Raus aus dem Schubladendenken! - kvs-sachsen.de · Buchvorstellung Das Jetzt im Sterben: Begleitung...

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Wir arbeiten für Ihr Leben gern Kampagne startet am 26. April Seite 4 Praxisverwaltungs- software Neuerungen und Informationen Seite 5 Betäubungsmittel Neue Rezepte ab 2013 Seite II 4 • 2013 Raus aus dem Schubladendenken!

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Wir arbeiten für Ihr Leben gernKampagne startet am 26. April

Seite 4

Praxisverwaltungs-softwareNeuerungen und Informationen

Seite 5

Betäubungsmittel

Neue Rezepte ab 2013

Seite II

4 • 2013

Raus aus dem Schubladendenken!

1KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Inhalt

Zur Lektüre empfohlen

„Er bringt seinen Namen nicht mehr von ihr los.“ 11Wir erinnern an

Der Magier von Bayreuth 12

Jean Paul 12

Gott will Taten sehen 12

Impressum 10

Rubriken

Berufs- und Gesundheitspolitik

Im Osten nichts Neues 4Meinung

„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ 4

Das Patientenrechtegesetz – Dokumentationspflichten 5

Praxisverwaltungssoftware: Neuerungen und Informationzum zweiten Quartal 2013 5

Herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Schwäblein-Sprafke 9

Nachrichten

In eigener Sache

Recht

Abrechnung

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ freigeschaltet 7

Frühe Nutzenbewertung – Mehr Informationenim Arzneimittel-Infoservice 7

Seltene Erkrankungen: Info-Serie für Patienten 8

Das Jetzt im Sterben: Begleitung bis zur Lebensgrenze 10Buchvorstellung

Editorial Raus aus dem Schubladendenken 3

KVS-Mitteilungen Heft 4/20132

Inhalt

Beilagen: Neue Praxen stellen sich vor

Einladung zum RST-Ärzteseminar(Anzeigenbeilage)

Hotel Bergschlösschen(Anzeigenbeilage)

Prantl & Knabe – Die Spezialisten für KV-Dienst-Vermittlung(Anzeigenbeilage)

Informationen In der Heftmitte zum Herausnehmen

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen ISicherstellung

Curriculum zum rationalen Einsatz von Antibiotika III

Informationsveranstaltung zur Langfristverordnungvon Praxisbesonderheiten IV

Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte IV

Fortbildung

Verordnung von Arznei-,Heil- und Hilfsmitteln

Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) in Dresden IIVertragswesen

Neue fälschungssichere Betäubungsmittel –Rezepte ab 2013 II

Hinweise zur Sondervergütung der medikamentösenTherapie in der Onkologievereinbarung II

Angebot eines Curriculums zum rationalen Antibiotikaeinsatz III

Editorial

3KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ein KBV-Vorstand eine Rede hält,wird das oft kaum wahrgenommen. DieRede am 1. März 2013 von Kollegin Re-gina Feldmann, seit Mai 2012 Vorstandder KBV, vorher langjährige KV-Vorsit-zende in Thüringen, erreichte ein großesMedienecho. Was hatte Frau Feldmanngesagt? „Wir haben einen Nachwuchs-mangel in den grundversorgenden Fä-chern. Diesen Trend aufzuhalten und dieVersorgung der Bevölkerung trotz des demografischen Wandels zu sichern, isteine der ganz, ganz großen Herausforde-rungen der nächsten Jahre. Dabei gehtes nicht nur um die Allgemeinmedizin.Auch Fachärzte, z. B. Urologen, Augen-ärzte, Nervenärzte, konservative Ortho-päden, Haut- und HNO-Ärzte werden zu-künftig verstärkt gebraucht.“

So weit so gut. Die Kassenärztlichen Ver-einigungen haben sich primär die wohn-ortnahe medizinische Versorgung auf ihreFahnen geschrieben. Auch dank guterärztlicher Versorgung werden Bevölke-rung und auch wir Ärzte immer älter.Deshalb ist die Gewinnung ärztlichenNachwuchses ein zunehmender Schwer-punkt unserer Arbeit. Wofür hat nun FrauFeldmann Kritik geerntet? Sie sagte u. a.,ein Teil des Problems „besteht darin, dasses Universitäten gibt, die in der Vorstel-lung zu leben scheinen, dass die tatsäch-lichen Versorgungserfordernisse für dieForschung von nachgeordneter Bedeu-tung sind, dass die Versorgung der Bevöl-kerung quasi nur ein Nebenprodukt derwissenschaftlichen Tätigkeit ist.“

Ja, die akademische Ausbildung ist nichtBestandteil des Sicherstellungsauftrags,aber ohne entsprechend ausgebildeteÄrzte ist auch keine Sicherstellung mög-lich. Mit alten Schubladen-Denkweisenkönnen keine neuen Herausforderungenbewältigt werden.

So beginnt die Gewinnung eines Praxis-nachfolgers mit der Motivation jungerMenschen zum Medizinstudium und zurNiederlassung. Dazu gehört auch dasÜberdenken der Ausbildung an den Uni-versitäten, auch wenn diese keinen Si-cherstellungsauftrag zu erfüllen haben.Den haben die KVen, die aber keine Ver-antwortung für die Lehrinhalte haben. Istes nicht Zeit, über die Schubladenränderhinaus gemeinsam nach Lösungen zu su-chen?

Weder Frau Feldmann noch ich möchtenhier alle Aufgaben auf die Universitätenabwälzen. Auch wir in der ärztlichenSelbstverwaltung sind gefragt und habenneben den ganz normalen satzungs -gemäßen Arbeiten einige Initiativen aufden Weg gebracht, die sich sehen lassenkönnen: Die KV Sachsen fördert, zumTeil mit Partnern im Gesundheitswesen,Modelle und Aktivitäten:

– Studenten in Ungarn,

– Studienbeihilfe mit der Mög lichkeitpraktische Erfahrungen vor Ort zu sammeln,

– Förderung der Weiterbildung,

– Unterstützung in unterversorgten Regionen.*)

Mit diesen Maßnahmen und den dafüreingesetzten Mitteln provozieren wir Dis-kussionen – eine Voraussetzung um Ver-änderungen anzustoßen. So haben wir mitunserem Ungarnprojekt auch den Ge-setzgeber herausgefordert, Änderungenbeim Medizinstudium in Deutschland an-zugehen, womit wir wieder bei der Redevon Kollegin Feldmann sind. Zweifels-frei sind unsere Maßnahmen auch kritischzu hinterfragen, doch ist letztlich jederEinzelne, sind wir alle als Gesellschaftgefragt, Lösungen zu finden.

Als Drittes gehört zur Motivation unseresfachlichen Nachwuchses die öffentliche

Wahrnehmung unseres Berufsstandes.Wer in den Medien nur Klagen und Be-schimpfungen liest, wird demotiviert.Deshalb startet die KBV mit den KVenam 26. April 2013 medienwirksame Ak-tionen, um die öffentliche Wahrnehmungwieder gerade zu rücken.

Die nächste Generation zu motivieren,unsere ärztliche Arbeit vor Ort am Patien-ten fortzusetzen, gehört für mich auchzum ärztlichen Selbstverständnis.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Ihr Stefan Windau,Vorsitzender der Vertreterversammlung

*) siehe www.kvs-sachsen.de/aktuell/foerderung

Editorial

Raus aus dem Schubladendenken!

Am 26. April 2013 startet die Kampagne„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ derKassenärztlichen Bundesvereinigung(KBV) und der KVen.

Sie hat zum Ziel, zu zeigen, was nieder-gelassene Ärzte und Psy cho the ra peu tenwirklich leisten. „Wir wollen die täglicheärztlichen Arbeit in den öffentlichen Fo-cus bringen“, erklärt Dr. Klaus Hecke-mann, Vorstandsvorsitzender der KVSachsen.

Der Arztberuf gehört zu den beliebtestenund anerkanntesten in Deutschland. DiePatienten vertrauen ihren Ärzten. DochTeile von Politik und Krankenkassenzeichnen über die Medien als Mittler vonBotschaften gerne ein verzerrtes, anderesBild, nämlich dasjenige des korrupten,betrügerisch agierenden Mediziners. Die-ses Zerrbild stößt bei großen Teilen derärztlichen und psychotherapeutischenBasis auf Entsetzen.

Das haben erst jüngst mehrere Befragun-gen der KBV gezeigt. In einer Befragungund einem Ärztemonitor 2012 mit über10.000 teilnehmenden Ärzte und Psycho-therapeuten, war die klare Aufforderung

zu vernehmen: Stellt uns einmal so dar,wie wir wirklich sind!

Aber es geht nicht nur um das Image.Dr. Heckemann erläutert: „Dass wir voreinem Ärztemangel stehen, ist in unsererGesellschaft mittlerweile angekommen.Wer heute Medizin studiert, kann sichaussuchen, was er beruflich machen will– sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Deshalb müssen wir alles dafürtun, dass es der Ärztenachwuchs als at-traktiv empfindet, sich niederzulassen.Auch diesem Zweck dient die Kampa-gne“.

Das Engagement der niedergelassenenÄrzte und Psychotherapeuten, ihr Einsatzfür die Patienten, die Überstunden, dieLiebe zum Beruf – all das wird deut-lich gemacht. Ebenso werden die Bedin-gungen thematisiert, die die ärztliche Tätigkeit behindern, zum Beispiel dasÜbermaß an Bürokratie. Das Motto lau-tet: „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“.Dr. Heckemann: „Wir sind fest über-zeugt: Die Kampagne wird wirken undsichtbar sein.“

– Information der KV Sachsenvom 18. März 2013 –

Meinung/Berufs- und Gesundheitspolitik

KVS-Mitteilungen Heft 4/20134

Meinung

Ärzte in Bayern haben nach wie vor diehöchsten Fallhonorare, Ärzte im Osten(und in Schleswig-Holstein) immer nochdie niedrigsten.

Dieses Bild zeichnet eine Honorarstatis -tik der KBV für das Jahr 2012. Der vonden südlichen Bundes ländern gefürchteteund immer wieder kritisierte „Länderfi-nanzausgleich“ in der GKV im Zuge derEinführung des Gesundheitsfonds hatmithin also auch mittelfristig nur sehr begrenzte Effekte auf die ambulante Ver-sorgung entfaltet.

Beruhigend kann das allenfalls für Bayern sein. Dort erzielt ein Hausarzt proPatient immer noch Honorare, von denendie Kollegen anderswo meilenweit ent-fernt sind, egal ob im Norden, Westenoder Osten. Das Problem: Das fortbe -stehende Honorargefälle ist der Versor-gungssituation in den östlichen Ländernkeineswegs zuträglich.

Noch immer muss der Arzt im Ostendeutlich mehr Patienten versorgen, damiter auf das gleiche Gesamthonorar kommt,wie seine Kollegen im Süden. Den jetzi-

gen Hausärzten in Brandenburg gelingtdas zwar. Sie erzielen mit guten Fallhono-raren und durch hohe Fallzahlen mehrGesamthonorar als ihre Kollegen in allenanderen KV-Regionen. Doch für die frei-zeitorientierte Generation Y kann Mehr-arbeit ein klares Ausschlusskriterium füreine Niederlassung sein.

– Ärztezeitung vom 2. April 2013,Kommentar von Angela Mißlbeck –

Nachdruck mit freundlicher Genehmigungdes Verlages und der Autorin

Im Osten nichts Neues

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Berufs- und Gesundheitspolitik

„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“

Neue Vordrucke zurHeilmittelverordnung –Muster 13, 14 und 18

Die Verordnungsvordrucke für den Be-reich Heilmittel – Muster 13, 14 und 18 –werden ab dem 1. April 2013 um ein Feldergänzt, in dem der ICD-10-Code ange-geben wird.

Dies dient der Kennzeichnung der Heil-mittelverordnungen als Praxisbesonder-heiten: Ärzte müssen hierfür seit dem1. Januar 2013 sowohl den ICD-10-Codeals auch den Indikationsschlüssel auf demFormular angeben. Hintergrund sind dieneuen Regelungen zur Verordnung vonHeilmitteln, auf die sich die Kassenärztli-che Bundesvereinigung (KBV) und derSpitzenverband der gesetzlichen Kran-

kenkassen (GKV-Spitzenverband) geei-nigt hatten. Auf den Vordrucken fehlte je-doch bisher ein eigenes Feld für den ICD-10-Code. Sie finden es ab dem 1. April2013 auf den genannten Mustern 13, 14und 18 unterhalb des Feldes für den Indi-kationsschlüssel.

Solange die Anpassung in Ihrer Praxis-software noch nicht erfolgt ist, tragen Sie

Recht/Abrechnung

5KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Praxisverwaltungssoftware:Neuerungen und Informationen zum zweiten Quartal 2013

Abrechnung

Recht

Das Patientenrechtegesetz ist ein Artikel-gesetz. Dies bedeutet, dass dadurchgleich mehrere Gesetze aus dem Zivil-recht (BGB) sowie dem öffentlichenRecht (z. B. SGB V) abgeändert wordensind. Fragen der Patienteninformation,der Aufklärung und Einwilligung sowieder Dokumentation einschließlich Ein-sicht in die Patientenakte wurden als Untervorschriften des Behandlungsver-trages in das BGB integriert (§§ 630 a –§ 630 h BGB). Das Gesetz ist am26. Februar 2013 in Kraft getreten. Es istauch für alle Vertragsärzte verbindlich.

Mit der Dokumentation der Behandlungbefasst sich die Vorschrift des § 630 fBGB, der folgenden Wortlaut hat:

„(1) Der Behandelnde ist verpflichtet,zum Zweck der Dokumentation in unmit-telbarem zeitlichen Zusammenhang mitder Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen.Berichtigungen und Änderungen vonEintragungen in der Patientenakte sindnur zulässig, wenn neben dem ursprüng-lichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sievorgenommen worden sind. Dies ist auchfür elektronisch geführte Patientenaktensicherzustellen.

(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, inder Patientenakte sämtliche aus fachli-cher Sicht für die derzeitige und künftigeBehandlung wesentlichen Maßnahmenund deren Ergebnisse aufzuzeichnen, ins-besondere die Anamnese, Diagnosen,Untersuchungen, Untersuchungsergeb-nisse, Befunde, Therapien und ihre Wir-kungen, Einwilligungen und Aufklärun-gen. Arztbriefe sind in die Patientenakteaufzunehmen.

(3) Der Behandelnde hat die Patientenaktefür die Dauer von zehn Jahren nach Ab-schluss der Behandlung aufzubewahren,soweit nicht nach anderen Vorschriftenandere Aufbewahrungsfristen bestehen.“

Eine unvollständige Dokumentation birgtRisiken. Der § 630 h Abs. 3 BGB wirdhier sehr deutlich. Sofern der Arzt einemedizinisch gebotene wesentliche Maß-nahme und ihr Ergebnis entgegen der o. g.Vorschrift nicht in der Patientenakte auf-gezeichnet hat oder die Patientenakte vorAblauf der o. g. Frist vernichtet hat, wirdvermutet, dass er die nicht dokumentierteMaßnahme nicht durchgeführt hat. ImGesetz ist nicht geregelt wie viele Zeitzwischen der Behandlung einerseits undder Erstellung der Dokumentation ande-rerseits vergehen darf. Die Rechtspre-

chung hatte vor Inkrafttreten der neuenRegelungen unterschiedlich entschieden.Am besten ist es natürlich, wenn die Do-kumentation sofort nach der Behandlungvervollständigt wird.

Nachträgliche Ergänzungen, Änderungenoder Berichtigungen sind zulässig, wennder ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibtund dokumentiert ist, wann die Korrekturvorgenommen wurde. Streichungen oderÜberschreibungen, die den ursprüngli-chen Text unkenntlich machen sind mit-hin nicht zulässig. Die strengen Vorgabengelten auch bei elektronisch geführterDokumentation. Der Absatz 2 der obengenannten Vorschrift befasst sich mit deninhaltlichen Anforderungen an eine Pa-tientendokumentation. Die Aufzählungder einzelnen Bestandteile der Dokumen-tation im Gesetz ist nicht abschließend.Zu beachten ist, dass der Gesetzgeberauch die Aufklärung und die Einwilli-gung als Bestandteil der Patientendoku-mentation definiert.

Bei der Verwendung von Aufklärungsbö-gen zur Unterstützung des Aufklärungs-gesprächs sind den Patienten Abschriftendieser Unterlagen auszuhändigen.

– RA Dr. Jürgen Trilsch, Dresden –

Das Patientenrechtegesetz – Dokumentationspflichten

Abrechnung

KVS-Mitteilungen Heft 4/20136

den ICD-10-Code bitte handschriftlichunter dem Indikationsschlüssel ein. Rest-bestände der bisherigen Muster 13, 14und 18 können noch aufgebraucht wer-den.

Die Verordnungsvordrucke finden Sie imInternet unter www.kbv.de (Start seite/Rechtsquellen/Bundesmantelverträge/An lage 2). Auch die Praxisinformationzum Thema Praxisbesonderheiten undlangfristiger Heilmittelbedarf steht im Internet zur Verfügung (Startseite/Media-thek/Praxisinformationen).

Blankoformularbedruckung –Profitieren Sievon den Vorteilen

Zahlreiche Praxen nutzen bereits dieBlankoformularbedruckung (BFB), diees seit mittlerweile zehn Jahren für ver-tragsärztliche Formulare gibt. Mit Hilfedes Praxisverwaltungssystems könnenPraxen Formulare auf Basis einer vorge-gebenen Druckvorlage selbst erstellen.Das freiwillige Verfahren hat viele Vor-teile, die wir für Sie nachfolgend zusam-mengestellt haben:

– Sie können bei der Bedruckung ver-tragsärztlicher Formulare auf laute Na-deldrucker verzichten, weil die BFBmit einem geräuscharmen Laserdruk-ker funktioniert. Unser Tipp: Verwen-den Sie einen eigenen Papierschacht fürkonventionelle Rezept-Vordrucke.

– Sie brauchen Ihre Vordrucke nicht mehrlagern, sondern benötigen lediglich Si-cherheitspapier in den gängigen DIN-Größen. Das benötigte Sicherheits -papier ist für die Arztpraxis kostenfrei.Sie erhalten es – je nach Region – beider KV, der AOK oder beim Formular-verlag.

– Sie müssen sich nicht mehr darumkümmern, den richtigen Vordruck inden Drucker einzulegen. Die praxisüb-lichen Mehrschacht-Laserdrucker kön-nen einfach mit dem Sicherheitspapiergefüllt und die Formularinhalte daraufausgedruckt werden.

– Sie bekommen mit dem Quartalsupdateimmer die aktuellen elektronischenFormularversionen in Ihre Praxis. IhrVorteil: Sie müssen keine Fristen beider Gültigkeit der Vordrucke beachten.

– Einige Daten werden über einen aufge-druckten Barcode maschinenlesbar be-

reitgestellt. Die Datenerfassung wirdbesonders bei Laboraufträgen in denEinsendepraxen vereinfacht.

– Sie können insgesamt sowohl sichererals auch effizienter arbeiten und eskommt zu weniger Rückfragen beimüberweisenden Arzt.

Der erste Schritt: Informationen undGenehmigung einholen

Wenn Sie sich für die Blankoformularbe-druckung interessieren, erkundigen Siesich am besten bei Ihrem Softwarehaus,für welche BFB-Muster Ihr Praxisver-waltungssystem zertifiziert ist, welcheLaserdrucker kompatibel sind und ob beider Nutzung des BFB-Verfahrens zusätz-liche Vertragskosten entstehen. Weiterhinist es erforderlich, dass Sie bei Ihrer KV

einen Antrag für die Nutzung des Verfah-rens stellen – Sie erhalten anschließendeine schriftliche Genehmigung. Das ent-sprechende Antragsformular ist auf derInternetseite Ihrer KV abrufbar. Im An-schluss können Sie das benötigteSicherheits papier bestellen.

Tipp: Funktion „Eco-Print“vermeiden

Wenn Sie die BFB bereits nutzen, solltenSie darauf achten, dass Ihr Laserdruckernicht im Modus zur Reduzierung des Tonerverbrauches betrieben wird. Durchdie sogenannte „Eco-Print“-Funktionwird die maschinelle Lesbarkeit des Bar-codes erheblich eingeschränkt.

– Pressemitteilung/KBV –

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Sicherstellung Informationen zum Herausnehmen

IKVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Sicherstellung

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen VereinigungSachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 desSGB V in Gebieten, für die Zulassungs-beschränkungen angeordnet sind bzw. fürArztgruppen, bei welchen mit Bezug aufdie aktuelle Bekanntmachung des Lan-desausschusses der Ärzte und Kranken-kassen entsprechend der ZahlenangabeNeuzulassungen sowie Praxisübergabe-verfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4SGB V möglich sind, auf Antrag folgendeVertragsarztsitze der Planungsbereichezur Übernahme durch einen Nachfolgerausgeschrieben:

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten fürAllgemeinmedizin können sich auchFachärzte für Innere Medizin bewerben,wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen.

Bei Ausschreibungen von Fachärzten fürInnere Medizin (Hausärztlicher Versor-gungsbereich) können sich auch Fach-ärzte für Allgemeinmedizin bewerben.

Wir weisen außerdem darauf hin,

• dass sich auch die in den Wartelisteneingetragenen Ärzte bei Interesse umden betreffenden Vertragsarztsitz be-werben müssen,

• dass diese Ausschreibungen ebenfallsim Ärzteblatt Sachsen veröffentlichtworden sind,

• dass bei einer Bewerbung die betreffendeRegistrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) an-zugeben ist.

Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz

Chemnitz-StadtFacharzt für Innere Medizin/SP Nephrologie/Dialysepraxis(Vertragsarztsitz in einer Berufs-ausübungsgemeinschaft)Reg.-Nr. 13/C018verkürzte Bewerbungsfristbis zum 25.04.2013

Facharzt für Innere Medizin/SP Nephrologie/Dialysepraxis(Vertragsarztsitz in einer Berufs-ausübungsgemeinschaft)Reg.-Nr. 13/C019verkürzte Bewerbungsfristbis zum 25.04.2013

AnnabergPsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieReg.-Nr. 13/C020verkürzte Bewerbungsfristbis zum 25.04.2013

Praktischer ArztReg.-Nr. 13/C021

MittweidaPsychologischer Psychotherapeut/VerhaltenstherapieReg.-Nr. 13/C022 verkürzte Bewerbungsfristbis zum 25.04.2013

Zwickauer LandPsychologischer Psychotherapeut/Tiefenpsychologisch fund.PsychotherapieReg.-Nr. 13/C023

Facharzt für AugenheilkundeReg.-Nr. 13/C024

FreibergPraktischer Arzt*)Reg.-Nr. 13/C025

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum13.05.2013 an die Kassenärztliche Ver -einigung Sachsen, BezirksgeschäftsstelleChemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chem-nitz, Telefon 0371 2789-406 oder -403zu richten

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Dresden-StadtPsychologischer PsychotherapeutReg.-Nr. 13/D018verkürzte Bewerbungsfristbis zum 25.04.2013

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum13.05.2013 an die Kassenärztliche Ver -

einigung Sachsen, BezirksgeschäftsstelleDresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dres-den, Tel. 0351 8828-310 zu richten.

Abgabe von Vertragsarztsitzen

Von der Kassenärztlichen VereinigungSachsen werden für Gebiete, für die keineZulassungsbeschränkungen angeordnetsind, folgende Vertragsarztsitze in denPlanungsbereichen zur Übernahme ver-öffentlicht.

Bezirksgeschäftsstelle Dresden

Dresden-StadtFacharzt für Allgemeinmedizin*)geplante Praxisabgabe: IV. Quartal/2013

Facharzt für Allgemeinmedizin*)geplante Praxisabgabe: Januar 2014

Facharzt für Allgemeinmedizin*)geplante Praxisabgabe: ab Januar 2014

MeißenFacharzt für Allgemeinmedizin*)Anstellung in einem MVZab sofort möglich

Interessenten wenden sich bitte an dieKassenärztliche Vereinigung Sachsen,Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schüt-zenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon0351 8828-310

Bezirksgeschäftsstelle Leipzig

Torgau-OschatzFacharzt für Allgemeinmedizin*)geplante Praxisabgabe: 2013

Facharzt für Innere Medizin –hausärztlich*)geplante Praxisabgabe: 2014

Interessenten wenden sich an die Kassen-ärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirks-geschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16,04347 Leipzig, Telefon 0341 24 32-154.

– Sicherstellung/we –

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Vertragswesen/Verordnung AHHInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 4/2013II

Ab dem 4. März 2013 werden durch dieBundesopiumstelle für Arzneimittel undMedizinprodukte (BfArM) neue BTM-Rezepte ausgegeben.

Wichtig:

Die alten BTM-Rezepte behalten biszum 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeitund sollen von den Ärzten aufgebrauchtwerden. Ärztinnen und Ärzte sollten aufkeinen Fall alte BTM-Rezepte unaufge-fordert an das BfArM zurücksenden, umsie gegen neue BTM-Rezepte auszutau-schen.

An den Regelungen zum Ausfüllen derBTM-Rezepte ändert sich nichts (sieheauch KVS-Mitteilung 03/2012).

Was ist neu?

Es erfolgte soweit wie möglich eine Anpassung an das aktuelle Muster 16(inkl. eigener Felder für die Betriebsstät-ten – und die Arztnummer).

Die Randleiste zur Befestigung der Rezeptblätter befindet sich zukünftig aufder rechten Seite.

Jedes Rezept verfügt zukünftig über einedeutlich sichtbare, fortlaufende, 9-stel-lige Rezeptnummer. Der Nummernkreiswird dem verschreibenden Arzt als Sen-dungsbeleg mitgeteilt und ermöglichteine eindeutige Zuordnung. Der Sen-dungsbeleg ist der ärztlichen BTM-Dokumentation beizu fügen.

Es gibt zusätzliche Sicherheitsmerkmale:– Das weitgehend gelbe Rezept verändert

unter UV-Licht seine Farbe und dieschwarz eingedruckte Rezeptnummerfluoresziert grünlich.

– Die zu beschriftenden weißen Felder haben eine feine, klare Linienstruktur,welche auf einer möglichen Fotokopienicht oder unscharf sichtbar wird.

– Die Felder „Zuzahlung“ und „Gesamt-Brutto“ haben in der roten Umrandungeine nur mit der Lupe erkennbare Mikroschrift.

Alle Informationen zum neuen BTM-Rezept können unter www.bfarm.de/btm-rezept nachgelesen werden.

– Verordnungs- und Prüfwesen/li –

Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln

Neue fälschungssichere Betäubungsmittel – Rezepte ab 2013

In der geltenden Vereinbarung über diequalifizierte ambulante Versorgungkrebskranker Patienten, kurz Onkologie-Vereinbarung genannt, besteht unter an-derem die Möglichkeit, eine Sonder -vergütung für die „intravasalezytostatische Tumortherapie“ (Abrech-nungsnummer 96503) und die „orale zytostatische Chemotherapie“ (Abrech-nungsnummer 96505) abzurechnen.

Für beide Arzneimittelgruppen stehen Ihnen unter www.kvs-sachsen.de → Mit-

glieder → Qualität → Genehmigungs-pflichtige Leistungen → Onkologie(rechter Rand) vollständige Tabellen allerabrechnungsfähigen Arzneimittel zurVerfügung. Hierbei handelt es sich vertragsgemäß um Präparate, welcheWirkstoffe des ATC-Codes* L01 ent -halten.

Die Sondervergütung wird damit demAufwand und Gefährdungspotential die-ser Stoffe beim Umgang in der täg-lichen Praxis gerecht. Ausnahmen stellen

Lenalidomid- und Thalidomid-haltigeorale Arzneimittel und BCG-Impfstoffedar.

Die Abrechnung der vorher genanntenAbrechnungsnummern für z. B. Gluco-corticoide oder Interferone ist nicht zu-lässig.

– Verordnungs- und Prüfwesen/st –

*Anatomisch-therapeutisch-chemischeKlassifikation

Hinweise zur Sondervergütung der medikamentösen Therapiein der Onkologievereinbarung

Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) in Dresden

Vertragswesen

Verlängerung der Laufzeit (II. Quartal2013) des Strukturvertrages gemäߧ 73a SGB V über die frühzeitige Dia-gnostik der PAVK

Die KV Sachsen informierte bereits inden KVS-Mitteilungen 06/2012 und03/2013 über den mit dem BKK Lan-desverband Mitte mit Wirkung abdem 1. April 2012 bis einschließlich31. März 2013 befristet abgeschlosse-

nen Strukturvertrag über die frühzei-tige Diagnostik der Peripheren Arteriel-len Verschlusskrankheit (PAVK) in Dresden.

Die o. g. Vertragspartner haben sich zwischenzeitlich dahingehend geeinigt,dass die in diesem Vertrag vereinbartenLeistungen noch übergangsweise imII. Quartal 2013 bis einschließlich30. Juni 2013 nach den darin vereinbar-

ten Voraussetzungen und Bestimmungenberechnungsfähig sind.

Die Vertragspartner nutzen diese Zeit, umüber die Weiterführung und eventuelleModifikationen dieser Vereinbarung überdas zweite Quartal 2013 hinaus, zu ver-handeln.

Wir informieren Sie, sobald entspre-chende Ergebnisse vorliegen.

– Vertragswesen/mey –

Verordnung AHH/Fortbildung Informationen zum Herausnehmen

IIIKVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln / Fortbildung

Curriculum zum rationalen Einsatz von AntibiotikaVeranstalter: Kooperation der Sächsischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und

der Arbeitsgruppe Surveillance und Antibiotika-Strategie des MRE Netzwerkes im Freistaat Sachsen

Zeit: 14. bis 15. Juni 2013, Beginn 14.00 Uhr

Ort: Sächsische Landesärztekammer, Erwin-Payer-Saal, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Ingrid Erhard

Teilnahmegebühr: 98,00 Euro (einschließlich Kursunterlagen, Pausenversorgung, Mittagessen)

Fortbildungspunkte: Fortbildungspunkte sind bei der SLÄK beantragt.

Anmeldung/Rückfragen: Sächsische Landesärztekammer, Frau Wodarz, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden,Telefon: 0351 8267-327, Fax: 0351 8267, E-Mail: [email protected], www.slaek.de

Fortbildungspunkte: 14 Fortbildungspunkte

Angebot eines Curriculums zum rationalen Antibiotikaeinsatz

Antibiotika zählen zu den meistverordne-ten Arzneimitteln in Deutschland (Augus -tin, J.; Mangiapane, S.; Kern, W., 2012)1.In Sachsen war während der vergangenenJahre im ambulanten Bereich zudem eineZunahme der verordneten Antibiotika-Ta-gesdosen festzustellen. So stiegen die Ver-ordnungsdichten im Freistaat Sachsen inden Jahren 2003 bis 2008 von 9,5 auf 10,5DDD2 pro 1.000 Versicherte und Tag(Kern, W. und Nink, K., 2011)3. Die GKV-Ausgaben für Antibiotika/Antiinfektivahaben im Zeitraum 2007 bis 2010 in Sachsen um 10,8 Prozent zugenommen(Tauchnitz, C., 2012)4. Im Jahr 2011 wur-den in Sachsen insgesamt 14,3 MillionenDDD Antibiotika/Antiinfektiva verschrie-ben (GAmsi, 2012)5, was circa 10,5 DDDpro 1.000 Versicherte und Tag entspricht.Jeder GKV-Versicherte in Sachsen hat2011 somit circa 4 DDD Antibiotika/An-tiinfektiva verordnet bekommen.

Tauchnitz weist in seiner Publikation übervermeidbare ambulante Antibiotika-Ver-ordnungen in Deutschland darauf hin,dass schon vor Jahrzehnten eingeschätztwurde, dass rund ein Drittel aller Anti-biotika-Verordnungen überflüssig, dasheißt nicht indiziert ist. Übergebrauch vonAntibiotika bei fehlender Indikation hat Kostensteigerungen, vermeidbare Neben-wirkungen sowie beschleunigte Resis -tenz-Entwicklungen zur Folge (Tauchnitz,C., 2012). Unsachgemäßer Anti biotika-Einsatz fördert aufgrund des Selektions-drucks die Resistenz-Entstehung. Die Antibiotika-Resistenz, die inzwischen bei

vielen bakteriellen Krankheitserregernvorkommt, wird von der WHO als welt-weite Bedrohung der öffentlichen Ge-sundheit angesehen (WHO, 2012)6.

Um dem entgegenzuwirken und einen rationalen Antibiotika-Einsatz zu beför-dern, wurde auf Initiative der am Sächsi-schen Staatsministerium für Soziales undVerbraucherschutz angesiedelten „Ar-beitsgruppe Surveillance und Antibio-tika-Strategie“ deshalb ein Curriculumentwickelt. Dieses Curriculum wird inKooperation mit der Sächsischen Landes-ärztekammer und der KV Sachsen durch-geführt und beinhaltet folgende Schwer-punkte:

– Mikrobiologische Diagnostik als Ba-sis der Antibiotika-Therapie(Grundlagen der Infektionsdiagnos-tik, Materialentnahme und -versand,Schnell teste in der Praxis, Interpreta-tion von Antibiogrammen)

– Antibiotika – Grundlagen(Die wichtigsten Antibiotika, Grund -regeln des Antibiotika-Einsatzes undEinflussfaktoren auf die Antibiotika-Verordnung)

– Therapie der Infektionen wichtigerOrgansysteme (einschl. Fallbeispiele)(Respirationstrakt, Augen, Urogenital-trakt, Gastrointestinaltrakt, Haut undWeichgewebe)

– Infektionen bei bestimmten Patien-tengruppen (einschl. Fallbeispiele)(Patienten vor/nach Auslandsreisen, Pa-

tienten mit Infektionen durch Tierkon-takte, Implantat-Infektionen)

– Multiresistente Erreger in der ambu-lanten Versorgung (einschl. Fallbei-spiele)(Diagnostik, Therapie, Beratung vonPatienten und Angehörigen)

Dr. med. Ingrid EhrhardLandesuntersuchungsanstalt für das

Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Abteilung Medizinische Mikrobiologiefür die AG Surveillance und Antibiotika-

Strategie des MRE-Netzwerkes im FreistaatSachsen am Sächsischen Staatsministerium

für Soziales und Verbraucherschutz

1 Augustin, J.; Mangiapane S.; Kern, W. Antibio-tika-Verordnungen im Jahr 2010 im regionalenVergleich. www.versorgungsatlas.de. Hrsg. Zen-tralinstitut für die kassenärztliche Versorgung inDeutschland. Veröffentlicht am 26.09.2012

2 DDD = defined daily dose3 Kern, W.; Nink, K. Antibiotikaverbrauch in derHumanmedizin. In: GERMAP 2010. Antibiotika-Resistenz und -Verbrauch. Bericht über denAntibiotikaverbrauch und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Human- und Vete-rinärmedizin in Deutschland. Hrsg. Bundesamtfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-heit, Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemothera-pie e.V., Infektiologie Freiburg, 1. Auflage 2011,S. 11-16

4 Tauchnitz, C. Vermeidbare ambulante Antibioti-kaverordnungen in Deutschland. Arzneimittel-,Therapie-Kritik & Medizin und Umwelt 2012;Folge 1: 177-186

5 GamSi (GKV Arzneimittel-Schnellinformation)nach § 84 Abs. 5 SGB V. Auswertung für die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen., Januar bisDezember 2011. Stand 31. März 2012 (Konso -lidierter Bericht)

6 World Health Organization, WHO. The evolvingthreat of antimicrobial resistance: options for ac-tion. WHO 2012

FortbildungInformationen zum Herausnehmen

KVS-Mitteilungen Heft 4/2013IV

Fortbildung

Informationsveranstaltung zur Langfristverordnung von Praxisbesonder -heiten, vdek Rahmenvertrag-PrüfkatalogVeranstalter: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) Landesverband Sachsen e. V.

Zeit: 23. April 2013, 17.00 – 20.00 Uhr

Ort: HOTEL ARTES – QUO-VADO AG – Im Unger-Park, Leipziger Straße 214, 09114 Chemnitz

Referent: Herr Thorsten Vogtländer, Referat SGB V, Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V. Köln

Anmeldung/Auskunft: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK), Landesverband Sachsen, Friedrichstraße 27,

01067 Dresden, Fax: 0351 4721176, E-Mail: [email protected]

Fortbildungen für Medizinische FachangestellteKommunikationstraining für die Arztpraxis(20 Std.)Termin: 24. Mai. – 26. Mai 2013, Freitag 14.00 Uhr beginnendOrt: Sächsische Landesärztekammer,

Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Gebühren: 110,00 EUR

Reanimationskurs (8 Std.)Termin: 22. Juni 2013, 08.30 – 15.30 Uhr Ort: Sächsische Landesärztekammer,

Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Gebühren: 40,00 EUR

Kurs „Ambulantes Operieren“in der Arztpraxis (120 Std.)Termin: 8. November – 9. November 2013

29. November – 1. Dezember 2013 6. Dezember – 8. Dezember 2013 17. Januar 2014 – 19. Januar 2014 14. Februar – 16. Februar 2014 8. März 2014 jeweils freitags 9.00 Uhr beginnend

Ort: Sächsische Landesärztekammer,Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Gebühren: 960,00 EUR

Auskunft für diese Fortbildungen: Sächsische Landesärztekammer, Fortbildung Medizinische Fachangestellte,Frau Marx, Tel.: 0351 8267 309, Fax: 377, E-Mail: [email protected], Anmeldeformulare: www.slaek.de

Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei Alberter & Kollegen

Uwe GeislerRechtsanwalt

Fachanwalt für MedizinrechtFachanwalt für Steuerrecht

Beratung in allen medizinrechtlichen Fragen, insbesondere Arzthaftung, Berufsrecht der Ärzte und Apotheker, Zulassungsfragen, Honorarbeitreibung, Regress, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Vertragsgestaltung bei Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen,

Praxisübernahmen, MVZ und Verträgen zur Integrierten Versorgung sowie Steuerberatung und Kapitalanlagerecht

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Nachrichten

7KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

Welche Auswirkungen die frühe Nutzen-bewertung von Arzneimitteln auf Ver-tragsärzte und Patienten hat, darüber in-formiert die KBV auf ihrer Internetseite.

Das Verfahren der frühen Nutzenbewer-tung hat sich etabliert: Bis heute hat derGemeinsame Bundesausschuss (G-BA)in insgesamt 33 Verfahren darüber be-funden, ob ein neuer Wirkstoff einen Zu-satznutzen aufweist oder nicht. WeitereVerfahren laufen. Die Vielzahl der Be-schlüsse macht es allerdings nicht ein-fach, sich auf dem Laufenden zu halten.Um den Überblick über die Verfahren zuerleichtern, hat die Kassenärztliche Bun-desvereinigung (KBV) im Arzneimittel-Infoservice (AIS) die Themenseite zurfrühen Nutzenbewertung erweitert.

„Damit wollen wir in erster Linie die Ar-

beit der niedergelassenen Ärzte für einequalitätsgesicherte Arzneimittelversor-gung ihrer Patienten unterstützen“, sagtKBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feld-mann. „In unserem AIS stellen wir dieBeschlüsse kompakt und übersichtlichdar. Davon profitieren nicht nur Ärzteund Patienten, sondern alle, die sich überdie frühe Nutzenbewertung von Arznei-mitteln informieren wollen“, ist Feld-mann überzeugt.

Neu ist eine alphabetisch sortierte Über-sicht aller Wirkstoffe, zu denen der G-BABeschlüsse im Rahmen der frühen Nut-zenbewertung gefasst hat. Auch begon-nene, derzeit noch laufende Verfahrenwerden aufgelistet. Auf einem Blick sindWirkstoffname, Handelsname, Anwen-dungsgebiet, pharmazeutischer Unter-nehmer und das Ergebnis der Nutzen-

bewertung ersichtlich. In einem zusam-menfassenden Text werden der jeweiligeBeschluss des G-BA und die ihm zu-grunde liegenden Sachverhalte, bei-spielsweise bei der Bewertung berück-sichtigte Studieninhalte, verständlichaufgezeigt.

Die Frage, was der Beschluss des G-BAkonkret für den Vertragsarzt bedeutet,wird in der Rubrik „Hinweise für die Praxis“ beantwortet. Eine Rolle hierbeispielen Anforderungen an die qualitäts -gesicherte Anwendung der bewertetenWirkstoffe, die der Bundesausschuss fürdie vertragsärztliche Versorgung in sei-nem Beschluss benennt. Eine wichtigeInformation für den Vertragsarzt ist auch,ob ein Hersteller mit dem Spitzenverbandder gesetzlichen Krankenversicherungvereinbart hat, einen Wirkstoff als Praxis-

Frühe Nutzenbewertung – Mehr Informationen im Arzneimittel-Infoservice

Nachrichten

Sozialministerin Clauß appelliert:„Häusliche Gewalt ist keine Privatsache"

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“wurde heute von Bundesfamilienministe-rin Kristina Schröder freigeschaltet.

Für Frauen, die von Gewalt betroffensind, besteht damit erstmals für ganzDeutschland ein dauerhaftes Angebot derErst beratung, Information und Weiterver-mittlung an Anlaufstellen vor Ort.

„Das bundesweite Hilfetelefon bietet eineganz konkrete Unterstützung auch für un-sere lokalen Netzwerke zur Bekämpfungvon Gewalt gegen Frauen in Sachsen“, er-klärte Sozialministerin Christine Clauß.„Wir haben ein dichtes Netz von Unter-stützungseinrichtungen für Frauen, dievon Gewalt betroffen sind. Viele Frauenfinden jedoch den Zugang zu diesen Ein-richtungen nicht.

Es fehlte bisher ein niedrigschwelligesHilfeangebot, das jederzeit und anonymerreichbar ist und Frauen den Weg zu denpassenden Unterstützungseinrichtungenvor Ort weist. Das bundesweite Hilfetele-fon schließt diese Lücke.“

Das Hilfetelefon ist kostenfrei rund umdie Uhr erreichbar. Die Beratung ist ver-traulich und anonym, sie wird barriere-frei und bei Bedarf mehrsprachig ange-boten.

Nach einer repräsentativenBefragung haben inDeutschland ca. 40 Pro-zent der Frauen körper -liche oder sexuelleÜbergriffe im Erwach-senenalter erlebt; abernur 11 Prozent der Be-troffenen nehmen die be-stehenden Beratungs- undHilfs an ge bote in Anspruch.Häufig sind sie in einen Teufelskreisvon Scham und Gefühlen der Mitschuldverstrickt und haben große Hemmungen,ihre quälenden und drängenden Fragennach außen mitzu teilen. Auch die immernoch weit verbreitete Auffassung, dasPhänomen partnerschaftlicher Gewalt seieine Sache privater Problembewältigung,trägt zu Aufrichtung von Mitteilungsbar-rieren bei. „Wir müssen immer wiederklarstellen, dass häusliche Gewalt keinePrivatsache ist“, so Sozialministerin

Clauß. „Für Staat und Zivilgesellschafterwächst daraus die Verpflichtung, dafürzu sorgen, dass alle, die Gewalt erleiden,auch den Zugang zu benötigten Hilfen be-kommen. Das Hilfetelefon leistet dazu ei-

nen wichtigen Beitrag, indem esHemmschwellen senkt und für die

regionalen Angebote eine ent -las tende Lotsenfunktion über-nimmt. „Das Hilfetelefonrichtet sich nicht nur an dieunmittelbar Betroffenen, son-dern zugleich auch an Men-schen aus ihrem sozialen Um-

feld und Personen, die beruflichoder ehrenamtlich gewaltbetrof-

fene Frauen beraten, behandeln oderunterstützen.

Das bundesweite Hilfe telefon ist beimBundesamt für Familie und zivilgesell-schaftliche Aufgaben (BAFzA) in Kölneingerichtet und hat die Telefonnum-mer: 08000 116 016.

– Pressemitteilung/SMSSächsisches Staatsministerium

für Soziales und Verbraucherschutzvom 6. März 2013 –

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ freigeschaltet

h08000

116 016

Nachrichten

KVS-Mitteilungen Heft 4/20138

Zum 6. Mal jährte sich am 28. Februar2013 der Internationale „Tag der SeltenenErkrankungen“. Das ÄZQ widmet diesenErkrankungen mehrere Informationsblät-ter für Patienten.

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in derMedizin (ÄZQ) startet eine Reihe vonKurzinformationen für Patienten zu sel -tenen Erkrankungen. Das erste Informa-tionsblatt zum Thema „Erbliche Netz-hauterkrankungen“ erscheint Ende März.Es folgen vier weitere Ausgaben zu unter-schiedlichen Prävalenzbereichen in die-sem und fünf im kommenden Jahr.

In Deutschland herrscht noch viel Auf-klärungsbedarf zu seltenen Erkrankun-gen. Bislang stehen kaum verlässlicheGesundheitsinformationen zu diesemKrankheitsspektrum zur Verfügung. Be-troffene suchen oft viele Jahre nach derrichtigen Diagnose, ohne die passendemedizinische Behandlung zu erhalten.

Kurzinformationen können helfen, umdie aktive Beteiligung der Patienten amBehandlungsprozess zu fördern und dasArzt-Patienten-Gespräch zu unterstützen.Bis Ende vergangenen Jahres hat dasÄZQ insgesamt 30 Kurzinformationen

im DIN-A4-Format veröffentlicht und einige davon in mehrere Sprachen über-setzen lassen.

Anlässlich des 6. Internationalen „Tagesder Seltenen Erkrankungen“ hat dasÄZQ, dessen Träger die KassenärztlicheBundesvereinigung und die Bundesärzte-kammer sind, seltene Erkrankungen zumThema des Monats unter www.arzt-bibliothek.de erklärt. Dort erhalten so-wohl Betroffene als auch Ärzte weiterfüh-rende Informationen.

– Presseinformation der KBVvom 28. Februar 2013 –

Seltene Erkrankungen: Info-Serie für Patienten

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im DZ nur 29,50 inkl. Frühstück

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besonderheit anzuerkennen. In diesemFall nämlich sind die Verordnungskostennicht Bestandteil der Wirtschaftlichkeits-prüfung.

Für Wirkstoffe, die gegenüber der vomG-BA festgelegten zweckmäßigen Ver-gleichstherapie keinen Zusatznutzen

aufweisen und für die noch kein Er-stattungsbetrag vereinbart wurde, erhal-ten Vertragsärzte zudem den Hinweis,dass das Medikament als unwirtschaft-lich gelten könnte, und deshalb eine Regressgefahr im Rahmen von Ein-zelfallprüfungen nicht auszuschließenist.

Die Themenseite zur frühen Nutzen-bewertung im AIS erreichen Sie überdie Startseite www.arzneimittel-infoservice.de oder direkt über denLink www.kbv.de/ais/13753.html.

– Presseinformation der KBVvom 13. März 2013 –

9KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

In eigener Sache

Eisenacher Str. 82 | 04155 Leipzig | Tel. 0341/ 585 79 - 0Katharinenstr. 9 | 10711 Berlin | Tel. 030/ 89 38 57 - 0Götzstr. 11 | 80809 München | Tel. 089/ 89 60 10 - 0www.aev.de

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In eigener Sache

Es ist eher unüblich, dass einer Leserin inden KVS-Mitteilungen zum Geburtstaggratuliert wird. Wenn man wie Frau Dr.Ulrike Schwäblein-Sprafke, die KVChemnitz bzw. die BezirksgeschäftsstelleChemnitz der KV Sachsen aufgebaut undgeleitet hat, ist das allein schon ein Grundvon der Regel abzuweichen. Dann ist esdie besondere Zahl. Für unsere Redaktionnoch spürbarer trug sie von 2005 bis 2010als Stellvertretende Vorstandsvorsitzendeauch redaktionelle Mitverantwortung fürunser Heft.

Wir erinnern uns gern an viele interes-sante Diskussionen und Anregungen, anso manches kämpferisch geprägtes Edito-rial in den KVS-Mitteilungen. Ihre 47-jährige ärztliche Tätigkeit, davon 38 Jahrein eigener Niederlassung, waren dafüreine wichtige Quelle.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles erdenklich Gute und vor allem Gesund-heit!

– die Redaktion –

Herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Schwäblein-Sprafke

Buchvorstellung/Impressum

KVS-Mitteilungen Heft 4/201310

Buchvorstellung

KVS-MitteilungenOrgan der Vertragsärzte des Freistaates SachsenKassenärztliche Vereinigung Sachsen

HerausgeberKASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENKörperschaft des öffentlichen Rechts

ISSN 0941-7524

RedaktionDr. med. Klaus Heckemann

Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)Prof. Dr. med. habil. Heiner Porst

Stellvertretender VorstandsvorsitzenderDr. agr. Jan Kaminsky

HauptgeschäftsführerDipl.-Ing. oec. Andreas Altmann

Stellvertretender HauptgeschäftsführerDipl.-Wirtsch. Klaus Schumann

Anschrift Redaktion KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSENLandesgeschäftsstelleRedaktion „KVS-Mitteilungen“Schützenhöhe 12 · 01099 DresdenTel.: 0351 8290630 · Fax: 0351 8290565E-Mail: [email protected] der Bezirksgeschäftsstellen:Chemnitz: [email protected]: [email protected]: [email protected]

Anzeigenverwaltung Druckerei BöhlauRanftsche Gasse 14 · 04103 LeipzigTel.: 0341 6883354 · ISDN: 0341 9608307-8Fax: 0341 9608309E-Mail: [email protected] Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 10 gültig.Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.

Satz und DruckDruckerei Böhlau, Ranftsche Gasse 14, 04103 Leipzig

BuchbindereiG. Fr. Wanner, Leipzig

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wirdkeine Haftung übernommen. Mit vollem Namen ge-kennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sichnicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Ver -tragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Bei -träge zu kürzen.

Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigensowie für Angaben über Dosierungen und Applika -tionsformen in Beiträgen und Anzeigen kann vonder Redaktion keine Gewähr übernommen werden.

Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats (ein Heft Juli/August).Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Be -stellungen werden von der KV Sachsen, Landesge -schäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, ent -gegengenommen.Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Verei -nigung Sachsen ist der Bezugspreis mit der Mitgliedschaft abgegolten.

Impressum

Gudrun Orlet

Das Jetzt im Sterben:Begleitung bis zurLebensgrenze

M.A.M. Maiworm GmbH262 Seiten, HardcoverISBN 978-3-943261-05-9EUR 24,90

Die Fragen und Anliegen am Lebensendesind differenziert. Das Menschsein in dieser Zeit zeigt sich vielfältig und sen-sibel. Es ist die Zeit, die das Leben in eineVollendung und letztendliche Erfüllungführt.

Sterben ist ein Teil unserer Lebensauf-gabe. Warum also vom Menschen erwar-ten, schnell zu sterben oder „doch endlichloszulassen“?

Warum will dieser Zeit so wenig Lebens-recht und damit Entfaltungsmöglichkeitgegeben werden?

Gudrun Orlet stellt sich auf die Seite derMenschen: Sie setzt das Sterben in Zu-sammenhang mit der Lebensbindung undbeschreibt die Dynamiken und Rhyth-men, die bei der Entbindung aus dem Leben in den Vordergrund treten. Auf diesem Weg gibt es vieles, was sich fürdie begleitend Betroffenen in fremdenGesichtern zeigt; was erlebt werden willund was von unschätzbarem Wert für die Sterbenden selbst und für ihre Anver -trauten ist. Entwicklung und Reifung, dienur in diesem Lebensabschnitt zu erlan-gen sind.

Dabei bekommen Erlebnisse, die Glückund Leid auf geheimnisvolle und uner-wartete Weise verbinden, einen persönli-chen Erfahrungsraum.

Das Buch ist sowohl für Interessierte, An-gehörige als auch für Berufsgruppen, diemit Menschen am Lebensende leben undarbeiten, eine Bereicherung. Es ermutigt,diese Lebenszeit ins Leben und ins Herzder Menschen zu holen.

– Pressemitteilung/M.A.M. –

Wir erinnern an

11KVS-Mitteilungen Heft 4/2013

In seinem „Appell an das Gewissen“, derberühmten Gedenkrede aus Anlass deshundertsten Todestages Voltaires, schildert Victor Hugo am 30. Mai 1878 zwei grau-same Hinrichtungen aus den Jahren 1762und 1765: In Toulouse werden einem un-schuldigen Greis, der seinen Sohn getötethaben soll, langsam alle Glieder gebro-chen, bevor ihm der Henker – aus Gnade –den Brustkorb zertrümmert. In Abbevilleriss der Sturm ein altes, wurmstichiges Kruzifix auf einer Brücke ab, nicht ein be-schuldigter junger Soldat; der wird gefol-tert, ein Knie wird ihm zerbrochen, eineHand abgetrennt, mit eiserner Zange dieZunge herausgerissen und schließlich –aus Gnade – der Kopf abgeschnitten. 1785erhob der Arzt Guillotin vor der französi-schen Nationalversammlung seine Stimmegegen solche gängigen Grausamkeiten;dadurch erlangte er ungewollte Berühmt-heit bis in unsere Tage. Hugo schrieb: „Esgibt unglückliche Menschen. Columbuskann seiner Entdeckung nicht seinen Na-men geben, Guillotin bringt den seinennicht mehr von ihr los.“

O

Joseph Ignace Guillotin wurde am28. Mai 1738 als neuntes von dreizehnKindern eines Rechtsanwalts in Saintes,Departement Charente-Inférieure, gebo-ren. Nach einer wohlbehüteten und sor-genfreien Kindheit ging Guillotin nachBordeaux, trat dort in den Jesuitenordenein, widmete sich sieben Jahre mit besten Ergebnissen theologischen Studien undwurde Lehrer am Jesuitengymnasium. Väterlicher Rat und ausgeprägtes natur-wissenschaftliches Interesse veranlasstenihn jedoch, aus dem Orden auszutretenund in Paris Medizin zu studieren. Wegender hohen Pariser Fakultätsgebühren pro-movierte er zwar in Reims, aber als Preis-träger einer Stiftung erwarb er seinen Dok-tortitel in Paris, wo er zwischen 1778 und1783 an der Faculté de Médecine Anato-mie, Physiologie und Pathologie lehrte.Wegen seines hohen Ansehens wurde erLeibarzt eines Bruders Ludwigs XVI.Drei Etappen in Guillotins Leben heben

ihn aus der Zahl der Ärzte heraus, die wäh-rend der Französischen Revolution tätigwaren, und zeigen den sonst bescheidenund im Stillen Arbeitenden im hellen Lichtder Geschichte. Vor der Revolution hatteer sich gutachterlich mit dem Heilmagne -tismus des geschäftstüchtigen SchwabenF. A. Mesmer (1734–1815) auseinanderzu-setzen, der sich in Paris niedergelassenund sogar die Unterstützung der Regie-rung gefunden hatte. Guillotins vernich-tendes Urteil fiel zu Gunsten von Klarheitund Ehrlichkeit in der Therapie aus. Nachder Revolution widmete er sich mit Erfolgder großen Aufgabe, in Frankreich derPockenschutzimpfung Edward Jennersden Weg zu bahnen. Im Jahre 1804 konnteer die Académie de Médecine mitbegrün-den, mit deren Leitung er in der Folge be-traut wurde. Schönstes Zeugnis seiner humanen Bestrebungen wurde die nach -revolutionäre Reorganisation des französi-schen Gesundheitswesens.Guillotin war trotz seiner Mitgliedschaftin der Konstitutante, der einzigen Revolu-tionsversammlung, der er angehörte, keinaktiver Politiker. Als sich aber die konsti -tuierende Versammlung mit der neuenStrafreform befasste, griff der Abgeord-

nete Dr. Guillotin am 10. Oktober 1789 indie Debatte ein, um zahllose Missständeaufzudecken. Vor dem Hintergrund der ge-läufigen fürchterlichen Hinrichtungsme-thoden forderte er die Abschaffung der Folter, die Gleichheit des Todes bei Kapi-talverbrechen (nicht mehr das Exklusiv-recht der Enthauptung mit dem Schwertfür adlige Straftäter); vor allen Dingeneine schnelle, weniger quälende Form derHinrichtung. Das Rädern, Vierteilen undandere Martermethoden sollen durch eine„einfache Mechanik“ ersetzt werden, denn„eine Maschine wirkt wie der Blitz!“ –Niemand konnte bestreiten, dass die be -stehende Praxis in klarem Widerspruchzum Prinzip der Gleichheit und Humanitätstand.Am 3. Juni 1791 beschließt die National-versammlung: Jedem zum Tode Verurteil-ten wird der Kopf abgeschlagen. Doch esblieb das Problem der Methode. Manwandte sich in dieser Frage keineswegs anGuillotin, sondern an den berühmten Chi- rur gen Antoine Louis, der in seinem Me-morandum ein Fallbeil vorschlägt, dochGuillotin darin nicht einmal erwähnt. Derdeutsche Klavierbauer Tobias Schmidtund der Henker Sanson erhielten den Auf-trag, dieses Fallbeil zu konstruieren, dasim April 1792 bei der Hinrichtung einesMörders zum ersten Mal benutzt wurde.Die erste politische Anwendung erfolgteam 21. August 1792. Mehrere Namen erhielt die Apparatur, zum Beispiel„Louison“, doch Dr. Louis war inzwischenverstorben und plötzlich sprach jeder vonder „Guillotine“; Pamphlete erschienen,im Kasperle-Theater kommt der Gilles(Hanswurst) unters Fallbeil und Spott-lieder auf Guillotin wurden gesungen, obwohl nicht einmal sicher ist, ob er mitseiner „Maschine“ überhaupt die vonLouis vorgeschlagene Konstruktion imAuge hatte. Verärgert über den Hohn, derihm entgegenschlug, zog sich Guillotinaus der Politik in sein Privatleben zurück.Gelegentlich ist zu lesen, dass er selbst ein Opfer seiner angeblichen Erfindung ge-worden sei. In Wahrheit starb Guillotin am25. März 1814 in seiner Pariser Wohnungin der Rue St. Honoré.

Wir erinnern an

„Er bringt seinen Namen nicht mehr von ihr los.“Vor 275 Jahren wurde Joseph Ignace Guillotin geboren.

Von Manfred P. Bläske

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Zur Lektüre empfohlen

KVS-Mitteilungen Heft 4/201312

Ein Glanzstück zum Jubiläum!

Barry Millington

Der Magier von BayreuthRichard Wagner – sein Werk undseine Welt

Aus dem Englischen von Michael Haupt

2012.320 Seiten mit 300 farbigen undschwarz-weißen Abbildungen.Format 16,5 x 24 cm.Gebunden mit Schutzumschlag. € 29,90Primus Verlag DarmstadtISBN 978-3-86312-029-0

200. Geburtstag am 22. Mai 2013

Dieses einzigartige Werk lädt ein, sich mitdem genialen Komponisten des 19. Jahr-hunderts neu auseinanderzusetzenDer Chef-Musikkritiker beim LondonerEvening Standard und Herausgeber desWagner Journal eröffnet einen neuen Zu-gang zu Leben und Nachleben, Werk undInszenierung einer der einflussreichstenund zugleich umstrittensten Persönlich-keiten der Musikgeschichte.Wie die Steine in einem Mosaik fügensich dabei die kurzen Kapitel im ab-wechslungsreichen Zusammenspiel vonText und Bild zu einem facettenreichenGesamtbild. Ausführlich geht der Verfas-ser auf die 13 Opern ein, die das Herz-stück von Wagners Werk darstellen. Zahl-reiche Abbildungen und Fotos zeigenInszenierungen und Bühnenbilder aus aller Welt bis in die Gegenwart hinein.

Beatrix Langner

Jean PaulMeister der zweiten Welt

Eine Biographie

2013.608 Seiten mit 36 Abbildungen.Format 14 x 22 cm.Leinen mit Schutzumschlag. € 27,95 Verlag C. H. Beck, MünchenISBN 9783-3-406-63817-6

250. Geburtstag am 21. März 2013

Johann Paul Friedrich Richter, der sichJean Paul nannte und von 1763 bis 1825lebte, war ein Meister der Erzählkunst undein grandioser Erforscher menschlicherInnenwelten. Zu Lebzeiten lagen ihm dieLeser – vor allem die weib li chen – zu Fü-ßen. Sein Theologiestudium brach er baldab und setzte alles auf ein Leben als freierSchriftsteller. 1795 wurde sein Roman„Hesperus“ zum größten literarischen Er-folg nach Goethes Werther. Und doch galtJean Paul schon früh als Sonderling derdeutschen Literatur.In ihrer glänzend geschriebenen Biogra-phie lässt die durch vielgelobte Bücheru. a. über Hölderlin und Chamisso be-kanntgewordene Autorin den MenschenFriedrich Richter ebenso lebendig wer-den, wie die Gestalten, die er schuf. Siemacht deutlich, wie präzise der Einzel-gänger in der literarischen Welt um 1800auf das geistige und politische Geschehenin Deutschland zwischen Spätaufklärungund Restauration reagierte.

Ein Buch gegen das Vergessen!

Margot Käßmann (Hrsg.)

Gott will Taten sehenChristlicher Widerstandgegen Hitler

Ein Lesebuch

Ausgewählt, eingeleitet und kommentiertvon Margot Käßmann und Anke Silomon

2013.479 Seiten mit 48 Abbildungen.Format 14 x 22 cm.Gebunden mit Schutzumschlag. € 19,95 Verlag C. H. Beck, MünchenISBN 978-3-406-64453-5

Die „Botschafterin für das Reformations-jubiläum 2017“, Margot Käßmann, ist alsBischöfin und EKD-Ratsvorsitzende unddurch ihre zahlreichen Publikationen, Pre-digten und Vorträge einem großen Publi-kum bekannt. Als Präsidentin der Zentral-stelle für Recht und Schutz der Kriegs-dienstverweigerer aus Gewissensgründenhat sie sich mit dem christlichen Wider-stand und seinem Vermächtnis befasst.Zusammen mit der Historikerin Silomonhat sie in diesem Lesebuch die wichtigs -ten und bewegendsten Zeugnisse deschristlich motivierten Protestes undKampfes gegen den Nationalsozialismusversammelt. Durch die chronologischeAnordnung und die kundigen Einführun-gen zu den Personen und Zeitumständenist eine einzigartige Anthologie entstan-den, die auch bisher nicht publizierte Dokumente enthält.

Zur Lektüre empfohlen

– Recherchiert und ausgewählt von M. P. Bläske –