RVM-AKTUELL 02/2011

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RVM-AKTUELL > II/2011 DIE IRAN-SANKTIONEN DER EU UND IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ Die mit der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 verabschiedeten Sanktionen beinhalten ein Novum. Zum ersten Mal ist es verboten, für den in dieser Verordnung genannten Personen- kreis Versicherungsschutz bereit zu stellen. S. 03 > THERMOGRAFIE VERMÖGENSSICHERUNG DURCH PHYSISCHE EDELMETALLE Eine sinnvolle Methode zur Ermittlung von Schwachstellen in elektrischen Anlagen S. 06 > Zu teuer oder immer wichtiger? S. 12 >

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RVM-AKTUELL

> II/2011

DIE IRAN-SANKTIONEN DER EU UND IHR VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die mit der Verordnung (EU) Nr. 961/2010

verabschiedeten Sanktionen beinhalten ein

Novum. Zum ersten Mal ist es verboten, für

den in dieser Verordnung genannten Personen-

kreis Versicherungsschutz bereit zu stellen.

S. 03>

THERMOGRAFIE VERMÖGENSSICHERUNG DURCHPHYSISCHE EDELMETALLEEine sinnvolle Methode zur Ermittlung von

Schwachstellen in elektrischen Anlagen

S. 06>

Zu teuer oder immer wichtiger?

S. 12>

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EDITORIAL

THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial

Die Iran-Sanktionen der EU und die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz

Blitz- und Überspannungsschutz: Baurechtliche Vorgaben sowie versicherungstechnische Anforderungen

Thermografie: Eine sinnvolle Methode zur Ermittlung von Schwachstellen in elektrischen Anlagen

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz-Versicherung

Berufsunfähigkeit: Eines der elementarsten Lebensrisiken!

Handlungsbedarf Betriebliche Altersversorgung: Gravierende Änderungen zum 01.01.2012!

Vermögenssicherung durch physische Edelmetalle – zu teuer oder immer wichtiger?

Betrüger in den eigenen Reihen – Mitarbeiterkriminalität hat Hochkonjunktur

Der Kreditversicherungsmarkt nach der Wirtschaftskrise

RVM – in eigener Sache

Guten Tag, sehr geehrte Leserin,

guten Tag, sehr geehrter Leser,

auf die erste Ausgabe von RVM-

AKTUELL im neuen Gewand haben

wir ein positives Feedback von vielen

Lesern erhalten, über das wir uns

sehr gefreut haben. Ein herzliches

Dankeschön für Ihre freundlichen

Rückmeldungen!

Ein solches Lob spornt uns natürlich

an, Ihnen auch weiterhin eine

spannende Mischung von Wissens-

wertem rund um die Themen

Versicherungsschutz und Finanzen

zusammenzustellen.

Einen guten Start nach erholsamen

Sommer- und Urlaubstagen wün-

schen Ihnen

Michael Friebe Erich Burth

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DIE IRAN-SANKTIONEN DER EU UND DIE AUSWIRKUNGEN AUF IHREN VERSICHERUNGSSCHUTZ

Sicherlich haben Sie in der Presse der vergangenen Monate und Wochen über die von den USA und der EU verab-

schiedeten Sanktionen gegen den Iran gelesen. Die mit der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 verabschiedeten Sanktionen

beinhalten ein Novum. Zum ersten Mal ist es verboten, für den in dieser Verordnung genannten Personenkreis Ver-

sicherungsschutz bereit zu stellen.

�jede juristische Person, Organisation Das Verbot, Versicherungsschutz bereit zu Sie im Rahmen von beispielhaft einer oder Einrichtung innerhalb oder au- Globalpolice ohne Nennung aller mitver-stellen, knüpft dabei nicht an bestimmte Pro-ßerhalb Irans, die sich im Eigentum sicherten verbundenen Unternehmen/ dukte oder Dienstleistungen an, sondern al-oder unter der direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oben genannter lein an den Personenkreis der Versicherten. Kontrolle einer oder mehrerer der vor- Personen mitversichert haben, melden Sie genannten Personen oder Einrich- sich bitte umgehend bei Ihrem RVM-Verstöße gegen die Verordnung können tungen befindet. Kundenbetreuer zur Überprüfung Ihres zum Verlust des kompletten Versiche-

Versicherungsschutzes. Das gleiche gilt für rungsschutzes führen und darüber hinaus Ferner enthält die Verordnung verschärfte den Fall, dass Sie Lieferungen an iranische auch strafrechtliche Konsequenzen nach restriktive Maßnahmen in Bezug auf Güter Geschäftspartner auf der Basis von cif- sich ziehen. Der Personenkreis, für den und Technologien mit doppeltem Verwen- oder cip-Klausel vereinbaren.kein Versicherungsschutz bereit gestellt dungszweck sowie zusätzliche Restri-

werden darf, sind iranische Personen, ktionen hinsichtlich Ausrüstung, die zur in- Nach Artikel 26 ist neben dem Neuab-Organisationen oder Einrichtungen. Diese ternen Repression verwendet werden kann. schluss auch die Verlängerung oder Er-sind gemäß Art. 1 lit. M der Verordnung:Weiterhin sieht die Verordnung Beschrän-

neuerung von Versicherungsverträgen kungen für den Handel mit Schlüssel-

verboten, die vor Inkrafttreten der Verord-�der iranische Staat sowie jede Behörde ausrüstung für die iranische Öl- und Gas-

nung geschlossen wurden. Aus diesem dieses Staates,industrie sowie für den Geldtransfer und

Grunde wird allen Transportpolicen die �jede natürliche Person mit Aufenthalts-Finanzdienstleistungen an Personen, Orga-

vom GDV (Gesamtverband der Deutschen ort oder Wohnsitz im Iran, nisationen oder Einrichtungen vor.Versicherungswirtschaft e. V.) entworfene �jede juristische Person, Organisation Sanktionsklausel zu Grunde gelegt werden. oder Einrichtung mit Sitz im Iran, Was tun, wenn Sie betroffen sind?Diese erhalten Sie von uns im Laufe diesen �jede im Anhang der Verordnung (soge-Jahres per Post zugesandt und ist dann nannte „schwarze Liste“) namentlich Sollten Sie oder Ihr Unternehmen zu die-automatisch Bestandteil Ihrer Transport-/ genannte Person beziehungsweise Ein- sem Personenkreis gehören oder sollten Verkehrshaftungspolice.richtung,

Bitte beachten Sie:

Der Verstoß kann zudem eine Ordnungs-

widrigkeit oder Straftat nach den Bestim-

mungen des Außenwirtschaftsgesetzes

(AWG) beziehungsweise der Außenwirt-

schaftsverordnung (AWV) darstellen, die

eine Geldbuße von bis zu 500.000 EUR

beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von

bis zu fünf Jahren (bei Qualifizierung bis

15 Jahren) nach sich ziehen kann.

Ihr Ansprechpartner:

Sven-Stephen Petersmarck

Tel. +49 7121 923-220

[email protected]

RVM-AKTUELL (V1)0911 03

Bei Geschäften mit dem Iran empfiehlt sich neuerdings Vorsicht.

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BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ: BAURECHTLICHE VORGABEN SOWIEVERSICHERUNGSTECHNISCHE ANFORDERUNGEN

höchsten Punkte der Umgebung als Ziel Wie oft und mit welcher Intensität schlagen einem Nah- oder Ferneinschlag häufiger

Blitze in Deutschland ein? aussucht ist zwar etwas höher, allerdings als die durch einen unmittelbaren Blitz-

nicht immer gegeben. Dennoch sind Ge- einschlag.

In Deutschland werden jährlich zwischen bäude, welche in der Nähe von Bäumen,

Mit welchen Gefahren muss bei einem Blitz-2,5 und 3 Millionen Blitzeinschläge regi- Türmen, Kirchen oder Hochhäusern ste-

einschlag gerechnet werden?striert. Umgerechnet auf den Quadratkilo- hen, gefährdeter als andere Gebäude.

meter bedeutet dies, dass zwischen sieben

Direkte oder indirekte Auswirkungen von und acht Mal im Jahr mit einem Blitz- In welche Arten des Blitzeinschlages und

Blitzen und Überspannungen sind:schlag gerechnet werden muss. Die Länge Blitzschadens wird unterschieden?

eines Blitzes beträgt üblicherweise zwi- �Gefährdung des Lebens und der Ge-

schen einem und zwei Kilometern (zum sundheit von Personen und TierenEinerseits gibt es den sogenannten direk-

Vergleich: Die Länge von Wolkenblitzen �Brändeten Blitzeinschlag, welcher zu Schäden

beträgt zwischen fünf und sieben Kilome- �Zerstörung der Isolierungen von elek-unmittelbar an der Stelle des Blitzein-

tern). Bei der Blitzentladung können Tem- trischen Leitungenschlages führt. Dies können Sachschäden

peraturen von bis zu 30.000 °C entstehen. �Zerstörung von Geräten mit elektro-im Sinne von Brandentstehung durch den

nischen BauelementenBlitz und seine enorme Hitze sein, aber

�Unwirksamwerden und Fehlfunktionen auch Personen, welche vom Blitz getroffen Lassen sich exakte Einschlagpunkte von

Blitzen vorhersehen? von Mess-, Steuer- und Regelanlagenwerden. Andererseits spricht man von dem

�Unwirksamwerden und Fehlauslösung sogenannten indirekten Blitzeinschlag,

Die Richtung, die der Blitz nimmt, hängt von Brand-, Einbruch- und Feuerlösch-der durch die hohen Überspannungen

von der Verteilung der elektrischen Ladung anlagennoch in 1,5 Kilometern Entfernung zu

in den Wolken ab. Allerdings entscheidet �Ausfall brandschutztechnischer Ein-schweren Schäden führen und ganze

sich der Blitz erst im letzten Moment vor richtungenWohnorte und Industriegebiete lahmlegen

dem Ziel, wo er einschlagen will. Die Wahr- �Löschung oder Veränderung von ge-kann. Rein statistisch betrachtet sind die

scheinlichkeit, dass sich der Blitz die speicherten DatenSchadenfälle durch Überspannungen bei

Nicht selten stellt sich die Frage, ob Blitzschutzanlagen aus versicherungstechnischer Sicht erforderlich sind oder nicht.

Diese Fragestellung kann nicht pauschal mit JA oder NEIN beantwortet werden, da im Normalfall die gesetzlichen Vorgaben

ausschlaggebend sind. Diese wiederum unterscheiden sich in Abhängigkeit der Nutzung der Objekte. Grundsätzlich kann

zunächst konstatiert werden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages praktisch jederzeit und überall gegeben ist

und eine Blitzschutzanlage daher in jedem Fall einen wirksamen Schutz gegen Blitzeinschlag bietet.

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RVM-AKTUELL (V1)0911 05

BLITZ- UND ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ

Ihr Ansprechpartner:

Herr Joachim Roth,

Tel. +49 7121 923-273

[email protected].

�Löschung oder Veränderung von ge-

speicherten Daten

�Beschädigungen von Gebäuden oder

Gebäudeteilen

�Beschädigungen der Elektroninstalla-

tionen.

Welchen Schutz bietet eine Blitzschutzan-

lage?

Nachdem der Blitzeinschlag selbst nicht

vermeidbar ist, besteht die Aufgabe einer

Blitzschutzanlage im Wesentlichen darin,

den Blitz so zu leiten, dass er keinen Scha-

den verursachen kann. Der Blitzschutz

kann in den sogenannten äußeren und in-

neren Blitzschutz gegliedert werden. Der

äußere Blitzschutz bewirkt, dass der

Blitzstrom über Ableitungen und Auffang-

vorrichtungen aus Metall zur Erdungsan-

lage eines Gebäudes geleitet wird. Der

innere Blitzschutz (d.h. Überspannungs-

schutz) sorgt für einen Potenzialaus-

gleich, mit welchem schadenträchtige

Spannungsunterschiede bei einem Blitz-

schlag vermieden werden.

Welche gesetzlichen Grundlagen für den

Einbau einer Blitzschutzanlage sind zu be-

achten?

Grundlage für den Einbau von Blitzschutz-

anlagen bilden einerseits bundesweit

geltende Regelungen sowie andererseits

die jeweiligen Landesbauordnungen, Son-

derbauverordnungen sowie Prüfverord-

nungen. Grundsätzlich werden für bestim-

mte Gebäude zur Gewährleistung der

öffentlichen Sicherheit Blitzschutzanla-

gen gefordert, zum Beispiel für Kranken-

häuser und Versammlungsstätten. Für die

Einstufung in die jeweilige Blitzschutz-

klasse (diese beinhaltet die Vorgaben in

Bezug auf die Höhe des Schutzgrades)

sind im Wesentlichen

�Örtliche Lage

�Bauart

�Nutzung

�schwere Folgen (zum Beispiel Panik)

�Folgen eines Ausfalls (zum Beispiel

Vermögensschaden durch Betriebsun-

terbrechung)

�Zerstörung des schützenden Objektes

�Umweltschäden

zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten in

Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben

können folgende Stellen konsultiert wer-

den:

Baurechtliche Vorgaben der einzelnen Bun-

desländer:

Verein Deutscher Ingenieure

Postfach 10 11 39

40002 Düsseldorf

Internet: www.vdi.de

Bundesweite Regelungen wie Gesetze, Ver-

ordnungen, technische Regeln:

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Postfach 13 20

53003 Bonn

Internet: www.bundesanzeiger.de

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften:

Carl Heymanns Verlag KG

Luxemburger Straße 449

50939 Köln

Internet: www.heymanns.de

Sind neben den gesetzlichen Grundlagen

auch versicherungstechnische Vorgaben zu

berücksichtigen?

Generell sind auch für den Feuerver-

sicherer die gesetzlichen Grundlagen von

Relevanz. Bei Einhaltung der gesetzlichen,

behördlichen Vorschriften besteht dem-

nach auch uneingeschränkt Versiche-

rungsschutz. Im Einzelfall ist es allerdings

möglich, dass ein Feuerversicherer in Ab-

hängigkeit von Bauart, Lage oder Nutzung

des Objektes gesonderte Vorgaben formu-

liert und diese als Vertragsbestandteil in

die Verträge mit aufnimmt.

Fazit:

Blitzeinschlag kann man nicht vermeiden.

Aufgrund der Tatsache, dass dieser

nirgendwo ausgeschlossen werden kann

und hierbei erhebliche Sach- und Ausfall-

schäden verursachen kann, sollte man sich

intensiv mit der Thematik äußerer und

innerer Blitzschutz auseinander setzen –

und dies durchaus auch losgelöst von den

gesetzlichen Vorgaben.

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Das Thermografieverfahren dient vornehm- bindung mit den Wiederholungsprüfun-�in einem für den Prüfer sicheren Ab-

lich gen der elektrischen Anlagen – durchge-stand von allen gefährlichen Anlagen-

führt werden. Neu errichtete Anlagen � teilen durchzuführen der Reduzierung von Brand- und Un-

beziehungsweise Anlagenteile sollten einer fallgefahren, und dies alles ohne Abschaltung der

Erstinspektion unterzogen werden, um Anlagen, also bei laufendem Betrieb. �der Dokumentierung von Anlagezustän-Montagefehler als potenzielle Gefahren-den und potenziellen Risiken,quellen sofort erkennen und beseitigen zu Welche Anlagen beziehungsweise Anlagen-�dem Früherkennen von Schwachstellen können.teile sollten überprüft werden?beziehungsweise Schäden,

�dem Erhöhen der Anlagenverfügbarkeit Wer sollte die Messungen durchführen?Typische Einsatzgebiete sind:und –zuverlässigkeit sowie

�Transformatoren�dem Vermeiden von Folgeschäden.Insbesondere durch neuartige Infrarot-, �KompensationsanlagenDas Verfahren kann daher auch eine Kamerakonzepte und drastische Einspa-�Nieder-, Mittel- und Hochspannungs-wichtige und rechtzeitige Entscheidungs-rungen an der Kameratechnik sind ein-schaltanlagenhilfe im Hinblick auf Planung und Durch-fache Geräte in den vergangenen Jahren �Schalt- und Steuerschränke, Sicher-führung von notwendigen Instandset-stark im Preis gesunken. Hierbei sollte ungskästenzungs- und Modernisierungsmaßnahmen allerdings berücksichtigt werden, dass liefern. �elektrische Maschinen und Antriebepreiswerte Kameras im Normalfall nur

�elektrische Ausrüstungen in mobilen eingeschränkte Messungen ermöglichen. Wie wird das Verfahren durchgeführt? Einrichtungen sowieSollte das Thermografieverfahren „aus

�Kabelanlagen, Schienensysteme und freien Stücken“ im Sinne der Optimierung Die Messungen können nur an offenen be- Freileitungen.des Risiko Managements praktiziert wer-ziehungsweise optisch zugänglichen An-den, sollte darauf geachtet werden, dass lagen durchgeführt werden. Gegebenen- Wann und wie oft sollte das Verfahren an-ausschließlich qualifiziertes Messperso-falls müssen hierzu beispielsweise Ab- gewandt werden?nal die Arbeiten ausführt. Sofern es sich deckungen entfernt oder Türen geöffnet bei der Durchführung des Thermografie-werden. Somit ermöglicht dieses Verfahren Im Idealfall sollten thermografische Unter-verfahrens um eine versicherungstech-�Temperaturen unter realen Betriebsbe- suchungen jährlich – möglichst in Ver-nische Vorgabe handelt, wird im Normalfall

dingungen zu ermitteln,die Durchführung von einem VdS-anerkan-

nten Elektro-Thermograf(Verzeichnis unter

www.vds.de) gefordert.

Fazit:

Das Thermografieverfahren stellt neben

der Minimierung des Brandentstehungs-

risikos eine durchaus sinnvolle Maßnahme

dar, um drohende Ausfallszenarien von An-

lagen und Anlageteilen im Vorfeld erken-

nen und vermeiden zu können.

THERMOGRAFIE: EINE SINNVOLLE METHODE ZUR ERMITTLUNG VON SCHWACHSTELLENIN ELEKTRISCHEN ANLAGEN

Was ist Thermografie und was kann diese bewirken? Unter dem Begriff Thermografie versteht man eine Messmethode zur

Ermittlung von Oberflächentemperaturen in elektrischen Anlagen. Mit dieser Methode können Schwachstellen erfasst

werden, indem für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung in sichtbare Wärmebilder umgewandelt wird.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Joachim Roth,

Tel. +49 7121 923-273

[email protected].

Elektrische Anlagen können gefährliche Schwachstellen bergen.

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ANSTELLUNGSVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG: VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE BEI STREITIGKEITEN MIT UNTERNEHMEN

Geschäftsführer und Vorstände gehen noch immer regelmäßig davon aus, dass der vereinbarte Arbeitsrechtsschutz als Teil

ihrer eigenen Privat-Rechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten aus ihren Anstellungsverträgen herangezogen werden

kann – jedoch weit gefehlt!

Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Kalbacher,

Tel. +49 7121 923-124

[email protected].

Wenn ein Manager Streitigkeiten aus Rechtsstreit auch sämtliche Kosten der Beide Varianten sind denkbar. Im ersten

seinem Anstellungsvertrag über seine Pri- Gegenseite übernommen werden müssen. Fall kann die Jahresprämie als Betriebs-

vat-Rechtsschutz-Versicherung abwickeln ausgabe abgesetzt werden. In der Regel

Streitpotenzial gibt es in der Praxis genügendmöchte, droht diesem eine böse Über- wird der Vertrag jedoch vom Geschäfts-

raschung: Streitigkeiten aus Anstellungs- führer oder dem Vorstand privat abge-

So streiten Manager und Unternehmen verträgen gesetzlicher Vertreter juristi- schlossen, welcher die Jahresprämie als

unter anderem über die Einbehaltung von scher Personen sind dort nämlich aus- Werbungskosten steuerlich geltend ma-

Bezügen oder Tantiemen, Unstimmigkeiten drücklich ausgeschlossen. chen kann. Ein wesentlicher Vorteil der

über die Dienstwagennutzung bis hin zur Privatlösung ist auch der uneingeschrän-

Der Anstellungsvertrag eines Managers ist fristlosten Kündigung, zum Beispiel wegen kte Zugriff auf die Police im Schadenfall

kein Arbeitsvertrag vermeintlich falscher Spesenabrechnun- sowie die Kontrolle über die fristgerechte

gen. Bei einer fristlosen Kündigung und Zahlung der jährlichen Prämien.

einem Streitwert von 250.000 EUR Deshalb finden auch die gesetzlichen

entstehen der Führungskraft so schnell Schutzvorschriften für Arbeitnehmer auf

Kosten in Höhe von mehreren zehntausend solche Verträge keine Anwendung. So ist es

EUR. Ohne eine Versicherungslösung droht für das Unternehmen wesentlich leichter,

dem Manager ein massiver finanzieller sich von einem unbequemen Geschäfts-

Schaden. führer als von einem Angestellten zu

trennen.

Ein Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutz bie-

tet umfassenden Schutz bei Streitigkeiten Streitigkeiten aus derartigen Anstellungs-

aus dem Anstellungsvertrag – egal ob verträgen werden vor dem Zivilgericht –

gerichtlich oder außergerichtlich. und nicht vor dem Arbeitsgericht –

verhandelt und sind durch die höheren

Der Vertrag kann sowohl vom Unternehmen Streitwerte auch deutlich teurer. Das volle

als auch von dem Geschäftsführer oder dem Kostenrisiko trägt hierbei natürlich der

Vorstand privat abgeschlossen werden. Manager, womit bei Unterliegen in einem

RVM hält hier exklusive Versiche-

rungslösungen vor. Bitte sprechen Sie

uns an – gerne unterbreiten wir Ihnen

ein Angebot!

UNSERE EMPFEHLUNG

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BERUFSUNFÄHIGKEIT: EINES DER ELEMENTARSTEN LEBENSRISIKEN!

In unserer ersten Ausgabe RVM-AKTUELL in diesem Jahr haben wir mit dem Thema Dread Disease eine Fortsetzungsreihe

gestartet, in der wir Ihnen interessante Absicherungskonzepte vorstellen, welche Einkommen in persönlichen Kata-

strophenfällen absichern. In dieser Ausgabe widmen wir uns der Absicherung eines der elementarsten Lebensrisiken: dem

Berufsunfähigkeitsrisiko.

Berufsunfähigkeit – ein verkanntes Risiko Unterschied: Man muss nicht nur seinem Bereich abstellen. Da Berufsunfähigkeits-

Beruf nicht mehr nachkommen können, zusatzversicherungen in Altersvorsorge-

sondern generell nicht mehr arbeiten verträgen in den letzten Jahren ihren Viele Menschen arbeiten, weil es ihnen

können, egal in welchem Berufsbild. preislichen Vorteil gegenüber eigenstän-Spaß macht, andere vor allem wegen des

Welche Ausbildung oder Position man digen Verträgen merklich eingebüßt ha-Geldes. Eines ist immer gleich: Wer nicht

inne hatte, spielt keine Rolle mehr. Wenn ben, ist dies nicht mehr ein signifikanter über ein großes Vermögen verfügt, muss

ein Entwicklungsingenieur noch als Pfört- Grund sich gegen einen eigenständigen sich mit seiner Hände oder seines Kopfes

ner arbeiten kann, ist er nicht erwerbs- Vertrag zu entscheiden.Arbeit Geld verdienen – und zwar Jahr-

gemindert! zehnte lang. Was aber passiert, wenn

einem die Gesundheit einen Strich durch Nach welchen Kriterien sollte man aus-

die Rechnung macht und es dadurch zu wählen?

finanziellen Schwierigkeiten kommt?

Bei der Auswahl der „richtigen“ Versiche-

rungsgesellschaft sollte nicht nur der Preis In diese Schwierigkeiten kommt zwischen-

ausschlaggebend sein. Das Bedingungs-zeitlich fast ein Viertel eines jeden Ge-

werk, die Antragsfragen, die Solidität oder burtsjahrganges. Invalide kommen längst

die Prozessquote bei Leistungsfällen sind nicht mehr nur auf Krücken daher, immer

weitere Kriterien nach denen man sich mehr spielt sich im Kopf ab oder versteckt

ausrichten sollte. Schließlich sollte der sich im Körper, und es beginnt in immer

Vertrag nicht nur günstig sein, sondern im jüngeren Jahren.

Fall der Fälle auch leisten.

Ursachen der Berufsunfähigkeit:

Angebote aus unserem Hause beziehen Was kann man tun? Was sollte man tun?

sich deshalb nur auf Versicherungsge-

sellschaften die in diesen Kriterien Top-Eigenes Engagement kann in unterschied-

Werte erreichen. Eine Differenzierung im lichen Formen erfolgen:

Preis machen wir dann auf Basis dieses

„Teilmarktes“. So werden nicht „Äpfel mit �In Form einer privaten Berufsunfähig-Birnen“ verglichen. Mit dieser Mechanik keitsversicherung.haben die RVM-Kunden immer qualitativ �In Form einer betrieblichen Altersver-beste Anbieter zur Auswahl und können sorgung.dann auf dieser Basis auch nach dem Preis

entscheiden. Der wesentliche Unterschied: Bei der

privaten Versicherung ist der Versicherte Hemmnisse – kritische Aspektevöllig autonom, bei der betrieblichen

Altersversorgung kann er Steuer- und Parallel zu dieser Entwicklung wurde die Trotz der sehr eindeutigen Bedarfssitua-Sozialversicherungsvorteile nutzen. Eines staatliche Absicherung massiv abgebaut. tion haben viele Erwerbstätige noch keine empfehlen wir bei RVM grundsätzlich, ob Ohne eigenes Engagement endet eine Be- eigene Initiative ergriffen, um dieses Le-privat oder betrieblich, das Berufsun-rufsunfähigkeit heute in einem finanziel- bensrisiko abzudecken. Experten schät-fähigkeitsrisiko sollte möglichst in einem len Desaster. Für alle nach dem 2.1.1961 zen, das gerade mal 30% der Betroffenen eigenständigen Vertrag abgebildet sein. geborene gilt: Der Staat zahlt keine Be- reagiert haben. Sicherlich ist vielen das Nur so können Sie künftige Entschei-rufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur Risiko gar nicht bewusst, aber auch bei dungen über den Erhalt oder Nichterhalt noch eine Erwerbsminderungsrente. Der denjenigen, die die Situation erkannt der Versicherung gezielt auf diesen

Psyche 38 %

Sonstiges 19 %

Skelett, Muskelnund Bindegewebe 15 %

Neubildungen (z.B. Krebs) 14 %

Herz und Kreislauf 10 %

Stoffwechsel/Verdauung 4 %

So ist die Arbeitskraft gesetzlich abgesichert

Arbeitsfähigkeit

von weniger als3 Stunden

zwischen 3 und 6 Stunden

von mehr als6 Stunden

volle Erwerbsminderungsrenteca. 760 Euro (38 % vom Bruttoeinkommen)

halbe Erwerbsminderungsrenteca. 380 Euro(19 % vom Bruttoeinkommen)

keine gesetzlichen Leistungen(0 % vom Bruttoeinkommen)

Maximale (bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro)

staatliche Rente

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BERUFSUNFÄHIGKEIT: EINES DER ELEMENTARSTEN LEBENSRISIKEN!

RVM-AKTUELL (V1)0911 09

haben, gibt es Hemmnisse. Bei diesen fähigkeitsrenten beginnt bei einem Betrag spielsweise können Studenten gleich

Risiko- gegen die Berufsunfähigkeit ihres ange-von rund 500 EUR und kann sich bis auf Hemmnissen sind wesentlich die

prüfung strebten Berufes abgesichert werden und 5.000 EUR erhöhen. bei Beantragung eines solchen

Vertrages zu nennen – nur noch jeder 3. zählen schon mit Start ihres Studiums als

Antrag wird angenommen – und insbe- Akademiker, welche grundsätzlich Bei-Neben dem Vorteil bei der Risikoprüfung

sondere bei jüngeren Erwerbstätigen ist es tragsvorteile haben. hat die betriebliche Altersversorgung oder

die finanzielle Belastung, die vor einem Ab- das Belegschaftsgeschäft noch den wei-

schluss abschreckt. Durch das reichhaltige Angebot am Markt teren Vorteil von günstigeren Beiträgen

ist die Wahl für eine solche Police nicht aufgrund Firmenkonditionen, so dass auch Keine Risikoprüfung erforderlich!

gleichbedeutend mit der Wahl von schlech-dem zweiten Hemmnis wirksam begegnet

teren Bedingungen. Längst haben die werden kann.Werden Vorerkrankungen im Rahmen einer

Premiumanbieter dieses Feld für sich Risikoprüfung abgefragt, können sie zu

Niedrige Einstiegsbeiträge! entdeckt. D.h. man kann solche Policen Risikozuschlägen (Beitragszuschläge) oder

auch zu bestem Bedingungswerk erhalten. Einschränkungen im Versicherungsschutz

Die Versicherungsbranche produziert im für eine bestimmte Krankheit führen.

Bereich der Berufsunfähigkeitsabsich- Das nachfolgende Beispiel zeigt, dass sich Manch einer kann erst gar nicht versichert

erung quasi am Fließband neue Konzepte. Beitragsvorteile gegenüber einer herköm-werden. Auch die Fragestellungen selbst

Eines davon sind die sogenannten Einstei- mlichen Police nicht nur im Vergleich der stiften bisweilen Verwirrung und Un-

gerpolicen. Dies sind Verträge bei denen Barwerte, sondern auch in den absoluten sicherheit.

man bis zu einer bestimmten Altersgrenze Werten und Eintrittsaltern nahe dem

mit einem sehr deutlich reduzierten Bei- Umstellungszeitraum erzielen lassen.Im Rahmen einer betrieblichen Altersver-

trag versichert ist und erst bei Erreichen sorgung oder im Belegschaftsgeschäfts der Altersgrenze in einen „normalen“ Unsere Empfehlung(Privatgeschäft organisiert über den Arbeit-Vertrag umstellt. Tritt der Leistungsfall ein, geber) kann diesem Sachverhalt seine wird immer bis zum Ende der eigentlichen Das Lebensrisiko Berufsunfähigkeit ist Schärfe genommen werden. Anstatt einer Versicherungsdauer – z.B. Alter 67 – bedeutend und es gibt eine Vielzahl von Risikoprüfung im herkömmlichen Sinne geleistet. Natürlich erfolgt die Umstellung guten Gestaltungsvarianten am Markt. kann hierbei die sogenannte Dienstob-ohne eine erneute Gesundheitsprüfung Entscheidend für die Wahl ist das Preis-liegenheitserklärung treten. D.h. anstatt oder Prüfung der Berufsgruppe. Auch Leistungsverhältnis. Wir halten für Sie eine konkrete Gesundheitsfragen zu beantwor-andere Gestaltungsoptionen wie Nachver- entsprechende Markttransparenz vor und ten muss man lediglich bestätigen, dass sicherungsgarantien- d.h. garantierte Leis- haben auch die oben beschriebenen man seinen dienstlichen Obliegenheiten tungserhöhungen ohne Risikoprüfung auf- Konzepte in unserem Portfolio. Sprechen nach kommt. Die über ein solches Konzept grund eines bestimmten Anlasses wie z.B. Sie uns an, wir beraten Sie gerne. maximal versicherbare monatliche Berufs-Geburt eines Kindes oder der Wechsel in unfähigkeitsrente hängt von der Anzahl der die Selbstständigkeit – bleiben bei solchen Versicherten die in einer Firma bei einem

Konzepten erhalten.solchen Modell mitmachen und der

Finanzierungsform – zahlt der Arbeitgeber

Im Rahmen von Einsteigerpolicen gibt es die Beiträge alleine, oder zahlt der

Arbeitnehmer die Beiträge – ab. Die Staffel auch eine Reihe von interessanten Fea-

tures für Schüler und Studenten. Bei-der maximalen monatlichen Berufsun-

Ihr Ansprechpartner:

Herr Giovanni Nuvoli

Tel. +49 7121 923-187

[email protected]

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Reduzierung des Rechnungszinses Aus 60 wird 62 – Auswirkungen des Alters-

rentenanpassungsgesetzes (RVAGAnpG) in

Die Reduzierung des Rechnungszinses der bAV

tritt zum 01.01.2012 in Kraft (Hierüber

hatten wir bereits in unserer letzten Aus- Das Altersrentenanpassungsgesetz aus

gabe berichtet) dem Jahr 2007 wird häufig nur in . Welche Konsequenzen

Verbindung mit der gesetzlichen Renten-bringt diese Entscheidung für Ihre beste-

versicherung und der Erhöhung der henden Lebensversicherungverträge in der

Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr betrieblichen Altersversorgung (bAV)?

wahrgenommen. Allerdings ist der Leis-

tungszeitpunkt der betrieblichen Alters-Der Garantiezins bestehender Verträge –

versorgung sehr eng mit den Regelungen und bis zum Ende des Jahres neu

der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossener Verträge – ist durch den

verknüpft.Beschluss des Bundesfinanzministeriums

nicht betroffen. Die in den Verträgen

Bisher war das vollendete 60. Lebensjahr vertraglich bis zum Ende der Laufzeit

einer der wichtigsten Orientierungspunkte zugesicherte Garantieverzinsung gilt in

in allen Definitionen zur betrieblichen dieser Form weiter. Auch ist der Garan-

Altersversorgung. Konkret heißt das, nur tiezins nur ein Teil der Rendite aus Le-

Altersleistungen, die nach diesem Zeit-bensversicherungsverträgen. Die Gesamt-

punkt gewährt wurden, waren auch verzinsung inklusive der nicht garantierten

definitionsgemäß betriebliche Altersver-Gewinnanteile liegt derzeit im Branchen-

durchschnitt bei 4,80%. Die Lebensver- sorgung und steuerlich anerkannt. Diese

sicherer deklarieren jedes Jahr die über Grenze wird mit Wirkung zum 01.01.2012

den Garantiezins hinausgehende Verzin- auf das vollendete 62. Lebensjahr

sung neu. Nach Ablauf des jeweiligen angehoben.

Jahres wird diese Gewinnbeteiligung dem

Vertrag gutgeschrieben und ist ab diesem Was gilt bis 31.12.2011 und bestehende Ver-

Zeitpunkt dann ebenfalls bis zum Ende der träge?

Laufzeit garantiert.

Für bestehende und neue Zusagen bis

31.12.2011 gilt auch weiterhin als Jedoch auch für Verträge nach dem

frühester Leistungszeitpunkt der erste Tag 01.01.2012 halten wir die Lebensver-

nach dem vollendeten 60. Lebensjahr sicherung für ein geeignetes Instrument

eines Versorgungsberechtigten. Dies gilt zur Finanzierung und Rückdeckung in

für die gesamte Laufzeit der Zusage und der betrieblichen Altersversorgung. Ein Le-

auch bei Erhöhungen bzw. Reduzierun-bensversicherer ist ein Vermögensver-

gen, die nach dem 01.01.2012 vorge-walter, der sich auf die Bereitstellung von

nommen werden.Garantien spezialisiert hat und sein breites

Anlagespektrum – in Aktien, Immobilien,

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat eine Direkt-Unternehmensbeteiligungen, festverzins-

versicherung mit 50 EUR Monatsbeitrag, liche Wertpapiere etc. – konsequent auf

die nach dem vollendeten 60. Lebensjahr die Erfüllung von Altersvorsorge aus-

fällig wird. Im Jahr 2012 beschließt der richtet.

Neben der in Kraft tretenden Reduzierung des Rechnungszinses bei Lebensversicherungen entfaltet auch das Alters-

rentenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) zum 01.01.2012 seine volle Wirkung. Welche Auswirkungen haben diese Ände-

rungen und was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten?

HANDLUNGSBEDARF BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG:

GRAVIERENDE ÄNDERUNGEN ZUM 01.01.2012!

Page 11: RVM-AKTUELL 02/2011

RVM-AKTUELL (V1)0911 11

Mitarbeiter, diese Zusage zu erhöhen und Wir unterstützen Sie gerne: Sprechen Sie

100 EUR monatlich einzuzahlen. Da die uns an, damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihre

ursprüngliche Zusage schon vor dem Vereinbarungen hinsichtlich Anpassungs-

01.01.2012 bestanden hatte, gilt auch bedarf überprüfen können. Auch stellen wir

für die Erhöhung das ursprünglich ver- Ihnen gerne Informationsmaterial für Ihre

einbarte Endalter 60. Für alle neuen Mitarbeiter zur Verfügung.

Zusagen ab dem 01.01.2012 gilt grund-

In diesem Zusammenhang machen wir auf sätzlich als frühester Leistungszeitpunkt

einen Vorteil für RVM-Firmenkunden auf-das vollendete 62. Lebensjahr.

merksam:

Was ist zu tun?

Aufgrund neuer exklusiver Rahmenver-

Für Arbeitgeber: Um Diskussionen und träge können Sie allen Ihren Mitarbeiter-

künftige Ansprüche auszuschließen, sol- Innen und deren Angehörigen Groß-

lten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über kundenkonditionen bei TOP-Versiche-

diese Situation und die Handlungs- rungsgesellschaften in Deutschland ver-

optionen in diesem Jahr informieren. Auch schaffen!

sollten bestehende Vereinbarungen – zum

Beispiel Betriebsvereinbarungen oder

Versorgungszusagen – an die neuen Rege-

lungen angepasst werden.

Für Arbeitnehmer: Alle Arbeitnehmer, die

die betriebliche Altersversorgung noch

nicht nutzen oder ihre bestehende Ver-

sorgung aufstocken möchten, sollten dies

noch im Jahr 2011 tun. Für Arbeitnehmer

lässt sich die Situation in folgendem

Schaubild zusammenfassen:

HANDLUNGSBEDARF BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

Ihr Ansprechpartner:

Herr Friedrich Flaig

Tel. +49 7121 923-190

[email protected]

Dann müssen Sie noch

vorsorgen!2011

Schieben Sie IhreEntscheidung nicht

weiter auf die lange Bank!

Wollen Sie bis zu 16 % mehr garantierte Rente fürs gleiche Geld?

Ja klar!

Dann müssen Sienoch vorsorgen!2011

Nein, Garantien sind mir nicht so wichtig.

Ab wann würden Sie gerne die Möglichkeithaben, in Rente zu gehen?

Mit 60 wäre schön! Frühestens mit 62

2,25 %1,75 %

6062

Page 12: RVM-AKTUELL 02/2011

In Anbetracht eskalierender Staatsschu- 2005 – also lange vor Beginn der Suprime- [email protected].

und anschließenden Finanz-und Wirt-ldenkrisen – in Kombination mit drohender

Rezession in Europa und Amerika sowie schaftskrise – den physischen Erwerb von

panikartigen Kursstürzen an den Aktien- Gold, Silber und Platin im Rahmen einer

märkten – ließ sich ein Händler an der New vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Yorker Börse in einem Interview mit dem an.

Wirtschaftssender CNBC zu dem Ausruf

hinreißen: „Thank´s God for Gold!“ Die Verwahrung der Edelmetalle erfolgt in

versicherten Tresoren der höchsten Si-

Gold und Silber als solide Währungsalter- cherheitsstufe in einer ehemaligen Nieder-

nativen lassung der Bundeszentralbank in Nien-

burg oder alternativ im Zollfreilager in Tatsächlich erkennen immer mehr Men- Zürich. schen Gold und zunehmend Silber als

solide Währungsalternativen zu US-Dollar Bei dem Erwerb der physischen Edel-und Euro an. So stiegen denn auch die metalle über die Einkaufsgemeinschaften Notierungen für die beiden monetären erhalten die Anleger – unabhängig von der Edelmetalle in den letzten Wochen sign- Anlagesumme – automatisch Großhan-ifikant – diametral entgegengesetzt zu dem delskonditionen.schwindenden Vertrauen in die politischen

Akteure diesseits und jenseits des At- Die Edelmetalle werden als Kilobarren lantiks. (Gold und Silber) oder 5-Kilobarren (Sil-

ber) direkt von renommierten Herstellern Ganz nach unserer Überzeugung, dass erworben.eine Versicherung den Versicherten im

Schadensfall gegen ein konkretes Risiko Auch für Anleger, die zusätzlich Wert auf absichern soll, gilt dies auch für den eine Absicherung bei fallenden Metall-Vermögensschutz. preisen legen, bieten wir eine Lösung über

einen Liechtensteiner Fonds an.Welche Kriterien sollte ein intelligentes zur

Vermögenssicherung geeignetes Edelme- Fazit:tallinvestment unabdingbar erfüllen?

RVM bietet Ihnen ein breites Anlage-�Physisch (Münzen / Barren) spektrum zur Sicherung Ihres Vermögens �Bankenunabhängige Lagerung mit physischen Edelmetallen. Die für Sie �Lieferanspruch passende Lösung ermitteln wir gerne in �Abgeltungssteuerfrei nach 12 Monaten einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

�Liquide / auch Teilverkäufe möglich Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

�Ratierlich investierbar

�Gegebenenfalls mehrwehrsteuerfreier

Erwerb von Silber.

Neben dem physischen Direkterwerb

bietet RVM seinen Kunden bereits seit

Ihr Ansprechpartner:

Herr Frank Wurster

Tel. +49 7121 923-

273

VERMÖGENSSICHERUNG DURCH PHYSISCHE EDELMETALLE – ZU TEUER ODER IMMER WICHTIGER?

Unter diesem Motto stand der Vortrag von Marcus Meyn (Vorstand der L´or AG) anlässlich unseres 4. RVM Finanztalks am

19.05.2011. Obwohl seit dieser Veranstaltung erst wenige Monate vergangen sind, haben sich die Argumente und die

Bedeutung für den physischen Edelmetallbesitz weiter bestätigt.

12

Ihr Ansprechpartner:

Herr Frank Wurster

Tel. +49 7121 923-126

[email protected]

Page 13: RVM-AKTUELL 02/2011

Blindes Vertrauen schadet ... chenschaften zieht an. Große Gefahren dieser Risiken. Wer ist in den Deckungs-

werden dem Datendiebstahl zugerechnet: schutz einbezogen? Was genau ist abge-

Unternehmen können sich gegen krimi- Das Diebesgut passt in die Hemdentasche. sichert? Was kostet der Versicherungs-

nelle Handlungen ihrer Mitarbeiter ver- Zunächst bemerkt niemand das Ver- schutz? Gerne sorgen wir für Transparenz.

sichern, machen es aber noch viel zu schwinden – weil Daten einfach kopiert Sprechen Sie uns an!

selten. Es herrscht oft das Gefühl vor, dass werden.

es einen selbst nicht treffen könne.

Vertrauen ist die Basis im Verhältnis Der Diebstahl von Daten und damit

zwischen dem Unternehmer und seinen womöglich betriebswichtigem Know-how

Mitarbeitern. Doch die Realität zeigt, dass kann besonders heikel sein, wenn es um

dieses Vertrauen nicht immer gerecht- hochspezialisierte Produkte geht, bei

fertigt ist. denen der Technologievorsprung gegen-

über dem Wettbewerber eine Schlüssel-

rolle spielt.Häufig unterschätzt: Datendiebstahl

Eine Vertrauensschaden-Versicherung Die Nachfrage nach der Absicherung vor

schützt Sie vor den finanziellen Folgen den finanziellen Folgen unerlaubter Ma-

BETRÜGER IN DEN EIGENEN REIHEN – VERSICHERN STATT NUR VERTRAUEN

Die Mitarbeiterkriminalität hat nach wie vor Hochkonjunktur. Das Bundeskriminalamt schätzt die Schäden durch Diebstahl,

Unterschlagung, Untreue, Bestechung usw. – verursacht durch eigene Mitarbeiter – auf 3,5 Mrd. bis 4 Mrd. EUR pro Jahr.

Bekanntestes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Der Produktionsleiter des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals

(Kika) wirtschaftete acht Jahre lang in die eigene Tasche. Als er aufflog, fehlten rund 8,2 Mio. EUR.

RVM-AKTUELL (V1)0911 13

Ihr Ansprechpartner:

Herr Björn Krasovc,

Tel. +49 7121 923-255

[email protected].

Page 14: RVM-AKTUELL 02/2011

partners steht Ihnen RVM mit Rat und Tat

zur Seite.

Im Bereich der Privatpleiten verharrt

Deutschland auf hohem Niveau. Insge-

samt registrieren die Gerichte in 2011

wohl rund 140.000 Fälle. Wer mit

Endkunden gute Geschäfte machen will,

muss den Spagat zwischen attraktiven

Zahlungsarten und geringem Forderungs-

ausfall beherrschen. Immer mehr Kunden

bestellen bequem von zu Hause aus. Wer

gegen Rechnung liefert riskiert Zahlungs-

ausfälle, und wer es nicht tut verprellt

einen Teil der Kunden. Gefragt sind

Strategien, die einerseits den Kunden-

wünschen optimal entsprechen und

andererseits die erforderliche finanzielle Eine Kredit-Versicherung ist heute viel Thema Debitorenmanagement. So wird

Sicherheit bringen. Spezialinstitute wick-mehr als nur das Zahlungsinstrument bei neben den bekannten Produkten auch mit

eln hier in diesem sogenannten B2C-einer uneinbringlichen Forderung. Die Inkassodienstleistungen das Servicean-

Segment das Risiko-, Debitoren- und professionelle Unterstützung bei der gebot vervollständigt. Fast alle Anbieter

Inkassomanagement ab. Händler können objektiven Bonitätsprüfung der Geschäfts- sind zwischenzeitlich dem Wunsch vieler

im E-Commerce somit risikolos den Kauf partner ist wichtiger denn je. Die Scha- Kunden nachgekommen und bieten auch

auf offene Rechnung, Lastschrift- und denprophylaxe ist der Kern der Dienst- eine reine Bonitätseinschätzung der

Ratenkauf anbieten. leistung eines Kredit-Versicherers, die Abnehmer an.

Entschädigungsleistung bei einer Insol-Sie tragen das Forderungsausfallrisiko noch

venz die notwendige Konsequenz. Auch dem Factoringmarkt will sich kein selber?

Kreditversicherer verschließen und ko-

Neben Rahmenverträgen, welche die operiert eng mit den Factoringgesell-Sprechen Sie mit RVM – wir entwickeln Absicherung aller Forderungen vorsehen, schaften. Einzig ein Kreditversicherer löst Absicherungskonzepte, die Sie schlank können heute auch Ausschnittdeckungen den Finanzierungsbedarf der Kunden und kostengünstig in Ihr bestehendes dargestellt werden: Die Versicherung be- heute hausintern – es wurde kurzum vor Debitorenmanagement integrieren kön-schränkt sich auf nur wenige, vom Liefe- Jahren eine eigene Factoringgesellschaft nen.ranten definierte Kunden. Was bei In- gegründet, die im Übrigen heute Markt-

vestitionsgütern und den dort üblichen führer ist! Der Verkauf von Forderungen

Zahlungszielen von über zwölf Monaten aus Warenlieferungen und Dienstleis-

schon lange darstellbar ist, stellt mittler- tungen war in 2010 erneut eine äußerst

weile auch bei herkömmlichen Konsum- beliebte Form der Fremdfinanzierung. In

gütern mit kürzeren Fälligkeiten keine Deutschland werden mittlerweile jährlich

Hürde mehr dar: Die Absicherung von Forderungen in Höhe von über 132

Einzelgeschäften. Milliarden Euro verkauft und vorfinanziert.

Auch die Anzahl der Marktteilnehmer ist

Immer mehr Kreditversicherer agieren als entsprechend gewachsen. Bei der Aus-

Full-Service-Dienstleister rund um das wahl des passenden Finanzierungs-

Ihr Ansprechpartner:

Herr Björn Krasovc,

Tel. +49 7121 923-255

[email protected].

14

DER KREDITVERSICHERUNGSMARKT NACH DER WIRTSCHAFTSKRISE

Die wirtschaftliche Entwicklung sorgt für Entspannung. Dieses Jahr werden voraussichtlich weniger Unternehmen

Insolvenz anmelden als noch im vergangenen Jahr. Trotzdem sind es noch mehr als vor der Wirtschaftskrise. In Boom-Zeiten

– um so mehr nach solch einer Krise – stellt man sich die Frage, mit wem man möglichst risikolose Geschäfte machen kann.

Bestellungen kommen schnell, die Zahlungen auch?

Page 15: RVM-AKTUELL 02/2011

Beförderungen:Über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

bilden mittlerweile die wertvollste Ressource

Aufgrund ihrer engagierten Leistungen wur-bei RVM. Aus diesem Grunde ist es uns ein

den befördert großes Anliegen, Ihnen einen tieferen Ein-

blick zu geben, was sich bei uns »so tut«.

zum Gruppenleiter KFZ mit Handlungs-

Neue MitarbeiterInnen: vollmacht am 1. Juli 2011

Wir haben uns verstärkt durch: zur Gruppenleiterin Buchhaltung am 1.

August 2011

Auszubildende Jahrgang 2011

Herzlichen Glückwunsch!

Sachbearbeiter Komposit

Jubiläum:

Kundenbetreuer Vorsorgemanagement

hatte am 1. Juli 2011 ihr 25-jähriges RVM-Sachbearbeiterin KFZ

Jubiläum.

Sachbearbeiterin KFZ

Ebenfalls feierten ihr 10-jähriges RVM-

Jubiläum:Sachbearbeiterin KFZ

am 1. Juli 2011Auszubildende Jahrgang 2011

am 1. September 2011Sachbearbeiterin Komposit

am 1. September 2011Student (B.A.) Jahrgang 2011

Wir gratulieren recht herzlich!Sachbearbeiter IT

Auszubildende Jahrgang 2011

Auszubildende Jahrgang 2011

Student (B.A.) Jahrgang 2011

Sachbearbeiterin Komposit

Sachbearbeiterin KFZ

Kundenbetreuerin Transport/Verkehr

Sachbearbeiterin Komposit

�Herr Siegfried Hennegriff

�Frau Christina Krause

�Frau Jacqueline Asch

�Herr Michael Dornes

�Herr Friedrich Flaig

Frau Elke RometschFrau Tanja Gaus ��

�Frau Martina Hackenberg

�Frau Victoria Huster

Frau Corinna Bogateck Frau Fatma Kara ��

Frau Elisabeth FröscherFrau Marion Kausche ��

Frau Ulrike GedaschkeHerr Dennis Kleinfelder ��

�Herr Daniel Monshausen

�Frau Tamara Mozer

�Frau Julia Pohl

�Frau Carolin Rottweiler

�Frau Annette Sänger

�Frau Jessica Schilling

�Frau Marliese Strohschen

�Frau Julia Wittmann

RVM – IN EIGENER SACHE

RVM-AKTUELL (V1)0911 15

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Larissa Schadenberger

Tel. +49 7121 923-147

[email protected].

IMPRESSUM

Herausgeber

RVM Versicherungsmakler

Gmbh & Co. KG und

RVM Finanzmanagement

GmbH & Co. KG

Arbachtalstraße 22

72800 Eningen u. A.

Tel. +49 7121 923-0

Fax +49 7121 923-200

www.rvm.de

Redaktionelle

Verantwortung

Thomas Gaugele

Satz

ARCUS Marketing

Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Gaugele

Tel. +49 7121 923-155

[email protected]

Dieser Informationsdienst der RVM-

Gruppe dient Ihrer persönlichen

Unterrichtung über Neuerungen aus

den Bereichen Versicherung und Vor-

sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt

kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung

keine Gewähr übernommen werden.

Über Anregungen, Hinweise oder den

Wunsch nach weiteren Informationen

freuen wir uns.

Page 16: RVM-AKTUELL 02/2011

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