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RVM-AKTUELL > I/2020 > S. 14 > S. 12 > S. 03 TOP-THEMEN DIESER AUSGABE: STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO INSOLVENZEN INFOLGE CORONA DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN

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RVM-AKTUELL

> I/2020

> S. 14

> S. 12

> S. 03

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO

INSOLVENZEN INFOLGE CORONA

DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER

AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE

FORDERT EIN UMDENKEN

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THEMEN DIESER AUSGABE

02 | Editorial

Starkregen: Ein unkalkulierbares Risiko03 |

Informationen zum Versicherungsschutz in Bezug auf das Corona-Virus (SARS-COV-2/COVID-19)04 |

E-Scooter: Trendy, schnell, flexibel – aber auch sicher?06 |

Ein Verkehrsunfall: Wer hilft jetzt weiter?08 |

Berufsunfähigkeit: Jeder Vierte ist betroffen09 |

Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen10 |

Insolvenzen infolge Corona: Die Bugwelle ist schon zu sehen12 |

Digitale Kontakte anstatt persönlicher Austausch: Die Corona-Krise fordert ein Umdenken14 |

Investieren in den Klimaschutz: Konkret und effizient16 |

Pure Leidenschaft: Reserve hat keine Ruh!17 |

RVM-Projekte der Weihnachtsspende 201918 |

RVM: Wir stellen uns vor 2.020 |

Unser erstes halbes Jahr bei RVM22 |

RVM: In eigener Sache23 |

Guten Tag, liebe Leserin,

guten Tag, lieber Leser,

herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe von RVM-

Aktuell in einer wahrlich außergewöhnlichen Zeit. Das Coro-

na-Virus hat unser Leben binnen kürzester Zeit massiv

verändert – auch die Arbeitswelt. Wie wir bei RVM unsere

Arbeitssituation angepasst haben, erfahren Sie auf den

Seiten 14 und 15. Außerdem informieren wir Sie über die

Gefahr einer Flut von Insolvenzen und über mögliche Ver-

sicherungslösungen. Und wir erläutern, welcher Versiche-

rungsschutz in den verschiedenen Sparten in Bezug auf das

Corona-Virus besteht.

Und da sich am Ende doch nicht alles um Corona dreht,

haben wir noch viele weitere spannende Themen.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Michael Friebe Erich Burth

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STARKREGEN: EIN UNKALKULIERBARES RISIKO

Regelmäßig berichten wir über die Zunahme und das Ausmaß von Naturkatastrophen sowie deren Folgen für die Volks- und

Versicherungswirtschaft. Während Betriebsgrundstücke zwischenzeitlich in Bezug auf Naturgefahren wie Überschwem-

mung und Erdbeben mit entsprechenden Tools recht verlässlich bewertet werden können, ist eine Naturgefahr kaum kal-

kulierbar: Starkregen.

RVM-AKTUELL (V1)0520 03

Das Phänomen Starkregen

Im Gegensatz zu den Gefahren Über-

schwemmung und Erdbeben tritt Stark-

regen grundsätzlich überall mit einer ähn-

lich hohen Wahrscheinlichkeit auf. Selbst

über einen längeren Zeitraum hinweg be-

trachtet, können keine Schwerpunktre-

gionen definiert werden. „Gegenden, die

bislang nur wenige Schäden durch Stark-

regen erlebt haben, haben schlicht Glück

gehabt“ (Zitat: Andreas Becker vom

DWD). Das heißt: Starkregen kann jeden

Ort heimsuchen.

Was ist an Starkregen so gefährlich?

Starkregen ist äußerst schwer vorherseh-

bar und zumeist auch lokal begrenzt. Sei-

ne hohe Intensität, also die großen Nie-

derschlagsmengen, entfalten eine starke

Zerstörungskraft in kurzer Zeit. Dies be-

deutet, dass eine Intervention während

des Ereignisses zumeist nicht (mehr)

wirksam ist.

Die Bilanz

Alleine an Wohngebäuden haben Starkre-

genereignisse in den vergangenen 15 Jah-

ren zu rund 1,3 Millionen Schäden ge-

führt. Auf Deutschland bezogen waren

von 1.000 Wohngebäuden durchschnitt-

lich rund 75 von einem Starkregener-

eignis betroffen. Der versicherungstech-

nische Schaden belief sich allein in die-

sem Bereich auf rund 6,7 Milliarden Euro.

Ursachen und Lösungsansätze

Die Ursachen der zunehmenden Stark-

regenereignisse sind bekannt: Die Erder-

wärmung führt zu Wetterextremen, einer-

seits zu Hitze- und Dürreperioden sowie

Trockenheit, andererseits aber auch zu

Starkregen. Insofern muss seitens der

Politik stetig am Ziel gearbeitet werden,

die Durchschnittstemperaturen zu stabili-

sieren.

Darüber hinaus müssen im Zweifelsfall die

Bauvorschriften in puncto Absicherung

von Lichtschächten, Rückstauklappen und

gezieltem Abfluss von Oberflächenwasser

angepasst werden. Eigentlich selbstre-

dend, aber durchaus nicht selbstverständ-

lich ist, dass extrem überschwemmungs-

gefährdete Regionen auch nicht mehr als

Bauland ausgewiesen werden.

Fazit

Denken Sie aktuell über eine Erweiterung

mit einem neuen Grundstück nach? Oder

über Optimierungen zum Schutz Ihrer Ge-

bäude? Nutzen Sie unsere Expertise und

kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen

gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner:Joachim RothTel. +49 7121 [email protected]

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Das Ausbleiben von Kunden oder Aufträgen, hoheitliche Eingriffe wie Grenzschließungen, isolierte Zulieferer/Abnehmer, die

Unterbrechung von Lieferketten: Das Corona-Virus stellt Unternehmen aktuell vor große Herausforderungen, für die leider

keine ganzheitliche Versicherungslösung existiert. Allerdings schränkt das Corona-Virus den Versicherungsschutz im

Rahmen und Umfang der bestehenden Verträge oft gar nicht oder nur unwesentlich ein oder macht nur geringe Anpassungen

notwendig. RVM informiert zu den aktuell relevanten Fragestellungen.

04

Sach-, technische und Transport-Versiche-

rung sowie Ertragsausfall-Betriebsunter-

brechung-Versicherung

ž Über die benannten Gefahren und Defi-

nitionen (Bsp. Feuer, EC) besteht kein

Versicherungsschutz, da das Corona-

Virus nicht als versicherte Gefahr be-

nannt ist. Außerdem fehlt es im Zu-

sammenhang mit dem Corona-Virus ge-

nerell am erforderlichen Sachscha-

den, der entstanden sein muss.

ž Tipp: Behalten Sie die anzeigepflich-

tigen vertraglichen Fristen und Rege-

lungen für Leerstand und Nutzungs-

änderungen, transportbedingte Zwi-

schenlagerungen (üblicherweise 90

Tage) und Montagezeiten im Blick und

melden Sie notwendige Verlängerun-

gen oder Veränderungen.

Haftpflicht-Versicherung/Rückrufkosten-

Versicherung

ž Versicherungsschutz im Rahmen und

Umfang des jeweiligen Vertrages be-

steht üblicherweise bei Schadener-

satzansprüchen eines Dritten aufgrund

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen

privatrechtlichen Inhalts. Eine direkte

einschränkende Auswirkung auf die

Haftpflicht-Versicherung hat das Co-

rona-Virus daher nicht.

ž Für darüber hinausgehende vertrag-

liche Haftungserweiterungen besteht

grundsätzlich kein Versicherungs-

schutz (z. B. Konventionalstrafen bei

Verzug) bzw. nur, soweit dies vereinbart

ist.

ž Verzögerungen oder Nicht-Einhaltung

von Verträgen, zum Beispiel aufgrund

einer unnötigen eigenverantwortlichen

Betriebsschließung (Fehleinschätzun-

gen), kann zu nicht versicherten Scha-

denersatzforderungen führen. Sofern

aber eine hoheitliche Maßnahme dazu

zwingt oder die Notwendigkeit besteht,

kann oftmals „höhere Gewalt“ die

Möglichkeit geben, sich teilweise oder

ganz von Haftungsansprüchen zu be-

freien. Sprechen Sie unbedingt vorab

mit Ihrem Anwalt.

ž Die Rückrufkosten-Versicherung greift

üblicherweise, wenn aufgrund einer

behördlichen Anordnung zur Vermei-

dung von Personen- und oftmals auch

Sachschäden ein Rückruf von Produk-

ten erfolgt. In solchen Fällen gelten

dann auch Eigenschäden teilweise

versichert. RVM empfiehlt aufgrund der

Komplexität allerdings in solch einem

Falle eine enge Abstimmung.

Rechtschutz-Versicherung, D&O-Versiche-

rung, Cyber-Versicherung, Kfz-Versiche-

rung, Forderungsausfall-Versicherung,

Lebens- und Renten-Versicherungen inkl.

betrieblicher Altersversorgungen

ž Es sind keine Einschränkungen oder

besondere Deckungen im Rahmen und

Umfang der üblicherweise bestehen-

den Versicherungsverträge bekannt.

ž Viele Versicherungen gewinnen aktuell

deutlich an Bedeutung, wie zum Bei-

spiel die Forderungsausfall-Versiche-

rung, die D&O-Versicherung, die Risi-

ko-Lebensversicherung und die Berufs-

unfähigkeits-Versicherung.

ž Die Versicherer bieten aktuell oft zu-

sätzliche Services an, wie zum Bei-

spiel im Bereich Kfz die Ruheversi-

cherung ohne amtliche Abmeldung

oder im Bereich Rechtsschutz die

kostenlose Rechtsberatungs-Hotline

(Bsp. ROLAND für Firmen-Kunden,

Tel.: 0221-8277-510 und für Privat-

Kunden 0221-8277-500).

Betriebsschließungs-Versicherung

ž In erster Linie ist diese Versicherungs-

lösung für Unternehmen aus den Be-

reichen Hotel, Gastronomie, Gesund-

heits-, Bildungs-, Pflege- und Reha-

einrichtungen, Lebensmittel usw. vor-

gesehen.

ž Der Versicherer leistet, wenn die zu-

ständige Behörde aufgrund des Ge-

setzes zur Verhütung und Bekämpfung

von Infektionskrankheiten beim Men-

schen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

beim Auftreten meldepflichtiger Krank-

heiten oder Krankheitserreger den ver-

sicherten Betrieb oder eine versicherte

Betriebsstätte schließt, Tätigkeitsver-

bote erlässt, Desinfektionen veran-

lasst, Vernichtung von Vorräten und

Waren anordnet oder empfiehlt, be-

schäftigten Personen ihre Tätigkeit im

Betrieb untersagt, Ermittlungsmaß-

nahmen oder Beobachtungsmaßnah-

men einleitet uvm.

ž Die übliche Beschränkung auf das

Infektionsschutzgesetz bedeutet aber

auch, dass sonstige hoheitliche Ein-

griffe oder eine womöglich selbst ver-

anlasste Betriebsschließung nicht ver-

sichert gelten.

ž Über die Mitversicherung des Corona-

Virus in Bezug auf das Infektions-

schutzgesetz wird zwischen Makler-

schaft und Versicherer teils heftig ge-

stritten.

Veranstaltungsausfall-Versicherung

Üblicherweise gelten behördliche Verfü-

gungen als Versicherungsfall, weswegen

eine Deckung grundsätzlich gegeben bzw.

möglich ist.

ž Oftmals enthaltene (und aktuell natür-

lich oft bei Neuabschlüssen geforderte)

INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19)

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INFORMATIONEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ IN BEZUG AUF DAS CORONA-VIRUS (SARS-COV-2/COVID-19)

Ihr Ansprechpartner:Daniel WörnerTel. +49 7121 [email protected]

RVM-AKTUELL (V1)0520 05

Ausschlüsse, z. B. biologische Ursa-

chen, Krankheiten, Seuchen, Epide-

mien, Gefahrerhöhungen, beschränken

den Versicherungsschutz jedoch.

ž Tipp: RVM empfiehlt, sich an den

jeweiligen Veranstalter zu wenden, der

über bestehende Rahmenkonzepte den

Teilnehmern oft eine entsprechende

Deckung bieten kann. In der Regel wird

das bereits bei der Buchung abgefragt.

Sollte die Veranstaltung abgesagt wer-

den, ohne dass eine hoheitliche Maß-

nahme zugrunde liegt, kann es sinnvoll

sein, mögliche Schadenersatzansprü-

che anwaltlich prüfen zu lassen.

Unfall-Versicherung

Infektionen mit dem Corona-Virus ohne

einen vorausgegangenen Unfall gelten

üblicherweise nicht versichert. Eine Leis-

tung kommt auch nur in Betracht, wenn

sich durch eine (Folge)-Infektion eine

bleibende körperliche Einschränkung

oder ein Todesfall ergibt.

Kranken(zusatz)-Versicherung/betriebliche

Auslands-Kranken-Versicherung

ž Hier ist das Corona-Virus kein besonde-

rer Ausnahmefall und es besteht im

Rahmen und Umfang des jeweiligen

Vertrages uneingeschränkter Versiche-

rungsschutz.

ž Kosten durch hoheitliche Maßnahmen

(Quarantäne, Ein- oder Ausreisesperren

etc.) oder die Kosten für eine Evakuie-

rung sind im Rahmen der betrieblichen

Auslands-Kranken-Versicherung üb-

licherweise nicht gedeckt.

ž Ergänzend empfiehlt es sich für Unter-

nehmen, die Mitarbeiter ins Ausland

entsenden, eine Mitgliedschaft beim

RVM-Dienstleistungspartner „Interna-

tional SOS“ abzuschließen. Im Notfall

kann „International SOS“ Ihre Mitar-

beiter aus Krisenregionen evakuieren

und zurück nach Deutschland bringen.

„International SOS“ verfügt auch in der

aktuellen Situation über die medizi-

nischen und technischen Fähigkeiten,

internationale Evakuierungen von Infi-

zierten durchzuführen. Die Kosten für

solche Maßnahmen sind jedoch nicht

durch eine Mitgliedschaft gedeckt.

Informationen von „International SOS“

zum Corona-Virus finden Sie unter

- https://pandemic.internationalsos.coi

m/2019-ncov

ž Darüber hinaus verfügt „International

SOS“ – für Firmen, die bereits eine Mit-

gliedschaft besitzen – über ein kosten-

pflichtiges Tool, das Unterstützung im

Umgang mit globalen Bedrohungen wie

dem Corona-Virus bietet. Der soge-

nannte „Site Monitor“ bietet detaillierte

Informationen über den Status von

Pandemien, Checklisten für zahlreiche

Szenarien sowie Vorlagen für die interne

Kommunikation mit den Mitarbeitern.

- https://vimeo.com/387559141/d23di

5018b4

Wichtige Hinweise

ž Auf Wunsch bietet RVM statt persön-

licher Termine auch Videokonferen-

zen/Webinare an neben den sonst üb-

lichen Kommunikationswegen Telefon,

Mail, Brief und Fax.

ž RVM empfiehlt, im Rahmen des Risiko-

managements einen Notfallplan aufzu-

stellen. Eine Orientierungshilfe bietet

das Handbuch „Betriebliche Pande-

mieplanung“ des Bundesamts für Be-

völkerungsschutz und Katastrophenhil-

fe sowie des Landesgesundheitsamtes

Baden-Württemberg, Regierungspräsi-

dium Stuttgart oder der DEKRA:

- https://www.dguv.de/medien/inhalt/i

praevention/themen_a_z/biologisch/

pandemieplanung/handbuch-

betriebl_pandemieplanung.pdf

- https://www.dekra.de/de/handlungsei

mpfehlungen-krisenmanagement/

ž Tagesaktuelle Informationen zum The-

ma Corona-Virus (SARS-CoV-2/Covid-

19) erhalten Sie unter anderem auf den

folgenden Seiten:

- https://www.bundesgesundheitsminii

sterium.de (Bundesministerium für

Gesundheit)

- https://www.rki.de (Robert-Koch-i

Institut)

- https://www.infektionsschutz.de/coroi

navirus-sars-cov-2.html (Bundeszen-

trale für gesundheitliche Aufklärung)

ž Eine Übersicht zu den möglichen be-

hördlichen Hilfen zur Abfederung der

finanziellen Auswirkungen während der

Corona-Pandemie stellt RVM gerne zur

Verfügung.

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E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?

Welche Regeln gelten für den Elektroroller?

Seit Juni 2019 sind in Deutschland

E-Scooter mit Straßenzulassung/Be-

triebserlaubnis erlaubt. Die Grundlagen

für den Gebrauch sind in der Verordnung

für Elektrokleinstfahrzeuge festgehalten.

Sie gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder

Haltestange und einer Höchstgeschwin-

digkeit von 20 km/h. Bremsen und eine

Beleuchtungsanlage sind vorgeschrie-

ben.

E-Scooter dürfen auf Radwegen, Fahr-

radstreifen und in Fahrradstraßen fahren.

Sind diese nicht vorhanden, dürfen die

Nutzer der E-Scooter auf die Fahrbahn

ausweichen. Nicht erlaubt hingegen ist

die Nutzung der E-Scooter auf Gehwegen,

in Fußgängerzonen und in Einbahnstra-

ßen entgegen der Fahrtrichtung.

Um einen E-Scooter zu fahren, benötigt

man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung

noch einen Führerschein, man muss aber

mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helm-

pflicht besteht nicht, das Tragen eines

Helmes wird aber dringend empfohlen.

Das Fahren auf einem E-Scooter ist nur

für eine Person erlaubt.

Braucht man eine Versicherung für den

Elektroroller?

Da das Fahrzeug am Straßenverkehr teil-

nimmt und Unfälle verursachen kann, ist

durch die gesetzliche Verordnung auch

eine Versicherung vorgeschrieben, und

zwar eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung

E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb. Sie sind leicht zu transportieren, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, und

gehören bereits wie selbstverständlich zum Stadtbild der meisten deutschen und europäischen Großstädte. Viele Menschen

greifen auf den E-Scooter zurück, um schnell, unkompliziert und umweltfreundlich von A nach B zu kommen. Doch welche

Regeln müssen befolgt werden und wie sicher ist der E-Scooter?

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Ihre Ansprechpartnerin:Elfriede Fuhry-MüllerTel. +49 7121 [email protected]

Teilkasko-Versicherung abgeschlossen

werden, die das Fahrzeug gegen Dieb-

stahl versichert. Mit dem Abschluss der

Versicherung erhält der Besitzer des

E-Scooters ein Versicherungskennzei-

chen in Form eines Aufklebers, der gut

sichtbar am Roller befestigt werden

muss. Dieses Versicherungskennzeichen

ist für eine Saison gültig, vom 01.03. des

Jahres bis zum 28./29.02. des Folge-

jahres. Danach müssen die Versicherung

und der Aufkleber erneuert werden.

Alles „easy peasy“?

„Das hört sich ja alles ganz easy peasy

an“, würde hier so mancher Jugendliche

sagen. Jedoch ist zu beachten, dass auch

für den E-Scooter die Regeln der Straßen-

verkehrsordnung und die Alkohol-Pro-

millegrenze gelten wie für Autofahrer. Ein

Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit ge-

wertet, wenn der Fahrer keine alkohol-

bedingten Auffälligkeiten zeigt. Für Fah-

rer unter 21 Jahren und Führerschein-

neulinge in der Probezeit gilt auch hier

die Nullkommanull-Promillegrenze. Hier

ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog bei

folgenden Tatbeständen:

Wenn Sie Ihren E-Scooter auch im Aus-

land nutzen wollen, ist unbedingt zu

beachten, dass die Regeln und Gesetze

von den deutschen abweichen. Deswe-

gen: Bitte vor der Nutzung im Ausland

schlau machen und dann genießen!

E-Scooter-Unfälle – was tun und wer kommt

für den Schaden auf?

Oft werden Elektroroller als akkube-

triebenes Spielzeug angesehen, Verkehrs-

regeln missachtet, und so kommt es zu

Unfällen, die nicht immer glimpflich aus-

gehen. Die zulässige Höchstgeschwin-

digkeit von maximal 20 km/h wird auf

dem geräuscharmen Fahrzeug häufig

nicht wahrgenommen und überschritten.

Viele Fahrer schützen sich weder durch

Helm noch durch adäquate Kleidung, so

können sie sich schwer verletzen.

Bei Unfällen mit dem E-Scooter gelten

die gleichen Verhaltensregeln wie bei

anderen Unfällen auch. Der Unfall muss

gemeldet werden, das Verlassen des

Unfallortes ohne Nachricht erfüllt den

Tatbestand der Unfallflucht. Die Kosten

für die Schäden Dritter, an anderen Fahr-

zeugen oder Personenschäden werden

durch den Kfz-Haftpflichtversicherer des

E-Scooters übernommen. Die Behand-

lungskosten bei Verletzungen übernimmt

die Krankenkasse und die private Unfall-

Versicherung. Die Schäden am E-Scooter

müssen vom Besitzer aus eigener Tasche

übernommen werden.

Fazit

Bei vernünftigem Gebrauch ist der E-

Scooter sicher eine gute Wahl für die

Stadt, kurze Wege und um Spaß beim

Fahren zu haben. Mit RVM haben Sie den

richtigen Partner an Ihrer Seite, der Sie

gerne in allen Versicherungsfragen rund

um den E-Scooter, große und kleine

Fahrzeuge, Unfall-, Rechtsschutz- oder

Krankenversicherung berät. Wenden Sie

sich gerne an uns, wir freuen uns auf

Ihren Anruf!

RVM-AKTUELL (V1)0520 07

E-SCOOTER: TRENDY, SCHNELL, FLEXIBEL – ABER AUCH SICHER?

Bei Rot über die Ampel: � 60–180 EUR

Fahren auf dem Gehweg: � 15–30 EUR

Fahren auf der Autobahn: � 20 EUR

Fahren ohne Versicherungs-

kennzeichen: � 40 EUR

Fahren mit einem E-Scooter

ohne Betriebserlaubnis: � 70 EUR

Nebeneinanderfahren: � 15–30 EUR

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Egal ob man als Privatperson einmal im Leben einen Unfall hat oder als Fuhrparkleiter täglich damit konfrontiert ist: Ein

Unfall ist mit Ärger, Aufregung, Kosten und im schlimmsten Fall mit Personenschäden verbunden. Und häufig ist auch die

Schuldfrage und damit die Frage nach der Haftung gar nicht so einfach zu beantworten.

EIN VERKEHRSUNFALL: WER HILFT JETZT WEITER?

Schuld und Haftung

Wenn Sie einen Unfall selbst oder teil-

weise mit verschuldet haben, unterstüt-

zen wir Sie selbstverständlich bei der

Anmeldung Ihrer Kasko- und Haftpflicht-

schäden. Was ist aber mit den Unfällen,

bei denen Sie gar nicht schuld sind oder

die Haftungssituation völlig offen ist? Ein

Laie kann nicht ad hoc beurteilen, wem

welches Fehlverhalten von der gegne-

rischen Versicherung angelastet werden

wird, um die sogenannte „Quote“ zu

bilden. Selbst wenn Ihr Fahrzeug geparkt

war und der Motor nicht lief, ist es

möglich, dass Sie eine Teilschuld mit-

tragen (z. B. beim Parken in unübersicht-

lichen Kurven, zu nah an einer Kreuzung

oder im Halteverbot). Bei komplexen

Fallkonstellationen, wenn Ihnen zum

Beispiel die Vorfahrt genommen wird,

Sie aber deutlich zu schnell unterwegs

waren, wird es eine Verteilung der Haf-

tung geben – und diese ist für Sie erst

einmal weder vorhersehbar noch lenkbar.

Antworten auf erste Fragen

Was passiert also mit den Kosten, die

nun auf Sie zukommen können: die

Autoreparatur, der Mietwagen, der in

dieser Zeit genutzt werden soll, die Kos-

ten eines Sachverständigen, die Un-

kostenpauschale, eventuell Schmer-

zensgeld und Lohnfortzahlungskosten,

die Ihr Arbeitgeber tatsächlich geltend

machen kann. Da braucht es kompetente

Beratung und Unterstützung. Sie als

unser Kunde können sich in einem sol-

chen Fall auf unsere neue Serviceleis-

tung RVM Drittschadenmanagement ver-

lassen.

Wir bei RVM haben uns im Team Kfz für

Sie so aufgestellt, dass Experten, die

selbst in der Großschadenbearbeitung

tätig waren, die erste Einschätzung

übernehmen können und die dringlichs-

ten Fragen mit Ihnen besprechen und

klären.

RVM Drittschadenmanagement

Als Makler müssen wir uns an das

Rechtsdienstleistungsgesetz halten und

dürfen Ihre Ansprüche weder bei der

gegnerischen Krafthaftpflichtversiche-

rung anmelden noch durchsetzen. Um

Sie dennoch weitergehend zu unter-

stützen und Ihnen eine funktionierende

Kette gewährleisten zu können, bieten

wir Ihnen unsere Dienstleistung RVM

Drittschadenmanagement. Dafür haben

wir uns exzellente Partner an die Seite

geholt.

Dieser ganz spezielle Service ist eine

Kooperation von RVM mit zwei hoch-

kompetenten, erfahrenen Anwaltskanz-

leien mit großem Know-how, die wichtig

sind für eine perfekte Beratung und

Geltendmachung Ihrer Ansprüche. So-

bald Sie eine Kanzlei beauftragt haben,

bleiben wir im Hintergrund immer an

Ihrer Seite. Dieser außergewöhnliche

Maklerservice von RVM gewährleistet,

dass Sie auch in kritischen Haftpflicht-

schadenfällen nicht allein sind und

schnellstens Unterstützung bekommen.

Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne bei

allen Fragen zu diesem neuen Service

weiter.

Ihre Ansprechpartnerin:

Martina Hackenberg

Tel. +49 7121 923-1135

[email protected]

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Fall 1: Bankkauffrau, 28 Jahre

Ein permanenter Erschöpfungszustand,

Antriebslosigkeit und stark nachlassende

Konzentrationsfähigkeit machten der

Bankkauffrau zu schaffen. Ihre Leistungs-

fähigkeit ließ nach. Ein psychiatrisches

Gutachten diagnostizierte eine mittel-

gradige depressive Episode.

Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR

Restlaufzeit: 39 Jahre

Fall 2: Student, 24 Jahre

Bei einem Autounfall erlitt der Student

unter anderem eine schwere Kopfver-

letzung. Er lag für einige Zeit im Koma.

Die schwere Kopfverletzung hinterließ

eine Hirnschädigung mit Gedächtnis-,

Konzentrations- und auch Sprachstörun-

gen. Es war ihm nicht möglich, sein

Studium fortzuführen.

Monatliche BU-Rente: 1.110 EUR

Restlaufzeit: 41 Jahre.

Fall 3: Industriemechaniker, 36 Jahre

Der Industriemechaniker montierte, war-

tete und reparierte technische Geräte.

Doch dann wurde eine fortschreitende

Arthrose in den Fingergelenken diagnos-

tiziert. Die immer stärker werdenden

Schmerzen und die schlechte Beweg-

lichkeit ließen es nicht zu, seinen Beruf

weiter auszuüben.

Monatliche BU-Rente: 1.836 EUR

Restlaufzeit: 29 Jahre.

Fall 4: Maschinenbauingenieur, 37 Jahre

Der Maschinenbauingenieur hatte sein

eigenes Ingenieurbüro. Bei einer Rou-

tineuntersuchung wurde Knochenkrebs

diagnostiziert. Aufgrund der Chemothe-

rapie und Bestrahlung konnte der Maschi-

nenbauingenieur seiner Tätigkeit nicht

mehr nachgehen.

Monatliche BU-Rente: 1.977 EUR

Restlaufzeit: 30 Jahre.

Fall 5: Schüler, 15 Jahre

Bei einem Skiunfall erlitt der Schüler eine

Fraktur der Wirbelsäule. Er konnte für

geraume Zeit nicht lange sitzen und

musste seine Haltung oft verändern. Für

eineinhalb Jahre war kein Schulbesuch

mehr möglich. Für diesen Zeitraum erhielt

der Schüler Leistungen wegen Berufsun-

fähigkeit.

Monatliche BU-Rente: 750 EUR

für 1,5 Jahre.

Es kann jeden treffen

Die ganz unterschiedlichen Fälle zeigen:

Berufsunfähigkeit kann jeden in jedem

Alter treffen. Vor allem sind auch junge

Menschen betroffen – daran denken die

wenigsten. Gerade Unfälle und Krank-

heiten wie z. B. Depressionen gefährden

Menschen jeden Alters. Haben Sie Fragen

zur Versicherung der Berufsunfähigkeit?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Ihr Ansprechpartner:

Johannes Schairer

Tel. +49 7121 923-1185

[email protected]

BERUFSUNFÄHIGKEIT: JEDER VIERTE IST BETROFFEN

RVM-AKTUELL (V1)0520 09

Am Anfang haben sich die Kollegen nur gewundert, dass Peter nun schon seit drei Wochen nicht mehr zur Arbeit erschienen

ist. Dabei war Peter bislang doch höchstens mal drei Tage krank gewesen. Dann kam die Schocknachricht: Peter hatte einen

Schlaganfall erlitten – so beginnen viele Geschichten zur Berufsunfähigkeit. Doch welche Schicksale stehen dahinter? Wir

haben für Sie einige echte Leistungsfälle aus der Praxis ausgewählt.

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Der seit dem 28. April gültige und erheblich verschärfte Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr gibt allen Autofahrern

zwangsläufig zu denken. Insbesondere Fahrverbote scheinen in erheblich größerer Zahl vorprogrammiert. Dabei wird ein

Thema eher am Rande diskutiert: Kaum ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht wird so streng geahndet wie Alkohol am Steuer.

Werden die geltenden – niedrigen – Promillegrenzen nicht beachtet, sind erhebliche Geldstrafen, Punkte und Fahrverbote

die zwangsläufige Folge.

Die Strafen

Wie nach einer Trunkenheitsfahrt die Stra-

fe ausfällt, regelt § 316 des Strafge-

setzbuches. Die Vorschrift lautet:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er

infolge des Genusses alkoholischer

Getränke oder anderer berauschender

Mittel nicht in der Lage ist, das

Fahrzeug sicher zu führen, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder

mit Geldstrafe bestraft (...)

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer

die Tat fahrlässig begeht.

Nicht nur mit Geldstrafe oder Freiheits-

strafe müssen alkoholisierte Fahrer rech-

nen, sondern außerdem mit der Entzie-

hung der Fahrerlaubnis, wenn sich aus der

Tat ergibt, dass sie zum Führen von

Kraftfahrzeugen ungeeignet beziehungs-

weise fahruntüchtig sind. Dem schließt

sich normalerweise eine Sperrfrist an, die

mindestens sechs Monate und maximal

fünf Jahre dauert.

Kriterien für die Fahruntüchtigkeit

Ist ein Autofahrer nicht mehr in der Lage,

sein Fahrzeug über einen längeren Zeit-

raum sicher durch den Verkehr zu steuern

und auch bei komplexen Verkehrslagen

einen kühlen Kopf zu bewahren, gilt er

gemeinhin als fahruntüchtig. An welchen

Kriterien wird dies jedoch fest gemacht?

Absolute Fahruntüchtigkeit

Ab einer Blutalkoholkonzentration von

1,1 Promille ist dem Strafrecht zufolge

der Fahrer eines Kfz absolut fahrun-

tüchtig. Beim Fahrrad liegt diese Grenze

übrigens (erst) bei 1,6 Promille.

Relative Fahruntüchtigkeit

Als relativ fahruntüchtig kann ein Auto-

fahrer bereits ab 0,3 Promille angesehen

werden und eine Straftat nach dem ge-

nannten § 316 StGB gegeben sein. Dies

ist dann der Fall, wenn der Fahrer zusätz-

lich durch Ausfallerscheinungen oder

Fahrfehler aufgefallen ist, die auf den

Konsum von Alkohol zurückzuführen sind.

Beispiele für Ausfallerscheinungen:

ž Schlangenlinien fahren

ž Verkehrsunfall

ž zu weit rechts oder links fahren

ž Überqueren einer durchgezogenen Linie

ž sorglose, offenbar leichtsinnige bzw.

enthemmte Fahrweise

· Geschwindigkeitsüberschreitung

· Rotlichtmissachtung

Auffälligkeiten im Verhalten der Person:

ž schleppende, stotternde oder lallende

Sprechweise

ž schwankende oder stolpernde Gehweise

ž verzögertes oder eingeschränktes Auf-

fassungsvermögen

ž gerötete Augen

ž enthemmte Verhaltensweise

ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN

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All diese Auffälligkeiten sind immer auch

dahingehend zu untersuchen, ob sie auch

bei Nüchternheit eingetreten wären. Hier-

über entscheiden dann die Gerichte.

Nicht nur deshalb ist den betroffenen Au-

tofahrern eine anwaltliche Unterstützung

anzuraten, um nach Möglichkeit eine

Verurteilung zu vermeiden.

Bußgelder bei Ordnungswidrigkeit

Hat ein Autofahrer Alkohol konsumiert

und es liegt weder eine absolute noch eine

relative Fahruntüchtigkeit vor, so konnte

zwar eine Verurteilung wegen einer Straf-

tat vermieden werden. Allerdings kommt

dann immer noch die Verhängung von

Bußgeldern in Betracht. Die Bußgelder für

das Delikt „Alkohol am Steuer“ liegen

zwischen 500 und 1500 EUR.

Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer

Grenze von 0,5 ‰ überschritten bis

1,09 ‰ (höhere Werte gelten als Straftat)

Bußgeld Punkte Fahrverbot

Beim 1. Mal 500 EUR 1 Monat

Beim 2. Mal 1.000 EUR 3 Monate

Beim 3. Mal 1.500 EUR 3 Monate

Besonderheiten, wenn eine Trunkenheits-

fahrt als Straftat gewertet wird

Zurück zu den Straftaten: Sobald nach

obigen Gesichtspunkten eine Straftat

gegeben ist, bleibt es nicht beim Fahr-

verbot, bei dem die Fahrerlaubnis nach

Ablauf der Verbotsfrist wieder abgeholt

werden kann. Bei einer Straftat wird die

Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Fall

muss der Betroffene den Führerschein

neu beantragen und in der Regel auch

eine aufwändige und natürlich auch

lästige medizinisch-psychologische Un-

tersuchung (MPU) bestehen. Hier müssen

mit Kosten von ca. 500 EUR gerechnet

werden, die der Antragsteller zu ent-

richten hat. Grundsätzlich gliedert sich

diese Untersuchung in drei Bereiche:

Leistungsdiagnostik:

ž Reaktionsfähigkeit, Konzentration und

Aufmerksamkeit werden getestet.

Verkehrspsychologie:

ž Einsicht in früheres Fehlverhalten

ž Persönliche Ursachen für Fehlverhalten

ž Konsequenzen für das aktuelle Verhalten

ž Vorsätze und Verhalten für die Zukunft,

die eine erneute Verkehrsauffälligkeit

zuverlässig verhindern. Dabei muss das

zukünftig geplante Verhalten in der

Regel seit mindestens sechs Monaten

stabil gelebt werden.

Verkehrsmedizin

ž Untersucht werden verkehrsrechtlich

relevante Erkrankungen, insbesondere

Alkoholmissbrauch oder Missbrauch

illegaler Drogen bzw. Abhängigkeit. Da-

zu führt der Arzt mit dem Betroffenen

ein Gespräch über die medizinische Vor-

geschichte, untersucht ihn und nutzt la-

bormedizinische Verfahren (z. B. Blut-

abnahme, Urin-Drogenscreening).

ž Die Behörde verlangt in aller Regel

zusätzlich einen Abstinenznachweis,

um zu überprüfen, ob der Betroffene

sein Konsumverhalten geändert hat.

Ein solcher Nachweis wird häufig mit-

tels Haaranalyse erbracht.

Abstinenznachweis mittels Haaranalyse

Neben bestimmten Drogen kann das

Vorkommen des alkoholischen Abbau-

produktes Ethylglucuronid (ETG) per

Haaranalyse bewiesen werden. Bestimm-

te Substanzen reichern sich in den Haar-

zellen an. Durchschnittlich wachsen die

Haare eines Menschen pro Monat einen

Zentimeter. Durch eine Haaranalyse kann

demzufolge nachvollzogen werden, wel-

che Stoffe sich zu welchem Zeitpunkt im

Körper angereichert haben. Wird bei-

spielsweise eine drei Zentimeter lange

Haarprobe bei der MPU entnommen, ist

damit ein Abstinenznachweis für einen

Zeitraum von drei Monaten möglich.

Kosten und Versicherungsschutz

Die anwaltlichen Kosten zur Verteidigung

im Strafverfahren und gegebenenfalls für

einen Rechtsstreit zur Wiedererlangung

der Fahrerlaubnis sind erheblich und wer-

den von einer Verkehrs-Rechtsschutz-

Versicherung übernommen. Die Kosten

für eine MPU werden erforderlichenfalls

für die Verteidigung im Strafverfahren von

der Versicherung übernommen. Gleiches

gilt, wenn im Streitverfahren um die

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine

MPU gerichtlich veranlasst wurde. Ledig-

lich bei Verurteilung wegen Vorsatzes

entfällt die strafrechtliche Deckung.

Fazit

Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung

sollte Mindeststandard bei dem Ab-

schluss von Rechtsschutzversicherungen

sein. Sie übernimmt nicht nur die Kosten

in den genannten Straf- und Bußgeldver-

fahren, sondern selbstverständlich auch

die Kosten für Streitigkeiten bei der Gel-

tendmachung von Schadenersatzansprü-

chen aus Unfällen sowie Streitigkeiten

aus Kfz-Kaufverträgen und Reparaturver-

trägen. Die sicherlich nun vermehrt auf-

tretenden Bußgeldverfahren, in denen we-

gen Geschwindigkeitsüberschreitungen

Fahrverbote ausgesprochen werden, sind

auch Gegenstand der Verkehrs-Rechts-

schutz-Versicherung.

ALKOHOL AM STEUER: DIE RECHTLICHEN KONSEQUENZEN

RVM-AKTUELL (V1)0520 11

Ihr Ansprechpartner:

Hermann Köster

Tel. +49 7121 923-1658

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INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN

Experten erwarten eine Flut von Insolvenzen. Offen sei nur, ob sie im Herbst 2020 oder erst 2021 kommt. Wieso? Die

Bundesregierung hat die Antragspflicht zur Insolvenzantragstellung bis Ende September ausgesetzt. Viele Unternehmen,

die es nicht durch die Krise schaffen, werden daher erst im Herbst/Winter 2020 Schlagzeilen machen.

12

Insolvenzen der vergangenen Jahre

Wie sahen die Insolvenzzahlen in den letz-

ten Jahren aus? In Zeiten eines stabilen

konjunkturellen Umfeldes sind die Stück-

zahlen meist rückläufig. 2019 gab es

deutschlandweit circa 20.000 Fälle.

Nahezu ein Tiefpunkt in der Historie, vor

allem wenn man den Verlauf seit der letz-

ten Krise 2008/2009 ansieht. In Deutsch-

land hatten wir damals 40.000 insolvente

Firmen, darunter Namen wie Schiesser,

Märklin, Karstadt, Quelle, Hertie, Escada.

Die aktuelle Situation

Zu Beginn der Krise traf es Karstadt Kauf-

hof, die Restaurantketten Vapiano und

Maredo, Esprit und Hallhuber aus dem

Modesektor. Das war erst der Anfang, der

Handelsverband Deutschland (HDE) rech-

net allein im Einzelhandel mit bis zu

50.000 zahlungsunfähigen Unternehmen.

Im Tourismus und der Luftfahrtbranche

sind die Einnahmen zunächst komplett

weggebrochen. Auch das Gastgewerbe,

Messebetreiber, Kinos und die Kultur-

branche dürften stark von Insolvenzen

betroffen sein.

Bei den Automobilzulieferern gab es schon

vor der Krise viele „Zombie-Unterneh-

men“, also Gesellschaften, die es gar nicht

mehr geben dürfte. Günstige Zinsen halten

diese über Wasser. Spätestens seit der

verstärkten Ausrichtung der Automobil-

Konzerne auf die E-Mobilität stehen viele

vor der Existenzfrage.

Forderungsausfälle infolge der Corona-

Krise

Weltweit erleben wir derzeit die größten

wirtschaftlichen Einschnitte seit dem

Zweiten Weltkrieg. Wie wird unsere Wirt-

schaft anschließend aussehen? Mit der

Vielzahl der Insolvenzen und den etlichen

Milliarden Euro, welche die zahlungs-

unfähigen Gesellschaften nicht mehr an

ihre Lieferanten bezahlen können, erlei-

den viele Unternehmen in der Lieferkette

Forderungsausfälle.

Eine besondere Rolle kommt hier Kredit-

Versicherungsgesellschaften zu. Sie ste-

hen für unbezahlte Rechnungen ein und

entschädigen die Lieferanten, die auf-

grund der Zahlungsunfähigkeit ihrer Ab-

nehmer nicht mehr an die vertraglich ge-

schuldete Zahlung kommen.

Das Volumen der Lieferantenkredite ist in

den letzten Jahren stark gestiegen und

mit rund 400 Mrd. EUR schon längst

höher als die kurzfristigen Kredite der

Hausbanken. Die Kredit-Versicherer sind

daher wichtige Player im Markt. Stehen

sie mit der Absicherung der Lieferan-

tenkredite in der Breite nicht mehr zur

Verfügung, können Liefererketten schnell

ins Stocken geraten.

Die Bundesregierung hat aus diesem

Grund einen Rettungsschirm für die Ab-

sicherung der Lieferantenkredite ge-

spannt. Insgesamt werden 30 Mrd. EUR

für die Entschädigung von Forderungs-

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INSOLVENZEN INFOLGE CORONA: DIE BUGWELLE IST SCHON ZU SEHEN

Ansprechpartner:

Björn Krasovc

Tel.: +49 7121 923-1255

[email protected]

ausfällen zur Verfügung gestellt. Kreditver-

sicherten Unternehmen soll die Grundlage

ihrer Police, nämlich die Bereitstellung

von Deckungsschutz für die Risiken, nicht

entzogen werden. Die Versicherer müssen

ihrer Verpflichtung als verlässlicher Risiko-

träger nachkommen. Wird in diesem Jahr

die Gesamtschadensumme von 500 Mio.

EUR überschritten, springt der deutsche

Staat ein.

Absicherung von Zahlungsausfällen

Deckungen für die Absicherung von Zah-

lungsausfällen sind noch verfügbar. Mit

Blick auf Herbst/Winter 2020 ist es noch

nicht zu spät, über eine Absicherungs-

lösung für einen möglichen Forderungs-

ausfall nachzudenken. Das Risiko, auf

unbezahlten Rechnungen sitzen zu blei-

ben, war nie höher. So könnte Ihre Ver-

sicherungslösung aussehen:

ž Forderungen bis 20.000 EUR: Durch

Selbstprüfung versicherbar (bisher posi-

tive Zahlungserfahrung)

ž Forderungen über 20.000 EUR: Nach

Vergabe einer Versicherungssumme ver-

sichert

Bei einem versicherbaren Vorjahresumsatz

von beispielsweise 5 Mio. EUR liegt der

Prämiensatz bei circa 0,17 %, die Prämie

somit bei 8.500,00 EUR zzgl. 19 % Ver-

sicherungsteuer pro Jahr. Im Schadenfall,

bei Insolvenz oder Zahlungsverzug beträgt

die Entschädigungsleistung 90 % der For-

derung (ohne MwSt.). Alternativ zu einem

Rahmenvertrag, bei dem alle Forderun-

gen versichert werden, existieren auch

gezielte Absicherungslösungen für ein-

zelne Kunden. Gerne prüfen wir die in-

dividuellen Möglichkeiten für Ihr Unter-

nehmen. Senden Sie uns bitte eine E-

Mail mit Ihren Kontaktdaten an:

[email protected]

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14

Aufgrund der anfänglich sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der Empfehlungen der Politik haben wir

uns bei RVM kurzfristig am 17.03.2020 entschieden, die Tätigkeit unserer Mitarbeiter so weit als möglich ins Homeoffice

zu verlegen. Wie hat sich die neue Situation auf unsere Arbeit ausgewirkt? Drei Mitarbeiter aus unterschiedlichen Bereichen

berichten ihre Erfahrungen.

DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN

Schnelligkeit war das Gebot der Stunde

Die Kommunikation der RVM-Geschäfts-

leitung und unseres Personalbereiches

über die Corona-Maßnahmen war beson-

nen, klar und beruhigend. Das Wohl der

Mitarbeiter und Kunden steht in diesen

Zeiten an erster Stelle, das durften wir

alle spüren. Innerhalb kürzester Zeit

mussten wir unseren Betrieb umstellen.

Jedes Team war gefordert, sich so zu

organisieren, dass wir in den Büros in

Eningen mit einer Notbesetzung auskom-

men konnten.

Eine besondere Herausforderung kam auf

den Bereich IT zu. Innerhalb von 48 Stun-

den wurden nahezu alle Arbeitsplätze für

mobiles Arbeiten aus- und umgerüstet,

und zwar unter Wahrung unseres Securi-

ty-Konzepts. Uns kam zugute, dass wir

schon seit geraumer Zeit sowohl hard- als

auch softwareseitig am digitalen Ausbau

gearbeitet und bereits viele Mitarbeiter

für das Homeoffice eingebunden hatten.

Geholfen hat selbstverständlich, dass

viele unserer Kunden und auch die Ver-

sicherer im gleichen Zeitraum analog

vorgingen: Wir alle hatten die gleichen

Probleme zu bewältigen. Ein weiterer

Erfolgsfaktor war, dass nahezu alle Mitar-

beiter bei RVM diese Schritte begrüßten

und sich bei der Umsetzung engagierten.

Dabei waren die Situationen in den Fam-

ilien höchst unterschiedlich. Kinder-

gärten und Schulen waren geschlossen

und nicht jeder hatte ein eigenes Arbeits-

zimmer. Ein hohes Maß an gegenseitigem

Verständnis unter den Kollegen war spür-

bar. Der „Systemwechsel“ gelang, und

wir sind rückblickend erstaunt darüber,

wie schnell und geräuschlos das ging.

Das Büro zu Hause

Während viele bereits einen Arbeitsplatz

zu Hause hatten, richteten sich andere

Kollegen einen kleinen Arbeitsbereich am

Esstisch ein. Flexibilität war gefragt – von

allen Beteiligten. Schließlich war es ja

nicht nur der RVM-Mitarbeiter, der sein

Revier abstecken musste, sondern auch

alle anderen Familienmitglieder. Anfäng-

liche Reibereien gehörten dazu, aber

schon bald funktionierten die neuen

„Home-Factorys“ relativ perfekt.

Einige Kollegen arbeiteten zwar weiter im

Büro, aber für die meisten begann der

Arbeitstag zu Hause – zunächst wie

gewohnt: Aufstehen, frühstücken, fertig

machen zum Arbeiten. Nur eins war

anders: Der Weg zur Arbeit und zurück

entfiel. Für viele war dies ein deutlicher

Gewinn an Effizienz.

Das Social Distancing zu unseren Arbeits-

kollegen war spürbar. Mittels Video- und

Telefonkonferenzen organisierten wir

Teambesprechungen und hielten Schu-

lungen als Webinare. Da waren auch viele

spaßige Momente dabei, denn manchmal

huschte der bislang unbekannte Partner,

die Kinder oder ein vierbeiniger Mitbe-

wohner durchs Bild, und so mancher

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RVM-AKTUELL (V1)0520 15

Ihr Ansprechpartner:Daniel MonshausenTel. +49 7121 [email protected]

Ihr Ansprechpartner:Thomas KalbacherTel. +49 7121 [email protected]

Ihr Ansprechpartner:Giovanni NuvoliTel. +49 7121 [email protected]

DIGITALE KONTAKTE ANSTATT PERSÖNLICHER AUSTAUSCH: DIE CORONA-KRISE FORDERT EIN UMDENKEN

kleine Erdbewohner machte während

Telefonkonferenzen lautstark auf sich

aufmerksam. Wenn man diese Aspekte

mit dem gebotenen Verständnis akzep-

tierte, bekam das kollegiale Miteinander

eine neue Qualität.

Unser Kundenkontakt

Zu Beginn wurden viele Termine von

Kunden und Geschäftspartnern abgesagt.

Man hatte den Eindruck, alles ordnet sich

in diesen Tagen neu. Was für den Dialog

mit den Kollegen galt, traf auch auf den

Dialog mit unseren Kunden zu. Wo noch

einige Wochen zuvor stundenlange Fahr-

zeiten für ein Meeting eingeplant werden

mussten, Besprechungszimmer reserviert

und ausgestattet werden mussten, kom-

munizierten wir nun in Telefonkonfe-

renzen oder sahen uns via GoTo-Meeting,

Zoom, SnapView, MicrosoftTeams etc.

Die Klärung der offenen Themen gestal-

tete sich problemlos und effizient für alle

Beteiligten. Kein Inhalt, keine Detailtiefe

blieb auf der Strecke. Die gewonnene Zeit

förderte die Intensität. Auch viele unserer

Jahresgespräche organisierten wir in

diesen Tagen virtuell. Selbst Informa-

tionsveranstaltungen zur betrieblichen

Altersversorgung, die sonst Teile von Be-

triebsversammlungen waren, oder per-

sönliche Beratungsgespräche mit Mitar-

beitern wurden digital durchgeführt.

Auch dabei kam uns zugute, dass wir

schon lange vor Corona vielfältige Er-

fahrungen mit diesen Instrumenten sam-

meln und eine Expertise aufbauen konn-

ten. So setzen wir beispielsweise auch

Softwarelösungen ein, die gänzlich ohne

Installation auf Kundenseite auskom-

men. Ein bisweilen ganz wichtiger As-

pekt, damit solche Online-Termine nicht

durch Firewalls von Unternehmen blo-

ckiert werden.

Einige unserer Kunden waren überrascht

davon, was wir praxiserprobt bereits

eingesetzt hatten und an Möglichkeiten

boten. Bislang fehlte wohl einfach der

Druck oder die Notwendigkeit auf beiden

Seiten, diese Möglichkeiten ernsthaft

auszuprobieren.

Naturgemäß klappte es auf beiden Seiten

nicht immer auf Anhieb und reibungslos.

Aber wir alle lernten rasch miteinander,

so zum Beispiel System-Voraussetzungen

vorab zu kommunizieren und gegebenen-

falls auf Alternativlösungen zu switchen.

Bei diesem Thema galt der Grundsatz

„Übung macht den Meister“.

Unser Fazit

Die Krise schweißte uns zusammen, und

wir freuten uns in der heimischen Iso-

lation unglaublich, unsere Kunden, Kol-

legen und Geschäftspartner zu hören oder

gar auf dem PC, Tablet oder Smartphone

zu sehen. Viele von uns waren in der Lage,

ihr Arbeitstempo zu Hause massiv zu

erhöhen. Wir sind für unsere Kunden und

Kollegen ständig erreichbar und ertapp-

ten uns auch außerhalb der regulären

Arbeitszeiten immer mal wieder gegen-

seitig am Arbeitsplatz. Man musste den

Arbeitsbereich gut organisieren und auf-

räumen, damit man nicht ständig die

Arbeit vor Augen hatte.

Wir sind uns sicher: Wann immer möglich

wird sich (tageweise) Homeoffice und

digitale Kommunikation auch „in der Zeit

danach“ für die meisten von uns durch-

setzen. Wenn wir dann auch noch unge-

bremst zusätzlich wieder persönlich Kon-

takte haben können – ohne Maske und

Gummihandschuhe, einfach von Mensch

zu Mensch –, dann wird uns diese Er-

fahrung aus der Corona-Zeit weiterge-

bracht haben, da wir viele neue Aspekte

des Arbeitens und Kommunizierens ge-

lernt haben.

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nomischen, sondern auch einen öko-

logisch nachhaltigen Sinn geben wollen.

Das Spektrum verantwortungsvollen In-

vestierens ist vielfältig und geht weit über

den Bereich der alternativen Energien

hinaus.

Bereits im Jahr 2008 – lange bevor die

Diskussion um den Klimawandel die Me-

dien dominierte – legte Nordea die „Glo-

bal Climate and Environment“-Strategie

auf. Die Strategie räumte schon damals

mit dem Vorurteil auf, dass Klimaschutz

ausschließlich mit alternativen Energien,

wie Solar- oder Windenergie, einhergeht.

So stammen derzeit weniger als 5 % des

Aktienportfolios aus diesem Bereich. Viel-

mehr investiert die Strategie in Unter-

nehmen aus den Bereichen Ressourcen-

effizienz und Umweltschutz.

Ressourceneffizienz

Vor allem das Segment Ressourcen-

effizienz nimmt einen dominanten Teil

des Portfolios ein. Frei nach dem Motto

„Die beste Energie ist die, die man nicht

verbraucht“ investiert das Team in Un-

ternehmen, die dazu beitragen, die Nut-

zung bereits bestehender Ressourcen zu

optimieren und deren Effizienz zu verbes-

sern. Das deutsche Unternehmen Ratio-

nal ist hierfür ein gutes Beispiel. Es stellt

innovative Kombi-Dämpfer für Groß-

küchen her, die aufgrund ihrer hohen

Energieeffizienz den Energieverbrauch

um bis zu 70 % senken können. Durch die

eingesparten Energiekosten amortisiert

sich solch ein Gerät in weniger als zwei

Jahren. Hier werden wirtschaftliche Ar-

gumente optimal mit einem positiven öko-

logischen Effekt in Einklang gebracht.

Auch in anderen Bereichen, so zum

Beispiel dem „intelligenten Bauen“, ste-

cken große Potenziale für die Steigerung

der Ressourceneffizienz – und damit für

den Klimaschutz. Die Lösungen, in die die

Strategie investiert, reichen von der Op-

timierung des Planungs- und Baupro-

zesses über energieeffiziente Dämm-

stoffe, Wärmerückgewinnungssysteme,

Lichtautomatisierung bis hin zu intelli-

genter Energiemanagement-Software.

„Smart Farming“ ist ein weiteres inte-

ressantes Investment-Thema. So existie-

ren beispielsweise innovative Lösungen

für Präzisions- und Automatisierungs-

geräte, bei denen der Einsatz von Ro-

botertechnik und Sensoren zur Verbes-

serung der Ressourceneffizienz in Bezug

auf Düngemittel und Wasser beiträgt.

Mit diesen und anderen klimaeffizienten

Lösungen entsteht ein konzentriertes

Portfolio von 40 bis 60 Titeln aus Unter-

nehmen, deren Produkte, Dienstleistun-

gen oder Prozesse Energien und Res-

sourcen einsparen und so generell zu

einer besseren CO -Bilanz führen. 2

Fazit

Während auf höheren Ebenen noch über

Klimamaßnahmen, Regulierungen und

Anreizprogramme diskutiert wird, können

Anleger mit der „Global Climate and

Environment“-Strategie von Nordea effi-

zient und konkret zur Bekämpfung der

Klima-Problematik beitragen. Mit Ihrem

Investment können Sie aktiv Teil der Lö-

sung sein.

INVESTIEREN IN DEN KLIMASCHUTZ: KONKRET UND EFFIZIENT

Während Klimawandel und Umweltverschmutzung in der Öffentlichkeit oft emotional, aber auch abstrakt diskutiert werden,

gibt es zahlreiche konkrete Ansätze, den Problemen mit cleveren Investments in innovative Unternehmen zu Leibe zu

rücken.

Ihr Ansprechpartner:Frank WursterTel. +49 7121 [email protected]

Nicht zuletzt der Weltwirtschaftsgipfel in

Davos Ende Januar hat gezeigt, wie kon-

trär Klima- und Umweltproblematik zur-

zeit diskutiert werden. Während sich die

Fronten zwischen Gegnern und Befür-

wortern einer ambitionierten Klimapolitik

zusehends verhärten, haben viele Unter-

nehmen bereits die Zeichen der Zeit er-

kannt und gehen das Problem mit prag-

matischen Lösungen an.

Nicht alles dreht sich um alternative Ener-

gien

Dies ist auch Anlegern nicht entgangen,

die ihrem Investment nicht nur einen öko-

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PURE LEIDENSCHAFT: RESERVE HAT KEINE RUH!

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu

verteidigen.“ Diese Worte musste ich als Wehrpflichtiger im Kreis meiner Kameraden während eines feierlichen Gelöbnisses

1983 sprechen. Was damals durch die Wehrpflicht in allen Familien spürbar war, wurde für jeden jungen Mann zur Gewis-

sensentscheidung: Wehrdienst oder Zivildienst!

In einer Soldatenfamilie bin ich groß

geworden. Mein Großvater war Offizier,

zwei meiner Onkel waren Unteroffizier

und Feldwebel und mein Vater war Ge-

freiter in der Sanitätstruppe. So war es

wohl unvermeidlich, dass ich Soldat wur-

de. Ich diente vier Jahre als Wehrpflich-

tiger und Zeitsoldat in Artillerieeinheiten

während des Kalten Krieges und machte

die Transformation vom Massenheer zur

Einsatzarmee mit. Auflösungen, Um-

strukturierungen sind laufende Prozesse,

die uns auch heute noch begleiten.

Nach der aktiven Zeit bis 1987 wurde ich

als Reservist auf sechs Dienstposten ein-

gesetzt. Viele Reservedienstleistungen

folgten dieser aktiven Zeit. Die Weiter-

bildung erfolgte durch Lehrgänge an den

Ausbildungszentren und der Offiziers-

schule der Bundeswehr und immer neben

der beruflichen Tätigkeit. Ein Fallschirm-

springerlehrgang war ein besonderes

Highlight.

Nachdem ich 2017 eine mir anvertraute

Reservisteneinheit in andere Hände über-

gab, wurde ich zum Vorsitzenden der

Kreisgruppe Neckar-Alb im Reservisten-

Verband (mit ca. 120.000 Mitgliedern)

gewählt. Der Auftrag ist, als Mittler in

unserer Gesellschaft die Bundeswehr zu

vertreten.

In Baden-Württemberg sind in einer Lan-

desgruppe ca. 10.000 Reservisten zusam-

mengefasst. Davon sind ca. 900 Reser-

visten in meiner Kreisgruppe regional mit

Waffen- und Geräteausbildungen sowie

sicherheitspolitischen Veranstaltungen

befasst, die in der Regel alle an Wochen-

enden stattfinden. Jedes Jahr sehen Sie

uns am Volkstrauertag an Friedhöfen bei

der Sammlung für den Volksbund der

Kriegsgräberfürsorge.

Die Ausbildungen bringen den teilneh-

menden Reservisten an seine physischen

und psychischen Grenzen. Im Zelt biwa-

kieren und wenig Schlaf sind Situationen,

die am Arbeitsplatz eher selten zu finden

sind. Wir leben und erleben die Kame-

radschaft mit allen Facetten. Da ver-

richtet ein Doktor der Chemie als Ober-

gefreiter mit einem Kfz-Meister als Feld-

webel gemeinsam den Dienst. Es zählt

nur, dass der Soldat sich im Team auf den

Kameraden verlassen kann und auf die

Sicherheit geachtet wird. Außer kleinen

Blessuren und kleineren Schäden am

Gerät passierte bisher Gott sei Dank nicht

viel. Eine gute Führungscrew unterstützt

mich mit hoher Motivation, damit es so

bleibt. Unsere Kreisgruppe steht sehr gut

da.

Den Kameraden und mir haben diese

Erfahrungen in vielen Lebensbereichen

sehr geholfen. Sehr erfreut war ich, als ich

den Anruf von einem Geschäftsführer

eines unserer Kunden nach seiner Inter-

netrecherche erhielt und er mich zu mei-

ner Tätigkeit bei der Reserve befragte.

Jetzt dient er als Obergefreiter in meiner

ehemaligen Reservisteneinheit.

Er und ich sind keine Einzelfälle, es gibt

Millionen Reservisten. Mein Dank gilt

ihnen wie auch den „Zivis“ für ihren ge-

leisteten Dienst.

Ihr Ansprechpartner:Jörg SchlosserTel. +49 7121 [email protected]

RVM-AKTUELL (V1)0520 17

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RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019

Stiftung „Hilfe für kranke Kinder“ – Comiczeichnen zur Krankheitsbewältigung. Werde ich wieder gesund? Was macht meine

Krankheit mit mir? Wie geht es meinen Eltern und Geschwistern, Oma und Opa und meinen Freunden? Wieso muss ich

überhaupt ins Krankenhaus?

ZSE Tübingen – Projekt „Klangliege für hörgeschädigte Kinder“. Schwerhörigkeit ist das häufigste neurosensorische Defizit des

Menschen. Hochgradige Hörstörungen bis zur Ertaubung betreffen in Deutschland ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen.

Kinder, die im Krankenhaus behandelt

werden, haben viele Fragen und Sorgen.

Oft können sie diese aber nur schwer

benennen. Das Projekt „Comiczeichnen“

hilft den Kindern und Jugendlichen, ihre

Gefühle mithilfe von Geschichten auszu-

drücken. Hier lernen sie, gute Storys zu

entwickeln, und Text und Bilder zu ver-

binden. Einmal pro Woche besucht der

Comiczeichner Haimo Kinzler die Kin-

derklinik und zeichnet mit den kleinen

Patienten. Dies bietet den Kindern nicht

nur eine Möglichkeit, mit ihrer Krank-

heitsgeschichte und ihren Ängsten um-

zugehen, sondern ist auch eine schöne

Gelegenheit, dem Krankenhausalltag zu

entfliehen und der Fantasie freien Lauf zu

lassen. Gerne haben wir für dieses Projekt

gespendet.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.hilfe-fuer-kranke-kinder.de

Schwerhörigkeit kann mit Hörgeräten

oder auch mit Cochlea-Implantaten, also

Innenohrprothesen, relativ gut rehabi-

litiert werden. Aber Kinder haben auch

bei bestmöglicher Versorgung oft eine

Sprachentwicklungsstörung und somit ei-

ne eingeschränkte Kommunikationsfä-

higkeit.

Kinder mit Hörstörungen sind mit rein

verbalen Therapiemethoden oft schwer zu

erreichen. Die Musiktherapie hat einen

völlig anderen Ansatz. Klänge können

innerhalb eines geschützten Freiraums

und innerhalb einer Atmosphäre fern des

Leistungsdrucks erlebbar gemacht wer-

den. Auch ohne sprachliche Kompetenz

können über die Musik Dialoge entstehen.

Im HörZentrum sind versierte Musikthe-

rapeuten beschäftigt. Es fehlt allerdings

noch an der notwendigen Ausstattung.

Eine Klangliege überträgt die Musik auf

die Liegefläche und macht Klänge über

die Haut taktil erlebbar.

So können Betroffene Musik fühlen und

ein Gefühl für Musik, Melodien und

Rhythmus bekommen. Von den Kranken-

kassen wird die Musiktherapie aktuell

leider nicht finanziert. Wir haben das Pro-

jekt gerne mit unserer Spende unter-

stützt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.zse-tuebingen.de

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Der Verein möchte dazu beitragen, dieses

kulturelle Angebot zu erhalten und zu er-

weitern, denn Theatermachen war schon

immer eine Gratwanderung zwischen

Enthusiasmus, Kreativität und „Über-

lebens“-Kunst. Der Förderverein enga-

giert sich insbesondere in Projekten zur

kulturellen Bildung – beispielsweise inter-

kulturelle, generationsübergreifende und

integrative Projekte oder Schul- und

Jugendtheaterfestivals – sowie bei der

Durchführung und dem Ausbau des Spiel-

betriebes des Theaters PATATI-PATATA in

Reutlingen.

Gerne haben wir den Förderverein mit

einer Spende unterstützt.

Weitere Informationen:

www.theaterpatati.de/forderverein-

theater-ohne-grenzen

Spielerisch die täglichen Gefahren des

Straßenverkehrs kennenlernen und so

das richtige Verhalten im Straßenverkehr

üben – das können Kinder mit dem

Arbeitsbuch „Mit der lustigen Ampel zur

Radfahr-Prüfung“.

Dieses Buch dient den Dritt- und Viert-

klässlern als Hilfsmittel, um richtiges

Fahrradfahren zu erlernen und so leichter

die Radfahrprüfung zu bestehen. Eine

Ampel namens „Hugo Ampel“ führt die

Kinder durch das Arbeitsbuch. Mit Spie-

len, Rätseln und vielen Sachaufgaben

werden sie auf Gefahren beim Radfahren

hingewiesen und vor gefährlichen Situa-

tionen im Straßenverkehr gewarnt.

Wir haben 120 Bücher an die 4. Klassen

der Freien Evangelischen Schule Reut-

lingen e. V. gespendet.

RVM-AKTUELL (V1)0520 19

RVM-PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2019

Der Förderverein Theater ohne Grenzen e. V. ermöglicht zusammen mit dem Theater PATATI-PATATA Kindern, Jugendlichen und

Erwachsenen einen unmittelbaren Zugang zum Erleben und Gestalten des Theaterspiels.

Verkehrswacht Reutlingen-Münsingen – Arbeitsbuch zur Fahrradausbildung. Jährlich verunglücken in Deutschland rund

50.000 Kinder im Straßenverkehr, die meisten von ihnen mit dem Fahrrad. Sie sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer

und auf die Unterstützung und Rücksichtnahme der Erwachsenen angewiesen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Katrin Prietz

Tel. +49 7121 923-1141

[email protected]

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20

Mit der ersten Ausgabe von RVM-AKTUELL in 2013 haben wir die Reihe „RVM – Wir stellen uns vor“ begonnen.

Zwischenzeitlich hat sich jedes Team von RVM vorgestellt. Bei unserer Redaktionssitzung zu dieser Ausgabe stand daher

die Frage im Raum, ob wir diese Rubrik beenden – oder weitermachen und eine Reihe „2.0“ beginnen. Aufgrund Ihrer

Rückmeldungen wissen wir, dass dies eine gern gelesene Rubrik ist, und in den vergangenen sieben Jahren hat sich einiges

in den Teams verändert. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, einfach noch einmal von vorne zu beginnen. Den Auftakt

gestaltete 2013 das Team Vorsorge, und dieses Team wird auch die „Wiederholung“ beginnen. In diesem und den künftigen

Artikeln dieser Rubrik blicken wir auch auf die Erstvorstellung der Teams zurück, um aufzuzeigen, was sich seither

verändert hat. Wir hoffen, dass Ihnen das Lesen dieser Artikel weiterhin Spaß macht.

RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0

Das Team Vorsorge umfasst zwischen-

zeitlich 15 Personen und hat sich damit

im Vergleich zu 2013 fast verdoppelt.

Kolleginnen und Kollegen, die 2013 zum

Team gehörten und heute nicht mehr da-

bei sind, sind nahezu in Gänze in anderen

Funktionen bei RVM tätig.

Die größte Konstante ist Herr Josef Maier,

der im Jahr 1994 den Bereich bei RVM

aufgebaut hat und heute als Kunden-

betreuer im Team tätig ist. Ebenfalls als

Kundenbetreuer tätig sind Herr Johannes

Schairer und der Teamleiter Herr Gio-

vanni Nuvoli. Neben den Kundenbe-

treuern gehören noch zum Team Vorsorge:

Frau Gülin Erdem, Frau Tanja Graf, Frau

Silvia Herrmann, Frau Erika Keck, Herr

Peter Lämmle, Frau Carolin Michel, Frau

Jasmin Schlack, Frau Vera Steinbeck,

Frau Miriam Trojan, Herr Daniel da Costa

Viana (alle Sachbearbeitung) sowie Frau

Petra Knipp und Herr Kim Ristau (beide

Projekte/Prozesse und Sachbearbei-

tung).

2013 war das Team auch noch für den Be-

reich Finanzmanagement verantwort-

lich. Dieser Bereich wird zwischenzeitlich

von einem eigenen Team betreut, das sich

im Rahmen dieser Reihe ebenfalls vor-

stellen wird.

Nicht nur die Anzahl der Teammitglieder

ist seit 2013 deutlich anstiegen, auch der

Betreuungsumfang:

ž Betreuung von über 60.000 Versiche-

rungsverträgen (2013: 25.000)

ž bei 80 Versicherungsgesellschaften (in

Deutschland gibt es 84 zugelassene

Lebensversicherer)

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In Zusammenarbeit mit der zur RVM-

Gruppe gehörenden RISConsult und

durch Nutzung der dort angebotenen

Rechtsdienstleitungen im Zusammen-

hang mit betrieblicher Altersversorgung

(z. B. Erstellung von Versorgungsordnun-

gen/Betriebsvereinbarungen oder Porta-

bilitätsprüfungen) werden ganzheitliche

Lösungen für Kunden umgesetzt, die

haftungssicher, effizient und attraktiv

sind.

Betriebliche Altersversorgung wird von

vielen Beratungshäusern oder Vermit-

tlern angeboten und begleitet. In den

Grundzügen ist dies naturgemäß überall

„gleich“, denn die Anwendung eines

steuerlichen Paragrafen wie der § 3 Nr.

63 EStG ändert sich durch die Betreuung

aus dem Team Vorsorge nicht. Es sind die

Kundennähe, die Expertise aufgrund der

vielen betreuten Verträge, die Konzepte

sowie die hohe Affinität, all dies in

digitalen Lösungsansätzen abzubilden,

die den Bereich Vorsorge auszeichnet.

Ein paar Beispiele sollen dies verdeut-

lichen:

ž Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

wurde zeitnah (die erste Informations-

veranstaltung wurde am Tag der Verab-

schiedung des Gesetzes durch den

Bundesrat angeboten) mit allen Facet-

ten (Merkblätter, Mitarbeiterinforma-

tionen, Protokollvorlagen und Simula-

tionstools zur Aufwandsbestimmung

von Zuschussvarianten) und speziellen

Services (Massenerstellung von Ent-

geltumwandlungsvereinbarungen) haf-

tungssicher für Kunden umgesetzt.

ž Jeder bAV-Kunde von RVM hat die

Möglichkeit, sich kostenfreier Portale

für die Personalabteilung und für die

Belegschaft zu bedienen. Neben einer

Daten- und Dokumenteneinsicht bie-

ten diese ein breites Informations-

spektrum und die Möglichkeit, mit

elektronischen Geschäftsvorfällen die

Umsetzung betrieblicher Konzepte ef-

fizient zu gestalten.

ž Kunden, die ihren Mitarbeitern die

Übernahme von mitgebrachten Verträ-

gen bei Einstellung ohne Haftungs-

risiken ermöglichen möchten, steht ein

transparentes 3-stufiges onlinege-

stütztes Verfahren zur Verfügung, das

die Mitarbeiter selbst – und damit ohne

Aufwand für die Personalabteilung –

bedienen können.

ž Nicht erst seit Corona, sondern schon

seit vielen Jahren werden Mitarbeiter-

beratungen auch als Onlineberatungen

zusätzlich zu „vor Ort“ angeboten.

ž In Zusammenarbeit mit RISConsult

und dem Marktführer der Versiche-

rungsgesellschaften wurde ein Konzept

entwickelt und für Kunden bereits um-

gesetzt, das komplett ohne Unter-

schrift und Aushändigung der Versor-

gungszusage durch die Personalab-

teilung auskommt, dessen Policierung

beim Versicherer „dunkel“ erfolgt und

bei dem die Entgeltumwandlung op-

tional mit digitalen Unterschriften von

Mitarbeiter und Personalabteilung er-

folgen kann.

Auch der Bereich Krankenversicherung –

inklusive des seit einigen Jahren sehr

stark an Bedeutung gewinnenden Sektors

„betriebliche Krankenversicherung“ –

gehört zum Repertoire des Teams Vor-

sorge und rundet das Spektrum ab. In

diesem Bereich arbeitet das Team seit

über zehn Jahren mit einem Koope-

rationspartner zusammen, dem „Kran-

kenversicherungshaus“ in Ulm.

Leidenschaft und Fantasie einzubringen,

um für Kunden komfortable und ganz-

heitliche Lösungen anbieten zu können,

war und ist das Credo des Bereiches Vor-

sorge.

Ihr Ansprechpartner:Giovanni NuvoliTel. +49 7121 [email protected]

RVM-AKTUELL (V1)0520 21

RVM: WIR STELLEN UNS VOR 2.0

Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungs-kasse

Pensionszusage Zeitwertkonten

DV PK PF UK PZ ZWK

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22

Wir sind sieben Auszubildende im Alter

zwischen 16 und 29 Jahren in verschie-

denen Teams:

ž , 20 Jahre, Team Sach- und Miriam Ali

Industrieversicherung

ž , 20 Jahre, Team Privatkun-Laura Faber

den Sachversicherung

ž , 24 Jahre, Team Christos Karavassilis

Sach- und Industrieversicherung

ž , 21 Jahre, Team Logistik Marvin Klein

(Transport- und Verkehrshaftungsver-

sicherung)

ž , 29 Jahre, Team Sach- und Anja Michel

Industrieversicherung

ž , 23 Jahre, Team Sach- Filip Pavlovic

und Industrieversicherung

ž , 16 Jahre, Team Kim Lara Wissmann

Kfz

Wie kamen wir zur Ausbildung bei RVM?

Christos Karavassilis, Anja Michel und Fi-

lip Pavlovic bekamen durch Bekannte

Empfehlungen, bei RVM eine Ausbildung

zu starten. Sie steuerten den Weg zur

Ausbildung durch ein Praktikum an. Über

ein Praktikum kamen ebenfalls Marvin

Klein und Kim Lara Wissmann ins Unter-

nehmen. Nach einem Besuch einer Aus-

bildungsmesse entschieden sich Miriam

Ali und Laura Faber, den Weg zu RVM ein-

zuschlagen. Sie genossen Probearbeits-

tage in ihren Teams.

Nach den Praktika und Probearbeitstagen

kam es zu den Vorstellungsgesprächen, in

denen wir überzeugen konnten. Hier sind

wir richtig!

Unser Start bei RVM

Zu Beginn wurden die Schulungen zur

„Einführung in die Versicherungswelt“

durchgeführt. Dort haben wir wichtige

Grundlagen gelernt, z. B. welche Ver-

sicherung es gibt und wann Versiche-

rungsschutz besteht. Außerdem haben wir

Übungen zu Dreisatz- und Prämienrech-

nungen gemacht.

Im vergangenen halben Jahr war die

Ausbildungsakademie unser zentraler

Lernort. Die Ausbildungsakademie ist

aufgebaut wie ein Klassenzimmer, in der

nur wir sieben Auszubildende und unsere

Akademieleiterin ihren Arbeitsplatz ha-

ben. Die Akademieleiterin bringt uns die

einzelnen Sparten in Form von Schu-

lungen und Übungen näher, sodass wir ab

dem zweiten Ausbildungsjahr sicher in

unseren Teams mitarbeiten können.

Unsere Schulungen

Zuerst wird uns die Theorie der jeweiligen

Versicherungssparte vermittelt. Dann geht

es darum, die Theorie mit der Praxis zu

verbinden. Nach Abschluss der prak-

tischen Phase erfolgt eine Lernerfolgs-

kontrolle.

Wir üben täglich, Verträge in unserem

System anzulegen, Versicherungsscheine

und Briefe zu erstellen, E-Mails vorzube-

reiten sowie Nachträge zu prüfen und an

die Versicherungsnehmer zu versenden.

In unserem ersten halben Jahr hatten wir

Schulungen in den privaten Versiche-

rungssparten, wie der Wohngebäude-, der

Hausrat-, der Unfall- und der Haftpflicht-

versicherung. Da wir bei RVM aber haupt-

sächlich Firmenkunden betreuen, haben

wir auch schon mit der Feuer- und EC-Ver-

sicherung weitergemacht. Diese Schu-

lungen wurden nicht von unserer Akade-

mieleiterin, sondern von unseren Spezia-

listen im Hause durchgeführt.

Allerdings hatten wir auch Schulungen,

die nicht mit einer Versicherungssparte

zusammenhängen, z. B. über unser Be-

triebssystem, die CI-Schulung (Dokumen-

te, Briefe und weiteres nach RVM-Style-

Guide), das Telefontraining sowie das

Arbeiten mit dem Workflowmanager und

Vorgängen.

Fazit

Wir fühlen uns bei RVM gut aufgehoben,

habe tolle Lernbedingungen und schätzen

den familiären Umgang. Und auch in der

aktuellen Corona-Situation erhalten wir

genügend Unterstützung, um unsere Aus-

bildung gut weiterführen und abschlie-

ßen zu können.

UNSER ERSTES HALBES JAHR BEI RVM

Am 1. September 2019 haben wir unsere Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen bei

RVM begonnen. Wir berichten über unser erstes halbes Jahr.

Ihre Ansprechpartnerin:Helen HofmannTel. +49 7121 [email protected]

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RVM – IN EIGENER SACHE

IMPRESSUM

Herausgeber

RVM Versicherungsmakler

GmbH & Co. KG und

RVM Finanzmanagement

GmbH & Co. KG

Arbachtalstraße 22

72800 Eningen u. A.

Tel. +49 7121 923-0

Fax +49 7121 923-200

www.rvm.de

RedaktionelleVerantwortung

Layout & Satz

Lektorat

Michael Soukop

www.arcusmarketing.de

Dr. Thomas Pohl

www.lektorat-pohl.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Katrin Prietz

Tel. +49 7121 923-1141

[email protected]

Dieser Informationsdienst der RVM-Gruppe

dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über

Neuerungen aus den Bereichen Versicherung

und Vorsorge/Kapitalanlage. Für den Inhalt

kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine

Gewähr übernommen werden. Über Anre-

gungen, Hinweise oder den Wunsch nach

weiteren Informationen freuen wir uns.

Ihr Ansprechpartner:

Giovanni Nuvoli

Tel. +49 7121 923-1187

[email protected]

Ihr Ansprechpartner:Gerrit JanasekTel. +49 7121 [email protected]

Über 200 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter bilden mittlerweile die wertvollste

Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde

ist es uns ein Anliegen, Ihnen einen Ein-

blick zu geben, was sich bei uns „so tut“.

Neue MitarbeiterInnen:

Wir haben uns verstärkt durch:

ž , Teamleiter, Team KFZ, Denis Gommel

Eintritt 01.01.2020

ž , Teamleiter, Team Rech-Bernd Hild

nungswesen, Eintritt 01.01.2020

ž , Sachbearbeiter, Team Peter Lämmle

Vorsorge, Eintritt 01.01.2020

ž Sachbearbeiter, Team Tamara Mozer,

Wörner, Eintritt 01.01.2020

ž , Spezialistin/Juristin, Inna Strauß

Fachbereich Haftpflicht, Eintritt

20.04.2020

Herzlich willkommen! Wir wünschen al-

len neuen Kolleginnen und Kollegen ei-

nen guten Start.

Übernahme nach der Ausbildung:

Im Januar 2020 haben unsere Auszu-

bildenden ihre Abschlussprüfungen er-

folgreich bestanden – ganz herzlichen

Glückwunsch hierzu!

ž Nadine Bischoff, Kauffrau für Büro-

management, Sachbearbeiterin, Team

Rechnungswesen

ž , Kaufmann für Versiche-Onur Kanbur

rungen und Finanzen, Sachbearbei-

ter, Team UBrunner

ž , Kauffrau für Versi-Michaela Klaiber

cherungen und Finanzen/Finanzassis-

tentin, Sachbearbeiterin, Team Hof-

stetter

ž , Kaufmann für Ver-Sebastian Kotzur

sicherungen und Finanzen/Finanzas-

sistent, Sachbearbeiter, Team Wörner

ž , Kauffrau für Büroma-Melis Tinmaz

nagement, Sachbearbeiterin, Team

Backoffice

ž , Kauffrau für Versi-Maleen Vöhringer

cherungen und Finanzen/Finanzassis-

tentin, Sachbearbeiterin, Team

UBrunner

Weiterbildung:

Folgende Weiterbildungen wurden er-

folgreich absolviert:

ž , Ausbildereignung Eileen Dewald

(IHK)

Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen

Leistung!

Vollmachten:

Aufgrund der guten Leistungen gratu-

lieren wir zur Übertragung der Hand-

lungsvollmacht:

ž , Team DEHOGACarolin Waller

ž , Team HofstetterGero Hofstetter

ž , Team PrillKathrin Herrmann

RVM-AKTUELL (V1)0520 23

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www.rvm.de