Richtlinie zum E-CHECK - BGV A3 Prüfung · Prüfungen in Form des E-CHECK durchgeführt werden....

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Richtlinie zum E-CHECK für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

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Richtliniezum E-CHECK

für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen

und elektrischen Betriebsmitteln

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Einleitung, Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4

Geltungsbereich, Haftungsausschluss, Verantwortlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5

Grundlagen zur Anwendung, Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

E-CHECK Protokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7

Empfohlene Prüffristen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9

Vorlagen Prüfprotokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

Prüfprotokoll – Prüfung elektrischer Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12/13

Übergabebericht /Zustandsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

Erläuterungen zum Prüfprotokoll und Übergabebericht /Zustandsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Mängel-Liste und Bewertung der Besichtigung bei Wiederholungsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Prüfprotokoll – Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Erläuterungen zum Prüfprotokoll für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte . . . . . .18

Inhalt

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Ziel

Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagenund Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere undSachen in sich bergen, erkannt werden. Gleichzeitig sollteder Elektrotechniker auch der Berater des Betreibers sein,indem er nützliche Hinweise zur rationellen Energieanwen-dung aufzeigt. Für den ordnungsgemäßen Zustand der elek-trischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel ist derBetreiber verantwortlich.

Auf Grundlage dieser Richtlinie für den E-CHECK ist derZustand der elektrischen Anlage oder der elektrischenBetriebsmittel bezüglich

• ihrer Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit,• ihres ordnungsgemäßen, sicherheitstechnischen

Zustandes,• Schutz gegen elektrischen Schlag,• Schutz gegen elektrisch gezündeten Brand,• Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung,• Energieeinsparung

zu prüfen. Nach Durchführung des E-CHECK und Beseiti-gung festgestellter Mängel ist die erforderliche Sicherheitfür Menschen, Tiere und Sachwerte wieder hergestellt.

Einleitung

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dienen der Übertra-gung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Siekönnen ortsfest, wie z. B. die Elektroinstallation in einemGebäude, oder ortsveränderlich sein. Elektrische Betriebs-mittel sind dann ortsveränderlich, wenn sie z. B. über Steck-verbindungen betrieben werden können.

Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unterlie-gen einer Alterung und Abnutzung. Beeinflussende Fak-toren hierfür sind der Grad der Nutzung, Umwelteinflüsseund besondere Betriebsbedingungen. Aus diesen Gründenmuss im Laufe der Zeit mit Mängeln gerechnet werden, dieentscheidend für die Sicherheit im Haushalt oder Gewerbesind. Deshalb sollten, wie im gewerblichen Bereich ver-pflichtend, in allen anderen Bereichen wiederkehrendePrüfungen in Form des E-CHECK durchgeführt werden.

Richtlinie zum E-CHECKfür die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

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Geltungsbereich

Diese Richtlinie für den E-CHECK gilt für die Durchführungvon wiederkehrenden Prüfungen, z. B. nach VDE 0105 Teil100 an elektrischen Anlagen von

• Wohnungen und Wohngebäuden,

• Nebengebäuden wie Garagen, Schuppen, Stallungen usw.,

• Gebäuden, die gewerblich genutzt werden,

• Industrieanlagen,

• Öffentlichen Einrichtungen.

Sie gilt auch für die Durchführung von wiederkehrendenPrüfungen, z. B. nach VDE 0702, an elektrischen Betriebs-mitteln von elektrischen Geräten, die in Haushalt, Industrie,öffentlichen Einrichtungen oder Gewerbe genutzt werden.

Für die wiederkehrende Prüfung bestimmter elektrischerAnlagen können zusätzliche Anforderungen in gesetzlichen Verordnungen oder Vorschriften festgelegt sein, die zubeachten sind, z. B.

1. Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 oder GUV-V A2

2. für die wiederkehrende Prüfung der elektrotechnischenAnlagen von prüfpflichtigen (nach Baurecht, nachVersicherungsvertrag) oder überwachungsbedürftigenAnlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Diese Richtlinie und die darin enthaltenen Festlegungenstehen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln derTechnik.

Bei der wiederkehrenden Prüfung sind die allgemein aner-kannten Regeln der Technik zu berücksichtigen in der zumZeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage oder derelektrischen Betriebsmittel gültigen Fassung.

Haftungsausschluss

Die Verfasser dieser Richtlinie für den E-CHECK und alle amVertrieb beteiligten Personen übernehmen keine Haftungfür deren Vollständigkeit. Jeder Betrieb ist eigenverant-wortlich für die Einhaltung der jeweils gültigen Vorschriftenund Normen.

Die vorliegende Richtlinie stellt nur eine Arbeitshilfe dar, dazum einen die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich sehrschnell ändern, zum anderen jeder Einzelfall individuelleProblemlagen beinhalten kann, die bei der Erstellung dieserRichtlinie nicht beachtet werden konnten.

Verantwortlichkeiten

Der Anlagenverantwortliche (Eigentümer oder Betreiber)trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betriebder elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel,die er an eine Elektrofachkraft übertragen kann.Elektrofachkraft (Elektrotechniker) ist, wer aufgrund seinerfachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowieKenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenenArbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.Verantwortlich für die Durchführung der Arbeiten im Sinnedieser Richtlinie ist ausschließlich die Elektrofachkraft, dieauch eigenverantwortlich über die Art und den Umfang derwiederkehrenden Prüfung entscheidet.

Mängel sind dem Eigentümer/Betreiber der Anlage in schrift-licher Form (Prüfprotokoll) anzuzeigen. Bei Feststellung vonschwerwiegenden sicherheitsrelevanten Mängeln (Gefahrim Verzug) sind sofort gemeinsam mit dem Eigentümer/Betreiber Maßnahmen zur Beseitigung zu veranlassen.

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Grundlagen zur Anwendung

Nachfolgend aufgeführte Gesetze, Verordnungen und Be-stimmungen bilden die Grundlage für diese Richtlinie zumE-CHECK:

Durchführung

Der E-CHECK ist unter Berücksichtigung von

• Alter,• Zustand,• Umgebungseinflüssen,• Beanspruchung,• letzten Revisionsergebnissen (alte Prüfprotokolle),• vorhandenen Bestandsunterlagen,• technischen Dokumentationen

der elektrischen Anlage/des Betriebsmittels entsprechenddes Auftrages auszuführen. Dafür sind folgende Maßnah-men nach VDE 0105/VDE 0702 erforderlich:

1. Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel2. Bestandsaufnahme einschließlich skizziertem Grundriss

mit Installations- oder Übersichtsschaltplan (falls für einebessere Übersicht erforderlich)

3. Messung des Isolationswiderstandes der Anlage, desAbleitstromes des Betriebsmittels

4. Prüfung/Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnah-men (einschließlich Fehlerstromschutzeinrichtungen)

5. Prüfung der Funktion6. Ausfertigung des Prüfprotokolls/Mängelberichts

Bei Behinderung in den Prüfungsmaßnahmen, z. B. durchEinbauteile oder sonstige Gegenstände, sind entsprechendeVermerke im Prüfprotokoll/Mängelbericht anzubringen.Soweit keine Prüffristen durch Gesetze oder Verordnungenvorgegeben sind, sollten durch die Elektrofachkraft Prüf-fristen vorgeschlagen werden. Dabei sind die genanntenKriterien der Anlage zu berücksichtigen.

Der Wiederholungstermin sollte zwischen 4 Jahren (BGV A3)oder bei „Neuvermietung“ liegen.

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Bereich Gesetz, Verordnung,Bestimmung

Vermieterpflichten BGB §§ 535; 536Baugefährdung StGB § 319Brandstiftung StGB § 309Mitverantwortung der VNB AVBEltV § 12 (1)Betriebssicherheitsverordnung BSV § 10Sonderbauten Bauordnungen der

Länder (LBO)Gebäudeversicherungen VdS-RichtlinienUnfallverhütungsvorschriften z. B. BGV A3,

GUV-V A2, VSG 1.4

VDE Bestimmungen z. B. VDE 0105 Teil 100,VDE 0702

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E-CHECK Protokoll

Für das Erstellen des E-CHECK Protokolls stehen nachfol-gende Unterlagen zur Verfügung:

• Benutzerhinweise

• Auftrags- und Abrechnungsformular für E-CHECK Arbeiten

• Durchführungsanweisungen für E-CHECK Arbeiten

• Anlagenskizze

• Besichtigungsprotokoll

• Prüfprotokoll und Übergabebericht/Zustandsbericht

• Erläuterungen zum Prüfprotokoll und Übergabebericht/Zustandsbericht

• Prüfprotokoll für elektrische Geräte

• Mängelbericht

Exklusiv vom Innungs-Fachbetrieb

Die E-CHECK Plakette ist das exklusive Gütesiegel der Elektroinnungs-Fachbetriebe. Sie darf nur vergeben werden, – wenn die überprüfte Anlage den Anforderungen ent-

spricht.– wenn der Fachbetrieb Mitglied der Elektro-Innung ist.

WICHTIG!

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Empfohlene Prüffristen

Prüffristen und Art der Prüfung elektrischer Anlagen undelektrischer Betriebsmittel nach BGV A3 § 5 „Prüfungen“

Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer

Elektrische Anlagen und 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Elektrofachkraftortsfeste Betriebsmittel Zustand (VDE 0105 Teil 100)Elektrische Anlagen und elektrische 1 Jahr auf ordnungsgemäßen ElektrofachkraftBetriebsmittel in „Betriebsstätten, Zustand (VDE 0105 Teil 100)Räumen und Anlagen besonderer Art“(VDE 0100 Gruppe 700)Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oderSchutzeinrichtungen in vorübergehend (Messung der Fehlerspannung und elektrotechnisch stationären Anlagen (z. B. Baustellen) des Auslösestroms, Erdungswider- unterwiesene Person

standsmessung) bei Verwendung ge-eigneter Mess- undPrüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und auf einwandfreie Funktion durch BenutzerFehlerspannungs-Schutzschalter Betätigen der Prüfeinrichtung• in stationären Anlagen 6 Monate• in vorübergehend stationären Anlagen arbeitstäglich

Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel

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Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer

• Ortsveränderliche elektrischeBetriebsmittel (soweit benutzt)

• Verlängerungs- und Geräteanschluss-leitungen mit Steckvorrichtungen

• Anschlussleitungen mit Stecker

• Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate,auf Baustellen 3 Mo-nate. Wird bei denPrüfungen eineFehlerquote < 2 %erreicht, kann diePrüffrist entsprechendverlängert werden.

Auf Baustellen, inFertigungsstätten undWerkstätten mindes-tens jährlich.In Büros mindestensalle 2 Jahre.

Auf ordnungsgemäßen Zustand(Inaugenscheinnahme

• Prüfung auf mechanischeBeschädigung

• Prüfung der angewandtenSchutzmaßnahmen zum Schutzbei indirektem Berühren undIsolationswiderstandsmessung,im Einzelnen wie VDE 0702)

Elektrofachkraft oderelektrotechnischunterwiesene Personbei Verwendung ge-eigneter Mess- undPrüfgeräte

Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

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Messaufgabe Messverfahren Werte

Isolationswiderstand des Schutzleiterszu Neutral- und Außenleiter

Verwechslung Schutz- und Außenleiter

Verwechslung Schutz- und NeutralleiterHauptpotentialausgleich und zusätzli-cher PotentialausgleichBei mehr als einer Fehlerstrom-Schutz-einrichtung für die gesamte Anlage:• Richtige Zuordnung der Neutralleiter

zu den jeweils von der FI-Schutzein-richtung erfassten Stromkreisen

• Schluss zwischen Neutralleitern unter-schiedlicher FI-Schutzeinrichtungen

Isolationswiderstandsmessung

Phasenprüfung oder Spannungs-messung gegen ErdeNiederohmige WiderstandsmessungNiederohmige Widerstandsmessung

Niederohmige Widerstandsmessung

Isolationswiderstandsmessung

≥ 300 Ω/V mit Verbraucher≥ 1000 Ω/V ohne Verbraucherbei einer Netzspannung bis 500 V undeiner Netzspannung von 500 VNetzspannung

< 1 Ω< 1 Ω

< 1 Ω

siehe Isolationswiderstandsmessung

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0105 Teil 100Messungen, Messverfahren und Werte/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System

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Alternatives Messverfahren zur Messung• des Schutzleiterstroms,• des Berührungsstroms,

nur nach bestandener Isolationswiderstandsmessung(Grenzwerte wie oben angegeben)

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Messaufgabe Messverfahren

Schutzleiterwiderstand

Isolationswiderstand

Schutzleiterstrom

Berührungsstrom

Ersatzableitstrom (alternativ)

Niederohmige Widerstands-messung des Schutzleiters• ≤ 0,3 Ω (für Geräte mit

Anschlussleitungen bis 5 m Länge)

• zzgl. 0,1 Ω je weitere 7,5 mbis max. 1,0 Ω

• ≥ 1,0 MΩ

• ≥ 0,3 MΩ mit eingebautemHeizelement

• ≤ 3,5 mA

• ≤ 1 mA/kW bei Geräten mitHeizelementen ≥ 3,5 kW

• ≤ 0,5 mA

(nur bei Geräten der Schutz-klasse I, deren berührbareleitfähige Teile nicht mit demSchutzleiter verbunden sind)

entfällt

≥ 2,0 MΩ

entfällt

• ≤ 0,5 mA

(nur bei Geräten der Schutz-klasse II, bei denen berühr-bare leitfähige Teile vorhan-den sind)

Messaufgaben und Messverfahren für die Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach VDE 0702

entfällt

≥ 0,25 MΩ

entfällt

entfällt

Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III

Richtlinie zum E-CHECKfür die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

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Nachfolgend zur Ansicht und gegebenenfalls zur Verwen-dung Kopiervorlagen zu Prüfprotokollen, Übergabebericht,Zustandsbericht.

Diese Formulare mit dem geschützten „e-Blitz“ dürfen nurvon Betrieben der elektro- und informationstechnischenHandwerke verwendet werden, die Mitglieder in einerElektro-Innung sind.

Vorl

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Vorlagen PrüfprotokollePrüfprotokoll – Übergabebericht – Zustandsbericht

Prüfung elektrischer AnlagenPrüfprotokoll

Nr. Blatt ................ von ................ Kunden Nr.:

Auftraggeber: Auftrag Nr.: Auftragnehmer:

Anlage:

Prüfung nach: DIN VDE 0100 Teil 610 DIN VDE 0105 BGV ............ / ............ ............Neuanlage Erweiterung Änderung Instandsetzung Wiederholungsprüfung E-CHECK

Beginn der Prüfung: Beauftragter des Auftraggebers: Prüfer:

Ende der Prüfung:

Netz ................. / ................. V Netzform: TN-C TN-S TN-C-S TT IT

EVU/VNB

Auftraggeber:

Gemäß Übergabebericht elektrische Anlage vollständig übernommen

Zustandsbericht erhalten

_____________________________ ______________________________Ort Datum Unterschrift

Prüfer:

Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik

Die elektrische Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik

_________________________________ ________________________________Ort Datum Unterschrift

© 2002 Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Bundesfachbereich Elektrotechnik

Besichtigen i.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O.Auswahl der Betriebsmittel Kennzeichnung Stromkreis, Betriebsmittel ZugänglichkeitTrenn- und Schaltgeräte Kennzeichnung N- und PE-Leiter HauptpotentialausgleichBrandabschottungen Leiterverbindungen Zus. örtl. PotentialausgleichGebäudesystemtechnik Schutz und Überwachungseinrichtungen Dokumentation

Kabel, Leitungen, Stromschienen Schutz gegen direktes Berühren siehe Ergänzungsblätter

Erproben Funktion der Schutz-, Sicherheits- und Rechtsdrehfeld derFunktionsprüfung der Anlage Überwachungseinrichtungen DrehstromsteckdoseFI-Schutzschalter (RCD) Drehrichtung der Motoren Gebäudesystemtechnik

Messen Stromkreisverteiler Nr.:

Stromkreis Leitung/Kabel Überstrom-Schutzeinrichtung Riso (MΩ) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Fehler-

Nr. Zielbezeichnung Typ Leiter Art In Zs (Ω) ohne In/Art I∆n Imess Ausl.-Zeit UL≤ ..... V code

Anzahl Quers. Charakteristik (A) Ik (A) mit (A) (mA) (mA) tA Umess

(mm2) Verbraucher (≤ I∆n) (ms) (V)

Hauptleitung

sieheauch

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Durchgängigkeit Potentialausgleich (≤ 1 Ω nachgewiesen) Erdungswiderstand: RE ............ Ω

Fundamenterder Hauptwasserleitung Heizungsanlage EDV-Anlage Antennenanlage/BKPotentialausgleichschiene Hauptschutzleiter Klimaanlage Telefonanlage GebäudekonstruktionWasserzwischenzähler Gasinnenleitung Aufzugsanlage Blitzschutzanlage

Verwendete Messgeräte Fabrikat: Fabrikat: Fabrikat:

nach DIN VDE Typ: Typ: Typ:

Prüfergebnis: keine Mängel festgestellt Prüf-Plakette angebracht: ja Nächster Prüftermin:

Mängel festgestellt nein

Prüfung elektrischer AnlagenPrüfprotokoll (Folgeblatt)

Nr. Blatt ................ von ................ Kunden Nr.:

Auftraggeber: Auftrag Nr.: Auftragnehmer:

Anlage:

Auftraggeber:

Gemäß Übergabebericht elektrische Anlage vollständig übernommen

Zustandsbericht erhalten

_____________________________ ______________________________Ort Datum Unterschrift

Prüfer:

Die elektrische Anlage entspricht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik

Die elektrische Anlage entspricht nicht den anerkannten Regeln der Elektrotechnik

_________________________________ ________________________________Ort Datum Unterschrift

© 2002 Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Bundesfachbereich Elektrotechnik

Messen Stromkreisverteiler Nr.:

Stromkreis Leitung/Kabel Überstrom-Schutzeinrichtung Riso (MΩ) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) Fehler-

Nr. Zielbezeichnung Typ Leiter Art In Zs (Ω) ohne In/Art In Imess Ausl.-Zeit UL≤ ..... V code

Anzahl Quers. Charakteristik (A) Ik (A) mit (A) (mA) (mA) tA Umess

(mm2) Verbraucher (≤ I∆n) (ms) (V)

sieheauch

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Prüfung elektrischer AnlagenÜbergabebericht Zustandsbericht

Nr. Blatt ................ von ................ Kunden Nr.:

Auftraggeber: Auftrag Nr.: Auftragnehmer:

Anlage: Zähler Nr.:

Zählerstand kWh

AnzahlBetriebsmittelFehler-Code

Ort/Anlagenteil

Ele

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alla

tions

gerä

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Stromkreisverteiler

Aus-/Wechselschalter

Serienschalter

Taster

Dimmer

Jalousietaster/-schalter

Schlüsseltaster/-schalter

Nottaster/-schalter

Zeitschalter/-taster

Steckdose

Bewegungsmelder

Geräteanschlussdose

Telefonanschlusseinheit

TV-Steckdose

EDV-Steckdose

Sprechstelle

Gong/Summer

EIB-Aktor

EIB-Sensor

Leuchten-Auslass

Leuchte

Auftraggeber:

Gemäß Übergabebericht elektrische Anlage vollständig übernommen.

Zustandsbericht erhalten

_____________________________ ______________________________Ort Datum Unterschrift

Prüfer:

Die elektrische Anlage vollständig übergeben Dokumentation übergeben

In der Anlage wurden Mängel festgestellt

_________________________________ ________________________________Ort Datum Unterschrift

© 2002 Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Bundesfachbereich Elektrotechnik

Erläuterungen

Im Prüfprotokoll sind die technischen Werte des Istzu-stands der elektrischen Anlage festgehalten.

Auftraggeber ist derjenige, in dessen Auftrag, und fürdessen Rechnung die elektrische Anlage errichtet, er-weitert oder geändert worden ist (Anschlussnehmer,Anlagenbenutzer, Anlagenbetreiber).

Er bestätigt mit seiner Unterschrift:„Die errichtete Anlage ist vom Auftragnehmer in demUmfang übergeben worden, wie es im Übergabebe-richt niedergelegt ist.“Mit der Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Ab-nahme und vertragsgemäße Lieferung. Damit ist derStichtag für die Übergabe der errichteten elektrischenAnlage festgelegt. Das bedeutet in der Praxis:Bei einer Vertragsvereinbarung nach DIN 1961 „VOBVerdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allge-meine Vertragsbedingungen für die Ausführung vonBauleistungen“ geht mit der Abnahme die Gefahr aufden Auftraggeber über (§ 12 Nr. 6), soweit er sie nichtschon nach § 7 (Verteilung der Gefahr) trägt. Nach § 13Nr. 4 beträgt die Gewährleistungsfrist für Arbeiten anBauwerken zwei Jahre; bei Nichtannahme eines Ange-botes zum Abschluss eines Wartungsvertrages jedochnur 1 Jahr.

Auftragnehmer ist der mit der Durchführung der Arbeitenvom Auftraggeber Beauftragte, der mit dem Elektrotech-niker-Handwerk (früher: Elektroinstallateur-Handwerk)in die Handwerksrolle und beim örtlichen Elektrizitäts-versorgungsunternehmen (EVU) in das Elektro-Installa-teurverzeichnis eingetragen ist.Er ist aufgrund seiner Kenntnisse, Erfahrungen sowieFort- und Weiterbildung in der Lage, die elektrischeAnlage vorschriftsmäßig zu prüfen.

Die Prüfung ist nach der Norm DIN VDE 0100-610„Errichten von Niederspannungsanlagen; Erstprüfun-gen“ durchzuführen; Wiederkehrende Prüfungen sie-he DIN VDE 0105-100. Bei der Beurteilung der elektri-schen Anlage und Durchführung der Prüfung ist insbe-sondere auch auf Bestandsschutz und Übergangsre-gelungen für anzuwendende Normen und Richtlinien zuachten. Im Einzelfall können bei besonderen Anlagennoch folgende Festlegungen von Bedeutung sein:• Gerätesicherheitsgesetz und die dazugehörigen

Festlegungen für überwachungsbedürftige Anlagen,z. B. Aufzugsanlagen, elektrische Anlagen in be-sonders gefährdeten Räumen,

• Bauordnungen der Länder und die dazugehörigenVerwaltungsvorschriften und Richtlinien,

• weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften derLänder, z. B. über elektrische Betriebsräume, Gara-gen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Ret-tungswege.

• Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“ (BGV A3, GUV 2.10 oder LBG 1.4),

• Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsver-sorgung von Tarifkunden (AVBEltV),

• Normen der Reihen DIN VDE 0829 und EN 50090„Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude(ESHG)“,

• Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C;Allgemeine Technische Vertragsbedingungen fürBauleistungen (ATV), insbesondere- DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauar-

beiten jeder Art“,- DIN 18382 „Nieder- und Mittelspannungsanlagen

mit Nennspannungen bis 36 kV,- DIN 18384 „Blitzschutzanlagen“,- DIN 18385 „Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahr-

treppen und Fahrsteige“,- DIN 18386 „Gebäudeautomation“,

• weitere DIN-Normen• weitere VDE-Bestimmungen z. B.

DIN VDE 0100 Teil 710, DIN VDE 0108, DIN VDE0113

• VdS-Publikationen des Gesamtverbandes der Deut-schen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Prüfer ist der verantwortliche Unternehmer (Auftrag-nehmer) selbst oder die von ihm mit der Durchführungder Prüfung ausdrücklich beauftragte Elektrofachkraft.Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift sowohl ge-genüber seinem Unternehmer (Arbeitgeber) als auch ge-genüber dem Auftraggeber die vorschriftsmäßig durch-geführte Prüfung. Verweigert der Auftraggeber seineUnterschrift, so ist dieses schriftlich zu vermerken unddie Prüfungsunterlagen sind ihm per Post mit einementsprechenden Anschreiben zuzustellen.

Dokumentation ist die Sammlung zugeordneter Doku-mente, z. B. Schaltpläne, Diagramme oder Tabellen(DIN EN 61082).

Es ist je nach Anwendungsfall zu unterscheiden zwi-schen Übergabebericht oder Zustandsbericht. DerÜbergabebericht ist für Neuanlagen gefordert undverlangt keine Bewertung der Prüfergebnisse, die fürNeuinstallationen immer mängelfrei sein müssen. DerZustandsbericht bezieht sich auf bereits bestehendeelektrische Anlagen und erfordert neben einer funktio-nellen Überprüfung auch eine Bewertung des Zustan-des, welche anhand von Kennziffern (siehe Anlage)auszuführen ist. Die einzutragende Kennziffer bestehtimmer aus einer zweistelligen Ziffer, die die Art derMängel beschreibt sowie eines Buchstabens, der eineBewertung des Gefährdungsgrades angibt. Die Fehler-bzw. Mängel-Liste ist in Gruppen eingeteilt und kannbei Bedarf vom Anwender (Prüfer) entsprechend denErfordernissen noch ergänzt werden.

Ort/Anlagenteil sind z. B. die Räume in Wohnungen,Büros.

Anmerkung:Bei Anlagen der Gebäudesystemtechnik (z. B. mit demInstallationsbussystem EIB) sind zusätzlich zu den Da-ten der elektrischen Anlage z. B. die betreffenden Krite-rien der Installationsbusanlage EIB anzukreuzen.

Hinweise zum Ausfüllen der Formulare siehe „Leitfadenzum Übergabebericht /Zustandsbericht und Prüfproto-koll“.

©2002 Zentralverband der Deutschen Elektro- und informationstechnischen Handwerke Bundesfachbereich Elektrotechnik

Mängel-Liste und Bewertung der Besichtigung bei Wiederholungsprüfung

Kennzeichnung

BedeutungAllgemeines

10 Abdeckung schadhaft11 Abdeckung fehlt12 Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß eingebaut13 Betriebsmittelbezeichnung fehlt14 Gehäuse defekt15 Anlage verschmutzt / Lüftung behindert16 Betriebsmittel falsch, z. B.: nicht den

Umgebungsbedingungen entsprechend ausgewählt17 Zugänglichkeit nicht gewährleistet18 Mechanischer Schutz fehlt19 Verbindung unsachgemäß, z. B.: falsche Auswahl oder

Klemmenverbindung falsch ausgeführt20 Wärmeschaden21 Brandschutz fehlt, z. B.: Lichtleiste auf Holz montiert22 Material für Umgebungstemperatur nicht geeignet23 Brandschottung fehlt24 Überstromschutz falsch eingestellt25 Dokumentation unvollständig26 Dokumentation nicht aktualisiert27 N-Leiter fehlt28 Plombierung fehlt2930313233343536373839

Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag40 Schutzleiter nicht wirksam

z. B.: verbogen, angebrochen, mit Farbe bedeckt41 Schutzleiter falsch gekennzeichnet42 Schutzleiter fehlt43 Berührungsschutz fehlt

(alles, vom Isolieren bis blanke Leiterenden)44 Schutzisolierung durchbrochen

z. B.: Metallverschraubung im ISO-Gehäuse45 Schutzart falsch46 Haupt-Potentialausgleich fehlt / unvollständig47 Zusätzlicher Potentialausgleich fehlt / unvollständig48 Schutzleiter als Außenleiter verwendet49 FI-Schutzeinrichtung fehlt50 FI-Schutzeinrichtung überbrückt51 Spannungsebenen nicht sicher getrennt, z. B.: bei nicht finger-

sicheren Schutzkontakt-Steckdosen keine gemeinsame Abdeck.52 Schutzmaßnahme falsch, z. B.: für bestimmte Bereiche wurden

die geforderten Schutzmaßnahmen nicht angewendet, beimKesselbau nur Schutzkleinspannung oder Schutztrennung zu-lässig oder Baustellenverteiler immer mit FI-Schutzschalter

53545556575859

© 2002 Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Bundesfachbereich Elektrotechnik

Kennzeichnung

BedeutungVerteiler

60 Zielbezeichnung fehlt61 Passeinsätze falsch / fehlen62 Verdrahtung mangelhaft63 Überstromschutzeinrichtung falsch eingestellt64 Überstromschutzeinrichtung falsch65 Schraubkappe defekt66 Sicherung geflickt67 Lichtbogentrennung fehlt68 Abdeckung fehlt6970717273747576777879

Kabel und Leitungen und Verlegesysteme80 Leitungsverlegung unsachgemäß81 Leitung beschädigt82 Leitung unzulässig83 Leitungseinführung unvorschriftsmäßig84 Querschnitt falsch85 Aderendhülsen fehlen86 Brandlast zu hoch87 Verlegesysteme falsch dimensioniert / befestigt8889

Installationsgeräte90 Leuchtmittel falsch91 Leuchtmittel defekt / fehlt92 Leuchtenabdeckung fehlt93 Schutzabstand nicht eingehalten

z. B.: im Badezimmer; Abstand zu brennbaren Stoffen949596979899

Bewertung der aufgetretenen Mängel

Bedeutung

O Ohne Gefährdung; kein HandlungsbedarfA Geringe (leichte) Gefährdung

Anlage darf weiterbetrieben werden, Mängel sind bei nächster Gelegenheit zu beheben

B Erhöhte (mittlere) GefährdungAnlage darf weiterbetrieben werden, Mängel sind umgehend zu beheben

C Hohe (akute) GefährdungAnlage muss unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden

unbedingt per Unterschrift des Auftraggebers zu bestätigen

Prüfung nach UVV BGV A3 GUV 2.10 UVV 1.4 DIN VDE 0702

Auftraggeber (Kunde) Auftragnehmer

Elektrisches GerätTypHerstellerFabrik Nr.Inventar Nr.

Nennspannung VNennstrom ANennleistung WFrequenz Hz

cos Schutzklasse

Sichtprüfung Prüfdatum Prüfdatum Prüfdatumi.O. n.i.O. i.O. n.i.O. i.O. n.i.O.

GehäuseAnschlussleitungen, -steckerZugentlastungsvorrichtungLeitungsführung/BiegeschutzBemessung der zugänglichen SicherungenZustand/Befestigung der SchutzabdeckungKühlluftöffnungenLesbarkeit von SicherheitsvorschriftenSicherungshalterFunktionsfähigkeit vonSicherheitseinrichtungen

Mechanische GefährdungUnzulässige Eingriffe und ÄnderungenAnzeichen von Überlastung und unsachgemäßem GebrauchSicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzungund Korrosion

Erforderliche LuftfilterKennzeichnung der Anwendungskategorie

Messung Messwert i.O. n.i.O. Messwert i.O. n.i.O. Messwert i.O. n.i.O.

Schutzleiterwiderstand Ω Ω ΩIsolationswiderstand MΩ MΩ MΩSchutzleiterstrom mA mA mABerührungsstrom mA mA mAErsatzableitstrom mA mA mA

Hinweise für den Auftraggeber/BetreiberBei der Überprüfung wurden keine MängelfestgestelltMängel wurden durch Reparatur beseitigtAuf festgestellte Mängel hingewiesenDas elektrische Gerät darf nicht weiterverwendet werden

Prüfplakette angebrachtNächster PrüfterminPrüfer

Bemerkungen

Verwendete Messgeräte TypFabrikat

nicht er-kennbar

nicht er-kennbar

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erkenn-bar

erkenn-bar

erkenn-bar

vor-handen

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nichtvorhand.

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Name Name Name

Prüfprotokoll für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Blatt-Nr. Auftrags-Nr. ZVEH

Prüfprotokoll für die Wiederholungsprüfungortsveränderlicher elektrischer Geräte

Erläuterungen (abgedruckt auf der Rückseite des Formulars)

Auftraggeber ist derjenige, in dessen Auftrag und für dessen Rechnung das elektrische Gerät geprüft bzw.instandgesetzt worden ist. Das kann sowohl ein gewerblicher Auftraggeber als auch eine private Person sein.

Die Sichtprüfung ist in jedem Fall die erste Phase der Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und begleitet diegesamte Wiederholungsprüfung.

Schutzleiterwiderstand ≤ 0,3 Ω bis 5 m Anschlussleitung,zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m bis max. 1,0 Ω

Isolationswiderstand Geräte Schutzklasse Imit Heizwiderständen: ≥ 0,3 MΩohne Heizwiderstände: ≥ 1,0 MΩGeräte der Schutzklasse II: ≥ 2,0 MΩGeräte der Schutzklasse III: ≥ 0,25 MΩ

Die Isolationswiderstandsmessung ist durchzuführen, wenn dies technisch möglich ist, z. B. lässt eine Einschalte-elektronik dies oft nicht zu.

Schutzleiterstrom Geräte der Schutzklasse IHeizleistung ≤ 3,5 kW: ≤ 3,5 mAHeizleistung ≥ 3,5 kW: ≤ 1 mA/kW

Der Schutzleiterstrom, der zusätzlich zur Isolationswiderstandsmessung ermittelt wird, wird auch bei Geräten derSchutzklasse I gemessen, bei denen keine Isolationsmessung durchgeführt werden kann.

Berührungsstrom ist zusätzlich zu ermitteln für:- Geräte der Schutzklasse I, deren berührbare leitfähige Teile nicht

mit dem Schutzleiter verbunden sind ≤ 0,5 mA- Geräte der Schutzklasse II, bei denen berührbare leitfähige Teile vorhanden sind ≤ 0,5 mA

Ersatzableitstrom (alternativ)Alternatives Messverfahren zur Messung- des Schutzleiterstromes- des Berührungsstromesnur nach bestandener Isolationsmessung! (Grenzwerte wie oben angegeben)

Prüfer ist der verantwortliche Unternehmer (Auftragnehmer) selbst oder eine von ihm mit der Durchführung derPrüfung ausdrücklich beauftragte Elektrofachkraft. Der Prüfer bestätigt mit seiner Unterschrift die vorschriftsmäßigdurchgeführte Prüfung nach den Regeln der Technik.

Die verwendeten Messgeräte entsprechen folgenden Normen-Reihen:- DIN VDE 0404 Geräte zur sicherheitstechnischen Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln- DIN EN 61557/VDE 0413 Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen

i.O. = in Ordnung, ohne Beanstandungn.i.O. = nicht in Ordnung; siehe Hinweise für den Auftraggeber/Betreiber

Prüfplaketten können über die jeweiligen Landesinnungsverbände bezogen werden.

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