Raiffeisen Bausparkasse 1190 Wien · 2019. 4. 4. · Datenschutzerklärung und Entbindung vom...

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Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Mooslackengasse 12, 1190 Wien | t +43 1 546 46-0 oder DW | f +43 1 546 46-2369 oder DW | www.bausparen.at | FN 116309v | Handelsgericht Wien Version_11.2020 Informationen zum Datenschutz: www.bausparen.at/datenschutz Seite 1 von 4 Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Mooslackengasse 12 1190 Wien Datenschutzerklärung und Entbindung vom Bankgeheimnis (Name und Geburtsdatum aller Darlehensnehmer) Ich beabsichtige, ein Darlehen von EUR in Anspruch zu nehmen. 1. Weitergabe von Daten an KSV und an CRIF a.) Zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. der bestehenden Geschäftsverbindung und auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zur völligen Abwicklung werden Daten von Kunden und Haftenden („Betroffenen“) an die Konsumentenkreditevidenz („KKE“) und an die an die Warnliste der österreichischen Kreditinstitute („Warnliste“), beide geführt beim Kreditschutzverband von 1870 mit Sitz in Wien („KSV“) gemeldet. KKE und Warnliste sind zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung geführte Evidenzen. Grundlage der Einmeldungen in diese Evidenzen sowie der Erteilung von Auskünften daraus ist das berechtigte überwiegende Interesse der einmeldenden und abfragenden Unternehmungen an der aufsichtsrechtlich nach Bankwesengesetz und verbraucherschutzrechtlich nach Verbraucherkredit- sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gebotenen Kreditwürdigkeitsprüfung. In die KKE nimmt der KSV folgende Daten von Betroffenen auf, die ihm von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen sowie Leasingunternehmen gemeldet werden: anlässlich der Beantragung des Geschäftes die Identitätsdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) und die Kredit- / Darlehensdaten (Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten) anlässlich der Gewährung oder Ablehnung des Kredites / Darlehens dieser Umstand, allfällige später vereinbarte Änderungen der Kredit- / Darlehensabwicklung wie etwa vorzeitiger Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung ein allfälliges vertragswidriges Kundenverhalten allfällige Schritte im Zusammenhang mit der Fälligstellung bzw. Rechtsverfolgung. Diese Daten dürfen ausschließlich von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen und Leasinggesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) abgefragt werden, soweit das abfragende Unternehmen eine Rechtspflicht zur korrekten Beurteilung des Kreditrisikos, das ein Kreditwerber darstellt, trifft. In die Warnliste nimmt der KSV folgende Daten von Kunden auf, die ihm aufgrund eines vom Kunden gesetzten vertragswidrigen Verhaltens gemeldet werden:

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Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. Mooslackengasse 12 1190 Wien

Datenschutzerklärung und Entbindung vom Bankgeheimnis

(Name und Geburtsdatum aller Darlehensnehmer)

Ich beabsichtige, ein Darlehen von EUR in Anspruch zu nehmen.

1. Weitergabe von Daten an KSV und an CRIFa.) Zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken im Rahmen der Geschäftsanbahnung bzw. derbestehenden Geschäftsverbindung und auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung bis zurvölligen Abwicklung werden Daten von Kunden und Haftenden („Betroffenen“) an dieKonsumentenkreditevidenz („KKE“) und an die an die Warnliste der österreichischenKreditinstitute („Warnliste“), beide geführt beim Kreditschutzverband von 1870 mit Sitz in Wien(„KSV“) gemeldet.

KKE und Warnliste sind zu Zwecken des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung geführte Evidenzen. Grundlage der Einmeldungen in diese Evidenzen sowie der Erteilung von Auskünften daraus ist das berechtigte überwiegende Interesse der einmeldenden und abfragenden Unternehmungen an der aufsichtsrechtlich nach Bankwesengesetz und verbraucherschutzrechtlich nach Verbraucherkredit- sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gebotenen Kreditwürdigkeitsprüfung.

In die KKE nimmt der KSV folgende Daten von Betroffenen auf, die ihm von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen sowie Leasingunternehmen gemeldet werden:

• anlässlich der Beantragung des Geschäftes die Identitätsdaten (Namen, Adresse,Geburtsdatum, Geschlecht) und die Kredit- / Darlehensdaten (Höhe der Verbindlichkeit,Rückführungsmodalitäten)

• anlässlich der Gewährung oder Ablehnung des Kredites / Darlehens dieser Umstand,allfällige später vereinbarte Änderungen der Kredit- / Darlehensabwicklung wie etwavorzeitiger Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung

• ein allfälliges vertragswidriges Kundenverhalten• allfällige Schritte im Zusammenhang mit der Fälligstellung bzw. Rechtsverfolgung.

Diese Daten dürfen ausschließlich von Kreditinstituten, kreditgewährenden Versicherungsunternehmen und Leasinggesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) abgefragt werden, soweit das abfragende Unternehmen eine Rechtspflicht zur korrekten Beurteilung des Kreditrisikos, das ein Kreditwerber darstellt, trifft.

In die Warnliste nimmt der KSV folgende Daten von Kunden auf, die ihm aufgrund eines vom Kunden gesetzten vertragswidrigen Verhaltens gemeldet werden:

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Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von Zahlungsinstrumenten Diese Daten werden ausschließlich an Kreditinstitute weitergegeben, damit diese ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht zur konkreten Beurteilung eines Kreditrisikos besser wahrnehmen können.

b.) Anlässlich der Gewährung von Krediten und von Krediterhöhungen sowie zur laufenden Bonitätsprüfung werden Bonitätsdaten der Betroffenen, die von der CRIF GmbH erstellt werden, abgefragt. Im Zusammenhang mit dieser Abfrage werden die folgenden Daten an CRIF GmbH mit Sitz in Wien, Firmenbuchnummer FN 200570g übermittelt: Identitätsdaten (Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Firmenbuchnummer) Grundlage dieser Datenübermittlung zwecks Abfrage der Bonitätsdaten der Betroffenen ist das berechtigte überwiegende Interesse der Raiffeisen Bausparkasse an der aufsichtsrechtlich nach Bankwesengesetz und verbraucherschutzrechtlich nach Verbraucherkredit- sowie Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz gebotenen Kreditwürdigkeitsprüfung.

Bei diesbezüglichen Unklarheiten kann ich mich an die Raiffeisen Bausparkasse bzw. meinen Kundenbetreuer oder – hinsichtlich der in die Warnliste oder die Konsumentenkreditevidenz gemeldeten Daten - an den Kreditschutzverband von 1870 oder – hinsichtlich der an CRIF GmbH gemeldeten Daten – an die CRIF GmbH wenden, insbesondere auch, wenn ich meine datenschutzrechtlichen Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- und Widerspruchsrechte geltend machen will.

2. Ich nehme zur Kenntnis, dass mich betreffende Daten, die der Raiffeisen Bausparkasse imRahmen der Geschäftsverbindung bekannt geworden und zur Beurteilung der aus den Geschäftenentstehenden Risiken notwendig oder zweckmäßig sind (insbesondere Bilanz(dat)en, Vertrags- undSicherheitsdokumente samt Ergänzungen, Zusätzen und Nachträgen, Einkommensnachweise), an− Kreditinstitute (insbesondere an die Oesterreichische Nationalbank, Oesterreichische KontrollbankAG, Europäische Zentralbank, European Investmentbank), denen die Forderungen der RaiffeisenBausparkasse gegen den Kunden abgetreten werden oder als Sicherheit dienen sollen (dieRaiffeisen Bausparkasse ist berechtigt, die Forderungen jeglichen Kreditinstituten abzutreten oder alsSicherheit zur Verfügung zu stellen), zur Beurteilung dieser Forderungen− mit der Raiffeisen Bausparkasse in Verbindung stehende Unternehmen (österreichischeRaiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, Raiffeisen Bank International AG) zum Zwecke derRisikobeurteilung, Bonitätsbeurteilung, Finanzierungs- und Versicherungsoptimierung und Führungallfälliger Restrukturierungsgespräche weitergegeben werden.

3. Weitergabe von Daten an Mitschuldner und DrittsicherheitengeberDie Bausparkasse wird aufgrund ihrer diesbezüglichen Verpflichtungen nach allgemeinembürgerlichem Recht Mitschuldnern, Bürgen, Garanten und sonstigen DrittsicherheitengebernAuskünfte im Zusammenhang mit dem/den haftungsbegründendem/-begründenden Kredit(en)erteilen, insbesondere über die Höhe der Verbindlichkeiten, Rückführungsmodalitäten, Schritte desKreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung etc.

4. Ich nehme zur Kenntnis, dass die für den Abschluss und die Abwicklung des Vertragesnotwendigen Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geburtsland,Staatsbürgerschaft, Ausweisdaten, Sozialversicherungsnummer, Bonitätsdaten, Vertragsdaten,Umsatzdaten, allenfalls Daten zu Sicherheiten), zum Zweck der Vertragserfüllung bzw. zurDurchführung vorvertraglicher Maßnahmen von der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H.gespeichert, automationsunterstützt verarbeitet und genutzt werden.

Zum Zweck einer umfassenden Beratung, Betreuung und Bewerbung werden diese Daten dem mich betreuenden Vertriebspartner (Kundenbetreuer bzw. Bausparberater) zur Verfügung gestellt und von diesem – soweit erforderlich und zweckmäßig - gespeichert und genutzt. Je nach Art des Vertriebspartners haben auch die auf das Bauspargeschäft spezialisierten Mitarbeiter der jeweiligen

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Raiffeisenlandesbank bzw. des Raiffeisenverbandes eines Bundeslandes zu den oben genannten Zwecken Zugriff auf meine Vertragsdaten.

5. Ich entbinde die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., FN 116309v, für die in Punkt1., 2., 3. und 4. definierte Weitergabe von Daten auch vom Bankgeheimnis. Diese Erklärungkann ich jederzeit widerrufen. Ein Widerruf mit Wirkung für bereits erfolgte Datenweitergaben ist nichtmöglich.

6. Sofern ich im Einreichformular „Kostenlose Bausparzeitung“ ausgewählt habe, stimme ich derSpeicherung und Verwendung meines Namens sowie meiner Kontaktdaten zum Zweck derZusendung der Kundenzeitung der Raiffeisen Bausparkasse zu. Diese Erklärungen kann ich jederzeitwiderrufen. Ein Widerruf mit Wirkung für bereits erfolgte Datenverarbeitungen und –weitergaben istnicht möglich.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finde ich unter www.bausparen.at/datenschutz.

/ Ort, Datum Unterschriften aller Darlehensnehmer

Hinweis: Die Raiffeisen Bausparkasse wird in den Datenbanken der in dieser Erklärung genannten Institutionen Abfragen zur Kreditwürdigkeit vornehmen.

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Information zur Datenverarbeitung nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz

Die Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H. (kurz: „RBSK“), FN 116309v, ist aufgrund des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes verpflichtet, bei Begründung einer Geschäftsbeziehung die Iden-tität folgender Personen festzustellen und zu prüfen: • des Kunden• der für den Kunden vertretungsbefugten Person• des wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden• eines allfälligen Treugebers des Kunden

Des Weiteren ist die RBSK • bei Begründung einer Geschäftsbeziehung• bei jeder Einzahlung und Auszahlung von Spareinlagen, wenn der ein- oder auszuzahlende

Betrag mindestens 15 000 Euro beträgt• wenn der Verdacht oder der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde einer

terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) angehört oder dass der Kunde objektiv an Trans-aktionen mitwirkt, die der Geldwäscherei (§ 165 StGB – unter Einbeziehung von Vermögens-bestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren) oder derTerrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen

• bei Zweifeln an der Echtheit oder der Angemessenheit zuvor erhaltener Kundenidentifikations-daten

verpflichtet, - den vom Kunden verfolgten Zweck und die vom Kunden angestrebte Art der Geschäfts-

beziehung zu bewerten- Informationen über die Herkunft der eingesetzten Mittel einzuholen und zu prüfen- die Geschäftsbeziehung und die in ihrem Rahmen durchgeführten Transaktionen kontinuier-

lich zu überwachen- regelmäßig zu überprüfen, ob alle aufgrund des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes erforder-

lichen Informationen, Daten und Dokumente vorhanden sind

Die RBSK hat aufgrund des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes aufzubewahren: • Kopien der erhaltenen Dokumente und Informationen, die für die Erfüllung der beschriebenen

Sorgfaltspflichten erforderlich sind• die Transaktionsbelege und -aufzeichnungen, die für die Ermittlung von Transaktionen

erforderlich sind

Die Datenverarbeitungen im Rahmen der beschriebenen Sorgfaltspflichten der RBSK beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Ein Widerspruch des Kunden gegen diese Datenverarbeitungen darf daher von der RBSK nicht beachtet werden.

Die RBSK hat alle personenbezogenen Daten, die sie ausschließlich auf der Grundlage des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet bzw. gespeichert hat, nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren zu löschen, es sei denn, Vorschriften anderer Bundesgesetze erfordern oder berechtigen zu einer längeren Aufbewahrungsfrist.

Personenbezogene Daten, die von der RBSK ausschließlich auf der Grundlage des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismus-finanzierung verarbeitet werden, dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise für kommerzielle Zwecke, verarbeitet werden.