RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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MANZ-Zeitschriften Porträt des Monats [ RECHTAKTUELL #01/02 JÄNNER/FEBRUAR 2014 ] #01/02

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Neuerscheinungen, Empfehlenswertes, Termine des MANZ Verlags von Jänner - Februar 2014

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MANZ-Zeitschriften auch 2014 die beste Ernte

Porträt des MonatsAlfred Stratil

MANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher

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Jänner/Februar 2014

#01/02Neuerscheinungen Empfehlenswertes

Termine

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Alles zur Kuratel!

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MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbHtel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at

2. Auflage 2013.XXII, 336 Seiten. Br. EUR 64,–ISBN 978-3-214-10101-5

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M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

firmensitz Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien verlagsbüro Johannesgasse 23 ∙ 1015 Wien

tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at Handelsgericht Wien fn 124 181w

Fasching/Konecny – Neuaufl age erfolgreich gestartet

Mit der Auslieferung im Dezember startete

Österreichs meistzitierter ZPO-Kommentar

in seine 3. Aufl age. Unter der Herausgeber-

schaft von Prof. Andreas Konecny wird

jährlich ein Band ausgeliefert. Mehr als 20

Gesetzesänderungen waren alleine für die

Neubearbeitung des Bandes 1 zu berück-

sichtigen.„Wir können Prof. Konecny nicht genug

danken, dass er das Werk seines Lehrers

Prof. Fasching fortführt“, sagt Verlagsleiter

Dr. Wolfgang Pichler. „Kein Außenstehender

kann ermessen, wie viel Arbeit und wie viel

Verantwortung Kommentarherausgeber –

und natürlich die Autorinnen und Autoren

– auf sich nehmen.“Der „Fasching/Konecny“ bearbeitet das

gesamte praxisrelevante österreichische und

europäische Zivilprozessrecht wissenschaft-

lich und leserfreundlich. Das Autorenteam

verbindet in gekonnter Weise Erfahrungen

und Sichtweisen aus Universität und Rechts-

praxis.

Das Jahresende 2013 war bei MANZ

überhaupt von prozessrechtlichen Neuauf-

lagen und Neuerscheinungen geprägt. So

erschien neben der Neuaufl age des Fasching/

Konecny ein neuer, großer Kommentar zum

Außerstreitgesetz. Herausgeber sind die

OGH-Hofräte Edwin Gitschthaler und Johann

Höllwerth. Beide Werke sind als Buch und

auch online erhältlich.

MANZ ist in Österreich der mit Abstand

größte Fachverlag für Recht Wirtschaft

Steuer. Unter der Firmenfarbe MANZ-Rot

bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle

rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe

sowie Gerichte, Behörden, Unternehmen

und Universitäten. Neben dem klassischen

Buch- und Zeitschriftenprogramm und der

bekannten Buchhandlung investiert MANZ

seit den 1980er-Jahren intensiv in Online-

services.

Der Klassiker unter den Zivilprozess-Kommentaren wird

pünktlich neu aufgelegt

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 2 0 1 4

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Zu Ihrer Orientierung

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Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Heraus geber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuch handlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafi sches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preis-änderungen vorbehalten.

Impressum

Autoren und TitelAuer · Milisits · Reimer, ELGA-Handbuch ................................... 28Baran, Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht .................... 36Benke · Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht ................. 39Bydlinski, Grundzüge des Privatrechts ........................................ 39Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht .......................................................... 37Dokalik · Pötscher, Gerichtsgebühren ......................................... 32Drexler, StVG ............................................................................... 30Drs (Hrsg), Handbuch Betriebspensionsrecht ................................. 7Ehrke-Rabel (Hrsg), Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen .... 31Fabrizy, StPO – Ergänzungsheft 2014 .......................................... 30Fidler, Schadenersatz und Prozessführung .................................... 33Gasser, Liechtensteinisches Stiftungsrecht .................................... 36Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union ..... 43Heinrich, Bonitätsprüfung im Verbraucherkreditrecht ................... 33Hengstschläger · Leeb, AVG ...................................................... 27Hutter, Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei derBeendigung von Arbeitsverhältnissen ........................................... 38Kerschner · Wagner · Weiß, Umweltrecht für Gemeinden ........... 29Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pitkowitz · Power · Welser · Zeiler, Austrian Yearbook on International Arbitration 2014 ...................................................... 35Knechtel, Notariatsordnung ........................................................ 32Konecny (Hrsg), Insolvenzgesetze ............................................... 32Kucsko · Schumacher (Hrsg), marken.schutz ............................. 36Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 31Mathis, Standort-, Gemeinde und Regionalentwicklung ............... 29Mayer · Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV und AEUV ................. 28Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 38Niksova, Grenzüberschreitender Betriebsübergang ...................... 37Oberleitner, WRG ....................................................................... 29Paliege-Barfuß, GewO................................................................ 43Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 27Pfeffer · Rauter (Hrsg), Handbuch Kunstrecht ............................ 28Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG ................................................... 27Riesz, Ärztliche Verschwiegenheitspfl icht ..................................... 43Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze ..................................... 34Schön · Sperlich · Neumann · Somlyay, Betreuung daheim ....... 40Schrefl er-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizei- und Asylrecht ............................................................................... 30Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner (Hrsg), Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht ......................... 39

Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht ......................................................................... 40Tades † (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen ...... 38Tannert · Kotschnigg (Hrsg), FinStrG ......................................... 31taxlex – Fachzeitschrift für Steuerrecht .......................................... 8Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 37Thaler, Sanktionen bei Marktmissbrauch ...................................... 35Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ......................................... 5Torggler U. (Hrsg), GmbHG......................................................... 35Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland .. 33Völkl · Völkl, Beraterhaftung ......................................................... 6Welser (Hrsg), Die Rekodifi kation des Privatrechts in Zentral- und Osteuropa zwischen Reformbedarf und Tradition .................... 34Welser (Hrsg), Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei .......................................................... 34Wiltschek, Patentrecht ................................................................ 43

MANZ INTERNHausmitteilung............................................................................... 3Impressum ..................................................................................... 4Porträt des Monats Alfred Stratil ..................................................... 9Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft verlieh Wissenschaftspreis 2013 .............................................................. 10Autorenfeier „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“ .......... 10Buchpräsentation Ehrke-Rabel ...................................................... 11Pichler als ÖZV-Präsident wiedergewählt ...................................... 11Festveranstaltung „20 Jahre RdU“ ................................................ 12Wir gratulieren ... ......................................................................... 12MANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher ..................................... 13MANZ Werke zur Verwaltungsreform ....................................... 14-15MANZ-Online .......................................................................... 16-18MANZ-Zeitschriften ................................................................. 19-26Runde Geburtstage im Jänner/Februar .......................................... 3530 Jahre Ewald Maurer bei MANZ ................................................. 40Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 41MANZ-Kunden-Event 2013 ........................................................... 41Veranstaltungen in Kürze .............................................................. 42Für Sie gelesen ............................................................................. 42JAP-Gewinnspiel: iPad verlost ....................................................... 42

Page 5: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

5R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

Gebündeltes Verfahrensrecht – geballte Kompetenz

§ 64 AVG B 2

129

7) Fehlt die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder einbegründeter Berufungsantrag, ist die Berufung nach § 13 Abs 3 AVGzur Verbesserung zurückzustellen.

8) Dasselbe gilt, wenn die bereits eingebrachte Berufung zurück-gezogen wurde.

9) Siehe jedoch auch § 61 Abs 3 AVG.10) Die Berufung ist schriftlich einzubringen; siehe § 13 Abs 1

und 2 AVG.Der VwGH hat die Erfüllung des Erfordernisses der Schriftlich-

keit auch dann angenommen, wenn die Behörde ein mündliches An-bringen in einer Niederschrift (§ 14 AVG) beurkundet hat (VwGH 6. 5.2004, 2001/20/0195 – verstärkter Senat).

11) Siehe jedoch auch § 61 Abs 4 AVG.

§ 64.*) (1) Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässigeBerufung hat aufschiebende Wirkung.1)

(2) Die Behörde2) kann die aufschiebende Wirkung mit Be-scheid ausschließen, wenn nach Abwägung der berührten öffent-lichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitigeVollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung derdurch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigungwegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist.3) Ein solcher Aus-spruch ist tunlichst schon in den über die Hauptsache ergehen-den Bescheid aufzunehmen.

*) IdF des Art 6 Z 23 und 24 BGBl I 2013/33 (Neufassung desAbs 1 und des Abs 2 erster Satz; in Kraft getreten am 1. 1. 2014).

1) Dh, dass der angefochtene Bescheid noch nicht vollstrecktwerden kann und die durch einen Bescheid begründeten Rechte nochnicht ausgeübt werden können. Freilich werden durch eine Berufungalle Bescheidwirkungen suspendiert, weil dadurch der Eintritt der for-mellen Rechtskraft und damit auch der darin anknüpfenden materiel-len Rechtskraftwirkungen verhindert wird. Wird die aufschiebendeWirkung ausgeschlossen, bedeutet das, dass der Bescheid schon wäh-rend des laufenden Rechtsmittelverfahrens – soweit das seinem Inhaltnach möglich ist – vollstreckt werden kann bzw dass die darin begrün-deten Berechtigungen wahrgenommen werden dürfen.

2) Das ist die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassenhat.

64

Verwaltungsverfahren

19. Auf lage Autoren: Thienel · Zeleny

Keine „Jahrhundertreform“ ohne Neuaufl age des Klassikers zu den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetzen. In bereits 19. Aufl age erscheint der Thienel/Zeleny jetzt Thienel/Zeleny jetzt Thienel/Zelenykomplett überarbeitet auf Stand der Rechts-lage zum 1. 1. 2014. Praktisch wie bisher:• Sämtliche Gesetze rund um das Verwal-

tungsverfahren in einem Band auf einen Griff:» EGVG, AVG, VStG, VVG und EU-VStVG» ZustellG» AgrarverfahrensG, Dienstrechtsverfah-

rensG

• Plus zahlreiche relevante Verordnungen, ua» Anhalteordnung» BeglaubigungsVO» VerwaltungsformularVO» ZustellformularVO

• Aufbau als Sonderausgabe mit gezielten Anmerkungen» Punktgenau» Mit wesentlicher Judikatur und Literatur

• Das Extra: Änderungen im Vergleich zur Voraufl age durch Unterstreichungen her-vorgehoben

• Umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht

Die AutorenUniv.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des VwGH; MMag. Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH.

19. Aufl age 2014. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03259-3

Die Neuerungen hervorgehoben

B 2 AVG § 50

110

6) Erl 2007, 7: „Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz2001 ist das Rechtsinstitut des Vormunds in der Obsorge für Minder-jährige durch andere Personen als Eltern, Großeltern oder Pflegeelternaufgegangen (siehe näher RV 296 d. B. XXI. GP, 40 f), weshalb der Be-griff ‚Vormund‘ nicht mehr verwendet werden soll. Die vorgeschlageneFormulierung folgt § 321 Abs. 1 Z 1 ZPO in der Fassung des Art. V Z 2des Kindschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2001, welcher auch denSachwalter in den begünstigten Personenkreis mit einbezieht.“

7) Siehe jedoch die weitergehenden Befreiungstatbestände in§ 38 VStG (C 2). Siehe auch §§ 40 bis 42, 159, 166, 184 f, 191 ff, und271 ff ABGB, §§ 109 ff JN und §§ 5, 117 AußStrG.

8) Siehe zB auch § 121 StGB.9) Siehe auch § 122 StGB.10) Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht ist regel-

mäßig, aber nicht immer, in den diese Pflicht begründenden Vorschrif-ten geregelt. Wenn ausdrückliche Bestimmungen hierüber fehlen, wirdin der Regel anzunehmen sein, dass den Zeugen von der Verschwiegen-heitspflicht jene Stelle (Person) entbinden kann, in deren Interessediese Pflicht normiert worden ist.

11) Insb Rechtsanwälte (§ 8 RAO), Notare (§ 5 Abs 1 NO),Ziviltechniker (§ 4 Abs 1 ZTG), Patentanwälte (§ 16 Abs 1 PatAnwG),Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (§§ 1, 3 und 5 WTBG).

§ 50. Jeder Zeuge ist zu Beginn seiner Vernehmung überdie für die Vernehmung maßgebenden persönlichen Verhält-nisse zu befragen und zu ermahnen, die Wahrheit anzugeben undnichts zu verschweigen.1) Er ist auch auf die gesetzlichen Gründefür die Verweigerung der Aussage,2) auf die Folgen einer unge-rechtfertigten Verweigerung der Aussage3) und die strafrechtli-chen Folgen einer falschen Aussage4) aufmerksam zu machen.

1) Die Vernehmung hat niederschriftlich (siehe §§ 14 f AVG) zuerfolgen; siehe die Form 11.1 und 11.2 der VwFormV (H).

2) Siehe § 49 Abs 1 bis 3 AVG.3) Siehe § 49 Abs 5 AVG.4) Siehe § 289 StGB: „Wer außer in den Fällen des § 288 Abs. 3

und 4 vor einer Verwaltungsbehörde als Zeuge bei seiner förmlichenVernehmung zur Sache falsch aussagt oder als Sachverständiger einenfalschen Befund oder ein falsches Gutachten erstattet, ist mit Freiheits-strafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.“

50

Zahlreiche Verweise nach innen und außen

Der

praktische

„Reform-

begleiter“

Page 6: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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Die höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre unterwirft die Haftung der Berater ei-nem steigenden Sorgfalts- und Haftungs-maßstab. Das Werk bietet einen systematischen Ge-samtüberblick zu allen wichtigen Fragen der Beraterhaftung. Die Autoren befassen sich sowohl mit den Haftungsgrundlagen der vertraglichen, quasi-vertraglichen und delik-tischen Haftung sowie der Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen und dem Versiche-rungsrecht als auch mit speziellen Haf-tungsfragen der• Rechtsanwälte• Notare

• Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater• Insolvenzverwalter• Schiedsrichter• Mediatoren• Unternehmensberater • Arbeitsvermittler – Personalberater, Head-

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pfl ichtversicherungsschutzes• ausführliche Erörterung der Wirtschafts-

prüferhaftung

Die AutorenDr. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. Wolfgang VölklDr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.

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Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen

BeraterhaftungHaftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen

2. Auf lage Autoren: Völkl · Völkl

die Auffassung vertritt, dass eine Verkürzung nicht einmal auf die dreijährige Fristdes § 1489 ABGB zulässig sei, wiewohl grundsätzlich die Verkürzung der subjekti-ven Verjährungsfrist im Sinne der bisherigen Judikatur nicht gröblich benachteili-gend ist. Lediglich die Verkürzung der Verjährungsfrist gem § 275 Abs 5 UGBstellt eine gröbliche Benachteiligung des Geschädigten im Sinne des § 879 Abs 3ABGB dar.580) Ausdrücklich ausgesprochen hat der OGH, dass in Analogie zu§ 275 Abs 5 Ansprüche Dritter gegen den Abschlussprüfer aus Verletzung seinerPrüfpflicht ebenso in fünf Jahren verjähren. Mit Eintritt des Primärschadens be-ginnt die Verjährungsfrist zu laufen, dies unabhängig davon, ob die Prüfpflichtaus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter oder aus objektiv-recht-lichen Grundsätzen abgeleitet wird.

Beispiel:Beispielsweise ist der Schaden eines Kreditgebers, der der Gesellschaft im Ver-trauen auf einen uneingeschränkt bestätigten, aber gravierend unrichtigen Jahres-abschluss einen nicht voll besichertern Kredit gewährte, nicht erst mit der Insol-venz der Gesellschaft, sondern bereits mit der Auszahlung des Kreditbetrags ein-getreten und löst den Beginn der Verjährung aus.581)

b) Bilanzerstellung, Bewertungsgutachten, Prospekte und sonstige Bestä-tigungen

7/422 Die Dritthaftung ist nicht nur auf Abschlussprüfer beschränkt, sondern kannauch in anderen Konstellationen greifen, wenn Informationen an Dritte erteiltwerden. Abschlussprüfungsverträge beziehen sich stets auch auf Interessen Drit-ter und begründen diesen gegenüber Schutzpflichten. Im Rahmen von (Steuer-)Beratungsverträgen können sich ähnliche Probleme, zB im Zusammenhang mitder Bilanzerstellung, Wertbestätigungen oder Bonitätsauskünften ergeben.

7/423 So liegt etwa eine Haftung des Wirtschaftsprüfers für ein Bewertungsgutach-ten vor, wenn er in dem Gutachten selbst dessen Tauglichkeit zu einem be-stimmten Zweck offen gelegt hat; dazu allgemein Rz 2/181 ff. Der aus dem Gut-achten ersichtliche Gutachtensauftrag ist der Maßstab, an dem die Tauglichkeitund Richtigkeit des Gutachtens zu prüfen ist. Aus ihm ergibt sich auch, welcheInteressen Dritter geschützt sind. Dies gilt insb dann, wenn der Sachverständigebehauptet, das Gutachten nach dem Gutachten des Fachsenats der Kammer derWirtschaftstreuhänder für Betriebswirtschaft und Organisation BW 1 ausgearbei-tet zu haben und diese Behauptung sich als falsch erweist582).

! Praxistipp: Nochmals sei darauf hingewiesen, dass gerade die Formulierung vonGutachtensaufträgen mit größter Vorsicht erfolgen und unbedingt vermiedenwerden sollte, einen bestimmten Verwendungszweck des Gutachtens anzuführenoder zuzusichern; vgl bereits Rz 2/185 f.

376 Besonderer Teil

580) OGH 2 Ob 299/05 t, RdW 2006/458; OGH 1 Ob 44/06m, wbl 2006/266, 583= ecolex 2006/383; ähnlich auch OGH 4 Ob 89/04 y; ÖBA 4/05/285.

581) OGH 1 Ob 35/12 x, RdW 2012/678.582) Vgl OGH 7 Ob 513/96, SZ 69/258.

der Lehrinhalte ergeben, wenn diese dem Konsulenten überlassen wird. Hier be-steht zwar keine Pflicht zur Erkundigung, praktische Erfahrung hat aber gezeigt,dass der Konsulent sein Programm unbedingt genehmigen lassen sollte, um nichtGefahr zu laufen, sensible Informationen über den Dienstgeber an dessen Ange-stellte oder Dritte weiterzugeben.

! Praxistipp: Bei Einschulungen sollte das Vortragsprogramm vom Dienstgebervorgeschlagen oder genehmigt werden.

Wurde das Vortragsprogramm nicht genehmigt, so haftet der Sachverständi-ge aber für die Folgen, die sich aus der Anwendung des Vermittelten durch dieZuhörer ergeben, nur dann, wenn ihm offenbar hätte auffallen müssen, dass dervon ihm vorgetragene Inhalt nicht im Interesse des Dienstgebers liegt oder wennaufgrund mangelnder Sorgfalt Unrichtiges oder Rechtswidriges vorgetragen wurde.

In KürzeKonsulenten- oder Beratungsverträge sind in der Regel freie Dienstverträge, wobeider Konsulent nur sein sorgfältiges, ordentliches und fleißiges Bemühen im verein-barten (zeitlichen) Ausmaß schuldet. Vertragsgegenstand ist die bedarfsorientierteLösung von Fachfragen und -problemen aus dem Fachgebiet des Sachverständigen.Dieser schuldet aber weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der angebotenen Lö-sungen, sondern lediglich deren Erarbeitung nach Maßgabe des § 1299 ABGB.Hat der Sachverständige dementsprechend gearbeitet, hat die Unrichtigkeit derDienstgeber zu vertreten. Allerdings treffen den Konsulenten weit reichende Auf-klärungspflichten über sämtliche in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehendenUmstände, insb dass die erarbeitete Lösung noch nicht vollständig oder richtig ist,dass zusätzlich noch diese und jene Untersuchung durchzuführen wäre oder dassschlicht mehr Zeit zur abschließenden Bearbeitung notwendig ist. Auch über Inte-ressenkonflikte und andere Umstände in seiner eigenen Person, die in sachlichemZusammenhang mit dem Vertragszweck stehen, schuldet der Konsulent Aufklä-rung. Über Umstände, die in keinem Zusammenhang mit dem Konsulentenvertragstehen, muss der Konsulent hingegen nicht aufklären.

2/206 Entscheidungen:

1. Konsulenten und ähnliche Personen, die bei Erbringung ihrer Arbeitsleistungihre persönliche Selbstständigkeit nicht einbüßen, fallen nicht unter den Schutzzweckdes ArbVG und damit auch nicht unter die Geltung des I. Teils dieses Gesetzes(OGH 9 ObA 165/87, RdW 1988, 396).

3. Prüfungsverträge235)

2/207 Im Kernbereich zahlreicher Beratungsverträge liegt eine Pflicht des Beraters,Prüfungshandlungen durchzuführen. Bisweilen besteht die Hauptpflicht in der

96 Vertragshaftung

235) Zu Due-Diligence-Prüfungsverträgen eingehend C. Völkl, Pflichten und Haf-tung des DD-Prüfers in Althuber/Schopper, Handbuch Unternehmenskauf & Due Dili-gence 25 ff; zur Abschlussprüfung C. Völkl / J. Lehner in Straube, UGB3 II § 275 Rz 1 ff.

Auf listung der wichtigsten Entscheidungen

Mit Beispielen

Mit Praxistipps

Page 7: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

7R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

Die „zweite Säule“ – leicht verständlich erklärt

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reichischen Betriebspensionsrechts, • eine Kurzübersicht über das Betriebspen-

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tendem Arbeitnehmereinsatz

Die HerausgeberinDr. Monika Drs ist ao. Univ.-Prof. am Institut für Österreichisches und Europäisches Ar-beitsrecht und Sozialrecht der Wirtschafts-universität Wien.

2013. XL, 360 Seiten. Geb. EUR 74,–ISBN 978-3-214-00790-4

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Page 9: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

9R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

M A N Z · I N T E R N ]

„Politiker wollen primär politisch akzeptierte Gesetze, legistische Qualität steht nicht im Vordergrund“

Alfred Stratil kann sehr viel Inhalt in einer ganz kur-zen Zeitspanne erzählen. Das muss er auch, weil er an einem kalten Dienstagmorgen wenig Zeit hat. Seit seiner Pensionierung vor einem Jahr war ihm noch keine einzige Sekunde langweilig. Seine Kinder und Enkelkinder, sein Streichquartett und seine Tätigkeiten als Autor bei MANZ halten ihn ziemlich auf Trab, ge-rade eben ist die vierte Aufl age seiner Textausgabe zum Telekommunikationsgesetz – TKG 2003 erschie-nen. „Sie werden es nicht glauben, ich bin einer der letzten, die noch mit der Hand schreiben, am liebsten am Küchentisch“, erzählt er launig, und froh ist er, dass er Helfer hat, die ihm seine Texte dann digitalisieren. Er sei eben vom alten Schlag, erzählt er.

Geboren wurde Alfred Stratil 1947 in Wien. Als einziger Sohn eines kleinen Ministerialbeamten wuchs er in Ottakring auf und entdeckte früh die Liebe zur Musik. Er lernte zuerst Blockfl öte, dann Geige in der Musikschule, in seiner Zeit im Gymnasium in der Albertgasse antwortete er – nach seinem Berufswunsch gefragt – stets, dass er Musiklehrer werden wolle. Als er nach der Matura und dem Bundesheer Nägel mit Köpfen machen musste, entschied er sich, neben einem Stu-dium am Wiener Konservatorium für Musik auch Rechtswissenschaften zu inskribieren. Dem Vater zu-liebe, der wollte, dass sein Sohn „etwas Ordentliches lernt.“ Fortan pendelte er zwischen den beiden Institu-tionen, eines Tages meinte seine Geigenlehrerin: „Musi-zieren ist am schönsten, wenn man nicht davon leben muss.“ 1970 schloss er beide Studien ab. Zunächst wollte er Richter werden, entschied sich aber für die Finanzprokuratur, weil dort Mitarbeiter gesucht wur-den. Vier Jahre lang führte Stratil Prozesse im Namen der Republik. „Fürs Streiten bin ich zu musisch“, er-kannte er. Als sich die Möglichkeit bot, ins Verkehrs-ministerium zu wechseln, nutzte er diese Chance.

In den ersten Jahren beschäftigte er sich mit Ge-fahrguttransporten auf der Straße, wurde Chef der Obersten Kraftfahrbehörde und schuf unter anderem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fahrzeug-katalysator-Regelung, den Probeführerschein oder die neue Kennzeichenverordnung. „Politik macht Vorga-ben, die Legistik setzt um, hat aber dabei meistens einen Spielraum“, beschreibt er seine damalige Tätig-keit. Fordernd wurde sein Job, als ab 1993 die Deregu-lierung des Telekom- und Postmarktes begann. Zuerst als Bereichsleiter, später als stellvertretender Sektions-

chef zog Stratil im Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie die Fäden: Fernmeldege-setz (1994), Telekommunikationsgesetz (1997, 2000 und 2003), Postgesetz (1997) und Postmarktgesetz (2009) wurden von ihm legistisch betreut. „Politiker wollen primär politisch akzeptierte Gesetze, legistische Quali-tät steht nicht im Vordergrund“, erzählt er. Seine Er-fahrungen gibt er heute in Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule St. Pölten weiter, wo er Studierenden auseinandersetzt, welche Arbeit in Ministerien gemacht wird.

Stratil hat es aber auch geschafft, seine Leiden-schaft für die Musik in behördliche Bahnen zu lenken. Zusammen mit zwei Juristen-Kollegen stellt das von Stratil gegründete Akademische Streichquartett seit vielen Jahrzehnten das musikalische Rahmenprogramm bei Veranstaltungen im BMVIT und anderen Behörden.

Auch privat bestimmt die Musik große Teile seines Lebens. Stratil hat seine Frau, eine Ärztin, am Konser-vatorium kennengelernt, wo sie Klavier spielte. Beide singen seit vielen Jahren im Kirchenchor der Peters-kirche. Auch jedes seiner drei erwachsenen Kinder spielt ein Instrument. „Mein jüngster Sohn hat mich zum Jazz gebracht, mein Ältester hat ein Orchester gegründet und meine Tochter spielt den Enkeln am Klavier vor.“

Alfred Stratil erzählt gerne, über Musik genauso wie über seine Zeit als Spitzenbeamter im Ministerium. Er hat viele Minister kommen und gehen sehen, poli-tisch, sagt er, war er stets unabhängig. Im Zuge der

Telekom-Affäre wurde Stratil unlängst auch vor den Untersuchungsausschuss geladen und hat als Zeuge im Strafprozess ausgesagt. Sein liebster Minister war Caspar Einem, weil er wirklich Format hatte, was er bei gemeinsamen Dienstreisen nach Brüssel hautnah erleben konnte.

Stratil hätte noch einige Geschichten auf Lager, muss aber leider weg in familiärer Angelegenheit. Und schon ist der Mann, der Österreichs Telekomgeschichte mitgestaltet, raus in die Kälte.

Karin Pollack

ALFRED STRATIL

hat in seiner aktiven Zeit im

Infrastrukturministerium

Österreichs vor allem Telekom-

und Postrecht mitgestaltet.

Neben seiner juristischen

Lauf bahn bestimmt die Musik

das Leben des ehemaligen

Spitzenbeamten.

Porträt des Monats:

Recht musischAlfred Stratil

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[ M A N Z · I N T E R N

Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft (KWG) – eine Gründung des Österreichi-schen Städtebunds, des Österreichischen Ge-meindebunds und des Verlags MANZ – hat auch 2013 zur Förderung von kommunalwis-senschaftlichen Arbeiten einen Förderpreis vergeben.

Verliehen wurde der Preis am 6. Novem-ber 2013 im Rahmen des Symposiums der kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft (KWG) zum Thema „Verwaltungsreform – Verwaltungsgerichtsbarkeit: Die Neustruktu-rierung des Rechtschutzsystems aus der Sicht der Städte und der Gemeinden“.

Preisträger sind Matthias Pendl für seine Matthias Pendl für seine Matthias PendlDiplomarbeit „Die Folgen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes nach allgemeinem Zivilrecht und der Sondernorm des § 44 Abs 9 StROG“ sowie Petra Steinkellner und Nadine Zheden für ihre gemeinsame Master-Nadine Zheden für ihre gemeinsame Master-Nadine Zhedenthesis „Prozessanalyse im Bereich der Gemein-deverwaltung zur Vorbereitung des Elektro-nischen Akts“. Beide Arbeiten wurden mit jeweils EUR 1.000,– prämiert.

KWG-Vorstand und Jury-Mitglied Karl Weber vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universi-tät Innsbruck würdigte die Arbeiten der PreisträgerInnen als wichtigen Beitrag zum kommunalwissenschaftlichen Diskurs. Da die KWG nur herausragende wissenschaftliche Beiträge auszeichne, seien heuer nur diese beiden Arbeiten prämiert worden.

Überreicht wurden die Urkunden vor dem zahlreich erschienenen Publikum von Helmut Mödlhammer, Präsident des Öster-reichischen Gemeindebunds, und Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichi-schen Städtebunds.

Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft verlieh Wissenschaftspreis 2013

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Die PreisträgerInnen mit Karl Weber, Thomas Weninger und Helmut Mödlhammer (v.l.)

Das Erscheinen der 5. Aufl age des „Österrei-chischen Handbuchs des Völkerrechts“ war Anlass für eine feierliche Zusammenkunft im Wiener Salon Hollmann am 13. Novem-ber 2013. Das Standardwerk zum Völker-recht – bisher bestens bekannt unter dem Namen „Neuhold/Hummer/Schreuer“ – er-schien heuer erstmals unter der Herausge-berschaft von Jus-Vizedekan August Reinisch(Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Uni Wien).

Der Verlag MANZ dankte dem Heraus-geber und dem gesamten Autorenteam für ihren beispiellosen Einsatz, mit dem ein wahrer Klassiker der Studienliteratur an eine neue Generation übergeben und somit für viele weitere Jahre gesichert wurde.

Hinten: Peter Bachmayer, Franz Leidenmühler, Hanspeter Neuhold, August Reinisch, Christoph Schreuer, Sigmar

Stadlmeier, Stephan Wittich, Gerhard Hafner, Christoph Grabenwarter; vorne: Lukas Stifter, Christine Viski

Hanka, Katharina Irschik (beide MANZ), Irmgard Marboe, Christina Binder und Ursula Kriebaum (v.l.n.r.)

Autorenfeier „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“

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M A N Z · I N T E R N ]

Der Ruhestand von Wolfgang Brandstetternach jahrelangem verdienstvollem Wirken als Geschäftsführer und Vizepräsident im Öster-reichischen Zeitschriften- und Fachmedien-verband machte eine außerordentliche Neu-wahl des Vorstandes notwendig. Der bisherige Schatzmeister Rainer Eder vom Agrarverlag wurde einhellig zum Vizepräsidenten ge-wählt, Wolfgang Pichler wurde als Präsi-dent wiedergewählt.

Im Zuge der Vollversammlung präsen-tierte ÖZV-Präsident Wolfgang Pichler das sechs Punkte umfassende Arbeitsprogramm des Verbandes. „Journalistische Qualität wird auch in Zukunft die Erfolgsformel für Zeit-schriften und Fachmedien sowohl in Print

als auch digital sein. Ähnlich wie bei der Presseförderung braucht es ebenso eine deut-liche Erhöhung der Publizistikförderung, um die Qualitätssicherung der Zeitschriften und Fachmedien zu gewährleisten“, lautet die ers-te Forderung des Programms. Insbesondere die Transformation des Geschäftsmodells in die Online-Welt soll durch die reformierte Publizistikförderung unterstützt werden.

Ein weiterer Punkt umfasst die steuer-liche Ungleichbehandlung zwischen Print und Online, dies sei eine Erschwernis bei der Übertragung der aktuellen Geschäftsmodelle von analog nach digital: „Vor allem für Leser und Nutzer interessante Kombiangebote sind schwieriger zu verkaufen, da der Konsument

nicht bereit ist, für den gleichen Content unterschiedliche Preise zu bezahlen.“ Der Zeitschriftenverband setzt sich darüber hin-aus für ein nationales Informationsfreiheits-gesetz anstelle des Grundsatzes des Amtsge-heimnisses ein.

Der ÖZV vertritt die Interessen von knapp 150 Verlagen mit mehr als 300 Publikationen. (ÖZV/MANZ)

Pichler als ÖZV-Präsident wiedergewählt

Buchpräsentation und Praxisseminar „Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen“

Am 21. November 2013 fand im Hotel Weitzer in Graz das ganztägige Praxisseminar zum neuen „Rechtsmittelverfahren in Ab-gabensachen“ statt. Es herrschte großer An-drang – der Veranstaltungssaal war mit 130 Teilnehmern zum Bersten voll.

Nach der Begrüßung durch die Veran-stalter, Tina Ehrke-Rabel, Leiterin des Ins-tituts für Finanzrecht der Uni Graz, und Friedrich Möstl, Vizepräsident der KWT Steiermark, brachten die Vortragenden, ua Christoph Ritz (Verfahrensrechtsexperte

des BMF), Michael Rauscher (Richter des neuen BFG), Franz Merli (Uni Graz) und Tina Ehrke-Rabel selbst, die Teilnehmer über sämtliche verfahrensrechtliche Ände-rungen, die mit 1.1.2014 in Kraft treten, auf den aktuellen Stand.

Einer der Höhepunkte der Veranstaltung war die Präsentation des gleichnamigen Praxishandbuchs, in dem Ehrke-Rabel und ihr Autorenteam das neue Verfahren vor dem Finanzamt, BFG und VwGH Schritt für Schritt erläutern. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler lobte vor allem die strukturierte und übersichtliche Darstellung der einzelnen Ver-fahrensstufen im Buch. Der Rechtsanwender fi nde sich dadurch – trotz der umfangreichen Änderungen – sehr schnell zurecht.

In den Pausen tauschten sich Steuerbe-rater, Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung und Richter des neuen Bundesfi nanzgerichts über die neue Finanzgerichtsbarkeit aus und genossen die Köstlichkeiten vom steiri-schen Buffet.

Friedrich Möst l, Tina Ehrke-Rabel, Richard Kettisch, Barbara Gunacker-Slawitsch, Wiebke Peperkorn, Andreas

Fellner, Sandra Grill, Marcus Schinnerl (v.l.)

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Wolfgang Pichler, MANZ-Verlags-

leiter und Präsident des ÖZV

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Juristen-Ball2014 Am Fasching-Samstag, den 1. März 2014, fi ndet der Juristen-Ball wie jedes Jahr in der 2014 Am Fasching-Samstag, den 1. März 2014, fi ndet der Juristen-Ball wie jedes Jahr in der 2014

Hofburg statt. Karten erhalten Sie im Internet unter www.juristenball.at sowie im Juristenverband und in der Buchhandlung MANZ, Wien 1., Kohlmarkt 16.Die Damenspende wird auch heuer wieder von MANZ gesponsert, lassen Sie sich überraschen...

Viel Vergnügen wünscht MANZ

Zahlreiche Gäste feierten am 25. November mit dem Redaktionsteam das zwanzigjährige Bestehen der Zeitschrift „Recht der Umwelt – RdU“ im Ludwig-Baumann-Saal des Lebens-ministeriums. In ihrer Begrüßung betonte Maria Rauch-Kallat, Umweltministerin im Gründungsjahr der RdU, die nicht selbstver-ständliche langjährige Kontinuität der Zeit-schrift. Schriftleiter Ferdinand Kerschnerschilderte in seinem Rückblick die Pionier-stimmung im Umweltrecht Anfang der 1990er-Jahre. Franz Stein, der frühzeitig verstorbene geschäftsführende Gesellschafter von MANZ, wagte damals den Schritt zur Gründung der neuen Zeitschrift. Die be-währte Mischung der Inhalte der RdU aus – oftmals richtungsweisenden – Beiträgen und Rechtsprechungen mit Anmerkungen von Experten wurde dieses Jahr um Werkstattbe-richte der Umweltanwälte ergänzt. Verlags-leiter Wolfgang Pichler wagte einen Ausblick in die Zukunft: Auch wenn Datenbanken das Medium der Wahl für Recherchearbeiten seien, gelesen würde noch immer in den Printausgaben; das sei durch aktuelle Um-fragen bestätigt worden.

Stephan Schwarzer, Abteilungsleiter in der Wirtschaftskammer, wies in seinem Vor-trag „Partnerschaft zwischen Ökologie und Ökonomie“ darauf hin, dass Umwelt und Wirtschaft zwar nicht immer konfl iktfrei nebeneinander stünden, aber am Ende des Tages einander dennoch benötigten. Darüber hinaus gebe es gerade im Umweltrecht noch viele weitere Akteure, wie Interessensver-tretungen, Gemeinden und NGOs, die eben-falls großen Einfl uss auf die Entwicklungen nähmen.

Unter dem Motto „Viele Parteien sind des Verfahrens Tod“ stellte Wilhelm Bergthaler,Redaktionsmitglied der RdU, die provokante Frage, ob vereinfachte Verfahren oder erwei-terte Bürgerbeteiligung wichtiger seien. In der lebhaften Podiumsdiskussion stimmte Thomas Alge, Geschäftsführer Ökobüro, für ein „Weder-noch“; wie man aus negativen Erfahrungen von Projekten ohne Bürgerbe-teiligung gelernt habe, sei eine Vereinfa-chung genauso notwendig wie die Einbezie-hung der Bürger. Umweltanwalt Martin Donat kritisierte die Papierfl ut in den Ver-fahren und die fehlende Waffengleichheit

zwischen privaten Sachverständigen und Amtssachverständigen.

„Es gibt kein Umweltrecht“, so die Kritik von Christoph Faimann, Amt der NÖ Landes-regierung Abteilung Umweltrecht, an der Zersplitterung der Rechtsgrundlagen. Ge-meinsam mit Ferdinand Kerschner stimmte er für eine Kontrolle der Umsetzung der Vor-haben, da „kein Vorhaben so umgesetzt wer-de, wie es geplant worden sei“.

Aus der Sicht von Waltraud Petek, Le-gistin im Umweltministerium, ist die zuneh-mende Umsetzung von EU-Vorgaben ein Grund für die Zersplitterung des Umwelt-rechts – ungeachtet der österreichspezifi -schen Aufteilung der Umweltrechtkompe-tenzen zwischen Bund und Land. Redaktions-mitglied Eva Schulev-Steindl hob die Inter-essen der Nachbarn hervor, für die ein Würstelstand keine Kleinigkeit, sondern eine wesentliche Lärmbelästigung sei. Gerade am Beispiel der Genehmigungsfreistellung von Gastgärten habe der VfGH zuletzt die Gren-zen einer Deregulierung aufgezeigt.

Festveranstaltung „20 Jahre RdU“

Wir gratulieren … • Wolfgang Brandstetter zur Ernennung zum Bundesminister für Justiz.• Herbert Houf zur Wahl zum Präsidenten Herbert Houf zur Wahl zum Präsidenten Herbert Houfder KWT Wien.• Josef Obermaier zur Ernennung zum Vize-präsidenten des Landesgerichts Wels.• Klaus Schröder zur Ernennung zum Präsi-denten des Oberlandesgerichts Innsbruck.• Patrick Segalla zur Ernennung zum Präsi-

denten des Landesverwaltungsgerichts Nie-derösterreich.• Anna Sporrer zur Ernennung zur Vizeprä-sidentin des Verwaltungsgerichtshofs.• Rudolf Thienel zur Ernennung zum Präsi-denten des Verwaltungsgerichtshofs.• Rudolf Welser zur Ernennung zum Mit-glied der Polnischen Akademie der Wissen-schaften.

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1 3R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

M A N Z · I N T E R N ]

Noch nie dagewesene HerkulesarbeitMANZ im Gespräch mit Georg Lienbacher

MANZ: Manche bezeichnen die Verwal-tungsreform als die größte Änderung in der Geschichte der österreichischen Bundesver-fassung. Wie sehen Sie das?

Lienbacher: Unter staatsorganisatori-schen Gesichtspunkten ist das keine übertrie-bene Aussage. Damit wurde ein großer Schritt vom Verwaltungsstaat zum Justizstaat gesetzt. Bisher wurden Verwaltungsentschei-dungen durch übergeordnete Verwaltungs-behörden kontrolliert. Der VwGH konnte danach nur noch kassatorisch entscheiden. Das ist seit 1. 1. 2014 Geschichte. Seit diesem Zeitpunkt werden erstinstanzliche Verwal-tungsentscheidungen unmittelbar von Ver-waltungsgerichten kontrolliert, die reforma-torisch entscheiden können. Eine wesentliche staatsorganisatorische Errungenschaft ist zu-dem die Aufl ösung von ca. 130 Sonderverwal-tungsbehörden, die durch elf Verwaltungs-gerichte ersetzt wurden. Zudem wurden die Ämter der Landesregierungen und die Bun-desministerien von allen Berufungsentschei-dungen befreit.

MANZ: Die Reform wurde ja auch mit Vereinfachungen für die Rechtsunterwor-fenen begründet. Wo sehen Sie diese?

Lienbacher: Der Bürger wusste oft nicht, welche Behörde für ihn zuständig ist. Landes-verwaltungsgerichte werden hinkünftig für das Gros der Materien zuständig sein, in wenigen Fällen ist direkt das BVwG oder das BFinG zuständig. Das setzt der Suche nach der zuständigen Rechtsschutzbehörde ein Ende. Außerdem fallen viele Spezialitäten und Devolutionsfragen weg.

In Hinkunft gibt es mit einer Ausnahme nur mehr den Rechtszug zum Verwaltungs-gericht. Dreigliedrige Instanzenzüge sind passé.

MANZ: Sie sprechen also von einer Rie-senänderung. Was bedeutet das unmittelbar für den Professor und das Mitglied des VfGH Georg Lienbacher?

Lienbacher: Die Änderungen schlagen auf allen Ebenen durch. Es wird spannend, wie sich das neue System in die staatsorgani-satorischen Abläufe einfügen wird und wie gut die Gerichte arbeiten werden. Davon hängt ganz wesentlich der Erfolg der Neu-ordnung ab. Es gibt eine Reihe von Vereinfa-chungen für den Professor: Es sind keine dif-fi zilen Instanzenzüge mit vielen Feinheiten mehr zu erklären. Quälende Prüfungsfragen zur sukzessiven Kompetenz fallen weg und vieles andere mehr. Für den Verfassungsrich-ter wird es eine ganze Reihe von noch nicht ausdiskutierten Fragen geben, etwa wie in Hinkunft die Revision an den VwGH und die Beschwerde an den VfGH gegen ein Erkennt-nis eines Verwaltungsgerichts effi zient und möglichst reibungslos funktionieren können. Die neuen Bestimmungen zeitigen im Hin-blick auf ihre Funktionalität sicher noch einigen Interpretationsaufwand.

MANZ: In Nachfolge von Heinz Schäffer haben Sie seit 2009 die Ausgabe der „Öster-reichischen Verfassungs- und Verwaltungs-gesetze“ übernommen – wie geht man mit dieser Reform um?

Lienbacher: Pointiert sage ich, es ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Wir haben uns zu einer Gesamterneuerung der Sammlung entschlossen, weil so viele Rechts-vorschriften von der Reform betroffen sind. Dazu war ein außerordentliches Engagement der Verlage und auch meines Teams erforder-lich. Anders wäre die Sammlung aber nicht funktionstüchtig geblieben. Es ist in der Bewältigung einer noch nie dagewesenen

Herkulesaufgabe gelungen, die gesamte Sammlung auf Stand 1.1.2014 zu bringen. Damit kann für alle Richter, Rechtsanwälte und Studierenden ein komplett neues Werk ab dem Zeitpunkt auf dem Tisch stehen, ab dem es wirklich gebraucht wird, weil nicht nur die Änderungen in den Materiengesetzen, sondern auch die neuen Rechtsvorschriften für die Verwaltungsgerichtsbarkeit aufge-nommen wurden. Alle noch anhängigen Verfahren werden übergeleitet, die neuen Verwaltungsgerichte treten auch in höchst-gerichtlichen Verfahren an die Stelle der belangten Behörde.

MANZ: Im Internetzeitalter – was ist der Wert der Sammlung im speziellen Ver-gleich zur Gratisinformation oder sonstigen verfügbaren Printinformation?

Lienbacher: Das wichtigste ist die Buch-form. Man kann vor und zurück blättern. Man kann anders und effektiver arbeiten, unkompliziert lesen. Im Vergleich zur Hand-habung der elektronischen Hilfestellung hat die Textsammlung erhebliche Vorteile. Fast jedes juristische Problem ist nur auf der Grundlage eines Gefl echts von Rechtsvor-schriften zu lösen.

MANZ: Ich bin überzeugt, dass das so ist!Lienbacher: Der große Vorteil ist der

Mehrfachzugriff auf unterschiedliche Vor-schriften, die man mit einem Griff vorne, in der Mitte und hinten in der Sammlung parat hat. Weil wir die Abonnenten schätzen, die seit so vielen Jahren die Arbeit mit der Sammlung bevorzugen, war die komplette Überarbeitung sinnvoll und notwendig.

MANZ: Ich danke fü r das Gespräch!

Das Gespräch führte Verlagsleiter Wolfgang Pichler.

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R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

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17R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

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13 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band I der Voraufl age wurden berücksichtigt. Somit ist Band I wieder auf dem neu-esten Stand. Jährlich wird ein weiterer Band erschei-nen. Die Aufteilung der Bände bleibt unverändert.

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Gepf lanzt: 2005 Ernten pro Jahr: 11

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Gepf lanzt: 2009 Ernten pro Jahr: 4

Redaktion: Georg Wilhelm, Guido Kucsko, Wolfgang Mazal, Paul Oberhammer, Johannes Reich-Rohrwig, Christian Schmelz, Josef Schuch, Philip Vondrak, Brigitta Zöchling-Jud

Redaktion: Georg Kodek, Christian Ludwig, Johannes Zollner

Jahresabonnement 2014 bei Bestellung bis 30.4.2014: EUR 94,50 statt EUR 189,– (11 Hefte inkl.Versand im Inland)

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Page 21: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

21R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

Z E I T S C H R I F T E N 2 0 1 4 ]

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ÖBl – Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und UrheberrechtGepf lanzt: 1951 Ernten pro Jahr: 6

Redaktion: Lothar Wiltschek, Gottfried Musger, Walter Holzer

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Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 271,–

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Reich an:• kompakten Beiträgen zum Zivilverfahren• Übersichten zur VwGH-, VfGH-, MRK- und

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Geeignet für:Rechtsanwälte, Notare, Richter, Verwaltungs-behörden, Lehre und Forschung, Interessen-vertretungen, Ministerien, Kammern, Ver-bände

ÖJZ – Österreichische Juristen-Zeitung

Gepf lanzt: 1945 Ernten pro Jahr: 22

Chefredaktion: Gerhard Hopf Redaktion: Robert Fucik, Kurt Kirchbacher, Hans Peter Lehofer

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Reich an:• Verbraucherrecht von ABGB bis ZaDiG• Beiträgen zu kontroversiellen Themen• ausgewählten Entscheidungen mit Anmerkungen• Praxistipps und Hinweisen• Literaturübersichten

Geeignet für:Anwälte, Banken, Versicherungen, Unterneh-mensjuristen, Beratungsstellen, Richter

VbR – Zeitschrift für Verbraucherrecht

Gepf lanzt: 2013 Ernten pro Jahr: 6

Chefredaktion: Peter KolbaRedaktionsleitung: Petra LeupoldRedaktion: Raimund Bollenberger, Wilma Dehn, Alexander Klauser, Paul Oberhammer, Christian Rabl 2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,–

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Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 148,–

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Page 22: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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Reich an:• kommentierten Entscheidungen• Beiträgen von Fachleuten zu praktischen

Themen• zeitsparenden Checklisten• Kurzbeiträgen zu aktuellen Fragen• Serviceteilen mit Beträgen zur Unterhalts-

bemessung aus allen Gebieten des Familien- und Erbrechts

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Reich an:• Fachbeiträgen zu aktuellen Schwerpunkten• praktischen Judikaturübersichten• kommentierten Entscheidungen der obers-

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EF-Z – Zeitschrift für Familien- und Erbrecht

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ZfRV – Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und RechtsvergleichungGepf lanzt: 1960 Ernten pro Jahr: 6

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Gepf lanzt: 1966 Ernten pro Jahr: 6 + Sonderheft zum ZAS-Seminar

Chefredaktion: Edwin Gitschthaler Redaktion: Constanze Fischer-Czermak, Andreas Tschugguel

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Jahresabonnement 2014, 6 Hefte + Sonderheftinkl.Versand im Inland EUR 85,–Einzelheft 2014 EUR 17,–

Constanze Fischer-Czermak, Andreas Tschugguel

Chefredaktion: Theodor Tomandl, Martin Risak Redaktion: Helwig Aubauer, Rolf Gleißner, Harald Kaszanits, Thomas NeumannHelwig Aubauer, Rolf Gleißner, Harald Kaszanits, Thomas Neumann

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Lehre und Forschung, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsabteilungen, Banken, Verwaltungsbe-hörden, Interessenvertretungen

Lehre und Forschung, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsabteilungen, Banken, Verwaltungsbe-hörden, Interessenvertretungen

Rechtsanwälte, Gerichte, Notare, Richter, Lehre und Forschung, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsabteilungen, Banken, Verwaltungsbe-hörden, Interessenvertretungen

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Page 23: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

2 3R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

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Reich an:• grünen Schwerpunkten: Abfall, Energie,

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Geeignet für:Wirtschaftsanwälte, Bürgerinitiativen, Nach-barn und Gemeinden im UVP-Verfahren, Anlagenbetreiber (Wasser, Abfall, Betriebe), Behörden (Naturschutz, Straßenbau)

RdU – Recht der Umwelt

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Redaktion: Ferdinand Kerschner, Eva Schulev-Steindl, Wilhelm Bergthaler 2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 58,–

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Ferdinand Kerschner, Eva Schulev-Steindl, Wilhelm Bergthaler

Reich an:• Schwerpunkten zu Reise-, Freizeit-, Scha-

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Anmerkungen• regelmäßigen Überblickstabellen• Kolumnen des Kuratoriums für Verkehrs-

sicherheit (KFV)• Übersichten über die wichtigste ausländi-

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Geeignet für:Rechtsanwälte, Interessenvertretung, Vorbe-reitung und Erlass von gerichtlichen Urteilen, Verordnungen, Bescheiden etc, Verkehrspla-nung, Unfallforschung, Lehrtätigkeit an Aus-bildungseinrichtungen

ZVR – Zeitschrift für Verkehrsrecht

Gepf lanzt: 1956 Ernten pro Jahr: 11 + Sonderheft zum Verkehrsrechtstag

Chefredaktion: Karl-Heinz DanzlRedaktion: Christian Huber, Georg Kathrein, Gerhard Pürstl

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 77,10

Jahresabonnement 2014, 11 Hefte + Sonderheft inkl.Versand im Inland EUR 236,–

Einzelheft 2014 EUR 25,70

Reich an:• Schwerpunkten in jedem Heft (zB Ausglie-

derung, Gemeindefusion, Haftung, Finanz-ausgleich)

• verständlichen Beiträgen mit Beispielen und Grafi ken

• Steuer-Radar – der Rubrik für das kommu-nale Steuerrecht

• Judikaturrundblick im Bau- und Raumord-nungsrecht

Geeignet für:Bürgermeister, Amtsleiter, Steuerberater, Interessenvertretungen, Gemeindemandatare, Berater von Gemeinden

RFG – Recht und Finanzen für Gemeinden

Gepf lanzt: 2003 Ernten pro Jahr: 4

Schriftleitung: Markus Achatz, Peter PilzRedaktion: Alexander Enzinger, Christoph Grabenwarter, Ferdinand Kerschner, Wolfgang Meister, Katharina Pabel, Alfred Riedl

2 Hefte zum Preis von nur EUR 20,– statt EUR 82,80

Jahresabonnement 2014, 4 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 138,–

Einzelheft 2014 EUR 41,40

Geschenke siehe Seite 26!

Page 24: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

2 4 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Z E I T S C H R I F T E N 2 0 1 4

Reich an:• Aufsätzen zu aktuellen wohnrechtlichen

Themen mit einer Kurzzusammenfassung für den eiligen Leser

• neuesten Leitsätzen aus MANZ Wohnrecht online

• wichtigen Entscheidungen des OGH und der Landesgerichte

• Checklisten, Mustern und Tipps für die Praxis

Geeignet für:Rechtsanwälte, Hausverwaltungen, Gerichte, Mieterschutz, Immobilienmakler, Bauträger, Wohnbaugenossenschaften, Notare, Immo-bilienabteilungen von Großbanken und Groß-unternehmen, Behörden, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Interessenvertretungen, Gemeinden, Kammern

Reich an:• Antworten auf Fragen aus der Praxis• wichtiger Rechtsprechung für Immobili-• wichtiger Rechtsprechung für Immobili-•

enbewerter• Beispielen zur Erstellung von Gutachten• Statistiken, Indizes und Tabellen• Übersichten über den internationalen Im-

mobilienmarkt – mit Stärken-/Schwächen-analyse

Geeignet für:Sachverständige, Immobilienverwalter, Makler, Banken, Investoren, Steuerberater, Rechts-anwälte, Unternehmensberater

Reich an:• praxisorientierten Beiträgen zum österrei-

chischen und europäischen Recht• aktuellen Entscheidungen (Höchstgerichte,

EuGH, Kontrolleinrichtungen von Bund und Ländern)

• nützlichen Praxistipps, sofort verwertbaren Mustern und Checklisten

Geeignet für:Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen in Unter-nehmen, Bauträger, Bauunternehmer, Planer, öffentliche und private Auftraggeber, Zivil-techniker, Consultingunternehmen, Behör-den, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Kammern

immolex – Neues Miet- und Wohnrecht

Gepf lanzt: 1997 Ernten pro Jahr: 11

ZLB – Österreichische Zeitschrift für LiegenschaftsbewertungGepf lanzt: 2009 Ernten pro Jahr: 6

ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht

Gepf lanzt: 1999 Ernten pro Jahr: 11

Schriftleiter: Herbert RainerRedaktion: Helmut Böhm, Karin Fuhrmann, Ernst Gall, Franz Pfiel

Redaktion: Josef Aicher, Johannes Schramm3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 83,10

Jahresabonnement 2014, 11 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 254,–Einzelheft 2014 EUR 27,70

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 74,70

Jahresabonnement 2014, 11 Hefte inkl. Versand im Inland EUR 229,–Einzelheft 2014 EUR 24,90

Redaktion: Heimo Kranewitter, Michael Ehlmaier, Karin Fuhrmann, Georg Hillinger, Christoph Kothbauer, Christian Lenoble, Martin Roth, Patrick Walch

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 36,80

Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 92,–Einzelheft 2014 EUR 18,40

3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,–

ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht

Heimo Kranewitter, Michael Ehlmaier, Karin Fuhrmann, Georg Hillinger, Christoph Kothbauer, Christian Lenoble, Martin Roth, Patrick Walch

anwälte, Unternehmensberater

ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht

Page 25: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

2 5R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

Z E I T S C H R I F T E N 2 0 1 4 ]

Reich an:• verständlichen und praxisbezogenen Beiträ-

gen über neue medizinisch-diagnostische und therapeutische Methoden

• treffsicher aufbereiteter, aktueller höchst-gerichtlicher Judikatur

• Servicetipps aus Steuerrecht, Honorierung u.ä.

• Beispielen aus der Praxis

Geeignet für:Ärztliche Sachverständige, gerichtlich tätige Sachverständige, Sachverständige, die für PVA und BSA begutachten, Rechtsanwälte, Versicherungen

Reich an:• Kurzbeiträgen für die Heim- und Pfl ege-

praxis• Antworten auf konkrete Fragen aus der

Praxis• neuester Rechtsprechung – kurz und

kompakt mit praktischen Hinweisen• Hilfestellungen durch Checklisten, Tabellen

und Tipps

Geeignet für:Pfl egeheime und Krankenanstalten (Heim- und Pfl egedienstleitung, Betriebsräte, Perso-nalvertretungen), Pfl ege berufe, akademische Pfl egeberater, neue Sozialberufe, Rechtsan-wälte, Ausbildungseinrichtungen uvm

Reich an:• Berufsrecht der Ärzte und Heilberufe• Disziplinarrecht der Ärzte• Haftungsrecht• praktischen Fällen

Geeignet für:Krankenhausträger, Krankenanstalten: ärzt-liche Direktionen, Verwaltungsdirektionen, technische Direktoren, Rechtsanwälte, Ärzte, Pharmafi rmen, Lehre und Forschung, Inter-essenvertretungen, Versicherungen, Gerichte, Verwaltungsbehörden

DAG – Österreichische Zeitschrift für das ärztliche GutachtenGepf lanzt: 2013 Ernten pro Jahr: 6

ÖZPR – Österreichische Zeitschrift für Pfl egerecht

Gepf lanzt: 2010 Ernten pro Jahr: 6

RdM – Recht der Medizin

Gepfl anzt: 1994 Ernten pro Jahr: 6 + Sonderheft zu den Gmundner Medizinrechtstagen

Chefredaktion: Christina Wehringer Redaktion: Birgit Glawar-Morscher, Rudolf Müller, Christian Reiter, Ewald Sedmik, Johannes Zahrl

Schriftleiter: Martin Greifeneder, Klaus MayrRedaktion: Sylvia Füszl, Christian Gepart, Stefan Koppensteiner, Matthias Neumayr, Walter J. Pfeil, Reinhard Resch, Anna Ritzberger-Moser, Johannes Rudda, Hans Peter Zierl

Redaktion: Christian Kopetzki, Gerhard Aigner, Erwin Bernat, Meinhild Hausreither, Thomas Holzgruber, Dietmar Jahnel, Matthias Neumayr, Reinhard Resch, Hannes Schütz, Lukas Stärker, Felix Wallner, Johannes Zahrl 2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,–

statt EUR 58,–

Jahresabonnement 2013, 6 Hefte + Sonderheft inkl.Versand im Inland EUR 145,–

Einzelheft 2014 EUR 29,–

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 59,20

Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 148,–

Einzelheft 2014 EUR 29,60

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 36,80

Jahresabonnement 2014, 12 Hefte inkl.Versand im Inland EUR 92,–

Einzelheft 2014 EUR 18,40

wälte, Ausbildungseinrichtungen uvm

Disziplinarrecht der Ärzte

NEU

Geschenke siehe Seite 26!

Birgit Glawar-Morscher, Rudolf Müller, Christian Reiter, Ewald Sedmik, Johannes Zahrl

Page 26: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

[ Z E I T S C H R I F T E N 2 0 1 4

K U N D E N N U M M E R

F I R M A

N A M E

S T R A S S E ∙ P L Z ∙ O R T

E - M A I L

T E L E F O N ∙ F A X

D A T U M ∙ U N T E R S C H R I F T

MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH fi rmensitz Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien

tel +43 1 531 61-100 fax +43 1 531 61- 455 [email protected] fn 124 181w HG Wien

Ich interessiere mich für den RDB-Zugang und bitte um Kontaktaufnahme (Telefon/E-Mail bitte unten angeben).

*Ja, ich möchte die Fachzeitschrift kennen lernen und erhalte die nächsten Ausgaben zum Sonderpreis. Gleichzeitig sichere ich zu, dass ich sie in den letzten 12 Monaten nicht im Abonnement bezogen habe. Falls ich nicht eine Woche nach Erhalt des letzten Heftes kündige, erhalte ich die Zeitschrift weiterhin im Abonnement. Die weiteren Hefte werden mir anteilsmäßig nach dem jeweils gültigen Jahresabonnementpreis verrechnet. Das Jahresabonnement ist sodann jeweils nach Rechnungslegung für das kommende Jahr zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig. Preise inkl. MWSt. und Versand im Inland. Lieferung unter Eigentumsvorbehalt – auch für künftige Lieferungen. Zeitschriftenabonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Wochen vor Jahresende eine schriftliche Kündigung erfolgt. Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Prospektstand: 01/2014. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. FN 124 181 w, HG Wien.

Ich bestelle

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Die ZAS zum Kennenlernen – 2 Hefte um nur EUR 10,–*

Die taxlex: Jahresabonnement 2014 bei Bestellung bis 30.4.2014: EUR 94,50*

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Die ZVB zum Kennenlernen –3 Hefte um nur EUR 15,–*

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3.

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2.

4.

Page 27: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

27

Ö F F E N T L I C H E S R E C H T ]

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

Der 5-bändige AVG-Kommentar wird sukzes-sive überarbeitet und auf das neue Rechts-schutzsystem im Verwaltungsverfahren um-gestellt. Gestartet wird mit Band 1 (§§ 1–36a AVG), der in gewohnter Präzision und in gewohnter Präzision und in gewohnter Präzision auf höchs-tem Niveau mit folgenden Inhalten aufwartet:• Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014• tiefgehende Kommentierung komplett

aktualisiert, angepasst an die neue Verwal-tungsgerichtsbarkeit:

» was ist neu, was bleibt gleich?» veränderte Rechtszüge?» Anwendbarkeit AVG/VwGVG?

• Querverweise insbesondere auf das VwGVG und umgekehrt zeigen den Weg

• seit der Voraufl age ergangene Rechtspre-chung und Literatur akribisch aufgear-beitet

AVG – Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz1. Teilband: §§ 1 – 36a

2. Ausgabe Autoren: Hengstschläger · Leeb

Die Autoren: Dr. Johannes Hengstschläger ist em. Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz und Ersatzmitglied des VfGH. Dr. David Leeb ist Universitäts-professor an der Johannes Kepler Universität Linz und Autor verschiedener Publikationen.

Das UG 2002 wurde seit der Voraufl age die-ser MANZ Sonderausgabe 12 Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua Folgendes geändert:• Neue Studienbeitragsregelung nach Auf-

hebung der Bestimmung durch den VfGH• Neuregelung der Struktur der Universi-

tätsfi nanzierung• Studienrechtliche Anpassung an die neue

Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung• Möglichkeit der Vereinigung von Univer-

sitäten und Schaffung von Medizinischen Fakultäten

Jetzt bringen wir Sie mit der 3. Aufl age auf den neuesten Stand mit• dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 –

Rechtslage zum 1. 1. 2014,• den relevanten Materialien,• erläuternden Anmerkungen mit ausge-

wählter Literatur und Judikatur.

UG – Universitätsgesetz 2002

3. Auf lage Autorin: Perthold-Stoitzner

Die Autorin: ao Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vize-dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und lehrt dort Öffentliches Recht.

Die handliche Ausgabe zum Datenschutz-recht: • DSG aktuell – auf dem topaktuellen Stand • informativ – mit präzis erläuternder

Kommentierung, inkl Materialien• handlich – zum Mitnehmen und raschen

Nachschlagen

Mit folgenden Neuerungen durch die:• Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Die neue Datenschutzbehörde – Zusam-

mensetzung, Bestellung und Kompetenzen• DSG-Novelle 2013 Herbeiführung der vom EuGH 2012 gefor-

derten „völligen Unabhängigkeit“ der Da-tenschutzbehörde durch Auf lösung der Datenschutzkommission

• DSG-Novelle 2014

DSG – Datenschutzgesetz

2. Auf lage Autoren: Pollirer · Weiss · Knyrim

Die Autoren: KommR. Prof. Hans-Jürgen Pollirer ist Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH, Bundesspartenobmann der WKÖ und OCG-Vizepräsident; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss ist Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte und Spezialist auf dem Gebiet des Datenschutzrechts.

2. Ausgabe 2014. Ca. 400 Seiten. Geb. Ca. EUR 82,–

Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt!

ISBN 978-3-214-03391-0Online-Version: www.manz.at/avg

2. Aufl age 2014.XVI, 250 Seiten. Br. EUR 32,–

ISBN 978-3-214-13404-4

3. Aufl age 2014. XXII, 426 Seiten. Br. EUR 69,–

ISBN 978-3-214-09091-3

online

Page 28: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

2 8 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Ö F F E N T L I C H E S R E C H T

Für alle berufl ich, ob im medizinischen oder rechtlichen Bereich, damit Befassten und interessierte „ELGA-Teilnehmer“ (Patienten u.a.m.):

• Praxisbeispiele: häufi ge Lebenssituationen wie der Unfall im Kindergarten, der Sturz eines betagten Menschen etc.: Wer kann/darf/muss im Fall der Fälle in ELGA Einsicht nehmen oder Einträge machen? Wer kann wie seine persönlichen Daten schützen?

• ELGA für die betroffenen (Berufs-)Grup-pen: die wichtigsten Fragen für» Ärzte» Apotheker» Krankenanstalten» Pfl egeeinrichtungen» Patienten

• rechtlicher Hintergrund:» gestaffeltes Inkrafttreten» Rechte der ELGA-Teilnehmer (Datenschutz!)» Rechtsschutz, Haftung, Sanktionen

ELGA-HandbuchDie Elektronische Gesundheitsakte

Autoren: Auer · Milisits · Reimer

Die Autoren: Dr. Clemens-Martin Auer, Sektionschef im BM für Gesundheit. Dr. Carina Milisits,BM für Gesundheit. Dr. Sebastian Reimer, Intelligent Law&Internet Applications.

2014. Ca. XX, 130 Seiten. Br. Ca. EUR 34,–ISBN 978-3-214-00734-8

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz und liefern Schritt für Schritt das umfassendste Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Die Lieferungen 168 – 175 beinhalten:• Der Europäische Rat, Art 15 EUV• Die Rechtspersönlichkeit der Europäischen

Union, Art 47 EUV• Regelungen zur gemeinsamen Sicherheits-

politik, Art 67 – 72 AEUV• Staatliche Beihilfen, Art 107 – 109 AEUV

• Das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“, Art 289 AEUV

• Abgeleitete Rechtssetzung durch die Kom-mission, Art 290, 291 AEUV

• Empfehlungen des Rates, Art 292 AEUV• Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Euro-

päischen Union in den Mitgliedstaaten, Art 335 AEUV

• Das Beamtenstatut und die Beschäftigungs-bedingungen für die übrigen Bediensteten der Europäischen Union, Art 336 AEUV

Kommentar zu EUV und AEUV

mit 168. – 175. Lieferung Herausgeber: Mayer · Stöger

Die Autoren: Dr. Rudolf Feik, Mag. Andreas Huber-Kowald, LL.M., Priv.-Doz. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Dr. Franz Merli, MMag. Gregor Schusterschitz, Dr. Franz Philipp Sutter, Mag. Evelyn Waldherr, MAES.

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 175. Lfg. 2014. 4030 Seiten. EUR 348,–ISBN 978-3-214-15320-5Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

online

Im Umgang mit Kunst stellen sich viele rechtliche Fragen, die insbesondere das Urheberrecht, den Kulturgüterschutz und das Restitutionsrecht betreffen. Auch ohne breites bürgerlich-rechtliches Fundament kommt das „Kunstrecht“ nicht aus, sei es bei Berührungen mit dem Vertragsrecht oder bei Fragen der Haftung. Genau auf diesen Bereichen liegt der Schwerpunkt dieses Hand-buchs. Auch einzelne Fragen des Strafrechts, des Steuerrechts oder des Verfassungsrechts werden nicht ausgespart.

Allen im Kunstbereich tätigen Personen (Kunstschaffenden, Sammlern, Ausstellern, Händlern, Versicherern, etc) soll dieses Hand-buch mit Fokus Bildende Kunst einen fun-dierten Überblick für die tägliche Praxis geben und für den im Kunstbereich tätigen Juristen im Vorfeld der oft schwer zugängli-chen Spezialliteratur einen raschen Zugang zum Kunstrecht ermöglichen.

Handbuch Kunstrecht

Herausgeber: Pfeffer · Rauter

Die Herausgeber: Dr. Alexandra Pfeffer ist als Juristin in einem Sachverständigenbüro tätig, be-treibt nebenbei den Kunst-Blog www.in-arcadia-ego.at, hält Vorträge zum Kunstrecht und schreibt ihre Kunstgeschichte-Dissertation an der Universität Wien. Dr. Roman Alexander Rauter ist Konzipient und Habilitand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

Erscheint im Februar 2014. Ca. XXXVI, 288 Seiten. Geb. Ca. EUR 59,–ISBN 978-3-214-03585-3

Page 29: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

2 9

Ö F F E N T L I C H E S R E C H T ]

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

Instrumente und Standards einer erfolg-reichen Standort- und Wirtschaftsent-wicklung für Länder, Regionen und Kom-munenDer ländliche Raum steht vor der Herausfor-derung, seine Standortattraktivität für Bür-ger, Wirtschaft, Bildung, Kultur etc zu erhal-ten, insb Lebens- und Wohnraum sowie Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung zu sichern, um Leistungsträger und junge Fami-lien zu halten. Wirtschaftlicher Wohlstand und eine nachhaltige Entwicklung unserer

Länder, Gemeinden und Regionen sind nicht Zufall, sondern das Resultat gezielter und professioneller Arbeit. Dieser Band unter-stützt dabei mit folgenden Themen:• professionelles Standortmanagement statt

laufender Anlasspolitik,• Wirtschaftsentwicklung im ländlichen

Raum als zentraler Erfolgsfaktor,• Stärken- und Chancenpotentiale erkennen

und umsetzen,• mit Studie zur Nachhaltigkeit von endoge-

nen, regional verankerten Unternehmen.

Umweltrecht kompakt und verständlich für die tägliche Gemeinde-Arbeit Gemeinden kommen ständig mit dem Um-weltrecht in Berührung – sei es als Verord-nungsgeber in der örtlichen Raumplanung, als Baubehörde 1. und 2. Instanz, als Betreiber von Wasserversorgungs- und Abwasserent-sorgungsanlagen oder bei der allgemeinen Müllabfuhr. Dieser Schriftenreihen-Band präsentiert übersichtlich alle wesentlichen Materien

des Umweltrechts auf einen Blick: Natur-schutzrecht, Baurecht, Abfallrecht, Wasser-recht, Anlagen- und Altlastenrecht, Planungs-recht, Bergrecht, Betriebsanlagenrecht, pri-vates Nachbarrecht ua. Die komplexen Regel-werke und Verfahren sind Schritt für Schritt für die tägliche Gemeinde-Arbeit erklärt.

Plus: Zahlreiche Fallbeispiele erleichtern die konkrete Umsetzung in der Praxis!

Standort-, Gemeinde- und Regionalentwicklung

Schriftenreihe RFG Band 04/2013 Autor: Mathis

Umweltrecht für Gemeinden

2. Auf lage, Schriftenreihe RFG Band 05-06/2013 Autoren: Kerschner · Wagner · Weiß

Der Autor: Dipl.-Ing. Dr. Gerald Mathis ist Vorstand des ISK Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung in Dornbirn.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Univ.-Prof. Dr. Erika M. Wagner und Sen. Sc. Dr. Rainer Weiß vom Institut für Umweltrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

2013. 70 Seiten. EUR 16,80ISBN 978-3-214-14520-0

2013. 124 Seiten. Br. EUR 28,80ISBN 978-3-214-14521-7

Das WRG auf dem Stand 1. 1. 2014

Der neue, handliche Taschenkommentarzum WRG ist Ihr unentbehrlicher Begleiter für den komplexen wasserrechtlichen Ar-beitsalltag, für den Verhandlungssaal eben-so wie für die – in der Natur (der Sache) gelegene – Arbeit vor Ort.

Mit auf Judikatur und Gesetzesmaterialien beruhenden erläuternden Anmerkungen zum Stichtag 1. 1. 2014, mit allen Änderungen durch das • Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (Industrieemissions-Richtlinie)• Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs-

gesetz – Umwelt, Abfall, Wasser (in Kraft seit 1. 1. 2014).

WRG – Wasserrechtsgesetz

Autor: Oberleitner

Der Autor: MR Dr. Franz Oberleitner war mehr als 20 Jahre im BMLFUW für Legistik und Vollziehung im Wasserrecht zuständig und ist seit der 1. Auf lage Autor des bewährten MANZ-Kommentars zum WRG. 2013.

XXIV, 400 Seiten. Geb. EUR 84,–ISBN 978-3-214-06568-3

Jetzt erhältlich!

Page 30: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

3 0 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Ö F F E N T L I C H E S R E C H T · S T R A F R E C H T

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 1. GL erscheint im März 2014. 1.200 Seiten. Ca. EUR 200,–Subskriptionspreis bis 28.2.2014 ca. EUR 160,–ISBN 978-3-214-14459-3

Der Top-Kommentar zum Strafvollzugsrecht jetzt in Neuaufl age!Die letzten Novellen zum StVG führten zu entscheidenden Veränderungen im Bereich des Rechtsschutzes. So tritt anstelle der Voll-zugskommissionen die Volksanwaltschaft und das Beschwerdewesen wurde der ordentlichen Gerichtsbarkeit überantwortet. Was erwartet Sie in der 3. Aufl age?• Aktualisierung aller Rechtsvorschriften am Rechtsvorschriften am Rechtsvorschriften

topaktuellen Stand 1.1.2014,• Literatur und höchstgerichtliche Recht-

sprechung berücksichtigt bis Juli 2013.

In bewährter Weise erleichtert der um wich-tige strafvollzugsrelevante Vorschriften er-weiterte Anhang Auslegung und Anwen-dung des StVG. Die ausführliche und praxis-nahe Darstellung aller relevanten Fragen, Probleme und Kontroversen zum Thema machen dieses Werk für berufl ich mit dem Strafvollzug Beschäftigte zu einem unver-zichtbaren Begleiter im Arbeitsalltag.

Rechtzeitig zum Wirksamwerden der neuen Strukturen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVwG und LVwG) und des Fremdenrechts (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) erscheint dieser wichtige Arbeitsbehelf für die Lösung von Rechtsfragen in dem ein-griffsintensiven Rechtsbereich des Asyl- und Fremdenrechts.Diese Loseblattausgabe ersetzt die bisherigen Juridica-Loseblattwerke zum Fremdenpolizei-

und Asylrecht. Das Werk erläutert in Form von Gesetzeskommentierungen und Hin-weisen auf weiterhin anwendbare Judika-tur die zentralen Verfahrensnormen und Materiengesetze in der Fassung des FNG, des FNG-AnpassungsG und des Verwaltungsge-richtsbarkeits-Ausführungsgesetzes. Hinzu kommen die einschlägigen EU-Normen.

StVG – Strafvollzugsgesetz

3. Auf lage Autor: Drexler

Fremdenpolizei- und Asylrecht

Herausgeber: Schrefler-König · Szymanski

Der Autor: Dr. Karl Drexler ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und ehema-liger Leiter der Vollzugsdirektion.

Die Herausgeber: Dr. Alexandra Schref ler-König, Richterin des BVwG und Dr. Wolf Szymanski, Sektionschef des BMI i. R.Die Autoren: MMag. Simone Böckmann-Winkler, Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, DDr. Verena Ornezeder, Mag. Christian Schmalzl.

3. Aufl age 2014. XVIII, 526 Seiten. Ln. EUR 138,–ISBN 978-3-214-13682-6

Voran-kündigung

Das Ergänzungsheft 2014 zur 11. Aufl age des StPO-Kurzkommentars beinhaltet die Novellen aufgrund der Bundesgesetze BGBl I 2011/43 (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011), I 2011/67, I 2011/103, I 2012/29, I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012), I 2012/50 (Sicher-heitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz), I 2012/61 (Korruptionsstrafrechtsänderungs-

gesetz 2012), I 2013/2, I 2013/27, I 2013/83 (DSG-Novelle 2014), I 2013/116 (Sexualstraf-rechtsänderungsgesetz 2013) und I 2013/195 (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013).

Der beliebte Begleiter im Strafprozess ist damit auf dem aktuellen Stand und wieder topfi t für den Einsatz in der Praxis!

StPO – Ergänzungsheft 2014

11. Auf lage Autor: Fabrizy

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator in der Generalprokuratur beim OGH iR und Autor des in der 11. Auf lage erschienenen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.2014. 52 Seiten. EUR 9,80

ISBN 978-3-214-02361-4Fabrizy, StPO, 11. Aufl age mit Ergänzungsheft 2014: EUR 164,–ISBN 978-3-214-02362-1

Page 31: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

31R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

S T R A F R E C H T · S T E U E R R E C H T ]

Mit verstärktem Herausgeber- und Autoren-team aus Beratung & Finanz wird der Stan-dardkommentar zum Finanzstrafgesetz jetzt im praktischen Faszikelheftchen-Format neu aufgelegt. Schwerpunkt der Lieferungen 1 bis 19 bildet eine umfassende Kommentierung von mehr umfassende Kommentierung von mehr umfassende Kommentierung

als 30 Bestimmungen großteils aus dem I. Haupststück, ua des § 33 FinStrG (Abgaben-§ 33 FinStrG (Abgaben-§ 33 FinStrGhinterziehung) auf weit mehr als 200 Sei-ten! Sukzessive erfolgende Ergänzungsliefe-rungen komplettieren das Werk zügig.

FinStrG – Finanzstrafgesetz

mit 1.–19. Lieferung Herausgeber: Tannert · Kotschnigg

Die Herausgeber: Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater mit Spezialisierung auf Fragen der finanz-strafrechtlichen Beratung und Verteidigung, Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Richard Tannert, Richter des Bundesfinanzgerichts.

Bescheidbeschwerde, Revision, Bundesfi nanz-gericht, Maßnahmenbeschwerde…Die neue Finanzgerichtsbarkeit brachte am 1.1.2014 nicht nur zahlreiche neue Begriffe mit sich; sie regelt das Verfahren in Abgaben-sachen grundlegend neu.

Mit diesem Praxishandbuch behalten Sie den Überblick in allen Instanzen:• Strukturierte Darstellung jeder einzel-

nen Verfahrensstufe

» Einbringung des Rechtsmittels und Ver-fahren vor der Abgabenbehörde

» Verfahren vor dem Bundesfi nanzgericht» Revisionsverfahren beim VwGH» Nachträgliche Änderung von Bescheiden

und Erkenntnissen• mit vielen praxisrelevanten Hinweisen

und Beispielen• Kurzüberblick am Beginn jedes Kapitels• zahlreiche Hinweise zu weiterführender

Judikatur und Literatur

Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen

Herausgeberin: Ehrke-Rabel

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Univer-sität Graz, lehrt und forscht ebendort.

Faszikelwerk in 2 Mappen. inkl. 1.–19. Lfg. 2013. Ca. 750 Seiten.

EUR 189,–ISBN 978-3-214-12593-6

Paketpreis inkl. Tannert, FinStrG: EUR 328,–

ISBN 978-3-214-12594-3

2013. XXIV, 184 Seiten. Br. EUR 38,–ISBN 978-3-214-07081-6

Die aktuelle 6. Aufl age gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspfl ichten. DAS Stan-dardwerk präsentiert prägnant und kom-dardwerk präsentiert prägnant und kom-dardwerkpetent

• den neuesten Stand der Rechtsprechung des OGH,

• die Erweiterung der inländischen Gerichts-barkeit hinsichtlich der §§ 302 bis 309 StGB,

• vertiefende Erwägungen zum „Anfüttern“ und zur „Ungebührlichkeit“ von Vorteilen

• sowie wichtige neue Fälle aus der Praxis.

Korruption und Amtsmissbrauch

6. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Hofrätin am OGH. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechts-schutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH. 6. Aufl age 2013.

VI, 140 Seiten. Br. EUR 32,80ISBN 978-3-214-03873-1

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3 2 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Z I V I L R E C H T

Die Ausgabe enthält die Tabellen der Ge-richts- und Justizverwaltungsgebührensowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus be-inhaltet sie ein Muster für die Berechnung der Vergütung der Gerichtsvollzieher bei Teil-zahlungen.

NEU in der 16. Aufl age:• BudgetbegleitG 2012• 2. StabilitätsG 2012

• Grundbuchsgebührennovelle• KindNamRÄG 2013• Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG

– Justiz• Grundbuchsgebührenverordnung

Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrund-lagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Gerichtsgebühren – Tabellen und Muster 2014

16. Auf lage, Stand: Jänner 2014 Autoren: Dokalik · Pötscher

Die Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, stv. Abteilungsleiter im BMJ; Regierungsrat Josef Pötscher, Amts-direktor des LG Linz i.R.

2014. 84 Seiten. Br. EUR 19,80ISBN 978-3-214-03752-9

2014. II, 136 Seiten. Br. EUR 22,80ISBN 978-3-214-01088-1Online-Version: www.manz.at/no

„Konecny“ ist unentbehrlich für alle, die mit Insolvenzen befasst sind und bietet aus-führliche Kommentierung aus der Praxis für die Praxis.Mit den Lieferungen 50 bis 52 wird der Kommentar um folgende Bestimmungen er-gänzt:

• §§ 123–123b (bearbeitet von Senoner)• Art 16–20 EuInsVO (bearbeitet von Klauser/

Pogacar)• Art 21–26 (bearbeitet Klauser/Pogacar)Die EuInsVO liegt nun zur Gänze kommen-tiert vor.

Die Textausgabe zur Notariatsordnung auf aktuellem Stand!

Die Ausgabe enthält den Text der NO in der Fassung des BRÄG 2013 und des Verwal-tungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG – Justiz. Die Neuerungen betreffen insb die• Umsetzung des EuGH-Urteils vom 24.5.2011,

Rs C-53/08, zum Staatsangehörigkeitsvor-behalt

• Anpassung der Notariatsordnung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

• Neuregelung des notariellen Disziplinar-rechts

• Erweiterung der Beurkundungsbefugnisse der Notare nach § 89a NO

• Verpfl ichtung des notariellen Amtsnach-folgers zur Übernahme bestimmter Urkun-den und Verzeichnisse seines Amtsvorgän-gers

• Bestellung von Dauersubstituten• Umsetzung der „40+9 FATF-Empfehlungen“

zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfi nanzierung

Insolvenzgesetze

mit 50. – 52. Lieferung Herausgeber: Konecny

Notariatsordnung

Textausgabe, Stand 1. 1. 2014 Autor: Knechtel

Die Autoren: Dr. Erwin Senoner, Rechtsanwalt in Wien; Dr. Alexander Klauser, Rechtsanwalt in Wien; MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin in Baden.

Der Autor: Dr. Gerhard Knechtel, LL.M., Notar-Partner bei Graf & Partner in Frohnleiten.

Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 52. Lfg. 2013. EUR 328,–ISBN 978-3-214-12109-9Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/insolvg

online

online

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3 3R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

Z I V I L R E C H T ]

Prozessführung ist nicht frei von schadens-rechtlicher Verantwortung.Das Buch bietet erstmals eine umfassende monographische Untersuchung betreffend folgender Schwerpunkte:• Historische Grundlagen von Sanktionen

gegen verpönte Prozessführung• Möglicher Einfl uss des Kostenrechts der

ZPO auf Schadenersatzansprüche

• Untersuchung der wichtigsten Haftungs-gründe wegen Prozessführung

• Haftung bei außergerichtlicher Rechtsver-folgung und Rechtsverteidigung

• Zurechnung des Verhaltens von berufl ichen Parteienvertretern

Bei der Verabschiedung der Verbraucherkredit-richtlinie 2008/48/EG hat kaum ein Themen-komplex so kontroverse Stellungnahmen her-vorgerufen wie das Prinzip der verantwor-tungsvollen Kreditvergabe. Zentrale Aus-prägung dieses Prinzips, das im Laufe der Entstehungsgeschichte der Richtlinie zwar zurückgedrängt, aber nie aufgegeben wurde, ist die Verpfl ichtung des Kreditgebers zur Bonitätsprüfung. Sowohl die (vollharmoni-sierende) Richtlinie selbst als auch die öster-reichischen und deutschen Umsetzungsvor-schriften enthalten jedoch keinerlei konkrete

Aussagen über die Ausgestaltung der Ver-pfl ichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfungsowie über die Konsequenzen einer Pfl icht-verletzung durch den Kreditgeber. Diese Arbeit soll die vagen Vorgaben auf dogmatisch fundierte Weise konkretisieren.Dabei wird nicht nur den Grundsätzen sowie der Systematik der europäischen und natio-nalen Rechtsordnungen, sondern, vor dem Hintergrund, dass ein Massengeschäft be-troffen ist, auch der praktischen Umsetz-barkeit der vorgeschlagenen Lösungen ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Schadenersatz und ProzessführungGrundlagen und System einer Haftung von Prozessparteien

Autor: Fidler

Bonitätsprüfung im VerbraucherkreditrechtKreditwürdigkeit, Warnpfl icht und Sanktionen bei Pfl ichtverletzung im österreichischen und deutschen Recht

Autorin: Heinrich

Der Autor: Dr. Philipp Fidler ist Assistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und war wissenschaftlicher Mitarbeiter am OGH. Er ist Autor von zahlreichen Beiträgen in einschlägigen Fach-zeitschriften und Vortragender an verschiedenen Institutionen.

Die Autorin: Dr. Elke Heinrich ist wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für auslän-disches und internationales Privatrecht in Hamburg.

2014. LVI, 360 Seiten. Br. EUR 79,–ISBN 978-3-214-03788-8

2014. Ca. XXVI, 236 Seiten. Br. EUR 48,–

ISBN 978-3-214-00787-4

Alles zu internationalen Beglaubigungs-regelungen in drei Mappen. Neu mit der 28. Ergänzungslieferung:• Verordnung über die gerichtliche Zustän-

digkeit und die Anerkennung und Voll-streckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

• Konsularbeglaubigungsgesetz • Änderungen bei Vertragsstaaten

Alle Informationen rasch auffi ndbar: • Beglaubigungsverträge und Rechtshilfeab-

kommen Österreichs – länderweise von A bis Z aufbereitet

• Haager Beglaubigungsabkommen • Europäisches Beglaubigungsabkommen

Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Auslandmit 28. Ergänzungslieferung Autor: Vatter

Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landes-gericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslandsverkehr befasst.

Loseblattwerk in 3 Mappeninkl 28. Erg.-Lfg. 2013. EUR 178,–

ISBN 978-3-214-10660-7Im Abonnement zur Fortsetzung

vorgemerkt.

Award of Excellence des BMWF

2013

Page 34: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

3 4 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ Z I V I L R E C H T

Der „Bydlinski“ enthält 150 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit• alle notwendigen Gesetze im Griff• dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung

stets den Überblick• durch regelmäßige Aktualisierungen im-

mer den neuesten StandDie 60. Ergänzungslieferung bringt die Text-sammlung auf den Stand 1. 9. 2013 und be-rücksichtigt ua folgende Gesetze:

• ZahlungsverzugsG• Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2013• Adoptionsrechts-ÄnderungsG 2013• Schiedsrechts-ÄnderungsG 2013• ErwachsenenschutzG• Gesellschaftsrechts-ÄnderungsG 2013• Berufsrechts-ÄnderungsG 2013• UWG-Novelle 2014• Urheberrechts-Novelle 2013• Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG

2013

Österreichische Gesetze

mit 60. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer

Der Herausgeber: Seit der 32. Ergänzungslieferung herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Der Herausgeber: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien.

Der Herausgeber: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 60. Erg.-Lfg. 2013. EUR 148,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 88,–ISBN 978-3-214-10112-1

2013. X, 164 Seiten. Br. EUR 36,–ISBN 978-3-214-05647-6

2013. X, 166 Seiten. Br. EUR 36,–ISBN 978-3-214-00753-9

Das Buch enthält die Vorträge namhafter Rechtswissenschafter aus dem zentral- und osteuropäischen Raum, die im Rahmen der Sondertagung „Die Rekodifi kation des Pri-vatrechts in Zentral- und Osteuropa zwi-schen Reformbedarf und Tradition“ in Arad (13. und 14. September 2012) anlässlich des 5-jährigen Bestehens der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Pri-

vatrechtsreform gehalten wurden, aber auch weitere Beiträge, die von bekannten Zivil-rechtsprofessoren aus Anlass dieser Tagung verfasst worden sind. Sie alle behandeln die Bedeutung des ABGB für Europa, vor allem für die aktuellen Entwicklungen im europä-ischen Zivilrecht, besonders für die Rechts-ordnungen Zentral- und Osteuropas.

Das Buch enthält Vorträge namhafter Rechts-wissenschafter aus der Türkei und Österreich der Jubiläumstagung der Forschungsstelle (2007 – 2012), die im Rahmen der Öster-reichisch-Türkischen Juristenwoche „Neu-ere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der Türkei“ in Istanbul (4. und 5. Okto-ber 2012) anlässlich des 5-jährigen Bestehens

der Forschungsstelle für Europäische Rechts-entwicklung und Privatrechtsreform gehal-ten wurden. Sie zeigen neuere Entwicklun-gen in den beiden Ländern auf und geben einen Überblick über verschiedene Reform-bestrebungen.

Die Rekodifi kation des Privatrechts in Zentral- und Osteuropa zwischen Reformbedarf und TraditionHerausgeber: Welser

Neuere Privatrechtsentwicklungen in Österreich und in der TürkeiHerausgeber: Welser

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3 5R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

W I R T S C H A F T S R E C H T ]

Neu bei MANZ: GmbH-Gesetz kurz gefasst!

Die GmbH ist die mit Abstand häufi gste Ge-sellschaftsform und somit für die Praxis im Wirtschaftsrecht von zentraler Bedeutung.

Der neue Kurzkommentar bei MANZ trägt dieser Bedeutung Rechnung und bietet das gesamte GmbH-Gesetz – handlich und übersichtlich:• Mit GesRÄG 2013,• aktueller Judikatur und Literatur sowie• mit hochkarätigem Autorenteam.

The Austrian Arbitration Yearbook is a coll-ection of articles on domestic and internati-onal arbitration by leading Austrian practiti-oners. Some of the articles in the Yearbook analyze the implications of the most signifi cant legis-lative changes in Austria and also compare these with other arbitral regimes elsewhere in Europe and abroad.

The Yearbook covers a number of areas of both topical and enduring importance which are likely to be of relevance to academics, practitioners or persons who may become involved in arbitration in Austria or in any other place.

GmbHG

Herausgeber: Torggler U.

Austrian Yearbook on International Arbitration 2014

Herausgeber: Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pit kowitz · Power · Welser · Zeiler

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. ist Professor am Institut für Unterneh-mens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Autor zahlreicher unternehmens- und gesell-schaftsrechtlicher Publikationen.

Die Herausgeber: The Authors are all experts in Austrian Arbitration Law.

Erscheint im Frühling 2014. Ca. 700 Seiten. Geb. Ca. EUR 160,–

ISBN 978-3-214-02854-1

Erscheint im Februar 2014.Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 75,–

ISBN 978-3-214-00774-4

Das Werk enthält eine systematische Aufar-beitung sämtlicher Sanktionen öffentlich-rechtlicher (aufsichts-, verwaltungsstraf- und rechtlicher (aufsichts-, verwaltungsstraf- und rechtlicherstrafrechtlicher) Natur, die bei Verstößen gegen die kapitalmarktrechtlichen Vorschrif-ten des Verbots der Marktmanipulation und Verbots der Marktmanipulation und Verbots der Marktmanipulationdes Missbrauchs einer Insider-Informationoder bei Nichterfüllung der Ad-hoc-Publizi-tätspfl icht zur Verfügung stehen.

• Haben die Sanktionen effektive, verhält-nismäßige und abschreckende Wirkung?

• Gibt es kritische Fragen im Zusammenhang mit den einzelnen Sanktionen?

• Bestehen Kollisionen mit verfassungsrecht-lichen Grundprinzipien?

• Besteht aktueller Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber?

Sanktionen bei MarktmissbrauchMarktmanipulation, Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität

Autor: Thaler

Der Autor: Dr. Christian Thaler ist Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Erscheint im Februar 2014. Ca. 300 Seiten. Br. Ca. EUR 60,–

ISBN 978-3-214-01938-9

Runde Geburtstage im Jänner/Februar

• Nikolaus Benke • Walter Brugger • Hans G. Knitel • Helmut Nugent• Robert Rebhahn

MANZ gratuliert herzlich!

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3 6 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ W I R T S C H A F T S R E C H T

Die letzten Jahre waren für die Versiche-rungswirtschaft und die Versicherungsauf-sicht alles andere als eine geruhsame Zeit: Zuerst Aufstieg der Finanzmärkte, dann Zu-sammenbruch des Bankensystems 2008, als Gegenmaßnahme Stärkung der Aufsichtsbe-hörden und in Zukunft Europäisierung des Aufsichtsrechts in größerem Umfang.

Die 2. Aufl age des Leitfadens gibt einen leicht verständlichen Überblick über die Materie verständlichen Überblick über die Materie verständlichen Überblickdes Versicherungsaufsichtsrechts – über den Sinn, die Strukturen und die Besonder-heiten der Versicherungsaufsicht.

Der wesentliche Inhalt des Versicherungs-aufsichtsgesetzes wird gut lesbar mit tiefer gehenden Erläuterungen und näheren Ein-zelheiten dargestellt.

Praxisrelevante und einfache Darstellung der wichtigsten Rechtsfragen zum alten und neuen Stiftungsrecht mit anschaulichen Bei-spielen aus der Rechtsprechung

• Über 300 (teilweise unveröffentlichte) Ent-scheidungen liechtensteinischer und aus-ländischer Höchstgerichte zum liechten-steinischen Stiftungsrecht aus den letzten 50 Jahren sind berücksichtigt

• Übersichtliche Gegenüberstellung der un-terschiedlichen Rechtslagen für alt-und neurechtliche Stiftungen von der Urfas-sung 1926 bis zur Stiftungsrechtsnovelle 2008

• Weiterführende Literaturhinweise und amtliche Merkblätter

Die Neuaufl age widmet sich in bewährter Form den Markenrechten in der komplexen Verfl echtung des nationalen Markenrechtsmit dem Gemeinschaftsmarkenrecht und dem Recht der Internationalen Marke – ein Kommentar von spezialisierten Prakti-kern aus ihrer Erfahrung geschrieben.• Mit Literatur, Rechtsprechung,• Checklisten, Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten

(wie Kartellrecht, Insolvenzrecht).

Topaktuell: Mit allen Neuerungen durch die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014(BGBl I 2013/126) – in Kraft seit 1.1.2014.

Außerdem: Für den optimalen Überblick werden die bis zum Inkrafttreten der No-velle relevanten geltenden Bestimmungenangeführt sowie die notwendigen Auszügeaus der aktuellen Fassung des Patentgesetzes.

Österreichisches Versicherungsaufsichtsrecht

2. Auf lage Autor: Baran

Liechtensteinisches Stiftungsrecht

Autor: Gasser

marken.schutz

2. Auf lage Herausgeber: Kucsko · Schumacher

Der Autor: Ministerialrat i. R. Dr. Peter Baran war im Bundesministerium für Finanzen im Bereich der Versicherungsaufsicht tätig, war Vertreter Österreichs im Versicherungsausschuss der EU und ist Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Der Autor: Dr. Johannes Gasser, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechtsan-wälte, Vaduz.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IP-Rechtler und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Christian Schumacher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, spezialisiert auf IP-Law, unlauteren Wettbewerb und Medienrecht sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen.

2. Aufl age erscheint im Februar 2014.Ca. 170 Seiten. Br. Ca. EUR 34,–Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 24,–ISBN 978-3-214-03916-5

2013. 508 Seiten. Br. EUR 76,–ISBN 978-3-214-17655-6

2. Aufl age 2013.XL, 1.188 Seiten. Geb. EUR 208,–ISBN 978-3-214-00471-2

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37R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

A R B E I T S R E C H T ]

2014. Ca. XXII, 330 Seiten. Br. Ca. EUR 59,–

ISBN 978-3-214-00738-6

Infolge der steigenden internationalen Wirt-schaftsverfl echtung verlagern immer mehr schaftsverfl echtung verlagern immer mehr schaftsverfl echtungUnternehmen ihre Betriebsstandorte ins Aus-land, um die Wettbewerbsvorteile anderer Staaten zu nutzen. Dieses Werk behandelt folgende Themenbereiche:• Tatbestandselemente des grenzüberschrei-

tenden Betriebsübergangs• Geltungsbereich der BetriebsübergangsRL

2001/23/EG

• Arbeitskollisionsrecht • Arbeitsvertragsstatut, Tarifvertrags- und Ta-

rifnormenstatut, Betriebsverfassungsstatut, Eingriffsnormen

• Auswirkungen auf individualarbeitsrecht-licher Ebene: Mitnahmepfl icht des Arbeit-gebers, Folgepfl icht des Arbeitnehmers

• Auswirkungen auf kollektivarbeitsrecht-licher Ebene: Kollektivverträge, Betriebs-vereinbarungen, Belegschaftsvertretung

Grenzüberschreitender BetriebsübergangArbeitsrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Standortverlagerungen

Autorin: Niksova

Die Autorin: MMag. Dr. Diana Niksova ist Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozial-recht der Universität Wien, externe Lehrbeauftragte an verschiedenen tertiären Bildungseinrichtungen.

Zur Gänze neu bearbeitet:(Rechtsprechung und Schrifttum auf neues-tem Stand)• Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungs-

gesetz• Behinderteneinstellungsgesetz

• Arbeitsmarktservicegesetz• Urlaubsgesetz• Berufsausbildungsgesetz, ua

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 147. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute. Loseblattwerk in 6 Mappen

inkl. 147. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für

mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–ISBN 978-3-214-14372-5

Online-Version: www.manz.at/arbr

online

Das ASVG (Erster Teil) auf aktuellem Stand!Wichtige Änderungen der Rechtslage durch:• BGBl I 2013/67 (Sozialrechts-Änderungsge-

setz 2013 – SRÄG 2013)• BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz

2013)• BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Ände-

rungsgesetz 2013 – SVÄG 2013)• BGBl I 2013/87 (Verwaltungsgerichtsbar-

keits-Anpassungsgesetz – Sozialversiche-rung)

• BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbar-keits-Anpassungsgesetz – Bundesministe-rium für Gesundheit)

• BGBl I 2013/137 • BGBl I 2013/138 (Arbeitsrechts-Änderungs-

gesetz 2013 – ARÄG 2013)• BGBl I 2013/139 (2. Sozialversicherungs-

Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)• BGBl I 2013/187

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung

mit 121. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner,Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbeson-dere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 121. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,–

Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,–

ISBN 978-3-214-14140-0

Page 38: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

3 8 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ A R B E I T S R E C H T

„Ein Eckstein der sozialrechtlichen Literatur!“JUS Extra

Die Lieferungen 68 – 83 umfassen ua die für die Praxis wichtigen Kommentierungen: • des Dienstgeberbegriffs (§§ 35 f), • des Entgeltbegriffs (§ 49),• der Verjährung, Rückforderung und Er-

stattung von Beiträgen (§§ 68 ff),

• der schadenersatzrechtlichen Bestimmun-gen (§§ 332 ff),

• der Bestimmungen über die Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension und ihr Zu-sammenspiel mit anderen Leistungen der Sozialversicherung im Rahmen des völlig neu gestalteten Konzepts „Rehabilitation vor Pension“ (§§ 143a ff; 253 ff; 270 ff).

Der SV-Komm

mit Lieferungen 68 – 83 Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil

Die Herausgeber: Hon.-Prof., SP des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichts-hofes, ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg.

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 1. – 83. Lfg. 2013. EUR 398,–ISBN 978-3-214-09523-9Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Online-Version: sv-komm.manz.at

Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts!Band 81 mit den Entscheidungen aus 2012:

• Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform,

• ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leit-satzform,

• fachkundige Auswahl und Aufbereitung durch Prof. Dr. Helmuth Tades †, Sekti-onschef im BM für Justiz iR; ab der 4. Teil-lieferung durch Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz,

• ausführliches Jahresregister mit systema-tisch gegliederten Leitsätzen, einem Ver-zeichnis der berührten Gesetzesstellen und einer Übersicht über die Aktenzeichen.

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen

Band 81 Herausgeber: Tades †

Herausgeber: Prof. Dr. Helmuth Tades war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz;Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz.

2013. II, 394 Seiten. Ln. EUR 251,40ISBN 978-3-214-09088-3

Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei derBeendigung von ArbeitsverhältnissenEine grundlegende Auseinandersetzung mit der Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG

Autorin: Hutter

2014. Ca. XXVIII, 210 Seiten. Br. Ca. EUR 48,–ISBN 978-3-214-04511-1

Die Beendigungsfreiheit des Arbeitgebers stellt einen Bestandteil seiner Autonomie zur unternehmerischen Betätigung im Sinne der Gestaltung und Führung seines Unterneh-mens dar. Das Werk widmet sich der Reich-weite des unternehmerischen Ermessens im Kontext der Aufl ösung von Arbeitsverhält-nissen.

Im Zentrum steht die Klärung der Frage, in-wiefern die unternehmerische Dispositions-freiheit zugunsten der durch die Kündigung betroffenen Arbeitnehmerinteressen eine Einschränkung erfährt.

Die Autorin: Dr. Julia Hutter war Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und ist derzeit Rechtsanwaltsanwärterin in Wien.

online

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3 9R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

S T U D I U M U N D P R A X I S ]

Dieses Buch bietet eine übersichtliche, mit zahlreichen Beispielen erläuterte, integrierte Einführung in die Gebiete Zivilrecht, Un-ternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Wert-papierrecht sowie Wettbewerbsrecht, Ge-werblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Grundfragen der Rechtsdurchsetzung (Pro-zess, Exekution, Insolvenz) kommen ebenso

zur Sprache wie Zentralprobleme internatio-naler Privatrechtsbeziehungen.

Im Paket mit dem Beiheft „Fälle und Fragen zum Privatrecht“ eine bewährte Prüfungs-vorbereitung!

Mit Hörerschein für Studierende im Paket: Ca. EUR 48,–ISBN 978-3-214-14924-6

Zielsetzung dieses Buches ist es, Studienbe-ginnern, die auf die Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht vorbereitet werden sol-len, grundlegende Betrachtungsweisen sowie Begriffe und systematische Zusammenhänge des Privatrechts zu vermitteln. Erläutert werden dabei folgende Bereiche:• Vertragsrecht mit eingehender Diskussion

der römischen Kontrakte und der Dogma-tik der Leistungsstörungen;

• Bereicherungsrecht mit dem Schwerpunkt Leistungskondiktionen;

• Schadenersatzrecht mit dem Schwerpunkt Lex Aquilia.

In bewährter Methode wird dem Leser an-hand zahlreicher Illustrationsbeispiele und kurzer Quellenanalysen die einschlägige römische Kasuistik des Schuldrechts erschlos-sen. Ausführliche Register, eine übersichtli-che Gliederung sowie Wiederholungsfragen und Übungsfälle machen das Werk zu einem wertvollen Arbeitsbuch, das sich auch als Repetitorium eignet.

Grundzüge des Privatrechts samt Beiheft Fälle und Fragen zum Privatrecht

9. Auf lage Autor: Bydlinski

Übungsbuch Römisches Schuldrecht

8. Auf lage Autoren: Benke · Meissel

Der Autor: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski lehrt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel lehren am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

Das Lösen von Fällen ist die Hauptaufgabe von Juristen und gilt als „große Hürde“ im Studium. In diesem Skriptum werden die in den Sachverhalten dargestellten Probleme Schritt für Schritt abgearbeitet:

• Original-Prüfungsfälle der letzten 5 Jahre, auf neuesten Stand gebracht – inklusivealler Auswirkungen durch die neue Ver-waltungsgerichtsbarkeit!

• Samt ausführlichen Musterlösungen mit

allen „Knackpunkten“ und allgemeinen Prüfungshinweisen.

• Plus: 15 übersichtliche Prüfungssche-mata (Erkenntnisbeschwerde, Gesetzes-prüfung, Bescheidbeschwerde uvm) sowie Hinweise zur Prüfungsvorbereitung und Tipps zur Falllösung!

Die Fälle sind so gewählt, dass sie für das be-treffende Gebiet möglichst viele typische Sach-probleme aufwerfen und somit eine umfas-sende Prüfungsvorbereitung ermöglichen.

Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht Herausgeber: Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr lehrt an der Universität Graz und ist Vizedekan der Rechts-Stefan Storr lehrt an der Universität Graz und ist Vizedekan der Rechts-Stefan Storrwissenschaftlichen Fakultät. Mag. Philipp Lindermuth, I.I.LL.M. ist verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Dr. Renate Pirstner-Ebner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Graz.Renate Pirstner-Ebner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Graz.Renate Pirstner-Ebner

2014. XIV, 176 Seiten. Br. EUR 28,50Mit Hörerschein für Studierende:

EUR 22,80ISBN 978-3-214-08580-3

9. Aufl age erscheint im Februar 2014.Ca. XIX, 460 Seiten. Br. Ca. EUR 46,–

ISBN 978-3-214-14922-2Beiheft: Ca. VI, 172 Seiten. Br. Ca. EUR 22,80

ISBN 978-3-214-14923-9

8. Aufl age erscheint im Februar 2014.Ca. XIV, 416 Seiten. Br. Ca. EUR 43,50

Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 34,80

ISBN 978-3-214-14964-2

Page 40: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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Der Weg zum rechtssicheren Bauen: Bau-leistung umsichtig abwickeln, Baupreise klug kalkulieren, bei Mehrkosten richtig agieren, Vereinbartes durchsetzen, durch Warnpfl icht Schaden abwenden, Haftungsrisiken erken-nen u.v.m.!

8. Aktualisierungslieferung mit Überar-beitung der Kapitel• Entgeltvereinbarung und Sicherstellung

• Störung der Leistungserbringung, Verzug, Vertragsstrafe

• Warnpfl icht• Übernahme• Vertragsbeendigung• Haftung gegenüber Dritten• Durchsetzung• Vorvertragliche Prüf- und Aufklärungs-

pfl icht• Internationales Bauvertragsrecht – FIDIC

Handbuch Bauvertrags- und BauhaftungsrechtBand II. Rechtssicher bauen

mit 8. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube ∙ Aicher

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zu-sammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 8. Akt.-Lfg. Stand Oktober 2013. EUR 198,–ISBN 978-3-214-08847-7Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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treute Person

• Tätigkeitsumfang der Personenbetreuer• Vertragsgestaltung• Anmeldung bei der Sozialversicherung• Gewerbeanmeldung• Sonderregelungen für ausländische Be-

treuer• FörderungenMit vielen Beispielen, Tipps, Checklisten, nütz-lichen Adressen und Links!

Betreuung daheimSchritt für Schritt zur legalen Pfl ege

2. Auf lage Autoren: Schön ∙ Sperlich ∙ Neumann ∙ Somlyay

Die Autoren: Dr. Rosemarie Schön ist Juristin und Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Dr. Elisabeth Sperlich, LL.M ist Juristin und Referentin in der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ. Dr. Thomas Neumann ist Direktor der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirt-schaft (SVA). Mag. Michael Somlyay ist Jurist und Geschäftsführer des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich.

2. Aufl age erscheint im Februar 2014.Ca. 260 Seiten. Br. EUR 18,80ISBN Buch: 978-3-214-05834-0 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-05835-7ISBN ePub: 978-3-214-05836-4

Auch als E-Book

erhältlich!

Es geht nichts über treue Autoren! Ewald Maurer, Gerichtsvorsteher und Familien-richter i.R., schreibt seit 30 Jahren für MANZ. Sein Bestseller „Erben und Vererben“ er-schien heuer bereits in 10. Aufl age. Dieses erfreuliche Zusammentreffen feierten Autor

und Verlag mit einem kleinen Umtrunk im Verlag. Als Dankeschön gab es einen limi-tierten Siebdruck von Herwig Zens, der das Loos-Portal der MANZ Buchhandlung para-phrasiert.

30 Jahre Ewald Maurer bei MANZ

Autor Ewald Maurer mit Christopher Dietz (l.) und

Markus Schrom (r., beide MANZ)

Page 41: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

41R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

E M P F E H L E N S W E R T E S · M A N Z I N T E R N ]

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifi zierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at

Bereits zum zehnten Mal lud das Vertriebs-team von MANZ am 26. November über ein-hundert treue MANZ-Kunden in die Buch-handlung am Kohlmarkt 16 ein. Vor dem vorweihnachtlichen Umtrunk in der Buch-handlung wurde diesmal ein echtes High-light geboten: Die MANZ-Kunden besuchten in einer exklusiven Führung das neureno-vierte Stadtpalais Liechtenstein. Anschlie-ßend stand allen Gästen Johann Kräftner,Direktor der Sammlung Liechtenstein und Autor eines demnächst erscheinenden Bild-bandes über das Stadtpalais Liechtenstein, für Fragen zur Verfügung.

Gekommen waren Gäste von: Universi-tätsbibliothek Wien, Österreichische Natio-nalbibliothek, Dienststellen des Bundesmi-nisterium der Justiz, Bibliothekscluster des BMWFJ, Administrative Bibliothek des Bundes-kanzleramts, Oberstaatsanwaltschaft Wien, Universitätsbibliothek der WU Wien, Biblio-theken des VfGH und des VwGH, Landesge-richt St. Pölten, Asylgerichtshof, Rechtsan-waltskammer, Sicherheitsakademien des BMI, Bundesministerium für Finanzen, Sozialver-sicherung der Bauern, namhafte Wiener Rechtsanwalts- und Wirtschaftstreuhandkanz-leien, Wiener Stadtwerke, BFI Wien, AMS

Wien, AMS NÖ, Schenker & Co, Austria Insti-tute of Technology, Finanzmarktaufsicht, Bank Gutmann, Industriellen Vereinigung, Koban Südver. Group, ARS-Seminare, Kredit-schutzverband von 1870 (KSV), Interessens-vertretungen u.v.m.

MANZ-Kunden-Event 2013

Literaturempfehlungen der Buchhandlung

Autoren: Brabandere, Luc de; Iny, Alan

A revolutionary process for sustainable crea-tivity from two strategic innovation experts from The Boston Consulting Group (BCG). To make sense of the world, we all rely on assumptions, on models – on what Luc de Brabandere and Alan Iny call „boxes.“ If we are unaware of our boxes, they can blind us to risks and opportunities. This innovative book challenges everything you thought you knew about business creativity. This book isn’t a simpleminded checklist. This is Thin-king in New Boxes.

Random House. 2013. 352 Seiten. EUR 29,90ISBN 978-0-8129-9295-3

Thinking in New BoxesA New Paradigm for Business Creativity

Autoren: Neschwara, Christian; Pauser, Josef

Eine in Vergessenheit geratene historische Quelle ist wieder zugänglich. Neben einer Einleitung zum Standes- und Berufsrecht der österreichischen Rechtsanwaltschaft des 17. und 18. Jahrhunderts enthält das Werk erstmals eine Edition der Advokatenord-nung 1648 und weiterer verwandter Quel-len. Die Advokatenordnung 1648 umfasst eine erste länderübergreifende Normierung des Standes- und Berufsrechts für österrei-chische Rechtsanwälte.

Verlag Österreich. 2013. CXXIV, 10 Seiten. EUR 44,00 ISBN 978-3-7046-6565-2

Advokaten-ordnung 1648ein Beitrag zur Geschichte der österreichischen Rechtsanwaltschaft

Autoren: Stawicki, Aleksander; Rudomino, Vassily; Babic, Boris

Even though the development of competition law in the countries of the former Eastern bloc has been based to a signifi cant extent on arrangements existing in the European Union – numerous substantial differences remain both in regulatory regimes and in ongoing practice among the various countries. This fi rst-ever practical survey of competition law in this region describes applicable regimes in sixteen of these countries, with additional country chapters on Austria and Turkey.

Kluwer Law International. 2013. 584 Seiten. EUR 192,50 ISBN 978-90-411-4122-4

Competition Law in Central and Eastern EuropeA practical guide

Page 42: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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[ T E R M I N E · E M P F E H L E N S W E R T E S · M A N Z I N T E R N

Für Sie gelesen

„Nach Venedig, London, Paris hat Theaterwissenschaftlerin Barbara Sternthal nun Wien für eine historische und amüsant-lehrreiche Betrachtung herangezogen.“(Benedikt Kommenda, Die Presse, 21.10.2013)

„Neuer, ungewöhnlicher Reiseführer über Wien. […] Der neue Manz-Reiseführer ‚Habsburg, Hofrat, Heuriger‘ gibt Einblick in ein Wien von Geschichten, Anekdoten und Schauplätzen insbesondere mit Bezug zu Juristischem.“ (Medianet 10/2013)

„Barbara Sternthal zeigt in ihrem Wien-Reiseführer‚ Habsburg, Hofrat, Heuriger‘ die nicht alltäglichen Seiten Wiens.“(Kleine Zeitung, 12.10.2013)

Sternthal Habsburg, Hofrat, Heuriger 2013. 148 Seiten. Zahlreiche Abbildungen, Lesebändchen. Geb. EUR 24,– ISBN 978-3-214-00721-8

RdM-NachmittagOrt: Ärztekammer WienVeranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / ÖÄK /

Zentrum für Medizinrecht

Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Veranstaltungen in Kürze

06.03.2014Donnerstag

„Was bedeutet ‚JAP‘?“ war eine der Fragen, die man beim großen MANZ-Gewinnspiel für Studierende im Herbst 2013 beantworten musste. „Juristische Ausbildung & Praxisvor-bereitung“ lautet selbstverständlich die rich-tige Lösung – das wusste auch Maryam Nadjafkhani. Sie wurde unter zahlreichen richtigen Einsendern ausgelost und darf sich über ein neues iPad freuen. Kurz vor Weih-

nachten wurde der Preis an die glückliche Gewinnerin übergeben. Wir gratulieren herzlich!

JAP-Gewinnspiel: iPad verlost

Die Gewinnerin Maryam Nadjaf khani (r.) und

MANZ-Programmbereichsleiterin für Studium &

Ausbildung Christine Viski Hanka

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4 3R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jänner/Februar 2014

E M P F E H L E N S W E R T E S ]

Schon bestellt?

Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg)Recht der Europäischen Union2013. XLVI, 378 Seiten. Br. EUR 43,50 ISBN 978-3-214-00557-3Mit Hörerschein für Studierende EUR 34,80

In dieser Neuerscheinung wird das europäische Primär- und Sekundärrecht einschließlich Judikatur in seinen wesentlichen Punkten leicht verständlich aufbereitet. Mit:• einem Verzeichnis der wichtigsten EuGH-Entscheidungen,• Checkboxen mit Wiederholungsfragen für das bessere Verständnis,• Auszügen aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen.

WiltschekPatentrecht3. Aufl age 2013. XXVIII, 496 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-04148-9

Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 hat umfangreiche Änderungen im Patentge-setz (PatG) und im Gebrauchsmustergesetz (GMG) gebracht. Die meisten wurden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig, mit der (ua) die Rechtsmittelabtei-lung des Patentamts und der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) aufgelöst wurden. Das hat grundlegende Änderungen im Rechtsmittelverfahren zur Folge, die am 1. 1. 2014 in Kraft getreten sind. Die 3. Aufl age beinhaltet alle wesentlichen Vorschriften des Patent-rechts (PatentG, Patentverträge-EinführungsG, Schutzzertifi katsG, GebrauchsmusterG, Patent-amtsgebührenG, PatentamtsgebührenV und PatentamtsV) auf dem neuesten Stand.

Paliege-BarfußGewO – Gewerbeordnung15. Aufl age 2013. LXXIV, 800 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02743-8

Die 15. Aufl age des Taschenkommentars zur Gewerbeordnung berücksichtigt sämtliche Änderungen der Gewerbeordnung seit 2011 – selbstverständlich auch jene aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die seit 1. 1. 2014 in Kraft sind.

Inhaltlich erwarten Sie – im Wesentlichen – folgende Schwerpunkte:• Gewerbliches Betriebsanlagenrecht• Änderungen im Berufsrecht

RieszÄrztliche Verschwiegenheitspfl ichtRdM Band 37. 2013. XL, 450 Seiten. Br. EUR 89,– ISBN 978-3-214-10195-4

Aktuelle Fragen iZm der ärztlichen Verschwiegenheitspfl icht als mitunter bedeutsamste Berufspfl icht der Ärzte werden in dieser Arbeit erstmals einer geschlossenen Darstellung unterzogen. Dabei werden vor allem die notwendigen Bezüge zum Krankenanstaltenrecht des Bundes und zu den Ausführungsbestimmungen der Länder sowie zum Datenschutzrecht mitbe-rücksichtigt und auch das untrennbar damit verbundene Sanktionenrecht inklusive der zivilrechtlichen Haftungsfragen dargestellt. Bereits berücksichtigt: ELGA und diesbezügliche verfassungsrechtliche Bedenken, Verwal-tungsgerichtsbarkeits-Novelle (seit 1. 1. 2014) und die kommende 15. Ärztegesetz-Novelle.

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Novelle seit 1.1.2014

in Kraft

Page 44: RECHTaktuell Jänner/Februar 2014

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