Referat Hütten und Paläste
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Hütten und Paläste
GartenlaubenGesetz
(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umwelt-schutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirt-schaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratme-tern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetz-buchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstat-tung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten.
DaS bÜrOHütten & Paläste
GartenlaubeLaubenreduktion
auftraggeber: Privat
Konstruktion:Holzständerwerk
Kollaboration: Gesellschaft der Holzfreunde, Berlin
GartenlaubeLaubenreduktion
Übergrosse Lauben müssen oft nach Pächterwechsel auf die maximal zulässige Grundfläche von 24qm verkleinert werden.
GartenlaubeLaubenreduktion
Ziel:neues Gesichthelle offene Räume neues Lebensgefühl
alte Laube wird fast halbiertund Fensterfront eingesetzt
GartenlaubeLaubenreduktion
Der Umbau
GartenlaubeLaubenreduktion
Fassade mit Schiebetür
GartenlaubeLaubenreduktion
eine zweite Ebene wurde eingezogen,die den Schlafbereich bildet.
DaS bÜrOHütten & Paläste
GartenlaubeLaube DA
auftraggeber: Privat
Konstruktion:HolzständerkonstruktionFassade aus grün lasierter Lärche
Nutzfläche:20qm
Planungs- und baukosten:30.000€
baujahr:2010, in Berlin
DaS bÜrOHütten & Paläste
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
auftraggeber: Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V
Konstruktion:Holzständerwerk
bau:Schwörer Haus
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
Grundriss
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
GartenlaubeDuLa- Durchlaube
GartenlaubeDuLa- Durchlaube