Richtlinien für den Bäderbau · 2019-10-23 · Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V....

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Richtlinien für den Bäderbau Koordinierungskreis Bäder

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Richtlinienfür denBäderbau

Koordinierungskreis Bäder

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Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. Deutscher Schwimm-Verband e. V.Deutscher Olympischer Sportbund e. V.

Richtlinienfür denBäderbau

Koord in ie rungskre is Bäder5. Auflage, Essen, Kassel, Frankfurt am Main, April 2013

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Mitarbeiter des Koordinierungskreises Bäder

1. bis 4. Auflage

Arnold, Dieter, Dipl.-Ing., Architekt, Stuttgart (3. und 4. Auflage)Bones, Edgar, Dipl. -Ing., Köln (1. und 2. Auflage)Caspar, Heinz, Dipl.-Ing., Direktor, Düsseldorf(1. und 2. Auflage)Checka, Martin, Dipl.-Ing., Berlin (3. und 4. Auflage)Fabian, Dietrich, Dr. med., Bad Neustadt/Saale (1., 2. und 3. Auflage)Isenbeck, Albert, Dipl.-Ing., Baudirektor, Architekt, Hagen (1., 2., 3. und 4. Auflage)Keinemann, Gustav, Dipl.-Ing., Architekt,Hamm (3. und 4. Auflage)Kirchner, Gerhard, Hauptgeschäftsführer, Essen(1. und 2. Auflage)Kunze, Friedrich R., Hauptgeschäftsführer, Essen (3. und 4. Auflage)Löffler, E. W., Dipl.-Ing., Architekt BDA, Köln (1. Auflage)Roskam, Friedrich, Professor, Köln (1., 2. und 3. Auflage)Rost, Helmut, Dipl.-Ing., Oberbaudirektor, München (1. Auflage)Schlesiger, Günter, Dipl.-Ing., Architekt, Köln (1., 2., 3. und 4. Auflage)Störmer, Rolf, Dipl.-Ing., Architekt, Bremen (2. Auflage)Tönniges, Bodo, Ing. (grad.), Bäderdirektor, Niederweimar (1. Auflage)Tröger, Hans-Joachim, Dipl.-Ing., Architekt, Deisenhofen/München (1. und 4. Auflage)de Witt, Hinrich, Dipl.-Ing., Architekt, Bad Zwischenahn (1., 2., 3. und 4. Auflage)

Bearbeitung und Herausgeber2 |

Koordinierungskreis Bäder

5. Auflage

Deutscher Olympischer Sportbund e. V.Arnold, Dieter, Dipl.-Ing., Architekt, Stuttgart Pelzer, Kurt, Dipl.-Ing., Architekt und Stadt -planer, Oestrich-WinkelSchlesiger, Günter, Dipl.-Ing., Architekt, Brühl

Deutscher Schwimmverband e. V.Janssen, Udo, Dipl.-Ing., Architekt, Bad ZwischenahnKeinemann, Christoph, Dipl.-Ing., Architekt,HammTröger, Hans-Joachim, Dipl.-Ing., Architekt,Deisenhofen/München

Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.Gansloser, Gunther, Prof. Dr.-Ing., HannoverScheibenpflug, Wolfgang, Dipl.-Ing., Archi-tekt, GelsenkirchenWeilandt, Michael, Dipl.-Sportwiss., Essen

Herausgeber

Koordinierungskreis Bäder der Verbände:Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), EssenDeutscher Schwimm-Verband e. V., KasselDeutscher Olympischer Sportbund e. V., Frankfurt am Main

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| 3Bearbeitung und Herausgeber

Technische Berater

1. bis 4. Auflage

Althaus, Helmut, Dr. med., Professor, Gelsenkirchen (1. Auflage)Arnold, Jörg, Dipl.-Ing., Bensberg (1. Auflage)Böhme, Arnd, Dipl.-Ing., Köln-Marienburg (1. Auflage)Brummel, Ferdinand, Dipl.-Chem., Düsseldorf (1. Auflage)Buchta, E., Dr.-Ing., Düsseldorf (1. Auflage)Carlson, S., Dr., Professor, Berlin (1. Auflage)Caspar, Heinz, Dipl.-Ing., Direktor, Düsseldorf, (1. Auflage)Fey, Hans sen., Dipl.-Ing., Wuppertal (2. Auflage)Fey, Hans, Dipl.-Ing., Wuppertal (3. Auflage)Flick, F., Chemiker, Duisburg (1. Auflage)Gansloser, Emil, Beratender Ingenieur, Reg.-Baurat a. D., Hannover (1. Auflage)Geiger, Manfred, Dipl.-Ing., Stuttgart (3. Auflage)Havemeister, G., Dr. rer. nat., Mikrobiologe, Kiel (2. Auflage)Hässelbarth, Ulrich, Dr., Professor, Berlin (1. Auflage)Herschmann, Wilhelm, Technischer Haupt-referent, Berlin (1. Auflage)Hoelscher, R., Dipl.-Ing., Nieder-Ramstadt (1. Auflage)Jentsch, Friedrich, Dr. rer. nat., Kiel (1. Auflage)Kawalski, Stefan, Dipl.-Ing., Wuppertal(4. Auflage)Kirchhoff, H., Beratender Ingenieur, Düsseldorf (1. Auflage)Klein, Alfred, Dipl.-Ing., Kempenich (1. Auflage)Knauß, D., Dr.-Ing., Odenthal (4. Auflage)Kroke, R., Dipl.-Chem., Dr., Düsseldorf (1. Auflage)

Kurzmann, Gerhard, E., Obering., Schriesheim (1. Auflage)Möller, Eberhard, Dipl.-Ing., Düsseldorf (2. Auflage)Riedle, Klaus, Dipl.-Ing., Professor, Wiesbaden-Dotzheim (1. Auflage)Schneider, Karl-Heinz, Dipl.-Ing., Mülheim an der Ruhr (3. Auflage)Strate, Manfred, Ing., Düsseldorf (1. Auflage)Sturm, H., Dipl.-Ing., Bochum (1. und 2. Auflage)Trümper, G., Dipl.-Ing., Bergisch Gladbach (3. und 4. Auflage)

Technische Berater

5. Auflage

Arbeitskreis Bäderbau, DGfdBArbeitskreis Elektrotechnik, DGfdBArbeitskreis Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Energietechnik, DGfdBArbeitskreis Wasseraufbereitung, DGfdBFleczok, Norbert, Dipl-Ing., BredereicheGraner, Brigitte, Dipl.-Ing., Bergisch GladbachHorst, Guido, Dipl.-Ing., HerfordKramer, Klaus, Dipl.-Ing., WilhelmshavenSchaper, Hans-Helmut, Dipl.-Ing., HannoverSimon, Andreas, Dipl.-Ing., Bergisch Gladbach

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Vorwort

Die „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ sind eine Fach-Planungsgrundlagefür den Bäderbau. Herausgeber dieser Richtlinien sind die drei Verbände im„Koordinierungskreis Bäder“: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,Deutscher Schwimm-Verband e. V., Deutscher Olympischer Sportbund e. V.Fachleute der drei Verbände aus den Bereichen des Bäderbaus, der Bädertechnikund des Bäderbetriebs haben seit 1970 die jeweils vorliegenden Normen undPlanungsempfehlungen zusammengefasst, Grundlagen neu erarbeitet unddieses Wissen in vier Auflagen der „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ aktua-lisiert.

Seit der letzten Ausgabe der „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ im Jahr 2002hat es in Wissenschaft, Technik und vor allem in Regelwerken eine Reihe vonVeränderungen gegeben, die eine Neuauflage dieses anerkannten Fachbucheserforderlich machen. Die Herausforderungen sind denen des Jahres 2002ähnlich. Der Kostendruck auf die kommunalen Haushalte erfordert ein Umdenkenund differenziertes Vorgehen bei der Entscheidung, bestehende Bäder zusanieren und zu modernisieren oder neue zu bauen. Die Bau- und Betriebskosteneines Bades und damit der Zuschussbedarf sind hoch, und der Kostendeckungsgradist aufgrund der Betriebsbedingungen eines öffentlichen Bades in der Regelniedrig. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung muss deshalb klären, ob derZuschussbedarf nach einer Investition der Zielsetzung des Betreibers genügt.

Die Planung eines Bades beginnt mit der Ermittlung des Bäderbedarfs, wie sieim Kapitel zur Bäderentwicklungsplanung beschrieben ist. Ein überdimensio-niertes Bad verursacht unter Umständen einen hohen Zuschuss zu den Be-triebskosten; zu klein gebaut, kann es seinen Auftrag der Daseinsvorsorge,insbesondere für die Schulen und für den organisierten Sport, nicht erfüllen.Bevor der Beschluss zum Bau getroffen wird, muss daher eine differenzierteBedarfsermittlung bzw. eine Marktanalyse durchgeführt werden. Die Kostenfür diese Untersuchungen werden leider häufig eingespart; dabei betragen siein der Regel nur einen geringen Teil der Investitionskosten und möglicher be-trieblicher Mehrkosten.

Die sachgerechte Planung eines Bades ist eine wesentliche Voraussetzung fürdie Optimierung der laufenden Betriebskosten. So können durch den Einsatzeiner geeigneten technischen Ausstattung und geeigneter Materialien Wär-meverluste minimiert werden, und durch die Auswahl effizienter Technik undEnergieträger kann eine nachhaltige ökologische und ökonomische Ausrichtungerreicht werden. Ein geringerer Aufwand beim Personaleinsatz infolge über-

Vorwort

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sichtlicher Betriebsabläufe ist ein weiteres Beispiel für die große Bedeutungeiner fach- und regelgerechten Planung.

Die „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ und die ihnen seit 1952 vorausge-gangenen Regelwerke sind seit über sechs Jahrzehnten die Grundlage füreine sachgerechte Bäderplanung. Eine Planung, die ein funktionierendesBad liefert, das den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen gerechtwird: den Bedürfnissen der Besucher, die Bewegung, Entspannung, Spiel undSpaß suchen, der Schulen, die ihrem Erziehungsauftrag nachkommen, unddenen der Schwimmsport-Vereine, die ihren wichtigen Beitrag zur Gesunder-haltung und für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft leisten.

Die 5. Auflage der „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ ist diesem Anspruchebenso verpflichtet wie alle vorherigen und wird ein Standardwerk fürArchitekten, Ingenieure und Badbetreiber bleiben. Hier werden die aktuellenbaulichen, technischen und normativen Entwicklungen berücksichtigt.

Essen, Kassel, Frankfurt am Main im April 2013

Die Vertreter der drei Verbände im Koordinierungskreis Bäder

Dr. h. c. Fritz SchrammaPräsident der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.

Dr. Christa ThielPräsidentin des Deutschen Schwimm-Verbandes e. V.

Walter SchneelochVizepräsident Breitensport/Sportentwicklung des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V.

Vorwort

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Vorwort ..........................................4

01.00 Einleitung ..................................12

02.00 Begriffsbestimmungen .................1202.10 Bäderarten ..................................1202.20 Allgemeine Begriffsbestimmungen...13

03.00 Abkürzungsverzeichnis.................17

10.00 Rahmenplanung ..........................19

11.00 Bäderentwicklungsplanung ...........2011.10 Allgemeines.................................2011.20 Aufstellung eines

Bäderentwicklungsplans ................2011.30 Planungsbeispiele für

verschiedene Bädertypen ...............2711.40 Interkommunale Zusammenarbeit ...27

12.00 Grundstück .................................2712.10 Gesamtflächenbedarf.....................2712.20 Größe der Grundstücksflächen.........2712.30 Beschaffenheit des Grundstücks ......2812.40 Einordnung und Orientierung

des Bades auf dem Grundstück.........29

13.00 Verkehr ......................................2913.10 Fußgängerverkehr ........................2913.20 Fahrverkehr .................................2913.30 Ruhender Verkehr .........................3013.40 Beleuchtung der Verkehrsflächen .....30

14.00 Planungsgrundsätze.....................3114.10 Aufteilung der Wasserfläche............3114.20 Kombination von Bädern mit

Sport-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen ..................31

14.30 Bedarf an Umkleideplätzen, Garderobenschränken und Sanitäreinrichtungen ....................32

14.40 Planung für eine barriere- und diskriminierungsfreie Nutzung ........33

14.50 Lager- und Abstellräume ................3414.60 Elektrische Betriebsräume .............34

15.00 Ver- und Entsorgung.....................3415.10 Energieversorgung ........................3415.20 Wasserversorgung.........................3515.30 Versorgung mit Außenluft...............3615.40 Entsorgung..................................36

20.00 Schwimm- und Badebecken ...........39

21.00 Konstruktion des Beckenbereichs ...4021.10 Beckengründung ..........................40

22.00 Beckenmaterialien.......................4022.10 Becken aus Stahlbeton...................4022.20 Becken aus Edelstahl .....................4222.30 Becken aus Kunststoff....................44

23.00 Beckenauskleidung ......................4423.10 Keramische Auskleidung ................4523.20 Folie...........................................4523.30 Edelstahl.....................................4623.40 Beschichtungen............................46

24.00 Konstruktiver Ausbau von Schwimm- und Badebecken ...........46

24.10 Beckenraststufe ...........................4624.20 Wellenerzeugung

für Wellenbecken ..........................4724.30 Beckenhydraulik...........................4724.40 Beckenkopf..................................4824.50 Überlaufrinne ..............................48

25.00 Beckenarten ...............................5125.10 Kleinkinderbecken ........................5125.20 Nichtschwimmerbecken .................5225.30 Schwimmerbecken ........................5525.40 Variobecken.................................5625.50 Mehrzweckbecken .........................5625.60 Wellenbecken...............................5925.70 Schwimmkanal .............................6125.80 Weitere Beckenarten .....................6125.90 Springerbecken ............................61

26.00 Sprunganlagen ............................6226.10 Anordnung der Sprunganlagen ........6226.20 Sicherheitsmaße...........................6826.30 Geländer (Schutzgeländer) .............68

Inhaltsverzeichnis6 |

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26.40 Zugänge und Aufstiege ..................6826.50 Statische Anforderungen................6826.60 Sprungplattformen........................6926.70 Sprungbretter ..............................6926.80 Sonderformen von Sprunganlagen....70

27.00 Wasserrutschen und Wildwasserkanäle........................72

28.00 Beckenausstattung ......................7228.10 Allgemeine Beckenausstattung .......7228.20 Wettkampfausstattung ..................8028.30 Wasserballspielfeld .......................8628.40 Wasserflächen für

Synchronschwimmen.....................87

30.00 Objektplanung Hallenbäder ...........89

31.00 Eingangsbereich ..........................9131.10 Eingangsvorplatz ..........................9131.20 Eingangshalle ..............................9131.30 Kasse und Kontrolle.......................9231.40 Personalbereich............................9231.50 Verwaltungsraum..........................9231.60 Aufzüge ......................................93

32.00 Umkleidebereich .........................9332.10 Funktion des Umkleidebereichs .......9332.20 Größe des Umkleidebereichs ...........9432.30 Ausbau des Umkleidebereichs..........9632.40 Abdichtung von Böden

und Wänden.................................9632.50 Ausstattung des

Umkleidebereichs .........................96

33.00 Sanitärbereich.............................9733.10 Funktion des Sanitärbereichs ..........9733.20 Größe des Sanitärbereichs ..............9933.30 Ausbau und Ausstattung des

Sanitärbereichs ..........................10133.40 Abdichtung von Böden und

Wänden.....................................101

34.00 Schwimmhalle ...........................10134.10 Allgemeines ...............................10134.20 Größe der Schwimmhalle ..............102

34.30 Konstruktionen und Ausbau ..........10434.40 Sanitärobjekte ...........................10634.50 Ausstattung mit Geräten ..............10634.60 Aufsichts- und Versorgungsräume ..10734.70 Räume und Einrichtungen

für den Wettkampfsport................10934.80 Zuschaueranlagen .......................11034.90 Arbeitsplätze für Presse,

Hörfunk und Fernsehen................111

35.00 Beckenbereich...........................111

36.00 Ergänzende Einrichtungen...........11136.10 Anlagen für Spiel, Sport

und Freizeit................................11236.20 Sauna-Anlagen, Schwitzbäder........11336.30 Gastronomie ..............................11436.40 Räume für

Dienstleistungsangebote..............115

37.00 Übersicht der Orientierungswerte für Hallenbäder .........................116

40.00 Objektplanung Freibäder.............121

41.00 Eingangsbereich ........................12341.10 Funktion des Eingangsbereichs......12341.20 Eingangsvorplatz ........................12341.30 Überdachte Eingangszone.............12341.40 Kasse und Kontrolle.....................12341.50 Personalräume ...........................124

42.00 Umkleidebereich........................12442.10 Funktion des Umkleidebereichs .....12442.20 Größe des Umkleidebereichs..........12542.30 Abmessungen im

Umkleidebereich.........................12542.40 Ausbau und Ausstattung im

Umkleidebereich.........................12642.50 Wärme- und Aufenthaltsraum........126

43.00 Sanitärbereich...........................12743.10 Funktion des Sanitärbereichs ........12743.20 Größe des Sanitärbereichs ............12843.30 Ausbau und Ausstattung des

Sanitärbereichs ..........................128

Inhaltsverzeichnis | 7

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44.00 Beckenbereich...........................12844.10 Pflanzstreifen.............................12844.20 Beckenzugänge ..........................12844.30 Badeplatte.................................12944.40 Beckenausstattung......................13344.50 Aufsichts- und Versorgungsräume

im Beckenbereich........................134

45.00 Freiflächenbereich .....................13545.10 Funktionen des

Freiflächenbereichs .....................13545.20 Liege- und Sonnenterrassen..........13545.30 Spielflächen ...............................13545.40 Großspielgeräte..........................13845.50 Wasserrutschen,

Wasserrutschbahnen und Wildwasserkanäle .......................138

46.00 Anlagen zur Bewirtung................138

47.00 Sonstige Räumlichkeiten.............13947.10 Räume und Einrichtungen für den

Wettkampfsport in Freibädern .......13947.20 Räume für weitere

Dienstleistungsangebote..............139

48.00 Wege .......................................139

49.00 Übersicht der Orientierungswerte für Freibäder .............................140

50.00 Objektplanung Kombibäder .........143

51.00 Kombination von Hallenbädern und Freibädern ..........................144

51.10 Allgemeine Planungsgrundsätze ....14451.20 Eingangsbereich .........................14451.30 Umkleide- und Sanitärbereich .......14451.40 Beckenbereich............................14551.50 Freiflächenbereich.......................14551.60 Bewirtungsbereich ......................14551.70 Technischer Bereich .....................145

8 |

60.00 Bädertechnik ............................147

61.00 Grundsätze für Planung und Ausbau...............................148

62.00 Maßnahmen zur Energieeinsparung .....................148

63.00 Heizung, Raumlufttechnik und Warmwasserbereitung ..........149

63.10 Allgemeines ...............................14963.20 Temperaturen .............................14963.30 Raumluftfeuchte .........................15063.40 Luftstrombemessung ...................15063.50 Heizlast eines

Hallenschwimmbades ..................15263.60 Hinweise zur technischen

Ausrüstung und rationellen Energieverwendung.....................154

63.70 Regelung...................................15463.80 Betriebskontrolle........................15563.90 Baulicher und technischer

Brandschutz...............................155

64.00 Sanitäre Anlagen .......................15764.10 Entwässerung.............................15764.20 Wasserversorgung.......................15764.30 Warmwasserbereitungs- und

Versorgungsanlage......................15864.40 Sanitärobjekte und Armaturen.......15964.50 Sonstige Anlagen ........................15964.60 Wärmedämmung.........................160

65.00 Aufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser .....................160

65.10 Aufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers ...............161

65.20 Anforderungen an das Wasser ........16165.30 Bemessung der

Wasseraufbereitungsanlage ..........16265.40 Wasserführung, Beckenrand-

ausbildung, Überlaufrinne und Wasserspeicher...........................165

65.50 Filter- und Dosieranlagen .............16565.60 Pumpen, Spülluftgebläse,

Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör ....................................167

Inhaltsverzeichnis

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65.70 Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers ...............168

65.80 Betriebsüberwachung..................16965.90 Räume für die

Aufbereitungstechnik ..................170

66.00 Elektrotechnische Anlagen ..........17166.10 Klassifizierung der einzelnen

Bereiche der Becken von Schwimmbädern .........................171

66.20 Starkstromtechnik ......................17166.30 Beleuchtungstechnik ...................17566.40 Ersatzstromversorgung für

Sicherheitszwecke (Sicherheitsstromversorgung) .......177

66 50 Kommunikations- und Informationstechnik....................177

66.60 Blitzschutz, Potenzialausgleichund Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)...................185

66.70 Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatorenund dazugehörige Schaltanlagen ...185

67.00 Zusatzdaten für die Bädertechnik in Freibädern..........185

67.10 Heizung, Raumlufttechnik und Warmwasserbereitung............185

67.20 Warmwasserversorgung ...............18667.30 Sonstige Anlagen ........................18767.40 Elektrotechnische Anlagen............18767.50 Filtergebäude .............................18767.60 Frostschutz ................................187

68.00 Akustik und Lärmschutz..............18868.10 Schalldruckpegel in

Schwimmhallen ..........................18868.20 Raumgestalt, Raumform...............18868.30 Luft- und Körperschallschutz .........18868.40 Nachhallzeit...............................18968.50 Akustische Gestaltung für

Sprachverständlichkeit und Notfallwarnalarmierung ...............190

68.60 Lärmschutz ................................191

69.00 Bauphysik.................................192

| 9

70.00 Instandhaltung .........................195

80.00 Objektplanung Naturbäder ..........197

81.00 Städtebauliche und landschaftliche Aspekte ..............198

81.10 Standortkriterien........................19881.20 Anrechenbarkeit auf den Bedarf

an Freibadwasserflächen ..............19881.30 Größe der Wasser- und

Landflächen ...............................19881.40 Verkehr .....................................19981.50 Versorgung ................................19981.60 Entsorgung ................................199

82.00 Eingangsbereich ........................199

83.00 Umkleidebereich........................199

84.00 Sanitärbereich...........................199

85.00 Wasser- und Freiflächenbereich ....20085.10 Wasserflächenbereich ..................20085.20 Freiflächenbereich.......................201

86.00 Ergänzungsbereich.....................201

90.00 Literaturhinweise ......................203

90.10 Bäderbau allgemein.....................20490.20 Trinkwasserversorgung ................20790.30 Entwässerung.............................20890.40 Haustechnik...............................20890.50 Schwimmbadgeräte .....................20990.60 Wasseraufbereitung.....................21090.70 Elektrotechnik............................21290.80 Bäderbetrieb..............................213

100.00 Stichwortverzeichnis .................215

Inhaltsverzeichnis

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01.00 Einleitung | 11

Einleitung

Begriffsbestimmungen

Abkürzungsverzeichnis

12

12

17

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01.00 Einleitung12 |

01.00 Einleitung

Das vorliegende Buch, die „KOK-Richtlinien fürden Bäderbau“, ist eine „Fachplanungsunterlage“.Wer sie anwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dassihre Anforderungen sachgerecht umgesetzt wer-den. Sie sind nicht die einzige Grundlage für diePlanung. Es ist zu beachten, dass der Stand derTechnik und der gesetzlichen Regelungen bis zumZeitpunkt der Veröffentlichung berücksichtigt wur-de. Jeder Planer ist deshalb zusätzlich verpflichtet,die jeweiligen aktuellen Regelwerke mit heranzu-ziehen. Jegliche Haftung des Koordinierungskrei-ses Bäder, der mitwirkenden Verbände und derje-nigen, die bei der Erarbeitung der KOK-Richtlinienbeteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Die „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ enthaltenallgemeingültige Planungsgrundlagen des Bäder-baus, der Bädersanierung und der Bädertechnik.Die ständig fortschreitenden Entwicklungen aufallen Gebieten des Bäderbaus machen es erfor-derlich, dass sich Planer und Betreiber aus Fach-veröffentlichungen über technische Weiterent-wicklungen oder neue gesetzliche Regelungen in-formieren. Dies gilt besonders für die Art und Weise, wie der Bedarf einer Kommune oder einerRegion nach Bädern methodisch und nachfrage-gerecht zu ermitteln ist und auch dafür, ob undwie ggf. eine kommunale Zusammenarbeit in Formgemeinsamer Trägerschaften möglich ist.

Um die Handhabung dieser Richtlinien zu erleich-tern, werden folgende Hinweise gegeben:

Übergeordnete Gesichtspunkte der Planung – wieFragen der Bedarfsermittlung, der Bäderarten undder Standortbestimmung – werden in dem Ab-schnitt 10.00 Rahmenplanung beschrieben.

Planungsgrundlagen für das einzelne Objekt –Standortkriterien, Angaben zu Größe, Abmessun-gen und Ausstattung sowie Hinweise zu Konstruk-tion, Ausbau und Ausstattung der einzelnen Bä-derarten – folgen in den Abschnitten:

20.00 Schwimm- und Badebecken30.00 Objektplanung Hallenbäder40.00 Objektplanung Freibäder50.00 Objektplanung Kombibäder60.00 Bädertechnik 70.00 Instandhaltung80.00 Objektplanung Naturbäder90.00 Literaturhinweise

100.00 Stichwortverzeichnis

02.00 Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen ori-entieren sich an Vorgaben der DIN EN 15 288„Schwimmbäder”, der DIN EN 13 451 „Schwimm-sportgeräte“ und an der bewährten Praxis unterBerücksichtigung der speziellen deutschen Vor -aussetzungen. Sie sind verbindlich für die „KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ und sollten grund-sätzlich für alle weiteren Publikationen, bei denenauf die Art und Funktion von Bädern Bezug ge-nommen wird, berücksichtigt werden.

02.10 BäderartenDas Schwimmbad wird nach DIN EN 15 288„Schwimmbäder“ als „Anlage mit einer oder meh -reren Wasserflächen, die zum Schwimmen, fürFreizeitaktivitäten oder andere körperliche Akti-vitäten in Verbindung mit Wasser vorgesehensind“, definiert. Die Bestimmung eines Schwimm-bades nach seiner Bauart, Funktion und Betriebs-weise ist für bauliche, betriebliche und rechtlicheFragen von Bedeutung.

Schwimmbäder können nach ihrer Bauart undBetriebsform bzw. Nutzung unterschieden werden.Eine eindeutige Beschreibung enthält daher Angaben zur Art (02.10.10) und zur Funktion(02.10.20) eines Schwimmbades. Allgemeine Begriffsbestimmungen sind in 02.20 aufge listet.

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02.10.10 Bäder nach BauartHallenbadAnlage mit einer oder mehreren künstlichen Was-serflächen zum Baden und Schwimmen innerhalbeines Gebäudes

FreibadAnlage mit einer oder mehreren künstlichen Was-serflächen zum Baden und Schwimmen im Freien

Kombibad (Hallen- und Freibad)Kombination eines Hallen- mit einem Freibad ineiner baulichen und betrieblichen Einheit

NaturbadEine eindeutig begrenzte Anlage, die aus einer fürBadezwecke geeigneten und gekennzeichnetenFläche eines Badegewässers sowie einer dieserWasserfläche zugeordneten und abgegrenztenLandfläche besteht. Es ist mit bädertypischen Aus-bauten (z. B. Sprunganlage, Wasser rutsche) ver-sehen.

Anmerkung: Zu den Naturbädern gehören z. B.Fluss- oder Binnenseebäder.

BadestelleEine jederzeit frei zugängliche Wasserfläche einesBadegewässers, deren Nutzung gestattet odernicht untersagt ist, in der üblicherweise eine großeZahl von Personen badet, in der Sprungeinrich-tungen, Badestege, Wasserrutschen und anderebädertypische Anlagen im Wasser nicht vorhandensind, sowie die angrenzende Land fläche

02.10.20 Bäder nach Art der NutzungSchul- und GruppenbadSchwimmbad, das überwiegend durch den Schul-und Vereinssport sowie durch Gruppen genutztwird

SportbadSchwimmbad mit Nutzung durch Schul- undSchwimmsport sowie durch die Öffentlichkeit. Esweist an nationalen und/oder internationalenWettkampfbestimmungen (DSV/FINA) orientierteBeckenabmessungen und Einrichtungen auf.

Sportbäder können auch ausschließlich oder über-wiegend für den Leistungsschwimmsport (z. B. inLeistungszentren und -stützpunkten) ausgelegtund ausgestattet werden. Sie weisen dann in derRegel besondere Einrichtungen auf.

FreizeitbadDas Freizeitbad hat gegenüber dem Sportbad zu-sätzliche Wasserflächen und Einrichtungen fürFreizeitsport, Spiel und Erholung (z. B. Erlebnis-becken, Außenbecken, Wasserrutsche, Saunaan-lage und Gastronomie). Es ermöglicht in der Regelauch eine sportorientierte Nutzung und weist hier-für die erforderlichen Bau- und Ausstattungsmerk-male für den Schul- und Schwimmsport auf.

Anmerkung: Es gibt Freizeitbäder, die ausschließlichAnlagen und Einrichtungen für Freizeit, Spiel undEntspannung aufweisen, deren Becken keine wett-kampfgerechten Abmessungen haben und die nichtüber Ausstattungen für den Schul- und Schwimm-sport verfügen und deren Bedarf nicht abdeckenkönnen. Diese Freizeitbäder sind in der Bäderland-schaft mit unterschiedlichen Marketing-Begriffenvertreten.

Kur-, Heil- oder Medizinisches BadSchwimmbad mit vorrangiger Nutzung für Rege-neration, Therapie und Rehabilitation. Es bietetneben Becken mit speziellen Formen und Einrich-tungen auch ergänzende Behandlungseinrichtun-gen und in der Regel auch „Natürliche Heilwässer“.Alle Mindestwerte der Heilwässer müssen am Ortder Anwendung erreicht sein.

02.20 Allgemeine BegriffsbestimmungenAbdeckungenGitter, Siebe, Roste u. Ä., die das Ansaugen, Ein-saugen oder Verklemmen an Ansaug-, Ablauf- undZulauföffnungen verhindern sollen

AnsaugöffnungenAnsaugöffnungen sind Einrichtungen zur Ablei-tung von Beckenwasser unterhalb des Wasser-spiegels mit und ohne mechanische Hilfsenergie.Ansaugöffnungen bestehen aus der Abdeckungund dem Einbauteil und können in der Becken-

02.00 Begriffsbestimmungen | 13

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wand oder im Beckenboden installiert oder Be-standteil von Wasserattraktionen sein.

AnschlagplatteVorrichtung, ortsfest oder demontabel, die amBeckenrand befestigt ist, um die Höhe der An-schlagwand bei hoch liegendem Wasserspiegelnach oben bündig zu verlängern. Für Schwimmerist sie eine genaue Darstellung des Endes der Wandund/oder Fläche zum Anschlag. Sie kann zur Mon-tage von Zeitmessmatten benutzt werden.

AuftrittsflächeBereich einer Stufe, der beim Auf- oder Absteigenmit dem Fuß des Benutzers in Berührung kommt

Badegewässer„Badegewässer” sind Oberflächengewässer oderTeile davon, deren Wasserqualität der „Richtlinie2006/7/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 15. Februar 2006 über die Qualität derBadegewässer und deren Bewirtschaftung” undentsprechenden Landesverordnungen entspricht,bei denen mit einer großen Zahl von Badendenzu rechnen ist und für die kein dauerhaftes Bade-verbot erlassen ist oder nicht auf Dauer vom Badenabgeraten wird.

Anmerkung: „Badegewässer” sind z. B. fließendeoder stehende Binnenoberflächengewässer, Über-gangsgewässer und Küstengewässer oder Teile dieser Gewässer.

BahnstundeEinheit, die durch das Verhältnis „Schwimmbahnje Stunde“ bestimmt wird

BeckenWasserbecken, in dem Aktivitäten in Verbindungmit Wasser stattfinden können

BeckenabdeckungEinrichtung zur Abdeckung des Wassers in einemSchwimm- oder Badebecken, auf der Wasserflächeschwimmend oder dicht darüber angeordnet

BeckenleiterEine vertikale Konstruktion mit horizontalen Auf-trittsflächen, die für den Zugang zum Wasser be-nutzt wird

Becken mit hoch liegendem WasserspiegelBecken, bei dem der Wasserspiegel auf dem Niveaudes Beckenumgangs oder höher liegt

Becken mit tief liegendem Wasserspiegel Becken, bei dem der Wasserspiegel tiefer als dasNiveau des Beckenumgangs liegt

Beckenrand (Beckenkante)Oberste Kante, an der die Beckenwand und derBeckenumgang bzw. die Rinnenkonstruktion an-einander stoßen

BeckenraststufeIn die Beckenwand eingelassene oder vorstehendeStufe unter Wasser

BeckentreppeAls „Treppe“ bezeichnet man einen Aufgang odereinen Abgang mit mindestens drei Treppenstufen,die aufeinanderfolgen. Eine Treppenstufe bestehtaus einer Trittstufe (Auftritt waagerecht) und einerSetzstufe (Steigung senkrecht). Das VerhältnisAuftritt zu Steigung regeln bauaufsichtliche Zu-lassungen und/oder DIN-Vorschriften (z. B. DIN18065).

BeckenumgangDer Beckenumgang ist die begehbare Verkehrs-und Aufenthaltsfläche um das Becken herum. Erwird, abhängig vom Überlaufrinnensystem, be-grenzt durch: • die Überlaufkante des Beckenwassers in die

Rinne,• die wasserseitige Beckenkante oder• den hochgezogenen Beckenkopf.

Anmerkung: Bei der Finnischen und der ZüricherRinne wird die wasserüberspülte Fläche zwischenwasserseitiger Beckenwand und Rinne nur bei Be-rechnungen nach DIN 277 dem Beckenumgang zu-gerechnet.

14 | 02.00 Begriffsbestimmungen

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02.00 Begriffsbestimmungen | 15

Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteich)Speziell der Schwimm- und Badenutzung dienen-de, gegenüber dem Untergrund abgedichtete An-lage aus Nutzungs- und Aufbereitungsbereich mitdefinierten Anforderungen an die Wasserqualität,bei der die Wasseraufbereitung biologisch und oh-ne zusätzliche chemische und/oder physikalischeDesinfektionsverfahren erfolgt

GanglinieDie Ganglinie ist die Häufigkeitsverteilung der Bad-besuche während eines definierten zeitlichen Ab-laufs (z. B. über einen Tag, eine Woche, einen Mo-nat).

GriffbogenKonstruktion, die in Verbindung mit einer Leiterals Hilfe für den Einstieg in das und den Ausstiegaus dem Wasser zum Umgebungsbereich dient

InstandhaltungKombination aller technischen und administrativenMaßnahmen sowie Maßnahmen des Managementswährend des Lebenszyklus einer Betrachtungsein-heit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandesoder der Rückführung in diesen, sodass sie die ge-forderte Funktion erfüllen kann (nach DIN 31 051).

LehrschwimmbeckenNichtschwimmerbecken, das für den Schul- undÜbungsbetrieb vorgesehen ist und für das beson-dere Anforderungen zu berücksichtigen sind (z. B.durchgehende Treppe an einer Längsseite, parallelgegenüberliegende Wände an den Stirnseiten, Was-sertiefe 0,60/0,80 bis 1,35 m, Beckenlänge von12,50 oder 16,66 m, Bahnmarkierungen)

Natürliche HeilwässerNatürliche Heilwässer werden aus einer oder meh-reren Entnahmestellen (Heilquellen) gewonnen,die natürlich zutage treten oder künstlich erschlos-sen sind (vgl. 15.20.20).

NichtschwimmerbeckenBecken mit einer Wassertiefe ≤ 1,35 m

Öffentliche NutzungNutzung eines Schwimmbades, das für jedermannoder eine bestimmte Gruppe von Nutzern (z. B.Hotelgäste, Vereinsmitglieder) zugänglich und dasnicht ausschließlich für Familie und Gäste des Eigentümers/Besitzers/Betreibers bestimmt ist;unabhängig von der Zahlung eines Eintrittsgeldes

Private NutzungNutzung eines Schwimmbades ausschließlich durchdie Familie und Gäste des Eigentümers/Besitzers/Betreibers

Primäres MarktgebietAls primäres Marktgebiet wird der räumlich be-grenzte Einzugsbereich mit den dort ständig le-benden Einwohnern bezeichnet (Einwohnermarkt).

SchwimmerbeckenBecken mit einer Wassertiefe > 1,35 m

Sekundäres MarktgebietAls sekundäres Marktgebiet wird der räumlich be-grenzte Einzugsbereich mit den dort durchschnitt-lich über einen bestimmten Zeitraum sich aufhal-tenden Touristen bezeichnet (Tourismusmarkt).

SchwimmstreifenFarbige Markierung auf dem Beckenboden in derMitte einer Schwimmbahn

StartsockelEin erhöhter Sockel an der Beckenkante als un-veränderlicher Ausgangspunkt für einen Start-sprung aus erhöhter Position ins Wasser

Therapeutisches SchwimmbadBad, das für medizinische oder physiotherapeuti-sche Anwendungen unter der Anleitung einer fach-kundigen Person vorgesehen ist

Anmerkung: Für Fitness und ähnliche Aktivitätenvorgesehene Schwimmbäder gelten nicht als the-rapeutische Bäder.

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02.00 Begriffsbestimmungen16 |

ÜbungseinheitZwei Bahnen mit 25,00 m, eine Bahn mit 50,00 mLänge, dreiseitig umgehbar, oder ein Lehrschwimm-becken (mindestens 8,00 x 12,50 m). Sie ist auchein Faktor für die Ermittlung des Nebenraumpro-gramms von Hallenbädern (z. B. Sammelumklei-den).

ÜberlaufkanteKante einer Überlaufrinne (Streichwehr), an derdas Wasser vom Becken in die Überlaufrinne strömt

ÜberlaufrinneRinne, die den Förderstrom sowie die von den Ba-denden verdrängten und durch Störung des Was-serspiegels anfallenden Wassermengen aufnimmtund in den Wasserspeicher ableitet

UmkleidebankBank mit einer Länge von ca. 10,00 m in einerSammelumkleide, vor der Wand, vor den Gardero-benschränken installiert oder frei stehend

UmkleideplatzEinheit für Einrichtungen, die zum Umkleiden ge-dacht sind: Wechselkabinen, mobile Umkleideein-richtungen und Umkleidebänke in Sammelum-kleiden

WassergewöhnungstreppeIn das Wasser führende Treppe an der flachenLängsseite eines Lehrschwimmbeckens

WasserspiegelDie geglättete Form einer freien, weitgehend un-gestörten Wasserfläche, wie sie sich unter demEinfluss der Schwerkraft einstellt

Zulauföffnungen (Einströmöffnungen)Zulauföffnungen sind Einrichtungen zum Eintragvon Reinwasser oder Wasser für Wasserattraktionenin Becken. Sie bestehen aus der Abdeckung unddem Einbauteil und können in der Beckenwandbzw. im Beckenboden installiert oder Bestandteilvon Wasserattraktionen sein.

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03.00 Abkürzungsverzeichnis | 17

AED Automatisierter Externer Defibrillator

AGG Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetz

ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten AÜA Alarmübertragungsanlage

B SprungbrettBA Bau- und Ausstattungsanforderungen

für wettkampfgerechte Schwimm-sportstätten des DSV

BGR Berufsgenossenschaftliche RegelnBHKW BlockheizkraftwerkBMZ BrandmeldezentraleBq Becquerel

CO2 Kohlenstoffdioxid

DAfStb Deutscher Ausschuss für StahlbetonDGfdB Deutsche Gesellschaft für das

Badewesen e. V.DGUV Deutsche Gesetzliche Unfall-

versicherungDIN Deutsches Institut für Normung e. V.DOSB Deutscher Olympischer Sportbund e.V.DSV Deutscher Schwimm-Verband e. V.DVGW Deutscher Verein des Gas- und

Wasserfaches e.V.

EMA Einbruchmelde-AnlageEMZ EinbruchmeldezentraleEN Europäische NormEnEV Energieeinsparverordnung

FAT Feuerwehr-Anzeige-TableauFBF FeuerwehrbedienfeldFFB FertigfußbodenFINA Fédération Internationale

de Natation (internationaler Schwimmverband)

FLL Forschungsgesellschaft Landschafts-entwicklung Landschaftsbau e. V.

FSD FeuerwehrschlüsseldepotFU Frequenzumrichter

GA GebäudeautomationGFK Glasfaserverstärkter KunststoffGLT Gebäudeleittechnik

h StundeHz Hertz

i. L. im Lichteni. M. im Mittel

K KelvinKB KleinkinderbeckenKSW Kunststoffe-Schwimmbadwasser-

Empfehlungen des UBAKTW Kunststoffe-Trinkwasser-

Empfehlungen des UBAkVA KilovoltamperekW Kilowatt

LBO LandesbauordnungLED Licht Emittierende Diodelx Lux

mg MilligrammMLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtliniemmol MillimolMZB Mehrzweckbecken

N NewtonNSB Nichtschwimmerbecken

OKFB Oberkante des FertigfußbodensÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

P SprungplattformPCB Polychlorierte BiphenylePE PolyethylenPPP Public-Private-PartnershipPVC Polyvinylchlorid

RLT Raumlufttechnik

SB SchwimmerbeckenSPB Springerbecken

TA Technisch AnleitungTAB Technische Anschaltbedingungen

für BrandmeldeanlagenTSK Typgeprüfte Niederspannungs-

schaltgeräte-Kombinationen

UBA UmweltbundesamtUV Ultraviolett

VB VariobeckenVDE Verband der ElektrotechnikVDI Verein Deutscher IngenieureVNB VerteilungsnetzbetreiberVSG Verbundsicherheitsglas

W WattWF WasserflächeWP Watt Peak (Leistung von Solarzellen)WSP WasserspiegelWT WassertiefeWU Wasserundurchlässig

A

B

CD

E

F

G

H

I

L

M

N

O

P

R

S

T

U

V

W

K

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10.00 Rahmenplanung | 19

Bäderentwicklungsplanung

Grundstück

Verkehr

Planungsgrundsätze

Ver- und Entsorgung

20

27

29

31

34

10.00 Rahmenplanung

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11.00 Bäderentwicklungsplanung

11.10 AllgemeinesDie Aufstellung eines Bäderentwicklungsplans istder erste Schritt der Gesamtplanung eines öffent-lich genutzten Bades. Der Planungsprozess fängtdaher weit vor der eigentlichen Objektplanung an.

Die Ermittlung des Bedarfs für das Einzugsgebieteiner Kommune oder Region ist dabei von grund-legender Bedeutung. Diese Bedarfsermittlung istvielschichtig und komplex und erfordert Kenntnisder schwimmsportorientierten Anforderungen unddes Freizeitverhaltens der Bevölkerung. Sie ist dieVoraussetzung für eine sinnvolle Investition in denNeu- oder Umbau eines Bades und dessen wirt-schaftlichen Betrieb.

Die Kosten für diese Untersuchungen und Markt-analysen werden leider häufig eingespart; dabeibetragen sie in der Regel nur einen geringen Teilder Baukosten und der eventuell zu tragenden be-trieblichen Mehrkosten. Durch im Bäderbau undBäderbetrieb erfahrene Fachplaner kann der er-mittelte Bedarf in eine fach- und regelgerechtePlanung des Bades umgesetzt werden.

In der Regel ist bei Sportstätten von einer zwei-gleisigen Nachfrage und unterschiedlichen Nut-zungsanforderungen auszugehen: • einer organisierten Nutzung durch Schulen und

durch Sportvereine im Rahmen des Sports inTraining und Wettkampf und

• einer nicht organisierten öffentlichen Nutzung,als Teil der Freizeitgestaltung breiter Bevölke-rungskreise unterschiedlichen Alters und unter -schiedlicher Herkunft.

Das Zusammenführen beider Bedarfsanforderun-gen in Bädern, die für die Öffentlichkeit, die Schu-len und den Vereinssport gemeinsam nutzbar sind,ist das wichtigste Planungsziel. Dies gilt z. B. fürdie wechselseitige Nutzung bzw. Mitbenutzung derfunktionsbedingt unterschiedlichen Angebote eines Bades, wenn eine zeitlich auslastende, all -einige Nutzung eines Bades durch Schulen undSchwimmsport, z. B. in Leistungszentren, nicht

sichergestellt werden kann. Das Ermitteln und Zu-sammenfassen aller Aspekte der Bedarfsermittlungerfolgt zweckmäßigerweise im Rahmen einesSportstättenentwicklungsplans, zumindest aberin einem Bäderentwicklungsplan. Dieser Plan er-fasst die Randbedingungen und Einflussgrößenauf das Verhalten potenzieller Besuchergruppenund bildet die Arbeitsgrundlage für alle weiterenSchritte der Bäderplanung. Dabei sind u. a. zu er-mitteln und entsprechend zu berücksichtigen: • die Konkurrenzsituationen mit den Bädern, die

in der näheren und weiteren Umgebung bereitsbestehen, sowie mit anderen Sport- und Frei-zeitangeboten, weil diese, je nach Art und Qua-lität des konkurrierenden Angebotes, das Be-sucheraufkommen eines Bades beeinflussen,

• die Lage (Attraktivität des Standortes) und Er-reichbarkeit (Zeitaufwand, Pkw-Verkehrsan -bindung, Fahrradanbindung, Anschluss an denÖPNV) des Bades,

• die Motive der potenziellen Badbesucher (z. B.Gesundheit, Sport, Entspannung, Baden, Spiel),

• die von der durchschnittlichen Badehäufigkeitund Dauer abweichende örtliche Häufigkeit undBesuchsdauer,

• weitere charakteristische Merkmale standort-bedingter Besonderheiten wie die einer Groß-stadt, Kleinstadt, Gemeinde, eines Industrie-oder Ferienortes.

11.20 Aufstellung eines Bäder entwick lungs plans

Bereits früh müssen die Anforderungen des aktu-ellen und künftigen Marktes für das Bad ermitteltund einbezogen werden, insbesondere die Motiveund das Freizeitverhalten der Bevölkerung (z. B.die Zunahme aktiv Sport treibender älterer Men-schen, das Aufkommen neuer Trendsportarten).Es ist deshalb erforderlich, einen Bäderentwick-lungsplan aufzustellen, damit nicht nur ein ange-messen dimensioniertes Bad entsteht, sondernauch dessen Betrieb wirtschaftlich gestaltet wer-den kann.

Die nachfolgenden Ausführungen zeigen den Auf-bau eines Bäderentwicklungsplans mit folgendenBestandteilen:

10.00 Rahmenplanung20 |

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1. Bestandsaufnahme 2. Bestimmung des Einzugsgebietes3. Prognose des Besucherpotenzials und Ermitt-

lung der Zielgruppen4. Bedarfsermittlung5. Festlegung des Betriebskonzepts6. Raumkonzept7. Wirtschaftlichkeitsberechnung

Die Entwicklung eines Bäderentwicklungsplansist auch eine wichtige Voraussetzung, um ein vor-liegendes Angebot einer PPP-Lösung (Public-Pri-vate-Partnership) bewerten zu können. Hier gehtes vor allem darum, neben einer privaten auchdie kommunale Lösung zu untersuchen.

11.20.10 Bestandsaufnahme Als erster Schritt eines Bäderentwicklungsplansist eine umfassende Bestandsaufnahme nötig: ImFall der Sanierung oder des Umbaus eines Badesist zunächst eine gesonderte baulich-technischeAnalyse erforderlich. Die Bestandsaufnahme derBäderentwicklungsplanung umfasst weiterhin diefolgenden beiden Schritte:

1. Betrieblich-konzeptionelle BestandsaufnahmeEntsprechen das Raum- und Funktionskonzept so-wie das Betriebskonzept noch den aktuellen An-forderungen?

2. Wirtschaftliche BestandsaufnahmeWie steht das Bad in wirtschaftlicher Hinsicht, auchim Vergleich zu anderen Bädern, da? Sind alle Optimierungspotenziale ausgenutzt?

11.20.20 Bestimmung von Einzugsgebietenund ihrer Marktpotenziale

Voraussetzung für die Prognose des Besuchspo-tenzials ist die Bestimmung des Einzugsgebietesdes Bades unter Berücksichtigung der Konkurrenz-situation zu anderen Bädern und anderen relevan-ten Freizeitangeboten. Das Einzugsgebiet ist einebestimmende Größe für jeden Bäderentwicklungs-plan. Aus der im Einzugsgebiet lebenden Bevöl-kerung werden die zu erwartenden Besuche fürdas Bad abgeleitet, und es werden wichtige Infor-mationen über die für das Bad in Frage kommendenZielgruppen gewonnen. Aus der Besuchszahl ergibt

sich die Schätzung der Erlöse, eine der beiden Säu-len der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Damitkommt diesem Schritt des Bäderkonzepts entschei-dende Bedeutung zu. Wenn das Einzugsgebietnicht methodisch korrekt ermittelt wird, ist eineseriöse Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht mög-lich.

Auch die Ermittlung des Bedarfs der Öffentlichkeiterfordert eine eindeutige Bestimmung abgegrenz-ter Einzugsbereiche. Deren Größe ist abhängig vonder Siedlungsdichte, von der Bäderart und von derZweckbestimmung des Bades. In Urlaubs- oderNaherholungsgebieten mit entsprechenden Auf-enthaltsdauern der Gäste sind Einflüsse des Tou-rismusmarktes zu berücksichtigen. Wegen der be-sonderen Charakteristik von Fremdenverkehrs-gemeinden (Sommer- oder Winterurlaubsdestina-tion, Alters- und Sozialstruktur der Gäste etc.) istin jedem Fall eine spezifische Bedarfsanalyse vor-zunehmen.

Die Bereitschaft, ein weiter entfernt liegendes Badaufzusuchen, ist bei Bewohnern in dünn besiedel-ten, ländlichen Regionen größer als bei denen inBallungsgebieten. Für die Anreise zu einem at-traktiven Freizeitbad oder zu einem Thermalbadwird eine deutlich längere Anfahrtszeit akzeptiertals für den Besuch von Gruppen- oder Stadtteil-bädern mit überwiegender Schul- und Vereinsnut-zung.

Die in einem definierten Einzugsbereich generier-baren Badbesuche werden wesentlich durch dievorliegende sozioökonomische und soziodemo-graphische Datenlage beeinflusst. Regionale undlokale Kaufkraft, Kaufkraftdichte sowie verfügbareFamilieneinkommen entscheiden über die Häufig-keit, eine Schwimmanlage aufzusuchen. Die Al-ters- und Sozialstruktur in einem Einzugsgebietprägt maßgeblich die Entscheidung, welche Bä-derart genutzt wird. Das Badeverhalten der Be-völkerung eines Einzugsgebiets bleibt nicht überdie Zeit stabil. Demographischer Wandel, Ände-rungen im Sport- und Freizeitverhalten sowie dieEntwicklung regionaler Siedlungs- und Wirtschafts-strukturdaten einer Region können zu erheblichenVeränderungen führen. Prognosezeiträume sollten

10.00 Rahmenplanung | 21

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deswegen über maximal zehn bis 15 Jahre gefasstbzw. nach diesem Zeitraum überprüft werden.

Die Standortplanung oder -bewertung eines Badesist eine komplexe Aufgabe, die direkt über die Wett bewerbsfähigkeit einer Bäderanlage be-stimmt. Standortspezifische Bäderkonzepte habensich ausschließlich an der konkret realisierbarenoder realisierten Nachfrage (Badbesuche) zu orien -tieren. Zur Bestimmung der Nachfrage an einemkonkreten Standort muss dessen Einzugsgebiet(primäres Marktgebiet = Einwohnermarkt + sekun-däres Marktgebiet = Tourismusmarkt) bekannt sein.Der Einfluss von Naturbädern ist im Sommer zuberücksichtigen. Die Definition von Einzugsberei-chen wird aktuell nach der Isochronen-Methodevorgenommen.

Isochronen-MethodeDas Einzugsgebiet bildet in der Regel keinen Kreis,sondern es verteilt sich unregelmäßig in „Iso“- Linien, hier Linien gleicher Zeitdistanz in Abhän-gigkeit vom Verkehrssystem. Deshalb ist die Iso-chronen-Methode das aussagekräftigste Modellzur geographischen Bestimmung des Einzugsbe-reichs eines Bades in Siedlungsräumen unterer bismittlerer Einwohnerdichte. Denn es muss davonausgegangen werden, dass jedes Bad in Abhängig -keit seiner Zweckbestimmung und seiner Attrak-tivität eine spezielle zeitgebundene Reich weitebesitzt. Insoweit sind auf Kilometer/Entfernungabstellende Methoden (Isodistanzen) nicht so aus-sagekräftig. Die Zeitdistanz (das ist die Distanz,die ein Gast für den Besuch eines Bades bereit istzurückzulegen) ist das wesentliche Kriterium zurBestimmung des Nachfrage-Verhaltens für einenAngebotsstandort. Die akzeptierten Anfahrtszeitenzu einem Bad sind sehr unterschiedlich. Sie be-tragen – empirisch vielfach belegt – von wenigenMinuten (Ø 10 bis 20 min) bei sportorientiertenBädern, die auch von der Öffentlichkeit genutztwerden können oder bei Stadtteilbädern in Groß-städten, bis zu immerhin 60 min und mehr bei at-traktiven, erlebnisorientierten Freizeitbädern odergesundheitsorientierten Thermalbädern.

Wenn konkurrierende Standorte zu berücksichti-gen sind, kommt es in der Regel zu Überschneidun -

gen der Isochronen. Es bleibt ungeklärt, welchemStandort konkret welches Potenzial aus welchemSegment zuzurechnen ist. Diese Frage kann manmit der Isochronen-Methode nicht dadurch lösen,dass unterschiedliche Intensitätszonen oder seg-mentierte Zonen (Kerngebiet, mittleres, weiteresEinzugsgebiet etc.) gebildet werden. Bei Über-schneidungen werden die Schnitt-Isochronen tan-gierend gerechnet, die Schnittmengen also gleich-mäßig den verschiedenen Standorten zugewiesen.Dies setzt allerdings voraus, dass die Besuchshäu-figkeiten vergleichbarer Badtypen in der umlie-genden Region ermittelt werden. Lässt sich aberz. B. aus einer repräsentativen Gäste- (Bevölke-rungs-)befragung ermitteln, welchem Distanzbe-reich welche standortbezogenen Besuchshäufig-keiten zuzuordnen sind, können die Einzugsberei-che des zu untersuchenden Standorts auch ge-nauer abgebildet werden.

Die Verdichtung des Isochronen-Modells ist dieGravitationsmethode. Bei der Gravitationsmetho-de werden für die Ermittlung des Marktpotenzialseines Bades zusätzlich qualitative Faktoren desAngebots der Bäder (die Attrakivität des eigenenund des der Konkurrenz) erhoben und in die Be-rechnung einbezogen. Die Anwendung der Gra-vitationsmethode ist in stark verdichteten Groß-städten und in Ballungsräumen sinnvoll und nütz-lich.

11.20.30 Bedarf der Schulen Wasserflächen für den Schulsport sind in der Regelin Hallenbädern auszuweisen. Freibäder könnenden Bedarf wegen der saisonalen Nutzung und derWitterungsverhältnisse häufig nicht abdecken. DieÜbungseinheit für das Schulschwimmen wird auf100 bis 150 m2 Wasserfläche pro Übungsgruppe(z. B. Schulklasse) festgelegt. Dies entspricht zweiBahnen à 25,00 m, einer Bahn mit 50,00 m odereinem Lehrschwimmbecken mit den Abmessungen8,00 x 12,50 m oder 8,00 x 16,66 m. Eine Übungs-gruppe benötigt eine Übungseinheit. Da es sichhier ausschließlich um ein räumliches Kriteriumhandelt, müssen zur Ermittlung des Bedarfs derSchulen die zeitlichen Vorgaben der Lehrpläne und die organisatorischen Bedingungen desSchwimmunterrichts berücksichtigt werden.

10.00 Rahmenplanung22 |

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Für die Ermittlung des Schulbedarfs werden fol-gende Parameter, nach den Klassenstufen unter-teilt in die Primarstufe (Klasse 1 bis 4) und in dieSekundarstufe 1 und 2 (Klasse 5 bis 9/10 und 10bis 12/11 bis 13), verwendet:

SchülerzahlDie Schülerzahl je Klassenstufe wird für die demBad zugeordneten Schulen ermittelt. Die Vorgabender örtlichen Schulentwicklungsplanung sind zubeachten.

Anzahl der ÜbungsgruppenDie Anzahl der Übungsgruppen resultiert aus derSchülerzahl und der jeweiligen Gruppengröße, diesich aus Lehrplanvorgaben oder der Organisationdes Schwimmunterrichts der einzelnen Schulenergibt.

Anzahl der Halbjahre für das SchwimmenHier sind die Vorgaben des Lehrplans des jeweili-gen Bundeslandes zu beachten. Für die Bedarfs-ermittlung muss aus diesen Vorgaben ermitteltwerden, wie viele Halbjahre je Klassenstufe derSchwimmunterricht erteilt werden soll. Weiterhinist festzulegen, wie viele Stunden je Woche derSchwimmunterricht durchgeführt wird.

Nutzergruppen pro Halbjahr und KlassenstufeDie Anzahl der Nutzergruppen pro Halbjahr undKlassenstufe ergibt sich aus der Anzahl der Übungs-gruppen, multipliziert mit den Halbjahren Schwim-men, dividiert durch Halbjahre pro Stufe.

Der Schulbedarf wird in der Einheit „Bahnstundenpro Woche“ ermittelt. Er ergibt sich aus der Anzahlder Nutzergruppen pro Halbjahr und Klassenstufedividiert durch die Anzahl der Halbjahre in der jeweiligen Klassenstufe (z. B. vier Halbjahre in denKlassenstufen 9./10.). Der ermittelte Wert wirddann mit der Anzahl der Stunden multipliziert, dieje Woche als Schwimmunterricht durchgeführt wer-den. Die Summe der Bedarfswerte der Klassenstu-fen ergibt den Gesamtbedarf an Bahnstunden proWoche für die berücksichtigten Schulen. Die Auf-teilung der Berechnung auf verschiedene Klassen-stufen ist vor allem dann zu empfehlen, wenn imLehrplan unterschiedliche Gewichtungen für den

Schwimmunterricht vorgenommen werden. DieBerechnung kann ebenso für die Gesamtschüler-zahl einer Schule vorgenommen werden.

11.20.40 Bedarf der Schwimmsport treibendenVereine und vergleichbarer NutzergruppenIm Gegensatz zum Schulsport beansprucht dervereinsgebundene Schwimmsport Nutzungszeiten,in denen in der Regel auch die Öffentlichkeit dasBad nutzt. Hier kann sich eine Konfliktsituationzwischen der vereinsgebundenen organisiertenund der nicht organisierten, öffentlichen Nutzungergeben, die für den Betreiber des Bades auch eineerhebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzt.

Bei der Berechnung des Bedarfs der Schwimmver-eine geht es deshalb darum festzustellen, in wel-chem zeitlichen Umfang den Vereinen für ihrenTrainingsbetrieb Bahnen zur Verfügung gestelltwerden sollen. Der Bedarf in Bahnen pro Stundepro Woche ergibt sich aus der Division der gesam-ten Aktivenzahl durch die Bahnbelegung in Per-sonen und die Dauer in Stunden pro Woche. Damitsind die notwen digen Kriterien der räumlichenund zeitlichen Belegung berücksichtigt. Die Anzahlder aktiven Schwimmer pro Bahn ist leistungsbe-zogen unterschiedlich je Übungsgruppe festzu -legen. Die Orientierungswerte für eine 25-m-Bahnsind Tabelle 1 zu entnehmen.

11.20.50 Bestimmung der Wasserfläche vonBädern

Die für eine Schul- und Vereinsnutzung erforder-liche Größe der Wasserfläche in einem Bad ist be-rechenbar. Sie gibt den Mindestbedarf an, der für

Kinder bis 10 Jahre 15Jugendliche Breitensport 12Jugendliche Leistungssport 6Erwachsene Breitensport 12Erwachsene Leistungssport 6Hochleistungsschwimmer 4Taucher 4Unterwasserrugby 4Wasserball 4

Tabelle 1: Bahnbelegungen Schwimmsport (Orientierungswerte 25-m-Bahn)

10.00 Rahmenplanung | 23

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eine organisierte Nutzung am gegebenen Standorterforderlich ist. Der Bedarf für die öffentliche Nut-zung (nicht organisierte bzw. nicht programmierteNutzung) ist hingegen nicht eindeutig bestimmbar.Die Nachfrage der Öffentlichkeit in Bädern ist dis-kontinuierlich, was zu Auslastungsschwankungenführt. Aus der Abgrenzung des standortbezogenenEinzugsgebietes kann die wahrscheinliche Nach-frage bestimmt werden.

Gäste nutzen ein Bad im Tagesverlauf aber nichtalle gleichzeitig, und sie sind auch nicht alle gleich-zeitig im Wasser. Die empirische Erfassung der Verhaltensparameter von Badegästen (Tages-, Wochen-, Monats-Ganglinien) verbunden mit derKenntnis der benötigten Mindestwasserfläche(Nennbelastung nach DIN 19 643) je sich im Beckenaufhaltenden Badegast ist eine Möglichkeit, dieGröße der benötigten Wasserfläche für die Öffent-lichkeit zu bestimmen. Das Ergebnis sollte mit demerrechneten Wasserflächenbedarf der Schulen undVereine aggregiert werden. Über eine Rückberech-nung bei gegebener Wasserfläche kann schließlichbestimmt werden, wie viele Badegäste zu Spitzen-zeiten maximal im Bad sein können.

Die errechnete Gesamtwasserfläche wird entspre-chend der verschiedenen Nutzungsanforderungenso aufgeteilt, dass verschiedene Bereiche zur Verfügung stehen, die parallel genutzt werdenkönnen. Ein Bad mit vier getrennten Wasserflächen– Schwimmer-, Springer-, Nichtschwimmer- undKleinkinderbecken – dient den verschiedenen Be-dürfnissen am besten. Die Mehrzwecknutzung ein-zelner Becken reduziert den Komfort in der Anlage(Attraktivität); es besteht die Gefahr von Nutzer-konflikten und der Einschränkung der Nutzungs-zeit. Sie kann, z. B. bei Sprunganlagen, auch zueiner Erhöhung des Unfallrisikos führen. Das Ver-hältnis der Wasserflächen für Schwimmer undNichtschwimmer sollte im sportorientierten Hal-lenbad etwa 2:1 und in Freizeitbädern etwa 1:1bis 2:3 betragen.

Die Berechnung der erforderlichen Wasserflächenfür Bäder kann auch nach dem „Leitfaden für dieSportentwicklungsplanung“ des Bundesinsitutsfür Sportwissenschaft vorgenommen werden. Es

hat sich aber herausgestellt, dass diese Methodeeher für eine programmierte Nutzung (Schul- undVereinsbedarf) geeignet ist und die in Bädern üb-liche spontane Nutzung nur schlecht abbildenkann. Sie wird in der Bäderentwicklungsplanungdaher kaum verwendet.

11.20.60 BetriebskonzeptDas Betriebskonzept spielt bei der Entwicklung ei-ner Bäderkonzeption die entscheidende Rolle. Diebisherigen Arbeitsschritte dienen seiner Vorberei-tung; alle weiteren Schritte, insbesondere die bau-liche Gestaltung des Bades, ergeben sich aus denVorgaben des Betriebskonzepts. Nachfolgend sindeinige wichtige Bestandteile des Betriebskonzeptsdargestellt.

Festlegung von Öffnungszeiten und EintrittspreisenIm Rahmen des Betriebskonzepts werden wichtigeEntscheidungen für die künftige Wirtschaftlichkeiteines Bades getroffen. Die Öffnungszeiten wirkensich in wirtschaftlicher Hinsicht vor allem auf dieKosten aus. Neben den Kosten, die sich aus denMaschinenlaufzeiten ergeben, sind dies vor allemdie Personalkosten.

In Deutschland gibt es eine lange Tradition derkommunalen Daseinsvorsorge, nicht zuletzt auchbei den öffentlichen Bädern. Der Besuch eines Ba-des wird daher traditionell zu relativ niedrigenPreisen angeboten. Daraus folgend gibt es einemarktimmanente Zuschusserwartung in der Öffent-lichkeit. Die Eintrittspreise für Angebote, die überSchwimmen und Baden hinausgehen (z. B. Sauna),können jedoch an dem Preisniveau des örtlichenMarktes orientiert werden. Darin liegt auch einegroße Chance für die Verbesserung der Wirtschaft-lichkeit von öffentlichen Bädern. Es darf aber nichtverkannt werden, dass die Eintrittspreise auch eingewichtiges Attraktivitätsmerkmal für den Besucheines Bades sind und damit einen Einfluss auf dasBesuchsverhalten haben.

Nutzungskonzept für verschiedene NutzergruppenBäder werden von unterschiedlichen Nutzergrup-pen wie Schulen, Vereinen, Kindergärten und den

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zahlenden Badegästen besucht. Zwischen diesenGruppen kommt es häufig zu Nutzungskonflikten.Es empfiehlt sich daher, die Nutzung durch Öffent-lichkeit, Schulen und Vereine räumlich und zeitlichzu optimieren.

ProgrammangebotDas Programmangebot in Bädern (z. B. Wasser-gymnastik, Reha-Kurse, Spielfest) hat in betrieb-licher und wirtschaftlicher Hinsicht eine große Be-deutung. Das Programmangebot hat Auswirkungenauf das Raumkonzept.

11.20.70 RaumkonzeptDas Betriebskonzept definiert die Anforderungenan das Raumkonzept. Dabei geht es um eine Auf-teilung der in der Bedarfsermittlung festgelegtenGesamtwasserfläche nach verschiedenen Becken-typen, die Ausgestaltung der Beckenlandschaftund um das Nebenraumprogramm. Darüber hinauswerden bei Bedarf räumliche Zusatzangebote wiebeispielsweise Sauna oder Gastronomie konzipiert.Sich gegenseitig störende Nutzungsarten in einemBad sollten räumlich getrennt werden, z. B. in ruhige (Sauna) und belebte (Nichtschwimmer -becken) Bereiche.

10.20.80 WirtschaftlichkeitsberechnungDie Wirtschaftlichkeitsberechnung bildet den Ab-schluss des Bäderentwicklungsplans. Das Ergebniskann dazu führen, dass vorangegangene Schrittedes Bäderentwicklungsplans neu bearbeitet wer-den müssen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungstellt die Erträge und Aufwendungen des Badeseinander gegenüber. Sie muss in erster Linie diePunkte berücksichtigen, die im Rahmen der Bä-derentwicklungsplanung beeinflusst werden kön-nen. Hierzu gehören die Kapitalkosten sowie imoperativen Bereich insbesondere die Personal- undEnergiekosten. Die Erlöse werden im Wesentlichendurch das Tarifsystem des Bades und durch die Er-löse von Nebenbetrieben bestimmt.

Auf der Aufwandsseite kommt der Ermittlung desPersonalbedarfs besondere Bedeutung zu. Sohängt z. B. die erforderliche Zahl der Aufsichts-kräfte vom Betriebskonzept (Öffnungsstunden,Nutzungskonzept) und dem Raumkonzept (Was-serfläche, Anzahl der Becken, Übersichtlichkeitdes Bades) ab. Weiterhin kommt dem Energiebe-darf eine hohe Bedeutung zu. Personal- und Ener-giebedarf müssen in Abhängigkeit vom Betriebs-konzept schon in einem frühen Planungsstadiumermittelt werden.

≤ 1.150 SB 12,50 x 25,00 312,5 – 11.500 - 18.500SPB 13,50 x 11,75 158,6 1B + 3B + 1P + 3P + 5PNSB ggf. frei geformt ca. 600 –KB frei geformt ca. 80 –

≤ 1.500 SB 16,66 x 25,00 417 – 15.000 - 24.000SPB 13,50 x 11,75 158,6 1B + 3B + 1P + 3P + 5PNSB ggf. frei geformt ca. 750 –KB frei geformt ca. 100 –

≤ 2.100 SB 16,66 x 50,00 833 – 21.000 - 33.500SPB 13,50 x 11,75 158,6 1B + 3B + 1P + 3P + 5PNSB ggf. frei geformt ca. 1.000 –KB frei geformt ca. 150 –

≤ 2.450 SB 16,66 x 50,00 833 – 24.500 - 40.000SPB 13,50 x 11,75 158,6 1B + 3B + 1P + 3P + 5PNSB ggf. frei geformt ca. 1.300 –KB frei geformt ca. 170 –

≤ 3.000 SB 21,00 x 50,00 1.050 – 30.000 - 48.000SPB 19,65 x 15,00 295 1B + 3B + 1P + 3P + 5P + 7,5P + 10PNSB ggf. frei geformt ca. 1.500 –KB frei geformt 200 –

Wasserflächedes Bades [m2]

Beckenarten Beckengrößen [m] Wasserfläche [m2] Sprunganlagen Empfohlene Grundstücks -flächen ohne Stellflächen [m2]

Tabelle 2: Planungsbeispiele für Freibäder(Aufteilung der Wasserflächen für Schwimmer und Nichtschwimmer ca. 1:1 bis 2:3)

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≤ 300 MZB/VB 10,00 x 25,00 250 1 B + 3P ≈ 2.500KB frei geformt ca. 15 –

≤ 450 MZB/VB 10,00 x 25,00 250 10,00 x 25,00 250 12,50 x 25,00 312,50 1 B + 3P 3.000 - 3.500NSB 8,00 x 12,50 100 frei geformt 180 8,00 x 12,50 100 –KB frei geformt ca. 20 frei geformt ca. 20 frei geformt ca. 20 –

≤ 600 MZB/VB 12,50 x 25,00 312,50 12,50 x 25,00 312,50 12,50 x 25,00 312,50 Beim VB: 1B + 3B oder 3.500 - 4.000

NSB 8,00 x 12,50 100 8,00 x 16,66 133 8,00 x 12,50 100 1B + 3B + 1P + 3 P + 5PSPB – – – – 10,95 x 12,50 137 Beim SPB: 1B + 1P komb. KB frei geformt ca. 25 frei geformt ca. 25 frei geformt ca. 25 + 3B + 3P komb. + 5P

≤ 750 MZB/VB 12,50 x 25,00 312,50 12,50 x 25,00 312,50 16,66 x 25,00 417 Beim VB und SPB: 4.000 - 4.500NSB 8,00 x 12,50 100 8,00 x 16,66 133 8,00 x 16,66 133 1B + 1P komb. + 3B + 3P komb. SPB 10,95 x 12,50 137 10,95 x 12,50 137 13,50 x 11,75 159 + 5P

oder KB frei geformt ca. 30 frei geformt ca. 30 frei geformt ca. 30 1B + 3B + 1 P + 3P + 5P

≤ 800 MZB/VB 16,66 x 25,00 417 16,66 x 25,00 417 Beim VB und SPB: ≈ 5.000NSB 8,00 x 16,66 133 8,00 x 16,66 133 1B + 3B + 1P + 3P + 5SPB 13,50 x 11,75 159 18,30 x 11,75 215 oderKB frei geformt ca. 35 frei geformt ca: 35 2x 1B + 2x3B + 1P + 3P + 5P

Wasser-fläche desBades[m2]

Becken-arten

Becken-größen[m]

Sprunganlagen Empfohlene Grundstücks -flächen ohne Stellflächen [m2]

Wasser-fläche[m2]

Becken-größen[m]

Wasser-fläche[m2]

Becken-größen[m]

Wasser-fläche[m2]

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3

Tabelle 3: Planungsbeispiele für Hallenbäder(Aufteilung der Wasserflächen für Schwimmer und Nichtschwimmer ca. 2:1)

≤ 450 MZB/VB 10,00 x 25,00 250 – ca. 4.000SB – – –SPB – – –NSB – 150 –KB frei geformt ca. 25 –

≤ 600 MZB/VB 12,50 x 25,00 312,5 – 5.500 - 7.000SB – – –SPB – – –NSB – 210 –KB frei geformt ca. 30 –

≤ 650 MZB/VB – – – 6.000 - 8.000SB 10,00 x 25,00 250 –SPB – – 1B + 3PNSB – 350 –KB frei geformt ca. 30 –

≤ 800 MZB/VB – – – 7.000 - 9.500SB 10,00 x 25,00 250 –SPB 10,95 x 12,50 137 1B + 1P komb. + 3B + 3P komb. + 5PNSB – 400 –KB frei geformt ca. 35 –

≤ 850 MZB/VB – – – 7.500 - 10.000SB 12,50 x 25,00 312,5 –SPB – – 1B + 3PNSB – 500 –KB frei geformt ca. 40 –

≤ 900 MZB/VB 12,50 x 25,00 312,5 – 8.000 - 11.000SB – – –SPB 10,95 x 12,50 137 1B + 1P komb. + 3B + 3P komb. + 5PNSB – 400 –KB frei geformt ca. 40 –

≤ 1.100 MZB/VB – – – 10.000 - 12.500SB 12,50 x 25,00 312,5 –SPB 10,95 x 12,50 137 1B + 1P komb. + 3B + 3P komb. + 5PNSB – 600 –KB frei geformt ca. 45 –

Wasserflächedes Bades [m2]

Beckenarten Beckengrößen [m] Wasserfläche [m2] Sprunganlagen Empfohlene Grundstücks -flächen ohne Stellflächen [m2]

Tabelle 4: Planungsbeispiele für Freizeitbäder(Aufteilung der Wasserflächen für Schwimmer und Nichtschwimmer ca. 2:3)

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11.30 Planungsbeispiele für verschiedene Bädertypen

Die im Verlauf der Bäderleitplanung ermittelteWasserfläche eines Bades kann nach den in denTabellen 2, 3 und 4 dargestellten Beispielen auf-geteilt werden.

11.40 Interkommunale ZusammenarbeitBei Hallen- und Freizeitbädern können Einzugs-bereiche, die weniger als 50.000 Jahresbesucheerwarten lassen, zu klein sein, um den Betrieb eines Bades wirtschaftlich zu verantworten. In sol-chen Fällen ist anzustreben, dass benachbarte Ge-meinden im Rahmen einer interkommunalen Zu-sammenarbeit Bäder gemeinsam errichten undbetreiben. Man könnte sich vorstellen, dass ver-gleichsweise kleine Gemeinden, denen einzeln diewirtschaftliche Kraft fehlt, ein eigenes Bad zu bau-en bzw. zu betreiben, dieses gemeinsam in stra-tegisch günstiger Lage ihrer aggregierten Einzugs-gebiete errichten und bewirtschaften.

12.00 Grundstück

Die Standortwahl des Bades ist besonders sorg-fältig durchzuführen. Bäder sollten vom jeweiligenSiedlungsraum gut erreichbar sein. Sie erforderneine planungsrechtlich entsprechende Gebiets-ausweisung; dabei sind alle Belange gemäß Bau-gesetzbuch zu beachten. Ein guter Freiraumbezugdes Objektes und eine optimale verkehrliche An-bindung sind anzustreben.

12.10 GesamtflächenbedarfDie nachfolgenden Angaben sind Bemessungs -größen für Grundstücks- und Stellflächen. Der Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr mussnicht unbedingt in vollem Umfang auf dem Grund-stück des Bades gedeckt werden. Es ist zu prüfen,inwieweit – insbesondere beim Zusammenlegenvon Sport-, Bildungs- und sonstigen Einrichtungenmit einem Bad – angrenzende öffentliche Park-plätze zur Bedarfsdeckung herangezogen werdenkönnen.

Als Berechnungsbasis für die Dimensionierung derGrundstücksfläche eines Bades gilt, wenn nichtanders vermerkt, jeweils die Gesamtwasserfläche.Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung(Schwimm- und Badeteiche) haben durch den fürdie biologische Wasseraufbereitung erforderlichenAufbereitungsbereich in der Regel einen größerenFlächenbedarf.

12.20 Größe der GrundstücksflächenFür die verschiedenen Bäderarten sind folgendeGrundstücksflächen zu empfehlen:

Hallenbäder6 bis 8 m2 je m2 Wasserfläche; bei größeren Was-serflächen genügt der kleinere Wert. Für zusätz-liche Freiluftflächen (Terrassen, Sonnendecks, Liegewiesen) wird ein Zuschlag von 10 bis 20 %der ermittelten Grundstücksfläche empfohlen.

Freizeitbäder9 bis 12 m2 Grundstücksfläche je m2 Wasser fläche

Kombibäder Die für das Freibad erforderliche Grundstücks -fläche deckt im Allgemeinen den Gesamtbedarf.Bei einem ermittelten Grundstücksbedarf unter10.000 m2 ist für den Hallenbadteil ein Zuschlagvon 5 m2 je m2 Wasserfläche hinzuzurechnen.

Freibäder10 bis 16 m2 je m2 Wasserfläche; bei kleineren Wasserflächen ist der größere Wert anzustreben.Ungünstige Geländeverhältnisse erfordern mehrFläche.

Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung(Schwimm- und Badeteiche)Wie Freibäder, zuzüglich des Flächenbedarfes derWasseraufbereitungsanlage gemäß der Berechnungnach den „Richtlinien für Planung, Bau, Instand-haltung und Betrieb von Freibädern mit biologi-scher Wasseraufbereitung (Schwimm- und Bade-teiche)“ der Forschungsgesellschaft Landschafts-entwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL).

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12.30 Beschaffenheit des Grundstücks12.30.10 Allgemeine AnforderungenDie besondere Empfindlichkeit eines Bäderbau-werkes gegen Setzungen und eindringende Au-ßenfeuchtigkeit erfordert vor der endgültigen Fest-legung des Standorts eine Baugrunduntersuchungmit einem Gutachten über Bodenart, bodenme-chanische Kennwerte, Steifigkeit des Bodens ingeöffnetem Zustand mit und ohne Wassereintritt,Tragfähigkeit und Setzungsverhalten. Ebenso müs-sen der normale und der höchste Grundwasser-stand, sonstige Besonderheiten, wie z. B. Fließ-sand oder aggressive Wässer, und der Bemessungs-wasserstand ein bezogen werden. Der Bemessungs-wasserstand berücksichtigt auch zukünftige Ent-wicklungen, wie z. B. einen Anstieg des Grund-wassers, wenn Grundwasserabsenkungsmaßnah-men beendet werden, und ist maßgebend für denNachweis der Sicherheit gegen Auftrieb.

In der statischen Berechnung ist bei hohem Grund-wasserstand die Auftriebssicherheit der Becken-konstruktion, insbesondere für den Bauzustandund für den Revisionsbetrieb, bei leerem Beckenzu berücksichtigen. Stark wechselnde Grundwas-serstände beeinflussen das Setzungsverhaltendes Baugrundes. Von technischen Maßnahmen,die z. B. durch Brunnen eine permanente Grund-wasserabsenkung erzielen oder durch Dränage-rohre mit Pumpstationen die Gefahr des Becken-aufschwimmens vermeiden sollen, muss abgeratenwerden. Es kann in der Regel nicht sichergestelltwerden, dass diese Maßnahmen zu jeder Zeit wirken(z. B. durch Stromausfall, Hochwasser). Darüberhinaus sind derartige Maßnahmen genehmigungs-pflichtig.

12.30.20 Baugrunduntersuchung und -beurteilung

Setzungen des Baukörpers sind zu berechnen. AlsEingangswerte für die Berechnung sind umfang-reiche Baugrunduntersuchungen notwendig. Fallses zu ungleichmäßigen Beckenabsenkungen bzw.-schiefstellungen kommt, wird ein hoher Sanie-rungsaufwand erforderlich. Die Baugrundunter-suchung und -beurteilung umfasst nach DIN 1054:

Geotechnischer Untersuchungsbericht • Zusammensetzung des Baugrundes; Lage und

Mächtigkeit der tragfähigen Bodenschichten • Tragfähigkeit des Baugrundes einschließlich

Setzungsberechnungen• Chemische Analyse des Baugrundes und des

ggf. vorgesehenen Hinterfüllmaterials beiStahlbeton, „korrosionsbeständigen“ Stählen(Edelstähle) und Kunststoffen hinsichtlich kor-rosionsauslösender Bestandteile

• Höhe und Schwankungen des Grundwasser-standes

• Chemische und biologische Analyse des Grund-wassers auf aggressive Stoffe und Keime, dieStahlbeton oder „korrosionsbeständige“ Stähle(Edelstähle) oder Kunststoffe korrosiv angreifenkönnen

Geotechnischer Entwurfsbericht• Klassifizierung des Baugrundes (in geotechni-

sche Kategorien) in Abhängigkeit der Wechsel-wirkung der Baugrundsetzungen mit dem Trag-werk

• Vorschläge für sinnvolle und wirtschaftlicheGründungsarten, die vor allem das zu erwar-tende Setzungsverhalten berücksichtigen

• Absprache mit der Tragwerksplanung hinsicht-lich der Auswirkungen auf die Tragkonstruktioneinschließlich der Dokumentation

12.30.30 Anforderungen bei HallenbädernIn einem Hallenbad sollten die Funktionsbereicheaus wirtschaftlichen und funktionellen Gründenauf einer Ebene angeordnet werden; deshalb istflaches oder leicht geneigtes Gelände von Vorteil.Größere Geländeneigungen führen zu höherenBaukosten und bei einem unterschiedlichen Niveauzwischen den einzelnen Bereichen zu funktionellenNachteilen (z. B. Treppen, Aufzüge) und größeremPersonalaufwand.

Freiflächen und Liegeterrassen, die den Nutzungs-wert eines Hallenbades erhöhen können, setzeneine abluft-, lärm- und windgeschützte Lage mitausreichender Besonnung sowie die Abschirmungbenachbarter Bereiche gegen Lärmemissionen voraus.

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12.30.40 Anforderungen bei FreibädernDer Beckenbereich ist auf dem Grundstück denFreiflächen, Liege- und Sitzterrassen so zuzuord-nen, dass eine abluft-, lärm- und windgeschützteLage mit möglichst ganztägiger Besonnung er-reicht werden kann. Nordhänge sind zu meiden.In Tälern sind auch die Windrichtung und die Ge-fahr des Kaltluftstaus zu beachten. GeneigteGrundstücksteile erschweren das Anlegen vonSpiel- und Liegeflächen.

12.40 Einordnung und Orientierung des Bades auf dem Grundstück

12.40.10 Anforderungen bei HallenbädernEin Hallenbad stellt keinen ausschließlich durchdie Funktion bestimmten Zweckbau dar. Zur Auf-gabe des Planers gehören auch Überlegungen, wieder Baukörper zu den vorhandenen baulichen undlandschaftlichen Gegebenheiten der Umgebungin Beziehung gesetzt werden kann. Die Anbindungan Grün- und Erholungsflächen ist anzustreben.Bei der Ausrichtung der Schwimmhalle sollten z. B. folgende Aspekte beachtet werden:

• Vermeidung störender Lichtreflexe auf der Wasseroberfläche

• Blendungsfreiheit im Bereich der Sprungan-lagen

• Ausblick von der Halle auf Freiluft- und Grün-flächen

12.40.20 Anforderungen bei FreibädernGrün- und Erholungsflächen sind bei einem Freibadin die Planung einzubeziehen. Gebäude und Be-ckenanlagen sind aus Gründen der Wirtschaftlich-keit und der besseren Beaufsichtigung des Bade-betriebes möglichst konzentriert anzuordnen. VomEingangsgebäude, von dem zweckmäßigerweisealle Betriebs- und Wirtschaftsräume erschlossenwerden, sollte für den Badegast eine gute Orien-tierungsmöglichkeit über das gesamte Freibadge-lände bestehen. Die Entfernung des Beckenbe-reichs zum Umkleidegebäude ist, unter Berück-sichtigung der Grundstücksverhältnisse, möglichstkurz zu halten. Dabei muss sichergestellt werden,dass die Badbesucher, die sich nicht sofort umzie-hen, direkt zu den Liegewiesen gelangen können.Auch bei einer Hanglage sollten die Becken mit

ihren Wasserspiegeln unter Einhaltung der Min-destabstände möglichst auf gleichem Höhenniveauliegen. Die Wasseraufbereitungsanlage sollte inBezug auf die Becken zentral liegen, um kurze Lei-tungsführungen zu erreichen.

12.40.30 Anforderungen bei KombibädernBei einem Kombibad ist eine enge Anordnung desBeckenbereichs des Freibadteils an den Baukörperdes Hallenbades anzustreben. Dadurch wird einebessere Nutzung, eine zentrale Aufsicht und eingünstigerer technischer Verbund erreicht. Die Auf-enthaltszone mit Bewirtung sollte möglichst eineSichtverbindung zu beiden Beckenbereichen ha-ben. Im Übrigen gelten auch hier die Planungs-hinweise für Hallenbäder bzw. Freibäder.

13.00 Verkehr

Alle Planungsmaßnahmen im Bereich „Verkehr“sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

13.10 FußgängerverkehrFür Fußgänger sollte eine eigene, von den Fahrwe-gen getrennte Wegeführung sowie eine direkte An-bindung dieser Wege an die Haltestellen öffentlicherVerkehrsmittel und die Stellplätze für Kraftfahrzeugevorgesehen werden. Ist eine Querung viel befah-rener Straßen nicht zu umgehen, sollten gekenn-zeichnete Übergänge, evtl. mit Ampelanlagen ver-sehen, eingeplant werden. Die DIN VDE 0832 (Stra-ßenverkehrs-Signalanlagen) ist zu beachten.

13.20 FahrverkehrGetrennte Anfahrten für Kraftfahrzeuge und Fahr-räder sowie übersichtliche und leicht erkennbareEin- und Ausfahrten bei den Stellplätzen (ggf. zu-sätzliche Abbiegespuren) bieten die besten Vo-raussetzungen für einen reibungslosen Fahrver-kehr. Bei Zufahrten zu Technikräumen, Montage-schächten und Trafostationen ist eine ausreichendeDimensionierung der Fahrbahnen, Durchfahrtenund Kurven für Reparatur- und Versorgungsfahr-zeuge, Tankwagen und Fahrleitern für Gebäude-reinigung und Feuerwehr vorzusehen.

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13.30 Ruhender VerkehrFlächen für den ruhenden Verkehr werden mög-lichst in getrennte Stellplätze für Autos (Busse,Pkws) und Zweiradfahrzeuge (Motorräder undFahrräder) aufgeteilt. Trotz der geforderten un-mittelbaren Nähe zum Haupteingang eines Badesmuss eine Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung(Hauptwindrichtung beachten!) auf Sonnenter-rassen, Liegewiesen, Kinderspielplätzen oder Frei-becken vermieden werden.

Die Stellflächen sollten nicht vor der Hauptfens-terfront einer Schwimmhalle angeordnet werden.Pflanzungen mit geeigneten Sträuchern und Bäu-men schirmen die Stellflächen gegenüber demFreibadgelände ab und dienen der Beschattungder Stellplätze. Stellplätze erhalten Markierungen;für Fahrräder sind Ständer, ggf. eine Überdachungvorzusehen. Gesonderte Stellplätze für Behinderteund Frauen sind auszuweisen. Sie sollen gut zu-gänglich nahe des Eingangs angeordnet werden.Diese Stellplätze erhalten besondere Markierun-gen. Für eine Beleuchtung (mindesten 5 lux) istzu sorgen.

Der Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr um-fasst die Stellplätze, die unmittelbaren Verkehrs-flächen und die Abstellmöglichkeiten für Schul-busse. Abhängig von der Art der Nutzung des Badeskann sich ein Mehrbedarf ergeben. Freizeitbäderbenötigen grundsätzlich mehr Stellflächen. DieVerdoppelung der Orientierungswerte kann erfor-derlich werden. Besonders bei Freibädern könnenörtliche Verhältnisse und Gewohnheiten Abwei-chungen rechtfertigen. So müssen z. B. zusätzlicheStellflächen ausgewiesen werden, wenn dem Frei-bad in Ausflugsgebieten Bewirtungsbetriebe oderbei wettkampforientierten Freibädern Zuschauer-anlagen angegliedert sind.

Die Größe dieser Stellflächen einschließlich derBewegungsflächen beträgt:1 Pkw-Stellplatz:..............................ca. 25 m2

2 Fahrradstellplätze:..........................ca. 5 m2

1 Pkw-Behindertenstellplatz: .............ca. 35 m2

Stellplatzverordnungen und -satzungen nach Lan-des- oder Kommunalrecht sind vorrangig zu be-

achten. Die Flächen für Schulbusse und die allge-meinen Verkehrsflächen sowie Stellplätze für dasPersonal müssen nach den örtlichen Bedingungenbestimmt werden.

Die Anzahl der Fahrradstellplätze hängt von re-gionalen Einflussfaktoren ab (z. B. Stadt/Land,Topographie des Einzugsgebiets). Fahrradstell-plätze sollten zusammenhängend, eingangsnahund gut einsehbar angeordnet werden.

Die Anzahl der Stellplätze nach Bäderarten (Richt-zahlen) beträgt:

Hallenbäder1 Pkw-Stellplatz je 5 bis 10 Garderobenschränkeund 1 Fahrradstellplatz je 5 Garderobenschränke

Freibäder und Naturbäder 1 Pkw-Stellplatz und 2 Fahrradstellplätze je 200bis 300 m2 Grundstücksfläche

KombibäderBei einem Kombibad ist die größere der Bemes-sungsgrundlagen der beiden Badteile zu berück-sichtigen.

Zusätzliche Stellplätze für Zuschaueranlagen1 zusätzlicher Pkw-Stellplatz für 10 bis 15 Zuschau-erplätze

Zusätzliche Stellplätze für Bewirtungsbetriebe1 zusätzlicher Pkw-Stellplatz für 4 bis 8 Sitzplätzedes externen Bewirtungsbereichs

DienstleistungsbetriebeSoweit erforderlich sind hier zusätzliche Stellflä-chen bereitzustellen.

13.40 Beleuchtung der VerkehrsflächenFür Verkehrswege und -flächen ist eine Beleuch-tung vorzusehen. Diese dient vornehmlich der Ver-kehrssicherheit, also dem Schutz von Leben undGesundheit, sowie von Sachen. Die Außenbeleuch-tung muss nach DIN EN 13201 ausgeführt werden.Zur Planung der Außenbeleuchtungsanlage sindebenso die Richtlinie DGfdB R 66.01 und die Ver-sammlungsstättenverordnung heranzuziehen.

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14.00 Planungsgrundsätze

Das funktionale Anforderungsprofil an das Bad istvor Planungsbeginn im Detail mit dem Bauherrnabzustimmen, bezogen u. a. auf:

• Kapazitäten des Projektes (Wasserflächen, Um-kleiden, Garderoben),

• Funktionen und deren Verknüpfungen,• Betriebskonzept des Projektes,• Wettkampftauglichkeit und die daraus erwach-

senden Ansprüche sowie• Betriebsbedingungen.

14.10 Aufteilung der WasserflächeDie nach Abschnitt 11.20.50 ermittelte Gesamt-wasserfläche wird entsprechend den verschiedenenNutzungsanforderungen von Kleinkindern, Nicht-schwimmern, Schwimmern und Springern so auf-geteilt, dass getrennte Bereiche zur Verfügungstehen, die gleichzeitig genutzt werden können.Ein Bad mit vier getrennten Wasserflächenberei-chen (Schwimmer-, Springer-, Nichtschwimmer-und Klein kinderbecken) ist hierfür am besten ge-eignet.

Das Verhältnis der Wasserflächen für Schwimmerund Nichtschwimmer sollte bei einem Hallenbadetwa 2:1 und bei einem Freibad etwa 2:3 betragen.In Orten mit Fremdenverkehr kann sich diese Re-lation zugunsten der Wasserfläche für Nicht-schwimmer verschieben. Bei Freizeitbädern wirdein Verhältnis der Wasserflächen von Schwimmer-zu Nichtschwimmerbecken von 1:1 bis 2:3 ange-strebt.

14.20 Kombination von Bädern mit Sport-,Freizeit- und Bildungseinrichtungen

Die Konzentration mehrerer Einrichtungen für Sport,Freizeit und Bildung ist zur Erhöhung des Nutzwertesund zur Minderung der Bau- und Betriebskosten (z. B. Einsparungen bei Grundstücksflächen, Er-schließungsmaßnahmen, Personal- und Energie-kosten) sinnvoll. Bäder bieten ein vielseitiges An-gebot für alle Altersstufen und Benutzergruppenund sind damit besonders als Schwerpunkt solcherKombinationen geeignet. Bei der Angliederung von

privaten Dienstleistungsbetrieben sollte der Be-stand in der Nachbarschaft berücksichtigt werden.

Maßgebend für die Bedarfsermittlung und Dimen-sionierung sind die Bedarfe der Einzelobjekte. Ähn-lich wie bei den Einzelobjekten sind die Belangeder Benutzergruppen (Allgemeinheit, Schule, Sport)sowohl getrennt als auch zusammengefasst zu be-rücksichtigen. Bei der Standortfestlegung sind dieStandortkriterien der Einzelobjekte zu berücksich-tigen. Dabei müssen jedoch in der Regel, bedingtdurch die Vielfalt der Einzelvoraussetzungen, Kom-promisse in Kauf genommen werden.

Häufig können aus finanziellen Gründen Kombi-nationen nicht in einer Baustufe verwirklicht wer-den. Aufgrund einer sorgfältigen zukunftsorien-tierten Bedarfsplanung ist es jedoch möglich, dieanzustrebende Konzentration stufenweise zu er-reichen. Unbedingte Voraussetzung ist jedoch dieplanerische Festlegung der Gesamtkonzeption inden einzelnen Baustufen. Bei einer Teilung in zeit-lich weit auseinanderliegende Baustufen müsseneine gewisse finanzielle Vorleistung und eine ge-ringere wirtschaftliche Ausnutzung gegenüberdem einstufigen Bau in Kauf genommen werden.

Bei der Festlegung des Gesamtprogramms könnenneben den Bädern u. a. folgende Einrichtun genin Erwägung gezogen werden:

Kombinationen im Hochbaubereich• Kindergarten/Kinderhort• Kegel- und Bowlingbahnen• Spiel- und Sporthallen• Mehrzweckhalle• Tennishalle• Eislaufhalle• Dienstleistungsbetriebe

Kombinationen im Freianlagenbereich• Groß- und Kleinspielfelder• Beachsport-Anlagen• Tennisplätze• Rollsportanlagen• Eislaufbahnen• Minigolfanlagen• Spielbereiche für Kinder und Jugendliche

10.00 Rahmenplanung | 31

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Kombinationen mit Gemeinschafts- und Sozial einrichtungen• Dorfgemeinschaftshäuser• Bürgerhäuser• Jugendfreizeithäuser

14.30 Bedarf an Umkleideplätzen, Garderobenschränken und Sanitäreinrichtungen

Die Bedarfswerte für Umkleideplätze, Garderoben-schränke und Sanitäreinrichtungen werden aufder Bemessungsgrundlage „Größe der Wasserflä-che des Bades in m2“ bestimmt. Die Zahl der be-nötigten Einrichtungseinheiten steigt nicht linearmit der Größe der Wasserfläche, weil dies bei gro-ßen Wasserflächen zu einer Überdimensionierungführen würde. Alle Berechnungen beruhen deshalbauf einer Formel, welche die Wasserfläche zur n-ten Potenz erhebt. Dabei werden Exponenten klei-ner als 1 herangezogen, was dazu führt, dass dieErgebnisse bei großen Wasserflächen geringerausfallen. In der graphischen Darstellung (Abbil-dung 1) zeigt sich dann eine flachere Kurve. DerBedarf im Umkleide- und Sanitärbereich für Hal-lenbäder wird in den Kapiteln 32.00 und 33.00und für Freibäder in den Kapiteln 42.00 und 43.00beschrieben. Der Bedarf wird nach folgender Formelberechnet:

NG = WFexp

NG Anzahl der GarderobenschränkeWF Wasserfläche (m2)exp Exponent, abhängig vom Badtyp

Für die Ermittung der Bedarfe im Umkleidebereichund Sanitärbereich werden folgende Exponenten-festgelegt:

Beispiel:Anzahl NG der Garderobenschränke in einemHallenbad mit 500 m2 Wasserfläche und einenExponenten 0,8:

NG = 5000,8 = 144 Garderobenschränke

Exponenten HallenbäderGarderobenschränke...............................0,80Umkleideplätze .....................................0,58Gesamtzahl der Duschen..........................0,50

Exponenten FreizeitbäderGarderobenschränke ..............................0,90Umkleideplätze .....................................0,60Gesamtzahl der Duschen .........................0,50

Abbildung 1: Beispiel für die Ermittlung der Anzahlan Garderobenschränken

Zusätzlich müssen besondere örtliche und objekt-bezogene Kriterien berücksichtigt werden. So kannbeispielsweise eine spezielle Ausrichtung auf denSchul- und Vereinssport ebenso Auswirkungen aufden Bedarf haben wie die besondere Ausstattungoder die besonderen Freizeitangebote von Bädern.In dieser Hinsicht gibt es Übergänge zwischen ei-nem Hallenbad und einem Freizeitbad, die bei derErmittlung des Bedarfs für den Umkleide- und Sa-nitärbereich berücksichtigt werden müssen. Eswird also in vielen Fällen notwendig sein, die Ex-ponenten zu interpolieren. Abbildung 1 zeigt denBedarf für Hallen- und für Freizeitbäder. Je nachfreizeitorientierter Ausstattung oder Programm-gestaltung eines Hallenbades werden zur Fest -legung der Zahl der Garderobenschränke Wertezwischen den beiden Linien gewählt.

800

700

600

500

400

300

200

100

0Wasserfläche des Bades in m2

Freizeitbad

Hallenbad

Gard

erob

ensc

hrän

ke

400 600 800 1000 1200 1400 1600

10.00 Rahmenplanung32 |

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10.00 Rahmenplanung | 33

14.40 Planung für eine barriere- und diskriminierungsfreie Nutzung

Die wichtigsten Vorgaben für den barrierefreienZugang zum Schwimmbad und seinen Teilberei-chen werden in den entsprechenden Kapiteln be-schrieben. Grundsätzlich sind die Vorgaben derDIN 18 040-1: „Barrierefreies Bauen – Planungs-grundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Ge-bäude“ heranzuziehen. Die DIN 18 040 definiertdie Barrierefreiheit hinsichtlich primär mobili-tätseingeschränkter Besucher.

Im Sinne des „Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes“ (AGG) vom 18. 8. 2006, auch „Antidis-kriminierungsgesetz“ genannt, sind auch Bäderjedem zugänglich und nutzbar zu machen und Be-nachteiligungen zu verhindern, die sich diskrimi-nierend auswirken können. Diese Anforderungengehen über die Vorgaben der DIN 18 040 hinaus.

Bäderanlagen richten sich an alle Bevölkerungs-gruppen. Als öffentliche Einrichtungen müssensie jedem interessierten Gast zur Verfügung gestelltwerden können. Bauherren, Betreiber und Planersollten in einer sehr frühen Projektphase festlegen,mit welchen Angeboten sie eine umfassende dis-kriminierungsfreie Nutzung von Bädern sicher-stellen können.

Badegäste erwarten ein hohes Maß an Sicherheitund Qualität. Dies gilt auch für den Gast, der wegenseiner aktuellen temporären Lebenssituation be-sondere Anforderungen an diese Qualitäten hat(Schwangere, zeitweise beeinträchtigte Gästeetc.). Dabei gilt es, die subjektiven Erwartungender Gäste zu erkennen und zu erfüllen.

Bäder werden künftig verstärkt von älteren undalten Menschen besucht werden. Auch den Be-dürfnissen dieser Besuchergruppe muss, z. B. durchangemessene Bewegungsräume, Rechnung getra-gen werden. Dies beginnt mit einer klaren Hin-weisbeschilderung im städtischen Raum hin zumStandort des Bades und führt über ausreichendbreite Fahrgassen und Stellplätze bis hin zu selbst-erklärenden Grundrissen, einfachen Kassensyste-men, offenen, angstfreien Raumzonen und derenguter Beleuchtung und Belüftung.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnah-men sind aus bäderbetrieblicher und sportfunk-tioneller Sicht einige räumliche und funktionelleVoraussetzungen zu schaffen, welche die Nutzungeines Bades von Menschen mit Behinderungen er-leichtern bzw. ermöglichen. Abmessungen undAusstattungen sind in den jeweils zutreffendenAbschnitten der KOK-Richtlinien behandelt. Aufeinige der wichtigsten Planungsaspekte wird hin-gewiesen; ansonsten sind die einschlägigen Regel -werke und Planungsnormen zu beachten.

Je nach Bedarf sind bezeichnete Pkw-Stellplätzefür Menschen mit Behinderungen mit den Regel -abmessungen von 3,50 x 5,00 m möglichst nahezum Badeingang vorzusehen. Gegebenenfalls istzusätzlich ein Stellplatz für Kleinbusse vorzusehen,wenn Badegäste bzw. Schwimmsportler zu den Be-suchern gehören, die auf Rollstühle und/oder aufElektrorollstühle angewiesen sind.

Sind Tore und Drehkreuze als Zugänge vorhanden,müssen diese den Anforderungen an barrierefreieZugänge entsprechen. Ist ein Zugang nicht roll-stuhlgängig ausgebildet, muss in unmittelbarerNähe ein weiterer Zugang vorgesehen werden.

Sind Warte- und Ruheplätze vorgesehen, solltenzugehörige Tische unterfahrbar sein. Kassenthekensollten in einem Teilbereich max. 80 cm hoch undum ein Maß von ca. 30 cm unterfahrbar sein.

Rollstuhlfahrer sollten mit einem Rollstuhl bis anden Beckenrand fahren können. Um keine Verun-reinigungen in das Badinnere einzutragen, müssenprivate Straßenrollstühle im Eingangsbereich desBades gegen Badrollstühle gewechselt werden kön-nen. Hierfür ist, möglichst im Blickfeld der Kasse(wenn vorhanden), eine Wechselfläche von ca. 1,50x 1,80 m vorzusehen, zu züglich der Abstellflächender Straßenrollstühle.

WCs sollten mit einem Rollstuhl von beiden Seitenangefahren werden können und die Bewegungs-fläche die Abmessungen von 150 x 150 cm um -fassen (siehe DIN 18 040-1). Weiterhin ist ein„Überfahren“ mit einem WC- und Duschrollstuhlerwünscht. Klappbare Stützgriffe neben dem WC

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helfen dem Rollstuhlfahrer beim Umsetzen vomRollstuhl auf das WC. Eine erreichbare Notrufanlageist in der Nähe des WCs vorzusehen. Das Wasch-becken muss unterfahrbar sein; der Spiegel überdem Waschbecken soll geneigt angeordnet oderklappbar sein.

Die Bewegungsfläche in Duschräumen beträgtebenfalls 150 x 150 cm. Zur Ausstattung gehörtein Klappsitz mit Schlauch und Handbrause. Bo-denkanten an den Duschstellen sollten vermiedenwerden oder maximal 2 cm hoch sein.

Für Blinde und Sehbehinderte sind besondere Ori-entierungsangebote notwendig. In Gängen undauf Laufflächen dürfen keine Geräte abgestelltsein.

Als Zugang zum Becken hat sich für Rollstuhl fahrerder hoch liegende Beckenrand bewährt. Die Nutzerkönnen hier selbstständig vom Rollstuhl auf denBeckenrand wechseln und von dort in das Beckengelangen. Für Blinde und Sehbehinderte erleich-tert ein vom übrigen Beckenumgangsmaterial sichdeutlich unterscheidender und gut ertastbarer Be-lagsstreifen die Orientierung. Bei auf Umgangs-höhe liegendem Wasserspiegel kann ein kleinerWulst außerhalb der Überlaufrinne das Ertastendes Beckenrandes mit dem „Langstock“ erleich-tern. Gleiches wird mit einer sehr flachen Treppeerreicht, über die der Behinderte langsam in dasBecken gelangt. Der Einstieg in das Becken auseinem Rollstuhl erfolgt mit eigener Kraft oderdurch Hilfsmittel („Schwimmbadlifter“). Der Roll-stuhl sollte dann außerhalb der Beckenumgangs-fläche abgestellt werden können, damit für andereBadbesucher keine Gefahrenquelle geschaffenwird.

14.50 Lager- und AbstellräumeFür die Lagerung von Chemikalien, Reinigungsge-räten, Leergut u. Ä. sind, je nach Bedarf, eigeneRäume erforderlich. Als Orientierungswert gilt 0,1 m2 je m2 Wasserfläche. Die Raumhöhe beträgtmindestens 2,50 m im Lichten; Ausbau und Aus-stattung erfolgen entsprechend der jeweiligenNutzung.

14.60 Elektrische BetriebsräumeHauptverteiler der Sicherheitsstromversorgungund der allgemeinen Stromversorgung sind in elek-trischen Betriebsräumen unterzubringen und licht-bogensicher zu trennen.

15.00 Ver- und Entsorgung

15.10 EnergieversorgungZurzeit stehen als Energieträger feste, flüssigeund gasförmige Brennstoffe und erneuerbare Ener-giearten zur Auswahl. Die Wirtschaftlichkeit derEnergienutzung aus verschiedenen Energieträgernhängt ab von• den Erschließungs- und Investitionskosten, • dem Energiepreis, • dem Aufwand für Lagerung, • den Kosten für Abführung der Verbrennungs-

rückstände, • den Instandhaltungskosten und den Konditio-

nen der Finanzierung sowie • den aktuell gegebenen Fördermöglichkeiten.

Über den Einsatz des Energieträgers entscheidender Nachweis der Wirtschaftlichkeit und umwelt-relevante Gesichtspunkte. In diesem Zusammen-hang sind auch die Möglichkeiten einer Energie-zugewinnung und Energierückgewinnung sowieEigenerzeugung zu überprüfen.

15.10.10 Versorgung mit WärmeBei Hallenbädern beträgt die Heizlast aller Berei-che (vgl. 63.50) etwa 1.500 bis 2.000 Watt je m2

Wasserfläche. Bei Hallenbädern mit einer Wasser-fläche von weniger als 300 m2 erfolgt ein Aufschlagvon 10 %. Bei der Berechnung der Heizlast sindzusätzliche Funktionsbereiche (z. B. Sauna, Gas-tronomie, Fitnessstudio) zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Heizlast für Freibäder istzu berücksichtigen, ob Teile des Nebenraumbe-reichs und der Beckenanlagen über die Badesaisonhinaus betrieben oder frostfrei gehalten werdensollen.

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15.10.20 Versorgung mit StromBei der Planung der Starkstromanlage sind mitdem zuständigen Verteilungsnetzbetreiber (VNB)die Anschlussvoraussetzungen zu klären. Für diePlanung ist wichtig, dass die grundlegenden Nut-zungen und die damit verbundenen Ausstattungendes Hallenbades oder Freizeitbades bekannt sind.So ist es möglich, in der Planungsphase die richtigeDimensionierung der Stromversorgung festzulegen(vgl. 66.00) und Energieoptimierungsanlagen alsalternative Lösungen einzubringen. Grundlagehierzu ist die Erstellung einer Energiebilanz in derProjektierungsphase.

15.20 Wasserversorgung15.20.10 Versorgung mit TrinkwasserSowohl bei einem Anschluss an die öffentlicheTrinkwasserversorgung (nach DIN 2000) als auchbei der Planung einer Eigenwasserversorgung(nach DIN 2001) sind die lieferfähige Menge undder Druck zu prüfen. Wenn eine Löschwasserver-

sorgung über das öffentliche Netz erforderlich ist,sind die sich daraus ergebenden Anforderungenzu berücksichtigen.

Als Grundlage für die Berechnung des Rohrnetzesgilt der Spitzendurchfluss an der Wasserüberga-bestelle; ggf. muss eine Druckerhöhungsanlageeingeplant werden. Die DIN 1988 ist zu beachten.

Richtwerte für den Spitzendurchfluss (Anschluss-wert) bei Hallenbädern:• bei einer Wasserfläche bis ca. 133 m2 etwa

0,03 l/s je m2 Wasserfläche;• bei größeren Wasserflächen etwa 0,025 l/s

je m2 Wasserfläche.

Anmerkung: Füllwasser muss bei der Befüllung desBeckens etwa die gleiche Temperatur haben wiedie Beckenkonstruktion, um Spannungsschädenzu vermeiden.

Energieversorgung

Feste Brennstoffe

Heizöl

Flüssiggas

Gas

Fernwärme

Elektrische Energie

Blockheizkraftwerk

Solarenergie

Hinweise für Planung, Bau und Betrieb

Schornstein, Lagerung, Entsorgung der Asche

Schornstein, unter- oder oberirdischer Lagertank,Tank- und Raumentlüftung, Schutzzone beachten

Schornstein, Lagertank, Schutzzone beachten

Schornstein, Versorgungsnetz Stadt-, Fern- oderErdgas (Menge und Druck) prüfen; Gasübergabe-station, ggf. Reglerstation (Abstimmung mit zuständigen Versorgungsunternehmen)

Fernwärme-Versorgungsnetz für Spitzenbedarf und Vorlauftemperaturen für das ganze Jahr prüfen; Abwärmeversorgung aus Industrieanlagenauf ausreichende, gesicherte, kontinuierliche Menge hin prüfen

Versorgungsnetz für Spitzenbedarf prüfen, ggf. Trafostation

Prüfen, ob wärmegeführt oder stromgeführt, Spitzenlastabdeckung erforderlich, Abstimmungmit VNB; Jahresdauerlinie des Wärmebedarfs er-mitteln

Aufstellungsflächen, Statik, Himmelsrichtung undBeschattung prüfen; Frostschutz und Blitzschutzbeachten

Gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien

Bundesimmissionsschutzgesetz

wie bei festen Brennstoffen und zusätzlich für Tanklagerung: Wasserhaushaltsgesetz,Richtlinien für Lagerbehälter für flüssige Brennstoffe

wie bei festen Brennstoffen und zusätzlich Technische Regeln Flüssiggas (TRF); Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas(der Berufsgenossenschaft)

wie bei festen Brennstoffen und zusätzlich Technische Regeln Gas-Installation (TRGI); Arbeitsblätter des DVGW

Technische Anschlussbedingungen für den An-schluss an das Fernwärmenetz der Gemeinden,Städte usw.

VDE-Bestimmungen und Technische Anschluss-bedingungen des Verteilnetzbetreibers (VNB)

BundesimmissionsschutzgesetzTA-Luft und TA-Lärm; VDE-Bestimmungen; Technische Anschlussbedingungen der VNB

Bauaufsichtliche Auflagen beachten

Tabelle 5: Art der Energieversorgung – Planungshinweise – Bestimmungen

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10.00 Rahmenplanung36 |

Richtwerte für den Spitzendurchfluss (Anschluss-wert) bei Freibädern: Der Anschlusswert muss hiermindestens 0,001l/s je m2 Wasserfläche erbringen;die Filterspülung kann einen größeren Anschluss-wert von bis zu 0,004l/s je m2 Wasserfläche erfor-derlich machen (vgl. 64.20 und 65.50.40).

15.20.20 Natürliche HeilwässerNatürliche Heilwässer können aufgrund ihrer che-mischen Zusammensetzung oder ihrer physikali-schen Eigenschaften nach den im Folgenden be-schriebenen naturwissenschaftlichen Grundsätzencharakterisiert werden:

1. Wässer, die einen Mindestgehalt von 1g/l ge-löste Mineralstoffe aufweisen (Mineralwässer). Zurchemischen Charakterisierung werden alle Ionenherangezogen, die mit einem Äquivalentanteil vonwenigstens 20 % an der Gesamtkonzentration be-teiligt sind. Dies sind in der Regel Natrium, Calcium,Magnesium, Chlorid, Sulfat und Hydrogencarbo-nat.

2. Wässer, die besondere wertbestimmende Ein-zelbestandteile enthalten und folgende Mindest-werte erreichen:• Eisenhaltige Wässer: 20 mg/l zweiwertiges

Eisen (Fe) • Jodhaltige Wässer: 1 mg/l Jodid (I) • Schwefelhaltige Wässer: 1 mg/l Sulfidschwefel

(S) • Radonhaltige Wässer: 666 Bq/l Radon (Rn)

(= 18 nCurie/l) • Kohlensäurehaltige Wässer: 1.000 mg/l freies

gelöstes Kohlenstoffdioxid (CO2) für Trink -zwecke, 500 mg/l freies gelöstes Kohlenstoff-dioxid (CO2) für Badezwecke

• Fluoridhaltige Wässer: 1 mg/l Fluorid (F)

3. Wässer, deren Temperaturen von Natur aus amAustrittsort mehr als 20 °C betragen, können alsThermen oder Thermalquellen charakterisiert wer-den. Kohlensäurehaltige Thermalwässer mit hö-herer Temperatur können als „Thermalsäuerlinge“bezeichnet werden, wenn am Austrittsort mindes-tens 1.000 mg/l freies gelöstes Kohlenstoffdioxidenthalten sind.

4. Wässer, die pro Liter mindestens 5,5 g Natrium-und 8,5 g Chloridionen (entsprechend 240 mmol/lNatrium- bzw. Chloridionen) enthalten, könnendie konventionelle Bezeichnung „Sole“ führen.

15.30 Versorgung mit AußenluftDie Außenluft darf nicht aus dem Bereich vonStellplätzen, Verkehrswegen, Abluftöffnungen,Abgasschornsteinen und Chlorgasräumen ange-saugt werden. Die Öffnung der Luftansaugungmuss mindestens 3,00 m über der Erdoberflächeliegen (vgl. DIN EN 13 779). Geeignete baulicheund technische Maßnahmen müssen verhindern,dass die Betriebsgeräusche von Lüftungsanlagendie Badegäste oder die Nachbarschaft belästigen.

15.40 Entsorgung15.40.10 AbwasserbeseitigungBei der Planung der Entsorgung sind die entspre-chenden Normen (vgl. 64.10) sowie bestehendeOrtssatzungen, die Indirekteinleiterverordnungsowie die Höhe und Lage des Kanalsystems zu be-rücksichtigen. Die Schmutzwassermenge ergibtsich überschläglich aus dem Wasserverbrauch ab-züglich der Wasserverdunstung (vgl. VDI 2089)und des Wasseraustrags, bei Freibädern auch ab-züglich der Menge des Beregnungswassers.

Besonders zu beachten ist die örtliche Regenmen-ge und das bei der Spülung der Filter anfallendeWasser. Verfügt die Kanalisation über ein Trenn-system, so sollen das Reinigungswasser und dasSpülwasser wie Schmutzwasser und das Becken-wasser (vorbehandelt entsprechend der örtlichenSatzung) wie Regenwasser behandelt werden. Beizu geringer Kapazität des Kanals oder der Kläran-lage bieten Rückhaltebecken oder Sonderzeitenfür die Einleitung der Abwässer (z. B. in den Nacht-stunden) eine Lösung.

Da Meerwasser-, Sole- und Mineralbäder nicht andas allgemeine Abwassersystem angeschlossenwerden dürfen, muss die Abwasserentsorgung vonFall zu Fall in Zusammenarbeit mit der das Abwas-ser aufnehmenden Institution (Stadtentwässe-rungsamt oder Abwasserverband) bzw. mit der un-teren Wasserbehörde abgestimmt werden.

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10.00 Rahmenplanung | 37

15.40.20 Abluftanlagen Abluftanlagen sind so zu planen und anzuordnen,dass eine Belästigung von Anliegern und Benut-zern von Liegeflächen, Sonnenterrassen, Spiel-flächen und Freibecken vermieden wird.

15.40.30 AbfallbeseitigungGeschlossene Müllbehälter mit einem Fassungs-vermögen von ca. 50 l je 100 m2 Wasserfläche undevtl. zusätzliche Müllbehälter für die Gastronomiesollten möglichst in einem Müll-Lagerraum (imBetriebshof) untergebracht werden. Die örtlichenVorgaben für die Mülltrennung sind zu beachten.Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden.

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 39

Konstruktion des Beckenbereichs

Beckenmaterialien

Beckenauskleidung

Konstruktiver Ausbau von Schwimm- und Badebecken

Beckenarten

Sprunganlagen

Wasserrutschen und Wildwasserkanäle

Beckenausstattung

40

40

44

46

51

62

72

72

20.00 Schwimm- und Badebecken

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21.00 Konstruktion des Beckenbereichs

21.10 BeckengründungDie Beckengründung soll die schadensfreie Ab -leitung der auftretenden Kräfte in den Baugrundsicherstellen. Ein wesentliches Ziel ist es, die hori -zontale Lage der Überlaufkante eines Beckens (ma-ximale Abweichung von der Waagerechten überdie gesamte Länge ± 2mm) zu gewährleisten.

Für die Beckengründung stehen, in Abhängigkeitvon Beckenform und Baugrundeigenschaften, fol-gende Gründungsarten zur Wahl:

FlächengründungenBei Flächengründungen übernimmt die Becken -sohle aus Stahlbeton die gleichmäßige Lastabtra-gung in den Baugrund. Beckenkonstruktionen mit„schlaffen“ Beckenböden, z. B. aus Edelstahl oderaus Kunststoffen und Folien, benötigen einen ei-genen flächigen Gründungskörper.

Gründung mit Streifen- oder EinzelfundamentenBecken aus Stahlbeton leiten die horizontalen Las-ten aus Wasserdruck und aus Erddruck über ihreWände in die Sohle und damit in den Baugrundein. Beckenkonstruktionen, deren Wände sich ge-gen die Wasserlast und/oder gegen den anstehen-den Erddruck selbst abstützen müssen, benötigeneine Sekundärkonstruktion, welche die Last in denGründungskörper einleitet. Die vertikalen Lastenaus der Wandkonstruktion, einschließlich der Be-ckenrinne und deren Wasserfüllung, werden eben-falls in den Gründungskörper eingeleitet.

Gründung auf Pfählen oder „Brunnen“Steht ein nicht tragfähiger Baugrund an, so isteine setzungsarme Gründung nur mit einer Tief-gründung möglich. Es wird prinzipiell unterschie-den in• eine Pfahlgründung, • eine Gründung mit Rüttelstopfsäulen oder • eine sog. Brunnengründung.

Wenn die Lasten aus der Beckensohle und den Be-ckenwänden bzw. Beckenabstützungen nicht flä-

chig, sondern punktuell über die Tiefgründung inden Baugrund eingeleitet werden, ist zur Lastver-teilung aus dem Bauwerk ein Raster aus Stahlbe-tonbalken, die von Pfahl zu Pfahl führen, zu er-stellen. Bei Stahlbetonbecken können die Becken-wände als die Last verteilenden Balken und dieSohle als „punktgestützte Platte“ bemessen wer-den, sodass ein Gründungsrost nicht notwendigist.

In Bergsenkungsgebieten wendet man die Drei-punktlagerung mit der Möglichkeit der Höhenre-gulierung an. Um bei Bodenabsenkung eine er-neute Höhenjustierung vornehmen zu können, istdazu in der Regel eine Unterkellerung des Beckensnotwendig. In die Gründungskörper des Beckensist für den Potenzialausgleich ein Fundamenterder(gemäß DIN 18 014 „Fundamenterder”, siehe auchKapitel 66.60.20) einzulegen.

22.00 Beckenmaterialien

Als Materialien für den Beckenbau werden Stahl-beton, Kunststoff oder Edelstahl verwendet. AlsWerkstoff für Bauteile im und am Becken (z. B.Startsockel, Startbrücken, Beckenteiler, Sprung-anlagen) kommen Beton/Stahlbeton, Kunststoff,wie z. B. Glasfaser verstärkter Kunststoff (GFK),korrosionsbeständiger Stahl (Edelstahl) odergleichwertige Materialien zum Einsatz. Auf die Kor-rosionsbeständigkeit gegen Chloride (z. B. beiChlordesinfektion des Beckenwassers oder bei So-lebädern) und gegen andere korrosive Stoffe imBeckenwasser (z. B. bei Mineralbädern) ist beson-ders zu achten.

22.10 Becken aus StahlbetonBecken aus Stahlbeton werden aus gut verdich -tetem Beton mit schlaffer oder vorgespannter Be-wehrung gebaut (vgl. DGfdB R 25.04). Diese Beckenbedürfen einer Abdichtung nach DIN 18 195‚ Tei-le 2 und 7, oder einer anderen wasserdichten Aus-kleidung.

20.00 Schwimm- und Badebecken40 |

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 41

Soll das Becken aus Stahlbeton mit hohem Was-sereindringwiderstand (WU-Beton) gebaut werden,ist eine zusätzliche Abdichtung nach DIN 18 195entbehrlich.

22.10.10 Allgemeine AnforderungenDie Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeitvon WU-Bauwerken sind umfänglich zu planen.WU-Beton-Becken müssen nach DIN 1045 und denAnforderungen der DAfStb-Richtlinie „Wasserun-durchlässige Bauwerke aus Beton“ gebaut werden.Gemäß dieser Richtlinie ist der Wasserdurchtrittdurch Beton, Arbeitsfugen und Sollrissfugen, durchDurchdringungen und Einbauteile und durch Rissezu begrenzen.

Neben den Vorgaben, die sich aus den vorgenann-ten Regelwerken ergeben, sind beim Bau vonSchwimm- und Badebecken zusätzliche oder er-höhte Anforderungen insbesondere an die Expo-sitionsklasse, die Rissbreitenbegrenzung, die Be-tonüberdeckung, die Nachbehandlungszeit unddie Dichtigkeitsprüfung einzuhalten.

Jedes Stahlbetonbauteil schwindet beim Erhärten,kriecht unter Belastung und erhält dadurch blei-bende Verformungen. Unter der Wasserlast undauch unter Temperaturbeanspruchung dehnen bzw.verkürzen sich die Stahlbetonbauteile, wobei dieseelastischen Verformungen bei Laständerung undTemperaturänderung wieder reversibel sind (vgl.DGfdB R 25.04).

22.10.20 ExpositionsklasseDie lastunabhängigen Anforderungen an den Be-ton in Abhängigkeit von möglichen korrosiven Ein-wirkungen werden durch Expositionsklassen nachDIN 1045 festgelegt. Für Schwimm- und Bade -becken, deren Beckenwasser nach DIN 19 643 auf-bereitet wird, ist – über die Anforderungen nachDIN 1045 hinaus – mindestens die Expositions-klasse XC4 zu verwenden. Bei Beckenbauten miteinem hohen Anteil an Fugen, Einbauten undDurchdringungen und Stellen, an denen im Laufeder Zeit durch Aufkonzentrationen zusätzlicheChloride zugefügt werden können, kann die Ex-positionsklasse XD1 oder XD2 die geeignetere Wahlsein.

22.10.30 RissweitenbegrenzungLastabhängige und lastunabhängige Einwirkungenauf Betonkonstruktionen bewirken Verformungenoder Bewegungen, die bei Behinderung zu Schä-den, insbesondere zu Trennrissen führen können.Zur Vermeidung von Verformungs- oder Bewe-gungsschäden tragen Dehnfugen und/oder Soll-rissquerschnitte bei, die an geeigneter Stelle ein-zubauen sind. Eine weitere konstruktive Maßnahmekann die Vorspannung von Betonbauteilen sein.Die Breite von Rissen infolge von Lasten und Zwangist nach DGfdB R 25.04 auf max. 0,15 mm zu be-grenzen; der Nachweis, dass Risse im Beton vonSchwimm- und Badebecken infolge zu erwartenderZwangschnittgrößen zu keinem Zeitpunkt – Aus-nahme bei abgedichteten Sollrissfugen – auftreten,ist rechnerisch zu erbringen.

22.10.40 BetonüberdeckungDer Beton hat eine Schutzfunktion für die Beweh-rung zu erfüllen. Diese zu gewährleisten, muss ereine ausreichende Dichtigkeit und eine Mindest-dicke der Betonüberdeckung aufweisen. Maßge-bend für die Ausführung ist das Verlegemaß cv derBetondeckung, d. h. das Maß der durch Abstand-halter zu unterstützenden Bewehrung bis Außen-kante Bauteil. Dieses Maß beträgt für den Bau vonSchwimm- und Badebecken in Abweichung vonder DIN 1045 mindestens 5 cm. Bei Beckenwasseraus Sole- oder Meerwasser ist das Maß auf min-destens 5,5 cm zu vergrößern. Wird die Beton-oberfläche für eine spätere Aufbringung von Be-lägen mechanisch bearbeitet, muss der Material-abtrag bei der Bemessung der Betonüberdeckungberücksichtigt werden.

22.10.50 NachbehandlungBetonbauteile müssen durch geeignete Nachbe-handlungsmaßnahmen vor zu schneller Austrock-nung oder gegen zu hohe Feuchtigkeit geschütztwerden. Die Nachbehandlung ist notwendig, umdas Frühschwinden des Betons zu mindern, dassonst zu Schwindrissen und/oder Eigenspannun-gen im Bauteil führen kann. Aus den genanntenGründen sollte die Nachbehandlungsdauer nachTabelle 2 der DIN 1045 beim Bau von Schwimm-und Badebecken verdoppelt werden.

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22.10.60 DichteprüfungDie Überprüfung der „Wasserundurchlässigkeit“von Schwimm- und Badebecken erfolgt nach Fer-tigstellung des unbekleideten Stahlbetonkörpersdurch eine mindestens 14-tägige Probefüllung mitFüllwasser nach DIN 19 643. Der Füllwasserstandist bis Oberkante Überlaufkante des Beckenkopfssicherzustellen. Wird das Eindringen von Wasserin Risse entdeckt, sind diese dauerhaft dicht zuverpressen. Das Ergebnis der Dichtigkeitsprüfungist zu protokollieren.

22.10.70 ArbeitsfugenEs sollten möglichst große Bereiche der Becken-bauteile (z. B. Sohle, Wände, Rinne) in einem un-unterbrochenen Arbeitsgang betoniert werden.Durch den Herstellungsprozess bedingt könnendie Beckenwände meist erst nach Erhärtung derBeckensohle betoniert werden. Dies führt zu einerArbeitsfuge in der Grenzschicht zwischen flüssigemFrischbeton und bereits erhärtetem Beton. Ar-beitsfugen müssen geplant werden. Sie erhaltenzusätzliche Abdichtungsmaßnahmen gegen durch-tretendes Wasser. Hierzu sind u. a. Arbeitsfugen-bänder, Quellbänder oder Injektionsschlauchsys-teme geeignet. Das eingesetzte System muss dieEignung für den Schwimmbadbau besitzen.

22.10.80 Durchdringungen, Einbauteile undAussparungen

Alle großen Querschnittssprünge in einem Stahl-betonbeckenbauteil (dazu zählen auch einbeto-nierte Installationen) führen zu einer Konzentra-tion einwirkender Kräfte und damit zu einer er-höhten Rissanfälligkeit in diesen Bereichen. Ins-besondere an Aussparungen für Unterwasser-scheinwerfer und -fenster sowie für Leiternischenmuss daher eine zusätzliche Bewehrung angeord-net werden.

Rohrdurchführungen, die Rahmen der Unterwas-serfenster und die Scheinwerfergehäuse müssendirekt bei der Beckenherstellung mit einbetoniertwerden. Ein nachträglicher Einbau birgt großeSchwierigkeiten.

22.20 Becken aus Edelstahl Becken aus Edelstahl sind grundsätzlich gemäßSonderdruck 862, Allgemeine bauaufsichtliche Zu-lassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittelund Bauteile aus nichtrostenden Stählen“ auszu-legen. Edelstahl wird als Werkstoff sowohl für denBeckenneubau als auch für die Sanierung und Mo-dernisierung bestehender Becken verwendet. Edel-stahlbecken werden fast ausschließlich als her-stellereigene Konstruktionssysteme gebaut. DieGrundlage hierfür sind die vom Planer vorgege-benen Informationen über Beckenformen (Grund-riss, Schnitt) und zusätzliche Informationen überdie Baustellensituation (Anfahrt- und Lagermög-lichkeiten, Belastbarkeit für Lieferfahrzeuge).

Der mit der Auftragserteilung übernommene Leis-tungsumfang umfasst neben der fachgerechtenHerstellung der beauftragten Beckenanlage(n) ins-besondere auch die Lieferung der Angaben u. a.über • die Dimensionierung der erforderlichen, bau-

seitig zu erstellenden Ring-, Streifen-, Sporn-oder Einzelfundamente,

• die bauseitigen Beckenbodenunterbaumaß-nahmen (Beton-, Schotterschicht),

• die erforderlichen Baugrubenarbeitsräume sowie

• die bauseitig auszuführenden Hinterfüllleis -tungen.

Es werden folgende Systeme eingesetzt:• statisch selbsttragende Becken mit Edelstahl-

rippen-Unterkonstruktion auf Betonfundamen-ten,

• „Becken in Becken“ – die vorhandenen Stahl-betonbecken bilden dabei die Stützkonstruk -tion.

Edelstahl ist ein Werkstoff, der in verschiedenenWerkstoffqualitäten hergestellt wird. Diese sindin der DIN EN 10 088-2 beschrieben. Zur Festlegungdes den jeweiligen Anforderungen entsprechendenWerkstoffes sind folgende Prüfungen erforderlich:• Erstellung einer chemisch-physikalischen Was-

seranalyse des vorgesehenen Füllwassers bzw.Grundwassers

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• Beim Boden- und Hinterfüllmaterial muss diechemische Zusammensetzung auf korrosions-auslösende Bestandteile untersucht werden.

• In der materialtechnologischen Auswahl vonanschließenden Bauteilen müssen elektro -lytische Korrosionseinflüsse vermieden werden (z. B. bei Wasserattraktionen, Rohren, Anlagen -teilen der Wasseraufbereitung).

• Die Beständigkeit des Edelstahls basiert aufder schützenden Chromoxidschicht, auch Pas-sivschicht genannt. Vor der Verwendung vonReinigungsmitteln oder sonstigen Zusätzen sinddiese nach DGfdB A 42 „Liste geprüfter Reini-gungsmittel für Beckenkörper und Bauteile ausEdelstahl in Schwimmbädern (Liste RE)“ aufihre Eignung für Edelstahl zu prüfen.

Für die eingesetzten Edelstähle sind Abnahme-prüfzeugnisse (Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204) zu erbringen. Es ist darauf zu achten, dasssie der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.

Beim Bau von Edelstahlbecken können bei einempH-Wert von 6,5 bis 7,8 sowie den üblichen Becken -wassertemperaturen Werkstoffe der Werkstoff -gruppe 2, z. B. die Gruppen 1.4404, 1.4436 und1.4571, eingesetzt werden. Die maximal zulässigeChloridkonzentration im Beckenwasser beträgthier 500 mg/l.

Bei Chloridkonzentrationen über 500 mg/l ist abhängig von der Wasseranalyse der Einsatz vonDuplexstählen (z. B. 1.4462) bis hin zu den meer-wasserbeständigen Sorten, wie z.B. der Sorte1.4547, möglich. Die Auswahl der geeignetenStahlsorte hat gemäß Sonderdruck 862 Allgemeinebauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 erfolgen.

22.20.10 BauweiseEdelstahlbecken bestehen grundsätzlich aus fol-genden drei Bauteilgruppen, die auf dem Monta-geplatz wasserdicht verschweißt werden. DieseBauweise ermöglicht eine kurze Bauzeit. Der Mon-tageablauf erfolgt in drei Abschnitten: • im Werk vorgefertigte Wand-Elemente,• in Blechtafeln angelieferte Beckenboden bleche,• Beckeneinbauten und Ausrüstungen.

22.20.20 Vorbereitungsarbeiten des Beckenunterbaus

Bei der Gründung des Beckens sind folgende Maß-nahmen durchzuführen:• Prüfung der Tragfähigkeit und der Zusammen-

setzung des Bodens,• Prüfung des Grundwasserstandes,• Grundwasseranalyse (in Hinblick auf korrosi-

onsauslösende Bestandteile),• Aushubarbeiten,• Herstellen der Betonfundamente,• Einlegen der Fundamenterder in das Becken-

fundament (gemäß DIN 18 014 „Fundament -erder”, vgl. 66.60.20).

• Herstellen des verdichteten Kies-/Sandunter-baus zwischen den Streifenfundamenten nachVorgabe des Herstellers.

22.20.30 Einsatz von Edelstahl beim Becken umbau – bei der Sanierung

Bei der Verwendung bestehender Betonbecken-konstruktionen ist deren Tragfähigkeit zu über-prüfen. Weiterhin sind folgende Schritte zu be-achten:• Durchführung erforderlicher Abbrucharbeiten

und• Herstellen des konstruktiven Unterbaus.

22.20.40 MontagearbeitenEdelstahlbecken benötigen keine Dehnungsfugen.Aufgrund der Dehnungseigenschaften des Edel-stahls darf bei Schweißarbeiten vor Ort eine Min-desttemperatur von Boden und Luft nicht unter-schritten werden. Diese muss vom Hersteller vor-gegeben werden. Die Verbindung der Bauteilgrup-pen erfolgt durch Verschweißen und Nachbehan-deln der Schweißnähte ( z. B. elektrolytische Nach-behandlung, Bürsten, Schleifen oder Beizen).Schweißnähte müssen immer so nachbehandeltwerden, dass Korrosion ausgeschlossen wird.

Eine zusätzliche Passivierung ist nur nötig, wennder Passivierungsvorgang aus technologischenGründen beschleunigt werden soll. Hinsichtlichder Schweißzusätze, der Werkstoffverarbeitungund des Schweißverfahrens sind entsprechendeEignungsnachweise zu führen.

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Eine Dichtigkeitsprüfung des Beckens ist durch-zuführen (Standversuch vier Tage oder Prüfungnach DIN EN ISO 5817 Bewertungsgruppe D durchein zertifiziertes Unternehmen).

22.20.50 AbschlussarbeitenDie Abschlussarbeiten bestehen aus:• Herstellen der Betonvergussarbeiten,• Weiterführung der Rohrleitungen,• Hinterfüllen nach der Beckenmontage,

außerhalb des Beckens und• Herstellen des Beckenumganges.

22.20.60 Farbliche Gestaltung und Markierungen Die Oberflächen von Edelstahlbecken bleiben un-beschichtet, d. h. die glatte Stahlblechfläche bildetnach ihrer natürlichen, leicht grauen Patinierungdie „endgültige“ Beckeninnenfläche. FarblicheGestaltungen und Markierungen auf den Blech-flächen (z. B. Schwimmstreifen) sind durch elek-trolytische Verfahren möglich.

Bei elektrolytischen Verfahren wird entweder eineeingefärbte Chromschicht (Polyspectralverfahren)aufgebracht oder die vorhandene Chromoxid-schicht elektrolytisch eingefärbt. Beschichtungenoder Verfahren auf der Grundlage von Verklebungsind wegen der möglichen Korrosionsgefahr zuvermeiden.

22.20.70 Pflege und WartungFür die Wartung und Pflege sind grundsätzlich dieAngaben der Hersteller zu beachten. Bei der Pflegeund Wartung während des Badebetriebes sind dievom Badewasser umspülten Flächen entsprechendden geltenden Regeln zu reinigen. Bauteile ober-halb des Wasserspiegels sind, um eine Schädigungder Passivschicht zu vermeiden, regelmäßig mitTrinkwasser abzuspülen. Der Einsatz salzsäurehal-tiger Reinigungsmittel an und in der Nähe vonBauteilen aus Edelstahl ist zu vermeiden. Reini-gungsmittel oder sonstige Zusätze müssen für Edel-stahl geeignet sein.

22.30 Becken aus Kunststoff Kunststoffbecken bestehen im Regelfall aus glas-faserverstärktem Kunststoff (GFK) oder in Einzel-fällen aus geschweißten Platten entweder aus Po-

lyvinylchlorid (PVC) oder Polyethylen (PE). GFK-Becken sind entweder in einem Stück gefertigt(vornehmlich bei Privatbecken) oder bestehen auseiner Segmentbauweise, indem die einzelnen Ele-mente oder Sektionen über Flansche und Schraub-verbindungen miteinander zusammengefügt sindoder aber auch nach dem Aufstellen und Ausrichtendurch Laminieren miteinander verbunden werden.

Kunststoffbecken aus GFK und auch deren Segmen -te werden in Formen erstellt, indem lagenweiseGlasmatten und Glasgewebe mit Polyesterharzengetränkt werden. Zur Erlangung hoher Festigkeitenwerden die Bauteile mit Schaumeinlage als Sand-wich-Elemente hergestellt und mit Schaumrippenversteift, die mit Laminat umwickelt sind. Die äu-ßere Haut wird durch einen Gelcoat-Auftrag ge-bildet, der mit Farbpigmenten versetzt ist und so-mit die Umsetzung individueller Farbwünsche desBauherrn ermöglicht. Gelcoat und Harze auf Basisvon Vinylestern sind wegen ihrer höheren Hydro-lysebeständigkeit zu bevorzugen.

Die Kombination von GFK-Beckenwänden mit PVC-Folien zur Bodenbelegung ist möglich, erfordertaber gute Detailkenntnisse zur Erfüllung der DIN18 195.

Zur Montage von Kunststoffbecken, die aus ein-zelnen Elementen bestehen, ist ein drainage -fähiger Unterbau erforderlich. Wenn eine Verti-kaldurchströmung vorgesehen ist, müssen dieRohrleitungen für das Reinwassereinströmsystemin diesen Unterbau eingebettet werden.

23.00 Beckenauskleidung

Für die Beckenauskleidung werden folgende Eigen -schaften gefordert:• feuchtigkeitsresistent,• stoß- und kratzfest, • unempfindlich gegen chemische Einflüsse, • licht-, farb-, riss-, alterungs- und formbe-

ständig,

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• vollflächig und homogen auf dem Untergrundhaftend,

• ebenflächig (keine Schnittkanten bei Stößen), • leicht zu reinigen und zu reparieren.

Für die Beckenauskleidung stehen z. B. kerami-sches Material, Edelstahl und Kunststoffe (Folienoder GFK) zur Wahl (bei Einsatz von Kunststoffenvgl. 22.30). Alle Einbauteile und Geräte, die mitdem Beckenwasser in Berührung kommen, müssenaus korrosionsbeständigem, verschleißfestem Ma-terial bestehen, das die Wasserbeschaffenheit nichtbeeinflussen darf.

23.10 Keramische Auskleidung Für die Herstellung der keramischen Auskleidungist ein dauerhaft kraftschlüssiger Verbund zwischenAuskleidung und Unterkonstruktion herzustellen.Trennmittel, lose Bestandteile, Absandungen, Bin-demittelanreicherungen, Ausblühungen und Ver-schmutzungen auf der Oberfläche des Betons sindvor dem Auftrag von Ausgleichsmörtel bzw. desDünn- oder Dickbetts für die keramische Ausklei-dung zu entfernen.

In der Regel ist ein vorheriger Ausgleich von Maß-abweichungen der Unterkonstruktion erforderlich.Dieser Ausgleich muss in Bezug auf seine Maßge-nauigkeit und Lage so beschaffen sein, dass diegewünschten Abmessungen des Beckens nach derBekleidung eingehalten werden. Unabhängig vonder Verlegeart ist vor Leistungsbeginn eine Über-prüfung der Betonoberflächenqualität erforder-lich.

Die Herstellung der keramischen Auskleidung kannim Dickbettverfahren nach DIN 18 352 oder imDünnbettverfahren nach DIN 18 157 erfolgen. DieHerstellung des keramischen Beckenbodens kannim Dickbettverfahren unmittelbar auf dem miteiner Kontaktschicht versehenen Stahlbeton er-folgen, um einen vollflächigen Verbund zu ge-währleisten.

Bei Herstellung der keramischen Wandbekleidungim Dickbettverfahren ist auf die zu bekleidendenFlächen ein deckender Spritzbewurf entsprechendDIN 18 352 aufzubringen. Das Ansetzen der Be-

kleidung erfolgt auf dem erhärteten und sauberenSpritzbewurf mit einem Mörtel der MörtelgruppeIII ohne Kalkzusatz. Die Verwendung von Werk-trockenmörteln ist zu empfehlen.

Bei der Herstellung im Dünnbettverfahren ist derBeckenboden vorher in der Regel mit einem Aus-gleichsestrich als Verbundestrich nach DIN 18 560-3 ohne Zusätze von Dichtungsmitteln zu versehen.Bei der Herstellung von Bekleidungen im Dünn-bettverfahren nach DIN 18 157-1 ist deren Verle-gung zur Erzielung einer vollflächigen Einbettungder Fliesen oder Platten im kombinierten Ansetz-verfahren (Floating/Buttering) vorzunehmen.

Die Verfugung der keramischen Bekleidung inner-halb des Beckens erfolgt in der Regel mit einem-hydraulisch erhärtendem Fertigfugenmörtel. Beidurch Wasserbewegungen und Reinigung beson-ders beanspruchten Bereichen (z. B. Beckenkopfund Überlaufrinne) ist der Einsatz von Epoxyd-harz-Fugenmörtel zu empfehlen. Bei Beckenwas-serfüllungen mit zementangreifenden Eigenschaf-ten ist eine Epoxydharz-Verfugung erforderlich;stärker angreifende Wässer bedürfen besondererMaßnahmen.

Bauwerksfugen in Beckenkörpern müssen in derkeramischen Bekleidung an gleicher Stelle und ingleicher Breite übernommen werden. Kraftschlüs-sige Anschlüsse des keramischen Belages an an-grenzende Bauteile und Einbauteile sind durchelastische Randfugen auszuschließen. Diese müs-sen bis zur Oberfläche des Betons durchgehen.Kraftschlüssige Verbindungen innerhalb von Be-wegungsfugen sind zu vermeiden (vgl. DGfdB R 25.01).

23.20 Folie Schwimmbadfolien aus PVC (Polyvinylchlorid) werden für die Auskleidung von Wasserbecken mitabdichtender Wirkung gegen von innen drückendesWasser eingesetzt.

Die PVC-Folien sind 1,5 mm stark und mit einemPolyestergewebe verstärkt (vgl. DIN EN 15 836-2).Sie werden in Bahnen von 1,65 bzw. 2,00 m Breiteverarbeitet. Die Bahnen werden überlappt und

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thermisch oder chemisch miteinander verschweißtbzw. auf Beckeneinbauteile (z. B. Einströmelemen-te, Stutzen) aus PVC geschweißt. Bei Einbauteilenaus Metall erfolgt die Abdichtung mittels Fest-/Losflansch. An Kanten und Winkeln bzw. an geo-metrischen Wechseln werden mit PVC kaschierteBleche (Folienbleche) als Unterkonstruktion ein-gebaut.

Zwischen dem in der Regel rauen mineralischenUntergrund und der Schwimmbadfolie wird eineTrenn- und Drainlage aus einem mindestens 3 mmstarken Polyestervlies eingebaut. Diese Trennlageverhindert einen direkten Kontakt der Folie mitder Bauwerkskonstruktion. Durch die Drain-Funk-tion der Trennlage und einen Kondensatablaufwird durch Diffusion eingetretenes Wasser abge-leitet. Größere Unebenheiten des Untergrundeskönnen mit einer Folienauskleidung jedoch nichtausgeglichen werden.

23.30 EdelstahlFür die Auskleidung von Becken mit Edelstahl gelten die Anforderungen des Abschnitts 22.20„Becken aus Edelstahl“ sinngemäß.

23.40 BeschichtungenThermoplastische Beschichtungen als Auskleidungvon Schwimm- und Badebecken sind häufig auf derBasis eines lösungsmittelhaltigen Chlorkautschuk-Produktes aufgebaut. Chlorkautschuk ist ein Ne-benprodukt der Ölraffinierung. Es enthält im All-gemeinen Weichmacher und neigt daher besondersbei Sonneneinstrahlung (UV-Licht – Beckenkopf)und bei erhöhten Chlor- und bei Ozonkonzentra-tionen im Beckenwasser zum Auskreiden. Wird dasBeckenwasser mit einem Elektrolyseverfahren des-infiziert, ist der Einsatz von Chlorkautschukbe-schichtungen produktabhängig unbedingt vorherzu klären.

Die Farbe ist gut wasserbeständig und zur abdich-tenden Beschichtung von Beton-, Zementputz-und Zementestrich-Untergründen in Wasserbeckengeeignet. Sie ist dampfdicht und bedingt resistentgegen Öle und Fette (Sonnenöl, Hautcremes etc.).Chlorkautschukbeschichtungen sind elastisch, je-doch nicht rissüberbrückend. Untergründe müssen

daher vor Auftrag der Beschichtung völlig trocken,sauber und frei von Löchern, Klunkern und Rissensein.

Der Aufbau eines hydrostatischen Drucks in denBeckenwänden und -böden muss unbedingt ver-hindert werden. Bei erdberührten Schwimmbecken(Freibad) sind die Wände und Bodenflächen zurErdseite hin gegen das Eindringen von Feuchtigkeitund/oder Wasser abzudichten. Stau- und Schich-tenwasser aus der Baugrube und dem Baugrundsollten durch wirksame Drainagen vom Becken-körper ferngehalten werden.

Beckenbeschichtungen auf Chlorkautschuk-Basissind vor UV-Licht zu schützen. Es sind wartungs-intensive Auskleidungen, die jährlich auf das Er-weichen der Lackschicht oder auf mechanische Be-schädigungen zu prüfen und ggf. instand zu setzensind. Schleif- und Reinigungsrückstände besondersvon älteren Anstrichen (bis 1972 und eventuell da-rüber hinaus wurde PCB als Weichmacher in Chlor-kautschukfarbe eingesetzt) können hochgradig to-xisch sein. Sie sind als Sonderabfall nach einschlä-gigen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen.

24.00 Konstruktiver Ausbau vonSchwimm- und Badebecken

24.10 BeckenraststufeBei einer Wassertiefe von > 1,35 m ist eine um-laufende, nicht unterbrochene Beckenraststufemit einer Auftrittsbreite von mindestens 0,10 mund maximal 0,15 m erforderlich. Diese muss 1,20bis 1,35 m unterhalb des höchstmöglichen Was-serstandes angeordnet werden. Die Beckenrast-stufe ist im Normalfall vorgesetzt und besteht auseiner gleichmäßigen Verstärkung der Beckenwandbis zur Sohle (also keine Konsole).

Bei einer Beckenausstattung mit einem Hubbodenund bei Wellenbecken wird die Beckenraststufewandbündig eingelassen. An der Stirnseite vonWellenbecken, an der sich die Wellenmaschine be-findet, und bei Hubböden im Überschneidungs-

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bereich der Schleppschürze mit der Beckenrast-stufe kann diese entfallen. Der Hubboden muss soarretiert werden können, dass er mit der Auftritts-fläche der Beckenraststufe bündig abschließt. Erdarf in der gesamten Höhe der Nische der Becken-raststufe nicht arretiert werden (vgl. 28.10.20).

Auf die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände beiden Sprunganlagen hat eine vor der Beckenwandliegende vorgesetzte Beckenraststufe keine Aus-wirkungen.

24.20 Wellenerzeugung für WellenbeckenDie Auslegung der Wellenanlage und die Becken-geometrie müssen aufeinander abgestimmt wer-den. Für die Planung ist eine rechtzeitige Abstim-mung mit dem Hersteller der Wellenanlage erfor-derlich.

Wellen können nach dem Stand der Technik erzeugtwerden durch:• mechanische Wasserverdrängung durch Kolben,

Schwingflügel und Schwimmkörper,• pneumatische Wasserverdrängung durch Luft-

druck.

Bei den mechanischen Systemen liegen die be-weglichen Teile der Wellenmaschine teilweise imWasser. Die sorgfältige Planung aller Details istwegen einer dynamischen Beanspruchung und dermöglichen Korrosion erforderlich.

Bei pneumatischen Systemen sind alle Maschinen-teile völlig vom Wasser getrennt, Steuer- und Re-gelmöglichkeiten sind günstiger, die auftretendenMassenkräfte gering. 25 bis 30 % der Antriebs-energie des Luftverdichtungsaggregates treten alsAbwärme auf. Diese geht im Ventilatorbereich teil-weise direkt in das Beckenwasser über; die Restab-wärme muss zum Schutz des Antriebsmotors abge -führt werden. Pneumatische Systeme verursachenden größten Energieaufwand.

Beide Systeme verursachen in der SchwimmhalleLuftdruckschwankungen (Änderung des Luftvolu -mens in der Halle), die z. B. nicht arretierte Türen,Fenster oder andere Bauteile bewegen und Schädenan großen Fensterflächen verursachen können. Dies

ist bei der Planung zu berücksichtigen. Währenddes Wellenbetriebes ist der Ablauf des Überlauf-wassers in den Wasserspeicher zu unterbinden.

Die Antriebsenergie beträgt 5 bis 12 kW je 1,00 mWellenbreite am Austritt aus der Wellenkammer,je nach Art der Wellenerzeugung.

Das Nutzvolumen der Wellenkammer beträgt 1,5bis 3,0 m3 je 1,00 m Beckenbreite und wird be-stimmt durch:• die Wellenhöhe (in der Regel 0,60 bis 1,00 m),• die Wellenfolge (in der Regel 2,5 bis 3,5 s).

Zur Wellenerzeugung in Becken eignen sich auchSchwimmkörper, die durch Verdrängung ein Wel-lenbild erzeugen. Bei hoch liegendem Wasserspie-gel muss dabei die Möglichkeit gegeben sein, die-sen für den Wellenbetrieb abzusenken.

24.30 BeckenhydraulikDie gleichmäßige Versorgung des gesamtenSchwimmbeckens mit aufbereitetem Wasser undAbführung des verunreinigten Wassers muss durchentsprechende Maßnahmen baulicher und tech-nischer Art gewährleistet sein (vgl. 65.40). DieBeckendurchströmung, der Beckenrand mit Über-laufrinne und der Wasserspeicher sind für die Er-füllung der Anforderungen an die Badewasserqua-lität ebenso bedeutsam wie die Aufbereitung desWassers und die Umwälzung.

Diese Einzelheiten sind bereits beim Entwurf inZusammenarbeit mit dem Planer der Schwimmbe-cken-Wasseraufbereitung zu bestimmen. Die recht-zeitige Abstimmung ist erforderlich, weil zwei un-terschiedliche regelwerkskonforme Wasserfüh-rungssysteme angewendet werden können, für diees unterschiedliche Anforderungen an die Einbin-dung in die Beckenkonstruktion gibt.

Bei der Vertikaldurchströmung wird das Reinwasserdem Becken mittels gleichmäßig im Beckenbodenangeordneter Einströmöffnungen zugeführt, so-dass bereits bei der Erstellung des Beckenbodensdie entsprechenden Rohrleitungen und Einström-öffnungen beachtet werden müssen.

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Bei der Horizontaldurchströmung werden die Ein-strömöffnungen an den jeweiligen Längsseitendes Beckens versetzt, etwa in der Mitte zwischenWasseroberfläche und Beckenboden angeordnet.Der Einbau der Einströmöffnungen muss bereitsbei der Erstellung des Beckens beachtet werden,wobei die Rohrleitungen zur Beschickung der Ein-strömöffnungen auch außerhalb der Beckenwandverlegt werden können.

Bei beiden Wasserführungssystemen erfolgt derWasserabzug zu 100 % über die Überlaufrinne.

Bei jeder Art der Beckendurchströmung kommt eszu Vorgängen der Wasservermischung und der Wasserverdrängung. Diese Vorgänge werden durchdie Art, Anordnung, Zahl sowie den Querschnittder Zuläufe und der Abläufe beeinflusst. Vermi-schungsvorgänge sollen eine schnelle und gleich-mäßige Verteilung des Desinfektionsmittels im Becken bewirken; die Verdrängungsvorgänge be-wirken die Abführung der Verunreinigungen ausdem Becken.

Ungleichmäßigkeiten in der Beckendurchströmung,wie Totraumzonen, Wasserwalzen und Kurzschluss-strömungen, sind zu vermeiden. Die Beckenformund Einbauten wie Hubböden mit Antriebselemen-ten und Beckenteiler können die Beckendurch -strömung ebenfalls beeinflussen.

Die geforderte Wasserqualität muss in allen Teilendes Beckens eingehalten werden. Auch die Durch-strömung des Raumes unter einem Hubboden odereiner Hubwand (Beckenteiler) müssen dieser An-forderung gerecht werden. Der Raum unter demHubboden muss kontrollierbar sein, und er mussgereinigt werden können. Dafür ist auch eine Ein-richtung zur Entnahme von Wasserproben erfor-derlich.

Aufschluss über die Strömungsvorgänge im Beckengeben Färbeversuche. Die Versuche sind vor derendgültigen Inbetriebnahme des Beckens durch-zuführen.

24.40 BeckenkopfDer Beckenkopf ist Bestandteil des Beckens. Ernimmt folgende Elemente auf: • Rinnensysteme zur Abführung des Überlauf-

wassers, • Anschlagflächen (bei hochliegendem Wasser-

spiegel ggf. als aufgesetzte Blenden), • Startsockel, • Halterungen (für Schwimbahnleinen, Spielfeld-

begrenzungsleinen, Trennseile, Wasserballtore), • Zeitmessanlagen, Beschriftungen (z. B. Was-

sertiefen, Kennzeichnung der Funktionsberei-che und dergleichen),

• Handfasse und weitere Vorrichtungen wie Lei-terholme, Geländerstäbe und Beschilderungen.

Der Beckenkopf wird unter Beachtung der hydrau-lischen Gesichtspunkte individuell ausgebildet.

24.50 Überlaufrinne24.50.10 Überlaufrinnen-DimensionierungDer Förderstrom und die von den Badenden ver-drängten und durch Störung des Wasserspiegelsanfallenden Wassermengen müssen von der Über-laufrinne aufgenommen und in den Wasserspeicherabgeleitet werden. Das Wasserabführungsvermö-gen der Rinne ist rechnerisch nachzuweisen, bei-spielsweise unter Verwendung der Fließformel vonGauckler-Mannig-Strickler, bei Beachtung der Stö-rung des Fließvorganges aus seitlichem Zufluss.Hinzu kommt noch die Rinnentiefe für den Was-seraufstau entsprechend dem Wert der Verlusthöheaus der Rohrleitung vom Anschluss an die Rinnebis zur Mündung der Rohrleitung. Der Querschnittder Überlaufrinne steht im Zusammenhang mitder Anzahl und Ausbildung der Rohranschlüssesowie mit den Dimensionen der Rohrleitungen vonder Rinne zum Wasserspeicher.

24.50.20 ÜberlaufkanteDie Überlaufkante dient der Ableitung des Wassersin die Rinne. Die Abweichung der Überlaufkantevon der Waagerechten darf nicht mehr als ± 2 mmbetragen. Die Bestimmungen der DIN 18 202 fin-den hier keine Anwendung. Der gleichmäßige undkontinuierliche Wasserablauf auf der gesamtenLänge der allseitigen Rinne muss gewährleistetsein.

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Tief liegende offeneWiesbadener Rinne

Hoch liegende abgedeckteWiesbadener Rinne

Rinne St. Moritz

enniR ehcsinniFenniR rehcirüZ

Beckenumgang

Wasserspiegel

Beckenumgang Wasserspiegel

Beckenumgang Wasserspiegel

BeckenumgangWasserspiegel

BeckenumgangWasserspiegel

Edelstahl-Beckenkopf

Beckenumgang Wasserspiegel

Abbildung 2: Beispiele für Überlaufrinnensysteme

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Die Führung des Wassers von der Überlaufkantein die Rinne erfolgt nach hydraulischen Erforder-nissen. Ein Absturz des Wassers ist zu vermeiden.Es wird empfohlen, das von der Überlaufkante ab-strömende Wasser auf eine schiefe Ebene zu führen.Dadurch werden auch Fließgeräusche vermindert(vgl. Abbildung 2).

24.50.30 Überlauf-RinnensystemeJe nach Lage des Wasserspiegels zur Oberkantedes Beckenkopfes unterscheidet man hoch undtief liegende Rinnensysteme, die grundsätzlich involler Länge um das Becken zu führen sind. Un-terbrechungen sind nur bei konstruktiv erforder-lichen Einbauten zulässig. In Wellenbecken ist dasRinnensystem auf der Höhe des Ruhewasserspie-gels anzuordnen.

Anforderungen an alle Überlaufrinnen-Systeme • Am Beckenkopf muss eine Festhaltemöglichkeit

(Handfasse) gegeben sein.• Die Handfasse ist als Mulde, Wulst oder Kante,

mindestens 15 mm tief oder hoch, auszubilden.• Der Abstand der Handfasse von der senkrechten

Beckeninnenwand darf 100 mm nicht über-schreiten (gilt für alle Rinnensysteme).

• Die Griffkante der Handfasse ist möglichst senk-recht auszubilden.

• Bei hoch liegendem Wasserspiegel sollen dieBeckenkanten deutlich erkennbar sein und sichgegenüber der übrigen Fläche optisch deutlichabheben.

• Sind Überlaufrinnen vom Beckenumgang be-tretbar, müssen sie abgedeckt sein.

• Die Fläche zwischen Beckenkante und Über-laufkante muss rutschhemmend (Bewertungs-gruppe C) ausgebildet sein.

• Die Rinnenabdeckung darf in Richtung Becken -umgang um max. 3 % ansteigen.

Zusätzliche Anforderungen an einzelne Überlaufrinnen-Systeme• Die Finnische Rinne besteht aus einer vom

Beckenwasser überspülten schiefen Ebene, dievon der Beckeninnenwand zum Beckenumganghin ansteigt. Der Überlauf erfolgt in eine abge-deckte Rinne, deren Rostebene max. 3 cm tieferals die Überlaufkante der schiefen Ebene liegt.

Mindestens 2,50 cm der senkrechten Becken-wand und 2,50 cm der schrägen Fläche müssensich gegenüber der übrigen Fläche optisch deut-lich abheben. Die finnische Rinne hat sich zumAustrag von Schwimmstoffen und zur Beruhi-gung der Wasserfläche besonders bewährt.

• Die St.-Moritz-Rinne sieht über den Beckenum-gang hoch geführte Beckenwände vor, die denUmgang um etwa 0,50 m überragen. Die Ober-fläche des Beckenkopfes ist gleichmäßig abge-rundet. Die Überflutung erfolgt durch Abfließenan der der Beckenwand zugewandten Seite ineine abgedeckte Rinne.

• Bei der Wiesbadener Rinne wird zwischen einer„tief liegenden“ und einer „hoch liegenden“Überlaufrinne unterschieden. Die tief liegendeLösung ist nicht mehr bzw. nur noch in Sonder -fällen (z. B. Wellenbecken) gebräuchlich. DerWasserüberlauf erfolgt über einen Überlauf-wulst – zugleich Handfasse – direkt in eine Rin-ne, die in der hoch liegenden Form mit einemRost abgedeckt ist.

• Die Züricher Rinne hat als Überlaufkante – zu-gleich Handfasse – einen Beckenrandstein mitdirekt anschließender oder dahinter liegenderabgedeckter Rinne. Die Fläche zwischen Rin-nenwulst (Handfasse) und Rinnenabdeckrostmuss eine rutschhemmende Oberfläche (Be-wertungsgruppe C) aufweisen.

• Der Edelstahlbeckenkopf entspricht in seinerFunktion der hoch liegenden Wiesbadener Rin-ne. Die Überflutungsschräge ist üblicherweise30° geneigt und nicht begehbar.

24.50.40 AbdeckrostÜberlaufrinnen nach 24.50.30, die vom Becken -umgang begehbar sind, müssen mit einem Rostabgedeckt werden. Dieser Abdeckrost muss denfolgenden Anforderungen genügen:

• Das Profil, die Länge und die Breite der Rost -stäbe sind nach den hydraulischen Erforder-nissen zu wählen.

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 51

• Eine Überschwemmung des Beckenumgangesmuss verhindert werden.

• Bei Wellenbecken sind die Abdeckroste gegenAufschwimmen zu sichern.

• Der Rost muss für seine Reinigung und zur Rei-nigung der Rinne abnehmbar sein.

Als Abdeckung für hoch liegende Rinnensystemeverwendet man neben möglichen anderen FormenStabroste aus senkrecht oder parallel zum Becken-rand angeordneten Kunststoffstäben mit rutsch-hemmender Oberfläche (Bewertungsgruppe B),z. B. durch punktförmige oder quer angeordneteProfilierungen). Die Stabprofile sollen für die Rei-nigung, mit Ausnahme der Trittseiten, eine glatteOberfläche aufweisen. Die Abstände der Stäbe un-tereinander und andere Öffnungen dürfen 8 mmnicht überschreiten. Die Stabbreite sollte wegendes gewünschten Wasserdurchlasses max. 10 mmbetragen.

Das Material von Abdeckrosten muss versprö-dungsfrei und beständig gegen Chlor und UV-Strahlung sein. Die Bruchfestigkeit und Tragfähig-keit der Roste muss den Anforderungen der DINEN 13 451-1 (Punktbelastung) entsprechen. DieRoste sind stabil und verschiebefest in ihren Aufla-gen zu lagern. Eine Verformung und ein Verrut-schen dürfen nicht auftreten.

24.50.50 RohranschlüsseAn den Anschlussstellen der Rohrleitungen an dieRinne ist die Notwendigkeit der MedientrennungWasser – Luft zu beachten, um Gurgelgeräuschezu minimieren und die errechnete Durchflussleis-tung zu erreichen. Die Medientrennung ist bei-spielsweise durch die koaxiale Anordnung von Ent-lüftungsrohren möglich oder durch besondere Ent-lüftungsvorrichtungen an den Fallsträngen er-reichbar.

25.00 Beckenarten

25.10 KleinkinderbeckenDas Kleinkinderbecken dient Kleinkindern zur Wassergewöhnung und zum Spielen. Kleinkinder-becken sollen demnach als Spielbecken gestaltetwerden. Dies setzt eine attraktive Beckenform undggf. eine Aufteilung auf kleinere Becken bzw. Beckenteile mit unterschiedlichen Wassertiefenvor aus. Die Beckenform und die angrenzendenBereiche sollten dem Spielbedürfnis und der Er-lebnisfähigkeit der Kinder Rechnung tragen. Ent-sprechend können sie z. B. mit Rutschflächen zwi-schen Becken unterschiedlicher Wassertiefe, mitInseln, Wasserspeier- und Spielfiguren, Kletter-einrichtungen sowie mit Gerätschaften, mit denenWasser bewegt werden kann (Wasserräder, Stau-wehre usw.), ausgestattet werden. Diese Spiel-elemente müssen den Anforderungen der ein-schlägigen Regelwerke entsprechen (z. B. DIN EN13 451, DIN EN 1176).

Kleinkinderbecken sind an die Wasseraufberei-tungsanlage anzuschließen und mit einer umlau-fenden Überlaufrinne auszustatten. Die Möglich-keit einer schnellen Beckenentleerung, bei meh-reren Becken möglichst getrennt, über einen Bo-denablauf muss vorgesehen werden. Wasserat-traktionen wie Düsen, Speier, Wasserpilz, Fontä-nen, Schiffchenkanal oder Standrutschen müssenmit Reinwasser betrieben werden. Auf die in denAbschnitten 65.20 und 65.30 hinsichtlich der Was-seraufbereitung und Beckendurchströmung zu er-füllenden Anforderungen wird hingewiesen.

An Kleinkinderbecken gilt die Elternaufsicht; dasheißt, die Eltern sind zur Beaufsichtigung ihrerKinder verpflichtet; das Badpersonal bezieht dasKleinkinderbecken lediglich in seinen Rundgangein (vgl. DGfdB R 94.05). Darauf sollte hingewiesenwerden, ergänzend kann das Gebotsschild D-M029„Kinder in Wassereinrichtungen beaufsichtigen“nach DIN 4844-2 angebracht werden.

Der Beckenboden des Kleinkinderbeckens mussrutschhemmend nach der Bewertungsgruppe Bausgebildet sein (vgl. GUV-I 8527). Für das Boden -

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gefälle werden bis 5 % empfohlen; maximal sind10 % zulässig. Kleinkinderbereiche werden beigrößeren Anlagen sinnvollerweise durch eigeneSanitäreinrichtungen ergänzt (z. B. Wickelraum,kindgerechtes WC).

25.10.10 Kleinkinderbecken in HallenbädernWassertemperatur: 28 bis 32 °CDer Eltern-Kind-Bereich wird mit Spielflächen fürKinder und Sitzbänken für Eltern oder Aufsichts-personen ausgestattet. In größeren Bädern kannhier ein eigener Sanitärbereich mit einem Wickel-raum für Kleinkinder eingerichtet werden. Die Grö-ße des Aufenthaltsbereichs um das Kleinkinder-becken ist abhängig von der Größe der Wasserflä-che, der Möblierung (Liegeflächen, Liegen, Stühle,Bänke) und der Größe einer möglichen Trocken-spielfläche für Kinder. Er sollte deshalb mindestensdie doppelte Größe der Wasserfläche des Klein-kinderbeckens haben.

Aus Sicherheitsgründen muss der Kleinkinderbe-reich vom übrigen Beckenbereich räumlich, jedocheinsehbar, abgetrennt werden. Das kann beispiels-weise durch nicht übersteigbare Barrieren wie dich-te Pflanzenanordnungen oder Glaswände erreichtwerden.

25.10.20 Kleinkinderbecken in FreibädernWassertemperatur (wenn beheizt): 24 bis 26 °CIn Freibädern kann den Spielwünschen von Kindernam besten durch eine Aufteilung der Wasserflächedes Kleinkinderbereichs auf mehrere Becken bzw.Beckenteilbereiche mit unterschiedlichen Wasser-tiefen entsprochen werden. Die Beckenanlage isterlebnisreich zu gestalten, z. B. durch Aufteilungin kleinere Becken mit unterschiedlichen Wasser-tiefen mit Wasserdüsen, Speiern, Quellen, Rutsch-flächen, Inseln, Klettereinrichtungen usw.

Tabelle 6: Kleinkinderbecken Hallenbad, Abmessungen

Beckengröße ≥ 15 m2

Beckenform frei geformtWassertiefe ≤ 0,60 m

Es wird empfohlen, Teilbereiche der Wasser- undangrenzenden Trockenflächen mit Sonnenschutz-einrichtungen zu versehen.

Kleinkinderbecken müssen in ausreichender Dis-tanz zu den anderen Becken angeordnet werden,am besten im Bereich der Liegewiese. Bei der Ge-staltung muss der Forderung nach Übersichtlich-keit verbunden mit einer guten Überwachungs-möglichkeit durch die Aufsichtspersonen Rechnunggetragen werden.

25.20 NichtschwimmerbeckenDas Nichtschwimmerbecken ist ein Multifunktions-becken und dient z. B. folgenden Aktivitäten: Was-sergewöhnung, Schwimmen lernen, Übungs- undSchulschwimmen in Gruppen, Wassergymnastik,Spiel, Spaß und Erholung.

Wenn Nichtschwimmerbecken für den Schul- undÜbungsbetrieb vorgesehen werden, sind sie alsLehrschwimmbecken zu gestalten; und dann sindbesondere Anforderungen zu berücksichtigen:

• Zur Wassergewöhnung wird eine möglichstdurchgehende Treppe an einer Längsseite be-nötigt, mindestens je ein Handlauf an beidenSeiten.

• Auf der der Treppe gegenüberliegenden Seitesind zwei Leitern in Nischen vorzusehen.

• Bahnlinien können markiert werden. • Die Wassertiefe beträgt 0,60/0,80 bis 1,35 m.• Die Beckenlänge beträgt 12,50 oder 16,66 m.• An den Stirnseiten sind die gegenüberliegenden

Wände parallel. • Die Bahnbreite ist mindestens 2,00 m.

Die Breite des Lehrschwimmbeckens richtet sichnach der gewünschten Anzahl der Bahnen. EinLehrschwimmbecken ist eine Übungseinheit. Nicht-schwimmerbecken können in ihrer Form auch frei

Tabelle 7: Kleinkinderbecken Freibad, Abmessungen

Beckengröße ≥ 80 m2

Beckenform frei geformtWassertiefe ≤ 0,60 m

20.00 Schwimm- und Badebecken52 |

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 53

gestaltet werden. Innerhalb dieses Beckens kanneine Übungseinheit geschaffen werden.

Nichtschwimmerbecken, die einer freizeitorien-tierten Nutzung dienen, können mit Angebotenzur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. Hierzugehören beispielsweise Strömungskanäle, Wasser -attraktionen (z. B. Wasserpilz, Sprudelliege, Was-serspeier, Bodensprudler, Wasserrutsche) undSpielgeräte (Reifen, Flöße, Inseln).

Das Gefälle des Beckenbodens beträgt maximal 10 %. Der Belag ist rutschhemmend nach GUV-I8527 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbe-reiche“, Bewertungsgruppe „A“ ab einer Wasser-tiefe von 0,80 m und Bewertungsgruppe „B“ fürdas gesamte Nichtschwimmerbecken, wenn in Teil-bereichen die Wassertiefe weniger als 0,80 m be-trägt.

25.20.10 Nichtschwimmerbecken in Hallenbädern

Wassertemperatur: 24 bis 28 °CNichtschwimmerbecken in Hallenbädern sind inder Regel Lehrschwimmbecken für den Schul- undÜbungsbetrieb; sie sind entsprechend zu dimen-sionieren und auszustatten.

Tabelle 8: Nichtschwimmerbecken (Lehrschwimmbecken), Abmessungen

25.20.20 Nichtschwimmerbecken in Freibädern

Wassertemperatur (wenn beheizt): 24 bis 26 °CIn Freibädern können Nichtschwimmerbecken inder Regel großzügiger dimensioniert werden; siedienen hier am ehesten einer freizeitorientiertenNutzung. Zur Erhöhung der Attraktivität und zurSteigerung des Freizeitwertes von Nichtschwim-merbecken in Freibädern können daher im und amBecken zur Gestaltung und zum Spielen vermehrt

Beckenbreiten 8,00 m 10,00 m

Beckenlängen 12,50 m 16,66 m

Anzahl der Schwimmbahnen (2 m breit) 4 5

Wassertiefen 0,60 bzw. 0,80 m bis maximal 1,35 m

schwimmende oder feste Einbauten angeordnetwerden, z. B. Wasserfälle, Fontänen, Wasserrutsch-bahnen, Strömungskanäle, Wasserpilze, Sprudel-liegen, Wasserspeier, Bodensprudler oder Spiel-einrichtungen wie Reifen, Flöße, Inseln. Auf mög-liche Unfallgefahren ist dabei zu achten!

Wenn Wasserrutschbahnen in einem Nichtschwim-merbecken enden, sind die Sicherheitsanforde-rungen (z. B. Mindestmaße) der DIN EN 1069-1„Wasserrutschen“ zu beachten.

25.20.30 Nichtschwimmerbecken für besondere Angebote

Neben der Möglichkeit, bekannte Beckenarten zumodifizieren und zusätzlich mit Erlebniselementenauszustatten, gibt es Beckenarten, die aufgrundihrer Abmessungen, ihres Ausbaus und ihrer Aus-stattung dem freizeitorientierten Baden dienen:• ganzjährig zu nutzendes Außenbecken mit Aus-

schwimmkanal/Schleuse frei gestaltet unter Be-achtung der Möglichkeit zur Beckenab deckung;Wassertiefe mindestens 1,25 bis 1,35 m

• Warmsprudelbecken mit Unterwasserdüsen mitLuft- und/oder Wasserzusatz, Unterwassersitz-bänken und Unterwasserbeleuchtung. Wasser-tiefe: max. 1 m. Die Wasserfläche richtet sichnach der Anzahl der gleichzeitig das Warmspru-delbecken nutzenden Personen.

• Strömungskanal: maximal 1,35 m tiefer undmindestens 2,00 m breiter Kanal mit freierLinien führung. Ausstattung: Strömungsanlage(Unterwasserdüsen mit großem Wasserdurch-satz)

• Wildwasserkanal nach DIN EN 1069

Becken für Gesundheitsangebote dienen der Ge-sundheitsvorsorge und Rehabilitation, dem Be-wegungstraining, der Wassergymnastik und zumEntspannen, z. B.:• Bewegungsbecken• Becken mit natürlichen Heilwässern• Thermalwasserbecken• Solewasserbecken

Je nach Nutzung gibt es diese Becken auch in freierForm mit Wassertiefen bis 1,35 m und unterschied-lichen Wassertemperaturen.

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12,5

0

16,6

6

7560

02,100,8

1,00

1,00

0900,01

1,35

1,35

12,5

0

16,6

6

WS

P

WSP

WSP

Leite

rnis

che

Abbildung 3: Nichtschwimmerbecken (Schema Grundriss und Schnitte)

Form: Rechteck mit längsseitigen WassergewöhnungsstufenBeckengröße: empfohlen 16,66 x 10,00 m oder 12,50 x 8,00 m (10,00 m)Wassertiefe: 0,60 bis max. 1,35 mBodenneigung: Quergefälle < 10 %Stufen: 15/30 cm

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25.30 SchwimmerbeckenEin Schwimmerbecken dient dem Schwimmsport(im Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport), Was-serball (vgl. 28.30), Synchronschwimmen (vgl.28.40), Tauchsport und der Ausbildung im Ret-tungsschwimmen. Für Sportschwimmen, Wasser-ballspiel und Synchronschwimmen sind auf natio-naler Ebene die Bau- und Austattungsanforderun-gen (BA) des Deutschen Schwimm-Verbandes(DSV) und für internationale Wettkämpfe die Regeln des internationalen Schwimmverbandes(FINA) zu beachten.

Die Beckenlängen betragen 25,00 und 50,00 m. ZurAustragung von Wettkämpfen und für das Schwimm-training erhalten 25-m-Becken üblicherweise nurauf einer Stirnseite Startsockel einschließlich derdazugehörigen Anschlageinrichtungen, 50-m-Becken auf beiden Stirnseiten. Außerdem werdenBecken- und Wasserflächenmar kierungen erforder-lich (vgl. 28.10.30 und 28.20.40).

Bei 25-m-Becken sind mindestens vier, bei 50-m-Becken mindestens sechs in Nischen wandbündigeingelassene Beckenleitern (vgl. 28.10.40) vor-zusehen. Ggf. kann eine Leiter durch eine Becken-treppe ersetzt werden (vgl. 28.10.40). Wird eineseitliche Beckentreppe angelegt, sollte hier dieMöglichkeit bestehen, die Treppennische währendWettkämpfen beckenwandbündig zu verschließen.

Schwimmerbecken erhalten umlaufend eine Be-ckenraststufe (vgl. 24.10).

25.30.10 Schwimmerbecken in HallenbädernWassertemperatur: 24 bis 28 °CIn Hallenbädern hat das Schwimmerbecken in derRegel die Abmessungen nach Tabelle 9.

25.30.20 Schwimmerbecken in FreibädernWassertemperatur (wenn beheizt): 24 bis 26 °CIn Freibädern hat das Schwimmerbecken in der Regel die Abmessungen nach Tabelle 9.

Tabelle 9: Schwimmerbecken, Abmessungen

Die Beckenlängsachse wird in Freibädern bevorzugtin Ost-West-Richtung angeordnet, falls Zuschau-eranlagen vorgesehen sind.

25.30.30 MaßtoleranzenDie Länge jeder Schwimmbahn beträgt 50,00 moder 25,00 m, gemessen 0,30 m über dem Wasser-spiegel (an der Anschlagplatte) und in einer Was-sertiefe von 0,80 m (lichtes Maß an der Becken-wand). Diese Maße sind Mindestmaße und dürfennicht unterschritten werden. Es sind lediglich Län-genabweichungen im Plusbereich zulässig:• bei 50 m langen Becken bis maximal + 0,03 m,• bei 25 m langen Becken bis maximal + 0,02 m.

Bei dem Einsatz von elektronischen Zeitmessmat-ten (mit einer maximalen Dicke von 0,01 m) mussbei den lichten Fertig-Beckenlängen sportgerech-ter Becken mit Zeitmessanlagen deren Dicke be-rücksichtigt werden.

Um das Einhalten der genannten Beckenmaße undMaßtoleranzen zu überwachen und frühzeitig si-cherzustellen, dass sie eingehalten werden kön-nen, ist eine Kontrolle der Schalungs- und Rohbau -maße anzuraten, um ggf. noch Korrekturen vor-nehmen zu können. Das Fertigstellungsmaß istdurch einen öffentlich bestellten und vereidigtenVermessungsingenieur entsprechend den Wett-kampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) oder der FINA bei einer Wasser-temperatur von 24 °C zu messen, und das Mess-protokoll ist zu beurkunden. Diese Urkunde überdie Maßgenauigkeit eines Schwimmerbeckens istVoraussetzung für eine Aufnahmen in die „AmtlicheListe der wettkampfgerechten Bäder“ des DSV. Sie

*) Wasserballspielbereich mindestens ≥ 2,00 m auf 20,00 x 30,00 mSynchronschwimmenbereich ≥ 2,50 m, davon in einem Teilbereich von 12,00 x 12,00 m mindestens 3,00 m

Beckenbreiten [m] 12,50 16,66 21,00 25,00

Beckenlängen [m] 25,00 25,00 50,00 50,00 oder 50,00

Anzahl der Schwimmbahnen (2,50 m breit) 5 6 8 10

Wassertiefe [m]* ≥ 1,80

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bildet die Grundlage für die Anerkennung von er-zielten Bestzeiten oder Rekorden, und sie ist dieZulassung für Schwimmwettkämpfe.

25.40 VariobeckenWassertemperatur: 24 bis 28 °C, in Freibädern(wenn beheizt) 24 bis 26 °CDas Variobecken ist ein Becken mit einem höhen-verstellbaren Zwischenboden (zum Hubboden vgl.28.10.20). Es dient folgenden Aktivitäten: Schwim-men, Sportschwimmen, Wasserball, Tauchsportund Synchronschwimmen (vgl. 28.30 und 28.40);je nach Höhenstellung des Hubbodens in einemTeilbereich: Wassergewöhnung, Schwimmen ler-nen, Übungsschwimmen in Gruppen, Nichtschwim-merbetrieb und Spielen.

Für Sportschwimmen, Wasserballspiel, Springenund Synchronschwimmen sind auf nationaler Ebe-ne die Wettkampfbestimmungen des DeutschenSchwimm-Verbandes (DSV) und ggf. für interna-tionale Wettkämpfe die Regeln des internationalenSchwimmverbandes (FINA) zu beachten. Es geltendie Maßtoleranzen nach Abschnitt 25.30.30. Hub-böden werden vorwiegend in Hallenbädern ein-gesetzt; für Freibäder gelten die Anforderungensinngemäß.

Tabelle 10: Variobecken, Abmessungen

Der Neigungswinkel von Schleppschürzen an Hub-böden darf höchstens 45° gegenüber der Waage-rechten betragen. Zum Einsatz eines Trennseiles zurAbgrenzung des Nichtschwimmer- vom Schwim -merbereich siehe Kapitel 28.10.30. Die Hubboden-breite ist gleich der Beckenbreite; die nutzbarenHubbodenlängen betragen bei 25,00 m mindestens

* Hubbodenbreite = Beckenbreite** Hubbodenlänge = Teillänge des Beckens

Beckenbreiten 8,00 10,00 12,50 16,66 21,00 25,00[m]*

Beckenlängen 25,00 25,00 25,00 25,00 50,00 25,00[m]** oder oder

50,00 50,00

Anzahl der 3 4 5 6 8 10Schwimm-bahnen (2,50 m breit)

Beckenboden rutschhemmend Bewertungsgruppe B nachGUV-I 8527 im Bereich des Hubbodens

1/3, bei 50,00 m bis zu 1/4 der Beckenlänge. Va-riobecken mit Längen von 12,50 oder 16,66 m(Sonderfälle) erhalten einen Hubboden in der gan-zen Fläche des Beckens.

Die Wassertiefen betragen im Hubbodenteil: • 0,30 m für Wassergewöhnung, • 0,60/0,90/1,35 m zum Schwimmen lernen,

Übungsschwimmen, Nichtschwimmerbetriebund Spielen,

• 1,80 m für Schwimmen, Sportschwimmen oderWasserball.

Im hubbodenlosen Teil ist die Wassertiefe mindes-tens 1,80 m, im Sprunganlagenteil 3,40 m und mehr(vgl. Sicherheitsmaße für Sprunganlagen, Tabelle13). Die Beckentiefe muss in dem Beckenteil, dender Hubboden einnimmt, um die Konstruktionshöhedes Hubbodens vergrößert werden.

Es sind bei 25-m-Becken mindestens vier, bei 50-m-Becken mindesten sechs in Nischen wand-bündig eingelassene Beckenleitern (vgl. Ziffer28.10.40) vorzusehen. Gegebenenfalls kann eineLeiter durch eine Beckentreppe ersetzt werden(vgl. Ziffer 28.10.40). Beckentreppen sind an derLängsseite im Hubbodenbereich außerhalb derBeckenmaße (in Nischen) möglich, wenn die Po-desthöhe auf die jeweilige Hubbodenhöhe ein-gestellt werden kann. Beckentreppen innerhalbder Becken müssen beweglich und leicht demon-tabel ausgeführt werden.

Ein höhenverstellbarer Zwischenboden im Sprung-bereich eines Variobeckens ist nicht empfehlens-wert. Wenn er dennoch installiert werden soll,muss bei einer Hubbodeneinstellung mit nicht aus-reichender Wassertiefe für das Wasserspringenentsprechend den Sicherheitsmaßen in 26.20 dieBenutzung der Sprunganlage durch geeigneteMaßnahmen verhindert werden.

25.50 MehrzweckbeckenWassertemperatur: 24 bis 28 °C, in Freibädern(wenn beheizt) 24 bis 26 °CDas Mehrzweckbecken ist ein kombiniertesSchwimmer-/Nichtschwimmerbecken mit nicht ver-änderbaren Wassertiefen. Es dient z. B. folgenden

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1,80

1,80

13,5

0

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1,00

1,00

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je nachKonstruktiondes Hubbodens

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im Bereich Hubbodeneingelassene Beckenraststufe

Hubboden

WSP

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Leite

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Abbildung 4: Variobecken 50,00 m (Schema Grundriss und Schnitte)

Größe: 50,00 x 21,00 msonstige Breiten: 16,66 m, 25,00 mBeckentiefe: mind. 1,80 m bzw. 1,80 m + Konstruktion des HubbodensWassertiefe: einstellbar von 0,00 bis mind. 1,80 m

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Abbildung 5: Variobecken 25,00 m (Schema Grundriss und Schnitte)

1,80

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je nachKonstruktiondes Hubbodens

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im Bereich Hubbodeneingelassene Raststufe

WSP

Hubboden

Trennseil

Le

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Größe: 25,00 x 12,50 msonstige Breiten: 8,00 m, 10,00 m, 16,66 m, 21,00 m, 25,00 mBeckentiefe: mind. 1,80 m bzw. 1,80 m + Konstruktion des HubbodensWassertiefe: einstellbar von 0,00 bis mind. 1,80 m

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Regel 0,90 m. Die Wassertiefe fällt im Nichtschwim-merbereich bis maximal 1,35 m ab (Bodenneigunganalog zum Nichtschwimmerbecken).

Bei 25-m-Becken sind mindestens vier, bei 50-m-Becken mindestens sechs in Nischen wandbündigeingelassene Beckenleitern (vgl. 28.10.40) vor-zusehen. Ggf. kann eine Leiter durch eine Becken-treppe ersetzt werden (vgl. 28.10.40).

Für Sportschwimmen, Wasserballspiel, Springenund Synchronschwimmen sind auf nationaler Ebe-ne die Wettkampfbestimmungen des DeutschenSchwimm-Verbandes (DSV) einzuhalten. Es geltendie Maßtoleranzen nach 25.30.30. Zur Becken-raststufe siehe 24.10. Die Anforderungen an Mehr-zweckbecken gelten in Hallenbädern und Freibä-dern in gleicher Weise.

25.60 WellenbeckenWassertemperatur: 24 bis 28 °C, in Freibädern(wenn beheizt) 24 bis 26 °CWellenbecken dienen der Steigerung der Attrak-tivität und der Erhöhung des Freizeitwertes derBäder. Die Wellen werden nach dem augenblickli-chen Stand der Technik an der Beckenschmalseitemit der größten Wassertiefe durch periodischesVerdrängen des Wassers mittels Wellenmaschinenerzeugt und laufen zur Beckenschmalseite mit dergeringsten Wassertiefe.

Die Höhe der Wellen (Wellenausschlag über undunter dem Ruhewasserspiegel,entprechend 2 Am-plituden) und ihre Länge sind von der Auslegungder Wellenmaschine und dem zeitlichen Abstandder periodischen Verdrängung des Wassers abhän-gig. Sturzwellen (Wellen schlagen mit schäumen-den Kronen über) entstehen, wenn die Wellenhöhegrößer als 1/7 der Wellenlänge ist; Brandungs-wellen beginnen dort, wo die Wassertiefe (zwi-schen Ruhewasserspiegel und Beckenboden) klei-ner als die halbe Wellenhöhe (1 Amplitude) ist.Für das Wellenbaden der weniger geübten Schwim-mer sind lang gezogene Brandungswellen güns-tiger. Je größer die Entfernung zwischen Bran-dungslinie und Ende des flachen Beckenteiles undje größer die Wellenhöhe sind, desto besser ist derBrandungscharakter.

Aktivitäten: Schwimmen, Sportschwimmen, Tauch-sport, Synchronschwimmen und Springen. Bei die-sem Beckentyp können in den verschiedenen Teil-bereichen Schwimmen lernen, Übungsschwimmen,Nichtschwimmerbetrieb und Spiele durchgeführtwerden. Die nicht veränderbaren Wassertiefen kön-nen bei einigen der genannten Aktivitäten zu Ein-schränkungen führen.

Zum Übergang von einem Nichtschwimmerbeckenin ein Schwimmerbecken sind die Vorgaben derGUV R-108 „Betrieb von Bädern“ zu beachten:„Beim Übergang zwischen den Nichtschwimmer-und Schwimmerbereichen eines Mehrzweckbeckensdarf die Bodenneigung hochstens 30° betragen;senkrechte Übergange sind nicht zulässig. DerÜbergang von einem Nichtschwimmerbecken inein Schwimmerbecken soll 1 m vor dem Schwim-merbecken leicht erkennbar gekennzeichnet sein.“ Diese Kennzeichnung erfolgt durch ein Trennseil(vgl. 28.10.30).

Für Mehrzweckbecken ist eine Länge von 25,00bzw. 50,00 m üblich. In der Regel beträgt das Ver-hältnis des Nichtschwimmerbereichs zum Schwim-merbereich 1:2. Dieses Verhältnis kann je nach be-trieblichen Erfordernissen auf 1:1 verändert wer-den.

Tabelle 11: Mehrzweckbecken

Die Anfangswassertiefe im Nichtschwimmerbereichsollte auch auf der Grundlage der betrieblichenErfordernisse festgelegt werden. Sie beträgt in der

Beckenbreiten [m] 10,00 12,50 16,66 21,00

Beckenlängen [m] 25,00 25,00 25,00 50,00(50,00)

Anzahl der 4 5 6 8Schwimmbahnen (2,50 m breit)

Wassertiefe 0,90 m bis 1,80 m; wenn Sprung-anlagen vorhanden sind, gelten die Sicherheitsmaße und Wassertiefennach 26.20

Bodengefälle im Nichtschwimmerbereich maximal 10 %;rutschhemmend nach GUV-I 8527 „Bodenbeläge für nassbe-lastete Barfußbereiche“, Bewertungsgruppe „A“ ab einer Was-sertiefe von 0,80 m, Bewertungsgruppe „B“ für den gesamtenNichtschwimmerbereich, wenn in Teilbereichen die Wassertiefeweniger als 0,80 m beträgt

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Beckenraststufen (vgl. 24.10) in Wellenbecken sol-len in die Beckenwand eingelassen und nach obenabgeschrägt sein. Es sind bei 25-m-Becken min-destens vier, bei 50-m-Becken mindestens sechsin Nischen wandbündig eingelassene Becken -leitern (vgl. 28.10.40) vorzusehen; ggf. kann eineLeiter durch eine Beckentreppe ersetzt werden (vgl.28.10.40).

Am Standplatz der Wasseraufsicht während desWellenbetriebes muss ein Not-Aus-Schalter ange-bracht sein, mit dem die Wellenanlage ausgeschal-tet werden kann (vgl. GUV R 108). Bei Wellen -becken ist ein Trennseil in der Regel nicht erfor-derlich (vgl. 28.10.30).

Freie Beckenformen sind möglich, erfordern jedocheine sorgfältige Auslegung, ggf. Modellversuche. Empfohlene Beckenbreiten sind 12,50 m, 16,66 moder 25,00 m (vgl. Abbildung 6). Die Beckenbrei-ten können über die gesamte Beckenlänge einge-halten werden. Es ist aber auch möglich, nach ca.1/3 der Beckenlänge, gemessen von der tiefenSchmalseite, eine einseitige oder zweiseitige Ver-

breiterung im flachen Beckenteil zur Vergrößerungdes Brandungsbereichs vorzunehmen.

Die Beckenlänge beträgt mindestens 33,00 m (zu-züglich der evtl. Beckenteilerbreite). Eine Unter-teilung ist mittels einer Hub- oder Klappwand inein 25-m-Schwimmerbecken und ein Nichtschwim-merbecken möglich. Der Zuschlag zur Beckenlängefür eine Wellenkammer beträgt – abhängig vomSystem – 1,50 bis ca. 4,50 m.

Die Wassertiefe beginnt im flachen Teil mit 0,00 m.Bei Becken ohne Absenk- und Aufstaumöglichkeitdes Wasserspiegels werden der ohne Wellenbetriebgeplanten Wassertiefe die Amplitude der Wellenund ein Überlaufschutz von ca. 0,15 m zugeschla-gen.

Die Bodenneigung beträgt maximal 10 %, besser6 bis 8 %. Der Bodenbelag muss bei Wassertiefen≤ 0,80 m rutschhemmend nach Bewertungsgruppe„B“ sein. Im tiefen Teil ist die Bodenneigung ab-hängig von der übrigen Beckennutzung (Schwim-men, Springen) und der Art der Wellenmaschine.

20.00 Schwimm- und Badebecken60 |

Schnitt

Schnitt

Schnitt

C Kombination Schwimmer-, (Nichtschwimmer-) und Wellenbecken

B Kombination Schwimmer-, (Nichtschwimmer-) und Wellenbecken

A Wellenbecken

25.00

bewegliche Beckenabtrennung

Hubboden

Neigung max. 10 %

Neigung max. 10 %

Abbildung 6: Wellenbecken (Schema Schnitte)

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25.70 SchwimmkanalDer Schwimmkanal verbindet das Hallenbad odereinen Wärmeraum z. B. über ein Einstiegbeckenmit einem Freibecken, in der Regel ein Nicht-schwimmerbecken. Die Wassertiefe beträgt maxi-mal 1,35 m; eine Breite von 2,00 m wird empfoh-len. Wenn ein Schwimmkanal zum Übergang in einSchwimmerbecken eingesetzt werden soll, darfdie Bodenneigung höchstens 30° betragen, undder Schwimmkanal ist dann mit einem Trennseil1 m vor dem durch die Tiefenänderung entstehen-den Knick auszustatten.

Der Übergang in den Außenbereich ist durch einenWind- und Wärmeschutz zu trennen, einbruch-hemmend zu schützen und in den Potenzialaus-gleich einzubeziehen.

Kreuzt der Schwimmkanal einen Beckenumgang,ist der Schwimmkanal zu überbrücken. Die Breiteder Brücke sollte mindestens 1,50 m, die lichteDurchgangshöhe zwischen Schwimmkanalsohleund Unterkonstruktion der Brücke mindestens2,10 m betragen.

25.80 Weitere Beckenarten Weitere Beckenarten sind z. B.:• Kaltwasserbecken• Therapiebecken• Kaltwasser-Tretbecken (Kneipp-Methode)• Rutschenlandebecken• Warmsprudelbecken

Bei diesen Becken gelten die Anforderungen inBezug auf Konstruktion und Ausstattung an Beckensinngemäß.

25.90 SpringerbeckenWassertemperatur: 24 bis 28 °C, in Freibädern(wenn beheizt) 24 bis 26 °CDie Anforderungen an Springerbecken gelten inHallenbädern und Freibädern in gleicher Weise.Das Springerbecken dient folgenden Aktivitäten:Wasserspringen, Schwimmen, Tauchsport, Syn-chronschwimmen (vgl. 28.30, 28.40) und der Aus-bildung im Rettungsschwimmen.

Die Mindestabmessungen von Springerbecken er-geben sich aus der Anzahl der geplanten Sprung-anlagen und der Sicherheitsabstände zwischen,vor und hinter den Absprungstellen sowie zu denBeckenrändern. Die Beckentiefe richtet sich nachder Art und Höhe der Absprunganlagen. Bei denSicherheitsabständen bleiben Beckenraststufenunberücksichtigt.

Wenn statt eines Springerbeckens ein Springer-bereich in einem Schwimmer- oder Mehrzweckbe-cken oder ein separater Springerteil als seitlichangeordnete Springerbucht ausgeführt wird, gel-ten die Sicherheitsabstände des Springerbeckenssinngemäß. Springerbereich und Schwimmerbe-cken dürfen sich nicht überschneiden. Wenn einMehrzweck- oder Schwimmerbecken einen ange-gliederten Springerteil hat, ist an der Grenze einTrennseil anzuordnen. Beckenaus-/einstiege sindin Form von Leitern in Nischen vorzusehen (vgl.Abbildungen 7 bis 12).

Unter Sprunganlagen können Treppen für Trainingund Wettkampf zum schnellen Ausstieg aus demWasser außerhalb des Beckenmaßes bis zur Tiefeder Beckenraststufe eingebaut werden. Die Nut-zung der Treppen eignet sich wegen der bestehen-den Unfallgefahr nicht während des allgemeinenBadebetriebs. Die Treppenanlage sollte daher ab-sperrbar sein.

Bei der Auslegung der Springerbecken ist weiterhinzu beachten:• Sämtliche Sprunganlagen befinden sich übli-

cherweise an einer Beckenseite.• Die angegebenen Beckenabmessungen in

Sprungrichtung gelten nur bei einem Becken-überstand des Sprungbrettes von 1,50 m. Ver-größert sich der Beckenüberstand des Sprung-brettes z. B. durch die Art des gewähltenSprungbrettes (vgl. 26.70), sind auch die Be-ckenabmessungen in Sprungrichtung um diesenBetrag zu vergrößern.

Grundsätzlich sollten die Absprungstellen mit dennotwendigen Sicherheitsabständen (vgl. 26.20)nebeneinander liegen, weil übereinanderliegendeBretter und Plattformen zwar eine Verringerung

20.00 Schwimm- und Badebecken | 61

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20.00 Schwimm- und Badebecken62 |

der Wasserfläche ermöglichen, jedoch die Nut-zungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Diekombinierte Sprunganlage (vgl. Abbildung 17) istdaher nur im Ausnahmefall zu wählen, da bei der1-m- und bei der 3-m-Anlage wahlweise nur Brettoder Plattform benutzt werden dürfen. Die erfor -der lichen Sicherheitsmaße (vgl. 26.20) sind ein-zuhalten.

Um die Becken auch für das Übungsschwimmennutzen zu können, sollten die Beckenabmessun -g en abweichend von den Mindestmaßen für Breiteund Länge so dimensioniert werden, dass ihr ge-rades Vielfaches 100 m ergibt; Vorzugsmaße sindalso 12,50 m, 16,66 m oder 25,00 m.

Die angegebenen Abmessungen in 26.20 stellenMindestmaße dar. Andere Ausformungen des Be-ckens, z. B. Beckenausrundungen oder Beckenab-schrägungen, sind außerhalb dieser Mindestmaßevorzusehen.

Die Sprunganlagen sollen so angeordnet sein, dasseine Blendung beim Springen ausgeschlossen wird.Dies wird in Hallenbädern durch entsprechendeZuordnung von Sprungrichtung und Fensterflä-chen und in Freibädern durch Ausrichtung derSprunganlagen in Nord-Nord-Ost- bis Nord-Nord-West-Richtung erreicht.

Zur leichteren Erkennbarkeit der Wasseroberflächeim Sprungbereich bis ca. 10,00 m über die Vorder-kante der Absprungstelle hinaus sind Wasserkräu-selungsanlagen (Pressluftdüsen an der Becken-

wand bzw. am Beckenboden) oder Beregnungs-düsen über der Wasserfläche geeignet. Zur Ver-minderung der Eintauchbelastung der Springerkönnen Eintauchhilfen, wie z. B. Luftpolster-Anlagen, installiert werden.

26.00 Sprunganlagen

Sprunganlagen sind Sportgeräte. Sie sind abernicht nur Einrichtungen für den Leistungssport,sondern auch ein wesentlicher Bestandteil derFreizeitnutzung und des Schulsports. Die Ausbil-dung zum Schwimmer bis hin zum Rettungs-schwimmer kann ohne Sprunganlage nicht durch-geführt werden, da hier Sprünge aus unterschied-licher Höhe gefordert werden.

26.10 Anordnung der SprunganlagenSprunganlagen sollen möglichst in gesondertenSpringerbecken oder in einer Springerbucht an-geordnet werden. Wenn die Erstellung eines ge-sonderten Springerbeckens oder einer Springer-bucht nicht möglich ist, können Sprunganlagenauch in einem Vario-, Mehrzweck- oder Schwim-merbecken installiert werden. In diesem Fall sindsie an der Stirnseite zu errichten. Dabei ist zu be-achten, dass ihr Standort (Lage der Absprungstel-len) auf die Startsockel-Zwischenräume abge-stimmt wird, die Ausstiegleitern funktionsgerechtangeordnet und die Sprunganlagen gegen unbe-fugtes Besteigen gesperrt werden können. Bei die-

Tabelle 12: Springerbecken und ihre Ausstattung mit Sprunganlagen

Variante

A

B

C

D

E

F

BeckenabmessungenMindestmaße [m] 1

10,95 x 12,50

13,50 x 11,75

18,30 x 11,75

19,65 x 15,00

24,25 x 15,00

24,85 x 15,00

Wasser-tiefe [m] 2

3,80

3,80

3,80

4,50 2

4,50 2

4,50 2

AbsprungstellenHöhen [m] 3

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

1 B, 3 B, 1P, 3 P, 5 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P,5 P,7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P,5 P,7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

Bezeichnungen der Sprunganlagen

1-5 kombiniert

1-5 einfach

1-5 komplett

1-10 einfach

1-10 komplett

1-10 komplett 4

1 Breite (Seite der Sprunganlagen) x Länge in Sprungrichtung 2 Wassertiefe in Schwimmzentren möglichst 5,00 m3 B = Brett, P = Plattform 4 Für Synchronspringen geeignet

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 63

1,00

5,00

4,806,

00

2,25 1,

25

1,00

9530

0505 ,4

00,152,01

10,95

2,30 65 2,25 2,25 65 2,85

1,7030

6010

5030

95 1,50 9530

5010

6030

2,25

12,5

0

3-m

-B

3-m

-P

1-m

-P

1-m

-B

5-m

-P

Abbildung 7: Sprunganlage Variante A1-m bis 5-m-Sprunganlage (kombiniert)

Beckengröße Mindestmaß: 10,95 x 12,50 mWassertiefe Mindestmaß: 3,80 m

1,001,00

10,2

51,

503,

30

11,7

5

13,50

2,50 2,20 2,25 2,25 2,00 2,30

2,25 50 1,70 50 1,25 1,50 1,20 60 1,40 60 2,00

4,75

1,25

3,25 3,

75

1-m

-P

1-m

-B

3-m

-B

5-m

-P

3-m

-P

Abbildung 8: Sprunganlage Variante B1-m bis 5-m-Sprunganlage (einfach)

Beckengröße Mindestmaß: 13,50 x 11,75 mWassertiefe Mindestmaß: 3,80 m

2,25 50 1,70 50 1,65 60 1,20 1,50 1,20 60 1,65 50 1,70 50 2,25

2,50 2,20 2,20 2,25 2,25 2,20 2,20 2,50

18,30

11,7

5

10,2

51,

503,

30

1,00 1,00

1,25

1-m

-B

3-m

-B

5-m

-P

3-m

-P

3-m

-B

1-m

-B

1-m

-P

Abbildung 9: Sprunganlage Variante C1-m bis 5-m-Sprunganlage (komplett)

Beckengröße Mindestmaß: 18,30 x 11,75 mWassertiefe Mindestmaß: 3,80 m

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20.00 Schwimm- und Badebecken64 |

1,001,00

9030

6030

8030

6030

1,70

2,25 50 1,70 50 1,50 1,50 1,00 2,00 1,40 1,50 1,20 60 1,40 60 2,00

05,105,31

15,0

0

19,65

2,50 2,20 2,50 2,75 3,15 2,25 2,00 2,30

52,157,31

1-m

-P

3-m

-P

5-m

-P

1-m

-B

3-m

-B

7,5-

m-P

10-m

-P

Abbildung 10: Sprunganlage Variante D – 1-m bis 10-m-Sprunganlage (einfach)

Beckengröße Mindestmaß: 19,65 x 15,00 mWassertiefe Mindestmaß: 4,50 mLeistungszentrum: 5,00 m

1,00

9030

6030

8030

6030

1,35

2,25 50 1,70 50 1,50 1,50 1,00 2,00 1,40 1,50 1,20 60 1,40 60 1,65 50 1,70 50 2,25

15,0

0

05,105,31

2,50 2,20 2,50 2,75 3,15 2,25 2,00 2,20 2,20 2,50

24,25

1,20 1,20

1,25

25,00 empfohlen

1-m

-P

3-m

-P

5-m

-P

10-m

-P

7,5-

m-P

3-m

-B

1-m

-B

3-m

-B

1-m

-B

Abbildung 11: Sprunganlage Variante E – 1-m bis 10-m-Sprunganlage (komplett)

Beckengröße Mindestmaß: 24,25 x 15,00 mWassertiefe Mindestmaß: 4,50 mLeistungszentrum: 5,00 m

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 65

1,001,00

9030

6030

8030

6030

2,25 50 1,50 50 1,70 50 1,70 50 1,50 1,50 1,00 3,00 1,40 1,50 1,2 60 1,40 60 2,00

24,85

2,50 2,00 2,20 2,20 2,50 3,25 3,65 2,25 2,00 2,30

05,105,31

15,0

0

1,25

1-m

-P

3-m

-P

5-m

-P

10-m

-P

3-m

-B

7,5-

m-P

1-m

-B

3-m

-B

1-m

-B

25,00 empfohlen

Abbildung 12: Sprunganlage Variante F – 1-m bis 10-m-Sprunganlage (komplett, für Synchronspringen geeignet)

Beckengröße Mindestmaß: 24,85 x 15,00 mWassertiefe Mindestmaß: 4,50 mLeistungszentrum: 5,00 m

ser Variante überlappen sich die NutzungsbereicheSpringen und Schwimmen, sodass im Betrieb ausSicherheitsgründen besondere organisatorischeMaßnahmen erforderlich werden können.

Bei allen Anordnungsvarianten sind die Sicher-heitsmaße und Wassertiefen nach Tabelle 13 ein-zuhalten. Aus Gründen der Unfallverhütung, derMöglichkeit einer besseren gleichzeitigen und va-riablen Nutzung sowie aus sportfunktionellenGründen hat sich, wie in den Abbildungen 7 bis 12dargestellt, eine Anordnung der Absprungstellennebeneinander im Vergleich zur Übereinander-Anordnung bewährt.

Bei den Sprunganlagen wird zwischen Plattformen(als starre Absprungstellen mit Höhen von 1 m, 3 m, 5 m, 7,5 m, 10 m) und Sprungbrettern (alsfedernde Absprungstellen mit Höhen von 1 m, 3 m) sowie dem bis zu 3 m stufenlos höhenver-stellbaren Sprungbrett (ggf. mit einer Plattformkombiniert) unterschieden. Für den wettkampf-

gerechten Leistungssport sind 1-m- und 3-m-Bret-ter (Kunstspringen) sowie 5-m- und 10-m-Platt-formen (Turmspringen) erforderlich.

Für Ausbildung und Training werden außerdem 1-m-, 3-m-, 5-m- und 7,5-m-Plattformen benutzt.Für die Disziplin „Synchronspringen“ (vgl. 26.80.20) ist bei der 10-m-Plattform eine Breitevon 3,00 m erforderlich, und es müssen zwei 3-m-Sprungbretter nebeneinander angeordnet werden.Aus Gründen eines methodisch aufbauenden Trai-nings kann auch eine Verbreiterung der 5-m-Platt-form in Frage kommen.

Komplette Sprunganlagen (Varianten C + E der Ab-bildungen 9 und 11) besitzen gegenüber den ein-fachen Sprunganlagen (Varianten B + D der Ab-bildungen 8 und 10) ein zusätzliches 1-m- und 3-m-Brett. Sie bieten neben den Voraussetzungenfür die Durchführung von Landesmeisterschaften,Deutschen Meisterschaften und InternationalenWettkämpfen auch mehr Übungsplätze bei schu-

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20.00 Schwimm- und Badebecken66 |

Sprungbrett Plattform 21 m 3 m 1 m 3 m 5 m 7,5 m 10 m

Länge 4,80 4,80 4,50 5,00 6,00 6,00 6,00Breite 0,50 0,50 0,60 0,60 1,50 1,50 2,00 3

A von Vorderkante Absprungstelle zurück zur Beckenwand

Benennung A-1 A-3 A-1 A-3 A-5 A-7,5 A-10mind. [m] 1,50 1,50 1,25 1,25 1,25 1,50 1,50

A-A von Vorderkante oberer Absprungstelle zurück zur Vorderkante der unteren Absprungstelle

Benennung - - - - A-A-5/1 A-A-7,5/3,1 A-A-10/5,3,1mind. [m] - - - - 1,25 1,25 1,25

B von Achse Absprungstelle seitlich zur Beckenwand

Benennung B-1 B-3 B-1 B-3 B-5 B-7,5 B-10mind. [m] 2,50 3,50 2,30 2,80 4,25 4,50 5,25

C von Achse zu Achse

Benennung C-1 C-3/C-3/1 C-1-P-1 C-3-3 /3-1 C-5/3B, C-5/1B C-7,5-10 C-10-7,5 C-10-5 C-10-3mind. [m] 2,00 2,20 2,00 2,00 2,25 2,50 2,75 3,15 2,75

D von Vorderkante Absprungstelle zur vorderen Beckenwand

Benennung D-1 D-3 D-1 D-3 D-5 D-7,5 D-10mind. [m] 9,00 10,25 8,00 9,50 10,25 11,00 13,50

E von Oberkante Absprungstelle zur Unterkante Decke

Benennung E-1 E-3 E-1 E-3 Pl E-5 E-7,5 E-10mind. [m] 5,00 5,00 3,25 3,25 3,25 3,25 4,00

F Raum, in dem Maß „E“ nach hinten und zu beiden Seiten der Achse der Absprungstelle einzuhalten ist

Benennung F-1 F-3 F-1 F-3 F-5 F-7,5 F-10mind. [m] 2,50 2,50 2,75 2,75 2,75 2,75 2,75

G Raum, in dem das Maß „E“ nach vorn ab Vorderkante Absprungstelle einzuhalten ist

Benennung G-1 G-3 G-1 G-3 G-5 G-7,5 G-10mind. [m] 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00

H Wassertiefe unter den Absprungstellen

Benennung H-1 H-3 H-1 H-3 H-5 H-7,5 H-10mind. [m] 3,40 3,80 3,40 3,50 3,80 4,10 4,50

J Abstand ab Vorderkante Absprungstelle nach vorn

Benennung J-1 J-3 J-1 J-3 J-5 J-7,5 J-10mind. [m] 6,00 6,00 5,00 6,00 6,00 8,00 12,00

K Wassertiefe im Abstand „J“

Benennung K-1 K-3 K-1 K-3 K-5 K-7,5 K-10mind. [m] 3,30 3,70 3,30 3,40 3,70 4,00 4,25

L Abstand seitlich der Achse der Absprungstelle

Benennung L-1 L-3 L-1 L-3 L-5 L-7,5 L-10mind. [m] 2,25 3,25 2,05 2,55 3,75 3,75 4,50

M Wassertiefe im Abstand „L“

Benennung M-1 M-3 M-1 M-3 M-5 M-7,5 M-10mind. [m] 3,30 3,70 3,30 3,40 3,70 4,00 4,25

1 Gültig für alle Neubauten 2 Werden Plattformen breiter als mit dem vorgeschriebenem Minimum gebaut, ist die Hälfte der Mehrbreite den Achsmaßen „B“ und „C“ hinzuzufügen. 3 Für Synchronspringen 3,00 m

Tabelle 13: Sicherheitsmaße bei Sprunganlagen 1

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Abbildung 13: Zeichnerische Darstellung der Sicherheitsmaße

LÄNGSSCHNITT

QUERSCHNITT

A-A

A D

J

F G

KHE

2,50

30°max.

30°max.

30°max.

1,0 m

3,0 m

5,0 m

7,5 m

10,0 m

L

M

F F

B-1

C-1 C-5/1 C-10/5 C-5/3 C-3

B-3

C-7,5/1 C-10/7,5 C-10/3

30°max.

10,0 m

7,5 m

5,0 m

3,0 m

1,0 m

30°max. 30°max.

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lischem und sportlichem Gruppenbetrieb. Sie er-möglichen außerdem eine parallele Nutzung durchSchul- oder Vereinsgruppen und den allgemeinenBadebetrieb.

26.20 Sicherheitsmaße Abmessungen und Abstände der Absprungstellenin allen horizontalen Ebenen sowie die lichtenMindesthöhen über ihnen (Sicherheitsabstände,Sicherheitsmaße) sind in Tabelle 13 zusammen-gefasst.

Die Höhe der Sprunganlagen wird im Lot von derWasseroberfläche bis zur oberen vorderen Kanteder Plattform bzw. des Sprungbrettes gemessen.Die Abweichungen in der Höhe (Toleranzmaß) be-tragen bei Plattformen und Sprungbrettern gemäßden Wettkampfbestimmungen des DSV + 0,05 m. Bei Absprungstellen < 1,00 m (ausgenommenStartsockel) muss die Wassertiefe mindestens3,40 m betragen.

26.30 Geländer (Schutzgeländer)Schutzgeländer dienen der Absturzsicherung beibestimmungsgemäßem Gebrauch. Zur Sicherheitder Nutzer (Sportler) sind Sprunganlagen, derenOberfläche mehr als 1,05 m über dem Beckenum-gang liegen, mit Schutzgeländern zu umwehren.3-m- bis 10-m-Sprunganlagen erhalten dreiseitig– seitlich und hinten – Schutzgeländer. Der Ab-stand zwischen der Vorderkante der Plattform zumGeländer muss mindestens 0,50 m und darf ma-ximal 0,80 m betragen.

Auf den letzten 0,50 m des Geländers kann diesesan seinem wasserseitigen Ende in einem Winkelvon 45° nach vorne-unten abgeschrägt werden.Fangstellen, in denen man sich, beispielsweise mitden Fingern, verfangen kann, sind bei der gesamtenAusbildung von Schutzgeländern auszuschließen.

Schutzgeländer müssen eine Höhe von mindestens1,00 m haben, gemessen vom höchsten Punkt, andem eine Person stehen kann und der bis zu 1,00 mvom Schutzgeländer entfernt ist. Sie müssen soausgeführt werden, dass ein Aufklettern verhindertwird, z. B. als Geländer mit senkrechten Strebenoder als geschlossene Fläche. Die Ausführung sollte

dabei auf die Anlage bezogene, gestalterische undsportfunktionale Aspekte (z. B. Durchführung vonSprungwettkämpfen, Sichtbarkeit der Fußhaltungder Springer) berücksichtigen.

Der Durchmesser des obersten Holms (Handlauf)darf 40 mm nicht überschreiten. Die Geländer(Schutzgeländer) müssen einer am Handlauf an-greifenden Horizontallast von 1.000 N/m stand-halten können.

26.40 Zugänge und AufstiegeDer Zugang zu den einzelnen Sprunganlagen darfnicht in der Achse der Sprungrichtung angeordnetsein. Eine Ausnahme bildet das 1-m-Brett. DerAufstieg ist als Treppe oder als Stufenleiter mit einem Neigungswinkel von ca. 75° auszubilden.

Die Leiterbreite beträgt 0,50 m (maximal 0,70 m),die Auftrittbreite der Trittstufen mindestens 0,07m,und die Stufensteigung beträgt bis 0,25 m. Die Auf-trittsflächen sind rutschhemmend (Bewertungs-gruppe C nach GUV I 8527) auszubilden.

Die Aufstiege erhalten beidseitig Handläufe, pa-rallel zu den Treppenholmen. Ihr lichter Abstandzur Stufenvorderkante muss zwischen 0,12 und0,18 m betragen. Sie beginnen ca. 0,90 m überder Beckenumgangs- bzw. 1,00 m über der Platt-formoberfläche. Die Handläufe sind ohne Abstandund absatzlos in das Geländer der Sprunganlagebzw. in die beiden Treppenholme einzubinden. DerDurchmesser des Handlaufs sollte 40 mm nichtüberschreiten.

Aufstiege zu Sprunganlagen über 3,00 m Höhedürfen nicht durchgehend ausgebildet sein; siesind in den jeweiligen Sprungebenen mit Podestenzu unterbrechen. Für die Aufstiege (Stufenleitern)sind gegen unbefugtes Besteigen Absperrvorrich-tungen (z. B. Einhängeplatten mit Aushebesiche-rung) vorzuhalten.

26.50 Statische AnforderungenFür Plattformen und die Unterkonstruktionen von Sprungbrettern gilt eine Lastannahme von p = 3.500 N. Über die statischen Anforderungenhinaus sind in Bezug auf das Schwingungsverhal-

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 69

ten von Sprungtürmen, Plattformen und Unter-konstruktionen der Sprungbretter folgende Werteeinzuhalten:

Darüber hinaus ist folgende Bedingung einzuhal-ten: Wenn eine statische Belastung an der Vorder-kante der Plattform mit Px = Py = Pz = 1.000 Ngleichzeitig wirkend angesetzt wird, darf die räum-liche Verformung der Plattformvorderkante maxi-mal 1 mm betragen (vgl. Abbildung 14). Der rech-nerische Nachweis des Schwingungsverhaltens istmit der statischen Berechnung der Gesamtkon-struktion zu erbringen.

Abbildung 14: Plattform-Schwingungsverhalten

26.60 SprungplattformenSprungplattformen (Maße: vgl. Tabelle 14) solltenmit elastischer, ebener und rutschhemmender Ober-fläche (Bewertungsgruppe C) ausgestattet werden.Beispiele sind in der Abbildung 15 dargestellt. InTrainings- und Wettkampfzentren ist bei 10-m-Sprunganlagen ein Aufzug zu empfehlen.

Tabelle 14: Maße der Sprungplattformen

26.70 SprungbretterSprungbretter bestehen üblicherweise aus Alumi-nium oder Glasfiber mit rutschhemmendem Belagund aus Dur-Aluminium für Wettkämpfe nach DSV-und FINA-Regeln. Um die Wurfkraft verändern zukönnen, liegen sie vorn auf einer verstellbaren Wal-

1 m 3 m 5 m 7,5 m 10 mLänge [m] 4,50 5,00 5,00 6,00 6,00Breite [m] 0,60 1,50 1,50 1,50 2,00 *

* Für Synchronspringen 3,00 m

P x

P y

P z

Grundschwingungen Plattform 10,0 Hz Grundschwingungen Stiel 3,5 Hz Pendelschwingungen Gesamtturm 3,5 Hz

ze lose auf. Ihre Steigung beläuft sich bei vordersterWalzenstellung ohne Belastung auf 1 bis 2°.

SprungbrettmaßeBreite ..............................................0,50 mMindestlänge ....................................4,80 m

1-m-SprungbrettBei einer Lösung mit zwei Aufgangsstufen ist imBereich der Aufstiegsstelle (Treppe) ein beidsei-tiger Handlauf (Bügel) zu empfehlen. Von der Kan-te der 2. Stufe bis zur Hinterkante des Sprungbret-tes ist ein Schrittmaß von 0,63 m einzuhalten.

3-m-SprungbrettDie tragende Unterkonstruktion für Sprungbretterist vollflächig und auf beiden Seiten des Sprung-bretts begehbar auszuführen; die Vorderkante der Unterkonstruktion muss mindesten bis zur Be c kenkante reichen. Der seitliche Abstand zwi-schen dem Brett und der Außenkante der Unter-konstruktion muss auf ganzer Länge beidseitigmindestens 0,30 m betragen.

ttin

hcS

l iat eD

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Dra

ufsi

cht

64

308

206

6 40 5 40 5 40 5

ALU

-LE

IST

E

BELAG RUTSCHHEMMEND

BEWERTUNGSGRUPPE „C“

DURCHGEHEND SCHUBFEST GEKLEBT

ALUPROFIL

AUSGLEICHS- UND

STABILITÄTSLEISTE 8/30

ALU-HOHLPROFIL

AUFLAGERLEISTE 30/40

STAHLBETON

min

. 0,1

0 m

BELAG RUTSCHHEMMEND

BEWERTUNGSGRUPPE „C“

DURCHGEHEND SCHUBFEST GEKLEBT

GFK-PLATTE

GFK-PROFIL ODER PE-LATTEN

STAHLBETON

75

6,00

EINSATZ BELAG RUTSCHHEMMNED BEWERTUNGSGRUPPE "C"DURCHGEHEND SCHUBFEST GEKLEBT

Abbildung 15: Plattform mit Einsatz und Korkgummibelag

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Die Unterkonstruktion ist seitlich und rückwärtsmit einem Schutzgeländer zu umwehren, wobeidas vordere Ende die Vorderkante der Unterkon-struktion um mindestens 0,50 m überragen muss.Um eine größere Bewegungsfreiheit für den Sprin-ger an der Absprungstelle zu erreichen, kann dortder Handlaufriegel um 0,50 m in einem Winkelvon ca. 45° nach vorn unten abgeschrägt werden.Fangstellen, in denen man sich beispielsweise mitden Fingern verfangen kann, sind bei der gesamtenAusbildung von Schutzgeländern auszuschließen.Das Schutzgeländer ist nach Ziffer 26.30 auszu-führen.

Anforderungen an die Sprungbrett-UnterkonstruktionDie Einzelmaße der Sprungbrett-Unterkonstruktionrichten sich nach der Konstruktion und den Ab-messungen des gewählten Brettes (Fabrikat) ge-mäß Abbildung 16. Die Einhaltung dieser Abmes-sungen soll ein Aufschlagen des unter Belastungdurchgebogenen Sprungbrettes auf der Vorder-kante der Unterkonstruktion verhindern.

26.80 Sonderformen von Sprunganlagen26.80.10 Höhenverstellbare SprunganlagenHöhenverstellbare Sprungbretter bzw. Plattformensind mindestens dreipunktgelagert oder gleich-wertig und mechanisch in den einzelnen Höhen-stellungen verriegelbar auszuführen. Ihre Aufstie-ge (in der Höhe veränderlich) und Schutzgeländerentsprechen denen der normalen Plattformen undSprungbretter.

26.80.20 SynchronsprunganlagenBei der Disziplin Synchronspringen werden Sprün-ge des Kunstspringens und des Turmspringensausgeführt. Im Kunstspringen erfordert die Syn-chronsprunganlage zwei nebeneinander liegende3-m-Sprungbretter, im Turmspringen zwei Ab-sprungstellen auf einer 10-m-Plattform, 3,00 mbreit. Die doppelten Absprungstellen sind so aus-zubilden und an einem Springerbecken so anzu-ordnen, dass die synchrone Ausführung der Sprün-ge regelwerkskonform und sicher möglich ist sowievon den Sprungrichtern beobachtet und bewertetwerden kann. Für die Anordnung an einem Beckenund die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsmaßegelten sinngemäß die in 26.20 angegebenen Ma-ße. Die beiden 3-m-Sprungbretter liegen in einemAbstand (Achsmaß!) von 1,90 m parallel neben-einander. Für deren Montage auf der Unterkon-struktion gelten die unter 26.70 gemachten An-

AB 0,365 mAR max. 0,68 mAW 1,00, 3,00 m, Abweichung max. 0,05 mB min. 4,80 mBL herstellerabhängigBW 1,50, 2,25 m bei B-P-KombinationLG 0,675 m

20.00 Schwimm- und Badebecken70 |

Seitenansicht

Draufsicht

B

BL LG AR BW

AB

AW

AW

AB

30

50

30

3,00 m

1,00 m

AB Abstand von der Oberkante der Unterkonstruktion bis zur Unterkante des Sprungbretts

AR Abstand vom Beckenrand bis zur Achse der Walze in vorderer Walzenstellung

AW Abstand von der Oberkante des Sprungbretts bis zum Wasserspiegel

B BrettlängeBL Abstand der Achse der Walze in hinterer Walzenstellung

bis zur Achse der hinteren BrettbefestigungBW Abstand von der Vorderkante des Sprungbretts bis zum

BeckenrandLG Abstand der Achsen der Walze von der vorderen

bis zur hinteren Walzenstellung

Abbildung 16: Maße der Unterkonstruktion

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gaben. Beim Turmspringen liegen die beiden Ab-sprungstellen nebeneinander auf einer 10-m-Platt-form, deren Breite bei Neubauten deshalb 3 m be-tragen muss. Die Errichtung von zwei nebeneinan-der liegenden Plattformen ist nicht notwendig.

Bei bestehenden Sprungtürmen mit einer Platt-formbreite von 2 m ist unter Berücksichtigung vonForm und Statik der Turmkonstruktion eine Ver-breiterung auf 3 m möglich. In diesem Fall muss

im Absprungbereich der Plattform sichergestelltwerden, dass außerhalb der sportlichen Nutzung,also im öffentlichen Badebetrieb, der ursprüngli-che Abstand der seitlichen Begrenzung der Platt-form zum seitlichen Beckenrand und zu benach-barten Absprungstellen wieder erreicht werdenkann. Dies ist z. B. durch eine Verengung des Ge-länderabstandes auf 2 m im vorderen Absprung-bereich möglich.

20.00 Schwimm- und Badebecken | 71

Draufsicht

Vorderansicht (Betrieb Plattform)

SeitenansichtVorderansicht (Betrieb Brett)

1,00 95 30

75 20 30

2,25 80 1,50

25

-

37

3,0

0SPRUNGBRETT AUFKLAPPBAR

SICHERUNGSTÜR

3,0

01

,00

3,0

01

,00

75°

75°

1,80

54

75

80

1,5

0

5,0

0

1,9

53

0

2,2

5

1,0

09

53

0

1,2

5

30 50

10

60 30

BECKENRAND

Abbildung 17: Sprungbrett-Plattform-Kombination (Grundriss und Ansichten)

Kombinationsmöglichkeiten:A) 1-m-Brett mit 1 m PlattformB) 3-m-Brett mit 3m PlattformC) 1-m Brett mit 1-m Plattform (hydraulisch verstellbar auf 3 m)

Stützkonstruktion nach statischer Berechnung und nach Schwingungsberechnung!

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26.80.30 Kombinierte SprunganlagenIn Ausnahmefällen kann eine Sprungbrett-Platt-form-Kombination (vgl. Abbildung 17) gewähltwerden. Dabei sind die Ausführungsangaben fürSprungbretter und Plattformen grundsätzlich zubeachten. Es ist bei diesen Sprunganlagen aus op-tischen Gründen möglich, das Schutzgeländer auchan den Standflächen insgesamt etwa 1,30 m hochzu führen.

Bei kombinierten Sprunganlagen (1-m-Brett und1-m-Plattform bzw. 3-m-Brett und 3-m-Plattform)mit Achsabständen unter 2,25 m darf jeweils nureine Absprungstelle zu benutzen sein. Wird diePlattform (bzw. das Sprungbrett) freigegeben, somuss eine entsprechende Vorrichtung sicherstel-len, dass das Sprungbrett (bzw. die Plattform)nicht benutzt werden kann.

27.00 Wasserrutschen und Wildwasserkanäle

Wasserrutschen sind ein wesentlicher Bestandteilder Ausstattung freizeitorientierter Bäder. Sie wer-den in „Breitrutschen“, „Röhrenrutschen“ und„Halbschalenrutschen“ unterteilt und unterschei-den sich durch Länge, Höhe, Neigung und Ausfor-mung der Rutschmulde sowie in ihrer Bauweise –offen oder geschlossen.

Der Streckenverlauf erfolgt bei langen Wasserrut-schen in der Regel zum Teil sowohl innerhalb alsauch außerhalb der Schwimmhalle. Sie enden ent-weder in einem Sicherheitsauslauf, einem eigenenRutschenlandebecken oder in einem Nichtschwim-merbecken.

Rutschenanlagen in Bädern sind gemäß DIN EN1069 „Wasserrutschen“ zu planen. Sie sind täglichvor Betriebsbeginn zu überprüfen und unterliegeneiner jährlichen Prüfung und Abnahme durch einenSachverständigen.

Die Rutschenanlagen sind so anzuordnen, dassvon diesen keine Gefahren für die übrigen Bade-

gäste ausgehen können. Eine gute Einsichtsmög-lichkeit in den Landebereich muss für die Aufsichtgegeben sein.

Wildwasserkanäle sind frei geformte, kanalartigeGefälle- und Rutschstrecken mit Auffangmuldenin deren Verlauf. Sie erfordern sehr große Wasser-volumenströme. Die DIN EN 1069 gilt hier sinn-gemäß; darüber hinausgehende Sicherheitsaspek-te sind je nach Gestaltung (z. B. Einbauten, Strö-mungsverhältnisse) zu beachten.

28.00 Beckenausstattung

28.10 Allgemeine Beckenausstattung28.10.10 Bewegliche Beckenabtrennungen

(Beckenteiler)Unter Beckenteilern versteht man bewegliche Ein-richtungen (Klappwände, Hubwände oder inLängsrichtung des Beckens verfahrbare Bauele-mente) zur temporären Unterteilung eines Beckensin einzelne Funktionsbereiche.

Die Anforderungen an bewegliche Beckenabtren-nungen werden in der DIN EN 13 451 „Schwimm-badgeräte“ – Teil 11: „Zusätzliche besondere si-cherheitstechnische Anforderungen und Prüfver-fahren für höhenverstellbare Zwischenböden undbewegliche Beckenabtrennungen“ definiert.

Verfahrbare und begehbare Beckenteiler in Formvon Startbrücken werden nur in großen Schwimm-becken über 25,00 m Länge oder in Wellenbeckeneingebaut. Klapp- oder Hubwände werden in derRegel so angeordnet, dass mindestens ein wett-kampfgerechter, 25,00 m langer Beckenteil ent-steht. Wenn zwei wettkampfgerechte Beckenteilevorgesehen sind oder wenn der Beckenteiler waa-gerecht verfahren wird, erhöht sich die Länge desGesamtbeckens um die Breite dieser Brücke. Be-ckenteiler zur Abgrenzung von Wasserballspielbe-reichen oder zwischen Schwimmer- und Nicht-schwimmerbereich bzw. Schwimmer- und Sprin-gerbereich in Becken von 25,00 m und geringererLänge sind nicht erforderlich.

20.00 Schwimm- und Badebecken72 |

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Durch Beckenteiler erzeugte Funktionsbereichemüssen jeweils an drei Seiten umgehbar sein. DieBreite der frei begehbaren Fläche einer bewegli-chen Beckenabtrennung muss ≥ 1,00 m sein; beider Installation von Startsockeln erhöht sich diesesMaß. Die Höhe einer Startbrücke oder eines Be-ckenteilers über dem Wasserspiegel beträgt min-destens 0,30 m. Die senkrechten Wandflächenmüssen mindestens 0,80 m unter dem Wasserspie-gel (also der Bereich der Start- und Wendeflächen),rutschhemmend (Bewertungsgruppe C) und stabilsein (keine Materialdurchbiegung). Ein Unter-schwimmen der Beckenteiler ist auszuschließen.

Bewegliche Beckenabtrennungen müssen gegenGefahren, die sich aus dem Verfahren ergeben, ge-sichert sein. Deshalb sind Nutzer nur dann im Be-cken zugelassen, wenn sich die bewegliche Becken-abtrennung betriebsbereit in Arbeitsstellung be-findet. Die vertikale Fahrgeschwindigkeit von be-weglichen Beckenabtrennungen muss ≤ 0,50 m/minsein. Die horizontale Fahrgeschwindigkeit von be-weglichen Beckenabtrennungen der Typen 1 und 2muss ≤ 3,00 m/min sein. Bei horizontal fahrenden,beweglichen Beckenabtrennungen müssen Schie-nen, die eine mögliche Gefahrenquelle darstellen,abgedeckt werden, bevor Nutzer auf dem Becken -umgang zugelassen sind.

Bewegliche Beckenabtrennungen müssen in ih-rer(n) Arbeitsstellung(en) durch ein missbrauchs-sicheres System verriegelt werden können. Ins-besondere müssen Arretierungen zur maßgenauenEinhaltung der vorgesehenen Standorte vorhandensein. Die begehbare Oberfläche muss waagerechtausgeführt sein; dabei ist eine Neigung von ≤ 2 %zum Ablauf von Wasser zulässig. Die Wirksamkeitder Wasseraufbereitungsanlage darf durch einebewegliche Beckenabtrennung nicht beeinträchtigtwerden.

Bei der statischen Berechnung der Beckenteilerspielen Belastungen durch Begehung und Druck-belastungen durch die Wenden der Schwimmer ei-ne Rolle. Daher muss die konstruktive Festigkeiteiner beweglichen Beckenabtrennung unter Be-rücksichtigung

• der Vertikallast,• der Horizontallast, die von dem Nutzer bei der

Wende verursacht wird,• von Lasten, die aus dem Start von Nutzern des

Startsockels resultieren, und• von der Horizontallast, die von Schwimmbahn-

leinen ausgeübt wird,den Anforderungen der DIN EN 13 542-11 entspre-chen. Bewegungen einer beweglichen Beckenab-trennung, die nicht in der Bauweise begründetsind, müssen verhindert werden.

Für die gesamte Konstruktion darf nur korrosions -festes Material verwendet werden; die begehbarenFlächen sind rutschhemmend (Bewertungs-gruppe B, bei dauerhaft überspülten Flächen Be-wertungsgruppe C) zu gestalten. Halterungen fürSchwimmleinen und Wasserballtore, ggf. Boden-hülsen für demontable Startsockel, sind erforder-lich.

28.10.20 Höhenverstellbare Zwischenböden(Hubböden)

Hubböden ermöglichen eine Veränderung der Was-sertiefe und dienen dazu, Becken insgesamt oderin Teilbereichen (vgl. 25.40) variabel nutzbar zumachen. Üblicherweise werden sie für einen Teil-bereich eines Beckens (ca 1/3 der Beckenlänge),bei Becken bis zu 8,00 x 16,66 m Größe für dasgesamte Becken, eingebaut. In der Praxis habensich für unterschiedliche Nutzungen folgende Hö-henstellungen bewährt: 0,00 m, 0,30 m, 0,60 m,0,90 m, 1,20 m, 1,80 m. Eine Arretierung soll inder Höhe der Auftrittsfläche der Beckenraststufevorgesehen werden.

Hubbodensysteme beeinflussen die Detailplanungdes Beckens, sodass eine frühzeitige Festlegungdes Systems notwendig ist.

Im Sprungbereich einschließlich der Sicherheits-abstände (vgl. Tabelle 13) eines Beckens oder inSpringerbecken sollte vom Einbau eines Hubbo-dens abgesehen werden. Wird dennoch ein Hub-boden in einem Springerbecken eingebaut, so isteine wirksame Nutzungssperre an den Sprungan-lagen unabdingbar.

20.00 Schwimm- und Badebecken | 73

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Anforderungen an die Konstruktion• Hubböden und die Einrichtungen zur Sicherung

der Ruhestellung müssen für eine lotrechte Ver-kehrslast von mindestens 2.000 N/m2 bemessensein. Dies gilt nicht für den Unterschwimm-schutz.

• eine vertikale Flächenlast von 600 N/m2, gleich-mäßig aufgebracht

• eine vertikale Flächenlast von 2.000 N/m2, auf-gebracht auf eine quadratische Fläche von 1 m an einer beliebigen Stelle

• eine vertikale Flächenlast von 2.000 N/m2, auf-gebracht auf einer Fläche von 2 x 2 m, konzen-triert vor einem Beckenausstieg oder einer ähn-lichen Fläche

Anmerkung: Die beschriebenen Werte geltennur für den Einsatz bei schwimmsportlichen Ak-tivitäten. Andere Einsatzzwecke (z. B. Bühne,Tanzfläche oberhalb des Wasserspiegels) könnenandere Lastannahmen erforderlich machen. Dieangegebenen Werte gelten nicht für einen Un-terschwimmschutz.

• Der Neigungswinkel eines höhenverstellbarenZwischenbodens in einer Wassertiefe von ≤ 1,35 m muss an allen Stellen ≤ 10 % sein.

• Die Bauweise eines höhenverstellbaren Zwi -schen bodens darf die Wasserqualität nicht be-einträchtigen.

• Bewegungen eines höhenverstellbaren Zwi -schen bodens, die nicht der Bauweise geschul-det sind, müssen verhindert werden.

• Wenn die Wassertiefe ≤ 1,35 m ist, muss dieRutschsicherheit der begehbaren Fläche eineshöhenverstellbaren Zwischenbodens der Be-wertungsklasse B entsprechen.

• Wenn der höhenverstellbare Zwischenbodenneigbar ist, muss er mit Anzeigen ausgerüstetsein, die zumindest die geringste und die größteWassertiefe anzeigen.

• Der Gebrauch von Startsockeln ist im Bereichvon höhenverstellbaren Zwischenböden dannzu verhindern, wenn die Wassertiefe < 1,80 mist.

• Bei der Bemessung der Bauteile sind das Eigen -gewicht des Hubbodens und die Verkehrslastohne Minderung durch Auftriebskräfte anzu-

setzen. Bei Hubböden, die durch Auftrieb ver-stellt werden, müssen die Bauteile zusätzlichso bemessen sein, dass sie die Auftriebskräfteohne Verminderung um die Verkehrslast auf-nehmen können.

• Öffnungen in der Oberfläche eines höhenver-stellbaren Zwischenbodens müssen ≤ 8 mm ineiner Richtung sein. Öffnungen zwischen demstarren Teil eines höhenverstellbaren Zwischen-bodens und dem Becken müssen ≤ 50 mm ineiner Richtung sein. Wenn diese Öffnung größerals 8 mm ist, müssen Vorrichtungen (z. B. elas-tische Gummipuffer, Dichtungslippen) verwen-det werden, welche die Abweichungen ausglei-chen können.

• Während der Benutzung des Beckens muss ver-hindert sein, dass der Hubboden absinken oderaufschwimmen kann (gesicherte Ruhestellung).

• In jeder gesicherten Ruhestellung muss dieOberkante des Hubbodens mit den Auftrittsflä-chen von Treppen-, Leiter- oder Beckenraststu-fen in gleicher Höhe liegen. Die Anforderunggilt bei einer Abweichung bis ± 2 cm als erfüllt.

• Sofern der Hubboden nur in einem Teilbereichdes Beckens eingebaut wird, ist zum Schutz ge-gen Unterschwimmen ein selbsttätig wirkenderUnterschwimmschutz anzuordnen. Als sichersteLösung hat sich für diesen Zweck eine mit demHubboden gelenkig verbundene, geneigteSchleppschürze erwiesen.

• Die Neigung dieser Schleppschürze gegenüberder Waagerechten darf in keiner Ruhestellungdes Hubbodens größer als 45° sein.

• Für die gesamte Hubbodenkonstruktion (An-trieb und Plattform) müssen korrosionsbestän-dige Materialien verwendet werden.

• Die Fahrgeschwindigkeit eines höhenverstell-baren Zwischenbodens muss ≤ 500 mm/minsein.

• Solange der höhenverstellbare Zwischenbodensich bewegt und nicht in seiner Arbeitsstellungverriegelt ist, ist eine optische Warnung zu ge-ben, um eine Nutzung des Beckens zu verhin-dern.

20.00 Schwimm- und Badebecken74 |

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Anforderungen an die Wasserqualität und Wartung• Zur Einhaltung der Wasserqualität im Raum zwi-

schen dem Beckenboden und dem Hubbodensind die Anforderungen der Wasseraufbereitungzu berücksichtigen (vgl. 65.00). Dazu müssenbesondere Vorrichtungen zur Durchströmungdieses Raumes eingebaut werden.

• Zugänge zum Raum unterhalb des Hubbodensmüssen gegen unbefugtes Öffnen gesichert wer-den können. Zugänge müssen sich jederzeit oh-ne Hilfsmittel von unten öffnen lassen.

• Die Bewegung des Hubbodens nach unten mussdurch feste Anschläge begrenzt sein.

Anforderungen an den Betrieb• Beim Verfahren des Hubbodens und in nicht

gesicherter Ruhestellung des Hubbodens ist imBlickfeld der Badegäste selbsttätig anzuzeigen,dass das Schwimmbecken nicht benutzt werdendarf (Badeverbot).

• Die in gesicherter Ruhestellung nutzbare Was-sertiefe im Bereich des Hubbodens muss für dieBadegäste jederzeit deutlich erkennbar undselbsttätig angezeigt sein.

• Nutzer sind nur dann im Becken zugelassen,wenn der höhenverstellbare Zwischenboden inseiner Arbeitsstellung gesichert ist.

28.10.30 Allgemeine Becken- undWasserflächen markierungen

Die allgemeinen Becken- und Wasserflächenmar-kierungen zeigen Wassertiefen oder Funktionsbe-reiche innerhalb des Beckens an. Deutlich sichtbarzu kennzeichnen sind:• die Wassertiefen an allen Zugängen eines Funk-

tionsbereichs und am Übergang unterschied-licher Wassertiefen an den beiden Seiten derMarkierung des Überganges auf dem Becken -umgang in unmittelbarer Nähe des Beckenran-des. Sie sind dauerhaft und deutlich vom Be-ckenumgang aus erkennbar mit Blickrichtungauf die Wasserfläche anzubringen. Die Wasser-tiefe wird in Metern ab Wasserspiegel bis Ober-kante Beckenboden angegeben.

• Die Funktionsbereiche in Becken mit unter-schiedlicher Nutzung, z. B. „Nichtschwimmer“,„Schwimmer“, „Springer“, an zwei gegenüber-

liegenden Seiten sind so zu kennzeichnen, dasssie sowohl vom Becken aus als auch vom Be-ckenumgang erkennbar sind.

• die Grenze zwischen Schwimmer- und Nicht-schwimmerbereich (vgl. Abbildung 18) bzw. dieÄnderung des Gefälles im Beckenboden durchein Trennseil,

• die Mitte der Schwimmbahn durch einenSchwimmstreifen (Bahnlinie auf dem Becken-boden), der auch frei gestaltet werden kann(vgl. 28.20.40).

TrennseilIn Vario- und Mehrzweckbecken soll der Übergangvom Nichtschwimmer- zum Schwimmerteil durchein Trennseil deutlich gemacht werden können.Dieses Trennseil besteht aus einem korrosionsbe-ständigen Seil, einer Kette mit Kunststoffüberzugoder aus einem Kunststoff-Schwimmschlauch. DieEntscheidung über den Einsatz des Trennseils sollvom Betreiber in Abhängigkeit der Nutzung desBeckens getroffen werden.

Ändert sich das Gefälle des Beckenbodens des Vario- und Mehrzweckbeckens, soll das Trennseilam Übergang im Nichtschwimmerbereich 1,00 mvor dem durch die Änderung entstehenden Knickangebracht werden können. Bei gleichmäßigemGefälle vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbe-reich – üblicherweise auch im Wellenbecken beiWellenbetrieb – ist ein Trennseil in der Regel nichterforderlich.

Das Trennseil soll auf oder über der Wasserflächedeutlich sichtbar sein und im Wasser nicht durch-hängen. Halterungen für die Befestigung desTrennseils in der Beckenwand sind versenkt anzu-bringen. Diese dürfen keine Fang- oder Stolper-stellen bilden. Der Übergang von einem Nicht-schwimmerbecken in ein Schwimmerbecken übereinen Schwimmkanal soll 1 m vor dem Schwim-merbecken leicht erkennbar gekennzeichnet sein.Wenn ein Mehrzweck- oder Schwimmerbeckeneinen angegliederten Springerteil hat, ist an des-sen Grenze ebenfalls ein Trennseil anzuordnen.Sprungbereiche sollten nicht in das Schwimmer-becken ragen.

20.00 Schwimm- und Badebecken | 75

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20.00 Schwimm- und Badebecken76 |

Wiesbadener RinneFinnische Rinne

Ansicht B - B Finnische RinneDraufsicht A - A Finnische Rinne

KunststoffüberzugTrennseil

TrennseilKunststoffüberzug

B

B

AA

Korrosionsbeständiger

Werkstoff

KunststoffüberzugTrennseil

75

Sicherheitsstreifen 1,00 m

SCHWIMMERBEREICHNICHTSCHWIMMERBEREICH

WSP

Abbildung 18: Befestigung des Trennseils

Treppen an Schwimmer-, Mehrzweck- und Vario-becken werden an einer Längsseite fest eingebautund sind mindestens 1 m breit. Sie liegen grund-sätzlich außerhalb der Beckenmaße. Podest undTrittstufen einer Treppe sind in jedem Fall rutsch-hemmend (Bewertungsgruppe C) zu gestalten; dieTrittkanten müssen farbig abgesetzt sein. Becken-treppen sind beidseitig mit Handläufen auszustat-ten.

Starre Treppenleitern können ersatzweise für mas-sive Beckentreppen montiert werden (ortsfest inNichtschwimmer- oder demontabel in Nicht-schwimmer- und Schwimmerbecken). Variable

28.10.40 Beckentreppen, Beckenleitern undGriffbögen

BeckentreppenBeckentreppen ermöglichen einen einfachen Zu-gang in die Becken. Sie bieten in Nichtschwim-merbecken Vorteile für Übungen zur Wasserge-wöhnung. In Nichtschwimmerbecken wird die Trep-pe auf möglichst großer Länge – empfohlen min-destens 10,00 m – durchgehend fest eingebaut;sie liegt bei Lehrschwimmbecken außerhalb desBeckenmaßes. An den Seiten der Beckentreppesind Handläufe ohne vorstehende Enden erforder-lich.

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Beckentreppenleitern in oder an einem Variobe-cken – auf einem Hubboden bzw. Hubbodenanbauliegend – können ebenfalls ortsfest oder demon-tabel eingebaut werden.

Die Stufenbreite der Beckentreppenleitern zwi-schen den Handläufen gemessen, beträgt bei Me-talleitern mindestens 0,80 m. Die Tritthöhe beträgtbei starren und variablen Beckentreppenleiternmaximal 0,25 m. Die Stufen sind rutschhemmend(Bewertungsgruppe C) als Flachstufen auszubil-den. Zur besseren Sichtbarkeit der Stufenkantekann speziell zur Nutzung durch ältere Menscheneine rutschfeste, farbig abgesetzte Trittkante an-gebracht werden. Als Werkstoff ist korrosionsbe-ständiger Edelstahl der Gruppe IV oder V zu ver-wenden. Rohrdurchmesser der Handläufe mindes-tens 38 mm, maximal 50 mm. Empfohlen werden40 mm. Das Geländer kann für zusätzliche Sicher-heit mit Knierohr ausgeführt werden.

Bei ins Wasser führenden Treppen darf der Bereichunter der Treppe nicht zugänglich sein. Sie müssenso angebracht sein, dass ein Unterschwimmen ver-hindert wird.

Die besonderen Belange von Menschen mit Be-hinderungen für den Zugang in das Becken solltenberücksichtigt werden (z. B. transportable Ein-und Aushebevorrichtungen).

BeckenleiternFür Beckenleitern gelten folgende Maße:• Abstand der Trittstufen voneinander bis 0,30 m, • bei Metallleitern Abstand zwischen Holmachse

und seitlicher Begrenzung der Nische mindes-tens 0,10 m,

• zur Nischenrückwand 0,11 m Abstand; Breiteder Leiter (Achsmaß zwischen zwei Holmen)0,52 m,

• Höhe des niedrigeren der beiden unterschied-lich hohen Holme mindestens 0,75 m über Be-ckenumgang, die des überragenden Holmes0,20 m höher,

• Holmabstand im Scheitel mindestens 0,80 m(Achsmaß),

• Holmdurchmesser maximal 50 mm, empfohlen40 mm.

Bei Trittstufen aus Keramik oder Kunststoff, die imVerbund mit der Beckenauskleidung in der Becken-wand eingelassen werden, beginnen die Holmeauf dem Beckenumgang. Die Breite der Stufenni-sche, identisch mit der Breite der Trittstufen, be-trägt mindestens 0,60 m. Die oberste Trittstufedarf, unabhängig von ihrer Ausführung, nicht tieferals 0,30 m unter der Ebene des Beckenkopfes bzw.Beckenumganges liegen, der Abstand zur Nischen-rückwand nicht größer als 8 mm sein.

Der Abstand der Beckenleitern von der Stirnwanddes Beckens beträgt mindestens 1,00 m. An denSeiten mit Sprunganlagen bzw. in Springerbeckenbeträgt der Abstand mindestens 8,00 m, um eingefahrloses Abschwimmen der Springer sicherzu-stellen. Beim Übungs- und Wettkampfspringensind Einhängeleitern im Bereich der Sprunganla-gen möglich. Beckenleitern sind wandbündig inNischen einzubauen. Sie führen bis zur Becken-raststufe. Mindestens eine Leiter sollte bis zumBeckenboden führen.

Griffbögen (Holme)Bei Beckensteigleitern, deren Trittstufen aus Ke-ramik oder Kunststoff bestehen, beginnen die Lei-terholme (Griffbögen) als gesondertes Bauteil aufdem Beckenumgang. Zu einem Beckenein- bzw. -ausstieg gehören immer zwei unterschiedlich ho-he Griffbögen. Der beckenseitige Holmteil einesGriffbogens darf nicht über den Beckenrand hi-nausragen und/oder nicht mehr als 0,15 m vomBeckenrand zurückstehen. Beide Holmenden einesGriffbogens sind auf den Beckenumgang zurück-zuführen. Griffbögen bestehen aus Edelstahlrohrmit einem Durchmesser von maximal 50 mm; emp-fohlen werden ca. 40 mm.

28.10.50 Beckeneinbauten unter WasserWenn der Beckenkörper nicht von außen (z. B.vom Technikraum aus) zugänglich ist, müssen Be-ckeneinbauten unter Wasser von der Wasserseiteaus montiert und gewartet werden können.

UnterwasserscheinwerferDurch die Ausleuchtung eines Beckens mit Unter-wasserscheinwerfern ergeben sich, insbesonderedurch farbliche Variationen, vielfältige Gestal-

20.00 Schwimm- und Badebecken | 77

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tungsmöglichkeiten für die Atmosphäre in einemSchwimmbad. Sie kann auch zur Unterstützungder Wasseraufsicht genutzt werden, ist jedoch kei-ne Voraussetzung hierfür. Eine Unterwasserbe-leuchtung aus Sicherheitsgründen wird nicht ge-fordert; die Beleuchtung im Bad soll nach DGfdBR 66.01 ausgelegt werden.

Unterwasserbeleuchtung ist z. B. mit Halogen-Me-talldampf- oder mit LED-Leuchten möglich. DieEntscheidung für eines der Systeme sollte von ge-stalterischen, energetischen und wirtschaftlichenÜberlegungen geleitet werden. Eine unabhängigeWirtschaftlichkeitsberechnung, welche die Inves-tition, den Energieverbrauch, die Wartungsinter-

valle und die Lebensdauer der Leuchtmittel be-rücksichtigt, wird empfohlen.

Wenn eine Unterwasserbeleuchtung installiertwird und ohne die Beleuchtung der Schwimm hallezum Einsatz kommen soll, muss sie so ausgelegtsein und installiert werden, dass eine Sicht aufden Beckenboden und damit die Möglichkeit derWasseraufsicht gegeben ist. Die Beleuchtungs-stärke muss dann so bemessen sein, dass eine inder Mitte des jeweiligen Beckens am Beckenbodenliegende Person deutlich sichtbar ist. Dabei istauch die Lichtfarbe von Bedeutung; rotes Licht istz. B. für diesen Fall eher ungünstig. Wenn ein com-putergestützes Ertrinkenden-Erkennungssystem

20.00 Schwimm- und Badebecken78 |

LED-Flach-EinbauleuchteNeubau oder SanierungDHalogen-Schwimmbad-ScheinwerferC

Halogen- oder LED-Einbauleuchteplaneben zum Einbau im Hubbodenbereich oder am BodenBA Halogen- oder LED-Einbauleuchte

WSP

WSPWSP

mit Aufsatzblende

Abbildung 19: Unterwasserscheinwerfer (Schemazeichnung)

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zum Einsatz kommt, müssen Beleuchtungsstärkeund Lichtfarbe so eingestellt werden, dass die Ka-meras des Systems ausreichende Daten für eineErkennung aufnehmen können.

Das korrosionsbeständige Scheinwerfergehäusewird unter Verwendung einer zusätzlichen, druck-wasserfesten Dichtung zur Wasserseite hin bündigmit der Beckenwand eingebaut, wobei eine leichteWölbung der Glasscheibe zulässig ist. Unterwas-serscheinwerfer müssen trittsicher ausgeführt wer-den.

Um eine gleichmäßige Leuchtdichteverteilungund, daraus resultierend, gleichmäßige Leucht-

dichtekontraste zu erzielen, müssen die Einbautiefeund der Achsabstand abhängig vom Leuchtentypfestgelegt werden.

Wenn Unterwasserscheinwerfer von der Wasser-seite aus montiert und gewartet werden, muss dieLänge des Anschlusskabels so bemessen sein, dassder Scheinwerfer im angeschlossenen Zustand aufdem Beckenumgang abgelegt werden kann.

UnterwasserfensterUnterwasserfenster ermöglichen die Beobachtungder Schwimmer und Springer und bieten dadurchbesonders im Sportbetrieb (Bewegungsanalysedurch den Trainer) Vorteile. Unterwasserfenster

20.00 Schwimm- und Badebecken | 79

B

DC

A gefliestes Betonbecken

Ansicht

Folienbecken

Edelstahlbecken

Die Ausführung ist rund, quadratischund rechteckig möglich.

VSG-Glas

Dichtungsmasse

Zierblende

Edelstahlbecken

Dichtung

VSG-Glas

Beton

FliesenmineralischeAbdichtungim Verbund

Dichtung

Zierblende

Dichtungsmasse

Beton

VSG-Glas

Dichtflansch

Dichtung

Zierblende

Folie

Dichtungsmasse

Abbildung 20: Unterwasserfenster (Schemazeichnung)

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sollten grundsätzlich in einer oder in beiden Längs-seiten in der Nähe der Absprungstellen und mög-lichst in der Mitte zwischen zwei Scheinwerfern soeingebaut werden, dass das Eintauchen der Sprin-ger etwa in Achse des Fensters erfolgt. Leitungenund Kanäle dürfen die Sicht durch das Fensternicht beeinträchtigen. Abgeschrägte Laibungenverbessern die Sichtverhältnisse.

Unterwasserfenster sind so anzuordnen, dass sie– in Freibädern ggf. unter Ausnutzung der Gelän-detopographie – von außen zugänglich oder übereinen Beobachtungsschacht erreichbar sind. Aufausreichenden Bewegungsraum ist zu achten.

UnterwasserbeschallungBei musikalisch unterstützten Wassersportveran-staltungen, wie z. B. Synchronschwimmen, ist eserforderlich, eine Unterwasserbeschallung zu in-stallieren.

Die Unterwasserbeschallung wird mit speziellen,dafür geeigneten Schallwandlern vorgenommen.Die Positionierung und Anzahl der entsprechendenSchallwandler ist so vorzunehmen, dass eine ho-mogene Schallpegelverteilung unter Wasser er-folgt. Darüber hinaus soll erreicht werden, dassder subjektiv wahrgenommene Schalldruckpegelunter Wasser dem Schalldruckpegel oberhalb desWassers entspricht. Weiterhin soll das Ansteue-rungsmanagement eine zeitlich synchrone Über-tragung der Audiosignale zwischen Unterwasser-beschallung und Beschallung oberhalb der Was-seroberfläche ermöglichen. Der Festeinbau vonUnterwasserlautsprechern wird technisch ähnlichwie bei einem Unterwasserscheinwerfer vorge-nommen.

UnterwasserkameraEine Unterwasserkamera (vgl. 66.50.100) kannvorgesehen werden für • die Athletenbeobachtung und • die computergestützte Erkennung von Ertrin-

kenden.

28.10.60Halterungen und BodenhülsenHalterungen für Schwimmbahnleinen, Trennseile,Wasserball-Spielfeldbegrenzungsleinen, mobile

Markierungen (wie z. B. Fehlstartleine, Becken-randschilder, Ständer für Rückenwendeanzeiger),für demontable Startsockel, demontable Anschlag-platten und Bügel-Wasserballtore sind aus Sicher-heitsgründen bündig einzubauen. Bodenhülsenwerden bei Nichtgebrauch mit Schutzkappen, dievon Unbefugten nicht abgenommen werden kön-nen, abgedeckt. Verankerungen dürfen eine vor-handene Abdichtung nicht beeinträchtigen.

Bei der Montage von Bodenhülsen muss das Ab-dichtungssystem berücksichtigt werden. Einwir-kende Kräfte auf die Hülsen müssen beachtet wer-den.

28.20 WettkampfausstattungGrundlage der nachfolgenden Ausführungen sinddie zum Zeitpunkt der Drucklegung geltenden Bau-und Ausstattungsanforderungen des DSV. Für in-ternationale Wettkämpfe können die Anforderun-gen an die Ausführung der beschriebenen Gerätegemäß den Wettkampbestimmungen der FINA vonden hier getroffenen Festlegungen abweichen.

28.20.10 StartsockelStartsockel sind formstabile Sportgeräte in orts-fester, ggf. in steckbarer Installation.

Standsicherheit• Startsockel benötigen eine feste Verankerung;

bei der Nutzung dürfen keine Schwingungsef-fekte auftreten.

• Die hohen Nutzungsbelastungen sind bei Kon-struktion und Montage zu berücksichtigen.

Lage• auf dem Beckenrand, in der Achse jeder

Schwimmbahn• Startsockelvorderkante 0,50 bis 0,75 m über

dem Wasserspiegel• Wassertiefe vor dem Startsockel mind. 1,80 m

auf einer Länge von 6,00 m

Absprungplatte• mindestens 0,50 x 0,50 m, Neigung zum Becken

5 bis 10°; bei Aufsatz eines verstellbaren Ab-stoßkeiles (Neigung ca. 30°) Verlängerung derAbsprungplatte auf ca. 0,75 m

20.00 Schwimm- und Badebecken80 |

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5

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thcisnaredroVthcisnanetieS

VorderansichtSeitenansicht

B Beispiel ohne StartkeilStufe hinten

A Beispiel mit StartkeilStufe seitlich

5

PSWPSW 8

7

6

5

4

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1

117

6

43

1

PSWPSW

1

2

34

5

6

7 1 1

1

2

3

4

5

6

7

8

Abbildung 21: Startsockel (Systemzeichnung)

1 Absprungplatte mind. 0,50 x 0,50 m, Oberfläche rutschsicher2 Startkeil verschiebbar um ca. 0,20 m, Oberfläche rutschsicher3 Bahnnummer vierseitig4 Vorder- und Seitenuntergriff

5 Auftrittspodest /-stufe (ggf. durchlaufende Startbank)6 Anschlagplatte7 Rückenstartgriff8 Startsockelstütze (Beispiel)

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• Oberflächen der Absprungplatte, des Abstoß-keils und des beckenseitigen vertikalen Platten -randes rutschhemmend (Bewertungsgruppe„C“)

• Absprungvorderkante in der Flucht über der In-nenseite der Anschlagwand des Schwimm -beckens

• Absprungkante gerundet, Radius 0,50 bis 0,80 cm, übrige Kanten leicht gefast

Griffmöglichkeiten• Griffmöglichkeiten für den Vorwärtsstart an

den Seitenflächen und an der Vorderseite derAbsprungplatte; die Griffe an den Seiten alsUntergriffe oder als Griffrohe mit einer Länge≥ 0,10 m und an der Stirnseite als Untergriff,mit einer Länge ≤ 0,40 m. Die Gesamtplatten-dicke beträgt im Bereich der Untergriffe max.4 cm, der Durchmesser der gerundeten Unter-griffkante 2 bis 3 cm.

• Edelstahlbügel für den Rückenstart, Durchmes-ser ca. 30 mm, anschlagwandbündig, mit ho-rizontaler und vertikaler Griffmöglichkeit; Höhe0,30 bis 0,60 m über dem Wasserspiegel

Nummerierung• Nummerierung deutlich sichtbar auf allen vier

Seiten. Die Nummer 1 bzw. 0 (bei zehn Schwimm -bahnen) befindet sich auf der Startseite, in Rich-tung Becken gesehen, rechts.

• Ziffernhöhe bei 50-m-Becken mind. 0,15 m, bei25-m-Becken mind. 0,12 m. Wenn die wasser-seitigen Startnummern durch temporär oderfest angebrachte Anschlagplatten bzw. Zeit-messmatten verdeckt werden, sind die Start-nummern auch auf den Anschlagplatten bzw.Zeitmessmatten aufzubringen.

Elektronische Anzeigeelemente• Elektronische Anzeigeelemente dürfen am

Startsockel installiert sein (siehe FINA FacilitiesFR 2.7).

• Bei überregionalen Wettkämpfen wird ggf. eineFehlstartkontrolleinrichtung benötigt.

28.20.20 Anschlag- und WendeplattenAnschlag- und Wendeplatten verlaufen bei hochliegendem Wasserspiegel entlang der Stirnwände

bis 0,30 m über der Wasserfläche und bestehenaus korrosionsbeständigen Metallen oder Kunst-stoff, gratfrei und rutsch- bzw. gleitsicher. Sie sindperforiert (Öffnungsweite – Schlitze, Löcher – ineiner Richtung nicht größer als 8 mm). Sie werdenin der Regel demontabel ausgebildet. Anschlag-platten müssen den Vorgaben für die Maßtoleran-zen für Beckenlängen (vgl. 25.30.30) und den For-derungen an Beckenteiler (vgl. 28.10.10) entspre-chen. Sie werden bündig mit der Innenseite derBeckenziel- bzw. -wendewand angebracht.

28.20.30 Elektronische ZeitmessmattenDie Zeitmessmatten bestehen nach dem derzeiti-gen Stand der Technik aus Kunststoff oder Metall.Ihre Oberfläche muss ebenso wie die Wendeflächedes Schwimmbeckens griffig sein, Ziellinien auf-weisen und den übrigen Anforderungen an die Be-ckenausbildung entsprechen. Die Matten weiseneine Höhe von 0,90 m und eine Breite von min-destens 2,40 m auf und reichen von 0,30 m überdem Wasserspiegel bis 0,60 m unter dem Wasser-spiegel. Ihre Dicke beträgt maximal 10 mm. Imeingebauten Zustand der Zeitmessmatten dürfendie Toleranzlängenmaße der Schwimmbahnennicht unterschritten werden.

28.20.40 Becken- und Wasserflächen-markierungen für Wettkämpfe

SchwimmstreifenDer Schwimmstreifen (Bahnlinie) befindet sich inder Mitte der Schwimmbahn auf dem Beckenboden.Er endet jeweils 2,00 m vor jeder Beckenstirnwandmit einem 1,00 m langen Querstreifen, 0,20 bis0,30 m breit. Die Länge des Schwimmstreifens beträgt damit 46,00 m im 50-m-Becken und 21,00 m im 25-m-Becken.

Die Breite des Schwimmstreifens beträgt 0,20 bis0,30 m; der Achsabstand bei wettkampfgerechtenSchwimmerbecken beträgt 2,50 m. Bei Variobeckenmit den Abmessungen 8,00 x 16,66 m und beiNichtschwimmerbecken bis zu 10,00 m Länge istauch ein Achsabstand von 2,00 m möglich.

Im Abstand von 15,00 m von den Stirnwänden er-hält der Schwimmstreifen eine Auftauchmarkierungin Form eines 0,50 m langen Querstreifens. Als

20.00 Schwimm- und Badebecken82 |

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1/2 ihres Durchmessers ins Wasser eintauchen.Dies gilt auch für die Anfangs- und Endbereiche.

Die Schwimmbahnleinen bestehen aus nicht dehn-baren, korrosionsbeständigen Seilen – üblicher-weise aus Edelstahl – mit dicht aneinandergereih-ten Schwimmkörpern (Durchmesser 8 bis 15 cm)und zwei Einhängevorrichtungen, von denen einemit einem Spannschloss bestückt sein muss.

Als Schwimmkörper sind durchbrochene, möglichstselbst schwimmende, bruchfeste Scheibenkörper(Loch- bzw. Schlitzgröße 8 mm) empfehlenswert.

Die wasserresistente, ausbleichfeste Farbe derSchwimmkörper muss sich deutlich erkennbar vonder Beckenwasserfarbe abheben. Um das Ende derBahn anzuzeigen, erhalten diese Schwimmkörperauf 5,00 m Länge vor jeder Wendefläche eine andere Farbe als auf der restlichen Strecke. EineMarkierung in der Mitte der Bahnlänge durch Einsatz einiger andersfarbiger Schwimmkörper –ca. 0,50 m – empfiehlt sich. Schwimmbahnleinen,ihre Befestigungen und die Spannvorrichtungenund Sicherheitsschloss müssen einer Zugkraft von15 kN standhalten. An jeder Schwimmbahnleine

20.00 Schwimm- und Badebecken | 83

Verschiedene Möglichkeitender Perforierung mit 8 mm

Zeitmessmatte2,40 x 0,90 m 3

35

30

30

30

WSP

Startsockel

Abbildung 22: Anschlagplatte und Blende vor dem Startsockel

Varianten für Anschlagplatten:1. Nennlänge 2,00 m (1,00 m) + 0,50 m vor dem Startsockel2. Nennlänge 2,50 m in Schwimmbahnbreite

Farbe ist für den Schwimmstreifen schwarz, beiweißer Beckenauskleidung auch dunkelblau zuverwenden.

ZiellinieDie Ziellinie liegt in der Achse des Schwimm -streifens und verläuft senkrecht auf der ganzenHöhe der Beckenstirnwände (vgl. Abbildung 22).Sie ist 0,20 bis 0,30 m breit und hat einen 0,45bis 0,55 m langen Querstreifen, dessen Achse 0,25bis 0,35 m unter dem Wasserspiegel verläuft. Aufeiner installierten Zeitmessmatte muss die Ziellinieebenfalls vorhanden sein. Als Farbe ist für Ziellinienschwarz, bei weißer Beckenauskleidung auch dun-kelblau zu verwenden.

SchwimmbahnleinenSchwimmbahnleinen bilden auf der gesamtenSchwimmbahnlänge die seitlichen Begrenzungenzwischen den einzelnen Schwimmbahnen sowiezwischen den beiden äußeren Bahnen und demBeckenrand die Begrenzung zum Sicherheitswas-serstreifen – nur bei 16,66 und 21,00 m breitenBecken. Die Leinen dienen außerdem der Wellen-beruhigung. Die Schwimmmbahnleinen müssenauf ganzer Bahnlänge mindestens 1/3 bis maximal

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20.00 Schwimm- und Badebecken84 |

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15-m-Marke

Tre

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Detail A

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21.00

Detail Abl

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blau

gelb

gelb

gelb

blau

grün

blau

grün

8 7 6 5 4 3 2 1

Draufsicht Becken 21,00 x 50,00 mStartseite

6030

A

B

2,40

90

C

B

A

Startsockel

WSP

WSP

Start- und Wendewand mit Zeitmessmatte

Start- und Wendewand

Abbildung 23: Schwimmbahnmarkierungen (Bahn- und Ziellinien, Schwimmbahntrennleinen)

A Breite der Bahnlinie................................................................................................0,25 m ± 0,05 mB Länge des Querbalkens an den Stirnwänden .................................................................0,50 m ± 0,05 mC Tiefenlage der Achse des Querbalkens unter dem Wasserspiegel .......................................0,30 m ± 0,05 mD Länge des Querbalkens auf der Beckensohle.................................................................1,00 m ± 0,00 mE Achsabstand der Schwimmstreifen .............................................................................2,50 m ± 0,05 mF Abstand des Querbalkens auf der Beckensohle von der Stirnwand .....................................2,00 m ± 0,05 mG Bei 50-m-Becken Querlinien auf der Beckensohle 15,00 m von jedem Ende des Beckens.........0,50 m

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20.00 Schwimm- und Badebecken | 85

Draufsicht

Vorderansicht

Seitenansicht

grün

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Breite mind. 10,00 bis max. 20,00 m

min

d. 1

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m

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2-m-Linie rot

Torlinie weiss

5-m-Linie gelb

Mittellinie weiss

5-m-Linie gelb

2-m-Linie rot

Torlinie weiss

90

90

90

3,00

mind. 1,66 m

Abbildung 24: Wasserballspielfeld

Becken: 21,00 x 50,00 m

Internationales WasserballspielfeldAbmessung: 20,00 x 30,00 mWassertiefe: mind. 1,80 m, empfohlen 2,00 m

Markierungen der SpielfeldbegrenzungsleinenTorlinie weiss2-m-Linie rot5-m-Linie gelbzwischen den 5-m-Linien grünMittellinie weiss

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muss ein Sicherheitszwischenstück mit einerBruchkraft von (7,5 ± 1,2 kN) angebracht werden.

Für Schwimmwettkämpfe nach FINA-Regeln sindbei achtbahnigen Schwimmerbecken die erforder-lichen Schwimmkörper für die neun Trennleinenin den Farben 2 x grün (Randbahnen), 4 x blau, 3 x gelb (Mittelbahnen) zu verwenden. Die 5-m-End- bzw. Anfangsstrecken aller Leinen erhaltendie roten Schwimmkörper (vgl. Abbildung 23).

Zum Transport der Schwimmbahnleinen dienenTransportwagen mit festen Aufrolltrommeln fürmehrere Leinen oder mit einhängbaren Trommelnfür Einzelleinen, ggf. für zwei Leinen. Eine Alter-native bieten fest eingebaute Trommeln oder orts-feste Auffangbehälter unter dem Beckenumgang.Durch verschließbare, nach Möglichkeit wasser-dichte Öffnungen in der Beckenumgangsdeckewerden Schwimmbahnleinen hochgezogen bzw.abgelassen.

Am Becken werden die Schwimmmbahnleinen inHaltern, die in der Beckenwand, in der Überlauf-schräge oder auf dem Beckenumgang montiert seinkönnen, befestigt. Für den Übungsbetrieb könnenggf. Schwimmbahnleinen mit weniger wellenberu-higenden Schwimmkörpern – z. B. kugelförmig –Verwendung finden. Die Qualitäts- und Sicherheits-anforderungen sind jedoch einzuhalten.

FehlstartleineDie Fehlstartleine besteht aus einem korrosions-beständigen Seil (üblicherweise Kunststoffseil)mit im Abstand von jeweils 0,50 m wechselnden,kontrastierenden Farbmarkierungen (Fähnchenoder Kunststoffkörper). Sie wird 15,00 m von denStartsockeln entfernt in 1,20 m Höhe über derWasseroberfläche zwischen am Beckenrand in Bo-denhülsen befestigten Edelstahl-Ständern mitSchnelllösevorrichtung gespannt.

RückenwendeanzeigerDer Rückenwendeanzeiger besteht aus einer be-flaggten Leine, die 5,00 m vor jeder Wende in 1,80 m Höhe über der Wasserfläche zwischen amBeckenrand in Bodenhülsen befestigten Edelstahl-Ständern gespannt ist.

28.30 WasserballspielfeldDie Maße des Wasserballspielfeldes betragen fürMänner 20,00 x 30,00 m und für Frauen 17,00 x25,00 m. Sie sind für Übungszwecke bis auf 8,00x 20,00 m reduzierbar. Der Abstand zwischen Tor-linie und stirnseitigem Beckenrand beträgt beimBügeltor (zum Einhängen am Beckenrand) in 25-m-Becken mindestens 0,70 m, bei freischwimmen-dem Wasserballtor mindestens 2,00 m (vgl. Ab-bildung 24). Die Befestigungen erfolgen üblicher-weise im Beckenrand versenkt in Bodenhülsen.

Für das Wasserballspielfeld werden folgende Farb-markierungen am Beckenrand und einsteckbareFähnchen oder farbige Schwimmkörper an beidenlängsseitigen Spielfeldleinen benötigt:• Torlinie (weiß),• 2-m-Linie (rot),• 4-m-Linie (gelb),• 7-m-Linie (grün), • Mittellinie (weiß).

Spielfeldbegrenzungsleinen für das Wasserball-spielfeld (vgl. Abbildung 24) bestehen aus korro-sionsbeständigen Seilen (üblicherweise Kunst-stoffseilen) mit Schwimmkörpern (Kugelform, kräf-tige Farben) und den notwendigen Vorrichtungenzum Verspannen am Beckenrand. Sie werden inzwei Teilen jeweils von Toraußenseite zu Torau-ßenseite gespannt und jeweils 0,30 m hinter derVorderkante des Tors (Torlinie) mit Karabinerhakenin Halteringen befestigt. Bei Beckenbreiten unter21,00 m bzw. unter 18,00 m bildet der Beckenranddie Spielfeldbegrenzung.

Die Wassertiefe beträgt 2,00 m; im Ausnahmefallsind auch 1,80 m möglich.

Anforderungen an Wasserballtore• Die Breite beträgt 3,00 m im Lichten; die Un-

terkante der Ouerlatte befindet sich bei Was-sertiefen über 1,50 m 0,90 m über der Wasser-oberfläche, bei weniger als 1,50 m Wassertiefe2,40 m über dem Beckenboden.

• Torpfosten und Querlatte besitzen einen recht-eckigen Querschnitt und sind auf der Vorderseite(Torlinie) mit kontrastierenden, jeweils 75 mmlangen Farbabschnitten versehen. Als Konstruk-

20.00 Schwimm- und Badebecken86 |

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tionen stehen Bügeltore zum Einhängen amBeckenrand oder Schwimmtore mit Schwimm-körper zur Auswahl.

• Die Maschenweite der biegsamen Netze beträgtca. 0,10 m.

Zum Schutz der Zuschauer sowie der Wand- undGlasflächen sind im Bedarfsfall Ballfangnetze vor-zusehen.

28.40 Wasserflächen für Synchron schwimmenFür eine wettkampfgerechte Wettkampfstätte fürdas Synchronschwimmen gelten folgende Min-destvoraussetzungen:

PflichtFür die Disziplin „Pflicht“ werden zwei Wasserflä-chenbereiche von je 10,00 x 3,00 m benötigt. EinBereich muss mindestens 3,00 m, der andere min-destens 2,50 m tief sein. Beide Bereiche könnenmit der 10,00 m langen Seite direkt an der Be-ckenwand liegen; der Abstand von der Beckenwanddarf nicht größer als 1,50 m sein.

KürFür die Disziplin „Kür“ wird eine Wasserfläche vonmindestens 12,00 x 25,00 m benötigt, davon 12,00x 12,00 m mit einer Mindesttiefe von 2,50 m; dasBecken sollte mindestens 1,80 m tief sein. Wennkeine Bodenmarkierungen (Bahnen) vorhandensind, müssen diese eingerichtet werden.

Anmerkung: Die Wassertemperatur muss 26 °C +/-1 °C betragen. Weiterhin sollen eine Musiküber-tragungsanlage, die Anschlussmöglichkeiten fürÜber- und Unterwasserbeschallung sowie Video-aufnahme- und Abspielgeräte vorhanden sein.

20.00 Schwimm- und Badebecken | 87

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Eingangsbereich

Umkleidebereich

Sanitärbereich

Schwimmhalle

Beckenbereich

Ergänzende Einrichtungen

Übersicht der Orientierungswerte für Hallenbäder

91

93

97

101

111

111

116

30.00 Objektplanung Hallenbäder

30.00 Objektplanung Hallenbäder

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30.00 Objektplanung Hallenbäder 90 |

Sanitär-bereich

Geräte

Be

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Anliefe-rung

Ga

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no

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Sa

un

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Ga

stro

no

mie

Ga

stro

no

mie

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Ga

stro

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mie

Ba

db

ere

ich

WasserflächenSportbereich

Eingangsvorplatz

Eingangshalle

WC

Sani

SM

Technik

Zuschauer-garderobe

Verwaltung

Personal

Kontrolle

Umkleiden

Sanitär-bereich

Sauna

TerrasseSauna SpaSpa

WasserflächenFreizeitbad

SonnenterrasseFreizeitbad

Sportbad Mindestprogramm

Ergänzungsbereich Sport- und Freizeitbad

Direktzugang

SM = Schwimmmeisterraum

Sani = Sanitätsraum

Abbildung 25: Funktionsschema Sport- und Freizeitbad – Raumzuordnung

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31.00 Eingangsbereich

Der Eingangsbereich besteht aus dem Eingangs-vorplatz und der Eingangshalle. Größe und Aus-stattung sind von der Art, Größe und Nutzung desBades abhängig. Vom Eingangsvorplatz führt derWeg des Besuchers über einen Windfang zur Ein-gangshalle. Von dort können u. a. erreicht werden:• die Schwimm- und Badebecken über Umklei-

de- und Sanitärbereich,• ein externes Restaurant, bzw. der externe Teil

eines Restaurants, • Zuschaueranlagen, • eine externe Sauna und medizinische Bäder, • Unterrichts- und Besprechungsraum, • sonstige Dienstleistungsbetriebe,• Verwaltungsräume (z. B. für die Abrechnung)

und Personalräume.

Bei der Gestaltung und Zuordnung der einzelnenBereiche und Räume ist zu beachten, dass• vor dem Kontrollsystem ein ausreichender Stau-

raum für Gruppen zur Verfügung steht, • Warteplätze eine ruhige Lage haben, möglichst

mit Einblick in den Beckenbereich, • eine übersichtliche Anbindung des Ergänzungs-

bereichs erfolgt.

31.10 EingangsvorplatzDer Eingangsvorplatz sowie Fußwege von den Stell-plätzen (Pkw, Schulbusse, Fahrräder) und Halte-stellen des Öffentlichen Personennahverkehrs(ÖPNV) sollen befestigt, entwässert und beleuchtetsein. Die Ausstattung des Vorplatzes umfasst z. B.Sitzgelegenheiten, Fahnenstange, Ausstellungs-vitrinen und Papierkörbe. Auf eine einladende Ge-staltung ist Wert zu legen. Bei der Planung derBeleuchtungsanlage ist die Richtlinie DGfdB R 66.01 „Beleuchtungstechnik in Bädern“, Ab-schnitt 7 „Anforderung an die Außenbeleuchtung“,zu beachten.

31.20 EingangshalleDer Zugang zum Gebäude muss barrierefrei sein.Wenn Stufen nicht zu umgehen sind, ist zusätzlicheine Rampe mit einer Breite von mindestens 1,20 m mit maximal 6 % Steigung oder eine me-

chanische Aufstiegshilfe nach DIN 18 040 vorzu-sehen. Eingangstüren sollten berührungslos selbst-ständig oder von Besuchern mit Behinderungenüber Schalter zu öffnen sein. Zur Verringerung desReinigungsaufwandes ist auf eine ausreichend di-mensionierte Sauberlaufzone zu achten.

Die Eingangshalle ist Warte- und Versammlungs-raum sowie Informationszentrum. Sie soll in Größe,Gestaltung und Ausstattung dieser Aufgabe ent-sprechen. Eine Einblickmöglichkeit in den Innen-raum der Schwimmhalle ist anzustreben. Ergän-zende Betriebsbereiche wie Cafeteria oder Res-taurant, Sauna und Fitness-Studio sollen von derEingangshalle möglichst direkt erreichbar sein.Wenn sie eigenständig betrieben werden, mussaber sichergestellt sein, dass ihre Betriebszeitennicht durch die des Bades eingeschränkt werden.

31.20.10 Grundfläche der EingangshalleDie Grundfläche der Eingangshalle beträgt 0,15bis 0,25 m2 je m2 Wasserfläche in Abhängigkeitvon der Badgröße und der Freizeitorientierung.Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,75 m(Landesbauordnungen beachten). Der Grundflächeder Eingangshalle sind zuzuschlagen:• Windfang (ca. 5 m2); • Kassenraum, Kassentheke oder automatische

Kassenanlage (ca. 5 m2); wird eine Verkaufs-oder Informationsfläche vorgesehen, erhöhtsich der Flächenbedarf;

• Toiletten (1 Sitz für Damen sowie 1 Sitz und 1 Urinal für Herren).

Der Bedarf für eine externe Gastronomie ist ggf.zusätzlich zu berücksichtigen.

31.20.20 Ausbau der EingangshalleAlle Türen müssen schwellenlos sein. Die Haupt-eingangs- und Ausgangstüren (Fluchtwegbreiteeinhalten!) sind nach außen aufschlagend mitSelbstschließer und Feststeller auszuführen. Ka-russell- und Pendeltüren sind ungeeignet. Türenmüssen gegen Witterungseinflüsse durch ein aus-reichend großes Vordach geschützt sein; bei meh-reren Türen ist eine Trennung in Aus- und Eingangsinnvoll.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 91

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Weitere Anforderungen:• Decken schallschluckend, wartungsfrei und

formbeständig• Boden: rutschhemmender Belag (vgl. GUV-

R 181), verschleißfest (hohe Abriebfestigkeit),leicht zu reinigen. Widerstandsfähigkeit gegen-über chemischen Angriffen (z. B. Reinigungs-mittel, Streusalz)

• Wand: strapazierfähiges, leicht zu reinigendesMaterial bis zu 2,00 m Höhe

• Beleuchtung nach DGfdB R 66.01 und 66.07sowie DIN EN 12 464-1 „Beleuchtung von Ar-beitsstätten“

31.20.30 Ausstattung der Eingangshalle Die Eingangshalle wird ausgestattet mit:• Warteplatz mit Sitzgelegenheiten und Papier-

körben,• verschließbarem Schaukasten,• Ausstellungsvitrinen für Badeartikel oder an-

dere Objekte,• Wertsachenfächern (im Bad insgesamt ca.10%

der Anzahl der Garderobenplätze) und Aufbe-wahrungsfächern für Sturzhelme nach Bedarf.

31.30 Kasse und KontrolleKassen- und Kontrollbereiche in Bädern sind fürden Betriebsablauf von besonderer Bedeutung.Die Bedienungs- und Kundenfreundlichkeit dergesamten Kassenanlage ist ein wesentliches Aus-wahlkriterium.

Es wird empfohlen, im Vorfeld der Projektplanungmit dem Betreiber gemeinsam festzulegen, welcheKassen- und Tarifzonen in dem Bad zu berücksich-tigen sind. Hierauf ist die funktionale Zuordnungder einzelnen Tarifbereiche mit ihren Zugangskon-trollen abzustimmen. Weiterhin ist festzulegen,ob Zusatzangebote in dem Bad ggf. bargeldlosüber ein in das Kassensystem integriertes Systemermöglicht werden sollen. Auf eine Kompatibilitätdes Kassensystems mit anderen EDV-gestütztenSystemen des Badbetreibers ist zu achten.

Für Bäder mit einem umfangreichen Angebot (z. B. Kurse, Wellness-Angebote), das eine indi-viduelle Kundenansprache erfordert, ist eine per-sonenbesetzte Kassenanlage zu empfehlen. Zur

Unterstützung kann ein automatisches Kassen-system vorgesehen werden. Das Kassensystemsollte folgende Aufgaben erfüllen:• Kassieren des Eintrittsentgeltes (auch bargeld-

los),• Zu- und Ausgangskontrolle im Zentralbereich

bzw. in unterschiedlichen Tarifzonen (Bad/Sauna etc.),

• bargeldloser Zahlungsverkehr (Gastronomie/Fitness etc.),

• ggf. Belegung von Garderobenschränken undWertfächern.

Der Kassenbereich sollte so angeordnet werden,dass sich die Wege der Besucher nicht kreuzen.Auf die ergonomischen Belange der Kassenarbeits-plätze ist in besonderem Maße Rücksicht zu neh-men. Kassenplätze sind Arbeitsplätze; sie sind hin-sichtlich ihrer Beleuchtung, Belüftung und Behei-zung entsprechend auszulegen und insbesonderezugfrei zu gestalten.

Die Kassenzone kann ggf. durch einen Verkaufs-bereich ergänzt werden. Vor dem Kassentresen istein ausreichender Stauraum zu schaffen, der denAnforderungen in Starklastzeiten gerecht wird.Dies gilt sowohl für die Zugangsseite als auch fürdie Ausgangsseite, da hier ebenfalls mit zeitlichbegrenzten hohen Anforderungen gerechnet wer-den muss. Im Ideal fall ist der Eingangsbereich sozu gestalten, dass er sich ändernden betrieblichenRahmenbedingungen ohne größere Umbaumaß-nahmen flexibel angepasst werden kann.

31.40 PersonalbereichZum Personalbereich gehören – abhängig auchvon der Nutzung und Größe des Bades sowie derAnzahl der im Bad Beschäftigten – Umkleide-,Wasch-, Toilettenräume und ein Aufenthaltsraummit der Möglichkeit, Essen erwärmen zu können.Der Personalbereich ist nach den Vorgaben dergültigen Arbeitsstättenverordnung zu bemessenund auszustatten.

31.50 VerwaltungsraumIn Bädern sollte ein Verwaltungsraum vorhandensein, dessen Größe davon abhängt, welche der bä-dertypischen Verwaltungsaufgaben im Bad selbst

30.00 Objektplanung Hallenbäder 92 |

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oder außerhalb, an zentraler Stelle, erfolgen sol-len. Die Mindestgrundfläche dieses Raumes beträgt12 m2. In größeren Bädern sind ggf. mehrere Räu-me mit unterschiedlichen Funktionen erforderlich.Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m;der Einbau eines Tresors wird empfohlen.

31.60 AufzügeWenn Aufzüge vorgesehen werden, gelten hierfürfolgende Regelwerke:• Gerätesicherheitsgesetz (GSG)• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)• Verordnung über Aufzugsanlagen mit Allgemei-

ner Verwaltungsvorschrift (AufzV)• DIN EN 81-1: Sicherheitsregeln für die Kon-

struktion und den Einbau von Aufzügen (Teile1 bis 3)

Die Anforderungen an Boden- und Wandbelägegemäß Abschnitt 31.20 gelten sinngemäß.

32.00 Umkleidebereich

Die Größe des Umkleidebereichs muss in Abhän-gigkeit der zu erwartenden Besucherfrequenz, derWasserfläche und des angestrebten Komforts ge-plant werden.

32.10 Funktion des UmkleidebereichsDer Zugang zum Umkleidebereich erfolgt in derRegel über das Kassen- und Kontrollsystem. DerUmkleidebereich sollte eingeschossig in der Ebenedes Beckenumganges liegen und bedarfsgerechtvariabel nutzbar sein. Der Umkleidebereich bestehtaus: • Umkleideplätzen in Wechselkabinen und Um-

kleideplätzen in Sammelumkleideräumen,• Garderobenplätzen in Form von abschließbaren

Garderobenschränken,• in Reihen zusammengefassten Wechselkabinen

mit auf der Barfußseite unmittelbar zugeord-neten Garderobenschränken,

• Sammelumkleideräumen mit Garderoben-schränken und Bänken,

• einem Bereich mit Wechsel- bzw. Einzelkabinenund Garderobenschränken mit Umkleidebänkenals Mischform.

Umkleide- und Garderobenplätze können wie inAbbildung 26 dargestellt einander zugeordnetwerden.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 93

ST

IEF

ELG

AN

G

BA

RF

US

SG

AN

GB

AR

FU

SS

GA

NG

ST

IEF

ELG

AN

G

GROSSKABINEN

ST

IEF

ELG

AN

G

BA

RF

US

SG

AN

G

Abbildung 26: Garderobensysteme

C: Umkleidebereich Mischform

A: UmkleidebereichWechselkabinen mit Garderobenschränken

B: Sammelumkleide

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Im Umkleidebereich sind Türen mit freier Durch-gangsbreite von mindestens 0,90 m vorzusehen(ausgenommen davon sind Kabinentüren).

Der Umkleidebereich wird auf der Zugangsseiteüber den Stiefelgang erschlossen und über denBarfußgang in Richtung Sanitärbereich verlassen.Der Übergang von der Stiefel- zur Barfußzone er-folgt über Wechselkabinen oder den Sammelum-kleideraum. In Sammelumkleideräumen könnenBänke vor den Garderobenschränken stehen oderunabhängig von diesen. An den Zugängen der Sam-melumkleiden ist ein Sichtschutz vorzusehen.

Für Behinderte soll der Weg von den Kabinen überden Sanitärbereich zum Beckenbereich möglichstkurz sein.

Weitere Ausstattung des Umkleidebereichs: • Auswringbecken für die Badekleidung• Frisierplätze mit Haartrocknern (Abgangsgar-

derobe) im Bereich des Stiefelganges • Lagermöglichkeit für behindertengerechte

Geräte

32.20 Größe des Umkleidebereichs32.20.10 Umkleideplätze und

GarderobenschränkeDie Anzahl der Umkleideplätze und Garderoben-schränke ist in Abhängigkeit von der Wasserflächezu bestimmen. Den Orientierungswerten für einsportorientiertes Hallenbad liegt eine Badezeitvon etwa 1½ Stunden zugrunde. Bei längerer oderunbegrenzter Badezeit oder bei besonderen Nut-zungscharakteristika (besondere freizeitorientierteAusstattung, Kursangebote, Gruppenschwimmenusw.) ist es notwendig, die Anzahl der Gardero-benplätze zu erhöhen.

Die Grundlagen der Ermittlung des Bedarfs an Um-kleideplätzen und Garderobenschränken sind inKapitel 14.30 beschrieben.

Anzahl NG der Garderobenschränke:• Sportorientiertes Hallenbad:

NG = WF0,8 Garderobenschränke/m2

• Freizeitbad: NG = WF0,9 Garderobenschränke/m2

Anzahl NU der Umkleideplätze:• Sportorientiertes Hallenbad:

NU = WF0,58 Umkleideplätze/m2

• Freizeitbad: NU = WF0,6 Umkleideplätze/m2

Je nach Nutzungsangeboten eines Hallenbadeswerden zur Festlegung der Zahl der Garderoben-schränke bzw. der Umkleideplätze Werte zwischenden beiden Linien der Abbildungen 27 und 28 ge-wählt. Die Aufteilung der Umkleideplätze und Gar-derobenschränke auf Sammelumkleiden und Wech-selkabinen wird nach der Nutzungscharakteristikdes Bades vorgenommen.

Abbildung 28: Bedarf an Umkleideplätzen fürsportorientierte Hallen- und für Freizeitbäder

80

70

60

50

40

30 Wasserfläche des Bades in m2

Freizeitbad

Hallenbad

Umkl

eide

plät

ze

400 600 800 1000 1200 1400 1600

Abbildung 27: Bedarf an Garderobenschränken fürsportorientierte Hallen- und für Freizeitbäder

800

700

600

500

400

300

200

100

0Wasserfläche des Bades in m2

Freizeitbad

HallenbadGa

rder

oben

schr

änke

400 600 800 1000 1200 1400 1600

30.00 Objektplanung Hallenbäder 94 |

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Anzahl der SammelumkleidenJedes Schwimmbad mit Gruppennutzung solltemindestens zwei Sammelumkleiden mit Lehrerka-bine und mit jeweils 30 Garderobenschränken so-wie eine Banklänge von ca. 10,00 m haben.

SanitäreinrichtungenIn Umkleideräumen sind Auswringbecken undWaschbecken an Frisierplätzen nach Bedarf vor-zuhalten. Weiterhin soll ein Putzmittelraum (etwa2 m2) in den Umkleidebereich integriert werden.Dessen lichte Höhe beträgt mindestens 2,50 m.Für die Einbauten gelten folgende Mindestmaße:

32.20.20 Abmessungen im UmkleidebereichWechselkabine• 1,00 m breit (Achsmaß) • 1,25 m tief (Achsmaß)• Kabinenwand mind. 2,00 m hoch

Bei Abweichung von der Rechteckform ist ein Be-wegungsraum von 1,25 m Länge sicherzustellen.

Familienumkleidekabine (Wechselkabine)• 1,60 m breit (Innenmaß)• 1,25 m tief (Innenmaß)• Kabinenwand mind. 2,00 m hoch

Umkleidekabine für Menschen mit Behinderungen• 2,45/1,95 m breit (Innenmaß mit/ohne Gar de -

robenschränken) • 1,50 x 1,50 m freie Bewegungsfläche• Kabinenwand mind. 2,00 m hoch • Türbreite ≥ 0,90 m im Lichten (Tür nicht nach

innen aufschlagend)

Garderobenschrank• 0,30 bzw. 0,33 m breit (Achsmaß) • 0,50 m tief (im Lichten) • 1,80 m hoch (bei Einzelschränken) • 0,90 m hoch (Ausnahmen bei Doppelschränken)

Grundsätzlich sollen Garderobenschränke als Ein-zelschränke vorgesehen werden. Als Ausnahmensind Doppelschränke möglich, z. B. in Sammel-umkleiden. Bei vorgelagerter Bank (in Sammel-umkleiden) sind auch Schrankhöhen von 1,40 mmöglich, jedoch keine Doppelschränke.

Für Menschen mit Behinderungen sind die Garde-robenschränke 0,50 m breit, ca. 1,30 m hoch undmit dem Rollstuhl unterfahrbar vorzusehen.

Umkleidebank• mind. 0,25 m Sitztiefe und zusätzlich 0,05 m

Abstand zwischen Hinterkante Bank und Wandoder Schrank

• 0,45 m Sitzhöhe• Banklänge ca. 10,00 m

Wertsachenfach• 0,20 m breit • 0,20 m tief • 0,20 m hoch

Helmfach• 0,50 m breit • 0,50 m tief • 0,50 m hoch

Frisierplatz (Bewegungsfläche)• 1,00 m breit (Achsmaß)• 1,00 m tief• Ein Frisierplatz soll mit einem Rollstuhl benutzt

werden können.

Abstände der EinbautenFür die Abstände der Einbauten untereinander(von Vorderkante zu Vorderkante) gelten folgendefreie Mindestdurchgangsmaße:• Gangbreiten vor Umkleidekabinen

und zwischen gegenüberliegenden Garderobenschränken......................1,25 m

• Haupterschließungsgänge auf der Stiefel- und Barfußgangseite ............1,50 m

• Gangbreiten in Sammelumkleiden ......1,50 m

Der Haupterschließungsgang verbreitert sich beiAnordnung von Fönen, Waschbecken, Auswring-becken und ähnlichen Einrichtungen (die erfor-derliche Fluchtwegbreite ist zu beachten) auf 2,00 bis 2,50 m. Alternativ kann die Anordnungin Nischen ohne Verbreiterung erfolgen.

Raumhöhe im Umkleidebereich• im Lichten mind. 2,50 m • empfohlen 2,75 m

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 95

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32.30 Ausbau des UmkleidebereichsDer Bodenbelag muss folgende Anforderungen er-füllen:• Verschleißfestigkeit (hohe Abriebfestigkeit),• Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen

Reinigungsmitteln bei gleichzeitig leichter Rei-nigungsmöglichkeit,

• Rutschhemmung entsprechend Bewertungs-gruppe „B” nach GUV I 8527.

Zur Entwässerung ist die Bodenoberfläche mitgleichmäßigem Gefälle, mindestens 2 %, auszu-bilden. Größere Gefälleunterschiede sollten ver-mieden werden. Die Oberflächentemperatur auf der Barfußseite sollte etwa 22 °C betragen (vgl.63.20.20).

Die Rutschhemmung des Bodenbelages kanndurch möglicherweise noch vorhandene Bauver-schmutzung (z. B. Kunststoffverfugungsrückstän-de), durch die Reinigungsmethode und durch dieVerwendung nicht geeigneter Reinigungsmittelnegativ beeinflusst werden.

Für die Wände ist bis in 2,00 m Höhe feuchtigkeits-beständiges, leicht zu reinigendes Material vor-zusehen. Für die Decke wird gefordert: • Wartungsfreiheit, • Formbeständigkeit, • Feuchtigkeitsresistenz,• schallschluckende Eigenschaften.

Eine abgehängte Konstruktion ermöglicht die Un-terbringung von Beleuchtungs-, Lüftungs- undBeschallungsanlagen. Sie erleichtert Revisionenund ggf. erforderliche Reparaturen an diesen Ein-bauten; entsprechende Revisionsöffnungen sindvorzusehen. In Sammelumkleiden sollte die ab-gehängte Decke auch für besondere mechanischeEinflüsse ausgelegt sein.

32.40 Abdichtung von Böden und WändenDie Umkleiden werden entsprechend des einge-tragenen Schleppwassers und der Reinigungsin-tervalle mit nicht zu unterschätzenden Wasserein-trägen belastet. Insofern ist eine entsprechendeAuslegung der Abdichtungssysteme entsprechend33.40 erforderlich.

32.50 Ausstattung des UmkleidebereichsTrennwände, Türen und Türbeschläge sowie Kabi-nen und Garderobenschränke sind aus stabilem,kratzfestem, korrosions- und nässebeständigemMaterial herzustellen. Alle Einbauteile müssen Be-ständigkeit gegenüber Reinigungsmitteln undAbsprit zen aufweisen. Reinigungswasser sollte ab-fließen können. Die Standsicherheit der Anlagenist zu gewährleisten.

Garderobenschränke stehen zweckmäßigerweiseauf Vollsockeln, Höhe ≥ 0,15 m (z. B. Beton mitkeramischer Verkleidung), mit Hohlkehle als An-schluss zum Raumboden. Garderobenschränke soll-ten mit Öffnungen zur natürlichen Be- und Ent-lüftung ausgestattet werden.

1,50

> 9

0

1,95

51,

50355

> 9

0

2,10

51,

505

50

1,50

A: Behinderten-Umkleidekabine mit Garderoben-schränken

B: Behinderten-Umkleidekabine ohne Garderoben-schränke

Abbildung 29: Umkleidekabine für Menschen mitBehinderungen

30.00 Objektplanung Hallenbäder 96 |

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Türen und Schlösser von Garderobenschränken be-nötigen einen hohen Aufbruchwiderstand. ScharfeKanten und Grate sind zu vermeiden. Die Einrich-tung eines Garderobenschrankes besteht aus einerAblage sowie Garderoben- und Taschenhaken.

In Sammelumkleideräumen, deren Nutzung über-wiegend für Vereine und Schulen vorgesehen ist,kann die Hälfte der erforderlichen Garderoben-schränke auch als Doppelschränke ausgeführt wer-den. Sammelumkleideräume müssen verschließbarsein.

Wechselkabinen zwischen Stiefel- und Barfußgangerhalten zwei verriegelbare Türen (mit Türan-schlagbegrenzer), eine freitragende Sitzgelegen-heit, eine Ablage, mindestens zwei Garderoben-haken und ggf. einen kratzfesten Spiegel. Bei denEinbauten ist zur Bodenreinigung eine ausreichen-de Bodenfreiheit einzuhalten.

33.00 Sanitärbereich

33.10 Funktion des Sanitärbereichs33.10.10 DuschbereicheDer Duschbereich dient der Körperhygiene und hatsomit auch einen Einfluss auf die Qualität desSchwimm- und Badebeckenwassers. Lage und An-ordnung der Duschräume sollten so gewählt sein,dass sie für jeden Badegast eindeutig und einfachzu erreichen sind. In reinen Sportbädern könnendie Wegebeziehungen aus den Umkleiden in dieSchwimmhalle direkt durch die geschlechterge-trennten Duschzonen angeordnet werden.

In den eher gesundheits- und freizeitorientiertenBädertypen haben sich Wegebeziehungen bewährt,die an den Duschzonen vorbeiführen. Diese solltenaber so angelegt sein, dass jeder Badegast durchdie funktionale Zuordnung angehalten wird, vordem Benutzen des Bades die Duschen zu nutzen.

Duschen werden zweckmäßig in Reihen angeordnetund sollten durch Schamwände bzw. Raumzuord-nungen so angeordnet sein, dass ungewollte Ein-

blicke von außen unterbunden sind. In jedemDuschraum sind mindestens zwei Duschstellen miteinem Sichtschutz auszustatten. Zur besseren Rei-nigung sollte für Trennwände eine Bodenfreiheitvon 0,20 bis 0,25 m vorgesehen werden, möglichstals stützenfreie Hängekonstruktion. Fußstützen,Handgriffe und Seifenablagen werden nach Bedarfausgeführt. In größeren Bädern sollten die Dusch-zonen geteilt werden, um in Schwachlastzeiten Be-reiche aus der Nutzung herauszunehmen (Reini-gungsaufwand) bzw. sie bestimmten Nutzergruppen(Schulen/Vereine) zuordnen zu können.

Den Duschen werden in der Vorzone des Duschbe-reichs ausreichende offene Ablageflächen zuge-ordnet, die aus besonders resistenten Materialienbestehen müssen. Spritzwassergeschützte Ablagenund Handtuchhalter sind vorzusehen. Duschzonenfür mobilitätseingeschränkte Besucher solltenmindestens ca. 1,20 x 1,20 m Bewegungsräumehaben. Haltegriffe, Fußrasten und ggf. Sitzgele-genheiten sollten vorhanden sein. Duschzonen fürRollstuhlfahrer haben einen Bewegungsraum von1,50 x 1,50 m.

33.10.20 WC-AnlageDie WC-Anlage wird den Duschen räumlich zuge-ordnet. Sie wird von den Badegästen aus den Um-kleiden, den Duschen und auch während des Auf-enthalts aus der Schwimmhalle heraus genutzt.

Von der allgemeinen Verkehrsfläche werden dieVorräume erreicht, in denen die Handwaschbeckenanzuordnen sind. Von dort werden die WC-Kabinenund Urinale erschlossen. WCs und Urinale sind an-teilig in ihrer Bauhöhe kindgerecht auszuführen.

Bei der Benutzung der WCs wird Wasser einge-schleppt. Daher sind alle Anforderungen hinsicht-lich Material und Konstruktion der Abdichtungfür „Flächen mit hoher Beanspruchung“ nach DIN18 195, Teil 5, einzuhalten. Auf eine ausreichenddimensionierte Lüftungsanlage ist besondererWert zu legen. Kunstlicht sollte über Bewegungs-melder gesteuert werden.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 97

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30.00 Objektplanung Hallenbäder 98 |

Ab

lag

en

Ab

lag

en

Ab

lag

en

WC

WCDamenHerren

Beckenumgang

Umkleidebereich

Ab

lag

en

Dusche 1,20 m breit Dusche 1,20 m breit

2 Duschen 1,20 m breit2 Duschen 1,20 m breit

Ab

lag

en

Ab

lag

en

Ab

lag

en

Ab

lag

en

HerrenDamen

Vorraum WCWC Vorraum

Umkleidebereich

Beckenumgang

Ab

lag

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Umkleidebereich

Beckenumgang

Vor

raum

Vor

raum

HerrenDamen

WCWC

Ab

lag

en

Ab

lag

en

Umkleidebereich

2 Duschen 1,20 m breit 2 Duschen 1,20 m breit

Abbildung 30: Sanitäreinheiten – Beispiele

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30.00 Objektplanung Hallenbäder | 99

Der Ausbau der Toiletten wird wie im Umkleidebe-reich (vgl. 32.30) beschrieben ausgeführt. Wand-hängende WCs sind zu empfehlen. Halter für Toi-lettenpapierrollen und Reserverollenhalter sindabschließbar und aus korrosionsbeständigem, zer-störungssicherem Material auszuführen.

33.10.30 Sanitäranlagen für Badegäste mitBehinderungen

Die DIN 18 040 bestimmt die Anforderungen anbarrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden.Darüber hinaus kann es bei bestimmten Behinde-rungen weitergehende Anforderungen geben, diezusätzliche Flächen und Einrichtungen erfordern.Dies ist mit dem Betreiber vorab zu klären. DieAusführung von WC- und Sanitärkabinen in Bädernist den Abbildungen 32 und 33 zu entnehmen.

33.20 Größe des SanitärbereichsDie Grundlagen der Ermittlung des Bedarfs an Sa-nitäreinrichtungen sind in Kapitel 14.30 beschrie-ben. Die Grundausstattung eines Schwimmbadesumfasst unabhängig von der Berechnung mindes-tens je einen Duschraum für Damen und für Herrenmit je zehn Duschen für Wasserflächen bis 500 m2.Bei Schulhallenbädern bis 150 m2 Wasserfläche(entspricht einer Übungseinheit) genügt ein teil-barer Duschraum mit je fünf Duschen für Damenund Herren. Die Aufteilung der errechneten Anzahlan Duschplätzen auf die Duschräume wird entspre-chend der Nutzungscharakteristik eines Bades vor-genommen.

33.20.10 Anzahl der DuschenDie Anzahl (N) der Duschen je Geschlecht wird nachfolgender Formel berechnet:

ND = WF0,5/2

Jedem Duschraum werden für Damen mindestenszwei WCs, dem Duschraum für Herren ein WC undzwei Urinale zugeordnet. Die Anzahl der Sitze undStände wird darüber hinaus auf der Grundlage derAnzahl der Duschen (Bezugsgröße Wasserfläche)berechnet; ggf. kann sich ein weiterer Bedarf, ab-hängig von der Nutzung, ergeben (vgl. 14.30).

33.20.20 Anzahl der WCs• Sitze Damen = Anzahl der Duschen/10 x 2• Sitze Herren = Anzahl der Duschen/10 x 1• Stände Herren = Anzahl der Duschen/10 x 2

Sowohl für Duschräume als auch für Toiletten isteine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m,besser 2,75 m, vorzusehen.

Für die Abmessungen gelten folgende lichte Min-destmaße:• Duschplatz ..........................0,90 x 0,90 m• Gangbreite zwischen zwei

Duschplatzreihen...........................1,10 m• Toilette mit Tür

nach innen zu öffnen .............0,90 x 1,40 m• Toilette mit Tür

nach außen zu öffnen ............0,90 x 1,20 m• Urinalbecken, Achsmaß..............ca. 0,80 m

Montagehöhe...........................ca. 0,65 mMontagehöhe für Kinder.............ca. 0,50 m

• Handwaschbecken, Achsmaß.......ca. 0,80 mMontagehöhe...........................ca. 0,85 m

Abbildung 31: Bedarf an Duschen für Hallen- undfür Freizeitbäder

20

19

18

17

16

15

14

13

12

11

10

9Wasserfläche des Bades in m2

Anza

hl

Duschen

400 600 800 1000 1200 1400 1600

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1 Drückergarnitur mit Hebel zur Verriegelung; im Notfall von außenzu öffnen, h = 85 cm von Oberkante FFB

2 Drehtür (altern. Schiebetür), lichte Durchgangsbreite ≥ 90 cm Durchgangshöhe ≥ 205 cm, Türschwellen h = max. 2 cm

3 Querstange zum Zuziehen der Tür, h = 85 cm von Oberkante FFB4 Kleiderhaken sind in mind. zwei Höhen für sitzende und stehende

Positionen vorzusehen.5 Klappsitz, Sitzfläche mind. 45 cm tief, Sitzhöhe 46 - 48 cm von

Oberkante FFB. An beiden Seiten des Sitzes sind stufenlos ver-stellbare Stützklappgriffe zu montieren. Haltegriffe sind 15 cmüber die Vorderkante des Sitzes hinausragend anzubringen. Abstand zwischen den Griffen 65 - 70 cm. Die Oberkante der Haltegriffe muss 28 cm über der Oberkante der Sitzhöhe liegen.Zusätzlich sind waagerechte (h = 85 cm von Oberkante FFB Achs-maß) und senkrechte Haltegriffe zu montieren.

6 Bodenablauf7 Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause h = 85 cm von Oberkante

FFB8 Hänge-WC, Höhe einschl. Sitz 46 - 48 cm über FFB, Rückenstütze

55 cm hinter Vorderkante WC vorsehen. Spülung muss vom Sitzen-den aus jeder Position mit der Hand oder dem Arm bedienbar sein(Unterkante ca. 85 cm über FFB).

9 Stützklappgriffe mit integriertem Papierhalter sind an beidenSeiten des Beckens zu montieren und müssen stufenlos verstell-bar sein. Haltegriffe sind 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragend anzubringen. Abstand zwischen den Griffen 65 - 70 cm. Die Oberkante der Haltegriffe muss 28 cm über derOberkante der Sitzhöhe liegen.

10 Notrufauslösung durch Zugschalter in der Nähe des WC-Beckensanordnen.

11 Ablagefläche 15/30 cm12 Abfallbehälter dicht und selbstschließend13 Kippspiegel (h ≥ 100 cm) direkt über dem Waschtisch anbringen.14 Armaturen als Einhebelmischer oder berührungslose Armatur

ausbilden. Abstand Armatur zu Vorderkante Waschtisch darf max.40 cm betragen.

15 Waschtisch unterfahrbar mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon.Die Unterfahrbarkeit muss in der Tiefe Kniefreiheit mit gewährleis-ten. Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m vor dem Waschtisch vor-sehen.

16 Seifenspender mit Einhandbedienung17 Handtuchpapierspender oder Lufttrockner

15

55

65 - 70

20

55

1.50

>90

2.20

90 40 90

2.2

0

1.5

07

0

15

8

9

10

11

13

6

7

14

12

5

2

1

3

4

Abbildung 32: WC-Kabine für Menschen mit Behin-derungen

1 Drückergarnitur mit Hebel zur Verriegelung;im Notfall von außen zu öffnen, h = 85 cm von Oberkante FFB

2 Drehtür (altern. Schiebetür), lichte Durchgangsbreite ≥ 90 cm, Durchgangshöhe ≥ 205 cm, Türschwellen h = max. 2 cm

3 Querstange zum Zuziehen der Tür, h = 85 cm von Oberkante FFB

4 Kleiderhaken sind in mind. zwei Höhen für sitzende undstehende Positionen vorzusehen.

5 Hänge-WC, Höhe einschl. Sitz 46 - 48 cm über FFB.Rückenstütze 55 cm hinter Vorderkante WC vorsehen.Spülung muss vom Sitzenden aus jeder Position mit derHand oder dem Arm bedienbar sein (Unterkante ca. 85 cm überFFB).

6 Stützklappgriffe mit integriertem Papierhalter sind anbeiden Seiten des Beckens zu montieren und müssenstufenlos verstellbar sein. Haltegriffe sind 15 cm über dieVorderkante des Beckens hinausragend anzubringen.Abstand zwischen den Griffen 65 - 70 cm. Die Oberkante derHaltegriffe muss 28 cm über der Oberkante der Sitzhöhe liegen.

7 Notrufauslösung durch Zugschalter in der Nähe desWC-Beckens anordnen.

8 Ablagefläche 15/30 cm

9 Abfallbehälter dicht und selbstschließend

10 Kippspiegel (h ≥ 100 cm) direkt über dem Waschtisch anbringen.

11 Armaturen als Einhebelmischer oder berührungslose Armatur ausbilden. Abstand Armatur zu Vorderkante Waschtisch darf max.40 cm betragen.

12 Waschtisch unterfahrbar mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon.Die Unterfahrbarkeit muss in der Tiefe Kniefreiheit gewährleisten.Bewegungsfläche von 1,50 x 1,50 m vor dem Waschtisch vorse-hen.

13 Seifenspender mit Einhandbedienung

14 Handtuchpapierspender oder Lufttrockner

15 Bodenablauf

45 15

20

1.5

07

0

15

55

65

- 7

0

70

1.5

0

2.2

0

1.50 40 90

2.80

>90

1.50

55

65 - 70

11

12

13

14

1617

15

4 3

1

2

5

76

10

9

8

Abbildung 33: Sanitärkabine für Menschen mit Be-hinderungen

30.00 Objektplanung Hallenbäder 100 |

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33.30 Ausbau und Ausstattung des Sanitär bereichs

Wegen des unterschiedlichen Raumklimas (Tem-peratur, Feuchte) sind die Duschräume gegenüberdem Umkleide- und Beckenbereich dicht abzutren-nen. Stufen oder Schwellen sind zu vermeiden. ImDuschbereich sind flache Bodenwannen aus spe-ziellen Formsteinen möglich; sie sind farblich ab-zusetzen. Auf die Auslegung des Entwässerungs-systems und der Gefälleausbildung ist besonderszu achten. Hier sind Linienentwässerungen, wegenihrer geometrisch einfacheren Oberbodenprofilie-rung und besserer Reinigungsmöglichkeiten, ge-genüber Punktabläufen zu bevorzugen.

Trennwände und Türen einschließlich ihrer Be-schläge müssen feuchtigkeitsunempfindlich, kor-rosionsbeständig und kratzfest sein. Ihre Ober-flächen sollten aufbohrsicher sein. Ganzglastürenerhalten einen Klemmschutz und einen durchge-henden Anschlag.

Bei der Auswahl und Montage der Sanitärobjekte,Armaturen und Einrichtungsgegenstände ist be-sonders auf eine diebstahl- und zerstörungssichereAusführung zu achten.

33.40 Abdichtung von Böden und WändenDuschräume in Bädern zählen zu den durch Wasserhoch beanspruchten Innenräumen nach DIN 18 195.

Abbildung 34: Bedarf an WCs für Hallen- und fürFreizeitbäder

5

4

3

2

1

0Wasserfläche des Bades in m2

Sitze DamenStände Herren

Sitze Herren

Anza

hl

400 600 800 1000 1200 1400 1600

Eine vollflächige Abdichtung der Bodenflächenund der Wände ist bei konventioneller Bauweiseunabdingbar erforderlich. Die Abdichtung ist anden Wänden durchgehend vom Boden bis zur Deckeauszuführen.

Im Bereich der Installation von Armaturen undBodenabläufen ist besonders darauf zu achten,dass diese einen dauerhaft dichtenden Anschlussan das Abdichtungssystem erhalten. Zum schnel-leren Ablauf des Wassers erhält der Boden im Be-reich der Duschen ein Gefälle von mindestens 3 %.

Bauwerksfugen sind konsequent zu übernehmenund mit geeigneten Konstruktionen entsprechendden Anforderungen an die Kompensation von Be-wegungen auszuführen.

Die Oberbodenbeläge sind auf das verwendete Ab-dichtungssystem abgestimmt zu verlegen. Zu flan-kierenden Bauteilen sind Fugen anzuordnen, derenwirksame Bewegungsbreiten nicht eingeschränktwerden dürfen. Diese Fugen können mit geeigne-ten Systemprofilen oder aber auch mit dauerplas-tischen Dichtstoffen geschlossen werden. Letztereunterliegen der Wartung. Bei einem Austauschdarf die darunterliegende Dichtung nicht zerstörtwerden.

Zur Verlängerung der Haltbarkeit von Dichtstoffenin Fugen sind mechanische Einwirkungen, insbe-sondere durch falsche Reinigung, z. B. durch Hoch-druckreiniger, auszuschließen. Dichtstoffproduktesollten grundsätzlich fungizid eingestellt sein.

34.00 Schwimmhalle

34.10 AllgemeinesErrichtung und Ausbau einer Schwimmhalle undihrer Nebenräume müssen in allen Punkten dieAnforderungen an einen Sonderbau unter Berück-sichtigung mindestens folgender Kriterien erfül-len:• Es handelt sich um einen mit Wasser hoch be-

anspruchten Innenraum nach DIN 18 195.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 101

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• Das hohe Niveau der Rauminnentemperatur er-fordert besondere Anforderungen an die ther-mischen Hüllflächen zur Verringerung von Trans-missions-Wärmeverlusten.

• Die hohe relative und absolute Luftfeuchte führtzu erhöhtem Dampfdruck.

• Die Badegäste nutzen die Räume in Badebe-kleidung; deshalb ist ein behaglicher Aufenthaltzu sichern (Temperatur, Vermeidung von Zug-luft).

• Die Einflüsse von Chemikalien aus der Wasser-aufbereitung (z. B. Chloride) bzw. von einzu-setzenden Reinigungs- und Desinfektionsmit-teln sind bei der Auswahl von geeigneten Ma-terialien zu beachten.

• Die Anforderungen an die Hygiene sind in einemBad auch durch die Materialwahl zu beachten.

• In Solebädern/Thermalbädern sind hinsichtlichder vom Wasser direkt und indirekt (Aerosol-bildung) ausgehenden chemischen Einflüssezusätzliche Anforderungen an die Konstruktio-nen und an das Material zu prüfen und festzu-legen.

• Alle Konstruktionen und Materialien müssenso beschaffen sein, dass sie den aus einem öf-fentlichen Badebetrieb und der Reinigung zuerwartenden mechanischen Einflüssen wider-stehen.

34.20 Größe der SchwimmhalleDie Größe der Schwimmhalle wird durch die Größeder Wasserfläche und der Beckenumgangsflächensowie die erforderlichen Raumhöhen bestimmt.Die Wasserflächen und ihre Aufteilung sind demAbschnitt 10.00 „Rahmenplanung“ zu entnehmen.

34.20.10Abmessungen der BeckenumgängeDie Mindestumgangsbreiten sind Tabelle 15 zu ent-nehmen. Bei einer über den ermittelten Bedarfhin ausgehenden Vergrößerung der Wasserflächewächst die Beckenumgangsfläche nicht linear mit.Für eine wettkampfsportliche Nutzung des Badessind die Beckenumgänge nach den Vorgaben desDeutschen Schwimm-Verbandes e. V. zu bemessen(vgl. Tabelle 16).

Der Beckenumgang wird, abhängig vom Überlauf-rinnensystem, begrenzt durch:• die Überlaufkante des Beckenwassers in die

Rinne, • die wasserseitige Beckenkante oder • den hochgezogenen Beckenkopf.

Die Beckenumgangsflächen sollen 1,5 bis 2 malgrößer sein als die Wasserflächen. Ein Mehrbedarfkann sich ergeben durch:• zusätzliche Ruhezonen und Liegeflächen (für

Liegen, Tische und Stühle), Wärmebänke,• größere, ggf. gleichzeitig anwesende Schul-

und Übungsgruppen,• Wettkampf und Training (ggf. verbunden mit

einer großen Anzahl von Sportlern, Wettkampf-richtern, Zuschauern, u. U. mit Bestuhlung aufdem Beckenumgang, wenn keine Tribüne vor-handen ist),

• Trockengymnastik, • Gestaltungsmerkmale (z. B. Bepflanzung, Fel-

sen, Stege).

In Freizeitbädern müssen Aufenthalts- und Akti-vitätszonen zusätzlich zu den Beckenumgangs-

Bereich Breite

Hauptzugangsbereich zur Schwimmhalle 3,00 m

Hauptzugangsbereich zwischen Beckentreppe und Hallenwand 2,50 m

Bereich der Startsockel 3,00 m

Bereich der Sprunganlagen 4,50 m

Freier Durchgang hinter Sprunganlagen 1,25 m

Zugangsbereich des Kleinkinderbeckens 2,00 m

Nichtschwimmerbecken, Treppenseite 2,50 m

Nichtschwimmerbecken, Schmalseite 2,00 m

Zwischen Becken mit Wassertiefen > 1,35 mund Becken mit Wassertiefen ≤ 1,35 m 4,00 m

Zwischen Schwimmerbecken bzw. Schwimmerteil eines Vario- oder Mehrzweck-beckens und Springerbecken 3,00 m

Am Strandbereich von Wellenbecken 5,00 m

Sonstige Flächen bei einer Beckenwasserfläche:≤ 300 m2 1,25 m> 300 m2 1,50 m

Tabelle 15: Allgemeine Mindestbreiten der Becken -umgänge

30.00 Objektplanung Hallenbäder 102 |

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Beckenarten Kat. D Kat. C Kat. B Kat. A

Separates 50-m-Schwimmerbecken

Beckenlängsseitenjeweils (m) ≥ 2,50 ≥ 3,00 ≥ 3,00 ≥ 7,00

Bei längsseitigem Hauptzugang (m) ≥ 3,00 ≥ 3,00 ≥ 4,00 ≥ 7,00

Beckenstirnseite derHauptstartseite (m) ≥ 3,00 ≥ 3,50 ≥ 5,00 ≥ 8,00

Beckenstirnseite derWendeseite (m) ≥ 2,50 ≥ 3,00 ≥ 4,00 ≥ 6,00

50-m-Becken mit Start-/Wendebrücke (Bahnlängen 50 m und 25 m)

Beckenlängsseiten jeweils (m) ≥ 3,00 ≥ 7,00

Bei längsseitigem Hauptzugang (m) ≥ 4,00 ≥ 7,00

Beckenstirnseite der Hauptstartseite (m) ≥ 5,00 ≥ 5,00

Brückenbreite der Wendeseite (m) ≥ 1,50 ≥ 2,00

Separates 25-m-Schwimmerbecken

Beckenlängsseiten jeweils (m) ≥ 2,50 ≥ 3,00 ≥ 3,00 ≥ 5,00

Bei längsseitigem Hauptzugang (m) ≥ 3,00 ≥ 3,00 ≥ 4,00 ≥ 6,00

Beckenstirnseite der Hauptstartseite (m) ≥ 3,00 ≥ 3,50 ≥ 5,00 ≥ 6,00

Beckenstirnseite derWendeseite (m) ≥ 2,50 ≥ 3,00 ≥ 4,00 ≥ 4,00

Tabelle 16: Wettkampfgerechte Dimensionierungder Beckenumgänge

breiten vorgesehen werden. An geeigneter Stellesind in diesen Bereichen Ablagen und Wertsachen-fächer (im Innern des Bades an gut einzusehendenStellen, ca. 10 % der Anzahl der Garderobenplätze)vorzusehen.

Bei Wettkämpfen besteht ein erhöhter Platzbedarfauf den Beckenumgängen wegen der anwesendenSportler, Kampfrichter, Medienvertreter und derzugehörigen Einrichtungen. Deshalb werden fürWettkämpfe die nachfolgenden Maße nach den„Bau-und Ausstattungsanforderungen für wett-kampfgerechte Schwimmsportstätten“ des DSVgemäß Tabelle 16 festgelegt.

Kategorie A für höchste AnforderungenInternationale Wettkämpfe durch FINA sowie Deut-sche Meisterschaften mit Qualifikation für Olym-pia- und FINA-Wettkämpfe

Kategorie B für hohe AnforderungenNationale amtliche Wettkämpfe des DSV und seinerLandesverbände; Beckenlänge 50 m und 25 m (fürKurzbahnmeisterschaften)

Kategorie C für mittlere AnforderungenWeitere amtliche Wettkämpfe des DSV und seinerLandesverbände

Kategorie D für nachgeordnete AnforderungenRegionale amtliche Wettkämpfe

Bei Wettbewerben im Synchronschwimmen sinddie ausgewiesenen Umgangsbreiten ausreichend.Dies gilt auch für Wasserballspiele, wobei bei derKategorie B für die Aufstellung der Schiedsrich -terlaufstege an den Längsseiten eine Umgangs-breite von mindestens 4,00 m erforderlich ist.

34.20.20 RaumhöhenDie folgenden lichten Mindestraumhöhen sind ein-zuhalten:• über dem Beckenumgang.................2,50 m • über dem Kleinkinderbecken.............2,50 m • über dem Nichtschwimmerbecken ......3,20 m • über dem Schwimmerbecken.............4,00 m• über 1-m-, 3-m-Sprungbrettern ........5,00 m• bei Wasserball ...............................6,00 m

• über 1-m-, 3-m-, 5-m-Plattformen .....3,25 m• über 7,5-m-Plattformen ..................3,25 m• über 10-m-Plattformen ...................4,00 m

Diese Mindestmaße sind einzuhalten, soweit diejeweilige Landesbauordnung nichts anderes vor-gibt. Die Raumhöhe über der Wasserfläche ist min-destens 1,50 m weit in den Beckenumgang hineinfortzusetzen, um genügend Höhe über den Start-sockeln sowie zur Handhabung von Reinigungs-geräten und Rettungsstangen zur Verfügung zuhaben. Außerdem sind gestalterische Gesichts-punkte sowie beleuchtungstechnische und raum-akustische Anforderungen (Nachhallzeit) zu be-rücksichtigen.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 103

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Die Raumhöhe über den Sprunganlagen ergibtsich aus der Art und Höhe der Absprungstellenzuzüglich der vorgeschriebenen Sicherheitsab-stände über den Absprungstellen. Sie ist jedochnicht im gesamten Beckenbereich erforderlich,sondern nur in den Raumteilen, die durch die ho-rizontalen Sicherheitsabstände in allen Richtun-gen bestimmt sind. Im Schwimmmeisterraum, Sa-nitätsraum, Geräteraum und Reinigungsgeräte-raum ist eine lichte Raumhöhe von 2,50 m vor-zusehen.

34.30 Konstruktionen und Ausbau34.30.10 Tragende KonstruktionenAußenwändeDie Konstruktion der Außenwände richtet sichnach den Berechnungen der Tragwerksplanungund den bauphysikalischen Anforderungen unterEinbeziehung der EnEV (in der aktuellen Fassung).Auf eine funktionierende Dampfsperre einzelnerund zusammenhängender Bauteile ist zu achten.Fassaden, Fenster- und Türkonstruktionen sindvon Kondensat freizuhalten. Die sicherheitstech-nischen Anforderungen an Ganzglaselemente sindzu beachten (Verbundsicherheitsglas).

Öffnungen sind so zu konzipieren, dass keine Zug -erscheinungen für den Besucher spürbar sind. An-gaben aus dem vorbeugenden Brandschutz könnenEinfluss auf Art und Größe der zu öffnenden Fens-terelemente nehmen.

InnenwändeAnforderungen an tragende Innenwände resultie-ren aus den statischen Berechnungen und aus denAuflagen des vorbeugenden Brandschutzes. Zu-sätzlich sind die bauphysikalischen Anforderungenbei Nassräumen zu beachten. In Rauminnenzonensollte die Lastabtragung über Stützen und wenigerdurch Wände erfolgen. Dies bietet eine höhere Fle-xibilität bei gewünschten Raumanpassungen.

Dach- und DeckenkonstruktionenDas Material der Dach- und Deckenkonstruktionrichtet sich nach den gestalterischen Vorgabenund den aus der Tragwerksplanung resultierendenAbmessungen. Die Anforderungen der Raumakus-tik und die aus dem vorbeugenden Brandschutz

können zusätzlich Einfluss auf die Ausführung undDimensionierung nehmen. Die unterschiedlichenraumklimatischen Gegebenheiten und auch derEinfluss von atmosphärischen Belastungen durchChloride, Sole- und Thermalwässer sind zu beach-ten. Glasflächen sind durch eine entsprechendeLüftung von Kondensatbildung freizuhalten.

Tragwerksrelevante Bauteile müssen zur Revisionbzw. Kontrolle gut erreichbar sein. Bei Anordnungvon Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie)auf Dächern ist statisch zu berücksichtigen, dassdas Räumen der Dachflächen von Schnee nur be-dingt möglich ist. Bei zu öffnenden Dachflächen(Fenster, Rauchabzugsanlage etc.) sind die Anfor-derungen des vorbeugenden Brandschutzes undweitere Sicherheitsanforderungen (wie z. B. Schutzvor Absturz) zu berücksichtigen. Sichtbare tra-gende Bauteile sollten in Wettkampfstätten pa-rallel bzw. rechtwinklig zu den Schwimmbahnenangeordnet sein, um die Orientierung für Rücken-schwimmer nicht zu stören.

34.30.20 Nicht tragende KonstruktionenInnenwändeNicht tragende Innenwände dienen der Raumauf-teilung unter Berücksichtigung der bauphysikali-schen Anforderungen. Türen und Fenster sollteneinschließlich ihrer Beschläge gegenüber Feuch-tigkeit unempfindlich und korrosionsbeständigsein. Die Anforderungen des vorbeugenden Brand-schutzes sind zu beachten.

Treppen in nass belasteten BereichenTreppen in nass belasteten Bereichen sind wie dieBodenbeläge rutschhemmend, mindestens nachBewertungsgruppe „B“, auszuführen. Stufen soll-ten zur Vermeidung von Wasseransammlungen einleichtes Gefälle aufweisen. Die Trittkanten solltenfarblich abgesetzt sein. Treppen in nass belastetenBereichen müssen grundsätzlich zwei Handläufehaben. Ab einer Absturzhöhe von 1,00 m müssenGeländer vorhanden sein. Die Höhe von Geländernmuss lotrecht über der Stufenvorderkante mindes-tens 1,00 m betragen, ab einer Absturzhöhe von12 m mindestens 1,10 m.

30.00 Objektplanung Hallenbäder 104 |

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RampenRampen, die nach DIN 18 040-1 ausgeführt wer-den, müssen eine nutzbare Laufbreite von min-destens 1,20 m haben, ein maximales Gefälle von6 % haben und beidseitig mit einem Handlauf aus-gestattet sein. Der Bodenbelag ist rutschhem-mend, Bewertungsgruppe „C“, auszuführen.

Stege und BrückenFür Stege und Brücken gelten die Anforderungenfür Treppen und Rampen sinngemäß.

BodenbelägeBodenbeläge in Nassbereichen sind rutschhem-mend, Bewertungsgruppe „B“, und mit ausreichen-dem, gleichmäßigem Gefälle ≥ 2 % auszuführen.Bei der Auswahl der Materialien ist eine Belastungdurch chemische Einflüsse (Reinigungsmittel) zubeachten. Plastische Fugenfüllungen sind War-tungsfugen; sie unterliegen einer ständigen Kon-trolle.

Unter allen nass belasteten Flächen ist eine Ab-dichtung nach DIN 18 195 vorzusehen. Die aner-kannten Regeln der Technik sind zu beachten. Aufdie Ausführungen unter 33.40 „Abdichtung vonBöden und Wänden“ wird verwiesen.

WandbekleidungenMaterial, Struktur und Farbe der Wandbekleidungrichten sich nach gestalterischen Vorgaben. An-forderungen aus dem vorbeugenden Brandschutzkönnen zusätzlich Einfluss auf die Ausführung neh-men. Sicherheitstechnische Vorgaben für Glas undnutzungsspezifische Anforderungen (Wasserballetc.) sind zu berücksichtigen.

Bis zu einer Höhe von 2,00 m sollten weitgehendglatte und leicht zu pflegende Materialien ver-wendet werden. Ab einer Höhe von 2,50 m könnenschalldämmende Materialien vorgesehen werden.

Wandbekleidungen müssen den akustischen An-forderungen in Schwimmhallen und ihren unter-schiedlichen Raumfunktionen entsprechen; dieOberflächen der Wände sind entsprechend auszu-führen.

DeckenbekleidungenDie Bekleidung der Deckenflächen sollte schall-dämpfend, korrosionsfest, formbeständig und war-tungsfrei sein. Die unterschiedlichen raumklima-tischen Gegebenheiten im Bad und auch der Ein-fluss von atmosphärischen Belastungen durchChloride, Sole- und Thermalwässer sind zu beach-ten. Für Unterkonstruktionen und Abhängungendürfen nur korrosionsbeständige, feuchtraumge-eignete Materialien (siehe auch die „Allgemeinebauaufsichtliche Zulassung“ Nr. Z-30.3-6) verwen-det werden. Sie müssen in regelmäßigen Abstän-den überprüft werden; dafür sind Revisionsöffnun-gen vorzusehen.

Anforderungen aus dem vorbeugenden Brand-schutz und nutzungsspezifische Anforderungen(z. B. Wasserball) sind zu berücksichtigen. Tech-nische Leitungen (gebäudetechnische Installation)zwischen Decke und Deckenverkleidung (bei ab-gehängten Decken) müssen durch Revisionsöff-nungen zugänglich sein und regelmäßig kontrol-liert werden können. Beleuchtungskörper solltennicht über der Wasserfläche installiert werden.

In sportlich genutzten Bädern gelten die Anforde-rungen an die Ballwurfsicherheit nach DIN 18 032-3. Bei Deckenbekleidungen sollte eine für Rücken-schwimmer desorientierende Deckenuntersichtvermieden werden.

34.30.30 Feste EinbautenPflanzengefäße und deren BepflanzungPflanzengefäße und Pflanzentröge sowie derenBepflanzung können zu Abgrenzungsmaßnahmenin dafür notwendigen Bereichen dienen (z. B.Schwimmer- zum Nichtschwimmerbecken, Eltern-Kindbereich zur Badeebene) und/oder tragen zurAuflockerung der Atmosphäre in der Schwimmhallebei.

Pflanzengefäße und unmittelbar an Becken an-grenzende bepflanzte Zonen müssen abgedichtetsein und dürfen das Beckenwasser und die angren-zenden Flächen nicht durch Austräge (Laub, Blü-ten, Pflanzsubstrate) hygienisch beeinträchtigen.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 105

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Bei natürlicher Bepflanzung sind die raumklima-tischen Gegebenheiten und die Belichtung derSchwimmhalle bei der Pflanzenauswahl und Pflegezu berücksichtigen. Bei künstlicher Bepflanzungsind die Auflagen des vorbeugenden Brandschut-zes zu beachten. Künstliche Pflanzen sollten farb-und lichtecht sein. Natürliche und künstliche Pflan-zen müssen ungiftig sein (Verzehr durch Kinder).Beim Einsatz von Pflanzen können Probleme mitPilzbefall, Pflanzenschädlingen und Ungezieferentstehen.

Wärmebänke und SitzstufenSitzmöglichkeiten können als Bänke (Wärmebän-ke) oder Sitzstufen (auch Liegemöglichkeit) festeingebaut werden. Wenn Bänke oder Sitzstufenals Zuschaueranlage genutzt werden (≥ 200 Zu-schauerplätze), ist die Versammlungsstättenver-ordnung des betreffenden Bundeslandes zu be-rücksichtigen.

Beheizte Sitzflächen und/oder Rückenlehnen dür-fen eine Oberflächentemperatur von 40 °C nichtüberschreiten. Für den Belag sind Materialien vor-zusehen, die eine leichte Reinigung ermöglichen.In der Regel sind dies Keramik oder Kunststein.Sitzflächen sind rutschhemmend (Bewertungs-gruppe „B“) auszubilden.

BeleuchtungNeben den technischen Anforderungen an die Be-leuchtung ist die atmosphärische und gestalteri-sche Qualität von Bedeutung. Das Beleuchtungs-system ist so auszuführen, dass ein leichter Leucht-mittelaustausch erfolgen kann. Die Leuchten müs-sen den Anforderungen an die Ballwurfsicherheitentsprechen und gegen die chemischen Einflüsseaus der Hallenbadatmosphäre widerstandsfähigsein.

In Sportbädern sind Deckenleuchten blendfrei aus-zubilden (Rückenschwimmen). Eine Flächenaus-leuchtung über dem Sportbecken ist zu gewähr-leisten, um störende Helligkeitsunterschiede zuvermeiden. Aus energetischen und atmosphäri-schen Gründen sind Beleuchtungssysteme tages-lichtabhängig bzw. nutzungsabhängig schaltbarauszulegen.

BeschilderungNach der GUV-R 108 „Betrieb von Bädern“ ist durcheine Beschilderung auf die Gefahren im Betrieb,auf erforderliche Schutzmaßnahmen sowie auf Si-cherheits- und Erste-Hilfe-Einrichtungen hinzu-weisen. Wenn Sicherheitsschilder (Verbot, Gebot,Warnung, Rettung, Feuer) verwendet werden, müs-sen die Schilder der DIN 4844-2 und die Anwen-dung der Schilder DIN ISO 20 712-3 entsprechen.Die verwendeteten Materialien müssen für denEinsatz in der Hallenbadatmosphäre geeignet sein(farb- und lichtecht, korrosionsbeständig).

MobiliarZum Verweilen am Beckenrand oder in dazu be-sonders ausgewiesenen Bereichen oder Räumenkönnen als Mobiliar Sitz- und Liegemöbel vorge-sehen werden. Bei deren Produktauswahl (Art, Ge-staltung und Materialien) sind das Raumklima undder Bodenbelag im Aufstellbereich zu berücksich-tigen. Sitz- und Liegemöbel sollten gegenüberFeuchtigkeit unempfindlich, korrosionsbeständigund leicht zu reinigen sein. Wertsachenfächer, Ab-lagen und Regale sind in ausreichender Anzahlund gut einsehbar anzuordnen.

34.40 SanitärobjekteIm Bereich des Beckenumganges können folgendeSanitärobjekte, möglichst in Nischen, angeordnetwerden:• Kalt- und Warmwasserdusche mit Laufzeitbe-

grenzer und mit eigenem Ablauf, im Umgangs-bereich mit Spritzschutz,

• Anschlussstellen für Raumdesinfektion und Rei-nigung so angeordnet, dass mit einer unge-koppelten Schlauchlänge von ca. 30 m mög-lichst jede zu säubernde Stelle erreicht werdenkann.

34.50 Ausstattung mit Geräten In Schwimmbädern kommen, abhängig vom Be-triebskonzept, in der Regel die nachfolgend ge-nannten Geräte zum Einsatz:

Geräte für den Schwimmsport• Schwimmbretter, Schwimm-Manschetten, Gum-

mikissen, Schwimmflossen, Schwimmgürtel,• Stoppuhren,

30.00 Objektplanung Hallenbäder 106 |

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• Spritzschutz-Persennings für Zuschauer, • Zusatzgeräte für Hindernis-Schwimmbahnen, • abnehmbare Anschlagmatten zwischen den

Startblöcken bei hoch liegendem Wasserspiegel, • mindestens zwei bewegliche oder fest einge-

baute Großstoppuhren an Start- und Wende-seite für den Trainingsbetrieb sowie

• demontable Startsockel.

Geräte für den Tauchsport• Gummisteine, Ringe, Gewichte,• Tauchbrillen und • Nasenklemmen.

Geräteausstattung für das Wasserballspiel• zwei Wasserballtore, • Bälle, Ballpumpe, • Trillerpfeife, Wasserballflagge, • mindestens 2 x 7 Wettkampfhauben sowie • Ballfangnetze.

Rettungsgeräte• mindestens eine Rettungsstange je Becken über

1,35 m Wassertiefe und • je ein Rettungsring oder Rettungsball mit min-

destens 15 m langer Wurfleine.

Spiel- undSportgeräte• Reifen, Matten,• aufblasbare Großspielgeräte,• Schwimmbretter, • Aqua-Cycles, • Pool-Noodles und• Unterwasser-Trampolin.

34.60 Aufsichts- und Versorgungsräume34.60.10 SchwimmmeisterraumDem Aufsichtspersonal muss durch entsprechendeLage und Gestaltung des Aufsichtsraumes eine gute und blendungsfreie Übersicht über die ge-samte Schwimmhalle, insbesondere der Becken,ermöglicht werden. Eventuell ist ein kanzelartiger,erhöhter Vorbau zweckmäßig. Vom Schwimm -meisterraum sind ein unmittelbarer Zugang zurSchwimmhalle sowie möglichst kurze Wege zumSanitätsraum und zum technischen Bereich erfor-derlich.

Die Größe des Raumes beträgt, nach örtlichen An-forderungen, mindestens 8 m2, die Raumhöhe imLichten mindestens 2,50 m. Fußboden und Wändesind wie beim Beckenumgang (Abdichtung, rutsch-hemmend, Bewertungsgruppe „B“), die Decke wieim Umkleidebereich zu gestalten.

Die Inneneinrichtung besteht aus den Bedienungs-elementen für die Beleuchtung und Beschallung,Kontrolllampen zur Überwachung der technischenAnlagen (Störmeldungen), einem amtsberechtigtenFernsprechanschluss, Handwaschbecken mit Kalt-und Warmwasseranschluss sowie Schreibplatz mitAktenschrank. Die Temperatur im Schwimmmeis-terraum muss unabhängig von der Schwimmhalleregelbar sein. Eine Klimatisierung, auch für dieAusstattung mit Geräten, Computer und GLT-Kom-ponenten, wird empfohlen. Der Schallpegel mussgegenüber der Schwimmhalle gemindert sein.

34.60.20 Erste-Hilfe-Raum Der Erste-Hilfe-Raum muss so angeordnet sein,dass ein ungehinderter Zugang und ein diskreterAbtransport von Verletzten möglich sind. Breiteund Anordnung der Türen sowie die genutzten Ver-kehrswege müssen einen ungehinderten Liegend-transport von Verunglückten zulassen.

Bei der Aufteilung des Raumes ist bereits ein aus-reichender Standplatz am Kopfende der Liege füreventuell erforderliche Wiederbelebungsmaßnah-men zu berücksichtigen. Bei Bädern mit kleinerenWasserflächen können Sanitäts-, Schwimmmeister-und u. U. Personalraum zu einer Raumeinheit kom-biniert werden. Die Funktionen der einzelnen Räumemüssen dabei uneingeschränkt erhalten bleiben.

Die Größe des Erste-Hilfe-Raumes beträgt min-destens ca. 12 m2, seine Höhe im Lichten mindes-tens 2,50 m. Der Fußboden ist rutschhemmend(Bewertungsgruppe „B“) auszubilden. Bei einerKombination mit dem Schwimmmeisterraum be-trägt die Größe ca. 20 m2.

Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtun-gen müssen mit einem Handwaschbecken mitWarm- und Kaltwasseranschluss ausgestattet sein.Sie müssen weiterhin mit geeignetem Inventar,

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geeigneten Rettungsgeräten und Rettungstrans-portmitteln ausgestattet werden.

Geeignete Inventare sind z. B.: • Behältnisse (z. B. Schränke, Koffer) zur ge-

trennten, übersichtlichen und hygienischenAufbewahrung von Mitteln zur Ersten Hilfe undPflegematerial,

• Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Haut-schutzmittel und Einmalhandtücher,

• Untersuchungsliege mit verstellbarem Kopf-und Fußteil,

• Instrumententisch mit Schublade, • Infusionsständer (höhenverstellbar), • Schreibtisch oder vergleichbare Schreibgele-

genheit, • Sitzgelegenheit, • Sicherheitsbehälter für spitze und scharfe Ge-

genstände (z. B. Kanülen) und • geeignete, getrennte Behältnisse für infekti -

ösen und nicht infektiösen Abfall.

Geeignete Mittel zur Ersten Hilfe sind z. B.:• Inhalt des großen Verbandskastens,• Mittel für Absaugung und Beatmung (z. B. Ab-

sauggerät, Absaugkatheter, Beatmungsbeutelund -maske, Guedeltubus, Sauerstoffgerät, Sau-erstoffreservoirbeutel),

• Mittel für Diagnostik (z. B. Blutdruckmessgerät,Bügelstethoskop, Diagnostikleuchte),

• Automatisierter Externer Defibrillator (AED),• Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten,• HWS-Immobilisationskragen,• nach betriebsärztlicher Festlegung: Medika-

mente, Infusionslösungen, Infusionsbestecke,Venenverweilkanülen,

• Desinfektionsmaterial und• Augenspülflasche.

Geeignetes Pflegematerial und sonstige Hilfsmittelsind z. B.:• Decken,• Einmalauflagen für Liegen,• Einweg-Nierenschale und Vliesstoff-Tuch sowie• Einweg-Schutzkleidung.

Die Auswahl der Mittel zur Ersten Hilfe im Detailsollte in Abstimmung mit dem Amtsarzt erfolgen.Weitere Informationen enthalten die ASR A 4.3„Technische Regeln für Arbeitsstätten Erste-Hil-fe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hil-fe“ sowie die Richtlinie DGfdB R 25.02 „Einrichtungund Ausstattung von Sanitätsräumen und Erste-Hilfe-Einrichtungen in öffentlichen Bädern“.

34.60.30 GeräteräumeDie nachfolgend angegebenen Raumgrößen die-nen nur der Orientierung. Die Anzahl und Größevon Geräteräumen ist abhängig von der Art desHallenbades und hängt auch vom Betriebskonzeptund der daraus folgenden Geräteausstattung desBades ab. Die Größe beträgt mindestens 15 m2. Indiesem Raum werden in erster Linie die in 34.50erwähnten Geräte untergebracht. Er ist auf gleicherEbene und in unmittelbarer Verbindung mit demBeckenbereich anzuordnen. Der Fußboden mit Bo-denablauf ist analog zum Beckenumgang auszu-führen; die Gestaltung der Wände und Decken er-folgt in einfacher und strapazierfähiger Ausfüh-rung. Die Anforderungen an Boden- und Wandbe-läge gelten sinngemäß. Der Geräteraum ist an dieLüftung anzuschließen.

Konsolen und Regale in verschiedenen Höhen neh-men Schwimm-, Tauch- und Spielgeräte, Schwimm-bahn-, Fehlstart- und Spielfeldleinen sowie Trenn-seile auf. Die Türbreite beträgt mindestens 1,50 m.Die genannten Größen beziehen sich auf eine Nor-malausstattung der Schwimmhalle. ErgänzendeAusstattungen wie elektronische Zeitmessmatten,Spritzschutzpersennings und sperrige Geräte be-dingen eine Vergrößerung des Geräteraums.

ReinigungsgeräteraumDer Reinigungsgeräteraum sollte zentral liegen.Seine Fläche beträgt mindestens 8 m2. Fußboden,Wände und Decke sind wie beim Geräteraum aus-zubauen. Die Ausstattung umfasst Ausgussbeckenmit Wasseranschluss, Schlauchanschluss, Ablage-möglichkeiten und einen Schrank für Reinigungs-mittel. Reinigungsgeräte sind z. B. Reinigungs-maschinen, Schwimmbecken-Bodenreinigungsge-räte und Schlauchtrommeln.

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34.70 Räume und Einrichtungen für den Wettkampfsport

Je nach Bedeutung und Nutzung eines Hallenbadesals Trainings- und Wettkampfstätte können zu-sätzliche Räume und Einrichtungen erforderlichsein. Deren Anzahl, Größe und Ausstattung hängtvon der Größe des Bades, der Anzahl der an einemSchwimmwettkampf teilnehmenden Sportler undder in der Schwimmhalle anwesenden Offiziellen(z. B. Kampfrichter) sowie der Mitarbeiter von Me-dien (Presse, Hörfunk, Fernsehen) und deren Aus-rüstung ab.

Neben zusätzlichen Raumbereichen sind vor allemgrößere Beckenumgangsbreiten (z. B. an den Start-und Wendeseiten) erforderlich (vgl. 34.20.10).Vorhandene Nebenräume des Bades können in denWettkampfablauf integriert werden, wenn eineentsprechende variable Zuordnung bereits bei derPlanung bedacht worden ist. Für Wettkämpfe sindin der Regel folgende Räume und Einrichtungenerforderlich:• Regieraum,• Besprechungsraum für Kampfrichter, • Aufenthaltsraum für Wettkämpfer, • Bereiche für Offizielle und Ehrengäste,• Zuschaueranlagen, • Bereiche für Presse, Hörfunk und Fernsehen

(mit Stellplätzen für Übertragungswagen),• Unterrichts- und Vereinsraum,• Gymnastikraum,• Bereiche für Sicherheitsdienste und Erste Hilfe

(einschließlich eigener Stellplatzbereiche),• Zeitmess- und Anzeigeanlage, • Becken- und Wasserflächenmarkierungen sowie • Einrichtungen für den Schwimmsport: Ergeb-

nisanzeigen für Wasserspringen, Schwimmen,Wasserball und Synchronschwimmen, Schritt-macheranlage; Lautsprecheranlagen und Zu-satzbeleuchtung über den Wendeflächen undSprunganlagen.

34.70.10 RegieraumDer Regieraum ist ca. 8 m2 groß; die Raumhöhe be-trägt im Lichten 2,50 m. Vom Regieraum aus musseine unbeeinträchtigte Beobachtung von Start undZiel sowie Sprunganlage und Anzeigetafeln ge-währleistet sein. Erforderlich sind zwei Plätze für

die Wettkampfleitung, zwei bis vier Arbeitsplätzefür Zeitnehmer in Form von Sitzplätzen mit dahinterliegenden Stehplätzen und die notwendigen tech-nischen Steuereinrichtungen für Zeitmessung, An-zeige, Tontechnik und Fernsprecher.

Die Ausführung aller an die Halle angrenzendenBauteile muss sicherstellen, dass eine vom Lärmin der Schwimmhalle ungestörte Nutzung möglichist. Je nach Anspruch erfordert dies für die Trenn-bauteile zur Halle eine Schalldämmung, die einemSchalldämmmaß im eingebauten und fertigen Zu-stand R´W = 52 dB entspricht. Ausbau und Aus-stattung erfolgen wie bei einem normalen Büro;der Einbau schallabsorbierender Decken ist not-wendig; schallabsorbierende Bodenbeläge werdenempfohlen.

Die Anschlüsse an das Heizungs- und das Lüftungs-system sind so auszulegen, dass eine Raumtem-peratur von ca. 21 °C erreicht und eine Luftfeuchtevon maximal 60 % nicht überschritten wird.

34.70.20 Besprechungsraum für KampfrichterDer Kampfrichterraum ist für Besprechungen, Aus-wertung der Wettkampfergebnisse und Anferti-gung der Wettkampfprotokolle vorgesehen. Er soll-te in der Nähe von Start und Ziel liegen und mög-lichst über den Stiefelgang erreichbar sein. DieMöglichkeit einer zusätzlichen Nutzung als Auf-bewahrungsort für u. a. Stapelstühle, transpor-table Tribünen oder bei geeigneter Lage als Ver-eins-, Gymnastik-, Konditions- und Unterrichts-raum ist zu prüfen. Die Größe des Raumes ist beigrößeren Bädern höher anzusetzen: Sie beträgtbei sechs Schwimmbahnen 20 m2, bei acht Bahnen25 m2 und bei zehn Bahnen 30 m2. Die lichte Raum-höhe beträgt mindestens 2,50 m, die Raumtem-peratur 21 °C. Der Ausbau erfolgt wie bei einemnormalen Büroraum; die Ausstattung umfasst Be-sprechungstisch und Stühle.

34.70.30 Aufenthaltsraum für WettkämpferDieser Aufenthaltsraum dient als Vorbereitungs-und Ruheraum bei Wettkämpfen. In Anlagen fürden Spitzensport empfiehlt sich unter Umständeneine Unterteilung oder Aufteilung in mehrere Räume. Die Größe des Raumes beträgt bei sechs

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Schwimmbahnen 30 m2, bei acht Bahnen 50 m2

und bei zehn Bahnen 70 m2; die Raumhöhe imLichten beträgt mindestens 2,50 m. Die Erschlie-ßung sollte über den Barfußgang erfolgen.

Bei geeigneter Lage ergibt sich die Möglichkeiteiner zusätzlichen Nutzung als Vereins-, Gymnas-tik-, Konditions-, Unterrichts- oder Sammelum-kleideraum. Es muss eine ausreichende Versorgungmit Frischluft und eine Raumtemperatur von ca.24 °C gewährleistet sein. Zur Ausstattung gehörenmindestens eine Lautsprecheranlage (zur Durch-sage von Regieanweisungen) und ein Handwasch-becken.

34.70.40 Unterrichts- und VereinsraumWenn ein Unterrichts- und Vereinsraum vorgese-hen ist, sollte er 30 bis 60 m2 groß und im Lichtenmindestens 2,50 m hoch sein. Er wird dem Ein-gangsbereich zugeordnet. Seine Grundausstattungsollte Bestuhlung, Tafel, Leinwand, Beamer, Vi-deorecorder, Fernsehgerät und Schränke zur Auf-bewahrung der Geräte beinhalten. Bei Bedarf sollteein Internetanschluss installiert werden.

34.70.50 Zeitmess- und AnzeigeanlagenDie Ausstattung eines Bades mit fest installiertenZeitmess- und Anzeigeanlagen – im Hinblick aufeine zu erwartende Nutzung als Trainings- undWettkampfstätte bzw. als Leistungszentrum fürden Schwimmsport – erfordert eine frühzeitigeAbstimmung mit allen Beteiligten (Bauherr, Nutzerund Planer).

Die Anlagen und Geräte zum Starten, zur Zeitmes-sung, für Kontrollüberwachungen und zur Ergeb-nisanzeige (für Schwimmwettkämpfe, Wasserball,Synchronschwimmen sowie Turm- und Kunstsprin-gen) sind auf die Größe des Bades, z. B. auf dieAnzahl der Schwimmbahnen, abzustimmen. Ist dieInstallation von automatischen Zeitmess- und An-zeigeanlagen zu erwarten bzw. gewünscht, so hatdies besonders auf die Startsockel und die damitverbundenen Anschlagplatten (vgl. 28.20.20) undZeitmessmatten (vgl. 28.20.30) Einfluss.

Eine dauerhafte Montage entsprechender Einrich-tungen dürfte nur in wenigen Fällen erforderlich

sein. In der Regel werden sie für die Dauer einesWettbewerbs von spezialisierten Firmen aufgebautund betrieben. Es ist jedoch zweckmäßig, bauseitigzumindest Maßnahmen zu treffen, die eine Instal-lation und Anbindung an Übertragungseinrich-tungen erlauben (vgl. 66.50.70).

34.80 ZuschaueranlagenZuschaueranlagen sind nur erforderlich, wenn grö-ßere Wettkämpfe in dem Bad durchgeführt werdensollen. Die Bemessung ist von der vorgesehenenWettkampfnutzung abhängig. Für regionale undnationale Meisterschaften kann für die Zahl derPlätze ein Richtwert von 0,5 Sitzplätzen je 1 m2

sportlich genutzter Wasserfläche herangezogenwerden. Für internationale Meisterschaften sinddie Vorgaben der FINA maßgeblich. Bei der Pla-nung von Zuschaueranlagen sollte untersucht wer-den, ob diese auch in temporärer Form erstelltwerden können.

Für Zuschaueranlagen mit mindestens 200 Zu-schauerplätzen gilt die Versammlungsstättenver-ordnung des betreffenden Bundeslandes. In dieserVerordnung werden die Mindestanforderungen anFlure, Treppen, Geländer, Ausgänge, Sicherheits-beleuchtungen und Rettungswege beschrieben.

Der Platzbedarf für einen Sitzplatz beträgt 0,5 m2

einschließlich der unmittelbaren Verkehrsfläche.Die Sitzplatzbreite ist mindestens 0,50 m, die Sitz-tiefe mindestens 0,35 m; bei loser Bestuhlung er-höht sich dieser Wert entsprechend der tatsächli-chen Sitzplatzbreite des Stuhls. Zwischen den Sitz-reihen ist eine Durchgangsbreite von mindestens0,45 m vorzusehen.

Zuschaueranlagen werden von der Eingangshalleaus, ggf. unter Zwischenschaltung der Kasse odereines Kontrollsystems, über einen eigenen Zugangerschlossen. Der Zugang für Menschen mit Behin-derungen muss gewährleistet sein. Von jedem Platzaus muss einwandfreie Sicht, auch auf die Rand-schwimmbahnen, gegeben sein.

Die Sitzreihen sollten parallel zu den Schwimm-bahnen und der Sprungeinrichtung angelegt wer-den. Das Steigungsverhältnis bei größeren Tribü-

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nenanlagen richtet sich nach der Sichtlinien-Kon-struktion. In der Garderobe ist je Besucher ein Gar-derobenhaken (vier Haken je laufendem Meter)erforderlich.

Die Toiletten in der Eingangshalle (Damen ein Sitz;Herren ein Sitz, ein Stand) sind für 199 Zuschau-erplätze ausreichend. Bei größeren Zuschaueran-lagen sind für je 100 weitere Zuschauer zusätzlicheine Toilette (Sitz bzw. Stand) erforderlich: Hierbeiist das Verhältnis (Damen zwei Sitze; Herren einSitz, zwei Stände) zu beachten.

34.90 Arbeitsplätze für Presse, Hörfunk undFernsehen

Reporter von Presse, Hörfunk und Fernsehen er-halten normalerweise keinen eigenen Raum, son-dern abgetrennte Plätze mit Arbeitsplatten im Zu-schauerbereich, die eine Sicht auf Start/Ziel,Sprunganlage und Anzeige gewährleisten. AlsRichtwert für Presse-Reporter gelten fünf bis 20 Plätze mit einer Fläche von je 0,75 x 1,20 m,für Hörfunk- und Fernseh-Reporter vier bis sechsPlätze mit einer Fläche von je 1,20 x 1,50 m. DieAusstattung für die Reporter umfasst Ablage, Dreh-stuhl und Fernsprechanschluss; bei Hörfunk undFernsehen kommen zusätzliche Vorkehrungen fürdie Anschlussleitungen zum Übertragungswagendazu.

35.00 Beckenbereich

Der Beckenbereich ist der Funktionsschwerpunkteines Bades (vgl. 20.00). Er besteht aus den ein-zelnen Becken, den Beckenumgängen und den un-mittelbar zugeordneten Nebenräumen, die ent-sprechend dem Raumzuordnungsschema (vgl. Ab-bildung 25) angeordnet werden. Kriterien hierfürsind:• gute Orientierungsmöglichkeit, • kurze und übersichtliche Verkehrswege, • eine variable Nutzung des Umkleidebereichs, • geringer Personaleinsatz für die Beaufsichti-

gung und • Wartung des jeweiligen Bereichs.

Der Beckenbereich sollte vom Umkleidebereichund von den Toiletten aus über den Vorraum desDuschbereichs erreichbar sein. Der Rückweg erfolgtvom Beckenbereich unmittelbar zum Umkleidebe-reich und zu den Toiletten (vgl. Abbildung 30).

Getrennte Becken für Kleinkinder, Nichtschwimmer,Schwimmer und Springer werden den differenzier-ten Bedürfnissen dieser Gruppen am besten ge-recht, vereinfachen die Aufsicht und tragen damitzu einer größeren Betriebssicherheit bei. Sie sindalso in jedem Fall nur einem Becken für alle Nut-zergruppen vorzuziehen. Bei frei geformten Beckenbestimmen die entsprechend dem Bedarf ermit-telten Flächen und die ggf. erforderlichen Sicher-heitsabstände die möglichen Abmessungen.

Für Bewegungsübungen sind demontable Halte-stangen am Beckenrand (Bodenhülsen) zweckmä-ßig.

Die notwendige Abschirmung der Bereiche fürKleinkinder gegenüber den Becken mit größerenWassertiefen soll durch Platzierung in Nischenbe-reichen, durch Glaswände, Blumenbänke, Geländeroder Wärmebänke erreicht werden. Die Gestaltungdes Beckenbereichs bestimmt weitgehend denSport- und Freizeitwert des Bades. WesentlicheFaktoren für einen angenehmen Aufenthalt (Be-haglichkeit) sind eine ansprechende Farbgebungdes Beckenbereichs, eine regelgerecht dimensio-nierte Heizungs- und Raumluftanlage (keine Zug -erscheinungen, keine Störgeräusche, keine zu hoheLuftfeuchte im Verhältnis zur Raumlufttemperatur),eine nutzungsgerechte Wassertemperatur, einegute Ausleuchtung, eine gute Akustik und die op-tische Einbeziehung von Grünflächen der Außen-anlagen oder attraktive Aussichten durch entspre-chende Fensteranordnungen.

36.00 Ergänzende Einrichtungen

Zusatzeinrichtungen für Freizeitgestaltung, Sport,Gesundheit und die Versorgung der Badegäste alsbetriebliche und räumliche Ergänzung von Hal-

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lenbädern erhöhen die Attraktivität eines Bades.Für die nachfolgend aufgeführten Anlagen undEinrichtungen gibt es kein allgemein festgelegtesRaum- und Ausstattungsprogramm. Es ist vielmehrin Abhängigkeit von der Größe des bestehendenoder geplanten Bades, dessen angestrebter Nut-zung und von den örtlichen Gegebenheiten (Kon-kurrenzsituation) zu bestimmen.

Sport- und Spielbereiche• Gymnastikraum• Fitnessraum• Tischtennis• Mehrzweckraum für Kicker- und Spielautoma-

ten (keine Glücksspielautomaten)• Klettersportanlagen (auch in Verbindung mit

einem dafür geeigneten Becken)

Kinderspielbereich• Spielgeräte• Spielraum• Kind-/Eltern-Raum

Geselligkeits- und Restaurationsbereiche • Restaurant bzw. Cafeteria oder Milchbar• Kegel-/Bowlingbahn• Kommunikationsraum

Ruhebereiche• Liege- und Sitzplätze• Ruheraum – Leseraum• Terrassen

36.10 Anlagen für Spiel, Sport und Freizeit36.10.10 Spiel- und GymnastikraumDer 9,00 x 9,00 m bis 12,00 x 12,00 m große undim Lichten mindestens 4,00 m hohe Spiel- undGymnastikraum kann für Sportkursangebote unddas Trockentraining genutzt werden. Der Fußbodensollte elastisch sein. Für den Raum ist eine separateErschließung vom Außenbereich oder der Ein-gangshalle her erforderlich. Außerdem kann einzusätzlicher Bedarf an Umkleide-, Sanitär- undGeräteräumen entstehen. Ausbau, Ausstattungund Gestaltung erfolgen dann in Anlehnung andie DIN 18 032 „Sporthallen, Hallen für Turnen,Spiele und Mehrzwecknutzung“. Für die Ausstat-tung werden z. B. Matten, Ballettstange, Spiegel,

Musikanlage und ein Schrank für die Kleingerätebzw. ein gesonderter Geräteraum mit Schwingtorempfohlen.

36.10.20 TischtennisraumDas Tischtennisspiel als Freizeitsport erforderteine Spielfläche von 4,00 x 7,00 m mit einer lichtenRaumhöhe von mindestens 2,50 m. Der Fußbodensollte elastisch sein. Für Wände und Decken wirdeine einfache aber widerstandsfähige Ausführunggefordert. Wandflächen dürfen keine verletzungs-gefährdenden Vor- und Rücksprünge besitzen.

36.10.30 KrafttrainingsraumDer Krafttrainigsraum wird für das Konditions- undKrafttraining der Schwimmsportler genutzt. Er ist20 bis 50 m2 groß und je nach Nutzung und Ein-richtung 2,50 bis 3,50 m hoch. Es können hierfüreigene Umkleide- und Sanitärräume und ggf. wei-tere Nebenräume (vgl. DIN 18 032) erforderlichwerden. Ein unberechtigter Zugang zu diesemRaum ist auszuschließen.

Der Boden muss elastisch (Sportboden nach DIN18 032, Teil 2) und unempfindlich gegen Feuch-tigkeit sein; die Wände und Decken sollen mög-lichst hell, strapazierfähig, ballwurfsicher undleicht zu reinigen sein. Die große Zahl der an derWand zu befestigenden Geräte erfordert geschlos-sene, möglichst nicht durch Türen oder Fensterunterbrochene Wandflächen.

Fenster bzw. Oberlichter, Beleuchtung, Uhr undweitere Ausbaumaßnahmen sind ballwurf- undunfallsicher auzuführen. Die Beleuchtungsstärkesollte 200 Lux nicht unterschreiten; bei Planungder natürlichen oder künstlichen Be- und Entlüf-tung ist der hohe Luftverbrauch der Übenden indem relativ kleinen Raum zu berücksichtigen.

Als Einbaugeräte können Sprossenwände und Zug-apparate vorgesehen werden. Als bewegliche Ge-räte in Krafttrainingsräumen kommen beispiels-weise in Frage: Fahrrad-Ergometer, Ruder-Ergo-meter, Kurzhantel mit verschiedenen Gewichten,Turnmatten, Medizinbälle, Gewichtswesten, Sand-säcke und Schrägbank sowie Sitzgelegenheitenzum Ausruhen.

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Räume für das Konditions- und Krafttraining vonLeistungsschwimmern sollten außerdem Schei-benhanteln, eine Drückerbank mit Hantelauflageund ggf. auch ein Universal-Krafttrainings gerätenthalten. Zur Unterbringung der Kleingeräte dientein ausreichend großer, wandbündig eingebauterSchrank oder ein separater Geräteraum. EineWanduhr mit großem Sekundenzeiger ermöglichtdie Zeitnahme bei den einzelnen Übungen.

36.10.40 MehrzweckraumRaum z. B. für Fernsehen, Filmvorführungen, Pup-pentheater, Nutzungsmöglichkeiten für Kinderge-burtstage, Kinderbetreuung, Versammlungen, Fei-ern; mit Zuordnung zum Café oder Restaurant

36.10.50 Lese- und RuheraumRaum mit Sichtkontakt nach außen und erhöhtemSchallschutz gegenüber dem Schwimmhallenbe-reich

36.10.60 Außenliege- und AußenruhebereichDies sind Flächen zum Liegen und Sonnen im Freienmit direktem Anschluss an die Schwimmhalle einesHallenbades. Der Windschutz sollte durch Anord-nung von Nischen, Mauern oder transparenten Ab-sperrungen gewährleistet sein. Eventuell sind auchsichtgeschützte Bereiche zum Aufenthalt ohne Ba-debekleidung vorzusehen. Je nach Größe des Be-reichs ist eine Bewirtungsmöglichkeit oder Selbst-versorgung (z. B. Grillstation) möglich. Lärm-schutzmaßnahmen sind bei angrenzender Wohn-bebauung zu beachten.

36.10.70 FreiluftflächenFür Freiluftflächen gilt ein Orientierungswert von10 bis 20 % der Grundstücksfläche. Bei stark ge-neigten Flächen ist ggf. eine Terrassierung des Ge-ländes vorzunehmen. Teile der Freiluftflächen kön-nen als Terrasse mit rutschhemmenden, leicht zureinigenden und entwässerten Oberflächen aus-gebaut werden. Hecken, Mauern oder Geländerdienen als Abgrenzung zu Liegewiesen. Der Zugangvon der Terrasse erfolgt über Durchschreitebecken.In Liegebereichen der Freiluftflächen ist auf aus-reichenden Windschutz zu achten. Für Sitz- undLiegemöbel, Sonnenschirme und Freizeitgerätemuss genügend Abstellraum vorgesehen werden.

Es können Kinderspielbereiche, Ballspielflächenund differenzierte, kleinere Spielflächen für Frei-zeitspiele angeboten werden. Sie sind durch Be-pflanzung oder/und Geländemodellierung ab-wechslungsreich zu gestalten und gegenüber An-lagen, die dem ruhebetonten Aufenthalt dienen,abzugrenzen bzw. abzuschirmen (z. B. gegen ab -irrende Bälle).

Der Kinderspielbereich bietet die Möglichkeit zumSpielen mit Wasser (Trinkwasser!), Sand und Spiel-geräten, zum Klettern (sog. Bolderwände, mit Fall-schutz ausgestattet) und zum Bauen. Eine Glie-derung in Wasser-, Sand-, Matsch- und Geräte-spielzone ist sinnvoll. Möglichst in der Nähe desKinderspielbereichs befindet sich ein Wickelraummit einer Sanitäreinrichtung. Im Kinderspielbe-reich sollten Sitzgelegenheiten mit Beschattungfür die Aufsicht der Eltern vorhanden sein.

Unterschiedliche Flächennutzungen sind:• Ballspielflächen, z. B. Spielwiesen und Klein-

spielfelder mit speziellen Spielfeldbelägen(Kunststoffrasen-, Naturrasen- oder Kunststoff-belag); für Volleyball vorzugsweise Sandflächen,

• Spielflächen für Freizeitspiele, z. B. für Garten -brettspiele, Boule, Kleingolf oder Tischtennis,

• Gymnastikfläche als ebene Fläche aus strapa-zierfähigem Rasen.

36.20 Sauna-Anlagen, SchwitzbäderSauna-Anlagen sind sowohl freizeit- als auch ge-sundheitsorientierte Ergänzungsangebote von Bä-dern, insbesondere von Hallenbädern. Für die Pla-nung, die Auslegung und das Raumprogramm sinddie „Richtlinien für den Bau von Sauna-Anlagen“des Deutschen Sauna-Bundes e. V. zugrunde zulegen. Zur Vermeidung eines Verdrängungswett-bewerbs ist bei der Ermittlung des Bedarfs der Be-stand an öffentlich zugänglichen Sauna-Anlagensowie die Größe und Sozialstruktur des Einzugs-gebietes zu berücksichtigen (Marktanalyse). Art,Größe und Ausstattung von Sauna-Anlagen werdenaufgrund der Erhebungsdaten geplant.

Um einen optimalen Sauna-Betriebsablauf zu ge-währleisten, sollte eine Sauna-Anlage als ein insich geschlossener Betriebsteil geplant werden,

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der auch einen vom Bad getrennten Betrieb bzw.getrennte Betriebszeiten erlaubt. Dies ist besondersdann zu empfehlen, wenn beabsichtigt wird, in derSauna-Anlage auch Veranstaltungen (Events)durchzuführen. Eine vom Badebetrieb getrennteMessung des Verbrauchs an Wärmeenergie, Wasserund elektrischer Energie der Sauna-Anlage ist not-wendig.

Bei großen Sauna-Anlagen werden heute unter-schiedliche Schwitzräume mit unterschiedlichenTemperaturen vorgesehen. Entsprechend der Nach-frage und den betrieblichen Anforderungen solleine für beide Geschlechter getrennte oder ge-meinsame Nutzung der Einrichtungen möglichsein. Bei gemeinschaftlichem oder Familienbetriebist der Sanitärbereich nach Geschlechtern zu tren-nen. Mögliche Zusatzangebote einer Sauna-Anlagesind Massage- und Wellness-Einrichtungen sowieGastronomieangebote.

In Relation zur Größe einer Sauna-Anlage sollenausreichend bemessene Räume für Kommunikation(z. B. zum Verweilen und Entspannen) sowie fürRuhe und Erholung geplant werden. Zu einer Sau-na-Anlage gehören weiterhin Abkühlbereiche mitEinrichtungen zur Kaltwasseranwendung und einsichtgeschützter, möglichst großer Außenbereich.Diese Außenbereiche werden gärtnerisch gestal-tet. In vielen Fällen werden Blockhaus-Saunas oderSchwimmbecken dort eingerichtet. Sauna-Anlagenenthalten in der Regel nachstehende Schwitzbad-formen:

36.20.10 Heißluftbad (Sauna)Ein oder mehrere Schwitzräume mit unterschiedlichtemperierter, trockener Heißluft zwischen 90 bis100 °C. Saunaräume werden in Schicht- oder Mas-sivholzbauweise angeboten. Die Festlegungen fürden Bau von gewerblich genutzten Saunaräumenregelt DGfdB R 26.30.01 „Richtlinien für den Bauvon gewerblich genutzten Saunaräumen“.

36.20.20 WarmlufträumeWamlufträume werden mit einem Badeklima vonca. 60 °C und einer Luftfeuchte von 35 bis max.50 % relativer Feuchte betrieben. Warmlufträumekönnen in Schicht- oder Massivholzbauweise er-

richtet werden. Die Mindestanforderungen sind inDGfdB R 26.30.02 „Richtlinien für den Bau von ge-werblich genutzten Warmlufträumen“ niederge-legt.

36.20.30 DampfräumeDas Raumklima für Dampfräume ist gekennzeich-net durch eine Temperatur von 45 bis 49 °C undgesättigter Luftfeuchte im Badebereich. Dampf-räume werden aus Metall, Kunststoff oder mine-ralischen Baustoffen errichtet. Die Mindestanfor-derungen sind in DGfdB R 26.30.03 „Richtlinienfür den Bau von gewerblich genutzten Dampfräu-men“ festgelegt.

36.30 GastronomieEs sind interne und externe Gastronomieanlagenmöglich. Die Art und Größe des Bewirtungsange-botes ist abhängig von der• Größe und Art des Bades,• Standortattraktivität, • Konkurrenzsituation,• Erteilung einer Voll- oder Teilkonzession.

Je nach angestrebtem Versorgungsgrad könnenalle Formen der Bewirtung in Betracht kommen,z. B.:• Automaten,• Kiosk,• Snackbar,• Cafeteria/Milchbar,• Restaurant, mit Selbstbedienung oder Service -

personal.

Bei der Planung und Ausführung der Bewirtungs-einrichtungen sind die Vorschriften der Gaststät-tenverordnung und der Gewerbeaufsicht einzu-halten, und es sind u. a. nachfolgende Orientie-rungswerte und Anforderungen zu beachten:

Bei einer einfachen Automatenversorgung wirdeine Stellfläche von ca. 0,5 bis 0,8 m2 je Automatbenötigt, zuzüglich der Bewegungsfläche vor denAutomaten. Die Größe, Art und Anzahl von Ver-kaufsautomaten hängt vom Verkaufsprogrammab, das u. a. Getränke, Süßigkeiten, Imbiss- undObstangebote umfassen kann. Die Stellflächen fürVerkaufsautomaten müssen schon bei der Planung

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berücksichtigt werden, weil dafür Wasser-, Abwas-ser- und Elektro-Anschlüsse notwendig werdenkönnen.

Bei einem Kiosk oder einer Snackbar hängt die er-forderliche Größe und technische Ausstattung vomAngebot und dem persönlichen Einsatz des Be-treibers ab. Dies sollte darum mit dem Betreibervor der Planung gemeinsam erörtert werden.

Eine Cafeteria oder ein Restaurant sind besondersin Freizeitbädern sinnvoll. Bedingt durch den län-geren Aufenthalt der Badegäste im Bad ist ein an-gemessenes Speisen- und Getränkeangebot im In-nenbereich in einer abgetrennten Zone des Badesoder in separaten Räumen empfehlenswert. DieVersorgung erfolgt durch Bedienungpersonal oderdurch Selbstbedienung an der Theke. Für die interneGastronomie beträgt die Anzahl der Sitzplätze ca.15 % der Anzahl der Garderobenschränke.

Bei der Planung der Sitzbereiche in der Schwimm-halle muss hinsichtlich der Ausstattung und Kli-matisierung die nasse Badekleidung der Badegästeberücksichtigt werden. Um Geruchsbelästigungenim Bad zu vermeiden, ist eine wirksame Zu- undAbluft des internen Bewirtungsbereichs besonderswichtig. Die internen Bewirtungsbereiche werdenan die elektroakustische Anlage des Bades ange-schlossen, damit Durchsagen deutlich verstandenwerden können.

Die Versorgung von externen Besuchern und Ba-degästen außerhalb des Umkleide- und Bade -bereichs erfolgt in der Regel in einem Bewirtungs-bereich an der Eingangshalle mit Einblick in dieSchwimmhalle oder in einem externen Vollrestau-rant, ggf. mit einer Außenterrasse. Der Sitzbereicheiner Cafeteria oder eines Restaurants umfasstmindestens 50 Sitzplätze mit einem Flächenbedarfvon 1 bis 2 m2 je Sitzplatz.

Für Versorgungs- und Nebenraumbereiche veran-schlagt man bei einer Cafeteria oder Milchbar zu-sätzlich ca. 60 %, bei einem Restaurant zusätzlichca. 100 % der Fläche des Sitzbereichs. Davon ent-fallen auf Lager- und Kühlräume 20 bis 25 %, aufLeerguträume 15 bis 20 % der ermittelten Fläche.

Die Restfläche wird nach Bedarf für Küche, Anrich-te, Büro und Personal aufgeteilt.

Als Toiletten werden mindestens ein Sitz für Da-men, ein Sitz und ein Stand für Herren benötigt.Bei einer kleinen externen Gastronomie könnendie Toiletten an der Eingangshalle des Bades ge-nutzt werden.

Größere Bewirtungsbetriebe sollten auch außer-halb der Öffnungszeiten des Bades betrieben wer-den können, um damit eine Rentabilität zu ermög-lichen. Gasträume mit Nebenräumen und Toilettensollten dann nicht nur an die Eingangshalle an-gebunden werden, sondern auch einen separatenZugang erhalten.

Bei Bedarf sind zusätzliche Einrichtungen wie z. B. Kegelbahnen oder Billardtische in eigenenRäumen vorzusehen, und für Besprechungen oderVeranstaltungen ist ein abgeschlossener oder ab-trennbarer Gastraum einzuplanen. Der Personal-bereich ist nach der gültigen Arbeitsstättenver-ordnung zu bemessen und auszustatten.

Ein eigener amtsberechtigter Fernsprechanschlusssowie eine vom Badebetrieb getrennte Messungund Abrechnung des Verbrauchs an Wärmeenergie,Wasser und elektrischer Energie sind notwendig.Für die Lagerung von Leergut und Abfall ist einabgeschirmter, gegen Niederschlag geschützterPlatz oder Betriebshof einzuplanen.

36.40 Räume für DienstleistungsangeboteDienstleistungsangebote – wie z. B. Kosmetikstu-dio und Friseur, Boutique für Bade- und Sportar-tikel, Zeitschriftenstand und Kiosk – können demEingangsbereich eines Bades ebenfalls zugeordnetwerden. Sie werden in der Regel durch Pächter be-trieben. Der Zugang sollte unabhängig vom Ba-debetrieb gewährleistet sein, um die wirtschaft-liche Basis sicherzustellen. Je nach Art und Um-fang der Dienstleistungsangebote entsteht zu-sätzlicher Bedarf an Nebenräumen in Form von Per-sonal- und Sanitärräumen sowie Abstell-, Lager-und Vorratsräumen.

30.00 Objektplanung Hallenbäder | 115

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37.00 Übersicht der Orientierungs-werte für Hallenbäder

Tabelle 17: Orientierungswerte der Bedarfsermitt-lung für Hallenbäder

Tabelle 20: Orientierungswerte für den Sanitär-bereich von Hallenbädern

Tabelle 19: Orientierungswerte für den Umkleide-bereich von Hallenbädern

Duschräume(33.20)

Toilettengrund-ausstattung(33.20)

Anzahl der WCs

Bis 150 m2 Wasserfläche genügt ein teilbarer Duschraum mit je 5 Duschen

Grundausstattung bis 500 m2 Wasserfläche:1 Duschraum für Damen und 1 Duschraum für Herren mit je 10 Duschen

Ausstattung über 500 m2

Wasserfläche:WF0,5/2 (Duschen je Geschlecht)

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 mempfohlen 2,75 m

Mindestausstattungje DuschraumDamen 2 SitzeHerren 1 Sitz, 2 Stände

Sitze Damen = Anzahl der Duschen/10 x 2

Sitze Herren = Anzahl der Duschen/10 x 1

Stände Herren = Anzahl der Duschen/10 x 2

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 mempfohlen 2,75 m

Eingangshalle(31.20)

Personalräume(31.40)

Verwaltungs-raum (31.50)

0,15 - 0,25 m2 je m2 Wasserfläche

Windfang 5 m2

Kassenraum bzw. automatische Kassenanlagen 5 m2

Damen-Toiletten 1 Sitz

Herren-Toiletten 1 Sitz, 1 Stand

Mindestraumhöhe im Lichten 2,75 m

Nach den Vorgaben der gültigen Arbeitsstättenverordnung zu bemessen und auszustatten

mindestens 12 m2

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 m

Wasserfläche(11.00)

Grundstücksfläche(12.20)

Stellplätze(13.30)

Zusätzliche Stellplätze für Zuschaueranlagen

Zusätzliche Stellplätze für Bewirtungsbetriebe

Stellflächengrößen(13.30)

Auf der Grundlage eines Bäderentwicklungsplanes

6 - 8 m2 je m2 Wasserfläche, ggf. zusätzliche Liegefläche imFreien

9 - 12 m2 je m2 Wasserflächefür Freizeitbäder

1 Pkw-Stellplatz je 5 - 10 Garderobenschränke

1 Fahrrad-Stellplatz je 5 Garderobenschränke

1 zusätzlicher Pkw-Stellplatzfür 10 - 15 Zuschauerplätze

1 zusätzlicher Pkw-Stellplatzfür 4 - 8 Sitzplätze

1 Pkw-Stellplatz 25 m2

2 Fahrrad-Stellplätze 5 m2

1 Behinderten-Pkw-Stellplatz 35 m2

Garderoben-schränke(32.20)

Umkleide-plätze(32.20)

Sanitärobjekte(32.20)

Putzmittel-raum (32.20)

Sportorientiertes Hallenbad: WF0,8 (Garderobenschränke/m2)

Freizeitbad: WF0,9 (Garderobenschränke/m2)

Sportorientiertes Hallenbad: WF0,58 (Umkleideplätze/m2)

Freizeitbad: WF0,6 (Umkleideplätze/m2)

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 mempfohlen 2,75 m

Frisierplätze je m2 WF 0,02 m

Auswringbecken, Waschbecken nach Bedarf

Flächenbedarf ca. 2 m2

Mindestraumhöhe im Lichten ca. 2,50 m

Tabelle 18: Orientierungswerte für den Eingangs-bereich von Hallenbädern

30.00 Objektplanung Hallenbäder 116 |

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30.00 Objektplanung Hallenbäder | 117

Tabelle 21: Orientierungswerte für den Beckenbereich von Hallenbädern, Beckenarten und Beckenabmessungen für sportorientierte Hallenbäder

Tabelle 22: Orientierungswerte für Springerbecken/Sprunganlagen von Hallenbädern (26.10)

1 Breite (Seite der Sprunganlagen) x Länge in Sprungrichtung 2 Wassertiefe in Schwimmzentren möglichst 5,00 m3 B = Brett, P = Plattform 4 Für Synchronspringen geeignet

Becken

Kleinkinderbecken(25.10)

Nichtschwimmer-becken (25.20)

Variobecken(25.40)

Mehrzweckbecken(25.50)

Schwimmerbecken(25.30)

Wellenbecken (25.60)

Breiten Längen [m] [m]

mindestens 15 m2

empfohlen ≥ 25 m2

8,00 10,0012,50 16,66

8,00 25,0010,00 25,0012,50 25,0016,66 25,00 oder 50,0021,00 25,00 oder 50,0025,00 25,00

10,00 25,0012,50 25,0016,66 25,0021,00 50,00

12,50 25,0016,66 25,00 oder 50,0021,00 50,0025,00 50,00

12,50 ≥ 33,0016,6625,00

Wassertiefen [m] bzw. Bemerkungen

empfohlen bis 0,40, bei mehreren Becken bis 0,60

0,60 bzw. 0,80 bis maximal 1,35

im Hubbodenteil 0,30 bis 1,80im Schwimmerteil 1,80

im Springerteil Mindestwassertiefe beachten

0,90 bis ≥ 1,80; wenn Sprunganlagenvorhanden sind, gelten die Sicherheits-maße und Wassertiefen nach 26.20

≥ 1,80

Anfangswassertiefe 0,00 (falls Stufe maximal 0,30)

Endwassertiefe je nach Beckennutzungund Art der Wellenmaschine

Mindestraumhöheim Lichten [m]

2,50

3,20

4,00

4,00

4,00

4,00

Variante

A

B

C

D

E

F

Beckenabmessungen1

Mindestmaße [m]

10,95 x 12,50

13,50 x 11,75

18,30 x 11,75

19,65 x 15,00

24,25 x 15,00

24,85 x 15,00

Wassertiefe [m]

3,80

3,80

3,80

4,50 2

4,50 2

4,50 2

Absprungstellen3

Höhen [m]

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

Bezeichnung derSprunganlagen

1 - 5 kombiniert

1 - 5 einfach

1 - 5 einfach

1 - 10 einfach

1 - 10 komplett

1 - 10 komplett 4

Tabelle 23: Orientierungswerte für Aufsichts- und Versorgungsräume (34.60)

Schwimmmeisterraum

Erste-Hilfe-Raum

Geräteraum

Reinigungsgeräteraum

Flächenbedarf [m2]

≥ 8

≥ 12

≥ 15

≥ 8

Mindestraumhöheim Lichten [m]

2,50

2,50

2,50

2,50

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30.00 Objektplanung Hallenbäder 118 |

Tabelle 24: Orientierungswerte für Beckenumgänge in Hallenbädern

Einzelabmessungen (vgl. Tabelle 15, für wettkampforientierte Abmessungen Tabelle 16)

Im Hauptzugangsbereich zur Schwimmhalle

Im Hauptzugangsbereich zwischen Beckentreppe und Hallenwand

Im Bereich der Startsockel

Im Bereich der Sprunganlagen (hinter 1-m-Sprunganlage freier Durchgang mind. 1,25 m)

Im Zugangsbereich des Kleinkinderbeckens

Nichtschwimmerbecken Treppenseite

Nichtschwimmerbecken Schmalseite zwischen Becken mit Wassertiefen > 1,35 m und Becken mit Wassertiefen ≤ 1,35 m

Zwischen Schwimmerbecken bzw. Schwimmerteil eines Vario- oder Mehrzweckbeckens und Springerbecken

Sonstige Breiten bei einer Wasserfläche < 300 m2

≥ 300 m2

Raumhöhe am Beckenumgang; Mindestraumhöhe im Lichten [m]

Breite [m]

3,00

2,50

3,00

4,50

2,00

2,50

4,00

3,00

1,251,50

2,50

Heizungsanlage (63.00)Fläche: 0,25 m2 je m2 Wasserfläche

einschließlich Warmwasser-bereitung und -verteilung

Raumhöhe: mindestens 3,00 m im Lichten

Raumlufttechnische Anlage (63.00)Fläche: 0,40 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 3,00 m im Lichten

Wasseraufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser (65.00)Fläche: 0,25 bis 0,30 m2 je m2 Wasserfläche,

bei Ozonanlagen je nach Verfahrens -kombination bis zu 100 % Zuschlag

Raumhöhe: mindestens 4,00 m im Lichtenje nach Filterkonstruktion

Elektroverteilung (66.00)Fläche: 0,07 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

WerkplatzFläche: 0,05 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

ReinigungsmittelraumFläche: 0,01 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

Übergabestation FernwärmeFlächenbedarf: 10 bis 15 m2

Raumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

Übergabestation Stadtgas (Mitteldruck)Flächenbedarf: 6 bis 10 m2

Raumhöhe: 2,00 bis 2,50 m im Lichten

BrennstofflagerungFlächenbedarf: Je nach Vorratsmenge

anzustrebende Lagermenge 200 l Heizöl je m2 Wasserfläche

Wasserspeicher NutzinhaltFlächenbedarf: 0,10 bis 0,15 m3 je m2 Wasserfläche,

abhängig von der Beckenart, der Beckenrandausbildung und der Filterfläche

Abwasserhebeanlage (vertieft)Flächenbedarf: ca. 6 m2

LagerräumeFläche: nach BedarfRaumhöhe: 2,00 bis 2,50 m im Lichten

Ersatzstromversorgung (66.40)Flächenbedarf: 5 m2

Batterieraum: 1,50 x 3,00 mRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

TrafostationRaumbedarf: vgl. 66.70

BHKWFlächenbedarf: 0,40 bis 0,60 m2/kWh

elektrisch einschließl. SpeicherRaumhöhe: mindestens 3,20 m im Lichten,

für Speicher mindestens 4,50 m

Tabelle 25: Orientierungswerte für den technischen Bereich* von Hallenbädern

* Gesamtfläche Technik (ohne Wasserspeicher, Lagerräume,Trafostation und Gasübergabestation): bis 1 m2 je m2 Wasser-fläche; bei großen Hallenbädern ist eine Minderung bis zu 20 % möglich. Bei Freizeitbädern ist jedoch ein Mehrbedarfan Technikfläche zu berücksichtigen.

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30.00 Objektplanung Hallenbäder | 119

MindestraumhöheErgänzungsbereich Flächenbedarf im Lichten [m]

Freiluftflächen 10 bis 20 % der Grundstücksfläche

Spiel- und Gymnastikraum 9,00 x 9,00 m bis 12,00 x 12,00 m 4,00

Tischtennisraum je Tischtennisplatte 4,00 x 7,00 m 2,50einschließlich Spielfläche

Kraftrainingsraum 20 bis 50 m2 2,50 bzw. 3,50

Wettkampfeinrichtungen 2,10 empfohlen 2,50

Regieraum 8 m2 2,50

Besprechungsraum für Kampfrichter bei 6 Schwimmbahnen 20 m2 2,50bei 8 Schwimmbahnen 25 m2

bei 10 Schwimmbahnen 30 m2

Aufenthaltsraum für Wettkämpfer bei 6 Schwimmbahnen 30 m2 2,50bei 8 Schwimmbahnen 50 m2

bei 10 Schwimmbahnen 70 m2

Unterrichts- und Vereinsraum 2,50

Tabelle 26: Orientierungswerte für den Ergänzungsbereich in Hallenbädern (vgl. 34.70, 34.80, 36.00)

Ausstattung / Platzbedarf

Zuschaueranlagen (34.80) 0,5 Sitzplätze je m2 sportlich genutzter WasserflächeZuschauertribünen Für 1 Sitzplatz: 0,5 m2 einschließlich unmittelbarer Verkehrsplätze,

Sitzplatzbreite 0,50 m, Sitztiefe 0,35 m

Zuschauergarderoben 1 Haken je Besucher (4 Haken je laufender Meter)

Zuschauertoiletten Die Toiletten in der Eingangshalle (Damen: 1 Sitz; Herren 1 Sitz, 1 Stand) sind für 199 Zuschauerplätze ausreichend.

bei größeren Zuschaueranlagen für je 100 weitere Zuschauer zusätzlich 1 Toilette (Sitz bzw. Stand). Hierbei das Verhältnis (Damen: 2 Sitze; Herren: 1 Sitz, 2 Stände) beachten.

Arbeitsplätze für Presse, guter Überblick für Start und Ziel (erhöhte Lage);Hörfunk und Fernsehen (34.90) erforderlich 5 bis 20 Plätze: je Platz 0,75 x 1,20 m

erforderlich 4 bis 6 Plätze; je Platz 1,20 x 1,50 m

Gastronomie (36.30) bei einer Automatenversorgung je Automat: 0,5 bis 0,8 m2

Sitzbereich mindestens 50 Sitzplätze, je Platz 1 bis 2 m2

Für die interne Gastronomie bei Freizeitbädern beträgt die Anzahl der Sitzplätze ca. 15 % der Anzahl der Garderobenschränke.

Versorgungs- und Nebenraumbereiche bei Caféteria, Milchbar ca. 60 % vom Sitzbereich,(zusätzlich) beim Restaurant 100 % vom Sitzbereich, davon für Lager- und Kühlraum

20 bis 25 %, für Leergutraum 15 bis 20 %, für Küche, Anrichte, Büro, Personalrestliche Fläche

Toiletten mindestens Damen 1 Sitz; Herren 1 Sitz, 1 Stand

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| 12140.00 Objektplanung Freibäder

Eingangsbereich

Umkleidebereich

Sanitärbereich

Beckenbereich

Freiflächenbereich

Anlagen zur Bewirtung

Sonstige Räumlichkeiten

Wege

Übersicht der Orientierungswerte für Freibäder

123

124

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128

135

137

139

139

140

40.00 Objektplanung Freibäder

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40.00 Objektplanung Freibäder 122 |

An-lieferung

Sommer-ausgang

Liegewiese

SMSani

Direktzugang

SM = Schwimmmeisterraum, Sani = Sanitätsraum

Ergänzungsbereiche

Freibad Mindestprogramm

Wärmehalle

Sport,Spiel

Eltern-Kind-Bereich

WC

TribüneSonnen-terrasse

Kiosk

Umkleiden

Duschen,WC

Eingang

ÜberdachterEingangsbereich

Technik

Personal

Verein

Geräte

Badeplatte

Abbildung 35: Funktionsschema Freibad – Raumzuordnung

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41.00 Eingangsbereich

41.10 Funktion des EingangsbereichsDieser Bereich besteht aus einem befestigten Ein-gangsvorplatz und einer überdachten Eingangs-zone mit Kartenausgabe, ggf. Drehkreuz, Karten-kontrolle, kontrolliertem Ein- und Ausgang fürPersonen mit Traglasten oder Kinderwagen undeiner Verteilerfläche, von der Haupterschließungs-wege zu anderen Funktionsbereichen führen. Hinzukommt der aus Drehkreuzen und Großausgang be-stehende Ausgangsbereich, der jedoch auch au-ßerhalb der Eingangszone liegen kann.

Bei kleineren Freibädern sind im Eingangsbereichbzw. Freibadgebäude auch alle Nebenräume wieSchwimmmeisterraum, Sanitätsraum, Geräteräumesowie der Umkleide- und Sanitärbereich unterzu-bringen. In größeren Bädern erfolgt deren Zuord-nung nach den Gegebenheiten des Grundstücksund der Anbindung an die Badeplatte.

41.20 EingangsvorplatzDer Orientierungswert für die Größe des Eingangs-vorplatzes, ohne die überdachte Eingangszone,beträgt etwa 150 m2 je 1.000 m2 Wasserfläche.Falls Höhenunterschiede bestehen, sollten die ver-schiedenen Ebenen durch Rampen (mindestens1,20 m Breite mit maximal 6 % Steigung) und Stu-fen überwunden werden. Zur Ausstattung des Vor-platzes gehören u. a. Fahnenmaste, Uhr, Papier-körbe, Anschlagtafeln (Schaukästen), Zugangs-und Abgangsbeschriftungen sowie Ruhebänke.

41.30 Überdachte EingangszoneDer Orientierungswert für die Eingangszone be-trägt 50 m2 je 1.000 m2 Wasserfläche. Die Über-dachung schützt Automaten, Kassenhaus undDrehkreuze, und sie ist gleichzeitig Unterstellbe-reich bei Regenfällen. Bei Bedarf kann die Über-dachung auf Teile des Eingangsvorplatzes ausge-dehnt werden. Auf eine Beleuchtung dieser Zone,beispielsweise durch Oberlichter, ist zu achten,besonders im Bereich der Drehkreuze. Im Bereichhinter der Zutrittskontrolle wird die Aufstellungeines öffentlichen Fernsprechers empfohlen.

Absperrvorrichtungen und ihre Bodenverankerungsind so auszubilden, dass sie starken Beanspru-chungen widerstehen und ein Übersteigen ausge-schlossen ist.

Für Schaukästen zur Aufnahme von Bekanntma-chungen (Badeordnung, Badezeiten, Tarife usw.)empfiehlt sich die Verwendung von Sicherheitsglasoder Plexiglas. Der Bodenbelag muss strapazier-fähig und pflegeleicht sein.

41.40 Kasse und KontrolleAufgrund der technischen Vielfalt der angebotenenSysteme ist das Kassen- und Kontrollsystem früh-zeitig mit allen an der Planung und dem Betriebeines Freibades Beteiligten abzustimmen, umrechtzeitig alle notwendigen baulichen Vorleis-tungen planen zu können.

Abhängig von der Freibadgröße und der beschlos-senen Betriebskonzeption kommen personalbe-setzte oder personalunabhängige Kassenanlagenin Betracht.

Eine personalbesetzte Kassenanlage erfordert jenach Größe des Bades eine oder mehrere Karten-verkaufsstellen (Kassenräume, freistehende Kas-senhäuschen o. Ä.) mit entsprechender Anordnungder Absperrungen und Leitgitter zur Führung derBadbesucher. Zur Entlastung des Kassenpersonalskönnen zusätzlich Kartenverkaufsautomaten ein-gesetzt werden.

Eine personalunabhängige Kassenanlage bestehtaus Kassenautomat(en) für verschiedene Tarife,Ein- und Ausgangsdrehkreuzen sowie einem brei-teren Eingang und Ausgang für Besucher mit Kin-derwagen, Rollstühlen oder Traglasten.

Um mutwillige Beschädigungen von Automatennach Betriebsende auszuschließen oder einzu-schränken, empfiehlt es sich, diese Geräte in Ni-schen einschließbar einzulassen oder mobil bzw.versenkbar vorzusehen.

Zu empfehlen ist die Ausstattung mit einer Grup-pentür (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen) und einemDrehkreuz. Gegebenenfalls können zusätzliche

40.00 Objektplanung Freibäder | 123

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Drehkreuze erforderlich werden. Nicht alle Besu-cherausgänge (Drehkreuze) müssen im Hauptein-gangsbereich liegen. Sie können beispielsweiseauch dort angeordnet werden, wo Wege in Rich-tung Parkplatz oder nahe gelegene Wohngebieteführen.

41.50 PersonalräumeZum Personalbereich gehören – abhängig auchvon der Nutzung und Größe des Bades sowie derAnzahl der im Bad Beschäftigten – Umkleide-,Wasch-, und Toilettenräume sowie ein Aufenthalts-raum mit der Möglichkeit, Essen erwärmen zu kön-nen. Der Personalbereich ist nach den Vorgabender gültigen Arbeitsstättenverordnung zu bemes-sen und auszustatten.

42.00 Umkleidebereich

Der Umkleidebereich wird über ein Kassen- oderKontrollsystem betreten und dient den Badbesu-chern zum Umkleiden und zur diebstahlsicherenUnterbringung ihrer Garderobe. Er sollte einge-schossig sein. Eine Trennung von Stiefel- und Bar-fußzone ist im Gegensatz zum Hallenbad nicht er-forderlich.

42.10 Funktion des Umkleidebereichs Der Umkleidebereich besteht aus: • Umkleideplätzen in Wechselkabinen (ggf. Ein-

zelkabinen) und in Sammelumkleideräumen,• Garderobenplätzen als Garderobenschränke.

Umkleide- und Garderobenplätze können einanderwahlweise nach in Abbildung 36 dargestellten Sys-temen zugeordnet werden. Umkleideplätze könnenin Sammelumkleideräumen und in Wechselkabinenangeboten werden. Eine Kombination von Sam-melumkleideräumen und Wechselkabinen (Misch-form) ist ebenfalls möglich. Je nach der Badgrößeund den örtlichen Gegebenheiten bzw. Entfernun-gen innerhalb des Geländes kann ein Teil der Um-kleideplätze auch auf den Liegewiesen unterge-bracht werden.

Garderobenplätze werden zweckmäßigerweise inForm von Garderobenschränken bereitgestellt.Ungesicherte Garderobenhaken (Gefahr des Dieb-stahls) und zentrale Garderobenaufbewahrung(personalaufwendig, unhygienisch, wenig besu-cherfreundlich) haben sich nicht bewährt. Die Gar-derobenschränke sollten den Umkleideplätzenmöglichst nahe zugeordnet werden; anteilig kön-nen sie auch in den Sammelumkleideräumen un-tergebracht werden. Türen und Schlösser von Gar-derobenschränken benötigen einen hohen Auf-bruchwiderstand. Scharfe Kanten und Grate sindzu vermeiden.

Abbildung 36: Freibad, Garderobeneinheit (Schemata)

HAUPTERSCHLIESSUNGSGANG

HAUPTERSCHLIESSUNGSGANG

40.00 Objektplanung Freibäder 124 |

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Sammelumkleideräume erhalten am Eingang einenSichtschutz. Die Umkleidebänke werden vor denGarderobenschränken oder frei im Raum aufge-stellt. Frisierplätze mit Spiegeln, Ablagen, Hakenund mit Haartrocknern sollten im Bereich der Um-kleide-Sanitär-Einheiten angeordnet werden.

Zur Benutzung des Bades in der Vor- und Nachsai-son sowie in Schlechtwetterzeiten kann ein Teildes Umkleidebereichs (ca. 20 %) beheizbar sein.Es empfiehlt sich dann, in diesem Bereich Sam-melumkleideräume und Wechselkabinen zu kom-binieren und ihnen eine Anzahl Garderobenschrän-ke und einen beheizbaren Wärmeraum (vgl. 42.50)unmittelbar zuzuordnen. Ist ein unmittelbarer(Schwimmkanal, vgl. 25.70) oder beheizter Zugangzur Wasserfläche nicht möglich, so kann auch einseparater Bauteil mit zusätzlichen Sanitärräumensowie einem beheizbaren Wärme- und Aufenthalts-raum im Beckenbereich angeordnet werden.

42.20 Größe des UmkleidebereichsDie Größe des Umkleidebereichs wird im Verhältniszur Wasserfläche des Freibades ermittelt. Die nach-folgend genannten Orientierungswerte könnensich je nach örtlicher Situation und Komfortbe-dürfnis ändern.

UmkleideplätzeDie Grundausstattung beträgt mindestens zehnUmkleideplätze als Wechselkabinen; davon könnenzwei als Umkleideeinrichtungen in mobiler Formauf den Liegewiesen aufgestellt werden. Zur Grund-ausstattung gehört zusätzlich mindestens eineBehinderteneinheit; Sammelumkleideräume nachBedarf, mindestens jedoch zwei mit je 10,00 mBanklänge. Richtwert für den weitergehenden Be-darf: 0,01 Umkleideplätze je m2 Wasserfläche.

GarderobenschränkeDie Grundausstattung beträgt mindestens 100 Gar -derobenschränke, vorwiegend als Halbschränke;je 100 Garderobenschränke sollten ca. 20 Wertsa-chenfächer vorhanden sein, die an gut einsehbarerStelle platziert werden müssen. Richtwert für denweitergehenden Bedarf: 0,1 Garderobenschränkeje m2 Wasserfläche.

FrisierplätzeJe 1.000 m2 Wasserfläche umfasst die Mindest-ausstattung vier bis sechs Spiegel mit Ablage, Ha-ken, Steckdose und Haartrockner. Als Wetterschutzist eine überdachte Fläche im Umkleidebereich ineiner Größe von 100 m2 je 1.000 m2 Wasserflächeerforderlich. Haupterschließungsgänge und diebadseitig überdachte Eingangszone können daraufangerechnet werden.

42.30 Abmessungen im UmkleidebereichFür die Einbauten gelten folgende Mindestmaße(Nutzmaße):

Wechselkabinen• 1,00 m breit (Achsmaß) • 1,25 m tief (Achsmaß)• Kabinenwand mindestens 2,00 m hoch • Bei Abweichung von der Rechteckform ist ein

Bewegungsraum von 1,25 m Länge sicherzu-stellen.

Familienumkleidekabinen• 1,60 m breit (Innenmaß)• 1,25 m tief (Innenmaß)• Kabinenwand mindestens 2,00 m hoch

Umkleidekabinen für Menschen mit Behinderungen• 2,45 x 1,50 m / 1,95 x 1,50 m (Innenmaß mit/

ohne Garderobenschränken) • 1,50 x 1,50 m freie Bewegungsfläche• Kabinenwand mindestens 2,00 m hoch • Türbreite ≥ 0,90 m im Lichten (Tür nicht nach

innen aufschlagend)

Garderobenschränke• 0,30 bzw. 0,33 m breit (Achsmaß) • 0,50 m tief (im Lichten) • 0,90 m hoch (bei Halbschränken) • 1,80 m hoch (bei Einzelschränken)

Bei vorgelagerter Bank (in Sammelumkleiden)sind auch Schrankhöhen von 1,40 m möglich, je-doch keine Doppelschränke. Für Menschen mit Behinderungen sind die Garderobenschränke 0,50 m breit, ca. 1,30 m hoch und mit dem Roll-stuhl unterfahrbar vorzusehen.

40.00 Objektplanung Freibäder | 125

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Umkleidebank• mindestens 0,25 m Sitztiefe und zusätzlich

0,05 m Abstand zwischen Hinterkante Bankund Wand oder Schrank

• 0,45 m Sitzhöhe• Banklänge ca. 10,00 m

HelmfachDas Helmfach ist verschließbar und hat folgendeAbmessungen:• 0,50 m breit • 0,50 m tief • 0,50 m hoch

WertsachenfachDas Wertsachenfach ist verschließbar und hat fol-gende Abmessungen:• 0,20 m breit • 0,20 m tief • 0,20 m hoch

Abstände der EinbautenFür die Abstände der Einbauten untereinander(von Vorderkante zu Vorderkante) gelten folgendefreie Mindestdurchgangsmaße:• Gangbreiten vor Umkleidekabinen und zwischen

gegenüberliegenden Garderobenschränken:1,25 m

• Haupterschließungsgänge auf der Stiefel- undBarfußgangseite: 1,50 m

• Gangbreiten in Sammelumkleiden: 1,50 m

Der Haupterschließungsgang verbreitert sich auf2,00 - 2,50 m bei Anordnung von Fönen, Wasch-becken, Auswringbecken und ähnlichen Einrich-tungen (die erforderliche Fluchtwegbreite ist zubeachten).

Raumhöhe• im Lichten mindestens 2,50 m• empfohlen 2,75 m

42.40 Ausbau und Ausstattung im Umkleidebereich

Die Anforderungen an den Bodenbelag sind: rutsch -hemmend (Bewertungsgruppe „B“), verschleiß-fest, resistent gegenüber Reinigungsmitteln beigleichzeitig leichter Reinigungsmöglichkeit. Zur

Entwässerung ist ein ausreichendes Bodengefällevon mindestens 2 % sicherzustellen. Es sind Ein-zelabläufe oder Linienabläufe möglich. Eine gleich-mäßige Gefälleausbildung ist anzustreben; grö-ßere Gefälleunterschiede sollten vermieden wer-den. Struktur und Material der Wände sind so zuwählen, dass Beschädigungen und Verschmutzun-gen weitgehend vermieden werden und eine leich-te Reinigung ermöglicht wird. Das Gleiche gilt sinn-gemäß für die Decke. Bei den Einbauten ist zurReinigung auf eine ausreichende Bodenfreiheit(ca. 0,15 m) zu achten. Das Material für die Ein-bauten soll leicht zu reinigen, widerstandsfähiggegen Reinigungsmittel und Abspritzen, bruch-und diebstahlsicher sowie korrosionsfest sein.

Wechselkabinen und Einzelkabinen erhalten einevon innen verriegelbare Tür mit Türanschlagbe-grenzer, eine stützenlose Sitzgelegenheit, eineAblage und mindestens zwei Garderobenhaken.In den Wechselkabinen sollten keine Spiegel an-gebracht werden. Diese sind zentral an geeigneterStelle vorzusehen.

Fußwaschplätze sollten mit Sitzgelegenheit ge-nutzt werden können. Ablagemöglichkeiten fürHandtücher und Seife sollen in greifbarer Nähesein.

42.50 Wärme- und AufenthaltsraumWenn ein Freibad auch in Schlechtwetterperiodenbetrieben werden soll, ist der Bau eines beheiztenWärmeraums sinnvoll. In ihm befindet sich auchder Einstieg zu einem Schwimmkanal, wenn dieserzur Verbindung mit einem der Freibadbecken he-rangezogen wird. Bei entsprechender Lage kannder Raum auch für andere Zwecke genutzt werden.

Als Orientierungswert für seine Größe gelten 50bis 100 m2. Ist eine Mehrzwecknutzung beabsich-tigt, so sind Raumgröße und Raumhöhe entspre-chend anzupassen. Eine Raumhöhe von 2,50 m imLichten soll nicht unterschritten werden.

Die Ausstattung des Wärmeraums umfasst u. a.Garderobenhaken, Ablagen und Abfallbehälter so-wie gegebenenfalls Sitz- und Liegegelegenheiten,Automaten für Getränke etc.

40.00 Objektplanung Freibäder 126 |

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Zur besseren Ausnutzung der Übergangszeiten istes angebracht, die beheizbaren Umkleide- und Sa-nitäreinheiten dem Wärme- und Aufenthaltsraumzuzuordnen. Dabei kann der Ausbau des Bauwerkssinngemäß wie beim Hallenbad erfolgen.

43.00 Sanitärbereich

43.10 Funktion des SanitärbereichsDuschräume und Toiletten sind, nach Geschlech-tern getrennt, in der Nähe des Umkleidebereichsanzulegen. Grundsätzlich empfiehlt sich eine räum-liche Zusammenfassung, jedoch funktionale Tren-nung in Dusch- und Toilettenbereiche.

Bei großer Entfernung zwischen Sanitärbereichund Badeplatte empfiehlt sich eine Aufteilung derKapazitäten durch Anlage eines zusätzlichen Sa-nitärbereichs nahe der Badeplatte. Behinderten-gerechte Duschräume und Toiletten sind nach denVorgaben der DIN 18 040-1 analog zu 33.20 vor-zusehen. Ist ein Teil des Umkleidebereichs zur Sai-sonverlängerung beheizbar vorgesehen, so sindca. 20 % der Sanitärausstattung ebenfalls beheiz-bar auszurüsten.

In der Nähe des Kleinkinder-Spielbereichs emp-fiehlt sich die Anlage einer eigenen Sanitäreinheit,ausgestattet mit Kindertoilette, Kinderhandwasch-becken, Kinderdusche, Wickeltisch und geschlos-senem Abfallbehälter. Die Raumhöhe beträgt imLichten mindestens 2,50 m.

40.00 Objektplanung Freibäder | 127

BBeispiel Einheit für 2.000 m² Wasserfläche

Ablagen

nerreHnemaD

Umkleidebereich

Ablagen

DamenHerren

Beispiel Einheit für 1.000 m² Wasserfläche

AUmkleidebereich

Abbildung 37: Freibad, Sanitäreinheiten

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43.20 Größe des Sanitärbereichs (vgl. Abbildung 37)

Anzahl der Duschen• je 1.000 m2 Wasserfläche je drei Warmwasser-

duschen für Herren und Damen sowie ggf. zu-sätzlich je eine Kaltwasserdusche im Dusch-raum

Toiletten• je 1.000 m2 Wasserfläche vier Sitze für Damen

sowie zwei Sitze und vier Stände für Herren• In den Vorräumen sind Handwaschbecken an-

zuordnen. Die Raumhöhe beträgt im Lichtenmindestens 2,50 m.

Für die Abmessungen im Sanitärbereich gelten fol-gende lichte Mindestmaße:• Duschplatz ...........................0,90 x 0,90 m• Gangbreite zwischen zwei

Duschplatzreihen ............................1,10 m• Toilette mit Tür

nach innen zu öffnen ..............0,90 x 1,40 m• Toilette mit Tür

nach außen zu öffnen..............0,90 x 1,20 m

Urinalbecken • Achsmaß ..................................ca. 0,80 m• Montagehöhe ............................ca. 0,65 m• Montagehöhe für Kinder ..............ca. 0,50 m

Handwaschbecken• Achsmaß ..................................ca. 0,80 m• Montagehöhe ............................ca. 0,85 m• Raumhöhe .....................mindestens 2,50 m

43.30 Ausbau und Ausstattung des Sanitärbereichs

Ausbau und Ausstattung sind frostsicher sowie mitnatürlicher Be- und Entlüftung zu gestalten. EineÜberwinterung muss ohne Beheizung, allenfallsmit einer Frostsicherung erfolgen können. Detailsdes Ausbaus und der Ausstattung sind analog zumHallenbad (vgl. 33.30) auszuführen.

44.00 Beckenbereich

Zum Beckenbereich gehören neben den Schwimm-und Badebecken die Beckenumgänge (Badeplat-te), die abgrenzenden Pflanzstreifen und die Be-ckenzugänge (z. B. Durchschreitebecken).

44.10 PflanzstreifenDie Badeplatte ist von den anderen Freibadberei-chen möglichst so zu trennen, dass sie nicht be-liebig betreten werden kann, um einen Schmutz-eintrag auf den Beckenumgang zu verringern.Hierfür eignen sich ca. 2 bis 3 m breite und mit ca.1 m hohen Sträuchern bewachsene Pflanzstreifen.Einzelne höhere Bäume/Sträucher sind als Gestal-tungselemente möglich, sofern sie die Übersichtnicht einschränken und keine Verschmutzung desBeckenwassers verursachen. Während der Auf-wuchszeit kann ein Zaun diese Trennfunktion über-nehmen. Am beckenseitigen Rand des Pflanzstrei-fens ist eine Aufkantung vorzusehen, damit keineReinigungsmittel in den Pflanzstreifen gelangenund umgekehrt keine Erde auf den Beckenumganggespült werden kann. Zur Liegewiese genügt eineMähkante.

In windreichen Lagen sind Hecken oder baulicheMaßnahmen (Mauern, Glas- oder Flechtwände usw.)geeignete Windschutzmaßnahmen an Liegeteras-sen und Sitzplätzen. Für die Bepflanzung sindSträucher zu verwenden, die während der Haupt-badesaison von Juni bis August nicht blühen undkeine Bienen o. Ä. anziehen. Die Pflanzen müssenungiftig sein und dürfen keine verletzenden Sta-cheln aufweisen.

44.20 BeckenzugängeDer Badbesucher betritt die Badeplatte über Be-ckenzugänge mit Duschen. Sie können als Dusch-platz mit Bodenablauf, als Durchschreitebeckenoder als Durchschreitemulde ausgeführt werden.Anzahl und Anordnung der Beckenzugänge hängtvon der Beckenanordnung und der Wegeführungzur Badeplatte ab. Die Umgebungsflächen sind,soweit nassbelastet, ebenfalls befestigt oder sindnicht begehbare Abpflanzungen.

40.00 Objektplanung Freibäder 128 |

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Vor einem/r Durchschreitebecken/Durchschreite-mulde wird, sofern es/sie nicht an eine ohnehinbefestigte Zuwegung anschließt, eine gut zu ent-wässernde, befestigte, rutschhemmende und ebe-ne Fläche (Gefälle nicht zur Rasenfläche) so an-geordnet, dass ein allseitiger, ca. 4,00 m breiterWeg auf dieser Fläche gegeben ist, um ein Aufwei-chen der angrenzenden Rasenfläche zu verhindern.Diese Befestigung kann in gleicher Weise wie beimBeckenumgang ausgeführt werden.

Als Abmessungen eines Durchschreitebeckens undeiner Durchschreitemulde können die aus den Ab-bildungen 38 und 39 sowie Tabelle 27 ersichtlichenMaße herangezogen werden.

Tabelle 27: Abmessungen der Beckenzugänge

Das Durchschreitebecken oder eine mit Wasser ge-füllte Durchschreitemulde ist an das Reinwasser-system und die Beckenwasseraufbereitung anzu-schließen. Die Dusche wird mit Trinkwasser betrie-ben. Sie kann auch mit Reinwasser betrieben wer-den, dann ist der Hinweis „Kein Trinkwasser“ er-forderlich.

Die Anforderungen an die Wasseraufbereitung (vgl.65.00) sind hier zu beachteten.

Durchschreitebecken sind frostsicher zu gründen.Alle Kanten sind abzurunden, seitliche Aufkan-tungen so abzuschrägen oder als Wangen so hoch-zuziehen, dass ein Betreten zum Umgehen nichtmöglich ist.

Der Beckenboden ist rutschhemmend nach Bewer-tungsgruppe „C“ auszuführen. Pflanzstreifen sinddicht anzuschließen, um ein seitliches Umgehenzu verhindern. Um den Wasserverbrauch zu be-

DurchschreitemuldeLänge ca. 6,00 mBreite ca. 3,00 mWassertiefe 0,15 m in der MitteStufenhöhe 0 m

DurchschreitebeckenLänge ca. 3,00 mBreite ca. 3,00 mWassertiefe 0,15 m in der MitteStufenhöhe 0,15 m

grenzen, erhalten die Duschen Selbstschlussven-tile. Als Abfluss dient ein in einer Nische der seit-lichen Wangen angeordneter, herausnehmbarerkombinierter Ab- und Überlauf.

An jedem Beckenzugang ist mindestens eine Du-sche zu installieren. Die Anordnung der Duschesollte unter Berücksichtigung der Hauptwindrich-tung erfolgen, damit das Duschwasser nicht in denPflanzstreifen oder auf die Liegewiese gelangt.Damit können schlammige Zonen im Bereich desPflanzstreifens und der Liegewiese vermieden wer-den. Bei beidseitiger Anordnung von Duschen soll-te der Beckenzugang mindestens 4,00 m breit sein,um das ungewollte Nassspritzen von Badegästenzu vermeiden.

44.30 BadeplatteDie Badeplatte besteht aus den Schwimm- und Ba-debecken sowie den Beckenumgängen, deren Ab-messungen ihre Gesamtgröße bestimmen. Das Ver-hältnis der Wasserflächen zur Größe der Becken -umgänge sollte, je nach geplanter Nutzung desBeckenumganges (vgl. 44.30.20) 1:1 bis 2:3 be-tragen. Eine kurze Anbindung der Badeplatte anden Umkleide- und Sanitärbereich ist anzustreben.Ersatzweise können in großen Freibädern becken-nahe Umkleide- und Sanitäreinrichtungen einge-richtet werden.

44.30.10 WasserflächenDie nach 11.00 ermittelte Gesamtwasserfläche ei-nes Freibades wird abhängig von den örtlichenBedingungen aufgeteilt. Eine Orientierung fürderen Aufteilung auf verschiedene Becken undBec ken zonen gibt die Tabelle 2 in Kapitel 11.30.Grundsätzlich werden die Nutzungen getrennt,die sich gegenseitig stören oder gefährden. DieTrennung kann durch eine geeignete Anordnungvon Becken mit unterschiedlichen Wassertiefen,durch feste oder bewegliche Einbauten oder diezeitliche Zuweisung von Nutzungsbereichen er-folgen. Der Kleinkinderbereich sollte grundsätz-lich auf einer eigenen Badeplatte angeordnet wer-den.

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40.00 Objektplanung Freibäder 130 |

Schnitt B - BSchnitt A - A

Grundriss

min

d. 1

5 cm

ca. 3,00 mca. 3,00 m

seitliche Wangen schräg hochgezogen

Bepflanzung oderAbsperrung bis1,00 m Höhe

frostfreieGründung

Standdusche mitSelbstschlussventil

Wassertiefe 15 cm

ZulaufWSP

Standdusche mitSelbstschlussventil

AblaufAblauf

WSP

ca.

3,0

0 m

ca. 3,00 m

Boden rutschhemmend,Bewertungsgruppe „C“

Beckenumgang

Liegewiese

befestigte Fläche

Pflanzfläche

A

Drainrinne

Drainrinne

A

BB

Nischefür Ablauf

Standbrause

Gefälle

Zulauf

Abbildung 38: Durchschreitebecken

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40.00 Objektplanung Freibäder | 131

Grundriss

B - B ttinhcSA - A ttinhcS

ca. 3,00 m

ca.

6,0

0 m

Zulauf

Standbrause

Nischefür Ablauf

B B

A

Drainrinne

Drainrinne

A

Pflanzfläche

befestigteFläche

Liegewiese

Beckenumgang

Boden rutschhemmend,Bewertungsgruppe „C“,Gefälle ≤ 6 %

ca. 6,00 m ca. 3,00 m

min

d. 1

5 cm

WSP

Ablauf Ablauf

Standdusche mitSelbstschlussventil

WSPZulauf

Wassertiefe 15 cm

Standdusche mitSelbstschlussventil

frostfreieGründung

Bepflanzung oderAbsperrung bis1,00 m Höhe

seitliche Wangenschräg hochgezogen

Abbildung 39: Durchschreitemulde

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44.30.20 BeckenumgängeDer Beckenumgang ist die begehbare Verkehrs-und Aufenthaltsfläche um das Becken. Er wird, ab-hängig vom Überlaufrinnensystem, begrenzt durch • die Überlaufkante des Beckenwassers in die

Rinne,• die wasserseitige Beckenkante oder• den hochgezogenen Beckenkopf sowie • die Mindestbreiten der Beckenumgänge.

Die Breite des Beckenumgangs soll mindestens2,50 m betragen. Dieses Maß soll auch im Bereichvon Einbauten (Startsockel, Sprunganlagen, Was-serrutschen) eingehalten werden. Größere Um-gangsbreiten sind in den in Tabelle 28 aufgeführtenBereichen erforderlich.

Tabelle 28: Mindestbreiten der Beckenumgänge inFreibädern

Bei nebeneinanderliegenden Becken werden dieEinzelmaße addiert.

Wenn der Beckenumgang eine über die Erschlie-ßung der Wasserflächen hinausgehende Funktionerhalten und auch als Aufenthalts- und Aktivitäts-zone genutzt werden soll, ist er entsprechend zudimensionieren und auszustatten.

Wenn ein Freibad für Wettkämpfe genutzt wird,gelten die Anforderungen des DSV nach 34.20.10.Wenn im Bereich des Beckenumganges• Ausrüstungs- und Versorgungseinrichtungen

(z. B. Rettungsgerät, Aufsichtsstationen, tech-nische Infrastruktur, Beckenabdeckungen),

• Aufenthaltsflächen (z. B. mit Bänken, Liege-stühlen der Gastronomie),

• Aufgänge, Zugänge zu Wasserattraktionen(z. B. Rutsche, Wildwasserkanal) sowie

• Flächen für sonstige Aktivitäten und Nutzungenvorgesehen sind, werden die dafür benötigten Flächen den Abmessungen des Beckenumgangeszugeschlagen.

Bereich des Zuganges zur Badeplatte 3,00 m

Startsockelseite 3,00 m

Bereich der Treppen bei Nichschwimmerbecken 3,00 m

hinter Wasserrutschen 3,00 m

Bereich der Sprunganlagen 5,00 m

Für den Transport von Schwimm- und Reinigungs-geräten auf die Badeplatte sowie für den direktenZugang des Personals ist ein gesonderter, ver-schließbarer Zugang mit einer freien Durchgangs-breite von 1,50 m vorzusehen.

Der Bodenbelag von Beckenumgangsflächen istfrei von Stolperstellen (vgl. DGUV R 108) undrutschhemmend nach Bewertungsgruppe „B“ aus-zuführen. Wasseransammlungen durch Uneben-heiten im Belag sind zu vermeiden. Als Belag istein Material mit großer Wärmereflexion zu ver-wenden (keine dunklen Beläge). Belag und Un-terbau sind frostsicher auszubilden.

Die Oberfläche der Beckenumgänge ist mit ≥ 2 %Gefälle in Linien- oder Punktabläufe zu entwässern.Die Rückführung von überschwappendem Becken-wasser lässt sich bei dichten Umgangsbelägen durcheinen zur Überlaufrinne hin geneigten, ca. 0,75 mbreiten Gefällestreifen (Neigung ≥ 2 %) erreichen.

In dem lagenweise verdichteten Unterbau werdenalle notwendigen Leitungen der Beckenwasser-aufbereitung und der Unterwasserbeleuchtungverlegt. Es empfiehlt sich, flexible Übergangsstü-cke (Kompensatoren) an den Übergangsstellenzum Beckenkörper einzubauen, um bei thermi-schen und mechanischen Spannungen bzw. Set-zungen ein Abreißen wasserführender Leitungenzu verhindern (vgl. DIN 18 300, Punkt 3.7).

Am Beckenumgang sind Stromanschlüsse, Ent-nahmeventile, Halterungen von Rettungsstangenund Rettungsgeräten sowie evtl. Mikrofonan-schlüsse und Installationen für Zeitmesseinrich-tungen bei Sportveranstaltungen unfallsicher vor-zusehen. Die Installation von Bodenhülsen zurzeitweisen Befestigung für Schwimmbahnleinenoder Trennseile, zur Aufnahme von Haltestangenfür Rückenwende- und Fehlstartleinen ist zu be-denken, sofern hierzu eine Nutzung des Becken-kopfes nicht möglich ist.

Auf den evtl. erforderlichen Einbau einer Poten-zialsteuerung (DIN VDE 0100-702) wird hinge -wiesen.

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40.00 Objektplanung Freibäder | 133

44.40 Beckenausstattung44.40.10 RettungsgeräteZu den Rettungsgeräten im Freibad gehören an je-dem Schwimmer- und Springerbecken zwei Ret-tungsringe oder Rettungsbälle mit einer Halte-vorrichtung, die mit mindestens 15,00 m langenWurfleinen versehen sind, und je eine Rettungs-stange. Rettungsringe und Rettungsbälle bestehenin der Regel aus Kunststoff und müssen eine Auf-triebskraft (Tragfähigkeit) von 100 bis 120 N be-sitzen.

44.40.20 BeckenabdeckungenDer mit Abstand größte Teil des zur Beckenwas-sererwärmung aufgewandten Wärmebedarfs gehtdurch Verdunstung an der Wasseroberfläche, wei-tere Teile durch Verlustvorgänge wie Strahlung,Transmission und Konvektion verloren. In den Ru-hezeiten des Badebetriebes kann dieser Wärme-verlust durch das Aufbringen von Abdeckeinrich-tungen wirkungsvoll gesenkt werden (vgl. DGfdBR 25.03)

Die Wirtschaftlichkeit einer Beckenabdeckung mussz. B. nach folgenden Kriterien geprüft werden:• Investitionskosten (Anschaffungskosten sowie

anteilige Bau- und Nebenkosten),• U-Wert der Abdeckung (gemessen Wasser/Luft),• Wassertemperatur,• Energiepreis,• durchschnittliche Lufttemperatur, • Windeinwirkung, • tägliche Abdeckzeit, • jährliche Betriebsdauer,• Lebensdauer der Abdeckvorrichtung,• Kosten der Bedienung,• Wartungskosten.

Beckenabdeckungen können sowohl bei Neuan-lagen als auch bei bestehenden Anlagen zum Ein-satz kommen. Die Abdeckung der gesamten Was-serfläche ist anzustreben; die Beckengeometrieund die Abdeckung sollten aufeinander abge-stimmt sein. Die Investitions- und Betriebskostensind abhängig von der Beckenform, Unterbringungund Art der Abdeckung sowie dem Grad der Auto-matisierung.

Die auf den Beckenumgängen gelagerten oder ab-gestellten Abdeckungen und die dazu erforderli-chen Konstruktionen dürfen den Badebetrieb nichtbehindern. Die unter 44.30.20 ausgewiesenen Be-ckenumgangsbreiten sind einzuhalten.

Bei Neuanlagen können Beckenabdeckungen inSchächten im oder auf dem Beckenboden oder imbzw. auf dem Umgang fest oder fahrbar installiertwerden. In bestehenden Bädern werden sie in derRegel stationär oder mobil auf dem Becken umgangnachgerüstet. Durch eine Windsicherung ist zuverhindern, dass Abdeckungen aus dem Beckengetragen werden.

Als Abdeckelemente kommen zurzeit mehrschich-tige Kunststoffplanen mit hohem Dampfdiffus -sionswiderstand und warmedämmenden Schichtenoder gelenkverbundene Kunststoffprofile zum Ein-satz. Diese Materialien müssen hygienisch unbe-denklich, UV-stabilisiert und chemikalienbeständigsein. Durch Oberflächenstruktur und Detailaus-bildung sollen Schmutzablagerungen möglichstvermieden werden.

Bei dem Einsatz von Abdeckeinrichtungen sind dieBelange der Hygiene und Wasserführung beson-ders zu beachten; die Ableitung des Beckenwassersüber die Überlaufrinne darf nicht unterbrochenwerden. Die eingesetzten Materialien müssen der„Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zurEignungsprüfung für Kunststoffmaterialien imSchwimm- und Badebeckenbereich (KSW)“ ent-sprechen.

Eine Beckenabdeckung ist keine Sicherheitsmaß-nahme zum Schutz vor Ertrinken; sie darf nichtbetreten werden. Eine Beckenabdeckung darf nichtbetrieben werden, wenn sich Personen im Beckenbefinden. Sie darf nur auf- und zugefahren werden,wenn der Bediener das komplette Schwimmbeckeneinsehen und bei Gefahr jederzeit den Bedienvor-gang stoppen kann.

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44.50 Aufsichts- und Versorgungsräume im Beckenbereich

44.50.10 AufsichtsplatzDas mit der Badeaufsicht betraute Schwimmbad-personal benötigt an geeigneter Stelle im Bereichder Badeplatte einen witterungsgeschützten Auf-sichtsplatz mit guter Übersicht über die gesamtenWasserflächen. Dieser Aufsichtsplatz soll die For-derung nach freiem Überblick und schnellem Er-reichen der zu überwachenden Wasserflächen er-füllen. Als Mindestausstattung gelten Sonnen-,Blend- und Regenschutz. Zur Ausrüstung gehörenLautsprecheranschluss und Telefon. Der Aufsichts-platz sollte für zwei Personen Platz bieten.

Eine aufwendigere Lösung stellt die allseitig ge-schlossene Aufsichtskanzel mit Be- und Entlüftungsowie zusätzlicher Heiz- und Kühleinrichtung dar.Zur Ausrüstung gehören hier Lautsprecheran-schluss, Telefon, Störanzeige, Verbandkasten undMegaphon.

44.50.20 SchwimmmeisterraumDer ca. 8 m2 große Schwimmmeisterraum (vgl.34.60.10) sollte sich möglichst nahe der Bade-platte befinden und eine gute Übersicht über dengesamten Beckenbereich erlauben. Er kann beiBedarf auch die Funktion eines Verwaltungs- oderRegieraumes erfüllen. Bei einer Erweiterung aufmindestens 20 m2 kann er zusätzlich auch die Auf-gaben des Erste-Hilfe-Raumes übernehmen. DieserRaum dient nicht dem Daueraufenthalt des Auf-sichtspersonals.

Die Einrichtung besteht aus den Bedienungsele-menten für die Beleuchtung und Beschallung, dieÜberwachung der technischen Anlagen, einemamtsberechtigten Fernsprechanschluss, einemHandwaschbecken, Schreibplatz und Aktenschranksowie einer Zentraluhr und, wenn kein besondererBüroraum vorhanden ist, einem Schrank bzw. Tre-sor für Geld und Fundsachen. Die Raumhöhe imLichten beträgt mindestens 2,50 m.

Für den Ausbau von Boden, Wand und Decke sindpflegeleichte und strapazierfähige Materialien zuverwenden. Bei gleichzeitiger Nutzung als Erste-Hilfe-Raum sind die entsprechenden Gesichtspunk-

te der Hygiene und Gestaltung zu beachten. FürHinweise zur Beleuchtung und Beschallung siehe66.00 und 68.00.

44.50.30 Erste-Hilfe-RaumDie Größe des Erste-Hilfe-Raumes beträgt ca. 12 m2. Die Raumhöhe im Lichten beträgt mindes-tens 2,50 m. Breite und Anordnung der Türen müs-sen den ungehinderten Transport von Verunglück-ten auf einer Trage ermöglichen. Ausbau und Ein-richtung erfolgen in Anlehnung an 34.60.20.

44.50.40 Geräte- und LagerräumeDie Räume für Sportgeräte, Reinigungsmittel undPflegegeräte für Außenanlagen sind räumlich zutrennen. Der Lagerraum für Sportgeräte – z. B.Wasserballtore, Trennleinen, Leinenwagen, Halt -stangen, mobile Startsockel, Anschlagplatten, Zeit-messmatten usw. – sollte bei Bädern bis 1.000 m2

Wasserfläche eine Größe von mindestens 30 m2

Fläche haben, empfohlen werden 50 m2; bei Bädernüber 1.000 m2 beträgt die Fläche mindestens 50 m2, empfohlen werden 80 m2. Für den Transportvon Schwimmgeräten sind Türbreiten im Lichtenvon mindestens 1,50 m erforderlich. Die Höhe desGeräteraumes beträgt 2,50 m im Lichten. Ein Bo-denablauf ist erforderlich.

Der Lagerraum für Reinigungsmittel und Reini-gungsgeräte sollte bei Freibädern bis 1.000 m2

Wasserfläche eine Größe von mindestens 15 m2

Fläche haben, empfohlen werden 20 m2; bei Bädernüber 1.000 m2 beträgt die Fläche mindestens 25 m2, empfohlen werden 30 m2. Für den Transportvon Geräten sind Türbreiten im Lichten von min-destens 1,50 m erforderlich. Die Höhe des Raumesbeträgt 2,50 m im Lichten. Ein Bodenablauf ist er-forderlich.

Der Lagerraum für Pflegegeräte der Freiflächen istin Abhängigkeit von der Anzahl und Größe der vor-gesehenen Pflegegeräte zu dimensionieren.

44.50.50 VereinsräumeDie Größe dieser Räume, z. B. für DLRG, Wasser-wacht und Schwimmvereine, richtet sich nach demBedarf.

40.00 Objektplanung Freibäder 134 |

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45.00 Freiflächenbereich

45.10 Funktionen des FreiflächenbereichsEin möglichst groß bemessener sowie differenziertgegliederter und gestalteter Freiflächenbereichist unverzichtbarer Bestandteil und ein wesent -liches Merkmal eines Freibades.

Er umfasst Liege-, Sport und Spielflächen sowieden Kinderspielbereich und den Bewirtungsbe-reich. Er beinhaltet auch Anlagen und Einrichtun-gen, die nicht vorrangig bzw. nicht allein für dasBaden, Schwimmen oder Wasserspringen notwen-dig sind, jedoch dem Badbesucher Möglichkeitenzur allgemeinen Freizeitgestaltung, zum vielfäl-tigen Sporttreiben und zur Versorgung währenddes Aufenthaltes im Bad bieten.

Der Freiflächenbereich dient den Badegästen zumLiegen, Spielen und zur Erholung. Die räumlicheGliederung erfolgt nach Maßgabe der genanntenunterschiedlichen Funktionen und der topogra-phischen Gegebenheiten des Grundstücks.

Bei einer Hanglage muss das Gelände terrassiertwerden, um ein unbeschwertes Liegen zu ermög-lichen und ebene Spielflächen zu schaffen. Liege-flächen sollten windgeschützt und möglichst ganz-tägig besonnt sein. Bodensenken oder Standortemit zu erwartender regelmäßiger Kaltluftzufuhrbzw. Kaltluftstau sollten bei der Standortermitt-lung bereits ausgeschlossen werden.

Ein parkartiger Charakter ist anzustreben, ohnedie Übersichtlichkeit der Gesamtanlage zu beein-trächtigen. Als Bepflanzung sind aus ökologischenGründen heimische Gehölze und Sträucher zu ver-wenden. Die Hauptwindrichtung zur Beckenplatteist zu berücksichtigen, um Verschmutzungen durchLaub und Blüten zu verringern.

Liegefläche, Spielfläche und Kinderspielbereichumfassen zusammen ca. 60 % der Gesamtgrund-stücksfläche.

Die Sorten der Rasenmischung richten sich nachder Nutzung der Rasenflächen und der Bodenbe-

schaffenheit. Von der Bodenbeschaffenheit hängtes ab, ob eine Drainage erforderlich ist. Wenn eineBeregnungsanlage vorgesehen wird, muss derenRohrleitungsnetz zur Frostsicherung entleerbarsein. Regnerköpfe sollten versenkbar sein. Der Ein-satz von aufgefangenem Regenwasser zur Bewäs-serung ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll.

Der Lärmschutz (vgl. 68.60) angrenzender Wohn-gebiete ist bei der Standortwahl von Neuanlagenund auch beim Umbau bzw. bei der Erweiterungbestehender Freibäder zu beachten.

45.20 Liege- und SonnenterrassenLiege- und Sonnenterrassen im Beckenbereichkönnen bei stufenförmiger Anordnung auch dieFunktion einer Zuschauertribüne erfüllen, wennvon ihnen ein blendungsfreier Überblick auf dieBecken möglich ist.

Zum Aufstellen von Liegen werden ebene, befes-tigte Flächen benötigt. Bei Anordnung in Terras-senform sollten die Einzelflächen hierfür eine Tiefevon mindestens 2,50 m aufweisen.

45.30 SpielflächenDie Spielflächen gliedern sich in den Spielbereichfür Kinder bis etwa zum 10. Lebensjahr sowie indie übrigen Spielflächen für Jugendliche und Er-wachsene. Der Kinderspielbereich liegt in räum-licher Verbindung mit dem Kleinkinderbecken. Erbesteht aus einer Trocken- und einer Nassspielzo-ne. Zur Trockenzone gehören ein Sandkasten,Sandmulden und Spielgeräte, zur Nassspielzoneein Kleinkinderbecken und eventuell ein Wasser-spielplatz. Eine direkte, übergangslose Verbindungist zu vermeiden.

Die Größe der einzelnen Bereiche ist abhängig vonder Freibadgröße und dem Bedarf.

Der Spielbereich ist gegenüber den Liegeflächen,vor allem aber gegenüber den Beckenanlagen zurSicherheit deutlich abzugrenzen. Der Spielbereichfür Kinder sollte anteilig beschattet sein (z. B.durch Baumbestand, Sonnensegel); Sitzgelegen-heiten für begleitende Erwachsene sind zu emp-fehlen.

40.00 Objektplanung Freibäder | 135

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Sandkästen sind entweder mit einer nicht scharf-kantigen, nachgiebigen Einfassung oder über-gangslos in Form von Mulden zu erstellen. Umge-bende Flächen werden in einer Breite von 1,00 bis3,00 m befestigt. Die Böden der Sandflächen er-halten je nach den Bodenverhältnissen eine Drai-nage. Die Fülltiefe liegt etwa zwischen 0,40 und0,60 m. Eine Sandspielzone kann durch eine Wasserzapfstelle mit einem Ablauf mit Sandfangausgestattet werden. Für Spielgeräte sind die An-forderungen an den Fallschutz zu beachten (vgl.DIN EN 1176, DIN EN 1177).

Als Einrichtung eines Wasserspielplatzes eignensich u. a. ein Wasserfall, Schiffchenkanal undSprühanlagen. Sie werden mit Trinkwasser betrie-ben. Spielgeräte und Sprühdüsen sollen aus kor-rosionsbeständigem Material bestehen.

Der Bodenbelag der begehbaren befestigten Flächeeines Wasserspielplatzes muss rutschhemmend

nach Bewertungsgruppe „B“ ausgebildet sein, undsein Gefälle soll mindestens 2 % betragen. Berei-che, in denen permanent Wasser steht, sollten ge-genüber den anderen Bodenflächen durch anders-farbigen Belag hervorgehoben werden; ihr Bo-denbelag muss rutschhemmend nach Bewertungs-gruppe „C“ sein. Zur Einrichtung des Kinderspiel-bereichs gehören Bänke und Papierkörbe.

Spielflächen für Jugendliche und Erwachsene sindmöglichst zusammenzufassen und im Freibadge-lände so einzuordnen, dass eine Störung der Lie-ge- und Ruhebereiche vermieden wird. Danebenkönnen für Ballspiele speziell hergerichtete Klein-spielfelder bereitgestellt werden. Eine Abschir-mung gegenüber anderen Bereichen kann durchBallfangnetze, Bepflanzung oder Modellierungdes Geländes erfolgen.

Im Hinblick auf Strapazierfähigkeit und multifunk-tionale Nutzungsmöglichkeiten werden Kleinspiel-

40.00 Objektplanung Freibäder 136 |

Abbildung 40: Beispiel für einen Eltern-Kind-Bereich

Bepflanzung

Bepflanzung

Sand

WC

Matschplatz

Gerätespielgarten

≤ 0,35 m

WT 0,00 - 0,30 m

Wasserspielgarten

WT 0,00 - 0,45 m

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felder zweckmäßigerweise als Allwetterplätze mitelastischen Belägen ausgebildet. WassergebundeneFlächen, sog. Tennenbeläge, sind für solche Nutzun -gen ungeeignet. Zur Ausstattung dieser Spielfeldergehören u. a. Spielsäulen, Netze und Zielbretter.Die Abmessungen der verschiedenen Kleinspielfel-der können der Tabelle 29 entnommen werden.

Freibäder sind für „Beach-Sport-Anlagen“ geeig-net. Die Spielfläche mit den Abmessungen (Ori-entierungswert) 15,00 x 30,00 m wird mit witte-rungsbeständigen Geräten (z. B. Tore, Netzpfostenund in der Höhe verstellbare Netze) für Volleyball,Fußball oder Handball ausgestattet. Beach-Vol-leyball-Felder in Freibädern sollten der BISp-Emp-fehlung P1/05 „Planung und Bau von Beach-An-lagen“ entsprechen. Der Sandbelag soll aus nicht

abfärbendem und nicht scharfkantigem Quarzsandbestehen. Die Dicke der Sandschicht beträgt beiBeach-Volleyball-Feldern ca. 30 cm, unter demNetz 45 bis 50 cm. Der Untergrund muss, um Stau-nässe zu vermeiden, gut wasserdurchlässig seinoder eine Drainage erhalten. Als Randausbildung,die auch das seitliche Hineinwachsen von Gras ver-hindert, eignen sich elastische Blockstufen oderKantenprofile, die mit Betonrückenstützen versetztwerden. Bei entsprechender Lage und Einfriedunginnerhalb des Freibadgeländes ist auch eine Nut-zung außerhalb der Freibadsaison denkbar.

Zur Ausübung der verschiedenen Spiele solltenentsprechende Geräte zur Verfügung stehen, dieausgeliehen werden können. Ein Geräteausgabe-raum kann erforderlich werden.

40.00 Objektplanung Freibäder | 137

Größe Normgröße Sicherheitsabstände Gesamtgröße

Breite Länge Breite Länge Längsseiten Stirnseiten Breite Länge[m] [m] [m] [m] seiten je [m] je [m] [m] [m]

Badminton 6,10 13,40 6,10 13,40 0,50 1,50 7,10 16,40

Basketball 13,00 - 15,00 24,00 - 28,00 14,00 26,00 1,00 1,00 15,00 - 17,00 26,00 - 30,00

Faustball 20,00 50,00 20,00 50,00 6,00 8,00 32,00 66,00

Kleinfeldhandball 18,00 - 22,00 38,00 - 44,00 20,00 40,00 1,00 2,00 20,00 - 24,00 40,00 - 44,00

Kleinfeldhockey 18,00 - 20,00 36,00 - 40,00 20,00 40,00 1,00 2,00 20,00 - 22,00 20,00

Kleinfeldfußball 15,00 - 25,00 30,00 - 50,00 20,00 40,00 1,00 2,00 17,00 - 27,00 34,00 - 54,00

Korbball 25,00 60,00 25,00 60,00 1,00 2,00 27,00 64,00

Tennis 10,97 23,77 10,97 23,77 3,65 6,40 18,27 35,57

Volleyball 9,00 18,00 9,00 18,00 2,00 3,00 13,00 24,00

Tabelle 29: Abmessungen von Kleinspielfeldern

Tabelle 30: Abmessungen von Freizeitspielfeldern

Größe Normgröße Sicherheitsabstände

Breite Länge Breite Länge Längsseiten Stirnseiten[m] [m] [m] [m] seiten je [m] je [m]

Beachsport - - - - 15,00 30,00

Boccia 3,80 24,00 - - 3,80 24,00

Boule (verschiedene Arten) 4,00 27,50 - - 4,00 27,50

Fußballtennis 10,00 20,00 2,00 2,00 14,00 24,00

Gartenschach, Gartenmühle u. Ä. 4,00 4,00 - - 4,00 4,00

Indiaca 5,50 13,00 1,00 1,00 7,50 15,00

Minigolf (Bahnengolf) Mindestfläche ca. 300 m2

Prellball 8,00 16,00 2,00 4,00 12,00 24,00

Sommerstockschießen (Sommerstockbahn) 5,00 42,00 1,00 2,00 7,00 46,00

Badminton 7,00 14,00 - - 7,00 14,00

Tischtennisfläche - - - - 6,00 12,00

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45.40 GroßspielgeräteFreibäder können abhängig von der Größe oderAusrichtung des Freibades mit Großspielgeräten(z. B. Klettergeräte, Boulderwände, Seilbahnen)ausgestattet werden. Die Auswahl dieser Geräteist sorgfältig abzuwägen (Lärm, Unfallrisiken).Die Betriebssicherheit ist täglich zu überprüfen(vgl. DGfdB A 52).

45.50 Wasserrutschen, Wasserrutschbahnenund Wildwasserkanäle

Wasserrutschbahnen können insgesamt als Bau-werk errichtet oder unter Ausnutzung einer na-türlichen Hanglage angelegt werden. Eine anspre-chende Einordnung in das Gesamtbild des Freiba-des ist anzustreben. Der Verbindungsweg zwischenRutschenende und Rutschenanfang bzw. Aufstiegzum Rutschenanfang sollte so geplant werden,dass andere Bereiche des Freibades nicht gestörtwerden (vgl. 27.00).

46.00 Anlagen zur Bewirtung

Die Bewirtung im Freibad erfolgt in Anpassung anden örtlichen Bedarf durch Restaurant, Cafeteriaoder Verkaufsstand. Art und Größe des Betriebessind von der Größe und dem Standort des Freibadessowie der Konzessions- und Nutzungsart abhän-gig.

Eine Bewirtung innerhalb des Freibades (ohne ex-terne Gäste) erfordert einen• Sitzbereich auf Terrassen und Freiflächen,• Sitzbereich in Gasträumen,• Versorgungsbereich durch Automaten oder als

Verkaufsausgabe (Kiosk), ggf. mit Küche undAnrichte,

• Nebenraumbereich als Lager- und Kühlräume,Personal- und Büroräume je nach Größe desBetriebes,

• Betriebshof.

Der Ausbau und die Ausstattung erfolgt, wie beigastronomischen Freiluftbetrieben (z. B. Biergär-ten) üblich. Die nasse Badebekleidung ist zu be-

rücksichtigen. Personalräume, Toiletten und sons-tige Einrichtungen müssen den Anforderungender Gewerbeaufsicht und der Gaststättenverord-nung entsprechen.

Eine eigene Verbrauchsabrechnung (z. B. für Hei-zung, Strom, Wasser, Abwasser) ist erforderlich.

Der Bewirtungsbereich sollte zwischen Eingangs-zone und Freiflächen angeordnet werden, mit Blickauf die Badeplatte oder zum Kleinkinderbereich.Eine Überdachung der Freiflächen (auch teilweise)ist angebracht. Gasträume können auch mit derWärmehalle in Verbindung stehen.

Soweit Außengäste den Bewirtungsbereich mit-benutzen sollen oder der Betrieb außerhalb derBadezeit bzw. der Badesaison fortgeführt werdensoll, ist dieses bei der Planung mit zu berücksich-tigen.

Steht kein Betriebshof zur Verfügung, ist auf eineabgeschirmte Lagerung von Leergut und Müll zuachten.

Bei großen Freibadanlagen können zusätzlich Kios-ke aufgestellt werden, die an den Verkehrswegenim Bereich der Freiflächen anzuordnen sind. Kioskeim Freibereich erhalten Anschlüsse für Wasser, Ab-wasser und Strom. Vor der Ausgabe ist eine aus-reichend große Fläche zu befestigen.

Wenn Automaten aufgestellt werden, sollen sieüberdacht angeordnet (z. B. im badseitigen Ein-gangsbereich) und außerhalb der Saison winterfestaufbewahrt werden. Außerdem wird ein Lager raumnotwendig.

Personalbetreute Zusatzeinrichtungen wie Mini-golfanlagen, Kegelbahnen, Billard o. Ä. könnenmit dem Bewirtungsbetrieb gekoppelt werden.Grillplätze mit Selbstbedienung an geeignetenStellen des Freibadgeländes sind möglich; dabeisind Geruchsbelästigungen zu vermeiden.

40.00 Objektplanung Freibäder 138 |

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47.00 Sonstige Räumlichkeiten

47.10 Räume und Einrichtungen für den Wettkampfsport in Freibädern

Die entsprechenden Angaben zu Räumen, Platz-bedarf und zur Ausstattung befinden sich in36.60.40. Für Wettkämpfe und andere Veranstal-tungen können Zuschaueranlagen vorgesehenwerden. Hierfür eignen sich auch Liege- und Son-nenterrassen. Sie können innerhalb und außerhalbder Abpflanzung liegen und erhalten für Veran-staltungen und Reinigungszwecke zusätzlich einedirekte Erschließung. Zuschaueranlagen könnenals terrassierte Erdwälle oder als selbsttragendeKonstruktionen erstellt werden. Sie erhalten ggf.Sitzauflagen aus witterungsbeständigem Material.Zuschaueranlagen und die zugehörigen Sanitär-einrichtungen können auch temporär errichtetwerden.

Die Anordnung am Schwimmerbecken erfolgt inLängsrichtung; am Springerbecken werden sie seit-lich der Sprunganlagen errichtet. Ebenso ist dieOrientierung an der Himmelsrichtung zu beachten,um eine Blendung der Zuschauer zu vermeiden.

Für die Planung der Einzelheiten, wie Treppen,Gangbreiten und Fluchtwegbreiten, sind die Lan-desbauordnungen, die Versammlungsstättenver-ordnungen der einzelnen Bundesländer und ggf.die Auflagen der DGUV maßgebend.

Bei Anordnung von Zuschaueranlagen müssen inder Nähe Toilettenanlagen vorgesehen werden,die auf den Gesamtbedarf anrechenbar sind. Aufje 500 Zuschauerplätze entfallen fünf Toiletten,aufgeteilt in zwei Sitze für Damen, einen Sitz undzwei Stände für Herren. In den Vorräumen ist fürje vier Sitze bzw. vier Stände ein Waschbecken ein-zuplanen.

47.20 Räume für weitere Dienstleistungsangebote

Auch in Freibädern können zusätzliche Dienstleis-tungsangebote wie z. B. Boutique für Bade- undSportartikel und Zeitschriftenstand sinnvoll sein.Sie können dem Eingangsbereich eines Freibades

zugeordnet werden (vgl. 31.20). Je nach Art undUmfang der Dienstleistungsangebote entsteht zu-sätzlicher Bedarf an Nebenräumen in Form vonPersonal- und Sanitärräumen sowie Abstell-, La-ger- und Vorratsräumen.

48.00 Wege

Befestigte Wege innerhalb eines Freibadgeländessind für regelmäßig benötigte, fußläufige Verbin-dungen und für Fahrzeuge (für Anlieferung, Ent-sorgung, Reparaturen und Erste Hilfe) notwendig.Für den Ausbau müssen die zu erwartenden Rad-lasten berücksichtigt werden. In Nebenbereichenkönnen Gehwegplatten, frostbeständige Klinker,Verbundpflaster oder andere geeignete Beläge zurAnwendung kommen. Treppen sollten vermiedenwerden. Andernfalls sind neben den Treppen auchRampen für Kinderwagen bzw. Rollstühle vorzu-sehen.

Hauptwege verlaufen• von der Eingangszone zu den Liegeflächen,• von der Eingangszone zu den Umkleiden,• zu den Schwerpunkten des Badegeschehens,

z. B. Beckenbereich (Badeplatte), Spielbereichund Bewirtung.

Abhängig von der Gesamtgestaltung können wei-tere befestigte Bereiche für Sitz- und Liegegruppengeschaffen werden. Für die betriebliche Ver- undEntsorgung des Bades benötigt man befahrbareWirtschaftswege.

40.00 Objektplanung Freibäder | 139

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Tabelle 34: Orientierungswerte für den Sanitärbe-reich von Freibädern

Duschen (43.20)

Toiletten (43.20)

je 1.000 m2 Wasserfläche:3 Warmwasserduschen für Damen,3 Warmwasserduschen für Herren,ggf. je Duschraum zusätzlich 1 Kalt-wasserdusche

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 m

je 1.000 m2 Wasserfläche: 4 Sitze für Damen,2 Sitze und 4 Stände für Herren, Vorräume mit Handwaschbecken

Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 m

Ist ein Teil des Umkleidebereichs zur Saisonverlängerung be-heizbar vorgesehen, so ist ca. 20% der Sanitärausstattungebenfalls beheizbar auszurüsten.

Beckenumgänge (44.30.20)

Tabelle 35: Orientierungswerte für den Beckenbe-reich in Freibädern: Beckengrößen und Beckenab-messungen

Wasserfläche [m2] ≥ 50, empfohlen ≥ 80

Wassertiefe [m] 0,40 - 0,60

Aufteilung in mehrere Becken bzw. Beckenteilbereiche mitunterschiedlicher Wassertiefe

Kleinkinderbecken (25.10.20)

Wasserfläche [m2] 100 - 250, größer nach Bedarf

Wassertiefe [m] 0,60/0,80 - 1,35

Nichtschwimmerbecken (25.20.20)

Beckenbreite [m]

Beckenlänge [m]

Anzahl derSchwimmbahnen(2,50 m breit)

Wassertiefen

10,00 12,50 16,66 21,00

25,00 25,00 25,00 50,00

4 5 6 8

0,90 m bis ≥ 1,80 m; wenn Sprung-anlagen vorhanden sind, gelten dieSicherheitsmaße und Wassertiefennach 26.20.

40.00 Objektplanung Freibäder 140 |

Tabelle 31: Orientierungswerte der Bedarfsermitt-lung für Freibäder

Wasserfläche(11.00)

Grundstücksfläche(12.20)

Anzahl der Stellplätze (13.30)

Stellflächenbedarf(13.30)

auf der Grundlage eines Bäderleitplanes

10 - 16 m2 je m2 Wasserfläche

1 Pkw-Stellplatz und 2 Fahrrad-Stellplätze je 200 bis 300 m2 Grundstücksfläche

1 Pkw-Stellplatz 25 m2

2 Fahrrad-Stellplätze 5 m2

1 Behinderten-Pkw-Stellplatz 35 m2

Umkleideplätze alsWechselkabinen(42.20)

Umkleideplätze inSammelumkleide-räumen (42.20)

Garderobenplätzeund Wertsachen-fächer (42.20)

Frisierplätze

Wärme- und Aufent-haltsraum (42.50)

Grundausstattung: 10 Umkleide -plätze als Wechselkabinen, davonkönnen 2 in mobiler Form auf denLiegewiesen

1 Behinderteneinheit

weitergehender Bedarf: 0,01 Um-kleideplätze je m2 Wasserfläche

nach Bedarf; mind. 2 Sammel-umkleideräume mit je 10,00 m Banklänge

Grundausstattung: mindestens 100 Garderobenschränke; je 100 Garderobenschränke ca. 20 % Wert-sachenfächer

weitergehender Bedarf:0,1 je m2 Wasserfläche

Je 1.000 m2 Wasserfläche mind. 4 bis 6 Spiegel

50 bis 100 m2; Mindestraumhöhe im Lichten 2,50 m

Tabelle 32: Orientierungswerte für den Eingangs-bereich von Freibädern

Eingangsvorplatz(41.20)

Überdachte Ein-gangszone (41.30)

Personalräume(41.50)

150 m2 je 1.000 m2 Wasserfläche

50 m2 je 1.000 m2 Wasserfläche

nach den Vorgaben der gültigen Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der DIN 18 228-3

Tabelle 33: Orientierungswerte für den Umkleide-bereich von Freibädern*

49.00 Übersicht der Orientierungs-werte für Freibäder

* Die Orientierungswerte können sich je nach örtlicher Situa-tion und Komfortbedürfnis ändern. Vom erforderlichen Um-kleidebereich ist ca. 20 % beheizbar auszubauen.

Bereich des Zuganges zur Badeplatte 3,00 m

Startsockelseite 3,00 m

Bereich der Treppen bei Nichtschwimmerbecken 3,00 m

hinter Wasserrutschen 3,00 m

Bereich der Sprunganlagen 5,00 m

Mehrzweckbecken (25.50)

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40.00 Objektplanung Freibäder | 141

Schwimmerbecken (25.30.20)

Wasserfläche [m2]

Wassertiefe [m]

Beckenbreite [m]

Beckenlänge [m]

Anzahl derSchwimmbahnen(2,50 m breit)

312,5 - 1.050

≥ 1,80

12,50 16,66 21,00 25,00

25,00 25,00 50,00 50,00oder50,00

5 6 8 10

Wellenbecken (25.60)Beckenbreite [m]

Beckenlänge [m]

Anfangswassertiefe [m]

Endwassertiefe [m]

2,50 16,66 25,00

mind. 33,00

0,00

je nach Beckennutzungund Art der Wellenmaschi-ne

Tabelle 36: Springerbecken und Sprunganlagen (25.90. und 26.00)

Variante

A

B

C

D

E

F

BeckenabmessungenMindestmaße 1 [m]

10,95 x 12,50

13,50 x 11,75

18,30 x 11,75

19,65 x 15,00

24,25 x 15,00

24,85 x 15,00

Wassertiefe 2

[m]

3,80

3,80

3,80

4,50 2

4,50 2

4,50 2

AbsprungstellenHöhen3 [m]

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

1 B, 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

2 x 1 B, 2 x 3 B, 1 P, 3 P, 5 P, 7,5 P, 10 P

1 Breite (Seite der Sprunganlagen) x Länge in Sprungrichtung 2 Wassertiefe in Schwimmzentren möglichst 5,00 m3 B = Brett, P = Plattform 4 Für Synchronspringen geeignet

Bezeichnungen der Sprunganlagen[m]

1 - 5 kombiniert

1 - 5 einfach

1 - 5 komplett

1 - 10 einfach

1 - 10 komplett

1 - 10 komplett 4

Schwimmmeisterraum(44.50.20)

Erste-Hilfe-Raum (44.50.30)

Geräte- und Lagerraum(44.50.40)

Fläche ..................................................................................................ca. 8 m2

Mindestraumhöhe im Lichten .....................................................................2,50 m

Fläche ................................................................................................ca. 12 m2

bei Kombination mit dem Schwimmmeisterraum ........................................... ≥ 20 m2

Mindestraumhöhe im Lichten .....................................................................2,50 m

≤ 1.000 m2 Wasserfläche .......................................................................30 - 50 m2

> 1.000 m2 Wasserfläche .......................................................................50 - 80 m2

Mindestraumhöhe im Lichten .....................................................................2,50 m

Tabelle 38: Orientierungswerte für den Freiflächenbereich von Freibädern

Freiflächen (45.00)

Spielflächen (45.30)

Zuschaueranlagen

Anlagen zur Bewirtung(46.00)

ca. 60 % der Gesamtgrundstücksfläche aufgeteilt in Liege-, Spiel- und Kinderspielflächen

Unterteilung in Trocken- und Nassbereich; Größe abhängig von Freibadgröße und Bedarf

Anzahl der Zuschauerplätze nach örtlichem Bedarf, Versammlungsstättenverordnung beachtenSanitäranlagen: je 500 Zuschauerplätzen 2 Sitze für Damen, 1 Sitz und 2 Stände für Herren

Art und Größe ist abhängig von der Größe und dem Standort des Freibades sowie der Konzessions- und Nutzungsart.

Tabelle 37: Orientierungswerte für Freibäder – Aufsichts- und Versorgungsräume

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Tabelle 39: Orientierungswerte für den technischen Bereich von Freibädern*

*Gesamtfläche Technik (ohne Wasserspeicher, Brennstoff-Lagerräume, Trafostation und Gasübergabestation): 0,15 bis0,20 m2 je m2 Wasserfläche

Heizungsanlage (63.00)Fläche: 0,025 - 0,030 m2 je m2 Wasserfläche

einschließlich Warmwasserbereitung und -verteilung

Raumhöhe: mindestens 3,00 m im Lichten

Umformer und Warmwasserbereiter (63.00)Fläche: 0,010 - 0,015 m2 je m2 Wasserfläche

bei Fernwärme-Übergabestation nach Auflage des Versorgungsunternehmens

Raumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

Wasseraufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser (65.00)Fläche: 0,10 bis 0,15 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 4,00 m im Lichten

je nach Filterkonstruktion

Elektroverteilung (66.00)Fläche: 0,0075 - 0,025 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

WerkplatzFläche: 0,0075 - 0,025 m2 je m2 WasserflächeRaumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

Übergabestation FernwärmeFlächenbedarf: ca. 10 m2

Raumhöhe: mindestens 2,50 m im Lichten

Übergabestation StadtgasFlächenbedarf: 15 bis 20 m2 je nach VordruckRaumhöhe: ≥ 2,50 m im Lichten

BrennstofflagerungFlächenbedarf: Mindestmengen 20 l Heizöl bzw.

15 kg Flüssiggas je m2 Wasserfläche

Wasserspeicher NutzinhaltFlächenbedarf: 0,10 bis 0,15 m3 je m2 Wasserfläche,

abhängig von der Beckenart, der Beckenrandausbildung und der Filterfläche

Beckenentleerungsoweit erforderlich, zusätzlich abge-deckter Entleerungsschacht

Abwasserhebeanlage (vertieft)Fläche: ca. 6 m2

TrafostationRaumbedarf: vgl. 66.70

BHKWFlächenbedarf: 0,40 bis 0,50 m2/kWh

elektrisch einschließlich SpeicherRaumhöhe: mindestens 3,20 m im Lichten,

für Speicher mindestens 4,50 m

40.00 Objektplanung Freibäder 142 |

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50.00 Objektplanung Kombibäder | 143

Kombination von Hallenbädern und Freibädern144

50.00 Objektplanung Kombibäder

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51.00 Kombination von Hallenbädernund Freibädern

51.10 Allgemeine PlanungsgrundsätzeKombinationen von Hallenbädern und Freibädern(Kombibäder) ermöglichen eine räumliche, funk-tionelle und betriebstechnische Zusammenfas-sung. Damit können sie flexiblere Nutzungsmög-lichkeiten (z. B. beim Parallelbetrieb) sowie Ein-sparmöglichkeiten im baulichen und betrieblichenBereich (z. B. beim Saison-/Wechselbetrieb) bie-ten.

Für den Betrieb ist zwischen einer Nutzung wäh-rend der Sommerzeit, der Winterzeit und den Über-gangszeiten (Vorsaison und Nachsaison) zu un-terscheiden. Folgende Betriebsarten können inFrage kommen, wobei deren Zweckmäßigkeit un-tersucht werden muss:• gleichzeitige Nutzung der Innen- und Außen-

wasserflächen bei gleichen Öffnungszeiten undeinheitlichem Eintrittspreis,

• saisonbedingte Einzelnutzung, z. B. durch Stil-legung eines Anlagenteils.

Kombinationen von Hallenbädern und Freibädernkönnen unter Umständen auch durch Zufügungeines Hallenbad- oder Freibadteils an bestehendeEinzelanlagen erreicht werden. Wenn bei Neupla-nungen Hallenbadteil und Freibadteil nicht in einerBaustufe verwirklicht werden können, so ist auchbeim Bau nur eines Teiles in jedem Fall die Planungfür die gesamte Anlage einschließlich der techni-schen Fachplanung vorzunehmen. Dadurch werdenDoppelinvestitionen oder spätere kostspielige Um-bauarbeiten vermieden. Als erster Bauabschnittsollte grundsätzlich der Hallenbadteil vorgesehenwerden.

51.20 Eingangsbereich Der gemeinsame Eingangsvorplatz und die über-dachte Eingangszone sind nach 41.20 und 41.30zu bemessen. Die Größe der geschlossenen Ein-gangshalle ist nach 31.20 auf der Grundlage derWasserfläche des Hallenbades zu ermitteln. DieGröße der Kassen- und Kontrollzone richtet sichnach den Angaben des Abschnittes 31.30. Die Wahl

des Kassen- und Kontrollsystems ist von der Größeder Gesamtanlage abhängig.

Der Zugang zum Freibad kann durch die Eingangs-halle des Hallenbades erfolgen. Für den Spitzen-betrieb ist ein zusätzlicher Zugang durch die über-dachte Eingangszone zu schaffen (vgl. 41.30). DerKassen- und Kontrollbereich sollte nach Möglich-keit so angeordnet werden, dass von ihm aus beideZugänge bedient werden können.

Für die Sommersaison ist nach der Kontrolle auchein unmittelbarer Zugang zum Freiflächenbereichohne Betreten des Umkleidebereichs des Hallen-bades zu schaffen. Werden automatische Kassen-und Kontrollsysteme vorgesehen, empfiehlt sicheine Vergrößerung der Eingangshalle, um zur Si-cherung gegen Beschädigungen und vor Diebstahldie gesamten Kassen- und Kontrollanlagen dortunterbringen zu können.

Die Personal- und die Verwaltungsräume werdennach dem jeweiligen Bedarf ausgelegt. Bei denPersonalräumen hängt die Größe von der Betriebs-art und der daraus resultierenden Personalzahlab. Bei gleichzeitigem Betrieb des Hallenbad- unddes Freibadteils ergibt sich die Größe aus der Ad-dition der Angaben in der Objektplanung Hallen-bäder und in der Objektplanung Freibäder (vgl.31.40, 41.50). Bei saisonbedingter Einzelnutzungsind die Personalräume nach 31.40 zu bemessen.

51.30 Umkleide- und SanitärbereichHinter dem Kassen- und Kontrollsystem könnenbei kleinen Anlagen zusammengefasste Umklei-de- und Sanitärbereiche für Hallenbad und Freibadmit einem zusätzlichen direkten Ausgang in dasFreibad vorgesehen werden. Größere Anlagen er-halten eigene Umkleide- und Sanitärbereiche fürdas Freibad.

Das Gesamtangebot an Umkleiden, Garderoben-schränken und Sanitäreinrichtungen orientiert sicham Bedarf des größeren Anlagenteils. Für den Anteildes Hallenbadteils gelten bezüglich der Abmessun-gen und des Ausbaus die entsprechenden Abschnittein der „Objektplanung Hallenbäder“, für Freibäderdie entsprechenden Abschnitte der „Objektplanung

50.00 Objektplanung Kombibäder 144 |

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Freibäder“ (vgl. 32.00 und 33.00 bzw. 42.00 und43.00). Die für den Freibadteil zusätzlich erforder-lichen Umkleideplätze in Form von Wechselkabinenkönnen ggf. auch im Freiflächenbereich in mobilerAusführung (nur Sichtschutz) angeboten werden.

51.40 BeckenbereichGröße und Aufteilung der einzelnen Wasserflächenin den beiden Anlagenteilen richtet sich nach denVorgaben für Hallen- und Freibäder (vgl. 35.00bzw. 44.00). Wenn die beiden Beckenbereiche mit-einander verbunden werden sollen, ist vorrangigdas Nichtschwimmerbecken des Freibadteils an dasHallenbad anzuschließen. Die Verbindung kanndurch einen separaten Ausgang oder durch einenSchwimmkanal mit der Einstiegsmöglichkeit in derSchwimmhalle erfolgen.

51.50 FreiflächenbereichHier gelten im Wesentlichen die Anforderungendes Abschnittes 45.00. Wegeverbindungen zwi-schen Freibadbeckenbereich und Hallenbad solltendurchgehend befestigt werden.

51.60 BewirtungsbereichBedarf, Abmessung und Ausstattung des Bewir-tungsbereichs richten sich nach den Abschnitten36.30 bzw. 46.00.

51.70 Technischer BereichDie räumliche und technische Zusammenfassungder gesamten technischen Anlagen ist aus betrieb-lichen und wirtschaftlichen Gründen anzustreben.

50.00 Objektplanung Kombibäder | 145

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60.00 Bädertechnik146 |

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60.00 Bädertechnik | 147

Grundsätze für Planung und Ausbau

Maßnahmen zur Energieeinsparung

Heizung, Raumlufttechnik und Warmwasserbereitung

Sanitäre Anlagen

Aufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser

Elektrotechnische Anlagen

Zusatzdaten für die Bädertechnik in Freibädern

Akustik und Lärmschutz

Bauphysik

148

148

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160

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60.00 Bädertechnik

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60.00 Bädertechnik148 |

61.00 Grundsätze für Planung und Ausbau

Grundsätzlich gelten die Ausführungen der Bäder-technik für Hallenbäder und Freibäder. Sie sind je-doch speziell für die Planung von Hallenbädernausgelegt. Abweichungen und Ergänzungen fürFreibäder befinden sich in dem Abschnitt 67.00„Zusatzdaten für die Bädertechnik in Freibädern“.Freizeitorientierte Bäder haben durch zusätzlicheNutzungsangebote und eine Vielzahl von Wasser-attraktionen erhebliche Auswirkungen auf denUmfang der Bädertechnik. Insbesondere sind fürdie Anlagen der Raumlufttechnik und der Aufbe-reitung des Schwimm- und Badebeckenwasserszusätzliche Anforderungen zu erfüllen.

Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt sich dieZusammenfassung der für die verschiedenen tech-nischen Einrichtungen erforderlichen Räume ingünstiger Lage zu den Verbrauchsstellen. Sie soll-ten über kurze Zugangswege mit dem Schwimm-meisterraum verbunden sein. Nur bereits in derPlanung berücksichtigte Montageöffnungen bzw.-schächte mit den entsprechenden Zufahrtsmög-lichkeiten sowie Transportwegen im Gebäude sichern eine reibungslose Installation der Groß-teile.

Der Kontrollgang um die Becken ist zur Überprü-fung der Rohre und Kanäle, der Unterwasserschein-werfer und -fenster sowie der Dichtigkeit der Be-ckenwände usw. unerlässlich.

Für die Heizungszentrale, die Mittelspannungsan-lage, die Niederspannungs-Hauptverteilung, dieErsatzstromversorgung, für Chlorflaschen undChlorgasdosieranlage, Lagerung von Brennstoffenusw. werden jeweils getrennte Räumlichkeiten be-nötigt.

62.00 Maßnahmen zur Energieeinsparung

Schwimmbäder nutzen mit ihrem nicht unerheb-lichen Bedarf an Wärme, Strom und Wasser dieRessourcen unsere Erde. Die Betriebskosten einesSchwimmbades betragen im Lebenszyklus des Ge-bäudes ein Vielfaches der Investitionskosten. Da-her gilt es sowohl aus wirtschaftlichen Gründenals auch zum Klimaschutz bei der Planung das Au-genmerk auf das energetische Konzept und dasWassermanagement zu richten.

Die energetische Mindestanforderung ist die je-weils gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) inVerbindung mit der DIN V 18 599 (Berechnung desNutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung,Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuch-tung (Energiebilanz) von Gebäuden). Das Gesetzzur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärme-bereich (EEWärmeG) regelt für Neubauten und Sa-nierungen von öffentlichen Gebäuden den Anteilvon regenerativer Energie an der Wärmeerzeu-gung.

Für Bauten des Bundes ist der Leitfaden für Nach-haltiges Bauen zu beachten. Die Deutsche Gesell-schaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziertbesonders nachhaltig errichtete Gebäude.

Bei Neubauten und Sanierungen von Schwimm-bädern ist ein Energiekonzept zu erstellen, das dieMindestanforderungen erfüllt. Empfehlenswertist die Definition des Ziels einer Unterschreitungder Mindestanforderungen. Daraus leiten sich alleweiteren Maßnahmen ab. Dabei sollte auch dieMöglichkeit des Erhalts von Fördergeldern oderzinsvergünstigten Krediten (Kreditanstalt für Wie-deraufbau, KfW) berücksichtigt werden.

Folgende Maßnahmen sollten zur Reduzierung desEnergiebedarfs und der Betriebskosten geprüftwerden:• Energieeffizienz der verwendeten Systeme, • Einsatz einer hochwärmegedämmten Gebäu-

dehülle und die Anhebung der Feuchte währendder Nichtnutzungszeiten,

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• Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung,• Einsatz regenerativer Energien bei der Wärme-

und Stromerzeugung,• Einsatz von Wärmepumpen und Nutzung von

Geothermie,• Nah- und Fernwärmenutzung aus regenerativer

Erzeugung,• Mehrfachnutzung von Luft,• Einbau von Spülwasseraufbereitungsanlagen

nach DIN 19 645,• Wassermanagement nach VDI 6023,• Integration eines Gebäudemanagementsystems

zur Verbrauchsoptimierung.

Als Entscheidungsgrundlage sind Wirtschaftlich-keitsberechnungen nach VDI 2067 sinnvoll. ZumVergleich können überschläglich die Mittel- undGrenzwerte von Energie- und Wasserverbrauchs-werten dem jeweils aktuellen „Überört lichen Be-triebsvergleich Bäderbetriebe“ der DGfdB entnom-men werden.

Mit diesen Werten kann in einer Grobanalyse daseigene Gebäude mit den Mittelwerten verglichenwerden. Bei einer Feinanalyse sind die jeweiligenspezifischen Bedingungen wie Bauphysik, Raum-luftkonditionen, Badewassertemperaturen, Attrak -tionen, Öffnungszeiten,Besucherzahlen, Lage desGebäudes und die klimatischen Außenbedingun-gen zu berücksichtigen. Siehe hierzu auch dieDGfdB R 64.01 und die VDI 2089.

63.00 Heizung, Raumlufttechnik undWarmwasserbereitung

63.10 AllgemeinesDie Planungs- und Betriebsgrundlagen werdennachfolgend auszugsweise auf der Grundlage derRichtlinie VDI 2089, Teil 1, in der Fassung 2010erläutert. Darüber hinaus sind energetische Opti-mierungsmaßnahmen dem Teil 2 dieser Richtliniezu entnehmen.

Heizungs- und raumlufttechnische Anlagen in Hal-lenbädern sollen raumklimatische Verhältnisseschaffen, die unter Beachtung physiologischer An-

forderungen dem Benutzer und dem Personal Be-haglichkeit vermitteln.

Der Mensch befindet sich im Wärme- und Stoff-austausch mit seiner Umgebung. Der Wärmeaus-tausch (Konvektion, Strahlung und Verdunstung)erfolgt dabei zwischen dem Körper des Menschenund der umgebenden Atmosphäre. Niedrige Ober-flächentemperaturen der Raumbegrenzungsflä-chen erhöhen die Wärmeabgabe des menschlichenKörpers durch Strahlung.

Um Bauschäden zu vermeiden, darf der Taupunktan keiner Stelle dauerhaft erreicht werden. Wäh-rend der Winterzeit ist die absolute Feuchte derRaumluft der Schwimmhalle bei gleichbleibenderInnentemperatur so vorzuhalten, dass bis zur mitt-leren Außentemperatur des kältesten Monats einesJahres im betreffenden Klimagebiet eine Taupunkt-unterschreitung auf den Außenscheiben und denFensterkonstruktionen unterbunden wird.

63.20 Temperaturen63.20.10 Festlegung der RaumlufttemperaturenFür die Bemessung der Baukonstruktion sind dieWerte der VDI 2089, Teil 1, Tabelle 2, und die ma-ximal zulässigen Wasserdampfkonzentrationen inden jeweiligen Räumen zu beachten.

Tabelle 40: Raumlufttemperaturen

Dem unbekleideten Körper wird durch die Verduns-tung des an ihm haftenden Wassers zusätzlich Wär-me entzogen. Um diesen Wärmeverlust zu vermin-dern, soll die Raumlufttemperatur der Schwimm-halle 2 bis 4 K über der Beckenwassertemperatur,jedoch nicht über 34 °C liegen.

Eingangsbereich mind. 20 °CNebenräume mind. 20 °CTreppenhäuser mind. 18 °CUmkleideräume mind. 22 °C max. 28 °CSanitätsräume mind. 22 °C max. 26 °CSchwimmmeisterraum mind. 22 °C max. 26 °CPersonalräume mind. 22 °C max. 26 °CDuschräume mit zugehörigenSanitärräumen mind. 26 °C max. 34 °CSchwimmhalle mind. 30 °C max. 34 °C

60.00 Bädertechnik | 149

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Befinden sich unterschiedlich temperierte Beckeninnerhalb einer Schwimmhalle, wird eine Zonierungder Halle empfohlen, um die Auslegung der tech-nischen Anlagen zu optimieren. Ansonsten gilt dasam höchsten temperierte Becken als Grundlage fürdie Festlegung der Raumlufttemperatur in derSchwimmhalle. Die angegebenen Bemessungswertein der Tabelle 25 gelten für die Auslegung der tech-nischen Anlagen. Eine abweichende Auslegung be-darf der Vereinbarung mit dem Bauherrn.

63.20.20 Ober- und HeizflächentemperaturenFür Ober- und Heizflächentemperaturen gelten jenach physiologischen Erfordernissen und unterBeachtung bauphysikalischer Belange gemäß VDI 2089, Teil 1, Tabelle 4, folgende empfohleneMaximalrichtwerte:

Oberflächenan Sitz- und Liegeflächen 30 - 39 °Can Fußböden im Barfußbereich 20 - 30 °C

HeizflächenHeizflächen ohne Berührungsschutz < 50 °CHeizflächen mit Berührungsschutz beliebig

63.20.30 Trinkwarmwassertemperaturen Zum Schutz vor Verbrühungen sind die Auslegungs-temperaturen für Duschen und Handwaschbeckenim öffentlichen Bereich (vor Wasseraustritt) auf ≤ 42 °C zu begrenzen. Weitere Zapfstellen sind nachden betrieblichen Erfordernissen bereits in der Pla-nungsphase mit dem Betreiber abzustimmen. Einethermische Desinfektion, kontinuierlich z. B. nachDGfdB R 64.01 oder temporär gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 551, ist sicherzustellen.

63.30 RaumluftfeuchteDie relative Feuchte der Raumluft in der Schwimm-halle muss im Bereich physiologischer Zuträglich-keit liegen. Eine zu hohe relative Luftfeuchte ver-ursacht ein Schwüleempfinden bei Badegästen unddem Personal. Die Schwülegrenze für den unbe -klei deten Menschen liegt bei einem DampfteildruckPD = 22,7 hPa entsprechend einem Wassergehaltvon x = 14,3 g/kgtr.L. Ein Überschreiten dieses em-pirischen Wertes ist nur zulässig bei höherem Was-sergehalt der Außenluft von x ≥ 9 g/kg entspre-

chend einem Dampfteildruck PD = 14,4 hPa. Diestritt überwiegend in den warmen Jahreszeiten auf.

Um Schäden an Bauteilen im Schwimmhallen -innenraum zu vermeiden, soll die relative Raum-luftfeuchte im Bereich 40 % ≤ ρ ≤ 64 % liegen.Kurzzeitige Unter- und Überschreitungen dürfennicht zu Bauschäden führen.

63.40 LuftstrombemessungDie Auslegung der RLT-Anlagen ist nach der VDI2089, Teil 1, vorzunehmen. RLT- Anlagen sind not-wendig in:• Schwimmhallen,• Schwimmmeister- und Erste-Hilfe-Räumen,• Sanitärbereichen,• Umkleidebereichen,• ggf. Eingangsbereichen,• ggf. Ergänzungsbereichen, z. B. Fitness, Well-

ness, Sauna und Gastronomie.

63.40.10 SchwimmhalleDie maximale Außenluftmenge wird nach dem Außenluftzustand im Sommer bestimmt. Dabei wirdein Wassergehalt von x = 9 g/kgtr.L und ein Wasser-dampfgehalt in der Halle von xL = 14,3 g/kgtr.L

zugrunde gelegt. Die einzelnen physikalischenAuslegungsdaten für den Rechengang sind dem „h-x-Diagramm“ zu entnehmen.

Der notwendige Außenluftstrom wird durch die imRaum anfallenden Wasserdampfmengen bzw. dieGeruchs- und Schadstoffkonzentrationen be-stimmt. Eine Auslegung ausschließlich nach an-genommenen Luftwechselzahlen ist unzulässig.Die Regelung des Außenluftvolumenstromes istgemäß Abschnitt 6.2.3 der VDI 2089, Blatt 1, vor-zunehmen. Der Außenluftanteil der Zuluft musswährend der Betriebszeit mindestens 30 % Aus-legungsvolumenstroms betragen.

Im Zuge der Überarbeitung der VDI 2089, Blatt 1,wurde die bisherige Berechnung auf Basis des Dal-ton’schen Gesetzes nicht weiterverfolgt, da einedezidierte Aufgliederung der Attraktionen vor demHintergrund der unterschiedlichen Betriebszustän-de gewünscht war. Die Volumenstromauslegungnach Dalton führt aber letztendlich zu einem ähn-

60.00 Bädertechnik150 |

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lichen Ergebnis wie die nun gewählten Gleichungendes Stoffüberganges. Folglich sind nach Dalton be-messene Lüftungsanlagen weiterhin verwendbar.In der Richtlinie VDI 2089 ist das Auslegungsdia-gramm nach Dalton für überschlägige Auslegungendementsprechend erhalten geblieben.

63.40.20 Wasserverdunstung in derSchwimmhalle

Bei der Berechnung wird in benutzte und unbe-nutzte Beckenanlagen, d. h. Öffnungs- und Nicht-öffnungszeit des Bades unterschieden. Im Fall derNichtnutzung des Beckens liegt eine glatte, ruhigeWasseroberfläche vor, über die lediglich die Ru-heverdunstung erfolgt; die Attraktionen sind zudiesem Zeitpunkt abgeschaltet. Im Nutzungsfalldes Beckens wird die Wasseroberfläche durch dieBadegäste und die in Betrieb befindlichen Attrak-tionen bewegt; dadurch nimmt die Beckenwasser-verdunstung zu.

Im verwendeten Füllwasser können Inhaltsstoffeenthalten sein, die es erforderlich machen, die Lüf-tungsanlage schadstoffbezogen zu dimensionieren;siehe hierzu VDI 2089, Blatt 1, Kapitel 6.2.5. Hierzusind eventuell weitergehende Untersuchungen er-forderlich.

Die folgende Formel zeigt den Rechengang fürSchwimm- und Badebecken ohne Berücksichtigungzusätzlicher Einrichtungen. Der verdunstende Wassermassenstrom eines Beckens ist nach demGrundgesetz des Stoffübergangs bei stationärerVerdunstung zu ermitteln. Es gilt:

ṀD,B,u/b = · (PD,W – PD,L) · AB

ṀD,B,u/b verdunstender Wassermassenstrom [kg/h]ßu/b Wasserübergangskoeffizient für unbenutzte

bzw. benutzte Becken [m/h]RD spezifische Gaskonstante für Wasserdampf

[461,52 J/kg K = Nm/kg•K]arithmetisches Mittel von Wasser- und Lufttemperatur [K]

PD,W Sättigungsdruck von Wasserdampf bei Wassertemperatur [Pa = N/m2]

PD,L Wasserdampfdruck der Schwimmhallenluft [Pa = N/m2]

AB Bezugsfläche bzw. nutzbare Wasserflächedes Beckens [m2]

βu/b

RD · T

Bei Wasserattraktionen wird in solche, die unab-hängig von ihrer Nutzung betrieben werden, wiez. B. Rutschenanlagen, und solche, die besucher-abhängig in Betrieb genommen werden, unter-schieden. Für die Bemessung des Luftvolumen-stromes und damit des Lüftungsgerätes ist im Vor-feld zwischen Planer und Betreiber ein Attrakti-onslaufplan abzustimmen, aus dem auch der Ener-gieverbrauch hervorgeht und in dem festgelegtwird, welche Attraktionen gemeinsam laufen sol-len. Auf dessen Basis werden die am stärksten dieVerdunstung anregenden Attraktionen als Berech-nungsgrundlagen herangezogen.

Der in der VDI 2089 benutzte Begriff der Feldver-stärkung für unterschiedliche Attraktionen be-rücksichtigt die durch die Attraktion zusätzlich be-einflusste Wasseroberfläche. In der VDI 2089 wer-den für die verschiedenen Attraktionen gesonderteBerechnungsgleichungen aufgeführt.

Der in der vorstehenden Gleichung verwendeteWasserübergangskoeffizient ßu/b setzt sich ausdem des benutzten und des unbenutzten Beckenszusammen. Im Fall des benutzten Beckens werdenin Betrieb befindliche Attraktionen zusätzlich be-rücksichtigt.

63.40.30 AufsichtsräumeDer Luftvolumenstrom der Aufsichtsräume(Schwimmmeister- und Erste-Hilfe-Raum) beträgt

= 25 m3/h je m2

Während der Betriebszeit wird nur Außenluft zu-geführt.

63.40.40 SanitärbereichIn Duschräumen ist ein Zuluftvolumenstrom von220 m3/h je Dusche zugrunde zu legen. Der maxi-male Zuluftvolumenstrom für den Duschraum darfjedoch 30 m3/h je m3 Rauminhalt nicht überschrei-ten. Der Luftvolumenstrom der Toiletten beträgt:

= 100 m3/h je Sitz oder Stand

Der minimale Fortluftvolumenstrom beträgt 15 m3/hje m3 Rauminhalt.

60.00 Bädertechnik | 151

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63.40.50 EingangshalleIn der Eingangshalle eines Hallenbades soll derminimale Fortluftvolumenstrom 5 m3/h je m3

Rauminhalt betragen.

63.40.60 UmkleidebereichDer Luftvolumenstrom des Umkleidebereichs be-trägt:

In Sammelumkleiden.............. = 20 m3/h je m2

In Einzelumkleiden ................ = 15 m3/h je m2

Während der Betriebszeit des Bades soll die Anlagenur im Außenluftbetrieb gefahren werden. Ab einerAußentemperatur von ≤ -1 °C ist eine Umluftbei-mischung oder Volumenstromreduzierung bis zu50 % zulässig.

63.40.70 ErgänzungsbereichFür Fitnessräume wird die RLT nach DIN 18 032ausgelegt; ggf. wird der Bedarf auch nach der je-weils geltenden Landesbauordnung und nach DIN 1946, Blatt 1, 2 und 5, ermittelt.

Die Mindest-Außenluftraten im Sommer- und Winterbetrieb werden nach DIN 1946, Blatt 1, Ta-belle 2, festgelegt. In Sonderräumen, wie z. B. derSauna, ist der Zuluftmassenstrom gemäß VDI 2089,Teil 1, DIN EN 13 779 sowie den für die Sauna gel-tenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zuberechnen.

63.50 Heizlast eines HallenschwimmbadesDie Heizlastberechnung ist nach VDI 2089, Teil 1,vorzunehmen. Die Heizlast ΦHL eines Hallenbadesbeträgt insgesamt:

ΦHL = ƒG (ΦT + ΦRLT + + )

ΦT Transmissionswärmeverlust des GebäudesΦRLT Lüftungswärmeverlust des Gebäudes unter

Berücksichtigung der WärmerückgewinnungΦvd Verdunstungswärmeverlust des BeckenwassersΦS Wärmeverlust für den FüllwasserzusatzΦWW Wärmeverlust für die WassererwärmungƒG Gleichzeitigkeitsfaktor

ΦWW2

Φvd + ΦS

3

Die Gesamtheizlast ist mit dem Gleichzeitigkeits-faktor ƒG zu korrigieren, dessen Größe von der Be-triebsstruktur und der Betriebsweise des Schwimm-bades abgängig ist. Der Gleichzeitigkeitsfaktor kann0,6 bis 0,9 betragen. Eine ggf. vorhandene Wär-merückgewinnungsanlage ist bei der Wärmever-lustermittlung zu berücksichtigen.

63.50.10 Heizlast aus dem Transmissions-wärmeverlust des Gebäudes

Die Heizlast aus dem TransmissionswärmeverlustΦT des Gebäudes wird nach DIN EN 12 831 berech-net.

63.50.20 Heizlast aus dem Lüftungswärme-verlust des Gebäudes

Die Heizlast aus dem Lüftungswärmeverlust ΦRLTdes Gebäudes beträgt:

ΦRLT = ∑ (ΦL,i)

ΦRLT Lüftungswärmeverlust des Gebäudes in kWΦL,i Lüftungswärmeverlust sonstiger Räume, die von

der gleichen RLT-Anlage versorgt werden

Lüftungswärmeverlust der SchwimmhalleWenn der absolute Feuchtegehalt der Misch- oderAußenluft x > 4 g/kgtr.L beträgt, so ist für die Be-rechnung die Enthalpiedifferenz ΦL.2 zu verwen-den:

ΦL.2 = mL · (hZl – hMl)

mL Zuluftmassenstrom der Schwimmhalle in kg/shZl Enthalpie der Zuluft in kJ/kg, in kJ/kg hMl Enthalpie der Misch- bzw. Außenluft in kJ/kg

Lüftungswärmeverlust des Umkleidebereichs undder NebenbereicheDer Lüftungswärmeverlust ΦL.l der RLT-Anlage desUmkleidebereichs und der Nebenbereiche wird wiefolgt berechnet:

ΦL.l = L1 · cpL · pL · (tZl – tMl)

L1 Zuluftvolumenstrom der Umkleiden, Duschen und Nebenräume in m/h

cpL spezifische Wärmekapazität der Luft, cPl = 1,006 kJ/kgtr.L

pL Dichte der Luft 1,2 kg/m3

tZl Zulufttemperatur in °CtMl Misch- bzw. Außenlufttemperatur in °C

60.00 Bädertechnik152 |

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Bei den Duschräumen erfordert der zeitweise er-höhte Wasserdampfgehalt aus bausphysikalischenGründen eine Erhöhung der Zulufttemperatur umca. 6 K über der Raumtemperatur.

63.50.30 Heizlast für das Beckenwasser bei Badebetrieb

Die Heizlast des Beckenwassers für Hallenschwimm-bäder bei Badebetrieb wird im Wesentlichen be-stimmt durch:• Verdunstungswärmeverlust für die Verdunstung

des Beckenwassers• Wärmeverlust des Füll- und Ergänzungswassers

Verdunstungswärmeverlust für die Verdunstung desBeckenwassersDer Verdunstungswärmeverlust Φvd in kW für dieVerdunstung des Beckenwassers beträgt:

Φvd ≈ ṁw · r

ṁw verdampfter Wassermassenstrom in kg/sr Verdampfungswärme bei Beckenwassertemperatur in

kJ/kg

Wärmeverlust des Füll- und Ergänzungswassers Der Wärmeverlust des Füll- und ErgänzungswassersΦS in kW ist vom spezifischen Füllwasserzusatz mund dem Besucherstrom N (Nennbelastung in 1/h)abhänging und wird nach folgender Formel be-rechnet:

ΦS = N · mF · cpW · (tW – tK)

N die Anzahl von Badenden in einer Stunde Badebe-triebszeit in Personen/h

mF Füllwasserzusatz in kg/Person (≥ 30 kg/Person)cpW spezifische Wärmekapazität des Wassers,

c = 4,168 kJ/(kg x K)tW Beckenwassertemperatur in °CtK Temperatur des Füllwassers in °C

(Temperaturdifferenz in K)

Die Nennbelastung N eines Beckens wird nach fol-gender Formel berechnet:

N =

N Personenbelastung in Personen/hAB Wasserfläche des BeckensaS 4,5 m2 je Person für Schwimmer- und SpringerbeckenaN 2,7 m2 je Person für Nichtschwimmerbeckenn Personenfrequenz in 1/h

AB · naS,N

63.50.40 Heizlast bei Neubefüllung des Beckens

Als Richtgröße für die Aufheizzeit des Beckenwas-sers werden 48 Stunden empfohlen. Die Aufheizzeitist mit dem Betreiber abzustimmen. Danach wirddie Wärmeübertragerleistung ΦB,F in kW für eineNeufüllung nach folgender Formel berechnet:

ΦB,F = ṁB,F · cpW · (tW – tK)

ṁB,F Wasservolumenstrom in kg/scpW spezifische Wärmekapazität des Wassers,

c = 4,168 in kJ/(kg x K)tW Beckenwassertermperatur in °CtK Temperatur des Füllwassers in °C

(Temperaturdifferenz in K)

Tabelle 41: Beckenwassertemperaturen (vgl. 25.00)

63.50.50 Heizlast für die Warmwassererwärmung

Die Heizlast für die Wassererwärmung (WW) richtetsich nach der Anzahl der installierten Duschen.Die Anzahl der erforderlichen Duschen wird nachder Wasserfläche des Beckens bemessen (vgl.33.20). Der Duschwasserbedarf je Person kann mit0,05 bis 0,08 m3 angesetzt werden. In Sonderfäl-len, wie z. B. bei Mineralbädern, liegt der Verbrauchbis zu 100 % höher. Die Heizlast der Wassererwär-mung ΦWW in kW wird wie folgt berechnet:

HallenbadKleinkinderbecken 28 bis 32 °CNichtschwimmerbecken 24 bis 28 °CMehrzweckbecken 24 bis 28 °CVariobecken 24 bis 28 °CSchwimmerbecken 24 bis 28 °CWellenbecken 24 bis 28 °CSpringerbecken 24 bis 28 °C

Freibad Kleinkinderbecken 24 bis 26 °CNichtschwimmerbecken 24 bis 26 °CMehrzweckbecken 24 bis 26 °CVariobecken 24 bis 26 °CSchwimmerbecken 24 bis 26 °CWellenbecken 24 bis 26 °CSpringerbecken 24 bis 26 °C

60.00 Bädertechnik | 153

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ΦWW = Z · ṁD · cpW · (tDu – tK) · ƒ1 · ƒ2

Z Anzahl der DuschenṁD Duschwasserverbrauch in kg/s,

(0,15...0,20) kg/s oder (9...12) l/mintDu Warmwassertemperatur in °C, t = 42 °CtK Kaltwassertemperatur in °C (Temperaturdiffernz in K)cpW spezifische Wärmekapazität des Wassers,

c = 4,168 hJ/(kg x K)ƒ1 Gleichzeitigkeitsfaktor für die Benutzung der Duschen

je Stunde (0,6 bis 0,8)ƒ2 Ladespeicherfaktor, Quotient aus Stundenspitzenbe-

darf und Speichervorrat. Der Ladespeicherfaktor ƒ2 istimmer ≤ 1

63.50.60 Wärmeabgabe der BeckenwandungenDie Wärmeabgabe durch die Beckenwände ist ver-nachlässigbar, sofern das Becken sich innerhalbder thermischen Gebäudehülle befindet.

63.60 Hinweise zur technischen Ausrüstungund rationellen Energieverwendung

63.60.10 RaumheizungDie Heizlast des Gebäudes kann durch statischeHeizflächen, durch RLT-Anlagen oder durch dieKombination beider gedeckt werden.

Ist eine Fußbodentemperatur von 22 °C im Bar-fußbereich nicht zu erwarten bzw. die Behaglich-keit der Oberflächentemperatur in Frage gestellt,kann eine Fußbodenheizung vorgesehen werden.In Nassräumen ist die Verwendung einer Fußbo-denheizung wegen der zunehmenden Verdunstungmit steigenden Temperaturen nicht sinnvoll.

63.60.20 LuftreinheitDie Außenluft wie auch die Umluft sind über ent-sprechende Filter zu reinigen; hier ist die VDI 6022zu beachten.

63.60.30 GeräuschpegelDer Geräuschpegel muss den Anforderungen desAbschnittes 68.00 sinngemäß entsprechen. WennSchwimmhallen lufttechnisch saniert werden sol-len, sollten bereits im Vorfeld der Planung schall-technische Me ssungen durchgeführt werden, da-mit dort die Anforderungen an die Nachhallzeiterfüllt werden können (vgl. VDE 0108, VDI 2081,Blatt 1 und 2). Ferner sind die Schallpegelbelas-tungen im Außenbereich gemäß der örtlichen Auf-lagen einzuhalten.

63.60.40 EnergieeffizienzDie zu treffenden Maßnahmen und die anwend-baren Systeme sind vielfältig. Sie sind unter Be-rücksichtigung ökologischer und ökonomischer Ge-sichtspunkte auszuwählen (vgl. DGfdB R 60.04, VDI 2089). Als Maßnahmen zur Verbesserung derEnergieeffizienz kommen z. B. in Frage:• Auswahl der Art der Energieversorgung • Verminderung der Heizlast und Verringerung

der Entfeuchtungsleistung • Ausrichtung des Gebäudes zur Nutzung der ak-

tiven und passiven Sonnenenergienutzung• Wärmerückgewinn z. B. aus Abwasser, Abgas• Nutzung von regenerativen Energien (z. B.

BHKW, Wärmepumpe, Geothermie, ferner biva -lente Wärmeerzeugung)

63.70 Regelung63.70.10 Statische HeizflächenIm Allgemeinen wird die Heizlast des Gebäudesnur zum Teil über örtliche Heizflächen gedeckt.Die Wärmeabgabe der in einzelnen Regelgruppenzusammengefassten statischen Heizflächen kannin Abhängigkeit von der Außentemperatur gesteu-ert werden.

63.70.20 Fußbodenheizung und WärmebänkeHeizschlangen für Fußböden und Wärmebänke er-halten getrennte Regelkreise, um jeweils konstanteVorlauftemperaturen zu erzielen. Eine Maximal -begrenzung der Vorlauftemperatur ist vorzusehen.

63.70.30 Raumlufttechnische AnlagenFür folgende Anlagengruppen sind getrennte Re-gelkreise notwendig:• Schwimmhalle• Aufsichtsräume• Sanitärbereich• Umkleidebereich• Eingangsbereich• Ergänzungsbereich

Die Zulufttemperatur wird in Abhängigkeit derRaumlufttemperatur (Abluftkanal- bzw. Raumtem-peraturfühler) stetig geregelt. Zugerscheinungensind zu vermeiden, ggf. durch eine Minimalbegren-zung der Zulufttemperatur. In Schwimmhallen undDuschräumen sind ausgeschaltete RLT-Anlagen

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zum Schutz des Bauwerkes wieder in Betrieb zunehmen, wenn die eingestellten Grenzwerte über-schritten werden. Hierzu sollen Maximalgrenz-wertgeber für die Raumluftfeuchte vorhanden sein.Grundlage sind die einzuhaltenden Behaglich-keitswerte und bauphysikalischen Randbedingun-gen. Der zulässige Sollwert der relativen Raum-luftfeuchte in Schwimmhallen wird durch den fest-gesetzten Wassergehalt der Raumluft bestimmt.

63.70.40 BeckenwasserFür die Regelung der Beckenwassertemperatur isteine stetige oder eine intermittierende Regelungmöglich. Auf der Sekundärseite der Wärmeüber-trager muss Übertemperatur vermieden werden.

63.70.50 TrinkwarmwasserFür die Regelung der Trinkwarmwassertemperaturist eine stetige oder eine intermittierende Rege-lung möglich. Auf der Sekundärseite der Wärme-übertrager muss Übertemperatur vermieden wer-den (vgl. DGfdB R 64.01, DVGW W 551 und W 553).Die Abschaltung der Zirkulationspumpe außerhalbder Badebetriebszeit ist auszuschließen.

Beim Warmwasser sollte die Auslauftemperaturam Duschkopf keine größere Differenz als 2 K zumSollwert aufweisen.

63.80 BetriebskontrolleVerbräuche und Betriebszustände sollten erfasstund parallel zu einer eventuell vorhandenen Gebäu-deautomation (GA) in einem Betriebsbuch übersicht-lich aufgezeichnet werden. Hierzu gehören z. B.:• Energiebezug für die Wärmeerzeugung,• Abgaswerte der Wärmeerzeuger (BHKW),• Luftfeuchte und Temperaturen im Freien und in

der Schwimmhalle,• Lufttemperaturen der Nebenräume,• Heizmitteltemperaturen (Vor- und Rücklauf),• Trinkwarmwassertemperaturen im Speicher und

im Verteilungsnetz.Der Umfang der erhobenen Daten und ihre Aus-wertbarkeit im Betrieb sind aufeinander abzustim-men. Aus den Aufzeichnungen müssen Störungenrückblickend erkennbar sowie die Maßnahmen zurBehebung und Vorsorge abzuleiten sein. Einfacheund dauerhafte Messinstrumente sowie Zähler mit

optischer und ggf. auch Fernanzeige sind erfor-derlich, um täglich mindestens ein einmaliges Auf-listen der Daten in Tabellen zu ermöglichen. Ausden Aufzeichnungen sollen Rückschlüsse auf dieKostenfaktoren und die Folgerungen für wirtschaft-lichere Betriebsweisen zu ziehen sein.Grundsätzlich ist die Verbrauchserfassung mit Zäh-lern gemäß EnEV durchzuführen (zur Aufstellungeines Zählerkonzepts vgl. DGfdB A 27).

63.90 Baulicher und technischer BrandschutzDie Erstellung eines Brandschutzgutachtens odereine Begehung mit dem Brandschutzbeauftragtenist zwingend erforderlich. Ein Brandschutzkonzept(Festlegung der Brandabschnitte usw.) ist in einerfrühen Phase mit der Baugenehmigungsbehördeabzustimmen und später den Genehmigungsun-terlagen beizufügen. Nutzungsänderungen oderbauliche Änderungen können das bestehendeBrandschutzkonzept außer Kraft setzen. Es ist da-her von einem Verantwortlichen (z. B. Brand-schutzbeauftragten) zu überprüfen und ggf. an-zupassen. Die Bauvorschriften und Durchführungs-verordnungen der Länder sind zu beachten; es sinddie entsprechenden behördlichen Genehmigungeneinzuholen.

Folgende bauliche Änderungen führen in der Regelzum Erlöschen des Bestandsschutzes:• Erhöhung der Brandlast in Flucht- und Rettungs-

wegen,• Arbeiten an Brandschutzeinrichtungen,• Eingriff in den Bestand.

Bauliche und/oder technische Anpassungen anneue Vorschriften und Regelwerke sind in Abspra-che mit der zuständigen Behörde umzusetzen. DerBestandsschutz endet in jedem Fall dann, wennGefahren für Leben und Gesundheit bestehen.

63.90.10 Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen

Brandschutzklappen müssen über thermische Aus-löser verfügen, und der Betriebszustand muss amSchaltschrank angezeigt werden. Rauchmeldersind im Außenluft-, Zuluft- und im Abluftkanaleinzubauen. Im Brandfall soll die Anlage abge-schaltet oder die Umluftklappe geschlossen wer-

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den, um zu verhindern, dass rauchbelastete Zuluftin andere zu versorgende Bereiche gelangt. Dieordnungsgemäße Einmauerung und die Funktionder Absperrvorrichtungen ist zu prüfen. Vor derInbetriebnahme der Anlage ist diese durch einenPrüfsachverständigen abzunehmen. Die entspre-chenden Bescheinigungen sind auszustellen undder Baugenehmigungsakte hinzuzufügen. Fernersind Bescheinigungen über die Feuerwiderstands-klassen der Bauteile durch Prüfzeugnisse, Gutach-ten, die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungoder Prüfbescheide einzureichen.

Der Nachweis der Nichtbrennbarkeit der Baustoffeist durch ein Prüfzeugnis eines amtlich anerkanntenPrüfinstitutes zu belegen. RLT-Anlagen müssen re-gelmäßig gewartet werden (vgl. VDI 6022).

63.90.20 KüchenabluftanlagenDie Küchenabluftanlagen sind gemäß VDI 2052auszuführen. Offene Küchenanlagen oder ähnlicheEinrichtungen sollen in Anlehnung an die Ver-sammlungsstättenverordnung ab einer Grundflä-che von 30 m2 eine geeignete automatische Feu-erlöschanlage (z. B. CO2) aufweisen und an eineBrandmeldezentrale angeschlossen sein.

63.90.30 SprinkleranlagenSprinkleranlagen sind in Schwimmbädern in derRegel nicht gefordert. Art und Größe, aber aucheingesetzte Baumaterialien, können es erforderlichmachen, ein Objekt ganz oder in Teilbereichen zusprinklern. Dies ist in Bereichen mit erhöhter Brand-last (u. a. geschlossene Mülllagerräume), Flucht-wegen oder zur Verhinderung von Brandüberschlä-gen zu empfehlen. Bei der Auslegung der Sprink-leranlage ist die „Richtlinie für Sprinkleranlagen“,herausgegeben vom Verband der Sachversicherere. V. (VdS) in Köln, heranzuziehen.

Es ist möglich, eines oder mehrere Schwimmbeckenals sogenannte „unerschöpfliche Wasserquelle“zu nutzen. Hierdurch kann eine separate Wasser-bevorratung entfallen. Dies muss aber mit demVdS abgestimmt werden. Ergänzend ist die vor-beugende Brandschutzbehörde zu befragen. EineAufschaltung der Sprinkleranlage auf die Brand-meldeanlage ist zu empfehlen.

63.90.40 EntrauchungsanlagenMit dem Brandschutzgutachter oder -beauftragtenist im Vorfeld zu klären, ob eine Entrauchungsan-lage für Fluchtwege und Räume, die zum dauern-den Aufenthalt von Personen bestimmt sind, vor-zusehen ist oder ob ein direkter Fluchtweg, dernach außen führt, ausreichend ist. Ist eine En-trauchungsanlage erforderlich, muss das Objektin Rauchabschnitte eingeteilt und mit entspre-chenden bauartzugelassenen Teilen abgetrenntwerden. Als Mindestforderung ist die jeweiligeLandesbauordnung (LBO) zu beachten.

Bei der Auslegung der Entrauchungsanlagen sinddie bestehenden Bestimmungen, Normen undRichtlinien heranzuziehen. Abweichungen sind imBrandschutzkonzept oder in einem rechnerischenNachweis zu begründen. Eine natürliche Entrau-chung soll den Vorrang vor einer mechanischenerhalten. Der Rauch soll an möglichst hoher Stelleentweichen können. Die Aufenthalts- und Einsatz-zonen von Personen oder Einsatzkräften der Ret-tungsdienste oder der Feuerwehr dürfen durchRauch nicht belastet werden.

Geeignete und ausreichend groß dimensionierteNachströmöffnungen sind vorzusehen; sie müsssendurch die Feuerwehr betätigt werden können. Be-dien- und Auslöseschalter oder Tableaus sind soanzuordnen, dass sie für die Feuerwehr leicht zu-gänglich sind. Laufpläne mit allen wesentlichenInformationen sind an gut zugänglicher Stelle fürden Feuerwehreinsatz vorzuhalten. Im Verlauf derPlanung sind diese mit der zuständigen Feuerwehrabzustimmen. Eine Wiederinbetriebnahme ver-rauchter Bereiche kann nur durch manuelle Ent-riegelung oder über eine „Feuerwehrschaltung“vorgenommen werden.

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64.00 Sanitäre Anlagen

64.10 Entwässerung64.10.10 Ableitung der AbwässerFür Gebäude und Grundstücke ist die örtliche Ent-wässerungssatzung zu beachten, die in den meis-ten Fällen ein Trennsystem vorgibt. Zur Ableitung der Abwässer sind zu beachten: • DIN EN 12 056 und deren Folgeteile – Schwer-

kraftentwässerungsanlagen innerhalb von Ge-bäuden,

• DIN EN 1610, Verlegen und Prüfen von Abwas-serleitungen und -kanälen,

• DIN EN 752 und deren Folgeteile – Entwässe-rungssysteme außerhalb von Gebäuden,

• DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Ge-bäude und Grundstücke; zusätzliche Bestim-mungen zu DIN EN 12 056 und DIN EN 752,

• Bauordnung des betreffenden Bundeslandes(Indirekteinleiterverordnung),

• Satzung des örtlichen Entsorgungsunterneh-mens.

Ablaufendes Filterspülabwasser ist in die Schmutz-wasserkanalisation abzuleiten. Eine Abwasserbe-handlung kann notwendig werden, wenn beson-dere Inhaltsstoffe im Schmutzwasser vorhandensind. Die größte abzuleitende Schmutzwassermen-ge ergibt sich aus der Filterspülung. Eine Aufbe-reitung des Spülabwassers kann unter Umständenerforderlich sein.

64.10.20 Berechnung der Filterspülwassermenge

Für die Filterspülwassermenge sind die Filterflächedes größten Filterbehälters, die Art der Filtrationund die Spüldauer entsprechend der den einge-setzten Filtermaterialien vorgegebenen Spül -wassergeschwindigkeit von Bedeutung. GemäßDIN 19 643 wird im Allgemeinen ein Spülwasser-volumen von 6 m3 je m3 für Raumfilter erforderlich.Bei nicht ausreichendem Fassungsvermögen deröffentlichen Kanalisationsanlagen ist dasSchlammwasser zwischenzuspeichern und verzö-gert bzw. zu vereinbarten Zeiten in die öffentlicheKanalisation einzuleiten. Die Beckenentleerungist wegen der Einleitung des großen Wasservolu-

mens in den Schmutz- oder Regenwasserkanal oderdie Vorflut mit dem Entsorgungsunternehmen zuklären.

64.10.30 Berechnung der Schmutzwassermengen

Für die Berechnung der Schmutzwassermengenund deren Entsorgung wird je Duschplatz ein Vo-lumenstrom von 0,20 l/s (12 l/min) zugrunde ge-legt. Für die Benutzung der Duschanlagen in derVorreinigungszone ist ein Gleichzeitigkeitsfaktorvon 1 anzusetzen. Bei besonderen Duscheinrich-tungen (z. B. in der Saunaanlage) sind die höherenDurchflusswerte bei unterschiedlichen Gleichzei-tigkeiten zu beachten.

64.20 Wasserversorgung64.20.10 TrinkwasserversorgungDie Trinkwasserversorgung erfolgt entweder durchAnschluss an die öffentliche Trinkwasserversor-gung nach DIN 2000 oder durch Eigenwasserver-sorgung nach DIN 2001. Die „Verordnung über dieQualität von Wasser für den menschlichen Ge-brauch“ (Trinkwasserverordnung), die DIN 1988,die DIN EN 806 und die VDI 6023, Blatt 1, sind injedem Fall zu beachten. Der Gesamtwasserver-brauch pro Badegast liegt nach vorliegenden Un-tersuchungen zwischen 130 und 200 l je Besuch.Besondere Auflagen des Brandschutzes in Bezugauf den Löschwasserbedarf sind für die Entnah-mespitze zu berücksichtigen.

Der Wasserdruck ist beim Versorger anzufragen.Der Versorgungsdruck an der Gebäudeübergabesoll 5 bar nicht überscheiten. Anderenfalls sindMaßnahmen zur Druckbegrenzung in der Gebäude -installation vorzusehen.

64.20.20 Wasserbedarf für eine BeckenfüllungDie Zeit zum Befüllen des Beckens sollte 48 Stun-den nicht übersteigen. Falls davon abgewichenwerden soll, muss dies mit dem Betreiber und demWasserversorger abgestimmt werden. In diesemFall sind bei der Beckenfüllung die Füllgeschwin-digkeit und die Temperatur des Füllwassers zu be-achten. In der Regel reicht der sich aus dieser An-forderung ergebende Anschlusswert auch für denBadebetrieb aus. Er ist jedoch bei zusätzlichen

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Einrichtungen wie Saunen und Medizinischen Bä-dern gesondert zu berechnen. Kurze Beckenfüll-zeiten erfordern größere Anschlussleitungen fürWasser und Wärme.

64.20.30 WasseranalyseEine für die Liegenschaft zutreffende Wasserana-lyse ist grundsätzlich anzufordern, damit notwen-dige Nachbehandlungsmaßnahmen durchgeführtund eine sinnvolle Wahl der Rohrleitungswerkstoffegetroffen werden kann. Dies sollte mit dem Was-serversorger abgestimmt werden.

64.20.40 SchutzfiltrationZur Filtration störender Partikel ist es zweckmäßig,nach dem Wasserzähler den Einbau eines Schutz-filters (Feinfilters) vorzusehen. Hierdurch könnenFunktions- oder Betriebsstörungen an Regelar-maturen und Entnahmestellen reduziert werden.

Um eine Verkeimung und den Mikrobenaufwuchszu vermeiden, sollte die Durchlassweite des Fein-filters 80/120 μm betragen (DIN EN 13443). BeiKupferinstallationen ist die in der DIN 50 930 fest-gelegte Durchlassweite von 50 μm zu wählen. Dieregelmäßige, den Betriebsverhältnissen ange-passte automatische Spülung des Schutzfilters istzu dokumentieren. Das Füllwasser für Schwimm-und Badebecken kann vor dem Schutzfilter ent-nommen und in den Wasserspeicher geleitet wer-den, ebenso die Versorgung für Feuerlöschzwecke.Die Vorschriften und Hinweise des Wasserversor-gungsunternehmens sind zu beachten.

64.20.50 Korrosion und KorrosionsschutzWerkstoffe können mit den Inhaltsstoffen desWassers (z. B. gelöster Sauerstoff, gelöste Koh-lensäure, Salze) abhängig vom pH-Wert und derWassertemperatur reagieren und Korrosion ver-ursachen. Eine Wasseranalyse ist die unabdingbareVoraussetzung für die Beurteilung des Verhaltensdes Werkstoffes gegenüber dem Wasser nicht nurin Hinblick auf die Korrosion, sondern auch aufeine mögliche Beeinträchtigung der Wasserqua-lität durch den Übergang von Bestandteilen desWerkstoffes (z. B. Schwermetall-Ionen) in dasWasser.

Für das Korrosionsverhalten von Installations-werkstoffen sind die Betriebsbedingungen (Fließ-zustand- und -geschwindigkeit, Druck und Tem-peratur), die Konstruktion und die Verarbeitungder Anlagenteile gleichermaßen als weitere Kri-terien für eine richtige Werkstoffwahl einzube-ziehen. Zur Definition des Begriffes Korrosion vgl.ISO 8044.

Korrosionsschäden können durch Schutzmaßnah-men wie z. B.• Beeinflussung der Eigenschaften der Reakti-

onspartner durch Änderung der Reaktionsbe-dingungen (z. B. Wasservoraufbereitung),

• Trennung des metallischen Werkstoffes vomkorrosiven Mittel durch aufgebrachte Schutz-schichten,

• elektrochemische Maßnahmen (kathodischerKorrosionsschutz) und

• Systemtrennung reduziert werden.

64.30 Warmwasserbereitungs- und Versorgungsanlage

64.30.10 AuslegungswerteDer Auslegungswert für den Verbrauch je Duschebeträgt 8 - 12 l/min; die Duschwassertemperaturbeträgt bis zu 42 °C vor dem Wasseraustritt.

64.30.20 RohrsystemeDie Erzeugung von Trinkwarmwasser im Durchlauf-oder Speicherprinzip und die Kombination beidersind möglich. Die zu wählenden technischen Ein-richtungen haben sich vorrangig an hygienischenAnforderungen und außerdem an der Energieartsowie den Energiekosten zu orientieren.

64.30.30 Warmwassertemperaturen, Rohrleitungsnetz, Legionellenprophylaxe

Die Einstellung der Duschwassertemperatur kannunter Beachtung des Verbrühungsschutzes ent-weder dezentral, mit der Möglichkeit einer indi-viduellen Auslauftemperatur an jeder Duscharma-tur, oder zentral erfolgen (vgl. DGfdB R 64.01).Bäder sollen über eigene Einrichtungen zur Was-sererwärmung und ein kurzes Verteilsystem mitgesicherter Zirkulation in allen Leitungsabschnit-

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ten verfügen. Diese müssen bis zu den Entnahme-stellen unter Einschluss des Zirkulationssystemsthermisch desinfiziert werden können. Zur Desin-fektion von Legionella pneumophila – außerhalbder Nutzungszeit – ist nach heutigem Kenntnis-stand eine Wassertemperatur > 72 °C in allen Teilender Anlage für mindestens 6 min einzuhalten. Ex-ponierte Anlagenteile wie z. B. Wassererwärmerund Duschköpfe sind in regelmäßigen Zeitabstän-den zu entschlammen und zu entkalken; vgl. DVGWW 551 „Trinkwassererwärmungs- und Leitungsan-lagen; Technische Maßnahmen zur Verminderungdes Legionellenwachstums“; DGfdB R 64.01 „Ther-mische Schleuse zur Legionellenprophylaxe in Bä-dern“.

Innerhalb des Warmwassernetzes einschließlichdes Zirkulationssystems soll der Temperaturabfallnicht < 5 K sein. Jede Entnahmestelle muss an dasWarmwasser-Verteilungsnetz und das Zirkulati-onssystem angeschlossen werden, um ein stagna-tionsfreies Leitungsnetz zu erreichen. Die Zirku-lationspumpe ist auch außerhalb der Nutzungszeitzu betreiben.

64.40 Sanitärobjekte und ArmaturenSanitäre Einrichtungsgegenstände und Armaturenmüssen hinsichtlich des Materials und der Befes-tigung leicht zu bedienen, zu reinigen und zu war-ten sein. Wassersparende Armaturen sind vorrangigeinzusetzen. Bei der Verwendung von Einrich-tungsgegenständen und Armaturen aus Edelstahlist auf eine sachgerechte Reinigung und Pflegegemäß den Herstellerempfehlungen zu achten.

64.40.10 SanitärobjekteBerührungslose, elektrisch gesteuerte Armaturenfür Urinalanlagen und Selbstschlussstandarma-turen für Waschbecken haben sich bewährt. Zuempfehlen sind Wand-Urinale (wasserlose Urinalekönnen in Betracht gezogen werden) mit absau-gender Spülwirkung und wandhängende Tiefspül-klosetts. Sanitärobjekte sollen auch in kindge-rechter Ausführung (Dimensionierung, Montage-höhe) vorgesehen werden.

64.40.20 ArmaturenArmaturen mit einer Beanspruchungsstufe Klasse 3(DIN EN ISO 1456 ) sind wegen ihrer größeren Halt-barkeit gegenüber Reinigungsmitteln zu empfehlen.Für die Oberflächen von Armaturen werden fol-gende Schicht stärken empfohlen:

64.40.30 Haken, Halter und ZubehörHaken, Halter und anderes Zubehör sollen aus kor-rosionsbeständigem und bruchsicherem Materialbestehen und so angeordnet sein, dass Verletun-gen weitegehend vermieden werden.

64.40.40 SpiegelFür die Ausstattung von Bädern mit Spiegeln sindfeuchtraumgeeignete Kristallspiegel mit säurefes-ter Beschichtung oder polierte Edelstahlspiegel zuempfehlen. Die Mindestgröße beträgt 50 x 40 cmüber Waschtischen und 40 x 30 cm im Umkleide-bereich. Auf eine diebstahlsichere Anbringung istzu achten.

64.40.50 BodenabläufeAls Bodenabläufe kommen Schlitzrinnen aus Edel-stahl oder Bodenabläufe aus Gusseisen mit Be-schichtung, Kunststoff oder Edelstahl zum Einsatz.Sie sind in Abstimmung mit dem Architekten (Ab-dichtung) mit Klemm- oder Klebeflansch, mindes-tens in DN 70 auszuführen; Rahmen und Rost sindmit korrosionsbeständigem Material auszuführen.Bei den Abläufen ist der Brandschutz gemäß Lei-tungsanlagen-Richtlinie (LAR) zu beachten.

64.50 Sonstige Anlagen64.50.10 DuschanlagenDuschen sollten mit Selbstschlussvorrichtungenausgestattet werden. Die Laufzeit soll mindestens20 s betragen. Die Installationshöhe der Dusch-köpfe sollte 2,10 m über der Oberkante des Fer-tigfußbodens liegen. Bei Kneipp- und Wellness-Duschen sind die Herstellerinformationen zu be-achten.

Messing verchromt, vorherige Verkupferung ≥ 3 μmVernickelung > 10 μmVerchromung ≥ 1,5 μm

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64.50.20 Desinfektionsanlagen Desinfektionsanlagen können als zentrale, fest in-stallierte Einrichtungen oder dezentrale Einzel-geräte zur Desinfektion von Flächen in Barfußbe-reichen ausgeführt werden. Um die Bildung lun-gengängiger Aerosole aus den Desinfektionsmit-teln auszuschließen, dürfen Desinfektionslösungennur in den hierfür vorgesehenen eigenen Systemenzur Anwendung gebracht werden (z. B. kein Einsatzin Hochdruckreinigungern). Die Anzahl der Ent-nahmestellen wird unter Berücksichtigung einerSchlauchlänge von ca. 30 m ermittelt.

64.60 WärmedämmungDie Ausführung der Wärmedämmung ist nach derEnEV unter Beachtung der Anforderungen desBrandschutzes gemäß LAR vorzunehmen. Warm-wasser- und Zirkulationsleitungen sind gegen Wär-meverluste, Kaltwasserleitungen gegen Tauwas-serbildung und Wärmeeintrag zu schützen. Diesgilt auch für Verteiler, Behälter und ähnliche Ein-richtungen.

64.60.10 SchutzummantelungJe nach Lage der Rohrleitungen ist zwischen einerUmmantelung aus Kunststoff- bzw. Aluminiumfolieoder verzinktem Blech zu wählen. Verteiler undBehälter sowie Rohre an stoßgefährdeten Stellensollten auf jeden Fall einen Schutzmantel aus ver-zinktem oder Alu-Blech erhalten.

64.60.20 MaterialienBei der Auswahl der Materialien für die Wärme-dämmung und deren äußeren Schutz sind zu be-rücksichtigen: • Wärmeleitfähigkeit • Materialfestigkeit • chemische Beständigkeit • Beständigkeit gegen mechanische Beanspru-

chung• Klassifizierung (A oder B) nach LAR

65.00 Aufbereitung für Schwimm- und Badebeckenwasser

Schwimm- und Badebecken in öffentlichen Bädernoder Gewerbebetrieben unterliegen nach dem „Ge-setz zur Verhütung und Bekämpfung von Infekti-onskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutz-gesetz – IfSG) § 37, der Überwachung durch dasGesundheitsamt. Der Bundesminister für Gesund-heit ist beauftragt, zu diesem Gesetz eine Rechts-verordnung zu erlassen. Diese Rechtsverordnungist seit 2002 erarbeitet, bis jetzt aber im Bundesratnicht verabschiedet.

Für Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zurAufbereitung und Desinfektion von Schwimm- undBadebeckenwasser gilt die DIN 19 643 „Aufberei-tung von Schwimm- und Badebeckenwasser“. DerAbschnitt 65.00 gilt für Schwimmbäder jeder Art,jedoch nicht für Bäder in Einfamilienhäusern undfür Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung.

Aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenenErkenntnisse auf den Gebieten der Allgemein- so-wie der Seuchenhygiene, der Wasserchemie, derHydraulik und der Verfahrenstechnik ist es not-wendig, Richtlinien für die Aufbereitung vonSchwimm- und Badebeckenwasser, das hydrauli-sche System (Beckendurchströmung) und die Des-infektion des Wassers aufzustellen, die dem der-zeitigen Stand der Wissenschaft und Technik ent-sprechen. Hierzu dienen die DIN 19 643 und dieRichtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Ba-dewesen e. V.

Das angestrebte Ziel ist, eine gute, gleichbleibendeBeschaffenheit des Beckenwassers in Bezug aufHygiene, Sicherheit und Ästhetik zu erreichen undein Infektionsrisiko für jeden Badenden so geringwie möglich zu halten. Weitere in diesen Richtlinienoder der DIN 19 643 und ihren Folgeteilen nochnicht genannte Mittel und Verfahren für die Auf-bereitung und Desinfektion des Schwimm- und Ba-debeckenwassers bedürfen der besonderen Prü-fung und Anerkennung durch das Umweltbundes-amt gemäß § 39 Infektionsschutzgesetz.

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Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen(z. B. Beckenauskleidungen, Beckenabdeckungen,Wasserrutschen und Spielgeräte, Mörtelfugen undFugendichtstoffe), dürfen die Wasserbeschaffen-heit nach DIN 19643 nicht beeinflussen und müs-sen gegenüber der physikalisch-chemischen Was-serbeschaffenheit und dem Aufwuchs von Mikro-organismen und Phytoplankton indifferent sein.Hier ist besonders die Empfehlung des Umwelt-bundesamtes (UBA) zur Eignungsprufung furKunststoffmaterialien im Schwimm- und Badebe-ckenbereich (KSW-Empfehlung zu beachten. DieseMaterialien dürfen die Aufbereitung nicht beein-trächtigen.

Ergänzend zur Abnahme nach der Verdingungs-ordnung für Bauleistungen (VOB) soll innerhalbvon vier Wochen nach der Inbetriebnahme einerWasseraufbereitungsanlage eine weitere Abnahmeüber die Verfahrenswirksamkeit erfolgen. Hierfürkönnen ein Fachgutachter und die Abnahmebe-dingungen nach der Richtlinie DGfdB R 65.04 ver-einbart werden.

65.10 Aufbereitung des Schwimm- und Badebeckenwassers

In das Wasser gelangen grobe Verunreinigungen,Trübstoffe, kolloidal und echt gelöste Stoffe sowieMikroorganismen und Viren. Durch alleinige Fil-tration können nur grobe Verunreinigungen undTrübstoffe zurückgehalten werden, außer bei derUltrafiltration, die auch ein Viren-Rückhaltever-mögen besitzt. Deshalb ist, außer bei der An-schwemmfiltration, der Zusatz von Flockungsmit-teln erforderlich, um die kolloidal und einen Teilder echt gelösten Stoffe in eine filtrierfähige Formzu überführen.

Von den echt gelösten Stoffen, die in Filtern nichtzurückgehalten werden, wird ein Teil der organi-schen Stoffe und der Stickstoffverbindungen durchoxidierend wirkende Desinfektionsmittel, z. B.Chlor, Chlorverbindungen oder durch zusätzlicheOxydationsmittel wie Ozon, oxidiert. Zur Verdün-nung von durch die Aufbereitung nicht eliminier-baren Stoffen ist je nach Belastung durch die Ba-degäste Kreislaufwasser durch Füllwasser auszu-tauschen. Ist eine Betriebswasseraufbereitung

vorhanden, darf der Anteil des in den Kreislauf zu-rückgeführten Wassers 80 % nicht überschreiten.

Zur Ermittlung der die Wasserbeschaffenheit kenn-zeichnenden Werte sind, soweit anwendbar, dieUntersuchungen nach den Normen „Deutsche Ein-heitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlam-muntersuchung (DEV)“ durchzuführen. Bei Meer-und Mineralwässern sind zum Teil andere Unter-suchungsverfahren anzuwenden.

65.20 Anforderungen an das Wasser65.20.10 Anforderungen an das FüllwasserDas primäre Füllwasser muss seuchen- und allge-meinhygienisch Trinkwassereigenschaften aufwei-sen und darf keine die Aufbereitung störenden Stof-fe enthalten. Bei Bädern, in denen Spülabwasserzur Verwendung als Füllwasser aufbereitet wird,wird dieses als sekundäres Füllwasser bezeichnet.Es hat den Anforderungen der DIN 19 645 zu ent-sprechen. Bei Meer- und Mineralwässern bleibt dernatürliche Salzgehalt unbedenklich.

65.20.20 Anforderungen an das Reinwasserunmittelbar vor Eintritt in das Becken

Die Anforderungen an das Reinwasser nach DIN 19 643-1 unmittelbar vor Eintritt in das Beckensind mikrobiologischer, chemischer und physika-lischer Art.

Chemische AnforderungenDie chemischen Anforderungen an das Reinwassersind in Tabelle 42 dargestellt.

Tabelle 42: Chemische Anforderungenunterer oberer

Einheit Wert Wert

Oxidierbarkeit über dem mg/l - 2Wert des Füllwassers als KMnO4-Verbrauch

ph-Wert mg/l 6,5 7,2*

freies Chlor mg/l 0,3 nach Bedarf

Warmsprudelbecken mg/l 0,7 nach Bedarffreies Chlor

gebundenes Chlor mg/l - 0,2*bei Flockung mit Aluminium-Anteilen, bei Flockung mitEisen-Produkten 7,5, Bei Meerwasser generell 7,8

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Physikalische AnforderungenDie physikalischen Anforderungen an das Rein-wasser sind in Tabelle 43 dargestellt.

Tabelle 43: Physikalische Anforderungen

Mikrobiologische AnforderungenDie mikrobiologischen Anforderungen an das Rein-wasser sind in Tabelle 44 dargestellt.

Tabelle 44: Mikrobiologische Anforderungen

65.20.30 Anforderungen an das BeckenwasserDie Anforderungen an das Beckenwasser unmit-telbar vor Eintritt in das Becken sind chemischer,physikalischer und mikrobiologischer Art.

Chemische AnforderungenDie chemischen Anforderungen an das Becken-wasser sind in Tabelle 45 dargestellt.

Physikalische AnforderungenDie physikalischen Anforderungen an das Becken-wasser sind denen des Reinwassers gleich; es gel-ten jedoch folgende obere Werte:• Färbung: ≤ 0,5 [1 /m]• Trübung: ≤ 0,5 [FNU]• Klarheit: einwandfreie Sicht über den ganzen

Beckenboden

unterer obererEinheit Wert Wert

Pseudomonas 1/(100 ml) - n. n.aeruginosa

E. coli 1/(100 ml) - n. n.a

Legionella spec. im 1/(100 ml) - n. n.a

Filtrat bei Beckenwasser-temperatur > 23 °C

Koloniebildende Einheiten 1/ml - 20(KBE) bei (36 + 1)°C

a Bei Überschreitung vgl. Maßnahmenkaktalog nach DIN 19643, Kap. 14.4

unterer obererEinheit Wert Wert

Färbung (Bestimmung des 1/m - 0,4spektralen Absoptionsko-effizienten bei λ = 436 nm)

Trübung (Messung nach FNU - 0,2DIN EN ISO 7027 in Trübungs-einheiten FNU)

Mikrobiologische AnforderungenDie mikrobiologischen Anforderungen an das Be-ckenwasser sind denen des Reinwassers gleich.Legionella spec. dürfen nicht nachweisbar sein in1/100 ml. Dies gilt im Beckenwasser für Warm-sprudelbecken sowie für Becken mit zusätzlichenaerosolbildenden Wasserkreisläufen und Becken-wassertemperaturen ≥ 23 °C.

Für Koloniebildende Einheiten (KBE) gilt die An-forderung ≤ 100 pro ml.

65.20.40 FüllwasserzusatzZur Wassererneuerung sind mindestens 30 l Füll-wasser je Besucher gegen Beckenwasser auszu-tauschen. Der Füllwasserzusatz ist zu erhöhen,wenn die unter 65.20.30 genannten Werte nichteingehalten werden können.

65.20.50 Sonstige StoffeEs dürfen nur die in der DIN 19 643 und ihren Fol-geteilen genannten Stoffe zugesetzt werden. Umden Anforderungen des Umweltschutzes zu genü-gen, sind Art, Beschaffenheit und Menge der be-

Tabelle 45: Chemische Anforderungen

unterer obererEinheit Wert Wert

Oxidierbarkeit über dem Wert mg/l - 3des Füllwassers als KMnO4-Verbrauch

ph-Wert mg/l 6,5 7,2*

Nitrat über der Nitratkonzen- mg/l - 20tration des Füllwassers

freies Chlor mg/l 0,3 0,6

Warmsprudelbecken mg/l 0,7 1,0freies Chlor

gebundenes Chlor mg/l - 0,2je nach pH-Wert

Trihalogenmethane mg/l - 0,02**berechnet als Chloroform

∑ Chlorit + Chlorat mg/l - 30

Redox-Spannung gegen Ag/AgCl 3,5 mKCI für SüßwasserpH 6,5 - 7,3 mV 750 -pH 7,3 - 7,5 mV 770 -

* bei Flockung mit Aluminium-Anteilen; bei Flockung mitEisen-Produkten 7,5; bei Meerwasser generell 7,8

** Bei Freibädern dürfen während höherer Chlorung zur Einhaltung der mikrobilogischen Anforderungen höhereWerte auftreten

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nötigten chemischen Stoffe auf die Notwendigkeitihres Einsatzes zu prüfen.

65.30 Bemessung der Wasseraufbereitungsanlage

65.30.10 Ermittlung der NennbelastungBei Springer-, Schwimmer-, Vario-, Nichtschwim-mer- und Bewegungsbecken sowie Warmbecken > 20 m2 ergibt sich aus der Wasserfläche A des Be-ckens zunächst die Nennbelastung N. Bei Beckenmit mehreren Tiefenbereichen, z. B. Variobeckenmit Teilhubboden oder Wellenbecken, wird dieNennbelastung N nach den Flächenanteilen derTiefenbereiche berechnet. Aus der NennbelastungN folgt dann mit der folgenden Formel die Berech-nung des Aufbereitungs-Volumenstroms Q.

N = AB

n Personen-Frequenz in 1/ha die personenbezogene Wasserfläche in m2

AB die Wasserfläche des Beckens in m2

65.30.20 Ermittlung des VolumenstromsFür die Dimensionierung der Aufbereitungsanlageist mindestens der hygienisch begründete Aufbe-reitungs-Volumenstrom (Q) anzusetzen. Ergibt sichfür den hydraulisch begründeten Becken-Volumen -strom (QB) ein größerer Wert, so ist mindestens die-ser als Aufbereitungs-Volumenstrom gemäß dernachfolgenden Formel anzusetzen.

Q =

Q Volumenstrom in m/hN Nennbelastung in h-1

k Belastbarkeitsfaktor in m-3

Der Volumenstrom Q berechnet sich aus der Nenn-belastung N (der Bemessung eines Beckens zu-grunde gelegte Personenzahl je Stunde) und demBelastbarkeitsfaktor k (zulässige Anzahl von Ba-denden je m3 aufbereitetem Wasser).Je nach Ver-fahrenskombination beträgt der Belastbarkeits-faktor k = 0,5 bei Festbett- und Anschwemmfiltern,k = 0,6 bei Aufbereitungsanlagen in Verbindungmit Ozon und k = 1,0 bei Anwendung der Mem-brantechnik als Ultrafiltration.

Nk

na

65.30.30 Auslegung der Wasseraufbereitungbei besonderen Becken

Bei Kleinkinderbecken, Warmsprudelbecken mit kombinierter Nutzung und Therapiebecken sowiebei Warmbecken ≤ 20 m2 ist eine Aufbereitungs -frequenz m des Beckenvolumens V festgesetzt.Hier aus ergeben sich Aufbereitungs-VolumenstromQ und Nennbelastung N wie folgt:

Q = m x V [m3/h]N = m x V x k [1/h]

m die Aufbereitungs-Frequenz in 1/h

65.30.40 Sonderfall bei der Sanierung von Freibädern

Ist bei einer Sanierung anhand von Eintragungenim Betriebsbuch über einen Zeitaum von mindes-tens fünf Jahren die Sicherheit gegeben, dass diefestgestellte maximale tägliche Belastung (pmax)auch bei zukünftig gleicher Nutzung nicht über-schritten wird, darf die daraus ermittelte Nenn-belastung N zur Ermittlung des Aufbereitungs-Vo-lumenstroms Q zugrunde gelegt werden. Dies giltnur, wenn z. B. im Rahmen einer Sanierung keinezusätzlichen Wasserflächen, Wasserattraktionen(z. B. Rutschen, Strömungskanal) oder betrieblicheNutzungsänderungen (z. B. Einführung einer be-heizten Wasserfläche) vorgesehen werden.

65.30.50 Mindestüberlauf und Becken-Volumenstrom QB

Der Becken-Volumenstrom QB dient der Sicherstel-lung der Beckenhydraulik. Folglich darf der Aufbe-reitungs-Volumenstrom Q in keinem Betriebsfallden Becken-Volumenstrom QB unterschreiten.

Bei Becken mit einer Überlaufkante L > 40 m giltdie nachfolgende Formel für QB, wobei sichergestelltsein muss, dass der gleichmäßige und kontinuier-liche Wasserüberlauf auf der gesamten Länge derÜberlaufrinne stattfindet.

QB = q x L in m3/h

QB der Becken-Volumenstrom in m3/hq der Mindestüberlauf in m3/h x mL die Überlaufkante in m

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60.00 Bädertechnik164 |

Beckenart

Springerbecken

Schwimmer-becken

Variobecken

Nichtschwimmer-becken

Wasserrutschen-becken

Kleinkinder-becken

Durchschreite-becken

Kleinbecken

Warmsprudel-becken (begrenzte Nutzung)

Warmsprudel-becken (kombinierte Nutzung, eigene Aufbereitung)

Warmsprudel-becken (kombinierte Nutzung, ange-schlossene Aufbereitung)

Bewegungs-becken

Therapiebecken

Warmbecken ≤ 20 m2

Warmbecken > 20 m2

Kaltwassertauch-becken

Zuschlag für Wasser-attraktionen

Zuschlag je Wasserrutsche

Wassertiefe [m]

≥ 3,40

> 1,35

0,30 - 0,80

0,60 - 1,35

1,00 - 1,35

≤ 0,60

0,10 - 0,15

≤ 1,35

≤ 1,00

≤ 1,00

≤ 1,00

≤ 1,35

d

≤ 1,35

≤ 1,35

1,10 - 1,35

a [m2]

4,5

4,5

2,7

2,7

2,7

12

4

4

4

n [1/h]

1

1

1

1

1

3

2 c

2

3

m [1/h]

2

1

0,25

7,5/k

10/k

5/k

1

2

1

N = A · n/a [1/h]

0,222 A

0,222 A

0,370 A

0,370 A

0,083 A

3 Pb

0,5 Ac

0,5 A

N = m · V · k[1/h]

2 V · k

10 V

5 V

V · k

2 V · k

Q = N/k[m3/h]

0,222 A/k

0,222 A/k

0,370 A/k

0,370 A/k

0,370 + 35 je Rutsche,mind. 60

0,5 A/kc

0,5 A/kc

1,5 P/kb

35

Q = m · V[m3/h]

2 V mind. 0,6 A

V

0,25 V

7,5 V/k

10 V/k

5 V/k

V

2 V

V

QB = q · L[m3/h]

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

QB = Q

1,0 x La

QB = Q

QB = Q

QB = Q

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

1,0 x La

QB = Q

Becken Vorgaben Nennbelas-tung(oberer Wert)

Aufbereitungsvolu-menstrom (untererWert)

Becken-volumen strom,(unterer Wert)

a Bei L ≤ 40 m und nicht explizit QB = Q gilt QB = Min (Q,q x L)b P = Platzanzahl. Bei Warmsprudelbecken mit begrenzter Nutzung Anzahl der markierten Sitzplätze. Bei breiten Wasserattraktionen oder Luftinjektionen

Anzahl der Plätze von 0,8 m Breite. Für Dimensionierungen maßgeblich ist die höchste vorkommende Anzahl gleichzeitig betriebener Attraktionen.

Tabelle 46: Übersicht über die Nennbelastungen und Volumenströme

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Es gilt ein Mindestüberlauf von q = 1,0 m3/h x m.Für Becken mit Länge der Überlaufkante L ≤ 40 m,bei denen nicht explizit QB = Q gilt, darf QB als derkleinere Wert von Q und q x L angesetzt werden.

65.30.60 TeillastbetriebDer Volumenstrom für Badebecken kann währendder betriebslosen Zeit (Nachtstunden) und tags-über unter bestimmten Voraussetzungen auf Teil-lastbetrieb (50 % des Volumenstroms) gedrosseltwerden, solange eine permanente, gleichmäßigeDurchströmung gewährleistet ist. Die Bedingungenfür den Teillastbetrieb sind nach der RichtlinieDGfdB R 65.05 einzuhalten.

65.30.70 Nennbelastung und Volumenströmefür unterschiedliche Becken

Die Nennbelastung sowie die Aufbereitungs- undBecken-Volumenströme sind der Tabelle 46 zu ent-nehmen.

65.40 Wasserführung,Beckenrandausbildung,Überlaufrinne und Wasserspeicher

Wasserführung, Beckenrandausbildung, Überlauf-rinne und Wasserspeicher bilden ein System von-einander abhängiger Faktoren.65.40.10 Wasserführung

(Beckendurchströmung)Die Zu- und Abläufe am Becken sind so anzuord-nen, dass das Reinwasser in allen Teilen des Be-ckens verteilt wird. Das geschieht durch Vermischenund Verdrängen (Austausch). Durch Vermischenwird die Zuführung des Desinfektionsmittels unddurch Verdrängung die Abführung der Verunrei-nigungen begünstigt. Für die Reinigung des ober-flächennahen Bereichs muss der gesamte Volu-menstrom kontinuierlich und gleichmäßig überdie Überlaufrinne geführt werden, mit Ausnahmeder Wellenbecken während des Wellenbetriebs un-ter Beibehaltung des vollen Volumenstroms.

Sofern Hubböden, Beckenteiler, Klapp- oder Hub-wände bzw. Fahrbrücken eingebaut werden, sindbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Be-ckendurchströmung erforderlich. Becken mit Hub-böden müssen mit Einrichtungen für den Sedi-mentaustrag ausgerüstet sein. Bei Anordnung vonBodentaschen muss bei diesen eine Durchströ-

mung mit Reinwasser sichergestellt sein. Dies giltauch unter Hubböden in jeder Höhenlage.

65.40.20 BeckenrandausbildungDie Form des Beckenrandes und die Rinnengeo-metrie beeinflussen das Verhalten des kontinuier-lich zurückzuführenden Überlaufwassers (vgl.24.50.30).

65.40.30 WasserspeicherZur Sicherung einer ständigen Wasserabführungvon der Beckenwasseroberfläche ist zur Aufnahmedes in unterschiedlicher Menge anfallenden Was-sers ein Speicher erforderlich. Verdrängungswasser(VV) und Schwallwasser (VW) müssen gespeichertwerden, zusätzlich auch die Spülwassermenge (VR).

Wasserspeicher sollen geschlossen oder abgedecktund für Reinigungsarbeiten gut zugänglich sein.Sie müssen einen Sicherheitsüberlauf haben undmit der Atmosphäre in Verbindung stehen.

Das Spülwasser kann auch separat in einem Spül-wasserspeicher, nach Abzug über Stetsabläufe nachdem Filter, bevorratet werden. Das Wasser mussdesinfiziert werden. Dies bietet, im Besonderenbei Verfahrenskombinationen mit Kornkohle, hy-gienische Vorteile beim Spülprozess.

Das nutzbare Behältervolumen ist wie folgt zu er-mitteln:

V = VV + VW + VR [m3]

VV durch Badende verdrängtes Beckenwasser in m3

Mittelwertsannahme: 0,075 m3/PersonVV = 0,075 · A/a [m3]

VW durch Wellen ausgetragenes Wasservolumen in m3

VW = 0,052 · A · 10-0,144 · Q/L [m3]VR Wasservorrat für die Spülung eines Filters in m3.

Der Wasservorrat wird hierbei durch die Filterart bestimmt. Für Schnellfilter nach DIN 19 605 beträgt VR 4 bis 6 m3 Wasser je m2 Filterfläche

Wasserspeicher sind so zu gestalten, dass einegleichmäßige Durchströmung und die vollständigeEntleerbarkeit sichergestellt sind. Das Wasser mussdesinfiziert werden. Bei Warmsprudelbecken mussdas nutzbare Behältervolumen des Wasserspei-chers das Beckenvolumen aufnehmen können.

60.00 Bädertechnik | 165

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65.40.40 Überlaufrinne und AbdeckrostDie Rinnengeometrie und der Abdeckrost sind nachden vorgegebenen Kriterien unter Beachtung derGestaltung des Beckenrandes zu berechnen (vgl.DGfdB R 65.06).

In Hallenbädern kann die Entwässerung des Be-ckenumgangs über die Überlaufrinne geführt wer-den. Bei Reinigung und Desinfektion des Umgangsmuss dann eine Umschaltung der Rinne auf dieKanalisation und eine Verriegelung der Umwälz-pumpen erfolgen.

65.50 Filter- und Dosieranlagen65.50.10 Filter nach DIN 19 605Mikroorganismen und die von den Badegästen ab-gegebenen echt oder kolloidal gelösten organi-schen Verunreinigungen wie auch sonstige Verun-reinigungen (z. B. Stäube) werden u. a. durch dieVerfahrensstufe „Filtration“ aus dem Wasser ent-fernt. Filter sind zur Überwachung ihres Verunrei-nigungsgrades mit Differenzdruckmanometernauszustatten.

65.50.20 Schichthöhen und FiltermaterialienDie Schichthöhe des Filtermaterials beträgt:• bei offenen Einschichtfiltern ≥ 0,9 m• bei geschlossenen Einschichtfiltern ≥ 1,2 m• bei Sorptionsfiltern, je nach Verfahrenskombi-

nation gemäß DIN 19 643-3

Gegebenenfalls können Stützschichten erforderlichwerden. Für Meer- und Mineralwässer sind dieSchichthöhen durch Versuche zu ermitteln.Be-triebstechnisch gleichwertige Schichthöhen fürFiltermaterialien anderer Art, wie Anthrazit, Bims,mikroporöses silikatisches Filtermaterial und derenKombinationen in Mehrschichtfiltern, sind für alleWässer durch Versuche zu ermitteln, sofern dieDIN 19 643 und ihre Folgeteile nicht für bestimmteFiltermaterialkombinationen bestimmte Wertenennt.

65.50.30 Korngrößenbereich des FiltermaterialsDie Korngrößen des Filtermaterials betragen beiEinschichtfiltern für Sand 0,71 bis 1,25 mm, 1,0bis 1,6 mm (Sieblinien). Bei Mehrschichtfiltern

richten sich die Korngrößen für Sand je nach Kom-bination des Filtermaterials nach DIN EN 12 904.

65.50.40 Filter- und SpülgeschwindigkeitenDie Filtergeschwindigkeit beträgt bei Süßwasser:

Ist der Salzgehalt des Wassers größer als 6 % Mas-senanteil gegeben, ist die Filtergeschwindigkeitexperimentell in Verbindung mit der Flockungs-mittelzugabe zu ermitteln.

Die Spülgeschwindigkeiten für geschlossene undoffene Schnellfilter bei Luft-Wasserspülung betra-gen:

Die Spülgeschwindigkeit für die kombinierte Luft-Wasserspülung beträgt:

Das bei der Filterspülung anfallende Wasser mussnach den örtlichen Bedingungen bzw. den Auflagender Länder und Kommunen abgeleitet werden. Fil-terspülwasser kann auch über Ultrafiltrations- undUmkehrosmoseanlagen soweit aufbereitet werden,dass es dem Filterkreislauf als Füllwasser wiederzugeführt werden kann. Bei solchen Anlagen sinddie Vorgaben der DIN 19 645 einzuhalten.

65.50.50 Andere FilterartenAnschwemmfilterMaßgebend für die Konstruktion, den Aufbau unddie Ausbildung der Anschwemmfilter sind die An-forderungen der DIN 19 624. Als Filtrationsschichtdient hier eine dünne, auf Trägergewebe aufge-brachte Schicht aus Kieselgur und Aktivkohlepul-ver.

Aus gesundheitlichen Gründen ist für eine mög-lichst staubfreie Einbringung des Kieselgurs zusorgen.

für geschlossene Schnellfilter ≤ 30 m/h für offene Schnellfilter ≤ 15 m/h

für die Luftspülung 60 - 80 m/hfür die Wasserspülung, je nach Filterfüllung ca. 50 - 65 m/h

für Luft 40 - 70 m/hfür Wasser 10 - 25 m/h

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Da beim Anschwemmfilter keine Phosphatfällungdurch Flockung erfolgt, sind Phosphate durch Füll-wasserzusatz oder andere geeignete Maßnahmenzu entfernen. Für Abwurf und Ableitung beladenenFiltermaterials, für Anschwemmung, Trüblauf undFilterbetrieb ist eine Schaltautomatik vorzusehen.Das Filtermaterial ist nach der Spülung zu verwer-fen. Die zulässigen Filtergeschwindigkeiten betra-gen für Druckanschwemmfilter 5 bis 8 m/h und fürVakuumanschwemmfilter 4 bis 5 m/h.

Sonstige FilterartenVerfahrenskombinationen mit Filtersystemen, dienicht in den Geltungsbereich der DIN 19 605 undDIN 19 624 fallen, müssen den Anforderungen derDIN 19 643 genügen.

65.50.60 Korrosionsschutz bei FilteranlagenDer kathodische Korrosionsschutz (aktiver Korro-sionsschutz) mit Fremdstromanoden ist ein be-währtes Verfahren zum Schutz von Behältern ausStahl und ist auch beim Einsatz eines Ozon-Ver-fahrens anwendbar. Aktiver und passiver Korrosi-onsschutz können kombiniert werden.

65.60 Pumpen, Spülluftgebläse, Rohrleitun-gen, Armaturen und Zubehör

65.60.10 PumpenPumpen sind so auszulegen, dass der Volumen-strom gemäß 65.30 nicht unterschritten wird. ZurWartung müssen die Pumpen leicht zugänglichaufgestellt sein. Pumpenmotoren und Armaturenmüssen allpolig schaltbar sein. Eine Kosten-Nut-zen-Analyse kann dazu führen, dass für Filtrationund für Spülung verschiedene Pumpen gewähltwerden müssen.

Wenn Pumpen bzw. Lüftermotoren über Frequenz -umrichter betrieben werden, genügt ein Service-schalter, der softwareseitig den Frequenzumrichterabschaltet. Befindet sich der Motor in direktemSichtkontakt zum Schaltschrank, kann auch hierabgeschaltet werden, und es kann auf einen Re-paratur- bzw. Serviceschalter verzichtet werden.Befindet sich der Frequenzumformer direkt am Motor, dann kann am Umformer direkt geschaltetwerden.

Der Einbau von Absperrarmaturen auf der Saug-und Druckseite sowie die Anordnung eines Rück-flussverhinderers sind notwendig. Der Einbau vonAusgleichskompensatoren auf der Saug- und Druck-seite ist zu empfehlen. Die Pumpenarmaturen undKompensatoren sind nach der Dimension der Rohr-leitungen zu wählen (vgl. 65.60.30). Druckseitigsind Manometer mit Absperrhähnen vorzusehen,ggf. auf der Saugseite mit Vakuummetern.

Der Anschluss einer Pumpensaugleitung direkt anein Schwimm- oder Badebecken erfordert beson-dere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Ba-denden gegen Andruckkräfte (vgl. DGfdB R 60.03und DIN EN 13 451-3). Ein direkter Pumpensaug-anschluss sollte möglichst vermieden werden. DiePumpen sind gegen Festkörper im Fördermediumdurch ein Sieb zu schützen. Eine Vorrichtung gegenTrockenlauf der Pumpe ist notwendig.

Die Auswahl der Werkstoffe muss nach Maßgabeder korrosiven Einflüsse erfolgen. Die Elektromo-toren müssen mindestens nach Schutzart IP 54ausgebildet sein. Der Einbau von Betriebsstun-denzählern erleichtert die Überwachung der Be-triebszeiten. Schallschutzmaßnahmen können er-forderlich sein.

65.60.20 SpülluftgebläseDer Betrieb des Spülluftgebläses darf nicht zu einer Lärmbelästigung der Umgebung führen. DieSpülluft muss ölfrei sein. Das Aggregat ist gegenWasserrückfluss aus der Filteranlage zu schützen(Stauschleife mit automatischer Ablassvorrichtungfür Kondensat).

65.60.30 RohrleitungenDie Dimensionierung von Rohrleitungen erfolgtnach technisch-hydraulischen Erfordernissen, wo-bei wirtschaftliche Gesichtspunkte unter Vergleichvon Investitions- und Betriebskosten mitberück-sichtigt werden sollen. Im Ansaugbereich der Pum-pen dürfen keine Kavitationserscheinungen auf-treten.

Die Ablaufanschlüsse der Überlaufrinne sind fürdie notwendige Luftabscheidung entsprechendauszubilden. Die Rohrleitung von der Überlaufrinne

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zum Wasserspeicher soll für den Volumenstrommit einem Zuschlag von 50 % (Schwallwassermen-ge) dimensioniert werden.

Die Auswahl der Rohrwerkstoffe, Wanddicken undRohrverbindungen erfolgt nach Maßgabe der Be-triebsbedingungen hinsichtlich Druck, Temperaturund chemischen Eigenschaften des zu förderndenMediums.

Unter folgenden Werkstoffen für Rohre und Form-stücke kann gewählt werden, sofern sie für denTransport von Trinkwasser geeignet sind:• PVC hart (nach DIN 8061, DIN 8062) • PE-HD (nach DIN 8074) • PP (nach DIN 8078, DIN 8077)• Nichtrostender Stahl, z. B. Werkstoff Nr. 1.4401

oder 1.4571

Die Empfehlung des Bundesgesundheitsamts(BGA) zur Eignungsprüfung für Kunststoffmate-rialien im Schwimm- und Badebeckenbereich(„KSW-Empfehlung“, Bundesgesundheitsblatt10/89, Seite 464) ist zu beachten.

65.60.40 Armaturen und Zubehör Es sind korrosionsbeständige und druckverlust -arme Armaturen zu verwenden. Für den Filterbe-trieb ist eine Schaltautomatik mit veränderbaremSpülprogramm für Armaturen (Automatikbetrieb)und Maschinen erforderlich.

Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit müssenautomatisch gesteuerte Betriebsvorgänge aufHandbetrieb umschaltbar sein. Es ist sicherzustel-len, dass bei Betriebsstörungen (z. B. Stromaus-fall) durch Wasseraustritt eine Gefährdung der Ma-schinenanlage oder der Umgebung ausgeschlossenist.

65.60.50 DurchflussmengenmessungAn den Filtern ist der Einbau eines Durchfluss-mengenmessgeräts zur Überwachung der Filtrationund der Spülung eines jeden Filters erforderlich.Zum Einstellen und Ablesen des Volumenstromsbei Anschluss mehrerer Becken an einen Aufbe-reitungskreis sind gleichfalls Durchflussmengen-messgeräte für jedes Becken vorzusehen.

65.60.60 FüllwasserleitungDie Füllwasserleitung endet mit freiem Auslauf(vgl. DIN 1988, Teil 4) im Wasserspeicher. Die Nach-speisung erfolgt über eine automatisch arbei tende,druckstoßarme Armatur, wobei ein Überflutungs-schutz vorzusehen ist.

Zur Überwachung der eingeleiteten Füllwasser-menge sind Wasserzähler in die Wasserleitungeneinzubauen.

65.60.70 Entnahmestellen für WasserprobenZur Entnahme von Wasserproben sind besondereZapfventile an folgenden Stellen einzubauen:• vor und nach jedem Filter,• in der Rohwasserleitung,• in der Reinwasserleitung eines jeden Beckens, • in der Füllwasserleitung (unmittelbar vor Ein-

tritt in den Wasserspeicher),• vor und nach jeder Verfahrensstufe.

Entnahmeventile sind unmittelbar an den Rohr-leitungen anzubringen.

65.60.80 KorrosionsschutzSämtliche mit dem Wasser in Berührung kommendekorrosionsgefährdete Anlagenteile sind mit Ober-flächenschutz (passiver Korrosionsschutz) zu ver-sehen.

65.70 Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers

65.70.10 DesinfektionsverfahrenFür die Desinfektion des Beckenwassers dienenfolgende Chlorungsverfahren:• Chlorgas nach DIN EN 937, abgefüllt in Druck-

behältern. Aufbau und Ausstattung gemäß DIN 19 606,

• Chlorgas, hergestellt am Verwendungsort durchElektrolyse von Natriumchlorid-Lösung oderSalzsäure,

• Natriumhypochlorit-Lösung nach DIN EN 901, • Natriumhypochlorit-Lösung, hergestellt am

Verwendungsort durch Elektrolyse von Natrium-chlorid-Lösungen,

• Calciumhypochlorit nach DIN EN 900 als Gra-nulat oder in Tablettenform mit bestimmtenMassenanteilen an Ca (OCL)2 und Wasser,

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• Hypochlorige Säure/Hypochlorit-Lösung, her-gestellt durch Chlorelektrolyse im Inline-Betriebvon chloridhaltigem Filtrat.

Für jedes dieser Verfahren ist die Wasseraufberei-tungsanlage mit einer automatisch gesteuertenChlordosieranlage, einer pH-Regelanlage sowieden Geräten zur kontinuierlichen Messung und Re-gistrierung der Hygienehilfsparameter freies Chlor,Redox-Spannung und pH-Wert auszustatten.

Kalttauchbecken mit einem Volumen ≤ 2 m3 undTretbecken in Schwimm- und Badebeckenanlagenmüssen mit automatisch gesteuerten Chlorungs-anlagen betrieben werden.

Bei der Auswahl des Desinfektionsverfahrens istzu empfehlen, die Wasserchemie des Füllwasserszu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für denpH-Wert und die Säurekapazität. Die Desinfek -tionsanlagen müssen den Anforderungen der DIN 19 643 entsprechen.

65.70.20 DosieranlagenDosieranlage zur Einstellung der SäurekapazitätFür eine einwandfreie Flockung ist die Säurekapa-zität des Rohwassers bei Bedarf auf vorgegebeneMindestwerte durch Zugabe einer wässrigen Lösungvon Natriumcarbonat oder Natriumhydrogencar-bonat mittels Dosieranlage einzustellen. Flockungs-mittel- und Desinfektionsmittelzugabe verändernstetig die Säurekapazität des Badewassers.

Der funktionsgerechte Badewasser-Aufbereitungs-betrieb erfordert ein Mindestmaß an Säurekapa-zität. Durch Zugabe einer wässrigen Lösung vonNatriumcarbonat oder Natriumhydrogencarbonatmittels Dosieranlage kann eine Säurekapazitäts-erhöhung erreicht werden. Eine damit einherge-hende pH-Wert-Erhöhung ist zu beachten.

Dosieranlage für pH-Wert-EinstellungFür eine einwandfreie Flockung und ausreichendeDesinfektion wird der pH-Wert des Rohwassers miteiner automatisch den pH-Wert regelnden Dosier-anlage eingestellt (vgl. DGfdB R 65.05). Die ein-gesetzten Mittel zur pH-Wert-Einstellung und diepH-Wert-Bereiche müssen der DIN 19 643 und den

Folgeteilen entsprechen. Alternativ kann, wennder pH-Wert des Füllwassers dies zulässt, auch einMarmorkiesbehälter, der stetig durchströmt wird,eingesetzt werden.

Dosieranlage für FlockungDie Zugabe des Flockungsmittels hat mit Hilfe vonDosierpumpen kontinuierlich und gleichmäßig zuerfolgen. Die Ausbildung der Dosierstelle, dieMischeinrichtung, die Reaktionszeiten und dieFließgeschwindigkeit des Wassers sowie die Mittelzur Flockung und die Mindestzugabe an Flockungs-mittel müssen der DIN 19 643 und den Folgeteilenentsprechen. Dosieranlagen sollen aus korrosions-festem Material bestehen und zur Anpassung andie jeweilige Belastung regelbar eingerichtet sein.Sie sind mit Messeinrichtungen für die Dosierungauszustatten.

Dosieranlage für AlgenbekämpfungAuf die Zugabe eines Algenbekämpfungsmittelskann bei verfahrensgerechter Betriebsweise derAufbereitungsanlage verzichtet werden.

Pulveraktivkohle-AnlagenBei reinen Kiesfiltern kann zur Bekämpfung ge-sundheitsschädlicher Chlorverbindungen Pulver-aktivkohle in das Rohwasser dosiert werden. DieImpfstelle ist in diesem Fall so zu positionieren,dass das injizierte Aktivkohlepulver gleichmäßigim Rohwasserstrom verteilt auf die Filterflächetrifft. Bei Einhaltung der Anforderungen an dieBeckenwasserqualität hinsichtlich des Gehalts anTrihalogenmethanen und gebundenem Chlor ge-mäß der DIN 19 643 kann auf die Dosierung vonPulveraktivkohle verzichtet werden. Dennoch sindVorkehrungen für eine Nachrüstung für den Fallzu treffen, dass die geforderten Werte nicht ein-gehalten werden.

65.80 Betriebsüberwachung65.80.10 Führen eines BetriebsbuchesZur Selbstkontrolle und als Nachweis einer ordent-lichen Betriebsführung gegenüber den Überwa-chungsbehörden ist vom Betreiber ein Betriebs-buch zu führen. Die nach der DIN 19 643 geforder -ten Daten sind mehrmals täglich, wöchentlich,monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich

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zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Betriebs-buch ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

65.80.20 Kontrolle der WasserbeschaffenheitDie Wasserbeschaffenheit muss in Hallenbädernund ausschließlich zu Saunabetrieben gehörendenKaltwassertauchbecken mindestens alle zwei Mo-nate, in Freibädern monatlich kontrolliert werden.

Spezielle Regelungen für einzelne Parameter sindnach DIN 19 643 zu berücksichtigen; ferner wirdauf die Empfehlungen des Umweltbundesamts –„Hygieneanforderungen an Bäder und deren Über-wachung“ – hingewiesen.

Zur Entnahme von Wasserproben sind abflammbareEntnahmearmaturen mit metallener Dichtung undLabortülle aus Metall oder Kugelhähne aus nichtrostendem Stahl einzubauen.

Die Probenahme erfolgt für:• Rohwasser: Zapfhahnprobe aus der Rohwasser-

leitung oder Schöpfprobe aus der Rohwasserrinneunmittelbar vor der ersten Aufbereitungsstufe,

• Reinwasser: Zapfhahnprobe aus der Reinwas-serleitung unmittelbar vor Eintritt des Wassersin das Becken,

• Filtrat: Zapfhahnprobe aus der Filtratleitungunmittelbar vor Einmischung des Desinfekti-onsmittels,

• Füllwasser: Zapfhahnprobe aus der Füllwasser-leitung unmittelbar vor Eintritt in den Wasser-speicher,

• Beckenwasser: Schöpfprobe aus dem oberflä-chennahen Bereich (10 bis 30 cm tief), etwa50 cm vom Beckenrand entfernt.

Für die Probenahme gilt DIN 38 402, Teil 19, undDIN EN ISO 19 458. Die Probenahmestellen sindeindeutig zu kennzeichnen.

65.80.30 UntersuchungsumfangDer Untersuchungsumfang ist in der DIN 19 643festgelegt. Es sind mikrobiologische, physikalischeund chemische Parameter zu bestimmen. Das Pro-benahmeprotokoll muss neben Angaben zum Ortund zum Zeitpunkt auch Angaben zur Beckenbe-lastung und bei Freibädern zusätzlich Angaben

zur Wetterlage enthalten. Die zugesetzten Chemi-kalien (Flockungsmittel, Desinfektionsmittel, Mit-tel zur pH-Wert-Einstellung, sonstige Chemikalien)sind ebenfalls zu dokumentieren.

Parameterspezifisch sind die Wasserproben ausdem Füllwasser, dem Filtrat, dem Reinwasser, demBeckenwasser und/oder dem Rohwasser zu neh-men. Zur Kontrolle der Wasserbeschaffenheit beibestimmten Verfahrenskombinationen oder beibesonderen Problemen sind zusätzliche Parameterzu untersuchen. Dies betrifft Verfahrenskombina-tionen mit Ozon, Beurteilung der Korrosivität desFüllwassers durch Aufsalzung, Beurteilung der Ag-gressivität gegenüber Beton bei Verwendung sul-fathaltiger Reagenzien, Phosphatbestimmung beiAlgenwachstum und mikrobiologische Unter -suchungen bei entsprechenden Auffälligkeiten.

65.90 Räume für die AufbereitungstechnikFür einen wirtschaftlichen Betrieb ist das Festlegender Größe und der Ausstattung von Räumen fürdie Aufbereitungstechnik durch frühzeitiges Zu-sammenwirken der baulichen und der betrieblichenPlanung sicherzustellen. Soweit möglich solltenfür spätere Anlagenerweiterungen Reserveflächenberücksichtigt werden.

Räume für die Aufbereitungstechnik müssen na-türlich oder künstlich belüftet werden. Entspre-chend ihrer Nutzung und Ausstattung sind die ein-schlägigen Sicherheitsvorschriften zu beachten.Es sind entsprechend groß dimensionierte Mon-tageöffnungen und Transportwege im und zumGebäude erforderlich.

Die Technikräume, insbesondere für Freibäder,müssen gegen Frostschäden geschützt werden,wenn es nicht möglich ist, die Anlage vollständigzu entwässern. Bodenabläufe sind gemäß den An-forderungen der Aufbereitungs- bzw. Desinfekti-onstechnik anzuordnen. Die Raumbeleuchtungmuss auf die Erfordernisse der Anlagenbedienungausgerichtet werden.

65.90.10 FilteranlagenraumDer Raumbedarf (Grundfläche und lichte Raum-höhe) für die Aufstellung und Montage der Filter

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muss entsprechend der gewählten Filterkonstruk-tion geplant werden. Der erforderliche Arbeits-raum für Wartung und Inspektion ist zu berück-sichtigen. Behälter aus Stahl müssen allseitig zu-gänglich sein, um Schutzanstriche aufbringen zukönnen.

Bei geschlossenen Anschwemmfiltern nach DIN 19 624 wird die lichte Raumhöhe (einschließlichdes Installationsfreiraums) wie folgt errechnet:

H = d1,2 · D + 3,1 [m]

H lichte Raumhöhe in m D Behälterdurchmesser in m d1 0,7 für D 0,75 m ≤ 1,60 m d2 0,4 für D 1,60 m ≤ 2,30 m

Damit Filtermaterialien aus- und eingebracht wer-den können, ist neben dem Filter ausreichend Mon-tageraum für Personal und Gerät vorzusehen.

Offene Filterkammern sind gegen die übrigen Räu-me für die Technik abzutrennen. Sichtkontrolleund Begehbarkeit sind sicherzustellen.65.90.20 DosieranlagenraumZur Aufstellung von Dosiergeräten und zur Lage-rung der Zusatzstoffe muss neben dem Aufstel-lungsraum der Filterbehälter ausreichend Platzvorhanden sein.

65.90.30 Räume für Desinfektions- und Ozonanlage

Die Räume für die Desinfektions- und Ozonanlagemüssen den Anforderungen der Unfallverhütungs-vorschrift „Chlorung von Wasser“, der „Richtliniefür die Verwendung von Ozon zur Wasseraufberei-tung“ und der DIN 19 627 „Ozonerzeugungsanla-gen zur Wasseraufbereitung“ entsprechen. Es istein ausreichend dimensionierter Speicherbehälterzum Auffangen des Sprinklerwassers im Fall einesChlorgasaustritts vorzusehen. Zusätzlich kann demSprinklerwasser Natriumthiosulfat zur Neutralisa-tion des Abwassers beigemischt werden.

65.90.40 Raum für Werkstatt und ErsatzteileEin Raum für die Durchführung von Instandset-zungsarbeiten und zur Lagerung von Ersatzteilenist vorzusehen.

66.00 Elektrotechnische Anlagen

66.10 Klassifizierung der einzelnen Bereicheder Becken von Schwimmbädern

In Schwimmbädern werden an die Elektroinstal-lationen und an die Verwendung elektrischer Be-triebsmittel in unterschiedlichen Bereichen un-terschiedliche Anforderungen gestellt. In der DINVDE 0100, Teil 702, wird eine Einteilung in die Be-reiche 0, 1 und 2 vorgenommen (vgl. Abbildungen41 bis 43) in denen vom Errichter, und später auchvom Betreiber, besondere elektrotechnische Regelnund Vorschriften zu beachten sind. Durch die Fest-legung dieser Bereiche werden die unterschied -lichen Gefahrenzonen in einem Schwimmbad ge-kennzeichnet, die sich aufgrund der Feuchte undder Verringerung des elektrischen Widerstandesdes nassen menschlichen Körpers und seiner Ver-bindung mit dem Erdpotenzial ergeben können.Deshalb gibt es vor allem in den Bereichen 0 und 1erhöhte Anforderungen an die elektrische Instal-lation, an die elektrischen Betriebsmittel und andie ortsfesten Verbrauchsmittel.

Bereich 0 Der Bereich 0 umfasst das Innere eines Beckens,das zum Baden oder Schwimmen vorgesehen ist,Durchschreitebecken sowie das Innere und denBereich unterhalb von Wasserattraktionen.

Bereich 1Der Bereich 1 wird durch die Grenzen des Bereichs0 und den Bodenbelag des Beckenumganges odereiner anderen Fläche, die von Personen betretenwerden kann, begrenzt; weiterhin durch jede senk-rechte Fläche in einem Abstand von 2,00 m vominneren Rand des Beckens und jede waagerechteFläche 2,50 m über dem Bodenbelag des Becken -umganges oder einer anderen Fläche, die von Per-sonen betreten werden kann (z. B. Sprunganla-gen).

Bereich 2Der Bereich 2 beginnt in der Horizontalen am Endean der Grenze des Bereichs 1 und wird begrenztdurch eine senkrechte Fläche in einem Abstandvon 1,50 m zur Grenzfläche des Bereichs 1. Die

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waagerechte Grenze des Bereichs 2 liegt ebenfalls2,50 m über dem Bodenbelag des Beckenumgan-ges oder einer anderen Fläche, die von Personenbetreten werden kann (z. B. Sprunganlagen).

Die Planungsdetails und weitere Anforderungenfür die einzelnen Schutzbereiche, wie z. B. zumSchutz gegen elektrischen Schlag oder zur Auswahlder elektrischen Betriebsmittel, sind der DIN VDE0100-702 zu entnehmen.

66.20 Starkstromtechnik66.20.10 LeistungsbedarfFür die Starkstromtechnik eines Hallenbades unddes dazu üblichen Nebenraumprogramms mussdie zu installierende Leistung (ohne Heizleistung)in Abhängigkeit von der der Art und Größe sowieder technischen Ausstattung des Bades im Einzel-fall ermittelt werden. Weitere Betriebsteile wie z. B. Medizinische Bäder, die Gastronomie oderSauna-Anlagen müssen gesondert berücksichtigtwerden. Es können folgende grobe Richtwerte an-genommen werden:• Medizinische Bädereinrichtungen:

1.600 W je Ruhebett• Saunaeinrichtungen:

1.000 bis 2.500 W je Platz im Saunaraum• Cafeteria:

500 W/m2 Raumfläche• Wohnung:

200 bis 400 W/m2 Wohnfläche

Bei der Addition aller Leistungswerte ist zu berück-sichtigen, dass je nach Raumprogramm ein Gleich-zeitigkeitsfaktor von 0,4 bis 0,7 einzusetzen ist.

66.20.20 EnergieversorgungDie Energieversorgung ist im Wesentlichen vonden Netzverhältnissen des zuständigen Vertei-lungsnetzbetreibers (VNB) abhängig. Bei einemLeistungswert von mehr als 50 kVA kann eine Mit-telspannungsversorgung erforderlich werden. Se-parate VNB-Messungen des Verbrauches für ver-mietbare Anlagen (Cafeteria, Restaurant, Saunausw.) sind mit eigenen Zählern vorzusehen. Fürdie Kostenstellenrechnung werden Bereichsmes-sungen innerhalb des Betriebes empfohlen. Hierfürsind geeichte Messeinrichtungen erforderlich.

66.20.30 MittelspannungsversorgungDie üblichen Spannungen der Mittelspannungs-versorgung sind 10/20/30 kV. Diese Spannungenwerden auf die Betriebsspannung von 400/230 Vtransformiert. Dabei sind die Richtlinien der ört-lichen VNB und die elektrotechnischen Bauvor-schriften zu beachten.

66.20.40 NiederspannungsversorgungBei der Niederspannungsversorgung ist darauf zuachten, dass neben dem Hauptverteiler weitereSchwerpunktverteiler notwendig sind. Die Aufstel-lung sollte in der Nähe der Belastungsschwerpunk-te vorgesehen werden. Bei der Auswahl solltentypgeprüfte Niederspannungsschaltgeräte-Kom-binationen (TSK) Vorrang haben. Bei der Planungvon Verteilerräumen sind die auftretenden Umge-bungsbedingungen (z. B. Wärme, Feuchtigkeit) zuberücksichtigen.

66.20.50 Schutzmaßnahmen gegen zu hoheBerührungsspannung

Die nach DIN-VDE-Bestimmungen vorgeschriebe-nen Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berüh-rungsspannung, insbesondere nach DIN VDE 0100,Teile 410, 701 und 702, sind zu beachten.

66.20.60 InstallationstechnikAuf die Besonderheiten der Schutzbereiche gemäßDIN VDE 0100, Teile 701 bis 703, wird hingewiesen.

VerteilerVerteiler sollen in trockenen Räumen aufgestelltwerden. Die Verteiler müssen so angeordnet wer-den, dass sie nur dem Bedienungspersonal zu-gänglich sind. Bei der Aufstellung von Verteilernmüssen die Fluchtwege berücksichtigt werden.

BlindstromkompensationBlindstrom wird durch elektromagnetische Ver-braucher erzeugt und muss durch eine Blindstrom-kompensationsanlage ausgeglichen werden. Dieskann zentral oder einzeln erfolgen. Dabei sind dieProbleme der Oberwellenerzeugung zu beachten.Bei einer Mittelspannungsversorgung sollen etwa5 % der Trafoleistung als Festkompensation vor-gesehen werden; die Anforderungen des jeweiligenVNB sind zu beachten.Eine darüber hinausgehende

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Abbildung 43: Bereichseinteilung nach DIN VDE 0100 702 – Seitenansicht mit tief liegendem Wasserspiegel

Abbildung 42: Bereichseinteilung nach DIN VDE 0100 702 – Draufsicht

Abbildung 41: Bereichseinteilung nach DIN VDE 0100 702 – Seitenansicht mit hoch liegendem Wasserspiegel

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notwendige Kondensatorleistung wird über einenBlindleistungsregler in mindestens fünf bis zu zehnStufen zugeschaltet. Dabei sind die Vorgaben desVNB zu beachten.

Es ist darauf zu achten, dass der Blindleistungs-regler nach Möglichkeit eine verstellbare c/k-Ein-stellung hat, um spätere Erweiterungen durchfüh-ren zu können. Die Blindstromkompensation solltenicht nur aus tariflichen Gründen, sondern auchzur Entlastung der Leitungen und Kabel geplantwerden. Bei der Steuerung von Zählern über Rund-steueranlagen mittels besonders festgelegter Fre-quenzen kann eine Tonfrequenzsperre für dieBlindstromkompensation notwendig werden (VNBeinschalten).

Kabel- und LeitungsverlegungFür die Verlegung und Anordnung von Kabeln undLeitungen ist zusätzlich zur DIN VDE 0100 die Mus-ter-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR bzw. LAR)zu beachten. Die Kabel- und Leitungsverlegungerfolgt bei den Haupttrassen in der Regel auf Ka-belrinnen.

Dabei sind zu beachten:• die bei Häufung von Kabeln und Leitungen zu-

lässige Erwärmung (Querschnittsdimensionie-rung),

• die zulässige Brandlast und ggf. die behördli-chen Brandschutzanforderungen an Kabel- undLeitungsanlagen,

• ein Trennsteg bei gemeinsamer Verlegung vonStarkstromleitungen und Datenkabeln bzw. demLeitungsnetz der Telekommunikation.

Aus Gründen des Umweltschutzes werden in zu-nehmendem Maße halogenfreie Installationsma-terialien eingesetzt.

Anschlüsse an elektrische BetriebsmittelDie elektrischen Betriebsmittel müssen entspre-chend den örtlichen Umweltbedingungen am Ein-satzort die Schutzart nach DIN EN 60529 (VDE0470) besitzen.

Elektromotoren, z. B. für Lüfter und Pumpen, müs-sen für Wartungszwecke allpolig abschaltbar sein.

Dies kann z. B. durch• Serviceschalter,• Reparaturschalter oder• Abschaltung im Schaltschrankerfolgen.

Beim Einsatz von Frequenzumrichtern (FU) sindfolgende Anforderungen zu beachten:• Netzfilter und abgeschirmte Kabel verwenden, • Leitungen vom FU so kurz wie möglich halten,• Erdungs-/Schirmungskonzept und Hersteller-

vorgaben beachten,• Verlegung von Signalkabeln nicht direkt neben

FU-Leitungen führen.

Wenn Fehlerstromschutzschalter vor Frequenzum-richtern installiert werden, müssen diese allstrom-sensitiv sein.

Auf ausreichende Anschlussmöglichkeiten (Bie-geradien) ist zu achten. Auf die erhöhten Tempe-raturbelastungen in Räumen für Heizungs-, RLT-und Wasseraufbereitungs-Anlagen wird hingewie-sen. Schaltschränke sollten möglichst außerhalbdieser Bereiche aufgestellt werden.

66.20.70 BetriebskontrolleFür die Betriebskontrolle (z. B. Laufzeit von Pum-pen und Motoren, Energieverbräuche) ist der Ein-bau von Betriebsstundenzählern und Einrichtun-gen zur Energiemessung mit einem Übertragungs-modul auf einen PC erforderlich. Für Antriebe anHeizungs-, RLT-, Sanitär- und Wasseraufbereitungs-Anlagen sind Bereichsmessungen wichtig. Auf dieMöglichkeit des Einsatzes von fernauslesbarenEnergiezählern wird hingewiesen (vgl. DGfdB A 26und A 27).

66.20.80 StörmeldezentraleFür die Überwachung der gesamten technischenAnlagen sind die Störmeldungen aus den Berei-chen Heizung, RLT, Sanitär, Wasseraufbereitungund Elektrotechnik an einer zentralen Stelle (Stör-meldezentrale) wichtig:• Die mögliche Anwendung einer GLT ist zu über-

prüfen,• eine Stör- und Lampenprüfeinrichtung sollte

vorhanden sein.

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66.20.90 Personalräume, Reinigungsgeräte,tragbare Pumpen, Haartrockner,Händetrockner

In Personalräumen sind ausreichende Steckdo-senstromkreise und je eine Herdanschlussdosevorzusehen. Für Reinigungsgeräte, Unterwasser-staubsauger, Saugpumpen usw. sind ausreichendeAnschlüsse vorzusehen, die jeweils zentral ge-schaltet werden (ggf. Anordnung unter verschließ-baren Abdeckungen). Im Bereich der Wasserauf-bereitungsanlage ist für die Begehung von ge-schlossenen Stahlbehältern darüber hinaus eine24-V-Steckdose vorzusehen (Schutztrennung).

Für Haartrockner, Händetrockner, Kartenautoma-ten und Getränkeautomaten sind entsprechendeAnschlüsse zu planen.

66.20.100 Medizinische Bäder und Sauna-Anlagen

In Medizinischen Bädern und Sauna-Anlagen sindje nach Bedarf auch Anschlüsse für folgende Ein-richtungen vorzusehen:• Unterwasserdruckstrahlmassageanlage,• elektro-galvanisches Bad,• Packungsküche,• Dampferzeuger,• Inhalierkocher,• Infrarotflächenstrahler,• Solarien,• Wärmeglocke.

66.30 Beleuchtungstechnik66.30.10 HallenbeleuchtungDie Begriffe und die allgemeinen Anforderungenan die Beleuchtungsanlagen sind in den NormenDIN EN 12 464-1 und DIN EN 12 193 festgelegt.Angaben über die Höhe der Nennbeleuchtungs-stärken sind in der DIN EN 12 464-1 „Beleuchtungin Innenräumen“ und DIN EN 12 193 „Sportstät-tenbeleuchtung“ enthalten. Während des Badebe-triebes sollte die Beleuchtungsstärke im Becken-bereich grundsätzlich 200 lx betragen. Für folgendeBereiche gelten diese Mindestanforderungen:

Umkleide- und Sanitärräume 200 lxTechnikräume 200 lxVerkehrswege 100 lx

Beleuchtungklassen für Wettkämpfe

Die genannten Werte der Beleuchtungsstärken sindWartungswerte der Nennbeleuchtungsstärken.

Anmerkung: Der Wartungswert der Beleuchtungs-stärke ist der Wert, unter den die mittlere Beleuch-tungsstärke auf einer bestimmten Fläche nicht sin-ken darf. Die Beleuchtungsanlage sollte mit einemalle Einflüsse berücksichtigenden Wartungsfaktorgeplant werden, der für die vorgesehene Beleuch-tungseinrichtung, die räumliche Umgebung undden festgelegten Wartungsplan errechnet wurde.Der Planer muss u. a. den Wartungsfaktor angebenund einen umfassenden Wartungsplan erstellen.

Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke wirddurch das Verhältnis der kleinsten Beleuchtungs-stärke zur mittleren Beleuchtungsstärke auf eineFläche dargestellt:

g = Emin/E

g Gleichmäßigkeit der BeleuchtungsstärkeE mittlere Beleuchtungsstärke (arithmetischer Mittel-

wert der Beleuchtungsstärke in einem Raum oder dereiner bestimmten Tätigkeit dienenden Raumzone)

Nach DIN EN 12 193 wird die erforderliche Gleich-mäßigkeit der Beleuchtungsstärke beim Sportbe-trieb in Hallen- und Freibädern für alle Sportartenwie folgt festgelegt:

Im Sprungbereich sowie an Start und Wende emp-fiehlt sich die Anhebung der Beleuchtungsstärkeum ca. 30 % durch eine Zusatzbeleuchtung.

Beleuchtungsklasse I internationale und nationale Wettbewerbe 500 lx

Beleuchtungsklasse II regionale und örtliche Wettbewerbe 300 lx

Beleuchtungsklasse III einfache Wettbewerbe sowieSchulsport, Freizeitsport und Training (wie Normalbetrieb) 200 lx

Beleuchtungsklasse I g = 0,7Beleuchtungsklasse II g = 0,7Beleuchtungsklasse III g = 0,5

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Die Leuchtenanordnung soll möglichst parallel zuden Längsseiten, nicht über der Wasserfläche er-folgen. Die Beleuchtung sollte sich harmonisch indie architektonische Gestaltung der Schwimmhalleeinfügen. Daher ist eine rechtzeitige Abstimmungdes lichttechnischen Konzeptes zwischen Lichtpla-ner und Architekt dringend erforderlich.

Die Leuchten müssen in Form und Ausführung demVerwendungszweck entsprechen. Dazu gehören die:• Verwendung von Leuchten mit gutem lichttech-

nischen Wirkungsgrad,• Verwendung von Leuchten, bei denen das Plat-

zen der Lampe keine Gefahren für den Nassbe-reich bringt,

• Verwendung energiesparender Leuchtmittel, • Beachtung der erforderlichen Schutzart nach

DIN EN 60529.

Für das Wasserballspiel ist auf ballwurfsichereLeuchten zu achten.

66.30.20 UnterwasserbeleuchtungUnterwasserscheinwerfer (vgl. 28.10.50) solltenentsprechend den äußeren Einflüssen in wasser-dichten, korrosionsbeständigen Gehäusen einge-baut werden.

Die Einbautiefe der Scheinwerfer (Lampenachse)soll bei kleinen Schwimmbecken ca. 0,60 m, beiSportbecken ca. 1,00 m unter dem Beckenwasser-spiegel liegen. Die Abstände der Scheinwerfer von-einander sollten 2,00 bis 3,00 m betragen.

Das Leerrohr des Anschlusskabels sollte so hochwie möglich geführt werden – im besten Fall miteiner Schleife über dem Wasserspiegel. Bei hochliegendem Wasserspiegel ist dies jedoch nicht im-mer zu realisieren. Die Leitungen müssen bis zurKlemmstelle so kurz wie möglich gehalten werden,da die Kabel, die mit Chlor in Verbindung kommen,zyklisch gewechselt werden müssen.

Bei Vorhandensein einer Netzersatzanlage (z. B.Diesel-Aggregat) wird empfohlen, die Unterwas-serbeleuchtung bei Netzausfall durch das Aggregatmit zu versorgen.

66.30.30 NebenraumbeleuchtungNebenräume bzw. Funktionsräume sind entspre-chend DIN EN 12 464-1 „Beleuchtung in Innenräu-men“ auszuleuchten.

66.30.40 AußenschriftbeleuchtungFür eine Außenschriftbeleuchtung ist eine An-schlussmöglichkeit vorzusehen. Dieser Anschlusssollte einen eigenen Stromkreis erhalten, der überSchaltuhr und/oder über Dämmerungsschalter ge-schaltet wird. Auf das Verhältnis Erkennungsweitezu Schrifthöhe (Distanzfaktor nach DIN 4844) istzu achten.

66.30.50 WegebeleuchtungDie Zugangswege müssen so ausgeleuchtet wer-den, dass ein gefahrloses Erreichen der öffentli-chen Verkehrswege gesichert ist.

66.30.60 SchwimmkanalbeleuchtungBei Schwimmkanälen werden Unterwasserschein-werfer empfohlen.

66.30.70 SicherheitsbeleuchtungNach der DIN VDE 0100-718 „Bauliche Anlagen fürMenschenansammlungen“ ist für Schwimmbädereine Sicherheitsbeleuchtung notwendig. Die Aus-führung muss zusätzlich nach DIN EN 1838 „Not-beleuchtung” erfolgen.

In der Sicherheitsregel GUV R 108 wird eine Si-cherheitsbeleuchtung für folgende Bereiche ver-langt:• an Beckenumgängen,• in Umkleide- und Sanitärsräumen,• in Technikräumen (auch in Freibädern),• auf Rettungswegen,• auf Zuschauertribünen.

Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt jeweils 1 lx. In Schwimmhallen bei Becken mit Wassertie-fen > 1,35 m sollten höhere Werte bis max. 15 lxvorgesehen werden.

Es wird empfohlen, die Ausführung der gesamtenSicherheitsbeleuchtung mit einem entsprechendenSachverständigen abzustimmen.

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66.30.80 LeuchtmittelausstattungLeuchtmittel in Beleuchtungsanlagen müssen inder Farbwiedergabe natürlich sein; insbesonderedarf die Hautfarbe nicht verfälscht werden. Dahersoll die Farbwiedergabeeigenschaft mindestensder Stufe 2 A der DIN 5035 entsprechen. Für dieBeleuchtung von Schwimmhallen eignen sichLeuchtstoff- und Metalldampf-Halogenlampen.

66.30.90 BetriebskontrolleDer Einbau von Betriebsstundenzählern erleichtertdie Betriebskontrolle (vgl. DGfdB A 26 und A 27).

66.40 Ersatzstromversorgung für Sicherheits zwecke (Sicherheitsstromversorgung)

Sicherheitseinrichtungen, die mit einer Sicher-heitsstromversorgung zu betreiben sind, müssenaus einer der nachfolgenden Ersatzstromquellenversorgt werden:• Akkumulatorenbatterie• Generator, dessen Antriebsmaschine unabhän-

gig von der allgemeinen Stromversorgung ist.Die Leistung ist so zu bemessen, dass außerwichtigen motorischen Antrieben auch 25 %Hallenbeleuchtung mit versorgt werden.

• zusätzliche Einspeisung aus der allgemeinenStromversorgung, die von der normalen Ein-speisung aus dem Netz unabhängig ist. Die Ver-fügbarkeit der selbsttätigen Stromversorgungsoll innerhalb von 15 s erfolgen.

66.40.10 BatterieBei einer Ersatzstromversorgung über eine Batteriemuss die DIN VDE 0510 berücksichtigt werden (z. B.Raumgröße, Belüftung, Brandschutz). Sie wird fürfolgende Versorgungsgruppen angewendet:• Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (3 h),• Telefonanlagen, • Elektro-Akustik-Anlage (30 min),• Brand-/Einbruchmeldeanlage (30 bzw. 72 h),• elektrisch betriebene Rauch-Wärmeabzugs-An-

lagen (30 min),• Chlorgaswarneinrichtungen und deren Sensor-

versorgungen.

Hierzu sind durch die unterschiedlichen Anforde-rungen (Versorgungszeit, Ladezeit, Zulassung)

getrennte Batterieanlagen notwendig. Batterie-räume sollten nach Möglichkeit mit natürlicherBelüftung versehen sein. Zu den Raumgrößen vgl.66.70. Elektronische Überwachungs- und Alarm-geräte können auch mit dezentralen, in die Geräteintegrierten Batterien betrieben werden. Voraus-setzung sind hierbei automatische Lade- und Bat-terieüberwachungseinrichtungen (Wartungs- undTestintervalle des Herstellers beachten):• > 8 Std. Batteriestandzeit (bei Ausfall der Netz-

versorgung) ohne Alarmbedingungen,• > 1 Std. Batteriestandzeit (bei Ausfall der Netz-

versorgung) mit aktivierten Alarmbedingungen.

66.40.20 Regeltechnik und GeräteauswahlDie Regeltechnik muss unter Berücksichtigung dergeltenden Regelwerke mit Fachingenieuren derGewerke Heizungs-, Raumluft-, Sanitär- und Ener-gietechnik abgestimmt werden.

66.50 Kommunikations- und Informationstechnik

Bei der Projektierung und Errichtung von Kommu-nikations- und Informationsanlagen sind nebenden Auflagen im Bauschein die gesetzlichen Be-stimmungen sowie die Herstellerrichtlinien, Be-dienungs- und Wartungshinweise zu beachten.

66.50.10 Leitungsnetz, Netzwerk Für die Verlegung und Anordnung von Kabeln undLeitungen ist die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR bzw. LAR) zu beachten. Die Ver-legung erfolgt bei den Haupttrassen in der Regelauf getrennten Kabelrinnen. Bei der Planung derNetze ist durch die ständig fortschreitende tech-nische Entwicklung dem zukünftigen Kommunika-tionsbedarf Rechnung zu tragen. Zu empfehlen isteine strukturierte Verkabelung in Form von Pri-märleitungen – Verkabelung zwischen den Gebäu-den – und Sekundärleitungen – innerhalb des Ge-bäudes – bis zur Anschlussdose.

Die Komponenten der Fernmelde-, Datennetz- undLichtwellenleiter-Technik werden in zentralen Netz-werkschränken (19“-Technik mit Patchfeldern) undVerteilern zusammengefasst, die aufeinander ab-zustimmen sind. Kabel und Leitungen müssen fürdie Sprach- bzw. Datenkommunikation eine aus-

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reichende Übertragungskapazität aufweisen. Be-sonders geeignet ist hierfür 100-Ohm-UTP-Kabel(Unshielded Twisted Pair) mit Folienschirmungund Beilaufdraht (Kabel der Kategorie 5, 6 oder 7je nach Aufgabenstellung). Farbige Fernmeldelei-tungen erleichtern eine Zuordnung zu den Einzel-anlagen.

Zur Funktions- und Bestandsabnahme sind Mes-sungen vorzunehmen und die Messergebnisse allerÜbertragungsstrecken in einem detaillierten Mess-protokoll darzustellen, u. a.:• Test auf Unterbrechung, Kurzschluss und Ver-

tauschung von Adern und Schirm• Messung der Kabellänge• Messung der Schleifenwiderstände• Messung des Kapazitätsbelages C • Messung der Dämpfung a

66.50.20 Elektroakustische Anlage (ELA)Elektroakustische Anlagen dienen der Beschallungaller Räume und Flächen, die dem Publikum zu-gänglich sind, sowie der Personalbereiche undtechnischen Räume. Sie dienen in erster LinieSprachdurchsagen, bei Freizeitbädern auch dermusikalischen Untermalung, sowie als Alarmie-rungseinrichtung im Brand- und Katastrophenfall.Notfallwarnsysteme für Durchsagen von Polizei undFeuerwehr mit höchster Prioritätsstufe werden inVorrangschaltung ausgeführt (besondere Vorschrif-ten sind hier zu beachten, insbesondere DIN EN60849 (VDE 0828).

Der Aufbau erfolgt in mehreren Lautsprecherzonen,wobei eine optimale Vokal- und Silbenverständ-lichkeit bei Rufdurchsagen auch bei hohem Um-gebungsgeräuschpegel sicherzustellen ist. Einekontinuierliche Anpassung an die akustische Um-gebung kann durch modulare Systeme erfolgen.Dies gilt auch für die automatische Alarmierungund Evakuierung bei Auslösen der Brandmelde-anlage sowie Notfallwarnsysteme, mit oder ohnezusätzlicher optischer Fluchtweglenkung. Indivi-duelle Anforderungen bezüglich höchster Zuver-lässigkeit und Ausfallsicherheit ermöglichenselbstüberwachte und in sich selbst redundanteSysteme.

Die Übertragungsleistung richtet sich nach der Grö-ße des Bades und muss so bemessen sein, dass beiBedarf ein Mindest-Pegel des Nutzsignals von Lp> 90 dB(A), gemessen auf Ohrhöhe, erreichbar ist.Der tatsächliche Nutzpegel im Betrieb ist jedochin Abhängigkeit von dem maximal zu erwartendenStörgeräuschpegel bei vollem Badebetrieb einzu-stellen und sollte mindestens 15 dB über diesemStörpegel liegen. Der Schalldruckpegel für die grup-penweise schaltbaren Lautsprecherkreise in denRaumzonen muss bedarfsgerecht anpassbar sein.

Besondere Beachtung bei der Projektierung vonelektroakustischen Anlagen gilt den bauphysika-lischen Eigenschaften. Die maximal zulässigenNachhallzeiten sind mit der Bauakustik (vgl. 68.00)abzustimmen.

AusstattungDie elektroakustische Anlage wird in der Regel wiefolgt ausgestattet:• Gestellzentrale in 19“-Technik, Aufstellung in

brandgeschütztem Raum• Moduleinheiten für Stromversorgung Netz/Bat-

terie (bei Warnsystem)• Vorverstärker, Leistungsverstärker, Ausgänge

in 100-V-Technik, Kontroll- und Schaltfelder(für die Anbindung an externe Anlagen, z. B.Brandmeldeanlagen, GLT, Multimedia-Instal-lation, Leitstand, Telefon, sind entsprechendeSchnittstellen vorzusehen)

• Pegelüberwachung mittels eines akustischenund optischen Abhörmoduls

• Umschaltung von NF-Pegel• Kontroll- und Schaltfeld für Lautsprecher kreise• 100-V-Relais zur Linienaufschaltung • Steuerrelais für Sammelruf und Pflichtempfang• Überwachung der Lautsprecherlinien (bei Warn-

system)• Gong/Alarmtoneinrichtung, Vorgong bei

Sprach ansage, Schalteinrichtung für Mikrofon-kreise

• getrennte Vorverstärker für Sprache und Musik • automatische Unterdrückung des Tieftonbe-

reichs• Vorhören von Audioquellen wie CD-Spieler,

Bandgerät, Radio-Tuner• Abhören von Endstufen-Ausgängen

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• Wiedergabe von vorprogrammierten Texten fürgezielte Alarmierung und Räumung

Sprechstellen, Mikrofone, LautsprechertechnikFür Sprechstellen, Mikrofone und die Lautspre-chertechnik gelten folgende Anforderungen:• Kommando- und Regiesprechstelle für den zen-

tralen Bedienplatz mit Mikrofon und Funkti-ons-Tasten für Zonen- und Gruppenauswahl,Auslösetasten für Signale (Alarmauslösung)und Textwiedergabe

• Lautstärkeregelung über +/- Tasten, ggf. Erwei-terung der Sprechstelle mit integriertem Displayfür die Anzeige von Fehlermeldungen mit Hin-weistexten; Sprechstelle für Feuerwehr und Po-lizei (Prioritätsstufe 1) mit automatischer Um-schaltung auf vorprogrammierten Panikpegelin allen Lautsprecherzonen (Brandfallmikrofon,angeordnet an einer für Unbefugte unzugäng-lichen Stelle)

• Sprechstelle für den ortsveränderlichen Einsatz(z. B. Regiebereich) mit Anschluss- und Regel-einheit für externe Tonträger

• Mikrofonanschlüsse und Sprechstellen imSchwimmmeisterraum, an der Kasse, in der Re-gie, bei Warnsystemen an der Brandmeldezen-trale

• Auswahl der Lautsprecher nach der Geometriedes Raumes

• Systeme mit Richtcharakteristik (Schallrichtungin der Halle beachten), Schallzeilen bzw. Schall-projektoren auf dämmende Begrenzungen rich-ten; vorteilhaft kann die Zentralbeschallungüber eine Lautsprecherampel sein, da das Nach-hallfeld weniger angeregt wird; alternativ: amBeckenrandbereich zur Zuschauertribüne auchEinzelsysteme

• Deckeneinbau-Lautsprechersysteme im Ein-gangsbereich und in den Umkleiden und Ne-benräumen (ggf. Aufbaulautsprecher)

• Im Außen- und Technikbereich Druckkammer-Lautsprecher vorsehen.

• Unterwasser-Einbaulautsprecher in Bewegungs-und Entspannungsbecken, mobile Unterwas-serbeschallung für Synchronschwimmen (vgl.28.10.50)

Für Außenbereiche sollten extrem wetterfesteLautsprechersysteme ausgewählt werden.

66.50.30 Ruf- und SprechanlagenFunk-/Personensuch-/Personennotruf-AnlageDie Personensuch-Anlage (PSA) dient der Erreich-barkeit wichtiger Personen, wie z. B. Betriebsleiter,Schichtführer. Die PSA besteht im Einzelnen aus:• Rufzentrale, ggf. mit Aufschaltung auf die Fern-

sprechanlage• Rufempfänger, je nach Ausstattung mit akus-

tischem Signal, Display oder Rücksprechen• Antenne (ggf. Überdachaufbau)• Zentrale/Rufsender mit Signaleinrichtung und

Stromversorgung Netz/Batterie; Leistung 5 Wbei größeren Organisationseinheiten in Bädernund Freizeit-Anlagen

• Personensuch-Empfänger• Personennotrufsender• Rufweiterschalteinrichtung• Ruf- und Batteriezustandsanzeige• Die Personennotruf-Anlage dient dem Perso-

nenschutz, bei größeren Bädern und Freizeit-Anlagen als drahtlose PSA

• Zentrale ggf. mit Rufweiterschaltung• Rufsender zur Aussendung eines Hilferufs, ins-

besondere bei der Durchführung von Revisio-nen, Wartungsarbeiten und Kontrollgängen,die durch Einzelpersonen durchgeführt werden

Gegen-/ Wechsel-/Türsprech-AnlageGegensprechanlagen können in folgenden Berei-chen eingesetzt werden:• zwischen Eingangsbereich/Automatenkasse

bzw. Behinderten-Eingang und Schwimmmeis-terraum/Aufsicht, evtl. mit Bildüberwachung

• bei Sprunganlagen mit 10-m-Plattform, zwi-schen Sprungturm und Beckenrand

• Zentrale mit Stromversorgung• Innenverbindungswege• Abfragestation/Hauptstelle/Ansprechstelle• Endgeräte• Tisch- und Wandsprechstellen• Türöffner

Zur Rufverstärkung ggf. Aufschaltung des Rufs aufdie Sammelruffunktion der ELA.

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Licht-/Notruf-AnlageLicht- und Notruf-Anlagen sind insbesondere beiBädern mit Therapie- und Saunaeinrichtungen zuempfehlen. Sie bestehen aus folgenden Kompo-nenten:• Zentrale mit Stromversorgung und Störmelde-

anzeige• optische und akustische Alarmierungssysteme• Anzeigeleuchten• Einzel- und Gruppenanzeigen• Alarmglocke • Ruf- und Abstelltaster

66.50.40 Fernsprech-AnlageDie Telekommunikations-Anlage ist als Nebenstel-lenanlage, entsprechend der Größe des Bades (ggf.Gebäudebereiche), mit Anschlüssen in folgendenRäumen als Mindestausstattung vorzusehen: • Schwimmmeisterraum/Aufsicht • Arzt-/Erste-Hilfe-Raum• Kasse • Regie• Technikräume/Werkstatt

Es ist sicherzustellen, dass bei Anschluss an über-geordnete Haupt-/Nebenstellenanlagen im Be-darfsfall zur Hilfeleistung jederzeit ein Notruf zu• Feuerwehr• Krankentransport/Arzt • Polizeiabgesetzt werden kann. Dies geschieht am zweck-mäßigsten durch das Vorhandensein eines sepa-raten, direkt geschalteten Netzanschlusses mitNotruf-Telefon im Schwimmmeisterraum.

Zur Rufverstärkung – Installation von Nebenwe-ckern, ggf. Aufschaltung des Rufs auf die Sammel-ruf-Funktion der ELA.

Die Fernsprech-Anlage hat folgende Komponen-ten:• Telekommunikationszentrale mit Stromversor-

gung Netz/Batterie• Wahlverfahren IWV/MWV • Festnetzanschlussorgane in Analogtechnik bzw.

ISDN • Basisanschlüsse• Anschlussorgane für Nebenstellen

• Anschlüsse für Telefax, Modem, PC • Abfragestation/Systemtelefon als Vermittlungs-

platz • Kurzwahleinrichtung• Gebührenerfassung • Sperreinrichtung für Berechtigungsschaltung

je Nebenstelle • akustische Signaleinrichtung für wartende Teil-

nehmer • Systemtelefone (Anrufsignalisierung)• Endgeräte • Tisch- und Wandfernsprechgeräte

66.50.50 Uhren-AnlageEs wird empfohlen, zur Vermeidung unterschied -licher Zeitanzeigen Uhrenanlagen zentral zu steu-ern:• Hauptuhr mit Signaleinrichtung und Stromver-

sorgung durch Netz/Batterie• Funksignal-Empfangseinrichtung für Sender

DCF 77• automatische Umschaltung Sommer-/Winter-

zeit• Nachlaufeinrichtung• Nebenuhren analog oder digitale Anzeige

Zweckmäßige Plätze für die Anordnung von Uhrensind:• der Eingangsbereich• die Schwimmhalle (Beckenbereich)• die Garderoben (Frisierplatz)• die Cafeteria• der Außenbereich

66.50.60 Antennen-Anlage Die Antennen-Anlage ist als Breitband-Kommuni-kationssystem für terrestrischen Empfang bzw. alsSatellitenempfangsanlage für AM-/FM-Hörfunkund die Fernsehbänder möglich; ggf. ist die Mög-lichkeit eines Breitband-Hausanschlusses durchEinspeisung des Netzbetreibers auf einen Überga-bepunkt (UP) im Anschlussraum zu überprüfen.Der Anlagenaufbau erfolgt nach dem neuestentechnischen Standard mit Koaxialleitungen 75 Ohm,störstrahlsicher. Empfohlen wird eine sternförmigeKabelverlegung. Die einschlägigen Richtlinien undNormen, insbesondere DIN EN 50 083, DIN VDE0855 und DIN EN 50536 (VDE 0185-236), RGA-

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Richtlinie sowie die Bestimmungen des Netzbe-treibers sind zu beachten.

Überdachaufbau • Antennen, Parabolspiegel (als Satelliten-Emp-

fangsanlage)• Standrohr, Halterungen (Windlast- und Biege-

momente beachten)• Erdung (Anschluss u. a. an Potenzialausgleich,

Überspannungsableiter)• Verstärker-, ggf. Umsetzergruppen mit Netz-

versorgung (max. Betriebspegel, EMV-Grenz-werte und Rauschmaß beachten)

• Verteilertechnik, kaskadierfähige Matrix-Sys-teme, Anschlüsse mit F-Connektoren (Dämp-fungswerte und Entkopplung beachten)

• Antennen-Anschlussdosen im Druckgußge häuse• Frequenzbereich 0,15 (AM) bis 2400

MHz(SAT-ZF)

MessungenZur Funktions- und Bestandsabnahme sind dieMessergebnisse in einem detaillierten Messpro-tokoll darzustellen (Messgeräte mit Protokollaus-druck verwenden).

66.50.70 Zeitmess- und AnzeigeanlagenBäder, die für den Wettkampfsport konzipiert sind,werden mit fest installierten Zeitmess- und An-zeigeanlagen ausgestattet. Für jede Wassersport-art (Schwimmwettkampf, Wasserball, Synchron-schwimmen sowie Turm- und Kunstspringen) wer-den – bei Training und Wettkampf – alle Daten angroßformatigen Anzeigetafeln dargestellt. Die An-ordnung erfolgt je nach baulicher Konzeption anden Stirnwänden bzw. Längsseiten, gut einsehbarfür die Sportschwimmer und Zuschauer.

AnzeigetafelnAnzeigetafeln bestehen in der Standardausführungaus bistabilen elektromagnetischen Elementenmit einem Dezimalpunkt hinter einer nichtreflek-tierenden Witterungsschutzscheibe. Die Ballwurf-sicherheit mit vollem Funktionserhalt muss nachDIN 18 032 gewährleistet sein.

Baukastensysteme mit variablen Ziffernhöhen 9,16, 17, 20, 27, 33 cm (abhängig vom Betrach-

tungsabstand) zeigen die Anzahl der Schwimm-bahnen und Zeiten sowie die Namen der Wett-kampfteilnehmer an. Darüber hinaus ist im LED-Voll-Matrix- Ausbau mit entsprechender Softwareund Technologie die Anzeige von Animationen undweitgehenden Grafikanwendungen möglich. Diesenumerischen Anzeigetafeln in wartungsfreier LED-Technik mit sehr hellen Leuchtdioden, die auchfür Außenbereiche geeignet sind, werden in naherZukunft die bisherigen 7-Segment-Anzeigetafelnablösen.

Für den Wasserball-Sport sind zusätzliche Anzei-getafeln für die 35-Sekunden-Regel notwendig.Diese laufen in einer zweistelligen Anzeige von 35im Sekundentakt rückwärts. Die transportablenTafeln werden über fest installierte Anschlussdosenoder mobil über konfektionierte Datenleitungen30, 60 oder 90 m vom Zentralgerät (Zeitmessung)angeschlossen.

Diese Anzeigetafeln haben eine entspiegelte, ball-wurfsichere Plexiglasscheibe. Anzeigen mit inter-ner Akku-Stromversorgung haben den Vorzug, dassdie Displays direkt am Beckenrand platziert werdenkönnen. Ansteuerung und Dateneingabe erfolgendann vom Zentralgerät aus. Ein akustisches Signalertönt, sobald die Zeit auf „NULL“ abgelaufen ist.Weiterhin werden auch das Spielende und Auszei-ten akustisch signalisiert.

Je nach Bedarf werden zwei Anzeigen diagonaloder vier Anzeigen an allen Ecken aufgestellt. EineZiffernhöhe ab ca. 23 cm stellt eine gute Lesbarkeitsowohl für Wasserballspieler als auch für die Zu-schauer sicher.

Zentraleinheit, Startblöcke, AnschlagplattenDie Zeitmesskonsole des Wassersport-Zeitmess-systems wird über festinstallierte Steckkonsolenin Betrieb genommen. Die Anordnung von An-schlussmöglichkeiten erfolgt im zentralen Regie-bereich, bei Wettkampfveranstaltungen im Auf-sichts-/Schwimmmeisterraum ggf. auch an denLängs-/Stirnseiten. Über ein großes Display sindAnzeigen und Befehlseingaben (z. B. eine vorpro-grammierbare Wettbewerbsreihenfolge) sichtbar.Die Kompatibilität zu Startsystemen, Timer, An-

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zeigetafeln und Anschlagplatten muss gewähr-leistet sein.

Eine Festinstallation gewährleistet die Erfüllungder hohen Anforderungen an die Funktionssicher-heit und Zuverlässigkeit. Die Anordnung von An-schlussbuchsen für die Zeitmessung am Beckenrandin einer Spezial-Deckenplatte auf Fußbodenebenehat sich bewährt. Die Startblöcke – mit oder ohneFehlstartsystem – werden rückseitig im Sockelbe-reich mit einer abnehmbaren Installationsklappeausgestattet. Die Verkabelung für Anschlagmatten,Fehlstartsystem, Startlautsprecher und Hand -drücker kann innerhalb des Startblocks erfolgen.

Besonderes Augenmerk gilt den Anschlagplatten.Sie registrieren durch eine rutschfeste Oberfläche,die mit Spezialgewebe beschichtet ist, sicher einenAnschlag bei jedem Start und jeder Wende. Es kannzwischen verschiedenen Standard-Größen bzw.sportspezifischen Sonderabmessungen gewähltwerden.

66.50.80 Brandmeldeanlage (BMA)Bei der Planung und Errichtung von Brandmelde-anlagen sind folgende Grundlagen zu berücksich-tigen: • Forderungen und Auflagen der Genehmigungs-

behörden im Bauschein (bauordnungsrechtlicheGrundlagen)

• Auflagen des Brandschutzgutachtens (Sach-verständiger für Brandschutz)

• Anschlussbedingungen der örtlichen Feuerwehr(Technische Anschaltbedingungen für Brand-meldeanlagen – TAB)

• Forderungen des Sachversicherers

Diese Grundlagen regeln die Errichtung und denBetrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direk-ter Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage(AÜA) der Feuerwehr.

Für ein effektives Eingreifen und eine schnelle Ori-entierung in Gebäuden mit unterschiedlichen An-lagen ist eine sichere Meldung von Gefahren undeine weitestgehende Unterbindung von Fehlalar-men notwendig. Erreicht wird dies durch eine ob-jektspezifische Anlagenkonzeption, welche die Ge-

bäudestrukturen und Nutzungszonen berücksich-tigt.

Weiterhin sind bei der Planung und Ausführungbesonders folgende Bestimmungen zu beachten:• VDE 0100, Errichten von Starkstromanlagen

mit Nennspannungen bis 1.000 V• DIN VDE 0833, Teil 1 und 4, Gefahrenmeldean-

lagen für Brand, Einbruch und Überfall• DIN EN 54, Bedienfeld für Brandmeldeanlagen• DIN 14 675, Brandmeldeanlagen, Aufbau und

Betrieb• VdS-Richtlinien – insbesondere VdS 2095 („Richt-

linie für automatische Brandmeldeanlagen”)

Errichterfirmen müssen gemäß DIN 14 675 von ei-ner akkreditierten Stelle zertifiziert sein (VdS-Zu-lassung). Die Übertragungseinrichtung (Haupt-melder), Brandmeldezentrale (BMZ) oder Parallel-anzeige, Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Brand-melderlagepläne (Laufkarte) sind leicht zugänglichund räumlich als Einheit in unmittelbarer Nähe desFeuerwehrzugangs anzuordnen. Dort befindet sichauch das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), und zurKennzeichnung ist eine Blitzleuchte zu montieren.

Brandmeldezentrale (BMZ)Die Brandmeldezentrale (BMZ) ist mit integriertemBedienfeld und Display zum Betrieb von nichtau-tomatischen und automatischen Grenzwert-, Pro-zessdiagnose- und Prozessanalogmeldern in Ein-zel- und Multisensortechnik ausgestattet. Sie ver-fügt über Brandmelde-Computer mit selbstkonfi-gurierender, kombinierbarer Ring-/Stichleitungs-technik, aufteilbar in Meldergruppen pro Ring -leitung, Bus-Koppler mit verteilter Intelligenz bisin die Melderebene, und eine reduntante Notstrom-versorgung.

Die BMZ muss zur Ansteuerung von elektroakus-tischen Notfallwarnsystemen und Sprinkler- odersonstigen ortsfesten automatischen Löschanlagengeeignet sein.

Automatische BrandmelderDie Auswahl der Brandmelder und deren Charakte -ristik erfolgt in Abhängigkeit vom Einsatzort. Hierwird insbesondere auf die DIN VDE 0833, Teil 2,

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Ziffer 4.2, und die DIN 14 675, Ziffer 4, sowie aufdie Vorgaben des VdS und die Herstellerangabenverwiesen. Eine Alarmzwischenspeicherung istnicht zulässig. Zur Vermeidung von Falschalarmenerfolgt die Installation von automatischen Rauch-meldern in Zweimelder- bzw. Zweigruppenabhän-gigkeit.

Melderarten• Punktmelder zur flächendecken Überwachung• Wärmedifferenzmelder an Einsatzorten mit Täu-

schungsgrößen, z. B. in Küchen oder Raucher-ecken

• Punktmelder in Zwischendecken und Doppel-böden (diese müssen ohne besonderen Auf-wand zugänglich sein, gekennzeichnetes Mon-tageelement, Hinweisschilder nach DIN 14 623)

• Punktmelder mit Melderheizung für offene Be-reiche, z. B. Parkdecks

• linearer Rauchmelder zur Detektion nach derBrandkenngröße „Rauch für lange Überwa-chungsstrecken von 5 bis 100 m“

• Rauchansaugsysteme zur Überwachung schwerzugänglicher Räume

• Brandfrüherkennung in Be- und Entlüftungs-anlagen mit Kanalrauchmeldern (Probekam-mermelder im Abluftsystem)

• Zu- und Abluftaggregate werden beim Anspre-chen der automatischen Brandmelder abge-schaltet.

Jeder Melder ist mit Gruppen- und Meldernummerzu beschriften (Einzelmelder-Identifikation).

AlarmierungBeim Auslösen der BMZ über akustische und opti-sche Meldeeinrichtungen (Warntongeber) wird derAlarm auf die elektroakustische Anlage aufgeschal-tet. Bei Detektion von Rauch oder Feuer durch dieBrandmeldeanlage erfolgt eine automatische An-sage mit einer sofortigen Evakuierungsaufforde-rung (ggf. Aufteilung nach Gebäudebereichen).

NotrufsprechstellenDie Notwendigkeit, Notrufsprechstellen zu instal-lieren, ist mit den Genehmigungs- bzw Abnahme-behörden abzustimmen. Diese Sprechstellen lösenbei Betätigung (Einschlag des Notruftasters) die

automatische Herstellung einer Sprechverbindungzur Notrufnummer (112) aus. Hierüber kann derAuslösende Hilfe anfordern. Die Wählverbindungwird ggf. über analoge bzw. digitale Ports der Fern-sprechanlage hergestellt.

LeitungenFür die Leitungsdimensionierung, Leitungswegeund -trassen sowie Anordnung von Verteilungen,insbesondere im Hinblick auf den bautechnischenBrandschutz, ist die „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) zu beachten. Für notwendigePrimär- und Sekundärleitungen sind Brandmelde-kabel – Farbe rot – mit Funktionserhalt E 30 zu in-stallieren.

Wartung/Inspektion Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sindvorgeschrieben und in einem Betriebsbuch fort-laufend zu dokumentieren (siehe VDE 0833, Teil 1,Abschnitt 5). Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehreinsehbar an der BMZ zu hinterlegen.

Feuerwehr (Einsatzpläne)Entsprechend den Vorgaben der Feuerwehr sindLage-, Alarm- und Übersichtspläne in unmittel-barer Nähe der BMZ zu hinterlegen. Zu empfehlenist eine Zusammenstellung in einer zentralen Feu-erwehrinformationseinheit (FIC) mit • Einbauplatz für ein Feuerwehrbedienfeld (FBF,

sichtbar hinter Klarsichtscheibe),• Einbauplatz für Hauptmelder (HM/ÜE, Ablage-

möglichkeit für Ersatzscheiben),• Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) gemäß VDE

0833 und DIN EN 54, sichtbar hinter Klarsicht-scheiben, hard- und softwaremäßig angebun-den an die BMZ, Meldetexte frei programmier-bar,

• LED-Anzeigen von Sammelalarm, Störung undAbschaltung mit Feuerwehrlaufkartendepot(FLD),

• Die Pläne sind auf der Basis von aktuellenGrundrissplänen (Bestandszeichnung) zu er-stellen und ständig fortzuschreiben.

• Feuerwehr-Laufkarten je Meldergruppe; mitMelderart (automatischer Brandmelder, Druck-knopfmelder oder linienförmiger Brandmelder),Lage und Kennzeichnung der Melder in der je-

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weiligen Meldergruppe,• Informationen über die Aufschaltung auf die

GLT, falls vorhanden.

Zur Optimierung eines umfassenden Gebäude-schutzes wird eine Zusammenfassung aller Gefah-renmeldeanlagen in einem „Gefahrenmanage-mentsystem“ empfohlen.

66.50.90 Einbruchmelde-Anlage (EMA)Die Planung und Ausführung der Einbruchmelde-Anlage erfolgt entsprechend der Aufgabenstel-lung, unter Beachtung von DIN EN 50 131-1 undDIN VDE 0833 sowie den VdS-Richtlinien. Aufbauund Anlagenumfang erfolgen ggf. in Abstimmungmit der Polizei.

Dazu gehört die Festlegung der Überwachungs-arten, u. a.:• Außenhautüberwachung• Raumüberwachung• Objektüberwachung• Freilandüberwachung• Schutz gegen Einbruch, Diebstahl und Vanda-

lismus

Besteht eine Forderung des Sachversicherers fürden Einbau der EMA, z. B. zur Prämieneinsparung,erfolgt die Bestimmung der VdS-Klassifizierung(A, B oder C) und die Festlegung der Räume mitversicherten Wertgegenständen.

Einbruchmeldezentralen (EMZ) (Montage in einemnicht für jedermann zugänglichen Raum) müssenfür Anlagen nach B und C mit mindestens 60 h Not -stromversorgung ausgestattet sein, wobei Alar-mierungseinrichtungen akustisch 60 s und optisch30 min betriebsbereit sein müssen.

Bei besonderen Objekten ist die ÜEA-Richtlinie„Überfall- und Einbruchmeldeanlage mit Anschlussan die Polizei“ zu beachten.

Sicherungsbereiche werden in Meldebereiche bzw.Meldegruppen unterteilt: • Einbruch-Alarm• Einbruch-Fehlalarm• mutwillige Zerstörungen

• Störungen allgemein• Wartungsarbeiten/Probealarme• Abschaltung/Wiedereinschaltung

Betriebsereignisse und Abläufe sind in einem Be-triebshandbuch zu dokumentieren.

66.50.100 KontrollanlagenVideoüberwachungs-AnlageDie Videoüberwachung dient der Prävention undDokumentation, z. B. bei Unfällen, Übergriffenund Diebstahl. Zu überwachende Bereiche könnensein:• Kassenbereich • Kassenbereich bei automatischen Kassenein-

richtungen• Zugangskontrollen außerhalb des Sichtbereichs • Parkbereiche für Frauen, Behinderte, Schran-

kenanlagen• Wertfachanlagen• Umkleidebereiche (nur im Bereich vor den Gar-

derobenschränken)• Eingangsbereich• Anlieferungsbereich• Außenbecken• Einstiege und Ausläufe von Rutschen

Die Bilder werden digital gespeichert; hierdurchist ein gezieltes Suchen möglich. Die Bilder werdennach einer festgelegten Zeit überschrieben; Bilderbei Alarmauslösung werden fest gespeichert. AlsKameras werden Farb-CCD-Kameras mit höhererAuflösung verwendet. Optiken mit Zoom, evtl. Motorzoom, sind zur optimalen Abbildung zu empfehlen. Monitore mit wählbarer Darstellungbefinden sich in der Regel im Kassenbereich undim Schwimmmeisteraum.

Unterwasser-Video-AufzeichnungZur Erkennung von Ertrinkenden werden Video-Aufzeichnungssysteme angeboten, die weitgehendautomatisch arbeiten. Mit in die Beckenwand ein-gebauten Unterwasserkameras wird der Becken-boden und der darüber befindliche Wasserkörperbeobachtet. Die Erkennung von ertrinkenden Per-sonen erfolgt durch Computersysteme, die imAlarmfall ein Signal an das Aufsichtspersonal ge-ben.

60.00 Bädertechnik184 |

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Zugangskontroll-Anlage, KassenanlageFür die Verwaltung und Abrechnung der Besucherwerden Zugangskontroll-Anlagen verwendet. Überdiese können erfasst werden:• Zugang Besucher, Badezeit, evtl. Nachzahlung• Verzehr• Umkleideschrank• Wertfach• zusätzliche Leistungen, beispielsweise Solarium

und Massagen

Als Medium können z. B. Transponder verwendetwerden, die in Armbänder, Karten o. Ä. eingear-beitet sind. Die Besucher werden über Drehsperrenein- und ausgelassen. Zwischen Tarifbereichen, z. B. Schwimmbad/Sauna, werden ebenfalls Sper-ren eingesetzt. Zugangskontroll-Anlagen könnenauch für die Zeiterfassung von Mitarbeitern ver-wendet werden. Zusatzmodule erlauben Personal-verwaltung und -einsatz, z. B. in Wellness- undMassageabteilungen.

66.60 Blitzschutz, Potenzialausgleich und Elektromagnetische Verträglichkeit(EMV)

66.60.10 Blitzschutz und EMVGemäß den Sonderbauordnungen und Versamm-lungsstättenverordnungen der Länder sind Blitz-schutzanlagen nach DIN EN 62 305 (VDE 0185) vor-zusehen. Es wird zwischen dem äußeren Blitzschutz(Fangeinrichtung, Ableitungseinrichtung und Er-dungsanlage) und dem inneren Blitzschutz (Blitz-schutz-Potenzialausgleich) unterschieden. DasBlitzschutzsystem wird über seine Schutzklasse de-finiert, wobei die Wirksamkeit von Schutzklasse Izu Schutzklasse IV abnimmt. Die benötigte Schutz-klasse wird mit Hilfe einer Risikoanalyse bestimmt,soweit sie nicht durch Vorschriften, z. B. Bauord-nungen, festgelegt ist. Spezielle Normen für deninneren Blitzschutz, Überspannungsschutz und Po-tenzialausgleich sind der Normenreihe VDE 0100zu entnehmen. Für elektronische Systeme und Da-tentechnik ist die Normenreihe DIN VDE 0800 zubeachten. Auf die zunehmende Bedeutung der elek-tromagnetischen Verträglichkeiten (EMV) in elek-trotechnischen Anlagen wird hingewiesen.

66.60.20 FundamenterderFundamenterder sind entsprechend den techni-schen Anschlussbedingungen der VNB bei Neuan-lagen grundsätzlich vorzusehen. Die Planung undAusführung erfolgt nach DIN 18 014. Für den Blitz-schutz ist zusätzlich VDE 0185-305-3 zu beachten.

66.70 Anforderungen an elektrische Betriebsräume für Transformatoren unddazugehörige Schaltanlagen

Die Abmessungen des Raums und der erforderli-chen Druckausgleichsöffnungen sind von der Artder Schaltanlage und vom Kurzschlussstrom ab-hängig und vom Hersteller anzugeben. Gänge undZufahrtsbereiche müssen für Arbeiten, Bedienungund Transport ausreichend bemessen werden. Gän-ge müssen mindestens 900 mm breit sein. DieFluchtwegbreite muss mindestens 600 mm betra-gen. Eine ausreichende Be- und Entlüftung desBetriebsraumes ist zu gewährleisten. Die Raum-maße für Trafostationen, sofern sie dem Bad zu-geordnet sind, haben die Maße nach Tabelle 47.

Tabelle 47: Raummaße für Trafostationen

Bei einem Anschlusswert über 630 kVA ist der Son-derraumbedarf mit dem örtlichen VNB abzustim-men.

67.00 Zusatzdaten für die Bädertechnik in Freibädern

Grundsätzlich gelten die Ausführungen der Bäder-technik (vgl. 61.00 bis 66.00) auch für Freibäder.Insofern enthält der Abschnitt 67.00 nur die Ab-weichungen und Ergänzungen, die für die Bäder-technik in Freibädern besonders zu beachten sind.Alle Vorschriften und Regelwerke sind in der jeweilsgültigen Fassung entsprechend zu beachten.

Trafokammern 3,00 x 2,00 x 2,80 mMittelspannungs-Schaltanlagen 5,00 x 2,50 x 2,80 mNiederspannungs-Hauptverteilungen 5,00 x 2,50 x 2,80 mNotstrom-Batterie-Raum 3,00 x 1,50 x 2,50 m

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Heizlast des Beckenwassers bei BadebetriebDie Heizlast während des Badebetriebs ist abhän-gig von der geographischen Lage des Freibads undder gewünschten Beckenwassertemperatur, dienachfolgend als Stütztemperatur bezeichnet wirdund nicht unterschritten werden sollte. Diese kannder Solltemperatur entsprechen, kann aber auchbei kühleren Witterungsbedingungen unterhalbder Solltemperatur angenommen werden. Die Heiz-last wird wie folgt berechnet:

Φ = ƒB · ƒW · ( AB· ktB) · qZ [kW]

AB Wasserfläche des Beckens in m2

ktB Korrekturfaktor für Stütztemperatur tBqZ spezifische Heizlast in kW/m2

Tabelle 48: Korrekturfaktoren für die Stütztempe-ratur

Tabelle 49: Spezifische Heizlasten für FreibäderKlimazone 1 Norddeutsche Tiefebene mit KüstenregionenqZ (Mai - September)..............................0,34

Klimazone 2 Mitteldeutschland (Thüringen, Sachsen, Hessen) mit Regionen bis 400 m ü. NNqZ (Mai - September)..............................0,37

Klimazone 3Rheinland (NRW, RP)qZ (Mai - September)..............................0,30

Klimazone 4Mittelgebirge über 400 m ü. NNqZ (Mai - September)..............................0,45

Klimazone 5Süddeutschland (BY, BW)qZ (Mai - September)..............................0,27

tB ≤ 21°C 22°C 23°C 24°C 25°C 26°CktB 0,75 0,85 0,9 1,0 1,1 1,25

67.10 Heizung, Raumlufttechnik und Warm wasserbereitung

Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sindso auszulegen, dass die gewünschten Temperatureninnerhalb der vorgegebenen Voraussetzungen vonAußenluftzustand, Windgeschwindigkeit und ma-ximaler Besucherzahl eingehalten werden. Für For-derungen, die über die empfohlenen Auslegungs-daten der Richtlinien hinausgehen, sind weiter-gehende Berechnungen durchzuführen.

67.10.10 Beckenwassertemperaturen tW(Auslegungswerte)

Als Solltemperaturen für das Wasser in denSchwimm- und Badebecken werden für alle Becken24 bis 26 °C empfohlen.

67.10.20 Raumlufttemperatur ti in Kühlwetter -einheiten und Wärmehalle

Die Raumlufttemperatur ti in Kühlwettereinheitenund Wärmehalle beträgt 26 °C.

67.10.30 HeizlastHeizlast der KühlwettereinheitenZur Berechnung der Heizlast der Kühlwetterein-heiten vgl. 63.50.

Heizlast des Beckenwassers bei NeufüllungDie Heizlast des Beckenwassers bei Neufüllungwird wie folgt berechnet:

ΦA = ƒB · ƒW · p · cp,W [kW]

ƒB Gleichzeitigkeitsfaktor (0,6 bis 1,0) für die Beckenzahl1,0 für ein Becken; 0,8 für zwei Becken; 0,7 für drei Be-cken; 0,6 für mehr als drei Becken. Der Faktor berück-sichtigt, dass nicht alle Becken innerhalb der vorgege-benen Aufheizzeit gleichzeitig die Solltemperatur errei-chen müssen.

ƒW Windeinflussfaktor: 0,95 für eine windgeschützte Lage,1,00 für eine normale Lage, 1,10 für eine freie Lage

p Dichte des Wasser, 1.000 kg/m3

cp,W spezifische Wärmekapazität des Wasser, cp,W = 1,163 · 10-3 kWh/(kg · K)

VB Beckenwasservolumen in m3

Δtb Temperaturdifferenz zwischen Beckenwassertemperatur(Solltemperatur) und Füllwassertemperatur in K

TAuf Aufheizzeit in h (in der Regel vier bis sechs Tage, d. h.ca. 100 bis 150 h)

VB · Δtb

TAuf

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Heizlast der WassererwärmungFür die Berechnung der Heizlast der Wassererwär-mung gelten die folgenden Richtwerte für die inFreibädern zu installierende Anzahl der Warmwas-serduschen.

Tabelle 50: Anzahl der Duschen in Freibädern

67.20 WarmwasserversorgungDie Anlagenteile der Warmwasserversorgung ineinem Freibad können nicht exakt dimensioniertwerden, sondern sind von der Besucherzahl ab-hängig. Hinweise für die Näherungsberechnunggibt die VDI-Richtlinie 2089 „Technische Gebäu-deausrüstung von Schwimmbädern“, Blatt 3 „Frei-bäder“.

67.30 Sonstige Anlagen67.30.10 Beregnungsanlagen für die

GrünflächenbewässerungFür die Beregnung der Grünflächen kommen inerster Linie Versenkregneranlagen mit Anschlussan die öffentliche Trinkwasserversorgung oder aneine Eigenwasserversorgung in Frage. Währendim ersten Fall die Vorschriften nach DIN/DVGW zubeachten sind, müssen im letzteren wasserrecht-liche Fragen (Entnahme aus einem Brunnen, Bach-lauf oder See) geklärt sein.

Die erforderliche Leistung liegt zwischen 8 und 12l/h für 1 m2 Rasenfläche bei einem Druck von 5bar. Je Berieselungstag werden ca. 5 bis 10 l Wasserje m2 Rasenfläche benötigt. Diese Wassermengebelastet nicht die Kanalisation. Es besteht die Mög-lichkeit, einzelne Beregnungsflächen in zeitlicherFolge durch Steuergeräte auto matisch zu bewäs-sern. Auch die Aufstellung von Großflächenreg-nern mit Hydrantenanschluss ist möglich.

67.30.20 WasserspielplätzeWasserspielplätze (nicht zu verwechseln mit Klein-kinderbecken oder Wasserspielgärten) sollten mög-lichst dem Kind-/Elternbereich zugeordnet werden.Sie müssen mit Trinkwasser beschickt werden.

Wasserfläche bis 1.000 m2 6 DuschenWasserfläche bis 2.000 m2 12 DuschenWasserfläche bis 3.000 m2 18 Duschen

67.40 Elektrotechnische AnlagenEs wird empfohlen, die Freibadanlage einschließ-lich der Hochbauten aus betrieblichen Gründenmit einer Kontroll- und Reinigungsbeleuchtung zuversehen.

Zur Verlängerung der Trainingszeiten kann es au-ßerdem notwendig sein, den Beckenbereich zu be-leuchten (vgl. 66.30). Aus Sicherheitsgründensind außerdem die wichtigsten Verkehrswege zuund an den Becken mit einer Beleuchtung zu ver-sehen.

Die Beschallung (vgl. 68.00) dient in erster Linieden Ordnungsaufgaben im Bad und den notwen-digen Durchsagen bei Wettkampfveranstaltungen.Eine geeignete Anordnung der Sprechstellen undder Lautsprecher muss sicherstellen, dass die Ba-deplatte, und je nach den Gegebenheiten auch derFreiluftbereich, ausreichend beschallt werden kön-nen. Die Dezentralisierung in mehreren Schall-kreisen kann sinnvoll sein. Lautsprecher dürfennicht gegen angrenzende Wohngebiete ausgerich-tet werden.

67.50 FiltergebäudeDas Filtergebäude kann zusammen mit den übrigenHochbauten errichtet werden. Vorrangig ist jedochaus technischen und wirtschaftlichen Gründen einemöglichst kurze Anbindung an die Beckenanlagen.Wartungsarbeiten müssen leicht durchgeführt wer-den können.

67.60 FrostschutzEin besonderes Problem bei Freibädern ist die Frageder Überwinterung der Beckenanlagen (vgl. DGfdBA 66). Der beste Schutz der Keramik oder andererAuskleidungsmaterialien gegen mechanische Be-schädigungen und Frostsprengungen ist das Be-ckenwasser selbst, wenn geeignete Vorkehrungengetroffen werden, die einen direkten Eisdruck aufdie Beckenwände ausschalten. Grundsätzlich istzunächst eine Beckenwasserspiegelabsenkung umca. 0,30 m anzuraten. Daneben ist eine Beobach-tung der Anlagen sehr wichtig. Es muss verhindertwerden, dass sich bei Belassung des Wassers imBecken eine geschlossene Eisdecke bilden kann.Um dies zu verhindern, können am Beckenkopf

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nachgiebige Eisdruckpolster eingehängt werden.Weitere Möglichkeiten sind die Erwärmung derRandzone mit einem Heizkabel oder Umpumpenvon relativ wärmerem, aus tieferen Zonen stam-mendem Beckenwasser.

68.00 Akustik und Lärmschutz

68.10 Schalldruckpegel in SchwimmhallenInnerhalb von Schwimmhallen entstehen bei derNutzung sehr hohe Schalldruckpegel, die, beson-ders bei der Anwesenheit von Jugendlichen, zuMittelungspegeln Leq ≥ 80 dB(A) führen. Hiermitist die Grenze annähernd erreicht, ab der ein Ar-beitsplatz als Lärmarbeitsplatz eingestuft wird.Diese liegt bei Leq = 85 dB(A) und kann in akustischunzureichend ausgestatteten Schwimmhallenüberschritten werden.

Der Aufwand an schallabsorbierenden Materialienbesitzt direkten Einfluss auf den Lärmpegel beivollbesetzter Halle. Da jede Halbierung der Nach-hallzeit den Pegel jedoch maximal um ΔL = 3 dB(A)vermindert, ist schnell eine sinnvolle Grenze er-reicht. Diese liegt bei den Materialmengen, die zuder unter 68.40 genannten Nachhallzeit führen.

68.20 Raumgestalt, RaumformHallen mit zueinander rechtwinklig angeordnetenBegrenzungsflächen sollten verschieden großeKantenlängen haben.

Es ist von wesentlichem Vorteil, wenn eine vonzwei parallelen Flächen schallabsorbierend aus-geführt wird, um Flatterechos zu vermeiden. Wegender schallharten Wasseroberfläche sollten die De-cken nicht waagerecht oder schallreflektierendausgeführt werden. Mit einer Schrägstellung von5° kann die Echobildung bereits vermieden wer-den, sofern keine schallabsorbierende Ausführunggewählt wird.

Die Höhe einer Schwimmhalle besitzt keinen Ein-fluss auf den Lärmpegel; der Aufwand an schall-absorbierenden Materialien zur Einhaltung der

Nachhallzeit steigt jedoch proportional mit einerVolumenvergrößerung.

68.30 Luft- und Körperschallschutz68.30.10 Luftschallschutz der BauteileAußenwände sollten eine Schalldämmung aufwei-sen, die einem bewerteten Bau-SchalldämmmaßR’W = 45 dB entspricht. Die hierfür erforderlicheFlächenmasse beträgt m’ ≥ 210 kg/m2. Bei Fensternsind besondere Schalldämmungen nur dann er-forderlich, wenn von außen hohe Geräuschpegeleinwirken, z. B. von Straßen mit hoher Verkehrs-dichte. Da hohe Schalldämmungen bei Verglasun-gen zu einer Verschlechterung des Wärmeschutzesführen, sollte der Einsatz von Schallschutzvergla-sungen auf das zwingend Notwendige beschränktwerden.

Bei ruhebedürftigen Räumen innerhalb des Ge-bäudes sollte ein bewertetes Schalldämmmaß R’W = 52 dB erreicht werden. Die gleiche Anfor-derung besteht bei den Begrenzungsbauteilen derTechnikräume mit geräuscherzeugenden Maschi-nen. In Sonderfällen, z. B. bei der Errichtung vonBlockheizmodulen, muss bei der Planung ein Fach-ingenieur eingeschaltet werden, der die ergän-zenden Maßnahmen festlegt.

68.30.20 Körperschallschutzbetriebstechnischer Anlagen

Die von den betriebstechnischen Anlagen verur-sachten Geräusche dürfen einen Pegel LA = 45 dB(A)nicht überschreiten. Weniger oft betriebene Anlagen,z. B. Spülluftgebläse, dürfen einen Pegel bis zu LA = 60 dB(A) erreichen.

Der Schallschutz technischer Einrichtungen istmeist Körperschallschutz. Maschinen mit hohenKörperschallleistungen, z. B. große Pumpen, soll-ten daher körperschallgedämmt aufgestellt wer-den. Bei den raumlufttechnischen Anlagen solltedie VDI-Richtlinie 2081 auch hinsichtlich des Kör-perschallschutzes beachtet werden. In einemSchwimmbad ist eine einfache elastische Lagerungaller Maschinen und Geräte hinreichend. KleinerePumpen können ohne zusätzliche Maßnahmenaufgestellt werden. Bei der körperschallgedämm-ten Aufstellung müssen auch in alle Anschlüsse

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für Rohrleitungen elastische Verbindungen, z. B.Schallschutz-Kompensatoren, eingebaut werden.Eine Zugentlastung ist zwingend notwendig, dadie alternativen Festpunkte meist den Erfolg derAufwendungen zunichtemachen.

68.40 NachhallzeitWird ein Schallereignis mit bestimmten akustischenEigenschaften (z. B. über Lautsprecher, Musikin-strument oder Stimme wiedergegeben) zu einemAnfangszeitpunkt abgeschaltet, so ist diesesSchall ereignis auch nach Abschaltung noch mess-und hörbar. Dieses als Nachhall bezeichnete Schall -ereignis nimmt im Idealfall mit dem Verlauf derZeit kontinuierlich ab. Die Zeitspanne, in welcherder Schalldruckpegel des Schallereignisses um 60 dB (Verringerung auf 1/1.000 der Schallener-gie) abfällt, wird als Nachhallzeit bezeichnet. Auchkontinuierliche Schallereignisse sind in der Lage,den Nachhall in einem Raum anzuregen.

Die hohen Schalldruckpegel innerhalb der Bäderund die Anforderung an die Sprachverständlichkeitmachen es notwendig, die Nachhallzeit in Schwimm-hallen soweit wie möglich zu verringern. Die Nach-hallzeit steht im direkten Zusammenhang mit demRaumvolumen sowie mit Anzahl und Eigenschaftder schallabsorbierenden Flächen im Raum. Da dieNachhallzeit direkte Auswirkungen auf die Nutz-barkeit des Raumes besitzt, sollte die Raumdimen-sionierung und die Auslegung der raumbegren-zenden Oberflächen derart ausgebildet werden,dass die sich einstellenden Nachhallzeiten zu dengewünschten Nutzungen passen.

In der DIN 18 041 „Hörsamkeit in kleinen bis mit-telgroßen Räumen“ sind entsprechende Grundla-gen definiert, die bei der Planung von Räumen mithier festgelegten Nutzungen zu beachten sind.

Die in der DIN 18 041 abgebildeten Anforderungenfordern explizite, auf Raumgröße und Raumnut-zung angepasste, raumakustisch wirksame Maß-nahmen. Diese sind durch statistische Berech-nungsverfahren der geforderten spektralen Ver-läufe der Nachhallzeit nachzuweisen. Außerdemist durch geeignete Betrachtungssysteme sicher-zustellen, dass keinerlei für die akustische Über-

tragung sich nachteilig auswirkende Reflexionenin den zu berechnenden Räumen vorhanden sind.Normativ werden zur Schaffung der nutzungsori-entiert auszulegenden Raumakustik nach DIN zwei Raumkategorien unterschieden: In der Ka-tegorie „A“ befinden sich sämtliche Räumlichkei-ten, die auch eine Verständigung oder musikalischeSignalübertragung auf größere Distanzen mit oderohne Verwendung elektroakustischer Hilfsmittelgewährleisten sollen. In der Kategorie „B“ sindRäume beinhaltet, die eine Verständigung oderSignalübertragung lediglich auf kurze Distanz zuermöglichen haben.

Die normativen Anforderungen zur Kategorie „A“sind als Anforderungen nach allgemein anerkann-ten Regeln der Technik zu verstehen, und die An-forderungen für Räume der Kategorie „B“ sind alsEmpfehlungsgrößen dokumentiert. Für Bäder, diekeinen besonderen Anforderungen unterliegen,gilt in erster Linie die Kategorie „B“. Grundsätzlichsollen solche Bäder eine Grundbedämpfung derNachhallzeit erhalten, um ein akustisch akzeptablesGeräuschspektrum zu gewährleisten. Die Nachhall-zeit kann hier in Bereichen von T = 1,7 - 2,0 s liegen.

Für die Positionierung von schallabsorbierendenFlächen eignet sich in den meisten Fällen die De-ckenfläche; hier soll mit Absorberflächen gear-beitet werden, die einen Schallabsorptionsgradvon mindestens 0,6 im Mittel aufweisen. Bei derWahl der absorptiven Materialien ist darauf zuachten, dass die spezifischen bautechnischen An-forderungen der speziellen klimatischen Bedin-gungen (z. B. Chlorresistenz, nicht-korrosive Kon-struktionen) bei der Materialwahl berücksichtigtwerden.

In Schwimmhallen stehen in der Regel nur kleineWandflächen zur Verfügung, die sich schallabsor-bierend verkleiden lassen. Vorteilhaft ist dabei,wenn eine Giebelseite entsprechend behandeltwird, um Echos zu vermeiden. Als Materialien kön-nen dabei in der Regel gelochte keramische Plattenmit einer Hinterlegung oder Einlage aus schallab-sorbierenden Materialien verwendet werden. Diemechanische Festigkeit der Materialien und ihrerUnterkonstruktion muss beachtet werden.

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Grundsätzlich sollten nur ballwurfsichere Kon-struktionen und Materialien (Prüfung nach DIN 18 032, Teil 3) eingebaut werden. Im Griffbereichliegende Materialien müssen zerstörungssichersein.

68.50 Akustische Gestaltung für Sprachverständlichkeit und Notfallwarnalarmierung

Für die akustische Gestaltung von Bädern als all-gemeine öffentliche Aufenthaltsbereiche ist imNotfall je nach Alarmierungskonzept die Anforde-rungsgrundlage eine Sprachalarmierung zurDurchsage und Entfluchtung. Das bedeutet, dassin den Aufenthaltsbereichen des gesamten Badeseine Nachhallzeit von T = 1,2 bis max. 1,5 s ein-gehalten werden muss, um eine ausreichendeSprachverständlichkeit der Notfallwarnalarmie-rung zu gewährleisten.

Dabei spielt auch das Verhältnis zwischen Stör-und Nutzgeräuschpegel eine entscheidende Rolle,da der Abstand des Nutzgeräusches zum Störge-räusch einen direkten Einfluss auf die Sprachver-ständlichkeit hat. Durch raumakustische und bau-akustische Maßnahmen sind folgende Randbedin-gungen zu dimensionieren und in bestimmte Grö-ßenordnungen zu fixieren.

68.50.10 StörgeräuscheDer Störschallpegel wird durch folgende Randbe-dingungen festgelegt:• Lärmeinwirkung von außen, z. B. über die Fas-

sade,• Lärmeinwirkung durch haustechnische Anlagen, • Geräuschpegel durch anwesende Personen,• Diffusschallpegel durch erheblichen Nachhall,• störende Reflexionen (Echos) durch ungünstig

angeordnete schallharte Flächen.

Die in den zu bewertenden Raum eingebrachtenStörgeräusche werden in drei Stufen charakteri-siert:• Stufe I: Störgeräuschpegel 40 dB für mittlere

Hörentfernungen (bis 8 m) geeignet,• Stufe II: Störgeräuschpegel 35 dB für größere

Hörentfernungen geeignet,

• Stufe III: Störgeräuschpegel 30 dB für größereHörentfernungen geeignet sowie für sprachli-che Nutzungen nicht in der Muttersprache derZuhörer bzw. für Personen mit Höreinschrän-kungen.

Im Fall des Einsatzes einer Notfallwarnalarmierungim Badbereich sind auch im raumakustischen Flä-chenbereich deutlich umfangreichere Maßnahmenzur Erlangung der geforderten Nachhallzeit anzu-setzen. Neben der großflächigen Gestaltung derDecken mit schallabsorbierenden Materialien kön-nen auch weitere akustische Ausbauten erforderlichwerden, wie z. B. die akustische Gestaltung vonRuhebereichen oder Nebenbereichen. Die vorge-nannten Anforderungen gelten auch für Bäder, dievon ihrer reinen Nutzung her eine Sprachverständ-lichkeit erfordern (z. B. für Wettkampfbäder).

68.50.20 Sprachalarmierung im Notfall/Brandfall

Je nach Größe des Bades und nach Anzahl der Badegäste sowie nach dem einzuhaltenden Alar-mierungskonzept ist eine Lautsprecheranlage imBad erforderlich, um Badegäste mit Sprachdurch-sagen über Notfallsituationen zu informieren. Pla-nung, Ausführung und Betrieb einer derartigenAnlage haben nach DIN VDE 0833-4 zu erfolgen(vgl. 66.50.20).

Diese meist baurechtlich relevanten Anlagen sindals Teil der Brandmeldeanlage von einem Sach-verständigen nach Prüfverordnung abzunehmen.Um eine erfolgreiche Abnahme gewährleisten zukönnen, muss die Planung und Ausführung dieserLautsprecheranlage (SAA) mit den raumakusti-schen Maßnahmen im Bad abgestimmt sein. Ohnedie erforderlichen, raumakustisch wirksamen Maß-nahmen ist eine abnahmefähige Sprachalarman-lage als Teil der Brandmeldeanlage in der Regelnicht herstellbar.

Die im Badebetrieb zu erreichende Sprachver-ständlichkeit muss einen Mittelwert abzüglich derStandardabweichung von 0,5 STI (Speach Trans-mission Index) erreichen. Dabei sind die im Betriebüblichen Störgeräusche (Badegäste/technischeAnlagen) zu berücksichtigen. Die Komponenten

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der Sprachalarmanlage haben den besonderen kli-matischen Verhältnissen im Bad zu genügen.

68.60 LärmschutzFür den Lärmschutz wird u. a. auf die Lärmschutz-verordnung TA-Lärm und die DIN 18 005 „Schall-schutz im Städtebau“ verwiesen. Ggf. ist ein Lärm-schutzgutachten erforderlich. Bäder sind so zu er-richten und zu betreiben, dass schädliche Umwelt-einwirkungen vermieden oder vermindert werden,soweit dies nach dem Stand der Technik möglichist.

Beim Betrieb von Bädern können drei wesentlicheLärmquellen unterschieden werden: • Geräusch durch den Verkehr und Parkplätze, • Geräusch durch technische Einrichtungen und

Geräte,• Geräusch ausgehend vom Badebetrieb.

Für Hallenbäder können die Geräusche des Bade-betriebs vernachlässigt werden, ausgenommen inden Fällen, in denen ihnen Außenbecken ange-gliedert sind. Für Freibäder hingegen spielt derBadebetrieb eine wesentliche Rolle. Die Geräusch-emission ist hauptsächlich auf die Besucher zu-rückzuführen.

Für Freibäder lassen sich nach VDI 37 701 folgendeBereiche hinsichtlich ihrer Lärmemission unter-scheiden:• Kleinkinderbecken• Spaßbecken• Springerbecken• Schwimmerbecken• Liegewiese

Die Emissionsdaten für die verschiedenen Bereichesind in der nachfolgenden Tabelle entsprechendVDI 3770 zusammengefasst.

Tabelle 51: Lärmemissionen in Freibädern LwAeq/Person [dB]

Kleinkinderbecken 85Spaßbecken 85Springerbecken 85Schwimmbecken 75Liegewiese 70

Der Schallleistungspegel LwAeq einer Riesen rutscheoder eines Wasserpilzes kann mit ca. 100 dB(A)angesetzt werden. Die Schallemission wird als flä-chenbezogener Schallleistungspegel (L“w) ange-geben. Für ein Kleininderbecken mit einer Bele-gung von beispielsweise 0,33 Personen je m2 ergibtsich ein flächenbezogener SchallleistungspegelL“w = 85 dB(A) + 10 x log(0,33) = 80,2 dB(A)/m2.

Der Schallleistungspegel des gesamten Beckensergibt sich daraus zu

LwAeq = L“w + 10 x log(S/So)

S Fläche des Beckens in m2

So Bezugsfläche = 1 m2

Anhand des Schallleistungspegels kann der Im-missionspegel Lp im Abstand r nach

LpAeq = LwAeq – 20 x log(r/ro) - 8 [dB]

abgeschätzt werden.

r Abstand zur Immissionsquelle in m2

ro Bezugsabstand = 1 m2

Für weitergehende, detaillierte Schallausbreitungs-rechnungen wird auf die Normen VDI 27142, ISO 9613-23 verwiesen. Der Lärm, ausgehend vomFahrzeugverkehr, kann nach RLS-904 oder der Park -platzlärmstudie ermittelt werden.

Neben der Ermittlung der Schallimmission stehtdie Frage nach den zulässigen Immissionsricht-werten (IRW). Die IRW wiederum richten sich nachArt der Anlage. Grundsätzlich lassen sich Bäderin zwei Kategorien einteilen:• Frei- und Hallenbäder• Erlebnis- und Spaßbäder

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Richtli-nien. Handelt es sich z. B. um sportorientierte Bäder,erfolgt die Beurteilung nach der 18. BImSchV 5(Sportanlagenlärmschutzverordnung). In der nach-folgenden Tabelle sind die in der 18. BImSchV fürein allgemeines Wohngebiet (WA) angegebenenImmissionsrichtwerte (IRW) außerhalb von Ge-bäuden beispielhaft zusammengestellt. Der IRW

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ist dabei mit dem Beurteilungspegel zu verglei-chen, der sich aus dem Immissionspegel ein-schließlich von Zuschlägen, z. B. für Impulshal-tigkeit (z. B. Schläge), ergibt.

Tabelle 52: Immissionsrichtwerte [dB(A)]

Die landesspezifischen Vorgaben zum Lärmschutzsind zu beachten. Der wesentliche Unterschied beider Beurteilung von Sport- und Freizeitanlagenergibt sich beim IRW für Sonn- und Feiertage.

Hier liegt der IRW für Freizeitanlagen 5 dB niedri-ger als für Sportanlagen.

Neben den in der Tabelle 52 „Immissionsrichtwerte“angegebenen IRW für die Mittelungspegel solleneinzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen die angege-benen IRW tagsüber nicht um mehr als 30 dB(A)und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschrei-ten. Auf die hierfür geltenden Richtlinien und Ver-ordnungen wird hingewiesen.

69.00 Bauphysik

Schwimmhallen gehören im Hinblick auf die bau-physikalischen Kriterien zu den problematischstenGebäuden, da aufgrund der hohen Lufttempera-turen und hohen relativen Feuchten innerhalb derSchwimmhallen ein sehr hoher absoluter Feuch-tegehalt der Raumluft, mit einem entsprechendhohen Wasserdampfteildruck vorhanden ist. Derhohe Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft ist in derRegel Ursache für Feuchtigkeitsschäden, da eineKondensatbildung in und auf Bauteilen eher ein-treten kann als bei anderen Gebäuden und die aus-geschiedenen Wassermengen erheblich höher sind.

Im Hinblick auf die relativ hohen Raumlufttempe-raturen und Raumluftfeuchten ist bei der Planungund Ausführung der Bäder das Hauptaugenmerkauf eine bauphysikalisch richtige Ausbildung der

Tag, außerhalb der Ruhezeiten 55 db(A)Tag, innerhalb der Ruhezeiten 50 db(A)Nacht 40 db(A)

Umfassungen, d. h. der Dach-, Wand-, Fenster-und Bodenausbildungen, und der Anschlusszonenvon Boden, Wand oder Decke zu richten.

Bei Schwimmbädern ist es sowohl bei homogenenals auch bei geschichteten Bauteilen grundsätzlicherforderlich,die Kondensatbildung und Austrock-nung rechnerisch zu untersuchen. Hierbei kanndas in der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“beschriebene Glaser-Verfahren nur dann eingesetztwerden, wenn die Klimabedingungen entsprechendder Schwimmhallenatmosphäre modifiziert wer-den. Falls daraus keine geeigneten Ergebnisse zuerzielen sind oder die Ergebnisse nicht den Erfah-rungen aus vergleichbaren Bauvorhaben entspre-chen, müssen stattdessen weiterentwickelte Ver-fahren angewandt werden, die eine genauere Bi-lanzierung der Kondensat- und Austrocknungs-mengen gewährleisten.

Hierzu zählt z. B. eine wesentlich aufwendigerehygrothermische Bauteilsimulation. Für die Aus-wertung einer Simulation gibt es derzeit keineexakt definierten Grenzwerte. Daher sollte eineSimulation und deren Auswertung nur durch einhierauf spezialisiertes Ingenieurbüro mit entspre-chender Erfahrung im Bäderbau erstellt werden.

Grundsätzlich gilt auch bei Schwimmhallen, dassinnerhalb der Bauteile eine geringe Kondensat-bildung zulässig ist, wenn die in der DIN 4108 ge-nannten Kriterien für die Kondensatmengen ein-gehalten werden und die Austrocknung währendder warmen Jahreszeit gesichert ist.

Bei Schwimmhallen und den zugehörigen Neben-räumen muss der konstruktive Aufbau der Wand-und Deckenelemente auch unter folgenden Ge-sichtspunkten vorgenommen werden: • Die inneren Oberflächentemperaturen dürfen

im Mittelwert nur wenig unterhalb der Raum-temperaturen liegen.

• Eine Wasserdampfkondensation auf den Bau-teilen und innerhalb der Bauteile sollte ver-mieden werden.

Wegen der relativ hohen Raumlufttemperaturenist stets mit hohen absoluten Luftfeuchtigkeiten

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zu rechnen. Beispielsweise beträgt bei einer Raum-temperatur von ti = 30 °C und einer relativen Luft-feuchte von ji = 55 % die absolute Luftfeuchte xi =14,5 g/kg trockener Luft.

Wand- und Dachkonstruktionen sollen den vor -genannten Anforderungen auch bei niedrigen Außentemperaturen im Winter gerecht werden:• Hohe Oberflächentemperaturen werden durch

gute Wärmedämmung erzielt.• Kondensationserscheinungen auf und in Wand-

und Deckenelementen können durch eine ge-eignete Ausbildung dieser Bauteile ausge-schlossen werden.

Ob eine ein- oder mehrschalige Konstruktion vor-zuziehen ist, kann grundsätzlich nicht allgemeinfestgelegt werden, sondern ist von Fall zu Fall zuentscheiden. Hierbei spielen neben den bauphy-sikalischen Eigenschaften auch architektonischeund statische Gesichtspunkte eine Rolle. Bei gleich-wertigen Konstruktionen kann dann die wirtschaft-lichste Lösung gewählt werden.

In der Regel ist es erforderlich, die Bestimmungdes Wärmedurchgangs und des Temperaturabfallssowie der Dampfdiffusion und der Druckverteilungunter Verwendung der einzelnen Werkstoffdatenund Konstruktionsabmessungen für jeden Einzel-fall rechnerisch vorzunehmen, sofern derartigeBerechnungen für bewährte Konstruktionen nichtgrundsätzlich vorliegen.

Hierbei ist zu beachten, dass auch bei luftdichtenBauteilen in der Regel eine Wanderung des Was-serdampfs aus der Luft durch das Bauteil hindurchstattfindet, weil gerade bei Hallenbädern die war-me Innenluft mehr Wasserdampf enthält als diekalte Außenluft. Demzufolge ist auch der für dieWanderung des Wasserdampfs entscheidendeDampfteildruck auf der warmen Seite höher als aufder kalten Seite des Bauteils.

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Instandhaltung196

70.00 Instandhaltung

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70.00 Instandhaltung

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Badesist eine Instandhaltung wichtig. Nur durch recht-zeitig erkannte Mängel und deren Beseitigung sind größere, kostenintensive Schäden und imschlimmsten Fall, der Tod von Menschen, zu ver-hindern.

Zur nachhaltigen Instandhaltung eines Bades isteine fachliche Begleitung erforderlich. Daher istzu empfehlen, neben den öffentlich-rechtlich ge-forderten Nachweisen aus dem Bauordnungsrecht,die turnusgemäß zu erbringen sind, weitere bau-liche und technische Kontrollaspekte in einem Be-triebshandbuch festzulegen. Nach diesen Vorgabensind die entsprechenden Prüfungen in festgelegtenzeitlichen Intervallen vorzunehmen und zu doku-mentieren sowie ggf. notwendige Maßnahmen zuveranlassen. Die Maßnahmen der Instandhaltungmüssen durch entsprechend qualifizierte Personendurchgeführt werden. Siehe hierzu auch DGfdB R60.07 „Instandhaltung technischer Anlagen inBädern“.

Beispiele für eine regelmäßige Überprüfung zurInstandhaltung des Gebäudes sind die nachfolgendaufgeführten Bauteile und Einrichtungen:• konstruktive Bauteile, z. B. Binder und Stützen

aus Holz, Leimholz, Stahlbeton und Stahl,• Sperrungen gegen drückendes und nicht drü-

ckendes Wasser, z. B. Dachabdichtungen, Ver-wahrungen, Umgangs- und Terrassenabdich-tungen über Räumen,

• Dacheinläufe, Rinnen und deren Heizung,• elastische Fugen (Elastizität, Flankenhaftung),• Mörtel- und Kunststoff-Fugen der Keramikbe-

läge,• Becken- und Rinnenkonstruktionen (Beton,

Edelstahl), besonders bei aggressivem Ther-mal- oder Meerwasser,

• rutschhemmender Zustand der Bodenbeläge, • Zwischendecken, besonders ihre Aufhängun-

gen,• Aufhängungen der Lüftungskanäle und Rohre,• Tür- und Fenster-Beschläge und -Dichtungen,

• Bauteile und Funktionen von Beckeneinbauten(Hubböden, Beckenteiler etc.),

• Schraubverbindungen und Schweißnähte vonBecken, Rutschen und Sprunganlagen,

• Wellenanlage,• Rauch- und Feuermeldeanlagen, besonders in

Saunen,• Blitzschutz, Potenzialausgleich (66.60),• Aufzüge, Rolltreppen,• sanitärtechnische Anlage,• technische Anlagen für Heizung, Raumlufttech-

nik und Warmwasserbereitung.

Im Abstand von ca. zwei Jahren sollte eine um-fassende Revision der Gesamtanlage erfolgen. Beider folgenden Sanierung kann der ursprünglicheBauzustand wiederhergestellt werden, und gleich-zeitig ist eine Attraktivierung der Anlage möglich.Diese kontinuierlichen Instandsetzungen, Erneue-rungen und Ergänzungen können in der Regel ohnelängere Schließungszeiten des Bades erfolgen.

Werden Sanierungen nicht regelmäßig in kurzenIntervallen durchgeführt, wird spätestens nach20 Jahren eine umfassende Generalsanierung mitgroßem Kostenaufwand oder im Extremfall einNeubau notwendig. Für eine Generalsanierungmuss das Bad über einen längeren Zeitraum ge-schlossen werden. In dieser Zeit fehlen die Ein-nahmen aus den Eintrittsgeldern; die Badegästewandern ggf. ab.

In der Regel sind Sanierungen in kurzen Intervallenkostengünstiger und werthaltiger als Generalsa-nierungen in großen Abständen.

Besonders bei Public-Private-Partnership-Model-len (PPP) und bei Verpachtungen an Betreiberge-sellschaften sind für den Werterhalt des Bades eineumfassende Revision der Gesamtanlage und re-gelmäßige Sanierungen in kurzen Intervallen an-zuraten.

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Städtebauliche und landschaftliche Aspekte

Eingangsbereich

Umkleidebereich

Sanitärbereich

Wasser- und Freiflächenbereich

Ergänzungsbereich

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80.00 Objektplanung Naturbäder

80.00 Objektplanung Naturbäder

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80.00 Objektplanung Naturbäder

Der Betrieb eines Naturbades richtet sich nach denörtlichen Gegebenheiten und den sich daraus er-gebenden baulichen Anforderungen. Es gelten dieRegelungen der Richtlinie DGfdB R 94.12 „Ver-kehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentli-chen Naturbädern während des Badebetriebes“.Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten,die sowohl die Nutzung als auch den Ausbau be-stimmen, sind die Empfehlungen der KOK-Richt-linien sinngemäß anzuwenden.

81.00 Städtebauliche und landschaftliche Aspekte

81.10 Standortkriterien Der Standort von Naturbädern ist in der Regel vor-gegeben, soweit sie nicht künstlich angelegt wer-den (z. B. in Baggerseen, Stauseen oder Restseenin Rekultivierungsgebieten). Ihre Errichtung setzteine eingehende Prüfung des Wassers und der Um-gebung (z. B. Wasserqualität, Wassertemperatur,Wassertiefe, Strömungen, Zuflüsse, Abflüsse,Pflanzen- und Tierwelt) sowie der Nutzungs- oderRechtsverhältnisse (Wasserschutzgebiete, Fische-rei, Schifffahrt) voraus. Dabei sind die in abseh-barer Zeit möglicherweise zu erwartenden Verän-derungen (z. B. Verschlammung und Grundwas-serabsenkung) zu berücksichtigen. Weiterhin istbei der Auswahl der für Spiel- und Liegeflächenbenötigten Landflächen der Landschaftsschutz zubeachten. Die nachstehenden Angaben über dienutzbare „Badewasserfläche“ und die dieser zu-geordneten Landflächen können nur als Anhaltdienen.

Jeder natürliche Binnensee ist ein Biotop (eindurch bestimmte Lebewesen gekennzeichneter Le-bensraum) mit sehr unterschiedlichen Eigenschaf-ten. Dies gilt sowohl für die Wasserfläche als auchfür die Uferzone und die umgebende Landschaft.Es kann deshalb im Einzelfall, besonders bei klei-nen Wasserflächen oder Wasserflächen mit gerin-

ger Wassertiefe, durchaus notwendig sein, im In-teresse der Erhaltung des Biotops seine Belastungdurch Erholungsnutzung zu mindern und deshalbdie nachstehenden Richtwerte zu unterschreiten.Sollen Bagger- oder Stauseen durch Ansiedlungeiner Pflanzen- und Tierwelt zu Biotopen werden,muss gerade bei ihnen von Anbeginn eine zu starkeBelastung durch Erholungsnutzung vermiedenwerden. Sind sie jedoch überwiegend mit befes-tigten Uferzonen ausgebildet, kann hier das Ver-hältnis zwischen Gesamtwasserfläche und zuge-ordneten Landflächen unter Umständen zugunstender Landflächen verändert werden. Zu beachtenist, dass das Selbstreinigungsvermögen des Ge-wässers erhalten bleibt. Bei Meer- und Flussbädernkommt der möglichen Einwirkung von Abwasser-einleitstellen auf das Bad besondere Bedeutungzu.

81.20 Anrechenbarkeit auf den Bedarf anFreibadwasserflächen

Naturbäder sollten bei der Bedarfsermittlung undStandortplanung von Freibädern angemessen be-rücksichtigt werden, wenn sie den Einzugsbereichs-kriterien für Freibäder entsprechen oder im Nah-erholungsbereich von größeren Siedlungskonzen-trationen liegen. Ihre Wasserflächen können je-doch nur bis maximal 25 % des Gesamtwasserbe-darfs an Freibadwasserfläche und nur dann ange-rechnet werden, wenn in Einzugsbereichen bis30.000 Einwohner mindestens 2.000 m2 Wasser-fläche, in Einzugsbereichen bis 100.000 Einwohnermindestens 4.000 m2 Wasserfläche in Freibädernmit künstlichen Becken geplant oder vorhandensind. Liegt ein Naturbad so, dass es von mehr alseinem Freibadeinzugsbereich tangiert wird odersich im Naherholungsbereich einer größeren Sied-lungskonzentration befindet, kann seine Wasser-fläche nur im Rahmen einer regionalen Bäderleit-planung auf den Wasserflächenbedarf benachbar-ter Freibäder angerechnet werden.

81.30 Größe der Wasser- und LandflächenVon der Gesamtwasserfläche eines Binnenseessollte wegen der Erhaltung des biologischenGleichgewichts des Biotops „See mit Uferzone“,der Selbstreinigung des Wassers und der Erhaltungder Erholungslandschaft höchstens 20 % zu Ba-

80.00 Objektplanung Naturbäder198 |

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80.00 Objektplanung Naturbäder | 199

dezwecken in Anspruch genommen werden. Diedieser Wasserfläche zugeordnete Liege- und Spiel-fläche sollte nicht größer sein als 35 % der Ge-samtwasserfläche des Binnensees oder nicht we-sentlich mehr als das Doppelte der eingegrenzten„Badewasserfläche“.

81.40 VerkehrDie Verkehrserschließung muss den örtlichen Ver-hältnissen Rechnung tragen. Störungen von Lie-ge- und Spielflächen sind zu vermeiden. Für je 200bis 300 m2 eingegrenzter Landfläche sollten min-destens ein Pkw-Stellplatz und zwei Fahrrad-Stell-plätze vorgesehen werden.

Anmerkung: Die Anzahl der Pkw-Stellplätze sollteauch unter Berücksichtigung der Anbindung anden Öffentlichen Personennahverkehr festgelegtwerden. Behindertenparkplätze sind nahe dem Ein-gang vorzusehen.

81.50 VersorgungDie Versorgung mit Trinkwasser ist besonders beigrößeren Bädern wünschenswert. Sie ist den ört-lichen Gegebenheiten und der Größe des Badesanzupassen. Bei Strandbädern ist ein Trinkwas-seranschluss vorzusehen. Außerdem ist eine Ver-sorgung mit elektrischem Strom wünschenswert,ggf. auch über eine Eigenerzeugungsanlage. BeiStrandbädern ist ein Stromanschluss vorzusehen.

Die Anbindung an das öffentliche Fernsprechnetzwird empfohlen.

81.60 Entsorgung81.60.10 AbfallbeseitigungFür die Abfallbeseitigung sind Müllbehälter vor-zusehen. Für je 1.000 m2 Landfläche ist ein Behäl-ter mit 50 l erforderlich. Bei Mülltonnen ist für je20 Mülltonnen ein Sammelbehälter mit 1 m3 Inhalt,bei Müllsäcken für je 50 Müllsäcke ein Abstellplatzmit mindestens 10 m2 erforderlich. Die Trennungder Abfälle nach Materialien ist entsprechend derOrtssatzung durchzuführen.

81.60.20 AbwasserbeseitigungDas System der Abwasseranlage wird durch dieörtlichen Gegebenheiten bestimmt (z. B. Klein-kläranlage, Anschluss an das öffentliche Abwas-sernetz). Die Anforderungen eventuell vorhande-ner Trinkwasserschutzzonen im Bereich der Ufer-zone sind zu beachten.

82.00 Eingangsbereich

Die Eingangszone sollte bis zu 4 % der zugeord-neten Landfläche umfassen. Die Eingangszonekann teilweise überdacht werden. Es sind ausrei-chende Evakuierungsmöglichkeiten vorzusehen.Da die Landflächen eingegrenzt sind, sollte nurein Zugang mit Kasse vorgesehen werden. Die Kas-se (mindestens 6 m2) und ggf. ein Personalraum(mindestens 8 m2) können in einem Zelt oder fes-ten Gebäude untergebracht werden.

Der Geräteraum – auch an einer anderen Stellemöglich – sollte mindestens 20 m2 groß und be-zogen auf die Größe des Naturbades bemessensein. Wenn die Geräte und bewegliche Ausrüstung– Boote, Aufsichtsplätze und dergleichen – im Baddeponiert werden, sollte er ≥ 100 m2 sein.

83.00 Umkleidebereich

Garderobenschränke sind nicht erforderlich. Fürje 1.000 m2 angefangener Landfläche ist ein sicht-geschützter Umkleideplatz vorzusehen.

84.00 Sanitärbereich

Für je 5.000 m2 Landfläche sind zwei Sitze für Da-men sowie ein Sitz und zwei Stände für Herren vor-zusehen.

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85.00 Wasser- und Freiflächenbereich

85.10 Wasserflächenbereich85.10.10 Aufteilung der WasserflächeDie Wasserfläche sollte ähnlich wie in Freibädernin einem Verhältnis von Nichtschwimmer zuSchwimmer wie 3:2 aufgeteilt werden.

85.10.20 WassertiefeDie Wassertiefe in einem Naturbad beträgt grund-sätzlich maximal 5 m. Wenn, z. B. wegen beson-derer der Wasser- und Bodenverhältnisse des Ba-degewässers, eine Wassertiefe > 5 m vorhandenist, sind auf der Grundlage einer Risikobeurteilungbesondere betriebliche Maßnahmen (vgl. DGfdB94.12) zu ergreifen und die Badegäste über einerhöhtes Risiko in diesem Bereich zu informieren.

Diese Wassertiefe sollte bei allen neu angelegtenNaturbädern beachtet werden. Dabei sind vor allemverfügbaren Wasserflächen und das Profil desGrundes des Badegewässers zu berücksichtigen.

Bei bestehenden Naturbädern kann eine Begren-zung der Wassertiefe auf maximal 5 m z. B. durchein Verschieben der Grenze oder durch Auffüllendes Grundes in Teilbereichen des Naturbades er-reicht werden.

Wenn die beschriebenen Maßnahmen betrieblicheroder gestalterischer Art in einem Naturbad nichtdurchgeführt werden können, sollte es in eine Ba-destelle umgewandelt werden, für die dann die An-forderungen der DGfdB R 94.13 „Verkehrssiche-rungspflicht an Badestellen an Gewässern“ gelten.

Die Badezone für Kleinkinder mit einer Wassertiefevon 0,00 bis 0,50 m sollte ein gleichmäßiges Ge-fälle von maximal 10 % haben. Bei ungünstigentopographischen Verhältnissen im Uferbereich istdie Einrichtung eines künstlichen Kleinkinder -beckens empfehlenswert. Die Badezone für Nicht-schwimmer mit einer Wassertiefe von 0,00 bis 1,35 m sollte ein gleichmäßiges Gefälle von ma-ximal 10 % haben, das hinter der Begrenzung die-ser Zone zumindest auf einer Länge von 5 m indem Schwimmerbereich beibehalten werden sollte.

Beide Zonen sind untereinander und gegen alleZonen mit größerer Wassertiefe durch verankerteBegrenzungsleinen mit Schwimmkörpern oderähnliche Einrichtungen (mit entsprechender Be-schilderung) deutlich sichtbar abzugrenzen.

Weiterhin ist die Begrenzung der Schwimmer- undSpringer-Badezonen gegenüber den anderen Was-serflächen zu kennzeichnen. Bei der Konstruktionder Begrenzungseinrichtungen ist ein eventuellwechselnder Wasserstand zu beachten.

85.10.30 SprunganlagenFür Sprunganlagen (Mindestwassertiefen und Si-cherheitsabstände vgl. 26.20) empfehlen sich we-gen der in der Regel wechselnden Wasserständebei Naturgewässern schwimmende, versetzbareAnlagen. Wenn möglich, sollten Sprunganlagenjedoch dort angelegt werden, wo auch bei Mini-malwasserständen die notwendige Wassertiefenoch gewährleistet ist. Zum Erreichen der Sprung-anlagen können Stege angelegt werden. Die Breitedieser Stege sollte mindestens 2 m betragen, damitsie auch als Liegefläche benutzbar sind.

85.10.40 GewässergrundDer Gewässergrund in den Bade- und Schwimm-bereichen sowie unter Sprunganlagen und künst-lichen Inseln ist von Hindernissen und Vertiefun-gen freizuhalten. Eine Kontrolle zum Saisonbeginnnach DGfdB R 94.12 ist erforderlich.

85.10.50 UferzoneStrände können vorhanden sein, aufgespült oderaufgeschüttet werden. Die Uferzone ist im Zu-gangsbereich von störenden Aufwuchsalgen, wur-zelnden Wasserpflanzen, Muscheln und Stoppelnvon Schilf und Riedgräsern freizuhalten. Bei moo-rigem oder steinigem Untergrund sind grundsätz-lich Badestege, je 1.000 m2 Landfläche ein Stegmit mindestens 2,00 m Breite und entsprechenderLänge, anzulegen.

85.10.60 BepflanzungUferzonen sind z. B. durch Binsen und Seerosenzu beleben, zumal solche Regenerationszonen zu-sammen mit der Tierwelt und den MikroorganismenBestandteil eines Biotops sind und nur so die not-

80.00 Objektplanung Naturbäder200 |

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80.00 Objektplanung Naturbäder | 201

wendige Selbstreinigung des Wassers gewährleistetist. Hervorragend hierfür geeignet ist wegen ihresAufnahmevermögens an Giftstoffen, ihrer Sauer-stoffabgabe an das Wasser und ihres Aufbaues dieFlechtbinse (Skiorpus lacustris), eine Segge (Carexstricta) und der Wasserschwaden (Glyceria aqua-tica). Bei Flechtbinse und Wasserschwaden entfälltauch das bei anderen Schilfarten erforderlicheSchneiden im Herbst, das notwendig ist, weil sonstdie abgestorbenen Pflanzenteile zur Gewässer-Eu-trophierung, zum Sauerstoffschwund und zur Bil-dung von Zelluloseschlamm beitragen. Besonderswichtig ist die Bepflanzung von Baggerseen, dadiese damit schneller zu einem Biotop werden kön-nen, das sie zunächst nicht sind. Die Bepflanzungvon Uferzonen mit steilen Böschungen außerhalboder innerhalb der Wasserfläche ist aus sicher-heitstechnischen Gründen erforderlich.

85.10.70 Plätze für Aufsicht und Erste HilfeFür die Erste Hilfe müssen ein Zelt oder ein ge-schlossener Raum mit mindestens 8 m2 vorhandensein, der mit einer Erste-Hilfe-Ausrüstung ausge-stattet ist. Für das Aufsichtspersonal ist ein Zeltoder überdeckter Raum vorzusehen. Bei mehr als100 m Strandlänge können erhöhte Standplätzemit Sonnenschutz am Strand bzw. auf Stegen inder Wasserfläche in Frage kommen, wenn die Gren-ze der zu überwachenden Schwimmer- oder Sprin-ger-Badezone mehr als 50 m vom Ufer entferntliegt. Bei mehr als 200 m Strandlänge sollte einBoot mit Rettungsausrüstung (Rettungsring mitWurfleine) zur Verfügung stehen, das entwederständig patrouilliert oder an günstiger Stelle ein-satzbereit ist.

85.20 FreiflächenbereichVon der Gesamtuferlänge eines Naturbades solltenur maximal 20 % als Bade- und Erholungszonein Anspruch genommen werden. Die Landflächesollte bei höchstem Wasserstand am Strand min-destens 5 m Grundstückstiefe haben. Sie muss einezum Liegen und Spielen geeignete Beschaffenheitbesitzen (Sand, Kies, Rasen).

Für 1.000 m2 Landfläche sollten mindestens 10 mfrei zugängliche Strandlänge oder mindestens einBadesteg mit 2 m Breite vorgesehen werden.

Bei der Auswahl der Landflächen sollten Nord- undOsthänge vermieden sowie der Bewuchs und dasvorhandene Gelände in ihren natürlichen Erschei-nungsformen möglichst wenig verändert werden.Die Notwendigkeit zusätzlicher Windschutz- undSchattenpflanzungen sowie Abschirmpflanzungenzu Stell-, Verkehrs- und Spielflächen ist zu prü-fen.

Die Anlage von Liege- und Spielflächen richtetsich nach den örtlichen Gegebenheiten. Wenn Na-turwiesen für eine ständige Benutzung als Liege-und Spielflächen nicht geeignet sind, ist ein Umbaumit widerstandsfähigen Rasenflächen erforderlich.

Der Freiflächenbereich sollte einen abgegrenztenKinderspielplatz, Flächen für Ballspiele und even-tuell Tischtennisplätze in windgeschützter Lageerhalten.

86.00 Ergänzungsbereich

Beim Ergänzungsbereich gelten im Wesentlichendie Angaben der Kapitel 45.00 und 46.00. Der Um-fang einer Bewirtung hängt vom Angebot solcherEinrichtungen im Planungsbereich, von der Größedes Bades und von den vorhandenen Vorausset-zungen (z. B. Wasser, Abwasser, elektrische Ener-gie) ab.

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| 203

Bäderbau allgemein

Trinkwasserversorgung

Entwässerung

Haustechnik

Schwimmbadgeräte

Wasseraufbereitung

Elektrotechnik

Bäderbetrieb

204

207

208

208

209

210

212

213

90.00 Literaturhinweise

90.00 Literaturhinweise

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90.00 Literaturhinweise204 |

90.10 Bäderbau allgemein

90.10.10 Gesetze und VerordnungenArbeitsstättenverordnungVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstätten-verordnung – ArbStättV) vom 12. August 2004(BGBl I, 2004, Nr. 44, S. 2179 - 2189), zuletzt ge-ändert am 20. Juli 2007 (BGBl I, 2007, Nr. 35, S. 1595 - 1597)

LandesbauordnungenBauordnungen der Länder (Landesbauordnungen– LBO); länderspezifisch

VersammlungsstättenverordnungenVerordnung über den Bau und Betrieb von Ver-sammlungsstätten (Versammlungsstättenverord-nung – M-VStättVO); länderspezifisch

EnEVVerordnung über energiesparenden Wärmeschutzund energiesparende Anlagentechnik bei Gebäu-den (Energieeinsparverordnung – EnEV); EnEV2007 geändert durch die Verordnung zur Änderungder Energieeinsparverordnung EnEV vom 29. April2009, verkündet im Bundesgesetzblatt, Bundes-anzeiger-Verlag in Köln, Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 23, S. 954 - 989, am 30. April 2009. 90.10.20 NormenDIN EN 81-1Sicherheitsregeln für die Konstruktion und denEinbau von Aufzügen - Teil 1: Elektrisch betriebenePersonen- und Lastenaufzüge

DIN 277Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken imHochbau

DIN 1045Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 1: Bemessung und KonstruktionTeil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Her-

stellung und KonformitätTeil 3: BauausführungTeil 14: Ergänzende Regeln für die Herstellung und

Konformität von Fertigteilen

DIN EN 1176-7Spielplatzgeräte; Anleitungen für Installation, In-spektion, Wartung und Betrieb

DIN EN 1271Spielfeldgeräte – Volleyballgeräte – Funktionelleund sicherheitstechnische Anforderungen, Prüf-verfahren

DIN EN 1509Spielfeldgeräte – Badmintoneinrichtungen – Funk-tionelle und sicherheitstechnische Anforderungen,Prüfverfahren

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäu-den

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau

DIN 4844 Grafische Symbole; Sicherheitsfarben und Sicher-heitszeichenTeil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszei-

chen zur Anwendung in Arbeitsstätten undin öffentlichen Bereichen

Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen (Safetymarking; Part 2: Overview of safety signs)

Teil 3: Flucht- und Rettungspläne

DIN ISO 20712-3Wasser-Sicherheitszeichen und Strand-Sicherheits-flaggen - Teil 3: Leitlinien zur Anwendung

DIN EN 10 204 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbeschei-nigungen

DIN-EN 12 004Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen undPlatten – Definitionen und Spezifikationen

DIN EN 12 101 Rauch- und Wärmefreihaltung

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DIN EN 12 524 Baustoffe und -produkte

DIN EN 15 288 SchwimmbäderTeil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an

Planung und Bau

DIN 31051Grundlagen der Instandhaltung

DIN EN 13 200ZuschaueranlagenTeil 1: Kriterien für die räumliche Anordnung von

Zuschauerplätzen – AnforderungenTeil 2: Kriterien für die räumliche Anordnung von

Versorgungsbereichen – AnforderungenTeil 3: Abschrankungen, Anforderungen, Juli

2005Teil 4: Sitze, Produktmerkmale

DIN EN 13 888Fugenmörtel für Fliesen und Platten – Definitionenund Festlegungen

DIN EN 14 411Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klas-sifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung

DIN EN 14 891Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässigeProdukte im Verbund mit keramischen Fliesen- undPlattenbelägen – Anforderungen, Prüfverfahren,Konformitätsbewertung, Klassifizierung und Be-zeichnung

DIN EN 15836Kunststoffe - Kunststoffbahnen aus weichmacher-haltigem Polyvinylchlorid (PVC-P) für erdverlegteSchwimmbäder - Teil 1: Homogene Bahnen mit einer Nenndicke

von mindestens 0,75 mmTeil 2: Verstärkte Bahnen mit einer Nenndicke von

mindestens 1,5 mm

DIN 18005Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagenund Hinweise für die Planung

DIN 18 030 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen und-anforderungen

DIN 18032-3Sporthallen - Hallen für Turnen und Spielen undMehrzwecknutzung - Teil 3: Prüfung der Ballwurf-sicherheit

DIN 18 040-1Barrierefreies Bauen – PlanungsgrundlagenTeil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18065Gebäudetreppen- Begriffe, Messregeln, Hauptma-ße

DIN 18 157Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn-bettverfahrenTeil 1: Hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel

DIN 18 195BauwerksabdichtungenTeil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der

AbdichtungsartenTeil 2: StoffeTeil 3: Anforderungen an den Untergrund und

Verarbeitung der StoffeTeil 7: Abdichtung gegen von innen drückendes

Wasser, Bemessung und Ausführung

DIN 18 202Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

DIN 18 232 Rauch- und Wärmefreihaltung

DIN 18300VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis-tungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertrags-bedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbei-ten

DIN 18 352 VOB/C – ATV: Fliesen und Plattenarbeiten

90.00 Literaturhinweise | 205

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DIN 18 550Putz und PutzsystemeTeil 1: Begriffe und AnforderungenTeil 2: Putze aus Mörteln mit mineralischen Bindemitteln

DIN 18 560Estriche im BauwesenTeil 1: Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prü-

fungTeil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschich-

ten (schwimmende Estriche)Teil 3: VerbundestricheTeil 4: Estriche auf Trennschicht

DIN 55 928Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschich-tungen und Überzüge Teil 4: Vorbereitung und Prüfung der Oberflächen, Beiblatt 1 A1 zur DIN 55 928-4 „Korrosi-

onsschutz von Stahlbauten durch Be-schichtungen und Überzüge, Vorbereitungund Prüfung der Oberflächen; Photogra-phische Vergleichsmuster“

Teil 8: Korrosionsschutz von tragenden dünnwan-digen Bauteilen

Teil 9: Beschichtungsstoffe; Zusammensetzungvon Bindemitteln und Pigmenten

VDI 3819 Brandschutz in der Gebäudetechnik

DIN EN ISO 5817Schweißen - Schmelzschweißverbindungen anStahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohneStrahlschweißen)

90.10.30 Richtlinien und ArbeitsunterlagenDSV BABau und Ausstattungs-Anforderungen für wett-kampfgerechte Schwimmsportstätten

DSV WettkampfbestimmungenWettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil

FINA Handbook Facility Rules

DGfdB R 12.01Neu- und Umbau eines Bades

DGfdB R 25.01Stahlbetonbecken mit keramischen Auskleidun-gen – Planungs- und ausführungstechnische Hin-weise

DGfdB R 25.02Einrichtung und Ausstattung von Sanitätsräumenund Erste-Hilfe-Einrichtungen in öffentlichen Bä-dern

DGfdB R 25.03Kriterienkatalog zur Beurteilung von Beckenab-deckungsanlagen in Bädern

DGfdB R 25.04Schwimm- und Badebecken aus Stahlbeton

DGfdB R 25.07Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimm-bädern

DGfdB R 25.08Einsatz von Edelstahl in Schwimmbädern

DGfdB R 26.30.01Richtlinien für den Bau von gewerblich genutztenSaunaräumen

DGfdB R 26.30.2Richtlinien für den Bau von gewerblich genutztenWarmlufträumen

DGfdB R 26.30.03Richtlinien für den Bau von gewerblich genutztenDampfräumen

DGfdB A 66Überwintern von Becken und Freibädern

DGfdB C 6 (V)Baurichtlinien für medizinische Bäder,Richtlinien für den Bau von Sauna-Anlagen,Empfehlung für Planung, Bau, Instandhaltung undBetrieb von öffentlichen Schwimm- und Ba de teich -anlagen

90.00 Literaturhinweise206 |

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Muster-Leitungsanlagen-RichtlinieMuster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Lei-tungsanlagen-Richtlinie – M-LAR); Umsetzungländerweise

Muster-Lüftungsanlagen-RichtlinieMuster-Richtlinie über die brandschutztechnischenAnforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüf-tungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR); Umsetzungländerweise

VdS-Richtlinien für automatische BrandmeldeanlagenVdS 2095 Planung und Einbau VdS 2097-1 Baulicher Brandschutz; Produkte undAnlagen VdS CEA 4001 VdS-CEA-Richtlinien für Sprinkler-anlagen; Planung und Einbau

Allgemeine bauaufsichtliche ZulassungAllgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6,Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile ausnichtrostenden Stählen

WU-RichtlinieDAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerkeaus Beton“

90.10.40 Weitere QuellenDIN 7926Teil 1: Kinderspielgeräte; Begriffe, sicherheits-

technische Anforderungen, Prüfung; Ab-schnitt 4.3.6 „Bodenarten“

Leitfaden für die SportstättenentwicklungsplanungBundesinstitut für Sportwissenschaft: Leitfadenfür die Sportstättenentwicklungsplanung; Veröf-fentlichung Band 103 der Schriftenreihe des Bun-desinstituts für Sportwissenschaft

Leitfaden für die Sportstättenentwicklungs planung; Kommentar Werner W. Köhl und Lüder Bach

Mädchen- und frauengerechter SportstättenbauMinisterium für Städtebau und Wohnen, Kultur

und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: 2003;Hrsg.: Ministerium; Bezug: GWN GmbH, Am Krau-senbaum 11, 41464 Neuss

Merkblatt 831Edelstahl Rostfrei in Schwimmbädern

Planung und Bau von Beach-SportanlagenBundesinstitut für Sportwissenschaft

VOB CVerdingungsordnung für Bauleistungen

90.20 Trinkwasserversorgung

90.20.10 Gesetze und VerordnungenVerordnung über die Qualität von Wasser für denmenschlichen GebrauchTrinkwasserverordnung in der Fassung der Be-kanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. IS. 2370), die durch Artikel 1 der Verordnung vom5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2562) geändert wor-den ist

90.20.20 NormenDIN EN 806Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen

DIN EN 1717Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen inTrinkwasser-Installationen und allgemeine Anfor-derungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhü-tung von Trinkwasserverunreinigungen durchRückfließen

DIN 1988Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen(TRWI)Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der

Trinkwassergüte; Technische Regel desDVGW

Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes Sys-tem) - Planung, Bauteile, Apparate,Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

90.00 Literaturhinweise | 207

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90.00 Literaturhinweise208 |

Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser; Tech-nische Regel des DVGW

Teil 500: Druckerhöhungsanlagen mit drehzahl-geregelten Pumpen; Technische Regeldes DVGW

Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbin-dung mit Feuerlösch- und Brandschutz-anlagen; Technische Regel des DVGW

DIN 2000Zentrale Trinkwasserversorgung; Leitsätze für An-forderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betriebund Instandhaltung der Versorgungsanlagen

DIN 2001Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nichtortsfesten Anlagen Teil 1: Kleinanlagen; Leitsätze für Anforderungen

an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb undInstandhaltung der Anlagen

Teil 2: Nicht ortsfeste Anlagen; Leitsätze für An-forderungen an Trinkwasser, Planung, Bau,Betrieb und Instandhaltung der Anlagen

DIN EN 13 443-1Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalbvon Gebäuden; Mechanisch wirkende FilterTeil 1: Filterfeinheit 80 μm bis 150 μm; Anforde-

rungen an Ausführung, Sicherheit und Prü-fung

DIN EN 13 779Lüftung von Nichtwohngebäuden; AllgemeineGrundlagen und Anforderungen für Lüftungs- undKlimaanlagen und Raumkühlsysteme

DIN EN 13443Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalbvon Gebäuden - Mechanisch wirkende Filter - Teil1: Filterfeinheit 80 μm bis 150 μm - Anforderungenan Ausführung, Sicherheit und Prüfung;

DIN 50930Korrosion der Metalle - Korrosion metallener Werk-stoffe im Innern von Rohrleitungen, Behälternund Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wäs-ser - Teil 6: Bewertungsverfahren und Anforde-rungen hinsichtlich der hygienischen Eignung inKontakt mit Trinkwasser

DVGW W 551Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungs-anlagen; Technische Maßnahmen zur Verminde-rung des Legionellenwachstums; Planung, Errich-tung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-In-stallationen

DVGW W 553Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralenTrinkwassererwärmungsanlagen

VDI 2089 Blatt 1, VDI 6023 Blatt 1Hygiene in Trinkwasserinstallationen; Anforde-rungen an Planung, Ausführung, Betrieb und In-standhaltung

VDI 6023, Blatt 1Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforde-rungen an Planung, Ausführung, Betrieb und In-standhaltung

90.30 Entwässerung

90.30.10 Gesetze und VerordnungenWasserhaushaltsgesetzGesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes

90.30.20 NormenDIN EN 752 und deren Folgeteile Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden

DIN EN 1610Verlegen und Prüfen von Abwasserleitungen und-kanälen

DIN 1986-100Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund-stücke; Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 12 056 und DIN EN 752

DIN EN 12 056 und deren FolgeteileSchwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb vonGebäuden

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90.00 Literaturhinweise | 209

90.40 Haustechnik

90.40.10 NormenDIN EN ISO 1456Metallische und andere anorganische Überzüge- Galvanische Überzüge aus Nickel, Nickel plusChrom, Kupfer plus Nickel und Kupfer plus Nickelplus Chrom

DIN 4109Schallschutz im Hochbau; Anforderungen undNachweise

DIN V 4701-10Energetische Bewertung heiz- und raumlufttech-nischer Anlagen

DIN 1946Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen- Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zurBemessung, Ausführung und Kennzeichnung,Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instand-haltung

DIN EN 12 599Lüftung von Gebäuden; Prüf- und Messverfahrenfür die Übergabe eingebauter raumlufttechni-scher Anlagen

DIN EN 12 831Heizungsanlagen in Gebäuden; Verfahren zurBerechnung der Norm-Heizlast

DIN EN 13 779 Lüftung von Nichtwohngebäuden; AllgemeineGrundlagen und Anforderungen für Lüftungs-und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme

DIN V 18 599Energetische Bewertung von Gebäuden – Be-rechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebe-darfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarm-wasser und BeleuchtungTeil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Be-

griffe, Zonierung und Bewertung derEnergieträger

Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlenvon Gebäudezonen

Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetischeLuftaufbereitung

Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuch-tung

Teil 5: Endenergiebedarf von HeizsystemenTeil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen,

Luftheizungsanlagen und Kühlsystemenfür den Wohnungsbau

Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik-und Klimakältesystemen für den Nichtwoh-nungsbau; mit CD-ROM

Teil 8: Nutz- und Endenergiebedarf von Warm-wasserbereitungssystemen

Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von strom-produzierenden Anlagen

Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, KlimadatenTeil 11: GebäudeautomationBeiblatt 1: Bedarfs-/VerbrauchsabgleichBeiblatt 2: Beschreibung der Anwendung vonKennwerten aus der DIN V 18 599 bei Nachweisendes Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energienim Wärmebereich (EEWärmeG)

VDI 2052Raumlufttechnische Anlagen für Küchen (Venti-lation equipment for kitchens)

VDI 2055Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haus-technische Anlagen; Berechnungen, Gewährleis-tungen, Mess- und Prüfverfahren, Gütesicherung,Lieferbedingungen

VDI 2073Hydraulische Schaltungen in Heiz- und Raumluft-technischen Anlagen

VDI 3803Raumlufttechnik; Bauliche und technische Anfor-derungen an zentrale Raumlufttechnische Anlagen(VDI-Lüftungsregeln)

VDI 3803 Blatt 1Raumlufttechnik; Bauliche und technische Anfor-derungen an zentrale Raumlufttechnische Anlagen(VDI-Lüftungsregeln)

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VDI 3814Gebäudeautomation

VDI 6022 Blatt 1Hygiene-Anforderungen an RaumlufttechnischeAnlagen und Geräte

VDI 6022 Blatt 2Hygiene-Anforderungen an RaumlufttechnischeAnlagen und -Geräte; Messverfahren und Unter-suchungen bei Hygienekontrollen und Hygiene-inspektionen

90.40.20 Richtlinien und ArbeitsunterlagenDGfdB A 26Zählerkonzepte für Bäder

DGfdB A 27Konzeption und Planung der Gebäudeleittechnikfür Bäder

DGfdB R 60.04Einsparung natürlicher Ressourcen in Bädern

DGfdB R 60.07Instandhaltung technischer Anlagen in Bädern

DGfdB R 64.01Die Thermische Schleuse zur Legionellenprophy-laxe in Bädern

DVGW W 553Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralenTrinkwassererwärmungsanlagen

90.50 Schwimmbadgeräte

90.50.10 NormenDIN EN 1069-1Wasserrutschen – Sicherheitstechnische Anforde-rungen und Prüfverfahren

DIN EN 1069-2Wasserrutschen – Hinweise

DIN EN 12 464-1 Licht- und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeits-stättenTeil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen

DIN EN 13 451Schwimmbadgeräte Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anfor-

derungen und PrüfverfahrenTeil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-

sche Anforderungen und Prüfverfahren fürLeitern, Treppenleitern und Griffbögen

Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürFlansche und Auslässe

Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürStartblöcke

Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürSchwimmbahnleinen

Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürAnschlagplatten

Teil 7: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürWasserballtore

Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürSprungplattformen, Sprungbretter undzugehörige Geräte

Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechni-sche Anforderungen und Prüfverfahren fürhöhenverstellbare Zwischenböden und be-wegliche Beckenabtrennungen

90.60 Wasseraufbereitung

90.60.10 Gesetze und VerordnungenInfektionsschutzgesetz

90.60.20 UnfallverhütungsvorschriftenGUV-I 8688 Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm-und Badebeckenwasser

90.00 Literaturhinweise210 |

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90.00 Literaturhinweise | 211

GUV-R 1/474Richtlinie für die Verwendung von Ozon zur Was-seraufbereitung

GUV R 108 Betrieb von Bädern

90.60.30 NormenDIN EN 878Aluminiumsulfat-Produkte zur Aufbereitung vonWasser für den menschlichen Gebrauch

DIN EN 881Aluminiumchlorid und Aluminiumhydroxyd-Chlo-ridsulfat

DIN EN 882Natriumaluminat-Produkte zur Aufbereitung vonWasser für den menschlichen Gebrauch

DIN EN 888Eisen(III)-Chlorid-Produkte zur Aufbereitung vonWasser für den menschlichen Gebrauch

DIN EN 899Schwefelsäure-Produkte zur Aufbereitung von Was-ser für den menschlichen Gebrauch

DIN EN 901Produkte zur Aufbereitung von Wasser für denmenschlichen Gebrauch

DIN EN 937Chlor-Produkte zur Aufbereitung von Wasser fürden menschlichen Gebrauch – Natriumhypochlo-rid-Produkte

DIN EN 939Salzsäure-Produkte zur Aufbereitung von Wasserfür den menschlichen Gebrauch

DIN 8061Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid(PVC-U) - Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung

DIN 8062Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid(PVC-U) - Maße

DIN EN 12 904Sand- und Kies-Produkte zur Aufbereitung vonWasser für den menschlichen Gebrauch

DIN 19 603Aktivkohlen zur Wasseraufbereitung; TechnischeLieferbedingungen

DIN 19 605Festbettfilter zur Wasseraufbereitung – Aufbau undBestandteile

DIN 19 612Soda zur Wasseraufbereitung; Technische Liefer-bedingungen

DIN 19 616-1Natronlauge zur Wasseraufbereitung, nicht zumRegenerieren von Ionenaustauschern; TechnischeLieferbedingungen

DIN 19 624Anschwemmfilter zur Wasseraufbereitung

DIN 19 627Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung

DIN 19 643Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser Teil 1: Allgemeine AnforderungenTeil 2: Verfahrenskombinationen mit Festbett-

und AnschwemmfilternTeil 3: Verfahrenskombinationen mit OzonungTeil 4: Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltra-

tionDIN 19 645Aufbereitung von Spülabwässern aus Anlagen zurAufbereitung von Schwimm- und Badebecken -wasser

DIN EN ISO 7027Wasserbeschaffenheit; Bestimmung der Trübung

90.60.40 Richtlinien und ArbeitsunterlagenDGfdB A 25Betriebsbuch für die Wasseraufbereitungsanlage(nach DIN 19 643)

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DGfdB R 60.03Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf- undZulaufanlagen in Schwimm- und Badebecken

DGfdB R 65.01pH-Wert-Einstellung bei Anlagen zur Aufbereitungvon Schwimm- und Badebeckenwasser

DGfdB R 65.02 Anwendung von Aktivkohle in der Schwimm- undBadebeckenwasseraufbereitung

DGfdB R 65.03Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwas-sers

DGfdB R 65.04Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitungvon Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN19 643 und Ultrafiltrationsanlagen

DGfdB R 65.05Flockungsfiltration zur Aufbereitung von Schwimm-und Badebeckenwasser

DGfdB R 65.06Wasserspeicher und ÜberlaufrinneDGfdB R 65.07Wasserattraktionen in Schwimmbädern – Bau undBetrieb

DGfdB R 65.08Möglichkeiten des Teillastbetriebs der Aufberei-tungsanlagen von Schwimm- und Badebecken-wasser

DGfdB R 65.09Überprüfung der hydraulischen Funktion von Auf-bereitungsanlagen von Freibädern mit biologischerWasseraufbereitung

DGfdB R 94.02Arbeitshilfe zur Erstellung einer örtlichen Betriebs-anweisung für Chlorungsanlagen unter Verwen-dung von Chlorgas

DVGW W 203Begriffe der Chlorung

DVGW W 213Filtrationsverfahren zur Partikelentfernung;Teil 1: Grundbegriffe und GrundsätzeTeil 2: Beurteilung und Anwendung von gekörnten

FiltermaterialienTeil 3: SchnellfiltrationTeil 4: LangsamfiltrationTeil 5: MembranfiltrationTeil 6: Überwachung mittels Trübungs- und Par-

tikelmessung

DVGW W 240Beurteilung von Aktivkohlen für die Wasseraufbe-reitung

DVGW W 270Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffenfür den Trinkwasserbereich – Prüfung und Bewer-tung

90.70 Elektrotechnik

90.70.10 NormenDIN VDE 0100Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspan-nungen bis 1.000 Volt, insbesondereTeil 410: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elek-

trischen Schlag Teil 444: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Stör-

spannungen und elektromagnetischenStörgrößen

Teil 560: Auswahl und Errichtung elektrischer Be-triebsmittel – Errichtungen für Sicher-heitszwecke

Teil 701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art – Räumemit Badewanne oder Dusche

Teil 702: Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art – Beckenvon Schwimmbädern und andere Becken

Teil 703: Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art – Räumeund Kabinen mit Saunaheizungen

Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche (früherDIN VDE 0107)

90.00 Literaturhinweise212 |

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90.00 Literaturhinweise | 213

Teil 712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art – Solar-Photovoltaik-Stromversorgungssysteme

Teil 718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räu-me und Anlagen besonderer Art – Bau-liche Anlagen für Menschenansammlun-gen

Teil 737: Feuchte und nasse Bereiche und Räumeund Anlagen

DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

DIN VDE V 0832 Straßenverkehrs-Signalanlagen

DIN VDE 0800Fernmeldetechnik

DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch undÜberfall

DIN 5035Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht

DIN EN 12 193Licht und Beleuchtung; Sportstättenbeleuchtung

DIN EN 12 464-1Beleuchtung von Arbeitsstätten

DIN EN 13201Straßenbeleuchtung

DIN 18014Fundamenterder - Allgemeine Planungsgrundla-gen

DIN EN 50 136-2-1Alarmanlagen; Alarmübertragungsanlagen und -einrichtungen Teil 2-1: Allgemeine Anforderungen an Alarmüber-

tragungseinrichtungen

DIN EN 50 172(VDE 0108-100), Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN EN 50 272 (VDE 0510), Akkumulatoren und Batterie-Anla-gen

DIN 57 510 VDE-Bestimmung für Akkumulatoren und Batte-rien

DIN EN 60 204 (VDE 0113), Elektrische Ausrüstung von Maschinen

DIN EN 60 529 (VDE 0470), Schutzarten durch Gehäuse (IP Code)

DIN EN 60 849 (VDE 0828), Elektroakustische Notfallwarnsysteme(IEC 60 849:1998)

DIN EN 61 439-1 (VDE 0660-600), Niederspannungs-Schaltgeräte-kombination

DIN EN 62 305 (VDE 0185-305), BlitzschutzanlagenTeil 1: Allgemeine GrundsätzeTeil 2: Risiko-ManagementTeil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Perso-

nenTeil 4: Elektrische und elektronische Systeme in

baulichen Anlagen

90.70.20 Richtlinien und ArbeitsunterlagenDGfdB R 66.01Beleuchtungstechnik in Bädern

DGfdB R 66.02Umrüstung von Beleuchtungsanlagen in Bädern

DGfdB R 66.03Schadstoffhaltige elektrische Betriebsmittel, derenBehandlung und Entsorgung

DGfdB R 66.04Umsetzung der UVV „Elektrische Anlagen und Be-triebsmittel“ (GUV V A3 bzw. BGV A3) in öffentli-chen Bädern – Gesetzliche Pflichten für die Be-treiber

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VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen –Planung und Einbau

Bautechnische Prüfungsverordnung (M-BauPrüfVO)Länderspezifische Verordnungen über den Bau vonBetriebsräumen für elektrische Anlagen (M-Elt-BauVO)

90.80 Bäderbetrieb

90.80.10 NormenDIN EN 15 288 SchwimmbäderTeil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen an

den Betrieb

90.80.20 Richtlinien und ArbeitsunterlagenDGfdB A 8Muster einer Haus- und Badeordnung für öffent-liche Bäder

DGfdB A 41Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramischeBeläge in Schwimmbädern (Liste RK)

DGfdB A 42Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörperund Bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern (Liste RE)

DGfdB A 51Muster eines Nutzungsvertrages für die Überlas-sung von Schwimmbädern an VereineDGfdB A 52Muster einer Dienstanweisung zur Kontrolle derVerkehrssicherheit auf Kinderspiel- und Freizeit-sportflächen in Freibädern

DGfdB A 60Betriebliche und technische Voraussetzungen zurSäuglings- und Kleinstkinderwassergewöhnungin öffentlichen Bädern

DGfdB A 69Unfallmeldungen in Bädern – DIN A4 – 5 fach

DGfdB R 94.03Muster einer Betriebs- und Dienstanweisung (BD-Anweisung) für das Personal in öffentlichenSchwimmbädern

DGfdB R 94.05Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffent-lichen Bädern während des Badebetriebs

DGfdB R 94.06Badebetrieb bei Gewitter

DGfdB R 94.08Aufgabenkatalog für Geprüfte Meister für Bäder-betriebe und Fachangestellte für Bäderbetriebe

DGfdB R 94.10Einsatz von Rettungsschwimmern der Wasserret-tungsorganisationen (WRO) in öffentlichen Bä-dern

DGfdB R 94.11Muster eines Vertrages über die Übernahme derWasseraufsicht im Rahmen der Verkehrssicherungs-pflicht in öffentlichen Bädern

DGfdB R 94.12Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffent -lichen Naturbädern während des Badebetriebs

DGfdB R 94.13Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Ge-wässern

214 |

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100.00 Stichwortverzeichnis | 215

Stichwortverzeichnis216

100.00 Stichwortverzeichnis

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AAbdeckrost 50, 165Abdeckungen 13, 51Abdichtung 40, 41, 46, 80, 96, 97, 101,

105, 107, 159Abfall 46, 108, 115, 127Ablagen 37, 97, 106, 126Abluft 37Abluftkanal 155Absturzhöhe 104Absturzsicherung 68Abwässer, Abwasser 36, 157Akustik 188Alarmierung 178, 179, 183, 184, 190Algen 169Ansaugöffnung 13Anschlagmatte 107, 181 Anschlagplatten 14, 82, 110, 181Anschlusswert 35, 157Anschwemmfilter 166, 170Antenne 180Anzeigetafeln 181Arbeitsfugen 41, 42Armaturen 159, 168Aufbruchwiderstand 97, 124Aufenthaltsraum 92, 109, 126Aufheizzeit 153Aufsichtsplatz 134Aufsichtskräfte 25Aufsichtsräume 107, 151Aufstiege 68, 137Aufstiegshilfe 91Auftrittsfläche 14, 47, 68, 73Aufzüge 28, 93Auslauftemperatur 155, 158Ausschwimmkanal 53Außenbecken 13, 53, 184, 191Außenhautüberwachung 183Außenluft 36, 151Außenluftbetrieb 150, 152Außenwände 104Auswringbecken 94, 95, 126

BBadegewässer 13, 14Badeplatte 127, 129, 187Bäderentwicklungsplanung 20

Bädertechnik 148Bädertechnik in Freibädern 185Badestelle 13Bahnlinie ➝ Schwimmstreifen 52, 75, 82, 84Bahnstunden 14, 23Ballwurfsicherheit 105,112, 189Barfußgang, -zone 93, 94, 96, 97, 110, 124Barrierefreie Nutzung 33Batterie 177Baugrunduntersuchung 28Bauphysik 192Bauwerksfugen 45, 101Beach-Sport-Anlagen 31, 137, 138Becken 14Beckenarten 51 ffBeckenabdeckungen 4, 53, 133Beckenabtrennung ➝ Beckenteiler 72Beckenauskleidung 44Beckenbereich 29, 40, 94, 111, 128, 145, Beckendurchströmung 47, 160Beckenfüllung 157Beckenhydraulik 47, 163Beckenkante 50Beckenkopf 14, 42, 45, 48, 50, 77, 187Beckenleiter 14, 55, 56, 60, 77Beckenmaterialien 40Beckenrand 14, 33, 47, 165 Beckenrandbereich 179Beckenraststufe 14, 46, 55, 60, 61, 77Beckenteiler ➝ Beckenabtrennung 48, 72Beckentreppe 14, 56, 76Beckenumgang 14, 34, 50, 68, 102, 128, 132Beckenwasser 36, 45, 46, 153, 155

160, 162, 168Beckenwassertemperatur 149, 185Beckenzugänge 128Bedarfsermittlung 20, 198Beleuchtung 30, 106, 112, 175Beleuchtungklassen 175Beleuchtungsstärke 175Beleuchtungstechnik 91Bepflanzung 105, 113, 135Beregnungsanlagen 135, 187Beschallung 80, 178Beschilderung 48, 106Besprechungsraum 91, 109Betriebsbuch 155, 163, 169, 183Betriebskontrolle 155, 174, 176

100.00 Stichwortverzeichnis216 |

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Betriebskonzept 21, 24, 25, 31Betriebsspannung 172Betriebsstundenzähler 167, 174, 176Bewegungsbecken 53Bewegungsfugen 45Bewirtungsbereich 30, 115, 135, 137Blindstromkompensation 172Blitzschutz 9, 35, 185, 196Bodenablauf 51, 101Bodenbelag 60, 96, 105, 126, 132, 136, Bodengefälle 51, 126Bodenhülsen 80, 132Brandmeldeanlage 182Brandschutz 155Brandungslinie 60Brücke 61, 72, 105Busse 30

CCafeteria 91, 115, 137Calciumhypochlorid 168Chloride 40, 43, 102Chlorgas 168Chromoxid 43

DDampfraum 114Dampfsperre 104Daseinsvorsorge 24Dehnfugen 41Dichteprüfung 42Dickbettverfahren 45Deckenkonstruktion 104Dünnbettverfahren 45Durchschreitebecken, -mulde 113, 128, 171Duschen 99

EEdelstahlbecken 42, 46Einbruchmeldeanlage 183Eingangsbereich 91, 123Eingangshalle 91Eingangsvorplatz 91, 123Eingangszone 123Einschichtfilter 166Einzelumkleiden 152Einzugsgebiet 21Eislaufbahn, -halle 31

Elektroakustische Anlage 178Elternaufsicht 51Eltern-Kind-Bereich 53, 136Energieeinsparung 148Energieversorgung 34, 155, 172Entrauchungsanlage 156Ersatzstromversorgung 148Erste-Hilfe-Raum 107, 134

FFahrräder 29, 91Fahrradstellplätze 30Fahrverkehr 29 Familienumkleidekabine 95Färbeversuche 48Fehlerstromschutzschalter 174Fehlstartleine 86, 132Feinfilter 158Fenster 104, 112Fensterfläche 62Fernsehen 111Fernsprech-Anlage 179Feuerwehr 29, 156, 182, 183Filter 165Filtergeschwindigkeit 166Filtermaterial 166Filterspülabwasser 157Filterspülung 166Filtrat 162, 168, 170FINA 55Finnische Rinne 50Fitness-Studio 34Fitnessraum 112Flockung 166, 169, 170Folie (Beckenfolie) 45Freibad m. biol. Wasseraufbereitung 15, 27Freibäder 13, 31, 22, 29, 30, 36, 121, 140, 163Freiflächen 28, 135Freilandüberwachung 183Freizeitbäder 13, 21, 24, 27, 30, 31, 90, 102Freizeitverhalten 20, 21Frequenzumrichter 167Friseur 115Frisierplätze 94, 125Frostschutz 187Füllwasser 42, 161Füllwasserleitung 168Füllwasserzusatz 162

100.00 Stichwortverzeichnis | 217

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Fundamenterder 40, 43, 185Fußbodenheizung 154Fußgänger 29

GGanglinien 15, 24Ganzglastüren 101Garderobenschränke 32, 94, 96, 115, 125, 144Gastronomie 13, 25, 34, 37, 114Gauckler-Mannig-Strickler 48Gebäudehülle 148, 154Gefälle 53, 75, 96, 105, 129, 132, 136Gegensprechanlagen 179Geländer 68, 104Geothermie 149, 154Geräteräume 108, 123, 134Geräuschpegel 178, 188Gesamtflächenbedarf 27Gesamtwasserfläche 24, 25, 27, 31, 129Getränkeautomaten 174GFK-Becken 44Gebäudeleittechnik (GLT) 174, 178Griffbögen 15, 77Grundstück 27, 29Gruppenbad 13

HHaartrockner 94, 125, 174Hallenbäder 13, 24, 28, 29, 31, 89, 116Händetrockner 174Handlauf, Handläufe 52, 68, 70, 76, 105Handfasse 50Handtuchhalter 97Handwaschbecken 97, 107, 128, Heilwässer 13, 15, 36, 53Heißluftbad 114Heizflächen 150, 154Heizlast 152, 186Heizung 149, 185Helmfach 95, 126Hinweisbeschilderung 33Höhenverstellbares Sprungbrett 70Hörfunk 111Horizontaldurchströmung 48Hubboden 46, 48, 56, 73, 77Hygiene 102, 133Hygieneanforderungen 169

IIndirekteinleiterverordnung 36, 157Inhalierkocher 175Innenwände 104Instandhaltung 15, 196Interkommunale Zusammenarbeit 27Isochronen-Methode 22

KKabel 172, 177Kalt-Tauchbecken 168Kaltwasser-Tretbecken 61Kaltwasserbecken 61Kampfrichterraum 109Kartenautomaten 174Kasse 92, 123Kavitationserscheinungen 167Kegelbahnen 115, 138Keramische Auskleidung 45Kieselgur 166Kindergarten 31Kinderspielbereich 112, 113, 135Kleinbusse 33Kleinkinderbecken 51Kneipp-Methode 61Kombibäder 13, 144Konkurrenzsituation 21, Kontrollgang 148Konvektion 133, 149Körperschallschutz 188Korrosion 43, 47, 158Kosmetikstudio 115Kraft-Wärme-Kopplung 149Kraftfahrzeuge 29Krafttrainingsraum 112KSW-Empfehlung 167Küche 115, 137Küchenabluftanlagen 156Kühlwettereinheiten 186Kunststoffbecken 44Kurzschlussströmungen 48

LLagerraum 37Lärmemission 28Lärmschutz 113, 135, 137, 147, 187, 190, 191Lautsprecher 178, 188, 190

100.00 Stichwortverzeichnis218 |

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Legionella 162Legionellenprophylaxe 158Lehrschwimmbecken 15, 22, 52, 76Leistungsbedarf 171Liegeflächen 29, 37, 102, 135Liegeterrassen 128Löschwasserversorgung 35Luft-Wasserspülung 166Luftdruckschwankungen 47Luftfeuchte 102, 114, 150, 192Luftpolster-Anlage 62Luftreinheit 154Luftschallschutz 188Lüftungswärmeverlust 152Luftvolumenstrom 151Luftwechselzahlen 150

MMarktanalyse 20, 113Marktgebiet 15, 22Massage 184Maßtoleranzen 45, 55Medientrennung 51Medizinisches Bad 13Mehrschichtfilter 166Mehrzweckbecken 56Mehrzweckhalle 31Mikrofon 132, 178Mikroorganismen 161Mineralwässer 36, 161, 166Minigolfanlage 31, 138Mittelspannungsversorgung 172Mobiliar 106Motorräder 30Müllentsorgung 37, 138Multimedia 178Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 172, 177

NNachhallzeit 103, 189Nachhaltiges Bauen 148Naherholungsgebiete 21Natriumhypochlorid 168Naturbad 13, 198, 200Nebenstellenanlage 179Nennbelastung 162, 164Netzfilter 174Nichtschwimmerbecken 15, 31, 52

Nichtschwimmerbereich 75Niederspannungsversorgung 172Notfallwarnalarmierung 189Notfallwarnsysteme 178, 182Notrufanlage 34

OOberflächentemperatur 96, 106, 149, 150, 192Objektüberwachung 183Öffentliche Nutzung 15, 24Ozon 46, 171

PPackungsküche 175Personalbereich 92, 124Personalräume 107, 124, 174, 199Pflanzen 128Pflanzengefäße 105Pflanzstreifen 128pH-Wert 43, 168, 169Photovoltaik 104Pkw 91Planungsgrundsätze 31, 144Polyestergewebe 45Polyestervlies 46Polyethylen 44Polyvinylchlorid 44, 45Potenzialausgleich 40, 61, 180, 185Presse 111Private Nutzung 15Probenahme 169Programmangebot 25Public-Private-Partnership 21, 196Pulveraktivkohle 169Pumpen 167, 174

RRadlasten 139Rampen 105, 123, 139Randfugen 45Rauchabzugsanlage 104Raumakustik 104, 189Raumhöhen 103Raumkonzept 25Raumluftfeuchte ➝ LuftfeuchteRaumüberwachung 183Redox-Spannung 168

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Regeltechnik 177Regenmenge 36Regieraum 109Reinigungsgeräteraum 108Reinwasser 161Reparaturschalter 174Restaurant 91, 115, 137Rettungsgeräte 107, 133Rettungsschwimmen 55, 61Rettungsstange 103, 133Rinnensysteme 48 ffRLT-Anlagen 150Rohranschlüsse 51Rohrleitungen 47, 48, 51, 158, 167, 188Rohwasser 169,Rollsportanlage 31Rollstuhl 33Rückenwendeanzeiger 86Rufzentrale 179Ruhender Verkehr 30Ruhezonen 102Rutschbahnen ➝ WasserrutschbahnenRutschenlandebecken 61, 72

SSammelumkleideräume 16, 93, 94, 96, 124, 140Sanierung 21, 43, 148, 163, 196Sanitärbereich 97, 127, 140, 144, 151, 199Sanitäreinrichtungen 32, 95, 99, 129, 144Sanitärobjekte 106, 159Sanitätsräume 108, 123, 149Sauna 13, 24, 25, 34, 91, 114, 175Säurekapazität 169Schalldämmung 109, 188Schalldruckpegel 80, 178, 187Schallschutz 188Schaltschrank 156, 167, 174Schaukasten 92, 123Schichthöhe 166Schleppschürze 47, 56, 74Schlitzrinnen 159Schlösser 97Schmutzwassermenge 36, 157Schulbusse 30, 91Schulschwimmen 52Schulsport 22, 23Schutzart 167, 174Schutzbereiche 171, 172

Schutzfilter 158Schutzfiltration 158Schutzgeländer 68, 70Schweißnähte 43Schwimm- und Badeteich 15, 27Schwimmbadfolien 45Schwimmbahnleine 73, 80, 83Schwimmerbecken 55, 86, 102, 103Schwimmhalle 29, 101, 149, 150, 151Schwimmkanal 61, 126, 145Schwimmkanalbeleuchtung 176Schwimmbahnleinen 83Schwimmmeisterraum 107Schwimmsport 13, 23, 55, 106Schwimmstreifen ➝ Bahnlinie 15, 44, 75, 82Schwingungsverhalten 68Schwitzräume 114Schwülegrenze 150Serviceschalter 174Sicherheitsabstände, Sicherheitsmaße 47, 61, 68, 104, 111Sicherheitsbeleuchtung 110, 176, 177Sicherheitsschilder 106Sicherheitsstromversorgung 34, 177Sitzstufen 106Solarthermie 104Sole 36, 40, 41, 53, 104Sonnenterrassen 30, 37, 135, 139Sorptionsfilter 166Spiegel 34, 97, 112, 125, 126, 159Spielbecken 51Spielbereich 112, 135, 139Spielelemente 51Spielflächen 52, 113, 135, 201 Spitzendurchfluss 35Sportanlagenlärmschutzverordnung 191Sportbad 13Sporthallen 31, 112Sportschwimmen 55, 56, 60Sprachverständlichkeit 189, 190Sprechstellen 178, 179, 187Springen 56, 60Springerbecken 61Springerbucht 62Sprinkleranlage 156Sprunganlagen 61, 62, 73, 179, 200Sprungbrett 61, 68, 69Sprungplattform 69

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Spülabwasser 161Spülluftgebläse 167Spülwasseraufbereitungsanlagen 149St.-Moritz-Rinne 50Standortwahl 27, 135Starkstromtechnik 171Startbrücken 72Startsockel 15, 48, 55, 73, 80, 110Stellplatzbedarf 27, 30Stege 105, 200Störgeräusche 190Störmeldezentrale 174Strandbäder 199Strömungskanal 53Stütztemperatur 186Synchronschwimmen 55, 56, 59, 61, 87Synchronsprunganlage 70

TTauchsport 55, 56, 59, 61, 107Taupunkt 149Teillastbetrieb 163Telekommunikations-Anlage 179Tennishalle 31Tennisplätze 31Therapeutisches Schwimmbad 15Therapiebecken 61Thermalsäuerling 36Thermalwässer 36, 104, 105Thermalwasserbecken 53Thermische Desinfektion 150Tischtennisraum 112Toiletten 91, 99, 111, 115, 128, 137Totraumzonen 48Tourismusmarkt 21, 22Trafostation 29, 185Transmissionswärmeverlust 152Trennseil 59, 60, 61, 75Trennwände 96, 97, 101Treppen 14, 28, 34, 52, 61, 104Treppenleitern 76Trinkwarmwasser 155, 158Trinkwasser 35, 129, 157Trittkanten 104Trittstufe 68Türbeschläge 96Türen 91, 94, 96, 101, 104

UÜberlaufkante 16, 40, 48, 50Überlaufrinne 16, 34, 45, 48, 132,

133, 163, 165, 167Überspannungsschutz 185Übungseinheit 16, 22, 52Uferzone 198, 199, 200Uhrenanlagen 180Umkleidebänke 16, 93, 125Umkleidebereich 93, 124, 144, 152, 184, 199Umkleideplätze 16, 32, 125, 145Unterrichtsraum 110Unterschwimmschutz 74Unterwasserbeleuchtung 53, 78, 132, 176Unterwasserbeschallung 80, 87, 179Unterwasserfenster 42, 79, 80Unterwasserkamera 80, 184Unterwasserscheinwerfer 42, 77, 79, 148, 176Urinal 91, 97, 128, 159

VVariobecken 56Verbrühungsschutz 158Verdunstung 36, 133, 149Verdunstungswärmeverlust 153Vereinsraum 110Verhaltensparameter 24Verkehrsfläche 30Verkehrswege 30, 107, 111, 187Versammlungsstättenverordnung 30, 106, 110,

139, 185Versorgungsdruck 157Verteiler (ELT) 172Verteilungsnetzbetreiber 35, 172Vertikaldurchströmung 44, 47Verwaltungsraum 91, 92, 144Videoüberwachung 184Volumenstrom 163

WWalzenstellung 69Wandbekleidung 45Wärmeabgabe 149, 153Wärmebänke 102, 106, 154Wärmedämmung 160, 192Wärmehalle 138, 186Wärmepumpen 149

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Wärmeraum 61, 126Wärmeschutz 61, 192Wärmeverlust 133Warmlufträume 114Warmsprudelbecken 53, 165Wartungsfugen 105Waschbecken 34, 95, 126, 159Wasseranalyse 42, 158Wasserattraktionen 43, 51, 53, 151Wasseraufbereitung 102, 160Wasseraufsicht 60, 78Wasserball 23, 55, 56, 86, 103, 107, 176, 181Wasserbeschaffenheit 45, 161, 169Wasserdampfgehalt 150, 153Wassererwärmung 153, 158Wasserflächen 12, 31, 129, 145, 198, 200Wasserflächenmarkierung 75, 82Wasserführung 133, 163Wassergewöhnung 51, 52, 56Wassergewöhnungstreppe 16Wassergymnastik 52Wasserkräuselungsanlage 62Wassermanagement 148Wasserproben 48, 168, 169Wasserqualität 48, 74, 75, 198Wasserrutschbahnen 13, 53, 72, 137Wasserspeicher 165Wasserspiegel 16Wasserspielplatz 135, 187Wasserspringen 56, 61, 109Wasserverbrauch 36, 129, 149Wasserverdunstung 151Wasserwalzen 48WC 33, 52, 97, 99Wechselkabine 93, 95, 124, 125Wellenausschlag 60Wellenbecken 46, 47, 50, 60, 72Wellenmaschine 47, 60Wellness 114Wertsachenfach 92, 95, 103, 126Wettkampfausstattung 80Wettkampfbestimmungen des DSV 55, 56, 60Wickelraum 52, 113Wiesbadener Rinne 50Wildwasserkanal 39, 53, 72, 137Wind- und Wärmeschutz 61Windgeschwindigkeit 185Wirtschaftlichkeitsberechnung 21, 25, 78, 149

ZZahlungsverkehr 92Zapfventile 168Zeitmess- und Anzeigeanlage 109, 110, 181Zeitmessmatten 108, 110Zeitschriftenstand 115, 139Ziellinie 83Zirkulationssystem 158Zu- und Ausgangskontrolle 92Zufahrt 29Zugangskontrollen 92, 184Zugerscheinungen 104, 111, 155Zulauföffnungen 16Zuluftvolumenstrom 151Züricher Rinne 50Zuschaueranlagen 30, 91, 110, 139, 204

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