Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

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Journal K 8337 F - ISSN 0178-2193 – 30. Jahrgang 02+03-2011 Rettungsdienst Rettungsdienst Postvertriebsstück K 8337 F, Gebühr bezahlt, Berufsverband für den Rettungsdienst e.V., Gießener Straße 42, 35423 Lich Mitgliederorgan des Berufsverbandes für den Rettungsdienst e.V. Journal Rechtliche Grundlagen der Schweigepflicht - Teil 1 Behinderung von Einsatzkräften künftig strafbar Rückblicke: RETTmobil 2011 + Schweizer Notfallsymposium 02+03-2011

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Der Berufsverband für den Rettungsdienst e.V. (BVRD) ist die größte und älteste Interessen- vertretung der Rettungsassistent(inn)en und Rettungssanitäter(inne)n in Deutschland. Der BVRD ist seit 2004 in verschiedenen Gremien an den Vorarbeiten für eine Novellierung des RettAssG beteiligt und setzt sich ein für die Schaffung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Rettungsassistent(inn)en, um ihnen weitere berufliche Perspektiven zu eröffnen.

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JournalK 8337 F - ISSN 0178-2193 – 30. Jahrgang 02+03-2011

RettungsdienstRettungsdienstPostvertriebsstück K 8337 F, Gebühr bezahlt, Berufsverband für den Rettungsdienst e.V., Gießener Straße 42, 35423 Lich

Mitg l iederorgan des Berufsverbandes für den Rettungsd ienst e.V.

Journal

Rechtliche Grundlagen der Schweigepflicht - Teil 1

Behinderung von Einsatzkräften künftig strafbar

Rückblicke: RETTmobil 2011 + Schweizer Notfallsymposium

02+03-2011

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Änderungen zum Versicherungsschutz für Mitglieder des BVRDSeit 01.07.2010 gilt:

Vereinshaftpflicht

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins und deren Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und fürdie Zwecke des versicherten Vereins.Deckungssummen:

2.000.000 Euro für Personenschäden • 500.000 Euro für Sachschäden • 100.000 Euro für Vermögensschäden (bis max. das 3-fache pro Versicherungsjahr)Im Rahmen der Vereinshaftpflicht gelten auch Ausstellungen / Messen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind mitversichert.

Rechtsschutz

a) Universal-Straf-Rechtsschutz:Mitversichert sind Ordnungswidrigkeiten, fahrlässig und vorsätzlich begehbare Straftaten bezüglich der beruflichenTätigkeit. z.B. Abwehr einer Anzeige wegen dem Vorwurf der "Unterlassenen Hilfeleistung" oder"Körperverletzung".b) Arbeitnehmerrechtsschutz:Versichert sind Verbandsmitglieder als natürliche Personen, also Rettungssanitäter /- assistenten in ihrer Funktion alsArbeitnehmer.- Schadenersatzrechtsschutz- Arbeitsrechtsschutz (SB 500 Euro) (z.B. für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern)- Sozialgerichtsrechtsschutz (für alle gerichtlichen Streitigkeiten mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (BG, KV,Rentenvers.)c) Fahrer-Rechtsschutz: Versichert sind Verbandsmitglieder als Führer eines Motorfahrzeuges im Einsatz als Rettungssanitäter / -assistent.- Schadenersatz-Rechtsschutz(z.B. für die Geltendmachung von erlittenem Schaden nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz{Schmerzensgeld})- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)- Straf-Rechtsschutz (z.B. Körperverletzung, nach einem Verkehrsunfall im Rettungseinsatz)Ordnungswidrigkeiten-RechtsschutzDeckungssummen:

Verfahrenskosten bis 250.000 Euro • Strafkaution bis 100.000 Euro

Diensthaftpflicht für das Rettungspersonal

Umfang der Dienst-Haftpflichtversicherung

Die Dienst-HV schützt die Mitglieder vor Rückgriffs- und Haftungsansprüchen des Dienstherrn bei Schäden inAusübung ihrer Tätigkeit als Rettungssanitäter und Rettungsassistent.Deckungssummen pro Versicherungsfall:

2 Mio. für Personenschäden, 1 Mio. bei Sach- und Vermögensschäden.Mitversichert ist:- Geräte- und Geräte-Regress-HV:

d.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen aus Schäden durch den dienstlichen Umgang mit Geräten des Dienstherrn (an und durch diese Geräte) bis max. 10.000 Euro.

- Dienstfahrzeug-Regress-HVd.h. schützt vor Haftpflicht- u. Regressansprüchen des Dienstherrn bei Schäden an und durch Kfz, Wasser- oder Schienenfahrzeugen des Dienstherrn bei Dienstfahrten. (bis max. 100.000 Euro)

- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen (bis 500 Euro)- Schüsselschäden (außer Tresor- u. Möbelschlüsseln) bis 50.000 Euro.- Auslandsschäden bei dienstlichen Reisen bis 1 Jahr

Generell gilt eine Selbstbeteiligung von 200 Euro pro Schadenfall für Sach- und Vermögensschäden.

Eine Unfallversicherung existiert seit 2005 nicht mehr.

Text: Versicherungsbüro Eberlein, Frensdorf

NEU

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Editorial...

Rettungsdienst Journal 02+03-2011

EDITORIAL

Alles was Recht ist...

...bereitet so manchem Kollegen weniger Kopfzerbrechen, als es vielleicht manchmal geboten wäre,sind die Berührungspunkte unseres Berufsfeldes mit dem der Jurisdiktion doch ebenso vielfältig wiebeachtenswert. Nicht wenige haben es entweder noch nie richtig gelernt, oder im Laufe ihrer beruf-lichen Karriere aus den Augen verloren, wie wichtig eine - zumindest im Rahmen des für einenLaien Möglichen - einigermaßen profunde Kenntnis der gesetzlichen Regelungen ist, welche fürunsere tägliche Verrichtung von Belang sein können. Und das sind einige.

Unter diesem Aspekt sind gleich mehrere Artikel im vorliegenden Heft von Interesse, auf welche ichhiermit im Besonderen hinweisen möchte. Zum einen ein Aufsatz von Dr. Michael Neupert, welcherauf den Umstand aufmerksam macht, dass hinsichtlich einer Behinderung von Einsatzkräften dasPersonal von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten nunmehr den Polizei- undVollzugsbeamten gleichgestellt ist. Eine Tatsache, die im Zusammenhang mit der immer mehrzunehmenden Gewalt gegen Rettungsfachpersonal in alltäglichen Einsatzsituationen massiv anBedeutung gewinnt.

Eben diese Problematik scheint in den letzten zwei bis drei Jahren eine deutliche Dynamik entwi-ckelt zu haben und auch wenn man - übrigens auch hier im Heft - von vielen lokalen Lösungs-ansätzen liest, welche von der "Aufrüstung" des Rettungsfachpersonals bis zur Ausbildung wahl-weise in Selbstverteidigung oder Deeskalation reichen, so scheint doch niemand ein Konzept zuhaben, welches das Problem in seiner Gesamtheit anzugehen oder gar zu entschärfen vermag. Eineneue Dimension sozialer Konflikte, die uns noch viel Kopfzerbrechen bereiten wird.

Ein weiterer Artikel, welchen ich den Lesern wärmstens ans Herz legen möchte ist jener zum ThemaSchweigepflicht von Thomas Hochstein, der noch einmal eindrücklich erklärt, wie viel Sensibilität imUmgang mit den persönlichen Daten unserer Patienten von Nöten ist und wie leicht einem hier fol-genschwere Fehler unterlaufen können. Wenn man bedenkt, wie heikel wir sein können, wenn esum Informationen uns selbst betreffend geht, wäre es doch nur folgerichtig, die selbe Sorgfalt auchim Bezug auf anderer Leute persönliche Daten walten zu lassen, doch hier sehe anscheinend nichtnur ich teilweise erhebliche Defizite. Darum ist man gut beraten, sich diesbezüglich nochmals aus-führlich zu informieren.

Doch das sind nur zwei Schwerpunkte unter vielen Informationen, welche sich im Heft finden. Unteranderem gibt es auch noch eine Nachlese zur RETTmobil, so dass Lesestoff für einen hoffentlichetwas ruhigeren und besinnlichen Herbst bleibt, den ich allen Kolleginnen und Kollegen hiermitvon Herzen wünschen möchte.

In diesem Sinne mit kollegialen Grüßen

Andreas Zimmermann

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INHALTSVERZEICHNIS RDJ 02+03-2011

Editorial 3Inhalt 4Aufnahmeantrag / Abo-Formular 5Impressum / Termine 38

Rettungsdienst

Luftrettung

Rettungsdienst International

Journal

Behinderung von Einsatzkräftenkünftig strafbar

Seite 6

„Hau ab, Du ...“ oder Gewaltgegen Einsatzkräfte

Seite 8

Titelbild: Der „Amarok“ (Inuit für Wolf) als geländegängiger KTW in Fulda Foto: Andreas Bachsleitner

Produktinfo

Recht

Fortbildung

BVRD Intern

RETTmobil

NewsKTQ: Qualität beginnt bei der Erstversorgung 14

Rheinland-Pfalz und Sachsen schließen Ausbildungskooperation im Katastrophenschutz 25

Deutsche Notärzte mit neuem Vorstand 33

Rettungsdienst Journal 02+03-2011

Rechtliche Grundlagen derSchweigepflicht - Teil 1

SEITE 9

Rückblick: RETTmobil 2011

SEITE 16

Änderung des Versicherungsschutzes für Mitglieder 2

BVRD und retter.tv informieren 15

Neuer Miet-RTW bei Mittelstädt 37

Loseblattwerk „Krankentransport und Rettungsdienst“im Erich Schmidt Verlag 37

Dr. Michael Neupert:Behinderung von Einsatzkräften künftig strafbar 6

Dipl.-Päd. Philipp Klein:„Hau ab, Du ...“ oder Gewalt gegen Einsatzkräfte 8

Thomas Hochstein:Rechtliche Grundlagen der Schweigepflicht - Teil 1 9

Neueste Technik bei Atemwegsmanagementan incetivmed-Schule 31

Rettungsassistenten gehen als Pflegekräfte in Kliniken 32

RETTmobil 2011: Internationaler geht’s fast nicht! 16

Falck hat erste operative Basis in Deutschland 13

Neuer Notarztindikationskatalog für Rheinland-Pfalz 34

Schweizer Notfallsymposium in Bern 26

20 Jahre DRF Luftrettung in Halle 36

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BLZ:

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Datum / Unterschrift:

Rettungsdienst Journal 02+03-2011

AUFNAHMEANTRAG

Aufnahmeantrag

Adress / Namensänderung - Kontowechsel

Adresse / Bank ALT Adresse / Bank NEU

für ordentliche Mitglieder 65 Euro Jahresbeitrag(einschließlich RDJ-Bezug)

für ZDL, Azubis, Studenten, Ruheständler etc. 40 Euro Jahresbeitrag (einschließlich RDJ-Bezug)

für informierte Mitglieder 25 Euro Jahresbeitrag(keine Versicherungsleistungen, aber RDJ-Bezug)

Der Aufnahmeantrag gilt gleichzeitig alsBankeinzugsermächtigung laut Delegiertenbeschluß!

Bitte kopieren und senden an:

FAX 0 64 04 - 95 00 66

Berufsverband für denRettungsdienst e.V.

Gießener Straße 42

D - 35423 Lich

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im

Berufsverband für denRettungsdienst e.V.

hauptamt. nebenamtl. ehrenamtl. nicht aktiv

RH RettSan RettAss Arzt ZDL

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Im Rettungsdienst tätig:

Sie sind umgezogen ? Haben Ihre Bank gewechselt ? Haben aber vergessen uns zu beachrichtigen ?Wir benötigen Ihre neuen Daten, damit Sie Ihr RDJ bekommen und auch versichert bleiben!

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RECHT

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Der Gesetzgeber hat im Sommer „Rettungs-dienst“ und „Katastrophenschutz“ in die straf-rechtliche Vorschrift über "Widerstand gegenVollstreckungsbeamte", den § 113 StGB, aufge-nommen. Der neue § 114 Abs. 3 StGB erweitertdessen Geltungsbereich: „Nach § 113 wird auchbestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeinerGefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr,des Katastrophenschutzes oder eines Rettungs-dienstes mit Gewalt behindert oder sie dabeitätlich angreift.“ Das Strafmaß richtet sich nach§ 113 StGB, der gleichzeitig verschärft wordenist. Gewalttäter können demnach mit Geldstra-fe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren –früher bis zu zwei Jahren – bestraft werden. Inbesonders schweren Fällen scheidet Geldstrafegrundsätzlich aus, und die Freiheitsstrafe be-trägt sechs Monate bis fünf Jahre. Ein beson-ders schwerer Fall liegt – so die neue Fassungvon § 113 Abs. 2 StGB – in der Regel unter ande-rem dann vor, wenn der Täter eine Waffe oderein anderes gefährliches Werkzeug bei sichführt, um diese oder dieses bei der Tat zu ver-wenden.

Mit der Rechtsänderung wollte der Gesetzge-ber auf Berichte über zunehmende Gewalt ge-gen Einsatzkräfte reagieren, die – im Gegen-satz zu Polizeibeamten – keine Zwangsmaß-nahmen treffen und notfalls durchsetzen, son-dern ausschließlich Hilfe leisten. Obwohl Feuer-wehr und Rettungsdienst keine Staatsgewalt indiesem engeren Sinn ausüben, werden sie vonenthemmten und gewaltbereiten Personenimmer öfter angegriffen. Dies geschieht nichtnur bei manchen Demonstrationen, wenn ge-zielte Attacken auf Sanitäts- und Rettungsein-heiten stattfinden, sondern droht mittlerweileauch bei alltäglichen Einsätzen. Einsatzkräftesehen sich nicht selten einer grundsätzlichenFeindschaft gegen den Staat gegenüber, sei esdurch bestimmte ethnische Gruppierungen, auspolitischer Überzeugung heraus oder schlicht-weg aufgrund schlechter Erziehung und über-mäßigem Alkoholkonsum.

Was der Gesetzgeber genau unter „mit Gewaltbehindern“ versteht, geht aus der Begründungdes Gesetzentwurfs nicht hervor. Diese wieder-holt nur, was im Gesetzestext steht – dass Ein-satzkräfte vor gewalttätigen Behinderungenund tätlichen Angriffen geschützt werden sol-len. Eine gewisse Verständnishilfe kann manaus den Erfahrungen mit § 113 StGB nehmen,auch wenn dort nicht von gewaltsamer Behin-derung die Rede ist, sondern von gewaltsamemWiderstand. Widerstand leisten bedeutet indiesem Zusammenhang, durch eine aktiveTätigkeit eine Diensthandlung zu erschweren,also zum Beispiel, sich von innen gegen eineTür zu stemmen, damit diese von außen nichtzu öffnen ist. Ein anderer Beispielsfall könntedas Loslassen eines Hundes von der Leine sein.Andererseits genügt rein passives Verhaltennicht, wie etwa eine verschlossene Tür nicht zuöffnen oder schlicht im Weg zu stehen. Ein-facher zu verstehen ist die zweite Tatbestands-alternative: Ein tätlicher Angriff geht über dasBehindern hinaus. Es handelt sich um eine un-mittelbare feindselige Einwirkung auf denKörper, egal, ob es zu einer Verletzung kommt(falls ja, liegt eine Körperverletzung vor).Besonders schwere Fälle von Behinderungen imSinne der gesetzlichen Neuregelungen durchGebrauchen eines gefährlichen Werkzeugskönnten etwa das Werfen mit Steinen oderFeuerwerkskörpern sein.

Im Gesetzgebungsverfahren war die Änderungtrotz ihres auf den ersten Blick richtigen Zielsumstritten: Auch ohne sie waren Rettungskräf-te schon strafrechtlich geschützt, nämlich durchdie Körperverletzungsdelikte und durch den

Gewalt gegen Kräfte des Rettungsdienstes wurde in den letzten Jahren mehr und mehr als Problemwahrgenommen. Nun hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) reagiert.Der folgende Beitrag soll das Rettungsfachpersonal über diese Gesetzesänderung informieren sowieHintergründe und Zusammenhänge aufzeigen.

Behinderung von Einsatzkräften künftig strafbarVon Dr. Michael Neupert

Foto: Arno Bachert_pixelio.de

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RECHT

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Nötigungsparagraphen, der Widerstandshand-lungen schon jetzt mit Geldstrafe oder Frei-heitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht, in beson-ders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe vonsechs Monaten bis zu fünf Jahren. Auch in Zu-kunft richtet sich eine Bestrafung für gewalt-tätige Angriffe auf Einsatzpersonal nach den §§223 ff. StGB, wenn es zu Verletzungen kommt.Die Neuregelung betrifft ausschließlich dasVorfeld tatsächlicher Personenschäden, sozusa-gen die Einsatzsituation als solche.

Ein weiteres Gegenargument betrifft die Höheder Strafdrohung. Das früher geringere Straf-maß für Widerstandshandlungen – zwei Jahrestatt drei Jahre nach dem Nötigungsparagra-phen – erklärt sich daraus, dass der Gesetz-geber ehemals der häufig aufgeheizten Stim-mung Rechnung tragen wollte, die bei Polizei-einsätzen leicht entsteht – nicht, weil Vollzugs-beamte es darauf anlegen, sondern weil siemeist erst dann gerufen werden, wenn die Situ-ation ohnehin schon angespannt ist. In einersolchen Lage ist es menschlich, laut zu werdenoder den Weg nicht sofort freizugeben. ZumSchutz des staatlichen Gewaltmonopols undder Polizeibeamten müssen natürlich auch sol-che Taten bestraft werden. Sie erscheinen aberim Vergleich zu einer überlegt geplantenNötigung weniger strafbedürftig, was dasobere Ende des Strafrahmens angeht. AufRettungskräfte trifft dieses Argument kaum zu,denn sie treten in einer anderen Rolle auf alsVollstreckungsbeamte. Deshalb lässt sich mitFug und Recht fragen, ob die Neuregelung

ihrer Bedrohung gerecht wird oder ob das Ein-satzpersonal dadurch erst in die Nähe derStaatsgewalt gerückt und zur Zielscheibe ge-macht wird, wobei dann auch noch ein gerin-gerer Strafrahmen anzuwenden ist als bei § 240StGB (Nötigung). Dementsprechend ist demGesetzentwurf entgegnet worden, es handlesich um Symbolpolitik. Wichtiger als eine An-hebung des Strafrahmens sei eine konsequenteVerfolgung und Bestrafung auf Grundlage derbereits existierenden Gesetze. Inwieweit man –zumeist alkoholisierten und emotional aufge-heizten – Tätern mit einer höheren Strafdro-hung wirksam entgegentreten kann, erscheintdavon abgesehen auch deshalb fraglich, weilsolche Personen in der akuten Situation meistnicht zu einer rationalen Abwägung in der Lagesind.

Die Antwort des Gesetzgebers hat aus Sicht desRettungspersonals unbestreitbar etwas für sich:Genau darum geht es – um ein ausdrücklichesZeichen, dass Gewalt gegen Rettungskräftenicht toleriert wird, dass der Staat hinter ihnensteht. Ob der theoretische Strafrahmen dabeidrei oder fünf Jahre umfasst, fällt letzten Endeskaum ins Gewicht, weil die meisten Taten ihnsowieso nicht ausschöpfen werden. SchwereGewalttaten werden meistens leider zu Verlet-zungen führen, und dann steht die Wider-standshandlung ohnehin im Schatten des Kör-perverletzungsdelikts. Und auch die theoreti-sche Unterscheidung zwischen Vollstreckungs-beamten wie Polizisten und Rettungskräftenfunktioniert in den betreffenden Fällen nicht:Die Gewalttäter betrachten die Einsatzkräfteals eine Gemeinschaft und unterscheiden gera-de nicht zwischen der Staatsgewalt im engerenSinn und den neutralen Helfern.

Autor: Dr. M. Neupert, Rechtsanwalt, EssenEMAIL: [email protected]: Arno Bachert_pixelio.de

Foto: DON

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Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiterkommen um zu helfen. Sie leisten ihre Hilfe über-parteilich und neutral. In unserem gesellschaftli-chen Selbstverständnis steht allen Menschen inNotlagen das gleiche Recht auf Rettung undmedizinische Hilfe zu. Dies setzen die Retterselbstverständlich jeden Tag um. Sie helfen unab-hängig von sozialer Herkunft, Religion, Rasseoder Alter. Ein Lohn für diese Arbeit am Nächstenist die Anerkennung und der besondere Schutzdurch die Gesellschaft.

Ein ungeschriebener „Vertrag“ zwischen Retterund Gesellschaft wird gebrochen, sobald dieHelfer selbst Opfer von Gewalt werden. DassPatienten, Angehörige oder Umstehende gegenEinsatzkräfte gewalttätig werden kann dabei ver-schiedene Ursachen haben.

Zunächst sind Notfälle für alle Beteiligten Extrem-ereignisse, die eine besondere Stresssituation her-vorrufen. Kommen zu dieser psychischen Aus-nahmesituation Faktoren wie Alkohol, Drogen,psychische Vorerkrankungen oder ein kriminellesUmfeld, so kann die Lage in Einzelfällen bis zurGewalt gegen Einsatzkräfte eskalieren.

Leider scheint es in den vergangenen Jahren -gerade in Großstädten - einen Anstieg der Über-griffe gegen Einsatzkräfte zu geben. Während inBerlin früher Angriffe auf Feuerwehr undRettungsdienst hauptsächlich im Umfeld vonGroßereignissen, z.B. bei der jährlichen 1.Mai-Demonstration, für Schlagzeilen gesorgt haben,sind es heute die alltäglichen Übergriffe gegenEinsatzkräfte, die den Helfern Sorgen bereiten.

Bereits im Notrufgespräch erfahren Leitstellen-mitarbeiter regelmäßig verbale Attacken bis hinzur Bedrohung. Im Einsatz kann eine möglicheaggressive Grundstimmung meist durch deeska-lierendes Auftreten der Helfer behoben werden,

ohne jemals aktenkundig zu werden. Allerdingstreffen auch hier tätliche Angriffe die Einsatz-kräfte meist unvorbereitet. Besonderes Gefahren-potential liegt hier scheinbar in Rettungsdienst-einsätzen.

Die Berliner Feuerwehr bereitet ihre Mitarbeitermit einem dreitägigen „Einsatztraining Eigen-sicherung“ gezielt auf diese Gefährdungssitua-tionen vor. Dabei steht mit zahlreichen Rollen-spielen das praktische Üben im Vordergrund.Erfolgreiche Konfliktvermeidung durch verbaleDeeskalation sind das oberste Ziel aller Maßnah-men. Zunächst werden die Retter für Gefahren-momente sensibilisiert. Sie lernen Einsatzlagenauch gezielt nach aggressivem Potential zu erkun-den. Häufig können bereits einfache Maßnahmenund bewusste Kommunikationsstrategien Über-griffe verhindern. Ist ein Angriff unabwendbar,kommen einfache Techniken des Eigenschutzeszur Anwendung.

„Hau ab, Du …“oder

Gewalt gegenEinsatzkräfteKurzfassung des Vortrages von Brandoberrat Dipl.-Päd. Philipp Klein,Feuerwehrschule der BerlinerFeuerwehr, gehalten auf derRettCon 2010 in Leipzig

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Rechtliche Grundlagen der SchweigepflichtVon Thomas Hochstein

Teil 1

Jede (notfall-)medizinische Behandlung erfordert möglichst umfassende Kenntnisse über denZustand des Patienten und seine Vorgeschichte, die dieser im Vertrauen auf die Verschwiegenheit desArztes, des Krankenpflege- oder Rettungsdienstpersonals erteilt. Die Schweigepflicht ist daher eineder wichtigsten Berufspflichten für den im medizinischen Bereich Tätigen; nicht immer aber sind ihrUmfang und ihre Grenzen ausreichend genau bekannt. Dieser (zweiteilige) Beitrag soll einen erstenÜberblick über die grundsätzlichen (straf-)rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der medizini-schen Schweigepflicht insbesondere im notfallmedizinischen Bereich bieten.

Rechtliche Grundlagen der Schweigepflicht

Die Schweigepflicht ergibt sich aus dem An-spruch des Patienten auf Schutz seines privatenLebensbereichs und seiner Intimsphäre, alsoRechtsgütern von Verfassungsrang (allg. Persön-lichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG). Sie ist für den Arzteine Standes- und für das nichtärztliche Personaljedenfalls Berufspflicht, die in der Regel in Dienst-anweisungen oder Arbeitsverträgen, teilweiseauch in Rettungsdienstgesetzen (und für beamte-te RD-Mitarbeiter, bspw. bei den Feuerwehren,auch im Beamtengesetz) ihren Ausdruck gefun-den hat.Neben zivil- und arbeitsrechtlichen kann eineVerletzung der Schweigepflicht aber auch straf-rechtliche Konsequenzen haben, denn in § 203StGB ist die "Verletzung von Privatgeheimnissen"mit Strafe bedroht:

§ 203 StGB

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbe-reich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der

für die Berufsausübung oder die Führung derBerufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

[...]

anvertraut worden oder sonst bekanntgewor-den ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) [...]

(3) Einem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Rechtsan-walt stehen andere Mitglieder einer Rechtsan- waltskammer gleich. Den in Absatz 1 und Satz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen

Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihn-en zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind. Den in Absatz 1 und den in Satz 1 und 2 Ge- nannten steht nach dem Tod des zur Wahrung des Geheimnisses Verpflichteten ferner gleich, wer das Geheimnis von dem Verstorbenen oder aus dessen Nachlaß erlangt hat.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind auch anzuwenden,wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen unbefugt offenbart.

(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Abgesehen von der rechtlichen Seite sollte alleinschon der Respekt vor der Privat- und Intimsphäreeiner anvertrauten Person hinreichender Grundsein, nicht über diese zu "tratschen". Dies kommtnicht zuletzt auch dem Ansehen der entsprechen-den Berufsgruppe in der Öffentlichkeit und demVertrauensverhältnis zwischen Helfer und poten-tiellen Patienten zugute.

Wer unterliegt der Schweigepflicht?

In der Regel betrifft die medizinische Schweige-pflicht jeden, der im medizinischen Bereich tätigist, gleichviel ob im Sanitätsdienst, (Wasser-, Berg-Luft- oder Land-)Rettungsdienst, im Katastro-phenschutz, in Krankenhäusern oder in Arztpra-xen, und egal wie häufig, bei welcher Organisa-tion und in welchem Arbeitsverhältnis, denn inallen diesen Fällen besteht eine - zumeist auchausdrücklich, bspw. durch den Arbeitgeber - nor-mierte Berufspflicht. Allerdings trifft die straf-rechtliche Verpflichtung zur Wahrung vonPrivatgeheimnissen nur diejenigen Personen, diein § 203 StGB ausdrücklich genannt sind.

§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB betrifft neben etlichen an-deren Berufständen ausdrücklich den Arzt und

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den Rettungsassistenten (letzterer wird als Heil-beruf, bei dem die Führung der Berufsbezeich-nung eine staatlich geregelte Ausbildung erfor-dert, erfasst). Nach Abs. 3 Satz 2 dieser Vorschriftsind den vorgenannten aber auch ihre "berufs-mäßig tätigen Gehilfen" gleichgestellt. DieseRegelung wird weit ausgelegt und erfasst jeden,der den Arzt - oder den Rettungsassistenten - beidessen zu seinem Beruf gehörenden Tätigkeitenunterstützt, unabhängig davon, in welchemArbeitsverhältnis oder wie regelmäßig dieseTätigkeit ausgeübt wird. Zweck der Norm ist näm-lich der umfassende Schutz des Patienten davor,dass Einzelheiten aus seinem Privat- undIntimbereich an die Öffentlichkeit bzw. Drittenzur Kenntnis gelangen. Dabei macht es keinenUnterschied, ob dem Arzt werktags von seinerhauptamtlichen Sprechstundenhilfe oder imWochenenddienst vielleicht von seiner Ehefrauoder einer Bekannten assistiert wird; genausowe-nig wie es darauf ankommt, ob der Kranken-transport- oder Rettungswagen, in dem der Arztseinen Patienten begleitet, mit haupt- oderehrenamtlichem Personal besetzt ist. Der gesamteBereich der Assistenztätigkeit in der ärztlichenPraxis, im (organisierten) ärztlichen Notfalldienstoder in der Klinik ist mithin durch die Gehilfen-regelung abgedeckt; das gilt ebenso ohne Zweifelfür den Bereich der rettungsdienstlichen Tätig-keit, soweit dem Notarzt - auf einem Notarzt-wagen (NAW) oder bei einem gemeinsamen Ein-satz mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - oderdem Rettungssassistenten assistiert wird.

Weitergehende Fragen stellen sich nur dann,wenn der Rettungsdienst eigenständig, d.h. ohne(Not-)Arzt, tätig wird, oder soweit Mitarbeiteranderer Hilfsdienste, bspw. des Katastrophen-schutzes, der Wasser- und Bergrettung oder desoft von Hilfsorganisationen erbrachten Veranstal-tungssanitätsdienstes betroffen sind. Es erscheintbereits zweifelhaft, ob Personal des Rettungs-dienstes, das einen Patienten zwar auf ärztlicheAnordnung (Einweisung, Transportschein) hin,aber ohne jeden direkten Kontakt mit dem ein-weisenden Arzt transportiert, noch zu dessen (!)

berufsmäßig tätigen Gehilfen zählt. Endgültig zuverneinen wird dies sein, soweit der Rettungs-dienst einen Patienten nur ins Krankenhaus trans-portiert (weil der Rettungsdienst nicht organisa-torisch in die Strukturen des Krankenhauses ein-gebunden ist und daher seine Mitarbeiter auchnicht zu den Gehilfen des Krankenhausarzteszählen), oder wenn der Rettungsdienst denPatienten gar nur versorgt oder zu einem Fehl-einsatz gerufen wird. Allenfalls könnte man dieMitarbeiter des Rettungsdienstes noch als Gehil-fen des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst auffas-sen, wo ein solcher installiert worden ist. Gänzlichversagt diese Konstruktion jedoch bei Wasser-und Bergrettung oder im Veranstaltungssanitäts-dienst, bei dem Hilfsorganisationen oder gargewerbliche Anbieter selbständig tätig werden,ohne dass die eingesetzten Mitarbeiter oderehrenamtlichen Kräfte Mitarbeiter irgendeinesArztes wären (es sei denn, sie arbeiten auf einemgrößeren Einsatz einem Arzt zu). In diesen Fällenbegründet sich eine Schweigepflicht dann - nur -aus der beamtenrechtlichen Pflicht zur Dienstver-schwiegenheit (soweit bspw. eine Feuerwehr tätigwird) oder aus vergleichbaren Vorschriften fürden öffentlichen Dienst, aus Vorgaben des Ret-tungsdienstgesetzes, arbeitsrechtlichen Anwei-sungen des Arbeitgebers oder vereinsrechtlichenVorgaben der (als Verein organisierten) Hilfsorga-nisation; strafbar im Sinne des § 203 StGB ist eineVerletzung der Schweigepflicht dann zumeistnicht, sie zieht "nur" disziplinar-, arbeits- odervereinsrechtliche Konsequenzen nach sich.

In Zweifelsfällen ist jeweils darauf abzustellen, obdie Person, um deren (potentielle) Schweige-pflicht es geht, einem bestimmten Arzt oder einerGruppe von Ärzten als berufsmäßiger Helfer zu-zuordnen ist, sie also in einen ärztlich geleitetenBetrieb - wie eine Arztpraxis, ein Krankenhauso.ä. - organisatorisch eingebunden ist, oder ob sieorganisatorisch selbständig einem solchen Betriebzuarbeitet. Es genügt jedenfalls nicht zur Be-gründung einer Gehilfenstellung im Sinne des §203 Abs. 2 S. 2 StGB - und damit zu einer auchstrafrechtlich begründeten Schweigepflicht -, dassjemand einmalig oder auch regelmäßig Einblickein die medizinische Versorgung bekommt. So ge-hören Feuerwehrleute, die im Rahmen der techni-schen Rettung auch Einzelheiten der medizini-schen Versorgung mitbekommen, selbst abernicht in diese eingebunden sind, zweifelsohnenicht zum Kreis der Schweigepflichtigen; gleichesgilt, wenn "berufsmäßige Gehilfen" außerhalbihrer beruflichen Tätigkeit agieren, bspw. Sani-täter oder auch Rettungssanitäter außerhalb derDienstzeit. Dies unterscheidet sie von den originärSchweigepflichtigen selbst, die - wie Arzt oderRettungsassistent - auch außerhalb der Dienstzeit

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immer dann, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeitin Anspruch genommen werden, auch von derstrafrechtlich normierten Schweigepflicht getrof-fen werden. Anders sieht das für sie bei einer pri-vaten Hilfeleistung nur dann aus, wenn derPatient gar keine Kenntnis davon hat, dass einArzt - oder Rettungsassistent - seine Behandlungübernommen hat, denn dann offenbart er sichseinem Helfer ja nicht deshalb, weil dieser ihmgegenüber als Arzt oder Rettungsassistent tätigwird.

Umfang der Schweigepflicht

Die Schweigepflicht gilt umfassend und gegenü-ber jedermann; sie betrifft all das, was dem Arztoder nichtärztlichen Helfer aufgrund seinerStellung und Funktion und des zwischen ihm unddem Patienten bestehenden Vertrauensverhäl-tnisses von diesem mitgeteilt wird wie auch das,was er ohne besondere Mitteilung des Patientenselbst feststellt oder erfährt.

Die von der Schweigepflicht erfasstenThemenbereiche

Dazu gehören zum einen alle medizinischen,krankheitsbezogenen Fakten und Erkenntnisse,beginnend damit, dass der Patient überhaupt derHilfe bedurfte, und weitergehend über die Artseiner Verletzung oder Erkrankung, wie es dazukam, die Symptome und andere Ergebnisse derAnamnese, die Diagnostik und (Verdachts-)Diagnose, durchgeführte Maßnahmen und Ge-fahren bis hin zum Transportziel oder der geplan-ten Weiterbehandlung. Damit aber nicht genug;zum anderen gehören auch alle nur denkbarenübrigen Fakten und Bewertungen dazu, zu denender Helfer nur aufgrund oder anlässlich derBehandlung gelangt ist oder die ihm in diesemZusammenhang anvertraut wurden, bspw. Fest-stellungen zur Wohn- und Lebenssituation, zueiner Suchtproblematik oder besonderen Vorlie-ben und Interessen (aus dem sexuellen Bereichund anderweitig), zur Vermögenslage, zur kör-perlichen Hygiene etc. pp.

Der Helfer hat also Schweigen darüber zu bewah-ren, dass Herr X überhaupt von ihm behandeltwurde (oder dass er zu einem Notfall in der So-wiesostraße XY gerufen wurde); was Herr X hat;in welches Krankenaus er eingeliefert wird; dassHerr X offenbar Alkoholiker ist und (trotz vorhan-dener Ehefrau) mit seiner jungen Geliebten imBett angetroffen wurde; dass er Lack- und Leder-Fetischist ist; dass sich in seiner Wohnung erleseneKunstschätze befinden; und auch darüber, dassHerr X sich seinen Doktortitel seinerzeit durcheine gefälschte Dissertation erschlichen hat, was

er unter dem Eindruck der Todesangst zurErleichterung seines Gewissens auf der Fahrt imNotarztwagen den Betreuern anvertraut.

Nicht von der Schweigepflicht erfasst sind öffent-lich bereits bekannte Tatsachen; wohl aber weite-re, nicht öffentlich bekannte Einzelheiten. Auchgreift die Schweigepflicht nur, soweit sich Äuße-rungen des Helfers irgendwie einer bestimmtenoder bestimmbaren Person zuordnen lassen, alsonicht anonymisiert sind.

Wenn also bereits der Zeitung zu entnehmen ist,dass es einen spektakulären Autobahnunfall gaboder dass das Haus Sowiesostraße XY abgebranntist, sind diese Fakten keine Geheimnisse mehr undunterliegen nicht der Schweigepflicht. Sehr wohlvon der Schweigepflicht erfasst sind aber nochEinzelheiten des Unfalls oder Brandes und derdabei erlittenen Verletzungen oder die Namender Beteiligten, weil diese eben noch nicht be-kannt sind. - Andersherum ist es für den Helferproblemlos möglich, in gemütlicher Runde Anek-doten aus seiner bewegten Tätigkeit im Blaulicht-milieu zum Besten zu geben, soweit sich darausnicht (auch nicht indirekt!) auf den oder dieBetroffenen zurückschließen lässt. Ein Bericht derArt "Ich hatte mal einen Patienten, der hat sichdas Bein abgesägt und das in den ersten Minutengar nicht bemerkt" stellt einschließlich der nähe-ren Einzelheiten dieses bizarren Falles in derRegel keine Verletzung der Schweigepflicht dar,weil eben niemand weiß oder erfahren kann, werder Unglücksselige war. Anders sieht das natürlichaus, wenn ein "grausiger Arbeitsunfall in denXYZ-Werken" derzeit gerade das große Stamm-tischthema im Ort oder die Schlagzeile in derLokalpresse darstellt.

Zu beachten ist daher auch, dass bei Veröffent-lichungen von Einsatzberichten in Medien (sei esdem Internet, seien es Fachzeitschriften) nicht ver-sehentlich gegen die Vorgaben der Schweige-pflicht verstoßen wird. Die Darstellung vonEinsätzen ist immer unproblematisch, wenn sichnicht erkennen lässt, wer betroffen ist; wenn aberbspw. Namen und Orte genannt werden, solltedarauf geachtet werden, keine medizinischenoder sonstigen der Öffentlichkeit bis dahin nichtbekannten Details zu veröffentlichen.

Die Personen, denen gegenüber dieSchweigepflicht gilt

Auch der Personenkreis, dem gegenüber dieSchweigepflicht zu beachten ist, ist schnell umris-sen: jedermann. Die Pflicht zur Verschwiegenheitgilt auch gegenüber Angehörigen des Patienten

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RECHT

Rettungsdienst Journal 02+03-2011­12

Autor: Th. Hochstein, Ass. jur., Mag. rer. publ.,Neustadt/Wstr., Email: [email protected]

(insbesondere auch bei Kindern gegenüber denEltern!), gegenüber weiterbehandelndem Perso-nal, gegenüber den eigenen Kollegen, Freundenund Familienangehörigen, gegenüber Polizei,Staatsanwaltschaft und Gericht (jedenfalls soweitein Zeugnisverweigerungsrecht besteht) undnatürlich gegenüber der Presse. Diesbezüglichsind allerdings einige Ausnahmen zu beachten,die insbesondere Angaben gegenüber Angehöri-gen, gegenüber weiterbehandelndem Personalund gegenüber Strafverfolgungsbehörden betref-fen und im zweiten Teil dieses Beitrags behandeltwerden.

Besonders hinzuweisen ist an dieser Stelle auchdarauf, dass die Schweigepflicht ebenfalls gegen-über Personen gilt, die ihrerseits der Schweige-pflicht unterliegen. Es ist also nicht zulässig, imKollegenkreis zu erzählen, was sich "Opa Meyer"heute wieder tolles geleistet hat; denn Einzelhei-ten über dessen Leiden oder sein vielleicht bizar-res Verhalten sollen eben nicht nur nicht öffent-lich bekannt werden, sondern auch nicht inner-halb eines kleinen (oder vielleicht auch nicht sokleinen) Kreises.

Zeugnisverweigerungsrechte als Spiegelbild derSchweigepflicht

Im Strafverfahren wird die Schweigepflicht imübrigen meistens durch ein Zeugnisverweige-rungsrecht der Betreffenden ergänzt, denn wersich durch seine Angaben wegen eines Bruchesder Schweigepflicht (also durch "Verletzung vonPrivatgeheimnissen") strafbar machen würde, dermuss berechtigt sein, diese Angaben verweigernzu dürfen. Eine entsprechende Regelung findetsich in § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO für den Arzt und in §53a Abs. 1 StPO für seine berufsmäßigen Gehilfen:

§ 53 StPO

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt

[...]

3. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychothe- rapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen in dieser Eigenschaft an- vertraut worden oder bekanntgeworden ist, Rechtsanwälten stehen dabei sonstige Mit- glieder einer Rechtsanwaltskammer gleich;

[...]

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 3b Genannten dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie von der Verpflichtung zur Verschwiegen-heit entbunden sind. [...]

§ 53 a StPO

(1) Den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Genannten stehen ihre Gehilfen und die Personen gleich, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der berufsmäßigen Tätigkeit teilnehmen. Über die Ausübung des Rechtes dieser Hilfspersonen, das Zeugnis zu verweigern, entscheiden die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 Genannten, es sei denn, dass diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann.

(2) Die Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 53 Abs. 2 Satz 1) gilt auchfür die Hilfspersonen.

Dieses Zeugnisverweigerungsrecht gilt allerdingsnicht mehr, wenn der Patient den Arzt von seinerSchweigepflicht entbunden hat; dann ist der Arztverpflichtet, Angaben zu machen. Die "berufs-mäßig tätigen Gehilfen" können über die Aus-übung des Zeugnisverweigerungsrechts nichtselbst entscheiden, sondern müssen sich an dieEntscheidung desjenigen halten, dessen Gehilfensie sind, von dem sich also ihre Schweigepflichtableitet.

Wenn einem Schweigeverpflichteten kein Zeug-nisverweigerungsrecht zukommt (wie bspw. den"Angehörigen eines anderen Heilberufs, der fürdie Berufsausübung oder die Führung der Berufs-bezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildungerfordert", sprich u.a. Rettungsassistenten), gehtdann allerdings die Aussageverpflichtung derSchweigepflicht vor. Im Gegensatz zu Ärzten sindalso Rettungsassistenten, jedenfalls soweit sienicht als Gehilfe des Arztes, sondern selbständigtätig wurden, im Strafprozess zur Aussage ver-pflichtet. Mehr dazu im zweiten Teil des Beitrags.

Im Zivilprozess und anderen Prozessordnungen(die auf die Zivilprozessordnung verweisen, bspw.im Verwaltungsgerichtsverfahren, vgl. § 98VwGO) bestehen für die Schweigeverpflichtetenähnliche, noch weitergehende Zeugnisverweige-rungsrechte (vgl. § 383 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3), soweitkeine Schweigepflichtsentbindung erteilt wurde;nach einer solchen Entbindung besteht wiederumkein Zeugnisverweigerungsrecht mehr (§ 385 Abs.2 ZPO).Der Beitrag wird fortgesetzt im RDJ 4-2011

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RETTUNGSDIENST

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Die Falck Rettungsdienst GmbH hat die Kranken-transport Herzig GmbH in Hamm (Nordrhein-West-falen) mit Wirkung vom 28.09.2011 vollständig über-nommen. Erstmals wird Falck damit operativ imdeutschen Rettungsdienst tätig. Das Unternehmensetzt künftig knapp 100 Mitarbeiter und mehr als 20Fahrzeuge ein. Erklärtes Ziel von Falck sei, dem Ret-tungsfachpersonal zukunftsfähige Arbeitsplätze zubieten und sich des Weiteren im Katastrophenschutzzu engagieren.

Mit der Übernahme der Krankentransport HerzigGmbH wird die Falck Rettungsdienst GmbH erstmalsim deutschen Rettungsdienst operativ tätig. Manhabe sich bewusst zur Übernahme des im Jahr 1949gegründeten und seither familiengeführten Unter-nehmens entschieden, so Falck-Geschäftsführer Prof.Dr. Klaus Runggaldier. Die Krankentransport HerzigGmbH und der Inhaber Dieter Herzig hätten einenhervorragenden Ruf in der Branche. Das Rettungs-fachpersonal sei sehr gut ausgebildet und hochmoti-viert. Pro Jahr wickelt das Unternehmen im Durch-schnitt über 30.000 Fahrten ab. Der bisherigeGeschäftsführer und Firmeninhaber, Dieter Herzig,konnte von Falck für die weitere Mitarbeit im Unter-nehmen gewonnen werden.

„Wir möchten allen Entscheidungsträgern in Politikund Verwaltung sowie den Bürgerinnen undBürgern nachhaltig demonstrieren, dass Falck fürhohe Qualität und moderne Arbeitsplätze im Ret-tungsdienst steht“, so Klaus Runggaldier.

Knapp 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wer-den künftig den Falken auf ihrer Dienstkleidung tra-gen und Bestandteil der insgesamt 23.000 Mitarbei-ter starken Falck-Gruppe sein, deren Hauptsitz in derdänischen Hauptstadt Kopenhagen beheimatet ist.Insbesondere bei der Personalentwicklung wolleman neue Wege gehen, so Klaus Runggaldier. Hierkomme der Vorteil eines international tätigenUnternehmens zum Tragen, das spezielle Austausch-und Fortbildungsprogramme in aller Welt anbietenkönne. Aktuell ist Falck weltweit in 31 Ländern ver-treten – Tendenz stark steigend. Die zum Unterneh-men Herzig gehörende Rettungsdienstschule werdebei der Aus- und Fortbildung wichtige Synergie-efekte erschließen, betonte Runggaldier.

Ein weiteres Betätigungsfeld werde der Katastro-phenschutz darstellen. Geschäftsführer Klaus Rung-galdier: „Als modernes Unternehmen sind wir unsunserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.Dies schließt auch die Mitwirkung im Katastroph-enschutz sowie bei größeren Unfällen ein“. Manwerde in den nächsten Wochen das Gespräch mitverschiedenen Stellen suchen und zusätzlich prüfen,einen gemeinnützigen Verein für Ehrenamtliche zugründen und entsprechend zu unterstützen.

Der Leitende Branddirektor der Stadt Hamm, Dipl.-Ing. Wilhelm Tigges, sieht in der Übernahme durchFalck den großen Vorteil, dass ein äußerst erfahre-ner und wirtschaftlich starker Konzern die wichtigeAufgabe des Rettungsdienstes nun gemeinsam mitder Feuerwehr der Stadt Hamm in Zukunft sicher-stellen wird. Die Stadt Hamm, die Bürgerinnen undBürger sowie die neuen Falck-Mitarbeiter würdenhiervon deutlich profitieren.

Die Aufnahme der operativen Tätigkeit im deut-schen Rettungsdienst innerhalb eines Zeitraumesvon nur eineinhalb Jahren nach Beginn der allge-meinen Geschäftstätigkeit stellt für GeschäftsführerKlaus Runggaldier einen sehr großen Erfolg dar. DieBeteiligung an Ausschreibungen stehe für die kom-menden Jahre an oberster Stelle auf der Falck-Agen-da. Auch weitere Übernahmen von Unternehmenseien nicht ausgeschlossen.

Bild: Die neuen Partner mit Mitarbeitern:(von links) Christian Arlinghaus, Hamms BranddirektorWilhelm Tigges, Klaus Runggaldier, Dieter Herzig undSilvia Arlinghaus. Foto: Falck

Der Falck KonzernDer Falck Konzern mit Zentrale in der dänischen Haupt-stadt Kopenhagen ist mit seinen rund 23.000 Mitarbeiternweltweit das größte Rettungsdienstunternehmen und dasgrößte private Feuerwehrunternehmen. Neben Rettungs-dienst und Feuerwehr, der Pannenhilfe sowie der Gesund-heitsfürsorge ist Falck der weltweit führende Anbieter vonNotfall- und Sicherheitskursen, insbesondere für denOffshore- und Marinebereich. Auf fünf Kontinenten wer-den insgesamt 27 Ausbildungszentren betrieben – auch inDeutschland. Falck verfügt über ein Spezial-Trainingscen-ter für Windkraftanlagensicherheit in Bremerhaven. DerGesamtumsatz lag im zurückliegenden Geschäftsjahr 2010bei rund 1,4 Milliarden Euro. In den vergangenen Jahrenexpandierte das Unternehmen stark und ist heute mit sei-nen Dienstleistungen in 31 Ländern vertreten. Haupt-eigentümer sind die beiden Stiftungen Lundbeck (57%)und Kirkbi (20%). Bei Lundbeck handelt es sich um einegemeinnützige Stiftung, die medizinische Forschungunterstützt. Kirkbi ist bekannt als Stiftung der Besitzer derSpielzeugfirma LEGO und der LEGO-Parks.

Text: Falck Rettungsdienst GmbH (Köln)

Falck hat erste operative Basis in DeutschlandFalck übernahm Krankentransport Herzig GmbH in Hamm

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NEWS

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Die Kooperation fü� r Transparenz und Qualität imGesundheitswesen - KTQ® - prä� sentierte auf dem11. KTQ-Forum am 23. September in Berlin das neueVerfahren zur Zertifizierung von Rettungsdienstein-richtungen. Die an der Entwicklung beteiligten Ex-perten stellten in Vorträ�gen und Workshops dieGrundlagen zur Bewertung des Qualita� tsmanage-ments bei Rettungsdiensten vor. Ab sofort wird dasZertifikat besonders bei Ausschreibungen von Ret-tungsdienstträ�gern ein bedeutendes Auswahlkrite-rium sein.„Mit der Entwicklung des KTQ-Verfahrens fü� r Ret-tungsdienste schließen wir eine Lü� cke an derSchnittstelle zwischen Notfallrettung, qualifiziertemKrankentransport und stationä� rer Versorgung“, soDr. Bernd Metzinger, Vorsitzender des KTQ- Gesell-schafterausschusses und Geschä� ftsführer derDeutschen Krankenhausgesellschaft. Damit schafftdie KTQ® eine Grundlage fü� r eine geschlosseneQualitä� tskette, von der Erstversorgung bis zurRehabilitation – dies sei in dieser Konsequenz undTiefe einmalig, so Metzinger weiter. Mit weit ü� ber1.500 Zertifikaten fü� r Einrichtungen aus dem Ge-sundheitswesen hat sich die KTQ® in den vergange-nen zehn Jahren als bedeutende Instanz im Gesund-heitsmarkt etabliert. Mehr als 500 Krankenhä�user,Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren,Rehabilitationskliniken, stationä� re Pflegeeinrich-tungen und ambulante Pflegedienste sowie Hospizeerfu� llen bereits die hohen Qualita� tsanforderungender KTQ- Zertifizierung.

Mehr Anerkennung fu� r NotfallversorgungMetzinger wies auf den aktuellen Beschluss derBundesgesundheitsministerkonferenz hin, wonachder Rettungsdienst zukü� nftig als eigenständigerBereich innerhalb des SGB V etabliert werden soll.Bisher wurde der Rettungsdienst lediglich alsKrankentransport gefü� hrt. Die in der Praxis bereitsetablierte, qualifizierte Erstversorgung von Not-fä� llen soll nun ebenfalls berücksichtigt werden. „DerBeschluss bestä� tigt unsere Entscheidung, das KTQ-Verfahren fü� r den Rettungsdienst auf den Weg zubringen“, erklä� rte Metzinger. Das Zertifikat wird beiAusschreibungen der Rettungsdienstträ�ger zukü� nf-tig ein relevantes Auswahlkriterium sein und letzt-endlich den Patienten zugute kommen: „Einestä�ndige Verbesserung bei der Struktur-, Prozess-,und Ergebnisqualitä� t ist fu� r die zehn Millionen Pa-tienten, die jedes Jahr von deutschen Rettungsdien-sten versorgt werden, besonders wichtig“, machteMarie-Luise Mü� ller, Vorsitzende der KTQ- Gesell-schafterversammlung und Ehrenprä� sidentin desDeutschen Pflegerates, deutlich. Zudem sorge eineinheitliches Qualitä� tsmanagementsystem geradean akutmedizinischen Versorgungsschnittstellen fü� rmehr Sicherheit und erleichtere die Verstä�ndigungs-prozesse, so Mü� ller.

Qualitä� tskriterien aus erster HandNamhafte Experten der KTQ-Arbeitsgruppe Ret-tungsdienst haben das neue Verfahren zur Zerti-fizierung von Rettungsdiensten erarbeitet. Es wurdeauf dem 11. KTQ-Forum im September 2011 in Berlinerstmals prä� sentiert. „Bei der Entwicklung desKriterienkataloges fü� r den Rettungsdienst sind wirunserem Motto „Aus der Praxis fü� r die Praxis“ treugeblieben“, so Gesine Dannenmaier, Geschä� ftsfüh-rerin der KTQ-GmbH. Jetzt gelte es, das Verfahrenzu� gig bei den deutschen Rettungsdiensten zu eta-blieren.

Ü� ber die KTQ® Die Kooperation für Transparenz und Qualitä� t imGesundheitswesen (KTQ®) bietet Einrichtungen desGesundheitswesens spezifische Zertifizierungsver-fahren fü� r interne Qualitä� tsmanagementsysteme –von Krankenha�usern und Arztpraxen ü� ber Rehabili-tations- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu Hos-pizen. Dadurch werden die Leistungen der einzel-nen Einrichtungen transparent und fü� r die Ö� ffent-lichkeit nachvollziehbar. Gesellschafter der KTQ®sind die Verbä�nde der Kranken- und Pflegekassenauf Bundesebene, die Bundesä� rztekammer (BA� K),die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG),der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und der Hart-mannbund - Verband der Ä� rzte Deutschlands (HB).

Ein Ziel des KTQ-Verfahrens ist es, Gescha� ftsführungund Mitarbeiter der Einrichtungen im Gesundheits-wesen zu motivieren, ein internes Qualitä� tsmanage-ment im Sinne der Patientenorientierung zu imple-mentieren und dieses kontinuierlich zu verbessern.Im Mittelpunkt steht die Betrachtung der Prozess-abläufe bei der Behandlung und Pflege derPatienten. Die Unterscheidung zu den anderen eta-blierten Verfahren liegt bei der KTQ-Zertifizierungin deren Besonderheit interdisziplina� r, berufsgrup-pen- und hierarchieü� bergreifend die jeweiligeEinrichtung in ihrer Gesamtheit zu ü� berprü� fen.

Die KTQ® wurde 2001 mit dem Ziel gegrü� ndet, einfu� r die Krankenha�user freiwilliges Zertifizierungs-verfahren zur Verfü� gung zu stellen, um damit diekontinuierliche Verbesserung des internen Quali-tä� tsmanagements zu fo� rdern. Im Oktober 2004erfolgte eine Erweiterung des Zertifizierungsver-fahrens fü� r Praxen und Medizinische Versorgungs-zentren. Seit Mai 2005 ist fü� r Rehabilitationsklinikendie Zertifizierung des internen Qualitä� tsmanage-ments nach KTQ® mö� glich. Das KTQ-Verfahren fü� rPflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Hospize undalternative Wohnformen steht seit Ende 2006 zurVerfü� gung.

Weitere Informationen zum KTQ-Forum erhalten Sieunter www.ktq.de.

Qualitä� t beginnt bei der Erstversorgung KTQ® stellt neuen Katalog zur Zertifizierung von Rettungsdiensten vor

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BVRD + RETTER.TV

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Helfer und Retter leisten als „Helden des Alltags“mit großem Engagement und häufig ehrenamt-lich einen unverzichtbaren Dienst für unsereGesellschaft, der alles andere als selbstverständ-lich ist. Umso bedauerlicher, dass sich so vieleBürger als erstaunlich uninformiert erweisen,wenn es um die Details ihrer Arbeit geht.

„Wir haben festgestellt, dass viele Menschenkeine klare Vorstellung davon haben, wofür dieeine oder andere Hilfsorganisation überhauptsteht und was deren Aufgaben sind. Dement-sprechend fehlt auch vielen der Bezug zu den täg-lichen Arbeiten und Herausforderungen einerHilfs- und Rettungsorganisation. retter.tv setztgenau an dieser Stelle an und leistet Aufklärungs-arbeit für die breite Masse, um somit die Öffent-lichkeit für das oftmals freiwillige und auchehrenamtliche Engagement zu sensibilisieren.“

So beschreibt Martin Leopold, als Portalmanagereiner der „Macher“ des Portals retter.tv, denMotivationshintergrund zur Entstehung derbemerkenswerten Plattform. retter.tv bietet allenHel-fern und Rettern die Möglichkeit, sich undihre Arbeit, ihre Aufgaben und ihre Ziele einembreiten Publikum zu präsentieren. Die angemel-deten Mitglieder des Portals schaffen durch ihreeigenständig produzierten Beiträge auf retter.tvein öffentliches Bewusstsein für ihre wertvolleTätigkeit und regen Interessierte zum Mitmachenan.

Berichten – Vernetzen – Erfahrungen austauschenretter.tv vernetzt darüber hinaus die Rettungs-organisationen und -personen untereinander undmit den Bürgern, für die sie sich einsetzen. Mit-hilfe modernster interaktiver Web 2.0-Techno-logie begegnen sich die auf der Plattform regi-strierten Partner im Internet – einerseits zum drin-gend nötigen Erfahrungsaustausch oder zur Ko-ordination, andererseits, um sich über Ereignisse,Einsätze und neue Technologien oder Strategienzu informieren. Eigenständig produzierte Text-,Bild- und Videobeiträge vermitteln dabei authen-tische Einblicke in die tägliche Arbeit der Hilfs-und Rettungsprofis.

Aber auch die enge Zusammenarbeit mit Fach-und Berufsverbänden aus dem Hilfs- und Ret-tungswesen ist retter.tv ein wichtiges Anliegen.Sowohl die Kompetenz als auch die jahrelange

Erfahrung dieser Verbände tragen maßgeblich zueiner qualitätvollen Berichterstattung bei. ret-ter.tv freut sich daher sehr, dass der BVRD als wei-terer, renommierter Verband ab jetzt die Möglich-keit der retter.tv-Partnerseite nutzt, um sowohlseine Mitglieder als auch viele andere Interessier-te über seine Arbeit und seine Anliegen zu infor-mieren und sie auf dem neusten Stand zu halten.Die retter.tv-Partnerseite des BVRD finden Sieunter www.retter.tv/bvrd.html.

Ergänzend dazu ist retter.tv als offizieller Medien-partner auf allen wichtigen Messen und großenVeranstaltungen der Branche präsent und berich-tet mit eigenen retter.tv-Reportern und Video-teams live vor Ort. So ist retter.tv unter anderemMedienpartner der akut in Bremen, demDeutschen Forum für Notfallmedizin und Rettungund des Hannoverschen Notfallsymposiums, demjährlich stattfindenden Fachkongress in der Medi-zinischen Hochschule Hannover (MHH), veranstal-tet vom JUH-Landesverband Niedersachsen/Bremen.

Seit der Gründung 2009 hat sich das Portal so alsInformationskanal etabliert und wächst stetigweiter. Auf retter.tv berichten bereits über 6.000Ehrenamtliche und Experten aus ihren Organisa-tionen über Einsätze, Übungen, Veranstaltungenund neue Techniken und Trends in Form vonBerichten, Bildern und Videos. Zudem verfolgenauch bei Facebook bereits über 28.000 retter.tv-Fans die aktuellen Neuigkeiten und Berichte ausder Welt der Helfer und Retter.

Wer also an der Darstellung seiner Erfahrungenbei Einsätzen, Übungen, Festen oder Messeninteressiert ist und dieses einzigartige Mediumzum Austausch und zur Kontaktaufnahme mitGleichgesinnten nutzen möchte, kann sich direktauf der Plattform www.retter.tv registrieren undloslegen!

Die Plattform für Helfer und Retter

Internetportal: Eine einzigartige interaktive Plattform vernetzt Hilfsorganisationen und Öffentlichkeit

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RETTMOBIL

Rettungsdienst Journal 02+03-2011­16

Von Andreas Bachsleitner

Die Messe Galerie Fulda war auch dieses Jahr vom 11.05. bis zum 13.05. wieder Gastgeber für Europasgrößte Leitmesse für Rettung und Mobilität. Die ebenfalls wieder gestiegene Ausstellerzahl machte es die-ses Jahr einmal mehr nötig, den vorhandenen Raum um drei Zelte auf nun 16 Hallen zu erweitern, um dieinsgesamt knapp 450 Firmen aus mittlerweile 17 Nationen unterbringen zu können. Als Wermutstropfenist zu vermerken, dass auf Grund des anhaltenden Erfolges der RETTmobil die Parksituation in und am Ge-lände mittlerweile etwas problematisch geworden ist. Insgesamt gesehen war es für die 21.850 Besucher,Aussteller und Veranstalter jedoch einmal mehr eine erfolgreiche Veranstaltung, zudem das Wetter vonMittwoch bis Freitag gute Laune aufkommen ließ. Lediglich am Dienstag zum Hauptaufbautag war es wiebei so großen Veranstaltungen kaum anders zu erleben ein wenig hektisch, unübersichtlich und das Orga-nisationspersonal kam doch etwas ins Schwitzen. Aber letztlich kam jeder auf sein Plätzchen und konnteseinen Stand rechtzeitig zur Eröffnung ganz nach Geschmack mal einfach aber auch spektakulär gestal-ten. Bei den medizinischen Produkten gab es diesmal keine weltbewegenden Neuheiten. Dafür wurdendie Angebote der Ausbauhersteller von Einsatz- und Sonderfahrzeugen internationaler, interessanter undwas Signalanlagen und Aufbauten betrifft auch ausgefallener. Insgesamt war zu beobachten, dass eseinen Zuwachs vor allem von Firmen aus den osteuropäischen Nachbarländern und Skandinavien gab. Sowaren unter anderem Firmen wie Nilsson aus Laholm Schweden, Silwi (Estland), Profile (Finnland/Estland)und Medicop aus Slowenien vertreten.

Die Bundeswehr vom 6.Lehrregiment Feldkirchenkam mit einem Exoten oder vielleicht auch mitdem zukünftigen SanKfz für den Sanitätsdienst inKrisen- und Kriegsgebieten. Das Fahrzeug vomTyp “Eagle IV BAT“ ist ein leichtgeschütztes undäußerst geländegängiges SanKfz zur Rettungeines Verwundeten aus einem Gebiet leichter bismittlerer Intensität. Es dient zur sanitätsdienstli-chen Unterstützung der eingesetzten Kampf-truppe durch mobile Erstversorgung sowie alsqualifizierter Verwundetentransporter. Der“Eagle“ wird benutzt, den qualifizierten Primär-

RETTmobil 2011Internationaler geht’s fast nicht

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transport von Verwundeten aller Schweregradevom Ort der Verwundung zu einer Sanitätsein-richtung der Behandlungsebene 1 oder 2 unterrettungsmedizinischer Überwachung und Sicher-stellung der Vitalfunktionen unter Schutz durch-zuführen. Das Fahrzeug verfügt über Signalan-lage, Klimaanlage, Rückfahrkamera, Bergewerk-zeug, Notfallrucksack, EKG, Accuvac Absaugung,Weinmann Beatmungseinheit, Sauerstoff, Schau-feltrage, und ein Casidian Tragensystem in Alu-miniumleichtbauweise. Derzeit befinden sichschon vier Fahrzeuge dieses Typs im Einsatz inAfghanistan rund um Kunduz. Zwei weitere wieauch das auf der Messe ausgestellte Fahrzeugnutzt die Bundeswehr gerade zur Ausbildung.Aus- bzw. aufgebaut wurden die Fahrzeuge vonGeneral Dynamics-Mowag am Standort Kreuzlin-gen (Schweiz).

Toyota Gelände-Rettungswagen

Die polnische Firma Autoform setzte zusammenmit dem Aufbauhersteller Team Concept dieGEstaltung ein neuen geländegängigen Fahrzeu-ges um. Als Basisfahrzeug für den RTW entschiedman sich für einen Toyota Hilux 2.5 D-4D 4x4 mit168 PS und Einzelkabine. Den Kofferaufbau inAluminium Sandwichbauweise mit einem Ge-wicht von ca. 400kg (ohne Ausstattung) und einerStehhöhe im Innenraum von 1,72m fertigte derAufbauhersteller Team Concept. Das Gesamtge-wicht mit Ausbau beträgt 2,4 Tonnen. ZurAusstattung gehört u.a. Umfeldbeleuchtung,Luftfederung und Tragetisch von STEM Italy.

Eagle IV BAT Technische Daten:Antrieb: 4x4 Motor: 6 Zylinder Diesel Geschwindigkeit: 100 km/hLeistung: 184 kw/250 PS Gewicht: 9,5 Tonnen Wendekreis: 15 Meter

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AMZ Kutno

Ein neues Demo Fahrzeug für den schwedischenMarkt stellte die Firma AMZ vor. Der Notfall KTWTyp B auf Basis eines VW T5 Hochdach wurde mitdiversen Front- und Umfeldblitzern in blau undgelb, sowie zwei LED SOS9000 Signalbalken ausdem Standby Sortiment bestückt. Besonderheitsind die von der Firma Standby verbauten LEDFrontblitzer im Spiegel die über eine ECE R65 (E5)Zulassung mit 4 High Power LEDs verfügen unddamit wahrscheinlich die kleinsten typgeprüftenLED-Blitzer der Welt sind. Der BL88 benötigt nureine Bohrung im Spiegel oder sonstigen Flächenvon 29mm (Größe eines € 2 Stücks!). Im Innen-raum befindet sich ein neugestalteter Arbeits-platz für den behandelten RA bzw. Notarzt.Dieser ist mit allen wichtigen Systemen wie PC-Anschluß, Regelung der Sauerstoffzufuhr, Funk-verbindung, Heizung, Beleuchtung, Ablage- undStaufächern für Ampullen, Klemmbrett usw. aus-gestattet. Für den privaten Krankentransport KBHin Hannover fertigte AMZ einen Fiat Ducato Serie3 Typ250 mit RKB Kofferaufbau, Luftfederung,230 Volt Wechselrichter, Schwerlasttrage und auf-fälligem Design.

Der RTW der sogar Fliegen durfte...

Die Firma Silwi aus Tallinn Estland war das erstemal zu Gast in Fulda. Der ausgestellte RTW aufMercedes Sprinter 319 CDI Basis wurde auf Grundder Strecke von Tallinn nach Frankfurt geflogen,und dann von den Silwi Mitarbeitern nach Fuldagefahren. Silwi wurde 1996 gegründet und pro-duziert auf Basis von Mercedes Sprinter Fahrzeu-gen Touristen-, Linien- und Schulbusse, sowieRettungswagen und leichte Militärfahrzeuge.Außerdem werden Liefer- bzw. Kühlwägen undAufbauten für LKW und Anhänger gefertigt.

Die 40 Mitarbeiter fertigen monatlich 4 Ret-tungswagen, die überwiegend zu Kunden nachRußland, Finnland, Ukraine, Norwegen undSkandinavien geliefert werden. Silwi setzt beimAusbau der Einsatzfahrzeuge auf ausreichendeAusleuchtung außerhalb und innerhalb desFahrzeugs, robuste Schränke mit Rollsystem bzw.Schubsystem und abgerundeten Ecken sowieEigenentwicklungen von Innenausstattungen,Schaufeltrage und Touch Panel Systemen.

Katsana Tragensysteme

Praktische Helfer für den täglichen Einsatz undschonend für Rücken und Gelenke sind die neuenFahrtragen, Trageaufnahmen- und tische von derFirma Katsana aus Eislingen. Nach der manuellenFahrtrage “Jupiter“ mit Gasdruckdämpfern istdieses Jahr die “Jupiter“ und “Power Brava“ mitautomatischer Hebe- bzw. Absenkfunktion neuim Programm. Für den Kranken- und Schwerlast-transport, aber auch als Inkubator- oder Intensiv-trage gedacht und ohne jeglichen Kraftaufwand

zu betätigen, wurden diese Tragen miteinem Eigengewicht von 70 kg ent-wickelt. Sie werden mit zwei unabhän-gigen Akkus für je ca. 30 Ladezyklen(hoch/runter/Beleuchtung) betriebenund sind bis maximal 300 kg belastbar.Durch komfortables und leichtes Hand-ling der Bedienelemente durch SensorTouch Tasten müssen keine schwergän-gigen Knöpfe mehr gedrückt, oderHebel gezogen werden. Lediglich einNotknopf (bei Stromausfall) für stufen-lose manuelle Absenkung bzw. An-hebung ist vorhanden. Die “PowerBrava“ verfügt u.a. über zusätzlicheSicherheitseinrichtungen wie Warnbe-leuchtung in Form von vier Warnblink-leuchten (nähe der Haltegriffe), guteWendigkeit durch 4 drehbare Lauf-

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räder und 7 einstellbare Höhen mit automatischerRasterfunktion oder stufenlosen Höhenverstel-lung. Für die Tragen speziell wurden die Trage-tische “Bravo“ entwickelt. Diese sind in den fol-genden Varianten verfügbar:

Bravo 1 StandardBravo 2 Parallel verstellbarBravo 3 Kopf tiefBravo 4 mit hydraulischem Antrieb

und Verbreiterung für den Schwerlasttransport(lt. Hersteller noch nicht lieferbar)Die Beladung in den KTW/RTW erfolgt ohneKraftaufwand, da die Trage eben von demSchienensystem des Tisches aufgenommen wirdund das Unterteil dann automatisch hochgezogenwird. Das Aufladen der Akkus erfolgt über die amTragetisch angebrachte Ladestation.

Neuer RTW Kofferaufbau für das slo-wenische Rote Kreuz Ljubiana

Die Firma Medicop stellte auf derRETTmobil ihren neuen KTW Typ Bmit dem GFK Kofferaufbau “Life-Saver“ vor. Dieser ist auf einemVolkswagen T5 Fahrgestell aufge-baut, mit Automatikgetriebe 2.0/4Motion und 180 PS ausgestattetund nach den strikten Sicherheits-standards nach EN1789-2007 herge-stellt und ausgerüstet. Das Fahrzeugverfügt über eine Innenstehhöhevon 1,92m, Luftfederung von Gold-schmitt und einigen Eigenentwicklungen wie z.B.dem Touch Panel für Fahrgast- und Patienten-raum. Dieses kann beliebig nach Kundenwunschprogrammiert werden. Über das Display in derFahrgastkabine können z.B. Signalanlage, Um-feldbeleuchtung, Reifendruck und Beleuchtunggesteuert werden. Das im Patientenraum verbau-te Panel ist bei dem hier gezeigten Modell mitverschiedensten Anzeigen wie dem Inhalt und derUmschaltung der Sauerstoffflaschen, Regulierungvon Heizung und Klimaanlage sowie der Kom-munikationsanlage programmiert. Informationen zu Medicop: Die Fertigung derjährlich etwa 100-150 Fahrzeuge liegt in Sloweni-en nur etwa 10 Kilometer von der österreichi-schen Grenze entfernt. Seit knapp 30 Jahren wirdhier schon Medizintechnik überwiegend für denslowenischen Markt produziert. 90% der Fahr-zeuge und Medizintechnik werden daher haupt-sächlich ins Inland geliefert. Zu den Kunden imangrenzenden Ausland gehören zwischenzeitlichdas Grüne Kreuz und die Malteser Graz. Speziali-siert hat sich Medicop hauptsächlich auf den Bauvon Fahrzeugen auf VW T5 Basis da es hierfür inSlowenien zahlreiche Servicepartner bzw.Werkstätten und Ersatzteile gibt.

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Spielen Sie noch Golf oder retten Sie schon?

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Rettungs-dienst und der Feuerwehr hat Daniel Koczyba sichentschlossen, eine Ideallösung für besondereEinsatzgebiete zu schaffen. Sein Hobby - das Golf-spiel - hat ihm bei der Umsetzung geholfen.Grundfahrzeug und Idee waren vorhanden undnun musste beides zusammengefügt werden.Dabei wurde Fachpersonal aus Rettungsdienstund Feuerwehr hinzugezogen um auf die ver-schiedenen Anforderungen und Ausstattungenaufmerksam zu machen. Auf der RETTmobilwurde das “RescuEcar“ dann exklusiv präsentiert.Dazu kamen noch einige Stunden wegen ver-schiedener Auflagen des TÜV zum Um- bzw. An-bau von u. a. Fahrer-/ Beifahrersitzen, Frontschei-be mit Scheibenwischer, Lichtanlage/ Blinker undvier Rad Bremssystem. Die gezeigte Ausführungist mit zwei Sitzplätzen, DIN Tragen Vorbereitungbzw. Stryker Trage, Materialschrank, Beleuchtung,Ladegerät, Dach vom 6-Sitzer Golfcar, Wind-schutzscheibe, Spineboard, Feuerlöscher undSignalanlage ausgestattet. Eingesetzt und gete-stet wurde das RescuEcar bereits von mehrerenOrganisationen. Bei der großen Silvesterparty2010/2011 in Berlin wurde es in Zusammenarbeitmit dem DRK Berlin das erste Mal auf der Straßedes 17.Juni zwischen Brandenburger Tor undSiegessäule sowie auf dem Bremer Weg einge-setzt. Desweiteren kam es beim DFB PokalspielAlemania Aachen gegen Bayern München amTivoli im Außenbereich und den danebenliegen-den Parkhäusern und dem internationalenSpringreitturnier in Aachen zum Einsatz. Das“RescuEcar“ wird von einem 5,5 PS Elektromotor(Batterien 48V/6x8V Trojan) angetrieben und hatbei einer Geschwindigkeit von 25 km/h eineReichweite von etwa 50 Kilometern.

RETTMOBIL

­21Rettungsdienst Journal 02+03-2011

NEF von FAHRTEC-Systeme

Seit Juni setzt das BRK KV München ein neuesFahrzeug als NEF bzw. Kommandowagen ein. DieFirma Fahrtec Systeme Neubrandenburg bauteden ersten VW T5 2,0 BiTDI Caravelle Comfortlinemit 180 PS und langem Radstand nach den Vor-stellungen des BRK aus. Weitere Fahrzeuge diesesTyps werden nach einer Erprobungsphase des BRKevtl. folgen bzw. wenn nötig in Ausstattung ver-bessert oder geändert. Das Fahrzeug verfügt überWechselrichter (230 Volt), Zusatzbatterie mit ver-stärktem Generator, Klimaanlage mit zwei Ver-dampfern, Wasserzusatzheizung, Reifenkon-trollanzeige und abnehmbarer Anhängerkupp-lung. Im Fahrgastraum befindet sich auf norm-konformen Befestigungen der Schnierle Alu-Systemboden mit ELW Ausbau, Funktisch undzwei Arbeitsplätzen (Sitzbank und drehbareEinzelsitze). Hier sind die Kommunikationsaus-stattung, (2x 2m BOS/ 2x 4m BOS/ BOS Digital)Telefon und Faxgerät untergebracht. Im Heck-bereich befindet sich ein Schranksystem zurUnterbringung von Medizintechnik, Werkzeugund Warnausrüstung.

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Rettungsdienst Journal 02+03-2011

RETTUNGSDIENST

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Egal wo der Einsatzort liegt...Volkswagen und Wietmarscher bringenSie mit der VW Amarok 4x4 “All TerrainAmbulance“ hin.

Für großes Interesse und neugierigeBlicke sorgte schon am Dienstag vorMessebeginn die Anlieferung des 163 PSstarken Amarok (Trendline) Einsatzfahr-zeugs. Das Grundfahrzeug als 3,04tVariante wurde von Volkswagen mitDoppelkabine an Wietmarscher ohnedem Pritschenaufbau geliefert, und dannmit Aluminiumrahmen und GFK aufgebaut. Ander Federung wurden keine Veränderungen vor-genommen, da der Amarok werksseitig schon mitBlattfedern extra für den Einsatz in unwegsamenGelände ausgestattet ist. Der Aufbau ist in zweiAbschnitte unterteilt. Den Front- und Heckpart,die getrennt voneinander dynamisch beweglichsind um Erschütterungen und Unebenheiten aus-zugleichen. Im Alkoven über der Kabine ist dieSignalanlage und Klimaanlage verbaut. Nach demEinbau der Trennwand in der Kabine wurde unterder rechten Sitzbank im Patientenraum Vaku-ummatratze/Schaufeltrage, an der linken Wandauf Trageschienen EKG, Absaugung undSpritzenpumpe untergebracht. Des weiteren wur-den ein Betreuersitz, 230V Versorgung, Sauer-stoffversorgung, Beatmungseinheit, Tragetisch,Rettungsbrett, Arbeitsscheinwerfer und mehrereStaufächer in dem Aufbau integriert.Der Amarok kann z.B. auch für Bergwachten,Wasserwacht oder für Strände in Urlaubsgebieteninteressant sein, wo man mit normalen KTW/RTWwegen Größe und Gewicht nicht mehr hinkommt.Auch bei Volkswagen wird der Kletterkünstlernoch auf diversen Ausstellungen und Messen zusehen sein und da es schon einige Anfragen ausder Schweiz, Österreich und dem arabischenRaum gibt, werden wir ihn vielleicht bald desÖfteren auf unseren Straßen sehen können.

Erster RTW von Amstra für Rotterdam

Die Firma Amstra lieferte an den kommunalenRettungsdienst der Stadt Rotterdam (Nieder-lande) den ersten RTW mit 3,8t, Miesen Ausbauauf Mercedes Sprinter 319 aus. Das Fahrzeug ist inEurogelb lackiert und mit dem niederländischenDesign und der Ortsbezeichnung bzw. Funk-namen 17-143 beklebt. Der RTW verfügt übereinen PC mit Windows XP, über den u.a.Navigation, Verkehr, Patientendaten, Übermitt-lung von Zielkliniken usw. gesteuert werden kön-nen. Auf der GFK Konsole am Heck wurdenSignaleinrichtung, Scheinwerfer, Rückfahrkameraund die grüne RKL zur Kennzeichnung der

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Rettungsdienst Journal 02+03-2011

RETTUNGSDIENST

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Einsatzleitung integriert. Die Besonderheit andiesem Fahrzeug ist der Ausbau des Innen-raums der nach Kundenwunsch gefertigtwurde. Der Trennwandschrank verfügt überein ausziehbares Ablageelement, dass zurMontage von Defibrillator gedacht ist.Darunter sind zwei Notfallkoffer unterge-bracht, die durch zwei Schubauszüge ent-nommen werden oder zur Versorgung ausdem Koffer aufgeklappt werden können.Hinter dem Schrank ist die Schaufeltrage,bzw. darunter das Fach für einen Tragestuhluntergebracht. Im Staufach hinter der linkenSchiebetür befinden sich Werkzeuge, Helmeund zwei 10 Liter Sauerstoffflaschen.

Die Schweden baten auf der RETTmobil zum“Elchtest“...Die Firma Nilsson ist in Schweden bekannt als die“Autobauer von Laholm“. Auf der RETTmobilwaren sie dieses Jahr zum ersten Mal vertreten.Ein hoch/lang auf Volvo...? hörte ich Besucher derMesse mit aber erstaunten Blicken sagen. Ja, dasbietet sich als schwedisches Unternehmen natür-lich an und der Erfolg gibt den Autobauern recht.In Schweden sind solche Fahrzeuge bei längerenÜberlandfahrten und meist nur geraden Streckengefragt und erfüllen dank ihres Komforts und derguten Straßenlage ihren Zweck vorbildlich, so derGeschäftsführer Per Dahlstrom. Gegründet wurdedie Firma im Jahr 1945 unter dem Namen “YngveNilssons Karosseriefabrik“. Heute heißt das Unter-nehmen Nilsson Special Vehicles und belieferthauptsächlich den skandinavischen Markt. Nilssonentwickelt, fertigt und vertreibt Ambulanzfahr-zeuge, Limousinen und Bestattungsfahrzeuge aufBasis der Volvomodelle V70 und S80. Begonnenhat man mit der Fertigung von Bussen undTransportern, bevor um 1960 mit dem Bau derersten Volvo Ambulanzfahrzeuge begannenwurde. 60 Mitarbeiter bauen jährlich etwa 150-200 Ambulanz- und Bestattungsfahrzeuge sowieLimousinen in verschiede-nen Verlängerungen aus.Das aktuelle hoch/langModell ist auf dem VolvoV70 aufgebaut, wird um100cm verlängert und mitder Patientenkabine ausGFK/Kohlenstofffasernauf- bzw. ausgebaut.Außerdem setzt man beiNilsson auf umfangreicheWarnbeleuchtung rundum das Fahrzeug. In Zu-sammenarbeit mit derFirma Standby aus Troll-hättan (Schweden) wurdeder V70 mit Warnlichtbal-

ken vom Typ SOS9000, mehreren Konsolen anSeiten- und Heck mit blauen/gelben Signalleuch-ten Typ BL76, sowie LED Arbeitsscheinwerfernund blauen Kennzeichen LED Leuchten bestückt.Als neues Produkt von Stand-by sind bei diesemV70 unter den Seitenspiegeln die LED Blitzleuch-ten Typ “Intersector“ BL93 verbaut. Diese sindleicht anzubringen und haben eine Ausleuchtungum fast 180°. Sie sind in blau (BL93) oder gelb(GU93) erhältlich und haben die Maße von 73,1 x47,7 x 74,4mm.Ein weiteres neues Produkt von Standby ist derSignalbalken “WorldBar“ W1 (übersetzt Weltbal-ken) in LED Technik. Er besticht durch seineAerodynamik und seine flache Bauweise (Höhe 47bzw. 65mm). Er kann an Front- und Heck mit meh-reren Feldern in blau, gelb oder weiß und seitlichmit je 2 LED Feldern und Arbeitsscheinwerfernbestückt werden. Die Kombination wie auch hierbildlich gezeigt aus Arbeitsscheinwerfer an Front-und Seite bildet zusammen eine Ausleuchtungvon 90 bzw. 180°. Bei den Längen ist der“WorldBar“ in 880, 1050, 1210, 1380, 1550, 1720und 1890mm mit blauen oder klaren Hauben lie-ferbar.

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Neues Design beim Rettungsdienst Prag

Die Firma KOV aus Velim (CZ) stellte einen im Außen- und Innenbereich neu gestalteten Kofferaufbau vor.Fünf dieser Fahrzeuge wurden zwischenzeitlich schon an den Rettungsdienst der Stadt Prag geliefert undweitere sind im Bau. Der MB Sprinter 519 CDI ist mit einem Kofferaufbau in Aluminium Sandwichbauweiseaufgebaut und mit dem neuen auffälligem und reflektierenden “Prager“ Design beklebt. Die in hellemMintgrün gehaltene Inneneinrichtung wurde auf Kundenwunsch in dieser Anordnung gestaltet undbesteht u.a. aus Aluminium Schranksystemen-/Halterungen und Arbeitsflächen, STEM Tragetisch Italy,Stryker Trage und zwei klappbaren Betreuersitzen an der linken Seite. Die Innenmaße des RTW betragen3,8 x 1,9 x 1,85m.

Anzeige

Fotos und Text: Andreas Bachsleitner, Redaktionell überarbeitet von Andreas Zimmermann

www.retter.tvwww.bvrd.org

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NEWS

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Der­ Sachsische­ Staatsminister­ des­ Innern

Markus­Ulbig­und­der­Minister­des­Innern,­fur

Sport­und­Infrastruktur­des­Landes­Rheinland

Pfalz,­ Roger­ Lewentz,­ unterzeichneten­ am

Rande­ der­ Innenministerkonferenz­ in­ Frank-

furt­ eine­ Vereinbarung­ zur­ Nutzung­ des

SAFER-Simulationssystems­ bei­ der­ Durch-

fuhrung­ von­ Katastrophenschutzubungen­ im

Freistaat­Sachsen.

Auch­ die­Katastrophenschutzkrafte­ des­ Frei-

staates­ Sachsen­ sind­ gefordert,­ die­ Ablaufe

im­ Katastrophenfall­ immer­ wieder­ zu­ uben.

Wie­notwendig­die­Sicherstellung­eines­funk-

tionierenden­ Katastrophenschutzes­ auf

hohem­Niveau­ist,­hat­sich­gerade­erst­wieder

bei­ der­ Bewaltigung­ des­ Sommerhochwas-

sers­ 2010­ gezeigt.­ „Wir­ freuen­ uns­ auf­ die

Kooperation­mit­Sachsen­in­diesem­wichtigen

Feld­der­Inneren­Sicherheit.­Das­Ausbildungs-

system­SAFER­ist­hochmodern­und­in­dieser

Form­ bundesweit­ einzigartig.­ Durch­ die

Partnerschaft­ wird­ es­ moglich­ sein,­ gemein-

sam­das­System­weiterzuentwickeln.­SAFER

wird­kunftig­auch­durch­die­„sachsische­Brille“

betrachtet­ –­ Potenzial­ fur­ neue­ Ideen­ durfte

garantiert­sein“,­sagte­Innenminister­Lewentz.

„Mit­ Abschluss­ der­ Vereinbarung­ stellen­ wir

unseren­Landkreisen­eine­moderne­ Ubungs-

moglichkeit­zur­Verfugung, die

die­ bereits­ bestehenden­ Ub-

ungsverpflichtungen­ um­ eine

weitere­ Komponente­ erganzt.

Es­ ist­mir­ wichtig,­ dass­ unsere

Landkreise­ gut­ auf­ ihre­ Auf-

gaben­ im­ Katastrophenschutz

vorbereitet­sind“,­so­Staatsmini-

ster­ Ulbig.­ Vorgesehen­ ist­ zu-

nachst­eine­Erprobung­des­Sys-

tems­in­Sachsen.­Dabei­werden

die­ Ubungsinhalte­ in­ Abstim-

mung mit­ der­ Landesfeuer-

wehrschule­ Sachsen­ und­ den

Katastrophenschutzbehorden

auf­die­ jeweiligen­Anforderungen­zugeschnit-

ten.­ SAFER­ ist­ ein­ computergestutztes

Simula-tionssystem­ fur­ die­ Ausbildung­ von

Einsatzkraften­ im­ Katastrophenschutz,­ das

von­der­Landesfeuerwehr-­und­Katastrophen-

schutzschule­ des­ Landes­ Rheinland-Pfalz­ in

Kooperation­ mit­ der­ Universitatsmedizin­ der

Johannes­ Gutenberg-Universitat­ Mainz­ und

dem­Bundeswehrzentralkrankenhaus­Koblenz

entwickelt­ und­ dort­ fur­ Ausbildungs-­ und

Ubungszwecke­eingesetzt­wird.­

Das­System­bietet­ die­Moglichkeit,­ verschie-

dene­ Szenarien,­ wie­ beispielsweise­ Hoch-

wasser,­Zugunglucke­oder­Chemieunfalle­rea-

litatsnah­ zu­ uben.­ Die­ Ubungsteilnehmer

konnen­ sich­ in­ der­ 3-D-Simulation­ frei­ im

Szenario­bewegen.­ Insbesondere­auf­das­ im

Katastrophenfall­ erforderliche­ enge­ Zusam-

menwirken­aller­am­Einsatz­beteiligten­Krafte

der­Feuerwehren,­des­Rettungsdienstes,­des

Katastrophenschutzes­ und­ der­ Polizei­ wird

besonderes­Augenmerk­gelegt.

Quelle:­ Ministerium des Innern, für Sport undInfrastruktur Rheinland-Pfalz

Katastrophenschutz

Rheinland-Pfalz und Sachsen schließenAusbildungskooperation im Katastrophenschutz

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Rettungsdienst Journal 02+03-2011

RETTUNGSDIENST INTERNATIONAL

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Bereits zum 16. Mal fand das Schweizer Notfall-symposium des VRS (Vereinigung Rettungs-sanitäter Schweiz) und der SGNOR (SchweizerGesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin)statt. Alle zwei Jahre wird diese Veranstaltungvon Notärzten, Notfallpflegepersonal sowieMitarbeitern von Rettungsdiensten und Feuer-wehren bzw. First Responder Einheiten zumgegenseitigen Erfahrungsaustausch genutzt.Außerdem wird hier eine Industrieausstellung,sowie ein breites Fortbildungsspektrum ange-boten. Vom 27. - 28.Mai 2011 fand die Messedieses Jahr in der Landeshauptstatt Bern statt.Das BEA Bern Expo Gelände bot hierfür denmittlerweile 50 Ausstellern, sowie knapp 500Besuchern und Teilnehmern der Fortbildungenbzw. der Workshops aus der Schweiz, Frank-reich, Deutschland, Italien, und Österreich einegeeignete Location.

Die Messe ist von der Größe her mit der deut-schen Veranstaltung “RETTmobil“ nicht zu ver-gleichen, aber dennoch für die Einsatzkräftedieser Regionen ein gute Alternative um Neue-rungen über Fahrzeug- und Medizintechnik,sowie Vorträgen und Änderungen zu Erfahren.Das Programm erstreckte sich an den zwei Ver-anstaltungstagen ganztägig über verschiedeneEinsatzszenarien und Vorkommnisse wie z.B.

Verbrennungen, Elektrounfälle, Organspende,aktuelle Therapiestrategien zur Behandlungdes akuten Koronarsyndroms, Schlangenbisseund Großschadensereignisse. Hierzu wurdenmehrere namhafte Professoren, Ärzte undReferenten u.a. des BW Krankenhauses Ulm,Schutz & Rettung Zürich, Sanitätspolizei Bern,Kantonsspital Winterthur sowie der REGA(Luftrettung) eingeladen.

In der Industrieausstellung waren diverseAussteller bzw. Lieferanten von Rettungsfahr-zeugen und Medizintechnik wie ACT-Specialcar,Ambu-Tech AG, Mahler GmbH, MedLife S.A.,Willy Bertolaso AG, Ariva Hauser, Orion (Italy)sowie Dräger, Ferno, Schiller und ZOLL vertre-ten.

Schweizer Notfallsymposium 2011

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RETTUNGSDIENST INTERNATIONAL

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MedLife S.A. Genf

Die Firma ist seit einigen Jahren Lieferant vonEinsatzfahrzeugen und Medizintechnik haupt-sächlich in der südlichen bzw. französisch spre-chenden Schweiz. Spezialisiert hat man sichhierbei auf den Vertrieb von Rettungswagenauf Ford E-350 bzw. GMC-4500 Basis mit Koffer-aufbau und Typ II Vans der canadischen FirmaCrestline Coach. Mitte 2010 wurde ein Koffer-aufbau erstmals auf ein Iveco Fahrgestell ge-setzt bzw. aufgebaut. Auf der Messe in Bernstand das dritte RTW Kundenfahrzeug auf IvecoDaily 50 C17 Diesel (Euro 5 Norm) und einemVerbrauch von ca. sechs Litern. Das Basisfahr-zeug ist werksseitig mit Luftfederung und 176PS Automatikgetriebe (wahlweise sechs Gang-Schaltung) ausgestattet, und verfügt über einLeiterrahmen Chassis (U-Chassis). Der in Berngezeigte Iveco Typ III Kofferaufbau ist wegendes Kundenwunsches das “kleine“ CrestlineModul mit einer Innenstehhöhe von 1,70m. Derkomplett in Aluminiumbauweise und pulverbe-schichtete Koffer verfügt über eine Wandstärkevon fünf Zentimetern mit spezieller Isolierung.Im Innenraum finden sich qualitativ hochwärti-ge Staufächer, Ablagen und Amaturen, die anverletzungsgefährdeten Stellen mit Polster-material versehen sind. Des weiteren gibt eseinige Besonderheiten wie den Betreuersitz mitintegriertem Kinder Rückhaltesystem, getrenn-te Wärme- und Kühlbox, eine aus hygienischenGründen am Deckenrand verbaute Heizungbzw. Klimaanlage, sowie einer Luftabsaugungaus dem Patientenraum und den Frischtluftein-lass bzw. Zuluft. Der Kofferaufbau verfügt wei-terhin über eine eigene Stromzufuhr mit zweiBatterien, die bei Ausfall der Autobatterie imFound das Fahrzeugs mit Strom Versorgen kön-nen. Der RTW verfügt außerdem über mehrereStaufächer, die seitlich bzw. an den Ecken amHeck zu finden sind. Hier können Spineboard,Rettungsstuhl, bzw. EKG, Notfallrucksäcke usw.verstaut werden. Der Kofferaufbau wird inCanada umfangreichen Crashtests undPrüfungen wie auch z.B. Stürtzen und Über-

schlägen unter-zogen. Auchdarum wird vonCrestline eineGarantie biszum ersten Kof-ferwechsel ge-währt.

Die Firma ACT-Specialcar ist die SchweizerVertretung der in Deutschland ansäßigenFirmen Wietmarscher, BAUS und Miesen. Es istdurchaus bekannt, dass Schweizer Einsatzfahr-zeuge oft sehr aufwendig und bunt beklebt

sind. Mit einer etwas außergewöhnlichenFarbgebung fiel allerdings auf dem ACT Standgleich ein sehr aufwändig beklebter MercedesVF-212 Bonna (E-250) Miesen hoch/lang insAuge. Das Fahrzeug ist zwar auch wegen derumfangreichen Ausstattung bei SchweizerRettungsdiensten im Krankentransport selten,aber bei diversen privaten Anbietern undRückholdiensten wegen der komfortablenFahreigenschaften gern gesehen.

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RETTUNGSDIENST INTERNATIONAL

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BAUS Rettungswagen für SIS Neuchatel

Für den SIS (Service d`Incendie Et De Secours =Feuerwehr & Rettungsdienst) der RegionNeuchatel baute Baus bereits den dritten Ret-tungswagen auf Basis des Mercedes SprinterKasten 519 CDI (190PS) als 4x4 Version aus. DerAusbau erinnert hierbei an die amerikanischeAusstattung der vergangenen neuchatellerFahrzeuge die auf Ford E-350 TypII, und ChevyTyp I 4x4 Basis aufgebaut waren. So verfügendie jetzigen RTW über eine seitliche Sitzbank,und einige wie Regalböden wirkende Ablage-fächer, auf denen EKG, Notfallrucksäcke undAbsaugpumpe untergebracht sind. Das Fahr-zeug hat die Mercedes eigene Luftfederungund keinen Tragetisch. Bei der Signalanlagehandelt es sich um zwei LED Balken Typ “Blade“sowie Frontblitzer und Lautsprecher der FirmaTomar. www.baus.at

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RETTUNGSDIENST INTERNATIONAL

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Rettung Grenchen wählte FAHRTEC

Wunderschön am Jura Südfuß im “Lebern“Gebiet gelegen liegt Grenchen (Kanton Solo-thurn). Der hier ansäßige Rettungsdienst be-treut die 16.500 Einwohner der Stadt Grenchen,14 umliegende Gemeinden sowie den Regional-flughafen Grenchen und ist in dem etwa 20Kilometer umfassenden Einsatzgebiet für Not-fallrettung und Krankentransport zuständig.Desweiteren umfassen die Leistungen z.B.Intensiv- und Organtransporte, Hintergrund-und Notarztdienst, sowie Sanitätsdienste beiVeranstaltungen.

Hierfür stehen den 25 Mitarbeitern/innen dreiRettungswagen, ein Notfallkrankenwagen undein Notarztfahrzeug zur Verfügung. ZweiTeams sind hier im 24h Dienst im Einsatz. Mitte2010 durften sich die Mitarbeiter der RettungGrenchen über zwei neue RTW auf MercedesSprinter 519 4x4 mit FAHRTEC Kofferausbaufreuen. Die beiden baugleichen Fahrzeuge wur-den u.a. mit Lifepak12 EKG Telemetrie, AccuvacAbsaugung, Notfallrucksack, Kindernotfallruck-sack, Spineboard, Bergewerkzeug, und Ab-sperrmaterial ausgestattet. Das EKG und dieAbsaugpumpe können zusätzlich durch einAussenfach am Kofferaufbau vom Fahrer ander Einsatzstelle schnell entnommen werden.Außerdem bieten diese RTWs einen hohenStandard an Sicherheiteinrichtungen. Durch dieumfangreiche Reflexbeklebung rund um dasFahrzeug, Heckwarnlichtleiste, Wheelen Sig-nalbalken sowie gelben LED Blitzleuchten inden Türen wird eine optimale Warnwirkungund Sichtbarkeit gewährleistet. www.fahrtec-systeme.de

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RETTUNGSDIENST INTERNATIONAL

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zusätzliches Anästhesiepflegepersonal beschäf-tigt und bewältigt jährlich etwa 1.700 Einsätze.Das Einsatzgebiet umfasst den Kanton Nidwal-den und Engelberg (Kanton Obwalden) mitrund 45.000 Einwohnern.

Das zweite ebenfalls sehr auffällig lackierteFahrzeug in Stans ist eine Einsatzambulanz(KTW) auf VW T5 mit BAUS Ausbau. Im Designwird hier durch den Schlüssel ein Teil desKantonswappens wiedergegeben.

Neues Alarmierungssystem amVierwaldstättersee

Vor 60 Jahren wurde der erste Rettungswagenam Kantonsspital Nidwalden (NW) in Dienstgestellt. Als “dringliches Bedürfnis“ bezeichnetam 27. Februar 1950 der Regierungsrat vonNidwalden die Anschaffung eines eigenenKrankenwagens für das Kantonsspital. SeitEnde 2010 rückt nun der Rettungsdienst mitdem Neuen auffällig lackierten RTW aufMercedes Sprinter 519 CDI 4x4 aus. Desweiterenläuft mit diesem von Dlouhy (Österreich) aus-gebauten Fahrzeug gerade ein Pilotprojekt. Alserstes Rettungsfahrzeug in der Zentralschweizist die neue Ambulanz mit einem Bordrechnerausgestattet. Dieser arbeitet auf der Basis einesnormalen PCs und verfügt über ein elektroni-sches Einsatzleitsystem. Hierbei ist es möglich,z.B. sämtliche aktuellen Einsatz- und Gebäude-pläne im Einsatzgebiet, sowie unter der Rubrik“Point of Interest“ z.B. Kartendarstellungenwie Landepunkte von Gleitschirmfliegern zuhinterlegen. Die Testphase soll etwa 12 Monatedauern und dann evtl. auch bei Fahrzeugen inObwalden, Uri, Schwyz und Luzern zum Einsatzkommen. Die dazugehörende Software wurdevon der Firma “XOR“ in Zürich entwickelt. Aus-gestattet ist der RTW u.a. mit STEM Tragetisch,Lifepak 15 Telemetrie, Accuvac Absaugung,Notfallrucksack und Stryker Raupentragestuhl-und Trage. Beim Rettungsdienst in Stans sindderzeit 15 Mitarbeiter/innen sowie bei Bedarf

Text und Fotos:Andi BachsleitnerFotograf von Einsatz-und Sonderfahrzeugen www.Bachsleitner.com

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Rettungsdienst Journal 02+03-2011

WEITERBILDUNG

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Für­ ihre­ internationalen­ Schulungsprojekte

erhielt­ die­ incentiveMED­ Rettungsdienst-

schule­ in­ Erbach/Odenwald­ und­ die­ Para-

medic­ Akademie­ in­ der­ Bundeshauptstadt

Berlin­nun­die­kooperative­Unterstützung­des

Weltmarktführers­für­Endoskopische­Medizin-

technik­Karl­Stortz­aus­Tuttlingen.­Da­an­den

beiden­ Schulungsstandorten­ in­ Deutschland

auch­ Fachpersonal­ aus­ Südamerika,­ Ost-

europa­ und­ dem­ Nahen­ Osten­ ausgebildet

wird­und­die­Schule­daher­ein­wichtiger­Bot-

schafter­ für­ die­ Qualität­ „Made­ in­ Germany“

ist,­war­es­ für­den­Hersteller­von­endoskopi-

scher­Medizintechnik­ ­ wichtig­ und­ selbstver-

ständlich­die­Zusammenarbeit­mit­der­innova-

tiven­Gesellschaft­zu­suchen.­

Die­incentiveMED­Gesellschaft­zur­Förderung

der­präklinischen­Notfallmedizin­erhielt­daher

im­Juni­2011­eine­komplette­Ausstattung­eines

Karl­ Stortz­ C-Mac­ Video­ Laryngoskopsys-

tems.­ Teilnehmer­ der­ Weiterbildung­ zum

Europa-Paramedic,­ die­ mittlerweile­ in­ 24

Ländern­der­Erde­und­durch­die­UN­anerkannt

ist,­sowie­Gäste­und­Studenten­aus­aller­Welt,

können­ somit­ in­ den­ modernsten­ Techniken

des­Atemwegmanagements­und­der­Behand-

lung­ schwieriger­ Atemwegkomplikationen

geschult­werden.­

2012­ wird­ die­ Gesellschaft­ zwei­ Mobile

Simulationszentren­ in­ Deutschland

und­ in­ Lima/Peru­ in­ Betrieb­ nehmen.

Derzeit­ befinden­ sich­ bei­ incentive-

MED­ peruanische­ Studenten­ in­ Aus-

bildung.­ Diese­ Fachkräfte­ werden

künftig­ die­ hohe­ Qualität­ der­ Ausbil-

dung­ zum­Europa-Paramedic­ auch­ in

die­Andenstaaten­ tragen­ und­ dort­ als

Multiplikatoren­für­eine­qualitative­und

vor­ allem­personelle­Optimierung­des

Rettungsdienstes­ Sorge­ tragen.­ Die

gemeinnützige­Gesellschaft­ incentive-

MED­ feiert­ 2011­ ihr­ 15jähriges­ Jubi-

läum­ und­ 2012­ das­ 15jährige­ Bestehen­ der

Rettungsdienstschule­im­Odenwald.­Dies­soll

im­ Rahmen­ eines­ einwöchigen­ Schulungs-

events­vom­4.-10.­Juni­2012­gebührend­gefei-

ert­ werden.­ Dann­ können­ Besucher­ aus

Deutschland­und­Festgäste­aus­aller­Welt­die

zahlreichen­ Innovationen­ bestaunen,­ die

incentiveMED­ in­ der­ Schulung­ von­ rettungs-

dienstlichem­Fachpersonal­einsetzt.

Weitere Informationen:

www.incentiveMed.com

incentiveMED Gesellschaft zur Förderung der präklinischenNotfallmedizin gGmbHstaatlich anerkannte Fachschule für den RettungsdienstElsa Brändströmstrasse 1364711 Erbach

Neueste Technik zum Atemwegsmanagementfür die incentiveMED Rettungsdienstschule

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Rettungsdienst Journal 02+03-2011

FORTBILDUNG

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Weiterbildung für Rettungsaisstenten: Das DeutscheHerzzentrum in München bildet sie zu Intensivpfle-geassistenten aus.

Nach Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtswerden in Krankenhäusern, ambulanten und sta-tionären Pflegeeinrichtungen im Jahr 2025 voraus-sichtlich etwa 112.000 Pflegevollkräfte fehlen.

Der wachsende Fachkräftemangel stellt vieleKrankenhäuser bereits jetzt vor eine große Heraus-forderung. Um den Personalnotstand in den Klini-ken abzumildern, hat der PersonaldienstleisterTrenkwalder Medical Care aus München nun eineviermonatige Fachweiterbildung für Rettungsassis-tenten zu "Pflegeassistenten für Funktionsbereiche"entwickelt.

Neue berufliche Perspektiven

"Damit können wir einerseits die Personalsituationan den Kliniken entzerren und andererseits für dieBerufsgruppe der Rettungsassistenten ganz neueberufliche Perspektiven schaffen", sagt AlexanderHeimerl, Prokurist bei der Trenkwalder MedicalCare.

Der Weiterbildung liegt der Gedanke zugrunde,dass Rettungsassistenten über eine Ausbildung ver-fügen, die bereits zahlreiche Aspekte der Pflegeaus-bildung umfasst. Darüber hinaus weise der Arbeits-alltag eines Rettungsassistenten viele Analogien zuder Arbeit in einer Notaufnahme oder auf einerIntensivstation auf, sagt Heimerl.

Innerhalb eines 480 Theorie- und 160 Praxisstundenumfassenden Vollzeitlehrgangs werden interessierteRettungsassistenten sattelfest für ihren Einsatz inder Klinik gemacht.

"Pflegeassistenten für Funktionsbereiche"

Der Unterricht umfasst Themen wie zum BeispielPharmakologie, Anästhesieverfahren, präoperativesManagement und Grundpflege. Die theoretischeAusbildung erfolgt bei der "medakademie", einemstaatlich anerkannten Bildungsträger. Den Praxisteilkönnen die künftigen "Pflegeassistenten für Funk-tionsbereiche" in ausgewählten Krankenhäusernabsolvieren.

Dabei werden die Inhalte der Fachweiterbildung andie betreffende Klinik und die Erfordernisse derStationen, auf denen die Teilnehmer arbeiten wer-

den, angepasst. Die Kliniken übernehmen die Lohn-und Lehrgangskosten - im Gegenzug verpflichtensich die Absolventen, dem betreffenden Kranken-haus nach dem Lehrgang für mindestens zwei Jahreals Fachkraft zur Verfügung zu stehen.

Ein im vergangenen Jahr gestartetes Pilotprojekt amDeutschen Herzzentrum in München hat gezeigt,dass das in Zusammenarbeit mit Krankenhäusernund Rettungsdienstschulen entwickelte Konzeptaufzugehen scheint: Die Rettungsassistenten wur-den als Intensivpflegeassistenten in zwei herzchirur-gischen Intensivstationen fortgebildet und einge-setzt. Sämtliche Absolventen wurden zum Abschlussder Ausbildung von ihrer jeweiligen Klinik über-nommen.

Die erste reguläre Fachweiterbildung hat nun imMai 2011 in Frankfurt am Main begonnen. Die rund40 Absolventen sollen später an der dortigenUniversitätsklinik zum Einsatz kommen.

Interesse der Krankenhäuser an den neuen Fach-kräften ist sehr groß

Nach Angaben von Alexander Heimerl ist dasInteresse der Krankenhäuser an den neuenFachkräften sehr groß. "Vor allem im Bereich derAnästhesie und der Intensivmedizin wird dringendPersonal gebraucht", konstatiert Heimerl im Ge-spräch mit der "Ärzte Zeitung".

Für die Rettungsassistenten liegen seiner Einschät-zung nach die Vorteile auf der Hand: "Ihren neuenArbeitsalltag in den Krankenhäusern können sie mitdem Privatleben besser abstimmen. Dort haben dieAssitenten eine deutlich geringere Bruttoarbeitszeit,und das bei annähernd gleichem Verdienst."

Attraktiv sei die Weiterbildung darüber hinaus fürangehende Medizinstudenten, die ihre Wartesemes-ter sinnvoll nutzen wollen. "Sie können sich erst ein-mal zum Rettungsassistenten ausbilden lassen undmit einer solchen Weiterbildung schon einmal denKlinikalltag kennen lernen", verdeutlicht Heimerl.

Potenzielle Teilnehmer der Fachfortbildung müssensich einem ausführlichen Eignungsfeststellungstestunterziehen. Weitere Voraussetzung: Die Bewerber müssen bereits zwei Jahre im Rettungsdienst tätiggewesen sein.

Erstpublikation: “Ärzte-Zeitung“ am 22.08.2011www.aerztezeitung.de

Rettungsassistenten gehen als Pflegekräfte in die KlinikEin neues Weiterbildungskonzept für Rettungsassistenten soll dem Pflege-Fachkräftemangel entgegenwirken

Von Nina Giaramita

Page 33: Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

Rettungsdienst Journal 02+03-2011

NEWS

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Die „Bundesvereinigung der Arbeitsgemein-schaften Notärzte Deutschlands (BAND) e.V.“hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 18.Marz 2011 in Berlin einen neuen Vorstandgewahlt.Die Landerarbeitsgemeinschaften, welche dieinsgesamt 10.000 organisierten Notarztinnenund Notarzte vertreten, wahlten den LeipzigerAllgemeinmediziner Dr. med. Michael Burgk-hardt einstimmig zum neuen Vorsitzenden.Burgkhardt grundete die Sachsische Arbeits-gemeinschaft (AGSN) im Jahre 1990 und vertrittseitdem diese Organisation in der Mitglieder-versammlung. Er ist insbesondere durch seineberufspolitischen Aktivitaten und die Leitungzahlreicher Fortbildungskurse bekannt. Zu sei-nen Stellvertretern wurden gewahlt: Prof. Dr.med. Peter Sefrin aus Wurzburg und derAnasthesist Frank H. Riebandt aus Siegburg.Schatzmeister wurde erneut Dr. med. FrankHeinrich aus Rathenow/Brandenburg; als neuerSchriftfuhrer wurde Dr. med. Hartwig Marungaus Hamburg gewahlt.Die BAND engagiert sich nicht nur fur die Be-lange der deutschen Notarztinnen und Not-arzte, sondern beteiligt sich unter anderemauch an der Uberarbeitung des Rettungsassi-stentengesetzes. Der neue Vorstand setzt sichals wesentliches Ziel fur seine Wahlperiode, dieZusammenarbeit der Landerarbeitsgemein-schaften zu optimieren und die Folgegenerat-ion eines neuen Vorstandes fur die kunftigenJahre aufzubauen.

Deutsche Notä� rzte mit neuem Vorstand

Dr. med. Michael Burgkhardt Vorsitzender der BAND

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Page 34: Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

RETTUNGSDIENST

Rettungsdienst Journal 02+03-2011­34

Der seit 1999 in Rheinland-Pfalz eingefü� hrteIndikationskatalog fü� r den Notarzteinsatz (Not-arztindikationskatalog (NAIK)) hat sich zu einerwesentlichen Orientierungshilfe fü� r alle amRettungsdienst Beteiligten und insbesondere fü� rdie Leitstellen zu einer bewa�hrten Leitlinie zurEntsendung des Notarztes entwickelt. Bundesweitwar der NAIK der erste fü� r alle Leitstellen ver-bindlich eingefü� hrte Katalog für den Notarztein-satz. Nach der ursprü� nglichen Entwicklung undnochmaligen Ü� berarbeitung durch das Rudolf-Frey-Forum fu� r Notfallmedizin e.V. (RFFN) im Jahr2007 ist der NAIK erneut inhaltlich ü� berarbeitetund dem aktuellen wissenschaftlichen Standardangepasst worden.

„Der neue Katalog ist auf der Höhe der Zeit, es istwichtig dass er sich an die rasant entwickelndenHerausforderungen der notfallmedizinischen Ver-sorgung der Bevölkerung angepasst wurde“

sagte Innenstaatssekretärin Heike Raab. DerNAIK solle in erster Linie den Disponentinnen undDisponenten in Integrierten Leitstellen und Ret-tungsleitstellen als Leitlinie fur die Entsendungeines notarztbesetzten Rettungsmittels dienen.Daruber hinaus stelle er aber auch fur alle ande-ren Beteiligten im Rettungsdienst eine Orientie-rungshilfe dar, was auch die die Nachforderungnotarztbesetzter Rettungsmittel am Einsatzorteinbezieht, so die Staatssekretarin.

Den Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstel-len kommt fur die Entsendung notarztbesetzterRettungsmittel die zentrale koordinierende Rollezu. Die Disponenten mussen am Telefon entschei-den, ob ein unmittelbarer oder zu erwartenderlebensbedrohlicher Zustand besteht oder schweregesundheitliche Schaden drohen. Durch dieNachforderung eines Notarztes erst durch den amEinsatzort eingetroffenen Rettungswagen kannbei vielen Erkrankungen oder Verletzungen wert-volle Zeit verloren gehen. Gleichzeitig muss aller-dings auch vermieden werden, dass der Notarztnicht zu Situationen entsendet wird, in denen ergar nicht notwendig ist und dann fur andereNotfalle nicht mehr zur Verfugung steht. Bereitsin der ersten Version des NAIK wurden hierzu zwi-schen patientenbezogenen und notfallbezoge-nen Indikationen unterschieden. Zur Ermittlungdes Zustandes des Patienten am Telefon bestehtdie Notwendigkeit der Erfassung von tatsachli-chen oder potentiellen Storungen von lebens-wichtigen Korperfunktionen (Vitalfunktionen:Bewusstsein, Atmung, Herz-Kreislauf, Schmerz)anhand einer strukturierten Abfrage. Mit derNovellierung des NAIK werden auf die hieraus

ergebenden „Patientezustandsbezogenen Indi-kationen“ ein besonderer Schwerpunkt gelegtund beispielhaft am Telefon zu stellende Fragendargestellt. Zusatzlich werden Situationen ange-fuhrt, die zwar haufig zu Hilfeersuchen in einerLeitstelle fuhren, die aber von tatsachlichenVitalfunktionsstorungen anhand der strukturier-ten Abfrage unterschieden werden mussen undkeine Notarztindikation darstellen. Damit werdenhaufig angefuhrte Interpretationslucken ge-schlossen. Neben der Erfassung des Patienten-zustandes existieren Notfallsituationen, bei derenVorliegen per se bereits von der akuten Vitalge-fahrdung eines oder mehrerer Patienten auszuge-hen ist. Dazu gehoren beispielsweise Verkehrsun-falle mit hoher Geschwindigkeit. Auch die Liste

dieser notfallbezogenen Indikationen wurde

uberarbeitet und es werden zusatzlich Situatio-nen aufgefuhrt, die tatsachlich primar keineEntsendung eines Notarztes bedurfen, sondernauch durch andere Rettungsmittel oder Versor-gungsangebote abgedeckt werden konnen.

Die Beispiel im Abschnitte „PatientenbezogenenIndikationen“ als auch die aufgeführten „Not-fallbezogenen Inidikationen“ werden in den inRheinland-Pfalz eingefuhrten landeseinheitlichenEinsatzcodes der Leitstellen abgebildet. Ihrestrukturierte Ermittlung auf der Basis einheitli-cher Kriterien fur den Einsatz notarzt- und nichtnotarztbesetzter Rettungsmittel stellt die Grund-lage fur ein umfassendes rettungsdienstlichesQualitatsmanagement dar. Der Notarztindika-tionskatalog ist damit Grundvoraussetzung furein notfallmedizinisch effektives, wirtschaftlicheffizientes und damit zukunftsfahiges Arbeitendes Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz.

Quelle: Ministerium des Innern, für Sport undInfrastruktur Rheinland-Pfalz

Neuer Indikationskatalog fü� r den Notarzteinsatz in Rheinland-Pfalz

Page 35: Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

RETTUNGSDIENST

Rettungsdienst Journal 02+03-2011 ­35

Foto links: Ärztlicher Leiter Rettungs-dienst (ÄLRD) Kaiserslautern, Dr. med.Marc Kumpch, Staatssekretärin HeikeRaab und Ministerialdirigent PeterGrüßner bei der Übergabe des NAIK2011.

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LUFTRETTUNG

Rettungsdienst Journal 02+03-2011­36

Seit 20 Jahren wird die HallenserStation am Flugplatz Halle/Oppinvon der HSD Luftrettung gem-einnützige GmbH betrieben. An-lässlich dieses Jubiläums veranstal-tete die HSD Luftrettung heuteunter der Schirmherrschaft desMinisteriums des Innern des LandesSachsen-Anhalt eine Feierstunde.Rund 80 geladene Gäste, unterIhnen Kooperationspartner ausPolitik, Rettungsdienst und Me-dizin, folgten der Einladung.

Dr. Hans Jörg Eyrich, Vorstand derDRF Luftrettung, eröffnete denFestakt mit den Worten: "Im Juni1991 hat die HSD Luftrettung hieram Flugplatz Halle/Oppin die Luftrettungssta-tion gegründet. 20 Jahre später leisten„Christoph Sachsen-Anhalt“ und „ChristophHalle“ rund 1.350 Einsätze im Jahr. In denersten sechs Monaten dieses Jahres war Hallemit 976 Einsätzen die bundesweit einsatzstärk-ste Station der DRF Luftrettung. Auch zukünf-tig wünschen wir uns eine erfolgreiche Fort-führung unserer lebenswichtigen Arbeit inHalle. Derzeit schreibt das Ministerium desInnern alle Luftrettungsstationen in Sachsen-Anhalt neu aus. Alles, was wir an unsererHallenser Station in den vergangenen zweiJahrzehnten aufgebaut haben, wird durchdiese Ausschreibung keinesfalls in Frage ge-stellt. Wir werden uns dieser Herausforderungstellen und wünschen uns, unsere Arbeit amFlugplatz Oppin auch zukünftig weiterführenzu können."Im Anschluss an Vorstand Dr. Hans Jörg Eyrichwürdigten mehrere Grußredner die erfolgrei-che Arbeit der Hallenser Luftretter. Staats-sekretär Dr. Ulf Gundlach, Ministerium desInnern des Landes Sachsen-Anhalt, betonte:"Die HSD Luftrettung war uns in den vergan-genen 20 Jahren stets ein verlässlicher Partnerund hat ihre Leistungsfähigkeit bewiesen.Luftrettung wird oft als selbstverständlichangesehen. Ich selbst musste jedoch erfahren,wie wichtig schnelle Hilfe aus der Luft ist, alsein Kollege während der Arbeit plötzlichzusammenbrach."

Landrat Frank Bannert und Uwe Stäglin,Beigeordneter der Stadt Halle, gingen an-schließend auf die Bedeutung der Luftrettungfür die Menschen in der Region ein. Dirk

Dunkelberg, Niederlassungsleiter der AOKSachsen-Anhalt, schloss sich seinen Vorrednernan und sprach der HSD Luftrettung im Namenaller Versicherten seinen Dank für ihr Engage-ment aus.Anschließend betonte Felix Ludwig Peter, Re-feratsleiter Ambulante Versorgung des Ver-bandes der Ersatzkassen e.V. der Landesvertret-ung Sachsen-Anhalt: "Unsere Versicherten sindbei Ihnen in den besten in Händen. Ich bedan-ke mich für die gute Zusammenarbeit undfreue mich auf weitere Jahre mit Ihnen." Dr. Ralph Stuttmann, Direktor der Klinik fürAnästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizinund Schmerztherapie der Berufsgenossen-schaftlichen Kliniken Bergmannstrost, Dr.Hendrik Liedtke, Chefarzt der Klinik fürAnästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin undSchmerztherapie am Krankenhaus St. Elisabethund St. Barbara sowie Dr. Steffen Edner, Ärztli-cher Leiter der Station Halle, reflektiertenabschließend in ihren Reden die 20-jährigeGeschichte der Luftrettungsstation Halle undbetonten die Bedeutung der Hubschrauber imFlächenland Sachsen-Anhalt.

Quelle: DRF Luftrettung

20 Jahre Luftrettung an der Station Halle

Von Links: Dr. Steffen Edner, Ärztlicher Leiter der StationHalle, Ernst Peleikis, Leiter Luftrettung, Dr. Hendrik Liedtke,Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfall-medizin und Schmerztherapie am Krankenhaus St. Elisabethund St. Barbara, Uwe Stäglin, Beigeordneter der Stadt Halle,Norbert Ebbighausen, Stationsleiter und Pilot in Halle, DirkDunkelberg, Niederlassungsleiter der AOK Sachsen-Anhalt,Landrat Frank Bannert, Staatssekretär Dr. Gundlach, Dr.Hans Jörg Eyrich, Vorstand der DRF Luftrettung, und SteffenLutz, Vorstand der DRF Luftrettung

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PRODUKTINFO

Rettungsdienst Journal 02+03-2011 ­37

Neuer Miet-RTW bei Mittelstä�dt in Dienst gestellt

Den Kunden der Firma Mittelstä�dt SCR GmbH steht ab sofort ein neuer RTW auf Basis eines Mercedes-Benz Sprinter 516 CDI zur Verfü� gung. Mit einem hochwertigen Kofferaufbau der ProduktionsreiheTIGIS Ergo der Firma AmbulanzMobile bietet er allen Komfort auf dem neuesten Stand der Technik.Kompromisslos wird auf Sicherheit, Qualitä� t und Funktionalität gesetzt. Modernste Medizintechniksorgt im Notfall für optimale Hilfeleistung am Patienten. Unter anderem stehen ein Zoll-Defi der M-Serie (CCT), ein WM Medumat CapnoVol, eine WM Accuvac sowie eine Stollenwerk Fahrtrage zurVerfügung. Auf Wunsch kö� nnen weitere Medizintechnik oder auch Kundengeräte verbaut werden.Zusä� tzlich ist der RTW mit einer Vier-Balg-Komfortluftfeder mit Volumennachdä�mpfung ausgestattet.Diese Eigenentwicklung aus dem Hause Mittelsta�dt ist fu� r den absolut schonenden Patiententrans-port optimiert.

Seit ü� ber 20 Jahren steht derName Mittelsta�dt im BereichSonderfahrzeuge fu� r Qualitä� tund Zuverlässigkeit.

Von Fuhrparkservice, Schaden-management, und Hygiene bishin zu diversen Seminaran-geboten und Workshops.

Weitere Informationen unterwww.s-c-c.de

Tel.: 07134 – 912 200

Gerdelmann / Korbmann / Kutter (Hrsg.)

Krankentransport und Rettungsdienst

Loseblattwerk mit regelmäßigen Ergänzungslieferungen, Stand 08/2011

Bei diesem Handbuch für die Praxis handelt es sich um ein Loseblattwerkin drei Ordnern, das zirka fünf mal pro Jahr durch Ergänzungslieferun-gen aktualisiert wird. Das Werk enthält wichtige Gesetze, Rechtsverord-nungen, Erlasse und Regelungen des Bundes, der Länder und sogar derKommunen zum Krankentransport und Rettungsdienst. Ferner enthältes grundlegende einschlägige (Gerichts-)Entscheidungen zum Verfas-sungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.Das Werk richtet sich primär an alle, die bei Hilfsorganisationen und pri-vaten Unternehmen mit der Organisation und dem Betrieb vonKrankentransport und Rettungsdienst zu tun haben.

Erich Schmidt Verlag, BerlinUmfang: ca. 5.400 SeitenISBN: 978-3-503-01549.8 Euro: 148,00 (zzgl. Versandkosten)

Page 38: Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

TermineTermineTermineTermineTermineTermineTermineTermineTermine

DRK Rettungsschule Goslar

European Paediatric Life Support (EPLS)nach den Leitlinien PBLS + PALS des ERC

09. - 12. Dez 2011

Fortbildung für Lehr-RettungsassistentenInhalt: Berufspolitik,Praxisanleitung-

Lehraussagen, Traumamanagement,Arbeit mitOfficeprogrammen u.v.m

07.-11. Nov 2011

w w w [email protected]

10. - 11. Nov. 201111. Rettungsdienstsymposium des DRK-Landesverbandes Hessen

36284 HohenrodaDer RettungsdienstSpiegelbild seiner Zeit

www.drk-rettungsdienstsymposium.de

MEDICA Düsseldorf:16. - 19. November 2011

www.medica.de

­38 Rettungsdienst Journal 02+03-2011

DRK-Bildungszentrum Düsseldorf:

“Narkose und Analgesie im Rettungsdienst”06.Nov. 2011

„Praxisanleitung im Rettungsdienst“(Weiterbildung - Bildungsurlaub)

07.-11.Nov. 2011

„Klinische Beatmungsverfahren imRettungsdienst“20.Nov. 2011

Tel: 0211 - 2299 2199www.bildungszentrum-duesseldorf.de

13. Nov. 2011Notfalltag Leverkusen 2011BayKomm in Leverkusen

Die Veranstaltung möchte notfallmedizinischTätige aus Präklinik, Klinik und Praxis - ärztli-che sowie nicht-ärztliche Mitarbeiter - zurgemeinsamen Diskussion notfallmedizini-

scher Themen zusammenführen.www.feuerwehr-leverkusen.de

Die Teilnahme ist kostenfrei

Im pressumRettungsdienst Journal:Mitgliederorgan des Berufsverbandes für den Rettungsdienst e.V. (BVRD)30. Jahrgang = 2011Verantwortlich für fachlichen Inhalt: Martin Ritter (1. Vorsitzender)

Herausgeber und Vertrieb:Berufsverband für den Rettungsdienst e. V., Bundesgeschäftsstelle, Gießener Straße 42, 35423 Lich, Tel.: (0 64 04) 95 00 65, Fax: (0 64 04) 95 00 66 e-mail: [email protected] www.bvrd.org

Redaktion:Redaktionsmitglieder: H.-J. Bielke, Wilfried Brömme, Andi Bachsleitner, Urs Spörri, Tobias Weimann, Andreas Zimmermann, Redaktionsadresse wie Herausgeberaddresse

A nzeigenverkauf und -verw altung:Wilfried Brömme, Gießener Str. 42, 35423 Lich, Tel.: (0 64 04) 95 00 65, Fax: (0 6404) 95 00 66 e-mail: [email protected]ültig ist die Anzeigenpreisliste Nr.13 vom 01.01.2008.

Erscheinungsw eise:Regulär alle drei Monate zum Quartalsende.

G esam therstellung :BVRD Lich

D ruck: Köllen Druck und Verlag GmbH, Bonn www.koellen.de

A lle Rechte vorbehalten

Bezugspreis:Im BVRD-Mitgliedsbeitrag enthalten. Für informierte Mitglieder im Inlandsjahres bezug für 25 Euro; im Auslands jahresbezug für 30 Euro (Preise inkl. Porto).

Erfüllungsortund Gerichtsstand ist Giessen.

Hinweis: Diejenigen Bezeichnungen, die zugleich eingetragene Waren zeichen sind, werden nicht immer besonders kenntlich gemacht. Es kann also ausder Bezeichnung einer Ware nicht geschlossen werden, daß die Bezeichnung ein freier Warenname ist; ebenso ist nicht zu entnehmen, ob Patente oderGebrauchsmuster vorliegen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

TERMINE/IMPRESSUM

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Page 39: Rettungsdienst Journal Ausgabe 2+3/2011

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