Rückstellungen für den Rückbau von Kernkraftwerken · vom 11.Dezember 2002. •...
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Rückstellungen für den Rückbau von Kernkraftwerken
Klage am Europäischen Gerichtshof und weitergehende Überlegungen zum Thema
5.12.2008
Referentin: Eva Lenhart Coach: Andreas Grübel
5.12.2008 Eva Lenhart 2
Gliederung
I. Einführung I.1 Hintergrund des ProblemsI.2 Definition: Rückstellungen
II. Klage am Europäischen GerichtshofII.1 Wer gegen wen?II.2 Kernfrage der KlageII.3 Zeitliche ÜbersichtII.4 Wichtige Begrifflichkeiten und DefinitionenII.5 Standpunkte der Beteiligten
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Gliederung
III. Folgerungen aus dem Urteil
IV. Diskussion
V. Quellenangaben
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I. EINFÜHRUNG
I.1 Hintergrund des Problems
• Kernkraftwerksbetreiber bilden Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau
• Pflicht • dafür Steuerfreiheit gewährt• können über das Geld aber frei verfügen
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I. EINFÜHRUNG
I.1 Hintergrund des Problems
• Stadtwerke klagen gegen diese Praxissehen in den Steuervorteilen eine unzulässige staatliche Beihilfesehen sich finanziell benachteiligtmöchten diese Praxis deshalb beenden
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I. EINFÜHRUNG
I.2 Definition: Rückstellungen
• für einen bestimmten Zweck gebildete Rücklagen
• Vorsorge gegenüber besonderen Risiken• werden vom Gewinn des Unternehmens
abgezogen• steuerfrei
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II. KLAGE
II.1 Wer gegen wen?
Klägerinnen
Stadtwerke (Tübingen, Uelzen, Schwäbisch Hall,
Wuppertal)
Beklagte
Kommission der Europäischen
Gemeinschaften (Position der KKW-Betreiber und der Bundesregierung)
Gericht
EuG, EuGH
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II. KLAGE
II.2 Kernfrage der Klage
Sind die Rückstellungen (da steuerfrei) staatliche Beihilfen?Trifft das zu, wäre diese Praxis verboten!
JA oder NEIN ?
Klägerinnen Kommission
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II. KLAGE
II.3 Zeitliche Übersicht
Urteil vom EuGH Klage endgültig abgelehnt29.11.2007
Urteil vom EuG Klage abgelehnt26.01.2006
Erwiderung der Beantwortung durch Klägerinnen31.07.2002
Klagebeantwortung durch die Kommission24.05.2002
Klage am Europäischen GerichtshofEntsch. von 2001 soll für nichtig erklärt werden
28.03.2002
Entscheidung der Kommission: Rückstellungen keine staatlichen Beihilfen
11.12.2001
Antrag der Stadtwerke bei der Europ. Komm. auf Verfahren gegen die BRD
19.11.1999
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II. KLAGE
II.4 Wichtige Begrifflichkeiten und Definitionen
„Beihilfe“:
• Zuweisung von wirtschaftlichen Vorteilen an Unternehmen
• aus staatlichen Mitteln gewährt• Bevorzugung bestimmter Unternehmen
Selektivität
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II. KLAGEBedingungen für die Bildung von Rückstellungen:
Für „ungewisse Verbindlichkeiten“:• Bestehen/Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer
Verbindlichkeit• wirtschaftliche Verursachung vor Bilanzstichtag• ernsthaftes Rechnen des Schuldners mit Inanspruchnahme
bei „öffentl.-rechtl. Verpflichtungen“ außerdem:• Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag ausreichend konkretisiert
zeitlich und inhaltlich• Sanktionen bei Nichterfüllung
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II. KLAGE
II.5 Standpunkte der Beteiligten
Klägerinnen
• unmittelbar und individuell betroffen • halten die Summen für zu viel zu groß• Selektivität gegeben
• durch Vorschriften für Rückstellungen, die die KKW-Betreiber explizit bevorzugen
• nur wenige Unternehmen in Deutschland betreiben KKWsBeihilfe gegeben
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II. KLAGE
II.5 Standpunkte der Beteiligten
Klägerinnen (weiter)
• Vorsichtsprinzip darf nicht zu übermäßigen Rückstellungen führen
• inhaltliche Konkretisierung nicht gegebenForm der Stilllegung offen
• zeitliche Konkretisierung nicht gegebenZeitpunkt der Stilllegung völlig offen
• freie Verfügbarkeit stellt Systembruch dar entgegen dem Vorsichtsprinzip!
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II. KLAGE
II.5 Standpunkte der Beteiligten
Klägerinnen (weiter)
• KKW-Betreiber legen das Geld teils riskant aneventuell Geld dann nicht mehr zur VerfügungStaat wird in die Pflicht genommen
• Staat muss diese Praxis ändernhat Verpflichtung gegenüber seinen Bürgern (Sicherheit, Schutz)
• Wettbewerbsverzerrung
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II. KLAGE
II.5 Standpunkte der Beteiligten
Beklagte
• Rückstellungen stehen allen Unternehmen offenkann also keine Beihilfe sein, da nicht selektiv
• keine Beweise oder Berechnungen vorliegend• Handlungspflichten müssen nur konkret sein,
nicht präzise• Flexibilität notwendig• auch andere Unternehmen mit hohen
Rückstellungen profitieren von dieser Praxis
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II. KLAGEII.5 Standpunkte der Beteiligten
Gericht
Urteil 2006• Zeitpunkt der Stilllegung ist ausreichend
konkretisiert• Regelung bringt den Betreibern auch Nachteile• Summen nicht zu hoch• alle Unternehmen können Rückstellungen bilden und
darüber frei verfügen
Urteil 2007• Klägerinnen gar nicht klagebefugt, da nicht
unmittelbar betroffen
BEIDE KLAGEN ABGEWIESEN!
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III. FOLGERUNGEN AUS DEM URTEIL
• Interessen der Stadtwerke juristisch nicht durchsetzbar
• Risiko des Ausfalls der Rückstellungen bleibt trotz des Urteils bestehen
KKW-Betreiber sollten verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen müssen
• der Staat könnte auf Sicherheit der Rücklagen bestehen
• andere Mittel zur Durchsetzung dieser Interessen nötig (z.B. Gesetzesänderung)
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IV. DISKUSSION• Sollte die Sicherheit der Rücklagen nicht
garantiert werden müssen?
• Wann wird der Rückbau eines Kernkraftwerkes konkret?
• Endlagerfrage
• Wie sollen Kosten für die Endlagerung realistisch abgeschätzt werden?
• Ist das Geld in der aktuellen Lage überhaupt noch vorhanden?
• …
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IV. DISKUSSIONEinige Antworten:
• Bereits 2 komplett abgebaute KKWs in Deutschland • Heißdampfreaktor Großwelzheim (Betrieb: 1969-1971)• Kernkraftwerk Niederaichbach (Betrieb: 1973-1974)
beide Versuchsreaktorenbeide komplett zurückgebaut
• KKW Stade (630MW Netto):• betrieben bis 2003, Abriss bis 2015• bisher nur Abbau nichtradioaktiven Materials
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IV. DISKUSSION• bis es ein Endlager gibt, Zwischenlagerung auf
dem Gelände stillgelegter Anlagenmaximal 40 Jahre
• Zur Endlagerfrage:• Schacht Konrad (bei Salzgitter)
mittel- und schwachkontaminierte Abfälle (ab 2013)• Endlager Salzstock Gorleben
hochradioaktive Abfälle (ab 2025)
Kapazität ausreichend für Deutschland (wie lange?)
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V. QUELLENANGABEN• Klage beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft der
Stadtwerke Schwäbisch Hall, Tübingen, Uelzen und Wuppertal vom 28.März 2002 gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11.Dezember 2002.
• Klagebeantwortung der o.g. Klage vom 24.Mai 2002• Erwiderung der o.g. Beantwortung vom 31.Juli 2002• KoM-Solution Beratungssozietät und Stadtwerke Uelzen GmbH• Präsentation von Christopher Paitazoglou „Rückstellungen der Atomkraft“
vom 11.7.2008 im Rahmen der Vortragsreihe „Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten“ an der TU Berlin
• http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,340017,00.html• http://141.20.122.98/content/ewerk/ausgabe.php?type=info&message_id
=431• http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:C2008/022/14:DE:NOT
• http://www.steuern-energiewirtschaft.de/Produktseite/tabid/36/CategoryID/23/List/1/Level/a/productid/93/Default.aspx?SortField=DateCreated%2cProductName
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V. QUELLENANGABEN• http://lexetius.com/2007,3359• http://lexetius.com/2006,59• http://neckarwestheim.antiatom.net/presse/presse06/msg00083.html• http://www.ewerk.hu-
berlin.de/EuGH_Zur_Frage_der_Beihilfeeigenschaft_der_Steuerbefreiung_von_Kernenergierueckstellungen
• http://www.internat-recht.uni-kiel.de/veranstaltungen/lehrveranstaltungen/archiv/ws0708/giegerich/eurII/EuroparechtIIPlaumann.pdf
• http://www.gesetze-im-internet.de/atg/index.html• http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/atg/gesamt.pdf• http://www.ihe.uni-karlsruhe.de/kooperationen.php• http://www.swtue.de/index.php?id=1• http://www.bfs.de/de/kerntechnik/strommengen.html• http://www.bmu.de/atomenergie_ver_und_entsorgung/stilllegung/frage
n_und_antworten/doc/40325.php• http://www.thtr.de/index.htm
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V. QUELLENANGABEN• Broschüre „Stade: Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks – vom
Kernkraftwerk zur „Grünen Wiese““, herausgegeben von der E.ON Kernkraft GmbH und dem Kernkraftwerk Stade
• Broschüre „Aufbewahrung radioaktiver Abfälle – Zwischenlösung bis zur Endlagerung“, herausgegeben vom Deutschen Atomforum e.V.
• Broschüre „Endlagerung technisch gelöst“, herausgegeben vom Deutschen Atomforum e.V.
• Broschüre „Entsorgung von Kernkraftwerken – Eine technische gelöste Aufgabe“, herausgegeben vom „Arbeitskreis Abfallmanagement“ des VGB PowerTech e.V.
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Berechnungen• Wie hoch sollten die Rückstellungen sein? (für alle KKWs)• Von den Klägerinnen angestellt, basierend auf einer
Studie von 1996
2,442,06Faktor
32,76 Mrd DM26,8 Mrd DMZu erwartende Gesamtkosten
80 Mrd DM55,1 Mrd DMEntsorgungsrück-stellungen
31.12.2001 (jedes Jahr 5 Mrd. dazu)
31.12.1996 (Stichtag der Studie)
Quelle: Erwiderung der Klagebeantwortung
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Berechnungen II• „Steuerverluste“ des Staates durch
Rückstellungen• Bsp. RWE 1997/1998
Wieder sehr alte Zahlen
750 Mio DMGesparte Steuern (Steuersatz 50%)
1,5 Mrd DM1997/98 zurückgelegt
16,5 Mrd DMRückstellungen bis zum Jahr 1997/98
Quelle: Klage
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THTR-300 Hamm-Uentrop• Thorium-Hochtemperaturreaktor (300MW)• Betrieb 1985-1988
• nach einer Revision nicht wieder ans Netz gegangen
• Gesamtkosten des Projekts 2,045 Mrd EUR• ca. 1,6 Mrd EUR vom Staat übernommen• Betreibergesellschaft HKG 46 Mio EUR (2,25%)
Eigenkapital eingebracht• bisher nur eingeschlossen
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Kosten• Für die geplanten Zwischen- und Endlager
bisher investiert
Gesamtinvestitionskosten
bisher investiert
Gesamtinvestitionskosten
1,5 Mrd EUR
2,4 Mrd EURGorleben
900 Mio EUR
1,8 Mrd EURKonrad
Quelle: Broschüre „Endlagerung technisch gelöst“ vom Deutschen Atomforum