörer, es war ein Vergnügen, ihm zuzuhören.

Seine aktive Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft „Zyto-logie“ der Gesellschaft für Lungenkrankheiten und Tuber-kulose in der DDR widerspiegelt sein Engagement in der Disziplin „Klinische Zytologie“ pleuropulmonaler Erkran-kungen. Auf diesem Gebiet war er über die Landesgren-zen hinaus als Wissenschaftler anerkannt.Prof. MATZEL war Ehrenmitglied der Mitteldeutschen Gesellschaft für Pneumologie und des Bundesverbandes der Pneumologen Sachsen-Anhalts.

Der Patient stand bei Prof. MATZEL uneingeschränkt im Mittelpunkt seiner ärztlichen Tätigkeit. Er wurde von ihnen verehrt und bewundert. Sie spürten bei ihm die Bereitschaft zur ärztlichen Hilfe.Seine Visiten waren lehrreich, belebend, mit kritischen und ernst gemeinten Hinweisen bei Unzulänglichkeiten versehen, er gab humorvolle Einlagen, wenn es die Situ-ation ergab. Ein gut vorbereiteter Stationsarzt hatte immer Grund, sich auf die Visite mit ihm zu freuen.

Prof. MATZEL nahm seine Arbeit sehr ernst, er zeigte stets ein ausgeprägtes Pflichtgefühl, opferte sich für seine Pati-enten auf und verlangte dann aber auch einen ähnlichen Einsatz von seinen Kollegen und dem Personal der Klinik. Von seinen ärztlichen Mitarbeitern forderte er Eigeniniti-ative, akzeptierte deren Gedanken und Ideen, wusste aber dies mit Vorsicht und Rücksichtnahme zu korrigieren.

Sein persönlicher Einsatz suchte täglich mit Energie, Dis-tanz, Toleranz und auch Humor eine mittlere Linie zwi-schen allzu großer Nachsicht und allzu strengem Reglement.Er war allen Mitarbeitern der Klinik ein verständnisvoller, freundlicher, hoch geschätzter, aber auch energischer Chef und allen Ärzten ein vertrauenswürdiger und hoch

angesehener Kollege. Sein stets um Ausgleich bemühtes Wesen hat viel zur Stabilisierung des oft unruhigen klini-schen Alltags beigetragen. Vor allem schätzten wir seinen Humor. Sein lautes und schallendes Lachen erschütterte mitunter die Wände, es war erheiternd und belebend für uns und unsere Patienten.

Prof. MATZEL gehörte zu jenen Menschen, deren Den-ken und Handeln nicht nur von einem hohen Verantwor-tungsgefühl, sondern auch von dem Bemühen geprägt war, alles zu tun, um sich immer neues Wissen anzueig-nen, wie dies in bestimmten Situationen und aus bestimm-ten Anlässen notwendig war. Er ruhte sich nie auf seinen fundierten Kenntnissen und erworbenen Fähigkeiten aus. Wir haben seine vielseitige Bildung und sein Geschichts-wissen im Speziellen immer sehr bewundert.

1986 beendete Prof. MATZEL aus Altersgründen seine Tätigkeit als Chefarzt der Klinik. Leider verlor diese allseits beliebte und bekannte Lungen-klinik nach seinem Ausscheiden ihre Selbständigkeit und wurde auch nicht als Abteilung, sondern nur mit zwei pulmologischen Stationen der Medizinischen Klinik angegliedert. Diese Entscheidung übergeordneter Instan-zen war für Ärzte und Mitarbeiter der Lungenklinik nicht nachvollziehbar. Umso erfreulicher ist es, dass sich die Pulmologie später an seiner alten Wirkungsstätte wieder etabliert hat.

In der gemeinsamen Arbeit mit Prof. MATZEL über 21 Jahre habe ich ihn schätzen und achten gelernt. Ich fühlte mich ihm immer verbunden und habe bis zuletzt zu ihm engen Kontakt gepflegt, daher war ich auch sehr berührt, als er mir in einem Brief schrieb: „ ...ich war immer froh daran, mit Ihnen, lieber Herr Wurbs, gemein-sam tätig zu sein. Jetzt habe ich Freude daran, mich Ihnen verbunden zu fühlen...“.

Noch bei meinem letzten Besuch Mitte Dezember 2009 beeindruckten mich wie schon in den vergangenen Jah-ren seine geistige und körperliche Ausstrahlung.

Das Verhältnis von Beruf und Familie war für Prof. MAT-ZEL ein lösbares Problem, denn das Glück einer familiä-ren Harmonie schätzte er sehr, ohne das er die berufliche Belastung nicht hätte durchstehen können. In diesem Zusammenhang möchte ich besonders auch Frau MAT-ZEL danken, die viel Verständnis für sein berufliches Engagement aufbrachte.

Wir trauern um Herrn Prof. Dr. med. habil. WALTHER MATZEL und werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten.

Er war und bleibt Vorbild für uns Ärzte.

Dr. med. Werner Wurbs

66Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

60.Geburtstag

01.März Dr.med.SigridGröschel Wallpromenade 14 39606 Osterburg (Altmark)03.März Dr.med.OlgaWilhelms Ilsenburger Straße 14 39118 Magdeburg04.März Dr.med.IngeDawid Streetzer Weg 15 a 06862 Dessau-Roßlau09.März Dr.med.MargotReichel Herbert-Landwehr-Straße 11 39110 Magdeburg 10.März SRDipl.-Med.SighildeBodamer Lindenstraße 9 a 39307 Tucheim 11.März Dipl.-Med.HelgaFeuersenger An der Arche 7 39218 Schönebeck (Elbe) 12.März Dr.med.Hans-JochenBernstein Sperlingweg 7 39110 Magdeburg 17.März Dr.med.UrsulaWeis Schillerstraße 33 06406 Bernburg (Saale) 18.März Dipl.-Med.AnnettePasche Ernst-Dietze-Straße 3 06862 Dessau-Roßlau 19.März Dr.med.SusanneHoffmann Frauenstraße 44 06567 Bad Frankenhausen 24.März IreneWarczog Wittenberger Straße 4 06749 Bitterfeld

25.März Dipl.-Med.AnnetteSträtling Lutherstraße 1 06333 Hettstedt 26.März Dr.med.KarinGroß Dorfstraße 4 06217 Meuschau

29.März Dr.med.WalterSchubert Am Mühlengrund 9 39175 Biederitz 31.März Dr.med.IngridLange Saarbrücker Straße 34 a 39122 Magdeburg

65.Geburtstag

01.März Dr.med.HeidemarieBlumtritt Krokusweg 9 06120 Lieskau 03.März Dr.med.SilkeMühlhaus Bahnhofstraße 6 38838 Eilenstedt 09.März Dipl.-Med.LilliPahl Bergstraße 10 38836 Badersleben 09.März IreneLippold Dahlenberger Weg 4 06905 Bad Schmiedeberg 11.März Dr.med.SilviaWalter Am Schraderhof 93 39116 Magdeburg 14.März BerndAxthelm Bahnhofstraße 24 06295 Lutherstadt Eisleben

Wir gratulieren

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 367

16.März BarbaraNoack Werner-Seelenbinder-Straße 22 06886 Lutherstadt Wittenberg 17.März Dr.med.KlaraHöhne Heinrich-Zille-Straße 34 39307 Genthin 17.März Dipl.-Med.RenateGreul Bismarckstraße 59 38820 Halberstadt 20.März GerdStriewski Gartenstraße 1 39638 Solpke 21.März HelgardKellner Berliner Straße 20 06862 Dessau-Roßlau 70.Geburtstag

04.März Dr.med.BrigitteBierwagen Theodor-Arnold-Promenade 12 06712 Zeitz 04.März SRDr.med.WaltraudStump Siedlung 32 06429 Neugattersleben 06.März Dr.med.AnnemarieMrosk Alte Straße 205 a 06648 Eckartsberga 07.März GustavGrundler Verschönerungsweg 30 39240 Calbe (Saale) 07.März Dr.med.WilfriedLoitsch Lelitzer Straße 6 06366 Köthen (Anhalt) 08.März SRDipl.-Med.KarenFenske Barbarastraße 22 39218 Schönebeck (Elbe) 10.März Dr.med.VolkerBergander Am Benndorfer Park 1 b 06184 Kabelsketal 10.März Dr.med.UrsulaWendekamm Felsenbergstraße 27 39110 Magdeburg 13.März Dr.med.StefanieHemke Grindbucht 3 39576 Stendal 16.März Dr.med.WolfgangRoselt Spiegelsbergenweg 99 38820 Halberstadt 18.März Dr.med.Hans-HenningvonHartrott Allee 38 06493 Ballenstedt 19.März Dr.med.MichaelHoffmann Alte Ziegelei 19 39539 Havelberg

19.März Doz.Dr.med.habil.BerndThriene Hermann-Löns-Straße 37 39116 Magdeburg 20.März MRDr.med.RüdigerKleinschmidt Eisenberg 23 38855 Wernigerode 23.März MRHannsJürgenKusebauch Siedlung 19 06406 Bernburg (Saale) 23.März IngridFabian Deutscher Dorfstraße 39 39615 Groß Garz 24.März Dr.med.GiselaPförtsch Lilienweg 20 06237 Leuna 26.März DetlevPohl Liebenauer Straße 165 06110 Halle (Saale)

31.März Dr.med.UrteSnigula Kiefernweg 6 a 06886 Lutherstadt Wittenberg 31.März Dr.med.PeterTautz An der Götsche 24 06193 Götschetal 31.März Dr.med.PeterSkeide Große Diesdorfer Straße 46 b 39110 Magdeburg

75.Geburtstag

05.März Dr.med.MaxEder Stecklenberger Straße 83 a 06507 Bad Suderode 09.März Dr.med.PeterOtto Schulstraße 20 a 06543 Braunschwende 09.März Dr.med.HansDieterSchäfer Elsa-Brändström-Straße 72 06130 Halle (Saale) 13.März SRDipl.-Med.NorbertGloger Zum Saaleblick 1 06114 Halle (Saale) 18.März Dr.med.ManfredGrimm Eckhardtstraße 13 06526 Sangerhausen 20.März SRDr.med.ManfredSchröter Krumker Straße 19 39606 Osterburg (Altmark) 20.März OMRDr.med.MargotKeil Schulstraße 1 39444 Hecklingen

68Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

23.März Dr.med.KurtNeumann Mühlenweg 58 39249 Gnadau 24.März Dr.med.WolfgangFickenwirth Dr.-Jasper-Straße 1 38889 Blankenburg (Harz)

80.Geburtstag

03.März MRDr.med.ErhardKrafczyk Am Uenglinger Berg 29 39579 Uenglingen 81.Geburtstag

07.März Dr.med.UrsulaAdler Wielandstraße 2 a 06667 Langendorf25.März Dr.med.GuntramOsterland Lindenplan 26 39120 Magdeburg

83.Geburtstag

21.März Prof.Dr.med.Hans-HerbertHaase Willi-Riegel-Straße 7 06120 Halle (Saale)

84.Geburtstag

07.März Dr.med.JuttaBerdrow Waldweg 47 06846 Dessau-Roßlau 17.März Dr.med.LiselotteGrothmaak Lutherstraße 11 06618 Naumburg (Saale) 19.März Dr.med.Wolf-DieterWahl Beethovenstraße 20 06110 Halle (Saale)

86.Geburtstag

04.März SRDr.med.WilhelmBeck Zeppelinstraße 24 39307 Genthin

87.Geburtstag

09.März Dr.med.HerbertMüller-Stephann Bahnhofstraße 12 39307 Genthin 22.März Dr.DjankoZankowMintschew Lilienthalstraße 2 06749 Bitterfeld

24.März Dr.med.HansSpieler Parkweg 9 39261 Zerbst

89.Geburtstag

05.März MRDr.med.GertraudJakob Gartenstraße 7 06179 Langenbogen

90.Geburtstag

08.März Dr.med.GünterWeber Peter-Wilhelm-Behrends-Straße 7 39340 Haldensleben

97.Geburtstag

10.März Dr.med.LiselotteBorrmann Breitscheidstraße 25 39387 Oschersleben (Bode) 30.März IlseDeißner Wolfgangstraße 29 06366 Köthen (Anhalt)

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 369

Die Chirurgischen Kliniken – Allgemein-, Visceral- und Gefäßchi-rurgie/Phlebologie sowie Unfallchirurgie und Orthopädie – suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt je eine/n

Oberärztin/-arzt • mit Schwerpunktbezeichnung Visceralchirurgie und/oder Gefäßchirurgie• Chirurgie/Unfallchirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie (die Zusatzbezeichnung Hand- chirurgie ist ausdrücklich erwünscht)

und eine/n

Weiterbildungsassistentin/-en zur/zum Fachärztin/-arzt für Chirurgie

Beide Kliniken sind modern ausgerüstet und es werden nahezu alle modernen Therapieverfahren angeboten und durchgeführt.

Unser Angebot> Arbeitsplatz innerhalb eines engagierten, kompetenten und leistungsstarken Teams> Abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und eigenständige Tätigkeit in Teil-/Vollzeit in einem guten Arbeitsklima mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten> Rotationsmöglichkeit innerhalb der chirurgischen Kliniken und in die chirurgische Intensivstation> Volle Weiterbildungsermächtigung für die Basischirurgie (common trunk) im Haus (2 Jahre)> Volle Weiterbildungsermächtigung des Chefarztes für Chirurgie und Gefäßchirurgie (neue und alte WBO)> Der Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie besitzt die Weiterbildungsermächtigung für 3 Jahre im Verbund. Er be- sitzt die volle Weiterbildungsermächtigung für den Schwer- punkt Spezielle Unfallchirurgie und eine 6-monatige Weiterbil- dungsberechtigung für Physikalische Therapie/Balneologie> Vergütung nach AVR mit zusätzlicher Altersversorgung> Teilnahme an Notarzttätigkeit> Möglichkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten und Promotion, Unterstützung von Fort-/Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie! Für Fragen stehen Ihnen Herr Prof. Dr. H. Zühlke,Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie, Telefon: 03491/502320 oder E-Mail: [email protected] und Herr Dr. med. S. David, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Telefon: 03491/502931 oder E-Mail: [email protected], zur Verfügung.

Ihre aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an diePaul Gerhardt Diakonie Krankenhaus und Pfl ege GmbH Leiterin des zentralen Personalwesens | Frau Dr. Sigrun Mühle Paul-Gerhardt-Straße 42-45 | 06886 Lutherstadt Wittenberg

Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.pgdiakonie.de

Zur Paul Gerhardt Diakonie gehören sechs Krankenhäuser,mehrere Pfl egeeinrichtungen, Ambulante Rehabilitations-zentren sowie Medizinische Versorgungszentren in Berlin und Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus werden Einrichtungen anderer Träger im Management geführt.

Evangelisches KrankenhausPaul Gerhardt StiftEin Unternehmen der Paul Gerhardt Diakonie

Der Landkreis Teltow-Fläming schreibt die Vollzeitstelle

Arzt/Ärztin im Kinder- und Jugendgesundheitsdienstim Gesundheitsamt aus. Die Stelle ist zum 01.05.2010 zu besetzen. Arbeitsort ist Ludwigsfelde.

Arbeitsaufgaben: Das Tätigkeitsfeld umfasst das gesamte Spektrum der Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nach dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz mit folgenden Schwerpunkten: Durchführung von kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen (z. B. Kita-Untersuchungen, Einschulungsuntersuchungen und schulärztliche Reihenunter-suchungen) sowie Untersuchungen nach dem JArbSchG • Impfberatung, Durchführung von Impfungen • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von Vorschul- und Schulkindern • Durchführung der jugendärztlichen Sprechstunde • Erstellen von Gutachten, Zeugnissen und Stellungnahmen für Sozialhilfeträger • Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung

Anforderungen an den/die künftige/-n Stelleninhaber/-in: Facharzt/-ärztin für Kinderheilkunde bzw. Facharzt/-ärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Es sind jedoch auch Bewerbungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin oder Ärzten/Ärztinnen mit pädiatrischer Erfahrung erwünscht • Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein, sozial- medizinisches Engagement • PC-Kenntnisse • Pkw-Führerschein, Bereitschaft zum Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 15 TVöD, Bereich VKA.

Bewerbungen behinderter Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berück-sichtigt.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (insbesondere Zeugniskopien, lückenloser Tätigkeitsnachweis) senden Sie bitte bis 26.03.2010 an den Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Finanzen und Personal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde.

Neue Herausforderung gesuchtPromovierterFacharztf.GynäkologieundGeburtshilfe, 54 J. aus Sachsen/Anh. in ungekündigter leitd. Klinik-Position sucht Veränderung. Flexibilität für neue Aufgaben vorhanden.

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70Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Die AMEOS Gruppe gehört als innovativer und wachstumsstarker Gesundheitsdienstleister zu den führenden Unternehmen ihrer Art im deutschsprachigen Raum. An 36 Standorten werden in den Kranken-, Pflege- und Eingliederungshäusern mit mehr als 4.600 Betten/Plätzen von rund 5’500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hochwertige medizinische und pflegerische Leistungen erbracht.

Das AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt ist mit seinen 450 Betten in 10 Kliniken und sieben selbständigen und ärztlich geleiteten Fachabteilungen ein Haus der Schwerpunktversorgung im Landkreis Harz. Es ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

Die Domstadt Halberstadt bietet als Kreisstadt im Vorharz eine sehr attraktive landschaftliche und kulturelle Vielfalt mit hohem Freizeitwert. Halberstadt verfügt über alle weiterführenden Schulen.

Wir suchen zum 01.05.2010 oder später in unserer Klinik für Kinder-und Jugendmedizin mit 50 Betten einen/eine

Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Oberarztfunktionin Vollzeit/Teilzeit, flexible Arbeitszeiten für Frauen mit Kindern

Ihre Aufgaben Es erwartet Sie eine moderne, überregional wirksame, zukunftsorientierte Klinik mit mehreren Schwerpunkten (u. a. Neonatologie/Kinderintensivmedizin, Neuropädiatrie, Kinderpneumologie, Diabetologie...). Wir vertreten außer Kinderonkologie das gesamte Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin. Von uns werden spezialisierte und hochspezialisierte Leistungen erbracht. Unsere Profilschärfe und Spezialisierung entspricht den Anforderungen eines Akutkrankenhauses mit regionaler und überregionaler Versorgung. Gemeinsam mit der Frauenklinik bildet die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin ein Frau-Mutter-Kind-Zentrum sowie Kinderzentrum, in dem alle zu operierenden Kinder mitbetreut werden. Je nach Eignung und Vorstellung können Sie sich in Schwerpunktbereichen qualifizieren und/oder auch andere Aufgaben übernehmen. Jährlich betreuen wir ambulant und stationär über 6.000 Patienten.

Wir bieten Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein auditiertes und zertifiziertes Unternehmen Abwechslung und Anspruch im Alltag Verantwortungsübernahme eine qualifizierte Weiterbildung in der Neonatologie, Neuropädiatrie, Kinderpneumologie und Kinderdiabetologie. pädiatrische Ultraschallambulanz (DEGUM) die Möglichkeit der Promotion Im angeschlossenen MVZ ist ebenfalls Mitarbeit möglich sämtliche Teilbereiche und wichtige Schwerpunkte der Kinder- und Jugendmedizin inkl. Notambulanz und Sprechstundentätigkeit attraktive Arbeitszeitmodelle mit Freizeitausgleich ein vielseitig motiviertes Ärzteteam mit flacher Hirarchie

Detaillierte Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Chefarzt Dr. med.Cornelius Presch unter Tel. +49 (0)3941 64-2421.

Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:AMEOS Klinikum St. Salvator - Frau Petra HerreGleimstrasse 5 - D-38820 HalberstadtTel. +49 (0)3941 64-2217 - [email protected]

www.ameos.eu

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 371

Der Landkreis Teltow-Fläming schreibt die Vollzeitstelle

Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie im Sozialpsychiatrischen Dienstim Gesundheitsamt zur Besetzung ab sofort aus. Das Amt hat seinen Sitz am Standort Luckenwalde. Die Aufgabenwahrnehmung umfasst auch Außendiensttätigkeit.

Arbeitsaufgaben: Fachliche Leitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Suchtberatung • Fachärztliche Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen, seelisch und geistig behinderter Menschen sowie abhängigkeitskranker und -gefährdeter Menschen und deren Angehörige • Erstellung fachärztlicher Gutachten, Zeugnisse und Stellungnahmen • Zusammenarbeit mit Kliniken, Trägern von komplementären Hilfen, Ämtern, Behörden, Rehabilitationseinrichtungen • Mitarbeit in den gemeindepsy-chiatrischen Gremien des Landkreises Teltow-Fläming • Mitwirkung bei der Gesundheitsberichterstat-tung, Gesundheitsförderung und Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungen: Abgeschlossene ärztliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie • Verantwor- tungs- und Leistungsbereitschaft • Flexibilität, ein hohes Maß an Motivation und Engagement • Be-ratungs-, Leitungs- und Kommunikationskompetenz • PC-Kenntnisse sowie die Bereitschaft, sich in spezielle ADV-Verfahren einzuarbeiten • Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Zahlung einer Kilometerentschädigung

Vergütung: Entgeltgruppe 15 TVöD, Bereich VKA-Ost (Verg.-gr. I b/I a, 1 Ärzte-TV-BAT-O)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26.03.2010 an den Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Finanzen und Personal, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde. Bewerbungen behinderter Menschen sind besonders erwünscht und werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir Sie, einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag beizufügen.

Dr. med. Gerda Blume Fachärztin für Allgemeinmedizin Akademische Lehrpraxis der Otto-von-Guericke-Universität MagdeburgDiabetologin DDG Schwerpunktpraxis für Diabetiker, Betriebsmedizin/Chirotherapie Tel.: 03946-2770, Fax: 03946-915244 Mauerstraße 11, 06484 Quedlinburg E-Mail: [email protected]

10. Forum Diabetes Quedlinburg - Einladung für den 24.4.201009.00 Uhr Einlass – Klinikum Quedlinburg, Ditfurter Weg 24, 06484 Quedlinburg Cafeteria 1. Etage09.30 Uhr Begrüßung der Teilnehmer09.35 - 10.00 Uhr Herr Prof. Dr. Willenbrock, St. Elisabeth - Krankenhaus Halle und Vorsitzender der Landesgesellschaft der Diabetologen Sachsen- Anhalt„Diabetes mellitus in der Gegenwart und Zukunft“10.05 - 10.45 Uhr Herr Prof. Dr. Driesel, bio.logis GmbH, Frankfurt / Main„Erblicher Diabetes : Gentest und sein Nutzen für die tägliche Praxis“10.45 - 11.15 Uhr Pause mit Imbiss11.20 - 11.45 Uhr Frau Susanne Müller, Diabetesberaterin DDG, Praxis Dr. Blume Quedlinburg„Diabetes und Technik - Einblicke in Gegenwart und Zukunft“11.50 – 12.30 Uhr Herr Dr. Fischer, Chefarzt Kardiologe, Klinikum Quedlinburg„Wenn der Motor stottert“Im Anschluss erfolgt die Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen.9.30.- 14.00 Uhr Workshops zu den Themen:1. Stechende Hilfsmittel in der Diabetologie2. Blutzuckerteststreifen zur Qualitätssicherung der Blutzuckermessungen - telemedizinische Zukunft3. Neue Therapieformen für den Diabetes mellitus Typ 2: GLP-1- Analoga, DPP-4-Inhibitoren4. Insuline in der modernen Anwendung bei BOT, ICT, Insulinpumpen5. Risiko-Score zur Ermittlung von Diabetikern, Neuropathikern und Schmerzdifferenzierung

Von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt sind für die Veranstaltung 6 Fortbildungspunkte vergeben worden. Ebenso ist sie für Diabetesberater / - beraterinnen vom VdBD zertifiziert und als Pflichtfortbildung anerkannt.

Anmeldungen unter: Herr Thomas Groß, Klinikum, 06484 Quedlinburg, Ditfurter Weg 24 Tel.03946-9091704

72Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Moderation:Dr. Bernhard Febrer Bowen (AUGENTIS) Referenten:Dr. med. Sven Walter (ltd. Oberarzt, Klinikum Magdeburg)Katharina Dumke (klin. Leitung, AUGENTIS)Olaf Dierks (Projektmanager refraktive IOL, Alcon Pharma) Dr. med. Bernhard Febrer Bowen (ärztl. Leitung, AUGENTIS)

Veranstaltungsdatum: 17.03.2010, 17 UhrVeranstaltungsort: Maritim Hotel Magdeburg, Salon Leipzig, Otto-von-Guericke-Str. 87

Thema:

Linsen-Implantologie: „vom Junior zum Senior“Gutes Sehen ist keine Frage des Alters. Die Entwicklungen in der refraktiven Linsenchirurgie sind in den vergangenen Jahren soweit vorangeschritten, dass Fehlsichtigkeiten mittels moderner Linsenimplantate nahezu vollständig korrigiert werden können. In unseren Vorträgen wollen wir Ihnen Verfahrenstechniken vorstellen und aufzeigen, welche Behandlung für Kinder, junge Erwachsene und ältere Menschen am besten geeignet ist.

Programm: 17:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung der ReferentenDr. med. Bernhard Febrer Bowen, AUGENTIS, ärztl. Leitung 17:10 Uhr „Implantologie im Kindesalter: Ursachen, Gründe, Verfahren“Dr. med. Sven Walter, Klinikum Magdeburg, ltd. Oberarzt 17:30 Uhr „Implantologie für den jungen Erwachsenen: Vorderkammerlinse Cachet“Katharina Dumke, AUGENTIS, klin. Leitung 17:45 Uhr „Implantologie für den Presbyopen: die Alcon Restor“Olaf Dierks, Alcon Pharma, Projektmanager refraktive IOL 18:00 Uhr „Implantologie: Touch ups mit dem Alcon Wavelight Alegretto Excimerlaser“Dr. med. Bernhard Febrer Bowen, AUGENTIS, ärztl. Leitung 18:30 Uhr Diskussionsrunde mit anschließendem gemeinsamen Abendessen

Diese Fortbildung wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit 2 Fortbildungspunkten zertifiziert.

Anmeldung: AUGENTIS GmbH Urbanstr. 95 10967 Berlin [email protected]

Orthopädische Praxisin Magdeburg

2010 abzugeben.Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 287 an die Agentur

Müller Marketing GmbH (Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg

Kontakt: ASI Wirtschaftsberatung AG, Geschäftsstelle Halle, Dipl. Volkswirt Herr Hübner, Tel.: 0345-560 14 99, E-Mail: [email protected]

ErtragsstarkeHausarztpraxis

in Kleinstadt im Landkreis Bernburg

(30 min bis Halle)Ende2010abzugeben.Einarbeitungsmöglichkeiten

in Absprache.Bewährtes Praxisteam.

Einladung zur Eröffnungsveranstaltung der Palliativstation an derLungenklinik Lostau gGmbH

Mittwoch, 24. März 2010, 16.00 - 19.00 Uhr

Die Teilnahme an der Veranstaltung wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt mit 3 Weiterbildungspunkten anerkannt.

Lindenstraße 239291 LostauTel. 039222 - 8-1263Fax 039222 - 8-1208www.lungenklinik-lostau.de

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 373

Die Klinikgruppe Dr. Guth ist ein Verbund aus vier renommierten Krankenhäusern im norddeutschen Raum mit ca. 850 Mitarbeitern. Unsere Häuser in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bieten mit unterschiedlichen Schwerpunkten ein breites Spektrum therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen für privat und gesetzlich versicherte Patienten an.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Klinikum Karls-burg für die Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie eine/-n

AssistenzärztinAssistenzarzt

Das Klinikum Karlsburg hat als Herz- und Diabeteszentrum Meck-lenburg-Vorpommern einen Versorgungsauftrag für die Fachgebiete Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Anästhesie und Intensivmedizin, Kardiologie sowie Diabetes und Stoffwechselkrankheiten.

In der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie werden alle gän-gigen Verfahren der Erwachsenen-Herzchirurgie (ca. 1000 OP/Jahr) außer Transplantationschirurgie, der Thorax- und Gefäßchirurgie (ca. 600 OP/Jahr) durchgeführt. Die Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäß-chirurgie arbeitet eng mit der Klinik für Kardiologie im Sinne einer kardiovaskulären Funktionseinheit zusammen. Die Kombination chirurgischer und endovaskulär-interventioneller Behandlungskon-zepte (interventioneller Aortenklappenersatz, endovaskuläre Stent-behandlung von Aortenerkrankungen, supraaortales und abdomi-nelles Debranching etc.) unter modernsten Bedingungen (separater Hybrid-OP im Operationstrakt der Klinik mit High-End Optionen) ist wesentlicher Bestandteil des therapeutischen Spektrums und wird schwerpunktmäßig weiterentwickelt. Damit ergeben sich insbeson-dere für junge Chirurgen innovative Möglichkeiten zum Erwerb und zur Vervollkommnung moderner, interdisziplinär organbezogener Therapieansätze (endovaskuläre Stenttherapie, interventioneller Aor-tenklappenersatz etc.). Die Möglichkeit zur Promotion und Habilita-tion ist gegeben und wird ausdrücklich gefördert. Als Akademisches Lehrkrankenhaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Uni-versitätsklinikum Greifswald.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aus-sagefähigen Bewerbungsunterlagen.

KliniKgruppe Dr. guth

Klinikum Karlsburgprof. Dr. h.-g. Wollert

telefon: 038355 70-1630 • e-Mail: [email protected] Straße 11 • 17495 Karlsburg

www.drguth.de

Facharzt/Fachärztin

fürAllgemeinmedizin

oderInnereMedizin

fürMVZinLeipzig/

Innenstadtgesucht

- Voll-/Teilzeit- übertarifliche Bezahlung- familienfreundliche Arbeitszeiten- keine Verwaltungsarbeit- angenehmes Betriebsklima- zentrale Lage in der InnenstadtVoraussetzung:Ultraschallkenntnisse

Zuschriften bitte unter Chiffre-Nr. 286 an die Agentur Müller Marketing GmbH(Anzeigenannahme/-verwaltung) Dürerstr. 2, 39112 Magdeburg

Anzeigenaufträgerichten Sie bitte an

MüllerMarketingGmbHDürerstraße 2, 39112 Magdeburg

Telefon(0391)5323227,Telefax(0391)5323233

E-Mail: [email protected]

AnzeigenschlussfürdasMaiheftdesÄrzteblattesSachsen-Anhalt

istder31.03.2010

74Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3

Impressum

ÄrzteblattSachsen-AnhaltOffiziellesMitteilungsblattderÄrztekammerSachsen-Anhalt

Herausgeber: Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-6 Telefax (03 91) 60 54-7000 E-Mail: [email protected]

Redaktion: Engelhardt, H. Friebel, H., Dr. - Chefredakteur (v. i. S. P.) Lögler, H. (verantwortlich f. d. Fortbildungsteil) Wagner, C.

Redaktionsbeirat: Bosselmann, H.-P., Dr. Brandstädter, W., Prof. Dr. Krause, W.-R., Dr. Schöning, R., Dr.

AnschriftderRedaktion: Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 6 05 4-78 00 Telefax (03 91) 6 05 4-78 50 E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected]

Anzeigenannahmeund-verwaltung Müller Marketing GmbH - Agentur für Marketing und Kommunikation Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 5 32 32 27 Telefax (03 91) 5 32 32 33 Anzeigenleitung: Petra Lesche z. Z. Anzeigenpreisliste Nr.08 vom 01.01.2009 E-Mail: [email protected]

Herstellung: dreihochdrei - Agentur für Mediendesign Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 5 32 32 32 Telefax (03 91) 5 32 32 33

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Redaktion zu richten. Für drucktechnische Fehler kann die Redaktion keine Ver antwortung über-nehmen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt. ,Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung über nommen. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfü-gungsrecht. Die Redaktion behält sich Änderungen redak tioneller Art vor. Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge sind allein die Auto-ren verantwortlich. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers statthaft. Anzeigen und Fremdbeilagen stellen ausschließlich die Meinung der dort erkennbaren Auftraggeber dar. Die Zeitschrift erscheint monatlich, jeweils zum 1. des Monats.Bezugsgebühr jährlich 48,00, ermäßigter Preis für Studenten 36,00; Einzelpreis 4,00.Bestellungen werden von der Redaktion entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Diese Zeitschrift wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.ISSN 0938-9261

SCHMERZUNDFUNKTION

Teil2:Schulter/Arm

Deutsche Gesellschaft fürSchmerztherapie e.V.

Otto-v.-Guericke-UniversitätMedizinische Fakultät

Diagnostische/TherapeutischeLokalanästhesie

undNeuraltherapieGemeinsame Veranstaltung

des Regionalen Schmerzzentrums der DGS, der Akademie für Schmerztherapie Sachsen-Anhalt und

des Anatomischen Instituts der Otto-v.-Guericke-Universität Magdeburg

Dr. med. habil. O. GüntherLeiter des regionalen Schmerzzentrums DGS Magdeburg

Prof. Dr. med. H. J. RothkötterDirektor des Anatomischen Instituts der OvG Uni-Magdeburg

EinladungzumNeuraltherapie-Praxisseminar

Referenten:Prof. Dr. med. Hermann-Josef Rothkötter

Dr. med. habil. Olaf Günther Dr. med. D. Hoffmeyer

Dr. med. T. Otto, Dr. med. S. Rompe

PD Dr. med. C. Schneemilch

Datum/Uhrzeit:05.03.2010 / 16.00 - 19.30 Uhr, 06.03.2010 / 9.00 - 13.00 Uhr

Ort:Institut für Anatomie der Medizinischen Fakultät

der Otto-v.-Guericke-Universität. Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg

Schriftliche Anmeldung bitte an Prof. Rothkötter oder Dr. Günther

Dieses Seminar wird mit 8 Fortbildungspunkten zertifiziert

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 375

Individuell behandelt

Chancen nutzen und Potentiale fördern. Gemeinsam mit Ihnen – in unserer Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen:

Akut. Reha. Pfl ege.Als privater Klinikverbund stehen wir für eine fl ächendeckende Gesundheitsversorgung. In 17 eigenen Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt sowie einem Gemeinschaftsunter nehmen setzen wir uns Tag für Tag für die Gesundheit und Erhaltung der Lebensqualität der uns anvertrauten Menschen ein.

Die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen ist eine modern ausgestattete Fachklinik für Orthopädie und Onkologie/Pneumologie mit derzeit 252 Behandlungsplätzen. Die Klinik ist EFQM-zertifi ziert und ein TOP-Job 100 Arbeitgeber.

Ihre aussagefähigen Bewerbung senden Sie bitte an:Waldburg-Zeil KlinikenRehabilitationsklinik Bad SalzelmenKaufmännische Leiterin Frau Vera EffenbergerBadepark 539218 Schönebeckwww.rehabilitationsklinik-bad-salzelmen.de

www.wz-kliniken.de

Stationsarzt (m/w) ab sofort

Ihre Aufgaben: • Selbständige Betreuung von ambulanten und stationären Patienten und Steuerung des komplexen Rehabilitationsprozesses

• Teilnahme am Bereitschaftsdienst • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zur Umsetzung von ganzheitlichen Behandlungskonzepten

Ihr Profi l: • Teamorientierung • Engagement und Eigeninitiative • Einfühlungsvermögen • Regelmäßige Fortbildung • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung • Idealerweise Berufserfahrung im Bereich Rehabilitation, aber nicht Voraussetzung

Unser Angebot: • Leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag • Urlaubsgeld • Möglichkeit der Zahlung einer zusätzlichen leistungsorientierten Prämie • Unterstützung bei Fortbildungen • Möglichkeit der Teilzeitarbeit • Angenehmes Arbeitsklima • Familienfreundliches Umfeld (Kitas, Schulen, etc.) • Weiterbildungsermächtigung CA, Orthopädie 1 Jahr • Weiterbildungsermächtigung CA, Innere Medizin 1 Jahr • Weiterbildungsermächtigung FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin 36 Monate • Weiterbildungsermächtigung Zusatzbezeichnung Sozialmedizin 1 Jahr • Weiterbildungsermächtigung Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen 1 Jahr • Weiterbildungsermächtigung Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie und Balneologie 1 Jahr

Für Rückfragen steht Ihnen die Kaufmännische Leiterin, Frau Vera Effenberger unter Telefon +49 (0) 3928 718-500 oder per E-Mail unter [email protected] gern zur Verfügung.

76Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 21 (2010) 3