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Immobilien Aargau RICHTLINIE NACHHALTIGES BAUEN Richtlinie für Planung und Bau Januar 2017 /Ver. 1.1

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Immobilien Aargau

RICHTLINIE

NACHHALTIGES BAUEN Richtlinie für Planung und Bau

Januar 2017 /Ver. 1.1

HERAUSGEBER Kanton Aargau Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Tellistrasse 67 5001 Aarau Telefon 062 835 35 00 Telefax 062 835 35 09 E-Mail [email protected] www.ag.ch/immobilienaargau © 2015 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen

VERFASSER Immobilien Aargau Fachstelle Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften Giancarlo Serafin Reto Baumann Kuno Schumacher Durable Planung und Beratung GmbH Jörg Lamster

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INHALT

1 EINFÜHRUNG 4 1.1 Ziel und Zweck 4 1.2 Abgrenzung 4 1.3 Leitsätze und Massnahmen des Kantons Aargau 4 1.4 Auftrag 5 1.4.1 Übergeordnete Ziele für das gesamte Immobilien-Portfolio 5 1.4.2 IMAG Organisation 6

2 PROZESSE UND INHALTE 7 2.1 Projektrelevanz 7 2.2 Zielvereinbarung und Verhandlungsthemen als inhaltlicher Hintergrund 7 2.3 Integration von Themen und Kriterien in Standards 9 2.4 Bau- und Energiestandards für das einzelne Objekt 10 2.5 Übersicht der Baustandards für IMAG Bauvorhaben 10 2.6 Projektspezifische Nutzwertanalysen 11 2.6.1 Standortevaluation 11 2.6.2 Beschaffung 11 2.7 Umsetzung und Zuständigkeiten 12

3 INSTRUMENTE 13 3.1 Norm SIA 112/1:2016 Nachhaltiges Bauen – Hochbau zur Zielvereinbarung 13 3.2 SNBS Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz 13 3.3 Baustandard Minergie(-P)-Eco 13 3.4 SIA 2040 Effizienzpfad Energie + Label 2000-Watt-Areal 14 3.5 Weiterführende Instrumente, Normen und Vorgaben 14

ANHANG 1 Hauptstruktur 16

ANHANG 2 Beschrieb der Themen und Kriterien 17 Verhandlungsthemen der SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen – Hochbau 17

ANHANG 3 Kriterien SNBS 24

ANHANG 4 Nachhaltigkeitsschwerpunkte 28

ANHANG 5 Glossar 30

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

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1 EINFÜHRUNG

1.1 ZIEL UND ZWECK

Die Richtlinie Nachhaltiges Bauen ist eine Arbeitshilfe für Planung und Bau der kantonal genutzten Immobilien. Sie definiert die verbindlichen Grundlagen und Kriterien für nachhaltiges Bauen sowie die dafür notwendige Quali-tätssicherung. Mit dieser Richtlinie werden ganzheitliche Grundsätze zum nachhaltigen Planen und Bauen definiert. Sie richten sich gleichermassen an Portfoliomanager, Projektleiter und Bewirtschafter der IMAG wie auch an beauftragte Architekten, Fachplaner und Unternehmer sowie in die Projekte involvierte Nutzervertreter. Der Geltungsbereich erstreckt sich über alle Neubau-, Umbau-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsvorhaben des Kantons Aargau (Eigenbestand mit Eigennutzung oder Vermietung an Dritte) sowie über die im Verantwortungsbereich der IMAG liegenden Leistungen in den Bereichen Gebäudebetrieb und Nutzerservices. Bei Fremdbestand mit Anmietung, Mieterausbau und Eigennutzung durch den Kanton Aargau oder Mandatsbestand mit Verwaltung durch die Im-mobilien Aargau, erfolgt die Anwendung der Richtline in Absprache mit dem Eigentümer. 1.2 ABGRENZUNG

Die Richtlinie baut auf bestehenden Normen und Standards auf und adaptiert diese auf die Anforderungen des kantonalen Immobilienportfolios. In einer ersten Phase wird der Fokus auf die Erstellung und Instandset-zung/Instandhaltung der Gebäude gesetzt. Die Erweiterung der Anforderungen auf die Bewirtschaftungs- und Nutzungsthemen erfolgt fortlaufend. 1.3 LEITSÄTZE UND MASSNAHMEN DES KANTONS AARGAU

Der Handlungsgrundsatz der Nachhaltigkeit ist im Kanton Aargau explizit im Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen GAF sowie implizit im Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrs-gesetz GVG) verankert. Artikel 2, Absatz 3 GAF hält fest:

„Neue Aufgaben sind nach Massgabe ihrer Wichtigkeit, Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der wirtschaftli-chen, sozialen und ökologischen Entwicklung anzugehen“.

Spezifisch bezüglich der Energieversorgung und deren Verwendung definiert Artikel 11, Absatz 1 und 2 des Energiegesetzes des Kantons Aargau: 1 "Bei Ausstattung und Versorgung der eigenen Bauten und Anlagen sorgen Kanton und Gemeinden für eine nachhaltige und effiziente Verwendung der Energie, soweit die Investitionen wirtschaftlich tragbar sind. Sie stre-ben einen Energiestandard über den gesetzlichen Mindestanforderungen an." 2 "Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei der Beschaffung der Energie insbesondere erneuerbare Energie-quellen und neue Nutzungsarten von Energie sowie neue technische Verfahren zur Erhöhung der Energieeffizi-enz und Energierückgewinnung."

Der Regierungsrat definiert im Entwicklungsleitbild Aargau 2013 - 2022 folgende Handlungsmaxime zu einer nachhaltigen Entwicklung und verpflichtet sich somit zu verantwortungsvollem Handeln:

„Die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts erfordern eine gemeinsame Anstrengung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Alle gesellschaftlichen Kräfte stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Kantons zu leisten. Der Regierungsrat orientiert sich dabei am Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. Er fördert die Wertschöp-fung, die Innovation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und er achtet insbesondere auf einen schonen-den Umgang mit Ressourcen. Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, werden gleichwertig berücksichtigt.“

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Diese Zielsetzung wurde in der strategisch-politischen Ausrichtung 2013 - 2017 des Departements Finanzen und Ressourcen mit der nachhaltigen Immobilienerstellung und -bewirtschaftung aufgenommen und wie folgt formu-liert:

"Wir übernehmen Vorbildfunktion beim Erstellen und Bewirtschaften von Immobilien. Mit geeigneten Standorten für die staatliche Leistungserbringung und räumlichen Gesamtkonzepten verfolgen wir eine nachhaltige Strategie. Wir optimieren den ökologischen und ökonomischen Ressourceneinsatz in allen Phasen des Immobilienzyklus. Den kantonalen Immobilienbestand bewirtschaften wir effizient, kostenoptimiert und unter Wahrung der kulturel-len Aspekte. Das kantonale Immobilienportfolio betreiben wir zentral und erzielen dadurch eine optimale Nutzung. Moderne Arbeitsformen unterstützen wir mit einer guten Raumdisposition. Mit transparenten Entscheidungs-grundlagen steigern wir das Kostenbewusstsein in der Verwaltung und fördern das Vertrauen bei den Entschei-dungsträgern." In den Leitsätzen der kantonalen Immobilien-Strategie wurde die strategische Ausrichtung übernommen und konkretisiert:

" Die kantonalen Hochbauten im Verwaltungsvermögen wie auch im Finanzvermögen sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu bewirtschaften, wobei das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis angestrebt wird. Das Ziel ist eine Balance zwischen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Aspekten, dies unter Beachtung der kultu-rellen Werte."

1.4 AUFTRAG

Der Regierungsrat hat am 28. April 2010 das Konzept der Fachstelle Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB) mit Leitbild und Festlegung Gebäudestandards des kantonalen Immobilienportfolios genehmigt und die IMAG mit deren Umsetzung beauftragt. Die Fachstelle NBB versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Thema nachhaltiges Bauen und Be-wirtschaften. Sie verankert das Thema in der IMAG, erarbeitet gemeinsam mit den Sektionen die notwendigen Grundlagen und Hilfsmittel und vernetzt bereits bestehende Aktivitäten und Organisationen.

Unter der Bezeichnung "Richtlinie Nachhaltiges Bauen " werden die für die Zielerreichung des nachhaltigen Bau-ens und Bewirtschaftens erforderlichen Vorgaben und Handlungsanleitungen zusammengefasst.

1.4.1 Übergeordnete Ziele für das gesamte Immobilien-Portfolio

Die übergeordneten Ziele sind dem Konzept mit Leitbild respektive dem Bericht zum Beschluss des Regierungs-rats vom 28. April 2010 entnommen und entsprechend den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit definiert und konkret ausformuliert. Die Zielfestlegung beschreibt die Wirkung der Bau- und Energiestandards im Vergleich zur Weiterführung der bisherigen Praxis.

Tabelle 1: Übergeordnete Ziele gesamtes Portfolio gemäss Konzept der Fachstelle Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften

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1.4.2 IMAG Organisation

Die Fachstelle untersteht organisatorisch der Abteilungsleitung. Aufträge (Aufgaben, Projekte, resp. Vorgaben) werden ausschliesslich via Abteilungsleitung der IMAG erteilt. Diese sollen auch auf Eigeninitiative und Vorschlä-gen des Fachstellenleiters und der Fachstellenmitarbeitenden basieren.

Die Fachstellenleitung und deren Stellvertretung sind in der Sektion Projektmanagement angestellt. Zusammen mit einem Vertreter aus der Sektion Immobilienmanagement und dem Leiter Architektur + Entwicklung bilden sie das Kernteam der Fachstelle. Die operative Führung der Fachstelle erfolgt über die Linie. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen wird innerhalb der Fachstelle und in Absprache mit der Linienführung geregelt. Das Kernteam ist folgendermassen zusammengesetzt:

Funktion Fachstelle NBB Aufgabenbereich IMAG Kernteam Leitung Fachstelle

Projektmanagement

Kernteam Stv. Leitung Fachstelle, Mitarbeit

Projektmanagement

Kernteam Mitarbeit

Immobilienmanagement

Kernteam Korreferent

Architektur + Entwicklung

Tabelle 2 Funktionen und Aufgabenbereiche des Kernteams

Das erweiterte Kernteam besteht aus je einem Vertreter der anderen Sektionen und Fachstellen der IMAG. Es vertritt die NBB-relevanten Themen aus den jeweiligen Aufgabenbereichen und ist für die Rückorientierung ver-antwortlich. Der Aufgabenbereich mit der damit verbundenen Rollenverantwortung und den Kompetenzen für die Fachstelle NBB ist in einem separaten Pflichtenheft definiert.

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2 PROZESSE UND INHALTE

2.1 PROJEKTRELEVANZ Bei Projekteröffnung wird festgelegt, ob der Beizug der Fachstelle geplant ist. Hierzu ist ein entsprechender Vor-gang im Projektablauf vorgesehen, mit dem die Fachstelle über das Projekt in Kenntnis gesetzt wird. Grundsätzlich definiert das Projektrating den anzustrebenden Gebäudestandard (s. Tabelle 4, Seite 10) als Mini-malziel. Abweichungen vom Minimalziel sowie Massnahmen, welche einen Einfluss auf die gesamtheitliche Nachhaltigkeitsbetrachtung haben, werden in einer Zielvereinbarung festgelegt und laufend nachgeführt. 2.2 ZIELVEREINBARUNG UND VERHANDLUNGSTHEMEN ALS INHALTLICHER HINTERGRUND

Für alle relevanten Projekte wird in der Phase der Projektentwicklung eine Zielvereinbarung anhand der in Tabel-le 3 formulierten Verhandlungsthemen erstellt. Die jeweiligen Projektleiter sind für das Erstellen und das Nachfüh-ren der Zielvereinbarung nach jedem Phasenabschluss sowie für die laufende Erfolgskontrolle verantwortlich. Die Fachstelle NBB überprüft die Zielerreichung im Rahmen der Projektaudits, kann aber auch in der Projekterarbei-tung unterstützend und beratend beigezogen werden. Die festgelegten Ziele werden als Dokument «Zielvereinba-rung» zusammengefasst und sind Bestandteil des Projekthandbuchs. Im Rahmen der Zielvereinbarung werden die im Projekt anzuwendenden Standards definiert. Die Verhandlungsthemen entstammen der SIA 112/1. Sie zeigen Gesamtzusammenhänge der Nachhaltigkeit auf und bilden eine brauchbare allgemeingültige Grundlage für die Zielvereinbarung. Die Themen sind in der Tabelle 3 aufgeführt und mit den wesentlichen inhaltlichen Zie-len stichwortartig erläutert.

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Themen (SIA 112/1) Ziele

Thema 1: Standort und Erreichbarkeit

Gute Infrastruktur, gute Erreichbarkeit der Einrichtungen, vielfältiges Angebot, Zugänglichkeit für viele, Hindernisfreiheit, verträgliche Dichte, soziale Kontakte, räumliche Gestaltung, Marktfähigkeit durch Standortat-traktivität, Förderung des öV / Langsamverkehrs, kurze Wege, Standort-entwicklung, Areal- und Quartiersplanung.

Thema 2: Dichte und Vielfalt

Geringer Bodenverbrauch, hohe Ausnutzung, Verdichtung der Sied-lungsräume; Priorisierung von Raum- und Landschaftsplanung funktio-nale Verdichtung, soziale Kontakte, Nutzungsvielfalt, hohe gestalterische Qualität, Regionalökologie, Wasserhaushalt, Förderung der Artenvielfalt, Bildung ökologischer Nischen.

Thema 3: Kontinuität und Wandel

Identität, Wiedererkennung, Orientierung, Dauerhaftigkeit, Mehrwert durch Gestaltung, Wertschöpfung, gesellschaftlicher Wandel, veränderte Bedürfnisse, gesellschaftliche und wirtschaftliche Prosperität, Innovation, neue Technologien und Prozesse, Marktfähigkeit, Handlungsfähigkeit.

Thema 4: Funktionalität und Flexibilität

Anpassbarkeit, Flexibilität, gute Nutzbarkeit und Funktionalität, Berück-sichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse, einfache Ausstattung und technische Ausrüstung, geringe Eingriffstiefe, Schonung von Ressour-cen und Umwelt, einfacher Betrieb und Unterhalt, hohe Marktfähigkeit, Lebenszyklusbetrachtungen.

Thema 5: Sicherheit und Lebensqualität

Soziale und wirtschaftliche Stabilität, Wahrung körperlicher Unversehrt-heit, Betriebs- und Nutzungssicherheit, physische und subjektive Sicher-heit, Hilfs- und Rettungskonzepte, Tageslichtnutzung, immissionsfreie Gebäude, gute Raumluft, soziale Kontakte, Rechts- und Planungssi-cherheit, Handlungsfähigkeit.

Thema 6: Teilhabe und Aus-gleich

Schonung und gerechte Verteilung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und materieller / energetischer Ressourcen, volkswirtschaftlicher Aus-gleich, Ressourceneffizienz, Nutzung regionaler und erneuerbarer Res-sourcen, Reduzierung des Strombedarfs, konsistente Produkte und Verhaltensmuster, suffiziente Ansprüche.

Thema 7: Komplexität und Einfachheit

Komplexe Nutzungsanforderungen, neue technologische Verfahren und Produkte, komplexe Planung mit Ziel einfacher, intuitiv bedienbarer Lösungen, kooperatives / integrales Handeln, Ausbalancierung von Widersprüchen und Zielkonflikten, Abwägen von Wünschbarem und Notwendigem, Kommunikation, Partizipation

Tabelle 3 Verhandlungsthemen und mögliche übergeordnete Ziele gesamtes Portfolio Relevanz für Bereiche Nachhaltigkeit (G = Gesellschaft, W = Wirtschaft, U = Umwelt)

Die in Tabelle 3 aufgeführten Leitthemen entsprechen dem Vernehmlassungsexemplar der SIA 112/1, die Vernehmlassungs-phase lief von Mitte Oktober 2015 bis Mitte Januar 2016. Mit der definitiven Norm SIA 112/1 ist Ende 2016 zu rechnen.

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2.3 INTEGRATION VON THEMEN UND KRITERIEN IN STANDARDS Abbildung 1 zeigt die Kombination und Überlagerung der Themen und Kriterien und deren Integration in den Baustandards. Für die von SNBS, Minergie-Eco und SIA 2040 abgedeckten Bereiche bestehen konkrete Richt- und Zielwerte sowie standardisierte Abläufe und Hilfsmittel. Für die übrigen Punkte sind objektbezogene, behörd-liche Vorgaben massgebend oder es sind, insbesondere für strategische Entscheide, fallspezifische Beurteilun-gen und Lösungen erforderlich (qualitative Beurteilung, Zielvereinbarung).

Wirtschaft Umwelt Gesellschaft

Bausubstanz

Lebenszyklen

Dauerhaftigkeit

Effizienz

Umwelteinflüsse

Ressourcen

Minergie(-P)

Behaglichkeit

Sicherheit

Gesundheit

Stoffkreislauf

-ECO

Standort Mobilität

Treibhausgasemissionen

Konsistenz

SIA 2040

Gestaltung

Identität

Partizipation

Erreichbarkeit

Vielfalt

Dichte

Marktfähigkeit

Handlungsfähigkeit

Regionalökonomie

Biodiversität

SNBS

ökonomischer Ausgleich

externe Kosten

Suffizienz Nutzbarkeit

Solidarität

soziale Kontakte

SIA 112/1

Abbildung 1 Zuweisung von Themen zu den Standards

Erläuterung zu den Standards

• SIA 112/1 Verständigungsnorm in Ergänzung zu SIA 112 siehe Kap. 3.1

• SNBS Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz siehe Kap. 3.2

• Minergie(-P)-ECO Qualitätslabel für Neubauten und Erneuerungen siehe Kap. 3.3

• SIA 2040 Merkblatt SIA 2040 Effizienzpfad Energie siehe Kap. 0

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2.4 BAU- UND ENERGIESTANDARDS FÜR DAS EINZELNE OBJEKT

In der Zielvereinbarung wird projektspezifisch festgelegt, welcher Gebäudestandard im Projekt angewandt wird. Dabei gelten grundsätzlich folgende Baustandards und Bewirtschaftungsgrundsätze:

1. Standards für Neubauten Neubauten werden nach den Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS, siehe 3.2), MINERGIE®-P-ECO (siehe 3.3), SIA 2040 Effizienzpfad Energie (siehe 0) oder vergleichbaren Standards erstellt. Ausnahmen sind zu begründen und werden durch die Fachstelle beurteilt. Eine Zertifizierung nach den genannten Standards ist, wenn sinnvoll, anzustreben. Die Fachstelle NBB spricht eine Empfehlung aus. Entscheide werden gemäss Kom-petenzordnung in der Organisation gemäss Projekthandbuch gefällt.

2. Standards für Erneuerungen und Nutzungsanpassungen Erneuerungen, Erweiterungen, Nutzungsanpassungen und gesamthafte Instandsetzungen von bestehenden Projekten werden nach den Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS, siehe 3.2), MINERGIE®-ECO-Neubau-Standard (siehe 3.3) oder ein vergleichbarer Standard realisiert. Bei allen anderen Instandsetzungs-massnahmen sowie allen Instandhaltungen sind die ECO-BKP-Merkblätter zu erfüllen. Die besonderen Anforde-rungen des Denkmalschutzes sind dabei zu berücksichtigen. Die Fachstelle NBB spricht eine Empfehlung aus. Entscheide werden gemäss Kompetenzordnung in der Organisation gemäss Projekthandbuch gefällt.

3. Energieversorgung, erneuerbare Energien Für die Energieversorgung Strom, Wärme und Kälte werden generell Lösungen mit einem hohen Anteil an erneu-erbarer Energie und mit minimalen Treibhausgasemissionen entsprechend den übergeordneten Zielsetzungen angestrebt. Die technische Beispielfunktion der zukünftigen Energieversorgung sowie die ökologische Verträg-lichkeit der Anlagen sind neben der Wirtschaftlichkeit ausgewogen zu gewichten.

4. Betriebsoptimierung Die Phase des Betriebs und der Nutzung von Projekten wird fortlaufend auf die Erfüllung der vorgegebenen Ziel-werte sowie auf sinnvolle Betriebsoptimierungen überprüft. Bezüglich Energiesparpotenzial werden Bestandes-bauten des Kantons Aargau mit externer Unterstützung auf die Verbesserung der Energieeffizienz untersucht.

2.5 ÜBERSICHT DER BAUSTANDARDS FÜR IMAG BAUVORHABEN

IMA

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Neubauten

A

B

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Erneuerungen und Nutzungsanpassungen

A

B

C

Instandsetzung / Instandhaltung

Tabelle 4 Übersichtsmatrix der Baustandards in Abhängigkeit des Projektratings

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2.6 PROJEKTSPEZIFISCHE NUTZWERTANALYSEN

Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse werden einerseits mögliche Standorte für das zu realisierende Projekt systematisch und transparent einander gegenübergestellt, andererseits wird die geeignete Beschaffungsform von Planerleistungen (leistungs- oder lösungsorientiert) evaluiert. Die Nutzwertanalyse umfasst einen auf die jeweilige Fragestellung optimierten Zielkriterienkatalog. 2.6.1 Standortevaluation Die Basis zur Nutzwertanalyse Standortevaluation besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. Der Nutzwert basiert auf einem Konsens zwischen den Anforderungen welche an die Immobilie gestellt werden und den Nutzerbedürfnissen hinsichtlich eines optimalen Betriebs. Der Nutzwert pro Standort wird anhand von 10-12 Zielkriterien ermittelt. Die Zielkriterien und deren Gewichtung werden projekt- und nutzungsspezifisch fest-gelegt. Folgende qualitativen Oberziele sind mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen:

• Lage- und Betriebsqualität • Realisierbarkeit • Potenzial • Kostentreiber

2.6.2 Beschaffung Für die Beschaffung von Planerleistungen stehen dem Auftraggeber lösungsorientierte und leistungsorientierte Beschaffungsformen zur Verfügung. Die lösungsorientierte Beschaffungsform (Projektwettbewerbe und Studien-aufträge) fördert die Qualität und dient dazu, die beste Lösung und den geeigneten Partner zu deren Realisierung zu finden. Die leistungsorientierte Beschaffungsform (Leistungsofferten) eignet sich für Aufgaben, für die keine planerischen Lösungsansätze des Anbieters notwendig sind, um das Ziel der Beschaffung zu erreichen. Der Nutzwert zur Festlegung der vorhabenspezifisch geeigneten Beschaffungsform wird anhand von 5 Zielkrite-rien bewertet. Dabei werden die Kriterien aufgrund einer qualitativen Argumentation auf einer Skala zwischen 0 und 100 Punkten bewertet. Diese Bewertung multipliziert mit der projekt- und nutzungsspezifischen Gewichtung ergibt den Nutzwert pro Kriterium. Liegt die Summe der errechneten Nutzwerte aller Zielkriterien über 6'500 Punk-ten, ist eine lösungsorientierte Beschaffungsform anzuwenden. Folgende qualitativen Ziele sind mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen:

• Innovationspotential 1) • Gesellschaftliche Relevanz 2) • Komplexität • Projektgrösse (finanziell) • Politische Relevanz

1) technische, ökologische und ökonomische Anforderungen 2) Nutzen für die Gesellschaft, städtebauliche und kulturelle Anforderungen (Denkmalpflege), Identität

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2.7 UMSETZUNG UND ZUSTÄNDIGKEITEN

Die Fachstelle NBB betreut das nachhaltige Bauen und Bewirtschaften der Objekte und begleitet beratend die Umsetzung der Bauprojekte. Für die konkrete Anwendung und Umsetzung der Massnahmen sind die einzelnen Sektionen der IMAG zuständig. Tabelle 5 zeigt die Zuordnung der Themenfelder auf die Sektionen der IMAG und die wesentlichen Zielvorgaben.

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Portfolio- management

Architektur + Entwicklung

Projekt- management

Immobilien- management

Thema 1: Standort und Erreichbarkeit

Thema 2: Dichte und Vielfalt

Thema 3: Kontinuität und Wandel

Thema 4: Funktionalität und Flexibilität

Thema 5: Sicherheit und Lebensqualität

Thema 6: Teilhabe und Ausgleich

Thema 7: Komplexität und Einfachheit

Tabelle 5 Themenfelder, Zuständigkeiten und Zielvorgaben

( Weichenstellung; Bearbeitung)

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3 INSTRUMENTE

3.1 NORM SIA 112/1:2016 NACHHALTIGES BAUEN – HOCHBAU ZUR ZIELVEREINBARUNG

Die Norm SIA 112/1:2016 Nachhaltiges Bauen – Hochbau ist grundsätzlich eine Ergänzung zur SIA 112:2014 Modell Bauplan (früher: Leistungsmodell), gilt aber vor allem als die massgebliche Zusammenstellung und als ein bewährtes Instrument einer Zielvereinbarung nachhaltiger Themen für den Hochbau. Die 2016 neu angepasste Norm formuliert relevante Kriterien gegliedert nach den drei Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Neu in der Norm von 2016 ist die Formulierung bereichsübergreifender Verhandlungsthemen, die gleichzeitig gesell-schaftliche, wirtschaftliche als auch ökologische Relevanz haben, deren Berücksichtigung in Projekten also einen Synergieeffekt annehmen kann. So besteht die Möglichkeit, sich projektspezifisch für die wichtigen Themen zu entscheiden und im Rahmen der Zielvereinbarung verbindliche Ziele zu formulieren. Diese können anhand der Struktur der Leistungsphasen gemäss SIA 112 in den Prozess von Projekten eingebunden, verfolgt und erfüllt werden. Die Norm SIA 112/1 ist Grundlage zahlreicher Standards und Zertifizierungen, so z.B. der Standard SNBS. Somit gibt die SIA 112/1 einen Rahmen für eine Zielvereinbarung, deckt die Themen des nachhaltigen Bauens vollumfänglich ab, macht jedoch keine quantitativen Zielvorgaben. Der Einhalt der Ziele wird wo möglich mit den genannten Standards überprüft und sonst qualitativ beurteilt.

3.2 SNBS STANDARD NACHHALTIGES BAUEN SCHWEIZ

Der Standard SNBS ist der erste schweizerische Nachhaltigkeitsstandard, der eine gesamtheitliche Betrachtung der drei Zieldimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt. Er baut auf bestehenden Instrumen-ten und Hilfsmitteln wie z. B. die SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen – Hochbau, dem Effizienzpfad Energie (SIA 2040:2011) und den Labels Minergie(-A/-P)-ECO auf. Auch werden diverse Planungsinstrumente der Bundesäm-ter (Bundesamt für Wohnungswesen BWO), öffentlichen Bauherren (KBOB, Verein eco-bau) oder des SIA inte-griert. Er bindet damit zielführend Vorhandenes optimal ein und entwickelt es systematisch weiter. Gleichzeitig ist der Standard SNBS die Zusammenführung aller in Projekten der IMAG anzuwendenden Standards. Minergie(-P)-ECO und Effizienzpfad Energie sind Teil des SNBS. Durch die mehrstufige Beurteilungsskala kann der Standard SNBS auch als Rating-Instrument sowohl für neue als auch bestehende Gebäude eingesetzt werden. Mittels ausgewählter Indikatoren wird beurteilt, ob ein Gebäu-de die definierten Qualitätsziele erfüllt. Damit ist der Standard SNBS das bestgeeignete Instrument, die aus der SIA 112/1 formulierte Ziele zu überprüfen. Die Anwendung ist vergleichsweise umfangreich und aufwändig, er-laubt jedoch eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsbeurteilung und ist bei grösseren und Schlüsselprojekten (A-Projekte) verbindlich.

3.3 BAUSTANDARD MINERGIE(-P)-ECO

Minergie ist ein Qualitätslabel für Neubauten und Erneuerungen. Die für die IMAG relevanten energetischen La-bels sind Minergie-P oder Minergie-A für Neubauten und Minergie Neubaustandard für Erneuerungen. Minergie-P setzt auf die anspruchsvolle Anforderung an die Gebäudehülle (Kompaktheit, Dämmen) und auf die Erfüllung ebenso anspruchsvoller Primärenergiekennzahlen (Effizienz der Anlagen, erneuerbare Energie). Bei Minergie-A liegt der Fokus auf der Deckung des Primärenergiebedarfs durch Eigenproduktion erneuerbarer Energie auf dem Projektgrundstück. Während Merkmale wie Energieeffizienz und Komfort Minergie-Gebäuden eigen sind, erfüllen die mit dem Zusatz -ECO zertifizierten Bauten auch Anforderungen einer gesunden und ökologischen Bauweise. Die Grundlage für Minergie-ECO bilden das breite Wissen, die bewährten Planungswerkzeuge und nicht zuletzt die Erfahrungen von „eco-bau“1. Gleichzeitig stellt die Zertifizierung ähnlich wie der Standard SNBS eine projekt 1 Träger der Informationsplattform eco-bau ist der gleichnamige Verein eco-bau. Über 50 Bauämter des Bundes, von Kantonen

und Städten sowie die KBOB und der CRB sind Mitglieder beim Verein eco-bau. Der Kanton Aargau ist Vorstandsmitglied im Verein.

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begleitende Qualitätssicherung dar. Die Anwendung dieses Qualitätssicherungsintrumentes ist für Projekte, auf die nicht der Standard SNBS angewandt wird verbindlich. 3.4 SIA 2040 EFFIZIENZPFAD ENERGIE + LABEL 2000-WATT-AREAL

Mit dem Merkblatt SIA 2040:2011 Effizienzpfad Energie wurden die Ziele und Zielwerte der 2000-Watt-Gesellschaft auf den Gebäudebereich übertragen. Das Merkblatt wird durch die Dokumentation SIA d0236:2011 ergänzt. Gebäude werden in folgenden drei Bereichen auf den nicht erneuerbaren Primärenergieverbrauch sowie auf Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) untersucht: - Erstellung: graue Energie und Treibhausgasemissionen des Baumaterials, - Betrieb, nicht erneuerbare Primärenergie und Treibhausgasemissionen für Betrieb und Nutzung, - Mobilität, nicht erneuerbare Primärenergie und Treibhausgasemissionen durch die vom Gebäude verursach-

te (also standort- und mobilitätskonzeptabhängige) Alltagsmobilität.

Für die Gebäudekategorien Wohnen, Büro und Schulen gibt es jeweils Zielwerte für die nicht erneuerbare Pri-märenergie und für die Treibhausgasemissionen. Als 2000-Watt-fähig gelten Bauten, welche so vorbereitet sind, dass mit angemessenen Massnahmen im Bereich der Gebäudetechnik die Zielwerte erreicht werden können. Als 2000-Watt-kompatibel gelten Bauten, welche die Zielwerte für die nicht erneuerbare Primärenergie und für die Treibhausgasemissionen erreichen. Mit einem Konzept, welches die notwendigen Massnahmen konkret um-schreibt und die bauliche Machbarkeit nachweist, ist der Weg vom 2000-Watt-fähigen zum 2000-Watt-kompatiblen Bau darzulegen und die Erreichbarkeit der Zielwerte ist aufzuzeigen.

Der Effizienzpfad ist bei Erneuerungen und Umnutzungen nur in Ausnahmefällen anwendbar, da grundsätzlich der Einhalt des Grenzwertes des Heizwärmebedarfs gemäss SIA 380/1 nachgewiesen werden muss. Das hat bei Neubauten keine Relevanz, bei Erneuerungen und Umnutzungen jedoch eine sehr hohe, da so Massnahmen nicht über den Bauteilnachweis, sondern über den Systemnachweis belegt werden müssen.

Die mit der Version 2014 definierten Nutzungen sind Wohnen, Büro, Schulen, Hotel, Restaurant, Verkauf: Fach-geschäft, Lebensmittel, Einkaufszentrum. Damit ist die Relevanz für IMAG in Einzelfällen vorhanden.

Das Label 2000-Watt-Areal bildet eine Ergänzung zum Effizienzpfad Energie und zeichnet sich dadurch aus, dass ein Areal / Quartier mit komplexen Nutzungen (deutlich mehr mögliche Gebäudekategorien) betrachtet werden kann. Es gilt für Areale, die einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen für die Erstellung der Gebäude, deren Betrieb und Erneuerung und die durch den Betrieb verursachte Mobilität nachweisen können. Im Gegensatz zum SIA 2040 Effizienzpfad ist eine Zertifizierung möglich. Diese ist sehr weitgehend (muss z.B. in der Nutzung re-gelmässig nachgeführt und bestätigt werden) und dadurch auch aufwändig. Die quantitative Beurteilung gemäss SIA 2040 wird durch einen Kriterienkatalog als qualitative Beurteilung beglei-tet. Die mit der Version 2014 definierten Nutzungen sind Wohnen, Büro, Schulen, Hotel, Restaurant, Verkauf: Fach-geschäft, Lebensmittel, Einkaufszentrum.

3.5 WEITERFÜHRENDE INSTRUMENTE, NORMEN UND VORGABEN

Themen / Kriterien, deren Zielerreichung nicht mit einem der Standards SNBS, Minergie(-P)-ECO und SIA 2040 Effizienzpfad Energie sichergestellt werden können, benötigen andere Instrumente, Normen oder Vorgaben, um den Einhalt sicherzustellen. Tabelle 6 zeigt diese Zuordnung.

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 15

Themen Instrumente (Generelle Vorgaben) Objektspezifische Vorgaben

SIA 112/1 Standard Nachhaltiges

Bauen Schweiz

SNBS

SIA 2040 Effizienzpfad

Energie / 2000-Watt-

Areal-Zertifizierung

MINERGIE(-P) MINERGIE-ECO,

ECO-Bau

Gestaltungs-plan / Um-

weltverträg-lichkeit

Baustatik / Bauphysik / Technik am

Bau

Thema 1: Standort und Erreichbarkeit

Ortsanalyse, Erreichbarkeit,

Mobilität, Erreichbarkeit, Bevölkerungs-

und Arbeitsmarkt, Nutzbarkeit des Grundstückes,

Regionalökono-mie, […]

induzierte Mobilität, Areal-

und Quartiersbe-trachtung

Verkehrskonzept, Mobilitätskon-

zept, Nutzungs-mischung

Behinderten-gerechtigkeit

Thema 2: Dichte und Vielfalt

Diversität, Artenvielfalt,

Landschaftszer-siedlung, Diversität,

halböffentliche / private Räume,

kurze Wege durch induzierte

Mobilität Areal- und

Quartiersbetrach-tung

Dichte der Überbauung, Nutzungsmix

Behinderten-gerechtigkeit

Thema 3: Kontinuität und Wandel

Objektgrösse und Eigentumsver-

hältnisse, Bausubstanz, Vermietungs-

situation

Planungsverfah-ren, gestalteri-sche Vorgaben

Thema 4: Funktionalität und Flexibilität

Ortsanalyse, Themen und Pflichtenheft,

Planungsverfah-ren, halböffentl. / private Räume

Kriterien zur flexiblen Anpass-barkeit, System-

trennung, Nutzbarkeit der

Anlagen, Bestän-digkeit von Materialien

Nutzungsmix, Durchmischung

statische Erwei-terbarkeit

Thema 5: Sicherheit und Lebensqualität

Visueller, akustischer und

thermischer Komfort, Raum-

luftqualität

Sommerlicher Wärmeschutz,

Raumluftqualität

Tageslicht, Sicherheit, Raumluft, sommerl.

Wärmeschutz, Lärm

Gefährdungspo-tentiale, Naturge-

fahren

Personen- und

Gebäude-sicherheit

Thema 6: Teilhabe und Ausgleich

Bausubstanz, Lebenszyklen,

umweltschonen-de Erstellung,

und Betrieb, PE nicht erneuerbar,

Treibhaus-gasemissionen, umweltschonen-

de Erstellung, Betrieb und

Mobilität

Lebenszyklen, umweltschonen-

de Erstellung, und Betrieb, PE

nicht erneuerbar, Treibhaus-

gasemissionen, umweltschonen-

de Erstellung, Betrieb und

Mobilität

Energieeffizienz, Energiekennzah-len, Anforderun-

gen an die Gebäudehülle,

Bewertung technischer

Anlagen

Beständigkeit von Materialien,

Anpassbarkeit, Bausubstanz,

umweltschonen-de Erstellung

Technische / energetische

Konzepte

Thema 7: Komplexität und Einfachheit

Besetzung Planungsteam, Beteiligte am

Projekt (Partizipa-tion), Planungs-

prozesse

Ressourcen-effizienz,

Stoffkreisläufe erneuerbar / nicht

erneuerbar

Ressourceneffizi-enz

Stoffkreisläufe Erstellung nicht

erneuerbar

Partizipation Technische / energetische

Konzepte

Tabelle 6 Matrix der Themen und Zuordnung zu weiterführenden Instrumenten, Normen und Vorgaben

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Immobilien Aargau Januar 2017 16

ANHANG 1 HAUPTSTRUKTUR

Die Immobilien-Standards nachhaltiges Bauen stellen eine Verknüpfung der Leitthemen der SIA 112/1: 2015 Nachhaltiges Bauen – Hochbau und der Kriterien des Standards Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) dar. Diese Hauptstruktur ist allgemein gültig und kann für alle Gebäudekategorien, Bestand, Neubauplanung und Erneue-rung gleichermassen angewendet werden.

SNBS

SIA

112

/1

Them

a 1

Sta

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E

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keit

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a 2

Dic

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und

V

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Them

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Kon

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nd

Wan

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Them

a 4

Funk

tiona

lität

und

Fl

exib

ilität

Them

a 5

Sic

herh

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nd

Lebe

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Teilh

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und

Aus

glei

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Them

a 7

Kom

plex

ität u

nd

Ein

fach

heit

101 Ortsanalyse Prozesse und Leistungen der Planung an SIA 112 Leistungsmodell angelehnt

102 Planungsverfahren Prozesse und Leistungen der Planung an SIA 112 Leistungsmodell angelehnt

103 Diversität

104 Halböffentliche Räume

105 Private Räume

106 Visueller und akustischer Komfort

107 Raumluftqualität

108 Thermischer Komfort

201 Lebenszyklusbetrachtung

202 Bausubstanz

203 Eigentumsverhältnisse

204 Nutzbarkeit des Grundstücks

205 Erreichbarkeit

206 Marktpreise

207 Bevölkerung und Arbeitsmarkt

208 Regionalökonomisches Potenzial

301 Primärenergie nicht erneuerbar

302 Treibhausgasemissionen

303 Umweltschonende Erstellung

304 Umweltschonender Betrieb

305 Umweltschonende Mobilität

306 Umgebung

307 Siedlungsentwicklung nach Innen

Tabelle 7 Verknüpfungsmatrix SNBS - SIA 112/1

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ANHANG 2 BESCHRIEB DER THEMEN UND KRITERIEN

Verhandlungsthemen der SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Die Themen entsprechen dem Vernehmlassungsexemplar der SIA 112/1, die Vernehmlassungsphase läuft von Mitte Oktober 2015 bis Mitte Januar 2016. Mit der definitiven Norm SIA 112/1 ist Ende 2016 zu rechnen.

Thema 1: Standort und Erreichbarkeit Das Verhandlungsthema schaut über den Planungsperimeter hinaus und fragt nach der Vernetzung eines Gebäudestandorts oder einer Überbauung mit der Umgebung – dem Quartier, der Stadt, der Landschaft. Es zielt auf vielseitiges Angebot, eine gute Erreichbarkeit mit kurzen Distanzen und auf einen sicheren Zugang zur Grundversorgung. Aus ökonomischer Sicht ist es das zentrale Thema für die Wertbeurteilung von Immobilien.

Synergien Standortqualität zeichnet sich durch Vielseitigkeit des Angebots, angemessene Verkehrsanbindung, attraktive Nahversorgung und Infrastruktur sowie Naherholungsgebiete und landschaftliche Attraktivität aus. Die Qualitäten eines Standorts werden unterstützt, wenn die örtlichen Rahmenbedingungen optimal auf die jeweiligen Nutzungen abgestimmt sind und die architektonische Gestaltung die lokale Identität stärkt.

Ein Standort unterstützt eine nachhaltige Entwicklung, wenn er eine gute Grundversorgung (Nahrung, Bildungs-stätten, Arbeitsplätze, Dienstleistungs-, Freizeit- und Kulturangebote) und soziale Kontakte in gut erreichbarer Distanz erlaubt. Sind diese im Umfeld nicht vorhanden, ist womöglich ein Angebot innerhalb des Perimeters zu schaffen. Grundversorgung kann eine gute Anbindung an das Verkehrsnetz sowie ein ausreichendes Angebot an Fachkräften heissen. Institutionen suchen nach Synergien in ihren Lieferketten und vernetzen ihre Strukturen nach regionalökonomischen Kriterien.

Eine gute Erreichbarkeit ist gegeben, wenn für alle Mitglieder der Gesellschaft ein Angebot vorhanden ist und dieses barrierefrei und sicher genutzt werden kann. Ist die Infrastruktur zu Fuss, mit dem Fahrrad bzw. mit einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehrsangebot gut erreichbar, findet eine Umlagerung zugunsten umweltscho-nender Verkehrsmittel statt. Die geringere Luftbelastung verbessert das Wohlbefinden.

Zielkonflikte Mit guter Erreichbarkeit und Angebotsdichte ist in der Regel eine Urbanisierung von Standorten verbunden. Ein an sich wünschbarer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Agglomerationen und ländlichen Gebieten kann zu einer Zersiedelung der Landschaft führen. Qualitäten ländlicher Gebiete wie ansprechende Landschaften oder naturna-he Erholungsräume werden dadurch geschmälert.

Die höheren Bodenpreise an gut erschlossenen Lagen können dazu führen, dass sich einkommensschwächere Haushalte und Unternehmen mit geringerer Wertschöpfung diese Standorte nicht mehr leisten können. Eine Ver-drängung in weniger gut erschlossene Lagen ist die Folge.

Eine einseitige Förderung urbaner Zentren bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Agglomerationen und ländli-chen Gebiete missachtet, dass Städte auf ein ländliches Umfeld angewiesen sind.

Relevanz für die IMAG Das Portfolio der IMAG kann durch die Wahl der Standorte und des Angebots der Projekte massgeblichen Ein-fluss auf dem Standort nehmen. Zum Beispiel können durch die Zusammenlegung unterschiedlicher Funktionen in einem Gebäude Wege verkürzt und die Zugänglichkeit des Gebäudes durch öffentliche und halböffentliche Nutzungen erhöht werden. Durch Verlagerung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen an zwar gut erschlossene aber wenig attraktive Standorte kann die Standortattraktivität erhöht werden.

Instrumente Erreichbarkeit, Standort und Mobilität können mit dem Standard SNBS beurteilt werden. Die Überarbeitung des SNBS sollte verbesserte Indikatoren für die Beurteilung von Standort und Erreichbarkeit bringen. Für die Erfassung der vom Projekt induzierten Mobilität stehen für frühe Projektphasen die eher einfachen Tools SIA 2040 und SIA-Mobilitäts-Tool 2039 zur Verfügung. Im Areal-Tool zum 2000-Watt-Areal-Zertifikat sind unter-schiedliche Nutzungen bezüglich Mobilität präziser zu beurteilen.

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THEMA 2: Dichte und Vielfalt Die Verdichtung von Siedlungsgebieten bezieht sich nicht nur auf den Grad der Ausnützung, sondern vor allem auf die funktionale und soziale Verdichtung. Bauliche Dichte verlangt eine hohe gestalterische Qua-lität der Bauten sowie der Zwischen- und Freiräume. Die bauliche Verdichtung innerhalb des Siedlungs-gebietes ist dann zielführend, wenn sie räumliche Abwechslung, hohe Nutzungsvielfalt und einfache Ori-entierung bietet und damit einen funktionalen und ökonomischen Mehrwert schafft.

Synergien Die Verdichtung von Siedlungsräumen zielt auf die funktionale und soziale Verdichtung, also die Verbesserung der Vielfalt des Angebots, sowie eine höhere Ausnützung bereits erschlossener Flächen im Siedlungsgebiet. Ver-dichtung ist ein steuerbarer Prozess zur Bewältigung raumplanerischer, städtebaulicher und sozialer Herausforde-rungen. Hohe Dichte und Vielfalt haben grosses gesellschaftliches, wirtschaftliches und ökologisches Synergiepo-tenzial. Sie können soziale Kontakte, Nutzungsvielfalt sowie eine gute Nahversorgung und Zugänglichkeit schaf-fen. Gut strukturierte Dichte erzeugt in gesellschaftlich offenen und attraktiven Quartieren sowohl objektiv als auch emotional höhere Sicherheit.

Verdichtung hat hohes ökonomisches Potenzial dank effizienterer Bodennutzung. Infrastrukturen können ökono-mischer und effizienter erstellt, betrieben und genutzt werden. Ein vielfältiges Angebot unterstützt die ökonomi-sche Standortqualität. Das erlaubt eine flexiblere Anpassbarkeit an sich ändernde Marktbedingungen. Wo dichte Areale entwickelt werden, müssen private und öffentliche Interessen abgewogen werden unter Berücksichtigung einer identitätsstiftenden Gestaltung und eines ökonomischen Ausgleichs. Dazu bieten sich Partizipationsprozes-se in der Planung an.

Der haushälterische Umgang mit der Ressource Boden verhindert eine weitere Landschaftszersiedelung. Der geringere Bodenverbrauch ermöglicht die Bewahrung von Kultur- und Naturflächen. Die in verdichteten Planungs-perimetern möglichen kompakten und grossen Bauten verhelfen zudem zu energie- und klimaschonendem Bauen und zu einer umweltgerechten Abwicklung der Mobilitätsbedürfnisse.

Zielkonflikte Dichte kann bei unsorgfältiger, räumlicher Planung zu einer emotionalen Enge führen. Nur mit hoher Qualität der Bauten und sorgfältiger Gestaltung der Zwischen- und Aussenräume wird hohe Dichte akzeptiert und bringt einen Mehrwert. Eine gute Orientierung, Adressbildung und Wiedererkennung sind in der Planung zu beachten.

Aussicht, Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten sowie die akustische Behaglichkeit können unter einer zu hohen Dichte leiden. Einblicke können die Privatsphäre stören. Das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen kann Lärmimmissionen verursachen.

Dichte ohne den Mehrwert der Qualität und Vielfalt schafft Monotonie, die zur Abwertung des Standorts führen kann. Lokale Eigenheiten und Identitäten beeinflussen das Mass einer optimalen Dichte. Wird in gewachsenen Strukturen durch Verdichtung der Charakter eines Quartiers verändert, ist der frühzeitige Einbezug wichtiger Inte-ressensvertreter aus dem Umfeld ratsam. Offene Kommunikation und Mitsprache helfen Empfindlichkeiten und Erwartungen erkennen und können langwierige Rekurs- und Einspracheverfahren verhindern.

Relevanz für die IMAG Durch den stark öffentlichen / halböffentlichen Charakter des Portfolios der IMAG ist das Potenzial, auf Dichte und Vielfalt Einfluss zu nehmen, sehr hoch. Mit dem gegebenen Portfolio ist die IMAG in der Lage, auf alle vier Arten der oben genannten vierfachen Verdichtung Einfluss zu nehmen: baulich durch die Wahl der Standorte bei Neuüberbauungen und Umnutzungen, funktional und sozial durch die tendenziell öffentliche / halböffentliche Nutzung der meisten Immobilien und historisch durch die Vielzahl von Immobilien mit hohem geschichtlichen und kulturellem Wert. Instrumente Dichte und Vielfalt können in geringem Masse mit dem Standard SNBS beurteilt werden. Gebaute Dichte kann quantitativ anhand von Kennzahlen (z.B. Überbauungsziffer, Ausnutzungsziffer) bewertet werden. Funktionale, soziale und historische Aspekte lassen sich mit Standards jedoch kaum bewerten (messen). Dichte und Vielfalt können nur qualitativ auf gestalterischer und soziologischer Ebene bewertet werden.

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Immobilien Aargau Januar 2017 19

THEMA 3: Kontinuität und Wandel Bauen verändert die Identität von Orten. Gute Gestaltung verhilft der Veränderung zu Akzeptanz, weil sie einen Mehrwert schafft. Sie erleichtert die Orientierung im Raum, ermöglicht Aneignung und führt zu ei-nem sorgfältigen Umgang mit Bauten und Freiräumen. Vorhandene Qualitäten zu erhalten oder zu stärken sorgt für Wiedererkennung, schafft Identität und Verbundenheit. Gleichzeitig ist fortlaufender gesell-schaftlicher Wandel eine Tatsache, die immer wieder neue Lösungen und Innovationen fordert. Die Ver-bindung von Kontinuität und Wandel führt zu gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Prosperität.

Synergien Gute Gestaltung als Beitrag der Architektur bedeutet finanziell wie kulturell Wertschöpfung. Bauliche Eingriffe stossen auf Akzeptanz, wenn sie einen erkennbaren Mehrwert für die Umgebung schaffen. Eine sorgfältige Ana-lyse vorhandener Qualitäten und partizipative Prozesse sind bewährte Rezepte, um Veränderungen mehrheitsfä-hig zu gestalten. Das sorgfältige Bauen im Kontext stärkt Standorte, klärt diese, beruhigt, ergänzt und setzt neue Akzente.

Architektonische Gestaltung kann nicht losgelöst vom Kontext betrachtet werden, sondern muss mit dem Ort und der Bedeutung des Neuen im Verhältnis stehen. Sorgfalt und Wertschätzung im Umgang mit dem Bestehenden ist notwendig. Ein fortlaufender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel benötigt Veränderung. Die Gewährleis-tung einer guten Nutzbarkeit neuer und bestehender Gebäude setzt eine Anpassbarkeit voraus. Nur so lässt sich Dauerhaftigkeit erreichen.

Neue Bedürfnisse und Anforderungen sowie die Kenntnis neuer Baustoffe, Prozesse und Techniken sind Chan-cen, neuartige Konstruktionen und Konzepte zu entwickeln. Dafür nötige Innovationen erweisen sich als unver-zichtbarer Motor für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Kostenoptimierungen und die Forderung nach klimaschonenden Alternativen im Bau und Betrieb von Gebäuden bleiben nicht ohne Auswirkung auf die Gestaltung und verlangen nach innovativen Antworten. Innovation erhält die Markt- und Handlungsfähigkeit; das dafür notwendige Risiko sollte von der Gesellschaft mitgetragen werden.

Zielkonflikte Die Angst vor Veränderung und der Wunsch nach hoher Stabilität können dazu führen, dass nicht überlebensfähi-ge Strukturen erhalten werden und eine notwendige Erneuerung nicht oder zu spät stattfindet. Das wirkt sich ne-gativ auf die Marktfähigkeit der Gebäude und die Handlungsfähigkeit aus. Dabei sind Veränderung und Innovati-onsfreudigkeit historisch übernommene Werte, die es zu pflegen gilt. Die ersehnte Kontinuität setzt eine bewusste, laufende Anpassung an ein sich veränderndes Umfeld voraus.

Innovation ist immer auch mit einem gewissen Risiko verbunden – was neu ist und sich noch nicht bewährt hat, kann scheitern; Fehleinschätzungen des Nachfragepotenzials sind möglich; mangelnde Akzeptanz kommt manchmal unerwartet und kann die Handlungsfähigkeit hemmen statt fördern.

Ohne Sorgfalt und Behutsamkeit durchgeführte Eingriffe in bestehende Strukturen können das Gesicht, die Stim-mung, den Charakter von Orten verändern – und dies nicht immer zu ihrem Vorteil. Vorhandene Standortqualitä-ten zu erkennen gelingt besser, wenn Betroffene mitreden und mitentscheiden können.

Relevanz für die IMAG Gestaltung schafft Baukultur. Diese spielt im Portfolio der IMAG eine sehr grosse Rolle. Die Qualitätsziele zur Sicherstellung von baukulturell wertvollen Beiträgen können über entsprechende Auswahlverfahren (Projektwett-bewerbe, Studienaufträge etc.) erfüllt werden. Bei dem Portfolio der IMAG spielen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten keine zentrale Rolle. Aber bei Ent-scheiden für die Gestaltung von Innenausbauten als auch bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes sind partizipative Prozesse sinnvoll. Die Einbindung der zukünftigen Nutzenden sowie die Begleitung des Veränderungsprozesses sind bei den Bauprojekten bereits in den frühen Planungsphasen vorzusehen.

Instrumente Der Standard SNBS stellt anhand der Kriterien Ortsanalyse, Kriterien und Pflichtenheft und Planungsverfahren den Prozess der Planung sicher. So werden z.B. die «Stakeholder» als Akteure in partizipativen Prozessen abge-fragt. Die Qualitätsziele zur Sicherstellung von baukulturell wertvollen Beiträgen werden über entsprechende Auswahlverfahren (Projektwettbewerbe, Studienaufträge etc.) erfüllt.

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Thema 4: Funktionalität und Flexibilität Nutzbarkeit und Funktionalität bedingen, dass Gebäude so geplant und dimensioniert werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und in unterschiedlichen Lebensphasen genutzt wer-den können. Innen- wie Aussenräume, die man sich flexibel aneignen kann und anpassbare Strukturen gewährleisten deren Nutzbarkeit und Marktwert auch bei geänderten Bedürfnissen. Die Gestaltung des Raums kann bauliche und technische Hilfsmittel unnötig machen. Anpassbare Gebäude und Strukturen ermöglichen Veränderungen ohne grosse Eingriffstiefe und schonen Umwelt und Ressourcen.

Synergien Ein Gebäude muss sich seiner Bestimmung entsprechend nutzen lassen. Das ist aus Sicht der investierten Geld-mittel und natürlichen Ressourcen sowie aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer zwingend. Eine präzise Definition der Nutzungsanforderungen und der Bedürfnisse in der Projektierungsphase ist zentral, um das räumliche Ange-bot, die räumliche Disposition und Dimensionierung und die gebäudetechnische Ausrüstung bedürfnisgerecht auszulegen und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Die Betrachtung zukünftiger Entwicklungen, wie weit Gebäude und Areale in einer veränderten Situation taugen können, ist ökonomisch notwendiges Risikomanagement.

Die Anforderungen an Gebäude ändern sich fortlaufend. Bauliche Anpassungen müssen mit wenig Aufwand mög-lich sein. Nutzungsneutrale Räume und Grundrisskonzeptionen können besser auf veränderte Anforderungen reagieren. Bei richtiger Proportionierung und Anordnung der einzelnen Teile kann auf technische Hilfsmittel (z.B. für Beleuchtung, Belüftung) verzichtet werden. Bei veränderter Nutzung entfallen Massnahmen mit grosser Ein-griffstiefe. Das ermöglicht vielfältige Nutzungen auf einfache Weise. Temporär nutz- und zumietbare Räume sind weitere Möglichkeiten.

Räumliche Disposition und Systemtrennung sind taugliche Strategien, um eine langfristige Funktionalität zu ge-währleisten. Bauwerke bestehen aus Bauteilen unterschiedlicher Lebensdauer. Wenn es gelingt, kurzlebigere Bauteile (in der Regel die Gebäudetechnik und Teile des Ausbaus) so zu verbauen, dass sie ohne grossen Auf-wand ersetzt oder instandgesetzt werden können, ist das wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Es erleichtert die Instandsetzung von Gebäuden und verbessert die Bilanz der Lebenszykluskosten und des Ressourcenaufwands.

Zielkonflikte Flexible Bauweisen und anpassbare Strukturen erweisen sich im alltäglichen Gebrauch zum Teil als unnötige Investitionen. Mit einmal getroffenen räumlichen Dispositionen arrangiert man sich. Das ist ein Argument für einfa-che und nutzungsneutrale Raumstrukturen.

Flexible Bauweisen können schalltechnische und bauphysikalische Probleme mit sich bringen. Flexible Bauteile erfüllen nur mit Mehrkosten und Mehraufwand die gleichen Anforderungen wie herkömmliche Bauteile. Nachteilige Auswirkungen im Betrieb, etwa durch die geringere Speichermasse bei Leichtbauweisen sind möglich.

Bei knappem Angebot und grosser Nachfrage lassen sich kurzfristig auch wenig funktionstüchtige Wohnungen und Gewerberäume vermieten oder verkaufen. Allein auf die aktuelle Marktsituation zu setzen, ist jedoch keine nachhaltige Strategie.

Relevanz für die IMAG Die Relevanz ist allgemein für jedes Projekt sehr gross, da die Aspekte der Anpassbarkeit, Dauerhaftigkeit und Lebenszyklusbetrachtung Nutzung und Betrieb nachhaltiger gestalten können. Das gilt aber in noch viel grösse-rem Ausmass bei Projekten von kulturellem Wert, wo es gilt, bauliche und gestalterische Werte zu erhalten.

Instrumente Anpassbarkeit, Dauerhaftigkeit und Lebenszyklen können auf allgemeiner Ebene gut mit den Standards SNBS und Minergie-ECO bewertet werden. Im SNBS ist zusätzlich ein Tool zur Lebenszykluskostenberechnung vorge-sehen. Für genauere Aussagen empfiehlt sich eine spezifischere Bewertung. Ebenso sieht der SNBS unter dem Thema der Lebenszyklen die Notwendigkeit der Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes in der Planungspha-se vor, was als sehr sinnvoll betrachtet werden kann. In den Prozessen wird dargestellt, bei welchen Projekten ein Bewirtschaftungskonzept erstellt wird.

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Thema 5: Sicherheit und Lebensqualität Allgemeine Sicherheit und Gesundheit tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität und Prosperität bei. Wohlbefinden ist nicht nur ein individuelles, erstrebenswertes Lebensgefühl, sondern auch eine Vo-raussetzung einer funktionierenden Volkswirtschaft. Immissionsfreie Gebäude, Räume mit guter Raumluft und genügendem Tageslicht, funktionierende Quartiere mit Möglichkeiten zu sozialen Kontakten, öffentli-che Räume und intakte Naturräume bieten die Grundlage für Lebensqualität.

Synergien Die Gesundheit des Menschen ist vom Zustand der Umwelt abhängig. Um Sicherheit und Wohlbefinden zu ge-währleisten, ist es notwendig, diese Lebensgrundlage zu erhalten. Saubere Luft, trinkbares Wasser, fruchtbarer Boden und eine vielfältige Flora und Fauna sind für Menschen lebenswichtig. Diese Lebensgrundlage darf durch bauliche Eingriffe nicht zerstört werden. Schadstoffvermeidung beim Bauen darf sich nicht auf ein gesundes In-nenraumklima beschränken, sondern muss auch eine Umweltgefährdung soweit wie möglich unterbinden.

Hohe Lebensqualität bedingt physische und emotionale Sicherheit. Physische Sicherheit kann über die Normener-füllung hinaus durch die sichere Gestaltung des Übergangs vom Perimeter zum Umfeld, durch Übersichtlichkeit, klare Raumdefinitionen und sorgfältig geführten Individualverkehr geschaffen werden. Emotionale Sicherheit kann durch eine einfache Orientierung, soziale Kontakte, Gestaltung, Identifikation, klare Strukturen sowie Rückzugs-möglichkeiten beeinflusst werden. Der Gestaltung halböffentlicher und öffentlicher Freiräume wird seit jeher hoher Wert beigemessen; diese weiterzuentwickeln bleibt eine zentrale planerische Aufgabe der Zukunft.

Haushalte und Unternehmen benötigen institutionelle Sicherheit zur Handlungsfähigkeit und zur sozialen und wirtschaftlichen Prosperität. Deshalb sind Rechts- und Planungssicherheit, überschaubare behördliche Rahmen-bedingungen und deren zuverlässige und vorausschaubare Umsetzung zentral. Der gesellschaftliche und rechtli-che Ordnungsrahmen lenkt Entwicklungen über Instrumente des volkswirtschaftlichen Ausgleichs, behält langfris-tige raumplanerische Entwicklungen im Auge und sichert die Stabilität der öffentlichen Haushalte. Das schafft Sicherheit und ein Investitionsklima, welches gesellschaftlich notwendige Unterstützungsleistungen fördert.

Zielkonflikte Die Reduktion von Lebensqualität auf ein individuelles Wohlbefinden birgt Risiken. Das Bedürfnis nach individuel-lem Rückzug führt leicht zu grösserem Flächenbedarf, das Bedürfnis nach Erholungsräumen zu einem höherem Verkehrsaufkommen und weiterer Landschaftszersiedlung durch Zweitwohnungen. Das erzeugt weiteren Res-sourcenverbrauch. Immer höhere Anforderungen an die Innenräume von Gebäuden lassen sich durch das Be-dürfnis nach individuellem Wohlbefinden begründen. Diese Anforderungen sind in Projekten grundsätzlich zu hinterfragen.

Ängste und Unsicherheit können zu Abwehrhaltung, individuellem Rückzug und Ausgrenzung führen. Sie verhin-dern Entwicklungen und Investitionen und sind einer offenen und toleranten gesellschaftlichen Grundhaltung nicht zuträglich. Eine von Angst und Sicherheitsbedürfnis geprägte Gestaltung von Räumen verschärft das Unbehagen innen wie aussen. Nicht immer lassen sich Befürchtungen rational erklären. Sie deswegen nicht ernst zu nehmen, verschärft das Problem eher, denn es zu lösen.

Relevanz für die IMAG Die Relevanz ist für alle Projekte sehr hoch.

Instrumente Die Aspekte Gesundheit und Umwelteinflüsse werden vor allem durch Minergie-ECO auf gutem Niveau abge-deckt. Für die objektive Sicherheit müssen entsprechende Normen erfüllt werden. Alles zusammen findet im SNBS genügend Berücksichtigung. Standards haben grundsätzlich das Dilemma, Lebensqualität auf das Indivi-duum und auf den Innenraum zu beziehen. Die Lebensqualität in der Gemeinschaft und ausserhalb des Privaten im öffentlichen Raum muss über alternative Instrumente qualitativ beurteilt werden.

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Thema 6: Teilhabe und Ausgleich Ressourcen – seien es humane, finanzielle oder materielle – sind grundsätzlich begrenzt. Knappe Güter müssen mit Sorgfalt und Zurückhaltung genutzt und gerecht verteilt werden. Ein haushälterischer Um-gang mit knappen Ressourcen bedarf langfristiger zyklischer Betrachtungen. Das Schliessen von Kreis-läufen bei Produkten und Prozessen, das Umstellen auf erneuerbare und gut verfügbare natürliche Res-sourcen, Effizienz in der Nutzung der Ressourcen und Suffizienz in deren Beanspruchung sind geeignete Strategien. Eine ausgleichende Verteilung von Ressourcen ist Grundvoraussetzung einer gesellschaftlich und wirtschaftlich prosperierenden Gesellschaft.

Synergien Planungsentscheide zu Volumen, Struktur, Materialien und Ausbaustandard beeinflussen die Lebenszykluskosten massgeblich. Sie sind die wichtigsten Einflussgrössen zur Optimierung von Ressourcenaufwand und klimarele-vanten Treibhausgasemissionen. Entscheide bezüglich Kosten und Ressourcen müssen immer im Fokus ganzer Lebenszyklen geschehen. Lebenszykluskosten und Gesamtenergiebetrachtungen erlauben eine projektspezifi-sche Abwägung über zu tätigende Investitionen. Wesentlich ist die frühzeitige Abschätzung der Instandsetzungs- und Erneuerungszyklen.

Ressourcenverbrauch und Kosten lassen sich durch Effizienz, Schliessen von Stoffkreisläufen und den Einsatz gut verfügbarer Ressourcen senken. Um die Einsparungen durch Ressourceneffizienz ökologisch tatsächlich wirksam werden zu lassen und Rebound-Effekte zu vermeiden, bedarf es einer gesellschaftlichen Teilhabe, die sich in Suffizienz-Strategien ausdrückt: diese stellen die Frage, was überhaupt nötig ist und was weggelassen werden kann. Mässigung und Verhältnismässigkeit führen zu einem Ausgleich der Interessen und zur Möglichkeit einer gerechten Verteilung von Ressourcen.

Durch die Mitwirkung verschiedener Zielgruppen im Planungsprozess kann ein Bauvorhaben breiter abgestützt werden, an Akzeptanz gewinnen und ein Angebot besser auf die tatsächliche Nachfrage abgestimmt werden. Direkt Betroffene, zukünftige Nutzer oder Bewirtschafter sind wertvolle Informationsträger, die dank Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten zur Entscheidungsfindung beitragen.

Zielkonflikte Das einseitige Ziel tiefer Investitionskosten kann sich in der Bewirtschaftungsphase rächen. Zugunsten einer kurz-fristigen Machbarkeit oder Rentabilität wird auf langfristig sinnvolle Investitionen verzichtet. Diese Gefahr ist vor-dergründig bei Projekten, die durch Projektentwickler vorinvestiert werden mit dem Zeithorizont bis zu Übergabe und Verkauf des Projekts. Frühzeitige Überlegungen zu Bewirtschaftungskosten und guter Nutzbarkeit sind dabei nicht relevant. Wenn die Höhe der Betriebskosten für die Vermietung von Wohn- oder Büroflächen irrelevant ist, haben Vermieter keinen Anreiz z.B. in energetische Erneuerungen zu investieren.

Eine übersteigerte Zurückstellung von Ansprüchen als Suffizienz-Strategie ist nicht im Sinne nachhaltigen Wachs-tums. Ziel ist die Entkopplung des wirtschaftlichen Wachstums von einer Zunahme des Verbrauchs an natürlichen Ressourcen.

Relevanz für die IMAG Die Relevanz ist für alle Projekte sehr hoch. Als Bauträger der öffentlichen Hand sind die Möglichkeiten der IMAG, auf Solidarität Einfluss zu haben, ebenfalls gross. Die Beschränkung der Bestellung aufs Nötigste kann durch die Umsetzung der Flächenstandards im Sinne einer Suffizienz-strategie sichergestellt werden. Gleichzeitig soll durch Bildung von angemessenen Begegnungs- und Kommunikationszonen der abteilungs- und departe-mentsübergreifende Austausch gefördert werden.

Instrumente Alle unter Kap. 3 aufgeführten Instrumente sind darauf ausgerichtet, den Ressourcenverbrauch und die Treib-hausgasemissionen abzubilden. Die energetischen Standards von Minergie berücksichtigen lediglich die Res-sourcen des Betriebs und nicht die der Erstellung (ausser Minergie-A auf unzureichende Weise) und die Treib-hausgasemissionen. Minergie-ECO berücksichtigt die Ressourcen ausreichend, nicht aber die Treibhaus-gasemissionen. Der SIA 2040 Effizienzpfad Energie berücksichtigt Treibhausgasemissionen und Ressourcen für Erstellung und Betrieb – allerdings nur die nicht erneuerbaren. Im SNBS sind alle oben genannten Standards integriert.

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Immobilien Aargau Januar 2017 23

THEMA 7: Komplexität und Einfachheit Die Ansprüche an Gebäude und Aussenräume sind vielfältig und ändern sich fortlaufend. Neue techni-sche Verfahren und Prozesse benötigen zusätzliches Wissen. Eindimensionale Lösungen sind nicht ziel-führend. Die Planung ist komplex und bedarf nebst immer grösseren Planungsteams neuer Spezialisten und gleichzeitig Generalisten. Integrale Planungsleistungen unter Einbezug vielfältiger und oft wider-sprüchlicher Abhängigkeiten und Ansprüche verlangen eine Suche nach einem Optimum und nach Kom-promissen. Einfache und intuitiv verständliche Lösungen bewähren sich in der Nutzung.

Synergien Die Bedürfnisabklärung vor Planungsbeginn bedingt eine Unterscheidung zwischen Wünschbarem und zwingend Notwendigem. Nutzbarkeit, einfache Anpassbarkeit, Unterhaltsfreundlichkeit und Robustheit von Gebäuden und technischen Anlagen sollten der Massstab sein. Die Kompetenzen späterer Nutzer und Betreiber richtig einzu-schätzen ist schwer, deshalb sind einfache, verständliche und intuitiv zu bedienende Systeme zielführend und stellen das Wohlbefinden der Nutzer sicher.

Die frühzeitige Darstellung und Kommunikation der Komplexität einer Aufgabe hilft, in Projekten zu besseren und einfacheren Lösungen zu kommen. Um die Vielzahl von Fachplanern und Spezialisten in diesen Prozess zu integ-rieren, braucht es Koordinationsleistungen, die integrales Planen aller Fachdisziplinen sicherstellen. Sie sollen gewährleisten, dass die Komplexität von Aufgaben und Anforderungen erkannt wird, Widersprüche diskutiert wer-den und Lösungen angestrebt werden, welche die unterschiedlichen Ansprüche optimal zu befriedigen vermögen.

Das Wissen aller am Projekt Beteiligter ist wertvoll und muss frühzeitig in den Planungsprozess einfliessen. In Varianten zu arbeiten und diese untereinander abzugleichen ist ein zwingend erforderliches Vorgehen. Frühzeitig erstellte, koordinierte und über den Projektverlauf nachgeführte Konzepte für Energie, Technik, Bauphysik, Nut-zung, Betrieb und Rückbau sind unabdingbar. So kann neben guten Raumkonditionen auch ein verminderter Energie- und Ressourcenverbrauch sichergestellt werden

Zielkonflikte Grundsätzlich sind Projektanforderungen komplex, die Lösungen sollten einfach sein. In der Regel wird aber nach komplexen Lösungen gesucht. In einem gut geführten Projekt kann eine Fachdisziplin feststellen, dass ihre Hauptaufgabe in der sehr wichtigen Koordination und nicht in einer technisch perfektionierten Alleinlösung liegt.

Normenwesen und baubehördliche Anforderungen neigen zur fachspezifischen, aber nicht zu einer zielorientier-ten, auf das Gesamte ausgerichteten Lösungssuche. Damit werden einzelne Systeme immer perfekter und siche-rer, beziehen sich teils aber kaum noch auf die Anforderungen des Gesamtkontextes und sind kaum bedienbar. Da das Normenwesen als Stand der Baukunst gilt, sind einfache bauliche Lösungen manchmal schwierig zu kommunizieren und umzusetzen, nicht zuletzt weil auch die Honorierungsmechanismen einen falschen Anreiz setzen.

Bauherrschaften sind oft Laien in Baufragen und auch Architekten sind in komplexen technischen Fachplanungen zuweilen inhaltlich überfordert. Statt den Mut aufzubringen, nachzufragen und auf verständlichen Antworten zu beharren, lassen sie sich zu schnell abspeisen. Das führt leider schnell zu unbefriedigenden Lösungen.

Relevanz für die IMAG Die Relevanz ist für alle Projekte sehr hoch, da bei den meisten Projekten sehr viele Interessensträger eingebun-den sind, wodurch Projekte grundsätzlich an Komplexität zunehmen. Auch die politischen Vorgaben führen zu einer höheren Komplexität.

Instrumente Die Abbildung der Komplexität von Projekten ist durch Standards nicht abgedeckt. Der SNBS nimmt dazu Bezie-hung in den Kriterien 101 Ortsanalyse, 102 Themen und Pflichtenheft und 103 Planungsverfahren. Die Integration des Betriebes geschieht beim SNBS durch das Kriterium 201 Lebenszykluskosten, wo unter anderem ein vor-handenes Betriebskonzept positiv bewertet wird. Die Zertifizierung 2000-Watt-Areal (aufbauend auf dem Energie-Effizienzpfad) zertifiziert Areale auf den Betrieb (inkl. Rezertifizierungen).

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ANHANG 3 KRITERIEN SNBS (VERSION 2.0)

Gesellschaft «Der Bereich Gesellschaft betrachtet, verknüpft und beurteilt eine grosse Themenvielfalt. Neben dem sorgfältigen Umgang mit dem Kontext tragen der Einbezug der Nutzenden und eine bewusste Nutzungsdiversität sowie die differenzierte Gestaltung des halböffentlichen und privaten Raums zur Identitätsbildung und Identifikation bei. Eine flexible und anpassungsfähige Raumstruktur mit hoher Gebrauchsqualität bildet die Basis für ein ressour-censchonendes und nutzerorientiertes Raumangebot. Berücksichtigt werden ausserdem Aspekte von Wohlbefinden und Gesundheit.»2 THEMEN

• Kontext und Architektur • Planung und Zielgruppe • Nutzung und Raumgestaltung • Wohlbefinden und Gesundheit

KRITERIEN 101 Ortsanalyse Das Kriterium bezweckt eine Auseinandersetzung mit dem Ort, seinen Qualitäten und Herausforderungen mittels einer systematischen Ortsanalyse.

101.1 Ziele und Pflichtenhefte

102 Planungsverfahren Das Kriterium bezweckt eine hohe städtebauliche, ortsspezifische und architektonische Qualität. Es unterstützt eine langfristig wirkende und identitätsstiftende Baukultur und berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzenden.

102.1 Städtebau und Architektur 102.2 Partizipation

103 Diversität Das Kriterium überprüft, ob die Belegungsdichte der Nutzung entsprechend angemessen ist und bezweckt ein vielfältiges Nutzendenspektrum.

103.1 Nutzungsdichte 103.2 Nutzungsangebot im Quartierumfeld 103.3 Hindernisfreies Bauen

104 Halböffentliche Räume Das Kriterium bezweckt die Förderung von halböffentlichen Begegnungsräumen im Gebäude und im Aussenraum sowie die Förderung des Sicherheitsempfindens der Nutzenden durch bauliche und gestalterische Massnahmen.

104.1 Angebot halböffentliche Innenräume 104.2 Angebot halböffentliche Aussenräume 104.3 Subjektive Sicherheit

105 Private Räume Das Kriterium beurteilt die Veränderbarkeit sowie die zielgruppenorientierte Nutzbarkeit der privaten Innen- und Aussenräume. 105.1 Nutzungsflexibilität und -variabilität 105.2 Gebrauchsqualität private Innen- und Aussenräume

2 Kriterienbeschrieb Hochbau, SNBS Version 2.0 / 2016

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 25

106 Visueller und akustischer Komfort Mit diesem Kriterium werden die Hauptfaktoren für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzenden im Ge-bäude betrachtet. Dabei spielen eine ausreichende Belichtung und die Reduktion störender Lärmeinflüsse eine zentrale Rolle.

106.1 Tageslicht 106.2 Schallschutz 106.03 alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote in privaten Innen- / Aussenräumen 106.04 Veränderbarkeit der Nutzungseinheiten

107 Raumluftqualität Ziel dieses Kriteriums ist, die Nutzenden vor gesundheitsschädigenden Emissionen zu schützen und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten.

107.1 Luftqualität 107.2 Ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen (Radon und Elektrosmog)

108 Thermischer Komfort Das Kriterium Beurteilt den thermischen Komfort als wichtige Einflussgrösse für das Wohlbefinden des Men-schen.

108.1 Sommerlicher Wärmeschutz 108.2 Behaglichkeit im Winter (winterlicher Wärmeschutz)

Wirtschaft «Im Bereich Wirtschaft wird die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Gebäudes oder eines Projekts beurteilt. Was für die Forstwirtschaft gilt – dass nicht mehr Holz gefällt wird, als in derselben Zeit nachwächst –, gilt auch für Immobilien. Die eingesetzten Ressourcen für Bau, Betrieb und Unterhalt müssen durch den generier-ten Nutzen der Immobilie getragen werden können. Konkret: Die Kosten und Erträge müssen langfristig im Gleichgewicht stehen. Handlungsspielräume für die Zukunft offenhalten ist ein weiterer zentraler Aspekt der Nachhaltigkeit. Für Immobilien bedeutet dies neben der Nutzungsflexibilität, die im Bereich Gesellschaft abge-deckt wird, die langfristige Handelbarkeit. Will oder muss ein Eigentümer eine Immobilie verkaufen, sollte dies zu guten Konditionen möglich sein. Neben den Kosten, dem Ertragspotenzial und der Handelbarkeit wird hier auch der Beitrag zur lokalen bzw. regionalen Wertschöpfung erfasst.»3 THEMEN

• Kosten • Handelbarkeit • Ertragspotential • Regionalwirtschaft

KRITERIEN 201 Lebenszyklusbetrachtung Mit diesem Kriterium werden die über den Lebenszyklus – von der Projektentwicklung bis zum Rückbau – anfal-lenden Kosten der Immobilie betrachtet.

201.1 Lebenszykluskosten 201.2 Betriebskonzept

202 Bausubstanz Das Kriterium beurteilt die Bausubstanz der Immobilie anhand der Austausch- und Rückbaufähigkeit verschiede-ner Elemente. 202.1 Bauweise, Bauteile und Bausubstanz

203 Eigentumsverhältnisse Beurteilt wird die Handelbarkeit des Gebäudes anhand der Eigentumsverhältnisse.

203.1 Entscheidfindung

3 Kriterienbeschrieb Hochbau, SNBS Version 2.0 / 2016

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 26

204 Nutzbarkeit des Grundstücks Das Kriterium beurteilt, ob ein Grundstück für die entsprechende Nutzung geeignet ist und macht Aussagen zur Qualität der Grundversorgung.

204.1 Geologische Randbedingungen und Altlasten 204.2 Naturgefahren und Erdbebensicherheit 204.3 Technische Erschliessung

205 Erreichbarkeit Mit dem Kriterium wird die Erreichbarkeit der Immobilie im lokalen, regionalen und nationalen Kontext beurteilt.

205.1 Erreichbarkeit 205.2 Zugang Parzelle und verkehrstechnische Erschliessung

206 Marktpreise Beurteilt wird das Ertragspotenzial anhand der Einordnung der Immobilie in das Mietzinsniveau in der Ge-meinde.

206.1 Miet-/Verkaufspreise

207 Bevölkerung und Arbeitsmarkt Dieses Kriterium beurteilt die Nachfrage nach Immobilien.

207.1 Nachfrage- und Nutzungsangebot

208 Regionale Wertschöpfung Dieses Kriterium beurteilt den Beitrag der Liegenschaft an die regionale Wirtschaft. 208.1 Regionale Wertschöpfung Umwelt «Weil der Umgang mit Ressourcen effizienter und damit schonender erfolgen muss und gleichzeitig die Umwelt-auswirkungen minimiert werden sollen, sind die Energie- und Klimathemen von Bedeutung. Aufbauend auf MI-NERGIE-ECO® mit Fokus auf Bauökologie und Energieeffizienz werden neu auch Faktoren wie Mobilität, Bio-diversität sowie Umgang mit dem Boden miteinbezogen. Der Standard SNBS basiert im Bereich Umwelt auf be-währten Elementen: MINERGIE-ECO® 2011, SIA-Effizienzpfad Energie (SIA 2040) mit den themenspezifischen Merkblättern für Energieausweis (SIA 2031), Graue Energie (SIA 2032) und Mobilität (SIA 2039). Auch wurden bestehende Bewertungsinstrumente wie Tageslichttool (MINERGIE-ECO®), Ökobilanzierung (KBOB) etc. inte-griert. Hinzu kommen neue, innovative Elemente: Biodiversität und Landschaftszersiedelung.»4

THEMEN • Energie und Klima • Ressourcen- und Umweltschutz • Natur und Landschaft

KRITERIEN 301 Primärenergie nicht erneuerbar Das Kriterium zeigt den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf eines Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität auf.

301.1 Primärenergie nicht erneuerbar Erstellung 301.2 Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb 301.3 Primärenergie nicht erneuerbar Mobilität

4 Broschüre SNBS

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 27

302 Treibhausgasemissionen Das Kriterium bezweckt die Ermittlung der Treibhausgasemissionen eines Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität.

302.1 Treibhausgasemissionen Erstellung 302.2 Treibhausgasemissionen Betrieb 302.3 Treibhausgasemissionen Mobilität

303 Umweltschonende Erstellung Ob ein Gebäude ressourcen- und umweltschonend erstellt wurde, wird mit diesem Kriterium beschrieben. Das Kriterium befasst sich zudem mit den umwelt- und entsorgungsrelevanten Bestandteilen der Bauprodukte, deren Auswirkungen nicht mit den Indikatoren Primärenergie und Treibhausgasemissionen abgebildet werden können

303.1 Baustelle 303.2 Ressourcenschonung und Verfügbarkeit 303.3 Umwelt-, entsorgungs- und gesundheitsrelevante Bestandteile

304 Umweltschonender Betrieb Mit dem Kriterium wird überprüft, ob die Voraussetzungen für einen ressourcen- und umweltschonenden Betrieb einer Immobilie vorhanden sind.

304.1 Systematische Inbetriebnahme 304.2 Energiemonitoring 304.3 Abfallentsorgung und Anlieferungsbedingungen

305 Umweltschonende Mobilität Das Kriterium zeigt auf, welche konkreten Massnahmen zu einer umweltschonenden Mobilität beitragen.

305.1 Mobilitätskonzept

306 Umgebung Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob das vorhandene natürliche Potential im Bereich Flora und Fauna am Standort ausgeschöpft wird.

306.1 Flora und Fauna 306.2 Versickerung und Retention

307 Siedlungsentwicklung nach innen Die Landschaftszersiedelung und der Verbrauch an natürlichem Boden werden mittels geeigneter Indikatoren beurteilt.

307.1 Bauliche Verdichtung

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 28

ANHANG 4 NACHHALTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Festlegung der Nachhaltigkeitsschwerpunkte (Zielvereinbarung) Thema /Fragestellung rel. Zust Begründung / Hinweis

Ges

ells

chaf

t

Gemeinschaft

Wurde eine Ortsanalyse erstellt und die Erkenntnisse in Zielen formu-

liert ? (Nutzwertanalyse Standortevaluation durchgeführt?) (Vorarbeit

PFM, Projektbericht)

ja/nein PFM stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Sind die Anforderungen und der Bedarf aller am Planungsprozess

Beteiligten berücksichtigt? (Projektorganisation klären, Partizipation) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Gestaltung

Ist die städtebauliche, ortsspezifische und architektonische Planungs-

qualität über ein geeignetes Beschaffungsverfahren sichergestellt?

(lösungs- oder leistungsorientierte Beschaffung)

ja/nein A+E stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Nutzung, Erschliessung

Ist die Anbindung an das Fuss-/Radwegnetz und den öffentlichen

Verkehr gewährleist? (Mobilitätskonzept, Kapazität) ja/nein PFM

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Ist das Gebäude und die Umgebung behindertengerecht gestaltet?

(Erfüllung SIA 500) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Wohlbefinden, Gesundheit

Ist der Schutz vor Naturgefahren, Einbrüchen und Unfällen ins Projekt

eingeflossen? (Safety+Security, seco, VKF) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Werden Massnahmen zur Sicherstellung einer guten Tageslicht-

und Raumluftqualität sowie eines behaglichen Raumklimas getrof-

fen? (Allergene, Baustoffe, Lüftungskonzept, ECO-Anforderungen)

ja/nein stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Wirt

scha

ft

Gebäudesubstanz

Ist die Flexibilität der Räumlichkeiten, die Erweiterbarkeit und Umnut-

zung gewährleistet? (Konsequente Bauteiltrennung, klare Gebäu-

destruktur)

ja/nei

n

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Anlagekosten

Wurden die wirtschaftlichen Ziele für die Bausubstanz bezüglich Le-

bensdauer und Qualität definiert? (CHF/Arbeitsplatz, m2/Arbeitsplatz,

CHF für Gebäudebetrieb/m2) ja/nein PFM

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Werden die Lebenszykluskosten in der Investitionsentscheidung

berücksichtigt? (z.B. Nutzungsdauer, Nutzungsart-/flexibilität, Bauwei-

se, Betrieb/Unterhalt)

ja/nein PFM stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Betriebs- und Unterhaltskosten

Werden die Instandhaltungskosten durch frühzeitige Planung, Qualität

und kontinuierliche Massnahmen niedrig gehalten? (z.B. wurde ein

Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept erstellt?)

ja/nein IM stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Um

wel

t

Baustoffe

Werden gut verfügbare Primärbaustoffe und ein hoher Anteil an Se-

kundärbaustoffen verbaut? (z.B. Holz, Lehm, Kies, Recyclingmaterial) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Wird auf geringe Umweltbelastung bei der Herstellung der Baustoffe

geachtet? (Holz und weitere, Fokus graue Energie, Ökobilanzdaten) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Sind die Konstruktionen zur einfachen Wiederverwendung bzw Verwer-

tung geeignet? (Mechanische Befestigungen, Recyclierbare Materia-

lien, Bauteiltrennung)

ja/nein stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 29

Um

wel

t

Betriebsenergie

Wird durch bauliche und haustechnische Massnahmen der Heizwär-

mebedarf (Kälteenergiebedarf), Wärmebedarf für Warmwasser und

Elektrizitätsbedarf minimiert? (z. B. Gebäudeform, Ausrichtung,

Dämmperimeter, gesamtheitliches Energiekonzept)

ja/nein stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Ist eine Maximierung an erneuerbarer Energie im Bereich Heizwärme

(Kälte), Warmwasser und Elektrizität im Projekt eingeflossen? (Varian-

tenvergleich)

ja/nein stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Boden, Landschaft

Wird der Bedarf an Grundstücksfläche niedrig gehalten? (haushälteri-

scher Umgang mit dem Boden, Verdichtung) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Wird auf Artenvielfalt geachtet? (Begrünungskonzept, Ausgleichsflä-

chen) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Infrastruktur

Wird die Mobilität umweltfreundlich abgewickelt? (Anbindung ÖV,

Parkplatzbewirtschaftung) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Ist eine gute Infrastruktur für Abfalltrennung möglich? (Entsorgungs-

konzept) ja/nein IM

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

Wird auf einen tiefen Trinkwasserverbrauch und eine geringe Abwas-

sermenge geachtet? (Regenwassernutzung) ja/nein

stichwortartige Begründung zu ja

oder nein

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 30

ANHANG 5 GLOSSAR

Standard: Ein Standard ist die Definition von Sollgrössen von Kennzahlen zu The-men des nachhaltigen Bauens, welche innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit und Akzeptanz haben.

Label Ein Label ist ein Gütesiegel, anhand dessen potentielle Nutzniesser die zu erwartende Qualität eines Produktes (eines Gebäudes) oder einer Dienstleistung verlässlich abschätzen können. Als registrierte Marke dient ein Label auch dem Schutz eines Standards.

Objekt-/Projektrating Das Objekt-/Projektrating entspricht einem Risikorating. Aus der Festle-gung und Wertung einzelner Kriterien ergeben sich Risikoprofile zur Portfoliosegmentierung für das qualitative und finanzielle Monitoring. Die Gebäudeklassifizierung dient der Priorisierung und der Abgrenzung des Ressourceneinsatzes zur Erreichung der strategischen Ziele.

Biodiversität: Die Biodiversität (Biologische Vielfalt) umfasst die auf der Erde vorhan-dene Vielfalt an Genen, Arten und Lebensräumen. Die Reichweite der Biodiversität schliesst damit alle Aspekte der Vielfalt in der lebendigen Welt ein. (Baur, 2010 )

Emission, Transmission Als Emission wird die Freisetzung von Störfaktoren (Substanzen, Strah- und Immission: lung etc.) am Ort ihrer Entstehung bezeichnet, die Ausbreitung der Stör-

faktoren ist die Transmission. Dabei werden sie verdünnt bzw. umge-wandelt und setzen sich anschliessend als Immission wieder an einem Ort ein (Wikipedia).

Erneuerbare Energie: Erneuerbare Energie stammt aus Energiequellen, die ohne Rohstoff-quellen auskommen und die nach menschlichem Zeitmassstab gerech-net unbegrenzt zur Verfügung stehen. Darunter fallen die Nutzung der Wasserkraft, Sonnenenergie, Umweltwärme, Biomasse, Windenergie, erneuerbaren Anteile aus Abfall sowie der Energie aus Abwasserreini-gungsanlagen.

Erneuerung: Wiederherstellen eines gesamten Bauwerks oder von Teilen desselben in einen mit dem ursprünglichen Neubau vergleichbaren Zustand unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bauvorschriften. (SIA 469)

Erweiterung: Anpassen an neue Anforderungen durch Hinzufügen neuer Bauwerkstei-le (SIA 469)

Feinstaub (PM10): Bei Feinstaub handelt es sich um mikroskopisch kleine Teilchen, die kleiner als ein hundertstel Millimeter sind. Feinstaub entsteht bei indust-riellen und gewerblichen Produktionsprozessen, Verbrennungsprozes-sen, mechanischem Abrieb oder Aufwirbelung und durch sekundäre Bil-dung (aus SO2, NOx, NH3, VOC). Da die international verwendete Be-zeichnung für Feinstaub „particulate matter“ lautet, kürzt man diesen Luftschadstoff dann mit PM10 ab. Feinstaub ist gesundheitsschädigend.

Geschützte Bauten: Gestützt auf das Kulturgesetz können Baudenkmäler unter kantonalen Schutz gestellt werden. Die unter Schutz gestellten Baudenkmäler sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern so zu unterhalten, dass de-ren Bestand dauerhaft gesichert ist, wobei die dabei auftretenden Mehr-kosten teilweise durch den Kanton ausgeglichen werden. Neben den

NACHHALTIGES BAUEN RICHTLINIE

Immobilien Aargau Januar 2017 31

kantonal geschützten Baudenkmälern sind auch die kommunal ge-schützten Bauten und Objekte (Wegkreuze, Brunnen, markante Bäume) von grosser Bedeutung. Die Denkmalpflege liefert für ihre Identifizierung und Einordnung mit dem Bauinventar die Grundlagen.

Instandhaltung: Bewahren der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen (SIA 469)

Instandsetzung: Wiederherstellen der Sicherheit und der Gebrauchs-tauglichkeit für eine festgelegte Dauer (SIA 469)

Langsamverkehr (LV): Der Langsamverkehr umfasst alle Fortbewegungsarten mittels eigener Muskelkraft. Dazu zählen in erster Linie der Fuss- und Veloverkehr.

Lebenszyklus: Der Lebenszyklus beinhaltet sämtliche Phasen eines Gebäudes von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung bis zur Bewirtschaftung und zum späteren Rückbau

Lebenszykluskosten: Das sind diejenigen Kosten, die über den gesamten Lebenszyklus eines Baus (Planung, Bau, Nutzung, Energie, Reinigung, Rückbau) anfallen. Lebenszykluskosten sind ein Indikator für die Nachhaltigkeit von Immobi-lien. (IFMA 2012)

Schadstoffe: Schadstoffe sind definiert als chemische Elemente oder Verbindungen mit nachgewiesener oder vermuteter Schadwirkung auf Mensch, Tier, Pflanze oder Sachgüter. Schadstoffe können vom Menschen mit der At-mung, über die Haut oder über die Nahrung aufgenommen werden. Die gleichzeitige Aufnahme verschiedener Schadstoffe kann die Wirkung verstärken oder mindern.

Sicherheit: Mass für die Gewährleistung der Integrität von Personen, Umwelt, kultu-rellen und wirtschaftlichen Werten (SIA 469)

Objektive und Während die objektive Sicherheit die statistisch und wissenschaftlich Subjektive Sicherheit): nachweisbare Sicherheit meint, beispielsweise in Bezug auf Unfalldaten,

meint die subjektive Sicherheit die „gefühlte“ Sicherheit. (Wikipedia)

Unterhalt: Das Bewahren oder Wiederherstellen eines Bauwerks ohne wesentliche Änderungen der Anforderungen. (SIA, 1997)

Verdichtung: Verdichtung meint grundsätzlich eine effizientere Nutzung bereits bebau-ter Areale, von Baulücken sowie von vorhandenen Infrastrukturen (z.B. durch Aufstockungen, Ergänzungsbauten), um noch freie Flächen aus-serhalb des weitgehend überbauten Gebiets zu schonen. (Raumkonzept Schweiz)

Zersiedelung: Aus raumplanerischer Sicht wird unter Zersiedelung in der Regel ein rasches und ungeordnetes Siedlungsflächenwachstum von geringer Dichte verstanden. Damit verbunden ist ein Strauss von negativen Be-gleiterscheinungen etwa bezüglich Siedlungsqualität (Versorgung, Äs-thetik, Wohnlichkeit und Vielfalt der Siedlungen). Weitere problematische Auswirkungen ergeben sich im Bereich Verkehr (hohes Verkehrsauf-kommen, Staus) oder durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. (Raumkonzept Schweiz)