RESINNOVATION Partliner überzeugt als Reparaturverfahren ... · weitere Pluspunkte genannt. Ein...

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L RESINNOVATION Partliner überzeugt als Reparaturverfahren für Schlauchliner In einer Entfernung von 1 cm hat die Spüldüse im Spülversuch (hier nachgestellt) in mehreren Zyklen jeweils mit einer Durchflussmenge von 35,7 l/min Wasser auf das Probestück gestrahlt. Eine Herausforderung, der der Partliner unbeeindruckt getrotzt hat. Auf dem Probestück zu sehen: Die Spülschäden durch die Spüldüse auf dem Liner, die genau dort aufhören, wo der Partliner beginnt. RESINNOVATION (2) U m die Auszeichnung als ers- ter und einziger Kurzliner für die Reparatur von Linern zu erhalten, wurde der Original- Partliner zuvor auf Herz und Nie- ren getestet. Eines der Kriterien war die Spülfestigkeit. Als Prüfla- bor für mechanisch-technologi- sche und physikalisch-chemi- sche Prüfungen unterzog die SBKS in St. Wendel den Partliner Bedingungen, die den Realbedin- gungen im Kanal entsprechen. Sichtkontrolle Zunächst begutachtete Werk- stoffprüfer Jürgen Schulte die Probe von Resinnovation per Sichtkontrolle und untersuchte die 1,3 m lange Halbschale mit Mit der Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für das Verfahren »Partliner« hat der erste Kurzliner auf Epoxidharzbasis im Vorjahr die allgemeine bauamtliche Zulassung erhalten. Neben seiner Einsetzbarkeit zur Sanierung von Abwasserleitungen aus Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Faserzement, Gusseisen, GFK und PVC-U wartet das Produkt mit der Zulassungsnummer Z-42.3-538 mit einem weiteren Alleinstellungsmerkmal auf: »Das Kurz- lining-Verfahren kann auch für Abwasserleitungen, die zuvor mit einem Schlauchliner saniert wurden, eingesetzt werden, um Spülschäden, Fehlbohrungen oder Spannungsrisse zu reparieren«, so wörtlich die DIBt-Zulassung. dem rund 60 cm langen Partli- ner auf Fehler: Ist die Glasfaser überall gleichmäßig mit Harz ge- tränkt oder gibt es Fehlstellen, sind bereits Beschädigungen zu erkennen, ist die Oberfläche glatt und bietet keine Angriffsfläche oder stellt sie gar ein Fließhin- dernis dar? Beim Partliner gab es weder optische noch haptische Beanstandungen. Die Glasfaser war überall gut mit dem Epoxid- harz getränkt, an keiner Stelle ragte das Trägermaterial heraus. »Spülautomat« Um zu testen, ob das Reparatur- verfahren auch dem Einfluss der Spüldüsen gewachsen ist, spann- te Schulte die Halbschale in den »Spülautomat« ein – eine martia- lisch anmutende Apparatur, in der eine Spüldüse die Einwirkun- gen simuliert, der Abwasserlei- tungen im Alltag bei einer Kanal- reinigung ausgesetzt sind. Schulte stellte die Spüldüse in einem Abstand von 1 cm zum Probestück so ein, dass der Spül- strahl in einem Winkel von 30° auf das Linerstück mit dem ein- gebrachten Partliner traf. Einge- spannt in die Apparatur musste der Partliner in der Halbschale nun den folgenden Herausforde- rungen trotzen: »Die Düse fährt mit einem Vorschub von 0,2 m/min automatisch die Spül- strecke ab – beginnend ca. 15 cm vor dem Partliner und noch ca. 15 cm über den Partliner hinaus – pro Zyklus jeweils einmal vor und zurück. Dabei stellen wir nacheinander drei Spülstrecken ein, in einem Abstand von je- weils 10 cm. Pro Strecke werden drei Zyklen gefahren«, erläutert Schulte. Der eingebrachte Druck von 120 bar bis 150 bar sei hier- bei sekundär, wichtig sei viel- mehr die Durchflussmenge von 35,7 l/min. Bei heruntergeklapp- tem Verdeck war der Prüfer zwar einigermaßen vor dem spritzenden Wasser geschützt, doch die Geräuschkulisse war heftig. 18 mal ca. fünf Minuten lang dauert der Test. Bereits bei der Sichtkontrol- le vorab hatte sich der Partliner mit einer makellosen Oberfläche gezeigt – daran hatte sich auch während und nach den Spülzy- klen nichts geändert; nach wie vor war die Oberfläche vollkom- men glatt – der Liner jedoch zeig- te deutliche Spuren des Angriffs durch den Wasserstrahl: Auf den jeweils 15 cm vor und nach dem Partliner sind Spülschäden zu er- kennen – die abrupt genau an der Stelle enden, wo der Partli- ner liegt und den Liner schützt. Der Werkstoffprüfer kann dem Partliner also ein einwandfreies Zeugnis ausstellen – dieser hat sich als deutlich widerstandsfä- higer als der Liner erwiesen. § Kurzliner-Verfahren auf Epoxidbasis erhält DIBt-Zulassung > Mit dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner und säurebeständiger Glasfasermatte begann der Erfolg des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist ausgelaufen, die Markenrechte sind jedoch geblieben. Die Firma resinnovation, seit Gründung auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Epoxidharze setzend, hat diese 2008 erworben und den Partliner auf Epoxidharzbasis weiterentwickelt. Vor kurzem hat dieser die DIBt-Zulassung erhalten. Das System mit der Zulassungsnummer Z-42.3-538 kann nun, wie resinnovation betont, auch in privaten Liegenschaften angewendet werden. > Der Partliner punktet durch reproduzierbar ansprechende Klebkraft und hohe Haftzug- werte auf nahezu allen Untergründen. Chemischen Angriffen gegenüber ist er außer- ordentlich resistent und verzeichnet nahezu keinen Schrumpf. Eine Hochdruckspülfestig- keit, gute Mechanik durch ein hohes E-Modul wie auch die Abriebfestigkeit werden als weitere Pluspunkte genannt. Ein Einbau bei feuchten und nassen Untergründen stellt für das System auf Epoxidharzbasis kein Hindernis dar. > Kamerabefahrungen aus den Anfängen der Kurzlinersanierung mit Partliner in den 1980er-Jahren hätten, so resinnovation, gezeigt, dass die Langlebigkeit dieser Epoxid- harz-Kurzliner im vollem Umfang gegeben ist und dass das Verfahren in puncto Halt- barkeit, Abriebfestigkeit, Spülverhalten und chemischer Beständigkeit dem einer Sanierung mit GFK-Linern in nahezu nichts nachsteht. Im Zusammenspiel mit dem Härter RE60 und der ECR-Glasfasermatte mit 1 386 g/m verfügt das System nun über eine allgemeine bauaufs ichtliche Zulassung. DIBt-Zulassungsfakten 64 2/2016 IIIIIIIIIIIII

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Partliner überzeugt als Reparaturverfahren für Schlauchliner

In einer Entfernung von 1 cm hat die Spüldüse im Spülversuch (hiernachgestellt) in mehreren Zyklen jeweils mit einer Durchflussmenge von35,7 l/min Wasser auf das Probestück gestrahlt. Eine Herausforderung,der der Partliner unbeeindruckt getrotzt hat.

Auf dem Probestück zu sehen: Die Spülschäden durch die Spüldüse aufdem Liner, die genau dort aufhören, wo der Partliner beginnt.

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Um die Auszeichnung als ers-ter und einziger Kurzlinerfür die Reparatur von Linern zuerhalten, wurde der Original-Partliner zuvor auf Herz und Nie-ren getestet. Eines der Kriterienwar die Spülfestigkeit. Als Prüfla-bor für mechanisch-technologi-sche und physikalisch-chemi-sche Prüfungen unterzog die

SBKS in St. Wendel den PartlinerBedingungen, die den Realbedin-gungen im Kanal entsprechen.SichtkontrolleZunächst begutachtete Werk-stoffprüfer Jürgen Schulte dieProbe von Resinnovation perSichtkontrolle und untersuchtedie 1,3 m lange Halbschale mit

Mit der Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für das Verfahren »Partliner« hat der erste Kurzlinerauf Epoxidharzbasis im Vorjahr die allgemeine bauamtliche Zulassung erhalten. Neben seiner Einsetzbarkeit zurSanierung von Abwasserleitungen aus Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Faserzement, Gusseisen, GFK und PVC-U wartetdas Produkt mit der Zulassungsnummer Z-42.3-538 mit einem weiteren Alleinstellungsmerkmal auf: »Das Kurz -lining-Verfahren kann auch für Abwasserleitungen, die zuvor mit einem Schlauchliner saniert wurden, eingesetztwerden, um Spülschäden, Fehlbohrungen oder Spannungsrisse zu reparieren«, so wörtlich die DIBt-Zulassung.

dem rund 60 cm langen Partli-ner auf Fehler: Ist die Glasfaserüberall gleichmäßig mit Harz ge-tränkt oder gibt es Fehlstellen,sind bereits Beschädigungen zuerkennen, ist die Oberfläche glattund bietet keine Angriffsflächeoder stellt sie gar ein Fließhin-dernis dar? Beim Partliner gab esweder optische noch haptischeBeanstandungen. Die Glasfaserwar überall gut mit dem Epoxid-harz getränkt, an keiner Stelleragte das Trägermaterial heraus. »Spülautomat«Um zu testen, ob das Reparatur-verfahren auch dem Einfluss derSpüldüsen gewachsen ist, spann-te Schulte die Halbschale in den»Spülautomat« ein – eine martia-lisch anmutende Apparatur, inder eine Spüldüse die Einwirkun-gen simuliert, der Abwasserlei-tungen im Alltag bei einer Kanal-reinigung ausgesetzt sind. Schulte stellte die Spüldüsein einem Abstand von 1 cm zumProbestück so ein, dass der Spül-strahl in einem Winkel von 30°auf das Linerstück mit dem ein-gebrachten Partliner traf. Einge-spannt in die Apparatur mussteder Partliner in der Halbschalenun den folgenden Herausforde-

rungen trotzen: »Die Düse fährtmit einem Vorschub von0,2 m/min automatisch die Spül-strecke ab – beginnend ca. 15 cmvor dem Partliner und noch ca.15 cm über den Partliner hinaus– pro Zyklus jeweils einmal vorund zurück. Dabei stellen wirnacheinander drei Spülstreckenein, in einem Abstand von je-weils 10 cm. Pro Strecke werdendrei Zyklen gefahren«, erläutertSchulte. Der eingebrachte Druckvon 120 bar bis 150 bar sei hier-bei sekundär, wichtig sei viel-mehr die Durchflussmenge von35,7 l/min. Bei heruntergeklapp-tem Verdeck war der Prüferzwar einigermaßen vor demspritzenden Wasser geschützt,doch die Geräuschkulisse warheftig. 18 mal ca. fünf Minutenlang dauert der Test. Bereits bei der Sichtkontrol-le vorab hatte sich der Partlinermit einer makellosen Oberflächegezeigt – daran hatte sich auchwährend und nach den Spülzy-klen nichts geändert; nach wievor war die Oberfläche vollkom-men glatt – der Liner jedoch zeig-te deutliche Spuren des Angriffsdurch den Wasserstrahl: Auf denjeweils 15 cm vor und nach demPartliner sind Spülschäden zu er-kennen – die abrupt genau ander Stelle enden, wo der Partli-ner liegt und den Liner schützt.Der Werkstoffprüfer kann demPartliner also ein einwandfreiesZeugnis ausstellen – dieser hatsich als deutlich widerstandsfä-higer als der Liner erwiesen. §

Kurzliner-Verfahren auf Epoxidbasis erhält DIBt-Zulassung>Mit dem patentierten Epoxidharz-Kurzliner und säurebeständiger Glasfasermatte begannder Erfolg des Kurzlining-Verfahrens. Das Patent ist ausgelaufen, die Markenrechte sindjedoch geblieben. Die Firma resinnovation, seit Gründung auf die Entwicklung und Herstellung hochwertiger Epoxidharze setzend, hat diese 2008 erworben und den Partliner auf Epoxidharzbasis weiterentwickelt. Vor kurzem hat dieser die DIBt-Zulassungerhalten. Das System mit der Zulassungsnummer Z-42.3-538 kann nun, wie resinnovation betont, auch in privaten Liegenschaften angewendet werden.

> Der Partliner punktet durch reproduzierbar ansprechende Klebkraft und hohe Haftzug-werte auf nahezu allen Untergründen. Chemischen Angriffen gegenüber ist er außer -ordentlich resistent und verzeichnet nahezu keinen Schrumpf. Eine Hochdruckspülfestig-keit, gute Mechanik durch ein hohes E-Modul wie auch die Abriebfestigkeit werden alsweitere Pluspunkte genannt. Ein Einbau bei feuchten und nassen Untergründen stellt fürdas System auf Epoxidharzbasis kein Hindernis dar.

> Kamerabefahrungen aus den Anfängen der Kurzlinersanierung mit Partliner in den1980er-Jahren hätten, so resinnovation, gezeigt, dass die Langlebigkeit dieser Epoxid-harz-Kurzliner im vollem Umfang gegeben ist und dass das Verfahren in puncto Halt -barkeit, Abriebfestigkeit, Spülverhalten und chemischer Beständigkeit dem einer Sanierung mit GFK-Linern in nahezu nichts nachsteht. Im Zusammenspiel mit dem Härter RE60 und der ECR-Glasfasermatte mit 1386 g/m2 verfügt das System nun übereine allgemeine bauaufs ichtliche Zulassung.

DIBt-Zulassungsfakten

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