Rechtssichere b2c-Onlineshops - Was Onlinehändler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben.

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Rechtssichere B2C-Online-Shops Was Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben

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Rechtssichere B2C-Online-ShopsWas Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher zu beachten haben

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InhaltEinleitung .................................................................

Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abge-mahnt werden! .........................................................

Impressum ...............................................................

Informationspfl icht beim Fernabsatzkauf ................

Pfl ichten in elektronischen Geschäftsverkehr ..........

Das Widerufsrecht ...................................................

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ...............

Preisauszeichnung ...................................................

Produktbeschreibung ...............................................

Datenschutz .............................................................

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Was wir für Sie tun können ...........................................

Über RESMEDIA ..............................................................

Entdecken Sie unsere Infothek-App! ............................

Besuchen Sie unseren You Tube-Channel! .................

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Händler in Deutschland unterliegen den Vorschriften eines be-sonders strengen Wettbewerbsrechts. Gerade beim Verkauf an Verbraucher (business-to-consumer) sind diverse Informations-pfl ichten beim Fernabsatzkauf und Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen, denen Internethändler gerecht werden müssen. Praktisch jeder kleine Fehler kann abgemahnt werden.

Es ist allerdings leichter gesagt als getan, einen Online-Shop rechtssicher zu gestalten. So gibt es unzählige Vorschriften zu beachten, die im Zweifel nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vollständig überblicken kann. In dieser Broschüre soll daher ein Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Online-Shops gegeben werden, so dass ein Händler, der an Ver-braucher verkauft, zumindest den gängigsten „Abmahnfallen“ entgehen kann.

EinleitungWir freuen uns über Ihr Feedback - oder auch über Themen-vorschläge für weitere Ratgeber. Schreiben Sie uns an die Mailadresse [email protected].

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team von

RESMEDIA

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Eines vorab: Praktisch jeder Fehlern kann abgemahnt werden! Die in diesem Ratgeber geschilderten Anforderungen müssen streng beachtet werden. Wer allein nicht zurecht kommt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Denn: Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, liegt meist eine unlautere geschäftli-che Handlung nach § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlau-teren Wettbewerb (UWG) wegen Verstoßes gegen Marktverh-altensregeln oder wegen Irreführung nach § 5 UWG vor. Der Händler kann also von Mitbewerbern, Wettbewerbsver-bänden, den Industrie- und Handelskammern oder eingetra-genen Verbraucherverbänden nach dem Unterlassungsklagen-gesetz kostenpfl ichtig abgemahnt werden.

Zum Thema “Abmahnung” habenwir ein separates Booklet:

www.res-media.net/booklets

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Inhalt des ImpressumsOnlineshops unterliegen der Impressumspfl icht nach § 5 Tele-mediengesetz (TMG). Es müssen u.a. folgende Informationen im Shop platziert werden:

- Name, Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten;

- E-Mailadresse;- bei behördlicher Zulassung die zuständige Aufsichtsbehörde;- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder

Genossenschaftsregister, jeweils mit entsprechender Registernummer;

- Umsatzsteueridentifi kationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes;

- Wirtschafts-Identifi kationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung.

ImpressumOnlineshops, die auch journalistisch-redaktionelle Informa- tionen veröffentlichen (z. B. Infoartikel, Kommentare, News-letterbeiträge, Blogposts, Tweets) müssen darüber hinaus nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) einen Verantwortlichen benennen.

Einbau des ImpressumsNach § 5 Abs. 1 TMG muss das Impressum „leicht erkenn-bar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten werden. Es sollte daher mit höchstens zwei Klicks von jedem Punkt der Website aus einzusehen und aus Transparenz-gründen als „Impressum“ bezeichnet sein.

Die wichtigsten Muster für einrechtssicheres Impressum fi nden Sie unter

www.res-media.net/muster

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Vor VertragsschlussVerkauft ein Unternehmer Waren und Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher, löst dies diverse Informations-pfl ichten für den Onlinehändler aus. Diese muss er erfüllen, bevor der Kunde in den Bestellvorgang gelangt und seine Bestellung versendet. Die Informationen wurden zum 13.06.2014 mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie neu geregelt. Zu diesen Informationen gehören zum Beispiel die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Zah-lungsarten, die Liefertermine, die Belehrung über das Widerrufs-recht usw. Diese Informationen sind an den verschiedensten Stellen des Onlineshops zu platzieren.

Informationsp� ichten beim Fernabsatzkauf

VertragsbestätigungZusätzlich ist dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags auf einem “dauerhaften Datenträger” mit allen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu können zusammen mit der Auftragsbestätigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übersendet werden, die alle Informationen enthalten müssen. Die Übermittlung eines Links zum Text der AGB reicht dabei nicht aus. Der Händler muss die Informationen vielmehr übersenden. Die AGB können daher als pdf-Anhang per E-Mail oder komplett als Text in eine E-Mail eingefügt werden.

Zu den Pfl ichten im Fernabsatz fi nden Sie aufunserer Webseite eine Checkliste

www.res-media.net/checklisten

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Infopfl ichtenOnlinehändler haben zusätzlich die Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr zu erfüllen. Damit bestehen einerseits weitere Informationspfl ichten für den Händler, andererseits muss der Bestellvorgang bestimmten Anforderungen im Aufbau bzw. Ablauf erfüllen.

P� ichten im elektronischen Geschä� sverkehr

ÜbersichtEine Übersicht mit den einzelnen Pfl ichten im elektronischen Geschäftsverkehr fi nden Sie in unserer Checkliste unter www.res-media.net/checklisten

Die Button-LösungDie sog. Button-Lösung ist in § 312 j Abs. 3 BGB geregelt. Danach wird der Unternehmer verpfl ichtet, den Bestell-Button mit „zahlungspfl ichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu beschriften.

Die früher üblichen Button am Ende des Bestellvorgangs wie „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ sind damit unzu-lässig. Sie müssen durch Formulierungen wie „kostenpfl i-chtig bestellen“, „zahlungspfl ichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ ersetzt werden.

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Die Gestaltung der BestellübersichtsseiteZusätzlich müssen dem Kunden unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung, also am Ende des Checkouts, folgende Informationen in einer Bestellübersichtsseite über dem Bestell-Button aufge-listet werden:

/ Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienst- leistung;

/ ggf. Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat;

/ Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung ein- schließlich aller Preisbestandteile und Steuern;

/ Liefer- und Versandkosten.

Verbrauchern steht per Gesetz ein Widerrufsrecht zu. Darüber ist er vom Händler genau zu belehren. Nutzen Sie dazu das gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung. Das Muster muss entsprechend den Gestaltungshinweisen individuell angepasst werden. Hier gibt es viele Fehlerquellen, so dass wegen des Abmahnrisikos Vorsicht geboten ist.

Zudem ist der Verbraucher mit Hilfe eines Musters zur Wider-rufserklärung darüber zu informieren, wie er seinen Widerruf erklären kann. Auch dazu gibt es ein gesetzliches Muster.

Das Widerrufsrecht

Die gesetzlichen Muster für die Widerrufsbelehrung und die Widerrufserklärung fi nden Sie auf unserer Webseite

www.res-media.net/muster

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Beim Verkauf an Verbraucher unterliegen Händler strengen Ver-brauchervorschriften und sind daher in der Gestaltungsfreiheit ihrer AGB-Klauseln stark beschränkt. Die AGB bestehen daher im Wesentlichen aus den Informationen, die der Händler aufgrund fernabsatzrechtlicher Informationspfl ichten seinen Kunden zur Verfügung stellen muss.

Einbau der AGB Die AGB müssen über eine Seite „AGB“ in die Navigation des Shops aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen sie auch in den einzelnen Kaufvertrag einbezogen werden. Das erfolgt über eine separate „Checkbox“ im Online-Bestellformular, verbunden mit einem Textlink zum Text der AGB, so dass der Verbraucher aktiv sein Einverständnis.

Die Allgemeinen Geschä� sbedingungen (AGB) Welche Klauseln beim Verkauf an Verbraucher unzuläs-

sig sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Hier ein paar Beispiele typischer Klauseln, die von Gerichten bereits als wettbewerbswidrig eingestuft wurden:

„Das Transportrisiko trägt der Käufer.“

„Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, gerät er automatisch in Annahmeverzug.“

„Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transports-chäden zu überprüfen und diese der Transportperson zu melden. Andernfalls kann er keine Ansprüche geltend machen.“

„Gerichtsstand ist Frankfurt“

„Unfreie Pakete werden nicht angenommen.“

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Händler müssen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) genaue Angaben zum Preis der Ware oder Dienstleistung machen.

Angabe des EndpreisesPreise in Onlineshops, die sich an Verbraucher richten, dürfen nur „brutto“ ausgezeichnet werden. Die Preise sind als „Endpreise“ einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben.

MehrwertsteuerhinweisDarüber hinaus ist bei jeder Preisangabe ein sog. Mehrwert-steuerhinweis: „inkl. Mwst.“, „inkl. Mehrwertsteuer“ oder „inkl. 19 % Mwst.“ erforderlich.

PreisauszeichnungVersandkostenDer Händler hat anzugeben, ob zusätzlich zum Endpreis Liefer- und Versandkosten anfallen. Ist das der Fall, ist deren Höhe oder die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann. Diese Pfl ichten gelten auch beim Verkauf ins Ausland.

GrundpreisBei Artikeln, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist ein Grundpreis anzugeben.

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Aufgrund der Informationspfl ichten im Fernabsatz sind Händler verpfl ichtet, die „wesentlichen Merkmale“ der Ware oder Dienstleistung anzugeben.

Alle Artikel müssen für den Verbraucher daher so detailliert wie möglich beschrieben werden und die Artikelbeschreibun-gen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften enthalten. Welche Angaben „wesentlich“ sind, bestimmt sich je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts. Beispiele für wesentliche Merkmale sind Material, Größe, Aus-maße, Gewicht, Farbe, Funktion.

Wichtig ist, dass es für unterschiedliche Produktgruppen zusätzliche, gesetzliche Pfl ichtangaben gibt, die bei der Ar-tikelbeschreibung zu berücksichtigen sind: Haushaltsgeräte, Schuhe, Spielzeug, Kosmetik, Textilien u.v.m.

Produktbeschreibung

Zum Thema “Artikelbeschreibungen”haben wir ein separates Booklet:

www.res-media.net/booklets

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Bei jedem Kauf im Onlineshop fallen beim Händler Kunden-daten an: Name, Adresse, E-Mailadresse, Kreditkartenummer usw. Die datenschutzrechtlichen Pfl ichten für Internethändler im Umgang mit den Kundendaten sind in §§ 11 ff. TMG ger-egelt:

DatenschutzinformationNach § 13 TMG ist der Nutzer grundsätzlich zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu unter-richten. Jeder Onlineshop benötigt daher eine Seite „Daten-schutz“, in der alle Informationen dazu aufzuführen sind, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert.

Datenschutz

Grund-Muster Datenschutzinformationwww.res-media.net/muster

Einverständnis des KundenNach § 12 TMG dürfen personenbezogene Daten von Nutzern oder Kunden nur dann ohne deren Einwilligung erhoben und verwendet werden, sofern das gesetzlich erlaubt ist. Das ist der Fall bei Daten, die unerlässlich für die Abwicklung der Bestellung (z.B. Namen, Anschriften, Kontoverbindungen) sind. Diese Daten dürfen aber nur zum Zweck der einmaligen Abwicklung des Kaufs genutzt werden. Das bedeutet: Sollen die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Verwendung für Werbemails, Einrichtung eines Kundenkontos), ist das vor-herige Einverständnis des Kunden dazu erforderlich, das mit einer entsprechenden Einwilligungserklärung und einer Checkbox zum Anklicken eingeholt werden kann.

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Was wir für Sie tun können

/ Shopprüfungen und laufender Update-Service

/ Erstellung aller Rechtstexte wie

- Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Impressum

- Datenschutzinformationen

- Widerrufsrecht usw.

/ Begleitende Beratung bei der Konzeption Ihrer

E-Commerce-Plattform

- Erstellung der IT-Verträge

- Beratung bei der Bestell- und Zahlungsabwicklung

/ Unterstützung bei der Internationalisierung Ihres Shops

/ Beratung im Markenrecht

- Markenanmeldungen, Markenrecherchen

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