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Region+ Wohnen | Regionalforen 2019 Region+ Wohnen Ve r t e i l u n g r e g i o n a l e r W o h n b a u l a n d b e d a r f e Regionalforen 2019 Fotos, von links: agl, Markus Pott

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Region+ Wohnen Ve r t e i l u n g r e g i o n a l e r W o h n b a u l a n d b e d a r f e

Regionalforen 2019

Fotos, von links: agl, Markus Pott

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Begrüßung und Einführung

Holger Schilling

Bezirksregierung Köln,

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

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Region+ Wohnen – Stand des Prozesses

Sabine Feldmann

Bezirksregierung Köln,

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

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Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung

Plankonzept

- Grundkonzeption Vorranggebiete

Siedlungsraum & Freiraum

- textliche Regelungen in den

Grundzügen

…zu zentralen Themen

- Regionale Verteilung Siedlungsraum

(Region+ Wohnen, Region+

Wirtschaft)

- ggf. zu weiteren Fachthemen

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Stand Planungsprozess - Regionalplanüberarbeitung

Laufende Fachforen

- Region+ Wohnen

- Auftaktveranstaltungen im November 2018

- Großraum Köln 31.01.2019

- Großraum Bonn 12.02.2019

- Großraum Aachen 07.02.2019

- Region+ Wirtschaft

- Auftaktkolloquium Ost 18.02.2019

- Auftaktkolloquium West 25.02.2019

- Fachkolloquium 02.04.2019

Information zum Rheinischen Revier

voraussichtlich am 19.03.2019

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Bevölkerungsvorausberechnung NRW - Ergebnisse 18.01.2019

14 000

14 500

15 000

15 500

16 000

16 500

17 000

17 500

18 000

18 500

2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040 2042 2044 2046 2048 2050 2052 2054 2056 2058 2060

Personen in 1 000

Fortschreibung Vorausberechnung 2018 Vorausberechnung 2014

Bevölkerungsentwicklung in NRW 2012 bis 2060 Quelle: IT.NRW

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Bevölkerungsentwicklung NRW und Regierungsbezirk Köln Quelle: IT.NRW

100,9

106,4

96

98

100

102

104

106

2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 2032 2034 2036 2038 2040

Nordrhein-Westfalen

RP Köln

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Veränderung der Bevölkerungszahl 01.01.2040 gegenüber 01.01.2018 Quelle: IT.NRW

Heinsberg

Düren

Aachen

Euskirchen

Bonn

Köln

Rhein-Erft-Kreis

LeverkusenRheinisch-

Bergischer-

KreisOberbergischer-

Kreis

Rhein-Sieg-Kreis

Kreis Aachen

(ehem.)

unter 0

0 bis unter 6,5

6,5 und mehr

Veränderung der Bevölkerungszahl01.01.2040 gegenüber 01.01.2018in Prozent

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Bevölkerungsentwicklung 2018 bis 2040 Quelle: IT.NRW

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Konsequenzen für die Regionalplanüberarbeitung

• Der Regierungsbezirk Köln weicht vom NRW-Trend ab

• Die Grafiken von IT.NRW zeigen die Dringlichkeit des Problems in der Region

• Aber: Die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk ist sehr heterogen

• Bis auf ein stärkeres Wachstum in den Städten Köln und Bonn und eine stärkere Abnahme im Oberbergischen Kreis sind überwiegend stabile Entwicklungen zu erwarten

• Der Wachstumsfokus liegt auf der Rheinschiene

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• Um der langfristigen Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die regionalen Standorte hoch

• Kriterien, wie gute Erreichbarkeit und Infrastrukturausstattung stehen im Vordergrund

• Eine urbane Dichte, verbunden mit hoher städtebaulicher Qualität sichert auch bei wieder abnehmender Bevölkerung die Standorte in der Region

Konsequenzen für die Regionalplanüberarbeitung

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Eingegangene Flächenvorschläge im Großraum Köln

Stand: 30.01.2019

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Weitere Flächenvorschläge aufgrund aktueller Bilanzen

• Neue Bilanzen der kommunalen Bedarfe wurden in der 3. KW übermittelt

• Hieraus können sich neue Flächenvorschläge ergeben

• Unter Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben sowie der

vereinbarten Kriterien

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Bilanz der ASB–Darstellungen entsprechend endogenen Bedarf

Text oder Bild

Querformat / gesamte Breite

Datum

14

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Flächenvorschläge

Flächenvorschläge müssen den landesplanerischen Vorgaben genügen, z.B. LEP Ziel 2-3:

• Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch

festgelegten Siedlungsbereiche

• Die Siedlungsentwicklung der im Freiraum gelegenen Ortsteile ist auf den Bedarf der

ansässigen Bevölkerung auszurichten

• Daher kommen im Freiraum gelegene Ortslagen für den Region+ Prozess nicht in Frage

• Weitere Flächenvorschläge sind dringend erforderlich

• Einreichung bis Ende März 2019 möglich

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Kriterien-Diskussion

• Die Kriterien wurden anhand der eingegangenen Anregungen überarbeitet

• Überarbeitung der Steckbriefe und Nachbessern der bisher eingegangen Steckbriefe

auf der Grundlage der geänderten Kriterien

• Qualifizierungsphase erst nach Vereinheitlichung der eingegangenen Steckbriefe

möglich

• Abgabefrist von Flächenvorschlägen: Ende März 2019

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Wie geht es weiter?

• Durchführung des Qualifizierungsverfahrens ab Anfang April

• Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse von Bauland an der Schiene

• Abgleich mit dem Agglomerationskonzept (Siedlungsschwerpunkte an Haltepunkten)

• Auswertung der Ergebnisse

Je nach Ergebnis werden weitere strategische Entscheidungen durch die

Regionalplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Regionalrat erforderlich

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Optionen:

• Diskussion weiterer Flächenvorschläge durch die Regionalplanung mit den

betroffenen Kommunen, ggf. Aufnahme in den Planentwurf als Sondierungsbereiche

• Prüfung weiterer Instrumente

Keine Flächendarstellungen im Entwurf des Regionalplans gegen den

ausdrücklichen Willen einer Kommune

Wie geht es weiter?

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Erarbeitung einer ersten Plankonzeption im 1. Halbjahr 2019

mit groben Festlegungen (zeichnerisch und textlich) für den

Siedlungsraum (Vorranggebiete ASB, GIB)

Freiraum (Vorranggebiete BSN, Waldbereiche, Regionale Grünzüge, BGG,

ÜSB, Oberflächengewässer, Deponien)

Abstimmung mit dem Regionalrat im 2. Halbjahr 2019

Beschlussfassung des Grobkonzepts durch den Regionalrat voraussichtlich

Anfang 2020

Fertigstellung Umweltbericht und Vorbereitung des Erarbeitungsbeschlusses,

Einleitung des formellen Planverfahrens

Wie geht es weiter?

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Gemeinsames Statement der Kooperationen

Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) und

K&RN-Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn

Berthold Rothe, Stellvertreter S.U.N.

Stephan Schmickler, Stellvertreter K&RN

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1. Daten zur Bevölkerungsentwicklung

• Ergebnisse der Kommunalgespräche und Zahlen von IT.NRW

Stichtag

• für Kommunen ist Höhe der nicht auf eigenem Gebiet deckbaren Bedarfe derzeit nicht quantifizierbar (kommunale Diskussion)

• Wieviel Wachstumsbedarf reichen die Städte in ihr Umland weiter zusätzlich zu im Umland bestehenden Bedarf?

• Daten wichtig für die politische Diskussion

Gemeinsame Datenbasis

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2. Auswahl neuer Entwicklungsflächen

• frühzeitige Einbindung der kommunalen Ebene durch die Bezirksregierung wird als

positiv empfunden

• kommunale Planer sind im kollegialen Austausch bereit, Flächen zu benennen,…

…die grundsätzlich entwickelt werden können,

…daher weiter untersucht werden könnten,

…noch nicht politisch abgestimmt bzw. in der Öffentlichkeit bekannt sind

• Wünschenswert:

Bezirksregierung bringt eigene Flächen und Infrastrukturvorschläge

Vorgehen nach einheitlichen, transparenten Kriterien (Bewertungsmatrix)

StadtUmland-Kooperationen und kommunale Verwaltung

sind bereit, bei der Prüfung entsprechender Flächen

mitzuwirken

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3. Differenzierung von Dichtewerten

• Dichtewertvorgaben differenzierter betrachten

• in Innenstadtlagen derselben Stadt deutlich höhere Dichtewerte ansetzbar als am Siedlungsrand

• daher individuelle Betrachtung notwendig

• auch Verdichtungspotenziale umgebender Bebauung prüfen

StadtUmland-Kooperationen können Ortskenntnisse und strategische Ansätze einbringen

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4. Vernetzung von Mobilitäts-/Infrastrukturentwicklung mit

Siedlungsentwicklung

Herausforderungen

• hohe Verkehrsdichte, überlastete Infrastruktur in der Region (MIV und ÖPNV)

• Verkehrserschließung ist limitierender Faktor für Siedlungsentwicklung

Lösungsansatz

• Strategien der Siedlungsentwicklung stärker mit Strategien der Verkehrsentwicklung verknüpfen

• Siedlungsentwicklung als Grundlage der Priorisierung im Infrastrukturbereich

• Bereitstellung notwendiger Ressourcen für die Siedlungsentwicklung entsprechend Bedarfsermittlung

Die StadtUmland-Kooperationen kennen die lokalen

Zusammenhänge und können maßgebliche Beiträge

zur Definition notwendiger Maßnahmen leisten.

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5. Weiteres Vorgehen (Vorschlag S.U.N.)

• AG Regionalplan:

Bewertungsmatrix (pragmatisch, Alternativen?)

• Vertreterversammlung:

Kollegiale Beratung: Potenzialflächen in S.U.N.-Gebietskulisse und Entwicklung einer graphischen „Vision“ möglich?

• Verortung der Bedarfe zeitlich schwierig

• Abstimmung auf Augenhöhe mit kommunalen Planern

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Podiumsgespräch

Berthold Rothe

Baudezernent Rhein-Erft-Kreis,

Stellvertreter Stadt Umland Netzwerk S.U.N.

Stephan Schmickler

Stellvertreter Stadt Umland Verbund K&RN

Sabine Feldmann

Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Bezirksregierung Köln

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Methodik zur Bewertung von Flächen

für regionale Wohnbaulandbedarfe

Prof. Dr. Stefan Greiving

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Rahmenbedingungen für den Eignungscheck

• Aus gutachterlicher Sicht ist es erforderlich, auf ein Zielsystem als normative Basis zurückgreifen zu können, vor

dessen Hintergrund die ermittelten Sachverhalte (= Flächeneignung) bewertet werden können.

Das Zielsystem ergibt sich aus den Plansätzen des Landesentwicklungsplans NRW

• Die Beurteilung der Eignung einer Bewertungsmethode hat anwendungsbezogen,

d. h. für den jeweils relevanten Fall zu erfolgen.

Es wird ein Bewertungssystem mit quantitativ messbaren Indikatoren verwendet.

Dabei wird der Bewertungsvorgang über den Eignungscheck formalisiert.

Alle Teile des Zielsystems werden über Indikatoren abgebildet.

Klare Trennung in Ausschluss- und Eignungskriterien. Die Reihenfolge der Bewertungsschritte ergibt sich

daraus, dass jeweils nur für die übrig gebliebenen Flächen die Eignung bzw. nur für geeignete Flächen

Restriktionen ermittelt werden müssen.

• Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ablauf und Ergebnis der Bewertung müssen für den Entscheidungsträger,

aber auch die Betroffenen durchschaubar und nachvollziehbar sein.

Daher wird heute der Eignungscheck transparent erläutert und mit den Kommunen weiterentwickelt.

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Vorgehensweise

Region+ Wohnen

Formales Verfahren

Regionalplan

Flächenkontingent

Priorisierung

der Flächen

Raumordnerische

Abwägung

Ausschlusskriterien

Eignungskriterien

Konkurrierende

Raumnutzungen

und -funktionen

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Ausschlusskriterien (Stufe 1) gemäß Raumordnungs- und Fachrecht

• Natur- und Artenschutz: Naturschutzgebiet, Nationalpark, Wildnisgebiete, Natura 2000-Gebiete (FFH- und

Vogelschutzgebiete), Biotopverbundflächen Stufe I, Landschaftsbildeinheiten von herausragender Bedeutung,

Betroffenheit verfahrenskritischer Arten

• Wasserrecht: geplante Talsperre gemäß geltendem Regionalplan, festgesetzte und vorläufig gesicherte

Überschwemmungsgebiete, festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete (Zonen I + II),

Heilquellenschutzgebiete

• Abstandserfordernisse/ Infrastruktur: Leitungstrassen von Höchstspannungsleitungen

(ohne Schutzabstand), Lärmschutzzone Flughafen (Nachtschutz- und Tagschutzzone I), Sicherheitszone

(Tagebau), Stollen, unterirdische Leitungen mit Überbauverbot, Windkraftzonen

• Raumordnerische Vorgaben Siedlungsplanung/ Freiraumschutz:

Konflikt zu raumordnerischen Zielen, z.B.

bandartige Entwicklung, Widerspruch zu kompakter Siedlungsentwicklung

hohe Zerschneidungswirkung

erhebliche Verengung Regionaler Grünzüge

Inanspruchnahme von Waldflächen

• Zudem langfristig entgegenstehende Nutzungen: z.B. baulich genutzte Grün- oder Gemeinbedarfsflächen

(Schwimmbad, Sportplatz, Regenrückhaltebecken, Feuerwehrstandort), Altlasten, die eine wirtschaftliche

Nutzung verhindern o.ä.

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Eignungskriterien: Methodisches Vorgehen

Grundprinzipien:

• Indikatoren, die sich in Zahlenwerten (km, ha, etc.) erfassen lassen, werden

auch in Zahlenwerten („kardinal“) gemessen.

• Folglich kann hier auf die Bildung von Klassen, die im Rahmen der Workshops

vielfach hinterfragt wurden, verzichtet werden.

• Stattdessen werden alle Merkmalsausprägungen „normalisiert“ (auf einer Skala

von 0-1), um sie vergleichbar zu machen (z. B. Erreichbarkeit in km mit der

Versorgungssituation in Punkten).

• Der Wert 1 ist dabei die größte Zielerreichung (z. B. Lage unmittelbar an einem

SPNV- Haltepunkt, beste Infrastrukturausstattung im Untersuchungsraum).

• Der Wert 0 bedeutet, dass keinerlei Merkmalsausprägung vorliegt (z. B. keine

Infrastruktur, keine Flächenverfügbarkeit).

• Alle anderen Flächen werden entsprechend ihrer Merkmale proportional dazu

zwischen 0 und 1 eingeordnet. Dies gilt auch für den Fall, dass Merkmale

weiter über Klassen erhoben werden (z.B. bei Verfügbarkeit).

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• Es wird über alle Eignungskriterien ein Eignungsranking aller gemeldeter Flächen erzeugt.

• Keine Fläche fällt aus dem Raster, nur weil ein Eignungskriterium (eben nicht als

Ausschlusskriterien zu verstehen!) nicht erfüllt ist.

• Das Gewicht der einzelnen Kriterien ergibt sich aus dem politischen Zielsystem:

• Kriterien, die auf ein Ziel der Raumordnung zurückgehen (Versorgungssituation, Eignung für

höhere Baudichten), werden doppelt gewichtet.

• Gilt auch für Erreichbarkeit, da hier der neue Regionalplan einen Plansatz in Zielqualität

vorsieht.

• Kriterien, die auf einen Grundsatz zurückgehen, oder sich nur aus der Begründung eines

Plansatzes ableiten lassen, werden einfach gewichtet (Verfügbarkeit).

• Die Einordnung jeder einzelnen Fläche im Ranking ergibt sich dann aus zwei Schritten:

1. Die Merkmalsausprägung eines Indikators (z. B. 0,43 beim Indikator Erreichbarkeit einer

Fläche) wird mit dem Gewicht des Indikators multipliziert. Das Ergebnis lautet 0,43 x 2 = 0,86.

2. Die vier Einzelergebnisse werden zu einem Gesamteignungswert addiert.

• Dieser Ansatz ist dynamisch, d. h. mit jeder neu gemeldeten Fläche kann sich das Ranking

verändern, da hier die relative Eignung der Flächen untereinander gemessen wird.

Flächenranking

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Eignungskriterium 1: Erreichbarkeit

Leitet sich aus G 6.2-2 LEP NRW ab: „Vorhandene

Haltepunkte des schienengebundenen öffentlichen

Nahverkehrs sollen bei der Ausrichtung der Sied-

lungsentwicklung besonders berücksichtigt werden.“

45 min Suchraum war nur für die Ansprache der

Kommunen relevant.

Kardinal gemessen wird (ohne Klassen oder

Schwellenwerte):

1. die ÖPNV-basierte Bruttofahrtzeit von Köln-Hbf bis

zur letzten SPNV-Haltestelle, die die potenzielle

Wohnbaufläche anbindet

2. Bruttofahrtzeit von der SPNV-Haltestelle bis zur

potenziellen Wohnbaufläche mit dem schnellsten

Verkehrsmittel

Addition der beiden Bruttofahrtzeiten zur Gesamt-

bruttofahrtzeit.

Die Fläche mit der geringsten Fahrtzeit erhält den

Wert 1, alle anderen Flächen bekommen

proportional zur Entfernung einen entsprechenden

Wert.

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Eignungskriterium 2: Versorgungssituation

• Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist ein zentraler Baustein der

Daseinsvorsorge und damit Auftrag der Raumordnung zur Sicherung gleichwertiger

Lebensverhältnisse.

Geht auf LEP 6.1-1 Ziel („Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“) zurück: „Die

Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an […] den vorhandenen Infrastrukturen

[…] auszurichten.“

• Hier liegt bereits eine Infrastrukturerhebung der BRK vor, die u.a. die medizinische, soziale

Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, Dienstleistungen und die Nahversorgung zu einem

Flächenwert aggregiert (ohne Gewichtung!).

• Der größte gemessene Punktwert 48 bekommt die Merkmalsausprägung „1“, Bereiche, die über

keine Infrastruktur, d. h. den Punktwert 0 verfügen, die Ausprägung „0“. Alle anderen Bereiche

werden mit ihrem Punktwert entsprechend proportional zwischen 0 und 1 eingeordnet.

• Der im Zuge der Entwicklung größerer Quartiere beabsichtigte Neubau von

Versorgungsinfrastruktur kann bei der Flächeneignung mangels belastbarer und vergleichbarer

Daten (die Planung kann überwiegend nur Angebote schaffen, aber nicht für deren Umsetzung

sorgen) nicht berücksichtigt werden.

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Quelle: Bezirksregierung Köln auf Grundlage von Geobasis NRW 2013

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Eignungskriterium 3: Verfügbarkeit

Geht auf die Begründung zu Ziel 6.1-1 LEP NRW zurück: „Bei der Festlegung eines

neuen Siedlungsraums ist die Marktfähigkeit der Flächen zu berücksichtigen“.

• Die Verfügbarkeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, in erster Linie von den

Eigentumsverhältnissen und der Mitwirkungsbereitschaft Dritter.

• Weitere relevante Aspekte der Verfügbarkeit werden unter Ausschluss- oder

Restriktionskriterien gefasst (z. B. Altlasten oder andere Raumwiderstände).

• Es wird dennoch davon ausgegangen, dass auf kommunaler Ebene aufgrund der

Kenntnis der spezifischen Situation eine erste Einschätzung vorgenommen werden

kann.

• Im Ergebnis der Workshops werden folgende Klassen gebildet:

• Bereits vollständig im Zugriff der Stadt = 1

• Teilweise im Zugriff der Stadt = 0,75

• Einfache Eigentumsverhältnisse (verhandlungsbereiter Einzeleigentümer) = 0,5

• Schwierige Eigentumsverhältnisse (vielfältige Eigentümerstruktur) = 0,25

• „unwilliger“ Verkäufer = 0

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Eignungskriterium 4: Eignung für höhere Baudichte

• Die regionalen Wohnbaulandbedarfe bringen urbanes Wohnen in die Fläche. Es geht dabei

nicht um die eigenen Wohnflächenbedarfe der Kommunen, sondern um Bedarfe der

Kernstädte, die mangels Flächenverfügbarkeit nicht in diesen realisiert werden können.

Geht auf LEP 6.1-1 Ziel „Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“ zurück: „Die

Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der

Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und

kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.“

• Insofern strebt die BRK an, auf den dafür geeigneten Flächen höhere Baudichten zu

unterstützen.

• Genaue Angaben sind schwer zu treffen. Daher wird die mögliche Baudichte über folgende

Klassen bewertet:

• > 60 WE/ha = 1

• 50 - 60 WE/ha = 0,8

• 40 - 50 WE/ha = 0,6

• 30 - 40 WE/ha = 0,4

• 20 - 30 WE/ha = 0,2

• < 20 WE/ha = 0

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Eignungskriterium 5: Besondere Umsetzungsmerkmale

• Hierunter werden Aspekte einer besonderen Qualifizierung der betreffenden

Fläche gefasst. Es kann sich beispielsweise um Konversionsflächen

handeln oder um eine Fläche, die im Rahmen einer interkommunalen

Kooperation bereits für Wohnbauzwecke vorgesehen ist. Bitte vermerken

Sie hier die für Sie wichtigen Aspekte im Steckbrief.

• Dieses Eignungskriterium lässt sich quantitativ nicht erfassen. Es fließt

daher nicht direkt in das Flächenranking ein, sondern wird später im

Rahmen der raumordnerischen Abwägung verbal-qualitativ berücksichtigt.

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Flächengröße

• Der Aufwand einer Erschließung, insbesondere bei regionalen

Wohnbaulandbedarfen, reduziert sich mit der Flächengröße. Zudem

bezieht sich die raumordnerische Steuerung auf raumbedeutsame

Vorhaben.

Darstellungsschwelle >10 ha ergibt sich aus Abschnitt II § 3 Abs. 2 PlanVO NRW.

Die Flächengröße spielt dementsprechend eine wichtige Rolle,

gleichwohl ist voraussichtlich eine dezentrale Verteilung der

Flächenpotenziale besser zu realisieren als die Umsetzung weniger

großer Flächen.

• Die Flächengröße selber lässt sich nicht auf einen Plansatz im LEP

zurückführen und wird daher zwar erhoben, aber nicht länger als

Eignungskriterium verwendet.

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Eignungskriterium

Fläche 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Erreichbarkeit in km (2,0)

Merkmalsausprägung

19 51 67 20 34 11 40 28 55 45

Normalisierung

0,85 0,29 0 0,84 0,59 1 0,48 0,70 0,21 0,39

Teilnutzen

1,70 0,58 0 1,68 1,18 2 0,96 1,40 0,42 0,78

Versorgungsituation in

Pkt. (2,0)

Merkmalsausprägung

48 27 6 28 20 43 14 26 30 9

Normalisierung

1 0,56 0,13 0,58 0,42 0,90 0,29 0,54 0,63 0,19

Teilnutzen

2 1,12 0,26 1,16 0,84 1,80 0,58 1,08 1,26 0,28

Verfügbarkeit (1,0)

Merkmalsausprägung

0,25 1 1 0,5 0,5 0,5 0,75 0,75 0 0

Normalisierung

- - - - - - - - - -

Teilnutzen

0,25 1 1 0,5 0,5 0,5 0,75 0,75 0 0

Eignung für höhere

Baudichten in WE/ha(2,0)

Merkmalsausprägung

20-

30

30-

40

20-

30

40-

50

30-

40

>60 50-

60

40-

50

<20 30-40

Normalisierung

0,2 0,4 0,2 0,6 0,4 1 0,8 0,6 0 0,4

Teilnutzen

0,4 0,8 0,4 1,2 0,8 2 1,6 1,2 0 0,8

Summe (Maximalwert 7,0)

4,35 3,50 1,66 3,82 3,32 6,30 4,43 4,43 1,68 1,86

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Region+ Wohnen | Regionalforen 2019

Fazit und Ausblick

Sabine Feldmann

Bezirksregierung Köln,

Dezernat 32 - Regionalentwicklung

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Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32

www.bezreg-koeln.nrw.de

Ansprechpartner:

Sabine Feldmann

agl Hartz • Saad • Wendl

Landschafts-, Stadt- und Raumplanung

www.agl-online.de

Ansprechpartner:

Andrea Hartz, Sascha Saad, Annika Bastian

In Kooperation mit

Prof. Dr. Stefan Greiving

Prozessteam Veranstalter