RVM-AKTUELL 02/2013

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RVM-AKTUELL > II/2013 > S. 12 > S. 10 PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN www. vm.d r e e Onl ne Schad n- i > S. 14 VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDEL- METALLEN – EIN AUSLAUFMODELL? Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder neu diskutiert. Der US-amerikanische Markt bietet für Her- steller interessante Absatzmöglichkeiten. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erheb- liche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher. Macht es unter den gegebenen Rahmenbedin- gungen noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Wir geben Auskunft.

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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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RVM-AKTUELL

> II/2013

> S. 12> S. 10

PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTESSCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN

www. vm.dr

ee Onl ne

Schad n-i

> S. 14

VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDEL-METALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist

mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar

ganz barfuß? Diese Frage wird immer wieder

neu diskutiert.

Der US-amerikanische Markt bietet für Her-

steller interessante Absatzmöglichkeiten.

Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erheb-

liche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos

einher.

Macht es unter den gegebenen Rahmenbedin-

gungen noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen

investiert zu sein? Wir geben Auskunft.

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EDITORIAL

THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial

Mitarbeiterkriminalität

Die RVM-PremiumPolice

Die Wohngebäudeversicherung

Haftung des Frachtführers für Güterfolgeschäden

Die Montage-Versicherung

Produkthaftung in den USA

Modisch ver(un)sichert – festes Schuhwerk beim Autofahren

Brandschutz auf Baustellen

Vermögenssicherung mit Edelmetallen – ein Auslaufmodell?

Unsere IT informiert: E-Mail-Verschlüsselungen

RVM – wir stellen uns vor

Projekte der Weihnachtsspende 2012

RVM – in eigener Sache

Guten Tag, liebe Leserin,

guten Tag, lieber Leser,

herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe von RVM-AKTUELL in

2013! In gewohnter Form erhalten Sie wieder aus erster Hand

wichtige und interessante Informationen rund um die Themen Ver-

sicherungsschutz und Finanzen.

Vor nahezu einem Jahr haben wir das RVM-Schadencenter ein-

gerichtet. Steigende Zugriffsraten auf diesen Service zeigen, dass

unsere Kunden von den Vorteilen dieses neuen Weges zur

Schadenmeldung überzeugt sind.

Sollten Sie bislang unser Schadencenter noch nicht nutzen, dann

bitten Sie Ihren Betreuer, dass Ihnen unsere entsprechende Bro-

schüre mit detaillierten Beschreibungen zugesandt wird. Oder Sie

laden die Informationen einfach über unsere Homepage herunter:

http://www.rvm.de/aktuell/unsere-kundenzeitschrift/rvm-aktuell/

022012/

Einen schönen Sommer mit erholsamen Urlaubstagen wünschen

Ihnen

Michael Friebe Erich Burth

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MITARBEITERKRIMINALITÄT

Der Griff nach dem Firmenvermögen geschieht auf allen Ebenen: In der Lagerhalle, im Büro, in der Chefetage. Vertrauen ist

gut – versichern ist besser!

RVM-AKTUELL (V1)0413 03

Moderne Unternehmensstrukturen sind be- Die unterschätzte Gefahr Wer ist versichert? Was genau ist

versichert? Was kostet der Versicherungs-sonders anfälligStudien belegen: Besonders der Mittel- schutz? Wir sorgen für Transparenz. Rufen stand unterschätzt jedoch die Gefahr! Die Die Motive sind vielschichtig. Oft kommen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!Risikobewertung aus Sicht der Unter-Mitarbeiter in finanzielle Engpässe; die nehmen weicht eklatant von der Schaden-Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes situation ab. Unternehmen können sich sowie die zunehmende Anonymisierung gegen kriminelle Handlungen ihrer Mitar-lassen die Loyalität gegenüber dem Un-beiter und durch externe Dritte (Hacker ternehmen schwinden. Moderne Unter-einschließlich Phishing, Pharming, Spy-nehmensstrukturen wie Lean Manage-ware) versichern.ment, Delegation von Verantwortung und

mangelnde Kontrolle machen Firmen

anfällig für Veruntreuungen. Sorgen Sie besser vor … Hinzu kommt, dass von den gerichtlichen Eine Vertrauensschadenversicherung Strafen keine Abschreckung ausgeht und

im Entdeckungsfall die veruntreuten

Gelder weg sind. Das Bundeskriminalamt

schätzt die Schäden, die durch Diebstahl,

Unterschlagung, Untreue, Bestechung

usw. durch Mitarbeiter verursacht werden,

auf 3,5 Mrd. EUR bis 4 Mrd. EUR. Ein

Drittel der Mittelständler wurde in den

vergangenen Jahren Opfer solcher Delikte.

pflichten.

schützt Unternehmen vor Vermögens-

schäden aus unerlaubten Handlungen, die

von Betriebsangehörigen oder sonstigen

Vertrauenspersonen des Unternehmens

begangen werden. Dazu gehören Betrug,

Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage, Un-

treue, Sachbeschädigung oder andere

vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die

nach § 823 BGB zum Schadenersatz ver-

Ihr Ansprechpartner:

Bernd Hammelehle

Tel. +49 7121 923-266

[email protected]

Page 4: RVM-AKTUELL 02/2013

DIE RVM-PREMIUMPOLICE

Umfassender Versicherungsschutz muss nicht kompliziert sein! Mit der RVM-PremiumPolice haben wir ein exklusives

Produkt für mittelständische Unternehmen geschaffen – und das in Form einer sogenannten Multiline-Police: übersichtlich,

individuell und flexibel – und zu besten Konditionen.

04

�Sach-Versicherung für Gebäude, Be-

triebseinrichtung und Waren/Vorräte

�Ertragsausfall-Versicherung

�Elektronik-Versicherung

�Maschinen-Versicherung

�Transport-Versicherung

�Haftpflicht-Versicherungen

�Vertrauensschaden-Versicherung

Die Sach-Versicherung schützt Sie vor fin-

anziellen Verlusten nach einem Schaden

durch Feuer, Leitungswasser, Sturm,

Hagel, Überschwemmung, Erdbeben,

Schneedruck, böswillige Beschädigung

durch Dritte oder andere Ursachen. Steht

der Betrieb in Folge eines versicherten

Sachschadens still, so werden Ihre entgan-

genen Gewinne und fortlaufenden Kosten

über eine vereinbarte Ertragsausfall-

Versicherung ersetzt.

Wählbar ist neben einer Mietausfall-

deckung, die ebenfalls nach einem ver-

sicherten Sachschaden greift, auch eine

Glas-Versicherung auf einer umfangrei-

chen Allgefahrenbasis. Die Glasversiche-

rung können Sie für Scheiben der allge-

mein genutzten Gebäudeteile, für Schei-

ben des gesamten Gebäudes und/-oder für

Scheiben mit einer Einzelgröße von über 8

qm vereinbaren.

In der Elektronik-Versicherung gelten An-

lagen und Geräte der Sicherungs-, Melde-,

Informations-, Kommunikations- und Bü-

rotechnik versichert. Hierunter fallen auch

Kassen und Waagen.

Vertragskonzeption

In einer Multiline-Police werden mehrere

Versicherungssparten in einem Vertrag

zusammengefasst. Das bedeutet, dass

bisher einzeln versicherte Risiken, die

über separate Versicherungsverträge ab-

gedeckt wurden, im Rahmen der RVM-

PremiumPolice in einem einfach zu han-

delnden und übersichtlich gestaltetem

Versicherungsschein individuell und flexi-

bel zusammengeführt werden. Basis ist

ein umfangreiches Bedingungswerk, das

laufend aktualisiert wird und mit wesent-

lichen Deckungserweiterungen und zu-

sätzlichen Einschlüssen ausgestattet ist.

Die Prämienbemessungsgrundlage ist

einfach der Umsatz (netto) beziehungs-

weise bei Konzernunternehmen der kon-

solidierte Außenumsatz (netto) des abge-

laufenen Geschäftsjahres aller im Rahmen

der RVM-PremiumPolice versicherten Un-

ternehmen. Vereinbart gelten Höchst-

entschädigungen je Schadenfall, die zu-

dem umfangreiche Kostenpositionen um-

fassen, die u.a. für Aufräumungs-, Ab-

bruch-, Feuerlösch-, Bewegungs- und

Schutzkosten oder für Kosten zur Dekon-

tamination des Erdreiches nach einem

versicherten Schadenfall zur Verfügung

stehen.

Deckungsumfang

Folgende Bausteine bieten Ihnen im Rah-

men der RVM-PremiumPolice Sicherheit:

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RVM-AKTUELL (V1)0413 05

Ihre Ansprechpartnerin:

Melanie Hörz

Tel. +49 7121 923-174

[email protected]

DIE RVM-PREMIUMPOLICE

Neben zusätzlichem Versicherungsschutz sprüche, die an Sie gerichtet werden, wenn Gewässern und Böden. Der Verursacher

für Sonderwagnisse, wie zum Beispiel für Sie einem Dritten schuldhaft durch die kann daher zur Sanierung haftbar ge-

Mess- und Prüftechnik, besteht auch die betriebliche Tätigkeit Ihres Unternehmens macht werden. Diese Kosten können

durch den Einschluss der Umwelt-Möglichkeit, eine Software- und Mehr- einen Schaden zugefügt haben/haben

sollen, absichern. Zudem übernimmt Ihr schaden-Versicherung im Rahmen der kosten-Versicherung über die RVM-Pre-

Versicherer im Fall der Fälle die Abwehr RVM-PremiumPolice abgedeckt werden.miumPolice zu installieren.

unbegründeter Ansprüche für Sie. Das Die Maschinen-Versicherung bietet Ver- Risiko von Haftpflichtansprüchen wegen

Eine Vertrauensschaden-Versicherung er-sicherungsschutz für stationäre Maschi- Schäden durch Umwelteinwirkungen kann

setzt Vermögensschäden, die von eigenen nen, fahrbare Maschinen sowie transpor- durch den Einschluss und die Erweiterung

Mitarbeitern und anderen Vertrauensper-table Geräte als Ergänzung zur Sach- einer Umwelthaftpflicht-Versicherung mi-

sonen ihrem Unternehmen vorsätzlich Versicherung. Der Versicherer leistet Ent- nimiert werden.

zugefügt werden. Auch für dieses Risiko schädigung für unvorhergesehen eintre-

kann über die RVM-PremiumPolice Ver-tende Beschädigungen oder Zerstörungen Wer nicht nur seine Erzeugnisse an End- sicherungsschutz bereitgestellt werden. sowie bei Abhandenkommen versicherter verbraucher liefert, sondern auch an Dadurch können zumindest die finan-Sachen. Produktionsprozessen beteiligt ist, ist dem ziellen Auswirkungen deutlich reduziert

Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte werden. Jedes Unternehmen, das Güter zum Vermögensschäden verursachen, die über

eigenen Zweck mit seinen Fahrzeugen und eine »konventionelle Betriebs-Haftpflicht-

FazitPersonal transportiert, kann die ent-versicherung« nicht ausreichend abgesi-

sprechenden Güter gegen Beschädi-chert werden. Solche Schäden können Die RVM-PremiumPolice ist sehr gut ge-

gungen und Verlust über eine Werkver-durch Weiterverarbeitungs- oder Herstel- eignet für mittelständische Unternehmen

kehrs-Versicherung abdecken (auch Mon-lungskosten oder Kosten für Austausch- mit einem Umsatz bis zu 25 Mio. EUR so-

tageausrüstungen). Die Werkverkehrs-oder gar Rückrufaktionen, die durch Fehler wie vorhandener Werte für Gebäude,

Versicherung können Sie jederzeit auf eine ihrer Komponenten in Endprodukten not- Inhalt und Rohertrag bis 12,5 Mio. EUR.

umfangreichere Transport-Versicherung wendig werden, entstehen. Im Rahmen der Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann

ausdehnen. Hier spielt es dann keine RVM-PremiumPolice kann die erweiterte setzen Sie sich einfach mit uns in Ver-

Rolle, wer die Gefahr für die Transporte Produkthaftpflicht-Versicherung ebenfalls bindung!

trägt oder ob es sich um Bezüge/Importe als weiterer Baustein integriert werden.

oder Versendungen/Exporte handelt.

Versicherungsschutz wird für Gefahren auf Mit dem Umweltschadensgesetz vom 14.

sämtlichen Transportwegen bereitgestellt.November 2007 haften in Deutschland

Verursacher von Umweltschäden nicht nur

für Schäden an Personen, sondern grund-Über die Betriebshaftpflicht-Versicherung

können Sie sich gegen Haftpflichtan- sätzlich auch für Schäden an Flora, Fauna,

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DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Innovationen und Weiterentwicklungen in einem schwierigen Marktumfeld! Die Wohngebäudeversicherung ist eines der

»Sorgenkinder« der Versicherungswirtschaft. Nachdem viele Jahre lang in erster Linie Elementarereignisse wie Sturm,

Hagel oder Überschwemmung für die steigenden Schadenaufwendungen verantwortlich waren, hat in 2012 der strenge

Winter mit seiner langanhaltenden Frostperiode den Versicherern schwer zugesetzt.

en sind ebenso Bestandteil der Besonde-

ren Vereinbarungen wie Mehrkosten für

einen alters- und behindertengerechten

Wiederaufbau des Objektes nach einem

Schadenfall.

Integriert ist darüber hinaus auch ein

genereller Verzicht auf die Einrede der

groben Fahrlässigkeit: Wird ein Schaden-

fall vom Versicherungsnehmer grob fahr-

lässig herbeigeführt, so hat der Versiche-

rer gemäß Versicherungsvertragsgesetz

(VVG) die Möglichkeit, eine Anrechnung

der Schwere der Schuld (Quotelung)

vorzunehmen und die Leistung ent-

sprechend zu kürzen – nicht jedoch über

das RVM-Konzept. Hier werden, zum Vor-

teil des Versicherungsnehmers, auch grob

fahrlässig verursachte Schadenfälle in

vollem Umfang übernommen.

Ähnlich verhält es sich mit sogenannten

Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des

Versicherungsfalls beziehungsweise Ver-

stößen gegen geltende Sicherheitsvor-

schriften. Dies führt dazu, dass der

Versicherer zur Kündigung berechtigt und

ganz oder teilweise leistungsfrei ist.

umfang wird jetzt noch durch eine Vielzahl

zusätzlicher Highlights ergänzt, die für

eine weitreichende Absicherung Ihres

Wohngebäudes sorgen.

Deckungserweiterungen

So werden über den neuen RVM-Rah-

menvertrag etwa Kosten für die Ermittlung

von Schadenursachen (Leckortung) bei

nicht versicherten Schadenfällen über-

nommen. Üblicherweise sind solche Kos-

ten vom Versicherungsnehmer selbst zu

tragen. Bös- oder mutwillige Gebäudebe-

schädigungen sind – ohne Mehrbeitrag –

ebenso vom Versicherungsschutz umfasst

wie Aufwendungen für die Beseitigung von

Rohrverstopfungen. Vorteilhafte Regelun-

gen im Hinblick auf Rückreisekosten aus

dem Urlaub sowie Hotel- und Verpfle-

gungskosten sorgen dafür, dass im Falle

eines schadenbedingten vorübergehenden

Auszuges der dadurch entstehende fin-

anzielle Mehraufwand übernommen wird.

Komfortable Entschädigungsregelungen

für zunehmend schadenanfällige Ablei-

tungsrohre außerhalb von Gebäuden sowie

außerhalb von Versicherungsgrundstück-

Branchenweit wurde in der Sparte Wohn-

gebäude zwischen 2002 und 2010 ein

Verlust von etwa 5 Mrd. EUR geschrieben.

Eine Umkehr des Negativtrends ist nicht in

Sicht – und das, obwohl die Versicherer

laut GDV-Schätzungen in keiner anderen

Sparte (außer Kfz) stärkere Zuwächse bei

den Beitragseinnahmen zu verbuchen

haben. Diese Entwicklung endet immer

häufiger in Sanierungen und außerordent-

lichen Beitragserhöhungen, die letztend-

lich zu Lasten der Versicherungsnehmer

gehen.

Neuer RVM-Rahmenvertrag

Ungeachtet dieser Tatsachen konnte RVM

in diesem Jahr – nach einer umfassenden

vorherigen Marktanalyse samt Identi-

fizierung und anschließender Bewertung

aktueller Trends und Entwicklungen –

einen neuen exklusiven Rahmenvertrag auf

die Beine stellen.

Sie profitieren also auch in Zukunft von

einem exzellenten Beitragsniveau. Die

bereits bisher ohnehin schon umfangreich

ausgestalteten Deckungsinhalte und der

über die Jahre gewachsene Versicherungs-

Page 7: RVM-AKTUELL 02/2013

RVM-AKTUELL (V1)0413 07

Ihr Ansprechpartner:

Adrian Schwenk

Tel. +49 7121 923-240

[email protected]

DIE WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Über das RVM-Wording sind diese Maß- Gebäude. Darüber hinaus werden die passung und Weiterentwicklung der

nahmen bei sämtlichen Schadenfällen bestehenden Konzepte ist garantiert – Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer-

schon heute können Sie jedoch von den befall (Mäuse, Ratten, Schaben etc.) in-unter 5.000 EUR gänzlich ausgeschlos-

vorstehend geschilderten Vorteilen pro-folge von Verunreinigen getragen. sen.

fitieren. Sofern Ihr Wohngebäude bereits Gebäudezubehör und Grundstücksbestand-Graffiti, Mietnomaden, Messies und Miet- über RVM versichert ist, kommen wir in teilevandalen Kürze auf Sie zu, um Ihnen ein ent-

sprechendes Umstellungsangebot zu Die Formulierungen des RVM-Rahmen-Die Kosten für die Beseitigung von

unterbreiten. Sollte Ihr Gebäude ander-vertrages sind so weitläufig gewählt, dass Graffitis sind vom Versicherungsschutz

weitig versichert sein und wir Ihr Interesse neben dem eigentlichen Wohngebäude umfasst. Eine weiteres Phänomen, dem in geweckt haben – bitte geben Sie uns und gegebenenfalls vorhandenen Garagen den letzten Jahren auch in der Öffent- Bescheid. Gerne beraten wir Sie zu und Carports, auch Einfriedungen (Zäune, lichkeit immer mehr Beachtung geschenkt diesem Thema!Mauern, Hecken etc.), Bänke, Blumen-wird, sind Mietnomaden, Messies und kübel, Saunas, Schwimmbäder, Schilder, Mietvandalen. Die Immobilien werden von Ständer, Masten, Beleuchtungen, Klin-den »Mietern« heruntergewirtschaftet, vor gel- und Briefkastenanlagen, gemauerte den sich hieraus ergebenden Konse-Gartengrills / Gartenkamine, fest veran-quenzen und Folgen flüchten sie meist. kerte Kinderspielgeräte sowie Wäsche-Auch der Rechtsweg führt für die Ge-spinnen, Photovoltaikanlagen etc. mitver-bäudeeigentümer oftmals nicht zum sichert sind.

gewünschten Ergebnis – es bleibt einzig

der finanzielle Schaden in vielerlei Fazit

Hinsicht. An dieser Stelle greift der neue

RVM-Rahmenvertrag. Ausfallende Miet- Die Wohngebäudeversicherung stellt ein

zahlungen werden bis zu einem Betrag von Muss für jeden Gebäudeeigentümer dar.

10.000 EUR ebenso übernommen wie Mit dem RVM-Rahmenvertrag sind Sie

auch in »stürmischen« Zeiten auf der durch Beschädigungen oder Verwahr-

sicheren Seite! Eine kontinuierliche An-losung entstandene Sachschäden am

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Beispielhaftes Schaden-Szenario eines Kraftfahrzeuges im Rahmen der

Entladetätigkeit und war deshalb versi-Das vom Frachtführer zu befördernde Gut chert. Nach der Entscheidung des BGH (Kreide) wird während des Transportes im entfiel diese Deckung, da auch die KH-VR Silofahrzeug verunreinigt. Beim Empfän- nur für Schäden einzustehen hat, für die ger des Transportgutes wird die Kreide aus der Frachtführer haftet.dem Silofahrzeug in den Silo des Em-

pfängers eingeblasen, in welchem sich Die KH-VR bietet diese Deckung aber wei-

noch andere, unbeschädigte Kreide be- terhin als Zusatzdeckung, die explizit ver-

findet. Durch die Vermischung der im Silo einbart werden muss. Möglich ist diese Ver-

befindlichen Kreide mit der aus dem sicherung nur für in Deutschland zugelas-

Silofahrzeug ausgeblasenen, verunreinig- sene Fahrzeuge bei deutschen Versiche-

ten Kreide, wird auch diese Kreide ver- rern. Achtung: Nicht alle deutschen Kraft-

unreinigt und unbrauchbar (Güterfolge- fahrthaftpflicht-Versicherer führen diese

schaden). Deckung im Angebot!

Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge Wofür haftet der Frachtführer?

besteht diese Versicherungsmöglichkeit Der Frachtführer haftet für den Güter- nicht. Die Versicherungswirtschaft im schaden am Transportgut, welcher in Ausland bietet diese Deckung nicht an, seinem Gewahrsam eingetreten ist. auch nicht in den Ländern der EU. Eine Höchstrichterlich wurde durch den Bun- alternative Versicherung dieser Güter-desgerichtshof (BGH) allerdings entschie- folgeschäden in eingeschränktem Umfang den, dass der Frachtführer weder aus dem ist denkbar im Rahmen der Betriebshaft-Frachtvertrag für Güterfolgeschäden noch pflicht-Versicherung des im Ausland aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ansässigen Unternehmens.zu haften hat. Der Frachtführer hätte also

Möglich ist im Einzelfall auch die Deckung die Möglichkeit, die Haftung für Güterfol-

in eingeschränktem Umfang in der geschäden abzulehnen. Die Folgen einer

Verkehrshaftungs-Versicherung. Diese Al-Ablehnung liegen auf der Hand: Das wäre

ternative bietet nach bisherigem Ken-wohl das Ende der Kundenbeziehung. Es

ntnisstand nur der deutsche Markt. Wei-besteht also dringender Versicherungs-

tere Informationen erhalten Sie bei RVM!bedarf für solche Güterfolgeschäden, auch

wenn keine Haftung dafür besteht.

Versicherungsdeckungen

Bis zur Entscheidung des BGH war

Versicherungsschutz sichergestellt für

diese Güterfolgeschäden über die Kraft-

fahrzeughaftpflicht-Versicherung (KH-VR).

Der Schaden entstand durch den Gebrauch

HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS FÜR GÜTERFOLGESCHÄDEN

Ihr Ansprechpartner:

Sven-Stephen Petersmarck

Tel. +49 7121 923-220

[email protected]

Wer Güterbeförderung in Silofahrzeugen betreibt, muss sein Augenmerk auf zwei Schadenbilder richten: Zum einen kann

das zu befördernde Gut verunreinigt oder anderweitig beschädigt werden (Güterschaden am Transportgut), zum anderen

kann das Gut durch verunreinigtes Transportgut Schaden erleiden, das nicht Gegenstand des Transportes war

(Güterfolgeschaden).

Page 9: RVM-AKTUELL 02/2013

RVM-AKTUELL (V1)0413 09

DIE MONTAGE-VERSICHERUNG

»Montage« heißt in der Arbeitswelt, vorproduzierte Teile zusammenzubauen. Das können Montageobjekte/Erzeugnisse aus

den Bereichen Elektrotechnik, Fördertechnik, Kesselbau, Maschinenbau, Stahlbau oder verschiedenster anderer

Verfahrenstechniken sein.

Definition oder Planung. Auch Beschädigungen an

dem Objekt durch Brand, Blitzschlag, Immer handelt es sich dabei um In- Explosion, Elementargefahren wie Sturm/ vestitionen/Objekte, also Sachen, die Hagel sind denkbar. Besonders exponiert Gegenstand eines Kauf- oder Lieferver- sind natürlich die Risiken Diebstahl sowie trages sind und in einem definierten Zu- Beschädigung / Vandalismus. Somit sieht stand, beispielsweise betriebsbereit, als sich das Montageobjekt vielen Gefahren geschuldete Vertragsleistung dem Bestel- ausgesetzt – und damit haben sich in der ler zu übergeben sind – und das selbst- Folge Hersteller, Montageunternehmen verständlich in einem einwandfreien Zu- oder Lieferanten zu beschäftigen. Es ist da-stand. Bei derartigen Montageobjekten her nicht verwunderlich, dass die Montage-handelt es sich in Regel um neue Sachen – Versicherung zu den ältesten technischen es können aber auch gebrauchte Sachen Versicherungen zählt.sein, dass heißt, es handelt sich um eine

Sache/Objekt, die/das bereits in Betrieb Versicherungsschutz

war.Für diese Risiken bietet die Montage-

Wenn die Montage noch genauer definiert Versicherung umfangreichen Schutz wäh-

wird, dann umschreibt dieser Begriff alle rend der Montagezeit, also bei einer

Tätigkeiten in unmittelbarem Zusammen- Montage-, De- oder Remontage. Ein

hang mit der Aufstellung, dem Aufbau, der wichtiger Leistungsbaustein ist dabei auch

Installation, dem Zusammenbau von die Bereitstellung von Versicherungsschutz

Konstruktionen, Maschinen und techni- für Probeläufe. Erst durch einen Probelauf

schen Einrichtungen aller Art. wird ersichtlich, ob alle Komponenten rich-

tig zusammengefügt worden sind und ob Risiken die Sache/Objekt dem Besteller im ver-

einbarten Zustand übergeben werden Ein Montageobjekt entsteht also in der

kann.Regel im Zuge eines technischen Projek-

tes, einem zeitlich befristeten Vorhaben, Ist diese Lösung interessant für Sie? das zum Beispiel auf dem (Betriebs-) Deckungen sind dabei sowohl für Ein-Grundstück des Bestellers umgesetzt wird. zelobjekte als auch in pauschaler Form für Und bei der Entstehung eines Objektes alle Ihre Vorhaben auf Basis eines güns-können die verschiedensten Probleme/ tigen Umsatzvertrages möglich.Fehler auftreten. Beispiele sind:

Menschliches Versagen, wie durch Un-

geschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbei-

tungsfehler in der Werkstatt oder schlicht

und einfach durch fehlerhafte Montage.

Aber auch Werkstofffehler können auf-

treten, eine mangelhafte Konstruktion

Ihr Ansprechpartner:

Hans Martin Prill

Tel. +49 7121 923-269

[email protected]

Page 10: RVM-AKTUELL 02/2013

10

PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA

Der US-amerikanische Markt bietet für Hersteller interessante Absatzmöglichkeiten. Nicht nur große Konzerne, sondern

auch kleinere und mittelständische Unternehmen sind aus diesem Grund nicht selten durch den Export ihrer Produkte auf

diesem Markt präsent. Mit dieser Präsenz geht allerdings eine erhebliche Erhöhung des Produkthaftpflichtrisikos einher.

Hersteller stehen hier vor besonderen Herausforderungen!

Grundlagen der Produkthaftung in den USA

Negligence (Haftung aus Verschulden)Ein Kläger kann sich auf einen Anspruch

aus »negligence« stützen, wenn der Her-

steller bei der Konstruktion, Fabrikation,

Instruktion oder Wartung zumindest fahr-

lässig seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Diese Haftung ähnelt der Haftung aus un-

erlaubter Handlung im deutschen Recht.

Strict LiabilityHier haftet der Hersteller unabhängig

davon, ob er schuldhaft gehandelt hat. Es

reicht grundsätzlich aus, dass das Produkt

fehlerhaft war, der Defekt das Produkt

unangemessen gefährlich gemacht hat

und dass der Schaden durch den Pro-

duktfehler verursacht worden ist.

Diese Haftung ist der Gefährdungshaftung

nach deutschem Recht ähnlich.

Breach of WarrantyHierbei handelt es sich um eine vertrag-

liche Haftung dafür, dass ein Produkt

bestimmte Eigenschaften besitzt.

Sie entspricht am ehesten der deutschen

Gewährleistungshaftung, ist aber ver-

schuldensunabhängig. Voraussetzung für

die Haftung ist, dass ausdrücklich oder

stillschweigend garantierte Eigenschaften

nicht eingehalten wurden.

Was ist anders in den USA?

Rechtliches UmfeldIn den USA gibt es kein einheitliches Haf-

tungsrecht. Jeder einzelne Bundesstaat

hat eigene Haftungsnormen. Dies führt

zum sogenannten »Forum Shopping« , mit

dem Anwälte versuchen, die Zuständigkeit

eines Gerichtes zu begründen, von dem er-

wartet werden kann, dass es die für die

jeweilige Partei günstigsten Haftungs-

normen anwendet.

Jury (Geschworenengericht)In US-Gerichtsverfahren werden Entschei-

dungen über Grund und Höhe des An-

spruchs von Jurys getroffen, und zwar auf

der Grundlage von Fragen, die vom Richter

formuliert wurden. Sie setzen sich aus

Laienrichtern ohne juristische Vorbildung

zusammen. Diese treffen ihre Entschei-

dung mitunter auch nach Sympathie-

gesichtspunkten.

Pretrial DiscoveryDieses gerichtliche Vorverfahren dient der

Ermittlung des Sachverhalts, der Beweis-

ermittlung und -offenlegung. Den streiten-

den Parteien wird ermöglicht, der Gegen-

seite umfangreiche Fragenkataloge vorzu-

legen. Es geht darum, Tatsachen zu

ermitteln und Informationen zu beschaf-

fen, die der Partei bisher noch nicht be-

kannt sind.

Dabei besteht eine Auskunftspflicht, nach

der selbst Interna preisgegeben werden

müssen. Wird diese Auskunftspflicht ver-

letzt, ist mit erheblichen Sanktionen zu

rechnen.

Contigency Fees / AnwaltskostenIn den USA besteht die Möglichkeit der

Vereinbarung eines anwaltlichen Erfolgs-

honorars. Der Kläger kann einen Rechts-

anwalt beauftragen, der den Prozess auf

eigene Kosten und eigenes Risiko führt.

Verliert er den Prozess, bekommt der Klä-

ger zwar keinen Schadensersatz, trägt aber

auch keine Kosten.

ProzesskostenIn den USA gilt der Grundsatz, dass jede

Partei – auch die obsiegende – ihre eigenen

Kosten trägt.

Class Action (Sammelklage)Ansprüche zahlreicher Einzelkläger kön-

nen in einer gemeinsamen Klage geltend

gemacht werden. Die auf ein und den-

selben Produktfehler zurückzuführenden

Schadensersatzansprüche können so in

einem Verfahren verhandelt werden.

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RVM-AKTUELL (V1)0413 11

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Danyi

Tel. +49 7121 923-237

[email protected]

PRODUKTHAFTUNG IN DEN USA

Wegen des oben beschriebenen geringen rungsnehmer seine Erzeugnisse an einen eines internationalen Versicherungspro-

grammes, abgeschlossen werden.Prozesskostenrisikos und der Möglichkeit inländischen Abnehmer liefert, der diese

der Vereinbarung eines anwaltlichen dann mit dem Wissen und Wollen des Punitive/Exemplary DamagesErfolgshonorars, gelingt es oft leicht, eine Versicherungsnehmers ins Ausland ex-Ansprüche auf Entschädigungen mit

hohe Anzahl von Anspruchstellern in portiert.Strafcharakter sind regelmäßig vom Ver-

einem Sammelklageverfahren zu bündeln sicherungsschutz ausgeschlossen.Direkter US-Exportund damit einen erheblichen Druck auf

Der direkte Export in die USA, das heißt den Beklagten auszuüben.der Export von Produkten durch den

FazitStrafschadensersatz Versicherungsnehmer selbst, wird – an-Eine Besonderheit gegenüber dem deut- ders als der indirekte Export – nicht Durch das Produkthaftungsrecht sowie schen Rechtssystem ist, dass US-Zivil- pauschal im Rahmen der Produkthaft- einigen Besonderheiten des Zivilprozess-gerichte Strafschadensersatz (Punitive / pflichtversicherung mitversichert. Viel- rechts in den USA drohen einem Her-Exemplary Damages) zusprechen können. mehr wird der Haftpflichtversicherer nach steller Risiken, die sich nach deutschem Bei besonders verwerflichem Verhalten gesonderter Prüfung des spezifischen US- Recht nicht oder zumindest nicht in kann der Schädiger so zur Zahlung eines

Produktrisikos des Versicherungsnehmers diesem Ausmaß ergeben würden. Umso Vielfachen des eigentlichen Schadens ver-

wichtiger ist es, hierfür den bestmöglichen über eine Mitversicherung dieses Risikos urteilt werden.

Versicherungsschutz zu haben. Bitte spre-im Einzelfall entscheiden. Da das Pro-

chen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben dukthaftpflichtrisiko in den USA deutlich Versicherung von US-Produkthaftpflicht-oder einen konkreten Bedarf in Ihrem höher als in anderen Märkten zu bewerten risikenUnternehmen sehen. Wir beraten und in-ist, wird regelmäßig ein Zuschlag zum formieren Sie gerne. Prämiensatz des Versicherungsvertrages Indirekter US-Export

In marktüblichen Versicherungsprodukten erhoben. werden Produkthaftpflichtansprüche auf-

Niederlassungen und Betriebsstätten in den grund des sogenannten indirekten Exports

in die USA, das heißt durch Erzeugnisse, USASofern ein Unternehmen durch Tochter-die ins Ausland gelangt sind, ohne dass

gesellschaften oder Niederlassungen in der Versicherungsnehmer dorthin geliefert

den USA aktiv ist, sollte dort ein lokaler hat oder hat liefern lassen, mitversichert.

Versicherungsvertrag zur Deckung der Unter »liefern lassen« wird dabei auch der

Haftpflichtrisiken, am besten im Rahmen Umstand verstanden, dass der Versiche-

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MODISCH VER(UN)SICHERT – FESTES SCHUHWERK BEIM AUTOFAHREN

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren? Was ist mit Gummistiefeln, High-Heels oder sogar ganz barfuß? Diese Frage wird

immer wieder neu diskutiert.

Grundlagen Fahren mit bestimmten Schuhen jedoch

keine grobe Fahrlässigkeit dar, so dass die Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung Vollkaskoversicherung in den meisten (StVO) ist der Fahrzeugführer dafür Fällen in die Regulierung eintritt. verantwortlich (…), dass das Fahrzeug

(…) sowie die Ladung und Besetzung Fazit

vorschriftsmäßig sind und die Verkehrs-Prinzipiell kann man beim Autofahren also sicherheit des Fahrzeugs durch die tragen was man will, doch verursacht man Ladung oder die Besetzung nicht leidet. einen Unfall, sieht die Sachlage anders

In der Vergangenheit wurde wiederholt aus. Fakt ist: Riemchensandalen, High-

betont, dass unsorgfältig fährt, wer Heels, Schlappen und Flip-Flops sind kein

ungeeignetes Schuhwerk trägt. Diesem festes Schuhwerk und daher zum

Grundsatz wurde jedoch durch einige Autofahren ungeeignet. Das Risiko, von

Urteile widersprochen. So hat das OLG den Pedalen abzurutschen oder sich zu

Bamberg ein Urteil gegen einen Lkw- verheddern, ist einfach zu groß. Daher

Fahrer aufgehoben, der 50 EUR Bußgeld sollte jeder Autofahrer und jede Auto-

zahlen sollte, weil er in Socken gefahren fahrerin stets ein Paar flache, feste

war. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhe zum Wechseln im Kofferraum ha-

Schuhwerk ist also weder nach § 23 StVO ben. Außerdem sollten Flip-Flops & Co.

noch nach einer anderweitigen Vorschrift während der Fahrt nicht im Fußraum de-

des Straßenverkehrsrecht mit einem poniert werden, da sie bei Bremsmanö-

Bußgeld sanktioniert. Aber: Wer aufgrund vern schnell nach vorne rutschen und sich

von unpassendem Schuhwerk einen unter den Pedalen verkeilen können.

Unfall verursacht beziehungsweise Dritte Achtung!schädigt, kann bußgeldrechtlich bezie-

hungsweise strafrechtlich belangt wer-Berufskraftfahrer sind gemäß den Unfall-

den. Voraussetzung hierfür ist, dass ein verhütungsvorschriften der Berufsgenos-

den Richter überzeugender kausaler Zu-senschaften verpflichtet, beim Fahren fes-

sammenhang zwischen Schuhwerk und tes, den Fuß umschließendes Schuhwerk

Unfall besteht.zu tragen (BDVD 29, § 44 Abs. 2). Diese

Vorgaben sind trotz der Regelungen, die Versicherungsschutzsich auf private Autofahrer beziehen,

Versicherungstechnisch drohen Fahrern unbedingt auch bei gutem Wetter weiter-

mit leichtem Schuhwerk keine Konse- hin einzuhalten.

quenzen. Unabhängig davon, was man an Haben Sie zu diesem Thema Beratungs-den Füßen trägt, muss die Kfz-Haft-bedarf? Wir beraten Sie gerne, rufen Sie pflichtversicherung des Unfallverursach-uns an.ers den Schaden zahlen, da es sich hier-

bei um keinen Ausschlusstatbestand

handelt. Falls ein Schaden am eigenen

Fahrzeug entsteht, prüft der Vollkasko-

versicherer zunächst, ob der Schadenfall

grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach

derzeitiger Rechtsprechung stellt das

Ihre Ansprechpartnerin:

Nicole Siebert

Tel. +49 7121 923-136

[email protected]

Page 13: RVM-AKTUELL 02/2013

RVM-AKTUELL (V1)0413 13

Ihr Ansprechpartner:

Joachim Roth

Tel. +49 7121 923-273

[email protected]

BRANDSCHUTZ AUF BAUSTELLEN

Immer wieder wird in der Presse von Bränden auf Baustellen berichtet. In den häufigsten Fällen sind die Brände auf die

Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften zurückzuführen. Erfahrungsgemäß liegt dies auch an dem Umstand, dass

oftmals eine Vielzahl von Unternehmen am Bau beteiligt ist und eine stetige Kontrolle schwierig erscheint. Losgelöst von

gesetzlichen, behördlichen und/oder versicherungsvertraglichen Vorschriften sollte in jedem Fall auf bestimmte Punkte

geachtet werden, um das Risiko einer Brandentstehung zu minimieren.

Sind auf Baustellen gesetzliche Vorschriften �Keine Feuerstätten in Bereichen mit punkt unter 21 °C dürfen nicht zum

zu beachten? entzündlichen und/oder explosions- Reinigen von Fußböden, Wänden,

gefährlichen Stoffen Decken und Maschinen verwendet

�Keine Feuerstätten in Bereichen mit werdenDie Antwort lautet eindeutig: Ja! Eine

explosiblen Gasen, Dampf-Luft-Gemi- Brennbare Gase:Vielzahl an berufsgenossenschaftlichen

schen und/oder Staub-Luft-Gemi- �Lagerräume für Gasflaschen müssen Vorschriften, Technischen Regeln und

schen be- und entlüftet seinsonstigen Sicherheitsvorschriften ist zu

�Keine Feuerstätten in Arbeitsräumen, �Gasflaschen dürfen nicht mit leicht beachten. Bereits bei der Aufstellung von

die unter Druckluft stehen entzündlichen Stoffen gelagert wer-Bauunterkünften sind Inhalte der (Lan-

Brandgefährliche Arbeiten: dendes-) Bauordnungen zu beachten. Darüber

�Entfernung brennbarer Gegenstände �An den Arbeitsplätzen dürfen nur die hinaus muss auf die korrekte Lagerung von

aus dem Gefahrenbereich im Gebrauch befindlichen Flaschen Arbeitsstoffen und brennbaren Flüssig-

�Löschgeräte bereitstellen seinkeiten geachtet werden. Selbstredend ist,

�Brandwache bereitstellen �Schutz vor Sonneneinstrahlung und dass auch Bauunterkünfte gemäß den

Brandgefährliche Geräte: Wegnahmeberufsgenossenschaftlichen und versiche-

�Aufstellung auf nicht brennbaren, wär-rungsvertraglichen Vorschriften mit Feuer-

mebeständigen Unterlagen Fazitlöschern auszustatten sind.

�Nachfüllen flüssiger Brennstoffe erst,

wenn Geräte auf normale Umgebungs-Auf welche organisatorischen Punkte muss Durch die Einhaltung der oben darge-

temperatur abgekühlt sind stellten Maßnahmen ist eine erhebliche in besonderem Maße geachtet werden?

Brennbare Baustellenabfälle: Minimierung des Brandentstehungsrisi-

�Keine Lagerung in Gebäuden kos sichergestellt. Wichtig ist, dass hier-Rauchen:

�Sofern keine geeignete Stelle zur für entsprechende Verantwortlichkeiten �Rauchverbot für Bereiche mit ent-

Lagerung vorhanden ist, ist ein re- übertragen und überwacht werden.zündlichen und/oder explosionsge-

gelmäßiger Abtransport sicherzu-fährlichen Stoffen

stellen�Rauchverbot für Bereiche mit explo-

Reinigungs- und Lösemittel, Klebstoffe:siblen Gasen, Dampf-Luft-Gemischen

�Vermeidung von Zündquellen (Fun-und/oder Staub-Luft-Gemischen

kenbildung durch Schwach- u. Stark-�Fachgerechte Entsorgung der Zigaret-

stromanlagen, Ventilatoren etc.) tenkippen

�Brennbare Flüssigkeiten mit Flamm-Feuerstätten (Heizungen):

Page 14: RVM-AKTUELL 02/2013

14

Schauen wir uns die jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt an, so stellt sich für viele Anleger aktuell die Frage: Macht es

noch Sinn, weiterhin in Edelmetallen investiert zu sein? Unter der kurzfristigen »Renditebrille« betrachtet, ist diese Über-

legung durchaus berechtigt.

VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?

Während der DAX im vergangen Jahr

(01.04.2012 bis 31.03.2013) um rund

12 % zulegte, verlor der Goldpreis in Euro

um rund 1 %. Noch extremer wird der Un-

terschied in der Betrachtung des letzten

halben Jahres: DAX + 8% / Gold -10%. Die

negative Gold- (und Silber-) Preisent-

wicklung spiegelt sich in der Performance

unserer Edelmetallinvestments (DWS Gold

Plus, M&W Privat sowie den physischen

Anlagen) wider.

Soweit die kurzfristige Betrachtung. Sie

hat nichts damit zu tun, dass die Edel-

metalle mittel- bis langfristig von den

rotierenden Gelddruckmaschinen profi-

tieren, ja zwangsläufig profitieren müssen

(Entwicklung über die letzten 5 Jahre: DAX

+ 3,59 % p.a. / Gold + 15,89 % p.a.). Nur

war es zuletzt so, dass Anleger weltweit

Aktien statt Edelmetalle favorisierten. Ihr

Argument: Das viele Geld hält die Zinsen

tief unten im Keller; deshalb lohnen sich

Aktien mit Dividendenrenditen über der

Inflationsrate mehr, als Anleihen mit Ren-

diten darunter.

Doch diese Betrachtungsweise ist ein-

seitig, weil sie die Gefahr einer mit

rückläufigen Unternehmensgewinnen –

und dadurch auch Aktienkursen – ver-

bundenen konjunkturellen Abschwäch-

ung ausblendet. Eine solche Gefahr ist

zumindest im Euroraum akut; ein Grund,

warum EZB-Chef Mario Draghi sich zuletzt

ausdrücklich Maßnahmen zur weiteren

Lockerung der Geldpolitik vorbehalten hat.

Gründe hierfür zeigen die jüngsten

Entwicklungen am europäischen Finanz-

und Arbeitsmarkt. Die Zwangsabwicklung

eines aus EU-Sicht »falschen zyprioti-

schen Geschäftsmodells« und dessen Plei-

tebanken bestimmte seit Mitte März die

Schlagzeilen. Obwohl es im Fall des sys-

tem(un)relevanten Zyperns im Vergleich zu

den bereits auf dem europäischen Ret-

tungsroulette-Tisch liegenden Billionen-

summen »nur« um »Peanuts« – ein paar

Milliarden Euro – ging, endete das zyp-

riotische Drama mit einem wegweisenden

Tabubruch in der Euro-Zone. Erstmals wur-

de in Europa das gesamte Bankensystem

eines Landes geschlossen (»Bankeinlagen

sind eine sensible Sache, da muss man

schnell handeln, daher macht man es am

Wochenende«, W. Schäuble) und Kapital-

verkehrskontrollen etabliert. Großbanken

werden zwangsabgewickelt, wobei auf

Druck der Troika (EZB, EU-Kommission

und IWF) Kontoguthaben, die über einen

»großzügig« gewährten »Eigentums-Frei-

betrag« von 100.000 EUR hinausgingen,

ohne jegliche demokratische Abstimmung

zu einem großen Teil konfisziert wurden!

Während die Euro-Retter eilig versicherten,

dass es sich bei Zypern um einen Einzelfall

handeln würde, und natürlich niemand die

Absicht habe, das Enteignungsmodell auf

die anderen europäischen Pleitebanken zu

übertragen, befand Eurogruppen-Chef

Dijsselbloem, dass der Fall Zypern

durchaus als Blaupause für andere Staaten

(besser Banken) in der Not dienen könne!

Neben diesen bedenklichen Entwicklun-

gen aus dem Finanzsektor kommen auch

vom Arbeitsmarkt keine positiven Signale.

Im Euroraum steigt die Arbeitslosenquote

nach wie vor. Insbesondere in Frankreich

(zweitgrößte Volkswirtschaft und inzwi-

schen mit 1,83 Billionen EUR (+116,9

Mrd. EUR p. a.) verschuldet) steigt die

Arbeitslosigkeit seit 22 Monaten ununter-

brochen. Mit knapp fünf Millionen Arbeits-

Page 15: RVM-AKTUELL 02/2013

RVM-AKTUELL (V1)0413 15

Ihr Ansprechpartner:

Frank Wurster

Tel. +49 7121 923-126

[email protected]

VERMÖGENSSICHERUNG MIT EDELMETALLEN – EIN AUSLAUFMODELL?

beitslosen ist das der höchste Stand seit druckmaschinen und damit der Abwertung

Datenerhebung im Jahre 1996. Gleich- ihrer Währungen Wettbewerbsvorteile zu

zeitig wird das Staatsdefizit immer größer. erlangen. Man muss das ja nicht gleich als

Die negative Entwicklung des Bruttoin- Krieg bezeichnen. Aber dass die Kaufkraft

landsprodukts sowie der Einkaufsmana- der Währungen dabei auf der Strecke

gerindices der EU-17-Staaten sind ein bleibt, ist offensichtlich – und dass Edel-

weiteres Indiz dafür, dass eine kurzfristige metalle entsprechend an Kaufkraft gewin-

Entspannung an den Finanzmärkten nicht nen, dass also ihre Preise gemessen in den

zu erwarten ist. Währungen steigen, ebenfalls.

FazitAuch außerhalb Europas laufen die Geld-

druckmaschinen auf Hochtouren: Dies gilt Losgelöst von den kurzfristigen Edel-insbesondere für Japan – und bei dieser metallpreisentwicklungen halten wir an Entwicklung wird es nach Aussagen des unserer strategischen Empfehlung fest. dortigen Notenbankchefs Haruhiko Kuroda Eine Beimischung von Edelmetallinvest-auch bleiben. Demzufolge will die Noten- ments (Gold, Silber, Rhenium) ist unter bank erst einmal monatlich für umgerech- Vermögenssicherungsaspekten nach wie net jeweils fast 60 Milliarden EUR Geld vor wichtig. Die höchste Absicherung wird drucken, indem sie Staatsanleihen kauft. unseres Erachtens durch den physischen Im nächsten Jahr soll dieser Betrag sich Erwerb und Lagerung außerhalb des Eu-nahezu verdoppeln. Als Ziel gibt sie an, die roraumes erreicht. Die aktuellen Kursrück-Inflationsrate des seit vielen Jahren unter gänge können zum Nachkauf genutzt einer schlimmen Deflation leidenden werden. Aufgrund der hohen Schwankun-Landes, in nur zwei Jahren auf zwei Pro- gen bietet sich hierzu ein Sparplan an.zent hoch zu schleusen. Doch hinter dieser

Gerne unterbreiten wir Ihnen entsprech-Zielvorgabe steckt ein Trick: In Wahrheit ende Angebote – rufen Sie uns einfach kurz will Japan den im Vergleich zu anderen an!Währungen jahrelang überbewerteten Yen

so weit nach unten drücken, dass die

heimische Industrie dadurch Wettbe-

werbsvorteile erhält und so wieder mehr

exportieren kann. Dementsprechend sind

die japanischen Aktienkurse schon explo-

diert (Nikkei-Index + 54 % in 6 Mona-

ten!!), Fortsetzung mit nur kurzen Unter-

brechungen wahrscheinlich.

Das wirft wieder einmal die Frage auf, ob

wir es mit einem Währungskrieg zu tun

bekommen, indem alle führenden Wirt-

schaftsnationen versuchen könnten, durch

die immer schneller rotierenden Geld-

Page 16: RVM-AKTUELL 02/2013

UNSERE IT INFORMIERT: E-MAIL-VERSCHLÜSSELUNGEN

Das Medium E-Mail wurde bereits in den ersten Jahren des Internets entwickelt. In dieser Zeit konnte noch niemand die

Entwicklung und die Bedeutung voraussagen, die dieses Medium in der modernen Geschäftswelt einnehmen wird. Das E-

Mail-Protokoll war seinerzeit nicht darauf ausgelegt, Daten und Informationen sicher zu übermitteln. Neue Ergänzungen

und Technologien ermöglichen es jedoch, komfortabel und sicher E-Mails zu verschlüsseln und zu übertragen. Auch wir als

RVM haben uns diesem Thema angenommen und beschreiten diesen Weg der sicheren Kommunikation.

16

Ihr Ansprechpartner:

Daniel Monshausen

Tel. +49 7121 923-259

[email protected]

Die Anfänge der E-Mail sicherlich kein Problem, spätestens je- RVM goes TLS

doch in der geschäftlichen Kommunika-

tion definitiv nicht erwünscht. Schon bald Die E-Mail wurde als eine der ersten RVM hat sich für den sicheren Austausch

wurde dieses Manko erkannt und es Anwendungen für das damalige ARPANET von E-Mails für die Transport Layer Se-

entwickelten sich viele Methoden, Proto-– dem ersten Vorläufer des Internets – curity (TLS; deutsch: Transportschicht-

kolle und Lösungsansätze, um diesem Um-gegen Ende der 1980er Jahre entwickelt. sicherheit) entschieden. Hierbei wird der

stand Abhilfe zu schaffen. Allerdings hat-Der Siegeszug der E-Mail war weder Kommunikationsweg zwischen beiden E-

ten diese in der Praxis häufig einen geplant noch vorhergesehen. Das Verhal- Mail-Servern mit Hilfe von Sicherheits-

entscheidenden Nachteil: die Ver- und ten der Anwender sorgte für diesen zertifikaten verschlüsselt. Bereits heute

Entschlüsselung musste von jedem Sender durchschlagenden Erfolg. Ebenfalls nicht haben wir mit einigen Versicherern und

und Empfänger selbst durchgeführt wer-vorhersehbar war, wie interessant der Kunden dieses Verfahren erfolgreich im

den. Auch die Schlüssel oder Kennwörter Inhalt dieser E-Mails auch für Dritte sein Einsatz.

mussten aufwändig ausgetauscht werden. kann.

Das war für Unternehmen mit vielen Auch mit Ihnen können wir eine solche

Mitarbeitern kein praktikabler Weg.Erste Schritte der Verschlüsselung TLS-verschlüsselte E-Mail-Kommunika-

tion implementieren! Fragen Sie bei Inte-

resse Ihren Kundenbetreuer oder direkt Serverbasierte VerschlüsselungEinen entscheidenden Nachteil für die

unseren Ansprechpartner aus der IT. geschäftliche Kommunikation haben nor-

Aber auch hier wurden schnell Lösungen male E-Mails: Da sie am ehesten mit einer

gefunden. E-Mails können mittlerweile von Postkarte vergleichbar sind, kann der

den E-Mail-Servern oder speziellen Sicher-Inhalt problemlos von jedem, der an der

heitsservern ver- und entschlüsselt wer-Übertragung der E-Mail beteiligt ist, ge-

den. Und dafür ist nur noch ein einziges lesen werden. So lange es sich hier

Zertifikat auf jeder Seite erforderlich.lediglich um Urlaubsgrüße handelt, ist das

Page 17: RVM-AKTUELL 02/2013

RVM – WIR STELLEN UNS VOR

In der letzten Ausgabe von RVM-AKTUELL haben Sie den Bereich Vorsorge und Finanzen kennen gelernt. Heute berichten

wir über ein Geschäftsfeld, das nicht jeder Makler kann: Das Debitorenmanagement! Weg vom klassischen Versicherungs-

geschäft kümmern sich vier Experten um Ihre Liquidität in den Kernbereichen Forderungsabsicherung, Factoring und

Bürgschaften.

Ihr Ansprechpartner:

Rudi Brunner

Tel. +49 7121 923-116

[email protected]

RVM-AKTUELL (V1)0413 17

RVM erkannte frühzeitig die Bedeutung auf den individuellen Bedarf unserer kauf, über die Produktion/Einlagerung bis

dieser Themen für die Unternehmen. Heu- Kunden; zum Verkauf.

te umfasst die Dienstleistung auch die �Wir schulen die Mitarbeiter unserer

Bereiche Leasing, Warenfinanzierung, In- Kunden, informieren über Vertrags- Insgesamt tragen wir im Bereich Debi-

kasso und Vertrauensschutz. veränderungen beziehungsweise Pro- torenmanagement die Verantwortung für

duktneuheiten und führen regelmäßige ein Prämienvolumen von über 10 Mio.

Fast alle Teammitglieder sind länger als Vertragsgespräche durch; EUR. Im Bürgschaftsgeschäft managen

zehn Jahre bei RVM in diesem Bereich �Unser Ohr am Markt garantiert den wir ein Gesamtvolumen von 230 Mio.

tätig und setzen sich aus Betriebswirten, Kunden ständig »up-to-date« zu sein; EUR.

Bankkaufleuten und Versicherungsfach- �Transparenter Vertragsverlauf durch

wirten zusammen: Herr Björn Krasovc Auswertung von Prämien-, Schaden- Übrigens: Unsere Expertise ist auch bei

(Kundenbetreuer), Frau Vanessa Renz und Kreditentscheidungsstatistiken; den Versicherungsgesellschaften gefragt.

(Backoffice), Herr Bernd Hammelehle �Wir melden Schäden an den Versich- Seit über zehn Jahren unterstützen wir die

(Kundenbetreuer / Vertrieb) und Herr Rudi erer, informieren über fehlende Un- Anbieter bei der Produktentwicklung. Ihr

Brunner (Teamleiter). terlagen, fordern ausstehende Infor- Vorteil: Maßgeschneiderte Konzepte mit

mationen beim Insolvenzverwalter an Hand und Fuß!

Auszüge aus dem Leistungsspektrum: und überwachen die termingerechte

Schadenabwicklung.

�Entwicklung kreativer Absicherungs-

und Finanzierungskonzepte; unser Das erwartet Sie: Engagierte und im

Know-how gewährleistet optimale Ver- höchsten Maß kompetente Gesprächs-

tragsinhalte sowie risikogerechte Prä- partner, die Ihre Interessen bei Versiche-

mien; rungs- und Factoringgesellschaften ver-

�Prüfung bestehender Konzepte auf treten. Wir begleiten Sie bei der Risiko-

»Herz und Nieren« und Abstimmung absicherung und Finanzierung vom Ein-

Page 18: RVM-AKTUELL 02/2013

18

Ihre Ansprechpartnerin:

Ute Zeile

Tel. +49 7121 923-141

[email protected]

Der Förderkreis Mukoviszidose e. V. in Dettingen/Erms wurde mit unserer Weihnachtsspende 2012 ebenfalls unterstützt.

Seit 1986 werden Patienten, die an der bisher unheilbaren chronischen Stoffwechselerkrankung leiden, ehrenamtlich vom

Förderkreis unterstützt und erhalten medizinische und therapeutische Soforthilfe.

PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2012

Mukoviszidose ist die häufigste Stoffwech- Sozial schwächer gestellte Patienten und Aus den aufgeführten Beispielen lässt

ihre Familien sind durch die zeit- und selkrankheit in Deutschland. Durch den sich die Bedeutung des sozialen Engage-

geldaufwändige Therapie der Krankheit zähflüssigen Schleim in den Bronchien ments des Förderkreises Mukoviszidose kommt es zu chronischem Husten, Bron- hart betroffen. Die Mütter der kleinen und ihrem Vorsitzenden Erwin Schlichter chiektasien, häufig wiederkehrenden Lun- Patienten können oft nicht mehr arbeiten erahnen. Seit vielen Jahren gewährt der geninfekten und schweren Lungenent- gehen und benötigen Unterstützung. Verein den Patienten und ihren Familien zündungen. Die Erbkrankheit belastet die schnelle, unbürokratische Hilfe.

Krankheitsbedingt fehlen die von Muko-Patienten täglich und verlangt von ihnen viszidose betroffenen Schüler häufig in der neben intensiven therapeutischen Maß- Menschen mit Mukoviszidose brauchen Schule. Finanzielle Unterstützung gibt es nahmen eine besonders disziplinierte Le- Freunde – gerne haben wir den Verein bei Schullandheimaufenthalten und Aus-bensweise mit vielen Einschränkungen. unterstützt und freuen uns über so viel flügen, z. B. für eine Begleitperson. Sie

ehrenamtliches Engagement. Falls Sie die Die Bandbreite des Engagements vom achtet auf die Einhaltung der Hygiene-Arbeit des Förderkreises Mukoviszidose Förderkreis Mukoviszidose e. V. zeigt sich richtlinien, Inhalationen und Medika-e. V. interessiert, finden Sie hier noch die in Fördermaßnahmen für Forschung, Stel- mentengaben.Kontaktdaten:lenfinanzierung und Umschulungen, bis

Die stationäre Versorgung der Patienten in hin zur Beschaffung von Medikamenten. Förderkreis Mukoviszidose e. V.der Universitätsklinik für Kinderheilkunde Die zu leistenden Zuzahlungen für Medi-Silcherstraße 44, 72581 Dettingenund Jugendmedizin Tübingen wird durch kamente und stationäre Krankenhausauf-Tel. +49 7123 9799-0

das Engagement des Förderkreises sehr enthalte können von einem Teil der Pa-

positiv beeinflusst. Schwer betroffene tienten nicht mehr aufgebracht werden,

Kinder müssen viermal jährlich für zwei deshalb besteht die Gefahr, dass dringend

Wochen zur intensiven Behandlung statio-notwendige medizinische Behandlungen

när aufgenommen werden. Für diese aus finanziellen Gründen nicht wahrge-

nommen werden. Hier leistet der Verein Patienten stellt der Verein Bücher, Spiel-

finanzielle Unterstützung über die staat- zeug, CD/DVD-Player, Filme und alters-

entsprechendes Spielzeug zur Verfügung.lichen Hilfen hinaus.

Page 19: RVM-AKTUELL 02/2013

Über 150 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter bilden mittlerweile die wertvollste

Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist

es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen

tieferen Einblick zu geben, was sich bei

uns »so tut«.

Neue MitarbeiterInnen:

Wir haben uns verstärkt durch:

Sachbearbeiter Kfz

Sachbearbeiterin Kfz

Weiterbildung:

�Herrn Kevin Straub

�Frau Alexandra Döring

Wir bilden uns für Sie weiter.

hat am 10.04.2013 ihre Prüfung zur Aus-

bilderin IHK absolviert.

Herzlichen Glückwunsch!

�Frau Stefanie Poggensee

RVM – IN EIGENER SACHE

RVM-AKTUELL (V1)0413 19

Ihre Ansprechpartnerin:

Larissa Schadenberger

Tel. +49 7121 923-147

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IMPRESSUM

Herausgeber

RVM Versicherungsmakler

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Arbachtalstraße 22

72800 Eningen u. A.

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Fax +49 7121 923-200

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Redaktionelle

Verantwortung

Thomas Gaugele

Satz

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Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Gaugele

Tel. +49 7121 923-155

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Dieser Informationsdienst der RVM-

Gruppe dient Ihrer persönlichen

Unterrichtung über Neuerungen aus

den Bereichen Versicherung und Vor-

sorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt

kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung

keine Gewähr übernommen werden.

Über Anregungen, Hinweise oder den

Wunsch nach weiteren Informationen

freuen wir uns.

Page 20: RVM-AKTUELL 02/2013

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