Rechtliches zu Open Access - 1

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Elke Brehm Hannover, 24.10.2012 Rechtliches zu Open Access Open Access Week 2012

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Rechtliches zu Open Access von Elke Brehm, Fachreferentin für Rechtswissenschaften an der TIB/UB Hannover im Rahmen der Veranstaltungsreihe der TIB/UB zur Open Access Week 2012 (s.a. http://bit.ly/oa-hannover)

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Elke BrehmHannover, 24.10.2012

Rechtliches zu Open AccessOpen Access Week 2012

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Entstehung des Open Access-Gedankens

Erfindung des Internet – erste el. Publikationen - Gründung des arXiv-Servers - Zeitschriftenkrise

Beginn der Open Access Bewegung (Budapest Open Access Initiative - Bethesda Statement on Open Access

Publishing)

Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (2003)(unterzeichnet von DFG, Hochschulrektorenkonferenz, MPG, FHG, Leibniz-Gemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, …, CERN, SPARC)

Schwerpunktinitiative „Digitale Information“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Laufzeit 2008-2012)

Open Access Resolution der Leibniz Universität Hannover (2011)

Ziele: Gewährleistung des umfassenden Zugangs zu „Wissen“ über das Internet.

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Was ist eine „Open Access-Publikation“?

Anforderungen an Open Access Publikationen nach der Berliner Erklärung:

• Urheber/Rechtsinhaber gewähren weltweit kostenlosen Zugang zur Publikation, erlauben Nutzung und Verbreitung in jedem digitalen Medium zu jedem verantwortbaren Zweckund Erstellung und Verbreitung von Verarbeitungen, sofern Urheberschaft korrekt angegeben

• Publikation muss in mindestens einem Open Access Online-Archiv abgelegt sein

Berlin Declaration, englische Fassung (verbindlich): http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdfDeutsche Fassung (unverbindlich):

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Erkl%C3%A4rung_%C3%BCber_offenen_Zugang_zu_wissenschaftlichem_Wissen[Beide Dokumente abgerufen am: 10.11.2010]

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Warum Open Access Publizieren?Findability!!

Repositories= Pipelines für

AutorInnen

Lambert Heller, 2012

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Open Access-Publikationsformen

„Golden Road“Erstpublikation in Open Access Zeitschriften oder in Repositorium

„Green Road“Zweitpublikation (z. B. nach Veröffentlichung in einer Verlagszeitschrift) auf institutionellem oder fachlichem Repositorium oder eigener Homepage

Gefördert werden sollen nach der Berliner Erklärung, der Open Access-Resolution der Leibniz Universität Hannover und der Allianzinitiative „Digitale Information“ beide Publikationsformen.

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Veröffentlichung von Werken im Internet: Rechtslage

Wissenschaftliche Texte, Abbildungen, Abstracts, etc. sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.

Online veröffentlichte Dokumente dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen i.d.R. nur in Auszügen und nur zum „eigenen Gebrauch“ genutzt werden.

Erlaubt z. B.: Herunterladen, abspeichern, lesen, zitieren, an Freunde weitergeben, kleine Teile für Arbeitsgruppe (Unterricht/Forschung) auf passwortgeschützter Plattform veröffentlichen

Nicht erlaubt z. B.: Gesamten Text für alle frei zugänglich im Internet veröffentlichen, verändern und in veränderter Form an Unbekannte weitergeben, kommerzielle Nutzung.(§§ 51, 52a, 53 UrhG)

Ausnahme: Dokumente wurden unter einer „Open Access-Lizenz“veröffentlicht

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Open Access-Lizenzen

Räumen dem Nutzer über Schrankenregelungen hinausgehende Rechte ein,

z. B. Dokument …

• weiterzugeben und zu verbreiten • zu verändern, die geänderte Version weiterzugeben und zu

verbreiten• kommerzielle Nutzung des Dokuments• Bei Software: (strenges oder eingeschränktes) copyleft –

Offenlegung und freie Weiterentwicklung des Source Codes

Orientieren sich an den Grundsätzen der Berliner Erklärung (http://oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/berliner-erklarung/ )

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Open Access-Lizenzen, z. B. von Creative Commons

Lizenzen der non-profit Organisation Creative Commonssind …

• leicht verständlich und leicht zu benutzen (Baukastenprinzip)• weit verbreitet (in Deutschland und international) • an Rechtssituation in Deutschland angepasst• auch auf Deutsch herausgegeben• kontinuierlich aktualisiert und an aktuelle Rechtslage angepasst• rechtlich anerkannt, waren im Grundsatz Gegenstand von

Gerichtsverfahren in Dtld.

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Creative Commons-Lizenzen erlauben/verpflichten Nutzer je nach Wahl des Autors…

• das Dokument bei Namensnennung weiterzugeben, auch onlineCC-Lizenz Namensnennung, keine Bearbeitung Deutschland 3.0 CC-Lizenz Namensnennung Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, keine Bearbeitung, nichtkommerziell Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung nichtkommerziell Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0

• das Dokument zu verändern, geänderte Version weiterzugebenCC-Lizenz Namensnennung, nichtkommerziell Deutschland 3.0 CC-Lizenz Namensnennung Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0

• Kommerzielle NutzungCC-Lizenz Namensnennung Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, keine Bearbeitung 3.0CC-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0

• die geänderte Version nur unter der gleichen Lizenz weiterzugebenCC-Lizenz Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0CC-Lizenz Namensnennung, nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Deutschland 3.0

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Open Access Lizenzen

Wirksame Vereinbarung durch…

Hinweis auf entsprechende Lizenzvereinbarung und Link zu vollständigem, rechtsverbindlichem Lizenztext

• im Werk und • im Katalog/auf der Homepage/Repositorium/

Dokumentenserver.

User muss idR vor dem Download über die Geltung der Lizenzbedingungen informiert werden.

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Worauf muss ich als Autor achten?

1. Werk noch nicht veröffentlicht:

-> Veröffentlichung bei Verlag/Bereitstellung z. B. auf Repositorium ist Erstveröffentlichung.

2. Werk bereits bei Verlag/Repositorium/eigener Homepage veröffentlicht:

-> Veröffentlichung bei Verlag/Bereitstellung z. B. auf Repositorium ist Zweitveröffentlichung

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Worauf muss ich als Autor achten?

Sofern Zweitpublikation geplant, dürfen für Zweitpublikation erforderliche Rechte noch nicht andere, z.B. Verlag, übertragen worden sein.

Beispiel:Für Online-Bereitstellung im Repositorium der Hochschule ist zumindest einfaches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Online-Bereitstellung („öffentliche Zugänglichmachung“) erforderlich.

Sofern Verlag diese Rechte als ausschließliche Rechteeingeräumt worden sind, ist Zweitveröffentlichung nicht möglich.

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Hilfsmittel: Sherpa/Romeo - Website http://www.sherpa.ac.uk/romeo/index.php?fIDnum=|

Maßgeblich bleibt Inhalt des Vertrags, eventuell lassen Verlage mit sich verhandeln.

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Im Übrigen zu beachten:

PatentG – keine Veröffentlichung der Publikation vor dem Tag der Anmeldung des Patents beim deutschen oder europäischen Patentamt (§ 3 Abs. 1 PatG)

Datenschutz - personenbezogene Daten in Publikationen nur mit Zustimmung des Betroffenen oder anonymisiert (Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte)

Wahrung Interessen Dritter: im Zweifel keine Informationen zu Interna des Kooperationspartners ohne dessen Zustimmungveröffentlichen

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• Eigenes institutionelles Repositorium geplant• Publikation von Dissertationen, Journal Artikeln in

elektronischer Form• Vergabe eines Persistent Identifiers (URN-Nummer)• Verzeichnung in Bibliothekskatalogen sowie im „Worldcat“• Nachweis in überregionalen Datenbanken• Sicherstellung der langfristigen Nutzbarkeit durch

Langzeitarchivierung• Finanzierung durch Open Access Publikationsfonds ab 2013

Dienstleistungen Ihrer Bibliothek

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Open Access-Lizenzen

Bei der Auswahl einer geeigneten Lizenz ist zu achten auf…

• Wird gewählte Lizenz den zu veröffentlichenden Inhalten/Gegenstand gerecht?

• Hat Urheber noch die für die Einräumung der Lizenz notwendigen Rechte?

• Verbreitung (in Deutschland und international) • Anpassung an Rechtssituation in Deutschland?• Verständlichkeit, auch auf Deutsch herausgegeben?• kontinuierlich aktualisiert und an aktuelle Rechtslage

angepasst?

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Open Access-Lizenzen

Standardisierte Lizenzverträge, z. B. • Für Open Content (Artikel, Monographien, Sammelwerke):

• Creative Commons / Verbreitung elektronisch und gedruckt (http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ )

• DiPP / nur elektronische Verbreitung (http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/ )

• Für Software: Open Source Lizenzen z. B. GNU General Public License v3.0 (&Varianten) der Free Software Foundation(http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/dfsl/ )

• Für Daten: CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication(http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ )

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Weitere Informationen

• Spindler, Gerald: „Rechtliche Rahmenbedingungen von Open Access-Publikationen“, 2006, Urheberrechtsreform aber noch nicht eingearbeitethttp://www.univerlag.uni-goettingen.de/OA-Leitfaden/oaleitfaden_web.pdf

• Zu Open Access allgemein: Initiative Open-Access.nethttp://www.open-access.net/

• Allgemeine Ratgeberliteratur zum Urheberrecht:Schulze, Gernot: „Meine Rechte als Urheber“, 6. Aufl., 2009, C. H. Beck Verlag