RA Stefan Gräf Leiter der Stabsabteilung Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen BundesregierungMitgliederversammlung des Bundesverbandes der
Belegärzte
Berlin, 9. November 2013
RA Stefan GräfLeiter der Stabsabteilung Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 2 von 35
Agenda
1. Ausgangslage Koalitionsverhandlungen
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher Versicherungsmarkt
3. Gesetzte Themen: Pflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung
a) Ausgangslage
b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“
5. Arzneimittelsteuerung
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 3 von 35
1. Ausgangslage Koalitionsverhandlungen
Politische Konstellation der neuen Legislaturperiode
Kaum gesundheitspolitische Positionierungen im Wahlkampf
Thema „Bürgerversicherung“ vor dem Wahlkampf
Große Koalition aus Union/SPD wahrscheinlich
Positionierung der SPD im Parteikonvent am 20.10.2013: nur „Pflege“ als Thema
Erwartung:
Es wird keine „revolutionären“ Veränderungen geben.
„Bürgerversicherung“ als solche – heute kaum noch ein Thema!
SPD: Versuch, einzelne Elemente der Bürgersicherung durchzusetzen
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Bisherige Schritte in Richtung Konvergenz der Systeme: Kassenwahlfreiheit durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1993
Umfassende Versicherungspflicht durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Einführung typischer PKV-Elemente in die GKV: Kostenerstattung, Selbstbehalte und Beitragsrückgewähr, Einschreibung in besondere Versorgungsformen, Leistungsausweitungen über Satzungsregelungen
Einführung typischer GKV-Elemente in die PKV: Einbeziehung der PKV in das DRG-System zur Vergütung stationärer Leistungen, Einführung von gesetzlichen und verhandelten Rabatten für Arzneimittel, Basis-/Standardtarif (Sicherstellungsauftrag der KV!)
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktÜberblick
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Diskussion in der AG „Gesundheit und Pflege“ GKV:
„Verbeitragung“ sonstiger Einkommen, beitragsfreie Mitversicherung Erhöhung bzw. Verstetigung des Steuerzuschusses Beitragssatzautonomie der Kassen durch prozentualen Zusatzbeitrag?
PKV: „konditionierte“ Wechselmöglichkeit zwischen PKV-Unternehmen (in
GKV?), Portabilität der Altersrückstellungen? Diskussion: Wechseloption für Beamte? „Arbeitgeberanteil für GKV“? Transparenz der Tarife, „Vergreisung“ von Tarifen, „Billigtarife“,
Beratungsqualität, Mindestversicherungsschutz
Haltung der KBV: „Reformierte Dualität“, keine ideologische Diskussion!
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktÜberblick
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Drei Modelle denkbar:
1. Alle PKV-Versicherten sofort in einheitliches Versicherungssystem
2. Die PKV-Versicherten verbleiben in PKV, aber keine Neuzugänge.
3. Die PKV-Versicherten verbleiben in der PKV, aber mit einjährig befristetem Wechselrecht in GKV.
2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher MarktSonderthema: einheitliches Vergütungssystem
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Szenario 1. Jahr Bis Jahr 2030
Sofortige und vollständige Auflösung PKV
4,3 Mrd. Euro 6,0 Mrd. Euro p. a.
PKV-Bestand bleibt, keine Neuzugänge
- 1,5 Mrd. Euro p. a.
Keine Neuzugänge in PKV, Bestandskunden erhalten Wechseloption*
1,6 Mrd. Euro 3,1 Mrd. Euro p. a.
Beispiel-Berechnung des zu erwartenden Honorarausfalls und der entsprechenden Kompensation (Wasem et al., 2013)
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0132. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher Markt
Sonderthema: einheitliches Vergütungssystem
Annahme: gleicher Leistungsumfang von GKV- und PKV-Versicherten, Honorar-verlust PKV in Höhe des 1,3-fachen Satzes der GKV-Vergütung
Anstieg bis 2030 demografiebedingt (mehr ältere Versicherte), andere Parameter sind konstant
* Abhängig von Wechslerzahl, Annahme: 20% der unter 50-Jährigen, 50% der über 50-Jährigen
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2. Duales Versicherungssystem vs. einheitlicher Markt Sonderthema: einheitliches Vergütungssystem
Was passiert mit den PVK-Honoraren? Kompensation wegbrechender PKV-Honorare überhaupt: ja / nein?
Höhe der Kompensation?
Wie erfolgt die Verteilung der Kompensation?
Nach konkreten Vergütungsverlusten – dort, wo sie wegfallen?
Im Verhältnis der regionalen Gesamtvergütungen?
Nach Kostengewichten – also morbiditätsadjustiert?
Zur Realisierung eines umfassenden Aufteilungsmodells („Konvergenz“)?
Ausschließlich auf selektivvertragliche Strukturen?
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3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption
Pflege
Definition „Pflegebedürftigkeit“ Vermeidung Pflegebedürftigkeit Förderung der ambulanten und teilstationären Versorgung
(Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ambulante Dienste)
Erhöhung des Pflegebeitrags (0,5 Beitragspunkte) Zukunft des „Pflegebahr“ In diesem Kontext: Aufwertung der Pflegeberufe
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Krankenhausreform:
Sicherstellungszuschlag in strukturschwachen Regionen (G-BA) Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Operationen
G-BA legt die betreffenden Operationen fest, z.B.: Knie, Hüfte, Rücken
Obligatorische Aufklärung über Recht zur Zweitmeinung mind. 10 Tage vor
Operation durch ursprünglich überweisenden Arzt
Krankenkasse informiert über Zweitmeinung finanziert diese
Sicherstellung Personal in Krankenhäusern
In Fallpauschalen eingerechnetes Personal muss auch tatsächlich vorgehalten
werden
Nachweispflicht der „Vorhaltung für abgerechnetes Personal“
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption
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3. Gesetzte Themen Pflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption
Krankenhausreform Investitionsfonds zum Abbau von Überkapazitäten
Schaffung eines Investitionsfonds von einmalig 500 Millionen Euro zur Förderung
der Umwandlung von Krankenhäusern in andere Versorgungsformen
(Altenheime, MVZ, Gesundheits- und Pflegezentren)
Mittel aus Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, max. Beteiligung 50 % an
jeweiligen Kosten, das nähere regeln Bundesländer und Kassen durch
gemeinsame Vereinbarungen, Aufteilung nach dem „Königssteiner Schlüssel“
Nicht verbrauchte Mittel fließen nach fünf Jahren in den Gesundheitsfonds
zurück
Förderung von Uni-Kliniken und Krankenhäusern der Max-Versorgg.
Gesonderte Vergütungsform für Hochkostenfälle durch InEK bis Ende 2014
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Prävention Geplantes Gesetz wurde im September 2013 vom Bundesrat (A-Länder) an
den Vermittlungsausschuss verwiesen. Damit ist es aufgrund der sog. Diskontinuität (Ende der Legislaturperiode) gescheitert.
Begründung der Opposition: Gesetz geht sowohl in Bezug auf Prävention als auch im Hinblick auf die an den Entwurf „angehängten“ Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen nicht weit genug.
Position KBV zur Prävention:
stärkere Einbindung der Niedergelassenen
gesetzlicher Auftrag an gem. Selbstverwaltung, Rahmenbedingungen für Leistungen der Primär- u. Tertiärprävention als Pflichtleistungen der Krankenkassen zu vereinbaren
Antikorruptionsregelung: statt im SGB V ins Strafgesetzbuch
3. Gesetzte ThemenPflege, Krankenhausreform, Prävention, Korruption
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: demografische Entwicklung
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
20302010
Durchschnittsalter der Bevölkerung
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15%
5%
10%
0%
5%
10%
15%
20%
2015 2020 2025Jahre
Verä
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Quelle: Zi
Anstieg der Morbiditätslast der GKV-Versicherten im gesamten Bundesgebiet im Vergleich zum Basisjahr 2010
Auch bei rück-läufigen Bevölkerungs-zahlen bleibt der Bedarf an Ärzten hoch.
Die demografische Entwicklung dürfte aufgrund des altersspezifischen Vorkommens bestimmter Krankheitsbilder zu regionalen Schwerpunkten des
Versorgungsbedarfs führen.
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Zunahme der Morbidität
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Durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus sinkt stetig (2012: 7,6 Tage) Anteil von Stunden- bzw. Kurzliegerfällen steigt Technischer Fortschritt / „Ambulantisierung“ Zunahme der Inanspruchnahme durch demografische Entwicklung im
vertragsärztlichen Bereich stärker als im stationären (z. B. durch chronische Erkrankungen)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Leistungsverlagerung
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Im Laufe der nächsten zehn Jahre werden ca. 40 % der Vertragsärzte aus der Versorgung ausscheiden.
ArztgruppenAbgänge von2012 bis 2016
Abgänge von 2012 bis 2021
Vertragsärzte:
- Hausärzte * 10.690 21.509
- Fachärzte 14.926 29.585
GESAMT 25.616 51.094
Bestand Vertragsärzte 2011 121.661* ohne Kinderärzte
Stichwort DelegationPflegeberufe können das Defizit nicht kompensieren:Prognose 2025: Bedarf an 940.000 Vollzeitpflegekräften, bei einem Defizit von 112.000! (vgl. Stat. Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 11/2010, S. 997-999)
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Alterung der Ärzteschaft
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Die Zusammensetzung der Ärzteschaft verändert sich zulasten der grundversorgenden Anteile.
0%
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47.1
%
44.5
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%
Spezialisiertere fachärztliche Versorgung*
Fachärztliche Grundversorgung (einschl. Kinderärzten)
Hausärztliche Versorgung (ohne Kinderärzte)
Jahr
Ant
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n %
Zuordnung der Gruppen nach den Versorgungsebenen der Bedarfsplanung. *Umfasst die spezialisierte und die gesonderte fachärztliche Versorgung; Quelle: Bundesarztregister der KBV
11,6% 14,6%17,3%
+49%
2000
2001
2002
2009
2004
2005
2006
2007
2008
2010
2011
2003
2012
+0,7%
-13%
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage: Spezialisierung
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage „Parteiprogramme“
Grundsätzliche Lösungsansätze der politischen Parteien Die vorgenannte Problematik wird von allen politischen Parteien gesehen
und unisono als ernsthaft charakterisiert.
Die vorgetragenen Lösungsvorschläge sind jedoch sehr unterschiedlich – und vor allem auch ideologisch geprägt.
Stichworte:
Weiterentwicklung der Bedarfsplanung u. der Sicherstellungsinstrumente, Stärkung der haus-ärztlichen Versorgung (CSU: „Öffnung der Krankenhäuser“)
Zusammenführung der Sicherstellungsaufträge amb. / stat. zu einem Versorgungsauftrag der Länder, stärkere Vernetzung der Gesundheitsberufe, Ausbau HZV, Bürgerversicherung, MVZ, Öffnung KH, „Stadtärzte aufs Land“
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Stichworte zu Lösungsansätzen der politischen Parteien:
Zusammenführung stationärer und ambulanter Bedarfs-planung („Landesversorgungsplan“), Öffnung KH, „liberalisierte“ HZV, stärkere Vernetzung, Integrierte Versorgung, Förderung Gesundheitsberufe, Bürgerversicherung
Aufhebung der Trennung ambulant / stationär, Ambulatorien / Polikliniken, „Bürgerversicherung“ (kein gegliedertes Kassensystem, staatlich geregelte Einheitsversicherung, eigenständige beitragsunabhängige Mitgliedschaft)
Wie Union, aber stärker liberalisiert, „Kostenerstattung“
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgunga) Ausgangslage „Parteiprogramme“
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 20 von 35
4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung
Streichung der „Refinanzierungsklausel“ (§ 73 Abs. 5a SGB V)
Beibehaltung der Pflicht der Krankenkassen zum Abschluss von HZV
Diskussion: HZV evaluieren, Qualität messen
Jeweils 50 Prozent Hausärzte- bzw. Fachärzte-Vertreter in VVen („Parität“)
Teilung der Vertreterversammlungen: Entscheidung über jeweils rein
hausärztliche oder rein fachärztliche Belange durch die jeweiligen haus- bzw. fachärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung
Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung
Durch gesetzliche Regelung? Gesetzesaufträge? „Trennung“?
KBV: Definition des haus- und fachärztliche Grundversorgungsauftrags im BMV
und Entwicklung pretialer Anreize im BA
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse AG „Gesundheit und Pflege“
Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen („nach Überweisung!“) Anderenfalls: Recht des Patienten, sich im Krankenhaus ambulant
behandeln zu lassen
Abzug aus Gesamtvergütung der KV
Einrichtung von „Servicestellen“ in der KV, von denen Termine fristgemäß vermittelt werden
Stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung Generelle Ermächtigung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung
in unterversorgten Regionen, § 116a SGB V (GBA oder ZA?)
Umwandlung von Krankenhäusern in MVZ sowie „sonstige Versorgungseinrichtungen“ in (stationär überversorgten) Ballungsgebieten
Sektorübergreifende Bedarfsplanung (Ausbau § 90a – Gremium ?)
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“
Stationärer Bereich wird stärker an Qualität orientiert Einführung einer sektorübergreifenden Qualitätsmessung
Zusammenführung bestehender Routinedaten
Auswertung der Routinedaten über ein (neues) Qualitätsinstitut, (Finanzierung über „Systemzuschlag“)
Berücksichtigung der gemessenen Qualität bei Vergütung (Vereinbarung von Abschlägen)
Informationen über Qualität soll Versicherten und Ärzten transparent gemacht werden
Ziel: wirklicher Qualitätswettbewerb bei Krankenhäusern
Marker auf elektronischer Gesundheitskarte („Follow-up“)
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege Ausbau der ASV-Versorgungsebene? (dreiseitige Verträge?)
der vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§115a SGB V),
des ambulanten Operierens (§115b SGB V), der Hochschulambulanzen (§117 SGB V), der psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen
(§118 SGB V), der sozialpädiatrischen Zentren (§119 SGB V), der ambulanten Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
(§119a SGB V), der Behandlung in Praxiskliniken (§122 SGB V) sowie der teil- und kurzstationären Behandlungen bis zu drei Tagen
Verweildauer (nach §39 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“
Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung Allgemeinmedizinische Inhalte sollen stärker im Studium
berücksichtigt werden
Pflichttertial Allgemeinmedizin im PJ? (SPD: ja – Union: eher nein)
Weiterbildung: Förderung beabsichtigt, wie: fraglich!
KBV: hinreichend langer Abschnitt in ambulanter Einrichtung
KBV: Förderung der Aus- und Weiterbildung grundversorgender Fachgebiete über Institution, Finanzierung über „Systemzuschlag“
KBV: Finanzierung der Weiterbildung standortungebunden und unabhängig vom Vergütungssystem (sektorenübergreifende Institution)
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“
Strukturierte Behandlungsprogramme werden fortgeführt
Förderung von Praxisnetzen sollen verbindlich gemacht werden
Diskussion: Höhe der MGV je Versicherten muss regional strikt am tatsächlichen Behandlungsbedarf orientiert werden
Messung der Morbiditätsstruktur mit etabliertem Klassifikationsverfahren
Keine automatische Fortschreibung des historischen Wertes
Punktwertanpassung unabhängig von Mengenentwicklung
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4. Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung b) Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“ Diskussion: Regresse durch Versorgungsziele ersetzen
Verordnungsempfehlungen auf der Basis eines Medikationskataloges
Vereinbarung von Versorgungszielen bezüglich einer Wirkstoffverordnung nach den Kriterien indikationsgerechter Einsatz und adäquate Menge
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach den vorhergehenden Kriterien
Diskussion: Präzisierung des Sicherstellungsauftrags
Vorgaben für Versorgungsaufträge
Vereinbarung von Versorgungszielen
Wiedereinführung kassenspezifischer Gesamtverträge
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 27 von 35
5. Arzneimittelsteuerung Bisherige Ergebnisse der AG „Gesundheit und Pflege“
Beendigung der Nutzenbewertung des Bestandsmarkts Im Gegenzug dazu: Zwangsrabatt dauerhaft mit 7 Prozent
weiterführen Preismoratorium für Rezeptarzneimittel außerhalb der
Festbeträge soll weitergeführt werden Erwartete Einsparungen: 600 bis 700 Millionen Euro in den
nächsten zwei Jahren
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Große Koalitionsrunde
AG AG AG
Koordinierungs-gremium
Parteispitzen und wichtige Bundesminister bzw. Mitglieder des Schattenkabinetts
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode– wie sind die Verhandlungen strukturiert?
General-sekretäre
12 Ressortspezifische Arbeitsgruppen und 3 Unterarbeitsgruppen
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 29 von 35
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode– Besetzung der AGs / Zeitplan
Zusammensetzung der AG Gesundheit und Pflege
CDU: Spahn, Demirbürken-Wegner, Hennrich, Michalk, Clauß, Laumann, Schierack
CSU: Singhammer, Stracke, Huml
SPD: Lauterbach, Reimann, Prüfer-Storcks, Alheit, Schweitzer, Mattheis, Baaske
Vorläufiger Beratungszeitplan der AG Gesundheit und Pflege Oktober: 23., 30. November: 4., 6., 7., 8., bei Bedarf weitere Termine, 21., 26.
(Schlusssitzung!) 1. Dezember-Woche: Große Koalitionsrunde
6-Augen-Gespäch der Parteivorsitzenden „wenn‘s klemmt“!
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 30 von 35
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode– Dauer früherer Koalitionsverhandlungen
2009 CDU, CSU, FDP 31 Tage
2005 CDU, CSU, SPD 65 Tage
2002 SPD, Grüne 30 Tage
1998 SPD, Grüne 30 Tage
1994 CDU, CSU, FDP 32 Tage
1990 CDU, CSU, FDP 47 Tage
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 31 von 35
Wir gehen von einer Dauer von insgesamt mindestens 70 Tagen aus:
Bundestagswahl22.09.2013
Sondierungsgespräche und Abstimmung der Formalia
Konstituierung Bundestagbis spätestens 22.10.2013
Koalitionsverhandlungen
Tagung Parteigremien 23.09.2013
1. Sitzungswoche Bundestag (11.11.2013)
2. Sitzungswoche Bundestag(25.11.2013)
Bestätigung Koalitionsvertrag
durch Parteien
Kanzlerwahl 11/2013
Vereidigung Kabinett
Oktober/NovemberSeptember/Oktober
6. Die neue Koalition der 18. Legislaturperiode– mögliche Dauer der Koalitionsverhandlungen
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 33 von 35
Gesundheitspolitische Perspektiven der neuen Bundesregierung 09.11.2013 Seite 34 von 35
Backup
Der neue Bundesgesundheitsminister:
Ein Politiker der den Kriterien der
„Proporz-Dreifaltigkeit“
entsprechen muss, nämlich Region, Geschlecht und Lager