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Rahmenplan Stuttgart 21 Vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 24. Juli 1997 beschlossen

Stadtplanungsamt StuttgartProjektgruppe Stuttgart 21

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ZE I C H N U N G T I T E L B L A T T :PR O F E S S O R KL A U S TR O J A N

DA R M S T A D T

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgarthat den Rahmenplan Stuttgart 21 am 24. Juli 1997 beschlossen.

- GRDrs. 286/1997 mit 1. und 2. Ergänzung -

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INHALT

VORWORT OBERBÜRGERMEISTER DR. WOLFGANG SCHUSTER ...................................... 7

VORWORT BÜRGERMEISTER MATTHIAS HAHN..................................................................... 9

EINFÜHRUNG............................................................................................................................. 11

RAHMENPLAN STUTTGART 21................................................................................................ 16

1. FUNKTION DES RAHMENPLANS ................................................................................................... 162. PLANUNGSGEBIET...................................................................................................................... 163. ABGRENZUNG UND GLIEDERUNG DER STADTFELDER................................................................... 174. STADTGESTALT UND ÖFFENTLICHER RAUM ................................................................................. 205. ART DER BAULICHEN NUTZUNG .................................................................................................. 226. MAß DER BAULICHEN NUTZUNG .................................................................................................. 25

6.1 Bruttobauland.................................................................................................................... 256.2 Gebäudehöhen.................................................................................................................. 256.3 Dichte ................................................................................................................................ 266.4 Flächenbilanz .................................................................................................................... 26

7. ÖFFENTLICHER PERSONEN-NAHVERKEHR .................................................................................. 277.1 S-Bahn .............................................................................................................................. 277.2 Stadtbahn.......................................................................................................................... 287.3 Bus .................................................................................................................................... 29

8. MOTORISIERTER INDIVIDUALVERKEHR ........................................................................................ 298.1 Äußere Erschließung ........................................................................................................ 308.2 Innere Erschließung .......................................................................................................... 318.3 Ruhender Verkehr............................................................................................................. 328.4 Güterverkehr / City-Logistik............................................................................................... 32

9. GEH- UND RADWEGE................................................................................................................. 3210. GRÜN- UND LANDSCHAFTSPLANUNG......................................................................................... 3311. UMWELTSCHUTZ...................................................................................................................... 35

11.1 Agenda 21....................................................................................................................... 3611.2 Umweltziele ..................................................................................................................... 3611.3 Umweltuntersuchungen .................................................................................................. 3711.4 Eingriffs-/Ausgleichsregelung.......................................................................................... 40

12. INFRASTRUKTUR / GEMEINBEDARF ........................................................................................... 4012.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ..................................................................... 4012.2 Schulen ........................................................................................................................... 4112.3 Senioren.......................................................................................................................... 4112.4 Grün-, Spiel- und Sportflächen........................................................................................ 4112.5 Friedhofsflächen.............................................................................................................. 4212.6 Religiöse Einrichtungen................................................................................................... 4212.7 Sonstige Kulturelle Einrichtungen ................................................................................... 4312.8 Oberzentrale Einrichtungen............................................................................................. 4312.9 Private Infrastruktur......................................................................................................... 43

13. VER- UND ENTSORGUNG.......................................................................................................... 44

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14. SOZIALVERTRÄGLICHKEIT......................................................................................................... 4415. DENKMALSCHUTZ .................................................................................................................... 45

15.1 Hauptbahnhof.................................................................................................................. 4515.2 Einzelobjekte der Bahn ................................................................................................... 4515.3 Gäubahn.......................................................................................................................... 4615.4 Weitere Kulturdenkmale.................................................................................................. 46

16. HAUPTBAHNHOF ...................................................................................................................... 4617. NACHBARBEREICHE ................................................................................................................. 47

17.1 Nordbahnhofviertel .......................................................................................................... 4717.2 Bereich Cannstatter Straße / Stöckach........................................................................... 4717.3 Willy-Brandt-Straße......................................................................................................... 48

18. KOSTEN UND REALISIERUNG .................................................................................................... 4919. STICHWORTVERZEICHNIS ......................................................................................................... 5020. THEMATISCHE PLÄNE............................................................................................................... 55

20.1 Motorisierter Individualverkehr ....................................................................................... 5620.2 Öffentlicher Personennahverkehr .................................................................................. 5720.3 Radwege ........................................................................................................................ 5820.4 Grünflächen.................................................................................................................... 5920.5 Sichtbeziehungen........................................................................................................... 6020.6 Bau- und Kulturdenkmale............................................................................................... 6120.7 Schnitte, Teilgebiete A und B......................................................................................... 6220.8 Topographie, Teilgebiet B .............................................................................................. 63

21. ILLUSTRATIONEN...................................................................................................................... 6521.1 Studie S-Bahnhaltepunkt Mittnachtstraße, Trojan, Trojan + Neu .................................. 6621.2 Studie S-Bahnhaltepunkt Nordbahnhof, Trojan, Trojan + Neu ...................................... 6721.3 Terrassen am Unteren Schloßgarten, Trojan, Trojan + Neu ......................................... 6821.4 Terrassen am Unteren Schloßgarten, Schmelzer + Friedemann .................................. 6921.5 Kreuzungspunkt Heilbronner Straße / Wolframstraße................................................... 7021.6 Kreuzungspunkt Wolframstraße / Nordbahnhofstraße .................................................. 71

22. WETTBEWERB HAUPTBAHNHOF ............................................................................................... 7324. PLANUNGSGEBIET UND TEILGEBIETE ........................................................................................ 7625. RAHMENPLAN STUTTGART 21 .................................................................................................. 77

6. AuflageStand 31. Juli 1997 / 22.2.2000

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VORWORT OBERBÜRGERMEISTER DR. WOLFGANG SCHUSTER

Das Projekt Stuttgart 21 ist das bedeutendste Entwicklungsprojekt unsererStadt für die kommenden 15 Jahre. Es bringt zugleich Vorteile für alle inder Region lebenden Bürgerinnen und Bürger und stärkt die Standortgunstder Landeshauptstadt unseres Landes.

Die Umwandlung unseres Hauptbahnhofs von einem Kopfbahnhof zu ei-nem Durchgangsbahnhof ermöglicht mitten in der Stadt den Anschluß andas europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und verbessert nachhaltig dieBahnverbindungen innerhalb der Region und darüber hinaus. Stuttgart 21ist aber weit mehr als ein Bahn- und Verkehrsprojekt. Da künftig die ge-samten oberirdischen Gleisflächen wie Nebenflächen nicht mehr benötigtwerden, eröffnet sich für uns die Chance, rund 100 Hektar Innenstadtflächeneu zu bebauen sowie die Parkanlagen des Schloßgartens und des Ro-sensteinparks erheblich zu erweitern.

Der Rahmenplan für Stuttgart 21, entstanden auf der Grundlage eines in-ternationalen Wettbewerbs und einer breiten Diskussion im Rahmen der„Offenen Bürgerbeteiligung“, will wesentliche städtebauliche Entwicklungenordnen und neues Leben in Form von Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungenund kulturellen Angeboten ermöglichen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei den vielen Stuttgarterinnen und Stutt-gartern, die bei der Offenen Bürgerbeteiligung mitgewirkt haben, für ihreArbeit bedanken. Ohne bürgerschaftliches Engagement ist unser Gemein-wesen nicht funktionsfähig. Dies gilt gerade auch für größere städtebauli-che Vorhaben, deren Realisierung die nächsten zwei Jahrzehnte bestim-men werden. Sie bedürfen der intensiven Diskussion durch die Bürger-schaft.

Dem Stadtplanungsamt danke ich für die federführende Bearbeitung desRahmenplans. Ich hoffe und wünsche, daß sich auch weiterhin viele Bür-gerinnen und Bürger intensiv mit Ideen und Vorschlägen an der Neuge-staltung der Flächen für Stuttgart 21 beteiligen.

Dr. Wolfgang SchusterOberbürgermeister

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VORWORT BÜRGERMEISTER MATTHIAS HAHN

Stuttgart 21 ist ein Projekt der inneren Stadtentwicklung, bei dem Woh-nungen für ca. 11.000 Einwohner und Raum für 24.000 Arbeitsplätze ge-schaffen werden. Wenn man bedenkt, daß die Stadt Stuttgart in den letz-ten zwei bis drei Jahren 20.000 Einwohner verloren hat, kann man ermes-sen, was die Dimension dieser zusätzlichen Zahl von Einwohnern bedeutet.

In dem Projekt Stuttgart 21 treffen sich drei für Stuttgart bedeutsame The-men. Das erste ist die Verbesserung des Bahnverkehrs, sowohl des Fern-als auch des Regionalverkehrs. Das zweite Thema betrifft die Frage, ob diestädtebauliche Entwicklung in die freie Landschaft geht oder ob man nichtFlächen aktivieren muß, die ohnehin versiegelt, untergenutzt oder falschgenutzt sind. Stuttgart 21 bietet deshalb zugleich die Chance, einen wichti-gen Schritt in Richtung nachhaltige Stadtentwicklung zu tun. Das dritteThema berührt die Frage, wie die ausgegrenzten Parkanlagen wieder indie Stadtlandschaft eingebunden und wie die städtebaulichen Ränder neugestaltet werden können. Im Talkessel befindet sich eine topographischeKante, die sich vom Hauptbahnhof etwa 2,5 km nach Norden erstreckt undnur einen einzigen wenig attraktiven Durchlaß an der Wolframstraße frei-gibt. Die Hinwendung der Stadt zu ihren Parks und die Vernetzung vomGrün im Übergang des Talbereichs zum Neckar stellt die ganz besondereQualität des Projektes dar.

Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist auf sieben Jahre und das Städtebaupro-jekt Stuttgart 21 ist auf 30 Jahre angelegt. In diesen Zeiträumen werdenneben den für das Bahnprojekt geschätzten Investitionen von 4,9 Mrd. DM- nach Schätzungen des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Stutt-gart - Zuliefereffekte bei baden-württembergischen Betrieben in Höhe von2,5 Mrd. DM ausgelöst. Es ist davon auszugehen, daß sich weitere Hoch-bauinvestitionen bis zu 8 Mrd. DM ergeben können. Für die Realisierungdes Bahnprojektes werden pro Jahr etwa 4200 Erwerbstätige benötigt, fürdie Bebauung des freiwerdenden Areals werden jährlich bis zu 1600 Ar-beitsplätze in Baden-Württemberg gesichert oder neu geschaffen.

Auch diese Abschätzungen verdeutlichen die große Bedeutung des Pro-jekts für Stuttgart, die Region und das Land.

Matthias HahnBürgermeister

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EINFÜHRUNG

Stuttgart 21 ist ein Projekt, das die Neugestaltung des BahnknotensStuttgart und des Hauptbahnhofs sowie die städtebauliche Entwick-lung eines zentralen Bereichs der Innenstadt beinhaltet. Das ProjektStuttgart 21 bietet für die Entwicklung der Landeshauptstadt Stuttgartund der Region Stuttgart eine Perspektive, die weit ins 21. Jahrhun-dert reicht. Stuttgart 21 ist ein regional bedeutsames Vorhaben, demeine herausragende Bedeutung zukommt.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 30. Novem-ber 1995 mit seinem Beschluß zur Rahmenvereinbarung eine wichtigeVoraussetzung für die weitere Planung des Projekts Stuttgart 21 ge-schaffen. Der Verband Region Stuttgart unterstützt insbesondere mitseinem Beschluß vom 15. November 1995 zur Rahmenvereinbarungdieses für die Verkehrserschließung und Standortentwicklung derRegion wichtige Projekt und wird auf seine Realisierung hinwirken.

Das Projekt Stuttgart 21 ist das Ergebnis einer mehrjährigen Diskussion,die Landesregierung, Landeshauptstadt und Deutsche Bahn AG zusam-men mit Fachleuten zu verschiedenen Aspekten seit 1988 geführt haben(Siehe Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart, Nr. 3 vom 16. Januar1997). Das Projekt Stuttgart 21 erhält seine besondere Bedeutung vor demHintergrund der geplanten Hochgeschwindigkeitsstrecken im europäischenSchienennetz. Es umfaßt die Umwandlung des Hauptbahnhofs Stuttgartvon einem Kopfbahnhof in einen Durchgangsbahnhof, die nachhaltige Ver-besserung des Schienenverkehrs in der Region Stuttgart und die städte-bauliche Entwicklung einer für den Bahnbetrieb künftig nicht mehr benö-tigten etwa 100 Hektar großen Fläche der Deutsche Bahn AG. Der Rah-menplan Stuttgart 21 enthält Aussagen zur städtebaulichen Entwicklungdieser Fläche und zu angrenzenden Bereichen.

Das Projekt Stuttgart 21 beinhaltet außerdem den Neubau eines War-tungsbahnhofs in Untertürkheim und eines Bahnhofs beim FlughafenStuttgart für den Filderbereich, der auch von einer geplanten Messe ge-nutzt werden kann. Die Überlegungen zur künftigen Nutzung der Gäu-bahnflächen sind noch nicht abgeschlossen.

Ideenskizze, Machbarkeitsstudie, Vorprojekt

Am 18. April 1994 hatten der Vorstandsvorsitzende der Deutschen BahnAG Heinz Dürr, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Erwin Teu-fel, der Bundesminister für Verkehr Matthias Wissmann, der Verkehrsmini-ster des Landes Baden-Württemberg Hermann Schaufler, und der Ober-bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Manfred Rommel, die Ide-enskizze zum Projekt Stuttgart 21 vorgestellt. Am 16. Januar 1995 wurdendie Machbarkeitsstudie und am 7. November 1995 die Ergebnisse desVorprojekts veröffentlicht.

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Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden sechs Planungsbüros ausDortmund, Hamburg, Stuttgart und Wien mit ersten städtebaulichen Unter-suchungen in einem Gutachterverfahren beauftragt. Ausgangspunkt fürdas Gutachterverfahren war die Rahmenkonzeption des Stadtpla-nungsamtes vom 13. September 1994. Die Ergebnisse haben bestätigt,daß auf den freiwerdenden innerstädtischen Arealen Geschoßflächen ineiner Größenordnung von 1,4 Millionen Quadratmetern realisiert werdenkönnen.

Die Ergebnisse dieses Gutachterverfahrens hat die LandeshauptstadtStuttgart im Rahmen des Vorprojekts ausgewertet und das Rahmenkon-zept vom 7. November 1995 (GRDrs. Nr. 7/1996) entwickelt.

Rahmenvereinbarung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 30. November1995 mehrheitlich der Rahmenvereinbarung zum Projekt Stuttgart 21 zwi-schen dem Land Baden- Württemberg, dem Verband Region Stuttgart, derLandeshauptstadt Stuttgart sowie der Bundesrepublik Deutschland und derDeutschen Bahn AG vom 7. November 1995 zugestimmt (GRDrs. Nr.605/1995). Die Rahmenvereinbarung war ein entscheidender Schritt aufdem Weg zur Realisierung des Projekts Stuttgart 21.

Kooperatives Gutachterverfahren

Um alternative städtebauliche Konzepte zu erhalten, wurde 1996 ein „Ko-operatives Gutachterverfahren“ durchgeführt: Zehn Planungsbüros ausBerlin, Darmstadt, Hamburg, Kopenhagen, Paris, Rotterdam und Stuttgarthaben in drei Kolloquien Planungsideen und -entwürfe gemeinsam mit derGutachterkommission entwickelt und diskutiert. Am 5. und 6. Juli 1996wurden die Arbeiten abschließend der Gutachterkommission vorgestelltund erläutert. Am 25. und 26. Juli 1996 erarbeitete die Gutachterkommissi-on Stellungnahmen zu den zehn Planungskonzepten. Die städtebaulichenKonzepte des Büros Trojan, Trojan + Neu, Darmstadt, sowie des BürosJean-Francois Jodry, Paris, verdienten danach besondere Beachtung. DieArbeit des Büros Klein + Breucha, Stuttgart, wurde wegen der vorgeschla-genen Bahnhofskonzeption besonders gewürdigt. Abschließend empfahldie Gutachterkommission am 9. Oktober 1996, daß der städtebaulicheEntwurf des Büros Trojan, Trojan + Neu in Zusammenarbeit mit den Land-schaftsarchitekten Schmelzer + Friedemann, Stuttgart, Grundlage für dieAusarbeitung des Rahmenplans sein solle, da er hierfür sowohl in städte-baulicher als auch landschaftsplanerischer Hinsicht besonders geeignetsei.

Bezüglich der Planung des Hauptbahnhofs und seines städtebaulichenUmfeldes sprach sich die Gutachterkommission dafür aus, daß sich dieDeutsche Bahn AG, die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg darauf verständigen, einen offenen europaweiten Realisie-rungswettbewerb für die Neugestaltung des Hauptbahnhofs und seinesUmfeldes durchzuführen. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart

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nahm die Empfehlungen der Gutachterkommission am 11. November 1996zur Kenntnis.

Rahmenplan-Entwurf

Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Planungsbüros Tro-jan, Trojan + Neu hat das Stadtplanungsamt den Entwurf zum RahmenplanStuttgart 21 vom 31. Januar 1997 erarbeitet. Der Gemeinderat hat am 18.Februar 1997 beschlossen, der Bürgerbeteiligung zum StädtebauprojektStuttgart 21 („Offene Bürgerbeteiligung“) und der weiteren Abstimmung mitden am Projekt Beteiligten diesen Rahmenplan-Entwurf zugrunde zu legen(GRDrs. Nr. 71/1997).

Bürgerbeteiligung, Fachämter, Träger öffentlicher Belange

Seit der Veröffentlichung der Ideenskizze der Deutschen Bahn AG 1994haben sich zahlreiche Bürger insbesondere auch zu den städtebaulichenAspekten des Projekts Stuttgart 21 geäußert.

Während der Bearbeitung des Vorprojekts im Jahre 1995 wurden die Bür-ger im Rahmen der sogenannten „Ideenwerkstatt“ aufgefordert, ihre Mei-nung zum Projekt Stuttgart 21 zu äußern. Die Ergebnisse wurden prämiert(Bahn Cards) und in der Zeit vom 12. April bis 29. September 1995 öffent-lich ausgestellt.

Zugleich haben auch Institutionen und Verbände zum Teil umfangreicheStellungnahmen vorgelegt, insbesondere die Architektenkammer mit demBund Deutscher Architekten Baden-Württemberg, die Vereinigung fürStadt-, Regional- und Landesplanung und das Städtebauliche Institut derUniversität Stuttgart.

Nach Abschluß des Kooperativen Gutachterverfahrens wurden die zehnstädtebaulichen Gutachten in der Zeit vom 30. Juli bis 16. Oktober 1996 imStuttgarter Rathaus öffentlich ausgestellt und die Bürger zur Meinungsäu-ßerung ermuntert („Bürger sagen Ihre Meinung“). Der Gemeinderat hat am4. März 1997 beschlossen, die Äußerungen bei der weiteren Rahmenpla-nung zu berücksichtigen (GRDrs. Nr. 40/1997).

In der Zeit vom 4. März bis 3. Juni 1997 wurde von der Kommunalentwick-lung Baden-Württemberg GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgartdie „Offene Bürgerbeteiligung“ zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 auf derBasis des Rahmenplan-Entwurfs vom 31. Januar 1997 durchgeführt. In 15Arbeitskreisen haben etwa 400 Bürger zahlreiche Vorschläge zur städte-baulichen Planung entwickelt. Die Ergebnisse wurden von den Sprechernder Arbeitskreise am 26. Juni 1997 dem Gemeinderat vorgetragen. Dar-über hinaus haben sich Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Zuschriftenan der städtebaulichen Diskussion beteiligt. Die Fachämter und Trägeröffentlicher Belange haben zum Rahmenplan-Entwurf vom 31. Januar1997 Stellung genommen. Unter Berücksichtigung zahlreicher Anregungen

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hat der Gemeinderat den Rahmenplan Stuttgart 21 am 24. Juli 1997 be-schlossen.

Zur vertiefenden Information der Bürger werden im Rahmen der Vortrags-reihe Forum Stuttgart Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen z.B.Ökologie, Stadt und Kultur, Verkehrskonzepte der Zukunft durch dasStädtebauliche Institut der Universität Stuttgart im Auftrag der Landes-hauptstadt Stuttgart durchgeführt. Für die Bürger der betroffenen bzw. an-grenzenden Stadtquartiere ist eine zusätzliche Beteiligung („Quartiersbe-teiligung“) vorgesehen. Außerdem haben die Bürger und Träger öffentli-cher Belange Gelegenheit, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenenBeteiligungsverfahren zur Bauleitplanung erneut Stellung zu nehmen.

Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren

Für den Neubau und für wesentliche Trassenänderungen von Schienen-strecken der Deutschen Bahn AG ist ein Raumordnungsverfahren vorge-schrieben. Die DB Projekt GmbH Stuttgart 21 hat im Auftrag der Deut-schen Bahn AG die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für dasProjekt Stuttgart 21 beantragt. Dieses wird zur Zeit vom Regierungspräsi-dium Stuttgart durchgeführt. Die Anhörung der Bürger, der betroffenenGemeinden und Träger öffentlicher Belange wurde am 6. Dezember 1996eingeleitet. Am 1. April 1997 begann die ergänzende Anhörung zur Durch-gangsvariante D4 (Westumfahrtung Plieningen).

Der Antrag umfaßt die Neubaustrecke von Stuttgart nach Wendlingen (alsTeil der Hochgeschwindigkeitsverbindung von Mannheim über Stuttgartnach Ulm) einschließlich der Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart undaller in diesem Zusammenhang vorgesehenen Maßnahmen zum Beispielder neuen Gäubahneinführung, dem Filderbahnhof und dem Wartungs-bahnhof auf dem Gelände des Rangierbahnhofs Untertürkheim.

In diesem Verfahren werden die Bürger, die betroffenen Gemeinden, undTräger öffentlicher Belange gehört und es wird geprüft, ob das Vorhabenmit den Zielen der Landesplanung und anderen bedeutsamen Planungenvereinbar ist. Die Anhörung ist abgeschlossen. Die raumordnerische Be-urteilung des Vorhabens durch das Regierungspräsidium mit Maßgaben,Optimierungen und Planungsempfehlungen wurde am 10. September 1997veröffentlicht.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zum Raumordnungsverfahren und zurErgänzung Stellung genommen. Diesem Vorverfahren werden Planfest-stellungsverfahren folgen, in denen die Bürger, die betroffenen Gemeindenund die Träger öffentlicher Belange erneut gehört werden und in denen dieweiter konkretisierte Planung verbindlich festgestellt wird.

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Änderung des Flächennutzungsplans

Das Projekt Stuttgart 21 ist in das benachbarte und das großräumigestädtebauliche Umfeld eingebunden. Der Flächennutzungsplan (FNP) sollentsprechend dem Rahmenplan geändert werden, wobei die Auswirkungendes Projekts Stuttgart 21 auf das städtebauliche Umfeld und auf die Stad-tentwicklung berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Änderungsverfah-ren wurde eingeleitet.

Grundsätzlich können mit dem Projekt Stuttgart 21 in modellhafter Weisedie allgemeinen Grundsätze für den FNP 2005 umgesetzt werden (In-nenentwicklung, Flächenrecycling statt Inanspruchnahme vonFreiflächen, Nutzungsmischung, Stadt der kurzen Wege, Förderung vonStandorten im Bereich von ÖV-Haltestellen).

Ein vergleichbares Bauvolumen am Stadtrand angesiedelt oder im Umlandder Region Stuttgart verteilt, würde erhebliche Mehrbelastungen durch denFlächenverbrauch und die Verkehrsfolgen in der Region Stuttgart mit sichbringen.

Vorgaben für die Folgeplanung

Planungsaspekte, die vom Rahmenplan nicht oder nicht genügend präziseerfaßt werden können, sind im nachfolgenden Text als „Vorgaben für dieFolgeplanung“ formuliert. Sie sind insbesondere im Rahmen der künftigenBauleitplanung zu prüfen.

Untersuchungsbereiche

Der Rahmenplan weist - neben den Vorgaben für die Folgeplanung - auchUntersuchungsbereiche aus, z.B. in den Bereichen des Hauptbahnhofsund des Teilgebiets B. In diesen Bereichen ist wegen der besonders hohenPlanungskomplexität eine sorgfältige Detailplanung erforderlich, die dieunterschiedlichen Ansprüche an diese Flächen konkretisiert und aufeinan-der abstimmt.

Hauptbahnhof

Den in der Zeit vom 4. März bis 4. November 1997 durchgeführten Reali-sierungswettbewerb zum Umbau und Neubau des Hauptbahnhofs gewanndie Arbeitsgemeinschaft Ingenhoven, Overdiek, Kahlen und Partner ausDüsseldorf (siehe Kapitel 22). Das Preisgericht hat am 4. November 1997einstimmig entschieden, diesen Entwurf für die Ausführung zu empfehlen.

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RAHMENPLAN STUTTGART 21

1. Funktion des Rahmenplans

Der städtebauliche Entwurf des Büros Trojan, Trojan + Neu, Darm-stadt, in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten Schmelzer+ Friedemann, Stuttgart, ist in seiner Gesamtheit Grundlage desRahmenplans Stuttgart 21. Der Rahmenplan ist ein städtebaulichesEntwicklungskonzept. Er formuliert allgemeine Ziele und stellt Grund-züge der städtebaulichen Planung dar. Die Aussagen des Rahmen-plans werden in der Bauleitplanung weiterentwickelt, konkretisiertund, soweit erforderlich, korrigiert. Sie werden rechtsverbindlich, so-weit sie Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung werden. DerRahmenplan ist Ausdruck der Planungshoheit der Gemeinde. Er be-steht aus Text und Plan.

Im Rahmenplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, die nur zum Teildurch das Bahnprojekt Stuttgart 21 verursacht sind. Diese stehen -wie alle anderen vorgeschlagenen Maßnahmen auch - unter dem Vor-behalt der Finanzierbarkeit. Durch den Rahmenplan werden keineVorentscheidungen bezüglich der Kostentragung einzelner Maßnah-men getroffen.

Der Rahmenplan ist das Ergebnis eines öffentlichen Konsultations-und Verständigungsprozesses über gangbare und vernünftige städ-tebauliche Entwicklungsmöglichkeiten des Planungsgebiets. DerRahmenplan enthält eine Vielfalt von Ideen und Anknüpfungspunktenfür die weitere Planung und Diskussion.

2. Planungsgebiet

Das ca. 109 Hektar große Planungsgebiet des Rahmenplans nördlichdes Hauptbahnhofs grenzt unmittelbar an die Stuttgarter City und dieParkanlagen. Das Planungsgebiet umfaßt die Grundstücke der Deut-sche Bahn AG (104,5 Hektar) und der Deutsche Post AG (4,5 Hektar).Es lassen sich im wesentlichen die drei Teilgebiete A, B und C unter-scheiden, die nachfolgend beschrieben werden. Darüber hinaus ent-hält der Rahmenplan Aussagen zu wichtigen Grün- und Nachbarbe-reichen.

Teilgebiet A

Das ca. 29 Hektar große Areal grenzt unmittelbar an den heutigen Bahnhofin nördlicher bis nordöstlicher Richtung an. Es ist in die Flächen A1, A2 undA3 unterteilt. A1 liegt zwischen Heilbronner Straße, Wolframstraße undKaroline-Kaulla-Weg und umfaßt ca. 16 Hektar, die alsbald bebaut werdensollen. A2 wird begrenzt durch die Achse Karoline-Kaulla-Weg, die Wolf-

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ramstraße und den Mittleren Schloßgarten. Sie ist ca. 11 Hektar groß undkann nicht vor Fertigstellung des Bahnprojekts bebaut werden. Die ca. 2Hektar große Fläche A3 - zwischen den Seitenflügeln des Bonatzbaus ge-legen - ist Teil des neuen Hauptbahnhofs. Das Gebiet wird umschlossenvon der Heilbronner Straße im Westen, dem Mittleren Schloßgarten imOsten und der Wolframstraße im Norden. Die Heilbronner Straße undWolframstraße sind Bestandteil des City-Rings. Das Gebiet beinhaltet imwesentlichen das Gleisfeld im Einfahrtsbereich zum heutigen Hauptbahn-hof sowie den Bereich des ehemaligen Stückgut- und Wagengutbahnhofs.

Teilgebiet B / Post-Areal

Der ca. 48 Hektar umfassende Bereich grenzt an seiner Nord- und Ost-seite unmittelbar an den Rosensteinpark bzw. die Ehmannstraße und denUnteren Schloßgarten an. Er wird im übrigen begrenzt durch die Wolfram-straße und die Rosensteinstraße sowie die Bebauung des Media-Forumsund beinhaltet gegenwärtig insbesondere den Lokomotiv- und Abstell-bahnhof sowie das ca. 4,5 Hektar große Areal der Deutschen Post AG, aufdem sich das ehemalige Paketpostamt befindet.

Teilgebiet C

Das Gebiet - ca. 32 Hektar groß - erfaßt die Flächen des ehemaligenNordbahnhofs und wird wie folgt begrenzt: Im Westen durch das Löwen-torzentrum, im Nordwesten durch den Pragtunnel, im Süden durch denPragfriedhof, im Osten durch die bestehende Bebauung des Nordbahnhof-viertels und im Norden durch die Gleisflächen. Die Gleisflächen der zwi-schen Heilbronner Straße und der Brücke bei der Ehmannstraße weiterhinoberirdisch verlaufenden S-Bahn sind im Bereich des Nordbahnhofs aufeiner Fläche von ca. 1,5 Hektar städtebaulich nicht nutzbar. Bei diesemGebiet handelt es sich um einen relativ eigenständigen „introvertierten“Bereich. Das Teilgebiet C ist gegliedert in C1 (ca. 13 Hektar), C2 (ca. 10Hektar), C2.1(ca. 4 Hektar) und C2.2 (ca. 5 Hektar). Die zwischen Prag-friedhof und Gäubahn gelegene Fläche C1 kann alsbald bebaut werden.Zwischen Heilbronner Straße und dem Pragtunnel befindet sich dieTeilfläche C2.2, die insbesondere durch steile Böschungen und Gleisflä-chen geprägt ist. Die Flächen C2 und C2.2 können erst überbaut werden,wenn das Bahnprojekt realisiert ist. C2.1 scheidet wegen der dort vorgese-hen Verkehrsflächen als Baufläche aus.

3. Abgrenzung und Gliederung der Stadtfelder

Die Baugebiete orientieren sich bezüglich ihrer äußeren Abgrenzungund inneren Gliederung am städtebaulich-landschaftlichen Kontext.Die städtebauliche Ordnung im Planungsgebiet wird durch eigen-ständige Stadtquartiere und Grünzüge charakterisiert. Eine stadt-räumliche Integration bestehender und neuer Gebiete wird ange-strebt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Teilgebiete zu ganz un-terschiedlichen Zeiten erstellt werden. Im Rahmenplan sind zur Defi-

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nition der Stadtfelder Raumkanten dargestellt, die in der Regel nichtmit den Grenzen der Baulandflächen übereinstimmen, da auch außer-halb der Raumkanten liegende private Gartenflächen zum Baulandzählen. Diese privaten Gartenflächen werden nicht als Parkflächener-weiterung gerechnet. Die Raumkanten sind im weiteren Planungsver-fahren zu konkretisieren.

Teilgebiet A

Die östliche Begrenzung des Teilgebiets A entlang der gegenwärtigenCannstatter Straße ist vor allem begründet durch die Absicht, städtebauli-che Eingriffe in den Mittleren Schloßgarten möglichst zu vermeiden und dieAchse der verlängerten Königstraße freizuhalten. Andererseits ist das Vor-rücken der Bebauung bis an die verlängerte Königstraße Voraussetzungfür eine ausreichende Einbindung des Hauptbahnhofs in einen städtebauli-chen Kontext. Die übrigen Grenzen des Teilgebiets A werden durch dieHeilbronner Straße, die Wolframstraße und den Hauptbahnhof bestimmt.Das Gebiet wird durch ein System von Straßen und Plätzen gegliedert, dasaus durchgängigen Blick- und Klima-Achsen besteht, die sich am städte-baulichen Umfeld orientieren. Charakteristisch ist die V-förmige Anordnungsenkrecht zur Heilbronner Straße und zur verlängerten Königstraße ge-führter Achsen sowie die Anordnung paralleler Achsen zum Karoline-Kaulla-Weg.

Wichtige raumbestimmende Elemente sind:� die Blickachsen in Richtung Neckartal zur Grabkapelle auf dem Würt-

temberg sowie auf den Kesselrand,� die Achsen im Zuge des Karoline-Kaulla-Weg und der Straße Am

Hauptbahnhof,� die Bezugspunkte Türlenstraße und Postdörfle,� der „Straßburger Platz“, nördlich des neuen Hauptbahnhofs sowie weite-

re Plätze in Teilgebiet A,� die Stadtbahnhaltestelle Wolframplatz im Schnitt der Achsen verlän-

gerte Türlenstraße und Karoline-Kaulla-Weg.

Die neue Stadtebene soll an die Heilbronner Straße, die Wolframstraße,den Schloßgarten und den neuen Hauptbahnhof niveaugleich angebundenwerden und zugleich das ursprüngliche Profil des Stuttgarter Talkesselsweitgehend wiederherstellen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Im weiteren Verfahren ist die Gelände-vermittlung zwischen Heilbronner Straße und Mittlerem Schloßgarten (Ter-rassen, schräge Ebenen) im Einzelnen zu untersuchen, damit der natürli-che Geländeverlauf weitgehend wieder hergestellt wird. Dabei sind die fürStuttgart typischen stadtbildprägenden Elemente, wie Staffeln und Hang-straßen zu berücksichtigen.Die natürliche Belichtung der Haltestelle Türlenstraße und ein behinderten-gerechter Zugang sollen möglichst erhalten werden.

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Teilgebiet B

Das Teilgebiet B ist im Norden und Osten von Parkanlagen umgeben. Inseiner nord-östlichen Ecke, gegenüber dem Schloß Rosenstein, befindensich gegenwärtig die Gebäude des ehemaligen Paketpostamts. Die östli-che Begrenzung der Bauflächen im Bereich des Rosensteinparks und desSchloßgartens wird durch die Erweiterung der Parkflächen und deren land-schaftsgerechte Gestaltung bestimmt. Die Stadtkante gegen den UnterenSchloßgarten wird so definiert, daß eine Blickachse von der Wolframstraße(„Rossebändiger“) parallel zur Platanenallee auf das erhöht liegendeSchloß Rosenstein ermöglicht wird. Damit entstehen Sichtbeziehungenvom Gelenkpunkt der Rossebändiger nach Süden zu den Schloßgebäudender Innenstadt und nach Norden zu dem über dem Neckar liegendenSchloß Rosenstein. Letzteres setzt jedoch die Beseitigung des ehemaligenPaketpostamtes voraus.

Die dargestellte nördliche Abgrenzung des Teilgebiets B orientiert sich amehemaligen Verlauf des Störzbachs und nimmt im Westen Bezug auf dieGrünfläche am Schlierholzweg und im Osten auf die Parkverbindung zurVilla Berg. Eine endgültige Abgrenzung sowie topographische Ausgestal-tung des Teilgebiets B erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens.

Die künftige Stadtebene des Teilgebiets B ist mit dem gegenwärtigen Ni-veau weitgehend identisch, soll jedoch an den Rändern zum Park und zumNordbahnhofviertel angeglichen werden.

Der städtebauliche Entwurf gliedert das Planungsgebiet durch Grünzüge,sodaß unterschiedliche Quartiere mit jeweils eigenständigem Charakterentstehen. Die zwischen Nordbahnhofviertel und Teilgebiet B gelegeneFläche soll räumlich und funktional so gestaltet werden, daß keine sozialeSegregation der Stadtviertel erfolgt.

Die Verlängerung der Achse Mittnachtstraße nach Osten gliedert das Teil-gebiet B und setzt sich als Wegeverbindung und Blickachse durch denUnteren Schloßgarten über die Stadtbahnhaltestelle „Mineralbäder“ zumNeckartal fort.

Vorgaben für die Folgeplanung: Die äußere Abgrenzung und innereräumliche Differenzierung des Teilgebiets B sind im weiteren Planungs-verfahren - u.a. durch einen Wettbewerb / IBA - näher zu bestimmen. Da-bei sind die Blickachsen in Richtung Berg, Metzstraße und Stöckach zuberücksichtigen. Zudem ist eine großzügige Parkerweiterung vorgesehen.Die Möglichkeit eines zentralen Platzbereichs im Schnittpunkt derGrünachsen ist zu untersuchen.

Teilgebiet C

Die Konzeption sieht eine Arrondierung des Nordbahnhofviertels sowie desLöwentorzentrums vor. Das Löwentorzentrum wird räumlich auf den S-Bahnhaltepunkt Nordbahnhof orientiert. Im übrigen Bereich wird stadt-räumlich und funktional an die vorhandene Struktur des Nordbahnhofvier-

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tels angeknüpft. Als gliederndes Element ist ein Grünbereich im Zuge dergegenwärtigen Gäubahntrasse und eine Grünverbindung zwischen Lö-wentorzentrum und Rosensteinpark vorgesehen, die u.a. für Spielplätzeund Freizeiteinrichtungen für alle Altersgruppen geeignet ist.Zwischen Pragtunnel und Heilbronner Straße soll die ursprüngliche Topo-graphie so wiederhergestellt werden, daß dort Wohnbebauung, Kleingärtenund andere Grünflächen vorgesehen werden können. Die genaue Abgren-zung der Bauflächen soll erst im weiteren Verfahren untersucht werden.

Vorgaben für die Folgeplanung: Die innere räumliche Differenzierungdes Teilgebiets C ist im weiteren Planungsverfahren durch einen Wettbe-werb zu untersuchen. Dabei ist zu klären, ob und inwieweit das bestehendeGeländeniveau als Stadtebene erhalten bleiben kann.

4. Stadtgestalt und öffentlicher Raum

Die Bauflächen des Planungsgebiets werden in einer signifikantenStadtfigur zusammengefaßt, die so in der Stadtlandschaft liegt, daßdie für Stuttgart typischen Bezüge (insbesondere Sichtachsen undhistorische Anknüpfungspunkte) berücksichtigt werden, der Schloß-garten verbreitert wird und der Landschaftsraum von der City zumRosensteinpark und Neckar reicht. Es sollen unterschiedliche Quar-tiere mit jeweils eigenständigem Charakter entstehen, die durchGrünzüge gegliedert sind. Städtebauliches Ordnungs- und Orientie-rungsgefüge ist der öffentliche Raum, der den Stadtgrundriß fest-schreibt, jedoch Nutzung und Bebauung der Baufelder flexibel läßt.

Zur Begünstigung eines lebendigen Stadtbildes sowie urbanerStrukturen ist der Parzellierung oder anderen geeigneten Maßnahmenbesondere Aufmerksamkeit bei der Realisierung zu widmen, um un-angemessen große, ungegliederte Blockstrukturen zu vermeiden unddie für Stuttgart typischen Dimensionen zu wahren.

Da das Planungsgebiet am Nordausgang des Stuttgarter Talkesselsliegt, sind besondere Anforderungen an die Höhenentwicklung unddie Dachgestaltung der Quartiere zu stellen. Dabei ist davon auszu-gehen, daß die Gebäudehöhen in der Regel der Topographie folgen,daß - von Ausnahmen abgesehen - die Hochhausgrenze nicht odernur unwesentlich überschritten wird und Flachdächer weitgehendbegrünt werden sollen.

Der urbane öffentliche Raum trägt wesentlich zur Identität einer Stadtbei. Er ist sozialer Raum und wird u.a. gekennzeichnet durch Aufent-haltsqualität, öffentliche Zugänglichkeit, vielfältiges urbanes Lebenund zugleich durch soziale Kontrolle. Er bietet vielfältige Angeboteöffentlichen Lebens (Cafés, Treffs, Plätze) und ist ein Ort der Begeg-nung. Der öffentliche Raum kann durch private Passagen und Erleb-nisräume ergänzt werden.

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In Betrachtung der geschichtlichen städtebaulichen CharakteristikaStuttgarts soll in die Überlegungen einbezogen werden, daß der zen-trale öffentliche Platz in Gestalt und Funktion Stuttgarts Stadtzentrumstädtebaulich charakterisiert. Daher soll geprüft werden, ob der neuentstehende nördliche Bahnhofsplatz als zweites zentrales Innen-stadtzeichen und -zentrum in besonderer Weise ausgebaut und um-baut werden muß. Wie der Schloßplatz Innenstadtplätze (Schillerplatz,Marktplatz, Karlsplatz, Kleiner Schloßplatz) und Schloßgarten verbin-det, stellt der nördliche Bahnhofsplatz zusätzlich die Herausforderungdar, Innenstadt und innerstädtische Schloßgartenanlage zu verflech-ten.

Der Rahmenplan strebt an, die Voraussetzungen zur Umsetzung die-ses Idealbildes zu schaffen.

Die detaillierte Festlegung der Gebäudehöhen erfolgt in der weiteren Pla-nung. In städtebaulich bedeutsamen Bereichen sollen Realisierungswett-bewerbe durchgeführt werden. Dafür kommen insbesondere die Gebäudean der Stadteinfahrt Heilbronner Straße, das „Dreieck“ (z.B. Museum) ander Wolfram-/Nordbahnhofstraße, die Stadtbahnhaltestellen, die Bebauungan den Parkränden und deren Umfeld, die öffentlichen Plätze und die dar-an angrenzenden Bereiche sowie die neue Eisenbahnbrücke und der Fuß-gängersteg über den Neckar in Betracht.

Für ausgewählte Bereiche (Schlüsselbereiche, z.B. „Pariser Platz“), die imweiteren Verfahren näher zu bestimmen sind, sollen Bürger, Planer undInvestoren in gemeinsamer Arbeit (Planungswerkstatt) abgestimmte Kon-zepte entwickeln, um optimale Lösungen zu erzielen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Die städtebauliche, soziale und künstle-rische Gestaltung des öffentlichen Raumes ist gesondert zu untersuchen.Dabei ist die Verbindung der Plätze mit den Parkanlagen zu beachten.Es ist zu prüfen, ob und inwieweit ein abgestimmter Material- und Farbka-non für die Teilgebiete verfolgt werden soll (Gestaltungssatzung). Im ein-zelnen ist zu untersuchen, in wieweit auf den nachfolgenden Plätzen (Na-mensgebung als Arbeitstitel) die jeweils vorgeschlagenen Funktionen vor-gesehen werden können:

„Pariser Platz“ : Zentral gelegenes „Offenes Kommunikationszentrum“,Funktion und Charakter eines internationalen Treffpunktes. Gestaltung derplatzbegrenzenden Gebäude mit Arkaden (Witterungsschutz); „speakers-corner“ oder offenes Podium ohne Nutzungsbeschränkung. Wasser- undLichtspiele. Nächtliche Beleuchtung. Sitzmöglichkeiten. Gastronomie (imFreien).

„Straßburger Platz“ : Durch- und Zugängigkeit, Verweis auf Realisie-rungswettbewerb). Sicherheit durch Beleuchtung und offene Gestaltung.

„Mailänder Platz“: Platz soll Akzente für die Stadtbahnhaltestelle U12setzen und die Auswirkungen des Verkehrs an der Wolframstraße mindern.Läden und Gastronomie zur Belebung und sozialen Sicherheit.

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„Budapester Platz“: an der Achse Türlenstraße, Sitzmöglichkeiten, Ga-stronomie, „Pausenhof“ für die Beschäftigten etc.

„Salucci Platz“ und „Thouret Platz“: Plätze am Park, Bühne und Frei-treppen, Sitzmöglichkeiten für alle Altersgruppen, Treffpunkte, Theater.

„Athener Straße“: Belebte und begrünte Achse im Zuge des Karoline-Kaulla-Weges: Einkaufen, Dienstleistungen in den Erdgeschoßzonen.

„Stockholmer Straße“: Verbindung vom „Straßburger Platz“ zum „Drei-eck“ über eine Skulpturenstraße. Nächtliche Beleuchtung (Leuchten in denBoden eingelassen).

Da beabsichtigt ist, wegen der besonderen topographischen Talsituation,eine anspruchsvolle Dachgestaltung („Fünfte Fassade“) anzustreben, ist zuuntersuchen, welche Formen der Dachlandschaft in Betracht kommen.Wasser kann als belebendes Element wesentlich zur Gestaltung des öf-fentlichen Raumes beitragen und ist entsprechend zu berücksichtigen. Die„Stuttgarter Stäffele“ sind als ortstypische Gestaltungselemente an geeig-neten Stellen vorzusehen.

5. Art der baulichen Nutzung

Im Planungsgebiet wird eine urbane Nutzungsmischung (Vielfalt städ-tischer Lebensstile) angestrebt. Dabei sollen je nach Lage zur City,zum Park, zu den bestehenden Siedlungsgebieten sowie zu den Er-schließungseinrichtungen funktionale Schwerpunkte (Zentren) gebil-det werden, insbesondere im Einzugsbereich der Stadtbahn- und S-Bahnhaltestellen. In den neuen Stadtquartieren sollen nutzungsflexi-ble Baustrukturen entstehen, die eine Integration von innerstädti-schem Wohnen, Arbeiten und den zugehörigen Gemeinbedarfsein-richtungen erlauben und somit der möglichen Entwicklung neuer Ar-beitsplatzstrukturen Rechnung tragen.

An geeigneten Standorten sind Flächen experimentellen Städtebausvorzusehen (Neue Wohn- und Sozialformen mit integrativen Kommu-nikationsstrukturen, Nutzungsflexibilität, Wohnen in der Gruppe,Wohnmodelle für Jugendliche, generationenübergreifendes Wohnen,Interkulturelles Wohnen, genossenschaftliche Wohnformen, Wohnenohne Auto), die durch konkrete Projekte abgesichert und z.B. überWettbewerbe einschließlich sozialwissenschaftlicher Begleitfor-schung realisiert werden sollen.Mit Ausnahme der für das Wohnen wenig geeigneten Bebauung anHauptverkehrsstraßen ist deshalb in der Regel eine Nutzungsmi-schung mit einem der jeweiligen Situation angemessenen Wohnanteilanzustreben. Es ist ein angemessener Anteil geförderten Wohnungs-baus zu berücksichtigen.

Der Rahmenplan unterscheidet nachfolgende Baulandnutzungen:� Schwerpunkt Wohnen

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� Gemischte Nutzungen� Schwerpunkt Dienstleistungen/ Handel/ Kultur

Die im Text aufgeführten Gemeinbedarfseinrichtungen und öffentli-chen Nutzungen sind in diesen Flächen enthalten.

Teilgebiet A

Dieser Bereich eignet sich als urbaner, zentraler, bahnhofsnaher und durchStadtbahnen gut erschlossener Citystandort, der sich in besonderer Weisefür oberzentrale Funktionen anbietet, vor allem für Dienstleistungen, Ein-zelhandel, Kultur und Sondernutzungen mit regionaler und überregionalerBedeutung, sodaß dieses Gebiet die Stuttgarter City sinnvoll ergänzt. EineDominanz einzelner Nutzungen ist in der Regel zu vermeiden. In A1 sindFirmenverwaltungen erwünscht und haben Vorrang.

Eine Nutzungsmischung mit Wohnungen soll in allen Bereichen, die für dasWohnen geeignet sind, vorgesehen werden, besonders aber in den un-mittelbar an den Mittleren Schloßgarten und an sonstige öffentliche Grün-anlagen und Plätze angrenzenden Flächen.

Die an wichtige öffentliche Räume angrenzenden Erdgeschosse sollenüberwiegend so gestaltet werden, daß Nutzungen mit Publikumsverkehrmöglich sind.

Es soll ein Wohnflächenanteil von ca. 20% angestrebt werden. Die Wohn-flächen sollen dabei an geeigneten Standorten - so weit als möglich - sozusammengefaßt werden, daß mindestens in einzelnen Baublöcken Woh-natmosphäre entsteht. Dies kann gelingen, wenn etwa die Hälfte der Ge-schoßfläche eines Baublocks Wohnzwecken dient. Darüber hinaus sindauch andere Wohnformen - z.B. Wohnen auf dem Dach - denkbar. DieFlächen für Arbeitsstätten sollen vor allem auch für überregional bedeut-same Funktionen vorgesehen werden. In Teilgebiet A2 ist insbesondere zubeachten, daß die Baublöcke östlich des Karoline-Kaulla-Wegs und seinerVerlängerung durch S-Bahntrassen unterfahren werden.

Die Abschätzung der ökonomischen Voraussetzungen und Folgewirkungenmöglicher Nutzungen im Planungsgebiet - insbesondere in Teilgebiet A - istGegenstand eines Gutachtens der Prognos AG. Nach dem vorliegendenZwischenbericht sind für zahlreiche Nutzungen die Nachfragevorausset-zungen gegeben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Dienstleistungenund Büros, Kultur und Freizeit, Gastronomie und Wohnen. Die Ansiedlungeines größeren Einzelhandelsangebots kann Verschiebungen im regiona-len Zusammenhang und in bezug auf die Stuttgarter City zur Folge haben.Darüber hinaus bestätigt der Zwischenbericht die vom Rahmenplan ange-strebte Mischung verschiedenster Funktionen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es ist zu untersuchen, welche Formender Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten in Betracht kommen undim Einzelfall realisiert werden können. In der verbindlichen Bauleitplanung

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sind der anzustrebende Wohnanteil und seine räumliche Verteilung zukonkretisieren und zu sichern. Weiterhin ist rechtzeitig festzulegen, welcheStandorte für öffentliche Nutzungen in Betracht kommen. Es ist zu prüfen,ob und inwieweit die Stadt im Planungsgebiet investieren soll. Im weiterenVerfahren ist zu untersuchen, ob eine Mehrzweckhalle, insbesondere fürKongresse, größere sportliche, kulturelle oder andere Veranstaltungen zuberücksichtigen ist.

Teilgebiet B

Das Teilgebiet B beinhaltet neben den Grünflächen (Parkerweiterung, in-nerörtliches Grün) drei unterschiedliche Bauflächen. Östlich der KreuzungWolfram-/Nordbahnhofstraße („Dreieck“) ist eine eigenständige öffentlicheoder andere geeignete Nutzung (z.B. Museum, Festspielhaus, Öko-Spielbank) vorgesehen, die in enger Beziehung zum Teilgebiet A2 steht.Der Ost-Rand des Nordbahnhofviertels an der Rosensteinstraße ist vor-wiegend für gemischte Nutzungen vorzusehen.

Die Baufläche auf dem heutigen Lokomotiv- und Abstellbahnhof ist fürhochwertige Wohnnutzungen (Wohnen am Park, Nähe zu den Mineralbä-dern), moderne Formen von Wohnen & Arbeiten sowie für Sondernutzun-gen (z.B. Wissenschaftsstadt, Kurklinik etc.) geeignet. Flächen für Einzel-handelsgroßprojekte sollen hier nicht vorgesehen werden.

Eine Dauernutzung des Paketpostamtes ist nicht vorstellbar. Das Gebäudesoll abgerissen und die Fläche dem Rosensteinpark zugeschlagen werden.Die Deutsche Post AG sieht derzeit auch weiterhin eine postbetrieblicheNutzung vor, ist jedoch grundsätzlich bereit, in Abstimmung mit der Lan-deshauptstadt Stuttgart langfristige Konzepte zu entwickeln. Über denZeitpunkt der Freilegung des angrenzenden ca. 4,5 Hektar großen Grund-stücks des ehemaligen Paketpostamts ist gesondert zu entscheiden.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es sind rechtzeitig Untersuchungen be-züglich der Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsmischung des Teilgebie-tes B - insbesondere auch im Hinblick auf Bedarf, Größe und Finanzierungvon Sondernutzungen ( Wissenschaftsstadt, Kurklinik, Reha-Zentrum undgeriatrische Einrichtungen oder für künftige Vorhaben der Stadtentwick-lung) - vorzunehmen. Dabei sind auch die Dimensionierung und Ausfor-mung der zwischen dem Nordbanhnhofviertel und dem Teilgebiet B durch-laufenden Flächen sowie die Gestaltung der beiderseits angrenzendenNutzungen unter Einbeziehung des S-Bahnhaltepunktes detailliert zu un-tersuchen. Bei der weiteren Planung ist für den nördlichen und östlichenBereich des Teilgebiets B zu untersuchen, wie städtebaulich und architek-tonisch den besonderen klimatischen und landschaftlichenAnforderungenentsprochen werden kann.Zu berücksichtigen sind insbesondere auch die Nutzungen des Media-Forums und des Post-Areals westlich der Rosensteinstraße.Außerdem ist zu untersuchen, ob und wieweit wertvolle bestehende Ge-bäude erhalten und integriert werden können (Lokschuppen).

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Teilgebiet C

Das Teilgebiet C soll überwiegend für Wohnnutzungen und gemischte Nut-zungen vorgesehen werden. Nördlich der Gäubahnlinie - dem S-Bahnhaltepunkt Nordbahnhof zugeordnet - sind vorwiegend gemischteNutzungen mit zentralen Funktionen erwünscht. Flächen für Einzelhan-delsgroßprojekte sind nicht vorgesehen. Das Löwentorviertel wird in seinerbisherigen Funktion als Verwaltungs- und Dienstleistungsgebiet erweitert.Zwischen Gäubahn und Pragfriedhof wird das Nordbahnhofviertel durchein Gebiet mit vorwiegender Wohnnutzung ergänzt. Die Nordbahnhofstra-ße soll als städtebauliches Zentrum des Gesamtgebiets gestärkt werden.Die zentralen Funktionen sollen vor allem an den ÖPNV-Haltestellen„Nordbahnhof“, „Mittnachtstraße“ und „Eckartshaldenweg“ konzentriertwerden. Im Bereich zwischen Pragtunnel und Heilbronner Straße sollen aufdem entsprechend der ursprünglichen Topographie wiederhergestelltenGelände Wohnbebauung, Kleingärten und andere Grünflächen vorgesehenwerden.

Für das Teilgebiet C wird ein offener städtebaulicher Ideenwettbewerbausgeschrieben. Die Planung soll durch eine Planungswerkstatt, an derBürgerinnen und Bürger mitwirken, begleitet werden.

6. Maß der baulichen Nutzung

6.1 Bruttobauland

Die Abgrenzungen der Bauflächen sind Grundlage für die Berechnung desMaßes der baulichen Nutzung. Die Abgrenzungen werden von den topo-graphischen, klimatischen, landschaftsplanerischen und städtebaulichenAnforderungen bestimmt. Auf die Ausführungen in Kapitel 3 zur Abgren-zung der Teilgebiete wird verwiesen.

6.2 Gebäudehöhen

Die Gebäudehöhen sollen sich an dem in Stuttgart und insbesondere imnäheren städtebaulichen Umfeld vorherrschenden Maßstab orientieren.Danach ist überwiegend von einer Gebäudehöhe von ca. 22m auszuge-hen.

Nach dem Grundsatzbeschluß des Gemeinderats zum „StandortkonzeptHochhäuser“ (GRDrs. Nr. 272/95) kommen Hochhäuser mit angemesse-ner Höhe in Betracht, z.B. entlang der Stadteinfahrt Heilbronner Straße,entlang der topographischen Kante auf dem Segment-Bogen zwischenBülow-Hochhaus und den Hochhäusern an der Friedhofstraße, sowie imBereich von S- und Stadtbahnhaltepunkten.

Die Gebäudehöhen werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung -insbesondere unter Berücksichtigung des Stadtklimas und des Stadtbildes- abschließend festgelegt.

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Bevor über die beabsichtigten Hochhausstandorte - insbesondere im Be-reich der Heilbronner Straße - entschieden wird, sollen - neben konkretenklimatischen Untersuchungen - mit geeigneten Mitteln der Visualisierungdie Auswirkungen auf das Stadtbild geprüft werden. Nach gegenwärtigerAuffassung kommen allenfalls schlanke turmartige Hochhäuser als Stadt-zeichen in Betracht, die sich an den Proportionen und der gestalterischenQualitäten des Tagblatturmes orientieren und nicht höher als 60 Metersind. Der Rahmenplan stellt lediglich Standorte für „markante Gebäude“dar, ohne die Entscheidung über Hochhausstandorte vorweg zu nehmen.

6.3 Dichte

Die zentrale Lage in Stadt und Region sowie die Verkehrsgunst sprechenfür überwiegend urbane Dichten im gesamten Planungsgebiet. In den Ein-zugsbereichen der Haltestellen des ÖPNV sollen dabei möglichst hoheDichten angestrebt werden. Die Verdichtung findet ihre Grenze in der Ab-wägung mit der erforderlichen Qualität der Wohn- und Arbeitsplätze. Qua-litätvolle Bauten sind vor allem wegen der Reduzierung des Flächenver-brauchs und wegen der Möglichkeit der Verkehrsvermeidung ein wichtigerBaustein für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Umeine hohe Qualität der Wohnungen und Arbeitsplätze zu gewährleisten(„qualifizierte Dichte“), ist eine besondere Gestaltung des städtebaulichenUmfeldes und der Gebäude notwendig. Auf die besondere Situation ent-lang der Parkränder und des Pragfriedhofs ist Rücksicht zu nehmen.

6.4 Flächenbilanz

Das Planungsgebiet umfaßt vor allem Flächen der DB AG und der Post AGmit zusammen ca. 109 Hektar. Der Rahmenplan ermöglicht auf einerBruttobaulandfläche von ca. 77 Hektar eine Nettobaulandfläche von ca. 50Hektar und Geschoßflächen in einer Größenordnung von ca. 1,4 MillionenQuadratmetern (zwischen 1,3 und 1,5 Millionen), auf denen rechnerisch ca.11.000 Einwohner und ca. 24.000 Beschäftigte untergebracht werden kön-nen. Diese Größenordnungen gelten vorbehaltlich weiterer Detaillierungenund Konkretisierungen in der nachfolgenden Bauleitplanung und vor allemin den Projektplanungen. Eine Erhöhung des Wohnanteils kommt in Be-tracht, wenn die tatsächliche Entwicklung dies sinnvoll erscheinen läßt. DerRahmenplan sieht eine Parkerweiterung von 20 Hektar vor. Zusammen mitden weiteren Grünflächen im Planungsgebiet ist ein Zuwachs an öffentli-chen Grünflächen von fast 30 Hektar geplant, die durch zusätzliche privateGrünflächen ergänzt werden.

Aus dem Rahmenplan sind die endgültigen Abgrenzungen der Baulandflä-chen nicht ersichtlich, da die Stadtfelder und ihre Raumkanten erst imweiteren Verfahren definitiv bestimmt werden. Wie bereits oben erläutert,stimmen die im Rahmenplan dargestellten Raumkanten in der Regel nichtmit den Grenzen der Baulandflächen überein, da außerhalb der Raum-kanten liegende private Gartenflächen mit zum Bauland zählen.

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7. Öffentlicher Personen-Nahverkehr

Das Planungsgebiet ist sowohl durch den Schienenverkehr ( Fern-,Regional- und Nahverkehr ) als auch durch den Individualverkehr sehrgut zu erreichen. Die bereits bestehenden und die zu ergänzendenSchienenverkehre sollen Priorität erhalten. Es ist die Grundlage unddas erklärte Ziel der Folgeplanungen für Stuttgart 21, daß mindestens60% aus dem Fahrverkehr vom öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) übernommen werden. Die unten aufgeführten Optionen (z.B.Nordkreuz, Gäubahntrasse usw.) sind Voraussetzungen dieses Zielsund daher planerisch offenzuhalten. Die Zielsetzung ist rechtzeitigplanerisch für das Gesamtgebiet zu untersuchen und durch geeigneteMaßnahmen (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Stellplatzregelung,Vertragsgestaltung) zu sichern.

7.1 S-Bahn

Im Planungsgebiet wird das System der S-Bahntrassen zum Teil neu ge-ordnet. Die von Bad Cannstatt und Feuerbach kommenden Linien werdenetwa in Höhe der Steinbeisstraße verknüpft. Bei der Mittnachtstraße isteine tiefliegende und nach oben offene S-Bahn-Station geplant. FolgendeOptionen für den weiteren Ausbau im S-Bahn-Netz sollen offengehaltenund bei der weiteren städtebaulichen Planung berücksichtigt werden:

� Ergänzungen für den Nahverkehr mit Erweiterung der zweigleisigenStation Mittnachtstraße auf vier Gleise, mit einer Verbindung zur Fern-bahn,

� Bau eines S-Bahn-Haltepunktes Wolframstraße mit Verknüpfung zurStadtbahn U12,

� Ausbau des „Nordkreuzes Stuttgart“ mit den Verbindungen: Bad Cann-statt-Gäubahn; Feuerbach-Gäubahn; Feuerbach-Ferngleise Haupt-bahnhof; Feuerbach-Bad Cannstatt (T-Trasse). Es ist anzustreben, daßaus städtebaulichen Gründen möglichst viele Verbindungsabschnitteunterirdisch ausgeführt werden. Die Trassenabschnitte, die oberirdischoder nach oben offen vorgesehen werden, sollen möglichst von Bebau-ung freigehalten werden. Unabhängig von dem weiteren Verfahren istaus städtebaulichen Gründen davon auszugehen, daß sämtliche Tras-sen des „Nordkreuzes Stuttgart“ sowie der Gäubahn so angeordnetwerden, daß deren Überbaubarkeit ohne Nutzungseinschränkungenermöglicht wird.

Vorgaben für die Folgeplanung: Da die gegenwärtige S-Bahn-Planungvom weiteren Bestand des S-Bahndamms - zwischen dem Nordbahnhof-viertel und dem Rosensteinpark - ausgeht, ist zu untersuchen, wie einelandschaftsgerechte Gestaltung erreicht werden kann und wie eine ange-messene Vernetzung der Grünbereiche sowie der Geh- und Radwegever-bindungen vom Killesberg und der Siemensschule zum Rosensteinparkmöglich sind.

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Die neue S-Bahntrasse unterquert die um ca. 3 Meter anzuhebende Wolf-ramstraße. Die dort gegebene sensible hydrogeologische Situation wirdzum Schutz der Heil- und Mineralquellen bei allen Planungen berücksich-tigt.Bis zur Ausschreibung des Wettbewerbs für das Teilgebiet C, ist zu unter-suchen, ob die Gäubahntrasse für die S-Bahn betriebsfähig gehalten wer-den kann, welchen betrieblichen Nutzen diese Maßnahme hat und werFinanzierungsträger der Trasse ist.

7.2 Stadtbahn

Um die Mobilitätsbedürfnisse weitgehend auf öffentliche Verkehrsmittelverlagern zu können, ist eine Erweiterung des Stadtbahnnetzes notwendig.

Es ist eine neue Stadtbahnlinie U12 vorgesehen, die vom Hauptbahnhofüber die Heilbronner Straße durch das Teilgebiet A führt und über die Ach-se Nordbahnhofstraße und Löwentorstraße mit dem Neckartal verknüpftwerden kann. In der ersten Stufe der Ergänzung des Stadtbahnnetzeskommt die Streckenführung von der Endhaltestelle Degerloch bis zumHallschlag Betracht.

In Teilgebiet A sowie im südlichen Teil von B („Dreieck“) sind die Stadt-bahntrassierung, die Haltestellenanordnung, die Gestaltung der Haltestelleund ihre Einbindung in den städtebaulich-landschaftlichen Kontext so zuentwickeln und aufeinander abzustimmen, daß prinzipielle Ansätze für einequalitätvolle Lösung vor Einleitung der erforderlichen Rechtsverfahren(Planfeststellung bzw. Bebauungsplanung) deutlichwerden.

Die heutige Straßenbahnlinie 15 soll auf die Heilbronner Straße verlegtwerden, wobei die Linienführung Hauptbahnhof - Eugensplatz - Ruhebanknicht berührt wird.Im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 ist eine Höherlegung der Stadt-bahntrasse im Bereich der Haltestelle Staatsgalerie (siehe auch GRDrs.Nr. 558/1996) und eine Tieferlegung im Bereich der Heilbronner Straßevorgesehen. In diesem Zusammenhang kann die Haltestelle Staatsgaleriestädtebaulich und architektonisch neu gestaltet und geordnet werden.

Vorgaben für die Folgeplanung: Zur Entlastung des radialen Schienen-netzes kommt eine Stadtbahnquerverbindung zum Stuttgarter Osten inBetracht. Diese Trasse könnte mit Ausschleifung von der Nordbahn-hofstraße oder von der Heilbronner Straße in die Achse Mittnachtstraßegeführt werden, müßte den Schloßgarten in der Achse der Werderstraße -möglichst schonend - queren und fände entlang der Villa Berg Anschluß andie Ostendstraße. Ihre technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowieihre landschaftliche und städtebauliche Verträglichkeit sind im einzelnennoch zu untersuchen.

Es ist zu untersuchen, in wieweit alternative öffentliche Verkehrssysteme(z.B.Gartenbahn, Niederflurbusse) im Rahmen des Projekts Stuttgart 21technisch, wirtschaftlich und städtebaulich darstellbar sind.

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7.3 Bus

Der Zentrale Omnibus-Bahnhof (ZOB), der sich bisher an der CannstatterStraße befindet, wird aufgegeben. Er wird aufgrund von Dezentralisie-rungsmaßnahmen bereits heute nur noch teilweise genutzt. Für die Regio-nalbuslinien sollen drei Busbahnsteige vor dem Bonatzbau bzw. Hinden-burgbau eingerichtet werden.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es ist zu untersuchen, wo ein neuerOmnibusbahnhof für den Fern- und Gelegenheitsverkehr erforderlich wird.

8. Motorisierter Individualverkehr

Das Planungsgebiet ist durch seine zentrale Lage gut an das Haupt-verkehrsstraßennetz angeschlossen und wird zudem durch denschienengebundenen Fern-, Regional- und Nahverkehr gut bedient.Es ist davon auszugehen, daß durch die neuen Nutzungen das Ver-kehrsaufkommen steigt. Das Verkehrsnetz soll deshalb weiter ver-bessert und an die künftigen Anforderungen angepaßt werden, wobeidas Ziel, die Lärm- und Luftschadstoffsituation zu verbessern, in be-sonderer Weise zu beachten ist. Der Gesamtumfang der Maßnahmenist rechtzeitig zu prüfen. Die innere verkehrliche Erschließung desPlanungsgebiets ist stadtverträglich zu entwickeln. Ebenerdige Fuß-und Radwegequerungen sind vorzusehen.

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8.1 Äußere Erschließung

Die äußere Erschließung der Teilgebiete A, B und C erfolgt gegenwärtigund künftig durch die Heilbronner Straße (B 27), die Pragstraße (B 10) unddie Cannstatter Straße / Willy-Brandt-Straße (B14), die Wolfram- und dieRosensteinstraße.

Die Heilbronner Straße soll zu einer attraktiven Stadteinfahrt umgestaltetwerden. Soweit als möglich sollen großzügige Geh- und Radwege sowieBaumpflanzungen vorgesehen werden. Der Knoten Woframstraße ist lei-stungsgerecht auszubauen. Ebenerdige Fuß- und Radwege-Querungensind vorzusehen.

Da die Cannstatter Straße zwischen Schillerstraße und Wolframstraßeaus städtebaulichen Gründen in ihrer bisherigen Funktion aufgegebenwerden soll, muß für dieB 14 von der Cannstatter Straße über Neckartor zur Willy-Brandt-Straßeeine Leistungssteigerung vorgesehen werden. Hierbei sind Eingriffe in denPark weitgehend zu vermeiden. Der Knoten bei der Heilmannstraße istleistungsgerecht auszubauen. Ebenerdige Fuß- und Radwegequerungensind auch hier anzulegen.

Die Wolframstraße soll als Querspange zwischen Heilbronner Straße(B27) und Cannstatter Straße (B14) leistungsfähiger ausgebaut werden,um als Bestandteil des in allen Richtungen befahrbaren City-Ringes aucheine Entlastung der Schillerstraße zu ermöglichen. Die Leistungsfähigkeitder Wolframstraße wird begrenzt durch die Knoten mit der HeilbronnerStraße und der Cannstatter Straße/Heilmannstraße und durch die Zielset-zung, den Straßenzug als baumbestandenen städtischen Boulevard zugestalten, d.h. als Straße, die alle Funktionen einer innerstädtischenHauptverkehrsstraße übernehmen kann (Fußgänger, Radverkehr, Parken,Anliefern, Grundstückszufahrten). Insbesondere eine gute Querbarkeit derStraße muß gewährleistet werden, so daß hier keine Barriere zwischen denStadtquartieren entsteht.

Die Querspange Schillerstraße / Arnulf-Klett-Platz soll, unter Berücksich-tigung der Leistungsfähigkeit des innerstädtischen Verkehrsnetzes im Be-reich der Wolframstraße, in ihrer Funktion abgestuft werden. Es wird ange-strebt, die Verkehrsmengen dort soweit zu reduzieren, daß eine Umge-staltung mit attraktiven ebenerdigen Fußgänger- und Radfahrerquerungenmöglich ist und der Hauptbahnhof ein adäquates Vorfeld erhält.

Für die Bundesstraße 10 bestehen - unabhängig von dem Projekt Stutt-gart 21-Planungen zum weiteren Ausbau. Sie soll von der Neckartalstraße(Wilhelma) im sogenannten Rosensteintunnel südwestlich der Wilhelma biszur Pragstraße geführt werden. Die Löwentorkreuzung an der Pragstraßesowie der Pragsattel sollen unterfahren werden. Nördlich des Pragsattelsist ein Anschluß an die Heilbronner Straße vorgesehen. Dadurch ergebensich Chancen für die Neuordnung des Nordrands des Rosensteinparks unddie Heranführung der Parkflächen an den Neckar, insbesondere wenn dieNeckartalstraße im fraglichen Bereich aufgegeben wird.

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8.2 Innere Erschließung

Teilgebiet A

Die Erschließung des Teilgebiets A erfolgt durch Straßenanschlüsse an dieHeilbronner Straße und die Wolframstraße. Der Abschnitt der CannstatterStraße zwischen Schillerstraße und Wolframstraße soll aus städtebauli-chen Gründen entfallen. Das Straßennetz ist so zu gestalten, daß keinDurchgangsverkehr entsteht. In Teilgebiet A ist u.a. eine Erschließungs-straße von der Wolframstraße über den Karoline-Kaulla-Weg zum neuenHauptbahnhof vorgesehen.

Die an der Heilbronner Straße und Wolframstraße gelegenen Gebäudewerden von dort aus unmittelbar erschlossen. Hier können auch Erschlie-ßungsstraßen, z.T. nur im Rechtskurs, angebunden werden.Die Parkierungsanlagen sollen möglichst entlang der Heilbronner Straßeund der Wolframstraße konzentriert werden, um das Teilgebiet A vomFahrverkehr weitgehend zu entlasten.

Die bestehende, auf heutigem Bahnniveau liegende Wagenladungsstraßesoll als unterirdische Andienungs- und Erschließungsstraße fortgeführt undauch künftig an die Wolframstraße angeschlossen werden. Die Erreichbar-keit des Abspannwerks der TWS bei der Stadtbahnhaltestelle Türlenstraßeauf dem Niveau der Wagenladungsstraße ist für Schwerlasttransportfahr-zeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 130 Tonnen sicherzustel-len, ebenso die Zugänglichkeit der Stadtbahnfluchttunnel.

Teilgebiete B und C

Für die Gebiete B und C sowie das Nordbahnhofviertel soll die bestehendeRosensteinstraße - mit Ausnahme des nördlichen Abschnitts zwischenNordbahnhof- und Ehmannstraße - die Funktion einer gebietsinternenHauptsammelstraße übernehmen. Diese Straße soll nur gebietsbezogenenVerkehr und keinen zusätzlichen Durchfahrverkehr aufnehmen. Die Ro-sensteinstraße soll im Süden über die Nordbahnhofstraße an die Wolfram-straße und im Norden durch eine neutrassierte Straßenverbindung parallelzur S-Bahn an die Heilbronner Straße angebunden werden.

Der nördliche Abschnitt der Nordbahnhofstraße soll künftig ab der Löwen-torkreuzung als Stichstraße etwa bis zur gegenwärtigen Ehmannstraßeverlaufen. Damit wird erreicht, daß kein Durchgangsverkehr über die Nord-bahnhofstraße und die Rosensteinstraße das Gebiet belastet. Gleichzeitigwird dadurch die Löwentorkreuzung entlastet. Diese Netzkonzeption führtzu einer Konzentration der Verkehre auf der Heilbronner Straße, insbeson-dere auf dem Abschnitt zwischen Pragsattel und Löwentorbrücke. Deshalbmuß der Anschluß der Heilbronner Straße an den Pragsattel leistungsfähi-ger gestaltet werden, ebenso die Kreuzung Heilbronner Straße / Wolfram-straße. Das Teilgebiet C wird zudem über die Pressel- und Eckhartstraßeangebunden.

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Vorgaben für die Folgeplanung: Die beschriebene Straßennetzkonzepti-on ist rechtzeitig für das gesamte Planungsgebiet insbesondere im Hinblickauf die in den einzelnen Abschnitten zu erwartenden Verkehrsbelastungenund die Straßendimensionierungen noch weiter zu präzisieren, wobei u.a.die Umweltqualitätsziele für den Umweltbereich Luft der LandeshauptstadtStuttgart (GRDrs. Nr. 69/1994) zu beachten sind.

8.3 Ruhender Verkehr

Anlagen für den Ruhenden Verkehr (öffentliche und private Stellplätze)sind wegen der optimalen künftigen Erschließung durch den ÖPNV ent-sprechend der LBO / VwV-Stellplätze auf ein Mindestmaß zu reduzieren.Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, daß das Ziel,60% des Fahrverkehrs über den ÖPNV abzuwickeln, nur dann erreichtwerden kann, wenn - von begründeten Ausnahmen abgesehen - eine aus-reichende Stellplatzbeschränkung vorgesehen wird. Eine abschließendeKlärung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Die Anzahlder Parkplätze ist je nach Nutzung pragmatisch festzulegen; unterirdischeBusparkplätze sind möglich. Die erforderlichen Stellplätze sind im Regelfallin Tiefgaragen anzuordnen. Im Baublock A1 kann es sinnvoll sein, die zuschaffenden Tiefgaragen unterirdisch zu vernetzen. Stellplatzmanagementist denkbar.Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des öffentlichen Personennahver-kehrs und anderen wichtigen Zielpunkten des Fahrradverkehrs, insbeson-dere am Hauptbahnhof, sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen wer-den.

8.4 Güterverkehr / City-Logistik

Die Realisierung einer schienengebundenen Ver- und Entsorgung des Be-reichs Hauptbahnhof - ggf. mit einer Güterverkehrsumschlagstelle (Schie-ne/Straßenverkehr) - kommt aus gegenwärtiger Sicht nicht in Betracht. Esist beabsichtigt, die Abwicklung des Güterverkehrs in diesem Gebiet um-weltschonend über ein System der Citylogistik abzuwickeln. Eine Untersu-chung über die mögliche Abwicklung des Güterverkehrs im GesamtraumStuttgart wird zur Zeit durchgeführt. Die Ergebnisse werden in der weiterenPlanung berücksichtigt.

9. Geh- und Radwege

Das Geh- und Radwegenetz soll attraktiv und sicher ausgebaut und ver-netzt werden, so daß die neuen Stadtgebiete, der Hauptbahnhof, die Hal-testellen des ÖPNV und andere wichtige Einrichtungen gut und auf kurzenWegen erreicht werden können und daß gute Durchfahrtmöglichkeitengewährleistet sind. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Verlänge-rung der Königstraße, der Lautenschlagerstraße sowie die Wegeführungenin den Parkanlagen. Der Rahmenplan stellt wichtige übergeordnete Geh-und Radwegebeziehungen dar. Eine Differenzierung des Geh- und Rad-wegenetzes erfolgt im Zuge der Freiflächen- und Bebauungsplanung. Um

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Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu minimieren, sind Geh-und Radwege, soweit wie möglich, getrennt zu führen. Ausreichende Fahr-radabstellanlagen an wichtigen Zielpunkten (z.B. Hauptbahnhof, Haltestel-len des ÖPNV, Museen, B+R ) sind vorzusehen. Insbesondere im Bereichder Heilbronner Straße und Wolframstraße sowie Schillerstraße/Arnulf-Klett-Platz sind durchgängige Geh- und Radwegeverbindungen, sowieebenerdige Fuß- und Radwegequerungen vorzusehen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Im weiteren Verfahren ist die genaueRadverkehrsführung festzulegen.

10. Grün- und Landschaftsplanung

In kaum einer anderen Stadt ist das Erscheinungsbild so von Grüngeprägt, wie in Stuttgart. Die grüne Stadtlandschaft besitzt hohenFreizeitwert und erhöht die Lebensqualität. Neben der Entwicklungneuer und der Erweiterung bestehender Baugebiete steht gleichran-gig das Ziel, die vorhandenen Parkanlagen zu stärken. Es ist ein aus-gewogenes Verhältnis zwischen Parkflächen, quartiersbezogenenGrünflächen und Bauflächen anzustreben.

Die geplanten und vorhandenen Grün- und Spielflächen sollen nichtnur angemessen gestaltet, sondern zusammengeführt und optimalmiteinander und mit den Wohn- und Arbeitsbereichen vernetzt wer-den. Wasser ist als Gestaltungselement zu berücksichtigen, z.B.durch teilweise Renaturierung der Bachläufe. Die Wasserflächen sindsoweit als möglich zu verbinden. Detaillierte landschafts- und grün-planerische Untersuchungen werden zur Zeit mit dem Ziel durchge-führt, qualifizierte Grünordnungspläne aufzustellen. Für ausgewählteBereiche sollen landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführtwerden.

Um landschaftsgerechte städtebauliche Lösungen für die Gestaltungund Verflechtung der Parkränder („Innere Peripherie“) zu erlangenund deren Realisierung zu sichern, soll eine Internationale Bauaus-stellung (IBA) im Zusammenspiel mit einer Internationalen Garten-bauausstellung oder mit einer Bundesgartenschau in Betracht gezo-gen werden.

Wesentliche Elemente des Stuttgarter Freiflächensystems sind das "GrüneU" und die grünen Hänge des Stuttgarter Talkessels. Das „Grüne U“ setztsich vor allem aus den Parkflächen des Schloßgartens, des Rosenstein-parks und des Killesbergs zusammen, die anläßlich der Bundesgarten-schauen von 1961 und 1977 sowie der Internationalen Gartenbauausstel-lung von 1993 geschaffen und miteinander verbunden wurden.

Die bestehenden Freiräume sollen einen deutlichen Flächenzugewinn er-halten, vor allem dort, wo schon heute der Untere Schloßgarten den größ-

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ten Erholungsdruck verkraften muß. Die Parkflächen sollen angemessenerweitert werden, insbesondere um

� zusätzliche Grünflächen für die Stuttgarter Bevölkerung und für die künftigen Nutzer der geplanten Baugebiete bereitzustellen,� Mängel durch vormalige bauliche Eingriffe zu beseitigen,� zusätzliche klimabedeutsame Flächen bereitzustellen, den Park auf das erhöht liegende Schloß Rosenstein auszurichten und� den landschaftlichen Zusammenhang zum Neckar zu

stärken.

Verbindende Elemente der aufeinanderfolgenden Landschaftsräume desSchloßgartens sollen Promenaden sein, die vom Bahnhofsvorplatz zu denRossebändigern, auf die bestehende Platanenallee zum Rosensteinparkführen. Der Sichtbezug zum Schloß Rosenstein soll frei gehalten werden.

Der als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Rosensteinpark alsgrößter Englischer Garten im südwestdeutschen Raum soll den Bereichdes ehemaligen Paketpostamtes als Flächenzuwachs erhalten. Die Park-gestaltung orientiert sich hier an der ursprünglich vorhandenen Topogra-phie des Störzbachtales.

Der Bereich des Neckarknies mit Prallhang und Schloß Rosenstein ist einlandschaftlich und stadträumlich empfindlicher Bereich. Er soll unabhängigvom Projekt Stuttgart 21 als Teil des Landschaftsparks gestaltet werden.Dafür soll ein entsprechender Wettbewerb ausgelobt werden, mit dem Zielein gemeinsames Konzept von Straße, Bahn und Grün zu entwickeln . DieB 10 und die neue Bahntrasse mit Tunnelmund sollen in dieses Konzeptintegriert werden. Eine neue Wegeverbindung vom Schloß Rosenstein zumNeckarufer soll geschaffen werden.

In den Quartieren sind wohnungsnahe Spielflächen und Aufenthaltsberei-che zu berücksichtigen. Eine angemessenene Grüngestaltung der Stra-ßenräume sowie Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sollenvorgesehen werden.

In den Teilgebieten sind insbesondere nachfolgende Aspekte bei der weite-ren Planung zu berücksichtigen:

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Teilgebiet A

� Begrünte Straßen- und Platzräume, straßenbegleitendes Grün Sichtachsen in Verlängerung der Türlenstraße auf die Höhenzüge über dem Neckartal,� Wasser als Gestaltungselement

Verzahnung Bebauung/Park, Grünvernetzung ins Blockinnere

Teilgebiet B

� Arrondierung des Rosensteinparks im Bereich des Paketpostamtes undder Ehmannstraße,

� Freilegung und Neugestaltung des Störzbaches, Wasser als Gestal-tungselement, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist,

� Sichtbeziehungen in der Achse Mittnachtstraße und ggf. weitere Sicht-beziehungen,

� Die Verbindungen an der Mittnachtstraße und Steinbeisstraße sollenausreichend groß bemessen werden.

Teilgebiet C

� Einbeziehung des Bachs, der am Eckartshaldenweg entspringt, in dieÜberlegungen zur Freiflächenplanung, Wasser als Gestaltungselement,soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist,

� Anbindung an benachbarte Grün- und Freiflächen (Pragfriedhof, Wart-berg/Steinberg/Eckartshalde),

� Anbindung an den Rosensteinpark,� Löwentorzentrum und Teilgebiet C1 sollen erkennbar durch gestaltete

Übergänge verbunden sein.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es ist zu untersuchen, ob und in welcherForm aufgrund landschaftsplanerischer und städtebaulicher Zielvorstellun-gen zur Ergänzung des Grünen U eine Auffüllung des Pragtunnel-Vorfeldeserfolgen kann. Es ist zu überlegen, ob eine zweite Platanenallee vorgese-hen werden soll. Die Verknüpfungsmöglichkeiten der Parkflächen bzw. derBestandsgebiete mit den Parkflächen ist insbesondere im Bereich derCannstatter Straße, der Wolframstraße, der Schillerstr. und der Heilbron-ner Straße zu untersuchen, ebenso, ob und inwieweit der Nesenbach offengeführt werden kann.

11. Umweltschutz

Im Planungsgebiet sollen die ökologischen Belange neben wirt-schaftlichen und sozialen Interessen angemessen berücksichtigtwerden. Mit dem Projekt Stuttgart 21 sollen die Ziele einer nachhalti-gen Stadtentwicklung berücksichtigt, konkretisiert und beispielhaftumgesetzt werden.

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11.1 Agenda 21

Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992in Rio de Janeiro wurden mit dem Aktionsprogramm „Agenda 21“ für allewesentlichen Bereiche der Umwelt- und Entwicklungspolitik detaillierteHandlungsempfehlungen beschlossen.

Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, soll die Verbesserung der öko-nomischen und sozialen Lebensbedingungen mit der langfristigen Siche-rung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringen. In Deutsch-land wurde dieses Prinzip 1994 im Grundgesetz verankert (Artikel 20 a).

Der Deutsche Städtetag hat mit seiner Veröffentlichung „Städte für eineumweltgerechte Entwicklung“ eine Orientierungshilfe für das Vor-Ort-Handeln gegeben, die in enger Anlehnung an die Gliederung der „Agenda21“ Ziele und Handlungsmöglichkeiten in insgesamt 19 kommunalenHandlungsfeldern aufzeigt und damit Material für örtliche Diskussionen undkonkrete Aktivitäten unter dem Motto „global Denken - lokal Handeln“ bie-tet. Ziel ist die „Sustainable City“, die Stadt, die sich überall in der Welt ih-rer Verpflichtung für eine andauernde und umweltgerechte Entwicklungzum Wohle ihrer Bürger und des gesamten Naturhaushaltes bewußt ist.

11.2 Umweltziele

Die Landeshauptstadt Stuttgart weiß um ihre Verantwortung zur Sicherungder natürlichen Ressourcen. Bei der Entwicklung des städtebaulichen Pro-jektes Stuttgart 21 sollen deshalb insbesondere folgende Ziele im Rahmender gegebenen Möglichkeiten weiterverfolgt werden:

� Der Energie- und Ressourcenbedarf in diesem Gebiet wird minimiertdurch den baulichen Standard von Niedrigenergiehäusern. In späterenBauabschnitten ist der Standard Passivhaus einzuplanen,

� intelligente Nutzung der Technik, der natürlichen Systeme und der re-generierbaren Ressourcen,

� Verwendung umweltgerechter Baustoffe bei der Erstellung von Bauwer-ken aller Art,

� Entwicklung eines Logistik-Konzeptes, das die Auswirkungen von An-und Abtransport von Gütern zur Erstellung der notwendigen Baumaß-nahmen auf Umwelt und bestehende Verkehrsverhältnisse minimiert,

� Reduzierung von Menge und Konzentration der Luft- und Was-serverunreinigung, von Abfällen, Abwärme und Abwässern,

� Erhalt des spezialisierten Artenbestandes des Planungsgebiets durchgeeignete Maßnahmen, z.B. Umsiedlung durch Biotopmanagement,

� Berücksichtigung der klimatischen Grundstruktur des Planungsgebietesdurch geeignete Ausrichtung und Kombination von Bebauung, Erschlie-ßungsflächen und Grünzügen.

� Das Gebiet des Rahmenplans Stuttgart 21 liegt innerhalb des im Ent-wurf abgegrenzten Heilquellenschutzgebiets für die Mineral- und Heil-quellen von Stuttgart- Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg (Bearbeitungs-stand 1990). Alle tief in den Untergrund eingreifenden Vorhaben bedür-fen deshalb einer speziellen Prüfung. Auch Restrisiken eines Eingriffs in

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natürliche Schüttungsvorgänge sind unter allen Umständen und mit al-len Mitteln zu minimieren. Das Planungsgebiet, das im Strom der Heil-quellen liegt, wird planerisch behandelt, als ob es rechtskräftig ausge-wiesenes Heilquellenschutzgebiet sei. Die Heilquellen sind vor demEintrag anthropogener Stoffe zu schützen, und der geochemische Cha-rakter ist zu erhalten. Alle baulichen Maßnahmen werden mit dem Ar-beitskreis Wasserwirtschaft abgestimmt. Es wird ein Krisenstab und einMaßnahmenplan für den Fall unkontrollierter Einbrüche erstellt.

� Die Versiegelung von Flächen ist möglichst gering zu halten.

11.3 Umweltuntersuchungen

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat umfangreiche Umweltuntersuchungenzum Projekt Stuttgart 21 in Auftrag gegeben (vergl. GRDrs. Nr. 62/1996).Dabei wurde der Ist-Zustand erhoben, die Umweltverträglichkeit der ge-planten Baumaßnahmen geprüft und untersucht, wie die städtebaulichenVorschläge optimiert und negative Umweltauswirkungen vermieden werdenkönnen. Bezüglich der umfangreichen Untersuchungen zu den Themenfel-dern Klima, Luft, Lärm, Hydrogeologie, Mineralwasser, Altlasten, Faunaund Flora sowie Energie wird auf die einschlägigen Veröffentlichungen desAmtes für Umweltschutz (siehe Seite 76) verwiesen. Eine vertiefende Um-weltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Rahmen der weiteren Planung.Als Ergebnis der gegenwärtigen Untersuchungen kann festgestellt werden,daß Stuttgart 21 so realisiert werden kann, daß weder für das Stadtklimanoch das Mineralwasser und den Rosensteinpark Nachteile entstehen.Dies gilt eingeschränkt auch für die derzeit vorkommende Tier- und Pflan-zenwelt, wenn rechtzeitig geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen imnötigen Umfang durchgeführt werden.

Klima, Luft, Lärm

Es wurden nachfolgende Untersuchungen durchgeführt:� Kaltluft- und Windfeldberechnungen� Verkehrbedingte Schadstoffbelastung� Schallimmissionen� Fesselballon-Sondierungen und Tracergas-Untersuchungen zur Belüf-

tungssituation.� Mikroskalige Ausbreitungsberechnungen und Windkanaluntersuchun-

gen im Gebiet A auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe der Pla-nungsbürosTrojan, Trojan + Neu und Jean-Francois Jodry.

Aus klimatisch / lufthygienischer Sicht bestehen keine prinzipiellen Beden-ken gegen das Städtebauprojekt Stuttgart 21; dabei ist zu beachten, daß inden Teilgebieten A und B - mit Ausnahme des Bereichs an der KreuzungHeilbronner Straße / Wolframstraße - aus gesamt-stadtklimatologischerSicht keine Hochhäuser vorgesehen werden sollten. In Gebiet C kommenan geeigneten Standorten Hochhäuser in Betracht.

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Eine Verbreiterung des Unteren Schloßgartens und eine Zurücknahme derRaumkante im Bereich des ehemaligen Paketpostamts in Teilgebiet B istaus klimatischen Gründen notwendig. Dies ist bei der weiteren Abwägungzu berücksichtigen.Aus bioklimatischen Gründen sind Flachdächer, geeignete Fassaden unddie Blockinnenbereiche zu begrünen; deshalb soll die Parkierung dortmöglichst unterirdisch angelegt werden.Im Hinblick auf die städtischen Umweltqualitätsziele Luft ist es erforderlich,ein Erschließungssystem für das Plangebiet vorzusehen, das möglichstgeringe Verkehrsemissionen verursacht.Auf den Verkehrslärm soll durch geeignete Nutzungsanordnungen undLärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Der Schienenlärm erfordert - fürdie Zeit bis zur Fertigstellung des neuen Bahnknotens - ein Schallschutz-konzept.

Fauna und Flora

Im Planungsgebiet wurde eine Studie zum Arten- und Biotopschutz durch-geführt. Ziele der Untersuchung waren:� die Bestandssituation ausgewählter Zeigergruppen der Tier- und Pflan-

zenwelt zu dokumentieren;� Biotope und Biotopkomplexe zu erfassen;� die vorkommenden Arten, Artengemeinschaften und Lebensräume na-

turschutzfachlich zu bewerten;� mögliche Auswirkungen des Städtebauprojekts auf die Belange des

Arten- und Biotopschutzes zu beurteilen, sowie� daraus Ziele und Maßnahmenvorschläge für die weitere Planung abzu-

leiten.Eine Bestandsaufnahme wurde in der Zeit von April bis Oktober 1996durchgeführt.In der zusammenfassenden Bewertung erwies sich, daß große Teile desAreals von regionaler oder örtlicher Bedeutung, teilweise sogar von über-regionaler Bedeutung für Belange des Arten- und Biotopschutzes sind. Eskann festgestellt werden, daß das Planungsgebiet für viele schutzbedürfti-ge Arten einen sehr wichtigen Ersatzlebensraum darstellt.Aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes kann mit Einschränkungengesagt werden, daß das Städtebauprojekt Stuttgart 21 realisiert werdenkann, wenn rechtzeitig geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen imnötigen Umfang durchgeführt werden.

Hydrogeologie und Baugrund, Schutz der Mineral- und Heilquellen

Das Planungsgebiet Stuttgart 21 liegt innerhalb des im Entwurf abge-grenzten Heilquellenschutzgebietes für die Mineral- und Heilquellen vonStuttgart- Bad Cannstatt und Stuttgart-Berg (Bearbeitungsstand 1990).Dabei handelt es sich um das zweitgrößte Mineralwassersystem Europasmit elf staatlich anerkannten Heilquellen, die als hochrangiges Schutzguteingestuft sind. Vor allem deshalb - aber auch zur Klärung der baugrund-geologischen Verhältnisse, der Grundwassersituation und des Boden-schutzes - wurden umfangreiche geologische und hydrogeologische Unter-

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suchungen als Grundlage für die wasserwirtschaftliche Beurteilung desProjekts Stuttgart 21 durchgeführt.Als Ergebnis wurde festgestellt, daß das Städtebauprojekt Stuttgart 21ohne Nachteile für die Mineral- und Heilquellen realisiert werden kann, so-fern bauliche Eingriffe in der hydrogeologisch sensiblen Zone entlang desNesenbachtalrandes minimiert werden. Die örtliche Baugrund- und Grund-wassersituation wurde dokumentiert und dient somit als Orientierungshilfefür die weitere Planung der Bebauung. Dadurch werden jedoch nicht dieprojektbezogenen Baugrunderkundungen für die jeweiligen Baumaßnah-men ersetzt.

Altlasten

Die Altlastenerkundung des Planungsgebiets baut auf den Ergebnissen derhistorischen Erkundung des Stadtgebietes auf. Auf bahneigenen Flächenwird die Erkundung der Altlasten von der Deutschen Bahn AG, auf Arron-dierungsflächen von der Landeshauptstadt Stuttgart durchgeführt. Erkun-dungsergebnisse liegen bisher von den Teilgebieten A 1 und C 1 in einge-schränkter Form vor. Weitere abschließende Altlastuntersuchungen sindgebietsweise parallel zur Bebauungsplanung vorgesehen. Dieses Vorge-hen ist sinnvoll, da eine qualifizierte Altlastenbewertung zumindest Kennt-nisse über die Art der geplanten Nutzung voraussetzt.

Die bisher erkannten Bodenverunreinigungen bedürfen einer Bewertungdurch das Amt für Umweltschutz und einer entsprechenden Berücksichti-gung in der Bauleitplanung. Die Bewertung der Bodenverunreinigungenerfolgt im Hinblick auf

- Gefährdungen der Umwelt, insbesondere des Schutzguts Grundwasser,- die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,- die Verwertung anfallender verunreinigter Aushubmaterialien bzw. Bau-

restmassen und erfordert eine weitgehende, d. h. nähere Erkundung vor-liegender Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist eine Beschränkung von Artund Maß der baulichen Nutzung nicht erforderlich.

Energie

Für Stuttgart 21 wurde die Erstellung eines Energiekonzepts zur Bedarfs-minimierung und Bedarfsvermeidung sowie Optimierung der zukünftigenEnergieversorgung in Auftrag gegeben. Dabei werden auch Energiever-sorgungsvarianten zur Basisversorgung ( Fernwärmeversorgung,Nahwärmeversorgung, dezentrale Erdgasversorgung ) und zur Zusatzver-sorgung (Nutzung erneuerbarer Energien, Nutzung von Abwärme) unter-sucht.

Da die Realisierung für die verschiedenen Teilgebiete in einem größerenZeitrahmen zu erwarten ist, ist zunächst beabsichtigt, für die Teilflächen A1und C1 die Energieversorgung detailliert zu untersuchen und für die

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Teilflächen A2, B, C2 grundsätzliche Lösungsansätze aufzuzeigen. DerAbschluß der Untersuchungen für A 1 und für C 1 erfolgt parallel zu derErstellung der Bebauungspläne. Zur Umsetzuung der Energiekonzeptewerden vom Gutachter entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt. Es istbeabsichtigt, mit den zukünftigen Investoren geeignete privatrechtlicheVereinbarungen zu treffen.

11.4 Eingriffs-/Ausgleichsregelung

Unter Beachtung des Naturschutzrechts ist anzunehmen, daß Ausgleichs-maßnahmen erforderlich werden und daß die bestehende Parkanlagen,auch bei ökologischer Aufwertung, nicht als Ausgleichsflächen herangezo-gen werden. Im einzelnen kommen insbesondere folgende Maßnahmen inBetracht:� Erweiterung der Parkanlagen auf gegenwärtigen Bahn- und

Postflächen,� Schaffung neuer öffentlicher und privater Grünflächen in den neuen

Baugebieten und in angrenzenden Bestandsflächen.� Festsetzungen in Bebauungsplänen (z.B. Dachbegrünung, Fassaden-

begrünung, Pflanzbindungen)

Vorgaben für die Folgeplanung: Im weiteren Verfahren ist die rechtlicheund tatsächliche Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen recht-zeitig zu klären. Es ist ein Ausgleichskonzept zu erstellen, aus dem hervor-geht, welche Maßnahmen wann, wo und von wem durchgeführt und finan-ziert werden und welche Zwischenlösungen in räumlicher und zeitlicherHinsicht vorgesehen sind.

12. Infrastruktur / Gemeinbedarf

Für die im Zusammenhang mit der geplanten Aufsiedlung erforderli-chen Infrastruktur-Einrichtungen sind die vorhandenen Kapazitätsre-serven zu nutzen und rechtzeitig - ggf. auch außerhalb des Planungs-gebiets - geeignete Standorte unter Berücksichtigung bestehenderUmweltbelastungen zu sichern. Infrastruktureinrichtungen und dieübrige Bebauung sollen möglichst zeitgleich erstellt werden. Aus ge-genwärtiger Sicht ergibt sich für das Planungsgebiet nachfolgenderBedarf, der auf den in der Rahmenvereinbarung genannten Eckwertenvon 11.000 Einwohnern und 24.000 Beschäftigten beruht und in derverbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt werden soll:

12.1 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Tageseinrichtungen für Kinder

Im Planungsgebiet sind ca. 1,4 Hektar Grundstücksfläche für vier Kinder-tagesstätten (altersgemischte Einrichtungen für Kinder im Alter bis zu 10Jahren) erforderlich. Im Teilgebiet A soll - bei Bedarf - eine Kindertages-

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stätte zusammen mit einem Betriebskindergarten in die geplante Bebauungintegriert werden. Für Gebiet B sollen zwei Kindergarten-Standorte mit je-weils 0,3 Hektar Grundstücksfläche bereitgestellt werden. Im Teilgebiet Csoll ein Grundstück von 0,4 Hektar Größe für eine Kindertagesstätte inKombination mit einem offenen Kinderspielhaus vorgesehen werden.

Einrichtungen der Jugendhilfe

Darüber hinaus sind für das Teilgebiet B - bei Bedarf auch für Teilgebiet C- Einrichtungen für Jugendliche und Familien (z.B. Jugendtreff, soziale Be-ratungs- und Betreuungsstellen, Stadtteiltreff, Aktivspielplatz, Jugendfarm,Diakoniestation) erforderlich. Hierfür sind ca. 0,3 Hektar Fläche vorgese-hen.

12.2 Schulen

Der Grundschulbedarf für das Teilgebiet A sowie der aus dem gesamtenPlanungsgebiet entstehende Bedarf an weiterführenden Schulen wirddurch bestehende Einrichtungen abgedeckt.Der Grundschulbedarf für das Teilgebiet C kann voraussichtlich durch ei-nen Erweiterungsbau an der Prag- und/oder Rosensteinschule abgedecktwerden.Bei Aufsiedlung des Teilgebiets B wird eine Grundschule mit einem Flä-chenbedarf bis zu ca. 1 Hektar notwendig, soweit das zu erwartendeSchüleraufkommen dies erfordert. Mit diesem Schulbau sollen dann aucheine Sporthalle sowie Außensportanlagen erstellt werden, die mit den er-forderlichen Sportflächen für Vereins- und Bewohnersport (ca. 1 Hektar)kombiniert werden können.

12.3 Senioren

Für Senioren soll entsprechend der demographischen Entwicklung geplantund gebaut werden. Integrative und betreute Wohnformen sollen vor alleman Standorten, die mit dem ÖPNV gut erreichbar sind, realisiert werden.Ein ausgewogenes Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf istanzustreben. Die notwendigen Gemeinbedarfsflächen sind auszuweisenund planungsrechtlich zu sichern.

12.4 Grün-, Spiel- und Sportflächen

Für Grün-, Spiel- und Sportflächen sind insgesamt ca. 10 Hektar vorgese-hen. Davon sind gemäß Spielflächenleitplan ca. 6 Hektar für Grün- undSpielflächen zu berücksichtigen.In Gebiet A sollen die angestrebten Grün- und Spielflächen - abhängig vomWohnanteil - auf öffentlichen Plätzen und ggf. in begrünten Blockinnenbe-reichen nachgewiesen werden.In den Teilgebieten B und C sollen entsprechend dem Wohnanteil ausrei-chend öffentliche und wohnungsnahe Grün- und Spielflächen vorgesehenwerden.

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Für das gesamten Planungsgebiet entsteht ein Sportflächenbedarf vonmindestens 2,4 Hektar.In den Teilgebieten B und C sind Freisportanlagen an geeigneten Stand-orten vorzusehen. Insbesondere ist an einen Sportplatz von 60 x 90 m so-wie an eine Gymnastikfläche/Kleinspielfeld gedacht. In Teilgebiet C solleine ca. 1 Hektar große Sportfläche vorgesehen werden. Einzelheiten wer-den bei der weiteren Planung festgelegt.

Vorgaben für die Folgeplanung: Der Sportflächenbedarf für das Pla-nungsgebiet ist - unter Berücksichtigung bestehender Einrichtungen - er-neut zu untersuchen.Bei der weiteren Planung ist zu untersuchen, ob im Teilgebiet A2 oder ananderer geeigneter Stelle eine Mehrzweckhalle realisiert werden kann.Bei der weiteren städtebaulichen und landschaftlichen Planung des Teilge-biets B ist zu untersuchen, in welchem Umfang und an welchen Standorteneine Freisportanlage, ggf. in räumlicher Zuordnung zum möglichen Grund-schulstandort, landschaftsverträglich vorgesehen werden kann. Bei der weiteren Planung des Teilgebiets C ist zu untersuchen, inwieweiteine Umnutzung der Wageninstandsetzungshalle für Sportzwecke (Sport-und Bewegungszentrum) möglich und mit den städtebaulichen Zielsetzun-gen vereinbar ist.

12.5 Friedhofsflächen

Eine Erweiterung des Pragfriedhofs ist nicht erforderlich, da auch unterBerücksichtigung des Projekts Stuttgart 21 ausreichende Kapazitäten zurVerfügung stehen.

12.6 Religiöse Einrichtungen

Bisher liegen folgende Bedarfsanmeldungen vor:

Evangelischer Stadtverband StuttgartEine in ihrer Größe noch nicht näher bestimmte Fläche für eine Kircheund ein Gemeindehaus mit Räumen für eine Begegnungsstätte. Bevor-zugter Bereich:Teilgebiet A2.

Katholische Gesamtkirchenpflege StuttgartHaus der transitorischen Begegnung; vorläufiger Geschloßflächenbe-darf ca. 1000 m2; bevorzugter Bereich: Schnittstelle der Teilgebiete A1 /A2, zentrale Citylage.Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum, Saal, Gruppenräumen, Kin-dergarten und Betriebswohnungen zur Stärkung der Infrastruktur in denTeilgebieten B und C mit einem Grundstücksbedarf von ca. 3500 m2 .Bevorzugter Standort ist das Quartier zwischen Mittnacht- und verlän-gerter Steinbeisstraße.

Religionsgemeinschaft des IslamFlächen für eine Moschee, Gemeinde- und Sozialräume, Jugendtreff,Kindertagesstätte.

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12.7 Sonstige Kulturelle Einrichtungen

Für sonstige kulturelle Einrichtungen ist eine Grundstücksfläche von ca. 1Hektar zu berücksichtigen. Kleinteilig strukturierte Einrichtungen wieKleintheater etc. können in Gebäuden an geeigneter Stelle untergebrachtwerden. E sist jedoch eine zentrale öffentliche Einrichtung mit den Funktio-nen Kommunikation und Bildung in Betracht zu ziehen. Auf Angebote fürEigenaktivitäten der Bürger ist Wert zu legen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es ist zu untersuchen, ob und in wieweitnachfolgende Kultureinrichtungen in Teilgebiet A vorgesehen werden sol-len und wie ihre Finanzierung erfolgen kann:Bibliothek des 21. Jahrhunderts (Regionalbibliothek), multimedial, global-kommunikativ, Bildungs- und Sozialzentrum, Pflege der Lesekultur; Inter-nationales Zentrum für verschiedene Kulturgruppen Raum- und Darstel-lungsangebote, Auslandsinstitute - Ansiedlung ausländischer Kulturvertre-tungen; Ausstellungs- und Tagungsbereich, für die vorgenannten Einrich-tungen; Musikzentrum;Stadtgeschichtliches Zentrum; Erwachsenenbildung;Offenes Bürgerzentrum/Kommunikationszentrum; Architekturzentrum;Stadtteil- und Nachbarschaftshäuser für die Teilbereiche B und C. Sozio-Kulturelle Bereiche mit Mehrfachfunktion, quartierbezogen. Lage an Stadt-plätzen wäre positiv, kultureller- sozialer Bedarf sollten zusammengehen;Kunst-Werk Zentrum für ästhetische Arbeit, Erfahrung, Bildung und Kreati-vität; Museum, zukunftsorientierter Technologie. z.B. Biotechnologie, ex-perimentieren und forschen, Kommunikationstechnologie, Daimler-Museum, Frauenmuseum; Galerien, Ausstellungshalle, Haus für Kinder;Aktionsräume für wechselnde Nutzer; Veranstaltungsplatz für Zelt- undopen-air-Veranstaltungen. Das Zelt thematisiert auch als temporäresStadtzeichen eine geschichtliche Dimension der Behausung; Radiosender;Kleintheater.

12.8 Oberzentrale Einrichtungen

Das Planungsgebiet eignet sich insbesondere in Teilgebiet A wegen seinerzentralen Lage im Herzen der Region hervorragend als Standort für Ein-richtungen (Dienstleistung, Kultur) mit regionaler und überregionaler Be-deutung. Dafür wird zunächst der Standort am Übergang zwischen Teil Aund B vorgesehen.

Vorgaben für die Folgeplanung: Es ist zu untersuchen, ob und welcheoberzentralen Einrichtungen innerhalb des Gebietes Stuttgart 21 oder auchin den angrenzenden Bestandsgebieten untergebracht werden können.

12.9 Private Infrastruktur

In Teilgebiet A sind citybezogene Einzelhandels- und Dienstleistungsnut-zungen vorgesehen. Damit kann gleichzeitig die Versorgung der Wohnbe-völkerung und der Beschäftigten gesichert werden.

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Für das Teilgebiet B ist eine eigene Versorgung - ggf. im Bereich des neu-en S-Bahnhaltepunktes Mittnachtstraße - vorzusehen. Der rechnerischeFlächenbedarf hierfür beträgt 3000 bis 4000 Quadratmeter. Weitere Flä-chen für Einzelhandel, Handwerk und Versorgungsdienste sind an weiterngeeigneneten Standorten unterzubringen.Für das Teilgebiet C wird ein Teil der Versorgung mit Gütern des täglichenBedarfs vor allem in der zentral gelegenen Nordbahnhofstraße angeboten.Die Nordbahnhofstraße soll dabei als „städtebauliches Rückgrat“ (Zentrum)des Gesamtgebietes gestärkt werden. Für private Dienstleistungen wirdrechnerisch eine Geschoßfläche von ca. 2000 Quadratmetern benötigt.

13. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Städtebauprojekts Stuttgart 21 istgrundsätzlich gesichert. Die Kapazitäten des Klärwerks Mühlhausenreichen aus.

Die Entwässerung des Plangebiets soll im „modifizierten Mischsystem“erfolgen. Dabei wird das saubere Regenwasser, insbesondere von Dach-flächen, direkt durch ein eigenes Entwässerungssystem in vorwiegend of-fener Führung in den Neckar und nicht zum Klärwerk geleitet. Die Ausfüh-rung der Dachflächen als begrünte Flachdächer ist deshalb Bedingung füreine Umsetzung dieses Entwässerungssystems, was zugleich einer vor-übergehenden Rückhaltung des Regenwassers dient. Ebenso ist die Ver-sorgung mit leitungsgebundenen Energien sowie Trinkwasser gesichert.

14. Sozialverträglichkeit

Der Rahmenplan schafft die Voraussetzungen für eine städtebaulicheEntwicklung, die ein hohes Veränderungspotential im Hinblick auf dieBevölkerungsstruktur in angrenzenden Bereichen beinhaltet. Einersozialen Verdrängung soll entgegengewirkt werden. Im Hinblick aufeine nachhaltige Wiederbelebung des innerstädtischen Lebensrau-mes wird eine vielfältig nach Alter, Bildung, Einkommen und Kulturendurchmischte Sozialstruktur, d.h. eine erlebbare Vielfalt der Lebens-und sozialen Erscheinungsformen als Ideal angesehen. Im Planungs-gebiet sollen die Rahmenbedingungen für eine stabile soziale Mi-schung im Quartier geschaffen werden: soziale Homogenität im Hausund im Wohnnahbereich sowie soziale Heterogenität im Quartier.Diese sozialen Milieus sind sensibel miteinander zu vernetzen.

Im Gebiet des Rahmenplans sollen behindertengerechte barrierefreie Ver-bindungen angestrebt werden. Auf die Belange der Senioren und Seniorin-nen ist Rücksicht zu nehmen.

Das Teilgebiet B und das Nordbahnhofviertel werden als eigenständigeStadtquartiere angesehen. Das Teilgebiet C soll mit dem Nordbahnhof-viertel „verschmolzen“ werden, wodurch beiden längerfristig eine gemein-same neue Identität erwachsen kann.

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Zur Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls sind für die Stadtteileeinprägsame Namen zu finden.

Der Standort Stöckach wird durch Stuttgart 21 und die neuen Querverbin-dungen beeinflußt.

Es ist ein angemessener Anteil geförderten Wohnungsbaus anzustreben.

Vorgaben für die Folgeplanung: Die soziale Verträglichkeit des Städte-bauprojekts Stuttgart 21 ist in den weiteren Schritten der Planung detailbe-zogen zu konkretisieren. Dabei sind die Möglichkeiten der Umsetzung dersozialen Ziele der Agenda 21 konkret darzustellen. Für das Gebiet Stöck-ach ist zu untersuchen, ob eine Erhaltungssatzung vorzusehen ist.

15. Denkmalschutz

Im Planungsgebiet befinden sich Gebäude und Anlagen, die als Kul-turdenkmale qualifiziert sind. Hierzu gehört ein großer Teil derGleisanlagen. Das Projekt Stuttgart 21 ist nur bei Beseitigung we-sentlicher Teile der Gleisanlagen realisierbar. Wo möglich sind natur-räumliche wie eisenbahngeschichtliche Spuren und Einzeldenkmalezu sichern und zu erhalten. Es wird untersucht, inwieweit Teile vonKulturdenkmalen als historische Stadtzeichen Bestandteil des neuenStadtteils werden oder als Museumsexponate an geeigneter Stelle(z.B. im Bereich der S-Bahnhaltestelle Nordbahnhof) bewahrt werdenkönnen (Spurensicherung).

15.1 Hauptbahnhof

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist einschließlich seiner auf mehreren Ebe-nen geführten Gleisanlagen als Sachgesamtheit ein Kulturdenkmal. AlsTeil dieser Sachgesamtheit sind das Empfangsgebäude wie auch einzelneBetriebsgebäude als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung gem. §12DSchG in das Denkmalbuch eingetragen. Zu der Sachgesamtheit Haupt-bahnhof mit Streckenanbindung gehören wesentliche Teile und Bereicheder Betriebseinrichtungen, welche hier nicht einzeln aufgezählt werden.Exemplarisch genannt sind der Rosenstein- und Pragtunnel, das Gleisfüh-rungs- und Überschneidungsbauwerk zwischen Hauptbahnhof und Rosen-stein- bzw. Pragtunnel mit Anrampungen, Böschungen und Stützmauern,die Brückenbauwerke zur Überquerung des Neckars wie auch von Stra-ßen- und Gleiskörpern.

15.2 Einzelobjekte der Bahn

Innerhalb der Streckenführung befinden sich Einzeldenkmale, so der Lok-schuppen im Bahnbetriebswerk oder das Zollamt- und Lagergebäude imWagengutbahnhof.

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15.3 Gäubahn

Die Gäubahn ist als Sachgesamtheit in der Streckenführung und in Kunst-bauten - wie Trasse, Brücken, Dämme, Tunnels und Geländeeinschnitte -Kulturdenkmal.

15.4 Weitere Kulturdenkmale

� die Gartenanlage Oberer und Mittlerer Schloßgarten in der Abgrenzungder Bundesgartenschau 1961,

� der Fußgängersteg über die Schillerstraße,� die Eberhardsgruppe am Landespavillon, Mittlerer Schloßgarten,� die Lusthausruine im Mittleren Schloßgarten, die Platanenallee im Unteren Schloßgarten und� die Rossebändiger im Unteren Schloßgarten.

16. Hauptbahnhof

Die Einrichtung eines neuen Hauptbahnhofs und die Neugestaltungseines Umfeldes stellen eine herausragende städtebauliche Aufgabedar. Es bietet sich die Chance, die sich wandelnde Identität Stuttgartsals Mittelpunkt der Region und des Landes Baden-Württemberg inEuropa darzustellen. Der Hauptbahnhof wird als Drehscheibe zwi-schen Fern-, Regional- und Nahverkehr gesichert und ausgebaut. Dasdenkmalgeschützte Gebäude des Hauptbahnhofs (Bonatz-Bau) wirdals stadtbildprägendes Bauwerk weitgehend erhalten. Für die Neuge-staltung des Hauptbahnhofs und seines Umfeldes wird zur Zeit derAufstellung des Rahmenplans ein offener europaweiter Realisie-rungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse (siehe Kapitel 22)der weiteren Planung zugrunde gelegt werden sollen.Das denkmalgeschützte Gebäude des Hauptbahnhofs, dessen Fortbe-stand wegen seiner ideellen und stadtbildprägenden Qualität nicht in Fragegestellt wird, stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der Stuttgarter Innen-stadt dar.

Mit der Erweiterung der Stuttgarter City nach Norden verliert der Haupt-bahnhof seine Randlage, er gewinnt künftig eine bedeutende Zentrallage.Daraus ergeben sich Anforderungen, die der bestehende Bahnhof bishernicht erfüllt: Als Gelenkpunkt im Stadtgefüge muß er künftig die bestehen-de City und die neuen Innenstadtgebiete optimal miteinander verbinden.

Daraus resultiert insbesondere das Erfordernis weitestgehenderDurchlässigkeit in funktionaler und optischer Hinsicht. Unerläßlich istes, das innerstädtische Fußgänger- und Passagensystem über diebisherige Bahnhofshalle hinaus nach Norden in das Teilgebiet A zuverlängern und durch geeignete Nutzungen zu unterstützen. Am

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Hauptbahnhof sollen künftig ausreichend große Fahrradabstellplätzevorgesehen werden.

Bei der Neugestaltung des Hauptbahnhofs sind die bestehenden öffentli-chen Schutzräume (DB-Parkhaus Hbf mit 4500 Schutzplätzen und Stollenunter der Heilbronner Str. mit 1100 Schutzplätzen) zu berücksichtigen.

Durch den neuen Hauptbahnhof wird sich der Stellenwert vom Oberen undMittleren Schloßgarten in der Stadt verändern. Es ist erforderlich, die Frei-und Grünräume des Schloßgartens, die im Regionalplan als „Grünzäsur“festgelegt sind, im Hinblick auf die neue Situation zu überdenken.

17. Nachbarbereiche

Das Projekt Stuttgart 21 bietet die Chance, benachbarte Bereiche auf-zuwerten und erwünschte Umstrukturierungen im Innenstadtbereichrechtzeitig in Betracht zu ziehen. Stuttgart 21 soll auch für die Be-wohner der Nachbarbereiche Verbesserungen bringen. Die sich da-durch eröffnenden Spielräume können in ihrer Summe städtebaulicheSynergieeffekte bewirken. Grundsätzlich können mit dem ProjektStuttgart 21 in modellhafter Weise allgemeine Grundsätze gegenwär-tiger Stadtentwicklung umgesetzt werden (Innenentwicklung, Flä-chenrecycling, Nutzungsmischung). Ein vergleichbares Bauvolumen,neu am Stadtrand angesiedelt oder im Umland der Region verteilt,würde erhebliche Mehrbelastungen durch höheren Freiflächenver-brauch und Verkehr mit sich bringen.

17.1 Nordbahnhofviertel

Das Nordbahnhofviertel wird vom Projekt Stuttgart 21 nachhaltig berührt.Der Gemeinderat hat am 24. Juli 1997 eine Erhaltungssatzung für dasGebiet Mittnachtstraße/Rosensteinstraße beschlossen. Wegen der engenVerflechtung mit den zu planenden Bereichen, wurden jeweils in den ein-zelnen Sachkapiteln des Rahmenplans die das Nordbahnhofviertel betref-fenden Aspekte berücksichtigt.

17.2 Bereich Cannstatter Straße / Stöckach

Der Bereich Cannstatter Straße/B14 / Stöckach verläuft - getrennt durchdie Bundesstraße 14 - parallel zum Schloßgarten. Es ist deshalb besonde-rer Wert auf eine Neugestaltung dieses Bereichs zu legen. Der Rahmen-plan sieht eine neue Raumkante östlich der Reitzensteinstraße vor. West-lich der Reitzensteinstraße sollte ein gestalteter, durchgrünter und allenfallspunktuell bebauter Bereich entstehen. Zur Verknüpfung der Stadtbereiche sind zusätzliche geeignete Querungen(„Grüne Brücken“) der Cannstatter Straße anzustreben.

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Der Standort Stöckach soll durch Stuttgart 21 und die neuen Querverbindun-gen aufgewertet werden.

Vorgabe für die Folgeplanung: Es soll untersucht werden, ob und ggf. in

welchem Zeitraum zur Verbesserung der Anbindung des Gebiets Stöckachan den Park eine teilweise oder vollständige Tieferlegung der CannstatterStraße erfolgen kann, auch um die Lärmsituation nachhaltig zu verbessern.Hierbei ist die Verlegung des Amts für Abfallwirtschaft und Stadtreinigungund die städtebauliche Neuordnung der frei werdenden Fläche zu untersu-chen. Des weiteren ist zu untersuchen, ob durch eine Tieferlegung derverlängerten Wolframstraße im Bereich des Schloßgartens eine engereVerknüpfung des Mittleren- mit dem Unteren Schloßgarten ermöglicht wer-den kann.

17.3 Willy-Brandt-Straße

Die Neugestaltung dieses Bereichs ist von besonderer Bedeutung. SeineAusprägung hängt eng mit der Neuplanung des Hauptbahnhofs, der Ge-staltung seines östlichen Ausgangsbereichs sowie der neu zu planendenHaltestelle Staatsgalerie zusammen. In Verlängerung der Achse von Neuerund Alter Staatsgalerie über die Wagenburgstraße hinüber ist der Bau ei-nes Museums für zeitgenössische Kunst vorgesehen. Dieser Neubau istsowohl städtebaulich wie funktional an den neuen Hauptbahnhof anzu-schließen. Die Willy-Brandt-Straße ist Teil des Straßenzuges zwischenNeckartor und Charlottenplatz, an dem sich wichtige öffentliche repräsen-tative Gebäude des politischen und kulturellen Lebens („Kulturachse“) be-finden. Die einmalige Lage am Mittleren Schloßgarten verbietet es, hierNutzungen vorzusehen, die sich nicht in diesen Kontext einfügen. Ein Ein-griff in die Parkflächen soll soweit als möglich vermieden werden. Beson-dere Beachtung ist der städtebaulichen und architektonischen Gestaltungder Kreuzungsbereiche Am Neckartor und Gebhard-Müller-Platz zu wid-men.

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18. Kosten und Realisierung

Die mit der Aufsiedlung der Flächen des Planungsgebiets für dieStadt entstehenden Kosten und Folgekosten insbesondere für Er-schließung und Infrastruktur können erst im Rahmen der verbindli-chen Bauleitplanung hinreichend genau abgeschätzt werden. Im wei-teren Verfahren ist beabsichtigt, die Refinanzierung bzw. die Bau-durchführung durch besondere städtebauliche Verträge zu regeln.

Die Realisierung des Projekts Stuttgart 21 erfolgt in unterschiedlichen Zeit-abschnitten. Eine städtebauliche Verwirklichung ” in einem Zug ” wäre zu-dem nicht wünschenswert. Die Teilgebiete A1 ( ca. 16 Hektar ) und C1 (ca. 13 Hektar ) können nach erfolgter Freilegung als eigenständige Ge-biete auch unabhängig vom Bau der neuen Bahnanlagen konzipiert undalsbald hergestellt werden. Die übrigen Teilgebiete können nicht vor Fer-tigstellung der neuen Bahntrassen realisiert werden. Es ist vorgesehen, dieRealisierung betreffende Aspekte in städtebaulichen Verträgen zu regeln.

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19. Stichwortverzeichnis

Abfälle 36Abgrenzungen 17, 19, 25, 46Abspannwerk 31Abstellbahnhof 17Abwägung 26Abwärme 36Abwasser 36Achsen 18, 19, 35, 48Agenda 21 36Aktivspielplatz 41Altlasten 37Altlastenuntersuchung 75Am Hauptbahnhof 18Am Neckartor 48Amt für Umweltschutz 75anthropogene Stoffe 37Arbeitskreis Wasserwirtschaft 37Arbeitskreise 13Arbeitsplätze 7, 9, 12, 22, 23, 24, 26,

27Arnulf-Klett-Platz 30, 33Arrondierung 20, 35Art der baulichen Nutzung 22Artenvielfalt 36Athener Straße 22Aufenthaltsbereiche 34Ausgleichsmaßnahmen 40autofreies Wohnen 22Bad Cannstatt 27, 28, 36, 38Baden-Württemberg 9, 11, 12, 46Bahnhof 7, 11, 48Bahnhofskonzeption 12Bahntrassen 49Bahnverbindungen 7Barrierefreiheit 30, 45Bauen, experimentelles 22Bauflächen 20, 25, 33Baugebiete 17, 33, 34, 36, 46, 47Baugrund 75Bauland, brutto 25Bauland, netto 26Bauleitplanung 16, 26, 32, 40, 49Baustoffe 36Baustrukturen 20, 22Bebauungspläne 33, 40Behinderte 19, 45Berg 36Berg, Villa 19, 29Berlin 12Beschäftigte 27Bestand 20, 31, 34, 40, 47Bevölkerungsstruktur 44, 45Bezugspunkte 18, 47Bibliothek des 21. Jahrhunderts 43Blickachsen 18, 19, 35, 60Bonatz, Paul 46

Bruttobauland 25, 26Budapester Platz 22BUGA 33, 34, 46Bundesgartenschau 33, 34, 46Bundesminister für Verkehr 11Bundesstraße 10 30Bundesstraße 14 30, 48Bundesstraße 14 30Bundesstraße 27 30Bürgerbeteiligung, offene 7BürgerInnen 7, 13, 25, 36Bürgermeister 9Buskonzept 29Busparkplätze 32Cannstatter Straße 18, 29, 30, 31,

35, 48CD-ROM 75Chancen 7, 46, 47Charlottenplatz 48City 7, 11, 16, 19, 20, 22, 23, 30, 32,

36, 47Citylogistik 32Cityring 30Dachbegrünung 40Dachgestaltung 20, 22, 34Darmstadt 4, 12DB Projekt GmbH Stuttgart 21 14Denkmalschutz 45, 46, 47, 61Deutsche Bahn AG 11, 14, 16, 26,

40Deutsche Post AG 16, 19, 24, 26, 40Deutscher Städtetag 36Dezentralisierung 29Diakoniestation 41Dichte 26Dienstleistungen 7, 23, 25Dreieck an der Wolframstraße 21Durchgangsbahnhof 7, 11Durchgangsverkehr 31Dürr, Vorstandsvorsitzender DB AG

11Düsseldorf 15, 73Eberhardsgruppe am Landespavillon

46Eckartshalde 35Eckartshaldenweg 35Ehmannstraße 17, 31, 35Eingriffs-/Ausgleichsregelung 18Einrichtungen 32, 40, 41, 42, 43, 44Einrichtungen des Gemeinbedarfs

22, 23, 40, 41Einrichtungen, kirchliche, religiöse

42Einrichtungen, kulturelle 43Einrichtungen, oberzentrale 43Einwohner 9, 27

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Einzelhandel 23, 24, 44Einzelobjekte 46Energie 37, 39Energiebedarfsminimierung 39Energiebedarfsvermeidung 39Energiekonzept 75Entsorgung 32, 44Erhaltungssatzung 47Erholungsdruck 34Ersatzmaßnahmen 40Erschließung 22, 30, 31, 32, 49Erschließung, äußere 30Erschließung, innere 31Europa 46Experimenteller Städtebau 22Fahrradabstellplätze 32, 47Fassadenbegrünung 40Fassadengestaltung 22, 34Fauna 37Fernbahn 27, 46Fernverkehr 9Filder 11Firmenverwaltungen 23Flächenbilanz 26Flächenrecycling 47Flächenverbrauch 47Flora 37Fluchttunnel 31Flughafen 11Forum Stuttgart 14Frauen 7, 13, 25, 36Freiflächen 19Friedhof 42Friedhofstraße 26Fußgänger 33Gartenbahn 29Gäubahn 25, 27, 46, 75Gebäudeerstellung 36Gebäudehöhen 20, 21, 26Gebhard-Müller-Platz 48Gehwege 32, 58Geländeniveau 19, 20Geländeprofil 18Gelenkpunkt 19, 47Gemeinbedarfseinrichtungen 22, 23,

40, 41Gemeinderat 4, 11, 12Gemeinderatsdrucksache 7/96 12Gemeinderatsdrucksache 40/97 13Gemeinderatsdrucksache 62/96 37Gemeinderatsdrucksache 71/97 13Gemeinderatsdrucksache 272/95 26Gemeinderatsdrucksache 286/97 4Gemeinderatsdrucksache 558/96 29Gemeinderatsdrucksache 605/95 12Geschoßflächen 12, 26Gleisflächen 7, 17, 27, 45Grabkapelle 18

Grundlagen 7, 12, 16, 25Grundwasser 39Grünes U 35Grünflächen 17, 19, 20, 28, 33, 34,

40, 59Grüngestaltung 34Gutachterkommission 12Gutachterverfahren, kooperatives 12Güterverkehr 32Hahn, Matthias 9Haltestellen 48Hamburg 12Handwerk 44Hauptbahnhof 7, 11, 12, 15, 17, 18,

30, 31, 33, 45, 46, 47, 48, 73Hauptverkehrsstraßen 23Heilbronner Straße 17, 18, 26, 28,

30, 31, 32, 35, 70Heilmannstraße 30Heilquellen 37, 38, 39, 75Heilquellenschutzgebiet 36, 37, 38Hochgeschwindigkeitsnetz 7, 11Hochhäuser 20, 26Hydrogeologei 75Hydrogeologie 37IBA 19, 33Ideenskizze 11, 13Identität 45, 46IGA 33, 34Illustrationen 65Individualverkehr 29, 56Infrastruktur 40, 49Infrastruktur, private 44Ingenhoven 15, 73Innenstadt 7, 11, 16, 19, 20, 47Integration, stadträumliche 17, 22Internationale Bauausstellung 19, 33Internationalen Gartenbauausstellung

33, 34Internet 75Investitionen 9Investor 21, 40Jodry, Jean-François 12Jugendfarm 41Kahlen 15, 73Kaltluftberechnungen 75Karlsplatz 21Karoline-Kaulla-Weg 18, 31Kernbereich des Rahmenplans 16Kesselrand 18Killesberg 28Kinder- und Jugendhilfe 41Kindertagesstätten 41Kirchliche Einrichtungen 42Klein + Breucha 12Kleiner Schloßplatz 21Klima 25, 34, 36, 37Klimaachsen 18

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Kommunalentwicklung Baden-Württemberg 13

Königstraße 18, 33Kopenhagen 12Kopfbahnhof 11Kosten 49Krisenstab 37Kultur 23, 24, 43, 44Kulturdenkmale 45, 46, 61Kurklinik 24, 25Landeshauptstadt Stuttgart 4, 7, 11,

12, 36, 37Landesregierung 11Landschaft 9, 28, 34Landschaftsplanung 25, 33Landschaftsraum 20Lärm 37Lautenschlagerstraße 33Logistik 32, 36Lokschuppen 25, 46Löwentorbrücke 31Löwentorkreuzung 31Löwentorzentrum 20, 25Luft 36, 37Lufthygiene 75Machbarkeitsstudie 11, 12Mailänder Platz 22Marktplatz 21Maß der baulichen Nutzung 25Maßstab 26Materialkanon 21Media-Forum 17, 25Mehrzweckhalle 24, 42Milieu 45Mineralbäder 19, 24Mineralquellen 75Mineralwasser 37Ministerpräsident 11Mittlerer Schloßgarten 46Mittnachtstraße 19, 27, 35, 44, 47Modal-Split 32Museen 33Museum für zeitgenössische Kunst

48Nachbarbereiche 40, 47Naturschutzrecht 40Nebenflächen 7Neckar 9, 19, 20, 34Neckarbrücke 21Neckartal 18, 19, 35Neckartor 30, 48Neckarufer 34Nesenbach 35Nettobauland 26Neugestaltung 7, 11, 46, 48Niedrigenergiehaus 36Niveaus 18Nordbahnhof 20, 25

Nordbahnhofstraße 25, 31, 44, 71Nordbahnhofviertel 19, 20, 24, 25,

28, 31, 45, 47Nordkreuz 27Nutzungen 20, 22, 24, 25, 36Nutzungsart 22Nutzungsmaß 25Nutzungsmischung 22, 23, 24, 47Oberbürgermeister 7Offene Bürgerbeteiligung 7, 13Öffentlicher Raum 20ÖPNV 27, 32, 33, 46, 57Optionen 27Ordnung, städtebauliche 17, 20Ost 17Overdiek 15, 73Paketpostamt 19, 35Paris 12Pariser Platz 21Parkanlagen 7, 9, 16, 19, 22, 33, 34,

40Parkierungsanlagen 31Parkplätze 32Parkränder 21Parzellierung 20Passivhaus 36Pflege- und Entwicklungsplan 75Pläne, thematische 55Planungsbüros 12Planungsgebiet 16, 17, 20, 22, 25,

26, 27, 35, 45, 76Planungsideen 12Planungsverfahren 20Platanenallee 19, 34, 46Plätze 18, 21, 30, 35Post 40Postdörfle 18Pragfriedhof 25, 35, 42Pragsattel 30, 31Pragstraße 30Pragtunnel 35Pragtunnel-Vorfeld 20, 25, 35Preisgericht 15Presselstraße 32Prognos AG 24Prüfaufträge 15, 18, 19, 20, 21, 24,

28, 29, 32, 33, 35, 40, 42, 43, 44,45, 48

Quartier 34, 43, 45Radfahrer 32, 33Radwege 32, 33, 58Rahmenkonzept 12, 14Rahmenkonzeption 12Rahmenplan 3, 4, 7, 11, 16, 23, 26,

33, 44, 48Rahmenplan Stuttgart 21 77Rahmenvereinbarung 11, 12Ränder 9, 19

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Raum, öffentlicher 20, 21Raumordnungsverfahren 14Realisierung 11, 40, 49Rechtskraft 16Regierungsviertel 24Region Stuttgart 7, 9, 11, 12, 23, 27,

43, 46, 47Regionalbibliothek 43Regionalverkehr 9Reitzensteinstraße 48Ressourcen 36Rio de Janeiro 36Rommel, Oberbürgermeister 11Rosensteinpark 7, 17, 19, 20, 24, 28,

34, 35, 37Rosensteinstraße 17, 24, 31, 47Rosensteintunnel 30, 46Rossebändiger 19, 34, 46Rotenberg 18Rotterdam 12Ruhender Verkehr 32Sackbahnhof 7Salucci Platz 22S-Bahn 19, 20, 25, 26, 27, 28S-Bahn-Haltepunkte 21, 27, 66, 67Schadstoffbelastung 75Schadstoffbelastungen 75Schallimmissionen 75Schallimmissionsplan 75Schaufler, Verkehrsminister 11Schienenverkehr 27Schillerplatz 21Schillerstraße 30, 31, 33, 35, 46Schlierholzweg 19Schloß Rosenstein 19, 34Schloßgarten 7, 17, 18, 20, 23, 33,

34, 46, 48Schloßgarten, Mittlerer 18, 23, 46,

47, 48Schloßgarten, Oberer 46, 47Schloßgarten, Unterer 17, 19, 24,

46, 69Schloßplatz 21Schloßplatz, Kleiner 21Schlüsselbereiche 21Schmelzer + Friedemann 12, 16, 69Schnitte 62Schulen 41Schuster, Oberbürgermeister Dr.

Wolfgang 7Schutzräume 47Segregation, soziale 19Senioren 41, 45Sichtbeziehungen 34, 60Skulpturenstraße 22Sondernutzungen 23, 24Sozialverträglichkeit 44Spielflächen 34, 42

Sportflächen 24, 41, 42Staatsgalerie 48Stadtbahn 26, 28, 31Stadtbahn-Haltepunkte 19, 31Stadtbild 26, 47Städtebau, experimenteller 22Stadtebenen 18, 19, 20Stadteinfahrt 26Stadtentwicklung 9Stadtentwicklung, innere 9Stadtentwicklung, nachhaltige 35Stadtentwicklungspolitik 36Stadtgestaltung 20, 21, 28, 48Stadtgrundriß 20Stadtkante 19Stadtlandschaft 9Stadtplanungsamt 7Stadtquartiere 16, 17, 20, 24, 32, 35,

47, 49Stadträume 17, 34, 45Stadtteiltreff 41Standort 7Standorte 11, 43, 45, 48Steinbeisstraße 27, 35, 43Steinberg 35Stellplatzbeschränkung 32Stellplätze 32Stellplatzmanagement 32Stöckach 45, 48Stockholmer Straße 22Störzbachtal 19, 34, 35Straßburger Platz 22Straßenbahnlinie 15 28Stückgutbahnhof 17Stuttgart-Bad Cannstatt 27, 28, 36,

38Stuttgart-Ost 17Stuttgart-Untertürkheim 11Sustainable City 36Synergie 47Talkessel 9, 18, 22Teilgebiet A 16, 18, 23, 30, 31, 35,

47, 49Teilgebiet A1 75Teilgebiet B 17, 19, 24, 30, 31, 35Teilgebiet C 17, 20, 25, 30, 31, 32,

35, 45Teilgebiete 76Terrassen 18Teufel, Ministerpräsident 11Thematische Pläne 55Thouret Platz 22Tiefgaragen 32Topographie 20, 22, 25, 26, 34, 62,

63Träger öffentlicher Belange 13Trojan, Trojan + Neu 4, 12, 66,

67, 68

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T-Trasse 28Türlenstraße 18, 31, 35TWS 31Umfeld 26Umwandlung 7Umweltpolitik 36Umweltschutz 35, 37Umweltuntersuchungen 37, 75Umweltverträglichkeitsprüfung 37Umweltziele 36UN-Konferenz 36Untersuchungen 33, 37, 40Untertürkheim 11Urbanität 20, 22, 26Ver- und Entsorgung 44Verband Region Stuttgart 11, 12Verbindungen 19, 34Verfahren 14, 16, 19, 40Verkehr 32, 36, 47Verkehrserschließung 11Verkehrsminister 11Vernetzung 9, 28Versiegelung 37Versorgung 32, 44Verträge 27, 40, 49Verwaltungen 23, 25Villa Berg 19, 29Vorgaben für die Folgeplanung 15Vorgeschichte 11Vor-Ort-Handeln 36

Vorprojekt 11, 12Wagenburgstraße 48Wagengutbahnhof 46Wagenladungsstraße 31Wartberg/Steinberg 35Wasser 36Wegeverbindungen 19, 34Werner-Siemens-Schule 28Wettbewerb 7, 12, 19, 20, 21, 22,

23, 25, 28, 33, 34, 46Wilhelma 30Wilhelma-Theater 34Willy-Brandt-Straße 30, 48Windfeldberechnungen 75Wissenschaftsstadt 24Wissmann, Bundesminister für

Verkehr 11Wohnanteil 23, 24Wohnen 7, 9, 22, 23, 24, 26Wohnen, ohne Auto 22Wohnumfeld 26Wohnungsbau, experimenteller 22Wohnungsbau, geförderter 23, 45Wolframstraße 17, 18, 19, 27, 30,

31, 32, 35, 70, 71Württemberg 18Zeitabschnitte 49Ziele 16, 33, 35, 36ZOB 29

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20. Thematische Pläne

Die thematischen Pläne veranschaulichen im Rahmenplan enthaltene Ein-zelaspekte.

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20.1 Motorisierter Individualverkehr

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20.2 Öffentlicher Personennahverkehr

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20.3 Radwege

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20.4 Grünflächen

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20.5 Sichtbeziehungen

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20.6 Bau- und Kulturdenkmale

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20.7 Schnitte, Teilgebiete A und B

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20.8 Topographie, Teilgebiet B

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21. Illustrationen

Die Illustrationen sind nicht Bestandteil des Rahmenplans. Sie veranschau-lichen beispielhaft Lösungsansätze für Teilprobleme, die in der weiterenPlanung näher zu untersuchen sind.

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21.1 Studie S-Bahnhaltepunkt Mittnachtstraße, Trojan, Trojan + Neu

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21.2 Studie S-Bahnhaltepunkt Nordbahnhof, Trojan, Trojan + Neu

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21.3 Terrassen am Unteren Schloßgarten, Trojan, Trojan + Neu

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21.4 Terrassen am Unteren Schloßgarten, Schmelzer + Friedemann

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21.5 Kreuzungspunkt Heilbronner Straße / Wolframstraße

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21.6 Kreuzungspunkt Wolframstraße / Nordbahnhofstraße

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22. Wettbewerb Hauptbahnhof

Der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Ingenhoven, Overdiek, Kahlen undPartner, Düsseldorf, wurde am 4. November 1997 vom Preisgericht ein-stimmig für die Ausführung empfohlen.

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Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Ingenhoven, Overdiek, Kahlen und Partner Düsseldorf

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23. Umweltuntersuchungen

Veröffentlichungen des Amtes für Umweltschutz

Heft 1 1996 Kaltluft- und Windfeld-Berechnungen für den Raum Stuttgart im Zusam-menhang mit der Planung für das Projekt „Stuttgart 21“

Heft 2 1996 Verkehrsbedingte Schadstoffbelastung im Zusammenhang mit der Pla-nung „Stuttgart 21“ - Ist-Zustand

Heft 3 1996 Hydrogeologie und Baugrund, Schutz der Mineral- und Heilquellen - eineBestandsaufnahme und Bewertung im Zusammenhang mit der Planungfür das Städtebauprojekt „Stuttgart 21“

Heft 4 1997 Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehrim Zusammenhang mit der Planung „Stuttgart 21“

Heft 5 1997 Städtebauprojekt „Stuttgart 21“ - Bestandsaufnahme und Bewertung fürdie Belange des Arten- und Biotopenschutzes

Heft 6 1997 Altlastenuntersuchung im Teilgebiet A1

Heft 7 1997 Stuttgart 21 - Pflege- und Entwicklungsplan Gäubahn -

Heft 8 1998 Kleinskalige klimatisch-lufthygienische Untersuchungen für das Gebiet Ader Planung „Stuttgart 21“ - Entwürfe Jodry und Trojan

Heft 9 1998 Prognosen zur verkehrsbedingten Schadstoffbelastung im Zusammen-hang mit der Planung „Stuttgart 21“

Heft 10 1998 Prognosen der Schallimmissionen für den öffentlichen Straßen- undSchienenverkehr im Zusammenhang mit der Planung „Stuttgart 21“

Heft 11 1998 Zukunftsorientiertes Energiekonzept für das Projekt Stuttgart 21. Berichtzum Planungsgebiet A1.

Heft 12 1998 Klimamessungen im Plangebiet „Stuttgart 21“ - eine Analyse thermischinduzierter Ausgleichsströmungen an städtischen Grünanlagen –

Heft 13 1998 Kleinskalige klimatisch-lufthygienische Untersuchungen für das Gebiet Ader Planung „Stuttgart 21“, Planfall 2010 (in Vorbereitung)

Heft 15 1999 Stuttgart 21 - Stadtklima 21Messungen der Kaltluftströme und Luftverunreinigungs-Vertikalprofile imPlangebiet „Stuttgart 21“ (in Vorbereitung).

Heft 14 1998 Schallimmissionsplan für den öffentlichen Straßen- und Schienenverkehrim Zusammenhang mit der Planung „Stuttgart 21“, Planfall 2010 (in Vor-bereitung)

Heft 16 1999 Auswertung stationärer meteorologisch-lufthygienischer Messungen imPlangebiet „Stuttgart 21“ (in Vorbereitung)

CD-ROM Stadtklima Stuttgart 21, Version 2 (deutsch und englisch)

Internet http://www.stadtklima.de/s21/fr_rps21.htm

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24. Planungsgebiet und Teilgebiete

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25. Rahmenplan Stuttgart 21