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ROBA PREISLISTE Transportbeton Betonförderung 01. März 2017 Leipzig • Merseburg OST

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ROBA

PREISLISTE

Transportbeton • Betonförderung

01. März 2017Leipzig • MerseburgOST

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2 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA • ETG ErzgebirgeTransportbeton • Betonförderung

STANDORTE

Werke Region Berlin

Werke Region Ost

Werke Region Erzgebirge

Werk NeuköllnNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin030 • 68 39 28 66

Werk FreibergFuchsmühlenweg 5b09599 Freiberg03731 • 21 10 23

Werk DresdenWalter Str. 2601067 Dresden0351 • 86 73 514

Werk ChemnitzSaydaer Str. 1109125 Chemnitz0371 • 84 26 725

Werk SenftenbergGüterbahnhofstraße01968 Senftenberg03573 • 79 51 93

Werk LeipzigBrahestraße 904347 Leipzig0341 • 24 50 10

Werk MerseburgBeunaer Str. 4a 06217 Merseburg03461 • 54 15 11

Werk SchönefeldBerliner Chaussee 2812529 Schönefeld030 • 63 31 18 915

Werk AnnabergTalstraße 5309488 Schönfeld 03733 • 52 905

Werk SchöneicheWerner-von-Siemens Str. 915566 Schöneiche030 • 64 90 32 82

Werk MarienbergCarlstraße 35b09496 Marienberg03735 • 69 020

10

13

15

13

4

4

9

9

9

2

14

38

14

4

Dresden

Senftenberg

LeipzigMerseburg

Annaberg

95101

101

173

FreibergChemnitz

Marienberg174

Schönefeld

Neukölln

SchöneicheBERLIN

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3 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

UNSERE ANSPRECHPARTNER

Unsere Ansprechpartner in der Region Dresden, Chemnitz, Senftenberg

Peter ZschauWalther Straße 2601067 Dresden

Sven MaatzSaydaer Straße 1109125 Chemnitz

Telefon 0351 86 73 514Fax 0351 86 73 520Mobil 0171 55 68 042Email [email protected]

Telefon 0371 84 26 725Fax 0371 85 31 27Mobil 0172 44 65 217Email [email protected]

Stefan DamsNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Dipl.-Ing. Rudolf KauperTrimburgstr. 281249 München

Email [email protected] Email [email protected]

Geschäftsführung

Unsere Ansprechpartner in der Region Leipzig • Merseburg

Klaus GolombekBrahe Straße 904347 Leipzig

Peter RösslerBeunaer Str. 4a06217 Merseburg

Telefon 0341 24 50 112Fax 0341 23 12 129Mobil 0173 35 99 158Email [email protected]

Telefon 03461 54 15 11Fax 03461 54 15 14Mobil 0163 37 38 050Email [email protected]

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4 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA • ETG ErzgebirgeTransportbeton • Betonförderung

UNSERE ANSPRECHPARTNER

Unsere Ansprechpartner in der Region Erzgebirge

Maike TureckyFuchsmühlenweg 5b09599 Freiberg

Mike LercheTal Straße 5309488 Schönfeld

Telefon 03731 21 10 24Fax 03731 21 10 28Mobil 0175 43 21 777Email [email protected]

Telefon 03733 678 33 60Fax 03733 678 33 61Mobil 0170 56 06 487Email [email protected]

Unsere Ansprechpartner in der Region Berlin

Disposition:

Thomas HartmannNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 44Fax 030 68 39 28 77Mobil 0160 98 93 76 05Email [email protected]

Christian TornowNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 10Fax 030 68 39 28 77Mobil 0171 56 98 97 9Email [email protected]

Stefan OberländerNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 33Fax 030 68 39 28 43Mobil 0173 35 99 156Email [email protected]

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5 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

Gern nehmen wir ihre Bestellung von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 48h vor Lieferung entgegen.

Notwendige Angaben zur Bestellung von Transportbeton:

1. Firma/ Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers

2. Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes

3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit)

4. Abnahmegeschwindigkeit (m³/h)

5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße)

6. Besonderheiten beim Einbau ( z.B. Rohr- oder Kübelentladung)

7. Auswahl der richtigen Betonsorte: • Besondere Eignung ( z.B. für Bohrpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.) • Festigkeitsklasse • Expositionsklassen • Konsistenzklasse • Größtkorn • Festigkeitsentwicklung • Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton)

Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen.

Qualität

Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt.

Die verwendeten Gesteinskörnungen entsprechen der DIN EN 12620 und DIN 1045-2 A3- Änderung Anhang U und erfüllen die Forderung der ZTV-Ing. Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone keine Farbgleichheit gewährleisten (auch nicht für Sichtbeton).

Sonderbetone

Auf Wunsch können auch andere Rezepturen und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden.

Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ normal verdichteten Beton + 3 % Einwaagetoleranz und werden an frei erreichbare Bau- und Entladestellem in einem Umkreis von 15 km geliefert. Für Transportentfernungen über 15 km werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Die aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind, wie unsere Transporte und Pumpleistungen nicht skontierbar!

BETONBESTELLUNG EINFACH GEMACHT

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

6Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PREISLISTE BETON

unbewehrte Bauteilein nicht betonangreifender Umgebung

bewehrte Gründungs- und InnenbauteileBauteile unter Wasser

bewehrte Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen

bewehrte Außenbauteile

bewehrte Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff, mit hohem Wassereindring-widerstand

Außenbauteile bei chemisch mäßigem Angriff (SO4

2- ≤ 600 mg/l)

Außenbauteilebei chemisch starken Angriff (SO4

2- ≤ 600 mg/l), Frostangriff bei mäßiger Wassersättigung mit Taumittel

1 Lieferung auf Anfrage

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto 1

Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

X0

XC1/2

XC3

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XD1

XD2

XD3

XS1

XS2

XS3

XF1

XF1

XF1

XF1

XF2/3

XF2/3

XA1

XA1

XA1

XA2

XA3

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

C 8/10

C1steif

C1steif

C1steif

C1steif

C1steif

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

32168

1101 3000 88,-1101 2000 90,-1101 1000 92,-

1103 3000 91,-1103 2000 93,-1103 1000 95,-

1201 3000 90,-1201 2000 92,-1201 1000 94,-

1203 3000 93,-1203 2000 95,-1203 1000 97,-

1301 3000 92,-1301 2000 94,-1301 1000 96,-1401 3000 94,-1401 2000 96,-1401 1000 98,-

1531 3000 98,-1531 2000 100,-1531 1000 102,-

1313 3000 95,-1313 2000 97,-1313 1000 99,-

1423 3000 98,-1423 2000 100,-1423 1000 102,-

1533 3009 100,-1533 2009 102,-1533 1009 104,-

1533 3000 101,-1533 2000 103,-1533 1000 105,-

1653 3000 104,-1653 2000 106,-1653 1000 108,-

1783 3200 111,-1783 2200 113,-1783 1200 115,-

1883 3200 113,-1883 2200 115,-1883 1200 117,-

1983 3200 115,-1983 2200 117,-1983 1200 119,-

1773 3200 110,-1773 2200 112,-1773 1200 114,-

1653 3200 107,-1653 2200 109,-1653 1200 111,-

1653 3400 106,-1653 2400 108,-1653 1400 110,-

1533 3200 104,-1533 2200 106,-1533 1200 108,-

1533 3400 103,-1533 2400 105,-1533 1400 107,-

1533 3209 103,-1533 2209 105,-1533 1209 107,-

1533 3409 102,-1533 2409 104,-1533 1409 106,-

1423 3200 101,-1423 2200 103,-1423 1200 105,-

1423 3400 100,-1423 2400 102,-1423 1400 104,-

1313 3200 98,-1313 2200 100,-1313 1200 102,-

1313 3400 97,-1313 2400 99,-1313 1400 101,-

32168

32168

32168

32168

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32168

32168

32168

32168

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32168

32168

32168

32168

32168

C 12/15

C 16/20

C 20/25

C 25/30

C 25/30

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 40/50

C 45/55

C 16/20

C 20/25

C 25/30

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

7Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

vertikale Bauteileim Sprühnebel und Spritzwasserbereich von Verkehrsflächen

ohne TaumittelangriffSO4

2- ≤ 600mg/l

XM2bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung

XM2bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung

starke Verschleiß- beanspruchung

mit TaumittelangriffSO4

2- ≤ 600mg/l

taumittelbehandelte Verkehrsflächen

Beanspruchungs-klasse 1drückendes und nicht-drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hWe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie)

Beton mit hohem Verschleißwiderstand

Beton für Industriefußböden

FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“

Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XD1

XD2

XD2

XD3

XD3

XD3

XD1

XD1

XD1

XD3

XF1 XA1

XA1

XA2

XA2

XA3

XA3

XA3

XA1

XA1

XA1

XA1

XA3 XM2

XM1

XM1

XM1

XM1

XM1

XM2

XM2

XM2

XS1

XS2

XS2

XS3

XS3

XS3

XS1

XS1

XS1

XS3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF1

XF1

XF1

XF1

XF4

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

1533 3005 103,-1533 2005 105,-1533 1005 107,-

1533 3205 106,-1533 2205 108,-1533 1205 110,-

1533 3405 105,-1533 2405 107,-1533 1405 109,-

1542 3100 105,-1542 2100 107,-

1653 3106 108,-1653 2106 110,-

1653 3007 107,-1653 2007 109,-

1532 3107 103,-1532 2107 105,-

1652 3107 106,-1652 2107 108,-

1533 3107 104,-1533 2107 106,-

1653 3107 107,-1653 2107 109,-

1538 3107 108,-1538 2107 110,-

1658 3107 111,-1658 2107 113,-

1653 3306 111,-1653 2306 113,-

1653 3207 110,-1653 2207 112,-

1532 3307 106,-1532 2307 108,-

1652 3307 109,-1652 2307 111,-

1533 3307 107,-1533 2307 109,-

1653 3307 110,-1653 2307 112,-

1538 3307 111,-1538 2307 113,-

1658 3307 114,-1658 2307 116,-

1773 3306 112,-1773 2306 114,-

1773 3207 113,-1773 2207 115,-

1783 3207 114,-1783 2207 116,-

1783 3306 113,-1783 2306 115,-

1653 3506 110,-1653 2506 112,-

1653 3407 109,-1653 2407 111,-

1532 3507 105,-1532 2507 107,-

1652 3507 108,-1652 2507 110,-

1533 3507 106,-1533 2507 108,-

1653 3507 109,-1653 2507 111,-

1538 3507 110,-1538 2507 112,-

1658 3507 113,-1658 2507 115,-

1773 3506 111,-1773 2506 113,-

1773 3407 112,-1773 2407 114,-

1783 3407 113,-1783 2407 115,-

1783 3506 112,-1783 2506 114,-

1543 3100 106,-1543 2100 108,-

1542 3300 108,-1542 2300 110,-

1692 3307 115,-1692 2307 117,-

1543 3300 109,-1543 2300 111,-

1693 3307 116,-1693 2307 118,-

32168

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F2plastisch

F2plastisch

F2plastisch

F2plastisch

F2>5fließfähig

F2>5fließfähig

C 25/30

C 25/30

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 30/37

C 30/37

C 25/30

C 30/37

XC4 XF4 WA 1693 3306 115,-1693 2306 117,-

3216

F3weichC 30/37

C 30/37

1 Lieferung auf Anfrage

PREISLISTE BETON

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

8Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

XD2

XD2

XD3

XD2

XD2

XD3

XD3

XD1

XD2

XS2

XS2

XS3

XS1

XS2

XS3

XS1

XS1

XS2

F2plastisch

F5fließfähig

Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff

Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff SO4

2- ≤ 600 mg/l

Außenbauteilebei chemisch starkem Angriff SO4

2- ≤ 600 mg/l

Kappenbeton

SO42- ≤ 1500 mg/l

SO42- ≤ 3000 mg/l

SO42- ≤ 6000 mg/l

Lieferung auf Anfrage

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto

Sulfatbeständiger Beton 1

Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 07 1

Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536

Beton ZTV-ING (abweichend von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2)

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC3

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XF3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF4

XF1

XF1

XF 2/3

XF1

XA2

XA2

XA3

XA2

XA2

XA3

XA1

XA1

XA1

XA2

XA1

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

1733 3200 110,-1733 2200 112,-1733 1200 114,-

1673 3400 107,-1673 2400 109,-1673 1400 111,-

1773 3400 109,-1773 2400 111,-1773 1400 113,-

1773 3600 116,-1773 2600 118,-1773 1600 120,-

1783 3600 117,-1783 2600 119,-1783 1600 121,-

1673 3104 107,-1673 2104 109,-1673 1104 111,-

1592 3104 108,-1592 2104 110,-

1592 3304 111,-1592 2304 113,-

1673 3304 110,-1673 2304 112,-1673 1304 114,-

1773 3304 111,-1773 2304 113,-1773 1304 115,-

1425 3008 103,-1425 2008 105,-

1535 3008 106,-1535 2008 108,-

1655 3008 109,-1655 2008 111,-

1425 3208 106,-1425 2208 108,-

1535 3208 109,-1535 2208 111,-

1655 3208 112,-1655 2208 114,-

1775 3308 115,-1775 2308 117,-

1425 3408 105,-1425 2408 107,-

1535 3408 108,-1535 2408 110,-

1655 3408 111,-1655 2408 113,-

1783 3304 112,-1783 2304 114,-1783 1304 116,-

1673 3504 109,-1673 2504 111,-1673 1504 113,-

1773 3504 110,-1773 2504 112,-1773 1504 114,-

1783 3504 111,-1783 2504 113,-1783 1504 115,-

1533 3104 105,-1533 2104 107,-1533 1104 109,-

1533 3304 108,-1533 2304 110,-1533 1304 112,-

1533 3504 107,-1533 2504 109,-1533 1504 111,-

32168

32168

32168

32168

32168

32168

3216

3216

3216

3216

32168

3216

32168

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 30/37

C 35/45

C 20/25

C 25/30

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 25/30

C 25/30

1 Lieferung auf Anfrage

PREISLISTE BETON

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

9Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

SKM

Poren-Leichtbeton 1

Sandmischung

Sand-Kies-Mischung

Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07

Dämmer

Dränbeton

für die Anwendung in Gebäuden

PLB 1,6PLB 1,4PLB 1,2

Sandmischung

für Heizflächen

Einkehrmischung mit Mehrzement

Zement

Rüttelbeton

Feinkornmischung

Vergußmasse

SKM 600 zum Verlegen

HGT 7 unter AsphaltHGT 15 unter Beton

Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung

Dränbeton

Verwendungszweck

Bezeichnung

Bezeichnung

Verwendungszweck

Bezeichnung

Bezeichnung

Bezeichnung

Art des Bindemittels

Art des Bindemittels

Druckfestigkeit

Druckfestigkeit

Zementgehalt

Zementgehalt

Druckfestigkeit

Druckfestigkeit

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Bezeichnung

Bezeichnung

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

PREISLISTE FÜR SONDERPRODUKTE 1

SKM

SM 20SM 30

FKM 20

FKM 30

VGM 600

SM 30

SKM

erdfeucht

450±30

erdfeucht

steif

fließfähig

erdfeucht

fließfähig

600 kg/m3

600 kg/m3

1 N/mm2

erdfeuchtplastischerdfeuchtplastisch

plastisch

trocken

erdfeucht

203040

1600 kg/m3

1400 kg/m3

1200 kg/m3

20 N/mm2

30 N/mm2

10 N/mm2

15 N/mm2

25 N/mm2

5 N/mm2

4 N/mm2

3 N/mm2

20 N/mm2

30 N/mm2

30 N/mm2

2030

20

8

2

2

32168

32168

3216

2

8

3232

2

8

8

8

2

8

920 10054 99,- 920 10062 101,- 920 10072 103,-

971 60000 115,- 971 40000 120,- 971 20000 125,-

920 10082 99,- 920 10083 101,-

952 30000 103,- 952 20000 105,- 952 10000 107,- 953 30000 105,- 953 20000 107,- 953 10000 109,- 955 30000 109,- 955 20000 111,-

920 10087 127,-

920 10089 125,-

930 10031 90,- 930 10032 92,-

940 10042 105,-

920 10052 99,- 920 10053 104,- 920 10061 101,- 920 10065 106,-

920 10056 104,- 920 10063 106,-

920 10614 104,-

920 10055 100,-

Anpumpmischung

Anpumpmischung

BezeichnungArtikelnummerArtikelnummerArtikelnummer

langsame Festigkeitsentwicklungschnelle Festigkeitsentwicklungmittlere Festigkeitsentwicklung€ / m3€ / m3€ / m3

Preise frei Baustelle -netto

920 10029 127,-920 10028 127,-920 10027 117,-

1 Lieferung auf Anfrage

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

10Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

Arbeitszeiten

Änderung von Abrufen

Entladezeit

Rückbeton/Entsorgung

Soll-/Ist-Ausdruck

Wartezeit

Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, (Montag bis Freitag von 7-17 Uhr) berechnen wir folgende Zuschläge:

Bestelländerungen sind wenigstens 24 Stunden, in der normalen Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr vor den vereinbarten Lieferterminen bekanntzugeben. Andernfalls berechnen wir für die Vorhaltung unserer Anlagen und Logistik

Bestellungen führen wir nur im Rahmen unserer Kapazitäten aus. Bei Bestellungen oder Umbestellungen an Liefertagen ist unsere Lieferzusa-ge freibleibend.Lieferungen an Sonn- und Feiertagen oder Nachtarbeit sind nur nach Vereinbarung und Voranmeldung möglich Eventuelle Genehmigungen sind bauseits einzuholen.

Montag bis Freitag von 17-20 Uhr

Samstag von 6-12 Uhr

sowie pauschal pro Tour/Lieferschein

Vorhaltung je Mischanlage

Vorhaltung je Fahrmischer

Bei Entladezeiten von mehr als 5 min/m3 berechnen wir einen Zuschlag von

Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Beton:

Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir diesen mit

Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen.

Entstehen durch verzögerten Beginn der Entladung Wartezeiten, behalten wir uns die Berechnung wie folgt vor

6,00 €/m3

9,00 €/m3

60,00 €

460,00 €/h

90,00 €/h

1,50 €/min

90,00 €/m3

1,50 €/min

1,50 €/Lfs.

auf Anfrage

Grundlage für die Berechnung der vorgenannten Zuschläge ist ein Mindestumsatz von 22m3/h, gerechnet ab Beginn der bezuschlagten Zeit. Wird der Mindestumsatz unterschritten erfolgt zusätzlich eine Abrechnung der geplanten eingesetzten Fahrmischer und Mischanlagen im Stundensatz

Die Berechnung erfolgt bei Verschiebungen* je angefangener Stunde und Abbestellung für die gesamte geplante Produktionszeit.

* Vorbehaltlich der Bestätigung unserer Lieferbereitschaft

Lieferzusage

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

11Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

Bei Lieferung von vorgewärmten Beton noch Norm berechnen wir in Abhängigkeit der Außentemperatur um 6 Uhr des Liefertages zusätzlich zum Saisonzuschlag

Maßgebend für den ganztägig zum Ansatz kommenden Aufpreis sind die Lufttemperaturen die an der nächstgelegenen amtlichen Wettermessstelle um 6 Uhr ermittelt wurden.Lieferungen bei Temperaturen unter 0°C behalten wir uns vor.

Mindermengen

Betonzusatzmittel

Saisonzuschlag

Rohrentladung

Energie- und Logistik

Laborleistungen

Warmbeton

Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahmemenge je Lieferung von 6 m3 zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis für die zusätzlichen Frachtkosten zu der an 6 m3 fehlenden Menge berechnen

Auf Nachfrage

Verzögerer (VZ) pro m3

Veränderung der Übergabekonsistenz durch Zugabe von Fließmittel (FM)

bei -5°C bis 0°C

bei 0°C bis +5°C

Nachsendung von Lieferscheinen

je Abholung 1,0 m3

Für die erhöhten Vorhalte- und Betriebskosten unserer Transportbetonwer-ke während der kalten Jahreszeit berechnen wir in der Zeit vom 15.11. bis zum 15.03. des Folgejahres einen saisonbedingten Zuschlag in Höhe von

Bei Entladung mittels Schüttrohr berechnen wir pauschal je Fahrzeug und Einsatz

16,00 €/m3

2,00 €/h

2,50 €/l

8,00 €/m3

5,00 €/m3

10,00 €/Lfs.

8,00 €

4,00 €/m3

35,00 €

2,00 €/m3

Produktions- und Verwaltungsgebühr <_

Für auf Kundenwunsch dosiert zugegebene Betonzusatzmittel wird ein individueller Preis berechnet.Bei Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln und Zusatzstoffen (z.B. Stahl- oder Kunststofffasern) erlischt unsere Gewährleistung.

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

12Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Beim Pumpenmischer sind Rabattvereinbarungen für Betonpumpen nicht anwendbar.

Einheit Preis

MIETPREISLISTE FÜR FAHRMISCHERPUMPE - PUMI

Grundpreis

Schlauchleitung

Standortwechsel auf der BaustelleBaustelle ohne Reinigungsmöglichkeit

Samstagzuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn nach 18:00 Uhr

Ist der Pumi unterwegs bzw. auf der Baustelle und es kann nicht gepumpt werden, so berechnen wir den Mindestrechnungsbetrag

Absagen bzw. Umbestellungen haben mindestens 3 Stunden vor bestelltem Pumpbeginn zu erfolgen, ansonsten Berechnung Mindestrechnungsbetrag

Pumpbeton möglich ab C20/25, bis Größtkorn 16mm

Stundenmietsatz

Mindestfördermenge pro Stunde 1

Mindestrechnungsbetrag

Nutzungspreis

Sonderleistungen und Zuschläge

bis 4 m3

bis 12 m3

bis 20 m3

bis 30 m3

€ / Einsatz

€ / Schlauch

€ / Stck€ pauschal

€ / Einsatz

€ / Einsatz

€ / Einsatz

€ / Einsatz

€ / pauschal

€ / Einsatz

€ / m3

€ / m3

m3 / Std.

€ / Std.

90,00

13,00

30,0080,00

40,00

200,00

200,00

200,00

110,00

160,00

10,25

9,75

10

110,00

einschliesslich Grundpreis

Berechnung zuzüglich zum Grundpreis

bereits geladener Beton wird separat berechnet

bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz

max 2x5 Meter

Jeder Mieter wird gebeten bei der Bestellung anzugeben: 1. Anschrift2. Baustellenbezeichnung3. Betonmenge, Betonsorte und Konsistenz4. Lieferant des Betons5. Erforderliche Förderlänge und Förderhöhe (Rohrleitung und Ausleger)6. Bauteil (z.B. Fundament, Decke, Stützmauer)7. Zeitpunkt des Mietbeginns (Tag, Stunde)

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

13Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

MIETPREISLISTE BETONPUMPENLeipzig • Merseburg

bis 10 m3 € pauschal 200,00 310,00 450,00 620,00 bis 20 m3 € pauschal 270,00 360,00 480,00 640,00 bis 30 m3 € pauschal 340,00 430,00 540,00 660,00 bis 100 m3 €/m3 10,50 11,00 14,50 18,50 21,50 bis 200 m3 €/m3 10,00 10,50 13,00 17,00 20,00 bis 300 m3 €/m3 9,50 10,00 12,00 16,00 19,00 über 300 m3 €/m3 9,00 9,50 11,50 15,00 18,00 Mindestfördermenge pro Stunde1

(bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz)“ m³/h 15,00 15,00 18,00 20,00 20,00 Stundenmietsatz €/Std 135,00 140,00 190,00 240,00 310,00

Sonderleistungen und Zuschläge 1 Schlauch/Rohrleitung bei Schlauchpumpen (nur DN 65, bis 15 m frei) €/lfm 3,80 2 Schlauchleitung/Rohrleitung bei Mastpumpen €/ lfm 5,50 5,50 5,50 5,503 Standortwechsel (nur bei Abrechnung nach m³) €/Stck 50,00 50,00 70,00 100,00 130,004 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € pauschal 170,00 180,00 210,00 240,00 320,005 „Vergebliche Anfahrt oder Abbestellungen am Einsatztag“ € pauschal 200,00 220,00 400,00 500,00 600,006 Samstagzuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn zwischen 18 Uhr und 6 Uhr € pauschal 75,00 75,00 90,00 120,00 150,007 Einsätze an Sonn- und Feiertagen je Einsatz 120,00 120,00 170,00 220,00 310,008 Begleitfahrzeug bei Schwerlastgenehmigung ab M 52 je Einsatz nach Aufwand 80,009 Beistellung einer Reservepumpe €/Std 90,00 100,00 140,00 180,00 230,00

Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge 10 Anpumphilfe €/Stck 10,0011 Reduzierung €/Stck 25,0012 Zuschlag Stahlfaser-, Schwer- und hochfester Beton ab C 55/67 €/m³ 3,0013 An- und Abtransport zusätzl. Rohrleitung und Rundverteiler €/Std 70,0014 mechanischer Rundverteiler €/m3 2,0015 Gestellung eines 2. Maschinisten €/Std 60,0016 Betonabsperrventil (nicht bei allen Betonpumpen verfügbar) je Einsatz 20,00

Mietbedingungen: A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und AufstellungsortB. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend.C. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung.D. Möglichkeiten zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle.E. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos. F. Steigt der Dieselpreis über 1,35 € Netto, erhöht sich je 0,1€ pro Liter der Nutzungspreis um 0,1 € pro m³.G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig.H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260kg/m³ ab C16/20 Mindestbindemittel- gehalt für Rohr u. Schlauchleitungen 350 kg/m³ ab C 25/30 XC4/XF1, DN 65 nur 16mm Größtkorn. I. Bei event. Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrs bedingte Verspätungen oder Defekte ect., werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Betonpumpen mit VerteilermastMastgröße (Reichhöhe senkrecht in Meter)

Schlauch- pumpe

Einheit

1 • Die Stundenabrechnung erfolgt von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1 h bis M36 u. 1,5 h. ab M 42. • Bei Schlauchverlängerungen kann sich die Rüstzeit entsprechend Aufwand verlängern. • Die Pumpenleistungen sind z.T. fremde Dienstleistungen die durch die ROBA Transportbeton GmbH vergeben werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.

STUNDEN- SATZ

M 24 M 36 M 42 M 52

Grundpreis €/Einsatz 100,00 110,00 140,00 175,00 220,00

Mindestrechnungsbetrag einschließlich €/Einsatz 310,00 Der Mindestrechnungsbetrag ergibt sich aus dem Grundpreis und der Einsatzpauschale bis 10 m³

Nutzungspreis Berechnung zuzüglich zum Grundpreis

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14 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung

Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innen räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb lichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feucht räumen von Hallenbädern und in Viehställen Außenbauteile mit direkter Beregnung Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs flächen; Einzelgaragen Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe anspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks Außenbauteile in Küstennähe Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen Kaimauern in Hafenanlagen Außenbauteile

Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwas serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs flächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter

Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei fenden Abwässern; Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken

X0 XC1

XC2 XC3

XC4 XD1 XD2 XD3 XS1

XS2 XS3 XF1

XF2

XF3 XF4 XA1 XA2 XA3 XM1

XM2 XM3

Für Beton ohne Bewehrung trocken oder ständig nass nass, selten trocken mäßige Feuchte

wechselnd nass und trocken mäßige Feuchte nass, selten trocken wechselnd nass und trocken salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser unter Wasser Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel mäßige Wassersättigung, mit Taumittel hohe Wassersättigung, ohne Taumittel hohe Wassersättigung, mit Taumittel chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Ta b. 2 chemisch mäßig angreifende Um gebung nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 mäßige Verschleiß- beanspruchung starke Verschleiß- beanspruchung sehr starke Verschleiß- beanspru chung

Klassen bezeichnung

Beschreibung der Umgebung

Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Mindestdruck- festigkeitsklassen

C 8/10

C 16/20

C 16/20 C 20/25

C 25/30 C 30/37 • C 25/30 (LP)C 35/45b,c • C 30/37 (LP)C 35/45b,h • C 30/37 (LP)h C 30/37b • C 25/30 (LP) C 35/45b,c • C 30/37 (LP)C 35/45b • C 30/37 (LP)

C 25/30 C 35/45b,c • C 25/30 (LP)

C 35/45b,c • C 25/30 (LP)

C 30/37 (LP) C 25/30

C 35/45b,c,f • C 30/37 (LP)f

C 35/45b,e,f • C 30/37 (LP)e,f C 30/37b • C 25/30 (LP)

C 35/45b,d • C 30/37 (LP) C 35/45b,g • C 30/37 (LP)

• Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko

• 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung

• 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser

• 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser

• 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel

• 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff

• 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung

BETONTECHNISCHE HINWEISE

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15 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall. b Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf Fußnote „c“ nicht angewendet werden.c Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Beton (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druck- festigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestig- keitsklasse ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. In diesem Fall darf die Fußnote „b“ nicht angewendet werden.d Bei C 30/37 mit w/z ≤ 0,55 Oberflächenbehandlung erforderlich z.B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons.

e Bei - chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 oder stärker, - hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mitwirkung von Chemikalien, sind Schutzmaßnahmen für den Beton - wie Schutz- schichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung vorschlägt.f Bei Nichtangabe der Sulfatbeständigkeit sind die Expositionsklassen XA2 und XA3 hinsichtlich des Sulfatangriffs aus Grundwasser bis 600mg/l geeignet.g Nur mit bauseits aufgebrahten Hartstoffen nach DIN 1100.h Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. rissüberbrückende Beschichtungen, s.a. DAfStb Heft 526).

Industriebau

bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

mäßiger chemischer AngriffXC4, XD2, XF3, XA2

Industrieboden stark beanspruchtstark chemischXD3, XA3, XM*

BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)

Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrtX0

bewehrt, stark bean- sprucht, TausalzXD3, XF4, XM*

unbewehrt, Industrie- fläche, Tausalz XF4

bewehrt innen und außen, wechelnd nass, trocken und Frost, schwacher chemi-scher Angriff, Chloridangriff XC4, XD1, XF1 (XA1)

BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS

BETONTECHNISCHE HINWEISE

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16 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

wechselnd nass und FrostXC4, XF1, XA1

KappenbetonXC4, XD3, XF4

BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)

(XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen Angriff berücksichtigt werden.

SchallschutzwandXC4, XD2, XF3

SprühnebelXC4, XD1, XF2

Brücken- pfeiler

Überbau

Pfahlkopf

Kanalsohle

WasserwechelzoneXC4, XD2, XF3 (XA2)

bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2

bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2

Sauberkeitsschicht Fundament unbe-wehrtX0

Estrichbewehrt innen trockenXC1

wechselnd Nässe und Frost(WU-Richtlinie) XC4, XF1 (XA1)

Hochbau

Ingenieurbau 1

BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS

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17 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

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Fahrmischer-Betonpumpe - PUMI M24 /M25

Abmaße und Lasten für 4-Achs-Mischfahrzeuge

Füllmenge der Trommel 4,5 m3 Beton

FahrzeugmaßeLänge 9,10 mHöhe 3,95 mBreite 2,70 mGesamtgewicht 32,00 tLeergewicht 14,90 t

Achslast voll8,0 t

Achslast voll8,0 t

Achslast voll9,5 t

Achslast voll9,5 t

• Reichhöhe 23,80 m• Reichweite 20,00 m

• Reichtiefe 12,40 m• Ausfalthöhe 6,90 m

• Fahrzeughöhe 4,00 m• Fahrzeuglänge 9,54 m

• Abstützbreite vorn 4,00 m• Abstützbreite hinten 2,30 m

• Stützdruck vorn 160 kn• Stützdruck hinten 110 kn

1 2 3 4

technische Daten Pumi M24

* Technische Angaben ohne Gewähr.

TECHNISCHE DATEN

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18 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

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1. Geltung der Bedingungen1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verein-bart werden.1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbe-dingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schrift-form. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.2.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, so gilt die den Lieferschein unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferungen und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben.

3. Preise3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftrags- bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatz-steuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder –minderungen erfolgt eine Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise.3.2. Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertrags-schluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/Leistung gültige Listenpreis.3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S.d. HGB, die inner-halb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver-hältnissen erbracht werden sollen.3.4. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.5. Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der Ladekapazitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten (m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden.3.6. Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung, die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen.

3.7. Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisab-sprache vereinbart und bleiben vorbehalten.

4. Gewichts-und MengenermittlungGewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware muß sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden. Verspätete Rügen sind unbeachtlich.

5. Zahlung5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne Abzug sofort fällig.5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde.5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

6. Liefer- und Leistungszeit6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.6.2. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unver-bindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt ist.6.3. Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertrags- gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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6.4. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleich-wohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre.6.5. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3. sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts.6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunter- nehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6.7. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.6.8. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

7. GefahrübergangDie Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über

8. Mängelansprüche8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer verantwortlich.8.2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen - Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abweichen dürfen.8.3. In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie über- nommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (vgl. Ziffer 7.).8.4. Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter Rüge gilt der Beton als geeignet. 8.5. Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/ -leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatz-

lieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.8.6. Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevoll-mächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt.8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelan- sprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängel- ansprüche jeglicher Art aus.

9. FremdüberwachungBeauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebs- stunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.

10. Haftung10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.10.2. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungs- gehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz10.3. Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflicht- verletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten.10.4. Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.B. Stahl oder Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus folgende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.10.5. Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsach- gemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

11. Umfassender Eigentumsvorbehalt11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäfts- beziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.11.2. Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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Stand: 01.02.2014

11.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Allein- eigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungs- hypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.11.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vor-behaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offen zu legen.11.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvoll- streckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen.11.7. Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abge-treten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vor- stehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Dritt- schuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.11.8. Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den „zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB – StB)“ oder diesen entsprechenden Be-dingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag ge-schlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen:

Der in 10.5. vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des Käufers enthaltene Umsatzsteuer.

12. Konzern-VerrechnungsklauselWir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen.

13. Sonstige Bestimmungen13.1. Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechts- beziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1 AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.

§ 2 Pflichten des VermietersWir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die

Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits- störungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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Stand: 01.03.2017

Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, so-weit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Die Haftung für von uns zu vertretende Sach- und Personenschäden ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht- versicherung beschränkt, die Euro 1,0 Mio. je Schadenfall beträgt.

§ 3 Pflichten des MietersDer Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, ins-besondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, daß das für den Transport der vermieteten Sache ein-gesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, daß die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, daß Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges stand- halten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Stand-ort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muß vom Mieter so abgesichert sein, daß Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder ähnlichem geschädigt werden können.Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluß am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache aus-reicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen, sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.Der Mieter hat dafür einzustehen, daß der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/ oder unvoll- ständiger Angaben bei Abruf.Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungs- gemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.

§ 4 SicherungsrechteDer Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechts-grund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt.

Für den Fall, daß der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren.Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Miet-zins zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20% übersteigt.

§ 5 Mietzins und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuld- verhältnissen erbracht werden soll.Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anläßlich der Absprache des Mietzinses vereinbart.Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegen- leistung gefährdet wird, z.B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Ver- schlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.Ist der Mieter „Kaufmann“ im Sinne des HGB, kommt er Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit der Rechnung keine Zahlung leistet oder wenn er nicht zu einem vereinbarten kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Verzugsregelung bleibt unberührt.Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Verein-barung entgegengenommen. Gerät der Mieter in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 6 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung.Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz der Gesellschaft., nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN

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Anschrift ETG Erzgebirge Transportbeton GmbH

Fuchsmühlenweg 5b09599 Freiberg

Verwaltung und Sitz ETG

Sitz der GesellschaftChemnitz, HRB 19981

Steuer-Nr.: 220/1080/3598Ust-Id-Nr.: DE 132 953 932

KontaktTelefon 03731 211 024

Fax 03731 211 028Mail [email protected]

AnschriftROBA Transportbeton GmbH

Neuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Verwaltung und Sitz ROBA

Thomas Türk

GeschäftsführungROBA ETG

Dipl.-Ing. Rudolf KauperDipl.-Ing. Stefan Dams Dipl.-Ing. Stefan Dams

Sitz der GesellschaftBerlin, HRB 163017 B

Steuer-Nr.: 214/5824/1422Ust-Id-Nr.: DE 811 573 870

KontaktTelefon 030 683 928 0

Fax 030 683 928 77Mail [email protected]