S 18. Meckenheimer Kulturtage vom 1. bis 30. · PDF fileJ. S. Bach - Konzert D-Moll, BWV 974...

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25. Mai 2016 verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Ansprechpartnerin: Marion Lübbehüsen, Bereich Öffentlichkeit, ( 917-297, [email protected] SPRECH- STUNDEN jeden 1. Montag im Monat ab 19.30 Uhr außer in den Schulferien, Kamin- zimmer des Restaurants „Krümmels“ an der Ten- nishalle Anmeldung nicht erforderlich FDP nach Verein- barung Kontakt: Hans-Erich Jonen ( 701443 UWG nach Verein- barung, Anmeldung bei Anita Orti von Havranek, ( 16022 Grüne nach Vereinba- rung, Anmeldung bei Dr. Brigitte Kuchta, ( 13567 oder [email protected] SPD nach Vereinba- rung, Anmeldung bei Reinhard Schiller, ( 94400 BfM Terminverein- barung jederzeit beim Fraktions- vorsitzenden Joachim Kühlwetter möglich, ( 0179 - 6851778 CDU Fraktionen Alle Fraktionen bieten regel- mäßige Sprechstunden an: Bürgermeister Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Bahnhofstraße 22, Raum 0.18 Anmeldung unter ( 917 116 jeden zweiten Montag im Monat Nächste Sprechstunde: 13. Juni, 16.30-18 Uhr Schadstoff-Mobil Dienstag, 20. Juni 10-13 Uhr Siebengebirgsring (Parkplatz am Sportzentrum) 14.30-18 Uhr Mühlenstraße/ Adolf-Kolping-Straße (Park- platz) ( 02241 - 306 306 Elektrokleingeräte (RSAG) Montag, 11. Juli 10-13 Uhr Wachtbergstraße (Wendeschleife) Merl 15-18 Uhr Pater-Müller-Stra- ße (Parkplatz am Sportplatz) Ersdorf Auskünfte unter ( (02241) 306306 Ansprechpartnerin für unsere Familien Hanna Esser, Familienlotsin ( 917289 E-Mail: hanna.esser@ meckenheim.de Stadtverwaltung Meckenheim Füchtlings- koordinator der Stadt Meckenheim Joachim Neienhuis-Wibel ( 917192 E-Mail: joachim.neienhuis- [email protected] Stadt Meckenheim Bürgerinformation Öffentliche Bücherei Adolf-Kolping-Straße 4, ( 6141 Öffnungszeiten: Montag: 14.00 – 17.30 Uhr Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00 – 18.30 Uhr Freitag: 14.00 – 17.30 Uhr Samstag: 09.30 – 13.00 Uhr Postanschrift: Postfach 1180, 53333 Meckenheim Hausanschriften: - Rathaus: Bahnhofstraße 22 - Reginahof (Bürgerservicezentrum): Bahnhofstraße 25 - Baubetriebshof: Buschstraße 12 - Jugendhilfe: Im Ruhrfeld 16 Vorwahl: (02225) Telefon ( 917-0 Telefax: 917-100 Stadtwerke: 917-175, Bahnhofstraße 25 Internet: www.meckenheim.de E-Mail: [email protected] Notrufnummer des städtischen Ordnungsaußendienstes: ( (02225) 917-110 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Stadtverwaltung Meckenheim - allgemein Montag: 07.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag bis Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr Montag: 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr Fachbereich Soziales: Nur nach vorheriger Terminabsprache. Offene Sprechstunde montags, dienstags, donnerstags zwischen 11.00 Uhr - 12.00 Uhr Schiedsmänner Das Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt. Der jeweils zuständige Schiedsmann ist im Bezirk 1 (Meckenheim und Merl): Friedrich Wächter, ( 14881 im Bezirk 2 (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg): Walter Wette, ( 15 425 Die Schiedsmänner sind telefonisch zu erreichen: montags bis freitags zwischen 18.00 und 21.00 Uhr Hallenfreizeitbad Meckenheim Siebengebirgsring 6, ( 917-475 Das Hallenfreizeitbad bleibt am Feiertag, 26. Mai, geschlossen. Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 Uhr Mittwoch: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Donnerstag: 06.30 Uhr – 09.30 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 Uhr Freitag: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 Uhr Samstag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Sonntag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Sauna Öffnungszeiten Montag: geschlossen Dienstag: 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Gemischte Sauna 15.00 Uhr – 21.00 Uhr Damensauna Mittwoch: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr Damensauna Donnerstag: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr Herrensauna Freitag: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr Gemischte Sauna Samstag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gemischte Sauna Sonntag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gemischte Sauna Mosaik-Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, ( 708 97 53 Kindertreff (6-13 Jahre) Öffnungszeiten Montag 15:30- 17:00 Uhr Bastelangebot Dienstag 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Mittwoch: 15:30- 17:00 Uhr Mädchensport Donnerstag: 15:30- 17:00 Uhr Mädchentreff (ab 10 J.), Freitag: 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Jugendtreff (ab 14 Jahre) Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Donnerstag: 17:00- 20:00 Uhr Freitag: 18:00- 21:00 Uhr Kinder City Im Ruhrfeld 16, ( 887 780 Öffnungszeiten Montag 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Dienstag 15:00- 18:00 Uhr Mitmach- Aktion Mittwoch 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Donnerstag 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Freitag: 15:30- 17:00 Uhr Mitmachzirkus 18. Meckenheimer Kulturtage vom 1. bis 30. Juni Vielgestaltiges Programm für Jung und Alt Auch in diesem Jahr erwartet die Bürger und Gäste unserer Stadt ein buntes und abwechslungsreiches Programm. Vereine, Künst- ler, die Kirchengemeinden und Privatpersonen haben gemein- sam ein abwechslungsreiches und attraktives Programm zusam- mengestellt. Hier die Veranstaltungen vom 17. Juni bis 30. Juni: 17. - 18. Juni, 12-15 Uhr Comic- und Holzwerkstatt Kinder von sieben bis dreizehn 13 Jahren entwerfen eine eigene Comicfigur und übertragen sie auf ein selbstgebautes Holzbild, Teilnahme kostenlos, Voranmeldung Tel. 7089753, nils.gruber@ mosaik-kulturhaus.de Mosaik-Kulturhaus Meckenheim 17. Juni, 19.30 Uhr „Tastenzauber und Klangmagie“ mit Vadim Chaimovich J. S. Bach - Konzert D-Moll, BWV 974 nach Alessandro Marcello; D. Scarlatti – Sonate L. 443 D-Dur, Sonate L. 159 C-Dur, Sonate L. 116 F-Dur; W. A. Mozart – Klaviersonate F-Dur, KV 332; P. I. schaikowki – Méditation op. 72 Nr. 5 aus „Jahreszeiten“, op. 37a, Juni: Barkarole, Dezember: Weihnachten; Franz Schubert / Franz Liszt – „Ständchen“; F. Mendelssohn Bartholdy – Venetianisches Gondellied op.30 Nr.6 fis-moll, Fantasie in fis-moll, op. 28, Con moto agitato, Allegro con moto, Eintritt 7,-€/12,-€ Bürgerverein Meckenheim e.V. Evangelische Friedenskirche, Markeeweg 7 18. Juni, 12-12.30 Uhr Musik zur Marktzeit Musik am und mit dem Glockenspiel und Klaus-Jürgen Pusch mit Schülern der Musikschule Merl Heimatverein Meckenheim e.V. Neuer Markt 18. Juni, 17 Uhr Reihe Alter Musik in der Ipplendorfer Kirche Blockflötenensemble „Passamezzo“ der Musikschule Mecken- heim-Rheinbach-Swisttal Leitung Dorothee Simone Kath. Kirchengemeinde Meckenheim Ipplendorfer Kirche, Ipplendorfer Straße, Wormersdorf 19. Juni, 11 Uhr Gospel-Gottesdienst Gospel/Pop Chor „CrosSsongs“ Evangelische Kirchengemeinde Meckenheim Friedenskirche, Markeeweg 7 19. Juni, 13 Uhr Meckenheimer Kirchentour – Meckenheims Kirchen kennenlernen ca. 25 km, 3 €, Infos 02225/13079, ludwig.roessing@ adfc-meckenheim.de ADFC Meckenheim Abfahrt am Hallenfreizeitbad 20. Juni, 19 Uhr Rezitation von Lyrik und Balladen mit Dagmar von Kurmin Meckenheimer Stadtmuseum und Kulturforum e.V. Herrenhaus Burg Altendorf, Burgstraße 5 22. Juni, 10.30 Uhr Lesen, spielen und singen für die Vorschulkinder der Me- ckenheimer Kitas mit Christa Zeuch Öffentliche Bücherei Meckenheim Adolf-Kolping-Straße 4 23. Juni, 19 Uhr „Rom an der Adendorfer Straße – Meckenheim und seine Umgebung in römischer Zeit“ Vortrag von Paul Wagner M.A. Meckenheimer Stadtmuseum und Kulturforum e.V. Herrenhaus Burg Altendorf, Burgstraße 5 24.-26. Juni, 14-16 Uhr Videowerkstatt „Wir sind Meckenheim!“ Videoprojekt von der Idee bis zum fertigen Kurzfilm für Jugend- liche ab 14 Jahren, Teilnahme kostenlos, Voranmeldung Tel. 7089753, [email protected] Mosaik-Kulturhaus Meckenheim 25. Juni, 12-12.30 Uhr Musik zur Marktzeit Musik am und mit dem Glockenspiel und dem Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde Heimatverein Meckenheim e.V. Neuer Markt 25. Juni, 20 Uhr Jugendliche Chöre und Bands Innenhof des Merler Pfarrheims Kath. Kirchengemeinde Meckenheim Zypressenweg, Merl 26. Juni, 12-18 Uhr Dorfkultur 2016 Merler Vereine, Schulen, Kitas, Kirchengemeinden u.a. präsen- tieren die kulturelle Vielfalt des Stadtteils. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ortsausschuss Merl Merler Dorfplatz 26. Juni, 18 Uhr Abend-Gottesdienst Posaunenchor der Evangelischen Kirchengemeinde, Leitung Margret Toyka Evangelische Kirchengemeinde Meckenheim Friedenskirche, Markeeweg 7 29. Juni, 9-10 Uhr, 10.30-11.30 Uhr, 14.45-15.45 Uhr Das Geschichtsmobil für Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene mit Susanne Berger Katholisches Familienbildungswerk, Katholisches Familienzen- trum, Öffentliche Bücherei Meckenheim Katholisches Familienbildungswerk, Kirchplatz 1 30. Juni, 15-17 Uhr Mitmachtänze aus aller Welt Keine Vorkenntnisse erforderlich, bitte bequeme Schuhe mitbringen Frauentreff Meckenheim e.V. – Tanzgruppe Margret Toyka Schützenhalle, Schützenstraße 12 30. Juni, 19 Uhr Literatur im Gespräch – Eugen Ruge: In Zeiten des abnehmenden Lichts mit Birgit Christian, Teilnahmegebühr 10 € Katholisches Familienbildungswerk Meckenheim Kirchplatz 1 Alle Termine der Meckenheimer Kulturtage vom 1. Juni bis 30. Juni finden Sie in einem Flyer, erhältlich im Bürgerbüro und im Rathaus, oder auf www.meckenheim.de Telefon- Seelsorge ( (0800) 1110111 und ( (0800) 1110222 Informationen im Internet: www.ts-bonn-rhein-sieg.de „Mobile Registrierungsteams“ auch in Meckenheim Erfassung von Flüchtlingen durch das BAMF Ein Großteil der Meckenheimer Flüchtlinge ist leider immer noch nicht vollständig registriert und kann deshalb keinen forma- len Asylantrag stellen. Viele war- ten seit Monaten auf eine Einla- dung vom Bundesamt für Mi- gration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser Schritt ist notwen-dige Voraussetzung für die weitere Integration der Menschen, insb. auch in den Arbeits-markt. Zwar sind die Flüchtlinge, die in Meckenheim ankommen, grundsätzlich erfasst, untersucht und mit einer vorläufigen Be- scheinigung über die Meldung als Asylsuchender ausgestattet, jedoch bedeutet dies nicht, dass das offizielle Asylverfahren da- mit bereits eröffnet ist. Große Hoffnung setzt die Stadt Meckenheim im Sinne der Men- schen daher auf die soge-nann- ten „Mobilen Registrierungs- teams“ des BAMF, die gezielt in den Kommunen vor Ort die Menschen erfassen. So werden im Zeitraum vom 30. Mai bis 2. Juni vier Regis- trierungsteams in Meckenheim tätig sein. Die Erfassung wird in der Mehrzweckhalle in Lüf- telberg vorgenommen. Dabei werden die persönlichen Daten der Asylsuchenden registriert, Passbilder erstellt und Fin-ger- abdrücke genommen. Mit die- sen Daten legen die Mitarbeiter der mobilen Teams soge-nannte Vorakten an. Asylanträge kön- nen die Flüchtlinge bei der Re- gistrierung ausdrücklich leider nicht stellen und es finden auch keine Anhörungen statt. Die Koordinierungsstelle Flücht- lingshilfe der Stadt Mecken- heim geht davon aus, dass alle Flüchtlinge in diesem Zeitraum abschließend und vollständig registriert werden können. Da- zu ist die gesamte Stabsstelle im Einsatz, so dass die Büros in der Verwaltung in der Woche nur für Notfälle erreichbar sind. Um das Kanalnetz in Mecken- heim bei Starkregenereignissen zu entlasten, wird der Erftver- band einen Entlastungskanal mit einem zwischengeschal- tetem Regenrückhaltebecken an der Gudenauer Allee bauen. Bürgermeister Bert Spilles und Heinrich Schäfer, Bereichsleiter Abwassertechnik beim Erftver- band, präsentierten die Pläne Anfang April vor Ort der Öffent- lichkeit. Nun steht der Baube- ginn fest: Die Arbeiten starten Ende Mai und dauern voraus- sichtlich bis März 2017. Die Stadt Meckenheim und der Erftverband sind froh, dass die Arbeiten an den „Freiwilligen Maßnahmen“ noch in diesem Monat beginnen. Nach den Starkregenereignis- sen der letzten Jahre wurden ge- meinsam Präventivmaßnahmen beleuchtet, die Auswirkungen auf die Entlastung des gesam- ten Kanalnetzes haben wer- den. Grundsätzlich entspricht die derzeitige Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des Kanal- netzes in Meckenheim den ge- setzlichen Vorgaben. Die nun vorgenommenen Maßnahmen werden konkret für nicht kal- kulierbare große Regenmassen durchgeführt. Die Meckenheimer Kanalisation verfügt im betroffenen Gebiet über getrennte Kanäle für Ab- wasser und Regenwasser. Das Regenrückhaltebecken wird an die bestehende Niederschlags- wasserkanalisation angeschlos- sen. Bei starken Niederschlä- gen wird Regenwasser aus der Kanalisation im Regenrückhal- tebecken zunächst gespeichert und später gedrosselt in das Kanalnetz eingeleitet. Das Erd- becken kann rund 1,5 Millionen Liter Wasser zurückhalten. Der neue Entlastungskanal be- ginnt in der Noldestraße und mündet nach rund 180 Metern in das Regenrückhaltebecken. Aus dem Becken heraus verläuft der Kanal auf einer Länge von rund 490 Metern zunächst par- allel zur Gudenauer Allee, bevor er in der Willi-Weyer-Straße wieder an die Meckenheimer Kanalisation angeschlossen wird. Der Kanal wird sowohl in offener als auch in geschlossener Bau- weise verlegt. Teilweise müssen Versorgungsleitungen von Gas, Wasser oder Telefon umgelegt werden. Der Radweg wird wäh- rend der Bauarbeiten an der Gudenauer Allee gesperrt, eine Umleitung ausgeschildert. Die Bauarbeiten erfolgen durch die Martin Wurzel Baugesell- schaft. Baubeginn am Regenrückhaltebecken „Neue Mitte“ Entlastung des Kanals bei Starkregen

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25. Mai 2016

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Ansprechpartnerin: Marion Lübbehüsen, Bereich Öffentlichkeit, ( 917-297, [email protected]

SPRECH-STUNDEN

jeden 1. Montag im Monat ab

19.30 Uhr außer in den Schulferien, Kamin-

zimmer des Restaurants „Krümmels“ an der Ten-nishalle Anmeldung nicht

erforderlich

FDP

nach Verein-barungKontakt:

Hans-Erich Jonen ( 701443

UWG

nach Verein-barung,

Anmeldung bei Anita Orti von Havranek,

( 16022

Grüne

nach Vereinba-rung, Anmeldung

bei Dr. Brigitte Kuchta, ( 13567 oder

[email protected]

SPD

nach Vereinba-rung, Anmeldung

bei Reinhard Schiller, ( 94400

BfM

Terminverein-barung jederzeit beim Fraktions-

vorsitzenden Joachim Kühlwetter möglich, ( 0179 - 6851778

CDU

Fraktionen Alle Fraktionen bieten re gel-mäßige Sprechstunden an:

BürgermeisterBürgersprechstunde des BürgermeistersBahnhofstraße 22,

Raum 0.18Anmeldung unter ( 917 116

jeden zweiten Montag im Monat

Nächste Sprechstunde:13. Juni, 16.30-18 Uhr

Schadstoff-MobilDienstag, 20. Juni

10-13 Uhr Siebengebirgsring (Parkplatz am Sportzentrum)14.30-18 Uhr Mühlenstraße/Adolf-Kolping-Straße (Park-

platz) ( 02241 - 306 306

Elektroklein geräte (RSAG)

Montag, 11. Juli10-13 Uhr Wachtbergstraße

(Wendeschleife) Merl15-18 Uhr Pater-Müller-Stra-ße (Parkplatz am Sportplatz)

ErsdorfAuskünfte unter ( (02241) 306306

Ansprechpartnerin für unsere FamilienHanna Esser, Familienlotsin

( 917289E-Mail: hanna.esser@

meckenheim.de

Stadtverwaltung Meckenheim

Füchtlings- koordinator der

Stadt MeckenheimJoachim Neienhuis-Wibel

( 917192E-Mail: joachim.neienhuis-

[email protected]

Stadt Meckenheim Bürgerinformation

Öffentliche Bücherei

Adolf-Kolping-Straße 4, ( 6141

Öffnungszeiten:Montag: 14.00 – 17.30 UhrDienstag: 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.30 UhrMittwoch: geschlossenDonnerstag: 14.00 – 18.30 UhrFreitag: 14.00 – 17.30 UhrSamstag: 09.30 – 13.00 Uhr

Postanschrift: Postfach 1180, 53333 Meckenheim

Hausanschriften: - Rathaus: Bahnhofstraße 22- Reginahof (Bürgerservicezentrum): Bahnhofstraße 25- Baubetriebshof: Buschstraße 12- Jugendhilfe: Im Ruhrfeld 16Vorwahl: (02225)Telefon ( 917-0Telefax: 917-100Stadtwerke: 917-175, Bahnhofstraße 25Internet: www.meckenheim.deE-Mail: [email protected]

Notrufnummer des städtischen Ordnungsaußendienstes: ( (02225) 917-110E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten:Stadtverwaltung Meckenheim - allgemeinMontag: 07.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 18.00 UhrDienstag bis Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr

Bürgerbüro:Montag bis Freitag: 07.30 – 12.30 UhrMontag: 14.00 – 18.00 UhrDienstag und Donnerstag 14.00 – 15.30 Uhr Fachbereich Soziales:Nur nach vorheriger Terminabsprache. Offene Sprechstunde montags, dienstags, donnerstags zwischen 11.00 Uhr - 12.00 Uhr

SchiedsmännerDas Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt. Der jeweils zuständige Schiedsmann ist im Bezirk 1 (Meckenheim und Merl): Friedrich Wächter, ( 14881im Bezirk 2 (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg):Walter Wette, ( 15 425Die Schiedsmänner sind telefonisch zu erreichen: montags bis freitags zwischen 18.00 und 21.00 Uhr

Hallenfreizeitbad MeckenheimSiebengebirgsring 6, ( 917-475Das Hallenfreizeitbad bleibt am Feiertag, 26. Mai, geschlossen.ÖffnungszeitenMontag: geschlossenDienstag: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 Uhr Mittwoch: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Donnerstag: 06.30 Uhr – 09.30 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 UhrFreitag: 06.30 Uhr – 08.00 Uhr 14.00 Uhr – 21.00 UhrSamstag: 10.00 Uhr – 16.00 UhrSonntag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr

SaunaÖffnungszeiten

Montag: geschlossenDienstag: 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Gemischte Sauna 15.00 Uhr – 21.00 Uhr DamensaunaMittwoch: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr DamensaunaDonnerstag: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr HerrensaunaFreitag: 10.00 Uhr – 21.00 Uhr Gemischte SaunaSamstag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gemischte SaunaSonntag: 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gemischte Sauna

Mosaik-Kulturhaus MeckenheimSiebengebirgsring 2, ( 708 97 53Kindertreff (6-13 Jahre)ÖffnungszeitenMontag 15:30- 17:00 Uhr BastelangebotDienstag 15:00- 18:00 Uhr Offener TreffMittwoch: 15:30- 17:00 Uhr MädchensportDonnerstag: 15:30- 17:00 Uhr Mädchentreff (ab 10 J.),Freitag: 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff

Jugendtreff (ab 14 Jahre)

ÖffnungszeitenMontag, Mittwoch, Donnerstag: 17:00- 20:00 UhrFreitag: 18:00- 21:00 Uhr

Kinder CityIm Ruhrfeld 16, ( 887 780 ÖffnungszeitenMontag 15:00- 18:00 Uhr Offener TreffDienstag 15:00- 18:00 Uhr Mitmach- AktionMittwoch 15:00- 18:00 Uhr Offener TreffDonnerstag 15:00- 18:00 Uhr Offener Treff Freitag: 15:30- 17:00 Uhr Mitmachzirkus

18. Meckenheimer Kulturtage vom 1. bis 30. Juni

Vielgestaltiges Programm für Jung und AltAuch in diesem Jahr erwartet die Bürger und Gäste unserer Stadt ein buntes und abwechslungsreiches Programm. Vereine, Künst-ler, die Kirchengemeinden und Privatpersonen haben gemein-sam ein abwechslungsreiches und attraktives Programm zusam-mengestellt.

Hier die Veranstaltungen vom 17. Juni bis 30. Juni:

17. - 18. Juni, 12-15 Uhr Comic- und Holzwerkstatt Kinder von sieben bis dreizehn 13 Jahren entwerfen eine eigene Comicfigur und übertragen sie auf ein selbstgebautes Holzbild, Teilnahme kostenlos, Voranmeldung Tel. 7089753, [email protected] Mosaik-Kulturhaus Meckenheim

17. Juni, 19.30 Uhr „Tastenzauber und Klangmagie“ mit Vadim Chaimovich J. S. Bach - Konzert D-Moll, BWV 974 nach Alessandro Marcello; D. Scarlatti – Sonate L. 443 D-Dur, Sonate L. 159 C-Dur, Sonate L. 116 F-Dur; W. A. Mozart – Klaviersonate F-Dur, KV 332; P. I. schaikowki – Méditation op. 72 Nr. 5 aus „Jahreszeiten“, op. 37a, Juni: Barkarole, Dezember: Weihnachten; Franz Schubert / Franz Liszt – „Ständchen“; F. Mendelssohn Bartholdy – Venetianisches Gondellied op.30 Nr.6 fis-moll, Fantasie in fis-moll, op. 28, Con moto agitato, Allegro con moto, Eintritt 7,-€/12,-€ Bürgerverein Meckenheim e.V. Evangelische Friedenskirche, Markeeweg 7

18. Juni, 12-12.30 Uhr Musik zur Marktzeit Musik am und mit dem Glockenspiel und Klaus-Jürgen Pusch mit Schülern der Musikschule Merl Heimatverein Meckenheim e.V. Neuer Markt

18. Juni, 17 Uhr Reihe Alter Musik in der Ipplendorfer Kirche Blockflötenensemble „Passamezzo“ der Musikschule Mecken-heim-Rheinbach-Swisttal Leitung Dorothee Simone Kath. Kirchengemeinde Meckenheim Ipplendorfer Kirche, Ipplendorfer Straße, Wormersdorf

19. Juni, 11 Uhr Gospel-Gottesdienst Gospel/Pop Chor „CrosSsongs“ Evangelische Kirchengemeinde Meckenheim Friedenskirche, Markeeweg 7

19. Juni, 13 Uhr Meckenheimer Kirchentour – Meckenheims Kirchen kennenlernen ca. 25 km, 3 €, Infos 02225/13079, ludwig.roessing@ adfc-meckenheim.de ADFC Meckenheim Abfahrt am Hallenfreizeitbad

20. Juni, 19 Uhr Rezitation von Lyrik und Balladen mit Dagmar von Kurmin Meckenheimer Stadtmuseum und Kulturforum e.V. Herrenhaus Burg Altendorf, Burgstraße 5

22. Juni, 10.30 Uhr Lesen, spielen und singen für die Vorschulkinder der Me-ckenheimer Kitas mit Christa Zeuch Öffentliche Bücherei Meckenheim Adolf-Kolping-Straße 4

23. Juni, 19 Uhr „Rom an der Adendorfer Straße – Meckenheim und seine Umgebung in römischer Zeit“ Vortrag von Paul Wagner M.A. Meckenheimer Stadtmuseum und Kulturforum e.V. Herrenhaus Burg Altendorf, Burgstraße 5

24.-26. Juni, 14-16 Uhr Videowerkstatt „Wir sind Meckenheim!“ Videoprojekt von der Idee bis zum fertigen Kurzfilm für Jugend-liche ab 14 Jahren, Teilnahme kostenlos, Voranmeldung Tel. 7089753, [email protected] Mosaik-Kulturhaus Meckenheim

25. Juni, 12-12.30 Uhr Musik zur Marktzeit Musik am und mit dem Glockenspiel und dem Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde Heimatverein Meckenheim e.V. Neuer Markt

25. Juni, 20 Uhr Jugendliche Chöre und Bands Innenhof des Merler Pfarrheims Kath. Kirchengemeinde Meckenheim Zypressenweg, Merl

26. Juni, 12-18 Uhr Dorfkultur 2016 Merler Vereine, Schulen, Kitas, Kirchengemeinden u.a. präsen-tieren die kulturelle Vielfalt des Stadtteils. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ortsausschuss Merl Merler Dorfplatz

26. Juni, 18 Uhr Abend-Gottesdienst Posaunenchor der Evangelischen Kirchengemeinde, Leitung Margret Toyka Evangelische Kirchengemeinde Meckenheim Friedenskirche, Markeeweg 7

29. Juni, 9-10 Uhr, 10.30-11.30 Uhr, 14.45-15.45 Uhr Das Geschichtsmobil für Kinder ab 5 Jahren und Erwachsene mit Susanne Berger Katholisches Familienbildungswerk, Katholisches Familienzen-trum, Öffentliche Bücherei Meckenheim Katholisches Familienbildungswerk, Kirchplatz 1

30. Juni, 15-17 Uhr Mitmachtänze aus aller Welt Keine Vorkenntnisse erforderlich, bitte bequeme Schuhe mitbringen Frauentreff Meckenheim e.V. – Tanzgruppe Margret Toyka Schützenhalle, Schützenstraße 12

30. Juni, 19 Uhr Literatur im Gespräch – Eugen Ruge: In Zeiten des abnehmenden Lichts mit Birgit Christian, Teilnahmegebühr 10 € Katholisches Familienbildungswerk Meckenheim Kirchplatz 1

Alle Termine der Meckenheimer Kulturtage vom 1. Juni bis 30. Juni finden Sie in einem Flyer, erhältlich im Bürgerbüro und im Rathaus, oder auf www.meckenheim.de

Telefon- Seelsorge

( (0800) 1110111 und( (0800) 1110222

Informationen im Internet: www.ts-bonn-rhein-sieg.de

„Mobile Registrierungsteams“ auch in MeckenheimErfassung von Flüchtlingen durch das BAMF

Ein Großteil der Meckenheimer Flüchtlinge ist leider immer noch nicht vollständig registriert und kann deshalb keinen forma-len Asylantrag stellen. Viele war-ten seit Monaten auf eine Einla-dung vom Bundesamt für Mi-gration und Flüchtlinge (BAMF). Dieser Schritt ist notwen-dige Voraussetzung für die weitere Integration der Menschen, insb. auch in den Arbeits-markt. Zwar sind die Flüchtlinge, die in Meckenheim ankommen,

grundsätzlich erfasst, untersucht und mit einer vorläufigen Be-scheinigung über die Meldung als Asylsuchender ausgestattet, jedoch bedeutet dies nicht, dass das offizielle Asylverfahren da-mit bereits eröffnet ist. Große Hoffnung setzt die Stadt Meckenheim im Sinne der Men-schen daher auf die soge-nann-ten „Mobilen Registrierungs-teams“ des BAMF, die gezielt in den Kommunen vor Ort die Menschen erfassen.

So werden im Zeitraum vom 30. Mai bis 2. Juni vier Regis-trierungsteams in Meckenheim tätig sein. Die Erfassung wird in der Mehrzweckhalle in Lüf-telberg vorgenommen. Dabei werden die persönlichen Daten der Asylsuchenden registriert, Passbilder erstellt und Fin-ger-abdrücke genommen. Mit die-sen Daten legen die Mitarbeiter der mobilen Teams soge-nannte Vorakten an. Asylanträge kön-nen die Flüchtlinge bei der Re-

gistrierung ausdrücklich leider nicht stellen und es finden auch keine Anhörungen statt. Die Koordinierungsstelle Flücht-lingshilfe der Stadt Mecken-heim geht davon aus, dass alle Flüchtlinge in diesem Zeitraum abschließend und vollständig registriert werden können. Da-zu ist die gesamte Stabsstelle im Einsatz, so dass die Büros in der Verwaltung in der Woche nur für Notfälle erreichbar sind.

Um das Kanalnetz in Mecken-heim bei Starkregenereignissen zu entlasten, wird der Erftver-band einen Entlastungskanal mit einem zwischengeschal-tetem Regenrückhaltebecken an der Gudenauer Allee bauen. Bürgermeister Bert Spilles und Heinrich Schäfer, Bereichsleiter Abwassertechnik beim Erftver-band, präsentierten die Pläne Anfang April vor Ort der Öffent-lichkeit. Nun steht der Baube-ginn fest: Die Arbeiten starten Ende Mai und dauern voraus-sichtlich bis März 2017.Die Stadt Meckenheim und der Erftverband sind froh, dass die Arbeiten an den „Freiwilligen

Maßnahmen“ noch in diesem Monat beginnen. Nach den Starkregenereignis-sen der letzten Jahre wurden ge-meinsam Präventivmaßnahmen beleuchtet, die Auswirkungen auf die Entlastung des gesam-ten Kanalnetzes haben wer-den. Grundsätzlich entspricht die derzeitige Aufnahme- und Leistungsfähigkeit des Kanal-netzes in Meckenheim den ge-setzlichen Vorgaben. Die nun vorgenommenen Maßnahmen werden konkret für nicht kal-kulierbare große Regenmassen durchgeführt. Die Meckenheimer Kanalisation verfügt im betroffenen Gebiet

über getrennte Kanäle für Ab-wasser und Regenwasser. Das Regenrückhaltebecken wird an die bestehende Niederschlags-wasserkanalisation angeschlos-sen. Bei starken Niederschlä-gen wird Regenwasser aus der Kanalisation im Regenrückhal-tebecken zunächst gespeichert und später gedrosselt in das Kanalnetz eingeleitet. Das Erd-becken kann rund 1,5 Millionen Liter Wasser zurückhalten.Der neue Entlastungskanal be-ginnt in der Noldestraße und mündet nach rund 180 Metern in das Regenrückhaltebecken. Aus dem Becken heraus verläuft der Kanal auf einer Länge von

rund 490 Metern zunächst par-allel zur Gudenauer Allee, bevor er in der Willi-Weyer-Straße wieder an die Meckenheimer Kanalisation angeschlossen wird. Der Kanal wird sowohl in offener als auch in geschlossener Bau-weise verlegt. Teilweise müssen Versorgungsleitungen von Gas, Wasser oder Telefon umgelegt werden. Der Radweg wird wäh-rend der Bauarbeiten an der Gudenauer Allee gesperrt, eine Umleitung ausgeschildert. Die Bauarbeiten erfolgen durch die Martin Wurzel Baugesell-schaft.

Baubeginn am Regenrückhaltebecken „Neue Mitte“Entlastung des Kanals bei Starkregen

25. Mai 2016

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Ansprechpartnerin: Marion Lübbehüsen, Bereich Öffentlichkeit, ( 917-297, [email protected]

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Stadt Meckenheim Bürgerinformation

Tag der Kulturen in MeckenheimMultikulturelles Programm

„Eine Stadt – viele Kulturen“, so lautet das Motto für viele Projekte der AG Migration und Integration der Stadt Meckenheim. So auch der „Tag der Kulturen“, der im Rahmen der Meckenheimer Kulturwochen am Sams-tag, 4. Juni, von 12 Uhr bis 17 Uhr stattfindet. Bürger-meister Bert Spilles wird das Fest der Kulturen auf dem Marktplatz um 12 Uhr eröffnen. Dabei wird ein abwechslungsreiches Programm gebo-ten: Marios Musikschule beginnt mit flotter Musik, um die Meckenheimer und Gäste von nah und fern anzu-locken. Eine Gruppe Schüler der Katholischen Grund-schule Merl übernimmt die Begrüßung in vielen Spra-chen aus den Heimatländern ihrer Eltern und gibt eine gesangliche Zugabe. Ebenso treten die Kinder der städ-tischen Kindertageseinrichtung „Villa Regenbogen“ mit einer musikalischen Überraschung auf. Anschließend folgt eine Premiere: Die Taiko-Gruppe von Jürgen Klatt kommt mit ihren „großen Trommeln“ und verzaubert die Zuhörer mit der japanischen Trom-melkunst. Auch der Meckenheimer Chor „Souvenir“ begeistert mit seinen bunten Kostümen und Sanges-kunst, sowie der kleine Chor der chinesischen Männer um Shih-Kuang Cheng, die Lieder aus ihrer Heimat vor-singen. Danach tritt die Schülerband der Musikschule Kirsch von Uli Kirsch auf. Der nächste Programmpunkt wird die Tanzgruppe der kurdischen Frauengruppe Sa-ra sein, die mit ihrer Saz- und Trommelbegleitung alle zum Mittanzen motivieren werden. Zum Abschluss wird die große Gruppe der Taiko-Spieler ihr Können zeigen,

um die Zuschauer für diese Sportart und Kunst zu begei-stern. Taiko schlagen bedeutet Körper, Geist und Seele zu erfrischen. Aber nicht nur das multikulturelle Bühnenprogramm hat an diesem Tag eine große Bedeutung. Kurdische Spezialitäten der Frauengruppe Sara laden zum kuli-narischen Genuss ein. Das Mosaik-Kulturhaus Mecken-heim bietet einen Mitmachzirkus und Bastelei für Kin-der und Jugendliche an. Die RheinFlanke Meckenheim wird ein Kleinspielfeld errichten, auf dem sich junge Sportler austoben können. Unterstützt werden die Mit-arbeiter der RheinFlanke von jungen Flüchtlingen, die sich durch die aktive Flüchtlingsarbeit schon integriert haben. Die Caritas flechten Zöpfe und schminken alle, die es wünschen. Ruhrfeld-City und der Jugendmigrati-onsdienst bereiten besondere Apfel-Leckereien zu. Au-ßerdem stellt ein syrischer Maler seine Werke aus. Heidi Wiens, Vorsitzende der AG Migration und Integra-tion erläutert: „Ohne Sponsoren geht so eine aufwen-dige Veranstaltung nicht. Hier möchten wir uns ganz herzlich bei der Gasversorgung e-regio, der Kreisspar-kasse Köln, der Raiffeisenbank Rheinbach Voreifel eG, bei Optik Krüger und Naturkost Bois bedanken. Eben-so gilt der Dank den vielen Akteuren, die sich einbrin-gen, ohne eine Gage zu erhalten.“ Das Essen und die Getränke werden gegen einen kleinen Kostenbeitrag ausgegeben. Durch das Programm führt Peter Klee, der Kommandant der Stadtsoldaten.

Bekanntmachung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31

„Unter dem Spinnweg“ zur Innenentwicklung

nach § 13 a BauGBDer Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:„Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Ar-tikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vorlie-genden Plankarte aufzustellen.“

Ziel und Zweck der PlanungDie Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ die gesetzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewer-begebietes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 für Wohnzwecke zu schaffen. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen wurde vor einiger Zeit aufge-geben. Eine Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung ist nicht beabsichtigt, dem entsprechend sollen die derzeit vorhandenen Hallen abgerissen und das ganze Plange-biet mit Doppel- und Einzelhäusern bebaut werden.Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,43 ha und liegt zentral innerhalb des Ortsteils von Altendorf. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.Ebenfalls steht der Inhalt dieser öffentlichen Bekannt-machung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungs-planentwurfes gemäß § 27 a VwVfG auf der Internet-seite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download bereit.

HinweisEs wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), von dem Umweltbericht ge-mäß § 2 a Baugesetzbuch (BauGB), von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB), welche Arten von umweltbezogenen Daten verfügbar sind so-wie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 10 Abs. 4 Baugesetzbuch (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB) abgesehen wird.

Meckenheim, 20. Mai 2016 STADT MECKENHEIM

i.V. Holger JungErster Beigeordneter

BekanntmachungsanordnungHiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Aufstellungs-beschlusses mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Me-ckenheim vom 28. April 2016 übereinstimmt.

Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO - verfahren worden ist.Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadt-entwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Mecken-heim vom 28. April 2016 über die Aufstellung des Be-bauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“, 2. Ände-rung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 20. Mai 2016 STADT MECKENHEIM

i.V. Holger JungErster Beigeordneter

Bekanntmachung und Einladung zum Termin über

die Erörterung der Bauleitplanung mit den

Bürgern/ Öffentlichkeit für den Bebauungsplanes Nr. 31

„Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:„Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Ar-tikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.

1722) geändert worden ist, auf der Grundlage der vor-liegenden Plankarte aufzustellen.“„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinformati-on durchzuführen. Von einer Durchführung des weite-ren Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit -, wie auch von einer früh-zeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB – Einschaltung der Träger öffentlicher Belange – wird abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).“

In Ausführung dieses Beschlusses findet am Montag, 6. Juni 2016, 18 Uhr im Verwaltungsgebäude Im Ruhr-feld 16, Sitzungssaal S 1 ein Erörterungstermin mit al-len interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt.Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich einge-laden, sich an dem Verfahren zur Aufstellung der o. g. Bauleitplanung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetz-buches (BauGB) zu beteiligen und die Planinhalte mit dem Planer und den Vertretern der Verwaltung zu er-örtern.

Ziel und Zweck der PlanungDie Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplans 31 „Unter dem Spinnweg“ die ge-setzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewerbe-geländes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 für Wohnzwecke zu schaffen. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen wurde vor einiger Zeit aufge-geben. Eine Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung ist nicht beabsichtigt, dem entsprechend sollen die derzeit vorhandenen Hallen abgerissen und das ganze Plange-biet mit Doppel- und Einzelhäusern bebaut werden.

PlangebietDas ca. 0,43 ha große Plangebiet der vorliegenden Än-derung liegt zentral innerhalb des Ortsteils Altendorf südlich von Meckenheim. Nördlich in einer Entfernung von 0,6 km verläuft die Autobahn A 61, östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km verläuft die Autobahn A 565. Nord-östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km befindet sich das Kreuz Meckenheim – die Kreuzung A 61 mit der A 565. Im Norden und Nord-Westen schließen direkt an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Süden grenzt das Plangebiet an die bebaute Ortslage von Altendorf. Im Osten ist das Plan-gebiet von der Theodor-Storm-Straße, im Süden von der Ahrstraße eingefasst. Die Nord- und Westgrenzen bilden jeweils die Wirtschaftswege. Das Plangebiet ist zurzeit von der Theodor-Storm-Straße aus erschlossen und befahrbar. Der Änderungsbereich ist zurzeit mit zwei aneinander gebauten Lagerhallen mit einer Grund-fläche von ca. 1.150 m2 bebaut. Die südlich gelegene eingeschossige Halle ist vollständig unterkellert und über eine Rampe begehbar. Der Keller ragt ungefähr 0,8 m über die Geländeoberfläche. Die von Norden an-gebaute Halle fällt zweigeschossig aus und ist ebener-dig erschlossen. Die beiden Hallen sind mit einem fla-chen Satteldach ausgestattet. Der Änderungsbereich wurde saisonal von Herbst bis längstens zum 14. April eines Jahres als Lager für Obsterzeugnisse der in der Gegend ansässigen Obstanbaubetriebe genutzt. Der östlich gelegene und für den Betriebsbedarf großflä-chig ausgebaute Parkplatz ist vollständig versiegelt. Die Vegetationsstrukturen finden sich in Form von kleinen Grünstreifen nördlich und südlich der Lagerhallen und – unterbrochen – an der östlichen Grenzen entlang. Der Änderungsbereich nimmt eine Fläche von insgesamt 4.362 m² ein.

Flurstücke im GeltungsbereichGemarkung Flur FlurstückeAltendorf 21 247, 248, 405, 406, 151/20, 255 tw.

Der Geltungsbereich des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ ist in dem zu dieser Bekanntmachung abgedruckten Über-sichtsplan als Anlage dargestellt.

Umweltbezogene UnterlagenDer Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innen-entwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Um-weltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB abgesehen. Ein-griffe, welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungs-plans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksich-tigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-rung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche um-weltbezogene Stellungnahmen liegen zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht vor.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung zum be-schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 Bau-gesetzbuches (BauGB) steht Ihnen gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Meckenheim www.me-ckenheim.de zum Download zur Verfügung.

Meckenheim, 20. Mai 2016

STADT MECKENHEIMi.V. Holger JungErster Beigeordneter

BekanntmachungsanordnungHiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass

der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Beschlusses zur Durchführung einer Bürgerinformationsveranstal-tung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtent-wicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 übereinstimmt.Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO - verfahren worden ist.Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadt-entwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Mecken-heim vom 28. April 2016 über die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung wird hiermit öffent-lich bekannt gemacht.

Meckenheim, 20. Mai 2016

STADT MECKENHEIMi.V. Holger JungErster Beigeordneter

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des

Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“

2. Änderung zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 28. April 2016 folgenden Beschluss gefasst:„Sofern sich im Rahmen der Bürgerinformationsveran-staltung keine Gesichtspunkte von grundsätzlicher Be-deutung ergeben, wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“ gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“„Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-ger öffentlicher Belange durchzuführen.“In Ausführung dieses Beschlusses wird der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung in der Zeit vom 7. Juni 2016 bis 7. Juli 2016 einschließlich bei der Stadtverwaltung Meckenheim, 53340 Meckenheim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 - Stadtplanung, Lie-genschaften, Erdgeschoss - Flur, zwischen den Zim-mern 0.33 und 0.34 öffentlich ausgelegt.Jeder kann die Unterlagen während der Dienststunden einsehen:montags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhrdienstags, mittwochs und donnerstags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr – 16.30 Uhrfreitags von 07.30 Uhr – 12.30 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift Bei der Stadt Mecken-heim, Bahnhofstraße 22, Fachbereich 61 – Stadtpla-nung, Liegenschaften – Zimmer Nrn.: 0.26, 0.29 (Erd-geschoss) und 1.41 (Obergeschoss) geltend gemacht werden.Der Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungs-planes ist in dem zu dieser Bekanntmachung abge-druckten Übersichtsplan dargestellt.Ebenfalls steht der Inhalt dieser öffentlichen Bekannt-machung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs-planentwurfes gemäß § 27 a VwVfG auf der Internet-seite der Stadt Meckenheim www.meckenheim.de zum Download bereit.Zur Information über Inhalt und Ziel der Bebauungspla-

Stadt MeckenheimFachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften

Stadt Meckenheim

Bebauungsplan Nr. 31„Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung

Übersicht des GeltungsbereichsStand:

2016Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

April

Räumlicher Geltungsbereichder Bebauungsplanänderung

M = 1:5000

Stadt MeckenheimFachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften

Stadt Meckenheim

Bebauungsplan Nr. 31„Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung

Übersicht des GeltungsbereichsStand:

2016Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

April

Räumlicher Geltungsbereichder Bebauungsplanänderung

M = 1:5000

25. Mai 2016

Stadt Meckenheim Bürgerinformation

verantwortlich: Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Ansprechpartnerin: Marion Lübbehüsen, Bereich Öffentlichkeit, ( 917-297, [email protected]

nänderung stehen folgende Unterlagen- Übersichtsplan mit Abgrenzung des räumlichen Gel-

tungsbereichs der 2. Änderung- Offenlageentwurf der 2. Änderung des Bebauungs-

planes Nr. 31- Begründung zur Offenlageauf der Internetseite der Stadt Meckenheim unter den nachfolgenden Links zur Verfügung:http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/verfahren.php (außerhalb der Offenlagefrist)http://www.o-sp.de/meckenheim/plan/beteiligung.php (während der Offenlagefrist)Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Meckenheim vom 28. April 2016 wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegen-heit zur Stellungnahme im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch gegeben.Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belan-ge werden parallel gemäß § 13a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Ände-rungsentwurfes benachrichtigt.

Ziel und Zweck der PlanungDie Stadt Meckenheim beabsichtigt mit der 2. Änderung des Bebauungsplans 31 „Unter dem Spinnweg“ die ge-setzliche Grundlage für die Umplanung eines Gewerbe-geländes mit darauf leer stehenden Lagerhallen an der Theodor-Storm-Straße 1 für Wohnzwecke zu schaffen. Die ursprüngliche Nutzung des Geländes und der darauf befindlichen Lagerhallen wurde vor einiger Zeit aufge-geben. Eine Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung ist nicht beabsichtigt, dem entsprechend sollen die derzeit vorhandenen Hallen abgerissen und das ganze Plange-biet mit Doppel- und Einzelhäusern bebaut werden.

PlangebietDas ca. 0,43 ha große Plangebiet der vorliegenden Än-derung liegt zentral innerhalb des Ortsteils Altendorf südlich von Meckenheim. Nördlich in einer Entfernung

von 0,6 km verläuft die Autobahn A 61, östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km verläuft die Autobahn A 565. Nord-östlich in einer Entfernung von ca. 1,3 km befindet sich das Kreuz Meckenheim – die Kreuzung A 61 mit der A 565. Im Norden und Nord-Westen schließen direkt an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Süden grenzt das Plangebiet an die be-baute Ortslage von Altendorf. Im Osten ist das Plange-biet von der Theodor-Storm-Straße, im Süden von der Ahrstraße eingefasst. Die Nord- und Westgrenzen bilden jeweils die Wirtschaftswege. Das Plangebiet ist zurzeit von der Theodor-Storm-Straße aus erschlossen und be-fahrbar. Der Änderungsbereich ist zurzeit mit zwei an-einander gebauten Lagerhallen mit einer Grundfläche von ca. 1.150 m2 bebaut. Die südlich gelegene einge-schossige Halle ist vollständig unterkellert und über eine Rampe begehbar. Der Keller ragt ungefähr 0,8 m über die Geländeoberfläche. Die von Norden angebaute Halle fällt Zweigeschossig aus und ist ebenerdig erschlossen. Die beiden Hallen sind mit einem flachen Satteldach ausgestattet. Der Änderungsbereich wurde saisonal von Herbst bis längstens zum 14. April eines Jahres als La-ger für Obsterzeugnisse der in der Gegend ansässigen Obstanbaubetriebe genutzt. Der östlich gelegene und für den Betriebsbedarf großflächig ausgebaute Parkplatz ist vollständig versiegelt. Die Vegetationsstrukturen fin-den sich in Form von kleinen Grünstreifen nördlich und südlich der Lagerhallen und – unterbrochen – an der öst-lichen Grenzen entlang. Der Änderungsbereich nimmt eine Fläche von insgesamt 4.362 m² ein.

Flurstücke im GeltungsbereichGemarkung Flur FlurstückeAltendorf 21 247, 248, 405, 406, 151/20, 255 tw., Umweltbezogene UnterlagenDer Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der In-nenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a Abs. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Eingriffe,

welche aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Gleichwohl sind die Belange des Um-weltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Planung zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie der Gestaltung der Landschaft abzuwägen bzw. entsprechend vorzuschlagen. Wesentliche umweltbezo-gene Stellungnahmen liegen zur öffentlichen Auslegung nicht vor.

HinweisEs wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnah-men bei der Beschlussfassung über die beschleunigte Bebauungsplanänderung nach § 4a Abs. 6 Baugesetz-buch unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ge-meinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Fer-ner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Meckenheim, 20. Mai 2016

STADT MECKENHEIMi.V. Holger JungErster Beigeordneter

BekanntmachungsanordnungHiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass der Wortlaut des (bekanntzumachenden) Offenlagebe-schlusses mit dem Beschluss des Ausschuss für Stadt-entwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Mecken-heim vom 28. April 2016 übereinstimmt.Hiermit wird durch den Bürgermeister bestätigt, dass gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 Bekanntmachungsverordnung -

BekanntmVO - verfahren worden ist.Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadt-entwicklung und Umwelt des Rates der Stadt Mecken-heim vom 28. April 2016 über die Offenlage des Bebau-ungsplanes Nr. 31 „Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Meckenheim, 20. Mai 2016STADT MECKENHEIMi.V. Holger JungErster Beigeordneter

Stadt MeckenheimFachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften

Stadt Meckenheim

Bebauungsplan Nr. 31„Unter dem Spinnweg“, 2. Änderung

Übersicht des GeltungsbereichsStand:

2016Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

April

Räumlicher Geltungsbereichder Bebauungsplanänderung

M = 1:5000