rs 2014 6 - deutscher-wasserflieger-verband.de · 4 3. Gruß von Rolf Ewald aus der Schweiz Von...

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1 1 Rundschreiben 6/2014 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden ! Eine wichtige Meldung vorweg! Wenn sich unser Verband auch bester Gesundheit erfreut, so haben wir doch eine gewisse Zeit nicht mehr existiert – v i r t u e l l nicht mehr existiert. Seit ein paar Tagen haben wir nun wieder eine Internetseite! Die Adresse hat sich geändert: http://www.deutscher-wasserflieger-verband.de Sie werden sie hinfort im Kleingedruckten am unteren Ende der jeweils ersten Seite unserer Briefe und Drucksachen finden. Wir sind uns bewußt, daß unser Internetauftritt noch der Verbesserung fähig ist, und arbeiten daran. Hauptsache aber: Wir sind wieder da! 1. neue Mitglieder Als neue Mitglieder begrüßen wir in unserem Verband zum 1. Oktober 2014 in alphabetischer Reihenfolge - Dr. Rolf Bienert, - Karl-Michael Dewenter - Carsten Fuchs - Alexander Krueger / Fa. WINX Consulting GmbH Wir heißen sie alle herzlich willkommen und wünschen ihnen stets eine Handbreit Wasser unter dem Kiel! 2. Abfliegen am 27./28. September auf dem Sedlitzer See Mit dem Abfliegen am 27./28. September in Welzow haben wir die Wasserflugsaison im Großen und Ganzen beendet, was freilich nicht heißen soll, daß wir nun in diesem Jahr gar nicht mehr fliegen wollen. Auch der Oktober beschert uns in der Regel ein paar sonnige Herbsttage. Wen es juckt, der möge sich mit Frank Degen in Verbindung setzen, um kurzfristig einen Flugtag zu vereinbaren! Thomas Wolters, weil des Lesens und Schreibens kundig, von der Korona offensichtlich zum freiwilligen Schriftführer bestimmt, hat ein stichwortartiges Protokoll verfaßt, das auszugsweise hier wiedergegeben wird: Lieber Günter, hier mein Protokoll vom Wasserfliegertreffen vor Ort in Welzow vom vergangenen Wochenende, soweit ich mein iPad zur Hand hatte und nicht gerade selber im Flugzeug saß: Deutscher Wasserflieger-Verband e.V. 1. Vorsitzender: Norbert Klippel Volksbank-Raiffeisenbank eG Nürnberg Im Winkel 15, D – 54484 Maring 2. Vorsitzender: Frank Degen Konto: 354864, BLZ: 760 606 18 Tel. 065 02 / 98 07-87, Fax: -89 3. Vorsitzender: Thomas Wolters IBAN: DE66760606180000354864 [email protected] Schatzmeister: Günter Kretzschmar SWIFT: GENODEF1N02 www.deutscher-wasserflieger-verband.de Amtsgericht Frankfurt a.M. VR 7401 UST-ID: DE 247507686 Günter Kretzschmar Schatzmeister 3. Oktober 2014

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Rundschreiben 6/2014 Sehr geehrte Freunde, Förderer und Mitglieder des DWV, liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden ! Eine wichtige Meldung vorweg! Wenn sich unser Verband auch bester Gesundheit erfreut, so haben wir doch eine gewisse Zeit nicht mehr existiert – v i r t u e l l nicht mehr existiert. Seit ein paar Tagen haben wir nun wieder eine Internetseite! Die Adresse hat sich geändert:

http://www.deutscher-wasserflieger-verband.de Sie werden sie hinfort im Kleingedruckten am unteren Ende der jeweils ersten Seite unserer Briefe und Drucksachen finden. Wir sind uns bewußt, daß unser Internetauftritt noch der Verbesserung fähig ist, und arbeiten daran. Hauptsache aber: Wir sind wieder da! 1. neue Mitglieder Als neue Mitglieder begrüßen wir in unserem Verband zum 1. Oktober 2014 in alphabetischer Reihenfolge - Dr. Rolf Bienert, - Karl-Michael Dewenter - Carsten Fuchs - Alexander Krueger / Fa. WINX Consulting GmbH Wir heißen sie alle herzlich willkommen und wünschen ihnen stets eine Handbreit Wasser unter dem Kiel! 2. Abfliegen am 27./28. September auf dem Sedlitzer See Mit dem Abfliegen am 27./28. September in Welzow haben wir die Wasserflugsaison im Großen und Ganzen beendet, was freilich nicht heißen soll, daß wir nun in diesem Jahr gar nicht mehr fliegen wollen. Auch der Oktober beschert uns in der Regel ein paar sonnige Herbsttage. Wen es juckt, der möge sich mit Frank Degen in Verbindung setzen, um kurzfristig einen Flugtag zu vereinbaren! Thomas Wolters, weil des Lesens und Schreibens kundig, von der Korona offensichtlich zum freiwilligen Schriftführer bestimmt, hat ein stichwortartiges Protokoll verfaßt, das auszugsweise hier wiedergegeben wird: Lieber Günter, hier mein Protokoll vom Wasserfliegertreffen vor Ort in Welzow vom vergangenen Wochenende, soweit ich mein iPad zur Hand hatte und nicht gerade selber im Flugzeug saß:

Deutscher Wasserflieger-Verband e.V. 1. Vorsitzender: Norbert Klippel Volksbank-Raiffeisenbank eG Nürnberg Im Winkel 15, D – 54484 Maring 2. Vorsitzender: Frank Degen Konto: 354864, BLZ: 760 606 18 Tel. 065 02 / 98 07-87, Fax: -89 3. Vorsitzender: Thomas Wolters IBAN: DE66760606180000354864 [email protected] Schatzmeister: Günter Kretzschmar SWIFT: GENODEF1N02 www.deutscher-wasserflieger-verband.de Amtsgericht Frankfurt a.M. VR 7401 UST-ID: DE 247507686

Günter Kretzschmar

Schatzmeister

3. Oktober 2014

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Wasserfliegertreffen in Welzow 26.-28.9.2014 Teilnehmer - langjährige Mitglieder: Norbert Klippel, Frank Degen, Thomas Wolters, Dr. Torsten Herting - neue Mitglieder und Interessenten: Matthias Kühn, Dr. Rolf Bienert, Angelika Schall, Ulrich und

Marianne Diez, Alexander Krueger, Andreas Beuermann Ort: City Hotel Welzow - Renegade in Welzow

Die Tochter unseres verstorbenen Kameraden Dr. Andreas Schall ist derzeit bereit, dessen Lake Renegade D-EFFV unter bestimmten Bedingungen den DWV-Mitgliedern zum Mitfliegen zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen und Kontakt über Frank Degen, www.frank-air.de

- Buccaneer in Florida

Alexander und Andreas betreiben in USA eine Lake Buccaneer am Flugplatz St. Augustine FL zur Schulung und Vercharterung, insbesondere auch an deutsche Piloten. Kontakt über www.wasserfliegen-in-USA.de.

- Wasserflugbetrieb in Deutschland:

Wasserflugbetrieb ist jederzeit möglich auf dem Sedlitzer See, Kennung EDUY, der als Sonderlandeplatz PPR mit einem Anker-Symbol in der ICAO-Karte eingetragen ist. Weitere Informationen siehe www.frank-air.de. An den folgenden Gewässern sind Bestrebungen im Gange, weitere Wasserflugplätze zuzulassen oder zeitlich befristete Genehmigungen für Wasserflugbetrieb zu erwirken: 1. Bärwalder See (Boxberg/Oberlausitz) 2. Zwenkauer See (südlich von Leipzig) 3. Binnenwasserstraße Mosel 4. Binnenwasserstraße Saar 5. Bodensee

Gruß Thomas Besonders erfreulich die rege Teilnahme der neuen Mitglieder und einiger externer Wasserfluginteressenten! Bei zweien der fünf genannten Gewässer stehen die Chancen nicht schlecht, in absehbarer Zeit neue Wasserflugmöglichkeiten zu schaffen. Unser Haus- und Hof-Photograph Torsten Herting hat viele Photos von der erlauchten Versammlung geschickt. Hier eine kleine Auswahl:

Das Rettungsboot wird zum Wasser gebracht und für eventuelle Einsätze vorbereitet.

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Die Gentlemen im Hintergrund haben sich schon sattgeflogen? Das Flugzeug langweilt sich allein im Wasser!

Nun aber ready for taxi!

Hoffentlich reicht die Strecke für den Start – das andere Ufer kann man gerade noch erkennen!

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3. Gruß von Rolf Ewald aus der Schweiz Von unserem Fliegerkameraden Rolf Ewald erhielten wir einen Gruß aus der Schweiz: Sir, ich war kürzlich in Lausanne, unten am See, in Ouchy. Da fand ich auf dem Weg zum olympischen Museum eine Schrifttafel, die Sie interessieren wird. Liebe Grüße Rolf Ewald

Legende im Anhang rechts unten: zu den Plakaten unten: 31. August, 1. und 2. September 1912 Internationaler Wasserflugzeug-Concours auf dem Genfer See Wettbewerb in Geschicklichkeit, bei Starts vom Wasser und bei Wasserungen sowie in Geschwindigkeit: Der Sieger erreicht 61 km/h. zum oberen Photo: 11. Juni 1928 Zwischenlandung eines Wasserflugzeugs der italienischen Marine. Der Kommandant Maddalena fliegt einen Hilfseinsatz für eine italienische Expedition in Not am Nordpol zum unteren Photo: 30. Juni 1930 Eröffnung der Linie Ouchy – Evian der französischen Gesellschaft Air-Union. Am 2. August 1930 stürzt das Wasserflugzeug auf einem Flug nach Evian in den See vor Ouchy, womit das Unternehmen sein Ende nimmt.

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Am 6. September erhielten wir von Rolf Ewald noch eine andere bemerkenswerte Information: Die kroatische European Coastal Airlines will Inselhopping an der Adriaküste etablieren. Mit einem Twin Otter-Wasserflugzeug verbindet sie seit dieser Woche zunächst einen eigens errichteten Wasserflughafen in Split mit der Insel Hvar. Was in anderen Ländern nicht alles möglich ist! 4. Etwas Wasserfluggeschichte aus den 70er Jahren Der Chronist hütet eine Mange alter Hüte. Ziemlich am Anfang dieses Schatzes befinden sich zwei Schriftsätze, die Jürgen Buchholz behufs Veröffentlichung im AOPA-Letter verfaßt hat. Er ist der spiritus rector der Gründung des "Deutschen Seeflieger-Verbands", welcher wenig später den bescheideneren Namen "Deutscher Wasserflieger-Verband" angenommen hat. Der Schriftsatz Nr. 1 ist nicht datiert, er wurde in der ersten Jahreshälfte 1978 auf AOPA-Papier geschrieben. Hier eine Abschrift, das Original ist so mies, daß es nicht kopierfähig ist:

SEEFLIEGEREI Dieses Blatt enthält erstmalig Mitteilungen und Informationen für unsere Seeflieger und solche, die es werden wollen. Der Text stammt von unserem Mitglied Jürgen Buchholz, Vorsitzender des Deutschen Seeflieger-Verbandes. "Da ab sofort die Mitglieder des Deutschen Seeflieger-Verbandes, die auch Mitglied der AOPA-Germany sind, eine AOPA-Seefluggruppe bilden, der sich ohne weitere Unkosten alle am Seeflug interessierten AOPA-Mitglieder anschließen können, soll deshalb ein kurzer Überblick über die derzeitigen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Seefliegerei in Deutschland gegeben werden. Im März 1977 wurde der Deutsche Seefliegerverband als Dachverband der deutschen Seeflieger, mit dem Ziel des Wiederaufbaus der Seefliegerei in Deutschland gegründet. Die bisherigen Bemühungen haben gezeigt, daß die Seefliegerei in Deutschland möglich ist, wenn sich die am Seeflug interessierten Flieger ernsthaft darum bemühen. Bis zur Aufnahme des Seeflugbetriebes in Deutschland erfolgt die Seeflugschulung und Charterung von Seeflugzeugen durch deutsche Piloten vorrangig ohne Probleme in Skandinavien, England, Italien, Frankreich, USA und Kanada. Für genauere Informationen hat der DSV einige Mitglieder als Kontaktpersonen zu den ausländischen Seefliegerkameraden. Die FINNAIR wird ein IT~Pauschalreiseprogramm im Sommer 1979 zur Seeflugschulung in Finnland auflegen (S. AOPA-letter 8/9-78). Durch die Bemühungen des DSV ist die Situation des Seeflugwesens in Deutschland zur Zeit folgende: Das Bundesministerium für Verkehr hat die zuständigen Landesbehörden ersucht, daß die ausländische Seeflug-lizenz der deutschen Piloten ohne weitere Prüfung in die gültige deutsche Pilotenlizenz eingetragen werden soll, was mehrfach auch schon geschehen ist. Für die Abnahme der Seeflugprüfung in Deutschland hat das Luftfahrt-Bundesamt einen Seeflugprüfer ernannt, der jederzeit bereit ist, die Prüfung in Deutschland abzunehmen, wenn der Schüler hierfür ein Wasserflugzeug zur Verfügung stellt und die Genehmigung zur Benutzung eines geeigneten Gewässers bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt hat (siehe hierzu die Fußnote der AOPA-Redaktion am Ende des Schriftsatzes). Es besteht die Möglichkeit, mit behördlicher Zustimmung Seeflugbasen in Deutschland einzurichten die den Vorteil hätten, daß sie ständig ohne weitere Genehmigungen von den Seefliegern benutzt werden könnten.

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Die Zustimmung der Einrichtung einer Seeflugbasis ist aber von dem zustimmenden Antrag des Besitzers oder Pächters des Geländes an die zuständige Landesbehörde abhängig. Da aber noch kein Pächter gefunden wurde und der DSV finanziell nicht in der Lage ist Gelände für Seeflugbasen zu erwerben, konnte diese Möglichkeit bisher nicht ausgenutzt werden. (Hier scheint die Rechnung ohne Umweltschützer und Lärmschreier gemacht zu werden, Anm.d.Red.). Die zweite Möglichkeit ist, daß jeder Seeflieger sich geeignete Gewässer in Deutschland sucht und bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einen persönlichen Einzelantrag auf Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung stellt. Die Entscheidung der Behörde wird gem. der Erfordernisse des § 25 LuftVG erfolgen. Im Sommer 1977 hat der 'Länderausschuß Luftfahrt' leider beschlossen, daß auch den DSV-Mitgliedern keine Ausnahme auf generelle Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung gestattet werden kann. Die Landesbehörden haben aber die Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Gewässern und der unbürokratischen Abwicklung der Anträge zugesichert. Abschließend noch eine interessante Information für alle Seefluginteressenten; in Vorverhandlungen mit zuständigen Institutionen ist dem Leiter der Flugschule Westerland/Sylt, Herrn Haratik, zugesagt worden, daß seine Flugschule als Seeflugschule tätig werden kann. Herr Haratik, der persönlich am Aufbau der Seefliegerei interessiert ist, ist bereit auch bei einem Gewinn von ± Null für seine Flugschule eine Cessna C180 mit Amphibienschwimmer anzuschaffen. Die Unkosten werden in etwa der einer Ce 172 entsprechen. Die Charterflugstunde wird naß DM 180,-- kosten. Hinzu kommt ein Aufpreis von DM 35,-- für den Seefluglehrer, der aber wegfällt, wenn DSV-Seefluglehrer ehrenamtlich kostenlos schulen. Neben der Wartung und Unterstellung des Flugzeuges, was in den Händen von Herrn Haratik liegt, wird er sich auch um das zur Verfügung-Stellen eines Motorbootes mit Bootsführer und um das Verlegen eines Bojenfeldes für die Start- und Landestrecke im Bereich des Königshafens am Ellenbogen bei List auf Sylt kümmern. Dieses interessante Angebot zum Start des Seeflugbetriebes und der Seeflugschulung im Frühjahr 1979 in Deutschland wird davon abhängig gemacht, daß die Cessna 180 auf Amphibienschwimmern von der Flugschule und durch Charterung von Seefluginteressenten zusammen 300 Stunden im Jahr geflogen wird. Das bedeutet, daß genügend Seefluginteressenten soviel Stunden chartern müßten, daß eine gesamte Mindestabnahme von 200 Stunden à DM 180,-- im Jahr mit einer Vorwegzahlung bis zum Jahreswechsel auf das Konto der Flugschule Westerland bzw. auf das DSV-Konto zur Weiterleitung gewährleistet ist. Neben den schon in Deutschland vorhandenen Amphibienflugbooten vom Typ Lake Bucaneer ist es am sinnvollsten mit dem leichtesten Schwimmerflugzeug, das mit Amphibienschwimmern ausgerüstet werden kann, der Ce 180, die Seeflugschulung wieder in Deutschland zu beginnen, da Amphibien, die auch auf Landeplätzen benutzt werden können, die Durchführung des Seeflugbetriebes wesentlich erleichtern. Schwimmerflugzeuge sind in Anschaffung und Unterhalt billiger als Flugboote und erfordern keine zusätzliche Typeneinweisung. AOPA-Mitglieder, die sich der AOPA-Seefluggruppe anschließen wollen oder an genaueren Informationen interessiert sind, wenden sich bitte an den kommissarischen AOPA-Seeflug-Gruppenleiter und Präsidenten des DSV. Jürgen Buchholz, Eisenzahnstr. 9, l000 Berlin 31, Tel. 030/892 2310." Anm.d.Red.: Diese Betrachtungsweise erscheint uns ein wenig zu optimistisch. In Deutschland ist eine einzige-Lake Buccaneer zugelassen, mit welcher der Inhaber eine deutschen PPL seine Prüfung ablegen könnte. Dieses schwer zu manövrierende Flugzeug aber ist ein Amphibium und kein Schwimmerflugzeug. Um ein skandinavisch zugelassenes Flugzeug fliegen zu dürfen, wird aber ein in dem jeweiligen Land ausgestellter PPL benötigt. Einige unserer Mitglieder können ein langes Lied von diesen und anderen Komplikationen singen! Es muß aber honoriert werden, daß die Bemühungen des DSV einige Erfolge gebracht haben.

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Der Schriftsatz Nr. 2 ist ebenfalls nicht datiert. Aus dem Inhalt ergibt sich, daß er zwischen Anfang Juni und Ende Dezember 1978 verfaßt worden sein muß. Hier die Abschrift:

handschriftlicher Vermerk: II AOPA-letter-Bericht

wird in den nächsten AOPA-letters veröffentlicht II. Informationsbericht der AOPA-Seefluggruppe. Durch die neu eingegangenen interessanten Informationen für Seefluginteressenten, freue ich mich die Anmerkung der Redaktion zum ersten Seeflugbericht in den AOPA-letters, widerlegen zu können. Obwohl die Erlangung der Ausübung des Seeflugsportes in Deutschland sicherlich mit großem Optimismus betrieben werden muß, um zum Erfolg führen zu können, zeigen die nachfolgenden Veröffentlichungen, daß der erste Bericht nicht zu optimistisch verfaßt war. Wegen der Bedeutsamkeit für die Seefluginteressenten, wird das an mich gerichtete Schreiben der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz wörtlich veröffentlicht.

Sehr geehrter Herr Buchholz! In unserem Zuständigkeitsbereich sind Außenlandungen und –starts mit Wasser- bzw. Amphibienflugzeugen oder mit Flugbooten auf dem Rhein oder dessen Seitenarmen (Altrheinen) möglich. Auf den Seitenarmen ist jedoch eine Wasserfläche von min. 600 x 100 m erforderlich. Ferner muß ein freier An- und Abflugsektor, der dem von Landeplätzen entspricht, vorhanden sein. Bei dem Flugboot vom Typ Lake Buccaneer ist bei voller Beladung ein Startstreckenzuschlag erforderlich. Dieser richtet sich nach dem Zustand der Wasseroberfläche und ist vom Flugzeugführer zu errechnen. Wie stellen anheim, einen Antrag auf Erteilung einer Außenlande- und -starterlaubnis zu stellen, wenn Sie eine geeignete Wasserfläche gefunden haben. Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist jedoch beizufügen. Hochachtungsvoll Im Auftrag Unterschrift (Kastenholz)

Der Leiter der Flugschule Westerland/Sylt, Herr Haratik, teilte mir in einem Telefonat mit, daß sich, durch meine Veröffentlichungen, laufend Seefluginteressenten für die Seeflugschulung bei ihm melden. Da ihm auch inzwischen die Zusage der Landesbehörde von Schleswig-Holstein gegeben wurde, ist er deshalb bereit sofort, auf eigene Kosten, eine Cessna C-180 auf Amphibienschwimmern zu erwerben und damit 1979 die Seeflugschulung aufzunehmen. Da Herr Haratik sich für längere Zeit im Ausland aufhält, hat er mich bevollmächtigt, im Namen der Flugschule Westerland/Sylt, die noch nötige Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde einzuholen, wozu ich gern bereit bin. Bei meinen bisherigen Bemühungen, um Ausübung der Seefliegerei in Deutschland, hat sich gezeigt, daß nur Wasserbehörden und teilweise Umweltschützer als ernsthaftes Problem bekämpft werden müssen. Auch für meinen persönlichen Antrag auf Wasser-Außenstart- und Landegenehmigung, auf den dafür geeigneten Schleswig-Holsteinischen Seen, hat mir der Minister für Wirtshaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein die Zusage erteilt, auch wenn sie in der ADIZ, direkt an der Grenze liegen. Abhängig gemacht wird die Zusage, zur Benutzung der Gewässer, von der Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten des Gewässers. Ferner ist erforderlich die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde gemäß § 8a des Wasser-Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 7.6.78 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 327). Außerdem muß ein Lageplan mit vorgesehenen Anlegestellen für Wasserflugzeuge eingereicht werden.

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Zur Zeit hat Herr Pöschel eine deutsch zugelassene Lake Buccaneer und unser AOPA-Mitglied, und DSV-Vizepräsident, Hasso Winkler, wird voraussichtlich im Januar 1979 mit seiner Haltergemeinschaft die Lake Buccaneer unseres schwedischen DSV-Mitgliedes, Göran Olsson, erworben haben. Eine dritte deutsch zugelassene Lake Buccaneer soll in Kürze aus den USA fliegerisch überführt werden. Zur Anmerkung der Redaktion im ersten Seeflugbericht in den AOPA-letters muß gesagt werden, daß es zwar richtig ist, daß die Lake Buccaneer schwer zu manövrieren ist, aber von Seefliegern wird immer eine wesentlich höhere Leistung bei Start und Landung auf dem Wasser verlangt, da auch kleine Fehler im allgemeinen immer mit einem Überschlag enden würden. Deshalb habe ich verschiedentlich in meinen Veröffentlichungen den Seeflieger als den Start- und Landekünstler in der gesamten Fliegerei bezeichnet. Aber gerade das ist es, was die Seefliegerei so reizvoll macht. Abschließend noch eine Bitte an alle AOPA-Mitglieder. Bitte teilen Sie mir die Anschrift und Telefon-Nr. von Besitzern oder Pächtern, von für den Seeflug geeigneten Gewässern mit, deren Zustimmung vorausgesetzt werden kann. Besten Dank für ihre Mithilfe am Wiederaufbau des deutschen See-Flugsportes. Hier nochmals meine Anschrift: ... Jürgen Buchholz Heute sind wir um die Erfahrungen von 36 Jahren klüger. Wie mutet uns der Optimismus der Gründerväter des DSV ---> DWV heute an und was har er gebracht? - Sicher ist, daß die Gründung des DSV die Geburtsstunde des individuellen Wasserfliegens in

Deutschland war. Das hat es im tausendjährigen Reich nicht gegeben, und nach dem Krieg sowieso nicht. Wenn wir heute im DWV zu erschwinglichen Preisen und auch bei einigen wenigen gewerblichen Flugschulen in Deutschland Wasserflug betreiben können, so kam der Anstoß dazu von den Enthusiasten, die den Verband damals aus der Taufe gehoben haben.

- Der überschwengliche Optimismus ist alsbald in einen nüchternen Realismus gemündet, der Früchte getragen hat: Ein jederzeit nutzbarer PPR-Wasserflugplatz in der Lausitz, der nach vorsichtiger Schätzung nicht der einzige in Deutschland bleiben wird, dazu etliche auf einzelne Personen und Flugschulen, zeitlich und örtlich beschränkte Wasserflug-Genehmigungen. Wir brauchen keine Wasserflugzeuge, um innerhalb Deutschlands von A nach B zu fliegen, aber wir brauchen Möglichkeiten, die Klassenberechtigung SEP(sea) im Lande zu erwerben und durch regelmäßiges Training zu erhalten. Dieser Bedarf läßt sich – wenn auch mit ein paar Unbequemlichkeiten – decken

- Ehrfürchtiges Staunen erregt das Schreiben der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz von 1978. Offensichtlich war damals nur eine einzige Behörde für die Erteilung der Außenstart- und –landegenehmigungen zuständig, heute meckern wenigstens ein Dutzend anderer Behörden und lautstarker Vereinigungen auf die uns in der Regel wohlgesonnenen Luftfahrtbehörden ein. O tempora, o mores!

- Und die Quintessenz daraus? Mit dem schon zitierten nüchternen Realismus, aber mit Optimismus und Zielstrebigkeit unser Anliegen vor Ort weiterverfolgen, dabei vor allem die lokalen Behörden einbinden und von der Attraktion von Wasserflugzeugen für die Öffentlichkeit überzeugen!

Schluß für heute, sonst liest die Epistel kein Mensch! Mit dem nächsten Rundschreiben werden wir wieder erste Informationen über die Wasserflugereignisse 2015 geben. Biscarrosse ist an der Reihe! Ihr