Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Dr. Esko Horn Arbeitsgericht Hamburg 4. Juni 2013 1.

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Rechte und Pflichten aus

dem Arbeitsverhältni

sDr. Esko Horn

Arbeitsgericht Hamburg

4. Juni 2013

1

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Rechtsquellen des Arbeitsrechts

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EG-Recht

GG

Zwingendes Gesetz

Rechtsverord-nungen

Tarifvertrag

Betriebsvereinbarung

Arbeitsvertrag

Dispositives Gesetz

Direktionsrecht

Rangprinz

ipGünstigkeitsprinz

ip

Spezialitäts-/Ordnungsprinzip

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Arbeitnehmerbegriff

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1. Privatrechtlicher Vertrag

a) öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnisb) familienrechtliche, gesetzliche Verpflichtungen

Arbeitnehmer

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2. Dienstvertrag a) Werkvertragb)

Gesellschaftsvertragc) Auftrag

d) sonstige

3. Unselbstständige Dienste

KriterienWeisungsgebundenheit

Eingliederung

Ganze Arbeitskraft

Festes Gehalt

Urlaub

Lohnnebenkosten

Bezeichnung

Inhaltlich; Zeitlich; Örtlich

Teilzeit?

Person „Teil“ des Betriebs?

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Urlaub

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Häufigste Quellen

Gesetz

24 Werktage

Tarifvertrag

Alles vereinbar,

Grenze § 13 BUrlG

Arbeitsvertrag

Alles vereinbar,

Grenze Rangprinzip

I. Urlaubsumfang

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24 Werktage

Werktag: Mo - Sa

4 Wochen

AN arbeitet nur montags

Es muss nur für einen Tag Urlaub

genommen werden

4 Tage

AN arbeitet nur an einem Tag in der

Woche

Es muss für jeden Tag Urlaub

genommen werden

28 Tage

AN arbeitet an bestimmten Tagen eine Woche 2 mal, eine Woche 1 mal

Zyklus von 2 Wochen

6 Tage

Arbeitnehmer arbeitet

unregelmäßig

Kommt drauf an

Ergebnis müssen 4 Wochen sein

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II. Erwerb des Anspruchs

Voraussetzungen

a) Arbeitsverhältnis

b) Wartezeit?

c) Arbeitsleistung?

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a) Arbeitsverhältnis

Vollzeit

Teilzeit

Geringfügige Beschäftigung

Befristung

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b) Wartezeit

6 Monate für Vollurlaub

1 Monat für Teilurlaub

Keine Kalendermonate

Kann über Wechsel des Kalenderjahres erfolgen

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c) Arbeitsleistung?

Nicht erforderlich!

Berufen auf § 242 BGB (-)

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Rechtsfolge, wenn nicht im KJ genommen

§ 7 III S. 2 BUrlGBetriebs-

personenbedingt

Übertragung bis 31.3 des Folgejahres

§ 7 III S. 4 BUrlGWenn Teilurlaub vor Wartezeit betroffen

AN muss das verlangen

Übertragung bis Ende des Folgejahres

Grds. verfällt Urlaub, aber Ausnahmen

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betriebsbedingt

• Wenn Interesse des Arbeitnehmers dem Interesse des Betriebes unterliegt.

• Einzelfall-entscheidung

personenbedingt

• Krankheit• Ist es dem

Arbeitnehmer möglich, noch vor Ende des Jahres Urlaub zu nehmen, so liegt kein personenbe- dingter Grund vor.

Relevanz?

• Wenn Arbeitnehmer Übertragung behauptet

• Arbeitnehmer trägt Beweislast

• Es genügt, wenn Arbeitgeber Wunsch ausgeschlagen hat.

Übertragungsgründe des § 7 II BUrlG

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Rechtsfolge, wenn verfallen

Voraussetzungen

Arbeitgeber muss im Verzug gewesen sein

Mahnung

RechtsfolgeSchE

Freistellung, wenn Arbeitsverhältnis noch besteht

Abgeltung, wenn Arbeitsverhältnis beendet

Grds. Pech, es sei denn SchE

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Krankheit

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Krankheit ist für Arbeitsverhältnis grds. egal!

Wichtig ist, dass der AN arbeitsunfähig erkrankt ist!

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Voraus-setzungen für Zahlungs-anspruch

Arbeitsverhältnis

Arbeitsunfähigkeit

Ablauf der Wartefrist (4 Wochen)

Nur wegen AU an Arbeit gehindert

Kein Verschulden gegen sich selbst

AU-Bescheinigung da? (eigentlich keine Voraussetzung, aber Zurückbehaltungsrecht)

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Pflichten im Zusammenhang mit Krankheit

Anzeigepflicht

Unverzüglich

Persönlich nicht erforderlich

Nachweispflicht

Nach 3 Tagen

Möglicherweise schon früher

Rückmeldepflicht

Keine Gesundschreibung

erforderlich

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Kündigungen

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Kündigung einseitige empfangsbedürftige WE

Machtbereich desEmpfängers

ÜbergabeBriefkasten

Muss beweisbar sein

Unter normalen Umständen

Möglichkeit der Kenntnisnahme

Zugang erforderlich

- Einfacher Brief- Einschreiben

- Einschreiben mit Rückschein

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Ord

entl

iche

Künd

igung

en betriebsbedingt

personenbedingt

verhaltensbedingt

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1. Grundsätze

Fehlverhalten

Verhaltensbedingte Kündigung

Beeinträchtigung

betrieblicherBelange

Interessen-

abwägung

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Fehlverhalten

Verhalten, das Arbeitsverhältnis

beeinträchtigt

Grds. Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Objektiver Maßstab

- Im Leistungsbereich- Betriebliche Verbundenheit

- Personaler Vertrauensbereich- Sonstiges

Ruhig und verständig urteilender Arbeitgeber

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Beeinträchtigung

betrieblicherBelange

Störung des Arbeitsverhältnisse

s

Kündigung keine Sanktion!!!Neg. Prognose!!!

Abmahnung

Exkurs

Wieso sollte sich

Pflichtverletzung wiederholen?

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Abmahnung

1. Konkreter Sachverhalt

2. Konkrete Rüge

3. Kündigungsandrohung

InhaltSinn

RügefunktionWarnfunktion

Vorbereitungshandlung

Keine „Füllwörter“ z.B. insbesondere

Keine Wertungen

Präzise erläutern, wie Person sich hätte

verhalten sollen

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Konsequenzen für Arbeitgeber

Text einfach halten

Viele Abmahnung

en

Aufpassen bei

Gegendar-stellungen

Gefahr des Verbrauchs

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Konsequenzen für Arbeitnehmer

Abmahnung nie angreifen

Gegendarstellung

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Beeinträchtigung

betrieblicherBelange

Störung des Arbeitsverhältnisse

s

Keine Möglichkeit einer

anderweitigen vertragsgerechten

Beschäftigung

Neg. Prognose!!!

Ereignis wirkt auch bei

Nichtwiederholung derart belastend,

dass Zusammenarbeit

nicht möglich

Abmahnung

Straftaten2. Nach Versetzung vermutlich keine Störung

1. Anderer Arbeitsplatz, auf den Versetzung möglich

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InteressenabwägungAlle Umstände, welche für oder gegen eine Kündigung

sprechen können

AG

- Arbeits- und Betriebsdisziplin - Betriebsablaufstörungen - Eintritt eines Vermögensschadens- Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit-Schutz der übrigen Belegschaft

AN

- Art, Schwere und Häufigkeit der vorgeworfenen Pflichtwidrigkeiten, - Grad des Verschuldens, - früheres Verhalten des Arbeitnehmers, - Mitverschulden des Arbeitgebers, - Dauer der Betriebs-

zugehörigkeit- Lebensalter, Umfang der Unterhaltsverpflichtungen

Änderungskündigung

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2. Einzelfälle

Straftaten im Betrieb

Nicht jede Straftat

Erforderlich: Betriebsbezug

Straftat gegen AG

Straftat in Dienststelle/Betrie

b des AGs

Straftat außerhalb der Dienststelle/

BetriebDiebstahl

Arbeitszeitbetrug

Bei Gelegenheit,

ggf. zu Gunsten des

AGs

z.B. Mord; Geiselnahme an Dritten;

Pfund Kaffee?

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Pflichtverletzungen bei Erkrankungen

Nachweispflicht§ 5 Abs. 1 S. 2

EntgeltFG

Anzeigepflicht§ 5 Abs. 1 S. 1

EntgeltFGRückmeldepflicht

Abmahnung

Betriebsablaufstörungen

Interessenabwägung

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Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit

Vortäuschen einer AU

Abmahnung?

Betriebsablauf-störungen

„Beharrlichen“ Arbeitsverweigeru

ngSonderfall einer

Interessenabwägung

Wenn es feststeht

selten

Sonst Indizien:

Krankheitswidrige Tätigkeiten

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Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit

Pflichtverletzung ist die Nötigung spätere Erkrankung egal

Abmahnung?

Betriebsablaufstörungen

Interessenabwägung

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betriebsbedingte Kündigung

Kündigungsentschluss bedingt durch Wegfall

des Arbeitsplatzes

personenbedingter Kündigung

verhaltensbedingter Kündigung

Abgrenzung zu

Arbeitgeber kann nicht

mehr beschäftigen

Arbeitnehmer kann Leistung

nicht mehr erbringen

Arbeitnehmer will Leistung nicht mehr erbringen

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Übersicht

Kündigungsgrund

Sozialauswahl

Unternehmerische Entscheidung

Wegfall eines Arbeitsplatzes

Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit

Vergleichsgruppen

Herausnahme einzelner Arbeitnehmer

Abwägung/Vergleichskriterien

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Wegfalls des Arbeitsplatzes

Kündigungsgrund

Was macht Arbeitsplatz aus?

Summe aller (!) Tätigkeiten

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Wegfall durch

Verteilung

Wegfall des Arbeitsplatzes

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Darlegung im Prozess

Wie schaffen die Mitarbeiter die Arbeit, ohne Überstunden zu

leisten?

Dazu muss man wissen, wie viel Zeit zur Verfügung steht

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Keine andere Beschäftigungs-

möglichkeit

Änderungskün-digung

Zeitpunkt: Kündigungszugang

Im Betrieb oder Unternehmen

Freier Arbeitsplatz

Auch Arbeitsplätze auf

niedrigerer Hierarchiestufe?

Ja!!!

Arbeitnehmer alles anbieten, was frei

ist

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Sozialauswahl

Kündigungsgrund

Sozialauswahl

Unternehmerische Entscheidung

Wegfall eines Arbeitsplatzes

Keine andere Beschäftigungsmöglichkeit

Vergleichsgruppen

Herausnahme einzelner Arbeitnehmer

Abwägung/Vergleichskriterien

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Negative

Prognose

Tatsachen, aufgrund derer

künftige Störungen zu

befürchten sind

Zeitpunkt?

Zugang der Kündigung

Kenntnisstand des

Arbeitgebers egal

Beeinträchtigung

betrieblicherBelange

Interessen-

abwägungStörung des

Arbeitsverhältnisses

Keine Möglichkeit einer

anderweitigen vertragsgerechten

Beschäftigung

Alle Umstände, welche für oder

gegen eine Kündigung

sprechen könnenz.B.

Beschäftigungsdauer;

Unterhaltspflichten; Ursachen der

Erkrankung

Personenbedingte Kündigung

Änderungskündigung

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Noch einen

schönen Tag!