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S. Becht R. Bittner A. Ohmstede A. Pfeiffer R. Roßdeutscher Lehrbuch der röntgendiagnostischen Einstelltechnik Begründet von M. Zimmer-Brossy

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S. Becht

R. Bittner

A. Ohmstede

A. Pfeiffer

R. Roßdeutscher

Lehrbuch der röntgendiagnostischen Einstelltechnik

Begründet von M. Zimmer-Brossy

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Stefanie BechtRoland C. BittnerAnke OhmstedeAndreas PfeifferReinhard Roßdeutscher

Lehrbuch der röntgendiagnostischen EinstelltechnikBegründet von Marianne Zimmer-Brossy

Unter Mitarbeit vonKlaus Bootsveld, Volker Diehl, Hans-Hermann Dumont, Ursula Eckstein, Hilde Feldmann, Cornelia Haupt, Karl-Friedrich Kamm, Ulrich Kraemer, Matthias Linde, Thomas Plecko, Alex Riemer, Gabriele Schüler, Alexander Winter

Sechste, neubearbeitete Auflage

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Stefanie BechtLeitende MTRAInstitut für RadiologieUnfallkrankenhaus BerlinWarener Str. 712683 Berlin

Dr. med. Roland C. BittnerChefarzt des Instituts für Diagnostische und Interventionelle RadiologieHelios Klinikum Emil von BehringWalterhöferstraße 1114165 Berlin

Anke OhmstedeLeiterin der MTA-SchuleKlinikum Oldenburg gGmbHBrandenburger Str. 1926133 Oldenburg

Andreas PfeifferServicecenter InformationstechnikKlinikum StuttgartKriegsbergstr. 6070174 Stuttgart

Reinhard RoßdeutscherChefarzt der Abteilung für RöntgendiagnostikJohanniter-Krankenhaus im FlämingJohanniterstr. 114929 Treuenbrietzen

ISBN 978-3-540-31708-1 Springer Medizin Verlag Heidelberg

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Planung: Dr. med. Lars Rüttinger, HeidelbergProjektmanagement: Willi Bischoff, HeidelbergLektorat: Frauke Bahle, KarlsruheLayout und Umschlaggestaltung: deblik BerlinSatz: Fotosatz-Service Köhler GmbH, Würzburg

SPIN: 11592723

Gedruckt auf säurefreiem Papier 106/2111 – 5 4 3 2 1 0

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Vorwort zur 6. Auflage

Wie kaum ein anderes Fach in der Medizin unterliegt die Radiologische Diagnostik durch die Fülle technischer und digitaler Neuerungen einer rasanten Anpassung. Eine Überarbeitung des Standard-Lehrwerks, 10 Jahre nach der letzten Auflage, war deshalb mehr als geboten.

Die Schnittbilddiagnostik mit der CT und MRT sowie die Sonographie haben zu deutlichen Änderungen diverser Indikationsstellungen geführt; nach wie vor hat aber die Projektionsradio-graphie als eher strahlenarme und kostengünstige Methode ihren Stellenwert. Durch die Digita-lisierung haben sich allerdings Bildaufnahme und -verarbeitung, aber auch der radiologische Workflow von der Anmeldung bis zur Abrechnung deutlich gewandelt. Über- und Unter-belichtungen kommen praktisch nicht mehr vor, es gibt keine »verloren gegangenen« Röntgen-aufnahmen mehr, und das digitale Bild kann praktisch unbegrenzt reproduziert und nachbe-arbeitet werden.

Verlag und Herausgeber waren sich einig, das Herzstück des Buches – die Einstelltechnik – einer gründlichen Revision zu unterziehen. So wurden fast alle Einstellaufnahmen und viele Röntgenbilder erneuert. Ebenso wurde die überarbeitete Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, die 2008 erscheinen wird, schon berücksichtigt.

Spezielle röntgendiagnostische Methoden, wie z.B. die Mammographie, die CT, die Sono-graphie, die Angiographie sowie angiographische und CT-gesteuerte Interventionen sind ent-sprechend ihres diagnostischen bzw. therapeutischen Stellenwertes umfangreich beschrieben. Die verschiedenen Untersuchungsprotokolle bei diesen Verfahren können nur Empfehlungen sein, Hinweise auf verschiedene Internetseiten dienen der weiteren Orientierung.

Die vielfältigen Möglichkeiten der radiologischen Diagnostik erfordern enormes Detail-wissen. Ohne die Mitarbeit vieler Expertinnen und Experten wäre die gründliche Überarbeitung des Werkes nicht möglich gewesen. Wir bedanken uns bei allen, die mitgearbeitet haben. Unser Dank gilt auch Herrn Privatdozenten Dr. Ajay Chavan, Direktor des Instituts für Radiologie, Klinikum Oldenburg, der uns die Einstellungsaufnahmen in seinem Institut ermöglicht hat.

Dem Springer-Verlag, insbesondere Herrn Dr. Lars Rüttinger, danken wir für die geduldige und dennoch stringente Unterstützung bei der aufwendigen Koordination zwischen den fünf Herausgebern.

Das Buch soll ein Nachschlagewerk im Alltag sein und als Lehrbuch für die Aus- und Weiter-bildung dienen. Es hat seinen Fokus auf der Einstelltechnik, ist aber um wesentliche andere Be-reiche der Radiologie erweitert worden.

Oktober 2007S. Becht, R. Bittner, A. Ohmstede, A. Pfeiffer, R. Roßdeutscher

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeiner Teil . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Der Beruf des/der Medizinisch-

Technischen Radiologie-assistenten/-in (MTRA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

1.1.1 Der Patient . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.2 Die Röntgenabteilung. . . . . . . . . . . . . 5

1.2.1 Wie funktioniert eine Röntgenabteilung? 51.2.2 Untersuchungsraum und Röntgenunter-

suchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.2.3 Kinder in der Radiologie . . . . . . . . . . . 81.2.4 Zubehör im Röntgenraum . . . . . . . . . . 101.2.5 Hygiene in der Röntgenabteilung . . . . . 101.3 Strahlenschutz in der Radiologischen

Diagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.3.1 Ionisierende Strahlung . . . . . . . . . . . . 141.3.2 Die Röntgenverordnung . . . . . . . . . . . 141.4 Qualitätssicherung und Konstanzprüfung 181.5 Physikalische Grundlagen der Röntgen-

technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

1.5.1 Schwächung von Röntgenstrahlen . . . . 191.5.2 Abstandsquadratgesetz . . . . . . . . . . . 221.5.3 Direktradiographische Vergrößerung . . . 241.5.4 Kontaktaufnahme und Nahdistanz-

aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251.5.5 Brennfleck und Brennflecknennwert . . . 281.6 Faktoren, die die Röntgenbildqualität

bestimmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

1.6.1 Spannung = Strahlenqualität . . . . . . . . 281.6.2 Röhrenstrom = Strahlenquantität . . . . . 311.6.3 Belichtungsautomatik. . . . . . . . . . . . . 341.6.4 Streustrahlenraster. . . . . . . . . . . . . . . 351.7 Analoge Bildentstehung und

-verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

1.7.1 Verstärkungsfolien . . . . . . . . . . . . . . . 371.7.2 Röntgenfilme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401.7.3 Filmentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . 431.8 Digitale Bildentstehung und

-verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

1.8.1 Digitale Lumineszenzradiographie (DLR) . 481.8.2 Digitale Flachdetektorradiographie (DR) . 491.9 Archivierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

1.9.1 Konventionelle Archivierung . . . . . . . . 511.9.2 Digitale Archivierung . . . . . . . . . . . . . 521.10 Bildbetrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . 53

1.10.1 Röntgenschaukasten . . . . . . . . . . . . . 531.10.2 Monitorsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . 541.11 Reproduzierbarkeit und Identifikation . . 541.12 Röntgenologische Standardprojektionen 55

1.12.1 Richtungs- und Lagebezeichnung . . . . . 57

2 Skelettdiagnostik . . . . . . . . . . . . . . 592.1 Hand und Handwurzel . . . . . . . . . . . . 622.2 Unter- und Oberarm . . . . . . . . . . . . . 942.3 Schultergelenk . . . . . . . . . . . . . . . . . 1092.4 Schultergürtel . . . . . . . . . . . . . . . . . 1272.5 Brustkorb. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1432.6 Schädel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1482.7 Zähne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1992.8 Wirbelsäule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2172.9 Becken, Hüftgelenk und Oberschenkel . . 2612.10 Oberschenkel, Kniegelenk und

Unterschenkel . . . . . . . . . . . . . . . . . 2952.11 Sprunggelenk und Fuß . . . . . . . . . . . . 326

3 Innere Organe . . . . . . . . . . . . . . . . . 3633.1 Thoraxorgane . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3643.2 Halsweichteile . . . . . . . . . . . . . . . . . 3743.3 Bauchraum (Abdomen) . . . . . . . . . . . . 3773.4 Gastrointestinaltrakt (Speiseröhre,

Magen und Dünndarm). . . . . . . . . . . . 3833.5 Dickdarm (Kolon, Intestinum crassum) . . 3923.6 Gallenblase und Gallenwege . . . . . . . . 402

4 Spezielle röntgendiagnostische Methoden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407

4.1 Röntgendiagnostik der weiblichen (und männlichen) Brust . . . . . . . . . . . 408

4.2 Röntgendiagnostik der Gelenke (Arthrographie mit Röntgenkontrast-mittel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421

4.3 Röntgendiagnostik des Urogenital-systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429

4.4 Röntgendiagnostik von Gängen, Höhlen und Fisteln . . . . . . . . . . . . . . . 437

5 Interventionelle Radiologie . . . . . . . 4415.1 Röntgendiagnostik der Arterien

(Arteriographie, Angiographie) . . . . . . . 442

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InhaltsverzeichnisVIII

5.2 Gefäßintervention, perkutane trans-luminale Angioplastie (PTA) . . . . . . . . . 467

5.3 Angiographische medikamentöse Thrombolyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473

5.4 Angiographische Embolisation . . . . . . . 4755.5 Röntgendiagnostik der Venen

(Veno- oder Phlebographie) . . . . . . . . . 4755.6 Röntgendiagnostik der Lymphgefäße

und -knoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4835.7 Röntgendiagnostik des Rückenmarks

(Myelographie) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4875.8 Perkutane transhepatische Cholangio-

graphie (PTC) und Drainage (PTCD) . . . . 4925.9 Perkutane Nephrostomie (PTN) . . . . . . . 4935.10 Sonstige bildgesteuerte Interventionen 4935.11 Perkutane Nukleotomie . . . . . . . . . . . 495

6 Spezielle bildgebende Verfahren . . . 4976.1 Tomographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4986.2 Computertomographie (CT). . . . . . . . . 5026.3 Ultraschalldiagnostik (Sonographie) . . . 5306.4 Magnetresonanztomographie (MRT) . . . 533

7 Kontrastmittel . . . . . . . . . . . . . . . . 5417.1 Röntgenkontrastmittel . . . . . . . . . . . . 5427.2 Eigenschaften der kontrastgebenden

Substanzen und ihre Anwendung . . . . . 5467.3 Intravasale Kontrastmittelunter-

suchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5517.4 Kontrastmittel in der MRT . . . . . . . . . . 5547.5 Ultraschallkontrastmittel . . . . . . . . . . . 554

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555

Anhang: Empfehlungen zur Prophylaxe und Behandlung von Kontrastmittel-zwischenfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 565

Sachverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569

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IX

Verzeichnis der Einstellungen

Skelettdiagnostik

Hand und HandwurzelHand, dorsopalmar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64Hand, schräg in »Zitherstellung« . . . . . . . . . . 66Hand, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Mittelhandknochen (IV und V), schräg,

palmodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Daumen, dorsopalmar . . . . . . . . . . . . . . . . . 70Daumen und 1. Mittelhandknochen, seitlich . . . 74Daumengrundgelenk, Stressaufnahme . . . . . . 75Daumensattelgelenk, Stressaufnahme . . . . . . . 76Finger II–V, dorsopalmar . . . . . . . . . . . . . . . . 77Finger II, seitlich, ulnoradial und Finger III, IV

und V seitlich, radioulnar . . . . . . . . . . . . . 79Handwurzel und Handgelenk, dorsopalmar . . . 81Handwurzel und Handgelenk, seitlich . . . . . . . 83Kahnbein, Spezialaufnahmen . . . . . . . . . . . . 84Kahnbein, weitere Spezialeinstellungen . . . . . . 86Handwurzel, schräg, dorsopalmar (Dreieckbein) . 87Handwurzel, schräg, palmodorsal (Erbsenbein) . 88Mittelhandknochen I, II und Handwurzel palmo-

dorsal, Os trapezium und Os trapezoideum . 89Handwurzel, schräg und Darstellung des

Hamulus ossis hamati . . . . . . . . . . . . . . . 91Handwurzel, axial (Karpaltunnel) . . . . . . . . . . 92

Unter- und OberarmUnterarm, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . 94Unterarm, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96Ellenbogengelenk, ventrodorsal . . . . . . . . . . . 97Ellenbogengelenk, seitlich . . . . . . . . . . . . . . 99Ellenbogen, axial, bei aufliegendem Oberarm

(Olekranonaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . 101Ellenbogen, axial, bei aufliegendem Unterarm

(Sulcus-ulnaris-Aufnahme) . . . . . . . . . . . . 102Radiusköpfchen, schräg, mediolateral . . . . . . . 103Kronenfortsatz der Ulna (Processus coronoideus

ulnae), schräg, lateromedial . . . . . . . . . . . 105Oberarm, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . 106Oberarm, seitlich, mediolateral . . . . . . . . . . . 107Oberarm mit Ellenbogengelenk, seitlich,

lateromedial (nach Janker) . . . . . . . . . . . . 108

SchultergelenkSchultergelenk, ventrodorsal

(Glenoid-Tangentialaufnahme) . . . . . . . . . 110Schultergelenk, »Schwedenstatus« (I–III) . . . . . 113Schultergelenk, axial, im Liegen . . . . . . . . . . . 116Schultergelenk, axial, im Sitzen . . . . . . . . . . . 118Schultergelenk und Oberarm, transthorakal,

stehend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119Schultergelenk, transskapular (Y-Aufnahme) . . . 120Supraspinatus- oder subakromiale Tunnelauf-

nahme (»outlet view«). . . . . . . . . . . . . . . 121Schulter, tangential, Bizepssehnenkanal . . . . . . 122Schultergelenk, Nachweis eines Hill-Sachs-

Defekts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123Schultergelenk, Nachweis einer Bankart-Läsion . 126

SchultergürtelSchlüsselbein, dorsoventral, ventrodorsal . . . . . 129Schlüsselbein, Tangentialaufnahme . . . . . . . . 130Schultereckgelenk (Akromioklavikulargelenk),

ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131Schultereckgelenk (Akromioklavikulargelenk),

Stressaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134Schulterblatt, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . 135Schulterblatt, axial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136Brustbein, dorsoventral . . . . . . . . . . . . . . . . 139Brustbein, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140Brustbein-Schlüsselbein-Gelenke (Sterno-

klavikulargelenke), dorsoventral . . . . . . . . 142

BrustkorbRippen (Hemithorax), dorsoventral und

ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144Rippen, schräg (RAO, LAO) . . . . . . . . . . . . . . 145

SchädelSchädel, okzipitofrontal (p.-a.), in Bauchlage

oder im Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151Schädel, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154Hinterhaupt, bregmatikookzipital, Aufnahme

nach Towne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156Gesichtsschädel, Profilaufnahme . . . . . . . . . . 157Hypophysensattel (Sella turcica), Profilaufnahme 159Nasenbein, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160

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X

Schädel, okzipitonasal: Gesichtsschädel (»Waters view«), Nasennebenhöhlen-(NNH-)Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

Schädel, okzipitomental: überkippte Aufnahme nach Titterington . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

Orbita, Vergleichs- oder Brillenaufnahme . . . . . 166Jochbogen, submentobregmatikal (»Henkel-

topfaufnahme«) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167Jochbogen, Aufnahme nach Zimmer durch

den geöffneten Mund . . . . . . . . . . . . . . . 168Schädel, axial, mit hängendem Kopf, im Liegen . 170Schädel, axial, submentobregmatikal (Schädel-

basisaufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172Schädel, überkippt axial, Aufnahme nach Welin,

im Sitzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175Felsenbein, Aufnahme nach Stenvers . . . . . . . 177Felsenbein, Aufnahme nach Mayer . . . . . . . . . 182Felsenbein- und Warzenfortsatz, Kiefergelenk,

Aufnahme nach Schüller . . . . . . . . . . . . . 185Felsenbein, Aufnahme nach Chaussé III . . . . . . 187Pyramiden- oder Felsenbein, Vergleichsauf-

nahme nach Altschul-Uffenorde . . . . . . . . 189Sehnervenkanal, Aufnahme nach Rhese-Goalwin 190Fremdkörperlokalisation im Auge . . . . . . . . . . 192

Skelettfreie Aufnahme des vorderen Augen-abschnitts nach Vogt . . . . . . . . . . . . . . . 192

Aufnahme nach Vogt und Comberg . . . . . . . . 192Kiefergelenk, dorsoventral, Vergleichsaufnahme

nach Clementschitsch . . . . . . . . . . . . . . . 195Unterkiefer, schräg, isolierte Unterkieferauf-

nahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197Kinn, axial (mit Bissfilm), Mundbodenaufnahme 198

ZähneHalbwinkeltechnik nach Cienszynski-Dieck . . . . 203Flügelbissaufnahmen nach Raper . . . . . . . . . . 207Rechtwinkel- oder Paralleltechnik . . . . . . . . . . 207Aufbiss- oder Okklusalaufnahmen

des Oberkiefers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208Aufbissaufnahme des Unterkiefers . . . . . . . . . 208Mahlzähne des Oberkiefers

(obere Molaren) 8 7 6 6 7 8 . . . . . . . . . . . 210Backenzähne des Oberkiefers

(Prämolaren) 5 4 4 5 . . . . . . . . . . . . . . . 211Eckzahn des Oberkiefers (Caninus) 3 3

(isolierte Darstellung) . . . . . . . . . . . . . . . 212Schneidezähne des Oberkiefers (Incisivi)

2 1 1 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

Mahlzähne des Unterkiefers (untere Molaren) 8 7 6 6 7 8 . . . . . . . . . . 213

Backenzähne des Unterkiefers (Prämolaren)5 4 4 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214

Eckzahn des Unterkiefers (Caninus) 3 3(isolierte Darstellung) . . . . . . . . . . . . . . . 215

Schneidezähne des Unterkiefers (Incisivi) 2 1 1 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216

WirbelsäuleHalswirbelsäule, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . 218Atlas und Axis, ventrodorsal, transoral . . . . . . . 222Halswirbelsäule, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . 224Halswirbelsäule, schräg . . . . . . . . . . . . . . . . 228Hals-Brustwirbelsäulen-Übergang

(zervikothorakaler Übergang), seitlich, »Wasserskifahrer« . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

Hals-Brustwirbelsäulen-Übergang (zervikothorakaler Übergang) seitlich, bei hängenden Schultern . . . . . . . . . . . . 233

Hals-Brustwirbelsäulen-Übergang (zervikothorakaler Übergang), seitlich, im Liegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234

Hals-Brustwirbelsäulen-Übergang (zerviko-thorakaler Übergang), seitlich, im Liegen, horizontaler Strahlengang . . . . . . . . . . . . 234

Hals-Brustwirbelsäulen-Übergang (zervikothorakaler Übergang), schräg, Fechterstellung (=RAO) . . . . . . . . . . . . . . 235

Brustwirbelsäule, ventrodorsal, im Liegen oder Stehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237

Brustwirbelsäule, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . 240Brustwirbelsäule, schräg, 45° (=Kostotransversal-

gelenke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243Brustwirbelsäule, schräg, 75° (=Zwischenwirbel-

gelenke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244Lendenwirbelsäule, ventrodorsal . . . . . . . . . . 244Lumbosakraler Übergang, ventrodorsal,

im Liegen, nach Barsoni . . . . . . . . . . . . . 249Wirbelsäule, Ganzaufnahme . . . . . . . . . . . . . 250Lendenwirbelsäule, seitlich, im Liegen . . . . . . . 253Lendenwirbelsäule, schräg, im Liegen . . . . . . . 256Kreuzbein, ventrodorsal, im Liegen . . . . . . . . . 258Steißbein, ventrodorsal, im Liegen . . . . . . . . . 259Kreuz- und Steißbein, seitlich . . . . . . . . . . . . . 260

Verzeichnis der Einstellungen

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XI

Becken, Hüftgelenk und OberschenkelBeckenübersicht, ventrodorsal, im Liegen . . . . 262Spezialprojektionen des Beckens, Einblickauf-

nahmen nach Pennal I und II . . . . . . . . . . 265Beckenübersicht, im Stehen . . . . . . . . . . . . . 268Becken, axial, im Sitzen nach Martius . . . . . . . . 269Becken, seitlich nach Guttmann, zur

Bestimmung der Conjugata vera (C.v.) . . . . 272Symphyse, dorsoventral . . . . . . . . . . . . . . . . 273Kreuz-Darmbein-Gelenk (Iliosakralgelenk),

ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274Kreuz-Darmbein-Gelenk (Iliosakralgelenk),

schräg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276Hüftgelenk, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . 277Schenkelhals, seitlich, kaudokranial

(Sven Johansson) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279Schenkelhals, seitlich, kraniokaudal

mit Sattelkassette . . . . . . . . . . . . . . . . . 281Hüftgelenk, nach Lauenstein I und II . . . . . . . . 281Hüftgelenk, schräg, Foramen-obturatum-

Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283Hüftgelenk, schräg, Ala-Aufnahme

(Judet-Aufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . . 284Hüftgelenk, schräg, »Faux-Profil« (Falsch-Profil-

Aufnahme) nach Lequesne. . . . . . . . . . . . 285Hüftgelenke, seitlich, 90 Beugung, 45 Abduktion,

nach Imhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287Hüftgelenke, zur Bestimmung des Antetorsions-

winkels nach Rippstein . . . . . . . . . . . . . . 288Hüftgelenk, Aufnahme nach Schneider . . . . . . 289Hüftgelenk, Funktionsaufnahmen in Ab- und

Adduktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292Beckenübersicht bei Säugling und Kleinkind . . . 293

Oberschenkel, Kniegelenk und UnterschenkelOberschenkel mit Hüftgelenk, ventrodorsal . . . 298Oberschenkel mit Hüftgelenk, seitlich . . . . . . . 299Oberschenkel mit Kniegelenk, ventrodorsal . . . 300Oberschenkel mit Kniegelenk, seitlich . . . . . . . 302Kniegelenk, ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . 303Kniegelenk, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304Kniegelenk, ventrodorsal, im Stehen . . . . . . . . 306Ganzbeinstandaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . 307Kniegelenk, 45° Innenrotation (Fibulaköpfchen-

aufnahme) und 45° Außenrotation . . . . . . 309Kniegelenk, ventrodorsal, nach Frik (Tunnel-

aufnahme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310

Kniegelenk, Stressaufnahme, ventrodorsal . . . . 311Kniegelenk, Stressaufnahme, seitlich . . . . . . . . 313Kniescheibe, dorsoventral . . . . . . . . . . . . . . . 315Kniescheibe, axial, in Bauchlage . . . . . . . . . . . 316Kniescheibe, axial, kaudokranial . . . . . . . . . . . 317Kniescheibe, dorsoventral nach Kuchendorf . . . 320Unterschenkel mit Kniegelenk, ventrodorsal . . . 321Unterschenkel mit Kniegelenk, seitlich . . . . . . . 323Unterschenkel mit Sprunggelenk, ventrodorsal . 324Unterschenkel mit Sprunggelenk, seitlich . . . . . 325

Sprunggelenk und FußOberes Sprunggelenk (OSG), ventrodorsal . . . . 328Oberes Sprunggelenk, seitlich . . . . . . . . . . . . 330Sprunggelenk, schräg, in Innenrotation und

Außenrotation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331Spezialaufnahmen des hinteren unteren

Sprunggelenks, nach Brodén . . . . . . . . . . 333Oberes Sprunggelenk, schräg, zur Darstellung

des Außenknöchels . . . . . . . . . . . . . . . . 335Oberes Sprunggelenk, Stressaufnahme,

ventrodorsal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337Oberes Sprunggelenk, Stressaufnahme, seitlich . 338Orthoradiographie: Aufnahme zur Beinlängen-

bestimmung, im Liegen . . . . . . . . . . . . . 339Unterschenkel-Sprunggelenk, im Stehen,

von hinten, Alignment-Aufnahme . . . . . . . 341Ganzaufnahme des Fußes (Doppelaufnahme),

dorsoplantar, im Stehen . . . . . . . . . . . . . 342Fuß, seitlich, im Liegen . . . . . . . . . . . . . . . . . 344Fuß, seitlich, im Stehen (Einbeinstand) . . . . . . . 345Fuß, dorsoplantar, bei Säugling und Kleinkind . . 347Fuß, seitlich, bei Säugling und Kleinkind . . . . . . 348Fersenbein, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349Fersenbein, axial, im Stehen . . . . . . . . . . . . . 350Fersenbein, axial, im Liegen . . . . . . . . . . . . . . 351Mittel- und Vorfuß, dorsoplantar . . . . . . . . . . . 352Mittel- und Vorfuß, plantodorsal . . . . . . . . . . . 354Fuß, schräg, lateromedial . . . . . . . . . . . . . . . 355Zehen, dorsoplantar . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356Zehen, schräg, mediolateral, plantodorsal . . . . 357Großzehe, dorsoplantar . . . . . . . . . . . . . . . . 358Großzehe, seitlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359Vorfuß, tangential oder axial (Darstellung

der Sesambeine der Großzehe) . . . . . . . . . 360

Verzeichnis der Einstellungen

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XII

Innere Organe

ThoraxorganeThorax, p.-a., im Stehen, Herz-Lungen-Aufnahme 365Thorax, seitlich, im Stehen . . . . . . . . . . . . . . 368Thorax, bei Säuglingen und Kleinkindern . . . . . 370Thorax, in Seitenlage, horizontaler Strahlengang 371Lungenspitzen, a.-p., Lordoseaufnahme

nach Castellani . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371Thorax, im Liegen (»Bettaufnahme«,

»Stationslunge«, »Intensivthorax«) . . . . . . . 373

HalsweichteileHalsweichteile nativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375Halsweichteile nach peroraler Kontrastierung . . 376

Bauchraum (Abdomen)Abdomen in Rückenlage, vertikaler

Strahlengang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 378Abdomen in Linksseitenlage, horizontaler

Strahlengang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380Abdomenübersicht im Stehen, dorsoventral . . . 381

Gastrointestinaltrakt (Speiseröhre, Magen und Dünndarm)Speiseröhre, Magen, Duodenum

(Doppelkontrastmethode) . . . . . . . . . . . . 385Ösophagus, Magen, Duodenum (wasser-

lösliches, jodhaltiges Kontrastmittel) . . . . . 389Dünndarm (Doppelkontrastuntersuchung

mit Sonde, Methode nach Sellink/Herlinger) . 389

Dickdarm (Kolon, Intestinum crassum)Dickdarm, Doppelkontrastmethode . . . . . . . . 394Dickdarm, wasserlösliches, jodhaltiges

Kontrastmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398Dickdarm über Anus praeter (künstlicher

Darmausgang) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399Defäkographie (Evakuationsproktographie) . . . 400

Gallenblase und GallenwegeIntraoperative Cholangiographie . . . . . . . . . . 403Postoperative Cholangiographie

über T-Drainage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403Endoskopisch-retrograde Cholangio-

pankreatikographie (ERCP). . . . . . . . . . . . 404

Spezielle röntgendiagnostische Methoden

Röntgendiagnostik der weiblichen (und männlichen) BrustMammographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409Aufnahme der Axilla und der vorderen

Achselfalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 416Galaktographie (Füllung der Milchgänge

mit Röntgenkontrastmittel) . . . . . . . . . . . 417Ergänzende Untersuchungsmethoden . . . . . . 418Digitale Mammographie . . . . . . . . . . . . . . . . 419Magnetresonanztomographie der Mamma . . . . 420

Röntgendiagnostik der Gelenke (Arthrographie mit Röntgenkontrastmittel)Arthrographie des Schultergelenks . . . . . . . . . 422Arthrographie des Ellenbogengelenks . . . . . . . 424Arthrographie des Handgelenks . . . . . . . . . . . 425Arthrographie des Hüftgelenks . . . . . . . . . . . 425Arthrographie des Kniegelenks . . . . . . . . . . . 426Arthrographie des oberen Sprunggelenks . . . . 428Arthrographie der kleinen Gelenke . . . . . . . . . 429

Röntgendiagnostik des UrogenitalsystemsUrographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 430Retrograde Pyelographie . . . . . . . . . . . . . . . 434Retrograde Zystographie, Miktionszysturethro-

graphie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435Retrograde Urethrographie . . . . . . . . . . . . . . 436Vasovesikulographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436Hysterosalpingographie (HSG) . . . . . . . . . . . . 436

Röntgendiagnostik von Gängen, Höhlen und FistelnSialographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437Dakryozystographie oder Nasolakrimographie . 438Fistulographie (Fisteldarstellung mit Röntgen-

kontrastmittel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438

Interventionelle Radiologie

Röntgendiagnostik der Arterien (Arteriographie, Angiographie)Übersichtsaortographie . . . . . . . . . . . . . . . . 451Angiographie der Aorta thoracalis, des Aorten-

bogens und der supraaortalen Äste (Halsgefäße) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452

Verzeichnis der Einstellungen

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XIII

Selektive Angiographie der hirnversorgenden Gefäße: A. carotis interna, A. vertebralis . . . 454

Koronarangiographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456Arteriographie der Viszeralarterien (Eingeweide-

arterien): Zöliakographie, Mesenteriko-graphie und indirekte Spleno-/Mesenteriko-portographie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 458

Selektive Nierenarteriographie . . . . . . . . . . . . 460Arteriographie der Becken- und Beinarterien . . 462Arteriographie der oberen Extremitäten

(inkl. Shuntdarstellung) . . . . . . . . . . . . . . 464Pulmonalarteriographie . . . . . . . . . . . . . . . . 466Pharmakoangiographie . . . . . . . . . . . . . . . . 467

Gefäßintervention, perkutane transluminale Angioplastie (PTA)Supraaortale Gefäße, Karotisgabel . . . . . . . . . 467Nierenarterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469Mesenterialarterien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470Beckenarterien, Extremitätenarterien . . . . . . . 471Nahtverschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472

Röntgendiagnostik der Venen (Veno- oder Phlebographie)Aszendierende Phlebographie des Beins (direkte

Phlebographie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476Untere Kavographie (ggf. mit Kavaschirmeinlage) 478Schulter-Arm-Phlebographie und obere

Kavographie (direkte Phlebographie) . . . . . 480Selektive (Organ-)Phlebographie bzw. selektive

Venenblutentnahme . . . . . . . . . . . . . . . 482

Röntgendiagnostik der Lymphgefäßeund -knotenLymphangioadenographie . . . . . . . . . . . . . . 483

Röntgendiagnostik des Rückenmarks (Myelographie)Lumbale Myelographie. . . . . . . . . . . . . . . . . 487(Lumbale) Funktionsmyelographie . . . . . . . . . 490Aszendierende Panmyelographie . . . . . . . . . . 491

Spezielle bildgebende Verfahren

Computertomographie (CT)CT des Schädels (CCT), Erwachsener, Standard . . 510CT des Schädels (CCT), Erwachsener, Trauma/

Gesichtsschädel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511CT des Schädels (CCT) bei Kindern, Standard . . 513CT des Halses, Weichteile . . . . . . . . . . . . . . . 514CT des Thorax, Standard . . . . . . . . . . . . . . . . 516CT des Thorax – Angio-CT (Aorta, Pulmonal-

arterien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518CT des Thorax, HR (High Resolution) . . . . . . . . 520CT des Abdomens, Standard . . . . . . . . . . . . . 521CT von HWS, BWS, LWS, Sakrum und

knöchernem Becken . . . . . . . . . . . . . . . 523CT der Extremitäten und Gelenke . . . . . . . . . . 526Ganzkörper-CT, Polytrauma (AUDI) . . . . . . . . . 528

Verzeichnis der Einstellungen

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XV

Mitarbeiterverzeichnis

Dr. med. Klaus BootsveldPraxis Dr. Steen und PartnerHauptstr. 8526131 Oldenburg

Volker DiehlMTRAPraxis für MRT-Diagnostik Bremen NordDr. Markus HenschelHammersbecker Str. 22828755 Bremen

Hans-Hermann DumontAcordialstr. 3026129 Oldenburg

Ursula EcksteinLeitende MTRAHelios Klinikum Emil von BehringInstitut für Diagnostische und Interventionelle RadiologieWalterhöferstr. 1114165 Berlin

Hilde FeldmannMTABusestr. 7528213 Bremen

Cornelia HauptPhilips Medizin Systeme GmbHGeschäftsbereich RöntgensystemePhilips Medizin Systeme GmbH, HamburgRöntgenstr. 2422331 Hamburg

Karl-Friedrich KammProdukt Manager Digitale RadiographieGeschäftsbereich RöntgensystemePhilips Medizin Systeme GmbH, HamburgRöntgenstr. 2422331 Hamburg

Dr. med. Ulrich KraemerLeitender OberarztHelios Klinikum Emil von BehringInstitut für Diagnostische und Interventionelle RadiologieWalterhöferstr. 1114165 Berlin

Matthias LindeMTRA-LehrkraftMTA-Schule Klinikum Oldenburg gGmbHBrandenburger Str. 1926133 Oldenburg

Dr. rer. nat. Thomas PleckoZentralinstitut für Klinische Chemie und LaboratoriumsmedizinKlinikum StuttgartKriegsbergstr. 6070174 Stuttgart

Alex RiemerClinical Application ManagerToshiba Medical Systems GmbH DeutschlandHellersbergstr. 441460 Neuss

Dipl.-Phys. Gabriele SchülerInstitut für RadiologieUnfallkrankenhaus BerlinWarener Str. 712683 Berlin

Dr. med. Alexander WinterOberarztKlinik für UrologieKlinikum Oldenburg gGmbHDr.-Eden-Str. 1026133 Oldenburg

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XVII

Abkürzungsverzeichnis

A. ArterieAa. Mehrzahl von A.AC-Gelenk AkromioklavikulargelenkAl Aluminiuma.-p. anterior-posteriorAPL Anthropological LineARO AußenrotationAT-Winkel Antetorsionswinkelatm Atmosphäre

(physikalische Druckmessung)AUR Ausscheidungsurographiea.v. arteriovenösAVK arterielle Verschlusskrankheit

B BronchusB(-Bild) Brightness (= Helligkeit, s. Ultraschall)B/s Bild(er) pro SekundeBaSO4 BariumsulfatBF BelichtungsfaktorBL BelichtungBLP BelichtungspunktBPS BelichtungspunktesystemBV BildverstärkerBV-TV Bildverstärker-FernsehmonitorBW(K) Brustwirbel (Körper)BWS Brustwirbelsäule

C ZervikalwirbelCAD Computer aided diagnostic system

(computergestützte Diagnostik)CCA A. carotis communisCCD-Winkel Zentrum-Collum-Diaphysen-WinkelCCT Cranial computerized tomography

(=Computertomographie des Schädels)CEA karzinoembryonales Antigen

(Tumorantigen)CD-ROM digitale Bildplatte (= compact disc read

only memory)CD-Winkel Collum-Diaphysen-WinkelCO2 KohlendioxidCT ComputertomographieCTA Computertomographie-AngiographieCu KupferCv Conjugata vera

D DorsalwirbelDD DifferenzialdiagnoseDHC Ductus hepatocholedochus (Gallengang)DHS dynamische HüftschraubeDICOM Digital Imaging and Communication

in MedicineDIN Deutsches Institut für Normung e.V.DIP distales Interphalangealgelenk

(Endgelenk)d.p. dorsopalmarDLR digitale LumineszenzradiographieDSA digitale SubtraktionsangiographieDSI digital spot imaging

(= digitale Zielaufnahmetechnik)d.v. dorsovolar; dorsoventral

ECA A. carotis externaEEG ElektroenzephalographieEK Empfindlichkeitsklasse

(Film-Folien-System)EKG ElektrokardiogrammERC endoskopisch-retrograde Cholangio-

graphieERCP endoskopisch-retrograde Cholangio-

pankreatikographie

F French (Maßeinheit für Angiographie-katheter)

FDI Fédération Dentaire InternationaleFDA Fokus-Detektor-AbstandFFA Fokus-Film-AbstandFNP FeinnadelpunktionFOA Fokus-Objekt-AbstandFOV Field of view

Gy Gray (Einheit der Energiedosis; Gray hat »rad« abgelöst: 1 rad = 0,01 Gy)

h StundeHD high densityHE Hounsfield-Einheit(en) (Einheit für die

Absorptions- bzw. Dichtemessung in der CT)

HL7 Health language 7

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HRCT High resolution CTHSG HysterosalpingographieHU Hounsfield unit (s. HE)HW(K) Halswirbel(körper)HWS HalswirbelsäuleHz Hertz (Einheit der Frequenz)

i.a. intraarteriellICA A. carotis internaI.E. internationale Einheit(en)i.m. intramuskulärIRO InnenrotationISG Iliosakralgelenki.v. intravenös

J Jod

KE Kontrasteinlauf (des Kolons)kHz Kilohertz (Frequenz im Ultraschall)KIS KrankenhausinformationssystemKM Kontrastmittelkp KilopondkV Kilovolt (Aufnahmespannung)

L Linie; Lumbalwirbel l LiterLAO Left anterior oblique

(2. schräger Durchmesser)lat. lateralLig. LigamentumLigg. Mehrzahl von Lig.LIH last image hold (Durchleuchtung)LK LymphknotenLp LinienpaareLWK LendenwirbelkörperLWS Lendenwirbelsäule

m MeterM. MusculusmA MilliampèremAs Milliampèresekunde/-n, Produkt

aus Milliampère und Sekunde (Belichtungswert)

MDCT Mehrzeilen-Spiral-CTMDP Magen-Darm-Passagemg MilligrammMHK MittelhandknochenMHz Megahertz

MIP Maximum intensity projectionml MilliliterMm. Mehrzahl von M.Mo MolybdänMPG MedizinproduktegesetzMPR multiplanare RekonstruktionMRA MagnetresonanzangiographieMRI Magnetic resonance imagingMRT Magnetresonanztomographiems MillisekundenmSv Millisievert (s. Sv)MTRA medizinisch-technische(r) Radiologie-

assistentin/-assistent

N. NervusNaCl Natriumchlorid (Kochsalz)NMRT Nukleare MagnetresonanztomographieNn. Mehrzahl von N.NNH NasennebenhöhlenNPP Nucleus pulposus prolabs

(Bandscheibenvorfall)

OBB OberbauchODA Objekt-Detektor-Abstando.f. okzipitofrontalOFA Objekt-Film-Abstando.m. okzipitomentalOS OberschenkelOSG oberes SprunggelenkOT Obertisch

PACS Picture Archiving and Communicating System

p.-a. posterior-anteriorp.d. palmodorsalPEEP positiv-endexspiratorischer Druck

(»pressure«)p.i. post injectionemPIP proximales Interphalangealgelenk

(Mittelgelenk)Proc. Processus (Fortsatz)PTA perkutane (transluminale) AngioplastiePTC perkutane transhepatische Cholangio-

graphiePTC-D perkutane transhepatische Cholangio-

graphie und DrainagePTCA perkutane transluminale coronare

Angioplastie

Abkürzungsverzeichnis

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PTN perkutane NephrostomiePTT Partial thromboplastin time

(= Thromboplastinzeit, Gerinnungszeit)

Qf Querfinger

R. Ramus; Ratio (Schachtverhältnis, Lamellenhöhe zu Lamellenabstand)

RF Radiofluoroskopie (Durchleuchtung)Rh RhodiumRIS RadiologieinformationssystemRIVA Ramus interventricularis anteriorROI region of interestRöV RöntgenverordnungRr. Mehrzahl von R.

S Sakrum (Kreuzbein)s SekundeSAR Subarachnoidalraums.c. subkutanSC Speed Class (Empfindlichkeit digitaler

Bildempfänger)SC-Gelenk SternoklavikulargelenkSE seltene Erden (Folien);

Spin-Echo-Sequenz

StGB StrafgesetzbuchStrlSchV StrahlenschutzverordnungSv Sievert (Äquivalentdosis im Strahlen-

schutz)

T Tesla (Maß der Magnetfeldstärke)Th ThorakalwirbelT1 longitudinale Relaxationszeit

(Zeitkonstante in der MRT)T2 transversale Relaxationszeit

(Zeitkonstante in der MRT)

US Ultraschall; UnterschenkelUT Untertisch

V. Venev.d. ventrodorsal; volodorsal VF VerstärkungsfaktorVol. VolumenVUR vesikoureteraler RefluxVv. Mehrzahl von V.

W Wolfram

Abkürzungsverzeichnis

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1

1 Allgemeiner Teil

1.1 Der Beruf des/der Medizinisch-TechnischenRadiologieassistenten/-in (MTRA) – 2

1.2 Die Röntgenabteilung – 5

1.3 Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik – 14

1.4 Qualitätssicherung und Konstanzprüfung – 18

1.5 Physikalische Grundlagen der Röntgentechnik – 19

1.6 Faktoren, die die Röntgenbildqualität bestimmen – 28

1.7 Analoge Bildentstehung und -verarbeitung – 37

1.8 Digitale Bildentstehung und -verarbeitung – 44

1.9 Archivierung – 51

1.10 Bildbetrachtung – 53

1.11 Reproduzierbarkeit und Identifikation – 54

1.12 Röntgenologische Standardprojektionen – 55

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Kapitel 1 · Allgemeiner Teil

1

2

1.1 Der Beruf des/der Medizinisch-Technischen Radiologie-assistenten/-in (MTRA)

Der MTRA-Beruf hat unter den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen eine lange Tradition und ist im Laufe der Zeit immer wieder in der Ausbildungs-struktur verändert worden. Diese Veränderungen gingen einher mit der technischen Entwicklung in der Radiologischen Diagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen von W.C. Röntgen am 8. November 1895 wurde bereits im Januar 1896 mit der Ausbil-dung der Röntgenfotografin an der Lette-Schule in Berlin begonnen. Seit dem wurde die Ausbildung kontinuierlich verändert. Mit der Novellierung des MTA-Gesetztes 1993 wurde die bislang unfassendste Änderung der MTA-Ausbildung vollzogen, nämlich die Verlängerung von 2 auf 3 Jahre und die konse-quente Trennung von Laboratoriumsmedizin und Radiologie. Seitdem gibt es unter dem Dach des MTA-Gesetztes 4 MTA-Berufe (Radiologie [MTRA], Labor [MTLA], Funktionsdiagnostik [MTFA] und Veterinärmedizin [MTVA]).

Mit der Novellierung des MTA-Gesetztes wurde 1994 auch die Ausbildungs- und Prüfungsverord-nung geändert. Dem Gesetzgeber war wichtig, dass die Verlängerung nicht zu einer weiteren Verschu-lung der Ausbildung führen sollte. So wurden die Inhalte in den theoretischen und praktischen Unter-richt an der Schule und die praktische Ausbildung in Radiologischer Diagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin in Krankenhäusern und privaten Instituten gegliedert. Von insgesamt 4 400 Stunden sind allein 1 600 Stunden (einschließlich 230 Stun-den Krankenpflege) als praktische Ausbildung zu absolvieren.

Das MTA-Gesetz regelt u. a. auch das Ausbil-dungsziel und die vorbehaltenen Tätigkeiten. Die MTRA-Ausbildung soll dazu befähigen, unter An-wendung geeigneter Verfahren in der Radiologi-schen Diagnostik und anderer bildgebender Verfah-ren die erforderlichen Untersuchungsgänge durch-zuführen sowie bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten in der Strahlentherapie und Nukle-armedizin mitzuwirken. In den schriftlichen, prak-tischen und mündlichen Prüfungen wird letztlich geprüft, ob die erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse

die selbstständige und eigenverantwortliche Berufs-ausübung zulassen. Die erfolgreich bestandene Prü-fung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinisch-Technische/r Radiologieassistent/in und zur Ausübung der diesem Beruf vorbehaltenen Tätigkeiten (§ 9 Nr. 2 MTA-Gesetz).

Vorbehaltene Tätigkeiten dienen dem Patienten-schutz und sollen dafür Sorge tragen, dass Patienten nur von qualifiziertem Personal untersucht und be-handelt werden. Von allen nichtärztlichen Gesund-heitsfachberufen haben nur MTA aller 4 Fachrich-tungen und Hebammen Vorbehaltstätigkeiten. Die Vorbehaltstätigkeiten der MTRA umfassen:4 Durchführung der technischen Arbeiten und die

Beurteilung der Qualität in der Radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfah-ren einschließlich der Qualitätssicherung;

4 technische Mitwirkung in der nuklearmedizi-nischen Diagnostik und Therapie einschließlich der Qualitätssicherung;

4 technische Mitwirkung in der Strahlentherapie bei der Erstellung des Bestrahlungsplans und dessen Reproduktion am Patienten einschließ-lich der Qualitätssicherung;

4 Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Radio-logischen Diagnostik, Strahlentherapie und Nuk-learmedizin.

Das MTA-Gesetz erfüllt damit auch Artikel 17 der Richtlinie Euratom 97/43. Sie besagt, dass Personen, die berechtigt sind, in einem anerkannten Spezial-gebiet tätig zu werden, eine angemessene Ausbil-dung erhalten und über einschlägige Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen müssen. Weitere relevante Gesetze für die Berufsausübung als MTRA sind die Röntgenverordnung vom 1. Juli 2002 (Geltungsbe-reich Radiologische Diagnostik und die Behandlung mit Röntgenstrahlen) und die Strahlenschutzver-ordnung vom 1. August 2001 (Geltungsbereich Nuk-learmedizin und Strahlentherapie).

In radiologischen Abteilungen stehen eine Reihe von bildgebenden Modalitäten zur Verfügung, an denen MTRA entweder eigenständig auf Anforde-rung des Arztes Röntgenuntersuchungen durchfüh-ren oder aber dem Arzt assistieren, wie z. B. in der Angiographie. Bei allen Tätigkeiten steht der Patient im Mittelpunkt. MTRA haben gewissermaßen eine

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Schlüsselposition hinsichtlich der verschiedenen Tä-tigkeiten in der Radiologie. Im Umgang mit Patien-ten sind Hilfsbereitschaft, Einfühlungsvermögen und Anpassungsfähigkeit, aber auch Geduld, Zu-rückhaltung und Verschwiegenheit erforderlich.

Wie in jedem medizinischen Beruf muss ein/eine MTRA im Umgang mit Schwerverletzten und Schwerkranken, mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, Hy-giene und Sauberkeit sowie Instrumentenpflege vertraut sein. Ein gesunder Menschenverstand und ein klares, rasches Denken, v. a. in Notfallsituationen, gehören dazu. MTRA stehen wie Ärzte, Rechtsan-wälte und Geistliche unter dem Gebot der Schweige-pflicht. Ärzte und nichtärztliches Personal, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Be-rufs anvertraut worden ist und das sie in dessen Aus-übung wahrgenommen haben, werden bestraft. Die Verletzung des Berufsgeheimnisses ist auch nach Be-endigung der Berufsausübung oder des Studiums strafbar.

Auszug aus dem DeutschenStrafgesetzbuch (StGB)§ 203, Abs. 1: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich ge-hörendes Geheimnis oder ein Betriebs- und Ge-schäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Ange-

höriger eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbe-zeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,

3. Rechtsanwalt usw.

anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bestraft.

§ 203 Abs. 3: Den in Abs. 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.

§ 203 Abs. 4: Die Absätze 1–3 sind auch anzu-wenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach dem Tode des Betroffenen unbefugt offenbart.

Der Patient kann allerdings den Arzt und andere von der Schweigepflicht entbinden.

Neben der Betreuung der Patienten hat die/der MTRA eine Reihe von technischen Aufgaben zu er-ledigen. Die Qualität einer Röntgenaufnahme hängt im Wesentlichen von der technischen Durchfüh-rung ab, d. h. die Lagerung des Patienten, die Aus-wahl der Aufnahmeparameter einschließlich Film-Folien-Kombination, Zentrieren und Begrenzen des Nutzstrahls sowie die Anwendung geeigneter Strah-lenschutzmittel liegen in der Verantwortung der/des MTRA. MTRA haben einen wesentlichen Anteil an der Begrenzung der benötigten Dosis für eine Rönt-genaufnahme. Die Digitalisierung in der Radiologie in den letzten Jahren führte zu weiteren Einfluss-größen auf die Bildqualität. Mithilfe von Bildbe-arbeitungsprogrammen können digitale Bilder nachbearbeitet werden und in einem digitalen Ar-chiv gespeichert werden.

Die Digitalisierung der Projektionsradiographie, Röntgeninformationssysteme (RIS) und elektro-nische Archive (PACS) veränderten die alltäglichen Anforderungen und setzen eine hohe Bereitschaft für Fort- und Weiterbildung voraus. Dies gilt auch für Computertomographie (CT), Magnetresonanz-tomographie (MRT), Durchleuchtung und Angio-graphie. Darüber hinaus gehört die Durchführung der vielfältigen Qualitätskontrollen in der Radiolo-gie ebenso zum Aufgabengebiet der/des MTRA wie die administrativen Aufgaben.

1.1.1 Der Patient

MTRA haben eine Brückenfunktion zwischen Mensch und Technik, denn die Tätigkeit in der Ra-diologie bringt es mit sich, auf der einen Seite hoch-komplexe Technik zu bedienen und auf der anderen Seite den Patienten durch die Untersuchung zu füh-ren. Ein angemessener Ton und ein freundlicher Umgang mit den Patienten gehören zum Wichtigs-ten in der Tätigkeit eines Arztes und des nichtärzt-lichen Personals, seien es MTRA oder Pflegeperso-nal. Patienten haben ein Recht darauf, unabhängig ihres sozialen Status, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Rasse, Geschlecht, Alter oder womöglich einer Behinderung behandelt zu werden.

Der erste Eindruck der Röntgenabteilung prägt sich dem Patienten ein. Er beurteilt die Abteilung nicht nach gut zentrierten Röntgenaufnahmen, son-

1.1 · Der Beruf des/der Medizinisch-Technischen Radiologieassistenten/-in (MTRA)

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dern danach, wie er behandelt und betreut wird. Das nötige Verständnis und das richtige Einfühlungsver-mögen für die psychische Situation, in der sich der Patient befindet, sind insbesondere dem Berufsan-fänger nicht angeboren und stellen selbst erfahrene MTRA immer wieder vor neue Herausforderungen. Anleitung durch berufserfahrene MTRA und der Besuch geeigneter Fortbildungen sind daher uner-lässlich. In ein Röntgeninstitut kommen viele Men-schen, die unterschiedlich auf uns wirken und unter-schiedlich auftreten. Ob ein Patient z. B. sympathisch oder unsympathisch auf uns wirkt, hängt z. T. vom Patienten, z. T. aber auch von uns selbst ab. Im Fol-genden sollen einige Möglichkeiten angesprochen werden, welche Patienten uns im Alltag begegnen können:4 Der dankbare Patient tritt freundlich und be-

scheiden auf, befolgt, was von ihm gewünscht wird, und ist dankbar für jede Aufmerksamkeit, die ihm entgegengebracht wird. Er kann seine Dankbarkeit auch in Worten zum Ausdruck bringen. Bei diesem Patienten ist darauf zu ach-ten, dass er möglicherweise sein Unbehagen oder seine Angst nicht äußert.

4 Der wortkarge, dankbare Patient ist nicht we-niger dankbar, findet aber die richtigen Worte nicht so leicht.

4 Der wortkarge, mürrische Patient hadert evtl. mit seinem Schicksal, ist unzufrieden wegen seiner Krankheit und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten, z. B. der Anfertigung einer Röntgenaufnahme. Er wirkt in seiner Art oft verletzend, ohne sich dessen bewusst zu sein. Vielleicht drückt der Patient sich so aus, weil er mit seiner Situation nicht zurechtkommt. Es kann sein, dass er, wenn er mit dem rechten Wort zur rechten Zeit angesprochen wird und mit Freundlichkeit, aber dennoch dezidiert behan-delt wird, beim Verlassen des Instituts eine ande-re Miene macht und vielleicht seine Einstellung geändert hat.

4 Verängstigte Menschen bedürfen besonders ent-gegenkommender Betreuung. In diese Kategorie fallen meistens Kinder. Gerade in Abteilungen, in denen überwiegend Erwachsenenradiologie betrieben wird, muss das Bewusstsein vorhan-den sein, dass eine Untersuchung auch einmal länger als geplant gehen kann und mehr Perso-

nal erfordert. Kinder sind in der Radiologie keine kleinen Erwachsenen und möchten außer-dem nicht belogen werden. Falls eine i.v.-Injek-tion nötig sein sollte, ist es zwecklos, zu verheim-lichen, dass der Piks weh tut. Eine Erklärung in einfachen Worten vor jeder Handlung erzeugt die nötige Kooperationsbereitschaft für eine ge-lungene Untersuchung. Ein Einheitsrezept für den Umgang mit Kindern gibt es nicht, hier ist viel Geduld und Erfahrung nötig.

4 Der nervöse und verängstigte Patient beobachtet oft argwöhnisch genau jede Bewegung, jeden Blick, jedes Wort und bezieht alles auf sich. Er versucht evtl. durch geschickte, vielleicht auch überrumpelnde Fragen von der/dem MTRA etwas über seine Erkrankung zu erfahren. Es ist möglich, dass sich dieser Patient so verhält, weil er befürchtet, eine Krebserkrankung zu haben. Der Umgang mit diesen Patienten ist schwierig und erfordert viel Fingerspitzengefühl.

4 Der gesprächige oder geschwätzige Patient inte-ressiert sich schon nach dem zweiten Satz für die persönlichen und privaten Angelegenheiten der Angestellten. Die verbale Verletzung des Patien-ten durch barsche Antworten sollte auf jeden Fall vermieden werden. Mit einer sachlichen Ge-sprächsführung ist dem Patienten am besten zu begegnen. Bei technisch schwierigen Aufnah-men kann der Patient darauf hingewiesen wer-den, dass die einzustellende Röntgenaufnahme eine gewisse Ruhe und Konzentration verlangt.

4 Die Zahl der alten Menschen nimmt zu. Im Um-gang mit ihnen ist höchste Umsicht geboten. Der alte Mensch hat häufig Mühe, sich einzuordnen, um so mehr, wenn er plötzlich krank wird, in eine fremde Umgebung kommt und mit unper-sönlicher Technik konfrontiert wird. Ein Rönt-genapparat wird als etwas Fremdes empfunden. Eine auf seine Bedürfnisse angepasste Kommu-nikation erleichtert ihm die Untersuchung. Bei gehörlosen oder sehr schwerhörigen Patienten kann auch einmal mithilfe eines Notizzettels der Ablauf erklärt werden. Es versteht sich von selbst, dass die Umgangsformen respektvoll bleiben müssen. Kein Patient soll – so alt und so gebrech-lich er auch sein mag – auf sein Alter oder seine Behinderung »gestoßen« werden. Auch alte und behinderte Patienten werden nicht geduzt.

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Das im Krankenhaus tätige Personal muss die Kühle und Sterilität, die viele Krankenhäuser ausstrahlen, und das Unpersönliche eines Untersuchungsapparats wenigstens durch menschliche Wärme und Einfüh-lungsvermögen ausgleichen. Gerade weil dies bei zu-nehmendem Zeit- und Leistungsdruck schwieriger wird, muss man sich diesen Grundsatz immer wieder ins Gedächtnis rufen. Besonders ist darauf zu achten, ob die Patienten Hilfe benötigen, um ihnen dann beim Aus- und Anziehen, über die Türschwelle, auf die Fußbank oder den Hocker am Durchleuchtungsgerät zu helfen. Bei den fernbedienbaren Röntgengeräten ist die Mithilfe des Personals wichtig: Dem mög-licherweise verängstigten Patienten muss erklärt wer-den, dass trotz Fernsteuerung Arzt und MTRA hilfs-bereit in der Nähe sind.

Privatgespräche mit Kollegen/-innen vor Patien-ten sollten vermieden werden. Der Patient empfindet dies in der Regel als unhöflich. Im Hörbereich des Patienten sollten Bemerkungen wie: »Der Magen sitzt in der Kabine«, »die Lunge kann sich anziehen und gehen« oder ähnliches unterbleiben. Und schließ-lich: Es mag nur eine Äußerlichkeit sein, aber das gepflegte Erscheinungsbild des Personals ist für den Patienten nicht ohne Bedeutung.

1.2 Die Röntgenabteilung

Anhand der folgenden Unterkapitel wird der Weg eines Patienten durch eine Röntgenabteilung von der Anmeldung bis zur fertigen Untersuchung exempla-risch dargestellt. Dies gilt sowohl für eine analog als auch für eine digital arbeitende Abteilung.

1.2.1 Wie funktioniert eineRöntgenabteilung?

Um einen reibungslosen Untersuchungsablauf mit kurzen Wartezeiten zu gewährleisten, ist eine gute Organisation Voraussetzung. Mit einer kompetent besetzten Anmeldung steht und fällt der Erfolg des Betriebsablaufes, erst recht in einer digitalen Abtei-lung. Das wird häufig unterschätzt. Die Zeiten, zu denen ein Durchleuchtungsgerät und mehrere kon-ventionelle Bucky-Arbeitsplätze vorhanden waren, sind vorbei. Eine moderne Abteilung muss kon-

ventionelle Arbeitsplätze, Durchleuchtungsgeräte, C-Bogenanlagen für die Angiographie, Schockraum und Großgeräte wie CT und MRT im Blick haben.

Eine MTRA in der Anmeldung, die die Untersu-chungsabläufe, deren Zeitbedarf und die apparative Ausstattung der Abteilung kennt, kann entsprechend Geräte- und Untersuchungszeiten buchen. Unklare, unplausible oder technisch sinnlose Anforderungen werden bereits bei der Anmeldung zuverlässig aus-sortiert. Das Personal ist hier sehr gefordert und in Abteilungen mit vielen stationären und ambulanten Patienten sind Konfrontationen, häufig mit dem Personal anderer Abteilungen, nicht auszuschließen. Trotzdem soll jedem Patienten, Stationspersonal und allen »Fragenden« stets in gutem Ton begegnet werden; dies gilt insbesondere für den Patienten, der sich fragend und Hilfe suchend in einer neuen Um-gebung bewegt. Der Patient soll das Gefühl haben, dass er willkommen ist.

In den seltensten Fällen findet sich der Patient aus freien Stücken in der Abteilung ein. Grundlage für die Röntgenuntersuchung ist eine konkrete Fra-gestellung eines zuweisenden Arztes. Idealerweise stellt der Zuweiser eine Verdachtsdiagnose und no-tiert eine Fragestellung, z. B. Verdacht auf Sinusitis maxillaris. Danach obliegt es dem Facharzt (Radio-loge), die rechtfertigende Indikation festzustellen. In der Routine findet sich jedoch meist das Vorgehen, dass der anfordernde Arzt bereits das gewünschte Untersuchungsverfahren angibt. Dies ändert nichts daran, dass die Anforderung vom Radiologen zu prüfen ist (§ 23 RöV). Verfahren, die ohne die An-wendung ionisierender Strahlung zur Beantwortung der Fragestellung führen, sind vorzuziehen.

Vor der Röntgenuntersuchung sind von jedem Patienten die Personalien aufzunehmen: Name, Vor-name, Geburtsdatum, Wohnort und Kostenträger, bei Kindern auch der Name des versicherten Eltern-teils. Wichtig ist auch die Telefonnummer, falls eine Terminänderung erforderlich wird. Wurde der Pa-tient vorher in einem Krankenhausinformationssys-tem aufgenommen, werden diese Stammdaten idea-lerweiser an das Radiologieinformationssystem übermittelt.

Die Röntgenverordnung (RöV) § 23 verpflichtet zur sog. »Strahlenanamnese«, d. h. der Patient muss nach entsprechenden vorausgegangenen röntgeno-logischen oder nuklearmedizinischen Untersuchun-

1.2 · Die Röntgenabteilung

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gen befragt werden. Ein Röntgennachweisheft (Rönt-genpass des Patienten) erleichtert die Befragung. Vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung muss zumindest nach dem Röntgennachweisheft gefragt werden. Eine Verpflichtung zur Führung des Röntgenpasses besteht allerdings nicht. Wird jedoch vom Patienten ein Pass vorgelegt, so müssen die nachfolgenden Röntgenuntersuchungen eingetra-gen werden (§ 28 RöV). Für Patienten, die noch keinen Röntgenpass besitzen, sind derartige Pässe vorzuhalten und anzubieten. Bei Frauen im gebär-fähigen Alter ist eine Schwangerschaft vor Anwen-dung ionisierender Strahlung auszuschließen. Wird eine Magnetresonanztomographie durchgeführt, stellen ein Herzschrittmacher, ein Defibrillator oder ähnliche Implantate (z. B. Cochleaimplantat) eine absolute Kontraindikation dar.

War der Patient bereits für frühere Untersuchun-gen in der Abteilung, sind die vorhandenen Rönt-genbilder herauszusuchen. Die Voraufnahmen wer-den auch zur Feststellung der rechtfertigenden Indi-kation benötigt. Handelt es sich um einen neuen Patienten, ist eine Röntgentüte und ggf. ein Scribor-streifen anzulegen. Es ist dafür zu sorgen, dass die Unterlagen zügig am Arbeitsplatz ankommen, an dem die Untersuchung durchgeführt wird, sodass die/der dort tätige MTRA von der Anwesenheit des Patienten Kenntnis nimmt.

Wird in der Abteilung mit einem RIS und einem PACS (Picture Archiving and Communication Sys-tem, vgl. 7 Kap. 1.9) gearbeitet, wird zunächst die Untersuchung eingebucht und die Daten elektro-nisch an den Arbeitsplatz übermittelt. Die Kommu-nikation zwischen RIS und PACS erfolgt mit dem sog. HL7-Standard (Health Level 7). Am Arbeits-platz sind die Patientendaten vor Untersuchungsbe-ginn an der Modality Worklist aufzurufen. Damit werden die angefertigten Aufnahmen dem Patienten zugeordnet. Bei Speicherfolienkassetten müssen die Kassetten vor dem Auslesen mittels Kassettenbar-code und Modality Worklist des Auslesesystems dem untersuchten Patienten zugeordnet werden. Sind Voraufnahmen vom Patienten vorhanden, müssen diese aus dem digitalen Bildarchiv an der Workstation aufgerufen werden. Dies wird bei den meisten PAC-Systemen durch eine Prefetch-Funk-tionalität (automatisches Vorladen relevanter Bilder aus dem Archiv) erleichtert.

Die Wartezeit wird dem Patienten in einem hellen, freundlichen, aufgeräumten und sauberen, gelüfteten und gut temperierten Wartezimmer mit Lektüre und möglichst bequemer Sitzgelegenheit verkürzt. Sitz- und Spielgelegenheiten für Kinder sollten vorhanden sein. Bei unvorhergesehen langer Wartezeit wird dem Patienten der Grund mitgeteilt und um sein Verständnis gebeten. Ganz entschei-dend ist an diesem Punkt, dass der Patient wirklich kompetent informiert wird. Meistens haben die Pa-tienten für Wartezeiten im Klinikbetrieb Verständ-nis. Kein Verständnis hat ein Patient jedoch dafür, dass er nicht informiert wird und nicht weiß, wie lange er warten muss. Je nach Grund der Verzöge-rung ist der Wartende über den Fortgang der Arbeit zu informieren, sodass er das Gefühl bekommt, nicht vergessen worden zu sein.

Schwerverletzte und Verletzte haben Vorrang. Wichtig ist ein gezieltes Vorgehen und den Patienten um Mithilfe zu bitten, damit die weitere Untersu-chung in seinem eigenen Interesse rasch durchge-führt werden kann. Verletzte werden auf einer Un-fallliege oder im Rollstuhl möglichst umgehend in einen Röntgenraum gefahren. Bei schwersten Ver-letzungen, z. B. der Wirbelsäule, muss zur Lagerung ein Arzt geholt werden.

1.2.2 Untersuchungsraumund Röntgenuntersuchung

Der Patient wird erst unmittelbar vor der Untersu-chung in die Kabine gerufen oder geführt. Das Warte-zimmer ist zum Warten da und die Kabinen zum Aus- und Ankleiden! Das Warten in der engen, halb-dunklen Kabine ist für den entkleideten Patienten unangenehm. Leider kommt es immer wieder vor, dass Patienten in der Kabine vergessen werden oder die im angrenzenden Untersuchungsraum geführ-ten Arzt-Patienten-Gespräche und die Untersu-chung miterleben müssen. Der/die aufmerksame MTRA begleitet ältere, geh- und sehbehinderte Pa-tienten in die Kabine und fragt, ob er/sie beim Aus- und Ankleiden behilflich sein kann.

Schwerkranke und Schwerverletzte, die direkt in die Röntgenabteilung eingeliefert werden, werden vordringlich untersucht. Patienten mit Schulter-Arm-Verletzungen müssen vorsichtig ausgekleidet

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werden: zuerst die gesunde, unverletzte Seite von Kleidern befreien, dann das Hemd oder den Pullo-ver bis zum Hals aufrollen und über den gebeugten Kopf nach vorne abstreifen. Beim Ankleiden beginnt man mit der verletzten Seite, dann folgt die gesunde Seite. Beim Auskleiden der Hose geht man entspre-chend vor. Sie wird weit heruntergestülpt, dann zu-nächst am gesunden Bein weggezogen und äußerst vorsichtig am kranken Bein. Bei schwerverletzten Patienten werden die Kleidungsstücke aufgeschnit-ten. Dabei ist Sorge zu tragen, dass der Patient so gelagert wird, dass ihm wenig Schmerzen und wenig Anstrengung zugemutet werden.

Bei Erbrechen und schweren Blutungen aus Mund und Nase müssen die Patienten in Seitenlage gebracht werden, damit sie Erbrochenes oder Blut nicht aspirieren. Eine hohe Anforderung wird an die Arbeit im interdisziplinären Team gestellt. Bei Un-fallpatienten muss sich die/der MTRA den Weg zum Patienten häufig am Anästhesisten, Chirurgen und am Pflegepersonal vorbei regelrecht freikämpfen. Beim Anfertigen der Aufnahmen muss immer auch auf den Strahlenschutz der umstehenden Personen geachtet werden. Das Drängeln nach den ersten Bil-dern ist dabei an der Tagesordnung und kein Grund, sich verunsichern zu lassen. In großen Kliniken wer-den Unfallpatienten mittlerweile in sog. Schock-räumen erstversorgt, die für die interdisziplinäre Zusammenarbeit konzipiert sind und über umlage-rungsfreie Transportsysteme verfügen. In Schock-räumen kommt meist ein CT und eine konventionelle Röntgeneinrichtung zum Einsatz.

Der/die MTRA muss sich die Zeit nehmen, dem Patienten zu erläutern, was für eine Untersuchung durchgeführt wird, wie sie abläuft und evtl. wie lange sie dauert. Damit Frauen nicht mit entblößtem Oberkörper dem Arzt oder dem/der MTRA im Un-tersuchungsraum entgegentreten müssen, erhalten die Patientinnen ein praxis- oder krankenhauseige-nes Hemd. Auf das Schamgefühl pubertierender Patienten muss ebenfalls Rücksicht genommen werden. Untersuchungen wie die Mammographie sollten nach Möglichkeit von weiblichem Personal durchgeführt werden.

Der Untersuchungsraum muss sauber, aufge-räumt und belüftet sein. Es dürfen keine gebrauchten oder gar verschmutzten Gegenstände herumliegen. Der Patient soll den Eindruck haben, dass man ihn

erwartet und er nicht die nächste »Nummer« ist. In den abgedunkelten Röntgenuntersuchungsräumen können sich ältere Patienten (ohne Brille und ohne Gehstock) oft schlecht orientieren und sind daher für Hilfe dankbar.

Langes Liegen auf einem harten Untersuchungs-tisch kann durch eine saubere, weiche Unterlage und Kissen, ggf. noch durch eine Decke, erleichtert wer-den. Im Untersuchungsraum muss alles vorhanden sein, was gewöhnlich oder in Ausnahmefällen für die Untersuchung benötigt wird. Es macht einen schlechten Eindruck auf den Patienten, wenn der/die MTRA zu Beginn der Untersuchung fortläuft, um verschiedenes Zubehör zu holen.

Damit der Patient keinen Schrecken bekommt, wird darauf hingewiesen, dass sich z. B. die Röntgen-röhre über dem Patienten oder der Untersuchungs-tisch mit dem Patienten während der Untersuchung bewegt. Der Patient sollte möglichst nur kurz im Röntgenraum allein gelassen werden. Schwerver-letzte oder verwirrte Patienten, Unruhige, Bewusst-lose oder Patienten mit starkem Erbrechen dürfen nicht ohne Aufsicht bleiben.

Muss eine misslungene Aufnahme wiederholt werden, sollte der/die MTRA dem Patienten den wahren Grund für die Notwendigkeit einer Wieder-holung der Untersuchung angeben. Wenn es das Verschulden der/des MTRA ist, sollte er/sie dies ein-gestehen. Das Personal macht sich unglaubwürdig, wenn es immer dem Patienten die Schuld zuschiebt, z. B. mit der Bemerkung, er habe die Röntgenauf-nahme »verwackelt« oder »veratmet«. Da sich der Patient in der Regel ernsthaft bemüht, bei der Unter-suchung alles richtig zu machen, schätzt er sein Fehl-verhalten oder das des/der MTRA richtig ein und möchte nicht »für dumm verkauft« werden.

Wiederholungsaufnahmen sind aus strahlen-hygienischen Gründen möglichst zu vermeiden. Zudem ist die rechtfertigende Indikation zu be-achten.

Nach der Entwicklung bzw. dem Auslesen der Rönt-genbilder ist auf die Dokumentation der in der Rönt-genverordnung § 28 geforderten Parameter zu ach-ten. Die Röntgentüte wird mit den angefertigten

1.2 · Die Röntgenabteilung

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Kapitel 1 · Allgemeiner Teil

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Aufnahmen vervollständigt. Ist ein PACS vorhanden, werden die Aufnahmen elektronisch archiviert.

Sind die Röntgenaufnahmen fertig oder die Röntgenuntersuchungen vom Arzt abgeschlos-sen, so ist das Interesse des Patienten am Ergeb-nis der Untersuchung verständlich. Das nicht-ärztliche Personal ist jedoch zu einer Auskunft über das Resultat nicht berechtigt.

Das Personal sollte auch keine Andeutungen mit Worten oder Mimik machen. Untersuchungsergeb-nisse teilt ausschließlich der untersuchende oder der behandelnde Arzt mit.

Die Röntgenbilder bleiben Eigentum des Arztes oder der Abteilung. Sie werden dem Patienten nur in begründeten Fällen ausgehändigt oder dem be-handelnden Arzt, Gutachter und krankenhausähn-lichen Institutionen übergeben. Hierfür ist allerdings das Einverständnis des Patienten einzuholen. Wer-den aus einem PACS Archiv-CDs erstellt, soll auf DICOM-Konformität (DICOM=Digital Imaging and Communications in Medicine, vgl. 7 Kap. 1.9)geachtet und die Aufnahmen nicht in einem simplen Grafikformat (z. B. JPG oder TIFF) gespeichert wer-den. Dies führt sonst dazu, dass die Aufnahmen beim Betrachter ggf. nicht in ein vorhandenes PACS als Fremdaufnahmen übernommen werden können. Abschließend wird der Patient freundlich verab-schiedet und zur Tür begleitet. Damit wird der sym-pathische Eindruck, den der Patient vom Institut erhalten hat, noch verstärkt.

1.2.3 Kinder in der Radiologie

Kinder haben in dunklen Räumen Angst und lassen sich gerne an die Hand nehmen oder tragen. Durch ein Glockenspiel, einen Teddybär oder ein besonde-res Bild an der Wand können sie abgelenkt werden. Bei der Untersuchung kann die Anwesenheit eines begleitenden Elternteils auf das Kind beruhigend wirken. Allerdings darf sich der/die MTRA auch das Recht herausnehmen, die Eltern aus dem Raum zu schicken, wenn dadurch eine bessere Aufnahme ge-währleistet wird. Der/die einfühlsame MTRA soll

dem Kind in angemessenen Worten erklären, was gemacht wird, dass die Untersuchung nicht schmerz-haft ist und selbst der Stich mit einer Injektionsnadel rasch vorbei ist. Sofern in der Abteilung vorhanden, kann mit einem Lokalanästhetikum in Salbenform die Injektion sogar schmerzfrei durchgeführt wer-den. Werden kalte Röntgenkassetten als unange-nehm empfunden, können diese vorher angewärmt werden. Dies empfiehlt sich besonders für Aufnah-men auf einer neonatologischen Station. Wird dem Kind eine kleine Belohnung in Aussicht gestellt, muss das Versprechen eingehalten werden. Untersu-chungen bei Kindern verlangen ein besonderes Ein-fühlungsvermögen, viel Zeit und Geduld. Dies sollte auch bei der Terminplanung berücksichtigt werden. Für Wartezeiten haben Kinder kein Verständnis!

Aufgrund der größeren Strahlensensibilität der Kinder ist zwingend eine große Sorgfalt im Hinblick auf den Strahlenschutz notwendig und die Strahlen-exposition ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu reduzieren (z. B. hochempfindliche Film-Folien-Systeme, Aufhärtung der Strahlung durch Zusatzfilter, enges Einblenden des Strahlenfeldes, gepulste Durchleuchtung). Insbesondere bei Mäd-chen ist zu beachten, dass sich die Gonaden während der Entwicklung von kranial nach kaudal verschie-ben (. Abb. 1.1). Sehr strahlensensibel ist das blut-bildende rote Knochenmark. Beim Kind besteht immer die Gefahr, dass mit dem Strahlenfeld ein größerer Teil des roten Knochenmarks exponiert wird als beim Erwachsenen. Die Verteilung des roten Knochenmarks ist in . Abb. 1.2 dargestellt. In Be-reichen mit viel rotem Knochenmark muss eng ein-geblendet werden.

Zur Belichtungssteuerung beim Kind ist darauf hinzuweisen, dass eine größere Schwärzung des Bilds mit einer höheren kV-Zahl erreicht werden soll, und nicht mit einer höheren mAs-Zahl. Wird eine geringere Schwärzung benötigt, ist vornehm-lich die mAs-Zahl zu reduzieren. Dabei ist abzu-wägen, ob der dadurch geringere Kontrast der Auf-nahme die Befundung zu sehr beeinträchtigt. Kön-nen Aufnahmen von Frakturen etc. ohne konven-tionellen Gips angefertigt werden, ist dies zu tun, da sich die Dosis bei nassem Gips etwa viertelt und bei trockenem Gips etwa halbiert! Bei Baycast oder Polyurethan ist der Unterschied nicht mehr so groß, es kann etwa eine kV- oder eine mAs-Stufe gespart

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werden. Gleiches gilt für die Streustrahlenraster. Bei Aufnahmen ohne Raster kann ein Viertel der Dosis gespart werden. Abschließend sei auf eine Besonder-heit bei konventionellen Film-Folien-Systemen hin-

gewiesen. Für die Pädiatrie sind Kassettensysteme mit einem Karbondeckel vorhanden, der besonders strahlendurchlässig ist. Damit lassen sich nochmals 1–2 kV- oder mAs-Stufen Dosis einsparen.

. Abb. 1.2Verteilung des blutbildenden, roten Knochenmarks beim Kind und beim Erwachsenen

. Abb. 1.1Entwicklung der Gonaden während der Entwicklung von kranial nach kaudal

1.2 · Die Röntgenabteilung

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1.2.4 Zubehör im Röntgenraum

Außer dem erforderlichen Strahlenschutzzubehör (s. S. 17) gehören zum Rüstzeug einer Röntgenun-tersuchung verschieden große Bleigummiabdeckun-gen für Kassetten oder Bleigummiabdeckungen für den Patienten, um Überbelichtungen durch Streu-strahlen an den Körperkonturen zu vermeiden. Wei-tere unerlässliche Hilfsmittel sind Bleibuchstaben zur Seitenbezeichnung sowie Zahlen und Schriftzei-chen zur Aufbelichtung auf die Filme oder Speicher-folien. Für jede Röntgenuntersuchung soll eine an-gemessene Anzahl an Kassetten mit geeigneten Film-Folien-Systemen bereitstehen, die nicht im Untersuchungsraum gelagert werden. Verschieden große und unterschiedlich geformte Lagerungshilfen aus Schaumstoff und Holz, Bänder und Sandsäck-chen zum Fixieren, Reismehlsäckchen zum Dicken-ausgleich oder Ausgleichfilter (z. B. Keil-, Schulter- oder Schädelfilter) und ein Kompressionsband dür-fen nicht fehlen. Gerade Kompressionsbänder sind an neuen Anlagen aus der Mode gekommen, liefern jedoch z. B. bei adipösen Patienten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Bildqualität. Zum Zu-behör gehören auch spezielle Lagerungs- und Fixie-rungshilfen für Säuglinge (z. B. Babixhülle) und Kleinkinder sowie technische Geräte für gehaltene Aufnahmen und Gewichte für Belastungsaufnah-men. Werden häufig Aufnahmen im Stehen ange-fertigt, kann eine Halterung am Rasterwandstativ hilfreich sein, an der sich der Patient festhält. Auf weiteres spezielles Zubehör wird bei den entspre-chenden Untersuchungen eingegangen.

Für den Patienten steht am Untersuchungstisch eine Fußbank oder ein Schemel, sofern der Tisch nicht höhenverstellbar ist. Abwaschbare, strahlendurchläs-sige Schaumstoffunterlagen und Tücher aus Stoff oder Papier sowie Kopfkissen liegen für den Untersu-chungstisch bereit. Der Patient erhält ggf. ein Abdeck-tuch, eine Decke oder ein Hemd. Eine Rolle unter den Knien erleichtert das ruhige Liegen. Das Zubehör muss pfleglich behandelt, mit geeigneten Desinfek-tionsmitteln gereinigt und täglich auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden.

In Unfallröntgenräumen (Schockraum) sind eine Sauerstoff- und Absaugeinrichtung wichtig. Außer den Notfallmedikamenten (s. Anhang) sollen vor-handen sein:

4 Blutdruckmessgerät und Stethoskop,4 Stauschlauch,4 Schere und Pinzette,4 Einmalhandschuhe,4 Hautdesinfektionslösungen,4 Tupfer und sterile Kompressen,4 Einmalspritzen und Kanülen einschließlich Ver-

weilkanüle,4 Infusionen (Volumenersatz),4 Infusionsständer,4 Klebestreifen.

Je nach Funktion des Röntgenraums können häufig benötigte Medikamente (z. B. Spasmolytikum oder Antihistaminikum) im Röntgenraum aufbewahrt werden. Für die sonst in einer Röntgenabteilung er-forderlichen Medikamente sollte ein sicherer Auf-bewahrungsort bestimmt werden. Röntgenkontrast-mittel werden außerhalb des Röntgenraums dunkel gelagert. Medikamente, die dem Betäubungsmittel-gesetz unterliegen, müssen unter Verschluss gehal-ten werden.

1.2.5 Hygiene in der Röntgenabteilung

In den vergangenen Jahrzehnten haben Ärzte, MTA und die Öffentlichkeit erneut lernen müssen, dass der Patient im Krankenhaus unabhängig von seiner Grunderkrankung spezifischen Gefahren infektiöser Natur ausgesetzt ist. Diese im Krankenhaus er-worbenen Infektionskrankheiten werden heute als Krankenhaus-, Hospital- oder Nosokomialinfek-tionen bezeichnet. Eine sorgfältige Hygiene gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

In den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts wer-den radiologische Einrichtungen in die Bereiche mit mittlerem Infektionsrisiko eingestuft. In Abhängigkeit von Untersuchungsart und Erkrankungen sind diffe-rente antiinfektiöse Maßnahmen erforderlich.

Konventionelles RöntgenIm Untersuchungsablauf kommt es zum Kontakt der Hände des Personals mit der Körperoberfläche des Patienten, Lagerungshilfen, Bedienelementen der Röntgenanlage, Entwicklungsmaschinen, digitale Ausleseeinheiten, Türklinken, PC-Tastaturen etc. Die hygienische Händedesinfektion ist die entschei-

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dende Maßnahme zur Vermeidung von Kreuzinfek-tionen. Leicht zugängliche Waschbecken mit Seife und Desinfektionsmittel sind obligat, das Tragen von Handschuhen bei Infektionsgefährdung an-gezeigt. Eine gezielte Apparatedesinfektion ist nach Kontamination mit Sekreten, Exkreten und Blut er-forderlich. Untersuchungsliegen und Lagerungs-hilfen werden heute überwiegend durch Einwegab-deckungen vor Verschmutzung und Kontamination geschützt, ebenso Filmkassetten bei der Röntgenauf-nahme am Patientenbett.

Interventionelle RadiologieMit zunehmender Dauer und Komplexität der inva-siven Eingriffe unter Durchleuchtung nimmt nicht nur die Strahlenbelastung, sondern auch die Infek-tionsgefährdung zu. Interventionsdiagnostische Ver-fahren mit Implantation von Stents, Prothesen, Filtern und Embolisationen sowie bildgesteuerte Biopsien verlangen chirurgische Händedesinfektion, sterile Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Mund-Nasen-Schutz, bei zu erwartenden Blutspritzern Schutz-schirm oder -brille sowie adäquate Patienten- und Apparatepräparation. Operationsähnliche Hygiene-standards (Schleuse, Materiallager, Klimatechnik) sind allein schon wegen der potenziellen Notwendig-keit der Fortsetzung von Eingriffen durch offene Chi-rurgie im Fall von Komplikationen wünschenswert.

Immunsupprimierte PatientenBei Aufnahmen bei immunsupprimierten Patienten mit Knochenmarktransplantation sind folgende Maßnahmen zu prüfen:4 Einzelzimmer: Schutzkittel bei Patientenkontakt

(Schutzkittel verbleibt im Zimmer oder in der Schleuse),

4 hygienische Händedesinfektion vor Betreten des Zimmers, vor aseptisch durchzuführenden Maßnahmen, nach Kontakt mit infektiösem Material,

4 Wischdesinfektion aller Kontaktflächen (z. B. Röntgenkassetten),

4 sterile Abdeckung für patientennahe Teile der Röntgenanlage.

Patienten mit MRSAEntscheidend ist die Händedesinfektion (mind. 30 Sekunden) vor und nach dem Patientenkontakt. Die

Umgebungskontamination durch MRSA (Multi-resistenter Staphylococcus aureus) kann reduziert werden, wenn sich auch der Patient vor der Unter-suchung die Hände mit alkoholischem Händedes-infektionsmittel desinfiziert. Durch das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes soll verhindert werden, dass der Patient seine Hände durch Berühren der eige-nen Nase (natürliches Reservoir von S. aureus) immer wieder kontaminiert.

Darüber hinaus sollten Personen, die direkten Kontakt zum Patienten haben, Handschuhe und einen langärmeligen Schutzkittel tragen. Ein Mund-schutz ist dann erforderlich, wenn die Möglichkeit besteht, dass man direkt angehustet wird (Gesicht-zu-Gesicht-Kontakt). Eine Händedesinfektion ist zudem auch nach Berührung von Bett oder Ober-flächen notwendig, die mit dem Patienten unmittel-bar in Berührung kamen.

In der Regel werden zwei technische Assistenten benötigt. Ein Mitarbeiter bedient die Geräte, öffnet oder schließt Türen und führt alle Tätigkeiten ohne Patientenkontakt aus. Der andere trägt die oben angegebene Schutzkleidung, lagert und betreut den Patienten und ist für die Wischdesinfektion der vom Patienten berührten Flächen zuständig. Er entsorgt nach Untersuchungsende auch evtl. verwendetes Abdeckpapier in einem geschlossenen Abfalleimer (normaler Klinikmüll). Nicht unbedingt zwingend, aber empfehlenswert, ist die Einbestellung des Pati-enten am Ende des jeweiligen Tagesprogramms.

Ansteckungsfähige TuberkulosePatienten mit offener, also ansteckungsfähiger Lun-gentuberkulose, sollten einen chirurgischen Mund-schutz tragen. Eine spezielle Klimatisierung wäre ideal, ist aber in der Regel nicht verfügbar. Daher sollten TBC-Patienten am Schluss des Tagespro-gramms ohne Wartezeit im allgemeinen Wartebe-reich einbestellt werden. Alle Personen, die sich im gleichen Raum mit dem Patienten befinden, müssen eine Maske mindestens der Schutzstufe FFP2 tragen. Beim Anlegen ist auf sorgfältigen Dichtsitz zu achten (vorher trainieren!).

Bei mechanischer Belüftung des Untersuchungs-raumes muss die Klimaanlage entweder auf Unter-druck um- oder ganz abgeschaltet werden, um eine Erregerausbreitung in umliegende Räume zu ver-meiden. Dementsprechend müssen die Türen zum

1.2 · Die Röntgenabteilung

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Kapitel 1 · Allgemeiner Teil

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umliegenden Bereich geschlossen gehalten werden, auch in benachbarten Räumen sollten sich keine Patienten mehr aufhalten. Nach Beendigung der Untersuchung kann nach einer 30-minütigen Lüf-tung bei geöffnetem Fenster zum Freien hin von einer ausreichenden Verdünnung evtl. im Raum schwebender Tröpfchenkerne ausgegangen werden. Danach kann der Raum wieder normal benutzt wer-den. Eine Wischdesinfektion der Oberflächen ist nicht routinemäßig, aber nach Kontamination z. B. mit Sekret, erforderlich.

HIV, Hepatitis B und CBei diesen und anderen im Krankenhausbereich durch Blutkontakt übertragenen Erkrankungen gelten die universellen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Stichverletzungen und sonstigem Blut-

.Tab. 1.1. Hygieneplan für eine Röntgenabteilung

Was Wann Womit Wie

Händereinigung Bei Betreten bzw. Verlassen des Arbeitsbereiches, vor und nach Patientenkontakt

Flüssigseife aus Spender Hände waschen, mit Ein-malhandtuch abtrocknen

Hygienische Hände-desinfektion

z. B. vor Verbandswechsel, Injek-tionen, Blutabnahmen, Anlage von Blasen- und Venenkathetern; nach Kontamination (bei grober Ver-schmutzung vorher Hände wa-schen), nach Ausziehen der Hand-schuhe

Alkoholisches Händedesin-fektionsmittel

Ausreichende Menge ent-nehmen, damit die Hände vollständig benetzt sind, verreiben bis Hände trocken sind; kein Wasser zugeben

Chirurgische Händedesinfektion

Vor OP-ähnlichen Eingriffen 1. Alkoholisches Händedesinfektionsmittel: Hände und Unterarme 1 min waschen und (bei sichtbarer Ver-schmutzung) Nägel und Nagelfalze bürsten, anschl. Händedesinfektionsmittel während 3 min portions-weise auf Händen und Unterarmen verreiben

2. PVP-Iod-Seife: Hände und Unterarme 1 min waschen und dabei Nägel und Nagelfalze bürsten (nur bei sicht-barer Verschmutzung), anschl. 4 min waschen, unter fließendem Wasser abspülen, mit sterilem Handtuch abtrocknen

Hautdesinfektion Vor Punktionen, bei Verband-wechsel usw.

z. B. (alkoholisches) Haut-desinfektionsmittel oder

Sprühen–wischen–sprühen–wischen (Dauer: 30 s)

Vor radiologischen Eingriffen, bei denen der Katheter nur durch eine Punktion eingeführt wird

PVP-Iod-Alkohol-Lösung Mit sterilen Tupfern mehr-mals auftragen und ver-reiben; Dauer: 1 min

Vor radiologischen Eingriffen, bei denen der Zugang zum Gefäß über eine chirurgische Inzision erfolgt

Mit sterilen Tupfern mehr-mals auftragen und ver-reiben; Dauer: 3 min

kontakt einschließlich des Impfschutzes gegenüber Hepatitis B.

Verwendung von Perfusorspritzen(Injektoren) und Kontrastmittelgebindenfür mehrere Patienten in FolgeDie Verwendung derartiger Infusionssysteme für mehrere Patienten in Folge kann aus krankenhaus-hygienischer Sicht ohne Validierung durch den Her-steller nicht generell zugelassen werden. Für das je-weilige System (Perfusor und Überleitungssystem mit Rückschlagventilen) muss daher individuell durch Gutachten belegt werden, dass auch die Rück-diffusion kleiner Partikel mit ausreichender Sicher-heit ausgeschlossen werden kann. Einen exempla-rischen Hygieneplan für eine Röntgenabteilung zeigt . Tab. 1.1.

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.Tab. 1.1 (Fortsetzung)

Was Wann Womit Wie

Schleimhaut-desinfektion

z. B. vor Anlage von Blasenkathetern z. B. PVP-Iod-Lösung ohne Alkohol

Unverdünnt auftragen (Dauer: 30 s)

Instrumente Nach Gebrauch Reinigungs- und Desinfektionsautomat, verpacken, auto-klavieren oder in Instrumentenreiniger einlegen, reinigen, abspülen, trocknen, verpacken, autoklavieren. Bei Verlet-zungsgefahr: Zusatz von (aldehydischem) Instrumentendes-infektionsmittel

Blutdruckman-schette, Kunststoff

Nach Kontamination Mit Flächendesinfektionsmittel bzw. Isopropylalkohol (70%) abwischen, trocknen, oder Reinigungs- und Desinfektions-automat

Blutdruckman-schette, Stoff

Nach Kontamination In Instrumentenreiniger einlegen, abspülen, trocknen, auto-klavieren, oder Reinigungs- und Desinfektionsautomat

Stethoskop Bei Bedarf und nach Patienten-kontakt

Isopropylalkohol (70%) Abwischen

Sauerstoffanfeuch-ter (Gasverteiler, Wasserbehälter, Verbindungs-schlauch, Maske)

Bei Patientenwechsel Reinigungs- und Desinfek-tionsautomat

Trocken und staubfrei auf-bewahren oder reinigen, trocknen, autoklavieren

Geräte, Mobiliar Einmal täglich Umweltfreundlicher Reiniger Abwischen

Beatmungsbeutel Nach Gebrauch Reinigungs-und Desinfektionsautomat

Röntgentische, Röntgenscheiben, Röntgenkassetten

Nach Patientenkontakt; nach Konta-mination

Flächendesinfektionsmittel Abwischen

Waschbecken Einmal täglich Mit umweltfreundlichem Reiniger

Abwischen

Strahlregler Einmal pro Woche Reinigen, entkalken (z. B. Essigwasser, Spülmaschine)

Steckbecken, Urinflasche

Nach Gebrauch Steckbeckenspülautomat

Fußboden Einmal täglich Umweltfreundlicher Reiniger Hausübliches Reinigungs-system

Nach Kontamination Flächendesinfektionsmittel Wischdesinfizieren

Abfall, bei dem Verletzungsgefahr besteht (z. B. Skal-pelle, Kanülen)

Direkt nach Gebrauch (bei Kanülen kein Recapping)

Entsorgung in durchstichsichere und fest verschließbare Kunststoffbehälter

Nach Kontamination: nach Kontakt mit (potenziell) infektiösem Material.

1.2 · Die Röntgenabteilung

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Kapitel 1 · Allgemeiner Teil

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1.3 Strahlenschutz in der Radiolo-gischen Diagnostik

1.3.1 Ionisierende Strahlung

Röntgenstrahlen gehören zu den ionisierenden Strahlen und können bei der Anwendung am Men-schen sowohl körperliche (somatische) als auch Schäden an den Keimzellen (genetische) hervor-rufen. Trotzdem ist der Nutzen der Röntgendiagnos-tik in der Medizin unbestritten, sofern die Anwen-dung der Röntgenstrahlung aus medizinischer Sicht geboten erscheint und mit fachlicher Kompetenz erfolgt.

Die Wirkung der Röntgenstrahlung auf den Or-ganismus hängt von der übertragenen Strahlendosis und der Art des betroffenen Gewebes ab. Die Einheit für die Äquivalentdosis im Strahlenschutz ist das Sievert (Sv). Um diese Größe anschaulich zu machen, kann man auf den Wert der jährlichen natürlichen Strahlenbelastung aus dem Boden, der Umgebung (Gebäude) und dem Kosmos zurückgreifen: Die na-türliche Belastung liegt in Deutschland im Jahres-mittel bei 2,4 Millisievert (mSv). Je nach Wohnort und Lebensgewohnheit schwankt der Wert zwischen 1–5 mSv.

Beruflich strahlenexponierte Personen unterlie-gen der gesetzlich vorgeschriebenen Personendosis-überwachung. Die Ergebnisse der Auswertung der Filmdosimeter über viele Jahrzehnte zeigt, dass bei 50% der beruflich strahlenexponierten Personen keine nachweisbare Dosis auftritt. Dennoch wird im statistischen Mittel die mehr hypothetische jährliche Dosisbelastung aus beruflicher Strahlenexposition in der Medizin mit 1 mSv angegeben. Etwas verein-facht bedeutet das, dass die Strahlenbelastung der MTRA in der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenbelastung liegt.

Die Wirkung derartig kleiner Strahlendosen ist z. T. statistischer Natur, d. h. Strahlenfolgen werden in einem großen Kollektiv nach dem Zufallsprinzip hervorgerufen. Jede Abschätzung der Strahlenfolgen ist mit einer beträchtlichen Unsicherheit versehen. Eine mögliche somatische Strahlenwirkung ist das Auftreten maligner Tumoren. In Deutschland stirbt jeder Fünfte an Krebs, d. h. das Risiko, an Krebs zu sterben, beträgt 20%. Durch die berufliche Strahlen-exposition erhöht sich das vorhandene Risiko, an

Krebs zu sterben, um 0,4%. Dieses zusätzliche Risiko durch Strahlenwirkungen ist noch geringer als die äußerst geringe Wahrscheinlichkeit, einen tödlichen Unfall zu erleiden.

Die besondere Sensibilität des ungeborenen Lebens gegenüber Strahlung ist bekannt. Bei vor-schriftsmäßiger Anwendung des Strahlenschutzes in der Radiologie kann eine schwangere MTRA weiter-hin Röntgenaufnahmen anfertigen, d. h. ihrem Beruf nachgehen, ohne das werdende Leben zu ge-fährden.

Zur Strahlenwirkung auf die Keimzellen, also zum genetischen Risiko, gibt es bislang in keiner der bekannten Untersuchungen Hinweise auf durch Strahlung hervorgerufene, vererbbare Wirkungen am Menschen. Nicht einmal bei den Atombombenopfern in Japan zeigten sich derartige Wirkungen. Eine Zu-nahme von Erbschädigungen bei Kindern von Radio-logen wurde ebenfalls niemals nachgewiesen.

Das Strahlenrisiko wird demnach häufig aus Unwissenheit überschätzt. Dies zeigt sich v. a. dann, wenn das Strahlenrisiko mit anderen Risiken des täglichen Lebens verglichen wird. Das Gefährdungs-potenzial durch liebgewonnene Gewohnheiten wie Rauchen und Alkohol oder sportliche Betätigung in der Freizeit ist um ein Vielfaches höher als durch die berufliche Strahlenexposition.

1.3.2 Die Röntgenverordnung

Es ist die Aufgabe des Strahlenschutzes, durch ge-eignete Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, das mit der Anwendung von Röntgenstrahlen verbundene Strahlenrisiko für Patienten, Personal und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Eine Reihe von Ge-setzen, Verordnungen und Richtlinien bilden die Rechtsgrundlagen für die Anwendung von Röntgen-strahlen in der Medizin. Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Rönt-genverordnung, RöV) in ihrer geänderten Fassung von 1987 und 1990 ist seit dem 01. Juli 2002 in Kraft. In verschiedenen Richtlinien werden einzelne Aspek-te der Röntgenverordnung geregelt. Auf einige wich-tige Punkte soll im Folgenden eingegangen werden.

Strahlenschutzverantwortlicher. Die Verantwor-tung für die Anwendung von Röntgenstrahlen trägt

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der Strahlenschutzverantwortliche (SSV). Der SSV muss keine Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, es kann eine juristische Person sein oder eine rechts-fähige Personengesellschaft.

Strahlenschutzbeauftragter. Der Strahlenschutz-beauftragte (SSB) muss Fachkunde im Strahlen-schutz besitzen. SSB werden vom SSV ernannt und sollten in ausreichender Zahl (entsprechend den radiologischen Arbeitsplätzen in einem Kranken-haus oder einer Praxis) eingesetzt werden. Der SSB ist für alle Fragen des Strahlenschutzes zuständig und organisiert in enger Abstimmung mit dem SSV, Betriebsrat/Personalrat und Arbeitsschutz den Strahlenschutz vor Ort. Dazu gehören beispielsweise die Organisation der Personendosimetrie, Bereit-stellung von Strahlenschutzmitteln wie Bleischürze und Hodenkapsel und die jährliche Unterweisung im Strahlenschutz für das Personal.

Teleradiologie. Bei der Teleradiologie ist der ver-antwortliche Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz nicht am Ort der technischen Durchführung. Ein Arzt mit Kenntnissen im Strahlenschutz erhebt die Anamnese für die Röntgenuntersuchung und klärt die rechtfertigende Indikationen mithilfe elektro-nischer Datenübermittlung und Telekommunika-tion mit dem verantwortlichen Arzt ab. Die Durch-führung der Röntgenuntersuchung ist Aufgabe der/des MTRA, sie/er ist verantwortlich für den tech-nischen Teil. Die Teleradiologie muss von der zu-ständigen Behörde genehmigt werden.

Strahlenexposition. Die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper wird als Strahlenexposition bezeichnet. Es wird unterschie-den zwischen der Ganzkörperexposition und der Teilkörperexposition. Die Teilkörperexposition be-trifft einzelne Organe, Gewebe oder Körperteile. Beruflich strahlenexponiert sind Personen, die sich zwecks Durchführung von Röntgenuntersuchungen im Strahlenbereich aufhalten. Medizinische Strah-lenexposition hingegen bezieht sich auf Patienten, die sich einer Röntgenuntersuchung unterziehen.

Strahlenschutzbereiche. In der Regel hält sich be-ruflich strahlenexponiertes Personal im Überwa-chungsbereich auf. Der Grenzwert für Personen für

die effektive Dosis im Überwachungsbereich beträgt 1 mSv–6 mSv pro Kalenderjahr (Kategorie B), wäh-rend die effektive Dosis für den Kontrollbereich (Ka-tegorie A) >6 mSv beträgt. Der Kontrollbereich ist nur Kontrollbereich bei eingeschalteter Röntgen-strahlung und muss eindeutig gekennzeichnet sein mit »Kein Zutritt – Röntgen«. Der Aufenthalt im Kontrollbereich ist auf das erforderliche Mindest-maß an Zeit zu beschränken und die Einschaltzeit des Röntgenstrahlers so kurz wie möglich zu halten. Ist der Aufenthalt im Kontrollbereich unumgäng-lich, sollte ein möglichst großer Abstand zum Strah-ler eingehalten werden.

Die Intensität der Strahlung nimmt mit dem Quadrat der Entfernung (Abstandsquadrat-gesetz) ab, somit ist Abstand der beste Strahlen-schutz.

Grenzwerte (. Tab. 1.2). Für beruflich strahlenexpo-niertes Personal darf die effektive Dosis von 20 mSv pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde eine effektive Dosis von 50 mSv für ein Jahr zulassen, wobei für 5 aufeinander folgende Jahre 100 mSv nicht über-schritten werden dürfen. Die Berufslebensdosis ist die Summe aller ermittelten effektiven Dosen beruf-lich strahlenexponierter Personen und darf 400 mSv nicht überschreiten. Bei gebärfähigen Frauen darf die über einen Monat kumulierte Dosis von 2 mSv nicht überschritten werden. Im Gegensatz zur alten RöV gibt es kein Tätigkeits- und Aufenthaltsverbot für Schwangere im Kontrollbereich. Mit ausdrücklicher Genehmigung des SSB und der wöchentlichen Mes-sung der Dosis an der Gebärmutter darf 1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung bis zum Ende der Schwan-gerschaft nicht überschritten werden. Für Personen unter 18 Jahren gelten geringere Grenzwerte.

Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkunde im Strah-lenschutz erwerben MTRA während der Ausbildung und weisen diese mit dem bestandenen Examen nach. Ärzte mit der Erlaubnis für das Gesamtgebiet der Röntgenuntersuchungen oder Teilgebiete der Röntgenuntersuchungen erwerben die Fachkunde im Strahlenschutz durch gesonderte Kurse. Personen

1.3 · Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik