Ratgeber Trauerfall

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Ratgeber für den Trauerfall Eine Information der Stadt Baden-Baden

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Eien Information der Stadt Baden-Baden zum Thema Trauerfall

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Ratgeber für den Trauerfall

Eine Information der Stadt Baden-Baden

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Baden-Badener und Bühler Bestattungsunternehmen

Wir sind das älteste private Bestattungsunternehmen in Bühl, Baden-Baden und Umgebung. Bestattermeister, vom Handwerk geprüfte Bestatter, Bestattungsfachkraft und Thanatopraktiker

Wir beraten über Durchführung von Erd- oder Feuerbestattungen sowie alternative Bestattungsarten Bestattungs-VorsorgeGruppen-Sterbegeldversicherungen finanzielle Regelung von Bestattungskosten zu Lebzeiten über Treuhandkonto mit Bankbürgschaft

Wichtig für uns persönliche, individuelle und kompetente Beratung in unserem Institut oder im Trauerhausgewissenhafte und seriöse Hilfe und Beratung zur Bewältigung aller bei einem Sterbefall anfallenden Formalitäten

Wir bieten eigene klimatisierte Aufbahrungsräume zur persönlichen Abschiednahmeeigene Hauskapelle zur Gestaltung der Trauerfeier nach individuellen WünschenTrauercafé zur Bewirtung der TrauergästeÜberführung mit modernem, stilvollem Bestattungswagen

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Unser Firmen-LogoDamit das Leben weitergeht – Hoffnung durch Hilfesteht für unsere Dienstleistungen an aller erster Stelle.

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Inhalt 3

Geleitwort 5

1. Im Sterbefall – was ist zu tun? 6

2. Regelungen zu Lebzeiten 8

2.1 Wichtige Adressen 9

2.2 Hospiz – Sterbebegleitung in Baden-Baden 10

3. Friedhöfe in Baden-Baden 12

3.1 Hauptfriedhof 14

3.2 Stadtteilfriedhöfe 15

3.3 Rundgang Hauptfriedhof 20

4. Grab- und Bestattungsarten 22

4.1 Grabarten 22

4.2 Pflegefreie Grabstätten 23

4.3 Grabpflege und Grabmale 24

4.4 Krematorium 25

5. Gut zu wissen 26

6. Service für unsere Leser 28

6.1 Erbrecht 30

6.2 Bestatter 32

6.3 Steinmetze und Bildhauer 34

6.4 Gärtnereien und Blumenhandel 36

Impressum 38

Inhalt... und unruhig ist mein Herzbis es Ruhe findet in Dir.

Augustinus

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Kompetent und partnerschaftlich

Krematorium Baden-Baden GmbH

Friedhofstraße 46 · 76530 Baden-BadenTel. 07221/93-21 71 & -21 72 · Fax 07221/93-21 76

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Tod und Abschied von geliebten Menschen konfron-tieren uns mit Sinn und Leben des Verstorbenen, mit unserer eigenen Sterblichkeit und mit Sinn undZukunft des eigenen Lebens.

Es ist verständlich, dass wir Gedanken an den Tod, an Abschied und Schmerz verdrängen und vor unsherschieben. Trotzdem werden wir die Erfahrung desTodes als existentielle Herausforderung anerkennenmüssen, auch wenn Schmerz und Trauer uns zu über-wältigen scheinen.

Auch in solch menschlich schwierigen Situationenwerden wir von Fragen und Aufgaben nicht ver-schont, die Begräbnis und eine würdige Bestattungs-kultur betreffen. Was muss ich als nächstes tun, anwelche Stelle kann ich mich wenden? In dieser Sorge soll Ihnen dieser Ratgeber Hilfe undRat geben und Sie in Ihrer schweren Situation beglei-ten.

Selbstverständlich stehenIhnen auch die Mitarbeiterder Abteilung Friedhof undBestattungen beim städti-schen Gartenamt bei allenFragen gerne zur Ver-fügung. Auch die örtlichenBestattungsunternehmenund Friedhofsgärtner gebenIhnen gerne Auskunft zuallen Fragen über Bestat-tungen und Grabpflege.

Ich wünsche sehr, dass diese Broschüre Ihnen weiter-hilft, dass durch eine würdevolle Begräbnisfeier undGrabgestaltung der Friedhof ein Ort der Besinnungund dankbarer Erinnerung an verstorbene Angehö-rige und Freunde wird. Hierzu wünsche ich Ihnen dieKraft, auch schwere Stunden des Abschieds zu über-winden.

Geleitwort des Ersten Bürgermeisters

Werner HirthErster Bürgermeister

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Stirbt ein naher Angehöriger, so dürfen – bei allemSchmerz – einige wichtige Punkte nicht vergessen wer-den. Wir geben Ihnen deshalb hier einen Leitfaden.

Arzt verständigenBei Eintritt eines Sterbefalles muss zur Feststellungdes Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart und derTodesursache von einem Arzt unverzüglich die Leichen-schau vorgenommen werden. Er stellt eine Todesbe-scheinigung und einen Leichenschauschein aus.

Bestatter benachrichtigenNach Ausstellung der Bescheinigungen durch denArzt ist ein Bestatter zu benachrichtigen, da derLeichnam innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt desTodes in eine Leichenhalle überführt werden muss.

Dokumente bereithaltenHalten Sie zur Erledigung von Formalitäten die Ge-burtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkun-de sowie die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehe-partners bereit. Weitere wichtige Unterlagen sind:– Todesbescheinigung und Leichenschauschein– Personalausweis der verstorbenen Person– Krankenkassen- und Versicherungsunterlagen – Rentenversicherungsnummer– Testament, Erbschein, Grabdokumente, Bestattungs-

vorsorgevertrag soweit vorhanden

Sterbefall beim Standesamt anzeigenHier wird die Sterbeurkunde ausgestellt, welche zurVorlage bei den verschiedenen Behörden und Institu-tionen verlangt wird.

Was ist noch zu tun?– Arbeitgeber/Rententräger und Krankenkasse

benachrichtigen– Auszahlungen von Versicherungsgeldern, Beihilfen,

Rentenvorschüssen beantragen– Grab- und Bestattungsart wählen. Nutzen Sie hier

unseren Überblick „Grab- und Bestattungsarten“auf den Seiten 22-25

– Gesamtkosten für die Bestattung berechnen, Leis-tungsumfang klären und Angebote einholen

– Rentenanspruch geltend machen– Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen– Unterrichtung, Kündigung oder Ummeldung von

Versicherungen, Mitgliedschaften, Konten, Woh-nung, Abonnements, Telefon, Post, Auto, Strom,Gas, Wasser usw.

1. Im Sterbefall – was ist zu tun?

Tipp

Für die Erledigung aller Formalitäten, die in Zusammen-hang mit der Bestattung des Verstorbenen stehen, emp-fiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen,das Ihnen Wege abnimmt und beratend zur Seite steht.

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Der Tod ist großwir sind die Seinenlachenden Munds.

Wenn wir uns mitten im Leben meinenwagt er zu weinenmitten in uns.

Rainer Maria Rilke

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Viele Menschen beschäftigen sich bereits zu ihrenLebzeiten intensiv mit dem Tod und damit, was mitihren sterblichen Überresten geschehen soll. Beispiels-weise möchten Lebenspartner häufig ihr gemeinsa-mes Grab zusammen aussuchen. Andere möchtenihren Verwandten und Freunden die spätere Grab-pflege abnehmen und dahingehende Vorsorge treffen.Auch über die Art der Bestattung machen sich vieleMenschen bereits zu Lebzeiten Gedanken und äußernihre Wünsche. Und bedenkt man, dass im Todesfalleines Angehörigen der Schmerz oft jede sachlicheEntscheidung erschwert, ist eine rechtzeitige Aus-einandersetzung mit den möglichen Fragen und Pro-blemen sehr hilfreich.

BestattungsvorsorgeVorsorgeverträge werden von Bestattungsunterneh-men und namhaften Versicherungen angeboten. Natürlich ist es auch möglich, die Bestattung in einerVerfügung oder testamentarisch zu regeln.

Vorerwerb einer GrabstätteEine Wahlgrabstätte kann man bereits zu Lebzeitenaussuchen und das Nutzungsrecht daran erwerben.Sie können mehrere Grabstellen umfassen und dieNutzungszeit kann – im Gegensatz zur Reihengrab-stätte – verlängert werden.

GrabpflegeDie Grabstätte eines uns lieb gewesenen Menschen zupflegen, ist ein Ehrendienst. Es gibt jedoch Umstände,die es einem nicht ermöglichen, ein Grab selbst aufDauer zu pflegen. In diesen Fällen kann ein Dauer-Grabpflegevertrag mit einem Friedhofsgärtner abge-schlossen werden. Oder man entscheidet sich für eineGrabstätte, bei der die Gestaltung und Pflege bereitsin der Nutzungsgebühr enthalten sind. Nutzen Siehier unseren Überblick „Grab- und Bestattungsarten“auf den Seiten 22-25.

Patientenverfügung

Volljährige können in einer schriftlichen Verfügung im Vor-aus festlegen, ob und wie sie später behandelt werdenwollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußernkönnen. Ist der Betroffene entscheidungsunfähig, sind Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte an seine Patienten-verfügung gebunden. Die Verfügung ist nur in Schriftformwirksam. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.Eine vorherige Beratung durch einen Arzt ist nicht vorge-schrieben, kann aber hilfreich sein.

2. Regelungen zu Lebzeiten

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2.1. Wichtige Adressen und Ansprechpartner

Friedhofsverwaltung aller Tel.: 07221/93-2170, Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhrstädtischen Friedhöfe Abteilungsleiter Friedhof u. Bestattungen Mo – Do 13.00 – 16.00 UhrGartenamt Tel.: 07221/93-2175, Freitag 08.00 – 15.00 UhrAbteilung Friedhof Friedhofsverwalter Hauptfriedhofund Bestattungen Tel.: 07221/93-2182,Friedhofstraße 46 Friedhofsverwalter Friedhof Baden-Oos76530 Baden-Baden Tel.: 07221/93-2172, Tel.: 07221/93-2171,

Erd- u. Feuerbestattungen, GräberverwaltungFax: 07221/[email protected]

OrtsverwaltungenHaueneberstein Tel.: 07221/93-1252 Di – Do 07.00 – 12.00 UhrRathausplatz 1 [email protected] Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr76532 Baden-Baden Freitag 07.00 – 13.00 Uhr

ReblandVerwaltungsstelle Neuweier Tel.: 07221/93-1271 Mo – Fr 08.00 – 12.00 UhrMauerbergstraße 95 Fax: 07221/93-1273 Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr76534 Baden-Baden [email protected]

Verwaltungsstelle Steinbach Tel.: 07221/93-1265 Mo – Do 08.00 – 12.00 UhrSteinbacher Straße 55 Fax: 07221/93-1266 Mittwoch 14.00 – 17.30 Uhr76534 Baden-Baden [email protected] Freitag 07.00 – 12.45 Uhr

Verwaltungsstelle Varnhalt Tel.: 07221/93-1275 Mo – Fr 08.00 – 12.00 UhrAm Kirchberg 6 Fax: 07221/93-1277 Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr76534 Baden-Baden [email protected]

Sandweier Tel.: 07221/93-1232 Mo, Mi, Fr 08.00 – 12.00 UhrIffezheimer Str. 5 [email protected] Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr76532 Baden-Baden Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Standesamt Tel.: 07221/93-2165 Mo – Fr 08.00 – 12.00 UhrAugustaplatz 1 Fax: 07221/93-2168 Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr76530 Baden-Baden [email protected] Mittwoch 14.00 – 17.30 Uhr

Kirchen / PfarrbürosEvangelisches Dekanat Tel.: 07221/906723Kath. Kirche St. Bernhard Tel.: 07221/63706

Anschrift Tel. · Fax · E-Mail Öffnungszeiten

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2.2. Hospiz – Sterbebegleitung in Baden-Baden

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Entsprechend den Grundsätzen der Hospizarbeit beglei-ten wir Menschen unabhängig von der Hautfarbe,Religion, Weltanschauung, Nationalität und der sozia-len Herkunft. Wir sehen Sterben als einen Teil desLebens an und lehnen aktive Sterbehilfe ab.

Die Begleitung von Trauernden nach dem Sterbeprozessist uns ein Herzensanliegen. Wir bieten Einzelgesprächesowie regelmäßige Treffen in einer Trauergruppe an.

Christa Götz, Vorsitzende des Ambulanten HospizDienstesBaden-Baden, Tel. 07221/28535

Margret Schaum, stellv. Vorsitzende des AmbulantenHospizDienstes, Tel. 07221/392 653

Der Kinder- und JugendhospizDienst Baden-Baden · Rastatt · MurgtalDer Kinder- und JugendhospizDienst ist Teil desAmbulanten HospizDienstes Baden-Baden und hat diegleichen Ziele zum Inhalt. Die Begleitung der Kinderund Jugendlichen sowie ihrer Familien beginnt abDiagnose einer lebensverkürzenden Krankheit.

Auch dieser Dienst bietet in der Trauersituation fürKinder, Jugendliche und deren Nahestehende Einzel-und Gruppengespräche an.

Sabine Kohmann, Koordinatorin

Der Ambulante HospizDienst Baden-BadenDer Ambulante HospizDienst Baden-Baden begleitetseit 1991 schwer kranke, sterbende und trauerndeMenschen im Sinne des weltweiten Hospizgedankens.Das bedeutet für uns, dass wir uns gegen die Verdrän-gung des Todes einsetzen und Menschen in der Grenz-situation ihres Lebens beistehen, um ihre Würde als ein-maliger gottgewollter Mensch zu wahren. Wir sind eineökumenische, ehrenamtlich arbeitende Gruppe undgehen zu jedem Sterbenden, zu dem wir gerufen wer-den. Die Orte sind Pflegeheime und Seniorenstifte,Privathaushalte, die Stadtklinik sowie das Hospiz Kafar-naum. Für Trauernde bieten wir Einzelgespräche sowieeine Trauergruppe an, die sich in Abständen von dreiWochen trifft. Wir sind auf diesen Dienst vorbereitet.

Unsere Ziele:

– Wir möchten den Sterbenden durch unsere Nähe dieAngst vor dem Alleinsein nehmen.

– Wir setzen uns für eine bestmögliche Schmerztherapieein.

– Wir möchten den Angehörigen und Freunden imSterbe- und Trauerprozess beistehen.

– Wir bieten Trauernden eine nachgehende Trauer-begleitung an.

– Wir möchten die Auseinandersetzung mit Sterbenund Tod in die Öffentlichkeit tragen.

Wertvolle Informationen zu den Bereichen Hospizdienst– Palliativversorgung – Trauerbegleitung und Vorsorgesowie die Adressen der nächstliegenden Institutionen,mit Ansprechpartnern, die Ihnen und Ihren Angehörigenweiterhelfen, finden Sie im Hospizwegweiser für denLandkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden unter: www.hospiz-wegweiser.de

Tipp

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3. Friedhöfe in Baden-Baden

� HauptfriedhofFriedhofstraße 46, 76530 Baden-Baden

� Friedhof LichtentalEckbergstraße 46, 76534 Baden-Baden

� Friedhof EbersteinburgZimmerhardtstraße 20, 76530 Baden-Baden

� Friedhof BalgBalger Hauptstraße 136, 76532 Baden-Baden

� Friedhof Baden-OosDekan-Höfler-Straße 4, 76532 Baden-Baden

� Friedhof HauenebersteinAm Gottesacker 4, 76532 Baden-Baden

� Friedhof SandweierIffezheimer Straße 17, 76532 Baden-Baden

Friedhof NeuweierJohannisweg 1, 76534 Baden-Baden

Friedhof SteinbachHäfnergasse 20, 76534 Baden-Baden

� Friedhof VarnhaltGottesackerweg 1, 76534 Baden-Baden

Jüdischer FriedhofAls eigenständiger Friedhof der israelitischen Kultusge-meinde findet sich angrenzend an den Lichtentaler Fried-hof der Jüdische Friedhof. Er wurde in den Jahren 1918bis 1921 angelegt, später erweitert und wird bis heuteals Begräbnisort für die Mitglieder der israelitischen Kul-tusgemeinde genutzt. Auf dem Friedhof wurden eine Tahara-Halle und ein Gedenkstein für die 1938 zerstörteSynagoge errichtet.

EhrenfriedhofAls „Ehrenfriedhof“ wird der alte Lichtentaler Friedhofbezeichnet, der 1821 angelegt und 1832 erweitert wor-den war. Bis zur Anlage des neuen Friedhofs in Lichten-tal im Jahr 1893 war er der einzige Begräbnisplatz fürOberbeuern und Unterbeuern. Im 20. Jahrhundert fanden hier auch Opfer des Lagers Malschbach undAngehörige der französischen Streitkräfte ihre letzte Ruhestätte. Bestattungen werden auf dem Ehrenfried-hof nicht mehr durchgeführt.

Russisch-orthodoxes GrabfeldAuf dem Friedhof in Oos wurde 2010 ein Grabfeld ange-legt, in dem Bestattungen nach dem russisch-ortho-doxen Ritus möglich sind. Er wurde durch die russisch-orthodoxe Gemeinde in Baden-Baden angeregt undsteht allen Angehörigen orthodoxen Glaubens als Ortder Bestattung zur Verfügung.

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3.1. Hauptfriedhof

� Hauptfriedhof

Der Baden-Badener Hauptfriedhof wurde 1843 ein-geweiht und ersetzte den in den vier Jahrhundertenzuvor als Begräbnisplatz genutzten Spitalfriedhof imRotenbachtal. Aus einer einfachen Anlage mit viergroßen Bestattungsfeldern und einem Wegekreuzentwickelte sich das Friedhofsareal in mehreren Er-weiterungen zum größten Baden-Badener Friedhof.1868 wurde die von Heinrich Hübsch entworfene undzuletzt in den Jahren 2008 bis 2010 renovierte Fried-hofskapelle eingeweiht. 1909 konnte durch eine Stiftung das Krematorium mit Aussegnungshalle undangrenzendem Urnenfeld errichtet werden. Heutezählt der Hauptfriedhof zu den besonders eindrucks-vollen historischen Friedhöfen in Baden mit zahl-reichen alten Bäumen, wertvollen Grabsteinen undGrabstätten bedeutender Persönlichkeiten.

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6.1 Stadtverwaltung Baden-Baden

� Friedhof Lichtental

Ab 1893 entstand am Fuße des Eckbergs in Lichtentalals Ersatz für den alten Lichtentaler Friedhof ein neu-er Friedhof, der 1958 erweitert wurde. Mit seiner ma-

� Friedhof Ebersteinburg

Der Friedhof in Ebersteinburg ist der jüngste Friedhofim Stadtkreis Baden-Baden. Er wurde zusammen mitder neuen Einsegungshalle in den Jahren 1987/1988angelegt. Mit seiner Lage umgeben von Wald weist er

eine besondere Stimmung der Ruhe auf. Er ersetztden alten Ebersteinburger Friedhof, der sich zwischender Zimmerhardstraße und der Rosenstraße befandund der 2009 in eine Grünanlage umgestaltet wurde.

3.2. Stadtteilfriedhöfe

lerischen Talsituation ist er ein besonders stimmungs-voller Ort des Totengedenkens. Eine erste Friedhofs-kapelle, die 1931 errichtet worden war, wurde 1965/1966 durch die neue Aussegnungshalle ersetzt. Unmittelbar an den Lichtentaler Friedhof grenzt derJüdische Friedhof an.

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� Friedhof Balg

Der Friedhof Balg wurde im Jahr 1839 nach der Los-lösung der Pfarrei von Oos am Waldrand angelegtund in den Jahren 1860 und 1983 erweitert. Erst im

� Friedhof Baden-Oos

Die Geschichte des Ooser Friedhofs reicht vermutlichbis in das 16. Jahrhundert zurück. 1823 entstand dieerste wichtige Erweiterung, der eine umfangreicheVergrößerung im Jahr 1957 folgte. Bemerkenswert ist

3.2. Stadtteilfriedhöfe

Jahr 1992 wurde eine eigene Leichen- und Ausseg-nungshalle errichtet. Als dominantes Monumentprägt das große barocke Steinkreuz, das auf das Jahr1733 zurückgeht, den älteren Friedhofsteil.

die Friedhofskapelle aus dem Jahr 1856, die von altemBaumbestand gerahmt wird. Die neue Aussegnungs-halle entstand 1957.

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� Friedhof Haueneberstein

Der Friedhof in Haueneberstein wurde 1822/23 ange-legt und in den Jahren 1908 und 1978 erweitert.

� Friedhof Sandweier

Der Sandweierer Friedhof besteht aus einem älteren,historischen und einem neuen Friedhofsteil. Der ur-sprüngliche Friedhof entstand in den Jahren 1834/

3.2. Stadtteilfriedhöfe

Heute wird vor allem der neue Friedhofsteil für Be-stattungen genutzt. Die Friedhofskapelle, die 1959eingeweiht worden war, wurde 2010 um eine über-dachte Vorhalle ergänzt. Seit 2011 finden alle Baum-bestattungen im Stadtkreis im Urnenhain auf deroberhalb der Grabfelder gelegenen Anhöhe statt.

1835, als beim Bau der neuen Pfarrkirche der alteFriedhof überbaut wurde. Auf dem alten Friedhofsteilbefindet sich die in den Jahren 1888-1890 gestiftetealte Friedhofskapelle. In den Jahren 1963 bis 1965erweiterte die Gemeinde Sandweier den Friedhof underrichtete eine neue Aussegnungshalle.

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Friedhof Neuweier

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ver-storbenen aus Neuweier im benachbarten Steinbach

Friedhof Steinbach

Der Friedhof in Steinbach bestand als Begräbnisplatzbereits seit dem 17. Jahrhundert. Eine umfassende Er-weiterung erfolgte 1976. Drei Jahre später wurde die

3.2. Stadtteilfriedhöfe

neue Aussegnungshalle eingeweiht. Überragt wirdder neue Friedhofsteil vom eindrucksvollen Denkmalfür Meister Erwin von Steinbach, den bedeutendenBaumeister des Straßburger Münsters.

bestattet. 1851 entstand ein eigener Friedhof auf der„Hohenacker“ genannten Anhöhe oberhalb des Ortes. Im Jahr 1975 wurde die Fläche des NeuweiererFriedhofs nahezu verdoppelt und erhielt mit der neu-en Aussegnungshalle einen baulichen Mittelpunkt imÜbergang vom alten zum neuen Friedhofsteil.

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� Friedhof Varnhalt

Der zwischen Weinbergen auf einer kleinen Anhöhegelegene Friedhof in Varnhalt wurde zusammen mitder Kapelle im Jahr 1910 eröffnet. Ergänzt wurde derFriedhof 1975 um einen Erweiterungsteil mit der 1977eingeweihten neuen Aussegnungshalle.

3.2. Stadtteilfriedhöfe

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3.3 Rundgang Hauptfriedhof

25 Max Grundig

26 Gustav Stroh

27 Otto Saal

28 August Gaus

Rundgang über den Hauptfriedhof

1 Totengräberdenkmal

2 Konsul Philipp Möhring

3 Dr. Werner Bergengruen

4 Marchese Philippi Ala Ponzoni

5 Dr. h.c. Ernst Schlapper

6 Schulz von Siemens

7 Camill Wurz

8 August Schriever

9 Friedrich Paulus

10 Wolfgang Preiss

11 Alfred und Kurt Brenner

12 Louis Lucien Lepoix

13 Adolpha Le Beau

14 Dr. med. Georg von Groddeck

15 Kapelle

16 Pfarrergräber

17 Adolf Jensen

18 Dr. jur. h.c. Albert Gönner

19 Dr. Walter Carlein

20 Hans Kuhn

21 Faber-Gruft

22 Otto von Vincenti

23 Dr. Hans Rößler

24 Fürstin Feodora zu Hohenlohe und Langenburg

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3.3 Rundgang Hauptfriedhof

29 Vasilij von Shukovskij

30 Otto Flake

31 Kammerer – Kreuz

32 Reverend Archibald White

33 Reinhold Schneider

34 Edouard Bénazet

35 Fürst Ilarion Sergejewitsch Wassiltschikoff

36 Dietrich von Choltitz

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4.1. Grabarten

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam eines Ver-storbenen in einem Sarg in einem Erdgrab bestattet.Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, bei einem Hartholz-sarg 25 Jahre. Dagegen wird bei der Feuerbestattungder in einen Sarg gebettete Verstorbene im Krema-torium eingeäschert. Die Urne mit der Asche des Ver-storbenen kann dann beigesetzt werden. Die Ruhe-zeit beträgt 15 Jahre. Voraussetzung für eine Feuer-

ReihengräberReihengräber werden erstim Todesfall innerhalb deszur Belegung anstehendenGräberfeldes für die Dauerder Ruhezeit vergeben. EineVerlängerung ist nicht mög-lich. Die Grabstätte kannnur einmal belegt werdenund ist nach Ablauf der Ru-hezeit abzuräumen und ein-zuebnen.

Wahlgräber Wahlgräber könneneine oder mehrereGrabstellen umfas-sen. Das Nutzungs-recht kann schon zuLebzeiten erworben(Vorerwerb) und

über die Ruhefrist hinaus auf Antrag verlängert wer-den. Weitere Zubettungen von Urnen in Erd- und Urnenwahlgräbern sind möglich. Nach Aufgabe derGrabstätte ist die Fläche abzuräumen und einzuebnen.

bestattung ist eine weitere Leichenschau durch einenAmtsarzt. Liegen keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vor, erteilt die Ortspolizeibehörde desEinäscherungsortes die Erlaubnis zur Feuerbestattung.Bei der Seebestattung wird die Urne auf Hoher Seebeigesetzt. Eine Bestattung in Binnengewässern istunzulässig.

4. Grab- undBestattungsarten

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4.2 Pflegefreie Grabstätten

Pflegefreie Wahlgrabstätten können schon zu Lebzei-ten über einen Vorerwerb reserviert oder im Todesfallvergeben werden. Das Nutzungsrecht kann auf An-trag über die Ruhefrist hinaus verlängert werden. JeGrabstelle ist nur eine Beisetzung möglich. Urnenge-meinschaftsgräber (Foto oben) werden ab 2012 aufallen Baden-Badener Friedhöfen angeboten, Partner-baumgräber (2-stellig) derzeit nur auf dem FriedhofHaueneberstein.

Gärtnerbetreute Grabfelder

mit Reihen- und Wahlgräbern werden auf dem Haupt-friedhof und dem Friedhof Oos angeboten. Sie werdendurch Gärtnereibetriebe instandgehalten und gärtne-risch gepflegt. Für Grabstellen in den gärtnerbetreutenFeldern ist ein Pflegevertrag über die Dauer der Nut-zungszeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofs-gärtner abzuschließen.

Pflegefreie Reihen- und Wahlgrabstätten sind für denNutzungsberechtigten ohne eigenen Pflegeaufwand.Sie werden durch die Stadt gestaltet und gepflegt. Inder Gebühr sind Grabmal, Pflege und Unterhaltungfür die Dauer der Nutzung enthalten. Eine individuel-le Grabpflege (z.B. Bepflanzung, Gestecke, Kerzen,Lampen, Vasen, Schalen o.ä.) sowie das Ablegen vonGegenständen (z.B. Skulpturen, Bildern o.ä.) sindnicht möglich.

Pflegefreie Reihengrabstätten werden erst im Todes-fall für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Verlän-gerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In einerUrnengemeinschaftsanlage (Foto unten) ist keineindividuelle Beisetzung möglich, es werden zehn Urnengemeinsam beigesetzt. Diese Form ist derzeit auf demHauptfriedhof und dem Friedhof Oos möglich. DieGrabstätte kann auch in einem gestalteten Grabfeldliegen, so wie es derzeit auf den Friedhöfen Oos undLichtental angeboten wird. Baumgräber können nur

auf dem Friedhof Haueneberstein gewählt werden.Bei anonymen Urnengräbern gibt es keine Kennzeich-nung und Bekanntgabe der Grabstätte.

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4.3 Grabpflege und Grabmale

Grabstätten müssen so gestaltet und gepflegt werden,dass sie die Würde des Friedhofs wahren. Die gärtne-rische Anlage und die Pflege einer Grabstätte könnendie Angehörigen und Hinterbliebenen selbst durch-führen oder dafür die Dienste von Friedhofsgärtne-reien in Anspruch nehmen. Bei pflegefreien Grabstät-ten erfolgt die Gestaltung, Unterhaltung und Pflegedurch die Stadt.

Bei der Grabpflege und Grabgestaltung sind bestimm-te Grundsätze zu beachten. So müssen verwelkteBlumen und Kränze von den Grabstätten entferntund an den dafür vorgesehenen Plätzen abgelagertwerden. Die Verwendung von chemischen Pflanzen-schutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei derGrabpflege ist nicht erlaubt. Kunststoffe und sonstigenicht verrottbare Stoffe dürfen in sämtlichen Produk-ten der Trauerfloristik und im Grabschmuck nicht ver-wandt werden. Ausgenommen sind Grabvasen. DasHerrichten, die Unterhaltung und jede Veränderungder gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstättenobliegen ausschließlich der Stadt.

Die Errichtung oder Veränderung eines Grabmalsbedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofs-verwaltung. Grabmale und sonstige Grabausstattungenmüssen dauerhaft verkehrssicher sein. Verantwortlichsind die Nutzungsberechtigten der Grabstätte. Erscheint

Patenschaften für erhaltenswerte Grabstätten

Um auf den Baden-Badener Friedhöfen künstlerisch oderhistorisch wertvolle Grabstätten zu erhalten, können Paten die Verpflichtung übernehmen, diese auf ihre Kosten zu unterhalten bzw. zu pflegen. Dafür wird denPaten ein Nutzungsrecht an diesen Grabstätten unterden Voraussetzungen der Bestattungs- und Friedhofs-ordnung der Stadt Baden-Baden eingeräumt.

die Standsicherheit von Grabmalen oder Teilen davongefährdet, sind die Nutzungsberechtigten verpflichtetunverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind Grabmal,Fundament, Einfassung und Bepflanzung zu ent-fernen. Dies gilt nicht für Grabstätten, die von derStadt als erhaltenswert eingestuft werden.

Erhaltenswerte GrabstättenKünstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmalewerden in einem Verzeichnis geführt und unterstehendem besonderen Schutz der Friedhofsverwaltung.Über die Einstufung als erhaltenswerte Grabstättewerden die Nutzungsberechtigten informiert.

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4.4 Krematorium

Krematorium Baden-Baden

Die Stadt Baden-Baden betreibt für den Stadtkreis so-wie das Umland ein Krematorium, um eine würdevol-le örtliche Kremation der Toten zu gewährleisten.

Das Krematorium Baden-Baden befindet sich in einemdenkmalgeschützten Jugendstilgebäude aus dem Jah-re 1909 in der ruhigen, grünen Umgebung des Haupt-friedhofes Baden-Baden. Das Krematorium verfügtinnerhalb des Gebäudes über eine eigene Trauerhallefür Trauerfeiern sowie über Aufbahrungsräume.

Erste Anregungen für ein Krematorium hatte ein„Feuerbestattungsverein Baden“ bereits 1894 gegeben.Doch erst als Konsul August Schriever im September1906 dem damaligen Oberbürgermeister Gönner

90.000 Mark zur Errichtung eines Krematoriums zurFeuerbestattung in Aussicht stellte, begann man, sichwieder mit dem Bau zu beschäftigen. Drei Jahre spä-ter war es dann soweit: Am 25. Oktober 1909 fand dieerste Einäscherung im Krematorium Baden-Badenstatt.

Hinter der stilvollen Fassade des Hauses kommt mod-ernste, computerunterstützte Technik zum Einsatz.Abläufe und Organisation sind klar und überschau-bar: Bevor ein Verstorbener eingeäschert wird, sindverschiedene amtliche Papiere, die Erlaubnis der An-gehörigen sowie eine amtsärztliche Untersuchungnotwendig. Jede Feuerbestattung wird in einem Ein-äscherungsverzeichnis detailliert dokumentiert. Fürjeden Leichnam wird eine Einäscherungsnummer ver-geben. Diese Nummer befindet sich auf einem Ein-äscherungsstein (Schamottstein), der während desKremationsvorgangs beim Verstorbenen bleibt undanschließend mit der Asche in die Urne kommt. Aufden Urnendeckel werden die Daten des Verstorbenenund die Einäscherungsnummer graviert.

Die Einäscherung dauert zwischen 1 1/2 und 2 Stun-den und wird bei 850° bis 1.300° Celsius durchgeführt.Die Kremation im Vollholzsarg ist dabei rechtlichdurch die Bestattungsverordnung vorgeschrieben. Bei jeder Feuerbestattung kann und darf nur einLeichnam eingeäschert werden. Die Kremation istfrühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erlaubt.

Die Urnen dürfen vom Krematorium Baden-Badennur weitergegeben werden, wenn gewährleistet ist,dass sie am vorgesehenen Ort beigesetzt werdenkönnen.

Baden-Baden bietet auf allen Friedhöfen Urnen-beisetzungen in Urnenreihen- oder Urnenwahl-gräbern an.

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5. Gut zu wissen

FriedhofszweckDie Friedhöfe in Baden-Baden dienen der Bestattungaller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner derStadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einerbestimmten Grabstätte besaßen sowie der in derGemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenenPersonen ohne Wohnsitz. Wer seinen Hauptwohnsitzwegen der Aufnahme in ein auswärtiges Alten- oderPflegeheim oder in auswärtige häusliche Pflege auf-gegeben hat, bleibt den Einwohnern gleichgestellt.Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustim-mung der Stadt und ist grundsätzlich nur in Wahl-grabstätten zulässig.

BestattungspflichtIn der Bundesrepublik Deutschland muss jedermenschliche Leichnam und jede Totgeburt auf einemausgewiesenen Platz bestattet werden. Dies gilt fürErd- und Feuerbestattungen gleichermaßen. Ausgenommen davon sind Urnenbeisetzungen aufHoher See. Fehlgeburten unterliegen nicht demBestattungszwang, können aber auf Wunsch einesElternteils ebenfalls auf einem Friedhof beigesetztwerden.Für die Bestattung müssen grundsätzlich die Angehöri-gen (die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspart-nerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder,

die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister,Enkelkinder der verstorbenen Person) sorgen.

BestattungszeitpunktVerstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die zuständigeBehörde kann unter bestimmten VoraussetzungenAusnahmen zulassen oder anordnen. Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen auf-gebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden.

RuhezeitenAuf den Friedhöfen im Stadtkreis Baden-Baden be-trägt die Ruhezeit:

– bei Erwachsenen und Kindern nach Vollendung des 10. Lebensjahres 20 Jahre

– bei Kindern vor Vollendung des 10. Lebensjahres 12 Jahre

– bei Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres 8 Jahre

– bei Verwendung von Hartholzsärgen 25 Jahre

– bei Urnenbeisetzungen 15 Jahre

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5. Gut zu wissen

Der NutzungsberechtigteDas Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird durch dieFriedhofsverwaltung der Stadt Baden-Baden verliehen.Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Beiset-zung von verstorbenen Familienangehörigen in derWahlgrabstätte und hat das Recht, dort beigesetzt zuwerden. Er ist verpflichtet, die Grabstätte gärtnerischherzurichten und die Pflege bis zum Ablauf des Nut-zungsrechts zu gewährleisten. Hierzu ist ein Dauer-grabpflegevertrag für den gesamten Nutzungszeit-raum vorzulegen oder ein Rechtsnachfolger zubenennen, der die Rechtsnachfolge durch Unterschriftbestätigt. Das Nutzungsrecht kann schon zu Lebzeitenauf einen Nachfolger übertragen werden.

Verhalten auf dem FriedhofJeder Friedhofsbesucher hat sich auf den Friedhöfender Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. DieFriedhöfe dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsver-waltung mit Fahrzeugen befahren werden. Auf denFriedhöfen ist es nicht gestattet, Waren oder gewerb-liche Leistungen anzubieten, zu werben oder ohneGenehmigung gewerbsmäßig oder freiberuflich zufotografieren oder zu filmen. Außer Blindenhundendürfen keine Tiere mitgebracht werden. Lärmen,Spielen, Rauchen und Lagern ist auf den Friedhöfenuntersagt. Abraum und Abfälle, die auf dem Friedhofentstanden sind, dürfen nur an den dafür vorgesehe-nen Stellen abgelagert werden. Die Anordnungen desFriedhofspersonals sind zu befolgen.

ÖffnungszeitenDie Friedhöfe in Baden-Baden sind während des Tages für den Besuch geöffnet. In den Nachtstundenist ein Betreten nicht erlaubt, auch wenn die Fried-hofseingänge nicht verschlossen sind.Die Sprechzeiten und Kontaktdaten der Friedhofs-verwaltung finden Sie auf Seite 9.

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Trotz allem Schmerz, den der Tod eines nahen An-gehörigen mit sich bringt, müssen in relativ kurzerZeit viele Dinge entschieden und geregelt werden. Diemeisten Betroffenen haben damit kaum Erfahrungen,weil sie sich das erste Mal in ihrem Leben in einersolchen Situation befinden und mit diesen Fragen aus-einandersetzen müssen. Gerade dann kann es sehrhilfreich sein, sich vertrauensvoll an Dienstleister oderUnternehmen aus Baden-Baden und der Umgebungzu wenden, die mit ihrer Erfahrung hilfreich zur Seitestehen. Auf den folgenden Seiten stellen sich Ihneneinige Branchen vor.

GastronomieIn den meisten Gegenden Europas ist es eine Jahrhun-derte alte Tradition, die Trauergäste nach der Beerdi-gung zu einem kleinen Essen oder zu Kaffee undKuchen einzuladen. Dies soll signalisieren, dass dasLeben trotz aller Trauer weitergeht. Zudem ist es eineschöne Gelegenheit, um in relativ zwangloser Atmo-sphäre und angemessenem Rahmen des Verstorbenenzu gedenken und sich gemeinsam an Begebenheitenaus dessen Leben zu erinnern. Vielen Angehörigenund Freunden bleibt dieser „Leichentrunk“ lange inErinnerung.

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ErbrechtViele Fragen, die Testament und Erbrecht betreffen,sollten am besten schon zu Lebzeiten geregelt werden.Je weitsichtiger und gewissenhafter bereits im Vorfeldein Testament gestaltet wird, desto weniger Konfliktewerden den Tod des Erblassers überschatten. Auch beider Entscheidung, ob ein Testament oder ein Über-gabevertrag günstiger ist, sollte eine Rechtsberatungin Anspruch genommen werden. Im Erbfall kann einepostmortale Vollmacht helfen, in für die Beerdigungwichtigen Dingen handlungsfähig zu bleiben. siehe Seite 29 bis 31

BestatterIn Deutschland sind die nächsten Angehörigen einesVerstorbenen gesetzlich dazu verpflichtet, die Leicheordnungsgemäß zu bestatten. Dazu gehören dieLeichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigungund die Bestattung selbst. Auf Wunsch führen Bestat-tungsunternehmen alle anfallenden Notwendigkeiten(Hygienische Versorgung, innerörtliche Überführung,Aufbahrung), die gesetzlichen Formalitäten sowie dieGestaltung der Trauerfeier, der Anzeigen oder desTotenbriefs gewissenhaft aus. siehe Seite 32 bis 33

Steinmetze und BildhauerZum Gedenken an den Verstorbenen wird an derGrabstelle ein Grabstein oder ein Kreuz aufgestellt.Diesen Brauch gab es schon in vorchristlicher Zeit beiGriechen und Römern. Die Gestaltung der Grabsteineist in der jeweiligen Friedhofsordnung geregelt. Stein-metzbetriebe und Bildhauer übernehmen die indi-viduelle Ausgestaltung der Grabsteine oder Skulptu-ren und richten sich dabei gerne nach den Wünschendes Verstorbenen oder den Vorstellungen der Hinter-bliebenen. Auch die Grabmalpflege kann übernom-men werden. siehe Seite 34 bis 35

Gärtnereien und BlumenhandelZu den hiesigen Bestattungsriten gehört auch diefloristische Dekoration der Trauerhalle und dasSchmücken des Grabes mit Blumen und Kränzen. Orts-ansässige Blumenhändler und Gärtnereien bieten hiereine breite Angebotspalette individuell gestalteterTrauerdekoration. Daneben können sie auch die kom-plette Anlage von Gräbern übernehmen oder eineDauergrabpflege vereinbaren. Manche Gärtnereienbieten auch das Gießen von Gräbern in der Urlaubs-zeit an.

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Gerade im Trauerfall sind Sie auf versierte Berater angewiesen, die Ihnen auch bei erbrechtlichen Fragestellungen zur Seite stehen.

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6.1. Erbrecht

Im Zusammenhang mit erbrechtlichen Beratungensind folgende Fragen von hoher Relevanz: Woraufmuss bei der Gestaltung eines Testaments oder Erb-vertrags geachtet werden? Wann ist eine lebzeitigeÜbertragung von Vermögen auf die Kinder oder denEhegatten sinnvoll? Was muss bzgl. einer Lebens-versicherung oder einer Pflegevergütung berücksich-tigt werden? Was für eine Rolle spielt der Sozialhilfe-regress? Was regelt eine Vorsorgevollmacht, einPatiententestament oder eine postmortale Voll-macht?

1. Testament oder Übergabevertrag?Bei jungen Menschen mit kleinem bis mittlerenVermögen ist es wichtig, dass ein gemeinschaftlichesTestament oder ein Einzeltestament errichtet wird.Sind die Betroffenen im mittleren oder höheren Alter,ist neben einer testamentarischen Gestaltung immerauch die lebzeitige Übergabe konkret zu besprechenund dabei die Erbschafts- und Schenkungssteuer zuberücksichtigen. Bei großem Vermögen muss fest-gestellt und geprüft werden, ob es genügt, eineVerfügung von Todes wegen zu errichten oder obbeispielsweise aufgrund der Ausschöpfung der Frei-beträge nicht zusätzlich eine lebzeitige Vermögens-übertragung stattfinden muss.

2. TestamentsgestaltungEhegatten können auch ein gemeinschaftliches Testa-ment errichten. Da die im Testament getroffenenRegelungen möglicherweise erst Jahre später zumTragen kommen, müssen bereits jetzt unvorherseh-bare Entwicklungen berücksichtigt werden.Es müssen die Testierfähigkeit und die Testierfreiheitüberprüft werden.Im Testament sollte vorsorglich ein Ersatzerbe bestimmtwerden. Es können auch Regeln für die Auseinander-setzung des Nachlasses aufgestellt und Vermächtnisseangeordnet werden.

Eine Auflage oder Testamentsvollstreckung helfen,Streit innerhalb der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

3. Die lebzeitige Übertragung / der ÜbergabevertragFür eine lebzeitige Übertragung gibt es viele Gründe:manche möchten Steuern sparen, einen Erben bevor-zugt behandeln oder Ansprüche der Sozialhilfeträgerim Falle einer dauernden Pflegebedürftigkeit vermei-den. Andere möchten so die Absicherung einer späte-ren Pflege erreichen oder für die gerechte Verteilungvon Vermögen zu Lebzeiten sorgen.

4. VollmachtenMit einer Vorsorgevollmacht kann man – z.B. beiGeschäftsunfähigkeit des Erblassers – eine gesetzlicheBetreuung vermeiden und das Vermögen nach desseneigentlichen Willen verwalten.Die postmortale Vollmacht dient dazu, schon zumZeitpunkt des Erbfalls Handlungsfähigkeit für denBevollmächtigten herzustellen, damit die wichtigstenDinge wie Beerdigungskosten etc. erledigt werdenkönnen.Das Patiententestament schreibt dem Arzt für einezukünftige Situation, in welcher der Patient selbstnicht mehr entscheidungsfähig ist, bestimmte medi-zinische Maßnahmen vor.

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Aufgrund der großen Komplexität und Schwierigkeit desErbrechts ist jedem zu empfehlen, fachkundigen, juristi-schen Rat bei einem Rechtsanwalt oder Notar rechtzeitigeinzuholen.

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Page 38: Ratgeber Trauerfall

ImpressumHerausgeber Stadt Baden-Baden, Gartenamt, Winterhalterstr. 6, 76530 Baden-BadenRedaktion Markus Brunsing, Frank Geyer, Michael Schiem, Gereon Wiesehöfer/ AquensisAnzeigenleitung Annette Dresel/ AquensisFotos Nathalie Dautel, Annette Dresel, Fotolia, Axel Hoffmann / pixelio.de, Thomas Max Müller /

pixelio, Katharina Scherer / pixelio, Gereon Wiesehöfer, ArchivAuszüge aus dem Amtlichen Stadtplan Baden-Baden, mit Genehmigung der Stadt Baden-Baden,Fachbereich Planen und Bauen, Fachgebiet Vermessung.Redaktionsschluss August 2012© September 2012Druckauflage 5.000 ExemplareVerlag Aquensis Verlag Pressebüro Baden-Baden GmbH, Pariser Ring 37, 76532 Baden-Baden

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