Richtline prüfungsanmeldung module

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Stand: 28.01.2012 Richtlinie für Anträge auf neu zusammengestellte Mastermodule im Rahmen des M.A.-Ergänzungsbereichs Viele Fachprüfungsordnungen regeln Folgendes: „Die Module des Ergänzungsbereiches sind grundsätzlich aus dem Angebot der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät zu wählen. Zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz können Module aus dem entsprechenden B.A.-Studiengang der Philosophischen Fakultät gewählt werden.“ Abweichungen von dieser Regelung sind lediglich ausnahmsweise möglich. Wer ein neu zusammenge- stelltes Mastermodul für den Ergänzungsbereich studieren möchte, hat dies mit Begründung zu beantragen. 1) Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. 2) Der Antrag soll vom Prüfer und dem Leiter der Institution (zwecks einer ordnungsgemäßen Prüfer- bestellung) gegengezeichnet werden. 3) Neu zusammengestellte Mastermodule unterliegen denselben formalen Anforderungen wie die regulären Module. Ihre Beschreibung soll folgende Angaben enthalten: Modulbezeichnung, Anzahl der Leistungspunkte, Bezeichnung der vorgesehenen Veranstaltungen, Dauer des Moduls (ein/zwei Semester?), Qualifikationsziele, Anzahl der Prüfungsleistungen, deren Art (mündlich, Klausur, Hausarbeit), deren Dauer bzw. Umfang (bei Hausarbeiten), vorgesehene Prüfer. Richtlinie für Anträge auf Anrechnung von Modulen aus anderen Studiengängen der Universität Greifswald Wer ein Modul aus einem anderen Studiengang angerechnet bekommen möchte, muss dies mit Begründung beantragen. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

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Stand: 28.01.2012

Richtlinie für Anträge auf neu zusammengestellte Mastermodule im Rahmen des M.A.-Ergänzungsbereichs

Viele Fachprüfungsordnungen regeln Folgendes: „Die Module des Ergänzungsbereiches sind grundsätzlich

aus dem Angebot der Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät zu wählen. Zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz können Module aus dem entsprechenden B.A.-Studiengang der Philosophischen

Fakultät gewählt werden.“

Abweichungen von dieser Regelung sind lediglich ausnahmsweise möglich. Wer ein neu zusammenge-stelltes Mastermodul für den Ergänzungsbereich studieren möchte, hat dies mit Begründung zu beantragen.

1) Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und möglichst zu

Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

2) Der Antrag soll vom Prüfer und dem Leiter der Institution (zwecks einer ordnungsgemäßen Prüfer-

bestellung) gegengezeichnet werden.

3) Neu zusammengestellte Mastermodule unterliegen denselben formalen Anforderungen wie die regulären Module. Ihre Beschreibung soll folgende Angaben enthalten:

− Modulbezeichnung, − Anzahl der Leistungspunkte,

− Bezeichnung der vorgesehenen Veranstaltungen, − Dauer des Moduls (ein/zwei Semester?),

− Qualifikationsziele, − Anzahl der Prüfungsleistungen, deren Art (mündlich, Klausur, Hausarbeit), deren Dauer bzw.

Umfang (bei Hausarbeiten), − vorgesehene Prüfer.

R icht lin ie f ür Ant räge auf Anrechnung von Modulen aus anderen S tudiengängen der Univers i t ät Grei fswald

Wer ein Modul aus einem anderen Studiengang angerechnet bekommen möchte, muss dies mit

Begründung beantragen. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses zu richten und möglichst zu Beginn der Vorlesungszeit, jedenfalls spätestens vor Beginn der Prüfungsanmeldung beim

Zentralen Prüfungsamt einzureichen.