Psychologische Beratungsstelle Filder...Psychologische Beratungsstelle Filder Jahresbericht 2014...

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Psychologische Beratungsstelle Filder Jahresbericht 2014 Psychologische Beratungsstelle für Familien-, Jugend-, Paar- und Lebensberatung INHALT 2014 – Jahresüberblick Seite 1 Sonderformen der Beratung Seite 3 - Beratung bei evtl. Kindeswohlgefährdung Seite 3 - Gerichtsnahe Beratung hochstrittiger Elternpaare Seite 6 Statistischer Überblick Seite 9 Nach außen gerichtete Aktivitäten Seite 14

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Psychologische Beratungsstelle

Filder

Jahresbericht 2014

Psychologische Beratungsstelle für Familien-, Jugend-, Paar- und Lebensberatung

INHALT

2014 – Jahresüberblick Seite 1

Sonderformen der Beratung Seite 3

- Beratung bei evtl. Kindeswohlgefährdung Seite 3 - Gerichtsnahe Beratung hochstrittiger Elternpaare Seite 6

Statistischer Überblick Seite 9

Nach außen gerichtete Aktivitäten Seite 14

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Das Team der Beratungsstelle: Leitung: Elisabeth Rümenapf

Dipl. Psych., Systemische Familientherapeutin, Sandspieltherapeutin, Hypnotherapie

Hauptstelle Bernhausen: Sandra Dehn Dipl. Soz. Päd. (FH), Familientherapeutin

Monika Fercho Dipl. Soz. Päd. (FH), Gestalt-Kunsttherapeutin, Sandspieltherapeutin, Heilpraktikerin für Psychotherapie

Robert Klorer Dipl. Soz. Päd. (BA), Systemischer Therapeut (SG) (bis 30.09.2014)

Nebenstelle Echterdingen: Brigitte Höfer

Dipl. Psych., Psychodramatherapeutin, Psychologische Psychothera-peutin, Kinder und Jugendlichen Psychotherapeutin (tiefenpsycho-logisch fundiert)

Karl König Dipl. Sozialarbeiter (FH), System. Therapeut für Familien, Paare und Einzelpersonen, Sandspieltherapeut

Joyce Verhulst-Mahn Dipl. Päd., Familientherapeutin, Sandspieltherapeutin Stellenprozente der Beratungskräfte insgesamt (bis 30.09.2014): Psychologie: 130% Pädagogik: 50% Soz.-Pädagogik: 335%

Sekretariate

Bernhausen: Renate Dück (Vertretung: Marianne Mack)

Echterdingen: Doris Weiß (Vertretung: Sonja Baur)

Buchhaltung: Leonore Peitz Stellenprozente im Sekretariat insgesamt: 132,5%

Hauptstelle: Nebenstelle: 70794 Filderstadt Bernhausen 70771 Leinfelden-Echterdingen Eisenbahnstraße 3 Gartenstraße 2 Telefon 0711 - 702096 Telefon 0711 - 7979368 Telefax 0711 - 706570 Telefax 0711 - 795317 e-mail: [email protected] e-mail: [email protected]

Außensprechstunde: 73760 Ostfildern Nellingen Riegelstraße 52 Martin-Luther-Gemeindehaus

Bankverbindung: KSK Esslingen-Nürtingen IBAN: DE09 6115 0020 0010 8144 06 BIC: ESSLDE66

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Jahresuberblick2014

In diesem Jahr wurden zwei überregionale Treffen von unserer Beratungsstelle ausgerichtet: Zum einen die Sekretärinnen-Dienstbesprechung aller evangelischen Psychologischen Beratungsstellen in Württemberg. Dabei stellte Brigitte Höfer das Thema der selbst-verletzenden Verhaltensweisen vor.

Zum anderen richteten wir das Herbsttreffen der Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs-beratung der Region Neckar-Alb aus. Roland Kachler von der Landesstelle der evangelischen Psychologischen Beratungsstellen in Württemberg sprach am Nachmittag zum Thema: „Wo ist meine Mama jetzt…?“ – Begleitung trauernder Kindern in der Beratung.

Wir freuen uns, dass beide Veranstaltungen viel positive Rückmeldung erhielten.

Neues Statistik- und Klientenverwaltungsprogramm

Seit Beginn 2014 arbeiten wir mit SoPart, um unsere Daten zu verwalten. Unsere beiden Se-kretärinnen leisteten viel, um die Datenumstellung zu bewerkstelligen und sich einzuarbeiten.

PBFT-Aufgaben

Die Aufgaben in der Psychologischen Beratung des freien Trägers (PBFT) veränderten sich 2014, da für die Region der Fildern keine Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zur Verfügung standen. Somit bedurfte es einer konzeptionellen Modifikation, um trotzdem im Verbund mit ProjuFa in den Frühen Hilfen die 25% Kapazitätsaufstockung sinnvoll einzubringen. Eine Veränderung war z.B. eine stärkere Einbindung unserer PBFT-Fachkraft in die Supervision für Mitglieder des Kernteams.

Neuer Auftakt für „onbera“

Durch die Bewilligung von Fördergeldern der Deutschen Fernsehlotterie für die Jahre 2014 – 2016 konnte unsere Onlineberatung 2014 neu durchstarten. Die Personalkapazität wurde auf 40% aufgestockt und wir konnten endlich wieder etwas längerfristiger planen. So verstärkten wir unsere Öffentlichkeitsarbeit und waren in verschiedenen Gremien mit „onbera“ vertreten (Pfarrer Dienstbesprechung des Kirchenbezirks Bernhausen, Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Filderstadt, bei den Esslinger Tischreden der evangelischen Kirchengemeinde Esslingen-Zell, …).

Auch unser Internet-Auftritt ist aktualisiert und kann unter www.onbera.de begutachtet werden.

Gute Zusammenarbeit mit allen Psychologischen Beratungsstellen im Land-kreis Esslingen

Im Landkreis Esslingen gibt es sechs Psychologische Beratungsstellen: zwei Stellen in Trägerschaft des Landkreises (in Esslingen und Nürtingen), zwei in Trägerschaft des Kreisdiakonieverbands Esslingen (in Esslingen und unsere Stelle auf den Fildern), eine Stelle des Caritasverbands (in Nürtingen) und eine Stelle in Kirchheim in Trägerschaft der Stiftung Tragwerk. Die Leitungen dieser Beratungsstellen treffen sich regelmäßig mehrmals im Jahr, besprechen übergreifende Themen und stimmen sich untereinander ab.

2014 beschäftigte sich dieser Leitungskreis v.a. mit der Entwicklung einer vergleichbaren Statistikerhebung. Dies wird erleichtert, da alle Beratungsstellen inzwischen das gleiche Statistik- und Klientenverwaltungsprogramm nutzen.

Ein weiteres Thema war die Veränderung des Terminvergabemodus für die gerichtsnahen

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Beratungen von hochstrittigen Elternpaaren. Bereits 2009 wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorsieht, dass Elternpaare, die sich scheiden lassen wollen und sich über Belange ihrer Kinder nicht einig sind, vom Familiengericht an örtliche Psychologische Beratungsstellen verwiesen werden, um dort mit Unterstützung geschulter Beratungskräften zu einvernehm-lichen Regelungen für ihre Kinder zu kommen.

Dies ist für alle Beteiligten keine leichte Aufgabe und oftmals wird schon bei der gemein-samen Terminsuche das ganze Ausmaß des Konflikts virulent (s.u.).

Um die Terminfindung für die Elternpaare, die Richterinnen und Richter und auch für die Sekretärinnen an unseren Beratungsstellen weniger kompliziert zu gestalten, haben alle Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis gemeinsam einen neuen Modus der Terminvergabe erarbeitet. Ab 2015 erhalten die Familiengerichte Listen mit wöchentlichen Beratungsterminen, die von den Beratungsstellen im Wechsel zur Verfügung gestellt werden. Diese können vom Gericht direkt an die betreffenden Eltern weiter gegeben werden.

Wir sind gespannt, wie die Experimentalphase 2015 verläuft.

Beratung als insofern erfahrene Fachkraft (nach §8a/b SGB VIII)

Seit das Bundeskinderschutzgesetzes 2007 erneuert wurde, haben Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen befasst sind, Anspruch auf eine Beratung durch eine insofern erfahrene Fachkraft, wenn sie den Verdacht haben, dass das Kindeswohl bei einem ihnen anvertrauten Kind oder Jugendlichen gefährdet ist. Diese Beratung muss eingeholt werden bevor die Fachkraft sich an den Sozialen Dienst (Jugendamt) wendet und dort um Hilfe für das Kind bittet. Mit der Novellierung des Gesetzes 2013 erweiterten sich die Berufsgruppen, die eine solche Beratung nach §8a/b einholen können.

Wir sind als diese insofern erfahrenen Fachkräfte für unseren Einzugsbereich tätig. 2014 hatten wir einen drastischen Anstieg externer Anfragen an Beratung nach §8a/b (s.u.).

Personalia

Wir verabschiedeten Frau Sigrid Fechter aus ihrem langjährigen Dienst als Sekretariats-vertretung in Echterdingen (z.T. auch Bernhausen). Sie hat sich stets für die Belange der Klienten aber auch für die Beratungsstelle sehr engagiert und hochflexibel eingesetzt und durch ihre humorvolle und freundliche Art (und ihre Kuchen) zum Wohlbefinden der Berater/innen beigetragen. Wir danken ihr herzlich für ihren Dienst.

Für sie begann Frau Sonja Baur ihre Tätigkeit als Vertretung im Sekretariat in Echterdingen im Krankheits- und Urlaubsfall.

Joyce Verhulst feierte im August ihr 25jähriges Dienstjubiläum. Vielen Dank für 25 Jahre engagierte Arbeit an der PBS Filder!

Leider verließ Robert Klorer zum 30.09.14 das Team der Beratungsstelle und zog nach Freiburg. Wir danken ihm herzlich für seinen engagierten Einsatz an der PBS Filder.

Danksagungen

Last but not least ein herzlicher Dank an alle, die die Arbeit an der PBS Filder unterstützen: unserem Träger dem Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen, dem Landkreis Esslingen und den Städten Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Unser Dank gilt auch den zahlreichen Spendern, die unsere Arbeit durch kleine und größere finanzielle Beiträge stützen. Ebenso danken wir unseren Klientinnen und Klienten, die uns täglich ihr Vertrauen aussprechen.

Elisabeth Rümenapf im April 2015

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SonderformenderBeratung

BeratungbeimöglicherKindeswohlgefährdung

Fachberatungals„insofernerfahreneFachkraft“ Fr. A., Erzieherin im Kindergarten macht wiederholt die Beobachtung, dass Timo – eines der Kinder, die im September neu aufgenommen worden sind – nicht immer dem Wetter angemessen gekleidet ist und als Vesper meist ein süßes Stückchen in den Kindergarten mitbringt. Zudem entdeckt sie seit Kurzem immer wieder blaue Flecken bei ihm. Fr. A. macht sich Sorgen, ob es Timo gut geht und er ausreichend versorgt wird. Bisher hatte sie wenig Kontakt zu den Eltern, da beide immer nur sehr kurz beim Bringen und Abholen ihres Sohnes im Kindergarten sind. Das jährliche Entwicklungsgespräch steht demnächst an. Damit Fr. A. sich klarer werden kann, ob Timo Hilfe braucht, hat sie Anspruch auf eine Beratung durch eine sogenannte insofern erfahrene Fachkraft. Dieser „ieFK“ schildert Fr. A. ihre Beobachtungen, Eindrücke, Hypothesen und Befürchtungen. Im Gespräch und anhand von Einschätzungsbögen wägen Erzieherin und ieFK ab, ob das Wohl von Timo gewährleistet ist oder eher nicht. Die notwendigen nächsten Schritte werden erörtert, bei denen immer auch die Eltern mit ins Boot geholt werden (sofern nicht anzunehmen ist, dass sich dadurch die Gefährdungslage für das Kind verschlimmert). Das 2013 novellierte Bundeskinderschutzgesetz sieht vor, dass nicht nur Erzieher/innen sondern auch Ärzt/innen, Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen u.a. sich an eine solche insofern erfahrene Fachkraft zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung wenden können. 2014 verzeichneten wir an der Psychologischen Beratungsstelle Filder eine große Zunahme an Anfragen als insofern erfahrene Fachkräfte. Wir erklären uns die gestiegene Nachfrage einerseits damit, dass der Kreis der Berufsgruppen, die Anspruch auf diese Fachberatung haben, sich durch die Gesetzesnovellierung um viele Personen erweiterte, mit denen wir in guter Kooperation stehen. Somit erhielten wir z.B. viele Anfragen von Schulsozial-arbeiterinnen. Diese Berufsgruppe nimmt eine Sonderstellung an den Schulen ein und genießt oft das Vertrauen der Kinder und Eltern – zumal sie nicht unmittelbar mit dem Bewertungssystem der Schule (Notenvergabe) zu tun haben. Andererseits nehmen alle mit Kindern befassten Fachkräfte das Kindeswohl schärfer in den Blick und damit werden mögliche Gefährdungen auch schneller wahrgenommen, was für die betroffenen Familien von Vorteil ist. Die Mitarbeiter/innen der Psychologischen Beratungsstelle sind alle „insoweit erfahrene Fachkräfte“. Die Aufgabe der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieFK) ist die Begleitung von Fachkräften, die mit Kindern arbeiten. Die Fachkraft soll in die Lage versetzt werden, ein Kind, das in ihrer Einrichtung, in Kindergarten, Schule oder Schülerhort etc. auffällt, wirksam zu schützen. Die Fallverantwortung bleibt bei der Fachkraft.

Werden wir für eine Beratung als ieFK angefragt, so setzen wir uns innerhalb von zwei Tagen mit der ratsuchenden Fachkraft in Verbindung, damit der Beratungstermin innerhalb einer Woche stattfinden kann. Dabei gilt, dass je jünger das Kind ist, um das es geht, desto rascher muss ein Gesprächstermin angeboten werden.

Ziel der Fachberatung durch eine ieFK ist es:

1. eine Gefährdungseinschätzung zu treffen und 2. die Fachkraft bei ihrem weiteren Vorgehen zu unterstützen, um eine eventuelle

Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

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Wenn es um Kinderschutz und die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung geht, stehen betroffene Fachkräfte erfahrungsgemäß oft unter großem Druck, schnell handeln zu müs-sen. Deshalb geht es zunächst darum, Stress und Druck aus der Situation zu nehmen, die ratsuchende Person zu beruhigen und zu verstehen, bevor dann gemeinsam nach Lösungen gesucht werden kann. Gemeinsam mit der Fachkraft werden anschließend Möglichkeiten für das weitere Vorgehen besprochen und geplant. Wir als ieFK sind dabei in einer Coachingfunktion. Informationen, Beobachtungen, Eindrücke und Befürchtungen werden gesammelt und sortiert, um zu einer Einschätzung des Gefährdungsrisikos sowie auch der Ressourcen zu kommen. Die Situation des Kindes oder der Kinder und der Familie wird erfragt und eine individuell geeignete Vorgehensweise wird gemeinsam überlegt.

Mögliche Ergebnisse der Gefährdungseinschätzung sind:

• Es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. • Es liegt keine akute Kindeswohlgefährdung vor, aber das Kindeswohl ist beein-

trächtigt. Es besteht weiterer Klärungsbedarf. • Es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor.

Je nachdem, wie die Risikoeinschätzung ausfällt, wird das weitere Vorgehen geplant. Wenn keine Kindeswohlgefährdung gesehen wird, kann die Fachberatung beendet werden. Oft besteht jedoch weiterer Hilfebedarf für die Familie. Die Annahme angebotener Hilfe ist dann jedoch freiwillig und liegt in der Entscheidung der Familie. Wenn keine akute Gefährdung vorliegt, jedoch prognostisch Gefährdungen zu befürchten sind, wird den Eltern und Kindern von der Fachkraft Hilfe und Unterstützung angeboten. Die ieFK berät die Fachkraft begleitend bei der Gestaltung des Kontaktes zu Eltern und Kindern. Es wird immer darauf hingewirkt, dass Eltern Hilfe annehmen. Schwierige Eltern-gespräche werden mit der Fachkraft vorbesprochen und hinterher reflektiert. Fachkräfte benötigen für Elterngespräche viel Fingerspitzengefühl damit Problemhaftes zur Sprache kommen kann und Hilfsangebote angenommen werden. Die ieFK berät die Fachkraft bei der Frage, welche Hilfen geeignet sein können und wie sie der Familie angeboten werden können. Die Fachkraft schlägt den Eltern sinnvolle Hilfsangebote vor und legt den Eltern nahe, sich z.B. wegen einer Erziehungsberatung an die Psychologische Beratungsstelle zu wenden oder andere Hilfsangebote von anderen Institutionen oder Hilfen zur Erziehung etc. in Anspruch zu nehmen. Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, informiert die Fachkraft die betreffenden Eltern über ihren Schritt, den Sozialen Dienst zur Unterstützung für das Kind und die Familie ein-zuschalten. Auch in diesem Fall überlegen ieFK und Fachkraft das weitere Vorgehen gemeinsam. Die notwendigen Elterngespräche werden zusammen geplant und vorbesprochen. Relevant dabei ist, ob die Eltern kooperativ sind und Hilfsangebote annehmen oder nicht. ieFK und Fachkraft reflektieren gemeinsam den weiteren Hilfeverlauf, um zukünftige Gefährdungen abwenden zu können. Falls allerdings zu befürchten steht, dass das Wohl des Kindes durch die Information der Eltern gefährdet ist, wendet sich die Fachkraft direkt an den Sozialen Dienst.

Aus Datenschutzgründen müssen die betroffenen Kinder und Familien bei der Vorstellung gegenüber der ieFK anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden. Darauf wird die Fachkraft zu Beginn einer §8a/b-Beratung hingewiesen. Insgesamt ist diese Fachberatung eine sehr sinnvolle und anspruchsvolle Tätigkeit. Sie kommt direkt den fallverantwortlichen Fachkräften, die mit Kindern arbeiten, zugute und indirekt den Kindern und ihren Eltern.

Monika Fercho Elisabeth Rümenapf

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KindeswohlgefährdunginderErziehungsberatungKooperation zwischen sozialen Einrichtungen als Chance für belastete Familien Es geht um ein brisantes Thema, das oft zu schnell Schuldzuschreibungen auslöst - was Lösungen verhindern kann. Die Häufigkeit einer problematischen Familiensituation wird unterschätzt. Diese kann sich beispielsweise entwickeln, wenn ein Elternteil oder beide psychisch erkranken. Dabei gibt es unterschiedliche Symptom-Konstellationen wie z.B. permanente depressive Verstimmungen, regelmäßige Klinikaufenthalte eines Elternteils, eine Suchterkrankung u.ä. All dies kann sich negativ auf die Versorgung und Begleitung der Kinder auswirken, wenn kein ausreichendes Hilfesystem vorhanden ist für die Familie. Prophylaktische Arbeit als auch direkte Unter-stützung sind dringend notwendig. Das folgende Beispiel ist konstruiert – kommt leider aber nicht selten vor: Ein 10-Jähriges Mädchen, das die vierte Klasse der Grundschule besucht, wird in der Schule auffällig. Sie lebt mit ihren Eltern und zwei jüngeren Geschwistern in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung. Beide Eltern sind berufstätig, die Mutter hat einen Minijob. Die Klassenlehrerin macht sich zunehmend Sorgen um das Mädchen. Die Mutter ruft mor-gens oft im Sekretariat der Schule an und meldet die Tochter immer häufiger krank, so erge-ben sich für das Kind einschneidende Fehlzeiten. Zudem hat es während des Schuljahrs schon Zeiten gegeben, in denen das Mädchen wochenweise in der Schule gefehlt hat. Dennoch ist sie eine fleißige und gute Schülerin und versucht, den Lernstoff nachzuholen. Die Lehrerin beschreibt sie als sehr ehrgeizig, aber sehr angespannt und sie habe große Angst Fehler zu machen. Sie gerate in Panik, wenn sie eine „schlechte Note“ (eine Drei) bekomme. Sie sehe sehr blass aus, wirke häufig müde und erschöpft, sei leicht unterernährt und ängstlich. Auffallend seien auch ihre eher altmodischen Kleider, die häufig schmutzig seien, weswegen sie von Mitschülern gehänselt werde. Freundschaftliche Kontakte zu anderen Kindern in der Klasse gebe es kaum. Auch sonst habe das Mädchen keine sozialen Kontakte. Nachdem die Fehlzeiten in der Schule zugenommen hatten, die Schülerin oft kein Arbeits-material dabei und ihre Turnsachen für den Sportunterricht vergessen hatte und immer wieder auch die Hausaufgaben nicht gemacht waren, sucht die Klassenlehrerin das Ge-spräch mit dem Kind, weil sie die Problematik verstehen will, um handeln zu können. Sie nimmt sich dazu viel Zeit und führt mehrere Gespräche mit dem Mädchen. Das Kind bekommt mehr Vertrauen zur Lehrerin und öffnet sich. Sie weint heftig und kann sich oft kaum mehr beruhigen. Aus dem, was die Lehrerin erfährt, ergibt sich folgendes Bild: In der Familie des Kindes gibt es sehr viel Streit. Die Wohnverhältnisse sind beengt und es gibt keine Rückzugsmöglichkeiten. Die Mutter, bedingt durch eine depressive Verstimmung, ist nicht in der Lage, den Haushalt zu führen oder ihre Kinder durch den Schulalltag zu be-gleiten und sie ist auch emotional für die Kinder oft nicht ansprechbar. Die Schülerin muss als Älteste viel im Haushalt helfen und ihre jüngeren Geschwister mitversorgen. Wenn die Mutter nicht da ist oder sich ins Bett zurückgezogen hat, muss sie alle Einkäufe erledigen und hat die Verantwortung für die Geschwister. Das Mädchen versorgt die jüngeren Geschwister, kocht, wickelt die Kleinen, putzt die Wohnung. Oft würde sie am liebsten einfach weggehen, manchmal will sie nicht mehr leben. Auch leidet sie unter Schlafstörungen. Sie versucht es den Eltern, vor allem der Mutter, recht zu machen. Sie sagt, der Vater sei sehr streng und schlage ins Gesicht, wenn sie eine schlechte Note mitbringe. Die Mutter kann morgens manchmal nicht aufstehen. Sie ruft dann in der Schule an und meldet die Tochter krank, da sie anstelle der Mutter den Haushalt und die jüngeren Geschwister versorgen muss. Die Mutter ist dann sehr niedergeschlagen, nicht ansprechbar und hat keine Kraft für ihre Alltagsaufgaben, kann die Verantwortung für ihre Kinder nicht übernehmen. Vor allem seit der Geburt des jüngsten Kindes der Familie. Der Vater, weiß nicht, dass die Tochter oft nicht die Schule besucht. Er möchte, dass die Tochter auf eine weiterführende Schule kommt. Deshalb ist es für ihn wichtig, dass sie gute Schulleistungen erbringt. Er ist bis zu zwölf Stunden pro Tag außer Haus und hat neben

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seiner beruflichen Tätigkeit noch einen Minijob, um die finanzielle Versorgung der Familie zu sichern. Er ist oft müde und überfordert. Dann schlägt er auch gelegentlich die Kinder, weil er sich nicht mehr kontrollieren kann. Die Lehrerin nimmt Kontakt mit den Eltern auf und lädt sie zu einem Gespräch ein, um ihnen ihre Sorge um das Wohlergehen der Schülerin und der ganzen Familie zu vermitteln. Dies ist oft der Zeitpunkt, an dem die Familie sich auf Anraten der Schule an die Psychologische Beratungsstelle wendet.

Die Tochter - wie auch die Eltern - stehen den Bedingungen im Familiensystem hilflos gegenüber. Das Mädchen ist zudem mit den unterschiedlichen, sich teilweise wider-sprechenden Erwartungen und Aufträgen der Eltern konfrontiert, die sie ohnmächtig machen. Einerseits möchte sie die Mutter unterstützen und wünscht sich als Älteste von ihr Lob und Anerkennung, andererseits will sie den Auftrag des Vaters erfüllen, gute Noten zu be-kommen. Zudem will sie die Mutter nicht „verraten“, die ihre Hilfe braucht und sie deshalb nicht in die Schule gehen lässt. Damit ist sie inneren und äußeren Loyalitätskonflikten ohn-mächtig ausgeliefert. Das 10-jährige Mädchen ist durch die für ihr Alter unangemessenen Aufgaben permanent überfordert. Die psychische Erkrankung der Mutter (Depression) und die Überforderung des Vaters belasten die ganze Familie erheblich, das älteste Kind macht durch seine in der Schu-le auffallenden Symptome auf die Problematik aufmerksam – auch wenn die beschriebenen Risikofaktoren für alle Familienmitglieder, vor allem die Kinder, zutreffen und eine gesunde psychische und physische Entwicklung stören.

Für den Beratungsprozess ergeben sich Fragen wie: Wie kann nicht nur dem Mädchen, son-dern der ganzen Familie geholfen werden? Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es für die Familie? Was geschieht, wenn die Familie die Hilfe aus Unwissenheit oder Stolz nicht annimmt? Kann mit der Familie ein Problembewusstsein entwickelt werden? Wird vielleicht bagatellisiert? In der Gesamtbetrachtung der familiären Situation, ist von einer Kindeswohlgefährdung für das Mädchen, aber auch für die jüngeren Geschwister auszugehen, weil weitere Probleme zu erwarten sind. Um eine solche Einschätzung zu erhalten und eine adäquate Hilfe für die ganze Familie und besonders für die Kinder zu installieren ist es dringend notwendig, dass unterschiedliche so-ziale Einrichtungen wie z.B. Schule, Psychologische Beratungsstelle, Sozialer Dienst mit-einander kooperieren. Was wiederum von den Trägern eingeräumt, unterstützt und bezahlt werden muss. – Es ist nicht übertrieben, von einer Investition in die Zukunft unserer Gesell-schaft zu sprechen.

Brigitte Höfer

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GerichtsnaheBeratunghochstrittigerElternpaareEltern in Trennung oder Scheidung haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf vermittelnde Beratung. Nach SGB VIII, §17 KJHG, Abs. 2gilt: „Im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.“ In den Psychologische Beratungsstelle suchen Eltern seit jeher schon von sich aus Beratung in Fragen der Trennung oder Scheidung. Seit 2009 kam die Beratung sogenannter „hochstrittiger Elternpaare“ hinzu, die nach einem gescheiterten Erstvermittlungsversuch im Rahmen des Familiengerichtsverfahrens vom Familiengericht an uns verwiesen werden. Die zuständigen Familienrichter/innen machen diesen Eltern die Empfehlung oder auch die Auflage, eine vermittelnde Beratung zur Klärung der strittigen Fragen (Ausgestaltung des Umgangsrechtes, gemeinsames Sorgerecht versus alleiniges Sorgerecht, konkrete Übergabemodalitäten bei der Ausgestaltung des Besuchsrechtes,…) bei einer der Psychologischen Beratungsstellen des Landkreises wahrzunehmen. Alle Familienrichter haben seit 2015 eine Terminliste vorliegen, nach der sie den betreffenden Eltern eine konkrete Beratungsstelle im Landkreis Esslingen mit einem konkreten und zeitnahen Ersttermin nennen können. Der Auftrag an die Psychologischen Beratungsstellen dabei ist, mit den Eltern möglichst auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten. Da die Konflikte oftmals sehr verhärtet sind, erfordert diese Beratungsarbeit einerseits ein einfühlsames und allparteiliches Vorgehen, andererseits aber auch eine sehr zielgerichtete und klare Form der Gesprächsführung. Die Berater sind dabei gewissermaßen in der Rolle der „Brückenbauer“ zwischen den Eltern in dem Versuch, trotz bestehender Kränkungen und Verletzungen im Interesse ihrer Kinder eine Lösung zu suchen. Die Berater informieren das Gericht lediglich über Beginn und Beendigung dieser Beratung und formell auch darüber, ob ein Vermittlungsversuch gelungen oder gescheitert ist. Über die Gesprächsinhalte wird von Seiten der Beratungsstelle nicht zurückberichtet. Es bleibt somit in der Verantwortung der Eltern, dem Familienrichter über die eventuell getroffene Einigung zu berichten. Die Eltern haben hierdurch die Chance, in einem vertraulichen und geschützten Rahmen nach einer einvernehmlichen Regelung für ihre Kinder zu suchen. Dies ist erwiesenermaßen die tragfähigere Lösung gegenüber einer vom Gericht notgedrungen getroffenen Entscheidung, bei der in der Regel einer der Elternteile als gefühlter „Verlierer“ auf der Strecke bleibt oder in weiteren Gerichtsverfahren um sein Recht kämpft. Diese große Chance, eine von beiden Eltern getroffene und getragene Lösung für ihre Kinder zu suchen, gilt es, den hochstrittigen Eltern oft erst deutlich zu machen. Auch den Beraterinnen und Beratern fordern die Beratungen in diesem Kontext eine hohe Energieleistung und klares Vorgehen ab. Die Chance für eine Einigung hängt zweifelsohne von dem Grad der Kränkungen und Verletzungen, sowie der Kompromissfähigkeit beider Eltern zum Wohle ihrer Kinder ab. Im Interesse ihrer Kinder über diese gewaltigen Schatten zu springen, ist eine große Leistung. Falls im Rahmen dieser Beratung keine Einigung erzielt werden kann, ist somit erneut das Familiengericht gefragt, eine Entscheidung zu treffen.

Karl König

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EinkurzesFallbeispiel: Ein Paar kommt zum Erstgespräch an die Beratungsstelle. Mann und Frau haben sich schon vor etwa fünf Jahren, kurz vor der Geburt des gemeinsamen Sohnes getrennt. In diesen ver-gangenen fünf Jahren ist es den Eltern nicht gelungen, ein funktionierendes Umgangs-modell für Vater und Sohn miteinander zu erarbeiten. Die Kommunikation der Eltern war und ist höchst konfliktbeladen und problematisch. Es gab in der Vergangenheit mehrere Gerichts-verhandlungen. Als beide sich bei uns in der Beratungsstelle vorstellen, geschieht dies auf Anordnung des Gerichts, nachdem der Vater sein Besuchsrecht eingeklagt hatte. Beide haben sich in einer Ausbildungssituation kennen und lieben gelernt: sie war Lehrling, er ihr Anleiter. Als bekannt wurde, dass beide eine Beziehung miteinander eingegangen waren, wurde ihm gekündigt. Er ist deutlich älter als sie und hat bereits eine geschiedene Ehe hinter sich. Aus dieser ersten Ehe gibt es zwei erwachsene Kinder. Für die Frau war es die erste große Liebe, der gemeinsame Sohn ist ihr einziges Kind. Die Trennung ging von ihr aus. Seit vier Jahren lebt die junge Mutter in einer neuen Partnerschaft. Der Vater ist nach einer kurzen Beziehung wieder Single. Seit über einem Jahr ist er arbeitslos. Nach der Trennung zog die Frau hochschwanger zurück in ihren Heimatort auf den Fildern. Der Vater lebt nach wie vor am gleichen Ort, wo beide sich kennen lernten, ca. 80 km ent-fernt vom Sohn. Bedingt durch die Arbeitslosigkeit ist er nicht mehr in der Lage, Unterhalt für den Sohn zu bezahlen. Dies veranlasste die Mutter, ihm keine Rechte einräumen zu wollen bzgl. des gemeinsamen Kindes. Außerdem behauptet sie, dass der Vater nicht am Sohn interessiert sei. Es ginge ihm vielmehr darum, sie zurück zu gewinnen. Der Vater verneint dies. Die Mutter wirft dem Vater vor, dass er sich jahrelang nicht habe blicken lassen. Er sagt, er habe sich immer darum bemüht, Kontakt mit seinem Kind zu haben, doch die Mutter habe dies immer wieder zu verhindern versucht. Gerichtlich konnte der Vater erreichen, dass er einmal pro Monat den Sohn unter Aufsicht besuchen darf. Er wünscht sich, den Sohn in Zukunft häufiger und ohne Aufsicht sehen zu können. Bis jetzt hatte der Vater kein Sorgerecht, doch dieses will er einklagen, da er hofft, dadurch mehr Rechte bzgl. des Sohnes zu erlangen. Die Mutter ist der Meinung, dass zwi-schen Vater und Sohn keine richtige Bindung bestehe. Sie möchte mit ihrem jetzigen Partner zusammen ziehen und ist der Ansicht, das Kind brauche den leiblichen Vater nicht. Ihr Freund sei für den Sohn viel präsenter als der Vater. Ihr Fazit: Wir brauchen dich nicht. Meine Gedanken nach der ersten Sitzung ………………….. Es ist offensichtlich, dass die Mutter vor allem ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen im Blick hat. In diesem Stadium der Beratung ist allerdings noch nicht klar, was sie dazu ver-anlasst. Unklar ist auch noch die Frage, geht es dem Mann um den Sohn oder doch vielleicht um seine ehemalige Partnerin – oder um beide? Die Hintergründe sind in der Regel sehr vielfältig und komplex. Das, was von den Eltern gesagt wird, ist oft nicht das, was sie denken. Jedes Elternteil will häufig die Beraterin auf die eigene Seite ziehen und kämpft um die Durchsetzung der eigenen Interessen, die der Vater oder die Mutter meist mit denen der Kinder gleich setzen. Die Verstrickung im Trennungs-konflikt lässt keine andere Sichtweise mehr zu. Wir können den betroffenen Eltern kein Therapie-Angebot machen sondern nur Beratung anbieten mit begrenzter Fokussierung auf wenige Themen bzgl. der Kinder. Damit können die Hintergründe, die stattgefundenen gegenseitigen Verletzungen, der Vertrauensverlust und die oft tiefen Enttäuschungen nicht im Rahmen der Beratungsstelle aufgearbeitet wer-den. Die Eltern werden vom Gericht angehalten, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, - doch es gibt Sitzungen, in denen ich selbst immer wieder mal denke:

HILFE! Einige meiner Kolleginnen und Kollegen werden dieses Gefühl kennen und auch die Erfahrung gemacht haben, dass man manchen der so geschickten Personen nicht helfen kann. Trotz allem ist es immer wieder erstaunlich, dass es mitunter genau da Beratungs-erfolge gibt, wo man es nicht erwartet hatte. Und es ist immer sehr erfreulich, wenn Eltern das Beratungsangebot für sich aber vor allem für ihr Kind zu nutzen wissen.

Joyce Verhulst

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StatistischerU) berblick

An dieser Stelle sei ein besonderer Dank unseren Sekretärinnen ausgesprochen, die diese Auswertungen mit dem neuen Statistikprogramm geleistet haben. 1. Die Gesamtzahl der Beratungsfälle und beratenen Personen

Im Jahr 2014 wurden 582 Beratungsfälle (2013: 596 Fälle) gezählt mit insgesamt 963 Personen, die zur Beratung erschienen sind (2013: 987 Personen). Von den 582 Beratungsfällen waren 222 aus dem Vorjahr weitergeführt worden, 353 Be-ratungen wurden neu begonnen. Hinzu kommen die Beratungszahlen von Onbera: Es wurden insgesamt 174 Fälle gezählt, davon 14 übernommen aus dem Vorjahr und dementsprechend neu 160 Fälle begonnen im Jahr 2014 (weitere Daten zur Online-beratung vgl. Seite 13). In der Summe wurden 756 Beratungsfälle von uns versorgt im Jahr 2014. Beim Vergleich der Beratungszahlen 2014 zum Vorjahr 2013 erstaunt die hohe Anzahl an Beratungsfällen, wenn man die Vakanz von 100%-Personalstelle im gesamten letzten Quartal berücksichtigt. Einen Teil der unbesetzten Stelle konnte sicher durch die Mehrarbeitsstunden aufgefangen werden, die einzelne Mitarbeiterinnen zu leisten bereit waren. Der Großteil jedoch ist sicher dem hohen Einsatz aller Mitarbeiter/innen über das ganze Jahr zuzuschreiben. Allerdings ging und geht dieser zusätzliche Einsatz oftmals bis an die Belastungsgrenzen aller Mitarbeitenden der Beratungsstelle.

2. Die Häufigkeit der Beratungskontakte (nur der im Berichtsjahr abgeschlossenen 401 Fälle):

Anzahl der Kontakte pro Fall 1 bis 3 bis 5 bis 10 bis 15 bis 20 über 20

Zahl der Fälle

105

113

51

69

31

13

19

in Prozent 26 % 28 % 13 % 19 % 7 % 3 % 5 % (Durch Rundungen ist die Summe der %-Zahlen = 101%) Die Zählung der Kontakte pro Fall haben wir 2014 verändert und der Zählart aller Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis angeglichen. Daher können hier nur vereinzelt Vergleiche mit den Vorjahreszahlen gezogen werden:

Jahr Summe bis 5

Kontakte Summe bis 10

Kontakte Summe bis 20

Kontakte Mehr als 20

Kontakte 2013 250 (68%) 72 (20%) 36 (10%) 6 (2%) 2014 269 (67%) 69 (19%) 44 (10%) 19 (5%)

Die (Prozent-) Zahlen gleichen sich in etwa. Eine geringe Abweichung gibt es nur beim leichten Anstieg der Beratungen mit mehr als 20 Kontakten. Dies lässt sich damit erklären, dass beim Ausscheiden eines/r Mit-arbeiters/in immer auch länger laufende Fälle beendet werden müssen. Mit dem Ausscheiden von Robert Klorer 2014 stieg diese Rubrik somit etwas an.

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3. Familien-, Paar- und Lebensberatung

4. Beratungen im Sinn des KJHG Schlüsselt man die Beratungsbereiche auf nach Leistungen im Sinn des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG, ergibt sich folgendes Bild: Familien 298 KJHG-Fälle Lebensberatung - Kinder bis 18 Jahre betroffen

47 KJHG-Fälle

Paarberatung - Kinder bis 18 Jahre betroffen

39 KJHG-Fälle

= 384 KJHG-Fälle von 582 Fällen insgesamt (≙ 66 %)

Unser Team leistete also im Jahr 2014 bei 66% der Beratungen Einzelfallhilfe im Sinne des KJHG.

Fälle (Vorjahr in Klammer)

Familienberatungen

298 (316)

51% (53% ) Paarberatungen 96 ( 92) 17% (15% ) Lebensberatungen

188 (188) 32% (32% )

Gesamt 582 (596) 100,0 %

Familienberatung

51%

Paarberatung

17%

Lebensberatung32%

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5. Beratungsfälle aufgeteilt nach Bernhausen und Echterdingen Fälle im Berichtsjahr

(Vorjahr in Klammer) Prozente

Bernhausen (270 Stellenprozente) Familienberatungen Paarberatungen Lebensberatungen

167 (173) 53 (46)

115 (105)

50 % 16 % 34 %

gesamt 335 (324) 100% Echterdingen (180 Stellenprozente) Familienberatungen Paarberatungen Lebensberatungen

131 (143) 43 (46) 73 (83)

53 % 17 % 30 %

gesamt 247 (272) 100%

6. Die häufigsten Beratungsanlässe

(nach Einschätzung durch die Berater/innen anhand eines „Katalogs der Anlässe“; Mehrfachnennungen sind hierbei möglich)

Die Abweichungen von den Vorjahren sind marginal.

Gefährdung des Kindeswohls

1%

Eingeschränkte Erziehungs-kompetenz

16%Belastung des jungen Menschen

durch Problemlagen der

Eltern8%

Belastung des jungen Menschen

durch familiäre Konflikte

32%

Auffälligkeiten im sozialen Verhalten

15%

Entwicklungsauf-fälligkeiten/seelische Probleme

21%

Schulische/beruf-liche Probleme

7%

Die häufigsten Beratungsanlässe bei Familienberatungen

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Personenbezo-gene Anlässe

11%

Partnerbezogene Anlässe

77%

Familienbezogene Anlässe

10%

Gesellschafts-bezogene /

sozio-kulturelle Anlässe

2%

Die häufigsten Beratungsanlässe bei Paarberatungen

Personenbe-zogene Anlässe

47%

Partnerbezo-gene Anlässe

19%

Familienbezo-gene Anlässe

23%

Gesellschafts-bezogene /

soziokulturelle Anlässe

11%

Die häufigsten Beratungsanlässe bei Lebensberatungen

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7. Statistik der Onlineberatung Unsere Onlineberatung ist anonym. Angaben zu Geschlecht, Alter und Postleitzahl des Wohnortes erbitten wir von den Ratsuchenden, die uns diese Daten freiwillig geben – oder auch nicht.

174 Anfragen gingen bei „onbera“ 2014 ein. Unsere Mitarbeiter schrieben ca. 500 E-Mails.

Die Verteilung von männlichen und weiblichen Usern war 26%:74%. Dies gleicht in etwa der Verteilung von Frauen und Männern, die sich persönlich für die face-to-face Beratung bei uns anmelden.

Die größte Gruppe der Ratsuchenden ist klar die der 10-25 Jährigen. Dies ist auch unsere Hauptzielgruppe.

Die Auswertung der Angaben der Postleitzahlen ergab, dass 53% der Anfragen aus dem Landkreis Esslingen stammen, 10% aus angrenzenden Landkreisen, 7% kamen aus dem restlichen Bundesgebiet und 30% können wir leider nicht zuordnen, da die Personen keine Angaben zu ihrer Postleitzahl machten.

38%

18%

18%

16%

5%

5%

Verteilung der Altersstruktur der User

10 bis 25

26 bis 35

36 bis 45

46 bis 55

56 bis 65

66 bis 75

Filderraum 37%

restl. Landreis 16%

angrenzende Landkreise

10%

bundesweit 7%

ohne Angaben 30%

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NachaußengerichteteAktivitaten

Die Beteiligung und Mitarbeit der Psychologischen Beratungsstelle in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen und die hier geleisteten Arbeitsstunden sind ein wichtiger Beitrag zur Vernetzung und qualitätsvollen Arbeit in der Region. 1. Supervision für andere Einrichtungen • Fortlaufende Supervision für Erzieherinnenteams • Fortlaufende Supervision für eine Gruppe ehrenamtlicher Mitarbeiter des Sozialamts der

Stadt Leinfelden-Echterdingen • Einzelsupervisionen für Mitarbeiter/innen von Kindergärten und anderen kirchlichen und

kommunalen Einrichtungen • Supervision für Mitglieder des Kernteams ProjuFa (PBFT) • Teilnahme am Qualitätszirkel Supervision an der Landesstelle der evang. Psychologischen

Beratungsstellen in Württemberg 2. Veranstaltungen im Vorfeld von Beratung (Prävention) • Elternabende zu verschiedenen Themen in Kindergärten • Fachliche Inputs in verschiedenen „Offenen Treffs“ der Region • Elternkurs „Starthilfe“ für Eltern mit Kindern zwischen 1-3 Jahren in Kooperation mit dem

Auerbach Kindergarten in Sielmingen • Arbeitseinheiten zum Thema „Essstörungen“ am Eduard-Spranger-Gymnasium, Bern-

hausen • Arbeitseinheiten zum Thema „Psychohygiene“ im Projekt MIA des KDV Esslingen 3. Mitarbeit in Gemeinwesen orientierten Angeboten des Sozialen Dienstes • Regelmäßige Teilnahme an den Falleingangssteuerungsteams (FEST) der Jugendhilfe-

station des Landkreises in Echterdingen und bei friz in Ostfildern Teilnahme der Leitung am Fachbeirat FEST

• Mitarbeit im Kernteam Filder des Angebots „ProjuFa“ des Landkreises (Frühe Hilfen für Risikofamilien) mit 25 Stellenprozenten

• Runder Tisch FamFG (Gerichtsnahe Beratung hochstrittiger Elternpaare), Nürtingen • Mitarbeit bei Hilfeplangesprächen des Sozialen Dienstes 4. Kooperation und Vernetzung • Kooperationstreffen:

- mit dem Jobcenter Echterdingen und Esslingen - mit dem Sozialen Dienst/Jugendamt des Landkreises, Raum Filderstadt und

Ostfildern (friz) und Zusammenarbeit in Einzelfällen - mit einer Fachärztin der Erwachsenen- und der Kinder-/Jugendlichenpsychiatrie - Kooperationstreffen Ess-Störungen im Rahmen der Suchtprophylaxe des Land- kreises - mit der Psychologischen Beratungsstelle des Kreisdiakonieverbandes Esslingen,

Berliner Straße - Kooperationszirkel „Frühe Hilfen“

• Arbeitskreise: - Sitzungen der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württem-

berg e.V. (LAG) - Arbeitsgruppe „Evangelisches Profil“ der Landesstelle - Hauptamtlichentreff Kinder- und Jugendarbeit der Städte Filderstadt und Leinfelden-

Echterdingen - Arbeitskreis „Stärke“ (Elternbildung für Eltern mit Kindern von 0 – 3 Jahren)

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- Arbeitskreis „Frühe Hilfen“ - Runder Tisch „Häusliche Gewalt“ - Arbeitskreis „Alleinerziehende“ - Arbeitskreis „Suchtprophylaxe“ - Arbeitskreis „Hochstrittigkeit“

5. Gremien • Leitungskreis des Kreisdiakonieverbandes im Landkreis Esslingen • Leitungskonferenz der evangelischen Psychologischen Beratungsstellen in der Württem-

bergischen Landeskirche • Leitungskreis der Psychologischen Beratungsstellen im Landkreis Esslingen • Beratender Ausschuss des Ev. Kirchenbezirks Bernhausen für die Diakonischen Dienste:

Diakonischer Bezirksausschuss • Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung des Kreisdiakonieverbandes im Landkreis Esslingen • Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiter/innen der Psychologischen Beratungsstellen in der

Evangelischen Landeskirche Württemberg (AMPEL) • Teilnahme an den Vollversammlungen des Kreisdiakonieverbands im Landkreis Esslingen • Teilnahme an den Bezirkssynoden des Kirchenbezirks Bernhausen 6. Öffentlichkeitsarbeit • Pressegespräche zur Onlineberatung • Pressegespräch zum Jahresbericht 2013 • Vorstellung der Arbeit der Psychologischen Beratungsstelle und der Onlineberatung im

Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Filderstadt • Vorstellung der Onlineberatung in der Pfarrerdienstbesprechung im Kirchenbezirk • Vorstellung der Onlineberatung bei den Esslinger Tischreden (Kirchengemeinde Essl.-Zell) • Mitwirkung bei der „Konfi-Rallye (Rallye der Konfirmanden im Kirchenbezirk) • Vorstellung der Beratungsstelle und der Beratungsarbeit in verschiedenen Gemeinde-

gottesdiensten • Vorstellung der Beratungsstelle und der Beratungsarbeit für die neuen Diakone/innen und

Pfarrer/innen des Kirchenbezirks Bernhausen • Vorstellung der Beratungsstelle und der Beratungsarbeit in verschiedenen Schulklassen • Teilnahme an verschiedenen Jubiläen u.ä. 7. Überregionale Fachtagungen und Fortbildungen • Jahrestagung der Ev. Beratungsstellen in der Württembergischen Landeskirche zum

Thema „Kultursensible Beratung“ • Fortbildung in Erster Hilfe für alle Mitarbeiter/innen im Kreisdiakonieverband Esslingen • Ausrichtung der Sekretärinnen-Dienstbesprechung aller evangelischen Psychologischen

Beratungsstelle in Württemberg • Ausrichtung der Herbstkonferenz der Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungsberatung

(LAG) der Region Neckar-Alb