Regionalplan Mittelthüringen · 1 1. Raumstruktur 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung 1.1.1...

100
Mittelthüringen Landkreis Gotha Ilm-Kreis ERFURT WEIMAR Landkreis Sömmerda Landkreis Weimarer Land Regionalplan

Transcript of Regionalplan Mittelthüringen · 1 1. Raumstruktur 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung 1.1.1...

Mittelthüringen

LandkreisGotha

Ilm-Kreis

ERFURT WEIMAR

LandkreisSömmerda

Landkreis

WeimarerLand

Regionalplan

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalen Planungs-gemeinschaft Mittelthüringen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch vonWahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahl-werbung verwendet werden.

Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbe-sondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteiensowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oderWerbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahl-werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieDruckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Re-gionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugunsten einzelner politischer Grup-pen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Wegund in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteienist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zuverwenden.

Herausgeber:

Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen

Redaktion:

Regionale Planungsstelle Mittelthüringenbeim Thüringer LandesverwaltungsamtWeimarplatz 4, 99423 Weimar

Telefon: 0361 / 37 73 76 24Fax: 0361 / 37 73 76 02E-Mail: [email protected]

www.regionalplanung.thueringen.de

Regionalplan Mittelthüringen

Vorwort

Verfahrensübersicht

Einführung / Erläuterungen und Glossar

Bekanntgabe der Genehmigung

Regionalplan Mittelthüringen

Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Rahmenbedingungen und Leitbilder Mittelthüringen

MittelthüringenRegionalplan

Regionale Planungsgemeinschaft MittelthüringenBeschluss-Nr. RPV 06/03/10 vom 23.06.2010,

geändert durch Beschluss Nr. RPV 11/03/11 vom 12.04.2011

Regionalplan Mittelthüringen

Genehmigung durch dasThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Bescheid vom 09.06.2011

Bekanntgabe der Genehmigung imThüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011

vom 01.08.2011

INHALTSVERZEICHNIS I

1. Raumstruktur ....................................................................................................1 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung........................................................................................................1 1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umland-Räume im Ländlichen Raum................................1 1.1.2 Ländlicher Raum............................................................................................................................2 1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben.............................................................................3 1.2 Zentrale Orte ..................................................................................................................................4 1.2.1 Oberzentren ...................................................................................................................................4 1.2.2 Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums....................................................................5 1.2.3 Mittelzentren...................................................................................................................................6 1.2.4 Grundzentren .................................................................................................................................7 1.2.5 Grundversorgungsbereiche..........................................................................................................10 1.3 Entwicklungsachsen.....................................................................................................................13

Karte 1-1 Raumstruktur [ Plankarten]

2. Siedlungsstruktur ...........................................................................................14 2.1 Siedlungsentwicklung...................................................................................................................14 2.2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe.....................................................................................17 2.2.1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen ..................................................................17 2.2.2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen............................18 2.3 Großflächiger Einzelhandel..........................................................................................................19 2.4 Brachflächen und Konversion ......................................................................................................20 2.5 Siedlungszäsuren.........................................................................................................................23

3. Infrastruktur.....................................................................................................25 3.1 Verkehrsinfrastruktur....................................................................................................................25 3.1.1 Funktionales Schienennetz ..........................................................................................................25 3.1.2 Funktionales Straßennetz ............................................................................................................29 3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs ....................................................................................................36 3.1.4 Güterverkehr ................................................................................................................................38 3.1.5 Luftverkehr ...................................................................................................................................39 3.2 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ...............................................................................................40 3.2.1 Energieversorgung.......................................................................................................................40 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie .......................................................................................................42 3.2.3 Telekommunikation ......................................................................................................................48 3.2.4 Abfallwirtschaft .............................................................................................................................49 3.2.5 Wasserwirtschaft..........................................................................................................................50 3.3 Soziale Infrastruktur .....................................................................................................................51 3.3.1 Gesundheitseinrichtungen ...........................................................................................................51 3.3.2 Sozialeinrichtungen......................................................................................................................52 3.3.3 Sporteinrichtungen .......................................................................................................................53 3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen .................................................................................53 3.3.5 Kulturelle Einrichtungen ...............................................................................................................54

Karte 3-1 Verkehr [ Plankarten]

Regionalplan Mittelthüringen

II INHALTSVERZEICHNIS

4. Freiraumstruktur .............................................................................................56 4.1 Freiraumsicherung .......................................................................................................................56 4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung .............................................................................................58 4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung .........................................................................................67 4.2 Hochwasserschutz .......................................................................................................................70 4.2.1 Vorranggebiete Hochwasserschutz .............................................................................................70 4.2.2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz.........................................................................................71 4.2.3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ................................................72 4.3 Landwirtschaft ..............................................................................................................................73 4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ....................................................................74 4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ................................................................75 4.4 Forstwirtschaft ..............................................................................................................................76 4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung .....................................................................................................76 4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung.................................................................................................77 4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung .................................................................................79 4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe ............................................................................................................80 4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe........................................................................................................82 4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen ............................................................................................84 4.5.4 Gewinnung von Rohstoffen unter Tage .......................................................................................85 4.6 Tourismus und Erholung..............................................................................................................85 4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung................................................................................85 4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion ................................................................................88 4.6.3 Touristische Infrastruktur..............................................................................................................91

Karte 4-1 Freiraumsicherung [ Plankarten] Karte 4-2 Tourismus [ Plankarten]

Plankarten Karte 1-1 Raumstruktur Karte 3-1 Verkehr Karte 4-1 Freiraumsicherung Karte 4-2 Tourismus Raumnutzungskarte

Regionalplan Mittelthüringen

1

1. Raumstruktur

1.1 Raumstrukturelle Entwicklung

1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umland-Räume im Ländlichen Raum Für die Stadt- und Umlandräume Thüringens weist der Landesentwicklungsplan keine gemein-descharfe räumliche Abgrenzung aus, da je nach Aufgabenstellung und speziellem Handlungs-bedarf unterschiedliche Gemeinden in Abstimmungen einbezogen werden müssen LEP, 2.3.4. Diese Herangehensweise korrespondiert mit dem sowohl inhaltlich wie auch räumlich sinnvollen Prinzip der Freiwilligkeit für interkommunale Kooperationen Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 und empfiehlt sich daher zunächst grundsätzlich auch für den Regionalplan Mittelthüringen. Lediglich der Verdichtungsraum Erfurt ist eindeutig abgegrenzt LEP, 2.3.3.

G 1-1 Im Rahmen interkommunaler Kooperationen innerhalb des Verdichtungsraumes des Oberzentrums Erfurt soll auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes bei nachgewiesenem Bedarf auch die zusätzliche Erfüllung zentralörtlicher Funk-tionen und Aufgaben der jeweils höheren Ebene zulässig sein, sofern diese dort nicht gefährdet wird. Begründung G 1-1 Neben dem Abstimmungsgebot sieht der Landesentwicklungsplan unter anderem bei speziel-lem Handlungsbedarf für die Stadt- und Umlandräume auch verstärkt die interkommunale Ko-operation vor LEP, 6.2.2. Während sich ein Abstimmungserfordernis in der Regel für konkre-te Planungen und Maßnahmen ergeben kann, kommt das Instrument der interkommunalen Ko-operation eher bei speziellem Handlungsbedarf zum Einsatz. Da der Verdichtungsraum Erfurt mit Arnstadt und Nesse-Apfelstädt weitere Zentrale Orte mit Teilen ihrer Grundversorgungsbe-reiche umfasst, muss für die zugehörigen Aufgaben und Funktionen ebenso eine klare Tren-nung erfolgen, wie hinsichtlich der sich überlappenden Abgrenzungen. Aufgaben der eigenen Ebene können hierbei nicht auf die nächste Ebene darunter abgegeben oder durch diese über-nommen werden, sondern müssen im Sinne der standortnahen Versorgung für die jeweiligen Versorgungsbereiche zunächst weiterhin sämtlich vom zugehörigen Zentralen Ort erfüllt wer-den. Für den Fall, dass Aufgaben der höheren Ebene erfüllt werden können, sichert die Koope-ration im Verdichtungsraum ab, dass dies im Konsens der Beteiligten erfolgt und es zu keiner Beeinträchtigung auf der höheren Ebene oder kompletten Übernahme dieser Aufgaben durch die Ebene darunter kommt. Möglichkeiten bestehen beispielsweise im Bereich Gewerbe- und Industrieflächen (wie mit dem Standort des Vorranggebietes Großflächige Industrieansiedlun-gen IG-1 – Erfurter Kreuz (Arnstadt / Ichtershausen) schon einmal vollzogen Regionalplan, 2.2.1).

G 1-2 Im Stadt- und Umlandraum Ilmenau sollen sich die Städte Ilmenau und Lange-wiesen gemäß LEP, 2.3.4 über interkommunale Kooperationen nach LEP, 6.2.2 in den Bereichen des Tourismus und der Erholung sowie der Siedlungsent-wicklung abstimmen. Begründung G 1-2 Zwischen den Städten Ilmenau und Langewiesen bestehen schon seit langem nicht nur räum-lich, sondern auch themenbezogen enge Verflechtungen. Dies gilt in erster Linie für den Be-reich der Siedlungsentwicklung und hier insbesondere im Zusammenhang mit der Technischen Universität Ilmenau. Aufgrund der engen räumlichen Lage Langewiesens zur Hochschule fun-giert die Stadt nicht nur zum Teil als Wohnstandort für Studenten und Hochschulpersonal, son-dern auch als potenzieller Anbieter von Flächen in unmittelbarer Campusnachbarschaft für for-schungsnahe Unternehmensgründungen, sofern ein solcher Bedarf durch die Stadt Ilmenau nicht gedeckt werden kann und vorhanden ist. Entwicklungen auf diesem Gebiet bedürfen da-her von vornherein einer engen interkommunalen Abstimmung, die über die pflichtgemäße Be-teiligung im Rahmen der Bauleitplanung hinausgeht und von beiden Partnern getragen wird. Gleiches gilt auch für den Bereich Tourismus und Erholung. Der Raum Ilmenau / Langewiesen wird hier vorzugsweise in Anspruch genommen von Touristen und Erholung Suchenden, die un-ter anderem von dort aus ihre Ausflüge zu umliegenden Zielen und in den Thüringer Wald un-

Regionalplan Mittelthüringen

2

ternehmen. In dieser räumlichen Kombination ist Langewiesen als Regional bedeutsamer Tou-rismusort ausgewiesen Regionalplan, 4.6.2. Eine Ausweisung gemeinsam mit Ilmenau kann nicht erfolgen, da Ilmenau zu den im Landesentwicklungsplan festgelegten Städten für die her-vorgehobene Weiterentwicklung des Kultur- und Bildungstourismus gehört LEP, 5.4.6. Daher ergibt sich aber der Bereich Tourismus und Erholung als weiteres Kooperationsfeld für die bei-den Städte.

1.1.2 Ländlicher Raum Abgesehen vom Oberzentrum Erfurt und seinem verdichteten Umland ist die gesamte Pla-nungsregion Mittelthüringen Ländlicher Raum LEP, 2.3.1.

G 1-3 Auf der Grundlage seiner vielgestaltigen Struktur sollen die spezifischen endo-genen Potenziale des Ländlichen Raumes angepasst entwickelt und entspre-chend den lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten durch ▪ Sicherung und Schutz an relativ naturnahen, landschaftlich attraktiven und

ökologisch wertvollen Räumen, ▪ Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in ihrer ökonomischen

Funktion und im Hinblick auf die Pflege der ländlichen Kulturlandschaft Re-gionalplan, G 4-9,

▪ bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung bei Beachtung der Tragfähigkeit und Eigenart ländlicher Strukturen als begrenzenden Faktoren,

▪ landschaftsschonende Stabilisierung und Entwicklung von Tourismus und Er-holungsnutzung,

▪ Unterstützung eigenständiger, regional angepasster Entwicklungsstrategien, Beschäftigungsinitiativen und Existenzgründungen,

▪ Schaffung / Sicherung von Angeboten an außerlandwirtschaftlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie wohnortnahen Erwerbsmöglichkeiten und

▪ angemessene flächendeckende ÖPNV-Bedienung genutzt werden. Begründung G 1-3 Der Ländliche Raum in Mittelthüringen ist sowohl hauptsächlich aufgrund seiner naturräumli-chen Bedingungen als auch von seiner siedlungs- wie infrastrukturellen Ausstattung her sehr vielfältig Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1. Die jeweils lokal zusammentreffende Kombination allein dieser drei Faktoren führt zu sehr verschiedenen Standortbedingungen auf zum Teil engstem Raum. Dadurch gewinnen die lokalen Potenziale eine größere Bedeutung als der Versuch, eine konkrete Unterteilung des Ländlichen Raumes mit entsprechenden Entwick-lungsaufgaben vorzunehmen. Diese Situation wird noch verstärkt durch unterschiedliche Bevöl-kerungsentwicklungen und fiskalische Rahmenbedingungen in den einzelnen Gemeinden. Neben den im Landesentwicklungsplan genannten Entwicklungsgrundsätzen LEP, 2.3 kommt es somit in erster Linie darauf an, dass der Ländliche Raum seine spezifischen Potenzi-ale erkennt und sich mit den aufgeführten Schwerpunkten zu Nutze macht. Dazu bildet die Viel-zahl der regional sehr mannigfaltigen Landschaftsräume eine ebensolche Grundlage LEP 2.3.5 wie die auch dazu wichtige gesicherte land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Gleiches gilt für die entsprechend regional sehr ausgeprägte vielfältige Siedlungsstruktur LEP 3.1.1, die ihrerseits Basis für den regionalen Tourismus darstellt LEP 2.3.6. Zusammen mit der Land- und Forstwirtschaft bildet letzterer einen wesentlichen Baustein für den notwendigen Ausbau an Erwerbsmöglichkeiten, der ebenso einer Abwanderung aus dem Ländlichen Raum entgegen-wirkt wie eine abgesicherte Grundversorgung Regionalplan, G 1-4 und ihre entsprechende Erreichbarkeit mit dem ÖPNV Regionalplan, 3.1.3. Gleiche Verhältnisse schaffen zu wollen oder zu müssen, überfordert jedoch die Gemeinden im Ländlichen Raum und geht zu Lasten des eigenen, ggf. gut vermarktbaren Profiles sowie der Vielfalt bzw. des Gesamtpotenziales in der Region.

G 1-4 Die Mittel- und Grundzentren als Kristallisationspunkte für die Entwicklungs- und Versorgungsaufgaben sollen besonders im Ländlichen Raum gestärkt werden. Begründung G 1-4 Aufgrund ihrer in der Regel bereits vorhandenen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sind die in

Regionalplan, 1.2.3 und 1.2.4 genannten Mittelzentren bzw. ausgewiesenen Grundzentren von sich aus zentrale Standorte im Ländlichen Raum. Vor allem dort verstärkt sich mit dem fort-schreitenden Rückgang der Bevölkerung Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 aller-

Regionalplan Mittelthüringen

3

dings ihre Bedeutung, denn mit der Bevölkerung werden sich zukünftig ggf. auch Versorgungs- und Dienstleistungsangebote aus der Fläche zurückziehen. Umso wichtiger wird es, neben den im Landesentwicklungsplan formulierten Entwicklungsaufgaben LEP, 2.3.5 die Mittel- und Grundzentren über die vorhandenen und entstehenden Synergieeffekte für den Ländlichen Raum durch die konsequente Umsetzung der dezentralen Konzentration bei allen Entscheidun-gen insbesondere der öffentlichen Hand umfassend abzusichern. Individuelle Konkurrenzen ge-hen dabei in der Regel zu Lasten des Gesamtraumes.

G 1-5 Im Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald als Modellraum zur Bewah-rung und Entwicklung gewachsener Kulturlandschaften sollen Planungen und Maßnahmen zu nachhaltigen Nutzungsformen zur beispielhaften Weiterentwick-lung des Ländlichen Raumes beitragen. Begründung G 1-5 Als Modellräume verkörpern Biosphärenreservate nicht ungenutzte Naturlandschaften, sondern von Menschen in Anpassung an den Naturraum geschaffene Kulturlandschaften. Ein Schwer-punkt bei der weiteren Entwicklung dieser Räume liegt in der modellhaften Nutzung und dem Schutz ihrer Naturausstattung. Ausgehend von diesem Anspruch sind die Biosphärenreservate auch als Forschungsräume von internationaler Bedeutung. Um dem Modellcharakter dieser Räume im Sinne nachhaltiger Entwicklung entsprechen zu können, ist eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung erforderlich. Nachhaltigkeit heißt hier Nutzung der natürlichen Ressourcen, ohne dass sich diese erschöpfen. Das anteilig in der Pla-nungsregion Mittelthüringen bestehenden Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald ver-dankt sein heutiges Erscheinungsbild vor allem der bäuerlichen und forstlichen Landnutzung. Demzufolge kommt bei der Erhaltung dieser Kulturlandschaften in ihrer besonderen Eigenart auch weiterhin der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung die wichtigste Rolle zu. Mit der Aufgabe der Flächennutzung oder Tierhaltung und dem Verschwinden traditioneller Be-wirtschaftungsformen entstehen jedoch Konflikte, die das Schutzziel in diesem Modellraum – die Erhaltung der Kulturlandschaft – substanziell gefährden. Die Lösung dieser Konflikte ist eine der zukünftigen Hauptaufgaben in Biosphärenreservaten, da auch deren touristische Attraktivi-tät und Bedeutung entscheidend von der Erhaltung der Landschaftsbilder abhängen. Sowohl die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung und der Landschaftspflege als auch die Sicherung und Stabilisierung des Siedlungsbestandes und der sozioökonomischen Rahmenbe-dingungen erfordern innovative Planungen und Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der demographischen Schrumpfung und daraus resultierender Nutzungsaufgaben, die die Vielfalt kulturbedingter Ökotope, damit die Biodiversität und im weitesten Sinne eine intakte Landeskultur beeinträchtigen.

1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben Im Landesentwicklungsplan sind die Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben ausgewie-sen LEP, 2.3.8 / Karte 1. Der „Raum um den Kyffhäuser“, der auch die Planungsregion Mit-telthüringen berührt, ist in Regionalplan, Karte 1-1 als nachrichtliche Wiedergabe darge-stellt.

G 1-6 Für die vom „Raum um den Kyffhäuser“ als Raum mit besonderen Entwicklungs-aufgaben berührten Gemeinden in Mittelthüringen sollen erforderliche Maßnah-men zur Sicherung der Daseinsvorsorge und der Behebung ihrer strukturellen Nachteile vorrangig unterstützt und umgesetzt werden. Begründung G 1-6 Um die Strukturschwäche in den betroffenen Gemeinden beheben zu können, ist nicht nur ein verstärktes Engagement des Landkreises Sömmerda, sondern der gesamten Planungsregion Mittelthüringen notwendig. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen im Zusammenhang mit den im Landesentwicklungsplan genannten Maßnahmen hinsichtlich der Wirtschafts- und Infra-struktur LEP, 2.3.8. Mit der Fertigstellung der A 71 in diesem Raum und der Entwicklung am Standort Kölleda ist eine wichtige Voraussetzung dazu gegeben. Eine davon ausgehende Aus-strahlung zusammen mit einer entsprechenden Förderpolitik kann dann seitens der Planungsre-gion mit einer planerischen Fokussierung zukünftiger Entwicklungen in allen Bereichen auf die-sen Raum unterstützt werden.

G 1-7 Die in Mittelthüringen vom „Raum um den Kyffhäuser“ als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben berührten Gemeinden sollen vorzugsweise im Rahmen interkommunaler Kooperationen untereinander, innerhalb dieses Raumes und

Regionalplan Mittelthüringen

4

darüber hinaus zur Ermittlung und Lösung vorhandener struktureller und wirt-schaftlicher Entwicklungshemmnisse zusammenarbeiten. Begründung G 1-7 Aufgrund ihrer strukturellen Benachteiligung ist es zum einen für die betroffenen Kommunen schwierig, die bestehenden Entwicklungshemmnisse allein aus eigener Kraft zu beheben, zum anderen sind Lösungen oft nur überörtlich möglich. Sowohl für die Ermittlung struktureller Pro-bleme, die zum Teil auch in benachbarten Gemeinden bestehen, als auch für ihre Beseitigung bieten sich interkommunale Kooperationen in den verschiedenen Formen mit Stärken-Schwä-chen-Analyse, Leitbildentwicklung und der Erarbeitung umsetzbarer Maßnahmen besonders an. Da der „Raum um den Kyffhäuser“ als Gemeinsamkeit durch seine Strukturschwäche charakte-risiert ist, muss eine Lösung der bestehenden Probleme zum einen innerhalb des Raumes, aber zum anderen gerade deshalb auch in Abstimmung und mit Unterstützung der angrenzenden Räume entwickelt werden.

1.2 Zentrale Orte Festlegungen und allgemeine Aussagen zu Zentralen Orten enthält der Landesentwicklungs-plan in LEP, 2.2. Dabei erfüllen Zentrale Orte der jeweils höheren Stufe gleichzeitig auch die Versorgungsfunktion der darunter liegenden Stufe(n).

1.2.1 Oberzentren Oberzentren sind die höchste Ebene der Zentralen Orte in Thüringen Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.2. Der Landesentwicklungsplan legt für Mittelthüringen die Landeshauptstadt Erfurt als Oberzentrum fest LEP, 2.2.6.

G 1-8 Der Schwerpunkt für die Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt soll neben der weiteren Profilierung als größtes Oberzentrum Thüringens auf die weitere Über-nahme von metropolitanen Funktionen gesetzt werden. Begründung G 1-8 In dem seit 1995 laufenden Prozess um die Metropolregionen als einer noch über den Oberzen-tren stehenden raumordnerischen Ebene hat Thüringen aufgrund seiner räumlichen Strukturen

Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 bisher keine besondere Rolle gespielt. Von Sei-ten der zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie der entsprechenden wissenschaftli-chen Einrichtungen wurde aber von Beginn an auf die zusammenhängende Beteiligung der Städte Erfurt, Jena und Gera an der mitteldeutschen Metropolregion orientiert. Auch im Rah-men der Städtekooperation der beiden Oberzentren Erfurt und Jena, dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Weimar und dem Landkreis Weimarer Land als ImPuls-Re-gion Erfurt-Weimar-Jena (nunmehr neben der Stadt Gera Mitglied in der Metropolregion) wurde das Thema aufgegriffen. Mit seinen Potenzialen steuert das Oberzentrum Erfurt einen entspre-chenden Beitrag bei, ohne dass sich jedoch für Thüringen eine eigenständige Metropolregion entwickeln ließe. Wichtig für die Region als Standort ist aber, diese Potenziale in Abstimmung mit den anderen Kooperationspartnern der Metropolregion weiter auszubauen und zumindest machbare Metropolfunktionen zu etablieren.

G 1-9 Das Oberzentrum Erfurt soll als Hochschulstandort gesichert werden. Begründung G 1-9 Abgeleitet aus der Entwicklung im schulischen Bereich mit dem kontinuierlichen Rückgang der Schülerzahlen steht diese Entwicklung auch für den Hochschulbereich fest. Aufgrund dessen ergibt sich zwangsläufig ein Wettbewerb der bestehenden Hochschulstandorte untereinander. Dies ist in Mittelthüringen umso schwieriger, als hier zwei weitere Hochschulstandorte vorhan-den sind und der dritte im Oberzentrum Jena direkt angrenzt. Mit seinen harten und weichen Standortfaktoren bietet das Oberzentrum Erfurt neben dem Oberzentrum Jena die besten Rah-menbedingungen als Hochschulstandort. Mit der Fachhochschule und der Universität sind zwei Hochschuleinrichtungen vorhanden, die im Rahmen einer Neuorientierung der europäischen Hochschullandschaft mit Bachelor- und Masterstudiengängen gute Voraussetzungen für eine langfristige Zukunft des Oberzentrums Erfurt als Hochschulstandort bieten. Entscheidend wird dabei sein, potenzielle Synergieeffekte beider Hochschulen sinnvoll zu nutzen und ein Spek-trum anzubieten, dass zum einen ein eigenständiges, attraktives Profil schafft und zum anderen keine direkte Konkurrenz zu den anderen Thüringer Hochschulen darstellt.

Regionalplan Mittelthüringen

5

G 1-10 Das Philharmonische Orchester Erfurt soll als Bestandteil des Theaters Erfurt gesichert werden. Begründung G 1-10 Mit dem Neubau des Theaters Erfurt erfüllt die Stadt Erfurt das entsprechende oberzentrale Ausstattungsmerkmal im LEP, 2.2.5. Untrennbar mit einer solchen Einrichtung verbunden und seinerseits Kennzeichen für ein Oberzentrum ist jedoch ebenso das Philharmonische Or-chester, ohne das beide ihrer Funktion nicht gerecht werden können. Problematisch ist sicher-lich die historisch bedingte und zum Teil verpflichtende kulturelle Dichte speziell in der Pla-nungsregion Mittelthüringen, da auch andere Standorte nicht außer Acht gelassen werden dür-fen Regionalplan, G 1-14. Eine Lösung für die Region kann nur erfolgen, wenn diese für Thüringen insgesamt bestehende und wichtige Verpflichtung tatsächlich ernst genommen wird.

G 1-11 Das Oberzentrum Erfurt soll als Standort für den Leistungssport in ausgewählten Disziplinen und Ballsportarten mit hohem Zuschauerzuspruch gesichert werden. Begründung G 1-11 Erfurt ist mit den in den letzten Jahren neu errichteten beziehungsweise grundlegend sanierten Sportstätten für Leichtathletik, Eisschnelllauf und Bahnradfahren der wichtigste Standort des Leistungssportes in Thüringen für diese Sportarten. Auch aus diesem Grund hat der Olympia-stützpunkt Thüringen, der eine Service- und Fördereinrichtung für den Thüringer Spitzensport darstellt, seinen Hauptsitz in Erfurt angesiedelt. Zukünftig gilt es, die Funktionalität der betref-fenden Sportstätten (Steigerwaldstadion, Leichtathletikhalle, Eissportzentrum, Radrennbahn) zu erhalten und bei Bedarf an neue Entwicklungen anzupassen. Damit wird eine wichtige Voraus-setzung geschaffen, um den Fortbestand der Bundesleistungszentren in den genannten Sport-arten in Erfurt zu sichern.

1.2.2 Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Die besondere Eigenschaft von Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind im Landesentwicklungsplan charakterisiert LEP, 2.2.9. Dort sind für Mittelthüringen die Städte Gotha und Weimar ausgewiesen LEP, 2.2.10.

G 1-12 Gotha soll als Standort für das Finanzwesen und die Ausbildung im Verwal-tungswesen gesichert und hierzu unter Ausnutzung der vorhandenen Synergie-effekte ausgebaut werden. Begründung G 1-12 Abgesehen von der Erfüllung ihrer mittelzentralen Funktionen verfügt die Stadt Gotha mit dem Thüringer Finanzgericht und den beiden von insgesamt drei Fachbereichen „Kommunalverwal-tung und staatliche allgemeine Verwaltung“ sowie „Steuern“ der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung über Einrichtungen, die thüringenweit nur hier vorhanden sind, dement-sprechende überregionale Bedeutung haben und damit auch die oberzentralen Funktionen für Gotha ausmachen LEP, 2.2.10. Allein die Kombination aus dem Fachbereich „Steuern“ und dem Thüringer Finanzgericht bietet eine Kompetenzzentralität für die weitere Entwicklung die-ser oberzentralen Funktion und die Möglichkeit, die auch historische Bedeutung von Gotha im Bereich des Versicherungswesens zu verstärken.

G 1-13 Die Vielfalt der überregionalen oberzentralen Funktionen in Weimar soll gesi-chert und weiter entwickelt werden. Begründung G 1-13 Die Klassikerstadt Weimar ist als kultureller Mittelpunkt Thüringens und in ihrer internationalen Bedeutung unbestritten. Diese Bedeutung ist unter anderem auch Ausdruck von Weimar als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. Dazu gehören in erster Linie das kulturel-le Erbe der Weimarer Klassik, die musikhistorische Tradition mit der Hochschule für Musik Franz Liszt, das Deutsche Nationaltheater oder auch Weimar als Verwaltungssitz (Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Oberverwaltungsgericht usw.). Nachholbedarf für Weimar besteht hauptsächlich im Bereich des Bauhauses. Die gleichnamige Universität ist aufgrund ihrer vom Bauhaus abgeleiteten Tradition und ihres aktuellen bundes-weit einzigartigen Profiles ein unstreitiger Faktor in der Wissenschaftslandschaft Thüringens. Denn nicht nur in der Klassik hat Weimar eine zentrale Rolle gespielt, sondern auch in der Zeit des Jugendstils und der anbrechenden Moderne. Entwicklungen des Bauhauses in Weimar sind heute noch Stil bestimmend, so dass auch touristisch die Stadt über die Klassik hinaus da-von Nutzen tragen kann.

Regionalplan Mittelthüringen

6

G 1-14 Das Schloss Friedenstein mit dem Ekhoftheater in Gotha, die Thüringen Philhar-monie Gotha, das Deutsche Nationaltheater in Weimar und die Staatskapelle Weimar sollen gesichert werden. Begründung G 1-14 Geschichtlich bedingt besteht in der Planungsregion Mittelthüringen eine besonders hohe Dich-te an bedeutenden kulturellen Einrichtungen, die gleichzeitig aber auch eine entsprechende, über Thüringen insgesamt hinaus gehende Verpflichtung darstellt. Vor allem in Gotha und Wei-mar als ehemaligen fürstlichen Residenzstädten hat sich eine Musik- und Theatertradition ent-wickelt, die aus der Vielzahl der kulturellen Besonderheiten herausragt, eng mit den beiden Städten in Verbindung steht und gleichzeitig der oberzentralen Funktion der beiden Städte ent-spricht Regionalplan, G 1-10.

1.2.3 Mittelzentren Für die Planungsregion Mittelthüringen weist der Landesentwicklungsplan die Städte Apolda, Arnstadt, Ilmenau und Sömmerda als Mittelzentren aus LEP, 2.2.8. Die Funktionen und Auf-gaben der Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan in LEP, 2.2.7 bzw. zum Teil the-menbezogen in LEP, 4.3 genauer bestimmt.

G 1-15 Die Potenziale der Mittelzentren in der Planungsregion Mittelthüringen mit ▪ Apolda als Standort angewandter innovativer Entwicklungen, ▪ Arnstadt als Zentrum des produzierenden industriellen Gewerbes, ▪ Ilmenau als Universitäts- und Technologie-Standort und ▪ Sömmerda im Bereich der Fertigungstechnik sollen weiter ausgebaut werden. Begründung G 1-15 Alle Mittelzentren bieten aufgrund ihrer vielfältigen, zum Teil historischen oder aktuellen Ent-wicklung unterschiedliche individuelle Potenziale mit zum Teil internationaler Bedeutung. Diese Potenziale haben nicht nur besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Städte an sich, sondern mindestens in gleichem Maße für die sie umgebende Region. Die Gründe und die Ausgangssi-tuation für die angestrebte Entwicklung der einzelnen Mittelzentren sind sehr unterschiedlich: Neben ihrer Glockengießertradition ist es der Stadt Apolda trotz des gravierenden Niedergan-ges der Textilindustrie gelungen, neue Entwicklungsbereiche vor allem im Bereich Textildesign als Impulsgeber zu öffnen. Mit dem größten Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 Regionalplan, 2.2.1 und den dort bereits etablierten Ansiedlungen stellt Arnstadt einen thüringenweiten Schwerpunkt für die verarbeitende Industrie dar. Ilmenau hat als Wissen-schaftsstandort nicht nur einen hervorragenden internationalen Ruf, sondern verfügt auch als traditioneller Standort der Technischen Universität – die größte Hochschule in der Planungsre-gion Mittelthüringen – über die entsprechenden strukturellen Einrichtungen. Zusammen mit dem Standort am Funkwerk Kölleda hat auch der Bereich Fertigungstechnik in Sömmerda eine über die Region hinaus gehende Bedeutung.

G 1-16 In den Mittelzentren soll die stationäre medizinische Grundversorgung zuzüglich des Fachbereiches Pädiatrie gesichert und hinsichtlich einer zukünftigen Ergän-zung um den Fachbereich Geriatrie angestrebt werden. Begründung G 1-16 Nach LEP, 4.3.9 umfasst die stationäre medizinische Grundversorgung die Fachbereiche In-nere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie / Geburtshilfe. Ergänzend dazu ist nach dem seit 01.01.2006 in Kraft getretenen 5. Thüringer Krankenhausplan die Pädiatrie ebenfalls Bestand-teil der Grundversorgung. In Mittelthüringen verfügen entsprechend LEP, 2.2.7 alle Zentralen Orte ab Mittelzentrum über ein Krankenhaus, das diesen Grundversorgungsauftrag damit opti-mal abdeckt. Gerade bei stationären Krankenhausaufenthalten von Kindern spielt die Wohnort-nähe eine besonders große Rolle und stellt zu Recht auch zukünftig einen wesentlichen Be-standteil der klinischen Grundversorgung dar. Hinsichtlich des Bedarfes einer Einbeziehung des Fachbereiches Geriatrie in die stationäre me-dizinische Grundversorgung macht der 5. Krankenhausplan keine konkreten Aussagen. Bisher gibt es in Mittelthüringen eine geriatrische Station in Erfurt. Sollte eine Ausweitung der speziel-len stationären geriatrischen Versorgung aufgrund der demographischen Entwicklung in Frage kommen, sind hierzu die Krankenhäuser in den Mittelzentren aus demselben Grund wie bei der stationären pädiatrischen Versorgung die geeigneten Standorte.

Regionalplan Mittelthüringen

7

G 1-17 Für die Mittelzentren soll durch Musikschulen und Volkshochschulen ein Min-destangebot an erweiterten Bildungsmöglichkeiten gesichert bzw. angestrebt werden. Begründung G 1-17 Die außerschulische Bildung hat einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert. Musikschu-len sind als Einrichtungen insbesondere im Hinblick auf die musikalische Förderung und Ausbil-dung für das kulturelle Leben insgesamt sowie zur aktiven Freizeitgestaltung für Kinder und Ju-gendliche unverzichtbar. Auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung gilt Gleiches für die Volks-hochschulen, die vor allem auch die Möglichkeit bieten, Abschlüsse des zweiten Bildungsweges erhalten zu können. In den Mittelzentren besteht am ehesten die Gewährleistung einer ausrei-chenden Auslastung, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen am Standort und unter diesen Umständen gleichzeitig die erforderliche Erreichbarkeit durch den öf-fentlichen Personennahverkehr.

1.2.4 Grundzentren Grundzentren sind in Thüringen die unterste Ebene der Zentralen Orte und werden im Regio-nalplan ausgewiesen. Die Hauptkriterien hierzu bestimmt der Landesentwicklungsplan LEP, 2.2.12 und nennt auch eine Reihe von Funktionen und Ausstattungen LEP, 2.2.11. Die Not-wendigkeit der Bündelung zentralörtlicher Funktionen in den Siedlungs- und Versorgungsker-nen der als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden wird durch LEP, 2.2.3 vorgegeben.

Z 1-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Grundzentren sind als Konzentrati-onspunkte von Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung sowie von umfassen-den Angeboten bei Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedar-fes zu sichern und zu entwickeln. Landkreis Gotha ▪ Friedrichroda ▪ Nesse-Apfelstädt ▪ Ohrdruf ▪ Tabarz ▪ Tambach-Dietharz ▪ Waltershausen Ilm-Kreis ▪ Großbreitenbach ▪ Gräfenroda ▪ Stadtilm Landkreis Sömmerda ▪ Buttstädt ▪ Kölleda ▪ Gebesee ▪ Weißensee Landkreis Weimarer Land ▪ Bad Berka ▪ Bad Sulza ▪ Blankenhain Begründung Z 1-1 Grundzentren sind eng mit ihrem Umland verbunden. Daher erfolgt eine Ausweisung von Grundzentren für den Regionalplan Mittelthüringen in engem Zusammenhang mit der Abgren-zung der zugehörigen Grundversorgungsbereiche. Ausgangspunkt sind die nach LEP, 2.2.12 möglichst vorhandenen 2.000 Einwohner im Siedlungs- und Versorgungskern, die alle Grund-zentren, auch prognostiziert bis 2020, aufweisen. Die weiteren genannten Kriterien des Landes-entwicklungsplanes sowie ergänzende, in allen Planungsregionen Thüringens einheitlich ange-setzte Merkmale sind mit Ausnahme des Sonderfalles Tambach-Dietharz Regionalplan, 1.2.5 in der Regel bei allen Grundzentren erfüllt und lassen die langfristige Absicherung der grundzentralen Versorgungsaufgaben erwarten. Verfügt das Grundzentrum über mehrere Orts-teile, so ist der Ortsteil, der durch das vorhandene Einwohnerpotenzial, die vorhandene Kon-zentration zentralörtlicher Funktionen und die Erreichbarkeit insbesondere mit dem ÖPNV die

Regionalplan Mittelthüringen

8

günstigsten Voraussetzungen zur Bündelung zentralörtlicher Funktionen bietet, am besten als Siedlungs- und Versorgungskern geeignet. Bad Berka, Kölleda, Ohrdruf, Stadtilm, Waltershausen und Friedrichroda erfüllen vollständig die Kriterien und somit die Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Obwohl Buttstädt einzelne Lü-cken in der Versorgungszentralität aufweist, ist es aufgrund der großen Entfernungen zu den nächsten Zentralen Orten auch zukünftig als stabiles Grundzentrum in diesem ländlich-periphe-ren Raum erforderlich. Gräfenroda, das bis auf die Arbeitsplatzzentralität die Kriterien für ein Grundzentrum erfüllt, ist ebenso wegen großer Entfernungen (Gehlberg bis Ilmenau 20 km) als Zentraler Ort zwischen Ilmenau und Ohrdruf erforderlich. Tabarz bleibt knapp unter dem langfristigen Schätzwert für das erforderliche Einwohnerpotenzi-al im Grundversorgungsbereich, ist ansonsten jedoch ein stabiles Grundzentrum für diesen Raum. Durch die Lage der Orte seines Grundversorgungsbereiches im bzw. am Rand des Thü-ringer Waldes sind die Erreichbarkeitsverhältnisse beeinträchtigt. Die Anbindung z.B. der Ge-meinde Emsetal nach Waltershausen führt direkt und ausschließlich über Tabarz. Die Auswei-sung eines kompakten Grundversorgungsbereiches hat den Vorteil, dass der Versorgungsauf-wand sowohl für den Bürger als auch gesamtgesellschaftlich reduziert wird. Bad Sulza hat sich als Zentraler Ort profilieren können. Es wurde hier wie bei den nachfolgend genannten Grundzentren ein Neuzuschnitt des bisherigen Nahbereiches vorgenommen. Die Stadt Bad Sulza ist aufgrund der entfernten Lage im östlichen Weimarer Land und zu anderen Zentralen Orten in Thüringen als Grundzentrum notwendig. Die Orte bzw. Ortsteile Großherin-gen, Kaatschen, Weichau, Lachstedt und Sonnendorf würden ansonsten 16 bis 18 km vom nächsten Zentralen Ort Apolda entfernt liegen. Ein Zusammenschluss mit dem ostthüringischen Camburg ist insbesondere räumlich-geographisch keine Alternative, weil die den Grundzentren zugeordneten Gemeinden in den Flusstälern Saale bzw. Ilm räumlich durch den Höhenrücken Saaleplatte getrennt sind und zwischen beiden Städten (Entfernung 9 km) kein struktureller Zu-sammenhang besteht, um als funktionsteiliger Zentraler Ort mit einem gemeinsamen Grundver-sorgungsbereich entwickelt zu werden. Die großen Entfernungen (17 bis 21 km) von Großbreitenbach und den Orten seines Versor-gungsbereiches bis Ilmenau machen die Ausweisung eines Grundzentrums in diesem Raum dringend erforderlich. Die Neuzuordnung von Herschdorf nach Großbreitenbach stärkt zum ei-nen den Grundversorgungsbereich von Großbreitenbach und ist für Herschdorf selbst die we-sentlich kürzere Anbindung an einen Zentralen Ort. Die Ausweisung von Nesse-Apfelstädt bietet aufgrund der guten Verkehrslage einen sehr kom-pakten bürgerfreundlichen Grundversorgungsbereich. Bei Nichtausweisung würde insbesonde-re für die Orte des Grundversorgungsbereiches (Gamstädt / Kleinrettbach und Apfelstädt) ein Aufwand an der Grenze der Zumutbarkeit liegen (Apfelstädt mit ÖPNV in 45 min bis Erfurt). Im westlichen Raum des Landkreises Sömmerda wird mit Gebesee anstelle von Straußfurt eine bessere räumliche Verteilung zu den benachbarten Zentralen Orten Sömmerda, Weißensee und Greußen (Planungsregion Nordthüringen) erreicht. Die nach Landesentwicklungsplan ge-forderte Einwohnerzahl von mindestens 2.000 im Siedlungs- und Versorgungskern ist in Gebe-see auch längerfristig gegeben. Gegenüber Kindelbrück verfügt Weißensee über ein wesentlich höheres Einwohnerpotenzial sowie eine höhere Arbeitsplatz- und Versorgungszentralität. Damit bietet Weißensee die besse-ren Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Tambach-Dietharz ist aufgrund seiner isolierten Lage im Thüringer Wald und Blankenhain ist für ansonsten zu weit entfernte Ortsteile jeweils als Ausnahme erforderlich. Beide Orte erfüllen in ihrem jeweiligen Siedlungs- und Versorgungskern in hohem Maß die Zentralitätsanforderungen des LEP, 2.2.11 an ein Grundzentrum. Mit ihrer Ausweisung wird den vorliegenden besonde-ren siedlungs- und raumstrukturellen Gegebenheiten Rechnung getragen (siehe auch Regio-nalplan, 1.2.5). Die Sonderstellung von Tambach-Dietharz als Grundzentrum ist durch die iso-lierte Lage im Thüringer Wald und die ungünstigen Erreichbarkeitsverhältnisse für mehr als 4.000 Einwohner zu anderen Zentralen Orten erforderlich. Die Ausweisung von Blankenhain ist erforderlich weil insbesondere für den südöstlichen Raum des Weimarer Landes kein weiterer Zentraler Ort in vertretbarer Entfernung vorhanden ist (mehrere Ortsteile sonst jeweils über 15 km entfernt).

G 1-18 In allen Grundzentren sollen, ergänzend zu den im LEP 2.2.11 genannten, fol-gende Einrichtungen vorhanden sein: ▪ eine ambulante medizinische Grundversorgung mit Allgemeinarzt, Zahnarzt,

Apotheke sowie Vorsorge- und Therapieeinrichtungen, ▪ ein Sportplatz mit Voraussetzungen für die Leichtathletik, eine Zweifelderhalle

bzw. mehrere Einfelderhallen, ein Frei- oder Naturbad sowie

Regionalplan Mittelthüringen

9

▪ spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Begründung G 1-18 Viele Gesichtspunkte unterstreichen von verschiedenen Seiten die Umsetzung der dezentralen Konzentration von Versorgungseinrichtungen und Dienstleistungen in den Zentralen Orten, un-ter anderem ▪ ausreichender Einzugsbereich für Dienstleistungsanbieter auch bei rückläufiger Bevölke-

rungsentwicklung, ▪ Mehrfachnutzung von Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen sowohl für den öffentlichen wie

privaten Bereich (z.B. Schulen, Sportanlagen, Veranstaltungsräume) und ▪ die Möglichkeit, viele Aufgaben des Alltages zentral erledigen zu können, ohne mehrere Orte

anfahren zu müssen. Neben den in LEP, 2.2.11, 4.3.2 und 4.3.10 vorhandenen Aussagen zur Ausstattung von Grundzentren steht zur Sicherung einer gleichwertigen medizinischen Versorgung besonders in den ländlichen Teilen Mittelthüringens die Erhaltung der ambulanten medizinischen Grundver-sorgung im Vordergrund. Mit der Konzentration auf die Zentralen Orte und im Besonderen auf die Grundzentren kann die Auslastung und Tragfähigkeit entsprechender Einrichtungen erreicht werden. Dies lässt sich weiter in Form eines medizinischen Versorgungszentrums (Gesund-heitszentrum) optimieren. Eine solche Zusammenfügung ermöglicht durch gemeinsame Nut-zungen und kurze Wege für alle Beteiligten Aufwandseinsparungen. Gleiches gilt für die alters-spezifischen Einrichtungen in den Grundzentren. Hierzu gehören in jedem Fall Kindertagesstät-ten, aber auch Möglichkeiten für Jugendliche als Treffpunkte oder zur ggf. betreuten Freizeitge-staltung für alle Altersgruppen inklusive der Angebote durch Vereine. Zusammen mit der Schule gehören sie zu den zentralen Bereichen des täglichen Lebens. Besonders hinsichtlich einer besseren Vereinbarkeit der vielfältigen Aufgaben von Familien spielt die konzentrierte und gute Erreichbarkeit der verschiedenen Anlaufstellen eine große Rolle und lässt sich in geeigneter Weise in den Grundzentren erfüllen. In diesem Sinne, aber auch unter ökonomischen Gesichtspunkten hat die ausreichende Aus-stattung der Grundzentren mit Sportstätten ihre Bedeutung. Die Sportstätten stehen nicht nur durch ihre räumliche Nähe zu den Schulen in den Grundzentren dem Schulsport zur Verfügung, sondern bieten darüber hinaus eine optimale Nutzung durch den Vereinssport. Auch hier kön-nen neben den anderen Aufgaben des täglichen Lebens vielfältigere Angebote für den Freizeit-sport am gleichen Ort genutzt werden. Umgekehrt können die Vereine über eine entsprechend größere Nachfrage aus dem Grundversorgungsbereich ein breiteres Angebot an sportlichen und sonstigen Freizeit-Aktivitäten anbieten und absichern. Ein Sonderfall besteht dann, wenn die aufgeführten Einrichtungen im Grundversorgungsbe-reich, aber nicht im Grundzentrum vorhanden sind und es sich bei diesen Einrichtungen um tra-ditionsreiche Standorte handelt bzw. um Standorte, die aus bestimmten Gründen im Grundzen-trum nicht realisierbar wären (z.B. Naturbad). Hier ist es natürlich unökonomisch, bestehende und auch traditionsreiche Einrichtungen zu schließen und in das zugehörige Grundzentrum zu verlagern. Erst wenn ihre Tragfähigkeit in Frage gestellt ist, sie geschlossen, zusammengeführt oder verlagert werden müssen und aus diesen Gründen eine Veränderung herbeigeführt wird, ist eine Verlagerung in das jeweilige Grundzentrum aus den genannten Gründen sinnvoll (siehe auch Regionalplan, G 1-20).

G 1-19 Im Bereich des Südkreises Gotha soll eine Kooperation der Grundzentren Wal-tershausen, Tabarz und Friedrichroda entwickelt werden. Begründung G 1-19 Die Grundzentren im Südkreis Gotha liegen nicht nur im bevölkerungsreichsten Teil der Pla-nungsregion und damit schon deshalb sehr dicht beieinander, sondern verfügen auch jedes für sich über ein eigenes Wirtschaftspotenzial. Insgesamt ist der südliche Landkreis Gotha eine vergleichsweise prosperierende Region. Um diesen Status jedoch auch für die weitere Zukunft zu halten, ist es erforderlich, dass vor dem Hintergrund der demographischen und allgemeinen gesellschaftlichen Situation die Gemeinden in bestimmten Bereichen, z.B. beim Einzelhandel und bei Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, zusammenarbeiten. Darüber hinaus trägt eine gemeinsame Nutzung vorhandener Potenziale dazu bei, das Angebot qualitativ zu verbessern, insgesamt zu erhöhen und den finanziellen Aufwand positiv für die einzelne Ge-meinde zu beeinflussen. Hier gilt es vielmehr, auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzep-tes die eigenen Intentionen mit den Nachbarn abzustimmen und auf die zukünftigen Anforde-rungen zu reagieren, damit die vorhandenen Potenziale zum Erhalt der positiven Entwicklung genutzt werden können. Eine engere Kooperation mit Gotha ist nicht unbedingt erforderlich, je-doch kann die Region ihr Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, in dessen Ver-flechtungsbereich sie liegen, nicht außer Acht lassen und sich auf seine Kosten entwickeln.

Regionalplan Mittelthüringen

10

G 1-20 Bedarfsgerechte Versorgungs- und Dienstleistungsaufgaben sollen gesichert und entwickelt werden, sofern diese das durch die Zentralen Orte zu sichernde Mindestnetz der Versorgungs- und Dienstleistungsaufgaben nicht gefährden oder infrage stellen. Begründung G 1-20 Grundsätzlich ist die Wahrnehmung von Grundversorgungsaufgaben nicht auf die Zentralen Or-te allein beschränkt. Schließlich erfüllen auch andere Orte Versorgungsfunktionen und können dies weiterhin. Die ausgewiesenen Zentralen Orte haben gegenüber anderen Orten jedoch zu-nächst die größeren Potenziale, auch bei einem weiteren Rückzug aus der Fläche die ihnen übertragene Versorgungsfunktion zu leisten. Dieses Potenzial drückt sich unter anderem auch in der Erfüllung der zur Ausweisung herangezogenen Kriterien an einem Ort aus. In diesem Sin-ne können sie am ehesten langfristig ein tragfähiges Mindestnetz an Versorgungs- und Dienst-leistungsangeboten bieten. Dieses Mindestnetz stellt sowohl das aus wirtschaftlicher / ökonomi-scher Sicht (Tragfähigkeit) wie aus Sicht der Versorgung der Bevölkerung (Erreichbarkeit) ein-schließlich der zugehörigen Synergieeffekte die vorteilhafteste und gleichzeitig nachhaltigste Lösung für den Gesamtraum dar. Wichtig ist, dass die mit diesem Mindestnetz verbundenen Synergieeffekte für die Bevölkerung und eine flächige Mindestversorgung in den Zentralen Orte langfristig nicht gefährdet wird. So-mit können andere Orte bestehende oder zukünftige Versorgungsaufgaben nach wie vor erfül-len, wie z.B. Dachwig, Tonna, Mechterstädt, Sonneborn und Günthersleben-Wechmar im Land-kreis Gotha, Gehren, Geraberg, Schmiedefeld a. R., Ichtershausen und Langewiesen im Ilm-Kreis, Kindelbrück, Rastenberg, Straußfurt, Elxleben, Schloßvippach und Großrudestedt im Landkreis Sömmerda oder Berlstedt, Buttelstedt, Kranichfeld, Magdala und Saaleplatte im Landkreis Weimarer Land. Wie umfangreich außerhalb der Zentralen Orte Versorgungsaufga-ben wahrgenommen werden, ist daher eine Frage der Tragfähigkeit für den jeweiligen Einzelfall und keine raumstrukturelle Fragestellung, solange das Mindestversorgungsnetz in den Zentra-len Orten nicht gefährdet ist. Tritt hierdurch jedoch eine Gefährdung und Störung ein, entfallen langfristig entsprechende Angebote in den Zentralen Orten, die dann für dieses Mindestnetz nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Es entstehen uneffektive Strukturen, durch die die ge-nannten Vorteile und Synergieeffekte für die Orte in den Grundversorgungsbereichen und die Region insgesamt verloren gehen und die auch nicht mehr nachhaltig sind.

1.2.5 Grundversorgungsbereiche Neben den Zentralen Orten bilden die Grundversorgungsbereiche den zweiten wichtigen Bau-stein für die Sicherung der grundlegenden Daseinsvorsorge und der gleichwertigen Lebensver-hältnisse in der Planungsregion Mittelthüringen. Sie bilden den zugehörigen Einzugsbereich für die Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen der jeweiligen Zentralen Orte zur Sicherung der erforderlichen Tragfähigkeit der entsprechenden Einrichtung, wie umgekehrt die Zentralen Orte diese Leistungen für ihren Grundversorgungsbereich vorhalten.

Z 1-2 In den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Karte 1-1 bestimmten – Grundversorgungsbereichen ist durch die zugeordneten Zentralen Orte höherer Stufe gem. LEP, 2.2 bzw. die Grundzentren gem. Regionalplan, 1.2.4 die Versorgung für den Grundbedarf zu sichern. Kreisfreie Stadt Erfurt ▪ Grundversorgungsbereich Erfurt (Oberzentrum) – Stadt Erfurt sowie die Ge-

meinden – Bienstädt, Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner, Nottleben und Zim-

mernsupra im Landkreis Gotha – Rockhausen im Ilm-Kreis – Alperstedt, Andisleben, Eckstedt, Elxleben, Großmölsen, Großrudestedt,

Kleinmölsen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Riethnordhausen, Udestedt, Walschleben und Witterda im Landkreis Sömmerda

– Klettbach und Mönchenholzhausen im Landkreis Weimarer Land Kreisfreie Stadt Weimar ▪ Grundversorgungsbereich Weimar (Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines

Oberzentrums) – Stadt Weimar sowie die Städte und Gemeinden Ballstedt, Bechstedtstraß, Berlstedt, Buchfart, Buttelstedt, Daasdorf am Berge, Döbrit-schen, Ettersburg, Frankendorf, Großobringen, Großschwabhausen, Hammer-

Regionalplan Mittelthüringen

11

stedt, Heichelheim, Hopfgarten, Isseroda, Kiliansroda, Kleinobringen, Klein-schwabhausen, Krautheim, Kromsdorf, Lehnstedt, Leutenthal, Magdala, Me-chelroda, Mellingen, Neumark, Niederzimmern, Nohra, Oettern, Ottstedt am Berge, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Troistedt, Vippache-delhausen, Vollersroda und Wohlsborn im Landkreis Weimarer Land

Landkreis Gotha ▪ Grundversorgungsbereich Gotha (Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines

Oberzentrums) – Stadt Gotha sowie die Gemeinden Aspach, Ballstädt, Brü-heim, Bufleben, Emleben, Eschenbergen, Friedrichswerth, Friemar, Goldbach, Günthersleben-Wechmar, Haina, Hochheim, Metebach, Molschleben, Petriro-da, Pferdingsleben, Remstädt, Schwabhausen, Sonneborn, Tonna, Tröchtel-born, Trügleben, Tüttleben, Wangenheim, Warza und Westhausen

▪ Grundversorgungsbereich Friedrichroda (Grundzentrum) – Stadt Friedrichro-da sowie die Gemeinde Leinatal

▪ Grundversorgungsbereich Nesse-Apfelstädt (Grundzentrum) – Gemeinde Nes-se-Apfelstädt sowie die Gemeinde Drei Gleichen

▪ Grundversorgungsbereich Ohrdruf (Grundzentrum) – Stadt Ohrdruf sowie die Gemeinden Crawinkel, Georgenthal, Gräfenhain, Herrenhof, Hohenkirchen, Luisenthal und Wölfis

▪ Grundversorgungsbereich Tabarz (Grundzentrum) – Gemeinde Tabarz sowie die Gemeinde Emsetal

▪ Grundversorgungsbereich Tambach-Dietharz (Grundzentrum) – Stadt Tam-bach-Dietharz

▪ Grundversorgungsbereich Waltershausen (Grundzentrum) – Stadt Walters-hausen sowie die Gemeinden Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mech-terstädt, Teutleben und Weingarten

Ilm-Kreis ▪ Grundversorgungsbereich Arnstadt (Mittelzentrum) – Stadt Arnstadt sowie die

Stadt Plaue und die Gemeinden Alkersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Gossel, Ichtershausen, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Wachsenburg-gemeinde und Wipfratal

▪ Grundversorgungsbereich Ilmenau (Mittelzentrum) – Stadt Ilmenau sowie die Städte und Gemeinden Angelroda, Elgersburg, Frauenwald, Gehren, Gera-berg, Langewiesen, Martinroda, Möhrenbach, Neusiß, Pennewitz, Schmiede-feld a. R., Stützerbach und Wolfsberg

▪ Grundversorgungsbereich Großbreitenbach (Grundzentrum) – Stadt Großbrei-tenbach sowie die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt a. R. und Wildenspring

▪ Grundversorgungsbereich Gräfenroda (Grundzentrum) – Gemeinde Gräfenro-da sowie die Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda und Lieben-stein

▪ Grundversorgungsbereich Stadtilm (Grundzentrum) – Stadt Stadtilm sowie die Gemeinden Bösleben-Wüllersleben, Ilmtal und Witzleben

Landkreis Sömmerda ▪ Grundversorgungsbereich Sömmerda (Mittelzentrum) – Stadt Sömmerda so-

wie die Gemeinden Schloßvippach, Sprötau, Vogelsberg und Wundersleben ▪ Grundversorgungsbereich Buttstädt (Grundzentrum) – Stadt Buttstädt sowie

– die Stadt Rastenberg und die Gemeinden Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mann-stedt, Olbersleben und Rudersdorf

– die Gemeinden Niederreißen und Oberreißen im Landkreis Weimarer Land ▪ Grundversorgungsbereich Kölleda (Grundzentrum) – Stadt Kölleda sowie die

Gemeinden Beichlingen, Großmonra, Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ost-ramondra und Schillingstedt

Regionalplan Mittelthüringen

12

▪ Grundversorgungsbereich Gebesee (Grundzentrum) – Stadt Gebesee und die Gemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Ringleben, Schwer-stedt, Straußfurt und Werningshausen

▪ Grundversorgungsbereich Weißensee (Grundzentrum) – Stadt Weißensee so-wie die Stadt Kindelbrück und die Gemeinden Bilzingsleben, Büchel, Frömm-stedt, Griefstedt, Günstedt, Herrnschwende, Kannawurf und Riethgen

Landkreis Weimarer Land ▪ Grundversorgungsbereich Apolda (Mittelzentrum) – Stadt Apolda sowie die

Gemeinden Flurstedt, Kapellendorf, Liebstedt, Mattstedt, Niederroßla, Nirms-dorf, Oßmannstedt, Pfiffelbach, Saaleplatte, Umpferstedt, Wickerstedt, Wie-gendorf und Willerstedt

▪ Grundversorgungsbereich Bad Berka (Grundzentrum) – Stadt Bad Berka so-wie die Stadt Kranichfeld und die Gemeinden Hetschburg, Hohenfelden, Nau-endorf, Rittersdorf und Tonndorf

▪ Grundversorgungsbereich Bad Sulza (Grundzentrum) – Stadt Bad Sulza sowie die Gemeinden Auerstedt, Eberstedt, Gebstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt, Reisdorf und Schmiedehausen

▪ Grundversorgungsbereich Blankenhain (Grundzentrum) – Stadt Blankenhain Begründung Z 1-2 Die Bestimmung der Grundversorgungsbereiche für alle Zentralen Orte steht in engem Zusam-menhang mit der Ausweisung der Grundzentren in Regionalplan, Z 1-1. Ausgehend von den Basisvoraussetzungen für die Grundzentren des LEP, 2.2.12 mit einem Einwohnerpotenzial für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 von möglichst 2.000 Einwohnern weisen in der Regel alle Grundversorgungsbereiche das Mindesteinwohnerpotenzial von 7.000 Einwohnern auf (Stand der Einwohnerzahlen: 31.12.2006). Eine geringfügige Abweichung liegt bei Blankenhain sowie, für das Jahr 2020 prognostiziert, bei Bad Sulza mit jeweils knapp unter 7.000 Einwohnern vor. Wie in Regionalplan, 1.2.4 für Bad Sulza dargestellt, erfüllt auch Blankenhain ansonsten sämtliche langfristigen Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Ein weiteres Kriterium für die Abgrenzung der Grundversorgungsbereiche ist eine maximale Entfernung der jeweiligen Orte zum Zentralen Ort von 15 km, wodurch Blankenhain auch aus diesem Grund für seine entfernt liegenden Ortsteile als Grundzentrum erforderlich ist. Ergänzend zu diesem Kriterium formuliert der LEP, 2.2.12 eine Erreichbarkeit der Zentralen Orte aus den Grundversorgungsbereichen mit dem ÖPNV innerhalb von 30 Minuten. Mit der Einhaltung dieser Kriterien wird gewährleistet, dass die Versorgungs- und Dienstleistungsange-bote zur Grundsicherung der Daseinsvorsorge in den Zentralen Orten einerseits bei zumutba-ren Entfernungen erreichbar sind und andererseits aufgrund des Mindestpotenziales an Ein-wohnern auch tragfähig bleiben. Deshalb erfolgen auch die Zuordnung von Gamstädt zum Grundversorgungsbereich Nesse-Apfelstädt und die Zuordnung von Kirchheim, Elleben und Elxleben zum Grundversorgungsbereich Arnstadt – welche der jeweils kürzeren Erreichbarkeit eines Zentralen Ortes entsprechen. Gleiches gilt auch mit einer Ausnahme (Umpferstedt) für die Abgrenzung der Grundversorgungsbereiche zwischen Apolda und Weimar. Die Zuordnung der drei benachbarten Gemeinden Gebstedt, Rannstedt und Ködderitzsch zum Grundversorgungs-bereich Bad Sulza erfolgt insbesondere aufgrund der räumlichen Zusammengehörigkeit. Im Fall der neu gegründeten Gemeinde Drei Gleichen erfolgt die Zuordnung zum Grundzentrum Nes-se-Apfelstädt und stärkt somit den ländlichen Raum in diesem Bereich sowie das Grundzentrum selbst. Eine Sonderstellung nimmt das Grundzentrum Tambach-Dietharz ein, welches aufgrund seiner geographischen Lage über kein Umland als Grundversorgungsbereich verfügt. Nach Inbetrieb-nahme eines Seniorenwohnheimes erfüllt der Ort alle Zentralitätskriterien Regionalplan, Z 1-1. Mit seinem kompakten Einwohnerpotenzial und seiner entfernten Lage zu anderen Zen-tralen Orten bzw. der isolierten Lage im Thüringer Wald ist Tambach-Dietharz als Ausnahme sowohl erforderlich wie auch begründet. Mit dieser wechselseitigen Vorgehensweise (vgl. auch Regionalplan, 1.2.4), den gegebenen demographischen, geographischen und verwaltungspolitischen Rahmenbedingungen und den jeweiligen Potenzialen der Grundzentren zur langfristigen Erfüllung ihrer Versorgungsfunktionen stellen die ausgewiesenen Grundversorgungsbereiche eine optimale Verbindung von Tragfähig-keit und Zumutbarkeit in der Planungsregion Mittelthüringen dar. Damit sind die Grundversor-gungsbereiche in der Regel gleichzeitig raumstrukturell begründete wie abgegrenzte Räume, in-nerhalb derer sich sinnvolle kommunale Strukturen bilden können. Die Verteilung der Grund-zentren und Grundversorgungsbereiche ist somit gleichzeitig struktureller Spiegel der Region.

Regionalplan Mittelthüringen

13

Während für die drei Grundzentren Waltershausen, Friedrichroda und Tabarz aufgrund der ho-hen Bevölkerungsdichte in enger Nachbarschaft jeweils ein kompakter und vorteilhafter Grund-versorgungsbereich abgegrenzt werden kann, sind in dem Raum nördlich der drei großen Städ-te Gotha, Erfurt und Weimar verfügbare Potenziale für die Entwicklung von eigenständigen Grundzentren nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Zwangsläufig werden sich die drei Städte stärker als bisher in diesen Räumen engagieren müssen.

G 1-21 Zwischen den Zentralen Orten und den Gemeinden ihrer Grundversorgungsbe-reiche sollen vorzugsweise interkommunale Kooperationen entwickelt werden. Begründung G 1-21 Interkommunale Kooperationen haben gegenüber gemeindlichen Verwaltungsstrukturen den Vorteil, dass sich Synergien da, wo sie durch die Kooperation entstehen, nutzen lassen, ohne jedoch die übrigen Bedingungen einer Einheitsgemeinde in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzei-tig lässt sich auf neutralerem Boden ausprobieren, wie eine solche gemeinsame Arbeit funktio-nieren könnte. Vor allem bei den Zentralen Orten ab Mittelzentrum bietet sich über die interkom-munale Kooperation eine gute Möglichkeit, dass die Stadt mit ihrem Umland zur Erörterung be-stehender Herausforderungen ins Gespräch kommt. Durch die Aufstellung abgestimmter Ent-wicklungskonzepte besteht die Möglichkeit, den gemeinsamen Lebens- und Versorgungsraum auf der Grundlage der vorhandenen Potenziale, den Ordnungs- und Entwicklungserfordernis-sen entsprechend einer langfristig tragfähigen Entwicklung zuzuführen. Von besonderer Bedeu-tung sind neben der Siedlungs- und Freiraumgestaltung die Sicherung der Infrastruktur und die Bewältigung der Daseinsvorsorge, wobei ein gemeinsames Handeln speziell im Bereich des Einzelhandels dringend erforderlich ist.

G 1-22 Grundversorgungsbereiche übergreifende integrierte interkommunale Koopera-tionen sollen sich in ihren Abgrenzungen an den Grundversorgungsbereichen orientieren sowie die zugehörigen Zentralen Orte der berührten Grundversor-gungsbereiche einbinden. Begründung G 1-22 Grundsätzlich ist die Freiwilligkeit das Hauptmerkmal interkommunaler Kooperation. Damit un-terliegt auch die Abgrenzung des Kooperationsraumes diesem Prinzip. Dieses Prinzip ist auch angebracht und wichtig bei themenbezogenen Kooperationen. Bei thematisch (all)umfassenden (= integrierten) Kooperationen spielen jedoch mehr grundsätzliche Aspekte eine Rolle, zu de-nen auch die der Zentralen Orte, ihrer Funktionen und ihrer Grundversorgungsbereiche gehö-ren. Dies gilt genau dann, wenn benachbarte Kommunen verschiedener Grundversorgungsbe-reiche interkommunal kooperieren wollen, ihr Zusammenschluss aber nur Teile der jeweiligen Grundversorgungsbereiche umfasst. Schon deshalb muss eine umfassende integrierte Koope-ration die zugehörigen räumlichen Zusammenhänge beachten und die Kulisse des entspre-chenden Grundversorgungsbereiches mit integrieren. Sofern nicht alle Gemeinden eines Grundversorgungsbereiches an einer interkommunalen Kooperation beteiligt sind, bedarf es zu-mindest der informellen Einbindung des zugehörigen Zentralen Ortes, um thematische Über-schneidungen und Konflikte zu vermeiden.

1.3 Entwicklungsachsen Mit der Ausweisung der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen hat der Landesentwicklungs-plan gleichzeitig auch die für die Planungsregion Mittelthüringen bedeutsamen Entwicklungsli-nien aufgenommen LEP, 2.4 und Karte 1. Sternförmig vom Oberzentrum Erfurt ausgehend stellen sie nicht nur die Entwicklungstenden-zen in die Planungsregion dar, sondern gleichzeitig auch die entsprechende Anknüpfung in die Nachbarregionen. Eine weitere Ausweisung von regional bedeutsamen Entwicklungsachsen er-übrigt sich daher. Die landesbedeutsamen Entwicklungsachsen sind als nachrichtliche Wieder-gabe in Regionalplan, Karte 1-1 dargestellt.

Karte 1-1 Raumstruktur [ Plankarten]

Regionalplan Mittelthüringen

14

2. Siedlungsstruktur

2.1 Siedlungsentwicklung Der Landesentwicklungsplan enthält zur Siedlungsentwicklung bereits grundlegende Aussagen. Hierzu zählen insbesondere ▪ die Erhaltung und die den zukünftigen Bedürfnissen entsprechende Weiterentwicklung der

gewachsenen Siedlungsstruktur in allen Teilen des Landes unter Berücksichtigung der öko-logischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse LEP, 3.1.1,

▪ eine Zusicherung der baulichen Eigenentwicklung für die Gemeinden im Einklang mit dem Raum LEP, 3.1.2,

▪ die Beschränkung für darüber hinaus gehende Ansiedlungen auf die Zentralen Orte LEP, 3.1.3 und

▪ das Prinzip von Innenentwicklung vor Außenentwicklung LEP, 3.1.4. Diese wesentlichen Festlegungen erfahren im Regionalplan Mittelthüringen ihre regionsspezifi-sche Ergänzung bzw. Konkretisierung.

G 2-1 Durch Innenentwicklung, Revitalisierung von Siedlungskernen, Erhöhung der Flächenproduktivität, Verbesserung der Infrastruktureffizienz, Sicherung von Freiräumen und Freihaltung von Retentionsflächen Regionalplan, 4.2 sowie durch interkommunale Abstimmungen bzw. Zusammenarbeit soll ein Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung erreicht werden. Dabei sollen die zukünfti-gen Bedürfnisse der Daseinsvorsorge auf der Grundlage der demographischen Veränderungen berücksichtigt werden. Begründung G 2-1 Ziel der nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist es, die Lebensqualität in den Städten und Dör-fern der Region zu halten bzw. zu steigern. Die in der Vergangenheit stark nach außen gerich-tete Siedlungsentwicklung hat insbesondere in den Innenbereichen der Ortslagen zu Leerstand und Brachflächen geführt, verbunden mit Verlust an Attraktivität und Anziehungskraft sowohl für die Bürger als auch für Gewerbetreibende. Gleichzeitig erfolgte eine Erweiterung der Versor-gungsnetze, die nunmehr infolge der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung mit geringer wer-dender Auslastung in ihrer Funktionsfähigkeit gefährdet sind. Die Finanzierung der steigenden Betriebskosten wird eine stetig abnehmende Bevölkerung übernehmen müssen. Deshalb ist ei-ne Einflussnahme auf diesen negativen Prozess geboten und Siedlungserneuerungen sind Siedlungserweiterungen vorzuziehen. Mit der grundsätzlichen Vorgabe, die Innenbereiche und Siedlungskerne zu entwickeln, wird das raumordnerische Interesse verfolgt, dass sowohl für die Gemeinde selbst als auch für einen möglicherweise zugeordneten Verflechtungsbereich Funkti-onsverlust in den Siedlungs- und Versorgungskernen vermieden wird, da sich dieser in der Re-gel negativ auf den Raum und die Bevölkerung auswirkt. Die verstärkte Orientierung der Sied-lungsentwicklung auf die Innenbereiche soll dazu beitragen, diese Gebiete durch Neu- und Um-gestaltung an zukünftige Bedürfnisse anzupassen und damit auch eine bessere Auslastung für die vorhandene soziale und technische Infrastruktur zu sichern. Gleichzeitig erfolgt durch die Aufwertung ortsnaher und innerörtlicher Freiräume eine Erhöhung der Attraktivität und Lebens-qualität in den Orten, und darüber hinaus bleiben für nachfolgende Generationen Entwicklungs-möglichkeiten offen. Durch die beabsichtigte Reduktion der Flächeninanspruchnahme wird auch ein Beitrag zum Schutz des Bodens geleistet und besonders die Landwirtschaft vom hohen Flä-chenentzug entlastet. Eine konsequente Freihaltung von Retentionsflächen sowie zukünftig ei-ne verstärkte Freimachung dieser Flächen ist wegen der gesamtgesellschaftlichen Verantwor-tung geboten. Retentionsflächen – Hochwasserrückhalteflächen – sind überschwemmte Flä-chen, auf denen das Gewässer zeitweilig steht oder auf denen eine erhebliche Durchflussverzö-gerung eintritt. Eine zukünftig verstärkte Kooperation ist generell notwendig, um die mit dem Bevölkerungs-rückgang verbundenen Auslastungsprobleme bzw. den Verlust von Infrastruktureinrichtungen besser bewältigen zu können. Abgestimmte Handlungskonzeptionen in allen Bereichen, insbe-sondere für Einzelhandel, Verkehr, Freiraum und Siedlungsentwicklung sind geeignet konkurrie-rende Entwicklungen zu vermeiden und das finanzielle Risiko der einzelnen Gemeinde zu dämpfen. Von diesen Entwicklungen besonders betroffen sind die nördlichen Umlandräume von Erfurt, Gotha und Weimar. Um die beschriebenen Folgen zu mildern, kann eine enge Zusam-menarbeit innerhalb dieser Räume einschließlich der Städte sehr von Vorteil sein.

Regionalplan Mittelthüringen

15

Die demographische Entwicklung verläuft in Mittelthüringen nicht in allen Gemeinden gleichar-tig. Nur eine jeweils konkret an die Gemeindesituation angepasste Entwicklung ist geeignet den zukünftigen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dabei ist die Berücksichtigung der Bevölkerungs-struktur, insbesondere der Alters- und Haushaltsstruktur von besonderer Bedeutung. Ange-sichts des zunehmenden Anteiles der älteren Bevölkerung kann eine Ausweitung des Angebo-tes an seniorengerechten Wohnformen an räumlich gut erreichbaren Standorten und in zentra-ler Lage sowohl einem vorsorgenden Bedarf als auch räumlichen Ansprüchen gerecht werden. In den dünner besiedelten Ländlichen Räumen kann die Entwicklung dazu führen, dass die zum wirtschaftlichen Betrieb notwendige Auslastung von Einrichtungen bzw. Anlagen künftig nicht mehr erreicht wird, aber aufgrund eines räumlichen Erfordernisses raumspezifische Anpas-sungsstrategien notwendig werden.

G 2-2 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen so geordnet werden, dass räumlich bedingter Verkehrs-aufwand reduziert und einer Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt wird. Begründung G 2-2 Die Herstellung einer ausgewogenen Zuordnung und Mischung der unterschiedlichen Raumnut-zungen trägt dazu bei, dass die für den Verflechtungsbereich bedeutsamen Funktionen so an-geordnet werden, dass sie aus diesem auch gut erreichbar sind. Insbesondere durch Bünde-lung der Funktionen möglichst nah an bereits vorhandenen Zugangsstellen des Schienen- bzw. Straßenpersonennahverkehrs kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Mit der Senkung des Verkehrsaufwandes werden gleichzeitig Umweltbelastungen einschließlich der Flächenin-anspruchnahme für funktionsbedingten Straßenbaubedarf reduziert. Ungeeignete und ungüns-tig gelegene Standorte können in diesem Zusammenhang langfristig rückentwickelt und somit ein Beitrag zur Erhaltung der Landschaftsräume geleistet werden.

G 2-3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen bestehende Baugebiete ausgelastet sowie aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließung und Vorbelastung geeignete Brach- und Konversionsflächen nachgenutzt werden, bevor im Außenbereich Neuausweisungen erfolgen. Begründung G 2-3 In der Planungsregion steht neben einer Vielzahl nachnutzbarer Brach- und Konversionsflächen

Regionalplan, 2.4 ein umfangreiches Angebot an Siedlungsflächen sowohl in rechtskräftigen Baugebieten als auch in bereits erschlossenen Gebieten zur Verfügung. Mit der vorrangigen Nutzung bzw. Umnutzung der geeigneten Potenziale kann die weitere Inanspruchnahme wert-vollen Freiraumes eingedämmt und die Zielsetzung einer nachhaltigen Flächenentwicklung un-terstützt werden. Dabei ist eine Prüfung aller Gebiete auf zukünftige Eignung erforderlich, weil insbesondere die in den 1990er Jahren entwickelten Gebiete auf der Grundlage damaliger Rah-menbedingungen und Annahmen festgelegt wurden. Infolge des bereits bestehenden umfangreichen Angebotes an freien bestehenden Baugebieten und unter Berücksichtigung der damit in Zusammenhang stehenden finanziellen Belastung für die jeweilige Kommune, ist es zwingend erforderlich, zukünftig sparsam mit Flächenneuauswei-sungen umzugehen, um die Chance für die Auslastung erschlossener Gebiete nicht zu reduzie-ren.

G 2-4 Siedlungen mit regionaltypischen und die Landschaft prägenden Erscheinungs-bildern sollen als Teil gewachsener Kulturlandschaften in ihrer Substanz und in ihrem Maßstab sowie ihrer baulichen Struktur erhalten werden. Der umgebende Landschaftsraum soll dabei ebenso geschützt und entwickelt werden. Besonders schützenswerte Landschaftsteile sowie der Zugang zu die-sen sollen von einer Bebauung freigehalten werden. Begründung G 2-4 Der Schutz und die Erhaltung sowie die behutsame Weiterentwicklung wertvoller historisch ge-wachsener Siedlungsstrukturen und das Ortsbild prägende Bausubstanz als Einheit mit dem umgebenden Raum sind sowohl für die Menschen der Region zur Stärkung des Bewusstseins, sich mit der eigenen Region zu identifizieren, als auch in hohem Maße für die Steigerung der Anziehungskraft der Region für den Tourismus von Bedeutung. Der Tourismus lebt in Teilen der Planungsregion Mittelthüringen fast ausschließlich von der noch weiträumig vorhandenen intak-ten und unverbauten Landschaft mit ungestörten Landschafts- und Ortsbildern. Dazu gehören zum Beispiel: ▪ die wertvollen Altstädte und neuzeitlichen Stadterweiterungen sowie die wertvollen und regi-

onaltypischen Ortssilhouetten,

Regionalplan Mittelthüringen

16

▪ das Landschaftsbild prägende Einzelanlagen (z.B. Burgen, Schlösser, Parkanlagen), ▪ die schiefergeprägten Siedlungen im Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge und ▪ die im Thüringer Becken verbreiteten kompakten, zusammengesetzten ländlichen Siedlun-

gen (bestehend aus Kern-, Platz-, Straßen- und Gassenstrukturen) sowie der Anger-, Stra-ßen-, Sackgassen- und Platzdörfer mit ihren Drei- bzw. Vierseithöfen einschließlich ihrer prächtigen Torfahrten.

Zu den besonders schützenswerten Landschaftsteilen gehören die Landschaft prägende und weithin sichtbare Landschaftsteile, wie Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen und Auenbereiche sowie die Umgebung von Kulturdenkmalen. Der Schutz dieser räumlichen Strukturen liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Mit der Er-haltung und Entwicklung intakter und gleichzeitig attraktiver Landschafts- und Siedlungsräume kann neben der Bedeutung als Wohnstandort auch ein Beitrag zur Stabilisierung der touristi-schen Infrastruktur geleistet werden Regionalplan, 4.6. Stadtumbau- und Dorfentwicklungs-konzepte sind in diesem Prozess geeignete Instrumente. Zur Entwicklung dieser Räume gehört z.B. auch die Entfernung störender Brachflächen Regionalplan, 2.4.

G 2-5 Regional und überregional bedeutsame Kulturdenkmale, die das Orts- und Land-schaftsbild besonders prägen, sollen durch städtebauliche bzw. landschaftspfle-gerische Maßnahmen in ihrem Erscheinungsbild erhalten und in ihrer räumlichen Wirkung vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Begründung G 2-5 Die Planungsregion Mittelthüringen verfügt als Teil der historisch gewachsenen Thüringer Kul-turlandschaft über einen großen und vielfältigen Bestand an Kulturdenkmalen. Bedeutsam für die Region ist die Gesamtheit des Denkmalbestandes. Zu diesem Bestand gehören folgende Denkmalkategorien: ▪ historische Stadtkerne (mit gut erhaltenem historischen Stadtgrundriss, hoher Dichte und

Qualität historischer Bausubstanz, das Stadtbild prägenden Bauten, zum Teil erhaltener Stadtbefestigung),

▪ neuzeitliche Stadterweiterungen (z.B. gründerzeitlicher Geschosswohnungsbau, Villenvier-tel, Gartenstadtsiedlungen u.a.),

▪ ländliche Siedlungsanlagen (z.B. zusammengesetzte Dörfer, Straßen-, Anger-, Platzdörfer u.a.),

▪ Sakralbauten (z.B. Klosteranlagen, bedeutende Stadtpfarrkirchen, Dorfkirchen), ▪ Herrschaftsbauten (z.B. mittelalterliche Feudalburgen, Residenzschlösser der ehemaligen

Kleinstaaten), ▪ profane öffentliche Bauten (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen, Theater, Kasernen,

Krankenhäuser, Kuranlagen, Sportanlagen), ▪ städtische Wohnbauten (z.B. Palais, Villen und Landhäuser, Etagenwohnhäuser, Siedlungs-

bauten), ▪ Zeugnisse ländlichen Bauens (z.B. Güter, Drei- und Vierseithöfe, Häuslereien), ▪ Geschäfts- und Verwaltungsgebäude, ▪ Bauten der Technik und des Verkehrs (z.B. Bergbau- und Industrieanlagen, Mühlen, Brü-

cken, Tunnel und Verkehrswege), ▪ Gartendenkmale (z.B. Parkanlagen, Landschafts- und Villengärten), ▪ Gedenkstätten und ▪ archäologische Denkmale. Die Fülle der Denkmale gibt Auskunft darüber, dass wichtige Kapitel deutscher Kultur- und Kunstgeschichte sowie Thüringer Geschichte mit Mittelthüringen verbunden sind und wesentli-che Entwicklungen der deutschen Geschichte ohne den mittelthüringischen Raum nicht erfass-bar sind. Die Erhaltung und Pflege des wertvollen Kulturgutes in Verbindung mit der Kulturland-schaft liegt in einem besonderen öffentlichen Interesse und bildet die Grundvoraussetzung für die Identifikation der Bewohner mit ihrer Heimat. Insbesondere der Schutz und die Pflege der Bau- und Kunstdenkmale und der kulturhistorisch wertvollen Baustrukturen erfordern eine der jeweiligen Eigenart der Denkmale entsprechende Nutzung, so dass geschichtliche und soziale Bezüge ablesbar bleiben. Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen auch durch den Wegfall der Nutzung und durch optische Beeinträchtigung von zu schützenden Gesamtanlagen inklusive der für das Erscheinungsbild notwendigen Umgebung (Freiräume, Sichtbezüge). Gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz hat die Raumordnung die Aufgabe, bei räumli-chen Entwicklungen die Denkmalpflege und den Denkmalschutz einzubeziehen. Mit der grund-sätzlichen Formulierung zum Umgebungsschutz wird auf den das Landschaftsbild prägenden Charakter von Denkmalen, die weiträumige Ausstrahlung und die damit verbundene notwendi-

Regionalplan Mittelthüringen

17

ge Sicherung der Anlagen einschließlich der Wahrung von Sichtbeziehungen hingewiesen, um die Ansiedlung störender Vorhaben im Wirkungsbereich von Kulturdenkmalen zu vermeiden.

2.2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe Für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und der Planungsregion enthält der Landesent-wicklungsplan in LEP, 3.3.4 bis 3.3.8 Vorgaben für große Industrie- und Gewerbeansiedlun-gen mit herausragender Bedeutung. Eigens für den Bedarf an großen, zusammenhängenden und als Industrie- und Gewerbegebiet nutzbaren Flächen wurden die beiden Kategorien Vorranggebiet Großflächige Industrieansied-lungen und Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen zur Flä-chenvorsorge durch den Landesentwicklungsplan zur Ausweisung im Regionalplan vorgege-ben. Mit der Ausrichtung der gewerblichen Siedlungstätigkeit auf die entsprechenden Vorrang-gebiete und die Zentralen Orte wird die notwendige Konzentration auf besonders geeignete Schwerpunkte unterstützt. Insbesondere in den Zentralen Orten höherer Stufe steht den Unter-nehmen die notwendige Infrastruktur (technische Infrastruktur, Arbeitskräftepotenzial, Marktnä-he, Branchennähe), ergänzt um die so genannten „weichen Standortfaktoren“ (Bildungsange-bot, Kulturangebot usw.), zur Verfügung.

2.2.1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Der Landesentwicklungsplan nennt in LEP, 3.3.4 für die Planungsregion Mittelthüringen fünf Standorträume für Industriegroßflächen, welche durch die Ausweisung als Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen im Regionalplan ihre konkrete Abgrenzung erhalten. Diese in der Regel mindestens 100 ha großen Flächen dienen für Ansiedlungen mit außerordentli-chem Flächenbedarf und stehen bis zur Inanspruchnahme durch eine Leitansiedlung für eine ineffiziente Nutzung und kleingliedrige Teilung nicht zur Verfügung. Folgeansiedlungen sind da-von unberührt.

Z 2-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sind für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit hoher strukturpoliti-scher und landesweiter Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nut-zungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangi-gen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ IG-1 – Erfurter Kreuz (Arnstadt / Ichtershausen) ▪ IG-2 – Andislebener Kreuz (Andisleben / Walschleben) ▪ IG-3 – Sömmerda / Kölleda ▪ IG-4 – Sömmerda / Rohrborn ▪ IG-5 – Hörsel (Waltershausen / Hörselgau) Begründung Z 2-1 Die Auswahl und Festlegung der Standorträume für großflächige Industrieansiedlungen erfolgte im Landesentwicklungsplan thüringenweit auf der Grundlage intensiver Untersuchungen und mit einem hohen Qualitätsanspruch anhand festgelegter Kriterien (z.B. verkehrsgünstige Lage, ebenes Gelände, Arbeitskräfteverfügbarkeit, geringes Konfliktpotenzial). Die ausgewählten Ge-biete verfügen über insgesamt sehr gute Standorteigenschaften, die der wirtschaftlichen Ent-wicklung des gesamten Freistaates dienen sollen. Deshalb sind die im Regionalplan ausgewie-senen Vorranggebiete mindestens bis zur Ansiedlung durch eine industrielle Großinvestition auch nicht für den allgemeinen kommunalen Bedarf vorgesehen LEP, 3.3.5, demnach ist ei-ne kleingliedrige Teilung und Zersplitterung dieser Flächen nicht gestattet. Restflächen sind da-von nicht betroffen. Das am Erfurter Kreuz ausgewiesene Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 ist der größte Industriestandort in Mittelthüringen und setzt sich zusammen aus zwei Teilflächen östlich und westlich der L 1044. Die Teilfläche westlich der L 1044 ist durch ihren räumlichen Zuschnitt und die Größe der Industriefläche besonders geeignet, für eine sehr flächenintensive Großinvestition in Thüringen freigehalten zu werden. Die Offenhaltung der Fläche nördlich des Verbindungsweges Rehestädt – Ichtershausen und westlich der L 1044 dient dazu, für den ver-bleibenden Raum naturräumliche und klimaökologische Ausgleichsleistungen zu ermöglichen. Die Erweiterung des Gewerbegebietes Thörey ist bei fortschreitender Entwicklung am Erfurter Kreuz als Ergänzungsfläche möglich. Für das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlun-gen IG-3 besteht eine südliche Erweiterungsmöglichkeit bis zur Bahnlinie Großheringen –

Regionalplan Mittelthüringen

18

Straußfurt, sofern dieser Bereich nicht Bestandteil des Überschwemmungsgebietes der Lossa ist. Mit der Ausweisung der fünf Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen bietet Mittel-thüringen ein attraktives Standortangebot und insbesondere durch die Städtereihe Weimar – Er-furt – Gotha eine leistungsfähige und anspruchsvolle Infrastrukturausstattung sowie ein qualifi-ziertes Arbeitskräftepotenzial. Die Vorranggebiete sind uneingeschränkt als Industrieflächen nutzbar. Vorhaben bezogene Untersuchungen für Entwicklungen wie z.B. zum Immissions-schutz im Rahmen der weiteren Bauleitplanung bleiben hiervon jedoch unberührt.

G 2-6 Die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sollen für Ansiedlungen mit Affinität zum Schienengütertransport vorgehalten werden. Begründung G 2-6 Der hohe Erschließungsaufwand für einen Bahnanschluss sowie die laufenden Kosten für die Unterhaltung erfordern eine hohe Auslastung, damit langfristig die Tragfähigkeit gewährleistet werden kann. Die damit angestrebte Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene kann neuen Straßenbaubedarf bzw. die Erweiterung bestehender Straßen reduzieren und kann somit zur Reduzierung des Flächenverbrauches sowie gleichzeitig zum Schutz des Bodens beitragen.

2.2.2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbean-siedlungen Im Landesentwicklungsplan wird in LEP, 3.3.6 gemäß den genannten Vorgaben die Möglich-keit eröffnet, Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu be-stimmen. Bis auf die reduzierte Mindestgröße sind die Vorranggebiete Regional bedeutsame In-dustrie- und Gewerbeansiedlungen in den an sie gestellten Anforderungen mit den Vorrangge-bieten Großflächige Industrieansiedlungen im Wesentlichen vergleichbar.

Z 2-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit regionaler und überregionaler Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorran-gigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain ▪ RIG-2 – Gotha Nordost ▪ RIG-3 – Hörselgau Marktal ▪ RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße Begründung Z 2-2 Bereits durch die Ausweisung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Regi-onalplan, 2.2.1 verfügt Mittelthüringen über ein enormes Potenzial an Angebotsflächen der Ka-tegorie über 100 ha. Mit der zusätzlich vorgenommenen Ausweisung von vier Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen wird das Ziel verfolgt, auch ein Flä-chenangebot im Größenbereich 50 ha vorzuhalten und zur Sicherung der wirtschaftlichen Ent-wicklung in der Planungsregion Mittelthüringen beizutragen. Die vier Vorranggebiete befinden sich an Standorten, die bereits über ein Potenzial an Industrie- und Gewerbeansiedlungen und einen hohen Erschließungsgrad verfügen. Mit dem Angebot an Flächen der Größenordnung über 50 ha und den landesbedeutsamen Flächen mit mehr als 100 ha wird den unterschiedli-chen Größenansprüchen der Investoren Rechnung getragen. Flächenanforderungen, die an-sonsten aktuell in erster Linie unter 10 ha liegen, können im Regelfall auf freien Flächen in den bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten der Region gedeckt werden Regionalplan, G 2-8.

G 2-7 Die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sollen für konkrete industrielle / gewerbliche Ansiedlungen mit besonderer struk-turpolitischer Bedeutung vorgehalten werden. Sie sollen bis zu einer Leitansied-lung nicht für kleinteilige Ansiedlungen genutzt werden. Begründung G 2-7 Ein Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ist nach LEP, 3.3.6 wegen seiner Größe und Standortqualität von besonderer Bedeutung für die Regionalent-wicklung und Profilierung der Region. Nachrangig zu den Vorranggebieten Großflächige Indus-

Regionalplan Mittelthüringen

19

trieansiedlungen dienen die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbean-siedlungen zusätzlich der Flächenvorsorge im Größenbereich 50 bis 100 ha. Deshalb sind sie ebenso wie die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen weder für eine kleingliedri-ge Teilung und Angebotsplanung noch für den alleinigen Bedarf der Fläche spendenden Ge-meinde bestimmt. Als Orientierungswert für eine Leitansiedlung gilt eine Fläche von 10 ha. Fol-geansiedlungen am Standort bleiben davon unberührt.

G 2-8 Die großen bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete sollen als vorhandene Wirtschaftspotenziale der Region vorrangig ausgelastet und ihre Wirksamkeit für die Region gestärkt werden. Begründung G 2-8 So stellen neben den Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und den Vorrangge-bieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen die großen bestehenden Ge-werbe- und Industriestandorte in Mittelthüringen mit Flächengrößen weit über 50 ha wie zum Beispiel die Gebiete Kölleda „Kiebitzhöhe“, „Ohrdruf-Hohenkirchen-Herrenhof“, „Ulla / Nohra / Obergrunstedt“, das Güter-Verkehrs-Zentrum Erfurt und die „Gewerbegebiete an der B 87“ in Apolda eine für die Region bedeutsame und wichtige wirtschaftliche Basis dar. Über eine zwi-schen den Nachbarkommunen abgestimmte Vorgehensweise bei der Vermarktung sowie über die Betreibung gemeinsamer Flächenkataster, möglichst auf Landkreisebene, kann die beste-hende Unterauslastung behoben werden. Eine gemeinsame Vorgehensweise bietet dazu viel-fältige Chancen. Die genannten bestehenden Standorte verfügen über sehr gute bis gute Standorteigenschaften und sind deshalb gleichfalls geeignet, regional und überregional konkur-renzfähig zu sein und positive Effekte für die Region zu erbringen. Als Hochtechnologie-Stand-ort nehmen die bestehenden universitätsnahen Gewerbegebiete Ilmenau / Langewiesen „Am Ehrenberg“ sowie das Forschungs- und Industriezentrum Erfurt-Südost eine besondere Stellung bei der gewerblichen Entwicklung ein. Eine Erweiterung der Standorte „Am Ehrenberg“ als Wis-senschaftspark in Verbindung mit der Technischen Universität Ilmenau ist mittelfristig möglich.

G 2-9 Neue Industrie- und Gewerbegebiete ab 50 ha Flächengröße sollen nur im Ein-vernehmen mit der Regionalen Planungsgemeinschaft entwickelt werden. Begründung G 2-9 Mit den Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Regional bedeutsame Indus-trie- und Gewerbeansiedlungen wird in Mittelthüringen ein umfangreiches Potenzial an Indus-trie- und Gewerbegebieten vorgehalten. Flächenentwicklungen dieser Größenordnung haben in jedem Fall Auswirkungen nicht nur auf die umliegenden Standorte sondern darüber hinaus auf einen größeren Raum. Wegen der besonderen Qualität der Standorte LEP, 3.3.4 und 3.3.6, ihrer Größe und der Bedeutung für die Region erfordert ihre Ausweisung den regionalen Kon-sens. Deshalb werden sie als Vorranggebiete auch im Regionalplan ausgewiesen. Ausweisun-gen neuer Industrie- und Gewerbegebiete über die in Regionalplan, Z 2-1 und Z 2-2 ausge-wiesene Vorranggebiete hinaus, erfordern ebenfalls die Herstellung des regionalen Konsenses. Damit wird die Gleichwertigkeit zu den Vorranggebieten in Regionalplan, Z 2-1 und Z 2-2 hergestellt.

2.3 Großflächiger Einzelhandel Einzelhandelsgroßprojekte (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 1-3 BauNVO) sind nicht nur von we-sentlicher Bedeutung für die längerfristige Versorgung der Bevölkerung, sondern zunehmend auch im Bereich der verbrauchernahen Grundversorgung – insbesondere im Lebensmittel-Ein-zelhandel. Durch die überörtliche Raumbedeutsamkeit dieser Betriebsformen im Einzelhandel ist vor allem zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion eine Konzentration des großflächigen Einzelhandels auf die Zentralen Orte höherer Stufe unumgänglich, vgl. LEP, 3.2.1. Zur möglichen Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten auch in Grundzentren enthält der Landesentwicklungsplan in LEP, 3.2.2 Aussagen. Die Ansiedlung von Hersteller-Direktverkaufszentren als eine Sonderform der großflächigen Einzelhandelseinrichtungen ist gemäß Landesentwicklungsplan nur in städtebaulich integrierter Lage in Oberzentren und somit für Mittelthüringen nur in Erfurt zulässig LEP, 3.2.1.

Regionalplan Mittelthüringen

20

2.4 Brachflächen und Konversion Der Landesentwicklungsplan enthält allgemeine Aussagen zur Notwendigkeit der vorrangigen Nutzung von Brachflächen LEP, 3.4.1. Aufgabe der Regionalpläne ist es, Konversions- und Brachflächen mit regionaler Bedeutsamkeit zu bestimmen und Entwicklungsoptionen für die Nachnutzung aufzustellen LEP, 3.4.2. Gemäß LEP, 3.4.2 liegt eine regionale Bedeutung immer dann vor, wenn einerseits solitär gelegene größere Standorte und Flächen oder anderer-seits kumuliert vorkommende (kleinere) Standorte aufgrund ihrer Problemsituation oder ihres Nachnutzungspotenziales den sie umgebenden Teilraum prägen und maßgeblich beeinflussen oder aufgrund ihrer potenziellen Nachnutzung zukünftig maßgeblich prägen oder beeinflussen werden. Die nach diesen Kriterien und in Abstimmung mit den Gemeinden ausgewählten Brachflächen entsprechen dem regionalen Konsens, insbesondere die Ausstrahlung der Region in ihrer Gesamtheit zu verbessern. Maßgebend für die Ausweisung im Regionalplan ist nicht ei-ne festgelegte Mindestgröße, sondern das anstehende und in der Regel nicht allein von der Ge-meinde zu lösende Problempotenzial der jeweiligen Brachfläche.

G 2-10 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und Brachflächen soll der baulichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen Entwicklungsoption ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Industrie / Gewerbe

– Gotha (Landkreis Gotha) / Industrie- und Gewerbebrache Gotha Ost (süd-lich Kindleber Straße, beidseitig Gleichenstraße, östlich Oststraße)

– Großbreitenbach (Ilm-Kreis) / Glaswerk und angrenzende Bahnbrache – Buttstädt (Landkreis Sömmerda) / Gewerbebrache Lohstraße Nord – Straußfurt (Landkreis Sömmerda) / Störreservelager Schwerstedter Straße – Erfurt / Gewerbebrache Weimarische Straße (südlich) unter Beachtung des

teilweise vorhandenen Denkmalschutzstatus – Erfurt / Schrottplatz, Gebiet „An der Lache“ (Gleistrasse)

▪ Gewerbe / Wohnen / sonstige bauliche Nutzung – Gotha (Landkreis Gotha) / Gewerbe- und Bahnbrache Parkstraße – Hörselgau (Landkreis Gotha) / Gummiwerk – Tonna (Landkreis Gotha) / Altes Gräfliches Schloss zu Gräfentonna (unter

Denkmalschutz stehende Anlage) – Arnstadt (Ilm-Kreis) / Gewerbebrachen (Gemengelage) beidseitig Mühlweg – Geraberg (Ilm-Kreis) / Thermometerwerk – Gräfenroda (Ilm-Kreis) / Keramikwerk – Langewiesen (Ilm-Kreis) / Gewerbebrachen Oberweg – Schmiedefeld (Ilm-Kreis) / Glashütte – Apolda (Landkreis Weimarer Land) / Ortskernbrachen (unter anderem Groß-

küche, Textima, Kino, Lederwaren) – Bad Sulza (Landkreis Weimarer Land) / Kindersanatorium Carl-Zeiß-Stiftung – Erfurt / Bahnbrache Thomasstraße – Erfurt / Gewerbebrache „Äußere Oststadt“

Begründung G 2-10 Eine regionale Bedeutsamkeit der Brach- und Konversionsflächen ergibt sich neben ihrer raum-wirksamen Lage und besonderen Problemsituation durch die Vielzahl der über die Region ver-teilten Standorte, die in ihrer Gesamtheit den Mittelthüringer Raum beeinträchtigen. Mit der kon-kreten Benennung von ausgewählten Standorten, an denen durch Flächenrecycling wertvolles Bauland einer geordneten Wiedereingliederung zugeführt werden soll, ist die Absicht verbun-den, den dringend notwendigen Sanierungsprozess positiv zu beeinflussen und wenn möglich zu beschleunigen. Die ausgewiesenen Standorte haben durch ihre besondere Problemsituation erhebliche negative Auswirkungen auf den sie umgebenden Teilraum. Die Aufwertung dieser an wichtigen regionalen oder überregionalen Verkehrsverbindungen oder in den Vorbehaltsgebie-ten Tourismus und Erholung liegenden Standorte trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivi-tät der Region bei. Die für eine bauliche Nachnutzung ausgewiesenen Standorte befinden sich innerhalb bzw. in unmittelbarer Randlage des Siedlungsgefüges und sind allgemein für eine wirtschaftliche Nach-nutzung sehr gut geeignet. Gleichzeitig erfolgt mit der Nachnutzung auch eine Verdichtung des Siedlungsgefüges, welche sich insbesondere vorteilhaft auf die Funktionsfähigkeit der techni-

Regionalplan Mittelthüringen

21

schen Infrastruktur auswirkt und damit langfristig als kostengünstig erweisen wird. Darüber hin-aus werden durch die Um- und Nachnutzung der Brachflächen Umweltbelastungen beseitigt und die jeweiligen Siedlungsbereiche aufgewertet. Die bauliche Nachnutzung schließt eine ver-besserte Umfeldgestaltung durch großflächige Grünräume nicht aus. Die im Landesentwicklungsplan LEP, 3.4.1 für die Entwicklung Regional bedeutsamer Kon-versions- und Brachflächen empfohlene interkommunale Zusammenarbeit kann z.B. durch ein gemeinsames Vorgehen in Regionalen Entwicklungskonzepten oder ähnlichen Kooperationen erreicht werden und bedeutet für die einzelne Gemeinde eine Erleichterung bei der Realisierung dieser Aufgabe.

G 2-11 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und Brachflächen soll der freiräumlichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebe-nen Entwicklungsoption ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Landwirtschaft

– Sömmerda (Landkreis Sömmerda) / Trockenwerk Leubingen – Alperstedt (Landkreis Sömmerda) / ehemalige LPG-Gebäude – Blankenhain (Landkreis Weimarer Land) / Hühnerfarm am Steintisch – Reisdorf (Landkreis Weimarer Land) / Ziegelei

▪ Freiraum – Seebergen (Landkreis Gotha) / NVA-Gelände am Großen Seeberg – Frankenhain (Ilm-Kreis) / Ferienheim Bahnhofstraße – Frauenwald (Ilm-Kreis) / NVA-Ferienheim – Friedersdorf (Ilm-Kreis) / Ferienheim Ölschröte – Großbreitenbach (Ilm-Kreis) / ehemalige Ferienanlage südlich Campingplatz – Herschdorf (Ilm-Kreis) / Ferienheimanlage Finkenmühle – Langewiesen (Ilm-Kreis) / Gewerbebrache Pappmühle – Schmiedefeld (Ilm-Kreis) / Ferienheim Schöne Aussicht – Stadtilm (Ilm-Kreis) / ILMIA-Gelände – Wolfsberg (Ilm-Kreis) / Sägewerk Gräfinau-Angstedt – Weißensee (Landkreis Sömmerda) / Stallanlage und Gut Ottenhausen – Beichlingen (Landkreis Sömmerda) / ehemalige LPG-Gebäude – Bad Berka (Landkreis Weimarer Land) / Papierfabrik Tannroda – Mattstedt (Landkreis Weimarer Land) / Industriebrache Kunstharze – Erfurt / Luisenhof Schmira – Erfurt / Abfüllstation Gispersleben Schmalwasserweg – Erfurt / Brotfabrik Gispersleben Zittauer Straße

Begründung G 2-11 Die ausgewiesenen Brachflächen gehören zu den Standorten, die aufgrund ihrer besonderen Problemsituation schon sehr lange Zeit keiner wirtschaftlichen Nachnutzung zugeführt werden konnten. Infolge ihrer jeweiligen Lage, Eignung und Erschließungsbedingungen ist eine Um- bzw. Nachnutzung als Baufläche nicht absehbar und ein Bedarf zukünftig auch nicht zu erwar-ten. Da sich die Standorte entweder solitär und räumlich wirksam im Außenbereich oder inner-halb sensibler Ortsbereiche mit freiräumlichem Entwicklungs- bzw. Ordnungsbedarf befinden, besteht ein dringendes Erfordernis, die von diesen Brachflächen ausgehenden negativen Wir-kungen zu beseitigen und sie dem umgebenden Raum entsprechend anzupassen und ökolo-gisch aufzuwerten. Bei entsprechender Eignung können diese Flächen verstärkt zur Entwick-lung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt werden. Der in einem Teil der Standorte für einzelne Gebäude noch vorhandene Denkmalschutzstatus bleibt unabhängig von dieser grundsätzlichen Vorgabe bestehen.

G 2-12 In den Landkreisen und kreisfreien Städten der Planungsregion Mittelthüringen sollen unter Einbeziehung regionaler Akteure Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgehalten und regionsweit genutzt werden. Begründung G 2-12 Mit der Einrichtung von Ausgleichsflächenpools kann ▪ die weitere Flächeninanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen reduziert, ▪ der nach wie vor hohe Bedarf an Ausgleichsflächen ökologisch und langfristig ökonomisch

gedeckt,

Regionalplan Mittelthüringen

22

▪ die mit Brachflächen verbundenen Missstände behoben und ▪ ein schnell verfügbares Angebot für die Bedarfsdeckung an Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die bevorzugte Lenkung notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Brachflä-chen trägt dazu bei, Grund und Boden zu schützen und die Flächeninanspruchnahme, insbe-sondere den Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen, für die Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu reduzieren. Notwendige Vorleistungen auf diesen Flächen, wie z.B. Abriss und Beräumung, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Die Aufstellung gemeinsamer Flächenkataster durch die Landkreise und ihre Gemeinden verbunden mit der entsprechenden Präsentation trägt dazu bei, die notwendige Sanierung der Brachflächen stär-ker in das öffentliche Blickfeld zu rücken, gegebenenfalls zu beschleunigen und möglicherweise zu erleichtern. Durch Einbindung und Abstimmung mit den regionalen Akteuren (z.B. den Regi-onalen Aktionsgruppen im Rahmen des Programmes LEADER) werden die Voraussetzungen geschaffen, entsprechende Förderprogramme, z.B. der Landentwicklung zur Brachflächenrevi-talisierung, besser zu nutzen.

G 2-13 Touristische Brachflächen im Rand- bzw. Außenbereich, für die kein Bedarf vor-handen bzw. absehbar ist oder standort-/erschließungsbedingt eine bauliche Nachnutzung entfällt, sollen durch Aufnahme in den Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einer geeigneten freiräumlichen Nachnutzung zugeführt werden. Begründung G 2-13 In der Planungsregion Mittelthüringen und insbesondere in den südlichen Teilen der Landkreise Gotha und Ilm-Kreis beeinträchtigen, über die ausgewiesenen regional bedeutsamen touristi-schen Brachen Regionalplan, G 2-11 hinaus, zusätzlich eine Vielzahl großer ehemaliger Fe-rienheime und Ferienhausanlagen den weiter zu entwickelnden Erholungsraum, die Erholungs-orte und speziell auch die Regional bedeutsamen Tourismusorte. Infolge der jahrelang fehlen-den Nutzung befinden sich diese Gebäude in einem baulichen Zustand, der eine zukünftige Umnutzung weitestgehend ausschließt und deshalb besonders aus Sicherheitsgründen nur noch ein Abriss infrage kommt. Weiterhin erschweren die Lage im Außenbereich und unzurei-chende Erschließungsbedingungen eine weitere bauliche Nutzung. Geeignete freiräumliche Nachnutzungen lassen sich über die Zuordnung zu dem in Regionalplan, G 2-12 genannten Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermitteln und herstellen.

G 2-14 Ehemalige landwirtschaftliche Anlagen / Brachflächen im Rand- bzw. Außenbe-reich, für die kein Bedarf vorhanden bzw. absehbar ist oder standortbedingt eine bauliche Nachnutzung entfällt, sollen vorrangig der landwirtschaftlichen Boden-nutzung bzw. einer anderen geeigneten freiräumlichen Nachnutzung zugeführt werden. Begründung G 2-14 Die bisher für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, für die Rohstoffgewinnung sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollzogene Flächen-Neuinanspruchnahme erfolgte über-wiegend zu Lasten landwirtschaftlich genutzter Flächen. Zum umfangreichen Flächenentzug haben bereits auch die ehemaligen LPG-Stallanlagen (z.B. in den Ortsteilen Möbisburg und Schmira der Stadt Erfurt und im Ortsteil Haarhausen der Wachsenburggemeinde) einschließlich ihrer Nebenanlagen beigetragen, da sie ebenso auf landwirtschaftlicher Nutzfläche errichtet wurden. Darüber hinaus nachteilig erfolgte ihre Errichtung im Allgemeinen in unmittelbarer Orts-randlage. Durch die Entfernung dieses meist stark desolaten Gebäudebestandes und die Ent-siegelung der Flächen besteht die Chance, die ursprüngliche Nutzung des Bodens mittelfristig wieder herzustellen. Die Rückführung zur landwirtschaftlichen Freifläche reduziert die Sied-lungs- und Verkehrsfläche und trägt dazu bei, die dörflichen Siedlungen, insbesondere die tradi-tionell gewachsenen Ortsränder, in ihrer räumlichen Wirkung aufzuwerten und ermöglicht eine harmonische Einbindung der Ortslagen in den Landschaftsraum. Gleichzeitig kann die in der Regel mit landwirtschaftlichen Brachflächen verbundene Umweltbelastung (z.B. Immissionen und Altlasten) beseitigt bzw. minimiert werden.

G 2-15 Bahnbrachen an gewidmeten / betriebenen Schienenverbindungen Regional-plan, 3.1.1 sollen vorrangig einer dem Standort entsprechenden Nachnutzung zu-geführt werden. Bahnbrachen entlang der für die Trassensicherung bestimmten Schienenverbindung sollen darüber hinaus unter Freihaltung der anliegenden und zu sichernden Schienentrasse entwickelt werden Regionalplan, Z 3-2.

Regionalplan Mittelthüringen

23

Begründung G 2-15 Die an Schienenverbindungen liegenden Bahnbrachen sind in Abhängigkeit von der Strecken-bedeutung stark bis besonders stark öffentlichkeitswirksam und somit stark raumwirksam. Die Gestaltung der an die Bahntrassen angrenzenden Räume einschließlich ihrer Bebauung prägt maßgeblich das Erscheinungsbild eines Raumes. In der Regel besteht hier ein erheblicher Ord-nungsbedarf. Deshalb ist die vorrangige Sanierung dieser Flächen dringend erforderlich, um Image-Schäden für Mittelthüringen zu vermeiden. Neben der Bedeutung der Sanierung aus Blickrichtung der Bahntrassen stellen vor allem brach gefallene Bahnhofsgebäude mit ihrem Umfeld eine Beeinträchtigung zentraler Räume der betroffenen Orte dar. Die Notwendigkeit für eine bauliche Nachnutzung ergibt sich zumindest für die unter Denkmalschutz stehenden Bahn-hofsgebäude. Darüber hinaus bedeutet eine dem Standort entsprechende weitere Nutzung ins-besondere die Übereinstimmung mit den Belangen des Immissionsschutzes. In Abhängigkeit vom zukünftigen Bedarf ist bis zu einer abschließenden Nachnutzung für den überwiegenden Teil der Flächen eine freiräumliche Zwischennutzung sinnvoll.

G 2-16 Brachflächen innerhalb ausgewiesener Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hoch-wasserschutz Regionalplan, 2.1 und 4.2 sollen einer freiräumlichen Nachnut-zung zugeführt werden. Liegen diese Flächen innerhalb bedeutsamer Siedlungs-bereiche, dann soll in Abhängigkeit vom jeweiligen Umfeld und den räumlichen Bedingungen eine bauliche Nachnutzung bedingt möglich sein. Begründung G 2-16 Durch die in den vergangenen Jahren sich häufenden Hochwasserereignisse besteht die Not-wendigkeit, diesem Belang zukünftig eine größere Bedeutung beizumessen und deshalb stärker zu berücksichtigen. Die in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz liegenden Brachflächen im Außenbereich bieten für die Rückgewinnung von natürlichen Überschwem-mungsflächen ein wertvolles Flächenpotenzial. Als naturnahe Vegetationsform wirken unter an-derem Auewälder besonders positiv. Darüber hinaus besteht für derartige Brachflächen inner-halb der bebauten Siedlungsbereiche die Notwendigkeit einer verstärkten Prüfung und Abklä-rung der Fragestellung, inwieweit die weitere Nutzung als Baufläche noch erforderlich ist bzw. in welchem Verhältnis dazu zukünftige Aufwendungen für den notwendigen Hochwasserschutz der bestehenden Siedlungen stehen. Siedlungsbereiche sind bedeutsam, wenn ihnen neben der siedlungsstrukturellen auch eine Bedeutung hinsichtlich der Daseinsvorsorge zukommt. Die Rückgewinnung innerörtlicher Freiräume bietet Chancen für die weitere Wohnumfeldgestaltung oder ermöglicht die Einordnung von Naherholungsbereichen. Die Fortsetzung einer langfristigen Bebauung ist auch von der örtlichen Bevölkerungsentwicklung und dem damit verbundenen möglicherweise geringeren Siedlungsflächenbedarf abhängig.

2.5 Siedlungszäsuren Aus Gründen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung enthält der Landesentwicklungsplan die Vorgabe, Siedlungszäsuren auszuweisen und gibt dazu allgemeine Anhaltspunkte LEP, 3.1.5.

Z 2-3 In den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Siedlungszäsuren sind naturschutzfachlich wertvolle, für die Naherholung bedeutende oder für die Landwirtschaft wichtige siedlungs-nahe Freiräume und Areale zu sichern. Siedlungsflächenerweiterungen über die mittels Siedlungszäsuren begrenzten Siedlungsbereiche hinaus sind ausge-schlossen. ▪ SZ-1 – Schmira / Hochheim (Erfurt) ▪ SZ-2 – Urbich / Niedernissa (Erfurt) ▪ SZ-3 – Windischholzhausen südöstlich (Erfurt) ▪ SZ-4 – Hochstedt Güterverkehrszentrum (Erfurt) ▪ SZ-5 – Kühnhausen (Erfurt) / Elxleben ▪ SZ-6 – Elxleben / Walschleben ▪ SZ-7 – Apfelstädt (Nesse-Apfelstädt) / Wandersleben (Drei Gleichen) ▪ SZ-8 – Ingersleben / Neudietendorf (Nesse-Apfelstädt) ▪ SZ-9 – Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter

Kreuz nördlich (Arnstadt / Ichtershausen) ▪ SZ-10 – Marlishausen / Hausen (Wipfratal)

Regionalplan Mittelthüringen

24

▪ SZ-11 – Oberpörlitz westlich (Ilmenau) Begründung Z 2-3 Als lineares Element zur Einschränkung / Begrenzung der Siedlungsentwicklung haben Sied-lungszäsuren die Aufgabe, vorhandene naturschutzfachlich wertvolle, für die Naherholung be-deutende sowie für die Landwirtschaft wichtige siedlungsnahe Freiräume und Areale zu sichern bzw. darüber hinaus größere Siedlungsbereiche zu gliedern oder zu begrenzen und die Entste-hung bandartiger Siedlungsstrukturen durch das Zusammenwachsen dicht beieinander liegen-der Siedlungsgebiete zu verhindern. So unterstützt z.B. die im Bereich des kleinräumig bedeut-samen Freiraumes „Schlammgraben“ ausgewiesene Siedlungszäsur SZ-9 in Verbindung mit den zum Teil nördlich bzw. südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen den Ausgleich der insgesamt hohen baulichen Belastung des Raumes am Erfurter Kreuz zugunsten des Na-turhaushaltes (Zuführung / Offenhaltung zur Gera-Aue) und sie dient der notwendigen Siche-rung des Landschaftsbildes östlich des Gebietes der Drei Gleichen. Neben den weiträumigen flächenhaften Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1.1 und 4.1.2 werden die Siedlungszäsuren für den kleinräumigen Schutz insbesondere in Siedlungs-nähe eingesetzt (z.B. SZ-4). Siedlungszäsuren sind insbesondere notwendig, um ökologische Ausgleichsfunktionen und kleinklimatische Verbesserungen zu ermöglichen. Zusammen mit den Plansätzen im Abschnitt Siedlungsentwicklung Regionalplan, 2.1 dient die Ausweisung der Siedlungszäsuren dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit und trägt somit zu einer Eindämmung des durch die Siedlungsentwicklung vollzogenen Verbrauches wertvoller Landschaft und der daraus resultierenden Umweltbelastungen bei. Sie sind unter anderem in den Stadt- und Um-land-Räumen (z.B. SZ-5 und SZ-6) als Grenzen einer maximal vertretbaren Siedlungsentwick-lung und weiter zur Vermeidung ungewollter bandartiger Entwicklungen gemäß LEP 2.4.3 (z.B. SZ-7 und SZ-8) ausgewiesen. Dies gilt auch für die Siedlungszäsuren SZ-1 bis SZ-3 sowie SZ-10 und SZ-11, welche jeweils der Trennung von Ortsteilen und im Besonderen städtischer von dörflicher Struktur dienen sowie der Erhaltung ortsrandnaher Erholungsflächen bzw. Frei-räume. Begründete gemeindliche Entwicklungsbedürfnisse werden dabei berücksichtigt.

Regionalplan Mittelthüringen

25

3. Infrastruktur

3.1 Verkehrsinfrastruktur Die Landesplanung gliedert die Verkehrsinfrastruktur für ihre Zwecke in ein hierarchisch gestuf-tes funktionales Verkehrsnetz für Schiene, Straße und Luftverkehr mit einer ▪ europäischen, ▪ großräumigen, ▪ überregionalen und ▪ regionalen Netzebene LEP, 4.1.6 / Karte 1. Das regional bedeutsame Verkehrsnetz ist in den Regional-plänen auszuweisen LEP, 4.1.17 bis 4.1.20. Im Regionalplan Mittelthüringen erfolgt dies in

Regionalplan, Karte 3-1, in Regionalplan, Raumnutzungskarte sowie aufgeteilt nach den einzelnen Verkehrsträgern in Regionalplan, 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.5.

3.1.1 Funktionales Schienennetz

Europäisch bedeutsame Schienenverbindungen Die europäische Netzebene umfasst die Verbindungen zwischen Metropol- und Agglomerati-onsräumen sowie die Verbindungen des Transeuropäischen Schienennetzes (TEN). Für die Planungsregion Mittelthüringen sind die Neu- und Ausbaustrecke (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8) Nürnberg – Erfurt – Berlin, die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung und die Verbindung Erfurt – Naumburg – Halle / Leipzig LEP, 4.1.7 bedeutend.

G 3-1 Die Schienenverbindung (Eisenach) – Erfurt soll auf eine Streckengeschwindig-keit von 200 km/h ertüchtigt werden. Begründung G 3-1 Die Ertüchtigung der genannten Schienenverbindung trägt dazu bei, die Landeshauptstadt Er-furt besser an die Metropolregion Rhein-Main mit dem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt Frankfurt sowie an die Transeuropäische Schienenverbindung München – Hamburg als eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen Deutschlands im Schienenverkehr anzubinden. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Vorhabens aus dem Vordringlichen Bedarf des Bundesver-kehrswegeplanes.

G 3-2 Der Sanierung und Instandhaltung der Schienenverbindung Weimar – Apolda – (Naumburg – Leipzig / Halle) soll gegenüber nachgeordneten Schienenverbin-dungen eine höhere Priorität beigemessen werden. Begründung G 3-2 Würde die Unterhaltung der Schienenverbindung Weimar – Apolda – Naumburg – Leipzig / Hal-le mit Realisierung der ICE-Neubaustrecke vernachlässigt, würde sich die bahnseitige Anbin-dung der Stadt Weimar deutlich verschlechtern. Weimar als Mittelzentrum mit Teilfunktionen ei-nes Oberzentrums, die im kulturellen Bereich herausragende Bedeutung haben LEP, 2.2.10 /

Regionalplan, G 1-13, muss daher auch in Zukunft von einer Schieneninfrastruktur profitie-ren können, die attraktive, direkte Fernverkehrsverbindungen ermöglicht. Darüber hinaus wird die bestehende, leistungsfähige Verbindung zwischen den beiden Mittelzentren mit Teilfunktio-nen eines Oberzentrums Weimar und Naumburg gesichert.

G 3-3 Zwischen den Zentralen Orten Erfurt – Weimar – (Jena) soll ein S-Bahn ähnlicher vertakteter Schienenpersonennahverkehr erfolgen. Begründung G 3-3 Die eng benachbarten Oberzentren Erfurt und Jena bilden zusammen mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Weimar den wichtigsten Bevölkerungsschwerpunkt Thü-ringens. Die Region ist durch intensive Verflechtungen zwischen den Zentren gekennzeichnet. Dies macht einerseits einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr notwendig, andererseits kann die Region auch durch das damit verbundene Zusammenwachsen ihre Chancen als at-traktiver Wirtschafts- und Wohnstandort im nationalen und internationalen Maßstab besser wahrnehmen. Zudem besteht die Möglichkeit, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verla-

Regionalplan Mittelthüringen

26

gern. Mit Inbetriebnahme der ICE-Neubaustrecke über den Knoten Erfurt wird ein schneller Zu-bringer für Weimar und Jena erforderlich. S-Bahn ähnlicher Verkehr ist durch einen Taktfahrplan mit dichter Zugfolge und ausgeprägte Vernetzung mit den übrigen Verkehrsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr gekennzeich-net. Die Einrichtung ist an den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutsch-land-Schienenverbindung zwischen Weimar und Jena gebunden LEP, 4.1.9.

Großräumig bedeutsame Schienenverbindungen Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Schienenverbindungen mit Anbin-dung an das Transeuropäische Schienennetz. Sie dient der Verbindung zwischen Oberzentren, zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Oberzentren (insbesondere Verbindungen zur Landeshauptstadt) sowie der Anbindung von Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an Verbindungen höherer Kategorie. In Mittelthüringen gehören die Verbindungen Erfurt – Suhl – Schweinfurt, Gotha – Bad Langen-salza – Mühlhausen – Leinefelde und Erfurt – Sömmerda – Sangerhausen – Magdeburg

LEP, 4.1.12 dazu. G 3-4 Die Großräumig bedeutsamen Schienenverbindungen sollen mindestens zwei-

stündlich durchgehend bedient werden. Begründung G 3-4 Die durch Mittelthüringen verlaufenden Großräumig bedeutsamen Schienenverbindungen schaffen in Göttingen, Magdeburg und Würzburg Anschlüsse an das europäische Netz. Um sie einträglich für den Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten nutzen zu können und at-traktiv – auch im Vergleich zur Straße Rahmenbedingungen und Leitbilder, 3.1 – zu ges-talten, müssen regelmäßige, vertaktete Verbindungen ohne Umstiege geschaffen werden, die geeignet sind, durch Regionalbahnen ergänzt und verdichtet zu werden. Der Zwei-Stunden-Takt ist dazu Mindestvoraussetzung.

Überregional bedeutsame Schienenverbindungen Die überregionale Netzebene umfasst Verbindungen zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und den Oberzentren und sichert die Anbindung von Mittelzentren an Ver-bindungen höherer Kategorien. Gleichzeitig dienen sie der Erreichbarkeit von Räumen mit be-sonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung. In Mittelthüringen gehören die Verbindungen Erfurt – Nordhausen – Northeim, Erfurt – Bad Lan-gensalza – Mühlhausen und Erfurt – Arnstadt – Saalfeld (– Rudolstadt) LEP, 4.1.14 dazu.

G 3-5 Im überregional bedeutsamen Netz soll die Schienenverbindung Erfurt – Strauß-furt – (Sondershausen – Nordhausen) zum Zwecke einer nachhaltigen Angebots-verbesserung und Fahrzeitverkürzung vordringlich ausgebaut werden. Begründung G 3-5 Die Schienenverbindung Erfurt – Nordhausen wird ihrer Funktion als Überregional bedeutsame Schienenverbindung derzeit nicht gerecht. Insbesondere die erreichbaren Reisegeschwindigkei-ten liegen deutlich unterhalb des wünschenswerten Zustandes. So erreicht die Luftlinienge-schwindigkeit als Indikator für die Verbindungsqualität zwischen Zentren nur einen Wert von deutlich unter 50 km/h (befriedigende Verbindungsqualität). Wird dazu noch die B 4 zwischen Erfurt und Nordhausen ausgebaut, wird es ein Missverhältnis zwischen der Straßen- und der Schienenverbindung geben. Mit einer Streckensanierung könnten vor allem unter den Pendlern nach Erfurt weitere Fahrgäste gewonnen werden.

G 3-6 Die Ertüchtigung der Schienenverbindung Erfurt-Kühnhausen – (Bad Langensal-za) soll fortgesetzt werden. Begründung G 3-6 Die Schienenverbindung Erfurt-Kühnhausen – Bad Langensalza stellt als Direktverbindung vom Nordwestthüringer Raum zum Oberzentrum Erfurt mit den dort gegebenen Anschlussmöglich-keiten an Großräumig und Europäisch bedeutsame Schienenverbindungen eine attraktive Alter-native zur Linie über Gotha dar. Nachdem die Strecke bereits in Teilen saniert und Langsam-fahrstellen beseitigt wurden, bedarf es jedoch weiterer Maßnahmen, um die Strecken- und Rei-segeschwindigkeiten zu erhöhen. Derzeit liegt die Luftliniengeschwindigkeit (Erfurt – Bad Lan-gensalza) als Indikator für die Verbindungsqualität zwischen Zentren bei unter 50 km/h (befrie-digende Verbindungsqualität).

Regionalplan Mittelthüringen

27

G 3-7 Auf der Schienenverbindung Arnstadt – Stadtilm – (Saalfeld) soll die Verbin-dungsqualität verbessert werden. Begründung G 3-7 Die derzeitige Reisedauer zwischen dem Oberzentrum Erfurt und dem Raum Saalfeld / Rudol-stadt ist nur befriedigend (die Luftliniengeschwindigkeit als Indikator für die Verbindungsqualität zwischen Zentren liegt unter 45 km/h), zumal die geplante schnelle Straßenanbindung die Kon-kurrenz zur überregionalen Schienenverbindung noch verschärfen dürfte Rahmenbedingun-gen und Leitbilder, 3.1. Eine gleichermaßen attraktive Schienenverbindung kann daher nur er-reicht werden, wenn die Strecke so ertüchtigt wird, dass sich die Fahrzeiten verkürzen lassen. Aufgrund der Topographie und der Streckenführung ist eine Verbesserung der Reisezeit vor al-lem durch den Einsatz von Neigetechnik möglich.

Regional bedeutsame Schienenverbindungen Z 3-1 Mit den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Regional bedeutsamen Schienenverbindungen ist die Verbindung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren unterein-ander, die Anbindung der Grundzentren an die höherrangigen Zentralen Orte und an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Schienenverbin-dungen sicherzustellen. ▪ Weimar – Bad Berka – Kranichfeld (Ilmtalbahn) ▪ Gotha – Ohrdruf – Gräfenroda (Ohratalbahn) ▪ Fröttstädt – Waltershausen – Friedrichroda (Friedrichrodaer Bahn) ▪ Gotha – Waltershausen – Friedrichroda – Tabarz (Thüringerwaldbahn) Begründung Z 3-1 Die Ilmtalbahn bindet das Grundzentrum Bad Berka an das Mittelzentrum mit Teilfunktionen ei-nes Oberzentrums Weimar und an die höhere Netzebene an. Über die Ohratalbahn wird das Grundzentrum Ohrdruf mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Gotha und dem Grundzentrum Gräfenroda verbunden. Gleichzeitig besteht an beiden Endpunkten der Schienenverbindung eine Verknüpfung mit höheren Netzebenen. Weitere Bedeutung besitzt die Schienenverbindung durch Güterverkehr. Die Friedrichrodaer Bahn verbindet die Grundzentren Friedrichroda und Waltershausen mitein-ander. Dank des zentral gelegenen Bahnhofes in Waltershausen und der auf kurzer Strecke er-folgenden Anbindung an die übergeordnete Bahnstrecke Richtung Gotha bzw. Eisenach ge-währleistet die Bahnlinie eine attraktive Erschließung der beiden Städte. Die Thüringerwaldbahn übernimmt indessen einerseits touristische Funktionen Regionalplan, Begründung G 3-9 und bindet andererseits das Grundzentrum Tabarz an das Schienennetz an. Die Regional bedeutsamen Schienenverbindungen sind gleichzeitig ein tragender Bestandteil des Netzes des öffentlichen Verkehrs Regionalplan, G 3-23.

G 3-8 Mit den im Folgenden vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Regional bedeutsamen Schienenverbindungen soll die Verbindung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untereinander, die An-bindung der Grundzentren an die höherrangigen Zentralen Orte und an die Euro-päisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Schienenverbindungen si-chergestellt werden. ▪ Straußfurt – Sömmerda – Kölleda – Buttstädt – Großheringen (Pfefferminz-

bahn) ▪ Plaue – Ilmenau – (Schleusingen – Themar) Begründung G 3-8 Im Verlauf der nur teilweise mit SPNV-Leistungen bestellten Pfefferminzbahn werden die vier Grundzentren Weißensee, Kölleda, Buttstädt und Bad Sulza untereinander sowie mit dem Mit-telzentrum Sömmerda mit sehr guter Verbindungsqualität verbunden. Gleichzeitig gewährleistet die Bahnlinie sowohl in Straußfurt als auch in Sömmerda und Großheringen die Anbindung an Schienenverbindungen höherer Stufe. Die Schienenverbindung hat für den verkehrlichen An-schluss des Industrie- und Gewerbegebietes Kiebitzhöhe (Kölleda) und des Vorranggebietes Großflächige Industrieansiedlung IG-3 Sömmerda / Kölleda eine hohe Bedeutung. Die Schienenverbindung Plaue – Ilmenau dient der Anbindung des Mittelzentrums Ilmenau an die großräumige Netzebene. Für die Gesamtstrecke bis Themar sind zwar keine regelmäßigen

Regionalplan Mittelthüringen

28

SPNV-Leistungen bestellt, dennoch kommt ihr herausragende touristische sowie güterverkehrli-che Bedeutung zu Regionalplan, Begründung G 3-9. In Themar besteht auch eine Anbin-dung an Schienenverbindungen höherer Stufe.

G 3-9 Mit der Ilmtalbahn, der Ohratalbahn, der Thüringerwaldbahn und der Schienen-verbindung Plaue – Ilmenau – (Schleusingen – Themar) soll die Erschließung der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung Ilmtal und Thüringer Wald sowie die Anbindung Regional bedeutsamer Tourismusorte sichergestellt werden. Begründung G 3-9 Die Ilmtalbahn erschließt den südlichen Teil des zukunftsträchtigen Vorbehaltsgebiets Touris-mus und Erholung Ilmtal mit den beiden Regional bedeutsamen Tourismusorten Bad Berka und Kranichfeld. Die Ohratalbahn bindet im Rahmen eines InnoRegio-Projektes das Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thüringer Wald und hier insbesondere die Regional bedeutsamen Tourismusorte Crawinkel, Frankenhain, Georgenthal und Luisenthal barrierefrei an. Ebenfalls angebunden wird das Grundzentrum Ohrdruf als wichtiger Zugangspunkt zum Thüringer Wald. Die Thüringer-waldbahn übernimmt die Funktion, vom Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Gotha ausgehend, das Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thüringer Wald und insbe-sondere den Regional bedeutsamen Tourismusort Tabarz auf direktem Wege und zugleich auf außergewöhnliche sowie historisch und touristisch attraktive Art und Weise anzubinden. Der Schienenverbindung Plaue – Themar kommt besondere Bedeutung zu, weil sie eine der wenigen, noch befahrenen Bahnlinien in das Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thürin-ger Wald darstellt und die einzige Schienenverbindung ist, die den Thüringer Wald über den Rennsteig hinweg quert. Allein in Mittelthüringen werden vier Regional bedeutsame Tourismus-orte (Elgersburg, Manebach, Stützerbach und Schmiedefeld a. R.) erschlossen.

G 3-10 Die Regional bedeutsamen Schienenverbindungen sollen so saniert, unterhalten und bedient werden, dass sie gegenüber der Straße konkurrenzfähige Reisezei-ten gewährleisten. Gleichzeitig soll Güterverkehr ermöglicht werden. Begründung G 3-10 Die Regional bedeutsamen Schienenverbindungen können ihren Funktionen nur dann zweck-voll gerecht werden, wenn sie einen attraktiven Güter- und Personenverkehr ermöglichen

LEP, 4.1.18. Das bedeutet, dass bestimmte Standards in der Bedienung erfüllt und die infra-strukturellen Voraussetzungen hierfür vorgehalten werden müssen. Hierzu gehört insbesonde-re, dass das Schienenverkehrsangebot z.B. mit einem stündlichen Takt zeitlich hinreichend ver-fügbar ist und dass die Reisedauer so konkurrenzfähig ist, dass nicht nur Zwangskunden ge-wonnen werden. Angesichts dessen, dass das Netz der Grundzentren gegenüber den früheren Unter- und Klein-zentren deutlich ausgedünnt wurde, ist es wichtig, dass zumindest die noch bestehenden Zen-tralen Orte entlang der Schienenverbindungen attraktiv angebunden werden. Nur so können gleichwertige Lebensbedingungen aufrechterhalten werden, und nur durch die – durch eine at-traktive Anbindung erzielbare – ausreichende Nachfrage kann die Bedienung auf den Schienen-verbindungen langfristig gesichert werden.

Trassensicherung Schienenverbindung Z 3-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebene – zeichnerisch in der Raumnutzungs-

karte bestimmte – Trasse der ehemaligen Schienenverbindung ▪ Döllstädt – (Bad Tennstedt) – Straußfurt ist durchgängig zu erhalten. Begründung Z 3-2 In Mittelthüringen sind in den vergangenen Jahren mehrere Bahnstrecken stillgelegt worden. Ausschlaggebend hierfür waren zu gering erscheinende Potenziale im Hinblick auf Fahrgäste und Gütertransporte und/oder eine (zu) aufwändige Sanierung der Strecke. Über die zukünftige Entwicklung der Rahmenbedingungen kann es jedoch keine Gewissheit geben. Steigende Kraftstoffpreise, Erfordernisse des Klimaschutzes oder auch der zunehmende Wettbewerb un-ter den Bahnunternehmen (auch im Güterverkehr) könnten dazu führen, dass der Betrieb auf der einen oder anderen stillgelegten Bahnstrecke wieder attraktiv wird. Eine ganz wesentliche Aufgabe der Raumordnung ist es, Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten: Indem ehemalige Bahnlinien mit besonderen Potenzialen gesichert werden, soll vermie-den werden, dass eine auf lange Sicht unter Umständen denkbare Wiederaufnahme des Bahn-

Regionalplan Mittelthüringen

29

betriebes wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies wäre gewiss der Fall, wenn die Trassen beispielsweise durch Gebäude überbaut würden. Auch die Neuausweisung von Schutzgebieten kann der angestrebten Trassensicherung entgegenstehen. Unschädlich sind dagegen Straßenneubauvorhaben selbst bei niveaugleichen Querungen, wenn die Möglichkeit, nachträglich Überführungen oder gesicherte Bahnübergänge einrichten zu können, sicherge-stellt ist. Diese Maßnahmen müssten freilich erst dann umgesetzt werden, wenn die Trasse tat-sächlich wieder für den Schienenverkehr eingerichtet werden soll. Grundsätzlich möglich ist ei-ne Freistellung von Bahnbetriebszwecken (früher: Entwidmung) mit einer Folgenutzung z.B. als (Rad-)Wanderweg, die die Wiedereinrichtung einer Bahnstrecke zwar sicherlich behindern kann, aber nicht ausschließen wird. Desgleichen können in der Regel (ehemalige) Bahnbe-triebsanlagen neben der eigentlichen Trasse, wie z.B. Bahnhofsgebäude, Güterverkehrsstellen o.ä. nachgenutzt werden, wenn sie für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes nicht zwingend erforderlich sind bzw. an anderer Stelle neu eingerichtet werden können Regionalplan, G 2-15. Da die Schienenverbindung Döllstädt – Straußfurt an beiden Enden einen Knotenpunkt mit an-deren Bahnstrecken bildet, könnte mit ihrer Inbetriebnahme eine Netzwirkung zwischen zwei Überregional bedeutsamen und einer weiteren Regional bedeutsamen Schienenverbindung er-zielt werden.

3.1.2 Funktionales Straßennetz G 3-11 Neu- und Ausbaumaßnahmen sollen anhand des jeweils aktuell feststellbaren

Bedarfes geplant und realisiert werden. Begründung G 3-11 Neu- und Ausbaumaßnahmen im Straßennetz ziehen umfangreiche Abstimmungen mit ande-ren Planungsträgern mit sich, so dass sich in vielen Fällen die Planungsphase über lange Zeit-räume erstreckt, in denen sich die ursprünglichen Rahmenbedingungen und Planungsgrundla-gen verändern. Gründe für die notwendige Aktualisierung der Verkehrsmengenprognosen kön-nen z.B. verkehrlich wirksame Veränderungen durch den demographischen Wandel, nicht vor-ab einschätzbare Netzwirkungen von anderen realisierten Maßnahmen oder die Veränderungen von Straßenbenutzungsgebühren o.ä. sein. Daher muss in jeder Planungsphase der notwendi-ge Bedarf hinterfragt werden, um Fehlplanungen zu vermeiden, die unweigerlich volkswirt-schaftlich zu tragende Investitions- und Unterhaltungskosten nach sich ziehen und zur Flächen-inanspruchnahme führen und so kontraproduktiv für die zukunftsfähige Entwicklung der Region sind.

G 3-12 Ausbaurangfolgen und -parameter sollen so festgelegt werden, dass die Straßen der jeweils höheren raumordnerischen Kategorien zu den günstigeren Verbin-dungen zwischen den entsprechenden Zentren und Teilräumen ausgebaut wer-den. Begründung G 3-12 Notwendigkeit, Umfang und Dringlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen im Straßennetz leiten sich grundsätzlich aus der Diskrepanz zwischen den funktionellen Zielsetzungen und den jewei-ligen mittelfristig zu erwartenden Verkehrsverhältnissen her. Dem wird dadurch entsprochen, dass höher eingestufte Straßen eine bessere Verbindungsqualität aufweisen als Alternativstre-cken der jeweils niedereren Funktionalnetzebenen, um dort entsprechende Belastungen zu ver-meiden. Auf einzelnen Streckenabschnitten kann es vorkommen, dass zu einer im Funktionalnetz höher eingestuften Straßenverbindung eine parallele oder sogar streckenmäßig kürzere Straßenver-bindung einer niedrigeren Kategorie existiert. In diesen Fällen muss darauf geachtet werden, dass die niedriger eingestufte Straßenverbindung nicht zuerst ausgebaut wird und nicht einen solchen Standard erreicht, dass sie auch zeitlich gesehen zur kürzeren Verbindung wird. Denn damit würde sie entgegen der landes- und regionalplanerischen Festsetzungen die Funktionen der übergeordneten Verbindung mit übernehmen.

G 3-13 Neue überörtliche Straßentrassen sollen so geführt werden, dass sie das Stra-ßennetz der Zentralen Orte in größtmöglichem Umfang auch von Teilen des Ziel- und Quellverkehrs entlasten. Begründung G 3-13 Eine wirkungsvolle Entlastung von Teilen des Ziel- und Quellverkehrs kann vor allem dann er-reicht werden, wenn große Gewerbegebiete, großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit über-örtlichem Einzugsbereich oder andere Einrichtungen und Gebiete mit einem hohen Anteil an

Regionalplan Mittelthüringen

30

überörtlichem Ziel- und Quellverkehr so angeschlossen werden, dass die neu trassierten im Vergleich zu den bestehenden Straßen für einen Großteil des Verkehrs die günstigere Alternati-ve darstellen und die Ortslagen entsprechend entlasten.

Europäisch bedeutsame Straßenverbindungen Die europäische Netzebene umfasst die Verbindungen zwischen Metropol- und Agglomerati-onsräumen sowie die Verbindungen des Transeuropäischen Straßennetzes (TEN). Der Ausbau des europäisch bedeutsamen Straßennetzes im Bereich der A 4, Abschnitt Magdala – Jena-Göschwitz und der A 71 zwischen der Anschlussstelle Sömmerda-Ost und dem Autobahndrei-eck Südharz (Sachsen-Anhalt) ist bereits gem. LEP, 4.1.10 vordringlich zu realisieren.

Großräumig bedeutsame Straßenverbindungen Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Straßenverbindungen mit Anbindung an das Transeuropäische Straßennetz. Sie dient der Verbindung zwischen Oberzentren, der Verbindung zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Oberzentren (insbesondere Verbindungen zur Landeshauptstadt) sowie der Anbindung von Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums an Verbindungen höherer Kategorie.

G 3-14 Im großräumig bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben vorrangig durchgeführt werden: ▪ Neubau von Ortsumfahrungen für Gebesee und Straußfurt im Zuge der B 4, ▪ Neubau einer Ortsumfahrung für Gräfentonna im Zuge der B 176, ▪ Neutrassierung der B 90neu zwischen Nahwinden und der A 71 / Autobahnan-

schlussstelle Stadtilm mit Ortsumfahrungen für Kleinliebringen, Geilsdorf, Hammersfeld und Griesheim.

Begründung G 3-14 Die Orte Gebesee, Straußfurt und Gräfentonna sind mit mehr als durchschnittlich 7.000 Kraft-fahrzeugen je 24 Stunden (Straßenverkehrszählung 2005) stark vom Durchgangsverkehr belas-tet. Gleichzeitig behindern die Ortsdurchfahrten den großräumigen Verkehr und erschweren den Leistungsaustausch zwischen den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Mühlhausen bzw. Nordhausen und dem Oberzentrum Erfurt (ausreichende Angebotsqualität), der sich z.B. in beträchtlichen Pendlerverflechtungen manifestiert. Die bestehende Anbindung des Raumes Saalfeld / Rudolstadt an die A 71 entspricht im Ab-schnitt Mittelthüringen nicht der vorgesehenen Bedeutung. Für diese Großräumig bedeutsame Straßenverbindung besteht nur eine ausreichende Angebotsqualität. Gemäß der Landesplaneri-schen Beurteilung ist eine Neutrassierung vorzunehmen.

G 3-15 Ergänzend sollen folgende Vorhaben durchgeführt werden: ▪ Ausbau der B 4 von Andisleben bis Straußfurt, ▪ Ausbau der B 176 zwischen Andisleben und (Bad Langensalza) unter Beseiti-

gung des Bahnüberganges zwischen Dachwig und Döllstädt. Begründung G 3-15 Die genannten Streckenabschnitte sind auch nach Realisierung der in Regionalplan, G 3-14 vorgesehenen Maßnahmen in ihrer Leistungsfähigkeit und den erreichbaren Reisegeschwindig-keiten begrenzt. Sollten sie dem Leistungsaustausch zwischen den Mittelzentren mit Teilfunktio-nen eines Oberzentrums Mühlhausen und Nordhausen und dem Oberzentrum Erfurt in Zukunft nicht mehr gewachsen sein, so kann der Ausbau der Streckenabschnitte erforderlich werden.

Überregional bedeutsame Straßenverbindungen Die überregionale Netzebene ergänzt das höherstufige Straßennetz und unterstützt die gleich-wertige Entwicklung aller Landesteile. Gleichzeitig dient es der Erreichbarkeit von Räumen mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

G 3-16 Im überregional bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben vorrangig durchgeführt werden: ▪ Neutrassierung der B 88 zwischen Pennewitz und der A 71 / Autobahnan-

schlussstelle Ilmenau-Ost mit Ortsumfahrungen für Gehren und Jesuborn, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Sömmerda im Zuge der B 176 (2. Bauabschnitt), ▪ Neubau der Ortsumfahrung Tüttleben im Zuge der B 7,

Regionalplan Mittelthüringen

31

▪ Ausbau der B 247 zwischen Gotha und der A 4 / Autobahnanschlussstelle Go-tha,

▪ Neubau der Ortsumfahrung Schwabhausen im Zuge der B 247, ▪ Neubau der Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf. Begründung G 3-16 Die Orte Gehren und Jesuborn sind – unabhängig von der Führung der Überregional bedeutsa-men Straßenverbindung Richtung Neuhaus am Rennweg – stark vom Durchgangsverkehr be-troffen. Gleichzeitig werden für den überregionalen Verkehr die Anbindungen an die Autobahn A 71 und der Leistungsaustausch zwischen Ilmenau und Saalfeld / Rudolstadt bzw. Neuhaus am Rennweg erheblich verbessert. Für Sömmerda ist spätestens mit der Inbetriebnahme der A 71 zwischen Erfurt-Nord und Söm-merda eine Ortsumfahrung erforderlich geworden – zur Entlastung der Stadt und um für den überregionalen Durchgangsverkehr eine schnellere Anbindung an die Autobahn A 71 zu schaf-fen. Zwischen den Zentren Gotha und Erfurt bestehen allein aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander enge Austauschbeziehungen, die sich nicht zuletzt in erheblichen Verkehrsmengen auf der B 7 als kürzester Verbindung zeigen. Die Ortsumfahrung Tüttleben verbessert daher zugleich die Verbindung zwischen den beiden Zentralen Orten und entlastet die Ortschaft Tütt-leben vom überregionalen Durchgangsverkehr. Über die B 247 werden die südlichen Teile des Landkreises Gotha an das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Gotha angebunden. Gleichzeitig stellt die Verbindung über die B 247 / B 88 die kürzeste Anbindung an die A 71 Richtung Süden bzw. an die Zentren Suhl und Ilmenau allerdings mit nur befriedigender Angebotsqualität dar. Die Verkehrsmengen über-steigen die Leistungsfähigkeit der überregionalen Verbindung zum Teil erheblich. Nördlich von Schwabhausen werden z.B. durchschnittlich tägliche Verkehrsbelegungen von mehr als 13.000 Kraftfahrzeugen erreicht (Straßenverkehrszählung 2005). Ein Ausbau der Straße sowie der Ortsumfahrung für Schwabhausen und der Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf sind daher drin-gend erforderlich.

G 3-17 Folgende Vorhaben sollen umgesetzt und je nach Möglichkeit in den Vordringli-chen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes übernommen werden: ▪ Ausbau der B 7 zwischen Mönchenholzhausen und Weimar unter Ersetzung

der Ampelkreuzung östlich Nohra, ▪ Vervollständigung der Ortsumfahrung Weimar im Zuge der B 7 (Weimar-Ost), ▪ Ausbau der B 7 zwischen Weimar und Umpferstedt einschließlich Knotenum-

bau B 7 / B 87 Regionalplan, Z 4-4, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) im Zuge der B 87

bei verkehrlicher Notwendigkeit, ▪ Ortsumfahrung Gotha im Zuge der B 7 / B 247 bestehend aus:

– Neubau der Ortsumfahrung Gotha-Siebleben im Zuge der B 7 Regional-plan, Z 4-8,

– Neubau der Ortsumfahrungen Westhausen und Warza im Zuge der B 247, – Östliche Orts(kern)umfahrung für Gotha mit Seeberg-Tunnel im Zuge der

B 247 Regionalplan, Z 4-8, ▪ Ausbau der B 247 zwischen Schwabhausen und Ohrdruf, ▪ Neubau von Ortsumfahrungen für Crawinkel, Gräfenroda und Frankenhain im

Zuge der B 88 bei verkehrlicher Notwendigkeit, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Buttelstedt im Zuge der B 85 bei verkehrlicher

Notwendigkeit, ▪ Neubau einer westlichen Ortsumfahrung Weißensee im Zuge der B 86 bei ver-

kehrlicher Notwendigkeit, ▪ Ortsumfahrung Herschdorf, ▪ Ortsumfahrung Bad Berka im Zuge der B 85 bei Gefährdung des Prädikates

„Kurort mit Heilquellenkurbetrieb“ durch die Immissionen des Durchgangs-verkehrs.

Begründung G 3-17 Zwischen dem Oberzentrum Erfurt und den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzent-rums Weimar und Gotha bestehen nicht zuletzt aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander en-ge Austauschbeziehungen. Die B 7 entlang der Städtekette stellt die jeweils kürzeste Verbin-

Regionalplan Mittelthüringen

32

dung zwischen den Zentren dar und nimmt dadurch den Großteil der aus dem Leistungsaus-tausch resultierenden erheblichen Verkehrsmengen auf. Mit ihrem derzeitigen Ausbauzustand zwischen Mönchenholzhausen und Umpferstedt ist die B 7 diesen Verkehrsmengen nicht im-mer gewachsen. Insbesondere die Stadt Weimar ist überdies durch den Durchgangsverkehr stark belastet. Gleiches gilt für den Ortsteil Siebleben der Stadt Gotha. Für den Leistungsaustausch zwischen den Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Weimar und Naumburg (Sachsen-Anhalt) steht eine Verbindung mit nur befriedigender Ange-botsqualität bereit. Die Ortsumfahrung für Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) kann Teil von Ver-besserungsmaßnahmen sein und verläuft in wesentlichen Teilen in der Planungsregion Mittel-thüringen. Die Planung muss daher in Abstimmung mit den zuständigen Behörden der beiden Bundesländer erfolgen. Die bisherige Straßenführung verläuft durch das historische Stadtzen-trum als Einbahnstraßensystem mit zum Teil ungünstigen Steigungsverhältnissen. Die heutigen Verkehrsmengen lassen noch nicht mit Sicherheit erkennen, ob eine Ortsumfahrung – unter Einbeziehung der Umweltauswirkungen in die Entscheidung – erforderlich bzw. raumverträglich ist. Die Entscheidung über die Ortsumfahrung kann daher nur anhand von aktuellen, möglichst zeitnah vor der Umsetzung angefertigten Verkehrsmengenprognosen in Abwägung mit den üb-rigen Belangen getroffen werden. Die B 247 dient als überregionale Verbindung der Anbindung des Mittelzentrums Bad Langen-salza an die Autobahn A 4 und dem Leistungsaustausch zwischen den Zentren Bad Langensal-za und Gotha. Durch die Ausbaumaßnahmen zwischen Westhausen und der A 4 wird die Leis-tungsfähigkeit der Verbindung deutlich verbessert und die Orte Westhausen und Warza sowie die Stadt Gotha vom überregionalen Durchgangsverkehr befreit. Über die B 247 werden die südlichen Teile des Landkreises Gotha an das Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzen-trums Gotha angebunden. Gleichzeitig stellt die Verbindung über die B 247 / B 88 die kürzeste Anbindung an die A 71 Richtung Süden bzw. an die Zentren Suhl und Ilmenau dar, allerdings nur mit befriedigender Angebotsqualität. Die B 88 übernimmt in der Region auch die Funktion einer Ringstraße für den Thüringer Wald zur Sicherung der überregionalen Erreichbarkeit sowie Entlastung bedeutsamer Landschaftsräume LEP, 4.1.15. Mit der Fertigstellung der A 71 sind allerdings die Verkehrsmengen im südlichen Abschnitt der B 88 stark zurückgegangen. Die heutigen Verkehrsmengen lassen noch nicht mit Sicherheit erkennen, ob eine Ortsumfahrung – unter Einbeziehung der Umweltauswirkungen in die Entscheidung – erforderlich bzw. raumver-träglich ist. Die Entscheidung über die Maßnahmen kann daher nur anhand von aktuellen, mög-lichst zeitnah vor der Umsetzung angefertigten Verkehrsmengenprognosen in Abwägung mit den übrigen Belangen getroffen werden. Die heutigen Verkehrsmengen auf der B 85 in Buttelstedt lassen noch nicht mit Sicherheit er-kennen, ob zur Entlastung des Ortes und Verkürzung der Reisedauer auf der Überregional be-deutsamen Straßenverbindung eine Ortsumfahrung erforderlich ist. Dies kann erst mittels einer Prognose über die mittelfristig zu erwartenden Verkehrsmengen festgestellt werden. Die Stadt Weißensee hat bei überwiegend enger städtebaulicher Situation teilweise erhebliche Verkehrsbelastungen zu verkraften. Gleichzeitig sind die Verkehrsbedingungen für den regiona-len Durchgangsverkehr erschwert. Es ist zu erwarten, dass die Fertigstellung der A 71 Richtung Norden entlastend aber unter Umständen auch die Situation verschärfen kann. Die Entschei-dung über die Ortsumfahrung kann daher nur anhand von aktuellen, möglichst zeitnah vor der Umsetzung angefertigten Verkehrsmengenprognosen in Abwägung mit den übrigen Belangen getroffen werden. Die Ortsumfahrung Herschdorf gehört zum notwendigen Mindestausbau der Überregional be-deutsamen Straßenverbindung zwischen Ilmenau / A 71 und Neuhaus am Rennweg. Die Um-fahrung ist notwendig, da ein leistungsfähiger Ausbau der Ortsdurchfahrt nicht möglich ist. Die Einzelmaßnahme erscheint aber nur sinnvoll, wenn die restlichen Maßnahmen entlang der neu-en Verbindung (überwiegend Fahrbahnverbreiterung, Anpassung von Bahnübergängen, Neu-bau von Stützwänden) ebenfalls realisiert werden. Ca. 10,5 km der Trasse gehen durch natur-schutzfachlich sehr hoch empfindliche Räume, die zum Teil auch FFH- bzw. SPA-Gebiete sind. Die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit §§ 33 f. BNatSchG stellt für den Ausbau eine grundle-gende Bedingung dar. Die Aufnahme der Ortsumfahrung Herschdorf in den Bundesverkehrswe-geplan ist abhängig von der Trägerschaft der Straßenbaulast (Bund / Land) zum Zeitpunkt des Ausbaues. Der Kurort und Regional bedeutsame Tourismusort Bad Berka Regionalplan, Z 4-9 ist in be-sonderer Weise durch hohe Verkehrsmengen belastet. Durch die damit verbundenen Immissio-nen (Lärm, Staub, Abgase) können möglicherweise die erforderlichen Grenzwerte für den Kur-ort nicht eingehalten werden. Die Verlagerung des Durchgangsverkehrs kann die Luftqualität verbessern. Die dann erforderliche Ortsumfahrung wird durch einen naturschutzfachlich sehr hoch empfindlichen Raum geführt, der zum Teil auch FFH- bzw. SPA-Gebiet ist. Insbesondere

Regionalplan Mittelthüringen

33

die Vereinbarkeit mit §§ 33 und 34 BNatSchG stellt für die Ortsumfahrung eine grundlegende Bedingung dar. Eine Tunnellösung im Osten von Bad Berka wird dabei favorisiert, da andere Al-ternativen aus regionalplanerischer Sicht entweder nicht verkehrwirksam sind oder die Eingriffe in den Naturhaushalt zu stark dominieren.

Regional bedeutsame Straßenverbindungen Z 3-3 Mit den im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Regional bedeutsamen Straßenverbindungen ist die Verbindung zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren unter-einander, die Anbindung der Grundzentren an die höherrangigen Zentralen Orte und an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Straßenver-bindungen zu sichern. Landkreis Gotha ▪ Nesse-Apfelstädt – A 4 / Anschlussstelle Neudietendorf ▪ Nesse-Apfelstädt – Erfurt ▪ Gotha – (A 4 / Anschlussstelle Sättelstädt) ▪ Waltershausen – B 7 bei Teutleben ▪ Tabarz – A 4 / Anschlussstelle Waltershausen ▪ Tabarz – (Brotterode) ▪ Gotha – A 4 / Anschlussstelle Gotha-Boxberg ▪ Spange L 1027 – B 247 südlich Gotha ▪ Waltershausen – A 4 / Anschlussstelle Gotha-Boxberg ▪ Waltershausen – Friedrichroda ▪ Friedrichroda – A 4 / Anschlussstelle Gotha-Boxberg ▪ Tambach-Dietharz – B 247 bei Hohenkirchen ▪ Tambach-Dietharz – (Schmalkalden) ▪ Ohrdruf – (Zella-Mehlis) ▪ B 176 bei Döllstädt – (Bad Tennstedt) Ilm-Kreis ▪ Bad Berka – Stadtilm ▪ Stadtilm – A 71 / Anschlussstelle Arnstadt-Süd ▪ Stadtilm – B 90neu bei Griesheim ▪ Ilmenau – A 71 / Anschlussstelle Ilmenau-West ▪ Ilmenau – A 71 / Anschlussstelle Ilmenau-Ost ▪ Ilmenau – B 88neu bei Langewiesen ▪ Ilmenau – (Schleusingen) ▪ B 88neu bei Pennewitz – (Königsee) ▪ Großbreitenbach – B 88neu bei Gehren ▪ Großbreitenbach – Hohe Tanne – (Schleusegrund (Ortsteil Schönbrunn)) ▪ Gräfenroda – Arnstadt ▪ Arnstadt – A 71 / Anschlussstelle Arnstadt-Süd ▪ Arnstadt – A 71 / Anschlussstelle Arnstadt-Nord ▪ Arnstadt – A 4 / Anschlussstelle Neudietendorf Landkreis Sömmerda ▪ B 4 Straußfurt – (Bad Tennstedt) ▪ B 4 Straußfurt – Sömmerda ▪ Sömmerda – A 71 / Anschlussstelle Sömmerda-Süd ▪ Kölleda – A 71 / Anschlussstelle Sömmerda-Ost ▪ Kölleda – A 71 / Anschlussstelle Kölleda ▪ Kölleda – (Bad Bibra) ▪ Buttstädt – Apolda ▪ Weißensee – (Oldisleben / Heldrungen) ▪ (Greußen) – A 71 / Anschlussstelle Kölleda

Regionalplan Mittelthüringen

34

Landkreis Weimarer Land ▪ Buttstädt – Apolda ▪ Bad Sulza – B 87 Apolda ▪ Bad Sulza – (Bad Kösen) ▪ Bad Sulza – (Camburg) ▪ Apolda – B 7 (Isserstedt) ▪ Kreuzung B 7 / B 87 Umpferstedt – A 4 / Anschlussstelle Apolda ▪ Blankenhain – A 4 / Anschlussstelle Magdala ▪ Bad Berka – Weimar ▪ Bad Berka – Stadtilm ▪ Bad Berka – A 4 / Anschlussstelle Apolda Begründung Z 3-3 Durch die Regional bedeutsamen Straßenverbindungen wird die Erreichbarkeit der Grundzen-tren gesichert, dazu werden diese gemäß LEP, 4.1.17 an die zugehörigen Zentralen Orte hö-herer Stufe sowie dort oder an anderer Stelle an Straßenverbindungen höherer Kategorie ange-bunden. So wird insbesondere der Leistungsaustausch zwischen den Grundzentren untereinan-der und den Zentralen Orten höherer Kategorie ermöglicht. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung werden nicht alle denkbaren Verbindungen als Regional bedeutsame Verbindungen aufgenommen. Beispielsweise wurde bei bereits be-stehenden raumordnerischen Verbindungskategorien, welche die o.g. Funktionen übernehmen können, auf eine zusätzliche parallele Ausweisung verzichtet (Verkehrsbündelung). Im Vorder-grund der Ausweisung stehen Verbindungen, die benachbarte Zentren miteinander bzw. Grund-zentren im jeweiligen Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums verbinden.

G 3-18 Auf der Ebene der Regional bedeutsamen Straßenverbindungen sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden: ▪ Neubau der Ortsumfahrung Apolda als Spange zwischen L 1059 und B 87 im

Norden, ▪ Neu-/Ausbau einer Ortskernumfahrung für Bad Sulza im Zuge der L 1060, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Kölleda bei verkehrlicher Notwendigkeit, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Pennewitz im Zuge der B 88 (alt) bei verkehrlicher

Notwendigkeit, ▪ Neubau der Ortsumfahrung Langewiesen, wenn nach Fertigstellung des Auto-

bahnzubringers von Pennewitz zur Autobahnanschlussstelle Ilmenau-Ost ent-sprechende Verkehrsmengen dies erfordern,

▪ Ortsumfahrung Gotha im Zuge der B 7 und Weiterführung bis Friedrichroda (B 88) bestehend aus: – Neubau der Ortsumfahrung Gotha-Sundhausen, – Neubau der Ortsumfahrung Wahlwinkel im Zuge der L 1027, – Neubau der Ortsumfahrung Schnepfenthal-Rödichen als Spange L 1026 /

L 1025 und – der Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda). Die Weiterführung nach Friedrichroda soll nur bei verkehrlicher Notwendigkeit erfolgen und wenn die naturschutzfachlichen Konflikte ausgeräumt werden können.

▪ Verbindung Leubingen – Griefstedt im Zuge der L 2134 Begründung G 3-18 In der Innenstadt von Apolda überlagern sich Verkehrsströme aus allen Richtungen, so dass insbesondere das Zentrum mit mehreren Engstellen stark vom Verkehr belastet ist. Zur Ent-flechtung der Verkehrsströme sowie zur Anbindung der nördlichen Gewerbegebiete an die B 87 ist daher eine Ortsumfahrung für Apolda erforderlich. Der Ortskern des Regional bedeutsamen Tourismusortes Bad Sulza muss insbesondere wegen der Bedeutung als Kurort vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Städte Kölleda und Langewiesen sowie der Ort Pennewitz haben bei überwiegend engen städtebaulichen Situationen teilweise erhebliche Verkehrsbelastungen zu verkraften. Gleichzei-tig sind die Verkehrsbedingungen für den regionalen Durchgangsverkehr erschwert. In allen Fällen ist zu erwarten, dass große Straßenneubauvorhaben in den übergeordneten Netzen

Regionalplan Mittelthüringen

35

nach ihrer Realisierung teilweise entlastend, teilweise unter Umständen auch die Situation ver-schärfend wirken werden: in Kölleda durch die Fertigstellung der A 71 Richtung Norden, in Lan-gewiesen und Pennewitz mit der Neutrassierung des Autobahnzubringers zur Anschlussstelle Ilmenau-Ost. Die Entscheidung über die Ortsumfahrungen kann daher nur anhand von aktuel-len, möglichst zeitnah vor der Umsetzung angefertigten Verkehrsmengenprognosen in Abwä-gung mit den übrigen Belangen getroffen werden. Die Ortsumfahrung Gotha-Sundhausen dient der Vervollständigung der südlichen Umfahrung von Gotha bis zur B 247. Zwischen Waltershausen als dem größten Grundzentrum Mittelthürin-gens bzw. dem Grundzentrum Friedrichroda und dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Gotha existieren enge Austauschbeziehungen, die sich in hohen Verkehrsmen-gen niederschlagen. Um die Leistungsfähigkeit der Regional bedeutsamen Straßenverbindung zu erhöhen und die Orte Wahlwinkel, Schnepfenthal-Rödichen und Friedrichroda vom Durch-gangsverkehr zu entlasten, sind diese Ortsumfahrungen notwendig. Der Neubau der Straßen-verbindung steht allerdings unter dem Nachweis der verkehrlichen Notwendigkeit bzw. der Raumverträglichkeit auch aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Konfliktdichte. Die Verbindung Leubingen – Griefstedt im Zuge der L 2134 dient der bislang unzureichenden Anbindung des nachgeordneten Straßennetzes westlich der A 71 / Anschlussstelle Kölleda und der Anbindung des Grundzentrums Greußen (Nordthüringen) an die A 71. Ausgehend von die-ser Anschlussstelle ist eine Weiterführung der Regional bedeutsamen Straßenverbindung in Richtung Kindelbrück und Göllingen (Planungsregion Nordthüringen) aktuell nicht raumbedeut-sam. Hier liegen zwar Verkehrsmengen vor, die auf einen relevanten Leistungsaustausch zwi-schen den Zentralen Orten hindeuten, aufgrund des sehr hohen naturschutzfachlichen Gefähr-dungspotenziales und der Topographie ist ein Ausbau der L 2290 im Verlauf des Wipperdurch-bruches nicht absehbar.

G 3-19 Die Regional bedeutsamen Straßenverbindungen sollen vorrangig vor raumord-nerisch nicht klassifizierten Straßen saniert und unterhalten werden. Begründung G 3-19 Vor dem Hintergrund, dass künftig insbesondere bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwick-lung möglicherweise nicht mehr alle Straßen in einem wünschenswerten Zustand erhalten wer-den können, ist es notwendig, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unterhalb der eu-ropäischen, großräumigen und überregionalen Ebene auf das regional bedeutsame Straßen-netz zu konzentrieren.

G 3-20 Neu- und Ausbaumaßnahmen im Netz der Regional bedeutsamen Straßenverbin-dungen sollen so durchgeführt werden, dass sie durch Veränderungen in Linien-führung und Gradiente den Durchgangsverkehr und insbesondere den Schwer-lastverkehr nicht auf dieses Netz lenken. Begründung G 3-20 Einvernehmliches Ziel von Verkehrsplanung und Raumordnung ist es, den überörtlichen Ver-kehr im übergeordneten Straßennetz zu bündeln, das durch einen entsprechenden Ausbaugrad ein schnelles Fortkommen ermöglicht. Gleichzeitig werden die dazwischen liegenden Räume geschont. Die Regional bedeutsamen Straßenverbindungen sind Bestandteil dieser Zwischen-räume und dürfen aus diesem Grund insbesondere nicht durchgehend für den Durchgangs- bzw. Schwerlastverkehr ausgebaut werden, sondern nur dort, wo durch bzw. für den unmittel-baren Ziel- und Quellverkehr erhebliche Beeinträchtigungen bestehen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass zusätzlicher Durchgangsverkehr auf die Regional bedeutsamen Straßenverbin-dungen verlagert wird.

Trassenfreihaltung Straße Z 3-4 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – im öffentlichen Interesse erforderlichen Straßentrassen sind von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten. ▪ Ortsumfahrung Gebesee ▪ Ortsumfahrung Straußfurt ▪ Ortsumfahrung Weimar-Ost ▪ B 88 zwischen Pennewitz und A 71 / Anschlussstelle Ilmenau-Ost ▪ Ortsumfahrung Schwabhausen ▪ Ortsumfahrung Gräfentonna ▪ Ortsumfahrung Gotha-Sundhausen

Regionalplan Mittelthüringen

36

▪ Ortsumfahrung Wahlwinkel Begründung Z 3-4 Grundlage für die in der Raumnutzungskarte als „Trassenfreihaltung Straße“ dargestellten Li-nien ist die jeweilige Landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfah-rens. Die Neu- und Ausbaumaßnahmen des Regionalplan, 3.1.2 werden so gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ROG räumlich konkretisiert.

G 3-21 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Korri-doren soll der im öffentlichen Interesse erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ Ortsumfahrung Buttelstedt ▪ Ortsumfahrung Sömmerda ▪ Spange B 88 / B 247 bei Nauendorf ▪ Gotha-Ost, Gotha-Siebleben und Westhausen / Warza ▪ Ortsumfahrung Tüttleben ▪ Ortsumfahrungen für Crawinkel, Gräfenroda und Frankenhain ▪ Ortsumfahrung Schnepfenthal-Rödichen ▪ Spange zwischen L 1025 und B 88 bei Friedrichroda ▪ Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) ▪ Verbindung Leubingen – Griefstedt Im näheren Umfeld dieser Korridore sowie der im öffentlichen Interesse erforder-lichen Straßentrassen Regionalplan, Z 3-4 sollen keine gegenüber dem Stra-ßenverkehr sensiblen Vorhaben verwirklicht bzw. Pläne für solche Vorhaben auf-gestellt werden. Begründung G 3-21 Für mehrere Straßenbauvorhaben in Mittelthüringen wurde noch kein Raumordnungsverfahren durchgeführt bzw. wurde von der Einleitung eines solchen Verfahrens abgesehen oder es be-ruht im Einzelfall auf nicht aktuellen Grundlagen. In diesen Fällen wird, wo erforderlich und möglich, derjenige Raum als Trassenkorridor ausgewiesen, der aus Sicht der Regionalplanung unter Würdigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Belange für den jeweiligen Trassen-verlauf besonders geeignet erscheint. Dadurch wird es möglich, dass andere Planungs- und Maßnahmenträger ihre Planungen und Maßnahmen frühzeitig auf den denkbaren Trassenver-lauf abstimmen. Gleiches gilt für die nähere Umgebung der gesicherten Trassen bzw. Trassenkorridore. Würden sensible Vorhaben, wie beispielsweise Wohnbebauung, dort realisiert bzw. rechtsverbindliche Pläne für solche Nutzungen aufgestellt, so würden z.B. Schallschutzmaßnahmen erforderlich und damit die Straßenplanungen aufwändiger. Stattdessen müssen für sensible Vorhaben alter-native Standorte geprüft werden.

3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs G 3-22 Die einzelnen Linien des ÖPNV sollen in den Zentralen Orten sowie an weiteren

Verknüpfungspunkten Regionalplan, Karte 3-1 an innerörtlich zentral gelege-nen Umsteigepunkten miteinander verbunden werden. Begründung G 3-22 Das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist auf die Zentralen Orte auszurichten

LEP, 4.1.21. Das Konzept der Zentralen Orte sieht vor, dass Einrichtungen der sozialen In-frastruktur, aber auch großflächige Einzelhandelsbetriebe oder Gewerbeansiedlungen an be-stimmten, leistungsfähigen Orten gebündelt werden. Diese Konzentration bringt unter anderem den Vorteil mit sich, dass der Bürger mit nur einem Weg alle wichtigen Einrichtungen erreichen kann. Damit nicht nur motorisierte Bürger hiervon profitieren, ist es erforderlich, dass alle Orte der Grundversorgungsbereiche möglichst umweglos über den ÖPNV an den jeweiligen Zentra-len Ort angebunden sind. Die überwiegende Zahl der Zentralen Orte in Mittelthüringen verfügt über einen Anschluss an den Schienenpersonennahverkehr sowie die Städte Erfurt und Gotha darüber hinaus über ein Straßenbahnnetz. Die Städte Waltershausen, Friedrichroda und Tabarz werden außerdem über die als Straßenbahn verkehrende Thüringerwaldbahn bedient. Orte an Knotenpunkten mehrerer Schienenverbindungen werden als Verknüpfungspunkte Bahn / Bahn ausgewiesen. Idealerwei-

Regionalplan Mittelthüringen

37

se werden die Stadt- und Regionalbuslinien auf die Bahnhöfe bzw. die Endhaltestellen der Stra-ßen-/Stadtbahnlinien der Zentralen Orte ausgerichtet und dort mit den Bahnlinien vertaktet. Da-durch können verkehrsträgerübergreifend vielfältige, attraktive Umsteigebeziehungen ermög-licht werden (Verknüpfungspunkte Bahn / Bus). Ist der Bahnhof außerhalb der Innenstadt gele-gen, kann es sinnvoll sein, einen weiteren zentralen Verknüpfungspunkt zu schaffen. Der Straßenpersonennahverkehr gilt dann als auf die Zentralen Orte ausgerichtet, wenn von den Zentralen Orten ausgehend eine Mindesterschließung des Grundversorgungsbereiches mit täglich mindestens zwei Fahrtenpaaren radial in alle Richtungen (außer entlang der Strecken des Schienenpersonennahverkehrs) gegeben ist. Die radialen Linien des Straßenpersonennahverkehrs können dabei durch tangentiale Verbin-dungen ergänzt werden.

G 3-23 Mit den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs soll ergänzend zum Regional bedeutsamen Schienennetz die Verbindung zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untereinander, die Anbindung der Grundzentren an die höherrangigen Zentralen Orte und an die übergeordneten Schienenverbindungen sichergestellt werden. ▪ Tabarz – (Brotterode) ▪ Tambach-Dietharz – Bahnhof Georgenthal ▪ Großbreitenbach – Ilmenau ▪ Ilmenau – (Bahnhof Rottenbach) ▪ Ilmenau – Ilmenau / Wümbach ▪ Stadtilm – Bahnhof Kranichfeld ▪ Bad Berka – Blankenhain ▪ Blankenhain – (Rudolstadt) Begründung G 3-23 Die ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs stellen die-jenigen Verbindungen dar, die aus raumordnerischer Sicht zur Ergänzung des regional bedeut-samen Schienennetzes unabdingbar sind. Überall dort, wo keine Schienenverbindungen vor-handen sind oder kein Bahnbetrieb (mehr) erfolgt, jedoch ein raumordnerisches Verbindungser-fordernis besteht, müssen Busse die Funktionen des regionalen Netzes übernehmen. Im Sinne einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung werden nicht alle denkbaren Verbindungen als Regional bedeutsame Verbindungen des öffentlichen Verkehrs aufgenommen. Beispielswei-se wurde bei bereits bestehenden raumordnerischen Verbindungskategorien, welche die o.g. Funktionen übernehmen können, auf eine zusätzliche parallele Ausweisung verzichtet (Ver-kehrsbündelung). Im Vordergrund der Ausweisung stehen Verbindungen, die benachbarte Zent-ren miteinander bzw. Grundzentren im jeweiligen Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums verbinden.

G 3-24 Die Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs Regional-plan, G 3-23 sollen die Regional bedeutsamen Schienenverbindungen in ver-gleichbarer Angebotsqualität ergänzen. Begründung G 3-24 Ziel der Regionalplanung in Mittelthüringen ist es, in allen Teilräumen der Planungsregion gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern. Für den öffentlichen Nahverkehr bedeutet dies, dass alle Strecken, für die ein raumordnerisches Verbindungserfordernis besteht, eine ver-gleichbare Angebotsqualität aufweisen sollten. Die überwiegende Zahl der Regional bedeutsa-men Schienenverbindungen wird mindestens stündlich bedient. Dieser Takt ist für ihre Attrakti-vität bzw. Funktionalität unerlässlich. Eine vergleichbare Angebotsqualität wird auf den Regional bedeutsamen Verbindungen des öffentlichen Verkehrs dann erreicht, wenn ebenfalls ein mög-lichst stündlicher Taktverkehr eingerichtet und auch am Wochenende beibehalten wird.

G 3-25 In den Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung Regionalplan, 4.6.1 sollen im Nahverkehr für Urlauber und Naherholungssuchende attraktive Angebote im Hinblick auf Takt und Betriebszeiten und speziell im Busverkehr auch im Hin-blick auf die Linienführung vorgehalten werden. Begründung G 3-25 Zu einer attraktiven Anbindung und Erschließung der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erho-lung gehören regelmäßige Verbindungen in die Tourismusorte und zu besonderen touristischen Anziehungspunkten, aber auch zu bekannten Ausgangs- und Endpunkten von (Rad-)Wander-

Regionalplan Mittelthüringen

38

routen. Die größte Nachfrage dürfte in der Regel an Wochenenden bestehen, wobei angesichts der zunehmenden Zahl an Rentnern die Nachfrage an Wochentagen steigen dürfte.

G 3-26 Zur langfristigen Sicherung des Schienenpersonennahverkehr-Angebotes sollen zusätzliche Zugangsstellen eingerichtet bzw. vorhandene Zugangsstellen der Siedlungsentwicklung angepasst werden. Neue Zugangsstellen sollen insbesondere an folgenden Standorten eingerichtet werden: ▪ Apfelstädt ▪ Erfurt-Leipziger Straße ▪ Kromsdorf ▪ Sömmerda-Süd. Begründung G 3-26 Der Schienenpersonennahverkehr spielt in Mittelthüringen im öffentlichen Nahverkehr die Hauptrolle bei der Anbindung der Zentralen Orte. Um diese Anbindung für die Zukunft zu si-chern, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Nachfrage trotz Bevölkerungsrückganges stabilisieren. Bei geeigneter Siedlungsdichte und Zielattraktivität durch bedeutsame Verkehr in-duzierende Infrastruktureinrichtungen (Bildungseinrichtungen, Freizeit- und Erholungseinrich-tungen, Arbeitsstätten) können neue oder verlagerte Zugangsstellen, auch in Form von neuen Verknüpfungspunkten mit dem motorisierten Individualverkehr, hierzu einen Beitrag leisten, in-dem sie zusätzliche Fahrgastpotenziale erschließen und so zur nachhaltigen Entwicklung der Siedlungsstruktur entlang der Schieneninfrastruktur beitragen. Die Verlagerung von Zugangs-stellen kommt vor allem dann in Frage, wenn der siedlungsstrukturelle Schwerpunkt außerhalb eines fußläufig erschließbaren Einzugsbereiches von 1.000 m liegt. Die ausgewiesenen Zugangsstellen besitzen aufgrund der hohen Zielattraktivität (Bildungsein-richtung, Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlung) und des bevölkerungsreichen Ein-zugsbereiches besondere Potenziale zur Einrichtung einer neuen Zugangsstelle zum Schienen-personennahverkehr. Vor Umsetzung der Zugangsstellen sind jedoch zur weiteren Unterset-zung des Bedarfes fachliche Potenzialstudien notwendig.

3.1.4 Güterverkehr G 3-27 Die Funktionen des regionalen Güterverkehrszentrums Thüringen (GVZ Erfurt)

für den kombinierten Ladungsverkehr sollen gesichert und entwickelt werden. Begründung G 3-27 Der kombinierte Ladungsverkehr stellt das geeignete Mittel dazu dar, über die konventionellen Transportmöglichkeiten der Bahn (Wagenladungsverkehr) hinaus auch LKW-affine Güter mit der Bahn befördern zu können. Er verknüpft die Vorzüge der einzelnen Verkehrssysteme mit-einander: Flexibilität des Straßengütertransportes, hohe Kapazität und Umweltverträglichkeit des Schienengütertransportes. Das Güterverkehrszentrum kann damit einen Beitrag dazu leis-ten, Güterverkehr auf das umweltverträglichere Verkehrsmittel Bahn zu verlagern LEP, 4.1.2. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Mittelthüringen zu sichern, müssen daher Mög-lichkeiten für den kombinierten Ladungsverkehr erhalten bleiben bzw. langfristig an neue Um-schlagskonzepte der Transport- und Logistikwirtschaft angepasst werden.

G 3-28 Für den Güterverkehr sollen in den Orten ▪ Arnstadt ▪ Buttstädt ▪ Eckartsberga / Reisdorf ▪ Emleben ▪ Erfurt-Güterbahnhof, Erfurt-Nord, Erfurt-Ost, Erfurt-Kühnhausen, Erfurt-Vie-

selbach ▪ Fröttstädt ▪ Gotha ▪ Großrudestedt ▪ Ilmenau ▪ Kölleda ▪ Neudietendorf ▪ Ohrdruf

Regionalplan Mittelthüringen

39

▪ Sömmerda ▪ Schmiedefeld a. R. ▪ Stützerbach ▪ Weimar ▪ Weißensee Zugangsstellen zum Schienennetz langfristig gesichert werden. Bei Bedarf sollen in weiteren Orten Güterverkehrsstellen und Zugangspunkte für Anschlussbahnen eingerichtet werden. Begründung G 3-28 Der Erhalt von Güterverkehrsstellen und Zugangspunkten für Anschlussbahnen, selbst wenn sie nicht mehr genutzt werden sollten, hält die Möglichkeit offen, zu einem späteren Zeitpunkt unter gegebenenfalls veränderten Rahmenbedingungen wieder Güterverkehr über die Schiene zu ermöglichen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Mittelthüringen zu sichern, muss daher eine Mindestzahl von Güterumschlagstellen vorgehalten werden. Insbesondere in Zentra-len Orten ist es darüber hinaus ratsam, Flächen für die Entwicklung von zusätzlichen Güterver-kehrsstellen freizuhalten.

G 3-29 Für den Holztransport auf der Schiene sollen in den Orten ▪ Gehlberg ▪ Großschwabhausen ▪ Kranichfeld ▪ Bahnhof Rennsteig ▪ Tannroda ▪ Waltershausen die derzeit nicht mehr in Betrieb befindlichen Zugangsstellen zum Schienennetz langfristig für eine mögliche Wiedernutzung gesichert werden. Begründung G 3-29 Deutschland ist das Land mit den größten Holzvorräten in Europa und das wichtigste europäi-sche Holzexportland. Angesichts des Konzentrationsprozesses im holzverarbeitenden Gewerbe werden sich die Lieferwege verlängern. Die Möglichkeit, Holz über die Schiene abtransportieren zu können, wird dadurch wieder zum Standortvorteil. Besonders geeignet sind dafür Zugangs-stellen, die in unmittelbarer Nähe zum Wald liegen und das Netz der Güterverkehrsstellen inso-fern verdichten. Gleichzeitig wird mit der Sicherung von Zugangsstellen zum Schienennetz eine umweltverträgliche Verkehrsabwicklung gefördert LEP, 4.1.2 und ein Beitrag zur Bewältigung von Katastrophensituationen im Wald geleistet.

G 3-30 Die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sowie Regional bedeut-same Industrie- und Gewerbeansiedlungen Regionalplan, Z 2-1 und Z 2-2 sol-len insbesondere für den Güterverkehr über die Schiene angebunden werden. Hierfür soll frühzeitig Vorsorge getroffen werden. Bestehende Anschlussgleise sollen erhalten werden. Begründung G 3-30 Bei der Ausweisung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sowie Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen hat die Verkehrserschließung eine wichtige Rolle gespielt. Alle Gebiete liegen in räumlicher Nähe zu einer Bahnstrecke, so dass Anschluss-gleise gelegt werden können. Um kurzfristig auf Ansiedlungswünsche reagieren und von An-fang an einen Bahnanschluss bieten zu können, ist es sinnvoll, die Vorbereitungen hierzu früh-zeitig in Angriff zu nehmen.

3.1.5 Luftverkehr G 3-31 Der Internationale Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar soll für Thüringen den inter-

nationalen und nationalen Luftverkehr abwickeln und die Verbindung zu einem Luftfahrtdrehkreuz herstellen. Begründung G 3-31 Der Internationale Verkehrsflughafen Erfurt-Weimar ist sowohl über die Straße als auch mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln hervorragend angebunden und erschließt damit nicht nur das Ober-zentrum Erfurt, sondern weite Teile Thüringens für den nationalen und internationalen Luftver-kehr. Gleichzeitig übernimmt der Flughafen Erfurt-Weimar aufgrund seiner zentralen Lage die

Regionalplan Mittelthüringen

40

Funktion eines Regional bedeutsamen Flugplatzes LEP, 4.1.20 für die Planungsregion Mittel-thüringen. Angesichts der gemessen am Bundesdurchschnitt niedrigen Bevölkerungsdichte im Einzugsbe-reich des Flughafens Erfurt-Weimar können Fluglinien nur zu ausgewählten Zielen angeboten werden. Dennoch kann eine gute luftverkehrliche Anbindung gewährleistet werden, indem der Anschluss an ein Luftfahrtdrehkreuz gesucht wird.

3.2 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Die wesentlichen planerischen Aussagen zur Versorgungssicherheit und -qualität im Bereich der technischen Infrastruktur werden für die Planungsregion Mittelthüringen bereits im Landes-entwicklungsplan getroffen LEP, 4.1.22 bis 4.1.25 sowie 4.2. Sie werden nachfolgend regi-onsspezifisch weiter ergänzt.

3.2.1 Energieversorgung G 3-32 Oberirdische Leitungen sollen die Landschaft nur unwesentlich verändern und

gestalterisch in sie eingebunden werden. Sich auf die Oberfläche auswirkende Leitungen sollen zusammengefasst und mit anderen Bandinfrastruktureinrich-tungen gebündelt werden. Geschlossene Waldflächen und schutzwürdige Täler sollen umgangen, Querungen von Bergrücken, Tälern, Habitaten schutzwürdiger Tierarten sowie der Vogelfluglinien vermieden werden. In reliefreichen Gebieten Mittelthüringens soll dementsprechend eine hangparallele sowie generell eine abwechslungsreiche und flexible Trassierung realisiert werden. In landschaftlich und siedlungsstrukturell sensiblen Räumen soll die Variante einer Erdverkabe-lung als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Hochspannungsleitungen aufgenommen und dargestellt werden. Begründung G 3-32 Mit dem derzeitigen Stand der Technik ruft insbesondere der Bereich der Elektrizitätsversor-gung aufgrund seiner hauptsächlichen Realisierung mittels Hochspannungsleitungen in beson-derem Maße Konflikte hervor, die immer wieder eines raumordnerischen Abgleiches bedürfen. Gesichtspunkte des Landschafts- und Ressourcenschutzes erfordern gerade im stark genutzten und gleichzeitig mit Naturreichtum ausgestatteten mittelthüringischen Raum umfassende Abwä-gungen und raumordnerische Entscheidungen, z.B. zur Trassenführung einschließlich der Prü-fung von Vor- und Nachteilen einer Trassenbündelung im konkreten Fall. Hangparallele Tras-senführungen treten vor dem Relief optisch weniger in Erscheinung bzw. werden dadurch weit-gehend verdeckt. Bei Verzicht auf durchgängig gerade Trassen sind diese nicht über mehrere Kilometer einsehbar. Beides wird durch eine flexible Leitungsführung erreicht. In vielen Fällen sind schließlich Variantenuntersuchungen erforderlich, die die Gesamtheit aller im gleichen Raum geplanten Standorte und Trassen berücksichtigen. Aufgrund des technischen Fortschrit-tes kann hierzu auch die Variante der Erdverkabelung herangezogen werden. Obwohl kostenin-tensiver als eine Freileitung bietet sie die Möglichkeit, auch für landschaftlich empfindliche Räu-me tragfähige Lösungen zu entwickeln. Sie gehört damit ebenso zu den Mindestinhalten für die Beurteilung der Raumverträglichkeit wie die Null-Variante (überprüfbar z.B. durch Netzoptimie-rungs- und Netzverstärkungsmöglichkeiten oder die Erhöhung von Netzkapazitäten unter ande-rem mittels Lastflussanalysen).

G 3-33 Die Einbindung des Pumpspeicherwerkes in Goldisthal (Planungsregion Süd-westthüringen) über das Umspannwerk Altenfeld soll in geeigneter Weise unter weitestgehender Beachtung anderer Raumnutzungsansprüche sowie dem Aus-bau vorhandener Trassen erfolgen. Begründung G 3-33 Das Pumpspeicherwerk in Goldisthal ist nicht nur das größte seiner Art in Deutschland, es liegt zudem noch in einem höchst sensiblen Landschaftsraum, der aufgrund seiner strukturellen Pro-bleme genau auf diese landschaftlichen Qualitäten in ganz besonderer Weise angewiesen ist. Obwohl in der Planungsregion Südwestthüringen gelegen, ist seine Einbindung in das überregi-onale Höchstspannungsnetz für Mittelthüringen nicht ohne Bedeutung, da das Pumpspeicher-werk über das Umspannwerk Altenfeld eingebunden wird. Seine Bedeutung ist unbestritten, schließlich ist es gegenwärtig die beste Möglichkeit, nicht benötigte Energie, die insbesondere nachfrageunabhängig bei Windkraft- und Solaranlagen anfällt, langfristig zu speichern und vor

Regionalplan Mittelthüringen

41

allem kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wenn Bedarf besteht. Für die Energiekonzerne ist letztere Situation besonders günstig, da dann die Strompreise hoch sind. Allerdings muss genau abgewogen werden zwischen den verschiedenen Belangen der Versor-gungssicherheit mit Strom und Konzerninteressen auf der einen Seite und der Belastung der Räume auf der anderen Seite, die die mit den Standorten für die erforderliche Infrastruktur ver-bundenen Belastungen verkraften müssen. Über raumverträgliche Lösungen, die ggf. auch Mehrkosten verursachen, müssen zuerst die Belange der betroffenen Regionen am Anfang der Überlegungen zur Einbindung des Pumpspeicherwerkes stehen. Dazu gehört zunächst in je-dem Fall der Ausbau vorhandener Leitungstrassen, bevor neuer Landschaftsverbrauch ent-steht.

G 3-34 Die Erdverkabelung von Leitungen der Mittelspannungsebene in der Planungsre-gion Mittelthüringen soll angestrebt werden. Begründung G 3-34 Für den Bereich der Mittelspannungsebene (10, 20 bzw. 30 kV) ist eine weit gehende und ver-gleichsweise wirtschaftliche Leitungsführung über Erdkabel Stand der Technik. Dies gilt in ers-ter Linie für neu zu schaffende Leitungsverbindungen. Sie ist ein Beitrag zur Verbesserung des Landschaftsbildes und der Umwelt, vor allem aber für den Schutz der Vogelwelt, da in diesem Spannungsbereich trotz Schutzvorrichtungen immer wieder Vögel durch Ansitzen auf den Isola-toren der Freileitungen zu Schaden kommen. Eine Verkabelung kommt aber auch für vorhande-ne Mittelspannungsleitungen in Betracht. Die notwendigen Aufwendungen können als Aus-gleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. des Thüringer Naturschutzgesetzes betrachtet werden und bieten sich vorzugsweise in den SPA-Gebieten an.

G 3-35 Das Wasserkraftpotenzial in Mittelthüringen soll unter Berücksichtigung der Be-lange des Gewässer-, Natur- und Landschaftsschutzes allgemein und insbeson-dere durch die Revitalisierung noch vorhandener Wasserkraftanlagen an Gera, Ilm und Unstrut optimal nutzbar gemacht werden. Begründung G 3-35 Die Nutzung der Wasserkraft stellt eine der ältesten Formen der Energienutzung dar. Auch Mit-telthüringen mit seinen reliefreichen Gebieten kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten, auch wenn es keine Potenziale zur großtechnischen Gewinnung in der Region gibt und der An-teil an der gewonnenen regenerativen Energie weder groß ist, noch deutlich gesteigert werden kann. Landesweit wurde der Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung von Belangen des Ge-wässer-, Natur- und Landschaftsschutzes und unter Hinzuziehung der Wiedernutzbarmachung bestehender Anlagen ein realistisches Potenzial von etwa 50 MW eingeräumt, das jedoch noch 2006 nur mit knapp 30 MW genutzt wurde. Damit sind noch einige Reserven vorhanden. Be-sondere Bedeutung für die Wasserkraftnutzung haben in Mittelthüringen die genannten Gewäs-ser 1. Ordnung. Unter Nutzung eventuell noch bestehender Wasserrechte sowie der vorhande-nen baulichen Anlagen kann dieses Potenzial besonders kurzfristig und ohne zusätzliche Ein-griffe in Natur und Landschaft mobilisiert werden.

G 3-36 Für den in Mittelthüringen liegenden Bereich der Lagerstätte Behringen soll die Nutzung als unterirdischer Erdgasspeicher gesichert werden. Begründung G 3-36 Das Feld des Bergwerkseigentumes Behringen bietet die Möglichkeit, regionsübergreifend ei-nen Untergrundspeicher für gasförmige Kohlenwasserstoffe einzurichten. Dieser Speicher mit einem Arbeitsgasvolumen von 1 Milliarde m³ hat überregionale Bedeutung und stellt einen wich-tigen Faktor bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit in ganz Deutschland dar. Ge-genwärtig gibt es nur fünf vergleichbare Speicher in Deutschland. Der Speicher bietet die Mög-lichkeit, nicht nur auf mögliche Engpässe in der Gasversorgung, sondern auch auf die neueren Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien reagieren zu können.

G 3-37 Bei Vorhandensein entsprechender Potenziale soll eine ökologisch vertretbare energetische Verwertung von Biomasse und Biogas ausgebaut werden. Begründung G 3-37 Der Bereich der Biomassenutzung zur Energiegewinnung hat sich bis zum Jahr 2005 als der leistungsfähigste Bereich entwickelt. Bis zum Jahr 2004 lag die Energieerzeugung über Bio-masse in Thüringen bei ca. 20.000 Terajoule (TJ) und lieferte damit fast 90 % der regenerativ erzeugten Energie. Unter der Voraussetzung, dass in der Regel hierzu Stoffe verwertet werden, die ansonsten keiner anderen Nutzung weiter zugeführt werden können, stellt dies eine beson-ders Ressourcen schonende Form der Energiegewinnung dar. Außerdem ist sie dezentral mög-

Regionalplan Mittelthüringen

42

lich und weist gegenüber den anderen regenerativen Energiegewinnungsformen mit ihrem zum Teil deutlich höheren Flächenbedarf die geringsten Raumnutzungskonflikte auf. Für eine groß-technische Nutzung muss demgegenüber jedoch das notwendige Material vorhanden und lang-fristig gesichert sein. Diese ist ökologisch aber nur dann vertretbar, wenn die zugehörige Ge-samt-Ökobilanz positiv ausfällt. Das gilt ebenfalls und vor allem für den Anbau von nachwach-senden Rohstoffen, soweit es nicht zu Konkurrenzen mit der Nahrungsmittelproduktion oder ökologisch nachteiligen Anbaustrukturen kommt.

G 3-38 Die aktive und passive Solarenergienutzung soll ausgebaut werden. Dabei sollen für die großflächige Solarenergienutzung in erster Linie solche Bereiche ausge-nommen werden, in denen wesentliche Störungen der Erholungseignung der Landschaft, einschließlich der optischen Ruhe, des Landschaftsbildes und der Lebensräume wildlebender Tiere, einschließlich Wander- und Flugkorridore nicht ausgeschlossen werden können. Begründung G 3-38 Solarenergienutzung stellt eine besonders umweltschonende und zukunftsträchtige Form der Energiegewinnung dar (siehe auch Rahmenbedingungen und Leitbilder, 3.2). Die techni-sche Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der Solarenergietechnik und insbesondere die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt in Verbindung mit dem Gesetz für den Vorrang Erneu-erbarer Energien (EEG) des Bundes hat sich die Situation im Bereich der Sonnenenergienut-zung deutlich verbessert. Mittlerweile ist hier auch offensichtlich die großtechnische Nutzung in Mitteleuropa wirtschaftlich möglich und zunehmend attraktiv geworden. Obwohl eine solche Nutzung ab 5 ha als raumbedeutsam betrachtet wird, sind die Anforderungen für entsprechende Standorte durch das EEG über die zugehörigen Förderbedingungen sehr konkret gefasst

Rahmenbedingungen und Leitbilder, 3.2. Zudem kann in Ermangelung eines entsprechen-den Auftrages im Landesentwicklungsplan an die Regionalplanung keine Ausweisung möglicher Gebiete zur Nutzung von Sonnenenergie im Regionalplan erfolgen. Ein genereller Ausbau der Solarnutzung wird für Mittelthüringen jedoch in jedem Fall angestrebt.

3.2.2 Vorranggebiete Windenergie Die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie dient den in § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG formulier-ten raumordnerischen Grundsätzen, den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rech-nung zu tragen und die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Ener-gien zu schaffen. Gleichzeitig trägt sie zur Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bei LEP, 4.2.4. Da mit der Errichtung und dem Betrieb von Wind-energieanlagen(-gruppen) auch erhebliche Auswirkungen verbunden sein können, ist es not-wendig, dabei die Standortauswahl hinsichtlich der energiewirtschaftlichen Eignung auf der ei-nen Seite sowie eines schonenden Umganges mit der Umwelt, dem menschlichen Lebensraum und dem Landschaftsbild auf der anderen Seite zu optimieren. Sofern kein entsprechender Bebauungsplan besteht, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen zunächst nach § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegierung). Durch die in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erfolgte generelle Verweisung von Windkraftanlagen in den Au-ßenbereich hat der Gesetzgeber gleichsam eine planerische Grundentscheidung zu ihren Gunsten getroffen. Er hat die Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht, dass sie dort – nach den Voraussetzun-gen des § 35 BauGB – zulässig sein sollen. Keinesfalls ist durch die Privilegierung aber bestimmt, dass sich diese gegenüber sämtlichen Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass Windenergieanlagen an jeder beliebigen Stelle der Landschaft im Freiraum zulässig sind. Insbesondere wird den Trägern der Regionalplanung durch die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 7 ROG sowie § 7 Abs. 3 ThürLPlG ein Instrument zur Verfügung gestellt, das es ihnen ermöglicht, durch eine Kanalisie-rung der Ansiedlung von Windenergieanlagen mittels Ausweisung „an anderer Stelle“ – hier durch Darstellungen als Ziele der Raumordnung – die Entwicklung des Raumes in geordnete Bahnen zu lenken. Der Gesetzgeber gestattet damit, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB recht-lich geschützte Nutzungsinteresse in der Konkurrenz mit anderen Abwägungsbelangen gege-benenfalls zurückzustellen. Im Regionalplan Mittelthüringen werden hierzu gemäß LEP, 4.2.8 Vorranggebiete Windener-gie mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 ThürLPlG ausgewiesen, die eine raumbedeutsame Windenergienutzung an anderer Stelle ausschließen. Die Ausschlusswirkung der in einem Regionalplan festgelegten Vorranggebiete steht einem gebietsexternen Windener-gievorhaben nicht strikt und unabdingbar entgegen, sondern nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB „in

Regionalplan Mittelthüringen

43

der Regel“. Der Planungsvorbehalt steht also unter einem gesetzlichen „Ausnahmevorbehalt“, der die Möglichkeit zur Abweichung in atypischen Einzelfällen eröffnet. Ein atypischer Einzelfall liegt vor, wenn es sich um eine vom Plangeber so nicht vorgesehene (atypische) Fallkonstella-tion handelt. Soweit dies zum Schutz von Belangen der Raumordnung erforderlich ist, wird für die Windenergieanlagen im Regionalplan eine Höhenbegrenzung festgelegt LEP, 4.2.8.

Z 3-5 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, sind für die Konzentration von raumbedeutsamen Anlagen zur Nutzung der Windenergie vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorran-gigen Funktion nicht vereinbar sind. Außerhalb der Vorranggebiete Windenergie sind raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig. ▪ W-1 – Wangenheim bis Ballstädt ▪ W-2 – Schwabhausen ▪ W-3 – Tüttleben ▪ W-4 – Möbisburg ▪ W-5 – Wüllersleben ▪ W-6 – Eckolstädt ▪ W-7 – Roldisleben / Olbersleben ▪ W-8 – Dielsdorf ▪ W-9 – Schwerborn / Kerspleben ▪ W-10 – Wundersleben ▪ W-11 – Gangloffsömmern ▪ W-12 – Teutleben Begründung Z 3-5 Die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beruht auf einem regional abgestimmten und abgewogenen Gesamtkonzept zur Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Mittelthürin-gen, das sowohl raumbedeutsame Einzelanlagen als auch Anlagengruppen einschließt – vor-ausgesetzt, dass für das Windenergievorhaben entweder Bauleitpläne aufgestellt werden oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilen ist. Für vorhandene Bauleitpläne be-steht Anpassungspflicht gemäß § 1 Abs. 4 BauGB; für den unbeplanten Innenbereich müssen ggf. Bauleitpläne aufgestellt werden. Das Konzept wurde auf der Grundlage der landesplaneri-schen Vorgaben (Landesentwicklungsplan 2004) sowie unter Berücksichtigung der methodi-schen Empfehlungen („Handlungsempfehlung für die Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben“, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 16/2007) und fachplanerischen Erfordernisse sowie der Ergebnisse eines regionalen Windgutachtens erarbeitet. Im Rahmen der Abwägung und nachfolgenden Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie wurde von einer zum gegenwärtigen Zeitpunkt üblichen Gesamthöhe der Windenergieanlagen bis 150 m ausgegangen, sofern nicht für einzelne Vorranggebiete andere Festlegungen erfolg-ten: Für alle Vorranggebiete wurde geprüft, ob Höhenbegrenzungen erforderlich sind LEP, 4.2.8. Die Höhe der Windenergieanlagen wurde dort beschränkt, wo dies aus Gründen des Landschaftsbildschutzes, des Denkmalschutzes oder wegen der Nähe zu Vogellebensräumen erforderlich war. Desgleichen wurden bei entsprechender Eignung diejenigen Standorte, die be-reits im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 in Bauschutzbereichen bestan-den, mit Höhenbegrenzung in den Regionalplan übernommen. Zusätzlich wurde geprüft, ob be-stehende Windenergieanlagen, die in einem Abstand von weniger als 750 bzw. 1000 m zu Wohn- oder Mischgebieten (siehe unten) genehmigt wurden, in die entsprechenden Vorrangge-biete Windenergie integriert werden konnten. Zur Ermittlung geeigneter Flächen für die Windenergienutzung wurde zunächst anhand eines Richtwertes ermittelt, in welchen Regionsteilen der Schwellenwert des Gesetzes für den Vor-rang Erneuerbarer Energien von 60 % voraussichtlich erreicht wird. Dazu wurde in 100 m über Grund (entspricht in etwa der Nabenhöhe einer 150 m hohen Anlage) als Richtwert für die min-destens erforderliche Windleistung ein Schwellenwert von 185 W/qm angesetzt. Dort, wo Hö-henobergrenzen von 100 bzw. 120 m Gesamthöhe festgesetzt wurden, wurde ebenfalls ermit-telt, ob auf der entsprechend niedrigeren Nabenhöhe ausreichende Windverhältnisse vorhan-den sind. Anhand einer Reihe von Ausschlusskriterien wurden des Weiteren all jene Regionsteile ausge-sondert, die eine sehr hohe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, für den

Regionalplan Mittelthüringen

44

Immissionsschutz, für die Verkehrsabwicklung oder für technische Infrastrukturen besitzen und in denen die Windenergienutzung von vornherein ausgeschlossen wird (siehe Tabelle der Aus-schlusskriterien/-bereiche). Hierzu gehören insbesondere: ▪ Schutzgebiete aus dem Bereich des Naturschutzes, deren im Thüringer Naturschutzgesetz

definierter Schutzzweck eine Einordnung von Windenergieanlagen verbietet (Naturschutz-gebiete gemäß § 12 ThürNatG, Naturparke gemäß § 15 ThürNatG, Nationalparke gemäß § 12a ThürNatG, Biosphärenreservate gemäß § 14 ThürNatG und Landschaftsschutzgebiete gemäß § 13 ThürNatG).

▪ Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Fauna-Flora-Ha-bitat-Richtlinie (FFH)) sowie Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 79/409/EWG zum Schutz wildlebender Vogelarten. FFH- und Vogelschutzgebiete bilden das Europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Indem in diesen Gebieten die Windenergienutzung aus-geschlossen wurde, wurde zunächst vorsorgend vermieden, dass Windenergieanlagen im Gebiet selbst die geschützten Arten und Lebensräume beeinträchtigen. Darüber hinaus musste bei solchen (potenziellen) Vorranggebieten Windenergie, die sich in der Nähe von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten befinden, im Einzelfall geprüft werden, ob sie die Erhal-tungsziele der Gebiete beeinträchtigen (siehe hierzu auch die Ausführungen im Umwelt-bericht). In der weiteren Abwägung wurde zudem in Anlehnung an die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu „Abstandsregelungen für Windener-gieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen beson-ders störempfindlicher oder gefährdeter Vogelarten“ ein Umgebungsschutz für Vogelschutz-gebiete berücksichtigt (siehe Liste der Restriktiven Kriterien / Bereiche).

▪ Wiesenbrütergebiete als Gebiete, in denen bestehende und entwicklungsfähige Populatio-nen von Vogelarten, die Wiesen und Weiden als Brut- und Nahrungshabitat nutzen, durch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes geschützt und gefördert werden sollen.

▪ Wald größer 10.000 m² zuzüglich einer Pufferzone von 200 m. Die Errichtung und der Be-trieb von Windenergieanlagen im Wald würden einen Eingriff in dessen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen bedeuten. Besonders der Lebensraumverlust für heimische Tier- und Pflanzenarten sowie die Störung der Erholungsnutzung legen es nahe, Wälder als Aus-schlussgebiete zu definieren. Waldränder wiederum prägen das Landschaftsbild und sind besonders artenreich. Sie sind Lebensraum für viele Vogel- und Fledermausarten.

▪ Vorhandene und geplante Siedlungsgebiete. Für Wohn- und Mischgebiete sowie für Sonder-gebiete Krankenhaus und ähnliches wurde aus Gründen des vorbeugenden Immissions-schutzes ein Puffer von mindestens 750 m angesetzt. Wo erforderlich, wurde der Abstand bis zu einer Pufferzone von 1.000 m vergrößert. Dies war in der Regel bei Standorten süd-lich, westlich oder östlich von Ortslagen der Fall. Bei Industrie- und Gewerbegebieten sowie bei großflächigen Einzelhandelseinrichtungen wurde der Abstand entsprechend der geringe-ren Schutzbedürftigkeit mit 300 m niedriger gewählt.

▪ Gebiete mit hoher und sehr hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbildes bzw. der land-schaftsgebundenen Erholung gegenüber der Windenergienutzung. Diese Gebiete wurden über ein entsprechendes Gutachten ermittelt, in dessen Rahmen eine flächendeckende Landschaftsbildbewertung und eine Bewertung der landschaftsgebundenen Erholung vorge-nommen wurden. Die wichtigsten Kriterien hierbei waren „Eigenart der Landschaft“, „Natur-nähe“, „Vielfalt“, „visuelle Empfindlichkeit“ und „Erholungsinfrastruktur“. Konkret geschah das in der Weise, dass die gesamte Planungsregion in ein Raster von 500 m x 500 m unterglie-dert wurde. Jedes einzelne Planquadrat wurde anhand der genannten Kriterien bewertet und nach Aggregierung der Einzelbewertungen einer von fünf Bewertungsstufen zugeordnet. Die Planquadrate, die den beiden höchsten Bewertungsstufen zugeordnet wurden („sehr hohe Empfindlichkeit“ bzw. „hohe Empfindlichkeit“), stellen diejenigen Gebiete dar, auf denen sich die Errichtung von Windenergieanlagen besonders negativ auf das Landschaftsbild / die landschaftsgebundene Erholung auswirken würde. Grundlage der angewendeten Methodik ist das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Forschungsprojekt mit dem Ti-tel „Handlungsempfehlungen zur effizienten umweltverträglichen Planung von Windenergie-anlagen für den Norddeutschen Raum …“. Das Gutachten bezieht sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Windenergienutzung (Windenergieanlagen mit einer Gesamthö-he von 150 m).

Ausschlusskriterium/-bereich Pufferzone

Naturschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren) Naturpark (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)

Regionalplan Mittelthüringen

45

Ausschlusskriterium/-bereich Pufferzone

FFH-Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Biosphärenreservat Wiesenbrütergebiet Landschaftsschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren) Wald – Wald größer 10.000 m² + 200 m Überschwemmungsgebiet Vorhandenes Siedlungsgebiet / bauleitplanerisch festgelegtes Sied-lungsentwicklungsgebiet

– Wohn- und Mischgebiet, Sondergebiet Krankenhaus o.ä. + mind. 750 m* – Industrie-/Gewerbegebiet, Sondergebiet großflächiger Einzelhandel + 300 m Flug- und Landeplatz inkl. Bauschutzbereich Militärisches Schutzgebiet / Sonderbaufläche Bund Bundesautobahn, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraße so-wie planfestgestellte Vorhaben

Anbauverbots- und Beschränkungszone

Bahn

Hochspannungsleitung (mit mindestens 110 kV)

einfacher Rotordurch-messer zwischen Lei-

terseil und Rotorspitze, entspricht an Standor-

ten ohne Höhenbe-grenzung ca. 140 m

Sonstige Leitungstrasse / Anlage der technischen Infrastruktur, Richt-funkstrecke und planfestgestellte Vorhaben

Gebiet mit sehr hoher oder hoher Empfindlichkeit des Landschaftsbil-des gegenüber Windenergieanlagen

Gebiet mit sehr hoher oder hoher Empfindlichkeit der landschaftsge-bundenen Erholung gegenüber Windenergieanlagen

* Wo erforderlich, wurde der Abstand bis zu einer Pufferzone von 1.000 m vergrößert. Siehe auch die Ausführungen oberhalb der Tabelle.

Die Flächen, die sowohl ein ausreichendes Windpotenzial besitzen als auch keinem Aus-schlusskriterium unterliegen, wurden auf weitere, gegebenenfalls konkurrierende Nutzungen und Belange untersucht (siehe die Liste der restriktiven Kriterien / Bereiche). Dabei handelt es sich um Belange, die der Windenergienutzung nicht in jedem Falle entgegenstehen. Bei einem Teil dieser Kriterien kommt es stark auf die örtlichen Gegebenheiten an (so wie z.B. beim Denk-malschutz), andere Kriterien wiegen nicht unbedingt so schwer, dass sie für sich alleine geeig-net sind, einen Ausschluss der Windenergienutzung zu rechtfertigen (z.B. Flächenpool für Aus-gleichsflächen) und wieder andere sind in manchen Fällen flächenmäßig so klein, dass sie in ein (größeres) Vorranggebiet integriert werden können (z.B. geschützte Landschaftsbestandtei-le). Zu den restriktiven Kriterien gehören insbesondere: ▪ Vogelschutz: Für den Belang Vogelschutz wurden die aktuellen Empfehlungen der Länderar-

beitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindli-cher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten) vom Mai 2008 als Bewertungsmaßstab herangezogen, soweit für die einzelnen Arten und Lebensräume aus den Empfehlungen aktuelle Daten vorhanden waren. Als Datenquellen dienten vor allem der mit Datum vom 29.05.2008 verfügbare Datenbestand seit 1998 zu Tierarten des Informati-onssystemes der Naturschutzverwaltung (LINFOS), aktualisiert am 27.04.2009, sowie die im Auftrag des Umweltministeriums von der Vogelschutzwarte Seebach erarbeitete Vogelzug-karte Thüringen (Stand Mai 2009).

▪ Denkmalschutz: Windenergieanlagen können, weil sich ihre Rotorblätter drehen und die An-lagen heute bis zu 150 m hoch sind, im Einzelfall sogar über mehrere Kilometer hinweg den die Landschaft prägenden Eindruck von Denkmalen stören. Dem Belang Denkmalschutz

Regionalplan Mittelthüringen

46

wurde daher überall dort Bedeutung beigemessen, wo ein potenzielles Vorranggebiet Wind-energie dazu geführt hätte, markante Sichtachsen zu verstellen, bestehende Proportionen zwischen Denkmal und Umgebung zu überprägen oder den Blick in grober Weise vom zu schützenden Denkmal abzulenken. Über ein Gutachten wurden die schützenswerten Denk-male zunächst verschiedenen Klassen zugeordnet, in Abhängigkeit davon, wie weitreichend ihre Beziehungen zu ihrer Umgebung sind. Für die einzelnen Klassen wiederum wurden un-terschiedliche Prüfbereiche berücksichtigt, innerhalb derer die Auswirkungen (potenzieller) Vorranggebiete Windenergie auf ein Denkmal einzelfallbezogen bewertet wurden.

▪ Unzerschnittene störungsarme Räume ab 50 qkm: Unzerschnittene störungsarme Räume sind per se schutzwürdig, da sie eine endliche Ressource darstellen, die kaum wiederherge-stellt werden kann. Bedeutung besitzen sie für das Naturerleben und die Erholungsfunktion der Landschaft sowie für das ökologische Freiraumsystem und damit für den Verbund von Lebensräumen für Tiere Rahmenbedingungen und Leitbilder, 4.1 / Regionalplan, G 4-3.

▪ Landschaftsteile von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Dabei handelt es sich um potenzielle Naturschutzgroßprojekte, also um national bedeutsame Landschaften, für die als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler Natur-schutzverpflichtungen gemäß dem Bundesprogramm zur Errichtung und Sicherung schutz-würdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung eine Förderung beantragt wird. Die prinzipielle Förderwürdigkeit der Gebiete wurde durch das Bundesamt für Naturschutz bereits anerkannt.

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen: Es handelt sich um den Flächenpool der Naturschutzver-waltung, aus dem konkret definierte Maßnahmeflächen mit einem höheren Abstimmungs-grad in die Abwägung einbezogen wurden.

Restriktive Kriterien / Bereiche: ▪ Wasserschutzgebiet Zone 1 und Zone 2 ▪ Heilquellenschutzgebiet ▪ Vogelzugkonzentrationskorridore und avifaunistisch bedeutsame Gebiete sowie Pufferzonen

zu bedeutsamen Vogellebensräumen und zu Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten

▪ Alter Bergbau, Erdfall- und Senkungsgebiet ▪ Tieffluggebiet ▪ Prädikatisierter Ort nach Thüringer Kurortgesetz (Prüfbereich: 750 m) ▪ Einrichtung für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich (Prüfbereich: 300 m) ▪ Denkmal / Denkmalensemble mit schutzwürdigen Sichtbeziehungen; Kulturdenkmal / Denk-

malschutzbereich ▪ Gesetzlich besonders geschütztes Biotop ▪ Naturdenkmal mit Landes- oder besonderer Bedeutung (Prüfbereich: 200 m) ▪ Geschützter Landschaftsbestandteil mit Landes- oder besonderer Bedeutung ▪ Fließ- und Standgewässer, kleine Auenfläche (Standgewässer größer 10 ha – Prüfbereich:

10-fache Anlagenhöhe) ▪ Unzerschnittener störungsarmer Raum ab 50 qkm ▪ Landschaftsteil von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung ▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen Die abschließende Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie erfolgte im Rahmen eines umfangreichen regionalen Abwägungsprozesses. Ziel dieser Abwägung war es, auf der einen Seite so viel Fläche für die Windenergienutzung bereitzustellen, dass der baurechtlichen Privile-gierung der Windenergieanlagen genüge getan und damit der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wurde (siehe auch unten). Auf der anderen Seite sollten geeignete und raum-verträgliche Standorte gefunden werden. Dazu wurde die Abwägung anhand der restriktiven Kriterien, einer Einzelfallbetrachtung zum Landschaftsbild, der (insbesondere städtebaulichen) Belange der Kommunen sowie der privaten Belange der Bürger, Flächeneigentümer, Projekt-entwickler und Investoren vorgenommen. Um den Raum nicht zu überlasten und kumulierende Effekte zu vermeiden, wurde außerdem bei der Ausweisung der Vorranggebiete auf einen Min-destabstand zwischen den ausgewiesenen Gebieten geachtet, der vom Anteil wertvoller Land-schaftsteilräume abhängig gemacht wurde. Zum Tragen kam letztlich ein Mindestabstand von 5 km. Bei der Abgrenzung der einzelnen Gebiete wurden zumeist langgestreckte Zuschnitte vermieden, denn kompakte Flächen vermindern in der Regel die Auswirkungen auf das Land-schaftsbild. In der klein strukturierten, topographisch bewegten Planungsregion Mittelthüringen, in der die Windenergienutzung automatisch Beeinträchtigungen anderer Belange mit sich bringt, wurden zudem keine Standorte mit weniger als 10 ha festgesetzt (bei Standorten mit Hö-

Regionalplan Mittelthüringen

47

henbegrenzung nicht kleiner als 15 ha). Der auf solch kleinen Flächen zu erwartende Windener-gieertrag steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden nachteiligen Auswir-kungen. In die Untersuchungen, Bewertungen und Abwägung wurden alle im Planentwurf 2007 benann-ten Vorranggebiete, die im Regionalen Raumordnungsplan 1999 ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung von Windenergie, sämtliche Bestandsflächen, alle vorliegenden Vorschläge der privaten Wirtschaft, die gutachterlich empfohlenen Präferenzräume und weitere möglicherweise geeignete Flächen einbezogen. Nach Abwägung zu den Ergebnissen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung konnten zwölf Gebiete als Vorranggebiete Windener-gie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben, ausgewiesen werden. Die im Regi-onalen Raumordnungsplan von 1999 festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nut-zung von Windenergie wurden erneut ausgewiesen – sofern sie sich unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin geeignet zeigten und der erforderliche Mindestabstand zu be-nachbarten Gebieten gewahrt blieb Umweltbericht, Tab.10. In den nicht nochmals aufge-nommenen Gebieten genießen die bestehenden Anlagen Bestandsschutz, der sich aus dem Grundrecht auf Eigentum herleitet. Einen überwirkenden Bestandsschutz, der ein Repowering auf diesen „Altstandorten“ erlauben würde, gibt es jedoch nicht. Stattdessen ist Repowering in allen ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie unter den gegebenen gesetzlichen, planeri-schen und technischen Rahmenbedingungen möglich. Das Ergebnis der Abwägung zeigt, dass aufgrund der naturräumlichen Situation in der Pla-nungsregion Mittelthüringen südlich der Autobahn A 4 nur wenige – und dann auch nur kleine – Flächen für die Windenergienutzung geeignet sind. Obwohl sich die Windenergienutzung damit beinahe ausschließlich auf die nördliche Hälfte der Planungsregion Mittelthüringen konzentrie-ren muss, in der wiederum mittlerweile große Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, hat sich die gesamte, für die Windenergienutzung vorgehaltene Fläche gegenüber der Gesamtfläche der Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie aus dem Regionalen Raumordnungsplan von 1999 mehr als verdoppelt. Der Anteil von 0,42 % der Vorranggebiete Windenergie an der Flä-che Mittelthüringens spiegelt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Raumnutzungsan-sprüchen und Raumfunktionen wider, die wiederum aus den raumstrukturellen Gegebenheiten in Mittelthüringen resultieren. Damit verschafft der Regionalplan der Nutzung der Windenergie substanziell Raum und wird der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Au-ßenbereich gerecht.

Z 3-6 In den folgenden Vorranggebieten bzw. Teilflächen der Vorranggebiete Wind-energie sind die angegebenen Anlagenhöhen nicht zu überschreiten. ▪ W-2 – Schwabhausen: 100 m Gesamthöhe ▪ W-3 – Tüttleben: 100 m Gesamthöhe ▪ W-4 – Möbisburg: 100 m Gesamthöhe ▪ W-5 – Wüllersleben: 100 m Gesamthöhe ▪ W-6 – Eckolstädt, südlich der L 1059: 120 m Gesamthöhe Begründung Z 3-6 Die Höhenbegrenzung für das Vorranggebiet Schwabhausen erfolgt zum einen, weil das Vor-ranggebiet dem Thüringer Wald vorgelagert ist und schon heute mit den 100 m hohen Wind-energieanlagen das Landschaftsbilderleben beeinträchtigt wird – beispielsweise vom Seeberg aus gesehen. Bei noch höheren Anlagen würden die Windenergieanlagen zu einer eindeutigen Belastung für das Landschaftsbild. Zum anderen befindet sich östlich des Vorranggebietes in ei-ner Entfernung von 1.000 m ein Vogelschutzgebiet, zu dem in Anwendung der Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten eine Pufferzone in der Größe der 10-fa-chen Höhe der Windenergieanlagen für notwendig erachtet wird. Die Höhenbegrenzung für das Vorranggebiet Tüttleben orientiert sich an den bisher bestehen-den Anlagen. Der Park östlich des Schlosses Friedenstein ist so angelegt, dass sich zwangs-läufig von der Balustrade ein Blick auf und über die Orangerie bietet. Die bisher bestehenden Windenergieanlagen am Standort Tüttleben reihen sich noch gerade in die übrige Horizontlinie ein. Höhere Anlagen würden den Blick deutlich beherrschen. Die Höhenbegrenzung ist damit unabhängig vom Bestehen des Bauschutzbereiches um den Sonderlandeplatz in Gotha erfor-derlich. Im Vorranggebiet Möbisburg wird eine Höhenbegrenzung von 100 m Gesamthöhe festgesetzt, weil sich bei dieser Höhe von der Wachsenburg aus gesehen die Rotorblätter der Windenergie-anlagen noch unterhalb der Horizontlinie drehen und die Windenergieanlagen daher nicht als Belastung des Landschaftsbildes empfunden werden. Bei höheren Anlagen wäre dies nicht mehr der Fall. Des Weiteren würden höhere Windenergieanlagen das Landschaftsbilderleben des Naherholungsgebietes Steiger bei Erfurt erheblich belasten. Während von den bestehen-

Regionalplan Mittelthüringen

48

den Anlagen beispielsweise vom Waldhaus aus nur die Rotoren zu sehen sind, würden bis zu 150 m hohe Anlagen deutlich herausragen. Bereits im Regionalen Raumordnungsplan 1999 wurde südlich von Wüllersleben ein Vorbe-haltsgebiet zur Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Die Landesplanerische Beurteilung von 2001 als Ergebnis des durchgeführten Raumordnungsverfahrens sah eine Windenergienutzung nur bei maximalen Anlagenhöhen von 100 m als raumverträglich an. Diese Einschätzung be-sitzt noch heute insbesondere deswegen Gültigkeit, weil der Standort im Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Arnstadt-Alkersleben gelegen ist. Windenergieanlagen mit einer Gesamt-höhe von mehr als 100 m würden ein unzumutbares Gefährdungspotenzial gegenüber dem Flugbetrieb mit sich bringen. Für das Vorranggebiet Eckolstädt südlich der L 1059 wird die Möglichkeit vorgesehen, beste-hende Windenergieanlagen teilweise zu repowern. Da größere Bereiche dieses Teiles des Vor-ranggebietes jedoch weniger als 1.000 m von den westlich bzw. östlich gelegenen Wohn- und Mischgebieten entfernt sind, wird die Gesamthöhe der Windenergieanlagen dort auf 120 m (größte Höhe der bereits vorhandenen Anlagen) begrenzt, um Beeinträchtigungen durch Schat-tenwurf zu vermeiden.

G 3-39 In den Vorranggebieten Windenergie soll technologisch und gestalterisch ein einheitliches Erscheinungsbild der Windenergieanlagen sichergestellt werden. Für die Errichtung und Unterhaltung der Anlagen sollen – soweit möglich – vor-handene Wege als Zufahrt genutzt werden. Begründung G 3-39 Werden die Anlagen eines Standortes insbesondere hinsichtlich Form- und Farbgebung einheit-lich gestaltet, wirkt das Gesamterscheinungsbild ruhiger. Dies trägt dazu bei, das Landschafts-bild so wenig wie möglich zu belasten. Auch die Nutzung vorhandener Wege dient der Minimie-rung des Eingriffes in Natur und Landschaft. Darüber hinaus werden hierdurch Erschwernisse bei der landwirtschaftlichen Nutzung vermieden.

3.2.3 Telekommunikation G 3-40 In allen Zentralen Orten soll in geeignetem Umfang ein öffentlicher Zugang zu

dem Gesamtspektrum der modernen Telekommunikationsangebote vorgehalten werden. Begründung G 3-40 Neben dem Telefon, das im Prinzip in nahezu jedem Haushalt vorhanden ist, haben sich eine ganze Reihe anderer Telekommunikationsformen und -wege entwickelt, die jedoch vom Einzel-nen nicht ständig genutzt werden müssen. Auch ein Anschluss an das weltweite Datennetz ist aus ganz unterschiedlichen Gründen im privaten Bereich noch nicht überall erfolgt. Abgesehen von den Vorteilen, die der technische Fortschritt in diesem Bereich bietet, finden die modernen Telekommunikationsformen in vielen Bereichen auch des öffentlichen Lebens Anwendung. Vor allem im ländlichen Raum und vor dem Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung werden zukünftig unter Umständen bestimmte Dienstleistungen verstärkt über diesen Weg ab-gewickelt werden. Daher wird es eine zunehmende Aufgabe der Daseinsvorsorge sein, außer-halb der Privathaushalte einen geeigneten Zugang zu den neuen Telekommunikationsmedien zu ermöglichen, da ihr Vorhandensein dort nicht in jedem Fall vorausgesetzt werden kann, sie aber zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Somit gehört es zunehmend zur Mindestsi-cherung der Grundversorgung Zentraler Orte (siehe auch Regionalplan, 1.2.4), z.B. entwe-der selbst oder durch die Gewinnung von Dritten entsprechende Zugänge zu ermöglichen, etwa über Internetplätze in öffentlichen Räumen wie Büchereien oder Internetcafés, zusammen mit weiteren Möglichkeiten und Angeboten (Faxen, Drucken etc.).

G 3-41 In der Planungsregion Mittelthüringen soll flächendeckend die Möglichkeit des Anschlusses an technologisch zukunftsfähige Kommunikations- und Mediennet-ze vorhanden sein. Begründung G 3-41 Neben der Teilnahme an den aktuellen Möglichkeiten in der Medienwelt (Fernsehen, Computer, Telekommunikation) ist es auch wirtschaftlich für Mittelthüringen von besonderer Bedeutung, dass die Unternehmen in der Region die gesamte Bandbreite an Medienmöglichkeiten für ihre Kommunikationsbedürfnisse vorfinden können. Standorte, die nicht über entsprechende An-schlüsse verfügen, könnten ggf. an Attraktivität verlieren. Für entsprechende Investitionen ist je-doch von Bedeutung, die Entwicklungen auf dem Kommunikationstechnik-Sektor richtig einzu-

Regionalplan Mittelthüringen

49

schätzen. Wie das Beispiel DSL und Glasfaserkabel zeigt, können hier technische Fortschritte bei der Infrastruktur durch die der Medientechnik uneffektiv werden. Eine optimierte Infrastruktur gewährleistet auch den möglichst freien und kostengünstigen Zu-gang zu allen Informations-, Medien- und Kommunikationsangeboten. Diese Möglichkeit wird in erster Linie durch den zunehmenden Wettbewerb auf dem Mediensektor gewährleistet, der um-so besser funktioniert, je mehr potenzielle Kunden erreicht werden können. Damit können an-fängliche Ansätze zur kostenintensiven Exklusivnutzung ganz bestimmter Medien wie z.B. Pay-TV durch neue Entwicklungen eingeholt werden. Damit entsteht ein gleichwertiges, aber kos-tengünstigeres Angebot auf dem Markt, das wiederum einem größeren Teil der Bevölkerung zur Verfügung steht.

3.2.4 Abfallwirtschaft Oberstes Ziel im Zusammenhang mit Abfall ist in erster Linie seine Vermeidung und die mög-lichst umweltverträgliche Verwertung durch Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. seine um-weltverträgliche Beseitigung (siehe auch LEP, 4.2.9) oder die energetische Verwertung. Dies ist auch seit langem gesetzlich verankert. Ergänzend dazu stehen regionalplanerische Aussa-gen in einem regional spezifischen, themenübergreifenden Zusammenhang.

G 3-42 Für den regelmäßigen Transport größerer Abfallmengen soll der Schiene der Vorzug vor der Straße gegeben werden. Hierzu sollen geeignete Flächen an den Güterverkehrsstellen Regionalplan, G 3-28 zur Errichtung entsprechender Um-ladeeinrichtungen freigehalten werden. Begründung G 3-42 Die Struktur der Abfallbeseitigung in Mittelthüringen ist bestimmt durch die hauptsächliche Ver-bringung des Restmülls nach Sachsen-Anhalt bzw. an den Standort der Restabfallbehandlungs-anlage in Erfurt-Ost Rahmenbedingungen und Leitbilder, 3.2. Die jeweiligen Standorte ver-fügen alle über einen Bahnanschluss, so dass der Bahntransport als besonders raumverträgli-che Lösungsvariante für regelmäßig anfallende Transportmengen wie beim Siedlungsabfall möglich ist. Mit der vorhandenen Schieneninfrastruktur Mittelthüringens kann über eine entspre-chende Logistik mit modularen Einheiten bereits die Sammlung der Restabfallmengen aus den Landkreisen erfolgen und zu größeren Einheiten zusammengestellt werden. Dazu bedarf es je-doch der Sicherung entsprechender Flächen an den Strecken.

G 3-43 Aufbereitungsstandorte, insbesondere für die biologisch-mechanische Vorbe-handlung des Siedlungsabfalles sowie für Bauschutt, sollen bei vorhandener Eignung den Umschlag- bzw. Entsorgungsstandorten räumlich zugeordnet wer-den. Begründung G 3-43 Mit dem Umschlag und der Aufbereitung von Abfall sind Umweltauswirkungen unvermeidbar. In direkter Verbindung mit einer Umschlagstelle Regionalplan, G 3-42 können die Auswirkun-gen dieser Aktivitäten reduziert werden. Damit wird die räumliche Ordnung zwischen den ver-schiedenartigen Raumnutzungsansprüchen verbessert und ein logistischer Synergieeffekt er-reicht, so z.B. ▪ die gesammelte Erfassung des angelieferten Materiales, ▪ das Entfallen längerer Transporte von der Aufbereitungsanlage zum Umschlagstandort und

damit Reduzierung des entsprechenden Verkehrsaufkommens inklusive der damit verbunde-nen räumlichen Belastungen,

▪ die Nutzung der vorhandenen Verkehrsanbindung. Gleiches gilt für die Behandlung von Bauschutt an möglichen Verwertungsorten Regional-plan, G 3-44.

G 3-44 Entsorgungsstrategien und Deponiestandorte für Bauschutt und Bodenaushub sollen auf die Schwerpunkte der Bautätigkeit ausgerichtet sein. Semimobile und mobile Bauschuttrecyclinganlagen sollen den Vorzug gegenüber stationären An-lagen haben. Begründung G 3-44 Wie auch in Regionalplan, G 3-43 dargestellt, weist die direkte Nähe von Bauschuttverwer-tungsanlagen zu den Verwertungsorten des Materiales eine Reihe von Vorteilen auf. Die Nähe zu den Bautätigkeitsschwerpunkten hat sowohl für das Bauschuttrecycling als auch den Boden-aushub Vorzüge. Unbelasteter Bodenaushub kann vor Ort noch wiederverwendet werden, ebenso wie der recyclingfähige Anteil des Bauschuttes. Ihre Nutzung kann ohne weite Trans-

Regionalplan Mittelthüringen

50

portwege erfolgen. Allerdings bedarf es eines gewissen Koordinationskonzeptes, z.B. in Form von Bodenaushub-Börsen. Zur Verwirklichung der Zielstellung einer weitestgehenden Wiederverwendung von Bauschutt werden neben den ortsfesten Bauschuttrecyclinganlagen weitere, meist mobile und semimobile Bauschuttrecyclinganlagen verwendet. Die Umweltverträglichkeit der Anlage (auch kurzfristig, unter einem Jahr betriebene Anlagen) und ihres Betriebes ist in beiden Fällen unbestrittene Pflicht ebenso wie ihre ordnungsgemäße Nutzung. Ist die Wiederverwendung direkt vor Ort not-wendig, sinnvoll oder erwünscht, kann der Bauschutt mittels einer entsprechenden Anlage ohne besonderen Transportaufwand gleich aufgearbeitet werden. Damit kann noch flexibler auf die räumlichen Disparitäten von Anfall und Bedarf reagiert werden. Standorte für Bauschuttrecyclinganlagen – und hier insbesondere die Anlagen zum Brechen, Mahlen oder Klassieren von Gestein aufgrund der von ihnen ausgehenden Immissionsbelas-tung – sind nach dem geltenden Genehmigungs- und Bauplanungsrecht in erster Linie Gewer-begebiete. Bei Anwendung des im nicht mehr geltenden Abstandserlass des Freistaates Thürin-gen vom 07.01.1993 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 4/1993, S. 127 ff.) festgelegten Mindestab-standes von 300 m zur Wohnbebauung bzw. innerhalb eines Gewerbegebietes zu durch diese Anlagen beeinträchtigten Betrieben kann die Standortfrage für Bauschuttrecyclinganlagen ver-gleichsweise flexibel gehandhabt werden. Dies schließt gleichzeitig einen Standort im Außenbe-reich nach § 35 BauGB weitgehend aus.

G 3-45 Der Standort Deponie Erfurt-Schwerborn soll langfristig zu einem Recyclingzen-trum in Mittelthüringen erweitert werden. Begründung G 3-45 Bedingt durch die zunehmende Reduzierung und Verwertung der Siedlungsabfälle wird sich der seit längerem zu beobachtende Trend des Rückganges von Siedlungsabfällen weiter fortset-zen. Für eine räumliche wie auch gesamtökonomische Optimierung der Behandlung von Sied-lungsabfällen in der Planungsregion bietet sich eine langfristige Orientierung auf den Standort Erfurt an. Von Vorteil erweist sich, dass hier die Voraussetzungen gegeben sind, die Aufberei-tungs- und Verwertungsanlagen raum- und umweltverträglich zu betreiben und zu erweitern. Die Konzentration von Recyclingzentrum, Restabfallbehandlungsanlage und Deponie reduziert in erheblichem Umfang den Transportaufwand zwischen den Standorten und Anlagen. Mit der Fertigstellung der Bundesautobahn A 71 verfügt der Standort Erfurt-Schwerborn bereits jetzt über eine sehr gute Verkehrsanbindung im Zentrum von Mittelthüringen.

3.2.5 Wasserwirtschaft G 3-46 Qualitativ geeignete und verbrauchsnahe örtliche Wasserdargebote sollen neben

der konsequenten Nutzung von Fernwasserversorgungsdargebot und -infra-struktur gesichert und, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist und die Ansprüche an die Versorgungssicherheit erfüllt werden können, erschlossen und nachhaltig genutzt werden. Begründung G 3-46 Die Nutzung verbrauchsnaher Wasserdargebote ist nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern in der Hauptsache auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Unter Berücksichtigung ih-rer standörtlichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf diese Weise eine verhältnismäßig gleichmäßige, flächendeckende Inanspruchnahme des vorhandenen Potenziales. Dabei wird eine besondere Belastung bestimmter Räume durch die Trinkwassergewinnung und -bereitstellung, die Verla-gerung entsprechender Nutzungskonflikte dorthin sowie Einschränkungen regionaler Entwick-lungschancen aufgrund von vermehrtem Ressourcenentzug und Schutzrestriktionen dort ver-mieden. Erhaltenswerte Grundwasserdargebote sind insbesondere folgende Gebiete: ▪ Erfurt-Möbisburg ▪ Bad Berka ▪ Tiefengruben ▪ Apolda – Finne (länderübergreifend zu Sachsen-Anhalt) ▪ Arnstadt – Schönbrunn ▪ Dörnfeld an der Ilm ▪ Heyda ▪ Burgwenden. Sicher haben die Räume des Thüringer Waldes und seines Vorlandes aufgrund des vergleichs-weise hohen Dargebotsüberschusses Versorgungsfunktionen für die übrigen Gebiete der Pla-nungsregion Mittelthüringen, in denen die Dargebotssituation auch aufgrund des höheren Be-

Regionalplan Mittelthüringen

51

darfes angespannter ist. Dieser Tatsache wird auch durch die Anlagen der Fernwasserversor-gung entsprechend Rechnung getragen. Die bewährte Kombination von örtlicher und Fernwas-serversorgung lässt entsprechende Spielräume zu, in Abhängigkeit vom notwendigen Aufwand zur standort- und bedarfsgerechten Nutzung des verbrauchernahen Wasserdargebotes die wirt-schaftlich günstigste Lösung zur Trinkwasserversorgung zu finden.

G 3-47 Technische Bauten, Einrichtungen und Anlagen für die Trinkwasserversorgung sollen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Rückbau und Umnutzung sollen nur erfolgen, wenn eine Nutzung für die Trinkwasserversorgung langfris-tig nicht mehr erforderlich ist. Begründung G 3-47 Die technischen Anlagen der Trinkwasserversorgung sind hinsichtlich ihrer Zweckerfüllung in den meisten Fällen an das vorhandene Dargebot gebunden. Sie können daher nur bedingt auf die Ansprüche anderer Raumnutzungen reagieren, ohne die Trinkwasserversorgung zu gefähr-den. Da es sich um investive Maßnahmen handelt, die nicht ohne entsprechenden Aufwand wieder hergestellt werden können, bedürfen auch alternative Funktions- und Nutzungsvorstel-lungen einer vorausschauenden Prüfung. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungs-entwicklung spielen zudem Bedarf und Folgekosten für Betrieb bzw. Rückbau auch eine Rolle.

G 3-48 Standorte mit punktuell erhöhtem Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer sol-len zeitlich vorrangig einer Abwasserlösung zugeführt werden. Begründung G 3-48 Der Freistaat Thüringen strebt in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie den „guten“ Zu-stand seiner klassifizierten Gewässer bis zum Jahr 2015 an Rahmenbedingungen und Leit-bilder, 3.2. Um dieses Ziel zu erreichen, muss unter Berücksichtigung der Gewässerqualität ein weiterer Ausbau der Abwasserentsorgungsinfrastruktur erfolgen. Neben der Anschlussgrader-höhung an bestehende Kläranlagen in Gebieten mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten ist hierzu der weitere Aufbau der Abwasserentsorgung in den ländlich strukturierten Gebieten notwendig. Da der Handlungsbedarf noch nicht vollständig absehbar ist, muss im Hinblick auf die Errei-chung des erforderlichen Zustandes der Grund- und Oberflächengewässer zunächst eine Priori-sierung der Maßnahmen erfolgen, um dann die ermittelten Hauptproblembereiche der Einleitge-wässer vorrangig einer Lösung zuzuführen. Reichen die bis 2015 umsetzbaren Maßnahmen nicht aus, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, ist eine Fristverlängerung bis maximal 2027 möglich.

3.3 Soziale Infrastruktur

3.3.1 Gesundheitseinrichtungen Der Landesentwicklungsplan sieht eine am System der Zentralen Orte orientierte gleichwertige, medizinisch leistungsfähige stationäre Versorgung durch ein bedarfsgerechtes Netz von Kran-kenhäusern und eine ausreichende, möglichst wohnstandortnahe, ambulante Versorgung für die Bevölkerung vor LEP, 4.3.9.

G 3-49 Die Gesundheitseinrichtungen sollen ihre Kooperation untereinander verstärken, die stationären Einrichtungen sollen sowohl untereinander als auch mit den am-bulanten Einrichtungen vernetzt werden. Begründung G 3-49 Vor allem zwei Hauptfaktoren prägen die Situation des Gesundheitswesens in Mittelthüringen: einerseits die demographische Entwicklung und andererseits der rückläufige Bestand an nieder-gelassenen Ärzten und Gesundheitseinrichtungen. Beides führt insbesondere im ländlichen Raum zu einer Ausdünnung der Dienstleistungsangebote im Gesundheitsbereich und damit ei-ner neuen Situation der gleichwertigen Lebensbedingungen. Um ein Mindestmaß an Daseins-vorsorge sichern zu können, bedarf es der Ausschöpfung aller Möglichkeiten einer engeren Zu-sammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern im Gesundheitswesen.

G 3-50 Standortentscheidungen für notwendige Verlagerung, Neubau oder Konzentrati-on von Krankenhäusern sollen zugunsten der höherrangigen Zentralen Orte ge-troffen werden.

Regionalplan Mittelthüringen

52

Begründung G 3-50 Mit der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung und Veränderung der Bevölkerungsstruktur kann eine weitere Anpassung des Netzes der Krankenhäuser erforderlich werden. Im Netz der Da-seinsvorsorge bieten die höherrangigen Zentralen Orte als Einwohnerschwerpunkte wegen ih-rer langfristig guten Erreichbarkeit und ihrer vorhandenen Infrastrukturausstattung die jeweils besseren Voraussetzungen.

3.3.2 Sozialeinrichtungen Der Landesentwicklungsplan macht detaillierte Ausführungen für den Senioren-Bereich LEP, 4.3.10. Daneben wird der Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienförderung jedoch einen ebenso wichtigen Standortvorteil für die Städte und Gemeinden in der Planungsregion darstel-len.

G 3-51 Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen sowie spezielle Wohnungen und Wohnbereiche für Senioren sollen in zentraler Lage bzw. mit guter verkehrstech-nischer Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr vorhanden sein. Da-bei soll die Entwicklung generationenübergreifender Projekte besonders unter-stützt werden. Begründung G 3-51 Aufgrund der zunehmenden Mobilitätseinschränkung im Alter spielt die Erreichbarkeit entspre-chender Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere auch über den öffentlichen Perso-nennahverkehr, eine steigende Rolle. Eine zentrale Lage (in größeren Orten wohnungsnah in-nerhalb des Stadtteiles) ermöglicht den älteren Mitbürgern weiterhin die Teilnahme am alltägli-chen Leben. Konkrete Maßnahmen wie Angebote der offenen Altenhilfe, betreute Wohnformen, die Vernetzung von ambulanter und stationärer Betreuung, Beratungsangebote für Senioren und betreuende Angehörige oder die zunehmende Barrierefreiheit unterstützen die Möglichkeit für alle Betroffenen in Umsetzung des Prinzipes „ambulant vor stationär“, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben zu können. Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Situation für ältere Menschen sind generatio-nenübergreifende Projekte. Sie sind in hohem Maße geeignet, sowohl dem zukünftigen Bedarf an einem erweiterten Angebot für Ältere als auch zusätzlich der Erhöhung der Beschäftigungs-chancen für Jüngere sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen zu kön-nen.

G 3-52 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen in guter Erreichbarkeit mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln erhalten bzw. angebotsorientiert ausgebaut werden. Begründung G 3-52 In Regionalplan, G 1-18 sind bereits grundlegende Anforderungen eines Mindestangebotes für Kinder und Jugendliche formuliert, indem eine Sicherung zumindest in den Zentralen Orten vorgesehen ist. In Anbetracht der demographischen Entwicklung besteht jedoch das dringende Erfordernis, familienfreundliche Bedingungen grundsätzlich in allen Orten zu gestalten wie auch Kinder und Jugendliche in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung zu begleiten und zu för-dern. Hiermit sowie mit einer besseren Betreuung und Freizeitgestaltung besteht die Chance, den Kindern und Jugendlichen weitere und bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Aufgrund der geringeren Mobilität von Kindern und Jugendlichen spielt für sie die Erreichbarkeit solcher Einrichtungen und Angebote über öffentliche Verkehrsmittel eine besondere Rolle. Zukünftig wird die Attraktivität eines Standortes auch davon abhängen, welche Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorhanden sind.

G 3-53 Die bestehenden Kinder- und Jugendfreizeitstätten sollen bedarfsgerecht erhal-ten und in ihrer Qualität bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Begründung G 3-53 Die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Einrichtungen auch an ihren traditionellen Standor-ten tragen in Ergänzung zur Erziehung in Familie, Schule oder Berufsbildung wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Gleichzeitig fördern sie die Integ-ration unterschiedlicher Gruppierungen in die Gesellschaft. Darüber hinaus wird dem Kommuni-kations- und Bildungsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Familie, Schule und Arbeitsstätte Rechnung getragen. Neben der Sicherung dieser Einrichtungen insbesondere in den Zentralen Orten haben auch außerhalb der Zentralen Orte Einrichtungen mit besonde-rem Profil vor allem hinsichtlich spezieller freiraumbezogener Angebote ihre eigenständige Be-deutung.

Regionalplan Mittelthüringen

53

G 3-54 In allen Zentralen Orten sollen Betreuungseinrichtungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen vorhanden sein. Begründung G 3-54 Grundvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse auch für Menschen mit Behinderung ist zunächst die generelle und umfassende Beachtung ihrer Belange wie auch die Umsetzung des generellen gesellschaftlichen Prinzipes der Barrierefreiheit sowie ihre allgemeine und beruf-liche Eingliederung in allen Lebensbereichen nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“. Für die ambulante und die (teil-)stationäre Betreuung stellen die Zentralen Orte aus denselben Grün-den wie auch bei allen übrigen Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen die geeignete Kombination von zumutbarer Erreichbarkeit und notwendiger Tragfähigkeit dar. Standorte für Tagesbetreuungseinrichtungen wie z.B. Werkstätten oder integrative Schulformen sind vor die-sem Hintergrund die Grundzentren, während spezialisierte Angebote wegen der erforderlichen Tragfähigkeit in den Zentralen Orten höherer Stufe sinnvoller sind. Doch auch für stationäre Einrichtungen gilt eine größtmögliche Wohnortnähe, um familiäre Bindungen nicht unnötig zu belasten, den erforderlichen Aufwand zu reduzieren und die Nähe zur gewohnten Umgebung zu gewährleisten.

3.3.3 Sporteinrichtungen Der Landesentwicklungsplan sieht eine grundsätzliche bedarfsgerechte Ausstattung mit Sport- und Spielanlagen der Grundversorgung in allen Gemeinden und Gesamtsportanlagen sowie mit anderen größeren Sport- und Spielanlagen in Zentralen Orten höherer Stufe vor LEP, 4.3.11. Standortbezogen lassen sich bedarfsgerechte Synergieeffekte erzielen.

G 3-55 Die Ausstattung der Sportanlagen in den Grundzentren soll sowohl die Erforder-nisse des Schulsportes als auch die Anforderungen an den Breiten-, Behinder-ten- und Freizeitsport berücksichtigen. Begründung G 3-55 Ausgehend von der Ausstattung der Zentralen Orte mit entsprechenden Sportanlagen Regi-onalplan, G 1-18 kann ihre qualitätsvolle Sicherung besonders dann erfolgen, wenn sie einer möglichst vielfältigen Nutzung zugeführt werden können. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Breiten- und Freizeitsport zu. Neben dem gestiegenen Bedürfnis der Bevölkerung nach sportlicher Betätigung wird mit einem entsprechenden Angebot an Einrichtungen gleichzeitig der präventiven Gesundheitsfürsorge sowie den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen.

G 3-56 Das in der Planungsregion vorhandene breite Angebot an Spezialsportanlagen soll bedarfsgerecht erhalten und auch unter Attraktivitätsaspekten weiterentwi-ckelt werden. Neue Anlagen sollen bevorzugt in Zentralen Orten und Regional bedeutsamen Tourismusorten errichtet werden sowie über eine gute Erreichbar-keit mit dem öffentlichen Personennahverkehr verfügen. Eine Koordinierung hin-sichtlich räumlicher Nähe und Nutzungssynergien mit geeigneten vorhandenen Anlagen soll angestrebt werden. Begründung G 3-56 Der Bedarf an Anlagen für spezielle Sportarten ist aufgrund lokaler Gegebenheiten, Traditionen und örtlicher Initiativen sehr verschieden und ergibt sich hieraus genauso wie die sich daraus entwickelnde Nachfrage. Die Anlagen haben in der Regel überörtliche Bedeutung und bedürfen eines voraussehbar anhaltenden Bedarfes für möglichst viele Nutzer- und Altersgruppen. Vor-teilhaft ist die Kombination mit anderen Sportanlagen. Sie erhöhen so ihre jeweilige Bedeutung und Anziehungskraft. Anlagen mit hoher Ausstrahlungskraft über die Region und Thüringen hinaus sind zum Beispiel entsprechende Einrichtungen in Erfurt (das Eissportzentrum mit der 400-m-Eisschnelllaufhalle als deutschlandweit einer von zwei Anlagen dieser Art, die Leichtath-letikhalle, das Steigerwaldstadion oder die überdachte Radrennbahn), das Tennisleistungszen-trum Weimar und die Pferderennbahn in Gotha-Boxberg oder die alpinen Wintersportanlagen in Tabarz, Gehlberg und Schmiedefeld. Sie bereichern gleichzeitig die Attraktivität Mittelthüringens durch ein vielfältiges Sportartenangebot.

3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen Wesentliche Aussagen zur Bildungs- und Wissenschaftslandschaft Mittelthüringens sind bereits im Landesentwicklungsplan festgelegt LEP, 4.3.1 bis 4.3.7.

Regionalplan Mittelthüringen

54

G 3-57 Veränderungen im Schulnetz (Zusammenlegung, Schließung, Neubau) sollen zu-gunsten der Zentralen Orte vorgenommen werden. Die Einzugsbereiche der Grund- und Regelschulen sollen an bzw. in die Grundversorgungsbereiche an- und eingepasst werden. Im ländlichen Raum soll ein Angebot an kleinen Schulen einschließlich der Hortbetreuung erhalten werden. Begründung G 3-57 Schulen bilden im Allgemeinen den Kern für ein gesellschaftliches Zentrum. Die wohnortnahe Erhaltung von Schulen und die Organisation der ergänzenden öffentlichen Nutzung stellen so-mit einen gesamtgesellschaftlichen Vorteil dar. Mit der Orientierung auf die Zentralen Orte wird der durch die rückläufige Bevölkerungsentwicklung notwendigen Konzentration entsprochen, und der Aufwand für die Schülerbeförderung kann optimiert werden. Kürzere Beförderungsstre-cken und -zeiten tragen insgesamt zu einer Verbesserung der Lebensqualität und Sicherheit bei. Durch die Einführung neuer und dem zukünftigen Bedarf angepasster Schulformen bzw. auch die Rückbesinnung auf Schulformen wie z.B. die Zwergschule können besonders im länd-lichen Raum wohnortnahe Schulstandorte besser aufrechterhalten werden.

G 3-58 Das Technologiedreieck mit seinen Hauptstandorten Erfurt, Ilmenau und Weimar sowie Jena in der Planungsregion Ostthüringen soll zu einem Forschungsraum mit internationaler Bedeutung entwickelt werden. Begründung G 3-58 Die räumliche Nähe der Wissenschaftsstandorte erleichtert den Aufbau eines zwischen den Einrichtungen erforderlichen Netzwerkes. Das Technologiedreieck ist auch eingebettet in die Technologiekonzeption Thüringen 2002. Insbesondere der Wissenschaftsstandort Ilmenau bie-tet durch sein verfügbares Potenzial an jungen Wissenschaftlern und durch die hohe Studen-tenzahl geeignete Voraussetzungen für die Neuansiedlung von Forschungseinrichtungen im Bereich wichtiger Zukunftstechnologien. Mit der Unterstützung dieses Potenziales erhöht sich auch die Standortqualität für Mittelthüringen. Darüber hinaus kann gleichzeitig den jungen Wis-senschaftlern eine Entwicklungschance geboten werden, woraus sich wiederum positive Impul-se für die Ansiedlung neuer und Sicherung bzw. Weiterentwicklung bestehender Unternehmen sowie die demographische Entwicklung in der Region ergeben.

3.3.5 Kulturelle Einrichtungen Im Landesentwicklungsplan wird die Notwendigkeit des Schutzes und eine erforderliche Erhal-tung und Pflege der vorhandenen Vielzahl kultureller Einrichtungen in Thüringen mit überregio-naler Bedeutung formuliert und auf deren Bedeutung für den Tourismus verwiesen LEP, 4.3.8.

G 3-59 Vereins- und Bürgerhäuser sollen in allen Zentralen Orten vorgehalten werden. Diese und bei Bedarf weitere kulturelle Einrichtungen sollen durch Umnutzung vorhandener Gebäude geschaffen werden. Begründung G 3-59 Damit sich kulturelles Leben entfalten kann, braucht es Raum. Das Vorhandensein entspre-chender Räumlichkeiten trägt dazu bei, die Lebensqualität der Bevölkerung zu fördern. Unter wirtschaftlichen Aspekten und aus Gründen der Erreichbarkeit ist es wichtig, dass diese Einrich-tungen auf jeden Fall in den Zentralen Orten vorhanden sind. Damit sind sie jedoch nicht auf diese beschränkt, sondern sichern ein entsprechendes Grundangebot. Auch inhaltlich ist eine große Vielfalt vorhanden, unter anderem Heimatstuben/-museen oder Ausstellungen ortsansäs-siger Künstler. Diese Einrichtungen sind oftmals der Initiative Einzelner zu verdanken und tra-gen sehr zur kulturellen Bereicherung der Region, ihrer Bewohner sowie ihrer Besucher bei.

G 3-60 Die Zentralen Orte höherer Stufe sollen ausreichende Bedingungen zur Erhal-tung bzw. Einrichtung von Kinos und Lichtspielhäusern schaffen. Begründung G 3-60 Bei der Frage nach kulturellen Einrichtungen werden neben Museen, Theatern und Konzerthäu-sern die Kinos und Lichtspielhäuser allgemein als eine der wichtigsten Komponenten angese-hen. Entsprechend ist auch ihre Bedeutung als Standortfaktor. Die Tragfähigkeit solcher Betrie-be benötigt jedoch ein bestimmtes Mindestpotenzial an Besuchern. Nachdem der Besuch von Kinos unter anderem durch das verstärkte Aufkommen der Videos und Videotheken in den letz-ten 10 bis 20 Jahren deutlich zurückgegangen ist, wird das Kino als kulturelles Kommunikati-onszentrum heute wieder stärker nachgefragt. Verbunden mit einem nachfolgenden Bummel oder Besuch gastronomischer Einrichtungen können in erster Linie die Zentralen Orte höherer

Regionalplan Mittelthüringen

55

Stufe die dazu notwendige Umgebung bieten. Gleichzeitig entspricht ihr Verflechtungsbereich am ehesten dem für einen wirtschaftlichen Kinobetrieb notwendigen Potenzial und verfügt über die notwendige Erreichbarkeit. Damit sind sie in besonderem Maße geeignet, die erforderlichen äußeren Rahmenbedingungen zur Sicherung bzw. Ansiedlung entsprechender Unternehmen zu schaffen.

Karte 3-1 Verkehr [ Plankarten]

Regionalplan Mittelthüringen

56

4. Freiraumstruktur Freiraum ist der Raum außerhalb der Siedlungsgebiete. Er wird geprägt durch die Funktionsbe-reiche Wasser-, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Grundwasser- und Rohstoffsicherung, Hochwasser- und Klimaschutz, Windenergienutzung sowie Freizeit und Er-holung. Der Schutz des Freiraumes vor Besiedlung trägt dazu bei, die Fähigkeit dieses Raumes zur Er-füllung seiner natürlichen Aufgaben zu erhalten. Dazu gehört insbesondere, die natürliche Bo-denfunktion zu erhalten, die weitere Zerstückelung oder Zerschneidung von großen ungestörten Räumen aufzuhalten sowie den Verbund ökologisch bedeutsamer Freiräume zu unterstützen.

4.1 Freiraumsicherung Die Sicherung und Entwicklung der Freiräume erfolgt insbesondere durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung und dient dabei im Sinne des Nachhaltig-keitsprinzipes der dauerhaften Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Gebiets-ausweisungen sollen ein funktional zusammenhängendes Biotopverbundsystem fördern und ei-nen Beitrag zur Milderung der Schäden von Zerschneidung und Verinselung der Biotope leisten

LEP, 5.1.3. G 4-1 Die Freiraumstruktur Mittelthüringens mit ihren Kulturlandschaften soll bewahrt

und entwickelt werden. Begründung G 4-1 Die Kulturlandschaften im Freiraum sind das Ergebnis des wirtschaftenden Menschen im Zu-sammenspiel mit den natürlichen Voraussetzungen. Insbesondere vom Menschen leicht verän-derbare Landschaftselemente unterliegen der ständigen Änderung und Anpassung an neue Ge-gebenheiten. Bei der Entwicklung der Kulturlandschaft geht es darum, auf die kultur- und natur-bedingten Besonderheiten der Landschaft Rücksicht zu nehmen und die prägenden Merkmale zu erhalten Rahmenbedingungen und Leitbilder, 4.1. Struktur verändernde oder überprä-gende Planungen oder Maßnahmen durch z.B. bauliche Großvorhaben oder raumbedeutsame Nutzungsänderungen stellen einen solchen Eingriff in die Spezifik des jeweiligen Kulturland-schaftsraumes dar, siehe auch LEP, 5.1.12.

G 4-2 Zur ökologischen Stabilisierung und Verbesserung des Naturhaushaltes und un-ter Berücksichtigung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sollen die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1.1 / 4.1.2 sowie Hochwasserschutz Regionalplan, 4.2.1 / 4.2.2, unterstützt durch die kleinräumigeren Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regional-plan, 4.4.1 / 4.4.2 als Schwerpunkträume eines Verbundes ökologisch bedeutsa-mer Freiräume entwickelt werden. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirt-schaftliche Bodennutzung Regionalplan, 4.3.1 / 4.3.2 sollen aufgrund ihrer eher produktionsorientierten Funktion das ökologische Freiraumverbundsystem vor allem durch Komplementärwirkungen unterstützen. Begründung G 4-2 Der Freiraum erfüllt eine Vielzahl an Funktionen und wird vielfältig genutzt. Zum einen gilt es, die Bedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Raumes zu erhalten und zu entwickeln, zum anderen ist es erforderlich, bestimmte Schutzgüter vor diesen Nutzungen sowie die Funktions-fähigkeit des Naturhaushaltes zu bewahren. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der genannten Bereiche bilden durch ihr Zusammenspiel das Grundgerüst des Freiraumverbundes. Das Euro-päische Schutzgebietsnetz Natura 2000, mit dem bestimmte bedrohte Arten und Lebensraum-typen auch in Mittelthüringen geschützt werden sollen, bildet einen Teil dieses Freiraumverbun-des. Die raumordnerischen Gebietsausweisungen unterstützen diesen Schutzaspekt.

G 4-3 Die unzerschnittenen, störungsarmen Räume mit mehr als 50 qkm ▪ 1. Truppenübungsplatz Ohrdruf-Jonastal, ▪ 2. Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-Helmershof, Georgenthal und

Oberhof (regionsübergreifend auf Südwestthüringen), ▪ 3. Hohe Schrecke (regionsübergreifend auf Nordthüringen), ▪ 4. Hainleite – Wipperdurchbruch (regionsübergreifend auf Nordthüringen),

Regionalplan Mittelthüringen

57

▪ 5. Östlicher Thüringer Wald zwischen Schmiedefeld a. R., Neustadt a. R. und Waldau (regionsübergreifend auf Südwestthüringen)

▪ 6. Ilmenau bis Neustadt a. R., ▪ 7. Orlamünde – Reinstädter Grund – Großkochberg – Hexengrund – Neckero-

da (regionsübergreifend auf Ostthüringen), ▪ 8. Bad Blankenburg – Rinnetal – Rottenbachtal – Kleinliebringen – Lichstedt

(regionsübergreifend auf Ostthüringen), sollen in ihrer Funktion gesichert werden Regionalplan, Karte 4-1. Begründung G 4-3 Die Ausweisung immer neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen, Elektroenergieleitungen und anderer Infrastruktur führen zum Verlust, zur Verkleine-rung, zunehmenden Zerschneidung und Störung der Landschaft Rahmenbedingungen und Leitbilder, 4.1. Auch für das Naturerleben ist es wichtig, Räume zu erhalten, die großflächig un-zerschnitten und nicht verlärmt sind. Sie stellen eine endliche Ressource dar, die kaum wieder hergestellt werden kann. Die voranschreitende Dezimierung der unzerschnittenen, störungsar-men Räume hat nicht nur Auswirkungen auf das ökologische Freiraumsystem und damit auf den Verbund von Lebensräumen für Tiere, sie reduziert auch die Erholungsfunktion in der Landschaft. Für die landschaftsgebundene Erholung hinsichtlich Landschaftsbildqualität und Erholungseig-nung sind in Mittelthüringen unzerschnittene, störungsarme Räume von regionaler Bedeutung vorhanden. Die Unzerschnittenheit in Verbindung mit einer relativen Störungsarmut ist das her-ausragende Einzelmerkmal dieser Räume und gleichzeitig ein wichtiges Entwicklungspotenzial, welches im Sinne des Offenhaltens von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG) für nachfolgende Generationen zu bewahren ist. Im Interesse einer ökologisch leistungsfähigen Umwelt ist die Sicherung der verbliebenen stö-rungsarmen Räume von entscheidender Bedeutung. Als unzerschnitten und störungsarm gelten Räume, deren naturräumlicher Zustand kaum durch Siedlungs- und Infrastrukturen überprägt bzw. in der Gesamtwahrnehmung beeinträchtigt wird. Kriterien zur Ermittlung dieser Räume sind folgende bestehende und geplante Zerschneidungselemente (jeweils mit einem spezifi-schen Puffer): ▪ Siedlungsflächen, ▪ Straßen (außer Gemeindestraßen), ▪ zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte (nicht stillgelegt), ▪ Flugplätze, ▪ Elektroenergieleitungen, ▪ Windenergieanlagen. Nicht in die Betrachtung mit einbezogen sind Rohstoffabbaustandorte. Bei den so ermittelten Gebieten handelt es sich um eine regionalplanerische, auf Thüringen zu-geschnittene Betrachtung. Sie sind nicht deckungsgleich mit den unzerschnittenen, verkehrsar-men Räumen (UZVR größer 100 qkm) des Bundesamtes für Naturschutz oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

G 4-4 Die besondere ökologische Verbundfunktion der Fließgewässer und ihrer Auen soll durch Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen gestärkt werden. Begründung G 4-4 Gewässer prägen in vielfältiger Weise das Bild und die ökologische Funktion der Landschaft, wurden jedoch in der Vergangenheit in ihrer Funktion stark beeinträchtigt Rahmenbedingun-gen und Leitbilder, 4.1. Naturnahe Gewässerunterhaltung und -ausbau sowie Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen, welche die Belange des Naturhaushaltes berücksichtigen, können Beeinträchtigungen mildern oder aufheben. Mit solchen Maßnahmen wird die Vernet-zung wichtiger zusammenhängender von Wasser geprägten Lebensräumen geschaffen. Durch den gesellschaftlichen Wandel, die geänderten menschlichen Nutzungsansprüche und die mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie neu eingeführte Bewirtschaftung soll bis spätestens 2027 der gute Zustand für Grund- und Oberflächengewässer erreicht werden. Dazu zählt eine Aufwertung der Helbe, der Gera mit dem Nebengewässer Apfelstädt sowie der Ilm mit ausge-wählten Nebengewässern als aquatisches Biotopverbundsystem in einem ersten Schritt bis 2015. Die Auenbereiche, die hydrologisch mit dem Fließgewässer in Verbindung stehen, stellen ein besonderes Ökosystem dar. Sie vermitteln zwischen den aquatischen und terrestrischen Le-bensräumen und können bei standortangepasster Nutzung, gleichsam als natürliche Linien-

Regionalplan Mittelthüringen

58

strukturen, einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbundsystem leisten Regionalplan, Kar-te 4-1. Zur Untersetzung des bundesrechtlich vorgesehenen Biotopverbundes, bildet für Feucht-, Fließ-gewässer- und Auenlebensräume ein mit Kerngebieten, Vernetzungsflächen und -elementen versehenes Konzept der Oberen Naturschutzbehörde die Basis.

4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung Z 4-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Freiraumsicherung sind für die Erhal-tung der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen. Ande-re raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ FS-1 – Unstruttal nördlich Gräfentonna ▪ FS-2 – Fasanerie bei Gräfentonna ▪ FS-3 – Talsperre Dachwig ▪ FS-4 – Bremstal nordöstlich Dachwig ▪ FS-5 – Fahnersche Höhe ▪ FS-6 – Keuperhügellandschaft mit Trockenrasen westlich Elxleben ▪ FS-7 – Schaderoder Grund westlich Erfurt ▪ FS-8 – Alacher See westlich Erfurt ▪ FS-9 – Nessequellgebiet bei Alach und Gebiet nördlich Frienstedt ▪ FS-10 – Umgebung der Talsperre Friemar ▪ FS-11 – Grenzberg zwischen Warza und Remstädt ▪ FS-12 – Goldberg bei Goldbach ▪ FS-13 – Umgebung von Talsperre Tüngeda / Wangenheim-Lohberg ▪ FS-14 – Nessetal südwestlich Haina ▪ FS-15 – Laubwälder südlich Metebach ▪ FS-16 – Laubwälder südlich Weingarten ▪ FS-17 – Krahnberg-Kriegberg nordwestlich Gotha ▪ FS-18 – Steilhang an der Hörsel westlich Teutleben ▪ FS-19 – Großer Berlach und Alsberg nordöstlich Hörselgau ▪ FS-20 – Seeberg mit Ried und Siebleber Teich östlich Gotha ▪ FS-21 – Gebiete im Tal der Apfelstädt von Wechmar bis Wandersleben ▪ FS-22 – See und Bombenlöcher südöstlich Großrettbach ▪ FS-23 – Frankental nördlich Neudietendorf ▪ FS-24 – Kalkhügel westlich Bischleben ▪ FS-25 – Pfaffenlehne nördlich Schmira ▪ FS-26 – Strienberg, Stedtener Wäldchen südwestlich Erfurt ▪ FS-27 – Steigerwald südlich Erfurt ▪ FS-28 – Wiesenbachtal bei Waltersleben ▪ FS-29 – Drei-Gleichen-Gebiet ▪ FS-30 – Eulenberg / Pfennigsberg westlich Arnstadt ▪ FS-31 – Vorland des Thüringer Waldes von Georgenthal bis Crawinkel ▪ FS-32 – Wald östlich Ohrdruf ▪ FS-33 – Nordabdachung des TÜP Ohrdruf ▪ FS-34 – Wald zwischen Günthersleben und Schwabhausen ▪ FS-35 – Boxberg südlich Gotha ▪ FS-36 – Hirzberg / Wannigsrod / Kranichmoor bei Petriroda ▪ FS-37 – Reitenberg mit Leinaaue nördlich Ernstroda ▪ FS-38 – Vorberge des Thüringer Waldes bei Waltershausen ▪ FS-39 – Mähwiesen bei Waltershausen ▪ FS-40 – Flusslauf der Laucha von Laucha bis zur Hörsel ▪ FS-41 – Emseaue zwischen Schwarzhausen und Winterstein

Regionalplan Mittelthüringen

59

▪ FS-42 – Bachsystem der Emse bei Winterstein ▪ FS-43 – Gebiet der Talsysteme Lauchagrund und Ungeheurer Grund bei Ta-

barz ▪ FS-44 – Talsystem Schilfwasser südlich Friedrichroda ▪ FS-45 – Leina / Körnbergwasser bei Finsterbergen ▪ FS-46 – Talsystem der Spitter westlich Tambach-Dietharz ▪ FS-47 – Einzugsgebiet der Talsperren Tambach-Dietharz, Schmalwasser und

Ohratalsperre sowie weitere Gebiete ▪ FS-48 – Talsystem der Wilden Gera ▪ FS-49 – Schneekopfgebiet ▪ FS-50 – Täler der Zahmen Gera und der Jüchnitz ▪ FS-51 – Bachtal und Wälder südwestlich Elgersburg ▪ FS-52 – Reichenbachtal bei Ilmenau-Roda ▪ FS-53 – Kickelhahngebiet ▪ FS-54 – Biosphärenreservat „Vessertal – Thüringer Wald“ ▪ FS-55 – Gebiete um Neustadt a. R. ▪ FS-56 – Talsystem des Reischelbaches und der Oelze südwestlich Großbrei-

tenbach ▪ FS-57 – Schutzwald für Internationalen Campingplatz Großbreitenbach ▪ FS-58 – Bachtäler und Steilhänge zur Schwarza östlich Großbreitenbach ▪ FS-59 – Langer Berg mit Ilmsenbachtal und Täler südlich Gehren ▪ FS-60 – Lohmetal nordwestlich Gehren ▪ FS-61 – Feuchtgebiete nördlich Gehren ▪ FS-62 – Grünland und Teichgebiet nordöstlich Langewiesen ▪ FS-63 – Feuchtwiesen, Quellmoore und Teiche östlich Gräfinau-Angstedt ▪ FS-64 – Ilmenauer Teiche ▪ FS-65 – Gebiet der Wipfra am Stausee Heyda ▪ FS-66 – Wald südöstlich Martinroda ▪ FS-67 – Lärmschutzwald nordöstlich Geraberg ▪ FS-68 – Kammerlöchergebiet nordöstlich Geschwenda ▪ FS-69 – Steilhänge bei Liebenstein ▪ FS-70 – Plateau südlich Gossel und Trockenrasen bei Gräfenroda ▪ FS-71 – Jonastal und Umgebung ▪ FS-72 – Muschelkalkhochfläche westlich Plauescher Grund ▪ FS-73 – Höhenzug zwischen Arnstadt und Espenfeld ▪ FS-74 – Reinsberge südlich Arnstadt ▪ FS-75 – Wiesenbrütergebiet bei Schmerfeld südöstlich Plaue ▪ FS-76 – Schlossberg bei Arnstadt ▪ FS-77 – Wipfratal und Nebenflüsse von Kirchheim bis Marlishausen ▪ FS-78 – Wipfragebiet bei Görbitzhausen mit Griesheimer Berg und Tännreisig ▪ FS-79 – Willinger Berg westlich Stadtilm ▪ FS-80 – Wiesen und Wälder nordöstlich Bücheloh bei Ilmenau ▪ FS-81 – Ilmtal bei Griesheim ▪ FS-82 – Singener Berg südlich Stadtilm ▪ FS-83 – Wälder, Hügelland und Talbereiche bei Gösselborn und Kleinliebrin-

gen ▪ FS-84 – Husarenberg / Edelmannsberg südlich Stadtilm ▪ FS-85 – Großer Hund östlich Stadtilm ▪ FS-86 – Großes Holz / Sperlingsberg nördlich Stadtilm ▪ FS-87 – Naturschutzgebiet Hohes Kreuz ▪ FS-88 – Hettstedter Berg und Ilmhänge bei Großhettstedt ▪ FS-89 – Großer Kalmberg südlich Dienstedt-Hettstedt ▪ FS-90 – Riechheimer Berg / Osthausener Wald

Regionalplan Mittelthüringen

60

▪ FS-91 – Willroder Forst, Bechstedter Holz und Werningslebener Wald ▪ FS-92 – Wälder bei Windischholzhausen und Feldflur im Peterbachtal ▪ FS-93 – Waldland nordwestlich Bad Berka ▪ FS-94 – Kiekholz und Igelsee südlich Nohra ▪ FS-95 – Ilmtal und Waldland östlich von Bad Berka ▪ FS-96 – Waldland zwischen Bad Berka, Blankenhain und Tannroda ▪ FS-97 – Hangwälder der Ilm zwischen Kranichfeld und Bad Berka ▪ FS-98 – Wälder südlich Tonndorf ▪ FS-99 – Maientännig südlich Kranichfeld ▪ FS-100 – Gebiet „Goethetal“ südlich Thangelstedt ▪ FS-101 – Ossau / Jägersberg / Schafholzberg südlich Blankenhain ▪ FS-102 – Seeteich östlich Blankenhain ▪ FS-103 – Reinstädter Berge / Langer Grund ▪ FS-104 – Steinhügel bei Magdala ▪ FS-105 – Südlich Großschwabhausen ▪ FS-106 – Schwabhäuser Grund ▪ FS-107 – Gebiet zwischen der Ilm und der Magdel ▪ FS-108 – Westlich Lehnstedt ▪ FS-109 – Gebiet Weimar-Belvedere ▪ FS-110 – Wilder Graben / Merketal / Schanzengraben ▪ FS-111 – Kirschbachtal / Feuchtgebiet bei Niedergrunstedt ▪ FS-112 – Großer Ettersberg ▪ FS-113 – Gebiet Webicht ▪ FS-114 – Papierbach-Herzquelle ▪ FS-115 – Laubwald bei Süßenborn ▪ FS-116 – Schonwald bei Umpferstedt ▪ FS-117 – Waldstücke westlich Hermstedt und südlich Kleinromstedt ▪ FS-118 – Rabenschwanz bei Kapellendorf ▪ FS-119 – Erlengrund bei Oberndorf ▪ FS-120 – Zuflüsse zur Ilm zwischen Apolda und Bad Sulza ▪ FS-121 – Hirschrodaer Grund / Lohholz ▪ FS-122 – Stöbener Grund östlich Schmiedehausen ▪ FS-123 – Wald östlich Lachstedt ▪ FS-124 – Gemeindeberg bei Weichau ▪ FS-125 – Ilmtalhänge und Sonnenkuppe bei Bad Sulza ▪ FS-126 – Finne-Hänge bei Auerstedt ▪ FS-127 – Comtureiholz bei Pfiffelbach und Waldstücke bei Liebstedt und Matt-

stedt ▪ FS-128 – Steingraben nördlich Oßmannstedt ▪ FS-129 – Talsystem der Scherkonde bei Buttelstedt ▪ FS-130 – Obsthänge und Bachtal bei Ober-/Niederreißen ▪ FS-131 – Wald östlich Niederreißen ▪ FS-132 – Rudersdorfer Ried ▪ FS-133 – Finne bei Rastenberg ▪ FS-134 – Hohe Schrecke ▪ FS-135 – Schmücke bei Beichlingen ▪ FS-136 – Trockenstrukturen bei Battgendorf ▪ FS-137 – Scherkondetal mit Brembacher Weinberge ▪ FS-138 – Täler südwestlich Vogelsberg ▪ FS-139 – Wald bei Sprötau ▪ FS-140 – Vippachedelhausen „Weißer Berg“ ▪ FS-141 – Wiesen bei Neumark ▪ FS-142 – Wald und Offenland südöstlich Ollendorf

Regionalplan Mittelthüringen

61

▪ FS-143 – Kratzbachtal / Hundsberg / Katztal nördlich Hopfgarten ▪ FS-144 – Utzberg ▪ FS-145 – Waldstück nordöstlich Mönchenholzhausen ▪ FS-146 – Hänge bei Hochstedt / Erfurt ▪ FS-147 – Wälder und Wiesen bei Vieselbach ▪ FS-148 – Katzenberge östlich Erfurt ▪ FS-149 – Galgenhügel östlich Stotternheim ▪ FS-150 – Schwansee ▪ FS-151 – Jägertongruben nordöstlich Rohrborn ▪ FS-152 – Kahler Berg und Drachenschwanz nördlich Tunzenhausen ▪ FS-153 – Wald und Gebiet nordöstlich Weißensee ▪ FS-154 – Hainleite / Wipperdurchbruch / Kranichholz ▪ FS-155 – Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende ▪ FS-156 – Hoher Berg / Dreisenberg bei Gangloffsömmern ▪ FS-157 – Nördliche Unstruthänge bei Straußfurt ▪ FS-158 – Kalkniedermoore Haßlebener Ried / Alperstedter Ried und Umge-

bung, Großes Feld ▪ FS-159 – Hänge an der Unstrut / Tretenburg nördlich Gebesee ▪ FS-160 – Roter Berg in Erfurt Begründung Z 4-1 Die Vorranggebiete Freiraumsicherung besitzen eine herausragende Eignung / Bedeutung für die ökologischen Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Region. Sie sichern besonders schutz-würdige und -bedürftige Naturraumpotenziale und sind Kernbereiche vorhandener oder zu schaffender regionaler und überregionaler ökologischer Verbundsysteme, insbesondere unter Einbeziehung unzerschnittener Räume und der Natura-2000-Gebietskulisse. Der multifunktio-nale Charakter der Gebiete geht dabei deutlich über die Schutzfunktion von einzelfachlichen Schutzaspekten hinaus. Die oben festgelegten Ziele sind für das gesamte Gebiet oder auch nur für Teile bedeutsam. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete werden gleichermaßen eine Bestandssicherung und die Sicherung von Entwicklungsoptionen mit räumlich spezifisch definierten Zielstellungen er-reicht. Damit verbunden ist auch der Erhalt einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der natürli-chen Ressourcen, z.B. durch eine ordnungsgemäße, an den Nachhaltigkeitsprinzipien orientier-te Wasser-, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Die landwirtschaftliche Bodennutzung bleibt in diesen Gebieten nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis weiter möglich, um die Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung langfristig zu sichern und die Kulturlandschaft zu er-halten. Die Instandsetzung bzw. -haltung – im Sinne einer Ertüchtigung – der vorhandenen Siedlungs- und Infrastruktur (technische Modernisierung) verändert die bestehende Freiraum-struktur nicht und ist insofern auch nicht vom Nutzungsausschluss erfasst. Die Vorranggebiete basieren auf der Zusammenarbeit mit den betroffenen umweltbezogenen Fachbehörden nach einem methodischen Grundmuster für alle Planungsregionen in Thüringen und unter Einbeziehung naturräumlicher Spezifika aus regionaler und überregionaler Sicht. Die-sen Gebieten wurden Nutzungsansprüche anderer Fachplanungen und kommunaler Entwick-lungsabsichten gegenübergestellt. Die fachlichen Gründe, die zur Ausweisung der Vorranggebiete geführt haben, sind im LEP, 5.1.3 genannt und werden nachfolgend näher bezeichnet: Boden (B) – regional besonders herausgehobene ökologische Bodenfunktionen und re-gional seltene Böden Für Mittelthüringen liegen die Nassstandorte und seltene Böden als schutzbedürftige Böden laut Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie für die Ausweisung der Vorranggebiete Frei-raumsicherung zugrunde. Bei den betrachteten Nassstandorten handelt es sich vornehmlich um Schwarzgleye / Anmoorgleye und bei den seltenen Böden vornehmlich um besondere Rendzi-nen, Ranker und Schlemmschwarzerden. Sie stellen Extremstandorte dar, deren Anzahl und Qualität durch Melioration in den letzten Jahrhunderten zurückging. Nassstandorte haben ne-ben ihrer Funktion als Hochwasserpuffer, auch die eines Verbindungselementes bzw. Trittstei-nes im Gefüge des Feuchtbiotopverbundes.

Regionalplan Mittelthüringen

62

Wasser (W) – ökologisch intakte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme ein-schließlich der von ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie die nachhaltige Nutzung der regional vorhandenen Wasserressourcen Zur Sicherung eines funktionsfähigen und weitgehend unbeeinträchtigten Wasserkreislaufes sind naturnahe Oberflächengewässer erforderlich. Vor dem Hintergrund einer generellen Verar-mung der heutigen Kulturlandschaft an natürlichen oder zumindest naturnahen Standorten und des Rückganges einer Vielzahl heimischer Tier- und Pflanzenarten gewinnt die Erhaltung bzw. Neuschaffung fließgewässer- und auetypischer Lebensräume zunehmend an Bedeutung. Die bisherige, vorwiegend auf die Nutzung ausgerichtete Gestaltung der Gewässerlandschaften wird heute als wenig nachhaltig erkannt, da sie das Mosaik aquatischer, amphibischer und ter-restrischer Lebensräume der ursprünglichen Bach- und Flussauen vielerorts entscheidend ver-ändert hat. Die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie knüpfen genau an diesem Punkt an. Auf-grund des neuen Bewertungssystemes der Gewässer beschreiben die in ihm lebenden Orga-nismen den Zustand. Aufgrund der vielerorts in Mittelthüringen verarmten Gewässer sollen die-se bis spätestens Ende 2027 entsprechende aquatische Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten in ausreichender Zahl aufweisen. Zudem sollen die Stoffeinträge in Grund- und Oberflächenwasser, wo erforderlich, reduziert werden. Ein Hauptschwerpunkt ist dabei die Re-duzierung der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer und der Stickstoffeinträge in das Grundwasser. Diese rechtlich geforderte Verbesserung der Gewässer geht einher mit der Ver-besserung der Schutzgüter Natur und Landschaft, Klima und Wasser. Zudem wird ein Beitrag zur Stärkung der touristischen Infrastruktur in Mittelthüringen durch erlebbare Gewässer gege-ben. Die regionalplanerische Sicherung der Gebiete dient damit der Zielerreichung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die meisten größeren Gewässer in Mittelthüringen stellen entweder aufgrund ihrer Naturnähe oder als Verbindungselement (Feuchtverbund) einen Bestandteil des Feuchtbiotopverbundes („Biotopverbund / Vernetzung von Feucht- und Fließgewässer-Lebensräumen“ der Oberen Na-turschutzbehörde) dar, obwohl sie als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz ausgewiesen wurden Regionalplan, Karte 4-1. Weiterhin dient die regionalplanerische Sicherung ausgewählter Potenziale für die Trinkwasser-gewinnung der langfristigen Vorsorge für einen möglichen Bedarf und erfolgt als Umsetzung landesplanerischer Vorgaben. Grundlage dafür sind insbesondere die Trinkwasserschutzzo-nen I und II sowie Heilquellenschutzgebiete (jeweils Bestand und Planung, Stand 2009, Obere Wasserbehörde). Klima (K) – klimaökologische Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frischluftentstehung, Immissionsminderung und geländeklimatische Aus-tauschprozesse Gebiete mit klimaökologischen Ausgleichsfunktionen sind auf der Grundlage eines Fachgutach-tens (GEO-Net, GIS-basierte Aufbereitung der Modellergebnisse zur Kaltluftsimulation für die Nutzung im Rahmen der Landes- und Regionalplanung in Thüringen, 2002 im Auftrag der Thü-ringer Staatskanzlei), Bauleitplänen bzw. Landschaftsplänen und dem Gutachten zum Land-schaftsrahmenplan Mittelthüringen sowie der Waldfunktionenkartierung entwickelt. Einerseits sind es Räume mit existierenden oder zu schaffenden klimawirksamen Vegetationsstrukturen, andererseits sind es Gebiete zur Sicherung der geländeklimatischen Austauschprozesse zwi-schen dem Freiraum und dem Siedlungskörper. Diese wichtigen klimatischen Funktionsräume werden durch die Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bo-dennutzung sowie Hochwasserschutz unterstützt. Lebensräume für Pflanzen und Tiere (L) – regional bedeutsame Lebensräume für gefähr-dete oder vom Aussterben bedrohte wild lebende Tier- und Pflanzenarten, Erhalt notwen-diger Funktionsbeziehungen Im Gefüge der Vorranggebiete stellt der Aspekt des Arten- und Biotopschutzes einen Kernbe-reich dar. Grundlage der Ausweisungen waren Gebiete mit herausragender Bedeutung für Na-turschutz und Landschaftspflege, wie z.B. das Biotopverbundsystem Natura 2000 (Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiete, Richtlinie 92/43/EWG) und die Europäischen Vogelschutzgebiete (SPA, Richtlinie 79/409/EWG), das Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald, bestehen-de und geplante Naturschutzgebiete, Flächennaturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestand-teile, Grünbrückenkorridore (Grünbrückenkonzept der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) sowie die landesweiten Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es sind jedoch nicht alle Europäischen Vogelschutzgebiete berücksichtigt, da einige zum Teil in den landwirtschaftlichen Gunstlagen liegen Regionalplan, Karte 4-1. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Umweltbehörden zur Umweltprüfung des Regionalplanentwurfes (Scoping) wur-de übereinstimmend festgestellt, dass mit der Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaft-liche Bodennutzung auf der Ebene der Regionalplanung keine erheblichen Umweltauswirkun-

Regionalplan Mittelthüringen

63

gen verbunden sind. Dies betrifft auch die Auswirkungen bezüglich der Erhaltungsziele der Eu-ropäischen Vogelschutzgebiete. Deshalb wurden in diesen Gebieten teilweise auch Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Regionalplan, 4.3 ausgewiesen. Ebenso verhält es sich mit den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz Regio-nalplan, 4.2 sowie Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1.2. Für die aus-gewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4 wurde die FFH- und SPA-Verträglichkeit nachgewiesen. Der Erhalt standortheimischer Tier- und Pflanzenarten in ausreichenden Populationen kann nur durch die Sicherung ihrer Lebensräume und den weit gehenden Schutz vor Beeinträchtigungen erreicht werden Rahmenbedingungen und Leitbilder, 4.1. Die landwirtschaftliche Nutzung steht der Freiraumsicherung in der Regel nicht entgegen und kann zum Erhalt der Lebensräu-me beitragen. Die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung wird jedoch auf der Ebene der Regionalplanung nicht vorgegeben. Wald (Wa) – Waldgebiete mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozio-ökonomischen Funktionen Grundlage für die Ausweisung sind die forstfachlichen Arbeiten der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei, die bestimmte Gebiete als besonders schutzwürdige Waldbereiche selek-tieren. In der Regel handelt es sich dabei um geschützte Flächen nach Naturschutzrecht (Natur-schutzgebiete, FFH-Gebiete etc.), Wasserschutzgebiete, forstwirtschaftliche Flächen wie z.B. Saatgutbestände und Versuchsflächen, aber auch um Wälder, die dem Boden-, Erosions-, Lärm-, Sichtschutz oder der Erholung dienen. Waldgebiete im waldarmen Raum (insbesondere im Innerthüringer Ackerhügelland) sind aufgrund ihrer Insellage als wichtiges Trittsteinbiotop und die Landschaft gestaltendes Element zum überwiegenden Teil als Vorranggebiete ausge-wiesen, sofern sie nicht in die Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz integriert wurden. Wälder übernehmen auch die Funktion als Wasserspeicher. Ohne die ausgedehnten Misch- und Nadelwälder Thüringens würden sich Hochwasser wesentlich häufiger und mit höheren Scheitelwerten bilden. Der Erhaltung dieser Wälder kommt deshalb sehr große Bedeutung zu. In Flussauen können Auwälder den Rückhalt in der Fläche vergrößern. Erholungswirksame Kulturlandschaften (Kl) – vielfältig strukturierte, regional und subre-gional prägende, besonders erholungswirksame Freiräume der Kulturlandschaft Ausgewiesen sind Landschaftsteile, die eine besondere Erholungswirksamkeit besitzen und/ oder eine strukturreiche Landschaft aufweisen. Es sind vornehmlich die historisch geprägten Kulturlandschaften bzw. die traditionell genutzten, naturnahen Landschaften mit großer Vielfalt an ökologisch wirksamen Kleinstrukturen, die einen besonderen Schutz erfahren, weil sie auf Dauer durch Nutzungsaufgabe bzw. -änderung nicht in der Form existieren können. In den meisten nicht bewaldeten Bereichen der Vorranggebiete Freiraumsicherung ist eine landwirt-schaftliche Nutzung unabdingbar, um die Freiraumsicherungsfunktionen zu gewährleisten.

B W K L Wa Kl

FS-1 – Unstruttal nördlich Gräfentonna FS-2 – Fasanerie bei Gräfentonna FS-3 – Talsperre Dachwig FS-4 – Bremstal nordöstlich Dachwig FS-5 – Fahnersche Höhe FS-6 – Keuperhügellandschaft mit Trockenrasen westlich Elxleben FS-7 – Schaderoder Grund westlich Erfurt FS-8 – Alacher See westlich Erfurt FS-9 – Nessequellgebiet bei Alach und Gebiet nördlich Frienstedt FS-10 – Umgebung der Talsperre Friemar FS-11 – Grenzberg zwischen Warza und Remstädt FS-12 – Goldberg bei Goldbach FS-13 – Umgebung von Talsperre Tüngeda / Wangenheim-Lohberg FS-14 – Nessetal südwestlich Haina FS-15 – Laubwälder südlich Metebach FS-16 – Laubwälder südlich Weingarten

Regionalplan Mittelthüringen

64

B W K L Wa Kl

FS-17 – Krahnberg-Kriegberg nordwestlich Gotha FS-18 – Steilhang an der Hörsel westlich Teutleben FS-19 – Großer Berlach und Alsberg nordöstlich Hörselgau FS-20 – Seeberg mit Ried und Siebleber Teich östlich Gotha FS-21 – Gebiete im Tal der Apfelstädt von Wechmar bis Wanders-

leben

FS-22 – See und Bombenlöcher südöstlich Großrettbach FS-23 – Frankental nördlich Neudietendorf FS-24 – Kalkhügel westlich Bischleben FS-25 – Pfaffenlehne nördlich Schmira FS-26 – Strienberg, Stedtener Wäldchen südwestlich Erfurt FS-27 – Steigerwald südlich Erfurt FS-28 – Wiesenbachtal bei Waltersleben FS-29 – Drei-Gleichen-Gebiet FS-30 – Eulenberg / Pfennigsberg westlich Arnstadt FS-31 – Vorland des Thüringer Waldes von Georgenthal bis Cra-

winkel

FS-32 – Wald östlich Ohrdruf FS-33 – Nordabdachung des TÜP Ohrdruf FS-34 – Wald zwischen Günthersleben und Schwabhausen FS-35 – Boxberg südlich Gotha FS-36 – Hirzberg / Wannigsrod / Kranichmoor bei Petriroda FS-37 – Reitenberg mit Leinaaue nördlich Ernstroda FS-38 – Vorberge des Thüringer Waldes bei Waltershausen FS-39 – Mähwiesen bei Waltershausen FS-40 – Flusslauf der Laucha von Laucha bis zur Hörsel FS-41 – Emseaue zwischen Schwarzhausen und Winterstein FS-42 – Bachsystem der Emse bei Winterstein FS-43 – Gebiet der Talsysteme Lauchagrund und Ungeheurer

Grund bei Tabarz

FS-44 – Talsystem Schilfwasser südlich Friedrichroda FS-45 – Leina / Körnbergwasser bei Finsterbergen FS-46 – Talsystem der Spitter westlich Tambach-Dietharz FS-47 – Einzugsgebiet der Talsperren Tambach-Dietharz, Schmal-

wasser und Ohratalsperre sowie weitere Gebiete

FS-48 – Talsystem der Wilden Gera FS-49 – Schneekopfgebiet FS-50 – Täler der Zahmen Gera und der Jüchnitz FS-51 – Bachtal und Wälder südwestlich Elgersburg FS-52 – Reichenbachtal bei Ilmenau-Roda FS-53 – Kickelhahngebiet FS-54 – Biosphärenreservat „Vessertal – Thüringer Wald“ FS-55 – Gebiete um Neustadt a. R. FS-56 – Talsystem des Reischelbaches und der Oelze südwestlich

Großbreitenbach

Regionalplan Mittelthüringen

65

B W K L Wa Kl

FS-57 – Schutzwald für Internationalen Campingplatz Großbreiten-bach

FS-58 – Bachtäler und Steilhänge zur Schwarza östlich Großbrei-tenbach

FS-59 – Langer Berg mit Ilmsenbachtal und Täler südlich Gehren FS-60 – Lohmetal nordwestlich Gehren FS-61 – Feuchtgebiete nördlich Gehren FS-62 – Grünland und Teichgebiet nordöstlich Langewiesen FS-63 – Feuchtwiesen, Quellmoore und Teiche östlich Gräfinau-

Angstedt

FS-64 – Ilmenauer Teiche FS-65 – Gebiet der Wipfra am Stausee Heyda FS-66 – Wald südöstlich Martinroda FS-67 – Lärmschutzwald nordöstlich Geraberg FS-68 – Kammerlöchergebiet nordöstlich Geschwenda FS-69 – Steilhänge bei Liebenstein FS-70 – Plateau südlich Gossel und Trockenrasen bei Gräfenroda FS-71 – Jonastal und Umgebung FS-72 – Muschelkalkhochfläche westlich Plauescher Grund FS-73 – Höhenzug zwischen Arnstadt und Espenfeld FS-74 – Reinsberge südlich Arnstadt FS-75 – Wiesenbrütergebiet bei Schmerfeld südöstlich Plaue FS-76 – Schlossberg bei Arnstadt FS-77 – Wipfratal und Nebenflüsse von Kirchheim bis Marlishausen FS-78 – Wipfragebiet bei Görbitzhausen mit Griesheimer Berg und

Tännreisig

FS-79 – Willinger Berg westlich Stadtilm FS-80 – Wiesen und Wälder nordöstlich Bücheloh bei Ilmenau FS-81 – Ilmtal bei Griesheim FS-82 – Singener Berg südlich Stadtilm FS-83 – Wälder, Hügelland und Talbereiche bei Gösselborn und

Kleinliebringen

FS-84 – Husarenberg / Edelmannsberg südlich Stadtilm FS-85 – Großer Hund östlich Stadtilm FS-86 – Großes Holz / Sperlingsberg nördlich Stadtilm FS-87 – Naturschutzgebiet Hohes Kreuz FS-88 – Hettstedter Berg und Ilmhänge bei Großhettstedt FS-89 – Großer Kalmberg südlich Dienstedt-Hettstedt FS-90 – Riechheimer Berg / Osthausener Wald FS-91 – Willroder Forst, Bechstedter Holz und Werningslebener

Wald

FS-92 – Wälder bei Windischholzhausen und Feldflur im Peterbach-tal

FS-93 – Waldland nordwestlich Bad Berka FS-94 – Kiekholz und Igelsee südlich Nohra FS-95 – Ilmtal und Waldland östlich von Bad Berka

Regionalplan Mittelthüringen

66

B W K L Wa Kl

FS-96 – Waldland zwischen Bad Berka, Blankenhain und Tannroda FS-97 – Hangwälder der Ilm zwischen Kranichfeld und Bad Berka FS-98 – Wälder südlich Tonndorf FS-99 – Maientännig südlich Kranichfeld FS-100 – Gebiet „Goethetal“ südlich Thangelstedt FS-101 – Ossau / Jägersberg / Schafholzberg südlich Blankenhain FS-102 – Seeteich östlich Blankenhain FS-103 – Reinstädter Berge / Langer Grund FS-104 – Steinhügel bei Magdala FS-105 – Südlich Großschwabhausen FS-106 – Schwabhäuser Grund FS-107 – Gebiet zwischen der Ilm und der Magdel FS-108 – Westlich Lehnstedt FS-109 – Gebiet Weimar-Belvedere FS-110 – Wilder Graben / Merketal / Schanzengraben FS-111 – Kirschbachtal / Feuchtgebiet bei Niedergrunstedt FS-112 – Großer Ettersberg FS-113 – Gebiet Webicht FS-114 – Papierbach-Herzquelle FS-115 – Laubwald bei Süßenborn FS-116 – Schonwald bei Umpferstedt FS-117 – Waldstücke westlich Hermstedt und südlich Kleinromstedt FS-118 – Rabenschwanz bei Kapellendorf FS-119 – Erlengrund bei Oberndorf FS-120 – Zuflüsse zur Ilm zwischen Apolda und Bad Sulza FS-121 – Hirschrodaer Grund / Lohholz FS-122 – Stöbener Grund östlich Schmiedehausen FS-123 – Wald östlich Lachstedt FS-124 – Gemeindeberg bei Weichau FS-125 – Ilmtalhänge und Sonnenkuppe bei Bad Sulza FS-126 – Finne-Hänge bei Auerstedt FS-127 – Comtureiholz bei Pfiffelbach und Waldstücke bei Liebstedt

und Mattstedt

FS-128 – Steingraben nördlich Oßmannstedt FS-129 – Talsystem der Scherkonde bei Buttelstedt FS-130 – Obsthänge und Bachtal bei Ober-/Niederreißen FS-131 – Wald östlich Niederreißen FS-132 – Rudersdorfer Ried FS-133 – Finne bei Rastenberg FS-134 – Hohe Schrecke FS-135 – Schmücke bei Beichlingen FS-136 – Trockenstrukturen bei Battgendorf FS-137 – Scherkondetal mit Brembacher Weinberge FS-138 – Täler südwestlich Vogelsberg

Regionalplan Mittelthüringen

67

B W K L Wa Kl

FS-139 – Wald bei Sprötau FS-140 – Vippachedelhausen „Weißer Berg“ FS-141 – Wiesen bei Neumark FS-142 – Wald und Offenland südöstlich Ollendorf FS-143 – Kratzbachtal / Hundsberg / Katztal nördlich Hopfgarten FS-144 – Utzberg FS-145 – Waldstück nordöstlich Mönchenholzhausen FS-146 – Hänge bei Hochstedt / Erfurt FS-147 – Wälder und Wiesen bei Vieselbach FS-148 – Katzenberge östlich Erfurt FS-149 – Galgenhügel östlich Stotternheim FS-150 – Schwansee FS-151 – Jägertongruben nordöstlich Rohrborn FS-152 – Kahler Berg und Drachenschwanz nördlich Tunzenhausen FS-153 – Wald und Gebiet nordöstlich Weißensee FS-154 – Hainleite / Wipperdurchbruch / Kranichholz FS-155 – Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende FS-156 – Hoher Berg / Dreisenberg bei Gangloffsömmern FS-157 – Nördliche Unstruthänge bei Straußfurt FS-158 – Kalkniedermoore Haßlebener Ried / Alperstedter Ried und

Umgebung, Großes Feld

FS-159 – Hänge an der Unstrut / Tretenburg nördlich Gebesee FS-160 – Roter Berg in Erfurt

4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung unterstützen und ergänzen großräumig übergreifende Gebietssysteme zur Sicherung der für eine nachhaltige Regionalentwicklung notwendigen, öko-logisch intakten Freiraumstruktur, in denen die Vorranggebiete Freiraumsicherung die Kernräu-me zur Sicherung herausragender Freiraumfunktionen bilden Regionalplan, Z 4-1.

G 4-5 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Freiraumsicherung soll dem Erhalt der schutzgutorientierten Frei-raumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna so-wie des Landschaftsbildes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeut-samen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. ▪ fs-1 – Fahnersche Höhe Westteil ▪ fs-2 – Fahnersche Höhe Ostteil ▪ fs-3 – Hanglagen westlich Erfurt bei Salomonsborn ▪ fs-4 – Südlich Bindersleben ▪ fs-5 – Gerahang nordwestlich Bischleben ▪ fs-6 – Gebiete südlich Erfurt zwischen Möbisburg östlich bis Rohda ▪ fs-7 – Trockenstrukturen nordöstlich Ingersleben ▪ fs-8 – Talsystem der Gera bei Molsdorf ▪ fs-9 – Wipfratal von Marlishausen bis Eischleben mit Schafbach ▪ fs-10 – Nördlich des Erfurter Kreuzes ▪ fs-11 – Gebiete bei den Drei Gleichen ▪ fs-12 – Gebiete im Tal der Apfelstädt von Wechmar bis Ingersleben und Ne-

bentäler ▪ fs-13 – Nordabhang des Truppenübungsplatzes Ohrdruf

Regionalplan Mittelthüringen

68

▪ fs-14 – Südlich Tüttleben ▪ fs-15 – Südlich Gotha-Siebleben ▪ fs-16 – Nessetal nordwestlich Molschleben ▪ fs-17 – Wilde Leina nördlich Gotha ▪ fs-18 – Seegraben bei Wangenheim ▪ fs-19 – Bieberbach nördlich Friedrichswerth ▪ fs-20 – Südlich Haina ▪ fs-21 – Metebach und Umgebung sowie südlich Goldbach ▪ fs-22 – Forst nördlich Boxberg ▪ fs-23 – Gebiete in den Tälern der Hörselzuflüsse östlich Waltershausen ▪ fs-24 – Vorberge des nordwestlichen Thüringer Waldes ▪ fs-25 – Gebiete im Apfelstädt- und Ohratal ▪ fs-26 – Zwischen Crawinkel und Wölfis ▪ fs-27 – Gebiet südöstlich von Ohrdruf / „MUNA“ ▪ fs-28 – Arnstädter Muschelkalk-Hügelland ▪ fs-29 – Thüringer Wald ▪ fs-30 – Thüringer Schiefergebirge nordöstlich Großbreitenbach ▪ fs-31 – Buntsandsteingebiete nördlich und östlich Ilmenau ▪ fs-32 – Wälder östlich Gräfinau-Angstedt ▪ fs-33 – Singener Bach ▪ fs-34 – Rottenbachtal ▪ fs-35 – Kleinliebringer Berg, Fuchswarte und Gebiet südlich Ehrenstein ▪ fs-36 – Waldverbund Branchewinda / Hohes Kreuz ▪ fs-37 – Anmoorgleyböden bei Dannheim ▪ fs-38 – Grünland bei Bösleben-Wüllersleben nördlich Stadtilm ▪ fs-39 – Unteres Dornheimer Holz mit Bachaue und Feuchtwiesen östlich Arn-

stadt ▪ fs-40 – Westlich Riechheim ▪ fs-41 – Waldgebiet zwischen Klettbach und Nauendorf ▪ fs-42 – Feuchtgebiete zwischen Bad Berka und Riechheimer Berg ▪ fs-43 – Waldgebiet nördlich Kranichfeld ▪ fs-44 – Bergland südlich Kranichfeld und Gebiet südlich Tannroda bis Stadt-

ilm ▪ fs-45 – Gebiet um Krakendorf bis nördlich Lotschen ▪ fs-46 – Südhänge der Kottenhainer Höhe und Gebiet südlich Neckeroda ▪ fs-47 – Wälder und Wiesen zwischen Blankenhain und Magdala ▪ fs-48 – Tal der Schwarza bei Blankenhain ▪ fs-49 – Wald südlich Bad Berka ▪ fs-50 – Gebiete zwischen Utzberg und Hetschburg ▪ fs-51 – Nebentäler zur Ilm südwestlich Weimar ▪ fs-52 – Ilmtal von Buchfart bis Weimar mit Zuflüssen und Magdeltal mit Zu-

flüssen ▪ fs-53 – Südlicher Schwabhäuser Grund ▪ fs-54 – Bachtäler südwestlich Apolda ▪ fs-55 – Unteres Ilmtal ▪ fs-56 – Nebentäler und Westkante des Saaletales ▪ fs-57 – Ilmtalhänge bei Bad Sulza, Saaletal und Finnehänge nördlich Auerstedt ▪ fs-58 – Emsenbach und Nebenzuflüsse westlich Bad Sulza ▪ fs-59 – Pfiffelbach und Seitentäler ▪ fs-60 – Südhang Kleiner Ettersberg ▪ fs-61 – Hanglagen am Großen Ettersberg ▪ fs-62 – Scherkondetal südlich Buttelstedt ▪ fs-63 – Talsystem der Lache von Krautheim bis zum Ettersberg

Regionalplan Mittelthüringen

69

▪ fs-64 – Gänsebach-/Lossa-Zufluss bei Buttelstedt ▪ fs-65 – Finne ▪ fs-66 – Finne-Schmücke Übergangslage ▪ fs-67 – Gebiet zwischen Kölleda und der Schmücke ▪ fs-68 – Teilgebiet der Beichlinger Schmücke ▪ fs-69 – Trockenhänge südlich Vogelsberg ▪ fs-70 – Lossaaue ▪ fs-71 – Unterlauf der Schafau und Monna ▪ fs-72 – Wippertal ▪ fs-73 – Wirbelbach bei Frömmstedt ▪ fs-74 – Trockenstrukturen südlich Frömmstedt ▪ fs-75 – Hänge an der Unstrut, Helbe und Wipper ▪ fs-76 – Obersee und Untersee bei Weißensee ▪ fs-77 – Prösebachtal nordwestlich Straußfurt ▪ fs-78 – Odeaue bei Schwerstedt und Gebiet westlich Straußfurt ▪ fs-79 – Trockenstrukturen bei Schallenburg ▪ fs-80 – Konversionsfläche Haßleben ▪ fs-81 – Gramme-, Vippach-, Linderbachaue und Zuflüsse ▪ fs-82 – Trockenstrukturen östlich Erfurt ▪ fs-83 – Erfurter Tiefenrinne ▪ fs-84 – Aue der Schmalen Gera von Mittelhausen bis Haßleben ▪ fs-85 – Klausberg und Geratal nördlich Gebesee ▪ fs-86 – Jordan, Bremstalgraben und Steingraben östlich Dachwig ▪ fs-87 – Ringelgraben bei Witterda Begründung G 4-5 Die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung dienen der langfristigen Erhaltung der Regenerati-onsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Landschaft in der Region. Als Vorbehaltsgebiete Frei-raumsicherung sind Gebiete ausgewiesen insbesondere mit: ▪ einem großräumigen Schutzanspruch aufgrund fachgesetzlicher Regelungen oder Fachpla-

nungen (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturpark, Naturschutzgroßprojekte; Landschafts-schutzgebiete sind teilweise auch mit Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung gesichert, wenn die landwirtschaftliche Eignung besonders hochwertig ist),

▪ großflächiger Vernetzungsfunktion für Vorranggebiete zur Unterstützung des ökologischen Freiraumverbundsystemes (vorhandene oder zu schaffende regionale und überregionale Biotopverbundsysteme, insbesondere „Biotopverbund / Vernetzung von Feucht- und Fließ-gewässer-Lebensräumen“ der Oberen Naturschutzbehörde, Grünbrückenkonzept der Thü-ringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie),

▪ besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Wiesenbrütergebiete), ▪ besonderer Bedeutung der Verbesserung der aquatischen Lebensgemeinschaften, ▪ Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ▪ besonderen Bodenfunktionen, ▪ klimaökologischen Ausgleichsfunktionen, ▪ großräumiger Erholungsfunktion, ▪ hoher Bedeutung des Wasserschutzes, ▪ hoher Qualität des Landschaftsbildes, ▪ besonderen Waldfunktionen (z.B. hohe natürliche Ertragsleistung, besondere Erholungs-

funktion, Wasserrückhalt in Hochwasserentstehungsgebieten, Klimaschutz), ▪ Sicherungsfunktion für die unzerschnittenen, störungsarmen Räume größer 50 qkm. Eine Überlagerung mit Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung wurde dann vor-genommen, wenn beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung unerlässlich sind und Synergieeffekte für den Kulturlandschaftserhalt bzw. die Kulturlandschaftsentwicklung erzeugt werden können. Für Mittelthüringen trifft dies im Naturpark Thüringer Wald und im Biosphären-reservat Vessertal – Thüringer Wald zu.

Regionalplan Mittelthüringen

70

4.2 Hochwasserschutz Um Hochwasserschäden in der Zukunft vorzubeugen, wird die landesplanerische Vorgabe, dass in den Regionalplänen Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiete und überschwem-mungsgefährdete Bereiche als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz auszuweisen sind, nach-folgend umgesetzt. Zur Ergänzung des Wasserrückhaltes sind vorsorgend Standorte für Tal-sperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder zu sichern LEP, 5.1.15. Die geplanten Stand-orte für Flutungspolder sind in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz als ei-ne Möglichkeit des Hochwasserschutzes integriert und werden nicht extra zeichnerisch darge-stellt. Technische Hochwasserschutzeinrichtungen werden auch in Zukunft dort erforderlich sein, wo Maßnahmen des naturnahen Hochwasserschutzes nicht möglich oder nicht ausreichend sind, um Siedlungen und Gewerbeflächen in Überschwemmungsgebieten zu schützen.

G 4-6 Die Möglichkeiten des Wasserrückhaltes in der Fläche sollen sowohl bei allen baulichen Maßnahmen und Vorhaben, als auch bei der land- und forstwirtschaft-lichen Flächennutzung verstärkt umgesetzt werden. Begründung G 4-6 Die Entstehungsorte für Hochwasser sind sämtliche Oberflächen. Bodenversiegelungen, Ver-dichtungen des Bodens, Entwässerungsmaßnahmen oder Ausräumung der Landschaft von Oberflächenabfluss mindernden Elementen fördern die Hochwasserentstehung. Die Verbesse-rung des Hochwasserrückhaltes in der Fläche durch entsprechende Nutzungsarten und ange-passte Nutzungsordnung, verbunden mit der generellen Förderung hochleistungsfähiger Bach- und Flusslandschaften wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen, um vorsorgend Gesundheitsge-fahren für den Menschen und ökonomische Schäden so weit wie möglich abzuwenden. In Flussauen können Auwälder den Rückhalt in der Fläche vergrößern, was zu einer Verringerung des Hochwasserpegels führt. Gesunde Mischwälder haben das größte Wasserrückhaltevermö-gen in der Fläche und vermindern dadurch ebenfalls ein Ansteigen des Abflusspegels in den Flüssen. Fachbehörden, Verbände und Gebietskörperschaften können bei ihren Planungen und der Um-setzung von Maßnahmen darauf hinwirken, dass der gewässerökologische Zustand der Gebie-te im Sinne der wiederhergestellten natürlichen Rückhalte- und Abflussverzögerungsfunktion der Auen erhalten und nach Möglichkeit verbessert wird. Dadurch werden Hochwasserspitzen reduziert und das Schadenspotenzial vermindert. Im Rahmen von z.B. Fachplanungen, Flä-chennutzungs- und Landschaftsplanungen, Entwicklungskonzepten usw. kann der Schwerpunkt vor allem auf Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen, Fließgewässerrenaturierungen, Nut-zungsextensivierungen, dauerhafte Vegetationsbedeckungen und Rückbaumaßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Überschwemmungsflächen u.ä. gelegt werden. Synergieeffekte der verschiedenen Fachplanungen und Planungen der Kommunen untereinander (z.B. bei der Wie-derherstellung von Auwäldern) können dabei genutzt werden.

4.2.1 Vorranggebiete Hochwasserschutz Z 4-2 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Hochwasserschutz sind für die Siche-rung von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten aus-geschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ HW-1 – Unstrut unterhalb Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt bis Büchel ▪ HW-2 – Mittlere Unstrutniederung einschließlich Hochwasserrückhaltebecken

Straußfurt ▪ HW-3 – Gera unterhalb der Mündung der Apfelstädt bis zur Unstrut ▪ HW-4 – Gera unterhalb der Mündung der Wilden Gera bis oberhalb Apfelstädt ▪ HW-5 – Zahme Gera – Hochwasserrückhaltebecken Angelroda ▪ HW-6 – Wipper und Mündung der Wipper in die Unstrut ▪ HW-7 – Helbetal / Steingraben mit Teilen der Unstrutniederung ▪ HW-8 – Gramme ▪ HW-9 – Wipfra ▪ HW-10 – Untere Apfelstädt ▪ HW-11 – Talsperre Hopfgarten

Regionalplan Mittelthüringen

71

▪ HW-12 – Talsperre Vieselbach ▪ HW-13 – Talsperre Heyda ▪ HW-14 – Talsperre Schmalwasser ▪ HW-15 – Talsperre Wechmar ▪ HW-16 – Nesse ▪ HW-17 – Hörsel ▪ HW-18 – Nahe bei Schmiedefeld ▪ HW-19 – Untere und Mittlere Ilm ▪ HW-20 – Obere Ilm / Wohlrose und Zuflüsse ▪ HW-21 – Saale bei Großheringen-Kaatschen ▪ HW-22 – Talsperre Dachwig ▪ HW-23 – Talsperre Friemar ▪ HW-24 – Talsperre Tüngeda / Wangenheim ▪ HW-25 – Talsperre Ohra ▪ HW-26 – Talsperre Lütsche ▪ HW-27 – Talsperre Schwerstedt ▪ HW-28 – Talsperre Vippachedelhausen ▪ HW-29 – Talsperre Großbrembach ▪ HW-30 – Talsperre Bachra ▪ HW-31 – Talsperre Frohndorf Begründung Z 4-2 Die Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden sowohl auf der Grundlage der wasserrechtlich gesicherten Überschwemmungsgebiete der zuständigen Fachbehörde als auch auf der Basis fachtechnischer Unterlagen nach raumordnerischer Abwägung mit Nutzungsansprüchen ande-rer Fachplanungen ausgewiesen. Sie beinhalten die bereits mit einer Verordnung rechtlich ge-sicherten Überschwemmungsgebiete, die per Gesetz definierten Überschwemmungsgebiete sowie die laut Arbeitskarte der Oberen Wasserbehörde (Stand Juni 2006) längstens bis 10.05.2012 gesicherten Bereiche (§ 80 ThürWG). Die per Verordnung erlassenen Über-schwemmungsgebiete beinhalten Flächen, die bei einem hundertjährlichen Hochwasser über-flutet werden (HQ100). Die Vorranggebiete Hochwasserschutz dienen dem Schutz der Siedlungsbereiche durch Frei-haltung der noch vorhandenen Flächen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt (Retention) sowie durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Sie schaffen Planungssicherheit, indem sie langfristig Flächen, die für den Hochwasserschutz be-nötigt werden, vor anderen, entgegenstehenden Nutzungen sichern, soweit sie nicht per Rechtsverordnung festgesetzt wurden. Sie sind ein wichtiges Mittel einer vorausschauenden Raumplanung und Konfliktbewältigung. Die Ausweisung erfolgt unter anderem zur ▪ Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen, ▪ Sicherung von Standorten für Flutungspolder und Hochwasserrückhaltebecken, ▪ Sicherung von Talsperren mit Hochwasserschutzfunktion, ▪ Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (unter anderem hinter Dei-

chen) und ▪ Sicherung von Renaturierungsmaßnahmen. Die Standortbesonderheit der Auen bringt es mit sich, dass in diesen Räumen bestimmte frei-raumgebundene Nutzungen wie z.B. standortangepasste Landwirtschaft betrieben oder der Kiessand der Auen abgebaut wird. Mit der Sicherung der Vorranggebiete Hochwasserschutz ist auch der Erhalt wichtiger ökologischer, landwirtschaftlicher und erholungswirksamer Freiraum-funktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung der Auen als wichtiges Struktur-element für einen funktionsfähigen Naturhaushalt und eine ökologisch leistungsfähige Kultur-landschaft resultieren. Vorranggebiete Hochwasserschutz besitzen neben der Hochwasser-schutzfunktion auch eine herausragende Bedeutung als Element des ökologischen Freiraum-verbundes und dienen auch der Zielerreichung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

4.2.2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz G 4-7 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-

haltsgebieten Hochwasserschutz soll der Sicherung überschwemmungsgefähr-deter Bereiche zum vorbeugendem Hochwasserschutz bei der Abwägung mit

Regionalplan Mittelthüringen

72

konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemes-sen werden. ▪ hw-1 – Unstrutniederung unterhalb Rückhaltebecken Straußfurt ▪ hw-2 – Mittlere Unstrutniederung einschließlich Rückhaltebecken Straußfurt ▪ hw-3 – Gera unterhalb der Mündung der Apfelstädt bis zur Unstrut ▪ hw-4 – Gera unterhalb der Mündung der Wilden Gera bis oberhalb Apfelstädt ▪ hw-5 – Zahme Gera / obere Wilde Gera / Reichenbach ▪ hw-6 – Wipper und Mündung der Wipper in die Unstrut ▪ hw-7 – Helbetal / Steingraben mit Teilen der Unstrutniederung ▪ hw-8 – Lossa ▪ hw-9 – Scherkonde ▪ hw-10 – Gramme ▪ hw-11 – Untere Apfelstädt ▪ hw-12 – Obere Apfelstädt / Ohra ▪ hw-13 – Nesse ▪ hw-14 – Hörsel ▪ hw-15 – Nahe bei Schmiedefeld ▪ hw-16 – Untere und Mittlere Ilm ▪ hw-17 – Obere Ilm / Wohlrose und Zuflüsse ▪ hw-18 – Tonna Begründung G 4-7 Die Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständi-gen Fachbehörde nach raumordnerischer Abwägung mit Nutzungsansprüchen anderer Fach-planungen bestimmt. Sie umfassen überschwemmungsgefährdete Bereiche, die bei Eintreten eines extremen Hochwassers, mit dem im Mittel etwa alle 200 Jahre zu rechnen ist (HQ200), überflutet werden können. Bei einem derartigen Ereignis zeigen vorhandene Hochwasser-schutzeinrichtungen keine Wirkung mehr. Die Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz beinhalten auch Gebiete, die aufgrund ihres Über-schwemmungscharakters praktisch Überschwemmungsgebiete (HQ100) sind, jedoch noch nicht als solche rechtlich festgesetzt sind. Die Festlegung von Vorbehaltsgebieten dient dem Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen. Die Gemeinden und Landkreise erhalten Kenntnis über die latente Gefahr einer Überschwemmung und können dies insbesondere bei der Bauleitplanung bzw. bei entsprechenden Planungen und Maßnahmen berücksichtigen. Die Vorbehaltsgebiete schaffen die Voraussetzungen für die Rückgewinnung ehemaliger Über-schwemmungsgebiete. Sie dienen auch als Orientierungshilfen zur Schwerpunktsetzung bei der Abwägung vor allem von Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen sowie Fließgewässerrenatu-rierungen (z.B. im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Nutzungsextensivierungen, dauerhaf-ten Vegetationsbedeckungen und Rückbaumaßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Über-schwemmungsflächen u.ä.). In den Vorbehaltsgebieten sind auch Standorte für Flutungspolder integriert.

4.2.3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Die geplanten Standorte für Flutungspolder, wie Schlüsselwiese, Waltersdorf-Scherndorf und Riethgen an der Gera, sind in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz als eine Möglichkeit des Hochwasserschutzes integriert und werden nicht extra zeichnerisch dargestellt.

G 4-8 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Stand-orten für Hochwasserrückhaltebecken soll der Ergänzung des Wasserrückhaltes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonde-res Gewicht beigemessen werden. ▪ Bad Berka – Hungerbach ▪ Pfiffelbach – Pfiffelbach Begründung G 4-8 Hochwasserrückhaltebecken sind lokal begrenzte Lösungen mit überörtlicher Bedeutung, indem mit einer vergleichsweise kleinen Fläche negative Auswirkungen und Maßnahmen auf einem ganzen Gebiet vermieden werden. Durch die genannten Anlagen, wie auch andere in den Vor-

Regionalplan Mittelthüringen

73

rang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz nicht dargestellten Maßnahmen des aktiven Hochwasserschutzes (z.B. Hochwasserrückhaltebecken an der Wohlrose bei Gräfinau-Ang-stedt), können Hochwasserereignisse für die Ilm in ihrer Dimension abgeschwächt und negative Folgen für die unterhalb liegenden Gebiete begrenzt werden.

4.3 Landwirtschaft Der Landesentwicklungsplan sieht die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Land-wirtschaftliche Bodennutzung in den Regionalplänen für eine nachhaltige Entwicklung der Land-wirtschaft vor LEP, 5.2.4. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung werden für alle Teilräume Mittelthüringens ausgewiesen, insbesondere in den Räumen mit be-sonderer Bedeutung für die Landwirtschaft LEP, 5.2.5 und Karte 2.

G 4-9 Eine standortangepasste und optimal Ressourcen nutzende wie schonende land-wirtschaftliche Nutzung soll flächendeckend gewährleistet werden. Begründung G 4-9 Die Landwirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur soziökonomischen Stabilisierung ins-besondere des Ländlichen Raumes, indem sie unter anderem den Produktionsfaktor Boden als endogenes Potenzial nutzt, um über landwirtschaftliche Erzeugnisse (Lebensmittel, Rohstoffe und Energie) Wertschöpfung zu erzielen. Über Arbeitsplatzbereitstellung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie im vor- und nachgelagerten Bereich wird ein wichtiger Beitrag zur Beschäfti-gungssicherung im Ländlichen Raum geleistet. Die Agrarstruktur muss deshalb darauf ausge-richtet sein, dass die Landwirtschaft eine gesicherte räumliche Basis und langfristige Planungs-sicherheit erhält, um ihren Aufgaben sowohl in den Gunst- als auch Extremstandorten gerecht werden zu können. Viele erhaltenswerte Landschaftsbilder und Strukturen der Kulturlandschaft sind vornehmlich das Ergebnis der landwirtschaftlichen Nutzung. Diese Landnutzung durch die Landwirtschaft stellt den effizientesten Weg zur Erhaltung der Kulturlandschaft dar. Die Erfül-lung der gestellten Aufgaben kann nur durch eine den jeweiligen Standortbedingungen optimal angepasste und die vorhandenen natürlichen Ressourcen schützende Landbewirtschaftung er-reicht werden. Unter einer standortangepassten Landwirtschaft wird unter anderem verstanden, dass die vor-handenen Ressourcen optimal und nachhaltig genutzt werden. Dazu gehört auch die flächenge-bundene Tierproduktion die in Mittelthüringen weit unterdurchschnittlich entwickelt ist – durch-schnittlich 0,25 Großvieheinheiten pro Hektar. Als Richtwert für die Flächengebundenheit gilt ein Tierbesatz von ca. 1 Großvieheinheit pro Hektar Landwirtschaftsfläche. Eine ausgewogene Entwicklung der flächengebundenen Tierhaltung in der Region stärkt die Wirtschaftskraft im Ländlichen Raum und kann zur Verminderung der Transporte von Tieren, Futter und organischen Düngern und zur optimalen Nutzung der Ressourcen durch Beachtung und Schließung des Stoffkreislaufes Boden – Pflanze – Tier – Boden beitragen. Große Teile der Landwirtschaftsfläche Mittelthüringens wurden mit anderen Vorrang- und Vor-behaltsausweisungen (z.B. Hochwasserschutz bzw. Freiraumsicherung) regionalplanerisch für den Freiraum gesichert. In diesen Gebieten ist jedoch neben ihren Hauptzielrichtungen die landwirtschaftliche Bodennutzung zur In-Wert-Setzung des Bodens und zur Kulturlandschaftser-haltung sinnvoll oder notwendig.

G 4-10 Maßnahmen zur Verbesserung der Kulturlandschaft und zur Funktionserhaltung des Naturhaushaltes sollen in allen Agrarräumen ermöglicht werden. Begründung G 4-10 Der Anteil an landwirtschaftlich und insbesondere ackerbaulich genutzter Fläche in Mittelthürin-gen ist sehr hoch. Die intensive und in der Vergangenheit auf maximale Flächenausnutzung ge-richtete Produktion der Landwirtschaft führte teilweise zu übermäßigen Schlagvergrößerungen und zur Beseitigung von Strukturelementen wie Gehölzinseln und Hecken. In diesen strukturar-men Fluren sind neben den ökologischen auch die landeskulturellen Funktionen beeinträchtigt, wie z.B. der Schutz gegen Boden- und Winderosion und damit die Erhaltung der Bodenfrucht-barkeit. Erosionsmindernde Strukturen und Arbeitsweisen können diese Verluste minimieren. Gleichzeitig ist dies auch ein Beitrag zur Verringerung des Oberflächenabflusses und damit auch zur Reduzierung der Hochwassergefahr, sowie zur Senkung der Nährstoffeinträge von Stickstoff und Phosphor, die die Gewässerökologie belasten. Dadurch kann ein Beitrag zur Ziel-erreichung im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Der geringe Anteil an naturnahen Strukturelementen bzw. auch deren isolierte Lage sind Ursa-che für die relative Artenarmut in diesen Gebieten. Durch die Erhöhung des Biotopanteiles und die Vernetzung der Biotopflächen kann eine Stabilisierung des Ökosystemes erreicht werden.

Regionalplan Mittelthüringen

74

Darüber hinaus dienen diese Maßnahmen auch der Attraktivitätssteigerung des Ländlichen Raumes als Wohn-, Arbeits-, Lebens-, Kultur- und Erholungsstandort.

4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung wird dem raumord-nerischen Grundsatz entsprochen, die Landwirtschaft als Faktor der Wirtschaft und als bedeu-tenden Arbeitgeber im Ländlichen Raum zu stärken und die Kulturlandschaft zu erhalten.

Z 4-3 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind für eine nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung vorgesehen. An-dere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, so-weit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ LB-1 – Nördlich der Fahnerschen Höhe ▪ LB-2 – Westlich Tonna ▪ LB-3 – Nördlich und östlich Gotha bis Erfurt ▪ LB-4 – Südlich Sonneborn ▪ LB-5 – Westlicher Landkreis Gotha ▪ LB-6 – Südlich Gotha ▪ LB-7 – Drei Gleichen ▪ LB-8 – Nördlich und südlich des Singener Berges ▪ LB-9 – Nördlicher Ilm-Kreis ▪ LB-10 – Gartenbau im Westen von Erfurt ▪ LB-11 – Südwestlich von Weimar ▪ LB-12 – Südöstlich Blankenhain ▪ LB-13 – Um Magdala bis Großschwabhausen ▪ LB-14 – Zwischen Weimar, Apolda und Großschwabhausen (Ausnahmerege-

lung Regionalplan, Z 4-4) ▪ LB-15 – Weinberge bei Bad Sulza und Kaatschen ▪ LB-16 – Ackerhügelland zwischen Weimar, Bad Sulza und Sömmerda ▪ LB-17 – Östlich Kölleda ▪ LB-18 – Nordöstlich Leubingen ▪ LB-19 – Gebiet um Kindelbrück ▪ LB-20 – Östlich und südlich Weißensee, westlich von Straußfurt ▪ LB-21 – Östlich und nördlich von Erfurt Begründung Z 4-3 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sind nach raumordnerischer Abwägung mit anderen Raumnutzungsansprüchen ermittelt und dienen der Sicherung agrarischer Produkti-onsflächen für die Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion. Die Landwirtschaft dient jedoch nicht nur der Produktion, sondern nimmt auch Freiraum sichernde Funktionen wahr. Eine Rege-lung über Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung wird jedoch auf der Ebene der Regio-nalplanung nicht getroffen. Die Ausweisung der Vorranggebiete basiert auf dem landwirtschaftlichen Fachbeitrag Mittelthü-ringen der von den Landwirtschaftsbehörden thüringenweit nach einer einheitlichen Methode er-arbeitet wurde. Bei den Vorranggebieten handelt es sich insbesondere um Bereiche mit ▪ Böden hoher landwirtschaftlicher Nutzungseignung, ▪ Dauerkulturen, ▪ traditionellen Anbaugebieten von regional typischen Kulturen (Obst, Gemüse, Zierpflanzen,

Arznei- und Gewürzpflanzen, Tabak, Hopfen, Wein, Baumschulerzeugung, Kurzumtriebs-plantagen),

▪ für die Tierproduktion notwendigen Acker- und Grünlandflächen, ▪ Wechselflächen für den Vermehrungsanbau, ▪ öffentlichen Mitteln geförderten immobilen Investitionen, ▪ einem hohen Anteil landwirtschaftlicher Arbeitsplätze an der Gesamtzahl der Arbeitsplätze

des Gebietes. Diese Ausweisungsgrundlage geht konform mit den in LEP, 5.2.4 genannten Ausweisungs-kriterien.

Regionalplan Mittelthüringen

75

Die Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Strukturelementen in den Vorranggebieten ist grundsätzlich möglich und steht nicht im Widerspruch zur Vorranggebietsausweisung, sondern leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Landnutzung. Soweit in landwirtschaftlichen Gunstlagen gemeldete Vogelschutzgebiete nach der Richtlinie 79/409/EWG als Vorranggebiete Landwirt-schaftliche Bodennutzung ausgewiesen wurden, dienen diese auch der Sicherung der Flächen gegen anderweitige Inanspruchnahme und einer mit den Erhaltungszielen (z.B. Schutz des Rot-milans) konformen Landbewirtschaftung Regionalplan, Karte 4-1. Unter Raumbedeutsamkeit einer entgegenstehenden Nutzung wird – neben anderen Kriterien – zunächst vor allem die Größe des Flächenentzuges verstanden. Die Instandsetzung bzw. -hal-tung – im Sinne einer Ertüchtigung – der vorhandenen Siedlungs- und Infrastruktur (technische Modernisierung, nicht raumbedeutsame Erweiterung vorhandener landwirtschaftlicher Stallanla-gen) ist nicht vom Nutzungsausschluss erfasst.

Z 4-4 Der Ausbau der B 7 zwischen Weimar und Umpferstedt einschließlich Knotenum-bau B 7 / B 87 ist im Vorranggebiet LB-14 zu ermöglichen. Nicht mehr benötigte Streckenabschnitte sind zurückzubauen. Begründung Z 4-4 Die B 7 entlang der Städtekette stellt die jeweils kürzeste Verbindung zwischen den Zentren Weimar und Jena dar und nimmt dadurch den Großteil der aus dem Leistungsaustausch resul-tierenden erheblichen Verkehrsmengen auf und ist zugleich eine Anbindung zur Autobahn A 4 für beide Städte. Zudem trifft sie in Umpferstedt auf die B 87 als Überregional bedeutsame Stra-ßenverbindung, so dass bei entsprechenden Verkehrsmengen ein Knotenausbau erfolgen soll

Regionalplan, G 3-17. Mit ihrem derzeitigen Ausbauzustand zwischen Mönchenholzhausen und Umpferstedt ist die B 7 diesen Verkehrsmengen nicht immer gewachsen. Das Rückbauer-fordernis wird zum teilweisen Ausgleich der mit der Maßnahme verbundenen Flächeninan-spruchnahme festgelegt. Neben der überregionalen Verbindungsfunktion besitzen die Strecken-abschnitte auch Erschließungsfunktionen (z.B. Landwirtschaft, Siedlung). Diese bleiben von dem Rückbauerfordernis unberührt.

Z 4-5 Die Einrichtung von Betriebsplätzen eines Untergrundspeichers für gasförmige Kohlenwasserstoffe sind im Vorranggebiet LB-5 zu ermöglichen und auf das un-bedingt notwendige Maß zu reduzieren. Begründung Z 4-5 Für das Bergwerkseigentum Behringen ist regionsübergreifend eine Nutzung als Untergrund-speicher für gasförmige Kohlenwasserstoffe möglich Regionalplan, G 3-36. Dazu sind Be-triebsflächen für Bohrplätze, Obertageanlage und Röhrenspeicher erforderlich. Für neu abzu-teufende Bohrungen kann eine Zusammenfassung in Gruppen von bis zu fünf Bohrungen in Clusterplätzen in einer Ausführung als abgelenkte Bohrungen erfolgen, um die benötigte Fläche erheblich zu reduzieren.

4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung ergänzt die Vor-ranggebiete bei der Sicherung eines quantitativen und qualitativen Flächenpotenziales für die langfristige landwirtschaftliche Bodennutzung.

G 4-11 In den – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebie-ten Landwirtschaftliche Bodennutzung soll einer nachhaltigen Entwicklung der Landbewirtschaftung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Begründung G 4-11 Die Ausweisung der Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung erfolgt ebenfalls hauptsächlich auf der Basis der fachlichen Zuarbeit wie bei den Vorranggebieten Regional-plan, Z 4-3 und geht konform mit den im LEP, 5.2.4 genannten Ausweisungskriterien. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung können in Ausnahmefällen überlagert sein. Dies geschieht im Naturpark Thüringer Wald und im Biosphärenreservat „Vessertal – Thüringer Wald“. Hier sind beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung dieser Räume bedeutsam und erzeugen Synergieeffekte für die Nutzung, den Erhalt und die Gestaltung der Kulturlandschaft. Der Landesentwicklungsplan sieht in waldrei-chen Regionen die Offenhaltung waldfreier Gebiete und die Sicherung der Ackerflächenanteile als historische Elemente der Kulturlandschaft vor. So sind z.B. die inselartigen Siedlungslagen mit der umliegenden Kulturlandschaft in den Hochlagen des Thüringer Waldes und des Thürin-

Regionalplan Mittelthüringen

76

ger Schiefergebirges durch eine extensive Landwirtschaft, die bedeutsame Lebensräume ge-schaffen hat, geprägt. Zugleich sind diese Flächen teilweise auch wichtige Wiesenbrütergebie-te, in denen mit den landwirtschaftlichen Fachbehörden abgestimmte Maßnahmen des Natur-schutzes sowie der Landschaftspflege durchgeführt werden.

4.4 Forstwirtschaft Die Erhaltung und Verbesserung der vom Wald ausgehenden Nutz-, Schutz- und Erholungs-funktionen ist ein Grundanliegen der Raumordnung und Landesplanung LEP, 5.2.6 / 5.2.7. Der Wald nimmt im Naturhaushalt eine wichtige Stellung ein und ist durch seine Multifunktionali-tät geprägt. Aufgrund dieser besonderen Waldfunktionen erfolgt die Sicherung raumbedeutsa-mer Waldgebiete durch die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regional-plan, 4.1 und die raumbedeutsame Vergrößerung der Waldfläche durch die Vorrang- und Vor-behaltsgebiete Waldmehrung.

G 4-12 Die Erhöhung des Waldanteiles soll bevorzugt in den waldarmen Teilen der Pla-nungsregion erfolgen. Die Gestaltung der Waldränder soll naturnah erfolgen. Begründung G 4-12 In den agrarisch geprägten Teilräumen der Region (Gemarkungen mit weniger als 15 % Wald-anteil) bestehen teilweise erhebliche Defizite an Wald. Für die Bevölkerung und den Naturhaus-halt wichtige Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes können hier nur unzureichend oder gar nicht erbracht werden. Die Schutzfunktion erstreckt sich in erster Linie auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. In stark bewaldeten Räumen kann hingegen eine weitere Vergrößerung des Waldanteiles zu nachteiligen landschaftspflegerischen, klimatischen oder sozioökonomischen Folgen führen

LEP, 5.2.3. Kritisch zu sehen ist die Waldmehrung auf Offenlandbiotopen, die eine hohe lan-despflegerische Bedeutung haben, ohne jedoch einen naturschutzfachlichen Rechtsstatus zu besitzen. Die durch eine charakteristische Waldland-Offenland-Verteilung geprägten Landschaf-ten Mittelthüringens und kulturhistorisch wertvollen Bereiche können durch eine Erhöhung des Waldanteiles ihren Charakter verlieren. Gleichzeitig stellt dies auch einen Entzug landwirtschaft-licher Flächen dar, die zur Erhaltung der Landwirtschaft als wichtigem Wirtschaftszweig für die sozioökonomische Situation im Ländlichen Raum sowie der Kulturlandschaft notwendig sind. Sichtbeziehungen vor allem in Erholungsräumen stellen einen wichtigen Aspekt des Land-schaftserlebens dar. Die in einigen Gebieten ohnehin bereits reduzierten Aussichtsmöglichkei-ten und Sichtachsen können im Einzelfall durch Aufforstungen zerstört werden. Ferner verursacht eine Verminderung des Entstehungsgebietes oder die Etablierung von Hin-dernissen in den Kaltluftabflussbahnen die Wirksamkeit der Belüftung von Siedlungsgebieten

LEP, 5.1.9. Ein reich strukturierter Waldaußenrand ist Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Er bietet einerseits dem Wald Schutz vor einer Aushagerung durch Wind und zu starker Sonneneinstrah-lung und hat andererseits positive ökologische Wirkungen auf die angrenzende Feldflur z.B. durch Windberuhigung. Waldränder wirken weit in den Landschaftsraum. Reich strukturierte, landschaftsangepasste Waldränder können bei Berücksichtigung der Anforderungen von Forst-wirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege positive Wirkungen auf das Landschaftsbild und -erleben ausüben.

4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung Z 4-6 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Waldmehrung sind für die Aufforstung und Waldsukzession vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. ▪ WM-1 – Östlich Drößnitz ▪ WM-2 – Südöstlich Meckfeld (Blankenhain) ▪ WM-3 – Südöstlich Göttern an der A 4 ▪ WM-4 – Südlich Döbritschen ▪ WM-5 – Südlich Kapellendorf ▪ WM-6 – Westlich Schöten ▪ WM-7 – Nördlich Kösnitz

Regionalplan Mittelthüringen

77

▪ WM-8 – Östlich Utenbach ▪ WM-9 – Nördlich Utenbach ▪ WM-10 – Nordwestlich Auerstedt ▪ WM-11 – Nordöstlich Mattstedt ▪ WM-12 – Nordwestlich Zottelstedt ▪ WM-13 – Westlich Wersdorf ▪ WM-14 – Westlich Rödigsdorf ▪ WM-15 – Westlich Schöndorf ▪ WM-16 – Südlich Großobringen ▪ WM-17 – Südlich Isseroda an der A 4 ▪ WM-18 – Nördlich Hopfgarten ▪ WM-19 – Nördlich Ottstedt am Berge ▪ WM-20 – Südwestlich Buttelstedt ▪ WM-21 – Nordöstlich Thalborn ▪ WM-22 – Westlich Vogelsberg ▪ WM-23 – Südlich Orlishausen ▪ WM-24 – Nördlich Gebesee Begründung Z 4-6 Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen eine durch raumordnerische Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ermittelte, abgestimmte Flächensicherung dar. Eine Verpflichtung zur Waldmehrung besteht jedoch nicht. Sie dient langfristig der Steigerung der Holzproduktion, der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungseignung der Land-schaft. Grundlage für die Ausweisung der Vorranggebiete sind die Fachinformationen der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei unter Berücksichtigung folgender Kriterien: ▪ Sicherung eines ausreichenden Flächenpotenzials für die Waldmehrung, ▪ Arrondierung bestehender Waldgebiete sowie Waldrandgestaltung für stabile Bestände, ▪ Verbindung / Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen

Gesichtspunkten zur Schaffung eines Waldbiotopverbundes, ▪ Erhöhung des Waldanteiles in waldarmen Gebieten (Gemarkungen mit einem Waldanteil un-

ter 15 %), ▪ Aufwertung des Landschaftsbildes in gehölzarmen Gebieten bzw. Gebieten, die arm an na-

turnahen Strukturen sind, ▪ Verbesserung der Erholungsfunktionen von Landschaften, ▪ Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen an Verkehrswegen, Industrieanlagen o.ä., ▪ Erosionsschutz und Wasserrückhalt, ▪ Größe der Gebiete in der Regel über 5 ha. Diese Kriterien gehen konform mit den landesplanerischen Entwicklungsabsichten LEP, 5.2.7. Die von der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei ermittelten Flächen für eine Ausweisung von Vorranggebieten Waldmehrung sind zum Teil auch in Vorrang- und Vor-behaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1 integriert worden und dementspre-chend nicht als Vorranggebiete Waldmehrung ausgewiesen. Des Weiteren liegen viele dieser Flächen in den Auenbereichen der Flüsse und somit oftmals in den ausgewiesenen Vorrang- sowie Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz Regionalplan, 4.2, so dass sie folglich nicht als Vorranggebiete Waldmehrung ausgewiesen werden.

4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung G 4-13 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-

haltsgebieten Waldmehrung soll der Aufforstung und Waldsukzession bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Ge-wicht beigemessen werden. ▪ wm-1 – Nordöstlich Kleinfahner ▪ wm-2 – Südöstlich Molschleben ▪ wm-3 – Nordwestlich Salomonsborn ▪ wm-4 – Südwestlich Goldbach ▪ wm-5 – Südlich Apfelstädt

Regionalplan Mittelthüringen

78

▪ wm-6 – Nordöstlich Rhoda ▪ wm-7 – Östlich Rhoda ▪ wm-8 – Südöstlich Niederwillingen ▪ wm-9 – Südlich Geilsdorf ▪ wm-10 – Nördlich Ellichleben ▪ wm-11 – Westlich Hohenfelden ▪ wm-12 – Südwestlich Kranichfeld ▪ wm-13 – Südwestlich Rittersdorf ▪ wm-14 – Südlich Tannroda ▪ wm-15 – Südlich Schwarza ▪ wm-16 – Südlich Blankenhain ▪ wm-17 – Nordöstlich Drößnitz ▪ wm-18 – Westlich Kleinlohma ▪ wm-19 – Nordöstlich Großlohma ▪ wm-20 – Nordöstlich Blankenhain ▪ wm-21 – Westlich Saalborn ▪ wm-22 – Westlich Troistedt ▪ wm-23 – Nördlich Köttendorf ▪ wm-24 – Nordwestlich Kiliansroda ▪ wm-25 – Südwestlich Kiliansroda ▪ wm-26 – Südlich Mechelroda ▪ wm-27 – Südlich Maina ▪ wm-28 – Südöstlich Maina ▪ wm-29 – Nördlich Maina ▪ wm-30 – Nordöstlich Linda ▪ wm-31 – Südlich Hammerstedt ▪ wm-32 – Nordöstlich Mellingen ▪ wm-33 – Nördlich Umpferstedt ▪ wm-34 – Nördlich Großromstedt ▪ wm-35 – Südlich Hohlstedt ▪ wm-36 – Südöstlich Schmiedehausen ▪ wm-37 – Nordwestlich Lachstedt ▪ wm-38 – Östlich Reisdorf ▪ wm-39 – Südöstlich Buttstädt ▪ wm-40 – Nordöstlich Schwerstedt ▪ wm-41 – Westlich Großobringen ▪ wm-42 – Südwestlich Hopfgarten ▪ wm-43 – Südöstlich Hottelstedt ▪ wm-44 – Südwestlich Hottelstedt ▪ wm-45 – Nordöstlich Großmölsen ▪ wm-46 – Südwestlich Udestedt ▪ wm-47 – Nordöstlich Schwerborn ▪ wm-48 – Südöstlich Markvippach ▪ wm-49 – Nördlich Vippachedelhausen ▪ wm-50 – Östlich Dielsdorf ▪ wm-51 – Östlich Olbersleben ▪ wm-52 – Östlich Beichlingen ▪ wm-53 – Nordwestlich Kannawurf ▪ wm-54 – Nordöstlich Herrnschwende ▪ wm-55 – Nordwestlich Sömmerda ▪ wm-56 – Östlich Riethnordhausen

Regionalplan Mittelthüringen

79

Begründung G 4-13 Die Ermittlung der Vorbehaltsgebiete Waldmehrung erfolgte nach raumordnerischer Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen auf der Basis des von der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei erarbeiteten Entwurfes zum Forstlichen Rahmenplan mit prinzipiell dem glei-chen funktionellen Hintergrund wie bei den Vorranggebieten. Ebenso sind die forstfachlichen Vorschläge teilweise in die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung sowie Hochwas-serschutz integriert.

4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung Die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für eine geordnete, bedarfsgerechte und ver-brauchernahe, mittel- bis langfristige Sicherung und Gewinnung der oberflächennahen minerali-schen Rohstoffe unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Rohstoffpotenziales und seiner räumlichen Verteilung sowie der Minimierung von Beeinträchtigungen für Mensch und Natur sind im Landesentwicklungsplan festgeschrieben LEP, 5.3.1 / 5.3.2.

G 4-14 Die Rohstoffgewinnung und der -transport sollen den wirtschaftlichen, ökologi-schen und sozialen Erfordernissen entsprechen und eine weitere zukünftige Nutzbarkeit der Lagerstätten gewährleisten. Die Gewinnungsstellen sollen voll-ständig ausgebeutet und schädliche Umweltauswirkungen vermieden werden. Begründung G 4-14 Die Planungsregion Mittelthüringen verfügt über bedeutende Rohstofflagerstätten, die eine Ver-sorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Massenbaurohstoffen gewährleisten können. Es besteht das öffentliche Interesse, die vorhandenen und insbesondere bauwirtschaftlich not-wendigen Rohstoffe Kies / Kiessand, Sand / Sandstein, Hartgestein und Kalkstein zur Herstel-lung von Schotter und Splitt, Ton / Tonstein, Werk- und Dekorationsstein bedarfsgerecht und in entsprechender Menge und Güte zu gewinnen und zu verarbeiten. Mittelthüringen verfügt über eine relativ hohe Siedlungsdichte sowie über ein hohes Potenzial an wertvollen Landwirtschafts-, Natur- und Landschaftsräumen. Der Schutz der natürlichen Gü-ter und des Menschen vor erheblichen Beeinträchtigungen durch den Rohstoffabbau ist ein re-gionsweites Erfordernis. Das hohe Konfliktpotenzial kann mit der Realisierung eines umweltver-träglichen Rohstoffabbaues wesentlich vermindert werden. Auf regionalplanerischer Ebene zählen zu den Nachhaltigkeitskriterien im Bereich der Rohstoff-gewinnung neben ▪ der raumordnerischen Rohstoffsicherung Regionalplan, Z 4-7 / G 4-15, ▪ dem vollständigen Abbau der Rohstoffe aus dem Gewinnungsfeld LEP, 5.3.2, ▪ der Vermeidung schädlicher Auswirkungen, ▪ dem sparsamen Umgang mit den Rohstoffen (Ersatz und Recycling anderen Baumateriales)

auch eine ▪ sinnvolle Nachnutzung der abgebauten Fläche Regionalplan, 4.5.3. Die landesplanerischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan, wie die verbrauchernahe Verteilung der Gewinnungsstandorte LEP, 5.3.1 sowie die Erweiterung bestehender Abbau-gebiete vor Aufschluss neuer Lagerstätten LEP, 5.3.2, entsprechen einer umweltverträgli-chen Rohstoffgewinnung. Rohstoffe sind nicht vermehrbare Naturgüter. Aufgrund von anderen vorrangigen Raumnutzun-gen und aus wirtschaftlichen, infrastrukturellen und rohstoffgeologischen Gründen können nur bestimmte Lagerstätten abgebaut werden. Um den Verbrauch an Lagerstätten einzuschränken sowie das mit einem Neuaufschluss meist verbundene höhere Konfliktpotenzial zu minimieren, ist es erforderlich, bei Gewährleistung der Raum- und Umweltverträglichkeit erschlossene La-gerstätten möglichst vollständig auszubeuten bzw. vorhandene Abbaustellen zu erweitern. Dies kann nur geschehen, wenn die Möglichkeit besteht, die zum Abbau notwendigen betrieblichen Anlagen auch außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (Nettoflächen) einzuordnen. Die Gewinnung von Kalkstein des Unteren Muschelkalkes hat die höchste Effektivität, da im Ver-gleich zum Kiessand ein tieferer Abbau durchgeführt werden kann und somit der Flächenver-brauch geringer ist. Ein Transport der gewonnenen Rohstoffe zum Verbraucher ist unumgänglich und wird über das öffentliche Verkehrsnetz realisiert. Dies führt zu zusätzlichen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt durch erhöhtes Transportaufkommen und die damit verbundenen erhöhten Abgas-, Lärm- und Staubbelastungen. Eine verbrauchernahe und räumlich ausgewogene Verteilung der Gewinnungsstandorte ist somit eine wesentliche Voraussetzung, die Raum- und Umweltverträg-lichkeit von Rohstoffabbau und -transport zu gewährleisten und eine Überlastung von Teilräu-

Regionalplan Mittelthüringen

80

men durch überzogene Konzentration von Abbauvorhaben zu vermeiden. Eine Inanspruchnah-me neuer Lagerstätten kann insbesondere in den Konzentrationsräumen des Rohstoffabbaues für Kies / Kiessand nördlich von Erfurt und südlich von Gotha sowie von Kalkstein im südlichen Weimarer Land zu gravierenden Interessenkonflikten mit anderen Raumnutzungsansprüchen führen und die Grenzen der Raumverträglichkeit überschreiten.

4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen für den mittelfristigen Abbau und die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung Vorranggebiete Rohstoffe auszuweisen

LEP, 5.3.3. Z 4-7 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen – zeichnerisch in der Raumnut-

zungskarte bestimmten – Vorranggebiete Rohstoffe sind für die langfristige Si-cherung der Rohstoffversorgung und den Rohstoffabbau vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind in diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar sind. Kiessand (KIS) ▪ KIS-1 – Gotha, nördlich; Ausnahmeregelung Regionalplan, Z 4-8 ▪ KIS-2 – Trügleben, südlich ▪ KIS-3 – Hörselgau, nordöstlich ▪ KIS-4 – Leina, südlich ▪ KIS-5 – Ernstroda, östlich ▪ KIS-6 – Schwabhausen, östlich ▪ KIS-7 – Wechmar, nordöstlich (2 Teilflächen) ▪ KIS-8 – Wechmar, südöstlich ▪ KIS-9 – Hohenkirchen, östlich ▪ KIS-10 – Geschwenda, östlich ▪ KIS-11 – Bittstädt, südwestlich ▪ KIS-12 – Rudisleben ▪ KIS-13 – Azmannsdorf (2 Teilflächen) ▪ KIS-14 – Erfurt, Schwerborner Straße Süd ▪ KIS-15 – Erfurt, Schwerborner Straße Nord ▪ KIS-16 – Stotternheim, südlich ▪ KIS-17 – Stotternheim, südöstlich ▪ KIS-18 – Stotternheim, östlich ▪ KIS-19 – Stotternheim, nördlich ▪ KIS-20 – Alperstedt, südwestlich ▪ KIS-21 – Riethnordhausen, nördlich ▪ KIS-22 – Elxleben, östlich ▪ KIS-23 – Vehra / Haßleben ▪ KIS-24 – Leubingen, südwestlich ▪ KIS-25 – Gotha, Goldbacher Siedlung Sand / Sandstein (S) ▪ S-1 – Neuroda, südlich ▪ S-2 – Traßdorf, südwestlich ▪ S-3 – Tannroda ▪ S-4 – Schwarza Hartgestein für die Herstellung von Schotter und Splitt (H) ▪ H-1 – Tabarz (Leuchtenburg) ▪ H-2 – Gräfenhain ▪ H-3 – Tambach-Dietharz (Spittergrund) ▪ H-4 – Frankenhain, südwestlich (Talsperre Lütsche) ▪ H-5 – Neustadt (Rotkopf) Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt (K) ▪ K-1 – Travertin Burgtonna

Regionalplan Mittelthüringen

81

▪ K-2 – Plaue, nordwestlich ▪ K-3 – Großliebringen, westlich ▪ K-4 – Hohenfelden (Katzenberg) ▪ K-5 – Kranichfeld / Rittersdorf (Salzberg) ▪ K-6 – Tannroda (Böttelborn) ▪ K-7 – Gutendorf (Rüttelsberg) ▪ K-8 – Lohma, westlich Tonig-schluffige Gesteine (T) ▪ T-1 – Gotha-Ost; Ausnahmeregelung Regionalplan, Z 4-8 ▪ T-2 – Wipperoda, westlich ▪ T-3 – Gispersleben Süd ▪ T-4 – Gispersleben Nord ▪ T-5 – Reisdorf ▪ T-6 – Rohrborn ▪ T-7 – Lehm Kleinfahner Werk- und Dekorationsstein (WD) ▪ WD-1 – Sandstein Seeberg ▪ WD-2 – Quarzporphyr Frankenhain ▪ WD-3 – Travertin Ehringsdorf Begründung Z 4-7 Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe wird dem raumordnerischen Erfordernis der geordneten und nachhaltigen Sicherung und Gewinnung volkswirtschaftlich bedeutsamer Roh-stoffe entsprochen. Die Vorranggebiete Rohstoffe gewährleisten die mittel- und langfristige Si-cherung und Gewinnung nachgewiesener Rohstoffpotenziale. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen Rohstoffe unter Be-rücksichtigung anderer Raumnutzungsansprüche (wie z.B. vorhandene rechtliche Ausgangssi-tuationen) und bei möglichst geringer Entfernung zum Verbraucher bedarfsgerecht verfügbar zu machen. Zudem erfolgt eine Freihaltung vor raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die einen späteren Rohstoffabbau verhindern oder erheblich erschweren können (z.B. Überbau-ung mit Gebäuden, Anlagen und Infrastruktureinrichtungen, Waldmehrung, fachgesetzliche Un-terschutzstellung). Die Art und Weise des Abbaues sowie die flächenmäßige Inanspruchnahme innerhalb des Vorranggebietes sind nicht Gegenstand der raumordnerischen Festlegung und unterliegen möglichen weiteren fachrechtlichen Regelungen. Ausweisungsgrundlagen für die Vorranggebiete Rohstoffe sind ▪ bereits mit dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 festgelegte Vorrang-

und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung und -gewinnung, ▪ die Rohstoffsicherungskonzeption für die Fortschreibung des Regionalplanes Mittelthüringen

(Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005), ▪ die Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse 2005 (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und

Geologie, 2007), ▪ in Abbau befindliche und rechtlich genehmigte Abbaugebiete, ▪ die Ergebnisse von raumordnerischen Prüfungen, ▪ nachgewiesene Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur Gewährleistung

von Planungssicherheit und -kontinuität, ▪ die Geologische Übersichtskarte Thüringen (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geolo-

gie, 2002). Die Vorranggebiete Rohstoffe wurden auf dieser Basis im Rahmen einer einzelfallbezogenen Bewertung des Abbaustandortes bzw. der Lagerstätte unter Berücksichtigung folgender Krite-rien bestimmt und nach raumordnerischer Abwägung mit Nutzungsansprüchen anderer Fach-planungen ausgewiesen: ▪ Bedarf an Rohstoffen, Einschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Lagerstätte /

des Abbaustandortes, ▪ räumliche Verteilung des Rohstoffpotenziales, ▪ Status (Bestand, Erweiterung, Ersatz, Neuaufschluss), ▪ vorhandene Abbauberechtigungen (wobei nicht zwingend jedes Abbaurecht als Vorrang-

bzw. Vorbehaltsgebiet Rohstoff auszuweisen ist), ▪ rohstoffgeologischer Kenntnisstand und Bewertung der Lagerstätte,

Regionalplan Mittelthüringen

82

▪ vorhandene, geplante bzw. mögliche transporttechnische Erschließung der Lagerstätte / des Abbaustandortes,

▪ demographischer Wandel (insbesondere die rückläufige Bevölkerungszahl). Z 4-8 Die östliche Orts(kern)umfahrung für Gotha mit Seeberg-Tunnel sowie die Orts-

umfahrung Gotha-Siebleben im Zuge der B 7 / B 247 sind in den Vorranggebieten T-1 – Gotha-Ost und KIS-1 – Gotha, nördlich zu ermöglichen. Begründung Z 4-8 Die Ortsumfahrungen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Überregional bedeutsamen Stra-ßenverbindung zwischen der A 4, Gotha und Bad Langensalza Regionalplan, G 3-17. Die Einordnung in die Vorranggebiete ist von Bedeutung, da so die effektivste Führung der Trasse mit den vergleichsweise geringsten Raumwiderständen möglich ist. Die Vorranggebiete sind je-doch auch für die verbrauchernahe Versorgung mit Ton und Kies / Kiessand notwendig, so dass sie durch Ausweisung vor weiteren konkurrierenden Nutzungen gesichert werden müssen.

4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Gemäß Landesentwicklungsplan sind in den Regionalplänen für den mittelfristigen Abbau und die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen

LEP, 5.3.3. G 4-15 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-

haltsgebieten Rohstoffe soll der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung und des Rohstoffabbaues bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeut-samen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden. Kiessand (kis) ▪ kis-1 – Gotha, nördlich ▪ kis-2 – Leina, nördlich ▪ kis-3 – Leina, südöstlich ▪ kis-4 – Cumbach, nördlich ▪ kis-5 – Wölfis, südwestlich ▪ kis-6 – Geraberg, nördlich ▪ kis-7 – Plaue, südwestlich ▪ kis-8 – Bittstädt, südwestlich ▪ kis-9 – Stadtilm, westlich ▪ kis-10 – Arnstadt, nordöstlich ▪ kis-11 – Rudisleben, nordöstlich ▪ kis-12 – Azmannsdorf ▪ kis-13 – Erfurt, Stollbergsiedlung, nordöstlich ▪ kis-14 – Erfurt Sulzer Siedlung ▪ kis-15 – Schwerborn, südlich (2 Teilflächen) ▪ kis-16 – Schwerborn, nördlich ▪ kis-17 – Stotternheim, östlich ▪ kis-18 – Mittelhausen, östlich ▪ kis-19 – Mittelhausen, nördlich ▪ kis-20 – Elxleben, östlich ▪ kis-21 – Elxleben, nordöstlich ▪ kis-22 – Kleinneuhausen ▪ kis-23 – Scherndorf ▪ kis-24 – Leubingen / Wenigensömmern ▪ kis-27 – Gangloffsömmern, nordwestlich ▪ kis-28 – Vehra-Haßleben, südlich Sand / Sandstein (s) ▪ s-1 – Neuroda ▪ s-2 – Traßdorf, südwestlich ▪ s-3 – Tannroda

Regionalplan Mittelthüringen

83

Hartgestein für die Herstellung von Schotter und Splitt (h) ▪ h-1 – Tabarz (Leuchtenburg) ▪ h-2 – Luisenthal (Kienberg) ▪ h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) ▪ h-4 – Möhrenbach ▪ h-5 – Neustadt-Rotkopf, Erweiterung Kalkstein für die Herstellung von Schotter und Splitt (k) ▪ k-1 – Frankenhain, nordöstlich ▪ k-2 – Geschwenda, nordöstlich ▪ k-3 – Plaue, nordwestlich ▪ k-4 – Traßdorf ▪ k-5 – Großliebringen, westlich ▪ k-6 – Klettbach / Elleben ▪ k-7 – Lohma, westlich ▪ k-8 – Schafau II ▪ k-9 – Frankenhain, nördlich ▪ k-10 – Tannroda – Böttelborn Werk- und Dekorationsstein (wd) ▪ wd-1 – Sandstein Seeberg (2 Teilflächen) ▪ wd-2 – Sandstein Tambach-Dietharz (Bromacker) ▪ wd-3 – Sandstein Georgenthal, südwestlich ▪ wd-4 – Travertin Ehringsdorf Begründung G 4-15 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe gewährleisten wie die Vorranggebiete eine mittel- bis langfristige Rohstoffsicherung und -gewinnung. Ihre Ausweisung ermöglicht eine Rohstoffbereitstellung an vergleichsweise konfliktarmen Standorten. Andere Planungen und Maßnahmen können recht-zeitig darauf ausgerichtet werden. Sie dienen auch ▪ der wirtschaftlichen In-Wert-Setzung von Rohstoffpotenzialen, ▪ dem Erhalt entsprechender Erschließungsmöglichkeiten sowie der dafür notwendigen infra-

strukturellen Rahmenbedingungen und ▪ der Freihaltung vor Planungen und Maßnahmen, die einen späteren Rohstoffabbau verhin-

dern oder erheblich erschweren können (z.B. Überbauung mit Gebäuden, Anlagen und Infra-struktureinrichtungen, Waldmehrung, fachgesetzliche Unterschutzstellung).

Als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe werden Lagerstättenbereiche ausgewiesen, in denen die Be-lange der Rohstoffsicherung/-gewinnung nicht abschließend mit anderen Raumnutzungsan-sprüchen abgewogen werden konnten bzw. eine abschließende regionalplanerische Abwägung noch nicht möglich bzw. gegenwärtig nicht sinnvoll ist (z.B. aufgrund des Fehlens von genaue-ren rohstoffgeologischen Aufsuchungsergebnissen, von detaillierten Aussagen zum Abbauvor-haben und dessen konkrete Auswirkungen auf andere Raumnutzungen und Schutzgüter). Hin-sichtlich der Ausweisungsgrundlagen und der Ausweisungsmethodik/-kriterien der Vorbehalts-gebiete Rohstoffe gelten die Aussagen in Regionalplan, Begründung Z 4-7 entsprechend. Die Deckung des regionalen Bedarfes ist durch die Ausweisung der Vorranggebiete in der Re-gel gegeben. Die Nutzung der Vorbehaltsgebiete ist demnach in der Regel erst erforderlich, wenn die Gewinnung in den Vorranggebieten des Versorgungsraumes nicht in vorgesehenem Umfang oder Zeitraum möglich ist.

G 4-16 Am Seeberg sollen nur jene Bereiche des Vorbehaltsgebietes Rohstoffe in An-spruch genommen werden, die den qualitativ hochwertigsten Werk- und Dekora-tionsstein und die geringsten negativen Umweltauswirkungen aufweisen. Begründung G 4-16 Rät-Sandstein vom Seeberg fand über Jahrhunderte Verwendung in einer Vielzahl von Städten und architektonisch bedeutsamen Gebäuden auch außerhalb der Planungsregion. Für eine ma-terialgerechte Restaurierung und für die Fortsetzung der kulturellen Tradition einer landschafts-typischen Architektur ist er daher unersetzlich. Durch das Vorranggebiet WD-1 ist die erforderli-che mittelfristige Versorgungssicherheit nicht gegeben. Bundesweit sind keine weiteren Lager-stätten in dieser Ausprägung und Qualität vorhanden. Da der gesamte Seeberg mit seiner be-sonderen Pflanzen- und Tierwelt zum überwiegenden Teil unter Naturschutz steht und Bestand-teil des europäischen, ökologischen Netzes Natura 2000 ist (FFH-Gebiet) sowie ein hochwerti-

Regionalplan Mittelthüringen

84

ges Landschaftsbild aufweist, ist ein sorgfältiges Vorgehen bei der Gewinnung des Sandsteines erforderlich. Ausgehend davon und von dem Fehlen alternativer Möglichkeiten dieses hochwer-tigen Werksteines ist eine rohstoffgeologische Analyse des Vorbehaltsgebietes erforderlich, mit dem Ziel, im Bereich des Vorbehaltsgebietes Flächenanteile für die im besonderen öffentlichen Interesse liegende Rohstoffgewinnung auszuweisen, die zumindest mittelfristig ausreichend sind.

4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen Im Landesentwicklungsplan sind die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse hinsichtlich Rekultivierung und Renaturierung der ausgebeuteten Lagerstätten und deren Einbindung in die Landschaft festgeschrieben LEP, 5.3.2.

G 4-17 Die Rekultivierung von Abbauflächen soll insbesondere bei größeren Gewin-nungsstandorten parallel zum laufenden Abbau erfolgen. Die Folgenutzung ab-gebauter Flächen soll vor allem die Wiedereingliederung in die umgebende Land-schaft gewährleisten. Dabei soll eine zügige freiräumliche Nachnutzung ange-strebt werden. Begründung G 4-17 Mit einer Rekultivierung parallel zum laufenden Abbau und der frühzeitigen Wiedereingliede-rung abgebauter Flächen in die umgebende Landschaft werden die durch den Rohstoffabbau verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert. Gleichzeitig wird die Akzeptanzfähig-keit der Abbauvorhaben erhöht. Die Abbaugebiete können soweit wie möglich ihre ursprüngli-chen Funktionen, in der Regel Landwirtschaftsfläche, zurückerhalten bzw. bestehende natur-räumliche Defizite können durch geeignete Folgenutzungen kompensiert werden. Durch den Rohstoffabbau (insbesondere Kiessand) werden in der Planungsregion Mittelthüringen vorran-gig landwirtschaftliche Flächen entzogen. Eine Bevorzugung der landwirtschaftlichen Folgenut-zung kann den Verlust an diesen Flächen wenigstens teilweise wieder ausgleichen, soweit was-serwirtschaftliche Belange (Grundwasserschutz) nicht entgegenstehen. In Abhängigkeit von den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten und raumordnerischen Ent-wicklungsabsichten kann insbesondere durch Schaffung von Arealen für den Schutz und die Entwicklung artenreicher Tier- und Pflanzengesellschaften einschließlich Sukzessionsflächen eine spezifische ökologische Aufwertung, die Aufwertung des Landschaftsbildes, die Erhöhung des Waldanteiles, die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder die Schaffung von Erholungsmöglichkeiten angestrebt werden. Dabei ist es vorteilhaft, Entwicklungsoptionen so schnell wie möglich zu nutzen und planerische Sicherheit herzustellen.

G 4-18 In den nachfolgend genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe sol-len Erholung, Sport und/oder Freizeitgestaltung als Folgenutzung eine besonde-re Berücksichtigung finden. ▪ KIS-16 – Stotternheim, südlich ▪ KIS-17 – Stotternheim, südöstlich ▪ KIS-18 – Stotternheim, östlich ▪ KIS-19 – Stotternheim, nördlich ▪ KIS-20 – Alperstedt, südwestlich (außer der geplante Mossendorfer See) ▪ KIS-24 – Leubingen, südwestlich ▪ kis-24 – Leubingen / Wenigensömmern ▪ T-4 – Gispersleben Nord (naturverträgliche Erholung) ▪ H-4 – Frankenhain, südwestlich (Talsperre Lütsche) (außerhalb faunistisch be-

deutsamer Bereiche) Begründung G 4-18 Die genannten Gebiete liegen in Räumen die entweder der Erholung dienen bzw. touristisch be-deutsam sind Regionalplan, 4.6.1 oder in unmittelbarer Nähe zu Ober- und Mittelzentren mit einem entsprechenden Erholungsbedarf der Bewohner. Oftmals sind es Gebiete mit nachfol-gender Schaffung von Wasserflächen, die zum Baden geeignet sind. Solche Wasserflächen sind relativ selten im gewässerarmen Mittelthüringen. Bei der Bestimmung der Nachnutzung sind vor allem die Ergebnisse des Regionalen Entwicklungskonzeptes Erfurter Seen und lan-desplanerische Maßgaben als Ergebnis von raumordnerischen Überprüfungen berücksichtigt.

Regionalplan Mittelthüringen

85

G 4-19 Nachfolgend genannte Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sollen überwiegend einer naturschutzfachlichen Folgenutzung zugeführt werden. ▪ KIS-3 – Hörselgau, nordöstlich ▪ KIS-11 – Bittstädt, südwestlich ▪ KIS-15 – Erfurt, Schwerborner Straße ▪ KIS-20 – Alperstedt, südwestlich: geplanter Mossendorfer See ▪ KIS-21 – Riethnordhausen, nördlich ▪ KIS-22 – Elxleben, östlich ▪ kis-8 – Bittstädt, südwestlich ▪ K-5 – Kranichfeld / Rittersdorf (Salzberg) ▪ K-8 – Lohma, westlich ▪ K-11 – Gutendorf (Rüttelsdorf) ▪ T-3 – Gispersleben Süd ▪ WD-1 – Sandstein Seeberg ▪ wd-1 – Sandstein Seeberg ▪ WD-3 – Travertin Ehringsdorf Begründung G 4-19 Die genannten Gebiete befinden sich oftmals in naturräumlich hochwertigen Bereichen oder sollen dazu dienen, eine ausgewogene Nutzung in belasteten Räumen, wie z.B. im Norden von Erfurt zu erreichen. Die Ergebnisse des Regionalen Entwicklungskonzeptes Erfurter Seen wer-den bei der Bestimmung der Nachnutzung weitgehend berücksichtigt.

4.5.4 Gewinnung von Rohstoffen unter Tage G 4-20 Die Möglichkeiten zur Gewinnung von Rohstoffen unter Tage sollen mittel- bis

langfristig erhalten werden. Die räumliche Einordnung der notwendigen Überta-geeinrichtungen soll unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit ermög-licht werden. Begründung G 4-20 Die Lagerstätten, insbesondere der Rohstoffe Fluorit und Baryt (bei Gehren / Langewiesen), Erdgas (Bergwerkseigentum Fahner Höhe und Krahnberg), Steinsalz (Saline Oberilm) und Sole (Bad Sulza) haben volkswirtschaftliche Bedeutung bzw. können diese im Bedarfsfall erlangen. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine untertägige Gewinnung auch langfristig zu ermögli-chen. Dazu gehört primär die räumliche Einordnung der aus technologischen Gründen oft standortgebundenen Übertageanlagen, ohne die die Erschließung und Nutzung der Lagerstät-ten nicht erfolgen kann. Gleichwohl erlangt untertägiger Rohstoffabbau durch Verarbeitung (zum Teil vor Ort) und Abtransport Raumbedeutsamkeit.

4.6 Tourismus und Erholung

4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung Als Räume mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung werden im Landesentwick-lungsplan die mittelthüringischen Gebiete des Thüringer Waldes und des Thüringer Schieferge-birges festgelegt LEP, 5.4.2. Entsprechend LEP, 5.4.4 sind im Regionalplan Mittelthürin-gen Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auszuweisen. Zur Sicherung und Entwicklung erholungswirksamer Freiräume werden zudem in Regionalplan, Z 4-1 und G 4-5 Ziele und Grundsätze im Zuge der Freiraumsicherung formuliert.

G 4-21 In den folgenden – zeichnerisch in der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbe-haltsgebieten Tourismus und Erholung soll einer natur- und landschaftsgebun-denen Erholung sowie einer infrastrukturell geprägten Freizeitgestaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Ge-wicht beigemessen werden. ▪ Drei Gleichen ▪ Erfurter Seen ▪ Fahnersche Höhe

Regionalplan Mittelthüringen

86

▪ Hohe Schrecke – Schmücke – Finne ▪ Ilmtal ▪ Thüringer Wald Begründung G 4-21 Mit der Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung im Regionalplan wird dem raumordnerischen Grundsatz, für Erholung in Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Sport geeignete Gebiete und Standorte zu sichern, entsprochen. Daneben tragen die Vorbehaltsge-biete zur Entwicklung der Ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume bei (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG). Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung sind Gebiete, die eine dauerhafte Bedeutung für den Tourismus und die Erholung bereits erlangt haben und in welchen der Tourismus einen er-heblichen Anteil an der regionalen Wertschöpfung besitzt. Neben der hervorragenden land-schaftlichen Eignung und kulturhistorischen Bedeutung ist das Vorhandensein infrastruktureller Einrichtungen und Angebote insbesondere aus den Bereichen Beherbergung, Gastronomie, Sport, Erholung, Kur, kulturelles Erleben und Unterhaltung sowie die verkehrliche Anbindung (motorisierter Individualverkehr / öffentlicher Personenverkehr) wichtig. Das Vorbehaltsgebiet Drei Gleichen besitzt durch die Burgen, zahlreiche archäologische und geologische Aufschlüsse besondere landschaftliche Potenziale für Tourismus und Erholung (GeoPark Inselsberg – Drei Gleichen). Zahlreiche Wander- und Radwege, Aussichtsmöglichkei-ten, Burgen, Ruinen, Mühlen etc. sind vorhanden. Insbesondere in Mühlberg und der Wachsen-burggemeinde, Ortsteile Holzhausen und Haarhausen, sind Übernachtungsmöglichkeiten und Gastronomie vorhanden und Teil der regionalen Wertschöpfung. Der touristische Schwerpunkt liegt im Aktiv- und Naturtourismus (Wandern, Radfahren, Golf und Reiten). Die Erfurter Seen sind durch den fortschreitenden Kiesabbau perspektivisch mit fast 500 ha Wasserfläche das größte Seengebiet in Mittelthüringen und besitzen damit ein besonders be-deutendes landschaftliches Potenzial im sonst landschaftlich weniger attraktiven Innerthüringer Ackerhügelland in direkter Nähe zum Bevölkerungsschwerpunkt der Region. Vielfältige Freizeit-nutzungen mit (über-)regionaler Bedeutung (Thüringer Zoopark), Rad- und Wanderwege, Rast- und Spielplätze sind vorhanden bzw. im Ausbau. Aktiv- und Naturtourismus (Radfahren, Se-geln, Surfen, Baden, Angeln, Tauchen) bilden den Schwerpunkt der touristischen Entwicklung. Die weitere Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft ist zwischen den Gebietskörperschaften und den Bergbauunternehmen im Regionalen Entwicklungskonzept Erfurter Seen abgestimmt und gesichert. Die Fahnersche Höhe ist durch großflächige naturnahe Wälder mit einem gut ausgebauten We-genetz geprägt. Der Obstanbau als eine die Landschaft prägende Sonderkultur in Verbindung mit einer Reihe von traditionellen Festen zur Obstblüte und Ernte spielt hier eine besondere Rolle („Obstgarten Thüringens“) und bietet ein hohes Entwicklungspotenzial für den damit ver-bundenen Natur- und Aktivtourismus. Die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes erfolgt auch zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ländlichen Raum LEP, 2.3.8 sowie zur Erhaltung und Nut-zung der günstigen naturräumlichen Voraussetzungen für Erholung und Tourismus LEP, 2.3.6. Das Vorbehaltsgebiet Ilmtal besitzt ein abwechslungsreiches und attraktives Landschaftsbild (vor allem Weinberge um Bad Sulza, gestaltete Parkanlagen in und um Weimar, zertalte bewal-dete Muschelkalklandschaft im Mittleren Ilmtal), eine Vielzahl interessanter Ortsbilder, kulturhis-torische Anlagen und Einrichtungen (UNESCO-Weltkulturerbe „Ensemble Klassisches Weimar“ und „Bauhaus“, weitere Schlösser; Kuranlagen; Salinen) und ein umfangreiches touristisch rele-vantes Wegenetz. Schwerpunkte bilden dabei die Regional bedeutsamen Tourismusorte Bad Sulza / Auerstedt, Bad Berka, Blankenhain, Kranichfeld, Hohenfelden sowie die Stadt Weimar und die Orte Oßmannstedt und Stadtilm. Durch den überregional bedeutsamen Radweg ent-lang der Ilm ist dieses Gebiet miteinander vernetzt und an die Destinationen Thüringer Wald und Saale-Unstrut (Sachsen-Anhalt) angebunden. Die Tourismussparten Aktiv- und Naturtouris-mus (Radfahren, Wandern, Camping) sowie zum Teil Kur und Wellness bilden den Schwer-punkt und sind Grundlage für die Wertschöpfung in diesem Teilgebiet der Planungsregion Mit-telthüringen. Das Vorbehaltsgebiet Hohe Schrecke – Schmücke – Finne ist im Zusammenhang mit der tou-ristischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt (Naturpark Saale-Unstrut-Triasland) und Nordthürin-gen zu sehen. Der Höhenzug ist durch ein großflächiges unzerschnittenes und naturnahes Bu-chenwaldgebiet mit bundesweiter Bedeutung charakterisiert, das sich für Aktiv- und Naturtouris-mus / Umweltbildung eignet. Insbesondere der Mittelthüringer Teil kann dadurch zur Abrundung des bestehenden und sich entwickelnden touristischen Angebotes der Gesamtregion (unter an-derem Weinbau, Kur und Wellness, stein- und bronzezeitliche Kulturen, Romanik) beitragen.

Regionalplan Mittelthüringen

87

Die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes erfolgt auch zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Länd-lichen Raum LEP, 2.3.8 und zur Erhaltung und Nutzung der günstigen naturräumlichen Vor-aussetzungen für Erholung und Tourismus LEP, 2.3.6. Das Vorbehaltsgebiet Thüringer Wald liegt im Raum mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung LEP, 5.4.2. Aufgrund der Landestourismuskonzeption 2004 wird, wie in der Tourismuswirtschaft üblich, auf die weitere Bezeichnung „westliches Thüringer Schiefergebirge“ verzichtet. Das Gebiet ist Teil eines regionsübergreifenden Reisezieles (Ost- und Südwestthü-ringen) und zeichnet sich durch eine interessante Mittelgebirgslandschaft (Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald, GeoPark Inselsberg – Drei Gleichen), ein umfangreiches Wander- und Radwegenetz (z. B. Rennsteig) und umfangreiche touristische Infrastruktur und kulturhisto-rische Einrichtungen aus. Zwischen Langewiesen und Gräfinau-Angstedt geht das Vorbehalts-gebiet über in das Ilmtal. Die Tourismussparten Natur- und Aktivtourismus, sowie zum Teil Win-tersport, Kur und Wellness bilden den Schwerpunkt und haben erheblichen Anteil an der regio-nalen Wertschöpfung.

G 4-22 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Drei Gleichen soll der Natur- und Aktivtourismus ausgebaut werden und die touristische Kooperation mit den Städten Gotha und Arnstadt sowie dem Thüringer Wald ausgebaut werden. Begründung G 4-22 Die Drei Gleichen besitzen besondere landschaftliche Potenziale für Wandern, Radfahren, Golf spielen und Reiten Regionalplan, G 4-21, daher liegen gerade darin Möglichkeiten für die weitere Entwicklung des Gebietes. Der Ausbau der Kooperation zu den Städten mit Kultur- und Bildungstourismus Gotha und Arnstadt sowie dem Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thüringer Wald bietet die Möglichkeit die unterschiedlichen Potenziale besser zu nutzen.

G 4-23 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Erfurter Seen soll das touristische Wegenetz weiter ausgebaut und die Anbindung der Radwege an die überregiona-len Radwege von Unstrut und Gera ermöglicht werden. Die Möglichkeiten zur Schaffung wassergebundener Erholung sollen genutzt werden. Begründung G 4-23 Das Vorbehaltsgebiet Erfurter Seen ist gegenwärtig durch intensive bergbauliche Nutzung ge-prägt. Mit der Aufgabe dieser Nutzung entstehen landschaftliche Potenziale, die durch touristi-sche Wege (Rad-, Wander- und Lehrwege) erschlossen werden können. Die entstehenden Wasserflächen bilden ein großes Potenzial für Wassersport, Baden und Angeln etc. Die Entlas-sung der jeweiligen Flächen aus dem Bergrecht ist dafür Voraussetzung. Die Nachnutzungen der einzelnen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe werden in Regionalplan, 4.5.1 ff. geregelt.

G 4-24 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Fahnersche Höhe soll die gewach-sene Kulturlandschaft (Obstanbau) mit ihren natur- und kulturbezogenen Erho-lungspotenzialen bewahrt und für die touristische Nutzung als Bindeglied zwi-schen der Thüringer Städtekette und dem Nationalpark Hainich entwickelt wer-den. Begründung G 4-24 Die Fahnersche Höhe ist durch großflächige naturnahe Wälder mit einem gut ausgebauten We-genetz geprägt. Der Obstanbau als eine die Landschaft prägende Sonderkultur in Verbindung mit einer Reihe von traditionellen Festen zur Obstblüte und Ernte spielt hier eine besondere Rolle („Obstgarten Thüringens“) und bietet durch die Nähe zur Thüringer Städtekette und dem Nationalpark Hainich ein hohes Entwicklungspotenzial für den Natur- und Aktivtourismus.

G 4-25 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Hohe Schrecke – Schmücke – Fin-ne soll der Natur- und Aktivtourismus grenzüberschreitend entwickelt werden. Begründung G 4-25 Das Vorbehaltsgebiet Hohe Schrecke – Schmücke – Finne ist in weiten Teilen von einem in Deutschland seltenen und naturnahen Waldbestand geprägt, daher liegen gerade in der touristi-schen In-Wert-Setzung die Chancen für die weitere Entwicklung des Gebietes. Für die Entwick-lung des Vorbehaltsgebietes liegen in der grenzüberschreitenden Entwicklung Richtung Sach-sen-Anhalt (Naturpark Saale-Unstrut-Triasland) und Nordthüringen wichtige Potenziale Regi-onalplan, G 4-21.

Regionalplan Mittelthüringen

88

G 4-26 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Ilmtal sollen der Natur- und Aktiv-tourismus sowie der Kurtourismus ausgebaut und profiliert werden und die tou-ristische Kooperation mit der Stadt Weimar ausgebaut werden. Begründung G 4-26 Für die Tourismussparten Natur- und Aktivtourismus sowie Kurtourismus hat das Ilmtal beson-dere Potenziale zu bieten Regionalplan, G 4-21. Für eine moderne und effiziente Touris-muswirtschaft sind immer wieder Anpassungen an Trends notwendig bzw. müssen auch beste-hende Defizite abgebaut werden. Dazu gehören neben den Aktivitäten innerhalb der Touris-musorte Regionalplan, G 4-29 auch Maßnahmen, wie z.B. die touristische Nutzung des sich entwickelnden Weinanbaues zwischen Weimar (Ortsteil Schöndorf) und Oßmannstedt, der Aus-bau und die Qualitätssicherung des Wegenetzes oder die Nutzung brachliegender Potenziale (z.B. Felsenhöhle Buchfart). Der Ausbau der Kooperation zwischen den Gemeinden insbesondere des mittleren und unteren Ilmtales und der Stadt Weimar als Stadt mit vielfältigen kultur- und bildungstouristischen Ange-boten bietet die Möglichkeit, die unterschiedlichen Potenziale besser zu nutzen.

G 4-27 Im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thüringer Wald sollen der Natur- und Aktivtourismus sowie der Kurtourismus ausgebaut und profiliert werden. Begründung G 4-27 Für die Tourismussparten Natur- und Aktivtourismus sowie Kurtourismus hat der Thüringer Wald besondere Potenziale zu bieten Regionalplan, G 4-21. Für eine moderne und effizien-te Tourismuswirtschaft sind immer wieder Anpassungen an Trends notwendig bzw. müssen auch bestehende Defizite abgebaut werden. Dazu gehören neben den Aktivitäten innerhalb der Tourismusorte Regionalplan, G 4-30 auch übergreifende Maßnahmen, wie z.B. zur Besu-cherlenkung insbesondere an den wichtigen Zugangsstellen zum Wander- und Radwegnetz und dessen qualitative Verbesserung, attraktive ÖPNV-Angebote Regionalplan, G 3-26, der Ausbau der Waldrandroute als touristischer Radweg oder die Nutzung von Alleinstellungsmerk-malen, wie z.B. die Wiederentdeckung und Vermarktung des Kräuteranbaues und Olitätenhan-dels in der Region um den Langen Berg / Großbreitenbach und darüber hinaus in der Planungs-region Ostthüringen.

4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion Festlegungen zu Orten mit Tourismus- und Erholungsfunktion sind über den Landesentwick-lungsplan 2004 bereits vorhanden. Dies betrifft die gemeinsame Entwicklung des Stadttouris-mus von Erfurt, Weimar und Jena (Planungsregion Ostthüringen) LEP, 5.4.7 und die Auswei-sung von Arnstadt, Gotha, Erfurt, Ilmenau und Weimar mit dem Schwerpunkt Entwicklung des Kultur- und Bildungstourismus LEP, 5.4.6.

G 4-28 In den Städten mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus soll die touristische Infrastruktur insbesondere durch folgende Maßnahmen verbessert werden: ▪ die Erhaltung und Aufwertung der kulturhistorisch geprägten Ortsbilder, Se-

henswürdigkeiten und Ausflugsziele, ▪ die Optimierung der verkehrstechnischen Anbindung und verkehrsberuhigen-

de Maßnahmen im Innenstadtbereich, ▪ die zukunftsfähige Entwicklung von Gastronomie und Beherbergung, ▪ die Erweiterung von vielfältigen und attraktiven Bildungs-, Kultur-, Unterhal-

tungs-, Freizeit- und Sportangeboten. Begründung G 4-28 Die in Mittelthüringen ausgewiesenen Städte für Bildungs- und Kulturtourismus verfügen auf-grund ihrer Attraktivität und Sehenswürdigkeiten, ihrer touristischen Infrastruktur, ihrer kulturhis-torischen Zeugnisse, Traditionen und des ausgeprägten Brauchtums sowie der Angebote im Bereich Kultur, Kunst, Unterhaltung und Sport über entscheidende Tourismuspotenziale zur Weiterentwicklung des mehrtägigen Reiseverkehrs und des Tagestourismus. Die Aufenthaltsqualität der Städte mit Kultur- und Bildungstourismus wird weitestgehend durch vorhandene Infrastrukturen, Ortsbilder und Verkehrsbedingungen bestimmt. Eine gute Gesamt-atmosphäre ist die Voraussetzung für hohe Gästezahl, die Schaffung eines Stammpublikums, die Verlängerung des Aufenthaltes, die Ausdehnung der Saison auf besucherschwache Zeiten und nicht zuletzt auf die Bildung eines positiven Regionsimages.

Regionalplan Mittelthüringen

89

G 4-29 Die touristische und kulturelle Zusammenarbeit entlang der Thüringer Städteket-te sowie mit den Städten mit Bedeutung für Kultur- und Bildungstourismus in den benachbarten Planungsregionen soll weiter ausgebaut werden. Begründung G 4-29 Durch die Kooperation im kulturellen und touristischen Bereich können die Potenziale der Thü-ringer Städtekette und der weiteren Städte im Bereich Bildungs- und Kulturtourismus besser ge-nutzt werden. Der Landesentwicklungsplan weist zwar Städte mit Bedeutung im Kultur- und Bil-dungstourismus aus LEP, 5.4.6, geht aber nicht weiter auf die notwendige Zusammenarbeit der Städte in diesem Wachstumsmarkt ein.

Z 4-9 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Tourismus-orte sind als Schwerpunkte des Tourismus zu entwickeln und in ihrer Touris-mus- und Erholungsfunktion zu sichern. Landkreis Gotha ▪ Crawinkel ▪ Friedrichroda ▪ Georgenthal ▪ Luisenthal ▪ Drei Gleichen ▪ Tabarz ▪ Tambach-Dietharz Ilm-Kreis ▪ Altenfeld ▪ Elgersburg ▪ Frankenhain ▪ Frauenwald ▪ Gehlberg ▪ Großbreitenbach ▪ Ilmenau ▪ Langewiesen ▪ Neustadt a. R. ▪ Schmiedefeld ▪ Stützerbach Landkreis Sömmerda ▪ Rastenberg Landkreis Weimarer Land ▪ Apolda ▪ Bad Berka ▪ Bad Sulza / Auerstedt ▪ Blankenhain ▪ Hohenfelden ▪ Kranichfeld Begründung Z 4-9 Regional bedeutsame Tourismusorte sind Orte, die innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tou-rismus und Erholung liegen. Sie sind Schwerpunkte der touristischen Entwicklung und zeichnen sich durch besondere naturräumliche Lage und Ausstattung (Naturattraktionen, Landschafts-bild), kulturelle Attraktionen, zum Teil Kurort- und Erholungsortfunktion, hohe Nachfrageintensi-tät, Vielfalt der Beherbergung und des Gastronomieangebotes, umfangreiche touristische We-genetze (unter anderem Wander- und Radwege, Lehr- und Erlebniswege), Sport- und Kulturein-richtungen, gute Verkehrserschließung und Grundversorgung sowie Marketingaktivitäten (Inter-netpräsenz, Touristinformation und Informationsmaterial) und (inter-)kommunales Engagement aus. In diesen Orten ist die notwendige Konzentration touristischer Infrastruktur als Rahmenbedin-gungen für eine leistungsfähige Tourismuswirtschaft vorhanden. Zur effizienten Nutzung der verschiedenen touristischen Potenziale bei möglichst geringem Verbrauch natürlicher Ressour-

Regionalplan Mittelthüringen

90

cen werden den Regional bedeutsamen Tourismusorten spezifische touristische Funktionen zu-gewiesen. Für die Orte Bad Sulza und Auerstedt wird die Funktion als Regional bedeutsamer Tourismus-ort aufgrund der engen räumlichen Lage und der in unterschiedlichem Maße vorhandenen und sich ergänzenden Potenziale gemeinsam festgelegt. Die Aufenthaltsqualität in den Regional bedeutsamen Tourismusorten wird weitgehend durch vorhandene Infrastrukturen, intakte Ortsbilder, natürliche Gegebenheiten sowie die Verkehrsbe-dingungen bestimmt. Eine gute Gesamtatmosphäre ist die Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und für die Bildung eines positiven Regionsimages. Regional bedeutsame Tourismusorte sind daher besonders sensibel gegenüber Beeinträchtigungen der Tourismus- und Erholungsfunktion durch Immissionen (insbesondere Geräusche, Luftverunreinigungen), Störungen des Ortsbildes und des unmittelbaren Landschaftsbildes, die vor allem von verkehrs-technischen bzw. energiewirtschaftlichen Bauten, Tierhaltungsanlagen, Rohstoffabbau oder Siedlungsentwicklung ausgehen können, und sind daher zu sichern.

G 4-30 In den Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen, neben der spezifischen Funktion Natur- und Aktivtourismus, weitere spezifische Funktionen wie folgt entwickelt werden. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen soll ihnen ein besonderes Gewicht beigemessen werden. Kur ▪ Bad Berka ▪ Bad Sulza / Auerstedt ▪ Friedrichroda ▪ Stützerbach ▪ Tabarz Wintersport ▪ Luisenthal ▪ Tabarz ▪ Tambach-Dietharz ▪ Altenfeld ▪ Frauenwald ▪ Gehlberg ▪ Großbreitenbach ▪ Neustadt a. R. ▪ Schmiedefeld ▪ Stützerbach Kultur- und Bildungstourismus ▪ Apolda Begründung G 4-30 Die Regional bedeutsamen Tourismusorte besitzen aufgrund ihrer Ausstattung, der Lage im Naturraum und der in der Vergangenheit eingeschlagenen Entwicklungsrichtung die spezifische touristische Eignung für Teile des Natur- und Aktiv-Tourismus (Wandern, Radfahren, Camping etc.). Die Orte besitzen ein konkurrenzfähiges Angebot und in der Zukunft weiter ausbaubare Potenziale. Regional bedeutsame Tourismusorte mit der Funktion Kur stützen sich auf natürliche Gegeben-heiten und Heilmittel für Kuren, den Kurortcharakter der Orte (Ortsbild, Kurpark, aufgelockerte Bebauung etc.) und die Bedeutung von Kurbetrieben etc. Sie umfassen die staatlich anerkann-ten Kurorte nach ThürKOG und besitzen auch besondere Potenziale für Wellness im Sinne von Methoden und Anwendungen, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden stei-gern. In den Regional bedeutsamen Tourismusorten mit der Funktion Wintersporttourismus sind die notwendigen geomorphologischen und klimatischen Verhältnisse (in der Regel über 800 m ü.NN) gegeben, um Sportarten auf Schnee und Eis anbieten zu können und zukunftsfähig an-zupassen. Die spezifische Funktion des Kultur- und Bildungstourismus setzt auf das Vorhandensein von Bauten, Relikten und Bräuchen in Landschaft und Orten (unter anderem Kulturdenkmäler), um dem Besucher die Kultur-, Sozial- und Wirtschaftsentwicklung der jeweiligen Gebiete und Orte nahe zu bringen. Der ausgewiesene Regional bedeutsame Tourismusort Apolda besitzt dafür

Regionalplan Mittelthüringen

91

eine hohe Eignung und weitere Potenziale (unter anderem Kunsthaus Avantgarde, Glocken- und Stadtmuseum, Eiermannbau, Museumsbaracke „Olle DDR“).

G 4-31 In Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen ▪ die vorhandenen touristischen Infrastrukturen zukunftsfähig ausgebaut, ▪ Beherbergung und Gastronomie sowie Freizeitangebote zukunftsfähig qualita-

tiv und quantitativ verbessert, ▪ landschaftlich angepasste Freizeit- und Erholungseinrichtungen saniert bzw.

neu geschaffen, ▪ Ortsbilder aufgewertet und bewahrt sowie ▪ erforderliche verkehrsberuhigende Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Begründung G 4-31 Die Aufenthaltsqualität in den Regional bedeutsamen Tourismusorten wird auch durch vorhan-dene Infrastrukturen, Ortsbilder und Verkehrsbedingungen bestimmt. Eine für Touristen ange-nehme Atmosphäre ist die Voraussetzung für eine hohe Gästefrequenz, die Schaffung eines Stammpublikums, die Verlängerung des Aufenthaltes und nicht zuletzt für die Bildung eines po-sitiven Regionsimages.

4.6.3 Touristische Infrastruktur Zentrale Orte höherer Stufe bzw. Regional bedeutsame Tourismusorte sind nach LEP, 5.4.11 als Standorte für großflächige Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Hier besteht Vorrang für die großflächigen Freizeitanlagen sowie die Umnutzung und Ergänzung bereits vorhandener baulicher Anlagen. Zudem sollen gemäß LEP, 4.1.2 die Aspekte der Verkehrsmeidung und Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsträger berücksichtigt werden. Die Schaffung eines landesweiten und länderübergreifenden Radwegenetzes wird bereits mit

LEP, 4.1.3 geregelt. G 4-32 Das Netz der regional bedeutsamen Wanderwege soll insbesondere in den Vor-

behaltsgebieten Tourismus und Erholung erhalten und den Anforderungen ent-sprechend ausgebaut werden. Begründung G 4-32 Ein attraktives Wanderwegenetz ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Ent-wicklung des Natur- und Aktivtourismus und für die Erlebbarkeit der Landschaft. Zum regional bedeutsamen Wanderwegenetz gehören z.B. der Rennsteig, der Olitätenrundwanderweg, der Thüringenweg, der Gipfelwanderweg in den Hochlagen des Mittleren Thüringer Waldes, der Rundwanderweg um den Großen Inselsberg, der Goethewanderweg Weimar – (Großkoch-berg), der Bad Sulzaer Weinwanderweg, der Finnewanderweg und die Via Montana zwischen den Drei Gleichen und dem Thüringer Wald. Darüber hinaus ist es aber wichtig, dass Wegenetz umfassend zu erhalten und auszubauen, da nur so die Potenziale für Tourismus und Erholung genutzt werden können. Regional bedeutsam sind Wanderwege vor allem dann, wenn sie durch eine große Anzahl von Wanderern genutzt werden, eine Verbindungsfunktion zwischen Orten sowie touristischen Attraktionen und Einrichtungen darstellen oder kulturhistorische Zu-sammenhänge widerspiegeln. Um den Anforderungen an ein zeitgemäßes Wegenetz gerecht zu werden, sind zum Teil Aus-baumaßnahmen mit regionalplanerischer Relevanz notwendig. Dazu zählen vor allem das Anle-gen von geeigneten Wanderparkplätzen, die Schaffung / Wiederherstellung von Aussichtsmög-lichkeiten und Sichtachsen, die Vernetzung der Wege untereinander und die Verlegung der We-ge zur Anbindung touristischer Attraktionen bzw. zur Umgehung von dauerhaften Immissionen. Die Anbindung regional bedeutsamer Wanderwege an das Netz des öffentlichen Personennah-verkehrs ist in Regionalplan, G 3-25 geregelt.

G 4-33 Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen soll die Sensibilität von regi-onal bedeutsamen Wanderwegen und touristischen Radwegen sowie deren räumlichen Umfeld gegenüber erheblichen Störungen durch Vermeidung bzw. Minderung berücksichtigt werden. Begründung G 4-33 Regional bedeutsame Wanderwege und touristische Radwege sind Teil der touristischen Infra-struktur und erfüllen daher eine wichtige Funktion, um Tourismus und Erholung insbesondere in den Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung zu stärken und weiter zu etablieren. Zugleich

Regionalplan Mittelthüringen

92

müssen sie, um diesen Anspruch gerecht zu werden, einen hohen Qualitätsanspruch erfüllen. Erforderlich wird es daher, diese Wegenetze vor erheblichen Störungen ihrer Funktion durch Lärm, Staub und erhebliche optische Störungen insbesondere der Aussichtspunkte durch Ver-meidungs- oder Minderungsmaßnahmen zu sichern. Beispiele dafür sind etwa Rohstoffabbau, Rodungen, Aufforstungen und Verkehrsbaumaßnahmen.

G 4-34 Die Radwege des radtouristischen Landesnetzes sollen ausgebaut und qualitativ verbessert werden. Bestehende Gemeinde-, Land- und Forstwirtschaftswege sol-len bei entsprechender Eignung und Vereinbarkeit der Mitnutzung als Radwege genutzt werden. Begründung G 4-34 Der Ausbau und die qualitative Verbesserung der überregionalen Radwege sowie deren Ver-netzung sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung des Tourismus in der Planungsre-gion Mittelthüringen. Radwege und das Fahrrad gewinnen zudem auch für die Naherholung und als umweltfreundliches Verkehrsmittel an Bedeutung. Zum Radfernnetz im radtouristischen Landesnetz des Radverkehrskonzeptes für den Freistaat Thüringen gehören in Mittelthüringen die Radwege entlang der ▪ Ilm, ▪ Gera, ▪ Saale, ▪ Unstrut, ▪ Thüringer Städtekette (Teil der Deutschlandroute D4) und ▪ des Rennsteiges. Zum Radhauptnetz gehören: ▪ Schallenburg – Weimar (Laura-Radweg), ▪ Kölleda – Landesgrenze Sachsen-Anhalt (Finnebahn-Radweg), ▪ Verbindung Mühlberg – Arnstadt – Stadtilm, ▪ (Rudolstadt – Remda) – Stadtilm (Mühlenradwanderweg), ▪ die Verbindung (Sondershausen) – Sömmerda, ▪ Sömmerda – Kölleda – Buttstädt – Bad Sulza, ▪ Verbindung Erfurt – Alperstedt, ▪ Verbindung Erfurt – Kranichfeld, ▪ Verbindung Gotha – Bad Langensalza, ▪ Verbindung Günthersleben – Tambach-Dietharz – Rennsteig, ▪ Jena – Apolda (Napoleonradweg), ▪ (Saalfeld – Bad Blankenburg – Königsee) – Ilmenau – Ohrdruf – Tabarz – (Wutha-Farnroda)

(Waldrandroute), ▪ Verbindung (Kahla) – Blankenhain – Bad Berka, ▪ Verbindung Erfurt – Haina (Nessetalradweg). Aus regionalplanerischer Sicht sind weiterhin folgende Radwege von Bedeutung: Feininger-Radweg, Verbindung Bad Berka – Blankenhain – (Rudolstadt) als Lückenschluss zwischen Ilm-tal- und Saale-Radwanderweg, Verbindung Buttstädt – Buttelstedt als Lückenschluss zwischen Laura-Radweg und der Verbindung Sömmerda – Bad Sulza und die Verbindung der Waldrand-route mit dem Rennsteig-Radwanderweg über Großbreitenbach. Ausbaumaßnahmen sind insbesondere im Radhauptnetz und dessen regionalen Ergänzungen notwendig, welche zum Teil im konkreten Verlauf noch zu bestimmen und zu bauen sind. Quali-tative Verbesserung beinhaltet neben der Beschilderung, die Verbesserung des Wegezustan-des zur möglichen witterungsunabhängigen Benutzung auch weitere wichtige regionalplaneri-sche Aspekte, wie die Verknüpfung zu touristischen Attraktionen in der Nähe und zu Radwegen der kommunalen Netzebene, die Umlegung zur Trennung der Verkehrsträger und die Anbin-dung an leistungsfähige Schienenverbindungen, um das Radwegenetz funktionsgerecht nutzen zu können. Die Mitnutzung der bestehenden Wege bietet die Chance, die Radwege Ressourcen schonend auszubauen. Dies sollte jedoch unter dem Vorbehalt der Eignung dieser Wege geschehen, da unvereinbare Nutzungsinteressen vorliegen können bzw. die Wege aufgrund der topographi-schen Gegebenheiten nicht den Anforderungen des Radverkehrs entsprechen.

Karte 4-1 Freiraumsicherung [ Plankarten]

Karte 4-2 Tourismus [ Plankarten]

Regionalplan Mittelthüringen

93

Plankarten Karte 1-1 Raumstruktur

Karte 3-1 Verkehr

Karte 4-1 Freiraumsicherung

Karte 4-2 Tourismus

Raumnutzungskarte

Regionalplan Mittelthüringen

94

Regionalplan Mittelthüringen