Rundschreiben 12/2010 - kv-thueringen.de · Druck: Druck Repro und Verlag OHG Erfurt Anlage 5 –...

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Editorial Ihre Fachinformationen Abrechnung/Honorarverteilung Abrechnung im organisierten ärztlichen Notdienst 1 Verordnung und Wirtschaftlichkeit Änderung der Verordnungseinschränkung von Stimulantien – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 44 2 Verordnungsausschluss von Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 49 3 Änderungen der Medizinprodukteliste – Arzneimittel-Richtlinie Anlage V 4 Wirkstoff AKTUELL zu Fondaparinux und Capsaicin kutanes Pflaster 4 Keine Verordnung von Accu Chek Dextro O.G.-Test über Sprechstundenbedarf zu Lasten der GKV 4 Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls 4 Verträge Hausarztvertrag mit der AOK PLUS 5 Hausarztzentrierte Versorgung – aktuelle Liste der teilnehmenden BKKn 5 Übersicht der an dem IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden BKKn und teilnehmenden stationären Einrichtungen 5 Gesundheitstelematik in der Arztpraxis Elektronische Heilberufeausweis – Blick in die Zukunft 6 Terminkalender Termine zur Abrechnungsannahme für das IV. Quartal 2010 7 Ambulante Kodierrichtlinien – weitere Schulungstermine geplant 7 Komplementäre Therapien in der Onkologie 7 Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen 8 Ultraschall-Doppler-Kursen nach DEGUM und KBV-Richtlinien 9 Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen 10 Anlagen Anlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu Fondaparinux Anlage 2 – Wirkstoff AKTUELL zu Capsaicin kutanes Pflaster Anlage 3 – Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles Anlage 4 – Musterformular „Teilnahmeerklärung Hausarzt“ am Beispiel einer Einzelpraxis 16.12.2010 Rundschreiben 12/2010 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen

Transcript of Rundschreiben 12/2010 - kv-thueringen.de · Druck: Druck Repro und Verlag OHG Erfurt Anlage 5 –...

Editorial

Ihre FachinformationenAbrechnung/HonorarverteilungAbrechnung im organisierten ärztlichen Notdienst 1

Verordnung und WirtschaftlichkeitÄnderung der Verordnungseinschränkung von Stimulantien – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 44 2Verordnungsausschluss von Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 49 3Änderungen der Medizinprodukteliste – Arzneimittel-Richtlinie Anlage V 4Wirkstoff AKTUELL zu Fondaparinux und Capsaicin kutanes Pflaster 4Keine Verordnung von Accu Chek Dextro O.G.-Test über Sprechstundenbedarf zu Lasten der GKV 4Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls 4

VerträgeHausarztvertrag mit der AOK PLUS 5Hausarztzentrierte Versorgung – aktuelle Liste der teilnehmenden BKKn 5Übersicht der an dem IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden BKKn und teilnehmenden stationären Einrichtungen 5

Gesundheitstelematik in der ArztpraxisElektronische Heilberufeausweis – Blick in die Zukunft 6

TerminkalenderTermine zur Abrechnungsannahme für das IV. Quartal 2010 7Ambulante Kodierrichtlinien – weitere Schulungstermine geplant 7Komplementäre Therapien in der Onkologie 7Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen 8Ultraschall-Doppler-Kursen nach DEGUM und KBV-Richtlinien 9Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen 10

AnlagenAnlage 1 – Wirkstoff AKTUELL zu FondaparinuxAnlage 2 – Wirkstoff AKTUELL zu Capsaicin kutanes PflasterAnlage 3 – Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des RegelfallesAnlage 4 – Musterformular „Teilnahmeerklärung Hausarzt“ am Beispiel einer Einzelpraxis

16.12.2010

Rundschreiben 12/2010Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen

KV Thüringen – RS 12/2010

Impressum

Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimarverantwortlich: Sven AuerswaldRedaktion: Babette LandmannTelefon: 03643 559-0Telefax: 03643 559-191Internet: www.kvt.deE-Mail: [email protected]: Druck Repro und Verlag OHG Erfurt

Anlage 5 – Übersicht der teilnehmenden Betriebskrankenkassen an dem Vertrag Hausarztzentrierte Versorgung in ThüringenAnlage 6 – Übersicht der teilnehmenden BKKn am IV-Vertrag „Hallo Baby“ und an der Zusatzvereinbarung Sonographie in ThüringenAnlage 7 – Anmeldung zur Informationsveranstaltung „Ambulante Kodierrichtlinien“

Aktuelle VerordnungstippsVerordnung von Inkontinenzhilfen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (Hilfsmittel-Verzeichnis: Produktgruppe 15)

BeilagenInteressante Fortbildungsveranstaltungen einschl. Anmeldeformular (gelbes Blatt)Fortbildungsprogramm der KV Thüringen für das I. Quartal 2011 Informationen für die Praxis zu den Ambulanten Kodierrichtlinien

KV Thüringen – RS 12/2010

Editorial

Weimar, 16.12.2010

Ambulante Kodierrichtlinien – Hilfen zur richtigen Diagnoseverschlüsselung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Um den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten einen reibungslosen Einstieg in die Kodierrichtlinien zu ermöglichen, wurde mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen eine sechsmonatige Übergangsphase beschlossen. Zwar sollen die AKR ab 1. Januar 2011 angewendet werden, Kodierfehler haben im ersten Halbjahr aber keine Auswirkungen auf die Abrechnung einer Praxis. Diese Übergangsphase gibt uns die Möglichkeit, die KV-Mitglieder und deren Praxismitarbeiter auch noch zu Beginn des nächsten Jahres zu schulen. Wir werden in den Monaten Januar, Februar und März weitere Informationsveranstaltungen anbieten. Hierbei haben uns die Praxis-EDV-Systemanbieter ihre Unterstützung zugesagt, einige wer-den auch regional Anwenderschulungen für die Praxen durchführen. Die genauen Termine können Sie diesem Rundschreiben entnehmen.

Die Ambulanten Kodierrichtlinien sollen den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten bei der Diagnoseverschlüsselung helfen und die Vorgaben der ICD 10-Klassifikation präzisieren. Alle mit der Abrechnung übermittelten Diagnosen sind Behandlungsdiagnosen. Die Behandlungsdiagnose ist per Definition eine Diagnose, die ärztliche Arbeit und/oder veranlasste Leistungen (Verordnungen, Kranken-hauseinweisungen) im Abrechnungsquartal ausgelöst hat. Die AKR bestehen aus zwei Teilen. Der erste allgemeine Teil enthält fachbereichsübergreifende Vorgaben zum Kodieren, der zweite speziellere Teil die konkrete Kodierhilfe für ausgewählte Krankheitsbilder. Wichtig ist, dass die AKR nicht grundsätzlich neue Inhalte vermittelt, sondern die Anwendung der ICD 10 konkretisiert und einheitliche Regeln be-schreibt.

Die Praxissoftware-Anbieter haben die benötigten Funktionen in ihre jeweiligen Produkte implementiert und diese über ein Softwareupdate zur Verfügung gestellt. Mittels der EDV können Sie unterscheiden, ob eine Diagnose zur Abrechnung weitergeleitet wird oder zur Dokumentation der Krankheitsgeschichte dient. Auf Kodierfehler wird künftig automatisch hingewiesen. Ab Januar 2011 enthält die Software eine Funktion zum Sortieren der Dauerdiagnosen sowie zum Anzeigen von Hinweisen und Fehlern beim Kodieren. Für die Übergangszeit kann die Praxis selbst entscheiden, ob und wann diese Unterstützung genutzt werden soll. Ärzte, die diese Funktionen in ihren Praxisverwaltungssystemen freischalten, müs-sen nicht sofort das komplette Programm nutzen. Wenn zunächst nur die Dauerdiagnose in anamnes-tische und regelhaft behandlungsrelevante Diagnose kodiert werden soll, wird zwar auf Fehler hinge-wiesen, diese muss man sich jedoch nicht im Detail anzeigen lassen. Wenn solche Hinweise und Fehler in der Einführungsphase bearbeitet werden sollen, kann dies ohne Auswirkung auf die Abrechnung ge-schehen. Erst ab Juli 2011 müssen die angezeigten Fehler korrigiert werden, weil sonst die Abrechnung nicht erstellt werden kann. Angezeigte Hinweise müssen nicht zwingend umgesetzt werden. Sie dienen lediglich dazu, eine Kodierung nochmals zu überprüfen und ggf. zu verändern.

Sehr geehrte Damen und Herren, von einem konsequent richtigen Kodieren erhoffen wir uns bessere Chancen, den gestiegenen Behandlungsbedarf gegenüber den Krankenkassen nachweisen zu können und somit die Honorare noch stärker an die Morbidität zu koppeln. Eine genaue Verschlüsselung gemäß der Ambulanten Kodierrichtlinien hilft, zukünftig den Aufwand für die Behandlung der Versicherten ein-deutig zu dokumentieren und bei den Verhandlungen zur Vergütung in Thüringen auch einzufordern.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss. Die Prüfungsstelle hat der KV Thüringen mitgeteilt, dass die Heilmittel-Richtgrößenprüfung aufgrund mangelnder Datenqualität für das Jahr 2008 komplett einge-stellt wird. Damit hat der bereits im Juni diesen Jahres erfolgte Einspruch der KV Thüringen unter Hin-weis auf die fehlerhaften Verordnungsdaten im Heilmittelbereich des Jahres 2008 schlussendlich Erfolg gehabt.

KV Thüringen – RS 12/2010

Editorial

Im Namen des Vorstandes sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KV Thüringen darf ich Ihnen und Ihrem Praxispersonal ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2011 wün-schen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Auerswald2. Vorsitzender

Erfurter Weihnachtsmarkt zum 1. Advent 2010

Ihre Fachinformationen

Abrechnung/Honorarver te i lung

Abrechnung im organisierten ärztlichen Notdienst

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht der Standardleistungen für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen im organisierten ärztlichen Notdienst:

GOP Bezeichnung

01210 Notfallpauschale – Uhrzeitangabe erforderlich!– für den �. persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Notdienst

01211 Zuschlag zu jeder GOP 0�2�0 im organisierten ärztlichen Notdienst (Fahr- und Sitzdienst)

01214Notfallkonsultationspauschale I – Uhrzeitangabe erforderlich!– ab dem 2. persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder für telefonischen Kontakt im Notdienst– Mittwoch und Freitag zwischen �3.00 – �9.00 Uhr

01215 Zuschlag zu jeder GOP 0�2�4 im organisierten ärztlichen Notdienst (Fahr- und Sitzdienst)

01216

Notfallkonsultationspauschale II – Uhrzeitangabe erforderlich!– ab dem 2. persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder für telefonischen Kontakt im Notdienst– Montag bis Freitag zwischen �9.00 – 22.00 Uhr – Samstag, Sonntag, Feiertag zwischen 7.00 – �9.00 Uhr

01217 Zuschlag zu jeder GOP 0�2�6 im organisierten ärztlichen Notdienst (Fahr- und Sitzdienst)

01218

Notfallkonsultationspauschale III – Uhrzeitangabe erforderlich!– ab dem 2. persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt oder für telefonischen Kontakt im Notdienst– Montag bis Freitag zwischen 22.00 – 7.00 Uhr – Samstag, Sonntag, Feiertag zwischen �9.00 Uhr – 7.00 Uhr

01219 Zuschlag zu jeder GOP 0�2�8 im organisierten ärztlichen Notdienst (Fahr- und Sitzdienst)

01411

Hausbesuch im Notdienst– für den �. Notdienst-Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft oder in demselben Heim– unabhängig von der Uhrzeit – zzgl. Wegepauschale je GOP 0�4��

01413Hausbesuch für alle weiteren Notdienst-Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft oder in demselben Heim– unabhängig von der Uhrzeit

Die darüber hinaus erbrachten ärztlichen Leistungen können nach den Regelungen des EBM ohne Fach-gruppenbeschränkung zusätzlich berechnet werden.

Ihre Ansprechpartner für alle Themen der Leistungsabrechnung:

Frau BarthelApp. 480Frau RudolphApp. 494

Frau RichterApp. 456Frau GrimmerApp. 492

Frau BöhmeApp. 454Frau GimbelApp. 430

Frau BoseApp. 45�Frau ReimannApp. 452

Frau SchölerApp. 437Frau StöpelApp. 438

Frau KokotApp. 44�Frau KölbelApp. 444

Kinderärzte Internisten Allgemein-mediziner Praktiker

ehem. Abrech-nungsbereich89...

Pneumologen

Kinderärzte Internisten Allgemein-mediziner Praktiker

ehem. Abrech-nungsbereich90.../9�...

GynäkologenOrthopädenPhysikal. Med.Urologen

NeurologenNervenärztePsychotherap.HNO-ÄrzteAugenärzteHautärzteEinrichtungenNotfälle/ EinrichtungenMVZ

ermächtigte ÄrzteFachchemikerHumangenetikLaborärzteLaborgemein- schaftenPathologen

BelegärzteChirurgenRadiologenNuklearmed.DialyseärzteDialyse-Einr.MKGNeurochirurgenAnästhesisten

Die Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail [email protected] möglich.

KV Thüringen – RS �2/20�0

KV Thüringen – RS �2/20�02

Ihre Fachinformationen

Verordnung und Wir tschaf t l ichke i t

Änderung der Verordnungseinschränkung von Stimulantien – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 44

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Anlage III (Verordnungseinschrän-kungen und -ausschlüsse) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Nummer 44, „Stimulantien, z. B. Psy-choanaleptika, Psychoenergetika, coffeinhaltige Mittel“ wie folgt geändert:

Arzneimittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise44. Stimulantien, z. B. Psychoanaleptika, Psychoenergetika,

coffeinhaltige Mittel

ausgenommen bei Narkolepsieausgenommen bei Hyperkinetischer Störung bzw. Aufmerk-samkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS) im Rah-men einer therapeutischen Gesamtstrategie, wenn sich an-dere Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben, bei Kindern (ab 6 Jahren) und Jugendlichen. Die Diagnose darf sich nicht allein auf das Vorhandensein eines oder meh-rerer Symptome stützen (Verwendung z. B. der DSM-IV Kri-terien). Die Arzneimittel dürfen nur von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und/oder Jugendlichen verordnet werden (Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Ju-gendmedizin; Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie; Fachärztin/Facharzt für Nervenheilkunde, für Neurologie und/oder Psychiatrie oder für Psychiatrie und Psychotherapie, ärztliche Psychothe-rapeuten mit einer Zusatzqualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen nach § 5 Absatz 4 der Psycho-therapie-Vereinbarungen) und unter dessen Aufsicht ange-wendet werden. In Ausnahmefällen dürfen auch Hausärz-tinnen/Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt.

Der Einsatz von Stimulantien ist im Verlauf besonders zu do-kumentieren, insbesondere die Dauertherapie über �2 Monate sowie die Beurteilung der behandlungsfreien Zeitabschnitte, die mindestens einmal jährlich erfolgen sollten.

▪▪

Verordnungsausschluss aufgrund Rechts-verordnung für Amfetaminil, Metamfetamin zur parenteralen Anwendung. [2]

Verordnungseinschränkung verschrei-bungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4]

Bei nicht verschreibungspflichtigen Arz-neimitteln ist, von den genannten Aus-nahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten �2. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollende-ten �8. Lebensjahr unwirtschaftlich. [6]

[2] Verordnungsausschluss aufgrund der Rechtsverordnung nach § 34 Abs. 3 SGB V (sog. Negativliste)

[4] Verordnungseinschränkung nach dieser Richtlinie (§ 92 Abs. � Satz � Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit § �6 Abs. � und 2 AM-RL)

[6] Hinweis auf eine unwirtschaftliche Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel bei Kindern bis zum vollendeten �2. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten �8. Lebensjahr (§ 92 Abs. � Satz � Halbsatz 3 SGB V, § �6 Abs. 5 AM-RL).

Der Beschluss trat am 01.12.2010 in Kraft. Den Beschluss, die tragenden Gründe und die Schreiben des BMG finden Sie auf der Internetseite des G-BA www.g-ba.de oder über den Arzneimittelinfoservice www.arzneimittelinfoservice.de.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Mandy Gorzny, Telefon 03643 559-768

KV Thüringen – RS �2/20�0 3

Ihre Fachinformationen

Verordnungsausschluss von Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 – Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nummer 49

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Anlage III (Verordnungseinschrän-kungen und -ausschlüsse) der Arzneimittel-Richtlinie um die folgende Nummer 49 ergänzt:

Arzneimittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise

49. Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2.

Hierzu zählen:– Pioglitazon– Rosiglitazon

Verordnungsausschluss verschreibungs-pflichtiger Arzneimittel nach dieser Richt-linie. [3]

[3] Verordnungsausschluss nach dieser Richtlinie (§ 92 Abs. � Satz � Halbsatz 3 SGB V in Verbindung mit § �6 Abs. � und 2 AM-RL).

Dieser Beschluss tritt am 01.04.2011 in Kraft. Damit besteht ausreichend Zeit, alle betreffenden Patienten ggf. in Zusammenarbeit mit der regionalen Schwerpunktpraxis umzustellen.

Bitte beachten Sie Folgendes: Diese Regelung betrifft sowohl Mono- als auch Kombinationspräparate, die Pioglitazon enthalten. Rosi-glitazon ist bereits jetzt nicht mehr verkehrsfähig.

In Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie wird der Therapiehinweis zu Glitazonen außer Kraft gesetzt.

Den Beschluss, die tragenden Gründe und die Schreiben des BMG können Sie auf der Internetseite des G-BA www.g-ba.de einsehen oder über den Arzneimittelinfoservice www.arzneimittelinfoservice.de

Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Mandy Gorzny, Telefon 03643 559-7 68

Änderungen der Medizinprodukteliste – Arzneimittel-Richtlinie Anlage V

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat folgende Änderungen/Neuaufnahmen von Medizin-produkten in die Anlage V beschlossen:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit

PE-Ha-Luron® 1.0% Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthal-mochirurgie des vorderen Augenabschnittes

30.04.2014

Oculentis BSS Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraoku-lärer Eingriffe

29.08.2015

Visco HYAL �.0 Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt, insbesondere bei Kataraktextraktion und Intraokularlinsen-Implan-tation

29.08.2015

Visco HYAL �.4+ Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthal-mochirurgie des vorderen Augenabschnittes

29.08.2015

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass die Anlage V noch erweitert wird. Viele Anträge der Hersteller auf Aufnahme in diese Liste entsprachen nicht den Vorgaben des G-BA. Dementsprechend konnten für diese Produkte noch keine Beschlüsse gefasst werden.

Die derzeit zu Lasten der GKV bei bestimmten Indikationen verordnungsfähigen Medizinprodukte finden Sie im Internet unter www.g-ba.de oder auf den Internetseiten der KV Thüringen unter www.kvt.de.

KV Thüringen – RS �2/20�04

Ihre Fachinformationen

Medizinprodukte mit arzneimittelähnlichem Charakter sind nur noch dann zu Lasten der GKV verordnungs-fähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Das gilt auch für Verordnungen im Sprechstundenbedarf.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763

Wirkstoff AKTUELL zu Fondaparinux und Capsaicin kutanes Pflaster

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt aktuelle Therapiehinweise nach der Arzneimittel-Richtlinie als Informationsblätter „Wirkstoff AKTUELL“ Ausgabe 06/20�0 und 08/20�0 zur Verfügung.

In der Anlage 1 dieses Rundschreibens erhalten Sie eine korrigierte Version zu

Fondaparinux neben den Hinweisen für Indikation, Wirksamkeit und Kosten zusätzlich Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise. Die Änderung betrifft einen ursprünglich unvollständig angegebenen Zulassungsstatus bei dem Wirkstoff Certoparin und einen versehentlich fehlerhaft wiedergegebenen p-Wert bezüglich schwer-wiegender Blutungen bei Fondaparinux versus Dalteparin (richtiger Wert p = 0,�22).

In der Anlage 2 dieses Rundschreibens erhalten Sie zu

Capsaicin kutanes Pflasterneben den Hinweisen für Indikation, Wirksamkeit und Kosten zusätzlich Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise.

Diese aktuellen Versionen finden Sie, wie alle bisherigen Informationsblätter, auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de/publikationen/��6.html.

Ihre Ansprechpartner: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763 Dr. Urs Dieter Kuhn, Telefon 03643 559-767

Keine Verordnung von Accu Chek Dextro O.G.-Test über Sprechstundenbedarf zu Lasten der GKV

Ab Januar 20�� kann der Bezug des Fertigarzneimittels Accu Chek Dextro O.G.-Test (oraler Glucosetole-ranz-Test) nicht mehr über Sprechstundenbedarf erfolgen. In der Vergangenheit wurde das Produkt bisher nicht beanstandet. Da es sich hier jedoch um ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, wird dies von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.

Die wirtschaftliche Verordnung der nicht gelösten Substanz (75 g wasserfreie Glucose) kann weiterhin als Sprechstundenbedarf erfolgen, die Nutzung von Fertigware und Rezepturzubereitungen sowie eine Einzelverordnung sind ausgeschlossen.

Wir bitten um Beachtung, damit Rückforderungen der Krankenkassen gegenüber dem verordnenden Ver-tragsarzt vermieden werden.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763

Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls

Gemäß Ziffer ��.5 der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses können die Krankenkas-sen auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten. In Anlage 3 erhalten Sie eine aktualisierte Übersicht der Krankenkassen, die den Genehmigungsvorbehalt ausgesetzt haben. Bitte beachten Sie, dass die AOK Hessen, die AOK PLUS und die BKK Schott-Zeiss nur bei einigen Indikationen auf die Genehmigung verzichtet.

KV Thüringen – RS �2/20�0 5

Ihre Fachinformationen

Mit diesem Genehmigungsverzicht sind die verordnenden Ärzte jedoch nicht vom Gebot der Wirtschaft-lichkeit entbunden. Die Ziffern �3 ff. der Heilmittel-Richtlinie sind zu beachten. Auf eine nachträgliche Überprüfung der Wirtschaftlichkeit bzw. medizinischen Notwendigkeit wird seitens der Kranken-kassen nicht verzichtet.

Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Anke Möckel, Telefon 03643 559-763

Ver t räge

Hausarztvertrag mit der AOK PLUS

Wie bereits im Rundschreiben ��/20�0 bekannt gegeben, hat der Thüringer Hausärzteverband (THV) – in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) – mit der AOK PLUS einen Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V abgeschlossen.

Schon nach einem kurzen Zeitraum konnte die KVT eine große Teilnahme am Vertrag verzeichnen. In Bezug auf die vorgehaltene Praxisausstattung wurde jedoch festgestellt, dass beim Ausfüllen der Teilnahmeer-klärung Missverständnisse aufgetreten sind. Zu den Angaben der Vertragssoftware ist nur eine Antwort möglich (siehe Anlage 4 Musterformular „Teilnahmeerklärung Hausarzt“ am Beispiel einer Einzelpraxis).

Ihr Ansprechpartner: Frank Weinert, Telefon 03643 559-�36

Hausarztzentrierte Versorgung – aktuelle Liste der teilnehmenden BKKn

Als Anlage 5 zu diesem Rundschreiben sind die im I. Quartal 20�� an dem BKK-Hausarztvertrag teilneh-menden Betriebskrankenkassen aufgeführt.

Wir möchten die teilnehmenden Ärzte darauf aufmerksam machen, diese Liste bei der Einschreibung von Versicherten zu beachten, da für Versicherte von nicht teilnehmenden Betriebskrankenkassen keine Ver-gütung gewährt werden kann.

Ihre Ansprechpartner:

– in der ServiceStelle: Telefon 03643 559-742 oder -749

– zu Vertragsfragen: Frank Weinert, Telefon 03643 559-�36

Übersicht der an dem IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden BKKn und teilnehmenden stationären Einrichtungen

Der Betriebskrankenkassen Landesverband Mitte übermittelte uns die am IV-Vertrag „Hallo Baby“ teilnehmenden Betriebskrankenkassen (inkl. der BKKn, die an der Zusatzvereinbarung Sonographie teil-nehmen) sowie die Perinatalzentren/geburtshilflich-neonatologischen Schwerpunktkrankenhäuser für das I. Quartal 20��. Diese sind als Anlage 6 im Rundschreiben beigefügt.

Ihre Ansprechpartner: Carmen Schellhardt, Telefon 03643 559-�34 ServiceStelle, Telefon 03643 559-742, -749

KV Thüringen – RS �2/20�06

Ihre Fachinformationen

Gesundhei ts te lemat ik in der Arz tprax is

Elektronische Heilberufeausweis – Blick in die Zukunft

Dritter Teil unserer Artikelserie zur Gesundheitstelematik in der Arztpraxis

Mit dem elektronischen Arztausweis – elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) – sollen sich Ärzte in Zu-kunft ausweisen. Auf dem Arztausweis sind ein Foto des Arztes sowie Grunddaten (Arztnummer, Adresse, Gültigkeitsdatum ...) abgedruckt. Diese neue Chipkarte schafft die Voraussetzungen für eine rechtssichere elektronische Signatur, für eine sichere Verschlüsselung von Patientendaten und für eine Authentifizierung von Ärzten in elektronischen Netzen und im Zusammenspiel mit der elektronischen Gesundheitskarte.

Rechtsgültigkeit erhält man bei elektronischen Verträgen durch die Funktion der qualifizierten Signatur. Diese Funktion stellt der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) der medizinischen Berufsgruppe zur Verfügung. Statt zu stempeln stecken Sie die eHBA-Karte und statt der Unterschrift geben Sie Ihre persön-liche Identifikationsnummer (PIN) in ein Lesegerät ein.

Gesetzliche Grundlage ist § 29�a (5) SGB V:

(...) Der Zugriff auf Daten (...) der elektronischen Gesundheitskarte darf nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (oder) Berufsausweis erfolgen, die jeweils über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen.(...)

Der eHBA wird als Schlüssel für das Datenschließfach der Patienten benötigt. Deshalb erhalten Sie Ihren eHBA als Mitglied der medizinischen Berufsgruppe von der jeweiligen Landesärztekammer. Für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sind zuständig die Landesärztekammer Thüringen und die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer.

Die Anmeldung bei unserem Mitglieder-Online-Portal „KVTOP“ wird mittelfristig umgestellt. Bisher erhalten Sie von uns einen Benutzernamen und ein Passwort und gelangen so in einen geschützten Mitgliederbe-reich. Mit dem eHBA wird es möglich, Sie anhand der Karte fälschungssicher zu identifizieren. Der Arztausweis wird Ihr Schlüssel zum Mitgliederportal „KVTOP“. Der Benutzername und Ihr Passwort wer-den dann nicht mehr gebraucht.

Neben der Unterschrifts- und Schlüsselfunktion dient der Arztausweis dazu, elektronische Dokumente zu chiffrieren, bevor diese auf Online-Reise gehen und sie beim Empfang wieder zu entschlüsseln. Wie in einer Art elektronischem Briefkuvert schützen Sie so Ihre Dokumente.

Die Landesärztekammer Thüringen bereitet, unabhängig von der Gesundheitskarte, die Ausgabe der elek-tronischen Heilberufesausweise vor.

Ihre Ansprechpartner: Sven Dickert, Telefon 03643 559-�09 Mandy Seitz, Telefon 03643 559-��5

KV Thüringen – RS �2/20�0 7

Terminkalender

Termine zur Abrechnungsannahme für das IV. Quartal 2010

Annahme der Abrechnungsunterlagen in der KV Thüringen

Montag bis Freitag: 03.0�.20�� bis 07.0�.20�� 08.00 – �8.00 UhrSamstag: 08.0�.20�� 08.00 – �2.00 Uhr

Eine Verlängerung der Abgabefrist bedarf der Genehmigung durch die KV und kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden.

Ihre Ansprechpartnerin: Katrin Kießling Telefon: 03643 559-422 Telefax: 03643 559-49� E-Mail: [email protected]

Ambulante Kodierrichtlinien – weitere Schulungstermine geplant

Über die verpflichtende Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien zum 01.01.2011 informierten wir Sie in den letzten beiden Rundschreiben. Auf Grund Ihrer verstärkten Nachfrage zu weiteren Schulungen planen wir drei Seminare im I. Quartal 20�� im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in Weimar:

Mittwoch, 19.01.2011, 15.00 Uhr: Referent Dr. med. Stephan Dittrich, FA für Chirurgie

Freitag, 18.02.2011, 15.00 Uhr: Referent Dr. Rolf Bartkowski, FA für Chirurgie, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Mittwoch, 02.03.2011, 16.00 Uhr: Referent Dr. med. Stephan Dittrich, FA für Chirurgie

Bitte melden Sie sich für eine o. g. Informationsveranstaltung an. Nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular in Anlage 7. Für diese Veranstaltung wurden bei der Landesärztekammer Thüringen Fortbildungspunkte beantragt.

In der Beilage „Informationen für die Praxis“ zu diesem Rundschreiben können Sie sich aktuell zu dem Thema informieren. Die kompletten Ambulanten Kodierrichtlinien sind im Internet unter www.kbv.de ein-sehbar. Ein Druckexemplar können Sie telefonisch über die u. g. Nummern anfordern.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Kathrin Darnstedt, Telefon 03643 559-759 Christiane Maaß, Telefon 03643 559-7�0

Komplementäre Therapien in der Onkologie

Das Seminar richtet sich an Haus- und Fachärzte, die Patienten mit Tumorerkrankungen betreuen und in Zukunft auf die Frage ihrer Patienten: „was kann ich selber tun?“ kompetent Auskunft geben möchten.

Termin: 21.– 23. Januar 2011

Ort: Universitäres Centrum für Tumorerkrankungen (UCT) Frankfurt, Klinikum der J. W. Goethe-Universität Frankfurt, Theodor-Stern-Kai 7 in 60590 Frankfurt/Main

Weitere Informationen mit ausführlichem Programm und Anmeldeunterlagen finden Sie im Internet unter www.uct-frankfurt.de unter „Aktuell“.

KV Thüringen – RS �2/20�08

Terminkalender

Fortbildungsveranstaltungen der KV Thüringen

Datum/Uhrzeit

Thema/Zertifizierung

Referent(en)Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr.

Mittwoch,05.0�.20���4.00–�9.00 Uhr

Arzneimittelregressprophylaxe – nicht verordnungsfähige Medikamente unter besonderer Berücksichtigung der Arz-neimittel-Richtlinie

5 Punkte Kategorie A

Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leiterin der Hauptabteilung Verord-nungs- und Wirtschaftlichkeitsbera-tung der KVT, Weimar

Vertragsärztekostenfrei 20��-0004

Samstag,�5.0�.20��09.00–�2.30 Uhr

Ort: Landesärztekammer Thüringen in Jena; Anmeldung über die Landesärztekam-merHygienemanagement in der Arztpraxis

Referenten der LandesärztekammerThüringen

Praxispersonalauf Anfrage

Mittwoch,�9.0�.20���5.00–�7.00 Uhr

Beachtung der Schutzimpfungsricht-linie bei der Verordnung von Impfungen zu Lasten der gesetzlichen Kranken-versicherung2 Punkte Kategorie A

Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leiterin der Hauptabteilung Ver-ordnungs- und Wirtschaftlichkeits-beratung der KVT, Weimar

Vertragsärzte, Praxispersonalkostenfrei20��-022�

Mittwoch, �9.0�.20���5.00–�8.00 Uhr

Arbeitsschutz für Praxispersonal Dipl.-Ing. Rolf Friedrich, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter in der Abteilung Hausverwaltung der KVT, Weimar

Praxispersonal45,00 €20��-0�08

Mittwoch,26.0�.20���5.00–�8.00 Uhr

EBM für Praxispersonal –fachärztlicher Versorgungsbereich

Steffen Göhring, Leiter der Abtei-lung Leistungsabrechnung der KVT, Weimar

Praxispersonalkostenfrei20��-0206

Mittwoch,09.02.20���5.00–�8.00 Uhr

EBM für Praxispersonal – hausärztlicher Versorgungsbereich

Steffen Göhring, Leiter der Abtei-lung Leistungsabrechnung der KVT, Weimar

Praxispersonalkostenfrei20��-0209

Mittwoch,09.02.20���5.00–�8.00 Uhr

Der diabetische Fuß – Früherkennung und richtige Frühbehandlung

Hon.-Prof. Dr. med. habil. Harald Schmechel, Erfurt

Praxispersonal45,00 €20��-0229

Mittwoch,09.02.20���5.00–�9.00 Uhr

NLP: Effektiver Weg zur Veränderung Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Team-leiterin, Ziola GmbH, Eisenach

Praxispersonal45,00 €20��-026�

Freitag, ��.02.20�� �5.00–�9.00 Uhr

Textverarbeitung – MS Word (Grund-kurs)

Dipl.-Math. oec. Frank Iffland, Mit-arbeiter der IT-Abteilung der KVT, Weimar

Vertragsärzte, Psychothera-peuten, Praxis-personal 45,00 €20��-0274

Mittwoch, �6.02.20�� �5.00–�8.00 Uhr

Kinder- und Erwachsenenimpfung Dr. med. Anke Möckel, Leiterin der Abteilung Verordnungsberatung der KVT, Weimar

Praxispersonal 45,00 €20��-02�5

Mittwoch, �6.02.20�� �5.00–�9.00 Uhr

Seminar zum Beratungsprogramm des Praxispersonals – Gesunde Kinder von heute – leistungsfähige Erwachsene von morgen

Birgit Maria Lotze, Naturheilkundliche Ernährungsberaterin, Kneipp-Berate-rin, Friedrichroda

Praxispersonal 45,00 €20��-024�

Samstag, �9.02.20�� 09.00–��.30 Uhr

Der Honorarbescheid Zertifizierung wurde beantragt.

Christina König, Abteilungsleiterin der Abteilung Honorare/Widersprüche der KVT, Weimar

Vertragsärzte, Psychothera-peuten kostenfrei 20��-0�67

Mittwoch, 23.02.20�� �4.00–�8.00 Uhr

Verordnungsmanagement in der vertragsärztlichen Praxis, Teil �

Dr. med. habil. Editha Kniepert, Leite-rin der Hauptabteilung Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung der KVT, Weimar

Praxispersonal kostenfrei 20��-0226

KV Thüringen – RS �2/20�0 9

Terminkalender

Datum/Uhrzeit

Thema/Zertifizierung

Referent(en)Zielgruppe/ Gebühr/ Buchungsnr.

Mittwoch, 23.02.20�� �5.00–�8.00 Uhr

Diabetes-Schulungskurs für Praxis-personal, Teil � (unabhängig vom DMP)

Dr. med. Silke Haschen, Erfurt Priv.-Doz. Dr. med. habil. Rainer Lundershausen, Schwerpunktpraxis Erfurt, ltd. Konsiliararzt, Median-Klinik Bad Berka

Praxispersonal 30,00 € 20��-0286

Mittwoch, 23.02.20�� �5.00–�9.00 Uhr

Energiemanagement und positiver Stress

Dipl.-Psych. Silvia Mulik, Trainerin, Beraterin, Coach, Mediatorin, Team-leiterin, Ziola GmbH, Eisenach

Vertragsärzte, Psychothera-peuten, Praxis-personal45,00 €20��-0�23

Für die Anmeldung Ihrer Seminare haben wir ein Formular erstellt. Sie finden dieses stets auf der Rückseite der Beilage „Interessante Fortbildungsveranstaltungen“.

KinderbetreuungsangebotSie haben die Möglichkeit, Ihre Kinder während eines Seminars von erfahrenem Fachpersonal betreuen zu lassen. Bei Interesse teilen Sie uns dies bitte telefonisch oder über das Anmeldeformular mit.Ihre Ansprechpartnerinnen

Susann Binnemann, Telefon: 03643 559-230Silke Jensen, Telefon: 03643 559-232

Erreichbar sind wir außerdem überTelefax: 03643 559-29�Internet: www.kvt.de

Ultraschall-Doppler-Kursen nach DEGUM und KBV-Richtlinien

Für alle Kurse erhalten Sie Fortbildungspunkte von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und ein DEGUM-Zertifikat.

Interdisziplinärer Grundkurs Ultraschall Doppler- und Duplexsonographie 25. – 27. Februar 20��, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle2. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien 20. – 2�. Mai 20��, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle 3. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen 04. – 05. November 20��, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle4. Abschlußkurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien 20. – 2�. Mai 20��, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle5. Abschlußkurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen 04. – 05. November 20��, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle

Auskunft und Anmeldung für alle Kurse: Dr. Albrecht Klemenz Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 06097 Halle Telefon: 0345 557-�3�6 (Büro) oder 0345 557-�703 (Sekretariat), Telefax: 0345 557-4649 E-Mail: [email protected]

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KV Thüringen – RS �2/20�0�0

Terminkalender

Veranstaltungen der Landesärztekammer Thüringen

Für nachfolgende Veranstaltungen wenden Sie sich bitte bei Anmeldungen und Auskünften an die

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer ThüringenAnmeldung/Auskunft: Postfach �00740, 07740 JenaTelefon: 0364� 6�4-�42, -�43, -�45Telefax: 0364� 6�4-�49E-Mail: [email protected]

Der mutmaßliche Wille und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten – neue Rechtslage nach BGH-Urteil und PatVerfG?Auswirkungen der neuen Rechtsentwicklung auf die ärztliche Praxis im Umgang mit

Patienten mit infauster Prognosesuizidalen PatientenNotfallpatienten

Termin: �5.02.20��, �7.00 bis �9.00 Uhr Ort: HELIOS Klinikum Erfurt GmbH, Nordhäuser Straße 74, 99089 ErfurtLeitung: Ass. jur. Kristin Memm, JenaGebühr: gebührenfreiZertifizierung: 3 Punkte, Kategorie A

Was müssen Ärzte über Trauer wissen?Termin: 25.03.20��, 09.30 bis �3.30 Uhr Ort: Weimarhalle, UNESCO-Platz �, 99423 WeimarLeitung: Dipl.-Psych. Felicitas Lehmann, ErfurtGebühr: 40 EuroZertifizierung: 7 Punkte, Kategorie C

Langzeit-EKG-Kurs Nach der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

Termin: 09.04.20��, 09.00 Uhr bis �0.04.20�� �6.00 Uhr Gebühr: �80 EuroOrt: Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 0775� JenaLeitung: Dr. med. Martin Stula, WeimarZertifizierung: 23 Punkte, Kategorie C

Basiscurriculum Palliativmedizin – Wochenendkurs (Umfang 40 Stunden)�. Wochenende: 25. – 26.03.20��, Weimar2. Wochenende: �7. – �8.06.20��, Bad Berka3. Wochenende: 23. – 24.09.20��, Nordhausen

Ort: Weimarhalle, UNESCO-Platz �, 99423 WeimarLeitung: Dr. med. Christina Müller, Bad Berka, Dr. med. Sabine Sonntag-Koch, Erfurt, PD Dr. med. Jens Büntzel, NordhausenGebühr: 420 EuroZertifizierung: 40 Punkte, Kategorie H