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Richtlinien f ur Heilque lle nsch utzgebiete i.AWA l.ANDERARBEITSG E M E I N SC HAFT WASSER

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Richt l in ien f urHei lque l le nsch utzgebiete

i .AWA l.ANDERARBEITSG E M E I N SC HAFT WASSER

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2 lmpressum

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Herausgegeb en von d er Länderarbeitsgemeinschaft wasser (LAWA)Vorsitz: Senatsvenryaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin /Ministerium fur Umweltschutz, Naturschutz und Raumordnung des Landes Bänoenburg

3. Auf lage: Ber l in, Januar 1998

Für den Druck wurde Recyclingpapier sowie umweltfreundliches, chlorfrei gebleichtes papiervenrtrendet.Nachdruck und Vervielfält igung, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung des Herausgebersgestattet.

Die vorliegende Veröffentl ichung ist zu einem Preis von 17,50 DM zu beziehen uber den:Kulturbuchverlag Berlin GmbHSprosserweg 3, 12351 BertinTel: 030/661 8484', Fax.: 030/661 TB2B

ISBN - Nr: 3-88961-217-2

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Arbeitskreis ,,Heilquellenschutzgebiete" 3

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Dr. Manfred Baumann Lehrstuhl für Hydrogeologie und Hydrochemieder Universi tät München

Dr. Manfred Czychowski Ministerium für Umwelt, Raumordnung undLandwir tschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Dipl . - lng. Paul Estenfelder Landesamt für Wasserwir tschaft Rheinland-Pf alz- Hei lquel lenamt -

Prof. Dr. Gert Michel (stel lv. Obmann) Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen

Dipl . - lng. Joachim Model(Obmann) Bezirksregierung Detmold

Dr. Gunter Hecht

Prof. Dr. Bernward Hölting

Dipl . - lng. Helmut Kaimer

Dipl . -Berging. Bernd Patzke

RA Andreas Rottke

Dr. Wilhelm Schloz

Dr. Wolfgang Ulrich

Dr. Walter Wenger

als Gast:

Dr. Christ ian Scherler

Thür inger Landesanstal t für Geologie

Hessisches Landesamt fur Bodenforschung

Landesumweltamt Land Nordrhein-Westfalen

Oberbergamt des Landes Niedersachsen

Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

Geologisches Landesamt Baden-Wurttemberg

Verband Deutscher Mineralbunnen e.V.

Bayerisches Landesamt für Wassenruirtschaft

Niedersächsisches Landesamtfür Bodenforschung

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In hal tsvezeichnis

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lnhattsvenCiehnis

fJ i j Begr i f fe, Def in i t ionen.. . . . . . . . . . . . . . ' . " . . "" . "07

1 .1 Hei louel len . . . . . . .07

1.2 Fl ießsysteme einer Hei lquel le . . 07

1.3 Überdeckung des Fl ießsystems.. . . . . . . . . . . .07

1 .4 Bi ldungsgebiet e iner Hei lquel le. . . . . .07

1.5 Bi ldungstyp einer Hei lquel le. . . . . . . . . .07

1.6 Schüttung einer Hei lquel le. . . . . . . . . . . . . .07

1.7 Entnahme aus einer Hei lquel le . . . .07

1.8 Ergiebigkei t der Hei lquel le . . . . . . . . . . . . . . . . . .07

1.9 Sonst iges Grundwasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .07

1.10 Hei lquel lenschutzgebiet . . 07

1.11 Schutzzonen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .07

1.12 Gefahrenherde. . . . . . . . . . . . . .08EiNNNEft\h Hei lquel len und die Bedeutung des Hei lquel lenschutzes . . . . . . . . . .08

2.1 Hei lquel lenschutz. . . . . . . . .08

2.2 Bi ldungstypen der Hei lquel len . . .08

Das Hei lquel lenschutzgebiet und seine Gl iederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113.1 Al lgemeines.. . . . . . . . . . . . . . . .11

3.2 Gl iederung des Hei lquel lenschutzgebietes . . . .11

3.2.1 Quant i tat ive Schutzzonen.. . . . . . . . . . . . . . . . .11

3.2.2 Qual i tat ive Schutzzonen.. . . . . . . . . . . . . .11

Bernessung der Schutzzonen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . .114,1 Al lgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . '11

4,2 Ausgangsdaten für die Bemessung.. . . . . . . . . .12

4.3 Quant i tat ive Schutzzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . .12

4.3.1 Tone B (Außere Zone) . . . . . . . . . . . . . . .13

4.3.2Zone A ( lnnereZone). . . . . . . . . . . . .13

4.4 Qual i tat ive Schutzzonen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

4.4.1 Zone l l l (Weitere Schutzzone) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

4.4.2 Zone l l (Engere Schutzzone) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

4.4.3 Zone | (Fassungsbereich) . . . . .14

4.5 Übersicht uber die Schutzzonen bei den Bi ldungstypen der Hei lquel len . . . . . . . . . . . . . .14

4.6 Festsetzung der Schutzzonengrenzen.. . . . . . . . . . . . . . .15

4.7 Überschneidungen von Hei lquel lenschutzgebieten mitWasserschutzgebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 5

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Inhaltsverzeichnis

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Schutzmaßnahmen in Hei lquel lenschutzgebieten.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .155.1 Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

5.2 Gefährl iche Handlungen, Einrichtungen und Vorgänge in den quantitat ivenSchutzzonen.. . . . . . . . . . . . . .15

5.2.1 Zone B (Außere Zone) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

5.2.2 Zone B ( lnnere Zone), . . . . . . . . . . . .16

5.3 Gefährl iche Handlungen, Einrichtungen und Vorgänge in den quali tat ivenSchutzzonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

5.3.1 Zone l l l (Weitere Schutzzone) . . . . . . . . . . . . . . . . .16

5.3.1.12one11112.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

5.3.1.2 Zone l l l l l . . . . . . .16

5.3.2 Zone l l (Engere Schutzzone) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .175.3.3 Zone | (Fassungsbereich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

Betr iebl iche Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . .17

Überwachung des Hei lquel lenschutzgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . '17

Li teratur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

Gefährdungspotent ia le und Gefahrenherde für Hei lquel len . , . . . . . . . . . . . . . .20Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101: "Richtl inien für Trinkwasserschutz-gebiete; l . Tei l : Schutzgebiete für Grundwasser, Februar 1995" . . . . . . . . . . . . . .24

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i : - : - =-^ ' - 'Hei lquel lenschutzgeoiete

Vorwort! ' \eue wissenschaft l iche Erkenntnisse Über dieBr cung von Heilwässern und zu Schutzanfor-derungen sowie die praktischen Erfahrungenoer der Anwendung der berei ts 1965 heraus-gegebenen "Richt l in ien für Hei lquel lenschutz-gebiete" führten dazu, daß die von der LAWA-Arbeitsgruppe "Heilquellen" 1978 erarbeitete2. Fassung nunmehr eine 3. Fassung erhäl t .Außerdem führten die Arbeiten zur Erarbei-tung einer Neufassung des DVGW-Arbeitsblattes W 101 zu erhöhtem Hand-lungsbedarf in bezug auf fachliche Vereinheit-l ichung.

Die Neufassung wurde 1993 einem ad-hoc-Arbeitskreis "Heilquellenschutzgebiete" derLAWA-Arbeitsgruppe "Grundwasser undWasserversorgung" übertragen.

Die Richtl inien für Heilquellenschutzgebietegel ten für Hei lquel len und für das aus ihnenstammende natürl iche Heilwasser oder Heil-gas. Heilquellenschutzgebiete können nur fürnach Landesrecht staatl ich anerkannte Heil-quellen festgesetzt werden.

Eine Heilquelle besteht aus einer oder mehre-ren Entnahmestel len. Aus ihnen wird dasHeilwasser oder Heilgas gewonnen. Es wirdals natürl ich zutage tretende Quelle gefaßtoder durch Brunnen, Schächte und Stol lenkünstl ich erschlossen. Das Heilwasser oderHeilgas ist aufgrund seiner chemischen undphysikal isch-chemischen Beschaffenheit nachmedizinischen Erkenntnissen oder balneologi-schen Erfahrungen geeignet, der Vorbeu-gung, Linderung und Heilung von Krankheitenzu dienen. Heilwasser aus Heilquellen ist vonNatur aus rein und gegen Veränderungenbesonders empfindlich. Die Heilquellen sinddaher vorbeugend (präventiv) zu schützen.

Die nun vorl iegenden Richtl inien sollen einenüber den f lächendeckenden al lgemeinenGrundwasserschutz hinausgehenden Schutzfur die Heilquellen bewirken. Vor al lem werdennatunruissenschaft l iche, hygienische undtechnische Gesichtspunkte beachtet. Diesesind bei der Festsetzung eines Heilquellen-schutzgebietes zum Schutz vor nachtei l igenVeränderungen der individuellen Eigenschaf-ten und der Beschaffenheit eines Heilwassersoder Heilgases ausschlaggebend. lm Unter-schied zur bisherigen Handhabung wird zu-

künft ig zwischen quantitat iver und quali tat iverSchutzbedürftigkeit stärker differenziert.

Gegen die mengenmäßige Überbeanspru-chung der Hei lquel le und die damit unter Um-ständen ' verbundene, nicht vertretbareSchwankung der Inhaltsstoffe bis hin zu einerVeränderung des Heilquellentyps sollen zu-kunft ig nur noch zwei quantitat ive Schutzzo-nen (Zone A, Zone B) ausgewiesen werden.Grundlage dieser Eintei lung ist d ie Zuordnungder zu schützenden Heilquelle zu einem derdrei Bi ldungstypen, die nunmehr hydrogeo-logisch wesentl ich klarer definiert werden.

Gegen hygienische und quali tat ive Gefähr-dungen sol len in der Regel drei Zonen aus-gewiesen werden (Zone l , Zone l l , Zone l l l ) .Die äußere Zone l l l kann im Einzelfal l in dieZonen l l l /1 und l l l /2 untergl iedert werden. Jenach Bi ldungstyp können die Zonen l l und l l lentfal len.

Für den quali tat iven Schutz gelten analog die"Richtl inien für Trinkwasserschutzgebiete; l .Teil : Schutzgebiete für Grundwasser (DVGW-Arbeitsblatt W 101)". Deshalb wird an denbetreffenden Stel len dieser Richtl inien auf dasDVGW-Arbeitsblatt verwiesen. Die diesbezüg-lichen Abschnitte des DVGW-Arbeitsblattes W101 werden als Anlage 2 übernommen. Diequali tat iven Schutzzonen sind in der Regelnicht deckungsgleich mit den quantitat iven.

Die Richtl inien dürfen keinesfal ls pauschalangewendet werden. Das Heilquellen-schutzgebiet ist entsprechend den ört l ichenVerhältnissen festzusetzen. Fur jedes Heil-quellenschutzgebiet sind die individuellengeologischen und speziel len hydrologischenGegebenheiten maßgebend.

Die Schutzmaßnahmen sind für jedes Schutz-gebiet gesondert zu bestimmen. Hierzu sollendie Richt l in ien Anregungen, Anhal tspunkteund Hinweise geben.

Rechts-, Verfahrens- und Entschädigungsfra-gen werden hier ebensowenig behandelt wiedie Fragen, ob und inwieweit die in diesenRichtl inien als Gefährdungen oder als gefähr-l ich zu bezeichnenden Einrichtungen, Nutzun-gen und sonstige Handlungen andenveit ig furunzulässig oder genehmigungspfl ichtig erklärts ind.

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Begriffe, Definit ionenAußer den Begr i f fsbest immungen in Geset-zen, Normen und anderen Regelwerken gel-ten im Sinne dieser Richt l in ien fo lgende De-f in i t ionen:

1.1 Hei lquel lenHei lquel len s ind Hei lwässer und/oder Hei loaseund ihre Fassungsanlagen.

Hei lwässer und Hei lgase sind natür l ich zutagetretende oder künst l ich erschlossene Grund-wässer und/oder Gase, die aufgrund ihrerchemischen Zusammensetzung, ihrer physi-kal ischen Eigenschaften oder aufgrund lang-jähr iger balneologischer Erfahrungen geeignetsind. therapeutischen Zwecken zu dienen.

Die chemische Zusammensetzung und diephysikal ischen Eigenschaften eines Heilwas-sers und/oder eines Hei lgases best immen imRahmen natür l icher Schwankungsbrei ten denindiv iduel len Charakter der Hei louel le.

1.2 Fl ießsystem einer Hei lquel leDas Fl ießsystem einer Hei lquel le ist der Ge-steinskörper mit seinen Poren-, Kluft- oderKarsthohlräumen und den sich dar in bi lden-den und bewegenden Wasser- und/oder Gas-vorkommen. Eine Hei lquel le kann aus mehre-ren Fl ießsystemen gespeist werden.

1.3 Überdeckung des Fl ießsystemsDie Überdeckung des Fl ießsystems ist derGesteinskörper oberhalb des Fl ießsystems.Mächt igkei t , Ausdehnung und Beschaffenhei tder Überdeckung bestimmen deren Schutz-wirkung für die Hei lquel le.

1.4 Bi ldungsgebieteinerHei lquel leDas Bi ldungsgebiet e iner Hei lquel le ist derBererch, in dem. s ich das Grundwasser des Fl ießsystems

der Hei lquel le neu bi ldet ,. s ich das Grundwasser und/oder Gas zur

Fassungsanlage bewegt,. die Mineral isation stattf indet und Gas

(Kohlenstoffdioxid, Schwefelwasserstoff,Radon u.a.m.) zugeführt wird.

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1.5 Bi ldungstyp einer Hei lquel le

Heilquellen werden entsprechend ihrer Ent-stehung bestimmten Bildungstypen zugeord-net, die jeweils unterschiedliche Schutzmaß-nahmen erfordern.

1.6 Schüttung der Hei lquel leDie Schüttung der Heilquelle ist das frei aus-tretende Wasservolumen pro Zeiteinheit.

1.7 Entnahme aus einer Hei lquel leDie Entnahme aus einer Hei lquel le ist d ie För-derrate aus ihrer Fassungsanlage mittelstechnischer Einrichtunoen.

1.8 Ergiebigkei t der Hei lquel leDie Ergiebigkei t e iner Hei lquel le ist d ie ohneBeeinträchtigung des individuellen Charaktersdauerhaft maximal mögl iche Entnahme ausihrer Fassungsanlage.

1.9 Sonst iges GrundwasserSonstiges Grundwasser ist das im Bildungs-gebiet e iner Hei lquel le vorkommende, nichtzum Fl ießsystem der Hei lquel le gehörendeund nicht als Heilwasser genutzte Grund-wasser.

1.10 Hei lquel lenschutzgebietAls Hei lquel lenschutzgebiet wird das Gebietabgegrenzt, in dem durch Einr ichtungen,Handlungen und Vorgänge eine Beeinträcht i -gung der Hei lquel le mögl ich ist . Zum Schutzder Hei lquel le können durch Rechtsverord-nung über den al lgemeinen Umweltschutzhinausgehende Maßnahmen angeordnet wer-den.

1.11 SchutzzonenSchutzzonen sind Tei lgebiete eines Hei lquel-lenschutzgebietes. Die Untertei lung ist not-wendig, um unterschiedl iche Schutzmaßnah-men festsetzen zu können, die die hydrogeo-logischen Verhäl tn isse, die Auswirkungen vonGefahrenherden und die Entfernung zur Fas-sungsanlage berücksicht igen.

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I :^ : - er für Hei lquel lenschutzgebiete

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1.12 Gefahrenherde3e:enrennerde sind Einr ichtungen, Anlagen,r , icrgange. Nutzungen und sonst ige Handlun-gen dre durch ihre Art oder durch austretendeStof fe die Hei lquel le beeinträcht igen könnenund somit Gefährdungspotentiale darstel len.

Hei lquel len und die Bedeutungdes Hei lquel lenschutzes

2.1 Hei lquel lenschutzWässer und Gase aus Hei lquel len s ind natür-l iche Heilmittel des Untergrundes, deren the-rapeutische Wirksamkeit auf ihren individuel-len Zusammensetzungen beruht und die inihren wesentl ichen Bestandtei len nicht verän-dert werden dürfen. Sie sind wegen ihres in-dividuellen Charakters im al lgemeinen uner-setzl ich, da die Wirksamkeit an diesen Cha-rakter gebunden ist. Einwirkungen auf diechemische Zusammensetzung oder die physi-kal ischen Eigenschaften können den Charak-ter der Hei lquel le verändern. Solche Verände-rungen lassen sich durch technische Maß-nahmen nicht ausgleichen. Hei lquel len s inddaher besonders empf indl ich und gegen Be-einträchtigungen jeder Art zu schützen. Dabeiwird unterschieden zwischen Schutzmaßnah-men vor quantitat iven Beeinträchtigungen undSchutzmaßnahmen vor quali tat iven Beein-trächtigungen, die jeweils eigene Schutzzonennotwendig machen.

Hei lquel len s ind an eigene Fl ießsysteme ge-bunden und besitzen aufgrund besonderergeologischer und hydrogeologischer Verhält-n isse ihre eigenen Bi ldungsgebiete.

Die Schüttung oder Entnahme aus einer Heil-quel le und die physikal ische, chemische,physikal isch-chemische und biologische Be-schaffenheit des Heilwassers stehen in ge-gensei t iger Abhängigkei t .

Der Heilquellenschutz ist aufgrund der quanti-tat iv-chemischen/physikal ischen Abhängigkei-ten umfassender als der Trinkwasserschutz.

Das freie oder bei Druckentlastung aus demgelösten Zustand frei werdende Kohlenstoff-dioxid (COZ) ist besonders zu berücksichti-gen. Eingrif fe in den Grundwasser- oder Gas-haushalt - selbst in weiter Entfernung von der

Quelle - können sich daher auf die Hydrody-namik und Beschaffenheit von Heilquellen

auswirken, ebenso Eingrif fe in den Wär-mestrom der Erdkruste.

Staatl ich anerkannte Heilquellen sind im lnter-esse des Wohls der Al lgemeinhei t vor Beein-trächtigungen durch Festsetzung eines Heil-quellenschutzgebietes zu schützen. DemSchutz kommt zur Abwehr konkurrierenderNutzungsansprüche im Gefährdungsgebietder Hei lquel le (s. Kapi te l 3.1) besondere Be-deutung zu.

Berei ts bei der Erschl ießung oder Neufassungvon Hei lquel len s ind die Gesichtspunkte desHeilquellenschutzes zu berücksichtigen.

Um diesen Schutz zu erreichen, sol l ten Heil-quellenschutzgebiete festgesetzt werden, Inihnen können über die al lgemein gel tendenUmweltschutzbestimmungen hinaus weiterge-hende Schutzmaßnahmen angeordnet wer-den,

Bei der Erarbeitung eines Vorschlages für einHeilquellenschutzgebiet ist im Einzelfal l zuprüfen, welche Schutzmaßnahmen- unter Be-achtung auch anderer gesetzl icher Vorgaben -erforderl ich sind.

Soweit nicht schon bei der staatl ichen Aner-kennung der Heilquelle erfolgt, ist die Frageder Schutzwürdigkeit und der Schutzfähigkeitzu klären. Die bereits vorhandenen Gefahren-herde sowie ihre wasserwirtschaftliche Bewer-tung einersei ts und die Bedeutung der Hei l -quel le für das Wohl der Al lgemeinhei t ande-rerseits sind gegeneinander abzuwägen.

2.2 Bi ldungstypen der Hei lquel lenHei lquel len lassen sich nach ihrer Bi ldungfolgenden drei Typen zuordnen, die jeweilsunterschiedliche Schutzmaßnahmen erfor-dern.

iwischen den Bildungstypen kann es jedochUbergänge geben, so daß sich einzelne Heil-quel len nicht e indeut ig einem Bi ldungstyp zu-ordnen lassen. ln diesen Fäl len s ind besonde-re Aussagen zur AbgrenzunQ der Schutzzo-nen und zu den Schutzmaßnahmen zu tref-fen.

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Richtl inien für H ei lquellenschutzgebiete

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sers im Untergrund liegt in der Größenord-nung um 50 Jahre.

Eine geringe, jüngere Komponente kann an-teil ig enthalten sein. lsotopenhydrologisch istdas Wasser meist trit iumfrei. Die Temperaturdes Wassers ist schwach erhöht.

In den Bereichen, in denen ört l ich dieSchutzfunktion der Überdeckung gemindertist, ist neben dem quantitat iven auch ein quali-tat iver Schutz erforderl ich.

Bi ldungstvp 3:Das Bildungsgebiet ist mittelgroß bis klein.Das Fließsystem liegt in nur geringer Tiefe(weniger als 100 m). Die Schutzwirkung derÜberdeckung ist gering.

Es handelt sich um Heilwasser mit einem we-sentlichen Anteil an jungem Wasser (maximal30 - 50 Jahre alt). Trit ium ist vorhanden. DieTemperatur dieses Wassers entspricht denü blichen G ru n dwassertemperatu ren.

Die Heilquelle dieses Bildungstyps ist quanti-tativ und qualitativ zu schützen.

In der nachfolgenden Tabel le und den bei-spielhaften Systemskizzen sind die wesentl i-chen Merkmale der Bildungstypen zusam-mengefaßt.

Bi ldunsstvp 1:Das Bi ldungsgebiet is t sehr groß. Seine Gren-zen lassen sich selbst bei großer Sorgfalt undbestmöglicher Kenntnis der regionalen hydro-geologischen Verhältnisse oft nur annäherndermitteln.Das Fließsystem l iegt sehr t ief (500 m undmehr) und ist im al lgemeinen großflächig aus-gedehnt.

Die Überdeckung ist so beschaffen, daß dasFließsystem der Heilquelle und ihr Gashaus-halt durch andere Fließsysteme nicht beein-trächtigt werden.

Das Wasser der Heilquelle besitzt eine Ver-weilzeit im Untergrund von über 50 Jahren, oftwesentl ich mehr. Jüngere Wasserantei le feh-len. lsotopenhydrologisch ist das Wassertr i t iumfrei. Die Temperaturen sind deutl icherhöht bis hoch.

In der Regel genügt ein quantitat iver Schutz,damit das Fl ießsystem und der Gashaushal tnicht beeinträchtigt werden können.

Bi ldunsstvp 2:Das Bi ldungsgebiet is t groß und im al lgemei-nen hydrogeologisch abgrenzbar.

Das Fließsystem l iegt in mitt leren Tiefen (bis500 m). Die mitt lere Verweilzeit des Heilwas-

Merkmal Bi ldungstyp

4I z

Bi ldunqsqebiet sehr oroß groß mittelqroß bis kleinFließsystem sehr t ief l iegend

(über 500 m)tief l iegend(bis 500 m)

in geringer Tiefe(bis 100 m)

Überdeckung des Fließsytems:- Schutzfunktion

- Verbreitung

sehr gut

lückenlos

gut

örtl ich gemindert

ger ing

luckenhaft

Tritium nicht vorhanden meistens nichtvorhanden

vorhanden

mittlere Verweilzeit sehr lanq lanq KUrZ

Temperatur im Vergleich zuüblichen Grundwasser-temperaturen

deutl ich erhöht bishoch

schwach erhöht nicht erhöht

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1O Richtlinien für: H'eilquellenschutzgebiete

SYSTEMSKTZZEN DEF BILDUNGSTYPEN VON HE'LOUELLEN

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Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete 11

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Zone l l l (Weitere Schutzzone)Die Zone l l l sol l grundsätzl ich den Schutz vorweitreichenden Beeinträchtigungen gewähr-le isten, insbesondere vor dem Eintrag vonnicht oder nur schwer abbaubaren chemi-schen, von radioakt iven und von sonst igen,die natür l iche Reinhei t des Hei lwassers ver-ändernden Stoffen.

Bei ört l ich besonderen hydrogeologischenVerhäl tn issen kann die Zone l l l wei ter unter-gl iedert werden (Zone l l l l1, Zone l l l l2).

Zone l l (Enoere Schutzzone)Die Zone l l sol l zusätzl ich Schutz vor Verun-reinigungen durch pathogene Mikroorganis-men (z.B Bakterien, Viren), Parasiten undWurmeier sowie vor sonstigen Beeinträchti-gungen gewährleisten, die bei ger inger Fl ieß-dauer und -strecke zur Fassungsanlage ge-fährl ich sind.

Zone | (Fassunqsbereich)

Die Zone I sol l den Schutz der Fassungsanla-ge und ihrer unmittelbaren Umgebung vorjegl ichen Verunreinigungen und Beeinträchti-gungen gewährleisten.

ffi Bemessung der Schutzzonen

4.1 Al lgemeinesJede Hei lquel le ist e ine Einzelerscheinung.Keine Hei lquel le gleicht e iner anderen. Bei derAbgrenzung eines Hei lquel lenschutzgebietesund der Festlegung der Nutzungseinschrän-kungen in den einzelnen Schutzzonen kanndaher nicht schematisch vorgegangen wer-den. Schutzgebietsgl iederung und Schutz-maßnahmen ver langen für den jewei l igen Ein-zelfal l Ermitt lungen durch Fachleute, insbe-sondere in geologischer, hydrologischer, hy-draulischer, chemischer, physikal ischer undhygienischer sowie in wassenrvirtschaft l icherHinsicht .Für die Gl iederung des Schutzgebietes, d ieBemessung der Schutzzonen und die Fest le-gung der Schutzmaßnahmen in den Zonensind der Bi ldungstyp der Hei lquel le (s. 2 2)und das Fl ießsystem mit seiner Überdeckungvon entscheidender Bedeutung. Danebenspielen Art und Ausbau der Fassung sowiedie Wechsel l i rkunq zwischen Wasser und

Das Hei lquel lenschutzgebietund seine Gl iederung

3.1 Al lgemeinesDas Hei lquel lenschutzgebiet sol l das gesamteGebiet umfassen, in dem Handlungen, Ein-r ichtungen oder Vorgänge eine Hei lquel legefährden können.

Das Hei lquel lenschutzgebiet sol l den quant i -tat iven und den quali tat iven Schutz der Heil-quel len s icherstel len.

Der quantitat ive Schutz sol l gewährleisten,daß das hydraulische System (Fließsystem)nicht beeinträchtigt und somit die Schüttungoder Ergiebigkeit nicht gemindert oder derindividuelle Charakter der Heilquelle nicht ver-ändert wird.

Der quali tat ive Schutz sol l zur Erhaltung dernatürl ichen Beschaffenheit der Heilquelle an-thropogene Einträge von Stoffen verhindern.

Das Heilquellenschutzgebiet ist in Schutzzo-nen zu gl iedern, dabei s ind die unterschiedl i -chen Gefährdungspotentiale (s. Anlage l) zuberücksichtigen.

Gl iederung desHeilquellenschutzgebietes

3.2.1. Quantitative SchutzzonenZum Schutz gegen quantitative Beeinträchti-gungen des Fl ießsystems der Hei lquel le kön-nen quantitative Schutzzonen ausgewiesenwerden.

Dabei wird je nach Tiefe der Eingriffe in denUntergrund und nach dem Ausmaß der an-thropogen verursachten Veränderung derOberfläche oder Druckfläche des sonstigenGrundwassers unterschieden zwischen ZoneB (Außere Zone) und Zone A (lnnere Zone).

3.2.2 Qualitative SchutzzonenZum Schutz gegen qualitative Beeinträchti-gungen durch Stoffeinträge werden qualitativeSchutzzonen ausgewiesen, wobei eine Un-tergl iederung in Zone I b is l l l vorgenommenwird.

3.2

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12 Richt l in ienfürHei lquel lenschutzgebiete

Gas der Hei lquel le und dem sonst igenGrundwasser eine wesentl iche Rolle. Dasgleiche gi l t , wenn mehrere Grundwasser-stockwerke gemeinsam genutzt werden.

Wird das Fl ießsystem der Hei lquel le durchStockwerke mit sonstigem Grundwasserüberlagert, ist zu prüfen, ob auch deren Fließ-systeme in das Schutzgebiet einzubeziehensind.

Soweit hydraulische Verbindungen zwischender Hei lquel le und dem sonst igen Grundwas-ser bestehen, ist das sonst ige Grundwasser inden Hei lquel lenschutz einzubeziehen.

4.2 Ausgangsdaten für die Bemessung

Für die Bemessung der Schutzzonen und dieFestlegung der Schutzmaßnahmen werden imal lgemeinen folgende Angaben und Unter la-gen benötigt:

. Bescheide der wasser- oder bergrechtl i-chen Zulassung der Entnahme und derstaatl ichen Anerkennung als Heilquelle,

. Lage der Fassungsanlage (Lageplan, Na-me und Nummer der TK 25, Rechts- undHochwert, Gelände- und Meßpunkthöhe inm ü NN).

. Art, Ausbau, Baujahr, Zustand, Wirkungs-und Betriebsweise der Fassungsanlage,

. geologische und hydrogeologische Ver-häl tn isse (Beschreibung der al lgemeinengeologischen und tektonischen Situation,geologisches Profi l , Schüttungsmessungenund Pumpversuchergebnisse, Bohr loch-geophysik, Wasserstände und Schwan-kungen des sonstigen Grundwassersusw.),

. meteorologische Daten,

. physikal ische, chemische, physikal isch-chemische und mikrobiologische Untersu-chungsergebnisse des Wassers der Hei l -quel le und des sonst igen Grundwassers,soweit es in hydraul ischer Verbindung zurHei lquel le steht, mögl ichst über einen län-geren Zei t raum; Zusammensetzung desGases der Hei lquel le,

. Al ter des Wassers der Hei lquel le,isotopenhydrologische U ntersuchungen(Tr i t ium u.a.) ,

. Wechgelbeziehungen zwischen Schuttungoder Entnahme, Druckhöhe und Wasser-stand einerseits sowie physikal ischer undchemischer Beschaffenheit und Gasfüh-rung andererseits,

. Grenzen des Bi ldungsgebietes des Hei l -wassers und des sonstigen Grundwassers,soweit es in hydraulischer Verbindung zumFließsystem der Heilquelle steht; Oberflä-chengestaltung und -beschaffenheit desBi ldungsgebietes,

. Gewässerbenutzungen innerhalb des Bi l -dungsgebietes, insbesondere Grundwas-sergewinnungen; Gasgewinnungen; geo-thermische Nutzungen,

. Wasserschutzgebiete, Reservegebiete fürWassergewinnungen innerhalb des Bil-dungsgebietes,

. Bergbaul iche Rechte, Anlagen und Vorha-ben innerhalb des Bi ldungsgebietes.

Aufgrund dieser Angaben und Unter lagen istder Bi ldungstyp der Hei lquel le festzulegen.

Darüber hinaus sind für die Berücksichtigungder Aspekte Schutzwürdigkeit und Schutzfä-higkeit bei der Abwägung der Frage derSchutzgebietsausweisung folgende Angabenerforderl ich:

. Flächennutzungen (Bebauung, land- undforstwirtschaft l iche Nutzung, Abgrabungenusw.), Überschwemmungsgebiete im Nah-bereich der Fassungsanlage,

. vorhandene Gefahrenherde innerhalb desBi ldungsgebietes mit Gefährdungsabschät-zung und ggf. Sanierungsvorschlag, Ge-fährdungsgebiete hinsichtl ich des Eintragesvon Schadstoffen über den Luftpfad.

4,3 Quant i tat ive SchutzzonenQuant i tat ive Schutzzonen sind für al le Hei l -cuel len auszuweisen.,a3e Grenzen und Größe der Schutzzonen

-^r dre Schutzmaßnahmen in den Zonen' :^:e' ' ' r sich im wesentl ichen nach

Page 13: RL HQS

. dem Bi ldungstyp der Hei lquel le,

. der Fassungsanlage der Hei lquel le,

. der geologischen Struktur und den hydro-geologischen Verhältnissen des Fließsy-stems der Hei lquel le,

Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete

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13

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. Grundwasser- oder Gasförderungen.

4.4 Qualitat ive SchutzzonenLage, Grenzen und Größe der Schutzzonenund die Schutzmaßnahmen in den Zonenrichten sich im wesentl ichen nach

. dem Bi ldungstyp der Hei lquel le und ihreFassung,

. den hydrogeologischen Verhältnissen desFl ießsystems und seiner Überdeckung,

. den unterschiedlichen Gefährdungspoten-t ia len.

Die Gefährdung der Heilquelle nimmt mit zu-nehmendem Abstand des Gefahrenherdesvon der Fassungsanlage ab.

Es können folgende Schutzzonen festgesetztwerden:

4.4.1 Zone l l l (Weitere Schutzzone)Die Zone l l l muß die Bereiche des Bi ldungs-gebietes umfassen, von denen eine quali tat i-ve Gefährdung der Heilquelle ausgehen kann.Dies kann erfolgen, indem versickerndes Nie-derschlagswasser der Fassungsanlage unterZugrundelegung der Entnahme oder Schüt-tung aufgrund der geminderten oder lücken-haften Schutzwirkung der überdeckung desFl ießsystems und der Nähe zur Fassungsan-lage direkt zuströmen kann.

Flächen, die oberirdisch in diese Bereichehinein entwässern, können in die Zone l l l e in-bezogen werden, soweit diese Zuflüsse nichtin Teilbereiche mit ausreichender überdek-kung erfolgen.

Für die Bi ldungstypen der Hei lquel len ergibts ich fo lgendes:

Bi ldunqstvp 1:Eine Zone l l l ist nicht erforderl ich.

Bi ldunqstvp 2:Eine Zone l l l ist in der Regel nicht erforderl ich.

In fo lgenden Fäl len kann jedoch eine Zone l l lnotwendig sein

. der Ausbi ldungFließsystems.

lnsbesondere s indgebl ich:

der Überdeckung des

folgende Kriterien maß-

. Tiefe, Art und Wirkung eines Eingrif fs inden Wasserhaushalt des Fließsystems,

. Wirkung eines Eingriffs auf die Druckver-hältnisse des Grundwassers oder des Ga-ses im Fl ießsystem.

Es können folgende Schutzzonen festgesetztwerden:

4.3.1 Zone B (Außere Zone)Die Zone B umfaßt den Bereich, in dem derindiv iduel le Charakter der Hei lquel le oder ihreSchüttung oder Ergiebigkeit beeinträchtigtwerden können durch:

. Eingriffe in den Untergrund von mehr als20 m Tiefe.

. anthropogen verursachte Veränderungender Grundwasseroberf läche oder Grund-wasserdruckfläche des sonstigen Grund-wassers von mehr als 3 m.

4.3.2 Zone A (lnnere ZonelDie Zone A umfaßt den Bereich, in dem derindiv iduel le Charakter der Hei lquel le oder ihreSchüttung oder Ergiebigkeit beeinträchtigtwerden können durch:

. Eingriffe in den Untergrund von mehr als 5m Tiefe,

. Anthropogen verursachte Veränderungender Oberfläche - oder Druckfläche dessonstigen Grundwassers von mehr als 1 m,

. Veränderungen der Fl ießrichtung dessonstigen Grundwassers,

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14 Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete

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r äus der isotopenhydrologischen Untersu-chung (Trit iumgehalt) des Wassers derHeilquelle ergeben sich Hinweise auf Antei-le jüngeren Wassers,

. meßbare Gehalte an anthropogenenSchadstoffen (2.8. Pestizide, chlorierteKohlenwasserstoffe, Schwermetalle)geben Hinweis auf lokale Störungen derSchutzfunktion der Überdeckung desFließsystems.

Bi ldungstvp 3:Eine Zone l l l ist erforderl ich.

Insbesondere ist zu prüfen, ob und ggf. inwelchem Umfang sowie bei welchen hydrauli-schen Verhältnissen das Fließsystem derHeilquelle Zuflüsse von Uferf i l trat erhält.

4.4.2 Zone ll (Engere Schutzzone)Die Engere Schutzzone soll von der Fas-sungsanlage bis zu einer Linie reichen, vonder aus das Wasser der Heilquelle eine Ver-weildauer von mindestens 50 Tagen bis zumEintreffen in der Fassungsanlage hat. DieseMindestvenryeildauer gewährleistet in der Re-gel, daß pathogene Mikroorganismen zurück-gehalten werden.

Für die Bildungstypen der Heilquellen ergibtsich folgendes:

Bi ldunqstvp 1:Eine Zone l l ist nicht erforderl ich.

Bi ldunqstvp 2:Eine Zone l l ist in der Regel nicht erforderl ich.

In fo lgenden Fäl len kann jedoch eine Zone l lnotwendio sein:

. bei Hinweisen auf Antei le sehr jungenWassers,

. bei erkennbaren Hinweisen innerhalb desZustrombereiches auf Störungen derSchutzfunktion der Überdeckung, z.B.Erdfäl le, Bachschwinden,

. bei Hinweisen auf Kluftzonen, Verwerfun-gen u.a.

Bi ldunsstvp 3:Eine Zone l l ist erforderl ich.

Insbesondere ist zu prüfen, ob und ggf. inwelchem Umfang sowie bei wetchen hydrauli-schen Verhältnissen das Fließsystem derHeilquelle Zuflüsse von Uferf i l trat erhält.

4.4.3 Zonel(Fassungsbereich)Die Zone I umfaßt die unmittelbare Umgebungder Fassungsanlage. lhre Ausdehnung sol l imal lgemeinen al lsei t ig von einer Fassungsanla-ge mindestens 20 m betragen. In besonderenFällen können zusätzl ich auch mit dem Um-gebungsbereich nicht zusammenhängendeFlächen als Zone I ausgewiesen werden.

4.5 Übersicht über die Schutzzonenbei den Bildungstypender Hei lquel len

Einen Überblick über das Erfordernis vonSchutzzonen für die Bildungstypen der Heil-quel len gibt Tabel le 2.

+ Schutzzone ist erforderl ich(+) Schutzzonenerfordernis ist im Einzel-

f all zu prüfen- Schutzzone ist nicht erforderlich

4.6 Festsetzung derSchutzzonengrenzen

3ei der Festsetzung eines Hei lquel lenschutz-Ec: ietes sol len die Grenzen der Zonen mög-lchst an Grundstücksgrenzen, Wegen, Stra-ßen oder markanten Geländestrukturen (2.8.' ,A. 'aldränder, Böschungskanten, Gewässer)gezogen werden. Dabei ist darauf zu achten,oaß die hydrogeologisch ermit te l ten Bemes-s :ngsl in ien umhul l t werden.

Bildungstyp

Schutzzonen 1 z

Quantitat iver SchutzZone AZone B

++

+

+++

Qualitat iver SchutzZone IZone l l

Zone l l l

+ +(+)(+\

-?

+

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4.7 Überschneidungen vonHeilquellenschutzgebieten mitWasserschutzgebieten

Heilquellen und Trinkwassergewinnungsanla-gen nutzen in der Regel unterschiedliche, hy-draulisch getrennte Grundwasservorkommenin verschiedenen Grundwasserstockwer-ken/Grundwassersystemen. Innerhalb vonHei lquel lenschutzgebieten, insbesondere inden quantitat iven Zonen, können Trinkwas-sergewinnungsanlagen betrieben werden,wenn durch die Trinkwassergewinnung keineVeränderung des Heilwasservorkommens,insbesondere seines Fließsystems, zu besor-gen ist .

Innerhalb eines Heilquellenschutzgebieteskönnen für die Trinkwassergewinnung eigeneSchutzzonen ausgewiesen werden, für die dieRichtl inien für Trinkwasserschutzgebiete, l .Teil . Schutzgebiete für Grundwasser (DVGW-Arbei tsblat t W 101) zu beachten sind. lmÜberschneidungsgebiet gelten die jeweilsstrengeren Anforderungen für den quantitati-ven bzw. quali tat iven Schutz.

ffi Schutzmaßnahmen inH ei lquel lenschutzgebi eten

5.1 GrundsätzeHeilquellen können beeinträchtigt werdendurch Vorgänge und Handlunggn im Zusam-menhang mit der Herstellung oder Errichtungneuer Anlagen oder Einrichtungen, durchAuswirkungen des Betriebes bzw. der Nut-zung neuer oder vorhandener Anlagen undEinrichtungen oder durch sonstige Handlun-gen, bei denen Stoffe an die Umwelt abgege-ben werden. In der Anlage I sind derartigeGefährdungspotentiale aufgeführt. Sie sind jenach Entfernung und Fließzeit zur Fassungs-anlage, den bodenkundlichen, hydrogeologi-schen sowie hydraulischen Verhältnissen zubewerten. Sie sind den einzelnen Schutzzo-nen zuzuordnen. Die im folgenden genanntengefähr l ichen Handlungen, Einr ichtungen undVorgänge in den Schutzzonen geben Hinwei-se fur Verbote, Auflagen und Nutzungsbe-schränkungen im Heilquellenschutzgebiet. Esist somit ein Ermessensspielraum bei derFormulierung der Schutzgebietsverordnungvorhanden, so daß je nach der natürlichenSchutzfunktion der Überdeckung des

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Fließsystems von den nachfolgenden Empfeh-lungen abgewichen werden kann.

Der Hydrogeologe, der die Schutzzonenab-grenzungen vorschlägt, sol l auch die aus hy-drogeologischer Sicht erforderl ichen Schutz-maßnahmen angeben.

In den ouantitat iven Zonen A und B sind Ein-schränkungen einer landwirtschaft l ichen,forstwirtschaftlichen sowie gärtnerischen Nut-zung nicht erforderl ich.

In Überlagerungsbereichen mit den Schutzzo-nen l , l l und l l l können jedoch aus qual i tat ivenGründen Beschränkungen einer landwirt-schaftlichen, forstwirtschaftlichen sowie gärt-nerischen Nutzung notwendig sein.

5.2 Gefähr l iche Handlungen,Einr ichtungen und Vorgänge in denquantitat iven Schutzzonen

Bei den nachfolgend genannten Handlungenund bei der Errichtung oder wesentl ichen An-derung der nachfolgend genannten Anlagenoder Einrichtungen sind wegen ihres beson-deren Gefährdungspotentials für die Heilquel-le im jeweil igen Zulassungs- oder Genehmi-gungsverfahren die Belange des Heilquellen-schutzes besonders zu berucksichtigen.

5.2.1 Zone B (Außere Zone)In der Zone B sind gefähr l ich und in der Regelnicht oder nur mit besonderen Schutzmaß-nahmen tragbar:

. Bohrungen über 20 m Tiefe,

. Bergbau jeder Art,

. Zutageleiten oder Zutagefördern von, Grundwasser aus Tiefen von mehr als 20

m unter Gelände,

. Absenken der Grundwasserober- oderGrundwasserCruckf läche -auch vorüberge-hend- gegenJoe. der natür l ichen Grund-wasserober- oce' 3r 'undwasserdruckflächeum mehr ais 3 -

. Einlei ten vor, ' -ss _:e- Stof fen in den Un-tergrund in Tre'e- . :^ rehr als 20 m unterGelände. aus:e-:--e^ n den Kureinr ich-

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'16 R. :^: - e^ für Heilquellenschutzgebiete

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i -^ger ,e^, ' iencete Sole oder verwendetesanderes GrunCrvasser, soweit verträglichmit den r ' rer 'que lenschutzbelangen,

Sprengungen im Untergrund in Tiefen vonmehr als 20 m unter Gelände.

Erdaufschlüsse mit e iner im Einzel fa l l inAbhängigkei t von den ört l ichen hydrogeo-logischen Verhäl tn issen festzulegendenTiefe ( insbesondere Anlagen zut Kies-,Sand- und Tongewinnung, Steinbrüche,Gruben mit f re i l iegendem Grundwasser,3augruben für Tiefgaragen und Hochhäu-ser) und Tunnelbauwerke,

Heizungs- und Kühlanlagen, die die Boden-und Grundwassertemperatur nutzen(Wärmepumpen) und die Temperaturver-hältnrsse in 20 m Tiefe meßbar(+ 1o C) verändern.

In besonderen Fällen (2.8. bei großen Grund-wasserf lurabständen) kann von den Tiefen-vorgaben abgewichen werden.

5.2.2 Zone A ( lnnere Zone)ln der Zone A sind gefähr l ich und in der Regelnicht oder nur mit besonderen Schutzmaß-nahmen traobar:

Bohrungen jeder Art ,

Sprengungen jöder Art ,

Bergbau jeder Art,

Aufstauen, Absenken und Umleiten desGrundwassers,

Zutageleiten, Ableiten und Zutageför-dern von Grundwasser.

Erdaufschlüsse jeder Art mit einer imEinzelfal l in Abhängigkeit von den ört l i-chen hydrogeologischen Verhältnissenfestzulegenden Tiefe zwischen 1 m undder für die Zone B maßgeblichen Tiefe,

Einleiten von f lüssigen Stoffen in denUntergrund, ausgenommen in den Kur-einrichtungen verwendete Sole odervenruendetes anderes Grundwasser,soweit verträglich mit den Heilquellen-schutzbelangen,

Errichten und Betreiben von Heizungs-und Kühlanlagen, die die Boden-oder Grundwassertemperatur nutzen(Wärmepumpen).

5.3 Gefähr l iche Handlungen,Einrichtungen und Vorgänge in denqualitat iven Schutzzonen

Wegen ihres erhöhten Gefährdungspotentialssind im jeweils erforderl ichen Genehmigungs-oder sonstigen Zulassungsverfahren bei dennachfolgend genannten Handlungen und beimErrichten oder wesentl ichen Andern nachfol-gend genannter Anlagen oder Einrichtungendie Belange des Hei lquel lenschutzes beson-ders zu berücksichtigen.

5.3.1 Zone l l l (Weitere Schutzzone)Die Zone l l l sol l den Schutz vor weitreichen-den Beeinträchtigungen gewährleisten, insbe-sondere vor dem Eintrag von nicht oder nurschwer abbaubaren chemischen oder vonradioaktiven oder sonstigen, den individuellenCharakter der Heilquelle verändernden Stof-fen.

In begründeten Fäl len, d ie unterschiedl icheSchutzanforderungen in verschiedenen Berei-chen der Zone l l l erfordern, kann die WeitereSchutzzone in die Zonen l l l /1 und l l l l2 aufge-tei l t werden. Wird die Zone nicht untertei l t , sogel ten die Ausführungen wie für d ie Zone l l l /1.

5.3.1.1 Zone l l l l2ln der Zone l l l l2 stel len die im DVGW-Arbei tsblat t W 101 unter Zi f fer 4.1.1 für d ieWasserschutzgebietszone l l l B aufgefuhrtenHandlungen, Einr ichtungen und VorgängeGefährdungen für die Hei lquel le dar. Sie s indin Anlage 2 aufgeführt.

5.3.1.2 Zone l lVlln der Zone l l l l l stel len die im DVGW-Arbei tsblat t W 101 unter Zi f fer 4.1.2 für d ieWasserschutzgebietszone l l l A aufgefuhrtenEinr ichtungen, Handlungen und Vorgänge

Aufstauen oder AbsenkenGewässer, wesentlicheder Gewässer,

Großflächiges Versiegelnfläche,

oberirdischerUmgestaltung

der Erdober-

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Richtl inien für Heilquellenschutzgebie1e

Gefährdungen für die Hei lquel le dar. Sie srncin Anlage 2 aufgeführt.

5.3.2 Zone l l (Engere Schutzzone)Die Zone l l sol l zusätzl ich den Schutz vor Ver-unreinigungen durch pathogene Mikroorga-nismen (2.8. Bakterien, Viren), Parasiten undWurmeier und vor sonstigen Beeinträchtigun-gen gewährleisten, die bei ger inger Fl ießdauerund -strecke zur Fassungsanlage gefährl ichsind.

ln der Zone l l stel len die im DVGW-Arbeitsblatt W 101 unter Ziffer 4.2 aufgeführ-ten Einrichtungen, Handlungen und Vorgängeebenfal ls Gefährdungen für die Hei lquel le darund sind in der Regel nicht tragbar. Sie sind inder Anlage 2 aufgeführt.

5.3.3 Zone | (Fassungsbereich)Die Zone I sol l den Schutz der unmittelbarenUmgebung der Fassungsanlage der Hei lquel levor Verunreinigungen und sonstigen quali tat i-ven Beeinträchtigungen gewährleisten. In ihrs ind über die für d ie Zone l l unter 5.3.2 ge-nannten Handlungen, Einr ichtungen und Vor-gänge hinaus gefähr l ich und in der Regelnicht zulässig:

. Al le Verletzungen der belebten Boden-schicht und der Deckschicht,

. Fahr- und Fußgängerverkehr,

. Land- oder forstwirtschaft l iche sowiegartenbauliche Nutzung,

. Anwendung von Dünge- und Pflanzen-schutzmitteln.

Die zur Nutzung der Heilquelle erforderl ichenMaßnahmen gel ten als t ragbar im Sinne die-ser Richt l in ie, soweit s ie unter Beachtung derwegen der Nähe zur Fassungsanlage gebote-nen besonderen Vorsicht durchoeführt wer-den.

Betr iebl iche SchutzmaßnahmenDer mit einem Heilquellenschutzgebiet verfolg-te Zweck kann durch Mängel beim Bau undBetrieb der Fassungsanlage beeinträchtigtweroen.

lnsbesondere s nd zu beachten:

die Fassungsanlage ist ordnungsgemäßzu unterhalten, zu warten und erforderlr-chenf al ls instandzusetzen,der Betreiber der Hei lquel le sol l te das\", 'erügungsrecht (Eigentum bzw. dingli-c 'e Rechte) über die zur Zone I gehö-re- ien Flächen enarerben. Diese Flä-c.er s ind mögl ichst mit e iner zusam-nr,e:hangenden Grasdecke zu verse-hen Ver letzungen der belebten Boden-zone sind zu unter lassen. Das Anwen-den von Dünge- und Pflanzenschutzmit-te ln ist in der Zone I unzulässig,

die Zone I ist gegen unbefugtes Betre-ten zu schützen, z.B. durch Einzäunung.Soweit sie zur Ausübung der Kur betre-ten werden muß, sind Maßnahmen vor-zusehen, die eine Verunreinigung derHei lquel le ausschl ießen,

die quali tat iven Schutzzonen, insbeson-dere die Zone l l , s ind deut l ich erkennbarzu beschildern,

al le im Zusammenhang mit dem Betr iebder Heilquelle erforderl ichen Handlun-gen und Maßnahmen sind so durchzu-führen, daß sie die Hei lquel le nicht be-einträchtigen können. Die zum Betriebund zur Instandhaltung notwendigenEinrichtungen sind mit wirksamen Vor-richtungen zum Schutz der Heilquelleauszustatten.

Überwachung des Hei lquel len-schutzgebietes

Das Heilquellenschutzgebiet ist regelmäßig zuüberwachen. Bergrechtl iche Regelungen sindzu berücksichtigen. Die regelmäßige Übenva-chung ermöglicht, frühzeit ig Einflusse festzu-stel len, d ie für den Bestand, für den indiv iduel-len Charakter und für die Schüttung der oderdie Entnahme aus der Hei lquel le von Bedeu-tung sein können. Gegenmaßnahmen könnendann rechtzeit ig eingeleitet werden.

Die Hei lquel le ist auf ihre physikal ische, che-mische, physikal isch-chemische und mikrobio-logische Beschaffenhei t und ihre Schüttungoder Entnahme laufend zu untersuchen.

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18 Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete

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Die Ergebnisse der Untersuchungen sind auf-zuzeichnen und im Hinblick auf den Schutzder Heilquelle (quantitat iv und quali tat iv) aus-zuwerten. Bei ungünstiger Entwicklung derMeßwerte sind die Ursachen zu ermitteln undderen Beseit igung zu veranlassen.

Der Betreiber der Hei lquel le hat die ihm ausdem Eigentum oder einem sonstigen Recht imHeilquellenschutzgebiet gegebenen Möglich-keiten zum Schutz der Heilquelle vor schädi-genden Einflüssen wahrzunehmen und für dieEinhaltung der geltenden Schutzvorschrif tenbei ihren Anlagen und Einrichtungen zu sor-gen.

Der Betreiber der Heilquelle unterstützt diezuständigen Behörden bei der Überwachungdes Heilquellenschutzgebietes. Dazu gehöreninsbesondere Beobachtungen hinsichtl ichVeränderungen von Anlagen und Maßnahmeninnerhalb des Schutzgebietes.

Die Übenruachung soll te insbesondere folgen-de, während des Betr iebes der Hei lquel lemöglicheruueise neu entstehende Gefahren-herde einschl ießen:

. Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen.

. Unbefugte Ablagerungen,

. Erdfäl le und Dol inen einschl . ihrer Um-gebung, insbesondere wenn sie alsSchluckstel len - zeitweil ig oder ständig-größere Flächen entwässern,

. unbeabsichtigt erschlossene Grund-wasser- oder Gasaustri t te, Brunnen undBohrungen,

. Erdaufschlüsse,

. abwasserbelastete oberirdische Gewäs-

Erforderl ichenfal ls sind Sanierungsmaßnah-rrlen zu veranlassen.

LiteraturDie nachfolgend aufgeführten Normen, Re-geln und Richt l in ien geben Hinweise, unterwelchen Voraussetzunoen die im Abschnitt 5

i:,1,j.:.:.].::i:i:|::::::::::,::i:.];]:iii::iiiiiiiijiiiiiiiiii1:i|iji.i:#liii:]:.l,::iiiillllii''ii:iii.i|::.'l;.:i',]1liiiiiiili:'ii

genannten Handlungen, Einrichtungen undVorgänge bei der Beurteilung des Einzelfallestragbar sein können:

. DVGW-Arbeitsblatt W 101: Richtl inienfür Trinkwasserschutzgebiete; l. Teil:Schutzgebiete für Grundwasser.- DVGW Deutscher Verein des Gas- undWasserfaches e.V.. Eschborn. Februar1 995,

. DVGW-Arbeitsblatt W 106: MilitärischeÜbungen und Liegenschaften der Streitkräfte in Wasserschutzgebieten- DVGW Deutscher Verein des Gas- undWasserfaches e.V., Eschborn, Apri199'1 ,

. DIN 4049: Hydrologie, bestehend aus:

- DIN 4049-1: Hydrologie, Tei l 1: Grund.begriffe -Dezember 1992-

- DIN 4049-2: Hydrologie, Teil 2: Begrif.fe der Gewässerbeschaffenheit -Aori1990-

- DIN 4049-3: Hydrologie, Teil 3: Begrif.fe der quantitativen Hydrologie,Okt1 994

DIN 4261 : Kleinkläranlagen,

ATV-Arbeitsblatt A 138: Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralerVersickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, Abwassertechnische Vereinigung e.V., StanrJanuar 1990,

ATV-Arbeitsblatt A 1 42. Abwasserkanälrund -leitungen in Wassergewinnungsgebieten.- Abwassertechnische Vereinigung e.V., Stand Oktober 1992,

ATV-Hinweisblatt H 146: Ausführungsbeispiele zum Arbeitsblatt A 142 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten. AbwassertechnischrVereinigung e.V., Stand Oktober 1990,

Pflanzen sch utz-Anwendun g sverordnu n 1vom 27.07. '1988 - In: BundesgesetzblalTei l | 1988, S. 1196, geänder1 durcl

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Richtl inien für Heilquellenschutzgebi ete

Verordnung vorn 10.11.1992 - Bundes-gesetzblatt Teil | 1992, S. 1887,

. Richt l in ien für bautechnische Maßnah-men an Straßen in Wassergewinnungs-gebieten (RiStWag). - Forschungsge-sellschaft für Straßen- und Verkehrs-wesen, Ausgabe 1982,

. Hinweise für Maßnahmen an beste-henden Straßen in Wasserschutzge-bieten - Forschungsgesellschaft fürStraßen- und Verkehrswesen, Aus-gabe 1993.

Als weiterführende Literatur sind folgendeVeröffentl ichungen zu nennen:

. Deutscher Bäderverband e.V. als Her-ausgeber (1 991): Begr i f fsbest immungenfür Kurorte, Erholungsorte und Heilbrun-nen. - 10. Auf lage, 69 Sei ten, Gütersloh,

. Gieseke, P.; Wiedemann, W.; Czy-chowski , M. (1992): Wasserhaushal tsgesetz unter Berücksichtigung der Lan-deswassergesetze und des

,1 0tv

Wasse's:-afrechts Kommentar. -6. Auf-lage X/. . 1257 S.: München (C. ts.Beck s: :e Ver lagsbuchhandlung),

' .1 chel G (1993): 100 Jahre Hei lquet-e-schutz - Hei lbad und Kurort , 45' .33-43 6 Abb., 2 Tab.; Gütersloh,

? : r t l rn ien der Länder fur d ie Übenlra-:^-rg von Hei lquel len und Hei lwasser-:e: ' reben, z.B. Hessen: Richt l in ie vom:5 38 1986 (StAnZ. 3611986 S. 1743),\ ' l redersachsen: Richt l in ie vom10 09 1987 (Nds. MBl. 36/1987 S. 933),Nordrhein-Westfalen: Richtl inie vom15 08,1988 (MBt. S. 1362)

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20 Anlage 1- Gefährdungspotentiale und Gefahrenherde für Heilquellen

Gefährdungspotentiale undGefahrenherde für HeilquellenHeilquellen können in ihrer hygienischen Be-schaffenheit, in ihrer chemischen Zusammen-setzung oder in ihren physikal ischen Eigen-schaften sowie in ihrer Ergiebigkeit durchAuswirkungen von Einrichtungen, Vorgängen,Nutzungen oder sonstigen Handlungen ge-fährdet werden. Dabei ist zu unterseheidenzwischen;

. Beeinträchtigungen des Fließsystemsder Heilquelle, die zu einer Minderung derSchüttung oder Ergiebigkeit der Heilquelleführen und/oder die chemische Zusammen-setzung oder die physikal ischen Eigenschaf-ten der Heilquelle derart verändern, daß ihrindividueller Charakter und ihre bisherigeHeilwirkung verändert werden,

und

. Beeinträchtigungen durch Stoffeintragderart, daß das Heilquellenvorkommen denjeweils geltenden hygienischen und chemi-schen Anforderungen fr-ir Trink- oder Badeku-ren sowie zu Inhalationszwecken oder ande-ren balneologischen Anwendungen nicht mehrentspricht.

" l . Quantitat iver Schutz

1.1 G efä h rd u n gspotenti a leDie Reihenfolge der Aufzählung bedeutet kei-ne Rangfolge für die Bewertung.

1.1.1 Veränderung der Konzentrat ion vonInhaltsstoffen der Heilquelle durchEinleitung von Wasser (Abwasser,Niederschlagswasser, Kühlwasserusw.) in das Fließsystem derHei lquel le

1.1.2 Veränderung der Konzentrat ion vonInhal tsstof fen des als Hei lwassergenutzten Grundwassers durchEntnahme von Wasser oder Gasaus dem Fließsystem der Heilquelle

1 1 3 Veränderung der Konzentration vonInhaltsstoffen durch Minderung derErgiebigkei t im Fl ießsystem derHeilquelle (Eingrif fe in den Wasser_oder Gashaushal t )

1.1.4 Veränderung der Antei le von t ieferund oberflächennahem Grundwasser durch Eingriffe in die hydraulschen Verhältnisse

1.1.5 Veränderung der Wasserdruckoder Gasdruckverhältnisse inFl ießsystem der Hei lquel le

1.1.6 Veränderung der Temperatur deHeilquelle durch Wärmeeintrag odeWärmeentzug

1.2 GefahrenherdeDie Reihenfolge der Aufzählung bedeutet keine Rangfolge für die Bewertung.

1.2.1 Grundwasserentnahmen

1.2.2 Gasentnahmen aus dem Unter.grund, unterirdische Gasspeiche.rung

1.2.3 Grundwasseranreicherungen, Ein.leitungen in das Grundwasser

1.2.4 Aufstauen und Absenken desGrundwassers

1.2.5 Maßnahmen, die die Grundwasserneubi ldung im Bi ldungsgebiet deHeilquelle beeinflussen (2.8. Flächenversiegelungen, Grundwasseranreicherungen)

1.2.6 Einwirkungen des Bergbaues

1.2.7 Eingriffe in den Boden und Untergrund, die das hydraulische potential der Heilquelle verändern (z.BBohrungen, Sprengungen, Stol lenund Tunnelbaumaßnahmen, Untergrundverdichtungen, Abgrabungerund Steinbrüche)

2. Qualitativer Schutz2.1 GefährdungspotentialeDie Reihenfolge der Aufzählung bedeutet keine Rangfolge für die Bewertung.

2.1.1 Mikrobiologische Beeinträcht igungen, Mikroorganismen (2.8. Bakterien, Viren), parasiten und Wurmeier (auch soweit sie in Wirtschafts

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Anlage 1- Gefährdungspotentiale und Gefahrenherde für Heilquellen 21

düngern enthalten sind), Stoffwech-sel- und AbbauProdukte

2,1.2 Chemische Beeinträcht igungen

2.1.2.1 Ni t rat , Sul fat , Chlor id

2.1.2.2 Schwermetal lverbindungen z.B. vonBlei , Cadmium, Chrom, Kupfer,Quecksilber und Nickel, metal lor-ganische Verbindungen

2.1.2.3 Nicht oder schwer abbaubare or-ganische Stoffe

2.1.2.3.1 Polycycl ische aromatische Kohlen-wasserstoffe, z.B. Fluoranthen,Benzo-(b)-Fluoranthen, Benzo-(a)-Pyren, Benzo-(ghi)-Perylen, Indeno-(1 ,2,3-od)-Pyren

2.1.2.3.2 BTEX-Gruppe (Benzol , Toluol ,Ethylbenzol, Xylol)

2.1.2.3.3 Schwerf lücht ige halogenierte Koh-lenwasserstoffe, z.B. polychlorierteBiphenyle (PCB), polychlorierte Di-benzodioxine und -furane (PCDF),Pentachlorphenol (PCP)

2.1.2.3.4 le icht f lücht ige halogenierte Kohlen-wasserstoffe (organische Lösemit-te l ) z.B. 1,1,1-Tr ichlorethan, Tr ichlo-rethylen, Tetrachlorethylen,Dichlormethan. Tetrachlormethanund deren Umwandlungs- und Ab-bauprodukte

Pflanzenschutzmittel, deren Wirk-stoffe und Formulierungshilfsstoffesowie deren Umwandlungs- undAbbauprodukte

2.1.2.5 Mineraldünger, organischer Han-deltdünger, Wirtschaftsdünger(Gülle, Jauche, Festmist, Flüssig-mist), Si lagesickersaft, Ernterück-stände. Nitr i f ikationshemmer

2,1.2.6 Mineralöle und Mineralölprodukte,z.B. Kraftstoffe, Schmiermittel,Heizöl

2.1.2.7 Sonstige anorganische und organi-sche Stoffe, z.B. Arsen-, Fluor-,

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Aluminium- und Cyanverbindungen.Teerstoffe, Auftaumittel, Eisen-.Mangan-, Schwefel- und Ammoni-umverbindungen als Folgeanaerober Vorgänge, Tenside undPhosphatersatzmittel, Laugen, Säu-ren und säurebildende Stoffe

2.1.3 Abfal l , Abwässer und Klärschlamm,verwendete Sole und venrvendetesHeilwasser

2.1.4 Künst l icheradioakt iveStof fe

2.1.5 Eintrag von Schadstoffen über denLuftpfad in Boden und Gewässer

2.1.6 SekundäreProzesse(biochemischeund physikal isch-chemische) wäh-rend der Sicker- und Fl ießvoroänoeim Untergrund

2.2 GefahrenherdeDie Reihenfolge der Aufzählung bedeutet ker-

ne Rangfolge für die Bewertung.

2.2.1 Industr ie und gewerbl iche Nutzung

2.2.1.1 Industr ie-undGewerbegebiete

2.2.1.2 ' Umgang mit wassergefährdendenund radioaktiven Stoffen

2.2.1.3 Rohrleitungen für wassergefähr-dende Stoffe

2.2.1.4 Transformatoren und Stromleitun-gen mit f lüssigen, wassergefähr-denden Kühl- und lsol iermitteln

2.2.1.5 Wärmekraftwerke, soweit nichtgasbetrieben

2.2.2

2.2.2.1

Abwasser- und Abfal lanlagen, Alt-lasten

Kanalisationen, insbesondere Enfwässerungsanlagen für Gebäudeund Grundstücke, Regenüberlauf-und Regenrückhaltebecken

Kläranlagen

Abwasserernletrung in ober i rd ischeGewässer und in den Untergrund,

2.2.2.2

2.2.2.3

2.1.2 4

Page 22: RL HQS

22 Anlage 1- Gefährdungspotentiale und Gefahrenherde für Heilquellen

.rlLl.:.f.litää.:i:.i:.,::,:::l#if!,ff#,r.l#,W;f..it!.:,.rHf.t$. tittt:::::tt:äl:ilfüti:i.lii:tt.t:N::.,.X

Abwasserversickerung, -verregnungund -verrieselung, Kleinkläranlagen,abflußlose Abwassergruben

2.2.2.4 Abfal lbehandlungsanlagen (2.8.Verbrennung, Kompostierung,chemisch-physikal ische Behand-lung), Deponien (2.8. für Hausmül l ,Bauschutt, kontaminierten Erdaus-hub, Straßenaufbruch, Klär-schlamm, Sondermül l )

2.22.5 Abfallumschlaganlagen und-zwischenlager; Anlagen zumLagern und Behandeln von Auto-wracks. Schrott und Altreifen

2.2.2.6

auf die für die Ausbringung desWirtschaftsdüngers verfügbarelandwirtschaftl iche Fläche

2.2.3.6, Gärfuttermieten und -silos

2.2.3.7 Mono- und Sonderkul turen (2.8.Mais, Hopfen, Spargel , Tabak,Wein), Gartenbaubetriebe, Baum-schulen

2.2.3.8 Grünlandumbruch, Waldrodung

2.2.3.9 Landwirtschaftl iche Be- und Ent-wässerunq

2.2.2.7

2.228

223

2,2.3,1

223.2

2.2.5.5

2234

z LJ.J

Ablagern von Rückständen ausKraftwerken und Abfallverbren-nungsanlagen, Hochofenschlacken,Gießereisanden u.a.

Altablagerungen, gewerbliche undindustriel le Altstandorte, Rüstungs-und mil i tärische Alt lasten

Ablagerung von radioaktiven Stof-fen

Landwirtschaftliche einschl. garten-bauliche und forstwirtschaft l icheBetriebsführung und Nutzung, so-fern sie nicht grundwasserschonendunter Vorsorgegesichtspunkten be-tr ieben werden

Lagern und Ausbr ingen von Mine-raldunger, organischem Handels-dünger, Wir tschaftsdünger (Gul le,Jauche, Festmist , Flüssigmist) , Si-lagesickersaft, Klärschlamm, Fäkal-schlamm, Mül lkompost

Lagern und Anwenden von Pflan-zenschutzmitteln

Beseit igen von Pflanzenschutzmit-telresten und Ablagern von Pflan-ze n schutzmittelbehältern

Beweidung

Tierbesatz mit grundwassergefähr-dender Konzentration von Tierenbezogen auf den Betrieb und/oder

Siedlung und Verkehr

Siedlungen, Einzelanwesen, Ver-dichtung von Wohnbebauung

Friedhöfe

Kleingartenanlagen

Anlagen des Straßen-,Wasser-,Schienen- und Luftverkehrs(einschl. Parkplätzen, Raststätten,Bahnhöfen, Häfen)

Venrvendung auswasch- und aus-laugbarer wassergefährdenderMaterial ien (wie Bauschutt, Müllver-brennungsrückstände, Schlacken,Rückstände des Bergbaus), z.B.beim Bau von Straßen und vonLärmschutzdämmen

Baustel leneinr ichtungen, Wasser-haltungen, Baustoff lager

Einleiten von gesammeltem Nieder-schlagswasser von Verkehrsanla-gen in den Untergrund

Tankstel len

Eingrif fe in den Boden und Unter-grund

Einwirkungen des Bergbauseinschl, Erdöl- und Erdgasgewin-nung sowie beim Anlegen von un-terirdischen Speichern für wasser-gefährdende Stoffe; Ablagern und

2.2.4

2.2.4.1

2.2.4.2

2.2.4.3

2.2.4.4

2.2.4.5

224.6

2.247

224.8

z.z.J

2251

Page 23: RL HQS

Anlage 1- Gefährdungspotentiale und Gefahrenherde für Heilqr.rcllen 23

z.z.c.z

z.z.J.5

2.2.5.4

2.2.5.5

z.z.o

2.2.6.1

Aufhalden bergbaulicher Rückstän-de

Gewinnen von Steinen und Erden,insbesondere, wenn dabei dasGrundwasser freigelegt wirdVerletzen der grundwasserüber-deckenden Schichten, z.B. Erdauf-schlüsse, Bohrungen, Sprengun-gen, Frei legen der Grundwasser-oberfläche

Hydraulisches VerbindenG rundwa sserstockwerken

Aufgelassene Schächte, Stollen,Kanäle, Bohrungen und Brunnen;verfüllte Gruben und Sprengtrichter

Sonstige Gefahrenherde

Infiltration aus belasteten oberirdi-schen Gewässern

Mi l r tarrsche Anlagen und übungen

Badebetrieb, Lagern und Zelten,Campingplätze, Sportanlagen

Tontaubenschießanlagen,Golfplätze

Fischteiche

z.z.o.z

z.z.o.5

2.2.6.4

2.2.6.5

2.2.6.6 Nutzung des Grundwassers undBodens zu Kühl- oder Heizzwecken(2.8. Wärmepumpen)

2.2.6.7 Biogasanlagen

Page 24: RL HQS

24 Anlage 2- Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101 : Richtlinien fürTrinkwasserschutzgebiete; 1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser -

lllillit;äi.::.:j:,:Iüliti:älli.+äüüi:.:,i.:i

Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101 :Richtl inien für Trinkwasserschutzgebiete;l . Teil : Schutzgebiete für Grundwasser- DVGW Deutscher Verein des Gas- undWasserfaches e.V., Eschborn, Februar1 995:

4. Gefährl iche Handlungen, Einrichtungenund Vorgänge in den Schutzzonen

Das Grundwasser kann durch eine Vielzahlvon Stoffen, Anlagen und Handlungen beein-trächtigt werden. In der Anlage 8.11 sind der-art ige Gefährdungspotentiale aufgeführt. Siesind je nach Entfernung, Fl ießzeit des Grund-wassers zut Trinkwassergewinnungsanlage,bodenkundlichen und hydrogeologischen Ver-hältnissen unterschiedlich zu bewerten undden einzelnen Schutzzonen zuzuordnen. Diefolgende Aufl istung von gefährl ichen Hand-lungen, Einrichtungen und Vorgängen in denSchutzzonen gibt Hinweise für Verbote, Auf-lagen und Nutzungsbeschränkungen im Was-serschutzgebiet. Es ist somit ein Ermessens-spielraum bei der Formulierung der Schutz-gebietsverordnungen gegeben, so daß jenach dem natürl ichen Schutzpotential desUntergrundes von den nachfolgenden Emp-fehlungen abgewichen werden kann.

4.1 Weitere Schutzzone (Zone l l l )Die Zone l l l sol l den Schutz vot weitreichen-den Beeinträchtigungen, insbesondere vornicht oder schwer abbaubaren chemischenund vor radioaktiven Verunreinigungen ge-währleisten.

Wird die Zone l l l nicht aufgegliedert, so geltendie Ausfuhrungen wie für d ie Zone l l l A.

r+.Ll ln der Zone l l l B stel lenGefährdungen dar:

- Gebiete für Industrie und pro-duzierendes Gewerbe

- Bau und Erureiterung von Be-trieben und Anlagen zum HerstellenBehandeln, Verwenden, Verarbeitenund Lagern von radioaktiven undnicht oder nur schwer abbaubaren

Aa4aa. r . l . I

1 Anmerkung: Anlage 8.1 des DVGW-Arbeitsblattes W 101 hier nicht beigefügt

wassergefährdenden Stoffen wie z. B.Raff inerien, Metal lhütten, chemischenFabriken, Chemikalienlager, kern-technische Anlagen (ausgenommenfür medizinische Anwenduno undMeß-, Prüf- und Regeltechnik)

- Wärmekraftwerke, soweit nichtgasbetrieben

4.1.1.2 Rohr le i tungsanlagen zum Befördern

. von wassergefährdenden Stoffen

4.1.1.3 Kanal isat ion einschl . Regenüber lauf-und Regenklärbecken sowie zentraleKläranlagen, sofern diese nicht inangemessenen Zeitabständen durchInspektion auf Schäden überprüftwerden (ATV-A 142, ATV-H 146)

4.1.1.4 Abwassereinlei tung in den Unter-grund einschl. Abwasserversickerung,-verrieselung und -verregnung (aus-genommen nicht schädlich verunrei-nigtes Niederschlagswasser und Ab-wasser aus Kleinkläranlagen für Ein-zelanwesen) (DlN 4261, ATV-A 138)

4.1.1.5 - Abfal lbehandlungsanlagen und-deponien (ausgenommen Abfal lum-schlaganlagen und -zwischenlager)

- Anlagen zum Lagern und Be-handeln von Autowracks, Kraftfahr-zeu gschrott und Altreifen

- Ablagerung von Rückständenaus Wärmekraftwerken und Abfall-verbrennungsanlagen, Hochofen-schlacken und Gießereisanden

- Ablagerung auch unbelasteterLocker- und Festgesteine (2.8. Ber-gehalden), wenn Umsetzungs- undAuslaugungsprozesse zu nachtei l igenAuswirkungen für das Grundwasserführen können

4.1 .1 .6 Landwirtschaft l iche einschließlichgartenbauliche sowie forstwirtschaftl iche Betriebsführung und Nutzung,sofern sie nicht grundwasser-schonend unter Vorsorgegesichts-punkten betrieben wird.

Page 25: RL HQS

Anlage 2- Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101 : Richtlinien für; 1. Teil : Schutzgebiiete für Grundrvasser -

'::j::::::l:::l:liii:|.;.i::il::i:liiii:11

25

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Ausbringen von Wirtschafts-dünger (Gülle, Jauche, Festmist) undSilagesickersaft auf Brache oder t iefgefrorenem oder schneebedecktemBoden

Ausbringen von Klärschlamm,Fäkalschlamm und MüllkomPost

- Anwendenschutzmitteln

von Pflanzen-

- Ausbringen von Pflanzen-schutzmitteln aus Luftfahrzeugen

Tierbesatz mit grundwasserge-fährdender Konzentration von Tieren,bezogen auf den Betrieb und/oderauf die für die Ausbringung des Wirt-schaftsdüngers verfügbare landwirt-schaft l iche Fläche

- Lagern von Wirtschaftsdünger(Gülle, Jauche, Festmist) sowie vonfl ießfähigem Mineraldünger außer-halb dauerhaft dichter Anlagen; Gär-futtermieten (Feldsi lage), ausge-nommen Foliensi los auf dichter Bo-denplatte mit Auffangbehälter

Waldrodung, Grünlandum-bruch. Schwazbrache

- landwirtschaft l iche Beregnung,sofern dabei die nutzbare Feldkapazi-tät überschritten wird

Wasser-, Schienen- und Luftverkehrsund von Lärmschutzdämmen

4.1.1.9 Einlei ten von gesammeltem Nieder-schlagswasser von Verkehrsanlagenin den Untergrund, ausgenommenEntwässerung über Böschungen undgroßflächige Versickerung über diebelebte Bodenzone

4.1.1.10 - Bergbau einschl ießl ich Erdöl-und Erdgasgewinnung

- Anlage von unterirdischenSpeichern für wassergefährdendeStoffe

- Ablagern und Aufhalden berg-baulicher Rrickstände

4.1.1.1 1 Erdaufschlüsse, durch die dieGrundwasserüberdeckung wesentl ichvermindert wird, vor al lem, wenn dasGrundwasser ständig oder zu Zeitenhoher Grundwasserstände aufge-deckt oder eine reinigende Schichtfreigelegt wird und keine ausreichen-de und dauerhafte Sicherung zumSchutz des Grundwassers vorge-nommen werden kann

4.1.1.12 Gewinnung von Erdwärme, ausge-nommen Anlagen mit Sekundärkreis-lauf

4.1.1.13 Mi l i tär ische Anlagen und Übungen

4.1.1.14Tontaubenschießplätze, Neuanlagevon Golfplätzen

4.1.2

Dies gi l t vor al lem für

- Ausbr ingendies nicht zeit-erfolgt

von Dünger, soweitund bedarfsgerecht

(2.8.

fn der Zone lllGefährdungen dar:

A stellen

4.1.1 .7

Rangierbahnhöfe, Güterbahnhöfe,Autohöfe)

4.1.1.8 Venruendung von auswasch- oderauslaugbaren wassergefährdendenMaterialien (2.8. Bauschutt, Müllver-brennungsrückständen, Schlacken,Rückständen des Bergbaus) beimBau von Anlagen des Straßen-,

4.1.2.1 die für d ie Zone l l l B genanntenEinr ichtungen, Handlungen undVorgänge

4.1.2.2 Umgang mit wassergefährdendenStoffen (ausgenommen Kleinmengenfür den Haushaltsbedarf, Lagerungvon Heizöl f ur den Hausgebrauchund von Dieselkraftstoff für landwirt-schaft l iche Betriebe)

Flugplätze

Güterumschlagplätze

Page 26: RL HQS

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2:- :- ate 2- Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101: Richtl inien für-- -.-,,, a sserschutzgebiete; 1 . Teil: Schutzgebiete für Grundwasser -

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: ' : : - - : -s 's i rnatoren und Stromlei tungen-: ' -ssrgen, wassergefährdenden

und lsoliermitteln:-s=:: 'cmmen bei ober i rd ischer

: - 's:e , ' ' rg bzw. Leitungsführung,' , ' : :s3<abel) . insbesondere wenn die:- e le- str l lgelegt s ihd

: ' : : { : -a saton (ausgenommen bei:esci :erer Anforderung an ihreI cr . i :e i t und deren Überprüfung indl r l .Jt l I lE>5El l t : l I Zeitabständen){ATV-A 142, ATV-H 146)

/- 1 2.5 Einleiten von Abwasser (ausge-nommen behandeltes Nieder-schlagswasser) in ein oberirdischesGewässer. sofern das Gewässer an-schließend die Zone l l durchfl ießt

4.1.2.6 - Abfal lumschlaganlagen und-zwischenlager

Anlagen zut Verwertung vonReststoffen (2. B. Bauschuttrecycling)

4.1.2.7 - Mono- und Sonderkul turen

- Kleingartenanlagen

4.1.2.14Gewinnen von Steinen, Erden undanderen oberflächennahenRohstoffen

4.1.2.15 - Verletzen der grundwasser-überdeckenden Schichten (ausge-nommen Verlegung von Ver- undEntsorgungsleitungen sowie Baugru-ben)

- Bohrungen

4.1 .2.16 - Gewässerherstel lung und-ausbau , z.B. Fischteiche

- Verletzung der Kolmations-schicht durch wasserbauliche Maß-nahmen an Vorf lutern im Bereich vonUferfiltratfassungen

4.1.2.17 Anwenden von Pf lanzenschutzmit te lnauf Freif lächen und zur Unterhaltungvon Verkehrswegen, sofern es nichtgrundwasserschonend betrieben wird

4.2 Engere Schutzzone (Zone l l)

Die Zone l l sol l den Schutz vor Verunreini-gungen durch pathogene Mikroorganismen(2.8. Bakterien, Viren, Parasiten und Wurmei-er) sowie vor sonstigen BeeinträchtigungenQewährleisten, die bei geringer Fl ießdauer und-strecke zut Trinkwassergewinnungsaniagegefährl ich sind.

In der Zone l l stel len Gefährdungen dar undsind in der Regel nicht tragbar:

4.2.1 die für d ie Zone l l l genannten Einr ich-tungen, Handlungen und Vorgänge

4.2.2 Errichten und Erweitern baulicherAnlagen - insbesondere gewerblicherund landwirtschaftlicher Betriebeeinschl. deren Nutzungsänderung

4.2.3 - Straßen, Bahnlinien und sonsti-ge Verkehrsanlagen (ausgenommenFeld- u. Waldwege)

- Anderung von Verkehrsanlagen(ausgenommen zur Verbesserungdes Grundwasserschutzes)

4.1.2.8 - Neuausweisung vonoebieten

Bau

- Verkehrsanlagen und anderebauliche Anlagen, sofern gesammel-tes Abwasser (ausgenommen nichtschädlich verunreinigtes Nieder-schlagswasser) nicht vol lständig undsicher aus der Zone l l l A hinausgelei-tet wird

4.1.2.9 Neuanlage und Enruei terung vonFriedhöfen

4.1,2.10Märkte, Volksfeste und Großveran-staltungen außerhalb der dafür vor-gesehenen Anlagen

4.1 2. '11 Motorsport

41212Tankstel len

! " 2 ' 3 3austoff lager, von denen eine Grund-',,,,a s sergefährdung ausgehen kann

Page 27: RL HQS

Anlage 2-Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 101: Richtlinien für 27Trinkwasserschutzgebiete; 1. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser -

tüiiiilääi.,::ü:,,i,,i,,,,,,i,i |iüii';:,tir,, ,riii:ääi':iüüi:':i,',:';:"'

4.2.4 Transport wassergefährdender oder 4.2.12radioaktiver Stoffe

4.2.5 Lagerung von Heiz- und Dieselöl

4.2.6 Baustel leneinrichtungen4.2.14

4.2.7 Anwendung von Wirtschaftsdünger(Gülle, Jauche, Festmist) und Sila-gesickersaft

4.2.8 Beweidung

4.2.g Errichtung und Erureiterung von 4'2'15

Jauche- und Güllebehältern, vonDungstätten oder Gärfuttersi los

4.2.164.2.1O Lagerung von Mineraldünger und

Pf lanzenschutzmitteln4.2.17

4.2.11 Durchlei ten von Abwasser (ATV-A142, ATV-H 146)

Herstellen oder Erweitern vonDränen

oberirdische Gewässer, die mit Ab-wasser belastet sind

Versickerung von gesammeltemNiederschlagswasser (ausgenom-men nicht schädlich verunreinigtesNiederschlagswasser von Dachflä-chen) (ATV-A 138)

Transformatoren und Stromleitun-gen mit f lüssigen, wassergefähr-denden Kühl- und lsoliermitteln

Badebetrieb, Zeltlager, Camping-plätze, Sportanlagen

Sprengungen

4,2.13

Page 28: RL HQS

Lä n d e ra rb e its g e m e i n s c h aft WasserSenatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und TechnologieBerl in/ Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des LandesBrandenburg

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser wurde ' , |956 als ,.Zusammenschluß der für dieWassenruirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Länder" gebildet. Zielder Länderarbeitsgemeinschaft Wasser ist es auftauchende Fragestel lungen gemeinsamzu erörtern, Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen zur Umsetzung zu init i ieren. Aberauch aktuelle Fragen im nationalen, supranationalen und internationalen Bereich werdenaufgenommen, auf breiter Basis diskutiert und die Ergebnisse bei den entprechenden Or-ganisationen eingebracht. Zur Erfül lung dieser Ziele hat die LänderarbeitsgemeinschaftWasser (LAWA) fünf Arbeits-gruppen und themenspezif ische Arbeitskreise eingerichtet, diedie Themenfelder Wasserrecht, Gewässerkunde, Gewässer- und Meeresschutz, Ökologie,Hochwasserschutz, Kulstenschutz, Grundwasser, Wasserversorgung, Kommunal- und In-dustrieabwasser und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bearbeiten. Die Er-gebnisse aus dieser Arbeit sind Grundlage für einen einheit l ichen wasserwirtschaft l ichenVollzug in den Ländern. Trotzdem lassen die erarbeiteten Muster noch ausreichend Raumfür die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Die Länderarbeitsgemeinschaft Was-ser informiert die Öffentl ichkeit mit einer Vielzahl von Schrif ten fort laufend und aktuell überdie Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen, uber Erfolge und Ansprüche der Wasserwirtschaftund des Wasserrechts der Länder. Die Schrif ten können über die Geschäftsstel le bezooenwerden.

Richt l in ie für Hei lquel lenschutzgebiete3. Auf lage im Januar 1998

Neue wissenschaft l iche Erkenntnisse uber die Bildung von Heilwässern und zu Schutzan-forderungen sowie die praktischen Erfahrungen bei der Anwendung der bereits 1965 her-ausgegebenen "Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete" führten dazu, daß die von derLAWA-Arbeitsgruppe "Heilquellen" 1978 erarbeitete 2. Fassung nunmehr eine 3. Fassungerhält. Außerdem führten die Arbeiten zur Erarbeitung einer Neufassung des DVGW-Arbeitsblattes W 101 zu erhöhtem Handlungsbedarf in bezug auf fachliche Vereinheif l i -chung.

Die Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete gelten für nach Landesrecht staatl ich anerkann-te Hei lquel len und für das aus ihnen stammende natür l iche Hei lwasser oder Hei lgas undsollen einen über den f lächendeckenden al lgemeinen Grundwasserschutz hinausgehendenSchutz bewirken. Vor al lem werden natun'rr issenschaft l iche, hygienische und technischeGesichtspunkte beachtet. lm Unterschied zur bisherigen Handhabung wird zukünft ig zwi-schen quantitat iver und quali tat iver Schutzbedürft igkeit stärker differenziert. Gegen diemengenmäßige Überbeanspruchung der Heilquelle sol len nur noch zwei quantitat iveSchutzzonen (Zone A, Zone B) auf der Grundlage des hydrogeologisch definierten Bil-dungstyps der zu schützenden Heilquelle ausgewiesen werden. Gegen hygienische undqualitat ive Gefährdungen sollen in der Regel drei Zonen ausgewiesen werden (Zone l, Zo-ne l l , Zone l t l ) . Die qual i tat iven Schutzzonen sind in der Regel n icht deckungsgleich mit denquantitat iven.

Die Richtl inien für Heilquellenschutzgebiete dürfen keinesfal ls pauschal sondern entspre-chend den ört l ichen Verhältnissen angewendet werden. Die Schutzmaßnahmen sind fürjedes Schutzgebiet gesondert zu bestimmen. Hiezu sollen die Richtl inien Anregungen, An-hal tspunkte und Hinweise oeben.