Psychoaktive Medikamente + Fahrsicherheit Rechtliche Aspekte · 2015. 12. 9. · Psychoaktive...

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Psychoaktive Medikamente + Fahrsicherheit Rechtliche Aspekte 14. Schmerztherapeuten-Treffen 2015 Rechtsanwalt Jürgen Peitz Kanzlei BDWP BielefeldArzt- und Medizinrecht Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der PPT-Folien bzw. der daraus erzeugten PDF-Dateien oder Teilen daraus bleiben Rechtsanwalt Jürgen Peitz vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch ihn zulässig. Sie dürfen die PPT-Folien bzw. PDF-Dateien nur zum Zweck der persönlichen Information verwenden und keinesfalls an Dritte weitergeben.

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  • Psychoaktive Medikamente + Fahrsicherheit

    Rechtliche Aspekte

    14. Schmerztherapeuten-Treffen 2015

    Rechtsanwalt Jürgen Peitz – Kanzlei BDWP Bielefeld–

    Arzt- und Medizinrecht

    Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der PPT-Folien bzw. der daraus

    erzeugten PDF-Dateien oder Teilen daraus bleiben Rechtsanwalt Jürgen Peitz vorbehalten und sind nur mit schriftlicher

    Zustimmung durch ihn zulässig. Sie dürfen die PPT-Folien bzw. PDF-Dateien nur zum Zweck der persönlichen

    Information verwenden und keinesfalls an Dritte weitergeben.

  • Teil 1

    Gefahren- und Risikogemeinschaft

    Arzt / Patient

  • Risiko Mensch

    Alkohol, Drogen, Medikamente

  • 4 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht

  • 5 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht

  • Fall 1

  • Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht 7

  • Unfall 03.12.2013, 07.55 Uhr - Detmold -Hornsche Straße - lange Gerade -

    Pkw 01 steht mit Front unter Heck eines Kleinbusses, Dach bis zur B-Säule

    gestaucht

    24-jähr. Fahrer eingeklemmt (bei Bewusstsein, schreit vor Schmerzen)

    Tacho 160km/h – Rezept Frisium N2* (Clobazam) (1-0-0-/1)

    ……………

    Zeuge: 01 fährt auf, sodann an ihm vorbei, nach rechts über Bürgersteig,

    rammt Bus

    Fahrer: keinerlei Erinnerung

    BAK 0,10 - Midazolam, Ketamin (Notarzt)

    8 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht

    * Kann als Antikonvulsivum zusätzlich zu einer

    Standardbehandlung von Patienten mit Epilepsie,

    die nicht anfallfrei sind, genutzt werden

    http://de.wikipedia.org/wiki/Epilepsie

  • Fall 2

  • Verkehrsunfall

    Fahrerin äußert, sie nehme

    Tramal, in der Wohnung wird Tilidin gefunden

  • Risiko Medikament

    - 20 % der Medikamente beeinflussen

    Fahrtüchtigkeit negativ -

    Hat Ihr Patient konkrete Informationen ?

  • Risiko Arzt ?

  • Ist die Verkehrsmedizin

    in der Praxis angekommen ?

    Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht

  • Info

    Verkehrsmedizinisch

    relevante Arzneimittelgruppen

    Positiver und / oder negativer Einfluss ?

    Siehe:

    Berghaus, G., Käferstein, H., Rothschild, M.,

    Arzneimittel und Fahrsicherheit.

    Dtsch. Ärztebl. 103, Nr. 31-32 (2006)

    A-2104/B-1812/C-1754.

  • Opiate/Opioide in der Schmerzbehandlung Morphine ... ggf mit Co-

    Analgetika wie Antikonvulsiva, Antidepressiva Sedativa, Neuroleptika,

    Kortikoide...)

    Opiate zur Substitution

    Cannabis als Schmerzmittel, Antispastikum etc....

    Methylphenidat (Ritalin) zur Behandlung ASHS.

    Fahreignung mit Arzneimitteln, die

    unter das BTMG fallen: z.B.

  • Teil 2

    Gefahren- und Haftungsgemeinschaft

    Arzt / Patient

  • Rechtliche Aspekte = Haftung ?

    Juristen suchen Ursachen und Verschulden

  • Patient

  • Der Patient als Führerscheininhaber:

    keine Verpflichtung zur Selbstmeldung

    aber: Pflicht zur kritischen „Selbstüberprüfung“ § 2 FeV

    Hilfestellung durch ärztliche Aufklärungspflicht: Pat. wird über individuelle Gefährdung informiert

    ggf. durch zusätzliche:

    Überprüfung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit

    Fahrverhaltensbeobachtung

  • § 24 a Straßenverkehrsgesetz iVm Anlage

    (Bußgeld bis zu € 3.000.-, Fahrverbot)

    - Substanznachweis genügt

    - keine Owi, wenn bestimmungsgemäße Einnahme bei zuvor

    erfolgter ärztl. Verordnung

  • Anlage zu § 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045)

    Liste der berauschenden Mittel und Substanzen

    Berauschende Mittel Substanzen

    Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)

    Heroin Morphin

    Morphin Morphin

    Cocain Cocain

    Cocain Benzoylecgonin

    Amphetamin Amphetamin

    Designer-Amphetamin Methylendioxyamphetamin (MDA)

    Designer-Amphetamin Methylendioxyethylamphetamin (MDE)

    Designer-Amphetamin Methylendioxymetamphetamin (MDMA)

    Metamphetamin Metamphetamin

  • Anlage zu § 24 a StVG ( BGBl. I 2007, 1045)

    Liste der berauschenden Mittel und Substanzen

    Grenzwertkommission:

    D9-Tetrahydrocannabinol 1 ng/ml

    Morphin 10 ng/ml

    Benzoylecgonin 75 ng/ml

    MDMA 25 ng/ml „Partydroge“ Amphetamin

    MDE 25 ng/ml „Ecstasy“

    Amphetamin 25 ng/ml

  • Ergo:

    Sorglos bei ärztlicher Verordnung ???

  • § 2 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)

    „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn

    Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.

    Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch Anbringung

    geeigneter Einrichtungen (…) obliegt dem

    Verkehrsteilnehmer selbst....

    Anlage 4 FeV zum Dauergebrauch von Arzneimitteln:

    Keine Eignung, wenn Beeinträchtigungen der

    Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter

    das erforderliche Maß vorliegen !!

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

    § 315 c StGB

    Wer im Straßenverkehr

    1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

    a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder

    anderer berauschender Mittel oder

    b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in

    der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,

    und/oder dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder

    fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit

    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)

  • StGB kennt keine Grenzwerte bei

    Medikamenten

    - § 316 StGB Ausfallerscheinungen, die auf Einfluss von

    Medikamenten zurückzuführen ? (abstrakte Gefährdung)

    „Polizeilicher sogen. Torkelbogen“

    - § 315 C StGB Unfall (konkrete Gefährdung)

  • Nachweis der Substanzbeeinflussung

    (hohe Dunkelziffer)

    - eigene Angaben !!

    - Ausfallerscheinungen

    - Indizien (Rezept im Handschuhfach)

    - Bei schwerem Unfall ohne eindeutige Ursache § 81 a StPO

  • Grenzwertkommission:

    Morphin (freie Form) 10ng/ml

  • Arzt

  • Gefahren- und Haftungsgemeinschaft

    Selbstverantwortung - Aufklärung - Haftung

    Fall Bundesgerichtshof "Midazolam"

    und andere Gerichte….

    31 Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht

  • Arzt

    Kernpflichten 1

    - Aufklärung lege artis

    Wie geht das ?

  • Regelwerke für die ärztliche

    Begutachtung der Fahreignung

    Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung in der gültigen Fassung!

    BGL - Kommentar

    Beurteilungskriterien in der gültigen Fassung

    Voraussetzung: Kenntnis des aktuellen Stands der medizinischen

    Wissenschaft: z.B. Wissenschaftliche Leitlinien – ICD, DSM-IV

  • Gruppe 1 Gruppe 2

    Beratung – Qualifikationspflicht !

  • Hinweisblatt zur Aufklärung für Patient

    - Gefahren und ob er bei bestimmungsgemäßer Einnahme noch am

    Straßenverkehr teilnehmen kann

    - evtl. Beeinflussung durch Adaptionsprozesse oder Wechselwirkungen

    mit anderen Medikamenten oder sonstige physiologische Prozesse

    (Ernährung, Alkohol etc.)

  • Arzt

    Kernpflichten 2

    - Dokumentation

    - Sicherungspflichten (BGH) ?

  • § 203 StGB Schweigepflicht

    Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis ... offenbart, das ihm als Arzt ...

    anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu

    einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

    § 34 StGB Offenbarungsbefungnis

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,

    Leib, Freiheit... eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen

    abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der

    widerstreitenden Interessen ...(Rechtsgüter) .... das geschützte Interesse

    das beeinträchtigte wesentlich überwiegt....

    Schweigepflicht versus Melderecht

  • Literatur

    Hoffmann-Born (u.a.)

    Grundriss Fahreignungsbegutachtung (2011)

    Hoffmann-Born/Peitz

    Arzthaftung bei problematischer Fahreignung (2011)

    Peitz, Jürgen

    1. Juristische Aspekte zur Fahrtüchtigkeit,

    in: Aktuelle Schmerzmedizin (2015), Kap. 2.1.8.1

    2. Schutzpflichten behandelnder Ärzte, BA (2015), S. 238 – 256

    3. Schweigepflicht, Handbuch des Fahreignungsrechts (2015) S.

    133-156

  • Infoline

    Rechtsanwalt Jürgen Peitz

    Arzt- und Medizinrecht

    Kanzlei BDWP – Bielefeld

    Am Ostpark 14

    D-33604 Bielefeld

    0049-0-175-3610107

    [email protected]

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    Rechtsanwalt Peitz Bielefeld

    Arzt- und Medizinrecht

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]