Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1....

34
Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 1 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012 C-QUADRAT Kapitalanlage AG Stubenring 2, 1010 Wien Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des C-QUADRAT APM Absolute Return Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG der C-QUADRAT Kapitalanlage AG

Transcript of Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1....

Page 1: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 1 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

C-QUADRAT Kapitalanlage AG

Stubenring 2, 1010 Wien

Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des

C-QUADRAT APM Absolute Return

Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

der C-QUADRAT Kapitalanlage AG

Page 2: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 2 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

AKTUELLE ORGANE C-QUADRAT Kapitalanlage AG, Wien 1010 Wien, Stubenring 2 Aktionär C-QUADRAT Investment AG Staatskommissäre Oberrat Mag. Michael Kortus Amtsdirektorin Christine Fruhstuck (Stellvertreterin) Aufsichtsräte GD Dipl.-Vw. Helmut Geil (Vorsitzender) Gerd Alexander Schütz (stv. Vorsitzender) Mag. StB. Roland Starha (ab 01.01.2012) Mag. Thomas Rieß (ab 01.04.2012) Mag. Andreas Wimmer (bis 31.12.2011) Mag. Markus A. Ullmer (bis 31.12.2011) Vorstand Mag. Christian Jost Mag. Markus A. Ullmer (ab 01.01.2012) Mag. Andreas Wimmer (ab 01.01.2012) Dr. Heinrich Wohlfart (bis 31.12.2011) Mag. Thomas Rieß (bis 31.03.2012) Prokuristen Eva Maria Prochazka StB. Mag. Roland Starha (bis 31.12.2011) DI Zuzanna Holendova (Prokura gelöscht am 17.02.2012) Gunther Pahl

Depotbank SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT Abschlussprüfer

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Page 3: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 3 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

RECHENSCHAFTSBERICHT des C-QUADRAT APM Absolute Return Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 Sehr geehrter Anteilsinhaber, die C-QUADRAT Kapitalanlage AG legt hiermit den Bericht des C-QUADRAT APM Absolute Return über das abgelaufene Rechnungsjahr vor. Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG 1993. Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. Am 1. Dezember 2011 erfolgte eine Namensänderung von APM Global Balanced Fund auf C-QUADRAT APM Absolute Return. Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage AG übertragen. Aufgrund von Softwareproblemen der Depotbank war die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die korrekte Ermittlung des Rechenwertes am 21. Februar 2012 nicht möglich.

1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre

Ausschüttungsfonds Thesaurierungsfonds Vollthesaurierungsfonds AT0000729280 AT0000729298 AT0000497698 Fondsver- Errechneter Ausschüttung Errechneter Zur Thesau- Auszah- Errechneter Zur Voll- Wertent- mögen gesamt Wert je Aus- je Aus- Wert je rierung ver- lung gem. Wert je thesaurierung wicklung schüttungs- schüttungs- Thesaurie- wendeter § 58 Abs. 2 Vollthesaurie- verwendeter (Performance) anteil anteil rungsanteil Ertrag InvFG 2011 rungsanteil Ertrag in % 1)

30.09.2012 19.813.922,93 8,79 0,25 11,63 0,09 0,03 11,91 0,12 6,27

30.09.2011 13.057.151,05 8,52 0,25 10,95 0,05 0,01 11,20 0,06 -2,41

30.09.2010 10.324.914,32 8,98 0,25 11,26 0,09 0,04 11,48 0,13 5,61

30.09.2009 10.904.161,63 8,80 0,30 10,69 0,07 0,03 10,87 0,10 2,99

30.09.2008 11.049.290,87 8,95 0,40 10,43 0,41 0,06 - - *)

-0,85

1)

Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag.

*)

Zum Ende des Rechnungsjahres gab es keine Vollthesaurierungsanteile.

Page 4: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 4 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages

Ausschüttungs-anteil

AT0000729280

Thesaurie-rungsanteil

AT0000729298

Vollthesaurie-rungsanteil

AT0000497698 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 8,52 10,95 11,20 Ausschüttung am 30.11.2011 (entspricht 0,0300 Anteilen)

1) 0,25 Auszahlung (KESt) am 30.11.2011(entspricht 0,0009 Anteilen)

1) 0,01 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 8,79 11,63 11,91 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile

9,05

11,64

Nettoertrag pro Anteil 0,53 0,69 0,71 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 6,27 % 6,31 % 6,34 % 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT0000729280 ) am 30.11.2011 EUR 8,33;

für einen Thesaurierungsanteil ( AT0000729298 ) am 30.11.2011 EUR 11,01 Aufgrund der Verwendung gerundeter Werte kann die Wertentwicklung der Tranchen voneinander abweichen.

Page 5: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 5 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis

Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Indexzertifikate 35.020,00 Zinsenerträge 322.419,67 Dividendenerträge 63.370,50 420.810,17

Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -112,99

Aufwendungen Vergütung an die KAG -244.904,36 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 142,77 -244.761,59 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer -4.763,34 Zulassungskosten Ausland -3.780,10 Publizitätskosten -2.351,18 Wertpapierdepotgebühren -2.526,86 Depotbankgebühr -8.410,52 -21.832,00 -266.593,59 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 154.103,59

Realisiertes Kursergebnis

2) 3) Realisierte Gewinne 280.687,50 Realisierte Verluste -265.918,01 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 14.769,49

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 168.873,08

b) Nicht realisiertes Kursergebnis

2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 742.120,73

Ergebnis des Rechnungsjahres 910.993,81

c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres 47.372,27 Ertragsausgleich 47.372,27

Fondsergebnis gesamt 958.366,08

2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.

3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 756.890,22.

Auf Grund per 1.4.2012 geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von

Zinserträgen vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 21.191,94.

Page 6: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 6 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

2.3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres

4) 13.057.151,04

Ausschüttung / Auszahlung

Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile AT0000729280 ) am 30.11.2011 -63.322,75 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile AT0000729298 ) am 30.11.2011 -6.451,77 -69.774,52 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Ausgabe von Anteilen 9.715.151,43 Rücknahme von Anteilen -3.799.598,82 Ertragsausgleich -47.372,28 5.868.180,33

Fondsergebnis gesamt 958.366,08 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres

5) 19.813.922,93

Page 7: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 7 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

2.4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung

Ausschüttung ( AT0000729280 ) am 15.11.2012 für 255.781 Ausschüttungsanteile zu je EUR 0,25

63.945,25

Auszahlung (KESt) ( AT0000729298 ) am 15.11.2012 für 1.089.068 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,03

32.672,04

Wiederveranlagung für 1.089.068 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,09 96.097,73 128.769,77

Wiederveranlagung ( AT0000497698 ) für 411.621 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 0,12 49.832,32

242.547,34

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 216.245,35

Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag

Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz 265.918,02

Gewinnübertrag auf die Substanz -248.820,74 17.097,28

Veränderung des Gewinnvortrags 6)

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.296.006,99

Gewinnvortrag in die Folgeperiode -2.286.802,28 9.204,71

242.547,34

4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 269.098 Ausschüttungsanteile ( AT0000729280 ) und

662.887 Thesaurierungsanteile ( AT0000729298 ) und 312.688 Vollthesaurierungsanteile ( AT0000497698 ) 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 255.781 Ausschüttungsanteile ( AT0000729280 ) und

1.089.068 Thesaurierungsanteile ( AT0000729298 ) und 411.621 Vollthesaurierungsanteile ( AT0000497698 ) 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagung

enthalten ist bzw. war. Ausschüttung ( AT0000729280 ) Die Ausschüttung von EUR 0,25 je Miteigentumsanteil gelangt ab 15. November 2012 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 12 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung.

Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,02 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

Page 8: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 8 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Auszahlung ( AT0000729298 ) Die Auszahlung von EUR 0,03 je Thesaurierungsanteil wird ab 15. November 2012 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 12 von den depotführenden Kreditinstituten vorgenommen.

Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die Auszahlung aus Thesaurierungsanteilen in Höhe von EUR 0,03 (gerundet) zur Abfuhr von Kapitalertragsteuer zu verwenden, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,05 % und 1,50 % per annum verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden von diesen Fondsgesellschaften keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt.

Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach

3. Finanzmärkte Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Kapitalmärkte weiterhin von den Zentralbanken und der Politik dominiert. Umfangreiche Interventionen der Zentralbanken führten zu steigenden Kursen an den Kapitalmärkten, insbesondere die Ankündigung unlimitierter Anleihekäufe durch die europäischen und amerikanischen Zentralbanken wirkte unterstützend. Im Gegensatz dazu schwächte sich die reale Wirtschaft weltweit zunehmend ab, die Divergenz zwischen den nominellen Preisen an den Kapitalmärkten und der realen Wirtschaftstätigkeit ist bezeichnend. Zentralbankinterventionen führen zu real negativen Zinsniveaus und das schwache wirtschaftliche Umfeld zu steigenden Gegenparteirisiken Diese grundsätzliche Einschätzung zu der Lage an den Kapitalmärkten bestimmt wie im vergangenen Jahr die Allokation: Das Portfolio ist daher konservativ veranlagt hinsichtlich Liquidität, Kredit und Aktienbeta mit dem Ziel möglichst unabhängig von den Finanzmärkten positive Erträge zu erzielen.

4. Anlagepolitik Im Berichtsjahr war der C-QUADRAT APM Absolute Return kaum mehr als 75 % in Geldmarkt und Rentenprodukte investiert und nutzt Chancen im Bereich Aktien mit Schwerpunkt USA, Asien, Edelmetalle und Technologie. Ergänzt wurde das Portfolio zur Diversifikation mit Rohstoffen und Fremdwährungsexposure.

Page 9: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 9 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

5. Zusammensetzung des Fondsvermögens

WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL

30.09.2012 ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN

Amtlicher Handel und organisierte Märkte

Aktien The Swatch Group AG Inhaberaktien CH0012255151 CHF 270 270 0 374,5000 83.676,76 0,42 83.676,76 0,42

Adidas AG DE000A1EWWW0 EUR 1.600 1.600 0 64,3600 102.976,00 0,52 Allianz SE DE0008404005 EUR 1.000 1.000 0 93,3600 93.360,00 0,47 Bayer AG Namensaktien DE000BAY0017 EUR 1.200 1.200 0 68,4000 82.080,00 0,41 BASF SE DE000BASF111 EUR 1.400 1.400 1.800 66,5500 93.170,00 0,47 Danone Ordinary Shares à FRF 10 FR0000120644 EUR 2.000 0 0 49,2400 98.480,00 0,50 Deutsche Börse AG DE0005810055 EUR 2.000 2.000 0 43,8090 87.618,00 0,44 Deutsche Post AG DE0005552004 EUR 5.000 5.000 0 15,4000 77.000,00 0,39 Deutsche Telekom Aktiengesellschaft Namensaktie DE0005557508 EUR 10.000 10.000 0 9,7290 97.290,00 0,49 E.ON AG Namensaktien DE000ENAG999 EUR 4.500 4.500 0 18,8620 84.879,00 0,43 Fresenius Medical Care AG & Co KGaA DE0005785802 EUR 1.700 0 0 57,2000 97.240,00 0,49 Linde AG DE0006483001 EUR 550 550 0 134,6000 74.030,00 0,37 LVMH Louis Vuitton-Moet Hennessy frf 50 FR0000121014 EUR 650 650 0 119,5000 77.675,00 0,39 Rheinland-Westfalen Elektr.AG Stammaktien DE0007037129 EUR 1.800 1.800 0 35,3950 63.711,00 0,32 Royal Dutch Shell Plc Reg. Cl.A Shares (EUR) GB00B03MLX29 EUR 3.000 0 0 27,2600 81.780,00 0,41 Siemens AG Namensaktien DE0007236101 EUR 1.500 1.500 0 78,0900 117.135,00 0,59 SAP AG Stammaktien DE0007164600 EUR 1.600 1.600 0 55,4200 88.672,00 0,45 Unilever N.V. Aktien (EUR) NL0000009355 EUR 3.000 0 0 27,8950 83.685,00 0,42 Volkswagen AG Stammaktien DE0007664005 EUR 700 700 0 131,0000 91.700,00 0,46 1.592.481,00 8,04 British American Tobacco PLC (GBP) GB0002875804 GBP 2.500 1.000 0 32,0500 100.925,81 0,51 GlaxoSmithKline plc (GBP) GB0009252882 GBP 5.000 0 0 14,3650 90.471,09 0,46 Imperial Tobacco Group PLC GB0004544929 GBP 3.500 1.500 0 23,0000 101.398,16 0,51 292.795,06 1,48 Altria Group Inc.(USD) US02209S1033 USD 3.000 3.000 0 33,9000 78.996,43 0,40 Amazon.com Inc. US0231351067 USD 500 500 0 256,5900 99.654,34 0,50 Amgen Incorporation US0311621009 USD 1.300 1.300 0 84,2400 85.064,47 0,43 Apple Incorporation US0378331005 USD 170 170 0 681,3200 89.967,69 0,45 Astrazeneca (USD) US0463531089 USD 2.640 2.640 0 48,3600 99.169,18 0,50 Chevron Corporation US1667641005 USD 1.200 1.200 0 117,2000 109.243,44 0,55 Coca-Cola Corporation Shares (USD) US1912161007 USD 4.500 4.500 0 38,3100 133.909,43 0,68 Comcast Corporation Cl.A (USD) US20030N1019 USD 3.500 3.500 0 35,7850 97.287,17 0,49 Exxon Mobil Corporation Shares (USD) US30231G1022 USD 1.200 1.200 0 91,8000 85.567,81 0,43 Google Inc.Reg.Shares Class A DL -,001 (USD) US38259P5089 USD 200 200 0 756,5000 117.523,69 0,59 Health Care Reit Inc. US42217K1060 USD 2.120 2.120 0 57,6900 94.999,84 0,48 Intel Corporation (USD) US4581401001 USD 4.800 4.800 0 23,0850 86.071,15 0,43 International Business Machines (IBM) Shares (U$) US4592001014 USD 600 600 0 205,9100 95.965,51 0,48 Johnson & Johnson Shares (USD) US4781601046 USD 1.600 1.600 0 69,0100 85.766,66 0,43 Kraft Foods Incorporation - A US50075N1046 USD 3.000 3.000 0 41,1950 95.995,81 0,48 MasterCard Inc. US57636Q1040 USD 300 300 0 452,1700 105.368,18 0,53 Microsoft Corporation Shares (USD) US5949181045 USD 3.500 3.500 0 30,1600 81.994,72 0,41 MCDonalds Corporation shares (USD) US5801351017 USD 1.200 1.200 0 93,2700 86.938,01 0,44 Nike Incorp.(USD) US6541061031 USD 1.340 1.340 0 96,0000 99.922,32 0,50 Oracle Corporation Shares US68389X1054 USD 3.500 3.500 0 31,2150 84.862,90 0,43 Pepsico Incorporation shares (USD) US7134481081 USD 1.720 1.720 0 70,6400 94.376,88 0,48 Philip Morris International Inc. (USD) US7181721090 USD 1.200 1.200 0 90,6600 84.505,20 0,43 Procter & Gamble (USD) US7427181091 USD 1.830 1.830 0 69,3000 98.507,85 0,50 Public Storage Inc. US74460D1090 USD 900 900 0 139,0000 97.172,60 0,49 Qualcomm Incorporated (USD) US7475251036 USD 1.500 1.500 0 63,4900 73.974,68 0,37 YUM! Brands Inc. US9884981013 USD 2.000 2.000 0 67,6300 105.064,47 0,53 2.467.870,43 12,46

Obligationen 0,5 BRD Bundesobligation 11.05.2012-07.04.2017 DE0001141638 EUR 600.000 600.000 0 100,3800 602.280,00 3,04 0,75 BRD Inflationsindex Anl. 15.04.2011-2018 DE0001030534 EUR 600.000 600.000 0 113,2278 679.366,92 3,43 0,75 French Treasurz Note 24.04.2012-25.09.2014 FR0120634490 EUR 500.000 500.000 0 101,1500 505.750,00 2,55 0,75 Netherlands Government 13.01.2012-15.04.2015 NL0010055703 EUR 800.000 800.000 0 101,4450 811.560,00 4,10 2.75 Europ.Fin.Stab.Facility 01.02.11-18.07.16 EU000A1G0AA6 EUR 500.000 500.000 0 107,3950 536.975,00 2,71 2,25 Volkswagen Leasing GmbH 10.11.2011-2014 XS0702340505 EUR 200.000 200.000 0 102,7220 205.444,00 1,04 3,2 Bundesanleihe 15.01.2010 - 20.02.2017 AT0000A0GLY4 EUR 850.000 850.000 0 110,9200 942.820,00 4,76 3,4 Republik Österreich 15.01.2009-20.10.2014 AT0000A0CL73 EUR 500.000 0 0 106,8050 534.025,00 2,70 3,5 BRD 22.05.2009 - 04.07.2019 DE0001135382 EUR 800.000 800.000 0 117,1450 937.160,00 4,73 3,625 BMW Finance N.V. 29.07.2011-29.01.2018 XS0653885961 EUR 250.000 250.000 0 109,7700 274.425,00 1,39 3,75 Kingdom of Netherland Anl. 29.03.04-15.07.14 NL0000102325 EUR 500.000 0 0 106,5600 532.800,00 2,69 4 Königreich Belgien 24.04.2008-28.03.2014 BE0000314238 EUR 500.000 500.000 0 105,6350 528.175,00 2,67 4,25 BASF SE 14.07.2009-14.07.2016 XS0439773002 EUR 200.000 200.000 0 112,4140 224.828,00 1,13 4,5 Bayer AG 23.05.2006-23.05.2013 XS0255605825 EUR 250.000 0 0 102,6370 256.592,50 1,30 4,625 Heineken N.V. 08.10.2009-10.10.2016 XS0456567055 EUR 250.000 0 0 112,2290 280.572,50 1,42 4,750 Hutchison Whampoa Fin. 13.11.09-14.11.16 XS0466303194 EUR 250.000 250.000 0 112,4170 281.042,50 1,42 5,125 RWE Finance BV 23.07.2003-2018 XS0172851650 EUR 200.000 200.000 0 119,0020 238.004,00 1,20 5,25 GE Capital European Funding 16.05.08-18.05.15 XS0363471805 EUR 200.000 200.000 0 110,3520 220.704,00 1,11 5,375 Siemens Finan.maatschappij 11.06.2008-2014 XS0369462022 EUR 250.000 0 0 108,1610 270.402,50 1,36 6,25 Kraft Foods Inc. 20.03.2008-2015 XS0353181190 EUR 200.000 200.000 0 112,4920 224.984,00 1,14 8,75 Voestalpine AG 30.03.2009 - 30.03.2013 AT0000A0D5J1 EUR 200.000 200.000 0 103,5760 207.152,00 1,05 9.295.062,92 46,91 1,25 TSY Infl. Index-lkd. 08.02.06-22.11.17 GB00B0V3WQ75 GBP 400.000 400.000 0 143,5613 723.321,83 3,65 2,25 UK-Treasury 20.03.2009-07.03.2014 GB00B3KJDW09 GBP 500.000 500.000 0 102,9800 648.570,35 3,27 1.371.892,18 6,92

0,25 US Treasury DL-Notes 31.05.2012-31.05.2014 US912828SW16 USD 500.000 500.000 0 100,0000 388.379,68 1,96 388.379,68 1,96

Genußscheine Roche Holding AG Genußschein (CHF) CH0012032048 CHF 700 0 0 178,3000 103.285,34 0,52 103.285,34 0,52

Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR 15.595.443,37 78,71

Page 10: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 10 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere

Investmentfonds DB Platinum Precious Metals I1C LU0609177950 EUR 7.500 7.500 0 85,7330 642.997,50 3,25 642.997,50 3,25

Summe der in organisierte Märkte einbezogenen Wertpapiere EUR 642.997,50 3,25

Summe Wertpapiervermögen EUR 16.238.440,87 81,95

Bankguthaben

EUR-Guthaben Kontokorrent EUR 3.447.171,39 3.447.171,39 17,40

Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen GBP 7.742,00 9.751,86 0,05

Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen USD 12.916,08 10.032,69 0,05

Summe der Bankguthaben EUR 3.466.955,94 17,50

Sonstige Vermögensgegenstände

Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 141,37 141,37 0,00

Zinsansprüche aus Wertpapieren EUR 132.110,27 132.110,27 0,67 GBP 2.854,70 3.595,79 0,02 USD 409,84 318,35 0,00

Dividendenansprüche USD 4.728,08 3.672,58 0,02

Verwaltungsgebühren EUR -25.409,66 -25.409,66 -0,13

Depotgebühren EUR -189,25 -189,25 0,00

Depotbankgebühren EUR -949,99 -949,99 0,00

Rückstellungen für Prüfungskosten und sonstige Gebühren EUR -4.763,34 -4.763,34 -0,02

Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 108.526,12 0,55

FONDSVERMÖGEN EUR 19.813.922,93 100,00

Anteilwert Ausschüttungsanteile AT0000729280 EUR 8,79 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000729280 STK 255.781 Anteilwert Thesaurierungsanteile AT0000729298 EUR 11,63 Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000729298 STK 1.089.068 Anteilwert Vollthesaurierungsanteile AT0000497698 EUR 11,91 Umlaufende Vollthesaurierungsanteile AT0000497698 STK 411.621 Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 27.09.2012 in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs US Dollar 1 EUR = 1,2874 USD Britische Pfund 1 EUR = 0,7939 GBP Schweizer Franken 1 EUR = 1,2084 CHF

Page 11: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 11 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. Währung KÄUFE VERKÄUFE

ZUGÄNGE ABGÄNGE

Amtlicher Handel und organisierte Märkte

Aktien Andritz Aktiengesellschaft AT0000730007 EUR 0 900 Daimler AG DE0007100000 EUR 1.300 1.300 Do & Co Restaurants & Catering AG Aktien AT0000818802 EUR 0 1.800 Fielmann Aktiengesellschaft DE0005772206 EUR 0 1.100 Industria de Diseno Textil S.A. ES0148396015 EUR 1.100 1.100 IMMOFINANZ AG AT0000809058 EUR 0 25.000 Österreichische Post AG AT0000APOST4 EUR 0 2.800 Semperit Holding AG AT0000785555 EUR 0 2.000 ARM Holdings PLC (USD) US0420681068 USD 3.500 3.500 Barrick Gold (vormals American Barrick) - USD CA0679011084 USD 1.800 1.800 Cisco Systems Incorporation Shares (USD) US17275R1023 USD 4.500 4.500 Goldcorp Incorporation (USD) CA3809564097 USD 1.800 1.800 Newmont Mining Shares (USD) US6516391066 USD 1.400 1.400

Obligationen 0,5 BRD Bundesschatzanweisung 14.05.10-15.06.12 DE0001137305 EUR 0 900.000 0,75 BRD 13.08.2010-14.09.2012 DE0001137313 EUR 0 700.000 1 BRD Bundesschatzanweisung 19.02.2010-16.03.2012 DE0001137297 EUR 0 650.000 1 France O.A.T 20.09.2005-25.07.2017 FR0010235176 EUR 500.000 500.000 1,6 France O.A.T 23.11.2004-25.07.2015 FR0010135525 EUR 500.000 500.000 1,75 Bundesrep. Deutschland 13.05.2011-14.06.2013 DE0001137347 EUR 0 800.000 1,75 BRD Inflationsindex. Anl. 12.06.2009-2020 DE0001030526 EUR 500.000 500.000 2,25 BRD-Bundesobligation 27.03.09-11.04.14/154 DE0001141547 EUR 0 500.000 3,0 French Treasury Note 23.06.2009-12.07.2014 FR0116843535 EUR 0 500.000 3,80 Bundesanl. Rep. Österreich 28.05.03-20.10.13 AT0000385992 EUR 0 500.000 5 Bundesanleihe 14.01.2002-15.07.2012 AT0000385356 EUR 750.000 750.000

Indexzertifikate Deut. Börse Commodities GmbH Xetra-Gold IHS 2007 DE000A0S9GB0 EUR 2.000 14.000 DB Brent Crude Oil Booster ETC DE000A1KYN55 EUR 2.500 2.500

In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere

Investmentfonds db x-tr.II-Eonia Total Return Index ETF LU0290358497 EUR 0 3.500 db x-tr.II-IBOXX Gl.Inf.-L.T.R. Index Hedged ETF LU0290357929 EUR 0 3.000 db x-trackers SHORTDAX DAILY LU0292106241 EUR 6.000 6.000 iShares DivDAX (DE) Ausschütter DE0002635273 EUR 45.000 45.000 iShares DAX (DE) Index Fund DE0005933931 EUR 8.000 15.000 iShares EURO STOXX (DE) DE000A0D8Q07 EUR 25.000 37.500 iShares II Plc - iShares Stoxx Europe 50 IE0008470928 EUR 0 15.000 DB Platinum IV-dbX Systematic Alpha Index Fd.I1CE LU0462954396 EUR 0 3.000 Aktienfonds Deutschland Spezial (I)(T) AT0000A0J8W2 EUR 0 2.600

Nicht notierte Wertpapiere

Bezugsrechte Anrechte Royal Dutch Shell PLC NL0010107520 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Royal Dutch Shell Cl.A Shares (EUR) NL0009864859 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Royal Dutch Shell Plc A Shares (EUR) NL0009864743 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Royal Dutch Shell Plc A Shares (EUR) NL0010107447 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Unilever N.V. Aktien (EUR) NL0009864768 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Unilever N.V. Aktien (EUR) NL0009864875 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Unilever N.V. Aktien (EUR) NL0010107462 EUR 3.000 3.000 Bezugsrecht Unilever N.V. Aktien (EUR) NL0010107587 EUR 3.000 3.000

Wien, am 17. Dezember 2012

C-QUADRAT Kapitalanlage AG

Mag. Christian Jost e.h. Mag. Markus A. Ullmer e.h. Mag. Andreas Wimmer e.h.

Page 12: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 12 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

6. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk*)

Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2012 der C-QUADRAT Kapitalanlage AG, Wien (Verwaltungsgesellschaft) über den von ihr verwalteten C-QUADRAT APM Absolute Return, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2012 über den C-QUADRAT APM Absolute Return, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

Page 13: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 13 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 17. Dezember 2012

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Dr. Robert Wauschek e.h. Mag. Gerhard Wenth e.h. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden

Page 14: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 14 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Aus- schüttungs-

anteile

Thesau- rierungs- anteile

Voll- thesau-

rierungs- anteile

AT0000729280 AT0000729298

AT0000497698

EUR EUR EUR

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen

a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung

durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich.

Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.

b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen)

Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden

1)

- Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz

Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0788 0,1042

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0,0788 0,1042 - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge

entfällt

Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0200 0,0300

Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,0200 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen

Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:

Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000

Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:

0,0000

0,0000

f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern:

Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG)

a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung

durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe:

3)

0,1606

0,0000

Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden.

9)

b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen

Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,1606 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur

Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden

4)

- Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt:

0,2572

0,1277

- Anzurechnende Kapitalertragsteuer:

Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,0200 0,0300

Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,0200 0,0300 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen

Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung:

Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000

Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte:

0,0000

0,0000

f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B.

Page 15: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 15 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0,2500 - - - ordentliches Fondsergebnis: - 0,1182 0,1211 - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0072 0,0095 0,0097 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 0,0000 - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 0,0000 - steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%): 0,0000 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - - - - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 - - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 0,0000 - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0091 0,0121 0,0124 - Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 0,0000 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 - in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer

Subfonds

0,0000

-

- - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0,0000 - - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische

Kapitalertragsteuer: 8)

0,0200

0,0300

0,0000

(Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde)

- davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen

Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7)

0,0016

0,0021

0,0022

(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)

In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt

0,0087

0,0114

0,0117

e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B.

4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen

a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte:

Einkünfte gemäß § 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0788 0,1042 0,1067

steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0087 0,0114 0,0117 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen

Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7)

0,0016

0,0021

0,0022

(Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.)

In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen:

Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt

0,0087

0,0114

0,0117

d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt

(Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen

Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt

(Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des

Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen.

7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar.

9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

Page 16: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 16 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des C-QUADRAT APM Absolute Return

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.

Rechnungsjahr: 01.10.2011 - 30.09.2012 Privatanleger Betriebliche Anleger Privat- stiftungen

Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: 15.11.2012 (auch OG, KG, ...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000729280 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500 0,2500

2. Zuzüglich:

a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072 0,0072

b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

d) steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3. Ertrag 0,2572 0,2572 0,2572 0,2572 0,2572 0,2572

4. Abzüglich:

a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0091 0,0091

f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

h) steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,1606 0,1606 0,0000 0,0000 0,0000 0,1606

i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5. Verbleibender Ertrag 0,0966 0,0966 0,2572 0,2572 0,2481 0,0875

6. Hievon endbesteuert 0,0966 0,0966 0,0966 0,0966 0,0000 0,0000

7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,1606 0,1606 0,2481 0,0875

davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0,0788

8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 8,79 9. -

Detailangaben

10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt

a) Dividenden 6) 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0087 0,0087

b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0087 0,0087

11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10)

aus Aktien (Dividenden) 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0016 0,0016

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0016 0,0016

b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11)

aus Aktien (Dividenden) 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017

c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0039 0,0039

12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG 12)

a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) ausländische Dividenden 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0091 0,0091

gesamt 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0091 0,0091

13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13)

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0788 0,0788 0,0788 0,0788 0,0788 0,0788

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) ausländische Dividenden 14) 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178 0,0178

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

i) Substanzgewinne (30%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

15. Österreichische KEST II auf: 13)

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0197 0,0197 0,0197 0,0197 0,0197 0,0197

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) ausländische Dividenden 0,0018 0,0018 0,0018 0,0018 0,0018 0,0018

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200

Page 17: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 17 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4)

a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200 0,0200

18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003

aus deutschen Aktien 0,0015 0,0015 0,0015 0,0015 0,0000 0,0000

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0000 0,0000

aus britischen Aktien 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0000 0,0000

aus niederländischen Aktien 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0000 0,0000

aus amerikanischen Aktien 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013

0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0016 0,0016

Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare

ausländische Abzugsteuern

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Aktien 0,0042 0,0042 0,0042 0,0042 0,0016 0,0016

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare

ausländische Abzugsteuern

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004

aus deutschen Aktien 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002

Summe aus Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern

aus deutschen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0015 0,0015

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0002 0,0002

aus britischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0004 0,0004

aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0005 0,0005

aus amerikanischen Aktien 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013

Summe aus Aktien 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0039 0,0039

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

19. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0204 0,0204 0,0204 0,0204 0,0204 0,0204

1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt

geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer

inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall

(bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch

Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden

können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.

14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

Page 18: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 18 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des C-QUADRAT APM Absolute Return

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.

Rechnungsjahr: 01.10.2011 - 30.09.2012 Privatanleger Betriebliche Anleger Privat- stiftungen

Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: 15.11.2012 (auch OG, KG, ...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000729298 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1. Ordentliches Fondsergebnis 0,1182 0,1182 0,1182 0,1182 0,1182 0,1182

2. Zuzüglich:

a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095 0,0095

b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

d) steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3. Ertrag 0,1277 0,1277 0,1277 0,1277 0,1277 0,1277

4. Abzüglich:

a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw § 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0121 0,0121

f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5. Verbleibender Ertrag 0,1277 0,1277 0,1277 0,1277 0,1156 0,1156

6. Hievon endbesteuert 0,1277 0,1277 0,1277 0,1277 0,0000 0,0000

7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1156 0,1156

davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0,1042

8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 11,63 11,63 11,63 11,63 11,63 11,63

9. -

Detailangaben

10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht

a) Dividenden 6) 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0114 0,0114

b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0114 0,0114

11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10)

aus Aktien (Dividenden) 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0021 0,0021

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0021 0,0021

b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11)

aus Aktien (Dividenden) 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

gesamt 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023

c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0051 0,0051

12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG 12)

a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) ausländische Dividenden 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0121 0,0121

gesamt 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0121 0,0121

13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13)

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,1042 0,1042 0,1042 0,1042 0,1042 0,1042

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) ausländische Dividenden 14) 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235 0,0235

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

i) Substanzgewinne (30%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

15. Österreichische KEST II auf: 13)

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0261 0,0261 0,0261 0,0261 0,0261 0,0261

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) ausländische Dividenden 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300

16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4)

a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300 0,0300

Page 19: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 19 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004

aus deutschen Aktien 0,0019 0,0019 0,0019 0,0019 0,0000 0,0000

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0000 0,0000

aus britischen Aktien 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0000 0,0000

aus niederländischen Aktien 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0000 0,0000

aus amerikanischen Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017

Summe aus Aktien 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0021 0,0021

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006

aus deutschen Aktien 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003

Summe aus Aktien 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023 0,0023

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern

aus deutschen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0019 0,0019

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0003 0,0003

aus britischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0006 0,0006

aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0006 0,0006

aus amerikanischen Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017

Summe aus Aktien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0051 0,0051

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

19. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0270 0,0270 0,0270 0,0270 0,0270 0,0270

1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt

geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer

inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall

(bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch

Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden

können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.

14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden.

15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann)

Page 20: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 20 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil des C-QUADRAT APM Absolute Return

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten.

Rechnungsjahr: 01.10.2011 - 30.09.2012 Betriebliche Privat- Anleger stiftungen

Juristische im Rahmen Auszahlung: 15.11.2012 Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT0000497698 vermögen EUR EUR

1. Ordentliches Fondsergebnis 0,1211 0,1211

2. Zuzüglich:

a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0097 0,0097

b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000

c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000

d) steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000

e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000

3. Ertrag 0,1308 0,1308

4. Abzüglich:

a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 0,0000 0,0000

c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000

d) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000

e) steuerfrei gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 2) 0,0124 0,0124

f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000

g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000

5. Verbleibender Ertrag 0,1184 0,1184

6. Hievon endbesteuert 0,0000 0,0000

7. Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,1184 0,1184

davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0,1067

8. Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 11,91 11,91

9. -

Detailangaben

10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt

a) Dividenden 5) 0,0117 0,0117

b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000

c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000

gesamt 0,0117 0,0117

11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung:

a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7)

aus Aktien (Dividenden) 0,0022 0,0022

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000

gesamt 0,0022 0,0022

b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 7) 8)

aus Aktien (Dividenden) 0,0023 0,0023

aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000

aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000

gesamt 0,0023 0,0023

c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0052 0,0052

12. Beteiligungserträge gemäß § 37 Abs 4 EStG / § 10 Abs 1 KStG / §13 Abs 2 KStG

a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000

b) ausländische Dividenden 0,0124 0,0124

gesamt 0,0124 0,0124

13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 9) 0,1067 0,1067

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000

c) ausländische Dividenden 9) 0,0241 0,0241

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000

f) Erträge aus Immobilienfonds 9) 0,0000 0,0000

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 9) 0,0000 0,0000

h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000

i) Substanzgewinne (30%) 9) 0,0000 0,0000

14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000

15. Österreichische KEST II auf:

a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge - -

b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen - -

c) ausländische Dividenden - -

d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds - -

e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - -

f) Erträge aus Immobilienfonds - -

g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) - -

Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000

16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne)

a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - -

b) Substanzgewinne - -

Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000

17. Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000

Page 21: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 21 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0004 0,0004

aus deutschen Aktien 0,0000 0,0000

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000

aus britischen Aktien 0,0000 0,0000

aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000

aus amerikanischen Aktien 0,0018 0,0018

Summe aus Aktien 0,0022 0,0022

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000

b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern

aus Schweizer Aktien 0,0005 0,0005

aus deutschen Aktien 0,0015 0,0015

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0003 0,0003

Summe aus Aktien 0,0023 0,0023

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000

c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern

aus deutschen Aktien 0,0019 0,0019

aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0003 0,0003

aus britischen Aktien 0,0006 0,0006

aus niederländischen Aktien 0,0006 0,0006

aus amerikanischen Aktien 0,0018 0,0018

Summe aus Aktien 0,0052 0,0052

Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000

Summe aus Fonds 0,0000 0,0000

19. Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0277 0,0277

1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer

inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshi lfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

3) 4) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 5) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 10 KStG nicht gegeben sind 6) Die Anrechung darf nicht größer sein als die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb

dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden

können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministerium für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

9) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung

Page 22: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 22 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

ANHANG C Allgemeine Fondsbestimmungen

zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilsinhabern und der C-QUADRAT Kapitalanlage AG (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:

§ 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist je

Anteilscheingattung in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.

2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können gemäß § 5 Abs. 7 InvFG die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Anteilsklassen, Tranchen) ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken je Anteilscheingattung dargestellt.

3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines einer Anteilscheingattung erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile aliquot Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen aliquot Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.

4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.

§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden sowie die effektiven Stücke sind von der Depotbank zu unterzeichnen. § 13

Aktiengesetz ist sinngemäß anzuwenden. Die Anteilscheine haben die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters und eines weiteren Geschäftsleiters oder Prokuristen der Kapitalanlagegesellschaft zu tragen.

§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu

verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.

2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.

Page 23: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 23 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den – laut den besonderen Fondsbestimmungen – vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. § 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds in Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG 1993, unabhängig davon, ob die Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten oder Wertpapieren gewährt werden, nicht entgegen.

4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere in § 20 InvFG genannten Finanzanlagen verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 21 InvFG bleibt davon unberührt.

§ 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal

dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils einer Anteilscheingattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilscheingattung durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilscheingattung. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Kapitalanlagefonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilscheingattung aus der Summe der für diese Anteilscheingattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Kapitalanlagefonds. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.

2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt.

3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder elektronischer Form auf der Internet-Seite der emitterenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.

§ 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum

jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.

2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.

Page 24: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 24 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.

§ 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds

veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.

2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.

3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellt.

§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen – ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte – findet § 10 Abs. 3 und 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder

durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder

indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder

gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft

erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.

§ 12 Kündigung und Abwicklung

1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreit,et, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig.

Page 25: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 25 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.

§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen

Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.

Page 26: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 26 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Besondere Fondsbestimmungen

für den C-QUADRAT APM Absolute Return, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die SEMPER CONSTANTIA

PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien.

2. Für den Kapitalanlagefonds können Anteilscheine mit verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Bildung neuer Anteilscheingattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung liegen im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilscheingattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilscheingattungen in Rechnung gestellt. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Kapitalanlagefonds und nicht für eine einzelne Anteilscheingattung oder eine Gruppe von Anteilscheingattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für die Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Wahrungsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Währungsgattung zugeordnet. Als Währungssicherungsgeschäfte sind insbesondere Devisentermingeschäfte, Währungs-Futures, Währungs-Optionsgeschäfte und Währungs-Swaps zulässig. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft in effektiven Stücken dargestellt.

3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der

Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 bzw. § 27a durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut.

§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nur Veranlagungen im Sinne des § 20 InvFG, § 14 Abs. 7 Z 4

lit. e Einkommenssteuergesetz (EStG) und des § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz (PKG) in der jeweils geltenden Fassung erworben werden.

2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:

Anteile an Kapitalanlagefonds

Veranlagungen in Anteile von Kapitalanlagefonds sind entsprechend ihrer tatsächlichen Gestionierung auf die Veranlagungskategorien des § 25 Abs. 2 PKG aufzuteilen. Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits direkt oder indirekt in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Geldmarktinstrumenten sowie Schuldverschreibungen oder sonstige verbriefte Schuldtitel, vorbehaltlich der unter „Wertpapiere“ und „Geldmarktinstrumente beschriebenen Bestimmungen, investieren. Es können auch Rohstofffonds und/oder Rohstoffindexzertifikate bzw. Swaps auf Rohstoffprodukte beigemischt werden.

Page 27: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 27 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Der Kapitalanlagefonds verfolgt einen Absolute-Return-Ansatz mit dem Ziel, in jeder Marktlage – bei steigenden und bei fallenden Märkten – Wertzuwächse zu generieren.

Wertpapiere

Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, corporate bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dürfen gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG bis zu 70 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Forderungswertpapiere dürfen bis zu 100 v. H. des Fondsvermögens erworben werden. Insgesamt bis zu 10 v.H. des Wertes des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen des § 16 Z 1 und Z 2 erfüllen, angelegt werden.

Geldmarktinstrumente

Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur

Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen Anteil bis zu 100

v.H. des Fondsvermögens an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens

12 Monaten aufweisen.

derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstiger OTC-Derivative) Für den Kapitalanlagefonds dürfen derivative Produkte zur Absicherung erworben werden. Zusätzlich können derivative Produkte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 6 PKG, die nicht der Absicherung dienen, erworben werden, wenn sie zur Verringerung von Veranlagungsrisiken oder zur Erleichterung einer effizienten Verwaltung des Fondsvermögens beitragen. 3. Veranlagungen in Vermögenswerten, die auf eine andere Währung als die der Verbindlichkeiten

lauten, sind mit insgesamt 30 v.H. des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden.

4. Vermögenswerte desselben Ausstellers, mit Ausnahme von Geldeinlagen bei Kreditinstituten sowie von Veranlagungen in Schuldverschreibungen des Bundes, eines Bundeslandes, eines anderen EWR-Mitgliedstaates oder eines Gliedstaates eines anderen EWR-Mitgliedstaates, dürfen nur bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. Für Vermögenswerte eines Kapitalanlagefonds, der die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllt (OGAW), kann eine Durchrechnung der 5 v.H. Emittentengrenze gemäß § 25 Abs. 8 PKG unterbleiben, wenn die Anteilscheine dieses Kapitalanlagefonds im Ausmaß von höchstens 5 v.H. des Fondsvermögens gehalten werden. Vermögenswerte von Ausstellern, die einer einzigen Unternehmensgruppe im Sinne des § 20 Abs. 3a InvFG angehören, können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

5. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt

6. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.

7. Schuldverschreibungen, die vom Bund, einem Bundesland, einem anderen EWR-Mitgliedstaat

oder einem Gliedstaat eines anderen EWR-Mitgliedstaates begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.

Page 28: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 28 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

§ 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von

Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.

Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines

Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie

an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder

an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder

an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder

an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder

die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.

2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die

üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder

von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder

von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 – ausgenommen Neuemissionen – bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder

von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder

von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder

Page 29: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 29 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, dass selbst die in Z. 2 3. Punkt genannten Kriterien erfüllt.

3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und

Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.

§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (=Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen

Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.

2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,

beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und

deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,

dürfen insgesamt bis zu 10v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer

Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche

nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und

c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und

d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich

ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.

Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit c.) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die

unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.

4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z. 1 iVm § 17 Z. 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.

§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben und

das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.

Page 30: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 30 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

§ 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich

gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben.

2. Der Kapitalanlagefonds darf diese Derivate als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.

3. Derivative Produkte gemäß den §§ 19 und 19a, die nicht der Absicherung dienen, dürfen

erworben werden, wenn sie zur Verringerung von Veranlagungsrisiken oder zur Erleichterung einer effizienten Verwaltung des Fondsvermögens beitragen.

§ 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse

gehandelt werden (OTC-Derivate), nach Maßgabe der Beschränkungen des § 15 erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind die von der

Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis

unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und

d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.

2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.

3. Derivative Produkte gemäß den §§ 19 und 19a, die nicht der Absicherung dienen, dürfen

erworben werden, wenn sie zur Verringerung von Veranlagungsrisiken oder zur Erleichterung einer effizienten Verwaltung des Fondsvermögens beitragen.

§ 19b Value at Risk Nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme

Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur

Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.

§ 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.

Page 31: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 31 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

§ 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt je nach Anteilscheinklasse max. 4,57 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung, die sich aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammensetzt. Die fixe Vergütung beträgt bis zu 1,54 v.H. p.a. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen, wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten enthalten. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anteilinhaber an den Inhaber von Ausschüttungsanteilen ab dem 15. November des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf eine neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch die Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Jedenfalls ist ab dem 15. November ist ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Zwischenausschüttungen sind möglich. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15. November des folgenden Rechnungsjahr ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

Page 32: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 32 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

§ 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3. Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils 4 Monate nach Rechenjahrende. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierende Auslandtranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können , die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.

Page 33: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 33 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1 Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsection_id=0

1

im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2 Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3 Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU:

1.3.1 Großbritannien London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM) 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2 Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3 Russland: Moskau (RTS Stock Exchange);

Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7 Indien: Bombay 3.8 Indonesien: Jakarta 3.9 Israel: Tel Aviv 3.10 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, 3.11 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.13 Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad 3.14 Mexiko: Mexiko City

1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken.

[Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis:

http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der

geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]

Page 34: Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2011/2012 des...Die Verwaltung des Fonds wurde am 1. Dezember 2011 von der Semper Constantia Invest GmbH auf die C-QUADRAT Kapitalanlage

Rechenschaftsbericht C-QUADRAT APM Absolute Return Seite 34 von 34 01. Oktober 2011 - 30.September 2012

3.15 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16 Philippinen: Manila 3.17 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.18 Südafrika: Johannesburg 3.19 Taiwan: Taipei 3.20 Thailand: Bangkok 3.21 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York

(NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific

Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.22 Venezuela: Caracas 3.23 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen

Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market

der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich

4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities

5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros,

Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures

Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6 Kanada Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7 Korea Korea Exchange (KRX) 5.8 Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11 Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12 Slowakei RM-System Slovakia 5.13 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures

Exchange (SAFEX) 5.14 Schweiz: EUREX 5.15 Türkei: TurkDEX 5.16 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange,

Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)