RECHTaktuell 11-12/2014
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Korruption hat im Sport keinen Platz! im Bundesministerium für Inneres
Porträt des MonatsGerhard Muzak
„Datenschutz konkret“Präsentation in der Albert Hall
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November/Dezember 2014
#11/12Neuerscheinungen Empfehlenswertes
Termine
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M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
firmensitz Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien verlagsbüro Johannesgasse 23 ∙ 1015 Wien
tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at Handelsgericht Wien fn 124 181w
Mitten im Leben
„Non scolae, sed vitae discimus“ – Nicht
in die Wissenschaft, sondern mitten ins
Unternehmensleben setzt MANZ die neue
Zeitschrift „Datenschutz konkret“. Unter
der Leitung von Chefredakteur Rainer
Knyrim erstellt eine erprobte Redaktion
eine neue Zeitschrift, die sich die laufende
Fortbildung ihrer Leserinnen und Leser
zum Ziel gesetzt hat.
Mit der „Dako“ setzt MANZ die Reihe
der hochwertigen Praxiszeitschriften fort.
Ihre Aufgabe ist es, Fachinformation
direkt in den Workflow der Kunden zu
integrieren. Eine große Herausforderung,
die zunächst einmal die Abkehr von
wissenschaftlichen Sprach-Dogmen und
gewohnten Formaten erfordert. Jeder
Beitrag muss so geschrieben sein, dass
auch Nicht-Juristen ihn mit Erfolg lesen
können.
Daneben spielen Praxiselemente eine
große Rolle. In der ersten Ausgabe der
Dako ist das beispielsweise eine Check-
liste zum brandheißen Thema „Bring
Your Own Device“. Sie kann von betrieb-
lichen Datenschutzbeauftragten oder Mit-
arbeitern von Rechts- oder IT-Abteilungen
1:1 verwendet werden.
MANZ ist in Österreich das mit Abstand
größte Fachinformationsunternehmen für
Recht, Wirtschaft und Steuer. Fachzeit-
schriften sind einer der zentralen Geschäfts-
zweige von MANZ. In der Reihe der Praxis-
zeitschriften erschienen zuletzt neu die
„Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung“,
die „Zeitschrift für Pflegerecht“ sowie
„Das Ärztliche Gutachten“. Alle Zeit-
schriften von MANZ sind exklusiv in der
RDB online verfügbar.
MANZ launcht neue Zeitschrift „Datenschutz konkret“
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 2 0 1 4
Täglich ein Gewinn!www.manz.at/adventkalender
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Zu Ihrer Orientierung
4 w w w.manz.at
Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Heraus geber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuch handlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger
(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafi sches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preis-änderungen vorbehalten.
Impressum
Autoren und TitelAigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis ........................................................... 26Aliprantis · Olechowski (Hrsg), Hans Kelsen .............................. 17Artmann · Rüffl er · Torggler (Hrsg), Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht ................................................................. 21Bachner-Foregger, StPO ............................................................. 19Breitenmoser · Weyeneth, Europarecht ..................................... 18Brugger, Unternehmenserwerb .................................................... 30Bydlinski S. · Fritz, GesbR-RG ..................................................... 21Dellinger · Oberhammer · Koller, Insolvenzrecht ....................... 26Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 24Ellinger · Sutter · Urtz, BAO ....................................................... 22Fabrizy, StPO ................................................................................. 8Fasching · Konecny, Zivilprozessgesetze ..................................... 18Gölzner · Schmoll C., Führungsaufgabe: Veränderung gestalten .... 27Grabenwarter · Ohms, B-VG ...................................................... 29Grohmann · Grubhofer, Die Praxis des Franchising ..................... 20Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2015 ...................................... 22Holoubek · Madner · Pauer (Hrsg), Recht und Verwaltung in Wien ........................................................................................ 17Kolonovits · Muzak · Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht .......... 31Koziol – Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I ................. 26Kroneder (Hrsg), Wiener Naturschutzrecht .................................. 17Magerl · Thamm, Muster für den arbeitsrechtlichen Schriftverkehr ..... 9Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 19Mayr · Ungericht, UStG ................................................................ 7Olechowski · Gamauf (Hrsg), Rechtsgeschichte & Römisches Recht .......................................................................... 31Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht .............................. 31Pfi el (Hrsg), MietSlg .................................................................... 23Prader, WEG .................................................................................. 6Putz, Landwirtschaftlicher Hofjurist.............................................. 27Radler, Kondiktion auf Sachen von volatilem Wert ....................... 20RdM – Recht der Medizin ............................................................ 10Rieder · Mertinz · Wenzl, Familienfreundlichkeit im Betrieb ........ 27Rummel · Lukas (Hrsg), ABGB ...................................................... 5Runggaldier · Schima G., Manager-Dienstverträge ..................... 30Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher, Strafrecht in Fällen & Lösungen ..................................................................................... 25
Schwaighofer, Der Sachverständigenbeweis im Strafverfahren ..... 19Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 25Stingl · Nidetzky (Hrsg), Handbuch Immobilien & Steuern .......... 23Straube · Gisch · Berisha, Österreichisches Versicherungs-vertragsrecht ................................................................................ 25Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum GmbHG ................................................................................. 20Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 24Torggler U. (Hrsg), GmbHG......................................................... 30Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland .... 18Vitek · Vitek, Dachausbau ........................................................... 23Weilinger (Hrsg), ZaDiG ............................................................. 21Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 24Wiedermann · Wilplinger (Hrsg), Das Familienunternehmen im Steuerrecht .............................................................................. 30Wiesner · Grabner · Wanke, EStG .............................................. 22
MANZ-ONLINERDB Rechtsdatenbank............................................................... 16
MANZ INTERNHausmitteilung............................................................................... 3Impressum ..................................................................................... 4Porträt des Monats Gerhard Muzak .............................................. 11Korruption hat im Sport keinen Platz! im BMI ............................... 12Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 12„Datenschutz konkret“: Präsentation in der Albert Hall ................. 13Grundrechte im Fokus am neuen WU-Campus ............................... 13MANZ im Gespräch mit EFSlg-Herausgeber Edwin Gitschthaler ..... 14Wir trauern um … ...................................................................... 148. ZVR-Verkehrsrechtstag erstmals an der WU Wien ...................... 15Eine Überraschungsparty für Christian Kopetzki ............................ 15Für Sie gelesen ............................................................................. 28Autorengespräch „Österreichische Schule für Anleger“ mit Rahim Taghizadegan .................................................................... 28Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 29
5R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
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ABGBTeilbände §§ 531 – 824 und §§ 859 – 916
4. Auf lage Herausgeber: Rummel · Lukas
Die 4. Aufl age startet im Dezember 2014 mit den Teilbänden:• Erbrecht – §§ 531–824 ABGB Autor: Rudolf Welser• Vertragsrecht Vertragsrecht – §§ 859–916 ABGB Autoren: Peter Rummel, Heinz Krejci, Silvia
Dullinger, Christiane Wendehorst, Rudolf Reischauer
Der Kommentar umfasst in der 4. Aufl age• ABGB• EheG• KSchG und FAGG• IPRG und die VO Rom I–IIIund wird in ca. 20 Teilbänden erscheinen.
Die HerausgeberDr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof., Linz; Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz.
Teilbände §§ 531 – 824 und §§ 859 – 916 erscheinen im Dezember 2014. Ca. 1.000 Seiten. Geb. Ca. EUR 190,– ISBN 978-3-214-16443-0Gesamtwerk in ca. 20 Teilbänden, Fertigstellung bis 2018. Abnahmeverpfl ichtung für das Gesamtwerk.
Die Neuaufl age des Klassikers – das Rückgrat jeder tiefergehenden Recherche
Rummel § 861
Rummel/Lukas, ABGB4, Teilband §§ 859–916 31
B. Neuverhandlungs- oder Anpassungsklauseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12C. Weitere Sonderfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
II. Kontrahierungszwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21III. Faktisches Vertragsverhältnis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28IV. ÖNormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29V. Schweigen auf „Bestätigungsschreiben“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
I. Allgemeines zum Vertragsschluss
A. Angebot und Annahme
Die Bestimmung normiert das Zustandekommen des Vertrages, des wichtigsten Typus desRechtsgeschäfts (dazu § 859 Rz 20 ff), durch Antrag, auch Anbot, Angebot, Offert („Verspre-chen“) genannt, u Annahme u grenzt den Vertragsschluss von Vorverhandlungen ab. Dabeibetont § 861 neben der Übereinstimmung der Erklärungen die Rolle des übereinstimmendenWillens des Antragstellers (Offerenten) u des Antragsgegners (Oblaten), doch ist das vor demHintergrund der Vertrauenstheorie im Zusammenhang mit § 863 u der Irrtumsregelung der§§ 870 ff zu lesen, sodass es bei Fehlen wirkl Einigung auf „normativen“ Konsens ankommt.
„Versprechen“ scheint nur Verträge des Schuldrechts zu bezeichnen, doch gelten §§ 861 ffprinzipiell für Verträge aller Art, hL. Zum Handgeschäft § 1053 Rz 21 (3. Aufl); zum dinglVertrag § 425 Rz 2 (3. Aufl); zur Vertragsnatur des Verlöbnisses § 45 Rz 1 (3. Aufl); der Ehe§ 44 Rz 2 (3. Aufl); zum öffentl-rechtl Vertrag § 859 Rz 65 ff. In vielen Fällen, zB gemeinsa-mer Unterzeichnung einer Urkunde, sind Angebot u Annahme nicht deutl getrennt bzwnicht vorhanden, was idR für die vertragl Rechtsfolgen keinen Unterschied macht (vgl aberfür Art 14 u 55 UN-K Magnus in Staudinger [2013] Art 55 CISG Rz 5).
Angebot u Annahme sind (mit Ausnahme des „tatsächlichen Entsprechens“ nach § 864) ein-seitige, empfangsbedürftige (§ 862a Rz 1 ff) Willenserklärungen (nicht „einseitige Rechtsge-schäfte“ iSd für solche zT behaupteten Spezialregeln, zB Bedingungsfeindlichkeit; vgl Flume,Rechtsgeschäft3 635). Sie müssen dem Gegner gegenüber abgegeben werden, also erkennbaran ihn gerichtet sein. Ein Vertrag mit sich selbst scheidet demgemäß aus (5 Ob 177/98k EvBl1999/55; s auch 4 Ob 204/01 f EvBl 2002/73 – zwei Behörden desselben Rechtsträgers). Erklä-rungen an einen Dritten oder an eine Behörde reichen auch dann nicht, wenn der potentielleVertragspartner von ihnen Kenntnis erlangt (für das Prozessgericht 7 Ob 205/68 SZ 41/149 –krit Pfersmann, ÖJZ 1972, 253; problematisch auch 4 Ob 2311/96 y JBl 1997, 312 [krit Rum-mel]). Die Rsp, wonach Lieferscheine etc nicht dazu bestimmt sind, Angebote zu übermitteln(vgl 1 Ob 547/94 RZ 1995/68; s auch Rz 32), rechtfertigt sich aus der Auslegung nach demEmpfängerhorizont. Zum Begriff der Willenserklärung § 863 Rz 6. Ob einander entsprechen-de Erklärungen vorliegen, beurteilt sich nach §§ 863, 869, 914 f. Über die Form der Erklärungs bei §§ 883 ff. Zur Frage, ob eine Erklärung Offert oder schon Annahme ist, s 4 Ob 583/83JBl 1984, 487. Zur Option s § 862 Rz 7.
Das bloße Angebot begründet eine Bindung des Offerenten, von der er sich, abgesehen vom„Haustürgeschäft“ bei Verbraucherverträgen (§ 3 KSchG) u ähnl Fällen (dazu zusammenfas-send Kalss/Lurger, JBl 1998, 89; Zimmermann, JBl 2010, 205; seither zB § 12 VKrG) grund-sätzl für deren Dauer nicht einseitig lösen kann. Näheres in § 862 Rz 5. Fehlt es am erklärtenBindungswillen, so liegt bloße Aufforderung zur Stellung von Offerten vor (Rz 18). Eine Leis-tungspflicht entsteht auch durch bindendes Angebot nicht (1 Ob 146/67 JBl 1969, 91); dochmacht schuldhafte Leistungsvereitelung während aufrechter Bindung schadenersatzpflichtig,falls die Annahme erfolgt. ME schuldet der Antragende das Erfüllungsinteresse (ebenso Flu-
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6 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]
[ T O P T I T E L D E S M O N A T S
Partei bezeichnet, kommt ihm Parteistellung zu, auch wenn ihm an und für sichkeine Parteistellung zukommen würde, und hat dann Anspruch auf Ersatz vonKosten: 5 Ob 147/12 x; durch Benennung des Hausverwalters als ErstAG imVerfahren über die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels wirddieser iSd § 2 Abs 1 Z 2 AußStrG in das Verfahren als Partei einbezogen. Einematerielle Berechtigung, einem Dritten gegenüber, der nicht Miteigentümer derLiegenschaft ist und daher zur Tragung der Aufwendungen der Liegenschaftauch nicht verpflichtet ist, einen abweichenden Verteilungsschlüssel feststellenzu lassen, besteht allerdings nicht. Mangels Passivlegitimation des Verwaltersist das gegen ihn gerichtete Begehren abzuweisen. Ihm sind die entstandenenVerfahrenskosten anteilig zu ersetzen: 5 Ob 48/12p wobl 2013/19.
E 274. Obsiegt der ASt bei einem Antrag nach § 52 Abs 1 Z 9, § 32 Abs 5WEG mit ¾, sind die AG zum gesamten Kostenersatz zu verpflichten: 5 Ob 48/12p wobl 2013/19.
E 275. Bei der Kostenentscheidung hat vor allem das Interessekriteriumein besonderes Gewicht. Es ist daher nach Billigkeit zu berücksichtigen, in wes-sen Interesse das Verfahren durchgeführt wurde. Grundsätzlich ist derjenige, indessen zumindest weit überwiegendem Interesse das Verfahren liegt, zur Kos-tentragung und damit zum Ersatz der dem Verfahrensgegner in diesem Verfah-ren entstandenen Kosten zu verpflichten, wobei dies insb bei den Regelungsver-fahren gilt (hier: Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 9 WEG). Handelt es sich um ei-nen marginalen Betrag wie die Pauschalgebühren sind diese aber im Rahmeneiner Billigkeitsentscheidung zu vernachlässigen: LGZ Graz 7 R 106/12b MietSlg64.512.
E 276. Ist der ASt selbst Initiator der nun angefochtenen Beschlussfas-sung und liegt die Anfechtung ausschließlich in seinem Interesse, hat er die Kos-ten trotz Obsiegen dennoch selbst zu tragen: LGZ Wien 38 R 253/12 f MietSlg64.514.
E 277. Stellt sich in einem Verfahren auf Überprüfung der Abrechnungheraus, dass die Abrechnung in einem wesentlichen Punkt unrichtig ist, wäh-rend andere nicht erheblich mehr ins Gewicht fallende Anfechtungspunkte un-berechtigt sind, ist mit einer Kostenaufhebung vorzugehen: LGZ Wien 40 R 167/11x MietSlg 64.403.
E 278. Ein 10% übersteigender Streitgenossenzuschlag bei (bloß) amtswe-giger Beiziehung aller übrigen, dann nicht eingeschrittenen Mit- und Woh-nungseigentümer entspricht nicht der Billigkeit und ist daher nicht zuzuspre-chen: 5 Ob 11/14 z.
VII. Rechtsmittelverfahren
E 279. Eine Möglichkeit der Stellungnahme des Rekurswerbers zu denAusführungen seines Gegners in der Rekursbeantwortung ist im Gesetz – zu-mindest dann, wenn das RekursG eine mündliche Verhandlung nicht anbe-raumt – nicht vorgesehen, sodass das allfällige Unterbleiben der Zustellung derRekursbeantwortung einen Nichtigkeitsgrund nicht herstellen kann: 5 Ob 11/85MietSlg 37/20.
§ 52 WEG
http://wohnrecht.manz.at 817
© MANZrm
Prader, WEG 3. Aufl Umbruch 1–525 3. 10. 2014W:/WEG_Prader_MGA/4. Aufl/3B2/Umbruch/WEG-Kern_4.Aufl_Umbruch
Anlässlich vieler neuer Entscheidungenhat Rechtsanwalt Dr. Christian Prader sein Standardwerk zu WEG und Heizkostenab-rechnungsgesetz überarbeitet. Somit stehen Ihnen wieder • der aktuelle Gesetzestext mit• der relevanten Rechtsprechung,• Anmerkungen Anmerkungen des Autors sowie• weiterführenden Literaturhinweisenzur Verfügung.
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Der AutorDr. Christian Prader ist Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Fachpublikationen, ua der Großen Gesetzausgaben zu MRG/ABGB und WGG/BTVG.
4. Aufl age 2014. Ca. XVI, 892 Seiten. Geb. EUR 174,–Subskriptionspreis bis 31.12.2014 EUR 156,–ISBN 978-3-214-10664-5
Vom Start weg ein Bestseller
WEGWohnungseigentumsgesetz 2002 und Heizkostenabrechnungsgesetz
4. Auf lage Autor: Prader
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Mit den neuestenEntscheidungen
nungseigentümer entspricht nicht der Billigkeit und ist daher nicht zuzuspre-chen: 5 Ob 11/14 z.
7R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
T O P T I T E L D E S M O N A T S ]
Der „Kolacny/Caganek“ ist wieder da! Einer der Klassiker der steuerrechtlichen Kom-mentar-Literatur wurde von einem neuen Autorenteam in jahrelanger Arbeit komplett überarbeitet.
Die 4. Aufl age bietet Ihnen • eine kompakte und prägnante Kommen-
tierung des UStG • unzählige Entscheidungen – alle wichti-
gen umsatzsteuerrechtlichen Judikate von VfGH, VwGH, UFS/BFG und EuGH
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• im Anhang: relevante Gesetze, Verordnun-gen und Anlagen zum UStG
Eingearbeitet wurden die 17 Novellen seit der Voraufl age inkl. aller Änderungen zum 1.1.2015!
Die AutorenMag. Mario Mayr, LL.M., und HR Mag. Josef Ungericht sind Mitarbeiter im bundesweiten Fachbereich für Umsatzsteuer.
4. Aufl age 2014. Ca. 1.400 Seiten. Geb. Ca. EUR 198,–Subskriptionspreis bis 31.1.2015 EUR 159,–ISBN 978-3-214-06435-8
UStG – Umsatzsteuergesetz
4. Auf lage Autoren: Mayr · Unger icht
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Neuaufl age
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Kein Strafprozess ohne den neuen „Fabrizy“!
Die 12. Aufl age bringt Sie rasch und verläss-lich auf den neuesten Stand der Strafprozess-ordnung. 16 Novellen seit der Voraufl age, inkl des Strafprozessrechtsänderungsge-setzes 2014, sind dargestellt. Die Rechtslageist berücksichtigt mit 1.1.2015, Rechtspre-chung und Literatur sind eingearbeitet bis September 2014. Die Aktualisierung hat der Autor zum Anlass genommen, das Werk grundlegend zu überarbeiten und (noch) praxisnäher zu gestalten:
• Historische Verweise wurden gekürzt, um Raum für die Wiedergabe der umfangrei-chen Rechtsprechung zu schaffen.
• Bei den Nebengesetzen sind jene berück-sichtigt, die für die praktische Anwendung des Strafprozessrechts unabdingbar sind und optimal mit Schwerpunkt-Anmerkun-gen präsentiert werden können.
• Das umfangreiche Sachregister macht das Werk zusätzlich benutzerfreundlich.
So ist der treueste Begleiter im Strafprozesswieder topfi t für den Einsatz in der Praxis!
Der AutorProf. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist General-Ernst Eugen Fabrizy ist General-Ernst Eugen Fabrizyprokurator in der Generalprokuratur beim OGH iR und Autor des in der 11. Aufl age erschienenen Kurzkommentars zum Straf-gesetzbuch sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.
12. Aufl age 2014. Ca. XVI, 1.224 Seiten. Geb. Ca. EUR 164,–ISBN 978-3-214-02433-8
sprechen und eine Strafe zu verhängen. Dabei darf es sich nur umein Vergehen und kein Verbrechen handeln.
2 Formell sind ein (mit Einbringung des Strafantrags verbunde-ner) Antrag der StA erforderlich, doch ist das Gericht daran nichtgebunden und kann entgegen dem Antrag eine HV durchführen(vgl ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 18). Weiters ist eine Vernehmungdes Angeklagten zum Anklagevorwurf gemäß den §§ 164 oder 165notwendig. Der Angeklagte muss auch nach Information über dieFolgen ausdrücklich auf die Durchführung einer HV verzichtet ha-ben (Abs 1 Z 1). Er hat jedoch kein subjektives Recht auf Anwen-dung des Mandatsverfahrens (ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 19).
3 Die Voraussetzungen für die Einstellung wegen Geringfügigkeit(§ 191) oder für ein diversionelles Vorgehen (§ 199; § 37 SMG) dür-fen nicht gegeben sein. Das (angerufene) BG muss sich sachlich fürzuständig halten (vgl § 450), muss die Tat für strafbar halten unddarf keinen Strafaufhebungsgrund und kein Verfolgungshindernisals gegeben erachten (§ 451 Abs 2). Der (angerufene) ER darf keinenGrund für die Zurückweisung des Strafantrags (§ 485 Abs 1 Z 2oder 3) finden (Abs 1 Z 2).
4 Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens müssen für die Be-urteilung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale so-wie der Straffrage ausreichen. Obgleich ein Geständnis keine zwin-gende Voraussetzung ist, stellt eine geständige Verantwortung einwesentliches Beurteilungskriterium dar (ErläutRV 181 BlgNR25. GP 18 f). Die Rechte und die gerechtfertigten Interessen des Op-fers dürfen durch die Erlassung einer Strafverfügung nicht beein-trächtigt sein (Abs 1 Z 3). Nach den ErläutRV (181 BlgNR 25. GP19) ist im Opferinteresse jedoch eine HV durchzuführen, wenn eszielführend erscheint, dem Angeklagten auch mit aller Förmlichkeit(insb im Fall von Gewalt in der Familie) seine Tat vor Augen zuführen.
5 Erachtet das Gericht die Voraussetzungen für die Erlassung ei-ner Strafverfügung nicht gegeben, so hat es zwingend eine HV anzu-beraumen (ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 18).
6 Mit der Strafverfügung darf nur eine Geldstrafe oder – sofernder Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist – eine nach§ 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene, ein Jahr nicht übersteigendeFreiheitsstrafe verhängt werden. Ein Widerruf einer bedingten
§ 491 StPO
StPOund wichtige Nebengesetze
12. Auf lage, Stand 1.1.2015 Autor: Fabr izy
Topaktuell – mit Strafprozessrechts-änderungsgesetz 2014
fen nicht gegeben sein. Das (angerufene) BG muss sich sachlich fürzuständig halten (vgl § 450), muss die Tat für strafbar halten unddarf keinen Strafaufhebungsgrund und kein Verfolgungshindernisals gegeben erachten (§ 451 Abs 2). Der (angerufene) ER darf keinenGrund für die Zurückweisung des Strafantrags (§ 485 Abs 1 Z 2
müssen für die Be-urteilung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale so-
keine zwin-gende Voraussetzung ist, stellt eine geständige Verantwortung einwesentliches Beurteilungskriterium dar (ErläutRV 181 BlgNR25. GP 18 f). Die Rechte und die gerechtfertigten Interessen des Op-fers dürfen durch die Erlassung einer Strafverfügung nicht beein-trächtigt sein (Abs 1 Z 3). Nach den ErläutRV (181 BlgNR 25. GP19) ist im Opferinteresse jedoch eine HV durchzuführen, wenn eszielführend erscheint, dem Angeklagten auch mit aller Förmlichkeit(insb im Fall von Gewalt in der Familie) seine Tat vor Augen zu
Erachtet das Gericht die Voraussetzungen für die Erlassung ei-ner Strafverfügung nicht gegeben, so hat es zwingend eine HV anzu-
oder – soferneine nach
nachgesehene, ein Jahr nicht übersteigendeeiner bedingten
1. TeilAllgemeines und Grundsätze des Verfahrens
1. HauptstückDas Strafverfahren und seine Grundsätze
Das Strafverfahren
§ 1. (1) Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren zurAufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Per-sonen und über damit zusammenhängende Entscheidungen.Straftat im Sinne dieses Gesetzes ist jede nach einem Bundes-oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung.
(2) Das Strafverfahren beginnt, sobald Kriminalpolizeioder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts(Abs. 3) nach den Bestimmungen des 2. Teils dieses Bundesgeset-zes ermitteln; es ist solange als Ermittlungsverfahren gegen unbe-kannte Täter oder die verdächtige Person zu führen, als nicht einePerson auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist,eine strafbare Handlung begangen zu haben (§ 48 Abs. 1 Z 2), da-nach wird es als Ermittlungsverfahren gegen diese Person als Be-schuldigten geführt. Das Strafverfahren endet durch Einstellungoder Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaftoder durch gerichtliche Entscheidung.
(3) Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn auf Grund be-stimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eineStraftat begangen worden ist.
IdF BGBl I 2004/19 und I 2014/71
Schrifttum: Berchtold, Die Neuordnung der Immunität, ÖJZ 1979,505; Fuchs, Zur Neuregelung der Abgeordnetenimmunität, ÖJZ 1980, 253;Koenig, Wahrheit im Strafprozess – Die staatsanwaltschaftliche Sicht, in Soy-er, Strafverteidigung – Ethik und Erfolg, 61; Koenig/Pilnacek, Das neue Straf-verfahren – Überblick und Begriffe, ÖJZ 2008, 10; Mühlbacher, Grund-rechtsschutz durch die Staatsanwaltschaft, JSt 2013, 6; Pilnacek/Pscheidl,Das Strafverfahren und seine Grundsätze, ÖJZ 2008, 629; Zagler, Probleme
Kompakt und komprimiert – alles Wichtige auf einen Blick
9R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
T O P T I T E L D E S M O N A T S ]
Dieses Werk enthält klar formulierte, mit zahlreichen Erklärungen einzelner Text-passagen versehene Muster zum gesamten arbeitsrechtlichen Schriftverkehr – ua unter Berücksichtigung der neu geregelten• Pfl egefreistellung,• Bildungskarenz und• Altersteilzeit.
Mit dem Musterbuch erstellen Sie sämtliche Schriftstücke rechtssicher und zeitsparend:• Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer über Arbeitszeit, Karenzie-rung, Dienstfreistellung, Ausbildungskosten oder Sachbezüge,
• Dienstverträge inklusive Telearbeitsvertrag und Dienstverträge nach dem AÜG,
• echter Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Provisionsvertretervertrag,
• die verschiedenen Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses,
• Vereinbarungen über die Alters- und Eltern-teilzeit uvm.
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Die AutorenMag.a Eva Susanne Magerl ist Juristin in der Abteilung Service für Arbeitskräfte der AMS-Bundesgeschäftsstelle.Dipl.-Jur. Andreas Thamm ist Rechtsschutz-sekretär in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien.
5. Aufl age 2014. Ca. 300 Seiten + 1 CD-ROM. Geb. Ca. EUR 96,–ISBN 978-3-214-01112-3
Der „Achitz/Krapf“ in Neuaufl age!
Muster für den arbeitsrechtlichen SchriftverkehrDienstverträge, Vereinbarungen, Mitteilungen, Anträge
5. Auf lage Autoren: Magerl · Thamm
nebst Anhängen genau gelesen zu haben und mit seinemInhalt in allen Teilen einverstanden zu sein.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , am . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitgeber Arbeitnehmer
Anmerkungen
1) §§ 1 und 2 AngG. Der (arbeitsvertragliche) Angestelltenstatus kann auchvereinbart werden (vgl Muster 5).
2) Die Dauer der Probezeit, die ab Beginn des Dienstverhältnisses zu laufenbeginnt, ist grundsätzlich frei wählbar, jedoch gemäß § 19 Abs 2 AngG auflängstens einen Monat beschränkt (zB 12.3 bis 11.4.). Aneinander anschlie-ßende Befristungen sind nur bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigungzulässig (Kettenarbeitsvertrag).
3) Gemäß § 19 Abs 1 AngG enden befristete Dienstverhältnisse mit Ablauf derBefristung, was eine vorherige Beendigung durch Kündigung grundsätzlichausschließt. Die Rechtsprechung lässt eine Kündigungsmöglichkeit jedochdann zu, wenn sie vereinbart ist und ein angemessenes Verhältnis zwischender Dauer der Befristung und der Häufigkeit der Kündigungsmöglichkeitenbesteht. Gesetzliche und kollektivvertragliche Kündigungsfristen und -termi-ne sind zu beachten. Achtung: Die Kündigungsvereinbarung sollte einen er-kennbaren Bezug zur Befristung haben!
4) Wird ein bestimmter Dienstort nicht ausdrücklich vereinbart, so ist dieseraus Natur und Zweck des Dienstvertrages zu ermitteln.
5) Wird im Dienstvertrag der Inhalt der Arbeitspflicht nicht näher beschrieben,so ist diese gemäß § 6 Abs 1 AngG durch den für die betreffende Art derUnternehmung bestehenden Ortsgebrauch bestimmt. In Ermangelung einessolchen sind die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten.
6) Ist die Entgelthöhe nicht ausdrücklich vereinbart, so ist gemäß § 6 Abs 1AngG das Entgelt durch den für die betreffende Art der Unternehmung be-
I. Vertrag – Vertragsanbahnung
R 22. Datum
R 23. Unter-schriften
10
I. Vertrag
R
R
23. Vereinbarung über Altersteilzeit
Vorbemerkungen:
" Begriff: Unter Altersteilzeit wird die staatlich geförderte Möglichkeitdes Umstiegs älterer Arbeitnehmer auf Teilzeitarbeit verstanden.1 Da-bei wird in einer Vereinbarung die Arbeitszeit in einem bestimmtenAusmaß verringert, wobei der Arbeitgeber den Lohnausfall teilweisezu ersetzen hat (§ 27 AlVG). Diese Mehrkosten bekommt der Arbeit-geber teilweise vom AMS in Form des Altersteilzeitgeldes ersetzt. DasAltersteilzeitgeld ist vom Arbeitgeber beim AMS zu beantragen. DieHöhe des Altersteilzeitgeldes hängt von der Art der Altersteilzeit (kon-tinuierliche Altersteilzeit oder „Blockvariante“) ab. Bei der Blockzeit-variante ist die Einstellung einer Ersatzkraft eine Voraussetzung derVereinbarung und Gewährung des Alterteilzeitgeldes.2 Zu den gesetz-lichen Voraussetzungen zur Gewährung von Altersteilzeit sieheAnm 3.
" Form: Die Altersteilzeitvereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und istdem Antrag auf Altersteilzeitgeld beizulegen.
Vertrag CHECKabgeschlossen zwischen
Arbeitgeber: . . . . . und
Arbeitnehmer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die wöchentliche Normalarbeitszeit von bisher . . . . . . . . .Stunden wird ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis. . . . . . . . . . . . . . auf . . . . . . . Stunden, das sind . . . . . .% der geltenden Normalarbeitszeit, herabgesetzt.4 Die ab. . . . . . . . . . . . . . geltende Normalarbeitszeit wird wiefolgt auf die einzelnen Arbeitstage aufgeteilt: . . . . . . . . . . .
Alternativ: Im Sinne der Blockzeitvereinbarung (§ 27 Abs 5AlVG) wird vereinbart, dass die Wochenarbeitszeit in einemDurchrechnungszeitraum von . . . . . . . . . . . . Jahren wiefolgt verteilt wird, sodass sich eine durchschnittliche Nor-
R1. Vertrags-parteien
R2. Reduktionder Arbeits-zeit/Dauerder Altersteil-zeit
103
Erläuternde Anmerkungen zu den Vertragsklauseln
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11R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
M A N Z · I N T E R N ]
„Wo ich überall war, das habe ich im Kopf“
Gerhard Muzak soll über sein Leben reden, hat aber wenig Zeit. Er liegt mit seinen Teilen des Grundrisses „Verwaltungsverfahrensrecht“ in den Endzügen, auch hat er die Mitautorenschaft zum MKK Bundes-Verfas-sungsgesetz übernommen, der Anfang 2015 bei MANZ erscheinen wird. „Wir liegen sehr gut in der Zeit“, sagt der Professor. Dass er im Plural spricht, liegt auch daran, dass sein Assistent Christoph Hurich mit im Zimmer sitzt und weiterarbeitet, während Muzak über sein Leben erzählt. Das Arbeitszimmer im Wiener Juridicum ist so wie alle in diesem Gebäude im Stile der 1970er-Jahre. Die Lamellenvorhänge sind zu, „weil die Sonne sonst alles aufheizt“, sagt Muzak, macht sie dann aber doch auf. Der Ausblick ist imposant: Am Dach des gegenüberliegenden Hauses stehen zwei überlebensgroße Männerstatuen und schauen direkt ins Arbeitszimmer „Die habe ich eigentlich noch nie bemerkt“, sagt Muzak fast verwundert.
Muzak ist Wiener und wurde 1969 als Sohn eines Arbeiters und einer Verkäuferin geboren. Er wuchs in Floridsdorf auf. Wirklich gerne sei er nicht in die Schule gegangen, aber Mathematik, Geographie und Geschichte haben ihm damals noch am ehesten Spaß gemacht. Als Teenager wollte er Statistiker werden, vielleicht Landschaftsökologie studieren, auch für Politik hat er sich interessiert.
Entschieden hat er sich letztendlich aber für die Juristerei – und dass er die richtige Wahl getroffen hatte, merkte er bei der Einführungsvorlesung von Robert Walter, dessen Präzision und Methodik ihm imponierten. Sein Nebenjob während der Studienzeit: Muzak arbeitete an der Neugestaltung von Bahnfahr-plänen, „da wäre auch heute noch viel Bedarf“, meint er trocken. Eisenbahnen in jeglicher Hinsicht sind sein Hobby geworden.
Muzak blieb an der Universität, wurde Assistent bei Heinz Mayer und schrieb eine Dissertation über „Die Aufenthaltsberechtigung im österreichischen Fremdenrecht“. Diese Arbeit wurde auch das erste Buch, das Muzak bei MANZ publizierte. In seiner Habilitation danach beschäftigte er sich mit dem Thema „Öster-reichisches, Europäisches und Internationales Binnen-schifffahrtsrecht“, nicht nur, weil er sich seit seiner Kindheit neben Eisenbahnen auch für Schiffe aller Art interessierte, „sondern, weil es kein grundlegendes Werk zu diesem Thema gab“. Verkehrsrecht und ganz besonders die Eisenbahn bezeichnet er als seine Stecken-
pferde, oft konnte er sie mit seinem juristischen Know-how verschränken. Muzaks Publikationsliste ist nach 20 Jahren an der Universität lang, seit einigen Jahren ist er auch einer der Autoren der Kommentare zum AEUV und zum UG.
Seit vielen Jahren beschäftigt sich Muzak mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er ist neben Dieter Kolonovits und Karl Stöger Mitherausgeber des Grundrisses des Verwaltungsverfahrensrechts. „Es ist eine riesige Reform, die von der Öffentlichkeit gar nicht so wahrgenommen wurde“, bemerkt er.
Ausgleich zu seiner Arbeit fi ndet Gerhard Muzak beim Radfahren und Laufen. Seine Leidenschaft gilt dem Reisen per Flugzeug und vor allem mit dem Zug. Ein Wochenende in Tschechien oder Slowenien ist ganz nach seinem Geschmack, gerade eben war er in der Schweiz, nächste Woche wird er mit dem Zug die Peloponnes durchqueren.
Seine besondere Vorliebe gilt Gebirgsbahnen. Eine der schönsten, die Muzak befahren hat, ist in Neusee-land die Durchquerung der neuseeländischen Alpen, auch die Rhodopenbahn in Bulgarien fand er beein-druckend. Er kennt jede Lokomotive, jede Garnitur, jedes Gleis- und Streckennetz und hat noch viel vor. „Wo ich überall war, das habe ich im Kopf“, sagt er. Besonders schön sei auch die Strecke Trondheim-Bodø an der nordnorwegischen Küste. Er mag abwechslungs-reiche Landschaften, wenn er aus dem Zugfenster schaut, die Strecke der transsibirischen Eisenbahn sei ihm zu langweilig gewesen.
Apropos langweilig: „Du hast noch vergessen zu erzählen, dass du Politikwissenschaft studiert hast, aber dann aufgehört hast, weil du nur lauter Einser gekriegt hast“, wirft Assistent Hurich ins Gespräch ein. „Ah, stimmt, das habe ich schon ganz vergessen,“ sagt Muzak, da sei keine Basis, nichts Analytisches, gewesen. Plötzlich erinnert das Arbeitszimmer im sechsten Stock des Juridicums fast an ein Zugabteil. Allein: Es wird nicht aus dem Fenster geschaut, sondern juristisches Wissen produziert, das für Österreich die Basis ist.
Karin Pollack
GERHARD MUZAK
Verfassungsrecht ler Gerhard
Muzak vom Institut für Staats-
und Verwaltungsrecht ist ein
viel beschäftigter Autor für
den MANZ-Verlag.
Seine Schwerpunkte: Staats-
organisationsrecht, Verfah-
rensrecht, Fremdenrecht und
Verkehrsrecht – rein zufällig
arbeitet Muzak sehr gerne
im Zug.
Porträt des Monats:
Recht am ZugGerhard Muzak
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ike
Ranz
1 2 w w w.manz.at
[ M A N Z · I N T E R N
Runde Geburtstage im November/Dezember
• Ulrich Brandstetter • Peter Frank • Werner Jisa • Katharina Koßdorff• Gerhard Kramer • Guido Kucsko
• Matthias Rant • Johannes Reich-Rohrwig• Wolf Szymanski • Helmut Würth
MANZ gratuliert herzlich!
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a/BM
I
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner,Justizminister Wolfgang Brandstetter und der Präsident des Österreichischen Olympi-schen Comités, Karl Stoss, präsentierten am 20. Oktober im Innenministerium den neuen MANZ-Leitfaden „Korruption hat im Sport keinen Platz!“.
MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichlerbegrüßte die mehr als 60 Gäste aus Minis-terium, Justiz, Wissenschaft und Sport und bedankte sich für den schönen Rahmen im Festsaal des BMI. „Wer nach diesem Leitfaden handelt, befi ndet sich in Zukunft auf der sicheren Seite“, freute sich Innenministerin Mikl-Leitner über das Erscheinen des Büch-leins, „der Leitfaden klärt kurz, informativ und praxisnah, was Vereinsfunktionäre dürfen und was nicht.“
„Korruption geht auf Kosten der Allge-meinheit und nimmt der Bevölkerung das Vertrauen in den Rechtsstaat“, sagte danach Justizminister Wolfgang Brandstetter. Auch nach dem Korruptionsstrafrechtsänderungs-gesetz 2012 gebe es in manchen Bereichen in der Praxis für Laien Unsicherheiten, „die mit dem nun vorliegenden Leitfaden beseitigt werden können“.
„Wir haben uns einen genau solchen Leitfaden gewünscht, wie er jetzt erschienen ist“, erklärte ÖOC- Präsident Karl Stoss für den Bereich des Sports.
Für das Autorenteam Eva Marek, Robert Jerabek und Jerabek und Jerabek Günther Marek gab die Leiterin Günther Marek gab die Leiterin Günther Marekder Oberstaatsanwaltschaft Wien Eva Marek einen kurzen Einblick in das Entstehen des Werks.
Mit den Rednern und Autoren unter-hielten sich beim anschließenden Buffet OGH-Präsident Eckart Ratz, VfGH-Vizeprä-sidentin Brigitte Bierlein, OGH-Vizepräsi-dentin Brigitte Schenk, Anton Sumerauer,Präsident des OLG Wien, Ilse Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korrup-tionsstaatsanwaltschaft, Christian Pilnacek,Sektionschef Strafrecht im BMJ, Susanne Reindl-Krauskopf, Vorstand des Instituts für Strafrecht der Universität Wien, Hermann Feiner, Sektionschef im BMI, Andreas Wieselthaler, Direktor des BAK, und viele mehr.
Korruption hat im Sport keinen Platz! im Bundesministerium für Inneres
Wolfgang Pichler (MANZ), Karl Stoss (ÖOC), BM Johanna Mikl-Leitner (BMI), Günther Marek, Eva Marek und BM Wolfgang
Brandstetter (BMJ)
B U C H PR Ä S E N TAT IO N
2014. 36 Seiten. EUR 9,90
ISBN 978-3-214-01119-2
1 3R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
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Am 6. Oktober fand vor über einhundert Gästen die Präsentation der neuen MANZ-Zeitschrift „Datenschutz konkret – Dako“ statt. In die Albert Hall in Wien VIII kamen Spitzenvertreter des heimischen Datenschutz-rechts aus Bundes- und Landesbehörden, Ministerien, Wissenschaft, Interessenvertre-tungen und der Privatwirtschaft. Zahlreiche Gäste und Beiräte der Zeitschrift waren aus den Bundesländern angereist. Chefredakteur Rainer Knyrim (Preslmayr) erklärte das Konzept der Zeitschrift und stellte die Redak-tionsmitglieder, Viktoria Haidinger (WKO), Markus Oman (O.P.P. Beratungsgruppe), Hans -Jürgen Pollirer (Secur-Data) und Hofrat Ernst M. Weiss vor.
Danach hielt Andrea Jelinek, die Leiterin der neuen Datenschutzbehörde – ganz im Stil der Zeitschrift: kurz und prägnant – ein Impulsreferat zum Thema „Datenschutz quo vadis“, wobei sie auf die europaweiten Entwicklungen im Datenschutz einging und über die Umstrukturierungen in der neuen Behörde berichtete. Ein ausführliches Inter-view mit Andrea Jelinek enthält die erste Ausgabe der neuen Zeitschrift. Die Gäste nutzten im Anschluss noch ausführlich die Möglichkeit zum Gespräch mit der „Daten-schutz-Community“.Jetzt Gratis-Heft bestellen unter http://dako.manz.at
Andrea Jelinek (Leiterin Datenschutzbehörde) mit
Dako-Chefredakteur Rainer Knyrim und stv. MANZ-
Verlagsleiter Heinz Korntner (r.)
„Datenschutz konkret“:Präsentation in der Albert Hall
2014. XXIV, 806 Seiten.
Ln. EUR 178,–
ISBN 978-3-214-00878-9
Im modernen Rahmen des kleinen Festsaals des Library und Learning Centers der neuen WU Wien fand unter regem wissenschaftli-chem Interesse das Symposium zur Grund-rechte charta der Europäischen Union statt. Georg Lienbacher begrüßte die Teilnehmer und verwies auf die zunehmende Bedeutung der GRC und die starke Präsenz des Themas in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Rechtsprechung – ein guter Zeitpunkt für das Erscheinen des ersten österreichischen
„GRC-Kommentars“ des Herausgeber-Teams Holoubek/Lienbacher, das den Anlass für die Veranstaltung bot. Michael Holoubek führte Michael Holoubek führte Michael Holoubekdurch die Vorträge und die jeweils anschlie-ßenden Fragen und Wortmeldungen.
Egil Levits, Richter am EuGH, wies zur Einleitung seines Vortrags „Der EuGH und die Grundrechtecharta“ darauf hin, dass der Gerichtshof seit dem Vertrag von Lissabon immerhin rund 200 Rechtssachen auf Grund-lage der GRC entschieden habe. Christian
Calliess (FU Berlin) referierte zum Thema „Grundrechte charta zwischen EuGH und Bundesverfassungsgericht“ und sah dabei in der Auseinandersetzung der Gerichte kein „Kräftemessen“, sondern in erster Linie die Sorge um den hohen Grundrechtsstandard in Deutschland. Stefan Griller (Universität Salzburg) untersuchte kritisch die bisher in Österreich dominierende Frage „GRC und die Höchstgerichte“: Wer ist zuständig für die Wahrnehmung der Charta-Rechte?
Die spannenden Referate wurden im Anschluss zum Teil intensiv und kontrovers diskutiert. Unter den Teilnehmern fanden sich die Universitätsprofessoren Harald Eberhard,Christoph Grabenwarter, Johannes Hengst-schläger, Heinz Peter Rill, Martin Spitzer, Erich Vranes, Hofrat Erich Pürgy, RA Bern-hard Müller, Senatspräsident Elmar Puck,Ministerialrätin Christine Pesendorfer,Ministerialrat Josef Bauer sowie Bereichs-direktor Karl Pauer und Gesandter Andreas Kumin. Im Anschluss eröffnete MANZ-Pro-grammbereichsleiterin Hemma Korinekdas Buffet mit Dankesworten an die Auto-rinnen und Autoren des Kommentars.
Egil Levits, Michael Holoubek, Christian Calliess, Stefan Griller (v.l.n.r)
Grundrechte im Fokus am neuen WU-Campus
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Edwin Gitschthaler
Im Oktober dieses Jahres ist zum 50. Mal die EFSlg erschienen: Sie bietet eine Sammlung der Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen des jeweils vergan-genen Jahres zu allen familien- und erbrechtlichen Vorschriften, in diesem Jahr mehr als 3.500 Rechtssätze:• Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, Außer-
streitgesetz, Sachwalterrecht u.a.m.• fachkundig ausgewählt und systematisch nach
Materien geordnet• einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung
zum AußStrG• zahlreiche zweitinstanzliche Judikate• kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-
Entscheidungen.Aus diesem Anlass haben wir den Herausgeber, Hofrat des OGH Dr. Edwin Gitschthaler, zum Interview gebeten:
MANZ: Herr Hofrat, in diesem Jahr ist der 50. Band der EFSlg erschienen, ein Jubiläum und eine kleine Premiere zugleich: Erstmals steht das „EF“ der Samm-lung für „familien- und erbrechtlich“, und erstmals zeichnen Sie als Alleinherausgeber verantwortlich. Welche sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei Gründe für mindestens 50 weitere erfolgreiche Bände der EFSlg?
Gitschthaler: Die EFSlg ist ein überaus prakti-sches Werkzeug, das geeignet ist, dem Nutzer viel Zeit zu sparen. Kurz zusammengefasst nimmt die Samm-lung ihm einen Teil der Recherchearbeit ab: Die Recht-sprechung des jeweiligen Jahres wird gesichtet, die wichtigsten Entscheidungen werden ausgewählt, die wichtigsten Aussagen in Leitsätze gegossen, der rasche Zugriff durch Gliederung und Verzeichnisse erschlossen. Die Sammlung enthält außerdem eine Vielzahl zweit-instanzlicher Entscheidungen, die mir von Gerichten
aus ganz Österreich zur Verfügung gestellt werden und deren Inhalt sonst gar nicht zugänglich wäre. Und last, but not least: Die EFSlg ist die einzige umfassende Sammlung der Rechtsprechung zum Außerstreitgesetz – bei dieser Materie gehen wir auch weiterhin über den sonst gesteckten Rahmen des Familien- und Erb-rechts hinaus und bieten einen vollständigen Über-blick.
MANZ: Die EFSlg ist nicht nur als Buch eine Erfolgs-geschichte, sondern gehört auch zu den am meisten abgefragten elektronischen Dokumenten in der RDB. Am Bildschirm wird ja oft anders recherchiert als im Buch. Wie sehen Sie die Online-Nutzung im Vergleich zu Print? Kommen die Vorzüge der Sammlung hier in gleicher Weise zum Tragen?
Gitschthaler: Aus meiner Sicht und für meine Arbeit auf jeden Fall. Das Internet hat für die Recherche den großen Vorteil der Zugänglichkeit gigantischer Mengen von Information gebracht. Die Zeit, diese alle zu „durchstöbern“, um die wirklich relevante Infor-mation herauszufi schen, hat es jedoch leider nicht mitgeliefert. Ich denke nicht, dass eine auch noch so ausgefeilte Online-Volltextsuche mit der gleichen Treffsicherheit zu Ergebnissen führen kann wie die Sammlung via Rechtsdatenbank. Bei uns wird jeder Leitsatz sorgfältig in alle denkmöglichen relevanten Richtungen verstichwortet und ist so in kürzester Zeit auffi ndbar. Die zweitinstanzliche Judikatur ist, wie gesagt, außerdem zum größten Teil im Internet nicht verfügbar – außer über die EFSlg-Dokumente in der RDB.
MANZ: Herzlichen Dank für das Gespräch!
Das Gespräch führte Judith Gerngross-Langthaler, Lektorin bei MANZ.
MANZ im Gespräch mit EFSlg- Herausgeber Edwin Gitschthaler
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Wir trauern um … • Rudolf Machacek, Mitglied des Verfassungs-gerichtshofs i.R. und Honorarprofessor für Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte an der JKU.
Der Verlag MANZ drückt den Angehörigen sein tief empfundenes Beileid aus und be-wahrt seinem Autor ein ehrendes und dank-bares Andenken.
2014. XXVIII, 708 Seiten.
Ln. EUR 214,–
ISBN 978-3-214-05145-7
15R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
M A N Z · I N T E R N ]
Der neue Wiener WU-Campus war heuer erstmals Veranstaltungsort des ZVR-Verkehrs-rechtstags. WU-Professor Martin Spitzer – neu im Organisationsteam – gelang es, diese erfolgreiche Veranstaltung im Teaching Center der Wirtschaftsuniversität Wien zu „beheimaten“.
Wie schon in den Jahren zuvor konnte eine große Anzahl von Teilnehmern begrüßt werden: An die 300 Personen kamen in den Genuss der hochkarätig besetzten Veranstal-tung; u.a. waren auch alle Höchstgerichte bei den Referenten vertreten.
Panel I behandelte das Thema „Das Kind im Recht – Schutz- und Haftungsbestim-mungen“. Vor allem die Aufsichtspfl ichten für Kinder waren Stoff für spannende Diskus-sionen.
Panel II widmete sich dem Straßenver-kehrsrecht – Schwerpunkt urbaner Ver-kehr, u.a. mit Vorträgen zum Radverkehr in Städten.
Über erste Erfahrungen mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit konnte man sich in Panel III informieren.
In Panel IV gab es den Schwerpunkt „Verkehrsunfall“, v.a. zum Begriff des „Schadens“ – behandelt aus materiellrecht-licher, verfahrensrechtlicher und technischer Perspektive.
Die Beiträge können wieder in einem ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2014), das im Dezember veröffentlicht wird, nachgelesen werden.
Tagungsunterlagen und Fotos unter www.verkehrsrechtstag.at
Fast sieben Monate lang hielten alle Betei-ligten dicht. Denn es sollte eine echte Über-raschung werden …
Am 9. Oktober ging Recht der Medizin-Schriftleiter, Christian Kopetzki ahnungslos Christian Kopetzki ahnungslos Christian Kopetzkizur vermeintlichen Redaktionssitzung und wurde in der festlich geschmückten Cafeteria des MANZ Verlags von Redaktion, Wegbe-gleitern, Kolleginnen und Kollegen sowie Familie auf das Herzlichste empfangen.
Hemma Korinek (MANZ), Johannes Zahrl (Österreichische Ärztekammer) und Erwin Bernat (Universität Graz) eröffneten die kleine Feier mit sehr persönlichen Worten und gratulierten dem Jubilar zu seinem runden Geburtstag.
Eine musikalische Darbietung, die Inter-pretation des „Krankenkassenpatienten“ von Hermann Leopoldi, umrahmte die Veranstal-tung. Dann war es soweit: Christian Kopetzki bekam ein RdM-Festheft von Verena Jaziri
(MANZ) überreicht, reich ge-füllt mit Kurzbeiträgen, ver-fasst von österreichischen und deutschen Autoren. Die Freude war groß! Aber auch bei den Gästen stieß das Fest-heft auf Wohlgefallen.
Bei Speis und Trank un-terhielten sich blendend die Redaktionsmitglieder Mein-hild Hausreither (BMG), Matthias Neumayr (OGH und Universität Salzburg), Magdalena Pöschl (Univer-sität Wien), Reinhard Resch(Universität Linz), Hannes Schütz (Univer-sität Graz), MANZ-GF Susanne Stein, Karl Stöger (Universität Graz), Felix Wallner (Ärztekammer OÖ) sowie zahlreiche weitere Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Lehre.
Alle Abonnenten der Recht der Medizin (RdM) erhalten das Festheft 6a gemeinsam mit der Dezember-Ausgabe zugeschickt. Einen weiteren Bericht mit Impressionen zur Ver-anstaltung fi nden Sie in RdM 6 abgedruckt.
Armin Kaltenegger (KFV), Birgit Salamon (KFV), Karl-Heinz Danzl (OGH), Martin Spitzer (WU) und Stefan
Perner (Uni Klagenfurt)
Hemma Korinek, Erwin Bernat, Johannes Zahrl, Christian Kopetzki (3.v.R.)
und Familie, Susanne Stein, Verena Jaziri
8. ZVR-Verkehrsrechtstag erstmals an der WU Wien
Eine Überraschungsparty für Christian Kopetzki
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R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
Aus Anlass des 40. Todestages von Hans Kelsen fand im April 2013 an der Akademie von Athen ein Symposion statt, das dem über Symposion statt, das dem über Symposionseine rechtstheoretischen Arbeiten hinaus-gehenden Werk Kelsens gewidmet war. So behandelten die dort vorgetragenen Referate sowohl die Normentheorie und Philosophie
Kelsens als auch seine Arbeiten als prakti-scher Verfassungsrechtler, als Soziologe, als Ideologiekritiker, als Demokrat und als Pazifi st, die vergleichsweise wenig bekannt sind. In diesem Sammelband können die Aufsätze nun nachgelesen werden.
Hans Kelsen:Die Aktualität eines großen Rechtswissenschafters und Soziologen des 20. Jahrhunderts
Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 36 Herausgeber: Aliprantis · Olechowski
Die Herausgeber: em. Univ.-Prof. Dr. Nikitas Aliprantis, korrespondierendes Mitglied der Akademie von Athen und Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien.
2014. XII, 190 Seiten. Br. EUR 44,–ISBN 978-3-214-14757-0
Die Realverwaltung Wiens – komplett, kompakt, auf einen Blick Dieses Werk ist das sichere Navi durch die vielschichtige §§-Landschaft Wiens, stellt die außergewöhnliche Stellung und die Fülle der Aufgaben übersichtlich dar und behan-delt zahlreiche juristische Fragen, die damit einhergehen. Der Bogen der Themen reicht von grundsätzlichen Aspekten der Organi-sation, des Rechtsschutzes und des Wiener Haushalts bis hin zu speziellen Bereichen
wie Infrastruktur, Soziales, Bildung, Umwelt-schutz und Wirtschaft.
Das umfangreiche Nachschlagewerk bietet:• eine Bearbeitung durch Autoren-Teams aus
Wissenschaft und Praxis,• zahlreiche Praxistipps,• eine übersichtliche Struktur mit Inhalts-
verzeichnis und Literaturübersicht vor jedem einzelnen Beitrag sowie
• ein ausführliches Stichwortverzeichnis.
Rechtsfragen des Natur- und Artenschutzes werden bei der Realisierung von Projekten in jüngerer Zeit verstärkt diskutiert, insbe-sondere in einer Großstadt wie Wien. Dieser Kurzkommentar zum Wiener Naturschutz-recht bietet nun erstmals eine gesammelte Darstellung sämtlicher einschlägiger Ge-setze und Verordnungen.
Kommentiert werden• Wiener Naturschutzgesetz,• Wiener Naturschutzverordnung,• Wiener Nationalparkgesetz,• Wiener Nationalparkverordnung sowie• Wiener Baumschutzgesetzunter Berücksichtigung der aktuellen Judi-katur, der Materialien und des Standes der Wissenschaft und Lehre.
Recht und Verwaltung in Wien Handbuch für Wissenschaft und Praxis
Herausgeber: Holoubek · Madner · Pauer
Wiener Naturschutzrecht
Herausgeber: Kroneder
Die Herausgeber: Dr. Michael Holoubek, Univ.-Prof. am Institut für Österreichisches und Euro-päisches Öffentliches Recht an der WU Wien und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Dr. Verena Madner, Univ.-Prof. am Department Sozioökonomie und Co-Leiterin des Forschungsinstituts für Urban Madner, Univ.-Prof. am Department Sozioökonomie und Co-Leiterin des Forschungsinstituts für Urban MadnerManagement and Governance an der WU Wien. Bereichsdirektor Mag. Karl Pauer ist Leiter des Geschäftsbereichs Recht in der Magistratsdirektion der Stadt Wien.
Der Herausgeber: Mag. Gerald Kroneder, Abteilungsleiterin-Stellvertreter und Leiter des Bereiches Umweltrecht in der Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz der Stadt Wien.Die Autoren: Dr. Sieglinde Schleicher, MMag. Ferdinand Dietrich, Mag. Dr. Niklas Hintermayr, Mag. Dr. Daniel Staudigl BA sind in der Magistratsabteilung 22 für Legistik und Vollziehung des Naturschutzrechts zuständig.
2014. XX, 988 Seiten. Geb. EUR 178,–ISBN 978-3-214-00816-1
2014. XVI, 286 Seiten. Geb. EUR 64,–ISBN 978-3-214-09405-8
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Loseblattwerk in 3 Mappeninkl 30. Erg.-Lfg. 2014. EUR 178,–ISBN 978-3-214-10643-0Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Das Europarecht befi ndet sich in einem ste-ten und raschen Wandel, was die zahlrei-chen Ergänzungen in dieser Neuaufl age be-legen: Neben den Änderungsverträgen ist dafür vor allem die stark ansteigende Zahl von Rechtsakten und Gerichtsurteilen auf europäischer Ebene verantwortlich. Den Schwerpunkt dieses Buches bilden die allge-meinen Grundlagen und Grundsätze, auf denen die EU aufbaut. Es bietet einen leicht verständlich aufbereiteten Überblick über verständlich aufbereiteten Überblick über verständlich aufbereiteten Überblickdas Recht der Europäischen Union, der allen Juristen als erste rasche Orientierungshilfe
und Nachschlagewerk bei Rechtsfragen mit Nachschlagewerk bei Rechtsfragen mit Nachschlagewerkeuroparechtlichen Bezügen dienen soll:• übersichtlich und gut zitierbar durch Glie-
derung mit Randzahlen• mit Tabellen und Übersichten, die vor al-
lem die Etappen der einzelnen Integrati-onsschritte nachzeichnen
• und zahlreichen Rechtsprechungsbeispie-len im Kleindruck, die in jedem Kapitel die erklärten Inhalte veranschaulichen
Speziell dargestellt wird auch das rechtliche Verhältnis Schweiz – EU.
Die Neuaufl age des Klassikers!Band II/1 setzt die Neuaufl age des „Fasching/Konecny“ fort.• 12 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Recht-
sprechung seit Erscheinen von Band II/1 der Voraufl age wurden eingearbeitet. Somit ist dieser Band wieder auf dem neuesten Stand.
Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novel-len der ZPO seit Erscheinen der Voraufl age
wurden in den vorliegenden Band eingear-beitet. Hervorzuheben sind:• Außerstreitreform,• ZVN 2004 und 2009,• 2. GewaltschutzG,• BudgetbegleitG 2009 und 2011,• Kinderbeistand-G.Inhalt von Band II/1:Einleitung, EGZPO, §§ 1–73b ZPO
Alles zu internationalen Beglaubigungsre-gelungen in drei Mappen.
Neu mit 30. Ergänzungslieferung:• Änderungen bei Vertragsstaaten Burundi, Buthan, Guyana, Montenegro,
Serbien, Zypern, etc
• Änderungen der Liste der Staaten, für welche die diplomatische Beglaubigung durch österreichische Konsularbehörden ausgesetzt wurden
Alle Informationen rasch auffi ndbar: Beglaubigungsverträge und Rechtshilfe-abkommen Österreichs – länderweise von A bis Z aufbereitet
Europarecht Unter Einbezug des Verhältnisses Schweiz – EU
2. Auf lage Autoren: Breitenmoser · Weyeneth
Zivilprozessgesetze 2. Band / 1. Teilband: EGZPO, §§ 1–73b ZPO
3. Auf lage Herausgeber: Konecny
Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Auslandmit 30. Ergänzungslieferung Autor: Vatter
Die Autoren: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser, Professor für Europarecht an der Universität Basel; Richter am Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen. Dr. Robert Weyeneth, Rechtsanwalt; wissenschaft-licher Assistent an der Universität Basel.
Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Gemeinsam mit Hans W. Fasching, dem Begründer des Kommentars, hat er bereits die 2. Auf lage herausgegeben. Die nunmehrige 3. Auf lage des Kommentars zu den Zivilprozessgesetzen wird von Andreas Konecny allein herausgegeben.
Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landesgericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslands-verkehr befasst.
2. Aufl age 2014. XXVI, 468 Seiten. Br. EUR 64,30 ISBN 978-3-214-01923-5
Band II/1 erscheint im Dezember 2014.Ca. 1.130 Seiten. Ln. Ca. EUR 230,–Abnahmeverpfl ichtung für das Gesamtwerk (5 Bände + Registerband) ISBN 978-3-214-15761-6Online-Version: www.manz.at/zpo
online
1 9R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
S T R A F R E C H T ]
Die 7. Aufl age gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestim-mungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspfl ichten. DAS Standardwerk prä-DAS Standardwerk prä-DAS Standardwerksentiert prägnant und kompetent
• die richtungsweisende Rechtsprechungdes seit 2 Jahren amtierenden OGH-Korrup-tionssenats 17,
• die daraus abzuleitenden, allgemein gülti-gen Kriterien für die Praxis
• sowie wichtige Fälle zur Veranschauli-chung.
Durch die umfassende Auf bereitung der relevanten Rechtsgrundlagen und die ver-ständliche Erläuterung der neuesten OGH-Rechtsprechung für den Alltag der Korrup-tionsbekämpfung ist ein Maximum an Rechtssicherheit garantiert.
Korruption und AmtsmissbrauchDAS Standardwerk zu den §§ 302, 304 bis 311 StGB
7. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek
Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.
Die 22. Aufl age dieser handlichen Taschen-ausgabe stellt die geltende Rechtslage inkl des neuen Strafprozessrechtsänderungsge-setzes 2014 mit aktuellem Stand 1. 1. 2015dar. Für Praktiker ist sie ein schnelles Nach-schlagewerk und für Studierende ein Ein-stieg in Kernfragen der StPO.
Besonders ansprechend und benutzerfreund-lich ist das Werk durch:• knappe und präzise Anmerkungen,• ein ausführliches Stichwortverzeichnis,• plus: Hervorhebung des geänderten Ge-
setzestextes.
Die Bestimmungen zum Sachverständigen-beweis im österreichischen Strafverfahren sind in den letzten Jahren zunehmend in Diskussion geraten.
• Wie ist mit dem Anschein der Parteilich-keit des Sachverständigen iZm Art 6 EMRK (fair trial) umzugehen?EMRK (fair trial) umzugehen?EMRK
Nach widersprüchlichen Entscheidungen des OGH wurden mit dem Strafprozessrechts-änderungsgesetz 2014 einige Bestimmungen
zum Sachverständigenbeweis geändert, um die geforderte Waffengleichheit herzustellen.
• Wie unterscheidet sich die Rechtslage vorund nach dem StPRÄG 2014?
Das Buch beruht auf einem Gutachten, das vom Forschungsinstitut für Rechtsentwick-lung in Wien in Auftrag gegeben wurde. Der erste Teil enthält das Gutachten, im zweiten Teil wird die neue, ab 1. 1. 2015 geltende Rechtslage dargestellt und bewertet.
StPO
22. Auf lage, Stand 1.1.2015 Autorin: Bachner-Foregger
Der Sachverständigenbeweis im Strafverfahren
Veröffentlichungen des Forschungsinstituts für Rechtsentwicklung Band II Autor: Schwaighofer
Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin in den Wiener Kommentaren zum StGB und zur StPO.
Der Autor: Dr. Klaus Schwaighofer ist ordentlicher Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafpro-zessrecht und Kriminologie an der Universität Innsbruck. Er ist Autor von Lehrbüchern und zahlrei-cher Fachbeiträge sowie Mitautor der Wiener Kommentare zum StGB und zur StPO.
22. Aufl age 2015. Ca. 540 Seiten. Br. Ca. EUR 19,90
ISBN 978-3-214-13090-9
2014. XVIII, 120 Seiten. Br. EUR 32,–ISBN 978-3-214-03881-6
7. Aufl age 2014. Ca. VI, 150 Seiten. Br. Ca. EUR 32,80
ISBN 978-3-214-03874-8
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Vorbereitung
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Der Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz erörtert das gesamte GmbHG – mit Experten aus Universität, Notariat und Anwaltschaft!
Komplett überarbeitet und aktualisiertwurden nunmehr folgende Bestimmungen:• §§ 1 und 2 (Zulässige Zwecke und Vorge-
sellschaft)• §§ 3 und 4 (Eintragung und Gesellschafts-
vertrag)
• § 5 (Firma, Sitz)• § 10 b (Gründungsprivilegierung, mit AbgÄG 2014)• § 75-80 (Geschäftsanteile)
Mit Berücksichtigung der fortschreitenden Judikatur und Darlegung der aktuellen Meinungsstände.
Wiener Kommentar zum GmbHG
mit 70. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter
Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unterneh-mens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Professor am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist bei mslegal milchrahm stadlmann rechtsanwälte in Wien tätig.
Faszikelwerk in 3 Leinenmappen.1.-70. Lieferung. EUR 348,–ISBN 978-3-214-17886-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/gmbhg
3. Aufl age 2014. XII, 148 Seiten. Br. EUR 38,–ISBN 978-3-214-07736-5
2014. XVIII, 136 Seiten. Br. EUR 38,–ISBN 978-3-214-03448-1
Mit Franchising zum Erfolg Die Zahl von Franchisesystemen steigt von Jahr zu Jahr. 2013 waren in Österreich be-reits rund 450 Franchisegeber mit fast 7.000 Franchisenehmern tätig.
Mit diesem Praxishandbuch erhalten Sie:• einen umfassenden Überblick über Fran-umfassenden Überblick über Fran-umfassenden Überblick
chising in Österreich (inkl Finanzierung und Förderungen)
• Hinweise und Lösungen zu den häufi gsten Hinweise und Lösungen zu den häufi gsten Hinweise und LösungenProblembereichen, die beim Franchising auftreten können, aus ua zivil-, gesell-schafts-, kartell-, wettbewerbs- und steuer-rechtlicher Sicht
• einen Mustervertrag zur sofortigen Ver-wendung
• viele Grafi ken und Statistiken
Die Praxis des Franchising
3. Auf lage Autoren: Grohmann · Grubhofer
Die Autoren: RA Dr. Alexander Grohmann und RA Dr. Gregor Grubhofer, LL.M., sind Partner bei Baier Rechtsanwälte.
Im Zuge der Untersuchung der Rückabwick-lung bei missglückten Anlageverhältnissenliefert Band 6 der Schriftenreihe zum Bank-und Kapitalmarktrecht ua. Antworten auf folgende Fragen:• Wie ist zu verfahren, wenn eine Sache von
volatilem Wert (zB ein Wertpapier) zurück-gestellt wird?
• Wie wirkt sich die Wertveränderung einer Sache im Rückabwicklungsverhältnis aus?
• Wer hat die Wertminderung des Anlage-produkts zu tragen? Trifft diese stets allein den Verkäufer?
• Hat der Anleger mitunter die Möglichkeit, „gefahrlos“ auf Kosten des Verkäufers zu spekulieren, indem er den Vertrag nur im Falle des Wertverlusts der Wertpapiere an-fi cht?
Kondiktion auf Sachen von volatilem Wert
Schriftenreihe Bank- und Kapitalmarktrecht Band 6 Autor: Radler
Der Autor: Dr. Moritz Radler ist Senior Lecturer am Institut für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.
Neue Kom-
mentierung
zu § 10 b
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Die Kunst der richtigen Bewertung
Dieses Buch basiert auf der an der Universi-tät Wien abgehaltenen 4. Jahrestagung der GVÖ (Gesellschaftsrechtliche Vereinigung Österreichs), die sich dem Thema „Unter-nehmensbewertung und Gesellschafts-recht“ widmete. Mit folgenden Beiträgen:
• Grundfragen der Unternehmensbewertung – Bewertungsverfahren und aktuelle Para-meter (Ewald Aschauer)
• Spezialfragen der Unternehmensbewertung (Klaus Hirschler)
• Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 (Gerwald Mandl)• Rechtlicher Rahmen der Unternehmensbe-
wertung (Friedrich Rüffl er)• Bewertungsprobleme bei Umgründungen
(Martin Winner)• Abfi ndungsklauseln im Gesellschaftsvertrag
(Eveline Artmann)
Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht
GVÖ Schriftenreihe Band 4 Herausgeber: Artmann · Rüffler · Torggler
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, LL.M. (Schloss Hofen), Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.
2014. Ca. 140 Seiten. Br. Ca. EUR 32,–ISBN 978-3-214-15248-2
Mit den Banken-AGB idF 2013!
Eine erfolgreiche Verbandsklage des VKI führte 2013/2014 zu Umwälzungen bei den Banken-AGB, die auch eine Überarbeitung des ZaDiG erforderlich machten. Die neue Aktualisierungslieferung arbeitet ua den Niederschlag der konsumentenschutzrecht-lichen Erwägungen ein und gibt einen letzt-gültigen Überblick über den Meinungs-stand.
Finden Sie in der aktualisierten Ausgabe alles Wissenswerte zu:• IBAN und BIC,• kontaktlosem Bezahlen,• neuen Technologieformen,• SEPA-Enddate-VO und VO (EU) 2014/248,• umfassende Darstellung der letzten euro-
parechtlichen und nationalen Judikate(etwa zur Zahlscheingebühr).
Bleiben Sie auf gewohnt hohem Niveau am letzten Stand!
ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz
mit 50. Lieferung Herausgeber: Weilinger
Der Herausgeber: DDr. Arthur Weilinger ist Universitätsprofessor am Institut für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien.
Faszikelwerk in einer Leinenmappe.1.-50. Lieferung. EUR 158,–
ISBN 978-3-214-00952-6Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/zadig
online
Das GesbR-RG, das mit 1. 1. 2015 in Kraft tritt, führt zu den umfangreichsten Ände-rungen, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts jemals erfahren hat.Die Sonderausgabe zum GesbR-RG erleich-tert den Zugang zur neuen Rechtslage durch eine systematische, optisch gut aufbereitete Darstellung und enthält:
• den aktuellen Gesetzestext zum GesbR-RG – Auszüge aus dem ABGB und UGB samt Materialien
• eine strukturierte Bearbeitung der Erläute-rungen sowie
• wertvolle fachliche Anmerkungen wertvolle fachliche Anmerkungen der zuständigen Legisten aus dem BMJ.
GesbR-RG Reformgesetz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Autorinnen: S. Bydlinski · Fritz
Die Autorinnen: Hon.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski ist Leiterin und Mag. Romana Fritz Legistin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Justiz. 2014.
Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 38,–ISBN 978-3-214-02217-4
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Schnelle Antworten zu Lohnsteuer, DB, DZ, FLAG, Kommunalsteuer, Sozialversiche-rung und Arbeitsrecht – das bietet auch die 35. Aufl age dieses bewährten Handbuchs, das vollständig auf den Stand 1.1.2015 gebracht wurde.Berücksichtigt wurden ua• 1. und 2. Abgabenänderungsgesetz 2014• 1. und 2. LStR-Wartungserlass 2014• Budgetbegleitgesetz 2014• Salzburger Steuerdialog 2014• die wichtigsten Judikate von VwGH und
BFG aus 2013 und 2014
In bewährter Form:• sichere Informationen zu mehr als 260
Schlagwörtern von A-Z• mehr als 150 Beispiele, Übersichten und
Tabellen• 4 ausführliche und wertvolle Checklisten
zum Jahresende• Lohnsteuertabellen und SV-Tabellen für
2015• Online-Zugang zum kompletten Inhalt• Newsletter mit Infos aus erster Hand
Das neue Rechtsmittelverfahren – ausführ-lich kommentiert
Die 13. und 14. Ergänzungslieferung aktua-lisieren das Standardwerk zur Bundesab-gabenordnung umfassend:• ausführliche Kommentierung des neuen
Rechtsmittelverfahrens nach dem Fin VwGG 2012• Einarbeitung der Novellen der Jahre 2013
und 2014 (ua BBG 2013 und 1. AbgÄG 2014) sowie des BFGG
• mehr als 500 neue Leitsätze zu Entschei-dungen der Höchstgerichte
• Aktualisierung des SchrifttumsDer BAO-Kommentar bietet Ihnen ein einzig-artiges und umfassendes Paket:• Bearbeitung durch ein hochkarätiges Exper-
tenteam aus Wissenschaft und Praxis• prägnante und systematische Kommentie-
rung• Leitsätze zu mehr als 10.000 Entscheidungen• regelmäßige Aktualisierung
Lohnsteuer 2015
Autoren: Hofbauer · Krammer
BAO – Bundesabgabenordnung
mit 13. und 14. Ergänzungslieferung Autoren: Ellinger · Sutter · Urtz
Die Autoren: ADir Reg.-Rat i .R. Josef Hof bauer ist einer der führenden Experten für Lohnver-rechnung in Österreich, Fachbuchautor und Vortragender. StB Mag. (FH) Michael Krammer, Vortra-gender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung. Vormals Mitarbeiter in der Fachab-teilung Lohnsteuer im BMF, jetzt im Kabinett des BMF.
Die Autoren: Dr. Wolfgang Ellinger, Sektionschef des BMF iR, Dr. Franz-Philipp Sutter, Hofrat des VwGH, MMag. Dr. Christoph Urtz, Professor an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt in Wien.
2014. Ca. 520 Seiten Br. EUR 54,– Im Abonnement EUR 43,20ISBN 978-3-214-08061-7
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 13. und 14. Erg.-Lfg. 2014. EUR 348,–Bei Abnahmeverpfl ichtung für mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,–ISBN 978-3-214-10032-2Online-Version: www.manz.at/bao
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Erstklassige Kommentierung des EStG auf fast 5.000 SeitenDieses Loseblattwerk ist der einzige Kom-mentar in Österreich, der die Rechtsentwick-lung des EStG 1994 lückenlos für alle Veran-lagungsjahre darstellt. Mit der 14. Grundlieferung wurde ein Groß-teil der lohnsteuerlichen Bestimmungen
im EStG komplett überarbeitet und auf den Stand 1. 9. 2014 gebracht, ua:• § 77 (Lohnzahlungszeitraum)• §§ 82-89 (Haftung, Steuerschuldner, Lohn-
zettel etc.)Ebenso enthalten: die LuF-Pauschalierungs-verordnung 2015 sowie die viel diskutierte Pendlerverordnung.
EStG – Einkommensteuergesetz
mit 14. Grundlieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke
Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat im BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; Dr. Rudolf Wanke, Richter des Bundesfinanzgerichts.
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 14. Grundlieferung. 2014. EUR 368,–Bei Abnahmeverpfl ichtung für mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,–ISBN 978-3-214-03754-3 Online-Version: www.manz.at/estg
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2 3R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
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Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen be-fassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung!
Band 65 enthält:• Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH,
VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2013
• 926 Leitsätze, 19 Entscheidungen imVolltext
• Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetz-lichen Bestimmungen
• Fundstellenangabe bei bereits veröffent-lichten Entscheidungen
• Umfangreiche Register
MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen
Band LXV Herausgeber: Pfiel
Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH.Die Bearbeiter: Mag. Manfred Feiel, Hofrat des VwGH, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Dr. Anneliese Kodek, Richterin des OLG Wien, Dr. Maria Reden, Richterin des OLG Wien.
2014. 722 Seiten. Ln. EUR 212,–ISBN 978-3-214-05729-9
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Neu in der 25. Aktualisierungslieferung ua:• Überarbeitung aufgrund der Novellen zum
Immobilien-Investmentfondsgesetz unter Berücksichtigung AIFMG
• Grundstücksschenkungen innerhalb und Grundstücksschenkungen innerhalb und Grundstücksschenkungenaußerhalb des Familienverbandes
• Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft
Handbuch Immobilien & Steuern
mit 25. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Stingl · Nidetzky
Die Herausgeber: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschafts-prüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuerrecht.
Das Werk behandelt die rechtlichen und technischen Fragen und Fallstricke beim Erwerb und Ausbau von Rohdachböden.Aus rechtlicher Sicht stehen dabei der sichere Erwerb und die Begründung von Wohnungs-eigentum im Fokus, aus technischer Sicht Fragen der Statik sowie auf welche bautech-nischen Details vorbeugend zu achten ist.
Das Werk gliedert sich in die Kapitel:• Baurechtliche Grundlagen• Eigentumserwerb• Planung• Baubewilligung• Ausbau• Verwertung• Baumängel
Dachausbau
Autoren: Vitek · Vitek
Die Autoren: Mag. Claudia Vitek, Rechtsanwalt, Liegenschafts- und Baurechtsexpertin, Mediatorin, Mitglied im Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien, Kanzlei: Burka Vitek Moser Rechtsan-wälte. Ing. Thomas Vitek, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Bauwesen und Mitglied des Österr. Normungsinstituts, geschäftsführender Gesellschafter der Contec Immobilien GmbH, Präsident des ÖIBI.
2014.XII, 170 Seiten. Br. EUR 36,–
ISBN 978-3-214-06724-3
Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROMinkl. 25. Akt.-Lfg. 2014. EUR 248,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für
mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 168,–ISBN 978-3-214-17700-3
2 4 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]
[ A R B E I T S R E C H T
Neu aufgenommen:• Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (Auszug)
Zur Gänze neu bearbeitet:(Rechtsprechung und Schrifttum auf neues-tem Stand)• Europäische Menschenrechtskonvention
• Arbeiterkammer-Wahlordnung• Wirtschaftskammergesetz• Betriebsrats-Wahlordnung 1974• Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974• Sozialministeriumservicegesetz• Betriebspensionsgesetz• Universitätsgesetz 2002 (Auszug), ua
Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrechtmit 152. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich
Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und war Herausgeber zahlreicher Publikationen des MANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.
Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 152. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–ISBN 978-3-214-14383-1Online-Version: www.manz.at/arbr
Komplexe Materie – verständlich darge-stellt• Laufend aktualisierte Informationen für
Praktiker und Wissenschafter• in klar strukturiertem Aufbau• von namhaften Autoren aufbereitet mit
» aktueller Rechtsprechung und neuestem Schrifttum
» Fundstellenangaben zur Vertiefung• Information, die ins Auge springt – fette
Hervorhebungen der Schlagworte
Die 27. Ergänzungslieferung umfasst die Kapitel• 0. Allgemeiner Teil• 1. Das Versicherungsverhältnis• 2.3. Das Leistungsrecht der Unfallversiche-
rung• 2.4. Das Leistungsrecht der Pensionsversi-
cherung• 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifi ka-
tionen des Schadenersatzrechts• 4. Die Organisation der Sozialversicherung• 7. Internationales Sozialversicherungsrecht
Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts!
Band 82 mit den Entscheidungen aus 2013:• Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit
ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform,
• ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leit-satzform,
• fachkundige Auswahl und Aufbereitung durch Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz,
• ausführliches Jahresregister mit systema-tisch gegliederten Leitsätzen, einem Ver-zeichnis der berührten Gesetzesstellen und einer Übersicht über die Aktenzeichen.
System des österreichischen Sozialversicherungsrechts
mit 27. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl
Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen
Band 82 Herausgeber: Weiß
Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.
Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß ist Richter des Oberlandesgerichtes Linz und Autor zahlreicher Publikationen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.
Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 27. Erg.-Lfg. 2014. EUR 258,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,–ISBN 978-3-214-12476-2
2014. II, 394 Seiten. Ln. EUR 254,50ISBN 978-3-214-09100-2
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2 5R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
A R B E I T S R E C H T · S T U D I U M U N D P R A X I S ]
Der kompakte Kommentar zum Zwischen-staatlichen Sozialversicherungsrecht!Mit den neuen Lieferungen erfolgt eine Aktu-alisierung der Kommentierung der EU-Rege-lungen. • Völlig neu ist die Patientenmobilitäts-
Richtlinie 2011/24/EU und deren Umset-zung in Österreich im Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz.
• Ferner wurden neue detaillierte Ausfüh-rungen im Bereich der grenzüberscheiten-
den Kostenverrechnung zwischen den Krankenkassen,
• Erläuterungen zu den Auswirkungen der neuen Leistungen in Österreich wie zB Rehabilitations- und Umschulungsgeldaber auch
• Hinweise und Kommentare zu den jüngs-ten Entscheidungen der Gerichte unter anderem zu den Ansprüchen von EWR-Pensionisten auf Ausgleichzulage auf-genommen.
Dieses neue Studienbuch schlägt eine Brücke zwischen klassischen Lehrbüchern und reinen Casebooks. In elf Fällen werden zentrale Fragestellungen aus AT und BT, die typi-scherweise in Strafrechtsprüfungen aufge-worfen werden, aufbereitet. Mit:• umfassender Einleitung: erläutert eine
Vielzahl an Detailfragen zur Falllösung.• kommentiertem Lösungsvorschlag: neben
der eigentlichen Falllösung enthält dieser
auch theoretische Ausführungen zu den jeweils behandelten Themen und erklärt nicht nur, was richtig ist, sondern auch warum.
• unkommentiertem Lösungsvorschlag:gewährleistet eine möglichst realitätsnahe Prüfungsvorbereitung und beschränkt sich auf jene Ausführungen, die bei einer Klau-sur tatsächlich Punkte bringen.
Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht
mit 41.–50. Lieferung Herausgeber: Spiegel
Strafrecht in Fällen & LösungenSchwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht
Autoren: Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher
Die Autoren: MMag. Herta Baumann; Ass.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten; Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl; Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (MAS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.
Die Autoren: Julia Sagmeister, LL.M. (WU), Peter Komenda, LL.M. (WU) BSc (WU), Patrick Madl, LL.M. (WU) BSc (WU), Mag. Markus Höcher – alle Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsuniversität Wien.
Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 41. – 50. Lfg 2014. EUR 148,–
ISBN 978-3-214-17505-4Im Abonnement zur Fortsetzung
vorgemerkt.
2014. XIV, 106 Seiten. Br. EUR 21,–Mit Hörerschein für Studierende:
EUR 16,80ISBN 978-3-214-01116-1
In diesem neuen Skriptum werden die we-sentlichen Eckpfeiler des österreichischen Versicherungsvertragsrechts aus Sicht von Wissenschaft und Praxis dargestellt:• Versicherungsbegriff und -arten• Rechtsgrundlagen des Versicherungsver-
tragsrechts• Abschluss, Veränderung und Beendigung
des Versicherungsvertrages
• Rücktrittsrechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
• Pfl ichten des Versicherers• Überblick über die im VersVG geregelten
VersicherungszweigeDieses Skriptum richtet sich an postgraduale rechtswissenschaftliche oder interdisziplinäre Studiengänge sowie an technische Studien der Finanz- und Wirtschaftsmathematik.
Österreichisches VersicherungsvertragsrechtEine Einführung
Autoren: Straube · Gisch · Berisha
Die Autoren: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube ist nunmehr Universitätslektor an der TU Wien. Mag. Erwin Gisch, MBA, ist Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der WKO. Lic. iur. Arlinda Berisha, LL.M., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration.
2014. XXVI, 204 Seiten. Br. EUR 31,–
Mit Hörerschein für Studierende:EUR 24,80
ISBN 978-3-214-01911-2
2 6 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]
[ S T U D I U M U N D P R A X I S · S A C H B U C H · F A C H B U C H
Das für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkende Standardwerk zum bürger-lichen Recht erscheint nun in 14., aktuali-sierter Aufl age. Die Änderungen in Gesetz-gebung, Lehre und Rechtsprechung seit der letzten Aufl age sind eingearbeitet.
Band I:• Allgemeiner Teil• Sachenrecht• Familienrecht
Seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk:• übersichtlich und prägnant, dennoch um-
fassend• anschauliche Beispiele• ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung
und Lehre• benutzerfreundliches Register
Bürgerliches RechtBand I: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Familienrecht
14. Auf lage Autoren: Koziol – Welser/Kletečka
Der Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka lehrt Bürgerliches Recht an der Universität Salzburg.
14. Aufl age 2014.XXXVI, 674 Seiten. Geb. EUR 58,–ISBN 978-3-214-14710-5Mit Hörerschein für Studierende:Br. EUR 46,40ISBN 978-3-214-14712-9
3. Aufl age 2014.Ca. XIV, 290 Seiten. Br. Ca. EUR 41,–Mit Hörerschein für Studierende:Ca. EUR 32,80ISBN 978-3-214-09022-7
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 19. Erg.-Lfg. 2014. EUR 198,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 128,–ISBN 978-3-214-09978-7Online-Version: www.manz.at/medizinrecht
Dieses praktische Rechtstaschenbuch stellt das für die Diplomprüfung aus zivilgericht-lichem Verfahren notwendige Prüfungs-wissen im Bereich des Insolvenzrechts über-sichtlich und präzise dar. Mit vielen Beispie-
len und Querverbindungen wird der Zugang transparent gemacht. Gegenüber der Vorauf-lage wurde das Werk einer kompletten Überarbeitung unterzogen.
Insolvenzrecht
3. Auf lage Autoren: Dellinger · Oberhammer · Koller
Die Autoren: Dr. Markus Dellinger ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Paul Oberhammer ist Universitätsprofessor für Zivilver-fahrensrecht sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Dr. Christian Koller ist Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.
Das Standardwerk zum Medizinrecht!Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrund-lagen des Gesundheitswesens:• Behandlungsverhältnis• Konfl iktlösung• Berufsrechte• Organisations- und Unternehmensrecht• Arzneimittel und Medizinprodukte
Neu in der 19. Ergänzungslieferung:• Universitätskliniken• Gewebesicherheitsrecht• zahlreiche Updates+ kostenlose dritte Mappe!
Handbuch Medizinrecht für die Praxis
mit 19. Ergänzungslieferung Herausgeber: Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer
Die Herausgeber: Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II Recht und ge-sundheitlicher Verbraucherschutz im BM für Gesundheit. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Institut für Römisches Recht der Universität Wien.
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27R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
S A C H B U C H · F A C H B U C H ]
7. Aufl age 2014. 302 Seiten. Br. EUR 18,80
ISBN Buch: 978-3-214-07805-8E-Book: EUR 16,99
ISBN pdf: 978-3-214-07806-5ISBN ePub: 978-3-214-07807-2
Auch die 7. Aufl age beantwortet die häufi gs-ten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit Beispielen untermauert:• Was ist bei der bäuerlichen Hofübergabe
zu beachten?• Wie schütze ich meine Rechte als Grund-/
Waldeigentümer?• Welche Bestimmungen gibt es im Forst-,
Bienenzucht-, Jagd- und Fischereirecht?• Welche Besonderheiten gibt es im Agrar-
verfahren?
• Was gilt für den Betrieb einer Buschen-schank, eines Webshops & Urlaub am Bau-ernhof ?
Neu in der 7. Aufl age:• Betrieb eines Webshops• Berücksichtigung der neuen Verwaltungs-
gerichtsbarkeit• Übersichtskapitel „Die österreichische
Rechtsordnung“• u.v.m.
Landwirtschaftlicher HofjuristRechtstipps für Bauern, Grund- und Waldeigentümer
7. Auf lage Autor: Putz
Der Autor: Mag. Dr. Gerhard Putz ist Vortragender, Autor zahlreicher Fachartikel und seit vielen Jahren in der landwirtschaftlichen Rechtsberatung tätig.
Auch als
E-Book
erhältlich!
Machen Sie Ihr Unternehmen fi t für Ver-einbarkeit von Beruf und Familie!Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Schlüsselthema für attraktive Arbeitgeber und solche, die es werden wollen. Demogra-fi sche Veränderungen, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch eine neue Werthaltung der Generationen „Y“ und „Z“ erfordern eine Beschäftigung mit der Work-
Life-Balance. Was bedeutet es, ein familien-freundliches Unternehmen zu sein? Wo an-fangen? Wie umsetzen?Die Autoren schildern in ihrem Buch, welche Möglichkeiten und Handlungsfelder es gibt, um ein Unternehmen familienfreundlich zu gestalten. Neben Beschreibungen und Best Practices fi nden Sie auch rechtliche Tipps und Muster für eine gelungene Umsetzung.
Familienfreundlichkeit im BetriebRechtliche, organisatorische und kulturelle Umsetzung in der Praxis
Autoren: Rieder · Mertinz · Wenzl
Die Autoren: Mag. (FH) Peter Rieder ist Unternehmensberater und Auditor für das Audit berufund-familie des BMFJ. Dr. Anna Mertinz ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Arbeitsrecht und leitet den Bereich Employment Law bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte. Mag. Elisabeth Wenzl ist Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH.
2014. XIV, 262 Seiten. Br. EUR 38,–ISBN 978-3-214-08311-3
2014. Ca. 188 Seiten. Br. Ca. EUR 29,–ISBN Goel
Gestalten Sie Veränderung!Jedes Veränderungsvorhaben ist einzigartig und widersetzt sich Patentlösungen. Verän-derung in Unternehmen zu gestalten und umzusetzen, wird immer mehr zu einer zen-tralen Führungsaufgabe. Dieses Buch liefert Führungskräften Grundlagen, Konzepte, kon-krete Instrumente und zahlreiche Praxisfälle zur erfolgreichen Umsetzung der eigenen Veränderungsvorhaben.
Behandelt werden ua folgende Fragestellun-gen:• Aus welchem Blickwinkel kann eine Orga-
nisation gesehen werden?• Wie sieht ein Grundmodell aus, um Verän-
derungen zu gestalten?• Welche Kompetenzen braucht eine Füh-
rungskraft in Veränderungsprojekten?• u.v.m.
Führungsaufgabe: Veränderung gestaltenKonzepte und Praxishinweise zur erfolgreichen Umsetzung
Autoren: Gölzner · C. Schmoll
Die Autoren: Dr. Herbert Gölzner ist Professor und Fachbereichsleiter für Human Resource Manage-ment, Leadership & Organisationsentwicklung an der Fachhochschule Salzburg. Dr. Clemens C. Schmoll arbeitet als Organisationsentwickler und Führungskräfte-Trainer in Innsbruck.
2 8 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]
[ E M P F E H L E N S W E R T E S · M A N Z I N T E R N
Für Sie gelesen
„Ein unverzichtbares Werk für jeden Finanzstrafrechtler!“ (Hubert W. Fuchs, AFS 5/2014)
„Ein idealer Begleiter zu jeder Verhandlung!“(RdW 10/2014)
„Die neue Aufl age des Taschenkommentars enthält aktuelle Aspekte und Judikatur […] der Darstellung und Kommentierung der neuen Bundesfi nanzgerichtsbarkeit [wird] besonderes Augenmerk beigemessen.“(RWP 4/2014)
Tannert FinStrG – Finanzstrafgesetz9. Aufl age 2014. XXX, 952 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11651-4
Der glückliche Truthahn, der Tag für Tag mehr Futter erhält und so immer fetter und zufriedener wird, übersieht nur allzu oft das Schlachtmesser, welches am vermeintlichen Höhepunkt seinem Leben ein jähes Ende bereitet. Dieses Bild stehe stellvertretend für die Flut an Anlegern, die gerade dann ein-steigen, wenn der Boom am größten und sein Ende bereits vorprogrammiert ist, so Wirtschaftsphilosoph und Autor Rahim Taghizadegan beim Autorengespräch im Rahmen der Reihe Mehrwissen im Wiener Forum Mozartplatz am 2. Oktober.
Die Kombination aus undurchsichtigen Finanzmärkten, verunsicherten Anlegern und Experten, die oft wirtschaftliche Zusammen-hänge übersehen, werde unweigerlich zu ei-nem weiteren ökonomischen Desaster führen.
In seinem neuen Buch „Österreichische Schule für Anleger“ empfi ehlt Taghizadegan, sich in Zeiten des Wirtschaftswachstums zu-rückzulehnen und eine abwartende Position einzunehmen, um gerüstet zu sein für die unvermeidlichen Phasen der Stagnation. Dies sei eine recht ungewöhnliche, aber ökono-misch gesunde Sichtweise, die sich ganz dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschrieben hat. Politiker und Ökonomen seien die beiden Berufsgruppen, die in punkto wirtschaftli-cher Prognosen am meisten daneben liegen.
Nach einer abschließenden Diskussion mit dem Publikum gab es wieder Brötchen von Ströck.
Martin Etlinger (MC Wien), Thomas Eisenmenger (MANZ),
Rahim Taghizadegan, Richard Jank (B2B Network) (v.l.n.r.)
Autorengespräch „Österreichische Schule für Anleger“ mit Rahim Taghizadegan
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Literaturempfehlungen der Buchhandlung
Autor: Sevilla, Charles M.
More hilarious, unbelievable-but-true stories from American courts. Charles M. Sevilla fi nds comic gems in court transcripts — and now brings readers a delightful, all-new collection. Starting with a chapter on the defendants (one of whom, when asked his marital status, replies after a long pause, "Adequate") and following with sections on lawyers, experts, witnesses and evidence. Stories from the previous books have become viral Internet sensations.
W.W. Norton. 2014. EUR 13,90ISBN 978-0-393-34953-5
Law and DisorderAbsurdly funny moments from the courts
Autor: Groth, Alexander
Großartige Führungskräfte sind vor allem großartige Persönlichkeiten. Und eine große Persönlichkeit steckt in den meisten Men-schen – muss aber freigelegt werden. Deshalb zeigt Alexander Groth in diesem Buch, wie jeder Manager seine starken persönlichen Eigenschaften nach und nach entwickeln kann. Nur so hinterlässt man Spuren in den Unternehmen sowie in den Köpfen und Herzen seiner Mitarbeiter. Dies ist die größte Auszeichnung, die ein Manager erreichen kann.
Campus. 2014. EUR 25,70ISBN 978-3-593-50134-5
Der Chef, den ich nie vergessen werdeWie Sie Loyalität & Respekt Ihrer Mitarbeiter gewinnen
Autorinnen: Ehrlich, Anna; Bauer, Christa
Aus ganz Europa strömten im Herbst 1814 Könige mit ihren Familien, Hocharistokraten und Damen mit ihrem Gefolge, Diplomaten und Abgesandte mit ihren Sekretären, aber auch jede Menge Menschen, die einfach Geld verdienen wollten, nach Wien. Die Freude über Napoleons Niederlage wurde von den Siegern ausgiebig gefeiert. Die Verhandlun-gen gestalteten sich äußerst schwierig. Trotz-dem gelang es, eine europäische Friedens-ordnung zu schaffen, die ein halbes Jahr-hundert lang hielt.
Amalthea. 2014. EUR 24,95ISBN 978-3-85002-865-3
Der Wiener KongressDiplomaten, Intrigen und Skandale
Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk
In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifi zierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at
Schon bestellt?
Grabenwarter · OhmsB-VG – Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht13. Aufl age 2014. XX, 622 Seiten. Br. EUR 16,– ISBN 978-3-214-01262-5
Die neue Aufl age der B-VG Taschenausgabe gibt die überaus intensive und weitreichende Tätigkeit des Verfassungsgesetzgebers der letzten Gesetzgebungsperiode wieder. Sie bietet einen kompakten Überblick über das Verfassungsrecht mit Stand 1. 7. 2014 und informiert damit beispielsweise über: • die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungsbindung und der Staatsziele sowie • den neu eingeführten Parteiantrag auf Normenkontrolle.Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU.
3 0 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]
[ E M P F E H L E N S W E R T E S
Schon bestellt?
Wiedermann · Wilplinger (Hrsg)Das Familienunternehmen im Steuerrecht2014. XXIV, 244 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-06895-0
Mit diesem Handbuch behalten Sie den Überblick bei:• der Wahl der geeigneten Rechtsform • dem Rechtsformwechsel im Rahmen einer Um-gründung • ertragsteuerlichen und verkehrsteuerlichen Belastungen • umsatzsteuerlichen Herausforderungen • Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensübertragung • dem Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft • BetriebsprüfungenAnschauliche und praxisrelevante Beispiele illustrieren die jeweiligen Themenbereiche. Die aktuelle Rechtslage der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung fand ebenso Berücksichtigung wie die seit 1. 6. 2014 bestehende Neuregelung der Grunderwerbsteuer.
U. Torggler (Hrsg)GmbHG2014. XLVI, 912 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-02854-1
Dieser neue Kurzkommentar erläutert das GmbH-Gesetz konzentriert und mit der not-wendigen wissenschaftlichen Tiefe. Das handliche Format berücksichtigt neben aktueller Judikatur und Literatur selbstverständlich sowohl die Änderungen zum AbgÄG 2014 als auch das GesRÄG 2013.
Der Herausgeber und das hochkarätige Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis stehen für eine anspruchsvolle und den Bedürfnissen gerecht werdende Darstellung.
Runggaldier · G. SchimaManager-Dienstverträge4. Aufl age 2014. XXVI, 350 Seiten mit CD-ROM. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-08331-1
Die 4. Aufl age des bewährten Werkes enthält alle praktisch relevanten Informationen zur Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht werden ua folgende Themen grundlegend und detailliert beleuchtet:• Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern• Sachbezüge, Boni, Aktienoptionen sowie Abfertigungen• Beschäftigung im AuslandMit sechs sofort einsetzbaren Musterverträgen auf CD-ROM.
BruggerUnternehmenserwerb2014. XXVIII, 552 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-05923-1
Die Materien Unternehmens- und Anteilskauf haben in der heutigen Geschäftswelt einen Unternehmens- und Anteilskauf haben in der heutigen Geschäftswelt einen Unternehmens- und Anteilskaufso hohen Stellenwert wie niemals zuvor. Umso vielfältiger sind die Rechtsgebiete, die hier-von berührt werden. Das Handbuch behandelt anschaulich und sehr praxisnah alles zu Share Deal und Asset Deal, Due Diligence, Grundsätzen der Unternehmensbewertung, steuerrechtlichen Aspekten bis hin zu fusions- und kartellrechtlichen Themen.Abgerundet wird dieses Grundlagenwerk durch zahlreiche Text- und Fallbeispiele sowie Praxistipps, unzählige Vertragsklauseln aus realen Fällen, Vertragsklauseln aus realen Fällen, Vertragsklauseln Muster und diverse Checklisten.
31R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2014
E M P F E H L E N S W E R T E S ]
Schon bestellt?
Olechowski · Gamauf (Hrsg)Rechtsgeschichte & Römisches Recht3. Aufl age 2014. XXIV, 564 Seiten. Br. EUR 56,– ISBN 978-3-214-00885-7
Das Studienwörterbuch informiert rasch und sicher über die im Studium wesentlichen Bereiche des Römischen Privatrechts und der Europäischen Rechtsgeschichte. Es unter-stützt mit konzentrierter Information wirksam das Studium und verweist auf weiter-führende Literatur. Fast 4.000 Jahre Rechtsgeschichte werden auf rund 500 Seiten vereint, ein Anhang enthält rund 500 Seiten vereint, ein Anhang enthält rund 500 Seiten8 Landkarten zur Europäischen Verfassungsgeschichte. Die 3. Aufl age wurde auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht, einige Artikel völlig neu verfasst.
Kolonovits · Muzak · StögerVerwaltungsverfahrensrecht10. Aufl age 2014. XL, 820 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-18437-7
Dieses Standardwerk der österreichischen Rechtsliteratur liefert allen Studierenden und Praktikern Klarheit im öffentlichen Verfahrensrecht. Es wurde in der 10. Aufl age im Hinblick auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett überarbeitet. Die Kernbereiche des Verwaltungsverfahrens wie das Allgemeine Verwaltungsverfahren (AVG), das Verwaltungs-strafverfahren einschließlich des Allgemeinen Teils (VStG) und das Verwaltungsvollstreckungs-recht (VVG und EU-VStVG) werden ebenso wie das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte(VwGVG) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGG) umfassend und mit hohem Praxis-bezug dargestellt. Besonders lesefreundlich sind die weiterführenden Literatur- und Recht-sprechungshinweise.
Perner · Spitzer · KodekBürgerliches Recht4. Aufl age 2014. X, 762 Seiten. Glossar 220 Seiten. Br. EUR 68,– ISBN 978-3-214-11254-7
Der Leser erarbeitet den elementaren Stoff in drei Schritten:L Lernen: Klare Darstellung des zentralen Stoffes.Ü Üben: Fragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung.W Wissen: griffi ge Defi nitionen zum raschen Nachschlagen.Anhand von unzähligen Schlagwörtern kann der erlernte Stoff schließlich wiederholt und mit dem dazu gehörigen Glossar überprüft werden – die 1.000 wichtigsten Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff !
Die 4. Auf lage wurde auf den neuesten Stand gebracht, insbesondere hinsichtlich des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) und des Fern- und Auswärtsge-schäfte-Gesetzes (FAGG).Plus: E-Learning auf http://studium.manz.at
Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: [email protected] www.manz.at
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Der JuristenkalenderAlle Informationen rasch und übersichtlich zur Hand – seit Jahrzehnten bewährt
nq Übersichtliches Gemeindeverzeichnis (mit Adressen und Ansprechpartnern von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren etc.) inkl. e-mail-Adressen, Websites und Durchwahlen
nq Rechtsmittel, Termine, Indizes nq Fristen und Fristentabellenq Tarife und Tabellen
z. B. Normalkostentarif, Notariatstarif etc.nq Juristisch wichtige Steuern und Gebührennq Jahres-, Monats- und Tageskalendarium
und noch vieles mehr.nq Die Informationen sind für Kunden des
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II. Klagen, die im Mahnverfahren zu erledigen sind, nach Tarifpost 3 b) Im elektronischen Rechtsverkehr
über Euro 0 40 70 110 150 180 300 bis Euro 40 70 110 150 180 300 360
über Euro 5.450 7.000 7.270 10.170 11.620 13.070 14.520 bis Euro 7.000 7.270 10.170 11.620 13.070 14.520 15.970
über Euro 27.570 29.020 30.470 31.920 33.370 34.820 35.000 bis Euro 29.020 30.470 31.920 33.370 34.820 35.000 36.340
1 Klage ................................................... 193,50 193,50 257,80 283,80 309,80 335,80 361,802 Einheitssatz ......................................... 232,20 232,20 309,36 283,80 309,80 335,80 361,803 Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,604 Verdienstsumme ................................. 429,30 429,30 570,76 571,20 623,20 675,20 727,205 Pauschalgebühr .................................. 299,00 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 707,006 Normalkosten (ohne USt.)................ 728,30 1.136,30 1.277,76 1.278,20 1.330,20 1.382,20 1.434,207 20 % USt. ............................................ 85,86 85,86 114,15 114,24 124,64 135,04 145,448 Normalkosten mit USt. ..................... 814,16 1.222,16 1.391,91 1.392,44 1.454,84 1.517,24 1.579,648a bei 1 Streitgenossen ........................... 895,14 1.343,94 1.530,67 1.531,25 1.599,89 1.668,53 1.737,17 davon 20 % USt................................... 94,37 94,37 125,50 125,59 137,03 148,47 159,91 davon 20 % USt................................... 94,37 94,37 125,50 125,59 137,03 148,47 159,91 davon Pauschalgebühr........................ 328,90 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 davon Pauschalgebühr........................ 328,90 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 777,708b bei 2 Streitgenossen ........................... 935,69 1.404,89 1.600,10 1.600,71 1.672,47 1.744,23 1.815,99 davon 20 % USt................................... 98,63 98,63 131,17 131,27 143,23 155,19 167,15 davon Pauschalgebühr........................ 343,90 813,10 813,10 813,10 813,10 813,10 813,108c bei 3 Streitgenossen ........................... 976,13 1.465,73 1.669,43 1.670,06 1.744,94 1.819,82 1.894,70 davon 20 % USt................................... 102,89 102,89 136,84 136,94 149,42 161,90 174,38 davon 20 % USt................................... 102,89 102,89 136,84 136,94 149,42 161,90 174,38 davon Pauschalgebühr........................ 358,80 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 davon Pauschalgebühr........................ 358,80 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40
1 Klage ................................................... 595,80 621,80 647,80 673,80 699,80 725,80 725,802 Einheitssatz ......................................... 595,80 621,80 647,80 673,80 699,80 725,80 725,803 Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,604 Verdienstsumme ................................. 1.195,20 1.247,20 1.299,20 1.351,20 1.403,20 1.455,20 1.455,205 Pauschalgebühr .................................. 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 1.389,006 Normalkosten (ohne USt.)................ 1.902,20 1.954,20 2.006,20 2.058,20 2.110,20 2.162,20 2.844,207 20 % USt. ............................................ 239,04 249,44 259,84 270,24 280,64 291,04 291,048 Normalkosten mit USt. ..................... 2.141,24 2.203,64 2.266,04 2.328,44 2.390,84 2.453,24 3.135,248a bei 1 Streitgenossen ........................... 2.354,93 2.423,57 2.492,21 2.560,85 2.629,49 2.698,13 3.448,33 davon 20 % USt................................... 262,87 274,31 285,75 297,19 308,63 320,07 320,07 davon 20 % USt................................... 262,87 274,31 285,75 297,19 308,63 320,07 320,07 davon Pauschalgebühr........................ 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 1.527,90 davon Pauschalgebühr........................ 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 1.527,908b bei 2 Streitgenossen ........................... 2.461,83 2.533,59 2.605,35 2.677,11 2.748,87 2.820,63 3.604,93 davon 20 % USt................................... 274,79 286,75 298,71 310,67 322,63 334,59 334,59 davon Pauschalgebühr........................ 813,10 813,10 813,10 813,10 813,10 813,10 1.597,408c bei 3 Streitgenossen ........................... 2.568,62 2.643,50 2.718,38 2.793,26 2.868,14 2.943,02 3.761,42 davon 20 % USt................................... 286,70 299,18 311,66 324,14 336,62 349,10 349,10 davon 20 % USt................................... 286,70 299,18 311,66 324,14 336,62 349,10 349,10 davon Pauschalgebühr........................ 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 1.666,80 davon Pauschalgebühr........................ 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 1.666,80
1 Klage ................................................... 26,00 39,00 51,80 57,10 57,10 64,70 64,702 Einheitssatz ......................................... 31,20 46,80 62,16 68,52 68,52 77,64 77,643 Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,604 Verdienstsumme ................................. 60,80 89,40 117,56 129,22 129,22 145,94 145,945 Pauschalgebühr .................................. 22,00 22,00 22,00 22,00 43,00 43,00 61,006 Normalkosten (ohne USt.)................ 82,80 111,40 139,56 151,22 172,22 188,94 206,947 20 % USt. ............................................ 12,16 17,88 23,51 25,84 25,84 29,19 29,198 Normalkosten mit USt. ..................... 94,96 129,28 163,07 177,06 198,06 218,13 236,138a bei 1 Streitgenossen ........................... 104,02 141,78 178,95 194,34 217,44 239,51 259,31 davon 20 % USt................................... 13,30 19,60 25,79 28,36 28,36 32,03 32,03 davon 20 % USt................................... 13,30 19,60 25,79 28,36 28,36 32,03 32,03 davon Pauschalgebühr........................ 24,20 24,20 24,20 24,20 47,30 47,30 67,10 davon Pauschalgebühr........................ 24,20 24,20 24,20 24,20 47,30 47,30 67,108b bei 2 Streitgenossen ........................... 108,56 148,02 186,88 202,98 227,18 250,25 270,95 davon 20 % USt................................... 13,88 20,45 26,93 29,61 29,61 33,46 33,46 davon Pauschalgebühr........................ 25,30 25,30 25,30 25,30 49,50 49,50 70,208c bei 3 Streitgenossen ........................... 113,09 154,27 194,82 211,61 236,81 260,89 282,49 davon 20 % USt................................... 14,45 21,31 28,07 30,87 30,87 34,88 34,88 davon 20 % USt................................... 14,45 21,31 28,07 30,87 30,87 34,88 34,88 davon Pauschalgebühr........................ 26,40 26,40 26,40 26,40 51,60 51,60 73,20 davon Pauschalgebühr........................ 26,40 26,40 26,40 26,40 51,60 51,60 73,20
Inserat JUKA für Recht aktuell Oktober 2014_Layout 1 14.10.2014 15:31 Seite 1
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