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Telefon: 233 - 26589 Stadtkämmerei Telefax: 233 - 24981 HA I/4 – Steuern Resolution zur Gemeindefinanzreform 2 Anlagen Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat am 03.09.2003 Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 Steuerfinanzielle Wirkungen des Kommunalmodells zur Gemeindefinanzreform 2 2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer 2 3 Resolutionsentwurf des Deutschen Städtetags 3 II. Antrag des Referenten III. Beschluss

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Telefon: 233 - 26589 Stadtkämmerei Telefax: 233 - 24981 HA I/4 – Steuern

Resolution zur Gemeindefinanzreform 2 Anlagen

Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat am 03.09.2003 Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite

I. Vortrag des Referenten

1 Steuerfinanzielle Wirkungen des Kommunalmodells zur Gemeindefinanzreform 2

2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der

Gewerbesteuer 2 3 Resolutionsentwurf des Deutschen Städtetags 3

II. Antrag des Referenten

III. Beschluss

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Seite 2

I. Vortrag des Referenten

Die dramatische Finanzsituation der Landeshauptstadt München wurde im Eckdatenbe-schluss zum Haushalt 2004 (VV vom 23.07.2003) dargestellt; auf die dortigen Ausführun-gen wird insoweit verwiesen. Für den Haushaltsplanentwurf 2004 (Stand September 2003) zeichnet sich nach derzeiti-gem Sachstand bereits ab, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten (74 Mio. €) um weit über 400 Mio. € unterschritten wird.

1 Steuerfinanzielle Wirkungen des Kommunalmodells zur Gemeindefinanzreform

Dem Stadtrat der Landeshauptstadt München wurden mit dem Beschluss vom 02.07.2003 die Wirkungen der verschiedenen Modelle zur Reform der Kommunal-finanzen dargestellt. Hieraus ergibt sich, dass ausschließlich das Kommunal-Modell - dem die von der Bundesregierung am 27.03.2002 eingesetzte Kommission zur Re-form der Gemeindefinanzen mehrheitlich zugestimmt hat - realistische Chancen für eine baldige und nennenswerte Verbesserung der Einnahmensituation von Städten und Gemeinden bietet.

Tabelle

Münchner Ergebnisse für das Modell der kommunalen Spitzenverbände Steuermesszahl bei Einzelunternehmern 3 %, Personengesellschaften 3,11 % und Kapitalgesellschaften 4 %

Gewerbesteuer

im Veranla-

gungsjahr 1998

Hebesatz

1998

Gewerbesteuer

nach Kommunal-

Modell

Veränderungen Gemeindetypen

€ % € € %

Spalte 1 2 3 4 5 6

Landeshauptstadt München 1.446.322.426 490% 1.759.603.787 313.281.361 21,66%

Die Tabelle zeigt, dass eine Gemeindefinanzreform nach dem Kommunal-Modell für die Landeshauptstadt München Mehreinnahmen von rd. 313 Mio. EURO erwarten lassen.

2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Gewerbesteuer

Eine umfassende Information des Stadtrats zu dem von der Bundesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 13.08.2003 eingebrachten Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer wird mit dem Beschlussentwurf zur Sitzung des Finanzausschusses vom 30.09.2003 erfolgen.

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Nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs hat der Deutsche Städtetag am 21.08.2003 eine Pressekonferenz mit den Kämmerern der Städte München, Leipzig, Hannover und Essen abgehalten. Die hierzu vom Deutschen Städtetag erstellte Pressemitteilung ist als Anlage 1 beigefügt.

Würde der Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt, ergäbe sich für Mün-chen bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Plus von 52 Mio. Euro im Jahr 2004. Rechnet man außerdem das Plus bei der Umsatzsteuer hinzu und das Minus bei der Einkommensteuer gegen, ergäbe sich insgesamt ein Plus von 106 Mio. Euro. Diese Angaben sind eine grobe Schätzung und beruhen auf Zahlen des Bundesfi-nanzministeriums, die von den Städten massiv angezweifelt werden.

Selbst wenn diese prognostizierten Mehreinnahmen von rd. 106 Mio. Euro erzielt würden, ergäbe sich damit gegenüber den erwarteten Mehreinnahmen nach dem Kommunal-Modell (rd. 313 Mio. Euro) eine deutliche Verschlechterung für die Lan-deshauptstadt München.

Das in der Anlage 1 enthaltenen „Finanztableau nach Rechtsformen“ zeigt, dass durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung den prognostizierten Gewerbesteu-ermehrbelastungen von Gewerbesteuerpflichtigen in der Rechtsform von Einzelun-ternehmen oder als Selbständige erhebliche Minderungen der Gewerbesteuer von Kapital- und Personengesellschaften gegenüberstehen.

Es erweist sich, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Ge-werbesteuer nicht geeignet ist, die in Übereinstimmung mit der Landeshauptstadt München von den kommunalen Spitzenverbänden formulierten Ziele für eine Ge-meindefinanzreform zu erfüllen. Es muss deshalb alles unternommen werden, um den Forderungen des Deutschen und Bayerischen Städtetages zur Gemeindefi-nanzreform zum Erfolg zu verhelfen.

3 Resolutionsentwurf des Deutschen Städtetags

Der Deutsche Städtetag hat den als Anlage 2 beigefügten Resolutionsentwurf sei-nen Mitgliedsstädten zugeleitet und gebeten, diese Resolution zur Unterstützung der kommunalen Positionen zu beschließen.

Eine Entscheidung muss zwingend in der Sitzung des Verwaltungs- und Personalaus-schusses als Feriensenat am 03.09.2003 herbeigeführt werden, weil im Rahmen des Ge-setzgebungsverfahrens eine baldige Befassung von Bundestag (1. Lesung am 12.09.2003) und Bundesrat (1. Beratung am 26.09.2003) mit dem Gesetzentwurf erfolgt.

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Seite 4

Die Korreferentin der Stadtkämmerei, Frau Stadträtin Neff, hat Abdruck der Beschlussvor-lage erhalten.

II. Antrag des Referenten

1. Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Resolution.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Resolution der Bundesregierung, der Bayerischen Staatsregierung und allen Münchner Abgeordneten des Bundestags und des Bayerischen Landtags mit der Bitte um Unterstützung der in der Resolution ent-haltenen Forderungen zuzuleiten.

III. Beschluss

nach Antrag.

Stadtrat der Landeshauptstadt München

Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in

Klaus Jungfer Stadtkämmerer

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Seite 5

IV. Abdruck von I. mit III.

über den Stenographischen Sitzungsdienst

an das Direktorium – Dokumentationsstelle

an das Direktorium – HA II

an das Revisionsamt

an die Stadtkämmerei – HA I

an die Stadtkämmerei – HA II

z. K.

V. WV Stadtkämmerei HA I/4 J:\01_GEMEINDESTEUERN\40_STEUERREFORM\GEMEINDEFINANZREFORM\030903_RESOLUTION_STTAG\BESC

HLUSSENTWURF. DOC

Stadtkämmerei HA I/4

I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bes-tätigt.

II. An das Sozialreferat (S-VR)

z. K.

Am .29.08.2003

Im Auftrag

Nehring

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Resolution

des Stadtrats der Landeshauptstadt München

Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der tiefsten Finanzkrise seit Beste-hen der Bundesrepublik. Ursache hierfür ist einerseits das beispiellose Wegbrechen der kommunalen Einnahmen und andererseits die fortwährende Verlagerung kostenträchtiger Aufgaben auf die Kommunen, ohne dass Bund und Länder dafür eine entsprechende fi-nanzielle Kompensation leisten. Die städtische Finanzkrise hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt, obwohl die deutschen Städte seit Anfang der 90er-Jahre einen strikten Konsolidierungs-kurs verfolgen. Im Jahr 2002 lagen die städtischen Ausgaben kaum höher als im Jahr 1992 - dies wurde vor allem durch drastische Einschnitte in das kommunale Leistungsan-gebot sowie eine Reduzierung der kommunalen Investitionen um rund ein Drittel ermög-licht. Dieser herbe Konsolidierungskurs hatte in vielen Städten ausgesprochen schmerz-hafte Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kommunale Wirtschaft. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München fordert Bund und Länder dazu auf, entspre-chend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Städte dauerhaft stärkt und verstetigt und die Städte von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit entlastet. Nur so kann verhindert werden, dass den Städten der letzte Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit genommen wird und die im Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt. Zu den Vorschlägen der Bundesregierung zur Zukunft der Kommunalfinanzen stellt der Stadtrat der Landeshauptstadt München fest: 1. Das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte, aus Sicht der Kommunen höchst unsichere Entlastungsvolumen in Höhe von 3,0 bis 3,5 Mrd. Euro ist, gerade auch vor dem Hintergrund des Vorziehens der nächsten Steuerreformstufe, absolut unzureichend. An-gesichts eines kommunalen Haushaltsdefizits in Höhe von 10 Mrd. Euro im Jahr 2003, eines Rückgangs der jährlichen kommunalen Investitionen um den selben Betrag seit 1992 und in Anbetracht des Einbruchs des jährlichen Gewerbesteueraufkommens um 5 Mrd. Euro können die angekündigten Entlastungen nicht mehr sein als ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München spricht sich für eine tief grei-fende Gemeindefinanzreform aus, die den Städten und Gemeinden wieder dauerhaft Ges-taltungsspielräume verschafft.

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2. Eine wirtschaftsbezogene Kommunalsteuer mit Hebesatzrecht ist ein zentraler Be-standteil der kommunalen Selbstverwaltung. Nur eine solche Steuer kann die enge Ver-bindung zwischen Stadt und Wirtschaft sicherstellen. Ein starkes Abwälzen der Finanzie-rung der kommunalen Infrastruktur auf die Lohn- und Einkommensteuerzahler - wie es von Wirtschaftsvertretern gefordert wird - lehnt der Stadtrat der Landeshauptstadt München ab. Die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne zur Reform der Gewerbesteuer würden das Gewerbesteueraufkommen weder verstetigen noch stärken. Die vorgesehene Ab-schaffung der verbliebenen stabilisierenden Elemente führt im Gegenteil dazu, dass die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer wird. Sie wird dadurch nicht nur gestaltungs- und konjunkturanfälliger, sondern auch verfassungsrechtlich fragwürdig. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München lehnt alle „Reformen" der Gewerbesteuer ab, die faktisch auf deren Schwächung oder gar Abschaffung hinauslaufen. 3. Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verantwortung des Bun-des muss zu einer nachhaltigen Entlastung der Kommunen in der von den Koaliti-onsfraktionen zugesagten Höhe von mehreren Milliarden Euro führen. Der Deutsche Städ-tetag hat jedoch errechnet, dass die geplanten Gesetze mindestens bis zum Jahr 2007 Mehrbelastungen für die Kommunen mit sich bringen werden. Der Gesetzentwurf zu „Hartz IV" eröffnet dem Bund die Möglichkeit für neue Verschiebebahnhöfe zu Lasten der Kommunen. Das lehnt der Stadtrat der Landeshauptstadt München nachdrücklich ab.