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Rechtsverständlichkeit 19.12.2005

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Rechtsverständlichkeit

19.12.2005

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HintergrundWas ist das Problem bei Entscheidungen?• Zweierlei Rezipienten (s. Jaspersen 1998)

– Juristen – Laien bloßes Optimieren nicht möglich

• Nicht nur linguistische sondern auch inhaltliche Faktoren beeinträchtigen die Verständlichkeit sprachlicher Einfluß begrenzt

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HintergrundZum Forschungsstand• Rechtssprache

– Beispielbasierte Untersuchungen der Rechts- und Verwaltungssprache: überlange, komplexe Sätze, Nominalstil (Wagner 1981, Oksaar 1988)

– Spezifische Beschreibung von Gerichtsurteilen: Altehenger (1983), Engberg (1997), Hansen-Schirra & Neumann (2004)

• Rechtsverständlichkeit– Wortbasierte Studien nach dem readability-Ansatz (Basedow

1999)– Untersuchung einer syntaktischen Besonderheit mithilfe eines

Akzeptabilitätstests (Neumann & Hansen-Schirra 2004)– Untersuchung des Wissenshintergrunds mit versch.

psycholinguistischen Methoden (AG „Sprache des Rechts“, BBAW)

Zumeist werden nur komplexe Rechtstexte getestet, nicht auch veränderte Versionen

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Projekt „Giraffe“Zielsetzung

• Syntaktische Besonderheiten von Gerichtsentscheidungen im Vergleich zu verwandten Textsorten – quantifizieren, – reformulieren und – psycholinguistisch überprüfen

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Untersuchungsaufbau

Korpus-analyse Juristisch

kontrollierte Reformu-

lierung

Psycholing. Experiment

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Korpuslinguistische Analyse- Das Korpus -

Urteile

35.636 Wörter

Pressemit-teilungen

25.092 Wörter

Zeitungs-berichte

5.304 Wörter

**

* http://www.bundesverfassungsgericht.de

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Korpuslinguistische Analyse- Ablauf -

• Korpusannotation und -abfrage– Automatische Analyse der Sätze mit einem

topologischen Parser (Braun 1999)– XML-gestützte manuelle Analyse der Phrasen– Abfrage von Konkordanzen für die

Nominalisierungen

**

* Überprüfung durch Gegenannotation

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<KS> <VF> <Text> § 1626 a BGB </Text> </VF> <LK> ist </LK> <MF> <Text> mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG insoweit nicht </Text> </MF> <RK Type='Adj'> vereinbar </RK> <NF> <SubjS> <Subjunc> als </Subjunc> <VL> <MF> <Text> eine Übergangsregelung </Text> </MF> <RK Type='VFin'> fehlt </RK> <NF> <RelS> <RelElem> die </RelElem> <VL> <MF> <Text> eine gerichtliche Einzelfallprüfung </Text> <SubjS> <Subjunc> ob </Subjunc> <VL> <MF> <Text> das Wohl des Kindes einer gemeinsamen elterlichen Sorge der nicht miteinander

verheirateten Eltern </Text> </MF> <RK Type='VFin'> entgegensteht </RK> <NF> <RelS> <RelElem> für die </RelElem> <VL> <MF> <Text> Fälle </Text> </MF> <RK Type='VFin'> vorsieht </RK> </VL> </RelS> </NF> </VL> </SubjS> <Text end='68' start='49'> in denen die Eltern mit dem Kind zusammengelebt , sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 </Text> </MF> <RK end='70' start='69' Subtype='perfAk' Type='VGLetzt'> getrennt haben </RK> </VL> </RelS> </NF> </VL> </SubjS> </NF></KS>

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Korpuslinguistische Analyse- Ergebnisse: Sätze -

Urteil Presse Zeitung

Satzlänge in Token 24,32 20,31 14,89

EinbettungEbene 1Ebene 2Ebene 3Ebene 4Ebene 5

56,77 %34,11 %

7,90 %1,13 %0,08 %

62,78 %29,42 %

6,58 %1,22 %0,00 %

68,33 %28,47 %

3,20 %0,00 %0,00 %

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Korpuslinguistische Analyse- Satzkomplexität: Beispiel -• Paragraph 1626 BGB ist mit Artikel 6

Grundgesetz insoweit nicht vereinbar, als eine Übergangsregelung fehlt, die eine gerichtliche Einzelfallprüfung, ob das Wohl des Kindes einer gemeinsamen elterlichen Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern entgegensteht, für die Fälle vorsieht, in denen die Eltern mit dem Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben.

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Korpuslinguistische Analyse- Ergebnisse: Phrasen -

Max. Länge

ø

Urteil 62 5,80

Presse 52 4,69

Zeitung 27 3,71

Urteil % Presse %

Zeitung %

Ebene 1 29,70 24,92 48,51

Ebene 2 36,11 42,25 39,55

Ebene 3 25,21 22,49 10,45

Ebene 4 6,62 7,60 1,49

Ebene 5 2,14 2,74 0,00

Ebene 6 0,21 0,00 0,00

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Korpuslinguistische Analyse- NP-Komplexität: Beispiel -

Bei der Umsetzung der Vorgaben der Gerichte für eine verfassungskonforme Regelung der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR

Postmodifikation

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Korpuslinguistische Analyse- Ergebnisse: Nominalisierungen -• Urteil: 7,15 % (davon *ung: 5,31 %)• Presse: 7,30 % (davon *ung: 5,56 %)• Zeitung: 4,54 % (davon *ung: 3,30 %)

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Korpuslinguistische Analyse- Nominalisierungen: Beispiel -

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Korpuslinguistische Analyse- Konsequenzen -

• Urteile weisen syntaktische Besonderheiten auf

• Pressemitteilungen sehr mit den Urteilen verwandt

• Zeitungsartikel deutlich näher am Allgemeinverständlichen als Maßstab für die Reformulierungen geeignet

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Untersuchungsaufbau

Korpus-analyse Juristisch

kontrollierte Reformu-

lierung

Psycholing. Experiment

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Reformulierung- Ablauf -

• Reformulierung der drei syntakt. Dimensionen– stark eingebettete, komplexe Sätzen (S) – komplexe Nominalphrasen (P)– *ung-Nominalisierungen (N)

• Jeweils drei Versionen:– Aus dem Korpus extrahierte Sätze: A-Version (Störeinflüsse

entfernt) – An Zeitungsartikel orientierte B-Version (vgl. Groeben &

Christmann 1989)– Maximal vereinfachte C-Version (vgl. Langer et al. 1974)

• Probleme: – Beibehaltung der logischen Struktur der Sätze – Auflösung der NPs ergibt komplexere Sätze (wg. Entpackung)– Auswahl der zu reformulierenden Nominalisierungen

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Reformulierung- Beispiel S, Version A -

Paragraph 1626 BGB ist mit Artikel 6 Grundgesetz insoweit nicht vereinbar, als eine Übergangsregelung fehlt, die eine gerichtliche Einzelfallprüfung, ob das Wohl des Kindes einer gemeinsamen elterlichen Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern entgegensteht, für die Fälle vorsieht, in denen die Eltern mit dem Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben.

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Reformulierung- Beispiel S, Version B -

Paragraph 1626 BGB ist mit Artikel 6 Grundgesetz insoweit nicht vereinbar, als eine Übergangsregelung fehlt. Diese müsste eine gerichtliche Einzelfallprüfung für die Fälle vorsehen, in denen die Eltern mit dem Kind zusammengelebt haben, sich aber vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben. In diesem Fall wäre zu prüfen, ob das Wohl des Kindes einer gemeinsamen elterlichen Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern entgegensteht.

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Reformulierung- Beispiel S, Version C -

Paragraph 1626 BGB ist mit Artikel 6 Grundgesetz in einem Punkt nicht vereinbar: Eine Übergangsregelung fehlt. Diese müsste eine gerichtliche Einzelfallprüfung unter zwei Bedingungen vorsehen. Erstens müssten die Eltern mit dem Kind zusammengelebt haben. Zweitens müssten diese sich vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben. In diesem Fall könnte das Wohl des Kindes einer gemeinsamen elterlichen Sorge der nicht miteinander verheirateten Eltern entgegenstehen.

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Untersuchungsaufbau

Korpus-analyse Juristisch

kontrollierte Reformu-

lierung

Psycholing. Experiment

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Psycholinguistischer Test - Untersuchungsaufbau -

• Self paced reading-Experiment (Software: DMDX)• 45 Versuchspersonen: 36 Laien, 9 Experten• Insgesamt 30 Sätze plus Filler

– jeweils 10 Sätze auf 3 syntakt. Dimensionen vereinfacht – 3 Versionen, d.h. 15 Versuchspersonen pro Version

• mit ja oder nein zu beantwortende Verständnisfragen• 3x2 Faktorielles Design:

– 3 Komplexitätsstufen x 2 ExpertisegradenUnabhängige Variablen: Komplexität, ExpertiseAbhängige Variablen: Lesezeiten, Antwortlatenzen,

Korrektheit der Antworten

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Psycholinguistischer Test - Hypothesen -

• Allgemeine Annahme– Reformulierung der A-Version führt zu besserer

Verständlichkeit

• Laien– 1. Lesezeiten: A > B > C– 2. Antwortlatenzen: A > C > B– 3. Korrektheit: B > C > A

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Psycholinguistischer Test- Ergebnisse: Lesezeiten -

Hypothese 1 (A > B > C) wird teilweise bestätigt, Unterschied zwischen A und B allerdings nicht signifikant

Aktueller Effekt: F(2, 58)=20,320, p=,00000

Vertikale Balken zeigen 0,95 Konfidenzintervalle

A B C

VERSION

60

65

70

75

80

85

90

95

Le

seze

it in

ms

rela

tivie

rt a

n Z

eic

he

nza

hl

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Psycholinguistischer Test- Ergebnisse: Antwortlatenzen -

Hypothese 2 (A > C > B) wird teilweise bestätigt, Unterschied zwischen B und C allerdings nicht signifikant

Aktueller Effekt: F(2, 58)=8,4921, p=,00058

Vertikale Balken zeigen 0,95 Konfidenzintervalle

A B C

VERSION

3000

3500

4000

4500

5000

5500

6000

An

two

rtla

ten

zen

in m

s

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Psycholinguistischer Test- Ergebnisse: Korrektheit der Antworten -

Hypothese 3 (B > C > A) wird teilweise bestätigt, Unterschied zwischen A und C allerdings nicht signifikant

Aktueller Effekt: F(2, 58)=5,8760, p=,00475

Vertikale Balken zeigen 0,95 Konfidenzintervalle

A B C

VERSION

0,65

0,70

0,75

0,80

0,85

0,90

0,95

Ko

rre

kth

eit

de

r A

ntw

ort

en

(ge

mitt

elt)

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Psycholinguistischer Test - Interpretation -

• Nur Kombination der drei abhängigen Variablen lässt Aussagen über Verarbeitung zu

• Ausschlaggebend für Messung der Verständlichkeit: Korrektheit der Antworten

• Kürzere Lesezeiten alleine bedeuten NICHT bessere Verständlichkeit

• Syntaktische Reformulierung der A-Version führt zu besserer Verständlichkeit

• Maximal vereinfachte Strukturen sind NICHT die am besten verständlichen

• Vereinfachung in Anlehnung an Zeitungsberichte ergibt bei Laien die optimale Verständlichkeit (Bestätigung von Groeben/Christmann 1989)

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Zusammenfassung

• Detaillierte Beschreibung der syntaktischen Komplexität im Vergleich verwandter Textsorten

• Möglichkeiten und Grenzen des juristisch begleiteten Reformulierungsprozesses

• Genauere Vorstellung, was eine verständlichere Gerichtsentscheidung ausmacht

• Fraglich, ob die Ergebnisse Juristen überzeugen

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AusblickWas lernen wir daraus?• Ist eine automatisierte Reformulierung

möglich? • Heißt das, wir sollten alle Urteile

umschreiben?• Brauchen wir eine andere Herangehensweise?

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Ausblick - Nächste Schritte -• Systematisierung der Reformulierungen

– Arten von Nebensätzen auswerten

• B-Version auffächern– Zwischenschritte überprüfen

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Ausblick - Mehrsprachigkeit -• Vergleichbares HOLJ-Korpus der University of

Edinburgh auswerten• (setzt natürlich Berücksichtigung kontrastiver

und kultureller Unterschiede voraus)