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Winter 2009/2010 pwc: china compass Nachrichten für Experten pwc Brennpunkt Mit Verantwortung investieren Chinas Gesundheitsreform China: Forschungslabor der globalen Pharmaindustrie Investition und Finanzierung Börse Hongkong erleichtert Zugang zum Kapitalmarkt Steuern und Recht Pilotprojekt: Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi Wirtschaftsregion Asien Einzelhandel in Vietnam: zwischen Tradition und Moderne

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Winter 2009/2010

pwc: china compass Nachrichten für Experten

pwc

Brennpunkt Mit Verantwortung investieren Chinas Gesundheitsreform China: Forschungslabor der globalen Pharmaindustrie Investition und Finanzierung Börse Hongkong erleichtert Zugang zum Kapitalmarkt Steuern und Recht Pilotprojekt: Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi Wirtschaftsregion Asien Einzelhandel in Vietnam: zwischen Tradition und Moderne

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Inhalt

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Editorial 3

Brennpunkt 4 Investitionen in China: Gefragt sind Unternehmen, die Verantwortung übernehmen ......................................................... 4 China will CO2-Ausstoß reduzieren: Chancen für deutsche Unternehmen................................................................................ 7 Erneuerbare Energien in China .................................................... 9

Steuern und Recht 14 Die Bilanzierung latenter Steuern in China und Deutschland: ein Vergleich......................................................... 14 Entsendung nach China: Steuerfallen für Unternehmen und Mitarbeiter ausweichen........................................................ 17 Verrechnungspreise (Teil 2): die chinesische Praxis vor dem Hintergrund der globalen Krise........................................... 20 Eigener Herd, Goldes wert � auch in Wuhan? Praktische Ratschläge zum Erwerb von Immobilien in China ...................... 25 Der steuerliche Abzug von Betriebsausgaben in China ............. 28 Effektives Zollmanagement in China .......................................... 30 Hongkongs Offshore-Einkünfte: Neues Urteil verdeutlicht komplexe Gemengelage ............................................................. 34 Pilotprojekt: Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi .................................................................................... 36

Investition und Finanzierung 39 China: Forschungslabor der globalen Pharmaindustrie.............. 39 Chinas Automobilindustrie: zwischen alten Strukturen und neuen Chancen .......................................................................... 41 Chinesische Mergers-and-Acquisitions-Aktivitäten im ersten Halbjahr 2009 .................................................................. 45 Börse Hongkong erleichtert Zugang zum organisierten Kapitalmarkt für deutsche Unternehmen .................................... 48

Wirtschaftsregion Asien 50 Der Einzelhandel in Vietnam: im Umbruch zwischen Tradition und Moderne ............................................................... 50

Porträt 52 Jens-Peter Otto .......................................................................... 52

Veröffentlichungen 53 Quartalsreport M&A in der Metallindustrie.................................. 53 Zukunft in Bewegung: Automobilindustrie im Spannungsfeld ........................................................................... 53

PwC China Business Group 54

Impressum 55

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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, mit Verantwortung zu investieren ist eine der Herausforderungen für Europa, speziell für die deutsche Wirtschaft, die weltweit eine Spitzenposition im Bereich der Nachhaltigkeit einnimmt. Aber was hat das mit China zu tun, werden Sie sich vielleicht fragen. Sehr viel, kann ich Ihnen sagen: Wie Sie wissen, ist die Volksrepublik China auf dem Weg, eine der größten Industrienationen zu werden. In den Jahren 2000 bis 2006 hat sich der Energiekonsum in China verdoppelt und in der Folge avancierte China zum zweit-größten Energieverbraucher nach den USA. Diese Entwicklung belastet die Umwelt massiv, aber sie schafft auch neue Möglichkeiten für Investitionen. � Das Brennpunktthema nach-haltige Entwicklung der Wirtschaft in China greifen insgesamt drei Beiträge in der Winterausgabe 2009/2010 Ihres pwc:china compass auf.

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Im Beitrag Investitionen in China: Gefragt sind Unternehmen, die Verantwortung übernehmen ab Seite 4 untersuchen unsere Autoren Dr. Andrea Wilhaus und Stefan Calvi unter anderem, warum immer mehr Investoren großen Wert auf Corporate Responsibility legen. Mit dem zweiten Artikel China will den CO2-Ausstoß reduzieren: Chancen für deutsche Unternehmen (ab Seite 7) leuchten unsere Autoren Manfred Bruer und Franziska Klaus die Chancen aus, die sich aus dieser sehr ehrgeizigen Initiative der chinesischen Regierung für deutsche Unternehmen ergeben. Im dritten Beitrag (ab Seite 9) machen Sie unsere Kollegen Dr. Roland Spahr und Gerrit Habbel, PricewaterhouseCoopers Beijing, schließlich mit den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Ausbau der erneuerbaren Energien in China vertraut. Aus aktuellem Anlass hat Ihr pwc:china compass ab Seite 48 die neuen Möglichkeiten eines Initial Public Offerings in Hongkong ins Visier genommen. Unsere Autoren Christoph Gruss und Dr. Holger Miß erläutern Ihnen, welche Hürden die Hongkonger Börse für deutsche Unternehmen beseitigt hat, in welchen Fragen deutsche Börsengänger von den Hongkonger Vorgaben abweichen dürfen und welche Vorteile sich dadurch für deutsche Unternehmen ergeben. Hongkong ist ebenfalls das Thema unserer Steuerexperten Claus Schürmann und Martin Renz. Unter dem Titel Hongkongs Off-shore-Einkünfte: Neues Urteil verdeutlicht komplexe Gemenge-lage (ab Seite 34) zeigen sie Ihnen detailliert die Vorteile dieses Standorts auf, der nicht zuletzt gern als Stützpunkt des Managements und Basis für Aktivitäten auf dem Festland dient. Wie in der Sommerausgabe 2009 versprochen, untersucht auch die aktuelle Ausgabe Chinas Qualitäten als Standort für die Pharmaindustrie, und zwar mit Blick auf folgende Fragen: Warum gilt China weiterhin als sehr attraktiv für Unternehmen der Pharmabranche? Welche Möglichkeiten eröffnet die Auftrags-forschung? Und � sehr wichtig �, was hat Beijing in letzter Zeit in

Sachen Schutz des geistigen Eigentums unternommen? Antworten gibt Ihnen der Artikel unserer Kollegen Dr. Volker Fitzner und Oliver Twelsiek China: Forschungslabor der globalen Pharmaindustrie, ab Seite 39. In der neuen Rubrik Wirtschaftsregion Asien wird Ihr pwc:china compass auch weiterhin über die Grenzen des Reichs der Mitte hinausblicken. Der sehr lesenswerte Beitrag unserer Kollegin Annett Perschmann-Taubert von der German Business Group in Ho-Chi-Minh-Stadt und des Leiters des Competence Centers Retail and Consumer, Gerd Bovensiepen, entführt Sie nach Vietnam. Erfahren Sie darin wichtige Details über die Entwicklungen und Trends des Einzelhandels bei Chinas südlichem Nachbarn, ab Seite 50. Wussten Sie schon, was die einzige Konstante im Leben ist? � Richtig: Es ist die Veränderung, wie schon der griechische Philosoph Heraklit von Ephesus bemerkte (etwa 540 bis 480 vor Christus). Seiner Meinung kann ich mich nur anschließen. Zum Jahresende werde ich PricewaterhouseCoopers (PwC) verlassen und mich neuen Herausforderungen widmen. Selbstverständlich bleibe ich dem Unternehmen weiterhin freundschaftlich verbunden. Meine Funktion als Leiter der China Business Group übernimmt Jens Peter Otto, PwC Shanghai, jedem Leser bekannt als bewährter Autor zahlreicher Beiträge zum pwc:china compass. Damit Sie ihn noch besser kennenlernen, stellt er sich Ihnen auf Seite 52 gleich persönlich vor. Jens-Peter Otto wünsche ich für diese neue Herausforderung alles Gute und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel, wie wir hier in Hamburg sagen. In diesem Sinne Ihnen allen eine anregende Lektüre und weiter-hin eine glückliche Hand bei Ihren weltweiten Aktivitäten. Zum Jahreswechsel Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Weih-nachtszeit, Gesundheit und viel Erfolg für die neuen Heraus-forderungen, die uns sicher auch im Jahr des Tigers erwarten. Ihr Franz Nienborg Mitglied des Vorstands PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Investitionen in China: Gefragt sind Unter-nehmen, die Verantwortung übernehmen Chinas nach wie vor rasante wirtschaftliche Entwicklung hat ihren Preis: eine hohe Umweltverschmutzung, ein kaum zu stillender Hunger nach Energie, unzureichende Rechte der Arbeitnehmer und soziale Ungleichheiten. Aber auch Unternehmen, die in China investieren, wissen mittlerweile: In Zeiten der Globalisierung und des Klimawandels wird unternehmerische Verantwortung (Corporate Responsibility) immer mehr zum Erfolgsfaktor ihrer Geschäftstätigkeit. Denn angesichts einer kritischen Öffentlichkeit – auch in China – gehen Unternehmen, die Fragen der Nach-haltigkeit nicht ausreichend berücksichtigen, erhebliche Risiken ein. Wie der Beitrag zeigt, gefährden solche Unternehmen nicht nur ihre Reputation, sondern in letzter Konsequenz sogar den Zugang zu den Finanzmärkten. Der Trend hält schon seit Jahren an und wird sich voraussichtlich fortsetzen: Immer mehr international agierende Unternehmen verpflichten sich zur globalen Einhaltung von Sozial- und Umwelt-standards. Doch in einigen Branchen besteht eine beträchtliche Lücke zwischen der postulierten unternehmerischen Verantwortung und der tatsächlichen Einhaltung und Umsetzung von Vorschriften und Regeln dazu. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Analyse von PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Rating-agentur oekom research. Sie stellt den Corporate-Responsibility-(CR-)Standards von weltweit 824 Unternehmen aus rund 40 Branchen bekannt gewordene Norm- und Rechtsverstöße gegenüber. Nach dieser Untersuchung haben auf der einen Seite viele Unternehmen in den vergangenen Jahren auf Fälle von Kinder- oder Zwangsarbeit bei Zulieferbetrieben sowie andere Verletzungen elementarer Normen reagiert. Viele haben strenge Regeln verabschiedet und Kontrollsysteme eingeführt. Auf der anderen Seite gibt es aber nach wie vor weltweit viele Verstöße gegen anerkannte internationale Arbeitsrechte und -standards.

Nachhaltigkeit und Corporate Responsibility Nach der gängigen Definition bedeutet Nachhaltigkeit, dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. Indem die Privatwirtschaft Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördert und gleichzeitig Umwelt-schutz und soziale Verantwortung praktiziert, trägt sie zur nach-haltigen Entwicklung bei. Insofern beschreibt der Begriff „Unter-nehmensverantwortung“ (Corporate Responsibility, CR), inwieweit ein Unternehmen Verantwortung für die Auswirkungen übernimmt, die seine Geschäftstätigkeit hat. Das betrifft sowohl die Gesellschaft als auch die Mitarbeiter, aber auch die Umwelt und das wirtschaftliche Umfeld. Der Begriff „CR“ umschließt die Themenbereiche Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Governance und Corporate Citizenship.

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum immer mehr Investoren großen Wert auf Corporate

Responsibility legen. ● welche Elemente Chinas Wende zur Nachhaltigkeit umfasst. ● warum China ein aussichtsreicher Markt für Unternehmen ist, die

ihre Corporate Responsibility pflegen.

So bescheinigt die Studie beispielsweise vielen Unternehmen der Unterhaltungselektronik zwar überdurchschnittlich hohe Auflagen für ihre Zulieferer. Tatsächlich arbeiteten jedoch fast zwei Drittel der Gesellschaften mit Auftragnehmern zusammen, die nach-weislich Arbeitsrechtsverletzungen begangen haben. Verstöße gegen grundlegende Normen des Arbeitsrechts registriert die Analyse auch in der Lieferkette von gut 53 Prozent der IT- oder Computerhersteller, 40 Prozent der Produzenten von Mobil-telefonen und Kommunikationsgeräten sowie 44 Prozent der Textilhersteller – also Branchen, die gerade in China sehr stark vertreten sind. Finanzmarkt als Treiber für Nachhaltigkeit Die internationale Analyse zeigt, dass Unternehmen, die gegen geltende Standards verstoßen, mit ihrem Verhalten nicht nur herbe Image- und Umsatzverluste riskieren. Ihre Attraktivität sinkt außerdem für eine wachsende Zahl privater und institutioneller Anleger, die neben klassischen Kriterien wie Rendite, Risiko und Liquidität vermehrt auch soziale und ökologische Faktoren in Investitionsentscheidungen einbeziehen. Zu den Prinzipien verantwortlicher Investitionen (Principles for Responsible Investment) etwa bekennen sich mittlerweile rund 360 institutionelle Anleger mit einem verwalteten Vermögen von über 14 Billionen US-Dollar. Zwei aktuelle Studien der International Finance Corporation (IFC, bitte beachten Sie die Literaturhinweise am Ende des Beitrags) kommen zu folgendem Ergebnis: Bei Investitionen in Schwellen-ländern wie China werden Nachhaltigkeitsaspekte an den inter-nationalen Finanzmärkten vermehrt berücksichtigt – auch von konventionellen Anlegern. Deshalb haben auch chinesische Investoren begonnen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in ihre Finanzanalyse einzubeziehen. Banken koppeln ebenfalls die Vergabe von Krediten und die Finanzierung von Projekten stärker an die Einhaltung von Nach-haltigkeitsstandards. So bedienen die Unterzeichner der sogenannten Equator Principles – einer Selbstverpflichtung zur Durchführung von Umwelt- und Sozialprüfungen – über 80 Prozent des weltweiten Markts für Projektfinanzierungen. Dahinter steckt die Einsicht der Anleger und Kreditgeber, dass Verstöße gegen diese Standards das Engagement wirtschaftlich gefährden.

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Wende zur Nachhaltigkeit: Chance für verantwortungsbewusste Unternehmen China war in der Vergangenheit immer wieder in der Kritik wegen mangelnder Nachhaltigkeit bei seinem rasanten Wachstum. Im Fokus der Kritiker standen dabei vor allem die Arbeitsbedingungen in der Fertigung, unzureichende Arbeitnehmerrechte, Mängel beim Umweltschutz sowie ein zu großer Verbrauch endlicher Ressourcen. Täglich streikende Arbeiter, Wasserknappheit wegen verseuchter Seen voller ungeklärter Abwasser, vom starken Smog erkrankte Menschen: Chinas Probleme werden immer mehr zur Bedrohung für das Wirtschaftswachstum des Landes. Wie Sie in früheren Ausgaben Ihres Fachmagazins pwc:china compass lesen konnten, hat die chinesische Regierung das Problem erkannt und eine Wende zum nachhaltigen Wachstum eingeleitet. Deshalb erließ sie in den letzten zwei Jahren mehrere Gesetze, um die Wirtschaft stärker in die Verantwortung zu nehmen, etwa bei den Arbeitsbedingungen oder Maßnahmen zur Energieeinsparung oder zur Förderung erneuerbarer Energien. Zu nennen wären hier etwa:

Das neue Arbeitsvertragsgesetz: Sein erklärtes Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen (seit dem 1. Januar 2008 in Kraft; Details finden Sie im Beitrag Chinas Arbeitsvertragsgesetz in der Ausgabe Winter 2007/Frühjahr 2008 Ihres pwc:china compass, Seite 29 bis 31). Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien: Es bevor-zugt unter anderem Investitionen in erneuerbare Energien steuerlich (gültig seit dem 1. Januar 2006; vergleichen Sie dazu die Ausgabe Frühjahr 2009: Erneuerbare Energien in China: steuerliche Perspektiven und Fördermittel, Seite 17 bis 19). Die �grünen Elemente� im Körperschaftsteuerrecht: Sie belohnen umweltverträglich wirtschaftende Unternehmen steuerlich (einen Einblick verschafft Ihnen der Beitrag Frisches Grün für Chinas Steuersystem im pwc:china compass, Herbst/ Winter 2008, Seite 20 bis 22).

Die eben aufgelisteten neuen gesetzlichen Regelungen und Förderangebote zeigen: Beijings Führung ist entschlossen, mit seiner Wende zur Nachhaltigkeit Ernst zu machen. Gut beraten sind dabei Unternehmen, die den Trend zu Regulierungen der Bereiche Umwelt und Soziales in China nicht nur als limitierende Faktoren wahrnehmen. Er schafft vielmehr auch Anreize zur Entwicklung von Produkten, die Umwelt und Ressourcen schonen. Unternehmen können etwa die öffentliche Diskussion zum Emissionshandel als strategische Chance nutzen, indem sie in China in Technologien investieren, die einen Beitrag zum Klima-schutz leisten: Für ihre genehmigungsfähigen Investitionen können sie nach den Voraussetzungen des Clean Development Mechanism Emissionsrechte erwerben und im Emissionshandel einsetzen.

Firmen, die in ihrer Branche eine Vorreiterposition in Sachen Nachhaltigkeit ausüben, verstehen CR als strategisches Thema und erkennen in Megatrends wie dem Klimawandel, dem so-genannten �digitalen Graben� oder der Wasser- und Ressourcen-knappheit neue Geschäftsmöglichkeiten. So können Unter-nehmen über die Sicherung ihrer �License to operate� hinaus mit-hilfe eines strategisch ausgerichteten Stakeholder-Managements Märkte im Investitionsland erschließen, indem sie die dortigen Bedürfnisse in Lösungen umsetzen. Mit gutem Beispiel voran geht der Volkswagen-Konzern in China, wie Sie in der Infobox lesen.

Praxisbeispiel: umfassendes CR-Management Der Volkswagen-Konzern (VW) engagiert sich seit mehr als 20 Jahren an mittlerweile sechs Standorten auf dem chinesischen Markt. In Zusammenarbeit mit dem Weltkonzernbetriebsrat und dem Inter-nationalen Metallgewerkschaftsbund hat VW eine Erklärung zur Ein-haltung sozialer Mindeststandards erarbeitet und damit die Grundlage für weltweit einheitliche Arbeitnehmerstandards geschaffen. Mit einem speziellen Ausbildungsprogramm hält VW chinesische High Potentials in seinen Betrieben. Darüber hinaus hat VW eine Initiative zur Ursachenforschung zu der in China besonders hohen Zahl an Verkehrsunfallopfern, verbunden mit der Entwicklung konkreter Handlungsstrategien zur Verkehrssicherheit, lanciert. Im Rahmen der Green Future Environmental Educational Initiative arbeitet VW mit der staatlichen Umweltbehörde zusammen, um Schulkinder über die Bedeutung des Umweltschutzes aufzuklären. Außerdem hat der Konzern ein Aufforstungsprojekt initiiert sowie in allen chinesischen Werken ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Fünf der sechs Werke sind bereits nach ISO 14001 zertifiziert. Daneben bietet VW seinen Lieferanten Schulungen zum Umweltmanagement an, von denen mittlerweile viele ebenfalls nach ISO 14001 zertifiziert sind. Der Nachhaltigkeitsbericht von VW erscheint auch in chinesischer Sprache. Die Volkswagen Group China wurde für ihr vorbildliches Engagement für ihre Mitarbeiter und die Gesellschaft mit dem chinesischen Preis �Verantwortungsvollstes Unternehmen 2006� ausgezeichnet. Quelle: Volkswagen AG, Nachhaltigkeitsbericht 2007/2008

Im Umkehrschluss bedeutet das Gesagte: Unternehmen, die nicht willens oder in der Lage sind, die soziale und umweltbezogene Verträglichkeit ihrer Auslandsinvestitionen zu gewährleisten, gehen nicht nur ein stetig wachsendes Risiko ein, sie verpassen auch Chancen und Märkte. Die Finanz- und Wirtschaftskrise kann dieser Einsicht weiteren Nachdruck verleihen, indem sie bei Unternehmen und Finanziers zu einem Umdenken weg vom kurz-fristigen Shareholder-Value hin zu einer an Nachhaltigkeit aus-gerichteten Geschäftspolitik führt. Gerade das bevölkerungs-reichste Land der Welt ist an solchen Unternehmen und Investoren sehr interessiert. Ihnen eröffnet sich ein aussichts-reicher und im besten Sinne zukunftsträchtiger Markt.

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Studien Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen folgende Studien: PricewaterhouseCoopers und oekom research: Corporate Responsibility bei Auslandsinvestitionen, Juni 2009 International Finance Corporation: Gaining Ground: Integrating Environmental, Social and Governance Factors into Investment Processes in Emerging Markets, März 2009 Business for Social Responsibility (im Auftrag des IFC): Sustainable Investment in China 2009, September 2009

Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +49 69 7431-2112 [email protected] Tel.: +49 69 7431-3186

Wussten Sie schon, wer für die Chinesen �ein großer Deutscher� ist?

Der Größte ist offenbar Karl Benz. Denn der badische Autopionier ließ bei einer Umfrage viele namhafte Persönlichkeiten hinter sich, die auch zur Wahl standen: Martin Luther, Karl Marx, Ludwig van Beethoven, Johann Wolfgang von Goethe, Albert Einstein, Konrad Adenauer, Willy Brandt, Oskar Schindler und Franz Beckenbauer.

Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag

你知道了吗

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China will CO2-Ausstoß reduzieren: Chancen für deutsche Unternehmen Ungeachtet aller Regional- und Weltgipfel zum Thema Klima-schutz mit chinesischer Beteiligung in den vergangenen Wochen und ihrer nicht nur von Umweltaktivisten zum Teil heftig kritisierten Unverbindlichkeit hat China � wenn auch vielleicht vorrangig unter dem Druck der Finanzkrise � eine Menge Geld für die grüne Sache in die Hand genommen: Für den Ausbau grüner Technologien stellt die chinesische Regierung umgerechnet 220 Milliarden US-Dollar zur Verfügung. Chinas Finanzpaket zur Bekämpfung der Krise zeigt, welchen Stellenwert der Umwelt- und Klimaschutz zurzeit für China einnimmt. � Welche Zahlen die chinesische Regierung in Sachen Umweltschutz jüngst veröffentlicht hat und welche Chancen, aber auch Risiken sich daraus für ausländische Investoren ergeben, lesen Sie im folgenden Beitrag. Erstmals im August dieses Jahres äußerte sich China verbindlich dazu, welche Ziele es sich beim Ausstoß von CO2 setzen will. Ein chinesisches Expertengremium legte dazu im Auftrag der chinesischen Regierung eine Studie vor, die Vorschläge für bindende und realisierbare Klimaschutzziele ausgearbeitet hat. Die drei wichtigsten lauten:

Ab 2020 soll der bisherige Anstieg des CO2 zumindest gebremst werden. 2030 soll der Höhepunkt des CO2-Ausstoßes erreicht sein. Bis 2050 sollen die Emissionen wieder auf den Stand von 2005 gesenkt worden sein.

Diese Ziele wären, so die Studie, allerdings nur erreichbar durch eine entschiedene Umweltpolitik, ausreichende Investitionen in grüne Technologien und Unterstützung durch �grünes Know-how� aus fortschrittlichen Industrienationen. Diese Ziele sind zwar nicht besonders ehrgeizig gesetzt, doch in Hinblick auf die Haltung vieler anderer Entwicklungs- und Schwellenländer, wie zum Beispiel Indien, war der Weg, den China damit eingeschlagen hat, maßgebend für die Klima-verhandlungen im Dezember 2009. Experten bestätigen: Greentech wird in China boomen Vor diesem Hintergrund und nach der übereinstimmenden Ein-schätzung der meisten Beobachter ist China auf dem richtigen Weg, diese Ziele zu erreichen. Drei Fakten stützen diese Schluss-folgerung:

Bereits 2007 investierte das Land insgesamt zwölf Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energien und nahm damit weltweit eine Spitzenposition ein. Im Rahmen des chinesischen Konjunkturpakets zur Bekämpfung der weltweiten Wirtschafts- und Absatzkrise zu Beginn des Jahres 2009 in Höhe von insgesamt 586 Milliarden US-Dollar sind stattliche 220 Milliarden für grüne Projekte vorgesehen.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche CO2-Ziele jüngst die chinesische Regierung in den Raum

gestellt hat. ● wie Experten die Entwicklung des chinesischen Umweltmarkts

einschätzen. ● auf welche Chancen und auf welche Risiken sich fortschrittliche

grüne Investoren einstellen sollten.

● Die Regierung hat die chinesischen Banken aufgefordert, bei

der Vergabe von größeren Kreditlinien an Unternehmen und für Projekte die Equator Principles zu beachten (bitte lesen Sie dazu die Infobox und auch den Beitrag Investitionen in China: Gefragt sind Unternehmen, die Verantwortung übernehmen, auf den Seiten 4 bis 6.).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen (wie etwa Gesetze, Verordnungen und Sanktionen) für den Klimaschutz sind bereits vorhanden. Allerdings bleibt das Hauptproblem Chinas nach wie vor die Verfolgung von Verstößen gegen die Gesetze sowie die Kontrolle der Einhaltung von Umweltbestimmung bei einer Bevölkerung von über 1,3 Milliarden Menschen.

Equator Principles Auf diese freiwilligen Richtlinien haben sich mittlerweile viele Banken im Bereich der internationalen Projektfinanzierung verständigt. Sie basieren auf Ökologie- und Sozialstandards der Weltbank und gehen auf eine Initiative der Banken Citigroup, ABN AMRO, Barclays und WestLB aus dem Jahr 2003 zurück.

China begreift grüne Technologien immer deutlicher als die nächste Boomindustrie und als eine große Chance für das Land. Nach dem China Greentech Report 2009 (veröffentlicht im September 2009) und den Studien, die diesem Report zugrunde liegen (www.china-greentech.com/report), wird China in Zukunft attraktiver für Investitionen im Bereich grüner Technologien sein und besitzt ein Marktpotenzial von etwa einer Billion US-Dollar jährlich. Bestätigt wird diese Aussage durch eine Analyse, erstellt in Zusammenarbeit mit der amerikanischen Handelskammer in Shanghai und PricewaterhouseCoopers während des 2009 Summer Davos. Experten schätzen den chinesischen grünen Technologiemarkt darin auf zwischen 0,5 und einer Billion US-Dollar. Das entspräche etwa 15 Prozent des vorausgesagten Bruttoinlandprodukts im Jahr 2013. Des Weiteren behandelt der Bericht die Marktchancen in China in ausgewählten Sektoren (darunter saubere Energien, Infrastruktur und grünes Bauen). Chinas CO2-Verpflichtung: positives Signal in der Weltklimadebatte Mit Blick auf die Weltklimaverhandlungen im Dezember 2009 in Kopenhagen, deren wichtigste Aufgabe es war, ein Nachfolge-abkommen für das auslaufenden Kioto-Protokoll zu beschließen, war Chinas Vorstoß, die zuvor genannten Klimaziele zu über-nehmen, eindeutig ein positives Signal. Selbst wenn die 21 Staaten der Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC) und die USA auf dem Klimagipfel in Singapur Mitte November einem

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rechtlich verbindlichen Abkommen in Kopenhagen eine Abfuhr erteilt haben. Die anderen Entwicklungsländer, die sich weiterhin gegen verbindliche CO2-Reduktionsvorgaben wehren, wie etwa Indien, behaupten nicht ganz zu Unrecht, dass vor allem die klassischen Industrienationen, allen voran die USA, die aktuelle Klimasituation verursacht hätten und deswegen auch primär Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen müssten. Sie fordern: Ärmere und entwicklungsschwache Ländern sollten beim Aufbau einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Industrie und Wirtschaft unterstützt werden. Auch die Form und der Umfang dieser Unterstützung wurde im Rahmen der Verhandlungen in Kopenhagen diskutiert. Jedoch hat sich die Europäische Union im Vorfeld nicht dazu durchringen können, einer finanziellen Verpflichtung zuzustimmen oder in die grünen Technologien armer Länder zu investieren. Chancen für deutsche Unternehmen in China Während die neue Bundesregierung gerade darüber nachdenkt, die Laufzeit alter Kernkraftwerke zu verlängern, und damit der Entwicklung erneuerbarer Energie in Deutschland einen empfindlichen Dämpfer versetzt hat, können die konkreten Aussagen Chinas zur Förderung und Bedeutung der grünen Technologien für die Zukunft des Landes erhebliche Chancen für deutsche Unternehmen eröffnen. Denn bei allen Zielen betont Chinas Regierung weiterhin, auf die Unterstützung von ausländischem Know-how im Bereich grüner Technologien sowie beim Umwelt- und Nachhaltigkeits-management angewiesen zu sein. Dabei sind sowohl Produkte �Made in Germany� als auch deutsche Ingenieure bei der Entwicklung neuer Produktionslinien stark nachgefragt. Im Bereich neuer Energien sind die meisten internationalen Hersteller, oftmals in Form von Joint Ventures, bereits in China aktiv (beispielsweise Marktführer wie Nordex AG und REpowersystems AG). Investitionen wollen klug vorbereitet sein Allerdings sollte jeder Investor seinen Einstieg in den chinesischen Markt und der Aufbau von Joint Ventures nach wie vor gründlich vorbereiten und mithilfe von Experten sorgfältig planen. Zwar ist China dabei, Handelshemmnisse für internationale Unternehmen abzubauen, und wirbt damit, die Gleichberechtigung zwischen lokalen und ausländischen Unternehmen voranzutreiben, dennoch ist es ein noch ein weiter Weg bis zu einer freien Marktwirtschaft und echter Gleichheit. So gibt es nach wie vor Beschränkungen für bestimmte Produktionslinien, die auch zurzeit noch einen chinesischen Fertigungsanteil von mindestens 70 Prozent vor-schreiben. Speziell deswegen sind Kooperationsformen wie Joint Ventures mit chinesischen Firmen eine bevorzugte Geschäftsform für internationale Unternehmen, die sich dadurch einen Markt-zutritt in China verschaffen. Fördermittel, Steuererlasse für spezielle Industrien und Techniken sowie andere Investitionsanreize fallen von Region zu Region

unterschiedlich aus. Die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind teilweise intransparent und sollten frühzeitig begonnen werden. Marktkenner empfehlen dringend eine genaue Analyse des Markts und der beteiligten Akteure sowie eine umfassende Strategie zum gewerblichen Rechtsschutz. Und eine weitere Erkenntnis setzt sich immer mehr durch: Eine Produktion in China lohnt sich nur dann, wenn der Investor auch plant, den chinesischen Markt zu bedienen. Herausforderung Finanzierung Bei der Finanzierung größerer Projekte sind Investoren gut beraten, die Geschäfte der Kooperationspartner genauestens zu analysieren. Dabei ist zu beachten, dass in China teilweise unter-schiedliche Rechnungslegungspflichten gelten. Es gibt versteckte Posten, die beachtet werden sollten, und manche Firmen müssen gar keine Finanzzahlen veröffentlichen. Auch bieten Unter-nehmen, die zum Teil verstaatlicht sind, nicht automatisch die Garantie, dass der Staat für deren Verbindlichkeiten im Falle von Liquiditätsengpässen des Unternehmens aufkommt. Fazit Vor dem Hintergrund des Investitionspakets der chinesischen Regierung für den Ausbau erneuerbarer Energien und anderer umweltfreundlicher Techniken sowie der aktuellen Stellungnahme der chinesischen Regierung zu umweltpolitischen Zielen steigt die Attraktivität Chinas für �grüne Investoren�. Die chinesische Regierung lädt fortschrittliches ausländisches Know-how gerade-zu ein, sich am Aufbau einer neuen boomenden Industrie zu beteiligen. Deutsche Unternehmer können bei dem sicher ein-setzenden Beteiligungswettbewerb den guten Ruf deutscher fort-schrittlicher Technologie als Wettbewerbsvorteil nutzen und durch den Aufbau chinesischer Partnerschaften in der Forschung und Produktion grüner Technologien letztlich gemeinsam mit China als Gewinner hervorgehen. Über die aktuelle Entwicklung wird Sie Ihr pwc:china compass laufend informieren. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 40 8834-9592 [email protected] Tel.: +49 40 8834-9500

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Erneuerbare Energien in China China entwickelt sich mit schnellen Schritten zu einer großen Industrienation, die sich rasch industrialisiert und urbanisiert. Diese Entwicklung zog einen enormen Energiebedarf nach sich. Das Land hat seinen Energiekonsum von 2000 bis 2006 verdoppelt und rückte im Jahr 2006 zum zweitgrößten Energieverbraucher hinter den USA auf. Ein Ende des Wachstums ist vorerst nicht in Sicht. Die gleiche Entwicklung hat aber auch erhebliche Belastungen für die Umwelt mit sich gebracht. Gerade in den letzten Jahren hat China erkannt: Diesen Herausforderungen kann nur mit nachhaltigen, effizienten und ökologisch sinnvollen Technologien begegnet werden. Derzeit entwickeln sich in China Märkte für alle Formen von grünen Technologien. Ihr pwc:china compass hat Sie immer wieder über neue Entwicklungen informiert. � Den Markt als Ganzen und seine China-typische Struktur stellt Ihnen der aktuelle Beitrag vor. Die Gründe dafür, Energie auf Basis nachhaltiger grüner Technologien zu gewinnen, wiegen schwer:

In China leben 20 Prozent der Weltbevölkerung, das Land verfügt jedoch nur über sieben Prozent der weltweiten Trink-wasservorkommen. Außerdem gehen diese Vorkommen stetig zurück, da die Nachfrage das Angebot und deren natürliche Reproduktion um ein Weites übersteigt. Industrielle Abfall-produkte, die ins Wasser gelangen, und die erhöhte Verwendung von Düngemitteln, die ins Grundwasser sickern, komplizieren die Bedingungen ebenso wie eine fortschreitende Wüstenbildung (Desertifikation) großer Landteile im Norden Chinas. Im Jahr 2006 war China mit einem Anteil von 20 Prozent der weltweiten Treibhausgase der größte Emittent. Der größte Energielieferant in China ist Kohle, die wiederum 80 Prozent aller chinesischen CO2-Emissionen ausmacht.

In der Ausgabe Frühjahr 2009 lasen Sie einen Artikel mit dem Titel Erneuerbare Energien: gute Chancen für deutsche Unternehmen (Seite 39 bis 41). Er untersuchte vorrangig die Solar- und Wind-energie und lotete dabei die Chancen für deutsche Unternehmen aus. Wie China den Kampf gegen den zunehmenden CO2-Ausstoß gewinnen will, ist Thema des Beitrags China will CO2-Ausstoß reduzieren: Chancen für deutsche Unternehmen, im aktuellen Heft, Seite 7 bis 8.

Grüne Technologien in China: politischer Rahmen Das prognostizierte Wirtschaftswachstum ist auf ein steigendes Angebot von Energie, Wasser und weiteren Ressourcen an-gewiesen. Um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu garantieren, müssen die Energieversorgung sowie deren Aus-nutzung auf Alternativen ausgerichtet werden. China hat das erkannt, wie an den von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (National Development and Reform Commission, NDRC) definierten Zielen in Tabelle 1 deutlich wird.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● wie China grüne Technologien fördert. ● welche regulatorischen Hürden sich dem ausländischen Investor in

den Weg stellen. ● warum speziell erneuerbare Energien ein Markt der Zukunft sind.

Type 2005 Actual 2010 Target 2020 Target

Energy from renewable sources 7% 10% 20% (15%)

Hydro-power 117 GW 190 GW 300 GW

Wind power 1.3 GW 10 GW (5 GW) 100 GW (30 GW)

Solar PV 0,07 GW 0,3 GW 20 GW (1.8 GW)

Solar water heating capacity 80m m2 150m m2 300m m2

Biomass power (agriculture/ forestry) 2 GW 5,5 GW 30 GW

Bioethanol 1m t 3m t 10m t

Biodiesel 0.05m t 0.2m t 2m t

Quellen: NDRC, Medium and Long Term Development Plan for Renewable Energy in China (Beijing, September 2007); The China Greentech Report

Tab. 1 Chinas Plankapazitäten im Bereich erneuerbare Energie Unternehmen, die im Bereich erneuerbare Energien Geschäfte mit China machen wollen, sind gut beraten, die komplexen politischen Strukturen zu beachten: ●

Die China Greentech Initiative identifiziert 19 verschiedene nationale Regierungsbehörden, die Verantwortungs- und Entscheidungsträger im Markt grüner Technologien (Green-tech) sind. Meistens haben diese Behörden noch eine Vertretung auf lokaler Ebene, die ihrerseits von der nationalen und der lokalen Ebene beeinflusst wird. Entscheidungsprozesse sind von nationalen wie internationalen Institutionen und Richtlinien bestimmt. Auf Regierungsebene gliedert sich die Entscheidungsfindung auf viele nationale und lokale Gremien. Die nationalen Pläne und Programme bilden den Rahmen für Entscheidungen in der Umweltpolitik und leiten Ziele ab. Neben dem Fünf-Jahres-Plan gibt es viele weitere Pläne und Programme, die den Fünf-Jahres-Plan im Detail ergänzen. Das Rettungspaket, das im Zuge der Finanzkrise im November 2008 geschnürt wurde, umfasst vier Billionen Renminbi (rund 394 Milliarden Euro), von denen 37 Prozent in Greentech investiert werden sollen. Weiterhin hat die chinesische Regierung viele Gesetze und Standards für den Greentechmarkt erlassen, darunter das Renewable Energy Law (2005) und das Circular Economy Law (2008). Zusätzlich ist die chinesische Behörde Administration of Quality Supervision, Inspection and Quaratine für die Verwaltung und Überwachung dieser Standards zuständig.

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Finanzielle Anreize und Subventionen gewährt China in Form von Steuerbefreiungen, konsumabhängigen Steuern und anderen fiskalpolitischen Instrumenten. Aktuell werden durch Subventionen gefördert:

Automobile mit alternativen Energiequellen gebäudeintegrierte Fotovoltaiksysteme Windenergieturbinen Stromerzeugung mittels Biogas

Durch eine aktive Preiskontrolle für Elektrizität, Gas und Wasser versucht die chinesische Regierung außerdem zusätzlich, das Angebot von erneuerbaren Energien zu fördern. So erließ die National Development and Reform Commission (NDRC) im Juli 2009 eine Einspeisungsprämie für Windenergie. Ähnliches zeichnet sich für Fotovoltaik ab. Neben den genannten Vorzügen gibt es allerdings auch einige Bremsklötze für einen Markteintritt in China, wie Sie gleich sehen werden: beispielsweise staatliche Subventionen und Besteuerungen, die einem rasanten Fortschritt des Greentech entgegenstehen. So werden konventionelle Energieformen, wie etwa Diesel, subventioniert, um auch den sozial schwächeren Teilen der Bevölkerung eine gewisse Grundversorgung zu garantieren. Diese Staatszuschüsse verzerren in der Folge den Wettbewerb mit Greentechenergie. Hinzukommt der geringere Marktpreis für Rohstoffe als Folge der Finanz- und Wirtschafts-krise. Viele Greentechanwendungen sind zudem noch nicht auf die Anforderungen des chinesischen Markts ausgerichtet und die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich geistigen Eigentums in China sind noch nicht ausreichend definiert. Gerade Letzteres erzeugt bei vielen ausländischen Unternehmen eine gewisse Skepsis, in den chinesischen Markt zu investieren, da sie ihr geistiges Eigentum oder Know-how nicht genügend geschützt sehen. Die schwachen Regularien dämpfen die Innovationskraft in-ländischer Unternehmen der grünen Technologie, da die Strafen für den Missbrauch geistigen Eigentums geringer sind als der reale ökonomische Schaden. Aber allen Hindernissen zum Trotz: Gerade europäische Unter-nehmen sollten darüber nachdenken, in den chinesischen Markt einzutreten. Denn viele bilaterale Beziehungen mit der Euro-päischen Union (EU) prägen die Entwicklung des Greentech-markts. Hervorzuheben ist dabei das EU-China Energy and Environment Programme. Daneben unterstützen viele euro-päische und deutsche Organisationen die Zusammenarbeit mit chinesischen Behörden und Unternehmen. Chinesisch-europäische Zusammenarbeit Bereits 2007 verabschiedeten die Europäische Union und China ein europäisch-chinesisches Zentrum für saubere Energie. Durch dieses Projekt soll in Beijing ein ständiges Zentrum zur Förderung

der Nutzung sauberer Energietechnologien und zur Unterstützung von Energieeinsparungen und -effizienz aufgebaut werden, um China bei seinem Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu unterstützen. Die Europäische Kommission hat in der Umweltzusammenarbeit mit China vier vorrangige Bereiche festgelegt: Wasser-verschmutzung, Luftqualität, Biodiversität und Klimawandel.

China Greentech Initiative Die China Greentech Initiative ist eine Kooperation von über 80 der weltweit führenden Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmern, Investoren, Nichtregierungsorganisationen und Beratern. Die Initiative will Möglichkeiten und Lösungen für einen grünen Markt definieren, die dazu beitragen, dass China und die Welt nachhaltig wirtschaften. PricewaterhouseCoopers ist Gründungspartner und hat seine um-fassende Expertise mit der PwC Sustainability and Climate Change Group zur Verfügung gestellt, um Marktrecherchen und Analysen für den China Greentech Report 2009 zu verfassen. Der Bericht wurde zwischen Januar 2008 und August 2009 erstellt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.pwccn.com/home/eng/cn_greentech_report_sep2009.html.

Nach der China Greentech Initiative umfasst der gesamte Markt für grüne Technologien in China ein Volumen von rund 500 Milliarden bis eine Billion US-Dollar, was etwa 15 Prozent des prognostizierten Bruttoinlandsprodukts im Jahre 2013 entspräche. Anwendungen in den Sektoren sauberer Transport (Cleaner Transportation) und erneuerbare Energien verfügen über einen großen Kreis potenzieller Kunden, da sie große Märkte umfassen wie die Entwicklung umweltschonender Fahrzeuge und Flug-zeuge (New Energy Vehicles, Advanced Aircraft; beide im Sektor sauberer Transport) und Fotovoltaik, Sonnenkollektoren und Biomasseverbrennung zur Energieerzeugung (alle im Sektor erneuerbare Energie). Generell sind Chinas Greentechmärkte für ausländische und private Investoren offen. Doch es gibt einige bemerkenswerte Unterschiede: ●

Die Sektoren saubere Industrie und grünes Bauen sind am zugänglichsten für ausländische und private Investitionen. Danach folgen die Sektoren sauberer Transport und Energie-versorgung (Electrical Power Infrastructure). Denn China erschwert den Zugang zum sauberen Transport absichtlich, da ausländische Investoren hier Zugriff auf viele Elemente der Wertkette erhalten würden (darunter Eisenbahn oder Flug-zeuge), denen Beijing strategische Relevanz beimisst. Die Versorgung mit Strom und das Stromnetz selbst dagegen sind ein Staatsmonopol, das einige wenige Ausnahmen gewährt.

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● ● ● ● ● ●

Wirtschaftlicher Rahmen Allgemein ist das Verständnis für grüne Technologien und deren Notwendigkeit sowohl bei den Anwendern als auch bei End-verbrauchern in China noch immer sehr begrenzt. Weiterhin stellen viele an der Wirtschaft Beteiligte auch keinen Zusammen-hang her zwischen dem steigenden Energiekonsum und der dadurch verursachten Verschmutzung etwa durch Kohlekraft-werke. Oft werden mit Greentech lediglich hohe Kosten assoziiert. Viele Vertriebswege sind noch nicht erschlossen, sodass viele potenzielle Anwender von Greentechprodukten nicht wissen, wo sie die entsprechende Ausrüstung kaufen können. Zudem ist die Wertekette im Bereich Greentech nur unzureichend entwickelt, da Energiequelle und Endverbraucher oft geografisch weit von-einander entfernt sind und keine entsprechende Verbindung besteht, die den Anforderungen der Energiequellen mit grüner Technologie genügen. Ein weiterer kritischer Faktor sind die hohe Konzentration der Märkte, die im chinesischen Greentechbereich vorherrscht, und der hohe Anteil von Greentechunternehmen, die im Besitz des Staates sind. Letztlich könnte diese Situation � so die Ein-schätzung der China Greentech Initiative � zu einer sinkenden Innovationskraft und zu einer unzureichenden Effizienz der Greentechunternehmen führen. Ein entscheidender Nachteil der grünen Technologie ist der Kostenfaktor. Im Vergleich zu den Kosten konventioneller An-wendungen sind die Kosten für grüne Technologie meist deutlich höher, da sie noch recht neu ist, eine entsprechende Lernkurve einfordert und noch geringe Skaleneffekte aufweist. Allgemein befindet sich die Greentechbranche hier noch am Anfang ihrer Möglichkeiten. Abgesehen von der dargestellten politischen Unterstützung sind die Finanzierungsmöglichkeiten für Greentechunternehmen noch sehr ausbaufähig. Die Möglichkeiten für Unternehmen, Eigen- und Fremdkapital aufzunehmen, ist im Vergleich zu Industrienationen sehr ein-geschränkt. Vor allem gibt es zurzeit noch keine Möglichkeiten der Finanzierung, die speziell auf die Situation und Finanzierungs-bedürfnisse von Greentechunternehmen zugeschnitten sind, etwa mit einem angepassten Kapitalzufluss oder einem langen Rück-zahlungszeitraum. Marktstrategien Die China Greentech Initiative identifiziert folgende Interessen-gruppen:

Greentechanwender und -anbieter Investoren Regierungsbehörden akademische Institutionen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) internationale Organisationen

Den genannten Interessengruppen empfiehlt die Initiative � je nach ihrer Kompetenz �, den Greentechmarkt in China weiter auszubauen und dabei folgende Schritte einzuleiten:

Den Entscheidungsträgern aller Beteiligten die Vorteile von Greentech nahezubringen. Kommerzielle Anwendungen zu entwickeln, die eine breite Anwendung ermöglichen. Faire Märkte ohne Wettbewerbsverzerrung aufzubauen und geeignete Finanzierungsprodukte zu schaffen. Die Forschung und Entwicklung von Technologien und Know-how zu unterstützen. Die Zusammenarbeit zwischen NGOs, privaten und staatlichen Organisationen weiter zu intensivieren.

Erneuerbare Energien Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Regierung auf den Sektor erneuerbare Energien. Er umfasst Energieformen wie Sonnenlicht, Wind, Wellen, Biomasse und Erdkernwärme. Da die Nachfrage nach Energie in China in der Vergangenheit schneller gewachsen ist als das inländische Angebot, wird zurzeit ein großer Teil des Bedarfs noch mit Importen abgedeckt. Daraus folgt ein kraftvoller politischer Anreiz, die nationale Energie-versorgung zu optimieren und eigenständiger zu machen. Erneuerbare Energien zu fördern und ihre Produktionskapazitäten auszubauen, wird so zu einer politisch gewollten Alternative, mit der auch Chinas Integration in weltweit koordinierte Klima-konzepte � denken Sie an der Kiotoprotokoll oder an den Welt-klimagipfel in Kopenhagen � vorangebracht werden kann. So sieht der Development Plan for Renewable Energy (2007 bis 2020) der NDRC � vergleichen Sie den Kasten � eine Einspeis-quote von erneuerbarer Energie von drei Prozent im Jahr 2010 und acht Prozent im Jahr in 2020 für Chinas Energieversorger vor.

Chinas Fahrplan für den Ausbau der erneuerbaren Energie Im September 2007 veröffentlichte die NDRC einen Plan für den mittel- und langfristigen Ausbau der erneuerbaren Energie in China, in dem sie konkrete Ziele festlegte und Fristen, in denen sie erreicht sein sollen. Den Medium and Long-Term Development Plan for Renewable Energy in China finden Sie in einer englischen und gekürzten Fassung auf der Website: www.chinaenvironmentallaw.com.

Die China Greentech Initiative hat drei Sektoren der erneuerbaren Energien auf ihr Potenzial hin untersucht: ●

Solarenergie: Zwei Drittel des Landes haben über 2.200 Sonnen-stunden pro Jahr und besitzen Solarressourcen von 500 Kilo-joule pro Kubikzentimeter im Jahr (Deutschland: 400 Kilojoule pro Kubikzentimeter im Jahr). Windenergie: China verfügt über riesige Windenergie-ressourcen. Nach dem China Wind Power Report (2007)

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könnte bei voller Ausnutzung dieser Ressource der gesamte aktuelle Elektrizitätsbedarf gedeckt werden.

● Bioenergie: Im Jahr 2006 betrug der Anteil an Energie-versorgung durch Biomasse in China einem Äquivalent von 280 Millionen Tonnen Kohle. Dennoch steht dieses Segment erst am Anfang seiner Entwicklung.

Die China Greentech Initiative identifiziert die Produkte Sonnen-kollektoren zur Erhitzung von Wasser, Windenergiespeicherung und Biokraftstoffe als die mit dem größten Potenzial zur Kommerzialisierung in den nächsten zehn Jahren. Als Gründe nennt sie die erreichte technologische Reife und die großen, zunehmend adressierbaren Märkte. In den folgenden Abbildungen sehen Sie, welche Umweltfaktoren nach der Zusammenfassung des Evaluationsberichts Erneuer-bare Energien die erneuerbaren Energien in China beeinflussen und welche Marktpotenziale und Trends sich abzeichnen. Wind solution Unit environmental

impact potential

Wind turbines

Offgrid/< 1 MW/Horizontal Offgrid/< 1 MW/Vertical Ongrid/1�3 MW/Onshore Ongrid/> 3 MW/Onshore Ongrid/1�3 MW/Offshore Wind development

Micrositing Wind assessment Wind maintenance

Control systems Maintenance Standard operating procedures Conversion technology Wind energy storage

Compressed air storage Battery storage Hydro storage

more than 40% less than 10%

Solar solution Unit environmental impact potential

Solar photovoltaics

Crystalline silicon PV Thin film PV � amorphous silicon Thin film PV � cadmium telluride Thin film PV � CIGS Building-intergrated PV Solar concentrating

Parabolic trough Fresnel mirror Power towers Parabolic dish � stirling engine Concentrating PV Solar water heaters

Solar water heater more than 40% less than 10%

Tab. 3 Solarenergie

Tab. 2 Windenergie

Bioenergy solution Unit environmental impact potential

Bioelectricity

Biomass combustion Biomass co-firing Bioheat

Industrial heat Civil heat Biofuels

Sweet sorghum (ethanol) Cassava (ethanol) Cellulose (ethanol) Waste vegetable oil (diesel) Jatropha (diesel) Microalgae (diesel)

more than 40% less than 10%

Tab. 4 Bioenergie

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Die drei folgenden Schaubilder veranschaulichen das Vermarktungspotenzial der drei wichtigsten erneuerbaren Energien in den nächsten zehn Jahren.

0�1 years 1�5 years 5�10 years

Turbines DevelopmentMaintenance Energy storage

Com

mer

cial

isat

ion

pote

ntia

l

Commercialisation potential is an average aggregation of addressable market size, solution attractiveness and market accessibility for all solutions within each displayed category.

high

est

low

est

Windenergieanlagen

0�1 years 1�5 years 5�10 years

Photovoltaics ConcentratingWater heaters

Com

mer

cial

isat

ion

pote

ntia

l high

est

low

est

Solarenergieanlagen

0�1 years 1�5 years 5�10 years

Bioelectricity Bioheat Biofuels

Com

mer

cial

isat

ion

pote

ntia

l high

est

low

est

Bioenergieanlagen Fazit Das Wirtschaftswachstum, die Begrenztheit vieler Ressourcen und der Klimawandel stellen China vor einen Berg von Aufgaben. Das Reich der Mitte versteht sich selbst als Land, das sich welt-weit integriert, ohne dabei seine Selbstständigkeit aufzugeben. Das führt langfristig zur weiteren Öffnung der Märkte, Anpassung

an internationale wirtschaftliche und technische Standards und zu einem koordinierten Vorgehen bei der Bekämpfung des Klima-wandels. Dafür hat die chinesische Politik international wie national erste Grundsteine gelegt. Internationale und nationale Interessengemeinschaften aus aller Welt sind bemüht, die Wege für gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten aufzuzeigen. Euro-päische und speziell deutsche Organisationen sind ganz vorne mit dabei. Chinas schnelle industrielle und wirtschaftliche Entwicklung schafft einen großen Energiebedarf und ist für viele Umwelt-probleme verantwortlich. Beijing ist bestrebt, das Problem anzupacken und seinen Energiehunger verstärkt auch mit effizienteren und umweltschonenden Technologien zu stillen. Deshalb birgt der chinesische Greentechmarkt � der regulatorisch, wie Sie gesehen haben, nach wie vor komplex ist � enormes Wachstumspotenzial für die nächsten Jahre, und zwar in allen Sektoren. Regulatorische Neuerungen bergen Risiken für bestehende Investitionen, schaffen aber auch gewaltige, neue Möglichkeiten. Deutsche Unternehmen, die in diesen Sektoren aktiv sind, sind gut beraten, die Chancen, die sich im chinesischen Wachstumsmarkt bieten, zu erkennen und sich dem Wettbewerb zu stellen. Sind Sie interessiert an weiteren Details zum Thema grüne Technologien und speziell erneuerbare Energien? Planen Sie bereits Investitionen? � PricewaterhouseCoopers hat seine Industrieexpertise im Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien effektiv gebündelt. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 10 6533-7124 [email protected] Tel.: +86 10 6533-8888

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Steuern und Recht

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Die Bilanzierung latenter Steuern in China und Deutschland: ein Vergleich Wie Sie in früheren Ausgaben Ihres pwc:china compass schon lesen konnten, passte China in den letzten Jahren seine Vor-schriften zur Rechnungslegung – zumindest in großen Teilen – international üblichen Standards an. Auch Deutschland geht diesen Weg. Ein besonders kniffeliger Fall über alle Grenzen hinweg ist dabei die Bilanzierung latenter Steuern. – Welche Regeln in China und Deutschland bislang in diesem Bereich galten und welche neuerdings, das stellt Ihnen der Beitrag des Steuerexperten Jens-Peter Otto zusammen. Latente Steuern gehören mit zu den komplexesten Bilanzierungs-fragen, weil sie auf einer sehr abstrakten Konstruktion beruhen: Sie werden nie gezahlt, sondern dienen als eine Art Werte-speicher dem Ausgleich zwischen der Handelsbilanz und den steuerlichen Ansätzen. Dieser Wertespeicher kann entweder zu aktiven oder passiven latenten Steuern führen und soll eine bessere Interpretation des Steueraufwands im Verhältnis zum ausgewiesenen Vorsteuerergebnis in Jahresabschluss ermöglichen. Eine grundsätzliche Definition latenter Steuern liefert § 274 Handelsgesetzbuch (HGB) in der Fassung des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG): „Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive Steuern in der Bilanz anzusetzen, eine sich insgesamt ergebende Steuer-entlastung kann [Anmerkung des Verfassers: Das ist ein Wahl-recht!] als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden.“ Diese Definition folgt dem sogenannten bilanzorientierten Temporary Differences Approach, der durch BilMoG den bisher in § 274 HGB enthaltenen Timing Differences Approach ab 2010 ablösen wird. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, orientiert sich der Timing Differences Approach am Jahresergebnis, da er auf Ergebnisunterschieden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung beruht, während der bilanzorientierte Temporary Differences Approach auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede in der Bilanz abstellt. Eine vergleichbare Änderung hat es kürzlich in China gegeben: Wie Sie aus den beiden Ausgaben Sommer und Herbst 2007 bereits wissen (vergleichen Sie dazu die Infobox), haben sich auch die Bilanzierungsvorschriften in China geändert. So müssen dort zunächst börsennotierte Unternehmen, große Staatsunter-nehmen und vornehmlich Finanzdienstleistungsunternehmen die neuen China Accounting Standards (CAS 2006) anwenden, alle anderen Unternehmen können freiwillig auf CAS 2006 umstellen.

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● was die Bilanzierung latenter Steuern besonders aufwendig macht. ● welche neuen Vorschriften Deutschland und China erlassen haben. ● was sich gegenüber den bislang geltenden Vorschriften ändert.

China Accounting Standards Einen ausführlichen Einblick in der Änderungen bei den Bilanzierungs-regeln durch CAS 2006 und eine Aufstellung darüber, in welchen Details sie sich decken oder unterscheiden von den international üblichen Standards, finden Sie in den beiden aufeinander auf-bauenden Beiträgen Neue Vorschriften werten Chinas Rechnungs-legung auf (Teil 1): Was ändert sich in der Praxis? und Neue Vor-schriften werten Chinas Rechnungslegung auf (Teil 2): Chinese Accounting Standards und International Financial Reporting Standards in den Ausgaben Sommer und Herbst 2007, auf Seite 10 bis 24 beziehungsweise 4 bis 16 Ihres Fachmagazins pwc:china compass.

Auch in China haben die neuen CAS 2006 die Behandlung der latenten Steuern grundlegend geändert. Während für die Bilanzierung latenter Steuern nach bisherigen Vorschriften insgesamt ein Wahlrecht bestand, sind nach CAS 2006 zwingend latente Steuern anzusetzen. Sofern allerdings latente Steuern nach den alten Vorschriften angesetzt werden, sind die Vor-schriften zu latenten Steuern in ihrer Gesamtheit zu befolgen: Dieses Wahlrecht führt somit nicht zu einem „Cherry Picking“ bei Vorschriften. Auch in China erfolgte eine Hinwendung zum Temporary Differences Approach. Outside Basis Differences (OBD) markieren die Differenz zwischen dem Nettovermögen des Tochterunternehmens und dem Buchwert der Anteile in der nationalen Steuerbilanz des Gesellschafters. Ziel der latenten Steuern auf OBD ist, Steuer-effekte zu antizipieren, die etwa aus dem Verkauf der Anteile oder Ausschüttung an die nächsthöhere Konzerngesellschaft entstehen können. Während BilMoG pauschal diese OBD aus der Berechnung der latenten Steuern herausnimmt, übernimmt CAS 2006 die Konzeption des International Accounting Standard 12, die eine Ausnahme von der Bildung latenter Steuern auf OBD an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Die Unterschiede zwischen BilMoG und CAS 2006 können in der Praxis je nach Einzelfall gering oder bedeutend ausfallen. Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Behandlung von latenten Steuern nach deutschem und chinesischem Bilanzrecht gegenüber. Sie vergleicht die Änderungen in China wie Deutschland jeweils zwischen alten und neuen Regelungen sowie die Regelungen in beiden Ländern.

Steuern und Recht

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Steuern und Recht

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China Deutschland

Thema Alt

Accounting System for Business Enterprises (altes

Rechnungslegungssystem für Wirtschaftsunternehmen)

Neu CAS 2006

Alt § 274 HGB bis 2009

Neu § 274 HGB nach BilMoG

Methode Timing Differences Approach

Temporary Differences Approach

Timing Differences Approach

Temporary Differences Approach

Ansatz Wahlrecht als Bilanzierungs-methode insgesamt einmalig auszuüben für passive und latente Steuern, danach Beibehaltungspflicht für die gewählte Methode

Pflicht ● aktive latente Steuern (Wahlrecht)

● passive latente Steuern (Pflicht)

● aktive latente Steuern (Wahlrecht)

● passive latente Steuern (Pflicht)

Berücksichtigung von quasi permanenten Differenzen

ja ja nein ja

Steuerliche Verlustvorträge

Nicht geregelt. In der Praxis werden keine latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet.

Ansatzpflicht Ansatzverbot Ansatzpflicht, sofern diese voraussichtlich innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechnet werden können

Saldierung aktiver mit passiven Steuern

Nicht geregelt. In der Praxis wird keine Saldierung vor-genommen.

Ja, sofern es sich um Sach-verhalte oder Steuerarten handelt, welche die gleiche Steuerbehörde betreffen.

Saldierung ist im Gesetz vorgesehen. Ein getrennter Ausweis wird im Einzel-abschluss als zulässig angesehen und ist nach dem deutschen Rechnungs-legungsstandard 10 im Konzernabschluss verpflichtend.

Wahlrecht zur Saldierung im Einzelabschluss, das gilt ebenfalls für latente Steuern im Konzernabschluss.

Abzinsung auf den Barwert

Nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis gibt es keine Abzinsung.

nein Nicht ausdrücklich geregelt. In der Praxis gibt es keine Abzinsung.

nein

Anzuwendender Steuersatz

Wahlrecht: Entweder sind latente Steuern mit dem Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten (Liability Method) oder mit dem Steuersatz im Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes (Deferred Method).

Latente Steuern sind mit dem Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten (Liability Method).

Latente Steuern sind mit dem Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten (Liability Method).

Latente Steuern sind mit dem Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten (Liability Method).

Ausschüttungs-sperre

nicht geregelt nicht geregelt Die verbleibenden Gewinn-rücklagen inklusive Gewinn- oder Verlustvortrag müssen den angesetzten aktiven latenten Steuern mindestens entsprechen.

Die verbleibenden Gewinn-rücklagen inklusive Gewinn- oder Verlustvortrag müssen den angesetzten aktiven latenten Steuern mindestens entsprechen.

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Steuern und Recht

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Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ihr Ansprechpartner

[email protected] Tel.: +86 21 2323-3350

China Deutschland Thema

Alt Neu Alt Neu

Ausweis in der Bilanz

Ausweis unterhalb des langfristig gebundenen Vermögens beziehungs-weise der langfristigen Schulden (In China wird die Fristigkeitsgliederung in der Bilanz umgekehrt zur deutschen Praxis vor-genommen. Das kurzfristige Vermögen oder die kurz-fristigen Schulden werden oberhalb des langfristigen Vermögens beziehungs-weise der langfristigen Schulden ausgewiesen.)

Ausweis innerhalb des langfristig gebundenen Vermögens (Non-current Assets) beziehungsweise innerhalb der langfristigen Schulden (Non-current Liabilities)

● Passive latente Steuern sind gesondert innerhalb der Rückstellungen oder im Anhang anzugeben.

● Aktive latente Steuern sind gesondert in der Regel nach den Rechnungsabgrenzungs-posten anzugeben.

Aktive sowie passive latente Steuern erhalten jeweils einen eigenen Haupt-gliederungspunkt in der Bilanz unterhalb der Rechnungsabgrenzungs-posten.

Ausweis in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Ausweis innerhalb des Gewinnsteueraufwands

Ausweis innerhalb des Gewinnsteueraufwands

Ausweis innerhalb des Postens Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

gesonderter Ausweis inner-halb des Postens Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Angaben im Anhang

Angabe, ob latente Steuern als Bilanzierungsmethode angewandt werden, sowie die Methode zur Ermittlung des Steuersatzes (Liability Method oder Deferred Method)

● Erläuterungen zum Verhältnis zwischen aus-gewiesenem Gewinn und ausgewiesenem Steuer-aufwand

● Differenzen und Verlust-vorträge, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

● eine Aufgliederung der in der Bilanz erfassten latenten Steuern nach Art der Differenzen oder dem Verlustvortag

● Differenzen bezogen auf Beteiligungen, für die keine passiven latenten Steuern gebildet wurden

Betrag der passiven latenten Steuern, soweit nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesen, Erläuterung der in der Bilanz aus-gewiesenen aktiven latenten Steuern

Erläuterungspflicht der Differenzen sowie der steuerlichen Verlustvorträge, die Basis der latenten Steuerberechnung sind, sowie Angabe des in die Berechnung einfließenden Steuersatzes

Konsolidierung nicht geregelt keine latente Steuern auf ● Differenzen aus dem

Ansatz eines Goodwills aus der Eigenkapital-konsolidierung

● unter bestimmten Um-ständen die Differenz aus Wertansätzen bezüglich Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunter-nehmen (Outside-Basis-Differenz)

keine Regelungen zu der Behandlung eines Goodwills aus der Kapital-konsolidierung sowie zu den Outside-Basis-Differenzen

keine latente Steuern auf ● Differenzen aus dem

Ansatz eines Goodwills aus der Eigenkapital-konsolidierung

● die Differenz aus Wert-ansätzen bezüglich Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-unternehmen (Outside-Basis-Differenz)

Bilanzierung latenter Steuern in Deutschland und China: eine Gegenüberstellung

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Steuern und Recht

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Entsendung nach China: Steuerfallen für Unternehmen und Mitarbeiter ausweichen Auch für China geht die Wirtschaftskrise mit Steuerausfällen einher. Dass die chinesische Regierung sie gerne kompensieren möchte, überrascht nicht. Einen Weg, zusätzliches Steuer-volumen zu gewinnen, wittern die Finanzbehörden momentan über die Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die nach China entsandt wurden. Mit welchen neuen Erlassen Beijing Expatriates als Steuerquelle erschließen will, erfahren Sie im folgenden Beitrag. � Beachten Sie aber bitte: Was auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter zukünftig genau zukommt, hängt nicht nur von Gesetzen und Erlassen ab, sondern auch von der lokalen Steuerbehörde. Deshalb beleuchten die Autoren nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sie geben Ihnen auch Einblick in die ersten Erfahrungen, die sie in der Beratungspraxis gesammelt haben. Erlass 114: genaue Prüfung der Entsendung China schaut künftig genauer hin als bislang, ob die Entsendung von Mitarbeitern eine �echte� Entsendung ist oder ob sie eine Betriebsstätte begründet. Das betrifft alle chinesischen Gesellschaften mit Muttergesellschaften im Ausland, die entsandte Mitarbeiter beschäftigen. � Hintergrund: Bei Entsendungen wird das Gehalt der entsandten Mitarbeiter (oder Teile davon) oft im Heimatland ausgezahlt, etwa weil die Mitarbeiter keine Währungsrisiken in China tragen wollen oder weil in Deutschland laufende Kosten anfallen. Üblicherweise erfolgt eine Weiterbelastung dieser Bezüge an die chinesische Gesellschaft. Bei solchen Konstellationen gingen die chinesischen Finanzbehörden bislang davon aus, dass die Heimatgesellschaft lediglich als (steuerunschädliche) Zahlstelle für das chinesische Unternehmen fungiert. Im Juni 2009 veröffentlichte die State Administration of Taxation den Erlass Guoshuifa [2009] No. 114 (Erlass 114). Er hält die Finanzämter im ganzen Land an, bei Entsendungen an chinesische Gesellschaften mit ausländischen Mutter-gesellschaften näher zu prüfen, ob es sich um eine �echte� Entsendung handelt. Das bedeutet im Klartext: Die eben umrissene Konstellation wird dahingehend untersucht, ob der entsandte Mitarbeiter nicht als Vertreter der entsendenden Gesellschaft eine Dienstleistung an die chinesische Gesellschaft erbringt. Eine �echte� Entsendung liegt dabei nur dann vor, wenn �

die chinesische Gesellschaft weisungsbefugt und kontroll-berechtigt gegenüber dem entsendeten Mitarbeiter ist. die chinesische Gesellschaft Risiko und Verantwortung für seine Arbeitsergebnisse trägt. der Arbeitnehmer im Interesse der chinesischen Gesellschaft tätig wird. Gehaltskosten ohne Aufschlag an die chinesische Gesellschaft weiterbelastet werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● mit welchen Erlassen die chinesische Regierung neue

Steuerquellen erschließen will. ● mit welchen Verfahren die Erlasse umgesetzt werden. ● welche Nachweispflichten mit ihnen verbunden sind.

Liegt keine �echte� Entsendung vor, kann es zur Begründung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte durch das entsendende Unternehmen kommen. Die Weiterbelastung der Kosten an die chinesische Gesellschaft wird dann als Dienstleistungsentgelt gewertet, auf das sowohl Geschäftsteuer als auch chinesische Körperschaftsteuer in Höhe von 25 Prozent fällig werden. Praktische Umsetzung von Erlass 114 Die Finanzbehörden haben mittlerweile die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Prüfung erkannt und den lokalen Finanz-ämtern die Informationsbeschaffung übertragen. Diese versenden nun an ausgewählte Unternehmen Fragebögen. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Entsendepraxis unter die Lupe zu nehmen, und zwar speziell unter folgenden Aspekten: ●

Dokumentation der �Reporting Line�: Ist der Entsendete verpflichtet, einem Vorgesetzten der China-Gesellschaft Bericht zu erstatten? Dokumentation der �Performance�: Wird die Leistung (und der Leistungsbonus) durch einen Vorgesetzten der China-Gesellschaft beurteilt? Dokumentation des �Cross-Charge�: Ist die China-Gesellschaft verpflichtet, nur die tatsächlichen Gehaltskosten zu erstatten? Dokumentation der �Responsibility�: Trägt die China-Gesellschaft die Verantwortung für die Arbeitsergebnisse des Entsandten?

Nicht ohne Grund beinhaltet jeder der vier oben genannten Punkte dabei das Wort �Dokumentation�: Denn die chinesischen Finanzbehörden legen großen Wert darauf, dass Unternehmen die Umsetzung nachweisen können. Als Dokumentation reicht � um Ihnen ein konkretes Beispiel zu geben � folgende Bestätigung der Personalabteilung des Heimatlandes nicht aus: �Hiermit bestätigen wir, dass Herr Meier immer schon an Herrn Li Bericht erstattet hat.� Ausreichend ist dagegen folgender Passus im Entsendevertrag � gekoppelt mit der Dokumentation seiner tatsächlichen Durch-führung (etwa E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Chief Executive Officer (CEO) und dem Chief Financial Officer (CFO) oder Protokolle der regelmäßigen Treffen zwecks Bericht-erstattung): �Herr Meier wird als CFO zur China Ltd. entsandt. Herr Meier wird während der Dauer seiner Entsendung aus-schließlich Herrn Li, CEO der China Ltd., Bericht erstatten.� Um eine steuerpflichtige Betriebsstätte zu vermeiden, stehen Unternehmen � alternativ zu bislang dargelegten Konstellation � noch andere Wege offen: Sie können entweder das Gehalt des

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Steuern und Recht

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entsandten Mitarbeiters direkt in China auszahlen oder mit ihm einen lokalen Arbeitsvertrag schließen. Beide Möglichkeiten können allerdings zu Nachteilen für den Mitarbeiter oder das Unternehmen führen. Zum einen lässt sich nicht immer sicher-stellen, dass die Höhe des Gehalts bei einer Auszahlung vor Ort den lokalen Angestellten unbekannt bleibt, was im Interesse des Arbeitgebers ist. Zum anderen muss bei der Schließung eines lokalen Arbeitsvertrags auch nationales chinesisches Arbeitsrecht beachtet werden, das unter anderem besondere Regelungen zur Bezahlung von Krankheits- und Urlaubstagen umfasst, die der Unternehmensrichtlinie eventuell widersprechen. Die Experten von PricewaterhouseCoopers haben schon viele ihrer Mandanten dabei unterstützt, den Fragebogen des für sie zuständigen Steuerbüros auszufüllen. Dabei haben sich große Unterschiede in der Gestaltung dieser Fragebögen gezeigt: Die Finanzbehörden in Shanghai etwa versenden ein in Tabellenform gehaltenes Dokument, in das etwa die Dauer der Entsendung, aber auch Details über die �Projekttätigkeit� des Unternehmens in China eingetragen werden müssen. In Guangzhou hingegen wird ein sehr viel offenerer Fragenkatalog an die Unternehmen verschickt, der eng an den oben genannten Kriterien beispiels-weise die Berichterstattung von leitenden Angestellten abfragt. � Beachten Sie aber bitte folgende Beobachtung der Berater: Bisher hat keine der Steuerbehörden einen Mandanten nach-träglich angesprochen � weder um offene Fragen zu klären noch mit einem Ergebnis der Auswertung der Fragebögen! Erlass 124: Freistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen Neben dem Erlass 114 hat Beijing einen zweiten herausgegeben, um sich Steuereinnahmen zu sichern, und zwar Guoshuifa [2009] No. 124 (Erlass 124). Er trat am 1. Oktober 2009 in Kraft und betrifft alle Geschäftsreisenden, Projekttätigen, kurzfristig Entsandten und sonstigen Personen, die sich weniger als sechs Monate in China aufhalten, im Heimatland unbeschränkt steuer-pflichtig sind und deren Gehalt nicht nach China belastet wird. � Hintergrund: Ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) an-wendbar, wie im Verhältnis Deutschland-China, so war bislang das Einkommen der eben erwähnten Personen in China automatisch steuerfrei. Die Anwendbarkeit des DBA wurde bei Vorliegen eines deutschen Passes angenommen. Entsprechend musste der angesprochene Personenkreis keine Steuererklärung in China abgeben. Überschritten die Mitarbeiter die erlaubten 183 Tage Aufenthalt in China in Einzelfällen, wurden die monatlichen Steuererklärungen entsprechend nachgereicht. Diese Praxis hat China nun geändert. Erlass 124 bestimmt in Art. 3: Die Steuerfreistellung von Einkünften nach einem DBA wird nicht mehr automatisch gewährt, sondern muss bei Ankunft in China durch die zuständigen Behörden �erteilt� werden.

Um den Erlass umzusetzen, hat die Steuerverwaltung zwei Prozesse entwickelt:

Antragsverfahren: Für Dividenden-, Zins-, Lizenz- und Kapital-einkünfte muss der Steuerpflichtige beim zuständigen Authorized Tax Bureau, eine spezielle Steuerbehörde auf Provinzebene, einen Antrag auf Steuerfreistellung stellen. Wird der Antrag gewährt, muss der ausgehändigte Bericht beim Individual Tax Bureau, der zuständigen Behörde vor Ort, zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Registrierungsverfahren: Für Unternehmensgewinne sowie für Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit muss die Steuerfreistellung nach DBA im Vorfeld bei den Behörden registriert werden (Record Filing Procedure). Im Erlass 124 ist kein Genehmigungsprozess für das Registrierungsverfahren festgelegt.

Im Zuge beider Verfahren entsteht für Unternehmen die Verpflichtung, den Steuerbehörden weitreichende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, speziell einen Nachweis der Heimatsteuer-behörde über die unbeschränkte Steuerpflicht im Heimatland sowie einen verfahrensspezifischen Fragebogen, der unter anderem detailliert Gehaltsdaten abfragt. Diese Pflicht trifft den Steuerpflichtigen selbst respektive im Steuereinbehaltsverfahren den zum Steuereinbehalt Verpflichteten (Withholding Agent). Die Finanzbehörden haben in beiden Verfahren das Recht, die dargelegten Fälle stichprobenartig zu überprüfen. Das gilt auch nach Genehmigung des Antrags oder nach Registrierung. Beruht der Antrag auf falschen Angaben des Steuerpflichtigen oder kommt die Behörde zu einer anderen Einschätzung des Falls, kann die Genehmigung oder Registrierung zurückgenommen werden. In diesem Fall werden Steuern auf das gesamte Ein-kommen und zusätzliche Strafgebühren fällig. Praktische Auswirkungen von Erlass 124 Der Erlass hat weitreichende Konsequenzen für alle, deren Aufenthalt in China die 90-Tage-Grenze überschreitet, die nach nationalem Recht Steuerfreiheit in China gewährt. Eine Steuer-pflicht lässt sich dann nur über das Antrags- oder Registrierungs-verfahren vermeiden. Der Nachweis über den Beibehalt der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht kann über eine sogenannte �Ansässigkeits-bescheinigung� erbracht werden. Diese kann unter Verweis auf die ausländische Einkunftsquelle und das anwendbare DBA beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragt werden. Wird von einer Registrierung oder einem Antragsverfahren abgesehen, werden die entsprechenden Einkünfte in China besteuert. Da Deutschland die Einkünfte ebenfalls besteuert, kommt es zu einer Doppelbesteuerung, die sich durch das DBA nicht umgehen lässt.

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Wie Sie bereits wissen, ist der Erlass seit Oktober in Kraft. Mit seiner Umsetzung ist frühestens zum Dezember dieses Jahres zu rechnen. Wie die Behörden die Vorgaben des Gesetzgebers praktisch auslegen werden, ist deshalb noch offen. Allerdings haben einzelne Steuerbehörden auf Provinzebene schon Folge-schreiben zur Implementierung der Prozesse erlassen. Dazu zählen Shenzen, Shandong und Jiangsu, die vorab die einzelnen Finanzämter festgelegt haben, die für die Durchführung zuständig sein werden, sowie die Steuerbehörde von Xiamen, die bereits mehrere Fragebögen entwickelt hat. � Über die weitere Entwicklung wird Sie Ihr Fachmagazin pwc:china compass zeit-nah informieren. Fazit Wie Sie zu Beginn des Beitrags lesen konnten, hat vor allem die Wirtschaftskrise die entsandten Mitarbeiter in den Fokus der chinesischen Steuerbehörden gerückt. Mit den besprochenen Erlassen verfügen die chinesischen Steuerbehörden über Möglichkeiten, zusätzliches Steuervolumen zu schaffen und so Steuerausfälle aufgrund der Wirtschaftskrise zu kompensieren. Die Frage bleibt, was aus diesen Möglichkeiten konkret gemacht wird. Eines lässt sich jedenfalls schon jetzt sagen: Der Weg zu mehr steuerlichen Anknüpfungspunkten für die Steuerbehörden auf der einen Seite und die zu erbringenden Nachweise für die Steuer-freiheit von Einkünften auf der anderen Seite sind verknüpft mit erheblichem administrativen Aufwand, und zwar sowohl bei den chinesischen Steuerbehörden als auch bei den entsandten Mitarbeitern. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig auf die neuen Bedingungen einstellen. Die Experten von PricewaterhouseCoopers helfen Ihnen dabei gern. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +86 21 2323-2372 [email protected] Tel.: +86 21 2323-1226

Wussten Sie schon, dass es ein Schild mit einer Anleitung zum Ausfüllen der Ausreise-formulare am Flughafen Beijing gibt?

Vorname: �Linda�; Nachname: �Smith�; Geschlecht: �männlich�; Nationalität: �französisch� � sicher die leicht zerzauste chinesische Bekannte unserer �Erika Mustermann�!

Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag

你知道了吗

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Verrechnungspreise (Teil 2): die chinesische Praxis vor dem Hintergrund der globalen Krise Die globale Wirtschaftskrise lässt die Gewinne der meisten Unter-nehmen schrumpfen, nicht wenige schreiben Verluste. In China aber gibt es in vielen Sektoren weiterhin Wachstum, nicht zuletzt dank umfangreicher staatlicher Stützungsmaßnahmen und staatlich gelenkter Investitionen. � Der erste Teil des Beitrags in der Sommerausgabe Ihres pwc:china compass stellte Ihnen die Anfang des Jahres veröffentlichte Verwaltungsverordnung zu den Verrechnungspreisen vor. Der aktuelle Beitrag geht ins Detail und untersucht, welche Bedeutung den Verrechnungspreisen in China vor dem Hintergrund der globalen Wirtschaftskrise zukommt. China braucht Geld Staatliche gelenkte Subventionen kosten viel Geld. Doch die Steuereinnahmen des chinesischen Staates stagnieren. Deshalb ist die chinesische Finanzverwaltung verstärkt darauf bedacht, die Steuereinnahmen weiter fließen zu lassen. Im Fokus stehen hier vor allem multinationale Konzerne mit Tochtergesellschaften in China. Die Sicherung der Steuereinnahmen und Stärkung der staatlichen Finanzen ist Hintergrund einer ganzen Reihe von fiskalpolitischen Maßnahmen in den letzten Monaten. So lenkt die State Administration of Taxation (SAT) am 27. Juli mit Guoshuifa [2009] Nr. 114 (�Several detailed measures to further strengthen tax collection and administration�) die Aufmerksamkeit lokaler Steuer-prüfungen verstärkt auf Transaktionen nicht ansässiger Steuer-pflichtiger mit internationalen verbundenen Unternehmen. Auch die steuerliche Prüfung von Mitarbeiterentsendungen nach China wurde am 2. Juli 2009 mit dem Erlass Jibianhan [2009] Nr. 103 verschärft (�Letter issued by the international tax department of SAT concerning the audit of corporate income tax collection on services provided by seconded personnel of foreign entities to domestic companies�). � Bitte beachten Sie dazu auch den Beitrag Entsendung nach China: Steuerfallen für Unternehmen und Mitarbeiter ausweichen, auf den Seiten 17 bis 19 der aktuellen Ausgabe. � Die Aufzählung solcher Maßnahmen ließe sich fortsetzen. � Um es Ihnen einfacher zu machen, greift der Beitrag einen Erlass heraus, auf dessen Auswirkungen sich die betroffenen Unternehmen so rasch wie möglich einstellen sollten. Erlass 363/2009 Zentrales Thema dieses Artikels ist der Erlass Guoshuihan [2009] No. 363 (�Notice issued by SAT to strengthen the supervision and investigation of cross-border related party transactions�) vom 6. Juli 2009 (im Folgenden �Erlass 363/2009�). Er beschäftigt sich speziell mit den Auswirkungen der gegenwärtigen globalen Wirtschaftskrise auf die Gestaltung der Verrechnungspreise.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● wie verbundene internationale Unternehmen die Lasten der Krise

durch sinnvolle Verrechnungspreisgestaltung angemessen verteilen können.

● welche Vorgaben die chinesische Finanzverwaltung in jüngster Zeit zum Thema erlassen hat.

● welche Risiken bestehen und welche zusätzlichen steuerlichen Pflichten entstehen können.

Neben dem Ziel, das allgemeine Steueraufkommen zu sichern, verfolgt der Erlass 363/2009 vor allem die Absicht, einem �Import� der Verluste ausländischer verbundener Unternehmen in profitable chinesische Unternehmen einen Riegel vorzuschieben. Der Erlass 363/2009 erläutert die Haltung der chinesischen Steuerverwaltung zu krisenbedingten Verlusten aus Geschäften mit verbundenen Unternehmen und begründet unter bestimmten Umständen neue Dokumentationspflichten, die über die allgemeinen Dokumentationspflichten hinausgehen, wie Sie sie im Artikel Verrechnungspreise: Chinesische Verwaltungs-verordnung setzt Meilenstein� in der letzten Ausgabe Ihres pwc:china compass auf den Seiten 27 bis 31 nachlesen können. Verrechnungspreisgestaltung vor und während der Krise Eine angemessene Gestaltung der Verrechnungspreise (und damit der global zu verteilenden Gewinne eines international operierenden Konzerns) muss sich nach allgemein verbreiteter Ansicht an den von den einzelnen Konzerngesellschaften über-nommenen Funktionen und Risiken orientieren. Daher ist es üblich, Unternehmen mit nur wenigen und einfachen Funktionen und Risiken einen niedrigen, aber stabilen Gewinn zuzu- gestehen. � Die deutsche Finanzverwaltung spricht im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 12. April 2005 von �Unternehmen mit Routinefunktionen�. (Bitte beachten Sie die Infobox auf Seite 21.) Auf die Schwierigkeiten, die konkrete Höhe dieses an-gemessenen Gewinns zu bestimmen, geht dieser Beitrag nicht weiter ein. Etwaige Übergewinne werden den sogenannten Prinzipal- oder Entrepreneur-Unternehmen zugerechnet, welche die für den Konzernerfolg wichtigen Kernkompetenzen besitzen und die Konzernstrategie bestimmen. Zu Unternehmen mit Routinefunktionen gehören nach allgemeiner Ansicht im Regelfall drei Gruppen: ● ● ●

einfache Vertriebsgesellschaften Lohnfertiger Unternehmen, die konzerninterne Dienstleistungen erbringen

Diese Routineunternehmen leisten nur einen untergeordneten Beitrag zur Wertschöpfung im Konzern, verfügen weder über Kernkompetenzen noch wichtige immaterielle Wirtschaftgüter und können leicht mittels Outsourcing durch unverbundene Dritte ersetzt werden, ohne das Geschäftsmodell des Konzerns zu gefährden.

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�Unternehmen mit Routinefunktionen� Abschnitt 3.4.10.2 des Schreibens des BMF zum Verwaltungsgrund-sätze-Verfahren vom 12. April 2005 führt aus: �Ein Unternehmen, das lediglich Routinefunktionen ausübt (beispielsweise konzerninterne Dienstleistungen erbringt, die ohne Weiteres am Markt auch bei Dritten in Auftrag gegeben werden könnten, oder einfache Vertriebsfunktionen) und nur in geringem Umfang Wirtschaftsgüter einsetzt und nur geringe Risiken trägt, erzielt bei üblichem Geschäftsablauf keine Verluste, sondern regelmäßig geringe, aber relativ stabile Gewinne (�Unternehmen mit Routinefunktionen�). Im Gegensatz dazu steht einem � Unternehmen, das über die zur Durchführung von Geschäften wesentlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter verfügt, die wesentlichen, für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen ausübt und die wesentlichen Risiken übernimmt (vielfach als �Entrepreneur� oder �Strategieträger� bezeichnet), � regelmäßig � das betreffende Konzernergebnis zu �, das nach Abgeltung von Funktionen anderer nahestehender Unternehmen verbleibt.�

Vor dem Hintergrund des immer noch mangelhaften praktischen Schutzes geistigen Eigentums in China und der damit verbundenen Furcht vor einem Abfluss von technologischem Know-how und vor billigen chinesischen Kopien sind bisher nur wenige ausländische Konzerne bereit, wichtige Kernkompetenzen und immaterielle Wirtschaftsgüter direkt in chinesischen Tochter-gesellschaften anzusiedeln. Daher fällt ein Großteil der chinesischen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne sicherlich in die Kategorie der Routineunternehmen. Solange im Konzern insgesamt Gewinne erwirtschaftet werden, beschränkt sich die Frage der Verrechnungspreisgestaltung �lediglich� auf die angemessene Verteilung dieser Gewinne inner-halb des Konzerns. Erleidet der Konzern jedoch � beispielsweise aufgrund der globalen Wirtschaftskrise � insgesamt Verluste, stellt sich die Frage, inwieweit zumindest Teile dieser Verluste auch einer chinesischen Tochtergesellschaft zugerechnet werden können. Andernfalls müsste der Konzern trotz eines Verlusts im Gesamtgeschäft steuerliche Gewinne in China ausweisen und Steuern auf (nicht vorhandene) Erträge zahlen. Auf der anderen Seite befürchtet die chinesische Finanz-verwaltung, dass multinationale Konzerne � die außerhalb Chinas Verluste realisieren, aber in China weiterhin gute und gewinn-trächtige Geschäfte machen � versuchen werden, Teile dieser ausländischen Verluste steuermindernd nach China zu �importieren�. Darüber hinaus möchte China � das sich in Zeiten sprudelnder Gewinne wegen des Arguments der Funktions- und Risikoarmut der in China ansässigen Konzernunternehmen mit einem geringeren Anteil am internationalen Steuerertrag zufrieden geben musste � nicht in Zeiten allgemeiner Krise für die inter-nationalen Verluste der Konzerne geradestehen. Verständlicher-weise betrachtet die chinesische Finanzverwaltung Verluste in

international beherrschten chinesischen Konzerngesellschaften mit großer Skepsis. Welche Rahmenbedingungen bieten sich multinational operierenden Konzernen also derzeit in China, wenn Teile des krisenbedingten Konzernverlusts in angemessener Weise einer chinesischen Tochtergesellschaft zugerechnet werden müssen? � Wichtige Hinweise geben Ihnen die folgenden Absätze. Die Antwort der chinesischen Finanzverwaltung In ihrem Erlass 363/2009 konzentriert sich die chinesische Finanzverwaltung genau auf die oben beschriebenen in China ansässigen Routineunternehmen. In radikaler Kürze (der reine Text des Erlasses umfasst nicht mehr als 450 Schriftzeichen oder weniger als eine halbe DIN-A4-Seite) und drei Gliederungs-punkten stellt die SAT ihre allgemeine Sichtweise zu Verlusten bei Routineunternehmen während einer Finanzkrise dar, führt im Verlustfall verschärfte Dokumentationspflichten ein und fordert die lokalen Steuerbehörden zu einer noch intensiveren Prüfung der entsprechenden Sachverhalte auf. Dabei konkretisiert der Erlass die einschlägigen Regelungen des Erlasses 2/2009 (Guoshuifa [2009] Nr. 2: �Implementation Measures of Special Tax Adjustments [Trial]�; im Folgenden: �Erlass 2/2009�), Details dazu finden Sie im Beitrag Bestimmungen zum Missbrauch im Rahmen der Reform der chinesischen Körperschaftsteuer im Entwurf im pwc:china compass Herbst/Winter 2008 (Seiten 8 bis 11) sowie den Beitrag Steuerliche Korrekturen und Bekämpfung des Missbrauchs in der Ausgabe Frühjahr 2009, Seiten 29 bis 30. Auswirkungen der Krise auf die Gewinne von Routine-unternehmen Der Erlass regelt ausdrücklich nur die steuerliche Behandlung von Unternehmen, die beschränkte Funktionen ausüben und beschränkte Risiken tragen, und führt als konkretes Beispiel Unternehmen an, die einfache Produktionsaufgaben (als Lohn-fertiger), Vertrieb oder Auftragsforschung betreiben. Dabei kann ein Unternehmen nach dem Verständnis der Autoren auch mehrere dieser jeweils untergeordneten Funktionen ausführen. Solche Routineunternehmen sollen laut Erlass nicht die Risiken von negativen Marktentwicklungen, Managemententscheidungen und anderem mehr in einer Finanzkrise tragen müssen und statt-dessen einen angemessenen, ihren verbleibenden Funktionen und Risiken entsprechenden Gewinn behalten. Die Regelung entspricht weitgehend den Bestimmungen in § 39 des Erlasses 2/2009. Bemerkenswert ist hierbei sicherlich: Nach Ansicht der chinesischen Finanzverwaltung darf auch eine allgemeine Finanzkrise nicht zu einem Absinken des an-gemessenen Gewinns bei Routineunternehmen führen. Man kann darüber streiten, ob insoweit der Fremdvergleichsmaßstab eingehalten wird. Es wäre sehr verwunderlich, wenn ein un-verbundenes Unternehmen, das am Markt Routinetätigkeiten erbringt, während einer allgemeinen Wirtschaftskrise keine Gewinneinbußen oder gar Verluste hinnehmen müsste.

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Kritisch zu sehen ist darüber hinaus die unscharfe Abgrenzung der betroffenen Unternehmen. Da der Übergang von Routine- zu Nichtroutineunternehmen fließend ist und aus unterschiedlichen Blickwinkeln verschieden bewertet werden kann, besteht insoweit eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Folgen von Verlusten in Routineunternehmen Sollte es trotz des genannten Grundsatzes der Verlustfreiheit von Routineunternehmen doch zu einem Verlust bei der chinesischen Tochtergesellschaft kommen, verlangt der Erlass die Anfertigung einer erläuternden Dokumentation und die Zusammenstellung begleitender Materialien für das Verlustjahr. Diese Dokumentation muss dem Finanzamt spätestens bis zum 20. Juni des Folgejahrs vorliegen und bereits alle Elemente der allgemeinen Verrechnungspreisdokumentation nach Erlass 2/2009 enthalten. Diese Regelung ist aus mehreren Gründen wichtig: Zum einen unterliegen die vorgenannten Routineunternehmen nach dem neuen Erlass 363/2009 nun immer der Pflicht, Verrechnungs-preise zu dokumentieren. Das bedeutet: Auch Unternehmen, welche die im § 15 des Erlasses 2/2009 definierten Befreiungs-voraussetzungen erfüllen, müssen eine Verrechnungspreis-dokumentation vorlegen, wenn sie Routineunternehmen sind und Verluste ausweisen. Darunter fallen Unternehmen, bei denen die jährlichen konzerninternen Transaktionen in Form von Lieferungen 200 Millionen und sonstige konzerninterne Trans-aktionen 40 Millionen Renminbi nicht übersteigen, oder Unter-nehmen, die ausschließlich Transaktionen mit inländischen verbundenen Unternehmen tätigen und bei denen die aus-ländische Beteiligung unter 50 Prozent liegt. Zum anderen muss die im Erlass 363/2009 geforderte Dokumentation in jedem Fall beim Finanzamt eingereicht werden, während die allgemeine Dokumentation nach Erlass 2/2009 nur auf Anforderung vorgelegt werden muss. Dabei entspricht die im Erlass 363/2009 genannte Frist (20. Juni des Folgejahrs) dem frühestmöglichen Termin, zu dem die Finanzverwaltung nach Erlass 2/2007 eine Verrechnungspreisdokumentation anfordern könnte (Anfertigung bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahrs, Vorlagefrist 20 Tage nach Anforderung). Die oben beschriebene Sichtweise der chinesischen Finanz-verwaltung führt im Falle von Verlusten bei Routineunternehmen de facto zu einer Beweislastumkehr für den Nachweis der Angemessenheit von Verrechnungspreisen. Die chinesische Finanzverwaltung betreibt also eine Rechtsentwicklung, die dem deutschen Steuerpflichtigen nicht völlig unbekannt sein dürfte.

Verstärkte Prüfung entsprechender Sachverhalte Der Erlass verlangt bei diesem Thema nur relativ allgemein eine verstärkte Prüfung von:

grenzüberschreitenden Transaktionen mit verbundenen Unter-nehmen multinationalen Unternehmen, die Verluste (inklusive nicht näher definierter potenzieller Verluste) nach China transferieren oder Gewinne aus China in Steueroasen verschieben Funktions- und Risikoanalysen mit besonderem Schwerpunkt auf Vergleichbarkeitsstudien mit angemessenen Vergleichsdaten

Beobachtern zufolge werden Unternehmen, welche die geforderte Dokumentation zum 20. Juni abgeben, automatisch Schwer-punktunternehmen zukünftiger Prüfungen. Zudem verfügt die Finanzverwaltung mit dem sehr breiten möglichen Anwendungs-bereich des Erlasses und den im Falle eines Nichtbefolgens drohenden Sanktionsmöglichkeiten (darunter Strafzahlungen und verstärkte Überwachung) über erhebliche neue Druckmittel im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung. Offene Fragen und Handlungsempfehlungen Wie bei fast jeder Verwaltungsanweisung sind auch bei den Regelungen des Erlasses 363/2009 viele Fragen offen. Hier eine Auswahl der wichtigsten:

Welche Unternehmen fallen genau unter die Regelung? Wie stark müssen Funktionen und Risiken beschränkt werden? Sind auch Unternehmen mit mehreren funktions- und risiko-armen Aktivitäten betroffen? Greifen die Regelungen des Erlasses 363/2009 nur, wenn das Gesamtunternehmen Verluste realisiert, oder reicht es bereits aus, wenn einzelne Geschäftsbereiche oder bestimmte Geschäftsbeziehungen zu Verlusten führen? Sind nur steuerliche Verluste (also etwa nach Hinzurechnung der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben) zu berücksichtigen oder führen bereits handelsrechtliche Verluste zu den verschärften Dokumentationspflichten? Welche Transaktionen fallen unter den Tatbestand �Transfer potenzieller Verluste�? Gilt Erlass 363/2009 bereits für Verluste im Jahr 2008?

Da der Erlass erst im Juli 2009 veröffentlicht wurde, kann der Stichtag 20. Juni für das Jahr 2008 nicht eingehalten werden. Deshalb sind Verluste aus dem Jahre 2008 von der Regelung aller Voraussicht nach nicht betroffen. Der Erlass enthält jedoch keine Ausführungen zum Datum der erstmaligen Anwendung. Denkbar ist auch, dass die Abgabefrist der Dokumentation für 2008, ähnlich der Übergangsfrist für die allgemeine Verrechnungs-preisdokumentation (nach § 116 des Erlasses 2/2009), auf den 31. Dezember 2009 verschoben wird. Eine weitere Klärung der offenen Fragen wird sich sicherlich erst im Rahmen der Anwendung der Regelungen ergeben. Ihr pwc:china compass wird Sie darüber weiter auf dem Laufenden halten.

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Was sollten betroffene Unternehmen in Anbetracht der verschärften Regelungen und der vorhandenen Unsicherheit nun aber tun? � Die folgende Übersicht skizziert eine Auswahl der wichtigsten Maßnahmen. Sinnvolle und überlegte Dokumentation Wie meist im Zusammenhang mit Verrechnungspreissach-verhalten liegt der Schlüssel zur Verteidigung der eigenen Position in einer sinnvollen und überlegten Dokumentation der zugrunde liegenden Fakten und Argumente. Auch wenn im Detail unklar ist, ob die derzeitigen (oder gar in Zukunft noch zusätzlich zu erwartenden) gesetzlichen Bestimmungen letztlich zu einer Dokumentationspflicht führen werden, ist spätestens zum Zeit-punkt der Betriebsprüfung eine systematische und nachweisbare Argumentation erforderlich. Einordnung als funktions- und risikoarmes Routineunternehmen vermeiden Um den negativen Rechtsfolgen des Erlasses 363/2009 zu entgehen, können Steuerpflichtige anstreben, eine Einordnung als funktions- und risikoarmes Routineunternehmen zu vermeiden. Hierzu reicht es generell sicher nicht aus, mehrere Routinefunktionen in einem Unternehmen zu bündeln. Statt-dessen muss das Unternehmen mit den entsprechenden Kern- und Managementkompetenzen ausgestattet werden, um eine Zuordnung der damit einhergehenden Verantwortung für an-fallende Verluste zu rechtfertigen. Aber Vorsicht: Diese Strategie bedarf sorgfältiger Planung! Denn vermehrte Funktionen und Risiken bei der chinesischen Tochtergesellschaft begründen in Zukunft und unter besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch höhere Gewinnerwartungen der chinesischen Finanz-verwaltung. Darüber hinaus kann eine internationale Verlagerung von Funktionen zwischen verbundenen Unternehmen im ab-gebenden Staat leicht zu einer Exitbesteuerung führen (in diesem Zusammenhang sei auf die deutsche Funktionsverlagerungs-verordnung hingewiesen). Ausweis von Verlusten beim chinesischen Tochterunternehmen vermeiden Obwohl allgemein ein angemessener Gewinn des chinesischen Tochterunternehmens Voraussetzung für die Anerkennung der Verrechnungspreise mit verbundenen Unternehmen ist, führt nach Erlass 363/2009 nur ein ausgewiesener Verlust zu den erweiterten Dokumentationspflichten. Soweit es möglich ist, den Ausweis von Verlusten beim chinesischen Tochterunternehmen zu vermeiden, ergibt sich hier unter Umständen verrechnungs-preispolitisches Potenzial. Vereinbarung eines Vorteilsausgleichs Zwar reichen nach Erlass 363/2009 allein die Auswirkungen der Finanzkrise nicht als Argument für Verluste beim chinesischen Routineunternehmen aus. Allerdings ist es zweifellos üblich, dass auch unverbundene Drittunternehmer als Dienstleister vorüber-gehend Preisanpassungen akzeptieren, die bei ihnen zu vorüber-

gehenden Verlusten führen. Gründe hierfür ist in der Regel der Versuch, langfristige Vorteile aus der Geschäftsbeziehung zu wahren, aber auch das Fehlen kurzfristiger Alternativen. Daher sollte es überdies fremdvergleichskonform sein, wenn auch funktions- und risikoarme Konzerngesellschaften im Falle einer insgesamt negativen Wertschöpfung im Konzern vorübergehend Verluste übernehmen. In Deutschland wird daher in der Literatur die Meinung vertreten, solch ein Arrangement ließe sich steuerlich durch die explizite Vereinbarung eines Vorteils-ausgleichs (im Sinne der Teilziffer 1.60 der Richtlinie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erreichen (Gerhard Engler, Änderungen von Verrechnungspreisen in der Rezession, in: Internationales Steuerrecht, 2009, Nr. 19, Seite 688). Dabei vereinbaren die beteiligten Parteien Verrechnungspreise eindeutig und im Voraus für eine festgelegte Übergangszeit, die nach gemeinsamem Verständnis auch beim Routineunternehmen zu geplanten Verlusten führen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich das beteiligte Konzernunternehmen verbindlich, nach Wegfall der wirtschaftlichen Schwierigkeiten für einen angemessenen Ausgleich beim Routineunternehmen zu sorgen; sei es durch überdurchschnittlich verbesserte Verrechnungspreise oder durch Gewährung anderer Vorteile. Für die Lösung mittels eines Vorteilsausgleichs spricht: Er ermöglicht flexiblere, fremdvergleichskonforme Gestaltungen von Verrechnungspreisen. Ein großer Nachteil des Vorteilsausgleichs ist dagegen: Allgemein stellen die nationalen Finanzverwaltungen dafür sehr hohe formale Anforderungen. Angesichts der kritischen Haltung, welche die chinesischen Finanzbehörden selbst gegen-über einfachen Cost-Sharing-Vereinbarungen einnehmen (sie bedürfen nach § 69 des Erlasses 2/2009 einer speziellen Genehmigung der Finanzbehörden), scheint die einfache An-erkennung eines entsprechenden intertemporalen Vorteilsaus-gleichs durch die chinesische Finanzverwaltung zum derzeitigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich. Der Versuch, eine Vorteilsaus-gleichsvereinbarung mit einem chinesischen Tochterunternehmen zu treffen, müsste daher sinnvollerweise durch internationale Verständigungsverfahren begleitet werden. Nutzung alternativer internationaler Verständigungsverfahren Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, bietet sich die Nutzung alternativer internationaler Verständigungs-verfahren an � etwa Advanced Pricing Agreements (APAs). Grundsätzlich können allerdings APAs jeweils nur für die Zukunft abgeschlossen werden und sind ihrerseits wiederum kosten- und zeitintensiv. Soweit vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen wiederum Verständigungsverfahren im Konfliktfall vorsehen, können diese Verfahren nach Kapitel 11 des Erlasses 2/2009 auch nachträglich genutzt werden.

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Allgemeine Regeln zur Verlustdokumentation Wenn Verluste einer chinesischen Tochtergesellschaft in der Dokumentation von Verrechnungspreisen verteidigt werden müssen, gelten die allgemeinen Regeln zur Verlustdokumentation:

Die Dokumentation sollte nachweisen: Die für die jeweilige Transaktion vereinbarten Verrechnungspreise sind vor dem Hintergrund der im Rahmen der Transaktion übernommenen Funktionen und Risiken angemessen. Vorhandene Verluste sollten � soweit irgend möglich � nicht als Resultate aus den Geschäften mit verbundenen Unternehmen definiert oder als durch die verbundenen Unternehmen veranlasst dargestellt werden. Typische Argumente sind hier nicht vorhersehbare, in den Verantwortungsbereich des Routineunternehmens fallende externe Einflüsse oder eigene Managementfehler. Soweit vorhanden, können sinkende Margen oder Verluste anhand von externen Vergleichsdaten begründet werden. Vergleichsstudien akzeptiert die chinesische Verwaltung als Argument in Verrechnungspreisfragen grundsätzlich. Allerdings werden innerhalb des kurzen Zeitraums von nur fünf Monaten nach Ablauf des Verlustjahrs, in der die Verlustdokumentation erstellt werden muss, selten brauchbare aktuelle Vergleichs-daten zur gegenwärtigen Krise erhältlich sein. Als Alternative können beispielsweise Anpassungen bisheriger Vergleichs-studien auf Grundlage der Erfahrungen aus früheren Wirtschaftskrisen dienen. Zu beachten ist hierbei jedoch grund-sätzlich: Im Rahmen von Vergleichsstudien für Verrechnungs-preiszwecke werden Verlustunternehmen in der Regel nicht berücksichtigt. Darüber hinaus soll nach Ansicht der chinesischen Finanzverwaltung im Allgemeinen bereits dann eine Verrechnungspreisanpassung erfolgen, wenn die Profitabilität des Steuerpflichtigen nicht wenigstens dem Median der Vergleichsgruppe entspricht (nach § 41 Erlass 2/2009; in Deutschland wäre hier das untere Quartil maßgebend).

Fazit Der vorliegende neue Erlass 363/2009 bringt den in China tätigen multinationalen Konzernen sowohl Licht als auch Schatten. Auf der einen Seite verschärft er die Bedingungen für die Prüfung und Anerkennung von internationalen Verrechnungspreis-arrangements. Eine solche Tendenz ist auch in anderen Staaten der Region, einschließlich Australien und Neuseeland, klar erkennbar. Darüber hinaus sind die zusätzlichen Dokumentations-pflichten weitere Kostenfaktoren für die Unternehmen sowie Druckmittel für die chinesische Finanzverwaltung. Speziell das Fehlen jeglicher Ausnahme- oder Verschonungsregelungen ist in diesem Zusammenhang kaum nachvollziehbar. Auf der anderen Seite liefert der Erlass Einsichten, wie die chinesische Finanzverwaltung krisenbedingte Verrechnungspreis-verluste beurteilt. Zwar akzeptiert die Finanzverwaltung � das geht eindeutig aus ihrem Erlass hervor � grundsätzlich keine Verluste bei Routineunternehmen, eröffnet aber über die

Verpflichtung zur Dokumentation und Begründung der Verlust-ursachen einen Weg, die Angemessenheit der Verrechnungs-preise trotz einer vorübergehenden Verlustsituation nach-zuweisen und zu verteidigen. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerinnen [email protected] Tel.: +49 211 981-7126 [email protected] Tel.: +86 10 6533-3203 [email protected] Tel.: +49 211 981-7255

Wussten Sie schon, wie das Logo der Expo 2010 in Shanghai aussieht?

Das offizielle Logo der Weltausstellung in Shanghai symbolisiert drei Menschen, die sich an den Händen halten: dich, mich, ihn/sie. Es stellt die Menschheit als große Familie dar. � Angeregt durch das chinesische Zeichens �世� (shì: �die Welt�) verkörpert das Logo den Willen der Ausrichter, die Weltausstellung zu einem Spiegel der unterschiedlichen urbanen Weltkulturen zu machen.

Quelle: www.china-guide.de

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Eigener Herd, Goldes wert – auch in Wuhan? Praktische Ratschläge zum Erwerb von Immobilien in China Mancher Neuankömmling in China kennt die Geschichten der alten Expatriates von Wohnungskäufen und anschließenden -verkäufen mit teils atemberaubenden Veräußerungsgewinnen. Wer aus Deutschland mit einem vergleichsweise etablierten Immobilienmarkt ins Reich der Mitte kommt, mag bei der Aussicht auf Wertsteigerungen von mehreren Hundert Prozent in wenigen Jahren selbst eine Investition erwägen. – Alle, denen solche Ab-sichten durch den Kopf gehen, sollten sich zuvor über zwei grund-sätzliche Dinge klar werden: Als erstes steht bekanntlich jeder Gewinnchance immer ein entsprechendes Verlustrisiko gegen-über. Und zum zweiten birgt der chinesische Immobilienmarkt speziell für private Anleger einige regulatorische Fallstricke in sich. – Was Käufer wissen sollten, sagen Ihnen Ralph Dreher und Florian Hackelberg. Metropole oder nachrückende Region der dritten Kategorie? – Rechtssicherheit versus Renditeaussichten Wenn Sie sich die Kaufpreise anschauen, die ein Käufer für selbst genutzten Wohnraum in den bekannten Metropolen wie Shanghai oder Beijing (Städte erster Kategorie oder 1st-Tier-Städte) bezahlen muss, so stellen Sie zunächst fest: Trotz einer Abkühlung im Rahmen der Wirtschaftskrise sind die verlangten Quoten in den Premiumlagen gesalzen (eine grafische Dar-stellung der Entwicklung des Markts für Wohnungsimmobilien in Shanghai finden Sie in der Abbildung).

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Quelle: Morgan Stanley Research

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Durchschnittlicher Verkaufspreis von Wohnungseigentum in Shanghai Auch wenn die Durchschnittspreise wie in der Abbildung an-gegeben in Shanghai bei rund 8.000 Renminbi (RMB) liegen, sind Quadratmeterpreise für Bestlagen von 5.000 Euro und mehr keine Seltenheit und stehen damit den Bestlagen in Deutschland kaum nach. Diese Entwicklung ist eng verknüpft mit den beschriebenen Preissteigerungsraten.

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● was Sie über Bauqualität und Flächenberechnung in China wissen

sollten. ● worin sich chinesisches von deutschem Eigentum unterscheidet. ● welche Steuern und Gebühren beim Immobilienerwerb in China

anfallen.

Zumindest im Rückblick wurden die eingangs erwähnten Veräußerungsgewinne also tatsächlich erzielt. Selbst wenn Sie, angeregt durch den anhaltenden Bauboom, Birnen mit Äpfeln verglichen – sprich: den Preis Ihrer eigenen Bestandswohnung mit dem eines in der Nachbarschaft entstehenden Neubaus –, konnten Sie auch nach entsprechenden Abschlägen noch hohe Veräußerungsgewinne erzielen. Weitere Dynamik erhielt dieser Trend durch einen negativen Realzins, der viele chinesische Familien zum Erwerb einer Immobilie veranlasste, um den Kapitalwert ihrer Ersparnisse zumindest aufrechtzu-erhalten. Ob diese Entwicklung allerdings anhält, wird die Zukunft zeigen. Angesichts eines für das Jahr 2009 prognostizierten durchschnittlichen chinesischen Pro-Kopf-Einkommens von rund 3.600 US-Dollar warnte kürzlich selbst ein Vertreter der Banken-aufsicht vor dem Entstehen lokaler Immobilienblasen. Andererseits ist der Stellenwert einer eigenen Wohnung für junge Chinesen groß und das Heranwachsen einer luxusorientierten Mittelschicht nicht von der Hand zu weisen. Junge Chinesen mieten selten, sondern bleiben meist so lange „zu Hause“ wohnen, bis sie selbst eine Immobilie erwerben können. So gaben in einer Ende 2008 unter Beijinger Studenten durch-geführten Umfrage 57 Prozent der Teilnehmer an, innerhalb der nächsten fünf Jahre eventuell eine Wohnung kaufen zu wollen Auch wenn das dem häufig genannten Leitsatz für den Immobilienkauf – nachdem sich die drei maßgeblichen Kriterien auf „Lage, Lage und Lage“ reduzieren lassen – bei erster Betrachtung entgegensteht, wird von manchen institutionellen Anlegern und anderen Fachleuten anstelle einer Investition in Shanghai, Beijing oder Hongkong zunehmend über einen Gang in die sogenannten nachrückenden Städte zweiter oder dritter Kategorie (2nd- und 3rd-Tier-Städte) nachgedacht. Bei diesen rund 40 Städten handelt es sich meist um lokale Provinzstädte in Zentral- und Westchina wie Wuhan (4,3 Millionen Einwohner im urbanen Zentrum) oder Chongqing (30 Millionen mit Einzugs-gebiet), die sich zu lokalen Megaagglomerationen entwickelt haben. Das Kaufpreisniveau in diesen Städten ist teils deutlich niedriger als in den bekannten Wirtschaftszentren der Ostküste. So beträgt der Quadratmeterpreis für Wohnraum in Bestlagen von Wuhan zwischen 800 und 1.000 Euro. Basierend auf massiven Investitionen der chinesischen Zentralregierung in die Infra-struktur dieser neuen Megastädte prognostizieren manche Fach-leute teils erhebliches Wachstumspotenzial. Aber das setzt eine günstige Entwicklung der chinesischen Gesamtwirtschaft voraus. Zudem ergeben sich in der Provinz Besonderheiten, die das An-

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lagerisiko besonders für Ausländer erhöhen können. Sind bereits viele Regelungen für Immobilien nicht eindeutig kodifiziert, so werden in den entlegenen Regionen West- und Zentralchinas rechtliche Vorgaben der Zentralregierung oft nicht einheitlich umgesetzt. Zu beachten: Die Infrastrukturprojekte werden zwar teils mit atemberaubender Geschwindigkeit vorangetrieben. Ihr Erfolg hängt allerdings von vielen Kriterien ab. Eine gute Kenntnis des lokalen Markts ist daher eine unabdingbare Voraussetzung. Das gilt wegen der eingeschränkten Veräußerbarkeit und der hohen Kapitalbindung besonders für den Immobilienkauf in einer entlegeneren Provinz. Hinzukommen erhöhte Reise-, Verwaltungs- und andere Opportunitätskosten, die in die Gesamtkalkulation einzubeziehen sind. Beschränkungen der Investition Bei der Entscheidung über den Standort der Immobilie ist der für ausländische Investoren reglementierte Marktzutritt zu beachten. Um die befürchtete Überhitzung des Immobilienmarkts zu vermeiden, wurden seit 2006 verschiedene regulatorische Maß-nahmen zur Einschränkung von Spekulationen beschlossen. Die Erlasse Nr. 171 und 47 (Jianzhufang, 2006, 171 und Huifa, 2006, 47) und nachfolgende Verordnungen regeln die Voraussetzungen für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Investoren. Sie gelten auch für ausländische Privatpersonen. Ausländer dürfen nur Immobilien erwerben, die sie auch selbst nutzen. Verlangt wird der Nachweis, dass der Erwerber mindestens ein Jahr vor dem Erwerb in der jeweiligen Stadt ansässig war. Dieser Nachweis erfolgt durch den ortsansässigen Arbeitgeber. Es wird von Fällen berichtet, bei denen sich der Veräußerer rechtswidrig als Arbeitgeber ausgegeben und die entsprechende Bescheinigung erteilt hat. Diese Reglementierung schränkt institutionelle Direktinvestitionen aus dem Ausland (offshore) ein. Für Fondsanlagen besteht gleich-wohl die Möglichkeit eines Onshore-Investments über eine in China gegründete Immobiliengesellschaft. Für Privatanleger ist dieses Vorgehen aufgrund der Gründungs- und Verwaltungs-kosten regelmäßig keine Option. Besonderheiten beim Erwerb einer Immobilie in China Flächenberechnung und Bauqualität Die Wohnfläche wird in China regelmäßig als Bruttofläche an-gegeben, die sich ähnlich der deutschen Bruttogrundfläche nach DIN 277 ermittelt und somit Konstruktions-, Verkehrs- und Funktionsflächen enthalten kann. Auch können gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhaus, Kellerräume und Fahrrad-stellplätze anteilig eingerechnet werden. Es empfiehlt sich also, genau zu prüfen, auf welcher Grundlage die Fläche berechnet wurde und auf welche Angabe sich der jeweils verlangte Quadrat-meterpreis bezieht! Haben Sie sich in Deutschland � sei es als Mieter oder Erwerber � intensiver mit Immobilien befasst, wird Sie der Hinweis auf Baumängel nicht überraschen und insofern ist das kein typisch chinesisches Thema. Allgemein ist jedoch zu

konstatieren: Die Bauqualität in China bleibt trotz festzustellender Fortschritte, besonders bei den Ausbaugewerken, oft deutlich hinter deutschen Maßstäben zurück. Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gestaltet sich aus verschiedenen Gründen schwierig. Teils scheint eine gewisse Toleranz vom Käufer erwartet zu werden. Aus der Vergangenheit sind Fälle bekannt, in denen der Veräußerer nach Abschluss des Vertrags nicht mehr auffindbar oder insolvent war oder die angerufenen Gerichte aus protektionistischen Gründen und entgegen einer vermeintlich eindeutigen Rechtslage gegen den ausländischen Anleger urteilten. In entlegenen Regionen sind diese Risiken tendenziell höher, doch auch in den Metropolen sind die sorg-fältige Auswahl des Verkäufers sowie eine juristische Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf entscheidende Erfolgsfaktoren. Green Building Ebenfalls zu beachten ist die zunehmende Bedeutung des grünen Bauens in China. Für Bürobauten sieht der gegenwärtige Fünf-Jahres-Plan seit 2006 bereits Maßnahmen zur Energieeffizienz zwingend vor. Dennoch verfehlen nach Einschätzung von Experten nach wie vor 80 Prozent der Bestandsimmobilien die entsprechenden Vorgaben. Teils liegt der Energiebedarf um das Zwei- bis Dreifache über dem westlicher Länder. Regelungen zur Energieeffizienz für Wohnraum und eine striktere Überprüfung sind zu erwarten und bei der Kaufentscheidung einzubeziehen. Erbbaurecht statt Eigentum China kennt keinen privaten Grundbesitz, da alles urbane Land dem Staat gehört beziehungsweise sich im Kollektivbesitz befindet. Erworben werden können lediglich zeitlich befristete Landnutzungsrechte, die weitläufig mit dem deutschen Erbbau-recht vergleichbar sind. Unterschieden wird dabei zwischen dem sogenannten zugeteilten Landnutzungsrecht (Allocated Land Use Right) und dem überlassenen Landnutzungsrecht (Granted Land Use Right), wobei aufgrund seiner erhöhten Rechtssicherheit und Übertragbarkeit für ausländische Investoren ausschließlich Letzteres zu empfehlen ist. Über die Gewährung des Land-nutzungsrechts wird dem Erwerber einer Immobilie ein Zertifikat ausgestellt. Die Nutzungsdauer des zur Verfügung gestellten Landes beträgt für Wohnimmobilien regelmäßig 70 Jahre. Diese Landnutzungsrechte sind erst im Rahmen der wirtschaftlichen Reformen der 1980er-Jahre eingeführt worden. Deshalb gibt es noch keine Erfahrungen, was nach Ablauf des Nutzungsrechts geschieht. Nach Artikel 149 des in 2007 reformierten Sachen-rechts (Wuquanfa) soll sich das Landnutzungsrecht an für den privaten Wohnungsbau genutzten Grundstücken nach Ablauf automatisch verlängern. Detailfragen zur Umsetzung wie etwa zu entrichtende Verlängerungsgebühren sind allerdings noch offen. Bitte beachten Sie auch: Die automatische Verlängerung des Landnutzungsrechts gilt nicht für anders genutzte Grundstücke. Das Eigentum am Gebäude ist nicht wie in Deutschland mit dem Eigentum am Land beziehungsweise dem Landnutzungsrecht verbunden. Daher ist eine gesonderte Registrierung und Zertifizierung über das Sondereigentum notwendig. Eine Aus-

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nahme ergibt sich in Shanghai, wo Landnutzungsrecht und Eigentum an einem Gebäude in einer Urkunde verbrieft sind. Hierzu gibt es dem deutschen Grundbuch ähnliche Register, in die ein Eigentumswechsel einzutragen ist. Steuerart Kriterien Steuersatz

Übertragungen zwischen Privat-personen (seit 2008)

befreit Stempelsteuer (von beiden Vertrags-parteien zu zahlen)

andere Übertragungen 0,05%

reduzierter Steuersatz für speziell geförderte kleine Wohneinheiten unter 90 Quadratmetern (Kriterien für Vergünstigung werden alle sechs Monate überprüft)

1%

halbierter Steuersatz für geförderten Wohnungsbau zur Unterstützung einkommensschwacher Erwerber (Kriterien sind regional unter-schiedlich)

1,5�2,5%

Grunderwerb-steuer (vom Erwerber zu tragen)

allgemeiner Steuersatz abhängig von Region und Art der Wohnung

3�5%

nicht kommerzielle Eigennutzung zu reinen Wohnzwecken

befreit Grundbesitz-abgabe (jährlich vom Eigentümer zu tragen)

andere Nutzung (etwa Eigennutzung für kommerzielle Zwecke oder Vermietung)

1,2% (Bemessungs-grundlage: 90�70% des ursprünglichen Kaufpreises oder 12% der Pacht/Miete)

bei Veräußerung geförderten Wohn-raums durch natürliche Person

befreit

andere Sachverhalte mit Wert-steigerung unter 50%

30% des Veräußerungs-gewinns

andere Sachverhalte mit Wert-steigerung zwischen 50�100%

40% des Veräußerungs-gewinns

andere Sachverhalte mit Wert-steigerung zwischen 100�200%

50% des Veräußerungs-gewinns

Landnutzungs-steuer (Gewinn-besteuerung bei Veräußerung des Land-nutzungs-rechts, zu zahlen vom Veräußerer)

andere Sachverhalte mit Wert-steigerung über 200%

60% des Veräußerungs-gewinns

geförderter Wohnungsbau, sofern die Wohnung mindestens zwei Jahre gehalten wurde (regional unter-schiedliche Kriterien wie etwa maximale Größe und Kaufpreishöhe)

befreit Geschäfts-steuer (zu tragen vom Veräußerer)

andere Veräußerungssachverhalte 5% des Veräußerungs-gewinns

Steuerarten und Steuersätze

Formloser Vertrag In China besteht für den Erwerb einer Immobilie kein über die Schriftform hinausgehender Formzwang. Ein zwischen Veräußerer und Erwerber geschlossener Vertrag ist regelmäßig ausreichend, ohne dass es der Beurkundung durch einen Notar oder eine andere amtliche Stelle bedarf. Die Bindungswirkung soll oft durch die Unterzeichnung und Paraphierung mittels Fingerabdruck des Erwerbers verstärkt werden. Für deutsche Investoren, die sich gerade, um den Vertrag zu unterzeichnen, in einem Büro des Veräußerers befinden, ein eher ungewohntes Bild. Zumal der Anzahlungsbetrag wegen der teilweisen technischen Probleme im Bankenverkehr häufig in bar zu entrichten ist. Das verdeutlicht, warum in China bei der Auswahl einer Immobilie neben Lage auch die Reputation des Veräußerers und eine mit Sprache und den Usancen vertraute Beratung dringend zu empfehlen ist. Steuerliche Fragen rund um die Immobilie Natürlich müssen beim Erwerb einer Wohnung auch zahlreiche steuerliche Aspekte beachtet werden. Eine Aufstellung der wesentlichen Steuern, die beim Erwerb und bei der Veräußerung anfallen, finden Sie in der Tabelle. Beachten Sie bitte auch: Anders als beim Mietaufwand bei selbst genutztem Wohneigentum ist es grundsätzlich nicht möglich, den hiermit verbundenen Aufwand (etwa die Zinsen) steuermindernd bei der Berechnung der persönlichen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Fazit Der chinesische Immobilienmarkt weist aufgrund seiner regionalen Diversifikation insgesamt eine starke Heterogenität in geografischer, aber auch sektoraler Hinsicht auf. Das betrifft in wirtschaftlicher Hinsicht den aktuellen Entwicklungsstand sowie das Entwicklungspotenzial der Region. In regulatorischer Hinsicht sind lokale Abweichungen von Rechtsordnung und besonders Rechtspraxis zu berücksichtigen. Trotz dieser beschriebenen Unwägbarkeiten sind die Aussichten des chinesischen Wohn-immobilienmarkts nicht zuletzt aufgrund der niedrigen Urbanisierungsrate und staatlich beeinflussten Investitions-impulsen weiterhin vielversprechend. Das hat nicht zuletzt die insgesamt stabile Entwicklung des chinesischen Immobilien-markts vor dem Hintergrund der internationalen Finanzmarktkrise gezeigt. Haben Sie Fragen oder sind Sie an Details interessiert? Dann rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schreiben ihnen einfach eine E-Mail

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-2723 [email protected] Tel.: +49 30 2636-1118

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Der steuerliche Abzug von Betriebs-ausgaben in China Die Anerkennung von Betriebsausgaben ordnete China bei seiner Körperschaftsteuerreform 2008 neu. Während rein chinesische Unternehmen schon bis dato mit Beschränkungen des Betriebs-ausgabenabzugs konfrontiert waren, gab es für ausländisch investierte Unternehmen bis zum Veranlagungszeitraum 2008 nahezu keine Restriktionen. Die Neuregelung hatte für manche Industriezweige teils erhebliche Nachteile. Auf entsprechende Eingaben reagierten das Finanzministerium und die oberste Steuerbehörde in einem gemeinsamen Erlass vom 31. Juli 2009 mit Lockerungen der Beschränkungen für bestimmte Investitions-bereiche. � Der Artikel liefert Ihnen eine Übersicht zu den aktuellen gesetzlichen Beschränkungen und Ausnahmebestimmungen. Grundsätzlich ist der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Zwecke nur insoweit anzuerkennen, als dieser als angemessen angesehen werden kann und dem Unternehmenszweck dient. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen Körperschaftsteuerrecht verdeutlichen: Das setzt einen unmittelbaren Bezug zwischen diesen Aufwendungen und dem als allgemeinen Unternehmens-zweck definierten Ziel der Umsatz- und Gewinnmehrung voraus. Eine weitere Deckelung bilden die notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftsausübung. Typische Beispiele aus der Praxis sind die konzerninternen Abrechnungen speziell für Dienstleistungen. Ist der Nutzen für die chinesische Einheit nicht eindeutig dokumentiert, können solche Abrechnungen als Gesellschafteraufwand eingestuft und der Betriebsausgabenabzug auf Ebene der steuerpflichtigen Gesellschaft versagt werden. Weiterhin fallen fünf Prozent Geschäftsteuer auf den gesamten Abrechnungsbetrag an und � sofern eine Betriebsstätte des Rechnungsstellers unterstellt wird � Körperschaftsteuern auf den in China erbrachten Teil der Leistung. Aufwendungen für Werbemaßnahmen Anders als in der Vergangenheit sieht das neue Körperschaft-steuerrecht eine Deckelung des Werbeaufwands vor. Grund-sätzlich sind diese Aufwendungen nur bis zu 15 Prozent des Umsatzes steuerlich abziehbar. Überschießender Aufwand ist in dem jeweiligen Jahr nicht zum steuerlichen Betriebsausgaben-abzug zugelassen, lässt sich aber in zukünftige Veranlagungs-jahre vortragen. Bei dem anzuerkennenden Teil muss es sich um qualifizierten Werbeaufwand handeln, welcher der Steigerung des Unternehmensumsatzes und -gewinns dient. Für viele Unter-nehmen aber ist die Deckelung in der Praxis wenig relevant, da der tatsächliche Werbeaufwand den Grenzwert von 15 Prozent nicht erreicht. Ausnahmefälle können sich bei Neugründungen ergeben, deren Werbeaufwand beim Markteinstieg besonders hoch ist und der einem in der Anfangsphase noch geringen Umsatz gegenübersteht.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche Beschränkungen beim Betriebsausgabenabzug die Reform

der Körperschaftsteuer eingeführt hat. ● welche Beschränkungen die chinesischen Finanzbehörden per

Erlass gelockert haben. ● welchen Branchen die Erleichterungen zugutekommen.

Dagegen gibt es andere Industrien, in denen erhebliche Werbe-etats bestehen und für die die Deckelung einen nicht un-erheblichen Effekt auf die Steuerquote hat. Hierzu gehören die Hersteller von Luxusgütern, die Nahrungsmittelindustrie oder auch Teile der Pharmaindustrie. Für diese ausgewählten Bereiche bedeutet die allgemeine Deckelung eine erhebliche Einschränkung � zumal das Verhältnis des Werbeaufwands zur Umsatzentwicklung in diesen Industrie-bereichen regelmäßig keinen größeren Schwankungen unterliegt, sodass der vorgetragene Werbeaufwand anders als bei Start-up-Unternehmen auch in den Folgejahren nicht steuerlich genutzt werden kann. Zwar sahen bereits die Einführungsbestimmungen zum Körper-schaftsteuerrecht einen Ermessensspielraum bei der Anwendung der Deckelung vor. Doch der damit verbundenen Rechts-unsicherheit wegen erschien das den betroffenen Unternehmen nicht ausreichend. Auf die zahlreichen Eingaben von Industrie-vertretern reagierte die Steuerverwaltung nun mit einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung, die zumindest einigen der betroffenen Unternehmen entgegenkommt: Der Erlass Caishui [2009] Nr. 72 (Erlass Nr. 72), der rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft tritt, hebt die Deckelung für bestimmte Unternehmensbereiche auf 30 Prozent des Umsatzes an. Die Ausnahmeregelung gilt für Unternehmen, die nicht alkoholische Getränke, Kosmetikprodukte und Pharmazeutika herstellen. Interessanterweise bleibt der Fast-Food-Bereich ausgeklammert, was vermutlich eher aus gesundheits- als aus steuerpolitischen Erwägungen erfolgt, da die Thematik dort grundsätzlich vergleichbar ist. � Beachten Sie bitte: Die Ausnahmeregelung ist zunächst zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2010. Ob die Frist verlängert wird, ist noch offen. Aufwendungen für Sponsoring Für die Zwecke des Betriebsausgabenabzugs ist das Sponsoring vom Werbeaufwand zu unterscheiden. Liegt beim Werbeaufwand ein konkreter Zusammenhang zwischen der Werbemaßnahme und der Förderung des allgemeinen Unternehmensziels Umsatz- oder Gewinnsteigerung vor, so besteht dieser Zusammenhang bezüglich des Sponsorings zumindest nicht unmittelbar und entsprechend ist der steuerliche Betriebsausgabenabzug zu versagen. Eine genauere rechtliche Definition von �Sponsorship� und Erfahrungswerte aus der Praxis stehen allerdings noch aus. Viele Beobachter gehen davon aus, dass hiermit weniger das gemeint ist, was nach der deutschen Auslegung Sponsorship ist (im eigentlichen Sinne Werbemaßnahmen), sondern es vielmehr

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darum geht, solche Zahlungen von der steuerlichen Abzugs-fähigkeit auszuschließen, die dem Bestechungsgeld nahe-kommen.

Wenn Sie an Informationen über Abzugsbeschränkungen beim Zins-aufwand im Rahmen der Gesellschafterfremdfinanzierung interessiert sind, lesen Sie bitte den Artikel Neue Regelungen zur Gesellschafter-fremdfinanzierung in der Ausgabe Herbst/Winter 2008 Ihres Fach-magazins pwc:china compass ab Seite 12. Allgemeine Informationen zur Reform der Körperschaftsteuer erhalten Sie im Beitrag Reform der chinesischen Körperschaftsteuer 2008: Beginn einer neuen Ära für ausländische Investoren in der Ausgabe Winter 2007/Frühjahr 2008, ab Seite 17.

Bewirtungsaufwendungen Die Bewirtungsaufwendungen unterlagen bereits vor dem Jahr 2008 einer Deckelung, die zwischen 0,3 und 0,5 Prozent des Umsatzes beziehungsweise 0,5 und einem Prozent der Service-gebühren lag. Mit dem neuen Recht wurde der Deckelungssatz auf 0,5 Prozent des Umsatzes vereinheitlicht. Als weitere Beschränkung hinzugekommen ist eine Begrenzung der Abzugs-fähigkeit auf 60 Prozent der tatsächlich angefallenen Bewirtung. Spenden Gemeinnützige Spenden unterlagen im alten Recht keinen steuerlichen Abzugsbeschränkungen. Eine solche Beschränkung wurde neu eingeführt, sie ist, beginnend mit dem Veranlagungs-zeitraum 2008, auf zwölf Prozent des Gewinns beschränkt. Als Gewinn gilt dabei der nach den Grundsätzen der chinesischen Buchführung ermittelte Bilanzgewinn. In Zusammenhang mit Spenden behalten Sie bitte im Blick: Die Gemeinnützigkeit � als Voraussetzung für den steuerlichen Betriebsausgabenabzug � ist nur wenigen staatlichen Hilfsorganisationen vorbehalten. Um eine ausreichende Spendenbescheinigung ausstellen zu können, müssen Hilfsorganisationen in privater Hand deshalb mit einer der staatlichen Dachorganisationen zusammenarbeiten. Zusammenfassung Mit der Neureglung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs im Rahmen der Körperschaftsteuerreform gelten nun auch für aus-ländische Investoren Abzugsbeschränkungen. Viele davon sind Ihnen aus der deutschen Steuergesetzgebung bekannt, dennoch ergeben sich Besonderheiten: Um die Anerkennung vor allem von Abrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen sicher-zustellen, ist ein Zusammenhang zwischen der zugrunde-liegenden Leistung und der Förderung des Unternehmenszwecks bei der chinesischen Unternehmung zu gewährleisten und entsprechend zu dokumentieren. Ist ein solcher Zusammenhang nicht oder nur bedingt darstellbar, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen der Abrechnung (kein Betriebsausgabenabzug, aber möglicherweise Geschäfts- und Quellensteuerbelastung) in die kommerziellen Überlegungen einbeziehen. � Um Ihnen eine Übersicht auf einen Blick zu ermöglichen, stellt die Tabelle die alten und die neuen Bestimmungen gegenüber.

Aufwandsart Altes Recht Neues Recht (ab Veranlagungszeitraum 2008)

Werbung keine Beschränkungen

● Deckelung: 15% des Umsatzes (für bestimmte Produktbereiche bis 31. Dezember 2010 erhöht auf 30%)

● Überschüssiger Aufwand kann fortgeschrieben werden.

● Ausführungsbestimmungen nennen Ermessensspielräume.

Bewirtung ● 0,3�0,5% des Umsatzes oder

● 0,5�1% der Service-gebühren

Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf 60% der tatsächlichen Bewirtung und Beschränkung auf maximal 0,5% des Umsatzes

Sponsorship keine eindeutige Beschränkung

nicht abzugsfähig, soweit es sich nicht um Werbeaufwand handelt und kein Bezug zur Geschäftstätigkeit besteht

Spenden keine Beschränkungen

maximal 12% des Buchgewinns

Vergleich der alten und neuen Bestimmungen im Überblick Sie sind an weiteren Details interessiert? Dann rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen einfach eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-2372 [email protected] Tel.: +86 21 2323-2723

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Effektives Zollmanagement in China Deutsche Unternehmen, die in China produzieren, betreiben im Schnitt zwischen fünf und 25 Standorte, die über das ganze Land verteilt sind. Auch die Handels- und Vertriebsgesellschaften aus Deutschland schalten inzwischen immer seltener chinesische Handelsfirmen dazwischen, sondern übernehmen die Warenein- und -ausfuhr immer häufiger selbst. Unternehmen mit mehreren Standorten gehen verstärkt dazu über, zentrale Abteilungen für Zollfragen aufzubauen. Welche Herausforderungen sich dabei stellen können und welche Erfolgsrezepte sich abzeichnen, lesen Sie im folgenden Beitrag. Komplexität des chinesischen Zollrechts Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Zollwesen in China sind komplex und ändern sich ständig. Die dezentrale Struktur verschafft den regionalen Zollämtern Spielraum für individuelle Auslegungen, wodurch es zu Abweichungen kommt zwischen den landesweit gültigen Bestimmungen und der lokalen Praxis. So unterscheiden sich etwa die Standardprozesse im Processing Trade (Lohnveredelung) in Südchina von denen im übrigen Land. Auf der anderen Seite entstehen laufend neue Geschäftsmodelle, deren zollrechtliche Behandlung erst noch zu klären ist.

Processing Trade: Ein Unternehmen liefert halbfertig produzierte Vorprodukte ins Ausland und lässt sie dort fertig produzieren. Bitte beachten Sie dazu auch den Beitrag Chinesisches Zollrecht: aktuelle Trends in: pwc:china compass, Winter 2007/Frühjahr 2008, Seite 50 bis 52.

Die chinesischen Zollbehörden arbeiten gewinnorientiert. Da die Ertragsziele der Zentralregierung erreicht werden müssen, greift der Zoll zu unterschiedlichsten Aufsichtsverfahren, um seine Einnahmen aus Zoll und Importumsatzsteuer sicherzustellen � unter Umständen erfolgen auch Prüfungen nach dem Import. Besonders gründlich auf eventuelle zollrechtliche Verstöße kontrolliert werden Transaktionen zwischen Partnerunternehmen und die korrekte Führung der Registerbücher (Handbook) im Bereich der Lohnveredelung. Für die Unternehmen entstehen somit in der Lieferkette teilweise erhebliche Kosten durch Zoll-gebühren, Verbrauchs- und Importumsatzsteuer. Wichtige Zollverfahren wie zum Beispiel die Tarifeinstufung von Produkten wirken sich sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene aus. Der Grund: Die Regierung setzt über sogenannte Harmonised System Codes wirtschaftliche Richtlinien oder Umweltbestimmungen um. Das geschieht zum Beispiel über die Verbots- und Beschränkungslisten im Processing Trade oder über die Höhe der Erstattungssätze für die Exportumsatzsteuer. Eine falsche Einstufung hat unter Umständen schwerwiegende Auswirkungen und kann darüber entscheiden, ob ein Unter-nehmen die Vorteile der Bonded Zones (zollfreie Zone) nutzen kann oder wie viel Exportumsatzsteuer es erstattet bekommt.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche Vorteile unternehmenseigene Abteilungen für Zollfragen

bieten. ● welche Entscheidungen ein Unternehmen treffen muss, will es

seine Zollangelegenheiten eigenständig managen. ● wie eine eigene Abteilung für Zollfragen idealerweise aufgebaut ist.

Vielfältige Herausforderungen Man sollte annehmen, Unternehmen hätten angesichts der zahl-reichen und gravierenden Risiken und der drohenden Gefahr von Verlusten schon vor längerer Zeit funktionierende Zollabteilungen mit adäquaten Ressourcen eingerichtet. Das ist aber meist nicht erfolgt. Die Gründe dafür sind vielfältig und hängen zumindest teilweise mit den besonderen chinesischen Rahmenbedingungen zusammen. So sind etwa viele deutsche Unternehmen zwar durch Über-nahmen oder Joint Ventures rasch gewachsen, doch ist es ihnen nicht gelungen, von der Zusammenlegung der Zollabteilungen oder den Erfahrungen der Partner oder Vorgänger zu profitieren. Auch Unternehmen mit eher unabhängig organisierten Geschäfts-einheiten haben mit größeren Problemen zu kämpfen. Multi-nationale Konzerne, die Joint Ventures eingehen oder chinesische Firmen übernehmen, erben oft auch deren mängelbehaftete Zoll-prozesse oder personell unterbesetzte Zollabteilungen. Entweder fehlt den Konzernen dann das erforderliche Know-how, um die Situation zu verbessern, oder sie stoßen auf teils erhebliche Widerstände gegenüber Veränderungen. Aber selbst wenn ein Unternehmen die Vorteile eines eigenen Customs Centre of Excellence (CCOE) erkannt hat, bleiben noch zahlreiche Hürden zu überwinden und Fragen wie die folgenden zu klären: ● ●

Verfügt das Unternehmen über genügend Fachkräfte? Soll das CCOE zentral oder dezentral nach Arbeitsschwer-punkten organisiert werden oder soll es als Schnittstelle zwischen den Geschäftseinheiten fungieren? Wem soll es unterstellt sein?

Darüber hinaus gilt es, den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, an dem eine Veränderung angeraten oder unumgänglich ist. Die Unternehmen mit den derzeit erfolgreichsten Zollprozessen haben sich ihre Erfahrungen meist bitter erkaufen müssen. Häufig mussten sie zollrechtliche Ermittlungen über sich ergehen lassen, mitunter wurden gar Management und Mitarbeiter zeitweilig inhaftiert! Das führte zu erheblichen finanziellen Einbußen, störte die Betriebsabläufe und schadete dem Ruf des Unternehmens. So gelangte der Umgang mit den Zollbehörden auf die Agenda des Topmanagements. Das stellte Ressourcen für Aufbau und Management eines CCOE bereit und passte seine Aufgaben in die allgemeinen Corporate-Governance-Vorgaben ein.

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Optimale Struktur des CCOE Selbstredend wird jedes Unternehmen hier seinen eigenen Weg gehen � nach seinen spezifischen Anforderungen und seiner Unternehmenskultur im Detail. Bitte beachten Sie: Die Abbildung illustriert die Struktur eines optimal aufgebauten CCOE. Es kann um Abteilungen erweitert werden, die dann unter anderem zuständig sind für die Trade Compliance in der Lohnveredelung (darunter Exportlizenzen oder behördlich nicht anerkannte Geschäftspartner) und die Zulieferkette (wie etwa Customs-Trade Partnership Against Terrorism, C-TPAT, oder Authorised Economic Operator, AEO).

Wie ein CCOE am besten aufgestellt werden soll, hängt wesentlich von der Art des Unternehmens ab und davon, in welchem Umfang es von Zollbestimmungen betroffen ist. Die Aufgaben des CCOE müssen in Übereinstimmung mit der allgemeinen Geschäftsstrategie des Unternehmens und den gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Nach den Erfahrungen der Autoren sollte ein CCOE folgende drei Ziele verfolgen und erreichen:

Wertschöpfung durch Entwicklung und Umsetzung einer um-sichtigen Zollstrategie, ausgerichtet auf die jeweiligen Unter-nehmensziele

Idealerweise verfügen die Mitarbeiter des CCOE über unter-schiedliche Wissens- und Erfahrungshintergründe. Sie sollten Kenntnisse haben im Bereich Processing Trade, im Handel und im Umgang mit Freihandelszonen und sich außerdem auskennen mit zollfreien und zollreduzierten Waren, Devisenkontrollen, Um-satzsteuererstattungen, internen Prüfungen und Prozess-optimierung, Logistik, Lieferkettenmanagement und anderen wichtigen Themen mehr. Als Quellen zur Mitarbeiterrekrutierung kommen zum Beispiel die Industrie, Dienstleister, etwa Third Party Logistic Providers (3PL), Zollagenturen oder auch Behörden infrage.

vorausschauende Sicherstellung der Zoll-Compliance in möglichst allen Belangen durch präventive Richtlinien, wie etwa Self Assessments Risikomanagement durch gründliche Vorbereitung auf Prüfungen und Ermittlungen der Zollbehörden

Das CCOE kann bei verschiedenen Abteilungen angesiedelt werden:

Betrieb Logistik oder Zulieferkette Finanzen Rechtsabteilung Die Teams des CCOE und ihre Aufgaben Steuerabteilung Das Assessment-Team verantwortet unter anderem:

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Durchführung simulierter Zollprüfungen Erfahrungsgemäß wird das CCOE am besten in die Rechts- oder Steuerabteilung eingegliedert und es sollte nicht in das Tages-geschäft involviert sein. Das CCOE eines Herstellers mit mehreren Standorten benötigt zwischen fünf und 20 Mitarbeiter. Die Mitarbeiterzahl variiert nach der Geschäftsstrategie und den behördlichen Rahmenbedingungen sowie danach, in welchem Umfang das Unternehmen Zollbestimmungen zu erfüllen hat. Das CCOE erfüllt eher übergeordnete Aufgaben. Die Mitarbeiter, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen im Arbeits-alltag achten müssen, sind in der Regel in die lokalen Geschäfts-einheiten eingebunden.

Erkennen von Risiken und Mängeln bei Richtlinien und Abläufen Empfehlen von Korrekturmaßnahmen Überwachung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen

Das Planungsteam betreut unter anderem:

Höherstufung der einzelnen Standorte, etwa von der Kategorie B auf A Umstellung des Registerbuchs (Handbook) auf elektronische Form bessere Nutzung von Freihandelszonen in der Zulieferkette

optimale Anwendung von Freihandelsabkommen Wie ein typisches erfolgreiches CCOE-Team aufgebaut ist, sehen Sie in der Abbildung:

Einführung papierloser Zollerklärungen Verbesserung neuer Strukturen und Geschäftsmodelle

Steuer- oder Rechtsabteilung

CCOE China

Assessment-Team

optimale Unterstützung

globales CCOE

Planungs-team

andere Teams

lokale Werksleitung

Zu den Aufgaben der anderen Teams gehören unter anderem: Bewertung der Relevanz von neuen Bestimmungen Schärfung des Bewusstseins und Compliance-Schulungen interne Veröffentlichung aktueller Zoll- und Branchen-informationen Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Standorten und dem CCOE Erarbeitung und Umsetzung von standardisierten Verfahren und Abläufen Management der Zollagenturen und 3PL (optional) Aufstellen von Parametern zur Leistungsmessung (optional)

Wertschöpfung, Compliance und Risikomanagement in China

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Wenn das CCOE auch für die Einhaltung der Trade Compliance und die Sicherheit der Lieferkette zuständig ist, wird unter Um-ständen der Einsatz weiterer Teams erforderlich. Um die Trade Compliance zu gewährleisten, werden unter anderem folgende Prozesse und Instrumente angewandt:

regelmäßige Self Assessments und eventuelle Korrektur-maßnahmen Entwicklung von Prozessen zur Einstufung der Export Control Classification Number und Lizenzprüfung Überprüfung behördlich abgelehnter Geschäftspartner Beantragung von Lizenzen Schulungen frühzeitige Briefings zu neuen Bestimmungen

Zur Überwachung der Sicherheit aller Lieferketten gehören beispielsweise die Überprüfung der Einhaltung der C-TPAT- und AEO-Leitlinien sowie Inspektionen vor Ort und Akkreditierungen. Die für die Einhaltung der Compliance in den Alltagsabläufen zuständigen Mitarbeiter sind in der Regel dem örtlichen Logistik-management unterstellt und haben folgende Aufgaben:

Führung des Processing-Trade-Registerbuchs (Registrierung, Führung, Ein- und Ausbuchungen) Erstellen der allgemeinen Import- und Exportdeklarationen und Abführung der Zollgebühren sonstige Aufgaben (zollfreie Einfuhr von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Einfuhr gebrauchten Anlagevermögens, Retouren an Lieferanten)

Die Aufgaben im Detail Ein auf diese Art eingerichtetes CCOE wird seine Ziele erfüllen: Es bringt dem Unternehmen Wertzuwachs, stellt sicher, dass alle zollrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, und minimiert die Risiken. Im Detail variieren seine Aufgaben, wie bereits gesagt, nach der Art des Unternehmens. Die Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Aufgabenbereiche und Maßnahmen: Instrumente Um die effiziente und erfolgreiche Arbeit des CCOE sicher-zustellen, benötigen die verschiedenen Teams unterschiedliche Instrumente. Beim Compliance-Team können das sein:

Compliance-Bewertungssystem standardisierte Überprüfungsverfahren zu den Korrektur-maßnahmen Erhebungsbögen Listen der anzufordernden Dokumente Methoden zur Stichprobendurchführung Standardformulare für Beurteilungen

Maßnahme

Bereich Fertigung

in zoll-freien

Gebieten

Import und Ver-teilung

Auswahl der Lie-feranten

und Export

Regio-naler

Vertrieb

Zollhandbuch + � � �

Zollbefreiungen + � � �

Liste verbotener Waren + � � �

Liste beschränkter Waren + � � �

Transport zollfreier Waren + � � �

Zollfreie Gebiete + � � +

Lagerung zollfreier Waren + � � +

Umsatzsteuererstattung + � + +

Zollwertangaben + + + +

Zolltarifeinstufung + + + +

Herkunftsland + + + +

Devisen + + + +

Sonstiger Handel + + � +

Trade Compliance + + + +

Sicherheit der Lieferkette + � + +

Import- und Exportlizenzen � + + +

Know-how + + + +

Schulungen + + � �

Dokumentation + + � +

Zollagenturen + + + +

Audits und Untersuchungen + + + +

Wichtigste Aufgaben und Maßnahmen des CCOE Das Planungsteam benötigt: ●

Zugang zu den global, regional und landesspezifisch anzuwendenden Bestimmungen Einbindung in die Strategieplanungen des Managements und in das Standortmanagement Beteiligung bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Änderung von Geschäftsmodellen

Für das CCOE müssen Kriterien zur Leistungsmessung auf-gestellt werden. Abgeleitet werden können sie beispielsweise aus den Berichten der Standorte zu Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen und aus Beurteilungsberichten. Weitere Kriterien können Gebührenforderungen der Zollbehörden, die Dauer bis zur Behebung von Beanstandungen, die Reduktion der Zoll-gebühren oder die Vermeidung unnötiger Kosten durch bessere Compliance sein. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit des CCOE ist jedoch stets die gute Kommunikation und Zusammen-arbeit zwischen dem CCOE und allen Beteiligten an den Standorten.

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Technologien Investitionen in die Technologie sind unumgänglich, um die Arbeit des CCOE zu rationalisieren und einen Service für größere Gebiete zu ermöglichen, der wenigstens in Teilen automatisiert ist. In einem eigenen Intranetbereich können beispielsweise Beschreibungen zu Standardbetriebsabläufen, Prozess- und Arbeitsanweisungen, Formularen, Vorlagen, Datensätzen, Dokumenten und Journale bereitgestellt werden. Und auch Schulungen für das Topmanagement und für die Standortleitung lassen sich mithilfe von virtuellen Schulungsräumen online durchführen. Zusammenfassung Das Einhalten der Zollbestimmungen, die Entwicklung und Durch-führung der dafür notwendigen Prozesse und der Umgang mit Prüfungen und Ermittlungen stellen ausländische Unternehmen in China vor eindeutig größere Herausforderungen als in den meisten anderen Ländern. Die Informationen dieses Artikels basieren auf den Erfahrungen der Autoren, die sie über mehrere Jahre hinweg gesammelt haben. Sie kommen zu dem Schluss: Für Unternehmen, die mehrere Standorte im Land unterhalten, ist die Einrichtung einer zentralen Zollabteilung, eines CCOE, empfehlenswert. Die Haupt-aufgabe des CCOE liegt darin, die Compliance in allen zoll-rechtlichen Angelegenheiten und im Risikomanagement zu gewährleisten und somit einen wesentlichen Beitrag zum Wert des Unternehmens zu leisten. Idealerweise wird das CCOE bei der Steuer- und Rechtsabteilung angesiedelt. In jedem Fall muss es in die strategischen Entscheidungen zu neuen Geschäfts-modellen eingebunden sein. Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 211 981-7888 [email protected] Tel.: +86 21 2323-2877

Wussten Sie schon, wer das Maskottchen der Expo 2010 in Shanghai ist?

Es ist �Haibao� und bedeutet übersetzt: �Schatz des Meeres�. Die Designer ließen sich dafür von dem chinesischen Schriftzeichen 人 (�Mensch�) inspirieren. Die beiden Striche des Zeichens stehen für die Idee, durch das Engagement aller Menschen ein angenehmes Leben für alle erreichen zu können. Die Farbe des Maskottchens ist Blau, die Farbe der Erde und des Meeres. Auch Träume, die Zukunft und die Wissenschaft werden durch dieses Blau symbolisiert.

Quelle: www.china-guide.de

你知道了吗

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Hongkongs Offshore-Einkünfte: Neues Urteil verdeutlicht komplexe Gemengelage Der Weg über Hongkong ist seit vielen Jahren eine klassische Form, um Investitionen nach China zu strukturieren. Eine Hongkong-Holding empfiehlt sich seit 2008 auch aus steuerlicher Sicht, um eine günstigere Belastung von Dividenden mit Kapitalertragsteuer zu erreichen, da durch das neue Körperschaftsteuergesetz in China eine zehnprozentige Kapitalertragsteuer eingeführt wurde, die auf Gewinne anzuwenden ist, welche ab 2008 erzielt werden. Daneben ist die Nutzung einer Hongkong-Gesellschaft als Basis für eine Repräsentanz in China ein üblicher Weg, um beispielsweise Nähe zum Markt auch bei relativ begrenzten Aktivitäten in China zu gewährleisten. Schließlich dient Hongkong für viele Unternehmen als regionaler Managementstützpunkt für ganz Asien. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen den Hintergrund eines jüngst ergangenen Urteils zum Thema und seine weitreichenden Konsequenzen auf sowie das Erfordernis, über die Grenzen Hongkongs hinauszuschauen Im Gegensatz zu Deutschland oder auch China wendet Hong-kong bei der Besteuerung ansässiger Unternehmen ein striktes Territorialitätsprinzip an. Wie Sie gleich lesen werden, sind daher bestimmte Einkünfte eines in Hongkong ansässigen Unter-nehmens aus der Besteuerung auszunehmen. Zu der Frage, welche Einkünfte das sind, wurde die Liste der Urteile im Juli dieses Jahres um eine weitere Entscheidung erweitert. In vorletzter Instanz hat der Court of Appeal (COA) in einem viel beachteten Urteil am 15. Juli 2009 den vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Offshore-Status (Einkünfte, die nicht in Hong-kong erwirtschaftet wurden) versagt (Datatronic-Urteil). Der COA stellte klar: Für die Frage, ob der sogenannte Offshore-Status erlangt und damit entsprechende Einkünfte aus der steuerlichen Bemessungsgrundlage in Hongkong freigestellt werden können, sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten maß-gebend, sprich: der Ort, wo Einkünfte erwirtschaftet wurden. Grundsätze des Territorialitätsprinzips Nach Art. 14 der Inland Revenue Ordinance � dem sogenannten Territorialitätsprinzip � unterliegen in Hongkong nur solche Ein-künfte der lokalen Besteuerung mit einem Steuersatz von derzeit 16,5 Prozent, welche die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

Es wird eine Handelstätigkeit, ein Beruf oder eine Geschäfts-tätigkeit in Hongkong ausgeübt. Aus den vorgenannten Tätigkeiten wird ein Gewinn erwirtschaftet, der nicht in der Veräußerung von Anlage-vermögen besteht. Die erzielten Einkünfte entstehen in Hongkong oder resultieren aus Tätigkeiten in Hongkong.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche drei kumulativen Voraussetzungen einen Offshore-Status

bewirken können. ● wie das Gericht Teile dieser Voraussetzungen (neu) interpretiert. ● was aus deutscher und chinesischer Sicht in Offshore-Fällen

ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Die letzte Voraussetzung widmet sich der Frage, ob bestimmte Einkünfte in Hongkong steuerbar sind oder ob sie als offshore zu behandeln sind, und ist eine der viel diskutierten Themen im Steuerrecht Hongkongs. Es gibt eine umfangreiche Recht-sprechung zu dieser Frage, die teilweise widersprüchlich ist. Das Inland Revenue Department (IRD) von Hongkong hat daher im Jahr 1998 mit der Veröffentlichung der Departmental Inter-pretation and Practice Note No. 21 (DIPN 21) vom März 1998 zur Frage der Lokalisierung von Einkünften ausführlich Stellung genommen. DIPNs ähneln den Steuerrichtlinien in Deutschland. Sie sind nur bindend für die Finanzverwaltung, nicht aber für die Gerichte. (Die DIPN 21 können Sie nachlesen unter www.ird.gov.hk.) Nach DIPN 21 ist streng zu unterscheiden zwischen der Frage, wo die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft stattfindet und wo die Einkünfte entstehen. So ist es möglich, dass eine Geschäfts-tätigkeit in Hongkong ausgeübt wird, die Einkünfte allerdings außerhalb (offshore) entstehen und daher nicht der Besteuerung in Hongkong unterliegen. Dabei ist wiederum die entscheidende Frage, welche konkreten Aktivitäten zur Entstehung der Einkünfte beitragen und wo sie eben ausgeübt werden. Sachverhalt des Urteils Die Datatronic Limited mit Sitz in Hongkong stellt elektronische Produkte her und verkauft sie. Die Herstellung erfolgte zunächst im Rahmen einer Lohnveredelung durch ein drittes Unternehmen in der Volksrepublik China (VR China). Im Jahr 1993 gründete die Datatronic Ltd dann eine eigene Tochtergesellschaft in der VR China, die sodann die Fertigung in China übernahm, allerdings nicht in Form einer Lohnveredelung, sondern in Form einer Auf-tragsfertigung. Fertigungstätigkeit Nach den Ausführungen des IRD Hongkong ist bei Fertigungs-tätigkeiten zu unterscheiden, ob es sich um eine Lohnveredelung (Contract Processing: darunter Bereitstellung aller wesentlichen Fertigungsanlagen und Rohstoffe sowie des Fertigungs-Know-hows, technische Unterstützung, Fertigungsmanagement) handelt oder um eine Auftragsfertigung (Import Processing: Fertigung auf eigene Rechnung, inklusive des Einkaufs von Rohstoffen durch die Auftragsfertigungsgesellschaft). Nach DIPN 21 kann im Falle der Lohnveredelung eine Aufteilung der Einkünfte zugelassen werden. Mit anderen Worten: 50 Prozent der Einkünfte aus dem Verkauf der außerhalb von Hongkong gefertigten Produkte können als außerhalb Hongkongs

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erwirtschaftet angesehen und damit steuerfrei gestellt werden. Für den Fall der Auftragsfertigung kommt grundsätzlich nur eine vollständige Besteuerung in Hongkong in Betracht. Handelstätigkeit Im Falle von Handelstätigkeiten können Gewinne, bei denen die wesentlichen Ein- und Verkaufstätigkeiten außerhalb Hongkongs ausgeübt werden, als offshore qualifiziert werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist: Die Verträge werden außerhalb Hongkongs bewirkt. Das kann entweder durch eigenes Personal der Gesellschaft erfolgen oder durch Agenten, die dieser Tätigkeit außerhalb Hongkongs nachgehen. Sofern die Handelstätigkeiten durch eigenes Personal ausgeübt werden, ist nachzuweisen, dass die Tätigkeiten außerhalb Hongkongs durchgeführt werden (etwa durch entsprechende Stempel im Reisepass, Reisekosten, Hotelrechnungen, Verpflegungskosten). Verfügen die Mitarbeiter auch in Hongkong über einen Arbeitsplatz, kann die Steuer-behörde vermuten, dass die Verträge teilweise auch innerhalb Hongkongs bewirkt worden sind, womit die Einkünfte dennoch in Hongkong steuerpflichtig sind. Grenzen des Offshore-Status Der COA hat in genanntem Datatronic-Urteil Teile der vom IRD getroffenen Ausführungen � zumindest für diesen Fall � relativiert und klargestellt. Danach kommt es für die Frage der Lokalisierung von Gewinnen für steuerliche Zwecke in Hongkong darauf an, durch welche Tätigkeit die jeweiligen Einkünfte wo erwirtschaftet wurden, was letztlich eine Tatsachenfrage ist. Im Fall Datatronic wurden die in Hongkong erwirtschafteten Gewinne alleine der Handelstätigkeit der in Hongkong ansässigen Gesellschaft zu-geordnet und die im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte übernommenen Aufgaben der Hongkong-Gesellschaft als unwesentlich qualifiziert und letztlich das vertraglich vereinbarte Lohnfertigungsverhältnis (Contract Processing) wirtschaftlich als ein Auftragfertigungsverhältnis (Import Processing) betrachtet und somit eine 50-prozentige Freistellung der Gewinne in Hongkong versagt. Für bestehende Fertigungs-vereinbarungen zwischen einer in Hongkong ansässigen Gesellschaft mit einer Fertigungsgesellschaft außerhalb Hong-kongs, für die ein 50-prozentiger Offshore-Status beantragt wurde, sind somit die wirtschaftlichen Gegebenheiten detailliert zu überprüfen und auf eine entsprechend aussagekräftige Dokumentation zu stützen. Mit Blick auf Offshore-Situationen zu prüfen ist vor allem für die Fälle, in denen dauerhaft wesentliche Ein- und Verkaufs-aktivitäten außerhalb Hongkongs wahrgenommen werden, ob hierdurch eine Betriebsstätte im Ausland begründet wird. In der Vergangenheit wurde häufig ein Offshore-Status beantragt für Konstellationen, in denen eine Gesellschaft in Hongkong einer Geschäftstätigkeit in China nachging, wobei die Tätigkeit in China durch eine Repräsentanz ausgeübt wurde. Durch das neue chinesische Körperschaftsteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, nähert sich das chinesische Steuer-

recht internationalen Normen an und enthält unter anderem eine Definition der Betriebsstätte und Missbrauchsregelungen. Vor allem die Betriebsstättenbesteuerung � und andere Formen beschränkter Steuerpflicht � sind derzeit im Visier der Steuer-behörden, wie an den Erlassen zur Definition der Betriebsstätte in Doppelbesteuerungsabkommen (Circular [2007] 403) zu erkennen ist. (Der Erlass ist Gegenstand eines Beitrags des PwC News Flash, China Tax and Business Advisory, Nr. 17 vom August 2009, www.pwccn.com/home/eng/chinatax_news_aug2009_17.html.) Konstellationen, in denen Einkünfte in Hongkong steuerfrei gestellt werden, sind somit kritisch zu prüfen. Denn speziell Handelsgeschäfte, bei denen die Aktivitäten der Vertrags-unterzeichnung � zur Annahme eines (abhängigen) Vertreters (Business Agent) � in China erfolgen, können nach Art. 6 der Implementierungsregelungen des neuen chinesischen Körper-schaftsteuergesetzes zur Begründung einer Betriebsstätte in China führen. Für die Frage, ob Einkünfte einer Gesellschaft in Hongkong steuerfrei gestellt werden können, weil diese außerhalb Hongkongs (offshore) bewirkt werden, sind somit sowohl die wirtschaftlichen Gegebenheit detailliert zu analysieren als auch die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland zu prüfen. Die gesetzliche Grundlage ist schwammig und die Rechtsprechung teilweise widersprüchlich. Aus deutscher Sicht, ist darüber hinaus etwas Weiteres sicher-zustellen: Die Tätigkeiten der Hongkong-Gesellschaft dürfen nicht den außensteuerlichen Restriktionen der Hinzurechnungs-besteuerung unterliegen. Das dürfte immer dann der Fall sein, wenn ein inländisches Unternehmen im Rahmen der Handels-aktivitäten der Hongkong-Gesellschaft Funktionen wahrnimmt, die Teil der Vorbereitung, des Abschlusses oder der Ausübung der Ein- und Verkaufstätigkeiten der Hongkong-Gesellschaften sind. Wie Sie sehen, hat die Offshore-Materie viele Facetten, die es zu bedenken gilt. � Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-2372 [email protected] Tel.: +49 711 25034-3107

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Pilotprojekt: Abwicklung von Handels-geschäften in Renminbi Das Pilotprojekt zur Abwicklung von Handelsgeschäften in Renminbi (�Pilotprojekt�) wurde vom chinesischen Staatsrat im April 2009 verkündet. Sein Ziel ist, den ausländischen Handel weiter zu vereinfachen, chinesische Unternehmen vor handels-bezogenen Risiken zu schützen und den Handel zwischen China und seinen Nachbarländern und Regionen während der Finanz-krise anzukurbeln. � In diesem Beitrag skizzieren die Autoren die Hauptmerkmale und Auswirkungen des Pilotprojekts und zeigen Ihnen auf, was es für Unternehmen bedeutet, die mit und in China Handel betreiben. Die Details des Pilotprojekts wurden niedergelegt in den lang erwarteten Pilotverwaltungsmaßnahmen zur Abwicklung grenz-überschreitender Handelsgeschäfte in RMB (Renminbi, kurz �Verwaltungsmaßnahmen�) und den Detaillierten Implementierungsvorschriften zu den Pilotverwaltungs-maßnahmen zur Abwicklung grenzüberschreitender Handels-geschäfte in RMB (�Implementierungsvorschriften�). Sie traten entsprechend am 1. Juli und am 3. Juli 2009 in Kraft. Implementierung des Pilotprojekts Am Pilotprojekt teilnehmen können �Pilotunternehmen� an fünf Versuchsstandorten innerhalb Chinas, namentlich in Shanghai, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai und Dongguan. Sie können wählen, ob sie ihren grenzüberschreitenden Handel mit aus-ländischen Unternehmen in Hongkong, Macao und in den Staaten der Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) � zu ihr gehören Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam � in RMB oder in einer anderen Währung abwickeln möchten. Die grenzüberschreitende RMB-Abwicklung und -Freigabe kann wahlweise erfolgen

durch eine RMB Clearing Bank in Hongkong oder Macao (nur die Bank of China ist bislang als solche benannt) oder durch eine chinesische Handelsbank in China, die einen Vertretervertrag mit den ausländischen Handelsbanken im Ausland abgeschlossen hat.

Weder die Verwaltungsmaßnahmen noch die Implementierungs-vorschriften geben allerdings die detaillierten Kriterien wieder, nach denen sich ein chinesisches Unternehmen als Pilotunter-nehmen qualifizieren kann. Den Verwaltungsmaßnahmen zufolge kann die zuständige Provinzregierung im ersten Schritt Kandidaten für den Status eines Pilotunternehmens aus den Versuchsstandorten nominieren. Die finale Liste der Pilot-unternehmen wird dann gemeinsam von der People�s Bank of China (PBOC), dem Finanz- und dem Handelsministerium, der allgemeinen Zollverwaltung, der Finanzverwaltung sowie der chinesischen Bankenaufsichtsbehörde ausgewertet und finalisiert. Aller Voraussicht nach müssen die Pilotunternehmen gewisse Voraussetzungen vorweisen, darunter erhebliche Erfahrung im

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● wer an dem Pilotprojekt teilnehmen kann. ● welche Möglichkeiten sich Pilotunternehmen eröffnen. ● wie sich ausländische Unternehmen als Pilotunternehmen

qualifizieren können.

internationalen Handel, nachweisliche Erfolge, eine ausreichende Kapitalausstattung und einen guten Ruf. Hauptmerkmale und Auswirkungen des Pilotprojekts Positive Auswirkungen auf Kostenstruktur und Gewinnmarge eines Unternehmens Pilotunternehmen können, wie Sie gelesen haben, den RMB als alternative Währung neben anderen ausländischen Währungen (etwa dem US- oder Hongkong-Dollar) nutzen, um damit grenz-überschreitende Handelsgeschäfte zu tätigen. Das kann das Risiko für Wechselkursschwankungen deutlich abschwächen. Die am 5. August 2008 vom chinesischen Staatsrat verabschiedeten und am selben Tag in Kraft getretenen überarbeiteten Verwaltungs-bestimmungen zum Devisenrecht sahen bisher vor, dass aus-ländische Unternehmen grenzüberschreitende Geschäfte grund-sätzlich in ausländischer Währung abwickeln mussten. Steigende Rohstoff- und Lohnkosten brachten für viele aus-ländische Unternehmen in den vergangenen Monaten große Herausforderungen mit sich. Da die meisten Beschaffungs-tätigkeiten in China in US-Dollar abgewickelt werden, hat sich die Preisgestaltung der chinesischen Exporteure aufgrund der konstanten Aufwertung des RMB gegenüber dem US-Dollar geändert. Die Preise mussten grundsätzlich erhöht werden. Wären die Preise nicht erhöht worden, hätten chinesische Ex-porteure weniger eingenommen, weil die erhaltenen Devisen-einnahmen gegenüber dem RMB abgewertet wurden. Das verringerte die Gewinnmargen der chinesischen Exporteure weiter. Chinesische Exporteure, die als Pilotunternehmen ein-gestuft werden, können ihr Währungsrisiko sowie ihre Trans-aktionskosten aus der Währungsumrechnung besser managen und absichern, indem sie ihre Handelsgeschäfte in RMB ab-wickeln. Das ermöglicht es ihnen, ihre gesamte Kostenstruktur zu verbessern sowie ihre Gewinnmarge zu steigern. Devisenprüfbeleg für Zollanmeldung und Erstattung der Ausfuhr-umsatzsteuer Nach der gängigen internationalen (einschließlich grenzüber-schreitenden) Handelspraxis müssen Transaktionen, die in Devisen abgewickelt werden, dem chinesischen Devisenrecht entsprechen. Sowohl der Deviseneinzug als auch die Devisen-umwandlung aus Umsätzen von Auslandsgeschäften unterliegen den Devisenprüfungsformalitäten (Onlineverfahren) der State Administration of Foreign Exchance (SAFE), also der staatlichen Aufsichtsbehörde für Devisen.

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Nach Einführung des Pilotprojekts unterliegt der grenzüber-schreitende Handel, der sich dafür qualifiziert hat und in RMB abgewickelt wird, nicht mehr den Devisenprüfungsformalitäten. � Das ist für die Unternehmen zweifellos eine gute Nachricht, weil das die administrative Belastung verringern und die Schwierigkeiten, die der Umtausch der Devisenerträge in RMB bislang mit sich brachte, ausschalten kann. Der Devisenprüfungs-beleg, also das Dokument, das die Durchführung der Devisen-prüfung bestätigt, wird ebenfalls nicht länger für die Zoll-anmeldung und die Erstattung der Ausfuhrumsatzsteuer benötigt. In diesem Zusammenhang hat die chinesische Finanzverwaltung am 28. August 2008 Guoshuihan [2009] Nr. 470 erlassen, das den lokalen Steuerbehörden Anleitung für die Abwicklung der Erstattung der Ausfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Pilotprojekts gibt. Auf der anderen Seite werden Pilotunternehmen aufgefordert, eigene Aufzeichnungen der grenzüberschreitenden Trans-aktionen in RMB anzufertigen. Indes hat auch die PBOC ein Informationssystem eingeführt, um über die grenzüber-schreitenden RMB-Zahlungen und -Eingänge im Rahmen des Pilotprojekts den Überblick zu behalten. Es zeichnet sich ab, dass die SAFE ebenfalls Zugang zu diesem Informationssystem bekommen wird. Beachten Sie bitte außerdem: Nach den Verwaltungsmaßnahmen müssen für handelsbezogene aus-ländische Schulden, wie etwa gestundete Ertragszahlungen, auch im Rahmen des Pilotprojekts immer noch die entsprechenden Registrierungen vorgenommen werden und dabei müssen die einschlägigen Regelungen weiterhin angewandt werden. RMB-Einnahmen auf ausländischen Konten Im Rahmen des Pilotprojekts können erstmals RMB-Einnahmen aus Exportgeschäften auch im Ausland verwaltet werden. Sofern die Exporteinnahmen nicht kassiert und innerhalb von 210 Tagen nach dem tatsächlichen Export der Güter nach China überwiesen worden sind, muss das Pilotunternehmen eine Registrierung vor-nehmen und an seine lokale chinesische Handelsbank den RMB-Betrag melden, der nicht nach China überwiesen wurde, sowie die relevanten Details des Ausfuhranmeldeformulars mitteilen. Das Pilotunternehmen muss dann der lokalen Zweignieder-lassung der PBOC (durch seine lokale Handelsbank) die Höhe des RMB-Betrags, der im Ausland liegt, dessen Verwendungs-zweck, die Kontodaten und weitere Details angeben. Dass China es Pilotunternehmen erlaubt, ihre RMB-Einnahmen im Ausland zu führen, ist als eine geradezu bahnbrechende Entwicklung zu betrachten. Das Pilotprojekt gewährt zudem eine hohe Flexibilität, was den Verwendungszweck der im Ausland geführten RMB-Beträge anbelangt, da weder die Verwaltungs-maßnahmen noch die Implementierungsvorschriften spezifische Beschränkungen in dieser Hinsicht vorsehen.

Handelsfinanzierung in RMB möglich Sowohl die Verwaltungsmaßnahmen als auch die Implementierungsvorschriften enthalten relevante Klauseln, die es chinesischen Handelsbanken erlauben, ausländischen Unter-nehmen Handelsfinanzierungen in RMB anzubieten. Allerdings ist der Finanzierungsbetrag durch den vertraglich vereinbarten grenzüberschreitenden Handelsbetrag zwischen dem aus-ländischen Unternehmen und dem Pilotunternehmen gedeckelt. Die Regelung zur Handelsfinanzierung in RMB ist wichtig, da ausländische Unternehmen � solche in Hongkong und Macau eingeschlossen � nur eingeschränkten Zugriff auf RMB haben. Eine Handelsfinanzierung in RMB ermöglicht es ihnen, eine ausreichende RMB-Finanzausstattung zu erreichen, um ihre Handelsgeschäfte mit ihren chinesischen Handelspartnern, die den Status eines Pilotunternehmens haben, zu begleichen. Nachdem Sie jetzt die Eckpunkte des Pilotprojekts kennen, werden die Autoren im Folgenden die Konsequenzen der Neuerung beleuchten und einen Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung wagen. Ein Schritt zur Internationalisierung des RMB Wie Sie nun wissen, ermöglicht das Pilotprojekt die Abwicklung von RMB-Geschäften im grenzüberschreitenden Handel zwischen Pilotunternehmen in China und ausländischen Unternehmen in Hongkong, Macao und den Mitgliedsstaaten der ASEAN. Da China sich nur langsam einer vollständigen Konvertibilität des RMB annähert und auch das Bankensystem erst noch auf ein profundes Fundament gestellt werden muss, ist es offensichtlich noch ein langer Weg, bevor der RMB als internationale Währung im �internationalen Handel� für Investitionsaktivitäten oder sogar als Devisenreserve genutzt werden kann. Allerdings ist das Pilot-projekt � und das ist deutlich zu begrüßen � ein wichtiger Schritt hin zur �Internationalisierung� des RMB auf lange Sicht. Eine umfangreichere Nutzung des RMB für Abwicklungen im grenz-überschreitenden Handel als Alternative zu anderen aus-ländischen Währungen wird den Status des RMB im inter-nationalen Handel und in der globalen Wirtschaft allmählich stärken und es China ermöglichen, Währungsrisiken aus der Makroperspektive besser standzuhalten. Vorteile für Hongkong Im Rahmen des Pilotprojekts nimmt Hongkong (neben Macau) eine wichtige Rolle ein, da es gewissermaßen als �Offshore-RMB Clearing Bank� für Abwicklungen im grenzüberschreitenden Handel dienen kann. Das wird die Rolle Hongkongs als ein Off-shore-RMB-Abwicklungs- und internationales Finanzzentrum, das eine Brücke schlägt zwischen den Zahlungsströmen in China und dem Rest der Welt, weiter stärken.

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Eignung von ausländisch investierten Unternehmen, sich als Pilotunternehmen zu qualifizieren Bisher gibt es rund 400 Pilotunternehmen an den erwähnten fünf Versuchsstandorten Shanghai, Guangzhou, Zhuhai, Dongguan und Shenzhen. Die Pilotunternehmen sind, so der erste Eindruck, vornehmlich große Staatsunternehmen, aber es befinden sich auch ausländisch investierte Unternehmen darunter. Da die Anzahl der Pilotunternehmen begrenzt ist, können nicht alle ausländischen Unternehmen von den Vorteilen des Pilot-projekts profitieren. Außerdem werden sich die Auswirkungen des Pilotprojekts auch nicht kurzfristig bemerkbar machen. Allerdings erwarten Beobachter, dass China das Pilotprojekt kontinuierlich weiterentwickeln wird, wodurch viele Unternehmen, lokale sowie ausländische, wahrscheinlich nicht allzu lange werden warten müssen, bis sie sich als Pilotunternehmen qualifizieren zu können. Verwendungszweck der im Ausland geführten RMB-Konten Chinesische Exporteure können nun ihre RMB-Erlöse aus Export-geschäften außerhalb Chinas auch auf einem ausländischen RMB-Konto führen, etwa in Hongkong oder Macau. Zurzeit gibt es weder Restriktionen noch Richtlinien hinsichtlich des Verwendungs-zwecks der im Ausland geführten RMB-Konten. Diverse Handels-banken in China, Hongkong und Macau scheinen unter-schiedliche Auffassungen zu vertreten, wie solche Geldanlagen verwendet werden sollen. Aus diesem Grund sind Unternehmen gut beraten, mit den chinesischen Behörden � einschließlich der PBOC und der SAFE � zu klären, ob solche ausländisch geführten RMB-Geldanlagen als Kontokorrentkonto beispielsweise für die Bezahlung von Dienstleistungsgebühren an ausländische Dienstleistungs-erbringer genutzt werden können. Ein Blick in die Zukunft Das Pilotprojekt erstreckt sich derzeit nur auf die Abwicklung von Handelsgeschäften in RMB. Andere grenzüberschreitende, nicht handelsbezogene Transaktionen wie Dienstleistungsgeschäfte oder ausländische Direktinvestitionen deckt das Pilotprojekt nicht ab, sodass diese Transaktionen auch weiterhin in Devisen ab-gewickelt werden müssen. Alle Anzeichen weisen aber darauf hin, dass Beijing das Pilotprojekt langfristig schrittweise auf nicht handelsbezogene Transaktionen ausweiten wird. Daher sollte es im Interesse aller sein, die bisher mit und in China Geschäfte betreiben, die Auswirkungen des Pilotprojekts zu verstehen und für das eigene Geschäft zu bewerten, um sich so den größt-möglichen Nutzen und Vorteil bei einer zukünftigen Ausweitung sichern zu können.

Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartnerin und Ihr Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 10 6533-3203 [email protected] Tel.: +86 21 2323-3350

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Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag

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China: Forschungslabor der globalen Pharmaindustrie Chinas Bedeutung als Forschungs- und Entwicklungsstandort für die Pharmaindustrie steigt stetig. Westliche Arzneimittelhersteller profitieren auch dank der Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen, die im Auftrag anderer forschen, von erheblichen Kostenvorteilen. Zudem fördert die Regierung die Ansiedlung von wissensintensiven Unternehmen durch Steuererleichterungen. Ein großes Problem bleibt allerdings der Patentschutz. – Einen aktuellen Überblick vermittelt Ihnen der folgende Artikel. Seit der Jahrtausendwende verlagern westliche Pharmahersteller ihre Forschung und Entwicklung (FuE) verstärkt nach China. Mittlerweile sind die meisten führenden internationalen Konzerne mit eigenen Forschungszentren oder Gemeinschaftsunternehmen vor Ort präsent und einige Hersteller weiten ihr Engagement nach ersten Erfolgen massiv aus. GlaxoSmithKline beispielsweise will 2010 ein chinesisches FuE-Zentrum mit über 1.000 Mitarbeitern eröffnen. Wie attraktiv der Forschungsstandort China für die Pharmaindustrie geworden ist, zeigt auch eine Statistik der Weltgesundheitsorga-nisation (WHO). Die WHO weist in ihrer Datenbank zu klinischen Arzneimitteltests für das Jahr 2007 knapp 300 laufende Studien in China aus. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um 41 Prozent. Indien, zum Beispiel, verzeichnete im selben Zeitraum lediglich einen Zuwachs um zwölf Prozent auf 244 klinische Tests. Die Motive für die Verlagerung nach China sind vielfältig. An erster Stelle stehen die im Vergleich zu Europa oder den USA günstigen Kosten und niedrigen bürokratischen Hürden für die Pharma-forschung. Doch hebt sich China von anderen Schwellenländern durch weitere Standortvorteile ab: Zu nennen sind hier unter anderem eine gezielte staatliche Förderung und ausreichende, gut qualifizierte Personalressourcen. Schließlich ist auch das starke Wachstum des chinesischen Pharmamarkts ein Anreiz, vor Ort Medikamente für chinesische Patienten zu entwickeln. Die Öffnung des Pharmaziemarkts durch die beschlossene Reform des Gesundheitssystems wird die Attraktivität Chinas sicher zusätzlich erhöhen. Auch wenn staatliche Preisvorgaben die Erwartungen der Pharmaproduzenten reichlich dämpfen (bitte lesen Sie dazu den Beitrag Chinas Gesundheitsreform: Folgen für die Pharmaindustrie in der Ausgabe Sommer 2009 Ihres pwc:china compass, ab Seite 13). Kostenvorteile bei klinischen Tests Pharmaunternehmen müssen für klinische Tests in China nur etwa ein Drittel der Summe aufwenden, die in einem westlichen Industriestaat anfallen würden. Selbst wenn ein Aufschlag für eventuell auftretende Kommunikations- und Organisations-probleme sowie den höheren Kontrollaufwand einberechnet wird, liegt die Ersparnis bei circa 50 Prozent.

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum China nach wie vor hochattraktiv ist für die globale

Pharmaindustrie. ● welche interessanten Möglichkeiten die Auftragsforschung bietet. ● was China in Sachen Schutz des geistigen Eigentum in letzter Zeit

getan hat.

Die erheblich niedrigeren Kosten sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So kann die Pharmaindustrie in China auf viele gut ausgebildete und dennoch vergleichsweise günstige Arbeits-kräfte zurückgreifen. Allein im Jahr 2006 schlossen nach offiziellen Angaben rund 39.000 Chemie- beziehungsweise Pharmaziestudenten ihre akademische Ausbildung ab. Hinzu kamen 22.000 Absolventen mit Fachkenntnissen in Biotechno-logie. Ein chinesischer Universitätsabsolvent verdiente 2007 im Durchschnitt rund 4.000 US-Dollar im Jahr und damit deutlich weniger, als Berufseinsteiger in westlichen Staaten erwarten durften. Zudem verfügt China mit rund 20.000 Krankenhäusern und über zwei Millionen Ärzten schon heute über eine gut ausgebaute medizinische Infrastruktur, welche die Durchführung klinischer Test erleichtert. Schließlich sind die Kosten nicht zuletzt deswegen niedriger, weil Patienten in China deutlich weniger Vorbehalte gegenüber der Beteiligung an Pharmastudien haben als Patienten in westlichen Industriestaaten. Regierung lockt mit Steuererleichterungen Ein Anreiz für die Verlagerung von Forschungsaktivitäten nach China sind die Steuererleichterungen für Unternehmen der Hoch-technologie, mit denen die Regierung die Transformation des Landes von der verlängerten Werkbank zum Forschungs- und Entwicklungslabor der westlichen Industriestaaten vorantreiben will. Seit 2008 gilt für Unternehmen, die von den Behörden als High-techbetrieb (High/New Technology Enterprises, HNTE) klassifiziert werden, ein reduzierter Gewinnsteuersatz (Corporate Income Tax, CIT) von 15 statt regulär 25 Prozent. Neu-gründungen in den Sonderwirtschaftszonen genießen zudem für zwei Jahre Steuerfreiheit, anschließend zahlen sie für weitere drei Jahre nur den halben CIT-Satz. Allerdings sind die Kriterien für die Anerkennung als HNTE streng. Unter anderem müssen Unternehmen den Besitz wesentlicher Patente nachweisen und belegen können, dass ein wesentlicher Teil ihrer Einnahmen und Ausgaben in Verbindung mit FuE-Aktivitäten steht. Auftragsforschung als attraktive Alternative Als Alternative oder Ergänzung zur Ansiedlung eigener Forschungszentren bietet sich die Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen an, die im Auftrag anderer forschen (Contract Research Organisations, CRO). Zwar erwirtschaften

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chinesische CROs derzeit erst geschätzt ein Prozent der welt-weiten Branchenerlöse in der Auftragsforschung. Allerdings dürfte ihre Bedeutung mit wachsendem Know-how steigen. Nachdem chinesische Vertragspartner von Pharmaherstellern zunächst in erster Linie mit Tests auf chemischer Basis betraut wurden, können mittlerweile viele CROs auch genetische Analysen durch-führen. Einige sind auch dazu in der Lage, vollständige Test-reihen einschließlich klinischer Tests als Auftragnehmer abzuwickeln. Ein Hemmschuh für das weitere Wachstum der chinesischen CRO-Branche ist deren starke Zersplitterung. Vor allem kleinere Unternehmen haben Schwierigkeiten, die Standards der US-amerikanischen Food and Drug Administration und anderer internationaler Behörden zu erfüllen. Zudem fällt es vielen Forschungsunternehmen schwer, fachlich qualifiziertes Personal mit ausreichenden Englischkenntnissen zu gewinnen und dauer-haft zu binden. Mittel- bis langfristig ist daher mit einer Konsolidierung des CRO-Markts zu rechnen, die Unternehmen der Auftragsforschung hervorbringen dürfte, welche sowohl in China als auch aus China heraus konkurrenzfähig sein werden. Ein prominentes Beispiel für einen chinesischen Global Player ist Wuxi Pharmatech: Das an der New York Stock Exchange notierte Unternehmen übernahm im Januar 2008 den US-Konkurrenten Apptec Laboratory Services und erschloss sich damit neue Kunden außerhalb Chinas. Erste Schritte in Richtung wirksamer Patentschutz Ein Problem der FuE-Verlagerung nach China, das dringend gelöst werden muss, bleibt der Schutz des geistigen Eigentums. Allerdings gibt es ermutigende Signale, die auf eine wachsende Sensibilität gegenüber dem Thema deuten. Die Fortschritte sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass chinesische Unter-nehmen selbst immer mehr in FuE investieren und ihre Ergebnisse vor Nachahmern schützen wollen. Für Aufsehen sorgte im Jahr 2007 die erfolgreiche Patentschutz-klage des chinesischen Pharmaherstellers Aida gegen vier Konkurrenten, die ein Gericht zur Einstellung des Vertriebs der kopierten Medikamente und Zahlung von Schadenersatz verurteilte. Seither ist die Gesetzgebung zum Schutz geistigen Eigentums weiter verschärft worden. Seit 1. Oktober 2009 greift eine Gesetzesänderung, welche die Patentvergabe an die Praxis in Europa oder den USA annähert. So gibt es Patenschutz nur noch für Produkte oder Technologien, die tatsächlich neu sind. Bislang konnten Antragsteller in China ein Patent bekommen, wenn sie es lediglich als erste bei den Behörden beantragten. Ob sie tatsächlich der geistige Urheber der Neuerung waren, interessierte das Amt nicht. Zudem gelten seit Oktober höhere Strafen für Patentverletzungen. Der mögliche Schadenersatz beläuft sich dann auf das Vierfache des entgangenen Gewinns des Patentinhabers. Allerdings

müssen geschädigte Unternehmen im Detail nachweisen können, welche Schäden ihnen entstanden sind. Gelingt es ihnen nicht, die Richter von ihren Berechnungen zu überzeugen, dürfen Patentverletzungen nach dem neuen Recht mit einer Strafe von höchstens einer Million Renminbi (rund 100.000 Euro) geahndet werden. Da die Schäden von Patentschutzverletzungen im Pharmasektor in der Regel weitaus höher ausfallen, müssen sich Unternehmen daher intensiv auf Gerichtsverfahren vorbereiten und aussagekräftige und nachvollziehbare Berechnungen zu entgangenen Gewinnen vorlegen. Fazit China ist und bleibt für die Pharmaindustrie eine erste Adresse. Daran wird auch die geplante Gesundheitsreform nichts ändern � eher im Gegenteil. Die nach wie vor bestehende Gefährdung des geistigen Eigentums sollten jedoch alle potenziellen Investoren zum Anlass nehmen, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, um ihr geistiges Eigentum wirksam zu schützen. Wenn Sie Fragen haben oder Beratungsbedarf entdecken, rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken Sie ihnen einfach eine E-Mail.

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Chinas Automobilindustrie: zwischen alten Strukturen und neuen Chancen Die globale Automobilindustrie steckt zurzeit in einer schweren Krise. Neue Mobilitätskonzepte zu entwickeln und anzubieten, um dadurch die Kauflust der Konsumenten zu beleben, ist nur eine der strukturellen Herausforderungen. Den Neustart erschweren die beschränkten finanziellen Freiräume der Anbieter in Zeiten sinkender Absätze und des Umbruchs. – Weitgehend unbelastet von allem erscheint die Situation in China: Mit einem Wachstum von aktuell fast 30 Prozent steht die Automobilindustrie auch 2009 vor einem neuen Verkaufsrekord, wenn auch mithilfe staatlicher Fördermaßnahmen. Und was für deutsche Unter-nehmen besonders interessant ist: China könnte als der größte Profiteur aus der Krise hervorgehen, da viele deutsche Hersteller und Zulieferer sehr stark im Land vertreten sind. – Welche künftigen Chancen und Herausforderungen der Automobilstandort China bietet, das wägt der aktuelle Beitrag ab. Globaler Ausblick: Neue Antriebe bieten Chancen bei neuen Konsumenten Wenn die Experten recht behalten und sich der Markt in den nächsten Jahren wie erhofft moderat erholen wird, bieten die Märkte den Automobilherstellern Chancen für eine positive Entwicklung. Während der Absatz 2009 auf rund 56 Millionen Einheiten einbrach, könnte die Weltproduktion schon 2010 die Marke von 60 Millionen Einheiten wieder überschreiten. Das Produktionswachstum im Jahr 2010 wird dabei maßgeblich in den aufstrebenden Ländern, wie China, Indien oder Russland, aber auch Brasilien (den BRIC-Staaten) stattfinden, weil hier Nachhol-effekte und die größten wirtschaftlichen Wachstumspotenziale vorhanden sind. Die BRIC-Staaten sind weiterhin der Wachstumsmotor der globalen Automobilindustrie. Sie werden mit circa 75 Prozent den größten Anteil am globalen Zuwachs in der Fahrzeugproduktion bis 2015 verzeichnen. Während sich die etablierten Märkte sukzessive dem Niveau vor der Krise annähern, werden die aufstrebenden Länder nach einer Studie, die PricewaterhouseCoopers im September 2009 veröffentlicht hat, bereits 2014 das Produktionsniveau der etablierten Märkte in Europa, Nordamerika und Japan übertreffen. Entgegen der weltweiten Diskussion um neue Antriebssysteme und alternative Kraftstoffe wird der Verbrennungsmotor bis 2015 weiterhin den Markt dominieren – und zwar trotz der sich ab-zeichnenden Alternativen. Die Produktion von Vollhybriden oder Elektroautos wird unter den derzeitigen Rahmenbedingungen voraussichtlich erst nach 2015 nennenswerte Stückzahlen erreichen. Das hängt allerdings auch stark von nationalen Förder-programmen ab, die den technologischen Fortschritt – besonders für die Batterietechnologie sowie den Ausbau der Infrastruktur – fördern und gezielt Kaufanreize setzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● warum der globale Automobilmarkt auf Länder wie China

angewiesen ist. ● mit welchen Vorgaben China versucht, seine Mobilitätsbedürfnisse

zu decken und neue Antriebstechnologien zu adaptieren. ● welche Initiativen China zurzeit gerade im Bereich Elektromobilität

ergreift.

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historisch etablierte Märkte Prognose

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Quelle: PwC Automotive Institute, viertes Quartal 2009

Prognose der globalen Fahrzeugproduktion Mobilität in China Nachdem China Deutschland schon 2006 als weltweit drittgrößten Produzenten von Fahrzeugen überholt hat, wird das Land 2009 weltweit die Nummer eins sein und damit auch die USA und Japan als bislang größte Fahrzeugnationen hinter sich lassen. Ein Großteil der Fahrzeuge, die in China gebaut und verkauft werden, sind Modelle ausländischer Marken und Hersteller. Chinesische Marken können in Qualität und Image noch nicht mit den etablierten Herstellern aus Japan, Deutschland und den USA mithalten. Denn die chinesische Herstellerlandschaft ist sehr fragmentiert und die Technologie der über 50 teilweise sehr kleinen lokalen Hersteller ist eher rückständig.

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Quelle: PwC Automotive Institute, drittes Quartal 2009

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China Ausland

Fahrzeugproduktion in China nach Herkunft der Marken (1990 bis 2015)

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Adaption von Technologie Um darauf zu reagieren, verabschiedete die chinesische Zentral-regierung deshalb schon 2006 in ihrem elften Fünf-Jahres-Plan Maßnahmen zur Konsolidierung. Gedacht ist dabei vor allem an Übernahmen und Fusionen lokaler Hersteller. Die Regierung hat kürzlich zu Zukäufen aufgerufen: Die vier wichtigsten Adressaten dieser Botschaft waren First Automotive Works, Shanghai Auto-motive Industry, Dongfeng Motor Corporation und Chang�an Auto (Joint Venture mit Ford).

Der Verbrennungsmotor war eine europäische Technologie � das Elektromobil der Zukunft soll eine chinesische Entwicklung sein. Doch wie kann eine neue Technologie in der breiten Bevölkerung etabliert werden? Die generelle Einstellung der Menschen dem Fortschritt und der Zukunft gegenüber legt vorsichtigen Optimismus nahe. Chinesen sind Neuem gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen. Die neue chinesische Mittelklasse will keine alten Technologien. Chinesische Konsumenten sind vernetzt, kommunikationsfreudig und von Technik begeistert. Die Ansprüche an die Technologie sind dem-entsprechend hoch: State-of-the-art-Technik sticht durchgereichte alte Technologie.

Dass China auch in Zukunft zu einem der größten Wachstums-märkte für die Automobilbranche weltweit gehören wird, steht außer Frage. Zwar wurden auch die chinesischen Konsumenten von der Krise verunsichert, grundsätzlich aber ist die Kauflust der neuen und noch immer wachsenden Mittelschicht ungebrochen. Betrachtet man jedoch die Ballungszentren und Megacitys Chinas � über 40 Städte haben mehr als zwei Millionen Einwohner �, so liegen einige Probleme und Herausforderungen auf der Hand, die ein Mehr an individueller Mobilität verursachen werden: Staus und Smog sind heute schon Alltag in den Städten Chinas. Verstärkt wird das Problem durch eine rasante Entwicklung der Urbanisierung. � Bis 2050 werden eine Milliarde Chinesen in Städten leben.

Auf die Automobilindustrie und die Nachfrage nach neuen Antriebstechnologien übertragen, ergeben sich überraschende Erklärungsmuster. Ist in westlichen Ländern die Frage nach der Durchsetzungsfähigkeit von Elektromobilität stets mit dem Thema Umwelt verknüpft, schlägt sich der grüne Gedanke im Konsum-verhalten der Chinesen kaum nieder. Wer erwartet, alternative Antriebe würden sich allein deshalb durchsetzen, weil sie �grün� sind, wird im Zweifelsfall Schiffbruch erleiden. Durchsetzen werden sie sich nur, wenn sie den derzeit höchsten Stand der Technik verkörpern. Hinzukommt ein Faktor �nationaler Größe�: Verbrennungstechnologien sind so weit ausgereift, dass China sie nicht mehr �besitzen� kann, der Posten der Technologieführer in diesem Bereich also schon vergeben ist. Im Falle der Elektro-mobilität dagegen ist der Rang noch zu vergeben. Deshalb würde die Bevölkerung einer �chinesischen� Hightech-Antriebstechno-logie auch unter diesem Gesichtspunkt sicher positiv gegenüber-stehen.

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Quelle: Vereinte Nationen

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ländliche Bevölkerungurbane Bevölkerungurbaner Anteil an der Gesamtbevölkerung

China: Weltmarktführer in Sachen Elektromobilität? Die chinesische Automobilindustrie ist auf ihrem heimischen wie auch auf dem internationalen Markt noch wenig wettbewerbs-fähig. Zu schließen ist deswegen die Technologielücke zwischen den chinesischen und den internationalen Herstellern. Mittlerweile ist die alte Strategie des Aufholens einer neuen des Überholens (Leap Frogging) gewichen: Statt in konventionelle Verbrennungs-technologien zu investieren, können chinesische Hersteller ihre verfügbaren Mittel sofort auf die Entwicklung von Elektrofahr-zeugen konzentrieren.

Bevölkerungswachstum in China (1950 bis 2050) Die skizzierte Entwicklung zeigt, wie dringend neue Mobilitäts-konzepte für die urbanen Gebiete sind. Wenn sich die Menschen trotz Stau und öffentlicher Alternativen in den wachsenden Städten den Traum vom eigenen Auto erfüllen wollen und sollen, können Antriebssysteme, die auf Elektrizität statt auf fossile Rohstoffe setzen, eine Alternative mit sichtbarem Zusatznutzen sein. Das Ergebnis wäre eine individuelle Mobilität, welche die heute bereits stark vom Smog betroffenen Stadtzentren nicht weiter belasten würde.

Die Linie der chinesischen Regierung ist klar und transparent: China soll Elektroautos entwickeln und bauen, und zwar mit dem Anspruch, in diesem Feld die internationale Führung zu über-nehmen. Im Rahmen einer Richtlinie zu alternativen Antrieben hat Beijing deshalb 1,5 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestellt, um Entwicklung und Bau von Elektroautos zu fördern. Bis 2011 sollen die Produktionskapazitäten für Elektroautos bei 500.000 Einheiten im Jahr liegen. Bitte beachten Sie dazu auch die Tabelle 1 auf Seite 43.

Urbane Ballungszentren sind eine ideale Plattform und eine technikbegeisterte, fortschrittsgläubige Mittelschicht könnte die schnelle Verbreitung neuer Antriebstechnologien in China vorantreiben.

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Investition und Finanzierung

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Tab. 1 Förderung von Elektroautos. China im Vergleich zu Deutschland Vieles spricht also dafür, dass sich China zum globalen Zentrum für die Entwicklung und Vermarktung von Elektromobilität auf-

schwingt. Ob es wirklich dazu kommt, hängt auch davon ab, ob es der chinesischen Regierung gelingt, angemessene Infra-strukturen und Energiesicherheit zu schaffen. In der Entwicklung von Verbrennungsmotoren betritt die chinesische Industrie Neuland – in der Batterietechnologie dagegen kennt sie sich bereits bestens aus. Und mit diesen Stromspeichern fährt das E-Mobil der Zukunft. Kompetenzen auf mehreren Gebieten ermöglichen in Zukunft hohe Synergien – wie beispielsweise beim Batterie- und Auto-hersteller Build Your Dreams Company Limited (BYD). Zwar baut das Unternehmen erst seit 2003 Autos, die Integration von Fahr-zeugproduktion und Kompetenzen in Batterien und Elektro-motoren ist jedoch – wie Sie auch der Tabelle 2 entnehmen können – weltweit bisher einmalig. Profil Angaben

Name Build Your Dreams (BYD) Company Limited

CEO Wang Chuan-Fu

Gegründet 1995

Hauptquartier Shenzhen (Provinz Guangdong)

Produkte Lithium-Ionen-Batterien für Mobiltelefone, Computer und Autos

Investor Relations ● gehandelt an der Hong Kong Stock Exchange (SEHK: 1211)

● Berkshire Hathaway akquiriert einen Anteil von ca. 10% für 230 Mio. US-Dollar (2008) – Genehmigung durch die chinesische Regierung ist noch offen.

● Nach der Akquise des insolventen „Qinchuan Auto“ wurde 2003 die Automotive-Sparte innerhalb von BYD gegründet.

Strategie ● aggressive Expansion der Batterieproduktion und der Automotive-Kompetenzen mit Fokus auf Preisstrategie

● Batteriegeschäft fokussiert sich auf das Angebot von umweltfreundlichen Produkten zu erschwinglichen Preisen

Fahrzeugmodelle ● Plug-in-Hybrid: F3DM ● reines Elektroauto: E3, E6

Tab. 2 Unternehmensprofil Build Your Dreams (BYD) Auch andere chinesische Hersteller beteiligen sich am Rennen um die Führungsrolle bei Elektroautos. Wer den Bereich Elektro-mobilität dominieren will, wird sich aber mit BYD messen müssen. Ob jedoch die härteste Konkurrenz aus China wie Chery Auto-mobil und Zhongtai oder aus den etablierten Ländern der Fahr-zeugentwicklung Japan, USA und Deutschland kommen wird, wird die Zukunft zeigen. Die chinesische Regierung jedenfalls greift das Thema Elektromobilität entschlossen auf, aber auch Deutschland, Japan, die USA, Großbritannien und Frankreich planen, die Entwicklung von Batterietechnologien mit hohen Summen voranzutreiben. Die Einstellung der Hersteller ist ebenso

Vergleichs-gegenstand China Deutschland

Testregionen 13 Testregionen: Beijing, Changchun, Changsha, Chongqing, Dalian, Hangzhou, Hefei, Jinan, Kunming, Nanchang, Shanghai, Shenzhen, Wuhan

8 Testregionen: Berlin/ Potsdam, Bremen/Olden-burg, Hamburg, München, Rhein-Main, Rhein-Ruhr, Sachsen, Stuttgart

Ziel Aufbau von Produktions-kapazitäten für circa 500.000 Fahrzeuge pro Jahr bis 2011

● 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020

● 5 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2030

Motiv Förderung von Fahr-zeugen mit alternativen Antrieben (neuen Energien)

Deutschland zu einem Leitmarkt für die Entwicklung von Elektro-fahrzeugen machen

Fahrzeug-bestand/ -dichte (2008)

● ca. 47 Mio. Pkw-Ein-heiten

● ca. 36 Pkw/1.000 Ein-wohner

● ca. 41 Mio. Einheiten Pkw

● ca. 503 Pkw/1.000 Ein-wohner

Modelle lokaler Original Equipment Manufacturer (Test oder angekündigt)

● BYD (E3, E6) ● Chery (S18) ● Qingyuan (Happy

Messenger) ● Zhongtai (2008EV)

● Daimler (Smart ed, Blue Zero)

● BMW (E-Mini) ● VW (Up Blue) ● Opel (Ampera)

Subventionen ca. 1 Mrd. Euro ● ca. 115 Mio. Euro für die Modellregionen

● ca. 35 Mio. Euro für Batteriezentrum

● weitere Mittel aus 500 Mio. Euro (anteilig)

Kaufanreiz ● privat: ca. 6.000 Euro pro Fahrzeug

● Busse: ca. 50.000 Euro pro Fahrzeug

● Taxi: ca. 6.000 Euro pro Fahrzeug

privat: 5.000 Euro pro Fahrzeug (Status: offen)

Energiemix (Strom, 2007)

● Kohle (76,6%) ● Erdöl (11,3%) ● Erdgas (3,9%) ● andere (8,2%)

● Kohle (53,4%) ● Kernenergie (28,6%) ● Gase (10,3%) ● andere (7,8%)

Öl-abhängigkeit (2008)

● Erdölverbrauch: 375,7 Mio. Tonnen – davon importiert:

186,0 Mio. Tonnen – Importanteil: 50%

(19% 1998) ● Anteil globaler

Verbrauch: 9,6%

● Erdölverbrauch: 118,3 Mio. Tonnen – davon importiert:

118,3 Mio. Tonnen – Importanteil: 100%

(unverändert) ● Anteil globaler

Verbrauch: 3,0%

Quelle: BMWI, BMVBS, Statistical Yearbook 2008, BP, PwC Automotive Institute

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Investition und Finanzierung

44 pwc:china compass | Winter 2009/2010

eindeutig: Elektromobilität ist wichtig, um in Zukunft wettbewerbs-fähig zu bleiben. Dass Chinas Automobilindustrie enorme Wachstumschancen auch für deutsche Hersteller bietet, ist der wirtschaftlichen Perspektiven wegen unstrittig, auch vor dem Hintergrund der strategischen Bedeutung, die der Autoindustrie seitens des Staates beigemessen wird. Jedoch wird sich der Markt verändern und internationale Hersteller vor folgende Wahl stellen. Wollen Sie als �Fast Follower� oder �Slow Mover� die unteren Segmente des chinesischen Absatzmarkts bedienen, die auch durchaus ihre Nachfrage erfahren werden? Oder wollen Sie als �First Mover� die zukünftige Automobilindustrie in China mit gestalten und von ihr profitieren? � Wie immer die Antwort lautet: China ist als Standort für die Automobilindustrie eine zukunftsträchtige Adresse. Wenn Sie Fragen haben oder an der Studie Zukunft in Bewegung interessiert sind, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-3350 [email protected] Tel.: +49 511 5357-5685 [email protected] Tel.: +49 711 25034-3548

Wussten Sie schon, wie die Autofahrer heißen, die in China die meisten Unfälle verursachen?

Mit Vornamen heißen sie im Zweifelsfall Yong 勇(�kühn�) und Meng 猛(�wild�). Das ergeben wenigstens Statistiken. Spediteure stellen deshalb Fahrer mit solchen � offenbar durchaus bezeichnenden � Namen auch nur sehr ungern ein.

Quelle: Hans Hauenschield: China Take Away, Ullstein Verlag

你知道了吗

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Investition und Finanzierung

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Chinesische Mergers-and-Acquisitions-Aktivitäten im ersten Halbjahr 2009 Die Finanz- und Wirtschaftskrise war das beherrschende Thema in den Nachrichten des Jahres 2009. Weltweit beeinflusste sie das Investitionsklima. Manch eine Warnung war gerechtfertigt, so manches Schrecksszenario allerdings reichlich übertrieben. � Zeit für konkrete Zahlen also. Zahlen und Fakten über Fusionen und Übernahmen im Reich der Mitte gibt Ihnen eine Studie unserer Kollegen aus China für das erste Halbjahr. Sie beleuchtet auch, welche Rahmenbedingungen die Transaktionen hatten. Die wichtigsten Informationen stellt der folgende Beitrag für Sie zusammen. Fusionen und Übernahmen in China: Studie von PricewaterhouseCoopers PricewaterhouseCoopers China (PwC China) veröffentlicht jedes halbe Jahr eine aktuelle Zusammenschau der Aktivitäten im Bereich Mergers and Acquisitions (M&A) in China vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die letzte Veröffentlichung, auf die sich dieser Artikel stützt, stammt vom 27. Juli 2009. Die Nachfolgestudie für das zweite Halbjahr 2009 wird voraussichtlich im Januar der Presse vorgestellt und gleich-zeitig auf der Internetseite von PwC China erscheinen unter: www.pwccn.com. Wirtschaftliches Umfeld im ersten Halbjahr 2009 Der im vierten Quartal 2008 bereits zu verzeichnende Rückgang des chinesischen Exports setzte sich in der ersten Jahreshälfte 2009 fort. Der Juni war der achte Monat in Folge mit sinkenden Exporten auf Jahressicht. Mit einem Rückgang um 21,8 Prozent im ersten Halbjahr 2009 mussten die Exporte die stärksten Ein-bußen seit einem Jahrzehnt hinnehmen. Das Sinken der Export-werte fiel zusammen mit ebenfalls rückläufigen Importen im selben Zeitraum. Im Ergebnis stiegen die chinesischen Fremd-währungsreserven auf 2,13 Billionen US-Dollar Ende Juni 2009. Das entspricht einem Anstieg um 17,8 Prozent gegenüber Juni 2008. Mehr als 800 Milliarden Dollar davon wurden in US-Staatsanleihen gehalten: der höchste Bestand, den China je hielt. Während etliche Volkswirtschaften unter der weltweiten Rezession litten, zeigte die chinesische Wirtschaft ein außer-gewöhnlich starkes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 7,1 Prozent im ersten Halbjahr 2009. Nach einem BIP-Wachstum von 6,1 Prozent im ersten Quartal wuchs die chinesische Wirtschaft im zweiten Quartal um 7,9 Prozent. Als die chinesische Wirtschaft zuletzt zweistellige prozentuale Wachstumsraten aufwies, stieg die Inflation auf über acht Prozent. Im ersten Halbjahr 2009 fiel der chinesische Konsumentenpreis-index jedoch um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche makroökonomischen Daten den Rahmen für

Übernahmeaktivitäten setzten. ● in welchen Wirtschaftssektoren besonders viele Investitionen zu

verzeichnen waren. ● welche weitere Entwicklungen auf dem Markt sich abzeichnen.

Haupttreiber des chinesischen Wirtschaftswachstums waren die Effekte der kurzfristig eingeleiteten Anreizinstrumente wie die Erhöhung der Staatsausgaben und die Lockerung der Geldmarkt-politik. Unter der entspannteren Kreditvergabepolitik wurden insgesamt 7,37 Billionen Renminbi (RMB; das entspricht etwa 737 Milliarden Euro) neue Bankkredite in der ersten Jahreshälfte 2009 vergeben. Der Wert steigerte sich um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Transaktionsaktivitäten Wegen der anhaltenden Weltwirtschaftskrise waren die Deal-Aktivitäten in der ersten Jahreshälfte 2009 insgesamt geringer als in der Vorjahresperiode. Die Zahl der in China bekannt gegebenen Transaktionen sank um 22 Prozent auf 1.091 in den ersten sechs Monaten 2009 � gegenüber 1.399 von Januar bis Juni 2008. Von dem Rückgang betroffen waren sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland initiierte Transaktionen. Sicher interessant: Eine Analyse der einzelnen Quartale weist einen partiell positiven Trend gegen Ende des ersten Halbjahrs auf. Nach dem Tiefpunkt im ersten Quartal 2009 beobachtete PwC China eine maßvolle Erholung der Aktivitäten im Bereich M&A im zweiten Quartal. Wenngleich aus dem Ausland initiierte Aktivitäten auf niedrigem Niveau verharrten, stiegen die im Inland getätigten Transaktionen im zweiten Quartal auf 618 � gegenüber 473 im ersten Quartal dieses Jahres. Inländische Transaktionsaktivitäten nahmen in erster Linie aufgrund gestiegener Zuversicht infolge des umfassenden Konjunkturpakets sowie der Regierungsvor-gabe zur Konsolidierung bestimmter Wirtschaftszweige zu � darunter die Zement-, Stahl- und Finanzdienstleistungsindustrie. Ausländische Industrieunternehmen und Finanzinvestoren verzeichneten die stärksten Rückgänge ihrer Aktivitäten. Denn viele ausländische Unternehmen waren mit internen Um-strukturierungs- und Effizienzprogrammen beschäftigt. Dadurch war die Sicht auf globale Gewinnpotenziale zu Beginn des Jahres getrübt und potenzielle M&A-Aktivitäten hingen in der Warte-schleife. Die Zahl der angekündigten Transaktionen aus-ländischer Käufer sank insgesamt um 35 Prozent von 344 in der zweiten Jahreshälfte 2008 auf 225 im ersten Halbjahr 2009. Die inländischen Investitionen sind ebenfalls auf ein geringeres Aktivitätsniveau zurückgegangen. In Zahlen fielen die rein in-ländischen Transaktionen von 703 im letzten Quartal 2008 auf 368 Deals im ersten und 498 im zweiten Quartal 2009.

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Quelle: Thomson Reuters, veröffentlichte Transaktionen zum 30. Juni 2009

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Aktivitäten inländischer Finanzinvestoren blieben dagegen stetiger und haben inzwischen die Aktivitäten ausländischer Investoren überflügelt. Eine zunehmende Zahl an Fonds, finanziert in Renminbi, wurden aufgelegt und tätigten erste Investitionen. Die steigende Nachfrage nach inländischen Transaktionen chinesischer Finanzinvestoren spiegelt sich ebenfalls in den 16 neu gegründeten chinesischen Industriefonds in der ersten Jahres-hälfte 2009 wider. Damit verfügt das Land nun über 41 Industrie-fonds. Diese hauptsächlich von regionalen Behörden oder Provinzregierungen gesponserten Fonds zur Stärkung der lokal-ansässigen Unternehmen und Förderung weiteren Wachstums haben ein angestrebtes Volumen von circa 400 Milliarden RMB (rund 40 Milliarden Euro). Bisher wurden nach Angaben von Asia Private Equity Review aber lediglich 13,7 Milliarden RMB zugesagt. Inländische und ausländische M&A-Aktivitäten in China

Chinesische Finanzinvestoren gaben in den ersten sechs Monaten 2009 zwei Transaktionen mit mehr als 250 Millionen US-Dollar bekannt: namentlich die Übernahme von 20 Prozent der Chery Automobile Company Ltd. durch Bohai Fund und CDH China Holdings Management sowie Zhonghai Trusts Investition über fünf Prozent in Panzhihua Steel. Dies verdeutlicht: Die Fonds, die zuerst die Private-Equity-Bühne betreten haben, wie der genannte Bohai Fund, sind sehr schnell gereift und nun in der Lage, mit ausländischen Fonds um größere Deals zu konkurrieren.

Die größte bekannt gewordene Transaktion im Inland verzeichnete der Versicherungskonzern Ping An Insurance mit Sitz in Shenzhen. Dieser übernahm für 3,2 Milliarden US-Dollar 30 Prozent der Anteile an der Shenzhen Development Bank. Die größte Inbound-Akquisition � sprich: der Erwerb eines in-ländischen Unternehmens durch eine Gesellschaft mit Stammsitz außerhalb Chinas � erzielte die in Hongkong gelistete GCL-Poly Energy Holdings Ltd im Solarenergiebereich. Sie übernahm die Jiangsu Zhongheng Polysilicon Technology Development Holding Co. Ltd. Diese Transaktion � im Wert von 3,4 Milliarden US-Dollar � steht im Einklang mit dem Plan der chinesischen Regierung, mit dem Konjunkturpaket gezielt Investitionen zu fördern, die den Kohlendioxidausstoß in Zukunft verringern.

Wie in den vergangenen Jahren zuvor schon, waren die Trans-aktionen von Finanzinvestoren mehr in Minderheitsanteile und auf Kapitalzuwachs ausgerichtet als auf Leveraged-buy-out-Deals. Auslandsinvestitionen

Die Anzahl bekannt gegebener Akquisitionen chinesischer Investoren im Ausland stieg von 59 in der ersten Jahreshälfte 2008 auf 65 Transaktionen in der ersten Jahreshälfte 2009. Ausgenommen sind dabei Transaktionen von chinesischen Unternehmen auf dem Festland mit Zielobjekten in Hongkong oder Macau. Das gesamte Transaktionsvolumen erreichte dabei 14,7 Milliarden US-Dollar. Damit steigerte sich das Volumen gegenüber den ersten sechs Monaten 2008 um mehr als das Dreifache. Zurückzuführen ist das in erster Linie auf den Kauf von Addax Petroleum durch den chinesischen Ölkonzern Sinopec zu einem Preis von 8,9 Milliarden Dollar.

Eine weitere nennenswerte Transaktion betraf das Brauerei-gewerbe. Im Januar kaufte die japanische Asahi-Brauerei der Anheuser-Busch InBev zum Preis von rund 670 Millionen US-Dollar alle Anteile � sie hielt 19,98 Prozent der Aktien � an der Tsingtao-Brauerei, Chinas größtem Bierbrauer, ab. Das war zugleich die größte ausländische Akquisition eines Investors außerhalb Hongkongs in China. Finanzinvestoren Für ausländische Finanzinvestoren erwies sich die Finanzkrise als eine Kombination aus drei Faktoren: ●

● ●

rückläufig verfügbare Liquiditätsreserven (viele Fonds mussten Kapital an ihre Klientel zurückführen, die wiederum Liquiditäts-engpässe hatte)

Im zweiten Quartal 2009 betrugen die Auslandsinvestitionen etwa 10,8 Milliarden US-Dollar, im ersten Quartal dagegen nur 3,9 Milliarden. Die Anzahl getätigter Transaktionen stieg dabei um 17 Prozent im Vergleich zum Auftaktquartal 2009. Ein Anteil von 40 Prozent entfiel auf Akquisitionen in Australien, und zwar aus folgendem Grund: Chinesische Unternehmen aus der Metall-industrie versuchen, sich durch Akquisitionen auf dem ressourcen-reichen Kontinent gegen zukünftig erwartete Eisenerzpreis-steigerungen abzusichern.

höhere Unsicherheit in der Bewertung gestiegene Herausforderungen im existierenden Portfolio

Alles zusammen veranlasste viele Finanzinvestoren, etwaige neu geplante Transaktionen zu verschieben.

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Da sich das BIP besser entwickelt als alle Prognosen besagt haben, kehrt allgemein Zuversicht in die chinesische Wirtschaft zurück. Mit steigenden Aktienkursen und einem wieder erwachenden Markt für Neuemissionen (Initial Public Offerings, IPOs) in China dürften inländische Investoren mit der Zeit Vertrauen zurückgewinnen. Zusätzlichen Auftrieb erhält der IPO-Markt durch den im September an der Börse von Shenzhen gegründeten Growth Enterprise Market, einem Pendant zum früheren Neuen Markt an der Frankfurter Börse. Dennoch werden die IPOs aller Voraussicht nach 2009 insgesamt weniger Aktivitäten entwickeln als 2008 und erst 2010 frühere Niveaus erreichen.

Einen Überblick der aktuellen und geplanten Transaktionen in der Metallindustrie verschafft Ihnen der Report Forging ahead. Second-quarter 2009 global metals industry mergers and acquisitions analysis von PricewaterhouseCoopers. Bitte beachten Sie den Hinweis in der Rubrik Veröffentlichungen auf Seite 53.

Die meisten Auslandsinvestitionen fanden in den traditionellen Sektoren wie Öl und Gas, Bergbau sowie der Metallindustrie statt. Neben diesen traditionellen Industriesektoren wurden ebenfalls Transaktionen in der verarbeitenden Industrie getätigt, um etwa Größenvorteile auszunutzen, Zugang zu Auslandsmärkten, Technologie oder Know-how zu gelangen, ausgewählte Marken zu erwerben, die Beschaffungskette zu sichern oder den Markt-anteil zu vergrößern. Dieser Strategie folgend hat die Shanghai Electric Printing & Packaging Machinery Group zum Beispiel eine Akquisition in den USA und Japan bekannt gegeben sowie Haier ein strategisches Investment in der Fisher & Paykel Appliances Holdings Ltd. aus Neuseeland.

Ausländische Investoren dagegen werden grundsätzlich vor-sichtig bleiben. Wenngleich der Fokus auch hier noch nicht von der Überlebens- zur Wachstumsstrategie gewechselt hat, gibt es erste Anzeichen einer Erholung. Die Zahl der Vertragsabschlüsse erreichte im ersten Quartal 2009 ihren Tiefpunkt. Sobald der Markt sich dreht, wird es mit zeitlicher Verzögerung vermehrt zu Deals kommen. Vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen Umfelds kann mit einer Rückkehr zu den Deal-Aktivitäten von 2008 nicht vor 2011 gerechnet werden.

Australien40%

Europa9%

restliche Welt26%

USA14%

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Chinesische Auslandsinvestitionen stehen unverändert im Scheinwerferlicht. Mit der einhergehenden Stabilisierung der Weltwirtschaft werden potenzielle, oftmals notleidende Über-nahmekandidaten seltener. Auch weiterhin werden Aktivitäten chinesischer Unternehmen im Ausland auf Widerstand stoßen, wie der Fall Rio Tinto-Chinalco zeigt, dem bekanntlich gescheiterten Ausbau der Beteiligung am britisch-australischen Rohstoffkonzern Rio Tinto seitens des chinesischen Aluminium-riesen in Staatsbesitz. Solchen Rückschlägen zum Trotz scheint die chinesische Regierung entschlossen zu sein, ihre ein-geschlagene Go-Global-Strategie fortzusetzen, was zu weiter zunehmenden Auslandsaktivitäten in naher Zukunft führen dürfte.

Chinesische Auslandsinvestitionen nach Regionen Wenn Sie Fragen haben oder an Details interessiert sind, rufen

Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ausblick Nachdem die Weltbank ihre BIP-Wachstumsprognose für das Gesamtjahr 2009 im März von 7,5 auf 6,5 Prozent gesenkt hatte, hob sie im Juni ihre Prognose wieder auf 7,2 Prozent an. Der Hauptgrund für diese Korrektur waren erste Anzeichen der welt-weiten Stabilisierung in den großen Volkswirtschaften und Finanz-märkten, die weitreichenden staatlichen Investitionsprogramme und die nach wie vor belastbare stabile Binnennachfrage in China. Diese Anzeichen haben sich inzwischen zu einer Trendumkehr verstärkt, sodass die Weltbank im November ihre BIP-Wachstums-prognose abermals erhöht hat, auf nunmehr 8,4 Prozent.

Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +86 21 2323-2330 [email protected] Tel.: +86 21 2323-2632 Die gesamten M&A-Aktivitäten im zweiten Halbjahr 2009 werden

nach vorläufigen Zahlen für das dritte Quartal über dem Niveau des ersten Halbjahrs liegen. Dabei werden inländische Investoren voraussichtlich die Führung übernehmen, da sich ausländische Unternehmen und Finanzinvestoren weiterhin zurückhalten werden.

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Börse Hongkong erleichtert Zugang zum organisierten Kapitalmarkt für deutsche Unternehmen Börsengänge sind in Europa selten geworden, erst langsam läuft das Geschäft mit dem Going Public wieder an. Asiens Börsen hingegen melden auch in der Wirtschaftskrise regelmäßig erfolg-reiche Einstiege in den Kapitalmarkt. Die Hong Kong Stock Exchange hat jetzt für deutsche Unternehmen einige Hürden aus dem Weg geräumt und den Zugang zum Kapitalmarkt der chinesischen Sonderverwaltungszone leichter gemacht. Die Börse Hongkong wird damit eine ernsthafte Alternative zu einem Börsengang in Deutschland und bietet interessierten Unter-nehmen die Möglichkeit, sich vom noch schwachen europäischen Markt abzukoppeln. � Worin die Erleichterungen bestehen und was Unternehmen im Vorfeld wissen sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag. Die Börse Hongkong akzeptiert inzwischen Anträge deutscher Kandidaten, die zum Initial Public Offering (IPO) zugelassen werden möchten, ohne Rechtsvergleich, der bislang vor einem IPO in der chinesischen Sonderverwaltungszone notwendig war. Denn im September 2009 hat die Börse Hongkong den Rechts-rahmen börsenfähiger Gesellschaften mit Sitz in Deutschland zu einer �acceptable jurisdiction of an issuer�s place of incorporation� erklärt. Mit anderen Worten: Deutsche Gesellschaften sind ihr aufgrund der deutschen Rechtsprechung als Emittenten will-kommen. Die Börse Hongkong erkennt damit die für deutsche Unter-nehmen geltenden Vorschriften zum Schutz von Anteilseignern sowie die übrigen Gesetze und Regelungen an, die auf börsen-fähige Kapitalgesellschaften in Deutschland anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang zu nennen sind vor allem das Aktien-gesetz, das Handelsgesetzbuch und der Deutsche Corporate Governance Kodex. Damit bestätigt die Hong Kong Stock Exchange erstmals generell die Gleichwertigkeit der deutschen Regelungen mit den in Hongkong geltenden Vorschriften. Zwar weicht das deutsche Recht in drei Punkten erheblich vom Hongkonger ab, ohne dass das durch eine Anpassung der Unter-nehmensregularien ausgeglichen werden könnte. Eine unzumut-bare Benachteiligung der Aktionäre hat die Börse Hongkong in diesen drei Fällen jedoch trotz der Abweichungen nicht gesehen. Sie toleriert die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland und Hongkong �

bei der Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung. im Katalog der Entscheidungen, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen. beim in Hongkong geltenden Erfordernis eines Gerichts-beschlusses bei Herabsetzung des Kapitals.

In diesem Beitrag erfahren Sie � ● welche Hürden die Hongkonger Börse aus dem Weg geräumt hat. ● in welchen Fragen deutsche Börsengänger von den Hongkonger

Vorgaben abweichen dürfen. ● welche Vorteile sich für deutsche Unternehmen dadurch ergeben.

Kontrolle durch die Börse Hongkong zum Schutz der Aktionäre Bei einem IPO (Primary Listing) ausländischer Unternehmen überprüft die Börse Hongkong üblicherweise im Einzelfall, ob der für den Emittenten geltende Rechtsrahmen � also der des Herkunftsstaats � Aktionärsschutz auf einem Niveau gewähr-leistet, das dem in Hongkong zumindest gleichkommt. Für den deutschen Rechtsrahmen hat sie das jetzt pauschal anerkannt. Für deutsche Unternehmen entfällt damit die Einzelfallprüfung, wie sie früher drohte. Denn wenn die Börse zu der Überzeugung kommt, der im Herkunftsstaat geltende Aktionärsschutz komme nicht oder auch nur in einigen Punkten nicht dem in Hongkong gleich, kann sie von Börsenaspiranten verlangen, seine Unter-nehmensregularien und Satzung � wenn möglich � so weit ab-zuändern, dass die Lücken im gesetzlichen Aktionärsschutz dadurch geschlossen werden. Hierzu hat die Börse Hongkong eine Liste von Schutzrechten für Aktionäre aufgestellt, die nach dem Recht Hongkongs gewährleistet sein müssen.

Vorteile durch die Anerkennung Deutschlands als willkommene Rechtsprechung für deutsche Emittenten ●

Das deutsche Unternehmen muss nicht mehr darlegen, dass seine Aktionäre mindestens den gleichen Schutz genießen wie die Aktionäre der in Hongkong zugelassenen Aktiengesellschaften. Der laufende Vergleich der Kapitalmarktvorschriften Deutschlands mit denen Hongkongs entfällt. Eine Abkopplung vom noch schwachen europäischen IPO-Markt wird erleichtert. Die Börse Hongkong wird zu einer weiteren IPO-Option.

Detaillierter Vergleich der Vorschriften nicht mehr notwendig Bislang war für einen IPO deutscher Unternehmen in Hongkong eine detaillierte Gegenüberstellung deutscher und der dazu parallel in Hongkong existierenden kapitalmarktrechtlichen Vor-schriften erforderlich. Es musste dargelegt werden, dass der durch die Regulierung in Deutschland gewährte Schutz für An-leger und den Kapitalmarkt nicht hinter dem Hongkongs zurück-bleibt. Diese Gegenüberstellung ist nun nicht mehr notwendig. Auch von der Verpflichtung, laufend die deutsche Rechtslage mit der in Hongkong zu vergleichen, um auf eventuelle Änderungen im Aktionärsschutz reagieren zu können, sind deutsche Börsen-aspiranten und in Hongkong notierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland seit September 2009 befreit. Eine Hintertür hält sich die Börse Hongkong allerdings offen: Bei gravierenden Veränderungen im deutschen Recht in puncto Aktionärsschutz müssen deutsche Unternehmen die Börse informieren.

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Investition und Finanzierung

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Hongkonger Entscheidung erhöht Mobilität der IPO-Kandidaten Der Finanzplatz Hongkong hat durch die Anerkennung der deutschen Rechtsordnung für deutsche Unternehmen an Attraktivität gewonnen. Zwar wird die Deutsche Börse für hiesige IPO-Kandidaten nach wie vor der bevorzugte Anlaufpunkt sein. Bei der Wahl zwischen den Inlandsbörsen und Hongkong werden Unternehmen jedoch zunehmend wirtschaftliche Fragen des Börsengangs in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen rücken können. Es wird also vermehrt um die Frage gehen, an welchem Ort ein IPO den höchsten Erlös erzielen kann, wo Unternehmen mit einer dauerhaft guten Entwicklung am Kapitalmarkt rechnen können und wo Kosten und Aufwand bei und in Folge eines IPOs am günstigsten sind. Die Scheu vor einem IPO an einer ausländischen Börse mit einem fremden regulatorischen Umfeld wird durch die Entscheidung der Börse Hongkong verringert. Zumindest zwischen Deutschland und Hongkong werden deshalb die Mobilität der Börsenkandidaten und so der Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen erheblich zunehmen.

Im Gespräch mit Christoph Gruss, Partner im Bereich Reporting Services bei PricewaterhouseCoopers (PwC) Herr Gruss, der Markt für Börsengänge in Asien floriert, in Deutschland steht ein Unternehmen aus China für das erste IPO des Jahres 2009 im Prime Standard. Werden sich deutsche Unternehmen auch Hongkong oder Shanghai anschauen? Für die Zukunft sehe ich einen verstärkten Austausch zwischen Europa und Asien, speziell zwischen den Börsenplätzen in Deutsch-land und China. Das gilt für beide Richtungen. Die Börse Hongkong wird hier als Einfallstor in den chinesischen Markt von besonderer Bedeutung für deutsche Unternehmen sein. Wie können hiesige Unternehmen dort an die Börse gehen und sich vom schwachen heimischen IPO-Markt abkoppeln? Die Aufnahme eines Primary Listings an der Börse Hongkong ist von den Dokumentations- und Publikationspflichten her anders als ein IPO in Deutschland, eher vergleichbar mit einem Börsengang am Main Market in London. Aber hier wie dort stehen die Erstellung des Börsenprospekts und die übrige Vorbereitung des Unternehmens auf die Börsennotierung im Vordergrund � also die Herstellung der �Börsenreife�. Was macht Hongkong eventuell attraktiv: die Bewertungen dort, niedrigere Gebühren, eine neue Investorenbasis? Ob Hongkong ein attraktiver Ort für den IPO eines deutschen Unter-nehmens ist, muss in jedem Einzelfall individuell beurteilt werden. Der Zugang zu einer neuen und starken Investorenbasis ist sicherlich eines der stärksten Proargumente. Die Möglichkeit, mit Hongkong eine zusätzliche IPO-Option in einem prosperierenden Kapitalmarkt zu haben, ist in meinen Augen ein weiteres. Umgekehrt darf man aber auch nicht die Komplikationen und zusätzlichen Komplexitäten aus den Augen verlieren, die ein IPO an einem ausländischen Börsenplatz mit sich bringen kann.

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Wirtschaftsregion Asien

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Der Einzelhandel in Vietnam: im Umbruch zwischen Tradition und Moderne Vietnam gilt weltweit als einer der aussichtsreichsten Märkte für den Einzelhandel. Allerdings blieb auch das aufstrebende Land in Südostasien von den Auswirkungen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise nicht verschont. – Warum es sich aber weiterhin lohnt, in Vietnam am Ball zu bleiben, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der Retail-and-Consumer-Experten von PricewaterhouseCoopers aus Deutschland und Vietnam. Einzelhandel zeigt beeindruckendes Wachstum Die Entwicklung des Einzelhandels in Vietnam war in den letzten Jahren außerordentlich beeindruckend: Nach Angaben des General Statistics Office (GSO), einer vietnamesischen Regierungsbehörde, betrugen die Einzelhandelsumsätze aus dem Absatz von Konsumgütern und Dienstleistungen in den ersten neun Monaten des Jahres 2009 insgesamt 47 Milliarden US-Dollar und sind somit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 18,6 Prozent gestiegen. Schon zwischen 2003 und 2007 wurde mit einem jährlichen Umsatzwachstum von 18 bis 23 Prozent ein Anstieg verzeichnet, der weit über dem des vorhergehenden Beobachtungszeitraums lag (acht bis zehn Prozent). Ihre Spitze erreichte diese Entwicklung bisher 2008 mit einem Gesamt-umsatz von 58 Milliarden US Dollar, was einer Zunahme von 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vorhersagen des Marktforschungsinstituts RNCOS zufolge werden die Umsätze im vietnamesischen Einzelhandel zwischen 2008 und 2012 jährlich um durchschnittlich 13,6 Prozent steigen. Sie sehen: An Raum für weiteres Wachstum mangelt es in Vietnam nicht. Und eine gute Nachricht für ausländische Investoren ist: Die fünf führenden Einzelhandelskonzerne im Land vereinen lediglich drei Prozent des heimischen Markts auf sich. In vielen anderen asiatischen Ländern ist der Marktanteil einheimischer Unternehmen dagegen vergleichsweise hoch, wie das Informationsunternehmen ACNielsen meldet. In Indonesien etwa beträgt er 15, in Malaysia 21 und in Thailand sogar 34 Prozent. Moderne Einzelhandelsformate gewinnen an Bedeutung Besonders gute Aussichten bieten sich modernen Formen des Einzelhandels, darunter Supermärkte oder Einkaufszentren, deren Marktanteil derzeit noch verhältnismäßig gering ist. Dem TNS Worldpanel Vietnam zufolge machen sie bislang nur 18 Prozent des Gesamtumsatzes des Einzelhandels aus und stecken somit noch in den Kinderschuhen. Mit einer Wachstums-rate von etwa 20 Prozent stellt der moderne Einzelhandel das Marktsegment mit den besten Entwicklungsperspektiven dar. Vor allem im Süden des Landes wurden 2008 hohe Umsatzzuwächse erzielt (Ho-Chi-Minh-Stadt: 21 Prozent, Can Tho: 28 Prozent). Einer der Hauptgründe für die positive Entwicklung des Markts ist Vietnams junge Bevölkerung. Dieser demografische Aspekt lässt den vietnamesischen Markt attraktiver erscheinen als die Märkte in Brasilien, Russland, Indien und China (den sogenannten BRIC-Staaten).

In diesem Beitrag erfahren Sie … ● was den vietnamesischen Einzelhandel prägt und auszeichnet. ● welche Folgen der Wirtschaftskrise dem vietnamesischen Einzel-

handel zu schaffen machen. ● was ausländische Investoren beachten sollten, die sich in Vietnam

engagieren wollen.

Junge Konsumentengruppen verändern den Einzelhandel Im Laufe der letzten Jahre wuchs die vietnamesische Bevölkerung kontinuierlich um etwa eine Million pro Jahr an und umfasst derzeit rund 86,8 Millionen Menschen. Über 55 Prozent der Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt und gehören somit zu einer Zielgruppe, bei der von einer hohen Kaufbereitschaft aus-gegangen werden kann. Da junge Menschen im Allgemeinen den traditionellen Einzelhandelskanälen in einem geringeren Maße die Treue halten als ältere Bevölkerungsgruppen, wird der moderne Einzelhandel zweifelsohne von der demografischen Entwicklung des Landes profitieren. Kurz gesagt, in vorhersehbarer Zukunft bietet dieser Markt überdurchschnittliche Wachstumschancen. Das zeigen auch die beiden folgenden Abbildungen.

Straßenläden62%

moderner Einzelhandel

18%

Straßenmarkt mit Frischprodukten

13%

sonstige7%

Quelle: TNS Worldpanel Vietnam

Anteil der Handelsformate am Gesamtumsatz des vietnamesischen Einzelhandelsmarkts (2008)

10,7%

11,8%

16,8%

19,4%

0,8%

8,9%

0% 5% 10% 15% 20%

moderner Einzelhandel

Fachgeschäfte

Märkte

Straßenläden

Einzelhandels-geschäfte gesamt

Direktverkauf

Quelle: TNS Worldpanel Vietnam

Umsatzwachstum pro Handelsformat in Vietnam (2008)

Wirtschaftsregion Asien

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Wirtschaftsregion Asien

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Der moderne Einzelhandel hat zu einer zunehmenden Beliebtheit von Supermärkten und mehr Kundenfrequenz geführt. Der Markt ist derzeit noch stark segmentiert: Neben 400 Supermärkten, 60 Einkaufszentren und 2.000 Lebensmittelläden dominieren mehr als 900.000 unabhängige Geschäfte mit einem durch-schnittlichen Umsatz von 12.000 US-Dollar im Monat. Bis zum Jahr 2010 wird es voraussichtlich 700 bis 750 Supermärkte, 150 Einkaufszentren und Zehntausende kleiner Lebensmittel-läden geben. Vorhersagen zufolge wird der Umsatzanteil von Supermärkten von derzeit zehn auf 30 bis 40 Prozent des Gesamtumsatzes des Einzelhandels im Jahr 2010 steigen und bis zum Jahr 2020 sogar auf satte 60 Prozent. Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens TNS kaufen rund die Hälfte aller Haushalte in den Städten mindestens einmal im Monat in modernen Einzelhandelsgeschäften ein, was angesichts der rapide zunehmenden Urbanisierung in Vietnam als positives Signal für den modernen Einzelhandel gewertet werden kann. Daten von TNS zeigen außerdem: Neben einer höheren Kunden-frequenz und einer Steigerung der Einkaufshäufigkeit ist es vor allem auch der Zunahme der pro Einkauf erworbenen Artikel zu verdanken, dass der moderne Handel in Vietnam eine solch positive Entwicklung erfahren hat. In den letzten zwei Jahren nahmen die jährlichen Ausgaben pro Käufer um 50 Prozent zu. Daneben ließ sich ein Anstieg der durchschnittlichen Häufigkeit von Einkäufen in modernen Einzelhandelsgeschäften verzeichnen: Pro Einkauf wurden vier bis fünf Artikel mehr erworben als zuvor. Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise Trotz aller guten Nachrichten bleibt auch Vietnam nicht von der Wirtschafts- und Finanzkrise verschont. Während das Land im Vorjahr sein Bruttoinlandsprodukt um 7,4 Prozent steigern konnte, betrug der Anstieg im ersten und zweiten Quartal dieses Jahres lediglich 3,1 respektive 4,5 Prozent. Presseberichten zufolge befürchtet Arbeitsminister Nguyen Thi Kim Ngan, 300.000 bis 400.000 Menschen könnten 2009 ihren Arbeitsplatz verlieren. Wie überall auf der Welt müssen sich Einzelhändler auf sinkende Nachfrage und gegebenenfalls steigende Betriebskosten einstellen. Erfolgsfaktoren für den Eintritt in den vietnamesischen Markt Besonders in Krisenzeiten muss ein Markteintritt gut vorbereitet werden. Marktanalysen und Eintrittsszenarien sind sorgfältig zu erstellen. In vielen Fällen ist die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern zu empfehlen, denn neben regulatorischen Anforderungen müssen vor allem landesspezifische Gepflogenheiten beachtet werden. Internationale Unternehmen verfolgen daher häufig eine Strategie der kleinen Schritte, um den Markt zu erschließen � zum Beispiel über die Gründung eines Joint Ventures mit einem lokalen Partner oder über die Kooperation mit Unternehmen derselben Branche.

Handlungsempfehlungen für ausländische Unternehmen vor Ort Um die eigene Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu sichern, sollten aus-ländische Einzelhändler, die bereits in Vietnam aktiv sind, ziel-gerichtete Maßnahmen ergreifen. Hierzu können unter anderem zählen:

ein proaktives Liquiditätsmanagement, um bereits frühzeitig Abweichungen analysieren zu können eine laufende Analyse der Lieferantenbasis sowie Identifikation von Einsparpotenzialen zum Beispiel im Hinblick auf Transport-kosten oder Produktionszeiten gemeinsam mit den Lieferanten eine regelmäßige Analyse von Kundendaten, um frühzeitig auf veränderte Einkaufsgewohnheiten reagieren zu können

Fazit Der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise zum Trotz ist Vietnam ein attraktiver Markt für ausländische Einzelhandelsunternehmen. Speziell für moderne Einzelhandelsformate, wie Supermärkte oder Einkaufszentren, bieten sich aufgrund des derzeit noch geringen Entwicklungsgrads Wachstumspotenziale. Die auf-strebende junge Käuferschicht wirkt dabei zusätzlich als Motor für den wachsenden Konsum. Sie haben Fragen oder möchten beraten werden? Als Ansprech-partner stehen Ihnen der Leiter des Competence Centers Retail & Consumer in Deutschland sowie eine Vertreterin der PwC German Business Group in Vietnam zur Verfügung. Rufen Sie sie bitte an oder schicken Sie ihnen einfach eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +49 211 981-2939 [email protected] Tel.: +84 8 3823-0796

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Porträt

Jens-Peter Otto Jens-Peter Otto arbeitet seit Anfang 2007 für die China Business Group von PricewaterhouseCoopers (PwC) in Shanghai. Als Partner bei der Serviceline Assurance betreut er die Aktivitäten deutscher Mandanten in China. Zu den Schwerpunkten seines Engagements gehören Jahresabschlussprüfungen nach chinesischem und deutschem Bilanzrecht sowie nach den Inter-national Financial Reporting Standards. In seinen Aufgaben-bereich fällt auch die Koordination weiterer Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg. In dieser Funktion vernetzt er die Zusammenarbeit der Serviceteams von PwC innerhalb Asiens � darunter in Japan, Vietnam und Taiwan. Seine Laufbahn bei PwC begann Jens-Peter Otto 1991 im Hamburger Büro, wohin er auch nach einem dreijährigen Auslandsaufenthalt von 1998 bis 2001 bei PwC in Tokio wieder zurückkehrte. In Hamburg zeichnete er speziell für die Jahres-abschlussprüfungen von Tochterunternehmen ausländischer Konzerne verantwortlich, darunter Unternehmen aus Europa und Japan. Umfangreiche praktische Erfahrungen etwa bei der Prüfung von internen Kontrollsystemen nach den Anforderungen des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Acts runden sein Profil als Experte ab. Als neuer China Business Group Leader von PwC Deutschland wird Jens-Peter Otto nicht nur die Betreuung chinesischer Unter-nehmen in Deutschland sicherstellen und ausbauen. Er wird auch den Gang deutscher Unternehmen nach China begleiten und alles in die Wege leiten, damit die Mandanten in Deutschland wie in Fernost von den fachlich besten Mitarbeitern betreut werden.

Personalia Jens-Peter Otto, Partner Assurance, Shanghai; geboren 1965, seit 1991 bei PwC; Mitglied der China Business Group seit 2007; Hobbys: Tennis, Golf, Bergwandern, Tauchen

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Veröffentlichungen

Quartalsreport M&A in der Metallindustrie Zukunft in Bewegung: Automobilindustrie im Spannungsfeld

Der aktuelle Report Forging ahead. Second-quarter 2009 global metals industry mergers and acquisitions analysis von PricewaterhouseCoopers analysiert die aktuellen und geplanten Transaktionen in der globalen Metallindustrie. Die Studie verschafft Ihnen einen Überblick über die Abschlüsse von 2007 bis 2009, nach Investoren-Gruppen geordnet, und bereitet diese Deals geografisch auf. Die Branche meldete im ersten Halbjahr 2009 nur 34 Trans-aktionen mit einem Wert von mindestens 50 Millionen US-Dollar. Nur zum Vergleich: Im Jahr 2008 lag die Gesamtzahl der an-gekündigten Transaktionen mit diesem Mindestvolumen bei insgesamt 139. Ein besonderer Fokus in diesem Report gilt dem Wachstums-potenzial Chinas sowie den Herausforderungen und Chancen für Unternehmen, die dorthin expandieren wollen.

Forging ahead. Second-quarter 2009 global metals industry mergers and acquisitions analysis Hrsg. von PricewaterhouseCoopers Download www.pwc.de/de/forging_ahead_2009 Ihr Ansprechpartner und Ihre Ansprechpartnerin [email protected] Tel.: +49 201 438-1518 [email protected] Tel.: +49 201 438-2488

Ohne Zweifel, das Automobil bleibt das zentrale Element individueller Fortbewegung. Aber wie werden sich die Menschen � etwa in China � morgen bewegen? Sind die Automobilunter-nehmen in der Lage, neue Konzepte anzubieten und damit die Kauflust ohne Förderung zu wecken? Welche finanziellen Frei-räume bleiben Anbietern in Zeiten der Krise und des Umbruchs, um auf die komplexen, global unterschiedlichen Entwicklungen und Bedürfnisse zu reagieren? Wie Sie dem Beitrag Chinas Automobilindustrie: zwischen alten Strukturen und neuen Chancen ab Seite 41 entnehmen können, steht China in den Startlöchern, um in Sachen innovative An-triebstechnologien einen großen Sprung nach vorn zu machen. � Das Schwellenland schickt sich also an, den traditionellen Auto-bauern ernsthaft Konkurrenz zu machen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Studie doppelt an Brisanz. Denn sie deckt in einem schwierigen Umfeld Marktperspektiven auf, die sich bei genauer Betrachtung weitaus komplexer und heterogener darstellen, als vielfach angenommen. � Die Auto-motive-Experten von PwC haben wesentliche strukturelle Zwänge und Herausforderungen, teilweise ausgelöst oder verstärkt durch die Wirtschaftskrise, in neun Thesen zusammengefasst und auf ihre Relevanz analysiert.

Zukunft in Bewegung. Die Automobilindustrie im Spannungsfeld zwischen Chancen und alten Strukturen Hrsg. von PricewaterhouseCoopers Download www.pwc.de/de/pwc409 Ihre Ansprechpartner [email protected] Tel.: +49 711 25034-3309 [email protected] Tel.: +49 711 25034-3548

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PwC China Business Group

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PwC China Business Group

Deutschland

WP StB Franz Nienborg Leiter China Business Group Partner Assurance Tel.: +49 40 6378-1600 [email protected]

RA StB Nikolaus Thoens Partner Tax Tel.: +49 211 981-7345 [email protected]

Dr. Volker Fitzner Partner Advisory Tel.: +49 69 9585-5602 [email protected]

Katja Banik Operations-Managerin Tel.: +49 40 6378-1337 [email protected]

Beijing

Hongkong

Ling Chen Operations-Managerin Tel.: +49 711 25034-3226 [email protected]

Dr. Roland Spahr Associate Director Advisory Tel.: +86 10 6533-7124 [email protected]

Lea Gebhardt Managerin Tax Tel.: +86 10 6533-3203 [email protected]

Björn Vogt Manager Process Assurance Tel.: +852 2289-1907 [email protected]

Shanghai

Singapur

WP StB Jens-Peter Otto Partner Assurance Tel.: +86 21 2323-3350 [email protected]

StB Claus Schürmann Director Tax Tel.: +86 21 2323-2372 claus.wp.schuermann @cn.pwc.com

RA StB Ralph Dreher Senior Manager Tax Tel.: +86 21 2323-2723 [email protected]

Marc Wintermantel Partner Advisory Tel.: +65 6236-7378 marc.wintermantel @sg.pwc.com

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Impressum

Herausgeber PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft New-York-Ring 13 22297 Hamburg www.pwc.de Redaktionsleitung Katja Banik [email protected] Tel.: +49 40 6378-1337 www.pwc.de/de/china Abonnement und Adressmanagement [email protected] Fax: +49 69 9585-902010 Korrektorat Werkstatt für moderne Sprache Frankfurt am Main Satz Nina Irmer, Digitale Gestaltung & Medienproduktion Frankfurt am Main Druck Kohlhammer und Wallishauser GmbH Hechingen Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen und die Unterstützung unserer China Business Group in den für Sie tätigen Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Herausgeber nachgedruckt oder vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © Dezember 2009 PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschafts-prüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited.

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