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Tätigkeitsbericht 2013

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Tätigkeitsbericht 2013

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Tätigkeitsbericht 2013

Vor mehr als zwölf Jahren wurde die Bürgerstiftung Wir Wipperfürther ins Leben gerufen, um die Stadt Wipperfürth mithilfe von vielen Freunden und Förderern durch ein bunteres kulturelles und sozial en-gagiertes Leben zu bereichern. Am Anfang stand der Umbau des alten Radiumgebäudes zur heutigen Begegnungsstätte Alte Drahtzieherei. Durch Veranstaltungen für Jung und Alt und aus allen kulturellen Be-reichen ist sie heute nicht mehr weg zu denken. Konzerte, Theater, Kabarett etc. aber auch verschiedenste Angebote für die Jugend und Senioren bereichern unser Zusammenleben.

Es kamen weitere Einrichtungen unter der Schirmherrschaft der Bür-gerstiftung hinzu: der Kunstbahnhof ist seit 2009 eine feste Institution im Wipperfürther Kulturleben und bietet zahlreiche Kurse für jedes Alter und aus den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst und angewandte Kunst bis hin zur Literatur an.

Seit vier Jahren setzt sich das Projekt WippKids für ein nachhaltiges, durchgängiges und flächendeckendes Gewaltpräventionskonzept ein . Es unterstützt finanziell die Durchführung von Trainings an Einrichtungen wie Grund- und weiterführenden Schulen bis hin zu Vereinen sowie die Ausbildung von Trainern.

Eine weitere Einrichtung der Bürgerstiftung Wir Wipperfürther ist das alle zwei Jahre erfolgreich stattfindende Kulturfestival WippKultur: bergische Künstler/-innen präsentieren sich an einem Wochenende in Wipperfürth.

Die Wipperfürther Tafel wurde 2013 ins Leben gerufen und öffnet Mitte 2014 in der Memellandstraße Ihre Pforten. Hier werden gespendete Le-bensmittel an bedürftige Bürger ausgegeben.

So wird Wipperfürth durch die Bürgerstiftung lebenswerter und auch bunter gemacht. So freut uns besonders die Anerkennung durch die

Auszeichnung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen durch das Gütesiegel für Bürgerstiftungen.

Leider ist Kultur meist defizitär und muss auch in unserem Fall seitens der Stadt Wipperfürth und durch engagierte Kulturfreunde unterstützt werden. Daher richtet sich ein besonderer Dank an alle Freunde und Förderer der Bürgerstiftung, die unsere Arbeit unterstützen, für Ihren unermüdlichen Einsatz und Ihr tatkräftige Engagement!

von Bürgern, mit Bürgern, für Bürger Wir Wipperfürther

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Landesmittel Bürgerstiftung für Bau und Anschub des Projektes Alte Drahtzieherei

Tätigkeitsbericht 2013

Organigramm

Land NRW Düsseldorf

Bezirksregierung Köln Stiftungsaufsichtsbehörde

Stadt Wipperfürth

Bürgerstiftung Wir Wipperfürther

Beirat (7-11 Personen)Vorstand (3-5 Personen)

Gesellschafteranteil 99%

Bürgerstiftung Wir Wipperfürther

Förderverein

Gesellschafteranteil 1%

Alte Drahtzieherei Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbHGeschäftsführer Harald Klinke

Die Bürgerstiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass bestehende gesell-schaftliche Engagement in sozialer und kultureller Hinsicht in unserer Stadt weiter zu stärken und auszubauen. Eine Bündelung der Energi-en und Ressourcen soll erreicht, sowie alle Quellen an Kreativität und finanziellen Mitteln für eine Verbesserung des gemeinschaftlichen Zu-sammenlebens geöffnet werden.Wie der Name „Wir Wipperfürther“ schon sagt, will die Bürgerstiftung eine soziale und kulturelle Plattform für jedermann sein. Mit dem Motto „Von Bürgern, mit Bürgern, für Bürger“ soll sich wirklich jeder angespro-chen fühlen, der für seine Kreativität, seine Talente oder seine Ideen eine Anlaufstelle sucht. Privatleute sind genauso willkommen wie Unter-nehmer, ältere Leute genauso wie Kinder. Ihre Aktivität ist gefragt! Die Lebensqualität in einer Stadt hängt nicht zuletzt von ihrem kulturellen Angebot ab.

Unsere Ziele:

• Zukunft für junge Menschen stiften• Förderung von Kultur und Bildung in Wipperfürth• Unterstützung von Projekten zur Verbesserung unseres Stadtbildes• Unterstützung von Projekten zur Erhaltung unserer Umwelt• Förderung des Freizeitangebots• Bündelung des bürgerschaftlichen Engagements• Verbesserung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens

Stiftungszweck von Bürgern, mit Bürgern, für Bürger

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Jens Kaufmann

Der Stiftungsbeirat*

Andreas Schmitz Guido Causemann

Stephan Mertens

Marc Meyer-Thijssen Manfred Hörter Petra Schmitz-Zwiebel Elke Auras Dieter Flosbach

*Der Stiftungsbeirat überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Einhaltung des Stifterwillens, er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, berät und unterstützt den Vorstand. Der Beirat genehmigt den Wirtschaftsplan, den Jahresabschluss und kontrolliert die Haushalts- und Wirtschafts-führung durch den Vorstand. Er legt die Grundsätze für die Vergabe von Geldmitteln fest und entscheidet über deren Vergabe.Michael Moll

Der Stiftungsvorstand*

Jürgen Becker Ralf Noß Dr. Markus Braunzertifizierter Stiftungsmanager (DSA)

Ulrich Fesser

Tätigkeitsbericht 2013*Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Bürgerstiftung und ist ihr gesetzlicher Vertreter.

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Einnahmen und Ausgaben 2013

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Die Bürgerstiftung Wipperfürth verfügt über ein Grundstockvermögen von 54.450,- € aus Zustiftungen. Es konnten weiterhin Rücklagen in Höhe von 31.000,- € gebildet werden. Das Stiftungskapital beträgt da-mit zum 31. Dezember 2013 – unter Berücksichtigung eines Gewinn-vortrages von 990,- € rund 86.400,- €.

Einnahmen 2013Die Einnahmen des Jahres 2013 betragen insgesamt rund 513.000,- €.Darin sind Spenden von insgesamt 35.900,- € an alle Einrichtungen der Stiftung enthalten. Durch kulturelle Veranstaltungen/ Angebote (Theater, Konzerte, Comedy, Kabarett etc.) der Bürgerstiftung wur-den 161.400 € eingenommen. Die Stadt Wipperfürth unterstützte die Stiftung mit 135.000,- €. Die Mieteinnahmen durch die GmbH für die Gastronomie und veranstaltungsbezogene Raummieten betrugen 62.000,- €.

Ausgaben 2013Die Ausgaben des Jahres 2013 betragen allein für die Gebäudekosten 96.600,- €. Für die Gagen der kulturellen Veranstaltungen, sonstige Fremdleistungen und Vorträge wurden 199.900,- € aufgewendet.

Tätigkeitsbericht 2013

Stiftungskapital & -fi nanzen 2013

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Das Wipperfürther Kultur- und Veranstaltungszentrum

Keine Frage: Mit der Eröffnung des Kultur- und Veranstaltungszentrums Alte Draht-zieherei im Oktober 2007 hat das kulturelle Leben in Wipperfürth deutlich gewonnen.In der ehemaligen Herstellungshalle der Firma Radium entstand mit großem Engage-ment einiger Bürger ein multifunktionaler Veranstaltungsort an der Wupper. Träger des Unternehmens ist die Bürgerstiftung Wipperfürth.

Ob Karneval, Konzerte, Kulturevents – hier lässt es sich gut feiern. Neben den offiziellen Veranstaltungen hat aber auch der Privatmann die Möglichkeit, die Räumlichkeiten an zu mieten. Dieses wird sowohl von Bürgern als auch von Unternehmen der Region ge-nutzt: Hochzeiten, Geburtstage, Weihnachtsfeiern, Seminare und Schulungen finden hier statt.

So verfügt die Alte Drahtzieherei mit ihrem großen und ihrem kleinen Saal über ein flexib-les Raumangebot, das individuell genutzt werden kann. Denn neben den Sälen bietet die WippLounge mit ihrem gemütlichen Ambiente bei Veranstaltungen ihre Köstlichkeiten an.

Natürlich darf man nicht den Leitgedanken der Bürgerstiftung Wir Wipperfürther vergessen: Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und kultureller Betätigung,

internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur...– das hat man sich auf die Fahnen geschrieben und in der Satzung festgehalten.

Seit 2002 hat die Stiftung federführend dafür gesorgt, dass sich die einstige Indust-riebrache heute als ein von Licht durchfluteter und großzügiger Gebäudekomplex präsentiert.

Seit 1950 fertigte Radium hauchdünne Leuchtdrähte für die Produktion eigener Glüh-birnen an diesem Ort. Zur letzten Jahrtausendwende wurde das Gebäude an die Stadt Wipperfürth veräußert. Die Fördermittel des Landes NRW, einem Eigenanteil von 20% aus Spenden und Fremdmitteln sowie einem hohen Engagement seitens der Bürger-stiftungsmitglieder konnte nach jahrelangen Umbau- und Sanierungsarbeiten die Halle am 20. Oktober 2007 ihrer Bestimmung zugeführt werden.

Bereits während der Umbauphase legte man großen Wert auf die technische Aus-stattung des Gebäudes. Ohne diese wäre die heutige multifunktionale Nutzung der Örtlichkeiten nicht möglich. So lässt etwa die aufwendige Bühnenausstattung mit mo-dernster Licht- und Tontechnik bei Großveranstaltungen unterschiedlichster Art kaum Wünsche offen und auch für Schulungen und Seminare kann die komplexe Technik

vielseitig eingesetzt werden.

Kein Wunder also, dass die Alte Drahtzieherei mit einem vielfältigem Angebot jährlich über 40.000 Menschen aus der gesamten Region an die Wupper lockt.

Bildende Kunst, Musik, Kabarett, Literatur, Film...– das Kulturprogramm kann sich se-hen lassen. Davon profitieren zweifelsohne nicht nur alle Wipperfürther!

Einige Zahlen 2013:

• rund 170.000 Getränke wurden ausgeschenkt (285.000,- €)

• rund 4.000 Speisen wurden verkauft (68.000,- €)

Tätigkeitsbericht 2013

Alte Drahtzieherei

Harald Klinke Geschäftsführerzertifizierter Stiftungsmanager (DSA)

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Bildende Kunst, darstellende Kunst, angewandte Kunst

Von der Idee zur Gründung einer Bergischen Jugendkunstschule im Jahr 2008 bis zur tatsächlichen Gründung des Kunstbahnhofs Wipperfürth im März 2009 – ein Kurzbericht

Stellt sich die Frage, wie aus der Idee der nächste Schritt zur Umsetzung in die Tat werden kann – da gilt es Gleichgesinnte zu finden um die Kräfte zu bündeln, Netzwerke zu schaf-fen und Aufmerksamkeit für die gute Sache zu erlangen. Und dies anfänglich ohne einen Cent Startkapital – ein kühnes Unterfangen.

Dennoch, eine gute Idee setzt sich durch! Im Fall des KuBa gab es von Anfang an kunst- und kulturinteressierte Menschen die bereit waren, das Unmögliche möglich zu machen. Der notwendige Wirtschaftsplan wurde von dem jungen Start Up Unternehmen „Vario Concepts“ kostenfrei erstellt, die Familie Vossebrecher stellte uns zeitweilig die leerste-henden Räume des ehemaligen Wipperfürther Bahnhofs kostenlos zur Verfügung, die Dozenten nahmen ihre Tätigkeit ohne Honorar auf, die Leitung und Organisation fand (und findet immer noch) ehrenamtlich statt und die formelle Gründung wurde durch die Bürgerstiftung „Wir Wipperfürther“ in die Hand genommen. Die Räume der Alten Draht-zieherei konnten ebenfalls kostenfrei für die ersten Tanz- und Theaterangebote genutzt

werden. Die Stadt Wipperfürth war und ist ein wichtiger Partner. So erstreckt sich die Zu-sammenarbeit auf viele Bereiche wie z.B. den jährlich stattfindenden Weltkindertag und Ferienspaß oder das phantastische „Kunstprojekt Tangente“. Der Familienpass gilt auch für Kunstangebote des KuBa. Die Rathausgalerie wird zudem regelmäßig für Kunstausstel-lungen des KuBa genutzt. Auch die Zusammenarbeit mit der Musikschule Wipperfürth ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Zusammenlebens. Nicht zu vergessen die vielen hier ungenannten ehrenamtlichen UnterstützerInnen, denen KuBa seinen heutigen Sta-tus zu verdanken hat!

Im Dezember 2011 ist KuBa in die Atelierräume an der Kaiserstraße 3 umgezogen, seit Mitte 2013 gibt es zudem einen Medienraum sowie einen Tanz- und Theaterraum in der Kaiserstraße 5. Dies wurde durch die großzügige Spende der Hans Hermann Voss -Stiftung ermöglicht!

Inzwischen beschäftigt KuBa mehr als 16 Dozenten, die in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, angewandte Kunst, Literatur tätig sind. Die Teilnehmerzahlen wach-sen dementsprechend.

Seit November 2013 ist KuBa als Vollmitglied bei der LKD „Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste Unna“ anerkannt.

Ehrenamtliche Tätigkeit, kleine und große Spendenbeiträge und Vernetzungen haben zum Erfolg geführt. Wir wünschen uns für die Zukunft, dass auch weiterhin das Bewusst-sein für die Wichtigkeit der kulturellen Belange vorhanden ist, ganz im Sinne von Pablo Picasso: „Kunst wäscht den Staub des Alltag von der Seele.‘‘

Spendenkonten: WIR Wipperfürther – Bürgerstiftung

Volksbank Wipperfürth-Lindlar eGIBAN: DE12 3706 9840 5116 4180 47BIC: GENODED1WPFVerw.-Zweck: Spende KuBa

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Für das Finanzamt erhalten Sie auf Wunsch eineSpendenquittung. Vielen Dank im Voraus für ihr Interesse und ihre Unterstützung.

Tätigkeitsbericht 2013

KuBa

Petra Schmitz-Zwiebel

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Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche

Seit vier Jahren setzt sich das Projekt „WippKids“ für ein nachhaltiges, durchgängiges und fl ä-chendeckendes Präventionskonzept in Wipperfürth ein - von der Kindertagesstätte über die Grund- und weiterführenden Schulen bis in die Freizeit und den Verein.

Die WippKids unterstützen die Durchführung von Trainings an den Einrichtungen fi nanziell durch die Kostenübernahme- der Teilnehmerbeiträge von Kindern aus fi nanziell schwachen Familien- der Teilnehmerbeiträge für Geschwisterkinder- des Diff erenzbetrags, sofern die Kosten nicht durch die Elternbeiträge (stets 20,- Euro/Training) gedeckt sind- der Ausbildungskosten für TrainerInnen.

Die Präventionstrainings werden jetzt im vierten Jahr erfolgreich in den Wipperfürther Kin-dertagesstätten und einigen Grundschulen durchgeführt. So wurden in diesem Zeitraum ca. 90 Präventionstrainings mit ca. 1.200 Teilnehmern durchgeführt und von uns unterstützt. Zusätzlich wurden die Ausbildungskosten für 14 Trainer/-innen übernommen. Die ersten Kinder haben demnächst in der Vor- und Grundschule an bereits drei aufbauenden Trainings

teilgenommen und wechseln im Sommer 2014 in die weiterführende Schule!

Aktuell befi nden wir uns in der Umsetzungsphase eines Projektes, das die Präventionsarbeit in 2014 an der weiterführenden Schule direkt nach dem Wechsel fortführen wird. Hierbei wird speziell auf die Bildung einer guten Klassengemeinschaft Wert gelegt. Die gute Klassenge-meinschaft bietet weniger Platz für Mobbing und Ausgrenzung und ist die Basis für ein gutes Lernklima.

Gerade das letzte Jahr hat uns gezeigt, dass wir mit unserem Projekt „WippKids-Gewaltprä-vention in Wipperfürth“ auf dem richtigen Weg sind. Wir erhalten sehr gute Rückmeldungen, die uns zeigen, dass sich unser Einsatz für Präventionstrainings gelohnt hat und der Weg wei-ter verfolgt werden muss.

Wir fi nanzieren uns einzig durch die Mithilfe engagierter Bürger und engagierter Unternehmen:- es sind Einzelspenden, die uns erreichen- unsere Förderer haben sich bereit erklärt, unser Projekt mit einem Jahresbetrag von mindestens 20,- Euro zu unterstützen

- Sponsoren unterstützen die WippKids durch die Übernahme einer Patenschaft über ein Präventionstraining in Höhe vom 340,- Euro jährlich.

Besonders hervorheben möchten wir aber auch die Mitbürger, die z.B. anlässlich eines Ge-burtstages, Jubiläums oder einer Firmenfeier, ihre Gäste um Geldgeschenke für das Projekt „WippKids“ bitten. Für diese Unterstützung bedanken sich die WippKids sehr herzlich! Ohne Sie wäre unsere Arbeit nicht möglich.

Infos zu den WippKids fi nden Sie im Internet unter www.wippkids.de und auf facebook.com/wippkids Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 0 22 67-65 91 23

Spendenkonten: WIR Wipperfürther – BürgerstiftungKreissparkasse KölnIBAN: DE87 3705 0299 0321 5587 94 / BIC: COKSDE33Verw.-Zweck: Spende WippKidsIhre Spende ist steuerlich absetzbar. Für das Finanzamt erhalten Sie auf Wunsch eineSpendenquittung. Vielen Dank im Voraus für ihr Interesse und ihre Unterstützung.

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WippKids

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Die Wipperfürther Tafel freut sich über jede Art der Unterstützung.

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Tätigkeitsbericht 2013

Seit dem Sommer 2013 ist unter dem Dach der Bürgerstiftung eine weitere wohltätigeEinrichtung beherbergt: DIE WIPPERFÜRTHER TAFELUm die Initiatorin Jutta Marxcors haben sich nun zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen, um den Tafel-Gedanken endlich auch in Wipper-fürth zu verwirklichen.

Die Wipperfürther Tafel in Gründung hat sich dem Bundesverband Deutsche Tafel e.V.angeschlossen. Dieser Verband vernetzt und unterstützt die Tafeln und sorgt dafür, daß die Tafel-Grundsätze, wie z.B. Gemeinnützigkeit, ehrenamtliches Engagement als Basis, eingehalten werden. Damit ist die Qualität und Zuverlässigkeit der Tafel-Arbeit gewährleistet und so kann Spendern, Sponsoren und Mitarbeitern garantiert werden, dass ihre Hilfe wirklich bei den Bedürftigen ankommt.

Im Januar 2014 wurden die passenden Räumlichkeiten für den Tafel-Laden in der Memellandstr. 2 gefunden und nun hat für das gut 20 köpfige und sehr einsatzfreudigeTafel-Team endlich die praktische Phase des Aufbaues begonnen. Wir werden also ab Juni 2014 qualitativ einwandfreier Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozeß aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr verwendet werden können einsammeln und sortieren und anschließend an Menschen in Not abgeben.

Auch Sie können ehrenamtlich mithelfen – die Wipperfürther Tafel freut sich über jede Art der Unterstützung:- beim Abholen der Lebensmittel- beim Sortieren und Ausgeben- bei der Kundenverwaltung- im CafeDer jeweilige persönliche Einsatz hängt dabei immer von den individuellen Möglichkei-ten ab. Auch Lebensmittel- , Sach- und Geld-Spenden sind willkommen.

Ansprechpartnerin: Frau Jutta MarxcorsTelefon: 0 22 67-88 80 445

Spendenkonten: WIR Wipperfürther – Bürgerstiftung

Volksbank Wipperfürth-Lindlar eGIBAN: DE43 3706 9840 5116 4180 71BIC: GENODED1WPFVerw.-Zweck: Spende Wipperfürther Tafel

Kreissparkasse KölnIBAN: DE31 3705 0299 0321 5604 81BIC: COKSDE33XXXVerw.-Zweck: Spende Wipperfürther Tafel

Jeder Betrag hilft uns, den Aufwand für Miete, Treibstoff, Wartung, Heizung, Strom und vieles mehr zu tragen.Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Für das Finanzamt erhalten Sie auf Wunsch eineSpendenquittung. Vielen Dank im Voraus für ihr Interesse und ihre Unterstützung.

Die Tafel

Jutta Marxcors

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WippKultur ist das alle 2 Jahre stattfi ndende Kulturfestival in Wipperfürth. WippKul-tur steht unter dem Motto : „Klein aber fein“ und ist eine Initiative der Bürgerstiftung „Wir Wipperfürther“.

Hierzu werden bergische KünstlerInnen aus unterschiedlichen Sparten eingeladen sich jeweils an einem Wochenende an verschiedenen Plätzen in Wipperfürth zu prä-sentieren.

Ziel ist es, Wipperfürth als kulturell aktive Stadt überregional bekannt zu machen und (überwiegend bergischen) Künstlern eine Plattform zur Präsentation zu bieten und Vernetzung zu fördern.

Wie auch in 2013 wird WippKultur 2015 wieder am Pfi ngstwochenende durchge-führt.

Tätigkeitsbericht 2013

WippKultur Klein aber fein

Jens Kaufmann

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Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer be-reits bestehenden Stiftung. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für einen be-stimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfan-genden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Ver-mögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Ebenso wie bei Spenden, die aus Anlass der Neugründung in den Vermögensstock der Stiftung eingebracht werden (sog. Erstdotation), besteht bei Zuwendungen in den Vermögensstock bereits bestehender Stiftungen (Zustiftungen) ein erweiterter steu-errechtlicher Sonderausgabenabzug. Beide Arten von Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (Erstdotationen und Zustiftungen) können auf Antrag des Steuerpfl ichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden (§ 10b Abs. 1a S. 1 EStG). Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem üblichen Spendenabzug möglich.

Begünstigt sind ausschließlich Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung öff ent-lichen Rechts oder einer steuerbefreiten Stiftung des privaten Rechts (i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Erfasst werden dabei sowohl rechtsfähige als auch nichtrechtsfähige Stiftungen. Nicht zu den Stiftungen in diesem Sinne zählen z.B. Stiftungs-GmbH oder Stiftungs-Verein. Entscheidend ist insofern ausschließlich die Rechtsform, nicht aber die Bezeichnung der Empfängerorganisation.

Als Spenden in den Vermögensstock sind solche Zuwendungen anzusehen, die in das Stiftungsvermögen geleistet werden, das dem Bestandserhaltungsgebot unterliegt und vom sonstigen Vermögen der Stiftung getrennt zu halten ist. Aus diesem Grund berechtigen Zustiftungen in den Vermögensstock einer sog. Verbrauchsstiftung, also einer Stiftung, die gemäß ihrer Satzung ihren Grundstock ganz oder teilweise inner-halb eines bestimmten Zeitraums für ihre Zwecke verbrauchen können soll, nicht zum Spendenabzug gem. § 10b Abs. 1a EStG.

Ob es sich bei einer Zuwendung um eine zeitnah zu verausgabende Spende oder um eine dem

Bestandserhaltungsgebot unterliegende Zustiftung handelt, entscheidet grundsätzlich der Wille des Spenders. Daher ist es umso wichtiger, dass der Spender seinen Willen unmissver-ständlich gegenüber der Empfängerorganisation zum Ausdruck bringt, sei es durch den Zusatz „Zustiftung“ auf dem Überweisungsbeleg, oder durch eine formlose schriftliche Erklärung. Entsprechend hat die Empfängerorganisation auch die Zuwendungsbestätigung auszustel-len. Zu verwenden ist hier dasselbe Muster wie für Zustiftung eine Spende, allerdings mit der Besonderheit, dass sowohl das Kästchen „Die Zuwendung erfolgte in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock)“ sowie das Kästchen “Es handelt sich nicht um Zuwendungen in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung“. anzukreuzen sind. Bringt der Zuwendende indes nicht zum Ausdruck, dass es sich um eine Zustiftung handelt, hat die empfangende Stif-tung den Betrag als Spende zu dokumentieren und zeitnah zu verausgaben. Ausnahmsweise dem Vermögen zuführen darf die empfangende Stiftung hingegen Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Stiftung vor-geschrieben hat, Zuwendungen auf Grund eines Spendenaufrufs der Stiftung, wenn aus dem Spendenaufruf ersichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden und Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören.

Der Abzugsbetrag kann innerhalb des gewährten Zehnjahreszeitraums nur einmal in An-spruch genommen werden (§ 10b Abs. 1a EStG). Wie der Höchstbetrag auf das Jahr der Zu-wendung und die folgenden neun Jahre verteilt wird, entscheidet allein der Zuwendende. Ein verbleibendes Abzugsvolumen ist durch Feststellungsbescheid gesondert festzustellen (ent-sprechende Anwendung des § 10d Abs. 4 EStG). Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über. Ehegatten dürfen im Rahmen der Zusammenveranla-gung jeder für sich den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen.

Sie möchten eine Zustiftung machen und benötigen Hilfestellung? Die Stiftungsmit-glieder Dr. Markus Braun, Herr Harald Klinke und Herr Jürgen Becker stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.

Kontakt

Dr. Markus Braunzertifi zierter Stiftungsmanager (DSA)Telefon (0 22 67) 6 58 41-203Email: [email protected]

Harald Klinkezertifi zierter Stiftungsmanager (DSA)Telefon (0 22 67) 6 58 41-205Email: [email protected]

Jürgen BeckerVorstandsvorsitzenderTelefon (0 22 67) 6 58 41-201Email: [email protected]

Zustiftungen

Tätigkeitsbericht 2013

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4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird durch den Vorsitzenden des Vorstands oder durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Eine Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.5) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er legt im Rahmen des Stiftungszwecks die konkreten Ziele, Prioritäten sowie das Konzept der Projektarbeit fest. Er sorgt für die Ausfüh-rung der Beschlüsse des Stiftungsbeirates und für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens. Er berichtet dem Stiftungsbeirat über den Geschäftsgang und die Akti-vitäten der Stiftung. Er beschließt für jedes Haushaltsjahr und legt für das abgelaufene Haus-haltsjahr einen Jahresabschluss sowie einen Tätigkeitsbericht vor. Bei Abstimmung innerhalb des Vorstandes verfügt jedes Vorstandsmitglied über eine Stimme.6) Der Vorstand soll sich eine Geschäftsordnung in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat ge-ben.7) Die Mitglieder des Vorstands sollen an den Sitzungen des Stiftungsbeirates teilnehmen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall über sie persönlich beraten wird.8) Mitglieder des Vorstands können nach Maßgabe der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Arbeitsanfalls für die Stiftung auch haupt- oder nebenamtlich tätig sein. Die Entscheidung dar-über und gegebenenfalls über die Höhe der Vergütung obliegt dem Stiftungsbeirat. Soweit die Vorstandsmitglieder ehrenamtlich tätig sind, haben sie den Anspruch auf Ersatz angemesse-ner Auslagen. Hierfür kann ein Pauschalbetrag festgesetzt werden, den Stiftungsvorstand und -beirat gemeinsam beschließen. § 8 Der Stiftungsbeirat1) Der Stiftungsbeirat besteht aus mindestens sieben und maximal elf Personen. Der erste Stiftungsbeirat wird durch die Stifter zeitnah zum Stiftungsgeschäft festgelegt. Die Stadt Wip-perfürth hat als Mitgründungsstifterin das Recht, den Bürgermeister oder eine/n von ihm zu bestimmenden Vertreter/-in, der einen fachlichen Bezug zur Jugend- und Kulturarbeit hat, als Mitglied des Stiftungsbeirates auf Dauer zu benennen. Alle folgenden Stiftungsbeiratsmitglie-der ergänzen sich durch Kooptation. Der Stiftungsvorstand empfiehlt zu berufende Personen.2) Die Amtszeit des Stiftungsbeirates beträgt vier Jahre. Die Wiederberufung ist möglich. Wählbar sind insbesondere solche Personen, die aufgrund von gesellschaftspolitischen, so-zialen oder fachbezogenen Engagements in besonderer Weise für diese Aufgabe qualifiziert sind. Bei der Auswahl sollte auf eine ausgewogene Altersstruktur hingewirkt werden. Für die erste Amtszeit wird der/die Vorsitzende für vier Jahre, die anderen Beiratsmitglieder für zwei Jahre festgesetzt.3) Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Beirats bis zur Bestimmung ihrer Nach-folger im Amt.4) Der Stiftungsbeirat bestimmt einen Vorsitzenden/de des Stiftungsbeirates und dessen/deren Stellvertreter.5) Der Stiftungsbeirat soll sich eine Geschäftsordnung geben. Der Stiftungsbeirat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftung. Er kann vom Vorstand jederzeit Einsicht in sämt-liche Geschäftsunterlagen der Stiftung und ist von ihm regelmäßig, d.h. mindestens einmal im Jahr über die Aktivitäten der Stiftung zu unterrichten. Er tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen.6) Der Zuständigkeit des Stiftungsbeirates unterliegen insbesondere:a) die Berufung, Abberufung, Entlastung und Überwachung des Vorstandes,

b) die Genehmigung des Wirtschaftsplanes für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahres-abschlusses und des Tätigkeitsberichtes des Vorjahres,c) die Genehmigung von Geschäften, durch die Verbindlichkeiten zu Lasten der Stiftung von dem im Einzelfall von mehr als € 10.000,00 (in Worten Euro zehntausend) begründet werden,in Abstimmung mit dem Vorstand,d) die Festlegung der Förderkriterien stiftungsfremder Projekte,e) das Vorschlagsrecht hinsichtlich der zu fördernden stiftungsfremden Projekte,f) die Auswahl der stiftungseigenen Projekte innerhalb des dem Vorstand vorgegebenen Stif-tungsprogramms.7) Der Stiftungsbeirat entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand über die Änderung dieser Satzung und über die Auflösung der Stiftung bzw. über einen Zusammenschluss.8) Aus wichtigem Grund können Mitglieder des Stiftungsbeirates durch ein gemeinsames Gre-mium des Vorstandes und des Stiftungsbeirates mit einer Mehrheit von 2/3 der vorhandenen Stimmen abberufen werden. Das gemeinsame Gremium ist auf Antrag von 1/4 der stimm-berechtigten Mitglieder vom Vorstand einzuberufen. Das betroffene Mitglied hat hierbei kein Stimmrecht. Wichtige Gründe können z.B. ein nachhaltiger Mangel an Beteiligung an der Ar-beit des Stiftungsbeirates oder grobe Verstöße gegen die Interessen der Stiftung sein. An der entsprechenden Abstimmung darf sich das betroffene Mitglied nicht beteiligen, es hat jedoch Anspruch auf Gehör.§ 9 Stifterrat1) Der Stifterrat besteht aus den Stiftern, d.h. aus natürlichen Personen, die mindestens € 250,-, bei Lebensgemeinschaften mindestens € 350,- als Stifter/in oder Zustifter/in zum Stif-tungsvermögen beigetragen haben. Die Zugehörigkeit besteht auf Lebenszeit, dies gilt auch für die Einzelpersonen der Lebensgemeinschaften. Sie ist weder übertragbar noch geht sie mit dem Tode des Stifters bzw. Stifterin auf dessen/ deren Erben über. Die Stifter können sich jedoch in dem Stifterrat aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. 2) Juristische Personen können sich dem Stifterrat nur unter der Bedingung und so lange an-gehören, als sie eine natürliche Person zu ihrem Vertreter in den Stifterrat bestellen und dieses der Stiftung schriftlich mitteilen; für die Dauer deren Zugehörigkeit gilt §9 Abs. 1 sinngemäß.3) Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser eine natür-liche Person bestimmen, die dem Stifterrat angehören soll; für die Dauer deren Zugehörigkeit gilt §9 Abs. 1 sinngemäß.4) Die Mindestbeträge die zur Begründung der Rechte, die in §9 dieser Satzung festgelegt sind, können im Wege der Satzungsänderung verändert werden. Die Rechte der Altstifter/innen bleiben hiervon unberührt. 5) Der Stifterrat wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden bzw. von der Vorsitzenden zu einer Sitzung einberufen.6) Der Zuständigkeit des Stifterrates unterliegen die Kenntnisnahme des Wirtschaftsplanes für das jeweilige Haushaltsjahr sowie des Jahresabschlusses und des Tätigkeitsberichtes des Vorjahres.§ 10 Fachausschüsse1) Der Stiftungsvorstand kann Fachausschüsse einrichten und sie mit einem Budget ausstat-ten. Die Fachausschüsse werden von einem Mitglied des Vorstandes geleitet, der für die or-dentliche Verwaltung des Budgets verantwortlich ist.2) Aufgabe der Fachausschüsse ist die Beratung der Stiftungsorgane in allen Angelegenheiten

ihres Fachgebiets sowie die Durchführung von stiftungseigenen Projekten und sonstigen Ver-anstaltungen im Rahmen der Vorgaben des Vorstandes sowie Stiftungsbeirates.3) Der Stiftungsvorstand erlässt für die Arbeit der Fachausschüsse in Abstimmung mit dem Stiftungsbeirat eine Geschäftsordnung.4) Alle Mitglieder des Stiftungsbeirates und -vorstandes sind berechtigt, an den Sitzungen der Fachausschüsse teilzunehmen.5) Die Fachausschüsse haben über die Verwendung des Budgets einmal jährlich Rechenschaft abzulegen.§ 11 Änderung der SatzungÄnderungen der Satzung sind grundsätzlich möglich. Die Ergänzung der Zwecke ist im Zusam-menhang mit einer Zustiftung jederzeit möglich. Die Abänderung der Zwecke ist hingegen nur möglich, wenn die Umstände sich derart verändert haben, dass eine Zweckverwirklichung in der von den Gründungsstiftern beabsichtigen Form nicht mehr möglich ist. Diese und wei-tere Änderungen der Satzung sind durch gemeinsamen Beschluss von Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten möglich. Durch eine Änderung der Satzung darf die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigt werden. Beschlüsse über Änderungen der Satzung werden erst nach Genehmigung durch die Stiftungsaufsichts-behörde wirksam.§ 12 Auflösung der Stiftung/ Zusammenlegung1) Vorstand und Stiftungsbeirat können gemeinsam mit einer Mehrheit von 3/4 ihrer Mitglie-der die Auflösung der Stiftung oder den Zusammenschluss mit einer oder Mehreren anderen steuerbegünstigten Stiftungen beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen und auch die nachhaltige Erfüllung nach §11 geänderten oder neuen Stiftungszwecks nicht in Betracht kommt. Die durch den Zusam-menschluss entstehende neue Stiftung muss ebenfalls steuerbegünstigt sein.2) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwe-cke fällt das Vermögen an eine im Auflösungsbeschluss zu bestimmende juristische Person öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 Abs. 2 zu verwenden hat. Vorstand und Stiftungsbeirat beschließen gemeinsam mit einer Mehrheit von 3/4 der berechtigten Stimmen. Der Beschluss über die Verwendung des Vermögens ist von Vorstand und Stiftungs-beirat rechtzeitig vor dem Aufhebungsbeschluss in Abstimmung mit einer Finanzbehörde zu fassen. Sollte ein Auflösungsbeschluss aufgrund geänderter Umstände unmöglich geworden sein, so fällt das Vermögen an die Stadt, in der die Stiftung zuletzt ihren Sitz hatte. Die Stadt hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.3) Beschlüsse nach Abs. 1 werden erst nach Genehmigung der Stiftungsbehörde wirksam.§ 13 StiftungsbehördeDie Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungs-rechts.§ 14 Inkrafttreten der SatzungDiese Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Anerkennungsurkunde in Kraft.

Stand 19.03.2014

Die Bürgerstiftung hat das Ziel das soziale und kulturell vitale Gemeinwesen in Wipper-fürth und Umgebung zu stärken, das vom Engagement der Menschen geprägt wird. Sie will erreichen, dass Bürger, Vereine und Wirtschaftsunternehmen der Region mehr Ver-antwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen. Dies soll zum einen durch das Erwerben von Zustiftungen und Spenden geschehen, die die Bürger in die Lage versetzen, lokale und regionale Projekte aus dem Bereich Jugend, Kultur, Umwelt und Soziales zu fördern. Zum anderen sollen die Bürger dazu motiviert werden, sich ehren-amtlich in der Bürgerstiftung und den von ihr unterstützten Projekten zu engagieren. Die Bürgerstiftung Wir Wipperfürther dient dem Gemeinwohl. Die Stiftung will solche Vorha-ben im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung fördern, die im Interesse der Bürger der Stadt Wipperfürth liegen.§ 1 Name Rechtsform, Sitz der Stiftung1) Die Stiftung führt den Namen Wir Wipperfürther – Bürgerstiftung Wipperfürth.2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wip-perfürth.§ 2 Zweck und Aufgaben der Stiftung1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und kultureller Betätigung, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigunggedankens, des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des Umwelt- und Naturschutzes, um das Gemeinwohl der in Wipperfürth und Umgebung le-bender Menschen nachhaltig zu fördern und zu entwickeln, Bedürftigen Nahrungsmittel und andere Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs zuzuführen. Im Ein-zelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.3) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durcha) die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der unter (2) genannten Zwecke in der Alten Drahtzieherei Wipperfürthb) die Förderung und Durchführung des Unterhaltes und des Betriebes der Alten Drahtzie-herei Wipperfürth als Veranstaltungsstätte für die unter (2) genannten Zweckec) die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung bzw. die Durchfüh-rung öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und -gedanken in der Bevöl-kerung zu verankernd) Schaffung, Unterstützung, Stärkung und Ausbau kultureller Einrichtungen und Projek-te.e) unmittelbare Ansprache von natürlichen Personen, Institutionen und juristischen Personen, um nicht mehr benötigte, aber noch verwendungsfähige Nahrungsmittel und andere Gegenstände des unmittelbaren, persönlichen Gebrauchs zu sammeln und Bedürftigen, wie Alten, Obdachlosen, Armen etc. zuzuführen. Die gesammelten Spenden werden von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an die Bedürftigen persönlich direkt verteilt und zum Teil an Suppenküchen, Teestuben, Wärmestuben, Frauenhäuser, staatli-che und städtische, bzw. kreiseigene Gemeinschaftsunterkünfte in Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Die Stiftung wird im Sinne dieses Aufgabenkreises auch Öffentlichkeitsarbeit leisten und insoweit Publikationen und Erklärungen herausgeben.

4) Die Zwecke können sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirk-licht werden.5) Die aufgeführten Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.6) Die Stiftung kann, soweit deren Zwecke mit denen unter §2 Abs. (2) vereinbar sind, die Treuhänderschaft für unselbstständige (nicht rechtsfähige) Stiftungen übernehmen bzw. andere selbstständige, rechtsfähige Stiftungen verwalten.7) Die Förderung der genannten Aufgaben schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch eigene Öffentlichkeitsarbeit ein.8) Soweit die Stiftung ihre Zwecke nicht selber verwirklicht, kann sie ihre Mittel ganz oder teilweise anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentli-chen Rechts zur Verfügung stellen, die damit Zwecke im Sinne des § 2 Abs. (2) verfolgen.9) In der Regel darf die Stiftung keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Wipperfürth im Sinne der Gemeindeordnung gehören. Die Stiftung darf nur dann solche Aufgaben übernehmen, wenn dies nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und die Übertragung durch eine gesonderte Vereinbarung erfolgt.§ 3 Gemeinnützigkeit1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristischen oder natürlichen Personen durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen be-günstigen.2) Die Mittel der Stiftung dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung verwendet werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwen-dungen aus Mitteln der Stiftung.$ 4 Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden1) Das Stiftungsvermögen besteht aus der in der Errichtungserklärung (Stiftungsgeschäft) genannten Ausstattung.2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Vermögensum-schichtungen sind zulässig. Das Vermögen ist ertragbringend anzulegen. Seriosität ist für die Stiftung oberstes Prinzip. Ethische, soziale und ökologische Grundsätze können bei der Anlageform berücksichtigt werden.3) Dem Stiftungsvermögen wachsen die Zustiftungen zu. Zustiftungen im Sinne dieser Satzung sind solche, die der Zuwendungsgeber/-in ausdrücklich dafür bestimmt. Für Erb-schaften und Vermächtnisse gilt diese Regel ohne spezielle Bestimmung. Die Stiftung ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Zustiftungen dieser Art anzunehmen.4) Zustiftungen können durch den Zuwendungsgeber/-in einem der vorbezeichneten Zweckbereiche oder innerhalb dieser Zweckbereiche einzelnen Zielen zugeordnet wer-den. Sie können ab einem Betrag von € 5.000,- ferner mit seinem/ Ihrem Namen verbun-den werden, sofern diese/r das wünscht.5) Die Stiftung soll zur Förderung der in § 2 genannten Aufgaben Spenden einwerben oder entgegennehmen. Die Verwendung der Spenden orientiert sich im Rahmen des § 2 an dem vom Spender genannten Zweck. Ist dieser nicht näher definiert, so ist der Vorstand der Stiftung berechtigt, sie nach eigenem Ermessen im Sinne von § 2 zu verwenden oder aus ihnen in nach § 5 Abs. 2 zulässiger Höhe zweckgebundene Rücklagen zu bilden. 6) Die Stiftung soll für die Verwaltung von Treuhandvermögen (unselbstständige Stiftun-

gen) oder die Erbringung von Dienstleistungen für andere selbstständige Stiftungen ein Entgelt in angemessener Höhe verlangen.§ 5 Erfüllung der Stiftungsaufgaben1) Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen (Spenden) sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zeitnah zu verwenden.2) Die Mittel der Stiftung können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilwei-se einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 58 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsgemäßen Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können. Daneben können freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7 laut AO gebildet werden.3) Ansprüche auf Zuteilung von Stiftungsmitteln bestehen nicht. Empfänger von Stif-tungsmitteln sind zu verpflichten, über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen.§ 6 Stiftungsorganisation1) Organe der Stiftung sinda) der Stiftungsvorstandb) der Stiftungsbeiratc) der Stifterrat2) Die Stiftung kann zur Erledigung ihrer Aufgaben unentgeltlich oder entgeltlich Hilfs-personen beschäftigen oder die Erledigung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.3) Die Stiftung ist verpflichtet über ihr Vermögen und ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen, vor Beginn jedes Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan und nach Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Über das Vermögen treuhänderisch geführter Stiftungen ist gesondert Buch zu führen.4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.5) Die Stiftung kann gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten die Trägerschaft von nicht rechtsfähigen Stiftungen, die gleichartige oder ähnliche gemeinnützige Zwecke verfolgen, übernehmen.6) Die Mitglieder der Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.§ 7 Der Stiftungsvorstand1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und maximal 5 Personen. Der erste Vorstand wird durch die Erststifter bzw. -innen festgesetzt. Jeder weitere wird vom Stiftungsbeirat berufen. Werden Mitglieder des Stiftungsbeirates berufen, scheiden sie aus dem Stif-tungsbeirat aus.2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre. Eine Verlängerung der Amtszeit und Wiederberufung sind zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vor-stands bis zur Bestimmung ihrer Nachfolger im Amt. Für die erste Amtszeit wird der Vorsit-zende für vier Jahre, die anderen Vorstandsmitglieder für zwei Jahre festgesetzt.3) Der/die Vorstandsvorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende werden alle vier Jahre vom Vorstand festgesetzt. Aus wichtigem Grund können alle Mitglieder des Vorstan-des durch ein gemeinsames Gremium des Vorstandes und des Stiftungsbeirates mit einer Mehrheit von 2/3 der vorhandenen Stimmen abberufen werden. Das gemeinsame Gremi-um ist auf Antrag von 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder vom Vorstand einzuberufen. Wichtige Gründe können z.B. ein nachhaltiger Mangel an Beteiligung an der Arbeit oder grobe Verstöße gegen die Interessen der Stiftung sein. An der entsprechenden Abstimmung darf sich das betroffene Mitglied nicht beteiligen, es hat jedoch Anspruch auf Gehör.

Stiftungssatzung

Page 13: RZ Jahresbericht 2013 WW A4 quer 4c Fogra39 · Tätigkeitsbericht 2013 Organigramm Land NRW Düsseldorf Bezirksregierung Köln Stiftungsaufsichtsbehörde Stadt Wipperfürth ... sammenarbeit

Mit freundlicher Unterstützung Spendenkonten:

Bergische Energie- und Wasser- GmbH

Hansestadt Wipperfürth

Kreissparkasse Köln

Atze SchröderJürgen DrewsDr. Markus BraunVolksbank Wipperfürth-Lindlar eG

WIR Wipperfürther – BürgerstiftungVolksbank Wipperfürth-Lindlar eGIBAN: DE84 3706 9840 5116 4180 12BIC: GENODED1WPF

Kreissparkasse KölnIBAN: DE57 3705 0299 0321 0002 26BIC: COKSDE33

Ihre Spende ist steuerlich absetzbar und wir stellen Ihnen gern eine Spenden-Quittung aus.

Wir WipperfürtherBürgerstiftung Wipperfürth, Wupperstr. 8-10, 51688 WipperfürthTel: 0 22 67-658 410, Fax: 0 22 67-659 4119, Email: [email protected], www.wirwipperfuerther.de

Volksbank Wipperfürth-Lindlar eG

Hans Hermann Voss -Stiftung

Solaris GbR, Axel Schmidt

... und ein großes Dankeschön an alle weiteren Förderer der Bürgerstiftung Wir Wipperfürther