Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Rolle des Registrars Ein...
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Registrar-Tag
Dr. Barbara SchloßbauerMag. Bernhard Erler
Rolle des Registrars Ein Erfahrungsbericht
aus der Rechtsabteilung
Datum:26.11.2009
Registrar-Tag
2
... oder:
Was wird über den Registrar gefragt?
... Wer fragt?
- Registrar
- Domaininhaber
- Rechtsanwälte
- Sonstige
Registrar-Tag
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Rolle des „loosing“ Registrars beim Transfer ohne
vorherige Kündigung durch den Kunden
Registrar-Tag
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Unterschied: Domain ≠ Registrar-Dienstleistungen
@ Domain: Wunsch des DI ist für nic.at maßgebend
Registrar kann Transfer nicht verhindern
@ Dienstleistungen: Was ist vertraglich mit Kunden geregelt?
Üblicherweise sind Dienstleistungen des Registrar ausdrücklich durch den
Kunden zu kündigen
Meist: Notify „Reg-Loosing“ bedeutet NICHT das Beenden der Dienstleistungen
Registrar-Tag
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Was hat sich (berechtigt) eingebürgert?
Notify, dass NS sich geändert haben, veranlasst Registrare, dass sie NS austragen
ACHTUNG: explizite Kündigung durch Kunden verpflichtet zum Austragen der NS!
Entgelt bei verspäteter Kündigung
@ Domain: nein (mögl. Bereicherung)
@ Dienstleistung: ja
Registrar-Tag
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„Eigentumsvorbehalt“ des Registrars
an der Domain ???
Registrar-Tag
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„Eigentumsvorbehalt“
Definition: „Wenn der Endkunde den Registrar nicht bezahlt, dann ist der Registrar berechtigt die Domain auf sich zu übertragen“
Nicht zulässig -> 3 Vertragsparteien keine entsprechende Regelung in den AGB der nic.at vielmehr:
IW bedarf expliziten Zustimmung des bisherigen und neuen Domaininhabers im Anlassfall
IW bedarf außerdem der „Zustimmung“ der nic.at
Lösungsvorschlag: Zahlungsmodalitäten ändern
Registrar-Tag
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Haftung für fremde
Webseiten-Inhalte
Registrar-Tag
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Primär ist „Verbreiter“ der Inhalte (= Nutzer) verantwortlich
Relevant, wenn Registrar in der Rolle eines Providers fungiert §16 ECG: Host-Provider, der vom Nutzer
eingegebene Information speichert Grundvoraussetzung:
Haftung des Nutzers nach allgemeinen gesetzl. Bestimmungen
Gehilfe: unmittelbaren Täter bewusst fördern …
Registrar-Tag
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Hat der Provider die Rechtsverletzung gekannt oder kennen müssen
Nein: Ausschluss von Schadenersatz und Strafrecht Keine Verpflichtung von sich aus zu suchen
Ja, weil informiert wurde: ABER: notwendig ist ein qualifizierter Hinweis
plus Bescheinigung und …
Registrar-Tag
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Ist zum „Einschreiten“ verpflichtet, wenn Rechtsverletzung für juristischen Laien ohne
Nachforschungen offensichtlich= d.h. leicht erkennbar – „maßgerechter“ Mensch
z.B. Kinderpornografie, NS-Wiederbetätigung, Kreditschädigung, Herabsetzen von Unternehmen
Empfehlung: Abklären mit Kunden (aber nicht notwendig) „Einschreiten“
Inhalt entfernen oder Zugang sperren a.o. Kündigungsrecht in AGB festlegen
Registrar-Tag
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Registrar als Treuhänder
Registrar-Tag
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Domaininhaber & Whois: DI zu seiner Domain abrufbar Zustimmung zur Datenveröffentlichung Jeder soll DI „unbürokratisch“ kontaktieren
können Manche DI haben Problem
E-Mail, Tel., Fax kann „gehided“ werden ABER: Ladungsfähige Adresse bleibt
öffentlich
Registrar-Tag
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Lösung: Treuhänder Jemand stellt sich als DI zur Verfügung
Wer bietet sich an? Anwalt/Notar Registrar/Provider …
Konsequenz: Treuhänder ist DI
Haftung für Domain?
Haftung für Inhalte der Webseite?
Registrar-Tag
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@ Domain?z.B. Dritter geht wegen Verletzung von Namensrechten
gegen DI vor Ö: keine Entscheidung D: unterschiedlichste Judikatur
Urteil BGH (I ZR 59/04) – grundke.de Namensträger kann Namensgebrauch
gestatten Empfehlung, um Beweisprobleme zu verhindern
klare Vereinbarung Inhalte der Webseite spiegeln eindeutig den
Auftraggeber wieder
Registrar-Tag
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@ Haftung für Inhalt?
z.B. Dritter geht wegen Inhalten auf der Webseite gegen DI vor Primär ist „Verbreiter“ der Inhalte (= Nutzer)
verantwortlich Empfehlung, um Beweisprobleme zu verhindern
klare Vereinbarung (mit „Exit“) Inhalte der Webseite spiegeln eindeutig den
Auftraggeber wieder
Registrar-Tag
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Rolle des Registrarsbei der Auswahl einer
Domain
Registrar-Tag
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DI haftet für Namens- Kennzeichen- Marken- und Wettbewerbsrechtliche Verletzungen
... und: Registrar bei der Auswahl der Domain?
Denkbar wäre Haftung als Professionist Keine Rechtssprechung: eher nein Empfehlung:
Hinweis auf Verpflichtung, durch die Domain keine Rechte eines Dritten zu verletzten
Hängt von der „Vertragsanbahnung“ ab
Registrar-Tag
Dr. Barbara SchloßbauerMag. Bernhard Erler
Danke für die Aufmerksamkeit
Fragen?
Datum:26.11.2009