Richtiger Umgang mit Asbestzement - sbb-mbh.de · LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz,...

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LAGetSi Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B 1 Tätigkeiten mit Asbestzement Verstöße und Folgen Richtiger Umgang mit Asbestzement Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold

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LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B

1Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Richtiger Umgang mit AsbestzementRichtiger Umgang mit Asbestzement

Überblick über wesentliche Inhalte der Überblick über wesentliche Inhalte der GefahrstoffverordnungGefahrstoffverordnung

Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold

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2Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

„Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer„Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmerregelkonform?!“regelkonform?!“

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3Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

„Erfülle ich alle Ziele des Arbeitsschutzes?„Erfülle ich alle Ziele des Arbeitsschutzes?““

„Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer„Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmerregelkonform?!“regelkonform?!“

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4Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

„Gehen meine Beschäftigten zum Feierabend „Gehen meine Beschäftigten zum Feierabend so unversehrt wieder nach Hause, wie sie so unversehrt wieder nach Hause, wie sie

gekommen sind?gekommen sind?““

Artikel 2 (2) des GrundgesetztesArtikel 2 (2) des Grundgesetztes„Jeder hat das Recht auf Leben und „Jeder hat das Recht auf Leben und

körperliche Unversehrtheit […]“körperliche Unversehrtheit […]“

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5Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Personenbezogen Asbestbelastung (F / mPersonenbezogen Asbestbelastung (F / m33))

Quelle: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung / Bericht zur Schwerpunktaktion Asbest März^1996

≈≈ 31.00031.000Person in Person in unmittelbarer Näheunmittelbarer Nähe

≈≈ 230.000230.000Kehren u. VerladenKehren u. Verladen

≈≈ 54005400≈≈ 40004000Person in näherer Person in näherer UmgebungUmgebung

≈≈ 50.00050.000Absaugen der Absaugen der UnterkonstruktionUnterkonstruktion

≈≈ 140.000140.00072.000 72.000 –– 105.000105.00024.000 24.000 –– 56.00056.000

Demontage Demontage Transport Transport VerpackungVerpackung

AZ AZ -- DachDachDemontageDemontage

AZ AZ –– FassadeFassadeSanierungSanierung

AZ AZ -- DachDachDemontageDemontageTätigkeitTätigkeit

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6Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Personenbezogen Asbestbelastung (F / mPersonenbezogen Asbestbelastung (F / m33))

Quelle: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung / Bericht zur Schwerpunktaktion Asbest März^1996

≈≈ 31.00031.000Person in Person in unmittelbarer Näheunmittelbarer Nähe

≈≈ 230.000230.000Kehren u. VerladenKehren u. Verladen

≈≈ 54005400≈≈ 40004000Person in näherer Person in näherer UmgebungUmgebung

≈≈ 50.00050.000Absaugen der Absaugen der UnterkonstruktionUnterkonstruktion

≈≈ 140.000140.00072.000 72.000 –– 105.000105.00024.000 24.000 –– 56.00056.000

Demontage Demontage Transport Transport VerpackungVerpackung

AZ AZ -- DachDachDemontageDemontage

unsachgemäß

AZ AZ –– FassadeFassadeSanierungSanierung

AZ AZ -- DachDachDemontageDemontageTätigkeitTätigkeit

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7Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Planung der ArbeitenPlanung und Durchführung der Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten Gefahrstoffe

Informationsbeschaffung

Auswahl der Maßnahmen

Dokumentieren der Maßnahmen

Durchführungder Maßnahmen

Wirksamkeit der Maßnahmen

Ermitteln

Bewerten

Festlegen

Kontrollieren

Bewertung derGefährdung

GefährdungsbeurteilungBewertung der

Maßnahmen

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8Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Tätigkeiten Gefahrstoffe

InformationsbeschaffungErmitteln

Bewerten Bewertung derGefährdung

GefährdungsbeurteilungBewertung der

Maßnahmen

§ 7 GefStoffV§ 7 GefStoffV§ 17 (4) GefStoffV§ 17 (4) GefStoffV

Anhang IIIAnhang IIITRGS 519TRGS 519

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9Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ermitteln und Bewerten

§ 7 GefStoffV§ 7 GefStoffV

(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § (1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 55des Arbeitsschutzgesetzes [...] hat der Arbeitgeber […] des Arbeitsschutzgesetzes [...] hat der Arbeitgeber […] festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden.

Tätigkeiten mit GefahrstoffenTätigkeiten mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe freigesetztGefahrstoffe freigesetzt

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10Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

(4) Vor dem Beginn von Abbruch(4) Vor dem Beginn von Abbruch--, Sanierungs, Sanierungs-- und und Instandhaltungstätigkeiten muss der Arbeitgeber bei Instandhaltungstätigkeiten muss der Arbeitgeber bei der Informationsermittlung für die der Informationsermittlung für die GefährdungsGefährdungs--beurteilungbeurteilung Angaben, insbesondere vom Auftraggeber Angaben, insbesondere vom Auftraggeber oder Bauherrn, darüber einholen, ob Gefahrstoffe nach oder Bauherrn, darüber einholen, ob Gefahrstoffe nach Anhang Anhang IVIV vorhanden sind. vorhanden sind.

Ermitteln und Bewerten

§ 17 (4) GefStoffV§ 17 (4) GefStoffV

Information vomInformation vom

Bauherrn oder AuftraggeberBauherrn oder Auftraggeber

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11Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ermitteln und Bewerten

§ 7 GefStoffV§ 7 GefStoffV

(1) [...] Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon (1) [...] Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen [...]Gesichtspunkten zu beurteilen [...]

Gefährdung beurteilenGefährdung beurteilen

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12Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ermitteln und Bewerten

§ 7 GefStoffV§ 7 GefStoffV

(1) […] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit (1) […] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Tätigkeit nach Tätigkeit nach

GefährdungsbeurteilungGefährdungsbeurteilung

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13Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Ermitteln und Bewerten

§ 7 GefStoffV§ 7 GefStoffV

OrdnungswidrigkeitOrdnungswidrigkeit

(1) […] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit (1) […] Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

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14Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Planung der ArbeitenPlanung und Durchführung der Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten Gefahrstoffe

Informationsbeschaffung

Auswahl der Maßnahmen

Dokumentieren der Maßnahmen

Ermitteln

Bewerten

Festlegen

Bewertung derGefährdung

GefährdungsbeurteilungBewertung der

Maßnahmen

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15Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Auswahl der Maßnahmen

Dokumentieren der MaßnahmenFestlegen

§§ 7, 8, 9,10, 11 GefStoffV§§ 7, 8, 9,10, 11 GefStoffVAnhang IIIAnhang IIITRGS 519TRGS 519BGI 664BGI 664

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16Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Festlegen der MaßnahmenFestlegen der Maßnahmen

• § 14 (2) GefStoffV• Anhang III Nr. 2.4.5 GefStoffV• TRGS 519 Nr. 5.2• TRGS 555 (neu)

UnterweisungUnterweisungder Beschäftigtender Beschäftigten

• § 14 (1) GefStoffV• TRGS 519 5.2• TRGS 555 (neu)

Betriebsanweisung Betriebsanweisung erstellenerstellen

• Anhang III Nr. 2.4.4. GefStoffV• TRGS 519 Nr. 5.3

Arbeitsplan Arbeitsplan erstellenerstellen

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17Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Festlegen der MaßnahmenFestlegen der Maßnahmen

§ 11 Abs. 3 GefStoffV§ 11 Abs. 3 GefStoffV

(3) Bei bestimmten Tätigkeiten, insbesondere bei ASI(3) Bei bestimmten Tätigkeiten, insbesondere bei ASI--Arbeiten, Arbeiten, […] führt der Arbeitgeber [...] die erforderlichen Maßnahmen […] führt der Arbeitgeber [...] die erforderlichen Maßnahmen durch, um die Dauer der Exposition der Beschäftigten so weit durch, um die Dauer der Exposition der Beschäftigten so weit wie möglich zu verkürzen und den Schutz der Beschäftigten wie möglich zu verkürzen und den Schutz der Beschäftigten während dieser Tätigkeiten zu gewährleisten. In den Fällen des während dieser Tätigkeiten zu gewährleisten. In den Fällen des Satzes 1 hat der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten Satzes 1 hat der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten Schutzkleidung und Atemschutzgeräte zur Verfügung zu Schutzkleidung und Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen […] Dies darf nur von begrenzter Dauer sein und ist für stellen […] Dies darf nur von begrenzter Dauer sein und ist für jeden Beschäftigten auf das unbedingt erforderliche jeden Beschäftigten auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken.Mindestmaß zu beschränken.

Exposition verkürzenExposition verkürzen

Schutzkleidung und Atemschutz Schutzkleidung und Atemschutz

PSA zeitlich beschränkenPSA zeitlich beschränken

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18Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Festlegen der MaßnahmenFestlegen der Maßnahmen

§ 16 Abs. 1 GefStoffV§ 16 Abs. 1 GefStoffV

(1) Der Arbeitgeber hat […] arbeitsmedizinischen (1) Der Arbeitgeber hat […] arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen […]Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen […]Arbeitsmedizinische VorsorgeArbeitsmedizinische Vorsorge

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19Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Festlegen der MaßnahmenFestlegen der Maßnahmen

§ 16 Abs. 1 GefStoffV§ 16 Abs. 1 GefStoffV

(1) Der Arbeitgeber hat […] arbeitsmedizinischen (1) Der Arbeitgeber hat […] arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen […] Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig zu veranlassen […]

Betriebsarzt

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20Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

MitteilungMitteilung

(1) Tätigkeiten gemäß Nummer 2.1 Satz 2 müssen der (1) Tätigkeiten gemäß Nummer 2.1 Satz 2 müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. [...]zuständigen Behörde mitgeteilt werden. [...]

(2) Die Mitteilung muss spätestens 7 Tage vor Beginn (2) Die Mitteilung muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfolgen. [...] der Tätigkeiten durch den Arbeitgeber erfolgen. [...]

§ 9 Abs. 12 in Verb. mit Anhang III Nr. 2.4.2 GefstoffV§ 9 Abs. 12 in Verb. mit Anhang III Nr. 2.4.2 GefstoffV

Tätigkeiten mit AsbestTätigkeiten mit Asbest

7 Tage vor Beginn 7 Tage vor Beginn

durch Arbeitgeber mitteilendurch Arbeitgeber mitteilen

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21Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Alle Tätigkeiten mit Asbest sind Alle Tätigkeiten mit Asbest sind mitzuteilen!mitzuteilen!

An die zuständige Behörde!An die zuständige Behörde!

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22Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

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23Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

SachkundigerSachkundiger

Menge, was, woMenge, was, wo

Wann, wie langeWann, wie lange

„Arbeitsplan“„Arbeitsplan“

PSAPSA

BaustellenBaustellen--unterlagenunterlagen

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24Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Zu finden unter:Zu finden unter:

www.lagetsi.berlin.dewww.lagetsi.berlin.de

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25Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Zu finden unter:Zu finden unter:

www.lagetsi.berlin.dewww.lagetsi.berlin.de

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LAGetSiLandesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Referat III B

26Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Planung der ArbeitenPlanung und Durchführung der Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten Gefahrstoffe

Informationsbeschaffung

Auswahl der Maßnahmen

Dokumentieren der Maßnahmen

Durchführungder Maßnahmen

Wirksamkeit der Maßnahmen

Ermitteln

Bewerten

Festlegen

Kontrollieren

Bewertung derGefährdung

GefährdungsbeurteilungBewertung der

Maßnahmen

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27Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

Vertrauen ist gut….Vertrauen ist gut….

Kontrolle ist besser!Kontrolle ist besser!

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28Tätigkeiten mit AsbestzementVerstöße und Folgen

OrdnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten