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EDITORIAL AUS DER ARBEIT DER KAMMER 9. Deutscher Psychotherapeutentag Schweigepflicht und Datenschutz Organigramm der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes Kammerbeitrag 2007 fällig Websiteanalyse 2006 Gemeinsame Fortbildungsreihe mit der Universität des Saarlandes gut besucht Die Psychotherapeutenkammer des Saarlandes lädt ein ANGESTELLTE Psychotherapeuten im Saarland – Wo, was und wie sie arbeiten Drogenabhängige Partner, Väter oder Söhne im Gefängnis Fortbildungstag der LPTK Hessen am 02.12.2006 SATZUNGEN Beitragsordnung 2007 NIEDERGELASSENE Wettbewerbsstärkungsgesetz – Was wird aus unserer Vergütung? Punktwert für Basisleistungen – Nächstes Kapitel Unrechtmäßige Kürzungen – Verzögerungstaktik der KV Ab sofort Berichtspflicht obligatorisch für alle PsychotherapeutInnen Gesprächspsychotherapie weiter keine Kassenleistung KV-Sitz (PP) ausgeschrieben KJP Leserbrief zum Beitrag: KJP-Befragung: Die Umfrageergebnisse KJP-Stammtisch Ausgabe 18 / Januar 2007 Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes 18

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EDITORIAL

AUS DER ARBEIT DER KAMMER9. Deutscher PsychotherapeutentagSchweigepfl icht und DatenschutzOrganigramm der Psychotherapeutenkammer des SaarlandesKammerbeitrag 2007 fälligWebsiteanalyse 2006Gemeinsame Fortbildungsreihe mit der Universität des Saarlandes gut besuchtDie Psychotherapeutenkammer des Saarlandes lädt ein

ANGESTELLTEPsychotherapeuten im Saarland – Wo, was und wie sie arbeitenDrogenabhängige Partner, Väter oder Söhne im GefängnisFortbildungstag der LPTK Hessen am 02.12.2006

SATZUNGENBeitragsordnung 2007

NIEDERGELASSENEWettbewerbsstärkungsgesetz – Was wird aus unserer Vergütung?Punktwert für Basisleistungen – Nächstes KapitelUnrechtmäßige Kürzungen – Verzögerungstaktik der KVAb sofort Berichtspfl icht obligatorisch für alle PsychotherapeutInnenGesprächspsychotherapie weiter keine KassenleistungKV-Sitz (PP) ausgeschrieben

KJPLeserbrief zum Beitrag: KJP-Befragung: Die UmfrageergebnisseKJP-Stammtisch

Ausgabe 18 / Januar 2007

www.ptk-saar.de

WEBSITE DER KAMMER

Alle Interessenten fi nden im Veranstaltungskalender Themen und Termine der Psychotherapie, regional und überregional

Alle Mitglieder erhalten hier:

Informationen über aktuelle ThemenInformationen über die Arbeit des VorstandesEinsicht in Protokolle der Vertreterversammlung

Außerdem können Sie sich über das „Schwarze Brett“ austauschen

Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, senden Sie bitte eine Mail mit der Bitte um einen Zugangscode an die Geschäftstelle ([email protected]). Nach Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Angaben weitergeleitet an den Sy-stemadministrator, der Sie über die Freischaltung des Zugangs benachrichtigt.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes1

EDITORIAL

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

reichlich spät aber von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben für das Jahr 2007 al-les Gute: Gesundheit…, Freude…, Kraft…, Zeit. In dieser Ausgabe des FORUM wollen wir Ihnen wieder einen Überblick über wichtige berufl iche Themen, (z. T. in ihrer saarländischen Ausprä-

gung), geben. In der Rubrik ANGESTELLTE fi nden Sie interessante Beiträ-ge zu verschiedenen Arbeitsbereichen im Saarland sowie Infos aus Aktivitäten benachbarter Kammern. Die Rubrik NIEDERGELASSENE ist natürlich geprägt von der Gesund-heitsreform. Aber auch die saarländischen Besonderheiten fi nden Sie hier. Beachten Sie unbedingt die Information zur Berichtspfl icht! AUS DER ARBEIT DER KAMMER/KJP enthält einen Leserbrief und seine Beantwortung, eine Statistik über unseren absoluten Star, nämlich die Website der Kammer, sowie – ich kann es aufschieben und aufschieben, aber dann doch nicht verschweigen: zur Fälligkeit des Kammerbeitrags.

Studieren Sie hierzu die novellierte Beitragsordnung – sie ist gestrafft, verständlicher, eindeutiger. Wie wir im Forum 17 schon berichtet haben, wurde sie am 16.10.06 von der Vertreterversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde tritt sie jetzt mit der Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Forum in Kraft. Eine dringende Bitte an alle, die es bisher noch nicht getan haben: Erteilen Sie der Kammer die Einzugser-mächtigung für den Kammerbeitrag! Sie ersparen uns damit viel bürokratischen unnötigen Mehraufwand! Das entspre-chende Formular, das Sie bitte ausgefüllt zurückschicken, liegt dieser Ausgabe bei.Ganz zum Schluss möchte ich Ihnen noch sagen, dass es mich wirklich sehr freuen würde, wenn Sie möglichst zahl-reich am 1. März an dem in diesem Forum angekündigten interessanten Vortrag und dem anschließenden Imbiss mit Umtrunk teilnehmen würden.

AUS DER ARBEIT DER KAMMER

Ilse Rohr

Am 18. November 2006 tagte der 9. Deut-sche Psychotherapeutentag (DPT) in Köln. Im Folgenden sollen einige wesentliche Themen mit denen sich die Bundesdelegierten befasst haben zusammenfassend erläutert werden.

SATZUNG DES DPTDie Satzungsdiskussion konnte weitestgehend

abgeschlossen werden. Die Mehrzahl der Delegierten lehnte eine stärkere Beteiligung des Länderates in Form bindender Beschlüsse für den Bundesvorstand ab. Die Delegierten-versammlung als oberster Souverän wollte offenbar kein »neues« Entscheidungsgremium akzeptieren. Offen bleibt noch, wie die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) auf Bundesebene vertreten sein sollen bzw. – bei unterschied-licher Gesetzeslage in den verschiedenen Bundesländern - können. Eine Vertreterin der PiA, die als Gast anwesend war, schilderte dem 9. DPT die schwierige ökonomische Si-tuation der PiA. Nur in wenigen Bundesländern sehen die Heilberufekammergesetze vor, dass die PiAs Mitglied in den Kammern sein können. Auch das saarländische Heilberufe-kammergesetz (SHKG) sieht keine Beteiligung vor. Der DPT beauftragte die Strukturkommission und den Länderrat, bis zum 10. DPT eine Lösung für die Repräsentanz der PiA auf Bundesebene zu fi nden, welche mit der unterschiedlichen Praxis auf Landesebene kompatibel ist.

SOZIALRECHTLICHE ANERKENNUNG DER GESPRÄCHS-PSYCHOTHERAPIE (GT)Der 9. DPT fand unmittelbar vor der Entscheidung des Be-

schlussgremiums des GBA zur Gesprächspsychotherapie am 21. November 2006 statt. Die BPtK hatte in ihrer Stellung-nahme beanstandet, dass mehrere geeignete Studien zur Gesprächspsychotherapie aus unbekannten Gründen nicht beachtet worden waren. Nicht nachvollziehbar für die Dele-gierten des 9. DPT war die Auffassung des Unterausschusses Psychotherapie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dass die Gesprächspsychotherapie die Anerkennungsvoraus-setzungen der geltenden Psychotherapierichtlinie nicht erfüllt haben soll. Den Delegierten war klar, dass auch die Verabschiedung der Resolution, mit der sie das Vorgehen des Vorstandes im Anerkennungsverfahren der Gesprächspsy-chotherapie unterstützten, die zu erwartende ablehnende Entscheidung des GBA am 23.11. nicht mehr werde beein-fl ussen können. Näheres zu diesem wichtigen Thema werden Sie im PTJ 1/07 fi nden.

GKV-WETTBEWERBSSTÄRKUNGSGESETZ:Die Delegierten des 9. DPT forderten entschieden den Fort-bestand der Einzelleistungsvergütung für den Bereich der Psychotherapie. Insbesondere forderten sie die Gesundheits-politik auf, Regelungen zu treffen, die eine angemessene Vergütung pro Zeiteinheit auch im neuen Gesetz verankert. Dies ist im derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf (Stand 15.01.07) noch nicht gewährleistet.

GRUNDLEGENDE STRUKTURVERÄNDERUNGENDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat umfangreiche Veränderungsprozesse in Finanzierung, Aufgaben und Struktur der gesetzlichen Krankenkassen zum Ziel. Mit dem

9. DEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes2

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, in Kraft getreten seit 01.01.07, ist eine Neuorganisation der Strukturen der sog. »Leistungsanbieter« eingeleitet: Krankenhäuser werden ver-stärkt in der ambulanten Versorgung tätig; die Einzelpraxis als bisher gängige Betriebsform der ambulanten Versorgung bekommt z. B. durch medizinische Versorgungszentren Kon-kurrenz. Selektivverträge, d. h. nicht mehr von der KV im Rahmen des Sicherstellungsauftrags ausgehandelte und abgewickelte Verträge, sollen die ambulanten Leistungser-bringer zu größerer Effi zienz motivieren. Wie aber Kranken-kassen motiviert werden können, sich für schwer Kranke, wie z. B. psychisch Kranke, die mehr Kosten verursachen, angemessen zu engagieren – diese Frage hat bisher keine befriedigende Antwort gefunden. Ohne einen vernünftigen morbiditätsorientierten, also an der Krankheitshäufi gkeit orientierten, Risikostrukturausgleich wird es im Selektiv-vertragssysten jedoch bestenfalls einen Wettbewerb um gesunde Versicherte geben. Es ist sehr zweifelhaft, ob ein solcher Wettbewerb auch zu mehr Qualität und Effi zienz in der Versorgung schwerst- und chronisch Kranker wie z. B. psychisch kranker Menschen führen kann.

WEITERENTWICKLUNG DER MUSTERFORTBILDUNGS-ORDNUNGDie Fortbildungskommission schlug dem 9. DPT eine Anpas-sung der Musterfortbildungsordnung vor. Es ging ihr da-rum, die Musterfortbildungsordnung um Empfehlungen zur strukturierten interaktiven Fortbildung, z. B. durch Internet, CD-ROM, Printmedien mit Prüfungsfragen, zu erweitern. In-tensiv diskutiert wurde, ob das jährlich erwerbbare Punkte-volumen für diese Art der Fortbildung limitiert werden sollte. Zu begrüßen ist, dass der 9. DPT sich darüber einig war, es bei der bisherigen liberalen Orientierung zu belassen und kein bestimmtes Punktzahlvolumen pro Fortbildungsart vorzugeben.

WEITERENTWICKLUNG DER MUSTERWEITERBIL DUNGS -ORDNUNGDie Weiterbildungskommission bat die Delegierten des 9. DPT um ein Votum zur weiteren Ausrichtung ihrer Arbeit.

Zur Diskussion standen insbesondere die Regelungsbereiche Weiterbildung für Erwachsenentherapeuten in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und in »Klinischer Somatopsy-chologie«. Während einige Delegierte sich ein zügiges Wei-terarbeiten bei enger Einbeziehung der Berufs- und Fach-verbände wünschten, plädierten andere dafür, den Prozess zu bremsen, um zunächst Grundsatzpositionen zu klären. Aus meiner Sicht erfreulich war, dass die Mehrheit sich nicht für einen übereilten Ausbau der Weiterbildungsregelungen entschied. Die Gefahr der Abwertung der psychotherapeu-tischen Ausbildung kann meines Erachtens nicht hoch ge-nug bewertet werden.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG »VISION 2015«Aufgrund der zunehmend stärkeren wettbewerblichen Aus-richtung des deutschen Gesundheitssystems, hat die Bun-deskammer geplant, gemeinsam mit den Landespsycho-therapeutenkammern und den Berufs- und Fachverbänden, eine Vision zur psychotherapeutischen Versorgung und zur gesellschaftlichen Bedeutung der Psychotherapie im Jahre 2015 zu erarbeiten. Ein mit den Länderkammern gemein-sam erarbeiteter Fragenkatalog soll als Basis dienen. Alle Mitglieder in den Landeskammern sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Beantwortung der Fragen zu leisten. Der Fra-genkatalog ist zu fi nden im Internetportal der BPtK unter BPtK/Vision 2015 oder auf unserer Website unter www.ptk-saar.de. Geplant ist, auf dem 10. DPT die Antworten aus den Ländern, Gremien und Berufs- und Fachverbänden zu einer Vision zusammenzufassen und zu diskutieren, um eine möglichst breit erarbeitete und von vielen getragene Vorstellung zur Zukunft der Psychotherapie zu entwickeln. Machen Sie alle mit, beteiligen Sie sich aktiv an der Diskus-sion um die Zukunft unseres Heilberufs.

B. Morsch, (Quelle u.a. BPtK.de)

Am 14. November 2006 fand die Fortbildung der Psychothera-peutenkammer zum »Dauerbrenner« Schweigepfl icht und Datenschutz statt. Die gut 40 TeilnehmerInnen hatten die Gelegenheit, Rechts-anwalt Hartmut Gerlach Fragen zum Thema aus ihrem Berufsalltag zu stellen. Der Justiziar der Lan-

despsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, der vielen Anwesenden bereits aus früheren Fortbildungsver-anstaltungen (z. B. zur Berufsordnung, zur Approbation, zur GOÄ/GOP) der PKS bekannt war, fand wieder einmal zu den allermeisten Fragen die richtigen Antworten. Ein wirk-lich gelungener Abend, so konnten wir den Äußerungen der TeilnehmerInnen entnehmen. Erspart blieb uns nicht fest-

SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZGRUNDPFEILER PSYCHO THERAPEUTISCHER ARBEIT

zustellen: Es werden viele neue Fragen aufgeworfen, wenn Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Handelns mit ge-schärftem juristischen Blick betrachtet werden. Das Script zum Fallseminar fi nden Sie auf der Kammer-Homepage un-ter »Aktuelles/Infos«.

Bernhard Morsch

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes3

ORGANIGRAMM DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDESJANUAR 2007

Wie im Forum 17 bereits berichtet, hat die Vertreterver-sammlung am 16.10.06 die Neufassung der Beitragsordnung verabschiedet. Der Kammerbeitrag 2007 wurde in der seit 2005 unveränderten (damals reduzierten) Höhe beibehalten. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt nunmehr vor. Damit wird der Beitrag mit der Veröffentlichung der Bei-tragsordnung in dieser Ausgabe des Forum fällig. § 6, (2): »Der … Mitgliedsbeitrag ist innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Zahlungsaufforderung an die Kammer zu entrichten.«

Es gelten unverändert folgende Beitragsklassen (BK) und Beitragssätze:

Niedergelassene, Freiberufl erBK I 440,00 € ermäßigt BK III 220,00 €Angestellte, BeamteBK II 330,00 € ermäßigt BK IV 165,00 € Freiwillige Mitglieder BK V 80,00 €

Der Antrag auf ermäßigten Beitrag ist jährlich neu zu stellen.

Die Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung fi nden Sie in § 4 aufgeführt.§ 4 (3) »..ermäßigten Beitrag … der BK III zahlen die niedergelassenen Pfl ichtmitglieder, deren Gesamtbrutto-einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im vor-vergangenen Jahr 50 % oder weniger des durchschnitt-

KAMMERBEITRAG 2007 FÄLLIG

lichen Fachgruppeneinkommens (gemäß den Angaben der KVS) des vorvergangenen Jahres betragen hat.Das durchschnittliche Fachgruppeneinkommen 2005 be-trug 58.128,00 €Die Eingruppierung in die BK III kann also von denjenigen KollegInnen beantragt werden, deren Gesamtbruttoeinkom-men 2005 unterhalb von 29.064,00 €gelegen hat. Dies ist durch geeignete Unterlagen, z.B. eine Bescheinigung eines Steuerberaters, glaubhaft zu ma-chen (§ 4, (3), Satz 4).

§ 4 (4) »…ermäßigten Beitrag … der BK IV zahlen die angestellten und verbeamteten Pfl ichtmitglieder, die ihr Einkommen ausschließlich aus einer Teilzeittätigkeit im Umfang von 50 % oder weniger der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beziehen.«Dies ist »durch Vorlage des Arbeitsvertrages, durch an-dere entsprechende Unterlagen … glaubhaft zu machen. Durch ausdrückliche Versicherung ist ferner glaubhaft zu machen, dass … keine sonstigen Einnahmen aus psy-chotherapeutischer Tätigkeit erzielt werden.« (§ 4, (4), Satz 3 und 4).

Im Interesse einer fehlerfreien und bürokratisch unaufwen-digen Handhabung bitten wir alle Mitglieder, die Genehmi-gung zum Einzug des Kammerbeitrags per Lastschriftverfah-ren zu erteilen. Für etwa ein Drittel unserer Mitglieder liegt uns diese Genehmigung bisher noch nicht vor. Bitte schicken Sie uns beigelegte Lastschriftseinzugsermächtigung ausge-füllt und unterschrieben zurück!

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes4

Auch 2006 erfreute sich unsere Website offenbar großer Beliebtheit. Die Analyse unseres Internetportals www.ptk-saar.de erbrachte hinsichtlich der Anzahl der Besucher, der Seitenaufrufe und der am häufi gsten aufgerufenen Seiten folgende Ergebnisse: Tabelle 1 zeigt, die Verteilung der Besucher über das Jahr 2006: Insgesamt wurde unsere Website 20.557 mal ange-klickt, von Januar bis Dezember mit steigender Tendenz. Dies entspricht rund 1.700 Besuchen je Monat, knapp 60 je Tag. Besonders häufi g waren Besuche im Dezember (fast 3.000).Die Seiten unseres Portals wurden insgesamt 66.845 mal aufgerufen, was ca. 5.600 Aufrufen je Monat, und etwa 470 je Tag entspricht.

Tabelle 2 zeigt die Anzahl der Seitenaufrufe: Im Schnitt sieht sich jeder Besucher bei einem Be-such 3-4 Seiten an. Dabei werden nur vollstän-dige geladene Seiten gezählt, Bestandteile wie Bilder z.B. nicht gewertet.Tabelle 3 gibt über die Verteilung der Häufi gsten Seiten Hinweise, welche Seiten für die Besucher unseres Portals die interessantesten sind. Die Tabelle gruppiert die Seiten nach der Häufi gkeit der aufgerufenen Menüpunkte in der Navigation des Portals.

Bernhard Morsch

WEBSITEANALYSE 2006

Der Vortrag von Myria Fabregat »Transgenerationelle Ver-mittlung psychischer Störungen« stieß auf großes Interesse und war sehr gut besucht. In Anbetracht der Komplexität und Schwierigkeit des Themas wurde von vielen Teilnehmern der Wunsch geäußert, schriftliche Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Sie fi nden die Unterlagen auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter »Aktuelles/Infos«.

GEMEINSAME FORTBILDUNGSREIHE MIT DER UNIVERSITÄT DES SAAR-LANDES GUT BESUCHT.

Tab. 3 Häufi gste Seiten von 01.01. – 31.12.2006

Menüpunkte Anzahl Seitenaufrufe

Seitenaufrufe Prozent

Home 7.420 11,1

Aktuelles 11.096 16,6

Kammer 9.425 14,1

Schwarzes Brett 9.292 13,9

Patienteninfo 8.824 13,2

Intern Mitglieder 6.618 9,9

Rechtliches 5.214 7,8

Kontakt 3.543 5,3

Links 3.075 4,6

Suche/sonstiges 2.339 3,5

Tab. 1 Besucher von 01.01. – 31.12.2006

Tab. 2 Seitenaufrufe von 01.01. – 31.12.2006

(Quelle: Ralph Bermann itXystem EDV-Service – Syste-madmimistrator PKS)

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DIE PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDES LÄDT EIN

Donnerstag, 1. MÄRZ 2007, 17.00 Uhr

KONFERENZRAUM DER MODERNEN GALERIE IM SAARLANDMUSEUMFortbildungsveranstaltung

Vortrag von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Volker Tschuschke,Medizinische Psychologie, Universitätsklinikum Köln

Allgemeine oder schulengebundene Psychotherapie?

Wie kann die Zukunft der wissenschaftlich fundiertenPsychotherapie aussehen?

Zum Für und Wider von Beibehaltung oder Überwindung schulentheoretisch begründeter Behandlungsansätze.

Die Bedeutung des Menschenbildes in der PsychotherapieZum Vortrag von Prof. Tschuschke wird je ein Vertreter der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse Stellung nehmen.

Ab 19.15 Uhr Empfang mit Imbiss und Umtrunk anlässlich des 60. Geburtstags der Kammerpräsidentin Ilse Rohr.Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen!

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VERANSTALTUNG

ANGESTELLTE

»Die Medizinalisierung der Suchtkrankenhilfe war nicht aufzuhalten.«Thomas Reuland ist seit mehr als 17 Jahren Mitarbeiter der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. (AGD) und seit 1998 ihr fachlicher Leiter. Unter dem Dach dieser Be-ratungsstelle vereinen sich 4 Arbeitsbereiche: die Fachstel-le für Suchtberatung, die Fachstelle für Suchtprävention (beide in Saarbrücken in der Saargemünder Straße 76 zu fi nden), außerdem eine Nebenstelle in Völklingen (Pasteur-straße 7) sowie der JVA-Bereich im Lerchesfl urweg 56 in

PSYCHOTHERAPEUTEN IM SAARLAND: WO, WAS UND WIE SIE ARBEITEN

Saarbrücken.Finanziert wird die Arbeit der AGD vom Land, vom Stadtver-band Saarbrücken, von der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Stadt Völklingen.

Welche Aufgaben und Tätigkeiten spielen in Ihrem Ar-beitsalltag eine wichtige Rolle? T. R.: Mein Tätigkeitsfeld ist sehr komplex. Im Wesent-lichen gibt es 3 große Bereiche: auf der Patienten- bzw. Klientenebene besteht meine Tätigkeit überwiegend aus

Mit dieser Ausgabe beginnen wir eine Arti-kelserie, in der angestellte Mitglieder unserer Kammer und ihre Arbeitsfelder vorgestellt werden.Zum Hintergrund: nicht nur im Saarland auch auf Bundesebene und in anderen Länderkam-mern werden, wenn es um die Vertretung der Angestellteninteressen geht, die gleichen Fra-

gen gestellt: Wie stehen die Angestellten zu ihrer Kam-mer? Was tut die Kammer eigentlich für ihre angestell-ten Mitglieder? In welchen Institutionen und Strukturen arbeiten angestellte PsychotherapeutInnen? Welche Auf-gaben haben sie dort? Um welche Aufgaben geht es kon-kret bei der Vertretung der Angestellteninteressen? Die Bereiche, in denen die über 200 Angestellten PPs

und KJPs im Saarland tätig sind, erweisen sich bei nä-herer Betrachtung als ebenso heterogen wie interessant. Die wenigsten Einrichtungen und Institutionen im Saar-land beschäftigen mehr als drei oder vier KollegInnen, viele sind bei ihrem Arbeitgeber »Einzelkämpfer« in ihrer Berufsgruppe, - ich übrigens auch. Die Artikelserie »Psychotherapeuten im Saarland: Wo, was und wie sie arbeiten« erhebt nicht den Anspruch, Antworten auf die oben genannten Fragen geben zu kön-nen. Sie soll vielmehr dazu beitragen, diese Fragen zu präzisieren, die Voraussetzung für Antworten zu schaf-fen: nämlich dass wir mehr voneinander wissen!

Irmgard Jochum

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rid K

arge

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes6

Beratungsmaßnahmen für Suchtkranke und der Durch-führung von Suchttherapie im Rahmen so genannter ambulanter Entwöhnungsbehandlungen. Auf der Orga-nisationsebene nehme ich aber auch geschäftsführen-de Tätigkeiten wie etwa Haushaltsplanerstellung oder Verwendungsnachweisführung wahr. Schließlich habe ich auch originäre Leitungsaufgeben, die sich auf Mitar-beiteranleitung, Gestaltung von einrichtungsbezogenen Teambesprechungen oder die konzeptionelle Weiterent-wicklung unserer Einrichtungen beziehen.

Wer sind Ihre Kooperationspartner? Welche Schnittstel-len gibt es zu anderen Versorgungsbereichen?T. R.: Die Einrichtungen der Aktionsgemeinschaft Dro-genberatung e.V. sind zunächst Teil des Verbundsystems der saarländischen Suchtkrankenhilfe. Dies bedeutet, dass Kooperationsbeziehungen zu den re-gionalen Entgiftungsstationen bzw. zu den Fachkliniken für Suchtkranke bestehen. Weitere wichtige Schnittstel-le ist die Sozialverwaltung bzw. die ARGE, da wir als Suchtberatungsstelle an der Beseitigung von Vermitt-lungshemmnissen beteiligt sind. Auf der Präventionsebene bestehen Arbeitskontakte insbesondere zu Schulen, Jugendzentren, Jugendhilfe-einrichtungen, Kindergärten und betrieblichen Sozial-diensten.Unsere externe Drogenberatung im Strafvollzug pfl egt intensive Kontakte zu den Justizbehörden, der Bewäh-rungshilfe, der Jugendgerichtshilfe u. v. m.Schließlich bestehen auch punktuelle Arbeitskontakte zu komplementären Versorgungsangeboten wie etwa der Schuldnerberatung oder der Sozialberatung und der AIDS-Hilfe.

Welche Bedeutung hat Ihre Fachkompetenz als Psycholo-gischer Psychotherapeut im Rahmen Ihrer Arbeit?T. R.: Dependenzerkrankungen haben ein multifaktoriel-les Bedingungsgefüge, wobei vor allem soziogenetische, psychogenetische und biologische Faktoren an der Entstehung und Aufrechterhaltung von Suchtverhal-ten beteiligt sind. Daher sind auch für eine wirksame Suchtkrankentherapie interdisziplinäre Arbeitsteams, bestehend aus Sozialtherapeuten, Psychotherapeuten und Medizinern erforderlich. Die Kernkompetenz für die Veränderung süchtigen Verhaltens besitzt allerdings in diesem Zusammenhang der Psychotherapeut. Aus mei-ner Sicht kann die Sucht als eine defi zitäre Form der psychischen Selbstorganisation einer Person verstanden werden, die meist unrefl ektiert das Ziel verfolgt, durch die vorhersagbare Wirkung des Suchtmittels Kontrolle über ihre emotionale Dynamik und Desorganisation zu gewinnen. Meistens geht es hierbei um Angst- und De-pressionsabwehr, aber auch um eine stimmungshebende Selbststimulation. Die Analyse und Veränderung dieses Störungsbildes kann nachhaltig nur durch qualifi zierte Psychotherapie erreicht werden.

Sie sind seit 17 Jahren in der Suchtkrankenhilfe tätig. Wo gab es wichtige Weichestellungen oder einschnei-dende Veränderungen?T. R.: Die Arbeit der Suchtkrankenhilfe hat sich in den letzten 35 Jahren an unterschiedlichen Paradigmen

orientiert. In den siebziger und achtziger Jahren war das Abstinenzparadigma vorherrschend. Ziel war hier die unbedingte Herstellung und Aufrechterhaltung von Suchtmittelabstinenz als Therapieziel und Grundlage für weitere Entwicklungsperspektiven des Klienten.Das Abstinenzparadigma wurde zu Recht kritisiert, weil es in seiner radikalen Form viele Suchtkranke entweder erst gar nicht erreicht hat oder nicht-abstinenzfähige Klienten von der Hilfe ausgegrenzt hat. Man darf nicht vergessen, dass der Suchtkranke einer heftigen inneren Ambivalenz ausgesetzt ist und entwicklungspsycholo-gisch bedingte emotionale Bruchstellen auf der Erlebens-ebene aufweist, weshalb er oft nur vordergründig und auch in der Abstinenz nur ein fragiles Gleichgewicht aufrecht erhalten kann.Als Gegenbewegung und gleichzeitig befl ügelt durch die HIV-Welle wurde Ende der achtziger und in den neun-ziger Jahren das Akzeptanzparadigma etabliert. Das Akzeptanzparadigma betrachtet in seiner radikalen Form Drogenabhängigkeit als Lebensstil und den Sucht-kranken als Opfer bzw. als sozial Benachteiligten, dem aus humanitären Gründen in erster Linie Überlebens-hilfe als Voraussetzung für weitere Maßnahmen anzu-

bieten ist. Kritisch anzumerken ist hier, dass das Akzeptanzparadigma zu niedrigschwelligen und suchtbe-gleitenden Ansätzen geführt hat, die die Ressourcen und Entwicklungs-potentiale des Suchtkranken unter-schätzen und damit durch die Forde-rungsarmut in der therapeutischen Haltung vielleicht auch tendenziell die Störung des Klienten fi xieren.

Gleichzeitig etablierte sich mit dem Akzeptanzparadig-ma das Substitutionsparadigma, das eine medikamen-tengestützte Suchtbehandlung favorisierte. Insbesondere die Substitutionsbehandlung fand sehr rasch eine starke Verbreitung, so dass die Medizinalisierung der Sucht-krankenhilfe nicht mehr aufzuhalten war. Kritische As-pekte der Substitutionsbehandlung bestehen darin, dass diese die subjektive, personferne Störungstheorie des Klienten stützt, der die Ursachen seiner Suchterkran-kung external attribuiert, z. B. als Folge von überwie-gend somatischen Einfl ussfaktoren.Seit der Jahrtausendwende schließlich herrscht das Evidenzparadigma vor, das von der Grundforderung ausgeht, dass nur die Interventionen angewandt wer-den sollten, die ihre Wirksamkeit auf der Grundlage von randomisierten, kontrollierten Studien nachgewie-sen haben. Dabei wird von der meiner Meinung nach unzulässigen Hypothese ausgegangen, es gäbe in sich homogene Subgruppen von Suchtkranken, für die sich standardisierte Interventionsmanuale entwickeln lassen, die eine nachhaltige, empirisch nachweisbare Effektsta-bilität aufweisen. Damit konterkariert das Evidenzpara-digma ein ganzheitlich- subjektivistisches Menschenbild und führt zur Ausgrenzung von prozessualen und dyna-mischen Therapieverfahren, wie die aktuelle Weigerung zeigt, die Gesprächspsychotherapie in das Repertoire der sozialrechtlich zugelassenen Verfahren aufzunehmen.Aus meiner Sicht bleibt nur zu hoffen, dass in Zukunft die personale, beziehungsdynamische und an den sub-

Thomas Reuland

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes7

jektiven Gegebenheiten des Klienten orientierte Suchtbe-handlung noch ihren erforderlichen Raum sichern kann, denn suchtkranke Menschen benötigen sensible, empa-thische und zugleich konfrontationsfähige Therapeuten, die dem Suchtkranken ein personales Resonanzerleben ermöglichen und nicht manualisierte Interventionspro-gramme applizieren.

Wie hat sich nach Ihren Erfahrungen der Drogenkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener im Saarland in den vergangenen Jahren entwickelt?T. R.: Hier stellen wir sowohl aus der Präventions- wie aus der Beratungs- und Behandlungsperspektive eine Verschärfung der folgenden Trends fest:• ein immer früherer Einstieg Jugendlicher in den Dro-

genkonsum,• ein immer problematischerer Cannabiskonsum sowie

• damit verbunden eine Häufung von Dualdiagnosen.Zu diesen Trends ist auszuführen, dass neben diesem frühen Einstieg Jugendlicher in den Cannabiskonsum vor allen Dingen auch die Konsummuster selbst viel problematischer geworden sind. Wir beobachten anstelle des alterstypischen Probierverhaltens überwiegend einen intensiven Substanzgebrauch, der darauf abzielt, den größtmöglichen Substanzwirkeffekt (z. B. durch »Eimer rauchen«) zu erreichen. Dazu kommt noch erschwerend hinzu, dass aufgrund selektiver Züchtungen der THC-Gehalt der Droge Cannabis erheblich angestiegen ist.

Das Gespräch mit Thomas Reuland führte Irmgard Jochum. Die Homepage der AGD fi nden Sie unter: www.drogenbera-tung-saar.de

DROGENABHÄNGIGE PARTNER, VÄTER ODER SÖHNE IM GEFÄNGNIS:Aus oder Auszeit für Familie?

Wie geht man damit um, wenn ein Mensch, der einem nahe steht, ins Gefängnis kommt?Hält man weiter zu ihm oder zieht sich besser schleunigst von ihm zurück, lässt ihn vielleicht sogar ganz fallen?Je enger die Beziehung, desto schwieriger ist die Entschei-dung, desto weniger Möglichkeiten hat man, sich ihr zu ent-ziehen. Denn man ist als Vater, Mutter, Partnerin oder Kind des Inhaftierten auch ganz unmittelbar betroffen: das eige-ne Leben, eigene Ziele, das eigene Ansehen im Verwandten-, Bekannten- und Kollegenkreis, das eigene Selbstwertgefühl, all das wird massiv in Frage gestellt.Fast schon ein Wunder, wenn das für eine Familie nicht schon das Aus bedeutet. Erstaunlicherweise ist das aber eher selten der Fall. Denn wie jede andere Lebenskrise auch beinhaltet Inhaftierung Risiken, aber gleichermaßen auch Chancen für jeden einzelnen Betroffenen und für die Be-ziehungen zwischen ihnen. Ob die Krise das Aus für Familie oder Partnerschaft bedeutet, oder als Auszeit genutzt wird und in eine positive Entwicklung mündet, hängt von vielen Faktoren ab.Jedoch bedeutet Inhaftierung an sich selten das Aus für eine Familie oder Partnerschaft. Dem ersten Gefängnisaufenthalt geht in der Regel bereits eine jahrelange Geschichte von Sucht und Devianz voraus, die die Beziehungen schon bis zur Grenze des Erträglichen belastet hat. Die Inhaftierung kann dann der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt, aber auch eine erste Gelegenheit, sich

aus den Fangstricken einer kranken Beziehung zu befreien und wieder zu sich selbst zu fi nden. Auch ein Neuanfang ist unter Umständen möglich, genau so aber auch die Ent-scheidung, den Kontakt zur Familie endgültig abzubrechen, wenn die Aufrechterhaltung der Beziehung eine Bedrohung der psychischen Integrität (beispielsweise infolge sexuellen Missbrauchs in der Vorgeschichte) des suchtkranken Inhaf-tierten darstellt.Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie auf eine Lücke in unserem Hilfesystem hinzuweisen: Während jedem Inhaf-tierten eine - wenn auch meist nicht ausreichende - psycho-soziale Grundversorgung geboten wird, sind ihre Angehöri-gen fast immer völlig alleingelassen mit ihren Problemen. In einigen Bundesländern existieren spezielle Beratungsange-bote, die sich sowohl auf Fragen der Absicherung der Exi-stenz als auch auf die psychischen Probleme von Angehö-rigen Inhaftierter beziehen. Es bleibt zu wünschen, dass es auch im Saarland bald solche Anlaufstellen gibt.

Helga Rixecker

Dieser Artikel ist eine Kurzfassung des Vortrages, den die Autorin auf der Fachtagung der Arbeitsgemein-schaft Drogenberatung e.V. »Jugend, Familie, Sucht« am 14.04.2005 gehalten hat. Die Originalversion können Sie auf unserer homepage unter www.ptk-saar.de nach-lesen.

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FORTBILDUNGSTAG DER LPTK HESSEN AM 02.12.2006

Am 02.12.2006 fand der 1. Fortbildungstag der Hessischen Psychotherapeutenkammer für angestellte Psychotherapeu-tinnen und Psychotherapeuten in Frankfurt statt. Analog zu unserer Fachtagung im November 2005 befassten sich die Vorträge mit den prominentesten Arbeitsfeldern Reha-bilitation (Dipl.-Psych. J. Kammler-Kaerlein, LPtK Rh.-Pfalz) und Erziehungsberatung (Dipl. Soz. K. Menne, bke) sowie vordringlichen Rechtsfragen (Ass. jur. J. Rautschka-Rücker, Justitiar LPtK Hessen) mit Bezug zum Angestelltenverhält-nis und Fragen der Vergütung (Gerd Dielmann, ver.di). Die Fachvorträge fi nden Sie alle auf der Website der LPtK Hes-sen ... http://www.psychotherapeutenkammer-hessen.de.

Besonders empfehlenswert ist der Vortrag des ver.di-Vertre-ters, der in der Fachgruppe Gesundheitsberufe entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung des TVÖD im Hinblick auf die Zielentwicklung der Facharztäquivalenz der PP und KJP gibt. In der nächsten FORUM–Ausgabe hoffe ich Neues über die Weiterentwicklungen im TVÖD sowie über die Wirren um ein neues Entgeldsystem in der stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosomatischen Kranken-hausbehandlung (PsychPV) berichten zu können.

Bernhard Morsch

SATZUNGEN

§ 1 Beitragspfl icht

(1) Die Psychotherapeutenkammer des Saar-landes erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge von ihren Kammermitgliedern.(2) Die Kammerbeiträge sind Pfl ichtabgaben. Beitragspfl ichtig sind alle Mitglieder der Psy-chotherapeutenkammer des Saarlandes.(3) Die Beitragspfl icht entsteht am ersten Tag des Monats, der dem Beginn der Kammermit-gliedschaft folgt. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Jahr, wird ein anteiliger Beitrag erhoben.(4) Die Beitragspfl icht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ausscheidet.

§ 2 Beitragsjahr

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.(2) Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Beitragsklassen(1) Es gibt 5 Beitragsklassen:Beitragsklasse IDen Vollbeitrag zahlen niedergelassene Psy-chologische PsychotherapeutInnen und nie-dergelassene Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeutInnen.Beitragsklasse II75 Prozent des Vollbeitrags zahlen angestell-te und verbeamtete Psychologische Psycho-therapeutInnen sowie Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeutInnen.Beitragsklasse III50 Prozent des Vollbeitrags zahlen niederge-lassene Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peutInnen, denen eine Beitragsermäßigung gemäß § 4 gewährt wird. Beitragsklasse IV37,5 Prozent des Vollbeitrags zahlen ange-stellte und verbeamtete Psychologische Psy-chotherapeutInnen sowie Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeutInnen, denen eine Beitragsermäßigung gemäß § 4 gewährt wird.

Beitragsklasse VEinen Festbeitrag von 80 € zahlen freiwillige Mitglieder gemäß § 2 Abs. 3 SHKG (saarlän-disches Heilberufekammergesetz) und Per-sonen, die gemäß § 2 Abs. 1 SHKG zum Kreis der Pfl ichtmitglieder gehört haben, ihren Be-ruf aber nicht mehr ausüben.(2) Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch Beschluss der Vertreterversammlung festge-legt.(3) Die Höhe der Beiträge gemäß den Bei-tragsklassen I - V wird wie folgt bestimmt:

I (100%) € 440,00 II ( 75 %) € 330,00 III ( 50 %) € 220,00 IV (37,5 %) € 165,00 V (Festbeitrag) € 80,00.

§ 4 Ermäßigter Beitrag

(1) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1in den Beitragsklassen III und IV zahlen die Pfl ichtmitglieder, bei denen es

BEITRAGSORDNUNG

VERANSTALTUNG»PSYCHOTHERAPIE UND GEISTIGE BEHINDERUNG« 16. März, Saarbrücken, Schloss, ganztägig,

siehe auch Artikel in Forum 17, Seite 466 FP

KV-SITZ (PP) AUSGESCHRIEBEN

KV-Vertragsarztsitz (PP) zur Wiederbesetzung und Fortfüh-rung im Stadtverband Saarbrücken ausgeschrieben.Bewerbungsfrist: 16.02.2007

Weitere Infos bei der KV-Saar: Herrn Wiesmeier, Tel: 0681-4003-211/213

KV-SITZ

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes9

- zu einer Unterbrechung der Berufstätig-keit von mindestens 6 Monaten kommt und / oder- zu einer Einschränkung der Berufstätigkeit von mindestens 50 Prozent kommt insbes. durch Arbeitslosigkeit, Mutterschafts- u. Er-ziehungsurlaub, Krankheit.(2) Mitglieder, die ihren Beruf auch in einem anderen Bundesland ausüben und deshalb dort von einer anderen Psychotherapeuten-kammer zu einem Pfl ichtbeitrag herangezo-gen werden, entrichten die Hälfte des nach § 3geschuldeten Beitrags. (3) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1der Beitragsklasse III zahlen die niedergelas-senen Pfl ichtmitglieder, deren Gesamtbrut-toeinkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im vorvergangenen Jahr 50 % oder weniger des durchschnittlichen Fachgrup-peneinkommens (gemäß den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes) des vorvergangenen Jahres betragen hat. Psy-chotherapeutische Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der psychotherapeutisches Wissen mit-verwendet wird oder mitverwendet werden kann. Einkünfte aus verschiedenen psycho-therapeutischen Tätigkeiten werden zusam-mengerechnet. Die Höhe des erzielten Ge-samtbruttoeinkommens ist durch geeignete Unterlagen, z. B. eine Bescheinigung eines Steuerberaters, glaubhaft zu machen. Wurde im vorvergangenen Jahr kein Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielt, ist für das laufende Beitragsjahr der ermäßigte Beitrag nach Beitragsklasse III zu entrichten. Der Vorstand der Kammer legt die Höhe des durchschnittlichen Fachgruppeneinkommens gemäß Satz 1 jährlich neu fest und gibt den Betrag im Forum öffentlich bekannt. (4) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1 in der Beitragsklasse IV zahlen die angestell-ten und verbeamteten Pfl ichtmitglieder, die ihr Einkommen ausschließlich aus einer Teil-zeittätigkeit im Umfang von 50 % oder weni-ger der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beziehen.Die im laufenden Beitragsjahr wöchentlich geschuldete Arbeitszeit ist durch Vorlage des Arbeitsvertrages, durch andere entsprechende Unterlagen oder durch die Lohn-/Gehaltsbe-scheinigung glaubhaft zu machen. Durch aus-drückliche Versicherung ist ferner glaubhaft zu machen, dass im laufenden Beitragsjahr außer den Lohn-/Gehaltszahlungen keine son-stigen Einnahmen aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielt werden.(5) Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag ge-

währt. Der Antrag auf ermäßigten Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt der die Ermäßigung begründenden Voraussetzungen bei der Geschäftsstelle der Psychothera-peutenkammer des Saarlandes unter Beifü-gung entsprechender Belege einzureichen. Ein verspätet eingegangener Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn der Antragstel-ler durch außergewöhnliche Umstände daran gehindert wurde, den Antrag fristgerecht ein-zureichen.(6) Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saar-landes. Die Entscheidung gilt nur für das Jahr der Antragstellung.(7) Sollte im Laufe eines Beitragsjahres der Grund für den ermäßigten Beitrag entfallen, ist dies der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes innerhalb vier Wochen anzuzei-gen. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Er-mäßigungsgrundes ist die Differenz zum an-teiligen Vollbeitrag fällig.

§ 5 Härtefall

Liegen bei einem Kammermitglied besondere Umstände vor, welche die Aufbringung auch des ermäßigten Beitrages unbillig erscheinen lassen, kann der Vorstand der Psychothera-peutenkammer des Saarlandes auf Antrag Stundung, Herabsetzung oder Erlass der Bei-tragsschuld gewähren. Ein Rechtsanspruch des Kammermitgliedes hierauf besteht nicht. Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäfts-stelle der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes einzureichen und unter Beifügung entsprechender Belege zu begründen.

§ 6 Fälligkeit des Beitrags

(1) Der Beitrag wird als Jahresbeitrag fällig. Die Höhe der in den einzelnen Beitragsklassen zu zahlenden Beiträge wird jährlich im Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes bekannt gegeben. Die Bekanntmachung gilt als öffentliche Zahlungsaufforderung.(2) Der nach Absatz 1 angeforderte Mitglieds-beitrag ist innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Zahlungsaufforderung an die Kammer zu entrichten.(3) Lehnt das Kammermitglied ab, den fäl-ligen Jahresbeitrag im Wege des Lastschrift-verfahrens zu zahlen oder entrichtet es den fälligen Jahresbeitrag nicht auf andere Weise innerhalb der Zahlungsfrist von einen Monat, so ergeht ein schriftlicher Beitragsbescheid verbunden mit der Aufforderung, den fälligen

Beitrag innerhalb eines Monats zu entrich-ten. (4) Zahlt der Veranlagte nicht innerhalb der gesetzten Frist, erfolgt eine einmalige Mah-nung mit Nachfristsetzung von zwei Wochen.(5) Verläuft diese Mahnung erfolglos, sind die Rückstände beizutreiben. Es gelten die Rege-lungen des Saarländischen Verwaltungsvoll-streckungsgesetzes entsprechend.(6) Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ein Zuschlag von 1 % pro angefangenen Kalen-dermonat auf den fälligen Beitrag erhoben. Bankgebühren aus nicht eingelösten Last-schriften gehen zu Lasten des Kammermit-gliedes.(7) Hat ein Mitglied seine Meldepfl icht nicht erfüllt und damit seine Veranlagung unmög-lich gemacht, ist ihm bei der rückwirkenden Veranlagung eine Zahlungsfrist von einem Monat zu setzen. § 6 Abs. 4 und 5 gelten ent-sprechend.

§ 7 Rechtsbehelf (1) Gegen den schriftlichen Beitragsbescheid kann das Kammermitglied innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Wi-derspruch bei der Geschäftsstelle der Psycho-therapeutenkammer des Saarlandes einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Vor-stand, nachdem er zuvor den Haushalts- und Finanzausschuss der Kammer aufgefordert hat, zu dem Widerspruchsbegehren eine Stel-lungnahme abzugeben.(2) Gegen den Widerspruchsbescheid ist An-fechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht zulässig.

§ 8 Inkrafttreten Die Änderungen der Beitragsordnung treten am Ersten des Folgemonats nach ihrer Veröf-fentlichung im Forum der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 16.01.2007, beschlossen durch die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes am 16.10.2006, genehmigt durch das Mini-sterium für Gesundheit, Justiz und Soziales des Saarlandes am 10.01.2007. Damit verlie-ren alle vorangegangenen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.

gez. Ilse RohrPräsidentin

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes10

WETTBEWERBSSTÄRKUNGSGESETZ – WAS WIRD AUS UNSERER VERGÜTUNG?

Im bisherigen SozialGesetzBuch V, in dem die ambulante Krankenbehandlung für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist, wurde im § 85 (4) für die Vergütung der Psychotherapeuten festgehalten: »Im Vertei-lungsmaßstab sind Regelungen zur Vergütung der psycho-therapeutischen Leistungen der Psychotherapeuten … zu treffen, die eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeit-einheit gewährleisten.«

Dieser Satz, dass die angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit gewährleistet sein muss, – und nur dieser! – hat uns seither eine gewisse Sicherheit in der Vergütung unserer Leistungen gebracht. Aber im Entwurf zum Wettbewerbs-stärkungsgesetz war er auf einmal wieder verschwunden! Was das bedeuten würde, wenn die Psychotherapeuten dem in den Vertreterversammlungen der KVen praktizierten Vor-stellungen von Verteilungsgerechtigkeit ausgeliefert wären – darüber können Sie sich auch im Forum immer wieder ein Bild machen.

Dank der intensiven Bemühungen verschiedener Berufsver-bände sowie der Bundespsychotherapeutenkammer ist es im Dezember 2006 gelungen, den Gesundheitsausschuss des Bundesrats und in der Folge den Bundesrat selbst von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass das Gebot der angemes-senen Vergütung der Psychotherapie auch im neuen WSG verankert werden muss.

Die Koalition hat den Änderungsvorschlag – also die erneute Aufnahme der Gewährleistung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit für die Psychotherapeuten – übernommen. Jetzt bleibt zu hoffen und eigentlich ist es auch so zu er-warten, dass der Gesundheitsausschuss des Bun-destags die in Frage stehenden Veränderungen des bisherigen Entwurfs in seinen auf 3 Tage an-beraumten Beratungen ab dem 15.01.07 befürworten wird. Danach entscheidet die Regierung, ob sie das Beratungser-gebnis des Ausschusses in ihre Gesetzesvorlage übernimmt. Nach derzeitigem Plan (Stand 15.01.07) entscheidet dann letztlich und formal der Bundestag Anfang Februar in zwei-ter und dritter Lesung über das Gesetz.

Erst dann können wir sicher sein, ob es Psychotherapie wei-terhin als Einzelleistung geben wird. Falls nicht, kämen sehr schwierige Zeiten auf uns zu, in denen wir (wieder einmal) im Gang durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht unsere angemessene Vergütung erstreiten müssten. Falls das Ergebnis für uns positiv ist – dann geht es weiter im Kampf um eine angemessene Umsetzung der Regelung über die angemessene Vergütung…

Für nähere Informationen siehe auch: http://www.bptk.de/show/456496.html

Ilse Rohr

NIEDERGELASSENE

PUNKTWERT FÜR BASISLEISTUNGEN – NÄCHSTES KAPITEL

Wie im Forum 17 berichtet, hatten die Vertreter der Psycho-therapeuten in der KV (Michael Antes, PP; Dr. Alf Gerlach, ÄP; Ilse Rohr, PP) beabsichtigt, den Antrag auf Stützung unseres Punktwerts für die nicht genehmigungspfl ichti-gen Basisleistungen in der Vertreterversammlung erneut zur Diskussion zu stellen und abstimmen zu lassen. Eine vorbereitende, erfreulich ausführliche (natürlich trotzdem kontroverse) Diskussion unseres Antrags war mit unserer Beteiligung im Beratenden Ausschuss der Fachärzte im Vor-feld zustande gekommen. Dennoch nahmen wir den Punkt »Diskussion und Beschlussfassung des Antrags auf Stützung der Basisleistungen der Psychotherapeuten« wieder von der Tagesordnung der Vertreterversammlung am 29.11.06.Grund: Michael Antes hatte in seiner Klage gegen die Vergü-tung der Basisleistungen einen Termin zur gerichtlichen Ver-handlung für den 10. Januar 07. Da erschien es uns taktisch klüger, in der Vertreterversammlung keine neuen Fakten oder Argumentationsketten zu schaffen, sondern die Rechtslage ohne irgendwelche möglichen Veränderungen dem Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

Allerdings wurde dieser Verhandlungstermin am 09.Janu-ar vom Gericht aufgehoben und verschoben: Als Beisitzer/Schöffen zur Verhandlung waren Personen vorgesehen, die ihrerseits als Mitglieder der Vertreterversammlung der KV die – in unseren Augen – faire Vergütungsregelung unserer Basisleistungen bereits rundweg (und wie wir berichtet ha-ben: ohne ein einziges Wort der Nachfrage oder Diskussion) abgelehnt hatten! Sie wurden wegen Befangenheit abge-lehnt. Diese Entscheidung ist erfreulich, auch wenn sich da-durch die Klärung der Sachfrage weiter in die Länge zieht. Gespannt können wir sein, welche als unbefangen geltenden Beisitzer schließlich gefunden werden. Streng genommen können es eigentlich überhaupt keine, oder jedenfalls nicht niedergelassene Ärzte sein. Da wir aus der gleichen Gesamt-vergütung »ernährt« werden, sind wir aus deren Sicht immer ein Esser zuviel.

Ilse Rohr

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes11

Im Forum 15 und 16 hatten wir über das Ur-teil des Sozialgerichts für das Saarland (Az: S 2 KA 104/04) berichtet, das die Kürzungen der psychotherapeutischen Leistungen im HVM ab 01.07.03 (bis zur Einführung des neuen EBM ab April 05) für rechtswidrig erklärt hat. Die KV hat die Rechtskräftigkeit des Urteils verhindert, in-dem sie Widerspruch eingelegt hat. Die Begrün-

dung des Widerspruchs steht aber bis zu dem heutigen Tag noch aus! Damit betreibt die KV in unseren Augen über ihre

Rechtsabteilung eine unerträgliche Hinauszögerungspolitik, die rein auf Kosten derer geht, denen zu Unrecht Honorar weggekürzt wurde. Die Haben-Zinsen für das einbehaltene Honorar bleiben bei der KV – die Soll-Zinsen für nicht selbst verschuldete Mindereinnahmen fi nden sich auf den Privat-konten der betroffenen KollegInnen. Wir fordern die KV auf, endlich zu Papier zu bringen, ob oder was ihr zur Begrün-dung ihres Widerspruchs eingefallen ist.

Ilse Rohr

UNRECHTMÄSSIGE KÜRZUNGEN – VERZÖGERUNGSTAKTIK DER KV

Zuerst der bürokratische Urtext, ausgedacht vom Bewer-tungsausschuss der KBV:»Unbeschadet der grundsätzlichen Verpfl ichtung zur Übermittlung von Behandlungsdaten sind die nachfol-genden Leistungen nur dann vollständig erbracht und können nur berechnet werden, wenn mindestens ein Be-richt im Behandlungsfall (=Pro Quartal) entsprechend der Leistung nach Nr. 01600 bzw. ein Brief entspre-chend der Leistung nach Nr. 01601 an den Hausarzt erfolgt ist…:…Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2. Bei einer Leistungserbringung durch einen Arzt des fachärztlichen Versorgungsbereichs auf Überweisung durch einen anderen Arzt des fachärztlichen Versor-gungsbereichs ist die berechnungsfähige Erstellung und Versendung einer Kopie des Berichts bzw. Briefs an den Hausarzt entsprechend der Leistung nach der Nr. 01602 zusätzliche Voraussetzung zur Abrechnung dieser Lei-stung.«Der obligate Leistungsumfang für unsere Leistungen nach EBM Kapitel 35.1 und 35.2 (also sowohl bewilligungs-pfl ichtige Leistungen als auch nicht bewilligungspfl ichtige Leistungen!) ist damit ab dem 01.01.07 um die sog. Berichts-pfl icht erweitert. Das bedeutet, dass unsere Leistungen erst dann als vollständig erbracht und abrechenbar gelten, wenn pro PatientIn und Quartal auch ein Bericht an den Hausarzt geschrieben wird (bzw. Bericht an den überweisenden Arzt und Kopie an den Hausarzt). Die Abrechnung und Vergütung unserer therapeutischen Leistungen kann erst nach Erstel-lung des Berichtes an den Hausarzt bzw. überweisenden Facharzt erfolgen.Wie wird der Bericht nachgewiesen und abgerechnet?Der Bericht wird nach EBM-Nr. 01600 (»Ärztlicher Bericht

über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung« = 100 Punkte) oder, ausführlicher, nach EBM Nr. 01601 (»Ärztlicher Brief in Form einer individuellen schriftlichen Information« – 200 Punkte) erstellt und vergütet. Für unseren bürokra-tischen Mehraufwand erhalten wir – optimistisch mit 3,0 Cent gerechnet! – also gerade mal 3 oder 6 EUR (+Porto)! Wie kann so ein Bericht aussehen?Wir werden auf die Mitgliederseite unserer Homepage Vor-schläge zur Gliederung von Berichten stellen.Und wenn der Patient das nicht will?Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung von jedem Pa-tienten unterschreiben, ob er einen ausführlichen Bericht, eine kurze Mitteilung oder gar keine Mitteilung an den Hausarzt wünscht. Vorlagen einer solchen PatientenErklä-rung erhalten Sie über Ihre Berufsverbände oder auch auf den Mitgliederseiten der Kammer-Website. Bewahren Sie diese Erklärung auf alle Fälle 12 Quartale auf. Im Prinzip ge-nügt es, wenn der Patient einmal eine entsprechende Erklä-rung abgibt und unterschreibt. Wenn Sie 150% sicher gehen wollen, können Sie sich die gleiche Erklärung natürlich auch jedes Quartal neu unterschreiben lassen. Umsetzung der Bestimmung liegt bei der KVEs ist Aufgabe der KV, alle Psychotherapeuten zu benach-richtigen, wie die Quartalsabrechnung in Zukunft auszuse-hen hat. Insbesondere werden auch Regelungen zu treffen sein, wie der Tatbestand »kein Bericht aufgrund des Selbst-bestimmungsrechts des Patienten« verschlüsselt werden kann (analog etwa zur Praxisgebühr). Sollte die KV nicht von sich aus aktiv werden, werden wir vor der nächsten Quar-talsabrechnung eine Klärung herbeiführen.

Ilse Rohr

AB SOFORT BERICHTSPFLICHT OBLIGATORISCH FÜR ALLE PSYCHOTHERAPEUTINNENQUARTALSABRECHNUNG AN ERFÜLLUNG DER BERICHTSPFLICHT GEKNÜPFT

Approbierte/r psychologische/r Psychotherapeut/in mit VT-Fachkundenachweis gesucht für ein Job-Sharing in einer psychotherapeutischen Praxis in St. Ingbert.

Möglicher Arbeitsbeginn: Frühjahr 2007.

Bewerbung bitte an folgende Adresse: Ferah Aksoy-Burkert, psychol. Psychotherapeutin VT, Kaiserstraße 26, 66386 St. Ingbert. Tel.:/Fax: (0 68 94) 38 67 29

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes12

GESPRÄCHSPSYCHOTHERAPIE WEITER KEINE KASSENLEISTUNG

Obwohl der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Gesprächspsychotherapie (GT) bereits anerkannt hatte, lehnte der Gemeinsame Bundesausschuss am 23.11.2006 die GT als Kassenleistung weiter ab. »Wirksamkeit und Nut-zen der Gesprächspsychotherapie«, so der G-BA in der Be-gründung seiner Entscheidung, »seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen - mit Ausnah-me der Depression - nicht wissenschaftlich belegt«. In ihrer Stellungnahme bewertet die BPtK die G-BA-Entscheidung kritisch. Der G-BA sei bei seiner Überprüfung von einem un-zulässig engen Begriff der »klassischen« Gesprächspsycho-therapie ausgegangen und habe dabei Weiterentwicklungen nicht berücksichtigt. Außerdem seien mehrere geeignete Studien zur Gesprächspsychotherapie nicht beachtet wor-den (siehe auch die Stellungnahme der BPtK auf unserer Website und den Artikel im PTJ 01.07).Bei der Prüfung der Gesprächspsychotherapie waren zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin zur

Anwendung gekommen. Es ist damit zu rechnen, dass auch eine Überprüfung der sozialrechtlich bereits anerkannten Ver-fahren vorgenommen wird. Wie die BPtK mitteilte, gehörten nach diesem Gleich-behandlungsgrundsatz allerdings auch die ärztlichen Kassenleistungen, die noch längst nicht alle nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin überprüft wurden, auf den Prüf-stand. Theoretisch kann der G-BA-Beschluss vom Bundesge-sundheitsministerium noch beanstandet werden. Praktisch ist trotz aller Bemühungen auch dieses Mal kein Erfolg für die Gesprächspsychotherapie zu verzeichnen.

B. Morsch

KJP

Erschienen im: Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, September und November 2006, Teil 1: Ausgabe 16, S. 4-5, Teil 2: Ausgabe 17, S. 10-11

Es ist immer wünschenswert und gutzuheißen, wenn Licht ins Dunkle kommt und was die Psychotherapeuten, ob nun für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene, betrifft, so gibt es noch genügend »Dunkles«, das zu belichten ist. Inso-fern begrüße ich alle Erhebungen, die diesbezüglich statt-fanden und hoffentlich noch stattfi nden. Im Saarland haben wir mit 2 Untersuchungen für die aktuelle Situation der Therapeuten (Ausbildung, Arbeitsweise, Klientel etc.) schon mehr aufzuweisen als so manches andere Bundesland. Was die Erwachsenen-Therapeuten betrifft, so hat Prof. S. Zepf und seine Mitarbeiter eine große Fragebogen-Studie vorge-legt, eine Studie, auf welche mittler Weile in wissenschaft-lichen Fachpublikationen als Bezugspunkt zurückgegriffen wird. Nun wurden jüngst Ergebnisse einer KJP-Befragung im Psychotherapeutenforum veröffentlicht, zu der ich einige Anmerkungen unter einem wissenschaftlich-methodischen Blickpunkt machen möchte.Die Datensammlung fand im Rahmen einer Telefonumfrage mit insgesamt 12 Fragen statt, an der 54 von 71 Kollegen teilnahmen, wobei ein Telefoninterview durchschnittlich 20 Minuten dauerte und von einigen in der Kammerarbeit en-gagierten, als Ausschuss bezeichneten KJPler durchgeführt worden ist. Die Wahl des »Befragungsmediums« Telefon wird im Teil 1 des Beitrages damit begründet, dass der Rücklauf bei schriftlichen Umfragen in der Regel etwa 25% betragen würde, so dass die hier untersuchte Stichprobe mit dann 17/18 Teilnehmern zu klein für eine statistische Auswertung gewesen wäre. Die allgemeingültige Angabe von 25% Rück-

LESERBRIEF ZUM BEITRAG: KJP-BEFRAGUNG: DIE UMFRAGEERGEBNISSE*

lauf bei schriftlichen Befragungen ist anzuzweifeln. Würde diese Angabe zutreffen, dann wären alle Befunde schrift-licher Befragungen mit sehr ernst zu nehmenden Problemen der Repräsentativität belastet. Anders ausgedrückt müsste dann zuerst bei jeder Studie geprüft werden, ob es Unter-schiede zwischen den ¾ der Nicht-Teilnehmer und dem Rest gibt. Ebenso ist eine allgemeine Aussage, dass eine Stichprobengröße von 17-18 Probanden keine statistische Auswertung erlaube, unrichtig, wie Studien z. B. innerhalb der Psychotherapieforschung offenbaren. Allerdings werden dann vor der Veröffentlichung von externen Gutachtern un-ter anderem solche Kriterien wie Objektivität, innerer (Relia-bilität) und äußerer Zuverlässigkeit (Validität) geprüft. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der hier gewählten Methode der Informationssammlung, einer Telefonbefra-gung durch mehrere Interviewer auch Probleme auftreten, z. B. hinsichtlich der Objektivität und Validität. Ich gehe davon aus, dass die Interaktions-Effekte zwischen Fragendem und Befragtem nicht überprüft worden sind oder anders ausge-drückt: wer sagt wem was. Auf dem Hintergrund eigener wissenschaftlicher Arbeiten scheint mir auch eine durch-schnittliche Befragungsdauer von 20 Minuten recht kurz zur Beantwortung von teilweisen komplexen Fragen etwa nach Klientel und Ausbildung, was die Frage nach der subjektiven Einschätzung der Bedeutsamkeit ihrer Angaben durch den einzelnen Befragten aufwirft. So fällt bei den Angaben zu den Störungsbildern, mit denen die Therapeuten arbeiten vor allem auf, dass sie undifferenziert scheinbar alles um-fassen. Nach jeder Informations-Datensammlung gibt es das Pro-blem, wie man denn seine Befunde zusammenfassen und darstellen kann, so auch hier. Dabei reicht als Wissenschaft-

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes13

lichkeit nicht allein eine Umrechnung in Prozente, hier ent-spricht z. B. 2% einem Befragten. Der Autor muß immer auswählen und interpretieren, dabei müssen auch Kriterien wie Nachprüfbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten Berück-sichtigung fi nden. Ich hatte beim Lesen etwa das Problem, wie Ausbildung in Abgrenzung zu Weiterbildung oder Spe-zialisierung defi niert worden ist. Was bedeutet z. B. konkret, wenn viele KJPler mehrfache Ausbildungen, etwa in Verhal-tenstherapie, systemischer Therapie und Gesprächstherapie absolviert haben? Wie sehen diese Ausbildungen aus? Han-delt es sich - wie es in meiner Studentenzeit noch möglich war – um Grundscheine in verschiedenen Bereichen- , um «schnelle Zertifi zierungen« nach wenigen Kursen, Kongress-besuchen? Oder handelt es sich um längerfristige theore-tische und praktische Ausbildungen mit Supervisionen nach dem Studium? Gab es zu diesen Angaben eine Kontrolle, z. B. in der Art der Fragestellung, was auch die Angaben zu den

Spezialisierungen betrifft. Wie ist also die Validität einzu-schätzen? Ich persönlich hätte es auch interessant gefunden mehr über die Zuordnung von Klientel und Therapeuten zu erfahren, z. B. die Gruppe, die sowohl mit Kindern als auch mit Erwachsenen arbeitet oder diejenigen, die ausschließ-lich mit Erwachsenen arbeitet.Vielleicht ist es möglich, dass die Daten dieser Befragung noch weiter aufgeschlüsselt und überprüft werden können, damit wir alle noch ein bisschen mehr Licht im Dunklen be-kommen.* Die Benutzung der männlichen Substantiv-Form wurde zur Vereinfachung verwendet.

Evelyne Steimer, Dr.biol.hum,. Dipl.Psych., Psychoana-lytikerin

Liebe Evelyne Steimer,

über Deinen Beitrag zum Forum habe ich mich gefreut, zeigt es doch, dass gründlich gelesen wurde und wir uns nicht umsonst die Mühe ge-macht haben. Deine Kritik ist aus methodisch-wissenschaft-licher Überlegung in Vielem berechtigt. Ich

möchte aber um Nachsicht bitten, wenn unser »Erstlings-Werk« als Ausschuss nicht Standards einer universitären Studie einhalten kann. Insofern erfüllen die Kriterien auch nicht Anforderungen wissenschaftlicher Erhebungen, sondern sind eher im Be-reich von Umfrageergebnissen der Berufsverbände einzu-ordnen. Und da ist nach meinen Informationen eine Rück-laufquote bis maximal 30% nicht selten.

Einen weiteren Aspekt fi nde ich nicht unerheblich – die Differenzierung von Ausbildung und Weiterbildung. Hier ist insbesondere die Unterscheidung von Aus-, Fort- und Weiterbildung ein wichtiges Thema. Dies kann im Rahmen einer freiwilligen Auskunftserteilung durch die KollegInnen aber nicht trennscharf dokumentiert werden, da wir nicht nach den genauen Qualifi kationsgraden fragen wollten und konnten. Noch mal zur Erinnerung: Es handelte sich um eine freiwillige Auskunftserteilung mit dem Ziel, einen all-gemeinen Überblick zu bekommen. Wir waren erfreut über die Informationsbereitschaft unserer Mitglieder, wollten di-ese aber auch nicht überstrapazieren. Genau unterschieden haben wir allerdings zwischen Ausbildungen und weiteren Qualifi kationen und diese Unterscheidung ist auch als sol-che dokumentiert.

A. Maas-Tannchen

Kontakte knüpfen, brandheiße Informationen, Kollegen-Quatsch, gemütlich plauschen

Der Ausschuss KJP lädt ein zum 3. KJP- Stammtisch.

Am Montag, den 26. März 2007 um 20.00 Uhr

Wie immer im »Blauen Hirsch«, Saargemünder Straße, Saarbrücken

VERANSTALTUNG

A propos QM…Ein Schäfer hütet seine große Schafherde am Rande einer verlassenen Straße. Plötzlich braust ein nagelneuer Porsche Carrera heran, hält neben ihm, mit quietschenden Reifen. Der Fahrer, ein sehr adretter junger Mann im Designer-Anzug und Ray-Ban Sonnenbrille, steigt aus dem Wagen und fragt den Schäfer: »Wenn ich Ihnen die Zahl Ihrer Schafe genau sage, bekomme ich dann eines?« Der Schäfer sieht den jungen Mann an, dann den Porsche und schließlich seine grasende Schafherde und antwortet: »Gut…, dann bekommen Sie ein Schaf.«Der junge Mann verbindet sein Notebook mit seinem Handy, geht über Code ins Internet in die Nasa-Homepage, scannt die Umgebung mit sei-nem GPS, öffnet eine Datenbank mit 60 Exel-Sheets und diversen Makros und druckt mit einem high-tech-miniprinter eine 150seitige Auswertung mit Farbbildern und Grafi ken aus. Dann wendet er sich dem Schäfer zu

und sagt: »Sie haben genau 1586 Schafe in der Herde.«Der Schäfer antwortet: »Das ist richtig. Nehmen Sie sich ein Schaf.« Der junge Mann nimmt ein Tier und setzt es in seinen Porsche.Der Schäfer geht nochmals auf den jungen Mann zu: »Wenn ich Ihnen sage, was Sie schaffen, bekomme ich dann mein Tier zurück?« Der junge Mann antwortet: »Ja, warum nicht. Mal was anderes.«Der Schäfer sieht dem Mann in die Augen: »Sie verdienen Ihr Geld mit Qualitätsmanage-ment.« »Wie konnten Sie das wissen?« fragt ihn der junge Mann konsterniert.»Ganz einfach«, antwortet der Schäfer: »Erst erscheinen Sie hier, ohne dass ich Sie gerufen habe. Zweitens erzählen Sie etwas, das ich sowieso schon wusste. Dafür verlangen Sie Bezah-lung. Und schließlich verste-hen Sie nichts von meiner Arbeit, sonst hätten Sie nicht meinen Hund eingepackt.«

DAS LETZTE

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes14

TAGUNGSKALENDER

An dieser Stelle wollen wir Fachtagungen und Veranstaltungen ankündigen, die für unsere Mitglieder von Interesse sind. Wenn Sie Fort- und Weiterbildungshinweise in unserem Tagungskalender veröffentlichen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.Fortbildungspunkte werden ausgewiesen, soweit sie uns bekannt sind. (Zusammengestellt von A. Maas-Tannchen)

IMPRESSUMFORUM der Psychotherapeutenkammerdes SaarlandesHerausgeber: Kammer der Psychologischen Psychothera-peuten sowie der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten des Saarlandes – Psycho-therapeutenkammer des SaarlandesVerantwortlich im Sinne des Presserechts:Ilse Rohr

Für die Mitglieder der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Homepage: www.ptk-saar.deE-Mail: [email protected]

Bankverbindung:Deutsche Apotheker- und ÄrztebankKto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26

Anzeigen und Beilagen im FORUMRedaktionsschlusstermine 2007:Ausg. 19: 07.03.; Ausg. 20: 10.5.; Ausg. 21: 05.07.; Ausg. 22: 06.09.; Ausg. 23: 08.11.

Folgende Tarife und Zahlungsmodalitäten gelten ab dem 01. August 2005

BEILAGENBis 20 g 100,00 EUR21 – 60 g 150,00 EURab 61 g nach Vereinbarung

ANZEIGEN

1 Seite DIN A4 200,00 EUR½ Seite DIN A4 100,00 EUR¼ Seite DIN A4 50,00 EUR1/16 Seite DIN A4 30,00 EURChiffre-Anzeigen: plus 10,00 EUR

Bezahlung im voraus durch Scheck oder Einzugsermächtigung

6. Februar 2007 in Berus 2 FP Prof. Stierlin: »Paare und Familien: Gerechtigkeit in nahen Beziehungen« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

14. Februar in Saarbrücken Psychoanalytiker stellen Filme vor: Dr. A. Gerlach: »Alien« Filmhaus ab 19.30 h, Info: www.sipp.de

16. Februar in Saarbrücken Dr. med. Dipl.-Soz. Alf Gerlach: »Evidence based Psychoanalysis« - Zur Forschungs- und Wissenschaftspolitik der Psy- choanalyse. Hotel Domicil Leidinger, Mainzer Str. 10, 66111 Saarbrücken, 20.00 Uhr, DGPT Landesgruppe Saarland

17. Februar in Frankfurt Konferenz für wissenschaftlichen Austausch: «Angststörungen und depressive Störungen« Info: www.vakjp.de

29.Februar bis 4. März in Berlin dgvt-Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Beratung FU Berlin, Info: www.dgvt.de

1. März in Saarbrücken 3 FP Allgemeine oder schulengebundene Psychotherapie? – Wie kann die Zukunft der wissenschaftlich fundierten Psycho- therapie aussehen? – Zum Für und Wider von Beibehaltung oder Überwindung schulentheoretisch begründeter Behand- lungsansätze. – Die Bedeutung des Menschenbildes in der Psychotherapie Vortrag von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Volker Tschuschke, Med. Psych., Uniklinik Köln 17.00 h bis 19.15 h; Moderne Galerie, Bismarckstraße, Info: www.ptk-saar.de

1. bis 3. März in Berlin Tagung der DGAP: Analytische Haltung –Dialogischer Prozess Info: www.cgjung.de

2. bis 4. März in Frankfurt/Main Jahrestagung der bkj: »Was wirkt? - Bedeutung der therapeutischen Beziehung in der Kinder- und Jugendpsychothe-rapie, Info: www.bkj-ev.de

6. März in Berus 2 FP Prof. Hautzinger: »Neuere Entwicklungen in der Pth bei affektiven Störungen« 19.00h bis 20.30h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

14. bis 17. März in Aachen 20 FP XXX. Kongress der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit dem Schwerpunkten: Prävention, Früherkennung und Entwicklungsneurobiologie, Info: www.dgkjp-kongress.de

16. März in Saarbrücken 6 FP «Psychotherapie und geistige Behinderung” Schloss Saarbrücken, Info: www.ptk-saar.de

16. und 17. März in Berlin 20 FP Behandlung psychisch reaktiver Traumafolgen bei traumatisierten Flüchtlingen und FolteropfernPTK Berlin, Info: 030-887140-0

27. März in Berus 2 FP Prof. Schmid: »Mit sich selbst befreundet sein... Philosophische Aspekte in Pth und Psychosomatik«, 19.00h bis 20.30h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

29. März bis 1. April in Barcelona (E) »Zeit, Zeitlosigkeit« 20. Jahrestagung der EPF info: www.epf-eu.org

15. bis 27. April in Lindau »Lindauer Psychotherapiewochen«: Scham und Neid Info: www.lptw.de

27. April in Frankfurt DPV-Frühjahrstagung Info: www.dpv-psa.de

28. bis 30. April in Düsseldorf Jahrestagung der VAKJP: »Wege und Irrwege der Kinderanalyse« Info: www.vakjp.de

8. Mai in Berus 2 FP Prof. Böhme: »Philosophische Analyse und Kritik zur leiblichen Existenz heute« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

17. bis 20. Mai in Stuttgart Jahrestagung der DPG: »Die (Un)möglichkeit zu trauern« Info: www.dpg-psa.de

12. Juni in Berus 2 FP Prof. Clement: »Systemische Sexualtherapie« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

3. Juli in Berus 2 FP Prof. V. Kast: »In Würde altern« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

11. bis 15. Juli in Barcelona V. World congress of behavioural an cognitive therapies EABCT Info: www.eabct.com

25. Juli in Berlin IPV- Kongress: «Remembering, repeating, working through in PA and Culture” Info: www.dpg-psa.de

21. bis 23. September in Lindau Jahrestagung der DGPT: »Sexualitäten« Info: www.dgpt.de

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes1

EDITORIAL

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

reichlich spät aber von ganzem Herzen wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben für das Jahr 2007 al-les Gute: Gesundheit…, Freude…, Kraft…, Zeit. In dieser Ausgabe des FORUM wollen wir Ihnen wieder einen Überblick über wichtige berufl iche Themen, (z. T. in ihrer saarländischen Ausprä-

gung), geben. In der Rubrik ANGESTELLTE fi nden Sie interessante Beiträ-ge zu verschiedenen Arbeitsbereichen im Saarland sowie Infos aus Aktivitäten benachbarter Kammern. Die Rubrik NIEDERGELASSENE ist natürlich geprägt von der Gesund-heitsreform. Aber auch die saarländischen Besonderheiten fi nden Sie hier. Beachten Sie unbedingt die Information zur Berichtspfl icht! AUS DER ARBEIT DER KAMMER/KJP enthält einen Leserbrief und seine Beantwortung, eine Statistik über unseren absoluten Star, nämlich die Website der Kammer, sowie – ich kann es aufschieben und aufschieben, aber dann doch nicht verschweigen: zur Fälligkeit des Kammerbeitrags.

Studieren Sie hierzu die novellierte Beitragsordnung – sie ist gestrafft, verständlicher, eindeutiger. Wie wir im Forum 17 schon berichtet haben, wurde sie am 16.10.06 von der Vertreterversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde tritt sie jetzt mit der Veröffentlichung in dieser Ausgabe des Forum in Kraft. Eine dringende Bitte an alle, die es bisher noch nicht getan haben: Erteilen Sie der Kammer die Einzugser-mächtigung für den Kammerbeitrag! Sie ersparen uns damit viel bürokratischen unnötigen Mehraufwand! Das entspre-chende Formular, das Sie bitte ausgefüllt zurückschicken, liegt dieser Ausgabe bei.Ganz zum Schluss möchte ich Ihnen noch sagen, dass es mich wirklich sehr freuen würde, wenn Sie möglichst zahl-reich am 1. März an dem in diesem Forum angekündigten interessanten Vortrag und dem anschließenden Imbiss mit Umtrunk teilnehmen würden.

AUS DER ARBEIT DER KAMMER

Ilse Rohr

Am 18. November 2006 tagte der 9. Deut-sche Psychotherapeutentag (DPT) in Köln. Im Folgenden sollen einige wesentliche Themen mit denen sich die Bundesdelegierten befasst haben zusammenfassend erläutert werden.

SATZUNG DES DPTDie Satzungsdiskussion konnte weitestgehend

abgeschlossen werden. Die Mehrzahl der Delegierten lehnte eine stärkere Beteiligung des Länderates in Form bindender Beschlüsse für den Bundesvorstand ab. Die Delegierten-versammlung als oberster Souverän wollte offenbar kein »neues« Entscheidungsgremium akzeptieren. Offen bleibt noch, wie die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) auf Bundesebene vertreten sein sollen bzw. – bei unterschied-licher Gesetzeslage in den verschiedenen Bundesländern - können. Eine Vertreterin der PiA, die als Gast anwesend war, schilderte dem 9. DPT die schwierige ökonomische Si-tuation der PiA. Nur in wenigen Bundesländern sehen die Heilberufekammergesetze vor, dass die PiAs Mitglied in den Kammern sein können. Auch das saarländische Heilberufe-kammergesetz (SHKG) sieht keine Beteiligung vor. Der DPT beauftragte die Strukturkommission und den Länderrat, bis zum 10. DPT eine Lösung für die Repräsentanz der PiA auf Bundesebene zu fi nden, welche mit der unterschiedlichen Praxis auf Landesebene kompatibel ist.

SOZIALRECHTLICHE ANERKENNUNG DER GESPRÄCHS-PSYCHOTHERAPIE (GT)Der 9. DPT fand unmittelbar vor der Entscheidung des Be-

schlussgremiums des GBA zur Gesprächspsychotherapie am 21. November 2006 statt. Die BPtK hatte in ihrer Stellung-nahme beanstandet, dass mehrere geeignete Studien zur Gesprächspsychotherapie aus unbekannten Gründen nicht beachtet worden waren. Nicht nachvollziehbar für die Dele-gierten des 9. DPT war die Auffassung des Unterausschusses Psychotherapie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dass die Gesprächspsychotherapie die Anerkennungsvoraus-setzungen der geltenden Psychotherapierichtlinie nicht erfüllt haben soll. Den Delegierten war klar, dass auch die Verabschiedung der Resolution, mit der sie das Vorgehen des Vorstandes im Anerkennungsverfahren der Gesprächspsy-chotherapie unterstützten, die zu erwartende ablehnende Entscheidung des GBA am 23.11. nicht mehr werde beein-fl ussen können. Näheres zu diesem wichtigen Thema werden Sie im PTJ 1/07 fi nden.

GKV-WETTBEWERBSSTÄRKUNGSGESETZ:Die Delegierten des 9. DPT forderten entschieden den Fort-bestand der Einzelleistungsvergütung für den Bereich der Psychotherapie. Insbesondere forderten sie die Gesundheits-politik auf, Regelungen zu treffen, die eine angemessene Vergütung pro Zeiteinheit auch im neuen Gesetz verankert. Dies ist im derzeit vorliegenden Gesetzesentwurf (Stand 15.01.07) noch nicht gewährleistet.

GRUNDLEGENDE STRUKTURVERÄNDERUNGENDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat umfangreiche Veränderungsprozesse in Finanzierung, Aufgaben und Struktur der gesetzlichen Krankenkassen zum Ziel. Mit dem

9. DEUTSCHER PSYCHOTHERAPEUTENTAG

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes2

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, in Kraft getreten seit 01.01.07, ist eine Neuorganisation der Strukturen der sog. »Leistungsanbieter« eingeleitet: Krankenhäuser werden ver-stärkt in der ambulanten Versorgung tätig; die Einzelpraxis als bisher gängige Betriebsform der ambulanten Versorgung bekommt z. B. durch medizinische Versorgungszentren Kon-kurrenz. Selektivverträge, d. h. nicht mehr von der KV im Rahmen des Sicherstellungsauftrags ausgehandelte und abgewickelte Verträge, sollen die ambulanten Leistungser-bringer zu größerer Effi zienz motivieren. Wie aber Kranken-kassen motiviert werden können, sich für schwer Kranke, wie z. B. psychisch Kranke, die mehr Kosten verursachen, angemessen zu engagieren – diese Frage hat bisher keine befriedigende Antwort gefunden. Ohne einen vernünftigen morbiditätsorientierten, also an der Krankheitshäufi gkeit orientierten, Risikostrukturausgleich wird es im Selektiv-vertragssysten jedoch bestenfalls einen Wettbewerb um gesunde Versicherte geben. Es ist sehr zweifelhaft, ob ein solcher Wettbewerb auch zu mehr Qualität und Effi zienz in der Versorgung schwerst- und chronisch Kranker wie z. B. psychisch kranker Menschen führen kann.

WEITERENTWICKLUNG DER MUSTERFORTBILDUNGS-ORDNUNGDie Fortbildungskommission schlug dem 9. DPT eine Anpas-sung der Musterfortbildungsordnung vor. Es ging ihr da-rum, die Musterfortbildungsordnung um Empfehlungen zur strukturierten interaktiven Fortbildung, z. B. durch Internet, CD-ROM, Printmedien mit Prüfungsfragen, zu erweitern. In-tensiv diskutiert wurde, ob das jährlich erwerbbare Punkte-volumen für diese Art der Fortbildung limitiert werden sollte. Zu begrüßen ist, dass der 9. DPT sich darüber einig war, es bei der bisherigen liberalen Orientierung zu belassen und kein bestimmtes Punktzahlvolumen pro Fortbildungsart vorzugeben.

WEITERENTWICKLUNG DER MUSTERWEITERBIL DUNGS -ORDNUNGDie Weiterbildungskommission bat die Delegierten des 9. DPT um ein Votum zur weiteren Ausrichtung ihrer Arbeit.

Zur Diskussion standen insbesondere die Regelungsbereiche Weiterbildung für Erwachsenentherapeuten in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und in »Klinischer Somatopsy-chologie«. Während einige Delegierte sich ein zügiges Wei-terarbeiten bei enger Einbeziehung der Berufs- und Fach-verbände wünschten, plädierten andere dafür, den Prozess zu bremsen, um zunächst Grundsatzpositionen zu klären. Aus meiner Sicht erfreulich war, dass die Mehrheit sich nicht für einen übereilten Ausbau der Weiterbildungsregelungen entschied. Die Gefahr der Abwertung der psychotherapeu-tischen Ausbildung kann meines Erachtens nicht hoch ge-nug bewertet werden.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG »VISION 2015«Aufgrund der zunehmend stärkeren wettbewerblichen Aus-richtung des deutschen Gesundheitssystems, hat die Bun-deskammer geplant, gemeinsam mit den Landespsycho-therapeutenkammern und den Berufs- und Fachverbänden, eine Vision zur psychotherapeutischen Versorgung und zur gesellschaftlichen Bedeutung der Psychotherapie im Jahre 2015 zu erarbeiten. Ein mit den Länderkammern gemein-sam erarbeiteter Fragenkatalog soll als Basis dienen. Alle Mitglieder in den Landeskammern sind aufgerufen, ihren Beitrag zur Beantwortung der Fragen zu leisten. Der Fra-genkatalog ist zu fi nden im Internetportal der BPtK unter BPtK/Vision 2015 oder auf unserer Website unter www.ptk-saar.de. Geplant ist, auf dem 10. DPT die Antworten aus den Ländern, Gremien und Berufs- und Fachverbänden zu einer Vision zusammenzufassen und zu diskutieren, um eine möglichst breit erarbeitete und von vielen getragene Vorstellung zur Zukunft der Psychotherapie zu entwickeln. Machen Sie alle mit, beteiligen Sie sich aktiv an der Diskus-sion um die Zukunft unseres Heilberufs.

B. Morsch, (Quelle u.a. BPtK.de)

Am 14. November 2006 fand die Fortbildung der Psychothera-peutenkammer zum »Dauerbrenner« Schweigepfl icht und Datenschutz statt. Die gut 40 TeilnehmerInnen hatten die Gelegenheit, Rechts-anwalt Hartmut Gerlach Fragen zum Thema aus ihrem Berufsalltag zu stellen. Der Justiziar der Lan-

despsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, der vielen Anwesenden bereits aus früheren Fortbildungsver-anstaltungen (z. B. zur Berufsordnung, zur Approbation, zur GOÄ/GOP) der PKS bekannt war, fand wieder einmal zu den allermeisten Fragen die richtigen Antworten. Ein wirk-lich gelungener Abend, so konnten wir den Äußerungen der TeilnehmerInnen entnehmen. Erspart blieb uns nicht fest-

SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZGRUNDPFEILER PSYCHO THERAPEUTISCHER ARBEIT

zustellen: Es werden viele neue Fragen aufgeworfen, wenn Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Handelns mit ge-schärftem juristischen Blick betrachtet werden. Das Script zum Fallseminar fi nden Sie auf der Kammer-Homepage un-ter »Aktuelles/Infos«.

Bernhard Morsch

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes3

ORGANIGRAMM DER PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDESJANUAR 2007

Wie im Forum 17 bereits berichtet, hat die Vertreterver-sammlung am 16.10.06 die Neufassung der Beitragsordnung verabschiedet. Der Kammerbeitrag 2007 wurde in der seit 2005 unveränderten (damals reduzierten) Höhe beibehalten. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt nunmehr vor. Damit wird der Beitrag mit der Veröffentlichung der Bei-tragsordnung in dieser Ausgabe des Forum fällig. § 6, (2): »Der … Mitgliedsbeitrag ist innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Zahlungsaufforderung an die Kammer zu entrichten.«

Es gelten unverändert folgende Beitragsklassen (BK) und Beitragssätze:

Niedergelassene, Freiberufl erBK I 440,00 € ermäßigt BK III 220,00 €Angestellte, BeamteBK II 330,00 € ermäßigt BK IV 165,00 € Freiwillige Mitglieder BK V 80,00 €

Der Antrag auf ermäßigten Beitrag ist jährlich neu zu stellen.

Die Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung fi nden Sie in § 4 aufgeführt.§ 4 (3) »..ermäßigten Beitrag … der BK III zahlen die niedergelassenen Pfl ichtmitglieder, deren Gesamtbrutto-einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im vor-vergangenen Jahr 50 % oder weniger des durchschnitt-

KAMMERBEITRAG 2007 FÄLLIG

lichen Fachgruppeneinkommens (gemäß den Angaben der KVS) des vorvergangenen Jahres betragen hat.Das durchschnittliche Fachgruppeneinkommen 2005 be-trug 58.128,00 €Die Eingruppierung in die BK III kann also von denjenigen KollegInnen beantragt werden, deren Gesamtbruttoeinkom-men 2005 unterhalb von 29.064,00 €gelegen hat. Dies ist durch geeignete Unterlagen, z.B. eine Bescheinigung eines Steuerberaters, glaubhaft zu ma-chen (§ 4, (3), Satz 4).

§ 4 (4) »…ermäßigten Beitrag … der BK IV zahlen die angestellten und verbeamteten Pfl ichtmitglieder, die ihr Einkommen ausschließlich aus einer Teilzeittätigkeit im Umfang von 50 % oder weniger der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beziehen.«Dies ist »durch Vorlage des Arbeitsvertrages, durch an-dere entsprechende Unterlagen … glaubhaft zu machen. Durch ausdrückliche Versicherung ist ferner glaubhaft zu machen, dass … keine sonstigen Einnahmen aus psy-chotherapeutischer Tätigkeit erzielt werden.« (§ 4, (4), Satz 3 und 4).

Im Interesse einer fehlerfreien und bürokratisch unaufwen-digen Handhabung bitten wir alle Mitglieder, die Genehmi-gung zum Einzug des Kammerbeitrags per Lastschriftverfah-ren zu erteilen. Für etwa ein Drittel unserer Mitglieder liegt uns diese Genehmigung bisher noch nicht vor. Bitte schicken Sie uns beigelegte Lastschriftseinzugsermächtigung ausge-füllt und unterschrieben zurück!

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes4

Auch 2006 erfreute sich unsere Website offenbar großer Beliebtheit. Die Analyse unseres Internetportals www.ptk-saar.de erbrachte hinsichtlich der Anzahl der Besucher, der Seitenaufrufe und der am häufi gsten aufgerufenen Seiten folgende Ergebnisse: Tabelle 1 zeigt, die Verteilung der Besucher über das Jahr 2006: Insgesamt wurde unsere Website 20.557 mal ange-klickt, von Januar bis Dezember mit steigender Tendenz. Dies entspricht rund 1.700 Besuchen je Monat, knapp 60 je Tag. Besonders häufi g waren Besuche im Dezember (fast 3.000).Die Seiten unseres Portals wurden insgesamt 66.845 mal aufgerufen, was ca. 5.600 Aufrufen je Monat, und etwa 470 je Tag entspricht.

Tabelle 2 zeigt die Anzahl der Seitenaufrufe: Im Schnitt sieht sich jeder Besucher bei einem Be-such 3-4 Seiten an. Dabei werden nur vollstän-dige geladene Seiten gezählt, Bestandteile wie Bilder z.B. nicht gewertet.Tabelle 3 gibt über die Verteilung der Häufi gsten Seiten Hinweise, welche Seiten für die Besucher unseres Portals die interessantesten sind. Die Tabelle gruppiert die Seiten nach der Häufi gkeit der aufgerufenen Menüpunkte in der Navigation des Portals.

Bernhard Morsch

WEBSITEANALYSE 2006

Der Vortrag von Myria Fabregat »Transgenerationelle Ver-mittlung psychischer Störungen« stieß auf großes Interesse und war sehr gut besucht. In Anbetracht der Komplexität und Schwierigkeit des Themas wurde von vielen Teilnehmern der Wunsch geäußert, schriftliche Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Sie fi nden die Unterlagen auf unserer Homepage im Mitgliederbereich unter »Aktuelles/Infos«.

GEMEINSAME FORTBILDUNGSREIHE MIT DER UNIVERSITÄT DES SAAR-LANDES GUT BESUCHT.

Tab. 3 Häufi gste Seiten von 01.01. – 31.12.2006

Menüpunkte Anzahl Seitenaufrufe

Seitenaufrufe Prozent

Home 7.420 11,1

Aktuelles 11.096 16,6

Kammer 9.425 14,1

Schwarzes Brett 9.292 13,9

Patienteninfo 8.824 13,2

Intern Mitglieder 6.618 9,9

Rechtliches 5.214 7,8

Kontakt 3.543 5,3

Links 3.075 4,6

Suche/sonstiges 2.339 3,5

Tab. 1 Besucher von 01.01. – 31.12.2006

Tab. 2 Seitenaufrufe von 01.01. – 31.12.2006

(Quelle: Ralph Bermann itXystem EDV-Service – Syste-madmimistrator PKS)

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes5

DIE PSYCHOTHERAPEUTENKAMMER DES SAARLANDES LÄDT EIN

Donnerstag, 1. MÄRZ 2007, 17.00 Uhr

KONFERENZRAUM DER MODERNEN GALERIE IM SAARLANDMUSEUMFortbildungsveranstaltung

Vortrag von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Volker Tschuschke,Medizinische Psychologie, Universitätsklinikum Köln

Allgemeine oder schulengebundene Psychotherapie?

Wie kann die Zukunft der wissenschaftlich fundiertenPsychotherapie aussehen?

Zum Für und Wider von Beibehaltung oder Überwindung schulentheoretisch begründeter Behandlungsansätze.

Die Bedeutung des Menschenbildes in der PsychotherapieZum Vortrag von Prof. Tschuschke wird je ein Vertreter der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse Stellung nehmen.

Ab 19.15 Uhr Empfang mit Imbiss und Umtrunk anlässlich des 60. Geburtstags der Kammerpräsidentin Ilse Rohr.Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind herzlich eingeladen!

33 FP

VERANSTALTUNG

ANGESTELLTE

»Die Medizinalisierung der Suchtkrankenhilfe war nicht aufzuhalten.«Thomas Reuland ist seit mehr als 17 Jahren Mitarbeiter der Aktionsgemeinschaft Drogenberatung e.V. (AGD) und seit 1998 ihr fachlicher Leiter. Unter dem Dach dieser Be-ratungsstelle vereinen sich 4 Arbeitsbereiche: die Fachstel-le für Suchtberatung, die Fachstelle für Suchtprävention (beide in Saarbrücken in der Saargemünder Straße 76 zu fi nden), außerdem eine Nebenstelle in Völklingen (Pasteur-straße 7) sowie der JVA-Bereich im Lerchesfl urweg 56 in

PSYCHOTHERAPEUTEN IM SAARLAND: WO, WAS UND WIE SIE ARBEITEN

Saarbrücken.Finanziert wird die Arbeit der AGD vom Land, vom Stadtver-band Saarbrücken, von der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Stadt Völklingen.

Welche Aufgaben und Tätigkeiten spielen in Ihrem Ar-beitsalltag eine wichtige Rolle? T. R.: Mein Tätigkeitsfeld ist sehr komplex. Im Wesent-lichen gibt es 3 große Bereiche: auf der Patienten- bzw. Klientenebene besteht meine Tätigkeit überwiegend aus

Mit dieser Ausgabe beginnen wir eine Arti-kelserie, in der angestellte Mitglieder unserer Kammer und ihre Arbeitsfelder vorgestellt werden.Zum Hintergrund: nicht nur im Saarland auch auf Bundesebene und in anderen Länderkam-mern werden, wenn es um die Vertretung der Angestellteninteressen geht, die gleichen Fra-

gen gestellt: Wie stehen die Angestellten zu ihrer Kam-mer? Was tut die Kammer eigentlich für ihre angestell-ten Mitglieder? In welchen Institutionen und Strukturen arbeiten angestellte PsychotherapeutInnen? Welche Auf-gaben haben sie dort? Um welche Aufgaben geht es kon-kret bei der Vertretung der Angestellteninteressen? Die Bereiche, in denen die über 200 Angestellten PPs

und KJPs im Saarland tätig sind, erweisen sich bei nä-herer Betrachtung als ebenso heterogen wie interessant. Die wenigsten Einrichtungen und Institutionen im Saar-land beschäftigen mehr als drei oder vier KollegInnen, viele sind bei ihrem Arbeitgeber »Einzelkämpfer« in ihrer Berufsgruppe, - ich übrigens auch. Die Artikelserie »Psychotherapeuten im Saarland: Wo, was und wie sie arbeiten« erhebt nicht den Anspruch, Antworten auf die oben genannten Fragen geben zu kön-nen. Sie soll vielmehr dazu beitragen, diese Fragen zu präzisieren, die Voraussetzung für Antworten zu schaf-fen: nämlich dass wir mehr voneinander wissen!

Irmgard Jochum

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes6

Beratungsmaßnahmen für Suchtkranke und der Durch-führung von Suchttherapie im Rahmen so genannter ambulanter Entwöhnungsbehandlungen. Auf der Orga-nisationsebene nehme ich aber auch geschäftsführen-de Tätigkeiten wie etwa Haushaltsplanerstellung oder Verwendungsnachweisführung wahr. Schließlich habe ich auch originäre Leitungsaufgeben, die sich auf Mitar-beiteranleitung, Gestaltung von einrichtungsbezogenen Teambesprechungen oder die konzeptionelle Weiterent-wicklung unserer Einrichtungen beziehen.

Wer sind Ihre Kooperationspartner? Welche Schnittstel-len gibt es zu anderen Versorgungsbereichen?T. R.: Die Einrichtungen der Aktionsgemeinschaft Dro-genberatung e.V. sind zunächst Teil des Verbundsystems der saarländischen Suchtkrankenhilfe. Dies bedeutet, dass Kooperationsbeziehungen zu den re-gionalen Entgiftungsstationen bzw. zu den Fachkliniken für Suchtkranke bestehen. Weitere wichtige Schnittstel-le ist die Sozialverwaltung bzw. die ARGE, da wir als Suchtberatungsstelle an der Beseitigung von Vermitt-lungshemmnissen beteiligt sind. Auf der Präventionsebene bestehen Arbeitskontakte insbesondere zu Schulen, Jugendzentren, Jugendhilfe-einrichtungen, Kindergärten und betrieblichen Sozial-diensten.Unsere externe Drogenberatung im Strafvollzug pfl egt intensive Kontakte zu den Justizbehörden, der Bewäh-rungshilfe, der Jugendgerichtshilfe u. v. m.Schließlich bestehen auch punktuelle Arbeitskontakte zu komplementären Versorgungsangeboten wie etwa der Schuldnerberatung oder der Sozialberatung und der AIDS-Hilfe.

Welche Bedeutung hat Ihre Fachkompetenz als Psycholo-gischer Psychotherapeut im Rahmen Ihrer Arbeit?T. R.: Dependenzerkrankungen haben ein multifaktoriel-les Bedingungsgefüge, wobei vor allem soziogenetische, psychogenetische und biologische Faktoren an der Entstehung und Aufrechterhaltung von Suchtverhal-ten beteiligt sind. Daher sind auch für eine wirksame Suchtkrankentherapie interdisziplinäre Arbeitsteams, bestehend aus Sozialtherapeuten, Psychotherapeuten und Medizinern erforderlich. Die Kernkompetenz für die Veränderung süchtigen Verhaltens besitzt allerdings in diesem Zusammenhang der Psychotherapeut. Aus mei-ner Sicht kann die Sucht als eine defi zitäre Form der psychischen Selbstorganisation einer Person verstanden werden, die meist unrefl ektiert das Ziel verfolgt, durch die vorhersagbare Wirkung des Suchtmittels Kontrolle über ihre emotionale Dynamik und Desorganisation zu gewinnen. Meistens geht es hierbei um Angst- und De-pressionsabwehr, aber auch um eine stimmungshebende Selbststimulation. Die Analyse und Veränderung dieses Störungsbildes kann nachhaltig nur durch qualifi zierte Psychotherapie erreicht werden.

Sie sind seit 17 Jahren in der Suchtkrankenhilfe tätig. Wo gab es wichtige Weichestellungen oder einschnei-dende Veränderungen?T. R.: Die Arbeit der Suchtkrankenhilfe hat sich in den letzten 35 Jahren an unterschiedlichen Paradigmen

orientiert. In den siebziger und achtziger Jahren war das Abstinenzparadigma vorherrschend. Ziel war hier die unbedingte Herstellung und Aufrechterhaltung von Suchtmittelabstinenz als Therapieziel und Grundlage für weitere Entwicklungsperspektiven des Klienten.Das Abstinenzparadigma wurde zu Recht kritisiert, weil es in seiner radikalen Form viele Suchtkranke entweder erst gar nicht erreicht hat oder nicht-abstinenzfähige Klienten von der Hilfe ausgegrenzt hat. Man darf nicht vergessen, dass der Suchtkranke einer heftigen inneren Ambivalenz ausgesetzt ist und entwicklungspsycholo-gisch bedingte emotionale Bruchstellen auf der Erlebens-ebene aufweist, weshalb er oft nur vordergründig und auch in der Abstinenz nur ein fragiles Gleichgewicht aufrecht erhalten kann.Als Gegenbewegung und gleichzeitig befl ügelt durch die HIV-Welle wurde Ende der achtziger und in den neun-ziger Jahren das Akzeptanzparadigma etabliert. Das Akzeptanzparadigma betrachtet in seiner radikalen Form Drogenabhängigkeit als Lebensstil und den Sucht-kranken als Opfer bzw. als sozial Benachteiligten, dem aus humanitären Gründen in erster Linie Überlebens-hilfe als Voraussetzung für weitere Maßnahmen anzu-

bieten ist. Kritisch anzumerken ist hier, dass das Akzeptanzparadigma zu niedrigschwelligen und suchtbe-gleitenden Ansätzen geführt hat, die die Ressourcen und Entwicklungs-potentiale des Suchtkranken unter-schätzen und damit durch die Forde-rungsarmut in der therapeutischen Haltung vielleicht auch tendenziell die Störung des Klienten fi xieren.

Gleichzeitig etablierte sich mit dem Akzeptanzparadig-ma das Substitutionsparadigma, das eine medikamen-tengestützte Suchtbehandlung favorisierte. Insbesondere die Substitutionsbehandlung fand sehr rasch eine starke Verbreitung, so dass die Medizinalisierung der Sucht-krankenhilfe nicht mehr aufzuhalten war. Kritische As-pekte der Substitutionsbehandlung bestehen darin, dass diese die subjektive, personferne Störungstheorie des Klienten stützt, der die Ursachen seiner Suchterkran-kung external attribuiert, z. B. als Folge von überwie-gend somatischen Einfl ussfaktoren.Seit der Jahrtausendwende schließlich herrscht das Evidenzparadigma vor, das von der Grundforderung ausgeht, dass nur die Interventionen angewandt wer-den sollten, die ihre Wirksamkeit auf der Grundlage von randomisierten, kontrollierten Studien nachgewie-sen haben. Dabei wird von der meiner Meinung nach unzulässigen Hypothese ausgegangen, es gäbe in sich homogene Subgruppen von Suchtkranken, für die sich standardisierte Interventionsmanuale entwickeln lassen, die eine nachhaltige, empirisch nachweisbare Effektsta-bilität aufweisen. Damit konterkariert das Evidenzpara-digma ein ganzheitlich- subjektivistisches Menschenbild und führt zur Ausgrenzung von prozessualen und dyna-mischen Therapieverfahren, wie die aktuelle Weigerung zeigt, die Gesprächspsychotherapie in das Repertoire der sozialrechtlich zugelassenen Verfahren aufzunehmen.Aus meiner Sicht bleibt nur zu hoffen, dass in Zukunft die personale, beziehungsdynamische und an den sub-

Thomas Reuland

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes7

jektiven Gegebenheiten des Klienten orientierte Suchtbe-handlung noch ihren erforderlichen Raum sichern kann, denn suchtkranke Menschen benötigen sensible, empa-thische und zugleich konfrontationsfähige Therapeuten, die dem Suchtkranken ein personales Resonanzerleben ermöglichen und nicht manualisierte Interventionspro-gramme applizieren.

Wie hat sich nach Ihren Erfahrungen der Drogenkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener im Saarland in den vergangenen Jahren entwickelt?T. R.: Hier stellen wir sowohl aus der Präventions- wie aus der Beratungs- und Behandlungsperspektive eine Verschärfung der folgenden Trends fest:• ein immer früherer Einstieg Jugendlicher in den Dro-

genkonsum,• ein immer problematischerer Cannabiskonsum sowie

• damit verbunden eine Häufung von Dualdiagnosen.Zu diesen Trends ist auszuführen, dass neben diesem frühen Einstieg Jugendlicher in den Cannabiskonsum vor allen Dingen auch die Konsummuster selbst viel problematischer geworden sind. Wir beobachten anstelle des alterstypischen Probierverhaltens überwiegend einen intensiven Substanzgebrauch, der darauf abzielt, den größtmöglichen Substanzwirkeffekt (z. B. durch »Eimer rauchen«) zu erreichen. Dazu kommt noch erschwerend hinzu, dass aufgrund selektiver Züchtungen der THC-Gehalt der Droge Cannabis erheblich angestiegen ist.

Das Gespräch mit Thomas Reuland führte Irmgard Jochum. Die Homepage der AGD fi nden Sie unter: www.drogenbera-tung-saar.de

DROGENABHÄNGIGE PARTNER, VÄTER ODER SÖHNE IM GEFÄNGNIS:Aus oder Auszeit für Familie?

Wie geht man damit um, wenn ein Mensch, der einem nahe steht, ins Gefängnis kommt?Hält man weiter zu ihm oder zieht sich besser schleunigst von ihm zurück, lässt ihn vielleicht sogar ganz fallen?Je enger die Beziehung, desto schwieriger ist die Entschei-dung, desto weniger Möglichkeiten hat man, sich ihr zu ent-ziehen. Denn man ist als Vater, Mutter, Partnerin oder Kind des Inhaftierten auch ganz unmittelbar betroffen: das eige-ne Leben, eigene Ziele, das eigene Ansehen im Verwandten-, Bekannten- und Kollegenkreis, das eigene Selbstwertgefühl, all das wird massiv in Frage gestellt.Fast schon ein Wunder, wenn das für eine Familie nicht schon das Aus bedeutet. Erstaunlicherweise ist das aber eher selten der Fall. Denn wie jede andere Lebenskrise auch beinhaltet Inhaftierung Risiken, aber gleichermaßen auch Chancen für jeden einzelnen Betroffenen und für die Be-ziehungen zwischen ihnen. Ob die Krise das Aus für Familie oder Partnerschaft bedeutet, oder als Auszeit genutzt wird und in eine positive Entwicklung mündet, hängt von vielen Faktoren ab.Jedoch bedeutet Inhaftierung an sich selten das Aus für eine Familie oder Partnerschaft. Dem ersten Gefängnisaufenthalt geht in der Regel bereits eine jahrelange Geschichte von Sucht und Devianz voraus, die die Beziehungen schon bis zur Grenze des Erträglichen belastet hat. Die Inhaftierung kann dann der berühmte Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt, aber auch eine erste Gelegenheit, sich

aus den Fangstricken einer kranken Beziehung zu befreien und wieder zu sich selbst zu fi nden. Auch ein Neuanfang ist unter Umständen möglich, genau so aber auch die Ent-scheidung, den Kontakt zur Familie endgültig abzubrechen, wenn die Aufrechterhaltung der Beziehung eine Bedrohung der psychischen Integrität (beispielsweise infolge sexuellen Missbrauchs in der Vorgeschichte) des suchtkranken Inhaf-tierten darstellt.Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie auf eine Lücke in unserem Hilfesystem hinzuweisen: Während jedem Inhaf-tierten eine - wenn auch meist nicht ausreichende - psycho-soziale Grundversorgung geboten wird, sind ihre Angehöri-gen fast immer völlig alleingelassen mit ihren Problemen. In einigen Bundesländern existieren spezielle Beratungsange-bote, die sich sowohl auf Fragen der Absicherung der Exi-stenz als auch auf die psychischen Probleme von Angehö-rigen Inhaftierter beziehen. Es bleibt zu wünschen, dass es auch im Saarland bald solche Anlaufstellen gibt.

Helga Rixecker

Dieser Artikel ist eine Kurzfassung des Vortrages, den die Autorin auf der Fachtagung der Arbeitsgemein-schaft Drogenberatung e.V. »Jugend, Familie, Sucht« am 14.04.2005 gehalten hat. Die Originalversion können Sie auf unserer homepage unter www.ptk-saar.de nach-lesen.

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes8

FORTBILDUNGSTAG DER LPTK HESSEN AM 02.12.2006

Am 02.12.2006 fand der 1. Fortbildungstag der Hessischen Psychotherapeutenkammer für angestellte Psychotherapeu-tinnen und Psychotherapeuten in Frankfurt statt. Analog zu unserer Fachtagung im November 2005 befassten sich die Vorträge mit den prominentesten Arbeitsfeldern Reha-bilitation (Dipl.-Psych. J. Kammler-Kaerlein, LPtK Rh.-Pfalz) und Erziehungsberatung (Dipl. Soz. K. Menne, bke) sowie vordringlichen Rechtsfragen (Ass. jur. J. Rautschka-Rücker, Justitiar LPtK Hessen) mit Bezug zum Angestelltenverhält-nis und Fragen der Vergütung (Gerd Dielmann, ver.di). Die Fachvorträge fi nden Sie alle auf der Website der LPtK Hes-sen ... http://www.psychotherapeutenkammer-hessen.de.

Besonders empfehlenswert ist der Vortrag des ver.di-Vertre-ters, der in der Fachgruppe Gesundheitsberufe entscheidende Impulse für die Weiterentwicklung des TVÖD im Hinblick auf die Zielentwicklung der Facharztäquivalenz der PP und KJP gibt. In der nächsten FORUM–Ausgabe hoffe ich Neues über die Weiterentwicklungen im TVÖD sowie über die Wirren um ein neues Entgeldsystem in der stationären psychiatrisch-psychotherapeutischen und psychosomatischen Kranken-hausbehandlung (PsychPV) berichten zu können.

Bernhard Morsch

SATZUNGEN

§ 1 Beitragspfl icht

(1) Die Psychotherapeutenkammer des Saar-landes erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge von ihren Kammermitgliedern.(2) Die Kammerbeiträge sind Pfl ichtabgaben. Beitragspfl ichtig sind alle Mitglieder der Psy-chotherapeutenkammer des Saarlandes.(3) Die Beitragspfl icht entsteht am ersten Tag des Monats, der dem Beginn der Kammermit-gliedschaft folgt. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Jahr, wird ein anteiliger Beitrag erhoben.(4) Die Beitragspfl icht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied aus der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ausscheidet.

§ 2 Beitragsjahr

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.(2) Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Beitragsklassen(1) Es gibt 5 Beitragsklassen:Beitragsklasse IDen Vollbeitrag zahlen niedergelassene Psy-chologische PsychotherapeutInnen und nie-dergelassene Kinder- und Jugendlichenpsy-chotherapeutInnen.Beitragsklasse II75 Prozent des Vollbeitrags zahlen angestell-te und verbeamtete Psychologische Psycho-therapeutInnen sowie Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeutInnen.Beitragsklasse III50 Prozent des Vollbeitrags zahlen niederge-lassene Psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera-peutInnen, denen eine Beitragsermäßigung gemäß § 4 gewährt wird. Beitragsklasse IV37,5 Prozent des Vollbeitrags zahlen ange-stellte und verbeamtete Psychologische Psy-chotherapeutInnen sowie Kinder- und Ju-gendlichenpsychotherapeutInnen, denen eine Beitragsermäßigung gemäß § 4 gewährt wird.

Beitragsklasse VEinen Festbeitrag von 80 € zahlen freiwillige Mitglieder gemäß § 2 Abs. 3 SHKG (saarlän-disches Heilberufekammergesetz) und Per-sonen, die gemäß § 2 Abs. 1 SHKG zum Kreis der Pfl ichtmitglieder gehört haben, ihren Be-ruf aber nicht mehr ausüben.(2) Die Höhe der Beiträge wird jährlich durch Beschluss der Vertreterversammlung festge-legt.(3) Die Höhe der Beiträge gemäß den Bei-tragsklassen I - V wird wie folgt bestimmt:

I (100%) € 440,00 II ( 75 %) € 330,00 III ( 50 %) € 220,00 IV (37,5 %) € 165,00 V (Festbeitrag) € 80,00.

§ 4 Ermäßigter Beitrag

(1) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1in den Beitragsklassen III und IV zahlen die Pfl ichtmitglieder, bei denen es

BEITRAGSORDNUNG

VERANSTALTUNG»PSYCHOTHERAPIE UND GEISTIGE BEHINDERUNG« 16. März, Saarbrücken, Schloss, ganztägig,

siehe auch Artikel in Forum 17, Seite 466 FP

KV-SITZ (PP) AUSGESCHRIEBEN

KV-Vertragsarztsitz (PP) zur Wiederbesetzung und Fortfüh-rung im Stadtverband Saarbrücken ausgeschrieben.Bewerbungsfrist: 16.02.2007

Weitere Infos bei der KV-Saar: Herrn Wiesmeier, Tel: 0681-4003-211/213

KV-SITZ

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes9

- zu einer Unterbrechung der Berufstätig-keit von mindestens 6 Monaten kommt und / oder- zu einer Einschränkung der Berufstätigkeit von mindestens 50 Prozent kommt insbes. durch Arbeitslosigkeit, Mutterschafts- u. Er-ziehungsurlaub, Krankheit.(2) Mitglieder, die ihren Beruf auch in einem anderen Bundesland ausüben und deshalb dort von einer anderen Psychotherapeuten-kammer zu einem Pfl ichtbeitrag herangezo-gen werden, entrichten die Hälfte des nach § 3geschuldeten Beitrags. (3) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1der Beitragsklasse III zahlen die niedergelas-senen Pfl ichtmitglieder, deren Gesamtbrut-toeinkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit im vorvergangenen Jahr 50 % oder weniger des durchschnittlichen Fachgrup-peneinkommens (gemäß den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes) des vorvergangenen Jahres betragen hat. Psy-chotherapeutische Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der psychotherapeutisches Wissen mit-verwendet wird oder mitverwendet werden kann. Einkünfte aus verschiedenen psycho-therapeutischen Tätigkeiten werden zusam-mengerechnet. Die Höhe des erzielten Ge-samtbruttoeinkommens ist durch geeignete Unterlagen, z. B. eine Bescheinigung eines Steuerberaters, glaubhaft zu machen. Wurde im vorvergangenen Jahr kein Einkommen aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielt, ist für das laufende Beitragsjahr der ermäßigte Beitrag nach Beitragsklasse III zu entrichten. Der Vorstand der Kammer legt die Höhe des durchschnittlichen Fachgruppeneinkommens gemäß Satz 1 jährlich neu fest und gibt den Betrag im Forum öffentlich bekannt. (4) Einen ermäßigten Beitrag nach § 3 Abs. 1 in der Beitragsklasse IV zahlen die angestell-ten und verbeamteten Pfl ichtmitglieder, die ihr Einkommen ausschließlich aus einer Teil-zeittätigkeit im Umfang von 50 % oder weni-ger der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit beziehen.Die im laufenden Beitragsjahr wöchentlich geschuldete Arbeitszeit ist durch Vorlage des Arbeitsvertrages, durch andere entsprechende Unterlagen oder durch die Lohn-/Gehaltsbe-scheinigung glaubhaft zu machen. Durch aus-drückliche Versicherung ist ferner glaubhaft zu machen, dass im laufenden Beitragsjahr außer den Lohn-/Gehaltszahlungen keine son-stigen Einnahmen aus psychotherapeutischer Tätigkeit erzielt werden.(5) Der ermäßigte Beitrag wird auf Antrag ge-

währt. Der Antrag auf ermäßigten Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Eintritt der die Ermäßigung begründenden Voraussetzungen bei der Geschäftsstelle der Psychothera-peutenkammer des Saarlandes unter Beifü-gung entsprechender Belege einzureichen. Ein verspätet eingegangener Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn der Antragstel-ler durch außergewöhnliche Umstände daran gehindert wurde, den Antrag fristgerecht ein-zureichen.(6) Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Psychotherapeutenkammer des Saar-landes. Die Entscheidung gilt nur für das Jahr der Antragstellung.(7) Sollte im Laufe eines Beitragsjahres der Grund für den ermäßigten Beitrag entfallen, ist dies der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes innerhalb vier Wochen anzuzei-gen. Ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Er-mäßigungsgrundes ist die Differenz zum an-teiligen Vollbeitrag fällig.

§ 5 Härtefall

Liegen bei einem Kammermitglied besondere Umstände vor, welche die Aufbringung auch des ermäßigten Beitrages unbillig erscheinen lassen, kann der Vorstand der Psychothera-peutenkammer des Saarlandes auf Antrag Stundung, Herabsetzung oder Erlass der Bei-tragsschuld gewähren. Ein Rechtsanspruch des Kammermitgliedes hierauf besteht nicht. Der Antrag ist schriftlich bei der Geschäfts-stelle der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes einzureichen und unter Beifügung entsprechender Belege zu begründen.

§ 6 Fälligkeit des Beitrags

(1) Der Beitrag wird als Jahresbeitrag fällig. Die Höhe der in den einzelnen Beitragsklassen zu zahlenden Beiträge wird jährlich im Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes bekannt gegeben. Die Bekanntmachung gilt als öffentliche Zahlungsaufforderung.(2) Der nach Absatz 1 angeforderte Mitglieds-beitrag ist innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Zahlungsaufforderung an die Kammer zu entrichten.(3) Lehnt das Kammermitglied ab, den fäl-ligen Jahresbeitrag im Wege des Lastschrift-verfahrens zu zahlen oder entrichtet es den fälligen Jahresbeitrag nicht auf andere Weise innerhalb der Zahlungsfrist von einen Monat, so ergeht ein schriftlicher Beitragsbescheid verbunden mit der Aufforderung, den fälligen

Beitrag innerhalb eines Monats zu entrich-ten. (4) Zahlt der Veranlagte nicht innerhalb der gesetzten Frist, erfolgt eine einmalige Mah-nung mit Nachfristsetzung von zwei Wochen.(5) Verläuft diese Mahnung erfolglos, sind die Rückstände beizutreiben. Es gelten die Rege-lungen des Saarländischen Verwaltungsvoll-streckungsgesetzes entsprechend.(6) Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ein Zuschlag von 1 % pro angefangenen Kalen-dermonat auf den fälligen Beitrag erhoben. Bankgebühren aus nicht eingelösten Last-schriften gehen zu Lasten des Kammermit-gliedes.(7) Hat ein Mitglied seine Meldepfl icht nicht erfüllt und damit seine Veranlagung unmög-lich gemacht, ist ihm bei der rückwirkenden Veranlagung eine Zahlungsfrist von einem Monat zu setzen. § 6 Abs. 4 und 5 gelten ent-sprechend.

§ 7 Rechtsbehelf (1) Gegen den schriftlichen Beitragsbescheid kann das Kammermitglied innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift Wi-derspruch bei der Geschäftsstelle der Psycho-therapeutenkammer des Saarlandes einlegen. Über den Widerspruch entscheidet der Vor-stand, nachdem er zuvor den Haushalts- und Finanzausschuss der Kammer aufgefordert hat, zu dem Widerspruchsbegehren eine Stel-lungnahme abzugeben.(2) Gegen den Widerspruchsbescheid ist An-fechtungsklage innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim zuständigen Verwaltungsgericht zulässig.

§ 8 Inkrafttreten Die Änderungen der Beitragsordnung treten am Ersten des Folgemonats nach ihrer Veröf-fentlichung im Forum der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 16.01.2007, beschlossen durch die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes am 16.10.2006, genehmigt durch das Mini-sterium für Gesundheit, Justiz und Soziales des Saarlandes am 10.01.2007. Damit verlie-ren alle vorangegangenen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.

gez. Ilse RohrPräsidentin

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes10

WETTBEWERBSSTÄRKUNGSGESETZ – WAS WIRD AUS UNSERER VERGÜTUNG?

Im bisherigen SozialGesetzBuch V, in dem die ambulante Krankenbehandlung für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist, wurde im § 85 (4) für die Vergütung der Psychotherapeuten festgehalten: »Im Vertei-lungsmaßstab sind Regelungen zur Vergütung der psycho-therapeutischen Leistungen der Psychotherapeuten … zu treffen, die eine angemessene Höhe der Vergütung je Zeit-einheit gewährleisten.«

Dieser Satz, dass die angemessene Höhe der Vergütung je Zeiteinheit gewährleistet sein muss, – und nur dieser! – hat uns seither eine gewisse Sicherheit in der Vergütung unserer Leistungen gebracht. Aber im Entwurf zum Wettbewerbs-stärkungsgesetz war er auf einmal wieder verschwunden! Was das bedeuten würde, wenn die Psychotherapeuten dem in den Vertreterversammlungen der KVen praktizierten Vor-stellungen von Verteilungsgerechtigkeit ausgeliefert wären – darüber können Sie sich auch im Forum immer wieder ein Bild machen.

Dank der intensiven Bemühungen verschiedener Berufsver-bände sowie der Bundespsychotherapeutenkammer ist es im Dezember 2006 gelungen, den Gesundheitsausschuss des Bundesrats und in der Folge den Bundesrat selbst von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass das Gebot der angemes-senen Vergütung der Psychotherapie auch im neuen WSG verankert werden muss.

Die Koalition hat den Änderungsvorschlag – also die erneute Aufnahme der Gewährleistung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit für die Psychotherapeuten – übernommen. Jetzt bleibt zu hoffen und eigentlich ist es auch so zu er-warten, dass der Gesundheitsausschuss des Bun-destags die in Frage stehenden Veränderungen des bisherigen Entwurfs in seinen auf 3 Tage an-beraumten Beratungen ab dem 15.01.07 befürworten wird. Danach entscheidet die Regierung, ob sie das Beratungser-gebnis des Ausschusses in ihre Gesetzesvorlage übernimmt. Nach derzeitigem Plan (Stand 15.01.07) entscheidet dann letztlich und formal der Bundestag Anfang Februar in zwei-ter und dritter Lesung über das Gesetz.

Erst dann können wir sicher sein, ob es Psychotherapie wei-terhin als Einzelleistung geben wird. Falls nicht, kämen sehr schwierige Zeiten auf uns zu, in denen wir (wieder einmal) im Gang durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht unsere angemessene Vergütung erstreiten müssten. Falls das Ergebnis für uns positiv ist – dann geht es weiter im Kampf um eine angemessene Umsetzung der Regelung über die angemessene Vergütung…

Für nähere Informationen siehe auch: http://www.bptk.de/show/456496.html

Ilse Rohr

NIEDERGELASSENE

PUNKTWERT FÜR BASISLEISTUNGEN – NÄCHSTES KAPITEL

Wie im Forum 17 berichtet, hatten die Vertreter der Psycho-therapeuten in der KV (Michael Antes, PP; Dr. Alf Gerlach, ÄP; Ilse Rohr, PP) beabsichtigt, den Antrag auf Stützung unseres Punktwerts für die nicht genehmigungspfl ichti-gen Basisleistungen in der Vertreterversammlung erneut zur Diskussion zu stellen und abstimmen zu lassen. Eine vorbereitende, erfreulich ausführliche (natürlich trotzdem kontroverse) Diskussion unseres Antrags war mit unserer Beteiligung im Beratenden Ausschuss der Fachärzte im Vor-feld zustande gekommen. Dennoch nahmen wir den Punkt »Diskussion und Beschlussfassung des Antrags auf Stützung der Basisleistungen der Psychotherapeuten« wieder von der Tagesordnung der Vertreterversammlung am 29.11.06.Grund: Michael Antes hatte in seiner Klage gegen die Vergü-tung der Basisleistungen einen Termin zur gerichtlichen Ver-handlung für den 10. Januar 07. Da erschien es uns taktisch klüger, in der Vertreterversammlung keine neuen Fakten oder Argumentationsketten zu schaffen, sondern die Rechtslage ohne irgendwelche möglichen Veränderungen dem Gericht zur Entscheidung vorzulegen.

Allerdings wurde dieser Verhandlungstermin am 09.Janu-ar vom Gericht aufgehoben und verschoben: Als Beisitzer/Schöffen zur Verhandlung waren Personen vorgesehen, die ihrerseits als Mitglieder der Vertreterversammlung der KV die – in unseren Augen – faire Vergütungsregelung unserer Basisleistungen bereits rundweg (und wie wir berichtet ha-ben: ohne ein einziges Wort der Nachfrage oder Diskussion) abgelehnt hatten! Sie wurden wegen Befangenheit abge-lehnt. Diese Entscheidung ist erfreulich, auch wenn sich da-durch die Klärung der Sachfrage weiter in die Länge zieht. Gespannt können wir sein, welche als unbefangen geltenden Beisitzer schließlich gefunden werden. Streng genommen können es eigentlich überhaupt keine, oder jedenfalls nicht niedergelassene Ärzte sein. Da wir aus der gleichen Gesamt-vergütung »ernährt« werden, sind wir aus deren Sicht immer ein Esser zuviel.

Ilse Rohr

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes11

Im Forum 15 und 16 hatten wir über das Ur-teil des Sozialgerichts für das Saarland (Az: S 2 KA 104/04) berichtet, das die Kürzungen der psychotherapeutischen Leistungen im HVM ab 01.07.03 (bis zur Einführung des neuen EBM ab April 05) für rechtswidrig erklärt hat. Die KV hat die Rechtskräftigkeit des Urteils verhindert, in-dem sie Widerspruch eingelegt hat. Die Begrün-

dung des Widerspruchs steht aber bis zu dem heutigen Tag noch aus! Damit betreibt die KV in unseren Augen über ihre

Rechtsabteilung eine unerträgliche Hinauszögerungspolitik, die rein auf Kosten derer geht, denen zu Unrecht Honorar weggekürzt wurde. Die Haben-Zinsen für das einbehaltene Honorar bleiben bei der KV – die Soll-Zinsen für nicht selbst verschuldete Mindereinnahmen fi nden sich auf den Privat-konten der betroffenen KollegInnen. Wir fordern die KV auf, endlich zu Papier zu bringen, ob oder was ihr zur Begrün-dung ihres Widerspruchs eingefallen ist.

Ilse Rohr

UNRECHTMÄSSIGE KÜRZUNGEN – VERZÖGERUNGSTAKTIK DER KV

Zuerst der bürokratische Urtext, ausgedacht vom Bewer-tungsausschuss der KBV:»Unbeschadet der grundsätzlichen Verpfl ichtung zur Übermittlung von Behandlungsdaten sind die nachfol-genden Leistungen nur dann vollständig erbracht und können nur berechnet werden, wenn mindestens ein Be-richt im Behandlungsfall (=Pro Quartal) entsprechend der Leistung nach Nr. 01600 bzw. ein Brief entspre-chend der Leistung nach Nr. 01601 an den Hausarzt erfolgt ist…:…Leistungen der Abschnitte 35.1 und 35.2. Bei einer Leistungserbringung durch einen Arzt des fachärztlichen Versorgungsbereichs auf Überweisung durch einen anderen Arzt des fachärztlichen Versor-gungsbereichs ist die berechnungsfähige Erstellung und Versendung einer Kopie des Berichts bzw. Briefs an den Hausarzt entsprechend der Leistung nach der Nr. 01602 zusätzliche Voraussetzung zur Abrechnung dieser Lei-stung.«Der obligate Leistungsumfang für unsere Leistungen nach EBM Kapitel 35.1 und 35.2 (also sowohl bewilligungs-pfl ichtige Leistungen als auch nicht bewilligungspfl ichtige Leistungen!) ist damit ab dem 01.01.07 um die sog. Berichts-pfl icht erweitert. Das bedeutet, dass unsere Leistungen erst dann als vollständig erbracht und abrechenbar gelten, wenn pro PatientIn und Quartal auch ein Bericht an den Hausarzt geschrieben wird (bzw. Bericht an den überweisenden Arzt und Kopie an den Hausarzt). Die Abrechnung und Vergütung unserer therapeutischen Leistungen kann erst nach Erstel-lung des Berichtes an den Hausarzt bzw. überweisenden Facharzt erfolgen.Wie wird der Bericht nachgewiesen und abgerechnet?Der Bericht wird nach EBM-Nr. 01600 (»Ärztlicher Bericht

über das Ergebnis einer Patientenuntersuchung« = 100 Punkte) oder, ausführlicher, nach EBM Nr. 01601 (»Ärztlicher Brief in Form einer individuellen schriftlichen Information« – 200 Punkte) erstellt und vergütet. Für unseren bürokra-tischen Mehraufwand erhalten wir – optimistisch mit 3,0 Cent gerechnet! – also gerade mal 3 oder 6 EUR (+Porto)! Wie kann so ein Bericht aussehen?Wir werden auf die Mitgliederseite unserer Homepage Vor-schläge zur Gliederung von Berichten stellen.Und wenn der Patient das nicht will?Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Absicherung von jedem Pa-tienten unterschreiben, ob er einen ausführlichen Bericht, eine kurze Mitteilung oder gar keine Mitteilung an den Hausarzt wünscht. Vorlagen einer solchen PatientenErklä-rung erhalten Sie über Ihre Berufsverbände oder auch auf den Mitgliederseiten der Kammer-Website. Bewahren Sie diese Erklärung auf alle Fälle 12 Quartale auf. Im Prinzip ge-nügt es, wenn der Patient einmal eine entsprechende Erklä-rung abgibt und unterschreibt. Wenn Sie 150% sicher gehen wollen, können Sie sich die gleiche Erklärung natürlich auch jedes Quartal neu unterschreiben lassen. Umsetzung der Bestimmung liegt bei der KVEs ist Aufgabe der KV, alle Psychotherapeuten zu benach-richtigen, wie die Quartalsabrechnung in Zukunft auszuse-hen hat. Insbesondere werden auch Regelungen zu treffen sein, wie der Tatbestand »kein Bericht aufgrund des Selbst-bestimmungsrechts des Patienten« verschlüsselt werden kann (analog etwa zur Praxisgebühr). Sollte die KV nicht von sich aus aktiv werden, werden wir vor der nächsten Quar-talsabrechnung eine Klärung herbeiführen.

Ilse Rohr

AB SOFORT BERICHTSPFLICHT OBLIGATORISCH FÜR ALLE PSYCHOTHERAPEUTINNENQUARTALSABRECHNUNG AN ERFÜLLUNG DER BERICHTSPFLICHT GEKNÜPFT

Approbierte/r psychologische/r Psychotherapeut/in mit VT-Fachkundenachweis gesucht für ein Job-Sharing in einer psychotherapeutischen Praxis in St. Ingbert.

Möglicher Arbeitsbeginn: Frühjahr 2007.

Bewerbung bitte an folgende Adresse: Ferah Aksoy-Burkert, psychol. Psychotherapeutin VT, Kaiserstraße 26, 66386 St. Ingbert. Tel.:/Fax: (0 68 94) 38 67 29

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes12

GESPRÄCHSPSYCHOTHERAPIE WEITER KEINE KASSENLEISTUNG

Obwohl der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) die Gesprächspsychotherapie (GT) bereits anerkannt hatte, lehnte der Gemeinsame Bundesausschuss am 23.11.2006 die GT als Kassenleistung weiter ab. »Wirksamkeit und Nut-zen der Gesprächspsychotherapie«, so der G-BA in der Be-gründung seiner Entscheidung, »seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen - mit Ausnah-me der Depression - nicht wissenschaftlich belegt«. In ihrer Stellungnahme bewertet die BPtK die G-BA-Entscheidung kritisch. Der G-BA sei bei seiner Überprüfung von einem un-zulässig engen Begriff der »klassischen« Gesprächspsycho-therapie ausgegangen und habe dabei Weiterentwicklungen nicht berücksichtigt. Außerdem seien mehrere geeignete Studien zur Gesprächspsychotherapie nicht beachtet wor-den (siehe auch die Stellungnahme der BPtK auf unserer Website und den Artikel im PTJ 01.07).Bei der Prüfung der Gesprächspsychotherapie waren zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin zur

Anwendung gekommen. Es ist damit zu rechnen, dass auch eine Überprüfung der sozialrechtlich bereits anerkannten Ver-fahren vorgenommen wird. Wie die BPtK mitteilte, gehörten nach diesem Gleich-behandlungsgrundsatz allerdings auch die ärztlichen Kassenleistungen, die noch längst nicht alle nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin überprüft wurden, auf den Prüf-stand. Theoretisch kann der G-BA-Beschluss vom Bundesge-sundheitsministerium noch beanstandet werden. Praktisch ist trotz aller Bemühungen auch dieses Mal kein Erfolg für die Gesprächspsychotherapie zu verzeichnen.

B. Morsch

KJP

Erschienen im: Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, September und November 2006, Teil 1: Ausgabe 16, S. 4-5, Teil 2: Ausgabe 17, S. 10-11

Es ist immer wünschenswert und gutzuheißen, wenn Licht ins Dunkle kommt und was die Psychotherapeuten, ob nun für Kinder und Jugendliche oder für Erwachsene, betrifft, so gibt es noch genügend »Dunkles«, das zu belichten ist. Inso-fern begrüße ich alle Erhebungen, die diesbezüglich statt-fanden und hoffentlich noch stattfi nden. Im Saarland haben wir mit 2 Untersuchungen für die aktuelle Situation der Therapeuten (Ausbildung, Arbeitsweise, Klientel etc.) schon mehr aufzuweisen als so manches andere Bundesland. Was die Erwachsenen-Therapeuten betrifft, so hat Prof. S. Zepf und seine Mitarbeiter eine große Fragebogen-Studie vorge-legt, eine Studie, auf welche mittler Weile in wissenschaft-lichen Fachpublikationen als Bezugspunkt zurückgegriffen wird. Nun wurden jüngst Ergebnisse einer KJP-Befragung im Psychotherapeutenforum veröffentlicht, zu der ich einige Anmerkungen unter einem wissenschaftlich-methodischen Blickpunkt machen möchte.Die Datensammlung fand im Rahmen einer Telefonumfrage mit insgesamt 12 Fragen statt, an der 54 von 71 Kollegen teilnahmen, wobei ein Telefoninterview durchschnittlich 20 Minuten dauerte und von einigen in der Kammerarbeit en-gagierten, als Ausschuss bezeichneten KJPler durchgeführt worden ist. Die Wahl des »Befragungsmediums« Telefon wird im Teil 1 des Beitrages damit begründet, dass der Rücklauf bei schriftlichen Umfragen in der Regel etwa 25% betragen würde, so dass die hier untersuchte Stichprobe mit dann 17/18 Teilnehmern zu klein für eine statistische Auswertung gewesen wäre. Die allgemeingültige Angabe von 25% Rück-

LESERBRIEF ZUM BEITRAG: KJP-BEFRAGUNG: DIE UMFRAGEERGEBNISSE*

lauf bei schriftlichen Befragungen ist anzuzweifeln. Würde diese Angabe zutreffen, dann wären alle Befunde schrift-licher Befragungen mit sehr ernst zu nehmenden Problemen der Repräsentativität belastet. Anders ausgedrückt müsste dann zuerst bei jeder Studie geprüft werden, ob es Unter-schiede zwischen den ¾ der Nicht-Teilnehmer und dem Rest gibt. Ebenso ist eine allgemeine Aussage, dass eine Stichprobengröße von 17-18 Probanden keine statistische Auswertung erlaube, unrichtig, wie Studien z. B. innerhalb der Psychotherapieforschung offenbaren. Allerdings werden dann vor der Veröffentlichung von externen Gutachtern un-ter anderem solche Kriterien wie Objektivität, innerer (Relia-bilität) und äußerer Zuverlässigkeit (Validität) geprüft. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der hier gewählten Methode der Informationssammlung, einer Telefonbefra-gung durch mehrere Interviewer auch Probleme auftreten, z. B. hinsichtlich der Objektivität und Validität. Ich gehe davon aus, dass die Interaktions-Effekte zwischen Fragendem und Befragtem nicht überprüft worden sind oder anders ausge-drückt: wer sagt wem was. Auf dem Hintergrund eigener wissenschaftlicher Arbeiten scheint mir auch eine durch-schnittliche Befragungsdauer von 20 Minuten recht kurz zur Beantwortung von teilweisen komplexen Fragen etwa nach Klientel und Ausbildung, was die Frage nach der subjektiven Einschätzung der Bedeutsamkeit ihrer Angaben durch den einzelnen Befragten aufwirft. So fällt bei den Angaben zu den Störungsbildern, mit denen die Therapeuten arbeiten vor allem auf, dass sie undifferenziert scheinbar alles um-fassen. Nach jeder Informations-Datensammlung gibt es das Pro-blem, wie man denn seine Befunde zusammenfassen und darstellen kann, so auch hier. Dabei reicht als Wissenschaft-

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Forum der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes13

lichkeit nicht allein eine Umrechnung in Prozente, hier ent-spricht z. B. 2% einem Befragten. Der Autor muß immer auswählen und interpretieren, dabei müssen auch Kriterien wie Nachprüfbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten Berück-sichtigung fi nden. Ich hatte beim Lesen etwa das Problem, wie Ausbildung in Abgrenzung zu Weiterbildung oder Spe-zialisierung defi niert worden ist. Was bedeutet z. B. konkret, wenn viele KJPler mehrfache Ausbildungen, etwa in Verhal-tenstherapie, systemischer Therapie und Gesprächstherapie absolviert haben? Wie sehen diese Ausbildungen aus? Han-delt es sich - wie es in meiner Studentenzeit noch möglich war – um Grundscheine in verschiedenen Bereichen- , um «schnelle Zertifi zierungen« nach wenigen Kursen, Kongress-besuchen? Oder handelt es sich um längerfristige theore-tische und praktische Ausbildungen mit Supervisionen nach dem Studium? Gab es zu diesen Angaben eine Kontrolle, z. B. in der Art der Fragestellung, was auch die Angaben zu den

Spezialisierungen betrifft. Wie ist also die Validität einzu-schätzen? Ich persönlich hätte es auch interessant gefunden mehr über die Zuordnung von Klientel und Therapeuten zu erfahren, z. B. die Gruppe, die sowohl mit Kindern als auch mit Erwachsenen arbeitet oder diejenigen, die ausschließ-lich mit Erwachsenen arbeitet.Vielleicht ist es möglich, dass die Daten dieser Befragung noch weiter aufgeschlüsselt und überprüft werden können, damit wir alle noch ein bisschen mehr Licht im Dunklen be-kommen.* Die Benutzung der männlichen Substantiv-Form wurde zur Vereinfachung verwendet.

Evelyne Steimer, Dr.biol.hum,. Dipl.Psych., Psychoana-lytikerin

Liebe Evelyne Steimer,

über Deinen Beitrag zum Forum habe ich mich gefreut, zeigt es doch, dass gründlich gelesen wurde und wir uns nicht umsonst die Mühe gemacht haben. Deine Kritik ist aus methodisch-wissenschaftlicher Überle-gung in Vielem berechtigt. Ich möchte aber um Nachsicht bitten, wenn unser »Erstlings-Werk« als Ausschuss nicht Standards einer universitären Studie einhalten kann. Insofern erfüllen die Kriterien auch nicht Anforderungen wissenschaftlicher Erhebungen, sondern sind eher im Be-reich von Umfrageergebnissen der Berufsverbände einzu-ordnen. Und da ist nach meinen Informationen eine Rück-laufquote bis maximal 30% nicht selten.Einen weiteren Aspekt fi nde ich nicht unerheblich – die Differenzierung von Ausbildung und Weiterbildung. Hier

ist insbesondere die Unterscheidung von Aus-, Fort- und Weiterbildung ein wichtiges Thema. Dies kann im Rahmen einer freiwilligen Auskunftserteilung durch die KollegInnen aber nicht trennscharf dokumentiert werden, da wir nicht nach den genauen Qualifi kationsgraden fragen wollten und konnten. Noch mal zur Erinnerung: Es handelte sich um eine freiwillige Auskunftserteilung mit dem Ziel, einen all-gemeinen Überblick zu bekommen. Wir waren erfreut über die Informationsbereitschaft unserer Mitglieder, wollten di-ese aber auch nicht überstrapazieren. Genau unterschieden haben wir allerdings zwischen Ausbildungen und weiteren Qualifi kationen und diese Unterscheidung ist auch als sol-che dokumentiert.

A. Maas-Tannchen

Kontakte knüpfen, brandheiße Informationen, Kollegen-Quatsch, gemütlich plauschen

Der Ausschuss KJP lädt ein zum 3. KJP- Stammtisch.

Am Montag, den 26. März 2007 um 20.00 Uhr

Wie immer im »Blauen Hirsch«, Saargemünder Straße, Saarbrücken

VERANSTALTUNG

A propos QM…Ein Schäfer hütet seine große Schafherde am Rande einer verlassenen Straße. Plötzlich braust ein nagelneuer Porsche Carrera heran, hält neben ihm, mit quietschenden Reifen. Der Fahrer, ein sehr adretter junger Mann im Designer-Anzug und Ray-Ban Sonnenbrille, steigt aus dem Wagen und fragt den Schäfer: »Wenn ich Ihnen die Zahl Ihrer Schafe genau sage, bekomme ich dann eines?« Der Schäfer sieht den jungen Mann an, dann den Porsche und schließlich seine grasende Schafherde und antwortet: »Gut…, dann bekommen Sie ein Schaf.«Der junge Mann verbindet sein Notebook mit seinem Handy, geht über Code ins Internet in die Nasa-Homepage, scannt die Umgebung mit sei-nem GPS, öffnet eine Datenbank mit 60 Exel-Sheets und diversen Makros und druckt mit einem high-tech-miniprinter eine 150seitige Auswertung mit Farbbildern und Grafi ken aus. Dann wendet er sich dem Schäfer zu

und sagt: »Sie haben genau 1586 Schafe in der Herde.«Der Schäfer antwortet: »Das ist richtig. Nehmen Sie sich ein Schaf.« Der junge Mann nimmt ein Tier und setzt es in seinen Porsche.Der Schäfer geht nochmals auf den jungen Mann zu: »Wenn ich Ihnen sage, was Sie schaffen, bekomme ich dann mein Tier zurück?« Der junge Mann antwortet: »Ja, warum nicht. Mal was anderes.«Der Schäfer sieht dem Mann in die Augen: »Sie verdienen Ihr Geld mit Qualitätsmanage-ment.« »Wie konnten Sie das wissen?« fragt ihn der junge Mann konsterniert.»Ganz einfach«, antwortet der Schäfer: »Erst erscheinen Sie hier, ohne dass ich Sie gerufen habe. Zweitens erzählen Sie etwas, das ich sowieso schon wusste. Dafür verlangen Sie Bezah-lung. Und schließlich verste-hen Sie nichts von meiner Arbeit, sonst hätten Sie nicht meinen Hund eingepackt.«

DAS LETZTE

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TAGUNGSKALENDER

An dieser Stelle wollen wir Fachtagungen und Veranstaltungen ankündigen, die für unsere Mitglieder von Interesse sind. Wenn Sie Fort- und Weiterbildungshinweise in unserem Tagungskalender veröffentlichen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.Fortbildungspunkte werden ausgewiesen, soweit sie uns bekannt sind. (Zusammengestellt von A. Maas-Tannchen)

IMPRESSUMFORUM der Psychotherapeutenkammerdes SaarlandesHerausgeber: Kammer der Psychologischen Psychothera-peuten sowie der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten des Saarlandes – Psycho-therapeutenkammer des SaarlandesVerantwortlich im Sinne des Presserechts:Ilse Rohr

Für die Mitglieder der Psychotherapeuten-kammer des Saarlandes ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Homepage: www.ptk-saar.deE-Mail: [email protected]

Bankverbindung:Deutsche Apotheker- und ÄrztebankKto.-Nr.: 583 47 32 • BLZ: 590 906 26

Anzeigen und Beilagen im FORUMRedaktionsschlusstermine 2007:Ausg. 19: 07.03.; Ausg. 20: 10.5.; Ausg. 21: 05.07.; Ausg. 22: 06.09.; Ausg. 23: 08.11.

Folgende Tarife und Zahlungsmodalitäten gelten ab dem 01. August 2005

BEILAGENBis 20 g 100,00 EUR21 – 60 g 150,00 EURab 61 g nach Vereinbarung

ANZEIGEN

1 Seite DIN A4 200,00 EUR½ Seite DIN A4 100,00 EUR¼ Seite DIN A4 50,00 EUR1/16 Seite DIN A4 30,00 EURChiffre-Anzeigen: plus 10,00 EUR

Bezahlung im voraus durch Scheck oder Einzugsermächtigung

6. Februar 2007 in Berus 2 FP Prof. Stierlin: »Paare und Familien: Gerechtigkeit in nahen Beziehungen« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

14. Februar in Saarbrücken Psychoanalytiker stellen Filme vor: Dr. A. Gerlach: »Alien« Filmhaus ab 19.30 h, Info: www.sipp.de

16. Februar in Saarbrücken Dr. med. Dipl.-Soz. Alf Gerlach: »Evidence based Psychoanalysis« - Zur Forschungs- und Wissenschaftspolitik der Psy- choanalyse. Hotel Domicil Leidinger, Mainzer Str. 10, 66111 Saarbrücken, 20.00 Uhr, DGPT Landesgruppe Saarland

17. Februar in Frankfurt Konferenz für wissenschaftlichen Austausch: «Angststörungen und depressive Störungen« Info: www.vakjp.de

29.Februar bis 4. März in Berlin dgvt-Kongress für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Beratung FU Berlin, Info: www.dgvt.de

1. März in Saarbrücken 3 FP Allgemeine oder schulengebundene Psychotherapie? – Wie kann die Zukunft der wissenschaftlich fundierten Psycho- therapie aussehen? – Zum Für und Wider von Beibehaltung oder Überwindung schulentheoretisch begründeter Behand- lungsansätze. – Die Bedeutung des Menschenbildes in der Psychotherapie Vortrag von Prof. Dr. Dipl.-Psych. Volker Tschuschke, Med. Psych., Uniklinik Köln 17.00 h bis 19.15 h; Moderne Galerie, Bismarckstraße, Info: www.ptk-saar.de

1. bis 3. März in Berlin Tagung der DGAP: Analytische Haltung –Dialogischer Prozess Info: www.cgjung.de

2. bis 4. März in Frankfurt/Main Jahrestagung der bkj: »Was wirkt? - Bedeutung der therapeutischen Beziehung in der Kinder- und Jugendpsychothe-rapie, Info: www.bkj-ev.de

6. März in Berus 2 FP Prof. Hautzinger: »Neuere Entwicklungen in der Pth bei affektiven Störungen« 19.00h bis 20.30h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

14. bis 17. März in Aachen 20 FP XXX. Kongress der Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie mit dem Schwerpunkten: Prävention, Früherkennung und Entwicklungsneurobiologie, Info: www.dgkjp-kongress.de

16. März in Saarbrücken 6 FP «Psychotherapie und geistige Behinderung” Schloss Saarbrücken, Info: www.ptk-saar.de

16. und 17. März in Berlin 20 FP Behandlung psychisch reaktiver Traumafolgen bei traumatisierten Flüchtlingen und FolteropfernPTK Berlin, Info: 030-887140-0

27. März in Berus 2 FP Prof. Schmid: »Mit sich selbst befreundet sein... Philosophische Aspekte in Pth und Psychosomatik«, 19.00h bis 20.30h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

29. März bis 1. April in Barcelona (E) »Zeit, Zeitlosigkeit« 20. Jahrestagung der EPF info: www.epf-eu.org

15. bis 27. April in Lindau »Lindauer Psychotherapiewochen«: Scham und Neid Info: www.lptw.de

27. April in Frankfurt DPV-Frühjahrstagung Info: www.dpv-psa.de

28. bis 30. April in Düsseldorf Jahrestagung der VAKJP: »Wege und Irrwege der Kinderanalyse« Info: www.vakjp.de

8. Mai in Berus 2 FP Prof. Böhme: »Philosophische Analyse und Kritik zur leiblichen Existenz heute« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

17. bis 20. Mai in Stuttgart Jahrestagung der DPG: »Die (Un)möglichkeit zu trauern« Info: www.dpg-psa.de

12. Juni in Berus 2 FP Prof. Clement: »Systemische Sexualtherapie« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

3. Juli in Berus 2 FP Prof. V. Kast: »In Würde altern« 19.00 h bis 20.30 h; Klinik Berus, info: www.ahg.de/berus

11. bis 15. Juli in Barcelona V. World congress of behavioural an cognitive therapies EABCT Info: www.eabct.com

25. Juli in Berlin IPV- Kongress: «Remembering, repeating, working through in PA and Culture” Info: www.dpg-psa.de

21. bis 23. September in Lindau Jahrestagung der DGPT: »Sexualitäten« Info: www.dgpt.de

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EDITORIAL

AUS DER ARBEIT DER KAMMER9. Deutscher PsychotherapeutentagSchweigepfl icht und DatenschutzOrganigramm der Psychotherapeutenkammer des SaarlandesKammerbeitrag 2007 fälligWebsiteanalyse 2006Gemeinsame Fortbildungsreihe mit der Universität des Saarlandes gut besuchtDie Psychotherapeutenkammer des Saarlandes lädt ein

ANGESTELLTEPsychotherapeuten im Saarland – Wo, was und wie sie arbeitenDrogenabhängige Partner, Väter oder Söhne im GefängnisFortbildungstag der LPTK Hessen am 02.12.2006

SATZUNGENBeitragsordnung 2007

NIEDERGELASSENEWettbewerbsstärkungsgesetz – Was wird aus unserer Vergütung?Punktwert für Basisleistungen – Nächstes KapitelUnrechtmäßige Kürzungen – Verzögerungstaktik der KVAb sofort Berichtspfl icht obligatorisch für alle PsychotherapeutInnenGesprächspsychotherapie weiter keine KassenleistungKV-Sitz (PP) ausgeschrieben

KJPLeserbrief zum Beitrag: KJP-Befragung: Die UmfrageergebnisseKJP-Stammtisch

Ausgabe 18 / Januar 2007

www.ptk-saar.de

WEBSITE DER KAMMER

Alle Interessenten fi nden im Veranstaltungskalender Themen und Termine der Psychotherapie, regional und überregional

Alle Mitglieder erhalten hier:

Informationen über aktuelle ThemenInformationen über die Arbeit des VorstandesEinsicht in Protokolle der Vertreterversammlung

Außerdem können Sie sich über das „Schwarze Brett“ austauschen

Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, senden Sie bitte eine Mail mit der Bitte um einen Zugangscode an die Geschäftstelle ([email protected]). Nach Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Angaben weitergeleitet an den Sy-stemadministrator, der Sie über die Freischaltung des Zugangs benachrichtigt.

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