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LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Tel. 08331/4904-0 Fax 08331/4904-20 E-Mail: [email protected] Web: www.lars-consult.de Stadt Landsberg am Lech REALISIERUNGSWETTBEWERB NEUBAU EINES JUGEND- ZENTRUMS NÖRDLICH DES IGNAZ-KÖGLER-GYMNASI- UMS IN LANDSBERG AM LECH Nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfah- ren gem. § 78 VGV in Verbindung mit § 3 Abs 3 RPW 2013 Information zum Verfahren und zur Aufgabenstellung

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Stadt Landsberg am Lech

REALISIERUNGSWETTBEWERB NEUBAU EINES JUGEND-ZENTRUMS NÖRDLICH DES IGNAZ-KÖGLER-GYMNASI-UMS IN LANDSBERG AM LECH

Nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfah-ren gem. § 78 VGV in Verbindung mit § 3 Abs 3 RPW 2013

Information zum Verfahren und zur Aufgabenstellung

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GEGENSTAND Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

AUSLOBERIN

Stadt Landsberg am Lech Katharinenstraße 1 86899 Landsberg am Lech

Telefon: Telefax:

+49 (0)8191-128-0 +49 (0) 8191-128-59206

E-Mail: Web

[email protected] http://www.landsberg.de

Vertreten durch: Herrn Oberbürgermeister Mathias Neuner

WETTBEWERBSBETREUUNG

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BEARBEITER Frau Monika Beltinger, Frau Dorothea Holdau,

LARS consult GmbH Memmingen Letzte Änderung: 13.09.2017 Status/Freigabe: Information zur Auslobung/ja

Memmingen, den 13.09.2017 Monika Beltinger - Dipl.-Ing. Regierungsbau-meisterin

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INHALTSVERZEICHNIS

TEIl 1 Allgemeine Wettbewerbsbedingungen 2

1 Verfahrensbedingungen, Anwendung der RPW 2013 2

2 Wettbewerbsgegenstand 2

3 Wettbewerbsart 2

4 Teilnahmewettbewerb / Bewerbungsunterlagen 2

4.1 Ausschlusskriterien 3

4.2 Auswahlkriterien 3

4.3 Abgabe der Bewerbung um Teilnahme 4

5 Wettbewerbsbeteiligte 5

5.1 Ausloberin 5

5.2 Wettbewerbsbetreuung 5

5.3 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 6

6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen) 9

7 Wettbewerbsleistungen 9

8 Termine 11

9 Verhandlungsverfahren, weitere Bearbeitung und Urheberrecht 11

9.1 Verhandlungsverfahren gem. VGV 11

9.2 Beauftragung durch die Ausloberin 12

9.3 Vergütung der weiteren Bearbeitung 13

9.4 Urheberrechte, Nutzung 13

10 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung 13

Teil 2 Kurzbeschreibung der Wettbewerbsaufgabe 14

1 Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs 14

2 Allgemeine Angaben und Vorgaben der Ausloberin 15

2.1 Stadt Landsberg am Lech 15

2.2 Lage des Wettbewerbsgebietes 16

2.3 Immissionen 17

3 Aufgabenbeschreibung 17

3.1 Zielsetzung der Jugendarbeit 18

3.2 Raumprogramm 18

3.3 Freiraumgestaltung 19

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3.4 Energieeffizienz/Nachhaltigkeit 19

3.5 Wirtschaftlichkeit 19

Teil 3 Beurteilungskriterien 20

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TEIL 1 ALLGEMEINE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

1 Verfahrensbedingungen, Anwendung der RPW 2013

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013 heraus-

gegebenen Fassung zugrunde, soweit in einzelnen Punkten der Auslobung nicht ausdrücklich anderes

bestimmt ist.

An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mit-

gewirkt (§ 2 Abs. 4 RPW; Art.13 Abs. 1 Satz 4 BauKaG).

Auf Grund der zu erwartenden Honorarsumme der gesamten Planungsleistungen wird der Planungs-

wettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV durchgeführt.

2 Wettbewerbsgegenstand

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau des Jugendzentrums mit Aus-

sagen zu den Freiflächen für multifunktionale Flächen, Bewegungs- und Begegnungsräume. Ziel ist,

das bestehende Jugendzentrum aus dem Gelände des neu entstehenden Quartiers auf dem Gelände

der ehemaligen Pflugfabrik in eine zentralere Lage Richtung Innenstadt zu verlagern und attraktive

Räumlichkeiten mit zeitgemäßer Ausstattung für die offene Jugendarbeit zu erstellen.

3 Wettbewerbsart

Der Wettbewerb wird im Rahmen eines VgV-Vergabeverfahren als einstufiger nichtoffener Hochbau-

Realisierungswettbewerb für das Jugendzentrum ausgelobt. Dem Verfahren ist ein offener Teilnah-

mewettbewerb vorgeschaltet. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.

Die Freiraumplanung ist als untergeordneter Ideenteil ohne weitere Beauftragung (mit entsprechen-

der Erhöhung der Wettbewerbssumme) einbezogen. Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitek-

ten als Fachberater wird empfohlen.

Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.

Tag der Auslobung: 06.11.2017

4 Teilnahmewettbewerb / Bewerbungsunterlagen

Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmehindernisse und Bewerbungsverfahren sind in der EU-Wettbe-

werbsbekanntmachung veröffentlicht. Tag der Absendung an das EU Amtsblatt ist der 18.09.2017.

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Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Architekten ihr Interesse an einer Teilnahme am

Verfahren und erbringen u.a. die in der Bekanntmachung genannten Referenzen.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Stadt Landsberg am Lech 10 geeignete Bewer-

ber aus. Sollten mehr als 10 Teilnehmer die Auswahlkriterien erfüllen, so entscheidet das Los.

Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Bewerbergemeinschaften aus Architekten bzw. Architek-

ten und Landschaftsarchitekten, die am Tag der Auslobung im einem ERW-Mitgliedstaat ansässig

sind. Voraussetzung für die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist, dass sie entsprechend der Re-

gelungen ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Landschaftsar-

chitekt“ berechtigt sind. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der

EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die

fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbe-

zeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aner-

kennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfall die Vorgaben der Art. 2 Bau-

KaG erfüllt sind (ABI. EU Nr. L 255 S.22). Arbeitsgemeinschaften (ARGE) eines federführenden Archi-

tekturbüros mit einem Landschaftsarchitekten sind zulässig.

Vorgaben zur Rechtsform bestehen nicht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderun-

gen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der

anstehenden Aufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person

und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Per-

sonen gestellt werden.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen spätestens am Tag des Bewerbungs-

schlusses erfüllt sein. Die Teilnehmer habe die Teilnahmeberechtigung (insbesondere Ausschluss-

gründe nach § 4 (2) RPW) eigenverantwortlich zu prüfen.

4.1 Ausschlusskriterien

Bewerber die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die

Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen.

Bewerber belegen dies mit dem vorgegebenen „Bewerbungsformular“ und mit den geforderten

Nachweisen.

Die Ausschlusskriterien sind:

• Fristgerechter Eingang der Bewerbung

• Nutzung der vorgegebenen Bewerbung inkl. Antrag auf Teilnahme mit rechtsverbindlicher

Unterschrift

4.2 Auswahlkriterien

Bewerber haben zur Auswahl folgende Kriterien zur erfüllen:

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• Nachweis der beruflichen Qualifikation nach § 75 Abs. VgV (Architekt, Eintragung in die Ar-

chitektenkammer)

• Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

• Ggfs. Nachweis der Unterschriftsberechtigung

• 2 Referenzen (Objektplanung mind. Leistungsphase 1-5 § 34 HOAI in Honorarzone III oder

höher und Fertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre mit Stichtag 31.08.2017) auf jeweils

gesonderten A4 Blättern (je Referenz maximal 2 Blätter) mit Angabe der Auftraggeber und

dem Baukostenvolumen (KG 300 und 400)

Die Referenzprojekte müssen im Unternehmen des Bewerbers erbracht worden sein. Bei Bewerber-

gemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Angaben und Referenzen in Summe. Die Refe-

renz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro

erbracht wurde.

Bewertung der 2 Referenzen

Maximale Punkte

• Architektonische Qualität

• Vergleichbarkeit der Komplexität

Je Referenz 50 Punkte Je Referenz 50 Punkte

Summe 200 Punkte

Die 10 Bewerber, die die Auswahlkriterien erfüllen und nach Bewertung der Referenzen die höchste

Punktzahl erreicht haben, werden zum Wettbewerb zugelassen. Bei mehr als 10 Bewerbern glei-

cher/höchster Punktezahl entscheidet das Los.

4.3 Abgabe der Bewerbung um Teilnahme

Abgabeort der Bewerbung um Teilnahme:

LARS consult

Gesellschaft für Planung

und Projektentwicklung mbH

Bahnhofstraße 20

87700 Memmingen

Abgabetermin: 18.10.2017 um 17.00 Uhr (Submissionstermin!)

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5 Wettbewerbsbeteiligte

5.1 Ausloberin

Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

vertreten durch:

Herrn Oberbürgermeister Mathias Neuner

Ansprechpartner:

Frau Petra Mayr-Endhart

Abteilungsleiterin Allgemeine Verwaltung und Rechtsamt

Fon +49 (0)8191 - 128-265

Mail [email protected]

Herr Peter Huber

Referatsleiter technische Gebäudewirtschaft

Fon +49 (0)8191 - 128-224

Mail: [email protected]

5.2 Wettbewerbsbetreuung

Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist beauftragt:

LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Bahnhofstraße 20 87700 Memmingen Fon +49 (0) 8331 4904-57 Fax +49 (0) 8331 4904-20 Mail [email protected] Web www.lars-consult.de Ansprechpartnerin: Frau Dipl. Ing. Regierungsbaumeister Monika Beltinger

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5.3 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Die Jury setzt sich aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern gem. §6 RPW 2013 zusammen und

wird von Beratern, die nicht stimmberechtigt sind, unterstützt.

Fachpreisrichter(in):

1. Peter Brückner Architekt

Franz-Böhm-Gasse 2

9 5 6 4 3 Tirschenreuth

Fon +49 (0) 9631 - 70 15-0

Mail [email protected]

2. Felix Bembé, Architekt

Hauptstraße 18

86926 Greifenberg

Fon +49 (0)8192 - 99 730-0

Mail [email protected]

3. Prof. Florian Burgstaller Architekt

Lützowstraße 38

81245 München

Fon +49 (0)174 - 99 00 715

Mail [email protected]

4. Marina Hämmerle Architektin

Kaiser Franz Josef Straße 4

A-6890 Lustenau

Fon +43 (0)699 - 15 11 69 01

Mail [email protected]

5. Christina Schulz Architektin, BJR

Herzog-Heinrichstraße 7

80336 München

Fon +49 (0)89 – 5145831

Mail [email protected]

6. Birgit Weber Stadtbaumeisterin

Katharinenstraße 1

86899 Stadt Landsberg am Lech

Fon +49 (0)8191 - 12 82 80

Mail [email protected]

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Ständig anwesender stellvertretender Fachpreisrichter:

Thomas Meusburger Architekt

Füssener Straße 64

87437 Kempten

Fon +49 (0)831 -96 01 68-0

Mail [email protected]

Nicht ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichterin:

Prof- Dorothea Voitländer

Gottesackerstrasse 21

85221 Dachau

Fon +49 (0)8131 27170-0

Mail [email protected]

Sachpreisrichter(in):

1. Oberbürgermeister Mathias Neuner, Stadt Landsberg am Lech

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0)8191 - 128-211

Mail [email protected]

2. Christian Hettmer Stadtrat

Nordring 7 A

86899 Landsberg am Lech

Fon +49(0)8191-4288750

Mail [email protected]

3. Moritz Hartmann Stadtrat

Salzgasse 140 C

86899 Landsberg am Lech

Fon +49(0)8191-9852083

Mail [email protected]

4. Ludwig Kaiser Stadtrat

Sebastian-Rieger-Str. 26

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0) 8191 - 92 21 85

Mail [email protected]

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5. Doris Baumgartl 2. Bürgermeisterin

Johann-Mutter-Straße 15

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0) 8191 - 97 35 973

Mail [email protected]

Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter:

Petra Ruffing

Gottesackerangerweg 7

86899 Landsberg

Fon +49 (0)8191 9476266 +49 (0)160 94995740

Mail [email protected]

Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht):

Petra Mayr-Endhart

Abteilungsleiterin allg. Verwaltung und Rechtsamt

Katharinenstraße 1

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0)8191- 128-265

Mail [email protected]

Matthias Faber

Leiter Jugendzentrum Landsberg

Spöttingerstraße 20

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0)8191 94 24 15

Mail [email protected]

Peter Huber

Referatsleiter Technische Gebäudewirtschaft

Katharinenstr. 1

86899 Landsberg am Lech

Fon +49 (0)8191 128-224

Mail [email protected]

NN

Mitglied des Jugendbeirates

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Vorprüfung:

Frau Monika Beltinger

Frau Dorothea Holdau

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6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)

Es werden insgesamt 17.500 €. zzgl. MWSt ausgelobt.

Entsprechend des vom Preisgericht zugeteilten Ranges erhalten die Preisträger folgende Preise:

1. Preis 8.750,00 Euro

2. Preis 5.250,00 Euro

3. Preis 3.500,00 Euro

Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die MwSt. abfüh-

ren, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme

durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

7 Wettbewerbsleistungen

Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt:

Realisierungswettbewerb Neubau Jugendzentrum:

- Lageplan M 1: 500 mit Darstellung des Baukörpers, der Verkehrs-, Frei- und Grünflächen und

Außenspielbereiche, der oberirdischen Parkierung einschl. der Zu- und Abfahrtszonen sowie der

Dachflächen

- EG Grundriss des Baukörpers M 1 : 200 mit Darstellung der Anschlüsse an die Grün-, Freiflächen

und Außenspielbereiche, der Gebäude-Ein- und -ausgänge

- Grundrisse aller für den Entwurf maßgeblichen Geschoße M 1: 200

- Die zur Klarlegung des Entwurfes notwendigen Schnitte M 1: 200,

- Ansichten M 1: 200

- Erläuterungsbericht zu Konstruktion, Materialität und Wirtschaftlichkeit, insbesondere mit Aus-

sagen zur Innenraumgestaltung

- Berechnungen gem. Berechnungsblatt

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Allgemein:

- Es werden bis zu max. 3 schematische Skizzen /einfache Perspektiven (bis max. DIN A 4) zur Ge-

bäude- und Innenraumgestaltung zugelassen. Fotorealistische Darstellungen und Visualisierun-

gen sind nicht zulässig.

- Einsatzmodell

Für das Gelände wurde ein Umgebungsmodell (weiß) M 1:500 mit sehr großem Umgriff erstellt.

Die Einsatzmodelle für das gegenständliche Verfahren M 1: 500, die auch Aussagen zur Fassa-

dengestaltung enthalten sollen, werden nach Angabe der Teilnehmer ausschließlich über das

Modellbaubüro Steck, Weiherburggasse 5a, A - 6020 Innsbruck, Fon 43 699-10 059-707,

[email protected] angefertigt.

Die Kosten hierfür übernimmt die Ausloberin.

Die erforderlichen Angaben für den Modellbau (Kubatur, Material, Detaillierungsgrad, Fassaden-

gestaltung usw.) sind entsprechend der Angaben des Modellbauers als eigener Plansatz / Daten-

satz zusammenzufassen mit Kennnummer – ohne Namensangabe.

Direkte Kontaktaufnahme zur Besprechung des Modellbaus ist möglich bzw. zulässig.

Ausschlusskriterien:

Es werden keine bindenden Vorgaben gem. § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert.

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8 Termine

Versand der Auslobungsunterlagen 06.11.2017

Rückfragen bis 17.11.2017

Kolloquium 24.11.2017

Abgabe der Arbeiten 12.01.2018

Abgabe der Angaben für Modellbau 12.01.2018

Preisgerichtsitzung 06.02.2018

9 Verhandlungsverfahren, weitere Bearbeitung und Urheberrecht

9.1 Verhandlungsverfahren gem. VGV

Nach Abschluss des Planungswettbewerbes erfolgt die Eignungsprüfung der Preisträger gem. §§ 42 ff

und § 75 VgV. Dazu sind durch die Preisträger folgende Eignungsnachweise vorzulegen:

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

• Eigenerklärung der Berufshaftpflichtversicherung

• Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen

• Verpflichtungserklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Mind. 3 technische Mitarbeiter gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV

• Nachweis 1 Referenz (Objektplanung mind. Leistungsphase 2-8 § 34 HOAI in Honorar-

zone III oder höher) mit Angabe der Auftraggeber und dem Baukostenvolumen (KG 300

und 400)

Sollte eine Bewerbergemeinschaft angestrebt werden, ist eine plausible Aufgabenteilung, die ge-

samtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie die Angabe

eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Alle Teilnehmer müs-

sen die oben genannten Eignungskriterien erfüllen.

Alle Preisträger, die die vorgenannten Eignungskriterien nachweisen können, werden im Rahmen des

VgV-Verfahrens zur Auftragsverhandlung eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet einschl. einer

möglichen Überarbeitung die Grundlage der Bewertung (siehe Zuschlagskriterien).

Die Verhandlungsgespräche mit den Preisträgern finden in den Räumen der Stadt Landsberg statt.

Zum Verhandlungsgespräch wird separat eingeladen. Die Teilnehmer werden jeweils ca. 30 Minuten

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Zeit für eine Präsentation haben. Anschließend wird die Auswahlkommission bis zu 15 Minuten Rück-

fragen stellen.

Der Vergabeentscheidung liegen folgende Zuschlagskriterien zu Grunde:

Zuschlagskriterien

Maximale Punkte

1. Lösung der konkreten Aufgabenstellung Platzierung im Planungswettbewerb Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung nach et-waiger Empfehlung aus dem Preisgerichtsprotokoll / der Be-urteilung

300 100

2. Projektumsetzung Präsenz vor Ort Vorgehensweise zur Sicherung der Kosten Vorgehensweise zur Sicherung der Terminplanung Qualitätssicherung während der Planung und Ausführung Nachtragsmanagement

20 20 20 20 20

3. Bewertung des Eindruckes im Verhandlungsgespräch Zur Person des Projektleiters Gesamteindruck der Präsentation

50

4. Vertragliche Regelung und Honorar 50

Summe 600

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien insge-

samt den höchsten Punktwert erreicht.

9.2 Beauftragung durch die Ausloberin

Die Ausloberin, die Stadt Landsberg am Lech, wird, wenn die Aufgabe realisiert wird - unter Würdi-

gung der Empfehlungen des Preisgerichts - die weiteren Planungsleistungen , mindestens die Grund-

leistungen der Objektplanung §34 HOAI, Leistungsphase 2 bis 4 übertragen, sofern kein wichtiger

Grund der Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit mindestens einer der teilnahmeberech-

tigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde,

eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Die vollumfängliche Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 §34 HOAI ist ebenfalls ge-

plant und soll ggfs. stufenweise erfolgen.

Die Beauftragung der Freiflächenplanung soll gesondert an ein/en entsprechendes Planungsbüro

bzw. Landschaftsarchitekten erfolgen.

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9.3 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistun-

gen (Leistungsbild § 34 Objektplanung HOAI) des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuer-

kannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesent-

lichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Gleiches gilt im Fall einer

Beauftragung durch die Stadt Landsberg am Lech.

9.4 Urheberrechte, Nutzung

Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teil-

nehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.

10 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahme-

berechtigung den Teilnehmern durch Übersendung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung un-

verzüglich mitteilen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die Ausstellung der

eingereichten Arbeiten ist im Anschluss an das Verfahren vorgesehen, Termin und Ort werden noch

rechtzeitig bekannt gegeben.

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TEIL 2 KURZBESCHREIBUNG DER WETTBEWERBSAUFGABE

1 Anlass, Sinn und Zweck des Wettbewerbs

Das bestehende Jugendzentrum der Stadt Landsberg befindet sich aktuell an der Spöttinger Straße

und soll im Zuge der Entwicklung des neuen Quartiers „Am Papierbach“ auf das 2.870 m² große

Grundstück mit der Flur Nr. 974/4 zwischen Lechstraße, Rocca-di-Papa-Weg, dem südlich gelegenen

Ignaz-Kögler-Gymnasium und dem nördlich gelegenen Katholischen Bildungswerk ein neues Jugend-

zentrum verlagert werden.

Auf diesem stadteigenen Grundstück soll ein qualitätsvolles Gebäude für zeitgemäße, offene Jugend-

arbeit in der Altersgruppe 6-27 Jahre entstehen. Die zentrale Lage direkt an der Innenstadt, die un-

mittelbare Nähe der Lechaue, des Inselbades und des neu entstehenden innerstädtischen Wohn-

quartieres „Am Papierbach“ auf dem Gelände der ehemaligen Pflugfabrik mit seinem geplanten

Lechsteg, sichert eine gute fußläufige Erreichbarkeit sowie eine hervorragende Anbindung an das öf-

fentliche Verkehrsnetz.

Die Ausloberin erwartet umsetzbare Vorschläge für ein modernes Jugendzentrum nach den planeri-

schen Vorgaben der Stadt, das attraktive, multifunktionale Räumlichkeiten mit zeitgemäßer Ausstat-

tung bietet. Besonderes Augenmerk liegt auf dem erweiterten Angebotsschwerpunkt von Jugendkul-

turveranstaltungen für die Gruppe der 12- bis 21-Jährigen.

Geprüft wird aktuell, ob eine Unterbauung des Jugendzentrums mit einer Erweiterung der bestehen-

den Tiefgarage erfolgen soll. Die vorliegende Tiefgaragenplanung ist daher bei Konzeption des JUZE

zu mit einzubeziehen. Insbesondere ist eine direkte räumliche Verbindung zu den Stellplätzen sowie

die statische Realisierbarkeit zu berücksichtigen.

Abbildung 1: Westansicht des Grundstücks über Lechstraße, links: Ignaz-Kögler-Gymnasium, rechts: Kath. Bildungswerk

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2 Allgemeine Angaben und Vorgaben der Ausloberin

2.1 Stadt Landsberg am Lech

Die Stadt Landsberg am Lech ist eine Große Kreisstadt und Verwaltungssitz des gleichnamigen Land-

kreises im Regierungsbezirk Oberbayern. Das Stadtzentrum liegt rund 55 Kilometer westlich von

München, ca. 38 Kilometer südlich von Augsburg und 66 Kilometernördlich von Füssen an der roman-

tischen Straße. Die auf Höhe von 587m über NN gelegene Stadt zählt ca. 29.000 Einwohnerinnen und

Einwohner (Stand 30.07.2017). Sie bildet das Zentrum des Lechrains, der Grenzlandschaft zwischen

Altbayern und Schwaben. Die Stadt liegt am Hochufer des Lechs und besitzt eine gut erhaltene und

sehenswerte Altstadt.

Die Lage der Stadt am Verkehrskreuzungspunkt Ost-West-Achse mit der A 96 (München - Lindau) und

der Nord-Süd-Achse mit der B 17 (Augsburg – Füssen) stellt Landsberg einen regional bedeutsamen

Verkehrsknotenpunkt dar.

Auf Grund ihrer bedeutenden Lage an der Romantischen Straße, dem Lech, dem nahegelegenen Am-

mersee und der direkt angrenzende Alpenlandschaft mit vielfältigen Möglichkeiten des Sommer- und

Wintersports, ist Landsberg ein beliebtes Ziel für den nationalen und internationalen Tourismus.

Das Planungsgebiet befindet sich im Westen der Innenstadt, nur wenige Meter entfernt von der Alt-

stadt.

Abbildung 2: Luftbild Stadt Landsberg mit Umgriff Bebauungsplan „ Am Papierbach“

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2.2 Lage des Wettbewerbsgebietes

Das 2.870 m² große Grundstück mit der Flur Nr. 974/4 liegt zwischen Lechstraße in Höhe des Mühl-

bachweges, des Rocca-di-Papa-Weges, dem südlich gelegenen Ignaz-Kögler-Gymnasium und dem

nördlich gelegenen Katholischen Bildungswerk direkt an der Altstadt Landsbergs.

Auf westlicher Seite fließt der Lech, auf östlicher Seite, über der Lechstraße befindet sich eine große

Grünfläche mit Tiefgaragenausfahrt der Tiefgarage „Inselbad“. Ein Fußgängerausgang aus dieser Tief-

garage liegt direkt am östlichen Grundstücksrand an der Lechstraße. Das Grundstück befindet sich in

zentraler Lage direkt an der Lechaue. Durch den geplanten Lechsteg entsteht eine direkte Verbin-

dung mit dem neu entstehenden, westlich gelegenen Stadtquartier auf dem Gelände der ehemaligen

Pflugfabrik.

Die bestehende Nachbarbebauung aus den Sonderbauten Schule, Verwaltungsgebäude und Alten-

heim setzen sich – obwohl in direkter Nähe zur Altstadt gelegen, in ihrer baulichen Struktur von der

historischen Altstadt ab. Aus den gegebenen Funktionen der Nachbarbebauung ergibt sich die Not-

wendigkeit eines sensiblen Umgangs mit der Thematik des Schallschutzes.

Abbildung 3: Lageplan Wettbewerbsgebiet des Jugendzentrums nördlich des Ignaz-Kögler-Gymnasiums

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2.3 Immissionen

Zur Klärung der Verträglichkeit einer Jugendeinrichtung am neuen Standort wurde im Vorfeld der

Überlegungen durch das Büro C.Hentschel Consult Freising eine schalltechnische Voruntersuchung

erstellt, dessen Vorgaben bei den Entwurfsüberlegungen zu berücksichtigen sind.

Grundlage der Beurteilung war ein winkelförmiges Element mit ca. 7m Höhe mit abschirmender Wir-

kung zu schutzbedürftigen Nutzungen im Norden und Westen des Plangebiets. In den weiteren Ent-

wurfsüberlegungen ist dieser lärmschutzoptimierende Ansatz mit baulicher Abschirmung nach Nor-

den und Westen sowie mit einem durch Gebäudeteile geschützten Hof- und Freibereich für Nutzun-

gen im Nachtzeitraum zu berücksichtigen. Bei der Freiflächengestaltung und Raumzuordnung sind

Absenkungen oder Abgrabungen unter Berücksichtigung der Belichtungs- und Belüftungsverhältnisse

zulässig – besondere emittente Bereiche können auch mit Überdachungen versehen werden.

Die Ausloberin erwartet hier architektonische Lösungen, welche schallabschirmende Gebäude- und

Gebäudeteile, eine geschickte Anordnung und Zonierung der Freiflächen unter Berücksichtigung der

Anforderungen der Betreiber in ein innovatives Gesamtkonzept umsetzen.

3 Aufgabenbeschreibung

Abbildung 4: Lageplan Wettbewerbsgebiet des Jugendzentrums nördlich des Ignaz-Kögler-Gymnasiums

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3.1 Zielsetzung der Jugendarbeit

Die Zielsetzung und der Bedarf für das neue Jugendzentrum wurden unter anderem aus der Jungbür-

gerversammlung und den Ergebnissen der Klausur des Jugendbeirates der Stadt Landsberg im No-

vember 2015 erarbeitet. Daraus ergaben sich Forderungen nach folgenden, neuen Angeboten, wie:

• Jugendgerechter Treffpunkt für die Altersgruppe der 12 bis 21 Jährigen

• Attraktivere Angebote im Bereich Sport (Trendsportarten wie Skaten, Inliner, Bouldern usw.),

Freizeit, Fahrten, Jugendbildung und Workshop-Angebote im kreativen, handwerklichen, mu-

sischen und künstlerischen Bereich

• Größeres und zeitgemäßes Veranstaltungsangebot im jugendkulturellen Bereich

Jugend als Lebensphase ist ein sich ständig verändernder Lebensabschnitt, gerade in einer schnellle-

bigen Zeit. So befindet sich auch Jugendarbeit im ständigen Wandel und orientiert sich dabei an der

Lebenswelt und Realität der Jugend heute. Das Jugendzentrum widmet sich der offenen Jugendarbeit

mit einem Schwerpunkt für Jugendkulturveranstaltungen. Hauptaufgabe soll die Hinführung der Kin-

der und Jugendlichen zu sozialer Kompetenz, eigenverantwortlicher Lebensführung und Toleranz ge-

genüber anderen sein. Dabei soll eine adäquate pädagogische Betreuung die jungen Menschen in ih-

rer Entwicklung fördern und sich an ihren Interessen und Bedürfnissen orientieren. Es soll Platz zum

„Sein“ entstehen, der kein „Tun“ vorschreibt, aber „Tun“ ermöglicht. Hierbei ist das vorliegende Pä-

dagogische Konzept maßgeblich.

„Jugendarbeit ist Raumarbeit“ – unter dieser Vorgabe soll das neue Jugendzentrum ein vielfältiges,

multifunktionales Raumangebot und adäquate Räumlichkeiten für alle Altersklassen bieten. Evtl. Um-

nutzungen der Räumlichkeiten sollten möglich sein. Die gestalterische Konzeption des Gebäudes soll

eine Aneignung der Räume durch die jugendlichen Nutzer ermöglichen und fördern.

3.2 Raumprogramm

Das der Entwurfsarbeit zu Grunde zu legende Raumprogramm wurde im Rahmen der Konzepterstel-

lung für das neue Jugendkulturzentrum erarbeitet.

Folgende Anforderungen an die Räume sollen dabei berücksichtigt werden:

Barrierefreiheit der Einrichtung gem. DIN 18040-1 sowie ergänzende Bestimmung Nr. 1 zur Berück-

sichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Jugendarbeit (gem.

Förderrichtlinien Nr. 4.9.5 - Bayerischer Jugendring)

Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10

Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die

für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind.

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3.3 Freiraumgestaltung

Die Freiflächengestaltung um das Jugendzentrum ist Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe. Eine Dif-

ferenzierung der Freiflächen und Zuordnung zu den Funktionsbereichen ist erwünscht.

Gegebenenfalls wir unter dem Neubau des Jugendzentrums eine Erweiterung der Tiefgarage benach-

barten öffentlichen Tiefgarage „Inselbad“ errichtet. Die dafür bereits erstellte Vorplanung ist bei Kon-

zeption des JUZE grundsätzlich zu beachten, so dass die Entscheidung über den Bau im Rahmen des

folgenden Planungsprozesses getroffen werden kann.

Da die Jugendlichen das Jugendzentrum hauptsächlich fußläufig oder mit dem Fahrrad erreichen, gibt

es erheblichen Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten, die zumindest teilweise überdacht sein sollen.

3.4 Energieeffizienz/Nachhaltigkeit

Die Planung ist unter dem Aspekt des energieoptimierten Bauens im Sinne innovativer, energie- und

kosteneffizienter Gebäudekonzepte umzusetzen. Angestrebt wird die Einhaltung des Energiestan-

dards KfW Effizienzhaus 55.

Die Art der Wärmeversorgung des neuen Jugendzentrums wurde noch nicht festgelegt. Flächen für

Gebäudetechnik sind im Entwurf vorzusehen. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist auf dem

Grundstück vorhanden.

Ein Gesamtenergiekonzept im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Einrichtungen der Jugendar-

beit wird im Zuge der weiteren Planung erstellt.

3.5 Wirtschaftlichkeit

Bei der Umsetzung der Bauten wird eine wirtschaftliche und funktionale Lösung angestrebt. Unter

Berücksichtigung der planungsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen soll eine möglichst

wirtschaftliche und effiziente Ausnutzung von Nutzfläche zu Bruttogrundfläche erreicht werden.

Zur Beurteilung der architektonischen und konstruktiven Konzeption soll die baukonstruktive und ge-

bäudetechnische Grundkonzeption im Rahmen des Erläuterungsberichtes beschrieben werden.

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TEIL 3 BEURTEILUNGSKRITERIEN

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich für die Bewer-

tung der eingereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren oder zu ergänzen:

• Städtebauliche Einbindung

• Berücksichtigung des Immissionschutzes der Nachbarschaft

• Architektonische Gestaltung

• Wirtschaftlichkeit

• Funktionalität

• Freiraumgestaltung

• Zielgruppenkonforme Aneignungsmöglichkeit