Ratgeber Testament

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TESTAMENT Mobilität für Mensch und Umwelt gestalten RATGEBER

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Page 1: Ratgeber Testament

T E S T A M E N TM o b i l i t ä t f ü r M e n s c h u n d U m w e l t g e s t a l t e nR

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GEB

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Page 2: Ratgeber Testament

Grußwort

Was passiert ohne Testament?5 Die gesetzliche Erbfolge5 Das Erbrecht der Ehepartner / Verpartnerten6 Beispiele zur gesetzlichen Erbfolge

Das Testament9 Wann Sie ein Testament brauchen9 Erbeinsetzung oder Vermächtnis?9 Das privatschriftliche Testament10 Das notarielle Testament10 Das gemeinschaftliche Testament 10 Das Berliner Testament10 Aufbewahrung des Testaments10 Der Testamentsvollstrecker

Der Erbvertrag

Der Pflichtteil

Die Schenkung und die Schenkung von Todes wegen

Lebensversicherungen

Das Vererben von Immobilien

Kosten und Steuern13 Erbschaft- und Schenkungsteuer13 Gebühren für die Errichtung von Testamenten

Woran Sie schon frühzeitig denken können

Der VCD17 VCD-Projektbereiche, die Sie mit Ihrem Nachlass unterstützen können18 Vermächtnisdarlehen – lassen Sie Ihr Geld sofort für den VCD arbeiten

Ihre Ansprechpartnerin

Impressum

2 Inhalt

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Inhalt

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Liebe Leserin, lieber Leser,

»Wir können heute die Welt zur Höllemachen, wir sind auf dem besten Weg dazu ...Wir können sie aber auch in das Gegenteilverwandeln.« Das hat Herbert Marcuse 1967geschrieben und er hat immer noch recht.Unser Leben ist endlich, und doch können wiretwas hinterlassen, das bleibt und dazu bei-trägt, die Welt lebenswerter zu machen.

Der VCD tut genau das, jeden Tag, seit 1986.Wir haben eine Vision, die uns die Energie undKraft gibt, uns für eine menschenfreundlicheMobilität einzusetzen, und die uns den Mutgibt, uns gegen die Autolobby und eine konservative auto- und industriefreundlichePolitik aufzulehnen.

Wofür engagieren wir uns? Wir wollen dieWelt verändern, nichts weniger. Der heutigeVerkehr ist Segen und Fluch zugleich. Wirkönnen uns fortbewegen, frei, schnell undselbstbestimmt, und das ist gut so. Doch wirsind mobil auf Kosten anderer Menschen, auf Kosten unserer Kinder, auf Kosten derMenschen in der sogenannten Dritten Welt.Wir wollen auf nichts verzichten. Wir sind inder Verantwortung, dies zu ändern.

Denn eine Mobilität ohne krebserregendeAbgase und ohne krankmachenden Verkehrs-lärm ist möglich. Saubere Luft und Ruhe sindmöglich. Ein Verkehr ohne unfallbedingteSchwerverletzte und Tote ist möglich. Es istmöglich, einen öffentlichen Raum zu schaffen,in dem wir uns mit Freude aufhalten können.Es ist möglich, darauf zu verzichten, einenJoghurt 2.000 Kilometer zu transportieren. EinBus- und Bahnsystem ist möglich, das unskomfortabel und günstig von Tür zu Türbringt. Mobilität für jede und jeden ist mög-lich!

Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einenÜberblick über die wichtigsten Fragen rundum das Thema Testament. Wir wollen damitauch ein Bewusstsein dafür schaffen, dass SieIhnen nahestehende Menschen ebensobedenken können wie den VCD. Damit unter-stützen Sie über das eigene Leben hinaus einegute Sache, die Ihnen zu Lebzeiten schon einAnliegen gewesen ist.

Herzlichst

Michael ZiesakVCD-Bundesvorsitzender

Grußwort 3

Mobilität für dieZukunft – für Menschund Umwelt

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»Nach der Geburt meiner Tochter Rosa habe ich mir Gedanken gemacht, was ich wem hinterlassen werde. Für mich ist wichtig, daran mitzuwirken, unseren Kinderneine lebenswerte Zukunft zu geben – eine Zukunft mit vielen Fahrrädern und Platz zum Spielen.« Heiko Balsmeyer, 45, Projektkoordinator »Clean Air« beim VCD, und Rosa Reimann, 7, Schülerin

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Was passiert ohne Testament?

Was passiert ohne Testament? 5

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Mensch stirbt, ohne ein Testamentzu hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge.Sie reicht oft aus, wenn Sie Ihren Nachlass nurunter Ihren Verwandten verteilt wissen möch-ten. Als gesetzliche Erben zählen Blutsver-wandte oder Ehepartner beziehungsweise Ver-partnerte.1

Erben 1. Ordnung sind Kinder und Enkel. Kinder sind immer gleichberechtigte Erben,egal ob leiblich oder adoptiert, ob aus einerEhe stammend oder nicht.

Erben 2. Ordnung sind Eltern oder Geschwister.

Als Erben 3. Ordnung folgen Großeltern, Tanten / Onkel und deren Abkömmlinge.

Wenn Erben einer Ordnung beim Tod des Erb-lassers / der Erblasserin vorhanden sind, werden alle Erben nachfolgender Ordnungenvom Erbe ausgeschlossen. Das heißt, wenn SieKinder haben, erben Ihre Eltern oder IhreSchwester nichts. Innerhalb einer Ordnungerben diejenigen, die am nächsten mit demErblasser / der Erblasserin verwandt sind.Haben Sie also Kinder und Enkel, erben IhreEnkel nichts. Ist allerdings eines Ihrer Kinderbereits verstorben, so geht sein Anteil aufseine Kinder zu gleichen Teilen über.

Der Staat erbt, wenn keine gesetzlichenErben vorhanden sind.

Das Erbrecht der Ehepartner / Verpartnerten

Für den Ehepartner / den Verpartnerten giltein eigenes Erbrecht. Der länger lebende Part-ner erbt zusammen mit den Verwandten desVerstorbenen.

Wollen Sie vermeiden, dass sich Ihr Partnermit weiteren Erben auseinandersetzen muss,sollten Sie auf jeden Fall ein Testament errich-ten. Welchen Anteil der länger lebende Ehe-partner erbt, hängt ebenfalls von dem Güter-stand ab, in dem die Partner gelebt haben. Imgesetzlichen Güterstand (Zugewinngemein-schaft, also ohne notariellen Ehevertrag) erbendie Partner häufig die Hälfte des Vermögens,die andere Hälfte wird unter den Kindern desErblassers aufgeteilt. Dies hängt jedoch auchvon der Ordnung der miterbenden Verwand-ten ab.

Im Güterstand der Gütertrennung sind diePartner den Kindern gleichgestellt.

Mit der Scheidung verliert ein Ehepartner dengesetzlichen Anspruch auf das Erbe des bis -herigen Partners.

1 Mit Ehepartner meinen wir selbstverständlich auch Ehepartnerinnen. Mit dem Begriff Verpartnerte beziehen wir uns sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form der Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebens -partnerschaft.

Page 6: Ratgeber Testament

Beispiele zur gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt nicht nur, wer erbberechtigt ist, sondern auch, mit welchem Anteildie Erbberechtigten erben. Dazu einige Beispiele:

Anna M., verheiratet, zwei Kinder, ZugewinngemeinschaftAnna M. lebt mit ihrem Ehemann im gesetzlichen Güterstand. Bei ihrem Tod erhält ihr Ehemanndie Hälfte des Nachlasses. Die Kinder erben jeweils ein Viertel.

Paul S., verheiratet, keine Kinder, Zugewinngemeinschaft Paul S. lebt mit seiner Frau im gesetzlichen Güterstand, sie haben keine Kinder. Bei seinem Toderbt seine Ehefrau drei Viertel des Nachlasses. Das restliche Viertel erhalten die Erbinnen undErben zweiter Ordnung. Das sind die Eltern von Paul S. Wenn diese nicht mehr leben, erben seineGeschwister.

6 Was passiert ohne Testament?

Was passiert ohne Testament?

Ehemann Erblasserin Anna M.

1/2

1/4

1/4

Kind 2

Kind 1

Ehefrau Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen

Erblasser Paul S.

3/4 1/4

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Wilhelm L., alleinstehendWilhelm L. ist 83 Jahre alt und verwitwet. Er lebt allein und hat keine Angehörigen mehr, alsoauch keine gesetzlichen Erben. Sein Nachlass fällt an den Staat.

Jutta und Jürgen K., verheiratet, Kinder, GütertrennungJutta und Jürgen K. sind verheiratet und haben zwei Kinder, das dritte kommt in wenigen Monaten zur Welt. Das Ehepaar hat durch einen notariellen Vertrag Gütertrennung vereinbart.Jürgen K. stirbt im Alter von 46 Jahren durch einen Autounfall. Jutta und ihre zwei Kinder erben je ein Viertel. Das ungeborene Kind erbt ebenfalls ein Viertel.

Sabine N. und Sandra P., keine eingetragene LebenspartnerschaftDas Paar lebt seit 27 Jahren ohne eingetragene Lebenspartnerschaft zusammen. Sandra P. stirbt mit 57 Jahren an einem Herzinfarkt. Ihre Partnerin Sabine N. hat nach dem Gesetz keinenAnspruch auf das Erbe. Die Familie der Verstorbenen erbt, während Sabine N. leer ausgeht.

Verpartnerte, also Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft, sindEhepartnern erblich gleichgestellt. Nach dem Tod des einen Lebenspartners erbt der überlebendePartner gemeinsam mit den Blutsverwandten des Partners.

Was passiert ohne Testament? 7

Erblasser Jürgen K.

1/4

1/4

Kind 2

Kind 1

1/4

1/4

Ungeborenes 3. Kind

Ehefrau

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»Ich möchte meinen Kindern eine intakte Welt hinterlassen. Der VCD führt dafür den schwierigen Kampf gegen die unzähligen Hindernisse der Lobbyisten. Das unterstütze ich.« Monika Ganseforth, 72, Ingenieurin im Ruhestand und stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende

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Das Testament 9

Wann Sie ein Testament brauchen

Immer dann, wenn Sie Ihren Nachlass andersregeln wollen als in der gesetzlichen Erbfolgevorgesehen, ist ein Testament die richtigeLösung. In Ihrem Testament können Sie zumBeispiel Ihnen nahestehende Menschenbedenken. Oder Sie entscheiden, Ihr sozialesoder politisches Engagement über Ihren Todhinaus fortzusetzen, und bedenken einegemeinnützige Organisation.

Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

Wenn Sie Ihren Nachlass mehreren Personenzuwenden wollen, ist die Unterscheidungwichtig, wer Erbe und wer Vermächtnisnehmersein soll. Der Unterschied: Ihre Erben sind IhreRechtsnachfolger. Sie treten in Ihre rechtlichenund wirtschaftlichen Beziehungen ein – zurBank, zum Finanzamt, zu Gläubigern und zuSchuldnern. Die Erben wickeln diese Bezie-hungen nach Ihrem Tod ab, es sei denn, Siehaben einen Testamentsvollstrecker bestimmt(siehe auch Seite 10). Dafür steht den Erbendas am Ende vorhandene Vermögen zu.

Mit einem Vermächtnis dagegen können SieVerwandte, Freunde oder auch Organisationenmit einem Anspruch auf einen Gegenstandoder Geldbetrag aus dem Nachlass bedenken.Die von Ihnen bestimmten Erben haben dieVerpflichtung, den Vermächtnisnehmern dieihnen zugedachten Werte aus Ihrem Nachlasszukommen zu lassen.

Gemeinnützige Organisationen wie den VCDkönnen Sie sowohl als Erben als auch als Vermächtnisnehmer einsetzen, je nachdem,welche Rolle in Bezug auf Ihren Nachlass Sieder Organisation einräumen wollen.

Das privatschriftliche Testament

Ein eigenhändig verfasstes Testament stellt die einfachste Art dar, ein Testament zu erstellen. Sie müssen es von Anfang bis Endeselbst handschriftlich verfassen und mit IhremVor- und Zunamen unterzeichnen. So kannein handschriftliches Testament aussehen:

Das Testament

MEIN TESTAMENT

Ich, Hannah Maier, geboren am 15.4.1962, wohnhaft in der Tempo-30-Zone 29, 50083 Köln,bestimme:

1) Alle bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf.

2) Als Erben bestimme ich meinen Neffen Niklas Wonnerode, wohnhaft Schanzenstraße 12, 20357 Hamburg. Für den Fall, dass mein Neffe nicht Erbe wird, bestimme ich den VCD, Verkehrsclub Deutschland e. V.,10969 Berlin zu meinem Erben.

3) Wird mein Neffe Erbe, erhält der VCD aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von 10.000 Euro.

Ich bitte das Nachlassgericht, einen Testamentsvoll -strecker zu bestimmen.

Köln, 28.3.2012Hannah Maier

Page 10: Ratgeber Testament

10 Das Testament

Das Testament

Das notarielle Testament

Wollen Sie sichergehen, dass Ihr Testamenteiner Anfechtung standhält, lassen Sie Ihr Testament am besten von einem Notar auf -setzen. Eine Fachanwältin für Erbrecht kannSie zusätzlich über die steuerlichen Auswir-kungen Ihres Testaments beraten.

Bei einem notariellen Testament stellt derNotar Ihre Testierfähigkeit fest und hilftIhnen, Ihren letzten Willen rechtlich ein-wandfrei zu formulieren.

Es wird amtlich verwahrt und erst nach IhremTod eröffnet. Das notarielle Testament ersetztin der Regel einen Erbschein. Für ein notariellesTestament fallen Gebühren an, eine Übersichtdarüber finden Sie auf Seite 13.

Das gemeinschaftliche Testament

Ehepartner oder Verpartnerte können eingemeinschaftliches Testament errichten. Ent-scheiden Sie sich für die privatschriftliche Formdes gemeinschaftlichen Testaments, schreibteiner der beiden Partner das Testament hand-schriftlich nieder, dann unterschreiben beidePartner mit Ort- und Datumsangabe.

Änderungen am gemeinschaftlichen Testament können nur zu Lebzeiten beiderPartner erfolgen.

Das Berliner Testament

Häufig wollen Ehepartner / Verpartnerte, dassihre Kinder erst nach dem Tod beider erben. Indiesem Fall setzen sich die Partner gegenseitigzu Alleinerben ein und bestimmen die Kinder

zu Schlusserben. Das Vermögen wird zweimalvererbt, im schlechtesten Fall muss daher auchzweimal Erbschaftsteuer gezahlt werden – es sei denn, der Begünstigte ist eine gemein -nützige Organisation wie der VCD. BeratenSie sich unbedingt mit einer Fachanwältin fürErbrecht oder einem Steuerberater, wenn Sieein Berliner Testament aufsetzen möchten.

Aufbewahrung des Testaments

Das handschriftliche Testament können Sie inIhrer Wohnung aufbewahren, es bei einer Person Ihres Vertrauens oder beim Nachlass-gericht hinterlegen.

Das notarielle Testament gibt der Notar inamtliche Verwahrung, um sicherzustellen, dasses im Erbfall eröffnet wird und die Erben undVermächtnisnehmer informiert werden.

Notieren Sie auf einem Zettel, den Sie bei sichführen, den Namen und die Telefonnummerder Person oder Organisation, die bei IhremTod sofort benachrichtigt werden soll.

Der Testamentsvollstrecker

Setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein, sokümmert sich dieser als Ihr Treuhänder darum,dass Ihr Wille exakt nach dem Wortlaut desTestaments umgesetzt wird. Er empfiehlt sich,wenn Sie einen umfangreichen Nachlasshaben und Ihre Erben mit der Abwicklung desErbes überfordert sein könnten oder Sie Sorgehaben, dass es Konflikte gibt. Sie können esauch dem Nachlassgericht überlassen, einePerson zu benennen. Der Testamentsvoll -strecker erhält für seine Tätigkeit eine ange-messene Vergütung aus dem Nachlass.

Page 11: Ratgeber Testament

Das Testament 11

Neben dem Testament ist der Erbvertrag diezweite Möglichkeit, Regelungen über daseigene Vermögen nach dem Tod zu treffenund von der gesetzlichen Erbfolge abzu -weichen. Im Unterschied zum Testament binden Sie sich als Erblasser / Erblasseringegenüber Ihrem Vertragspartner.

Ein Erbvertrag kann zum Beispiel sinnvoll sein,wenn Ihr Kind nach Ihrem Tod den Familien-betrieb übernehmen soll. Oder Sie möchtenmit einer Vertrauensperson vereinbaren, dasssie Sie im Alter pflegt und dafür einen TeilIhres Vermögens erhält.

Ein Erbvertrag kann nicht einseitig geändertwerden – Erblasser und Erbe sind an ihngebunden, sofern er nicht gemeinsam auf-gehoben wird.

Der Erbvertrag muss durch den Erblasser / die Erblasserin persönlich und unter Anwesen-heit aller Vertragspartner vor einem Notargeschlossen werden.

Der Erbvertrag

Grundsätzlich gilt, dass Sie zum Erben einset-zen können, wen Sie wollen. BerücksichtigenSie dabei Ihren Ehepartner / Verpartnertenbeziehungsweise Ihre Kinder nicht, könnendiese einen Pflichtteil als Ersatz für einen ent -zogenen Erbteil geltend machen. Dies kannnur in Form einer Geldzahlung und innerhalbvon drei Jahren, nachdem die oder der Pflicht -teilsberechtigte von dem Erbfall erfahren hat,geschehen, sonst verfällt der Anspruch.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetz-lichen Erbteils.

Der Pflichtteil

Kreisverkehr in Pudong – Bezirk

von Shanghai, China

© ALTITUDE / Yann Arthus-

Bertrand

Page 12: Ratgeber Testament

Auch mit einer Lebensversicherung könnenSie Ihnen nahestehende Menschen oderOrganisationen bedenken. Dafür müssen Sieeinen Bezugsberechtigten eintragen, dem dasAuszahlungskapital zufällt, falls Sie die Fällig-keit nicht erleben. Benennen Sie keinenBezugsberechtigten, so fällt bei Ihrem Tod derAnspruch gegen die Versicherung in den all-gemeinen Nachlass.

Bereits zu Lebzeiten können Sie Teile IhresVermögens verschenken. Das Schöne daran ist,zu sehen, wie Ihre Gabe Freude bereitet undVeränderungen unterstützt. Eine solcheSchenkung unterliegt der Schenkungsteuer.Bitte vergleichen Sie hierzu die Tabelle auf dernächsten Seite.

Schenkungen und testamentarische Ver -fügungen zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen wie des VCD sind von derSchenkung- und Erbschaftsteuer befreit.

Die Schenkung von Todes wegen ist einebesondere Form der Schenkung. Sie wird erstmit Ihrem Tod wirksam und fällt nicht in den

Nachlass. Sie können auch ein Konto oder ein Wertpapierdepot auf Ihren Todestag übereinen »Vertrag zugunsten Dritter auf denTodesfall« verschenken. Sie bestimmen, ob diebegünstigte Person sofort oder erst bei IhremTod von der Schenkung erfährt. Sie könnendiese Art der Schenkung jederzeit wider rufen.

Mit dem Vermächtnisdarlehen für den VCDhaben wir für Sie die Möglichkeit geschaffen,den VCD schon zu Lebzeiten zu unterstützenund sich im Notfall trotzdem abzusichern.Mehr darüber lesen Sie auf Seite 18.

Die Schenkung und die Schenkung von Todes wegen

12 Die Schenkung und die Schenkung von Todes wegen / Lebensversicherungen / Das Vererben von Immobilien

Lebensversicherungen Das Vererben von Immobilien

Möchten Sie eine Immobilie vererben, ist essinnvoll, ein Testament zu errichten, um zumBeispiel für Ihren Ehepartner / Verpartnertenein lebenslanges Wohnrecht zu sichern oderdie Aufteilung unter Ihren Kindern zu bestim-men. Sie haben auch die Möglichkeit, zumBeispiel dem VCD eine Immobilie zu vererbenund gleichzeitig festzulegen, dass ein Ihnennahestehender Mensch lebenslanges Wohn-recht in dieser Immobilie erhält.

Page 13: Ratgeber Testament

Dem länger lebenden Ehepartner / Verpartnerten und den Kindern unter 27 Jahren wird zusätzlich ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt:

Ehepartner, Verpartnerter 256.000 €

Kinder je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €

Erben

Persönlicher Freibetrag

Versorgungsfreibetrag

Steuerklasse 1

Ehepartner / Verpartnerter, Kinder, Stief kinder, Enkel,Eltern*, Großeltern*

Ehepartner / Verpartnerter500.000 €

Kinder, Stiefkinder, Enkel,wenn Eltern verstorbensind, 400.000€

Enkel 200.000 €

Ehepartner / Verpartnerter

Steuerklasse 2

Eltern*, Großeltern*, Ge -schwister, Nichten, Neffen,Stief- und Schwiegereltern,Schwiegerkinder

20.000 €

Steuerklasse 3

Alle, die nicht in die ersten beiden Steuer -klassen fallen

20.000 €

Steuerpflichtiges Vermögen

bis 75.000 €

bis 300.000 €

bis 600.000 €

Steuersätze Steuerklasse 1

7 %

11 %

15 %

Steuersätze Steuerklasse 2

15 %

20 %

25 %

Steuersätze Steuerklasse 3

30 %

30 %

30 %

Nachlasswert

20.000 €

50.000 €

100.000 €

200.000 €

500.000 €

700.000 €

Notargebühr**

72 €

132 €

207 €

357 €

807 €

1.107 €

Notargebühr gemein-schaftliches Testament**

144 €

264 €

414 €

714 €

1.614 €

2.214 €

Verwahrungsgebühr Gericht

18,00 €

33,00 €

51,75 €

89,25 €

201,75 €

276,75 €

Kosten und Steuern 13

Kosten und Steuern

Erbschafts- und Schenkungsteuer

Gebühren für die Errichtung von Testamenten

Gemeinnützige Organisationen wie derVCD sind von der Erbschaftsteuer befreit.

* Bei der Schenkungsteuer fallen Eltern und Großeltern in die ungünstigere Steuerklasse II.

** Zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

Page 14: Ratgeber Testament

»Zu einem verantwortungsbewussten Lebensstil gehört auch die eigene Mobilität.Das wird oft übersehen. Wir wünschen uns für die Zukunft, dass jeder überall bequemund zu fairen Preisen mobil sein kann – ohne auf das Auto angewiesen zu sein. Dazu brauchen wir eine Verkehrspolitik, die sich von der Dominanz des Autos verab-schiedet und sich ernsthaft um die Alternativen kümmert.« Nicole Knaup, 40, Referentin Kommunikation beim VCD, und Ralf Göhner, 41, Schauspieler

Page 15: Ratgeber Testament

Vermögen auflisten

Es ist sinnvoll, sich einen genauen Überblicküber das eigene Vermögen zu verschaffen –das können Bankkonten sein, Sachwerte wieKunstwerke oder Autos oder Immobilien.Denken Sie auch an Ihre Verbindlichkeiten.

Erben und andere Begünstigte festlegen

Wen wollen Sie in Ihrem Testament beden-ken? Wer soll Erbe oder Erbin sein, wer soll einVermächtnis erhalten? Gibt es Menschen, dieeinen Pflichtteilsanspruch haben?

Vorsorge treffen für Unfall, Krankheit , Alter

Mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevoll-macht oder Betreuungsvorsorge können SieVorsorge treffen, wenn Sie nicht mehr in derLage sind, für sich selbst zu handeln und zuentscheiden. Am besten, Sie lassen sich dazuvon einer Fachanwältin für Erbrecht beraten.

Für den Fall eines Unfalls empfiehlt es sich,einen Zettel bei sich zu tragen, auf dem dieKontaktdaten der Personen notiert sind, dieim Notfall benachrichtigt werden sollen.

Benachrichtigung im Todesfall

Legen Sie fest, wer im Todesfall benachrichtigtwerden soll – am besten in einer Liste mitAdressen und Telefonnummern. Legen Siediese Liste an einen gut auffindbaren Ort.

Bestattungswünsche

Haben Sie besondere Bestattungswünsche?Schreiben Sie diese getrennt von Ihrem Testament auf, denn bis dieses eröffnet wird, können mehrere Wochen vergehen.

Haustiere

Haben Sie ein Haustier? Machen Sie sichGedanken, in wessen Obhut das Tier imTodesfall kommen soll. Am besten verfügenSie in Ihrem Testament eine bestimmteSumme für die Kosten, die für die Pflege desTieres anfallen. Gerne ist Ihnen der VCDbehilflich, einen geeigneten Platz zu finden.

Woran Sie schon frühzeitig denken können 15

Shinjuku – Bezirk von Tokio,

Japan © ALTITUDE / Yann

Arthus-Bertrand

Woran Sie schon frühzeitig denken können

Page 16: Ratgeber Testament

Der VCD wurde 1986 gegründet – als nebendem Super-GAU in Tschernobyl, Waldsterbenund dem Ozonloch auch der Verkehr als Verursacher von Schadstoffen und Treibhaus-gasen zunehmend in den Fokus gerät.

Anfangs als Schmuddelkind der Verkehrspolitikbelächelt, trägt die Arbeit des VCD baldFrüchte. Ohne ihn wären die Bahncard oderdie Katalysatoren-Pflicht nicht so schnell Realität geworden.

Der VCD setzt sich inzwischen mit rund45 haupt amtlich tätigen Verkehrsexpertinnenund Kommunikationsprofis in Berlin für eineumwelt- und sozialverträgliche, sichere undgesunde Mobilität ein. Er wird dabei vor Ortvon vielen ehrenamtlich engagierten Aktivenund bundesweit von rund 60.000 Förderinnenund Mitgliedern unterstützt.

Der VCD arbeitet dabei auf zwei unterschied-lichen Ebenen:

Zum einen berät er im Rahmen seiner ver-kehrs- und umweltpolitischen Arbeit Politikund Wirtschaft, initiiert innovative Projekte,setzt Themen auf die Agenda und begleitetGesetzgebungsprozesse. Denn politische Ent-

scheidungen bestimmen maßgeblich, wie sichunsere Mobilität in Zukunft entwickelt – egalob es sich dabei um sparsame Autos, guteAngebote im öffentlichen Nah- und Fernver-kehr oder die Begrenzung der negativenUmweltauswirkungen des Flugverkehrs handelt.

Zum anderen vertritt der VCD die Interessenaller umweltbewusst mobilen Menschen inDeutschland. Denn auch die Verbraucherinnenund Verbraucher entscheiden mit: Nutzen wirBus und Bahn statt das eigene Auto? Achtenwir beim Autokauf auf minimalen Verbrauchund Schadstoffausstoß? Wägen wir ab, ob dasFlugzeug das richtige Verkehrsmittel fürunsere Urlaubsreise ist? Integrieren wir dasFahrrad in unseren Alltag?

Unterstützen Sie den VCD, … damit die Bahn eine echte Alternative

zu Auto und Flugzeug werden kann.… damit Kinder lernen, wie sie sicher

und gesund unterwegs sein können. … damit es mehr spritsparende und

effiziente Autos gibt.… damit es keinen einzigen Verkehrs-

toten mehr gibt!

16 Der VCD

Der VCD

Page 17: Ratgeber Testament

VCD-Projektbereiche, die Sie mit IhremNachlass unterstützen können

Verkehrspolitik

Der VCD setzt sich für eine Verringerung derimmensen Belastungen ein, die der Verkehrfür Mensch und Umwelt verursacht. Wir nehmen Politikerinnen und Politiker in die Ver-antwortung, Anreize und verbindlicheRahmen bedingungen für eine umwelt- undklima verträgliche Mobilität zu schaffen.

Dazu gehören die Einführung eines generellenTempolimits, die längst überfällige Kerosin-steuer und eine nachhaltig ausgerichtete Ver-kehrsinfrastruktur, die sich nicht von der Auto-und Industrielobby bestimmen lässt.

Mit Ihrem Testament können Sie sich füreine nachhaltige Verkehrspolitik einsetzen,die den Menschen weiterbringt und dieNatur schont.

Verkehrssicherheit

Zehn Verkehrstote am Tag im Jahr 2011 inDeutschland: Das sind zehn Tote zu viel!

Wer hinter den Zahlen das persönliche Schick-sal der Unfallopfer sieht, kann nur eine akzeptable Zahl an Verkehrsopfern ableiten:null. Deshalb haben wir unser Projekt »VisionZero« genannt.

Leitgedanke von »Vision Zero« ist es, Ver kehrs -sicherheit als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und alle für den Verkehr Verant-wortlichen einzubeziehen: von der Auto mobil -industrie bis zur Versicherung, vom Fahrl ehrerbis zur Verkehrsplanerin. Ein wichtiger Bau-stein für mehr Verkehrssicherheit ist die Sen-kung der Geschwindigkeit – der VCD kämpftfür ein generelles Tempolimit auf Autobahnenund für die Einführung von Tempo 30 inner-orts.

Mit Ihrem Testament können Sie sich dafür einsetzen, dass »Null Verkehrstote«eines Tages Realität werden!

Der VCD 17

»Love Parade« im Tiergarten,

Berlin, Deutschland

© ALTITUDE / Yann Arthus-

Bertrand

Page 18: Ratgeber Testament

Zu Fuß und auf dem Fahrrad

Zu Fuß gehen und Fahrrad fahren – das ist gutfür Gesundheit und Umwelt. Das Fahrrad ist zu -dem das optimale Verkehrsmittel für die Stadt,denn auf dem Rad sind Sie in der Stadt oftschneller am Ziel als mit Auto oder Bus. Deshalbsetzt sich der VCD ein für mehr Fußgänger -wege, ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz,Fahrradabstellanlagen und eine kostenlose Fahr-radmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mit Ihrem Testament können Sie sich ein -setzen für mehr Platz und Sicherheit fürFahrradfahrende sowie Fußgänger undFußgängerinnen.

Mit Bus und Bahn

Der VCD setzt sich für abgestimmte Fahr-pläne, moderne Fahrzeuge, faire Preise undein gutes Bus- und Bahnnetz ein. Denn Busund Bahn sind sinnvolle Alterna tiven zumumweltbelastenden Auto.

Mit Ihrem Testament können Sie sich für ein deutschlandweit gut ausgebautes,modernes Bus- und Bahnnetz einsetzen.

Klimaschutz und Verkehr

Der Klimawandel hat massive Folgen. Hervor-gerufen wird er vornehmlich durch das Treib-hausgas CO2. Der Verkehr ist für ein Fünftel desCO2-Ausstoßes verantwortlich. Der VCD setztsich ein für die Entwicklung von sparsamenFahrzeugen und einen ambitionierten CO2-Grenzwert, für die Besteuerung des besondersklimaschädlichen Flugverkehrs und natürlich füreinen Ausbau der öffent lichen Verkehrsmittel.

Mit Ihrem Testament können Sie sich füreine klimaverträgliche Mobilität einsetzen.

Kinder und Jugendliche im Verkehr

Kinder und Jugendliche bedürfen alsschwächste Verkehrsteilnehmer eines beson-deren Schutzes. Der VCD setzt sich für ihreSicherheit ein, vermittelt ihnen Verantwortungbei der Wahl des Verkehrsmittels und zeigtihnen Mitgestaltungs möglichkeiten für einenachhaltige Mobilität.

Mit Ihrem Testament können Sie Kinderund Jugendliche schützen und für den Ver-kehr fit machen.

Vermächtnisdarlehen – lassen Sie Ihr Geld sofort für den VCD arbeiten

Sie möchten die Arbeit des VCD gerne unterstützen und wünschen sich, dass Ihr Geld sofortfür den VCD arbeitet? Mit dem Vermächtnisdarlehen sorgen Sie dafür, dass ein Teil Ihreszukünftigen Nachlasses dem VCD zu kommt. Sie geben einen Betrag ab 5.000 Euro zunächst alszinsloses Darlehen an den VCD. Damit ist Ihr Geld sofort für eine zukunfts fähige Mobilitätaktiv. Bei Bedarf, zum Beispiel bei ungeplanten Gesundheitsausgaben, er halten Sie das Geldzurück. Wenn Sie es selbst nicht benötigen, vermachen Sie Ihre Einlage zum Zeitpunkt IhresTodes dem VCD. Dies wird in einem Vertrag zwischen Ihnen und dem VCD geregelt. SprechenSie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich dazu.

18 Der VCD

Der VCD

Page 19: Ratgeber Testament

Ihre Ansprechpartnerin / Impressum 19

Impressum

Ihre Ansprechpartnerin

Verkehrsclub Deutschland e.V.Rudi-Dutschke-Straße 9 · 10969 Berlin

Fon: 030 / 28 03 51 − 405Fax: 030 / 28 03 51 − 10

[email protected]

Text und Redaktion: Ingrid HolzmayerRechtliche Beratung: Silke DingwortGestaltung: Anna-Maria Roch

Mit mineralölfreien Bio-Farben auf 100%Recyclingpapier (RAL-UZ 14) ohne Isopropylalkohol gedruckt. Papier, Druck und Transport CO2-neutral.

Fotos: Titel: Pitopia · S. 3: Markus Bachmann ·S. 4, 8, 14, 19: Mathias Bothor · S.16: MarcusGloger · S. 11, 15, 17: Yann Arthus-Bertrand

Stand: 6/2013

Mit freundlicher Unterstützung derFONDATION GOODPLANET. Sie hat zumZiel, die Öffentlichkeit über Umweltschutzaufzuklären und zu sensibilisieren. Für weitereInformationen: www.goodplanet.org

Wir hoffen, wir konn-ten Ihnen mit dieser Broschüre nützlicheInformationen zumThema Testamentgeben. Ein Testamentzu verfassen und sichdamit auseinander -zusetzen, was Sie fürsich und andere

wollen, kann Ruhe und Raum für andere Dingeschaffen. Wir hoffen auch, dass wir Ihnen dieIdee näherbringen konnten, einen Teil IhresNachlasses für menschen- und umweltfreund-liche Mobilität zu geben.

Für Fragen, die wir Ihnen mit dieser Broschürenicht beantworten konnten, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Wir können Ihnen auch einen Notar oder eineFachan wältin für Erbrecht empfehlen.

Sie erreichen Ingrid Holzmayer unter der Telefonnummer 030 / 28 03 51 – 405 oder per E-Mail unter [email protected]

Diese Broschüre ersetzt keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin / einen Notar odereine Steuerberaterin. Eine Haftung des VCD wird durch diese Broschüre nicht übernommen.

Page 20: Ratgeber Testament

»Ein entwickeltes Land zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Armen ein Autobesitzen, sondern dadurch, dass die Reichen öffentliche Verkehrsmittel benutzen.«

Enrique Peñalosa, ehemaliger Bürgermeister von Bogotá

Verkehrsclub Deutschland e.V. · Rudi-Dutschke-Straße 9 · 10969 Berlin

Fon: 030 / 28 03 51 – 405 · Fax: 030 / 28 03 51 − [email protected] · www.vcd.org

Spendenkonto 1 132 917 801 · BLZ 430 609 67 · GLS GemeinschaftsbankBIC: GENODEM1GLS · IBAN: DE78 4306 0967 1132 9178 01