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Online-Beitritt: www.mitgliedwerden.verdi.de Informationen für ver.di-Mitglieder in Sparkassen # 6 Mai 2016 s -magazin s -magazin In dieser Tarifrunde ging es um mehr als nur um eine Erhöhung der Löhne und Gehälter. Angriffe auf die Zusatzversorgungskassen (ZVK) mussten abgewehrt werden und die seit 2005 offene Entgeltordnung sollten durchgesetzt werden. Auch die Auszubildenden stellten Forderungen zur Verbesserung ihrer Ausbil- dung auf. Lohnerhöhung um 4,75 Prozent! Sichere Altersversorgung! Neue Entgeltordnung! Ausbildung attraktiver gemacht! Tarifbewegungöffentlicher Dienst Frank Bsirske zuversichtlich am 29. April 2016 in Potsdam. In der dritten Verhandlungsrunde ist in Potsdam ein Verhand- lungsergebnis erzielt worden. Das dies möglich war, liegt auch an dem Engagement der Kolle- ginnen und Kollegen aus den Sparkassen, die zusammen mit 100.000 Beschäftigten aus dem gesamten öffentlichen Dienst ihren Forderungen Nachdruck verliehen haben. Verhandlungsergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Gesamtpaket geschnürt! „Vorweg möchte ich eines sagen, das dies- jährige Tarifergebnis ist für die Auszubildenden sehr positiv ausgefal- len. Wir konnten unse- ren Forderungen mit gezielten Aktionen der Jugend Nachdruck verleihen und haben uns im Ergebnis behauptet. Wir erreichten eine Anhebung der Ausbil- dungsentgelte in 2016 um 35 und in 2017 um 30 , weiterhin erhalten alle Auszubil- denden einen zusätzlichen Urlaubstag, Unter- stützung bei der Lehrmittelbeschaffung und Unterbringungs- und Fahrtkosten zu auswär- tigen Berufsschulen. Im Ergebnis sehr überzeugend, was für mich und meine persönliche Zielsetzung bedeutet in 2018 daran anzuknüpfen und aufzubauen.“ Tom Pasemann, für die Jugend in der Bundestarifkommission, Saalesparkasse

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Online-Beitritt: www.mitgliedwerden.verdi.de

Informationen für ver.di -Mitgl ieder in Sparkassen

#6Mai 2016

s-magazins-magazin

In dieser Tarifrunde ging es um mehr als nur um eine Erhöhung der Löhne undGehälter. Angriffe auf die Zusatzversorgungskassen (ZVK) mussten abgewehrtwerden und die seit 2005 offene Entgeltordnung sollten durchgesetzt werden.Auch die Auszubildenden stellten Forderungen zur Verbesserung ihrer Ausbil-dung auf.

■ Lohnerhöhung um 4,75 Prozent!■ Sichere Altersversorgung!■ Neue Entgeltordnung!■ Ausbildung attraktiver gemacht!

Tarifbewegung öffentlicher Dienst

Frank Bsirske zuversichtlich am 29. April 2016 in Potsdam.

In der dritten Verhandlungsrunde ist in Potsdam ein Verhand-lungsergebnis erzielt worden. Das dies möglich war, liegt auch an dem Engagement der Kolle-ginnen und Kollegen aus den Sparkassen, die zusammen mit100.000 Beschäftigten aus dem gesamten öffentlichen Dienstihren Forderungen Nachdruck verliehen haben.

Verhandlungsergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst.

Gesamtpaket geschnürt!

„Vorweg möchte icheines sagen, das dies-jährige Tarifergebnis istfür die Auszubildendensehr positiv ausgefal-len. Wir konnten unse-ren Forderungen mitgezielten Aktionen derJugend Nachdruck verleihen und haben unsim Ergebnis behauptet.

Wir erreichten eine Anhebung der Ausbil-dungsentgelte in 2016 um 35 € und in 2017um 30 €, weiterhin erhalten alle Auszubil-denden einen zusätzlichen Urlaubstag, Unter-stützung bei der Lehrmittelbeschaffung undUnterbringungs- und Fahrtkosten zu auswär-tigen Berufsschulen.

Im Ergebnis sehr überzeugend, was fürmich und meine persönliche Zielsetzung bedeutet in 2018 daran anzuknüpfen undaufzubauen.“

Tom Pasemann, für die Jugendin der Bundestarifkommission,Saalesparkasse

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S - M A G A Z I N # 6 – M A I 2 0 1 6s-magazins-magazin

• Kommunale Zusatzversorgungskasse beim kommunalen Versorgungs- verband Mecklenburg-Vorpommern,• Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt• Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden

Sofern sich die Situation in der Zusatz-versorgungskasse entspannt, kann je-derzeit der Zusatzbeitrag wegfallen.

Mehr Gehalt und Ausbildungs-vergütung!Rückwirkend zum 1. März 2016 wer-den die Gehälter aller Beschäftigtenund Praktikanten um 2,4 Prozent undzum 1. Februar 2017 um weitere 2,35Prozent angehoben. Durch die aktuellextrem niedrige Inflationsrate ist daseine deutliche Reallohnsteigerung.

Alle Auszubildende erhalten rückwir-kend zum 1. März 2016 35 Euro undzum 1. Februar 2017 weitere 30 Euromehr Ausbildungsvergütung.

Außerdem werden 50 Euro Bücher-geld pro Ausbildungsjahr gezahlt unddie nachgewiesenen Kosten für Unter-kunft und Verpflegung bei Besucheiner auswärtigen Berufsschule imBlockunterricht erstattet. Der Jahres-urlaub wird für Auszubildende umeinen Tag auf 29 Tage erhöht.

Für einen erfolgreichen Start ins Be-rufsleben wird die Übernahmerege-lung im Anschluss an die Ausbildungum weitere zwei Jahre verlängert.

Durchbruch bei Entgeltordnung erzielt.Beachtliches Ergebnis bei schwieriger Ausgangslageerreicht.Die Eingruppierung jeder Tätigkeit inder Sparkasse erfolgt wie im gesamtenöffentlichen Dienst anhand von soge-nannten Tätigkeitsmerkmalen, die ineiner tariflichen Entgeltordnung ver-einbart werden. Die Eingruppierung bestimmt also den Wert der Arbeit.

ZusatzversorgungskassenDer Eingriff ins Leistungsrecht der Zu-satzversorgungskassen (ZVK) ist abge-wehrt! Die Arbeitgeber wollten hiereine grundsätzliche Neujustierung vor-nehmen. Auch ihre Forderung nachpauschalen Zusatzbeiträgen, die nurdie Beschäftigten zahlen sollten, ist ab-gewehrt!

Vereinbart ist:Sofern eine ZVK in finanzielle Schief-lage gerät oder bereits ist, wird ein Zu-satzbeitrag erhoben, der je zur Hälftevon den Arbeitnehmern und den Ar-beitgebern getragen wird. Für die beider VBL (Versicherungskasse Bund undLänder) versicherten Sparkassenbe-schäftigten wird die 2015 mit den Län-dern vereinbarte Regelung übertragen.Sie sieht ebenfalls eine paritätischeAufteilung der Kosten vor.Grundlage ist die Bewertung der Ak-tuare, die regelmäßig die wirtschaftli-che Situation der jeweiligen ZVKprüfen. Da die Arbeitgeber die Hälftedes Zusatzbeitrages zahlen müssen,sollten willkürliche Entscheidungenausgeschlossen sein.

Bei den kommunalen Zusatzversor-gungskassen, bei denen ein Hand-lungsbedarf nachweislich festgestelltwurde, wird ein zusätzlicher Arbeit-nehmerbeitrag erhoben. Dieser be-trägt ab 1. Juli 2016 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2017 0,3 Prozent und ab 1. Juli2018 0,4 Prozent des zusatzversor-gungspflichtigen Entgelts. Die Arbeit-geber müssen sich mit einer Leistungin insgesamt gleicher Höhe beteiligen.Diese Vereinbarung gilt die kommen-den 10 Jahre und gibt somit langfristigSicherheit.

Nach aktuellem Stand sind folgendeZusatzversorgungskassen betroffen:

• Zusatzversorgungskasse des Kommu- nalen Versorgungsverbandes Baden- Württemberg,• Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg,

„GUT, dass die Übernahmeregelung fortgeführt wird und dass die Auszubildenden auch mehr Geld bekommen. Dafür sind wir auf die Straße gegangen.“

Kolleginnen aus der Sparkasse Marburg-Biedenkopf

DAS ERGEBNIS IM ÜBERBLICK

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In den Sparkassen haben die Personal-räte die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die tarifliche Eingruppierung inder Sparkasse tarifkonform umgesetztwird. Nicht in jeder Sparkasse war dasin der Vergangenheit der Fall.

Hinzu kommt, dass seit 2005 eineÜbergangssituation herrschte. Damalswurde der Bundesangestelltentarifver-trag (BAT) durch das neue Tarifwerkfür den öffentlichen Dienst (TVöD) er-setzt. Die Überleitung wurde nacheiner Überleitungstabelle vorgenom-men. Allerdings ist zum Beispiel derBewährungsaufstieg weggefallen undwurde in der Übergangszeit durch Ein-malzahlungen teilweise kompensiert.

Was fehlte war die Entgeltordnung.Jahrelang haben sich die Arbeitgebergeweigert in Verhandlungen einzutre-ten. Erst 2013 gelang der Durchbruchund jetzt der Abschluss. Die neue Ent-geltordnung wird zum 1. Januar 2017in Kraft treten und verschiedene Ver-besserungen mit sich bringen. Außer-dem können zukünftig die Entgelt-stufen 4 und 7 belegt werden undgeben so mehr Bandbreite und Durch-lässigkeit.

Mit der neuen Entgeltordnung gibt es Verbesserungen. Zum Beispiel diese:Bisher war es so, dass bei einer Höher-gruppierung häufig Rückschritte in derErfahrungsstufe in Kauf genommenwerden mussten. Nach der neuen Regelung wird die Erfahrungsstufebeibehalten. Diese sogenannte stufen-gleiche Höhergruppierung wirkt sichalso zusätzlich positiv auf das Gehaltaus. Die stufengleiche Höhergruppie-rung tritt zum 1. März 2017 in Kraft.

Die Entgeltgruppe 9 wird zukünftigin drei Gruppen aufgeteilt:

• Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen, kommend aus BAT Vb Fallgruppe 1.• Entgeltgruppe 9b, kommend aus BAT Vb Fallgruppe 2 mit Bewäh- rungsaufstieg nach IVb, 1/3 beson- ders verantwortliche Tätigkeit.• Entgeltgruppe 9c zwischen Entgelt gruppe 9b und der Entgeltgruppe 10, kommend aus BAT IVb.

Mit einer 3-jährigen Ausbildung undentsprechender Tätigkeit erfolgt eineMindesteingruppierung in der Entgelt-gruppe 5. Für Bachelor und Mastersind eindeutige Regelungen verein-bart, die eine Grundeingruppierungfür Bachelor in der Entgeltgruppe 9bund für Master in der Entgeltgruppe13 vorsehen.

Außerdem können zukünftig die Entgeltgruppen 4 und 7 belegt werdenund geben so mehr Bandbreite undDurchlässigkeit. In den jetzt anstehen-den Redaktionsverhandlungen wirddie konkrete Überleitung verabredetwerden.

Was die neue Entgeltordnung im kon-kreten Fall bringt, muss individuell be-trachtet werden. ver.di-Mitgliederprofitieren hier von exklusiven Infor-mationen und kompetenter Beratung.ver.di wird die Personalräte in denSparkassen in der Anwendung desneuen Tarifrechts schulen und mit Ratund Tat zur Seite stehen.

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„Das Tarifergebnis ist differenziert zu bewerten. Es handelt sich schließlich um ein Gesamt-paket. Die Punkte für die Auszubildenden finde ich richtig GUT. Hier wurde viel erreicht. Das Abwenden einererneuten Leistungs-diskussion in der Zu-satzversorgung fürdie nächsten 10 Jahreist klasse. Das wehrtweiter eine drohendeAltersarmut ab. Ver-längerung Altersteil-zeit und Übernahme-regelung sind GUT.

Der Knackpunkt istdie Kompensation im13. Gehalt der SSZ fürdie neue Entgeltord-nung. Einfrieren aufdem Stand 2015 undeine Absenkung in 2017 um 4 Prozentpunkte bei ALLEN. Auf der anderen Seite werden abernicht ALLE profitieren. Das ist schwer verdaulich. “

Sabine Bartz, Personalratsvorsitzende Sparkasse Dortmund

„Dieser Tarifabschlussbringt eine spürbareEinkommensverbesse-rung. Besonders wich-tig finde ich persönlichdie erzielten Verhand-lungsergebnisse für un-sere Auszubildenden:höhere Ausbildungsvergütung, mehr Urlaub,Lernmittelzuschuss, Verlängerung der Über-nahmeregelung. Das ist ein deutliches Zei-chen in Richtung Zukunft.

Unsere neue Entgeltordnung bringt einigeVerbesserungen. Leider haben die Arbeitgeberden bisherigen Konsens zum Kundenberater"aufgekündigt". Hier wird viel Aufklärungs-arbeit erforderlich sein, um mit den neuenDefinitionen im Sinne der Kolleginnen undKollegen gute Ergebnisse zu erzielen.“

Kurt Maurer, Personalrat Spar-kasse Vest Recklinghausen

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Ein ganz offenes Wort zum SchlussDie Verhandlung dieser neuen Entgelt-ordnung für den öffentlichen Dienstist ein wahres Mammutprojekt gewe-sen. In den letzten 50 Jahren gab eskein vergleichbares Projekt. Über 1.000der insgesamt rund 4.000 Tätigkeitenim öffentlichen Dienst sind betrachtetund neu zugeordnet worden.

Bei allen positiven Beispielen gibt estrotzdem Schattenseiten. Die Sparkassenarbeitgeber haben inden Verhandlungen einen langjähri-gen Konsens aufgekündigt. Sie erken-nen in der Kundenberatung die gestie-genen Anforderungen aus anspruchs-vollen Kunden, breiterer Produktpalet-te, Digitalisierung und Auswirkungender Regulatorik nicht an. Im Gegenteil,hier wollen sie den Rotstift ansetzenund bei den Kolleginnen und Kollegen

in der Kundenberatung sparen und die Latte zum erreichen einer besserenEntgeltgruppe höher hängen.

Klar gestellt ist: Alle Kundenberaterund Kundenberaterinnen im standar-disierten Mengengeschäft sind minde-stens in der Entgeltgruppe 9a einzu-gruppieren.

ver.di wird speziell für die PersonalräteSeminare anbieten und aktiv in ihrerArbeit unterstützen.

Kompensation für die Mehrkosten der neuen EntgeltordnungDie neue Entgeltordnung bringt ver-schiedene Verbesserungen mit sich, da-durch wird es zu einer Steigerung derPersonalkosten kommen. Am liebstenhätten sie eine vollständige Kompen-sation dieser Kosten gehabt.

Dazu war ver.di nie bereit. Zugesagtwar, dass es eine anteilige Kompensa-tion geben wird. Um diesen Anteilging es in den letzten Verhandlungs-stunden. Da ein Eingriff in das regel-mäßige Monatsentgelt aus ver.di-Sichtausgeschlossen war und Urlaubstagezu opfern keine Option ist, blieb nochdie Möglichkeit, den Ausgleich überdie Sonderzahlungen vorzunehmen.Für die Arbeitgeber war eine Kompen-sation aus dem erfolgs- oder leistungs-bezogenen Teil nicht verhandelbar.

Nach einem zähen Ringen wurde fol-gende Vereinbarung getroffen:

Das 13. Gehalt wird für die Jahre 2016bis 2018 auf dem Niveau von 2015 ein-gefroren, nimmt also in dieser Zeit ankeiner Lohnerhöhung teil. Außerdemwird 2017 das 13. Gehalt um 4 Prozentgekürzt.

Ab 2019 wirken sich die Gehaltssteige-rungen wieder ganz normal auch aufdas 13. Gehalt aus.

„Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt unddazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen, sagte Bsirske.

Die Warnstreiks von 100.000 Beschäftigten kurz vor den Tarifverhandlungen hätten für eine Beschleunigung der Gespräche gesorgt und einen akzeptablen Kompromiss ermöglicht.Das sich ver.di-Mitglieder aus den Sparkassen in NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,Bayern und Niedersachsen-Bremen besonders aktiv eingebracht haben, ist richtig super.“

Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Ob das Verhandlungsergebnis

getragen wird, entscheiden bei

ver.di die Mitglieder. In Kürze

startet deshalb die Mitglieder-

befragung.

Mitglieder-

befragung

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S - M A G A Z I N # 6 – M A I 2 0 1 6 s-magazins-magazin

Entgelt-gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

15Ü 5.459,14 e 6.051,16 e 6.612,04 e 6.985,97 e 7.073,20 e

15 4.280,05 e 4.748,72 e 4.923,20 e 5.546,38 e 6.020,00 e 6.331,60 e

14 3.876,23 e 4.299,99 e 4.549,26 e 4.923,20 e 5.496,55 e 5.808,12 e

13 3.573,37 e 3.963,48 e 4.175,38 e 4.586,64 e 5.159,99 e 5.396,82 e

12 3.204,27 e 3.552,17 e 4.050,72 e 4.486,96 e 5.047,84 e 5.297,11 e

11 3.095,36 e 3.427,56 e 3.676,82 e 4.050,72 e 4.592,90 e 4.842,18 e

10 2.986,43 e 3.302,89 e 3.552,17 e 3.801,47 e 4.275,08 e 4.387,25 e

9c1 2.897,54 e 3.145,50 e 3.442,50 e 3.664,61 e 3.997,76 e 4.142,12 e

9b 2.648,85 e 2.925,94 e 3.071,16 e 3.464,92 e 3.776,53 e 4.025,78 e

9a1 2.648,85 e 2.896,81 e 3.071,16 e 3.464,92 e 3.552,82 e 3.776,53 e

8 2.485,48 e 2.744,42 e 2.865,46 e 2.974,36 e 3.095,36 e 3.171,59 e

7 2.333,03 e 2.575,02 e 2.732,33 e 2.853,36 e 2.944,10 e 3.028,81 e

6 2.289,44 e 2.526,62 e 2.647,62 e 2.762,59 e 2.841,25 e 2.919,91 e

5 2.197,47 e 2.423,78 e 2.538,73 e 2.653,69 e 2.738,39 e 2.798,90 e

4 2.093,40 e 2.308,81 e 2.454,02 e 2.538,73 e 2.623,44 e 2.673,03 e

3 2.060,76 e 2.272,49 e 2.333,03 e 2.429,82 e 2.502,44 e 2.568,98 e

2Ü 1.973,60 e 2.175,71 e 2.248,31 e 2.345,12 e 2.411,66 e 2.461,30 e

2 1.908,26 e 2.103,09 e 2.163,60 e 2.224,12 e 2.357,19 e 2.496,38 e

1 1.711,04 e 1.740,08 e 1.776,39 e 1.810,25 e 1.897,38 e

Das erhalten Sparkassen-Beschäftigte monatlich vom 1. März 2016 bis 31. Januar 2017 nach dem Tarifvertrag öD

1) Diese Entgeltgruppen treten erst zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Ausbildungsvergütungen

1. Ausbildungsjahr: Bisher 903,20 Euro jetzt 938,20 Euro

2. Ausbildungsjahr: Bisher 949,02 Euro jetzt 984,02 Euro

3. Ausbildungsjahr: Bisher 1.012,59 Euro jetzt 1.047,59 Euro

Ohne Tarif ist alles doof

meinen die Tarifmonster.

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DORTMUND

GROSS-GERAU

HEILBRONN

KASSEL

POTSDAM: AUF DEM WEG ZUR VERHANDLUNG.

BOCHUM

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BAYERN

VER.DI JUGEND: BESSER UNBEQUEM.

KLARE POSITION IN NIEDERSACHSEN

BOCHUM

Aktionen und Warnstreiks

Es hat sich gelohnt

AALEN SPARKASSE GUT MIT VER.DI

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V.i.s.d.P.: ver.di Bundesverwaltung, Bundesfachgruppe Sparkassen/Bundesbank, Ringo Bischoff, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin · www.fidi.verdi.de

Ohne Bewegung

kein Vorwärts-kommen.

Ohne den Druck auf der Straße hätten

sich Bund und VKAnicht bewegt.

Engagement zahltsich aus. Mitglied-

schaft zahlt sich aus.

Denn nur Mitgliederhaben einen

Anspruch auf die tarifvertraglichen

Leistungen.

Also, runter vom

Trittbrett undrein

in ver.di!

GEMEINSAMSTARKFÜR DEINEZUKUNFT

JA, ICH WILL DABEI SEIN!