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01 11 QUARTERLY Wissensmanagement – Erfolgsfaktor für Unternehmen Das Magazin der German Graduate School of Management & Law

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01 11QUARTERLY

Wissensmanagement – Erfolgsfaktor für Unternehmen

Das Magazin der German Graduate School of Management & Law

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Editorial

Aktuell

Doktorandenprogramm von GGS und Viadrina

GGS Executive Circle

Marketingtagung in Neckarsulm

Schwerpunkt: Wissensmanagement

Positiver Einfluss von Wissensmanagement in Dienstleistungsunternehmen

Mehrwert für die Praxis schaffen

Aus der Praxis

Neue Trends für Unternehmensjuristen

Der Bildungscampus kommt

Dritte Staffel von »30-9« gestartet

Faculty

GGS auf ISI

Forschungskolloquium 2011

GGS erweitert Fakultät

Veranstaltungen

Ethik und Recht

Ausstellungsreihe artcontact

Wahrnehmungskompetenz von Führungskräften

GGS-Running-Spirit 2011

Impressum

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Inhalt

Kontakt zur Redaktion:

Dr. Markus Schwarzer, LL.M. Leiter Public Relations

German Graduate School of Management and Law Bahnhofstr. 1 · D-74072 Heilbronn

Phone: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 45 Mobil: +49 (0) 176 -16456315Fax: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 27 E-Mail: [email protected]

www.ggs.de

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Editorial Liebe Leserin, lieber Leser,

E-Mails, Meetings, Zeitungsartikel, Fachliteratur – das sind nur einige Beispiel für die Informationsflut, die wir täglich bewäl-tigen müssen. Um erfolgreich arbeiten zu können, bedarf es deshalb eines effizienten Wissensmanagements.

Ein Grund für den GGS Quarterly, dem Wissensmanagement ein Schwerpunktthema zu widmen. Eines unserer aktuellen Forschungsprojekte zeigt, dass ein aktiver Wissensaustausch innerhalb eines Unternehmens seinen Erfolg positiv beein-flusst. Die Einführung eines erfolgreichen Wissensmanage-ments ist für die Geschäftsführung eines Unternehmens also von großer Bedeutung.

Darüber hinaus läuft in der Unternehmenspraxis heute nichts mehr ohne Juristen. Ein aktuelles Beispiel ist das Thema „Compliance“. Trotzdem schaffen es Unternehmensjuristen zur Zeit nur selten in die obersten Chefetagen eines Unterneh-mens. Über dieses Phänomen und neue Trends im Unterneh-mensrecht sprach der GGS Quarterly mit dem Leiter unseres Syndikus-Instituts für Unternehmensjuristen, Rechtsanwalt Prof. Jochen Deister.

Abschließend möchte ich Sie auf die neuen Bilder unserer Ausstellungsreihe „artcontact“ aufmerksam machen. Seit Mitte Mai werden Werke der Berliner Künstlerin S. MARLEEN Moegelin und Fotoarbeiten von Johannes Moegelin gezeigt. Die Ausstellung kann an Werktagen bis Ende August 2011 bei uns im Neckarturm besichtigt werden.

Natürlich steht auch weiterhin unser Angebot, gerne jederzeit mit uns in Kontakt zu treten und über alle Themen rund um Management und Recht zu diskutieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf oder eine E-Mail.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr

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Prof. Dr. Dirk ZupancicChief Executive Officer, Managing Dean, Geschäftsführer

Sie erreichen mich unter:Telefon: 07131-645636-74 E-Mail: [email protected]

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Neuland in ManagementforschungEine Schlüsselrolle im wirtschaftswissenschaftlichen Kol-

leg kommt der Entwicklung von Kompetenzen und der damit einhergehenden Steuerung von Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern zu. Die zentrale Idee des Kollegs ist es, Kompetenzen und Geschäftsbeziehungen in und zwischen Or-ganisationen und relevanten Akteuren zu erforschen. Mit die-sem Schwerpunkt auf der Dynamik der Entwicklung dieser beiden Konzepte betritt die Managementforschung neues Ter-rain.

Stipendien und SachmittelSechs Doktoranden werden für drei Jahre im Rahmen des

Programms gefördert und forschen an beiden Standorten des Kollegs, an der Viadrina in Frankfurt (Oder) und der GGS in Heilbronn. Möglich wird das auf mehrere Jahre angelegte Kol-

Der Nutzen für die Mitglieder: • Zugang zu neuesten Erkenntnissen aus der Forschung der GGS.• Auf Wunsch direkter Zugang zu den Spezialisten der GGS für die Diskussion wichtiger Fragen im eigenen Unterneh- men.• Einladung zu den „Heilbronner Management Dialogen für verantwortungsvolle Führung“ und den jährlich stattfinden- den Faculty Days.• Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit gleichgesinnten Mitgliedern und Experten der GGS.• Möglichkeit, eigene Themen und Konzepte einzubringen und sich das Feedback der Beteiligten einzuholen.• Vergünstigte Konditionen und kostenlose Gastkarten für die GGS-Studiengänge und -Angebote.

Der Nutzen für die GGS:• Unterstützung bei der weiteren regionalen und überregio- nalen Vernetzung der GGS mit der Praxis.• Sparringspartner für neue Themen und Konzepte in der Forschung.

Viadrina und GGS starten Doktoranden-programmDieter Schwarz Stiftung fördert Promotionen

Die German Graduate School of Management and Law (GGS) und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) haben Mitte April ein gemeinsam getragenes Dok-torandenprogramm zum Thema „Dynamische Kompe-tenzen und Geschäftsbeziehungen” gestartet.

GGS Executive Circle: Ein Club für Management & Recht

Ende Februar 2011 wurde der GGS Executive Circle ge-gründet. Es ist erfreulich, dass sich ein so interessanter und vielfältiger Kreis von sympathischen Persönlichkeiten versammeln hat, um mit der GGS die Idee eines „Clubs“ für spannende Gespräche und Beratungen rund um die Themen „Management und Recht“ umzusetzen. Von dem GGS Executive Circle profitieren sowohl die Mitglieder als auch die GGS.

Sie forschen zu »Dynamischen Kompetenzen und Geschäftsbeziehungen«.

AKTUELLleg durch eine gesonderte Förderung der Dieter Schwarz Stif-tung, die die Doktoranden mit Stipendien und Sachmitteln un-terstützt.

Förderung von Wissenschaft und ForschungDie Dieter Schwarz Stiftung wurde im November 1999 ge-

gründet. Sie fördert vorrangig Projekte im Bereich Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung. Sie will dort tätig werden, wo Gesellschaft und Wirtschaft Anforderungen stellen, die staatliche Organe oder Anbieter nicht oder nicht ausreichend erfüllen können. Derzeit errichtet die Stiftung in der Heilbronner Innenstadt den Bildungscampus Heilbronn, auf dem ab Herbst 2011 die GGS, die Akademie für Innovative Bildung und Management (AIM) und eine Außenstelle der Du-alen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mosbach un-tergebracht werden.

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Zum Auftakt stellt sich der Produktionsstandort Neckarsulm vor. Im Anschluss daran erhalten die Teilnehmer bei einer Füh-rung durch die Manufaktur des Audi R8 Einblick in dessen Pro-duktion. Bei einem Business Lunch kann man in lockerer Run-de mit den Chefs der ausländischen Agenturen Gespräche führen und sich zum Thema Auslandsmarketing austauschen.

Den Hauptvortrag wird Dr. Markus Vodosek, Professor für Strategisches Management und Führung sowie akademischer Leiter des MBA-Studiengangs an der GGS, zum Thema „Glo-bal Leadership Competencies for Marketing Executives“ hal-ten. Den Bogen zum Automobil spannen die Rennfahrerin Ellen Lohr und der Rennfahrer Chris Vogler in ihrem gemein-samen Vortrag „Experiences in Sponsorship of Racing Teams“.

Die Veranstaltung wird von dem deutschen confrad Partner, der Werbeagentur Hettenbach aus Heilbronn organisiert. Mar-ketingleiterinnen und Marketingleiter exportorientierter Un-ternehmen können sich derzeit noch über die Website www.marketing-day2011.de anmelden. Die Zahl der Teilnehmer an der eintägigen Tagung ist auf 60 Plätze begrenzt.

Tagung für Marketingfachleute im Audi Forum Neckarsulm

Am 17. Juni 2011 veranstaltet confrad, ein internationales Netzwerk aus Werbeagenturen, im Audi Forum in Neckar-sulm eine Tagung in Kooperation mit der German Gradu-ate School of Management and Law (GGS), dem BVMW Bundesverband mittelständischer Wirtschaft und dem Kompetenznetzwerk Heilbronn. Unter dem Motto „mar-keting day 2011“ bietet die Veranstaltung international ak-tiven Unternehmen aus dem Mittelstand Vorträge und die Möglichkeit, mit ausländischen Werbeagenturen Kontakt aufzunehmen.

Einladung

Ihr Unternehmen arbeitet international?

Treffen Sie die Chefs von Werbeagenturenaus 15 Staaten für Ihr Auslandsmarketing

17. Juni 2011 Audi Forum Neckarsulm

Vorträge Kontaktgespräche Führung Audi R8 Produktion

marketing day 2011

• Diskussion neuer Konzepte für Studiengänge und Manage- ment Education.• Beratung und Unterstützung für die Lancierung neuer Stu- diengänge und Angebote in der Executive Education.• Unterstützung bei der Vermarktung unserer Leistungen.• Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit Experten aus der Praxis.

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Positiver Einfluss von Wissensmanagement in DienstleistungsunternehmenWissensmanagement als Erfolgsfaktor für die Unterneh-mensleitung

Ein aktuelles Forschungsprojekt der GGS zeigt: Ein ak-tiver Wissensaustausch innerhalb eines Unternehmens beziehungsweise zwischen Mitarbeitern und Externen be-einflusst den Unternehmenserfolg positiv. Für die Unter-nehmensleitung verdeutlicht dies die Bedeutung einer nachhaltigen Implementierung von Wissensmanagement.

Wissensmanagement als strategischer ErfolgsfaktorDer Erfolg von Unternehmen hängt stark von ihrer Fähig-

keit ab, Wissen zu generieren und anzuwenden. Insbesondere im Dienstleistungssektor, der hochgradig von der Vermark-tung und Vermittlung des Wissens der Unternehmensmit-arbeiter geprägt ist, spielt das Wissensmanagement eine herausragende Rolle. Denn die Stärke von Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Steuerberaterpraxen und Unternehmensberatungen basiert maßgeblich auf der Nut-zung und Vermarktung des Wissens ihrer Mitarbeiter.

Wissensmanagement zentrales Thema für UnternehmenUntersuchungen zeigen, dass das Management von Wis-

sen in den letzten Jahren zu einem der zentralen Themen der strategischen Unternehmensperspektive geworden ist. Aus Sicht der Unternehmensorganisation geht es um die Frage, wie Unternehmen ihr schon vorhandenes Wissen optimal managen beziehungsweise neues Wissen generieren können, um Wettbewerbsvorteile zu schaffen.

Verbesserung des Aufnahmevermögens von neuem Wissen

Um Wettbewerbsvorteile durch Wissensmanagement zu erzielen, müssen Unternehmen in der Lage sein, neues Wissen aus dem Unternehmensumfeld aufzunehmen und für eigene Zwecke zu verwerten. Im Rahmen des GGS-For-schungsprojekts wurde daher untersucht, welchen Einfluss Wissensmanagementsysteme auf das sogenannte unterneh-mensspezifische Aufnahmevermögen („absorptive capacity“) haben. Diese besondere Fähigkeit eines Unternehmens umfasst die Identifikation externer Wissensquellen, die Nut-zung dieses externen Wissens sowie dessen Kombination mit internem Wissen und nicht zuletzt die praktische Anwendung und Umsetzung. Diese Umsetzung kann z. B. in Form der Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen oder der Ein-führung von Prozessverbesserungen erfolgen und bildet eine wichtige Grundlage für die Innovationsfähigkeit von Unter-

Schwerpunktthema: Wissensmanagement

Starkes Team: Die Professoren Martin Sc hulz (l.) und Heinz-Theo Wagner (sitzend) mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern André Schäfferling und Thorsten Dum (r.) bei einer Besprechung ihrer Forschungsergebnisse.

nehmen. Bei der Identifikation von externen Wissensquellen geht es vor allem darum, den Wert neuer Informationen zu erkennen, um diese für die eigenen Unternehmenszwecke nutzen zu können. Da diese Fähigkeit unter anderem von der im Unternehmen vorhandenen Wissensbasis abhängt, haben Wissensaustausch und Wissensverteilung einen wesentlichen Einfluss auf das Aufnahmevermögen.

Beispiel: Mandatsgewinnung in AnwaltskanzleienUm den Zusammenhang zwischen Aufnahmevermögen

und Wissensmanagementsystemen zu untersuchen, wurden

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Starkes Team: Die Professoren Martin Sc hulz (l.) und Heinz-Theo Wagner (sitzend) mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern André Schäfferling und Thorsten Dum (r.) bei einer Besprechung ihrer Forschungsergebnisse.

verschiedene Interviews in Anwaltskanzleien durchgeführt. Diese sind ein typisches Beispiel für Unternehmen in einem besonders wissensintensiven Wettbewerbsumfeld. Im Fokus der Fragen stand der Prozess der Gewinnung neuer Man-date (sog. Pitch-Prozess), der für jede Kanzlei ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. Bei diesem Prozess präsentieren die Kanz-leien regelmäßig die Qualifikation, Kompetenz und Expertise ihrer Anwälte und Mitarbeiter ebenso wie ihre Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. Dabei kommt dem Wissensaus-tausch zwischen Mandant und Anwaltskanzlei regelmäßig eine Schlüsselrolle zu: Einerseits ist eine enge Abstimmung

mit dem Mandanten und häufig auch eine Präzisierung der Anforderungen an die Mandatsbearbeitung erforderlich. Ande-rerseits will die Kanzlei dem Mandanten demonstrieren, dass sie die juristische Fachkompetenz ihrer Anwälte zusätzlich mit Kenntnissen der Branche und des Unternehmensumfeldes des Mandanten aufgrund von Erfahrungen aus vergleichbaren Aufträgen kombinieren kann.

Die Analyse der Ergebnisse zeigte: Der Einsatz von unter-schiedlichen Wissensmanagementsystemen besitzt einen positiven Einfluss auf verschiedene Bereiche der unterneh-

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mensspezifischen Aufnahmefähigkeit. Insbesondere bei Erwerb und Aufnahme von neuem Wissen spielen Wissens-datenbanken eine herausragende Rolle.

FazitDie Ergebnisse des Forschungsprojekts bestätigen die

Erkenntnis, dass das Management von Wissen zu den zen-tralen Themen der strategischen Unternehmensperspektive gehört. Die Studie zeigt beispielhaft, dass die Verbesserung des Wissensaustausches und die Optimierung der Aufnahme-fähigkeit von neuem Wissen ein elementarer Faktor für den Fortbestand und den nachhaltigen Wettbewerbserfolg ist. An-gesichts zunehmender Wettbewerbsintensität, eines immer dynamischeren Wandels und der stärkeren Ertragsorientie-rung von Unternehmen sollte Wissensmanagement daher in jedem Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen.

Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts der GGS-Profes-soren Heinz-Theo Wagner und Martin Schulz sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter Thorsten Dum und André Schäfferling stand das Thema „Wissensaustausch als Erfolgsfaktor für die Führung von Professional Service-Unternehmen“. Hierzu zählen insbesondere beratende Dienstleistungsunternehmen wie Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsunternehmen, Steuerberaterpraxen und Unternehmensberatungen. Erste Forschungsergeb-nisse wurden im Januar 2011 auf der 44. Hawaii Internati-onal Conference on System Sciences (HICSS) vorgestellt und mit einem internationalen Fachpublikum diskutiert. Ein weiterer Forschungsbeitrag wurde bei der 15. Pacific Asia Conference on Information Systems (PACIS) ange-nommen und wird im Juli der Forschungsgemeinschaft präsentiert.

Hawaii: Das Ziel der Forschungsgruppen Wissensmanagement und SENECA.

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Mehrwert durch Wissen für die Praxis schaffenKernaufgabe für juristische Wissensmanager

Die Bewältigung einer wahren Informationsflut an neuen Vorschriften und aktuellen Entscheidungen von Gerichten und Behörden gehört für Juristen zum täglichen Brot. Ein effektives Wissensmanagement kann daher zu einem Er-folgsfaktor für die juristische Arbeit werden. Bereits das im vorherigen Beitrag beschriebene Forschungsprojekt von Martin Schulz und Heinz-Theo Wagner zum Wissens-management in Dienstleistungsunternehmen hat gezeigt, dass dies insbesondere für alle rechtsberatenden Berufe (z. B. Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) gilt, welche rechtliches Know-how professionell vermitteln.

Vorteile von Wissensmanagement für JuristenTypische Wissensmanagement-Aktivitäten wie die Samm-

lung, Strukturierung und Verteilung relevanten Wissens ermöglichen Effizienzgewinne und Synergieeffekte in der täg-lichen juristischen Arbeit. Eine Standardisierung der Lösungen von typischen Rechtsfragen schafft Entlastung und gleichzeitig Kapazität für komplexere Aufgaben. Wird das gesammelte Know-how regelmäßig aktualisiert, kann Wissensmanage-ment auch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung leisten. Ferner ermöglicht Wissensmanagement eine schnelle Einarbeitung neuer Mitarbeiter und dient als Grundlage für effiziente Fortbildungsmaßnahmen. Um die Vorteile durch Wissensmanagement realisieren zu können, reichen aller-dings Investitionen in IT-Produkte allein nicht aus, erforderlich ist vielmehr ein proaktives Wissensmanagement durch juri-stische Wissensmanager.

Juristische Wissensmanager – Aufgaben und Anforde-rungsprofil

Wissensmanager haben vielfältige Aufgaben: Denn not-wendige Elemente eines umfassenden Wisensmanagements sind nicht nur die Entwicklung einer Wissensstrategie, son-dern auch die Etablierung und Förderung einer so genannten Wissenskultur sowie die Schaffung und Kontrolle geeigneter Prozesse zur Erfassung und Aktualisierung des relevanten Wissens. Bei der Entwicklung und kontinuierlichen Anpassung einer unternehmensspezifischen Wissensstrategie geht es um die Frage, welches Wissen erfolgsrelevant und dement-sprechend mit Priorität zu erfassen und zu entwickeln, zu dokumentieren und zu verteilen ist.

Wissensstrategie festlegenBei der Entwicklung und kontinuierlichen Anpassung einer

unternehmensspezifischen Wissensstrategie geht es um die Frage, welches Wissen erfolgsrelevant und dementsprechend zu erfassen und zu entwickeln, zu dokumentieren und zu verteilen ist. Zählen beispielsweise zu den Mandanten einer Anwaltskanzlei viele mittelständische Unternehmen, wird ein Beratungsschwerpunkt der Anwälte im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Recht der GmbH liegen. Weitere Tätigkeits-schwerpunkte sind die arbeits- und steuerrechtliche Beratung. Dementsprechend sind die Aktivitäten im Wissensmanage-ment auf diese Rechtsgebiete zu fokussieren.

Neben der Konzeption einer Wissensstrategie sollten Wissensmanager sämtliche Prozesse von der Sammlung des erfolgskritischen Know-hows, dessen systematischer Aufbe-reitung, Verteilung und Aktualisierung bis hin zur regelmäßigen Schulung von Kollegen koordinieren und die Umsetzung die-ser Maßnahmen begleiten. Schließlich stellt die Entwicklung und Förderung einer Wissenskultur häufig eine besondere Herausforderung dar. Denn Juristen werden traditionell eher Wissensmanager müssen Informationsflut bewältigen.

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zum Einzelkämpfer als zum Teamplayer sozialisiert, ihre Bereit-schaft zur Wissensteilung ist daher oft nicht besonders stark ausgeprägt.

Der juristische Wissensmanager hat sich in den letzten Jahren als eigenständiges Berufsbild etabliert, ohne dass es hierfür bislang ein einheitliches Anforderungsprofil gäbe. Eine umfassende juristische Ausbildung und Praxiserfahrung sind zwar keine zwingenden Voraussetzungen, juristische Wissens-manager profitieren jedoch selbstverständlich von fundierten Rechtskenntnissen und von einem praxisorientierten Vorge-hen.

Schaffung von Mehrwert durch Wissen als KernaufgabeDie genannten Fähigkeiten und Kompetenzen sind aus-

schlaggebend für die Kernaufgabe eines juristischen Wissens-managers, nämlich der Schaffung eines Mehrwerts für die juristische Praxis: Im Unterschied zu Informationen zeichnet sich Wissen durch zusätzliche Elemente, wie etwa durch Einbettung in einen Kontext, durch die Verbindung mit Erfah-

rung und Einsichten sowie durch praktische Umsetzbarkeit aus. Juristische Wissensmanager sollten diese Differenzierungs-kriterien beachten und beispielsweise neben dem Hinweis auf neue Rechtsentwicklungen auch verdeutlichen, in welchem Umfang sich etwa ein neues Gesetz auf die Praxis auswirkt. Werden die oben genannten Differenzierungsmerkmale von Wissen beachtet, bietet die Aufbereitung aktueller Rechtsinfor-mationen juristischen Wissensmanagern eine hervorragende Chance, den Mehrwert ihrer Tätigkeit zu demonstrieren.

FazitJuristen sind ein klassisches Beispiel für eine wissensinten-

sive Branche, die durch eine kontinuierliche und dynamische Veränderung relevanter Informationen gekennzeichnet ist. Zur Bewältigung der Informationsflut ist ein professionelles Wissensmanagement unverzichtbar. Dessen Erfolg hängt allerdings maßgeblich davon ab, inwieweit es juristischen Wissensmanagern gelingt, einen Mehrwert durch zielgenaue Identifikation relevanter Informationen und deren Verknüpfung mit Kontext und Erfahrungswissen zu verdeutlichen.

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Der Autor:

Prof. Dr. Martin Schulz, LL.M. (Yale) ist Professor für deutsches und internationales Privat- und Unter-nehmensrecht an der German Graduate School of Management and Law (GGS), Heilbronn sowie Rechts-anwalt und Knowledge Management Lawyer im Frank-furter Büro der internationalen Rechtsanwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer.

Weiterführende Literatur:

• Schulz, Martin, Wissensmanagement bei Anwälten – Plädoyer für eine ganzheitliche Betrachtung, Deutscher Anwaltspiegel 24/2010, 18 ff.

• Schulz, Martin, Wissensmanagement in Anwaltskanz- leien, Wissensmanagement – Das Magazin für Führungskräfte 2006, 34 ff.

• Schulz, Martin/ Klugmann, Marcel, Wissensmanage- ment für Anwälte, 2. Aufl., Köln 2006 (Neuauflage in Vorbereitung für 2011).

Eine ausführliche Version dieses Beitrags finden Sie in der Zeitschrift „Wissensmanagement – Das Magazin für Führungskräfte“, Heft 5/2011

(erscheint im Juli 2011).

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In der Unternehmenspraxis läuft heute nichts mehr ohne Juristen. Ein aktuelles Beispiel ist das Thema „Compli-ance“. Und trotzdem: Unternehmensjuristen schaffen es nur selten in die obersten Chefetagen eines Unterneh-mens. Der GGS Quarterly sprach mit dem Leiter des Syn-dikus-Instituts für Unternehmensjuristen an der German Graduate School of Management and Law (GGS), Rechts-anwalt Prof. Jochen Deister, über dieses Phänomen und neue Trends im Unternehmensrecht.

Unternehmensjuristen schöpfen ihr volles Potenzial oft nicht aus

AUS DER PRAXIS

Neue Trends für Unternehmensjuristen

GGS Quarterly: Herr Professor Deister, die Geschäftswelt wird immer dynamischer und komplexer. Verworrene internationale Transaktionen prägen das Bild des Hausjuristen …

Prof. Deister: …der Ausdruck „Hausjurist“ ist völlig an-tiquiert. Er steht für eine veraltete Auffassung davon, was Juristen in Unternehmen machen. Lassen Sie uns besser von Unternehmensjuristen oder Syndikusanwälten sprechen.

Okay, was brauchen Unternehmensjuristen, um in der gerade beschriebenen Geschäftswelt erfolgreich Karriere zu machen? Natürlich ist und bleibt die juristische Beratung das Kernge-schäft des Unternehmensjuristen. Nur wer seine Kernkom-petenz sicher beherrscht, wird als Berater herangezogen und Ernst genommen. Rechtliche Kenntnisse allein sind aber nicht mehr ausreichend. Heute geht es darum, auch interne Richtlinien und zunehmend unternehmensethische Aspekte zu berücksichtigen. Die Unternehmenswerte sind die „Gene-ralklausel“ des Unternehmens. Sie setzen noch oberhalb der strategischen Ebene die normativen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit. Auch diesen Bereich sollte ein Syndi-kus aktiv mitgestalten.

Wie aber kann ein Unternehmensjurist über den rechtlichen Bereich hinaus erfolgreich agieren? Der Syndikusanwalt ist neben der juristischen Geschäfts-unterstützung insbesondere auch für die Nachhaltigkeit des Unternehmens zuständig. Wer beispielsweise Compliance nur als Gesetzeskonformität sieht, blendet die wertorientierte Führung aus. Wer Recht nur als Beschränkung sieht, verpasst die Chancen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und recht-lich erst möglich zu machen. Wer Regulierung als Ansporn ansieht, seine Prozesse zu überdenken und nicht einfach nur den Buchstaben des Gesetzes zu folgen, ist morgen besser aufgestellt als der Wettbewerber, der nur von Gesetz zu Ge-setz denkt. In diesem Moment wird der Unternehmensjurist wahrhaft Garant für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Welche Fähigkeiten braucht ein Syndikus hierfür? Erfolgreiche Unternehmensjuristen verfügen über eine hohe Sozialkompetenz, sind geschickte Verhandler nach innen und außen und können ihre Empfehlungen wirksam präsentie-

Prof. Dr. Jochen DeisterProfessor für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, Informations- und Kommunikationsrecht.Leiter des Syndikus-Instituts für Unternehmensjuristen.

Er forscht und berät zu den Themen: Effizientes Rechtsmanage-ment, Integriertes strategisches und operatives Managen von Rechtsfragen im Unternehmen, Integriertes Intellectual Property Management, IT Compliance, Informations- und kommunikati-onsrechtliche Themen

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ren. Wer bereit ist, sich über das juristische Studium hinaus wirtschaftliche Kompetenzen anzueignen und Soft Skills zu trainieren, dem stehen in einem Unternehmen viele Türen offen – nicht zuletzt höhere Aufgaben außerhalb der Rechts-abteilung.

Und welche Trends sehen Sie momentan, mit denen sich Unternehmensjuristen künftig beschäftigen werden? Viele Unternehmensjuristen stehen vor einem bekannten Dilemma: Berge von Papier, unzählige Seiten Vertragsdoku-mente und viel zu wenig Zeit. Zunehmend ertrinkt der Syndi-kus in Papierfluten. Das führt dazu, dass die wirklich wichtigen rechtlichen Probleme nicht mehr identifiziert werden können. Schlimmer noch: Einige Geschäftseinheiten stehen faktisch still, weil es so lange dauert, bis ein Vertrag mit Lieferanten oder Kunden geschlossen wird. Englische Juristen stellen deshalb mit dem Schlagwort „lean contracting“ die traditio-nelle Art der Vertragsgestaltung zunehmend in Frage.

Was steckt hinter diesem Schlagwort? Letztlich drei scheinbar einfache Fragen:

1. Was ist der Sinn eines Vertrags?

2. Was sind die Nachteile eines detaillierten schriftlichen Vertrags?

3. Gibt es andere Wege, das wirtschaftlich Gewünschte auch zu erhalten?

Haben Sie ein Beispiel? Wer im Rahmen einer Vertragsverhandlung über eine Rege-lung nachsinnt, die nur so von Ausnahmen und Gegenausnah-men wimmelt, wird vermutlich eher die nächste Ausnahme oder Gegenausnahme entwickelt, anstatt das der Klausel zugrunde liegende allgemeine Prinzip herauszuarbeiten. In der Realität wird dann natürlich genau die Situation eintreten, die man nicht bedacht hat – der Bumerang des Umkehrschlusses schlägt dann mit aller Macht zu.

Außerdem kann die Art, wie eine Klausel kommentiert oder detailliert beschrieben wird, auf der Beziehungsebene zwi-schen den Vertragspartnern großes Misstrauen signalisieren. Häufig kommt es dann zu einem „Misstraust du mir – miss-trau ich dir“.

Soll man also künftig auf den Einsatz von Verträgen verzichten? Keineswegs. Traditionelle Verträge leisten gute Dienste bei der Begrenzung opportunistischen Verhaltens. Es lohnt sich aber, scheinbar feststehende best-practices zu hinterfragen.

Unternehmensjuristen müssen jeden Tag effizientere Pro-zesse finden. Wer dabei auf eine vermeintlich wasserdichte Klausel setzt, macht vielleicht eine ähnliche Erfahrung wie Microsoft: Nach intensiver Analyse kam man zu dem Ergeb-nis, dass die Freistellungsklausel zum einen Vertragsverhand-lungen um zwei bis drei Monate verlängerte und überdies ein Phantomproblem löste. Der bewusste und gezielte Einsatz kurzer Verträge und das Vertrauen auf das allgemeine Recht als Netz sind dabei gute Mittel, um sich Zeit für die wesent-lichen juristischen Herausforderungen zu beschaffen.

Lean Contracting: Schluss mit den Papierbergen.

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DER BILDUNGSCAMPUS KOMMT

Thema „Bildung“ vorstellen. Der Name der Serie ist „30-9“ (gesprochen: dreißig neun), weil sie den Campus bis zu seiner Eröffnung am 30. September 2011 begleitet. Produziert wird „30-9“ von der Heilbronner Film- und Design-Agentur Mag-mell. Dort werden von Simon Hollay und Andreas Kröneck die Drehbücher geschrieben. Hauptdarstellerin der Serie ist Nadine Petry. Sie spielt eine Schülerin, die in einer Handlung aus Liebe, Intrigen und Schicksalsschlägen ihren Weg zum Studium sucht.

Dritte Staffel von »30-9« erlöst FansWebserie zum Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung

Mitte Mai startete die dritte Staffel der Webserie „30-9“, die den Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung bis zu seiner Eröffnung am 30. September 2011 begleiten wird. Die spannende Frage ist: Wer hat den fatalen Autounfall am Ende der zweiten Staffel überlebt? Vincent, der Freund von Lilian, oder Robert, der inzwischen auch Gefühle für Lilian entdeckt hat? Und was ist mit dem Vater von Lilian? Überlebt er seinen Herzinfarkt?

Fest steht nur: Einer der drei wird aus dem Leben von Lili-an und damit aus der Serie scheiden. „Nach dem tragischen Unfall zum Ende der zweiten Staffel haben wir die Fans jetzt lange genug auf die Folter gespannt. Wir werden schnell auflösen, wer die tödlichen Ereignisse überlebt hat“, verspricht Produzent Simon Hollay von der Agentur Magmell. Doch auch künftig werde die Serie spannend bleiben und das Leben von Lilian immer wieder neue Wendungen nehmen, so Hollay weiter.

„30-9“ soll Begeisterung für Bildung wecken„Unsere Webserie „30-9“ ist ein spannender und in

Deutschland bislang einzigartiger Versuch, Begeisterung für das Thema „Bildung“ zu wecken“, erläutern Klaus Czernuska und Dr. Erhard Klotz, die beiden Geschäftsführer der Dieter Schwarz Stiftung, die Motivation für das Filmprojekt. Man hoffe, dass mit dieser neuen Art der Informationsaufbereitung auch bislang noch nicht bildungsaffine Bevölkerungsschichten auf die Bedeutung der Bildung aufmerksam werden, so Klotz und Czernuska weiter. Das Besondere an dieser Serie: Sie verbindet reale Informationen mit einer schauspielerischen Rahmenhandlung.

Jeden Donnerstag eine neue EpisodeDie zehn Episoden der dritten Staffel werden bis zum

Staffelfinale am 21. Juli jeden Donnerstag online auf www.bildungscampus-heilbronn.de zu sehen sein. Alle Folgen der ersten und zweiten Staffel sind dort ebenfalls noch präsent. Außerdem startet die dritte Staffel mit einer Zusammenfas-sung der bisherigen Ereignisse, die einen leichten Einstieg in die Serie ermöglicht.

Erste Staffeln erfolgreich gestartetMit knapp 38.000 Aufrufen sind die ersten beiden Staffeln

von „30-9“ erfolgreich gestartet. Die Webserie wird in drei Staffeln mit je zehn Episoden und einem dreiteiligen Finale den Bildungscampus der Dieter Schwarz Stiftung und das

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Impressum

Herausgeber: German Graduate School of Management and Law gGmbH Bahnhofstraße 1 · D-74072 HeilbronnPhone: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 0Fax: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 27

Geschäftsführer: Prof. Dr. Dirk Zupancic, Prof. Dr. Tomás Bayón

Redaktion und V.i.S.d.P.: Dr. Markus Schwarzer, LL.M. Leiter Public Relations der German Graduate School of Management & LawBahnhofstraße 1, D-74072 Heilbronn Phone: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 45

Verantwortlich für die Anzeigen: Verena KruppaLeiterin Marketing der German Graduate School of Management & LawBahnhofstraße 1, D-74072 Heilbronn Phone: +49 (0) 7131 - 64 56 36 - 18

Auflage: 500 Exemplare

Gestaltung: www.spezial-kommunikation.de

Druck: Harzdruckerei, Wernigerode

Bildquellen: Fotolia.de (S. 1, 8, 9, 10, 13, 19, 20/21), GGS (S. 1, 2, 3, 4, 6/7, 11, 12, 16, 17, 24, 26), Magmell (S. 14, 15), L -TV (S. 23), Marks Kreative Kommunikation (S. 18)

Stand: Mai 2011

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Zum 12. Mal trafen sich Wissenschaftler und Praktiker auf dem ISI, um sich dieses Mal zum Thema „Information und Wissen: global, sozial und frei?“ auszutauschen. Die alle zwei Jahre stattfindende Konferenz vereinigt eine Vielzahl von As-pekten. Die ISI gehört dabei zu einer der wichtigsten Konfe-renzen der Informationswissenschaft im deutschsprachigen Raum.

Die GGS war mit einem Vortrag von Prof. Christopher Stehr zum Thema „E-Learningkurs, Globalisierung – Konzeption und Evaluation eines Beispielkurses“ vertreten. Zusammen mit Frau Melanie Hiller von der Universität Ulm und weiteren wis-senschaftlichen Mitarbeitern wurde ein modularer E-Learning-kurs zur Globalisierung entwickelt, der mittlerweile zwölf Mal durchgeführt wurde. Die wissenschaftlichen Forschungser-gebnisse in Bezug auf Lernerfolg als auch zur Globalisierung waren Thema des Vortrages. Die Resonanz war positiv und gleichzeitig wurden neue Ideen und Vorschläge zur Optimie-rung gesammelt. Dabei zeigten verschiedene Universitäten bereits Interesse an einer Kooperation im Hinblick auf den von Christopher Stehr entwickelten E-Learningkurs.

FACULTY

Meldungen aus der Forschung

Forschungskolloquium 2011Ende Januar organisierte dieses Jahr das Team um Prof.

Heinz-Theo Wagner, André Schäfferling und Anja Schneider das jährlich stattfindende Forschungskolloquium im Nestor Hotel, Neckarsulm. Hierbei handelt es sich um ein zweitä-giges Zusammentreffen an jährlich wechselnden Veranstal-tungsorten von inzwischen 10 Professoren und über 50 wissenschaftlichen Mitarbeitern aus Deutschland und der Schweiz. Ziel des Forschungskolloquiums ist der Austausch über laufende Forschungsaktivitäten der Lehrstühle, das Vor-stellen aktueller Promotionsvorhaben und die Förderung des Austauschs innerhalb dieser Community, welche der “akade-mischen Familie“ um Prof. Wolfgang König (Universität Frank-furt) angehört.

Die Fachvorträge deckten einen großen Teil des vielfältigen Forschungsfelds der Wirtschaftsinformatik ab und behandel-ten unter anderem Themenkomplexe wie Organisation und Steuerung von IT-Bereichen (IT-Governance), Design und Nut-zung neuester Software (z.B. Web 2.0-Anwendungen) oder auch Auslagerung betriebswirtschaftlicher Funktionen und IT-Services an externe Dienstleister (Outsourcing) inkl. der ver-traglichen Themen sowie der Beziehungsschnittstellen zwi-schen Abteilungen und Firmen. Die GGS war im Vortragsteil präsent durch zwei Vorträge von Bernhard Moos und André Schäfferling zu den Themen „Innovation success, absorptive capacity, and firm networks“ sowie „IT Capabilities and Firm Ownership“. Das erste Thema befasst sich u.a. mit Unterneh-mensnetzwerken und deren Einfluss auf die Innovativität ei-ner Firma. Das zweite Thema untersucht den Zusammenhang von Eigentümerstrukturen und dem Erfolg erst langfristig wirksamer Investments (hier: in Informationstechnologie). In der an den jeweiligen Vortrag anschließenden Diskussion konnte wertvolles Feedback von den Professoren und Kolle-gen gewonnen werden.

Neben den Vorträgen wurde am Freitagabend in großer Runde anregend über die Aufstellung der Wirtschaftsinforma-tik im deutschsprachigen Raum diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Studierendenzahlen bei gleichzei-tig wachsendem Fachkräftemangel. Darüber hinaus besuchte die Gruppe den nahegelegenen Produktionsstandort von Audi

GGS auf dem Internationalen Symposium für Informationswirtschaft (ISI)

Prof. Christopher Stehr beim ISI.

Alles in allem eine gelungene Konferenz. Vielleicht erge-ben sich daraus für die GGS neue inhaltliche und interdiszipli-näre Kooperationen. Denn das ist das zentrale Resümee der ISI 2011: Die Vernetzung in der Multioptionsgesellschaft wird an Geschwindigkeit und Intensität weiter zunehmen. Ob dies auch der Qualität und der Transparenz dienlich ist? Die digitale Zukunft wird es zeigen.

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und kam im Rahmen einer Weinprobe in den Genuss regio-naler Spezialitäten. Die Resonanz auf die diesjährige Veran-staltung war außerordentlich positiv. Die GGS und die Regi-

Die GGS gratuliert ihren wissenschaftlichen Mitarbeite-rinnen Regina-Viola Frey (li.) und Denise Steckstor zur bestandenen Promotion!

on konnten so den Forschungskollegen aus ganz Deutschland und der Schweiz näher gebracht werden.

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GGS erweitert Fakultät

Seit Anfang April verstärken Professor Dr. Daniel Benkert und Dr. Regina-Viola Frey die Fakultät und die Forschungs-aktivitäten der German Graduate School of Management and Law (GGS).

Dr. Daniel Benkert wurde von der GGS zum Professor für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Internationales Ar-beits- und Wirtschaftsrecht berufen. Seine Forschungsschwer-punkte sind deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Com-pliance und Methodenlehre.

Daniel Benkert studierte Rechtswissenschaften an den Uni-versitäten Konstanz und Ferrara sowie an der Verwaltungs-hochschule Speyer. Nach den beiden juristischen Staatsexa-mina arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Konstanz und promovierte dort mit einer Arbeit über die Ausgestaltung des Elternrechts im Bürgerlichen Ge-setzbuch.

Von 2002 bis 2010 war Benkert als Rechtsanwalt und Fa-chanwalt für Arbeitsrecht in der internationalen Wirtschafts-kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP tätig. 2010 grün-dete er zusammen mit drei Kollegen die Kanzlei METIS Rechtsanwälte LLP mit Sitz in Frankfurt am Main.

Dr. Regina-Viola Frey ist Assistant Professor of Human Resource Management and Marketing. Sie forscht an der Schnittstelle zwischen Marketing und Personalmanagement, Kundenbeziehungen und Führungsdyaden.

Neben ihrer wissenschaftlichen Forschungs- und Publikati-onstätigkeit berät Regina Frey u.a. die Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement sowie den Gesamtverband der Kom-munikationsagenturen hinsichtlich Marktbedarf und strate-gischer Positionierung.

Neben dem Studium der Wirtschaftspädagogik in Mann-heim und Frankfurt arbeitete sie bei einer der international führenden Personalberatungsgesellschaften in Frankfurt und London. 2007 stieg sie als eine der ersten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen an der GGS ein. Nach Abschluss ihrer Pro-motion am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christian Hom-burg (Universität Mannheim) wurde sie jetzt zum Assistant Professor ernannt.

Dr. Regina-Viola FreyAssistant Professor of Human Resource Management and Marketing

Sie forscht und berät zu den Themen: Personalauswahl und -bin-dung, Talent Management, Schnittstelle zwischen Marketing und Personalmanagement, dyadische Markt- und Meinungsforschung sowie wissensintensive Dienstleistungsunternehmen.

Prof. Dr. Daniel BenkertProfessor für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Internatio-nales Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Er forscht und berät zu den Themen: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Compliance und Methodenlehre.

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Kritik an der positivistischen AuffassungAndererseits ist der Rechtspositivismus mit dem Vor-

wurf konfrontiert, dass er „blind“ gegenüber dem Inhalt von Rechtsnormen ist, so dass dadurch auch Diktaturen oder Unrechtssysteme gerechtfertigt werden können. Dieses Pro-blem stellte sich insbesondere bei der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Terrorregime und wurde wie-der aktuell bei der Frage der Bestrafung der so genannten „Mauerschützen“ des DDR-Regimes. In beiden Fällen berie-fen sich die wegen Mordes, Totschlags, Körperverletzung und ähnlicher Delikte angeklagten Personen darauf, sie hätten nach dem zur jeweiligen Tatzeit geltenden Recht im National-sozialismus beziehungsweise in der DDR in Übereinstimmung mit den damals geltenden Gesetzen und daher rechtmäßig gehandelt („Gesetz ist Gesetz“, „Befehl ist Befehl“). Eine Be-strafung der Angeklagten erforderte hier den Rückgriff auf übergesetzliche (naturrechtliche) Maßstäbe. In den Nürnber-ger Kriegsverbrecherprozessen erfolgte die Bestrafung bei-spielsweise wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“.

In den Verfahren gegen Mauerschützen stützten die Ge-

richte die Verurteilung der Angeklagten auf die so genann-te Radbruchsche Formel. Diese hatte der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch (1878 – 1949) im Jahr 1946 in seinem be-

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Von Prof. Dr. Martin Schulz, LL.M. (Yale),Professor für deutsches und internationales Privat- und Unternehmensrecht an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn

Der nachfolgende Beitraq basiert auf dem Vortragsteil, den Prof. Schulz gemeinsam mit Prof. Dr. Jörg Splett (Prof. em. für Philosophie, Frankfurt am Main) im Rahmen der gemeinsam mit dem Malteser Orden veranstalteten Gesprächsreihe „Ma-nagement & Law meets Ethics & Reli- gion“ am 7. April im Kloster Bad Wimpfen gehalten hat.

Das Verhältnis von Ethik und Moral zum Recht und die da-mit verbundene Frage nach dem richtigen Recht sind seit langem umstritten. Im Streit stehen traditionell die so ge-nannte positivistische Auffassung und die Naturrechtsleh-ren .

Die positivistische AuffassungNach positivistischer Auffassung bedarf die Geltung von

Rechtsnormen keiner übergeordneten Legitimation. Kenn-zeichnend für den Rechtspositivismus ist die so genannte Trennungsthese, wonach Recht und Ethik/Moral strikt zu tren-nen sind. Daher gibt es streng genommen keinen Konflikt zwi-schen Legalität und Legitimität.

Die NaturrechtslehrenDemgegenüber ist als „kleinster gemeinsamer Nenner“ al-

len Naturrechtslehren gemeinsam, dass sie die alleinige Ver-fügungsgewalt des Staates über das Recht verneinen. Neben dem positiven (von Menschen geschaffenen) Recht gibt es übergeordnete Rechtsgrundsätze, die etwa aus der Natur, der Natur des Menschen oder der göttlichen Schöpfungsordnung hergeleitet werden, Diese Grundsätze dienen als Orientierung, aber auch als Korrekturmaßstab für das positive Recht.

Kritik an den NaturrechtslehrenNeben dem Problem allgemeiner Erkennbarkeit und Ver-

bindlichkeit des Naturrechts besteht ein weiteres Problem der Naturrechtslehren darin, dass sie teilweise sehr unterschied-liche Konzepte umfassen und auch zu völlig unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden können: Einerseits dienen sie der Kritik geltender Rechtsnormen, andererseits können sie auch zu einer „überhöhten“ Rechtfertigung von Rechtsnormen (und damit auch zur Begründung beziehungsweise Rechtfertigung staatlicher Willkür) herangezogen werden, wofür die Rechtsge-schichte viele Beispiele enthält.

VERANSTALTUNGEN

Sein Recht wahrnehmen oder sollen dürfen?Ethik und Recht – Versuch einer Abgrenzung und Annäherung

Ethik und Recht – ein verworrenes Labyrinth ?

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rühmten Aufsatz „Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht“ entwickelt. Danach ist der Konflikt zwischen ungerecht erscheinenden Normen und der Gerechtigkeit nach Radbruch wie folgt aufzulösen: Der Konflikt zwischen der Gerechtig-keit und der Rechtssicherheit soll grundsätzlich dahin zu lö-sen sein, dass das durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist. Ausnahme: Der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit erreicht ein so unerträgliches Maß, dass das Gesetz als „unrichtiges Recht“ der Gerechtigkeit zu weichen hat. Nach Radbruch ist es unmöglich, eine schär-fere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Un-rechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen.

Eine andere Grenzziehung kann nach Radbruchs Meinung aber mit aller Schärfe vorgenommen werden: Wo Gerech-tigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur „unrichtiges“ Recht, vielmehr entbehrt es über-haupt der Rechtsnatur. Denn nach Radbruch kann man Recht gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen. Die Radbruchsche Formel stellt also eine mögliche Synthese zwischen dem Rechtspositivismus und den Naturrechtslehren dar, zeigt aber zugleich deutlich die Schwierigkeiten einer ex-akten Grenzziehung.

Was ist Gerechtigkeit?Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner be-

rühmten Lüth-Entscheidung aus dem Jahr 1958 ausgeführt hat, enthält das Grundgesetz ein objektives Wertsystem, das alle Rechtsbereiche beeinflusst: Der Hamburger Senatsdirek-tor Erich Lüth hatte in der Presse zum Boykott des unter der Regie von Veit Harlan entstandenen Films „Unsterbliche Ge-liebte“ aufgerufen. Veit Harlan war während des Nationalso-zialismus als Regisseur des Films „Jud Süß“ bekannt gewor-den, der Bestandteil der antisemitischen Propaganda war. Lüth bezeichnete Harlan als „Nazifilm-Regisseur Nr. 1, der ei-ner der wichtigsten Exponenten der mörderischen Judenhet-ze der Nazis“ gewesen sei. Es sei daher nicht nur das „Recht anständiger Deutscher“, sondern sogar ihre Pflicht, sich im „Kampf gegen diesen unwürdigen Repräsentanten des deut-schen Films über den Protest hinaus auch zum Boykott be-reitzuhalten.“

Die Produktionsfirma und die Filmverleihgesellschaft zo-gen daraufhin vor Gericht und erwirkten beim Landgericht Hamburg eine Verbotsverfügung gegen Lüth. Das Landge-richt Hamburg sah in dem Boykottaufruf von Lüth eine sitten-widrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB. Gegen diese Entscheidung wandte sich Lüth mit seiner Verfassungsbe-schwerde und berief sich auf sein Grundrecht auf freie Mei-nungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde von Lüth statt. Es führte aus, dass das Grundgesetz nicht nur individu-elle Rechte verbürgt, sondern darüber hinaus eine objektive Wertordnung enthält, welche für alle Bereiche des Rechts gel-ten muss. Keine rechtliche Vorschrift darf im Widerspruch dazu stehen. Die Gerichte müssen bei der Auslegung und Anwen-dung des Rechts stets die Wertmaßstäbe des Grundgesetzes beachten. Zwischen Grundrechten und grundrechtsbeschrän-kenden Normen findet eine so genannte Wechselwirkung statt: Normen, die Grundrechte beschränken, müssen ihrer-seits durch die Grundrechte beziehungsweise den durch sie verkörperten Wertgehalt eingeschränkt werden. Im Fall Lüth bedeutete das: Der Schutz privater Rechtsgüter muss umso stärker zurücktreten, als es sich bei der Meinungsäußerung

Bundesverfassungsgericht: Das Grundgesetz enthält ein objektives Wertsystem.

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Ethik und Recht – Versuch einer Abgrenzung und Annäherung in ThesenWährend der Inhalt des positiven Rechts meist leicht be-stimmbar ist, ist eine allgemeine Definition von Gerechtigkeit schwierig. Die hierzu vertretenden Definitionen und Ansichten sind zahlreich und teilweise widersprüchlich. Einen Ausweg aus diesem Dilemma kann beispielsweise das Verfassungs-recht bieten, in dem bestimmte für den Einzelnen und die Gemeinschaft als elementar gesehene Werte, insbesondere Freiheits- und Gleichheitsrechte, niedergelegt und damit posi-tiviert worden sind.

• Eine rechtliche Verpflichtung beschreibt zwar ebenso wie eine ethische Pflicht ein Gebot des Sich-Verhalten-Sollens – das Recht ist wie die Ethik eine Sollensordnung. Doch zielt die Ethik primär auf eine innere Haltung des Menschen, während Rechtsnormen auf die Regelung menschlichen Verhaltens ge-richtet sind.

• Zu den Aufgaben des Rechts zählt die Gewährung individu-eller Freiheitssphären (gegenüber dem Staat ebenso wie un-ter den Bürgern) durch Zuweisung subjektiver Rechte und ih-nen korrespondierender Pflichten.

• In einer pluralistischen Gesellschaft existieren unterschied-liche Wertmaßstäbe, deren parallele Geltung das Recht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen garantiert und im Konfliktfall zum Ausgleich bringt.

• Recht und Ethik sind unterschiedliche Normensysteme, doch ist Recht ohne einen ethischen Mindestgehalt nicht denkbar („Radbruchsche Formel“). Andererseits bedarf die Ethik des Schutzes durch die Rechtsordnung.

• Mangels Verbindlichkeit einer singulären Wertordnung be-steht für die ethische Frage nach dem richtigen Recht (Gerechtigkeit) die besondere Herausforderung darin, kon-sensfähige Maßstäbe zu formulieren. Dabei kommt es maßgeblich auf die Prozesse an, in denen Rechte und Pflich-ten erzeugt und angewandt werden (Stichwort „Gerechtigkeit durch Verfahren“).

Kriterien dabei sind u.a.:• Demokratische Legitimation der Normsetzungsorgane

• Unabhängigkeit der Entscheidungs- und Rechtsanwen- dungsorgane

• Ermittlung relevanter Tatsachen in rechtsstaatlichen Verfahren

• Begrenzung der Beweismittel (z.B. Folterverbot)

• Sicherstellung von Mitwirkungsrechten der Normadressaten („Anspruch auf rechtliches Gehör“)

• Öffentlichkeit von Verfahren der Rechtserzeugung und Rechtsanwendung

• Begründungserfordernis für Rechtserzeugung und Rechtsan- wendung

• Überprüfungsmöglichkeiten für Rechtserzeugung und Rechtsanwendung

um einen Beitrag zum „geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“ (so die Formu-lierung des BVerfG) handelt – in diesen Fällen spricht die Ver-mutung für die Zulässigkeit der freien Rede.

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Seit Freitag, den 13. Mai 2011 lädt die German Gradua-te School of Management and Law (GGS) wieder zu ihrer Ausstellungsreihe „artcontact“ ein. Gezeigt werden dieses Mal Werke der Berliner Künstlerin S. MARLEEN Moegelin und Fotoarbeiten von Johannes Moegelin. Die Einführung in die Werke der beiden Berliner Künstler übernahm die Kunsthistorikerin Natalie Scheerle-Walz.

Sabine Marleen Moegelin, 1958 in Langenau bei Ulm gebo-ren, begann nach einer abgeschlossenen medizinischen Aus-bildung mit der Fotographie und war Gasthörerin an der HdK/UdK, Hochschule der Künste. „Marleen schafft mit Kamera, Farbe, Scanner und Computer alchimistische Gebilde. Der Körper wird zur Kontur der Seele“, sagt ihr wichtigster Mentor, Prof. Wolfgang Petrick, über ihre Arbeiten.

Werke Berliner Künstler im MittelpunktNeue Bilder in der Ausstellungsreihe artcontact

Nach einer Kinder-Pause, in der MARLEEN ihre künst-lerischen Ambitionen weitgehend zurückstellte, liegt der Schwerpunkt ihres Schaffens heute in der Kombination von Fotografie und Malerei. Moegelin lebt mit ihrer Familie in Ber-lin und auf der Insel Rügen.

Mit wechselnden Ausstellungen möchte die GGS dazu an-regen, Kunst zu genießen und über sie zu diskutieren. Ziel der artcontact ist es, mit Kunst neue Möglichkeiten des Dia-logs und der kreativen Wahrnehmung zu schaffen. „Wir wollen Kunst aufgreifen, um den Blick zu schärfen, Neues zu entde-cken oder Kunst einfach nur zu genießen“, charakterisiert Prof. Dirk Zupancic, CEO und Geschäftsführer der GGS, das Kon-zept der Ausstellungsreihe. Die Ausstellung kann an Werkta-gen bis Ende August 2011 im Neckarturm besichtigt werden.

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„Wer auftritt, muss spielen – Das Orchester als Erfolgsmo-dell für das Management“. Dass ein Orchester tatsächlich Vorbildfunktion für Führungskräfte in der Wirtschaft haben kann, scheint zunächst eine gewagte These. Doch Dirigent, Produzent und Management-Consultant Christian Gansch zeigt in seinem Vortrag bei den Heilbronner Management Dialogen schnell die Zusammenhänge auf. „Ein funktionie-rendes Profi-Orchester ist ein Paradebeispiel für effiziente Management-, Führungs- und Konfliktlösungsstrategien“, ist Gansch überzeugt. Denn die bis zu 100 Spitzenmusiker – ausgewählt in weltweiten Bewerbungsverfahren – seien alle Individualisten, so der Österreicher weiter.

„Ein Top-Dirigent muss wissen, wann er seine Leute nicht stören darf.“

In diesem Gefüge aus vielen verschiedenen Diven kann ein Dirigent nicht einfach den großen Zampano geben und glau-ben, jetzt komme ich und alle müssen auf mich hören. Das würde nicht funktionieren. Denn innerhalb eines Orchesters gibt es verschiedene Musiker, die Führungsaufgaben überneh-men. Vielmehr muss ein Dirigent wissen, aus welchen Pro-zessen innerhalb eines Orchesters er sich raushalten muss. Gansch nennt das Wahrnehmungskompetenz. Auf die Wirt-schaft übertragen bedeute das: Eine Führungskraft muss wis-sen, welcher Mitarbeiter in welcher Lage wie behandelt wer-den muss. Es gebe Situationen, da sei ein Pushen nötig, in anderen wiederum könne jedes weitere Wort zu viel sein. Die-se Situationen richtig zu erkennen, mache eine gute Führungs-kraft aus.

Bringschuld InformationAußerdem hätten Führungskräfte eine Bringschuld zur In-

formation der Mitarbeiter. Nur Information könne zur Selbst-motivation der Mitarbeiter führen. Auch hier gibt Gansch ein Beispiel aus dem Orchesterleben. Ein Dirigent muss jedes Orchestermitglied ausreichend einbinden. Das gelte zum Bei-spiel auch für die Triangel, die vielleicht nur einen Ton pro Auf-führung spiele. Denn wird dieser eine Ton falsch gespielt, kön-ne die Arbeit eines ganzen Orchesters zerstört werden.

„Aufeinander hören, miteinander handeln.“Ein weiterer wichtiger Aspekt der Führung ist das Vermitteln

von Verständnis. Beispielsweise das Verständnis der Blechblä-ser für die Leistung der Streicher und umgekehrt. Denn letzt-lich haben die Konzertbesucher für eine homogene, in sich stimmige Aufführung bezahlt. Deshalb muss es das Bewusst-sein geben, sich abstimmen zu müssen. „Aufeinander hören und miteinander handeln, so funktioniert ein Orchester“, er-läutert Christian Gansch. Das gleiche gelte für die einzelnen

Eine Führungskraft braucht WahrnehmungskompetenzChristian Gansch bei den Heilbronner Management Dialogen

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Abteilungen in einem Wirtschaftsunternehmen. Nur so lassen sich Top-Leistungen erzielen.

Und schließlich müsse auch die Individualität des Einzel-nen berücksichtigt werden. Denn wie soll ein Solist dominant auftreten, wenn er sich immer der Gruppe unterordnen muss, stellt Gansch die rhetorische Frage. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Führungskraft diese Dominanz in den Dienst der Gemein-schaft zu stellen.

Faszinierender LebenslaufChristian Gansch ist international als Dirigent, Produzent

und Consultant tätig. Von 1981 bis 1990 war er Führungskraft bei den Münchner Philharmonikern. Danach wechselte er in die Musikindustrie und produzierte international über 190 CDs. Als Firmengründer von „Gansch & Partner – sinfonisches consulting“ nutzt er die komplexen Strategien sinfonischer Prozesse. In erster Linie beschäftigt sich Christian Gansch mit der Frage, wie sich aus individueller Kompetenz und Vielfalt unternehmerische Einheit und Identität entwickeln lassen. In seinen Vorträgen demonstriert er die Gemeinsamkeiten zwi-schen Unternehmens- und Orchesterstrukturen und was sich daraus für den Managementalltag ableiten lässt.

L -TV Chefredakteurin Regina Meyer im Gespräch mit Christian Gansch. Das ganze Gespräch unter www.l-tv.de in der Rubrik „persönlich“.

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GGS-Running-Spirit 2011Starke Mannschaftsleistung beim 11. Trollinger Marathon und Halbmarathon 2011

Beim diesjährigen Heilbronner Trollinger-Marathon und Halb-marathon am 15.05.2011 kamen alle 11 Athleten des „GGS-Running-Spirit“ Teams erfolgreich durchs Ziel. Bei optimalen Wetterbedingungen traf sich das bisher teilnehmerstärkste GGS-Team aus sechs Alumni, vier Studierenden und einem GGS-Mitarbeiter bereits früh morgens an der GGS zum ge-meinsamen „Fotoshooting“. In voller GGS-Montur – Laufshirts und -kappen wurden erneut von der GGS übernommen – be-gab sich das Team zum Start am Frankenstadion. Die 11 GGS-Athleten gingen neben rund 5.400 Teilnehmern in der Halbma-rathon-Distanz (21,1 KM) an den Start. Alumnus und Lauf-Ass Alexander Berger war erneut schnellster GGS’ler. Diesmal kam er in 01:35:41 über die Ziellinie. Im Anschluss ließ die GGS-Mannschaft im Lehner’s Wirtshaus den gelungenen Sport-Tag bei guter Stimmung ausklingen. Auch nächstes Jahr geht das GGS-Running-Spirit Team an den Start. Der 12. Trollin-ger Marathon und Halbmarathon findet am 6. Mai 2012 statt.

Ergebnisse GGS-Running-Spirit Team im Überblick:

1.) Alexander Berger 01:35:412.) Jan Fries 01:43:403.) Nourdine Abderrahmane 01:44:014.) Thorsten Dum 01:45:025.) Thomas Lenzen 01:49:246.) Alexander Zahler 01:50:087.) Matthias Kerner 01:52:528.) Thomas Kohl 01:54:179.) Melanie Friedrich 01:55:2910.) Denis Völler 02:14:2611.) Alexander Gottwick 02:16:45

Das GGS-Running-Spirit Team 2011 auf dem Dach des Neckarturms: (vor-dere Reihe v.l.n.r.): Thorsten Dum, Alexander Zahler, Thomas Kohl, Matthi-as Kerner; (hintere Reihe v.l.n.r.) Alexander Gottwick, Thomas Lenzen, Melanie Friedrich, Nourdine Abderrahmane, Jan Fries, Alexander Berger, Denis Völler.

Start und Ziel war das Frankenstadion Heilbronn.

Auch nach 21 Kilometern mit guter Laune: Das GGS-Running-Spirit Team im Lehner‘s Wirtshaus.

GGS-Alumnus Jan Fries beim Zieleinlauf.

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irtschaft Symposium

GERMAN GRADUATE SCHOOL O F M A N A G E M E N T & L A WH E I L B R O N N

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Wir gratulieren unseren Absolventen:

Wir gratulieren den Absolventen des Leeds MSc in Business Management:

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Gsell, Stefan, MBA Landesbank Baden-Württemberg

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Nikolas, Mitschke, MSc Volkswagen Service Deutschland

Kübler, Andrea, MSc E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH

Gubbels, Roland, MBAMurrelektronik GmbH

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Keller, Thomas, MSc MVV Energie AG

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Kalan, Deniz, MBA MS Motor Service International GmbH

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Fries, Jan, LL.M. Stadtverwaltung Heilbronn

Pilz, Florian, LL.M. Bundesakademie für Wehr- verwaltung und Wehrtechnik

Thorenz, Ulrich, LL.M.

Scholz, Karin, MBA Benecke-Kaliko AG

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Kohl, Thomas, LL.M. Volksbank Karlsruhe eG

Pommer, Daniel, LL.M. Deutsche Bank AG

Wolf, Tatjana, MBA Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG

Dotzel, Markus, LL.M. SKF GmbH

Leimbach, Linda , LL.M. Simon, Astrid LL.M. Dell Halle GmbH

Tomas, Michael, LL.M. Comgroup GmbH

Weizenegger, Letitia, LL.M.

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Hornung, Michael, MSc Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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Zinn, Dana-Janina, MSc Daimler AG

Die German Graduate School of Management and Law (GGS), Heilbronn, ist eine private Stiftungshochschule, die sich in allen Aktivitäten und Inhalten an internationalen Topstandards orientiert.

Wir bilden praxisnah verantwortungsvolle Führungspersönlichkeiten in den Themen Management und Recht aus und bieten berufsbegleitende Masterprogramme für alle Hochschulabsolventen und den Führungsnachwuchs.

Managementkompetenz hat 43 neue Namen.

Becker, Ralf, MBA SAP AG

Einen ausführlichen Bericht zur Graduierungsfeier finden Sie im Quarterly 2/11

(erscheint Ende Juli 2011).

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Das Fernsehen der GGS finden Sie unter www.ggs.de

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Weitere Informationen unter www.bildungscampus-heilbronn.de

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German Graduate School

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