Recherchen zur Umsetzung der Ausgleichs- und ... · zung hin mit dem Landschaftspflegerischen...

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Recherchen zur Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den planfestgestellten Vorhaben im „Zentralen Bereich“ von Berlin René Schröder / Michael Barsig im Auftrag von k u b u s Kooperations- und Beratungsstelle für Umweltfragen Zentraleinrichtung Kooperation Technische Universität Berlin April 2004

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Recherchen

zur Umsetzung der Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen zu den planfestgestellten Vorhaben

im „Zentralen Bereich“ von Berlin

René Schröder / Michael Barsig

im Auftrag von k u b u s

Kooperations- und Beratungsstelle für Umweltfragen

Zentraleinrichtung Kooperation

Technische Universität Berlin

April 2004

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Inhaltsverzeichnis Seite

1. Einleitung 2

2. Aufgabenrelevante Schwerpunkte 2

3. Beschreibung der vier planfestgestellten Vorhaben 3

4. Übersicht über die im Planfeststellungsverfahren festgelegten 3

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

5. Methoden 5

5.1 Beteiligte / Ansprechpersonen 5

5.2 Auswertung der Informationen zur Umsetzung der

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 6

6. Detailuntersuchungen 7

6.1 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen zwischen 7

Yorckstraße (S-Bhf. Yorckstraße) und Kolonnenbrücke

6.2 Überprüfung der Maßnahmen auf Umsetzung 11

7. Beschreibung der Ersatzmaßnahmen an Schulhöfen 15

7.1 Überprüfung der Maßnahmen auf Umsetzung 16

8. Zusammenfassung / Schlussfolgerung 20

9. Quellen 21

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1. Einleitung

Ziel der Recherche war es, die Ausführungen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

die im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden, zu überprüfen, auf ihre Umset-

zung hin mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zu vergleichen, sowie

Planfeststellungsänderungen aufzuzeigen.

2. Aufgabenrelevante Schwerpunkte

Diese lassen sich aus den im Planfeststellungsverfahren festgelegten Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen ableiten.

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden auf der Grundlage des § 8 BNatSchG

festgesetzt und mit der Obersten Naturschutzbehörde (Senatsverwaltung für Stadtent-

wicklung) und den betroffenen Naturschutz- und Grünflächenämtern der Bezirke abge-

stimmt.

Bei den festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt es sich um:

- Baumersatzpflanzungen

- Trassennahe Begrünungsmaßnahmen

- Wiederherstellung des Tiergartens gemäß Parkpflegewerk

- Entwidmung des Südgeländes und Entsiegelungsmaßnahmen

- Entsiegelung und Neugestaltung von Parkanlagen und Schulhöfen.

Durch Auflistung der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgesehenen

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden entsprechende Ausführungen näher be-

schrieben und können somit ihrem Schwerpunktgehalt entsprechend bestimmt und

eingeordnet werden.

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3. Beschreibung der vier planfestgestellten Vorhaben

Eingriffsvorhaben 1: Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- Bau des Fernbahnhofs im Nord- / Süd-Bereich

- Bau der Ost / West Trasse (S21) - Umsteigebahnhof Lehrter Bahnhof

Der Bau des Fernbahnhofs im Nord- / Süd-Bereich kreuzt die Ost-/ West-Trasse (S21),

Umsteigebahnhof Lehrter Bahnhof.

Eingriffsvorhaben 2: Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- B96 - Entlastungsstraße

Der Bau der B96 unter dem Tiergarten soll den oberirdischen Verkehr entlasten.

Gleichzeitig soll durch die Aufhebung der Straßenführung durch den Tiergarten der

Park seine ursprüngliche, einheitliche Gestalt wieder erlangen.

Eingriffsvorhaben 3: Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- U5 - Teilstückerweiterung

Teilstückerweiterung der U-Bahnlinie 5.

Eingriffsvorhaben 4

- U3 - Weiterführung / Anbindung

Da zu diesem Vorhaben der Potsdamer Platz hätte unterführt werden müssen, wurde

die Maßnahme nicht umgesetzt.

4. Übersicht über die im Planfeststellungsverfahren festgelegten

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Ausgleichsmaßnahmen beziehen sich auf die Eingriffsvorhaben Bau der Fernbahn,

Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich:

- Schaffung eines Parks in Verbindung mit einem Grünzug an der Döberitzer Straße (ca.

3,3 ha)

- Entsiegelung der Entlastungsstraße im Großen Tiergarten und Wiederherstellung im

Sinne des Parkpflegewerks

- Trassennahe Begrünung bzw. Wiederbepflanzung von Böschungen entlang der

Bahntrassen

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- Freihaltung von Sukzessions- und Ruderalflächen entlang der Bahntrassen

- Begrünung von Schallschutzwänden (Mettmannpark und Bautzener Straße)

- Baumpflanzungen im Großen Tiergarten.

Ersatzmaßnahmen:

... beziehen sich auf die Eingriffsvorhaben Bau der B96 – Entlastungsstraße und der

Teilstückerweiterung U5, Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich.

- Entwidmung des Südgeländes und der Bestimmung als absolute Vorrangfläche für

Naturschutz und Landschaftspflege

- Entsiegelungsmaßnahmen und Neugestaltung:

• im Volkspark Prenzlauer Berg

• auf dem ehemaligen Straßenbahndepot (Wiebestraße, Tiergarten)

• an der Junkerstraße in Kreuzberg

• 3 Schulhöfe im Wedding

• 3 Schulhöfe in Friedrichshain

• 1 Schulhof in Kreuzberg

• 2 Schulhöfe in Neukölln

• 1 Schulhof in Steglitz

• Sparrplatz im Wedding

- Baumpflanzungen in den betroffenen Bezirken und überbezirklich (insgesamt:

17.411 Bäume)

- eine Fuß- und Radwegbrücke über den Charlottenburger Verbindungskanal.

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5. Methoden

Um Ausführungen zu überprüfen, wie sie im LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan)

festgelegt sind, wurden entsprechende Ämter und Institutionen kontaktiert, um Planein-

sicht und Auskünfte zu erhalten. Außerdem wurden ausgewählte Flächen, die vom LBP

erfasst wurden, vor Ort besichtigt und gebietsweise in bezug auf die festgelegten Maß-

nahmen und deren Umsetzung kontrolliert. Dabei wurden vorgesehene Neupflanzungen

oder auch Fertigstellungen, z.B. im Rahmen von Schulhofneugestaltungen, sowie im

Planfeststellungsbereich des Bahngeländes in Schöneberg überprüft.

5.1. Beteiligte / Ansprechpersonen

Informationen zur Themenstellung wurden durch Gesprächstermine oder telefonisch

eingeholt über:

1. die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Frau Mangold, Frau Fleischer)

- Annette Mangold, Referat für Landschaftsplanung und Naturschutz: Telefonische

Auskünfte über Baumpflanzungen (Ersatzmaßnahmen) und Weitervermittlung an

- Heidrun Fleischer, Sachbearbeiterin: Einsicht in Planungsunterlagen zu den Umset-

zungen der neugestalteten Schulhöfe (Ersatzmaßnahmen)

2. das Eisenbahnbundesamt (Herr Krampitz)

- Thomas Krampitz, Regierungsdirektor (zuständiger Jurist): Einsicht in Planungsun-

terlagen zum Bau des Tiergartentunnels, sowie zum Bau des Fernbahnhofs im

Nord- / Süd-Bereich und dem Bau der Ost- / West-Trasse (S21) - Umsteigebahnhof

Lehrter Bahnhof (Ausgleichsmaßnahmen)

- Bau des Tiergartentunnels, Entlastungsstraße – B96.

3. die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz - BLN (Manfred Schubert)

- Manfred Schubert, Geschäftsführer der BLN: Einsicht in Unterlagen, die

Planfeststellungsbeschlüsse betreffen, und

4. die Bürgerinitiative Westtangente (Norbert Rheinländer)

- Norbert Rheinländer, Mitglied der Bürgerinitiative: erläuterte die Landschaftspflegeri-

schen Begleitpläne (LBP) und berichtete über die Entwicklung der Baumaßnahmen

auf dem Bahngelände in Schöneberg zwischen Yorckstraße und S-Bahnhof Pape-

straße.

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5.2. Auswertung der Informationen zur Umsetzung der Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen

Zum Eingriffsvorhaben 1 – Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- Bau des Fernbahnhofs im Nord- / Süd-Bereich

- Bau der Ost- / West-Trasse (S21) - Umsteigebahnhof Lehrter Bahnhof

Die Ausgleichsmaßnahmen entfallen zum Teil (siehe Maßnahmeverzeichnis Maßnah-

me Nr.:1.3., S.190, Begrünung von Schallschutzwänden, Mettmannpark und Bautzener

Straße). Grund zur Aufhebung der Maßnahme ist der geplante Bau der S21, die eben-

erdig die Tegeler Straße im Wedding schneidet, wodurch diese zur Sackgasse wird.

Der angrenzende Mettmannplatz ist damit durch die Trassenführung für den ICE und

die S-Bahn so verbaut, dass er als Grünanlage nicht mehr nutzbar ist. Die zum Teil auf-

gehobenen Ausgleichsmaßnahmen werden derzeit neu strukturiert und sollen im Wed-

ding am Pekinger Platz (Nordufer) und daran angrenzend bei der Gestaltung eines

neuen ein Hektar großen Parks zwischen Kiautschou- und Sprengelstraße umgesetzt

werden. Der Beschluss zur Planfeststellungsänderung wird 2004 erfolgen. Der Bezirk

Mitte sowie Anwohner-Initiativen haben dabei die Schließung des Nordufers auf der

Höhe des Pekinger Platzes vorgeschlagen, um mit dem geplanten Bau der Parkanlage

ab 2005 einen durchgehenden Grünzug bis zum Spandauer Schifffahrtskanal zu schaf-

fen. Bei der Gestaltung des neuen Parks ist die Bürgerbeteiligung im Rahmen von

Planwerkstätten gewährleistet, die vom Quartiersmanagement Sparrplatz organisiert

wurden. Die Finanzierung soll über das GVFG (Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-

gesetz) erfolgen. Problem bei der Finanzierung ist die noch nicht endgültige Deckung

der Finanzierungssumme. Der Bauherr bleibt nach wie vor die Bahn; das Land Berlin ist

der Finanzier und muss somit die Bereitstellung der Mittel gewährleisten.

Zum Eingriffsvorhaben 2 – Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- B96 – Entlastungsstraße

Der Tunnel (B96), der unter dem Tiergarten verläuft, ist fertiggestellt. Er kann aber auf-

grund von andauernden Baumaßnahmen (am Lehrter Bahnhof) noch nicht genutzt wer-

den. Wenn der Tunnel in Betrieb genommen und die oberirdische Nutzung der Entlas-

tungsstraße tatsächlich aufgehoben wird, kann die gesamteinheitliche Begrünung des

Tiergartens abgeschlossen werden. Der derzeitige Zustand wurde in einer weiteren ku-

bus-Recherche ermittelt (BARSIG 2003).

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Die allgemeinen Ersatzmaßnahmen zu den Vorhaben 1 und 2, Baumpflanzungen in

unterschiedlichen Bezirken, sind abgeschlossen. Die letzten und abschließenden

Baumpflanzungen wurden im Park von Schloss Biesdorf (Bezirk Marzahn-Hellersdorf)

vorgenommen. Wo in den Bezirken Bäume gepflanzt werden sollten, wurde den betei-

ligten Bezirken zum großem Teil selbst überlassen.

Zum Eingriffsvorhaben 3 Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin

- U5 – Teilstückerweiterung

Wenn die Arbeiten im Bereich der Bahnbaustelle zur Teilstückerweiterung der U5 abge-

schlossen sind, wird der Grünzug Döberitzer Straße (der vom Land Berlin finanziert

wird) fertiggestellt.

6. Detailuntersuchungen

Durch die Einsichtnahme in Planungsunterlagen sowie die Auswertung vorliegender

Materialien wurden zur weiteren Untersuchung Maßnahmen in Betracht gezogen, die

eine gute Nachvollziehbar- und Überschaubarkeit besitzen.

Folgende Schwerpunkte wurden auf ihre Umsetzung hin überprüft:

1. Ausgleichs- bzw. Schutzmaßnahmen im Bereich der Bahntrasse zwischen

Yorckstraße (S-Bhf. Yorckstraße) und Kolonnenbrücke / S-Bahnhof Papestraße.

2. Ersatzmaßnahmen an Schulhöfen.

6.1 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen zwischen Yorckstraße

(S-Bhf. Yorckstraße) und Kolonnenbrücke

Zu den Ausgleichsmaßnahmen zwischen Yorckstraße (S-Bf. Yorckstr.) und Kolonnen-

brücke, die sich auf den Bau der Fernbahn beziehen, gehören die trassennahe Begrü-

nung bzw. Wiederbepflanzung von Böschungen entlang der Bahntrassen und die Frei-

haltung von Sukzessions- und Ruderalflächen. Aus den Landschaftspflegerischen Be-

gleitplänen (vgl. auch Abb.1+2 auf S.9-10) kann folgendes entnommen werden:

Band Nr. : 21, Anlage Nr. : 9.3.10.

• Maßnahme Nr.: 10.1

- Freihaltung von ca. 1500 m² als Ruderal und Sukzessionsflächen

- Pflanzung von ca. 700 m² standortgerechten Sträuchern und Heistern

Ziel / Begründung der Maßnahme: Ausgleich für den Verlust von Vegetationsstrukturen

und Minderung der Beeinträchtigung des Lebensraumes der Fauna.

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• Maßnahme Nr.: 10.2

- Freihaltung von ca. 2800 m² als Ruderal- und Sukzessionsflächen

- auf ca. 1500 m² Pflanzung von standortgerechten Sträuchern und Heistern

- im trassennahen Bereich Ansaat von ca. 1600 m² von Landschaftsrasen RSM 7.1.2.

Ziel / Begründung der Maßnahme: Ausgleich für den Verlust von Vegetationsstrukturen

und Minderung der Beeinträchtigung des Lebensraumes der Fauna.

• Maßnahme Nr.: 10.3 (Ausgleich- und Gestaltungsmaßnahmen)

- Begrünung von ca. 710 lfm Schallschutzwand mit Kletterpflanzen auf der der Neu-

bautrasse abgewandten Seite, Pflanzabstand 2 m.

Ziel / Begründung der Maßnahme: Minderung der Schallimmission, Schaffung von Bio-

volumen, Minderung der Wohnumfeld-Beeinträchtigungen und gestalterische Aufwer-

tung des Profanbauwerks.

Band Nr. : 21, Anlage Nr. : 9.3.11.

• Maßnahme Nr.: 11.1 (Schutzmaßnahme)

- bauzeitliche Umzäunung des Vegetationsbestandes zwischen S-Bahn und Fern-

bahntrasse mit ca. 1200 lfm mobilen Bauzauns während der Bauzeit.

Ziel / Begründung der Maßnahme: Schutz des empfindlichen Vegetationsbestandes vor

Beeinträchtigungen, die über den eigentlichen Baubereich hinausgehen.

• Maßnahme Nr.: 11.2

- Freihaltung von ca. 600 m² als Ruderal- und Sukzessionsfläche

- auf ca. 400 m² Pflanzung von standortgerechten Sträuchern und Heistern

- auf ca. 300 m² Pflanzung von Hochstämmen

Ziel / Begründung der Maßnahme: Ausgleich für den Verlust von Vegetationsstrukturen,

Ausgleich durch potentiellen Lebensraum für die Fauna und Ausgleich für visuelle Be-

einträchtigung.

• Maßnahme Nr.: 11.3

- Schließen der Bestandslücke mit Sträuchern und Heistern auf ca. 330 m²

- Pflanzung von Sträuchern und Heistern auf ca. 475 m².

Ziel / Begründung der Maßnahme: Schaffung von Biovolumen und Minderung der Be-

einträchtigung für die Fauna.

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Abb.1: Ausschnitt aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Maßnahmen) von 1994 (Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich) Blatt 10 von 16,

modifiziert: Bahntrassen, Vegetationskartierung und Ausgleichsmaßnahmen zwischen Monumentenbrücke und Yorckstraße in Schöneberg.

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Abb.2: Ausschnitt aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (Maßnahmen) von 1994 (Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich) Blatt 11 von 16,

modifiziert: Bahntrassen, Vegetationskartierung und Ausgleichsmaßnahmen westlich und östlich der Kolonnenbrücke in Schöneberg.

– Der LBP führt in einer weiteren Karte („Konflikte“, vom 15.4.94) zum Abschnitt 11.3 aus:

Ø „Verlust von Lebensraum für Fauna (wertvolle Bestände von Spinnen, Laufkäfern), Störung der Biotopfunktion.“

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6.2 Überprüfung der Maßnahmen auf Umsetzung

Durch den Vergleich der im LBP festgeschriebenen Maßnahme können nach der Bege-

hung am 15.12.2003 sowie am 19.4.2004 folgende Aussagen gemacht werden:

Es konnte festgestellt werden, dass die Maßnahme (Nr. 10.2) nicht erkennbar umge-

setzt worden ist. Zwischen beweglichem Bauzaun und Bestandsvegetation sind eindeu-

tige Spuren von Baufahrzeugen zu erkennen. Die Vegetation wurde stärker zurückge-

drängt als geplant (vgl. Abb.1 u. Abb.3).

Schlussfolgernd kann daraus angenommen werden, dass aufgrund der anhaltenden

bzw. realisierten Baumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahme erst verspätet oder

nur eingeschränkt gewährleistet werden kann.

Der im LBP eingezeichnete Gehölz-Bestand konnte teilweise erhalten werden. Es kann

davon ausgegangen werden, dass es durch die Baumaßnahmen zu eindeutigen Be-

standsbeeinträchtigungen gekommen ist.

Abb.3: Blick von der Monumentenbrücke (Richtung Yorckstr.) auf den teilweise zerstörten Vegetationsbestand.

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Abb.4: Blick von der Monumentenbrücke auf die vom LBP als Ruderal-/Sukzessionsfläche bzw. als Gehölzbestand ausgewiesene Fläche (angrenzend an Abb.3): hier lagert

derzeit noch Metallschrott.

Die Maßnahme Nr. 10.3, Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen (vgl. Abb.1), wurde

nicht im vollen Maße umgesetzt, weil der Bau der Schallschutzwand nicht fertig ist. Da-

durch konnten auch nachfolgende, damit in Verbindung stehende Maßnahmen (Pflan-

zung von Kletterpflanzen) nicht realisiert werden. Anhaltende Baumaßnahmen lassen

auf die nicht erfolgte Realisierung der Maßnahme schließen. Zwischen Fernbahn- und

S-Bahngleis wurde der überwiegend aus Gehölzen bestehende Vegetationsstreifen ent-

gegen den Vorgaben des LBP (vgl. Abb.1) schätzungsweise halbiert.

Abb.5: Blick von der Monumentenbrücke (Richtung Yorckstr.) auf die zu errichtende Schallschutz-wand (Pfeil) sowie den teilweise ausgeräumten Gehölzstreifen entlang der S-Bahn-Trasse (Stern).

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Die Maßnahme Nr. 11.3 (vgl. Abb.2) ist nicht durchgeführt worden.

Weder die Schließung der Bestandslücke noch die Erhaltung der bestehenden Vegetation

sind erkennbar.

Abb.5/6: Blick von der Monumentenbrücke (Richtung Kolonnenbrücke, links) bzw. von der Kolonnen- brücke aus, rechts) auf die weitgehend zerstörte Vegetation entlang der Bahngleise.

Es kann eindeutig davon ausgegangen werden, das es durch die noch anhaltenden Bau-

maßnahmen zu starken Bestandsbeeinträchtigungen gekommen ist. Die Entwicklungspla-

nung des Vegetationsbestandes nach LBP wurde bisher nicht umgesetzt.

Die im LBP festgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen können somit, selbst bei nachfolgen-

der Umsetzung, nicht mehr als „Schließen der Bestandslücke“ bezeichnet werden und sollten

neu definiert werden. Auch auf der gegenüberliegenden Seite (Museumsschuppen) wurde im

LBP kartierte Vegetation ersatzlos beseitigt.

Die Maßnahme 11.1 nach LBP (Band Nr. 21, Anlage Nr.9.3.11. sowie Abb.2) sieht zum

Schutz der Vegetation eine bauzeitliche Umzäunung vor. Diese war bzw. ist nicht vorhanden.

Abb.7/8: Blick von der Kolonnenbrücke aus (in Richtung Papestraße).

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Stattdessen ist neben dem Fernbahngleis (Abb.7) ein Teil der Gehölzvegetation entge-

gen den Vorgaben des LBP entfernt worden, am S-Bahngleis (Abb.8) ist ein großer Teil

des Bestandes durch Anlage eines Baufahrzeugwegs zerstört worden. Hier ist zwangs-

läufig der Boden stark verdichtet worden, die Fauna dürfte stark beeinträchtigt sein.

Deshalb sind in diesem Abschnitt Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen neu zu

bestimmen.

In diesem Zusammenhang könnte im Rahmen von Ersatzmaßnahmen auch der von der

BI Westtangente angeregte grüne Wanderpfad entlang des Bahngeländes integriert

werden.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind teilweise die oben dar-

gestellten Bestandsveränderungen (unverständlicherweise) nicht in die gültige Aus-

gleichsberechnung eingeflossen. Die Mittel fehlen dementsprechend in der Finanzpla-

nung des Senats für Ausgleichsmaßnahmen (bis zum Jahr 2005), wie sie am 15.1.04

von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der Abgeordneten

Claudia Hämmerling hin dargestellt wurde (ABGEORDNETENHAUS BERLIN 2004). Bei der

Deutschen Bahn AG sollte nachgefragt werden, inwieweit die Bahn aus eigenen Mitteln

die fehlenden bzw. neu zu planenden Ausgleichsmaßnahmen bestreitet.

Bisher besteht der Eindruck, daß die Bahn auf den dargestellten Flächen eine weitge-

hend gehölzfreie Begleitvegetation entlang der Neubautrassen in Schöneberg anstrebt,

ähnlich wie bei den S-Bahn-Neubaumaßnahmen im Bereich Westhafen (Bezirk Mitte).

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7. Beschreibung der Ersatzmaßnahmen an Schulhöfen

Zu den Ersatzmaßnahmen “Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich, U5 - Teilstückerwei-

terung und B96 – Entlastungsstraße“ gehören die Neugestaltung und Entsiegelungs-

maßnahmen an Schulhöfen.

Ziele und Begründungen sind bei jeder Maßnahme in gleicher Art festgeschrieben:

Schaffung eines schülergerechten Aufenthaltsbereiches mit verschiedenen Funktionen

und möglichst weitgehender Verzicht auf versiegelte Flächen, um die Grundwasseran-

reicherung positiv zu beeinflussen.

Wedding

• Maßnahme Nr. : E 1

Schulhof, Oberstufenzentrum Gesundheit , Schwyzer Straße 6 - 8

• Maßnahme Nr. : E 2

Schulhof, Brüder-Grimm-Schule, Tegeler Straße 18 - 19

• Maßnahme Nr. : E 3

Schulhof, Rübezahl-Grundschule, Utrechter Straße 25 - 27

Friedrichshain

• Maßnahme Nr. : E 6

Schulhof, Bernhard-Rose-Schule, Rüdersdorfer Straße 20

• Maßnahme Nr. : E 7

Schulhof, 5. Gymnasium Lilo-Hermann-Oberschule, Helsingforser Straße 11 - 13

• Maßnahme Nr. : E 8

Schulhof, 2. Gesamtschule Oleg-Koschewoi-Oberschule, Rüdersdorfer Straße 21- 27

Kreuzberg

• Maßnahme Nr. : E 10

Schulhof, 2. Ferdinand-Freiligrath-Schule, Bergmannstraße 56

Neukölln

• Maßnahme Nr. : E 11

Schulhof, Schliemann-Schule, Groß-Ziethener-Chaussee 73

• Maßnahme Nr. : E 12

Schulhof, 2. Martin-Lichtenstein-Schule, Wutzkyallee 80 – 84, „Grün macht Schule“

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Steglitz

• Maßnahme Nr. : E 13

Schulhof, Hermann-Ehlers-Schule, Elisenstraße 3 – 4.

7.1 Überprüfung der Maßnahmen auf Umsetzung

Durch Einsichtnahme in Planungsunterlagen zur Umsetzung der Ersatzmaßnahmen an

Schulhöfen können folgende Aussagen gemacht werden.

Maßnahme E 1, Wedding, Oberstufenzentrum Gesundheit:

Auf der entsiegelten Schulhoffläche (ca. 1000 m²) wurden bei der Neugestaltung ökolo-

gisch vertretbare Materialien verwendet. Dabei handelt es sich um Rindenmulch und

den Einbau einer wassergebundenen Wegedecke.

Des weiteren wurden auf den Platzflächen Spielgeräte eingebaut. Bei der Flächenbe-

grünung, auf ca. 500 m², wurden Sträucher und Heister gepflanzt, sowie ein Schülergar-

ten angelegt. Die Ziele der Maßnahme, die Schaffung eines schülergerechten Aufent-

haltsbereiches mit verschiedenen Funktionen und möglichst weitgehender Verzicht auf

versiegelte Flächen, wurden umgesetzt.

Insgesamt wurden 2770 m² entsiegelt.

Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 200.000 DM, konnten

die Baukosten in Höhe von 199.679,05 DM gedeckt werden.

Maßnahme E 2, Wedding, Brüder-Grimm-Schule:

Auf der Schulhoffläche wurde eine Spielfläche aus Kunststoff von ca. 1000 m² entsie-

gelt. Bei Neugestaltung des Bereiches wurden ökologisch vertretbare Materialien ver-

wendet. Dabei handelt es sich um Rindenmulch und dem Einbau einer Wassergebun-

denen Wegedecke, was eine Verbesserung der Oberflächenversickerung ermöglicht.

Des weiteren wurden auf den Platzflächen Spielgeräte eingebaut. Bei der Umgestaltung

wurden auf ca. 500 m² Sträucher und Heister gepflanzt, sowie ein Schülergarten ange-

legt. Es wurden schülergerechte Aufenthaltsbereiche mit verschiedenen Funktionen

geschaffen, und es wurde bei der Umsetzung der Neugestaltung weitgehend auf ver-

siegelte Flächen verzichtet.

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Insgesamt wurden 660 m² entsiegelt. Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme

in Höhe von 200.000 DM, konnten die Baukosten in Höhe von 199.861,29 DM gedeckt

werden.

Abb.9: Begrünter Hof an der Brüder-Grimm-Schule im Wedding.

Maßnahme E 3, Wedding, Rübezahl-Grundschule:

Bei der Entsiegelung der Schulhoffläche von ca. 2000 m² aus Asphalt wurden ökolo-

gisch vertretbare Materialien wie Rindenmulch verwendet und eine Wassergebundene

Wegedecke eingebaut. Außerdem wurden auf den Platzflächen Spielgeräte eingebaut.

Bei der Flächenbegrünung (auf ca. 1000 m²) wurden Sträucher und Heister gepflanzt,

sowie ein Schülergarten angelegt. Insgesamt wurden 1500 m² entsiegelt. Durch die Be-

reitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 400.000 DM konnten die Baukosten

in Höhe von 399.568,28 DM gedeckt werden.

Die Maßnahme E 6, Bernhard-Rose-Schule (seit Ende der 1990er Jahre Bestandteil der

2. Gesamtschule Oleg-Koschewoi-Oberschule), Rüdersdorfer Straße 20, und die Maß-

nahme E 8, 2. Gesamtschule Oleg-Koschewoi-Oberschule, Rüdersdorfer Straße 21 -

27, in Friedrichshain, wurden zusammengefasst, weil die Sprachbehinderten-Schule

Bernhard Rose aus dem Gebäude ausgezogen ist.

Bei der Schulhofflächenneugestaltung wurde eine Fläche von insgesamt 12200 m² ent-

siegelt. Es wurden ökologisch vertretbare Materialien wie Rindenmulch und eine Was-

sergebundene Wegedecke verwendet, sowie auf den Platzflächen Spielgeräte einge-

baut.

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Bei der Flächenbegrünung (auf ca. 6100 m²) wurden Sträucher und Heister gepflanzt,

sowie ein Schülergarten angelegt. Insgesamt wurden 12200 m² entsiegelt. Durch die

Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 2.450.000 DM konnte die Baukos-

tensumme in Höhe von 2.435.581,50 DM gedeckt werden.

Maßnahme E 7, Friedrichshain, Schulhof, 5. Gymnasium Lilo-Hermann-Oberschule:

Auf der entsiegelten Schulhoffläche von ca. 3600 m² wurden bei der Neugestaltung

ökologisch vertretbare Materialien verwendet. Dabei handelt es sich um Rindenmulch

und den Einbau einer Wassergebundenen Wegedecke. Des weiteren wurden auf den

Platzflächen Spielgeräte eingebaut. Bei der Flächenbegrünung auf ca. 1800 m² wurden

Sträucher und Heister gepflanzt sowie ein Schülergarten angelegt.

Die Ziele der Maßnahme, Schaffung eines schülergerechten Aufenthaltsbereiches mit

verschiedenen Funktionen und möglichst weitgehender Verzicht auf versiegelte Flä-

chen, wurden umgesetzt (Entsiegelung insgesamt ohne genaue Angaben).

Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 700.000 DM konnten die

Baukosten in Höhe von 699.836,36 DM gedeckt werden.

Maßnahme E 10, Kreuzberg, Schulhof, 2. Ferdinand-Freiligrath-Schule:

Bei der Entsiegelung der Schulhoffläche von ca. 2300 m² aus Asphalt wurden ökolo-

gisch vertretbare Materialien wie Rindenmulch verwendet und eine Wassergebundene

Wegedecke eingebaut. Außerdem wurden auf den Platzflächen Spielgeräte eingebaut.

Bei der Flächenbegrünung (auf ca. 1100 m²) wurden Sträucher und Heister gepflanzt

sowie ein Schülergarten angelegt (Entsiegelung insgesamt: ohne genaue Angaben).

Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 400.000 DM konnten die

Baukosten in Höhe von 389.314,45 DM gedeckt werden.

Maßnahme E 11, Neukölln, Schulhof, Schliemann-Schule:

Bei der Schulhofflächenneugestaltung wurde eine Fläche von insgesamt 5000m² aus

Asphalt (3000 m²) und Platten (2000 m²) entsiegelt. Es wurden ökologisch vertretbare

Materialien wie Rindenmulch und eine Wassergebundene Wegedecke verwendet, so-

wie auf den Platzflächen Spielgeräte eingebaut. Bei der Flächenbegrünung auf ca. 2500

m² wurden Sträucher und Heister gepflanzt, sowie ein Schülergarten angelegt.

Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 1.000.000 DM konnte

die Baukostensumme in Höhe von 1.058.102,44 DM nicht ganz gedeckt werden.

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Maßnahme E 12, Neukölln, Martin-Lichtenstein-Schule:

Auf der entsiegelten Schulhoffläche von ca. 5400 m² aus Asphalt wurden bei der Neu-

gestaltung ökologisch vertretbare Materialien verwendet. Dabei handelt es sich um Rin-

denmulch und dem Einbau von Tenne (650 m²). Des weiteren wurden auf den Platzflä-

chen Spielgeräte eingebaut. Bei der Flächenbegrünung auf ca. 2500m² wurden Sträu-

cher und Heister gepflanzt, sowie ein Schülergarten angelegt. Die Ziele der Maßnahme,

Schaffung eines schülergerechten Aufenthaltsbereiches mit verschiedenen Funktionen

und möglichst weitgehender Verzicht auf versiegelte Flächen, wurden umgesetzt (Ent-

siegelung insgesamt ohne genaue Angaben).

Durch die Bereitstellung der Finanzierungssumme in Höhe von 1.000.000 DM konnten

die Baukosten in Höhe von 940.893,49 DM gedeckt werden.

Maßnahme E 13, Steglitz, Hermann-Ehlers-Schule:

Auf der entsiegelten Schulhoffläche von ca. 3100 m² aus Asphalt und Verbundpflaster

wurde bei der Neugestaltung auf den Platzflächen eine Wassergebundene Wegedecke

eingebaut. Es wurden des weiteren Spielgeräte eingebaut und ein Schülergarten ange-

legt. Bei der Flächenbegrünung wurden auf ca. 1800 m² Sträucher und Heister ge-

pflanzt (Entsiegelung und Baukostensumme insgesamt: ohne genaue Angaben).

Die Neugestaltung und Entsiegelungsmaßnahmen der Fläche vor dem ehemaligen

Straßenbahndepot in der Wiebestraße (Tiergarten) wurden laut Planänderungsbe-

schluss aufgehoben. Grund dafür ist, daß das alte Straßenbahndepot abgerissen wird.

Die Ersatzmaßnahme zur Neugestaltung der Fläche vor dem ehemaligen Straßen-

bahndepot wurde umgewidmet und festgelegt als:

Schulhofneugestaltung an der Kurt-Tucholsky-Grundschule, Rathenower Str., in Mitte.

Die Umsetzung der Maßnahme befindet sich in der Bauausführung und soll Ende 2004

abgeschlossen sein. Die Finanzierungssumme beträgt 102.258 €.

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9. Zusammenfassung / Schlussfolgerung

a) Die Ausgleichsmaßnahmen 10.2, 10.3, 11.1 und 11.3, die sich auf den Bau der Fern-

bahn in Schöneberg beziehen, können nach den Begehungen vom 15.12.2003 bzw.

vom 19.4.2004 als nicht oder unzureichend realisiert eingeschätzt werden.

Es sollte nachrecherchiert werden, welche Gründe für den Umsetzungsverzug vorlie-

gen. Die Entwicklung in diesem Bereich sollte wiederholt kontrolliert und dargestellt

werden.

Auf Grundlage des gegenwärtigen Informationsstandes kann davon ausgegangen wer-

den, dass auch die Maßnahmen 10.1 (Yorckstraße) und 11.2 (Papestraße) nicht im

Sinne des Landschaftspflegerischen Begleitplans umgesetzt worden sind. Weiterfüh-

rende Recherchen und Diskussionen über den weiteren Verlauf zur Umsetzung der

Ausgleichsmaßnahmen wären somit unbedingt erforderlich, um die Vegetationsbeein-

trächtigungen besser auszugleichen als dies bisher geschehen ist. Nach dem derzeiti-

gen Kenntnisstand sind die Vorgaben des LBP im Bahntrassenbereich in Schöneberg

(außerhalb des realisierten Naturparks Südgelände) weitgehend missachtet worden.

Hier sollten standortgerechte, ökologisch sinnvolle Ersatz- und Renaturierungsmaßnah-

men erneut diskutiert und geplant werden.

b) Die Ersatzmaßnahmen (Neugestaltung und Entsiegelungsmaßnahmen an Schulhö-

fen) wurden –bis auf die in Bau befindliche Schulhofneugestaltung an der Kurt-

Tucholsky-Grundschule in Mitte– vollständig umgesetzt. Alle Maßnahmen wurden über-

aus zufriedenstellend realisiert. Es sind dazu keine weiteren Recherchen mehr erforder-

lich.

Insgesamt wurden die jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einiger zeitli-

cher Verzögerung durchgeführt. Diese lagen zumeist in großer Entfernung von den Or-

ten, an denen baubedingte Eingriffe in den Naturhaushalt vorgenommen wurden. Es

wurde auch dargestellt, dass wichtige Ausgleichsmaßnahmen noch immer nicht reali-

siert sind.

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Quellen

- LBP (in Plandarstellung) – Ausgleichsmaßnahmen, Band Nr. : 21;

Anlage Nr. : 9.3.10; Blatt 10 von 16.

- LBP (in Plandarstellung) – Ausgleichsmaßnahmen, Band Nr. : 21

Anlage Nr. : 9.3.11; Blatt 11 von 16.

- LBP - Maßnahmeverzeichnis zu den Ausgleichsmaßnahmen in schriftlicher Ausfüh-

rung.

- Stellungnahme zu den Planänderungen „Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich“

(1994, 1995) Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz.

- Maßnahmeverzeichnis – Abschlussbericht der Ersatzmaßnahmen; Schulhöfe.

ABGEORDNETENHAUS BERLIN, 15.1.2004: Verschwinden zweckgebundener Ausgleichs-

zahlungen im Haushaltsloch? – Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling

(Bündnis 90 / Die Grünen) und Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Drucksache 15 / 11162.

BARSIG, M., 2003: Monitoring des Zustands von Bäumen und Vegetation im Bereich der

Trasse des Tiergarten-Tunnels. Im Auftrag der Kooperations- u. Beratungsstelle für Um-

weltfragen (kubus), Zentraleinrichtung Kooperation, TU Berlin.