Rundschreiben LV Nr:: 16/09 · Referat Erste Hilfe und Sanit•tswesen Landesverbandsarzt...

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Die DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist Fachverband im Sportbund Rheinland-Pfalz. Die DLRG ist Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Mitglied im Deutschen Parittischen Wohlfahrtsverband (DPWV), im Deutschen Spendenrat, in der International Life Saving Federation (ILS) und der ILS-Europe. Rundschreiben LV Nr:: 16/09 Verteiler: LV Leiter Einsatz @ + LV Leiter Ausbildung @ + Leiter Einsatz der Bezirke @ Leiter Ausbildung der Bezirke @ rzte der Bezirke @ Referatsleiter EH/SAN der Bezirke @ + rzteteam im LV @ Referatsleiter Ausbildung im LV @ Referatsleiter Einsatz im LV @ Multiplikatoren EH/SAN @ Multiplikatoren Schwimmen/Rettungsschwimmen @ Vorsitzende der Landesjugend (incl. Stellv.) @ + Zur Kenntnis: Landesgeschftsstelle @ LV Prsidiumsmitglieder @ Bezirksgeschftsstellen @ + Ortsgruppen ber Bezirke Ausbilder & Ausbilder/Prfer ber Bezirke „Protokoll“: Arbeitstagung Medizin am 22. 03. 2009 in Koblenz Liebe DLRGler, In der Anlage erhaltet Ihr das „Protokoll“ der Arbeitstagung Medizin vom 22. 03. 2009 in Koblenz. Zur besseren bersichtlichkeit haben wir keine klassische Protokollform gewhlt. Wir haben die Ergebnisse der Arbeitstagung nach Themen sortiert und zusammengestellt. Wir denken, so ist es (auch anhand der Kopfzeilen der jeweiligen Themen) einfacher die relevanten Informationen fr den eigenen Arbeitsbereich herauszufiltern und ggf. auch weiterzugeben. Fr Rckfragen stehen die Bezirksreferenten EH/SAN oder ggf. auch die medizinische Leitung des Landesverbandes ([email protected]) bei Bedarf gerne zur Verfgung. Mit freundlichen Gren Karsten Thei gez. Wilfried Keil Komm. LV-Arzt Referatsleiter EH/SAN im LV Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Leitung Medizin Bergstrae 18 56332 Lehmen (Mosel) Telefon: 02607.963130 Telefax: 02607.9631379 E-mail: [email protected] Internet: http://rp.DLRG.de 14. April 2009 Komm. Landesverbandsarzt Karsten Thei E-mail: [email protected] RL Erste Hilfe/Sanitätsdienst Wilfried Keil E-mail: [email protected] Volksbank RheinAhrEifel eG BLZ 577 615 91 Konto 11 30 8000

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Die DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist Fachverband im Sportbund Rheinland-Pfalz.

Die DLRG ist Spitzenverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB),

Mitglied im Deutschen Parit�tischen Wohlfahrtsverband (DPWV), im Deutschen Spendenrat,

in der International Life Saving Federation (ILS) und der ILS-Europe.

Rundschreiben LV Nr:: 16/09

Verteiler:

LV Leiter Einsatz @ + LV Leiter Ausbildung @ + Leiter Einsatz der Bezirke @ Leiter Ausbildung der Bezirke @ �rzte der Bezirke @ Referatsleiter EH/SAN der Bezirke @ + �rzteteam im LV @ Referatsleiter Ausbildung im LV @ Referatsleiter Einsatz im LV @ Multiplikatoren EH/SAN @ Multiplikatoren Schwimmen/Rettungsschwimmen @ Vorsitzende der Landesjugend (incl. Stellv.) @ +

Zur Kenntnis:

Landesgesch�ftsstelle @ LV Pr�sidiumsmitglieder @ Bezirksgesch�ftsstellen @ + Ortsgruppen �ber Bezirke Ausbilder & Ausbilder/Pr�fer �ber Bezirke

„Protokoll“:

Arbeitstagung Medizin am 22. 03. 2009 in Koblenz

Liebe DLRG�ler,

In der Anlage erhaltet Ihr das „Protokoll“ der Arbeitstagung Medizin vom

22. 03. 2009 in Koblenz.

Zur besseren �bersichtlichkeit haben wir keine klassische Protokollform

gew�hlt. Wir haben die Ergebnisse der Arbeitstagung nach Themen sortiert

und zusammengestellt.

Wir denken, so ist es (auch anhand der Kopfzeilen der jeweiligen Themen)

einfacher die relevanten Informationen f�r den eigenen Arbeitsbereich

herauszufiltern und ggf. auch weiterzugeben.

F�r R�ckfragen stehen die Bezirksreferenten EH/SAN oder ggf. auch die

medizinische Leitung des Landesverbandes ([email protected]) bei Bedarf

gerne zur Verf�gung.

Mit freundlichen Gr��en

Karsten Thei� gez. Wilfried KeilKomm. LV-Arzt Referatsleiter EH/SAN im LV

Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.

Leitung Medizin

Bergstra�e 18

56332 Lehmen (Mosel)

Telefon: 02607.963130

Telefax: 02607.9631379

E-mail: [email protected]

Internet: http://rp.DLRG.de

14. April 2009

Komm. Landesverbandsarzt

Karsten Thei�

E-mail: [email protected]

RL Erste Hilfe/Sanitätsdienst

Wilfried Keil

E-mail: [email protected]

Volksbank RheinAhrEifel eG

BLZ 577 615 91

Konto 11 30 8000

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Tagung der DLRG-Ärzte in der DLRG LV Rheinland-Pfalz

Tagung der Referatsleiter EH/SAN in der DLRG LV Rheinland-Pfalz

Tagung und Fortbildung der Multiplikatoren Medizin in der DLRG LV Rheinland-Pfalz

Beschlüsse

Informationen

Arbeitsaufträge(ersetzt das Tagungsprotokoll)

am 22. März 2009 in Koblenz

10 - 17 Uhr

Tagungsleitung:

Wilfried Keil (Referatsleiter EH/SAN LV)

Karsten Theiß (Arzt LV)

Tagungsort:

DLRG Ausbildungszentrum Koblenz

Im Rauental 26

56073 Koblenz

Arbeitstagung MedizinDLRG LV Rheinland-Pfalz e.V.

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DLRG LV Rheinland-Pfalz e. V. Medizinische LeitungReferat Erste Hilfe und Sanit�tswesen Landesverbandsarzt

Beschl�sse, Informationen und Arbeitsauftr�ge der Arbeitstagung Medizin der DLRG Rhl.-Pfalz am 22.03.2009

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Inhaltsverzeichnis:

Teilnehmerliste ..............................................................................................................................................3

Organigramm der Leitung Medizin im DLRG LV Rheinland-Pfalz.............................................................4

BAGEH: Verbrennungen - �nderung der Lehraussagen............................................................................5Definition Laienhelfer versus Fachkraft .......................................................................................................6

Rahmenempfehlung Basic Life Support- Beinaheertrinken.......................................................................7

G�ltigkeit/Verbindlichkeit der Ausbildungsvorschriften im Landesverband Rheinland-Pfalz.................9

Brosch�re: Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung......................................................................11

Hygiene- und Desinfektionsplan f�r den DLRG LV Rheinland-Pfalz und das DLRG Bildungszentrum

Rheinland-Pfalz ............................................................................................................................................12

Anti-Doping ..................................................................................................................................................14

Vorstellung Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe bei Kindernotf�llen“ LV Rheinland Pfalz ....................15

BAGEH – �nderung der GGHO Fr�hdefibrillation (hier: Fortbildungsintervalle bei AED-Ausbildern auf

3 Jahre).........................................................................................................................................................16

Produktvorstellung: Bite Away...................................................................................................................17

Erste Hilfe-Ausbilder/innen ohne abgeschlossene Sanit�tsausbildung..................................................19

Anerkennung von Ausbilderlizenzen anderer Organisationen................................................................20

Aktualisierung der Ausbilderkartei beim LV Rheinland-Pfalz ..................................................................21

Sachstand: Anerkennung nach BGG 948...................................................................................................22

Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ...........................................................................................................23

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Teilnehmerliste

(alphabetisch)

Michael Alberti (Multiplikator EH (R-M))

Ingo Alt (Multiplikator EH (R-M))

Dr. Michael Clauss (DLRG Arzt OG Bundespost Koblenz)

Dr. Andrea Ditscheid (DLRG Ärztin OG Lahnstein)

Eberhard Ehret (Multiplikator EH (Rhh))

Volker Filsinger (Referatsleiter EH/SAN Bezirk Wpf, Leiter Einsatz Wpf)

Jens Hering (Referatsleiter EH/SAN Bezirk WWT, Leiter Einsatz WWT, Multiplikator EH)

Dietmar Hesse (desig. Teammitglied Referat EH/SAN (E-M))

Wilfried Keil (Referatsleiter EH/SAN LV, Leiter Einsatz R-M, Sanitätsausbildungsbeauftragter LV)

Andreas Nocker (Multiplikator EH (WWT))

Günter Obels (Multiplikator EH (R-M))

Michael Preinfalk (Multiplikator EH (Rhh), stv. Leiter Ausbildung Rhh)

Michael Preuss (Multiplikator EH (R-M))

Traudel Scheiwer (Multiplikatorin EH (Vpf))

Gerhard Scholz (komm. Leiter Einsatz LV, Vizepräsident LV)

Karsten Theiß (Landesverbandsarzt, Referatsleiter EH/SAN Bezirk Rhh)

Dr. Katrin Theiß (Ärzteteam LV Rheinland-Pfalz)

Entschuldigt:

Dr. Jürgen Adler (DLRG Arzt Bezirk Nahe-Hunsrück)

Dr. Hans-Joachim Büttner (stv. Landesverbandsarzt)

Jan Friedrich (desig. Teammitglied Referat EH/SAN (E-M))

Dr. Andreas Glowania (DLRG Arzt Bezirk Rhein-Mosel, Ärzteteam LV)

Volker Harzen (Multiplikator EH (Vpf)

Dr. Ludwig Karl (DLRG Arzt Bezirk Eifel-Mosel)

Dr. Michael Klamm (DLRG Arzt Bezirk Vorderpfalz, Referatsleiter EH/SAN (Vpf), Ärzteteam LV)

Michael Krüger (Multiplikator EH (Vpf))

Sabine Künneth (Multiplikatorin EH (R-M))

Dr. Sabine Marx (DLRG Ärztin Bezirk Westerwald-Taunus)

Dr. Tim Piepho (stv. Referatsleiter EH/SAN (Rhh), Ärzteteam LV)

Steven Wilson (Referatsleiter EH/SAN (N-H))

Protokollführung:Protokollführer: Karsten Theiß Lektorat: Wilfried Keil

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Organigramm der Leitung Medizin im DLRG LV Rheinland-Pfalz

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung,

Landesjugend, Medizinische Leitungen der Bezirke

PräsidiumD L R G

Landesverband Rheinland-Pfalz

Leitung Einsatz

Komm. Leiter EinsatzGerhard Scholz

Leitung Medizin

LV-ArztKarsten Thei�

Referat E6 / M1Erste Hilfe /

SanitätsdienstLizenzen: Medizin

Wilfried Keil

Referat M2Arzt: KKS

Dr. H. –J. B�ttnerStellv.:Berater für Referat:

A1

Referat M3Tauchmedizin

Dr. Tim PiephoStellv.: Dr. A. Glowania

Berater für Referat: E4

Referat M4Arzt: Allgemeine

Ausbildung /Wettkampf

Karsten Thei�Stellv.: Dr. Katrin Thei�

Berater für Referat: A2, A3

Landesjugend

Stellvertretender LV-ArztDr. Hans-Joachim B�ttner

Referat M1.1Arzt

Erste Hilfe / Sanitäts-dienst (allgemein)

Dr. Michael KlammDr. Andreas Glowania

Referat M1.2Arzt: EH/SAN

Berufsgenossen-schaft & AED

Dr. Andreas GlowaniaStellv.: Dr. Tim Piepho

Referat M1.3Arzt: EH/SANErste Hilfe bei

Kindernotfällen

Karsten Thei�Stellv.: Dr. H.-J. B�ttner

Ärzteteam der DLRG Rheinland-Pfalz

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BAGEH: Verbrennungen - Änderung der Lehraussagen

Quelle: Ressortfachtagung EH/SAN vom 18. – 20.04.2008 in Bad NenndorfQuelle: Ressorttagung Medizin vom 17. – 19.10.2008 in Seebruck-LambachQuelle: Ressortfachtagung EH/SAN vom 13. – 15.03.2009 in Bad Nenndorf

Art des Inhaltes: Information & Beschluss: �nderung der Lehraussage der AV1 „Erste Hilfe“

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und praktische Umsetzung

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung,

Medizinische Leitungen der Bezirke, Ausbilder Medizin im LV Rheinland-

Pfalz

BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinn

Die �nderung der Lehraussagen wird an die Ausbilder der DLRG Rheinland-Pfalz zur entsprechenden Umsetzung weitergeleitet.Ziel ist eine m�glichst rasche und fl�chendeckende Umsetzung bei allen Ausbildungen.

Anmerkung: Da es keine offizielle �nderung/�berarbeitung der AV1 zum gegenw�rtigen Zeitpunkt gibt, ist ein festhalten an den Aussagen der aktuellen AV1 diesbez�glich nicht erw�nscht, aber kein Verstoss im Sinne der Nichteinhaltung der aktuellen Lehraussagen.

Erste Hilfe bei Kindernotfällen:Im Rahmen der Erste Hilfe bei Kindernotf�llen (EHK-RLP) ist keine Änderung der Lehraussagen notwendig, hier war bereits in der Entstehung eine Sonderregel f�r die gro�fl�chigen Verbrennungen am Rumpf integriert worden:Sofortige ausgiebige Kühlung durch kaltes Wasser bis zum Abklingen der Schmerzen. Maximal 10 Minuten.Bei Verbrennung am Rumpf: Kühlung mit feuchten Tüchern, möglichst keineKaltwasseranwendungen wegen der Gefahr einer Unterkühlung.

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Definition Laienhelfer versus Fachkraft

Quelle: Ressorttagung Medizin vom 20.-21.10.2006 in Bad NenndorfQuelle: Ressortfachtagung EH/SAN vom 01.-03.03.2002 in Bad Nenndorf

Art des Inhaltes: Information & Beschluss zur Definition

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und praktische Umsetzung

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung,

Medizinische Leitungen der Bezirke, Ausbilder Medizin im LV Rheinland-

Pfalz

BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinn

�bernahme der Definitionen aus den o.g. Tagungen in den Zust�ndigkeitsbereich der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.V.

Ausbildung/Training nach Laienhelfer-Algorithmen:

Junior-Retter

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze , Silber und Gold

Ausbildungsassistentenlehrg�nge Schwimmen und Rettungsschwimmen

Ausbildungen im Bereich des Referates KKS / Kleinkinderschwimmen

Tauchausbildungen bis zum Ger�tetauchgrundschein / CMAS*

Erste Hilfe-Kurs, Erste Hilfe-Training, Lebensrettende Sofortma�nahmen

Wettkampfsport

Ausbildung/Training nach Fachkraft-Algorithmen:

Sanit�tsausbildung A

Sanit�tsausbildung B

Sanit�tstraining

Fachausbildung Wasserrettungsdienst

Individualentscheidung (je nach Teilnehmergruppe – z.B. spezielle Schulungen f�r WRD-Personal:

Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein-Fachausbildung)

Erste Hilfe Training – Modul Wasserrettung

Rettungstauchen / Einsatztauchen

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Rahmenempfehlung Basic Life Support- Beinaheertrinken

Quelle: Ressorttagung Medizin vom 12. – 13.10.2007 in Bad Nenndorf

Art des Inhaltes: Information & Beschluss zur Erg�nzung AV2 und Spezialausbildungen

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und praktische Umsetzung; Abstimmung in Tagung der

Leitung Einsatz und Tagung der Leitung Ausbildung

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung, Medizinische Leitungen der Bezirke, Sanit�tsausbilder im LV Rheinland-Pfalz

Ertrinken – RLP 1 Stand: 01.12.2008

Vorgehen beim Ertrinkungsunfall

Feststellen des Bewussteins

nicht ansprechbar ansprechbar

Laut „Hilfe“ rufen

Atemkontrolle

normale Atmungkeine

normale Atmung

Seitenlage

5 Beatmungen

Ma�nahmennach

Notwendigkeit- Blutstillung

- Schockbek�mpfung

Notruf(Veranlassen)

Nach 1 Minute:Notruf

(veranlassen)

Lebenszeichen / Pulspr�fen

vorhanden Nicht vorhanden

Ma�nahmen nachNotwendigkeit

Kontrolle derVitalfunktionen

Notruf (veranlassen)

Nach 1 Minute:Notruf

(veranlassen)

Atemspende

- O2 vorhanden!Beatmung mit O2

HLW = 30:2- AED vorhanden!

Sofort weiter nachGer�teanweisung

- Beatmung mit O2

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BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinn

Rahmenempfehlung Basic Life Support- BeinaheertrinkenQuelle: Ressorttagung Medizin vom 12. – 13.10.2007 in Bad Nenndorf

Im Zust�ndigkeitsbereich der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.V. kann der abweichende Algorithmus „Vorgehen beim Ertrinkungsunfall“ (Ertrinken-RLP 1) in folgenden Ausbildungsg�ngen vorgestellt und ggf. trainiert werden: Sanit�tsausbildung A (5. Doppelstunde „Ertrinken/Beinahe-Ertrinken“) Sanit�tsausbildung B (4. Doppelstunde „Taucherkrankheiten“) Sanit�tstraining Fachausbildung Wasserrettungsdienst

Individualentscheidung (je nach Teilnehmergruppe – z.B. spezielle Schulungen f�r WRD-Personal: Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein-Fachausbildung) Erste Hilfe Training – Modul Wasserrettung Rettungstauchen / Einsatztauchen

In allen anderen Ausbildungsveranstaltungen wird der normale Algorithmus zum „Auffinden eines Notfallpatienten“ aus der AV1 (Folie 003C) unterrichtet und trainiert.Insbesondere erfolgt keine Anwendung bei: Junior-Retter Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze , Silber und Gold Ausbildungsassistentenlehrg�nge Schwimmen und Rettungsschwimmen Ausbildungen im Bereich des Referates KKS / Kleinkinderschwimmen Tauchausbildungen bis zum Ger�tetauchgrundschein / CMAS* Erste Hilfe-Kurs, Erste Hilfe-Training, Lebensrettende Sofortma�nahmen Wettkampfsport

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Gültigkeit/Verbindlichkeit der Ausbildungsvorschriften im

Landesverband Rheinland-Pfalz

Art des Inhaltes: Information & Beschluss

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und praktische Umsetzung; Abstimmung in Tagung der

Leitung Einsatz und Tagung der Leitung Ausbildung

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung,

Medizinische Leitungen der Bezirke

Aktuell sind folgende medizinische Ausbildungsvorschriften im Bereich der DLRG LV Rheinland-Pfalz e.V. erh�ltlich:

Ausbildungsvorschrift „Einführung in die Basismaßnahmen bei Ertrinkungsunfällen“ (ehemaliger Arbeitstitel AV0) – Bestellnummer: 14708030 (Bezug �ber DLRG Materialstelle), 2. Auflage 2006Verbindlich f�r: Junioretter, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze

Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe“ (AV1) – Bestellnummer: 14708041 (Bezug �ber LV-Gesch�ftsstelle bei DLRG Materialstelle), 5. Auflage 2007Verbindlich f�r: Erste Hilfe-Kurse (8. Doppelstunden), Erste Hilfe-Training AED, Erste Hilfe-Training, Lebensrettende Sofortma�nahmen

Ausbildungsvorschrift „Sanitätsausbildung A (Sanitätshelfer)“ (AV2A) – Bestellnummer: 14708061 (Bezug �ber DLRG Materialstelle), 2. Auflage 2007Verbindlich f�r: Sanit�tsausbildung A

Ausbildungsvorschrift „Sanitätsausbildung B (Sanitäter)“ (AV2B) – Bestellnummer: 14708062 (Bezug �ber DLRG Materialstelle), 1. Auflage 2007Verbindlich f�r: Sanit�tsausbildung B

Ausbildungsvorschrift „Realistische Unfall- und Notfalldarstellung (RUND) (Grund- und Aufbaukurs)“ (AV5) – Bestellnummer: 14708080 (Bezug �ber DLRG Materialstelle), 1. Auflage 2007Verbindlich f�r: RUND Grundkurs, RUND Aufbaukurs

Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ (AV EHK-RLP) (Bezug �ber LV Gesch�ftsstelle), 1. Auflage 2008Verbindlich f�r: Erste Hilfe bei Kindernotf�llen (in Rheinland-Pfalz)

Ausbildungsleitfaden „Erste Hilfe für Kinder“ (Bezug �ber LV Gesch�ftsstelle beim LV Schleswig-Holstein), 1. Auflage 2007Verbindlich f�r: Erste Hilfe mit Vorschulkindern (in Rheinland-Pfalz)

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BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinnGültigkeit/Verbindlichkeit der Ausbildungsvorschriften im Landesverband

Rheinland-Pfalz

Die zuvor aufgef�hrten Ausbildungsvorschriften sind im DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz

zwingend bei den unter „Verbindlich f�r“ ausgef�hrten Kursen anzuwenden und danach zu

unterrichten.

F�r den Bereich der sonstigen Laien- und Breitenausbildung (z.B. Deutsches

Rettungsschwimmabzeichen Silber, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Gold,

Ausbildungsassistentenlehrg�nge Schwimmen und Rettungsschwimmen) ist in Analogie der

Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe“ (AV1) zu unterrichten. Die AV1 stellt f�r die Laien- und

Breitenausbildung die derzeit g�ltigen Lehraussagen zur Verf�gung.

F�r den Bereich der Ausbildung von Fachkr�ften im Wasserrettungsdienst (z.B. Fachausbildung

WRD) stehen die derzeit g�ltigen Lehraussagen in den Ausbildungsvorschriften zur

Sanit�tsausbildung (AV2A und AV2B) zur Verf�gung.

F�r den Bereich der Ausbildung von Tauchern k�nnen sowohl Lehraussagen aus der AV1 (z.B.

allgemeine Erste Hilfe Hilfe bei Schnorcheltauchabzeichen und Ger�tetauchgrundschein/CMAS*) als

auch aus den Ausbildungsvorschriften Sanit�tsausbildung (z.B. Taucherkrankheiten aus der AV2B)

zur Anwendung kommen. F�r das Einsatztauchen mu� in Abh�ngigkeit von der Teilnehmergruppe

(�berwiegend mit Sanit�tsausbildung?) eine individuelle Entscheidung durch den Lehrgangsleiter

getroffen werden.

Die Fachausbildung des Ausbilders Schwimmen/Rettungsschwimmen (Lehrschein-Fachausbildung)

orientiert sich an der AV1, in einzelnen Aspekten (z.B. Ertrinken, Wiederbelebungsger�te,…) wird

jedoch auch auf die Ausbildungsvorschriften Sanit�tsausbildung zur�ckgegriffen.

F�r den Bereich des Kleinkinderschwimmens (KKS) muss durch die Referatsleitung entschieden

werden, ob eine Vermittlung allgemeiner Erste Hilfe-Grundkenntnisse erfolgen soll (Ziel: anderen

Kurshelfern/Erwachsenen k�nnte etwas passieren), dann ist gem�� der AV1 zu unterrichten. Soll im

Rahmen der Fachausbildung die Grundkenntnisse zum korrekten Handeln bei Notf�llen der

Kursteilnehmer (Ziel: Kindern k�nnte etwas passieren) vermittelt werden, so ist die AV Erste Hilfe bei

Kindernotf�llen (AV EHK-RLP) die Lehrgrundlage. Es sollte jedoch unbedingt nur eine

Ausbildungsvorschrift die medizinische Grundlage des KKS-Ausbildungskonzeptes sein.

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DLRG LV Rheinland-Pfalz e. V. Medizinische LeitungReferat Erste Hilfe und Sanitätswesen Landesverbandsarzt

Beschlüsse, Informationen und Arbeitsaufträge der Arbeitstagung Medizin der DLRG Rhl.-Pfalz am 22.03.2009

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Broschüre: Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme. Praktische Umsetzung: Hygiene- und Desinfektionspläne in

allen DLRG Gliederungen zu etablieren

Adressaten: Präsidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung, Medizinische Leitungen der Bezirke

Auf Basis einer Information der Kameraden Hasenjäger und Velde aus dem Bezirk Rheinisch-Bergischer Kreis wurde eine Informationsbroschüre zum Thema Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung erstellt.Die Broschüre soll allen Ausbildern und Gliederungen in Rheinland-Pfalz eine Hilfestellung geben, um ein Hygienemangement in der Gliederung zu installieren.

Die Broschüre ist kostenlos per Email über die Landesgeschäftsstelle erhältlich. Eine gedruckte Form kann zum Selbstkostenpreis über die Landesgeschäftsstelle bezogen werden.

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DLRG LV Rheinland-Pfalz e. V. Medizinische LeitungReferat Erste Hilfe und Sanitätswesen Landesverbandsarzt

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Hygiene- und Desinfektionsplan f�r den DLRG LV Rheinland-Pfalz

und das DLRG Bildungszentrum Rheinland-Pfalz

Art des Inhaltes: Information& Beschluss

Arbeitsauftrag: Praktische Umsetzung: Einführung des Hygiene- und Desinfektionsplanes

durch Präsidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung

Ausbildung und Landesjugend

Adressaten: Präsidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung,

Landesjugend

BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinn

Um den gestiegenen und teilweise auch von extern (z. B. BGG 948) vorgegebenen Anforderungen an ein effektives Hygienemanagement Rechnung zu tragen, gelten ab sofort für Veranstaltungen (Ausbildung, Übung, Wettkampf) des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz und des DLRG Bildungszentrums Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Regularien.

Mindestanforderungen an HLW-Phantome:

1. Ein Kontakt mit Speichel oder Körpersekret von vorher Übenden muss ausgeschlossen sein:

Jeder/m Teilnehmer/in steht eine eigene (frisch desinfizierte) Gesichtsmaske zur Verf�gung.

2. Eine Rückatmung von Beatmungsluft muss ausgeschlossen sein:

a. Jeder/m Teilnehmer/in steht ein eigener (Einmal-)Luftweg zur Verf�gung.

Oder

b. Der Luftweg enth�lt ein Ventil, das die eingeblasene Luft an anderer Stelle entweichen l�sst und nicht mehr in „Mund-Nasen-Raum“ der Gesichtsmaske kommen l�sst (Wechsel am Ende des Kurstages).

Wiederbelebungsphantome, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen in Veranstaltung

des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz und des DLRG Bildungszentrums Rheinland-Pfalz

nicht mehr eingesetzt werden. (Ausnahme: Jede/r Teilnehmer/in steht ein eigenes HLW-

Phantom zur Verfügung).

Jede/r Ausbilder/in bzw. Veranstaltungsleiter des DLRG Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist für die Einhaltung der Hygieneregeln und der Desinfektionsvorschriften verantwortlich.

Einzelne Aspekte des Hygienemanagementes (z. B. Durchführung der Desinfektion) können delegiert werden, jedoch behält der/die Ausbilder/in die Gesamtverantwortung.

Nach Abschluss einer Veranstaltung ist die Einsatzbereitschaft der benutzten Wiederbelebungsphantome wieder herzustellen (Ausnahme: der Luftweg wird erst bei Ausbildungsbeginn vom nachfolgenden Ausbilder eingebaut).

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Im Bereich der DLRG LV Rheinland-Pfalz e. V. und des DLRG Bildungszentrums Rheinland-Pfalz kommt in diesem Zusammenhang ausschlie�lich das Desinfektionsmittel Perform� der Firma Sch�lke & Mayr GmbH als 0,5 %-ige L�sung zum Einsatz. (Der Einsatz anderer Desinfektionsmittel ist im ggf. im Vorfeld mit der medizinischen Leitung abzustimmen).

Die Detailregelungen zum Hygienemanagement sind der jeweils aktuellen Fassung der folgenden Dokumente zu entnehmen:

Hygieneplan f�r HLW-�bungsphantome – Anlage 1 (vgl. Anlage 9.1 der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung“)

Desinfektionsplan Ausbildung (incl. �bungen und Wettk�mpfe) – Anlage 2 (vgl. Anlage 9.2 der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung“)

Ablauf der Desinfektion von Gesichtsteilen der HLW-�bungsphantome – Anlage 3 (vgl. Anlage 9.3 der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung“)

Weitere Informationen sind auch in der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-

Ausbildung“ enthalten, die �ber die LV-Gesch�ftsstelle bezogen werden kann.

Die ordnungsgem��e Durchf�hrung der Desinfektionsma�nahmen ist zu dokumentieren.

Hierzu stehen die folgenden beiden Formulare zur Verf�gung:

Desinfektionsnachweis – Anlage 4 (vgl. Anlage 9.5 der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung“)

Lungen-Erneuerungs-Nachweis – Anlage 5 (vgl. Anlage 9.6 der Brosch�re „Hygienemanagement in der HLW-Ausbildung“)

Die abgeschlossenen Formulare werden zentral in der Landesgesch�ftsstelle archiviert.

Bei etwaigen Verst�ssen gegen das Hygienemanagement kann der Ausbildungsauftrag durch

die DLRG LV Rheinland-Pfalz u.U. entzogen werden.

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Anti-Doping

Anti-Doping – Einbindung der Landes�rzteQuelle: Ressorttagung Medizin vom 12. – 13.10.2007 in Bad Nenndorf

Anti-Doping - Bericht des Anti Doping Beauftragten der DLRGQuelle: Ressorttagung Medizin vom 17. – 19.10.2008 in Seebruck-Lambach

Art des Inhaltes: Beschluss

Arbeitsauftrag: Praktische Umsetzung: Benennung eines Anti-Doping-Beauftragten

Adressaten: Landesjugend, Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung

Ausbildung

BBeesscchhlluussss ddeerr AArrbbeeiittssttaagguunngg MMeeddiizziinn

Die zunehmenden Dopingf�lle im Leistungssport haben zu einer deutlichen Sensibilisierung aller

Verb�nde gef�hrt. Bereits vor der intensiven Diskussion von Doping in den Medien hat sich die DLRG hierzu positioniert (http://www.dlrg.de/Die-DLRG-zum-Thema-Doping.36537.0.html).

Auch wenn es bei Landesmeisterschaften bisher keine Dopingkontrollen gibt, da dort keine internationalen Teilnehmer starten, sollte im Landesverband ein Anti-Doping-Beauftragte/r benannt

werden.

Die Aufgabe des Anti-Doping-Beauftragten im Landesverband besteht haupts�chlich aus

Pr�ventionsarbeit (bei den Kaderathleten), gemeinsam mit dem Landestrainer, sowie einer

zentralen Ansprechperson zu diesem Thema.

Im Kreise der Leitung Medizin verf�gt kein Mitglied �ber explizite Kenntnisse im Bereich des

(Anti-) Doping.

Die Arbeitstagung Medizin schl�gt daher vor, dass die Landesjugend Rheinland-Pfalz, die in

Rheinland-Pfalz f�r die Durchf�hrung des Rettungssportes zust�ndig ist, eine/n Anti-Doping-

Beauftragten ernennt und der medizinischen Leitung mitteilt.

Sollte sich die Landesjugend nicht in der Lage sehen diese Aufgabe zu erf�llen, so ist dar�ber

die Leitung Medizin respektive der Landesverbandsarzt zu informieren.

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Vorstellung Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe bei Kindernotf�llen“

LV Rheinland Pfalz

Quelle: Ressorttagung Medizin vom 17. – 19.10.2008 in Seebruck-Lambach

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme

Adressaten: Pr�sidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leitung Ausbildung

Protokollauszug zur Ressorttagung Medizin vom 17. – 19.10.2008:

Beschlussentwurf:

zur Kenntnisnahme

Begründung:

erfolgt m�ndlich

Die vom Landesverband Rheinland Pfalz entwickelte Ausbildungsvorschrift „Erste Hilfe am Kind“ wird pr�sentiert. Die anwesenden Landes�rzte begr��en die Erstellung dieser Ausbildungsvorschrift und bedanken sich an dieser Stelle herzlich beim LV Rheinland Pfalz, insbesondere bei Karsten Thei� und Wilfried Keil, f�r diese hervorragende Lehrunterlage. Die AV ist derzeit zum Selbstkostenpreis �ber die LV Gesch�ftsstelle Rheinland Pfalz zu beziehen.

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BAGEH – �nderung der GGHO Fr�hdefibrillation (hier:

Fortbildungsintervalle bei AED-Ausbildern auf 3 Jahre)

Quelle: Ressorttagung Medizin vom 12. – 13.10.2007 in Bad Nenndorf

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme

Adressaten: Leitung Einsatz, AED-Ausbilder, Medizinische Leitungen der Bezirke

Protokollauszug: Ressorttagung Medizin vom 12. – 13.10.2007 in Bad Nenndorf

Beschlussentwurf:Die Landes�rzte stimmen der �nderung der GGHO Fr�hdefibrillation entsprechend dem Beschluss der BAGEH Bundes�rzte vorbehaltlich der �nderung der GGHO bzgl. des Begriffes „Fr�hdefibrillation“ und den veralteten Quellenangaben zu.

Begründung:Die o. g. Grunds�tze wurden von der BAGEH am 30. Juni 2003 herausgegeben. Vor dem Hintergrund ge�nderter Anforderungen aus den Vorschriften der Unfallversicherungstr�ger erschien eine Aktualisierung notwendig.Hierzu haben sich vom 7. bis 8. Februar 2007 die BAGEH- Ausbildungsreferenten getroffen und folgende Beschlussempfehlung vereinbart:Die Fortbildung der Lehrkr�fte soll analog (und zus�tzlich) zu den Fortbildungen der sonstigen Lehrkr�fte auch nur noch alle 3 Jahre erfolgen (4 Std. innerhalb von drei Jahren).Die Bundes�rzte der in der BAGEH vertretenen Hilfsorganisationen stimmten auf der Sitzung am 31.05.07 dem Beschluss zu.

Dr. Matthes beschreibt den Werdegang der GGHO und die seiner Meinung nach sehr ungl�ckliche �nderung der Bezeichnung „Fr�hdefibrillation“ in „Defibrillation“.Dr. Jost bemerkt, dass die zitierten Quellen veraltet sind. Die GGHO AED wird bei der n�chsten Sitzung der BAGEH nochmals angesprochen und die gew�nschten �nderungen werden herbeigef�hrt.Wesentlich f�r die DLRG ist allerdings die Erh�hung des Rezertifizierungszeitraumes von 1 auf 3 Jahre.

Beschluss:Die anwesenden Landes�rzte stimmen dem Beschlussentwurf -vorbehaltlich der entsprechenden �nderungen der GGHO -einstimmig zu.

Anmerkung: Die entsprechende �nderung der GGHO ist zwischenzeitlich erfolgt und auf der

Homepage der BAGEH (http://www.bageh.de) ver�ffentlicht.

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Produktvorstellung: Bite Away

Riemser Arzneimittel – http://www.biteaway.org/home.html – Herr Zippenfennig

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme

Adressaten: Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der Bezirke

Quelle: 2

Der bite away® in der Rettungsmedizin

Zum Ger�t:

Der bite away� ist ein Medizinprodukt zur �u�erlichen Behandlung von Insektenstichen – und bissen wie Wespen, Hornissen, Bremsen, M�cken und Moskitos, sowie nach Kontakt mit Nesselquallen und anderen Meerestieren, wie dem Peterm�nnchen.

Bei sofortiger Anwendung wird der Schmerz und Juckreiz gestoppt und die Schwellung verhindert. Bei M�ckenstichen kann der Juckreiz selbst noch nach Stunden gestoppt werden.

Wirkprinzip: Bei einer Temperatur von 49�C bis 53�C werden die Giftstoffe eines Insektes oder Meerestieres teilweise zersetzt und die Aussch�ttung von Histamin unterbunden.

Quelle: 4

Der bite away® in der Rettungsmedizin

Zur Auswertung:

Insgesamt wurden 63 Eins�tze protokolliert.

2 Patienten verweigerten die Anwendung wegen Angst vor der W�rmeentwicklung.

Erfolg87%

Misserfolg5%

teilweiser Erfolg8%

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In der Arbeitstagung Medizin war keinem Anwesenden das Ger�t bisher bekannt. Im Vorfeld

war bereits eine Pr�sentation auf der Ressortfachtagung EH/SAN vom 13.-15.03.2009 in Bad

Nenndorf erfolgt, auch hier waren die pers�nlichen Erfahrungen der Anwesenden sehr

eingeschr�nkt.

Der medizinische Wirkmechanismus, dass eine Histaminaussch�ttung (der Hauptvermittler von

Schwellung und Juckreiz nach Insektenstichen) durch Hitze vermindert oder gar verhindert

werden kann ist bekannt. Es ist auch bekannt, dass es im Tierreich Gifte (z.B. Peterm�nnchen)

gibt, die durch Hitzeeinwirkung inaktiviert und zerst�rt werden k�nnen.

Von diesen Fakten ist der Ansatz mit dem das Ger�t Bite Away arbeitet vielversprechend.

Beim Outdoorh�ndler Globetrotter sind unter

http://www.globetrotter.de/de/shop/detail.php?mod_nr=bit07501&GTID=a69ec8c7309aca529d96

8fe86bc64613a37 einige Kundenbewertungen nachzulesen.

Das Ger�t ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa ohne notwendige STK/MTK. Ein Einsatz im

Wasserrettungsdienst ist daher m�glich. Der Ger�tekopf (Heizpl�ttchen) kann mit einem

handels�blichen Desinfektionsmittel (Alkoholspray oder z.B. Perform-L�sung) zwischen den

Patienten desinfiziert werden.

Eine generelle Empfehlung zum Einsatz des Ger�tes kann von Seiten der medizinischen Leitung

gegenw�rtig noch nicht ausgesprochen werden, da die pers�nlichen Erfahrungen fehlen. F�r

interessierte Gliederungen / Wachstationen erscheint der Einsatz bzw. das Austesten m�glich

und ohne besondere Gefahren m�glich.

Interessant ist der rechtliche Aspekt des Einsatzes: Es ist das Medizinproduktegesetz zu

beachten, aber ansonsten ist der Einsatz durch Rettungsschwimmer im Rahmen des

Wachdienstes m�glich. Im Gegensatz zu bisher h�ufigen Praxis der Anwendung von Fenistilgel

(oder anderen lokalen Antihistaminika) ergibt sich keine rechtliche Grauzone. Die Anwendung

von Arzneimitteln (z.B. Fenistilgel) ist rechtlich eigentlich nur durch Personen zul�ssig, die eine

Erlaubnis zur Aus�bung der Heilkunde besitzen. Die zur Verf�gungstellung von Arzneimitteln

(z.B. Fenistilgel) zur Selbstanwendung durch den „Verletzten“ ist bei apothekenpflichtigen

Medikamenten (z.B. Fenistilgel) rechtlich unzul�ssig, da keine Zulassung als Apotheke vorliegt.

Interessierte Gliederungen wenden sich bitte an die LV Gesch�ftsstelle.

Gliederungen, die sich f�r den Einsatz des Ger�tes entscheiden, werden unbedingt um

Erfahrungsberichte an die medizinische Leitung des Landesverbandes gebeten (auf Wunsch

kann gerne das Protokollformular der Firma Riemser Arzneimittel zum Ger�teeinsatz zur

Verf�gung gestellt werden).

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Seite 19/24

Erste Hilfe-Ausbilder/innen ohne abgeschlossene

Sanitätsausbildung

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und Bestätigung durch Leitung Einsatz

Adressaten: Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der

Bezirke

Nach den Gemeinsamen Grundsätzen der Hilfsorganisationen in der BAGEH zur Qualifikation

von Lehrkräften, sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Erste Hilfe- und

Sanitätsausbildung (vom 18.10.2001) sowie der BGG 948 ist für Lehrkräfte in der Ersten Hilfe

eine abgeschlossene Sanitätsausbildung von mindestens 48 Unterrichtsstunden

vorgeschrieben.

Im Landesverband Rheinland-Pfalz gibt es in den Altbeständen der Erste Hilfe-Ausbilder/innen

noch Ausbilder ohne abgeschlossene Sanitätsausbildung oder mit nur teilweiser

Sanitätsausbildung (im Rahmen von Sonderprojekten und Übergangsklauseln bis etwa 2003).

Ausbilder/innen ohne abgeschlossene Sanitätsausbildung (SAN-A und SAN-B) dürfen, sofern

Ihre Ausbildungsberechtigung ansonsten gültig ist noch Lehrgänge nach der Ausbildungs- und

Prüfungsordnung der DLRG durchführen. Für Lehrgänge nach BGG 948 ist zwingend der

Nachweis einer abgeschlossenen Sanitätsausbildung erforderlich.

Im Rahmen der Qualität der Ausbildung (und der Vereinfachung der Verwaltung) sollen

zukünftig nur noch Erste Hilfe-Ausbilder/innen mit abgeschlossener Sanitätsausbildung

Lehrgänge im Namen der DLRG anbieten können.

In der praktischen Umsetzung wird der DLRG LV Rheinland-Pfalz ab dem Jahre 2009 keine

Ausbilderlizenzen mehr verlängern, bei denen nicht eine abgeschlossene Sanitätsausbildung

nachgewiesen wird!

Für die BG-Ausbildung ist wie o.g. ab sofort die abgeschlossene Sanitätsausbildung

erforderlich.

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Seite 20/24

Anerkennung von Ausbilderlizenzen anderer Organisationen

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme und Bestätigung durch Leitung Einsatz

Adressaten: Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der

Bezirke

Eine Anerkennung von Ausbilderlizenzen anderer Organisationen für den Bereich der Medizin

ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der DLRG nur für Ausbilderlizenzen von

Mitgliedsorganisationen der BAGEH vorgesehen. Alle anderen Lizenzumschreibungen sind

Einzelfallentscheidungen (des Referatsleiters EH/SAN mit dem LV-Arzt).

Eine Umschreibung kann immer nur in Betracht gezogen werden, wenn die Ausbilderlizenzen

äquivalent sind (z.B. Sanitätsausbildung beim ASB als zweistufige Ausbilderlizenz, für

Umschreibung muss die zweite Stufe vorliegen). Die Ausbilderlizenzen müssen zum Zeitpunkt

der Umschreibung gültig sein.

Bei Anerkennung von Ausbildungsteilen fordern die Gemeinsamen Grundsätze der

Hilfsorganisationen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) sowie die BGG 948

eine mindestens eine entsprechende lernprogrammbezogene Einweisung von mindestens 16

Unterrichtsstunden. Hintergrund sind die verschiedenen Ausbildervorschriften der

Hilfsorganisationen.

Wie die praktische Umsetzung der lernprogrammbezogenen Einweisung im Einzelfall erfolgt

(z.B. Cross-over-Lehrgang oder gemeinsame Kursdurchführung mit einem benannten Mentor)

entscheidet die Leitung Medizin respektive der Referatsleiter EH/SAN im Einzelfall.

Ein Rechtsanspruch auf Umschreibung besteht nicht! Entscheidungen des Bundesarztes /

Präsidiums zur Umschreibung können nicht beim Landesverband angefochten werden oder bei

negativem Bescheid erneut zur Umschreibung beantragt werden.

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Seite 21/24

Aktualisierung der Ausbilderkartei beim LV Rheinland-Pfalz

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: zeitnahe praktische Umsetzung durch Bezirke und Ausbilder

Adressaten: Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der Bezirke,

Bezirksgesch�ftsstellen, Ausbilder Medizin im LV Rheinland-Pfalz

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens f�r die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie als Ausbildungsst�tte f�r Ausbilder f�r betriebliche Ersthelfer (nach BGG 948) muss die Ausbilderkartei des Landesverbandes aktualisiert und erg�nzt werden.

F�r jeden Ausbilder/Ausbilderin (auch „Altausbilder“) muss gegen�ber der Qualit�tssicherungsstelle Erste Hilfe der gewerblichen Berufsgenossenschaften die Qualifikation als Lehrkraft nachgewiesen werden.

Von jedem Ausbilder/in werden folgende Unterlagen (digital) ben�tigt:

Ein (Pass)Foto

Nachweis der p�dagogischen Qualifikation:In der Praxis: Teilnahmebescheinigung am Lehrgang Allgemeine Lehrqualifikation (180) oder gemeinsamer Grundausbildungsblock (180) bzw. DLRG-Lehrschein (181) oder Ausbilder Schwimmen/Rettungsschwimmen (181). Das Datum des Lehrgangsbesuchs bzw. Lizenzerwerbs ist hierbei nicht ausschlaggebend. Sofern vorhanden auch h�herwertige Qualifikation z.B. abgeschlossenes Studium der P�dagogik.

Nachweis �ber die abgeschlossene Sanit�tsausbildung (mindestens 48 UE):In der Praxis: Teilnahmebescheinigung am Sanit�tslehrgang A (331) und Teilnahmebescheinigung am Sanit�tslehrgang B (332). Das Datum des Lehrgangsbesuchs ist hierbei nicht ausschlaggebend. Bescheinigungen �ber den Besuch eines Sanit�tstrainings sind nicht hilfreich, da hieraus nicht die absolvierten 48 UE nachvollzogen werden k�nnen. Selbstverst�ndlich k�nnen auch h�herwertige Ausbildung (Rettungsdienstausbildung, Approbation als Arzt etc.) eingereicht werden.

Nachweis �ber die erfolgreich abgeschlossene Fachausbildung und Ausbildungsberechtigung:Einzureichen ist jeweils die Ausbilderurkunde (381, 382, 384, 385, 391, 392, 393) mit dem jeweiligen Verl�ngerungsnachweis, aus dem ersichtlich ist, bis wann die Ausbildungsberechtigung noch g�ltig ist (nicht zu verwechseln mit der Fortbildungskarte).

Die Unterlagen sind digital (jpg-Format und/oder pdf-Format) gesammelt �ber die Bezirke an den Landesverband zu �bersenden. In Einzelf�llen kann nach Absprache die Digitalisierung durch den Landesverband erfolgen.

Aufgrund des engen Zeitplans seitens der Berufsgenossenschaften m�ssen diese Aufgaben leider sehr kurzfristig (bis Anfang April) durchgef�hrt werden.

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Seite 22/24

Sachstand: Anerkennung nach BGG 948

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: Kenntnisnahme

Adressaten: Präsidium der DLRG Rheinland-Pfalz, Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der

Bezirke, Medizinische Leitungen der Bezirke, Bezirksgeschäftsstellen,

Ausbilder Medizin im LV Rheinland-Pfalz

Der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz respektive das DLRG Bildungszentrum Rheinland-Pfalz verfügt unter der Registriernummer 2.1000 über eine vorläufige Anerkennung als Ausbildungsstätte für betriebliche Ersthelfer und als Aus- und Weiterbildungsstätte für Lehrkräfte in der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer.

Die vorläufige Anerkennung wurde aufgrund der eingereichten Unterlagen ausgesprochen, es sind zur definitiven Anerkennung jedoch noch weitere Schritte erforderlich. Wir müssen unter anderen noch unsere Ausbilderkartei (s. vorheriger Punkt) vorlegen und ggf. erfolgt noch eine ergänzende Begehung vor Ort in Lehmen.

Einige Strukturen müssen noch nach den Vorgaben angepasst werden, hierzu gehört zum Beispiel die Installation eines standardisierten Hygienesystems.

Der Referatsleiter Erste Hilfe und Sanitätswesen sowie die Leitung Medizin werden weiterhin an der Anerkennung arbeiten, damit den Gliederungen die Option der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer bestehen bleibt.

Aus den Berichten von ersten Begehungen vor Ort im Bereich der DLRG ist bekannt, dass Seiten der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gewerblichen Berufsgenossenschaften sehr genau auf die Einhaltung der BGG 948 geachtet wird (so ist zum Beispiel eine Schule als Ausbildungsstätte abgelehnt worden, weil zu den Nutzungszeiten durch die DLRG-Gliederung keine Sozialräume zur Verfügung standen).

Hier sind auch die Gliederungen vor Ort aufgefordert, die Einhaltung der BGG 948 genaustens zu befolgen.

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Seite 23/24

Ausbildung betrieblicher Ersthelfer

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: praktische Umsetzung durch Ausbilder und Gliederungen

Adressaten: Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der

Bezirke, Bezirksgesch�ftsstellen, Ausbilder Medizin im LV Rheinland-Pfalz

Der Landesverband Rheinland-Pfalz verf�gt derzeit �ber die (vorl�ufige) Anerkennung als Ausbildungsst�tte f�r betriebliche Ersthelfer nach BGG 948.

Gliederungen, die Ausbildungen von betrieblichen Ersthelfern durchf�hren m�chten, melden diese im Vorfeld bei der Landesgesch�ftsstelle per Mail, Fax oder Post mit folgenden Daten an:

Datum bzw. Daten des Kurses Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (EH-Kurs) oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfer

(EH-Training) Zeitplan der Ausbildung Ausbildungsort Durchf�hrender Ausbilder Gliederung als Ansprechpartner vor Ort

Von der Landesgesch�ftsstelle wird die Ausbildungsma�nahme dann bei der Qualit�tssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften angemeldet und als Feedback gibt die Registriernummer der Veranstaltung (die f�r die sp�tere Abrechnung unerl�sslich ist). �ber den Landesverband k�nnen auch die notwendigen Teilnehmerlisten, Abrechnungslisten und Teilnehmerbescheinigungen bezogen werden.

Die offizielle Ausbildungsst�tte f�r den Kurs ist dann „DLRG Bildungszentrum Rheinland-Pfalz • Bergstra�e 18 • 56332 Lehmen (Mosel) • BG-QS-EH 2.1000“ und der verantwortliche Arzt f�r die Ausbildung ist „Dr. med. Andreas Glowania“ aus dem �rzteteam des Landesverbandes.

Bei der Auswahl des Ausbildungsortes sind die Vorgaben der BGG 948 zwingend zu beachten: Es muss mindestens ein Raum zur Verf�gung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und �bungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden k�nnen (der Raum muss wenigstens 50 m2 Grundfläche aufweisen). Des Weiteren werden ein Sozialraum sowie Toiletten f�r Damen und Herren gefordert.

Die Gliederung vor Ort respektive der Ausbilder sind auch f�r das erforderliche Material gem�� BGG 948 sowie die Einhaltung des geforderten Hygienemanagementes verantwortlich.

Nach Durchf�hrung der Kursma�nahme werden die Teilnehmer- und Abrechnungsliste an die Landesgesch�ftsstelle �bersandt, welche die Abrechnung mit der/den betroffenen Berufsgenossenschaften veranlasst. Der Erl�s wird abz�glich eines pauschalen Bearbeitungs-/Verwaltungsersatzes von 10 €/Kurs an die Gliederung weitergeleitet.

Es wird empfohlen auch DLRG-interne Kurse bei der BG-QS-EH anzumelden (wobei hierbei eine Abrechnung mit der Unfallkasse nicht m�glich ist). Wenn durch die LV-Gesch�ftsstelle keine Abrechnung erfolgt, fallen der Gliederung auch keine Kosten an.

Bei R�ckfragen stehen das Referat EH/SAN oder die medizinische Leitung unter [email protected] gerne zur Verf�gung.

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Fortbildung von Ausbildern „Erste Hilfe“ (381)

Art des Inhaltes: Information

Arbeitsauftrag: praktische Umsetzung durch Medizinische Leitung der Bezirke

Adressaten: Leitung Einsatz, Leiter Einsatz der Bezirke, Medizinische Leitungen der

Bezirke, Bezirksgeschäftsstellen, Multiplikatoren Medizin im LV RLP

Die Fortbildung von Ausbildern in Erster Hilfe unterliegt zukünftig nicht nur der Ausbildungs-und Prüfungsordnung der DLRG, sondern auch der BGG 948, da der Landesverband anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte ist. Zukünftig werden auch nur noch Ausbilderfortbildungen anerkannt, die die Kriterien nach BGG 948 erfüllen.

Die Fortbildung der Erste Hilfe-Ausbilder/innen soll aber auch zukünftig dezentral durchgeführt werden. Hierzu ist zukünftig folgendes Procedere erforderlich:

Der Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen ist das DLRG Bildungszentrum Rheinland-Pfalz (Bergstraße 18, 56332 Lehmen (Mosel), BG-QS-EH 2.1000) mit Astrid Kamps als Lehrbeauftragter und Dr. Andreas Glowania als verantwortlichem Arzt. Die Fortbildung vor Ort wird durch die jeweiligen Multiplikatoren des Bezirks (ggf. mit Unterstützung der medizinischen Leitung des Landesverbandes) als Fachreferenten durchgeführt.

Der Bezirk fungiert quasi als Ausrichter und wickelt die komplette Finanzierung (Festlegung der Teilnehmergebühren nach eigenem Ermessen) ab.

Die Fortbildungsveranstaltungen sind analog der betrieblichen Ausbildung von Ersthelfern im Vorfeld bei der LV Geschäftsstelle anzumelden. Hierbei ist ein geplantes Programm (mit Referenten) einzureichen.

Alle Fortbildungen sind landesverbandsweit auszuschreiben, es ist jedoch möglich die Ausbilder des eigenen Bezirks bei den Anmeldungen bevorzugt zu berücksichtigen.

Zu beachten ist zukünftig, dass sowohl fachliche als auch pädagogsiche Fortbildung erbracht werden muss, diese ist jeweils separat im Programm und der Teilnahmebescheinigung auszuweisen.

Die medizinische Leitung des Landesverbandes ist gerne bei der korrekten Formulierung der Teilnahmebescheinigungen behilflich.