RA Freudenberg, Steinseifer, Rohde

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Vom Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister (FEAR) (FSR). Nun ist der Wechsel voll- zogen. Am 1. Mai 2014 traten die Änderungen für die Flens- burger „Verkehrssünderdatei“ in Kraft. Hierbei änderte sich aber nicht nur der Name! Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FEAR). Künftig gibt es je nach Schwe- re des Vergehens nur noch 1 bis 3 Punkte, allerdings liegt die Obergrenze für das Punktekonto dann bei 8 Punkten, nach deren Erreichen die Fahrerlaubnis ent- zogen wird. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit, Punk- te abzubauen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird nach freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Zudem werden Ord- nungswidrigkeiten nur noch dann eingetragen, wenn sie min- destens 60,- EUR kosten. Diese Grenze lag bisher bei 40,- EUR. Allerdings werden gleichzeitig auch einige Verstöße „teurer“. So werden künftig für Handyverstö- ße, Verstoß gegen die Winterrei- fenpflicht oder die Überziehung der HU-Frist um mehr als acht Montage jeweils 60,- EUR statt bisher 40,- EUR kosten. Neu ist ebenfalls, dass es künftig für Straftaten wie fahrlässiger Kör- perverletzung keine Eintragun- gen mehr gibt (bisher immerhin fünf Punkte), soweit keine wei- tere Führerscheinmaßnahmen angeordnet wurden. Punktebe- währt hingegen bleibt das uner- laubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Bleibt nun noch die Frage: Was passiert eigentlich bei der Umstellung auf das neue System mit den bisherigen Punk- ten. Im Grundsatz werden nun nicht mehr punktebewehrte Ein- tragungen gestrichen. Also ein Punkt wegen Einfahrens in eine Umweltzone ohne Plakette wird gestrichen. Alle anderen Punkte werden „umgerechnet“. Die Ar- beitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein be- wertet die Punktreform kritisch und geht davon aus, dass künftig jeder Punkt mehr Gewicht haben wird. Als Folge der deutlich hö- heren Tilgungsfristen, der redu- zierten Punkteabbaumöglichkei- ten sowie der Herabsetzung der Entziehungsgrenze sei, so die Arbeitsgemeinschaft, das Risiko den Führerschein zu verlieren er- heblich gestiegen. Im Hinblick auf diese Neuerun- gen, insbesondere der drohende Verlust der Fahrerlaubnis bereits nach Erreichen von acht Punk- ten, macht nach unserer Auffas- sung das Überprüfen eines Buß- geldbescheides wichtiger denn je! Hier Sollte jedenfalls der fach- kundige Rat eines Rechtsanwal- tes eingeholt werden. Anzeige RA RAin Freudenberg RA Steinseifer Oberwelland RAin Rohde Bernauer Straße 43 | 16515 Oranienburg Tel.: 03301.5018590 | Fax: 03301.5018591 www.fsr-rechtsanwaelte.de | [email protected] Arbeitsrecht Bußgeldrecht Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht Familienrecht Erbrecht

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Vom Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister (FEAR)(FSR). Nun ist der Wechsel voll-zogen. Am 1. Mai 2014 traten die Änderungen für die Flens-burger „Verkehrssünderdatei“ in Kraft. Hierbei änderte sich aber nicht nur der Name! Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FEAR). Künftig gibt es je nach Schwe-re des Vergehens nur noch 1 bis 3 Punkte, allerdings liegt die Obergrenze für das Punktekonto dann bei 8 Punkten, nach deren Erreichen die Fahrerlaubnis ent-zogen wird. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit, Punk-te abzubauen. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten wird nach freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt erlassen. Zudem werden Ord-nungswidrigkeiten nur noch dann eingetragen, wenn sie min-destens 60,- EUR kosten. Diese Grenze lag bisher bei 40,- EUR. Allerdings werden gleichzeitig auch einige Verstöße „teurer“. So werden künftig für Handyverstö-ße, Verstoß gegen die Winterrei-fenpflicht oder die Überziehung der HU-Frist um mehr als acht Montage jeweils 60,- EUR statt bisher 40,- EUR kosten. Neu ist ebenfalls, dass es künftig für Straftaten wie fahrlässiger Kör-perverletzung keine Eintragun-gen mehr gibt (bisher immerhin fünf Punkte), soweit keine wei-

tere Führerscheinmaßnahmen angeordnet wurden. Punktebe-währt hingegen bleibt das uner-laubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB. Bleibt nun noch die Frage: Was passiert eigentlich bei der Umstellung auf das neue System mit den bisherigen Punk-ten. Im Grundsatz werden nun nicht mehr punktebewehrte Ein-tragungen gestrichen. Also ein Punkt wegen Einfahrens in eine Umweltzone ohne Plakette wird gestrichen. Alle anderen Punkte werden „umgerechnet“. Die Ar-beitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein be-wertet die Punktreform kritisch und geht davon aus, dass künftig jeder Punkt mehr Gewicht haben wird. Als Folge der deutlich hö-heren Tilgungsfristen, der redu-zierten Punkteabbaumöglichkei-ten sowie der Herabsetzung der Entziehungsgrenze sei, so die Arbeitsgemeinschaft, das Risiko den Führerschein zu verlieren er-heblich gestiegen.Im Hinblick auf diese Neuerun-gen, insbesondere der drohende Verlust der Fahrerlaubnis bereits nach Erreichen von acht Punk-ten, macht nach unserer Auffas-sung das Überprüfen eines Buß-geldbescheides wichtiger denn je! Hier Sollte jedenfalls der fach-kundige Rat eines Rechtsanwal-tes eingeholt werden.

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