S I Beschaffen –Benutzen –Entsorgen X A R P...V w ng Styropor (EPS) Immobilienamt...

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Ausgabe 2010 UMWELT PRAXIS ZURCHER Beschaffen – Benutzen – Entsorgen Umweltgerechtes Verhalten in der Zentralverwaltung: ein Hilfsmittel für den Alltag

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Ausgabe 2

010

UMWELTPRA

XIS

ZU

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R

Beschaffen – Benutzen – EntsorgenUmweltgerechtes Verhalten in der Zentralverwaltung:ein Hilfsmittel für den Alltag

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Impressum

Herausgeber:Baudirektion Kanton ZürichGeneralsekretariatKoordinationsstellefür Umweltschutz8090 ZürichTelefon 043 259 24 17Telefax 043 259 51 26E-Mail: [email protected]

Inhalt und Redaktion:Brigitte Fischer, AWELBeat Hofer, KofUJörg Wegmann, IMA

Copyright:Kopieren erwünscht unter Quellenangabe

Layout:Koordinationsstelle für Umweltschutz, 8090 Zürich

Druck:kdmz, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich

Gedruckt auf Recyclingpapier

3. Auflage April 2010

Ressourcen schonen und Stoffkreisläufe schliessen

Aus dem Inhalt:

Diese Handlungsanweisungen geben denkantonalen Mitarbeitenden Tipps undHinweise, wie sie sich am Arbeits platzumweltschonend und vorbildlich verhal-ten können. Sie basieren auf demKonzept«Stoffkreislaufwirtschaft» der Baudirek-tion vom Dezember 1998 und ersetzendie Han dlungs an weisung «Schliessungvon Stoffkreisläufen» vom Dezember2003. Für die Zentralverwaltung sind dieHandlungsanweisungen verbindlich.

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Stichwortverzeichnis

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Wir handeln konsequent von A bis ZSeite

Akkus 12Altöl 18Aluminium 10Autos 18

Batterien 12Bildschirme 15Bleistifte 8Blumen 12Bücher 6Büromaterial 8

Computer 15Compact Discs 14

Dosen 10Drucker 6, 15Disketten 14DVD 14

EDV 15Elektrogeräte 15Energiesparlampen 13Energieverbrauch 5EPS (Expandiertes Polystyrol) 9

Fahrzeuge 18Farbbandkassetten 16Farben 18Faxgeräte 6, 15Flaschen 10Filzstifte 8Füllmaterial 9

Glas 10Glühbirnen 13

Heftapparate 8Holz 9

Kaffeesatz 12Kaffeefilter 12Kaffeekapseln (Nespresso) 10Karton 9Klarsichtmäppchen 8Kompostierbare Abfälle 12

Seite

Kopiergeräte 5, 15Kugelschreiber 8Kühlgeräte 15, 16Kunststoffe 10

Leuchtmittel 13Leuchtstifte 8Leuchtstoffröhren 13Locher 8

Maschinen 18Mobiliar 17Möbel 17

Ordner 8

Papier 6Papierhandtücher 6Papiertaschentücher 6Pavatex 9PET 10Pflanzen 12Plotterpapiere 6Pneus 18Polystyrol 9

Recyclingpapier 6Reinigungsmittel 11

Schränke 17Schreibmaschinen 15Sichtmäppchen 8Stromsparlampen 13Stühle 17Styropor 9Stahlblech 10

Tische 17Tonermodule 16Tintenpatronen 16

Verpackungsmaterial 9Vertrauliche Papiere 6Vertrauliche Datenträger 14

Zeitungen 6

Inhalt

Allgemeines

Verbrauchsgüter

Langlebige Güter

Energieverbrauch Seite 5

Papier Seite 6Büromaterial Seite 8Verpackungsmaterial (Karton, Füllmaterial) Seite 9Getränke- und Speiseverpackungen (Alu, Stahlblech, Glas, PET usw.) Seite 10Reinigungsmittel Seite 11Kompostierbare Abfälle Seite 12Batterien und Akku Seite 12Leuchtmittel und Leuchten Seite 13Datenträger Seite 14

Elektrogeräte (inkl. EDV-Zubehör) Seite 15Mobiliar Seite 17Fahrzeuge, Geräte, Pneus Seite 18

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Zum Einstieg

Was sind geschlossene Stoffkreisläufe?

Wozu benötigen wirHandlungsanweisungen?

An wen richten sichdie Handlungsanweisungen?

Wer ist die Zentralverwaltung?

Bezugsadresse

Stoffkreisläufe sind geschlossen, wenn – die verbrauchten oder nicht mehr benötigten Güter wiederverwendet werden.– diese Güter ganz oder teilweise verwertet und in den Produktionszyklus

wiedereingefügt werden. – die nicht mehr verwertbaren Anteile umweltverträglich behandelt werden.

Das gesamte Personal der kantonalen Verwaltung ist verantwortlich für umwelt gerechtes Ver-halten in seinem Tätigkeitsbereich und an seinem Arbeitsplatz. Diesbeinhaltet insbesondere das Schliessen der Stoffkreisläufe, die Ressourcenschonung und dasMinimieren der Stoffflüsse. Die vorliegenden Handlungsanweisungen zeigen auf, wie dieStoffflüsse verkleinert werden können, ohne auf die Funktion eines Produktes zu verzichten.

Die Handlungsanweisungen richten sich in erster Linie an– die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zentral- und Bezirksverwaltung– die Linienverantwortlichen– die Beschaffungs- und Entsorgungsstellen der Zentral- und Bezirksverwaltung– die Bewirtschafter

Die Zentralverwaltung umfasst alle Verwaltungsabteilungen des Kantons, die sich in der StadtZürich befinden.

Gemäss RRB 2043/1998 werden die Direktionen aufgefordert, ihre Organisations einheitenausserhalb der Zentralverwaltung anzuweisen, im Sinne des Konzeptes und der Handlungsan-weisungen ebenfalls Massnahmen zur Ressourcenschonung und Schliessung der Stoffkreis-läufe zu treffen. Das gleiche Vorgehen wird den Organen der Rechtspflege empfohlen.

Die vorliegenden Handlungsanweisungen und das dazugehörige Konzept «Stoffkreislaufwirt-schaft» können bezogen werden bei:

Koordinationsstelle für Umweltschutz8090 Zü[email protected]://www.umweltschutz.zh.ch

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Energieverbrauch

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alle

alle

alle

alle

alle

alle

alle

alle

allealle

BESCHAFFEN S. 15 Kapitel Elektrogeräte

BENUTZENEnergiesparend Heizen– Achten Sie auf ungehinderte Wärmeabgabe.

Stellen Sie keine Möbel vor die Heizkörper, benutzen Sie die Heizkörper odergeschlitzte Abdeckflächen nicht als Abstellfläche.

– Lüften sie kurz und kräftig.Vermeiden Sie ständig geöffnete Fenster (z.B. Kippfenster).Lüften Sie stattdessen mehrmals am Tag ca. 5 Minuten, indem Sie quer lüften(= mehrere Fenster gleichzeitig öffnen); Kippfenster während der Heizsaison nicht schrägstellen.

– Nutzen Sie die Thermostatventile.Die Mittelstellung (3) am Thermostatventil sollte in den Büros einer Temperatur von 20 Grad entsprechen.Drehen Sie bei Abwesenheit von mehr als zwei Tagen die Thermostatventile auf die Position 1 bis 2.

– Schliessen Sie nachts bei tiefen Aussentemperaturen die Fenster und wenn möglichdie Läden.

– Informieren Sie den Kundendienst Bewirtschaftung nicht nur, wenn Ihnen kalt ist, sondern ebenso, wenn es Ihnen während der Heizsaison zu warm ist.Geben Sie Bescheid, wenn es unangenehm zieht.Informieren Sie den Kundendienst Bewirtschaftung, wenn die Heizung pfeift oder gurgelt.

Trockene Luft entsteht in undichten, überheizten Räumen!

Strom sparen– Leuchten und Geräte ausschalten, wenn sie länger als 15 Minuten nicht

benutzt werden.– Sobald genügend Tageslicht einfällt, Leuchten ausschalten (sofern nicht

automatisch geregelt).– PC und Drucker über Nacht ausschalten– Stromsparmäuse und Zeitschaltuhren einsetzen

ENTSORGEN–

Verantwortlich

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Papier

alle

Beschaffungsstellen

Auftraggeber von Drucksachen

alleVorgesetzteallealle

alle

alle

alle alle alle

alle

BESCHAFFEN– Recyclingpapier ist 1. Wahl (RRB Nr. 1244/2009)

– Drucker, Kopier- und Faxgeräte beschaffen, die Recyclingpapiereverarbeiten und doppelseitig drucken können.

– Druckaufträge: Auflagehöhe genau bestimmen [als Download ins Internet,keine gedruckte Version. Print on Demand]

BENUTZEN– Doppelseitig kopieren und drucken.– Dokumente zirkulieren lassen, nicht kopieren und verteilen.– Zuerst lesen, dann bei Bedarf kopieren.– Einseitig bedruckte Blätter für Notizen und Probeausdrucke wiederverwenden.– Farbdruck nur, wo nötig und sinnvoll.– Recyclingpapier verwenden; nach ISO 9706 zertifiziertes Frischfaserpapier nur

zur Langzeitarchivierung (mehrere hundert Jahre) verwenden.– E-Mails nach Möglichkeit nicht ausdrucken.

ENTSORGEN– Papier im Papierkorb separat sammeln.– Zeitungen separat sammeln und an den Entsorgungsstationen korrekt deponieren.– Folgende Papierabfälle gehören in den Kehricht: Verschmutzte Papiere, nassfeste

Papiere, Papiertaschentücher, Papierhandtücher, beschichtete Papiere.

Vertrauliche PapiereVertrauliche Akten, die entsorgt werden müssen, gehören niemals in den Papierkorboder in den Kehricht!Dokumente der Sicherheitsstufen 2 und 3 (z.B. Personal-, Steuer-, Besoldungsakten, Kranken-geschichten, Fürsorge- und Asylakten etc.) sind mit Aktenvernichtern zu schreddern, resp. indie vom Hausdienst bereitgestellten abschliessbaren Entsorgungskassetten einzuwerfen. Aus-serhalb der Zentralverwaltung bietet die KDMZ, ebenfalls einen Entsorgungsdienst für ver-trauliche Akten an.

Das Entsorgen vertraulicher Akten ist sehr kostspielig. Deshalb gehören in die abschliessba-ren Entsorgungskassetten weder Zeitungen, noch Karton sondern nur wirklich vertraulicheAkten.

Entsorgung vertraulicher elektronischer Datenträger: Seite 14

Verantwortlich

Hilfsmittel• kdmz-Katalog und -Shop: Papier-Produkte, die das Label J aufweisen• RRB Nr. 1244/2009• Recyclingpapier für Druck und Büro (Hrsg. kdmz)

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Papier

7

alle

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Bild: Papierfabrik Zwingen AG

ZeitungenDer Hausdienst gibt Ihnen Auskunft über den Standort der nächsten Entsorgungsstation, beider Sie Ihre Zeitungen entsorgen können.

Verantwortlich

Papiercontainer 800 l Papierabfuhr,Entsorgungsunternehmen

PapierkorbZwischenlager Kunden-dienst Bewirtschaftung

Entsorgungsunternehmen

Papierkorbeinsatz Kehricht Kehrichtabfuhr,Entsorgungsunternehmen

abschliessbareEntsorgungskassette

ImmobilienamtAktenvernichter

oder SchredderBewirtschaftung

Hilfsmittel• Merkblatt «Abfälle trennen am Arbeitsplatz» des Hausdienstes von 2006• Sicherheitsrichtlinien und –anforderungen für papiergebundene Information vom4. Januar 1999

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Büromaterial

alle, Sekretariate

alle

alle, SekretariatealleSekretariate

alle, Sekretariate

alle

allealle

Sekretariate , ImmobilienamtBewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN– Sichtmäppchen, Ordner etc. wiederverwenden (Selbstbedienungsschrank in den

Sekretariaten).– Langlebige, nachfüllbare Produkte bevorzugen.

BENUTZEN– Kein grosses Zwischenlager anlegen.– Kugelschreiberminen auswechseln, Marker wiederauffüllen.– Secondhand Shop für Büromaterial einrichten.

ENTSORGEN– Noch intakte Sichtmäppchen, Ordner etc. intern in einen Selbstbedienungsschrank in

den Sekretariaten geben.– Büromaterial aus Papier und Karton separat sammeln (Kapitel Papier S. 6 resp.

Kapitel Verpackungsmaterial S. 9).– Nicht brennbare Büromaterialien (Locher, Heftapparate usw.) separat sammeln.– Nicht wiederverwendbare Büromaterialien in den Kehricht.

Verantwortlich

Hilfsmittel• kdmz-Katalog und -Shop: Büromaterialien, die das Label J aufweisen

Nicht wiederver-Kehrichtabfuhr,

wendbares KehrichtEntsorgungsunternehmen

Büromaterial

Nicht brennbare Separate EntsorgungBüromaterialien Sekretariat durch Immobilienamt(Locher, Heftapparate, etc.) Bewirtschaftung

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Verpackungsmaterial (Karton, Füllmaterial)

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alle

allealle, Sekretariate

alle

alle, Sekretariate

alleallealle

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN– Bereits bei der Warenbestellung sind die Lieferanten zur Rücknahme der

Verpackungsmaterialien zu verpflichten.– Von den Lieferanten den Einsatz von Mehrweggebinden verlangen.– Schachteln, Kisten, Füllmaterial etc. wiederverwenden (Selbstbedienungsschrank

in den Sekretariaten).

BENUTZEN– Bei Büroumzügen wird das Verpackungsmaterial leihweise vom Immobilienamt Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt

ENTSORGEN– Schachteln, Kisten, Füllmaterial etc. intern in einen Selbstbedienungsschrank in den

Sekretariaten ablegen– Karton separat sammeln– Polystyrol / Styropor (EPS) separat sammeln (keine Chips)– Alle anderen Materialien in den Kehricht

Verantwortlich

Sekretariat Papiercontainer 800 l ÖffentlichePapierabfuhr

KartonZwischenlager

Sekretariat Immobilienamt EntsorgungsunternehmenBewirtschaftung

Polystyrol/Sekretariat

Zwischenlager,Verwertung

Styropor (EPS)ImmobilienamtBewirtschaftung

Holz, Kehrichtabfuhr,Pavatex, usw.

ImmobilienamtEntsorgungsunternehmen

BewirtschaftungKehrichtverbrennung

Hilfsmittel• www.eps-schweiz.ch

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Getränke- und Speiseverpackungen (Alu, Glas, Stahlblech, PET usw.)

Vertragspartnerder Automatenfirmaalle

Vertragspartnerder Automatenfirma

alle

allealle

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN– Mehrweggebinde verwenden– Hahnenwasser verwenden (evtl. Soda-Automaten installieren) – Einweggeschirr (Kunststoff, Karton, Papier) durch abwaschbares Geschirr und

Gläser ersetzen– Falls Kunststoffbecher aus technischen Gründen notwendig sind, muss die

Automatenfirma Spezialbehälter für die Separatsammlung bereitstellen.– Aluminiumverpackungen vermeiden– Kaffeebohnen statt -kapseln verwenden

BENUTZEN–

ENTSORGEN– Einweg-Lebensmittel-Gebinde (Glas- und PET-Flaschen, Alu- und Stahlblech-Dosen,

-Alufolien,-Tuben und -Schalen, usw.) separat sammeln– Kaffeekapseln: Nespresso-Alukapseln in den Sammelbehälter , alle anderen in den

Kehricht– Bruchglas aus dem Bürobereich in den Kehricht– Verschmutzte Papiere in den Kehricht– PET-Gebinde, welche nicht mit Getränken, sondern mit anderen Flüssigkeiten gefüllt

waren, in den Kehricht

Verantwortlich

Einweggebinde Entsorgungsstation Verwertung

EinweggebindeSpezialbehälter

Verwertungbeim Automaten

Andere Kehricht

ÖffentlicheMaterialien Kehrichtabfuhr

Hilfsmittel PET:• www.petrecycling.chAluminium:• www.igora.chGlas:• www.vetroswiss.chStahlblech:• www.ferrorecycling.ch

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Reinigungsmittel

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kdmz

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt BewirtschaftungImmobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Verantwortlich

Hilfsmittel• kdmz-Katalog und -Shop: Reinigungsmittel, die schwach belastend sind und das Label J aufweisen• IGÖB: Handbuch wirtschaftliche und umweltschonende Gebäudereinigung• IGÖB-Liste: http://www.igoeb.ch

Hilfsmittel• Fachkurse• kdmz-Katalog und -Shop, Reinigungsmittel, die schwach belastend sind unddas Label J aufweisen)• Dosierhilfen benützen z.B. Messbecher, usw.

Leergebinde kdmz Lieferanten

Alte Produkte Immobilienamt Bewirtschaftung Lieferanten

BESCHAFFEN– Zentrale Beschaffung der Reinigungsmittel nach ökologischen Gesichtspunkten.

Möglichst nach Umweltbelastung klassifizierte oder in der IGÖB-Liste auf-geführte Produkte beschaffen.

BENUTZEN– Umweltschonende Reinigungsmethoden anwenden (z.B. Einsatz von Mikrofaser-

oder Cellulosetextilien etc.).– Möglichst schwach umweltbelastende Reinigungsmittel einsetzen (IGÖB-Klassierung).– Minimaler Einsatz von Reinigungsmitteln.

Reinigungsmittel sind zwingend nach der Angabe des Herstellers zu dosieren.

ENTSORGEN– Leergebinde separat sammeln.

Verdorbene / abgelaufene Reinigungsprodukte

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Kompostierbare Abfälle

alle

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN–

BENUTZEN–

ENTSORGEN– Kompostierbare Abfälle wenn möglich separat sammeln, sonst in den Kehricht.

In den Gebäuden Kaspar-Escher-Haus, Neumühle, Obstgarten, Stampfe, Walche,Waltersbach und Obergericht:

In allen übrigen Gebäuden:

Verantwortlich

Verantwortlich

Batterien und Akkus

Beschaffungsstellen Beschaffungsstellen

alle

alle

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN– Weitestgehender Verzicht auf den Einkauf von batteriebetriebenen Geräten– Batterien ohne Nickel, Blei, Cadmium und Quecksilber beschaffen– Wiederaufladbare Batterien beschaffen

BENUTZEN– Batteriebetriebene Geräte wenn möglich ans Netz anschliessen.

ENTSORGEN– Batterien und Akkus (Sonderabfall) separat sammeln.

Hilfsmittel• www.kompost.ch

Kompostierbare Entsorgungs-Kompostierer

Abfälle station

KompostierbareKehricht

Öffentliche Kehricht-Abfälle und Grüngutabfuhr

Sonderabfall,Entsorgungsfirma mit ent-

Batterien Entsorgungs-sprechender Bewilligung

station

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Leuchtmittel und Leuchten

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BeschaffungsstellenBeschaffungsstellen

alle

alle

alle

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

BESCHAFFEN– Beleuchtung: Tischleuchten gemäss IMA-Normmobiliar-Katalog– Stehleuchten nur als Ersatz von Allgemeinbeleuchtung und in Absprache mit

Gebäudetechnik und immer mit Beleuchtungsstärkeregelung– Veraltetete Halogen-Stehleuchten ersetzen

BENUTZEN– Anzahl der Leuchten, resp. wo nicht automatisch geregelt, Leuchtstärke reduzieren,

dem Tageslicht-Einfall anpassen.– Leuchten und Geräte ausschalten, wenn sie länger als 15 Minuten nicht benutzt

werden, eventuell Abschaltautomatik vorsehen– In folgenden Fällen keine Energiesparleuchten verwenden:

– Bei gesamthaft nur kurzer täglicher Brenndauer (<15 Minuten/Tag) – Bei sehr vielen Schaltvorgängen mit in der Regel weniger als 1 1/2 Minuten

Auskühlphase zwischen Aus- und Einschaltvorgang – Leuchtstoffröhren nicht periodisch auswechseln, sondern erst, wenn sie defekt sind

ENTSORGEN– Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Sonderabfall) separat sammeln

Gratisrückgabe über SENS-RücknahmestelleHaushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektro-werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuch-ten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (Tel. 043 255 20 00).

Verantwortlich

Leuchtstofflampen,Sonderabfall,

Entsorgungsfirma mit ent-Energiesparlampen

Energiespar-sprechender Bewilligung

lampen

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Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

ENTSORGENVertrauliche Datenträger:Die Entsorgung von Datenträgern mit vertraulichen Daten muss so erfolgen, dass keine Rück-schlüsse auf vorher gespeicherte Daten möglich sind. Bei funktionierenden Datenträgern kanndies durch unwiderbringliches Löschen der Daten vorgenommen, bei nicht funktionierendenDatenträgern durch mechanische Zerstörung erreicht werden. Werden solche Datenträger zurEntsorgung gesammelt, ist ein verschlossener Behälter zu verwenden. Beim Datenschutzbe-auftragten sind Hilfsmittel und Dienstleistungen zur sicheren Löschung von Datenträgern er-hältlich.

Beispiele von Datenträgern: Magnetbänder, Disketten, CD-ROM, DVD, Festplatten vonPC's, Kopier- und Faxgeräten, Farbbänder von Schreibmaschinen, Kassetten von Diktapho-nen, Videokassetten.

Verantwortlich

Nicht vertraulicheImmobilienamt

DatenträgerBewirtschaftung

Entsorgungsfirma(CD/DVD, Disketten)

Vertrauliche GeschlossenerDatenträger

löschen,Behälter von

(CD/DVD,unbrauchbar

ImmobilienamtEntsorgungsfirma

Disketten etc.)machen

Bewirtschaftung

Hilfsmittel• BUWAL Merkblatt CD-Entsorgung• www.swico.ch

Datenträger

BESCHAFFEN–

BENUTZEN–

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Elektrogeräte (Büro- und Haushaltgeräte inkl. EDV-Zubehör)

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BeschaffungsstellenBeschaffungsstellen

Beschaffungsstellen

Beschaffungsstellen

alle

alle

alle

allealle

Verantwortlich

Hilfsmittel• www.energieantworten.ch

Hilfsmittel• www.topten.ch • www.energieSchweiz.ch• www.energieEtikette.ch • www.efficient-appliances.org• www.energielabel.ch • www.energystar.gov

BESCHAFFEN– Generell nur Geräte beschaffen, die den Bedürfnissen entsprechen.– EnergieeffizienteGeräte beschaffen:

– Bürogeräte mit Energystar-Label/«Blauer Engel»– Haushaltgeräte mit energieEtikette (Energieklasse A oder mindestens B) – Apparate mit internationalem Energielabel– Geräte mit Sparmodus (bei Nichtgebrauch in Ruhezustand)– Strombedarf von Büro- und Haushaltgeräten während Betrieb und Sleep oder

Stand-by-Position vergleichen– GeräuscharmeGeräte beschaffen– EmissionsarmeDrucker, Kopier- und Faxgeräte beschaffen, die Recyclingpapiere

verarbeiten und doppelseitig drucken können– AusbaufähigeGeräte beschaffen– Stromverbraucher mit übermässigen Leistungen durch neue Geräte mit hohem

Wirkungsgrad ersetzen– Luftbefeuchter nur in Ausnahmefällen und mit Hygrostatschalter (auf max. 45%

relative Luftfeuchtigkeit eingestellt; 30% sind in der Regel im Winter ausreichend)– Klimageräte nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Immobilienamt

BENUTZEN– PC und Bildschirm bei Pausen, insbesondere über Mittag und am Abend,

abschalten; keine Bildschirmschoner verwenden.– Einsatz von Schaltuhren bei Druckern, Kopierern und Kaffeemaschinen – Kühlgeräte: Türen immer schliessen, Türdichtungen regelmässig überprüfen,

Geräte nicht vereisen lassen, regelmässig abtauen.

ENTSORGENFrei werdende, noch funktionstüchtige PC oder andere Informatikmittel zuerst der Verwaltunganbieten, bevor sie anderweitig verkauft oder entsorgt werden. Näheres dazu findet sich in der«Weisung über die Weiterverwendung nicht mehr genügender oder nicht mehr benötigter In-formatikmittel» vom 2. August 1995 und im RRB Nr. 2381/1995.

VREG-Bestimmungen, gültig seit 1. August 2005

Gratisrückgabe über den HandelAlle elektrischen und elektronischen Altgeräte samt Zubehör können an denVerkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukaufund unabhängig von der Marke.

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¥

Geräteverantwortliche

GeräteverantwortlicheAuftrag durch IMA

Geräteverantwortliche, kdmz,Immobilienamt Bewirtschaftung

Immobilienamt Bewirtschaftung

Sekretariat /kdmz

Gratisrückgabe über SENS-RücknahmestelleHaushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektro-werkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuch-ten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (Tel. 043 255 20 00).

Gratisrückgabe über SWICO-RücknahmestellenGeräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör wie Toner und CD und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras können können an einer lizenzierten SWICO-Rücknahmestelle kostenlos abgegeben werden(Tel. 044 446 90 94).Bitte beachten: Festplatten vor Rückgabe über SWICO-Rücknahmestelle wie im Kapitel«Vertrauliche Datenträger» beschrieben löschen.

– Toner-Module von Laserdruckern und Kopierern sowie Druckköpfe von Tinten-strahldruckern separat sammeln.

– Farbbandkassetten von Schreibmaschinen separat sammeln.– Ausbau Kühlgeräte durch Fachpersonal.

In den Gebäuden Kaspar-Escher-Haus, Neumühle, Obstgarten, Stampfe, Walche,Waltersbach und Obergericht:

oder

Verantwortlich

Elektrogeräte (Büro- und Haushaltgeräte inkl. EDV-Zubehör

Elektronikgeräte, Entsorgungsfirma

PC’s und Immobilienamt Bewirtschaftungmit Lizenz der SWICO

Peripherie

Tonermodule Entsorgungs-Farbbänder usw. station

Verwertung

TonermoduleFarbbänder usw.

Sekretariat kdmz Verwertung

Hilfsmittel• http://www.bafu.admin.ch/abfall/ • www.sens.ch

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Mobiliardienst

Mobiliardienst Mobiliardienst Mobiliardienst Mobiliardienst

alle

alle

allealleMobiliardienst

allealleallealle

MobiliardienstMobiliardienst

Mobiliardienst

VerantwortlichBESCHAFFENMobiliar nach folgenden Kriterien auswählen:– Nachhaltige und dauerhafte Materialien (Materialdeklaration)– Umweltgerechte Produktion– Minimaler Energieaufwand bei der Herstellung– Möglichst geringe Schadstoffemissionen (Produktion, Lieferung, Gebrauchsphase)– Nach Möglichkeit kurze Transportwege– Leichte Trennbarkeit in einzelne Materialfraktionen und unproblematische

Entsorgung– Ergonomie

Lagerbewirtschaftung von Alt- und GebrauchtmobiliarOrganisation von Reparaturen und GarantiearbeitenMobiliarkontrollen / QualitätssicherungOrganisation von Mobiliartransporten, -entsorgung

Mobiliar gemäss Mobiliarprogramm beschaffen

BENUTZENAnordnung: Um das Tageslicht zu nutzen – Arbeitsplätze möglichst in Fensternähe(Beratung durch den Mobiliardienst)Schonender Umgang mit dem Mobiliar– Wiederverwendung von zurückgenommenem Mobiliar– Defektes Mobiliar reparieren.

Retouren an ZentrallagerZugriff von Gebrauchtmobiliar ab ZentrallagerIndividuelle Mobiliarergänzungen sind die Ausnahme und bedarfsspezifisch ausgerichtetBei Umzügen möglichst nur Akten aber kein Mobiliar verschieben (Nutzungsverträge)

ENTSORGEN– Ausgedientes Mobiliar zur Weiterverwendung an Privatpersonen abgeben.– Bei nicht mehr benutzbarem Mobiliar: Sortenreine Materialtrennung und

-entsorgung

Hilfsmittel• Submissionsverordnung• HBA Normmobiliarkatalog

Entsorgung je nach Mate-Mobiliar Mobiliardienst rial über die entspre-

chenden Lieferfirmen

Mobiliar

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Fahrzeuge, Geräte, Pneus

BeschaffungsstellenBeschaffungsstellen Beschaffungsstellen Beschaffungsstellen Beschaffungsstellen

allealleBeschaffungsstellen DirektionenDirektionen

alle

Beschaffungsstellen alle Beschaffungsstellenalle

Beschaffungsstellen

alle Betreiber

alle Betreiber

BESCHAFFEN– Fahrzeuge in einer dem Zweck angepassten Grösse beschaffen– Fahrzeuge beschaffen , die wenig Emissionen verursachen (VCS-Liste)– Wenn Dieselfahrzeuge, dann mit Partikelfilter beschaffen– Fahrzeuge mit geringem Treibstoffverbrauch und hoher Energieeffizienz beschaffen.– Wo möglich aufgummierte Pneus einsetzen.

BENUTZEN– Nicht Fahrzeuge, sondern öffentliche Verkehrsmittel benutzen.– Sanfte Fahrweise ist ökologisch und ökonomisch.– Defekte Fahrzeuge und Maschinen reparieren.– Vergünstigung der ZVV-Karte für Mitarbeitende (Bonuskarte)– Mobility kombiniert mit ÖV als Alternative zu Dienstfahrten mit Privat- oder

Dienstwagen– Geräte mit Verbrennungsmotoren mit schadstoffarmem Kraftstoff betreiben.

ENTSORGEN– Ausgediente Fahrzeuge an Private verkaufen.– Altöl, Hydrauliköl, Getriebeöl (anderer kontrollpflichtiger Abfall) ) separat sammeln.– Ausgediente Maschinen in Metallsammlung oder zum Altstoffhändler.

Finanzierung der AutoentsorgungGemäss § 9 der kantonalen Abfallverordnung dürfen Hersteller oder Händler für die Rücknah-me ein angemessenes Entgelt verlangen. Eine Vereinbarung zwischen den Kantonen und derVereinigung der offiziellen Autosammelstellen-Halter der Schweiz und des FürstentumsLiechtenstein (VASSO) regelt die maximalen Tarife für die Abgabe von Fahrzeugen, welchejährlich festgelegt werden. Damit wird den Shredderwerken die Entsorgung des SonderabfallsRESH in den KVA bzw. in einer speziellen Entsorgungsanlage finanziert.

Verantwortlich

Hilfsmittel• www.vcs-ate.ch• www.energieetikette.ch

Fahrzeuge,Garage

Entsorgungsbetriebe mitPneus entsprech. Bewilligung

MaschinenMetallsammlung,Hausdienst

Entsorgungsfirma

Altöl, Hydrauliköl, anderer kontrollpfli- Entsorgungsfirmen mitGetriebeöl chtiger Abfall (AK) entsprech. Bewilligung