RECHTaktuell November/Dezember 2013

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Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin Porträt des Monats Andreas Konecny Autorengespräch „Das Ende des Projektmanagements“ [ RECHTAKTUELL #11/12 NOVEMBER/DEZEMBER 2013 ] November/ Dezember 2013 #11/12 Neuerscheinungen Empfehlenswertes Termine

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Neuerscheinungen, Empfehlenswertes, Termine des MANZ Verlags von November und Dezember 2013

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Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin

Porträt des MonatsAndreas Konecny

Autorengespräch „Das Ende des Projektmanagements“

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November/Dezember 2013

#11/12Neuerscheinungen Empfehlenswertes

Termine

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Täglich ein Gewinn!www.manz.at/adventkalender M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

firmensitz Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien verlagsbüro Johannesgasse 23 ∙ 1015 Wien

tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 [email protected] www.manz.at Handelsgericht Wien fn 124 181w

MANZ übernimmt Juristenkalender

„Ju§Ka“

„Der Juristenkalender ergänzt ideal unser

Portfolio“, so MANZ-Geschäftsführerin Mag.

Susanne Stein. „Auf unserem Weg zum 360°

Fullservice-Anbieter setzen wir neben der

traditionellen Fachinformation verstärkt auf

Dienste und Software. Freilich pfl egen wir

das klassische Buchgeschäft dabei mit

großem Engagement.“

„Mit der Übernahme des Vermittlungs-

stellengeschäfts von der Telekom Austria AG

haben wir letztes Jahr einen großen Schritt

in diese Richtung getan. Der Juristenkalender

schließt nun eine Lücke im klassischen Büro-

betrieb der Anwälte und Notare“, ergänzt

Verlagsleiter Dr. Wolfgang Pichler.

2013 ist überhaupt das Jahr der Novi-

täten bei MANZ. Erst kürzlich sind erneut

zwei neue Fachzeitschriften erschienen, die

„Zeitschrift für Verbraucherrecht“ und „Das

ärztliche Gutachten“. Beide werden selbst-

verständlich in der RDB auch elektronisch

angeboten. Großer Nachfrage erfreuen sich

die neuen Titel zur Verwaltungsreform. Im

Onlinebereich wurde eine neue Kooperation

mit dem Linde Verlag bekannt gegeben;

durch eine schrittweise Annäherung der

beiden Datenbanken erhalten die Benutzer

Arbeitserleichterungen ohne Mehrkosten.

MANZ ist in Österreich der mit Abstand

größte Fachverlag für Recht Wirtschaft

Steuer. Unter der Firmenfarbe MANZ-Rot

bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle

rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe

sowie Gerichte, Behörden und Universitäten.

Neben dem klassischen Buch- und Zeitschrif-

tenprogramm und der bekannten Buch-

handlung investiert MANZ seit den 1980er-

Jahren intensiv in Onlineservices.

Der traditionsreiche Juristenkalender „Ju§Ka“ erscheint ab der Aus-

gabe für 2014 bei MANZ. Nachdem sich die bisherigen Eigentümer von

dem Objekt trennen wollten, setzte MANZ sich in einem harten Bieter-

wettbewerb durch. Ausschlaggebend war auch die unangefochtene

Stellung von MANZ als Marktführer im Segment der Juristinnen und

Juristen.

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Zu Ihrer Orientierung

4 w w w.manz.at

Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Heraus geber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuch handlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafi sches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preis-änderungen vorbehalten.

Impressum

Autoren und TitelArtmann · Rüffl er · Torggler (Hrsg), Die Organhaftung ............. 22Batliner · Gasser, Litigation and Arbitration in Liechtenstein ....... 22Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · Sulz, Immobilienbesteuerung NEU ............................................... 35Deixler-Hübner · Ulrich (Hrsg), Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz .......................................................................... 34Dittrich · Tades †, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht .......................................................... 25Drexler, StVG ............................................................................... 26Drs (Hrsg), Handbuch Betriebspensionsrecht ............................... 24Eckschlager, Rechte und Pfl ichten der Gemeindevertreter ............ 18Ehrke-Rabel (Hrsg), Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen ...... 9Fasching · Konecny (Hrsg), Zivilprozessgesetze ............................ 6Fister · Fuchs · Sachs, Das neue Verwaltungsgerichts verfahren ... 33Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), AußStrG .................................... 7Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), Ehe- und familienrechtliche Entscheidungen ........................................................................... 21Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ...................... 20Gruber J. P., Österreichisches Kartellrecht .................................... 35Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union ... 28Haidvogl, Gemeinderecht für Praktiker verständlich erklärt .......... 30Herget · Bodenstein · Ennsfellner, Unternehmensberatung und IT in Österreich ...................................................................... 29Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2014 ........................................ 8Höhne, Architektur und Urheberrecht .......................................... 23Jabloner · Olechowski · Zeleny (Hrsg), Secular Religion. Rezeption und Kritik von Hans Kelsens Auseinandersetzung mit Religion und Wissenschaft ............................................................ 19Juhász, Die strafrechtliche Schuldfähigkeit ................................... 26Kanduth-Kristen · Steiger · Wiedenbauer, Die Rechts anwalts-GmbH .......................................................................................... 33Kucsko · Schumacher (Hrsg), marken.schutz ............................... 5Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 33Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 10Loukota · Jirousek, Internationales Steuerrecht .......................... 20Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 26Marhold · Burgstaller · Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz ....................................................................... 24Mondel, Die Kuratoren im österreichischen Recht ........................ 21Mühlberger · Pilz · Rathgeber, Die Abgabenordnung ................ 33Nöstlinger, ArbeitnehmerInnenschutz.......................................... 25

Nowotny · Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht .......................................................................... 23Oberleitner, WRG ....................................................................... 18Olechowski · Zeleny (Hrsg), Methodenreinheit und Erkenntnisvielfalt ......................................................................... 19Österreichischer Städtebund (Hrsg), Gebarungskontrolle: Berichtsveröffentlichung und Datenschutz .................................... 18Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 19Pfi el (Hrsg), MietSlg .................................................................... 27Prader, MRG ............................................................................... 35Rassi, Handbuch Grundbuchsrecht............................................... 34Ratka · Rauter · Völkl, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht .... 29Reinisch (Hrsg), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts ...... 34Rudda, Pensions- und Pfl egevorsorge .......................................... 29Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 25Stingl · Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern ..................... 27Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht ........................ 28Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner (Hrsg),Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht ..... 28Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht ......................................................................... 27Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialver-sicherungsrechts .......................................................................... 24Völkl · Völkl, Beraterhaftung ....................................................... 21Wiebe · G. Kodek (Hrsg), UWG .................................................. 22Wiesner · Grabner · Wanke (Hrsg), EStG ................................... 20Wiltschek, Patentrecht ................................................................ 23Wiltschek, UWG .......................................................................... 35

MANZ INTERNHausmitteilung............................................................................... 3Impressum ..................................................................................... 4Porträt des Monats Andreas Konecny ............................................ 11Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin: Neue Zeitschrift soll Dialog stärken............................................... 12Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 13Autorengespräch „Das Ende des Projektmanagements“ ............... 137. ZVR-Verkehrsrechtstag mit Besucherrekord ............................... 13MANZ-Online .......................................................................... 14-16Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 32Veranstaltungen in Kürze .............................................................. 32Für Sie gelesen ............................................................................. 30

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T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 und vieles mehr!

§ 37 Dokalik/Förster

152 Kucsko/Schumacher, marken.schutz2

Übersicht:Rz

I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1II. Anfechtbarkeit der Beschlüsse der RA (Abs 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4III. Vorbereitende Verfügungen und Zwischenentscheidungen (Abs 2) . . . . . . . . 5IV. Rekursverfahren (Abs 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

A. Allgemeines, Form und Inhalt des Rekurses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9B. Vertretung, Verfahrenshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13C. Vorverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15D. Verfahren vor dem Rekursgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

V. Gerichtsgebühren, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25VI. Nichtigkeitsabteilung (bis 31. 12. 2013) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

I. Überblick

Mit der Nov 2014 wurden die Instanzenzüge im MSchG an die Erfordernisse der Verwal-tungsgerichtsbarkeits-Nov 2012, BGBl I 2012/51 angepasst. Diese umfassende Nov des Ver-fassungsrechts sieht ab 1. 1. 2014 eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vor; gleichzeitigwurden die bisherigen Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag nach Art 133 Z 4B-VG, darunter der Oberste Patent- und Markensenat (OPM), aufgelöst.

Für den Gesetzgeber ergaben sich nach den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zwei Op-tionen: Entweder der Rechtszug vom PA als Entscheidungsbehörde erster Instanz würde zumBundesverwaltungsgericht geführt werden, oder gem Art 94 Abs 2 B-VG idF Verwaltungsge-richtsbarkeits-Nov 2012 in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Letztgenannte Norm ermöglichteinen echten Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an die ordentliche Gerichtsbarkeit.Man entschied sich für zweitere Lösung, da auch die Verletzungsstreitigkeiten bei den or-dentlichen Gerichten geführt werden und man so der Möglichkeit widersprechender Ent-scheidungen zweier Höchstgerichte (des OGH im Verletzungsverfahren und des VwGH imBestandverfahren) vorbeugen wollte.1

Mit der Nov 2014 wurde einheitlich ein dreigliedriger Instanzenzug geschaffen, und zwarvon den jeweiligen Abteilungen des PA zum OLG Wien und danach zum OGH. Beim anzu-wendenden Verfahrensrecht wurde zwischen den Verfahrensarten unterschieden: bei Rechts-mitteln im Eintragungsverfahren, in dem die RA als erste Instanz fungiert, sollen die Rechts-mittelinstanzen im vom Amtswegigkeitsgrundsatz geprägten Außerstreitverfahren entschei-den, wie dies auch in anderen Registerverfahren (etwa Grundbuch und Firmenbuch) der Fallist. Bei kontradiktorischen Verfahren2 hingegen, die von der NA schon bisher im Wesentli-chen nach den Bestimmungen der ZPO3 geführt wurden, soll auch im Rechtsmittelverfahrendie ZPO anwendbar sein.

II. Anfechtbarkeit der Beschlüsse der RA (Abs 1)

Abs 1 eröffnet ganz generell gegen Beschlüsse der RA das Rechtsmittel des Rekurses an dasOLG Wien, das damit an Stelle der bisherigen RMA des PA tritt. Ausgenommen sind jedochZwischenentscheidungen (s dazu III. unten), wobei Unterbrechungsbeschlüsse im Wider-

1 Vgl WFA RV 2358 BlgNR 24. GP 2; ErläutRV Zu 2358 BlgNR 24. GP 1; Stellungnahme des OGH imBegutachtungsverfahren, 6/SN-495/ME 24. GP 1.

2 Eine Ausnahme sind die von der RA geführten kontradiktorischen Widerspruchs- und Einspruchsver-fahren, die ebenfalls im Rechtsmittelverfahren dem AußStrG folgen.

3 § 42 Abs 1 MSchG idF vor der Nov 2014 iVm § 116 Abs 6, § 119 Abs 1, § 120 Abs 1 PatG.

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2. Auf lage Herausgeber: Kucsko · Schumacher

Die Neuaufl age widmet sich in bewährter Form den Markenrechten in der komplexen Verfl echtung des nationalen Markenrechtsmit dem Gemeinschaftsmarkenrecht und dem Recht der Internationalen Marke – ein Kommentar von spezialisierten Prakti-kern aus ihrer Erfahrung geschrieben.Mit• Literatur, Rechtsprechung,• Checklisten, Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebie-

ten (wie Kartellrecht, Insolvenzrecht).

Top aktuell: Mit allen Neuerungen durch die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014(BGBl I 2013/126) – in Kraft ab 1.1.2014.

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Die HerausgeberHon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IP-Rechtler und Autor zahlreicher Fachpubli-kationen.Dr. Christian Schumacher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, spezialisiert auf IP-Law, unlauteren Wettbewerb und Medien-recht sowie Autor zahlreicher Fachpublika-tionen.

2. Aufl age 2013. Ca. 1.300 Seiten. Geb. Ca. EUR 208,–ISBN 978-3-214-00471-2

www.manz.at/mschg

Gravierende Änderungen durch Aufhebung des Obersten Patent- und Markensenats

marken.schutz2

Für den Gesetzgeber ergaben sich nach den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zwei Op-tionen: Entweder der Rechtszug vom PA als Entscheidungsbehörde erster Instanz würde zumBundesverwaltungsgericht geführt werden, oder gem Art 94 Abs 2 B-VG idF Verwaltungsge-richtsbarkeits-Nov 2012 in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Letztgenannte Norm ermöglichteinen echten Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an die ordentliche Gerichtsbarkeit.Man entschied sich für zweitere Lösung, da auch die Verletzungsstreitigkeiten bei den or-dentlichen Gerichten geführt werden und man so der Möglichkeit widersprechender Ent-scheidungen zweier Höchstgerichte (des OGH im Verletzungsverfahren und des VwGH im

geschaffen, und zwarvon den jeweiligen Abteilungen des PA zum OLG Wien und danach zum OGH. Beim anzu-wendenden Verfahrensrecht wurde zwischen den Verfahrensarten unterschieden: bei Rechts-mitteln im Eintragungsverfahren, in dem die RA als erste Instanz fungiert, sollen die Rechts-mittelinstanzen im vom Amtswegigkeitsgrundsatz geprägten Außerstreitverfahren entschei-den, wie dies auch in anderen Registerverfahren (etwa Grundbuch und Firmenbuch) der Fall

hingegen, die von der NA schon bisher im Wesentli-geführt wurden, soll auch im Rechtsmittelverfahren

Abs 1 eröffnet ganz generell gegen Beschlüsse der RA das Rechtsmittel des Rekurses an dasOLG Wien, das damit an Stelle der bisherigen RMA des PA tritt. Ausgenommen sind jedochZwischenentscheidungen (s dazu III. unten), wobei Unterbrechungsbeschlüsse im Wider-

1 Vgl WFA RV 2358 BlgNR 24. GP 2; ErläutRV Zu 2358 BlgNR 24. GP 1; Stellungnahme des OGH im

2 Eine Ausnahme sind die von der RA geführten kontradiktorischen Widerspruchs- und Einspruchsver-

Dokalik/Mutz § 42

Kucsko/Schumacher, marken.schutz2 161

§ 42. Gegen Urteile des Berufungsgerichts ist die Revision nach Maßgabe des § 502ZPO, gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes (§ 41 Abs. 2) der Revisionsrekurs nachMaßgabe des § 528 ZPO zulässig. Auf die Verfahren ist § 143 Abs. 2 und 3 des Patentge-setzes 1970 sinngemäß anzuwenden.

IdF BGBl I 2013/126.

Gem § 81a Abs 6 bis 31. 12. 2013 gültige Fassung – Kommentierung im Folgendenab Rz 17:

§ 42. (1) Im Übrigen sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf das Verfah-ren die §§ 52 bis 56, 57b, 64, 66 bis 69, 70 Abs. 4, §§ 71 bis 73, 79, 82 bis 86, 112 bis 115,116 bis 126, 127 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 128 erster Satz, §§ 128 a bis 133 Abs. 2, §§ 134, 135,137 bis 145 und 165 des Patentgesetzes 1970 sinngemäß anzuwenden.

(2) Die im § 17 Abs. 5, im § 28 Abs. 5 und im § 29 Abs. 2 vorgesehenen Veröffentlichungenerfolgen im Österreichischen Markenanzeiger. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist imÖsterreichischen Markenanzeiger zu verlautbaren, wenn dadurch das Markenrecht wieder-hergestellt wird.

(3) Bringt der belangte Markeninhaber innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Gegenschriftein, so hat die Nichtigkeitsabteilung ohne weiteres Verfahren antragsgemäß die gänzliche oderteilweise Löschung oder Übertragung der Marke zu verfügen oder die gänzliche oder teilweiseUngültigkeit der Marke nachträglich festzustellen. Wenn in einem Verfahren sowohl die Lö-schung als auch die Übertragung einer Marke beantragt wird, so hat die Nichtigkeitsabteilung,sofern sich aus dem Antrag nichts Gegenteiliges ergibt, die Übertragung zu verfügen.

IdF BGBl I 2009/126.

Auszug aus dem PatG 1970 idF BGBl I 2013/126.

§ 143.

(. . . . .)

(2) Für das Revisionsverfahren gelten die Bestimmungen der ZPO sinngemäß mit folgendenBesonderheiten:

1. Die Revisionsfrist und die Frist für die Revisionsbeantwortung betragen zwei Monate; siesind nicht verlängerbar.

2. Die Revision ist beim Berufungsgericht einzubringen. Die Verweise auf das Prozessgerichterster Instanz gelten als Verweise auf das Berufungsgericht, mit Ausnahme jener, die sichauf die Zurückverweisung an die erste Instanz beziehen. Außer im Fall des § 507a Abs. 3Z 2 ZPO ist auch die Revisionsbeantwortung beim Berufungsgericht einzubringen.

(3) Für das Revisionsrekursverfahren gelten die Bestimmungen der ZPO sinngemäß mit derMaßgabe, dass der Revisionsrekurs beim Rekursgericht einzubringen ist. (. . . . .)

Übersicht:Rz

I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1II. Zulässigkeit der Revision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2III. Revisionsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

A. Allgemeines, Form und Inhalt der Revision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4B. Vorverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9C. Entscheidung des OGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Immer im Blick: Die aktuelle Fassung des Patentgesetzes

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[ T O P T I T E L D E S M O N A T S

Mit Band I startet die Neuaufl age des „Fasching/Konecny“.• „Österreichs meistzitierter Prozesskommentar“

(NZ 2003, Heft 9) steht Ihnen in gewohnter Bearbeitungstiefe, aber in neuem Erschei-nungsbild – vorerst mit Band I – wieder topaktuell zur Verfügung.

• Jährlich wird ein weiterer Band erscheinen. Die Aufteilung der Bände bleibt unverän-dert.

• Neues Format, neue Schrift und Auslage-rung der Zitate in Fußnoten erhöhen die Lesbarkeit und führen Sie bei Ihren Recher-chen noch schneller ans Ziel.

• 13 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Recht-sprechung seit Erscheinen von Band I der Voraufl age wurden berücksichtigt. Somit ist Band I wieder auf dem neuesten Stand.

17 – vielfach tiefgreifende – Novellen der JN seit Erscheinen der Voraufl age wurden eingearbeitet. Hervorzuheben sind:• Außerstreitreform.• ZVN 2004 und 2009,• UGB-Reform,• FamRÄG 2009,• IRÄ-BG,• BudgetbegleitG 2011,• 2. StabilitätsG 2012,• Patent- und Markenrechts-Nov 2014• ErwachsenenschutzG.In der Kommentierung des § 1 JN bereits be-rücksichtigt: Die Änderungen durch die Ver-waltungsreform 2014.

Inhalt von Band I:• Einleitung • EGJN • JN

Der Herausgeber der 3. Aufl ageUniv.-Prof. Dr. Andreas Konecny1. Band bearbeitet von:Oskar J. Ballon, Robert Fucik, Thomas Garber, Edwin Gitschthaler, Florian Horn, Andreas Konecny, Elisabeth Lovrek, Franz Matscher, Christian Mosser, Ursula Scheuer, Birgit Schneider, Andreas Sengstschmid, Daphne-Ariane Simotta, Thomas Traar

1. Band erscheint ca. Mitte Dezember 2013. Ca. 1.930 Seiten. Ln. EUR 398,–ISBN 978-3-214-15760-9

Subskriptionspreis bis 31. 12. 2013 EUR 338,–Der Subskriptionspreis gilt für alle Bände!

Schon lange ein Klassiker!

Zivilprozessgesetze1. Band: EGJN, JN

3. Auf lage Herausgeber: Konecny

§ 1 JN Ballon

Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze3 I

DSG 2000).480 Als Verwaltungsbehörde war die Datenschutzkommission vorgesehen; siewurde durch die VerwG-Nov 2012 mit 1. 1. 2014 aufgelöst, mit gleichem Zeitpunkt durchdie DSG-Novelle 2014 aber als Datenschutzbehörde wiedererrichtet (§ 32 DSG 2000).481 DerDatenschutzrat gem §§ 41 ff DSG 2000 hat im Wesentlichen nur beratende Funktion.

Datenanwendungen sind dem privaten Bereich zuzurechnen, wenn der Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist (das Gesetz spricht dabei von natürlichen Personen, Personenmehr-heiten und Rechtsträgern, die in Formen des Privatrechts eingerichtet sind, § 5 Abs 4, § 32Abs 1 DSG 2000); in allen anderen Fällen gehören sie dem öffentlichen Bereich an. Eine Aus-nahme besteht für jene privatrechtlich eingerichteten Auftraggeber, die hoheitliche Aufgabenwahrnehmen (§ 5 DSG 2000).482

Das Recht auf Auskunft ist immer im Verwaltungsweg vor der Datenschutzbehörde geltendzu machen (§ 5 Abs 4 DSG 2000).

2. Zivilrechtsweg

Gem § 32 DSG 2000 sind Ansprüche gegen Auftraggeber des privaten Bereichs wegen Ver-letzung des Betroffenen auf Geheimhaltung, auf Richtigstellung oder auf Löschung aufdem streitigen Zivilrechtsweg geltend zu machen; sind Daten gesetzwidrig verwendet worden,so hat der Betroffene Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung.483 Ebenso sind Schadener-satzansprüche im privaten Bereich im Streitverfahren durchzusetzen (§ 33 DSG 2000). Scha-denersatzansprüche, die durch Auftraggeber im öffentlichen Bereich entstanden sind, sindnach den Regeln des Amtshaftungsrechts geltend zu machen; das gilt auch dann, wenn einprivatrechtlich eingerichteter Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat.484

3. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Für die im streitigen Zivilrechtsweg durchzusetzenden Ansprüche nach §§ 32 f DSG 2000 istgem § 32 Abs 4 DSG 2000 das LG zuständig (sachliche Eigenzuständigkeit), in dessen Spren-gel der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat (ausschließlicher Gerichts-stand). Klagen des Betroffenen können aber auch bei dem LG erhoben werden, in dessenSprengel der Auftraggeber oder der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitzhat (Wahlgerichtsstand). Zuständigkeitsvereinbarungen im Rahmen des § 104 JN sind zuläs-sig.485

Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist gem § 32 Abs 3 DSG 2000 eine Gefähr-dung iSd § 381 EO nicht erforderlich.

Der Anspruch auf Behandlung einer Klage nach § 32 DSG 2000 erlischt, wenn der Einschrei-ter sie nicht binnen eines Jahres, nachdem er Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis er-langt hat, längstens aber binnen drei Jahren, nachdem das Ereignis behauptetermaßen statt-

480 ErläutRV 1613 BlgNR 20. GP 31; Mayer-Schönberger/Brandl, Datenschutzgesetz 2000, 23, 37.481 Zu ihren neuen Kompetenzen s ErläutRV 2168 BlgNR 24. GP 5.482 Siehe Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 5 Anm 5; Kimm in Bauer/Reimer, Handbuch 160; May-

er-Schönberger/Brandl, Datenschutzgesetz 2000, 23.483 Knyrim, Datenschutzrecht2 289.484 Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 33 Anm 10.485 Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 32 Anm 9.

155

156§ 53 JN Simotta

Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze3 I

* Gebrauchsmuster,* (Gemeinschafts-)Marken;* Halbleiterschutzrechte,* Sortenschutzrechte,* Gemeinschaftsgeschmacksmuster,* Schutzzertifikate.

III. Zweck der BestimmungDurch § 53 JN sollen alle Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowiedie diesbezüglichen einstweiligen Verfügungen beim HG Wien konzentriert bzw zentra-lisiert3 werden.

Allerdings war es – außer beim Markenrecht –4 auch schon bisher so, dass das HG Wien fürdiese Angelegenheiten zuständig war, wenngleich dessen Zuständigkeit nicht in der JN, son-dern in den einzelnen Gesetzen bzw Verordnungen über die gewerblichen Schutzrechte,nämlich in § 162 Abs 1 PatG,5 § 44 Abs 1 GMG,6 § 38 Abs 1 MuSchG,7 § 68 j MarkschG,8

§ 23 Abs 1 HlSchG,9 § 24 Abs 2 SortenschutzG,10 § 7 Schutzzertifikatsgesetz11 sowie in Art 91Abs 1 der VO (EG) 40/94 über die Gemeinschaftsmarke12 und Art 31 der VO (EG) 6/2002über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster13 angeordnet war. Erstaunlicherweise bleiben dieseEinzelbestimmungen trotz Inkrafttretens des § 53 JN auch weiterhin in Geltung; es kommtsogar noch § 56 a MarkSchG14 hinzu, der ebenfalls die Zuständigkeit des HG Wien anordnet.

Dadurch, dass über Klagen wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und die zu ih-rer Sicherung beantragten einstweiligen Verfügungen ein und dasselbe Gericht zu entscheidenhat, soll eine einheitliche rechtliche Beurteilung bei der Verletzung von gewerblichenSchutzrechten erreicht werden. Auch trägt die Konzentrierung der Verfahren betreffend dieVerletzung gewerblicher Schutzrechte beim HG Wien dazu bei, dass sich Richter auf diesesFachgebiet spezialisieren können.

Dass Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und die Erlassung einstweili-ger Verfügungen beim HG Wien konzentriert werden sollen, hängt auch mit der Gerichtsbe-setzung in diesen Angelegenheiten zusammen. Das HG Wien hat nämlich – außer es handeltsich um die Verletzung einer Marke, eines Musters oder eines Sortenschutzrechtes – in dengenannten Angelegenheiten zwingend in Senatsbesetzung zu entscheiden (vgl § 162 Abs 1S 2 PatG, § 44 Abs 1 GMG, § 23 Abs 1 HlSchG, § 24 Abs 2 SortenschutzG sowie Art 7SchutzzertifikatsG, in dem auf die §§ 146 und 162 PatG verwiesen wird). Näheres dazu sRz 13 ff. Im Regelfall ist also zwingend ein fachmännischer Laienrichter beizuziehen. Dabei

3 Kucsko, Patentrecht4 14.4 ErläutRV zur Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, 2358 BlgNR 24. GP 14.5 Patentgesetz BGBl 1970/259 idF BGBl I 2013/126.6 Gebrauchsmustergesetz BGBl 1994/211 idF BGBl I 2013/126.7 Musterschutzgesetz BGBl 1990/497 idF BGBl I 2013/126.8 Markenschutzgesetz BGBl 1970/260 idF BGBl I 2013/126.9 Halbleiterschutzgesetz BGBl 1988/372 idF BGBl I 2013/126.

10 Sortenschutzgesetz BGBl I 2001/109 idF BGBl I 2013/189.11 Schutzzertifikatsgesetz BGBl I 1997/11 idF BGBl I 2013/126.12 ABl L 1994/11, 1 idF ABl L 2009/109, 3.13 ABl L 2002/3, 1 idF ABl L 2007/193, 13.14 BGBl I 2013/126.

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7R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

lung im Außerstreitverfahren nur fakultativ. Sie ist aber in keiner Verfahrensart verboten.97

Soweit es um eine Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen geht,ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung schon durch Art 6 EMRK geboten.98

J. Öffentlichkeit60Auch bei der (Volks-)Öffentlichkeit setzt das Außerstreitverfahren andere Akzente als der

Zivilprozess. Dem liegt die – zutr – Überlegung zugrunde, dass viele Bereiche des Außer-streitverfahrens höchstpersönliche, sensible und der Berücksichtigung von Geheimhaltungsin-teressen besonders bedürftige Rechtsbereiche betreffen.99

VII. Anwendungsbereich des AußStrG

A. Allgemeines61§ 1 Abs 1 AußStrG verdeutlicht – als Gesetzestext, nicht bloß als Überschrift – den Anwen-

dungsbereich des AußStrG. Dies kann deshalb von normativer Bedeutung sein, weil die Be-stimmung in anderen Rechtsvorschriften, die auf „das Außerstreitverfahren“ verweisen, nichteinzeln aufgezählt werden, aber auch deshalb, weil sich auch in Landesgesetzen100 Verweiseauf „das Verfahren außer Streitsachen“ finden könnten, die anlässlich des AußStrG nichtmit geändert werden können.101

62Bürgerliche Rechtssachen gehören, sofern nicht anderes angeordnet ist, auf den streitigenRechtsweg. Damit hat sich der Gesetzgeber – wie schon bisher – für einen Vorrang desStreitverfahrens entschieden. Insoweit bleibt die schon bisher geltende Rechtslage aufrecht(§ 1 Abs 2 AußStrG).102 Dies kommt auch in der Bezeichnung „Außerstreitverfahren“ zumAusdruck, die das Außerstreitverfahren als Restgröße neben dem – vorrangig anzuwenden-den – streitigen Zivilprozess beschreibt. Vgl auch Rz 26 ff. § 1 Abs 2 enthält eine Art Subsi-diaritätsklausel. Das Außerstreitverfahren ist daher nur anzuwenden, wenn dies im Gesetz(Bundes- oder Landesgesetz) angeordnet ist.103 Sofern also nichts anderes angeordnet ist, ge-hört die Sache daher (im Zweifel) in das streitige Verfahren.104

63Eine inhaltliche Unterscheidung der Außerstreitmaterien von den Streitsachen ist nurschwer möglich.105 Ein einheitlicher Verfahrenszweck ist nur schwer erkennbar.106 Dahermuss weitgehend eine Abgrenzung nach formalen Kriterien, nämlich nach der Zuweisungdurch den Gesetzgeber, genügen.107 Die einzige Gemeinsamkeit, die alle Außerstreitmaterien

Kodek AußStrG § 1

17

97 ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8.98 Dies betonen zu Recht die ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8.99 ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8.100 Vgl zB § 52 Abs 4 stmkWFG, § 28 Abs 4 tirWFG.101 ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 22.102 Fucik/Kloiber § 1 AußStrG Rz 1.103 Fucik/Kloiber § 1 AußStrG Rz 1.104 ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 22; ebenso schon die hL und hRsp zur alten Rechtslage: Pollak, System2

32; Fasching, LB2 Rz 112; Deixler-Hübner, PraktZPR II5 4; Fucik/Rechberger in Rechberger2 Art IEGZPO Rz 6; Klicka/Oberhammer, Außerstreitverfahren3 Rz 4; Ballon in Fasching2 § 1 JN Rz 260;Rechberger/Simotta, ZPR8 Rz 214; 6 Ob 75/02 a NZ 2003/36; 5 Ob 2131/96 wobl 1997/10; 4 Ob 546/90 EvBl 1990/153 = EF 63.588.

105 Deixler-Hübner, PraktZPR II5 4; Ballon in Fasching2 § 1 JN Rz 263; Mayr/Fucik, Verfahren außerStreitsachen3 Rz 32; Rechberger in Rechberger2 § 1 AußStrG Rz 2.

106 Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen3 Rz 32.107 Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen3 Rz 32.

© MANZrm

Gitschthaler Höllwerth AußStrG Fahnen 1–108 10. 10. 2013W:/AußStrG_Gitschtaler-Höllwerth_MGrK/3B2/AK/AußerStrG_AK_P0001-0002

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Die HerausgeberDr. Edwin Gitschthaler und Dr. Johann Höllwerth, Hofräte des OGH.

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[ T O P T I T E L D E S M O N A T S

79. Einkünfte von Abgeordneten zum EU-Parlament

496 Die Bezüge der unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Abgeordneten zum EU-Parla-ment sind seit 16. 7. 2009 in Österreich steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbe-halt gemäß § 3 Abs 3 EStG und führen zu einem Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41Abs 1 Z 8 EStG.

80. Einkünfte von dritter Seite

497 Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigenTätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte) Geschäftsabschlüsse für andere Unternehmen(zB Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, Bausparkassen) vermitteln, sind die dies-bezüglichen Provisionen bei funktioneller und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselb-ständigen Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl VwGH 25. 10. 1994,90/14/0184).

498 Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesenBezügen ist dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungs-wegs darstellt, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebersgegenüberdem Arbeitnehmer tilgt (VwGH 28. 5. 1998, 96/15/0215).

499 Von einer Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (und damit von Lohn-steuerpflicht) ist laut LStR Rz 965 auszugehen, wenn

ü die Tätigkeit im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse (zB zur Erweiterung der Ange-botspalette des Arbeitgebers) des Arbeitgebers erfolgt,

ü die Tätigkeit (teilweise) in der Dienstzeit und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeitausgeübt wird,

ü der Arbeitgeber aufgrund der Tätigkeit seines Arbeitnehmers für das andere UnternehmenZahlungen von diesem anderen Unternehmen zu erhalten hat (zB Anteil an der Provisionoder pauschale Provision oder Ersatz der vom Arbeitnehmer verursachten Aufwendun-gen) und

ü dem Arbeitgeber die Höhe der Zahlungen des anderen Unternehmens an den Arbeitneh-mer bekannt ist.

Beispiel

Ein Schalterbediensteter einer Bank vermittelt im Rahmen seiner Tätigkeit am Schalter Bauspar-verträge. Es besteht eine Vereinbarung mit der Bausparkasse, wonach 50% der Vermittlungsprovi-sion direkt von der Bausparkasse an den Schalterbediensteten überwiesen werden, 50% erhält dieBank. Die Zahlung der Bausparkasse tilgt eine Schuld der Bank als Arbeitgeber gegenüber demArbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat daher von den Provisionen Lohnsteuer einzubehalten.

500 Im Zusammenhang mit Bauspar- und Versicherungsverträgen, die Arbeitnehmer nebenberuf-lich für einen Dritten mit Ermächtigung des Arbeitgebers vermitteln, hat der VwGH jüngstin einer Entscheidung jedoch ausgesprochen, dass eine Haftung des Arbeitgebers nur danngegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als „Verkürzung des Zahlungsweges“darstellt, somit wenn die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber demArbeitnehmer tilgt, wenn sie also ihren Ursprung im Arbeitsverhältnis hat und wirtschaftlich

80. Einkünfte von dritter Seite

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79. Einkünfte von Abgeordneten zum EU-Parlament

496 Die Bezüge der unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Abgeordneten zum EU-Parla-ment sind seit 16. 7. 2009 in Österreich steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbe-halt gemäß § 3 Abs 3 EStG und führen zu einem Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41Abs 1 Z 8 EStG.

80. Einkünfte von dritter Seite

497 Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigenTätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte) Geschäftsabschlüsse für andere Unternehmen(zB Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, Bausparkassen) vermitteln, sind die dies-bezüglichen Provisionen bei funktioneller und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselb-ständigen Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl VwGH 25. 10. 1994,90/14/0184).

498 Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesenBezügen ist dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungs-wegs darstellt, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebersgegenüberdem Arbeitnehmer tilgt (VwGH 28. 5. 1998, 96/15/0215).

499 Von einer Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (und damit von Lohn-steuerpflicht) ist laut LStR Rz 965 auszugehen, wenn

ü die Tätigkeit im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse (zB zur Erweiterung der Ange-botspalette des Arbeitgebers) des Arbeitgebers erfolgt,

ü die Tätigkeit (teilweise) in der Dienstzeit und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeitausgeübt wird,

ü der Arbeitgeber aufgrund der Tätigkeit seines Arbeitnehmers für das andere UnternehmenZahlungen von diesem anderen Unternehmen zu erhalten hat (zB Anteil an der Provisionoder pauschale Provision oder Ersatz der vom Arbeitnehmer verursachten Aufwendun-gen) und

ü dem Arbeitgeber die Höhe der Zahlungen des anderen Unternehmens an den Arbeitneh-mer bekannt ist.

80. Einkünfte von dritter Seite

E

1010In allen anderen Fällen ist die zeitnähere Abfrage maßgebend.

Beispiel

Mittels Abfrage des Pendlerrechners im Jänner 2015 ergibt sich eine Wegstrecke Wohnung – Ar-beitsstätte von 35 km. Aufgrund der Eröffnung einer Schnellstraße beträgt die Entfernung Woh-nung – Arbeitsstätte bei Abfrage im Pendlerrechner im November 2015 nur noch 30 km. Fürdas Jahr 2014 liegt keine Abfrage mittels Pendlerrechner vor. Für Zwecke des Pendlerpauschalesim Jahr 2014 ist die Abfrage aus Jänner 2015 maßgeblich (Wegstrecke von 35 km).

1011Das Ergebnis des Pendlerrechners ist nicht heranzuziehen, wenn nachgewiesen wird, dass dieEntfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw die Entfernung zwischen Arbeitsstätteund Wohnung oder die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels un-zumutbar ist, nicht den maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dieser Nach-weis kann vom Steuerpflichtigen nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbrachtwerden.

1012Bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber hatdieser einen Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechnerszum Lohnkonto zu nehmen.

1013Erfolgt keine Berücksichtigung des Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber bei Anwendungdes Lohnsteuertarifs, hat der Arbeitnehmer einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses desPendlerrechners für Zwecke der Berücksichtigung bei der Einkommensteuerveranlagung auf-zubewahren.

177.9 Pendlerverordnung1014In der Pendlerverordnung BGBl II 2013/276 werden Kriterien zur Ermittlung des Anspruchs

auf das Pendlerpauschales und den Pendlereuro festgelegt. Diese Kriterien dienen als Grund-lage für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mittels Pendler-rechner (§ 1 Pendlerverordnung).

1015In der Pendlerverordnung wird auch die Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförder-unsmittels neu geregelt (§ 2 Pendlerverordnung; s Rz 957). Des Weiteren regelt die Verord-nung die rechtlichen Grundlagen des Pendlerrechners (§ 3 Pendlerverordnung). Weiters wirdder Begriff des Familienwohnsitzes (der bisher nur in den LStR definiert war) im Rahmen derVerordnung geregelt (§ 4 der Pendlerverordnung; s Rz 962, 963).

1016Die Pendlerverordnung tritt grundsätzlich mit 1. 1. 2014 in Kraft. Ist bis zu diesem Zeitpunktder Pendlerrechner nicht auf der Homepage des BMF verfügbar, gilt Folgendes:

1017Die Verordnung ist rückwirkend für den Zeitraum vom 1. 1. 2014 bis zur Zurverfügungstel-lung des Pendlerrechners anwendbar, wenn dies für den Steuerpflichtigen mit keinen steuerli-chen Nachteilen verbunden ist.

1018Trifft dies zu (keine steuerlichen Nachteile für den Steuerpflichtigen), hat eine Aufrollung ge-mäß § 77 Abs 3 EStG so bald als möglich, jedoch spätestens bis 30. 9. 2014 zu erfolgen, so-fern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten beim Arbeitgeber dazu vorliegenund ein aufrechtes Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber vorliegt.

1019Wurde bereits vor der Anwendbarkeit der Verordnung vom Arbeitnehmer eine Erklärungzur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (amtlicher Vordruck L 34) abgegeben, so hat

177.9 Pendlerverordnung

lohnsteuer.manz.at 175

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9R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

T O P T I T E L D E S M O N A T S ]

Beispiel:

Mit der Aufhebung des Wiederaufnahmebescheids verliert auch der im wieder auf-genommenen Verfahren erlassene Sachbescheid seine Wirksamkeit.

Diese Folgewirkung gilt nach der Rsp des VwGH nicht, wenn die BAO im Einzel-nen spezielle Anordnungen trifft (zB für das Verhältnis Grundlagenbescheid – abgelei-teter Bescheid).220) Liegt kein derartiger unlösbarer Zusammenhang vor, bewirkt dieAufhebung uU, dass andere Bescheide im Nachhinein rechtswidrig werden und ent-sprechend den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen sind.221)

Hinweis:

Die Aufhebung kann gem § 205 Abs 1 lit a BAO Anspruchszinsen auslösen. Die Auf-hebung hat zudem Auswirkungen auf die Festsetzung von Beschwerdezinsen, aufdie Aussetzung der Einhebung sowie auf die Berechnung der Säumniszuschläge.222)

cc) Bindungswirkung für die Abgabenbehörden

Trifft das Verwaltungsgericht einen Aufhebungsbeschluss, sind im weiteren Verfdie Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbeschlussdargelegte Rechtsanschauung gebunden (§ 278 Abs 3 BAO). Diese Bindungswirkungbesteht bei unveränderter Sach- und Rechtslage223) und steht natürlich unter der Vor-aussetzung, dass die von der Abgabenbehörde durchgeführten weiteren Ermittlungenein Sachverhaltsbild ergeben, auf welches die vom Verwaltungsgericht dargelegteRechtsanschauung anwendbar ist.224)

Nach der ab 2014 geltenden Rechtslage erstreckt sich die Bindungswirkung aus-schließlich auf Abgabenbehörden, nicht auch auf andere Beh und nicht auf Verwal-tungsgerichte. Auch das entscheidende Gericht selbst ist nach hM später (bei einer neu-erlichen Vorlage) an seine geäußerte Rechtsanschauung förmlich nicht gebunden225)(zu untersuchen ist allerdings, ob ein Fall von res judicata vorliegt). Zur Bindungswir-kung im Wiederaufnahmeverfahren vgl Rz.

Die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die „Sache“ der Beschwerdeerledi-gung.226)

Gunacker-Slawitsch

78

220) VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0062 mwN; vgl dazu Fischerlehner, Abgabenverfahren § 278Anm 4.

221) Ritz, BAO4 § 289 Rz 14 mwN.222) Vgl dazu Ritz, BAO4 § 289 Rz 16 ff.223) Ritz, BAO4 § 289 Rz 23 mwN.224) Tanzer in Holoubek/Lang, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz 251 (257).225) Tanzer in Holoubek/Lang, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz 251 (257);

Langheinreich/Ryda, FJ 2012, 44 (52).226) Ritz, BAO4 § 289 Rz 22 ff; zur „Sache“ vgl Rz.

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1039

II. DIE EINBRINGUNG DES RECHTSMITTELSUND DAS VERFAHREN BEI DER

ABGABENBEHÖRDEAndreas Fellner/Wiebke Peperkorn

Inhalt:

Einleitung ....................................................................................................................... 9A. Bescheidbeschwerde aus Sicht des Beschwerdeführers ........................................... 9B. Reaktion der Behörde auf die Bescheidbeschwerde ................................................ 16C. Vorlageantrag ............................................................................................................ 25D. Reaktion der Abgabenbehörde auf den Vorlageantrag ........................................... 30E. Kostentragung ........................................................................................................... 34F. Exkurs: Zweistufiger Instanzenzug bei Gemeinden ................................................ 34

Einleitung

Mit 1. 1. 2014 tritt das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde an die Stelle der Beru-fung. Die formellen und materiellen Voraussetzungen der Bescheidbeschwerde sowie dasBeschwerdeverfahren entsprechen in weiten Teilen dem bisherigen Regelungsregime zurBerufung. An die Stelle der Berufungsvorentscheidung tritt mit 1. 1. 2014 die Beschwerde-vorentscheidung. Gegen die von der Abgabenbehörde zu erlassende Beschwerdevorentschei-dung kann ein Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das zuständi-ge Verwaltungsgericht (Vorlageantrag) eingebracht werden. Im Gegensatz zur bis zum31. 12. 2013 geltenden Rechtslage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Be-rufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde ermöglicht, ist im neuen Beschwerde-verfahren eine zweite Beschwerdevorentscheidung nicht vorgesehen.

Hinweis:

Soweit die gesetzlichen Neuerungen nur terminologischer Natur sind und der Inhaltder Regelungen gleich geblieben ist, wird im vorliegenden Beitrag auch auf dasSchrifttum und auf die Rsp zur Rechtslage vor dem 1. 1. 2014 verwiesen.

A. Bescheidbeschwerde aus Sicht des Beschwerdeführers

§ 243 BAO enthält die allg Anordnung, dass gegen Bescheide von AbgabenbehördenBescheidbeschwerden an die Verwaltungsgerichte zulässig sind, soweit die Abgabenvor-schriften nicht anderes bestimmen. Ist daher der Abgpfl mit einem an ihn ergangenen Ab-

1

2

Rechtsmittelverfahren_Umbruch 11.10.2013 09:57 Uhr Seite 9

Das neue Verfahren vor Finanzamt, BFG und VwGH – Schritt für Schritt erläutert

Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen

Herausgeberin: Ehrke-Rabel

Kurzüberblick am Beginn der Kapitel

Page 10: RECHTaktuell November/Dezember 2013

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Bundesverwaltungsgerichtsgesetz §§ 2, 3 BVwGG 135

EL 72 3

§ 2. Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und Ernen-nung der Mitglieder. (1) Das Bundesverwaltungsgericht besteht aus folgen-den Mitgliedern: 1. dem Präsidenten, 2. dem Vizepräsidenten und 3. den sonstigen Mitgliedern.

(2) Der Präsident, der Vizepräsident und die sonstigen Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt.

(3) 1Vor der Erstattung von Vorschlägen für die Stellen des Präsidenten und des Vizepräsidenten sind die Bewerber von einer Kommission bestehend aus einem Vertreter des Bundeskanzlers, einem weiteren Vertreter eines Bundes-ministeriums, zwei Vertretern der Wissenschaft mit akademischer Lehrbefugnis eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität sowie den Präsiden-ten des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obers-ten Gerichtshofes oder einer von diesen jeweils beauftragten Person zu einer Anhörung einzuladen. 2Die Kommission hat der Bundesregierung mindestens drei Bewerber zur Vorschlagserstattung zu empfehlen.

(4) Vor der Erstattung von Vorschlägen für die Stellen der sonstigen Mit-glieder hat die Bundesregierung Dreiervorschläge des Personalsenates einzu-holen.

2. Abschnitt. Organe des Bundesverwaltungsgerichtes § 3. Präsident. (1) 1Der Präsident leitet das Bundesverwaltungsgericht, übt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal aus und führt die Justizverwal-tungsgeschäfte für das Bundesverwaltungsgericht, soweit diese nicht auf Grund dieses Bundesgesetzes durch andere Organe zu erledigen sind. 2 Insbesondere nimmt er auch die dienstbehördlichen Aufgaben und die Aufgaben der in-neren Revision (§ 78 a des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG1), RGBl. Nr. 217/1896) wahr. 3Dem Präsidenten obliegt es auch, bei voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit auf eine möglichst einheitliche Rechtspre-chung Bedacht zu nehmen.

(2) 1Der Präsident wird bei seinen Aufgaben nach Maßgabe der von ihm zu erlassenden Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen vom Vizepräsiden-ten, von den Kammervorsitzenden und erforderlichenfalls von sonstigen Mit-gliedern des Bundesverwaltungsgerichtes unterstützt und vertreten. 2Eine Ein- beziehung bedarf – außer im Fall des Vizepräsidenten und der Kammervorsit-zenden – der Zustimmung des betreffenden sonstigen Mitgliedes und kann vom Präsidenten jederzeit widerrufen werden. 3Bei der Besorgung der ihnen übertragenen Aufgaben sind die sonstigen Mitglieder an die Weisungen des Präsidenten gebunden. ___________________________________________________________________________

1) Bydlinski Nr 310.

135 BVwGG Inhalt, § 1 Bundesverwaltungsgerichtsgesetz

2 EL 72

Inhaltsverzeichnis neue Seite 1. Hauptstück. Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes §§ 1. Abschnitt. Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes Sitz und Außenstellen ................................................................................... 1 Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und Ernennung der Mit-

glieder ......................................................................................................... 2 2. Abschnitt. Organe des Bundesverwaltungsgerichtes Präsident ...................................................................................................... 3 Vollversammlung .......................................................................................... 4 Leiter der Außenstelle .................................................................................. 5 Einzelrichter ................................................................................................ 6 Senate .......................................................................................................... 7 Beratung und Abstimmung ........................................................................... 8 Aufgaben des Vorsitzenden und der Beisitzer eines Senates ............................ 9 Personalsenat ................................................................................................ 10 Geschäftsverteilungsausschuss ........................................................................ 11 Fachkundige Laienrichter ............................................................................. 12 Rechtspfleger ............................................................................................... 13 Amtssachverständige ..................................................................................... 14 3. Abschnitt. Gang und Führung der Geschäfte des Bundesverwaltungsgerichtes Geschäftsverteilung ...................................................................................... 15 Gerichtsabteilungen und Kammern .............................................................. 16 Zuweisung und Abnahme von Rechtssachen ................................................ 17 Geschäftsführung .......................................................................................... 18 Geschäftsordnung ......................................................................................... 19 Veröffentlichung ........................................................................................... 20 4. Abschnitt. Elektronischer Rechtsverkehr ....................................................... 21 5. Abschnitt. Controlling und Berichtswesen Controlling .................................................................................................. 22 Geschäftsausweise ......................................................................................... 23 Tätigkeitsbericht ........................................................................................... 24 2. Hauptstück. Schlussbestimmungen Verweisungen ............................................................................................... 25 Sprachliche Gleichbehandlung ...................................................................... 26 Inkrafttreten ................................................................................................. 27 Übergangsbestimmung zur Erstbesetzung des Bundesverwaltungsgerichtes ..... 28 Vollziehung .................................................................................................. 29

1. Hauptstück. Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes

1. Abschnitt. Sitz und Zusammensetzung

des Bundesverwaltungsgerichtes § 1. Sitz und Außenstellen. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.

(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.

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M A N Z · I N T E R N ]

„Ich sehe mich als Systemerhalter, Aufgaben, die ich einmal übernommen habe, erfülle ich“

Eingangstore mit Code sind in Wien selten, in der Schenkenstraße Nummer 8 gibt es eines. Im Gebäude der Universität Wien hängt an der Tür des Instituts für Zivilverfahrensrecht eine Liste mit Zahlenkombinati-onen. Wer zu Andreas Konecny will, wählt B 35030. Die Tür schnurrt, der Blick öffnet sich auf einen langen Gang, Konecny hat sein Arbeitszimmer ganz hinten. Sein Büro ist funktional eingerichtet, ein Blick ins Bücherregal lässt seine Schwerpunkte erkennen: Da reihen sich viele MANZ-rote Bände aus den letzten Jahrzehnten aneinander, auf den Buchrücken stehen die Abkürzungen, die Kenner dem Zivilprozess- und dem Insolvenzrecht zuordnen können. In beiden Be-reichen ist Konecny eine Koryphäe. Bescheiden meint er: „Im Grunde genommen bin ich ein vergleichsweise spät berufener Insolvenzrechtler.“ Sein Engagement hat er Franz Mohr, dem Leiter der Abteilung für Exeku-tions- und Insolvenzrecht im Justizministerium, zu verdanken. Dieser hat ihn 1993 in eine Arbeitsgruppe geholt. „Heuer feiern wir 20-jähriges Jubiläum“, konsta-tiert Konecny, die Zeit sei schnell vergangen.

Andreas Konecny wurde 1957 als Sohn eines Tech-nikers und einer Hausfrau geboren. „Meine Kindheit verlief normal“, sagt er. Er besuchte das humanistische Gymnasium in der Wasagasse, Deutsch war sein Lieb-lingsfach. „Wahrscheinlich, weil mir das Interpretie-ren von Texten Spaß gemacht hat.“ 1975 maturierte er. Weil ihm ein Germanistikstudium wenig zukunfts-trächtig erschien, entschied sich Konecny für die Rechts-wissenschaften. „Das war auch genau das Richtige, besonders bürgerliches Recht lag mir“, sagt er rück-blickend. Als ihm Hans W. Fasching 1977 eine Assisten-tenstelle am Institut für Zivilprozessrecht in Aussicht stellte, schlug er dieses Angebot nicht aus. Fasching förderte den Jungjuristen, 1979 holte er ihn fi x ans Institut. Mit den Worten „Kommen Sie jetzt oder nicht?“, habe ihm Fasching das Job-Angebot gemacht. „Fasching hatte den Ruf, streng zu sein, ich kam aber immer gut mit ihm aus.“

Sonst wäre er wahrscheinlich Richter geworden, meint Konecny, und schade wäre das gewesen, denn er hätte nie erlebt, welche Freude ihm das Unterrichten bereitet. „Vielleicht liegt es in den Genen, mein Groß-vater war Lehrer“, erzählt er. Die Meilensteine seiner akademischen Karriere: 1990 die Habilitation über die „Einstweilige Verfügung“, 1993 wurde er außerordent-

licher Professor, 2002 übernahm er das Ordinariat für Zivilgerichtliches Verfahren. „Ich bin ein alter Beamter“, lacht er.

Es macht Konecny Freude, junge Menschen an das juristische Denken heranzuführen, aber auch die Be-treuung der Studierenden ist ihm ein großes Anliegen. Insgesamt 3700 Diplomprüfungen hat er abgenom-men, Konecny mag Statistik, hat diese Zahlen parat.

So weiß er auch, dass er mittlerweile 11.000 Seiten Kommentar zum Zivilverfahrensrecht stemmt. „Die dicken Bände kleben an mir“, lacht er und meint nachdenklich: „Ich sehe mich als Systemerhalter, Auf-gaben, die ich einmal übernommen habe, erfülle ich.“ Konecny ist ein wichtiger MANZ-Autor. Seine Verbin-dung mit dem Verlag begann in den 80-er Jahren mit dem Fasching-Lehrbuch, 1992 publizierte er bei MANZ seine Habilitation. Seit 1996 gibt er den Insolvenzkom-mentar heraus. 1997 stieg er beim Fasching-Kommen-tar zum Zivilprozessrecht ein, übernahm Schritt für Schritt, war schließlich allein verantwortlich. Der Beginn der dritten Aufl age des Kommentars zum Zivil-prozessrecht erfolgt im Dezember 2013.

Die Zeit rennt, auch privat: Konecny ist seit 38 Jahren mit einer Wiener Anästhesistin zusammen. „Wir haben aber erst nach 30 Jahren geheiratet“, er-zählt er. Am liebsten fahren die beiden nach Bad Tatz-mannsdorf in den Urlaub, zum Saunieren und Wan-dern. Früher ist er Marathon gelaufen, aber jetzt geht er lieber zwei Mal die Woche zum Kiesertraining oder

Nordic Walking. Konecny liest gerne „quer durch den Gemüsegarten“, ganz ähnlich hält er es mit der Musik, „alles von Tom Waits bis Son of the Velvet Rat.“ An sich sei er ein fauler Mensch, bekennt er, die viele Arbeit sei ihm zugefl ogen, ohne seine Mitarbeiter würde er sie nicht schaffen. Dann klingelt es plötzlich, jemand hat die Zahlenkombination B 35030 gewählt. „Meine Sprechstunde beginnt“, entschuldigt er sich. Seine Studenten haben Vorrang.

Karin Pollack

ANDREAS KONECNY

Sein Leben als Jurist wurde

von Hans W. Fasching

geprägt. Seine große Leiden-

schaft gilt dem Unterrichten.

Porträt des Monats:

Unterrichten mit LeidenschaftAndreas Konecny

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1 2 w w w.manz.at

[ M A N Z · I N T E R N

Ärztliche Gutachten stehen meist nur bei spektakulären Mordprozessen im Fokus der Öffentlichkeit. Vielen ist der Stellenwert von Gutachten auch im Alltag nicht bewusst. So spielen Gutachten immer dann eine Rolle, wenn eine Leistung des Staates in Anspruch genommen wird. In Österreich werden jähr-lich rund eine halbe Million Gutachten er-stattet.

Die soeben bei MANZ neu erschienene „Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten“ will dieser Wichtigkeit von Gutachten Rechnung tragen. Christina Wehringer, Chefredakteurin und Leiterin der ärztlichen Abteilung der Sektion IV im BMASK, fasste in einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2013 den Stellenwert von Gut-achten in verschiedensten Lebensbereichen zusammen:

„Gutachten werden zum Beispiel erstat-tet, wenn Sie einen Führerschein brauchen, wenn Sie Pfl egegeld beantragen, wenn Sie für ihr Kind erhöhte Familienbeihilfe bezie-hen wollen oder wenn Sie eine Pension be-antragen. Oder wenn Sie überfallen werden

und nun Schmerzengeld vom Widersacher einfordern wollen.“

Die wichtigste Aufgabe, aber auch größte Herausforderung ärztlicher Gutachter ist es, an der Schnittstelle von Medizin und Recht zu vermitteln, indem hochkomplexe medi-zinische Zusammenhänge auf das Wesentli-che heruntergebrochen und in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt werden.

Ilse Huber, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs, hob hervor, dass Gutachter auch unter Druck stünden: In ihren Gutach-ten behandeln sie häufi g Dinge, die für die Betroffenen nur schwer erträglich seien; nachträglich gerieten sie dann häufi g unter Beschuss und würden gar mit Befangenheits-vorwürfen oder Schadenersatzklagen kon-frontiert. Aber, so Huber: „Nicht der Gutach-ter entscheidet, sondern der Richter!“ Huber begrüßte ausdrücklich die neue Zeitschrift als Hilfestellung für Gerichtssachverständige.

Rudolf Müller, Facharzt für Innere Me-dizin, Chefarzt der Pensionsversicherungs-anstalt sowie Redakteur der neuen Zeitschrift, ging dann darauf ein, wie Gutachten be-

schaffen sein müssten, um diesen Spagat zwischen Recht und Medizin zu schaffen:

„Sie müssen wissenschaftlich fundiert sein und sie müssen nachvollziehbar und in sich schlüssig sein. Obendrein sollen sie na-türlich auch in einer verständlichen Sprache erstellt werden, weil ja einerseits der Richter auch damit zu Rande kommen muss, aber andererseits auch der Betroffene selbst ein Recht hat, das Gutachten und damit die Ent-scheidung des Gerichts zu verstehen.“

Genau hier setze die „Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten“ an, so Chefredakteurin Christina Wehringer: „Die neue Zeitschrift informiert Gutachter über neue medizinische Erkenntnisse zu gutachterlichen Themen und bietet die neu-este Judikatur – das heißt die Rechtsrah-men, in denen sich Sachverständige bewegen müssen – speziell für Ärzte auf bereitet.“

Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin: Neue Zeitschrift soll Dialog stärken

Rudolf Müller (PVA), Ilse Huber (OGH), Christina Wehringer (BMASK) und Christopher Dietz (MANZ) Einstiegsabonnement 2013:

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,–

Jahresabonnement 2014: EUR 148,–

(6 Hefte inkl. Versand im Inland)

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M A N Z · I N T E R N ]

Runde Geburtstage im November/Dezember

• Heimo Hammer • Rudolf Haselberger• Babette Klemmer-Senk • Georg E. Kodek• Reinhard Rebernig

MANZ gratuliert herzlich!

Waren schon die letzten ZVR-Verkehrsrechts-tage große Erfolge gewesen, so sprengte die diesjährige Veranstaltung alle Rekorde: An die 300 Teilnehmer fanden sich am 29. Sep-tember im Juridicum ein, um den Vorträ-gen zu den heuer besonders spannenden Themen zu folgen.

Nach einem launig aufbereiteten Abriss zur Geschichte der Polizei durch Landespoli-zeipräsident Gerhard Pürstl konnten die Besucher wieder unter vier Panels mit unter-

schiedlichen Schwerpunkten wählen:Panel I widmete sich der aktuellen Ver-

waltungsgerichtsbarkeitsreform, u.a. auch aus Sicht der UVS.

In Panel II gab es erstmals den Schwer-punkt „Sportrecht“ mit vielen haftungsrecht-lichen Antworten für Sportlehrer, Bergführer, Veranstalter und Betreiber von Sportanlagen.

Das Thema „Reiserecht“ prägte, insbe-sondere mit der neuen Fluggastrechtever-ordnung, das Panel III.

Panel IV behandelte das Kernthema „Straßenverkehrsrecht“, vor allem die 25. StVO-Novelle sowie Fragen zu Besitzstörung, Verkehrstelematik und Datenschutz.

Die Beiträge werden auch heuer wieder in einem ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2013) im Dezember veröffentlicht.

Tagungsunterlagen und Fotos fi nden Sie unter www.verkehrsrechtstag.at

Am 9. Oktober trat Topspeaker und Autor Ronald Hanisch im Rahmen der Veranstal-tungsreihe „MehrWissen“ im gut besuchten Forum Mozartplatz auf.

Das Projektmanagement der alten Schule habe ausgedient, so Hanischs These. Früher dauerten Projekte häufi g zu lange und sprengten das Budget. Das führte in weiterer Folge dazu, dass die angestrebte Qualität nicht umgesetzt werden konnte.

Nun sei eine neue Generation ins Be-rufsleben eingestiegen, die Digital Natives bzw. die Generation Y. Sie ist geprägt von neuen Vorstellungen und Werten, die einen großen Einfl uss auf die Zukunft des Projekt-managements haben werden.

Die neuen Führungskräfte arbeiten schneller, vernetzter, mobiler und damit möglicherweise auch erfolgreicher. Jedoch haben sie andere Ansprüche an die Unter-nehmen, bei Firmenstruktur und Firmen-kultur.

Von Projektleitern werde demnach künftig auch verlangt, Charismatiker zu sein, damit ihm „Right Potentials” folgen.

Im Anschluss gab es Brötchen der Bä-ckerei Ströck.

P.S.: Bei Interesse an unseren Autoren-gesprächen kontaktieren Sie bitte Thomas Eisenmenger unter (01) 53161-674 oder [email protected].

7. ZVR-Verkehrsrechtstag mit Besucherrekord

Autorengespräch mit Ronald Hanisch„Das Ende des Projektmanagements“

Thomas Eisenmenger (Buchhandlung MANZ), Ronald

Hanisch (Autor) und Richard Jank (B2B Network)

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MANZ und Linde voll verlinkt

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M A N Z - O N L I N E ]

online

• I-VersVG und IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO

• Entscheidungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die » Sturmversicherung (AStB) » Berufshaftpfl ichtversicherung für Finanz-

dienstleister (ABBF) » Haftpfl ichtversicherung von Luftfahrzeugen

(ALHB 1997)» Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung

zusätzlicher Gefahren (ABUB)

• Plus als Anhang: Bundesgesetz Internationales Versicherungsvertragsrecht (I-VersVG) für die noch anwendbaren Fälle

• Österreichische Entscheidungen aus der deutschen Zeitschrift „Versicherungsrecht“

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Die 7. Aufl age der Großen Gesetzausgabe ist neu in der Online-Bibliothek. Mit dem Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 (VersRÄG 2013) werden ua die sogenannten „Unisex-Regeln“ umgesetzt: Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen in Versicherungsverträgen sollen künftig unterbleiben.

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[ M A N Z - O N L I N E

online

Die 2. Aufl age der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung und ist ab sofort in der Online-Bibliothek. J. P. Gruber bringt Sie auch online direkt zur passenden Entscheidung!

NEU• Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz

2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13)

• Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51)

• „Handbuch für die Kronzeugenregelung“ der Bundeswettbewerbsbehörde

• Plus: Neue Schadenersatzregelungen wegen Wettbewerbsverstößen

Neben dem Kartellgesetz sind auch folgende Bestimmungen mit aktuellen Anmerkungen und Entscheidungen enthalten:

• Kartellgesetznovellen 1993-2002

• Wettbewerbsgesetz

• Nahversorgungsgesetz

• Euro-Gerichtsgebühren-Novelle

• Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

• Bekanntmachung der Kommission (de minimis)

• Verordnung (EG) 1/2003

• EG-Fusionskontrollverordnung

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17R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

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[ Ö F F E N T L I C H E S R E C H T

Das WRG auf dem Stand 1. 1. 2014

Der neue, handliche Taschenkommentarzum WRG ist Ihr unentbehrlicher Begleiter für den komplexen wasserrechtlichen Ar-beitsalltag, für den Verhandlungssaal eben-so wie für die – in der Natur (der Sache) gelegene – Arbeit vor Ort.

Mit auf Judikatur und Gesetzesmaterialien beruhenden erläuternden Anmerkungen zum Stichtag 1. 1. 2014, mit allen Änderungen durch das • Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (Industriemissions-Richtlinie)• Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs-

gesetz – Umwelt, Abfall, Wasser (in Kraft ab 1. 1. 2014).

Die Rechte und Pfl ichten der Gemeinde-vertreter auf einen Blick!

Mehr als 40.000 Menschen in ganz Öster-reich arbeiten in ihrer Freizeit in den Ge-meinderäten der Kommunen mit. Diese Form des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements ist das Fundament, auf dem die österreichische Demokratie steht. Ziel dieses Schriftenreihenbandes ist es, den Ge-meinderätinnen und Gemeinderäten eine

kompetente und praxisnahe Hilfestellung zu folgenden Themen zu bieten:• ihre Rechte und Pfl ichten und• ihre rechtliche Verantwortlichkeit und

ihr Haftungsrisiko.

Darüber hinaus bietet dieser Band einen Überblick über die (bundes)länderspezifi -schen Gemeinsamkeiten und Unterschiedein der Gestaltung ihrer Aufgaben.

Der Österreichische Städtebund hat am 12. Juni 2013 zu einer Fachtagung zum Thema Veröffentlichung von Berichten der Gebarungskontrolle eingeladen.Die einzelnen Beiträge stehen nun zum Nachlesen bereit.Die Themen im Detail:• Datenschutz im Zusammenhang mit Kon-

trollamtsberichten• Gebarungskontrolle und Geheimnisschutz

• Berichterstattung über die Tätigkeit der Gebarungskontrolle aus der Sicht des Rechnungshofs

• Veröffentlichung von Kontrollberichten am Beispiel des LRH Tirol

• Anmerkungen zur Veröffentlichung von Prüfberichten aus der Sicht einer kommu-nalen Prüfeinrichtung

WRG – Wasserrechtsgesetz

Autor: Oberleitner

Rechte und Pfl ichten der Gemeindevertreter

Schriftenreihe RFG Band 03/2013 Autor: Eckschlager

Gebarungskontrolle: Berichtsveröffentlichung und DatenschutzHerausgeber: Österreichischer Städtebund

Der Autor: MR Dr. Franz Oberleitner war mehr als 20 Jahre im BMLFUW für Legistik und Vollziehung im Wasserrecht zuständig und ist seit der 1. Auf lage Autor des bewährten MANZ-Kommentars zum WRG.

Der Autor: Mag. Michael Eckschlager ist Fachreferent einer Versicherung und Vizebürgermeister der Gemeinde Hallwang bei Salzburg.

Die Autoren: Maria-Luise Auer, stv. Direktorin des LRH Tirol; Markus Böheimer, Mitarbeiter des Rechnungshofs; Mathis Fister, Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien; Eva Souhrada-Kirchmayer, geschäftsführendes Mitglied der österreichischen Da-tenschutzkommission und Datenschutzbeauftragte des Europarats; Maximilian Tischler, Kontrollamts-direktor der Landeshauptstadt Salzburg.

2013. XVI, 380 Seiten. Geb. Ca. EUR 84,–ISBN 978-3-214-06568-3

2013. 74 Seiten. EUR 16,80ISBN 978-3-214-14519-4

2013. X, 80 Seiten. Br. EUR 18,80ISBN 978-3-214-12665-0

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Ö F F E N T L I C H E S R E C H T ]

Das UG 2002 wurde seit der Voraufl age die-ser MANZ Sonderausgabe 12 Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua Folgendes geändert:• Neue Studienbeitragsregelung nach Auf-

hebung der Bestimmung durch den VfGH• Neuregelung der Struktur der Universi-

tätsfi nanzierung• Studienrechtliche Anpassung an die neue

Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung• Möglichkeit der Vereinigung von Univer-

sitäten und Schaffung von Medizinischen Fakultäten

Jetzt bringen wir Sie mit der 3. Aufl age auf den neuesten Stand mit• dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 –

auch die Rechtslage zum 1. 1. 2014 ist bereits eingearbeitet,

• den relevanten Materialien,• erläuternden Anmerkungen mit ausge-

wählter Literatur und Judikatur.

UG – Universitätsgesetz 2002

3. Auf lage Autorin: Perthold-Stoitzner

Die Autorin: ao Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vize-dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und lehrt dort Öffentliches Recht.

Zentrales Thema des 34. Bandes der Schrif-tenreihe des Hans-Kelsen-Instituts ist Kelsens letztes, fast mysteriöses Buch „Secular Reli-gion“, das erst 2011 publiziert wurde und in dem er sich vehement für die Unabhängig-keit der Wissenschaft von der Religion aus-spricht. 12 Autoren haben sich in unterschiedlichen Beiträgen damit auseinandergesetzt, darun-ter folgende Themen:

• „Secular Religion“ in Kelsens Gesamtwerk • Kelsens Auseinandersetzungen mit Blumen-

berg, Mauthner und Voegelin • Marxismus als „säkulare Religion“? • Religion im säkularen Staat • Religion als Fundament der EU?• Religionen als Rechtssysteme bei Kelsen

und Spinoza• Zum „jüdischen Hintergrund“ Kelsens• Kelsen als Aufklärer

Secular Religion. Rezeption und Kritik von Hans Kelsens Auseinandersetzung mit Religion und Wissenschaft Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 34 Herausgeber: Jabloner · Olechowski · Zeleny

Die Herausgeber: Dr. Clemens Jabloner, Präsident des VwGH; Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien; Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH.

Dieser Band der Schriftenreihe des Hans Kelsen-Instituts ist Clemens Jabloner aus Anlass seines 65. Geburtstags gewidmet und zeigt einen Ausschnitt seiner beachtlichen wissenschaftlichen Tätigkeit. 25 ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1988–2011 zu Themen der Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsdogmatik sind hier gesammelt, darunter:• Kein Imperativ ohne Imperator• Wie zeitgemäß ist die Reine Rechtslehre?

• Stufung und „Entstufung“ des Rechts• Leben, Werk, Wirksamkeit von G. Froehlich,

G. Fleischer, R. Bartsch• Vergangenes Recht• Zeitgeschichtliche Forschung in juristischer

Perspektive• Rechtskultur und Verwaltungsgerichtsbar-

keit• Am Rande des Rechtsstaates• Kann der Bundespräsident auf sein Amt

verzichten?

Clemens Jabloner Methodenreinheit und ErkenntnisvielfaltSchriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 35 Herausgeber: Olechowski · Zeleny

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien; Dr. Klaus Zeleny, Mitar-beiter des VwGH.

3. Aufl age 2013. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 68,–

ISBN 978-3-214-09091-3

2013. VI, 206 Seiten. Br. Ca. EUR 44,–ISBN 978-3-214-14755-6

2013. XIV, 416 Seiten. Ca. EUR 89,–ISBN 978-3-214-14756-3

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[ Ö F F E N T L I C H E S R E C H T · S T E U E R R E C H T

Die 42. Lieferung der „Österreichischen Schul-gesetze“ enthält eine Reihe von Gesetzes-paketen, die der Gesetzgeber im Jahr 2013 im Bereich des Schulrechts geschnürt hat, darunter folgende:• Redaktionelle Anpassungen des Bildungs-Redaktionelle Anpassungen des Bildungs-Redaktionelle Anpassungen

dokumentationsG, BerufsreifeprüfungsG und SchülerbeihilfenG 1983 an das Medi-zinische Assistenzberufe-Gesetz

• Änderungen von SchOG, SchUG, Schul-pfl ichtG 1985 und Pfl ichtschulerhaltungs-GrundsatzG, bedingt durch verkürzte Aus-bildungsmöglichkeiten im Bereich der Be-

rufsausbildung (Facharbeiter-Ausbildungs-initiative-Gesetz 2013)

• Maßnahmen zugunsten erhöhter Flexibi-lität beim Weiterbesuch einer allgemein-bildenden Pfl ichtschule im freiwilligen 10. Schuljahr

• Schaffung eines Fünf-Stufen-Plans zur Ver-meidung von Schulpfl ichtverletzungen

• Novellierung des HochschulG aufgrund der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU

• Einführung der elektronischen Antragstel-lung der Schülerbeihilfe

Die österreichischen Schulgesetze

mit 42. Lieferung Autoren: Götz · Münster

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK; Dr. Gerhard Münster,Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMUKK.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 42. Lfg. 2013. EUR 198,– ISBN 978-3-214-13548-5Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.Online-Version: www.manz.at/schulg

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Abgeltungssteuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein – jetzt kom-mentiert!

Das bewährte Loseblattwerk bietet in einzig-artiger Weise einen umfassenden Überblick zum gesamten Internationalen Steuerrecht.

Neu in der 36. Ergänzungslieferung:• Kommentierung des Schweizer und Liech-

tensteiner Abgeltungssteuerabkommens• Vollständige Neubearbeitung der Kom-

mentierung zu Art 18, 19, 20 und 21 OECD-MA

• Aktualisierung von zahlreichen Erlässen und DBA

Internationales Steuerrecht

mit 36. Ergänzungslieferung Autoren: Loukota · Jirousek

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Helmut Loukota ist Konsulent im BMF und Hon.-Prof. an der Universität Wien. Dr. Heinz Jirousek ist als Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF tätig.

Loseblattwerk in 5 Mappen inkl. 36. Erg.-Lfg. 2013. EUR 338,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,–ISBN 978-3-214-14313-8Online-Version: www.manz.at/intstr

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Heuer mehr als 1.200 Seiten aktualisiert! Dieses Loseblattwerk ist der einzige Kom-mentar in Österreich, der die Rechtsentwick-lung des EStG 1988 (inkl. Durchführungsver-ordnungen) lückenlos für alle Veranlagungs-jahre darstellt:• regelmäßige Aktualisierung (3x jährlich)

sowie• zahlreiche instruktive und anwendungs-

bezogene Beispiele

• von einem hochkompetenten Herausgeber- • von einem hochkompetenten Herausgeber- • und Autorenteam.

Mit der 16. Ergänzungslieferung wurden 18 Paragrafen auf rund 500 Seiten in Hinblick auf die Schwerpunkte außergewöhnliche Belastungen, Behinderungen, Gewinnfrei-betrag, Zukunftsvorsorge neu und Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubi-läumsgelder überarbeitet. Stand: 1. 9. 2013.

EStG – Einkommensteuergesetz

mit 16. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat im BMF i.R.; Dr. Roland Grabner,Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; HR Dr. Rudolf Wanke, Senatsvorsitzender des UFS Wien.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 16. Erg.-Lfg. 2013. EUR 368,– Bei Abnahmeverpfl ichtung von mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,–ISBN 978-3-214-3746-8Online-Version: www.manz.at/estg

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Z I V I L R E C H T ]

Nach rund 40 Jahren erscheint das Standard-werk „Kuratoren im österreichischen Recht“ in völlig neu bearbeiteter 2. Aufl age.

In einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedert, werden zunächst all jene Rechtsfragen behandelt, die sämtliche Kura-telen gleichermaßen betreffen. Hierbei stehen verfahrensrechtliche Gemeinsamkeiten so-verfahrensrechtliche Gemeinsamkeiten so-verfahrensrechtliche Gemeinsamkeitenwie Rechte und Pfl ichten des Kurators im

Zentrum. Anschließend wird ausführlich auf die einzelnen Kuratelen eingegangen. Wegen ihrer praktischen Bedeutung liegt das Augen-merk insbesondere auf Abwesenheits-, Kollisions- und Verlassenschaftskurator.

Durch seinen gleichermaßen systematischen wie auch praxisorientierten Auf bau stellt dieses Werk einen wertvollen Arbeitsbehelf für Praxis und Lehre dar.

Die Kuratoren im österreichischen Recht

2. Auf lage Autor: Mondel

Der Autor: Dr. Christoph Mondel, MBL ist Notarsubstitut in Klosterneuburg, Autor bzw Mitautor von Fachartikeln und Kommentaren sowie vielfacher Fachvortragender.

Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen DienstleistungenDie höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre unterwirft die Haftung der Berater einem steigenden Sorgfalts- und Haftungs-maßstab. Das vorliegende Werk bietet einen systema-tischen Gesamtüberblick zu allen wichtigen Fragen der Beraterhaftung.

Neu in der 2. Aufl age• aktuelle Judikatur• Erweiterung des Vermögensschadens-Haft-

pfl ichtversicherungsschutzes• ausführliche Erörterung der Wirtschafts-

prüferhaftung

BeraterhaftungHaftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen

2. Auf lage Autoren: Völkl · Völkl

Die Autoren: Dr. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. Dr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.

„Der absolute Klassiker unter den Entscheidungs-sammlungen!“ (iFamZ 3/2006)

Band XLIX enthält die Grundsatz- und Ein-zelfallentscheidungen des Jahres 2012 zu allen familienrechtlichen Vorschriften:• 4061 Rechtssätze• fachkundig ausgewählt und systematisch

nach Materien geordnet

• knapp 800 Rechtssätze zum Außerstreitge-setz, ca 730 zum Unterhalts- sowie 600 zum Unterhaltsvorschussrecht und mehr als 170 zum Sachwalterrecht

• einzige umfassende Darstellung der Recht-sprechung zum AußStrG

• auch zweitinstanzliche Judikatur• kosten- und gebührenrechtliche und Ver-

fahrenshilfe-Entscheidungen

Ehe- und familienrechtliche Entscheidungen

Band 49 Herausgeber: Gitschthaler · Höllwerth

Die Herausgeber: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes und Chefredakteur der EF-Z. Dr. Johann Höllwerth ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes und Redaktionsmitglied der EF-Z.

2. Aufl age 2013. XX, 332 Seiten. Br. EUR 64,–

ISBN 978-3-214-10101-5

2013. XXVIII, 872 Seiten. Ln. EUR 220,–

ISBN 978-3-214-05144-0

2. Aufl age erscheint im Jänner 2014. Ca. 460 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,–

ISBN 978-3-214-02554-0

Voran-kündigung

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2 2 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ W I R T S C H A F T S R E C H T

Der Kommentar widmet sich intensiv der maßgeblichen OGH- und EuGH-Judikaturder letzten Jahre. Die aktuellen Novellen im UWG bringen aber auch erhebliche Ände-rungen durch den Gesetzgeber mit sich.

Die 1. Aktualisierung des Kommentars be-inhaltet: • Aufhebung des § 9a: Kartell- und Wett-

bewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13).• Neuformulierung der Ausverkaufsbestim-

mungen: UWG-Novelle 2013 (BGBl I 2013/112).

Zur Förderung der wissenschaftlichen Durch-dringung des Gesellschaftsrechts wurde 2010 die Gesellschaftsrechtliche Vereinigung Österreichs (GVÖ) gegründet. Angestrebt wird insb ein Dialog mit Vertretern von Rechtsprechung und Rechtspraxis.Die dritte Jahrestagung der GVÖ fand im März 2013 in Linz statt und widmete sich dem Thema der Organhaftung, die vor allem bei Kapitalgesellschaften als ständig

aktuelles Thema in den Medien präsent ist und deren Haftungstatbestände immer wieder neue Herausforderungen und Fragen aufwerfen – vom Ermessensspielraum über Einfl ussnahme durch Gesellschafter bis zur Anwendbarkeit des DHG.

Der Band enthält die Vorträge der Tagung sowie Berichte über die anschließenden Diskussionen.

Ten years on, the fi rst edition of Litigation and Arbitration in Liechtenstein is still the defi nitive English text. Overwhelmed by re-quests, Batliner Gasser of Vaduz presents a second edition for the benefi t of clients and colleagues in this fi eld. Some chapters have been updated with the latest developments in case law and statute, whilst the sections on arbitration and the enforcement of foreign judgements have been entirely redrafted.

In 2011 the Principality’s law on arbitration underwent wholesale redesign: this book is the fi rst to thoroughly illustrate the practical consequences of these changes and provide a précis of Liechtenstein’s legal provisions and regulations governing arbitration.

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

mit 1. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Wiebe · G. Kodek

Die Organhaftungzwischen Ermessensentscheidung und Haftungsfalle

GVÖ Schriftenreihe Band 3 Herausgeber: Artmann · Rüffler · Torggler

Litigation and Arbitration in Liechtenstein

2. Auf lage Autoren: Bat liner · Gasser

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Georg-August-Universität Göttingen. Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University), Hofrat des OGH; Abtei-lung Unternehmensrecht, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz; Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, LL.M. (Schloss Hofen), Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.

Die Autoren: Prof. Dr. Herbert Batliner ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechts-anwälte, Vaduz. Dr. Johannes Gasser, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechts-anwälte, Vaduz.

Faszikelwerk in 2 Leinenmappen inkl. 1. Aktualisierungslieferung.Ca. XXVI, 1444 Seiten. EUR 298,–ISBN 978-3-214-09913-8 Online-Version: www.manz.at/uwg

2013. XVI, 102 Seiten. Br. EUR 26,–ISBN 978-3-214-12508-0

2. Aufl age 2013. 160 Seiten. Br. EUR 34,–ISBN 978-3-214-17654-9

online

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2 3R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

W I R T S C H A F T S R E C H T ]

Auch die zweite komplett aktualisierte Aufl age widmet sich eingehend dem brisan-ten Thema „Architektur und Urheberrecht“.• Was ist Baukunst, wie ist sie im österrei-

chischen Recht geschützt?• Welche Rechte hat der Planer, welche der

Bauherr?• Wie kann das architektonische Werk ver-

wertet werden, und worauf ist bei Verträ-gen zu achten?

• Hat der Architekt nach vollendetem Bau

das Recht auf Zugang zu seinem Werk, ist er Plagiaten wehrlos ausgeliefert, hat er Anspruch auf Namensnennung?

• Mit welchen Mitteln kann sich der Archi-tekt gegen Rechtsverletzungen wehren?

Von einem Experten des Urheberrechts ge-schrieben, beantwortet das Buch sowohl den Planern und Bauherren wie auch deren Rechtsberatern alle urheberrechtlichen Fra-gen, die sich rund um die Architektur stellen.

Der Autor: Dr. Thomas Höhne ist Seniorpartner der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien.

2. Aufl age 2013. XVIII, 242 Seiten. Br. EUR 52,–

Mit Hörerschein für Studierende: EUR 41,60

ISBN 978-3-214-09690-8

3. Aufl age 2013. Ca. 500 Seiten. Br. Ca. EUR 95,–

ISBN 978-3-214-04148-9

2. Aufl age 2013. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 51,–

ISBN 978-3-214-02436-9

Architektur und Urheberrecht Theorie und Praxis: Ein Leitfaden für Architekten, Ingenieure und deren Rechtsberater

2. Aufl age Autor: Höhne

Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014hat umfangreiche Änderungen im Patentge-setz (PatG) und im Gebrauchsmustergesetz (GMG) gebracht. Die meisten wurden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig, mit der (ua) die Rechtsmit-telabteilung des Patentamts und der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) aufgelöst werden. Das hat grundlegende Änderungen im Rechtsmittelverfahren zur Folge, die am 1. 1. 2014 in Kraft treten.

Die 3. Aufl age der Sonderausgabe bringt alle wesentlichen Vorschriften des Patent-rechts (PatentG, Patentverträge-EinführungsG, Schutzzertifi katsG, GebrauchsmusterG, Pa-tentamtsgebührenG, PatentamtsgebührenV und PatentamtsV) auf den neuesten Stand.

Ein zusätzliches Plus: Die Wiedergabe der Gesetzesmaterialien erleichtert das Ver-ständnis und den Zugang zu den Quellen.

PatentrechtPatG, PatV-EG, SchZG, GMG, PAG, PAGV und PAV

3. Auf lage Autor: Wiltschek

Der Autor: Mag. Dr. Lothar Wiltschek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden IP- und UWG-Experten in Österreich.

Für Studierende und Praktiker – der opti-male Einstieg und Überblick!In der zweiten aktualisierten Aufl age berei-ten die Autoren in bewährter Weise die Materie „Verschmelzung – Spaltung – Um-wandlung“ auf: Mit Hinweisen auf Judika-tur und Lehrmeinungen, in lehrbuchartiger Beschreibung und zu folgenden Bereichen:• Gesellschaftsformen AG und GmbH• Umgründungsformen (Verschmelzung,

Spaltung, Umwandlung)

• Eigenkapitalersatzrecht• Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern• Europäische Aktiengesellschaft (SE)• Grundzüge des Übernahmerechts

Neu in der 2. Aufl age: Mit 2. StabilitätG 2012, GesRÄG 2013 sowie neuer Judikatur des OGH und EuGH und den Neuerungen im Übernahmegesetz!

Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht2. Aufl age Autoren: Nowotny · Fida

Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirt-schaftsuniversität Wien. RA MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE), Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH.

Voran-kündigung

Novelle ab 1.1.2014

in Kraft

Mit GesRÄG

2013

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[ A R B E I T S R E C H T

Dieses Handbuch bietet eine systematische Aufarbeitung des österreichischen Betriebs-pensionsrechts, aber auch einen kurzen Einblick in das Recht der Nachbarländer.

Themenschwerpunkte:• Arten an Pensionszusagen (direkte Leis-

tungszusage, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung, Lebensversicherung) und ihre unterschiedlichen Ausgestaltungs-möglichkeiten

• nachträgliche Einschränkungs- bzw Ände-rungsmöglichkeiten bestehender Pensions-zusagen

• Aufklärungspfl ichten• Gleichbehandlungspfl ichten• steuerrechtliche Aspekte• Betriebspensionsrecht und grenzüberschrei-

tender Arbeitnehmereinsatz

Handbuch Betriebspensionsrecht

Herausgeberin: Drs

Die Herausgeberin: Dr. Monika Drs ist ao. Univ.-Prof. am Institut für österreichisches und europä-isches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

2013. Ca. 370 Seiten. Geb. Ca. EUR 69,–ISBN 978-3-214-00790-4

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts

mit 26. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 26. Erg.-Lfg. 2013. EUR 258,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 168,–ISBN 978-3-214-12474-8

Komplexe Materie – verständlich darge-stellt• Laufend aktualisierte Informationen für

Praktiker und Wissenschafter• in klar strukturiertem Aufbau• von namhaften Autoren aufbereitet mit• aktueller Rechtsprechung und neuestem

Schrifttum• Fundstellenangaben zur Vertiefung• Information, die ins Auge springt – fette

Hervorhebungen der Schlagworte

Die 26. Ergänzungslieferung umfasst die Ka-pitel• 1. Das Versicherungsverhältnis• 2.4. Das Leistungsrecht der Pensionsversi-

cherung• 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifi ka-

tionen des Schadenersatzrechts• 7. Internationales Sozialversicherungsrecht

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.

Loseblattwerk in 1 Mappe 2013. EUR 138,– ISBN 978-3-214-08457-8Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/angg

§§ 8, 9 Anspruch bei Dienstverhinderung – Rechtsprechung und Schrifttum auf aktu-Rechtsprechung und Schrifttum auf aktu-Rechtsprechung und Schrifttumellem Stand!

Der Schwerpunkt liegt auf den Fragen des betrieblichen Alltags. Sie werden anhand der Judikatur der Höchstgerichte und des veröffentlichten Schrifttums behandelt.

Dieser Kommentar zeichnet sich durch seine systematische und benutzerfreundliche Dar-stellung aus. Mit der Lieferung in gebunde-nen Einzelheften ist durch Austauschen der aktualisierten Hefte stets der neueste Stand garantiert.

Kommentar zum Angestelltengesetz

Herausgeber: Marhold ∙ Burgstaller ∙ Preyer

Der Autor: Dr. Wolfgang Holzer ist Universitätsprofessor i.R.

online

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2 5R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

A R B E I T S R E C H T ]

Zur Gänze neu bearbeitet:(Rechtsprechung und Schrifttum auf neues-tem Stand)• Koalitionsgesetz• Öffnungszeitengesetz• Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständi-

genvorsorgegesetz

• Patentgesetz• Familienlastenausgleichsgesetz • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge-

setz, ua

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 146. Ergänzungslieferung Autoren: Dittrich · Tades †

Die Autoren: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades † waren Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 146. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,–

Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 208,–

ISBN 978-3-214-14370-1Online-Version: www.manz.at/arbr

online

Der kompakte Kommentar zum Zwischen-staatlichen Sozialversicherungsrecht!

Neu aufgenommen:• Bilaterale Abkommen – Allgemeiner Teil• Korea, Moldau, Montenegro, Serbien, Uru-

guay

• Assoziierungsabkommen – Allgemeiner Teil

• Anlage 4: Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der VO 883/2004

Aktualisiert:• Überblick, Art 11 – 16, Art 61 – 65a, An-

hänge I – XI der VO 883/2004

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht

mit Lieferungen 29 – 40 Herausgeber: Spiegel

Die Autoren: MMag. Herta Baumann; Ass.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten; Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl; Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (MAS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit. Faszikelwerk in 2 Mappen inkl.

Lieferung 29 – 40 2013. EUR 148,–ISBN 978-3-214-17494-1

Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Zahlreiche Novellen (ua verstärkte Präven-tion von psychischen Belastungen und Ge-fährdungen, die zu Fehlbeanspruchung am Arbeitsplatz führen) machten eine Neuauf-lage erforderlich.

Zum Inhalt:• ASchG: ASchG: Fürsorgepfl icht, Evaluierung, Ar-

beitsstätten und Baustellen, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Gesundheitsüberwachung, Lärm uvm)

• Behörden und Verfahren

• Jugendliche Arbeitnehmer (KJBG und KJBG-VO)

• ArbeitnehmerInnenschutz und Mutter-schutz (MSchG)

• Verantwortung und Haftung im Betrieb• Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkran-

kungen – Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter

• Umfassende Judikatur und Literaturhin-weise

Zahlreiche Praxisfälle als zusätzliches Plus!

ArbeitnehmerInnenschutz

2. Auf lage Autor: Nöst linger

Der Autor: Prof. Walter Nöstlinger war Leitender Sekretär in der AK OÖ und beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit den Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes.Mit Beiträgen von: DI Susanne Irresberger – AK OÖ; DI Josef Kerschhagl – Leiter des ZAI; DI Reinhard Körbler – AUVA; Dr. Klaus Mayr LL.M. – AK OÖ; Mag. Roland Nöstlinger – AUVA.

2013. XXVI, 396 Seiten. Br. EUR 79,–ISBN 978-3-214-03790-1

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2 6 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ S T R A F R E C H T

Der Top-Kommentar zum Strafvollzugsrecht jetzt in Neuaufl age!Die letzten Novellen zum StVG führten zu entscheidenden Veränderungen im Bereich des Rechtsschutzes. So tritt anstelle der Voll-zugskommissionen die Volksanwaltschaft und das Beschwerdewesen wurde der ordentlichen Gerichtsbarkeit überantwortet. Was erwartet Sie in der 3. Aufl age?• Aktualisierung aller Rechtsvorschriften am Rechtsvorschriften am Rechtsvorschriften

topaktuellen Stand 1.1.2014,• Literatur und höchstgerichtliche Recht-

sprechung berücksichtigt bis Juli 2013.

In bewährter Weise erleichtert der um wich-tige strafvollzugsrelevante Vorschriften er-weiterte Anhang Auslegung und Anwen-dung des StVG. Die ausführliche und praxis-nahe Darstellung aller relevanten Fragen, Probleme und Kontroversen zum Thema machen dieses Werk für berufl ich mit dem Strafvollzug Beschäftigte zu einem unver-zichtbaren Begleiter im Arbeitsalltag.

StVG – Strafvollzugsgesetz

3. Auf lage Autor: Drexler

Der Autor: Dr. Karl Drexler ist Leitender Staatsanwalt und ehemaliger Leiter der Vollzugsdirektion.

3. Aufl age 2014. Ca. 520 Seiten. Ln. Ca. EUR 138,–ISBN 978-3-214-13682-6

Die 6. Aufl age gibt in gewohnter Weise ei-nen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Straf-bestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspfl ichten. DAS Stan-dardwerk präsentiert prägnant und kom-petent

• den neuesten Stand der Rechtsprechung des OGH,

• die Erweiterung der inländischen Gerichts-barkeit hinsichtlich der §§ 302 bis 309 StGB,

• vertiefende Erwägungen zum „Anfüttern“ und zur „Ungebührlichkeit“ von Vorteilen

• sowie wichtige neue Fälle aus der Praxis.

Korruption und Amtsmissbrauch

6. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Hofrätin am OGH. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechts-schutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.

In dieser Untersuchung entwickelt die Auto-rin einen Vorschlag für eine zukünftige eu-ropäische Regelung der strafrechtlichen Schuldfähigkeit.

Das Spannende an diesem Thema: Zur Zeit herrscht eine starke Aufbruchsstimmung, das Strafrecht europaweit zu harmonisie-ren. Mithilfe eines Vergleichs der relevanten Bestimmungen (einschließlich der Behand-lung berauschter Straftäter) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und England entwirft sie ihre Idee einer europäi-

schen Schuldfähigkeitsregelung. Neben Vor-schlägen zur Altersgrenze der Schuldunfä-higkeit und zur verminderten Schuldfähig-keit formuliert sie konkrete Regelungsvor-schläge hinsichtlich • der auf einer krankhaften oder sonstigen

schweren psychischen Störung beruhen-den Schuldunfähigkeit,

• der eigenen Herbeiführung der Schuldun-fähigkeit bei nachfolgender Delinquenz (actio libera in causa) sowie

• der Begehung einer Straftat im Zustand starker Berauschung.

Die strafrechtliche SchuldfähigkeitVorschlag für eine zukünftige europäische Regelung

Autorin: Juhász

Die Autorin: Dr. Christina Juhász, BA (Französisch), ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Salzburg.

2013. Ca. XXV, 397 Seiten. Br. Ca. EUR 84,–ISBN 978-3-214-00725-6

6. Aufl age 2013. Ca. 146 Seiten. Br. Ca. EUR 32,80ISBN 978-3-214-03873-1

Senator

Otto Wittschier

Wissenschafts-preis

Voran-kündigung

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27R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

B A U E N M I E T E N W O H N E N ]

Ausgehend vom Zivilrecht fi nden Sie im „Stingl/Nidetzky“ für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folge-wirkungen. Kompetente Steuerberater und Rechtsexperten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie in übersichtlichen Strukturen auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis.Neu in der 23. Aktualisierungslieferung ua:• Anpassungen durch fi nal veröffentlichte

Richtlinien der Finanz

• Neue Umsatzsteuerverrechnung bei Immo-bilien in der Praxis

• Elektronische Rechnung • Ist-Besteuerung und Vorsteuerabzugsbe-

rechtigung• „Besondere Einkünfte-Äquivalent“• „Fiktive Anschaffungskosten“ im Betriebs-

vermögen• Fruchtgenussrecht und AfA• Umsatzsteuerbasis Wohnungseigentümer-

gemeinschaft

Handbuch Immobilien & Steuern

mit 23. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Stingl · Nidetzky

Die Herausgeber: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirt-schaftsprüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuer-recht.

Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen be-fassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung!

Band 64 enthält:• Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH,

VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2012

• 887 Leitsätze, 16 Entscheidungen im 887 Leitsätze, 16 Entscheidungen im 887 Leitsätze, 16 Entscheidungen Voll-text

• Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetz-lichen Bestimmungen

• Fundstellenangabe bei bereits veröffent-lichten Entscheidungen

• Umfangreiche Register

Der Weg zum rechtssicheren Bauen: Bau-leistung umsichtig abwickeln, Baupreise klug kalkulieren, bei Mehrkosten richtig agieren, Vereinbartes durchsetzen, durch Warnpfl icht Schaden abwenden, Haftungsrisiken erken-nen u.v.m.!

8. Aktualisierungslieferung mit Überar-beitung der Kapitel• Entgeltvereinbarung und Sicherstellung

• Störung der Leistungserbringung, Verzug, Vertragsstrafe

• Warnpfl icht• Übernahme• Vertragsbeendigung• Haftung gegenüber Dritten• Durchsetzung• Vorvertragliche Prüf- und Aufklärungs-

pfl icht• Internationales Bauvertragsrecht – FIDIC

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen

Band LXIV Herausgeber: Pfiel

Handbuch Bauvertrags- und BauhaftungsrechtBand II. Rechtssicher bauen

mit 8. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube ∙ Aicher

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH.Die Bearbeiter: Mag. Manfred Feiel, Hofrat des VwGH, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Dr. Anneliese Kodek, Richterin des OLG Wien, Dr. Maria Reden, Richterin des OLG Wien.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zu-sammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

2013. Ca. 700 Seiten. Ln. Ca. EUR 208,–

ISBN 978-3-214-05726-8

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 8. Akt.-Lfg. Stand Oktober 2013.

EUR 198,–ISBN 978-3-214-08847-7

Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 23. Akt.-Lfg. 2013. EUR 248,–Preis mit Abnahmeverpfl ichtung für

mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 168,–ISBN 978-3-214-17688-4

Page 28: RECHTaktuell November/Dezember 2013

2 8 w w w.manz.at | Te le fon: +43 1 531 61-100, beste l [email protected]

[ S T U D I U M U N D P R A X I S

Das Lösen von Fällen ist die Hauptaufgabe von Juristen und gilt als „große Hürde“ im Studium. In diesem Skriptum werden die in den Sachverhalten dargestellten Probleme in eine sinnvolle Gliederung gebracht und Schritt für Schritt abgearbeitet:• Original-Prüfungsfälle der letzten 5 Jahre,

auf neuesten Stand gebracht – inklusiveallen Auswirkungen durch die neue Ver-waltungsgerichtsbarkeit!

• Samt ausführlichen Musterlösungen mit

allen „Knackpunkten“ und allgemeinen Prüfungshinweisen.

• Plus: 15 übersichtliche Prüfungssche-mata (Erkenntnisbeschwerde, Gesetzes-prüfung, Bescheidbeschwerde uvm) sowie Hinweise zur Prüfungsvorbereitung und Tipps zur Falllösung!

Die Fälle sind so gewählt, dass sie für das be-treffende Gebiet möglichst viele typische Sach-probleme aufwerfen und somit eine umfas-sende Prüfungsvorbereitung ermöglichen.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr lehrt an der Universität Graz und ist Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Mag. Philipp Lindermuth, I.I.LL.M. ist verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Dr. Renate Pirstner-Ebner ist wissenschaftliche Mitarbei-terin an der Universität Graz.

Erscheint im November 2013. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 41,–Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-00557-3

6. Aufl age 2013.XXVIII, 418 Seiten. Br. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 38,80ISBN 978-3-214-06537-9

Erscheint im Jänner 2014. Ca. 220 Seiten. Br. Ca. EUR 28,50Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 22,80ISBN 978-3-214-08580-3

Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht Herausgeber: Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner

Ziel dieses Lehrbuches ist es, Studierenden einen Überblick über das öffentliche Rechtzu geben und sie mit den wesentlichen Be-griffen der Verfassung und Verwaltung ver-traut zu machen:• Grundbegriffe des Rechts.• Die Grundprinzipien der Bundesverfassung.• Verhältnis Völkerrecht zum Staatsrecht so-

wie Verhältnis Unionsrecht zum nationalen Recht.

• Grundlegende Einrichtungen des demokra-tischen Verfassungsstaates.

• Finanzverfassung, Finanzausgleich, Konsul-tationsmechanismus.

• Die Grundrechte im Überblick.• Grundzüge der staatlichen Verwaltung.• Rechtliche Grundlagen der staatlichen Pri-

vatwirtschaftsverwaltung.Mit allen Auswirkungen der neuen Ver-waltungsgerichtsbarkeit!

Einführung in das öffentliche Recht

6. Auf lage Autor: Stolzlechner

Der Autor: Dr. Harald Stolzlechner ist o. Univ.-Prof. für öffentliches Recht an der Universität Salz-burg und Autor von Kommentaren und zahlreichen Studien zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht.

In dieser Neuerscheinung wird das europäi-sche Primär- und Sekundärrecht einschließ-lich Judikatur in seinen wesentlichen Punk-ten leicht verständlich aufbereitet.Mit:• einem Verzeichnis der wichtigsten EuGH-

Entscheidungen,• Checkboxen mit Wiederholungsfragen für

das bessere Verständnis,

• Auszügen aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen,

• Übersicht der zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträge.

So gelangen sowohl Praktiker als auch Stu-dierende schnell, sicher und zuverlässigzu ihrer Antwort in grundsätzlichen europa-rechtlichen Fragen!

Recht der Europäischen UnionEntwicklung, Institutionen, Politiken, Verfahren

Herausgeber: Hafner · Kumin · Weiss

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhard Hafner, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien; Mag. Dr. Andreas J. Kumin, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten; Univ.-Prof. Dr. Friedl Weiss, Institut für Europarecht, Interna-tionales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien.

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2 9R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

S T U D I U M U N D P R A X I S · S A C H B U C H · F A C H B U C H ]

Die 2. Aufl age zum Unternehmens- und Ge-sellschaftsrecht nach dem bereits bewährten Konzept der „Lernen.Üben.Wissen.“-Edition bereitet die Stoffgebiete für Studierende prü-fungsrelevant auf. Zahlreiche Beispiele un-terstützen das Einprägen der Materie und fördern das Verständnis. Anhand von Kon-trollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Defi nitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen.

Band I behandelt das Unternehmensrecht, Band II das Gesellschaftsrecht.Jetzt neu: inklusive Wertpapierrecht!

Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf http://studium.manz.at eine Lernplattform, auf der das erlernte Wissen mit multiple-choice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann. Für Lehrende stehen PowerPoint-Präsentationen zur Unterstüt-zung ihrer Vortragstätigkeit zur Verfügung.

Unternehmens- und GesellschaftsrechtBand I – Unternehmensrecht, Band II – Gesellschaftsrecht

2. Auf lage Autoren: Rat ka · Rauter · Völkl

Die Autoren: DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist assoziierter Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Roman Rauter ist Habilitand am Institut für Unter-nehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.

Eine systematische Bestandsaufnahme des Markts für Unternehmensberatung, IT-Dienstleistungen und Buchhaltung fehlte bislang. Dieses Buch stellt eine solche Analyse vor: Wer sind die Teilnehmer am Markt, wie sind sie charakterisiert, wie agieren sie und wie schätzen sie die zukünftigen Trends ein? Das sind nur einige der Fragen, die in diesem Buch beantwortet werden. Durch die Befra-

gung von Anbietern, Kunden und bisherigen Nichtkunden wird ein möglichst vollständi-ges Bild des Marktes angestrebt.Die Autoren wenden sich dabei nicht nur an die Professionals der Unternehmensbera-tungs- und IT-Branche, sondern geben auch Auftraggebern und sonstigen Akteuren einen Einblick in die erfolgreiche Anbahnung und Beauftragung von Projekten.

Wie es möglich ist, sich den heutigen Lebens-standard auch für die Pension zu sichern, erklärt Sozialversicherungsrechtsexperte Johannes Rudda in der aktualisierten 2. Auf-lage seines Ratgebers. Er zeigt alle Möglich-keiten der Pensions- und Pfl egevorsorge in Österreich auf.

Mit umfangreichem Serviceteil und Anhän-gen:• persönliche Pensionsstichtage nach Ge-

schlecht und Jahrgang• Muster eines Pensionskontos• Adressen verschiedenster Servicestellen

Unternehmensberatung und IT in ÖsterreichStand, Erfolgsfaktoren und Zukunftstrends

Autoren: Herget · Bodenstein · Ennsfellner

Pensions- und Pfl egevorsorge

2. Auf lage Autor: Rudda

Die Autoren: Prof. Dr. Josef Herget ist Director des Excellence Institute – Research & Solutions in Wien. Robert Bodenstein, MBA, CMC ist Unternehmensberater in Wien und Sprecher der Unternehmens-berater in der Wirtschaftskammer Österreich. Dr. Ilse Ennsfellner, CMC ist Unternehmerin, Unter-nehmensberaterin, Mediatorin und Universitätslektorin.

Der Autor: Prof. Dr. Johannes Rudda war Referatsleiter im Hauptverband der Sozialversicherungs-träger und als solcher Spezialist für Fragen der Pensionsversicherung. Seit 2010 ist er Redakteur der Fachzeitschrift „Österreichische Zeitschrift für Pf legerecht“ (MANZ).

2013. 208 Seiten. Geb. EUR 34,–ISBN 978-3-214-00736-2

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ISBN 978-3-214-11353-72013. Band II: Ca. XVI, 490 Seiten. Br. Ca. EUR 61,–

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Im Paket: Ca. EUR 89,–Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 71,20

ISBN 978-3-214-11355-1

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Jeder wohnt in einer Gemeinde, kennt ihre Einrichtungen und vielfältigen Aufgaben – aber wie ist das rechtlich geregelt?

Der Ratgeber zeigt inhaltlich fundiert, aber dennoch leicht lesbar die rechtlichen Grund-lagen für den Alltag in der Gemeinde auf:• Was ist eine Gemeinde, welche Aufgaben

hat sie?• Zuständigkeit der Gemeindeorgane, wich-

tigste Prinzipien der Verwaltung

• Wie wirtschaftet und fi nanziert sich eine Gemeinde?

• Wer kontrolliert die Gemeinde und wer haftet wofür?

• Direkte Demokratie in der Gemeinde• Formen der Gemeindezusammenarbeit 10 Illustrationen zeigen „das wahre Leben“ am Gemeindeamt.Mit Hinweisen auf die Bestimmungen aller Bundesländer! Besonders hervorgehoben die Regelungen in der Steiermark und Kärnten!

Gemeinderecht für Praktiker verständlich erklärt

Autor: Haidvogl

Der Autor: Mag. Martin Haidvogl ist Magistratsdirektor der Stadt Graz und dort seit zwei Jahrzehn-ten in unterschiedlichen Funktionen mit Fragen des Gemeinderechts befasst.

2013. Ca. 216 Seiten. Br. EUR 18,80ISBN Buch: 978-3-214-03810-6 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-03811-3ISBN ePub: 978-3-214-03812-0

Mit den neuen

Verwaltungs-gerichten!

Für Sie gelesen

„Dieses neue Werk gibt einen groben, aber dennoch breiten Einblick in die Welt der Haus-verwaltung“(Salzburger Nachrichten, 24.8.2013)

„Gerda Maria Embacher und Nicole Hanser (…) geben in einem Buch ihr Wissen in Sachen Immobilienverwaltung weiter“ (Format 34/2013)

„Die Autorinnen Gerda Maria Embacher und Nicole Hanser haben einen kompakten Ratgeber verfasst.“(Vorarlberger Nachrichten, 24.8.2013)

Embacher · Hanser Basiswissen Immobilienverwaltung 2013. XVIII, 164 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-08781-4

Wir gratulieren … • Walter Stingl zur Verleihung des Berufs-titels „Professor“

Page 31: RECHTaktuell November/Dezember 2013

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Literaturempfehlungen der Buchhandlung

Autor: Kehlmann, Daniel

Daniel Kehlmann erzählt von drei Brüdern, die – jeder auf seine Weise – Betrüger, Heuchler, Fälscher sind. Sie haben sich ein-gerichtet in ihrem Leben, doch plötzlich klafft ein Abgrund auf. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, ein Zufall, ein falscher Schritt, und was gespenstischer Albtraum schien, wird wahr. Ein Roman über Lüge und Wahrheit, über Familie, Fälschung und die Kraft der Fiktion: ein virtuoses Kunst-werk – vielschichtig, geheimnisvoll und kühn.

Rowohlt Verlag. 2013. 384 Seiten. EUR 23,60ISBN 978-3-498-03544-0

F

Autoren: Mayer-Schönberger, Viktor; Cukier, Kenneth

Die Experten Viktor Mayer-Schönberger und Kenneth Cukier beschreiben in ihrem bril-lanten Buch, was Big Data ist, welche Mög-lichkeiten sich eröffnen und verschweigen auch die dunkle Seite wie den Verlust der Privatsphäre nicht. Noch nie gab es eine solche Menge an Daten und noch nie bot sich die Chance, durch Recherche und Kom-bination in der Datenfl ut blitzschnell Zu-sammenhänge zu entschlüsseln. Big Data bedeutet eine Revolution für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.

Redline Verlag. 2013. 300 Seiten. EUR 25,70ISBN 978-3-86881-506-1

Big DataDie Revolution, die unser Leben verändern wird

Autoren: In der Maur-Koenne, Maria; Tötschinger, Reinhard

Die erfolgreiche Betreuung von Mandanten ist viel umfassender als reine Rechtsbera-tung. Fachliche Kompetenz allein reicht da nicht aus. In diesem Buch lernen Sie grund-legende Methoden der aktuellen Kommuni-kationspraxis kennen und anwenden. Sie er-fahren, wie Sie sich optimal auf schwierige Gesprächspartner vorbereiten und heikle Ge-spräche meistern. Ob es nun das Honorar auszuhandeln gilt oder die Klage erfolglos war – mit geschickter Kommunikation ist das kein Problem mehr.

Verlag Österreich. 2013. 243 Seiten. EUR 36,00ISBN 978-3-7046-6506-5

Erfolgreich kommunizieren mit Mandanten

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In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifi zierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: [email protected] | www.manz.at

PRAXISSEMINAR: Das neue Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen Ort: Das Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12–16Infos und Anmeldung: [email protected]: Institut für Finanzrecht der Universität Graz / Verein Steirischer Wirtschaftstreuhänder

Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Veranstaltungen in Kürze

21.11.2013Donnerstag

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Kanduth-Kristen · Steiger · WiedenbauerDie Rechtsanwalts-GmbH2013. XX, 200 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00749-2

Dieses neue Handbuch behandelt die berufs-, gesellschafts-, steuer- und sozialversiche-rungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsanwalts-GmbH und beantwortet ua Fragen der Gründung, Haftung und laufenden Besteuerung. Mit • vielen Checklisten und Entscheidungshilfen• Vergleichsrechnungen zur Steuerbelastung• Praxistipps und Beispielen• Exkurs zur Rechtsanwalts GmbH & Co KG• Mustergesellschaftsvertrag im Anhang.

Mühlberger · Pilz · RathgeberDie Abgabenordnung2. Aufl age 2013. XVIII, 256 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-05394-9

Die Einführung von Verwaltungsgerichten in den Ländern sowie des Bundesfi nanzgerichts führt mit 1.1.2014 zu weitreichenden Änderungen in der Bundesabgabenordnung, vor allem beim Rechtsmittelverfahren. Dies machte eine Neuaufl age notwendig. Mit• dem neuen Instanzenzug bei Städten und Gemeinden• vielen neuen Beispielen aus der Gemeindepraxis• wichtigen Musterformularen und Musterbescheiden sowieMusterformularen und Musterbescheiden sowieMusterformularen und Musterbescheiden• den häufi gsten (Sonder-) Regelungen beim Abgabenverfahren vor den Landes- und

Gemeindebehörden.

Fister · Fuchs · SachsDas neue Verwaltungsgerichtsverfahren2013. XXX, 338 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03378-1

Das österreichische Verwaltungsverfahren ist um ein zentrales Gesetz reicher: das neue VwGVG wird in diesem Werk erstmals einer genaueren Analyse unterzogen. Dieses Werk erleichtert den Einstieg in das neue Verfahrensrecht durch: • Materialien • erläuternde Anmerkungen • gezielte Beleuchtung der Neuerungen und Besonderheiten gegenüber dem AVGDarüber hinaus enthalten: Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, ebenso kom-mentiert, sowie das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz als Organisationsgesetz.

Lewisch · Fister · WeilguniVStG – Verwaltungsstrafgesetz2013. XX, 386 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00715-7

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 lässt keinen Stein auf dem anderen. Instanzen-züge, Verfahren und Rechtsschutzeinrichtungen – auch das Verfahren in Verwaltungsstraf-sachen wurde tiefgreifend novelliert.• Mit Darstellung der geltenden Rechtslage ab 1. 7. 2013 unter Berücksichtigung aller

Neuerungen ab 1. 1. 2014,• prägnant und präzise,• mit wissenschaftlichem Anspruch – für die Anforderungen der Praxis• und zahlreichen weiterführenden Judikatur- und Literaturhinweisen.

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RassiHandbuch Grundbuchsrecht2. Aufl age 2013. XX, 308 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00813-0

Das Buch bietet eine kompakte Darstellung der Rechtslage nach den Grundbuchsnovellen 2008 und 2012. Es fördert das Verständnis für die materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Grundbuchsrechts. Im Vordergrund steht dabei die aktuelle Rechtsprechung, wobei mehr als 750 Rechtssätze und 1200 Einzelentscheidungen des OGH und der Gerichts-höfe verarbeitet wurden. Ein Muster- und Beispielsteil erleichtert den Zugang zur Theorie. Die im Jahr 2012 erfolgte elektronische Umschreibung (Grundbuch-NEU) ist umfassend berücksichtigt.

Deixler-Hübner · Ulrich (Hrsg)Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz2013. XVI, 166 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07514-9

Am 1. 2. 2013 trat mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – eine der größten familienrechtlichen Reformen der letzten Jahrein Kraft, am 24. 5. 2013 fand eine interdisziplinäre Tagung zum neuen Kindschafts- und Namensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz statt.In 8 Fachbeiträgen werden Änderungen, Probleme und Lösungen hinsichtlich Judikatur des EGMR und VfGH, Namensrecht, Obsorge- und Kontaktrecht, Kindeswohl und Pfl egschafts-verfahren, verfahrensrechtliche Aspekte, kinderrechtliche Erfahrungen sowie Erfahrungen aus der Anwaltspraxis und Genderperspektive besprochen.

Reinisch (Hrsg)Österreichisches Handbuch des VölkerrechtsBand I – Textteil, Band II – Materialienteil

5. Aufl age 2013. 1.692 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-14916-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 94,– ISBN 978-3-214-14917-8

Zum 30-jährigen Jubiläum der Erstaufl age des Österreichischen Handbuchs des Völkerrechts (1983) erscheint die 5. Aufl age dieses Standardwerks auf dem Gebiet des Internationalen Rechts. Gleichzeitig wird damit ein Generationenwechsel vollzogen und die Herausgeber-schaft an Univ.-Prof. Dr. August Reinisch übergeben. So präsentiert sich nun das von den führenden Experten des Fachs neu überarbeitete Handbuch als einheitliches, umfassen-des, modernisiertes Lehrbuch und Nachschlagewerk. Das Markenzeichen des Buchs – der Materialienteil – wurde beibehalten, jedoch zur leichteren Handhabung neu konzipiert und aktualisiert. Sie fi nden darin zahlreiche, völkerrechtlich bedeutende Dokumente im Originalwortlaut. Der Textteil behandelt alle relevanten völkerrechtlichen Bereiche, besticht durch seine ausgezeichnete Gliederung und weist durch zahlreiche Österreichbezüge ein besonderes Charakteristikum auf.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: [email protected] www.manz.at

Page 35: RECHTaktuell November/Dezember 2013

3 5R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | November/Dezember 2013

E M P F E H L E N S W E R T E S ]

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PraderMRG – Mietrechtsgesetz und ABGB-Mietrecht4. Aufl age 2013. XVIII, 1.124 Seiten. Geb. EUR 189,– ISBN 978-3-214-13559-1

Anlässlich vieler neuer Entscheidungen hat RA Dr. Christian Prader sein Standardwerk zu MRG und ABGB-Mietrecht überarbeitet. Somit stehen Ihnen wieder zur Verfügung:• der aktuelle Gesetzestext mit• der relevanten Rechtsprechung,• Anmerkungen Anmerkungen des Autors sowie• weiterführenden Literaturhinweisen.MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen fi nden Sie unter http://wohnrecht.manz.at.

Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · SulzImmobilienbesteuerung NEU2. Aufl age 2013. XXIV, 232 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-04188-5

Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 und das Abgabenänderungsgesetz 2012 bringen umfangreiche Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung mit sich. Dieses Praxishandbuch bringt Sie rasch auf den neuesten Stand. Zudem wird ein Querschnitt durch die gesamte Immo-bilienbesteuerung geboten. Die bilienbesteuerung geboten. Die bilienbesteuerung 2. Aufl age berücksichtigt bereits auch die jüngst publizierte Ansicht der Finanz zur Immobilien besteuerung sowie wichtige inzwischen veröffentlichte Literatur. Themen z.B.:• Private Grundstücksveräußerung • Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums• Entfall der Optionsmöglichkeit bei der Umsatzsteuer.

J. P. GruberÖsterreichisches Kartellrecht2. Aufl age 2013. CIV, 1094 Seiten. Ln. EUR 198,– ISBN 978-3-214-00733-1

Die 2. Aufl age der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine um-fassende Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung. Neben dem Kartell-gesetz werden auch das Wettbewerbsgesetz, das Nahversorgungsgesetz sowie die wesent-lichsten Bestimmungen des europäischen Kartellrechts berücksichtigt.• Mit Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 sowie Verwaltungsgerichts-

barkeits-Novelle 2012• NEU „Handbuch für die Kronzeugenregelung“ der Bundeswettbewerbsbehörde• Plus: Neue Schadenersatzregelungen wegen Wettbewerbsverstößen

WiltschekUWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb3. Aufl age 2013. XVIII, 420 Seiten. Br. EUR 85,– ISBN 978-3-214-04147-2

Die jüngsten Novellen im UWG (insb die Aufhebung des § 9a und die Neuformulierung der Ausverkaufsbestimmungen) brachten erhebliche Änderungen mit sich. Die Neuaufl age der Sonderausgabe bringt Sie auf den aktuellen Stand und beinhaltet• den aktuellen Text des UWG idF des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes

2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13) und der UWG-Novelle 2013 (BGBl I 2013/112) samt Materialien, Literaturhinweisen und Anmerkungen des Autors,

• die geltenden Durchführungsverordnungen zum UWG sowie• die einschlägigen Richtlinien mit allen Erwägungsgründen.

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Page 36: RECHTaktuell November/Dezember 2013

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Dass Wien zu den schönsten, lebens- und liebenswertesten Städten der Welt zählt, ist bekannt. Jenseits von Lipizzanern, Riesenrad und Habsburger-Kitsch bietet die Stadt an der Donau jedoch mehr, als sich auf den ersten Blick offenbart. Für aufmerksame Besu-cher gibt es ein Wien mitsamt seinen Geschichten, Anekdoten und Schauplätzen zu ent-decken, das nicht jeder kennt und dessen Erkundung sich nicht nur für Juristen auszahlt.

Habsburg, Hofrat, HeurigerAutorin: Sternthal

MANZ, 2013. 148 Seiten. Zahlreiche Abbildungen, Lesebändchen. Geb. EUR 24,–ISBN 978-3-214-00721-8

Dieser Ratgeber beantwortet bereits in 3. Aufl age verständlich alle Fragen rund um den Erwerb von Immobilien und enthält alle aktuellen gesetzlichen Neuerungen. Mit vielen Hinweisen, Tipps und Zusammenfas-sungen ist dieses Buch auch für juristische Laien ein verlässlicher Ratgeber! Neu:• Die Immobilienertragsteuer, die den Verkäufer

trifft!• Neuerungen im Umsatzsteuergesetz mit Auswir-

kungen auf unternehmerische Immobilienge-schäfte

Erfolgreicher ImmobilienerwerbAutor: Gartner

Werktreue versus Regietheater Ein Besuch von Castorfs Bayreuther Ring-Inszenie-rung im Wagner-Jubiläumsjahr 2013 inspirierte Krejci zu diesem von ihm selbst so bezeichneten „Büchlein“. Zu Beginn beschreibt er in höchst humor-voller Weise den Inhalt der gesamten Ring-Tetra-logie. Dieser stellt er dann mit spitzer Feder Castorfs Ring-Welt gegenüber, „wie sie auf den unvorberei-teten Besucher der Bay-reuther Neuinszenierung des Jahres 2013 wirkte“. Da bei Krejci auch Juris-tisches nicht fehlen darf, enthält das Werk zur Ab-rundung Wissenswertes zur rechtlichen Seite des Regietheaters.

Siegfrieds Kalaschnikow oder der missachtete WagnerAutor: Krejci

Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten!Egal, ob für den Weg zur Arbeit oder als Erholung in der Freizeit: Radfahren ist für viele eine selbstver-ständliche Fortbewegungsart. Gerade im städtischen Bereich kommt es dadurch aber auch zu Konfl ikten mit anderen Verkehrsteilnehmern. Damit Sie sicher unterwegs sind und Ihre Rechte kennen, ist es daher wichtig, sich im Paragraphendschungel auszukennen.Mit den wichtigsten Verkehrszeichen und Markierun-gen im Anhang sowie umfangreichem Serviceteil.

Recht für RadfahrerAutor: Vergeiner

MANZ, 2013. 144 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00693-8

MANZ, 3. Aufl age 2013. 142 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00706-5

Literaturtipps für Weihnachten

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MANZ, 2013. 160 Seiten. Geb. EUR 29,–ISBN 978-3-214-02026-2

Page 38: RECHTaktuell November/Dezember 2013

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Eichborn Verlag, 2013. 272 Seiten. Br. EUR 15,50ISBN 978-3-847-90543-1

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Sebastian von Eschburg verliert als Kind durch den Selbstmord seines Vaters den Halt und versucht sich durch die Kunst zu retten. Er zeigt mit seinen Foto-grafi en und Videoinstallationen, dass Wirklichkeit und Wahrheit verschiedene Dinge sind. Es geht um Schönheit, Sex und die Einsamkeit des Menschen. Als Eschburg vorgeworfen wird, eine junge Frau ge-tötet zu haben, übernimmt Konrad Biegler die Ver-teidigung. Der alte Anwalt versucht dem Künstler zu helfen – und damit sich selbst.

TabuAutor: Schirach

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Piper Verlag, 2013.416 Seiten. Geb. EUR 22,70ISBN 978-3-492-05620-5

Von den herben stillen Schönheiten im Norden Alas-kas und Kanadas bis zu den üppig grünen Vegetati-onszonen in Mittelamerika und in der Karibik prä-sentiert dieser Bildband die ganze landschaftliche Vielfalt, Einzigartigkeit und Farbenpracht der nord-amerikanischen Nationalparks und Naturreservate. Der Leser erhält unvergessliche Eindrücke: Schneebe-deckte Bergriesen um den Mount McKinley, die scheinbar grenzenlose Weite des Yukon Delta, die rotglühenden Felspyramiden der südlichen Rocky Mountains oder die farbenprächtige Tierwelt in den Regenwäldern Costa Ricas.

Die Farben der Erde – Nordamerika

Spannend wie ein Krimi, tragisch wie das Leben. „Ich bin unschuldig“, sagen viele Verurteilte. Dass das viel öfter stimmt, als wir glauben wollen, zeigt dieses Buch. Anhand von Fehlurteilen aus Deutsch-land, Österreich, USA und anderen Ländern analy-siert der Richter Patrick Burow die häufi gsten Ursa-chen für Justizirrtümer: Aussageerpressung, Mangel an Beweisen, fehlerhafte Forensik, brutale Polizis-ten, inkompetente Sachverständige, karrieresüchtige Staatsanwälte oder meineidige Zeugen. Und er macht Vorschläge, was getan werden müsste, um Justizirr-tümer in Zukunft zu vermeiden bzw. schneller zu revidieren. Denn das Beharrungsvermögen der Justiz angesichts ihrer Opfer ist ein Skandal.

Das Lexikon der JustizirrtümerAutor: Burow

Spitzzüngig und kurzweilig erzählt Sándor Márai vom vermeintlichen antiken Superstar Odysseus.Odysseus, der Herrliche, der Listenreiche, der Held des Trojanischen Kriegs, kehrt nach zwanzigjähri-ger Irrfahrt heim nach Ithaka. Doch niemand hat ihn vermisst. Auch Penelope nicht. Stattdessen hat sie mit ihren Freiern ein beneidenswert selbstbe-stimmtes Dasein geführt. Nun machen ihr Odysseus‘ Identitätskrise, sein Missmut und seine Eifersucht das Leben zur Hölle. Sándor Márai bürstet die antike Mythologie gegen den Strich und schenkt uns nicht nur einen Roman von messerscharfer Ironie, son-dern präsentiert eine neue Facette seiner Erzähl-kunst.

Die Frauen von IthakaAutor: Marai

&Zum Lesen zum Schenken

Kunth Verlag, 2013. Ca. 360 Seiten. Geb. EUR 100,80ISBN 978-3-899-44973-0

Clark beschreibt minutiös die Interessen und Moti-vationen der wichtigsten politischen Akteure in den europäischen Metropolen. Er zeichnet das Bild einer komplexen Welt, in der gegenseitiges Misstrauen, Fehleinschätzungen, Überheblichkeit, Expansions-pläne und nationalistische Bestrebungen zu einer Situation führten, in der ein Funke genügte, den Krieg auszulösen, dessen verheerende Folgen kaum

jemand abzuschätzen vermochte. Schon jetzt zeigt sich, dass „Die Schlafwandler“ eine der wichtigsten Neuerschei-nungen zum 100. Jahres-tag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs sein wird.

Die SchlafwandlerAutor: Clark

Deutsche Verlagsanstalt, 2013. 896 Seiten. Geb. EUR 41,20ISBN 978-3-421-04359-7

Page 39: RECHTaktuell November/Dezember 2013

L I T E R A T U R T I P P S F Ü R W E I H N A C H T E N

Wussten Sie, dass das größte Austernriff der Welt in Korneuburg liegt? Dass das Akkordeon in Wien er-funden wurde und die Benediktinerabtei in Admont die größte Klosterbibliothek der Welt stellt? Das klei-ne Land im Herzen Europas ist in vielen Disziplinen sehr groß: vom Nibelungenlied bis zum Wienerlied, vom Friedhof der Namenlosen bis „Es lebe der Zen-tralfriedhof“, von Paul Watzlawick bis August Hayek, von Oskar Kokoschka bis zu den Gugging-Künstlern. Ein Nachschlagewerk und ein Lesever-gnügen!

1001 Gründe Österreich zu liebenAutorin: Schneider

Amalthea Verlag 2013. 384 Seiten. Geb. EUR 29,95ISBN 978-3-850-02841-7

Was haben Katharina Schratt, die Freundin von Kai-ser Franz Joseph, der Waffenproduzent Karl Skoda, die Operndiva Selma Kurz-Hahn, und der Wiener Erzbischof Kardinal Anton Gruscha miteinander zu tun? Sie alle gehören zu den 929 reichsten Wienern des Jahres 1910. Vom Spitzenreiter Baron Albert von Rothschild an erster Stelle mit einem Jahreseinkom-men von 25,6 Millionen Kronen bis Berthold Popper, Freiherr von Podhragy, mit genau 100.000 Kronen im Jahr reicht dieses Panorama der Wiener Gesell-schaft knapp vor dem Zusammenbruch der Habs-burgermonarchie. Eine Welt, in der die Einkom-mensungleichheit wie nie mehr seither auf die Spitze getrieben war, wo ein In-dustriearbeiter etwa 1000 Kronen und ein Dienst-mädchen 300 Kronen im Jahr verdiente.

Traumzeit für MillionäreAutor: Sandgruber

Styria Verlag, 2013. 496 Seiten. Geb. EUR 34,99ISBN 978-3-222-13405-0

Wussten Sie, dass John F. Kennedy einen Urlaub am Wörthersee verbrachte? Dass Katharina Schratt par-allel zum Kaiser noch ein paar andere „Gspusis“ hat-te? Und was aus Marcel Prawys Erbe – einmal abge-sehen von seinen Plastiksackerln – wurde? Georg Markus, der Meister der „Geschichten mit Geschich-te“, hat aus seinem schier unerschöpfl ichen Fundus historische Episoden ausgewählt, die eines gemein-sam haben: Es war vieles ganz anders, als wir dach-ten oder uns in Erinnerung blieb.

Es war ganz andersAutor: Markus

Pichler Verlag, 2013. 400 Seiten. Geb. EUR 39,99ISBN 978-3-854-31640-4

Das Sacher-Kochbuch ist keine bloße Rezeptsamm-lung, es ist längst zum Klassiker, ja zum Mythos geworden. Und es ist weit mehr als die Original Sacher-Torte, Tafelspitz, Rostbraten und Kaiser-schmarren. Die weltberühmten Leitgerichte der Sacher- Küche zählen zum unverrückbaren Teil des kulinarischen Erbes Österreichs. Das nunmehr neu gestaltete Sacher-Kochbuch knüpft an diese große Tradition an, entwickelt sie aber weiter. Das Motto: keine Revolution, sondern Evolution, nicht zerstö-ren, sondern Bewährtes behutsam den Trends unse-rer Zeit anpassen. Sinnlich und edel zugleich, inno-vativ und kreativ führt es die traditionellen Rezepte weiter.

Das Sacher KochbuchAutorin: Schwaner

Dieses Buch erzählt von außergewöhnlichen Persön-lichkeiten des österreichischen Wirtschaftslebens. Ihr Weg zum Erfolg zeugt von Kreativität, Risikobe-reitschaft, dem Festhalten an den eigenen Visionen sowie nahezu grenzenlosem Arbeitseinsatz- und manches Mal auch vom Spiel des Schicksals, das im entscheidenden Moment Regie führt.

Zwischen Stahl und SchokoladeAutoren: Unterhuber · Prodanovic

Styria Verlag, 2013. 240 Seiten. Geb. EUR 24,99ISBN 978-3-222-13411-1

Wenn David auf Goliath trifft, hat er zwei Möglich-keiten: Spielt er nach dessen Regeln, wird er verlie-ren. Ist er bereit, die Regeln der Macht zu brechen, zwingt er den Riesen damit in die Knie. Malcolm Gladwell ist davon überzeugt: Underdogs sind Ge-winner! In genialen Episoden von listigen Kriegs-herren, halbstarken Basketballteams und inspirierten Softwareentwicklern zeigt der Kultautor, dass Tri-umph keine Frage der Größe, sondern der inneren Haltung ist. Gladwells hintersinniges Plädoyer für das Große im Kleinen ist zugleich ein Appell zum

kreativen Ungehorsam. Nach der Lek türe dieses verblüffenden Buchs ist kein Riese mehr vor Ih-nen sicher.

David und GoliathAutor: Gladwell

Campus Verlag, 2013. 256 Seiten. Geb. EUR 20,60ISBN 978-3-593-39918-8

Amalthea Verlag, 2013. 304 Seiten. Geb. EUR 24,95ISBN 978-3-850-02838-7

Page 40: RECHTaktuell November/Dezember 2013

L I T E R A T U R T I P P S F Ü R W E I H N A C H T E N

Das „beste Kartenwerk der Welt“ in Verbindung mit einer reich illustrierten Enzyklopädie der geografi -schen und „menschengemachten“ Rekorde unseres Planeten – ein WELTATLAS DER SUPERLATIVE im wortwörtlichen Sinne, ein geografi sches Nachschla-gewerk für die ganze Familie, das profundes Wissen mit einem der umfassendsten und detailliertesten Kartenwerke in der Geschichte der Atlas-Kartografi e perfekt kombiniert und so das Nachschlagen, Re-cherchieren und Lernen zur spannenden Unterhal-tung macht.

Terra Maxima Weltatlas der Superlative

Kunth Verlag, 2013. 384 Seiten. Geb. EUR 80,20 ISBN 978-3-89944-995-2

Märchen sind Geschichten, die das Leben schrieb und die das Leben beschreiben. Dabei reduzieren sie Kom-plexität und bringen es genau auf den Punkt. Die „Gute-Nacht-Geschichten“ von Jürgen Fuchs zeigen uns Wirtschaft und Arbeitswelt in völlig neuem Licht. Sie schaffen Klarheit und Wahrheit – mit Leichtigkeit und Humor.

Das Märchenbuch für ManagerAutor: Fuchs

M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH F I R M E N S I T Z Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien

F N 124 181w HG Wien T E L + 43 1 531 61-100 F A X + 43 1 531 61- 455 bestel [email protected]

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A N Z A H L A U T O R / T I T E L P R E I S

Diogenes, 2013. 1.520 Seiten. Geb. EUR 51,40 ISBN 978-3-257-05733-1

Die sechs erfolgreichsten Romane von Paulo Coelho, mit über 145 Millionen verkauften Büchern in 74 Sprachen „der meistgelesene brasilianische Autor“ (FAZ). In dieser Geschenkbox enthalten sind: Der Alchemist, Brida, Elf Minuten, Veronika beschließt zu sterben, Auf dem Jakobsweg und Die Hexe von Portobello.

GeschenkboxAutor: Coelho

FAZ Buch, 9. Aufl age 2013. 254 Seiten. Geb. EUR 20,50 ISBN 978-3-89981-107-0

K U N D E N N U M M E R

F I R M A

N A M E

S T R A S S E ∙ P L Z ∙ O R T

E - M A I L

T E L E F O N ∙ F A X

D A T U M ∙ U N T E R S C H R I F T

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